Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Mössinger Amtsblatt 43. Jahrgang Freitag, 18. Dezember 2020 Nr. 51 43. Jahrgang Freitag, 18. Dezember 2020 Nr. 51 Die Sieger des städtischen Fotowettbewerbs sind gekürt! Den 1. Platz belegte Helen Kiefer mit ihrem Foto der Talheimer Kirche im Frühjahr 2020. 2. Sieger wurde Michael Pollich mit seinem Foto des Alten Rathauses. Den 3. Platz errang Werner Steinhilber, der den Mössinger Streuobst-Frühling gekonnt im Bild festhielt.
Mössinger Amtsblatt 2 Freitag, 18. Dezember 2020 Neue Telefonnummern in unseren Filialen Liebe Kundinnen und Kunden, in unseren Filialen im gesamten Landkreis Tübingen haben sich die Vorwahlnummern geändert. Anstelle der regionalen Vorwahlnummer gilt jetzt einheitlich für alle Orte im Landkreis Tübingen 07071 205-XXXX. Die Direktnummern der Berater*innen bleiben unverändert. Direktnummer Beispiele: bisherige Nummer: 07473 372-1234 neue Nummer: 07071 205-1234 oder bisherige Nummer: 07472 5678 neue Nummer: 07071 205-5678 Unser Service Center ist weiterhin unter Schöne Weihnachten 07071 205-0 erreichbar. und ein gesundes neues Jahr 2021! An allen Niederlassungen sind wir gerne für Sie da: 24.12. 2020 ........................... 8.00 – 12.00 Uhr 28. – 30.12. 2020 ................ Reguläre Öffnungszeiten 31.12. 2020 ........................... 8.00 – 12.00 Uhr 02.01. 2021 ........................... 8.00 – 12.00 Uhr Christa Krumm Rechtsanwältin • Fachanwältin für Familienrecht Korn Recycling GmbH Niederlassungen und Mediatorin BM Unter dem Malesfelsen 35 – 45 Engstingen · Gammertingen Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht; Zugewinn und 72458 Albstadt Rangendingen · Riederich Vermögensauseinandersetzung; Sorge- und Umgangsrecht Telefon: 0 74 31 - 9 49 29 - 0 Inzigkofen · korn-recycling.de Erbrecht; Allgemeines Zivilrecht Rietsweg 20, 72116 Mössingen-Talheim Tel. 0 74 73 I 9 45 00, Fax 0 74 73 I 94 50 20 christakrumm@googlemail.com www.anwaltskanzlei-krumm.de Nasse Wände? Feuchter Keller? ANALYSIEREN. PLANEN. SANIEREN. ISOTEC Abdichtungssysteme Reiner t 07121 - 6969000 oder 07071 - 7549900 www.isotec.de/reiner
Mössinger Amtsblatt 3 Freitag, 18. Dezember 2020 Bereitschaft kann auch über das Festnetz kostenfrei unter Tel. 0800 00 22 8 33 ggf. auf der von allen Mobilnetzten erreichbaren Rufnummer 22 8 33 (Kosten max. 69 Cent/Min.) sowie auf der Notfalldienste Homepage für Apothekennotdienste www.aponet.de abgerufen werden. Diakonie-/Sozialstation Mössingen 95 15 - 0 Löwensteinplatz 1 Sprechzeiten: 72116 Mössingen Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr Allgemeine Notfallpraxis 116 117 und nach tel. Vereinbarung Universitätsklinikum Tübingen, Ottfried-Müller-Straße 10 (Gebäude 500), 72076 Hospizarbeit Mössingen 5 07 10 63 Tübingen, Öffnungszeiten: Mo - Do: 19 - 22 Uhr, Fr: 16 - 22 Uhr, Sa, So, Feiertag: Polizeiposten Mössingen 95 21 - 0 8-22 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen nach Dienstschluss Tübingen 0 70 71 / 9 72 - 86 61 docdirekt 07 11 / 96 58 97 00 Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprechstunde Gas-Störungsdienst 0 71 21 / 5 82 - 32 22 von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte (Fair Energie GmbH Reutlingen) oder docdirekt.de Strom-Störungsdienst 01 72 / 7 72 26 08 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 116 117 (Stadtwerke Mössingen) oder 01 72 / 7 72 26 09 Notfallpraxis in der Universitäts-Kinderklinik, Hoppe-Seyler-Straße 1 (Gebäude Wasser-Störungsdienst 01 71 / 7 32 67 20 410, Ebene 3). Öffnungszeiten: Sa, So, Feiertag: 10 - 19 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Unter der Woche: Telefo- (Stadtwerke Mössingen) oder 370 - 401 nische Rufbereitschaft zwischen 18 und 21 Uhr. Elektro-Innung Tübingen 01 80 / 5 72 70 72 HNO-ärztlicher Notfalldienst 116 117 (Kreisweiter Notdienst) Notfallpraxis in der HNO-Klinik am Universitätsklinikum, Elfriede-Aulhorn-Straße Sterbefälle – Standesamt Mössingen 3 70 - 2 12 5 (Gebäude 600). Öffnungszeiten Sa, So, Feiertag: 8 - 20 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. nach Dienstschluss das örtliche Bestattungsunternehmen 2 14 94 Anwaltnotdienst in Strafsachen 01 72 / 7 30 77 77 Augenärztlicher Dienst 116 117 Anwaltverein für den Landgerichtsbezirk Tübingen e. V. Chirurgie, Unfälle Schuldnerberatung Tübingen Tübingen: Ambulanz des CRONA-Klinikums, Sprechstunde in Tübingen Hoppe-Seyler-Straße 3 0 70 71 / 2 98 66 18 nach tel. Terminvereinbarung 0 70 71 / 9 30 48 71 und Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Schnarrenbergstraße 0 70 71 / 60 60 Telefonseelsorge 08 00 / 1 11 01 11 Rottenburg: Winghofer Medicum, 08 00 / 1 11 02 22 Röntgenstr. 38 0 74 72 / 92 60 (* = Telefon-Nummern ohne eigens angegebene Vorwahl liegen im Ortsnetzbereich 0 74 73) Angaben ohne Gewähr Zahnärztlicher Notfalldienst 0 18 05 / 91 16 70 Der zahnärztliche Notfalldienst ist an den Wochenenden in der Zeit von 10.00 Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Mössingen 37 00 bis 11.00 Uhr und von 16.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Name und Adresse der vormittags nachmittags zum Bereitschaftsdienst eingeteilten Zahnärzte sind nur unter der genannten Montag 8.00 – 12.00 Uhr – Telefonnummer zu erfahren. Dort läuft ein Ansageband. Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr Notarzt, Rettungsdienst 112 Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr – Krankentransport 1 92 22 Freitag 8.00 – 12.30 Uhr sowie nach persönlicher Absprache. Terminvereinbarung wird empfohlen. Gift-Notruf Freiburg 07 61 / 1 92 40 Anmeldung am Empfang. Bitte Mund-Nasen-Schutz tragen. Internet: www.giftberatung.de Sprechzeiten Bürgerbüro 3 70 - 2 22 Apotheken-Bereitschaft: vormittags nachmittags Fr., 18. 12.: Dr. Linz'sche Apotheke am Marktbrunnen Tübingen Montag 7.30 – 12.00 Uhr – Am Markt 5, Tel. 0 70 71 / 5 60 50 Dienstag 7.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr Sa., 19. 12.: pharmaphant Apotheke am Nonnenhaus Tübingen Mittwoch 7.30 durchgehend bis 18.00 Uhr Nonnengasse 14, Tel. 0 70 71 / 2 42 52 Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr So., 20. 12.: Hölderlin-Apotheke Tübingen Freitag 7.30 – 12.30 Uhr Herrenberger Str. 36, Tel. 0 70 71 / 4 51 78 Terminvereinbarung beim Bürgerbüro ist erforderlich und online unter Mo., 21. 12.: Brücken-Apotheke Dußlingen www.moessingen.de/termin möglich. Bitte zum vereinbarten Termin beim Austr. 1, Tel. 0 70 72 / 26 35 Bürgerbüro warten und Mund-Nasen-Schutz tragen. Di., 22. 12.: Stern-Apotheke Tübingen Ludwigstr. 17, Tel. 0 70 71 / 3 18 81 Notrufe: Mi., 23. 12.: easy-Apotheke Mössingen Polizei 110 Bahnhofstr. 5, Tel. 0 74 73 / 88 20 Do., 24. 12.: Wiesaz-Apotheke Gomaringen Notarzt, Rettungsdienst 112 Bahnhofstr. 17, Tel. 0 70 72 / 91 27 91 Feuerwehr 112 Die nächsten Mössingen Talheim Öschingen Belsen Bad Sebastiansweiler Mülltermine Bästenhardt Biotonne Di. 22. 12. Do. 24. 12. Di. 22. 12. Di. 22. 12. Di. 22. 12. Restmüll Do. 31. 12. Do. 31. 12. Fr. 18. 12. Mi. 30. 12. Mi. 30. 12. Gelber Sack Di. 22. 12. Di. 22. 12. Di. 22. 12. Di. 22. 12. Di. 22. 12. Altpapier-Bündel Sa. 19. 12. Sa. 19. 12. Sa. 19. 12. Sa. 19. 12. Sa. 19. 12. Altpapier-Tonne Mi. 23. 12. Mi. 23. 12. Mi. 23. 12. Mi. 30. 12. Mi. 30. 12. Die öffentlichen Häckselplätze in Belsen, Talheim und Öschingen sind i. d. R. freitags von 14 bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Der Häckselplatz in Öschingen hat nur über die Wintermonate geöffnet. Problemstoffsammelstelle Nehrener Gässle (Deponie), Öffnungszeiten: Mittwoch 16.00 – 17.00 Uhr. Bitte nur während der Öffnungszeit anliefern! Nähere Hinweise zu den einzelnen Sammlungen erhalten Sie jeweils terminbezogen.
Mössinger Amtsblatt 4 Freitag, 18. Dezember 2020 Wöchentliche Veranstaltungstermine Heute haben wir uns zur „Raschelrunde“ getroffen. Das ist im Haushaltsjahr vom 18. bis 27. Dezember 2020 eine zentrale Veranstaltung, die uns Gemeinderäten hilft, den Haushaltsentwurf besser zu verstehen. Im Grunde geht es ja genau darum: dass wir uns ein bis So. 17. Januar 2021 Ter- Verständnis für die Argumente und Sichtweise des Gegenübers erarbeiten. Virtuelle Ausstellung "Pausa-Stoffe der 1950er - Dass wir Vertrauen in die Kompetenz des jeweils anderen haben. Und dass wir Inspiration für heute" mine im Zweifel zunächst einmal davon ausgehen, dass die Gegenseite dasselbe will Stadt Mössingen wie wir, nämlich die Wohlfahrt und den maximalen Gewinn für die Stadt und ihre Homepage der Stadt Mössingen Bürger. Dieses Grundvertrauen, das natürlich auch von Freundschaften über www.moessingen.de/PausaStoffe1950er die Fraktionsgrenzen hinweg kommt, hat traditionell unsere Zusammenarbeit im Mössinger Gemeinderat geprägt. Und selbst in diesem Jahr, das wie kaum ein anderes alte Gewissheiten infrage stellt und unser aller Kreativität und Flexibilität bis So. 20. Dezember 2020 fordert, hat sich das im Grunde nicht verändert. Virtuelle Ausstellung "Wasser - Bäche, Mühlen und Bäder im Steinlachtal" Außergewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen, und der Stadt Mössingen Haushalt, den wir diskutieren, ist in vielerlei Hinsicht einzigartig. Aber wer die Homepage der Stadt Mössingen Stadt und ihre inneren Abläufe und Notwendigkeiten kennt, ist nicht von allem www.moessingen.de/Virtuelleausstellung überrascht. Corona demaskiert nur die Tatsache, dass wir Opfer werden bringen müssen, wenn wir neben unseren Pflichtaufgaben liebgewordene Sahnehäub- Weitere Veranstaltungen sind uns derzeit nicht bekannt. chen wie beispielsweise unsere Bäder weiter für die Bürger erhalten wollen. Die Alle Angaben entsprechend Mitteilung der Veranstalter und ohne Gewähr. Notwendigkeit, zur Kontaktreduzierung Zusammenkünfte ins Internet zu verla- Änderungen/Ergänzungen können der Stadtverwaltung bis zum Freitag der Vorwoche unter der Telefonnummer gern, führt uns rasch die Unzulänglichkeit der Datenverbindungen vor Augen 370-152 mitgeteilt werden. und die bisherigen Grenzen der Digitalisierung von Schulen und Verwaltung treten schonungslos hervor. Für rasche Lösungen aber bräuchte es finanziellen Spielraum, den wir jedoch nicht haben, weil wir zuwenig eigene Steuerkraft einsetzen können. Unabhängig vom politischen Standpunkt werden wir alle gemeinsam sehr rasch entscheiden müssen, wie unsere Stadt ihre ökonomische Basis kann. Dazu gehören eine Ansiedelungsstrategie für leistungsfähige, dabei aber zum Gemeinderatssitzungsbericht Charakter der Stadt passende Unternehmen - auch wenn es Geld kostet und zusätzliche Flächen verbrauchen wird. Dazu gehört eine gute Infrastruktur für Daten, Waren und nicht zuletzt für die Menschen in der Region - auch wenn wir dafür Straßen aufreißen und neue Schienen und Straßen bauen Sitzung des Gemeinderats vom Samstag,12. Dezember 2020 müssen. Dazu gehört, für zusätzlichen Wohnraum zu sorgen und wenn wir uns nicht hemmungslos in die umgebende Natur ausbreiten wollen, müssen wir Nachverdichtung im Stadtgebiet und Abrundungen an den Rändern zulassen Beratung des Entwurfs des Haushaltsplans 2021 - selbst wenn damit immer auch Veränderungen für Anwohner, auch negative, der Stadt sowie der Wirtschaftspläne der Stadtwerke verbunden sind. Dazu gehört aber nicht zuletzt auch, weiterzugeben, dass und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Mössingen eine Stadt ist, in der es sich gut leben lässt und auf die wir stolz sein können. In der sogenannten „Raschelrunde“ erläuterten Oberbürgermeister Michael Bulander, Kämmerin Heidrun Bernhard und Stadtwerkechef Justus Hoffmann Stadtverwaltung und Gemeinderat stehen vor einer herausfordernden Zeit und die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans 2021. Die Mitglieder des Gemein- jede Initiative, unsere Arbeit noch besser zu strukturieren, den Informationsfluss derats konnten Fragen stellen. zu verbessern, den Zusammenhalt zu stärken, ist wichtig und willkommen. Aber lassen Sie mich heute auch feststellen, dass wir gemeinsam die Stadt trotz Über die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel beschäftigen sich die Räte jetzt intensiv mit dem Haushalt und können bis 20. Januar 2021 haushaltsre- stürmischer See bisher sehr gut zwischen den Klippen der Epidemie und den Untiefen schwieriger werdender Gemeindefinanzen hindurch gesteuert haben. levante Anträge mit Finanzierungsvorschlag bei der Verwaltung vorbringen. Die Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2021 findet am Montag, 8. Dafür danke ich im Namen des Gemeinderates Ihnen, Herr Oberbürgermeister und Ihrem ganzen Team. Von der Spitze der Stadt bis zum Amtsboten, von der Februar 2021 statt. Den Haushalt und weitere Informationen gibt es unter www. moessingen.de/finanzen. unverzichtbaren Verwaltungsfachangestellten bis zum eifrigen Azubi und zum engagierten BufDi, allen gehört die Anerkennung der gewählten Vertreter der Da es die letzte Sitzung in diesem Jahr war, gab es am Ende der Sitzung Mössinger Bürger. Und Ihnen und Euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, danke noch eine Rede zum Jahresabschluss aus dem Gemeinderat von Stadtrat Dr. ich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und für Eure Geduld. Andreas Gammel und von Oberbürgermeister Bulander. Wünschen wir uns einen glücklichen Ausklang dieses besonderen Jahres, und: bleiben Sie gesund! Rede von Stadtrat Dr. Andreas Gammel, 2. Stellvertretender Bürgermeister, zum Jahresabschluss im Gemeinderat Rede von Oberbürgermeister Michael Bulander Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister zum Jahresabschluss im Gemeinderat Gönner, sehr geehrte Frau Bernhard sehr geschätzte Mitarbeiterinnen und Meine Damen und Herren Gemeinderäte und Ortschaftsräte, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, liebe Kolleginnen und Kollegen, Wilfried Kuppler, der heute überraschend nicht hier sein kann, hat mich gebeten, ein für uns alle außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu. Weihnachten heute seinen Part zu übernehmen und zum Jahresabschluss seitens des steht vor der Tür! Noch immer beherrscht uns die Pandemie und wir sind alle Gemeinderates einen Rück- und Ausblick zu halten. angehalten mit Vorsicht und Rücksicht unseren Alltag zu meistern. Das öffent- Mit dieser letzten Arbeitssitzung geht das Jahr für den Gemeinderat zuende. liche Leben befindet sich im Lockdown und auch Weihnachten in der Familie Ein außergewöhnliches Jahr, eines, das die Zusammenarbeit zwischen Gemein- wird in diesem Jahr anders sein wie in den früheren Jahren. derat und Stadtverwaltung verändert hat wie kein Jahr zuvor, an das ich mich Dabei hatten wir uns das in diesem Jahr alles etwas anders vorgestellt. Im erinnern könnte. Das liegt natürlich an der Corona-Epidemie, die uns Februar hatten wir bei der Stadtverwaltung in der Fasnet noch die Goldenen – lange Wochen ohne Sitzung, Zwanziger gefeiert! Es hätte durchaus ein schönes Jahr werden können. – Umlaufbeschlüsse, Was hatten wir dieses Jahr nicht alles vor! Und dann kam alles ganz anders. – Sitzungen mit Masken in großen kalten Hallen, Wer hätte gedacht, dass ein winziges Virus weltweit unser Leben so rigoros – teilvirtuelle Sitzungen, zu denen nur Teile des Gemeinderates geladen verändern würde? waren, – und zuletzt eine erstmals live übertragene Gemeinderatssitzung gebracht Diese unsichtbare Gefahr hat unsere Leben ganz gewaltig verändert und wird hat. dieses auch weiterhin noch tun. Die aktuelle Entwicklung der Zahlen infizierter Menschen ist alles andere als hoffnungsfroh, in Baden-Württemberg gilt ab In alldem sind Gemeinderat und Stadtverwaltung ein Spiegel unserer Gesell- heute eine Ausgangssperre und ab Montag werden wir den harten Lockdown schaft, die gerade versucht, sich mit Hilfe von kreativen Ideen und moderner bekommen der mindestens bis zum 10. Januar 2021 dauern wird. Technik distanzierter und sicherer als bisher neu zu erfinden. Auf diesem Weg sind wir, so empfinde ich es, ein gutes Stück weit vorangekommen und An unserer Stadt ging und geht Corona nicht spurlos vorbei. Wir haben enorme genau wie in unserer Gesellschaft machen wir inzwischen vieles anders als vor Zahlen an Infizierten zu verzeichnen, haben eine deutliche Anzahl verstobener Jahresfrist, aber wir haben wieder Tritt gefasst und können unsere Aufgaben Mitmenschen zu betrauern und auch wirtschaftlich zollt die Pandemie auf bewältigen. unterschiedliche Weise ihren Tribut.
Mössinger Amtsblatt 5 Freitag, 18. Dezember 2020 Doch wir haben in Mössingen das Beste aus diesem verworrenen Jahr gemacht und konnten trotz der außerordentlichen Belastungen durch die Pandemie einiges realisieren. Amtliche Bekanntmachungen In der Innenstadt sind wir ein gutes Stück vorangekommen. Die Sanierung des Quenstedt-Gymnasiums wurde fortgeführt und das Rathaus eröffnet am Abwasserverband kommenden Montag wieder seinen Haupteingang. Nach fünf Jahren Sanierung Steinlach-Wiesaz unter Betrieb. Die Aktion „Mössingen legt los“ von Stadt und HGV war trotz oder gerade wegen Corona sehr erfolgreich, der Sportstättendialog und der Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserverbandes Beteiligungsprozess für das Hoeckle-Areal wurden gestartet, etliche Straßen- Steinlach-Wiesaz für das Wirtschaftsjahr 2019 baumaßnahmen in Öschingen, Talheim und Bästenhardt wurden umgesetzt, in Talheim das Baugebiet Kreuzstraße erschlossen und die Baumaßnahmen I. Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Steinlach-Wiesaz hat am für die neue Kindergartengruppe in Talheim und der Aussegnungshalle in 14.12.2020 den Jahresabschluss für 2019 wie folgt festgestellt: Öschingen sind am Laufen. 1. Die Umlagen für das Wirtschaftsjahr 2019 werden wie folgt festgesetzt: Wir haben ein umfassendes Integrationskonzept und ein Medienentwicklungs- a) Die Betriebskostenumlage konzept für die Digitalisierung der Grundschulen erarbeitet, das Seniorenprojekt - einschließlich Zinsumlage – auf 2.247.496,18 Euro TAAFE gestartet, den Breibandausbau in den Gewerbegebieten vorangebracht, b) Zahlung Eigenvermögensumlage auf 300.000,00 Euro zwei Regenrückhaltebecken gebaut und im Mühlegärtle mit den Planungen begonnen. Die Stadtwerke haben 108 Wohnungen der Kreisbaugesellschaft Die Mehrausgaben in der Vermögensrechnung 2019 in Höhe von Tübingen an das BHKW im Schulzentrum angeschlossen. 60.365,64 Euro sind im Baufortschritt des Hochwasserschutzes begründet und werden als Minderausgaben im Wirtschaftsjahr 2020 entsprechend Themen wie § 13 b-Baugebiete, sozialer Wohnungsbau, Digitalisierung, berücksichtigt. Obdachlosensatzung, B 27 und vieles mehr haben uns neben den pandemie- 2. Feststellung des Jahresabschlusses bedingten Notwendigkeiten und Aufgaben intensiv in die Pflicht genommen. Der Jahresabschluss des Abwasserverbandes Steinlach-Wiesaz für das Erfreulich war, dass wir tatsächlich auch zwei Ausstellungen – Wasser in der Wirtschaftsjahr 2019 wird wie folgt festgestellt: Kulturscheune und Pausa-Stoffe der 50er Jahre in der Tonnenhalle - zeigen konnten, es gab einen langen Kulturherbst und eine verkürzte Freibadsaison. 2.1 Bilanzsumme zum 31.12.2019 7.529.649,10 Euro Es mussten allerdings aber auch viele Ereignisse und Veranstaltungen abgesagt 2.1.1 davon entfallen auf der werden, die in unserem gesellschaftlichen Leben sicher vermisst wurden, auf Aktivseite auf die wir aber in Zukunft nicht verzichten wollen. - das Anlagevermögen 7.414.954,39 Euro - das Umlaufvermögen 114.694,71 Euro Doch Aussichten auf einen Impfstoff lassen uns hoffen. Gehen wir also trotz dem 2.1.2 davon entfallen auf der harten Lockdown in den nächsten Wochen mit etwas Optimismus in das neue Passivseite auf Jahr. Das an zahllosen Stellen geleistete Bürgerengagement zeichnet unsere - das Eigenkapital 5.413.191,83 Euro Stadt aus und macht uns Hoffnung. Das konnten wir gerade 2020 wohltuend - die empfangenen spüren. Ich möchte stellvertretend das neue Nachbarschaftshilfe Netzwerk Ertragszuschüsse 152.591,08 Euro Mössingen nennen. Dank diesem Netzwerk konnte im ersten Lockdown viele - die Rückstellungen 23.926,21 Euro Menschen sehr schnell, quasi von Null auf Hundert geholfen werden. - die Verbindlichkeiten 1.939.939,98 Euro Allen Menschen, die sich in irgendeiner Form für die Allgemeinheit eingesetzt 2.2 Jahresgewinn/Jahresverlust - 0 - Euro haben, gilt insofern mein herzlicher Dank! Ich bitte sie weiterhin um diesen wertvollen Einsatz für unsere Stadt und ihre Stadtteile. 2.2.1 Summe der Erträge 2.362.693,34 Euro Leider brachte das vergangene Jahr auch Trauer über uns. 2.2.2 Summe der Aufwendungen 2.362.693,34 Euro Erinnern möchte ich an dieser Stelle auch an Bürgermeister Hans Auer. Unser 3. Entlastung der Betriebsleitung einziger noch lebender Ehrenbürger verstarb am 4. Juli kurz vor Vollendung seines 81. Lebensjahres. Mit ihm haben wir einen Menschen verloren, der für Die Betriebsleitung wird entlastet (§ 16 Abs.3 Ziffer 3 Eigenbetriebsgesetz i. V. unsere Stadt außerordentlich viel geleistet hat und sich vorbildlich bis zuletzt für m. § 7 Verbandssatzung). die Bürgerinnen und Bürger mit seinem besonderem Charme, mit seinem feinen II. Auslegung des Jahresabschlusses: Humor und großem persönlichen Engagement für Mössingen eingesetzt hat. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Abwasserverbandes Steinlach- Meine sehr geehrten Damen und Herren, Wiesaz für das Wirtschaftsjahr 2019 werden gemäß § 16 Abs. 4 Eigenbe- liebe Kolleginnen und Kollegen, triebsgesetz in der Zeit von Mittwoch, 23.12.2020 bis Mittwoch, 13.01.2021 (je bitte sehen Sie es mir nach, dass ich manches ebenfalls Erwähnenswerte nicht einschließlich) im Verwaltungsgebäude der Kläranlage des Abwasserverbandes ansprechen konnte oder auch schlicht vergessen habe. Sehr viel wurde im Steinlach-Wiesaz, Langer Wasen 9, 72144 Dußlingen öffentlich ausgelegt und vergangenen Jahr gearbeitet, sehr viel ist passiert! können während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag 7.00 – 16.40 Uhr, Freitag 7.00 – 12.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Ganz besonders bedanke ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen der Stadt Mössingen mit allen Verwaltungs- und Betriebsbereichen, das sind über Dußlingen, 15.12.2020 450 Menschen die bei uns arbeiten. Ich danke für ihren Einsatz für die Stadt Thomas Hölsch Mössingen und für das Vertrauen und die Unterstützung. Sie haben im zu Ende Verbandsvorsitzender gehenden Jahr hart gearbeitet und durch ihren Einsatz nicht nur dafür gesorgt, den durch die Pandemie geprägten Alltag zu meistern, sondern unsere Stadt mit Erfolg wieder ein gutes Stück voranzubringen. Ihnen, liebe Damen und Herren Gemeinde- und Ortschaftsräte, meinen ehren- amtlichen Stellvertretern und den beiden Ortsvorstehern danke ich für Ihre Zweckverband Steinlach-Wasserversorgung Unterstützung und die gute Zusammenarbeit. Ich danke der Presse für die Berichterstattung und den Bürgerinnen und Bürgern für das Interesse an der Mitteilung des aktuellen Trinkwasserhärtebereichs im Versorgungsgebiet Kommunalpolitik. Für das an vielen Stellen geleistete bürgerschaftliche Enga- des Zweckverbandes Steinlach-Wasserversorgung gement danke ich ganz besonders. Ich danke unseren Unternehmern, danke Gemeinde Dußlingen, Gemeinde Nehren, Gemeinde Ofterdingen, Handel und Gewerbe, unseren Gästen und allen Bürgerinnen und Bürger, die Stadt Mössingen (Talheim und Öschingen bleiben unverändert) unsere Stadt – jeder auf seine Art – mittragen. Der Zweckverband Steinlach-Wasserversorgung als Wasserversorgungsun- Weihnachten und der Jahreswechsel werden dieses Mal anders sein. Ich ternehmen hat dem Verbraucher den Härtebereich mindestens einmal jährlich, wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen glückliches und ferner bei jeder vorübergehenden Änderung des Härtebereichs gemäß dem erfolgreiches, vor allem aber ein gesundes Jahr 2021. geltenden „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ mitzuteilen. Bitte denken Sie positiv und bleiben Sie negativ! õ Das Trinkwasser für Dußlingen, Nehren, Ofterdingen und Mössingen ist mit 2,39 mmol/1 Calciumcarbonat je Liter (entsprechend ehemals 13,0° Elektronischer Sitzungsdienst: Unter der Internetadresse https://www. dH Gesamthärte) dem Härtebereich mittel (ehemals Härtebereich 2) ratsinfo-moessingen.de/bi/info.php steht die Tagesordnung und die Druck- zuzuordnen. sachen jeder öffentlichen Sitzung des Gemeinderats und seiner Ausschüsse Für Rückfragen steht Ihnen der Zweckverband Steinlach-Wasserversorgung zur Verfügung. Außerdem bietet das Ratsinformationssystem umfangreiche gerne unter der Rufnummer 0 74 73 / 370-311 in der Zeit von 8.00- 12.00 Uhr Recherchemöglichkeiten. sowie 14 .00 - 16 .00 Uhr zur Verfügung.
Mössinger Amtsblatt 6 Freitag, 18. Dezember 2020 EUR EUR EUR Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung 2020 Veranschlagte Änderung des sowie des Nachtragwirtschaftsplans 2020 2.11 Finanzierungsmittelbestands, - 2.783.000 + 1.506.800 - 1.276.200 Saldo des Finanzhaushalts des Eigenbetriebs Stadtwerke Mössingen (Saldo aus 2.7 und 2.10) und Auslegung des Nachtraghaushaltsplanes 2020 Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 10.12.2020 die Gesetz- § 2 Kreditermächtigung mäßigkeit der vom Gemeinderat der Stadt Mössingen am 16.11.2020 beschlos- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und senen Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 sowie des am Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird von 24.11.2020 beschlossenen Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt- bisher 1.700.000 EUR werke Mössingen bestätigt und zum Vollzug freigegeben. Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragswirtschaftsplan werden nach- auf 1.000.000 EUR folgend öffentlich bekannt gemacht: festgesetzt. I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Mössingen § 3 Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2020 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investiti- der Gemeinderat am 16.11.2020 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für onen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermäch- das Haushaltsjahr 2020 beschlossen: tigungen), wird von bisher 6.470.000 EUR § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt auf 1.920.000 EUR Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu festgesetzt. leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: § 4 Kassenkredite Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht verändert. Ansatz Nachtrag Neuer Ansatz 2020 2020 2020 Mössingen, den 10.12.2020 (+/-) gez. EUR EUR EUR Michael Bulander 1. Ergebnishaushalt Oberbürgermeister 1.1 Ordentliche Erträge 53.696.000 - 1.200.000 52.496.000 Hinweis: In der Satzung über die Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 1.2 Ordentliche Aufwendungen 54.332.000 - 890.000 53.442.000 09.12.1991 i. d. F. 02.03.2020/21.09.2020 wurde geregelt: 1. Realsteuerhebesätze Veranschlagtes ordentliches Die Steuersätze (Hebesätze) werden neu festgesetzt 1.3 Ergebnis - 636.000 - 310.000 - 946.000 a) für die Grundsteuer: ab 01.01.2020 auf (Saldo aus 1.1 und 1.2) - Grundsteuer A 320 v.H. 1.4 Außerordentliche Erträge 0 + 1.100.000 1.100.000 - Grundsteuer B 380 v.H. b) für die Gewerbesteuer ab 01.01.2020 auf 360 v.H. 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 ab 01.01.2021 auf 380 v.H. der Steuermessbeträge. Veranschlagtes Sonderergebnis 2. Fälligkeit von Kleinbeträgen bei der Grundsteuer 1.6 0 + 1.100.000 1.100.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) Kleinbeträge bei der Grundsteuer werden wie folgt fällig: Veranschlagtes a) am 15. August mit dem vollen Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht 1.7 Gesamtergebnis - 636.000 + 790.000 + 154.000 übersteigt, (Summe aus 1.3 und 1.6) b) am 15. Februar und am 15. August je mit der Hälfte des Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt. Ansatz Nachtrag Neuer Ansatz 2020 2020 2020 II. Wirtschaftsplan der Stadtwerke Mössingen (+/-) für das Wirtschaftsjahr 2020 EUR EUR EUR Aufgrund von §14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat 2. Finanzhaushalt am 24.11.2020 folgenden Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 beschlossen: Einzahlungen aus laufender 2.1 52.598.000 - 1.108.000 51.490.000 Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird wie folgt geändert: Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender 1. Die Erträgen/Aufwendungen bzw. Einnahmen/Ausgaben 2.2 Verwaltungstätigkeit 50.357.000 - 1.133.000 49.224.000 erhöhen sich um je 142.000 Euro auf 26.767.000 Euro Zahlungsmittelüberschuss davon im Erfolgsplan mit Erträgen und 2.3 /-bedarf des Ergebnishaushalts 2.241.000 + 25.000 2.266.000 Aufwendungen von je 22.303.000 Euro (Saldo aus 2.1 und 2.2) im Vermögensplan mit Einnahmen Einzahlungen und Ausgaben von je 4.464.000 Euro 2.4 4.279.000 - 767.600 3.511.400 aus Investitionstätigkeit 2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Auszahlungen (Kreditermächtigung) reduziert sich um 1.241.000 Euro auf 709.000 Euro 2.5 10.846.000 - 2.949.400 7.896.600 aus Investitionstätigkeit 3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert. Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss 4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht verändert. 2.6 - 6.567.000 + 2.181.800 - 4.385.200 /-bedarf aus Investitionstätigkeit Mössingen, den 10.12.2020 (Saldo aus 2.4 und 2.5) Veranschlagter gez. Finanzierungsmittelüberschuss Michael Bulander 2.7 - 4.326.000 + 2.206.800 - 2.119.200 Oberbürgermeister /–bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) Der Nachtragshaushaltsplan sowie der Nachtragswirtschaftsplan des 2.8 Einzahlungen aus 1.700.000 - 700.000 1.000.000 Eigenbetriebs Stadtwerke für das Jahr 2020 werden gemäß § 4 Abs. 3 GemO Finanzierungstätigkeit in Verbindung mit § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit von Montag, 21.12.2020 bis Auszahlungen Mittwoch, 30.12.2020 – je einschließlich – bei der Stadtverwaltung Mössingen 2.9 157.000 0 157.000 aus Finanzierungstätigkeit öffentlich ausgelegt. Das Rathaus ist aufgrund der Pandemie nur nach vorhe- Veranschlagter riger Terminabsprache betretbar. Bürger, die Einsicht nehmen möchten werden Finanzierungsmittelüberschuss gebeten, unter der Rufnummer 07473/370-140 einen Termin zu vereinbaren. 2.10 1.543.000 - 700.000 843.000 /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit Der Haushaltsplan kann außerdem über die Homepage der Stadt Mössingen (Saldo aus 2.8 und 2.9) eingesehen werden: https://www.moessingen.de/Finanzen
Mössinger Amtsblatt 7 Freitag, 18. Dezember 2020 Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes Steinlach-Wiesaz Die Stadtverwaltung informiert Aufgrund von § 5 Abs. 1 und 3 sowie § 6 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Aktuelle Informationen aus der Stadtverwaltung finden Sie auch in den sozialen Zusammenarbeit (GKZ) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- Medien auf Facebook, Instagram, YouTube, XING und LinkedIn unter dem berg (GemO) hat die Verbandsversammlung am 14.12.2020 folgende Satzung Namen „Stadt Mössingen“. zur Änderung der Verbandssatzung vom 06.12.2012 beschlossen: Artikel 1 In § 4 wird nach Absatz 8 folgender Absatz 9 neu eingefügt: (9) Notwendige Sitzungen der Verbandsversammlung können nach Maßgabe von § 37 a Gemeindeordnung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden. Bei öffentlichen Sitzungen muss eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich zugäng- lichen Raum erfolgen. ````` Wir gratulieren ````` Artikel 2 § 5 Abs. 4 Verbandsvorsitzender und Stellvertreter wird wie folgt geändert: Am Samstag, dem 19. Dezember 2020, werden: Gisela Olbert, Butzenbadstr. 58 80 Jahre (4) Der Verbandsvorsitzende nimmt die Geschäfte der laufenden Verwaltung Christine Steinhilber, Butzenbadstr. 103 75 Jahre wahr. Er ist Vorsitzender der Verbandsversammlung, vertritt den Verband Ivo Čondrić, Johannes-Gutenberg-Str. 29 70 Jahre und vollzieht die Beschlüsse seiner Organe. Ihm sind ferner folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits Am Sonntag, dem 20. Dezember 2020, wird: um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt: Heinz-Harald Schubsky, Kolberger Str. 32 70 Jahre a) Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bezüglich der Vergabe von Am Mittwoch, dem 23. Dezember 2020, wird: Arbeiten und Lieferung bei Beträgen von nicht mehr als 250.000,00 Sylvia Trautwein, Edelmansweg 33 70 Jahre Euro im Einzelfall; Am Donnerstag, dem 24. Dezember 2020, wird: b) Die Zustimmung von überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Frieda Becker, Draisweg 10/2 80 Jahre Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 50.000,00 Euro im Einzelfall; Am Freitag, dem 25. Dezember 2020, wird: c) Die Einstellung und Entlassung sowie sonstige personalrechtliche Ruth Majer, Paulinenstr. 6 70 Jahre Entscheidungen von Beschäftigten innerhalb des durch den Stel- lenplan vorgegebenen Rahmens oder durch Tarifrecht geltenden Geänderter Ablauf der Altpapiersammlung Bestimmungen, ausgenommen die Einstellung und Entlassung des Geschäftsführers des Abwasserverbands und des Betriebsleiters der am Samstag,19.12.2020 in Mössingen, Belsen, Bästenhardt Verbandskläranlage; und Bad Sebastiansweiler d) Die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Auf Grund der Tatsache, dass dem Musikverein Mössingen für die Altpapier- Freigiebigkeitsleistungen bis zu 5.000,00 Euro im Einzelfall; sammlung keine Pressmüllfahrzeuge zur Verfügung stehen, findet die Altpa- e) Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen piersammlung am Samstag, 19.12.2020 in Mössingen, Belsen, Bästenhardt Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 25.000,00 und Bad Sebastiansweiler nicht wie gewohnt als Bündelsammlung, sondern Euro im Einzelfall; wie bereits im Frühjahr als Bringsammlung statt. f) Die Veräußerung von beweglichen Vermögen bis zu 25.000,00 Euro im Einzelfall. An folgenden Standorten werden Entsorgungsmöglichkeiten bereitgestellt: Artikel 3 1. Freibadparkplatz Mössingen § 7 Abs. 4 erhält folgende Fassung: 2. Parkplatz Langgass-Schule 3. Parkplatz Steinlachhalle (4) Die Aufsicht über die Kassen- und Rechnungsführung übt der Verbandsvor- 4. Ernwiesenstadion Belsen sitzende aus. Die Eigenprüfung wird durch das Amt für Rechnungsprüfung und Datenschutz der Stadt Reutlingen durchgeführt. Das Altpapier kann an den oben genannten Standorten in der Zeit von 7.30 bis 16.00 Uhr angeliefert werden. Artikel 4 Die „Altpapiersammlung“ wird vom Musikverein Mössingen durchgeführt. Diese Satzung zur Änderung der Verbandsatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft Die Handhabung in den Ortschaften Öschingen und Talheim entnehmen Sie Dußlingen, 15.12.2020 bitte unter den Bekanntmachungen der Ortschaften. Thomas Hölsch Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten. Verbandsvorsitzender Mössinger Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, Amtsblatt wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. erscheint ein Mal wöchentlich, in der Regel am Freitag. Anzeigen- und Redaktionsschluss mittwochs um 12.00 Uhr. Herausgeber: Stadt Mössingen. Verlag: FRITZ-DRUCK, Telefon (0 74 73) 94 45 55, Telefax (0 74 73) 94 45 45, Zeppelinstraße 19, 72116 Mössingen-Bästenhardt. eMail: fritzdruck@t-online.de Weihnachts- Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Berichte über Sitzungen des Ge- meinderats und seiner Ausschüsse und anderer Veröffentlichungen der Stadtverwaltung ist Oberbürgermeister Michael Bulander oder sein Vertreter im Amt. Für den Inhalt der Beiträge glückwunschanzeigen unter der Rubrik „Aus den Fraktionen“ sind die Fraktionen verantwortlich. Für den übrigen Teil und die Anzeigen: Gertrud Fritz im Verlag. im »AMTSBLATT« Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 23 vom 1. 1. 2020. Erfüllungsort Mössingen. Gerichtsstand Tübingen. Bezugspreis bei Zustellung im Stadtgebiet Mössingen 12 Euro halbjährlich (im Banklast- schriftverfahren) einschließlich 5 % Mehrwertsteuer. Einzelpreis 50 Cent. Abbestellungen sind nur jetzt aufgeben! zum 30. 6. und 31. 12. möglich und müssen einen Monat vorher beim Verlag schriftlich vorliegen. Falls durch Eintritt höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung keine Ausgabe geliefert werden kann, ist eine Entschädigung ausgeschlossen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder (auch wenn Rückporto beiliegt), kann keine Gewähr übernommen werden. Gedruckt auf Naturpapier, PEFC-zertifiziert.
Mössinger Amtsblatt 8 Freitag, 18. Dezember 2020 Stand: 15.12.2020 Winter-Lockdown in Baden-Württemberg vom 16. Dezember bis 10. Januar Kontaktbeschränkungen Weihnachten Bildung & Betreuung Maximal fünf Personen aus bis zu zwei Ausnahmeregelung vom 24. bis • Schulen und Kitas schließen. Haushalten. Kinder bis einschließlich 14 Jahre 26. Dezember: • Notbetreuungen werden eingerichtet. werden bei der Personenanzahl nicht mitgezählt. • Ein Haushalt plus weitere vier über den Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas eigenen Hausstand hinausgehende vor Ort. Personen aus dem engsten Familienkreis. • Fernunterricht für Schüler*innen der Ausgangsbeschränkungen In privaten Härtefällen darf eine der vier Abschlussklassen. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung Personen von außerhalb des engsten • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Z.B.: Familienkreises stammen. schließen ab dem 16. Dezember. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden • Fahr-, Flug- und Bootsschulen unter Hygiene. Bei Nacht (20 Uhr bis 5 Uhr): nicht mitgezählt. auflagen geöffnet. • Ausübung beruflicher Tätigkeiten. • Besuch von privaten Veranstaltungen auch • Inanspruchnahme medizinischer und nach 20 Uhr möglich. veterinärmedizinischer Leistungen. Reisen • Begleitung unterstützungsbedürftiger Appell: Verzichten Sie auf private Reisen Personen und Minderjähriger, Sorge- und Silvester & Neujahr sowie Besuche von und zu Verwandten. Umgangsrecht. • Begleitung Sterbender und Personen in akut Keine Ausnahme der Kontakt- Nicht gestattet: lebensbedrohlichen Zuständen. und Ausgangsbeschränkungen! Touristische Busreisen • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. • Verkauf von Pyrotechnik verboten. • Ansammlungen und Zünden von Touristische Übernachtungsangebote Gassi gehen oder füttern. (auch Campingplätze) • Besuch von religiösen Veranstaltungen. Pyrotechnik im öffentlichen Raum • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der verboten. Keine Ausnahmen an Weihnachten! öffentlichen Ordnung. • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Weiterhin möglich: des Grundgesetzes. Geschäftsreisen Arbeiten Reisen und Übernachten in besonderen Bei Tag (5 Uhr bis 20 Uhr) zusätzlich: • Home Office, sofern möglich. Härtefällen • Besuch der Notbetreuung in Schulen und Kitas. • Betriebsferien vom 16. Dezember bis • Sport und Bewegung an der frischen Luft 10. Januar, sofern möglich. ausschließlich alleine, mit Angehörigen des • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- eigenen Haushalts oder mit einer weiteren, und Geschäftsbetriebes, sofern notwendig. nicht im selben Haushalt lebenden Person. • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der • Erledigung von Einkäufen. Mindestabstand von 1,5 Metern zu den • Wahrnehmung von Dienstleistungen. Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien). • An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen. Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Stand: 15.12.2020 Winter-Lockdown in Baden-Württemberg vom 16. Dezember bis 10. Januar Einzelhandel Gastronomie Der Einzelhandel schließt vom 16. Dezember bis 10. Januar. Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen aller Art bleiben geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den Besonderheiten: • Ausnahme für Speisen zur Abholung täglichen Bedarf bleiben geöffnet: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe (bis 20 Uhr) oder Lieferung. können Lieferdienste anbieten. Abhol- • Ausschank und Verzehr von alkoholischen Babyfachmärkte angebote sind nicht gestattet. Getränken im öffentlichen Raum verboten. Bäckereien und Konditoreien • Baumärkte und Verkaufstätten für Banken Baustoffe und Gartenbedarf schließen Drogerien für den Publikumsverkehr, können Veranstaltungen Getränkemärkte Großhandel jedoch für gewerbliche Kunden und Landwirt*innen einen Abholservice einrichten. Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Hörgeräteakustiker • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen öffentlichen Raum sind verboten. Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin Ausnahmen: sowie Ersatzteilverkauf arbeiten. • Gerichtsverhandlungen. Lebensmittelmärkte • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle • Sitzungen, die der öffentliche Sicherheit und Metzgereien Waren verkaufen, wenn die Produkte für Ordnung dienen. Optiker den täglichen Bedarf überwiegen. • Betriebsversammlungen. Orthopädieschuhtechniker Sollte das Sortiment der verbotenen • Prüfungen und deren Vorbereitung. Poststellen und Paketshops, aber ohne Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit • Eheschließungen. den Verkauf von weiteren Waren einer räumlichen Abtrennung lediglich die • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge Reformhäuser Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den Regelung für offene Geschäfte: öffentlichen Verkehr • Geschäfte mit weniger als 10 m² Gesundheit & Soziales Sanitätshäuser Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Tafeln • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Pflegeheimen, Senioren- und Tankstellen Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. Behinderteneinrichtungen. Tierbedarf- und Futtermärkte • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: • Keine Isolation der Betroffenen. Verkauf von Weihnachtsbäumen im Freien ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für • Übernahme der Kosten von regelmäßigen Wochenmärkte den Lebensmitteleinzelhandel). SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen Zeitschriften- und Zeitungskioske • Maskenpflicht vor den Geschäften und und Besucher*innen. auf den Parkplätzen. • Regelmäßige, verpflichtende Tests Eine vollständige Liste finden Sie auf • Gesteuerter Zutritt. des Pflegepersonals von Alten- und Baden-Württemberg.de. • Warteschlangen vermeiden. Pflegeheimen. Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de
Mössinger Amtsblatt 9 Freitag, 18. Dezember 2020 Stand: 15.12.2020 Winter-Lockdown in Baden-Württemberg vom 16. Dezember bis 10. Januar Dienstleistungen Kultur- und Freizeitgestaltung Sport Geschlossen: Kultur- und Freizeiteinrichtungen Sport entweder alleine, zu zweit oder Friseurbetriebe bleiben geschlossen. mit Angehörigen des eigenen Haushalts im Hundesalons und ähnliche Einrichtungen öffentlichen Raum sowie auf öffentlichen oder Geschlossen: privaten weitläufigen Sportanlagen oder -stätten Kosmetikstudios Ateliers (Publikumsverkehr) im Freien erlaubt. Kinder bis einschließlich Kosmetische Fußpflegesalons 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Ausflugsschiffe Massage- und Wellnessbetriebe Bibliotheken und Archive Nagelstudios Alle weiteren öffentlichen und privaten Camping- und Wohnmobilstellplätze Piercingstudios Sportstätten sind für den Publikumsverkehr Diskotheken und Clubs geschlossen: Prostitutionsgewerbe Freizeitparks und Indoorspielplätze Fitnessstudios aller Art Sonnenstudios Kinos und Autokinos Schwimm- und Spaßbäder Tattoostudios Kletterparks (drinnen und draußen) Tanz- und Balettschulen Geöffnet sind medizinisch notwendige Konzerte und Kulturhäuser Thermen und Saunen Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in Krabbelgruppen Vereinssportstätten den Bereichen: Messen Wettkampf-, Mannschafts- und Ergotherapie Museen und Ausstellungen Kontaktsportstätten Fußpflege/Podologie Opern Logopädie Yogastudios Spielbanken- und hallen Nagelpflege Theater Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Physiotherapie Rehasport Tierparks Golfplätze Volksfeste o.ä. Hundesportplätze Wettannahmestellen Reitanlagen Religionsausübung Zirkusse Tennissplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- Gottesdienste und Beerdigungen unter Zoologische und botanische Gärten räume ist nicht gestattet. Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die Geöffnet: Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder gesamte Dauer. Spielplätze im Freien Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. • Kein Gemeindegesang. Wandern und Spazieren Abstand Hygiene Alltagsmaske Corona-App regelmäßig halten praktizieren tragen nutzen lüften Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Zur Situation in Einzelhandel und Gastronomie Seit Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis voraussichtlich 10. Januar 2021 sind große Teile unseres Einzelhandels in Mössingen wieder von einer Schließung betroffen. Leider trifft es damit wieder die kleineren inhabergeführten Geschäfte, wie z. B. Mode, Schuhe, Juweliere, Geschenke, Spielwaren oder Blumen. Viele der Geschäfte haben ersatzweise einen Lieferdienst eingerichtet. Auch die Gastronomie und viele Dienstleistungsunternehmen sind geschlossen, bieten aber vielfach weiter Abhol- und Lieferdienste. Bitte fragen Sie telefonisch bei den Betrieben nach oder besuchen Sie deren Internetseiten. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle Danke sagen für Ihre Unterstützung in den letzten Tagen und Wochen! Die Kundschaft in Mössingen und aus der Umgebung zeigt sich in dieser Zeit in den meisten Fällen verständnisvoll und loyal. Diese Unterstützung wird jetzt auch weiterhin benötigt. Nutzen Sie die angebotenen Lieferdienste oder kaufen Sie den Mössinger Einkaufsgutschein als Geschenk zu Weihnachten. Sie können ihn weiterhin zum Beispiel bei der VR Bank oder der Kreissparkasse kaufen, außerdem hat der HGV Mössingen nun zusätzlich einen einfachen Online-Kauf des Gutscheins möglich gemacht. Schauen Sie unter www.hgv-moessingen.de Beim Stempel-Gewinnspiel „Mössingen legt los“ läuft im Dezember eine große Sonderverlosung mit 10 attraktiven Preisen. Für jeden Einkauf erhalten Sie in dieser Zeit zwei Stempel anstatt einem. Sie können Ihre vollen Gewinnkarten weiterhin einwerfen. Die Losbox, die seither bei Mode Muschler stand, wird vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 vorübergehend bei Optik Nill (Bahnhofstraße 5, im Gesundheitszentrum) stehen. Wegen der aktuellen Schließung wird die Ziehung der Preise nicht Ende Dezember, sondern erst Ende Januar 2021 stattfinden. Sie haben also noch bis 31.01.2021 Zeit, Ihre Gewinnkarten zu füllen und an der Sonderverlo- sung teilzunehmen! Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!
Mössinger Amtsblatt 10 Freitag, 18. Dezember 2020 Öffnungs- bzw. Schließzeiten über Weihnachten und den Jahreswechsel Das Mössinger Rathaus, das Standesamt, die Stadtwerke und die Ortschaftsverwaltungen Öschingen und Talheim bleiben vom 23. Dezember 2020 bis zum 3. Januar 2021 geschlossen. Bereitschaftsdienst Standesamt: Für die Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt am 23.12.2020 ganztägig von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Zu folgenden Zeiten ist jeweils ein Bereitschaftsdienst eingerichtet: Montag, 28.12.2020: 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr Mittwoch, 30.12.2020: 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr Der Bereitschaftsdienst ist unter der Rufnummer 07473/370-210 bzw. 370-212 zu erreichen. Bitte beachten Sie, dass das Standesamt außerhalb dieser Zeiten nicht zu erreichen ist. Bereitschaftsdienst Stadtwerke: Der 24-Stunden-Bereitschaftsdienst der Stadtwerke steht Ihnen bei Störungen der Strom- oder Wasserversorgung unter den folgenden Telefonnummern zur Verfügung: Strom: 0172 / 7722608 Wasser: 0171 / 7326720 Bei Störfällen im Gasnetz der Stadt Mössingen liegt die Zuständigkeit bei der FairNetz GmbH Reutlingen. Der 24-Stunden-Bereitschaftsdienst ist unter den folgenden Telefonnummern zu erreichen: Telefon: 07121 / 582-3628 oder 07121 / 582-322. Bereitschaftsdienst Verwaltung für Notfälle: Für absolute Notfälle (z. B. im Zusammenhang mit Fragen zu Corona, die sich nicht über die Internetseiten www.baden-württemberg.de oder www.kreis-tuebingen.de klären lassen oder sonstige Notfälle) ist werktags auch während der Schließtage unter der Telefonnummer 370-205 jemand zu erreichen. Ab dem 4. Januar 2021 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten zu erreichen.
Mössinger Amtsblatt 11 Freitag, 18. Dezember 2020 Die Stadtverwaltung Mössingen informiert zur Wintersaison 2020/2021 I. Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger Wann darf Streusalz verwendet werden? Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind umweltschädlich und dürfen 1. Allgemeines daher grundsätzlich nicht gestreut werden. Sie dürfen ausnahmsweise Die Straßenanlieger müssen innerhalb der geschlos- und nur dann gestreut werden, wenn Glätte nicht auf andere zumutbare senen Ortslage die angrenzenden Gehwege Weise beseitigt werden kann (z. B. Eisregen, starke Gefälle oder entspre- (einschließlich derjenigen an Ortsdurchfahrten) chende Gefahrenstücke). Die Stoffe sind jedoch auf das hierfür unbedingt nach Maßgabe der Streupflichtsatzung reinigen, bei notwendige Maß zu beschränken. Sie dürfen nicht in unmittelbarer Nähe Schneeanhäufungen räumen sowie bei Schnee- und von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen verwendet werden. Eisglätte bestreuen. Warum kein Streusalz? 2. Wer ist Straßenanlieger? Salz ist schädlich für Pflanzen und Grundwasser: Es ist einer der Schadfak- Straßenanlieger sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer toren, der das langsame, aber sichere Absterben von Bäumen und Sträuchern öffentlichen Verkehrsfläche (Straßen, Wege, Plätze) liegen oder von ihr einen verursacht.. Zugang haben. Besitzer sind Mieter und Pächter, die das Grundstück ganz oder teilweise nutzen. 8. Zu welchen Zeiten muss geräumt und gestreut werden? Die Gehflächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 3. Was ist zu räumen und zu streuen? 8.00 Uhr geräumt und bestreut sein. ● Gehwege Wenn nach diesem Zeitpunkt erneut Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte ● Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn, falls auf keiner Straßen- auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. seite Gehwege vorhanden sind (auf 1,50 m Breite) Die Pflicht endet um 20.00 Uhr. ● Gemeinsame Rad- und Gehwege ● Friedhof-, Schul-, Kirch- und sonstige Fußwege 9. Was sollte sonst noch beachtet werden? Werfen Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn! Die Räumungsfahrzeuge 4. Gemeinsame Reinigungs-, Räum- und Streupflichten drücken den Schnee auf den Gehweg oder in Ihre Einfahrt wieder zurück. Das Sind mehrere Straßenanlieger gemeinsam verpflichtet, so haben sie durch ist bedauerlich, technisch aber leider nicht zu vermeiden. geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten Geben Sie bitte Streufahrzeugen die Vorfahrt. Die Fahrzeuge kommen schneller ordnungsgemäß erfüllt werden (z. B. Absprache nach geraden und ungeraden durch, und Sie selbst fahren sicherer auf gestreuten Straßen. Tagen bzw. Wochen, Kehrwochenplan). In folgenden Fällen bestehen die Wenn Sie können, bei Schnee und Eis auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Pflichten gemeinsam: Sie fahren bequemer und sicherer. ● Haben mehrere Grundstücke gemeinsam Zugang zur sie erschließenden 10. Missachtung der Räum- und Streupflicht Straße oder liegen sie hintereinander zur gleichen Straße, so erstrecken Wer seine Räum- und Streupflicht missachtet, handelt ordnungswidrig. Bei sich die gemeinsam zu erfüllenden Pflichten auf den Gehweg, der vor den Unfällen können daneben Schadenersatzansprüche in beachtlicher Höhe auf unmittelbar angrenzenden Grundstücken liegt. den Pflichtigen zukommen. Zu guter Letzt ist die Erfüllung der Räum- und ● Hat eine Straße nur auf einer Seite einen Gehweg, so obliegen die Streupflicht auch eine Frage des gemeinschaftlichen Verhaltens. Verpflichtungen den Anliegern beider Straßenseiten gemeinsam. 5. Umfang der Räum- und Streupflicht II. Kostenlos Splitt für die Einwohner der Stadt Mössingen Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehflächen auf mindestens 1,50 m Breite Den im Rahmen der Streupflichtsatzung streu- sowie die Zugänge zur Fahrbahn so zu räumen und zu bestreuen, dass sie von pflichtigen Einwohnern der Stadt Mössingen Fußgängern möglichst gefahrlos benutzt werden können. stellt die Stadt kostenlos Splitt zum Streuen zur Verfügung. An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Straßeneinmündungen und Im Interesse eines ordnungsgemäßen Winter- Fußwegen sind genügend breite Durchgänge zu schaffen. dienstes bitten wir, diese freiwillige Leistung 6. Wohin mit Schnee und Eis? nicht zu missbrauchen, etwa durch zweckfremde Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf dem restlichen Teil der Verwendung des Splitts oder Hamsterei (bitte nur zu räumenden Fläche und nur soweit der Platz nicht ausreicht, am Rande der haushaltsübliche Mengen entnehmen). Fahrbahn aufzuhäufen. Nicht zulässig ist es, Schnee und Eis einfach auf die Fahrbahn zu schieben (Verkehrshindernis). Bei entsprechenden Flächen am Es werden folgende Splittlagerstandorte zum Gehwegstreuen eingerichtet: Fahrbahnrand ist der geräumte Schnee zur Grundstücksgrenze hin anzuhäufen. Kernstadt Mössingen Schnee, der mit Salz oder anderen auftauenden Stoffen vermischt ist, darf nicht in unmittelbarer Nähe von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen oder auf 1. Bad Sebastiansweiler Feldweg 9371 über B 27 Grünflächen gelagert werden. 2. Bädergasse an der Steinlach Nach Eintritt von Tauwetter sind die Straßenrinnen und Straßeneinläufe so frei 3. Christophstraße zu machen, dass das Schmelzwasser ablaufen kann. 4. Dachtelstraße Ecke Lange Straße 5. Edelmannsweg Ecke Im Weiten Hart 7. Womit darf gestreut werden? 6. Falltorstraße Ecke Hafnergasse Parkplatz Verwenden Sie zum Streuen nur Splitt, Sand, Granulat oder anderes abstump- 7. Falltorstraße gegenüber „Haus an der Steinlach“ fendes Material. Dies ausgestreute Material stellt keine Verschmutzung im Sinne 8. Falltorstraße gegenüber Altenbegegnungsstätte „Altes Rathaus“ der Satzung über Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Mössingen 9. Freiherr-vom-Stein-Straße Omnibusbahnhof Parkplatz dar und kann deshalb im Winter auf den Gehwegen bleiben, auch wenn es nicht 10. Goethestraße beim Feuerwehrhaus geschneit oder gefroren hat. Die Stadt ist dankbar, wenn Sie das Material nicht in 11. Goethestraße Steinlachhalle Parkplatz westlich den Mülleimer kippen oder gar verbotenerweise in die Kanalisation kehren. Erst 12. Höfgasse Ecke Heuweg im Frühjahr, wenn mit Schnee und Eisglätte nicht mehr zu rechnen ist, müssen 13. Hornsteg Ecke Brunnenstraße Parkplatz die Gehwege gereinigt werden. Eine andere Handhabung kann im Einzelfall 14. Johannes-Gutenberg-Straße / Wilhelm-Röntgen-Straße notwendig sein, wenn das Streumaterial zum Beispiel auf einem Gehweg mit 15. Karl-Jaggy-Straße Ecke Forststraße entsprechendem Gefälle, eine Verkehrsgefahr bedeutet. In einem solchen Fall 16. Lange Straße bei Haus Nr. 63 müsste das Streugut unverzüglich beseitigt werden, sobald keine Schnee- und 17. Lichtensteinstraße bei der „Langgass-Schule“ Eisglätte mehr vorhanden ist. 18. Lise-Meitner-Straße, Höhe Robert-Koch-Straße Falls das Streugut nicht wieder verwendet werden soll, kann es vom Gehweg 19. Mittelgasse bei Haus Nr. 15 in den Kandel gekehrt werden, von wo es bei der nächsten Straßenkehrung 20. Schönblickstraße Ecke Dachtelstraße beseitigt wird. 21. Schulzentrum
Sie können auch lesen