Außergewöhnliche Zeiten brauchen besondere Zeichen! - Eine Aktion der Familienarbeit im Prot. Dekanat Bad Bergzabern - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
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40. Jahrgang Mittwoch, den 2. Dezember 2020 Nr. 49/2020 Außergewöhnliche Zeiten brauchen besondere Zeichen! Eine Aktion der Familienarbeit im Prot. Dekanat Bad Bergzabern & der Prot. Kirchengemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 02.12.2020 - 2 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020 Auf einen Blick Amtsblatt Südpfalz Kurier ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmünster, Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, 9. Dezember 2020. Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach Redaktionsschluss ist spätestens Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448 Montag, 7. Dezember 2020, 9:00 Uhr. Redaktion: Karina Huonker (i. V. Susanne Lunkenheimer) ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH Tel. 06343 701-119, E-Mail: amtsblatt@vgbza.de Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Nie- Geschäftsanzeigen: Fritz Wünschel derhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de Tel. 0800 0837111 Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche. „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier! Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Notfallrufnummern Verwaltungsgebäude Schloss Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������������� 110 Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������������� 112 Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313 Krankentransport ������������������������������������������������������������������������������� 19222 E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������������� 116117 Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705 Gift-Notruf ������������������������������������������������������������������������������ 06131 19240 - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr Ärztliche ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro Tel.: 06343 701-250. Bitte geänderte Öffnungszeiten auf Seite 3 beachten. Bereitschaftspraxen ❙❙ Rentenstelle und Archiv ❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117 nach telefonischer Vereinbarung (Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen Stelle ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde geleitet!) Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644 ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau, Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75 Telefon 116117 IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr; Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr. 27308 ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, Telefon 116117. Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel. ❙❙ Zahnarzt 06343 98966-0, E-Mail: info@bad-bergzaberner-land.de 05./06. Dezember 2020 November bis März: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr Frau ZÄ Veronika Beer, Hauptstraße 26, 76889 Schweigen-Rechtenbach, April bis Oktober: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr und Samstag, 10:00- Tel. 06342 6135 13:00 Uhr ❙❙ Apothekenbereitschaft ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern 01805 258825 + PLZ des Standorts Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiunterneh- (0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz) www.lak-rlp.de men eine dauerhafte Beförderungspflicht. Mittwoch, 02.12.2020 Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein Reben-Apotheke, Klingenmünster, Im Stift 4, Tel. 06349 1677 Schichtplan erstellt: Donnerstag, 03.12.2020 Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr�������������������������������� Taxi Drieß, Apotheke im MED-ZEN, Landau, Max-Planck-Str. 1, Tel. 06341 14660 (06343 9395951 und 0175 9160804) Freitag, 04.12.2020 Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr�������������������������������� Taxi Drieß, Markt-Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstr. 22, Tel. 06343 93550 (06343 9395951 und 0175 9160804) Samstag, 05.12.2020 Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr����������������������� Taxi Pfalzgraf, Trifels-Apotheke im Wasgau-Center, Annweiler, Landauer Str. 37, (06343 6100148) Tel. 06346 308830 Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr��������������������Taxi Pfalzgraf, Sonntag, 06.12.2020 (06343 6100148) Engel-Apotheke, Landau, Marktstr. 90, Tel. 06341 86661 Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr��������������������� Taxi Leischner, Montag, 07.12.2020 (06343 4763) Bahnhof-Apotheke, Annweiler, Bahnhofstr. 15, Tel. 06346 1516 Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben, Dienstag, 08.12.2020 weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die Tele- Steinbühl-Apotheke, Schweigen-Rechtenbach, St. Urban-Platz 2, fonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer bekannt- Tel. 06342 7040 gegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die Möglichkeit Mittwoch, 09.12.2020 hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen. Pelikan-Apotheke, Billigheim-Ingenheim, Marktstr. 20, Tel. 06349 8166 Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebspflicht. ❙❙ Krankenhäuser Klinikum Landau-Südliche Weinstraße Soziale Einrichtungen / Standort Bad Bergzabern Beratungsdienste Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0 Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie ❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel.: 06349 900-0 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau, Tel. 06341 940-120 Technische (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in die Frau- enschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von Mann und Bereitschaftsdienste Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung) ❙❙ Verbandsgemeindewerke ❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016 (bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603 ❙❙ Gesundheitsamt (bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0 Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797 ❙❙ AIDS-Beratung ❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprechzeiten: (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und beim Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-604 Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden) Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502 ❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, Sucht- ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke kranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und deren Ange- Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10 hörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777 oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621
Bad Bergzabern, den 02.12.2020 - 3 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020 Gemeinsam gegen Corona - zusammen kommt man weiter! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Verbandsgemeinde, nach wie vor steigt die Zahl der Neuinfektionen täglich drastisch an. Seit Mitte Oktober ist zudem ein starker Anstieg der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle zu verzeichnen. Wie Ihnen bekannt ist, liegt die Zahl der Infektionen innerhalb unserer Verbandsgemeinde nach wie vor über dem Durchschnitt des Landkreises. Wir – der Bürgermeister der Verbandsgemeinde und die Bürgermeister/innen ihrer Ortsgemeinde – bitten Sie daher inständig unseren Aufruf anzunehmen. Wenn Sie sich schützen, schützen Sie damit auch Ihre Mitmenschen und Ihre Familie. In den vergangenen Wochen haben sich unter anderem private Treffen, Familienfeiern und Zusammenkünfte mehrerer Personen als Hauptauslöser für den Anstieg der Zahl der Neuinfektionen erwiesen. Aus diesem Grund bitten wir Sie noch einmal, darauf zu verzichten. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben: Reduzieren Sie Ihre direkten persönlichen Kontakte auf das notwendige Minimum. Nutzen Sie, wo immer möglich, Telefon und digitale Angebote. Vermeiden Sie unnötige Wege und große Menschenansammlungen. Achten Sie auf Hygienebestimmungen und Maskenpflicht! Wir müssen die Ausbreitung der Infektion verlangsamen! Dies geht nur gemeinsam! Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe! Hermann Bohrer Hermann Augspurger Roland Nuß Matthias Ackermann Bärbel Drieß Manfred Huckle Ralf Schmitt Klaus-Peter Gittler Helmut Heib Gerd Kropfinger Felix Schönung Kathrin Flory Ralf Lorenz Rudi Schwöbel Jens Sprenger Heinz Oerther Roland Gruschinski Sarah Agne Matthias Neufeld Volker Christmann
Bad Bergzabern, den 02.12.2020 - 4 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020 Auf einen Blick ❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad ❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft Bergzabern Tel. 0173/665218 und 06345 7457 jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626 ❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern ❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in der Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680 Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735 ❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte ❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus der Familie Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827 Luitpoldstraße 22, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr- 9:00-12:00 Uhr, Tel. 06343-6100682 ❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063 ❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz (für den Stadtbereich) Tel. 06340 8697 Tel. 06343 2266 und 9512615 ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern ❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst Tel. 06343 9516050 Tel. 06343 7811 ❙❙ Tafel Bad Bergzabern e.V. ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau Tel. 06343 610696 Tel. 06349 990215 ❙❙ VdK Kreisverband Landau ❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“ Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790 Königstraße 38 Ausgabe Dienstag und Donnerstag, jeweils 13.00 bis 16.00 Uhr ❙❙ Weißer Ring Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung, Schuhe), Hilfe für Opfer von Straftaten, Tel. 116 006 Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr entgegen genommen. Mehr Öffnungszeiten Info unter https://sites.google.com/view/klamottebza/startseite ❙❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad) ❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad) Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250 Friedrich-Ebert-Str. 40, Tel. 06343 7120 Öffnungszeiten ❙❙ Pflegestützpunkt Montag/lundi, Mittwoch/mercredi und Freitag/vendredi: Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men- 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr (Publikumsverkehr/trafic public), 08.00 Uhr bis schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851 12.30 Uhr (Schulen/écoles), 12.30 Uhr bis 21.00 Uhr (Publikumsverkehr/ ❙❙ Ökumenische Sozialstation trafic public) Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0 Dienstag/mardi: 07.00 Uhr bis 11.00 Uhr (Publikumsverkehr/trafic public), 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr (Schulen/écoles), 12.30 Uhr bis 17.00 Uhr (Publi- ❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, Landau/SÜW kumsverkehr/trafic public), 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr (Vereine/clubs) Tel. 06341 942946 Donnerstag/jeudi: 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr (Publikumsverkehr/trafic public), 08.00 Uhr bis ❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern 12.30 Uhr (Schulen/écoles), 12.30 Uhr bis 17.00 Uhr (Publikumsverkehr/ (Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811 trafic public), 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr (Vereine/clubs) ❙❙ Arbeiterwohlfahrt Samstag/samedi: 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Publikumsverkehr/trafic public) Tel. 07275 5691 Sonn- und Feiertag/dimanche et jours fériés: 09.00 bis 17.00 Uhr (Publi- kumsverkehr/trafic public) ❙❙ DRK Ortsverein Bad Bergzabern e.V. Altkleidersammlung, Sanitätsdienst, Tel. 06343 1059 (AB), ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH info@drk-bza.de, www.drk-bza.de Kurtalstraße 27, Information Tel. 06343/9340-10, Reservierung med. Heil- www.rotkreuzkurse.de, Erste Hilfe Kurse und Hausnotruf DRK Sozialzent- anwendungen/Wellness Tel. 06343-9340-11 rum LD, Tel. 06341 92910. www.suedpfalz-therme.de, email: info@suedpfalz-therme.de Therme und Sauna: So - Do, 09.00 - 22.00 Uhr; Fr und Sa, 09.00 - 23.00 ❙❙ Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle Landau Uhr (dienstags 09.00 - 22.00 Uhr Damensauna, außer an Feiertagen und Unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und in den Weihnachtsferien), Wellness: täglich 10.00 - 20.00 Uhr. Med. Heilan- psychischen Beeinträchtigungen sowie für deren Angehörige, Tel 06341- 7039935 wendungen: Di/Mi/Fr 09.00 - 17.30 Uhr, Mo/Do 09.00 - 20.00 Uhr. Totes-Meer- Salzgrotte: täglich 10.00 - 19.00 Uhr. Ruhetage: 24./25.12. und 01.01. ❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishorbach und Klingenmünster ❙❙ Stadtmuseum Tel. 06349 9630966 Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen Renaissance-Gebäude „Zum Engel“. ❙❙ Christlicher Krankenpflegeverein e.V - Projekt Nachbarschaftshilfe für Dörrenbach, Oberotterbach, Schweigen- ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21 Rechtenbach und Schweighofen, Tel. 06343 4794 Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen Fei- ertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr. Winterpause vom 1. November ❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer bis Karfreitag des Folgejahres! Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323 Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 Perso- ❙❙ Telefonseelsorge nen möglich. Mehr Informationen unter www.otterbachabschnitt.de. ❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am Haus der Diakonie Landau-Bad Bergzabern Marktplatz Sozial-/Lebensberatung, Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonflikt- Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, samstags von beratung, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) 09.00 - 13.00 Uhr. Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172 Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern Mo-Fr: 8:00-12:00 Uhr, Mo-Do 14:00-16:00 Uhr ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100 Termine nach vorheriger Vereinbarung! Tel. 06343 7060070. Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“, mittwochs 14.30 - 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Kontakt für Führungen: Andreas Dietz, Tel. ❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie 06349 900-1861 oder andreas.dietz@pfalzklinikum.de Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kontakt: KJP-Esssto- erung@pfalzklinikum.de ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel. Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691 06349 900-2555 Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. 06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr Kapsweyer Mi. 16.00 - 18.00 Uhr Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankungen Klingenmünster Mi. 16.15 - 17.00 Uhr Vorlesen treffen sich am 06.04., 06.07. und am 02.11., 18.00 bis 19.30 Uhr, Tel. 17.00 - 18.30 Uhr Ausleihe 06349 900-2120. Fr. 16.30 - 18.30 Uhr Ausleihe Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im Monat, Oberotterbach Fr. 15.30 - 17.30 Uhr ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180 ❙❙ Kath. öffentliche Bücherei ❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD) im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772 Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau, Tel. 06341 9273-10 und -14 Montag 16.00 - 18.00 Uhr
Bad Bergzabern, den 02.12.2020 - 5 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020 Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Info zu Dienstleistungen, Öffnungszeiten und Terminreservierungen Neue Öffnungszeiten im Bürgerbüro: Montag, Dienstag und Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 17:30 Uhr Ausschließlich folgende Dienstleistungen sind ohne Terminvereinbarung möglich: - Beantragung von Führungszeugnissen, Gewerbezentralregisterauszügen - Ausgabe von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen - Verkauf von Müllsäcken (Windel-, Papier- und Restmüllsäcke) - Fertigung von Beglaubigungen - Ausstellung von Meldebescheinigungen für bereits angemeldete Personen - Melderegisterauskünfte und Untersuchungsberechtigungsscheine Gelbe Wertstoffsäcke Abholung im Schlossinnenhof (Zugang über die Schlossgasse) Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Online-Angebote www.vg-bad-bergzabern.de Online-Terminreservierung Für Dienstleistungen des Bürgerbüros können über die Internetseite der Verbandsgemeinde online Termine reserviert werden. Bitte bringen Sie die Reservierungsbestätigung zum Termin mit. Sie werden am Seiteneingang (Schlossparkplatz) abgeholt. Online abrufbare Informationen/Anträge - Hundesteueranmeldung und -abmeldung - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht - Steuerformulare / Schwerbehindertenausweis / Müllkalender u.v.m Terminpflicht für alle weiteren Dienstleistungen Dienstleistungen der Fachabteilungen können nach wie vor nach Terminvereinbarung mit den entsprechenden Sachbearbeitern in Anspruch genommen werden. Kontakt Terminreservierung www.vg-bad-bergzabern.de für Dienstleistungen des Bürgerbüros (siehe Auflistung) telefonisch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter (Verzeichnis im Internet) Telefonzentrale unter Tel. 06343 701-0 Per Mail Bürgerbüro: buergerbuero@vgbza.de VG-Werke: vg-werke@vgbza.de Hygienemaßnahmen beim Besuch der Verbandsgemeindeverwaltung AHA-Regel: Abstand - Hygiene - Alltagsmaske
Bad Bergzabern, den 02.12.2020 - 6 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020 Amtlicher Teil Hinweis: Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwen- Verbandsgemeinde digen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu kön- nen, kann die Besucherzahl daher bei Bedarf begrenzt werden. Weiterhin sind hygienische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, ins- Ratsinformationssystem besondere: Informationen über das Ratsinformationssystem beziehen: - Einhaltung des Mindestabstandes unter allen Anwesenden, • Unter Kalender finden Sie den allgemeinen Terminkalender, in - Ausschluss von Personen mit akuten Atemwegs- und Lun- dem alle Sitzungen eingetragen und mit den zugehörigen Unterla- generkrankungen, gen hinterlegt sind. - Händehygiene. • Alles, was Sie über vergangene Themen wissen möchten, finden Des Weiteren wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Sie in der Recherche, beispielsweise auch die Niederschriften der empfohlen. vergangenen Sitzungen. • Darüber hinaus finden Sie im System Informationen zu den einzel- (Hermann Bohrer, Bürgermeister) nen Gremien, Fraktionen sowie zu Mandatsträgern. 8. Sitzung des Verbandsgemeinderates Vorgezogener Redaktionsschluss Da in der Vorweihnachtswoche die Produktion um einen ganzen der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Tag vorverlegt wird, ist für die übernächste Ausgabe in KW 51 des Einladung Südpfalz Kuriers eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses not- wendig. Am Dienstag, 15. Dezember 2020, um 18:00 Uhr findet in der Wie- Alle Beiträge und Ankündigungen für KW 51 (Erscheinungsda- sentalhalle in Steinfeld eine Verbandsgemeinderatssitzung statt. tum 16.12.2020) müssen bis Tagesordnung spätestens Freitag, 11.12.2020, um 9 Uhr Öffentlich: eingegangen sein. Später eingegangene Texte können leider nicht 1. Einwohnerfragestunde mehr berücksichtigt werden. 2. Beschluss über die Feststellung der Jahresbilanz und Erfolgs- rechnung zum 31.12.2019 der Abwasserbeseitigungseinrich- tung und Verwendung des Jahresverlustes Öffentliche Bekanntmachung 3. Beschluss über die Feststellung der Jahresbilanz und Erfolgs- Dienstleistungszentrum 67433 Neustadt, 24.11.2020 rechnung zum 31.12.2019 des Wasserwerkes und Verwen- Ländlicher Raum dung des Jahresgewinnes (DLR) Rheinpfalz Konrad-Adenauer-Str. 35 4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Entgelte und Bei- Abt. Landentwicklung, Telefon: 06321/671-0 tragssätze für das Abwasser- und Wasserwerk im Wirtschafts- Ländliche Bodenordnung jahr 2021 Unternehmensflurbereinigung Telefax: 06321/671-1250 5. Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr Dörrenbach B427 2021 des Wasserwerkes und der Abwasserbeseitigungsein- Aktenzeichen: 41245-HA8.1. Internet: www.dlr.rlp.de richtung Unternehmensflurbereinigung Dörrenbach B427 6. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Vorläufige Anordnung Haushaltsjahr 2021 § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in 7. Änderung der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung der der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 16.11.2015 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 8. Änderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung der Ver- (BGBl. I Seite 2794) bandsgemeinde Bad Bergzabern vom 16.11.2015 I. Anordnung 9. Änderung der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Ver- bandsgemeinde Bad Bergzabern vom 19. Juni 2001 1. Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, 10. Änderung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Ver- die von dem vorzeitigen Ausbau der B 427 (öffentliche Anlage) bandsgemeinde Bad Bergzabern vom 19. Juni 2001 gemäß Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobi- 11. Geschäftsbesorgung für den Bereich Bäder durch die Ver- lität Rheinland-Pfalz vom 12.02.2008 betroffen sind, wird zum bandsgemeindewerke Zweck des Ausbaues dieser Anlagen ab dem 15.01.2021 Besitz 12. Erneuerung der Versorgungsleitungen im Rebmeerbad und Nutzung an den betroffenen Flächen entzogen und der Lan- desbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz als Unternehmensträger -Beschluss über die Einleitung des Vergabeverfahrens zum gleichen Zeitpunkt in den Besitz dieser Flächen eingewie- 13. Anteilige Kostenübernahme der Verbandsgemeinde Bad sen. Bergzabern zur Finanzierung einer Fachkraft im Rahmen des 2. Durch diese Vorläufige Anordnung sind folgende Grundstücke Angebots „Gemeindeschwester plus“ berührt: 14. Auftragsvergaben Gemarkung Dörrenbach, Flurst. Nrn.: 14.1 Beschaffung eines TLF 3000 (Tanklöschfahrzeug) für die Feu- 1267/1, 1268/1, 1270/1, 1270/2, 1270/3, 1271, 1273/1, 1275, 1276 erwehreinheit Bad Bergzabern und 1277. 14.2 Beschaffung eines MLF (Mittleres Löschfahrzeug) für die Feu- erwehreinheit Klingenmünster 14.3 Erschließung NBG „Rotackerweg“ in Oberotterbach, Kanalisa- tion und Wasserversorgung 15. Vergabe von Ingenieurleistungen - Kläranlage Winden, Umbau der Klärschlammentwässe- rungsanlage 16. Rahmenvereinbarung über die Erdgasversorgung der kommu- nalen Gebäude 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsge- meinde Bad Bergzabern 18. Schulentwicklungsplan für die Grundschulen Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Steinfeld und Klingen- münster 19. Informationen und Anfragen Nichtöffentlich: 1. Personalangelegenheiten Die Flurstücke, die ganz oder teilweise in Anspruch genommen wer- 2. Grundstücksangelegenheiten den, sind in der Karte, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Anord- 3. Informationen und Anfragen nung ist, in grün dargestellt.
Bad Bergzabern, den 02.12.2020 - 7 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020 II. Entschädigung schaft durch Sachverständigengutachten festgelegt und gesondert bekannt gegeben. 1. Soweit die Teilnehmergemeinschaft oder der Unternehmensträ- Die Voraussetzungen gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 FlurbG ger über Flächen aus dem Verzicht auf Landabfindung nach § 52 FlurbG verfügt, werden auf Antrag Ersatzflächen zur Verfügung zum Erlass dieser Anordnung sind daher gegeben. gestellt. Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung wird im öffentlichen Inte- resse angeordnet, weil der Neubau der Bundesstraße in Anbetracht 2. Den Betroffenen wird eine Entschädigung für die durch die Vor- der jetzigen hohen Verkehrsfrequenz auf der B 427 vordringlich durch- läufige Anordnung entstehenden Nachteile gezahlt. Die Höhe geführt werden muss und weil das Bodenordnungsverfahren parallel der Entschädigung wird durch ein Sachverständigengutachten festgestellt. Diese Entschädigung wird für den Zeitraum der Inan- zum Bau der Bundesstraße aus Gründen der Effizienz keinen weiteren spruchnahme spätestens bis zu dem Jahr des Besitzübergan- Aufschub erdulden darf. ges entsprechend den Ergebnissen des Flurbereinigungsplanes Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt aber auch im über- gezahlt und ist jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres eines wiegenden Interesse von Beteiligten. Diese wünschen, dass eine jeden Jahres fällig. innerörtliche Verkehrsberuhigung durch die Umgehung der B 427 3. Für Feldfrüchte, deren Ernte bis zum Tag der Inanspruchnahme schnellstmöglich herbeigeführt wird. Die sofortige Vollziehung liegt nicht möglich ist, kann auf Antrag eine besondere Entschädigung ferner im Interesse der Grundstückseigentümer, deren Grund und festgesetzt werden. Boden oder Landbewirtschaftung durch den Bau der Bundesstraße betroffen ist und die berechtigt erwarten können, dass die Benachtei- III. Anordnung der sofortigen Vollziehung ligungen möglichst rasch behoben werden. Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes nach § 80 Abs. 2 Die Voraussetzungen für die Anordnungen der sofortigen Vollziehung Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung liegen damit vor (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO). vom 19.03.1991 (BGBl I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 181 Rechtsbehelfsbelehrung des Gesetzes vom 19.06.2020 (BGBl. I Nr. 29 S. 1328) wird angeord- Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach der net mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Wirkung haben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim IV. Hinweise Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung, 1. Die Grenzen der beanspruchten Flächen sind örtlich durch Pfähle Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt kenntlich gemacht. Die Flächen sind in einer Karte grün darge- oder wahlweise bei der stellt. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, 2. Auf die Auslegung dieser Vorläufigen Anordnung und der Karte - Obere Flurbereinigungsbehörde - wird gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier vom 20.05.2020 (BGBl I 2020, 1041) verzichtet. einzulegen. Die Vorläufige Anordnung und die Karte können im Internet auf Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs- der Seite www.dlr-rheinpfalz.rlp.de unter Bodenordnungsver- frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist fahren / Dörrenbach B427 / 4. Bekanntmachungen eingesehen bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist. werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldung des Zugangs von In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizier- alten bestockten Flurstücken sowie der Rodung von dem Betrieb ten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 abzugeben ist, der auch die neuen Flurstücke im Flurbereini- des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über gungsverfahren bewirtschaften wird. elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische 4. Die von der Vorläufigen Anordnung betroffenen Bewirtschafter Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie werden darauf hingewiesen, dass sie für beantragte Prämien im 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Rahmen der Agrarförderung in dem jeweiligen Wirtschaftsjahr ihre Fassung zu versehen. Flächennachweise um die jeweiligen Flurstücke entsprechend Hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beach- korrigieren und unverzüglich der zuständigen Bewilligungsbe- ten. hörde mitteilen (siehe § 3 Abs. 1 Gesetz gegen missbräuchli- Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei che Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz dem DLR sind diese im Internet auf der Seite www.dlr-rheinpfalz.rlp. - SubvG) vom 29.07.1976 (BGBl. I S. 2034, 2037)). de direkt zu Bodenordnungs-verfahren unter Service/Elektronische Begründung Kommunikation ausgeführt. 1. Sachverhalt: Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der Das Flurbereinigungsverfahren Dörrenbach B427 wurde durch ADD sind diese im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/de/service/ Beschluss des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Elektronische-Kommunikation/ ausgeführt. Rheinpfalz vom 25.04.2017 angeordnet. Die Anordnung ist für sofort vollziehbar erklärt worden. Im Auftrag Der unter Nr. I. 1. genannte Planfeststellungsbeschluss ist seit dem gez. Knut Bauer 14.05.2009 unanfechtbar. (Kommissarischer Abteilungsleiter) Der Unternehmensträger, der Landesbetrieb Mobilität Rheinland- Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im Pfalz, hat den Erlass der Vorläufigen Anordnung beantragt und die Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungs- Pläne sowie Bestandskarten und -verzeichnisse vorgelegt. verfahren“ zu finden. Der Zustand der benötigten Flächen einschließlich deren Bestand- Ansprechpartner für das Verfahren sind: teile ist festgestellt worden, soweit dies für die Wertermittlung und die Projektleiter Carsten Wiesner Tel. 06321/671-1203, Sachgebietsleiter Bemessung der Entschädigung von Bedeutung ist. Planung und Vermessung Hans-Joachim Hoyer Tel. 06321/671-1206, 2. Gründe Sachgebietsleiterin Verwaltung: Antoinette Hammel Tel. 06321/671- 2.1 Formelle Gründe 1204 Der Verwaltungsakt wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz als zuständige Behörde erlassen. Bekanntmachung - Traubenernte- und Die sachgerechte Verwendung der für das Haushaltsjahr bereitge- stellten öffentlichen Mittel setzt einen planmäßigen und fristgerechten Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Ausbau der Maßnahmen voraus. Damit ist die Dringlichkeit der Maß- nahme gegeben. Abgabe, Verwendung und Verwertung 2020 Die Anordnung hält sich auch im Rahmen dessen, was zulässiger- Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2021 weise in einer Vorläufigen Anordnung bestimmt werden kann. Die - aus eigenen Erzeugnissen - Regelung wird abschließend im Flurbereinigungsplan festgesetzt. Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie nicht Die formellen Gründe für den Erlass dieser Anordnung liegen vor. die gesamte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte 2.2 Materielle Gründe Erzeugergemeinschaft abliefern. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse ist es erforderlich, vorweg Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften mit dem Ausbau der B 427 mit Nebenanlagen zu beginnen. Hierdurch müssen eine Traubenerntemeldung für die Erzeugnisse abgeben, die sollen insbesondere die Vorbereitungen für den Tunnelbau erfolgen. sie als Trauben oder Maische von vollabliefernden Mitgliedern über- Nach den bereits geleisteten Vorarbeiten zur Errichtung der B 427 ist nehmen. nun die grün dargestellte Fläche um den Tunnelmund freizuhalten. Ausnahme: Zur baldigen Vorbereitung und Durchführung dieser Maßnahmen und Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe zur Erreichung der Ziele des Flurbereinigungsverfahrens ist die Ent- einer Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil ermächtigt ziehung von Besitz und Nutzung der betroffenen Flächen erforderlich. haben, wird der einzelne Teilablieferer von der Meldung der an die Die Entschädigung für den Nutzungsausfall und für vorübergehende Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft abgelieferten Erzeug- Nachteile wird nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemein- nisse befreit.
Bad Bergzabern, den 02.12.2020 - 8 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020 - aus fremden Erzeugnissen - g) Kettengasse: Der Ausschuss empfahl, den Bereich Kettengasse Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren als Fußgängerzone auszuweisen. Des Weiteren soll bereits ab der Vereinigungen, einschließlich Genossenschaftskellereien, die aus der Weinstraße eine Tonnagebeschränkung (2,8 t) eingerichtet wer- Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres von einem Weinbaubetrieb den. Darüber hinaus wird auf eine notwendige Beschilderung für oder einem anderen Betrieb Weintrauben, Traubenmost, teilweise Wohnmobile im Stadtbereich hingewiesen. gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernehmen. Diese melden h) Jahnstraße Der Ausschuss empfahl den Bereich als verkehrsbe- der zuständigen Stelle die Menge des hieraus erzeugten Traubenmos- ruhigten Bereich auszuweisen. tes, teilweise gegorenen Traubenmostes, Jungweines oder Weines, i) Wohngebiet „Im Wingert“: Der Ausschuss empfahl hier eine 20 sowie die Mengen der unverändert abgegebenen Erzeugnisse. km/h Zone einzurichten. In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen und abzugeben. j) Marktstraße zwischen Eichamtstraße und Marktplatz: Der Aus- Die Meldevordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad schuss sprach sich auch gegen die Aufstellung von Pollern in die- Bergzabern, Bürgerbüro 76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61, mon- sem Bereich aus. tags, dienstags und freitags von 8 bis 12:30 Uhr und donnerstags von k) Weinbergstraße zwischen Königstraße und Luitpoldstraße: Es 14 bis 17:30 Uhr sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Land- gibt immer wieder Beschwerden, dass die Geschwindigkeit im wirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und als Download (www.lwk-rlp. verkehrsberuhigten Bereich nicht beachtet wird. Die Verwaltung de unter Weinbau/ Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung) schlägt vor, die Beschilderung deutlich sichtbar auf die Straße zu erhältlich. Wir empfehlen eine Online-Abgabe im Weininformations- setzen, eine Alternative wären Tempohemmschwellen. Allerdings portal (wip.lwk-rlp.de). Die Meldungen müssen bis zum 15. Januar soll die neue Verkehrsregelung in der Königstraße abgewartet 2021 eingegangen sein. werden. Vorschlag des Vorsitzenden war, diesen Bereich an die Sollten Sie eine Abgabe bei der Verbandsgemeinde Bad Bergz- Zone 20 in der Königstraße anzugliedern. abern beabsichtigen, bitten wir Sie aufgrund der derzeitigen l) Einfahrt zum Wirtschaftsweg am Spielplatz Danziger Straße: Der Coronasituation die oben genannten Öffnungszeiten der Verwal- Ausschuss empfahl eine Längsschwelle bzw. ein Hindernis zu tung zu beachten. Können Sie diese Termine nicht wahrnehmen, setzen, damit keine Pkw mehr dort durchfahren können, landwirt- vereinbaren sie bitte telefonisch einen Abgabetermin mit den schaftliche Fahrzeuge schon. Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros. Sie erreichen diese unter der m) Saarstraße zwischen Neubergstraße und Magdalenenweg: Der Telefonnummer 06343 7010. Dann können Sie Ihre Zweitausferti- Ausschuss empfahl, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, und gung der Meldung nach dem Anbringen des Eingangsstempels ein einseitiges Parken auf dem Bürgersteig anzuordnen. sofort wieder mit nach Hause nehmen. n) Lessingstraße Halteverbote im Bereich der Schule: Das absolute Sie können aber auch das komplette Meldeformular in den Brief- Halteverbot, mit der derzeit kurzzeitigen Wirkungsdauer, von der kasten der Verbandsgemeindeverwaltung am Seiteneingang Einmündung Stauffenbergstraße bis nach der Theodor-Heuss- (Ostflügel / großer Parkplatz) einwerfen. Nach dem Abstempeln Straße wird aufgehoben. Im Kurvenbereich Stauffenbergstraße der Unterlagen erhalten Sie die Ausfertigung für den Meldepflich- / Lessingstraße soll eine Sperrflächenmarkierung eingerichtet tigen umgehend wieder per Post zurück. werden. In der Lessingstraße wird im Bereich der Einmündung Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen Theodor-Heuss-Straße ein absolutes Halteverbot mit einer Zeit- mit den Durchschriften ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Ein- beschränkung von 7 bis 17 Uhr, montags bis freitags angeordnet. gangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe. Der Ausschuss war einverstanden. Falls die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht Zu diesem Tagesordnungspunkt führte der Vorsitzende weiter aus, rechtzeitig erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im dass das Provisorium im Bereich Weinstraße/Landauer Straße Sinne des Weingesetzes dar. Betriebe, die ihre Meldung nicht ter- zunächst bis 30.06.2021 verlängert werden sollte, da bedingt durch mingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnah- men (Investitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. die Corona-Pandemie durch das LBM keine repräsentative Verkehrs- 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen zählung durchgeführt werden konnte. Die Verkehrszählung soll im bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen Frühjahr 2021 erfolgen. Der Ausschuss war hiermit einverstanden. Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufül- Unter Top 2 „Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Les- len und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen singstraße ergingen folgende Beschlussempfehlungen an den Stadtrat: die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung. a) Ausbauprogramm: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Stadtrat, das Ausbauprogramm wie folgt zu beschließen: (Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz / Verbandsgemeinde Bad Das Ausbauprogramm umfasst die Erneuerung der Fahrbahn, der Bergzabern) Plätze, der Straßenentwässerung, des Gehwegs inkl. ggf. erfor- derlicher Kosten für Grunderwerb und Vermessungen für den Teil- Bad Bergzabern bereich der Verkehrsanlage Lessingstraße, von der Einmündung in die Steinfelder Straße im Osten bis zur Höhe des Anwesens Hausnummer 27 im Westen. Amtliche Mitteilungen aus der 14. Sitzung b) Abrechnungsgebiet: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl des Haupt- und Finanzausschusses der dem Stadtrat, das Abrechnungsgebiet wie folgt zu beschließen: Stadt Bad Bergzabern Das Abrechnungsgebiet für die Erhebung von Ausbaubeiträgen bildet die Verkehrsanlage Lessingstraße, von der Einmündung in Unter Tagesordnungspunkt 1 „Verkehrssituation in der Stadt“ wurden die Steinfelder Straße im Osten bis zur Einmündung in die Wei- verschiedene Örtlichkeiten besprochen und folgende Empfehlungs- ßenburger-Straße im Westen. beschlüsse gefasst: c) Gemeindeanteil: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem a) Für den Einmündungsbereich Kurtalstraße / Bismarckstraße / Stadtrat, den Gemeindeanteil unter Beachtung des Anliegerver- Woodbachweg wurden keine sinnvolle Verbesserung durch Ver- kehrs einerseits und dem übrigen Verkehr andererseits, unter kehrsänderungen gesehen. Abwägung der beiderseitigen Interessen, auf 30 % festzusetzen. b) Herzog-Wolfgang-Straße: Auf der Ostseite zwischen Trillerstraße d) Erhebung von Vorausleistungen: Der Haupt- und Finanzaus- und Zeppelinstraße soll ein Parkverbot angeordnet werden, schuss empfahl dem Stadtrat mit Beginn der Bauarbeiten Voraus- ebenso auf der Westseite zwischen Zeppelinstraße und Luitpold- leistungen auf den einmaligen Ausbaubeitrag in Höhe von 90% straße. Markierung gegenüber der Einmündung Luitpoldstraße der beitragsfähigen Aufwendungen zu erheben. Die Vorausleis- ergänzend. tungen werden Gemäß § 12 Abs. 1 Ausbaubeitragssatzung Ein- c) Zeppelinstraße Fußweg Richtung Krankenhaus Mittlerweile wur- zelabrechnung durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und drei den bereits zwei Poller gesetzt, damit keine Durchfahrt mehr mög- Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung lich ist. fällig. d) Freigabe von Einbahnstraße für Radfahren in Gegenrichtung: Bezüglich der Anpassung der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Diese Thematik soll beim Thema Fahrradwegekonzept aufgear- Bad Bergzabern aufgrund der Corona-Pandemie ergingen folgende beitet werden. Beschlussempfehlungen: e) Marktstraße / Königstraße / Eichamtstraße: Hier wurde vorge- schlagen die verkehrsberuhigte Zone aufzuheben. Die Thematik soll 1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Stadtrat, die in den Fraktionen bis zur nächsten Stadtratssitzung beraten werden. beiliegende Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitra- f) Innenstadtbereich / Parkzeitregelung: Der Ausschuss empfahl, ges in der Stadt Bad Bergzabern (Tourismusbeitragssatzung) zu dort wo eine Parkzeitbegrenzung vorgesehen ist, diese einheitlich beschließen. auf zwei Stunden festzulegen. Des Weiteren sollen in verschiede- 2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Stadtrat, die bis- nen Bereichen Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden. Durch die herigen Vorteilssätze zu belassen Verwaltung soll, bis zum nächsten Stadtrat, eine Übersichtsliste 3. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Stadtrat, den bis- erstellt werden. herigen Hebesatz von 9 % zu belassen.
Bad Bergzabern, den 02.12.2020 - 9 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020 Die Rahmenvereinbarung über die Erdgasversorgung der kommuna- 2. Grund hierfür ist die Sanierung der Straßendecke nach den durch- len Gebäude betreffend empfahl der Haupt- und Finanzausschuss geführten Kanal- und Wassersanierungsarbeiten. dem Stadtrat, sich für die Variante 2 zu entscheiden. Dadurch erhält 3. Die Umleitung erfolgt über die Rathausgasse - Am Spöhren der Rahmenvertrag eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2021 ohne auto- - Talstraße. Der abfließende Verkehr wird mittels Einbahnstra- matische Vertragsverlängerungsklausel. Vor Ablauf der Festlaufzeit ßenregelung über die Übergasse ausgeleitet. Entsprechende Hal- sollen neue Verhandlungen zu diesem Rahmenvertrag geführt werden. teverbotsregelungen im Bereich der Übergasse sind angeordnet. Darüber hinaus empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadt- 4. Die Zufahrt über die Hauptstraße wird ab der Wiesenstraße für rat, die Erweiterung des Gehwegs in der Wiesenstraße auf einer Länge Fahrzeuge über 7,5 to. gesperrt. Der Verkehr bis zur Baustelle von ca. 130 m als eigenständige Maßnahme in den Haushaltsplan auf- bleibt frei. Da die Umleitung über die Rathausgasse für größere zunehmen und gemäß Kommunalabgabengesetz die erstmalige Her- Fahrzeuge nicht möglich ist, bitten wir die Bevölkerung, geplante stellung mit Anliegerbeiträgen auszuführen. Anlieferungen entsprechend zu terminieren. Bei Bedarf ist eine Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, den Stundensätzen der Fa. Zufahrt mit größeren Fahrzeugen mit der Ordnungsbehörde oder Schunck, wie angeboten, für die Winterdienstsaison 2020/2021 zuzu- der Baufirma abzustimmen. Diese Regelungen sind mit der Feu- stimmen. Der Anhebung der Bereitstellungspauschale von 6.300,00 erwehr, dem Rettungsdienst und den Versorgungsunternehmen Euro auf 6.500,00 Euro stimmte der Haupt- und Finanzausschuss besprochen. ebenfalls zu. 5. Die Baufirma ist bemüht, die Arbeiten so zügig wie möglich aus- Der Vorsitzende informierte den Ausschuss über eine Eilentscheidung zuführen. über den Austausch einer defekten Gasheiztherme im alten Bahnhofs- gebäude. Der Stadtbürgermeister entschied im Benehmen mit den 6. Ab dem 25.11.2020 wird in diesem Bereich die Wasserrinne Beigeordneten, den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten an die Firma bereits saniert, so dass es auch hier schon zu Beeinträchtigungen Mehrer GmbH aus Schweigen-Rechtenbach zum Angebotspreis in kommen kann. Höhe von 9.604,80 Euro inkl. MwSt. (16 %) zu vergeben. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung empfahl der Ausschuss dem Stadtrat den Abschluss eines Städtevertrages über die Aufteilung von Zerlegungsanteilen am Gewerbesteuermessbetrag. Weiterhin empfahl der Ausschuss dem Stadtrat zwei Sanierungsmaß- nahmen in der historischen Innenstadt zuzustimmen und den entspre- chenden Zuschuss zu gewähren. Außerdem empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat einem Grundstücksverkauf zuzustimmen. Abschließend wurde der Ausschuss vom Vorsitzenden noch über aktuelle Grundstücks-, Pacht-, Vertrags- und Personalangelegenhei- ten informiert. (VG-Verwaltung) Amtliche Mitteilungen aus der 2. Sitzung des Ausschusses für Gartenamt, Friedhof, (VG-Verwaltung) Landwirtschaft, Forst, Jagd und Umwelt der Stadt Bad Bergzabern Klingenmünster Die Vorsitzende berichtete dem Ausschuss, dass das Gartenamt eine Spende von zehn Bewässerungssäcken für die städtischen Bäume erhalten hat. Amtliche Mitteilungen aus der Sitzung des Frau Ziegler berichtete, dass die Digitalisierung der Friedhofspläne Bau-, Planungs- und Friedhofsausschusses durch die Verwaltung abgeschlossen ist. Die Pläne sind somit auf dem aktuellen Stand und werden jederzeit aktualisiert der Ortsgemeinde Klingenmünster Der Ausschuss entschied sich dazu, keine neuen Gräber mehr in den Der Ausschuss beriet über einen Antrag auf Aufstellung eines vor- Grabfeldern A, B, D, E und F zu verkaufen. habenbezogenen Bebauungsplans und stimmte nach einem Vor- Die Ausschussvorsitzende berichtete, dass im Mai eine Anwohner- Ort-Termin in Obere Hofwiese über eine Zusage zum Antrag mit versammlung bezüglich des Spielplatzes in der Karl-Popp-Straße drei Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung ab. Der stattgefunden hat. Die Anwohner wurden über die Pläne und den Gemeinderat hat nun die Entscheidung ohne Empfehlung des Aus- Sachstand informiert. Die Entfernung der vorhandenen Bepflan- schusses zu treffen. zung wurde von den Mitarbeitern des Gartenamtes bereits im Winter Der Ausschuss stimmte dem Vorhaben zur Errichtung eines Geräte- durchgeführt. Nachdem der Zaun gesetzt wurde, kann auch die neue schuppens in der Dagobertstraße zu und empfahl dem Gemeinderat Hainbuchenhecke als Sicht- und Lärmschutz zu den Nachbargrund- das Projekt zu genehmigen. stücken gepflanzt werden. Zwei Angebote von Spielgeräten inklusive (VG-Verwaltung) Montage und Fallschutzmaterial liegen vor, im Haupt- und Finanzaus- schuss muss darüber beraten werden. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Ausschuss über aktu- Pleisweiler-Oberhofen elle Personalangelegenheiten. (VG-Verwaltung) Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen für die Jahre 2020 Dörrenbach und 2021 vom 26.11.2020 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Verkehrspolizeiliche Anordnung - Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushalts- satzung beschlossen: Vollsperrung der Hauptstraße an der § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Einmündung der Straße „Im Rödelstal“ Festgesetzt werden in Dörrenbach 1. im Ergebnishaushalt 2020 2021 Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO; der Gesamtbetrag 1.603.400,00 Euro 1.941.640,00 Euro Vollsperrung der Hauptstraße an der Einmündung der Straße „Im der Erträge auf Rödelstal“ in Dörrenbach der Gesamtbetrag 1.748.360,00 Euro 1.602.030,00 Euro - Durchführung von Straßenarbeiten der Aufwendungen auf Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige der Jahresüberschuss - 144.960,00 Euro 339.610,00 Euro Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 /-fehlbetrag auf StVO sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anord- 2. im Finanzhaushalt 2020 2021 nung: der Saldo der ordentlichen -86.110,00 Euro 397.075,00 Euro 1. In der Zeit 30.11. bis 04.12.2020 wird der Einmündungsbereich Ein- und Auszahlungen auf Hauptstraße / Im Rödelstal in Dörrenbach für den gesamten Ver- die Einzahlungen 36.050,00 Euro 428.790,00 Euro kehr gesperrt. aus Investitionstätigkeit auf
Bad Bergzabern, den 02.12.2020 - 10 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 49/2020 die Auszahlungen 110.100,00 Euro 1.145.000,00 Euro haltssatzung inklusive Haushaltsplan durch die Einwohner eingereicht aus Investitionstätigkeit auf werden. Einsichtnahme war möglich mittels der auf der Internetseite der Saldo der Ein- - 74.050,00 Euro - 716.210,00 Euro der Verbandsgemeinde eingestellten Entwurfsunterlagen oder falls und Auszahlungen keine elektronische Einsichtnahme genommen werden konnte, nach aus Investitionstätigkeit auf vorheriger Terminabsprache, im Dienstgebäude der Verbandsgemein- deverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61. der Saldo der Ein- 160.160,00 Euro 319.135,00 Euro Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 29.09.2020 beschlossen. auf 2. Die Haushaltssatzung wurde am 30.09.2020 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pfalz gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schrei- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur ben vom 20.11.2020 unter Az. 12/901-11 die kommunalaufsichtliche Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- Genehmigung erteilt bzw. keine Bedenken wegen Rechtsverletzung men erforderlich ist, wird festgesetzt für erhoben. zinslose Kredite auf 0,00 Euro 0,00 Euro 3. Der Haushaltsplan ist gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Donners- tag, 03.12.2020 bis Freitag, 11.12.2020 auf der Internetseite der verzinste Kredite auf 74.000,00 Euro 451.000,00 Euro Verbandsgemeinde www.vg-bad-bergzabern.de unter der Rubrik zusammen auf 74.000,00 Euro 451.000,00 Euro NEUIGKEITEN elektronisch abrufbar oder falls keine elektronische § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Einsichtnahme genommen werden kann, nach vorheriger Terminab- Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Ver- sprache unter der Telefonnummer 06343-701-412 im Dienstgebäude pflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs- einzusehen. ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt 4. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der GemO, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder auf 0,00 Euro 0,00 Euro Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künf- zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von tigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn werden müssen beläuft sich 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die auf 0,00 Euro 0,00 Euro Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der § 4 Steuern, Beiträge und Gebühren Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde I. Die Steuersätze für die Gemeinde- 2020 2021 den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver- steuern werden wie folgt festgesetzt: fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwal- 1. Grundsteuer tung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung a) für land- und forstwirtschaftliche 310 v.H. 310 v.H. begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Betriebe (Grundsteuer A) Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so b) für die Grundstücke 375 v.H. 375 v.H. kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese (Grundsteuer B) Verletzung geltend machen. 2. Gewerbesteuer nach Ertrag 390 v.H. 390 v.H. Bad Bergzabern, 26.11.2020 3. Hundesteuer Verbandsgemeindeverwaltung a) für den ersten Hund 40,00 Euro 40,00 Euro -Finanzabteilung- b) für den zweiten Hund 60,00 Euro 60,00 Euro Im Auftrag c) für jeden weiteren Hund 80,00 Euro 80,00 Euro Steffen Kuhn d) für den ersten Kampfhund 320,00 Euro 320,00 Euro e) für jeden weiteren Kampfhund 600,00 Euro 600,00 Euro Vorderweidenthal II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungs- kosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Amtliche Mitteilungen über die Sitzung Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar wie folgt festgesetzt: 40,00 Euro 40,00 Euro des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Vorderweidenthal Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche Es wurden keine Prüfungsfeststellungen getroffen. III. Die Höhe des Tourismusbeitrages ist in der Satzung über die Fest- Aufgrund der durchgeführten Prüfung empfahl der Rechnungsprü- setzung der Höhe des Tourismusbeitrages in Verbindung mit der Sat- fungsausschuss dem Gemeinderat folgendes: Den vorliegenden Jah- zung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages geregelt. resabschluss für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 § 5 Eigenkapital GemO festzustellen. Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bür- Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde germeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Pleisweiler-Oberhofen zum 31.12.2018 betrug 3.335.703,26 Euro. Bergzabern gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO Entlastung für das Haus- Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 haltsjahr 2017 zu erteilen. beträgt 3.234.623,26 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2020 um voraussichtlich 144.960,00 Euro auf (VG-Verwaltung) 3.089.663,26 Euro und erhöht zum Ende des Haushaltsjahres 2021 um voraussichtlich 339.610,00 Euro auf 3.429.273,26 Euro. Amtliche Mitteilungen aus der 13. Sitzung § 6 Wertgrenze für Investitionen des Gemeinderates von Vorderweidenthal Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Unter dem Tagesordnungspunkt 2 „Umbau- und Sanierungsmaß- Investitionsübersicht einzeln darzustellen. nahme im alten Schulhaus - Auftragsvergaben“ wurden nachfolgende § 7 In-Kraft-Treten Beschlüsse gefasst: Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. a) Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Ausführung der Pleisweiler-Oberhofen, 26.11.2020 Estricharbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. AEP Estrich Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen GmbH, Löchgau, zum Angebotspreis in Höhe von 8.682,03 Euro Roland Gruschinski(Ortsbürgermeister zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. zu vergeben. b) Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Ausführung der Bekanntmachung der Haushaltssatzung Innenputzarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Franz Christill, Bundenthal, zum Angebotspreis in Höhe von 10.739,90 und Auslegung des Haushaltsplans für die Euro zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. zu vergeben. Haushaltsjahre 2020/2021 c) Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Ausführung der 1. Gemäß § 97 Abs. 1 GemO wurde der Entwurf der Haushaltssat- Fenster- und Türbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, zung mit Haushaltsplan nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Fa. Corona GmbH, Rehlingen, zum Angebotspreis in Höhe von Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar 63.530,00 Euro zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. zu vergeben. gehalten. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Südpfalz- Nach erneuter Beratung beschloss das Ratsgremium, die Aluminium- Kurier 37/2020 vom 09.09.2020. Ab der Bekanntmachung konnten fenster im Anbau im Farbton DB 703 Feinstruktur (Anthrazit) einbauen innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haus- zu lassen.
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