Überherrn in Bildern - MTYPE media

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57. Jahrgang                        Donnerstag, 30.07.2020                                   31/20

                             Mit dem Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn

                                                       Überherrn in Bildern
       Altforweiler

             Berus

                                                                                               Foto: Marie Laurent
             Bisten

          Felsberg

         Überherrn

                      Themen in dieser Ausgabe u.a.
                      Aktuelle Nachrichten aus Überherrn, sowie
                      Rätsel- und Malspaß für Groß und Klein
        Wohnstadt
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WANN
HAST
DU DICH
ENT-
SCHIEDEN
HETERO
ZU SEIN?
           © ENOUGH is ENOUGH
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Überherrn                                                             Seite 3                                                      Woche 31/2020

 Ärzte-Dienst von 8:00 - 8:00 Uhr                                        Notruf
 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ)                                       Polizei............................................................... 110
 im Marienhaus Klinikum Saarlouis (ehem. St. Elisabeth
 Klinik Saarlouis), Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis                   Feuerwehr.........................................................112
 Sa. 01.08. / So. 02.08.2020 Telefon: 0180 5663003                       Rettungsdienst.................................................112
 Kinderärztlicher-Notfalldienst von 8:00 - 8:00 Uhr
 Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder & Jugendliche                      Polizeirevier Bous.............................06834 9250
 im Marienhaus Klinikum Saarlouis (ehem. St. Elisabeth
 Klinik Saarlouis), Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis
 Es ist dringend notwendig, um die Wartezeit für Sie so gering
                                                                         Polizeiposten Überherrn...........................92520
 wie möglich zu halten, vorher anzurufen.
 Sa. 01.08. / So. 02.08.2020 Telefon: 06831 1257883                      Ortsvorsteher
                                                                         Siehe unter den jeweiligen Ortsteilen im Innenteil
 Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                          Freiwillige Feuerwehr Überherrn
 (inkl. Kinderärzte/Augenärzte/HNO-Ärzte)                                Wehrführer:  Alois Thilmont                         Tel. 06837 909525
 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassen-            Löschbezirk Altforweiler: Stefan Feiler                   Tel. 7234008
 ärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheit-          Löschbezirk Berus: Markus Zöllner                   Tel. 0163 6662352
 lichen Rufnummer 116117. Zusätzlich sind unsere Bereit-
                                                                         Löschbezirk Felsberg: Jörg Schönberger               Tel: 06837 74557
 schaftsdienstpraxen für Sie geöffnet: Von Samstag, 8.00 Uhr,
 bis Montag, 8.00 Uhr, an Feiertagen, Rosenmontag sowie an               Löschbezirk Süd: Patrick Hörner                           Tel. 7230077
 Brückentagen.
                                                                         Behindertenbeauftragter
 Zahnärzte-Dienst                                                        Norbert Güthler, Kirchenstraße 55 A                       Tel. 7248100
 (nur in dring. Fällen u. n. vorheriger telef. Vereinbarung)             n.guethler@gmx.de                                            ab 18 Uhr
 Sa. 01.08. / So. 02.08.2020
 Niederländer C., Schwalbach, Tel. 06834/5993                            Schiedspersonen der Gemeinde Überherrn
                                                                         Altforweiler und Berus:
 Apotheken-Dienst Fr. 24.07 - Do. 30.07.2020                             Walter Grube, Brunnenstr. 55,                                Tel. 3805
 Freitag:    Brunnen-Apotheke, Dillingen,				                            Felsberg: Helga Jenal, Schulstr. 14                 Tel. 06837 708377
             Odilienplatz 7, Tel. 06831 - 703936
 Samstag:    Apollonia-Apotheke, Saarlouis-Fraulautern,
                                                                         Bisten, Überherrn und Wohnstadt:
             Lebacher Straße 33, Tel. 06831 - 82828		                    Wilhelm Wagner, Am Wald 15                                   Tel. 92383
 Sonntag:    Doc`s-Apotheke, Saarlouis,
             Pavillonstraße 13, Tel. 06831 - 4881199                     Revierförster
 Montag:     Saar-Apotheke, Saarlouis,				                               Kontakt
             Lothringer Str. 1, Tel. 06831 - 41051			                    Saar Forst Landesbetrieb
 Dienstag:   Vitalikum-Apotheke, Überherrn,			                           Forstrevier Überherrn
             Gluckstraße 1b,Tel. 06836 - 4710830			                      Revierförster Matthias Krauser
 Mittwoch:   Glückauf-Apotheke, Saarlouis-Fraulautern,		                 Zum alten Bergwerk, 66352 Großrosseln
             Bahnhofstraße 14, Tel. 06831 - 80560			                     Tel. +49 (0)681/9712-881, Mobil: +49(0)1708138324,
 Donnerstag: Park-Apotheke, Saarlouis-Wallerfangen,
                                                                         m.krauser@sfl.saarland.de, www.saarforst.de
             Hauptstraße 39, Tel. 06831 - 4870848

 Tierärztlicher Notfalldienst                                            Frauenhaus Saarlouis                         Tel. 06831 2200
 Sa. 01.08. / So. 02.08.2020                                             Hilfe für misshandelte Frauen – Tag und Nacht erreichbar
 TA Dr. Marholdt, 66787 Wadgassen, Tel.: (06834) 94 38 00
                                                                         Pflegestützpunkt im Kreis Saarlouis
 Energis Netzgesellschaft mbH und Bereitschaftsdienst        Choisy-Ring 9, 66740 Saarlouis             Tel. 06831 120630
 Störungsnummer Strom                  Tel. 0681 9069-2611
 Störungsnummer Erdgas                 Tel. 0681 9069-2610 Leitstelle „Älter werden“
 KDÜ-Rufbereitschaft                                         Kaiser-Friedrich-Ring 31, 66740 Saarlouis, Tel. 06831 444-239
 Wasser und Abwasser:
 während der Dienstzeiten:               Tel. 06836 92194-0 Seniorensicherheitsberater
 nach Dienstschluss:                      Tel. 0171 6242474 Frank Steinhauser, Telefonische Sprechstunde am
                                                             Dienstag und Donnerstag 9:00-12:00 Uhr Tel. 06836 9212470
 Service-Telefon Müllabfuhr (Reklamation)
 Fa. Adam, Merzig                      Tel.  06835 9551227 Altenpflege- und Betreuungszentrum Überherrn
 Gemeinde-Bauhof-Rufbereitschaft                Tel. 4710100 ABZÜ, Im Brückenhof 1                               Tel. 80000
 Öffnungszeiten Kompostieranlage:
 März bis November:        jeden Samstag von 9:00-14:00 Uhr
 Dez. bis Febr.:  jeden 1. Samstag im Monat 9:00-14:00 Uhr Schlüsselnotdienst                            Tel. 0173 3071107
Impressum:             berherrner Rundschau mit amtlichem Bekannt-
                      Ü                                                  Verantwortlich für den amtlichen und den nichtamtlichen Teil:
                      machungsblatt der Gemeinde Überherrn               Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn
                                                                         Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Herausgeber:          Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn,
                                                                         MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken,
                      Rathausstraße 101, 66802 Überherrn
Satz, Druck, Vertrieb MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a         Erscheinungsweise: Grundsätzlich jede Woche donnerstags
u. Anzeigenannahme: 66117 Saarbrücken, Tel. 0681/58850                   Bezugsbedingungen und -möglichkeiten:
                      E-Mail: amtsblatt@mtypemedia.de                    Kostenlose Zustellung an alle Haushalte in der Gemeinde Überherrn;
Für Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Haftung.       Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr
Überherrn                                                            Seite 4                                                  Woche 31/2020

               Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn
                        Bekanntmachungen und Informationen
 Herausgeber:                                           Verantwortlich für den Inhalt:               Satz und Druck:
 Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn             Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin,      MTYPE media GmbH
 Rathausstraße 101, 66802 Überherrn                     Rathausstraße 101, 66802 Überherrn           Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken

 Postanschrift:            Telefon: 0 68 36/90 9-0                      Öffnungszeiten:                 Standesamt:
 Gemeinde Überherrn        Telefax: 0 68 36/90 9-192                    Mo. - Do.: 08.30 – 12.00 Uhr    Mo. - Mi.: 08.30 – 12.00 Uhr
 Postfach 1261             Internet: www.ueberherrn.de                             14.00 – 16.00 Uhr    Do.:       07.00 – 12.00 Uhr
 66800 Überherrn           E-Mail: rathaus@ueberherrn.de                Fr.:       08.30 – 12.00 Uhr    Fr.:       08.30 – 12.00 Uhr
                           (Bitte Hinweis im Internet beachten.)                                        und nach Vereinbarung
                                                                        Aufgrund der aktuellen Situation bitten
                                                                        wir um vorherige Terminvereinbarung.
Nummer 31/20                                             Donnerstag, 30.07.2020                                                  57. Jahrgang

                                              Amtliche Bekanntmachungen
Zuwendungen zur Entsorgung von Windeln für                                 Grundsätzliche Antragsvoraussetzungen
das Jahr 2020
Anträge nach den nachfolgenden Richtlinien werden im Rathaus,              1. Kleinkinder bis einschließlich 3. Lebensjahr
Zimmer 106, ab sofort entgegengenommen.                                    Kleinkinder in Privathaushalten bis einschließlich 3. Lebensjahr
Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag auf der Internetseite          nach Vorlage einer Geburtsurkunde. Antragsberechtigt sind die
der Gemeinde Überherrn unter                                               Erziehungsberechtigten der Kinder. Für kinderbetreuende Ein-
                       www.ueberherrn.de                                   richtungen wird die Zuwendung nicht gewährt.
Rathaus – Bürgerservice - Abfallangelegenheiten – Richtlinie und           2. Anerkannt Pflegebedürftige, die von Inkontinenz betrof-
Antrag für die Zuwendung der Windelentsorgung auszudrucken                 fen sind
und ausgefüllt an die Gemeinde zu senden.                                  Vorlage eines geeigneten Nachweises durch eine Bescheini-
                                                                           gung des Hausarztes. Für Privatpersonen in Pflegeheimen wird
                                                                           eine Zuwendung nicht gewährt.
 Richtlinien der Gemeinde Überherrn                                        3. Personen ohne Einstufung in die Pflegeversicherung (In-
 zur Gewährung von Zuwendungen                                             kontinenz)
 zur Entsorgung von Windeln                                                Vorlage eines Nachweises über vorliegende Inkontinenz durch
                                                                           eine Fachärztin/einen Facharzt (Urologie, Gynäkologie).
 Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat am 28.05.2020
 Haushaltsmittel für die Gewährung von Zuwendungen zur Ent-                Die Förderung beginnt mit der Antragstellung. Bei den Positio-
 sorgung von Windeln bereitgestellt und damit die o. a. Richtlinie         nen 2 und 3 frühestens jedoch mit dem Monat, in dem lt. Attest
                                                                           eine Inkontinenz bescheinigt wird. Das Attest muss bei der erst-
 um ein weiteres Jahr verlängert.
                                                                           maligen Antragstellung vorgelegt werden. Nach Ablauf von 3
                                                                           Jahren ist ein aktuelles Attest vorzulegen. Für Privatpersonen in
 Dies gilt für folgende Personenkreise:
                                                                           Pflegeheimen wird eine Zuwendung nicht gewährt.
 1. Kleinkinder bis einschließlich 3. Lebensjahr
 2. Anerkannt Pflegebedürftige, die von Inkontinenz betroffen
                                                                               Anträge, die bis zum 31. August 2020 gestellt sind,
    sind
 3. Personen ohne Einstufung in die Pflegeversicherung, die von                werden bei berechtigtem Anspruch rückwirkend ab
 Inkontinenz betroffen sind                                                    Januar 2020 berechnet.

 Die Laufzeit der Richtlinie endet zum 31. Dezember 2020. Die                  Für alle Personengruppen ist außerdem Voraussetzung:
 Zuwendung beträgt für das Jahr 2020 27,50 € und wird ab
 dem 1. Tag des Monats der Antragstellung anteilig pro Monat                   • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Überherrn.
 berechnet.                                                                    • Der Zuschussantrag ist jährlich neu zu stellen.
                                                                               • Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der erforderlichen
                                                                                 Nachweise und der melderechtlichen Daten.
Überherrn                                                      Seite 5                                              Woche 31/2020
                                                                                                 §2
 • Die Kosten einer eventuell vom Antragsteller vorgenomme-
   nen Ummeldung des Müllgefäßes (von zurzeit 22,00 €) wer-
                                                                                Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
   den von der Gemeinde getragen.                                   (1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit
                                                                    vulnerablen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen
 Die Zuwendung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde           werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.
 Überherrn. Der Rechtsanspruch ist ausgeschlossen.
                                                                    (2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen, ha-
 Anträge werden im Rathaus, Zimmer 106, Frau Thönes, Telefon        ben folgende Personengruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung
 909-127, entgegengenommen.                                         zu tragen:

 Überherrn, 24. Juli 2020                                           1. Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personenver-
 Die Bürgermeisterin                                                    kehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und
                                                                        Passagierflugzeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, Halte-
 gez.                                                                   stellen und in Wartebereichen alle Fahrgäste und Besucher
 Anne Yliniva-Hoffmann                                                  ab Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie das Per-
                                                                        sonal, bei Fähren und Fahrgastschiffen allerdings nur beim
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher                           Ein- und Ausstieg und insoweit, als der Mindestabstand von
                                                                        eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann; die ent-
       Verordnungen zur Bekämpfung                                      gegenstehenden gesundheitlichen Gründe sind bei der Nut-
           der Corona-Pandemie                                          zung des öffentlichen Personenverkehrs nachzuweisen,
                        Vom 24. Juli 2020                           2. während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Jahr- und
Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz           Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und in den zugehö-
1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutz-              rigen Wartebereichen alle Kunden und Besucher ab Vollen-
gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert          dung des sechsten Lebensjahres, soweit die Art der Leis-
durch Artikel 98 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S.           tungserbringung nicht entgegensteht, sowie das Personal,
1328), aufgrund des § 15 des Gesundheitsdienstgesetzes vom              soweit nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen entge-
19. Mai 1999 (Amtsbl. S. 844), zuletzt geändert durch Artikel           genstehen oder eine andere gleichwertige Infektionsschutz-
1 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), hin-             maßnahme gewährleistet ist,
sichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3 und aufgrund des § 7 Absatz 1      3. Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienstleistun-
des Gesetzes über den Altenpflegehilfeberuf vom 9. Juli 2003            gen unmittelbar am Menschen, bei denen aufgrund ihrer
(Amtsbl. S. 2050), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.            Natur der Mindestabstand des § 1 Absatz 1 Satz 3 zwangs-
März 2017 (Amtsbl. I S. 476), hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz         läufig nicht eingehalten werden kann (körpernahe Dienst-
3 verordnet die Landesregierung:                                        leistungen), soweit die Natur der Dienstleistung dem nicht
                                                                        entgegensteht,
                                                                    4. Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitati-
                           Artikel 1                                    onseinrichtungen sowie Patienten und Besucher in Arzt- und
 Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für                     Psychotherapeutenpraxen, Psychologischen Psychothera-
 Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus                   peutenpraxen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu-
§ 7 der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und                  tenpraxen, Zahnarztpraxen, ambulanten Pflegediensten und
Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 12. Juni                den übrigen an der Patientenversorgung beteiligten ambu-
2020 (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch Verordnung              lanten und stationären Einrichtungen des Gesundheitswe-
vom 17. Juli 2020 (Amtsbl. I S. 602), wird wie folgt gefasst:           sens, soweit nicht die Art der Behandlung oder Leistungser-
                              §7                                        bringung entgegenstehen,
               Inkrafttreten, Außerkrafttreten                      5. das Personal in Gaststätten nach dem Saarländischen Gast-
Diese Verordnung tritt am 27. Juli 2020 in Kraft und am 9. Au-          stättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), zuletzt
gust. 2020 außer Kraft.“                                                geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S.
                                                                        156), sowie sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art sowie
                       Artikel 2                                        von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und
    Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie                       bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften,
                       (VO-CP)                                          sofern nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen entge-
                                                                        genstehen oder eine andere gleichwertige Infektionsschutz-
                               §1                                       maßnahme gewährleistet ist.
               Grundsatz der Abstandswahrung
                                                                    (3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in Absatz 2
(1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut nötiges
                                                                    genannten Einrichtungen haben die Einhaltung der Pflicht zum
Minimum beschränkt werden. Der Personenkreis, zu dem man
                                                                    Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in ihrem jeweiligen Ver-
Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und konstant zu be-
                                                                    antwortungsbereich sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei den
lassen. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen          Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen,
Personen von eineinhalb Metern einzuhalten.                         Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge), diese
                                                                    haben auf die Pflicht lediglich hinzuweisen.
(2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eige-
nen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer         (4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen,
nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gera-         dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des
der Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweili-      sechsten Lebensjahres die Verpflichtung zum Tragen einer
gen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis).                  Mund-Nasen-Bedeckung einhalten, sofern diese dazu in der
                                                                    Lage sind.
(3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen                                       §3
Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregelungen umge-                                Kontaktnachverfolgung
setzt, die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung      (1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist verpflich-
der Abstandsregel nach Absatz 1 bemessen und für ausrei-            tend zu gewährleisten
chend Belüftung gesorgt werden. Wo die Möglichkeit besteht,
sollen die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten wer-        1. beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saar-
den.                                                                    ländischen Gaststättengesetz oder beim Betrieb sonstiger
Überherrn                                                    Seite 6                                              Woche 31/2020
   Gastronomiebetriebe jeder Art mit Ausnahme der bloßen Ab-      1. den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saarlän-
   gabe mitnahmefähiger Speisen und Getränke,                         dischen Gaststättengesetz sowie den Betrieb sonstiger Gas-
2. b
    eim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Konzerthäusern           tronomiebetriebe jeder Art,
   und weiteren kulturellen Veranstaltungen und dem dazuge-       2. den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Cam-
   hörigen Probenbetrieb,                                             pingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unter-
3. beim Betrieb von Indoorspielplätzen,                               künfte,
4. bei Gottesdiensten und Bestattungen,                           3. den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallenbädern,
5. beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Sport,              Thermen und Saunaanlagen,
6. bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6,                        4. die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern oder
7. bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen.             Konzerten und Kinovorstellungen und sonstiger kultureller
                                                                      Veranstaltungen sowie den dazugehörigen Probebetrieb,
(2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen   5. die Durchführung sonstiger Veranstaltungen,
haben geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolg-          6. die Veranstaltung von Reisebusreisen.
barkeit sicherzustellen. Hierzu gehört die Erfassung je eines
Vertreters der anwesenden Haushalte mit Vor- und Familienna-                                    §6
me, Wohnort und Erreichbarkeit und der Ankunftszeit.                                Kontaktbeschränkungen
                                                                  (1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten.
(3) Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck       (2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in
als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsäm-        der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 700 Personen
ter verwendet werden und sind nach Ablauf eines Monats nach       und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 350 Personen zu
Erhebung gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung           erwarten sind, können stattfinden.
zu löschen.                                                       Veranstaltungen mit mehr als 20 anwesenden Personen sind
                             §4                                   unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu mel-
                Betretungsbeschränkungen                          den. Der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen zur vollständi-
(1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher      gen Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des § 3 zu treffen und
nach dieser Verordnung nicht untersagten Einrichtungen, An-       besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten.
lagen und Betriebe sind verpflichtet, Betretungsbeschränkun-      Hiervon ausgenommen sind:
gen durchzuführen, sodass sichergestellt ist, dass die Zahl
der Kunden oder Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro        1. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem Betrieb von
5 Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Ge-              Einrichtungen, die nicht nach dieser Verordnung untersagt
samtfläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Min-       sind, zu dienen bestimmt sind; die für den Betrieb der jewei-
destabstandes im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 sind vier Kun-         ligen Einrichtung geltenden Hygienevorschriften sind einzu-
den oder Besucher unabhängig von der Gesamtfläche stets               halten,
zulässig.                                                         2. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so gestaltet sind,
                                                                      dass sie jeweils ausgehend von einer Bezugsperson nur den
(2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines Gaststät-         familiären Bezugskreis nach § 1 Absatz 2 umfassen sowie
tengewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz und             höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts,
den Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art oder den      3. Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimmten Gruppe
Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Camping-               von insgesamt bis zu zehn Personen (soziale Bezugsgruppe).
plätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte.
                             §5                                   Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz
                       Hygienekonzepte                            3 ist bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo im-
(1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher      mer möglich einzuhalten außer zwischen Angehörigen des fa-
nicht nach dieser Rechtsverordnung untersagten Einrich-           miliären Bezugskreises und Angehörigen des bestimmbaren
tungen, Anlagen und Betriebe sowie Veranstalter von Veran-        weiteren Haushalts im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 2
staltungen nach § 6 und die Verantwortlichen im Kurs-, Trai-      oder der sozialen Bezugsgruppe im Sinne des Absatz 2 Satz
nings- und Wettkampfbetrieb im Sport haben entsprechend           4 Nummer 3.
den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein
individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf     (3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in
Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.                     der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind
                                                                  bis einschließlich 31. August 2020 untersagt.
(2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzierung von           Abweichend von Absatz 2 Satz 1 können, sofern zu diesem
Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestab-       Zeitpunkt infektionsschutzrechtliche Gründe nicht entgegen-
standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum Schutz von Kunden,          stehen, ab dem 10. August 2020 Veranstaltungen, zu denen je
Besuchern und des Personals vor Infektionen sowie zur Durch-      Veranstaltungstag und -ort in der Summe unter freiem Himmel
führung von verstärkten Reinigungs- und Desinfektionsinter-       nicht mehr als 900 Personen und in geschlossenen Räumen
vallen enthalten. Dabei sind insbesondere die einschlägigen       nicht mehr als 450 Personen zu erwarten sind, ab dem 24. Au-
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Infektions-      gust 2020 Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und
schutz in ihrer jeweiligen Fassung, die Vorgaben der jeweiligen   -ort in der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 1.000
Arbeitsschutzbehörden und der zuständigen Berufsgenossen-         Personen und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 500
schaften zu beachten.                                             Personen zu erwarten sind, stattfinden. Die übrigen Bestim-
                                                                  mungen des Absatzes 2 bleiben hiervon unberührt.
(3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- und Hy-
gienekonzepten kann die Landesregierung oder das fachlich         (4) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können auf Antrag
zuständige Ressort im Einvernehmen mit dem Ministerium für        in atypischen Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von der
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einem bereichs-       Ortspolizeibehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus
spezifischen Hygienerahmenkonzept bestimmen. Entsprechen-         infektionsschutzrechtlicher Sicht unbedenklich ist.
de Hygienerahmenkonzepte werden auf www.corona.saarland.
de veröffentlicht und sind von den Betreibern und sonstigen       (5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, Opern- und
Verantwortlichen und Veranstaltern einzuhalten.                   Konzerthäusern sowie anderer Einrichtungen und Vereine, die
                                                                  kulturelle Aufführungen veranstalten, gelten Absatz 2 Satz 1
Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind insbeson-          und Satz 5 sowie Absatz 3 entsprechend, soweit nicht nach §
dere erforderlich für                                             4 Absatz 1 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist.
Überherrn                                                     Seite 7                                              Woche 31/2020
(6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Gebiets-       (4) In Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen oder
körperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und        bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften dür-
Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Ge-      fen keine Gäste aufgenommen werden, die aus einem Land-
richte bleiben unberührt. Dies gilt auch für die Tätigkeit der     kreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes der
Parteien und Wählergruppen mit der Maßgabe, dass bei Veran-        Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren Wohn-
staltungen und Zusammenkünften der Mindestabstand nach §           sitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor
1 Absatz 1 Satz 3 einzuhalten ist.                                 der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem Co-
                                                                   ronavirus SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung des RKI höher als
(7) Für Bestattungen gelten, vorbehaltlich weiterer ortspolizei-   50 pro 100.000 Einwohnern liegt. Bei einem lokalisierten und
licher Vorgaben, die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Von der         klar regional eingrenzbaren Infektionsgeschehen können die
Ortspolizeibehörde sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt            Beschränkungen analog zur Vorgehensweise in den betroffe-
werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtli-     nen Gebieten auf diesen regionalen Bereich begrenzt werden.
cher Sicht vertretbar ist.                                         Ausgenommen
(8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem          sind Gäste, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher, fran-
Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen         zösischer oder englischer Sprache verfügen, welches bestä-
Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel          tigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion
4 des Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus         mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses
Infektionsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilneh-           der zuständigen Ortspolizeibehörde auf Verlangen unverzüg-
merzahl, die Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstands-         lich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine mo-
regeln sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen          lekularbiologische Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat
gewährleistet sind.                                                der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das
                                                                   RKI in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qua-
(9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind           litätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens
zulässig, sofern sie ortsfest oder als Standkundgebung statt-      48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist. Das Ver-
finden, der Mindestabstand der Teilnehmer nach § 1 Absatz          bot der Aufnahme nach Satz 1 gilt ferner nicht für Gäste, die
1 Satz 3 sichergestellt wird und besondere infektionsschutz-       1. zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder me-
rechtliche Auflagen der zuständigen Behörden beachtet wer-         dizinisch veranlasst anreisen oder 2. einen sonstigen triftigen
den.                                                               Reisegrund wie insbesondere einen Besuch bei Angehörigen
                                                                   des familiären Bezugskreises gemäß § 1 Absatz 2, die Wahr-
                              §7
                                                                   nehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder Beistand
        Betriebsuntersagungen und -beschränkungen
                                                                   oder Pflege schutzbedürftiger Personen haben.
             sowie Schließung von Einrichtungen
(1) Verboten ist die Erbringung sexueller Dienstleistungen im      Im Übrigen kann die zuständige Ortspolizeibehörde in begrün-
Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgeset-       deten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulassen. Für
zes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert       Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands ver-
am 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1661), sowie die Aus-       bleibt es bei den Regelungen der Verordnung zu Quarantäne-
übung des Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3          maßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des
des Prostituiertenschutzgesetzes.                                  Coronavirus.
(2) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken und Swin-      (5) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypischen Ein-
gerclubs.                                                          zelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, soweit
                                                                   dies aus Sicht des Infektionsschutzes unbedenklich ist und der
(3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb       Zweck dieser Verordnung gewahrt wird. Die Ausnahmegeneh-
von Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Voraus-        migung kann zeitlich befristet werden.
setzungen aufgenommen werden:                                                                      §8
1. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 35 Personen,                Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
2. unter Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1        Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen gemäß SGB
    Satz 3, sofern eine kontaktfreie Durchführung nach der Ei-     IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leistungserbringer ein
    genart der Sportart möglich ist oder die Durchführung nicht    Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept vorhält, das
    im familiären Bezugskreis erfolgt,                             auch die Fahrdienste umfasst und sich an den Empfehlungen
3. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektions-         der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-
    maßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von            Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der aktuell
    Geräten,                                                       gültigen Fassung orientiert. Es sind geeignete Maßnahmen zur
4. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands-         vollständigen Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe des § 3
    und Hygieneregeln,                                             und zum Einhalten des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1
5. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen            Satz 3 sicherzustellen. Für die Einhaltung und Fortschreibung
    durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und                  des Konzeptes ist der Leistungserbringer verantwortlich.
6. Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2 Satz                                         §9
    1.                                                                        Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und
                                                                           Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäuser
Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei     (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages-
der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist,        und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstellung von Betreu-
dass die unter Satz 1 Nummer 2 bis 6 aufgeführten Voraus-          ungsgruppenangeboten sind untersagt. Ausnahmen zu Satz
setzungen eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des         1 können auf Antrag durch das Ministerium für Soziales, Ge-
Berufssportes kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der       sundheit, Frauen und Familie zur Ermöglichung einer Betreu-
Grundlage von Hygienekonzepten Ausnahmen von den Vor-              ung in Gruppen von bis zu zehn Tagespflegegästen genehmigt
aussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 2 erteilen.                 werden. Hierbei ist ein Hygienekonzept vorzulegen.

Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch    Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppenangeboten
im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes           für Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern die Vorgaben des
1 Nummer 1 bis 6 eingehalten werden und soweit er im Rah-          Musterhygieneschutzkonzeptes des Ministeriums für Soziales,
men eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des Sportfachver-         Gesundheit, Frauen und Familie eingehalten werden. Dies ist
bandes stattfindet.                                                gegenüber den für die Anerkennung von Angeboten zur Un-
Überherrn                                                     Seite 8                                               Woche 31/2020
terstützung im Alltag zuständigen Behörden, also den Land-         Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule
kreisen und dem Regionalverband Saarbrücken, vor Wieder-           für Musik Saar einschließlich des Studien-, Lehr- und Prüfungs-
aufnahme der Betreuungstätigkeit schriftlich zu bestätigen. Die    betriebs in Präsenzform ist unter der Maßgabe der Einhaltung
Zuständigkeiten gemäß § 12 dieser Verordnung bleiben hier-         von Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des RKI und
von unberührt.                                                     der Berücksichtigung der Pandemiepläne der jeweiligen Hoch-
                                                                   schule gestattet. Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind
(2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarlän-         Online-Angebote zu berücksichtigen. Nähere Bestimmungen
dischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom         zur Anpassung von Lehre, Studium und Prüfungen können von
6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2     der für die jeweilige Hochschule zuständigen Aufsichtsbehör-
des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im       de erlassen werden.
Rahmen eines Besuchskonzepts zulässig. Hierzu erlässt das
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter     (2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Einver-
Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens Richtli-       nehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob sie
nien, die insbesondere Festlegungen zur Anzahl und Dauer der       mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen. Hier-
Besuche, zum Kreis der Besucher, zur Registrierung der Besu-       für können auch die gängigen kommerziellen Systeme genutzt
cher sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des         werden, wobei die Sicherheit sowie die Identitätsfeststellung zu
Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 und zum Schutz           gewährleisten sind.
der Bewohner und des Personals vor Infektionen enthalten
können.                                                            (3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten
                                                                   laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausarbeiten,
(3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Re-          Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, entsprechend
habilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen           anzupassen.
angeordnet:
1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag       (4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich an-
    von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu       erkannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich
    schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.         anerkannte Berufsakademien und für wissenschaftliche For-
    Bei der Auswahl der Maßnahmen sind auch patientenbezo-         schungseinrichtungen im Saarland.
    gene Aspekte zu berücksichtigen.
2. Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen haben       (5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verordnung un-
    auf der Basis der unterschiedlichen baulichen Vorausset-       berührt und können unter Beachtung der im Einzelfall erfor-
    zungen, des differenzierten Versorgungsauftrags und der        derlichen Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
    unterschiedlichen Aufgaben in ambulanter, tagesklinischer      Dasselbe gilt für Präsenzveranstaltungen im Rahmen staatli-
    und stationärer Versorgung ein Hygienekonzept unter Ein-       cher Ausbildungsgänge und Fortbildungen. Die näheren Be-
    bindung der zuständigen Gesundheitsämter zu erstellen.         stimmungen trifft die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde.
    Dieses hat unter anderem zu berücksichtigen, um eine voll-     (6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studierfähigkeits-
    ständige Isolation der Patienten zu verhindern, dass jedem     tests in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psychotherapie
    Patienten die Möglichkeit des täglichen Besuchs durch eine     können unter Beachtung der erforderlichen Infektionsschutz-
    Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives SARS-   maßnahmen durchgeführt werden.
    CoV-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt. Die Be-                                   § 11
    suchszeiten sind so einzurichten, dass ein Besuch auch be-                 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
    rufstätigen Angehörigen ermöglicht wird. Ausgenommen von       (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24
    dieser Einschränkung des Besuchsrechtes sind medizinisch       des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder
    oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, insbesondere auf       fahrlässig den Ge- oder Verboten des § 2 Absatz 3 sowie der
    Kinderstationen, bei Palliativ- und Demenzpatientinnen und     §§ 3 bis 10 mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 zuwiderhandelt.
    -patienten, die Begleitung bei Aufklärungsgesprächen bei
    risikobehafteten Eingriffen und Behandlungen oder seelsor-     (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des
    gerische Besuche. Alle Besucher müssen namentlich bei          Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfund-
    der Einrichtung registriert sein. Für den Besuch sind geeig-   zwanzigtausend Euro geahndet werden.
    nete Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine Hygieneunter-
    weisung regelmäßig durchzuführen.                              (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des
3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach Maß-      Infektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt.
    gabe und Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesund-                                     § 12
    heit, Frauen und Familie so zu planen und durchzuführen,                           Zuständige Behörden
    dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für COVID-19-Patien-      (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser
    tinnen oder -Patienten bereitstehen; dies gilt insbesondere    Verordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Ver-
    für die Kapazitäten in der Intensivmedizin.                    waltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ord-
4. Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrich-   nungswidrigkeiten nach dieser Verordnung sind die Gemein-
    tungen für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen      deverbände.
    und Besucher können unter Berücksichtigung der Vorgaben
    der §§ 5 und 6 dieser Verordnung geöffnet werden. War-         (2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die poli-
    tebereiche sind entsprechend den Empfehlungen des RKI          zeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen
    kontaktreduzierend auszugestalten.                             Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort.
(4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind Be-                                      § 13
      tretungen zum Zwecke der Rechtspflege und der sozialleis-               Besondere Regelungen bei regionalem
      tungsrechtlichen Bedarfsermittlung durch Sozialleistungs-                         Infektionsgeschehen
      träger ausgenommen.                                          Steigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARSCoV-2-Vi-
                                § 10                               rus in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken
                 Hochschulen, Berufsakademien                      innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr als 35
        und wissenschaftliche Forschungseinrichtungen;             pro 100.000 Einwohner, kann die Landesregierung im Beneh-
         Staatliche Prüfungen, Ausbildungsgänge sowie              men mit den jeweils betroffenen Kreispolizeibehörden durch
                          Fortbildungen                            Verordnung die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen be-
(1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der       stimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich erlassen.
Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der          Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Überherrn                                                     Seite 9                                                 Woche 31/2020
unterrichtet das RKI über die getroffenen Maßnahmen.                                             Artikel 4
                                § 14                                                          Inkrafttreten
                  Inkrafttreten, Außerkrafttreten                  Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 27. Juli
(1) Diese Verordnung tritt am 27. Juli 2020 in Kraft. Gleichzei-   2020 in Kraft. Artikel 3 tritt am 1. August 2020 in Kraft.
tig tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie        Saarbrücken, den 24. Juli 2020
vom 10. Juli 2020 (Amtsbl. I S. 586) außer Kraft.                  Die Regierung des Saarlandes:
(2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf   Der Ministerpräsident In Vertretung Rehlinger
des 9. August 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 und 4 treten mit      Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Reh-
Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft.                            linger
                                                                   Der Minister für Finanzen und Europa
                             Artikel 3                             Der Minister der Justiz Strobel
         Änderung der Verordnung zum stufenweisen                  Der Minister für Inneres, Bauen und Sport In Vertretung Strobel
     Wiedereinstieg in den schulischen Präsenzbetrieb              Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
      und den Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen              Bachmann
               sowie Kindertageseinrichtungen                      Die Ministerin für Bildung und Kultur In Vertretung Jost
Die Verordnung zum stufenweisen Wiedereinstieg in den schu-        Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Jost
lischen Präsenzbetrieb und den Betrieb sonstiger Bildungsein-
richtungen sowie Kindertageseinrichtungen vom 12. Juni 2020
(Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch die Verordnung vom
10. Juli 2020 (Amtsbl. I S. 586), wird wie folgt geändert:
                                                                                      Sonstige
1. In der Überschrift der Verordnung werden nach dem Wort
    „sowie“ die Wörter „zum Betrieb von“ eingefügt.
                                                                            amtliche Bekanntmachungen
2. § 2 wird wie folgt gefasst:
                                „§ 2
  Kindertageseinrichtungen, Kindergroßtagespflegestellen                                       Nachruf
              und heilpädagogische Tagesstätten                         Am 16. Juli 2020 verstarb
Beim Betrieb der nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetz-
buch (SGB VIII) erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen                  Herr Hermann Eisenbarth
und der nach § 43 SGB VIII erlaubnispflichtigen Kindergroßta-           im Alter von 86 Jahren.
gespflegestellen und der heilpädagogischen Tagesstätten sind            Herr Eisenbarth war von Juni 1979 bis Juli 1984 und von
die Empfehlungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit,             Juli 1989 bis Juli 2014 Mitglied des Ortsrates Altforweiler.
Frauen und Familie zum Infektionsschutz in Kindertagesein-              Während der Zeit von Juli 1989 bis Juli 1999 war Herr Eisen-
richtungen im Rahmen der Corona-Pandemie-Maßnahmen in                   barth auch Ortsvorsteher für den Gemeindebezirk Altforweiler.
der jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen.“                      Von Juni 1979 bis Juli 2004 war Herr Eisenbarth darüber
                                                                        hinaus Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Überherrn.
3. § 5 Absatz 1 wie folgt gefasst:                                     Außerdem war er von Juli 1998 bis Juli 1999 Erster Beige-
„(1) Der Präsenzunterricht in den Klassen der Pflegeschule              ordneter.
und Schulen für Gesundheitsfachberufe im Saarland findet un-            Während seiner kommunalpolitischen Tätigkeit hat sich Herr
ter Einhaltung der einschlägigen Hygieneregeln und Richtlini-           Eisenbarth stets für die Belange der Gemeinde, insbesondere
en des Robert Koch-Instituts sowie unter Berücksichtigung der           des Ortsteiles Altforweiler, eingesetzt.
Hygienepläne der jeweiligen Schule statt.                               Er hat sich dadurch die Wertschätzung aller Ratsmitglieder
                                                                        und seiner Mitbürger und Mitbürgerinnen erworben.
Soweit baulich oder schulorganisatorisch möglich, ist im
                                                                        Er hat seine Aufgaben stets am Gemeinwohl orientiert wahr-
Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände der Mindestab-                  genommen und sich mit seiner ganzen Persönlichkeit für die
stand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten. Hierzu              Belange von Altforweiler und der Gemeinde Überherrn ein-
sind durch die Schulleitung organisatorische Maßnahmen zu               gesetzt.
treffen, insbesondere die Markierung von Wegführungen für               Wir, die Hermann Eisenbarth kannten, werden ihn in guter Er-
eine geordnete Zuführung sowie die versetzte Planung der An-            innerung behalten.
fangs-, End- und Pausenzeiten. Bei Unterschreitung des Min-
destabstands aus räumlichen oder organisatorischen Gründen              Überherrn, den 27.07.2020
soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Während                 Für die Gemeinde                 Für den Gemeindebezirk
des Unterrichtsbetriebs in Klassen- und Kursräumen ist es               Überherrn                        Altforweiler
ausreichend, wenn feste Bezugsgruppen beibehalten, feste                Anne Yliniva-Hoffmann            Gerhard Hewer
Sitzordnungen eingehalten, der Kontakt auf einen begrenzten             Bürgermeisterin                  Ortsvorsteher
und bestimmbaren Personenkreis reduziert wird und eine ent-
sprechende Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung si-
chergestellt ist.“                                                 Einrichtung und Betrieb einer Produktionsein-
                                                                   heit zur Herstellung von Carbonsäuren auf der
4. In § 5 wird nach Absatz 2 folgender Absatz angefügt:
„(3) Die Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Ge-      Chemieplattform Carling in St. Avold
sundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von           Die französische Gesellschaft AFYREN-NEOXY beabsichtigt die
nationaler Tragweite vom 10. Juni 2020 (BAnz AT 12.06.2020         Errichtung und den Betrieb einer Produktionseinheit für die Her-
                                                                   stellung von Carbonsäuren auf der Chemieplattform Carling in
V1) gilt für die Ausbildung und Prüfung in der Krankenpflege-      Saint Avold. Diese Stoffe sollen mittels Fermentation biotechno-
hilfe nach der Verordnung zur Durchführung der Ausbildung          logisch aus Nebenprodukten der Lebensmittelindustrie (Melasse,
und Prüfung in der Krankenpflegehilfe vom 1. Juli 2004 (Amts-      Vinasse und Zuckerrübenpulpe) hergestellt werden. Die herge-
bl. S. 1418), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. März       stellten Carbonsäuren werden in Kosmetika, als Futtermittelzusatz-
2017 (Amtsbl. I S. 476), sowie für die Ausbildung in der Alten-    stoffe, als Nahrungsmittelzusatzstoffe, in der Landwirtschaft, in der
pflegehilfe nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für       Pharmabranche und in der Chemieindustrie verwendet.
den Altenpflegehilfeberuf vom 9. September 2003 (Amtsbl. S.        Genehmigungsantrag nach französischem Recht
2518), zuletzt 684 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 25. Juli    Zum Betrieb der Produktionsanlage hat AFYREN NEOXY einen
2020 geändert durch die Verordnung vom 24. November 2015           entsprechenden Genehmigungsantrag bei den französischen Be-
(Amtsbl. I S. 894), entsprechend.“                                 hörden gestellt. Das Vorhaben bedarf nach französischem Recht
                                                                   einer Genehmigung in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteili-
Überherrn                                                       Seite 10                                                 Woche 31/2020
gung. Die Antragsunterlagen enthalten auch eine Umweltverträg-        Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung
lichkeitsuntersuchung. Während der Auslegung der Antragsunter-        Auskunft in Rentenangelegenheiten
lagen kann auch die deutsche Öffentlichkeit zu dem Vorhaben           Der Versichertenberater für DRV Bund und DRV Saarland
Stellung nehmen.                                                      Hans Rudolf Folz, Felsberger Str. 61, 66802 Altforweiler
Einsicht in die Antragsunterlagen                                     führt Sprechstunden nach telefonischer Terminabsprache durch.
Die Antragsunterlagen können auf mehreren Wegen eingesehen            Während der Sprechstunden können Rentenanträge gestellt und
werden:                                                               Kontenklärungsverfahren eingeleitet werden. Um zu prüfen ob alle
• Die Antragsunterlagen liegen bis einschließlich Montag, 03. Au-
                                                                      Zeiten erfaßt sind, können Versicherungsverläufe beim Versicher-
   gust 2020, im Rathaus von Saint-Avold aus und können zu den
                                                                      tenberater Hans Rudolf Folz angefordert werden. Ebenso werden
   üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
                                                                      rentenrechtliche Fragen und Probleme, die sich rund um die Ren-
  Hinweis: Um das Rathaus Saint-Avold zu betreten, ist das Tra-      te und Rehabilitation ergeben, an die Selbstverwaltungsbüros wei-
  gen einer Maske obligatorisch, und Sie sollten Ihren eigenen        tergeleitet. Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer: 06836
  Stift mitbringen. Die geltenden Hygienevorschriften zur Vermei-     471351, Hans Rudolf Folz, Versichertenberater der Deutschen
  dung der Ausbreitung des COVID-19-Virus werden eingehalten          Rentenversicherung
  (Abstandsmaßnahmen, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln,
  Belüftung der Räumlichkeiten, Desinfektion der Geräte usw.)          Fundsachen:
                                                                       Im REWE Markt in Überherrn wurde im Bistrobereich ein
• D ie Antragsunterlagen stehen zusätzlich auf der Internetseite      schwarzer Gehstock stehengelassen. Eigentumsrechte können
   der Präfektur unter folgender Adresse bereit: https://www.en-       bei der Gemeindeverwaltung Überherrn, Rathaus, Zimmer 27
   quetes-publiques.com/Enquetes_WEB/FR/EP20206/Accueil.               oder Tel. 909-144, geltend gemacht werden.
   awp.                                                                Überherrn, 27.07.2020
• Die Antragsunterlagen stehen zudem auf dem deutschen UVP-           Die Bürgermeisterin als Ortspolizeibehörde
   Portal unter der Adresse https://www.uvpverbund.de/freitextsu       Anne Yliniva-Hoffmann
   che?rstart=0&currentSelectorPage=1&f=state:sl;procedure:pro
   cedure_11 zur Verfügung.                                           Der Versichertenberater
Stellungnahmen zum Vorhaben
Stellungnahmen können dem Anhörungsleiter, Herrn Patrick Neu          der Knappschaft Bahn See
bis einschließlich Montag, 03. August 2020, zugestellt werden:        Sachverstand vor Ort
• per E-Mail an die Adresse afyren-neoxy-carling-saint-avold@en-     Der Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenver-
   quetepublique.net,                                                 sicherung Knappschaft-Bahn-See, Andreas Rausch, berät kos-
• in dem zu diesem Zweck eröffneten Anhörungsregister im Rat-        tenlos in sozialversicherungsrechtlichen Fragen, d.h. der gesetzli-
   haus Saint-Avold während der Öffnungszeiten,                       chen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
• über das elektronische Register, das über die Website http://      Darüber hinaus werden Anträge aus dem Bereich der gesetzli-
   www.moselle.gouv.fr/Publications/Publicitelegale-installations-    chen Rentenversicherung für die KNAPPSCHAFT auf Kranken-
   classees-et-hors-installations-classees/Arrondissement-de-         und Pflegeversicherungsleistungen kostenfrei aufgenommen.
   Forbach-Boulay-Moselle/AFYREN-NEOXY-a-SAINT-AVOLD/                 Andreas Rausch, De Gasperi Ring 4, 66802 Überherrn
   DOSSIER-ET-REGISTRE zugänglich ist.                                Terminabsprachen können telefonisch unter der Rufnummer
                                                                      Tel. 06836 7235025 getroffen werden.
Hilfestellung für die Durchführung
von privaten Veranstaltungen                                          Der EVS informiert
Das Ordnungsamt der Gemeinde Überherrn hat ein Merkblatt zur          Hinweis des Entsorgungsverbandes
Durchführung von privaten Veranstaltungen unter Berücksichti-         Saar: Die 3. Rate der Abfallgebühren
gung der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie bereit-        steht an
gestellt. Auf der Startseite unter „Allgemeine Informationen zu CO-   Der Entsorgungsverband Saar möchte alle Kundinnen und Kun-
VID-10“ finden Sie das Merkblatt als ersten Beitrag.                  den darauf hinweisen, dass zum 15.08.2020 die 3. Rate der Ab-
                                                                      fallgebühren für das Jahr 2020 fällig wird.
Übergabe einer Karikatur zur Einstellung                              Die Jahresbescheide vom 29.01., 04.02., und 11.02.2020 weisen
des Sendebetriebs von Europe 1                                        die jeweils zutreffende Fälligkeitsübersicht mit Zahlungsfristen für
Vergangenen Freitag wurde der Gemeinde Überherrn durch Ro-            die Abfallgebührenraten aus. So kann jeder Kunde ersehen, wel-
land Biesen, einem ehemaligen Mitarbeiter von Europe 1, eine Ka-      che Termine jeweils Berücksichtigung finden müssen.
rikatur aus der Zeitung „Le Républicain Lorrain“ überreicht.  Die     Die Überweisungen sollten generell so rechtzeitig vorgenommen
Karikatur zeigt einen Reporter während der Anmoderation vor der       werden, dass sie zum Fälligkeitstermin bereits auf dem im Be-
ehemaligen Sendehalle Europe 1. Mitten im Satz ist der Repor-         scheid angegebenen Konto gutgeschrieben sind. Die Einhaltung
ter nicht mehr zu verstehen (dargestellt durch Zischlaute) und die    der Fälligkeitstermine stellt sicher, dass keine Säumnisgebühren
Übertragung wird beendet. Die Karikatur nimmt Bezug auf das           oder Mahnzuschläge anfallen.
abrupte Ende des Sendebetriebs Ende des Jahres 2019.                  Bei vorliegenden Lastschriftmandaten werden die fälligen Raten
                                                                      zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht. Formula-
REWE-Tafelaktion beendet                                              re zur Erteilung eines Lastschriftmandates können bequem über
Die vergangenen Wochen und Monate haben zu einer Vielzahl von         die Internetadresse www.evs.de (Suchbegriff „Formular-Service“)
Schwierigkeiten und Veränderungen geführt. Neue Arbeitsweisen,        heruntergeladen werden.
wie das mobile Arbeiten oder Home Office wurden vielerorts etab-      Fragen zum Gebührenbescheid bzw. zum Zahlbetrag beantwortet
liert, Videokonferenzen boomen und für viele wurde die Gestaltung     gerne das EVS Kunden-Service-Center (Tel. 0681 5000-555).
des eigenen Tagesablaufs flexibler. Die vergangenen Wochen ha-
ben uns aber auch die Stärke unserer Gemeinschaft, unserer Soli-
darität  gezeigt. Innerhalb kürzester Zeit entstanden verschiedene
Hilfsangebote, wie die Nachbarschaftshilfe oder die Tafelaktion,
die wir als Gemeinde gemeinsam mit REWE auf den Weg gebracht
haben. Der großartige Erfolg der Tafelaktion, wäre ohne die vie-
len Spenden aus der Bevölkerung nicht möglich gewesen, daher
möchten wir uns an dieser Stelle für Ihre Großzügigkeit und hohe
Spendenbereitschaft sehr herzlich bedanken. Wir haben damit ein
starkes Zeichen der Solidarität gesetzt und sind als Gemeinschaft,
trotz Abstandsgebot, doch zusammengewachsen.
Vielen Dank. Ihre Gemeinde Überherrn
Überherrn                                                       Seite 11                                                 Woche 31/2020

                   GemeindeKiTa
                    Altforweiler                                                               Gesamtgemeinde

Picknick zum Einklang der Sommerferien
Das Kindergartenjahr neigt sich dem Ende zu. Deshalb haben wir,       Club Soroptimist International
aus der Marienkäfergruppe, beschlossen, mit den Kindern einen         Merzig-Saarlouis spenden Masken
kleinen besonderen Ausflug zu machen.                                 den Verein Ehrensache e.V. - Therapeutisches Reiten für behin-
Schon vor dem Frühstück machten wir uns mit unserem “Bus“ auf         derte Kinder und Jugendliche zu unterstützen, war ein herzliches
den Weg. Unser Ziel war der Reiterhof Silberwies in Altforweiler.     Anliegen der Clubschwestern von Soroptimist Merzig-Saarlouis.
Hier bestaunten wir erst einmal die vielen Pferde in ihren Boxen,     Gerade in der jetzigen Zeit, in der insbesondere Vereine und Ins-
die waren aber groß. Zur Stärkung breiteten wir dann unsere mit-      titutionen für die Finanzierung Ihrer Projekte große Sorgen haben,
gebrachten Decken aus und genossen das aus Frankreich mitge-          ist es dem Club wichtig zu helfen.
brachte Baguette und den saarländischen Lyoner.                       Sie besuchten das Therapiezentrum in Altforweiler und überbrach-
Als dann die kinderliebe Luna zur Koppel gebracht wurde, hatten       ten der Vorsitzenden, Frau Petra Jenal, 200 FFP2 Masken. Diese
die Kinder die Möglichkeit, sich einmal aufs Pferd zu setzen und      besonderen Atemschutzmasken gegen das Coronavirus SARS-
sich die Welt von oben anzuschauen.                                   CoV-2 sind für Menschen wichtig, die als medizinisches Personal
Ein weiteres Highlight war der große Traktor, den sich die Marien-    oder Helfer in direktem Kontakt mit Infizierten stehen oder zu Ri-
käfer auch einmal von innen anschauen konnten. Da fühlte man          sikogruppen gehören. Auch das Ehrensache-Team tragen diese
sich fast wie ein Landwirt.                                           während der Therapie. Sie bieten den größtmöglichen Schutz für
Dann war es auch schon wieder Zeit die Heimreise anzutreten. Wir      alle Beteiligten.
hatten alle sehr viel Spaß bei unserem Spaziergang.                   Die monatliche Anschaffung dieser Masken ist ein finanzieller Akt
                                                                      den der Verein bewältigen muss, deshalb freute sich das Team
                                                                      sehr über diese großzügige Spende. Frau Petra Jenal bedankte
                                                                      sich ganz herzlich bei den Clubschwestern.
                      Freiwillige Feuerwehr                           Soroptimist International (SI) ist eine der weltweit größten Service-
                                                                      Organisationen berufstätiger Frauen mit gesellschaftspolitischem
                                                                      Engagement. SI tritt ein für Menschenrechte, für weltweiten Frie-
                                                                      den und für die Rechte und Gleichberechtigung von Frauen und
Feuerwehr Berus                                                       Mädchen, sowie für soziale Projekte vor Ort.
Hallo zusammen, wir wollen am 22.08.2020 wieder mit dem               Wer diese Arbeit mit einer Spende unterstützen möchte, schicke
Übungsdienst in der Coronakrise beginnen. Wir werden an dem           bitte ebenfalls eine E-Mail an projekt@club-merzig-saarlouis.so-
Samstag eine ganztags Übung durchführen. Beginn ist 8:30 Uhr.         roptimist.de. Soroptimist International, Club Merzig-Saarlouis
Abschluss wird so gegen 18:00 Uhr sein mit grillen. Markus Zöllner    i. V. Elfriede Klein

Löschbezirk Süd
Hallo Kameraden,
Mittwoch, 29.07.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr.
Mittwoch, 05.08.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr.
Freitag, 07.08.2020, Führungskräftesitzung. Beginn um 19.00 Uhr.
Mittwoch, 12.08.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr.
Mittwoch, 19.08.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr.
Freitags Arbeitsdienst ab 18.00 Uhr.                                  Übergabe der Masken im Therapiezentrum Altforweiler: Die
Mit kameradschaftlichem Gruß, i.A. Aylin Meißner                      Clubschwestern von links nach rechts Monika Hannig, Claudia Bohr,
                                                                      Elfriede Klein und Petra Jenal
Löschbezirk Felsberg
Am Sonntag, 02.08., treffen wir uns zur Monatsübung um 08:00          Kneipp-Verein Niedtal-Saargau
am Gerätehaus.                                                        Lauftreff Hemmersdorf in Überherrn
weiterer Termin:                                                      Umsonst und draußen, Open-Air-Konzert in der Corona- Zeit, am
So 16.08.20 08:00 Übung                                               Samstag, dem 15.08.2020, auf dem Schulhof vor der Grenzland-
Bitte zu allen Terminen pünktlich und zahlreich erscheinen.           halle in Hemmersdorf, Einlass 17.00 Uhr, Beginn 17.30 Uhr
Jörg Schönberger, Löschbezirksführer                                  Der Kneipp-Verein Niedtal-Saargau ist nicht nur ein sporttreiben-
                                                                      der Verein, sondern auch in der Kultur aktiv, insbesondere musi-
                                                                      kalisch, verfügt der Verein doch über zwei Bands.
                                                                      Die Idee war, nach langer Zeit in Hemmersdorf unter Einhaltung
            Ende des Amtlichen                                        aller Hygienevorschriften wieder die Kultur auf dem Land voran-
                                                                      zutreiben.
          Bekanntmachungsblattes                                      Viblounge
          der Gemeinde Überherrn                                      Jazzstandards und jazzige Popsongs arrangiert für Gitarre und
                                                                      Vibraphon, schnörkellos und unplugged.
                                                                      Karin König, Vibraphon, ehemalige Bundessiegerin bei Jugend
                                                                      musiziert im Fach klassische Mandoline, lernte danach Klavier
                                                                      und Querflöte entdeckte später ihre Liebe zum Jazz und dem Vib-
                Politische Parteien                                   raphon. Johannes Berrar kommt vom Klavier über das Schlagzeug
                                                                      zur Gitarre als Autodidakt. Beide spielen in Bongo´s Bigband und
                                                                      in verschiedenen Jazzformationen.
SPD                                                                   Neu dabei ist jetzt Jörg Hilcher am Kontrabass. Er stammt aus
Ortsverein Überherrn und Wohnstadt                                    Merzig und spielt auch im Kreissymphonieorchester Saarlouis. Er
Liebe Vorstandsmitglieder, liebe Genossinnen und                      kann also Klassik und Jazz, eine hervorragende Verbindung die
Genossen, hiermit lade ich Euch herzlich zu unse-                     man sofort wahrnimmt wenn man seinen Melodielinien zuhört.
rer nächsten Vorstandssitzung am Freitag den 7. August 2020           Standards aus der goldenen Ära des Jazz. Swing, Bossa Nova und
um 19:00 Uhr ins Gasthaus „Zur Hexe“ ein. Für den Vorstand,           wunderschöne Balladen. Relaxt interpretiert, genau das richtige
Günter Hild                                                           um bei angenehmen Temperaturen einen schönen Sommerabend
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