Asset Management News Ausgabe 1/2021
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Inhaltsverzeichnis Im Fokus Vorwort von Adrian Schatzmann 3 Fondsmärkte Wichtige Kennzahlen zum internationalen Fondsgeschäft 4 Fondsmarkt Schweiz 2020 5 Verwaltete Vermögen im Jahresverlauf gestiegen 7 Aktienmärkte 2020 7 Schweizer ETF-Markt im Jahr 2020 10 SFA ARI® 10 Kennzahlen Finanzstandort Schweiz 11 Nationales Umfeld FIDLEG / FINIG 12 L-QIF 13 Sustainable Finance: Weiteres Vorgehen Bundesrat 13 Brexit: Bilaterales Abkommen für den Finanzsektor 14 Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 14 Internationales Umfeld Sustainable Finance: Regulatorische Entwicklungen EU 15 ESMA on MMF 18 ESMA on AIF leverage risk 18 ESMA on costs and fees of UCITS 18 ESMA on ESG ratings and assessment tools 18 ESMA on cross-border fund distribution 18 ESMA on ELTIF 18 ESAs on PRIIPs KID 18 ESAs on sustainability-related disclosures 19 ESMA rules for taxonomy-alignment under NFRD 19 IOSCO on sustainability disclosure standards 19 In eigener Sache Mitgliederbestand 20 Fachausschüsse 20 Anstehende Anlässe 21 Für Sie gesehen Friends of Funds 22 10. Weltfondstag 22 M&A in 2021: Asset Management primed for consolidation 22 Global assets in sustainable funds: record high of USD 1.65 trn 22 Die besten Schweizer Aktienfonds 22 Impressum Hinweise und Kontaktadressen 23 Frühling 2021 2
Im Fokus Was genau ist eigentlich Asset Management? Ich höre diese Frage oft und es ärgert mich schon ein bisschen, dass unsere Branche – neben dem Banken- und Versicherungssektor ein weiterer wichtiger Akteur in der Finanzdienstleistungsindustrie – und ihre gros- se Bedeutung für dieses Land und die Bevölkerung nicht allgemein bekannt ist. Dabei gibt es kaum einen Haushalt in der Schweiz, der keine Asset-Management-Dienstleistungen bezieht. Die Menschen vertrauen unserer Industrie ihre Ersparnisse an, oft in Form ihrer Vorsorgegelder in der zweiten und dritten Säule – nur wissen sie es oft nicht. Ich bin überzeugt, dass wir mehr tun müssen, mehr tun können, um den Bekanntheitsgrad des Asset Manage- ments zu erhöhen und seine Wertschätzung zu verbessern. Verstecken brauchen wir uns nicht! Wir arbeiten in einer Branche, welche Kapital in wegweisende und zunehmend nachhaltigere Industrien in der Real wirtschaft alloziert, beispielsweise durch Investitionen in Unternehmen oder Infrastrukturprojekte. Dadurch schafft sie zukunftsträchtige Arbeitsplätze und stärkt die Wirtschaft. Wir engagieren uns in einer Branche, die als sogenannter «3. Beitragszahler» in den letzten zehn Jahren etwa ein Drittel des heutigen Vermögens in Schweizer Pensionskassen durch Marktrenditen generierte. Eine Branche, die durch das professionelle Anlegen der ihr anvertrauten Spargelder Privatpersonen hilft, ihre Zukunft abzusichern und ihre finanziellen Ziele zu erreichen. Die Bedeutung des Asset Managements zeigt sich aber auch im Blick nach vorne. Schauen Sie sich die The- men an, die für unsere Industrie prioritär sind: Vorsorge, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Dies sind genau die Themen, die für die gesamte Gesellschaft und die Wirtschaft ebenfalls zentral sind und es auch zukünftig sein werden. Asset Management spielt dabei in allen Bereichen eine Schlüsselrolle. Diese grossen Aufgaben gehen einher mit einer grossen Verantwortung. Damit wir dieser Verantwortung auch gerecht werden können, sind wir auf optimale Rahmenbedingungen angewiesen. Und hier schliesst sich der Kreis: Je besser es uns gelingt, die Bedeutung und den Mehrwert des Asset Managements für die Gesellschaft verständlich zu kommunizieren, umso fruchtbarer wird der Boden sein, wenn wir unsere Anlie- gen in der Politik und in der Öffentlichkeit anbringen. Diese Aufgabe, zusammen mit der zentralen Bedeutung des Asset Managements für die Bevölkerung und die grossen Chancen für das Land, haben mich begeistert und bewogen, mich nach über 25 Jahren in der Industrie nun auch auf Verbandsebene für das Asset Management zu engagieren. Ich freue mich, Sie mög- lichst bald kennenzulernen, um gemeinsam mit Ihnen die Bedeutung des Asset Managements in der Schweiz zu verankern und den hiesigen Standort für unsere Industrie nachhaltig zu stärken. Adrian Schatzmann Geschäftsführer Asset Management Association Switzerland Frühling 2021 3
Fondsmärkte Wichtige Kennzahlen zum internationalen Fondsgeschäft Der Anstieg des weltweit investierten Fondsvermögens im zweiten Quartal setzte sich im 3. Quartal 2020 fort. Per Ende September 2020 lag das neu berechnete Fondsvolumen bei 52.2 Bio. EUR, was einem Anstieg auf Quartalsbasis von 1% entspricht (auf eine Halbjahresfrist sind es +10.9%). 3.57 Bio. EUR entfallen dabei auf Funds of Funds. Weil die EFAMA 2014 zusammen mit der IIFA (The International Investment Funds Associa- tion) neue Fondstypen wie etwa ETFs, institutionelle Fonds oder Absicherungs-Produkte in die Betrachtung integrierte, ergab sich eine riesige Ausweitung der Fondsvolumen und Produktzahlen. Ein unmittelbarer Ver- gleich zu früheren Zahlen ist nur noch bis Anfang 2015 möglich. Globale Fondsvermögen entwickelten sich unisono positiv Gemessen in Lokalwährungen lag im 3. Quartal des Jahres 2020 kein Land bzw. keine Region im negativen Bereich. Im beobachteten Quartal wertete sich der EUR gegenüber dem USD nur leicht auf, was die Ergeb- nisse kaum beeinflusst. Das Fondsvermögen lag in Übersee Ende September 2020 immer noch über der Marke von 25 Bio. EUR. Auf unserem Kontinent – so die EFAMA in ihrem jüngsten Bericht – waren wieder mehr als 17 Bio. EUR in Anlagefonds investiert. Entwicklung des Fondsvermögens nach Regionen im 3. Quartal 2020 (in Bio. EUR) 4.3% 2.7% 3.0% 0.4% 4.4% 4.4% 5.6% 25.19 25.14 16.59 17.04 1.90 1.95 1.88 1.87 1.83 1.87 1.58 1.61 1.39 1.36 USA Europa China Australien Japan Kanada Brasilien 2. Quartal 2020 3. Quartal 2020 Prozentangabe der Veränderung in Lokalwährung Quelle: EFAMA International Statistical Release, Dezember 2020 Frühling 2021 4
Kaum Veränderungen im internationalen Gefüge Vergleicht man die von der EFAMA ermittelten Werte, so weisen per Ende September 2020 sowohl die USA als auch Europa einen relativ stabilen Anteil am weltweit investierten Fondsvermögen auf. Als dritte Kraft konnte sich China (3.7%) halten, wenngleich der Vorsprung auf den Verfolger – dieses Jahr Australien und Japan mit ex-aequo 3.6% – nur knapp ausfiel. Weltweit verwaltetes Fondsvermögen nach Regionen per 30.09.2020 USA 48.2% Andere 2.6% Japan 3.6% Brasilien 2.6% Kanada 3.1% Australien 3.6% China 3.7% Europa 32.6% Quelle: EFAMA International Statistical Release, Dezember 2020 Fondsuniversum weltweit bei 140’714 Fonds Das von der EFAMA untersuchte Fondsuniversum stieg im 3. Quartal weiter an und erreichte per Ende Sep- tember 2020 die Rekordzahl von 140’714 unterschiedlichen Produkten. Dies entspricht einer Zunahme um 1‘978 Fonds seit Anfang Juli 2020. Die Verteilung der Fondsprodukte nach Kategorien lautet: Aktien (41%), Obligationen (21%), Gemischte (17%), Geldmarkt (13%) und andere (8%). Fondsmarkt Schweiz 2020 Die Swiss Fund Data AG – eine Tochtergesellschaft der Asset Management Association Switzerland sowie der SIX Swiss Exchange AG – und die Morningstar Switzerland GmbH produzieren seit 2014 gemeinsam eine Schweizer Fondsmarktstatistik. Die Marktdaten der beiden Unternehmen werden zusammengeführt und durch die Swiss Fund Data in Form einer öffentlichen Marktstatistik einerseits und einem monatlichen Statistikabonnement anderseits veröffentlicht. Ergänzt wird das Angebot durch den regelmässigen Markt- kommentar des Verbands, welcher die Entwicklungen des Schweizer Fondsmarkts erörtert. Fondsvolumen rund 1324.6 Mrd. CHF Per Ende Dezember 2020 weist die Statistik zum Schweizer Fondsmarkt ein Totalvolumen von 1324.6 Mrd. CHF aus. Dieser Wert liegt 75.4 Mrd. CHF über dem Volumen des Vorquartals, was einem Anstieg von 6% entspricht. Die Zahlen basieren auf der FINMA-Bewilligungsliste und umfassen alle Fonds schweizerischen Rechts sowie alle ausländischen Fonds, die in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen sind – inklusive der institutionellen Anteilsklassen. Frühling 2021 5
Entwicklung des Fondsvermögens seit Januar 2020 Fondskategorie Volumen 31.12.19 Volumen 31.12.20 Wertveränderung Aktienfonds 534.6 583.8 + 49.2 Obligationenfonds 381.5 405.3 + 23.8 Geldmarktfonds 108.0 107.9 - 0.1 Mischfonds 136.9 138.2 + 1.3 Andere Fonds 2.5 2.8 + 0.3 Rohstofffonds 25.2 30.5 + 5.3 Alternative Anlagen 16.4 15.8 - 0.6 Immobilienfonds 35.9 40.3 + 4.4 Total Markt Schweiz 1241.0 1324.6 + 83.6 Quelle: Swiss Fund Data / Morningstar (in Mrd. CHF) Nach Anlagekategorien unterteilt halten Aktienfonds mit knapp über 44% weiterhin den grössten Anteil, ge- folgt von Obligationenfonds mit 30.6%. An dritter Stelle liegen nach wie vor die Anlagestrategiefonds mit etwa 10.4%. Zuwachs von 2 Fonds Ende 2020 waren in der Schweiz 9908 Fonds (+2 Fonds) zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Davon waren 1775 Einheiten schweizerischen Rechts (+41) und 8133 Einheiten ausländischen Rechts (-39), dominiert von 5356 Fonds luxemburgischen Rechts (-115). Das revidierte KAG fördert weiterhin die Marktaktivitäten vieler Akteure, welche in einer Nettozunahme von 41 Fonds resultierte: Im Jahresverlauf wurde beispielsweise 136 ausländischen kollektiven Kapitalanlagen die Genehmigung neu erteilt und bei 175 aufgehoben. Entsprechende Produkte mit Schweizer Domizil wur- den insgesamt 120 neu genehmigt. Bei 79 Fonds wurde die Genehmigung aufgehoben. Von den 1‘775 schweizerischen Fonds wurden 766 von der FINMA ausschliesslich für den Vertrieb an qualifizierte Anleger genehmigt. Entwicklung der Anzahl Fonds nach Fondsart und Fondsdomizil Fondsart / Per Ende Per Ende Veränderung im Fondsdomizil Dezember 2019 Dezember 2020 Jahr 2020 Schweizerische Fonds 1734 (761) 1775 (766) + 41 (5) Kommanditges. f. k. K. 22 (22) 21 (21) - 1 (-1) Effektenfonds 136 (0) 148 (0) + 12 (0) Übrige Fonds für tradit. Anl. 1463 (689) 1486 (690) + 23 (1) Übrige Fonds für altern. Anl. 46 (23) 48 (26) + 2 (3) Immobilienfonds 67 (27) 72 (29) + 5 (2) Ausländische Fonds 8172 8133 - 39 Luxemburg 5471 5356 - 115 Irland 1914 2014 + 100 Andere Länder 787 763 - 24 Total CH und Ausland 9906 (761) 9908 (766) + 2 (5) (in Klammern: Fonds für qualifizierte Anleger) Quelle: FINMA Frühling 2021 6
Das Verhältnis zwischen Fonds ausländischer Herkunft und Kollektivanlagen schweizerischen Rechts blieb über die letzten Jahre ziemlich konstant bei etwa 4:1. Luxemburg und Irland sind mit Abstand die grössten ausländischen Domizilstandorte von hier zugelassenen Fonds; mit gesamthaft 7‘370 Fonds blieb ihr Anteil per Ende 2020 unverändert bei 90%. An dritter Stelle rangiert weiterhin Frankreich, gefolgt von Liechtenstein und Deutschland. Verwaltete Vermögen im Jahresverlauf gestiegen Die Wertschriftenbestände in Kundendepots der Schweizer Banken waren im Verlauf des letzten Jahres den Märkten entsprechend volatil; Ende Dezember 2020 beliefen sie sich auf 6.9 Bio. CHF, wie der Nationalbank- Statistik vom Februar zu entnehmen ist. Das sind 2.7% mehr als zu Jahresbeginn, als mit 6.7 Bio. CHF schon ein recht hoher Stand erreicht worden war. Der aktuelle Wert entspricht dem höchsten je gemessenen Wert. Gemäss der SNB-Monatsstatistik blieben die für ausländische Kunden verwalteten Wertschriftenbestände bei 3.3 Bio. CHF stabil. Bei Schweizer Kunden konnte hingegen ein Anstieg beobachtet werden (5.1%); de- ren Wertschriftenbestände belaufen sich neu auf 3.6 Bio. CHF. Der Anteil der ausländischen Kunden an den Beständen liegt knapp über 48%, was etwas weniger ist als ein Jahr zuvor. Uneinheitliche Fondsquote bei Schweizer und ausländischen Depotinhabern Bei den Fondsbeständen können Schweizer Depotkunden Zuwächse verzeichnen; die Volumen stiegen um 7.7% auf 1644 Mrd. CHF. Ihre ausländischen Pendants erreichten per EndeDezember Fondsbestände von 917 Mrd. CHF, was einem Anstieg von 3.2% gleichkommt. Die Fondsquoten entwickelten sich im Jahres- verlauf einheitlich. Bei inländischen Depotkunden stieg sie von 44.9% zum Jahresbeginn kontinuierlich und erreichte Ende Dezember 2020 den Wert von 46%. Die Quote bei ausländischen Depotkunden stieg von 26.8% auf aktuell 27.5%. Entwicklung des Wertschriftenvermögens Kategorie Schweiz Ausland Total 2019 2020 2019 2020 2019 2020 Geldmarktpapiere 30 27 59 66 89 93 Obligationen 760 770 581 513 1341 1284 Aktien 1038 1086 1638 1673 2676 2759 Kollektivanlagen 1526 1645 889 918 2416 2562 Strukturierte Produkte 44 43 156 160 200 203 Übrige Wertschriften 0 0 0 0 0 0 Total 3398 3571 3323 3330 6722 6901 Quelle: SNB (Zahlen in Mrd. CHF) Aktienmärkte 2020 Rückblickend hätten sich wohl viele Investoren den «Courant normal» von früheren Jahren erwünscht, denn das Aktienjahr übertraf selbst die wildesten Phantasien der Investorengilde. Vom Allzeithoch über einen riesigen Absturz und eine rasche Erholung war alles drin. Zwölf Jahre nach der Finanzkrise unterzog das Corona-Virus das globale Wirtschaftssystem erneut einem Stresstest. Frühling 2021 7
Einer Achterbahnfahrt gleich Im Corona-Jahrliefen die Aktienmärkte mehrheitlich ziemlich gut, was positiv überraschte. Die Volatilität war allerdings erheblich. Als sich die Gefährlichkeit des Corona-Virus Mitte Februar 2020 manifestierte, brachen die Leitindizes reihenweise ein – mitunter um rund ein Drittel. Nicht ganz so schnell – aber doch zügig – folgte die Erholung. Einen nochmaligen Rücksetzer brachte die zweite Corona-Welle im Herbst. Ab dann «retteten» allerdings die Aussichten auf die baldige Zulassung von Impfstoffen die Stimmung. Während der Weihnachtspause lösten sich zudem zwei Konflikte, die weiteren Schub gaben: Zum einen kam nach langem Ringen der Brexit-Deal zum Abschluss, zum anderen setzten die USA ein umfangreiches Corona-Konjunk- turpaket in Kraft. Notenbanken und Staatskassen prägten das Bild 2019 war es den Notenbanken mit vereinten Kräften gerade erst gelungen, eine globale Rezession – die erste seit 2009 – abzuwenden. Zu diesem Zweck einigten sie sich darauf, die Periode des zinsfreien Geldes auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Die Aktienmärkte verdankten das Versprechen Anfang 2020 mit Höchst- ständen. Doch die globale Ausbreitung des Corona-Virus bereitete der Feier ein abruptes Ende. In der Pan- demie übernahmen die Regierungen das Zepter beim Krisenmanagement, sekundiert durch die grosszügi- gen Notenbanken. Die von den Regierungen weltweit ausgelösten Hilfsprogramme für die Wirtschaft, welche die von Produktions- und Lieferunterbrüchen geplagten Unternehmen stützten und damit viele Arbeitsplätze retteten, sowie die expansive Geldpolitik der Notenbanken führten dazu, dass das Börsenjahr einen glimpf- lichen Verlauf nahm. Für die Investorinnen und Investoren galt damit noch stärker als in den Vorjahren die Devise: «Aktien, was sonst?». Ökonomen und Börsenpropheten orakelten Ende März 2020 höchstens noch, welcher Buchstabe den weiteren Verlauf von Börse und Konjunktur prägen würde – V, U oder L. Es wurde ein V aufgrund der steilen Erholung. An den meisten Börsen erholten sich die Kurse bis zum Jahresende wieder und befanden sich nahe oder sogar über dem Niveau des Allzeithochs in den ersten beiden Monaten des Jahres. Politik weniger von Belang Auf der politischen Ebene überstrahlten die Präsidentschaftswahlen in den USA alles Übrige. Die zahlreichen Scharmützel vor und nach der Wahl hielten die Börsianer zwar auf Trab und sorgten immer wieder für Kurs- ausschläge in die eine oder andere Richtung. Letztlich blieben sie per Saldo aber ohne grossen Einfluss auf die Aktienkurse. Der Brexit seinerseits hat das Börsenjahr 2020 vor allem zu Beginn stark geprägt. Während des Jahres spielte das Thema jedoch eine eher untergeordnete Rolle, obwohl es für die Wirtschaft und die Börsenentwicklung sehr bedeutend ist. Unterschiedliche Renditen im Aktiensegment Mit viel Zuversicht in das neue Jahr gestartet, folgte mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Februar 2020 rasch ein Kahlschlag an den Finanzmärkten. Der Lockdown in weiten Teilen der Welt im Frühjahr be- scherte einen nie dagewesenen Einbruch der Wirtschaftsleistung. Nur die wenigsten Marktteilnehmer dürften im April daran geglaubt haben, dass die Aktienmärkte 2020 dermassen nach oben korrigieren. Allerdings war es nicht so, dass sich die Kurse sämtlicher Titel gleichgerichtet entwickelten. Mit den Lockdowns kamen das öffentliche Leben und der weltweite Handel zum Erliegen. Der Corona-Crash war ein Crash der Value-Titel, der haptischen Welt. Physisches fiel, Virtuelles startete durch. Der Graben zwischen traditionellen Unterneh- men und den Gewinnern der Digitalisierung zeigte sich überdeutlich. Zahlreiche Tech-Firmen profitierten von der Corona-Pandemie, so etwa Online-Händler oder Anbieter von Software für Videokonferenzen. Daneben stachen auch chinesische Festland-Aktien (sog. A-Shares) positiv hervor. Für sie machte es sich bezahlt, dass das Land die Pandemie wie manch anderer asiatischer Staat vergleichsweise gut bewältigte, was 2020 sogar zu einem Wachstum der Wirtschaftsleistung führte. Im Gegensatz dazu erlitt der Tourismussektor 2020 schwerwiegende Verluste. Aufgrund von Reisesperren oder Hotel- und Restaurant-Schliessungen mussten viele Unternehmen sogar Staatshilfe in Anspruch nehmen. Obligationen konnten sich halten Eine positive Überraschung lieferten einmal mehr die Anleihen. Wie in den Vorjahren traute man ihnen wenig zu, da die Zinsen kaum mehr sanken und der zu erwartende leichte Renditeanstieg auf die Kurse hätte drü- Frühling 2021 8
cken können. Es kam aber anders. In etlichen Ländern Europas sanken die Zinsen nochmals, sodass fast überall positive Renditen resultierten. Selbst in der Schweiz kamen die Investorinnen und Investoren besser weg, als es die Negativzinsen hatten vermuten lassen. Trotz vorteilhafter Konjunktur verschlechterte sich jedoch die fundamentale Kreditqualität weiter, und es zeichnete sich aufgrund des wirtschaftlichen Umfelds auch keine Besserung ab. Durch den Ausbruch der Corona-Pandemie kam es zu einer Risikoneubewertung mit einem Anstieg der Volatilität. Investorinnen und Investoren forderten die in Vergessenheit geratenen Ri- siko- und Illiquiditätsprämien ein. Nur dank dem Pandemie-Notfallkaufprogramm der Europäischen Zentral- bank (EZB) sowie dem erstmaligen Eingreifen der US-Zentralbank (Federal Reserve System, FED) mit der Erwartung unbegrenzter staatlicher Unterstützung pendelten sich die Risikoprämien für Corporate Bonds rasch wieder auf Vorkrisenniveau ein. Anlegerinnen und Anleger waren sogar bereit, Geld auch an Unter- nehmen mit schlechter Qualität zu verleihen. Ein Blick auf die Schweiz Die Schweizer Aktien schlugen sich angesichts des Corona-Sturms ganz beachtlich. Für das Börsenjahr gab es eine leicht positive Jahres-Performance (Swiss Markt Index, SMI), was sich auch im europäischen Ver- gleich sehen lassen kann. 2020 war das neunte von zwölf Börsenjahren seit der Finanzkrise, in dem Schwei- zer Aktien im Durchschnitt zulegten. Per Saldo wuchs der Wert seither jährlich um rund 10% – fast doppelt so viel wie im historischen Mittel. Performance der wichtigsten Aktienbörsen im Jahr 2020 Europa -20 -10 0 10 20 30 40 50 Schweden (OMX) 5.8% Schweiz (SMI) 4.3% Deutschland (DAX) 3.6% Niederlande (AEX) 3.3% Europa (Stoxx 50) -2.6% Frankreich (CAC 40) -5.0% Italien (MIB) -5.4% UK (FTSE 100) -11.5% Spanien (IBEX 35) -15.5% Nord- und Lateinamerika USA (Nasdaq Composite) 43.6% USA (S&P 500) 18.4% USA (Dow Jones) 9.7% Brasilien (Bovesta) 3.0% Kanada (S&P/TSX Composite) 2.2% Mexiko (IPC) 1.2% Asien/Pazifik Japan (Nikkei 225) 18.2% Australien (S&P/ASX 200) 0.7% Hong Kong (Hang Seng) -3.4% Renditen in Prozent (Lokalwährung) Quellen: NZZ, Onvista Frühling 2021 9
Schweizer ETF-Markt im Jahr 2020 Seit 2013 stieg der Umsatz mit börsengehandelten Indexfonds stetig, erlitt aber 2018 einen leichten Dämpfer. Nach einer anhaltenden Aufholjagd entwickelte sich 2019 zum Rekordjahr. In der Berichtsperiode sank der Umsatz entsprechender Produkte leicht auf 112.4 Mrd. CHF (-9.9% gegenüber Vorjahr), was immer noch höchst respektabel ist. An der Schweizer Börse waren Ende Jahr 1‘598 unterschiedliche ETFs kotiert, die sich auf 28 Emittenten verteilten. Mit Blick auf die Anlageausrichtung lagen ETF-Produkte für traditionelle Aktienmärkte mit einem Anteil von 29.3% weiterhin vorne. Obligationen-ETFs kamen mit 399 Produkten auf einen Anteil von 25%. ETFs für Rohwaren und Edelmetalle sanken leicht auf 91 Produkte; ihr anteilsmässiger Wert liegt neu noch bei 5.7%. Betrachtet man die Abschlussgrössen, so lag der Median mit 9‘399 CHF auf dem tiefsten je gemessenen Level, erstmals sogar unter 10‘000 CHF. Entwicklung des ETF-Segments an der Schweizer Börse Anzahl ETFs Umsatz in Mio. CHF 1‘600 Umsatz an der SIX 160‘000 Anzahl ETFs an der SIX 1'400 140‘000 1'200 120'000 1'000 100'000 800 80'000 600 60'000 400 40'000 200 20'000 0 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Quelle: SIX Swiss Exchange SFA ARI® Um die effektive Rendite auf Produktstufe der börsenkotierten Schweizer Immobilienfonds untereinander vergleichbar zu machen, hat die SFAMA im Jahr 2012 den SFA ARI® lanciert. Dieser stützt sich auf die An- lagerenditekennzahl und wird vierteljährlich (Januar, April, Juli, Oktober) von der Swiss Fund Data AG auf Grundlage der jeweiligen Jahresberichte berechnet. Das Fondsuniversum bilden die an der SIX Swiss Exchange kotierten Immobilienfonds, welche direkte Immobilienanlagen in der Schweiz tätigen mit ausschliesslichem Investitionsland Schweiz. Funds of Funds oder Schweizer Fonds, die direkt im Ausland investieren, sind ausgeschlossen. Die aktuelle Anlagerendite des SFA ARI® wird mit 5.83% angegeben. Der ermittelte Wert basiert auf den Geschäftsberichten per 30. September 2020 und ist im Vergleich zum Vorquartal gesunken (um 0.04 Pro- zentpunkte). Berücksichtigt wurden für die aktuelle Bewertung 33 Immobilienfonds mit einem Nettofondsver- mögen von rund 38.4 Mrd. CHF Frühling 2021 10
Entwicklung des SFA ARI® seit 2015 7% 6% 5% 4% 2015 2016 2017 2018 2019 2020 (Q3) Quelle: Swiss Fund Data Kennzahlen Finanzstandort Schweiz Zweimal jährlich publiziert das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen aktuelle Kennzahlen zum Finanzstandort Schweiz. Diese nützliche Zusammenstellung kann nicht nur elektronisch heruntergeladen werden, sondern auch als handliches Faltblatt in gedruckter Form kostenlos bestellt werden. http://www.sif.admin.ch (Rubrik «Dokumentation»)
Nationales Umfeld FIDLEG / FINIG Die Industrie befindet sich in der letzten Phase der Umsetzung von FIDLEG/FINIG. Die Übergangsfristen nach FINIG für vorbestehende Bewilligungsträger lief Ende 2020 ab. Demgegenüber haben Finanzdienst- leiter basierend auf FIDLEG noch bis Ende Jahr Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. Gleichzeitig enthalten die Übergangsregelungen entsprechende Fristen für das «Phasing out» gewisser bisheriger KAG-Bestim- mungen. Auch diese laufen noch bis Ende Jahr. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die bestehenden Verhaltens- und Organisationspflichten aus dem KAG solange weiter gelten, bis der betreffende Finanzdienstleister FIDLEG am «Point of Sale» um- gesetzt hat. Folglich können bestehenden Verträge und Prozesse beibehalten werden, auch wenn sie auf das angepasste Konzept im KAG nicht mehr vollumfänglich passen. Gleichzeitig heisst dies aber auch, dass gewisse Erleichterungen aus dem neuen Recht (etwa betreffend Vertreter- und Zahlstellenpflicht oder Ver- triebsvertrag und Audits) erst vollumfänglich nutzen kann, wer FIDLEG umgesetzt hat. Diese Regelung gilt sowohl für bestehende als auch neu in den Schweizer Markt eintretende Finanzdienstleister. Seit dem 1. Februar 2021 müssen sich nur noch jene Finanzdienstleister einer Ombudsstelle anschliessen, die Finanzdienstleistungen gegenüber Privatkundinnen und -kunden erbringen sowie für professionelle In- vestoren, die eine Erklärung nach Art. 5 Abs. 1 FIDLEG abgegeben haben (vermögende Privatkundinnen und -kunden mit Opting-out). Die FINMA verabschiedete am 12. November 2020 ihre Folgeregulierung zu FIDLEG und FINIG. Diese um- fasst eine neue Ausführungsverordnung zum FINIG (FINIV-FINMA) sowie Anpassungen von bestehenden FINMA-Verordnungen und Rundschreiben. Drei Rund-schreiben wurden zudem aufgehoben. Die Anpassun- gen traten per 1. Januar 2021 in Kraft. Für Vermögensverwalter, Trustees, Verwalter von Kollektivvermögen und Fondsleitungen, die zu diesem Zeitpunkt schon eine entsprechende Bewilligung hatten, gilt nach Art. 26 FINIV-FINMA eine einjährige Übergangsfrist für die Einhaltung der neuen Regelungen. https://www.finma.ch/de/news/2020/11/20201112-medienmitteilung-folgeregulierung-fidleg-finig/ Die Geschäftsstelle überarbeitet derzeit, unterstützt durch eine entsprechende Arbeitsgruppe, die Selbst- regulierung und Musterdokumente des Verbands. Diese müssen auf der Basis von FIDLEG/FINIG bzw. des neuen KAG sowie den entsprechenden Ausführungsbestimmungen des Bundesrats und der FINMA ange- passt werden. Die erforderlichen Anpassungen bedürfen in der Regel der Anerkennung bzw. Kenntnisnahme der FINMA. Gestützt auf die neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtgesetz (Verordnung FINMAG) sind zudem im Rahmen der Anerkennung der Selbstregulierung durch die FINMA weitere bundesinterne Konsul- tationsschlaufen vorgesehen. Folglich wird die überarbeitete Selbstregulierung, einschliesslich Musterdoku- mente, frühestens Ende des zweiten Quartals 2021 publiziert werden können. Bis zum Ende der zweijähri- gen Übergangsfrist (1. Januar 2022) können alle bestehenden SFAMA-Musterdokumente weiterverwendet werden können. Frühling 2021 12
L-QIF Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zum L-QIF am 19. August 2020. Mit dem so genannten «Limited Qualified Investor Fund» (L-QIF) soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Die Asset Management Asso- ciation als Initiatorin der Idee unterstützt dieses Projekt, ist doch dessen Umsetzung ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Fonds- und Asset Management-Standorts und zur Stär- kung des Schweizer Finanzplatzes. Das Projekt L-QIF kam für Schweizer Verhältnisse schnell ins Rollen. Der Bundesrat beauftragte das Eid- genössische Finanzdepartement EFD am 5. September 2018, eine Vorlage für eine entsprechende Geset- zesrevision auszuarbeiten. Gleichzeitig fand die Idee im Parlament breite Unterstützung. Die entsprechende Motion von Ständerat Ruedi Noser wurde im September 2018 vom Ständerat und im März 2019 vom Na- tionalrat mit deutlichen Mehrheiten angenommen. Auch im Rahmen der Vernehmlassung, welche am 26. Juni 2019 eröffnet wurde, fand die Idee breite Unterstützung. Die Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat verzögerte sich nun allerdings durch die aktuelle Corona-Situation. Damit die Schweiz möglichst schnell von dieser Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit profitieren kann, ist es umso wichtiger, dass die Vorlage nun vom Parlament zügig behandelt und verabschiedet wird. Der Verband wird sich auch während der parlamentarischen Behandlung dieses Dossiers aktiv für die Vorlage stark machen. Die Geschäftsstelle wird dabei von einer Arbeitsgruppe mit Spezialisten aus unseren Mitgliedsinstituten unterstützt. Da rund um die Covid-Thematik andere Geschäfte mehr Zeit in Anspruch nehmen, hat die WAK-S die Be- handlung des L-QIF erneut verschoben. Die Behandlung des Geschäfts durch die WAK-S wird auf den April oder Mai 2021 erwartet. Ein Inkrafttreten der Vorlage im Jahr 2022 ist nach wie vor realistisch, dies dürfte nun jedoch erst in der zweiten Jahreshälfte der Fall sein. Weitere Informationen zum Thema L-QIF finden Sie unter folgendem Link: https://www.am-switzerland.ch/verband/de/regulierung/l-qif Sustainable Finance: Weiteres Vorgehen Bundesrat Nach dem Bericht und den Leitlinien vom Juni 2020 hat der Bundesrat am 11. Dezember 2020 konkrete Massnahmen für einen nachhaltigen Finanzstandort Schweiz beschlossen. Dabei sollen die Transparenz verbessert, die Risikoanalyse gestärkt und das internationale Engagement der Schweiz ausgeweitet werden. Ziel ist es, die Position der Schweiz als ein führender Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen weiter auszubauen. Laut Bundesrat sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes stetig verbessert wird und gleichzeitig der Finanzplatz einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten kann. Gestützt auf die Erkenntnisse dieser Arbeiten hat der Bundesrat folgende Massnahmen beschlossen: Die Behörden sollen eine verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financi- al Disclosures (TCFD) für Schweizer Unternehmen der Gesamtwirtschaft erarbeiten. Bis im Herbst 2021 soll das SIF, in enger Zusammenarbeit etwa mit dem BAFU, bei Bedarf dem Bundesrat Anpassungen im Finanz- marktrecht vorschlagen, welche das so genannte Greenwashing, also das Vortäuschen nachhaltiger Ge- schäftstätigkeit im Umweltbereich, verhindern. Der Bundesrat empfiehlt den Finanzmarktakteuren Methoden und Strategien zu veröffentlichen, wie sie – entsprechend den bestehenden rechtlichen Treue- und Sorgfalts- pflichten – Klima- und Umweltrisiken bei der Verwaltung von Vermögen ihrer Kundschaft berücksichtigen. Die Schweiz baut ihr Engagement an internationalen Umweltkonferenzen und Initiativen weiter aus. Frühling 2021 13
Die AMAS begrüsst die Stossrichtung des Bundesrates und die weitere Einbindung der Finanzindustrie. Of- fenlegungspflichten sind für den Erhalt und die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit für die Gesamtwirtschaft der Schweiz essenziell. Bei den Offenlegungspflichten besteht primärer Handelsbedarf, damit die Umsetzung einer nachhaltigen Gesamtwirtschaft schneller vorangetrieben werden kann. Aber auch zur erfolgreichen Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien im Unternehmen heisst der Schlüssel Transpa- renz. Hierfür ist eine standardisierte und messbare Berichterstattung von zentraler Bedeutung. Transparenz bedingt aber auch die Verfügbarkeit von verlässlichen Daten guter Qualität – hier sind auch die Unternehmen und Research-Anbieter gefordert. Die AMAS/SSF-Kernbotschaften und Empfehlungen vom 16. Juni enthalten detailliertere Empfehlungen für die Umsetzung einer nachhaltigen Anlagepolitik im gesamten Anlageprozess. Sie behandeln insbesondere auch die Transparenz und Berichterstattung im Rahmen der Governance, Anlagepolitik und Anlagestrategie sowie des Risikomanagements. Dazu gehören auch Informationen auf Produkt- und Unternehmensebene sowie die Veröffentlichung der Nachhaltigkeitspolitik. Zum Thema «wahrheitsgetreue Information» beschäf- tigt sich derzeit eine AMAS/SSF-Arbeitsgruppe. Das diesbezügliche internationale Engagement der Schweiz ist für die Reputation und Wettbewerbsfähigkeit ein wichtiger Erfolgsfaktor. Brexit: Schweiz/UK – Bilaterales Abkommen für den Finanzdienstleistungssektor Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigten Königreich aus der EU ausgetreten. Mit seiner «Mind the Gap»-Stra- tegie sichert der Bundesrat die rechtliche Kontinuität über den Brexit hinaus. Die Schweiz hat im Rahmen ihrer «Mind the gap»-Strategie frühzeitig eine Reihe neuer Abkommen mit UK in den Bereichen Handel, Migration, Strassen- und Luftverkehr sowie Versicherungen abgeschlossen. Das Ziel der «Mind the gap»-Strategie besteht darin, die vorliegenden gegenseitigen Rechte und Pflichten so weit als möglich zu sichern. Zudem soll in einem zweiten Schritt die Zusammenarbeit Schweiz-UK – wo dies im beidseitigen Interesse ist – über den bestehenden Stand hinaus ausgebaut werden («Mind the gap Plus»). Die Finanzminister der Schweiz und UK haben an einem digitalen Treffen vom 30. Juni 2020 eine Erklärung über die künftige vertiefte Zusammenarbeit für Finanzdienstleistungen zwischen den beiden Ländern unter- zeichnet. Am 27. Januar 2021 fand ein Treffen auf Ministerebene statt. Hierbei wurde ein Verhandlungs- plan bis Ende Jahr für ein Abkommen im Finanzbereich ausgehandelt. Das Abkommen soll für die einzel- nen Finanzsektoren (Banking, Asset Management, Versicherungen, Marktinfrastruktur) auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung der jeweils anwendbaren Finanzmarktregulierung sowie des Aufsichtsrahmens basieren. Staatssekretariat für internationale Finanzfragen Der SIF-Newsletter orientiert regelmässig über Neuigkeiten aus den Geschäftsbereichen des Staatssekre- tariats für internationale Finanzfragen. Er erscheint drei- bis viermal jährlich in deutscher und französischer Sprache. http://www.sif.admin.ch Dokumentation Frühling 2021 14
Internationales Umfeld Sustainable Finance: Regulatorische Entwicklungen in der EU Im März 2018 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Aktionsplan, gestützt auf die Empfehlungen der «High-level Expert Group» on Sustainable Finance (HLEG). Er verfolgt das Ziel, Kapitalströme auf nachhal- tige Investitionen umzulenken, die Auswirkungen des Klimawandels sowie sozialer und ökologischer Fragen auf das Finanzsystem abzuschwächen und die Transparenz sowie langfristige Finanzierung zu erhöhen. Die alte EU-Kommission (2014–2019) hat bereits umfangreiche Massnahmen und Initiativen zur Umsetzung des Aktionsplans an die Hand genommen. Die neue EU-Kommission (ab 2019) hat ausserdem eine neue Wachstumsstrategie initiiert, die darauf abzielt, dass die EU bis 2050 «klimaneutral» wird. Kommissionsprä- sidentin Ursula von der Leyen spricht vom Green Deal als einer neuen Wachstumsstrategie, die Emissionen senkt und Arbeitsplätze schafft. Alle laufenden und zukünftigen Strategien sowie Massnahmen der EU sollen die Ziele des Green Deals unterstützen. Als wesentlich bzw. prioritär für die Erreichung dieser Ziele gilt die Umsetzung der Massnahmen bezüglich Sustainable Finance. Als Teil des Green Deals soll auch das euro- päische Klimagesetz, das derzeit diskutiert wird, dazu beitragen, die Bedingungen für einen effektiven und fairen Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft klar festzulegen und für Investoren berechenbar zu machen. Dieses Gesetz soll auch sicherstellen, dass alle EU-Strategien zum Ziel der Klimaneutralität bei- tragen und alle Sektoren ihren Beitrag leisten. Die Strategien, Initiativen und Massnahmen zur Umsetzung des EU-Aktionsplans und des Green Deals sind zahlreich. Nachstehend eine Auswahl einiger regulatorischen Entwicklungen. EU-Offenlegungsverordnung Die Verordnung (EU) 2019/2088 trat am 29. Dezember 2019 in Kraft. Sie zwingt Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu einer sehr detaillierten Offenlegung von Informationen, die allen potenziellen Investoren zur Verfügung gestellt werden. Die Vorschriften umfassen zusammengefasst Offenlegungspflichten bezüg- lich Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Entscheidungsprozessen, die Berücksichtigung negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie nachhaltigkeitsbezogene Informationen für Finanzprodukte (Publikation auf der Website, Transparenz bei vorvertraglichen Informationen, Offenlegung in regelmässigen Berichten). Am 23. April 2020 veröffentlichten die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) die Entwürfe der technischen Regulierungsstandards (RTSs), welche die EU-Offenlegungsverordnung ergänzen und präzisieren. Die öf- fentliche Konsultation dauerte bis zum 1. September 2020. Die RTS enthalten Vorschläge zum Inhalt, zur Methodik und Darlegung von ESG-Offenlegungen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene. Darüber hinaus enthält das Konsultationspapier im Einklang mit der EU-Taxonomie-Verordnung Vorschläge zur Anwendung des Prinzips «do not significant harm» (DNSH principle) bei der Berichterstattung über negative Auswirkungen, die der EU-Kommission bis Ende 2020 vor- gelegt werden sollen. Frühling 2021 15
Nächste Schritte: • Die Konsultation zu den RTS dauerte bis zum 1. September 2020. • Das Inkrafttreten der RTS im März 2021 wurde von der Kommission im Oktober 2020 verschoben. Die europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) haben am 4. Februar 2021 den defnitiven Entwurf der RTS veröffentlicht. Deren Umsetzung hat bis zum 1. Januar 2022 zu erfolgen. • An der Anwendbarkeit der SFDR hat die Kommission festgehalten, dies bedeutet: o Bis zum 10. März 2021: • Die Offenlegung auf der Website des Unternehmens unter der Policy zur Integration von Nachhaltig- keitsrisiken im Investment-Prozess oder Beratungsprozess • Die Offenlegung der Vergütungspolitik und wie diese mit der Integration der von Nachhaltigkeitsrisiken abgestimmt ist, muss ebenfalls auf der Website erfolgen • In vorvertraglichen Information (z.B. im Prospekt) muss auch offengelegt werden, - wie Nachhaltigkeitsrisiken im Investment- oder im Beratungs-Prozess integriert werden und - wie sich die Ergebnisse der Bewertung wahrscheinlicher Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte auswirkt o 30. Juni 2021: Finanzmarktteilnehmer, die während ihres Geschäftsjahrs im Durchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, sowie Muttergesellschaften grosser Konzerne, die auf konsolidierter Basis mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, werden auf ihren Websites eine Erklärung über ihre Sorgfalts- pflichten im Hinblick auf die wichtigsten negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren veröffentlichen und aufrechterhalten; o 1. Januar 2022: die Verpflichtungen für die periodische Offenlegungsberichterstattung treten in Kraft; o 10. September 2022 und danach jedes Jahr: EIOPA, ESMA und EBA werden der EU-Kommission einen Bericht über die besten Berichtspraktiken vorlegen und Empfehlungen zu freiwilligen Berichtsstandards abgeben; o 30. Dezember 2022: die EU-Kommission wird bewerten, wie die Verordnung umgesetzt wurde und fest- stellen, ob weitere legislative Massnahmen erforderlich sind; und o 30. Dezember 2022: Gemäss Artikel 7 wird von Finanzinstitutionen eine verstärkte Offenlegung negati- ver Nachhaltigkeitsauswirkungen auf der Ebene der Finanzprodukte erwartet. EU-Taxonomie-Verordnung Die Verordnung wurde am 18. Juni 2020 vom EU-Parlament verabschiedet und am 22. Juni 2020 im EU- Amtsblatt publiziert. Sie ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten. Zusammengefasst geht es um die Schaffung eines einheitlichen Klassifizierungssystems zur Definition so genannter «ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten». Die Taxonomie-Verordnung legt ein System zur Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten dar, welches sich auf folgende Punkte bezieht: 1) Eindämmung des Klimawandels; 2) Anpassung an den Klimawandel; 3) nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeres-Ressourcen; 4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; 5) Verhütung und Kontrolle der Umweltver- schmutzung und 6) Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Die Verord- nung soll dazu beitragen, dass die EU bis 2050 klimaneutral werden kann (Green Deal). Darüber hinaus legt die EU-Verordnung zur Nachhaltigkeits-Taxonomie Offenlegungspflichten für Investoren und Unternehmen fest. Die EU-Kommission hat angekündigt, dass sie die Nachhaltigkeits-Taxonomie nutzen wird, um den EU- Standard für grüne Anleihen und das EU-Umweltzeichen für Anlageprodukte für Kleinanleger zu entwickeln (Green Bond Standard, EU Ecolabel for Retail Investment Products). Nächste Schritte: • Die EU-Kommission wird Leistungsstandards (Technical Screening Criteria, TSC) für bestimmte Aktivitäten im Rahmen der Taxonomie festlegen. Der TSC wird quantitative und qualitative Schwellenwerte definieren, die von der wirtschaftlichen Aktivität erfüllt werden müssen, um als ökologisch nachhaltig zu gelten. Es wird erwartet, dass die TSC wie folgt angenommen werden: Frühling 2021 16
o TSC für Aktivitäten, die wesentlich zur Minderung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klima- wandel beitragen, werden bis Dezember 2020 herausgegeben und treten bis Januar 2022 in Kraft. Für diese Aufgabe wird die EU-Kommission den im Juni 2019 von der Technischen Expertengruppe Nach- haltige Finanzen (TEG) vorgelegten Abschlussbericht zur Nachhaltigkeits-Taxonomie berücksichtigen; und o Weitere TSC für Aktivitäten, die wesentlich zu anderen Umweltzielen beitragen (Kreislaufwirtschaft, Um- weltverschmutzung, Wasser sowie Biodiversität und Ökosysteme) werden voraussichtlich bis Dezem- ber 2021 erarbeitet und treten voraussichtlich im Januar 2023 in Kraft. • Das Mandat der TEG wurde in beratender Funktion bis September 2020 verlängert. Die TEG wurde im Herbst 2020 durch die Plattform on Sustainable Finance ersetzt, um die EU-Kommission bei der Weiter- entwicklung und Überprüfung des TSC zu unterstützen. Das Mandat der Plattform besteht darin, die TSC- Entwicklung beratend zu unterstützen und die potenziellen Kosten und Nutzen der Kriterien zu analysieren. • Die Konsultation der europäischen Aufsichtsbehörden zu den Entwürfen technischer Regulierungsstan- dards (RTS) gemäss EU-Offenlegungsverordnung dauerte bis zum 1. September 2020. Diese Verordnung enthält Vorschläge zur weiteren Spezifizierung der Offenlegungen auf Produktebene im Zusammenhang mit dem in der Taxonomie-Verordnung eingeführten Grundsatz «do not significant harm». • Die ersten Unternehmensberichte und Offenlegungen zuhanden Investoren, die mit der Taxonomie-Verord- nung in Einklang stehen, sind Anfang 2022 fällig. Im November 2020 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein Kon- sultationspapier im Zusammenhang mit einem Empfehlungsentwurf an die EU-Kommission zu Artikel 8 der Verordnung 2020/852. Dieser Artikel verpflichtet Unternehmen, die unter die Richtlinie 2013/34 fallen, in ihren nicht-finanziellen Abschlüssen Informationen darüber zu veröffentlichen, wie und in welchem Umfang ihre Aktivitäten mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig bezeichnet wer- den können. Insbesondere müssen Unternehmen die taxonomische Ausrichtung ihrer Umsätze/Einnahmen, Kapitalausgaben und Betriebsausgaben offenlegen. Der Empfehlungsentwurf betrifft den Inhalt, die Darstel- lung und die Methodik der offenzulegenden Informationen. Die ESMA wird die bis zum 4. Dezember 2020 eingegangenen Kommentare berücksichtigen. Es wird erwartet, dass die EU-Kommission die endgültige Fassung des Gutachtens bis zum 1. Juni 2021 als delegierten Rechtsakt verabschiedet. Im November 2020 startete die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf einer dele- gierten Verordnung über technische Screening-Kriterien zur Bestimmung der Bedingungen, unter denen eine Wirtschaftstätigkeit als wesentlich zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel beiträgt und auch zur Bestimmung, ob diese Wirtschaftstätigkeit keinem der anderen Umweltziele erheblichen Schaden zufügt. Die Konsultation läuft bis zum 18. Dezember 2020. Änderungen der UCITS, AIFMD und MiFID II Am 8. Juni 2020 wurde die Konsultation der lang erwarteten Entwürfe der delegierten Rechtsakte unter anderem zu UCITS, AIFMD und MiFID II eröffnet. Sie dauerte bis zum 6. Juli 2020. Dabei geht es um die Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren unter UCITS, AIFMD und MiFID II (bezogen auf die Produkt-Gover- nance, Suitability-Prüfung und organisatorische Anforderungen). Diese Entwürfe stützen sich auf öffentliche Konsultationen, die im Laufe des Jahres 2018 durchgeführt wurden, sowie auf den ESMA-Abschlussbericht und die Entwürfe delegierter Rechtsakte, die im April 2019 veröffentlicht wurden. Die öffentliche Konsultation der Entwürfe dauerte bis zum 6. Juli 2020. Es ist sehr wahrscheinlich, die Änderungen nicht vor Ende 2021 oder Anfang 2022 anwendbar sein werden. Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten eine neue Definition der so genannten «sustainability prefe- rences», die sich auf die Präferenz der Kundinnen und Kunden für nachhaltige Finanzprodukte und -dienst- leistungen bezieht. Die Definitionen von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren entsprechen derjenigen der EU-Offenlegungsverordnung. Frühling 2021 17
ESMA on MMF with appropriate regulatory requirements to ensure On 4 December 2020, the European Securities their quality and reliability. and Markets Authority (ESMA) updated its va- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ lidation rules regarding the Money Market Fund esma30-379-423_esma_letter_to_ec_on_esg_ratings.pdf Regulation (MMFR). This relates to the require- ments of Article 37 of the MMFR that require MMF managers to submit data to National Competent ESMA on cross-border fund distribution Authorities (NCAs), who will then transmit them On 1 February 2021, ESMA published a final re- to ESMA. port on implementing technical standards (ITS) https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma- under the Regulation on cross-border distribution updates-reporting-under-money-market-funds-regulation of funds. The ITS focus on the publication of infor- mation by NCAs on their websites, the notification On 16 December 2020, ESMA published the 2020 of information by NCAs to ESMA, and the publica- update of its guidelines on MMF stress tests under tion of information by ESMA on its website. the MMFR. The updates take account of MMFs’ https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/esma-34-45- recent experience during March 2020, particularly 961_-_its_cross-border_distribution_of_funds.pdf in relation to redemption scenarios. https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ esma34-49-289_2020_guidelines_on_mmf_stress_tests.pdf ESMA on ELTIF On 3 February 2021, ESMA sent a letter to the European Commission consultation on the review ESMA on AIF leverage risk of the European Long Term Investment Funds On 17 December 2020, ESMA published its final (ELTIF) Regulation. In order to increase use of guidance to address leverage risks in alternative the ELTIF framework, ESMA proposes changes investment funds (AIFs). aimed at bringing ELTIFs more in line with the https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ needs of investors (both retail and professional). esma34-32-552_final_report_guidelines_on_article_25_ This would make it a more attractive investment aifmd.pdf vehicle for professional investors and a potential savings alternative for retail investors, further im- proving SMEs’ access to funding and enabling the ESMA on costs and fees of UCITS ELTIF framework to achieve its purpose of assis- On 6 January 2021, ESMA informed about its ting in the recovery of the European economy and launch of a Common Supervisory Action (CSA) in the deepening of the Capital Markets Union. with NCAs on the supervision of costs and fees https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ of UCITS across the EU. The CSA will be conduc- esma34-46-99_esma_response_on_eltif_review.pdf ted during 2021 and aims to assess supervised entities’ compliance with the relevant cost-related provisions in the UCITS framework as well as the ESAs on PRIIPs KID obligation to ensure that investors are not char- On 3 February 2021, the European Supervisory ged undue costs. Authorities/ESAs – namely the European Banking https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma- Authority (EBA), the European Insurance and launches-common-supervisory-action-ncas-supervision- Occupational Pensions Authority (EIOPA), and costs-and-fees-ucits ESMA – submitted to the European Commission draft Regulatory Technical Standards (RTS) on amendments to the key information document for ESMA on ESG ratings and assessment packaged retail and insurance-based investment tools products (PRIIPs). On 29 January 2021, ESMA wrote to the Euro- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ pean Commission (EC) sharing its views on the jc_2020_66_final_report_on_draft_rts_to_amend_the_pri- main challenges in the area of ESG ratings and ips_kid.pdf assessment tools. ESMA highlighted the need to match the growth in demand for these p roducts Frühling 2021 18
ESAs on sustainability-related ESAs also published their proposals on 1 March disclosures 2021: EBA advice and EIOPA advice. On 4 February 2021, the ESAs delivered to the ESMA final report European Commission their final report, inclu- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ ding draft RTS, on the content, methodologies, esma30-379-471_final_report_-_advice_on_article_8_of_ and presentation of disclosures under the EU the_taxonomy_regulation.pdf Regulation on sustainability-related disclosu- EBA advice res in the financial services sector (SFDR). The https://www.eba.europa.eu/eba-advises-commissi- proposed RTS aim to strengthen protection for on-kpis-transparency-institutions’-environmentally-sustaina- end-investors by improving ESG disclosures to ble-activities end-investors on the principal adverse impacts EIOPA advice of investment decisions and on the sustainability https://www.eiopa.europa.eu/content/eiopa-advises-insu- features of a wide range of financial products. rers-key-performance-indicators-sustainability-non-financi- This will help to respond to investor demands al-reporting_en for sustainable products and reduce the risk of greenwashing. https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ IOSCO on sustainability disclosure jc_2021_03_joint_esas_final_report_on_rts_under_sfdr.pdf standards On 24 February 2021, the International Organi- On 25 February 25, the ESAs issued a joint super- zation of Securities Commissions (IOSCO) emp- visory statement on the effective and consistent hasized the urgent need for globally consistent, application and national supervision of the SFDR. comparable, and reliable sustainability disclosure The statement aims to achieve an effective and standards and announced its priorities and vision consistent application and national supervision of for a Sustainability Standards Board under the the SFDR, promoting a level playing field and pro- IFRS Foundation. tecting investors. The ESAs recommend the draft https://www.iosco.org/news/pdf/IOSCONEWS594.pdf RTS be used as a reference when applying the provisions of the SFDR in the interim period bet- ween the application of the SFDR (as of 10 March 2021) and the application of the RTS at a later date. https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ jc_2021_06_joint_esas_supervisory_statement_-_sfdr.pdf ESMA rules for taxonomy-alignment under NFRD On 1 March 2021, ESMA published its final re- port on advice under Article 8 of the Taxonomy Regulation, which covers the information to be provided by non-financial undertakings and asset managers to comply with their disclosure obliga- tions under the Non-Financial Reporting Directi- ve (NFRD). The recommendations define the key performance indicators (KPIs) disclosing how and to what extent the activities of businesses that fall within the scope of the NFRD qualify as environ- mentally sustainable under the Taxonomy Regu- lation. The key recommendations relate to the de- finitions to be used by non-financial undertakings for calculating the turnover, CapEx and OpEx KPIs as well as the KPIs that asset managers should disclose. Along with ESMA, the other two Frühling 2021 19
In eigener Sache Mitgliederbestand Immobilienfonds Vorstand und Geschäftsstelle freut es, dass der Roger Hennig Verband im Winter folgende Mitglieder aufnehmen • Überprüfung produktespezifische SFAMA-Richt- durfte: linien im Hinblick auf FIDLEG/FINIG • Energy Infrastructure Partners AG • Finalisierung des konsolidierten Entwurfs der AMAS- • Intertrust (Suisse) SA Richtlinie «Immobilienfonds» (einschliesslich Aus • ZZ Vermögensberatung (Schweiz) AG tausch mit FINMA) Processes & Operations Fachausschüsse Samuel Mürner Die Fachausschüsse liefern in Bezug auf das ent- • Anpassung Selbstregulierung AM-Verband im sprechende Fachgebiet grundsätzlich Entschei- Zusammenhang mit FIDLEG/FINIG dungsvorbereitungen zuhanden Vorstand und Ge- schäftsstelle. Die einzelnen Fachausschüsse sind/ Risk Management waren in folgenden Themenbereichen aktiv invol- Robert Majewski viert. • Diskussion von Risikomanagement-Themen mit Blick auf die neue Selbstregulierung Alternative Investments • Erfahrungsaustausch zum Risk Management bei Régis Martin der Verwaltung von Vorsorgevermögen • Rückblick zur Performance und Ausblick/Trends • Diskussion zentraler Themen aus Sicht des Risi zu den Themen «Alternative Risk Premia» und komanagements, die im Lauf des Jahres 2021 «Commodities» vom Fachausschuss im Detail analysiert werden • Durchführung eines Webinars zum Thema Nach- (etwa ESG-Risk, Cyber-Risk) haltigkeit (SFDR) und Alternative Anlagen • Diskussion zu möglichen Verbesserungen der Recht & Compliance Datenqualität bei Hedge Funds Diana Imbach • Entschädigungen durch Dritte im Konzern ge- ETF und indexierte Anlagen mäss FIDLEG Markus Götschi • FINMA-Rundschreiben «Outsourcing» • Diskussion der Kotierungsmöglichkeiten ver- • Anpassung Selbstregulierung im Zusammenhang schiedener Anteilsklassen mit FIDLEG/FINIG • Diskussion Ertragsausschüttung bei ETF/Index- • Risikobereitschaft bei professionellen Kunden fonds mit Blick auf eine mögliche Anpassung der Performance-Richtlinie Frühling 2021 20
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