Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen im Gemeindegebiet - der Gemeinde Ottendorf-Okrilla

Die Seite wird erstellt Karl-Stefan Schröder
 
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AMTSBLATT
                     der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
                             Ortsteile Grünberg, Hermsdorf,
                             Medingen und Ottendorf-Okrilla
                                        Monat April 2022
                               Erscheinungsdatum: 31. März 2022

Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen im Gemeindegebiet
Wer mit dem Bus im Gemeindegebiet oder darüber hinaus unterwegs ist, freut sich im Wartehäuschen oder
wie es korrekt heißt im Fahrgastunterstand über den Schutz vor Regen, Schnee, Wind und Kälte. Es gibt
aber auch Menschen unter uns, die über keine solche Mobilität verfügen. Beispielsweise Rollator-Nutzer
oder Rollstuhlfahrer und auch Seh-
behinderte. Der Auftrag, verankert in
der Novellierung des Personenbeför-
derungsgesetzes von 2013, fordert
die Barrierefreiheit von Haltestellen.
Geplant ist dazu auch ein Leitsystem
für Blinde und Sehbehinderte.
Barrierefreiheit ist nicht nur wichtig für
einen funktionierenden Personennah-
verkehr, sondern auch für die Nutzung
und Erreichbarkeit der einzelnen Bus-
linien. So möchten wir allen Menschen
ermöglichen, am Schülerverkehr, an
Fahrten ins Umland oder zu Arztbesu-
chen teilzunehmen.
Deshalb wird die Gemeindeverwal-
tung, geleitet durch das Bauamt,
alle Bushaltestellen in der Gemeinde
behindertengerecht und barrierefrei
ausbauen. Zunächst ist der Umbau für
                                                                                  Foto: Uwe Franke, Bauamt
53 Bushaltestellen geplant. Dazu hat
der Gemeinderat eine Prioritätenliste für die Reihenfolge des Ausbaus beschlossen. Mit Unterstützung des
VVO und Fördermitteln des Freistaates Sachsen, soll das realisiert werden. In den nächsten 3 Jahren hat die
Gemeinde dafür 1,3 Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt.
                                                                    Aktuell bereiten die Kollegen/Innen im

     Wir wünschen Ihnen                                             Bauamt die öffentlichen Ausschrei-
                                                                    bungen der Bauleistungen vor, sodass

     ein frohes und fried-                                          die Auftragsvergaben erfolgen können.
                                                                    Als Baubeginn ist Juni 2022 geplant,

     liches Osterfest und
                                                                    vorausgesetzt, die beantragten Förder-
                                                                    mittel werden bewilligt.

     erholsame Feiertage!                                           Mit diesen modernen Bushaltestellen,
                                                                    die für alle erreichbar sein werden,
                                                                    schaffen wir hier eine neue Qualität
                                                                    und integrieren Menschen mit einge-
                                                                    schränkter Mobilität.
                                       Foto:
                                Katrin Hoyer
                                                                    Rico Pfeiffer, Bürgermeister
Monat April 2022

   Impressum                                                               Amtliche Bekanntmachungen
   Amtsblatt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit den                        der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
   Ortsteilen Grünberg, Hermsdorf, Medingen und
   Ottendorf-Okrilla
                                                                         Der Gemeinderat Ottendorf-Okrilla führte am
   Herausgeber:                                                          07. März 2022 eine Sitzung durch, in der folgende
   Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla,
   Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla
                                                                         Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst
                                                                         wurden:
   Satz und Druck:
   Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2,                   GR 014/2022
   01471 Radeburg                                                        Bebauungsplan „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ – 6.
   Vertrieb:                                                             Änderung – Beschluss zu den eingegangenen Hinweisen, Be-
   Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla                                  denken, Anregungen (Abwägungsbeschluss)
                                                                         Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0
   Verantwortlich für den amtlichen Teil:
   Bürgermeister Rico Pfeiffer                                           GR 015/2022
                                                                         Änderung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gewerbepark
   Anzeigenannahmestellen:                                               Ottendorf-Okrilla, 1.BA“ – 6. Änderung
   Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2,                   Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0         Stimmenthaltungen: 0
   01471 Radeburg, Tel. 03 52 08 / 8 59 - 51, Fax 03 52 08 / 8 59 - 88
                                                                         GR 016/2022
   ottendorfer-amtsblatt@druckerei-vetters.de
                                                                         6. Änderung Bebauungsplan „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla.
   Andrea Moden, Dresdner Straße 4, 01458 Ottendorf-Okrilla,             1. BA“ – Entwurfsbilligung und Offenlagebeschluss
   Tel. 03 52 05 / 5 35 00, Fax 03 52 05 / 7 17 95
                                                                         Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0         Stimmenthaltungen: 0
   Redaktionsschluss für Nr. 05/2022: 10.04.2022                         GR 017/2022
                                                                         1. Nachtrag zum Entwurf Haushaltssatzung 2022
   Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung.
                                                                         Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0      Stimmenthaltungen: 0
   Die Redaktion behält sich vor, Einsendungen zu kürzen.
   Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.                        GR 018/2022
                                                                         2. Nachtrag zum Entwurf Haushaltssatzung 2022
                                                                         Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0      Stimmenthaltungen: 0
  Hinweise an die Bürger der                                             GR 019/2022
  Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit allen Ortsteilen                        Einwendung zum Entwurf der Haushaltssatzung 2022 – Ersatz-
                                                                         neubau Kita Medingen
  An dieser Stelle finden Sie die Anschriften, Telefon-­Nummern und
  Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung                                  Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0
  Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla                                   GR 020/2022
     Radeburger Straße 34 · 01458 Ottendorf-Okrilla                      Einwendung zum Entwurf der Haushaltssatzung 2022 – Kon-
     Telefon: 513-0, Fax: 54600,                                         zeptionelle Planungskosten
     E-Mail: info@ottendorf-okrilla.de, www.ottendorf-okrilla.de         Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0    Stimmenthaltungen: 0
     Öffnungszeiten:
     Dienstag              09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr
                                                                         GR 021/2022
     Donnerstag            09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr          Übertrag Ermächtigung von 2021 nach 2022 – investiv und
     Freitag               09:00 – 11:00 Uhr                             konsumtiv
     Außerhalb der Öffnungszeiten sind Gesprächstermine                  Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0    Stimmenthaltungen: 0
     nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.
                                                                         GR 022/2022
  Kontoverbindung der Gemeinde                                           Haushaltssatzung 2022
  Ostsächsische Sparkasse Dresden
                                                                         Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0      Stimmenthaltungen: 0
  IBAN: DE05 8505 0300 3000 1620 96
  SWIFT-BIC: OSDDDE81XXX                                                 GR 023/2022
                                                                         Umschuldung Darlehen O-7 zum 30.10.2022
  Gleichstellungsbeauftragte                                             Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0    Stimmenthaltungen: 0
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,
  E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@ottendorf-okrilla.de                GR 024/2022
  Datenschutzbeauftragte                                                 Öffentliche Widmung Weg zur Wunderlinde Gemarkung Grün-
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,            berg
  E-Mail: datenschutzbeauftragte@ottendorf-okrilla.de                    Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0
  Schiedsstelle                                                          GR 025/2022
  Friedensrichterin Frau Wolff                                           Öffentliche Widmung verlängerte Thomas-Müntzer-Straße
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,
  Sekretariat, E-Mail: friedensrichter@ottendorf-okrilla.de              Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0      Stimmenthaltungen: 0
  Erreichbarkeit Ortsvorsteher                                           GR 026/2022
  Ortsteil Grünberg        Frau Gaum, Tel. 03 52 05 / 7 35 35            Öffentliche Widmung Verbindung Sportplatzrundweg Hermsdorf
  		                       E-Mail: Heike.Gaum@t-online.de                mit Ottendorfer Straße in Grünberg
                                                                         Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0       Stimmenthaltungen: 0
  Ortsteil Hermsdorf       Herr Liepke, Tel.: 03 52 05 / 7 09 47
  		                       E-Mail: osrhermsdorf@web.de                   GR 027/2022
     Sprechstunde          nach Anfrage / Terminvereinbarung             Öffentliche Widmung Roter Graben Weg
  		                       Else-Sommer-Str. 3                            Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0
  Ortsteil Medingen        Herr Edelmann, Tel. 01 78 / 634 57 00         GR 028/2022
  		                       E-Mail: rene-edelmann@t-online.de
     Sprechstunde          mittwochs 16:30 – 18:00 Uhr
                                                                         Öffentliche Widmung Roter-Graben-Wanderweg
  		                       Vereinshaus Medingen, Am Sportplatz 4         Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0
  Ortsteil                                                               GR 029/2022
  Ottendorf-Okrilla        Frau Ohm, Tel.: 03 52 05 / 5 23 56            1. Änderung zur Richtlinie zum Amtsblatt der Gemeinde
  		                       E-Mail: or-oo@t-online.de                     Ottendorf-Okrilla
                                                                         Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0   Stimmenthaltungen: 0
         Amtsblatt
  2      Ottendorf-Okrilla
Monat April 2022

  Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
  ein Krieg hat in Europa begonnen. Mit Entsetzen und Angst verfolgen wir das Ge-
  schehen in der Ukraine. Keinerlei Interessen rechtfertigen kriegerische Handlungen,
  die immer zu Lasten der Zivilbevölkerung gehen. Menschen verlassen ihr Land und
  flüchten vor Bomben und Krieg. In den Städten und Gemeinden unseres Landkreises
  treffen immer mehr Flüchtlinge ein. Auch wir sind darauf vorbereitet, diesen Menschen
  vorübergehend eine Heimat zu bieten. Bitte helfen Sie mit, dass Leid dieser Men-
  schen zu lindern. Die Hilfsmöglichkeiten finden Sie in der Presseerklärung des
  Landkreises Bautzen auf den nachfolgenden Seiten. Das Landratsamt Bautzen
  hat dazu eine Koordinierungsstelle „Ukraine“ gebildet, die Ihre Arbeit aufgenommen
  hat. Wir alle hoffen und wünschen, dass dieser Krieg ein schnelles Ende findet, denn
  auch wir werden die Auswirkungen dieser Krise mittragen müssen.
  Die Kriegshandlungen haben das Thema „Corona“ in den Medien und auch in un-
  serem Denken in den Hintergrund verbannt. Dazu gibt es aber positive Nachrichten,
  es wurden umfassende Lockerungen beschlossen.
          Das Rathaus wird ab dem 22. März 2022 wieder regulär öffnen
                   und unsere Arbeit wird sich normalisieren.
  Sie liebe Bürgerinnen und Bürger haben dann wieder uneingeschränkten Zugang
  zum Rathaus im Rahmen unserer Öffnungszeiten. Es ist aber weiterhin unsere Pflicht,
  mit gegenseitiger Rücksichtnahme das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu
  halten. Diese Nachricht sorgt für ein bisschen Freude und einen nicht ungetrübten
  Start in den Frühling.
  Ihr Rico Pfeiffer
  Bürgermeister

GR 030/2022                                                         TA 022/2022
Aufhebung der Satzung zum Status der Kindertagesstätten der         Antrag Nr. 005/2022 Langebrücker Straße, Flurstück 77 Ge-
Gemeinde Ottendorf-Okrilla                                          markung Grünberg Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung
Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0      Stimmenthaltungen: 0            eine EFH
GR 031/2022                                                         Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0      Stimmenthaltungen: 0
Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für das Frei-          TA 023/2022
bad „Teichwiesenbad“ Ottendorf-Okrilla                              Antrag Nr. 006/2022 Zur Kuhbrücke 3 Flurstück 504/8, 505/6
Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0       Stimmenthaltungen: 0           Gemarkung Ottendorf BV: Mc Donald´s-Restaurant mit Dual-
GR 032/2022                                                         Lane-Drive und Nebengebäude
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses                                Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0       Stimmenthaltungen: 0
Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0       Stimmenthaltungen: 0

                                                                    Beschlüsse des Technischen Ausschusses
Beschlüsse des Technischen Ausschusses
                                                                    vom 14. März 2022
vom 21. Februar 2022
                                                                    TA 024/2022
TA 016/2022
                                                                    Errichtung Parkplatz im ehem. Robotrongelände, Brücke über
Ergänzungssatzung „An der Orla 19“, Flurstück 1/1 der Ge-
                                                                    die Orla, Gestaltung Vorplatz TWB - Bestätigung Feststellungs-
meinde Wachau – Stellungnahme Gemeinde
                                                                    entwurf
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0      Stimmenthaltungen: 0
                                                                    Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0          Stimmenthaltungen: 0
TA 017/2022
Baumaßnahme Digitalpakt Grundschule Medingen                        TA 025/2022
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0    Stimmenthaltungen: 0               Sanierung Mühlweg zwischen der Brücke über die Kleine Röder
TA 018/2022                                                         bis Anschluss an die Frankenfurt - Vereinbarung zwischen der
Antrag Nr. 074/2021 Am Sportplatz Flurstücke 233/2, 233/11          Gemeinde Ottendorf-Okrilla und der Ottendorfer Mühlenbäcker
Gemarkung Medingen Antrag auf Nutzungsänderung: Umset-              GmbH
zung Wochenendhäuser in Ferienhäuser                                Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0          Stimmenthaltungen: 0
Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 8       Stimmenthaltungen: 0            TA 026/2022
TA 019/2022                                                         Antrag Nr. 094/2021 Zeisigweg Flurstück 529/10 Gemarkung
Antrag Nr. 001/2022 Talstraße 15, Flurstück 47 Gemarkung            Medingen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Kleinokrilla Errichtung einer Terrassenüberdachung                  Bebauungsplans: Überschreitung Traufhöhe um 30 cm
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0          Stimmenthaltungen: 0         Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0        Stimmenthaltungen: 1
TA 020/2022
                                                                    TA 021/2022
Antrag Nr. 002/2022 Kronenbergstraße 19 Flurstück 607/1
                                                                    Antrag Nr. 093/2022 Zeisigweg Flurstück 529/10 Gemarkung
Gemarkung Medingen BV: Ersatzneubau eines Gartenhauses
                                                                    Medingen BV: Errichtung eines Wochenendhauses in Block-
an gleicher Stelle
                                                                    bohlenbauweise auf massivem Keller
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0
                                                                    Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0        Stimmenthaltungen: 1
TA 021/2022
Antrag Nr. 003/2022 Ottendorfer Straße 26, Flurstück 315/v          TA 027/2022
Gemarkung Grünberg Neubau eines EFH mit 2 Stellplätzen              Antrag Nr. 008/2022 Ottendorfer Straße 30a Flurstück 320/22
und Anschüttung                                                     Gemarkung Grünberg Errichtung eines EFH
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0       Stimmenthaltungen: 0            Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0        Stimmenthaltungen: 0
                                                                                                     Amtsblatt
                                                                                                     Ottendorf-Okrilla       3
Monat April 2022
TA 028/2022                                                         Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Antrag Nr. 009/2022 Grünberger Straße 3-9, Flurstück 621/13         - Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG zur
Gemarkung Ottendorf Antrag auf Verlängerung der Baugeneh-             B-Plan-Änderung i.d.F. vom 04.02.2022
migung zur Errichtung eines Verkaufspavillons                       - umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0        Stimmenthaltungen: 0             Beteiligung zur B-Plan-Änderung mit folgenden inhaltlichen
TA 029/2022                                                           Schwerpunkten:
Antrag Nr. 010/2022 Oststraße 38 Flurstück 5488/21 Gemar-           Landratsamt Bautzen, Stellungnahme vom 05.07.2021:
kung Hermsdorf Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen              o Standort nicht im Sächsischen Altlastenkataster erfasst;
des Bebauungsplan Pkt. 2.2. – Anzahl der erforderlichen                  aufgrund gewerblicher / industrieller Vornutzung können
Stellplätze                                                              jedoch schädliche Bodenveränderungen nicht vollständig
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0        Stimmenthaltungen: 0                ausgeschlossen werden
                                                                       o bei Rückbau Abfall- und Entsorgungskonzept erforderlich
TA 030/2022                                                            o Schmutz- und Regenwasserentsorgung
Antrag Nr. 103/2022 Bergener Ring 65-67 Flurstück 711 Ge-              o Artenschutz
markung Ottendorf-Okrilla BV: Überdachung Freifläche und
                                                                    Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellung-
Erweiterung Freiflächenüberdachung Antrag auf Befreiung:            nahme vom 01.07.2021:
Überschreitung der Baugrenze um 3m                                     o Hinweise zu Geologie und natürlicher Radioaktivität
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0       Stimmenthaltungen: 0
                                                                    Ortschaftsrat Ottendorf-Okrilla, Stellungnahme vom 21.06.2021:
                                                                        o Baum- und Strauchpflanzungen
Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates und                            o Regenwasserentsorgung
der Ausschüsse finden an folgenden Terminen
statt:                                                              Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 6. Ände-
                                                                    rung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1.
Gemeinderat    04. April 2022 Speisesaal der Grundschule            BA" in der Fassung vom 04.02.2022, bestehend aus Planzeich-
		                            der Gemeinde Ottendorf-               nung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung
		Okrilla                                                           (Teil C) zusammen mit den oben genannten umweltbezogenen
Technischer    11. April 2022 Ratssaal der Gemeinde-                Informationen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt,
Ausschuss		                   verwaltung Ottendorf-Okrilla          und zwar
Hauptausschuss 25. April 2022 Ratssaal der Gemeinde-                vom 11. April 2022 bis einschließlich 13. Mai 2022
		                            verwaltung Ottendorf-Okrilla
                                                                    im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458
Beginn jeweils 19:00 Uhr.
                                                                    Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104 wäh-
Die Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen werden an den             rend folgender Dienstzeiten
Bekanntmachungstafeln und im Ratsinformationssystem auf
                                                                    Montag:      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.
                                                                    Dienstag:	09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen des Gesund-                         13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
heitsschutzes nur begrenzte Kapazitäten für die Öffentlichkeit      Mittwoch:    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Verfügung stehen.                                               Donnerstag:	09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
                                                                                 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                       Freitag:     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ortsübliche Bekanntmachung                                          Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der
                                                                    Internetpräsentation der Gemeinde Ottendorf-Okrilla un-
über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses
                                                                    ter www.ottendorf-okrilla.de/bebauungsplaene.html sowie
zur 6. Änderung des Bebauungsplans                                  über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://
„Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ gemäß                        buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla einsehbar.
§ 8 BauGB i.v. m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie                     Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Be-
über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2                     denken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur
BauGB                                                               Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat am               Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der
07.03.2022 mit GR 015/2022 den Beschluss über die Änderung          Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
des Geltungsbereiches der 6. Änderung des Bebauungsplans            Durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark
„Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ für den in der Anlage        Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ wird die planungsrechtliche Vorausset-
gekennzeichneten Geltungsbereich gefasst.                           zung für die Wiedernutzbarmachung innerörtlicher Brachflächen
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbepark             geschaffen. Es handelt sich somit um einen Bebauungsplan der
Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ wird in den Plangebietsgrenzen ge-        Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Gemäß § 13 a Abs.
mäß Anlage 1 der Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung mit          2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es
folgenden Zielen gefasst:                                           gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13
• Beseitigung des städtebaulichen Missstands und Revitalisie-       BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird
  rung einer Industriebrache,                                       von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4
• Ausweisung eines Einzelhandelsstandorts mit einem Lebens-         BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der
  mittelvollsortimenter mit einer maximalen Verkaufsfläche von      Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und
  1.500 m² und einem Drogeriefachmarkt mit einer Verkaufs­          § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
  fläche von maximal 700 m²,                                        Hinweis:
• Verbot von großflächigen Photovoltaikanlagen als freistehende     Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund
  über den Eigenverbrauch hinaus gehende Anlagen.                   der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen
Zugleich hat der Gemeinderat mit GR 016/2022 den Entwurf der        bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungs-
6. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbepark         gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der
Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ in der Fassung vom 04.02.2022 gebilligt   COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG),
und zur Offenlage bestimmt.                                         folgende Regelung:
         Amtsblatt
  4      Ottendorf-Okrilla
Monat April 2022
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach           4.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde
vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205/51321               Ottendorf-Okrilla.
oder per E-Mail an bauamt@ottendorf-okrilla.de möglich.             5. Gemäß: GR 027/2022
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische      5.1. Der als Verkehrsfläche genutzte „Roter Graben Weg“
Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205/51321 erforder-                wird beginnend vom Netzknoten Langebrücker Straße
lich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form                 bis an die Gemarkungsgrenze Grünberg auf einer Länge
unter der E-Mail-Adresse bauamt@ottendorf-okrilla.de abge-                  von 1212 m als öffentlicher Feldweg gewidmet.
geben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin              5.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde
bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.                           Ottendorf-Okrilla.
Ottendorf-Okrilla, den 09.03.2022                                   6. Gemäß: GR 028/2022
                                                                       6.1. Der als Verkehrsfläche genutzte „Roter-Graben-
gez. Pfeiffer
                                                                            Wanderweg“ wird beginnend von der Weggabelung auf
Bürgermeister
                                                                            Höhe des Flurstücks 168 der Gemarkung Grünberg bis
                                                                            zum Netzknoten Langebrücker Straße auf einer Länge
Ortsübliche Bekanntmachung                                                  von 244 m als öffentlicher Feldweg gewidmet.
der Gemeinde Ottendorf-Okrilla zur nachträg-                           6.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde
lichen Eintragung von vergessenen öffentlichen                              Ottendorf-Okrilla.
Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der                       Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung
Gemeinde Ottendorf-Okrilla                                          von Anfangs- und/ oder Endpunkt, Angaben zu betroffenen
                                                                    Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/
Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (Sächs-           oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu
StrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten        angelegten Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsver-
ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentli-     fügung und aus den dazugehörigen Karten.
chen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1
                                                                    Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblättern und den
SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
                                                                    dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten
Aufgrund des Gemeinderatsbeschluss 094/2021 vom 06.12.2021          ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindever-
und der Gemeinderatsbeschlüsse GR 024/2022; GR 025/2022;            waltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger
GR 026/2022; GR 027/2022 und GR 028/2022 vom 07.03.2022             Straße 34, Raum N 104 während der Öffnungszeiten zur Einsicht
hat die Verwaltung folgende Eintragungsverfügungen in das           für die Allgemeinheit aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf
Straßenbestandsverzeichnis erlassen:                                der Internetseite der Gemeinde unter https://www.ottendorf-
1. Gemäß: GR 094/2021                                               okrilla.de/Widmungsverfügungen.html eingestellt. Betroffene
   1.1. Der als Verkehrsfläche genutzte „Medinger Weg“ zwi-         Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden
        schen Medingen und Ottendorf-Okrilla wird beginnend         gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit
        von der Gemarkungsgrenze Medingen/Cunnersdorf               sie bekannt sind.
        (Flurstück 135/c Gemarkung Medingen/Flurstück 270           Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen
        Gemarkung Cunnersdorf) bis zum Netzknoten Am                Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegen-
        Wachberg /Medinger Weg auf einer Länge von 554,1 m          über der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten,
        als öffentlicher Feldweg gewidmet.                          denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z.B. mittels
   1.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde             Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch
        Ottendorf-Okrilla.                                          eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Be-
2. Gemäß: GR 024/2022                                               kanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
   2.1. Der als Verkehrsfläche genutzte „Weg zur Wunder-            Hinweis:
        linde“ zwischen Radeberger Weg und Schmerlenteich           Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund
        wird beginnend vom Netzknoten Radeberger Weg bis            der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen
        zur Gemarkungsgrenze Grünberg/Hermsdorf/ (Flurstück         bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungs-
        390 Gemarkung Grünberg/Flurstück 710 Gemarkung              gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der
        Hermsdorf/) auf einer Länge von 1027 m als öffent-          COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG),
        licher Feldweg gewidmet.                                    folgende Regelung:
   2.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde
        Ottendorf-Okrilla.                                          Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach
                                                                    vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 035205
3. Gemäß: GR 025/2022                                               51321 oder per E-Mail an info@Ottendorf-Okrilla.de möglich.
   3.1. Die als Verkehrsfläche genutzte Verlängerung der „Tho-
        mas-Müntzer-Straße“ wird beginnend vom Netzkno-             Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische
        ten Weg zur Wunderlinde bis Ende der gemeinsamen            Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 035205 51321
        Flurstücksgrenze des Weggrundstücks 389 Gemarkung           erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer
        Grünberg mit dem Flurstück 375/t Gemarkung Grünberg         Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@ottendorf-okrilla.de
        auf einer Länge von 1230 m als öffentlicher Feldweg         abgegeben werden. Die Angaben von Name, Vorname und
        gewidmet.                                                   Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar
   3.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde             enthalten sein.
        Ottendorf-Okrilla.                                          Rechtsbehelfsbelehrung
4. Gemäß: GR 026/2022                                               Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats
   4.1. Der als Verkehrsfläche genutzte „Verbindungsweg             nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider-
        zwischen Sportplatzrundweg (Hermsdorf) und Ot-              spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemein-
        tendorfer Straße“ in Grünberg wird beginnend vom            deverwaltung 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34
        Netzknoten Sportplatzrundweg (westliche Grenze              einzulegen.
        Flurstück 502/2 Gemarkung Hermsdorf) bis zum Netz-
                                                                    Ottendorf-Okrilla, den 10.03.2022
        knoten Ottendorfer Straße (Flurstück 346/8 Gemarkung
        Grünberg) auf einer Länge von 430 m als öffentlicher        gez. Rico Pfeiffer
        Feldweg gewidmet.                                           Bürgermeister
                                                                                                        Amtsblatt
                                                                                                        Ottendorf-Okrilla       5
Monat April 2022
1. Änderung zur Richtlinie zum Amtsblatt                                erhält dann jeden Monat das Amtsblatt digital übersendet.
der Gemeinde Ottendorf-Okrilla                                          Der Online Versand ist kostenfrei und kann jeder Zeit wieder
                                                                        abbestellt werden.
Zur verbindlichen Regelung der Herausgabe des Amtsblattes
                                                                                                 § 6 Rubriken
der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat der Gemeinderat in seiner
                                                                     (1) Der redaktionelle Teil des Amtsblattes ist in folgende Ru-
Sitzung am 22.03.2010 mit Beschluss-Nr. GR 017/2022, zuletzt
                                                                         briken unterteilt: Teil 1 – Titel, Teil 2 – Öffentliche Bekannt-
geändert durch den Gemeinderat am 07.03.2022 mit Beschluss-
                                                                         machungen, Teil 3 – Mitteilungen der Gemeindeverwaltung,
Nr. GR 029/2022, folgende Richtlinie beschlossen:
                                                                         Teil 4 – Ortschaften, Teil 5 – Vereine und Einrichtungen, Teil
                          § 1 Grundsätze                                 6 – Kirchennachrichten und Teil 7 - Ärzte und Apotheken.
(1) Das Amtsblatt ist das Publikationsorgan der Gemeindever-         (2) Im Teil 1, Titelseite, ist dem Bürgermeister für aktuelle
    waltung zur Information der Einwohner insbesondere i. S. v.          kommunalpolitische Themen vorbehalten. Er kann auch
    § 11 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung. (SächsGemO)                Mitarbeiter der Verwaltung beauftragen. Ausnahmsweise
(2) Das Amtsblatt dient der öffentlichen Bekanntmachung von              sind Beiträge Dritter zulässig, darauf besteht jedoch kein
    Satzungen gemäß § 4 Absatz 3 SächsGemO i. V. m. der Be-              Rechtsanspruch.
    kanntmachungssatzung und amtlicher Bekanntmachungen              (3) Im Teil 2 werden alle gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen
    aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften.                          Bekanntmachungen veröffentlicht. Das sind insbesondere
(3) Verantwortlicher für das Amtsblatt i. S. d. Pressegesetzes ist       die im Gemeinderat Ottendorf-Okrilla und seinen Ausschüs-
    der Bürgermeister. Er entscheidet über die Zulassung oder            sen gefassten Beschlüsse und Satzungen sowie gesetzlich
    Ablehnung von Beiträgen unter Beachtung dieser Richtlinie            vorgeschriebene amtliche Bekanntmachungen Dritter.
    und mit der gebotenen parteipolitischen Neutralität.             (4) Im Teil 3 werden Informationen der Gemeindeverwaltung
(4) Eine Haftung der Gemeinde für die Richtigkeit und Vollstän-          und ihrer Einrichtungen, z. B. der Bibliothek, der Kinder-
    digkeit der Veröffentlichung gegenüber Dritten ist ausge-            tagesstätten, der Schulen oder der Freiwilligen Feuerwehr
    schlossen.                                                           veröffentlicht.
(5) Das Amtsblatt ist keine öffentliche Einrichtung i. S. v. § 10    (5) Im Teil 4 werden die Beiträge der Ortschaftsräte und der sie
    SächsGemO. Ein einklagbarer Anspruch auf Benutzung –                 vertretenden Ortsvorsteher veröffentlicht. Sie dienen dazu,
    Veröffentlichungen von Beiträgen einzelner natürlicher oder          über die Arbeit der Ortschaftsräte zu berichten, Termine
    juristischer Personen – besteht insofern nicht. Das Gleich-          der Ortschaftsräte bekannt zu machen und über aktuelle
    behandlungsgebot ist jedoch zu beachten.                             Themen, die den Ortsteil betreffen, zu informieren. Die Bei-
(6) Verfassungsfeindliche, durch politischen Extremismus mo-             träge sind auf Angelegenheiten des Ortsteiles gemäß § 67
    tivierte, rassistische oder in sonstiger Weise ungesetzliche         SächsGemO i. V. m. der in der aktuell gültigen Fassung der
    Beiträge sind ausgeschlossen. Darüber hinaus behält sich die         Richtlinie der Gemeinde für die Abgrenzung der Zuständig-
    Gemeinde vor, Beiträge auszuschließen, die dem Charakter             keiten der Ortschaftsräte und Ortsvorsteher beschränkt.
    des Amtsblattes als Publikationsorgan der Gemeinde zuwi-         (6) Im Teil 5 werden die Beiträge von Vereinigungen und Einrich-
    derlaufen. Dazu zählen insbesondere Beiträge, die Anstand            tungen veröffentlicht. Sie dienen in erster Linie dazu, über
    und Würde verletzen, das gebotene Maß an Rücksichtnahme              Termine von Veranstaltungen zu informieren oder Angebote
    und Höflichkeit verletzen oder Dritte diskreditieren.                bekannt zu machen. Sie sollen einen Bezug zur Gemeinde
                  § 2 Erscheinungsweise                                  haben oder von allgemeinem Interesse für die Einwohner
Das Amtsblatt erscheint monatlich, spätestens zum 1. Werktag.            sein.
Bei besonderen Anlässen können Sonderdrucke herausgegeben                a. Die Beiträge sind kurz und prägnant abzufassen. Die Ge-
werden.                                                                     meinde ist berechtigt, Beiträge zu kürzen, zu verschieben
                                                                            oder zurückzuweisen, wenn der mit der Druckerei verein-
                      § 3 Redaktionsschluss
                                                                            barte Gesamtumfang überschritten wird.
(1) Regelmäßiger Redaktionsschluss für externe Beiträge und              b. Die Gemeinde kann verlangen, dass Beiträge in einer
    Artikel ist jeweils der 10. des Vormonats, interner Redakti-            bestimmten Form / einem bestimmten Format abgefasst
    onsschluss ist jeweils der 15. des Vormonats. Die Gemeinde              werden. Insbesondere kann sie vorschreiben, dass die
    kann Abweichungen zulassen. Der Redaktionsschluss wird                  Beiträge in elektronischer Form abgefasst und zuge-
    im Amtsblatt für den Folgemonat bekannt gegeben.                        schickt werden.
(2) Dritte, die Artikel im Amtsblatt veröffentlichen wollen, sind        c. Beiträge für Angebote, in denen der erwerbswirtschaft-
    selbst dafür verantwortlich, dass diese rechtzeitig bei der             liche, auf Einnahmeerzielung gerichtete Aspekt eine nicht
    Gemeinde vorliegen.                                                     nur untergeordnete Rolle spielt, sind ausgeschlossen. Die
                        § 4 Herstellung                                     Gemeinde kann als Nachweis die Vorlage von Satzungen,
(1) Das Amtsblatt wird ab 01.06.2022 bei der RIEDEL GmbH                    Statuten, Kalkulationen o. ä. fordern.
    & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen                  d. Beiträge von Parteien und Wählervereinigungen sind auf
    Mitteldeutschland, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244                   Einladungen und die Ankündigung von öffentlichen Ver-
    Lichtenau gesetzt und gedruckt. Der Druck erfolgt in Voll-              anstaltungen beschränkt. Für Beiträge im Zusammenhang
    farbe. Die Kosten für die Gemeinde sind in einem separaten              mit Wahlen trifft der Gemeinderat eine separate Regelung
    Vertrag geregelt.                                                       (siehe Beschluss GR 011/2009).
                     § 5 Kosten, Zustellung                          (7) Im Teil 7 werden Anschriften, Telefonnummern und Ter-
(1) Das Amtsblatt ist kostenfrei.                                        mine der für die Gemeinde zuständigen medizinischen
(2) Das Amtsblatt wird den Haushalten der Gemeinde bis zum               Einrichtungen, insbesondere Notdienstbereitschaften von
    festgelegten Erscheinungsdatum zugestellt. Die Gemeinde              allgemeinen Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen
    kann sich hierzu Dritter bedienen. Die Kosten der Zustellung         und Apotheken außerhalb der regelmäßigen Praxis- oder
    werden durch die Gemeinde getragen. Eine Haftung für                 Öffnungszeiten veröffentlicht. Werbende Beiträge sind aus-
    Fehler bei der Zustellung ist ausgeschlossen.                        geschlossen.
(3) Jeder Bürger kann sich, soweit sein Haushalt kein Amtsblatt                                § 7 Anzeigen
    erhalten hat, ein kostenloses Exemplar bei der Gemeinde-         (1) Gewerbliche Anzeigen werden ausschließlich über die Dru-
    verwaltung abholen.                                                  ckerei angenommen.
(4) Das Amtsblatt wird auf Antrag und gegen Erstattung der           (2) Die Anzeigenpreise legt die Druckerei fest.
    Portokosten auch an Abonnenten außerhalb des Gemein-             (3) Durch Anzeigen dürfen die Bestimmungen dieser Richtlinie
    degebietes versendet.                                                nicht umgangen werden. Im Zweifel ist die Druckerei ver-
(5) Es besteht die Möglichkeit sich beim Hersteller des Amts-            pflichtet, Anzeigen, bei denen ein entsprechender Verdacht
    blattes für den Online Versand anzumelden. Der Besteller             besteht, der Gemeinde zur Entscheidung vorzulegen.
         Amtsblatt
  6      Ottendorf-Okrilla
Monat April 2022
                     § 8 Schlussbestimmung
Die Richtlinie zum Amtsblatt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla           Mitteilungen der
tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt April
2022 in Kraft.                                                        Gemeindeverwaltung
Ottendorf-Okrilla, am 08.03.2022
gez. Rico Pfeiffer                                                    Straßenreinigung 2022 - Ordnung und
Bürgermeister                                                         Sauberkeit auf den Straßen
                                                                      Um die Abfuhr von Streugutresten des vergangenen Winters
Aufhebungssatzung zur Satzung zum Status                              durch die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes koordinieren
der Kindertagesstätten der Gemeinde                                   zu können, bitten wir alle Anlieger, ihre Straßenabschnitte,
Ottendorf-Okrilla vom 25.01.2010                                      Schnittgerinne und Gehsteige ab 14. KW zu reinigen.
Aufgrund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (Sächs               Das zusammengekehrte Streugut soll am Rand der Geh-
GemO) beschließt der Gemeinderat Ottendorf-Okrilla in seiner          wege (nicht im Schnittgerinne) abgelagert werden und wird
Sitzung am 07.03.2022 folgende Aufhebungssatzung:                     durch die Mitarbeiter des Gemeindebauhofs (in der 15. KW)
                                                                      an folgenden Tagen abgeholt:
§1                                                                        11. April 2022   Ottendorf-Okrilla
Aufhebung der Satzung
                                                                          11. April 2022   Ortsteil Grünberg
Die Satzung zum Status der Kindertagesstätten der Gemeinde
Ottendorf-Okrilla vom 25.01.2010 wird aufgehoben.                         12. April 2022   Ortsteil Medingen
                                                                          12. April 2022   Ortsteil Hermsdorf
§2
Inkrafttreten                                                         Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass am 01. und 12.
Die Aufhebungssatzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.                   April 2022 die Kehrmaschine auf den Hauptverkehrsstraßen
                                                                      im Gemeindegebiet unterwegs ist.
Ottendorf-Okrilla, am 08.03.2022
                                                                      Ringo Kühn
gez. Rico Pfeiffer                                                    Leiter Bauhof
Bürgermeister

1. Änderungssatzung zur Benutzungs-                                 Hilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
und Gebührensatzung für das Freibad
                                                                    Mit der Fortdauer und Intensivierung des russischen An-
„Teichwiesenbad“ Ottendorf-Okrilla                                  griffskrieges auf die Ukraine sind viele Frauen, Kinder und
Auf Grundlage der §§ 4, 124 der Gemeindeordnung für den             ältere Personen gezwungen ihre Heimat zu verlassen. Weit
Freistaat Sachsen (SächsGemO) und der §§ 1, 2 und 9 des             über 2 Millionen Ukrainer sind auf der Flucht vor allem nach
Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in                   Polen. Immer mehr kommen auch nach Deutschland und
den jeweils geltenden Fassungen hat der Gemeinderat der             Sachsen. Auch in unserer Gemeinde sind die ersten Ukrainer
Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit Beschluss Nr. GR 031/2022            angekommen. Wir als Ottendorf-Okrilla wollen angesichts
vom 07.03.2022 folgende Änderungssatzung zur Benutzungs-            der Situation helfen. Schon jetzt gibt es zahlreiche Bürger,
und Gebührensatzung für das Freibad „Teichwiesenbad“                die Wohnraum kostenfrei zur Verfügung stellen, im Alltag zur
                                                                    Seite stehen oder mit Sachspenden und Geld unterstützen.
Ottendorf-Okrilla, GR-Beschluss GR 023/2020 vom 05.05.2020,
                                                                    Dafür herzlichen Dank!
beschlossen.
                                                                    Spenden
         Artikel 1 Änderung Gebührenverzeichnis
Das Gebührenverzeichnis (Anlage 1 zur Satzung) wird wie folgt       Als Gemeindeverwaltung wollen wir als Ansprechpartner
geändert:                                                           unterstützen und die Hilfe zusammen mit unseren Partnern
                                                                    koordinieren. Was wir selbst nicht machen können, sind Sach-
Hinweise:
                                                                    spenden oder Geldspenden entgegenzunehmen. Direkt in
1. In den Gebührensätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer         Ottendorf-Okrilla ist für Spenden die Tschernobylinitiative
   enthalten.                                                       ein möglicher Ansprechpartner (Tschernobylinitiative Otten-
2. Für Ermäßigungen gegenüber dem normalen Eintrittspreis           dorf (tschernobylinitiative-ottendorf.de). Außerdem hat der
   wird ein Nachweis verlangt, z. B. Schwerbehindertenausweis       Landkreis Bautzen unter Ukraine-Hilfe - Landkreis Bautzen
   mit GdB ab 80 %, Studentenausweis, Schülerausweis, Eh-           (landkreis-bautzen.de) Hilfemöglichkeiten aufgezeigt. Bitte
   renamtskarte. Eine Begleitperson erhält kostenfreien Eintritt,   informieren Sie sich bei Sachspenden vorher bei den Hilfs-
   wenn ein „B“ im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist.           organisationen, was gerade benötigt wird.
3. Ermäßigungen gegenüber dem normalen Eintrittspreis sind
                                                                    Unterbringung
   nicht mit anderen Leistungen kombinierbar.
4. Für den Verleih von Geräten, deren Wert die Leihgebühr           Eine große Herausforderung ist die Unterbringung. Die zentrale
   übersteigt, kann ein Pfand verlangt werden. Ein Pfand in         Steuerung und Unterbringung können nur der Freistaat Sachsen
   Höhe von 5 Euro wird für die Jahreskarte verlangt.               und die Landkreise erfüllen. Aber auch wir vor Ort können einiges
5. Jahreskarte (ermäßigt) mit Berechtigungsschein der Ge-           leisten: Neben der Einrichtung einer Notunterkunft zur Erstver-
                                                                    sorgung werden Privatpersonen und Unternehmen gebeten,
   meindeverwaltung (z.B. Sozialhilfeempfänger sowie deren
                                                                    freie Unterbringungsmöglichkeiten zu melden.
   Angehörige und Kinder).
6. Kassenschluss eine halbe Stunde vor Schließung.                  Gesucht werden vorrangig möblierte Wohnungen bzw. Zimmer,
                                                                    etwa in Pensionen, Hotels, Ferienwohnungen, die durch Un-
                   Artikel 2 Inkrafttreten                          ternehmen, Initiativen und Privatpersonen ab sofort per E-Mail
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt­         oder Onlineformular gemeldet werden können. Informationen,
machung in Kraft.                                                   Kontaktdaten und das Onlineformular findet man ebenfalls unter
                                                                    Ukraine-Hilfe - Landkreis Bautzen (landkreis-bautzen.de).Die
Ottendorf-Okrilla, am 08.03.2022
                                                                    Räumlichkeiten sollten sofort nutzbar sein. Der Landkreis ist
gez. Rico Pfeiffer                                                  auch an der Anmietung kompletter Pensionen oder gewerblicher
Bürgermeister                                                       Unterbringungseinheiten interessiert.
                                                                                                       Amtsblatt
                                                                                                       Ottendorf-Okrilla        7
Monat April 2022
Die Meldung sollte zwingend Anschrift sowie Größe und Art der       In diesem Jahr jährt sich der Absturz der 152 zum 63. Mal. In
Unterkunft (zum Beispiel Anzahl Räume mit Anzahl der Betten)        Gedenken daran hat unser Bürgermeister ein Gebinde nieder-
enthalten. Außerdem ist ein Ansprechpartner mit Mobilnummer         gelegt und einen Moment innegehalten.
und E-Mail-Adresse anzugeben. Die Belegung der Angebote             Katrin Hoyer
erfolgt nach Bedarf.                                                Öffentlichkeitsarbeit & Wirtschaft mit freundlicher Unterstützung
                                                                    von Werner Junitz
  Bitte melden Sie Ihr Angebot auch bei der Gemeinde-
  verwaltung beim Leiter des Bürgeramtes unter
    035205 513 70 oder blaesner@ottendorf-okrilla.de.
  Damit können auch wir als Gemeinde ggf. schnell reagieren
  und bekommen einen Überblick über die Möglichkeiten bei
  uns. Wir werden Ihre Angebote auch koordiniert an den
  Landkreis weitergeben. Selbstverständlich können Sie sich
  auch direkt an den
                     Landkreis unter
      auslaenderamt.unterbringung@lra-bautzen.de
  wenden.

Informationen
Der Landkreis Bautzen verfügt als zuständige Behörde über
zahlreiche Informationen. Er ist wie folgt erreichbar:
Für allgemeine Fragen rund um die Unterbringung hat das             Unser Bürgermeister Rico Pfeiffer am Gedenkstein
Ausländeramt folgende Hotline geschaltet.                           Bild: Katrin Hoyer
Telefon: 03591 525134902
Hinweis: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr             Wir brauchen Sie als Wahlhelfer!
Für allgemeine Auskünfte zum Thema „Ukraine-Hilfe“ steht            Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla sucht Wahlhelfer für die Land-
folgende Hotline zur Verfügung.                                     ratswahl am 12.06.2022 und einen eventuellen zweiten Wahl-
Telefon: 03591 525134901                                            gang am 03.07.2022.
Hinweis: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr             Wenn auch Sie einmal einen Blick „hinter die Kulissen“ werfen
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!                                 wollen:
Norbert Bläsner                                                     Wie wäre es mit einer Mitarbeit in einem Wahlvorstand?
Leiter Bürgeramt                                                    Es erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tä-
                                                                    tigkeit zum Wohle der Allgemeinheit.
Gedenken an den Flugzeugabsturz
                                                                    Um die Wahl ordnungsgemäß durchführen zu können benö-
am 04. März 1959                                                    tigt die Gemeinde Ottendorf-Okrilla für Ihre acht Wahllokale
Die älteren unter unseren LeserInnen erinnern sich sicherlich       und zwei Briefwahllokale Unterstützung von Wahlhelfern. Der
noch gut an den 04. März 1959. Damals stürzte das DDR-              Wahlvorstand besteht aus acht Personen. Am Wahltag erle-
Passagierflugzeug 152 V1 bei seinem zweiten Testflug in             digt der Wahlvorstand seine Aufgaben in zwei Schichten. Zu
Ottendorf-Okrilla ab. Gebaut wurde das Flugzeug damals in           den Aufgaben eines Wahlhelfers gehört es, im Wahllokal die
den Flugzeugwerken in Dresden Klotzsche. Der Flieger wurde          Stimmzettel an die Wählerinnen und Wähler auszugeben und
für 40 Passagiere, eine Reisegeschwindigkeit von etwa 800           die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis einzutragen.
Kilometern je Stunde und eine Reichweite von etwa 2.500             Die Teams sorgen insgesamt für einen geordneten Ablauf der
Kilometern konzipiert. Es war das erste in Deutschland entwi-       Wahl im Wahllokal. Nach Ablauf der Wahlzeit unterstützen Sie
ckelte Verkehrsflugzeug mit Düsenantrieb. Die Bezeichnung           dabei, die Stimmenauszählung vorzunehmen.
152 war nicht zufällig gewählt. Sie sollte an die Ju 52 erinnern,   Für die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in sind keine Vorkenntnisse
ein äußerst erfolgreiches dreimotoriges Junkers-Zivilflugzeug       notwendig.
aus der Zeit vor dem Krieg. Gelegentlich wurde die Maschine
auch nach ihrem Konstrukteur Brunolf Baade als Baade 152            Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld in
bezeichnet. In der Nähe der Grünberger Siedlung kam das             Höhe von 50,00 Euro.
Flugzeug zum Absturz. Die Testpiloten brachten das havarierte
                                                                    Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Flugzeug noch auf damals freiem Feld hinter der Grünberger
                                                                    Dann füllen Sie das Formular aus
Siedlung zum Absturz.
                                                                    (zu finden auf der Webseite der Gemeinde Ottendorf-Okrilla oder
Nicht auszudenken, wenn es in das nahe Wohngebiet gestürzt
                                                                    per Scan des QR-Codes)
wäre.
                                                                    und senden es an:
Alle vier Testpiloten fanden den Tod. Auf dem Neuen Friedhof in     wahlen@ottendorf-okrilla.de
Dresden-Klotzsche, unweit des Flughafens liegt das Ehrengrab
für zwei Piloten und zwei Ingenieure, Kapitän Willi Lehmann         Für Rückfragen stehen Ihnen
und Co-Pilot Kurt Bemme und die Ingenieure Paul Heerling            Herr Bläsner 035205513 70
und Georg Eismann.                                                  Frau Stranz   035205 513 61
Dieses Ereignis leitete das Ende der Entwicklung der 152 ein.       Frau Hübner 035205 513 74
Die DDR-Regierung gab 1961 das Projekt auf. Im Flughafen            gern zur Verfügung.
Dresden kann noch der Rumpf der Nr. 11 besichtigt werden.
                                                                    Information zum Datenschutz können Sie auf der Homepage
An die Unglücksstelle (Ecke Geldropper Straße/Schutterwäl-          der Gemeinde Ottendorf-Okrilla abrufen.
der Straße) erinnert seit 2010 ein auf Initiative des ehemaligen    Für Ihre Bereitschaft, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, be-
Gemeinderates Hans Herklotz geschaffener Gedenkstein.               danken wir uns bei Ihnen im Voraus herzlich.
Damit wurde ein Ort der Würdigung für die Leistungen der
Flugzeugbauer und der getöteten Flugzeugbesatzung ge-               Susann Stranz
schaffen.                                                           SGL Bürgerbüro
         Amtsblatt
  8      Ottendorf-Okrilla
Monat April 2022

 WIE MÖCHTEST DU LEBEN?
 Wir finden es heraus!

Jetzt mitmachen und gewinnen!
Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla beabsichtigt, das           legenen Gewerbegebiet, dem ehemaligen Presswerk.
stillgelegte Betonwerk in ein attraktives Lebens-Areal
umzuwandeln. Ziel ist, bezahlbaren Wohnraum in ei-         Wir brauchen Sie!
ner ansprechenden Umgebung entstehen zu lassen             Gestalten Sie mit uns die neue Mitte und nehmen
mit Platz für Begegnung, Freizeit und Kultur.              Sie an dieser Umfrage teil: hier oder online unter
Hier haben wir gemeinsam die Chance, moderne               www.ottendorf-city.de und gewinnen Sie mit etwas
Grundrisse für zeitgemäßes Wohnen inklusive Home-          Glück ein iPad! Beantworten Sie die Fragen und sen-
office zu konzipieren, Wohnungen für junge Familien        den Sie Ihre Antworten bis 30.04.2022 an:
sowie barrierefreie Gebäude für altersgerechtes            Gemeinde Ottendorf-Okrilla
Wohnen zu erbauen – mit Anbindung an die örtlichen,        Radeburger Straße 34
öffentlichen Verkehrsmittel, mit Platz für Elektromo-      01458 Ottendorf-Okrilla
bilität, mit kurzen Wegen zum Einkaufen im nahege-         Teilnahmebedingung: bitte umblättern.

11                               22                        44
 Leben Sie in                    Möchten Sie in der         Mieten oder kaufen?          Miete          Kauf
 Ottendorf-Okrilla?              Gemeinde Ottendorf-
                                 Okrilla leben?
 JA            NEIN

 In welchem Ortsteil
                                 JA             NEIN
                                                           55
 leben Sie?
                                 33                         Welche Größe wäre für Sie geeignet?

 Medingen                        Wäre ein Haus oder eine    1—1,5 Zimmer Küche Bad und ca. 30—55 qm
                                 Etagenwohnung für Sie
 Hermsdorf                       interessant?               2—3 Zimmer Küche Bad und ca. 55—70 qm

 Grünberg                        Haus                       4 Zimmer Küche Bad und ca. 70—100 qm

 Ottendorf-Okrilla               Etagenwohnung              Mehr als 4 Zimmer Küche Bad und ca. > 100 qm

66                                                         77
 Was wünschen Sie sich für die neue Ortsmitte?              Welche Anbindung ist Ihnen wichtig?
 *Bitte maximal bis zu 2 Optionen pro Kategorie             *Bitte maximal bis zu 2 Optionen pro Kategorie
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 Café                       Restaurant                      Fussweg               Radweg

 Imbiss                     Hotel, Pension                  Auto                  Bahn                  Bus

88                                                         99
 Welche Versorgung ist Ihnen wichtig?                       Welche Freizeitangebote wünschen Sie?
 *Bitte maximal bis zu 2 Optionen pro Kategorie             *Bitte maximal bis zu 2 Optionen pro Kategorie
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 Gesundheitsdienste                     Multifunktion       Grünflächen                  Spielplatz

 Zeitungen, Buchhandlung                Kiosk               Sport, Fitnessgeräte, Outdoor

 Elektrische Ladeinfrastruktur                              Grünflächen mit Sitzgelegenheiten

                                                                                  Bitte umblättern
                                                                                            Amtsblatt
                                                                                            Ottendorf-Okrilla     9
Monat April 2022

                              IDEEN-WETTBEWERB …
                   … zur Namensfindung für die neue Ortsmitte
 Für die Teilnahme am Ideen-Wettbewerb gelten          • Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.
 folgende Teilnahmebedingungen, Gewinnbe-                Meldet sich der Gewinner nach Kontaktaufnahme
 stimmungen und die Bestimmungen der EU-                 per E-Mail innerhalb von zwei Wochen nicht zurück,
 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):                     behält sich die Gemeinde vor, die Auslosung zu
                                                         wiederholen.
• Die Teilnahme an unserem Ideen-Wettbewerb ist
  freiwillig, unverbindlich. Teilnahmeschluss:         • Die Gemeinde ist berechtigt, einzelne Personen
  30.04.2022; Auslosung ist am 12.05.2022.               von der Teilnahme auszuschließen, sofern berech-
                                                         tigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen die Teil-
• Die zehn besten Vorschläge werden von einer            nahmebedingungen, doppelte Teilnahme, Manipu-
  Fach-Jury ermittelt und dem Gemeinderat unver-         lation etc., vorliegen.
  bindlich vorgestellt. Diesem obliegt die Namens-
  entscheidung.                                        • Die Gemeinde behält sich vor, die Teilnahmebedin-
                                                         gungen zu ändern, den Ideen-Wettbewerb aus
• Mit etwas Glück erhalten drei Teilnehmer des Ide-      wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu been-
  en-Wettbewerbs ein Tablet Apple 10,2" iPad (je         den oder zu unterbrechen.
  nach aktueller Verfügbarkeit).
                                                       • Der Gewinn wird durch den Bürgermeister der Ge-
• Teilnehmen dürfen nur volljährige Personen ab          meinde Ottendorf-Okrilla übergeben.
  18 Jahre mit festem Wohnsitz in der Bundesrepu-
  blik Deutschland. Beim Gewinnspiel werden nur die    • Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
  Teilnehmer berücksichtigt, die alle erforderlichen     Ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Gemeinde-
  Angaben vollständig ausgefüllt haben. Jeder Teil-      verwaltung Ottendorf-Okrilla sowie deren
  nehmer darf nur einmal am Ideen-Wettbewerb             Angehörige.
  teilnehmen.                                            Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

✔Ich möchte an dem Ideen-Wettbewerb zur Namensfindung teilnehmen.
 Bitte geben Sie Ihren Namen, Ihre Email-Adresse und Postanschrift, sowie Ihren Vorschlag für die
 Bezeichnung der neuen Ortsmitte in Ottendorf-Okrilla an:
 *Alle Felder sind Pflichtfelder, bitte alles gut leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.

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       Amtsblatt
 10    Ottendorf-Okrilla
Monat April 2022
Mitteilungen und Anzeigen von Bürgerinnen                          PRESSEMITTEILUNG ZUR
und Bürgern über Missstände                                        GRUNDSTEUERREFORM
Das Rathaus und vor allem den Bereich Ordnung und Sicherheit       Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab
erreichen regelmäßig Mitteilungen oder auch Anzeigen über          2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ers­
Missstände im Gemeindegebiet.                                      ten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende
                                                                   Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin
Diese reichen von Verstößen im Straßenverkehrsbereich, illegale
                                                                   gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbe-
Müllentsorgung bis hin zu unterlassenen Anliegerpflichten. Nicht
                                                                   träge weiter.
immer können wir den Hinweisen nachgehen, da diese unter
unvollständigen Angaben des Anzeigenden oder gar anonym            Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 01. Juli bis 31.
erfolgen.                                                          Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der
                                                                   Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und
Daher der Hinweis unsererseits:                                    forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigentümer eine Steuerklärung
Anzeigen aber auch Hinweise immer mit vollständigen Kon-           beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die
taktdaten versehen. Diese sind für eventuelle Rückfragen           mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte
unerlässlich. Gern nutzen Sie hierfür auch unser Mängel-
                                                                   erklärungspflichtig.
meldungssystem der gemeindeeigenen Homepage.
(https://www.ottendorf-okrilla.de/maengelmeldung.html)             Informationsschreiben im II. Quartal 2022
Achten Sie bitte auch bei der Einreichung von Bildern auf deren    der sächsischen Finanzämter an die Eigentümer
Qualität und die Einhaltung des Datenschutzes unbeteiligter        von Grundstücken in Sachsen
Dritter.                                                           Die Finanzämter werden im II. Quartal 2022 (voraussichtlich
Vielen Dank.                                                       Ende April bis Anfang Juni 2022) Informationsschreiben an
                                                                   die Grundstückseigentümer versenden. Neben dem Akten-
Susann Stranz                                                      zeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstücks bzw.
SGL Bürgerbüro                                                     eines Großteils der Flurstücke, die unter dem Aktenzeichen
                                                                   gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersichtlich.
Geschwindigkeitsanzeigetafel                                       Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert, Telefonnummern
für das Gemeindegebiet                                             für Fragen bei den Finanzämtern benannt und auch auf
Ottendorf-Okrilla                                                  das Grundsteuerportal Sachsen verwiesen, in dem für die
                                                                   Erklärung wichtige Daten zum Grundstück (z. B. Gemar-
Wer kennt sie nicht im                                             kungsnummer, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Boden-
täglichen Straßenverkehr:                                          richtwert bzw. Ertragsmesszahl) aufgerufen werden können.
Lachende oder traurige                                             Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraussichtlich ab 01.
Smileys die dem Kraft-                                             Juli 2022 freigeschaltet.
fahrer charmant aber
deutlich anzeigen, ob                                              Bei Miteigentum ist es möglich, dass kein Informationsschreiben
er sich an die geltende                                            eingeht. In diesem Fall wurde ggf. ein anderer Miteigentümer
Geschwindigkeit hält.                                              angeschrieben.
Oft werden diese an
                                                                   Abgabe der Erklärung ab 01. Juli 2022
bekannten Stellen der
Geschwindigkeitsüber-                                              Die Erklärung können Sie über ELSTER ab dem 01. Juli
schreitung oder Gefah-                                             2022 kostenlos und elektronisch abgeben. Dafür benötigen
renstellen, vor allem für                                          Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein solches Konto
Kinder, installiert.                                               besitzen, können Sie es bereits jetzt beantragen. Sollten Sie
                                                                   bereits ein Benutzerkonto besitzen, das Sie z. B. für Ihre
Durch die Zusammenar-
                                                                   Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie es auch
beit mit den Ortschaftsrä-
                                                                   für die Grundsteuer verwenden. Sie können über ELSTER
ten wurden in den vergan-
                                                                   Feststellungserklärungen auch für eine andere Person (z.B. in
genen Verkehrsschauen
                                                                   Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen
auch im Gemeindegebiet
                                                                   für diese Person keine zusätzliche Registrierung in ELSTER
so manche Rennstrecke
                                                                   vornehmen.
festgestellt. Zugleich ha-
ben die Kontaktaufnah-                                             Informationen zum ELSTER-Portal finden sie unter:
men besorgter Bürger                                               www.elster.de
und Eltern Gefahrenstel-
len für Kinder im Straßen-                                         Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert und den Grundsteu-
verkehr aufgedeckt.                                                ermessbetrag fest. Nach Vorliegen der neuen Grundsteuer-
                                                                   messbeträge (voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024) können
Trotz langer Bearbeitungszeit, sind wir stolz die Geschwin-        sich die sächsischen Gemeinden mit der »neuen« Grundsteuer
digkeitstafel nun endlich an einem bekannten Schwerpunkt           auseinandersetzen. Sie werden prüfen, ob sie ihre Hebesätze
installieren zu können. Dem einen oder anderen Verkehrsteil-       anpassen müssen. Anschließend werden sie die neuen Grund-
nehmer ist es sicherlich schon bei der Durchfahrt des Ortsteils    steuerbescheide versenden. Die neu berechnete Grundsteuer
Grünberg aufgefallen. Aktuell wurde die Geschwindigkeits-          ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.
anzeigetafel dort in der Schönborner Straße installiert und
wandert anschließend zu einem weiteren Schwerpunkt im              Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe kann ihre
Gemeindegebiet.                                                    Stadt oder Gemeinde derzeit nicht beantworten. Die Städte
                                                                   und Gemeinden können die Hebesätze für das Jahr 2025 erst
Wir haben uns bewusst für eine flexible Variante entschieden       festsetzen, wenn hierfür die Messbeträge der Grundstücke im
um einen Gewöhnungseffekt zu vermeiden. Außerdem bekommt           Gemeindegebiet vorliegen. Voraussichtlich können die erforder-
somit auch jeder die Möglichkeit sich einmal über einen hoffent-   lichen Entscheidungsprozesse somit erst im 2. Halbjahr 2024
lich lachenden Smiley zu erfreuen.                                 begonnen werden.
Susann Stranz                                                      Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen finden Sie
SGL Bürgerbüro                                                     unter: www.grundsteuer.sachsen.de
                                                                                                     Amtsblatt
                                                                                                     Ottendorf-Okrilla      11
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