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57. Jahrgang Donnerstag, 30.07.2020 31/20 Mit dem Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn Überherrn in Bildern Altforweiler Berus Foto: Marie Laurent Bisten Felsberg Überherrn Themen in dieser Ausgabe u.a. Aktuelle Nachrichten aus Überherrn, sowie Rätsel- und Malspaß für Groß und Klein Wohnstadt
Überherrn Seite 3 Woche 31/2020 Ärzte-Dienst von 8:00 - 8:00 Uhr Notruf Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Polizei............................................................... 110 im Marienhaus Klinikum Saarlouis (ehem. St. Elisabeth Klinik Saarlouis), Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis Feuerwehr.........................................................112 Sa. 01.08. / So. 02.08.2020 Telefon: 0180 5663003 Rettungsdienst.................................................112 Kinderärztlicher-Notfalldienst von 8:00 - 8:00 Uhr Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder & Jugendliche Polizeirevier Bous.............................06834 9250 im Marienhaus Klinikum Saarlouis (ehem. St. Elisabeth Klinik Saarlouis), Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis Es ist dringend notwendig, um die Wartezeit für Sie so gering Polizeiposten Überherrn...........................92520 wie möglich zu halten, vorher anzurufen. Sa. 01.08. / So. 02.08.2020 Telefon: 06831 1257883 Ortsvorsteher Siehe unter den jeweiligen Ortsteilen im Innenteil Ärztlicher Bereitschaftsdienst Freiwillige Feuerwehr Überherrn (inkl. Kinderärzte/Augenärzte/HNO-Ärzte) Wehrführer: Alois Thilmont Tel. 06837 909525 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassen- Löschbezirk Altforweiler: Stefan Feiler Tel. 7234008 ärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheit- Löschbezirk Berus: Markus Zöllner Tel. 0163 6662352 lichen Rufnummer 116117. Zusätzlich sind unsere Bereit- Löschbezirk Felsberg: Jörg Schönberger Tel: 06837 74557 schaftsdienstpraxen für Sie geöffnet: Von Samstag, 8.00 Uhr, bis Montag, 8.00 Uhr, an Feiertagen, Rosenmontag sowie an Löschbezirk Süd: Patrick Hörner Tel. 7230077 Brückentagen. Behindertenbeauftragter Zahnärzte-Dienst Norbert Güthler, Kirchenstraße 55 A Tel. 7248100 (nur in dring. Fällen u. n. vorheriger telef. Vereinbarung) n.guethler@gmx.de ab 18 Uhr Sa. 01.08. / So. 02.08.2020 Niederländer C., Schwalbach, Tel. 06834/5993 Schiedspersonen der Gemeinde Überherrn Altforweiler und Berus: Apotheken-Dienst Fr. 24.07 - Do. 30.07.2020 Walter Grube, Brunnenstr. 55, Tel. 3805 Freitag: Brunnen-Apotheke, Dillingen, Felsberg: Helga Jenal, Schulstr. 14 Tel. 06837 708377 Odilienplatz 7, Tel. 06831 - 703936 Samstag: Apollonia-Apotheke, Saarlouis-Fraulautern, Bisten, Überherrn und Wohnstadt: Lebacher Straße 33, Tel. 06831 - 82828 Wilhelm Wagner, Am Wald 15 Tel. 92383 Sonntag: Doc`s-Apotheke, Saarlouis, Pavillonstraße 13, Tel. 06831 - 4881199 Revierförster Montag: Saar-Apotheke, Saarlouis, Kontakt Lothringer Str. 1, Tel. 06831 - 41051 Saar Forst Landesbetrieb Dienstag: Vitalikum-Apotheke, Überherrn, Forstrevier Überherrn Gluckstraße 1b,Tel. 06836 - 4710830 Revierförster Matthias Krauser Mittwoch: Glückauf-Apotheke, Saarlouis-Fraulautern, Zum alten Bergwerk, 66352 Großrosseln Bahnhofstraße 14, Tel. 06831 - 80560 Tel. +49 (0)681/9712-881, Mobil: +49(0)1708138324, Donnerstag: Park-Apotheke, Saarlouis-Wallerfangen, m.krauser@sfl.saarland.de, www.saarforst.de Hauptstraße 39, Tel. 06831 - 4870848 Tierärztlicher Notfalldienst Frauenhaus Saarlouis Tel. 06831 2200 Sa. 01.08. / So. 02.08.2020 Hilfe für misshandelte Frauen – Tag und Nacht erreichbar TA Dr. Marholdt, 66787 Wadgassen, Tel.: (06834) 94 38 00 Pflegestützpunkt im Kreis Saarlouis Energis Netzgesellschaft mbH und Bereitschaftsdienst Choisy-Ring 9, 66740 Saarlouis Tel. 06831 120630 Störungsnummer Strom Tel. 0681 9069-2611 Störungsnummer Erdgas Tel. 0681 9069-2610 Leitstelle „Älter werden“ KDÜ-Rufbereitschaft Kaiser-Friedrich-Ring 31, 66740 Saarlouis, Tel. 06831 444-239 Wasser und Abwasser: während der Dienstzeiten: Tel. 06836 92194-0 Seniorensicherheitsberater nach Dienstschluss: Tel. 0171 6242474 Frank Steinhauser, Telefonische Sprechstunde am Dienstag und Donnerstag 9:00-12:00 Uhr Tel. 06836 9212470 Service-Telefon Müllabfuhr (Reklamation) Fa. Adam, Merzig Tel. 06835 9551227 Altenpflege- und Betreuungszentrum Überherrn Gemeinde-Bauhof-Rufbereitschaft Tel. 4710100 ABZÜ, Im Brückenhof 1 Tel. 80000 Öffnungszeiten Kompostieranlage: März bis November: jeden Samstag von 9:00-14:00 Uhr Dez. bis Febr.: jeden 1. Samstag im Monat 9:00-14:00 Uhr Schlüsselnotdienst Tel. 0173 3071107 Impressum: berherrner Rundschau mit amtlichem Bekannt- Ü Verantwortlich für den amtlichen und den nichtamtlichen Teil: machungsblatt der Gemeinde Überherrn Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Verantwortlich für den Anzeigenteil: Herausgeber: Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn, MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Satz, Druck, Vertrieb MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a Erscheinungsweise: Grundsätzlich jede Woche donnerstags u. Anzeigenannahme: 66117 Saarbrücken, Tel. 0681/58850 Bezugsbedingungen und -möglichkeiten: E-Mail: amtsblatt@mtypemedia.de Kostenlose Zustellung an alle Haushalte in der Gemeinde Überherrn; Für Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Haftung. Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr
Überherrn Seite 4 Woche 31/2020 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn Bekanntmachungen und Informationen Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Satz und Druck: Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin, MTYPE media GmbH Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken Postanschrift: Telefon: 0 68 36/90 9-0 Öffnungszeiten: Standesamt: Gemeinde Überherrn Telefax: 0 68 36/90 9-192 Mo. - Do.: 08.30 – 12.00 Uhr Mo. - Mi.: 08.30 – 12.00 Uhr Postfach 1261 Internet: www.ueberherrn.de 14.00 – 16.00 Uhr Do.: 07.00 – 12.00 Uhr 66800 Überherrn E-Mail: rathaus@ueberherrn.de Fr.: 08.30 – 12.00 Uhr Fr.: 08.30 – 12.00 Uhr (Bitte Hinweis im Internet beachten.) und nach Vereinbarung Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Nummer 31/20 Donnerstag, 30.07.2020 57. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen Zuwendungen zur Entsorgung von Windeln für Grundsätzliche Antragsvoraussetzungen das Jahr 2020 Anträge nach den nachfolgenden Richtlinien werden im Rathaus, 1. Kleinkinder bis einschließlich 3. Lebensjahr Zimmer 106, ab sofort entgegengenommen. Kleinkinder in Privathaushalten bis einschließlich 3. Lebensjahr Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag auf der Internetseite nach Vorlage einer Geburtsurkunde. Antragsberechtigt sind die der Gemeinde Überherrn unter Erziehungsberechtigten der Kinder. Für kinderbetreuende Ein- www.ueberherrn.de richtungen wird die Zuwendung nicht gewährt. Rathaus – Bürgerservice - Abfallangelegenheiten – Richtlinie und 2. Anerkannt Pflegebedürftige, die von Inkontinenz betrof- Antrag für die Zuwendung der Windelentsorgung auszudrucken fen sind und ausgefüllt an die Gemeinde zu senden. Vorlage eines geeigneten Nachweises durch eine Bescheini- gung des Hausarztes. Für Privatpersonen in Pflegeheimen wird eine Zuwendung nicht gewährt. Richtlinien der Gemeinde Überherrn 3. Personen ohne Einstufung in die Pflegeversicherung (In- zur Gewährung von Zuwendungen kontinenz) zur Entsorgung von Windeln Vorlage eines Nachweises über vorliegende Inkontinenz durch eine Fachärztin/einen Facharzt (Urologie, Gynäkologie). Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat am 28.05.2020 Haushaltsmittel für die Gewährung von Zuwendungen zur Ent- Die Förderung beginnt mit der Antragstellung. Bei den Positio- sorgung von Windeln bereitgestellt und damit die o. a. Richtlinie nen 2 und 3 frühestens jedoch mit dem Monat, in dem lt. Attest eine Inkontinenz bescheinigt wird. Das Attest muss bei der erst- um ein weiteres Jahr verlängert. maligen Antragstellung vorgelegt werden. Nach Ablauf von 3 Jahren ist ein aktuelles Attest vorzulegen. Für Privatpersonen in Dies gilt für folgende Personenkreise: Pflegeheimen wird eine Zuwendung nicht gewährt. 1. Kleinkinder bis einschließlich 3. Lebensjahr 2. Anerkannt Pflegebedürftige, die von Inkontinenz betroffen Anträge, die bis zum 31. August 2020 gestellt sind, sind 3. Personen ohne Einstufung in die Pflegeversicherung, die von werden bei berechtigtem Anspruch rückwirkend ab Inkontinenz betroffen sind Januar 2020 berechnet. Die Laufzeit der Richtlinie endet zum 31. Dezember 2020. Die Für alle Personengruppen ist außerdem Voraussetzung: Zuwendung beträgt für das Jahr 2020 27,50 € und wird ab dem 1. Tag des Monats der Antragstellung anteilig pro Monat • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Überherrn. berechnet. • Der Zuschussantrag ist jährlich neu zu stellen. • Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der erforderlichen Nachweise und der melderechtlichen Daten.
Überherrn Seite 5 Woche 31/2020 §2 • Die Kosten einer eventuell vom Antragsteller vorgenomme- nen Ummeldung des Müllgefäßes (von zurzeit 22,00 €) wer- Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung den von der Gemeinde getragen. (1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit vulnerablen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen Die Zuwendung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Überherrn. Der Rechtsanspruch ist ausgeschlossen. (2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen, ha- Anträge werden im Rathaus, Zimmer 106, Frau Thönes, Telefon ben folgende Personengruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung 909-127, entgegengenommen. zu tragen: Überherrn, 24. Juli 2020 1. Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personenver- Die Bürgermeisterin kehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, Halte- gez. stellen und in Wartebereichen alle Fahrgäste und Besucher Anne Yliniva-Hoffmann ab Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie das Per- sonal, bei Fähren und Fahrgastschiffen allerdings nur beim Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Ein- und Ausstieg und insoweit, als der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann; die ent- Verordnungen zur Bekämpfung gegenstehenden gesundheitlichen Gründe sind bei der Nut- der Corona-Pandemie zung des öffentlichen Personenverkehrs nachzuweisen, Vom 24. Juli 2020 2. während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Jahr- und Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und in den zugehö- 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutz- rigen Wartebereichen alle Kunden und Besucher ab Vollen- gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert dung des sechsten Lebensjahres, soweit die Art der Leis- durch Artikel 98 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. tungserbringung nicht entgegensteht, sowie das Personal, 1328), aufgrund des § 15 des Gesundheitsdienstgesetzes vom soweit nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen entge- 19. Mai 1999 (Amtsbl. S. 844), zuletzt geändert durch Artikel genstehen oder eine andere gleichwertige Infektionsschutz- 1 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), hin- maßnahme gewährleistet ist, sichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3 und aufgrund des § 7 Absatz 1 3. Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienstleistun- des Gesetzes über den Altenpflegehilfeberuf vom 9. Juli 2003 gen unmittelbar am Menschen, bei denen aufgrund ihrer (Amtsbl. S. 2050), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Natur der Mindestabstand des § 1 Absatz 1 Satz 3 zwangs- März 2017 (Amtsbl. I S. 476), hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz läufig nicht eingehalten werden kann (körpernahe Dienst- 3 verordnet die Landesregierung: leistungen), soweit die Natur der Dienstleistung dem nicht entgegensteht, 4. Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitati- Artikel 1 onseinrichtungen sowie Patienten und Besucher in Arzt- und Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Psychotherapeutenpraxen, Psychologischen Psychothera- Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus peutenpraxen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu- § 7 der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und tenpraxen, Zahnarztpraxen, ambulanten Pflegediensten und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 12. Juni den übrigen an der Patientenversorgung beteiligten ambu- 2020 (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch Verordnung lanten und stationären Einrichtungen des Gesundheitswe- vom 17. Juli 2020 (Amtsbl. I S. 602), wird wie folgt gefasst: sens, soweit nicht die Art der Behandlung oder Leistungser- §7 bringung entgegenstehen, Inkrafttreten, Außerkrafttreten 5. das Personal in Gaststätten nach dem Saarländischen Gast- Diese Verordnung tritt am 27. Juli 2020 in Kraft und am 9. Au- stättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), zuletzt gust. 2020 außer Kraft.“ geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), sowie sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art sowie Artikel 2 von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften, (VO-CP) sofern nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen entge- genstehen oder eine andere gleichwertige Infektionsschutz- §1 maßnahme gewährleistet ist. Grundsatz der Abstandswahrung (3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in Absatz 2 (1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut nötiges genannten Einrichtungen haben die Einhaltung der Pflicht zum Minimum beschränkt werden. Der Personenkreis, zu dem man Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in ihrem jeweiligen Ver- Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und konstant zu be- antwortungsbereich sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei den lassen. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen, Personen von eineinhalb Metern einzuhalten. Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge), diese haben auf die Pflicht lediglich hinzuweisen. (2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eige- nen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer (4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gera- dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des der Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweili- sechsten Lebensjahres die Verpflichtung zum Tragen einer gen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis). Mund-Nasen-Bedeckung einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind. (3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen §3 Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregelungen umge- Kontaktnachverfolgung setzt, die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung (1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist verpflich- der Abstandsregel nach Absatz 1 bemessen und für ausrei- tend zu gewährleisten chend Belüftung gesorgt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten wer- 1. beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saar- den. ländischen Gaststättengesetz oder beim Betrieb sonstiger
Überherrn Seite 6 Woche 31/2020 Gastronomiebetriebe jeder Art mit Ausnahme der bloßen Ab- 1. den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saarlän- gabe mitnahmefähiger Speisen und Getränke, dischen Gaststättengesetz sowie den Betrieb sonstiger Gas- 2. b eim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Konzerthäusern tronomiebetriebe jeder Art, und weiteren kulturellen Veranstaltungen und dem dazuge- 2. den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Cam- hörigen Probenbetrieb, pingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unter- 3. beim Betrieb von Indoorspielplätzen, künfte, 4. bei Gottesdiensten und Bestattungen, 3. den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallenbädern, 5. beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Sport, Thermen und Saunaanlagen, 6. bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6, 4. die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern oder 7. bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen. Konzerten und Kinovorstellungen und sonstiger kultureller Veranstaltungen sowie den dazugehörigen Probebetrieb, (2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen 5. die Durchführung sonstiger Veranstaltungen, haben geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolg- 6. die Veranstaltung von Reisebusreisen. barkeit sicherzustellen. Hierzu gehört die Erfassung je eines Vertreters der anwesenden Haushalte mit Vor- und Familienna- §6 me, Wohnort und Erreichbarkeit und der Ankunftszeit. Kontaktbeschränkungen (1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten. (3) Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck (2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsäm- der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 700 Personen ter verwendet werden und sind nach Ablauf eines Monats nach und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 350 Personen zu Erhebung gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung erwarten sind, können stattfinden. zu löschen. Veranstaltungen mit mehr als 20 anwesenden Personen sind §4 unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu mel- Betretungsbeschränkungen den. Der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen zur vollständi- (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher gen Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des § 3 zu treffen und nach dieser Verordnung nicht untersagten Einrichtungen, An- besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten. lagen und Betriebe sind verpflichtet, Betretungsbeschränkun- Hiervon ausgenommen sind: gen durchzuführen, sodass sichergestellt ist, dass die Zahl der Kunden oder Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro 1. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem Betrieb von 5 Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Ge- Einrichtungen, die nicht nach dieser Verordnung untersagt samtfläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Min- sind, zu dienen bestimmt sind; die für den Betrieb der jewei- destabstandes im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 sind vier Kun- ligen Einrichtung geltenden Hygienevorschriften sind einzu- den oder Besucher unabhängig von der Gesamtfläche stets halten, zulässig. 2. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so gestaltet sind, dass sie jeweils ausgehend von einer Bezugsperson nur den (2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines Gaststät- familiären Bezugskreis nach § 1 Absatz 2 umfassen sowie tengewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz und höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts, den Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art oder den 3. Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimmten Gruppe Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Camping- von insgesamt bis zu zehn Personen (soziale Bezugsgruppe). plätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte. §5 Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz Hygienekonzepte 3 ist bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo im- (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher mer möglich einzuhalten außer zwischen Angehörigen des fa- nicht nach dieser Rechtsverordnung untersagten Einrich- miliären Bezugskreises und Angehörigen des bestimmbaren tungen, Anlagen und Betriebe sowie Veranstalter von Veran- weiteren Haushalts im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 staltungen nach § 6 und die Verantwortlichen im Kurs-, Trai- oder der sozialen Bezugsgruppe im Sinne des Absatz 2 Satz nings- und Wettkampfbetrieb im Sport haben entsprechend 4 Nummer 3. den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf (3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind bis einschließlich 31. August 2020 untersagt. (2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzierung von Abweichend von Absatz 2 Satz 1 können, sofern zu diesem Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestab- Zeitpunkt infektionsschutzrechtliche Gründe nicht entgegen- standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum Schutz von Kunden, stehen, ab dem 10. August 2020 Veranstaltungen, zu denen je Besuchern und des Personals vor Infektionen sowie zur Durch- Veranstaltungstag und -ort in der Summe unter freiem Himmel führung von verstärkten Reinigungs- und Desinfektionsinter- nicht mehr als 900 Personen und in geschlossenen Räumen vallen enthalten. Dabei sind insbesondere die einschlägigen nicht mehr als 450 Personen zu erwarten sind, ab dem 24. Au- Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Infektions- gust 2020 Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und schutz in ihrer jeweiligen Fassung, die Vorgaben der jeweiligen -ort in der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 1.000 Arbeitsschutzbehörden und der zuständigen Berufsgenossen- Personen und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 500 schaften zu beachten. Personen zu erwarten sind, stattfinden. Die übrigen Bestim- mungen des Absatzes 2 bleiben hiervon unberührt. (3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- und Hy- gienekonzepten kann die Landesregierung oder das fachlich (4) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können auf Antrag zuständige Ressort im Einvernehmen mit dem Ministerium für in atypischen Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von der Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einem bereichs- Ortspolizeibehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus spezifischen Hygienerahmenkonzept bestimmen. Entsprechen- infektionsschutzrechtlicher Sicht unbedenklich ist. de Hygienerahmenkonzepte werden auf www.corona.saarland. de veröffentlicht und sind von den Betreibern und sonstigen (5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, Opern- und Verantwortlichen und Veranstaltern einzuhalten. Konzerthäusern sowie anderer Einrichtungen und Vereine, die kulturelle Aufführungen veranstalten, gelten Absatz 2 Satz 1 Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind insbeson- und Satz 5 sowie Absatz 3 entsprechend, soweit nicht nach § dere erforderlich für 4 Absatz 1 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist.
Überherrn Seite 7 Woche 31/2020 (6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Gebiets- (4) In Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen oder körperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften dür- Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Ge- fen keine Gäste aufgenommen werden, die aus einem Land- richte bleiben unberührt. Dies gilt auch für die Tätigkeit der kreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes der Parteien und Wählergruppen mit der Maßgabe, dass bei Veran- Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren Wohn- staltungen und Zusammenkünften der Mindestabstand nach § sitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor 1 Absatz 1 Satz 3 einzuhalten ist. der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem Co- ronavirus SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung des RKI höher als (7) Für Bestattungen gelten, vorbehaltlich weiterer ortspolizei- 50 pro 100.000 Einwohnern liegt. Bei einem lokalisierten und licher Vorgaben, die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Von der klar regional eingrenzbaren Infektionsgeschehen können die Ortspolizeibehörde sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt Beschränkungen analog zur Vorgehensweise in den betroffe- werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtli- nen Gebieten auf diesen regionalen Bereich begrenzt werden. cher Sicht vertretbar ist. Ausgenommen (8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem sind Gäste, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher, fran- Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen zösischer oder englischer Sprache verfügen, welches bestä- Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel tigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion 4 des Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses Infektionsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilneh- der zuständigen Ortspolizeibehörde auf Verlangen unverzüg- merzahl, die Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstands- lich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine mo- regeln sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen lekularbiologische Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat gewährleistet sind. der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qua- (9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind litätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens zulässig, sofern sie ortsfest oder als Standkundgebung statt- 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist. Das Ver- finden, der Mindestabstand der Teilnehmer nach § 1 Absatz bot der Aufnahme nach Satz 1 gilt ferner nicht für Gäste, die 1 Satz 3 sichergestellt wird und besondere infektionsschutz- 1. zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder me- rechtliche Auflagen der zuständigen Behörden beachtet wer- dizinisch veranlasst anreisen oder 2. einen sonstigen triftigen den. Reisegrund wie insbesondere einen Besuch bei Angehörigen des familiären Bezugskreises gemäß § 1 Absatz 2, die Wahr- §7 nehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder Beistand Betriebsuntersagungen und -beschränkungen oder Pflege schutzbedürftiger Personen haben. sowie Schließung von Einrichtungen (1) Verboten ist die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Im Übrigen kann die zuständige Ortspolizeibehörde in begrün- Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgeset- deten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulassen. Für zes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands ver- am 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1661), sowie die Aus- bleibt es bei den Regelungen der Verordnung zu Quarantäne- übung des Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 maßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des des Prostituiertenschutzgesetzes. Coronavirus. (2) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken und Swin- (5) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypischen Ein- gerclubs. zelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, soweit dies aus Sicht des Infektionsschutzes unbedenklich ist und der (3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb Zweck dieser Verordnung gewahrt wird. Die Ausnahmegeneh- von Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Voraus- migung kann zeitlich befristet werden. setzungen aufgenommen werden: §8 1. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 35 Personen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung 2. unter Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen gemäß SGB Satz 3, sofern eine kontaktfreie Durchführung nach der Ei- IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leistungserbringer ein genart der Sportart möglich ist oder die Durchführung nicht Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept vorhält, das im familiären Bezugskreis erfolgt, auch die Fahrdienste umfasst und sich an den Empfehlungen 3. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektions- der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der Corona- maßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der aktuell Geräten, gültigen Fassung orientiert. Es sind geeignete Maßnahmen zur 4. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- vollständigen Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe des § 3 und Hygieneregeln, und zum Einhalten des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 5. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen Satz 3 sicherzustellen. Für die Einhaltung und Fortschreibung durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und des Konzeptes ist der Leistungserbringer verantwortlich. 6. Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2 Satz §9 1. Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäuser Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstellung von Betreu- dass die unter Satz 1 Nummer 2 bis 6 aufgeführten Voraus- ungsgruppenangeboten sind untersagt. Ausnahmen zu Satz setzungen eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des 1 können auf Antrag durch das Ministerium für Soziales, Ge- Berufssportes kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der sundheit, Frauen und Familie zur Ermöglichung einer Betreu- Grundlage von Hygienekonzepten Ausnahmen von den Vor- ung in Gruppen von bis zu zehn Tagespflegegästen genehmigt aussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 2 erteilen. werden. Hierbei ist ein Hygienekonzept vorzulegen. Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppenangeboten im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes für Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern die Vorgaben des 1 Nummer 1 bis 6 eingehalten werden und soweit er im Rah- Musterhygieneschutzkonzeptes des Ministeriums für Soziales, men eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des Sportfachver- Gesundheit, Frauen und Familie eingehalten werden. Dies ist bandes stattfindet. gegenüber den für die Anerkennung von Angeboten zur Un-
Überherrn Seite 8 Woche 31/2020 terstützung im Alltag zuständigen Behörden, also den Land- Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule kreisen und dem Regionalverband Saarbrücken, vor Wieder- für Musik Saar einschließlich des Studien-, Lehr- und Prüfungs- aufnahme der Betreuungstätigkeit schriftlich zu bestätigen. Die betriebs in Präsenzform ist unter der Maßgabe der Einhaltung Zuständigkeiten gemäß § 12 dieser Verordnung bleiben hier- von Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des RKI und von unberührt. der Berücksichtigung der Pandemiepläne der jeweiligen Hoch- schule gestattet. Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarlän- Online-Angebote zu berücksichtigen. Nähere Bestimmungen dischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom zur Anpassung von Lehre, Studium und Prüfungen können von 6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 der für die jeweilige Hochschule zuständigen Aufsichtsbehör- des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im de erlassen werden. Rahmen eines Besuchskonzepts zulässig. Hierzu erlässt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter (2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Einver- Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens Richtli- nehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob sie nien, die insbesondere Festlegungen zur Anzahl und Dauer der mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen. Hier- Besuche, zum Kreis der Besucher, zur Registrierung der Besu- für können auch die gängigen kommerziellen Systeme genutzt cher sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des werden, wobei die Sicherheit sowie die Identitätsfeststellung zu Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 und zum Schutz gewährleisten sind. der Bewohner und des Personals vor Infektionen enthalten können. (3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausarbeiten, (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Re- Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, entsprechend habilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen anzupassen. angeordnet: 1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag (4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich an- von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu erkannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen. anerkannte Berufsakademien und für wissenschaftliche For- Bei der Auswahl der Maßnahmen sind auch patientenbezo- schungseinrichtungen im Saarland. gene Aspekte zu berücksichtigen. 2. Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen haben (5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verordnung un- auf der Basis der unterschiedlichen baulichen Vorausset- berührt und können unter Beachtung der im Einzelfall erfor- zungen, des differenzierten Versorgungsauftrags und der derlichen Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden. unterschiedlichen Aufgaben in ambulanter, tagesklinischer Dasselbe gilt für Präsenzveranstaltungen im Rahmen staatli- und stationärer Versorgung ein Hygienekonzept unter Ein- cher Ausbildungsgänge und Fortbildungen. Die näheren Be- bindung der zuständigen Gesundheitsämter zu erstellen. stimmungen trifft die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde. Dieses hat unter anderem zu berücksichtigen, um eine voll- (6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studierfähigkeits- ständige Isolation der Patienten zu verhindern, dass jedem tests in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psychotherapie Patienten die Möglichkeit des täglichen Besuchs durch eine können unter Beachtung der erforderlichen Infektionsschutz- Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives SARS- maßnahmen durchgeführt werden. CoV-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt. Die Be- § 11 suchszeiten sind so einzurichten, dass ein Besuch auch be- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten rufstätigen Angehörigen ermöglicht wird. Ausgenommen von (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 dieser Einschränkung des Besuchsrechtes sind medizinisch des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, insbesondere auf fahrlässig den Ge- oder Verboten des § 2 Absatz 3 sowie der Kinderstationen, bei Palliativ- und Demenzpatientinnen und §§ 3 bis 10 mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 zuwiderhandelt. -patienten, die Begleitung bei Aufklärungsgesprächen bei risikobehafteten Eingriffen und Behandlungen oder seelsor- (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des gerische Besuche. Alle Besucher müssen namentlich bei Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfund- der Einrichtung registriert sein. Für den Besuch sind geeig- zwanzigtausend Euro geahndet werden. nete Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine Hygieneunter- weisung regelmäßig durchzuführen. (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des 3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach Maß- Infektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt. gabe und Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesund- § 12 heit, Frauen und Familie so zu planen und durchzuführen, Zuständige Behörden dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für COVID-19-Patien- (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser tinnen oder -Patienten bereitstehen; dies gilt insbesondere Verordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Ver- für die Kapazitäten in der Intensivmedizin. waltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ord- 4. Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrich- nungswidrigkeiten nach dieser Verordnung sind die Gemein- tungen für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen deverbände. und Besucher können unter Berücksichtigung der Vorgaben der §§ 5 und 6 dieser Verordnung geöffnet werden. War- (2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die poli- tebereiche sind entsprechend den Empfehlungen des RKI zeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen kontaktreduzierend auszugestalten. Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort. (4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind Be- § 13 tretungen zum Zwecke der Rechtspflege und der sozialleis- Besondere Regelungen bei regionalem tungsrechtlichen Bedarfsermittlung durch Sozialleistungs- Infektionsgeschehen träger ausgenommen. Steigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARSCoV-2-Vi- § 10 rus in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken Hochschulen, Berufsakademien innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr als 35 und wissenschaftliche Forschungseinrichtungen; pro 100.000 Einwohner, kann die Landesregierung im Beneh- Staatliche Prüfungen, Ausbildungsgänge sowie men mit den jeweils betroffenen Kreispolizeibehörden durch Fortbildungen Verordnung die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen be- (1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der stimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich erlassen. Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Überherrn Seite 9 Woche 31/2020 unterrichtet das RKI über die getroffenen Maßnahmen. Artikel 4 § 14 Inkrafttreten Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 27. Juli (1) Diese Verordnung tritt am 27. Juli 2020 in Kraft. Gleichzei- 2020 in Kraft. Artikel 3 tritt am 1. August 2020 in Kraft. tig tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Saarbrücken, den 24. Juli 2020 vom 10. Juli 2020 (Amtsbl. I S. 586) außer Kraft. Die Regierung des Saarlandes: (2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf Der Ministerpräsident In Vertretung Rehlinger des 9. August 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 und 4 treten mit Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Reh- Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft. linger Der Minister für Finanzen und Europa Artikel 3 Der Minister der Justiz Strobel Änderung der Verordnung zum stufenweisen Der Minister für Inneres, Bauen und Sport In Vertretung Strobel Wiedereinstieg in den schulischen Präsenzbetrieb Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und den Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen Bachmann sowie Kindertageseinrichtungen Die Ministerin für Bildung und Kultur In Vertretung Jost Die Verordnung zum stufenweisen Wiedereinstieg in den schu- Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Jost lischen Präsenzbetrieb und den Betrieb sonstiger Bildungsein- richtungen sowie Kindertageseinrichtungen vom 12. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 10. Juli 2020 (Amtsbl. I S. 586), wird wie folgt geändert: Sonstige 1. In der Überschrift der Verordnung werden nach dem Wort „sowie“ die Wörter „zum Betrieb von“ eingefügt. amtliche Bekanntmachungen 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Kindertageseinrichtungen, Kindergroßtagespflegestellen Nachruf und heilpädagogische Tagesstätten Am 16. Juli 2020 verstarb Beim Betrieb der nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetz- buch (SGB VIII) erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen Herr Hermann Eisenbarth und der nach § 43 SGB VIII erlaubnispflichtigen Kindergroßta- im Alter von 86 Jahren. gespflegestellen und der heilpädagogischen Tagesstätten sind Herr Eisenbarth war von Juni 1979 bis Juli 1984 und von die Empfehlungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Juli 1989 bis Juli 2014 Mitglied des Ortsrates Altforweiler. Frauen und Familie zum Infektionsschutz in Kindertagesein- Während der Zeit von Juli 1989 bis Juli 1999 war Herr Eisen- richtungen im Rahmen der Corona-Pandemie-Maßnahmen in barth auch Ortsvorsteher für den Gemeindebezirk Altforweiler. der jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen.“ Von Juni 1979 bis Juli 2004 war Herr Eisenbarth darüber hinaus Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Überherrn. 3. § 5 Absatz 1 wie folgt gefasst: Außerdem war er von Juli 1998 bis Juli 1999 Erster Beige- „(1) Der Präsenzunterricht in den Klassen der Pflegeschule ordneter. und Schulen für Gesundheitsfachberufe im Saarland findet un- Während seiner kommunalpolitischen Tätigkeit hat sich Herr ter Einhaltung der einschlägigen Hygieneregeln und Richtlini- Eisenbarth stets für die Belange der Gemeinde, insbesondere en des Robert Koch-Instituts sowie unter Berücksichtigung der des Ortsteiles Altforweiler, eingesetzt. Hygienepläne der jeweiligen Schule statt. Er hat sich dadurch die Wertschätzung aller Ratsmitglieder und seiner Mitbürger und Mitbürgerinnen erworben. Soweit baulich oder schulorganisatorisch möglich, ist im Er hat seine Aufgaben stets am Gemeinwohl orientiert wahr- Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände der Mindestab- genommen und sich mit seiner ganzen Persönlichkeit für die stand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten. Hierzu Belange von Altforweiler und der Gemeinde Überherrn ein- sind durch die Schulleitung organisatorische Maßnahmen zu gesetzt. treffen, insbesondere die Markierung von Wegführungen für Wir, die Hermann Eisenbarth kannten, werden ihn in guter Er- eine geordnete Zuführung sowie die versetzte Planung der An- innerung behalten. fangs-, End- und Pausenzeiten. Bei Unterschreitung des Min- destabstands aus räumlichen oder organisatorischen Gründen Überherrn, den 27.07.2020 soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Während Für die Gemeinde Für den Gemeindebezirk des Unterrichtsbetriebs in Klassen- und Kursräumen ist es Überherrn Altforweiler ausreichend, wenn feste Bezugsgruppen beibehalten, feste Anne Yliniva-Hoffmann Gerhard Hewer Sitzordnungen eingehalten, der Kontakt auf einen begrenzten Bürgermeisterin Ortsvorsteher und bestimmbaren Personenkreis reduziert wird und eine ent- sprechende Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung si- chergestellt ist.“ Einrichtung und Betrieb einer Produktionsein- heit zur Herstellung von Carbonsäuren auf der 4. In § 5 wird nach Absatz 2 folgender Absatz angefügt: „(3) Die Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Ge- Chemieplattform Carling in St. Avold sundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von Die französische Gesellschaft AFYREN-NEOXY beabsichtigt die nationaler Tragweite vom 10. Juni 2020 (BAnz AT 12.06.2020 Errichtung und den Betrieb einer Produktionseinheit für die Her- stellung von Carbonsäuren auf der Chemieplattform Carling in V1) gilt für die Ausbildung und Prüfung in der Krankenpflege- Saint Avold. Diese Stoffe sollen mittels Fermentation biotechno- hilfe nach der Verordnung zur Durchführung der Ausbildung logisch aus Nebenprodukten der Lebensmittelindustrie (Melasse, und Prüfung in der Krankenpflegehilfe vom 1. Juli 2004 (Amts- Vinasse und Zuckerrübenpulpe) hergestellt werden. Die herge- bl. S. 1418), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. März stellten Carbonsäuren werden in Kosmetika, als Futtermittelzusatz- 2017 (Amtsbl. I S. 476), sowie für die Ausbildung in der Alten- stoffe, als Nahrungsmittelzusatzstoffe, in der Landwirtschaft, in der pflegehilfe nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pharmabranche und in der Chemieindustrie verwendet. den Altenpflegehilfeberuf vom 9. September 2003 (Amtsbl. S. Genehmigungsantrag nach französischem Recht 2518), zuletzt 684 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 25. Juli Zum Betrieb der Produktionsanlage hat AFYREN NEOXY einen 2020 geändert durch die Verordnung vom 24. November 2015 entsprechenden Genehmigungsantrag bei den französischen Be- (Amtsbl. I S. 894), entsprechend.“ hörden gestellt. Das Vorhaben bedarf nach französischem Recht einer Genehmigung in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteili-
Überherrn Seite 10 Woche 31/2020 gung. Die Antragsunterlagen enthalten auch eine Umweltverträg- Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung lichkeitsuntersuchung. Während der Auslegung der Antragsunter- Auskunft in Rentenangelegenheiten lagen kann auch die deutsche Öffentlichkeit zu dem Vorhaben Der Versichertenberater für DRV Bund und DRV Saarland Stellung nehmen. Hans Rudolf Folz, Felsberger Str. 61, 66802 Altforweiler Einsicht in die Antragsunterlagen führt Sprechstunden nach telefonischer Terminabsprache durch. Die Antragsunterlagen können auf mehreren Wegen eingesehen Während der Sprechstunden können Rentenanträge gestellt und werden: Kontenklärungsverfahren eingeleitet werden. Um zu prüfen ob alle • Die Antragsunterlagen liegen bis einschließlich Montag, 03. Au- Zeiten erfaßt sind, können Versicherungsverläufe beim Versicher- gust 2020, im Rathaus von Saint-Avold aus und können zu den tenberater Hans Rudolf Folz angefordert werden. Ebenso werden üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. rentenrechtliche Fragen und Probleme, die sich rund um die Ren- Hinweis: Um das Rathaus Saint-Avold zu betreten, ist das Tra- te und Rehabilitation ergeben, an die Selbstverwaltungsbüros wei- gen einer Maske obligatorisch, und Sie sollten Ihren eigenen tergeleitet. Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer: 06836 Stift mitbringen. Die geltenden Hygienevorschriften zur Vermei- 471351, Hans Rudolf Folz, Versichertenberater der Deutschen dung der Ausbreitung des COVID-19-Virus werden eingehalten Rentenversicherung (Abstandsmaßnahmen, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Belüftung der Räumlichkeiten, Desinfektion der Geräte usw.) Fundsachen: Im REWE Markt in Überherrn wurde im Bistrobereich ein • D ie Antragsunterlagen stehen zusätzlich auf der Internetseite schwarzer Gehstock stehengelassen. Eigentumsrechte können der Präfektur unter folgender Adresse bereit: https://www.en- bei der Gemeindeverwaltung Überherrn, Rathaus, Zimmer 27 quetes-publiques.com/Enquetes_WEB/FR/EP20206/Accueil. oder Tel. 909-144, geltend gemacht werden. awp. Überherrn, 27.07.2020 • Die Antragsunterlagen stehen zudem auf dem deutschen UVP- Die Bürgermeisterin als Ortspolizeibehörde Portal unter der Adresse https://www.uvpverbund.de/freitextsu Anne Yliniva-Hoffmann che?rstart=0¤tSelectorPage=1&f=state:sl;procedure:pro cedure_11 zur Verfügung. Der Versichertenberater Stellungnahmen zum Vorhaben Stellungnahmen können dem Anhörungsleiter, Herrn Patrick Neu der Knappschaft Bahn See bis einschließlich Montag, 03. August 2020, zugestellt werden: Sachverstand vor Ort • per E-Mail an die Adresse afyren-neoxy-carling-saint-avold@en- Der Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenver- quetepublique.net, sicherung Knappschaft-Bahn-See, Andreas Rausch, berät kos- • in dem zu diesem Zweck eröffneten Anhörungsregister im Rat- tenlos in sozialversicherungsrechtlichen Fragen, d.h. der gesetzli- haus Saint-Avold während der Öffnungszeiten, chen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. • über das elektronische Register, das über die Website http:// Darüber hinaus werden Anträge aus dem Bereich der gesetzli- www.moselle.gouv.fr/Publications/Publicitelegale-installations- chen Rentenversicherung für die KNAPPSCHAFT auf Kranken- classees-et-hors-installations-classees/Arrondissement-de- und Pflegeversicherungsleistungen kostenfrei aufgenommen. Forbach-Boulay-Moselle/AFYREN-NEOXY-a-SAINT-AVOLD/ Andreas Rausch, De Gasperi Ring 4, 66802 Überherrn DOSSIER-ET-REGISTRE zugänglich ist. Terminabsprachen können telefonisch unter der Rufnummer Tel. 06836 7235025 getroffen werden. Hilfestellung für die Durchführung von privaten Veranstaltungen Der EVS informiert Das Ordnungsamt der Gemeinde Überherrn hat ein Merkblatt zur Hinweis des Entsorgungsverbandes Durchführung von privaten Veranstaltungen unter Berücksichti- Saar: Die 3. Rate der Abfallgebühren gung der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie bereit- steht an gestellt. Auf der Startseite unter „Allgemeine Informationen zu CO- Der Entsorgungsverband Saar möchte alle Kundinnen und Kun- VID-10“ finden Sie das Merkblatt als ersten Beitrag. den darauf hinweisen, dass zum 15.08.2020 die 3. Rate der Ab- fallgebühren für das Jahr 2020 fällig wird. Übergabe einer Karikatur zur Einstellung Die Jahresbescheide vom 29.01., 04.02., und 11.02.2020 weisen des Sendebetriebs von Europe 1 die jeweils zutreffende Fälligkeitsübersicht mit Zahlungsfristen für Vergangenen Freitag wurde der Gemeinde Überherrn durch Ro- die Abfallgebührenraten aus. So kann jeder Kunde ersehen, wel- land Biesen, einem ehemaligen Mitarbeiter von Europe 1, eine Ka- che Termine jeweils Berücksichtigung finden müssen. rikatur aus der Zeitung „Le Républicain Lorrain“ überreicht. Die Die Überweisungen sollten generell so rechtzeitig vorgenommen Karikatur zeigt einen Reporter während der Anmoderation vor der werden, dass sie zum Fälligkeitstermin bereits auf dem im Be- ehemaligen Sendehalle Europe 1. Mitten im Satz ist der Repor- scheid angegebenen Konto gutgeschrieben sind. Die Einhaltung ter nicht mehr zu verstehen (dargestellt durch Zischlaute) und die der Fälligkeitstermine stellt sicher, dass keine Säumnisgebühren Übertragung wird beendet. Die Karikatur nimmt Bezug auf das oder Mahnzuschläge anfallen. abrupte Ende des Sendebetriebs Ende des Jahres 2019. Bei vorliegenden Lastschriftmandaten werden die fälligen Raten zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht. Formula- REWE-Tafelaktion beendet re zur Erteilung eines Lastschriftmandates können bequem über Die vergangenen Wochen und Monate haben zu einer Vielzahl von die Internetadresse www.evs.de (Suchbegriff „Formular-Service“) Schwierigkeiten und Veränderungen geführt. Neue Arbeitsweisen, heruntergeladen werden. wie das mobile Arbeiten oder Home Office wurden vielerorts etab- Fragen zum Gebührenbescheid bzw. zum Zahlbetrag beantwortet liert, Videokonferenzen boomen und für viele wurde die Gestaltung gerne das EVS Kunden-Service-Center (Tel. 0681 5000-555). des eigenen Tagesablaufs flexibler. Die vergangenen Wochen ha- ben uns aber auch die Stärke unserer Gemeinschaft, unserer Soli- darität gezeigt. Innerhalb kürzester Zeit entstanden verschiedene Hilfsangebote, wie die Nachbarschaftshilfe oder die Tafelaktion, die wir als Gemeinde gemeinsam mit REWE auf den Weg gebracht haben. Der großartige Erfolg der Tafelaktion, wäre ohne die vie- len Spenden aus der Bevölkerung nicht möglich gewesen, daher möchten wir uns an dieser Stelle für Ihre Großzügigkeit und hohe Spendenbereitschaft sehr herzlich bedanken. Wir haben damit ein starkes Zeichen der Solidarität gesetzt und sind als Gemeinschaft, trotz Abstandsgebot, doch zusammengewachsen. Vielen Dank. Ihre Gemeinde Überherrn
Überherrn Seite 11 Woche 31/2020 GemeindeKiTa Altforweiler Gesamtgemeinde Picknick zum Einklang der Sommerferien Das Kindergartenjahr neigt sich dem Ende zu. Deshalb haben wir, Club Soroptimist International aus der Marienkäfergruppe, beschlossen, mit den Kindern einen Merzig-Saarlouis spenden Masken kleinen besonderen Ausflug zu machen. den Verein Ehrensache e.V. - Therapeutisches Reiten für behin- Schon vor dem Frühstück machten wir uns mit unserem “Bus“ auf derte Kinder und Jugendliche zu unterstützen, war ein herzliches den Weg. Unser Ziel war der Reiterhof Silberwies in Altforweiler. Anliegen der Clubschwestern von Soroptimist Merzig-Saarlouis. Hier bestaunten wir erst einmal die vielen Pferde in ihren Boxen, Gerade in der jetzigen Zeit, in der insbesondere Vereine und Ins- die waren aber groß. Zur Stärkung breiteten wir dann unsere mit- titutionen für die Finanzierung Ihrer Projekte große Sorgen haben, gebrachten Decken aus und genossen das aus Frankreich mitge- ist es dem Club wichtig zu helfen. brachte Baguette und den saarländischen Lyoner. Sie besuchten das Therapiezentrum in Altforweiler und überbrach- Als dann die kinderliebe Luna zur Koppel gebracht wurde, hatten ten der Vorsitzenden, Frau Petra Jenal, 200 FFP2 Masken. Diese die Kinder die Möglichkeit, sich einmal aufs Pferd zu setzen und besonderen Atemschutzmasken gegen das Coronavirus SARS- sich die Welt von oben anzuschauen. CoV-2 sind für Menschen wichtig, die als medizinisches Personal Ein weiteres Highlight war der große Traktor, den sich die Marien- oder Helfer in direktem Kontakt mit Infizierten stehen oder zu Ri- käfer auch einmal von innen anschauen konnten. Da fühlte man sikogruppen gehören. Auch das Ehrensache-Team tragen diese sich fast wie ein Landwirt. während der Therapie. Sie bieten den größtmöglichen Schutz für Dann war es auch schon wieder Zeit die Heimreise anzutreten. Wir alle Beteiligten. hatten alle sehr viel Spaß bei unserem Spaziergang. Die monatliche Anschaffung dieser Masken ist ein finanzieller Akt den der Verein bewältigen muss, deshalb freute sich das Team sehr über diese großzügige Spende. Frau Petra Jenal bedankte sich ganz herzlich bei den Clubschwestern. Freiwillige Feuerwehr Soroptimist International (SI) ist eine der weltweit größten Service- Organisationen berufstätiger Frauen mit gesellschaftspolitischem Engagement. SI tritt ein für Menschenrechte, für weltweiten Frie- den und für die Rechte und Gleichberechtigung von Frauen und Feuerwehr Berus Mädchen, sowie für soziale Projekte vor Ort. Hallo zusammen, wir wollen am 22.08.2020 wieder mit dem Wer diese Arbeit mit einer Spende unterstützen möchte, schicke Übungsdienst in der Coronakrise beginnen. Wir werden an dem bitte ebenfalls eine E-Mail an projekt@club-merzig-saarlouis.so- Samstag eine ganztags Übung durchführen. Beginn ist 8:30 Uhr. roptimist.de. Soroptimist International, Club Merzig-Saarlouis Abschluss wird so gegen 18:00 Uhr sein mit grillen. Markus Zöllner i. V. Elfriede Klein Löschbezirk Süd Hallo Kameraden, Mittwoch, 29.07.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr. Mittwoch, 05.08.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr. Freitag, 07.08.2020, Führungskräftesitzung. Beginn um 19.00 Uhr. Mittwoch, 12.08.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr. Mittwoch, 19.08.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr. Freitags Arbeitsdienst ab 18.00 Uhr. Übergabe der Masken im Therapiezentrum Altforweiler: Die Mit kameradschaftlichem Gruß, i.A. Aylin Meißner Clubschwestern von links nach rechts Monika Hannig, Claudia Bohr, Elfriede Klein und Petra Jenal Löschbezirk Felsberg Am Sonntag, 02.08., treffen wir uns zur Monatsübung um 08:00 Kneipp-Verein Niedtal-Saargau am Gerätehaus. Lauftreff Hemmersdorf in Überherrn weiterer Termin: Umsonst und draußen, Open-Air-Konzert in der Corona- Zeit, am So 16.08.20 08:00 Übung Samstag, dem 15.08.2020, auf dem Schulhof vor der Grenzland- Bitte zu allen Terminen pünktlich und zahlreich erscheinen. halle in Hemmersdorf, Einlass 17.00 Uhr, Beginn 17.30 Uhr Jörg Schönberger, Löschbezirksführer Der Kneipp-Verein Niedtal-Saargau ist nicht nur ein sporttreiben- der Verein, sondern auch in der Kultur aktiv, insbesondere musi- kalisch, verfügt der Verein doch über zwei Bands. Die Idee war, nach langer Zeit in Hemmersdorf unter Einhaltung Ende des Amtlichen aller Hygienevorschriften wieder die Kultur auf dem Land voran- zutreiben. Bekanntmachungsblattes Viblounge der Gemeinde Überherrn Jazzstandards und jazzige Popsongs arrangiert für Gitarre und Vibraphon, schnörkellos und unplugged. Karin König, Vibraphon, ehemalige Bundessiegerin bei Jugend musiziert im Fach klassische Mandoline, lernte danach Klavier und Querflöte entdeckte später ihre Liebe zum Jazz und dem Vib- Politische Parteien raphon. Johannes Berrar kommt vom Klavier über das Schlagzeug zur Gitarre als Autodidakt. Beide spielen in Bongo´s Bigband und in verschiedenen Jazzformationen. SPD Neu dabei ist jetzt Jörg Hilcher am Kontrabass. Er stammt aus Ortsverein Überherrn und Wohnstadt Merzig und spielt auch im Kreissymphonieorchester Saarlouis. Er Liebe Vorstandsmitglieder, liebe Genossinnen und kann also Klassik und Jazz, eine hervorragende Verbindung die Genossen, hiermit lade ich Euch herzlich zu unse- man sofort wahrnimmt wenn man seinen Melodielinien zuhört. rer nächsten Vorstandssitzung am Freitag den 7. August 2020 Standards aus der goldenen Ära des Jazz. Swing, Bossa Nova und um 19:00 Uhr ins Gasthaus „Zur Hexe“ ein. Für den Vorstand, wunderschöne Balladen. Relaxt interpretiert, genau das richtige Günter Hild um bei angenehmen Temperaturen einen schönen Sommerabend
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