Außergewöhnliche Zeiten brauchen besondere Zeichen! - Eine Aktion der Familienarbeit im Prot. Dekanat Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern

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Außergewöhnliche Zeiten brauchen besondere Zeichen! - Eine Aktion der Familienarbeit im Prot. Dekanat Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
40. Jahrgang             Mittwoch, den 2. Dezember 2020     Nr. 49/2020

     Außergewöhnliche Zeiten brauchen besondere Zeichen!

   Eine Aktion der Familienarbeit im Prot. Dekanat Bad Bergzabern
            & der Prot. Kirchengemeinde Bad Bergzabern
Außergewöhnliche Zeiten brauchen besondere Zeichen! - Eine Aktion der Familienarbeit im Prot. Dekanat Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 02.12.2020                                                                                  - 2 -                                    Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020

                  Auf einen Blick
        Amtsblatt Südpfalz Kurier                                                                                   ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas
                                                                                                                    Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmünster,
Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, 9. Dezember 2020.                                                        Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach
                 Redaktionsschluss ist spätestens                                                                   Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448
               Montag, 7. Dezember 2020, 9:00 Uhr.
      Redaktion: Karina Huonker (i. V. Susanne Lunkenheimer)                                                        ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH
         Tel. 06343 701-119, E-Mail: amtsblatt@vgbza.de                                                             Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Nie-
                 Geschäftsanzeigen: Fritz Wünschel                                                                  derhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld
        Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de                                                           Tel. 0800 0837111
             Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.
              „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier!
                                                                                                                          Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
                                                                                                                    ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
        Notfallrufnummern                                                                                              Verwaltungsgebäude Schloss
Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������������� 110   Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������������� 112                 Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313
Krankentransport ������������������������������������������������������������������������������� 19222             E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������������� 116117                   Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705
Gift-Notruf ������������������������������������������������������������������������������ 06131 19240             - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Do
                                                                                                                    14.00 bis 18.00 Uhr

        Ärztliche                                                                                                   ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro
                                                                                                                    Tel.: 06343 701-250. Bitte geänderte Öffnungszeiten auf Seite 3 beachten.
        Bereitschaftspraxen                                                                                         ❙❙ Rentenstelle und Archiv
❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117                                                                                        nach telefonischer Vereinbarung
(Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen Stelle
                                                                                                                    ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde
geleitet!)
                                                                                                                    Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau
                                                                                                                    ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse
Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau,
                                                                                                                    Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75
Telefon 116117
                                                                                                                    IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW
Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr;
Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr                                            VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr.
                                                                                                                    27308
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel                                                                             IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA
Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel,
Telefon 116117. Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr                                                        ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land
                                                                                                                    Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel.
❙❙ Zahnarzt                                                                                                         06343 98966-0, E-Mail: info@bad-bergzaberner-land.de
05./06. Dezember 2020                                                                                               November bis März: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr
Frau ZÄ Veronika Beer, Hauptstraße 26, 76889 Schweigen-Rechtenbach,                                                 April bis Oktober: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr und Samstag, 10:00-
Tel. 06342 6135                                                                                                     13:00 Uhr

❙❙ Apothekenbereitschaft                                                                                            ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern
01805 258825 + PLZ des Standorts                                                                                    Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiunterneh-
(0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz) www.lak-rlp.de                                                 men eine dauerhafte Beförderungspflicht.
Mittwoch, 02.12.2020                                                                                                Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein
Reben-Apotheke, Klingenmünster, Im Stift 4, Tel. 06349 1677                                                         Schichtplan erstellt:
Donnerstag, 03.12.2020                                                                                              Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr�������������������������������� Taxi Drieß,
Apotheke im MED-ZEN, Landau, Max-Planck-Str. 1, Tel. 06341 14660                                                    (06343 9395951 und 0175 9160804)
Freitag, 04.12.2020                                                                                                 Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr�������������������������������� Taxi Drieß,
Markt-Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstr. 22, Tel. 06343 93550                                                      (06343 9395951 und 0175 9160804)
Samstag, 05.12.2020                                                                                                 Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr����������������������� Taxi Pfalzgraf,
Trifels-Apotheke im Wasgau-Center, Annweiler, Landauer Str. 37,                                                     (06343 6100148)
Tel. 06346 308830                                                                                                   Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr��������������������Taxi Pfalzgraf,
Sonntag, 06.12.2020                                                                                                 (06343 6100148)
Engel-Apotheke, Landau, Marktstr. 90, Tel. 06341 86661                                                              Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr��������������������� Taxi Leischner,
Montag, 07.12.2020                                                                                                  (06343 4763)
Bahnhof-Apotheke, Annweiler, Bahnhofstr. 15, Tel. 06346 1516                                                        Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben,
Dienstag, 08.12.2020                                                                                                weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die Tele-
Steinbühl-Apotheke, Schweigen-Rechtenbach, St. Urban-Platz 2,                                                       fonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer bekannt-
Tel. 06342 7040                                                                                                     gegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die Möglichkeit
Mittwoch, 09.12.2020                                                                                                hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen.
Pelikan-Apotheke, Billigheim-Ingenheim, Marktstr. 20, Tel. 06349 8166                                               Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebspflicht.
❙❙ Krankenhäuser
Klinikum Landau-Südliche Weinstraße
                                                                                                                          Soziale Einrichtungen /
Standort Bad Bergzabern                                                                                                   Beratungsdienste
Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie                                                                        ❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße
Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel.: 06349 900-0                                                             Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau, Tel.
                                                                                                                    06341 940-120
        Technische                                                                                                  (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in die Frau-
                                                                                                                    enschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von Mann und
        Bereitschaftsdienste                                                                                        Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung)

❙❙ Verbandsgemeindewerke                                                                                            ❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
                                                                                                                    www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016
(bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern
Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603                                                                        ❙❙ Gesundheitsamt
(bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG                                                     Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0
Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797
                                                                                                                    ❙❙ AIDS-Beratung
❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern                                                                                        Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprechzeiten:
(nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und beim                                                 Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-604
Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden)
Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502                                                                                 ❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst
                                                                                                                    Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, Sucht-
❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke                                                                                        kranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und deren Ange-
Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10                                                             hörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777                                                                       oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621
Außergewöhnliche Zeiten brauchen besondere Zeichen! - Eine Aktion der Familienarbeit im Prot. Dekanat Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 02.12.2020                                 - 3 -                   Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020

                                           Gemeinsam gegen Corona
                                       - zusammen kommt man weiter!
           Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Verbandsgemeinde,
           nach wie vor steigt die Zahl der Neuinfektionen täglich drastisch an. Seit Mitte Oktober ist
           zudem ein starker Anstieg der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle zu
           verzeichnen. Wie Ihnen bekannt ist, liegt die Zahl der Infektionen innerhalb unserer
           Verbandsgemeinde nach wie vor über dem Durchschnitt des Landkreises.
           Wir – der Bürgermeister der Verbandsgemeinde und die Bürgermeister/innen ihrer
           Ortsgemeinde – bitten Sie daher inständig unseren Aufruf anzunehmen. Wenn Sie sich
           schützen, schützen Sie damit auch Ihre Mitmenschen und Ihre Familie.
           In den vergangenen Wochen haben sich unter anderem private Treffen, Familienfeiern und
           Zusammenkünfte mehrerer Personen als Hauptauslöser für den Anstieg der Zahl der
           Neuinfektionen erwiesen. Aus diesem Grund bitten wir Sie noch einmal, darauf zu verzichten.
           Bitte halten Sie sich an die Vorgaben:
           Reduzieren Sie Ihre direkten persönlichen Kontakte auf das notwendige Minimum. Nutzen
           Sie, wo immer möglich, Telefon und digitale Angebote. Vermeiden Sie unnötige Wege und
           große Menschenansammlungen. Achten Sie auf Hygienebestimmungen und Maskenpflicht!
           Wir müssen die Ausbreitung der Infektion verlangsamen! Dies geht nur gemeinsam!

                             Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

                             Hermann Bohrer

            Hermann Augspurger                 Roland Nuß                     Matthias Ackermann

            Bärbel Drieß                       Manfred Huckle                 Ralf Schmitt

            Klaus-Peter Gittler                Helmut Heib                    Gerd Kropfinger

            Felix Schönung                     Kathrin Flory                  Ralf Lorenz

            Rudi Schwöbel                      Jens Sprenger                  Heinz Oerther

            Roland Gruschinski                 Sarah Agne                     Matthias Neufeld

            Volker Christmann
Außergewöhnliche Zeiten brauchen besondere Zeichen! - Eine Aktion der Familienarbeit im Prot. Dekanat Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 02.12.2020                                           - 4 -                                Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020

           Auf einen Blick
❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad                        ❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft
   Bergzabern                                                                Tel. 0173/665218 und 06345 7457
jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626            ❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern
❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie                                          Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in der
Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680          Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735
                                                                             ❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte
❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus der Familie                                Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827
Luitpoldstraße 22, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr- 9:00-12:00
Uhr, Tel. 06343-6100682                                                      ❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen
                                                                             Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063
❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern                                       ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz
(für den Stadtbereich)                                                       Tel. 06340 8697
Tel. 06343 2266 und 9512615
                                                                             ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern
❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst                           Tel. 06343 9516050
Tel. 06343 7811
❙❙ Tafel Bad Bergzabern e.V.                                                 ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau
Tel. 06343 610696                                                            Tel. 06349 990215
                                                                             ❙❙ VdK Kreisverband Landau
❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“                                                  Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790
Königstraße 38
Ausgabe Dienstag und Donnerstag, jeweils 13.00 bis 16.00 Uhr                 ❙❙ Weißer Ring
Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung, Schuhe),   Hilfe für Opfer von Straftaten, Tel. 116 006
Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher
etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr entgegen genommen. Mehr            Öffnungszeiten
Info unter https://sites.google.com/view/klamottebza/startseite              ❙❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad)
❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern                       Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad)
Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250                     Friedrich-Ebert-Str. 40, Tel. 06343 7120
                                                                             Öffnungszeiten
❙❙ Pflegestützpunkt                                                          Montag/lundi, Mittwoch/mercredi und Freitag/vendredi:
Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men-         07.00 Uhr bis 08.00 Uhr (Publikumsverkehr/trafic public), 08.00 Uhr bis
schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851                                         12.30 Uhr (Schulen/écoles), 12.30 Uhr bis 21.00 Uhr (Publikumsverkehr/
❙❙ Ökumenische Sozialstation                                                 trafic public)
Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0                                Dienstag/mardi: 07.00 Uhr bis 11.00 Uhr (Publikumsverkehr/trafic public),
                                                                             11.00 Uhr bis 12.30 Uhr (Schulen/écoles), 12.30 Uhr bis 17.00 Uhr (Publi-
❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, Landau/SÜW              kumsverkehr/trafic public), 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr (Vereine/clubs)
Tel. 06341 942946                                                            Donnerstag/jeudi:
                                                                             07.00 Uhr bis 08.00 Uhr (Publikumsverkehr/trafic public), 08.00 Uhr bis
❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern                               12.30 Uhr (Schulen/écoles), 12.30 Uhr bis 17.00 Uhr (Publikumsverkehr/
(Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811
                                                                             trafic public), 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr (Vereine/clubs)
❙❙ Arbeiterwohlfahrt                                                         Samstag/samedi: 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Publikumsverkehr/trafic public)
Tel. 07275 5691                                                              Sonn- und Feiertag/dimanche et jours fériés: 09.00 bis 17.00 Uhr (Publi-
                                                                             kumsverkehr/trafic public)
❙❙ DRK Ortsverein Bad Bergzabern e.V.
Altkleidersammlung, Sanitätsdienst, Tel. 06343 1059 (AB),                    ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH
info@drk-bza.de, www.drk-bza.de                                              Kurtalstraße 27, Information Tel. 06343/9340-10, Reservierung med. Heil-
www.rotkreuzkurse.de, Erste Hilfe Kurse und Hausnotruf DRK Sozialzent-       anwendungen/Wellness Tel. 06343-9340-11
rum LD, Tel. 06341 92910.                                                    www.suedpfalz-therme.de, email: info@suedpfalz-therme.de
                                                                             Therme und Sauna: So - Do, 09.00 - 22.00 Uhr; Fr und Sa, 09.00 - 23.00
❙❙ Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle Landau                     Uhr (dienstags 09.00 - 22.00 Uhr Damensauna, außer an Feiertagen und
Unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und               in den Weihnachtsferien), Wellness: täglich 10.00 - 20.00 Uhr. Med. Heilan-
psychischen Beeinträchtigungen sowie für deren Angehörige, Tel 06341-
7039935                                                                      wendungen: Di/Mi/Fr 09.00 - 17.30 Uhr, Mo/Do 09.00 - 20.00 Uhr. Totes-Meer-
                                                                             Salzgrotte: täglich 10.00 - 19.00 Uhr. Ruhetage: 24./25.12. und 01.01.
❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishorbach
   und Klingenmünster                                                        ❙❙ Stadtmuseum
Tel. 06349 9630966                                                           Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen
                                                                             Renaissance-Gebäude „Zum Engel“.
❙❙ Christlicher Krankenpflegeverein e.V
- Projekt Nachbarschaftshilfe für Dörrenbach, Oberotterbach, Schweigen-      ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21
Rechtenbach und Schweighofen, Tel. 06343 4794                                Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen Fei-
                                                                             ertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr. Winterpause vom 1. November
❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer                               bis Karfreitag des Folgejahres!
Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323                         Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 Perso-
❙❙ Telefonseelsorge                                                          nen möglich. Mehr Informationen unter www.otterbachabschnitt.de.

❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern                                          ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am
Haus der Diakonie Landau-Bad Bergzabern                                         Marktplatz
Sozial-/Lebensberatung, Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonflikt-          Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, samstags von
beratung, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)                 09.00 - 13.00 Uhr. Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172
Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern
Mo-Fr: 8:00-12:00 Uhr, Mo-Do 14:00-16:00 Uhr                                 ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100
Termine nach vorheriger Vereinbarung! Tel. 06343 7060070.                    Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“, mittwochs 14.30 - 16.00
                                                                             Uhr oder nach Vereinbarung, Kontakt für Führungen: Andreas Dietz, Tel.
❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie                              06349 900-1861 oder andreas.dietz@pfalzklinikum.de
Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kontakt: KJP-Esssto-
erung@pfalzklinikum.de                                                       ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel.           Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691
06349 900-2555
                                                                             Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. 06349
900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr                                  Kapsweyer           Mi.        16.00 - 18.00 Uhr
Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankungen               Klingenmünster      Mi.        16.15 - 17.00 Uhr Vorlesen
treffen sich am 06.04., 06.07. und am 02.11., 18.00 bis 19.30 Uhr, Tel.      		                             17.00 - 18.30 Uhr Ausleihe
06349 900-2120.                                                                                  Fr.        16.30 - 18.30 Uhr Ausleihe
Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im Monat,        Oberotterbach       Fr.        15.30 - 17.30 Uhr
ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180
                                                                             ❙❙ Kath. öffentliche Bücherei
❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD)                                           im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772
Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau, Tel.
06341 9273-10 und -14                                                        Montag                                           16.00 - 18.00 Uhr
Außergewöhnliche Zeiten brauchen besondere Zeichen! - Eine Aktion der Familienarbeit im Prot. Dekanat Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 02.12.2020                     - 5 -                  Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020

           Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
             Info zu Dienstleistungen, Öffnungszeiten und Terminreservierungen

                       Neue Öffnungszeiten im Bürgerbüro:
                       Montag, Dienstag und Freitag:        08:00 bis 12:30 Uhr
                       Donnerstag:                          14:00 bis 17:30 Uhr

  Ausschließlich folgende Dienstleistungen sind ohne Terminvereinbarung möglich:
  -   Beantragung von Führungszeugnissen, Gewerbezentralregisterauszügen
  -   Ausgabe von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen
  -   Verkauf von Müllsäcken (Windel-, Papier- und Restmüllsäcke)
  -   Fertigung von Beglaubigungen
  -   Ausstellung von Meldebescheinigungen für bereits angemeldete Personen
  -   Melderegisterauskünfte und Untersuchungsberechtigungsscheine

 Gelbe Wertstoffsäcke
 Abholung im Schlossinnenhof (Zugang über die Schlossgasse)
 Montag bis Donnerstag:               08:00 bis 16:00 Uhr
 Freitag:                             08:00 bis 12:00 Uhr

 Online-Angebote                          www.vg-bad-bergzabern.de
 Online-Terminreservierung
 Für Dienstleistungen des Bürgerbüros können über die Internetseite der Verbandsgemeinde online
 Termine reserviert werden. Bitte bringen Sie die Reservierungsbestätigung zum Termin mit.
 Sie werden am Seiteneingang (Schlossparkplatz) abgeholt.
 Online abrufbare Informationen/Anträge
 -   Hundesteueranmeldung und -abmeldung
 -   Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
 -   Steuerformulare / Schwerbehindertenausweis / Müllkalender u.v.m

 Terminpflicht für alle weiteren Dienstleistungen
 Dienstleistungen der Fachabteilungen können nach wie vor nach Terminvereinbarung mit den
 entsprechenden Sachbearbeitern in Anspruch genommen werden.

 Kontakt
 Terminreservierung
       www.vg-bad-bergzabern.de für Dienstleistungen des Bürgerbüros (siehe Auflistung)
       telefonisch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter (Verzeichnis im Internet)
       Telefonzentrale unter Tel. 06343 701-0
 Per Mail
         Bürgerbüro:      buergerbuero@vgbza.de
         VG-Werke:        vg-werke@vgbza.de

 Hygienemaßnahmen beim Besuch der Verbandsgemeindeverwaltung
 AHA-Regel: Abstand - Hygiene - Alltagsmaske
Außergewöhnliche Zeiten brauchen besondere Zeichen! - Eine Aktion der Familienarbeit im Prot. Dekanat Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 02.12.2020                                      - 6 -                               Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020

           Amtlicher Teil                                                    Hinweis:
                                                                             Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können aufgrund der
                                                                             aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten
                                                                             der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwen-
       Verbandsgemeinde                                                      digen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu kön-
                                                                             nen, kann die Besucherzahl daher bei Bedarf begrenzt werden.
                                                                             Weiterhin sind hygienische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, ins-
               Ratsinformationssystem                                        besondere:
Informationen über das Ratsinformationssystem beziehen:                      -  Einhaltung des Mindestabstandes unter allen Anwesenden,
• Unter Kalender finden Sie den allgemeinen Terminkalender, in               -  Ausschluss von Personen mit akuten Atemwegs- und Lun-
    dem alle Sitzungen eingetragen und mit den zugehörigen Unterla-             generkrankungen,
    gen hinterlegt sind.                                                     - Händehygiene.
• Alles, was Sie über vergangene Themen wissen möchten, finden               Des Weiteren wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
    Sie in der Recherche, beispielsweise auch die Niederschriften der        empfohlen.
    vergangenen Sitzungen.
• Darüber hinaus finden Sie im System Informationen zu den einzel-      (Hermann Bohrer, Bürgermeister)
    nen Gremien, Fraktionen sowie zu Mandatsträgern.

     8. Sitzung des Verbandsgemeinderates                                          Vorgezogener Redaktionsschluss
                                                                             Da in der Vorweihnachtswoche die Produktion um einen ganzen
     der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern                                     Tag vorverlegt wird, ist für die übernächste Ausgabe in KW 51 des
                              Einladung                                      Südpfalz Kuriers eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses not-
                                                                             wendig.
Am Dienstag, 15. Dezember 2020, um 18:00 Uhr findet in der Wie-
                                                                             Alle Beiträge und Ankündigungen für KW 51 (Erscheinungsda-
sentalhalle in Steinfeld eine Verbandsgemeinderatssitzung statt.             tum 16.12.2020) müssen bis
Tagesordnung                                                                             spätestens Freitag, 11.12.2020, um 9 Uhr
Öffentlich:                                                                  eingegangen sein. Später eingegangene Texte können leider nicht
1.     Einwohnerfragestunde                                                  mehr berücksichtigt werden.
2.     Beschluss über die Feststellung der Jahresbilanz und Erfolgs-
       rechnung zum 31.12.2019 der Abwasserbeseitigungseinrich-
       tung und Verwendung des Jahresverlustes
                                                                                       Öffentliche Bekanntmachung
3.     Beschluss über die Feststellung der Jahresbilanz und Erfolgs-    Dienstleistungszentrum                   67433 Neustadt, 24.11.2020
       rechnung zum 31.12.2019 des Wasserwerkes und Verwen-             Ländlicher Raum
       dung des Jahresgewinnes                                          (DLR) Rheinpfalz                         Konrad-Adenauer-Str. 35
4.     Beschlussfassung über die Festsetzung der Entgelte und Bei-      Abt. Landentwicklung,                    Telefon: 06321/671-0
       tragssätze für das Abwasser- und Wasserwerk im Wirtschafts-      Ländliche Bodenordnung
       jahr 2021                                                        Unternehmensflurbereinigung              Telefax: 06321/671-1250
5.     Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr       Dörrenbach B427
       2021 des Wasserwerkes und der Abwasserbeseitigungsein-           Aktenzeichen: 41245-HA8.1.               Internet: www.dlr.rlp.de
       richtung
                                                                                  Unternehmensflurbereinigung Dörrenbach B427
6.     Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das
                                                                                                Vorläufige Anordnung
       Haushaltsjahr 2021
                                                                        § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in
7.     Änderung der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung der
                                                                        der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite
       Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 16.11.2015
                                                                        546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008
8.     Änderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung der Ver-            (BGBl. I Seite 2794)
       bandsgemeinde Bad Bergzabern vom 16.11.2015
                                                                                                    I. Anordnung
9.     Änderung der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Ver-
       bandsgemeinde Bad Bergzabern vom 19. Juni 2001                   1.  Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke,
10.    Änderung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Ver-             die von dem vorzeitigen Ausbau der B 427 (öffentliche Anlage)
       bandsgemeinde Bad Bergzabern vom 19. Juni 2001                       gemäß Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobi-
11.    Geschäftsbesorgung für den Bereich Bäder durch die Ver-              lität Rheinland-Pfalz vom 12.02.2008 betroffen sind, wird zum
       bandsgemeindewerke                                                   Zweck des Ausbaues dieser Anlagen ab dem 15.01.2021 Besitz
12.    Erneuerung der Versorgungsleitungen im Rebmeerbad                    und Nutzung an den betroffenen Flächen entzogen und der Lan-
                                                                            desbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz als Unternehmensträger
       -Beschluss über die Einleitung des Vergabeverfahrens                 zum gleichen Zeitpunkt in den Besitz dieser Flächen eingewie-
13.    Anteilige Kostenübernahme der Verbandsgemeinde Bad                   sen.
       Bergzabern zur Finanzierung einer Fachkraft im Rahmen des        2. Durch diese Vorläufige Anordnung sind folgende Grundstücke
       Angebots „Gemeindeschwester plus“                                    berührt:
14.    Auftragsvergaben                                                 Gemarkung Dörrenbach, Flurst. Nrn.:
14.1 Beschaffung eines TLF 3000 (Tanklöschfahrzeug) für die Feu-        1267/1, 1268/1, 1270/1, 1270/2, 1270/3, 1271, 1273/1, 1275, 1276
       erwehreinheit Bad Bergzabern                                     und 1277.
14.2 Beschaffung eines MLF (Mittleres Löschfahrzeug) für die Feu-
       erwehreinheit Klingenmünster
14.3 Erschließung NBG „Rotackerweg“ in Oberotterbach, Kanalisa-
       tion und Wasserversorgung
15.    Vergabe von Ingenieurleistungen
       - Kläranlage Winden, Umbau der Klärschlammentwässe-
       rungsanlage
16.    Rahmenvereinbarung über die Erdgasversorgung der kommu-
       nalen Gebäude
17.    Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsge-
       meinde Bad Bergzabern
18.    Schulentwicklungsplan für die Grundschulen Bad Bergzabern,
       Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Steinfeld und Klingen-
       münster
19.    Informationen und Anfragen
Nichtöffentlich:
1.     Personalangelegenheiten
                                                                        Die Flurstücke, die ganz oder teilweise in Anspruch genommen wer-
2.     Grundstücksangelegenheiten                                       den, sind in der Karte, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Anord-
3.     Informationen und Anfragen                                       nung ist, in grün dargestellt.
Außergewöhnliche Zeiten brauchen besondere Zeichen! - Eine Aktion der Familienarbeit im Prot. Dekanat Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 02.12.2020                                          - 7 -                            Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020
                          II. Entschädigung                                 schaft durch Sachverständigengutachten festgelegt und gesondert
                                                                            bekannt gegeben.
1.   Soweit die Teilnehmergemeinschaft oder der Unternehmensträ-
                                                                            Die Voraussetzungen gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 FlurbG
     ger über Flächen aus dem Verzicht auf Landabfindung nach § 52
     FlurbG verfügt, werden auf Antrag Ersatzflächen zur Verfügung          zum Erlass dieser Anordnung sind daher gegeben.
     gestellt.                                                              Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung wird im öffentlichen Inte-
                                                                            resse angeordnet, weil der Neubau der Bundesstraße in Anbetracht
2.   Den Betroffenen wird eine Entschädigung für die durch die Vor-
                                                                            der jetzigen hohen Verkehrsfrequenz auf der B 427 vordringlich durch-
     läufige Anordnung entstehenden Nachteile gezahlt. Die Höhe
                                                                            geführt werden muss und weil das Bodenordnungsverfahren parallel
     der Entschädigung wird durch ein Sachverständigengutachten
     festgestellt. Diese Entschädigung wird für den Zeitraum der Inan-      zum Bau der Bundesstraße aus Gründen der Effizienz keinen weiteren
     spruchnahme spätestens bis zu dem Jahr des Besitzübergan-              Aufschub erdulden darf.
     ges entsprechend den Ergebnissen des Flurbereinigungsplanes            Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt aber auch im über-
     gezahlt und ist jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres eines           wiegenden Interesse von Beteiligten. Diese wünschen, dass eine
     jeden Jahres fällig.                                                   innerörtliche Verkehrsberuhigung durch die Umgehung der B 427
3.   Für Feldfrüchte, deren Ernte bis zum Tag der Inanspruchnahme           schnellstmöglich herbeigeführt wird. Die sofortige Vollziehung liegt
     nicht möglich ist, kann auf Antrag eine besondere Entschädigung        ferner im Interesse der Grundstückseigentümer, deren Grund und
     festgesetzt werden.                                                    Boden oder Landbewirtschaftung durch den Bau der Bundesstraße
                                                                            betroffen ist und die berechtigt erwarten können, dass die Benachtei-
             III. Anordnung der sofortigen Vollziehung                      ligungen möglichst rasch behoben werden.
Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes nach § 80 Abs. 2          Die Voraussetzungen für die Anordnungen der sofortigen Vollziehung
Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung           liegen damit vor (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO).
vom 19.03.1991 (BGBl I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 181          Rechtsbehelfsbelehrung
des Gesetzes vom 19.06.2020 (BGBl. I Nr. 29 S. 1328) wird angeord-          Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach der
net mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende         Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Wirkung haben.                                                              Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
                            IV. Hinweise                                           Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz,
                                                                                        Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung,
1.    Die Grenzen der beanspruchten Flächen sind örtlich durch Pfähle
                                                                                          Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt
      kenntlich gemacht. Die Flächen sind in einer Karte grün darge-
                                                                            oder wahlweise bei der
      stellt.
                                                                                             Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
2. Auf die Auslegung dieser Vorläufigen Anordnung und der Karte                                - Obere Flurbereinigungsbehörde -
      wird gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG)
                                                                                                Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
      vom 20.05.2020 (BGBl I 2020, 1041) verzichtet.
                                                                            einzulegen.
      Die Vorläufige Anordnung und die Karte können im Internet auf         Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs-
      der Seite www.dlr-rheinpfalz.rlp.de unter Bodenordnungsver-           frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist
      fahren / Dörrenbach B427 / 4. Bekanntmachungen eingesehen             bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist.
      werden.
                                                                            Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldung des Zugangs von             In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizier-
      alten bestockten Flurstücken sowie der Rodung von dem Betrieb         ten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014
      abzugeben ist, der auch die neuen Flurstücke im Flurbereini-          des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über
      gungsverfahren bewirtschaften wird.                                   elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische
4. Die von der Vorläufigen Anordnung betroffenen Bewirtschafter             Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie
      werden darauf hingewiesen, dass sie für beantragte Prämien im         1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden
      Rahmen der Agrarförderung in dem jeweiligen Wirtschaftsjahr ihre      Fassung zu versehen.
      Flächennachweise um die jeweiligen Flurstücke entsprechend            Hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beach-
      korrigieren und unverzüglich der zuständigen Bewilligungsbe-
                                                                            ten.
      hörde mitteilen (siehe § 3 Abs. 1 Gesetz gegen missbräuchli-
                                                                            Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei
      che Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz
                                                                            dem DLR sind diese im Internet auf der Seite www.dlr-rheinpfalz.rlp.
      - SubvG) vom 29.07.1976 (BGBl. I S. 2034, 2037)).
                                                                            de direkt zu Bodenordnungs-verfahren unter Service/Elektronische
Begründung                                                                  Kommunikation ausgeführt.
1. Sachverhalt:
                                                                            Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der
Das Flurbereinigungsverfahren Dörrenbach B427 wurde durch
                                                                            ADD sind diese im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/de/service/
Beschluss des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR)
                                                                            Elektronische-Kommunikation/ ausgeführt.
Rheinpfalz vom 25.04.2017 angeordnet. Die Anordnung ist für sofort
vollziehbar erklärt worden.                                                 Im Auftrag
Der unter Nr. I. 1. genannte Planfeststellungsbeschluss ist seit dem        gez. Knut Bauer
14.05.2009 unanfechtbar.                                                    (Kommissarischer Abteilungsleiter)
Der Unternehmensträger, der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-              Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im
Pfalz, hat den Erlass der Vorläufigen Anordnung beantragt und die           Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungs-
Pläne sowie Bestandskarten und -verzeichnisse vorgelegt.                    verfahren“ zu finden.
Der Zustand der benötigten Flächen einschließlich deren Bestand-            Ansprechpartner für das Verfahren sind:
teile ist festgestellt worden, soweit dies für die Wertermittlung und die   Projektleiter Carsten Wiesner Tel. 06321/671-1203, Sachgebietsleiter
Bemessung der Entschädigung von Bedeutung ist.                              Planung und Vermessung Hans-Joachim Hoyer Tel. 06321/671-1206,
2. Gründe                                                                   Sachgebietsleiterin Verwaltung: Antoinette Hammel Tel. 06321/671-
2.1 Formelle Gründe                                                         1204
Der Verwaltungsakt wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher
Raum (DLR) Rheinpfalz als zuständige Behörde erlassen.                             Bekanntmachung - Traubenernte- und
Die sachgerechte Verwendung der für das Haushaltsjahr bereitge-
stellten öffentlichen Mittel setzt einen planmäßigen und fristgerechten          Weinerzeugungsmeldung und Meldung der
Ausbau der Maßnahmen voraus. Damit ist die Dringlichkeit der Maß-
nahme gegeben.
                                                                                 Abgabe, Verwendung und Verwertung 2020
Die Anordnung hält sich auch im Rahmen dessen, was zulässiger-                              Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2021
weise in einer Vorläufigen Anordnung bestimmt werden kann. Die              - aus eigenen Erzeugnissen -
Regelung wird abschließend im Flurbereinigungsplan festgesetzt.             Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie nicht
Die formellen Gründe für den Erlass dieser Anordnung liegen vor.            die gesamte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte
2.2 Materielle Gründe                                                       Erzeugergemeinschaft abliefern.
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse ist es erforderlich, vorweg       Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften
mit dem Ausbau der B 427 mit Nebenanlagen zu beginnen. Hierdurch            müssen eine Traubenernte­meldung für die Erzeugnisse abgeben, die
sollen insbesondere die Vorbereitungen für den Tunnelbau erfolgen.          sie als Trauben oder Maische von vollabliefernden Mitgliedern über-
Nach den bereits geleisteten Vorarbeiten zur Errichtung der B 427 ist       nehmen.
nun die grün dargestellte Fläche um den Tunnelmund freizuhalten.            Ausnahme:
Zur baldigen Vorbereitung und Durchführung dieser Maßnahmen und             Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe
zur Erreichung der Ziele des Flurbereinigungsverfahrens ist die Ent-        einer Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil ermächtigt
ziehung von Besitz und Nutzung der betroffenen Flächen erforderlich.        haben, wird der einzelne Teilablieferer von der Meldung der an die
Die Entschädigung für den Nutzungsausfall und für vorübergehende            Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft abgelieferten Erzeug-
Nachteile wird nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemein-           nisse befreit.
Außergewöhnliche Zeiten brauchen besondere Zeichen! - Eine Aktion der Familienarbeit im Prot. Dekanat Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 02.12.2020                                          - 8 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020
- aus fremden Erzeugnissen -                                                g)  Kettengasse: Der Ausschuss empfahl, den Bereich Kettengasse
Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren             als Fußgängerzone auszuweisen. Des Weiteren soll bereits ab der
Vereinigungen, einschließlich Genossenschaftskellereien, die aus der            Weinstraße eine Tonnagebeschränkung (2,8 t) eingerichtet wer-
Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres von einem Weinbaubetrieb                  den. Darüber hinaus wird auf eine notwendige Beschilderung für
oder einem anderen Betrieb Weintrauben, Traubenmost, teilweise                  Wohnmobile im Stadtbereich hingewiesen.
gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernehmen. Diese melden                h) Jahnstraße Der Ausschuss empfahl den Bereich als verkehrsbe-
der zuständigen Stelle die Menge des hieraus erzeugten Traubenmos-              ruhigten Bereich auszuweisen.
tes, teilweise gegorenen Traubenmostes, Jungweines oder Weines,
                                                                            i) Wohngebiet „Im Wingert“: Der Ausschuss empfahl hier eine 20
sowie die Mengen der unverändert abgegebenen Erzeugnisse.                       km/h Zone einzurichten.
In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen und
abzugeben.                                                                  j) Marktstraße zwischen Eichamtstraße und Marktplatz: Der Aus-
Die Meldevordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad                  schuss sprach sich auch gegen die Aufstellung von Pollern in die-
Bergzabern, Bürgerbüro 76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61, mon-                 sem Bereich aus.
tags, dienstags und freitags von 8 bis 12:30 Uhr und donnerstags von        k) Weinbergstraße zwischen Königstraße und Luitpoldstraße: Es
14 bis 17:30 Uhr sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Land-            gibt immer wieder Beschwerden, dass die Geschwindigkeit im
wirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und als Download (www.lwk-rlp.                verkehrsberuhigten Bereich nicht beachtet wird. Die Verwaltung
de unter Weinbau/ Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung)                      schlägt vor, die Beschilderung deutlich sichtbar auf die Straße zu
erhältlich. Wir empfehlen eine Online-Abgabe im Weininformations-               setzen, eine Alternative wären Tempohemmschwellen. Allerdings
portal (wip.lwk-rlp.de). Die Meldungen müssen bis zum 15. Januar                soll die neue Verkehrsregelung in der Königstraße abgewartet
2021 eingegangen sein.                                                          werden. Vorschlag des Vorsitzenden war, diesen Bereich an die
Sollten Sie eine Abgabe bei der Verbandsgemeinde Bad Bergz-                     Zone 20 in der Königstraße anzugliedern.
abern beabsichtigen, bitten wir Sie aufgrund der derzeitigen                l) Einfahrt zum Wirtschaftsweg am Spielplatz Danziger Straße: Der
Coronasituation die oben genannten Öffnungszeiten der Verwal-                   Ausschuss empfahl eine Längsschwelle bzw. ein Hindernis zu
tung zu beachten. Können Sie diese Termine nicht wahrnehmen,                    setzen, damit keine Pkw mehr dort durchfahren können, landwirt-
vereinbaren sie bitte telefonisch einen Abgabetermin mit den                    schaftliche Fahrzeuge schon.
Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros. Sie erreichen diese unter der             m) Saarstraße zwischen Neubergstraße und Magdalenenweg: Der
Telefonnummer 06343 7010. Dann können Sie Ihre Zweitausferti-                   Ausschuss empfahl, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, und
gung der Meldung nach dem Anbringen des Eingangsstempels                        ein einseitiges Parken auf dem Bürgersteig anzuordnen.
sofort wieder mit nach Hause nehmen.                                        n) Lessingstraße Halteverbote im Bereich der Schule: Das absolute
Sie können aber auch das komplette Meldeformular in den Brief-                  Halteverbot, mit der derzeit kurzzeitigen Wirkungsdauer, von der
kasten der Verbandsgemeindeverwaltung am Seiteneingang                          Einmündung Stauffenbergstraße bis nach der Theodor-Heuss-
(Ostflügel / großer Parkplatz) einwerfen. Nach dem Abstempeln                   Straße wird aufgehoben. Im Kurvenbereich Stauffenbergstraße
der Unterlagen erhalten Sie die Ausfertigung für den Meldepflich-               / Lessingstraße soll eine Sperrflächenmarkierung eingerichtet
tigen umgehend wieder per Post zurück.                                          werden. In der Lessingstraße wird im Bereich der Einmündung
Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen                Theodor-Heuss-Straße ein absolutes Halteverbot mit einer Zeit-
mit den Durchschriften ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Ein-              beschränkung von 7 bis 17 Uhr, montags bis freitags angeordnet.
gangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe.             Der Ausschuss war einverstanden.
Falls die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht      Zu diesem Tagesordnungspunkt führte der Vorsitzende weiter aus,
rechtzeitig erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im        dass das Provisorium im Bereich Weinstraße/Landauer Straße
Sinne des Weingesetzes dar. Betriebe, die ihre Meldung nicht ter-
                                                                            zunächst bis 30.06.2021 verlängert werden sollte, da bedingt durch
mingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnah-
men (Investitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr.            die Corona-Pandemie durch das LBM keine repräsentative Verkehrs-
1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen                zählung durchgeführt werden konnte. Die Verkehrszählung soll im
bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen                        Frühjahr 2021 erfolgen. Der Ausschuss war hiermit einverstanden.
Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufül-        Unter Top 2 „Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Les-
len und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen            singstraße ergingen folgende Beschlussempfehlungen an den Stadtrat:
die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den
zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung.                              a) Ausbauprogramm: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl
                                                                               dem Stadtrat, das Ausbauprogramm wie folgt zu beschließen:
(Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz / Verbandsgemeinde Bad                  Das Ausbauprogramm umfasst die Erneuerung der Fahrbahn, der
Bergzabern)                                                                    Plätze, der Straßenentwässerung, des Gehwegs inkl. ggf. erfor-
                                                                               derlicher Kosten für Grunderwerb und Vermessungen für den Teil-
         Bad Bergzabern                                                        bereich der Verkehrsanlage Lessingstraße, von der Einmündung
                                                                               in die Steinfelder Straße im Osten bis zur Höhe des Anwesens
                                                                               Hausnummer 27 im Westen.
     Amtliche Mitteilungen aus der 14. Sitzung                              b) Abrechnungsgebiet: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl
      des Haupt- und Finanzausschusses der                                     dem Stadtrat, das Abrechnungsgebiet wie folgt zu beschließen:
              Stadt Bad Bergzabern                                             Das Abrechnungsgebiet für die Erhebung von Ausbaubeiträgen
                                                                               bildet die Verkehrsanlage Lessingstraße, von der Einmündung in
Unter Tagesordnungspunkt 1 „Verkehrssituation in der Stadt“ wurden
                                                                               die Steinfelder Straße im Osten bis zur Einmündung in die Wei-
verschiedene Örtlichkeiten besprochen und folgende Empfehlungs-
                                                                               ßenburger-Straße im Westen.
beschlüsse gefasst:
                                                                            c) Gemeindeanteil: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem
a)    Für den Einmündungsbereich Kurtalstraße / Bismarckstraße /               Stadtrat, den Gemeindeanteil unter Beachtung des Anliegerver-
      Woodbachweg wurden keine sinnvolle Verbesserung durch Ver-               kehrs einerseits und dem übrigen Verkehr andererseits, unter
      kehrsänderungen gesehen.                                                 Abwägung der beiderseitigen Interessen, auf 30 % festzusetzen.
b)    Herzog-Wolfgang-Straße: Auf der Ostseite zwischen Trillerstraße       d) Erhebung von Vorausleistungen: Der Haupt- und Finanzaus-
      und Zeppelinstraße soll ein Parkverbot angeordnet werden,                schuss empfahl dem Stadtrat mit Beginn der Bauarbeiten Voraus-
      ebenso auf der Westseite zwischen Zeppelinstraße und Luitpold-           leistungen auf den einmaligen Ausbaubeitrag in Höhe von 90%
      straße. Markierung gegenüber der Einmündung Luitpoldstraße               der beitragsfähigen Aufwendungen zu erheben. Die Vorausleis-
      ergänzend.                                                               tungen werden Gemäß § 12 Abs. 1 Ausbaubeitragssatzung Ein-
c)    Zeppelinstraße Fußweg Richtung Krankenhaus Mittlerweile wur-             zelabrechnung durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und drei
      den bereits zwei Poller gesetzt, damit keine Durchfahrt mehr mög-        Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung
      lich ist.                                                                fällig.
d)    Freigabe von Einbahnstraße für Radfahren in Gegenrichtung:            Bezüglich der Anpassung der Tourismusbeitragssatzung der Stadt
      Diese Thematik soll beim Thema Fahrradwegekonzept aufgear-            Bad Bergzabern aufgrund der Corona-Pandemie ergingen folgende
      beitet werden.
                                                                            Beschlussempfehlungen:
e)    Marktstraße / Königstraße / Eichamtstraße: Hier wurde vorge-
      schlagen die verkehrsberuhigte Zone aufzuheben. Die Thematik soll     1.   Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Stadtrat, die
      in den Fraktionen bis zur nächsten Stadtratssitzung beraten werden.        beiliegende Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitra-
f)    Innenstadtbereich / Parkzeitregelung: Der Ausschuss empfahl,               ges in der Stadt Bad Bergzabern (Tourismusbeitragssatzung) zu
      dort wo eine Parkzeitbegrenzung vorgesehen ist, diese einheitlich          beschließen.
      auf zwei Stunden festzulegen. Des Weiteren sollen in verschiede-      2.   Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Stadtrat, die bis-
      nen Bereichen Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden. Durch die            herigen Vorteilssätze zu belassen
      Verwaltung soll, bis zum nächsten Stadtrat, eine Übersichtsliste      3.   Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Stadtrat, den bis-
      erstellt werden.                                                           herigen Hebesatz von 9 % zu belassen.
Außergewöhnliche Zeiten brauchen besondere Zeichen! - Eine Aktion der Familienarbeit im Prot. Dekanat Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 02.12.2020                                     - 9 -                               Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020
Die Rahmenvereinbarung über die Erdgasversorgung der kommuna-          2.   Grund hierfür ist die Sanierung der Straßendecke nach den durch-
len Gebäude betreffend empfahl der Haupt- und Finanzausschuss               geführten Kanal- und Wassersanierungsarbeiten.
dem Stadtrat, sich für die Variante 2 zu entscheiden. Dadurch erhält   3.   Die Umleitung erfolgt über die Rathausgasse - Am Spöhren
der Rahmenvertrag eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2021 ohne auto-           - Talstraße. Der abfließende Verkehr wird mittels Einbahnstra-
matische Vertragsverlängerungsklausel. Vor Ablauf der Festlaufzeit          ßenregelung über die Übergasse ausgeleitet. Entsprechende Hal-
sollen neue Verhandlungen zu diesem Rahmenvertrag geführt werden.           teverbotsregelungen im Bereich der Übergasse sind angeordnet.
Darüber hinaus empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadt-
                                                                       4.   Die Zufahrt über die Hauptstraße wird ab der Wiesenstraße für
rat, die Erweiterung des Gehwegs in der Wiesenstraße auf einer Länge
                                                                            Fahrzeuge über 7,5 to. gesperrt. Der Verkehr bis zur Baustelle
von ca. 130 m als eigenständige Maßnahme in den Haushaltsplan auf-          bleibt frei. Da die Umleitung über die Rathausgasse für größere
zunehmen und gemäß Kommunalabgabengesetz die erstmalige Her-                Fahrzeuge nicht möglich ist, bitten wir die Bevölkerung, geplante
stellung mit Anliegerbeiträgen auszuführen.                                 Anlieferungen entsprechend zu terminieren. Bei Bedarf ist eine
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, den Stundensätzen der Fa.           Zufahrt mit größeren Fahrzeugen mit der Ordnungsbehörde oder
Schunck, wie angeboten, für die Winterdienstsaison 2020/2021 zuzu-          der Baufirma abzustimmen. Diese Regelungen sind mit der Feu-
stimmen. Der Anhebung der Bereitstellungspauschale von 6.300,00             erwehr, dem Rettungsdienst und den Versorgungsunternehmen
Euro auf 6.500,00 Euro stimmte der Haupt- und Finanzausschuss               besprochen.
ebenfalls zu.
                                                                       5.   Die Baufirma ist bemüht, die Arbeiten so zügig wie möglich aus-
Der Vorsitzende informierte den Ausschuss über eine Eilentscheidung
                                                                            zuführen.
über den Austausch einer defekten Gasheiztherme im alten Bahnhofs-
gebäude. Der Stadtbürgermeister entschied im Benehmen mit den          6.   Ab dem 25.11.2020 wird in diesem Bereich die Wasserrinne
Beigeordneten, den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten an die Firma         bereits saniert, so dass es auch hier schon zu Beeinträchtigungen
Mehrer GmbH aus Schweigen-Rechtenbach zum Angebotspreis in                  kommen kann.
Höhe von 9.604,80 Euro inkl. MwSt. (16 %) zu vergeben.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung empfahl der Ausschuss dem
Stadtrat den Abschluss eines Städtevertrages über die Aufteilung von
Zerlegungsanteilen am Gewerbesteuermessbetrag.
Weiterhin empfahl der Ausschuss dem Stadtrat zwei Sanierungsmaß-
nahmen in der historischen Innenstadt zuzustimmen und den entspre-
chenden Zuschuss zu gewähren.
Außerdem empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat
einem Grundstücksverkauf zuzustimmen.
Abschließend wurde der Ausschuss vom Vorsitzenden noch über
aktuelle Grundstücks-, Pacht-, Vertrags- und Personalangelegenhei-
ten informiert.
(VG-Verwaltung)

      Amtliche Mitteilungen aus der 2. Sitzung
     des Ausschusses für Gartenamt, Friedhof,
                                                                       (VG-Verwaltung)
          Landwirtschaft, Forst, Jagd und
        Umwelt der Stadt Bad Bergzabern                                        Klingenmünster
Die Vorsitzende berichtete dem Ausschuss, dass das Gartenamt eine
Spende von zehn Bewässerungssäcken für die städtischen Bäume
erhalten hat.                                                           Amtliche Mitteilungen aus der Sitzung des
Frau Ziegler berichtete, dass die Digitalisierung der Friedhofspläne    Bau-, Planungs- und Friedhofsausschusses
durch die Verwaltung abgeschlossen ist. Die Pläne sind somit auf dem
aktuellen Stand und werden jederzeit aktualisiert                           der Ortsgemeinde Klingenmünster
Der Ausschuss entschied sich dazu, keine neuen Gräber mehr in den      Der Ausschuss beriet über einen Antrag auf Aufstellung eines vor-
Grabfeldern A, B, D, E und F zu verkaufen.                             habenbezogenen Bebauungsplans und stimmte nach einem Vor-
Die Ausschussvorsitzende berichtete, dass im Mai eine Anwohner-        Ort-Termin in Obere Hofwiese über eine Zusage zum Antrag mit
versammlung bezüglich des Spielplatzes in der Karl-Popp-Straße         drei Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung ab. Der
stattgefunden hat. Die Anwohner wurden über die Pläne und den          Gemeinderat hat nun die Entscheidung ohne Empfehlung des Aus-
Sachstand informiert. Die Entfernung der vorhandenen Bepflan-          schusses zu treffen.
zung wurde von den Mitarbeitern des Gartenamtes bereits im Winter      Der Ausschuss stimmte dem Vorhaben zur Errichtung eines Geräte-
durchgeführt. Nachdem der Zaun gesetzt wurde, kann auch die neue       schuppens in der Dagobertstraße zu und empfahl dem Gemeinderat
Hainbuchenhecke als Sicht- und Lärmschutz zu den Nachbargrund-         das Projekt zu genehmigen.
stücken gepflanzt werden. Zwei Angebote von Spielgeräten inklusive     (VG-Verwaltung)
Montage und Fallschutzmaterial liegen vor, im Haupt- und Finanzaus-
schuss muss darüber beraten werden.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Ausschuss über aktu-           Pleisweiler-Oberhofen
elle Personalangelegenheiten.
(VG-Verwaltung)                                                               Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
                                                                            Pleisweiler-Oberhofen für die Jahre 2020
         Dörrenbach                                                                und 2021 vom 26.11.2020
                                                                       Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung
         Verkehrspolizeiliche Anordnung -                              Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushalts-
                                                                       satzung beschlossen:
       Vollsperrung der Hauptstraße an der
                                                                                        § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
      Einmündung der Straße „Im Rödelstal“                             Festgesetzt werden
                  in Dörrenbach                                        1. im Ergebnishaushalt                      2020                2021
           Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO;                    der Gesamtbetrag                1.603.400,00 Euro   1.941.640,00 Euro
Vollsperrung der Hauptstraße an der Einmündung der Straße „Im          der Erträge auf
Rödelstal“ in Dörrenbach                                               der Gesamtbetrag                1.748.360,00 Euro   1.602.030,00 Euro
- Durchführung von Straßenarbeiten                                     der Aufwendungen auf
Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige          der Jahresüberschuss            - 144.960,00 Euro    339.610,00 Euro
Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3        /-fehlbetrag auf
StVO sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach
dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anord-        2. im Finanzhaushalt                        2020               2021
nung:                                                                  der Saldo der ordentlichen        -86.110,00 Euro    397.075,00 Euro
1.    In der Zeit 30.11. bis 04.12.2020 wird der Einmündungsbereich    Ein- und Auszahlungen auf
      Hauptstraße / Im Rödelstal in Dörrenbach für den gesamten Ver-   die Einzahlungen                   36.050,00 Euro    428.790,00 Euro
      kehr gesperrt.                                                   aus Investitionstätigkeit auf
Außergewöhnliche Zeiten brauchen besondere Zeichen! - Eine Aktion der Familienarbeit im Prot. Dekanat Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 02.12.2020                                        - 10 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020
die Auszahlungen                110.100,00 Euro     1.145.000,00 Euro      haltssatzung inklusive Haushaltsplan durch die Einwohner eingereicht
aus Investitionstätigkeit auf                                              werden. Einsichtnahme war möglich mittels der auf der Internetseite
der Saldo der Ein-              - 74.050,00 Euro    - 716.210,00 Euro      der Verbandsgemeinde eingestellten Entwurfsunterlagen oder falls
und Auszahlungen                                                           keine elektronische Einsichtnahme genommen werden konnte, nach
aus Investitionstätigkeit auf                                              vorheriger Terminabsprache, im Dienstgebäude der Verbandsgemein-
                                                                           deverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61.
der Saldo der Ein-              160.160,00 Euro       319.135,00 Euro
                                                                           Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom
und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit                                                 29.09.2020 beschlossen.
auf                                                                        2. Die Haushaltssatzung wurde am 30.09.2020 der Kreisverwaltung
                                                                           Südliche Weinstraße in Landau/Pfalz gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO
           § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite                       vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schrei-
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur              ben vom 20.11.2020 unter Az. 12/901-11 die kommunalaufsichtliche
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-           Genehmigung erteilt bzw. keine Bedenken wegen Rechtsverletzung
men erforderlich ist, wird festgesetzt für                                 erhoben.
zinslose Kredite auf                 0,00 Euro              0,00 Euro      3. Der Haushaltsplan ist gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Donners-
                                                                           tag, 03.12.2020 bis Freitag, 11.12.2020 auf der Internetseite der
verzinste Kredite auf           74.000,00 Euro        451.000,00 Euro
                                                                           Verbandsgemeinde www.vg-bad-bergzabern.de unter der Rubrik
zusammen auf                    74.000,00 Euro        451.000,00 Euro      NEUIGKEITEN elektronisch abrufbar oder falls keine elektronische
       § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen                    Einsichtnahme genommen werden kann, nach vorheriger Terminab-
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Ver-                  sprache unter der Telefonnummer 06343-701-412 im Dienstgebäude
pflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für         der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61,
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs-         einzusehen.
ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt                            4. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6
                                                                           der GemO, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder
auf          0,00 Euro                 0,00 Euro                           Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künf-           zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
tigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen           Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
werden müssen beläuft sich
                                                                               1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
auf            0,00 Euro                  0,00 Euro                            Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
                § 4 Steuern, Beiträge und Gebühren                             Satzung verletzt worden sind, oder
                                                                               2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
I. Die Steuersätze für die Gemeinde-            2020              2021         den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver-
steuern werden wie folgt festgesetzt:                                          fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwal-
1. Grundsteuer                                                                 tung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
a) für land- und forstwirtschaftliche        310 v.H.          310 v.H.        begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Betriebe (Grundsteuer A)                                                   Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
b) für die Grundstücke                       375 v.H.          375 v.H.    kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
(Grundsteuer B)                                                            Verletzung geltend machen.
2. Gewerbesteuer nach Ertrag                 390 v.H.          390 v.H.    Bad Bergzabern, 26.11.2020
3. Hundesteuer                                                             Verbandsgemeindeverwaltung
a) für den ersten Hund                40,00 Euro             40,00 Euro    -Finanzabteilung-
b) für den zweiten Hund                   60,00 Euro         60,00 Euro    Im Auftrag
c) für jeden weiteren Hund                80,00 Euro         80,00 Euro    Steffen Kuhn
d) für den ersten Kampfhund              320,00 Euro        320,00 Euro
e) für jeden weiteren Kampfhund          600,00 Euro        600,00 Euro            Vorderweidenthal
II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungs-
kosten und Investitionsaufwendungen der Feld-,                                   Amtliche Mitteilungen über die Sitzung
Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG)
werden pro Hektar wie folgt festgesetzt:
                                                    40,00
                                                     Euro    40,00 Euro
                                                                                des Rechnungsprüfungsausschusses der
                                                                                    Ortsgemeinde Vorderweidenthal
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche                                  Es wurden keine Prüfungsfeststellungen getroffen.
III. Die Höhe des Tourismusbeitrages ist in der Satzung über die Fest-     Aufgrund der durchgeführten Prüfung empfahl der Rechnungsprü-
setzung der Höhe des Tourismusbeitrages in Verbindung mit der Sat-         fungsausschuss dem Gemeinderat folgendes: Den vorliegenden Jah-
zung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages geregelt.                  resabschluss für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 114 Abs. 1 Satz 1
                           § 5 Eigenkapital                                GemO festzustellen.
                                                                           Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bür-
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde
                                                                           germeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad
Pleisweiler-Oberhofen zum 31.12.2018 betrug 3.335.703,26 Euro.
                                                                           Bergzabern gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO Entlastung für das Haus-
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019
                                                                           haltsjahr 2017 zu erteilen.
beträgt 3.234.623,26 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende
des Haushaltsjahres 2020 um voraussichtlich 144.960,00 Euro auf            (VG-Verwaltung)
3.089.663,26 Euro und erhöht zum Ende des Haushaltsjahres 2021
um voraussichtlich 339.610,00 Euro auf 3.429.273,26 Euro.                       Amtliche Mitteilungen aus der 13. Sitzung
                   § 6 Wertgrenze für Investitionen                             des Gemeinderates von Vorderweidenthal
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der        Unter dem Tagesordnungspunkt 2 „Umbau- und Sanierungsmaß-
Investitionsübersicht einzeln darzustellen.                                nahme im alten Schulhaus - Auftragsvergaben“ wurden nachfolgende
                          § 7 In-Kraft-Treten                              Beschlüsse gefasst:
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.                     a)   Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Ausführung der
Pleisweiler-Oberhofen, 26.11.2020                                               Estricharbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. AEP Estrich
Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen                                              GmbH, Löchgau, zum Angebotspreis in Höhe von 8.682,03 Euro
Roland Gruschinski(Ortsbürgermeister                                            zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. zu vergeben.
                                                                           b) Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Ausführung der
   Bekanntmachung der Haushaltssatzung                                          Innenputzarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Franz
                                                                                Christill, Bundenthal, zum Angebotspreis in Höhe von 10.739,90
  und Auslegung des Haushaltsplans für die                                      Euro zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. zu vergeben.
         Haushaltsjahre 2020/2021                                          c) Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Ausführung der
1. Gemäß § 97 Abs. 1 GemO wurde der Entwurf der Haushaltssat-                   Fenster- und Türbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter,
zung mit Haushaltsplan nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur                Fa. Corona GmbH, Rehlingen, zum Angebotspreis in Höhe von
Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar                63.530,00 Euro zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. zu vergeben.
gehalten. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Südpfalz-           Nach erneuter Beratung beschloss das Ratsgremium, die Aluminium-
Kurier 37/2020 vom 09.09.2020. Ab der Bekanntmachung konnten               fenster im Anbau im Farbton DB 703 Feinstruktur (Anthrazit) einbauen
innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haus-        zu lassen.
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