Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik - Année politique Suisse
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Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik Suchabfrage 18.05.2019 Thema Keine Einschränkung Schlagworte Kultur, Medien und Sprachen Akteure Keine Einschränkung Prozesstypen Keine Einschränkung Datum 01.01.1989 - 01.01.2019 ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19
Impressum Herausgeber Année Politique Suisse Institut für Politikwissenschaft Universität Bern Fabrikstrasse 8 CH-3012 Bern www.anneepolitique.swiss Beiträge von Ackermann, Nadja Benteli, Marianne Bernet, Samuel Bühlmann, Marc Gerber, Marlène Giger, Nathalie Gökce, Melike Hirter, Hans Rinderknecht, Matthias Bevorzugte Zitierweise Ackermann, Nadja; Benteli, Marianne; Bernet, Samuel; Bühlmann, Marc; Gerber, Marlène; Giger, Nathalie; Gökce, Melike; Hirter, Hans; Rinderknecht, Matthias 2019. Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik: Kultur, Medien und Sprachen, 1989 - 2018. Bern: Année Politique Suisse, Institut für Politikwissenschaft, Universität Bern. www.anneepolitique.swiss, abgerufen am 18.05.2019. ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Chronik 1
Grundlagen der Staatsordnung 1
Rechtsordnung 1
Strafrecht 1
Grundrechte 1
Institutionen und Volksrechte 1
Bundesverwaltung - Organisation 1
Öffentliche Finanzen 2
Indirekte Steuern 2
Bildung, Kultur und Medien 3
Kultur, Sprache, Kirchen 3
Kulturpolitik 3
Kirchen und religionspolitische Fragen 8
Urheberrecht 10
Archive, Bibliotheken, Museen 10
Sprachen 10
Medien 21
Radio und Fernsehen 21
Presse 22
Medienpolitische Grundfragen 22
Parteien, Verbände und Interessengruppen 22
Verbände 22
Kultur, Medien und Sprachen 22
Arbeitnehmer, Gewerkschaften 22
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 IAbkürzungsverzeichnis
UNO Organisation der Vereinten Nationen
BAK Bundesamt für Kultur
ETH Eidgenössische Technische Hochschule
BFS Bundesamt für Statistik
GPK-NR Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates
EU Europäische Union
EDI Eidgenössisches Departement des Inneren
UNESCO Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und
Kultur
EWR Europäischer Wirtschaftsraum
SRG Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft
WAK-NR Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats
EPFL Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne
SGDA Swiss Game Developers Association
ONU Organisation des Nations unies
OFC Office fédéral de la culture
EPF École polytechnique fédérale
OFS Office fédéral de la statistique
CDG-CN Commission de gestion du Conseil national
UE Union européenne
DFI Département fédéral de l'intérieur
UNESCO Organisation des Nations unies pour l'education, la science et la culture
EEE l'Espace économique européen
SSR Société suisse de radiodiffusion
CER-CN Commission de l'économie et des redevances du Conseil national
EPFL École polytechnique fédérale de Lausanne
SGDA Swiss Game Developers Association
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 IIAllgemeine Chronik
Grundlagen der Staatsordnung
Rechtsordnung
Strafrecht
BUNDESRATSGESCHÄFT Unmittelbar vor den Verhandlungen im Nationalrat traten allerdings namhafte
DATUM: 23.06.1989
HANS HIRTER
Kulturschaffende, Berufsorganisationen der Medienschaffenden und auch die
eidgenössische Filmkommission mit ihren Bedenken gegen ein sogenanntes
Brutaloverbot an die Öffentlichkeit. Ihrer Meinung nach könnten die neuen
Bestimmungen bei restriktiver Auslegung der Gerichte zur Einrichtung einer Zensur in
Fragen der Kunst und zur Behinderung der Berichterstattung über tatsächlich
ausgeübte Gewalt führen. In der Ratsdebatte wurden zum beantragten Verbot der
Herstellung, Verbreitung und des Konsums von brutalen Darstellungen eine Reihe von
Abänderungsanträgen vorgebracht. Einerseits wurde verlangt, das Verbot auf
Jugendliche zu beschränken, zum andern wurden Präzisierungen des Straftatbestandes
resp. eine Ausweitung der erlaubten Ausnahmen gefordert. Zwar herrschte Einigkeit,
dass sich die neuen Bestimmungen gegen die Verherrlichung von Gewalt in Videofilmen
richten sollten und nicht gegen die künstlerische Freiheit in Text und Bild. Trotzdem
drang von den Abänderungsvorschlägen nur derjenige durch, der schriftliche
Erzeugnisse explizit aus den neuen Vorschriften ausnimmt. Nachdem die
Differenzbereinigung keine Probleme bot, und ein von politisch nicht organisierten
Personen aus Genf angekündigtes Referendum nicht zustande kam, konnte das neue
Gesetz auf den 1. Januar 1990 in Kraft gesetzt werden. 1
Grundrechte
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Wie weit darf Humor gehen? Zu Beginn des Jahres 2014 wurde in den Schweizer Medien
DATUM: 05.01.2014
NADJA ACKERMANN
eine moralistisch aufgeladene Humordebatte geführt. Den Auftakt bildeten Italiener-
Witze, die der Berner Stadtpräsident Alexander Tschäppät (sp) im Rahmen der
Kulturreihe „Das Zelt“ zum Besten gab und die ihm eine Anzeige wegen Verletzung der
Anti-Rassismus-Strafnorm einhandelten. Es folgten Proteste gegen das Blackfacing von
Birgit Steinegger und Äusserungen über den jüdischen Humor durch Massimo Rocchi.
Im Zentrum stand jeweils die Frage, wo die Linie zwischen Freiheit von
Kulturschaffenden und Rassismus zu ziehen sei. Umstritten waren auch die als
antisemitisch eingestuften, aber dennoch restlos ausverkauften Auftritte des Franzosen
Dieudonné M’bala M‘bala in Nyon. Der Komiker war in Frankreich mit einem
Auftrittsverbot belegt worden. Eine präventive Zensur wurde jedoch von der
Präsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, Martine Brunschwig
Graf, abgelehnt. Die Anti-Rassimus-Strafnorm sei kein Zensurinstrument und führe
auch nicht zu einem landesweiten Lachverbot. Zudem belegten die Zahlen keine
Zunahme von Klagen gegen Rassismus seit der Einführung der Strafnorm im Jahr 1995. 2
Institutionen und Volksrechte
Bundesverwaltung - Organisation
MOTION Martina Munz (sp, SH) stiess sich am Begriff Expertenkommission und forderte mit einer
DATUM: 15.06.2018
MARC BÜHLMANN
Motion geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen. In der Tat könnten – so
der Bundesrat in seiner Antwort – «zusammengesetzte Wörter [...], deren erstes Glied
eine Personenbezeichnung ist, manchmal als nicht geschlechtergerecht empfunden [...]
werden». Es entspreche dem Sprachgesetz und den Empfehlungen des Bundes, dass
dies vermieden werden soll. Auch wenn es momentan lediglich vier
ausserparlamentarische Kommissionen gebe, die den Titel «Expertenkommission»
trügen, empfehle der Bundesrat die Motion zur Annahme und werde die vier erwähnten
Gremien anregen, bei nächster Gelegenheit den Namen zu ändern, etwa in den von der
Motionärin vorgeschlagenen Begriff «Fachkommission». Die zweite Forderung, nämlich
für eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter innerhalb dieser Kommissionen zu
sorgen, erachtete die Regierung als bereits erfüllt, da entsprechende Massnahmen
schon seit einiger Zeit ergriffen worden seien und auch Früchte trugen.
Normalerweise wird eine vom Bundesrat zur Annahme beantragte Motion
stillschweigend angenommen. Dies war allerdings hier nicht der Fall, weil der Vorstoss
von Natalie Rickli (svp, ZH) bekämpft wurde. Eine Diskussion über das Anliegen muss
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 1nun also noch stattfinden. 3
Öffentliche Finanzen
Indirekte Steuern
BUNDESRATSGESCHÄFT Der Bundesrat hatte dem Parament im Juni 2008 eine Botschaft zur Reform des
DATUM: 12.06.2009
NATHALIE GIGER
Mehrwertsteuergesetzes vorgelegt. Diese Vorlage enthält zwei Teile: Teil A beinhaltet
den Entwurf eines totalrevidierten Mehrwertsteuergesetzes, das zahlreiche
Vereinfachungen vorsieht und generell anwendungsorientierter ist. Mit über 50
Einzelmassnahmen sollen die Unternehmen administrativ entlastet werden, die
geltenden Steuertarife werden jedoch beibehalten. Hier setzt Teil B der Reform an, der
alle Änderungsvorschläge des ersten Teils enthält, jedoch darüber hinaus einen
einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 6,1% vorschlägt und weiter möglichst viele
Ausnahmen abschaffen will. Der Bundesrat strebte die Umsetzung sowohl der in Teil A
als auch der in Teil B enthaltenen Reformen an.
Die vorberatende Kommission des Nationalrates beschloss zuerst nur Eintreten auf den
Teil A der Reform und vertagte den Eintretensentscheid zu Teil B. Sie wollte damit eine
möglichst rasche Beschlussfassung bezüglich des Teils A gewährleisten. Der Nationalrat
hatte in der Folge über Eintreten auf Teil A der Vorlage zu befinden. Es lagen zwei
Anträge auf Rückweisung vor. Ein erster wollte den Bundesrat beauftragen nur eine
Teilrevision zu präsentieren und wurde von der SP, nicht aber von der grünen Fraktion
unterstützt. Er scheiterte im Parlament deutlich. Auch ein zweiter Rückweisungsantrag
von Nationalrat Zisyadis (al, VD), der eine komplette Neugestaltung der Mehrwertsteuer
verlangt hatte, wurde klar abgelehnt.
In der Detailberatung des Nationalrates war der Sondersatz für Hotellerieleistungen
umstritten. Der bundesrätliche Entwurf sah dessen Fortführung vor, die Ratslinke und
die Grünen bekämpften diesen Sondersatz. Mit 109 zu 57 Stimmen setzte sich die
bürgerliche Ratsmehrheit und Bundesrat Hans-Rudolf Merz durch. In der Frage des
Verzichts auf die Befreiung von der Steuerpflicht, eine Regelung, die vor allem bei
neugegründeten Firmen angewendet wird und diesen Anspruch auf den Vorsteuerabzug
gibt, entschied der Rat nach Vorgabe seiner Kommissionsmehrheit, aber gegen den
Bundesrat und die Ratslinke. Er setzte dabei insbesondere durch, dass der Verzicht
rückwirkend auf bis zu drei zusammenhängende Steuerperioden ermöglicht werden
soll. Die Kommission setzte sich mit ihrem Vorschlag auch bei der Erhöhung der
unteren Umsatzgrenze für die Steuerpflicht von gemeinnützigen Institutionen, Sport-
und Kulturverbänden von 100'000 auf 300'000 Fr. pro Jahr durch. Dieser Vorschlag
wurde diskussionslos angenommen. Mehr zu reden gab die von der Kommission
vorgeschlagene Verkürzung der Verjährungsfrist, also jener Frist, innerhalb derer die
Steuerverwaltung eine Steuerforderung stellen kann. Die Kommission hatte entgegen
dem Entwurf des Bundesrates eine Verkürzung dieser Frist von fünf auf drei Jahre
gefordert. Eine links-grüne Minderheit sowie Bundesrat Merz argumentierten, dass eine
solche Verkürzung nicht nur zu Steuerausfällen sondern auch zu administrativem
Mehraufwand führen werde. Dennoch setzte sich die Kommissionsmehrheit, wenn auch
relativ knapp, mit 81 zu 72 Stimmen durch. Eine vorwiegend aus SVP-Vertretern
zusammengesetzte Minderheit wollte den Entwurf dahingehend ändern, für
Mehrwertsteuerberater, Steuerexperten oder Treuhändler eine Art Berufsgeheimnis
einzuführen und sie somit nicht der Auskunfts- und Offenlegungspflicht zu
unterstellen. Dieser Antrag setzte sich gegen die Kommissionsmehrheit knapp mit 87 zu
86 Stimmen durch, dafür hatte neben der SVP- auch die FDP-Fraktion gestimmt. Die
Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 110 zu 59 Stimmen angenommen, die
Ratslinke hatte geschlossen dagegen, die bürgerlichen Fraktionen ebenso geschlossen
dafür votiert.
Im Ständerat war die vom Nationalrat vorgenommene Erhöhung der Umsatzgrenze für
die Steuerpflicht von gemeinnützigen Institutionen, Sport- und Kulturverbänden ein
erster wichtiger Diskussionspunkt. Die Kommission schlug vor, dem bundesrätlichen
Entwurf zu folgen und die Grenze auf 100'000 Fr. zu senken. Felix Gutzwiller (fdp, ZH)
argumentierte für eine Beibehaltung der aktuell gültigen Grenze von 150'000 Fr. Der Rat
entschied nur mit Stichentscheid seines Präsidenten Berset (sp, FR) mit 23 zu 22 für
den Kommissionsvorschlag und damit in Abweichung der Fassung des Nationalrates.
Auch im Unterschied zum Nationalrat hielt die kleine Kammer an der vom Bundesrat
vorgeschlagenen fünfjährigen Verjährungsfrist fest und wollte diese nicht auf drei Jahre
reduzieren. Weiter setzte der Ständerat geänderte Bestimmungen zum Strafrecht der
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 2Mehrwertsteuer durch und strich das vom Nationalrat neu eingeführte
Auskunftsverweigerungsrecht für Steuerberater wieder. Dies vor allem weil die
Berufsbezeichnung Steuerberater nicht geschützt ist und somit die Umsetzung dieses
Artikels unklar bleiben würde. Unbestritten war im Ständerat auch die Fortführung des
Sondersatzes der Mehrwertsteuer auf Hotellerieleistungen. In der Gesamtabstimmung
wurde das Gesetz einstimmig bei 4 Enthaltungen angenommen.
Im Differenzbereinigungsverfahren passierte im Nationalrat ein von der WAK-NR
ausgearbeiteter Kompromiss, die Umsatzlimite von Sport- und Kulturvereinen sowie
von gemeinnützigen Organisationen auf dem bereits im bestehenden alten Gesetz
festgeschriebenen Betrag von 150'000 Fr. zu belassen. Sonst schloss er sich weitgehend
den Beschlüssen des Ständerates an. Der Ständerat übernahm die vom Nationalrat
bereinigte Version des Gesetzes ohne Debatte. In der Schlussabstimmung wurde das
Gesetz im Ständerat einstimmig, im Nationalrat mit 4 Gegenstimmen gutgeheissen. 4
Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Kulturpolitik
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE In Zürich wurde zu Beginn des Jahres der Kulturraum Kanzleischulhaus definitiv
DATUM: 30.12.1992
MARIANNE BENTELI
geschlossen, nachdem noch an Silvester rund 3000 Personen unter dem Motto "Räume
statt Räumung" an einer bewilligten Demonstration in der Zürcher Innenstadt
teilgenommen hatten. In der Folge kam es noch zu mehreren unbewilligten
Manifestationen, die weniger von ehemaligen "Kanzlisten" denn von "Autonomen"
ausgingen. Anfangs Februar genehmigte der Stadtrat (Exekutive) dann ein neues, wieder
mehr schulisch ausgerichtetes Nutzungskonzept. Die ehemalige Turnhalle wurde
hingegen für die nächsten zwei Jahre für kulturelle Animation freigegeben, was
Stadtparlamentarier von CVP, SVP und EVP umgehend auf den Plan rief, welche
befürchteten, die linksalternative Szene könne sich so erneut im Kanzlei etablieren. Die
auf September angekündigte Neueröffnung der Turnhalle verzögerte sich dann aber
über die Jahreswende hinaus. 5
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Eine von der Präsidialabteilung der Stadt Zürich in Auftrag gegebene Studie erbrachte
DATUM: 06.04.1993
MARIANNE BENTELI
neues Zahlenmaterial zu den Kulturausgaben der grossen Schweizer Städte und
erlaubte auch den internationalen Vergleich mit dem Nachbarland Deutschland.
Unterscheidet man in den Stadtkantonen Basel-Stadt und Genf die gesamten
Kulturausgaben nach Bildung und eigentlichen Kultursubventionen und wendet den in
Zürich praktizierten Verteilschlüssel zwischen Kanton und Stadt an, so stand 1989
Zürich mit knapp 87 Mio Fr. Kulturausgaben deutlich an der Spitze der Schweizer Städte
vor Basel (62 Mio), Genf (32 Mio), Bern (24 Mio) und St. Gallen (14 Mio). Verglichen mit
den grossen deutschen Städten Hamburg (240 Mio), Frankfurt (214 Mio) und München
(162 Mio) nimmt sich das kulturelle Engagement der Schweizer Städte relativ bescheiden
aus, doch vergleicht man die Ausgaben, die jede Stadt pro Kopf der Einwohnerschaft
tätigt, ergibt sich eine ganz andere Rangliste, in welcher nun Basel (368 Fr. pro Kopf) vor
Frankfurt (343 Fr.) und Zürich (253 Fr.) führt. Genf, St. Gallen und Bern folgen auf den
folgenden Rängen, noch vor Stuttgart, Hamburg und München. Der Anteil der
Kulturausgaben an den gesamten städtischen Ausgaben sollte gemäss der Studie auch
zeigen, wie hoch die Bedeutung ist, die eine Stadt der Kultur im Vergleich zu anderen
Aufgabenbereichen wie Bildung, Gesundheit, Verkehr, soziale Wohlfahrt etc. beimisst.
Auch bei dieser Betrachtungsweise schnitten die Schweizer Städte in ihrem Kultureffort
nicht schlecht ab. An erster Stelle lag Genf, wo 6,1 % der städtischen Ausgaben auf die
Kultur entfallen. In Frankfurt sind es 5,5%, in St. Gallen 4,5% und in Hamburg und Basel
4,4%. Zürich und Bern verzeichnen lediglich einen Anteil von 3,5 bzw. 3,1%. 6
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Nach anfänglich zögerlicher Haltung zeigte die Schweiz doch ihre Bereitschaft, im
DATUM: 05.10.1996
MARIANNE BENTELI
Jubiläumsjahr 1998 an der Buchmesse Frankfurt als Schwerpunktland Flagge zu zeigen.
Mitte März sagte BAK-Direktor Streiff der Frankfurter Messeleitung grundsätzlich zu,
allerdings unter dem Vorbehalt, dass sowohl der Bundesrat wie die eidgenössischen
Räte dem dafür notwendigen finanziellen Beitrag der Eidgenossenschaft zustimmen.
Kurz vor den Sommerferien sprach die Landesregierung einen Kredit von CHF 3 Mio. für
die Aktion. Die vorberatenden Kommissionen beider Kammern unterstützten das
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 3Projekt ebenfalls deutlich. 7
ANDERES Kontroversen um geraubte Kunstgegenstände fanden aber nicht nur zwischen der
DATUM: 09.01.1997
MARIANNE BENTELI
Schweiz und dem Ausland statt, sondern auch unter Schweizer Kantonen. Vor allem der
Kanton St. Gallen, ehemaliges Untertanengebiet der Eidgenossen, verlangte lautstark die
Rückgabe von Kulturgütern, welche ihm zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert
entwendet worden waren. Der Zürcher Regierungsrat als Hauptakteur in dieser
Angelegenheit weigerte sich, auf diese Rückforderungen einzutreten, worauf St. Gallen
rechtliche Schritte erwog. 8
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Ende Mai stellte Bundesrätin Dreifuss zusammen mit dem Direktor des Bundesamtes für
DATUM: 31.05.1997
MARIANNE BENTELI
Kultur (BAK) sowie den Direktoren der Landesbibliothek und des Landesmuseums an
einer Pressekonferenz Ziele und Inhalte der schweizerischen Kulturpolitik vor. Sie
betonte, Kulturarbeit bestehe einerseits im Bewahren des vielgestaltigen Raums der
Erinnerung, gebildet aus Kunstwerken aller Art, Büchern, Bildern, Ideen und
Überzeugungen, und andererseits in der Bereitstellung guter Bedingungen für heutige
Kunst- und Kulturschaffende. Die zweimalige Ablehnung eines Kulturförderungsartikels
in der Bundesverfassung in den Jahren 1986 und 1994 entbinde die Eidgenossenschaft
nicht von ihrem Auftrag, die Kultur zu unterstützen. Nicht eine nationale Kulturpolitik,
wohl aber nationale Massstäbe der Kulturförderung erachtete Dreifuss für die Zukunft
als vordringlich, wobei sie betonte, dass auch hier die fundamentalen menschlichen
und politischen Werte der Freiheit, der Gleichheit, der Gerechtigkeit und der
Solidarität zum Zuge kommen müssten. Im Zentrum der möglichen Massnahmen stehen
Fragen der professionellen Weiterbildung der Kulturschaffenden, deren soziale
Sicherheit und Direktunterstützung sowie fiskalischer Anreize zur Kulturförderung von
privater Seite. 9
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Anfangs Juli eröffnete die Pro Helvetia in Anwesenheit von Bundesrätin Dreifuss eine
DATUM: 23.07.1997
MARIANNE BENTELI
neue Aussenstelle in Mailand. Das Centro culturale svizzero (CCS) hat die Aufgabe, das
schweizerische Kulturschaffen in der lombardischen Metropole vorzustellen und die
Aktivitäten der Pro Helvetia in Italien zu organisieren. Das CCS hat jedoch nicht das
Kaliber des Schweizer Kulturzentrums in Paris mit seinem Budget von CHF 1.5 Mio.,
sondern entspricht eher den "Antennen", die mit Unterstützung des Bundes in einigen
mittel- und osteuropäischen Städten entstanden sind. Das Budget des CCS beträgt CHF
600'000 pro Jahr. 10
INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN Mit der im Vorjahr erfolgten Unterzeichnung der Unidroit-Konvention, welche die
DATUM: 23.07.1997
MARIANNE BENTELI
Rückführung von illegal exportiertem sowie die Rückgabe von gestohlenem Kulturgut
regelt, hatte der Bundesrat deutlich gemacht, dass er deren Bestimmungen zu
schweizerischem Recht machen will. Dieses Vorgehen wurde von linken Politikern und
Entwicklungsorganisationen begrüsst, von den betroffenen Kunstkreisen - Sammler,
Direktoren namhafter Schweizer Museen, Verbände der Antiquare und Kunsthändler -
hingegen nach wie vor kritisiert, da sie befürchteten, der sehr weit gefasste Begriff des
Kulturgutes könne zu einer Unterbindung jeglichen Handels mit Kunstgegenständen
führen. 11
KANTONALE POLITIK Das juristische und politische Seilziehen um das mittlerweile 10jährige alternative
DATUM: 01.11.1997
MARIANNE BENTELI
Kulturzentrum in der Berner Reithalle scheint kein Ende zu nehmen. Nachdem der rot-
grüne Stadtrat (Legislative) im März 1996 CHF 1.489 Mio. für die dringendsten baulichen
Unterhaltsmassnahmen beschlossen hatte, reichte eine SVP-Parlamentarierin Rekurs
gegen diesen Entscheid ein. Der zuständige Regierungsstatthalter gab der
Beschwerdeführerin recht, welche moniert hatte, die vom Stadtrat verabschiedeten
Massnahmen würden auf eine spätere Gesamtsanierung hinauslaufen. Darüber aber
müsse das Volk frei und ohne bereits geschaffene Sachzwänge befinden können. Der
Stadtrat bestritt diesen Zusammenhang zwar, verzichtete aber darauf den Entscheid
weiterzuziehen. Der Gemeinderat legte daraufhin dem Stadtrat ein Gesamtprojekt für
die Sanierung von CHF 1.4 Mio. vor; dem für die Projektierungsarbeiten notwendigen
Kredit von CHF 480'000 stimmte der Stadtrat zu. 12
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 4GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Ziemlich überraschend kündigte Urs Frauchiger, seit 1992 Direktor der Stiftung Pro
DATUM: 21.11.1997
MARIANNE BENTELI
Helvetia seinen Rücktritt per Ende September an. Als Hauptgrund für seine
Entscheidung nannte er Amtsmüdigkeit. Da auf Ende des Berichtsjahres auch das
Mandat der Stiftungspräsidentin, der Solothurner CVP-Ständerätin Rosmarie Simmen
auslief, musste gleich die ganze Führung der Pro Helvetia neu bestellt werden. Ende
November wählte der Stiftungsrat den Bündner CSP-Politiker und Sekretär der Lia
Rumantscha Bernard Cathomas zum neuen Direktor. Zur Stiftungspräsidentin ernannte
der Bundesrat die scheidende Stadtpräsidentin von Lausanne und frühere Waadtländer
SP-National und Ständerätin Yvette Jaggi. 13
INTERKANTONALE ZUSAMMENARBEIT Eine Delegation aus der "Kulturregion am Oberrhein" bestehend aus den
DATUM: 25.11.1997
MARIANNE BENTELI
Kulturverantwortlichen der Kantone Basel-Stadt und Baselland sowie einem Vertreter
der deutschen Stadt Lörrach warb gemeinsam in Brüssel für Basel als "Kulturstadt
Europas 2001". Entgegen den Erwartungen fand die Wahl nicht im Berichtsjahr statt, da
sich die 15 EU-Kulturminister nicht auf eine der vorgeschlagenen Städte einigen
konnten. 14
BUNDESRATSGESCHÄFT Ende Jahr deponierte der Bundesrat das Gesuch um eine Aufnahme von Bellinzona in
DATUM: 11.12.1997
MARIANNE BENTELI
die Unesco-Liste des Weltkulturerbes. Grund der Bewerbung ist laut der offiziellen
Kandidaturrechtfertigung die historische und kulturelle Bedeutung der gut erhaltenen
Wehranlagen. Die Unesco-Liste umfasst weltweit 506 Denkmäler in 108 Staaten. Drei
davon befinden sich in der Schweiz: Es sind dies die Berner Altstadt, der Klosterbezirk
in St. Gallen und das Benediktinerinnenkloster St. Johann in Müstair. 15
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Immer häufiger weisen Städte mit Zentrumsfunktion auf die ungerechte Verteilung von
DATUM: 20.12.1997
MARIANNE BENTELI
Kosten und Nutzen im Kulturbetrieb hin. Während die Städte praktisch allein die
kulturellen Institutionen finanziell über Wasser halten, sind es in weiten Teilen die
Einwohnerinnen und Einwohner der Agglomeration, welche das kulturelle Angebot
nutzen. Im 1995 revidierten Kulturförderungsgesetz des Kantons Bern wurde
festgehalten, dass die Gemeinden der Region Bern die bedeutenden Kulturinstitute der
Bundesstadt mitfinanzieren sollen. Die Umsetzung des Gesetzes erwies sich jedoch als
sehr schwierig, da sich mehrere Gemeinden dagegen wehrten, diesen Obolus zu
entrichten. Bis Ende Jahr stimmten 43 Gemeinden der Abgabe zu, 21 Gemeinden
lehnten den Subventionsvertrag ab, 20 weitere vertagten ihren Entscheid auf 1998. 16
KANTONALE POLITIK Der Kanton Tessin tut sich offenbar schwer mit seiner Alternativkultur. Seit eine
DATUM: 30.12.1997
MARIANNE BENTELI
Gruppe Jugendlicher im Oktober 1996 im Luganeser Vorort Viganello eine leerstehende
Industriemühle besetzt und in ein selbstverwaltetes Gemeinschaftszentrum
umgewandelt hatte, bemühten sich Gemeinde und Kanton mit den Betroffenen -
Besetzer und Anwohner - eine tragfähige Lösung zu finden. Allerdings vergeblich, denn
nach einer Eskalation der Bürgerproteste ging die Liegenschaft Mitte Juni in Flammen
auf. Grund war eindeutig Brandstiftung. Der Versuch, die Autonomen in einem dem
Kanton in Canobbia gehörenden Grotto anzusiedeln, scheiterte ebenfalls. 17
ANDERES Für die Befreiung der kulturellen Veranstaltungen von der Mehrwertsteuer siehe
DATUM: 31.12.1997
MARIANNE BENTELI
oben, Teil I, 5 (Indirekte Steuern). Zum Bericht des Bundesrates "Kultur in den Medien
der SRG" siehe unten, Teil I, 8c (Radio und Fernsehen).
BUNDESRATSGESCHÄFT Diskussionslos nahm der Ständerat im Rahmen der nachgeführten Bundesverfassung
DATUM: 27.04.1998
MARIANNE BENTELI
Art. 21 an, wonach die Kunstfreiheit gewährleistet ist. Bundesrat und Kommission
wiesen darauf hin, dass die freie Ausübung der Kunst zwar vom Bundesgericht nicht als
ungeschriebenes Verfassungsrecht anerkannt worden ist, dass sie aber den von der
Schweiz ratifizierten Konventionen der UNO und des Europarates entspricht. Der
Nationalrat stimmte ebenfalls zu. Ein von der SP unterstützter Antrag Thür (gp, AG),
neben der Freiheit der Kunst auch jene der Kultur verfassungsrechtlich zu verankern,
wurde mit 95 zu 57 Stimmen abgelehnt, weil es sich – nach den Worten von Bundesrat
Koller – bei der Freiheit der Kultur, einem extrem weiten und nicht abschliessend
definierten Begriff, nicht um einen selbständigen, direkt einklagbaren und
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 5verfassungsmässig zu schützenden Gegenstand handeln kann. Die in letzter Zeit
geänderten Kantonsverfassungen und die internationalen Instrumente zeigten denn
auch, dass diese zwar die Freiheit der Kunst, nicht aber jene der Kultur garantieren. 18
POSTULAT Der Nationalrat überwies ein Postulat Suter (fdp, BE), welches die Landesregierung
DATUM: 18.12.1998
MARIANNE BENTELI
ersucht, die Schaffung einer eidgenössischen Akademie der musischen Künste zu
prüfen. 19
ANDERES In Basel wurde Ende Januar das neue Schauspielhaus eingeweiht. Die Finanzierung des
DATUM: 06.02.2002
MARIANNE BENTELI
29 Mio Fr. teuren Neubaus war erst möglich geworden, nachdem 1998 anonym bleiben
wollende Frauen 7,3 Mio Fr. zur Verfügung gestellt hatten. Viele weitere Spender waren
ihrem Beispiel gefolgt und hatten schliesslich mehr als 20 Mio Fr. aufgebracht. 20
POSTULAT Im März 2015 beauftragte Jacqueline Fehr (sp, ZH) den Bundesrat mit der Erstellung
DATUM: 19.06.2015
MELIKE GÖKCE
eines Berichtes, in welchem dieser das Potenzial der Schweizer Game-Industrie für
Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft aufzeigen solle. In erster Linie solle geklärt
werden, in welchem Rahmen politische Einflussnahmen innerhalb des
Entwicklungsprozesses in dieser Branche greifen sollen. Zudem sollen internationale
Vergleiche – insbesondere mit Kleinstaaten wie den Niederlanden oder auch den
skandinavischen Ländern sowie Deutschland und Kanada – dabei helfen, die Situation in
der Schweiz richtig einordnen zu können.
Auch wenn Pro Helvetia mit der Schwerpunktsetzung im Bereich der "digitalen Kultur"
in den vergangenen Jahren massiv dazu beigetragen habe, dass die Schweizer
Produktionen mitunter auch mit internationalen Auszeichnungen überhäuft wurden,
fehle es im internationalen Vergleich noch immer an zusätzlicher Förderung und
Investitionsanreizen. Daher müsse man sich diesbezüglich zunächst mit Fragen
auseinandersetzen, welche sich unter anderem auch auf standort-, bildungs- oder
steuerpolitische Bereiche beziehen.
Der Bundesrat beantragte dem Nationalrat die Annahme des Postulats, wobei er nicht
versäumte darauf zu verweisen, dass die aufgeworfenen Fragen sehr umfassend seien,
weshalb man sich auf einige zentrale Punkte beschränken müsse. In diesem Sinne
könne beispielsweise ein umfassender internationaler Vergleich nicht angestrebt
werden, da dieses Vorgehen schlichtweg die Möglichkeiten der Verwaltung übersteigen
würde. Der Nationalrat kam dem Antrag des Bundesrates nach und nahm das Postulat
diskussionslos an. 21
BERICHT In Erfüllung des Postulats Fehr (sp, ZH) präsentierte der Bundesrat im Frühjahr 2018
DATUM: 21.03.2018
MELIKE GÖKCE
seinen Bericht zum Potenzial der Schweizer Game-Industrie für Kultur, Wissenschaft
und Wirtschaft. Wie bereits im Jahr 2015 in der Stellungnahme zum Postulat verkündet
worden war, musste sich dieser in seinen Erläuterungen aufgrund des Umfangs und der
Diversität der gestellten Fragen auf einzelne zentrale Punkte beschränken. In diesem
Sinne fokussierte der Bericht die kulturellen Aspekte von Games, welche sich im
Wesentlichen in Form von Kulturgütern und als ein Bereich der Kulturförderung
äusserten. Dieser Fokus sei primär auf das Games-Förderprogramm zurückzuführen,
welches 2010 vom Bund über die Kulturstiftung Pro Helvetia lanciert worden war. Im
Bericht wurden zunächst die Merkmale von Games aufgegriffen und ein Überblick zur
Game-Industrie in der Schweiz gegeben, ehe die Förderung im Allgemeinen und die
Entwicklung spezifisch im Schweizer Umfeld aufgegriffen wurden.
Unter Games seien laut Bericht grafisch-elektronische Schnittstellen zu verstehen, die
eine spielerische Mensch-Maschine-Interaktion ermöglichten. Zu den Grundzügen
eines Games zählen die Verbindung von Hard- und Software, die auf Spielregeln sowie
Grafik- und Tonelementen basierende Darstellungsform, das Auslösen einer
individuellen oder kollektiven Aktivität als Erlebnis und seine Form als (im-)materieller
Träger zur Vermarktung und zum Konsum. Die Geschichte der Games sei in erster Linie
eine Geschichte der interaktiven Entwicklung; daher könne man sie heute als eine
Kunstform, ein globales gesellschaftliches und kulturelles Phänomen oder als eine
eigenständige Industrie betrachten.
Als eine Kunstform zu verstehen seien Games, weil sie aufgrund der Verbindung von
Text, Musik und Grafik einen interdisziplinären Charakter aufwiesen, der die Spielenden
in einen interaktiven Prozess einbinde. Zudem seien sie in künstlerischen Traditionen
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 6und kulturellen Räumen verankert, bei gleichzeitiger Eigenständigkeit hinsichtlich Merkmals- und Sprachentwicklung, und bildeten daher heute auch einen anerkannten Bereich des Kulturschaffens. Als soziokulturelles Phänomen könnten sie verstanden werden, weil sie gerade als Kunstform einen gemeinsamen globalen Kulturraum schüfen. So könnten beispielsweise die 1985 von Nintendo erschaffene Kultfigur „Super Mario“ als ein Teil der heutigen Populärkultur oder die jährlich in Köln stattfindende Computerspielemesse „Gamescom“ als ein Kulturevent verstanden werden, die in den Kulturkonsumgewohnheiten an Bedeutung gewonnen hätten. In den USA verzeichne man über 150 Mio. regelmässig oder gelegentlich Spielende, während sich die Zahl der aktiven Spielenden in der Schweiz Schätzungen zufolge auf 1.5 Mio. belaufe. Über Games sei eine eigentliche Game-Kultur begründet worden, die sich auf verschiedensten Plattformen ausbreite und der ganz eigene Anlässe wie Festivals, Messen oder Symphoniekonzerte gewidmet würden. Als globale Kreativindustrie mit entsprechender Organisation von Produktion, Vertrieb und Konsum könne die Game-Industrie verstanden werden, weil der Umfang ihrer organisatorischen Abläufe mittlerweile mit jenen der Film- oder Musikindustrie oder des Verlagswesens verglichen werden könnten und sich die Gesamteinnahmen auf rund 100 Mia. US-Dollar – bei einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 8% – belaufen würden. Die kreativen und wirtschaftlichen Haupttätigkeiten der Industrie bestünden in der Produktion von Trägertechnologien für Games sowie in eigentlichen Entwicklung von Games, in der Organisation der Vermarktung sowie im Vertrieb und Verkauf im Einzelhandel. Im Unterschied zu anderen Ländern gebe es in der Schweiz noch keine voll integrierte Game-Industrie mit für die Wertschöpfungskette verantwortlichen, spezialisierten Akteuren. Es liessen sich indes aber fünf Hauptgruppen von (un-)abhängigen Akteuren – mit stetig steigender Anzahl – ausmachen: Entwicklerinnen und Entwickler, Herausgebende sowie im Vertrieb und Einzelhandel Tätige, Bildungs- und Forschungsinstitutionen mit entsprechenden Studiengängen, Organisatoren von Veranstaltungen sowie Verbände und Interessengruppen. Die aktuellsten Erhebungen von der SGDA und Pro Helvetia zeigten auf, dass es in der Schweiz rund 100 bis 120 Kleinstrukturen (Entwicklerinnen und Entwickler sowie Produktionsstudios) gebe, die teilweise oder gar vollständig für die Game-Produktion tätig seien. Noch 2010 sei diese Zahl auf lediglich ein Dutzend geschätzt worden. Der Vertrieb erfolge grundsätzlich über den Einzelhandel, wobei ein wachsender Anteil über den Onlinevertrieb abgewickelt werde, für den es in der Schweiz aber praktisch noch keine lokalen Verleger oder Plattformen gebe, weshalb die Produzierenden mehrheitlich Vereinbarungen mit ausländischen Verlegern schliessen würden. Hingegen spielten Bildungs- und Forschungsinstitutionen wie die ETH oder die EPFL eine zentrale Rolle für die Branchenentwicklung, da hier relevante Entwicklerkompetenzen in verschiedenen Studiengängen der Kunst- oder Informationswissenschaften vermittelt würden. Gerade hierin liege eine der Stärken der Schweizer Game-Industrie: Durch die Verknüpfung mit diesen hochstehenden Ausbildungen seien die Entwicklerinnen und Entwickler in der Lage, auch international wettbewerbsfähige Projekte zu lancieren, die sich wiederum als wertvolle Beiträge für die Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft auszeichneten. Demgegenüber wurde aber die Rentabilität beziehungsweise die Schwierigkeit, ein existenzfähiges Unternehmen aufzubauen, als Schwäche angeführt. Dies sei in erster Linie auf die Gegebenheiten der extrem wettbewerbsorientierten internationalen Märkte und auf erschwerende lokale Faktoren zurückzuführen. Da Games aufgrund ihrer Besonderheiten nicht dem traditionellen Bereich der Kulturförderung zugeordnet werden könnten, erfolge diese in der Regel über Organisationen oder andere Institutionen. So auch in der Schweiz: Gemäss gesetzlicher Aufgabenteilung falle die Unterstützung interaktiver Medien in den Aufgabenbereich der Stiftung Pro Helvetia und nicht etwa in jenen des BAK. Es bestünden aber auch diverse Initiativen seitens der Kantone und Städte (in Form von Veranstaltungen), der SRG (Unterstützung von drei Schweizer Projekten über den Fonds Multimedia) oder privater Initiativen (z.B. Förderfonds für Matchmaking-Initiative von Engagement Migros). Die konkretesten Massnahmen seien aber von der Stiftung Pro Helvetia umgesetzt worden, gerade für Projekte, die besonders innovativ seien oder der Kultur neue Impulse geben würden (z.B. Themenprogramm „Game Culture. Vom Spiel zur Kunst“). Aufgrund der hochstehenden Ausbildungen in der Schweiz werde die Qualität der Schweizer Produkte auch in der internationalen Szene anerkannt. Jedoch handle es sich hierbei noch um eine relativ junge Branche, die quantitativ noch nicht ganz mit dem internationalen Niveau mithalten könne. Daher habe sie noch viele Möglichkeiten ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 7
zu ihrer Entwicklung, stosse aber auch an Grenzen. Um die Möglichkeiten
auszuschöpfen, wurden im Bericht vier Entwicklungsziele festgehalten: quantitative und
qualitative Verbesserung der inländischen Produktion, Einbezug der Schweizer
Entwicklerinnen und Entwickler in die Industrie und den Marktzugang, die
Strukturierung der Branche und die Stärkung ihrer Interdisziplinarität. Für die
Zielerreichung wurden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen. So solle
beispielsweise eine Verbesserung des Fördersystems oder eine Weiterführung des
Wissensaustausches zwischen den Förderinstitutionen vorangetrieben werden. Auch
wolle man eine Diversifizierung und Bündelung der Mittel, Kompetenzen und Methoden
sowie die Stärkung der internationalen Promotion vornehmen.
Der Bericht schloss mit der Erkenntnis, dass die Branche durchaus Potenzial auf der
Ebene der Kulturförderung ausweise. Die Förderung dieser Industrie könne als Vorbild
für andere, traditionelle Bereiche des kreativen Schaffens fungieren, die sich ebenso
mit Themen der Digitalisierung oder einem Wandel im Schaffungsprozess
auseinandersetzen müssten. Zugleich könne man an ihr neue Querschnittmethoden
testen, die sich besser an den aktuellen Begebenheiten orientieren könnten, und neues
Terrain für innovative Förderansätze schaffen. 22
Kirchen und religionspolitische Fragen
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Im Rahmen eines eintägigen Arbeitsbesuchs zu Jahresbeginn in Rom stattete Bundesrat
DATUM: 15.01.1997
MARIANNE BENTELI
Cotti auch dem Vatikan eine kurze Visite ab. Nach einer Audienz bei Papst Johannes
Paul II. unterrichtete er Kardinal-Staatssekretär Sodano, den "Aussenminister" des
Heiligen Stuhls, über die grosse Besorgnis der katholischen Bevölkerung der Schweiz
bezüglich der Verhältnisse im Bistum Chur. 23
STANDESINITIATIVE Nachdem 1994 und 1995 bei vier Dramen um die Sonnentemplersekte 74 Menschen
DATUM: 19.02.1997
MARIANNE BENTELI
ums Leben gekommen waren, darunter auch eine gewisse Anzahl von in Genf ansässigen
Personen, hatte die Genfer Regierung einen Expertenbericht in Auftrag gegeben, um
sich ein Bild über das Ausmass der Gefahr zu machen, die von zweideutigen religiösen
Organisationen ausgeht. Nach Abschluss ihrer Untersuchung schlugen die Experten
nicht weniger als 40 Massnahmen gegen die negativen Einflüsse sektenähnlicher
Organisationen und Gruppierungen vor. Angeregt wurden unter anderem eine
verstärkte Aufklärung über Sekten im allgemeinen sowie eine Verbesserung der
Opferhilfe für Ausstiegswillige. Die Genfer Regierung leitete darauf dem
Kantonsparlament zwei Standesinitiativen zu. Mit der einen Initiative soll ein Artikel ins
Strafgesetzbuch aufgenommen werden, der die "Gehirnwäsche" von Menschen strafbar
machen würde. Das zweite Begehren sieht vor, dass die Gründung und das Bestehen
eines Vereins obligatorisch den Behörden gemeldet werden muss. 24
PETITION / EINGABE / BESCHWERDE Fast gleichzeitig mit einem Rombesuch von Bischof Haas, bei welchem dieser dem
DATUM: 05.04.1997
MARIANNE BENTELI
Papst die Situation im Bistum Chur aus seiner Sicht darlegte, forderten die römisch-
katholischen Landeskirchen des Bistums ihre Kantonsregierungen und den Bundesrat
auf, Schritte zu unternehmen, die auf personelle Verschiebungen in der Diözese Chur
abzielen. Die Regierungen der sieben Kantone, welche dem Bistum Chur angegliedert
sind (Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug, Zürich und Graubünden), intervenierten
Mitte Februar beim Bundesrat und baten ihn, sich mit allen ihm zur Verfügung
stehenden diplomatischen Mitteln für die Wiederherstellung des religiösen Friedens im
Bistum einzusetzen. Der Bundesrat erachtete das Anliegen als nicht besonders dringlich
und beantwortete das Schreiben vorerst nicht. 25
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Als Schweizer Premiere übernahm der Kanton Bern aufgrund seiner neuen
DATUM: 02.07.1997
MARIANNE BENTELI
Kantonsverfassung die Entlöhnung der jüdischen Rabbiner der Kultusgemeinden Bern
und Biel. Damit geht Bern über die Anerkennung der israelitischen Kultusgemeinden
hinaus, welche in den letzten Jahren in den Kantonen Basel-Stadt und Freiburg
vorgenommen wurden. 26
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 8STUDIEN / STATISTIKEN Das Bundeamt für Statistik publizierte Untersuchungsergebnisse, die - auf der Basis
DATUM: 15.08.1997
MARIANNE BENTELI
der Volkszählungsdaten von 1990 - den Befund bestätigten und präzisierten, dass die
religiöse Vielfalt in der Schweiz zunimmt. Die Landeskirchen umfassen zwar immer
noch 86% der Bevölkerung, doch hat die Einwanderung den Anteil anderer
Konfessionen und Religionen erhöht. Unter den Einwohnerinnen und Einwohnern
waren 1990 die Protestanten immer noch etwas zahlreicher als die Katholiken, ebenso
in der Bevölkerung der über 40-jährigen. Angehörige von Ostkirchen machten 1990 1%
der Wohnbevölkerung aus, Muslime 2,2%. Deren Zahl dürfte seither in Zusammenhang
mit der Anwesenheit von Bosniern und Kosovo-Albanern noch deutlich gewachsen
sein. 27
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Mehr als eine halbe Million Einwohner der Schweiz (7,4%) erklärten 1990, sie gehörten
DATUM: 15.08.1997
MARIANNE BENTELI
keiner Religionsgemeinschaft an. Ihr Anteil ist in den Kantonen mit weitgehender
Trennung von Kirche und Staat (Neuenburg, Genf) sowie in Basel-Stadt besonders hoch.
1970 hatte diese in der Statistik 1960 geschaffene Kategorie erst 1,1% der Bevölkerung
umfasst. Die Relativierung traditioneller Prägungen zeigt sich auch in den
geographischen Unterschieden: Die Reformierten sind nur noch im Kanton Bern mit
72% klar in der Mehrheit. Knapp 50% erreichten sie 1990 in den Kantonen Glarus,
Thurgau, Waadt, Neuenburg, Zürich, Baselland, Schaffhausen und Appenzell
Ausserrhoden. Demgegenüber sind elf Kantone zu mindestens 70% katholisch. In 22,5%
der Ehen gehörten 1990 die Ehepartner unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften an
gegen lediglich 5% 1880. 28
PETITION / EINGABE / BESCHWERDE Ende August wandten sich die Regierungen der Bistumskantone erneut an Bundesrat
DATUM: 28.08.1997
MARIANNE BENTELI
Cotti mit der Bitte, sich beim Heiligen Stuhl für eine Lösung des Churer Bistumkonflikts
einzusetzen. Nach der Aussprache erklärten sie, sie seien aus Sorge um den religiösen
Frieden an den Bundesrat gelangt. Der Fall Haas sei längst kein innerkatholisches
Problem mehr, sondern eines von gesamtgesellschaftlicher Tragweite. Das zeigten
Konflikte in den Kantonen, aber auch die versuchte Einflussnahme des Churer Bischofs
auf das Verhältnis von Kirche und Staat. Bundesrat Cotti versprach, die Angelegenheit
vertieft prüfen zu lassen, machte im übrigen aber keine verbindlichen Zusagen eine
diplomatische Intervention betreffend. 29
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Ebenfalls Ende August reisten die Schweizer Bischöfe in corpore für eine Woche nach
DATUM: 10.09.1997
MARIANNE BENTELI
Rom. Der alle fünf Jahre stattfindende "Ad-limina-Besuch" der Diözesanbischöfe
eines Landes beim Papst ist eigentlich eine Routineangelegenheit. Diesmal hatte der
Besuch eine gewisse Brisanz, weil allen Beobachtern klar war, dass die Schweizer
Bischöfe personelle Änderungen im Bistum Chur verlangen würden. Auch auf diese
Intervention erfolgte vorerst kein Einlenken aus Rom, ganz im Gegenteil: der Papst
mahnte die Schweizer Bischöfe zu mehr Einigkeit und kritisierte deren Distanzierung
von Haas. 30
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Haas, durch die Haltung des Papstes beim Ad-limina-Besuch in seinem
DATUM: 04.12.1997
MARIANNE BENTELI
Selbstbewusstsein bestärkt, ernannte im November drei neue Bischofsvikare, die von
der Basiskirche aufgrund deren Haastreue als Provokation erachtet wurden. 14 der 16
Dekane des Bistums protestierten heftig gegen diesen Personalentscheid, der als
faktische Entmachtung der beiden Weihbischöfe Vollmar und Henrici gedeutet wurde,
welche Rom 1993 zur Entspannung der Stimmung in der Diözese Chur eingesetzt hatte.
Der Priesterrat des Bistums forderte daraufhin Haas zum Rücktritt auf. Ob es die
eigenwillige Personalpolitik war, welche den Sinneswandel in Rom ermöglichte, oder die
diplomatische Demarche des Bundesrates konnte nicht eruiert werden: so oder so
wurde Haas anfangs Dezember von Chur auf den neu geschaffenen Sitz eines
Erzbischofs von Vaduz "wegbefördert". Mit Erleichterung und unverhohlener Freude
reagierten die Vertreter der Bistumskantone und die meisten Chur unterstellten
Gläubigen auf diese Nachricht. Auch Bundesrat Cotti konnte eine gewisse Genugtuung
über den Abgang von Bischof Haas nicht verbergen, da er darin eine bedeutende
Verbesserung der Gesprächskultur sah. 31
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 9BUNDESRATSGESCHÄFT Anfangs Oktober beschloss der Bundesrat, den Schweizer Sonderbotschafter beim
DATUM: 19.12.1997
MARIANNE BENTELI
Heiligen Stuhl mit einer diplomatischen Demarche zu betrauen, um dem Papst die
Sorge der sieben Bistumskantone über die Lage im Bistum Chur angemessen zum
Ausdruck zu bringen. Der Bundesrat betonte, dass dieser Schritt nicht bedeute, dass er
sich in die inneren Angelegenheiten der Kirche einmischen wolle. In einer gleichentags
verabschiedeten Antwort auf eine Anfrage von Nationalrätin Grendelmeier (ldu, ZH)
schrieb der Bundesrat, es wäre übertrieben zu sagen, dass durch den Fall Haas der
religiöse Friede in der Schweiz gefährdet sei. Er sehe daher keinen Anlass, von sich aus
Massnahmen zu treffen. Er wolle aber alle sich künftig ergebenden Möglichkeiten der
Diplomatie zur Lösung des Konfliktes ergreifen. 32
Urheberrecht
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Im Februar reichte die Pro Litteris, die Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und
DATUM: 26.08.1997
MARIANNE BENTELI
bildende Kunst, 15 Zivilklagen gegen Betriebe ein, die sich nach wie vor weigerten, die
im Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Gebühren für Fotokopien zu bezahlen. Die
Musterprozesse sollen Druck auf die rund 1500 renitenten Betriebe ausüben. Wenig
Erfolg hatte die Pro Litteris mit ihrer Forderung, eine "Bildschirm-Abgabe" einzuführen.
Mit dem Hinweis auf die mangelnde gesetzliche Grundlage erklärte der
Gewerbeverband, einer der wichtigsten Gesprächspartner der Pro Litteris auf der
Nutzerseite, er werde in diesem Punkt jegliche Verhandlung boykottieren. 33
Archive, Bibliotheken, Museen
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Die Cinémathèque suisse in Lausanne konnte ihr in den letzten Jahren für insgesamt
DATUM: 17.10.1992
MARIANNE BENTELI
8,5 Mio Fr. erworbenes und umgebautes Archivierungszentrum in Penthaz (VD) in
Betrieb nehmen. Bisher waren die Filme an verschiedenen – und oft ungeeigneten –
Orten eingelagert gewesen. 34
Sprachen
KANTONALE POLITIK Aus rechtlichen Gründen und um den Sprachfrieden nicht zu gefährden, will die
DATUM: 01.03.1991
MARIANNE BENTELI
Bündner Regierung keine Konsultativabstimmung für oder gegen das Rumantsch
grischun oder die "Quotidiana" durchführen, wie dies ein im Vorjahr eingereichter
parlamentarischer Vorstoss gefordert hatte. Um aber den Volkswillen zu diesen beiden
heiklen Themen zu erkunden, erachtet die Kantonsregierung die Durchführung einer
nach wissenschaftlichen Methoden angelegten Meinungsumfrage als sinnvoll. Die
Bündner Exekutive verhehlte allerdings nicht, dass sie dem Projekt einer romanischen
Tageszeitung nach wie vor skeptisch gegenübersteht, umso mehr als die Bündner
Zeitungsverleger sich nach einer Denkpause erneut vehement gegen eine
Zusammenarbeit mit der Lia Rumantscha aussprachen. 35
BUNDESRATSGESCHÄFT In der letzten Zeit habe sich eine spürbar wachsende Gleichgültigkeit gegenüber der in
DATUM: 04.03.1991
MARIANNE BENTELI
der Schweizer Geschichte und Kultur verankerten Viersprachigkeit unseres Landes
abgezeichnet, hielt der Bundesrat in seiner – gleichentags in allen vier Landessprachen
publizierten – Botschaft zur Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung
(Art. 116 BV) fest, wobei die sprachlichen Minderheiten besonders betroffen seien.
Deshalb soll der Bund inskünftig die Kantone bei ihren Bemühungen zur Erhaltung und
Förderung der Landessprachen vermehrt unterstützen und in seinem eigenen
Zuständigkeitsbereich für eine Verbesserung der zwischensprachlichen Verständigung
sorgen.
Mit der Sprachenfreiheit soll ein besonders wichtiges, persönlichkeitsnahes Grundrecht
explizit in die Verfassung Eingang finden. Gleichzeitig wird der Grundsatz der
Viersprachigkeit der Schweiz verankert. Amtssprachen des Bundes bleiben weiterhin
das Deutsche, das Französische und das Italienische. Im Verkehr zwischen dem Bund
und rätoromanischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen soll jedoch auch
das Rätoromanische als Amtssprache gelten.
Der revidierte Verfassungsartikel führt ein differenziertes Territorialitätsprinzip ein.
Der Sprachgebietsgrundsatz soll nicht für alle Kantone und Sprachsituationen die
gleiche Bedeutung haben; vielmehr soll auf die Bedrohung einer Sprache abgestellt
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 10werden: Je stärker eine Sprache gefährdet erscheint, desto grösser sei das öffentliche
Interesse an Massnahmen zu ihrer Erhaltung und desto eher rechtfertigten sich
Eingriffe in die Sprachenfreiheit, meinte die Landesregierung. Die Kantone sollen
deshalb verpflichtet werden, unter Umständen sogar einschneidende Massnahmen zu
treffen, um sicherzustellen, dass sich die bedrängten Sprachen in jenen Gebieten
halten können, in denen sie heute gesprochen oder geschrieben werden.
Damit die Verständigungsfähigkeit und -bereitschaft zwischen den
Sprachgemeinschaften erhalten bleiben und sich weiterentwickeln können, sollen in
allen Landesteilen neben der Erhaltung und Förderung der jeweiligen Gebietssprache
auch die anderen Landessprachen gepflegt werden. Damit sei, schrieb der Bundesrat,
vor allem der Fremdsprachenunterricht in den kantonalen Bildungssystemen – vom
Vorschulunterricht bis zur Erwachsenenbildung – angesprochen. 36
BUNDESRATSGESCHÄFT Nach dem Ständerat genehmigte auch der Nationalrat diskussionslos und einstimmig
DATUM: 22.03.1991
MARIANNE BENTELI
einen Teuerungsausgleich von 25% auf den Bundesbeiträgen zur Förderung der Kultur
und Sprache der Kantone Graubünden und Tessin. Die Erhöhung der Subvention
wurde als Überbrückungsmassnahme verstanden, bis der revidierte Sprachenartikel
eine gezieltere und verstärkte Förderung ermöglichen wird. 37
BERICHT Der Forderung der Tessiner Abgeordneten nach einer sukzessiven Erhöhung der Zahl
DATUM: 22.05.1991
MARIANNE BENTELI
der italienischsprachigen Bundesbeamten war Bundespräsident Cotti bereits anfangs
Jahr zuvorgekommen, als er für sein Departement eine Quotenregelung bei der
Personalauswahl einführte. Mit dieser Sofortmassnahme soll im EDI eine angemessene
Vertretung der sprachlichen Bevölkerungsgruppen sichergestellt und der Anteil des
weiblichen Personals erhöht werden. Ziel ist, bis Ende 1992 Verhältniswerte von 70%
deutsch- (heute 74%), 20% französisch- (17%) und 10% italienischsprachige Mitarbeiter
(7,5%) zu erreichen. Um den Dienst in der zentralen Bundesverwaltung für Tessiner
attraktiver zu machen, regten die Motionäre ebenfalls die Schaffung einer
dreisprachigen Schule (deutsch/französisch-italienisch) in Bern an. Auch dieser
Wunsch stiess bei Bundespräsident Cotti auf viel Sympathie; er verwies jedoch auf den
Grundsatz der kantonalen Schulhoheit und spielte so den Ball dem Kanton Bern zu.
In ihrem Inspektionsbericht 1991 bemängelte zudem die GPK des Nationalrates die nach
wie vor markante Untervertretung der sprachlichen Minderheiten in der
Bundesverwaltung. 38
PARLAMENTARISCHE INITIATIVE Die Tessiner Deputation des Nationalrates äusserte in zwei Motionen ihr Unbehagen
DATUM: 19.06.1991
MARIANNE BENTELI
über die Stellung des Italienischen in Parlament und Bundesverwaltung und machte
eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung dieser Situation. Mit der unter Hinweis
auf die hohen Kosten einer vollständigen Dreisprachigkeit zwar nur bedingt erfolgten
Annahme der Motion zur Parlamentsarbeit zeigte die grosse Kammer dennoch
Verständnis für das Anliegen der Tessiner. Im Rahmen der Parlamentsreform und der
damit verbundenen Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes beschloss der Nationalrat,
innerhalb eines Jahres die nötigen Entscheide zur Gleichstellung der Amtssprachen zu
fällen; als erste Massnahme dehnte sie die Simultanübersetzung der Plenardebatten
aufs Italienische aus; ebenfalls simultan in die Amtssprachen übersetzt sollen inskünftig
die Sitzungen der Kommissionen werden, es sei denn, sämtliche Kommissionsmitglieder
gleicher Sprache verzichteten auf diese Dienstleistung. 39
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Zum drittenmal nach 1985 und 1988 fand die "Scuntrada rumantscha", die Woche der
DATUM: 11.08.1991
MARIANNE BENTELI
Begegnung von und mit den Rätoromanen statt. Das Programm unter der Leitung der
Lia Rumantscha, dem Dachverband der Romanen, beleuchtete in Vorträgen,
Podiumsdiskussionen und kulturellen Darbietungen sowie verschiedensten Kursen
aktuelle Probleme der Rätoromanen. Die "Scuntrada 91" stand unter dem Motto
"Begegnung auch mit andern"; Sprachpolitik aus gesamtheitlicher und internationaler
Sicht war denn auch einer der Schwerpunkte der Begegnungs- und Arbeitswoche, aber
auch das Verhältnis zwischen der nicht selten ausserhalb des Sprachgebiets lebenden
"Elite" und dem daheimgebliebenen "Fussvolk". Hier stand einmal mehr das Problem
des "Rumantsch grischun" zur Diskussion, einer den rätoromanischen Dialekten
aufgesetzten Einheitssprache, deren Ausarbeitung und Verbreitung in erster Linie von
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 11Sie können auch lesen