Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen

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Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger
Amtsblatt
43. Jahrgang   Freitag, 18. Dezember 2020                                        Nr. 51
43. Jahrgang    Freitag, 18. Dezember 2020                                           Nr. 51

                                Die Sieger des städtischen Fotowettbewerbs sind gekürt!
                                Den 1. Platz belegte Helen Kiefer mit ihrem Foto der Talheimer
                                Kirche im Frühjahr 2020. 2. Sieger wurde Michael Pollich mit
                                seinem Foto des Alten Rathauses. Den 3. Platz errang Werner
                                Steinhilber, der den Mössinger Streuobst-Frühling gekonnt im
                                Bild festhielt.
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                        2                                        Freitag, 18. Dezember 2020

  Neue Telefonnummern
   in unseren Filialen

   Liebe Kundinnen und Kunden,

   in unseren Filialen im gesamten Landkreis
   Tübingen haben sich die Vorwahlnummern
   geändert.

   Anstelle der regionalen Vorwahlnummer
   gilt jetzt einheitlich für alle Orte im Landkreis
   Tübingen 07071 205-XXXX.

   Die Direktnummern der Berater*innen
   bleiben unverändert.
                                            Direktnummer
   Beispiele:
   bisherige Nummer:                 07473 372-1234
   neue Nummer:                      07071 205-1234
   oder
   bisherige Nummer:                 07472 5678
   neue Nummer:                      07071 205-5678

   Unser Service Center ist weiterhin unter
                                                               Schöne Weihnachten
   07071 205-0 erreichbar.                                     und ein gesundes neues Jahr 2021!
                                                               An allen Niederlassungen sind wir gerne für Sie da:
                                                               24.12. 2020 ........................... 8.00 – 12.00 Uhr
                                                               28. – 30.12. 2020 ................ Reguläre Öffnungszeiten
                                                               31.12. 2020 ........................... 8.00 – 12.00 Uhr
                                                               02.01. 2021 ........................... 8.00 – 12.00 Uhr
            Christa Krumm
 Rechtsanwältin • Fachanwältin für Familienrecht               Korn Recycling GmbH              Niederlassungen
               und Mediatorin BM                               Unter dem Malesfelsen 35 – 45    Engstingen · Gammertingen
       Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht; Zugewinn und          72458 Albstadt                   Rangendingen · Riederich
   Vermögensauseinandersetzung; Sorge- und Umgangsrecht        Telefon: 0 74 31 - 9 49 29 - 0   Inzigkofen · korn-recycling.de
               Erbrecht; Allgemeines Zivilrecht
          Rietsweg 20, 72116 Mössingen-Talheim
        Tel. 0 74 73 I 9 45 00, Fax 0 74 73 I 94 50 20
              christakrumm@googlemail.com
               www.anwaltskanzlei-krumm.de

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   Feuchter Keller?
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   ISOTEC Abdichtungssysteme Reiner
   t 07121 - 6969000 oder 07071 - 7549900
   www.isotec.de/reiner
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                                   3                                                            Freitag, 18. Dezember 2020

                                                                                           Bereitschaft kann auch über das Festnetz kostenfrei unter Tel. 0800 00 22 8 33 ggf. auf der von
                                                                                           allen Mobilnetzten erreichbaren Rufnummer 22 8 33 (Kosten max. 69 Cent/Min.) sowie auf der
   Notfalldienste                                                                          Homepage für Apothekennotdienste www.aponet.de abgerufen werden.
                                                                                           Diakonie-/Sozialstation Mössingen                                                        95 15 - 0
                                                                                           Löwensteinplatz 1                         Sprechzeiten:
                                                                                           72116 Mössingen                           Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr
Allgemeine Notfallpraxis                                                116 117                                                      und nach tel. Vereinbarung
Universitätsklinikum Tübingen, Ottfried-Müller-Straße 10 (Gebäude 500), 72076              Hospizarbeit Mössingen                                                         5 07 10 63
Tübingen, Öffnungszeiten: Mo - Do: 19 - 22 Uhr, Fr: 16 - 22 Uhr, Sa, So, Feiertag:         Polizeiposten Mössingen                                                          95 21 - 0
8-22 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen
                                                                                           nach Dienstschluss Tübingen                                         0 70 71 / 9 72 - 86 61
docdirekt                                                07 11 / 96 58 97 00
Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprechstunde
                                                                                           Gas-Störungsdienst                                                  0 71 21 / 5 82 - 32 22
von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte                (Fair Energie GmbH Reutlingen)
oder docdirekt.de                                                                          Strom-Störungsdienst                                                      01 72 / 7 72 26 08
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst                                     116 117            (Stadtwerke Mössingen)                                oder                01 72 / 7 72 26 09
Notfallpraxis in der Universitäts-Kinderklinik, Hoppe-Seyler-Straße 1 (Gebäude             Wasser-Störungsdienst                                                     01 71 / 7 32 67 20
410, Ebene 3). Öffnungszeiten: Sa, So, Feiertag: 10 - 19 Uhr. Patienten können
ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Unter der Woche: Telefo-                    (Stadtwerke Mössingen)                                oder                         370 - 401
nische Rufbereitschaft zwischen 18 und 21 Uhr.                                             Elektro-Innung Tübingen                                                   01 80 / 5 72 70 72
HNO-ärztlicher Notfalldienst                                            116 117            (Kreisweiter Notdienst)
Notfallpraxis in der HNO-Klinik am Universitätsklinikum, Elfriede-Aulhorn-Straße           Sterbefälle                   – Standesamt Mössingen      3 70 - 2 12
5 (Gebäude 600). Öffnungszeiten Sa, So, Feiertag: 8 - 20 Uhr. Patienten können
ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen.                                             nach Dienstschluss das örtliche Bestattungsunternehmen       2 14 94
                                                                                           Anwaltnotdienst in Strafsachen                    01 72 / 7 30 77 77
Augenärztlicher Dienst                                                  116 117            Anwaltverein für den Landgerichtsbezirk Tübingen e. V.
Chirurgie, Unfälle                                                                         Schuldnerberatung Tübingen
Tübingen: Ambulanz des CRONA-Klinikums,                                                    Sprechstunde in Tübingen
Hoppe-Seyler-Straße 3                                   0 70 71 / 2 98 66 18               nach tel. Terminvereinbarung                                           0 70 71 / 9 30 48 71
und Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik,
Schnarrenbergstraße                                            0 70 71 / 60 60             Telefonseelsorge                                                         08 00 / 1 11 01 11
Rottenburg: Winghofer Medicum,                                                                                                                                      08 00 / 1 11 02 22
Röntgenstr. 38                                               0 74 72 / 92 60               (* = Telefon-Nummern ohne eigens angegebene Vorwahl liegen im Ortsnetzbereich 0 74 73)
                                                                                           Angaben ohne Gewähr
Zahnärztlicher Notfalldienst                              0 18 05 / 91 16 70
Der zahnärztliche Notfalldienst ist an den Wochenenden in der Zeit von 10.00               Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Mössingen                                              37 00
bis 11.00 Uhr und von 16.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Name und Adresse der                                           vormittags             nachmittags
zum Bereitschaftsdienst eingeteilten Zahnärzte sind nur unter der genannten                Montag                    8.00 – 12.00 Uhr       –
Telefonnummer zu erfahren. Dort läuft ein Ansageband.                                      Dienstag                  8.00 – 12.00 Uhr       14.00 – 16.00 Uhr
                                                                                           Mittwoch                  8.00 – 12.00 Uhr       14.00 – 18.00 Uhr
Notarzt, Rettungsdienst                                              112                   Donnerstag                8.00 – 12.00 Uhr       –
Krankentransport                                                  1 92 22                  Freitag                   8.00 – 12.30 Uhr
                                                                                           sowie nach persönlicher Absprache. Terminvereinbarung wird empfohlen.
Gift-Notruf Freiburg                                      07 61 / 1 92 40                  Anmeldung am Empfang. Bitte Mund-Nasen-Schutz tragen.
                                   Internet:         www.giftberatung.de                   Sprechzeiten Bürgerbüro                                                              3 70 - 2 22
Apotheken-Bereitschaft:                                                                                             vormittags                nachmittags
Fr., 18. 12.:      Dr. Linz'sche Apotheke am Marktbrunnen Tübingen                         Montag                   7.30 – 12.00 Uhr          –
                   Am Markt 5, Tel. 0 70 71 / 5 60 50                                      Dienstag                 7.30 – 12.00 Uhr          14.00 – 16.00 Uhr
Sa., 19. 12.:      pharmaphant Apotheke am Nonnenhaus Tübingen                             Mittwoch                 7.30 durchgehend          bis 18.00 Uhr
                   Nonnengasse 14, Tel. 0 70 71 / 2 42 52                                  Donnerstag               7.30 – 12.00 Uhr          14.00 – 18.00 Uhr
So., 20. 12.:      Hölderlin-Apotheke Tübingen                                             Freitag                  7.30 – 12.30 Uhr
                   Herrenberger Str. 36, Tel. 0 70 71 / 4 51 78                            Terminvereinbarung beim Bürgerbüro ist erforderlich und online unter
Mo., 21. 12.:      Brücken-Apotheke Dußlingen                                              www.moessingen.de/termin möglich. Bitte zum vereinbarten Termin beim
                   Austr. 1, Tel. 0 70 72 / 26 35                                          Bürgerbüro warten und Mund-Nasen-Schutz tragen.
Di., 22. 12.:      Stern-Apotheke Tübingen
                   Ludwigstr. 17, Tel. 0 70 71 / 3 18 81                                         Notrufe:
Mi., 23. 12.:      easy-Apotheke Mössingen
                                                                                                 Polizei                                                                     110
                   Bahnhofstr. 5, Tel. 0 74 73 / 88 20
Do., 24. 12.:      Wiesaz-Apotheke Gomaringen                                                    Notarzt, Rettungsdienst                                                     112
                   Bahnhofstr. 17, Tel. 0 70 72 / 91 27 91                                       Feuerwehr                                                                   112

Die nächsten             Mössingen                      Talheim                  Öschingen                  Belsen                        Bad Sebastiansweiler
Mülltermine                                                                                                                               Bästenhardt
Biotonne                 Di.   22. 12.                  Do.   24. 12.           Di.   22. 12.               Di.   22. 12.                 Di. 22. 12.
Restmüll                 Do.   31. 12.                  Do.   31. 12.           Fr.   18. 12.               Mi.   30. 12.                 Mi. 30. 12.
Gelber Sack              Di.   22. 12.                  Di.   22. 12.           Di.   22. 12.               Di.   22. 12.                 Di. 22. 12.
Altpapier-Bündel         Sa.   19. 12.                  Sa.   19. 12.           Sa.   19. 12.               Sa.   19. 12.                 Sa. 19. 12.
Altpapier-Tonne          Mi.   23. 12.                  Mi.   23. 12.           Mi.   23. 12.               Mi.   30. 12.                 Mi. 30. 12.

Die öffentlichen Häckselplätze in Belsen, Talheim und Öschingen sind i. d. R. freitags von 14 bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Der Häckselplatz
in Öschingen hat nur über die Wintermonate geöffnet.
Problemstoffsammelstelle Nehrener Gässle (Deponie), Öffnungszeiten: Mittwoch 16.00 – 17.00 Uhr. Bitte nur während der Öffnungszeit anliefern!
Nähere Hinweise zu den einzelnen Sammlungen erhalten Sie jeweils terminbezogen.
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                                                      4                                                 Freitag, 18. Dezember 2020

Wöchentliche Veranstaltungstermine                                                                           Heute haben wir uns zur „Raschelrunde“ getroffen. Das ist im Haushaltsjahr
vom 18. bis 27. Dezember 2020                                                                                eine zentrale Veranstaltung, die uns Gemeinderäten hilft, den Haushaltsentwurf
                                                                                                             besser zu verstehen. Im Grunde geht es ja genau darum: dass wir uns ein
bis So. 17. Januar 2021                                                Ter-                                  Verständnis für die Argumente und Sichtweise des Gegenübers erarbeiten.
Virtuelle Ausstellung "Pausa-Stoffe der 1950er -                                                             Dass wir Vertrauen in die Kompetenz des jeweils anderen haben. Und dass wir
Inspiration für heute"                                                mine                                   im Zweifel zunächst einmal davon ausgehen, dass die Gegenseite dasselbe will
Stadt Mössingen                                                                                              wie wir, nämlich die Wohlfahrt und den maximalen Gewinn für die Stadt und ihre
Homepage der Stadt Mössingen                                                                                 Bürger. Dieses Grundvertrauen, das natürlich auch von Freundschaften über
www.moessingen.de/PausaStoffe1950er                                                                          die Fraktionsgrenzen hinweg kommt, hat traditionell unsere Zusammenarbeit im
                                                                                                             Mössinger Gemeinderat geprägt. Und selbst in diesem Jahr, das wie kaum ein
                                                                                                             anderes alte Gewissheiten infrage stellt und unser aller Kreativität und Flexibilität
bis So. 20. Dezember 2020                                                                                    fordert, hat sich das im Grunde nicht verändert.
Virtuelle Ausstellung "Wasser - Bäche, Mühlen und Bäder im Steinlachtal"                                     Außergewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen, und der
Stadt Mössingen                                                                                              Haushalt, den wir diskutieren, ist in vielerlei Hinsicht einzigartig. Aber wer die
Homepage der Stadt Mössingen                                                                                 Stadt und ihre inneren Abläufe und Notwendigkeiten kennt, ist nicht von allem
www.moessingen.de/Virtuelleausstellung                                                                       überrascht. Corona demaskiert nur die Tatsache, dass wir Opfer werden bringen
                                                                                                             müssen, wenn wir neben unseren Pflichtaufgaben liebgewordene Sahnehäub-
Weitere Veranstaltungen sind uns derzeit nicht bekannt.                                                      chen wie beispielsweise unsere Bäder weiter für die Bürger erhalten wollen. Die
Alle Angaben entsprechend Mitteilung der Veranstalter und ohne Gewähr.                                       Notwendigkeit, zur Kontaktreduzierung Zusammenkünfte ins Internet zu verla-
Änderungen/Ergänzungen können der Stadtverwaltung bis zum Freitag der Vorwoche unter der Telefonnummer       gern, führt uns rasch die Unzulänglichkeit der Datenverbindungen vor Augen
370-152 mitgeteilt werden.                                                                                   und die bisherigen Grenzen der Digitalisierung von Schulen und Verwaltung
                                                                                                             treten schonungslos hervor. Für rasche Lösungen aber bräuchte es finanziellen
                                                                                                             Spielraum, den wir jedoch nicht haben, weil wir zuwenig eigene Steuerkraft
                                                                                                             einsetzen können.
                                                                                                             Unabhängig vom politischen Standpunkt werden wir alle gemeinsam sehr
                                                                                                             rasch entscheiden müssen, wie unsere Stadt ihre ökonomische Basis kann.
                                                                                                             Dazu gehören eine Ansiedelungsstrategie für leistungsfähige, dabei aber zum
    Gemeinderatssitzungsbericht                                                                              Charakter der Stadt passende Unternehmen - auch wenn es Geld kostet und
                                                                                                             zusätzliche Flächen verbrauchen wird. Dazu gehört eine gute Infrastruktur
                                                                                                             für Daten, Waren und nicht zuletzt für die Menschen in der Region - auch
                                                                                                             wenn wir dafür Straßen aufreißen und neue Schienen und Straßen bauen
Sitzung des Gemeinderats vom Samstag,12. Dezember 2020                                                       müssen. Dazu gehört, für zusätzlichen Wohnraum zu sorgen und wenn wir uns
                                                                                                             nicht hemmungslos in die umgebende Natur ausbreiten wollen, müssen wir
                                                                                                             Nachverdichtung im Stadtgebiet und Abrundungen an den Rändern zulassen
Beratung des Entwurfs des Haushaltsplans 2021                                                                - selbst wenn damit immer auch Veränderungen für Anwohner, auch negative,
der Stadt sowie der Wirtschaftspläne der Stadtwerke                                                          verbunden sind. Dazu gehört aber nicht zuletzt auch, weiterzugeben, dass
und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung                                                                    Mössingen eine Stadt ist, in der es sich gut leben lässt und auf die wir stolz
                                                                                                             sein können.
In der sogenannten „Raschelrunde“ erläuterten Oberbürgermeister Michael
Bulander, Kämmerin Heidrun Bernhard und Stadtwerkechef Justus Hoffmann                                       Stadtverwaltung und Gemeinderat stehen vor einer herausfordernden Zeit und
die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans 2021. Die Mitglieder des Gemein-                                 jede Initiative, unsere Arbeit noch besser zu strukturieren, den Informationsfluss
derats konnten Fragen stellen.                                                                               zu verbessern, den Zusammenhalt zu stärken, ist wichtig und willkommen. Aber
                                                                                                             lassen Sie mich heute auch feststellen, dass wir gemeinsam die Stadt trotz
Über die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel beschäftigen sich die Räte
jetzt intensiv mit dem Haushalt und können bis 20. Januar 2021 haushaltsre-                                  stürmischer See bisher sehr gut zwischen den Klippen der Epidemie und den
                                                                                                             Untiefen schwieriger werdender Gemeindefinanzen hindurch gesteuert haben.
levante Anträge mit Finanzierungsvorschlag bei der Verwaltung vorbringen.
Die Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2021 findet am Montag, 8.                                     Dafür danke ich im Namen des Gemeinderates Ihnen, Herr Oberbürgermeister
                                                                                                             und Ihrem ganzen Team. Von der Spitze der Stadt bis zum Amtsboten, von der
Februar 2021 statt. Den Haushalt und weitere Informationen gibt es unter www.
moessingen.de/finanzen.                                                                                      unverzichtbaren Verwaltungsfachangestellten bis zum eifrigen Azubi und zum
                                                                                                             engagierten BufDi, allen gehört die Anerkennung der gewählten Vertreter der
Da es die letzte Sitzung in diesem Jahr war, gab es am Ende der Sitzung                                      Mössinger Bürger. Und Ihnen und Euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, danke
noch eine Rede zum Jahresabschluss aus dem Gemeinderat von Stadtrat Dr.                                      ich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und für Eure Geduld.
Andreas Gammel und von Oberbürgermeister Bulander.
                                                                                                             Wünschen wir uns einen glücklichen Ausklang dieses besonderen Jahres, und:
                                                                                                             bleiben Sie gesund!
Rede von Stadtrat Dr. Andreas Gammel, 2. Stellvertretender
Bürgermeister, zum Jahresabschluss im Gemeinderat                                                            Rede von Oberbürgermeister Michael Bulander
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister                                       zum Jahresabschluss im Gemeinderat
Gönner, sehr geehrte Frau Bernhard sehr geschätzte Mitarbeiterinnen und                                      Meine Damen und Herren Gemeinderäte und Ortschaftsräte,
Mitarbeiter der Stadtverwaltung,                                                                             liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wilfried Kuppler, der heute überraschend nicht hier sein kann, hat mich gebeten,                             ein für uns alle außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu. Weihnachten
heute seinen Part zu übernehmen und zum Jahresabschluss seitens des                                          steht vor der Tür! Noch immer beherrscht uns die Pandemie und wir sind alle
Gemeinderates einen Rück- und Ausblick zu halten.                                                            angehalten mit Vorsicht und Rücksicht unseren Alltag zu meistern. Das öffent-
Mit dieser letzten Arbeitssitzung geht das Jahr für den Gemeinderat zuende.                                  liche Leben befindet sich im Lockdown und auch Weihnachten in der Familie
Ein außergewöhnliches Jahr, eines, das die Zusammenarbeit zwischen Gemein-                                   wird in diesem Jahr anders sein wie in den früheren Jahren.
derat und Stadtverwaltung verändert hat wie kein Jahr zuvor, an das ich mich                                 Dabei hatten wir uns das in diesem Jahr alles etwas anders vorgestellt. Im
erinnern könnte. Das liegt natürlich an der Corona-Epidemie, die uns                                         Februar hatten wir bei der Stadtverwaltung in der Fasnet noch die Goldenen
– lange Wochen ohne Sitzung,                                                                                 Zwanziger gefeiert! Es hätte durchaus ein schönes Jahr werden können.
– Umlaufbeschlüsse,                                                                                          Was hatten wir dieses Jahr nicht alles vor! Und dann kam alles ganz anders.
– Sitzungen mit Masken in großen kalten Hallen,                                                              Wer hätte gedacht, dass ein winziges Virus weltweit unser Leben so rigoros
– teilvirtuelle Sitzungen, zu denen nur Teile des Gemeinderates geladen                                      verändern würde?
     waren,
– und zuletzt eine erstmals live übertragene Gemeinderatssitzung gebracht                                    Diese unsichtbare Gefahr hat unsere Leben ganz gewaltig verändert und wird
     hat.                                                                                                    dieses auch weiterhin noch tun. Die aktuelle Entwicklung der Zahlen infizierter
                                                                                                             Menschen ist alles andere als hoffnungsfroh, in Baden-Württemberg gilt ab
In alldem sind Gemeinderat und Stadtverwaltung ein Spiegel unserer Gesell-                                   heute eine Ausgangssperre und ab Montag werden wir den harten Lockdown
schaft, die gerade versucht, sich mit Hilfe von kreativen Ideen und moderner                                 bekommen der mindestens bis zum 10. Januar 2021 dauern wird.
Technik distanzierter und sicherer als bisher neu zu erfinden. Auf diesem
Weg sind wir, so empfinde ich es, ein gutes Stück weit vorangekommen und                                     An unserer Stadt ging und geht Corona nicht spurlos vorbei. Wir haben enorme
genau wie in unserer Gesellschaft machen wir inzwischen vieles anders als vor                                Zahlen an Infizierten zu verzeichnen, haben eine deutliche Anzahl verstobener
Jahresfrist, aber wir haben wieder Tritt gefasst und können unsere Aufgaben                                  Mitmenschen zu betrauern und auch wirtschaftlich zollt die Pandemie auf
bewältigen.                                                                                                  unterschiedliche Weise ihren Tribut.
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                                    5                                               Freitag, 18. Dezember 2020

Doch wir haben in Mössingen das Beste aus diesem verworrenen Jahr gemacht
und konnten trotz der außerordentlichen Belastungen durch die Pandemie
einiges realisieren.                                                                             Amtliche Bekanntmachungen
In der Innenstadt sind wir ein gutes Stück vorangekommen. Die Sanierung
des Quenstedt-Gymnasiums wurde fortgeführt und das Rathaus eröffnet am                     Abwasserverband
kommenden Montag wieder seinen Haupteingang. Nach fünf Jahren Sanierung                    Steinlach-Wiesaz
unter Betrieb. Die Aktion „Mössingen legt los“ von Stadt und HGV war trotz
oder gerade wegen Corona sehr erfolgreich, der Sportstättendialog und der                  Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserverbandes
Beteiligungsprozess für das Hoeckle-Areal wurden gestartet, etliche Straßen-               Steinlach-Wiesaz für das Wirtschaftsjahr 2019
baumaßnahmen in Öschingen, Talheim und Bästenhardt wurden umgesetzt,
in Talheim das Baugebiet Kreuzstraße erschlossen und die Baumaßnahmen                      I. Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Steinlach-Wiesaz hat am
für die neue Kindergartengruppe in Talheim und der Aussegnungshalle in                     14.12.2020 den Jahresabschluss für 2019 wie folgt festgestellt:
Öschingen sind am Laufen.                                                                  1.   Die Umlagen für das Wirtschaftsjahr 2019 werden wie folgt festgesetzt:
Wir haben ein umfassendes Integrationskonzept und ein Medienentwicklungs-                       a) Die Betriebskostenumlage
konzept für die Digitalisierung der Grundschulen erarbeitet, das Seniorenprojekt                - einschließlich Zinsumlage – auf                     2.247.496,18 Euro
TAAFE gestartet, den Breibandausbau in den Gewerbegebieten vorangebracht,                       b) Zahlung Eigenvermögensumlage auf                     300.000,00 Euro
zwei Regenrückhaltebecken gebaut und im Mühlegärtle mit den Planungen
begonnen. Die Stadtwerke haben 108 Wohnungen der Kreisbaugesellschaft                           Die Mehrausgaben in der Vermögensrechnung 2019 in Höhe von
Tübingen an das BHKW im Schulzentrum angeschlossen.                                             60.365,64 Euro sind im Baufortschritt des Hochwasserschutzes begründet
                                                                                                und werden als Minderausgaben im Wirtschaftsjahr 2020 entsprechend
Themen wie § 13 b-Baugebiete, sozialer Wohnungsbau, Digitalisierung,                            berücksichtigt.
Obdachlosensatzung, B 27 und vieles mehr haben uns neben den pandemie-
                                                                                           2. Feststellung des Jahresabschlusses
bedingten Notwendigkeiten und Aufgaben intensiv in die Pflicht genommen.
                                                                                                Der Jahresabschluss des Abwasserverbandes Steinlach-Wiesaz für das
Erfreulich war, dass wir tatsächlich auch zwei Ausstellungen – Wasser in der                    Wirtschaftsjahr 2019 wird wie folgt festgestellt:
Kulturscheune und Pausa-Stoffe der 50er Jahre in der Tonnenhalle - zeigen
konnten, es gab einen langen Kulturherbst und eine verkürzte Freibadsaison.                2.1 Bilanzsumme zum 31.12.2019                             7.529.649,10 Euro
Es mussten allerdings aber auch viele Ereignisse und Veranstaltungen abgesagt              2.1.1 davon entfallen auf der
werden, die in unserem gesellschaftlichen Leben sicher vermisst wurden, auf                      Aktivseite auf
die wir aber in Zukunft nicht verzichten wollen.                                                 - das Anlagevermögen                7.414.954,39 Euro
                                                                                                 - das Umlaufvermögen                  114.694,71 Euro
Doch Aussichten auf einen Impfstoff lassen uns hoffen. Gehen wir also trotz dem
                                                                                           2.1.2 davon entfallen auf der
harten Lockdown in den nächsten Wochen mit etwas Optimismus in das neue
                                                                                                 Passivseite auf
Jahr. Das an zahllosen Stellen geleistete Bürgerengagement zeichnet unsere
                                                                                                 - das Eigenkapital                  5.413.191,83 Euro
Stadt aus und macht uns Hoffnung. Das konnten wir gerade 2020 wohltuend
                                                                                                 - die empfangenen
spüren. Ich möchte stellvertretend das neue Nachbarschaftshilfe Netzwerk
                                                                                                 Ertragszuschüsse                      152.591,08 Euro
Mössingen nennen. Dank diesem Netzwerk konnte im ersten Lockdown viele
                                                                                                 - die Rückstellungen                   23.926,21 Euro
Menschen sehr schnell, quasi von Null auf Hundert geholfen werden.
                                                                                                 - die Verbindlichkeiten             1.939.939,98 Euro
Allen Menschen, die sich in irgendeiner Form für die Allgemeinheit eingesetzt
                                                                                           2.2    Jahresgewinn/Jahresverlust                                      - 0 - Euro
haben, gilt insofern mein herzlicher Dank! Ich bitte sie weiterhin um diesen
wertvollen Einsatz für unsere Stadt und ihre Stadtteile.                                   2.2.1 Summe der Erträge                   2.362.693,34 Euro
Leider brachte das vergangene Jahr auch Trauer über uns.                                   2.2.2 Summe der Aufwendungen              2.362.693,34 Euro
Erinnern möchte ich an dieser Stelle auch an Bürgermeister Hans Auer. Unser
                                                                                           3.    Entlastung der Betriebsleitung
einziger noch lebender Ehrenbürger verstarb am 4. Juli kurz vor Vollendung
seines 81. Lebensjahres. Mit ihm haben wir einen Menschen verloren, der für                Die Betriebsleitung wird entlastet (§ 16 Abs.3 Ziffer 3 Eigenbetriebsgesetz i. V.
unsere Stadt außerordentlich viel geleistet hat und sich vorbildlich bis zuletzt für       m. § 7 Verbandssatzung).
die Bürgerinnen und Bürger mit seinem besonderem Charme, mit seinem feinen
                                                                                           II. Auslegung des Jahresabschlusses:
Humor und großem persönlichen Engagement für Mössingen eingesetzt hat.
                                                                                           Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Abwasserverbandes Steinlach-
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
                                                                                           Wiesaz für das Wirtschaftsjahr 2019 werden gemäß § 16 Abs. 4 Eigenbe-
liebe Kolleginnen und Kollegen,
                                                                                           triebsgesetz in der Zeit von Mittwoch, 23.12.2020 bis Mittwoch, 13.01.2021 (je
bitte sehen Sie es mir nach, dass ich manches ebenfalls Erwähnenswerte nicht               einschließlich) im Verwaltungsgebäude der Kläranlage des Abwasserverbandes
ansprechen konnte oder auch schlicht vergessen habe. Sehr viel wurde im                    Steinlach-Wiesaz, Langer Wasen 9, 72144 Dußlingen öffentlich ausgelegt und
vergangenen Jahr gearbeitet, sehr viel ist passiert!                                       können während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag 7.00 – 16.40 Uhr,
                                                                                           Freitag 7.00 – 12.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Ganz besonders bedanke ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen der
Stadt Mössingen mit allen Verwaltungs- und Betriebsbereichen, das sind über                Dußlingen, 15.12.2020
450 Menschen die bei uns arbeiten. Ich danke für ihren Einsatz für die Stadt
                                                                                           Thomas Hölsch
Mössingen und für das Vertrauen und die Unterstützung. Sie haben im zu Ende
                                                                                           Verbandsvorsitzender
gehenden Jahr hart gearbeitet und durch ihren Einsatz nicht nur dafür gesorgt,
den durch die Pandemie geprägten Alltag zu meistern, sondern unsere Stadt
mit Erfolg wieder ein gutes Stück voranzubringen.
Ihnen, liebe Damen und Herren Gemeinde- und Ortschaftsräte, meinen ehren-
amtlichen Stellvertretern und den beiden Ortsvorstehern danke ich für Ihre                 Zweckverband Steinlach-Wasserversorgung
Unterstützung und die gute Zusammenarbeit. Ich danke der Presse für die
Berichterstattung und den Bürgerinnen und Bürgern für das Interesse an der                 Mitteilung des aktuellen Trinkwasserhärtebereichs im Versorgungsgebiet
Kommunalpolitik. Für das an vielen Stellen geleistete bürgerschaftliche Enga-              des Zweckverbandes Steinlach-Wasserversorgung
gement danke ich ganz besonders. Ich danke unseren Unternehmern, danke                     Gemeinde Dußlingen, Gemeinde Nehren, Gemeinde Ofterdingen,
Handel und Gewerbe, unseren Gästen und allen Bürgerinnen und Bürger, die                   Stadt Mössingen (Talheim und Öschingen bleiben unverändert)
unsere Stadt – jeder auf seine Art – mittragen.
                                                                                           Der Zweckverband Steinlach-Wasserversorgung als Wasserversorgungsun-
Weihnachten und der Jahreswechsel werden dieses Mal anders sein. Ich                       ternehmen hat dem Verbraucher den Härtebereich mindestens einmal jährlich,
wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen glückliches und                      ferner bei jeder vorübergehenden Änderung des Härtebereichs gemäß dem
erfolgreiches, vor allem aber ein gesundes Jahr 2021.                                      geltenden „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ mitzuteilen.
Bitte denken Sie positiv und bleiben Sie negativ!                                          õ Das Trinkwasser für Dußlingen, Nehren, Ofterdingen und Mössingen ist
                                                                                               mit 2,39 mmol/1 Calciumcarbonat je Liter (entsprechend ehemals 13,0°
     Elektronischer Sitzungsdienst: Unter der Internetadresse https://www.                     dH Gesamthärte) dem Härtebereich mittel (ehemals Härtebereich 2)
     ratsinfo-moessingen.de/bi/info.php steht die Tagesordnung und die Druck-                  zuzuordnen.
sachen jeder öffentlichen Sitzung des Gemeinderats und seiner Ausschüsse                   Für Rückfragen steht Ihnen der Zweckverband Steinlach-Wasserversorgung
zur Verfügung. Außerdem bietet das Ratsinformationssystem umfangreiche                     gerne unter der Rufnummer 0 74 73 / 370-311 in der Zeit von 8.00- 12.00 Uhr
Recherchemöglichkeiten.                                                                    sowie 14 .00 - 16 .00 Uhr zur Verfügung.
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                                          6                                             Freitag, 18. Dezember 2020

                                                                                                                                        EUR            EUR           EUR
       Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung 2020                                                 Veranschlagte Änderung des
           sowie des Nachtragwirtschaftsplans 2020                                               2.11
                                                                                                      Finanzierungsmittelbestands,
                                                                                                                                         - 2.783.000   + 1.506.800     - 1.276.200
                                                                                                      Saldo des Finanzhaushalts
           des Eigenbetriebs Stadtwerke Mössingen                                                     (Saldo aus 2.7 und 2.10)
       und Auslegung des Nachtraghaushaltsplanes 2020
Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 10.12.2020 die Gesetz-                                                 § 2 Kreditermächtigung
mäßigkeit der vom Gemeinderat der Stadt Mössingen am 16.11.2020 beschlos-                        Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
senen Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 sowie des am                          Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird von
24.11.2020 beschlossenen Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt-                       bisher                                                     1.700.000 EUR
werke Mössingen bestätigt und zum Vollzug freigegeben.
Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragswirtschaftsplan werden nach-                      auf                                                        1.000.000 EUR
folgend öffentlich bekannt gemacht:                                                              festgesetzt.
           I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Mössingen                                                           § 3 Verpflichtungsermächtigungen
                        für das Haushaltsjahr 2020                                               Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat                         Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investiti-
der Gemeinderat am 16.11.2020 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für                         onen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermäch-
das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:                                                              tigungen), wird von
                                                                                                 bisher                                                     6.470.000 EUR
                § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
                                                                                                 auf                                                        1.920.000 EUR
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge
und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu                          festgesetzt.
leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt:                                                                                § 4 Kassenkredite
                                                                                                 Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht verändert.
                                             Ansatz        Nachtrag       Neuer Ansatz
                                             2020          2020           2020                   Mössingen, den 10.12.2020
                                                           (+/-)                                 gez.
                                             EUR           EUR            EUR                    Michael Bulander
1. Ergebnishaushalt                                                                              Oberbürgermeister

1.1     Ordentliche Erträge                  53.696.000     - 1.200.000      52.496.000          Hinweis:
                                                                                                 In der Satzung über die Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer vom
1.2     Ordentliche Aufwendungen             54.332.000      - 890.000       53.442.000
                                                                                                 09.12.1991 i. d. F. 02.03.2020/21.09.2020 wurde geregelt:
                                                                                                 1. Realsteuerhebesätze
        Veranschlagtes ordentliches                                                              Die Steuersätze (Hebesätze) werden neu festgesetzt
1.3     Ergebnis                               - 636.000     - 310.000          - 946.000        a) für die Grundsteuer:         ab 01.01.2020 auf
        (Saldo aus 1.1 und 1.2)                                                                       - Grundsteuer A                                           320 v.H.
1.4     Außerordentliche Erträge                      0    + 1.100.000          1.100.000             - Grundsteuer B                                           380 v.H.
                                                                                                 b) für die Gewerbesteuer        ab 01.01.2020 auf              360 v.H.
1.5     Außerordentliche Aufwendungen                 0               0                  0                                       ab 01.01.2021 auf              380 v.H.
                                                                                                      der Steuermessbeträge.
        Veranschlagtes Sonderergebnis                                                            2. Fälligkeit von Kleinbeträgen bei der Grundsteuer
1.6                                                   0    + 1.100.000          1.100.000
        (Saldo aus 1.4 und 1.5)
                                                                                                 Kleinbeträge bei der Grundsteuer werden wie folgt fällig:
        Veranschlagtes                                                                           a) am 15. August mit dem vollen Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht
1.7     Gesamtergebnis                         - 636.000     + 790.000          + 154.000             übersteigt,
        (Summe aus 1.3 und 1.6)                                                                  b) am 15. Februar und am 15. August je mit der Hälfte des Jahresbetrags,
                                                                                                      wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.
                                             Ansatz        Nachtrag       Neuer Ansatz
                                             2020          2020           2020
                                                                                                           II. Wirtschaftsplan der Stadtwerke Mössingen
                                                           (+/-)                                                     für das Wirtschaftsjahr 2020
                                             EUR           EUR            EUR
                                                                                                 Aufgrund von §14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat
2. Finanzhaushalt                                                                                am 24.11.2020 folgenden Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr
                                                                                                 2020 beschlossen:
       Einzahlungen aus laufender
2.1                                          52.598.000     - 1.108.000      51.490.000          Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird wie folgt geändert:
       Verwaltungstätigkeit

       Auszahlungen aus laufender
                                                                                                 1. Die Erträgen/Aufwendungen bzw. Einnahmen/Ausgaben
2.2
       Verwaltungstätigkeit
                                             50.357.000     - 1.133.000      49.224.000              erhöhen sich um je 142.000 Euro auf                     26.767.000 Euro
       Zahlungsmittelüberschuss                                                                     davon im Erfolgsplan mit Erträgen und
2.3    /-bedarf des Ergebnishaushalts         2.241.000       + 25.000          2.266.000           Aufwendungen von je                                    22.303.000 Euro
       (Saldo aus 2.1 und 2.2)                                                                      im Vermögensplan mit Einnahmen
       Einzahlungen
                                                                                                    und Ausgaben von je                                     4.464.000 Euro
2.4                                           4.279.000       - 767.600         3.511.400
       aus Investitionstätigkeit                                                                 2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
                                                                                                    Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
       Auszahlungen                                                                                 (Kreditermächtigung) reduziert sich um 1.241.000 Euro auf 709.000 Euro
2.5                                          10.846.000     - 2.949.400         7.896.600
       aus Investitionstätigkeit
                                                                                                 3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.
       Veranschlagter
       Finanzierungsmittelüberschuss                                                             4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht verändert.
2.6                                          - 6.567.000    + 2.181.800      - 4.385.200
       /-bedarf aus Investitionstätigkeit                                                        Mössingen, den 10.12.2020
       (Saldo aus 2.4 und 2.5)
       Veranschlagter
                                                                                                 gez.
       Finanzierungsmittelüberschuss                                                             Michael Bulander
2.7                                          - 4.326.000    + 2.206.800      - 2.119.200         Oberbürgermeister
       /–bedarf
       (Saldo aus 2.3 und 2.6)
                                                                                                 Der Nachtragshaushaltsplan sowie der Nachtragswirtschaftsplan des
2.8
       Einzahlungen aus
                                              1.700.000       - 700.000         1.000.000        Eigenbetriebs Stadtwerke für das Jahr 2020 werden gemäß § 4 Abs. 3 GemO
       Finanzierungstätigkeit                                                                    in Verbindung mit § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit von Montag, 21.12.2020 bis
       Auszahlungen                                                                              Mittwoch, 30.12.2020 – je einschließlich – bei der Stadtverwaltung Mössingen
2.9                                             157.000               0          157.000
       aus Finanzierungstätigkeit                                                                öffentlich ausgelegt. Das Rathaus ist aufgrund der Pandemie nur nach vorhe-
       Veranschlagter                                                                            riger Terminabsprache betretbar. Bürger, die Einsicht nehmen möchten werden
       Finanzierungsmittelüberschuss                                                             gebeten, unter der Rufnummer 07473/370-140 einen Termin zu vereinbaren.
2.10                                          1.543.000       - 700.000          843.000
       /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit                                                       Der Haushaltsplan kann außerdem über die Homepage der Stadt Mössingen
       (Saldo aus 2.8 und 2.9)                                                                   eingesehen werden: https://www.moessingen.de/Finanzen
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                              7                                                        Freitag, 18. Dezember 2020

                               Satzung
                   zur Änderung der Verbandssatzung
                des Abwasserverbandes Steinlach-Wiesaz
                                                                                         Die Stadtverwaltung informiert
Aufgrund von § 5 Abs. 1 und 3 sowie § 6 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale           Aktuelle Informationen aus der Stadtverwaltung finden Sie auch in den sozialen
Zusammenarbeit (GKZ) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-             Medien auf Facebook, Instagram, YouTube, XING und LinkedIn unter dem
berg (GemO) hat die Verbandsversammlung am 14.12.2020 folgende Satzung
                                                                                     Namen „Stadt Mössingen“.
zur Änderung der Verbandssatzung vom 06.12.2012 beschlossen:
                                  Artikel 1
         In § 4 wird nach Absatz 8 folgender Absatz 9 neu eingefügt:
(9) Notwendige Sitzungen der Verbandsversammlung können nach Maßgabe
    von § 37 a Gemeindeordnung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder
    im Sitzungsraum durchgeführt werden. Bei öffentlichen Sitzungen muss
    eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich zugäng-
    lichen Raum erfolgen.                                                                     `````                 Wir gratulieren                    `````
                                  Artikel 2
              § 5 Abs. 4 Verbandsvorsitzender und Stellvertreter
                           wird wie folgt geändert:                                  Am Samstag, dem 19. Dezember 2020, werden:
                                                                                     Gisela Olbert, Butzenbadstr. 58                                                       80 Jahre
(4) Der Verbandsvorsitzende nimmt die Geschäfte der laufenden Verwaltung             Christine Steinhilber, Butzenbadstr. 103                                              75 Jahre
    wahr. Er ist Vorsitzender der Verbandsversammlung, vertritt den Verband          Ivo Čondrić, Johannes-Gutenberg-Str. 29                                               70 Jahre
    und vollzieht die Beschlüsse seiner Organe. Ihm sind ferner folgende
    Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits         Am Sonntag, dem 20. Dezember 2020, wird:
    um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt:                                   Heinz-Harald Schubsky, Kolberger Str. 32                                              70 Jahre
    a) Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bezüglich der Vergabe von                Am Mittwoch, dem 23. Dezember 2020, wird:
        Arbeiten und Lieferung bei Beträgen von nicht mehr als 250.000,00            Sylvia Trautwein, Edelmansweg 33                                                      70 Jahre
        Euro im Einzelfall;                                                          Am Donnerstag, dem 24. Dezember 2020, wird:
    b) Die Zustimmung von überplanmäßigen oder außerplanmäßigen                      Frieda Becker, Draisweg 10/2                                                          80 Jahre
        Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu
        50.000,00 Euro im Einzelfall;                                                Am Freitag, dem 25. Dezember 2020, wird:
    c) Die Einstellung und Entlassung sowie sonstige personalrechtliche              Ruth Majer, Paulinenstr. 6                                                            70 Jahre
        Entscheidungen von Beschäftigten innerhalb des durch den Stel-
        lenplan vorgegebenen Rahmens oder durch Tarifrecht geltenden                 Geänderter Ablauf der Altpapiersammlung
        Bestimmungen, ausgenommen die Einstellung und Entlassung des
        Geschäftsführers des Abwasserverbands und des Betriebsleiters der            am Samstag,19.12.2020 in Mössingen, Belsen, Bästenhardt
        Verbandskläranlage;                                                          und Bad Sebastiansweiler
    d) Die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen              Auf Grund der Tatsache, dass dem Musikverein Mössingen für die Altpapier-
        Freigiebigkeitsleistungen bis zu 5.000,00 Euro im Einzelfall;                sammlung keine Pressmüllfahrzeuge zur Verfügung stehen, findet die Altpa-
    e) Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen                   piersammlung am Samstag, 19.12.2020 in Mössingen, Belsen, Bästenhardt
        Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 25.000,00          und Bad Sebastiansweiler nicht wie gewohnt als Bündelsammlung, sondern
        Euro im Einzelfall;                                                          wie bereits im Frühjahr als Bringsammlung statt.
    f) Die Veräußerung von beweglichen Vermögen bis zu 25.000,00 Euro
        im Einzelfall.                                                               An folgenden Standorten werden Entsorgungsmöglichkeiten bereitgestellt:
                                  Artikel 3                                          1. Freibadparkplatz Mössingen
                     § 7 Abs. 4 erhält folgende Fassung:                             2. Parkplatz Langgass-Schule
                                                                                     3. Parkplatz Steinlachhalle
(4) Die Aufsicht über die Kassen- und Rechnungsführung übt der Verbandsvor-          4. Ernwiesenstadion Belsen
    sitzende aus. Die Eigenprüfung wird durch das Amt für Rechnungsprüfung
    und Datenschutz der Stadt Reutlingen durchgeführt.                               Das Altpapier kann an den oben genannten Standorten in der Zeit von 7.30
                                                                                     bis 16.00 Uhr angeliefert werden.
                                   Artikel 4
                                                                                     Die „Altpapiersammlung“ wird vom Musikverein Mössingen durchgeführt.
Diese Satzung zur Änderung der Verbandsatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft
                                                                                     Die Handhabung in den Ortschaften Öschingen und Talheim entnehmen Sie
Dußlingen, 15.12.2020                                                                bitte unter den Bekanntmachungen der Ortschaften.
Thomas Hölsch                                                                        Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.
Verbandsvorsitzender

                                                                                     Mössinger
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein-
deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim
Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,

                                                                                     Amtsblatt
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
dieser Satzung geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über
die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
                                                                                     erscheint ein Mal wöchentlich, in der Regel am Freitag. Anzeigen- und Redaktionsschluss
                                                                                     mittwochs um 12.00 Uhr.
                                                                                     Herausgeber: Stadt Mössingen. Verlag: FRITZ-DRUCK, Telefon (0 74 73) 94 45 55, Telefax
                                                                                     (0 74 73) 94 45 45, Zeppelinstraße 19, 72116 Mössingen-Bästenhardt.
                                                                                     eMail: fritzdruck@t-online.de
                                                 Weihnachts-                         Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Berichte über Sitzungen des Ge-
                                                                                     meinderats und seiner Ausschüsse und anderer Veröffentlichungen der Stadtverwaltung ist
                                                                                     Oberbürgermeister Michael Bulander oder sein Vertreter im Amt. Für den Inhalt der Beiträge
                                 glückwunschanzeigen                                 unter der Rubrik „Aus den Fraktionen“ sind die Fraktionen verantwortlich. Für den übrigen Teil
                                                                                     und die Anzeigen: Gertrud Fritz im Verlag.
                          im »AMTSBLATT«                                             Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 23 vom 1. 1. 2020. Erfüllungsort Mössingen. Gerichtsstand
                                                                                     Tübingen. Bezugspreis bei Zustellung im Stadtgebiet Mössingen 12 Euro halbjährlich (im Banklast-
                                                                                     schriftverfahren) einschließlich 5 % Mehrwertsteuer. Einzelpreis 50 Cent. Abbestellungen sind nur
                                             jetzt aufgeben!                         zum 30. 6. und 31. 12. möglich und müssen einen Monat vorher beim Verlag schriftlich vorliegen.
                                                                                     Falls durch Eintritt höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung keine Ausgabe geliefert werden kann,
                                                                                     ist eine Entschädigung ausgeschlossen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder (auch
                                                                                     wenn Rückporto beiliegt), kann keine Gewähr übernommen werden.
                                                                                     Gedruckt auf Naturpapier, PEFC-zertifiziert.
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                                  8                                                 Freitag, 18. Dezember 2020

                                                                                                                                                                      Stand: 15.12.2020

 Winter-Lockdown in Baden-Württemberg vom 16. Dezember bis 10. Januar
       Kontaktbeschränkungen                                      Weihnachten                                           Bildung & Betreuung
       Maximal fünf Personen aus bis zu zwei                       Ausnahmeregelung vom 24. bis                         • Schulen und Kitas schließen.
       Haushalten. Kinder bis einschließlich 14 Jahre              26. Dezember:                                        • Notbetreuungen werden eingerichtet.
       werden bei der Personenanzahl nicht mitgezählt.             • Ein Haushalt plus weitere vier über den              Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas
                                                                     eigenen Hausstand hinausgehende                      vor Ort.
                                                                     Personen aus dem engsten Familienkreis.            • Fernunterricht für Schüler*innen der
       Ausgangsbeschränkungen                                        In privaten Härtefällen darf eine der vier           Abschlussklassen.
       Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung                  Personen von außerhalb des engsten                 • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
       ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:                  Familienkreises stammen.                             schließen ab dem 16. Dezember.
                                                                     Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden          • Fahr-, Flug- und Bootsschulen unter Hygiene.
       Bei Nacht (20 Uhr bis 5 Uhr):                                 nicht mitgezählt.                                    auflagen geöffnet.
       • Ausübung beruflicher Tätigkeiten.                         • Besuch von privaten Veranstaltungen auch
       • Inanspruchnahme medizinischer und                           nach 20 Uhr möglich.
         veterinärmedizinischer Leistungen.                                                                             Reisen
       • Begleitung unterstützungsbedürftiger                                                                            Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
         Personen und Minderjähriger, Sorge- und                  Silvester & Neujahr                                    sowie Besuche von und zu Verwandten.
         Umgangsrecht.
       • Begleitung Sterbender und Personen in akut               Keine Ausnahme der Kontakt-                            Nicht gestattet:
         lebensbedrohlichen Zuständen.                            und Ausgangsbeschränkungen!
                                                                                                                          Touristische Busreisen
       • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.               • Verkauf von Pyrotechnik verboten.
                                                                  • Ansammlungen und Zünden von                           Touristische Übernachtungsangebote
         Gassi gehen oder füttern.                                                                                         (auch Campingplätze)
       • Besuch von religiösen Veranstaltungen.                     Pyrotechnik im öffentlichen Raum
       • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der                  verboten.
                                                                                                                         Keine Ausnahmen an Weihnachten!
         öffentlichen Ordnung.
       • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8                                                                         Weiterhin möglich:
         des Grundgesetzes.                                                                                               Geschäftsreisen
                                                                 Arbeiten                                                 Reisen und Übernachten in besonderen
       Bei Tag (5 Uhr bis 20 Uhr) zusätzlich:                    • Home Office, sofern möglich.                             Härtefällen
       • Besuch der Notbetreuung in Schulen und Kitas.           • Betriebsferien vom 16. Dezember bis
       • Sport und Bewegung an der frischen Luft                   10. Januar, sofern möglich.
         ausschließlich alleine, mit Angehörigen des             • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
         eigenen Haushalts oder mit einer weiteren,                und Geschäftsbetriebes, sofern notwendig.
         nicht im selben Haushalt lebenden Person.               • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
       • Erledigung von Einkäufen.                                 Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
       • Wahrnehmung von Dienstleistungen.                         Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                                                                   (auch im Freien).
                                                                 • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                                   auflagen.

                                                                                                                          Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                      Stand: 15.12.2020

 Winter-Lockdown in Baden-Württemberg vom 16. Dezember bis 10. Januar
         Einzelhandel                                                                                                 Gastronomie
          Der Einzelhandel schließt vom 16. Dezember bis 10. Januar.                                                  Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen aller Art
                                                                                                                      bleiben geschlossen.
          Lediglich Geschäfte mit Produkten für den           Besonderheiten:                                         • Ausnahme für Speisen zur Abholung
          täglichen Bedarf bleiben geöffnet:                  • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe                      (bis 20 Uhr) oder Lieferung.
                                                                können Lieferdienste anbieten. Abhol-                 • Ausschank und Verzehr von alkoholischen
             Babyfachmärkte                                    angebote sind nicht gestattet.                          Getränken im öffentlichen Raum verboten.
             Bäckereien und Konditoreien                     • Baumärkte und Verkaufstätten für
             Banken                                            Baustoffe und Gartenbedarf schließen
             Drogerien                                         für den Publikumsverkehr, können                      Veranstaltungen
          
          
              Getränkemärkte
              Großhandel
                                                                jedoch für gewerbliche Kunden und
                                                                Landwirt*innen einen Abholservice einrichten.
                                                                                                                     Zusammenkünfte und Veranstaltungen im
             Hörgeräteakustiker                              • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen              öffentlichen Raum sind verboten.
             Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten             Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin           Ausnahmen:
              sowie Ersatzteilverkauf                           arbeiten.                                             • Gerichtsverhandlungen.
             Lebensmittelmärkte                              • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle              • Sitzungen, die der öffentliche Sicherheit und
             Metzgereien                                       Waren verkaufen, wenn die Produkte für                  Ordnung dienen.
             Optiker                                           den täglichen Bedarf überwiegen.                      • Betriebsversammlungen.
             Orthopädieschuhtechniker                          Sollte das Sortiment der verbotenen                   • Prüfungen und deren Vorbereitung.
             Poststellen und Paketshops, aber ohne             Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit             • Eheschließungen.
              den Verkauf von weiteren Waren                    einer räumlichen Abtrennung lediglich die             • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
             Reformhäuser                                      Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen.                dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe).
             Reinigung und Waschsalons
             Reise- und Kundenzentren für den                Regelung für offene Geschäfte:
              öffentlichen Verkehr                            • Geschäfte mit weniger als 10 m²                       Gesundheit & Soziales
             Sanitätshäuser                                    Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in.                • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
             Tafeln                                          • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e                      Pflegeheimen, Senioren- und
             Tankstellen                                       Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche.                       Behinderteneinrichtungen.
             Tierbedarf- und Futtermärkte                    • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:            • Keine Isolation der Betroffenen.
             Verkauf von Weihnachtsbäumen im Freien            ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für               • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
             Wochenmärkte                                      den Lebensmitteleinzelhandel).                          SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen
             Zeitschriften- und Zeitungskioske               • Maskenpflicht vor den Geschäften und                    und Besucher*innen.
                                                                auf den Parkplätzen.                                  • Regelmäßige, verpflichtende Tests
          Eine vollständige Liste finden Sie auf              • Gesteuerter Zutritt.                                    des Pflegepersonals von Alten- und
          Baden-Württemberg.de.                               • Warteschlangen vermeiden.                               Pflegeheimen.

                                                                                                                          Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                        9                                              Freitag, 18. Dezember 2020

                                                                                                                                                         Stand: 15.12.2020

 Winter-Lockdown in Baden-Württemberg vom 16. Dezember bis 10. Januar
       Dienstleistungen                                  Kultur- und Freizeitgestaltung                     Sport
       Geschlossen:                                      Kultur- und Freizeiteinrichtungen                  Sport entweder alleine, zu zweit oder
        Friseurbetriebe                                 bleiben geschlossen.                               mit Angehörigen des eigenen Haushalts im
        Hundesalons und ähnliche Einrichtungen                                                             öffentlichen Raum sowie auf öffentlichen oder
                                                         Geschlossen:                                       privaten weitläufigen Sportanlagen oder -stätten
        Kosmetikstudios
                                                          Ateliers (Publikumsverkehr)                      im Freien erlaubt. Kinder bis einschließlich
        Kosmetische Fußpflegesalons                                                                        14 Jahre werden nicht mitgezählt.
                                                          Ausflugsschiffe
        Massage- und Wellnessbetriebe
                                                          Bibliotheken und Archive
        Nagelstudios                                                                                       Alle weiteren öffentlichen und privaten
                                                          Camping- und Wohnmobilstellplätze
        Piercingstudios                                                                                    Sportstätten sind für den Publikumsverkehr
                                                          Diskotheken und Clubs                            geschlossen:
        Prostitutionsgewerbe
                                                          Freizeitparks und Indoorspielplätze               Fitnessstudios aller Art
        Sonnenstudios
                                                          Kinos und Autokinos                               Schwimm- und Spaßbäder
        Tattoostudios
                                                          Kletterparks (drinnen und draußen)                Tanz- und Balettschulen
       Geöffnet sind medizinisch notwendige               Konzerte und Kulturhäuser                         Thermen und Saunen
       Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in             Krabbelgruppen                                    Vereinssportstätten
       den Bereichen:                                     Messen                                            Wettkampf-, Mannschafts- und
        Ergotherapie                                     Museen und Ausstellungen                            Kontaktsportstätten
        Fußpflege/Podologie                              Opern
        Logopädie                                                                                           Yogastudios
                                                          Spielbanken- und hallen
        Nagelpflege
                                                          Theater                                          Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet:
        Physiotherapie
        Rehasport                                        Tierparks                                         Golfplätze
                                                          Volksfeste o.ä.                                   Hundesportplätze
                                                          Wettannahmestellen                                Reitanlagen
       Religionsausübung                                  Zirkusse                                          Tennissplätze
                                                                                                            Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts-
       Gottesdienste und Beerdigungen unter               Zoologische und botanische Gärten
                                                                                                            räume ist nicht gestattet.
       Hygieneauflagen.
       • Einhalten der AHA-Regeln über die               Geöffnet:
                                                                                                            Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder
         gesamte Dauer.                                   Spielplätze im Freien
                                                                                                            Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.
       • Kein Gemeindegesang.                             Wandern und Spazieren

                                          Abstand    Hygiene          Alltagsmaske           Corona-App   regelmäßig
                                           halten   praktizieren          tragen               nutzen        lüften
                                                                                                             Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de

                                                          Zur Situation in Einzelhandel und Gastronomie
                                              Seit Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis voraussichtlich 10. Januar
                                              2021 sind große Teile unseres Einzelhandels in Mössingen wieder
                                              von einer Schließung betroffen. Leider trifft es damit wieder die
                                              kleineren inhabergeführten Geschäfte, wie z. B. Mode, Schuhe,
 Juweliere, Geschenke, Spielwaren oder Blumen. Viele der Geschäfte haben ersatzweise einen Lieferdienst
 eingerichtet. Auch die Gastronomie und viele Dienstleistungsunternehmen sind geschlossen, bieten aber vielfach
 weiter Abhol- und Lieferdienste. Bitte fragen Sie telefonisch bei den Betrieben nach oder besuchen Sie deren
 Internetseiten.
 Wir möchten Ihnen an dieser Stelle Danke sagen für Ihre Unterstützung in den letzten Tagen und Wochen! Die
 Kundschaft in Mössingen und aus der Umgebung zeigt sich in dieser Zeit in den meisten Fällen verständnisvoll
 und loyal.
 Diese Unterstützung wird jetzt auch weiterhin benötigt. Nutzen Sie die angebotenen Lieferdienste oder kaufen
 Sie den Mössinger Einkaufsgutschein als Geschenk zu Weihnachten. Sie können ihn weiterhin zum Beispiel bei
 der VR Bank oder der Kreissparkasse kaufen, außerdem hat der HGV Mössingen nun zusätzlich einen einfachen
 Online-Kauf des Gutscheins möglich gemacht. Schauen Sie unter www.hgv-moessingen.de
 Beim Stempel-Gewinnspiel „Mössingen legt los“ läuft im Dezember eine große Sonderverlosung mit 10 attraktiven
 Preisen. Für jeden Einkauf erhalten Sie in dieser Zeit zwei Stempel anstatt einem.
 Sie können Ihre vollen Gewinnkarten weiterhin einwerfen. Die Losbox, die seither bei Mode Muschler stand, wird
 vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 vorübergehend bei Optik Nill (Bahnhofstraße 5, im Gesundheitszentrum) stehen.
 Wegen der aktuellen Schließung wird die Ziehung der Preise nicht Ende Dezember, sondern erst Ende Januar
 2021 stattfinden. Sie haben also noch bis 31.01.2021 Zeit, Ihre Gewinnkarten zu füllen und an der Sonderverlo-
 sung teilzunehmen!
 Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                     10                                 Freitag, 18. Dezember 2020

     Öffnungs- bzw. Schließzeiten über Weihnachten
     und den Jahreswechsel

     Das Mössinger Rathaus, das Standesamt, die Stadtwerke und die Ortschaftsverwaltungen
     Öschingen und Talheim bleiben vom 23. Dezember 2020 bis zum 3. Januar 2021
     geschlossen.

     Bereitschaftsdienst Standesamt:
     Für die Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt am 23.12.2020
     ganztägig von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.

     Zu folgenden Zeiten ist jeweils ein Bereitschaftsdienst eingerichtet:

     Montag, 28.12.2020: 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr
     Mittwoch, 30.12.2020: 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr

     Der Bereitschaftsdienst ist unter der Rufnummer 07473/370-210 bzw. 370-212 zu
     erreichen. Bitte beachten Sie, dass das Standesamt außerhalb dieser Zeiten nicht zu
     erreichen ist.

     Bereitschaftsdienst Stadtwerke:
     Der 24-Stunden-Bereitschaftsdienst der Stadtwerke steht Ihnen bei Störungen der
     Strom- oder Wasserversorgung unter den folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
     Strom:           0172 / 7722608
     Wasser:          0171 / 7326720
     Bei Störfällen im Gasnetz der Stadt Mössingen liegt die Zuständigkeit bei der FairNetz
     GmbH Reutlingen. Der 24-Stunden-Bereitschaftsdienst ist unter den folgenden
     Telefonnummern zu erreichen: Telefon: 07121 / 582-3628 oder 07121 / 582-322.

     Bereitschaftsdienst Verwaltung für Notfälle:
     Für absolute Notfälle (z. B. im Zusammenhang mit Fragen zu Corona, die sich nicht über die Internetseiten
     www.baden-württemberg.de oder www.kreis-tuebingen.de klären lassen oder sonstige Notfälle)
     ist werktags auch während der Schließtage unter der Telefonnummer 370-205 jemand
     zu erreichen.

     Ab dem 4. Januar 2021 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten zu erreichen.
Mössinger Amtsblatt                                                                  11                                              Freitag, 18. Dezember 2020

Die Stadtverwaltung Mössingen informiert zur Wintersaison 2020/2021

I. Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger                                             Wann darf Streusalz verwendet werden?
                                                                                          Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind umweltschädlich und dürfen
1. Allgemeines                                                                            daher grundsätzlich nicht gestreut werden. Sie dürfen ausnahmsweise
Die Straßenanlieger müssen innerhalb der geschlos-                                        und nur dann gestreut werden, wenn Glätte nicht auf andere zumutbare
senen Ortslage die angrenzenden Gehwege                                                   Weise beseitigt werden kann (z. B. Eisregen, starke Gefälle oder entspre-
(einschließlich derjenigen an Ortsdurchfahrten)                                           chende Gefahrenstücke). Die Stoffe sind jedoch auf das hierfür unbedingt
nach Maßgabe der Streupflichtsatzung reinigen, bei                                        notwendige Maß zu beschränken. Sie dürfen nicht in unmittelbarer Nähe
Schneeanhäufungen räumen sowie bei Schnee- und                                            von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen verwendet werden.
Eisglätte bestreuen.
                                                                                          Warum kein Streusalz?
2. Wer ist Straßenanlieger?                                                               Salz ist schädlich für Pflanzen und Grundwasser: Es ist einer der Schadfak-
Straßenanlieger sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer               toren, der das langsame, aber sichere Absterben von Bäumen und Sträuchern
öffentlichen Verkehrsfläche (Straßen, Wege, Plätze) liegen oder von ihr einen             verursacht..
Zugang haben. Besitzer sind Mieter und Pächter, die das Grundstück ganz
oder teilweise nutzen.                                                                    8. Zu welchen Zeiten muss geräumt und gestreut werden?
                                                                                          Die Gehflächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis
3. Was ist zu räumen und zu streuen?                                                      8.00 Uhr geräumt und bestreut sein.
● Gehwege                                                                                 Wenn nach diesem Zeitpunkt erneut Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte
● Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn, falls auf keiner Straßen-                  auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen.
    seite Gehwege vorhanden sind (auf 1,50 m Breite)                                      Die Pflicht endet um 20.00 Uhr.
● Gemeinsame Rad- und Gehwege
● Friedhof-, Schul-, Kirch- und sonstige Fußwege                                          9. Was sollte sonst noch beachtet werden?
                                                                                          Werfen Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn! Die Räumungsfahrzeuge
4. Gemeinsame Reinigungs-, Räum- und Streupflichten                                       drücken den Schnee auf den Gehweg oder in Ihre Einfahrt wieder zurück. Das
Sind mehrere Straßenanlieger gemeinsam verpflichtet, so haben sie durch                   ist bedauerlich, technisch aber leider nicht zu vermeiden.
geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten                 Geben Sie bitte Streufahrzeugen die Vorfahrt. Die Fahrzeuge kommen schneller
ordnungsgemäß erfüllt werden (z. B. Absprache nach geraden und ungeraden                  durch, und Sie selbst fahren sicherer auf gestreuten Straßen.
Tagen bzw. Wochen, Kehrwochenplan). In folgenden Fällen bestehen die                      Wenn Sie können, bei Schnee und Eis auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
Pflichten gemeinsam:                                                                      Sie fahren bequemer und sicherer.
●   Haben mehrere Grundstücke gemeinsam Zugang zur sie erschließenden                     10. Missachtung der Räum- und Streupflicht
    Straße oder liegen sie hintereinander zur gleichen Straße, so erstrecken              Wer seine Räum- und Streupflicht missachtet, handelt ordnungswidrig. Bei
    sich die gemeinsam zu erfüllenden Pflichten auf den Gehweg, der vor den               Unfällen können daneben Schadenersatzansprüche in beachtlicher Höhe auf
    unmittelbar angrenzenden Grundstücken liegt.                                          den Pflichtigen zukommen. Zu guter Letzt ist die Erfüllung der Räum- und
●   Hat eine Straße nur auf einer Seite einen Gehweg, so obliegen die                     Streupflicht auch eine Frage des gemeinschaftlichen Verhaltens.
    Verpflichtungen den Anliegern beider Straßenseiten gemeinsam.

5. Umfang der Räum- und Streupflicht                                                      II. Kostenlos Splitt für die Einwohner der Stadt Mössingen
Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehflächen auf mindestens 1,50 m Breite                Den im Rahmen der Streupflichtsatzung streu-
sowie die Zugänge zur Fahrbahn so zu räumen und zu bestreuen, dass sie von                pflichtigen Einwohnern der Stadt Mössingen
Fußgängern möglichst gefahrlos benutzt werden können.                                     stellt die Stadt kostenlos Splitt zum Streuen zur
                                                                                          Verfügung.
An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Straßeneinmündungen und
                                                                                          Im Interesse eines ordnungsgemäßen Winter-
Fußwegen sind genügend breite Durchgänge zu schaffen.
                                                                                          dienstes bitten wir, diese freiwillige Leistung
6. Wohin mit Schnee und Eis?                                                              nicht zu missbrauchen, etwa durch zweckfremde
Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf dem restlichen Teil der               Verwendung des Splitts oder Hamsterei (bitte nur
zu räumenden Fläche und nur soweit der Platz nicht ausreicht, am Rande der                haushaltsübliche Mengen entnehmen).
Fahrbahn aufzuhäufen. Nicht zulässig ist es, Schnee und Eis einfach auf die
Fahrbahn zu schieben (Verkehrshindernis). Bei entsprechenden Flächen am                   Es werden folgende Splittlagerstandorte zum Gehwegstreuen eingerichtet:
Fahrbahnrand ist der geräumte Schnee zur Grundstücksgrenze hin anzuhäufen.                Kernstadt Mössingen
Schnee, der mit Salz oder anderen auftauenden Stoffen vermischt ist, darf
nicht in unmittelbarer Nähe von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen oder auf                1.   Bad Sebastiansweiler Feldweg 9371 über B 27
Grünflächen gelagert werden.                                                               2.   Bädergasse an der Steinlach
Nach Eintritt von Tauwetter sind die Straßenrinnen und Straßeneinläufe so frei             3.   Christophstraße
zu machen, dass das Schmelzwasser ablaufen kann.                                           4.   Dachtelstraße Ecke Lange Straße
                                                                                           5.   Edelmannsweg Ecke Im Weiten Hart
7. Womit darf gestreut werden?                                                             6.   Falltorstraße Ecke Hafnergasse Parkplatz
Verwenden Sie zum Streuen nur Splitt, Sand, Granulat oder anderes abstump-                 7.   Falltorstraße gegenüber „Haus an der Steinlach“
fendes Material. Dies ausgestreute Material stellt keine Verschmutzung im Sinne            8.   Falltorstraße gegenüber Altenbegegnungsstätte „Altes Rathaus“
der Satzung über Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Mössingen                   9.   Freiherr-vom-Stein-Straße Omnibusbahnhof Parkplatz
dar und kann deshalb im Winter auf den Gehwegen bleiben, auch wenn es nicht               10.   Goethestraße beim Feuerwehrhaus
geschneit oder gefroren hat. Die Stadt ist dankbar, wenn Sie das Material nicht in        11.   Goethestraße Steinlachhalle Parkplatz westlich
den Mülleimer kippen oder gar verbotenerweise in die Kanalisation kehren. Erst            12.   Höfgasse Ecke Heuweg
im Frühjahr, wenn mit Schnee und Eisglätte nicht mehr zu rechnen ist, müssen              13.   Hornsteg Ecke Brunnenstraße Parkplatz
die Gehwege gereinigt werden. Eine andere Handhabung kann im Einzelfall                   14.   Johannes-Gutenberg-Straße / Wilhelm-Röntgen-Straße
notwendig sein, wenn das Streumaterial zum Beispiel auf einem Gehweg mit                  15.   Karl-Jaggy-Straße Ecke Forststraße
entsprechendem Gefälle, eine Verkehrsgefahr bedeutet. In einem solchen Fall               16.   Lange Straße bei Haus Nr. 63
müsste das Streugut unverzüglich beseitigt werden, sobald keine Schnee- und               17.   Lichtensteinstraße bei der „Langgass-Schule“
Eisglätte mehr vorhanden ist.                                                             18.   Lise-Meitner-Straße, Höhe Robert-Koch-Straße
Falls das Streugut nicht wieder verwendet werden soll, kann es vom Gehweg                 19.   Mittelgasse bei Haus Nr. 15
in den Kandel gekehrt werden, von wo es bei der nächsten Straßenkehrung                   20.   Schönblickstraße Ecke Dachtelstraße
beseitigt wird.                                                                           21.   Schulzentrum
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