Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen im Gemeindegebiet - der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
AMTSBLATT der Gemeinde Ottendorf-Okrilla Ortsteile Grünberg, Hermsdorf, Medingen und Ottendorf-Okrilla Monat April 2022 Erscheinungsdatum: 31. März 2022 Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen im Gemeindegebiet Wer mit dem Bus im Gemeindegebiet oder darüber hinaus unterwegs ist, freut sich im Wartehäuschen oder wie es korrekt heißt im Fahrgastunterstand über den Schutz vor Regen, Schnee, Wind und Kälte. Es gibt aber auch Menschen unter uns, die über keine solche Mobilität verfügen. Beispielsweise Rollator-Nutzer oder Rollstuhlfahrer und auch Seh- behinderte. Der Auftrag, verankert in der Novellierung des Personenbeför- derungsgesetzes von 2013, fordert die Barrierefreiheit von Haltestellen. Geplant ist dazu auch ein Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte. Barrierefreiheit ist nicht nur wichtig für einen funktionierenden Personennah- verkehr, sondern auch für die Nutzung und Erreichbarkeit der einzelnen Bus- linien. So möchten wir allen Menschen ermöglichen, am Schülerverkehr, an Fahrten ins Umland oder zu Arztbesu- chen teilzunehmen. Deshalb wird die Gemeindeverwal- tung, geleitet durch das Bauamt, alle Bushaltestellen in der Gemeinde behindertengerecht und barrierefrei ausbauen. Zunächst ist der Umbau für Foto: Uwe Franke, Bauamt 53 Bushaltestellen geplant. Dazu hat der Gemeinderat eine Prioritätenliste für die Reihenfolge des Ausbaus beschlossen. Mit Unterstützung des VVO und Fördermitteln des Freistaates Sachsen, soll das realisiert werden. In den nächsten 3 Jahren hat die Gemeinde dafür 1,3 Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt. Aktuell bereiten die Kollegen/Innen im Wir wünschen Ihnen Bauamt die öffentlichen Ausschrei- bungen der Bauleistungen vor, sodass ein frohes und fried- die Auftragsvergaben erfolgen können. Als Baubeginn ist Juni 2022 geplant, liches Osterfest und vorausgesetzt, die beantragten Förder- mittel werden bewilligt. erholsame Feiertage! Mit diesen modernen Bushaltestellen, die für alle erreichbar sein werden, schaffen wir hier eine neue Qualität und integrieren Menschen mit einge- schränkter Mobilität. Foto: Katrin Hoyer Rico Pfeiffer, Bürgermeister
Monat April 2022 Impressum Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit den der Gemeinde Ottendorf-Okrilla Ortsteilen Grünberg, Hermsdorf, Medingen und Ottendorf-Okrilla Der Gemeinderat Ottendorf-Okrilla führte am Herausgeber: 07. März 2022 eine Sitzung durch, in der folgende Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst wurden: Satz und Druck: Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2, GR 014/2022 01471 Radeburg Bebauungsplan „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ – 6. Vertrieb: Änderung – Beschluss zu den eingegangenen Hinweisen, Be- Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla denken, Anregungen (Abwägungsbeschluss) Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Rico Pfeiffer GR 015/2022 Änderung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gewerbepark Anzeigenannahmestellen: Ottendorf-Okrilla, 1.BA“ – 6. Änderung Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2, Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 01471 Radeburg, Tel. 03 52 08 / 8 59 - 51, Fax 03 52 08 / 8 59 - 88 GR 016/2022 ottendorfer-amtsblatt@druckerei-vetters.de 6. Änderung Bebauungsplan „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla. Andrea Moden, Dresdner Straße 4, 01458 Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ – Entwurfsbilligung und Offenlagebeschluss Tel. 03 52 05 / 5 35 00, Fax 03 52 05 / 7 17 95 Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Redaktionsschluss für Nr. 05/2022: 10.04.2022 GR 017/2022 1. Nachtrag zum Entwurf Haushaltssatzung 2022 Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung. Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Die Redaktion behält sich vor, Einsendungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. GR 018/2022 2. Nachtrag zum Entwurf Haushaltssatzung 2022 Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Hinweise an die Bürger der GR 019/2022 Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit allen Ortsteilen Einwendung zum Entwurf der Haushaltssatzung 2022 – Ersatz- neubau Kita Medingen An dieser Stelle finden Sie die Anschriften, Telefon-Nummern und Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla GR 020/2022 Radeburger Straße 34 · 01458 Ottendorf-Okrilla Einwendung zum Entwurf der Haushaltssatzung 2022 – Kon- Telefon: 513-0, Fax: 54600, zeptionelle Planungskosten E-Mail: info@ottendorf-okrilla.de, www.ottendorf-okrilla.de Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Öffnungszeiten: Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr GR 021/2022 Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr Übertrag Ermächtigung von 2021 nach 2022 – investiv und Freitag 09:00 – 11:00 Uhr konsumtiv Außerhalb der Öffnungszeiten sind Gesprächstermine Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 nach vorheriger telefonischer Absprache möglich. GR 022/2022 Kontoverbindung der Gemeinde Haushaltssatzung 2022 Ostsächsische Sparkasse Dresden Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 IBAN: DE05 8505 0300 3000 1620 96 SWIFT-BIC: OSDDDE81XXX GR 023/2022 Umschuldung Darlehen O-7 zum 30.10.2022 Gleichstellungsbeauftragte Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung, E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@ottendorf-okrilla.de GR 024/2022 Datenschutzbeauftragte Öffentliche Widmung Weg zur Wunderlinde Gemarkung Grün- Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung, berg E-Mail: datenschutzbeauftragte@ottendorf-okrilla.de Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Schiedsstelle GR 025/2022 Friedensrichterin Frau Wolff Öffentliche Widmung verlängerte Thomas-Müntzer-Straße Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung, Sekretariat, E-Mail: friedensrichter@ottendorf-okrilla.de Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Erreichbarkeit Ortsvorsteher GR 026/2022 Ortsteil Grünberg Frau Gaum, Tel. 03 52 05 / 7 35 35 Öffentliche Widmung Verbindung Sportplatzrundweg Hermsdorf E-Mail: Heike.Gaum@t-online.de mit Ottendorfer Straße in Grünberg Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ortsteil Hermsdorf Herr Liepke, Tel.: 03 52 05 / 7 09 47 E-Mail: osrhermsdorf@web.de GR 027/2022 Sprechstunde nach Anfrage / Terminvereinbarung Öffentliche Widmung Roter Graben Weg Else-Sommer-Str. 3 Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ortsteil Medingen Herr Edelmann, Tel. 01 78 / 634 57 00 GR 028/2022 E-Mail: rene-edelmann@t-online.de Sprechstunde mittwochs 16:30 – 18:00 Uhr Öffentliche Widmung Roter-Graben-Wanderweg Vereinshaus Medingen, Am Sportplatz 4 Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ortsteil GR 029/2022 Ottendorf-Okrilla Frau Ohm, Tel.: 03 52 05 / 5 23 56 1. Änderung zur Richtlinie zum Amtsblatt der Gemeinde E-Mail: or-oo@t-online.de Ottendorf-Okrilla Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Amtsblatt 2 Ottendorf-Okrilla
Monat April 2022 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, ein Krieg hat in Europa begonnen. Mit Entsetzen und Angst verfolgen wir das Ge- schehen in der Ukraine. Keinerlei Interessen rechtfertigen kriegerische Handlungen, die immer zu Lasten der Zivilbevölkerung gehen. Menschen verlassen ihr Land und flüchten vor Bomben und Krieg. In den Städten und Gemeinden unseres Landkreises treffen immer mehr Flüchtlinge ein. Auch wir sind darauf vorbereitet, diesen Menschen vorübergehend eine Heimat zu bieten. Bitte helfen Sie mit, dass Leid dieser Men- schen zu lindern. Die Hilfsmöglichkeiten finden Sie in der Presseerklärung des Landkreises Bautzen auf den nachfolgenden Seiten. Das Landratsamt Bautzen hat dazu eine Koordinierungsstelle „Ukraine“ gebildet, die Ihre Arbeit aufgenommen hat. Wir alle hoffen und wünschen, dass dieser Krieg ein schnelles Ende findet, denn auch wir werden die Auswirkungen dieser Krise mittragen müssen. Die Kriegshandlungen haben das Thema „Corona“ in den Medien und auch in un- serem Denken in den Hintergrund verbannt. Dazu gibt es aber positive Nachrichten, es wurden umfassende Lockerungen beschlossen. Das Rathaus wird ab dem 22. März 2022 wieder regulär öffnen und unsere Arbeit wird sich normalisieren. Sie liebe Bürgerinnen und Bürger haben dann wieder uneingeschränkten Zugang zum Rathaus im Rahmen unserer Öffnungszeiten. Es ist aber weiterhin unsere Pflicht, mit gegenseitiger Rücksichtnahme das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Diese Nachricht sorgt für ein bisschen Freude und einen nicht ungetrübten Start in den Frühling. Ihr Rico Pfeiffer Bürgermeister GR 030/2022 TA 022/2022 Aufhebung der Satzung zum Status der Kindertagesstätten der Antrag Nr. 005/2022 Langebrücker Straße, Flurstück 77 Ge- Gemeinde Ottendorf-Okrilla markung Grünberg Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 eine EFH GR 031/2022 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für das Frei- TA 023/2022 bad „Teichwiesenbad“ Ottendorf-Okrilla Antrag Nr. 006/2022 Zur Kuhbrücke 3 Flurstück 504/8, 505/6 Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Gemarkung Ottendorf BV: Mc Donald´s-Restaurant mit Dual- GR 032/2022 Lane-Drive und Nebengebäude Auflösung eines Arbeitsverhältnisses Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Beschlüsse des Technischen Ausschusses Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 14. März 2022 vom 21. Februar 2022 TA 024/2022 TA 016/2022 Errichtung Parkplatz im ehem. Robotrongelände, Brücke über Ergänzungssatzung „An der Orla 19“, Flurstück 1/1 der Ge- die Orla, Gestaltung Vorplatz TWB - Bestätigung Feststellungs- meinde Wachau – Stellungnahme Gemeinde entwurf Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 TA 017/2022 Baumaßnahme Digitalpakt Grundschule Medingen TA 025/2022 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Sanierung Mühlweg zwischen der Brücke über die Kleine Röder TA 018/2022 bis Anschluss an die Frankenfurt - Vereinbarung zwischen der Antrag Nr. 074/2021 Am Sportplatz Flurstücke 233/2, 233/11 Gemeinde Ottendorf-Okrilla und der Ottendorfer Mühlenbäcker Gemarkung Medingen Antrag auf Nutzungsänderung: Umset- GmbH zung Wochenendhäuser in Ferienhäuser Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 8 Stimmenthaltungen: 0 TA 026/2022 TA 019/2022 Antrag Nr. 094/2021 Zeisigweg Flurstück 529/10 Gemarkung Antrag Nr. 001/2022 Talstraße 15, Flurstück 47 Gemarkung Medingen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Kleinokrilla Errichtung einer Terrassenüberdachung Bebauungsplans: Überschreitung Traufhöhe um 30 cm Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 TA 020/2022 TA 021/2022 Antrag Nr. 002/2022 Kronenbergstraße 19 Flurstück 607/1 Antrag Nr. 093/2022 Zeisigweg Flurstück 529/10 Gemarkung Gemarkung Medingen BV: Ersatzneubau eines Gartenhauses Medingen BV: Errichtung eines Wochenendhauses in Block- an gleicher Stelle bohlenbauweise auf massivem Keller Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 TA 021/2022 Antrag Nr. 003/2022 Ottendorfer Straße 26, Flurstück 315/v TA 027/2022 Gemarkung Grünberg Neubau eines EFH mit 2 Stellplätzen Antrag Nr. 008/2022 Ottendorfer Straße 30a Flurstück 320/22 und Anschüttung Gemarkung Grünberg Errichtung eines EFH Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 3
Monat April 2022 TA 028/2022 Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor: Antrag Nr. 009/2022 Grünberger Straße 3-9, Flurstück 621/13 - Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG zur Gemarkung Ottendorf Antrag auf Verlängerung der Baugeneh- B-Plan-Änderung i.d.F. vom 04.02.2022 migung zur Errichtung eines Verkaufspavillons - umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Beteiligung zur B-Plan-Änderung mit folgenden inhaltlichen TA 029/2022 Schwerpunkten: Antrag Nr. 010/2022 Oststraße 38 Flurstück 5488/21 Gemar- Landratsamt Bautzen, Stellungnahme vom 05.07.2021: kung Hermsdorf Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen o Standort nicht im Sächsischen Altlastenkataster erfasst; des Bebauungsplan Pkt. 2.2. – Anzahl der erforderlichen aufgrund gewerblicher / industrieller Vornutzung können Stellplätze jedoch schädliche Bodenveränderungen nicht vollständig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 ausgeschlossen werden o bei Rückbau Abfall- und Entsorgungskonzept erforderlich TA 030/2022 o Schmutz- und Regenwasserentsorgung Antrag Nr. 103/2022 Bergener Ring 65-67 Flurstück 711 Ge- o Artenschutz markung Ottendorf-Okrilla BV: Überdachung Freifläche und Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellung- Erweiterung Freiflächenüberdachung Antrag auf Befreiung: nahme vom 01.07.2021: Überschreitung der Baugrenze um 3m o Hinweise zu Geologie und natürlicher Radioaktivität Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ortschaftsrat Ottendorf-Okrilla, Stellungnahme vom 21.06.2021: o Baum- und Strauchpflanzungen Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates und o Regenwasserentsorgung der Ausschüsse finden an folgenden Terminen statt: Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 6. Ände- rung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. Gemeinderat 04. April 2022 Speisesaal der Grundschule BA" in der Fassung vom 04.02.2022, bestehend aus Planzeich- der Gemeinde Ottendorf- nung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung Okrilla (Teil C) zusammen mit den oben genannten umweltbezogenen Technischer 11. April 2022 Ratssaal der Gemeinde- Informationen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, Ausschuss verwaltung Ottendorf-Okrilla und zwar Hauptausschuss 25. April 2022 Ratssaal der Gemeinde- vom 11. April 2022 bis einschließlich 13. Mai 2022 verwaltung Ottendorf-Okrilla im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Beginn jeweils 19:00 Uhr. Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104 wäh- Die Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen werden an den rend folgender Dienstzeiten Bekanntmachungstafeln und im Ratsinformationssystem auf Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen des Gesund- 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr heitsschutzes nur begrenzte Kapazitäten für die Öffentlichkeit Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung stehen. Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Ortsübliche Bekanntmachung Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Ottendorf-Okrilla un- über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ter www.ottendorf-okrilla.de/bebauungsplaene.html sowie zur 6. Änderung des Bebauungsplans über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https:// „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ gemäß buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla einsehbar. § 8 BauGB i.v. m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Be- über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 denken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur BauGB Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat am Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der 07.03.2022 mit GR 015/2022 den Beschluss über die Änderung Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. des Geltungsbereiches der 6. Änderung des Bebauungsplans Durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ für den in der Anlage Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ wird die planungsrechtliche Vorausset- gekennzeichneten Geltungsbereich gefasst. zung für die Wiedernutzbarmachung innerörtlicher Brachflächen Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbepark geschaffen. Es handelt sich somit um einen Bebauungsplan der Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ wird in den Plangebietsgrenzen ge- Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Gemäß § 13 a Abs. mäß Anlage 1 der Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung mit 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es folgenden Zielen gefasst: gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 • Beseitigung des städtebaulichen Missstands und Revitalisie- BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird rung einer Industriebrache, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 • Ausweisung eines Einzelhandelsstandorts mit einem Lebens- BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der mittelvollsortimenter mit einer maximalen Verkaufsfläche von Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und 1.500 m² und einem Drogeriefachmarkt mit einer Verkaufs § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. fläche von maximal 700 m², Hinweis: • Verbot von großflächigen Photovoltaikanlagen als freistehende Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund über den Eigenverbrauch hinaus gehende Anlagen. der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen Zugleich hat der Gemeinderat mit GR 016/2022 den Entwurf der bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungs- 6. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbepark gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ in der Fassung vom 04.02.2022 gebilligt COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), und zur Offenlage bestimmt. folgende Regelung: Amtsblatt 4 Ottendorf-Okrilla
Monat April 2022 Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach 4.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205/51321 Ottendorf-Okrilla. oder per E-Mail an bauamt@ottendorf-okrilla.de möglich. 5. Gemäß: GR 027/2022 Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische 5.1. Der als Verkehrsfläche genutzte „Roter Graben Weg“ Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205/51321 erforder- wird beginnend vom Netzknoten Langebrücker Straße lich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form bis an die Gemarkungsgrenze Grünberg auf einer Länge unter der E-Mail-Adresse bauamt@ottendorf-okrilla.de abge- von 1212 m als öffentlicher Feldweg gewidmet. geben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin 5.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein. Ottendorf-Okrilla. Ottendorf-Okrilla, den 09.03.2022 6. Gemäß: GR 028/2022 6.1. Der als Verkehrsfläche genutzte „Roter-Graben- gez. Pfeiffer Wanderweg“ wird beginnend von der Weggabelung auf Bürgermeister Höhe des Flurstücks 168 der Gemarkung Grünberg bis zum Netzknoten Langebrücker Straße auf einer Länge Ortsübliche Bekanntmachung von 244 m als öffentlicher Feldweg gewidmet. der Gemeinde Ottendorf-Okrilla zur nachträg- 6.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde lichen Eintragung von vergessenen öffentlichen Ottendorf-Okrilla. Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung Gemeinde Ottendorf-Okrilla von Anfangs- und/ oder Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/ Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (Sächs- oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu StrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten angelegten Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsver- ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentli- fügung und aus den dazugehörigen Karten. chen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblättern und den SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich. dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten Aufgrund des Gemeinderatsbeschluss 094/2021 vom 06.12.2021 ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindever- und der Gemeinderatsbeschlüsse GR 024/2022; GR 025/2022; waltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger GR 026/2022; GR 027/2022 und GR 028/2022 vom 07.03.2022 Straße 34, Raum N 104 während der Öffnungszeiten zur Einsicht hat die Verwaltung folgende Eintragungsverfügungen in das für die Allgemeinheit aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf Straßenbestandsverzeichnis erlassen: der Internetseite der Gemeinde unter https://www.ottendorf- 1. Gemäß: GR 094/2021 okrilla.de/Widmungsverfügungen.html eingestellt. Betroffene 1.1. Der als Verkehrsfläche genutzte „Medinger Weg“ zwi- Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden schen Medingen und Ottendorf-Okrilla wird beginnend gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit von der Gemarkungsgrenze Medingen/Cunnersdorf sie bekannt sind. (Flurstück 135/c Gemarkung Medingen/Flurstück 270 Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Gemarkung Cunnersdorf) bis zum Netzknoten Am Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegen- Wachberg /Medinger Weg auf einer Länge von 554,1 m über der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, als öffentlicher Feldweg gewidmet. denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z.B. mittels 1.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch Ottendorf-Okrilla. eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Be- 2. Gemäß: GR 024/2022 kanntgabe mit der Zustellung als bewirkt. 2.1. Der als Verkehrsfläche genutzte „Weg zur Wunder- Hinweis: linde“ zwischen Radeberger Weg und Schmerlenteich Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund wird beginnend vom Netzknoten Radeberger Weg bis der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen zur Gemarkungsgrenze Grünberg/Hermsdorf/ (Flurstück bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungs- 390 Gemarkung Grünberg/Flurstück 710 Gemarkung gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Hermsdorf/) auf einer Länge von 1027 m als öffent- COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), licher Feldweg gewidmet. folgende Regelung: 2.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Ottendorf-Okrilla. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 035205 3. Gemäß: GR 025/2022 51321 oder per E-Mail an info@Ottendorf-Okrilla.de möglich. 3.1. Die als Verkehrsfläche genutzte Verlängerung der „Tho- mas-Müntzer-Straße“ wird beginnend vom Netzkno- Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische ten Weg zur Wunderlinde bis Ende der gemeinsamen Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 035205 51321 Flurstücksgrenze des Weggrundstücks 389 Gemarkung erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Grünberg mit dem Flurstück 375/t Gemarkung Grünberg Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@ottendorf-okrilla.de auf einer Länge von 1230 m als öffentlicher Feldweg abgegeben werden. Die Angaben von Name, Vorname und gewidmet. Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar 3.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde enthalten sein. Ottendorf-Okrilla. Rechtsbehelfsbelehrung 4. Gemäß: GR 026/2022 Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats 4.1. Der als Verkehrsfläche genutzte „Verbindungsweg nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- zwischen Sportplatzrundweg (Hermsdorf) und Ot- spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemein- tendorfer Straße“ in Grünberg wird beginnend vom deverwaltung 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 Netzknoten Sportplatzrundweg (westliche Grenze einzulegen. Flurstück 502/2 Gemarkung Hermsdorf) bis zum Netz- Ottendorf-Okrilla, den 10.03.2022 knoten Ottendorfer Straße (Flurstück 346/8 Gemarkung Grünberg) auf einer Länge von 430 m als öffentlicher gez. Rico Pfeiffer Feldweg gewidmet. Bürgermeister Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 5
Monat April 2022 1. Änderung zur Richtlinie zum Amtsblatt erhält dann jeden Monat das Amtsblatt digital übersendet. der Gemeinde Ottendorf-Okrilla Der Online Versand ist kostenfrei und kann jeder Zeit wieder abbestellt werden. Zur verbindlichen Regelung der Herausgabe des Amtsblattes § 6 Rubriken der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat der Gemeinderat in seiner (1) Der redaktionelle Teil des Amtsblattes ist in folgende Ru- Sitzung am 22.03.2010 mit Beschluss-Nr. GR 017/2022, zuletzt briken unterteilt: Teil 1 – Titel, Teil 2 – Öffentliche Bekannt- geändert durch den Gemeinderat am 07.03.2022 mit Beschluss- machungen, Teil 3 – Mitteilungen der Gemeindeverwaltung, Nr. GR 029/2022, folgende Richtlinie beschlossen: Teil 4 – Ortschaften, Teil 5 – Vereine und Einrichtungen, Teil § 1 Grundsätze 6 – Kirchennachrichten und Teil 7 - Ärzte und Apotheken. (1) Das Amtsblatt ist das Publikationsorgan der Gemeindever- (2) Im Teil 1, Titelseite, ist dem Bürgermeister für aktuelle waltung zur Information der Einwohner insbesondere i. S. v. kommunalpolitische Themen vorbehalten. Er kann auch § 11 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung. (SächsGemO) Mitarbeiter der Verwaltung beauftragen. Ausnahmsweise (2) Das Amtsblatt dient der öffentlichen Bekanntmachung von sind Beiträge Dritter zulässig, darauf besteht jedoch kein Satzungen gemäß § 4 Absatz 3 SächsGemO i. V. m. der Be- Rechtsanspruch. kanntmachungssatzung und amtlicher Bekanntmachungen (3) Im Teil 2 werden alle gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften. Bekanntmachungen veröffentlicht. Das sind insbesondere (3) Verantwortlicher für das Amtsblatt i. S. d. Pressegesetzes ist die im Gemeinderat Ottendorf-Okrilla und seinen Ausschüs- der Bürgermeister. Er entscheidet über die Zulassung oder sen gefassten Beschlüsse und Satzungen sowie gesetzlich Ablehnung von Beiträgen unter Beachtung dieser Richtlinie vorgeschriebene amtliche Bekanntmachungen Dritter. und mit der gebotenen parteipolitischen Neutralität. (4) Im Teil 3 werden Informationen der Gemeindeverwaltung (4) Eine Haftung der Gemeinde für die Richtigkeit und Vollstän- und ihrer Einrichtungen, z. B. der Bibliothek, der Kinder- digkeit der Veröffentlichung gegenüber Dritten ist ausge- tagesstätten, der Schulen oder der Freiwilligen Feuerwehr schlossen. veröffentlicht. (5) Das Amtsblatt ist keine öffentliche Einrichtung i. S. v. § 10 (5) Im Teil 4 werden die Beiträge der Ortschaftsräte und der sie SächsGemO. Ein einklagbarer Anspruch auf Benutzung – vertretenden Ortsvorsteher veröffentlicht. Sie dienen dazu, Veröffentlichungen von Beiträgen einzelner natürlicher oder über die Arbeit der Ortschaftsräte zu berichten, Termine juristischer Personen – besteht insofern nicht. Das Gleich- der Ortschaftsräte bekannt zu machen und über aktuelle behandlungsgebot ist jedoch zu beachten. Themen, die den Ortsteil betreffen, zu informieren. Die Bei- (6) Verfassungsfeindliche, durch politischen Extremismus mo- träge sind auf Angelegenheiten des Ortsteiles gemäß § 67 tivierte, rassistische oder in sonstiger Weise ungesetzliche SächsGemO i. V. m. der in der aktuell gültigen Fassung der Beiträge sind ausgeschlossen. Darüber hinaus behält sich die Richtlinie der Gemeinde für die Abgrenzung der Zuständig- Gemeinde vor, Beiträge auszuschließen, die dem Charakter keiten der Ortschaftsräte und Ortsvorsteher beschränkt. des Amtsblattes als Publikationsorgan der Gemeinde zuwi- (6) Im Teil 5 werden die Beiträge von Vereinigungen und Einrich- derlaufen. Dazu zählen insbesondere Beiträge, die Anstand tungen veröffentlicht. Sie dienen in erster Linie dazu, über und Würde verletzen, das gebotene Maß an Rücksichtnahme Termine von Veranstaltungen zu informieren oder Angebote und Höflichkeit verletzen oder Dritte diskreditieren. bekannt zu machen. Sie sollen einen Bezug zur Gemeinde § 2 Erscheinungsweise haben oder von allgemeinem Interesse für die Einwohner Das Amtsblatt erscheint monatlich, spätestens zum 1. Werktag. sein. Bei besonderen Anlässen können Sonderdrucke herausgegeben a. Die Beiträge sind kurz und prägnant abzufassen. Die Ge- werden. meinde ist berechtigt, Beiträge zu kürzen, zu verschieben oder zurückzuweisen, wenn der mit der Druckerei verein- § 3 Redaktionsschluss barte Gesamtumfang überschritten wird. (1) Regelmäßiger Redaktionsschluss für externe Beiträge und b. Die Gemeinde kann verlangen, dass Beiträge in einer Artikel ist jeweils der 10. des Vormonats, interner Redakti- bestimmten Form / einem bestimmten Format abgefasst onsschluss ist jeweils der 15. des Vormonats. Die Gemeinde werden. Insbesondere kann sie vorschreiben, dass die kann Abweichungen zulassen. Der Redaktionsschluss wird Beiträge in elektronischer Form abgefasst und zuge- im Amtsblatt für den Folgemonat bekannt gegeben. schickt werden. (2) Dritte, die Artikel im Amtsblatt veröffentlichen wollen, sind c. Beiträge für Angebote, in denen der erwerbswirtschaft- selbst dafür verantwortlich, dass diese rechtzeitig bei der liche, auf Einnahmeerzielung gerichtete Aspekt eine nicht Gemeinde vorliegen. nur untergeordnete Rolle spielt, sind ausgeschlossen. Die § 4 Herstellung Gemeinde kann als Nachweis die Vorlage von Satzungen, (1) Das Amtsblatt wird ab 01.06.2022 bei der RIEDEL GmbH Statuten, Kalkulationen o. ä. fordern. & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen d. Beiträge von Parteien und Wählervereinigungen sind auf Mitteldeutschland, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Einladungen und die Ankündigung von öffentlichen Ver- Lichtenau gesetzt und gedruckt. Der Druck erfolgt in Voll- anstaltungen beschränkt. Für Beiträge im Zusammenhang farbe. Die Kosten für die Gemeinde sind in einem separaten mit Wahlen trifft der Gemeinderat eine separate Regelung Vertrag geregelt. (siehe Beschluss GR 011/2009). § 5 Kosten, Zustellung (7) Im Teil 7 werden Anschriften, Telefonnummern und Ter- (1) Das Amtsblatt ist kostenfrei. mine der für die Gemeinde zuständigen medizinischen (2) Das Amtsblatt wird den Haushalten der Gemeinde bis zum Einrichtungen, insbesondere Notdienstbereitschaften von festgelegten Erscheinungsdatum zugestellt. Die Gemeinde allgemeinen Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen kann sich hierzu Dritter bedienen. Die Kosten der Zustellung und Apotheken außerhalb der regelmäßigen Praxis- oder werden durch die Gemeinde getragen. Eine Haftung für Öffnungszeiten veröffentlicht. Werbende Beiträge sind aus- Fehler bei der Zustellung ist ausgeschlossen. geschlossen. (3) Jeder Bürger kann sich, soweit sein Haushalt kein Amtsblatt § 7 Anzeigen erhalten hat, ein kostenloses Exemplar bei der Gemeinde- (1) Gewerbliche Anzeigen werden ausschließlich über die Dru- verwaltung abholen. ckerei angenommen. (4) Das Amtsblatt wird auf Antrag und gegen Erstattung der (2) Die Anzeigenpreise legt die Druckerei fest. Portokosten auch an Abonnenten außerhalb des Gemein- (3) Durch Anzeigen dürfen die Bestimmungen dieser Richtlinie degebietes versendet. nicht umgangen werden. Im Zweifel ist die Druckerei ver- (5) Es besteht die Möglichkeit sich beim Hersteller des Amts- pflichtet, Anzeigen, bei denen ein entsprechender Verdacht blattes für den Online Versand anzumelden. Der Besteller besteht, der Gemeinde zur Entscheidung vorzulegen. Amtsblatt 6 Ottendorf-Okrilla
Monat April 2022 § 8 Schlussbestimmung Die Richtlinie zum Amtsblatt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla Mitteilungen der tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt April 2022 in Kraft. Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, am 08.03.2022 gez. Rico Pfeiffer Straßenreinigung 2022 - Ordnung und Bürgermeister Sauberkeit auf den Straßen Um die Abfuhr von Streugutresten des vergangenen Winters Aufhebungssatzung zur Satzung zum Status durch die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes koordinieren der Kindertagesstätten der Gemeinde zu können, bitten wir alle Anlieger, ihre Straßenabschnitte, Ottendorf-Okrilla vom 25.01.2010 Schnittgerinne und Gehsteige ab 14. KW zu reinigen. Aufgrund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (Sächs Das zusammengekehrte Streugut soll am Rand der Geh- GemO) beschließt der Gemeinderat Ottendorf-Okrilla in seiner wege (nicht im Schnittgerinne) abgelagert werden und wird Sitzung am 07.03.2022 folgende Aufhebungssatzung: durch die Mitarbeiter des Gemeindebauhofs (in der 15. KW) an folgenden Tagen abgeholt: §1 11. April 2022 Ottendorf-Okrilla Aufhebung der Satzung 11. April 2022 Ortsteil Grünberg Die Satzung zum Status der Kindertagesstätten der Gemeinde Ottendorf-Okrilla vom 25.01.2010 wird aufgehoben. 12. April 2022 Ortsteil Medingen 12. April 2022 Ortsteil Hermsdorf §2 Inkrafttreten Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass am 01. und 12. Die Aufhebungssatzung tritt am 01.04.2022 in Kraft. April 2022 die Kehrmaschine auf den Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet unterwegs ist. Ottendorf-Okrilla, am 08.03.2022 Ringo Kühn gez. Rico Pfeiffer Leiter Bauhof Bürgermeister 1. Änderungssatzung zur Benutzungs- Hilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Gebührensatzung für das Freibad Mit der Fortdauer und Intensivierung des russischen An- „Teichwiesenbad“ Ottendorf-Okrilla griffskrieges auf die Ukraine sind viele Frauen, Kinder und Auf Grundlage der §§ 4, 124 der Gemeindeordnung für den ältere Personen gezwungen ihre Heimat zu verlassen. Weit Freistaat Sachsen (SächsGemO) und der §§ 1, 2 und 9 des über 2 Millionen Ukrainer sind auf der Flucht vor allem nach Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in Polen. Immer mehr kommen auch nach Deutschland und den jeweils geltenden Fassungen hat der Gemeinderat der Sachsen. Auch in unserer Gemeinde sind die ersten Ukrainer Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit Beschluss Nr. GR 031/2022 angekommen. Wir als Ottendorf-Okrilla wollen angesichts vom 07.03.2022 folgende Änderungssatzung zur Benutzungs- der Situation helfen. Schon jetzt gibt es zahlreiche Bürger, und Gebührensatzung für das Freibad „Teichwiesenbad“ die Wohnraum kostenfrei zur Verfügung stellen, im Alltag zur Seite stehen oder mit Sachspenden und Geld unterstützen. Ottendorf-Okrilla, GR-Beschluss GR 023/2020 vom 05.05.2020, Dafür herzlichen Dank! beschlossen. Spenden Artikel 1 Änderung Gebührenverzeichnis Das Gebührenverzeichnis (Anlage 1 zur Satzung) wird wie folgt Als Gemeindeverwaltung wollen wir als Ansprechpartner geändert: unterstützen und die Hilfe zusammen mit unseren Partnern koordinieren. Was wir selbst nicht machen können, sind Sach- Hinweise: spenden oder Geldspenden entgegenzunehmen. Direkt in 1. In den Gebührensätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer Ottendorf-Okrilla ist für Spenden die Tschernobylinitiative enthalten. ein möglicher Ansprechpartner (Tschernobylinitiative Otten- 2. Für Ermäßigungen gegenüber dem normalen Eintrittspreis dorf (tschernobylinitiative-ottendorf.de). Außerdem hat der wird ein Nachweis verlangt, z. B. Schwerbehindertenausweis Landkreis Bautzen unter Ukraine-Hilfe - Landkreis Bautzen mit GdB ab 80 %, Studentenausweis, Schülerausweis, Eh- (landkreis-bautzen.de) Hilfemöglichkeiten aufgezeigt. Bitte renamtskarte. Eine Begleitperson erhält kostenfreien Eintritt, informieren Sie sich bei Sachspenden vorher bei den Hilfs- wenn ein „B“ im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist. organisationen, was gerade benötigt wird. 3. Ermäßigungen gegenüber dem normalen Eintrittspreis sind Unterbringung nicht mit anderen Leistungen kombinierbar. 4. Für den Verleih von Geräten, deren Wert die Leihgebühr Eine große Herausforderung ist die Unterbringung. Die zentrale übersteigt, kann ein Pfand verlangt werden. Ein Pfand in Steuerung und Unterbringung können nur der Freistaat Sachsen Höhe von 5 Euro wird für die Jahreskarte verlangt. und die Landkreise erfüllen. Aber auch wir vor Ort können einiges 5. Jahreskarte (ermäßigt) mit Berechtigungsschein der Ge- leisten: Neben der Einrichtung einer Notunterkunft zur Erstver- sorgung werden Privatpersonen und Unternehmen gebeten, meindeverwaltung (z.B. Sozialhilfeempfänger sowie deren freie Unterbringungsmöglichkeiten zu melden. Angehörige und Kinder). 6. Kassenschluss eine halbe Stunde vor Schließung. Gesucht werden vorrangig möblierte Wohnungen bzw. Zimmer, etwa in Pensionen, Hotels, Ferienwohnungen, die durch Un- Artikel 2 Inkrafttreten ternehmen, Initiativen und Privatpersonen ab sofort per E-Mail Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt oder Onlineformular gemeldet werden können. Informationen, machung in Kraft. Kontaktdaten und das Onlineformular findet man ebenfalls unter Ukraine-Hilfe - Landkreis Bautzen (landkreis-bautzen.de).Die Ottendorf-Okrilla, am 08.03.2022 Räumlichkeiten sollten sofort nutzbar sein. Der Landkreis ist gez. Rico Pfeiffer auch an der Anmietung kompletter Pensionen oder gewerblicher Bürgermeister Unterbringungseinheiten interessiert. Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 7
Monat April 2022 Die Meldung sollte zwingend Anschrift sowie Größe und Art der In diesem Jahr jährt sich der Absturz der 152 zum 63. Mal. In Unterkunft (zum Beispiel Anzahl Räume mit Anzahl der Betten) Gedenken daran hat unser Bürgermeister ein Gebinde nieder- enthalten. Außerdem ist ein Ansprechpartner mit Mobilnummer gelegt und einen Moment innegehalten. und E-Mail-Adresse anzugeben. Die Belegung der Angebote Katrin Hoyer erfolgt nach Bedarf. Öffentlichkeitsarbeit & Wirtschaft mit freundlicher Unterstützung von Werner Junitz Bitte melden Sie Ihr Angebot auch bei der Gemeinde- verwaltung beim Leiter des Bürgeramtes unter 035205 513 70 oder blaesner@ottendorf-okrilla.de. Damit können auch wir als Gemeinde ggf. schnell reagieren und bekommen einen Überblick über die Möglichkeiten bei uns. Wir werden Ihre Angebote auch koordiniert an den Landkreis weitergeben. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an den Landkreis unter auslaenderamt.unterbringung@lra-bautzen.de wenden. Informationen Der Landkreis Bautzen verfügt als zuständige Behörde über zahlreiche Informationen. Er ist wie folgt erreichbar: Für allgemeine Fragen rund um die Unterbringung hat das Unser Bürgermeister Rico Pfeiffer am Gedenkstein Ausländeramt folgende Hotline geschaltet. Bild: Katrin Hoyer Telefon: 03591 525134902 Hinweis: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Wir brauchen Sie als Wahlhelfer! Für allgemeine Auskünfte zum Thema „Ukraine-Hilfe“ steht Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla sucht Wahlhelfer für die Land- folgende Hotline zur Verfügung. ratswahl am 12.06.2022 und einen eventuellen zweiten Wahl- Telefon: 03591 525134901 gang am 03.07.2022. Hinweis: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Wenn auch Sie einmal einen Blick „hinter die Kulissen“ werfen Vielen Dank für Ihre Unterstützung! wollen: Norbert Bläsner Wie wäre es mit einer Mitarbeit in einem Wahlvorstand? Leiter Bürgeramt Es erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tä- tigkeit zum Wohle der Allgemeinheit. Gedenken an den Flugzeugabsturz Um die Wahl ordnungsgemäß durchführen zu können benö- am 04. März 1959 tigt die Gemeinde Ottendorf-Okrilla für Ihre acht Wahllokale Die älteren unter unseren LeserInnen erinnern sich sicherlich und zwei Briefwahllokale Unterstützung von Wahlhelfern. Der noch gut an den 04. März 1959. Damals stürzte das DDR- Wahlvorstand besteht aus acht Personen. Am Wahltag erle- Passagierflugzeug 152 V1 bei seinem zweiten Testflug in digt der Wahlvorstand seine Aufgaben in zwei Schichten. Zu Ottendorf-Okrilla ab. Gebaut wurde das Flugzeug damals in den Aufgaben eines Wahlhelfers gehört es, im Wahllokal die den Flugzeugwerken in Dresden Klotzsche. Der Flieger wurde Stimmzettel an die Wählerinnen und Wähler auszugeben und für 40 Passagiere, eine Reisegeschwindigkeit von etwa 800 die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis einzutragen. Kilometern je Stunde und eine Reichweite von etwa 2.500 Die Teams sorgen insgesamt für einen geordneten Ablauf der Kilometern konzipiert. Es war das erste in Deutschland entwi- Wahl im Wahllokal. Nach Ablauf der Wahlzeit unterstützen Sie ckelte Verkehrsflugzeug mit Düsenantrieb. Die Bezeichnung dabei, die Stimmenauszählung vorzunehmen. 152 war nicht zufällig gewählt. Sie sollte an die Ju 52 erinnern, Für die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in sind keine Vorkenntnisse ein äußerst erfolgreiches dreimotoriges Junkers-Zivilflugzeug notwendig. aus der Zeit vor dem Krieg. Gelegentlich wurde die Maschine auch nach ihrem Konstrukteur Brunolf Baade als Baade 152 Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld in bezeichnet. In der Nähe der Grünberger Siedlung kam das Höhe von 50,00 Euro. Flugzeug zum Absturz. Die Testpiloten brachten das havarierte Haben wir Ihr Interesse geweckt? Flugzeug noch auf damals freiem Feld hinter der Grünberger Dann füllen Sie das Formular aus Siedlung zum Absturz. (zu finden auf der Webseite der Gemeinde Ottendorf-Okrilla oder Nicht auszudenken, wenn es in das nahe Wohngebiet gestürzt per Scan des QR-Codes) wäre. und senden es an: Alle vier Testpiloten fanden den Tod. Auf dem Neuen Friedhof in wahlen@ottendorf-okrilla.de Dresden-Klotzsche, unweit des Flughafens liegt das Ehrengrab für zwei Piloten und zwei Ingenieure, Kapitän Willi Lehmann Für Rückfragen stehen Ihnen und Co-Pilot Kurt Bemme und die Ingenieure Paul Heerling Herr Bläsner 035205513 70 und Georg Eismann. Frau Stranz 035205 513 61 Dieses Ereignis leitete das Ende der Entwicklung der 152 ein. Frau Hübner 035205 513 74 Die DDR-Regierung gab 1961 das Projekt auf. Im Flughafen gern zur Verfügung. Dresden kann noch der Rumpf der Nr. 11 besichtigt werden. Information zum Datenschutz können Sie auf der Homepage An die Unglücksstelle (Ecke Geldropper Straße/Schutterwäl- der Gemeinde Ottendorf-Okrilla abrufen. der Straße) erinnert seit 2010 ein auf Initiative des ehemaligen Für Ihre Bereitschaft, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, be- Gemeinderates Hans Herklotz geschaffener Gedenkstein. danken wir uns bei Ihnen im Voraus herzlich. Damit wurde ein Ort der Würdigung für die Leistungen der Flugzeugbauer und der getöteten Flugzeugbesatzung ge- Susann Stranz schaffen. SGL Bürgerbüro Amtsblatt 8 Ottendorf-Okrilla
Monat April 2022 WIE MÖCHTEST DU LEBEN? Wir finden es heraus! Jetzt mitmachen und gewinnen! Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla beabsichtigt, das legenen Gewerbegebiet, dem ehemaligen Presswerk. stillgelegte Betonwerk in ein attraktives Lebens-Areal umzuwandeln. Ziel ist, bezahlbaren Wohnraum in ei- Wir brauchen Sie! ner ansprechenden Umgebung entstehen zu lassen Gestalten Sie mit uns die neue Mitte und nehmen mit Platz für Begegnung, Freizeit und Kultur. Sie an dieser Umfrage teil: hier oder online unter Hier haben wir gemeinsam die Chance, moderne www.ottendorf-city.de und gewinnen Sie mit etwas Grundrisse für zeitgemäßes Wohnen inklusive Home- Glück ein iPad! Beantworten Sie die Fragen und sen- office zu konzipieren, Wohnungen für junge Familien den Sie Ihre Antworten bis 30.04.2022 an: sowie barrierefreie Gebäude für altersgerechtes Gemeinde Ottendorf-Okrilla Wohnen zu erbauen – mit Anbindung an die örtlichen, Radeburger Straße 34 öffentlichen Verkehrsmittel, mit Platz für Elektromo- 01458 Ottendorf-Okrilla bilität, mit kurzen Wegen zum Einkaufen im nahege- Teilnahmebedingung: bitte umblättern. 11 22 44 Leben Sie in Möchten Sie in der Mieten oder kaufen? Miete Kauf Ottendorf-Okrilla? Gemeinde Ottendorf- Okrilla leben? JA NEIN In welchem Ortsteil JA NEIN 55 leben Sie? 33 Welche Größe wäre für Sie geeignet? Medingen Wäre ein Haus oder eine 1—1,5 Zimmer Küche Bad und ca. 30—55 qm Etagenwohnung für Sie Hermsdorf interessant? 2—3 Zimmer Küche Bad und ca. 55—70 qm Grünberg Haus 4 Zimmer Küche Bad und ca. 70—100 qm Ottendorf-Okrilla Etagenwohnung Mehr als 4 Zimmer Küche Bad und ca. > 100 qm 66 77 Was wünschen Sie sich für die neue Ortsmitte? Welche Anbindung ist Ihnen wichtig? *Bitte maximal bis zu 2 Optionen pro Kategorie *Bitte maximal bis zu 2 Optionen pro Kategorie ankreuzen ankreuzen Café Restaurant Fussweg Radweg Imbiss Hotel, Pension Auto Bahn Bus 88 99 Welche Versorgung ist Ihnen wichtig? Welche Freizeitangebote wünschen Sie? *Bitte maximal bis zu 2 Optionen pro Kategorie *Bitte maximal bis zu 2 Optionen pro Kategorie ankreuzen ankreuzen Gesundheitsdienste Multifunktion Grünflächen Spielplatz Zeitungen, Buchhandlung Kiosk Sport, Fitnessgeräte, Outdoor Elektrische Ladeinfrastruktur Grünflächen mit Sitzgelegenheiten Bitte umblättern Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 9
Monat April 2022 IDEEN-WETTBEWERB … … zur Namensfindung für die neue Ortsmitte Für die Teilnahme am Ideen-Wettbewerb gelten • Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. folgende Teilnahmebedingungen, Gewinnbe- Meldet sich der Gewinner nach Kontaktaufnahme stimmungen und die Bestimmungen der EU- per E-Mail innerhalb von zwei Wochen nicht zurück, Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): behält sich die Gemeinde vor, die Auslosung zu wiederholen. • Die Teilnahme an unserem Ideen-Wettbewerb ist freiwillig, unverbindlich. Teilnahmeschluss: • Die Gemeinde ist berechtigt, einzelne Personen 30.04.2022; Auslosung ist am 12.05.2022. von der Teilnahme auszuschließen, sofern berech- tigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen die Teil- • Die zehn besten Vorschläge werden von einer nahmebedingungen, doppelte Teilnahme, Manipu- Fach-Jury ermittelt und dem Gemeinderat unver- lation etc., vorliegen. bindlich vorgestellt. Diesem obliegt die Namens- entscheidung. • Die Gemeinde behält sich vor, die Teilnahmebedin- gungen zu ändern, den Ideen-Wettbewerb aus • Mit etwas Glück erhalten drei Teilnehmer des Ide- wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu been- en-Wettbewerbs ein Tablet Apple 10,2" iPad (je den oder zu unterbrechen. nach aktueller Verfügbarkeit). • Der Gewinn wird durch den Bürgermeister der Ge- • Teilnehmen dürfen nur volljährige Personen ab meinde Ottendorf-Okrilla übergeben. 18 Jahre mit festem Wohnsitz in der Bundesrepu- blik Deutschland. Beim Gewinnspiel werden nur die • Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Teilnehmer berücksichtigt, die alle erforderlichen Ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Gemeinde- Angaben vollständig ausgefüllt haben. Jeder Teil- verwaltung Ottendorf-Okrilla sowie deren nehmer darf nur einmal am Ideen-Wettbewerb Angehörige. teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. ✔Ich möchte an dem Ideen-Wettbewerb zur Namensfindung teilnehmen. Bitte geben Sie Ihren Namen, Ihre Email-Adresse und Postanschrift, sowie Ihren Vorschlag für die Bezeichnung der neuen Ortsmitte in Ottendorf-Okrilla an: *Alle Felder sind Pflichtfelder, bitte alles gut leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen. Name, Vorname*: Alter*: Email-Adresse*: Postanschrift*: Mein Namens-Vorschlag*: Datum & Unterschrift*: Vielen Dank & viel Glück! Bitte umblättern Amtsblatt 10 Ottendorf-Okrilla
Monat April 2022 Mitteilungen und Anzeigen von Bürgerinnen PRESSEMITTEILUNG ZUR und Bürgern über Missstände GRUNDSTEUERREFORM Das Rathaus und vor allem den Bereich Ordnung und Sicherheit Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab erreichen regelmäßig Mitteilungen oder auch Anzeigen über 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ers Missstände im Gemeindegebiet. ten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin Diese reichen von Verstößen im Straßenverkehrsbereich, illegale gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbe- Müllentsorgung bis hin zu unterlassenen Anliegerpflichten. Nicht träge weiter. immer können wir den Hinweisen nachgehen, da diese unter unvollständigen Angaben des Anzeigenden oder gar anonym Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 01. Juli bis 31. erfolgen. Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und Daher der Hinweis unsererseits: forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigentümer eine Steuerklärung Anzeigen aber auch Hinweise immer mit vollständigen Kon- beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die taktdaten versehen. Diese sind für eventuelle Rückfragen mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte unerlässlich. Gern nutzen Sie hierfür auch unser Mängel- erklärungspflichtig. meldungssystem der gemeindeeigenen Homepage. (https://www.ottendorf-okrilla.de/maengelmeldung.html) Informationsschreiben im II. Quartal 2022 Achten Sie bitte auch bei der Einreichung von Bildern auf deren der sächsischen Finanzämter an die Eigentümer Qualität und die Einhaltung des Datenschutzes unbeteiligter von Grundstücken in Sachsen Dritter. Die Finanzämter werden im II. Quartal 2022 (voraussichtlich Vielen Dank. Ende April bis Anfang Juni 2022) Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer versenden. Neben dem Akten- Susann Stranz zeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstücks bzw. SGL Bürgerbüro eines Großteils der Flurstücke, die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersichtlich. Geschwindigkeitsanzeigetafel Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert, Telefonnummern für das Gemeindegebiet für Fragen bei den Finanzämtern benannt und auch auf Ottendorf-Okrilla das Grundsteuerportal Sachsen verwiesen, in dem für die Erklärung wichtige Daten zum Grundstück (z. B. Gemar- Wer kennt sie nicht im kungsnummer, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Boden- täglichen Straßenverkehr: richtwert bzw. Ertragsmesszahl) aufgerufen werden können. Lachende oder traurige Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraussichtlich ab 01. Smileys die dem Kraft- Juli 2022 freigeschaltet. fahrer charmant aber deutlich anzeigen, ob Bei Miteigentum ist es möglich, dass kein Informationsschreiben er sich an die geltende eingeht. In diesem Fall wurde ggf. ein anderer Miteigentümer Geschwindigkeit hält. angeschrieben. Oft werden diese an Abgabe der Erklärung ab 01. Juli 2022 bekannten Stellen der Geschwindigkeitsüber- Die Erklärung können Sie über ELSTER ab dem 01. Juli schreitung oder Gefah- 2022 kostenlos und elektronisch abgeben. Dafür benötigen renstellen, vor allem für Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein solches Konto Kinder, installiert. besitzen, können Sie es bereits jetzt beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, das Sie z. B. für Ihre Durch die Zusammenar- Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie es auch beit mit den Ortschaftsrä- für die Grundsteuer verwenden. Sie können über ELSTER ten wurden in den vergan- Feststellungserklärungen auch für eine andere Person (z.B. in genen Verkehrsschauen Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen auch im Gemeindegebiet für diese Person keine zusätzliche Registrierung in ELSTER so manche Rennstrecke vornehmen. festgestellt. Zugleich ha- ben die Kontaktaufnah- Informationen zum ELSTER-Portal finden sie unter: men besorgter Bürger www.elster.de und Eltern Gefahrenstel- len für Kinder im Straßen- Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert und den Grundsteu- verkehr aufgedeckt. ermessbetrag fest. Nach Vorliegen der neuen Grundsteuer- messbeträge (voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024) können Trotz langer Bearbeitungszeit, sind wir stolz die Geschwin- sich die sächsischen Gemeinden mit der »neuen« Grundsteuer digkeitstafel nun endlich an einem bekannten Schwerpunkt auseinandersetzen. Sie werden prüfen, ob sie ihre Hebesätze installieren zu können. Dem einen oder anderen Verkehrsteil- anpassen müssen. Anschließend werden sie die neuen Grund- nehmer ist es sicherlich schon bei der Durchfahrt des Ortsteils steuerbescheide versenden. Die neu berechnete Grundsteuer Grünberg aufgefallen. Aktuell wurde die Geschwindigkeits- ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. anzeigetafel dort in der Schönborner Straße installiert und wandert anschließend zu einem weiteren Schwerpunkt im Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe kann ihre Gemeindegebiet. Stadt oder Gemeinde derzeit nicht beantworten. Die Städte und Gemeinden können die Hebesätze für das Jahr 2025 erst Wir haben uns bewusst für eine flexible Variante entschieden festsetzen, wenn hierfür die Messbeträge der Grundstücke im um einen Gewöhnungseffekt zu vermeiden. Außerdem bekommt Gemeindegebiet vorliegen. Voraussichtlich können die erforder- somit auch jeder die Möglichkeit sich einmal über einen hoffent- lichen Entscheidungsprozesse somit erst im 2. Halbjahr 2024 lich lachenden Smiley zu erfreuen. begonnen werden. Susann Stranz Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen finden Sie SGL Bürgerbüro unter: www.grundsteuer.sachsen.de Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 11
Sie können auch lesen