Bericht 2016 GENDER & DIVERSITY UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST GRAZ - Kunstuniversität Graz
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GENDER & DIVERSITY UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST GRAZ Bericht 2016 Die Diversitätsdimension Behinderung Zahlen und Fakten
Die Humanität erreichte mehr, wenn sie, statt die Gleichheit zu loben, zum Respekt vor dem Wunder der Vielfalt riete. Hans Kaspar
und Maßnahmen definieren, sie können jedoch nicht das Engagement für GRUßWORTE Gleichstellung und Frauenförderung an den „Graswurzeln“ – also in den Instituten, in den Lehrveranstaltungen und in den Verwaltungsabteilungen, am Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Arbeits- oder Studienplatz – ersetzen. Als Rektoratsmitglied, welches für Gender die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Ermöglichung sozialer und Diversity zuständig ist, und als Behindertenbeauftragte darf ich Sie daher Chancengleichheit und die Berücksichtigung der Erfordernisse von behinderten herzlich dazu einladen, den Frauenförderungsplan und den Gleichstellungsplan Menschen sind leitende Grundsätze, denen die öffentlichen Universitäten gemäß durch Ihre eigenen Ideen mit Leben zu erfüllen. Wenn Sie Vorschläge für Universitätsgesetz verpflichtet sind. Diese Grundsätze gelten für alle Bereiche des konkrete Maßnahmen im Bereich Frauenförderung und Gleichstellung in Ihren universitären Lebens – Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste, Organisationseinheiten haben, wenden Sie sich bitte an mich bzw. meine Lehre und Verwaltung – und für alle Mitglieder der Universität – künstlerisch- Nachfolgerin / meinen Nachfolger. Wir werden versuchen, Sie bestmöglich bei wissenschaftliches Personal, allgemeines Universitätspersonal und Studierende. der Umsetzung zu unterstützen. Der vorliegende Bericht ist ein wichtiger Kompass bei der Förderung der Arbeiten wir gemeinsam an einer Universität – und an einer Gesellschaft –, in Gleichstellung von Frauen und Männern sowie beim Abbau von Diskriminierung welcher alle Menschen partizipieren und ihre jeweiligen Talente und Fertigkeiten und Benachteiligung auch aufgrund einer Behinderung. Er weist darauf hin, in im Interesse von Kunst und Wissenschaft und zum Wohle aller entfalten können! welchen Bereichen verstärkter Handlungsbedarf besteht, im Vergleich mit früheren Berichten zeigt er uns aber auch, wo Maßnahmen erfolgreich gegriffen Herzliche Grüße haben. Barbara Boisits Die Kunstuniversität Graz ist in vielerlei Hinsicht ein Beispiel für konstruktiv gelebte Vielfalt. Das Erscheinen des vorliegenden Berichts ist für uns alle ein willkommener Anlass, sich anhand der hier gesammelten Zahlen und Fakten die oben genannten Grundsätze in Erinnerung zu rufen und im alltäglichen Handeln in unseren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu berücksichtigen. Im Studienjahr 2018/19 sollen ein neuer Frauenförderungsplan und erstmals ein eigenständiger Gleichstellungsplan erlassen werden. Diese Pläne werden zentrale Meilensteine in der Weiterentwicklung von Frauenförderung und Gleichstellung an unserer Universität sein. Solche Pläne können universitätsübergreifende Ziele, Strategien
CHANCENGLEICHHEIT AN DER UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST GRAZ VORWORT VOM NUTZEN DIESES BERICHTS DATENGRUNDLAGE Mit dem Beschluss des Der jährlich erscheinende Gender- & Diversity-Bericht macht Der an den im Entwicklungsplan formulierten Zielen und Frauenförderungsplans 2005 und den aktuellen Stand der Gleichstellung und Förderung von Werten sowie den (zukünftigen) Vorgaben zu den insbesondere mit dem Auftrag zu seiner Chancengleichheit an der Kunstuniversität Graz sichtbar, was Erhebungs- und Berichtspflichten im Frauenförderungs- derzeit stattfindenden Überarbeitung mit Grafiken und Diagrammen veranschaulicht wird. Dabei und Gleichstellungsplan der Kunstuniversität Graz und Erweiterung durch den stellen die Daten zur Diversität nicht nur den momentanen ausgerichtete Bericht gibt Auskunft über Verteilungen Gleichstellungsplan hat sich die Stand an der Kunstuniversität Graz dar, sondern bieten eine von Studierenden, AbsolventInnen und Kunstuniversität Graz zum Ziel gesetzt, Grundlage um Ziele im Rahmen eines Monitorings überprüfen MitarbeiterInnen im Studienjahr 2016/17 die Kreativität und das Potenzial aller und (weiter)entwickeln zu können. (AbsolventInnen: 2015/16) bzw. zum Stichtag MitarbeiterInnen zu nutzen, 31.12.2016. Darüber hinaus gewähren jährlich alternierende Chancengleichheit zu fördern und Themenschwerpunkte Einblicke in verschiedene Dimensionen vorhandene Ungleichheiten bzw. Der Großteil der Daten basiert auf der von Diversität an der Universität. In dieser Ausgabe steht die Unterrepräsentationen schrittweise zu Bildungsdokumentationsverordnung (BiDokVUni) der Diversitätsdimension Behinderung im Zentrum, wobei eine beseitigen. Universitäten und der Wissensbilanz-Verordnung (WBV). einheitliche Definition (national, international, Aufgrund der an der Kunstuniversität Graz bestehenden wissenschaftlich) bislang fehlt. Aus diesem Grund wird nach Die Kunstuniversität Graz berücksichtigt Kultur eines umfassenden und systematischen einem Einblick in die gesetzliche und demografische Situation individuelle Differenzen, die sich aus dem Berichtswesens über die Leistungen der Universität in Österreich ein theoretischer Abriss zum Verständnis von sozialen Status sowie Merkmalen der können zusätzliche Daten und Informationen für den Behinderung insbesondere an der Universität angeschlossen. ethnischen Herkunft, des Alters, des Bericht recherchiert werden. Für den Schwerpunkt Der Umgang an Universitäten mit Menschen mit Behinderung Geschlechts, der sexuellen Orientierung, Behinderung wurden Daten von uni:data, Statistik wird anhand vorhandener Studien zum Thema rezipiert. Daran der Weltanschauung oder der Religion Austria und der Studierenden-Sozialerhebung 2015 anschließend wird die Kunstuniversität Graz ins Zentrum ergeben. Sie sieht in der Förderung und ergänzend zu den universitätsinternen Daten analysiert. gerückt, Anlaufstellen bzw. Ansprechpersonen an der Absicherung dieser Vielfalt sowie im Weiters wurden zur Verfügung gestellte Informationen Kunstuniversität Graz werden ebenso vorgestellt wie aktuelle kontinuierlichen Bemühen um die aufbereitet und ausgewählte Personen gaben Einblick in Gleichstellung von Frauen und Männern Projekte und Kooperationen. laufende Projekte und Kooperationen. Besonderer Dank eine produktive Quelle für die Dieser Überblicksbericht soll zur Diskussion anregen und für die konstruktive Zusammenarbeit gilt dem Büro für Weiterentwicklung der Universität in Facetten der Vielfalt im universitären Alltag sichtbar machen, Projektmanagement (insb. Daniela Eder), dem Zentrum ihren Entscheidungsprozessen sowie Ungleichverteilungen bzw. Hinweise auf diskriminierende für Genderforschung (insb. Anna Benedikt), Karl Leistungen und nimmt eine klare Haltung Strukturen und damit verbundene Handlungsfelder Schwarzl als Behindertenvertrauensperson sowie dem gegen jede Form der Diskriminierung ein. aufdecken. gesamten Rektorat.
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS LEGENDE AE Sonstige künstlerisch-wissenschaftliche Einheiten, Frauen (F), Männer (M) Dienstleistungseinrichtungen, Stabsabteilungen sowie Stabsstellen der Österreich, Europäische Union (EU), Drittstaaten Geschäftsführung AKG Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen In den TABELLEN sind Bereiche dunkelviolett hinterlegt, wenn ein Frauenanteil von ASA Arbeitsschutzausschuss 50 % nicht erreicht wird. In den BALKENDIAGRAMMEN markieren die Pfeile, in BidokVUni Bildungsdokumentationsverordnung der Universitäten welchen Bereichen eine Ungleichverteilung von mehr als zwei Dritteln Dok Doktorat vorherrscht. Die Farben der Pfeile verweisen auf die Überrepräsentanz, bspw. EEK Entwicklung und Erschließung der Künste wird ein Frauenanteil von mindestens 67 % mit einem dunkelvioletten Pfeil , ET-TI Elektrotechnik-Toningenieur ein Männeranteil von mindestens 67 % mit einem dunkelgrünen Pfeil EU Europäische Union markiert. F Frauen Generell werden in den Abbildungen Angaben in Prozenten mit einem %-Zeichen FA Frauenanteil G Gesamt ausgewiesen. Die prozentuellen Angaben sind mitunter auf eine IGP Instrumental(Gesangs)pädagogik Nachkommastelle gerundet, weshalb es vorkommen kann, dass die Summe der KM Kammermusik jeweiligen Werte nicht immer exakt 100% ergibt. Sonst handelt es sich um KUG Kunstuniversität Graz Zählwerte, also die Anzahl von Personen, Vollzeitäquivalente oder Leistungen. In kü-wi künstlerisch-wissenschaftlich Klammern hinter einer Bezeichnung stehende Zahlen stellen die Gesamtzahl dar, KV Kollektivvertrag z.B. die Bezeichnung Jazz (22) in der Studierendenstatistik bedeutet, dass M Männer 22 Personen Jazz studieren. Weiters können geringe Differenzen aufgrund von M&A Management und Administration Doppelverwendungen (wenn beispielsweise ProfessorInnen gleichzeitig eine ÖGfMM Österreichische Gesellschaft für Musik und Medizin Institutsleitung übernommen haben oder künstlerisch-wissenschaftliche ÖH(-KUG) Österreichische HochschülerInnenschaft (an der Kunstuniversität Graz) MitarbeiterInnen an mehreren Instituten beschäftigt sind) oder einem Org.Einh. Organisationseinheiten bestimmten Fokus (ordentliche Studierende etwa) auftreten. Verw.Einh. Verwaltungseinheiten VÖGB Verbands österreichischer gewerkschaftlicher Bildung Alle Darstellungen beziehen sich auf das Studienjahr 2016/17 bzw. wurde bei VZÄ Vollzeitäquivalente erforderlichen Stichtagen der 31.12.2016 gewählt, mit Ausnahme bei den WBV Wissensbilanz-Verordnung Verteilungen der AbsolventInnen, bei denen das Studienjahr 2015/16 wi wissenschaftlich herangezogen wurde. ZfG Zentrum für Genderforschung
INHALTSVERZEICHNIS Chancengleichheit an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz .........................................................................................................................................................4 Zur Bedeutung der Dimension Behinderung .............................................................................................................................................................................................................8 Behinderung in Österreich .........................................................................................................................................................................................................................................9 Behinderung an Universitäten – ein theoretischer Blick .........................................................................................................................................................................................11 Von Behinderung betroffen – zur Situation an Universitäten .................................................................................................................................................................................13 Behinderung an der Kunstuniversität Graz im Fokus...............................................................................................................................................................................................17 Einrichtungen und Personen für Menschen mit Beeinträchtigungen an der Kunstuniversität Graz ......................................................................................................................18 Veranstaltungen für und mit Menschen mit Beeinträchtigungen an der Kunstuniversität Graz ............................................................................................................................21 Geschlechterdisparitäten an der Kunstuniversität Graz ..........................................................................................................................................................................................24 Die Heterogenität der Studierenden und AbsolventInnen ......................................................................................................................................................................................25 Die Lehre aus diversitätssensibler Perspektive ........................................................................................................................................................................................................39 Die Diversität des künstlerisch-wissenschaftlichen, allgemeinen und leitenden Personals im Fokus ....................................................................................................................45 (Weiterführende) Literatur und Links ......................................................................................................................................................................................................................59
GENDER & DIVERSITY AN DER KUNSTUNIVERSITÄT GRAZ ZUR BEDEUTUNG DER DIMENSION BEHINDERUNG Die Heterogenität der Menschen an der Kunstuniversität Graz stellt ein enormes Potenzial dar, wobei die Diversität von allen Universitätsangehörigen etwa mit dem Bundesgleichbehandlungsgesetz, dem Universitätsgesetz 2002, dem Frauenförderungs- und dem Gleichstellungsplan sowie dem Entwicklungsplan bindend vorgegeben und im Universitätsalltag umgesetzt wird. Die Vielfalt wird in der nebenstehenden Grafik über die Dimensionen der Heterogenität deutlich, welche dem ganzheitlichen Ansatz der Charta der Vielfalt entspricht. Die Kunstuniversität Graz hat sich 2011 mit Unterzeichnung der Charta des Zusammenlebens in Vielfalt (Land Steiermark) sowie als Mitglied der Integrationspartnerschaft Steiermark dazu bekannt, einen wertschätzenden Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt zu fördern. Im Fokus des Gender- und Diversity-Berichts stehen (aufgrund statistischer Erhebungspraktiken) vor allem das Geschlecht, die nationale Zugehörigkeit sowie die Rollen bzw. Funktionen von Studierenden sowie von allgemeinem, künstlerisch-wissenschaftlichem und leitendem Personal. Die Bewusstheit um diese Diversität wird an der Kunstuniversität Graz durch das Streben nach Chancengleichheit und Gleichstellung im Sinne sozialer Gerechtigkeit aktiv unterstützt und umgesetzt. Für das Berichtsjahr 2016 wird der Fokus auf die Dimension Behinderung gelegt. Wie ist das Thema in Österreich verankert? Was wird in diesem Kontext im Fachbereich diskutiert? Welche Personen bzw. Einrichtungen sind wesentlich? Welche Projekte und Kooperationen sind aktuell an der Kunstuniversität Graz mit diesem Thema verknüpft? Diese Fragen werden im Rahmen des diesjährigen Gender- & Diversity-Berichts unter Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven (Gesetz, Disability Studies) und Praktiken (Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote, Quelle: http://www.charta-der-vielfalt.de/diversity/diversity-dimensionen.html Kooperationen) als Schwerpunkt beantwortet. 8
GENDER & DIVERSITY AN DER KUNSTUNIVERSITÄT GRAZ BEHINDERUNG IN ÖSTERREICH In Österreich wird von Behinderung betroffenen bzw. bedrohten Personen Wurde ein BEHINDERUNGSGRAD Ausgehend von den Ergebnissen der über das BUNDESBEHINDERTENGESETZ (BBG) die bestmögliche Teilnahme am (durch ärztliche Sachverständige Mikrozensus-Zusatzfragen im 4. Quartal 2015 gesellschaftlichen Leben zugesichert. Dazu sind das Verständnis von des Sozialministeriumservice) mit von Statistik Austria (durchgeführt im Auftrag „Behinderung" und Maßnahmen der Beratung, Betreuung und besonderen Einschränkung der des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Hilfe geregelt. „Unter Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die gesellschaftlichen Teilhabe und / Gesundheit und Konsumentenschutz) sind Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder oder eine Minderung der 19,3% der ÖSTERREICHISCHEN BEVÖLKERUNG ab psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 15 Jahren (1,34 Millionen Menschen) durch Sinnesfunktionen zu verstehen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in 50% festgestellt, wird von der gesundheitliche Beeinträchtigungen der Gesellschaft zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Landesstelle des Sozial- eingeschränkt. Davon stellt für 14,1% die Beeinträchtigung der Beweglichkeit das Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten“ (BBG § 1 Abs.2). ministeriumservices auf einen Hauptproblem dar, 7,3% sind von mehreren Als MAßNAHMEN können die Verpflichtung zur Einrichtung eines Antrag hin ein Begünstigtenstatus Beeinträchtigungen betroffen. Häufig nehmen Bundesbehindertenbeirates beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, zuerkannt. Diese Menschen mit Personen Einschränkungen wahr, ohne einen Gesundheit und Konsumentenschutz zur Berichtslegung über die Lage von Behinderung können in Österreich Begünstigtenstatus zuerkannt zu haben. In der Menschen mit Behinderung, zur Bestellung einer Behindertenanwältin unter bestimmten Bedingungen Zusatzstudie der Studierenden-Sozialerhebung oder eines Behindertenanwaltes beim Bundesminister für soziale (Wohnsitz bzw. Aufenthalt, 2015 wurde festgestellt, dass lediglich 5% der Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, sowie Auskunfts-, Feststellung der Behinderung, Studierenden mit Behinderung einen Beratungs- und Betreuungsleistungen genannt werden. Von Behinderung Erwerbsfähigkeit) einen Behindertenpass besitzen. betroffene bzw. bedrohte Personen erhalten Unterstützung vom Behindertenpass beim Bundesamt Weiters kann festgestellt werden, dass 19,3% Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen als Sozial-Service für Soziales und Behindertenwesen der in Österreich geborenen Personen (Informationen, Beratung), vom Bundesamt für Soziales und beantragen. Diese Personen Beeinträchtigungen aufweisen, im Behindertenwesen (Durchführung) und von Beratungsdiensten, wenn erhalten Begünstigungen (erhöhter Unterschied zu 14,1% Personen mit nicht Schwierigkeiten aus eigener Kraft nicht beseitigt, gemildert oder eine Kündigungsschutz, Förderung für österreichischem Geburtsland. Für eine Verschlimmerung verhindert werden kann. Zur finanziellen Unterstützung ArbeitgeberInnen und Menschen Universität kann als besonders interessant wurde ein „Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung“ mit Behinderung etc.), um den herausgestrichen werden, dass Personen mit eingerichtet. Es wird intendiert, Menschen mit Behinderung ein beruflichen und privaten Alltag höherer oder Hochschulbildung deutlich selbstbestimmtes Leben in Würde sowie die volle gesellschaftliche besser bewältigen zu können. seltener (9,3%) von Beeinträchtigungen Teilhabe zu ermöglichen, wobei Bildung einen wesentlichen Part Bestimmungen zu deren Schutz betroffen sind als Personen mit einnimmt. werden ebenso geltend. Pflichtschulabschluss (24,6%). 9
GENDER & DIVERSITY AN DER KUNSTUNIVERSITÄT GRAZ MENSCHEN MIT BEEINTRÄCHTIGUNG IN ÖSTERREICH Ein- Probleme bei der Probleme am Beeinträchtigte Probleme Geistige schränkungen Ausbildung Nervliche oder Mehrfache Arbeitsplatz Personen Probleme beim Probleme Probleme mit Probleme Andere Beein- im Alltag Merkmale psychische Beein- (manchmal – ja, (manchmal – insgesamt Sehen beim Hören beim Sprechen Beweglichkeit/ oder trächtigungen Probleme trächtigung (ja) immer) ja, immer) in 1.000 Mobilität Lernprobleme in 1.000 in 1.000 in 1.000 19,3% 3,8% (von 43,0% Insgesamt 1.340,5 16,1% 11,7% 1,9% 76,7% 4,4% 20,1% 27,9% 39,8% (von 7.303,6) 1.199,5) (von 393,3) 19,8% 3,7% 42,6% Frauen 703,3 9,3% 5,3% 0,8% 41,7% 2,1% 12,2% 14,0% 22,2% (3.741,4) (633,9) (169,9) 2,1% 15 bis unter 20 (3,4) . . . . . . (0,3%) . .. . (220,4) 14,1% 8,1% 43,7% 20 bis unter 60 320,9 3,2% 1,1% (0,4%) 17,5% 0,9% 7,6% 7,0% 9,5% (2.408,4) 280,4 (159,0) 35,6% 0,1% 27,7% 60 und mehr 379,1 6,1% 4,2% (0,4%) 24,2% 1,3% 4,6% 6,7% 12,6% (1.112,6) (353,5) (10,9) 18,8% 4,0% 43,3% Männer 637,1 6,9% 6,4% 1,2% 35,0% 2,3% 8,0% 13,9% 17,6% (3.562,1) (565,6) 223,4 3,0% 48,2% 100,0% 15 bis unter 20 6,1 . (0,1%) . (0,2%) . 0% (0,2%) . (234,9) (3,7) (1,8) 14,5% 6,6% 44,9% 20 bis unter 60 334,8 2,8% 2,2% 0,7% 18,4% 1,5% 4,9% 6,3% 8,4% (2.428,0) (305,1) (203,3) 34,6% 0,1% 20,5% 60 und mehr 296,3 4,1% 4,2% 0,5% 16,4% 0,8% 3,1% 7,5% 9,3% (899,2) (256,8) (18,4) Höchste abgeschlossene Ausbildung 25,9% 2,8% 41,3% Pflichtschule 406,4 6,2% 4,6% 0,6% 23,8% 1,9% 6,9% 7,4% 13,8% (von 1.649,0) (von 371,6) (von 66,8) 21,7% 3,3% 44,7% Lehre, BMS 735,4 7,9% 6,2% 1,0% 42,1% 1,9% 10,4% 16,2% 21,0% (von 3.522,8) (von 657,6) (von 240,4) Höhere Schule, 10,2% 7,6% 39,9% 198,7 2,0% 1,0% (0,2%) 10,8% 0,6% 2,8% 4,3% 4,9% Hochschule (von 2.131,8) (von 170,3) (von 86,1) Staatsbürgerschaft 20,4% 3,5% 41,0% Österreich 1.228,2 15,0% 11,1% 1,8% 71,2% 3,9% 17,6% 25,3% 37,0% (von 6.323,5) (von 1.106,5) (von 347,4) 12,6% 7,2% 59,3% Nicht-Österreich 112,2 1,1% 0,7% (0,2%) 5,4% 0,6% 2,5% 2,6% 2,8% (von 980,1) (von 93,0) (von 46,0) Geburtsland 20,2% 3,6% 42,5% Österreich 1.159,4 13,8% 10,1% 1,6% 66,8% 4,0% 16,3% 24,6% 34,7% (von 6.017,1) (von 1.041,3) (von 333,0) 15,0% 5,1% 45,8% Nicht-Österreich 181,0 2,3% 1,6% (0,3%) 9,9% 0,5% 3,8% 3,3% 5,1% (von 1.286,5) (von 158,1) (von 60,3) Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus 4.Quartal 2015 — Zusatzfragen "Menschen mit Beeinträchtigungen". Erstellt am 20.01.2017. Grundgesamtheit: Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten. Hochgerechnete Zahlen. (xxx) Bei einer hochgerechneten Personenanzahl von 6.000 oder weniger ergibt sich ein Stichprobenfehler von 32% oder mehr. 10
GENDER & DIVERSITY AN DER KUNSTUNIVERSITÄT GRAZ BEHINDERUNG AN UNIVERSITÄTEN – EIN THEORETISCHER BLICK Ausgehend von den Rahmenbedingungen sowie dem Überblick über die Anzahl der Menschen mit Behinderung in Österreich wird der Fokus nun auf die Universität gerichtet. Die Universität stellt für Heitzmann und Klein (2012) einen Ort dar, wo KUNST UND WISSENSCHAFT ALS SOZIALE PRAXIS verortet sind1. KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen, MitarbeiterInnen in Administration, Technik und Management sowie Studierende sind die AkteurInnen. Künstlerische Produktionen sowie wissenschaftliches Wissen entstehen in einem ständigen Austausch, einem Prozess des Hinterfragens und der Grenzüberschreitung. Darüber hinaus sind Zugang zu und Teilhabe an künstlerischen und wissenschaftlichen Ergebnissen für den Wissenstransfer maßgeblich von Bedeutung. In diesem Zusammenhang kann auf Bourdieus (2001/2017, S. 112-121) Unterscheidung in INSTITUTIONALISIERTES (akademische Zeugnisse, Titel), OBJEKTIVIERTES (wissenschaftliche Werke, Qualifizierungsarbeiten) und INKORPORIERTES Kulturkapital (kognitive Fähigkeiten, Umgangsformen, Neigung und Disposition zur Wissensproduktion und -darstellung) verwiesen werden. Im Kontext Behinderung ist vor allem das inkorporierte Kulturkapital kritisch zu betrachten, da dies in hohem Maße abhängig von Sozialisationsbedingungen ist und unbewusst zu hegemonialen Vorstellungen von LeistungsträgerInnen an Hochschulen führt (unversehrte, weiße, heterosexuelle Männer aus Akademiker- bzw. Künstlerfamilien). Kunst und Wissenschaft werden als Lebensform verhandelt, als harte Arbeit und Leidenschaft, wobei die Leistungen von anderen wahrgenommen und anerkannt werden müssen, bestärken auch Heitzmann und Klein (2012). Der Prozess zur Teilhabe an Kunst und Wissenschaft umfasst laut Dobusch et al. (2012) mehrere Ebenen, die durch Selektionsprozesse und Inklusionsmechanismen gekennzeichnet sind. Bereits der BILDUNGSZUGANG (erste Ebene) wird über vorhergehende Entscheidungen im Bildungssystem geprägt, verstärkt durch sozio-ökonomische Verhältnisse. Die Universitäten haben die Möglichkeit „nachholend“ zu wirken, etwa durch eine Flexibilisierung der Zugangsmöglichkeiten (Hochschulberechtigung) und des Studiums an sich. Durch eine barrierefreie Gestaltung über bauliche Maßnahmen hinaus wird die Nutzbarkeit sämtlicher Lernbereiche ermöglicht. Gerade an Kunstuniversitäten erfahren Zulassungsprüfungen eine große Bedeutung, wobei die erbrachten Leistungen der Studierenden bewertet und anerkannt werden. Über diese Prozesse sozialer Klassifikation entlang des Kulturkapitals werden scheinbar definitive Urteile über den Studienzugang getroffen. Ist der Zugang geschafft, werden über Prüfungsprozesse und -routinen im Rahmen der erforderlichen Leistungserbringung in den Studien immer wieder die erbrachten Leistungen bewertet bis hin zum akademischen Abschluss. Dadurch werden die Leistungen formal anerkannt und der Zugang zu Kunst und Wissenschaft wird bestärkt. Die Personalauswahl und -karrieren an Universitäten im künstlerisch-wissenschaftlichen Bereich erfolgen entlang des institutionalisierten, objektivierten und inkorporierten Kulturkapitals. Damit wirkt das Kulturkapital ebenso auf der zweiten Ebene, den KUNST- UND WISSENSCHAFTSKARRIEREN sowie auf der dritten Ebene der WISSEN(SCHAFT)SPRODUKTION. Lineare Bildungs- und Berufsbiografien werden als Normvorstellung für Wissenschaftskarrieren manifestiert (Matura, Studium, Universitätsassistenz, Promotion, Laufbahnstelle, Habilitation, Professur). Brüche durch Krankheiten oder Auszeiten erschweren die Karrierewege. Hier nehmen Kunstuniversitäten eine besondere Rolle ein, da der institutionalisierte Leistungsnachweis zugunsten der künstlerischen Reputation in den Hintergrund rückt. Gemeinsam ist, dass KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen an ihren Auftritten und Publikationen gemessen werden, welche durch Kritiken, Reviews und Rezensionen bewertet werden. Als Maßstäbe gelten neben formalen Kriterien inkorporierte Vorstellungen für künstlerisch- oder wissenschaftlich-fachliche Qualität. 1 Die vorhandenen Studien beziehen sich auf wissenschaftliche Hochschulen. Nach kritischer Analyse kann jedoch davon ausgegangen werden, dass vieles davon auch für Kunstuniversitäten gilt, weshalb die Kunst für diesen Bericht ergänzt wurde. 11
GENDER & DIVERSITY AN DER KUNSTUNIVERSITÄT GRAZ Auf den genannten Ebenen werden mehr oder weniger strukturierte bzw. standardisierte Verfahren eingesetzt, um den Einfluss vorhandener Vorurteile zu kontrollieren. Dies kann angesichts des performativ-körpergebunden ausgedrückten Könnens und Wissens nur zum Teil gelingen. Der Körper nimmt eine entscheidende Rolle ein, einerseits als Medium für Können sowie Wissen und andererseits als körperlich manifestiertes Verständnis von Beeinträchtigungen bzw. Behinderung. Über den Körper erfolgt damit eine zweifache Rechtfertigung von Inklusion / Exklusion und Gleichheit / Ungleichheit (vgl. Dobusch et al. 2012, S. 72f). Mit diesen DIFFERENZSETZUNGEN gehen Anerkennungs- und Zuschreibungsprozesse einher, die in weiterer Folge mit unterschiedlichen Privilegien und Diskriminierungen, Macht- und Herrschaftsbeziehungen entlang individueller und gruppenspezifischer Merkmale verknüpft sind, die in der Praxis von den AkteurInnen konstruiert bzw. reproduziert und variiert werden. Es wird davon ausgegangen, dass Differenzhandeln auf Normalitätsvorstellungen zurückgeht, wodurch Orientierungsmuster, Handlungswissen und Sinnstrukturen konstituiert werden. Damit einhergehend werden Bedürfnisse aufgrund körperlicher Vielfalt als Störungen für Organisationsroutinen wahrgenommen, die es zu lösen gilt (vgl. Heitzmann & Klein 2012; Dobusch et al. 2012). WAS ABER, WENN DIFFERENZ ALS „NORM“, VIELFALT ALS SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT GESEHEN WÜRDE? Gerade an Universitäten und verstärkt an Kunstuniversitäten wird durch die Ausrichtung an hervorragenden Leistungen sowie den Kunstformen immanenten Anforderungen (körperliche Konstitution bei bestimmten Instrumenten) ein Selektionsprozess als unabdinglich wahrgenommen, Zugänge werden ebenso geschaffen wie Exklusionsmechanismen umgesetzt. Gleichzeitig wird Diversität als Element der Profilbildung wahrgenommen, etwa durch das Ziel selbständige KünstlerInnenpersönlichkeit zu bilden, die Intention, Kreativität und Potenziale aller MitarbeiterInnen zu nutzen, oder die Leitlinie „Zusammenspiel als Grundprinzip“ (EP 2016-2021). Deshalb gilt es für alle Hochschulangehörigen sich reflexiv diesem Thema, den damit einhergehenden Fragen zur (Bildungs-)Gerechtigkeit und zum Selbstverständnis der Kunst- und Wissen(schaft)sproduktion zu widmen, einen Vorbildcharakter wahrzunehmen und MultiplikatorInnen zu bilden. In diesen Prozessen kann ein großes Potenzial für Diversität gesehen werden. Bislang wurde der Fokus auf Geschlecht und Internationalität gerichtet, mit diesem Bericht wird auf Behinderungen geachtet, wobei es gilt, diese Kategorie nicht isoliert zu sehen (Intersektionalität). Wenn auf „Behinderung“ fokussiert wird, dann „nicht mehr [...] als kausale Folge einer Krankheit oder Schädigung [...], sondern als Resultat der Interaktion verschiedener Komponenten“ (Heitzmann & Klein 2012, S. 34). Ausgehend von einem Paradigmenwechsel hin zu einem sozialen Modell, was sich jedoch noch nicht voll durchgesetzt hat, wird die Einschränkung der Teilhabe berücksichtigt. Kritik erntete dieses Modell, weil immer noch die persönlichen körperlichen, seelischen, geistigen oder sinnesbeeinträchtigten Voraussetzungen (BEEINTRÄCHTIGUNG) als Auslöser für gesellschaftliche Einschränkungen (BEHINDERUNG) bzw. Öffnung gesehen werden. Zudem werden vielfältige Formen der Beeinträchtigung und damit verbunden unterschiedliche Grade der Behinderung vernachlässigt. Dobusch, Hofbauer und Kreissl (2012, S. 75) beschreiben Behinderung als Divergenz zwischen Fähigkeiten und Erwartungen sowie in einem zweiten Sinn als historisches Konfliktlösungswissen und -handeln der Gesellschaft: „Diese Perspektive betont die Herstellungskomponente von Behinderung in den täglichen Praktiken menschlichen Zusammenlebens und behält gleichzeitig die gesellschaftlichen Strukturen als ein Sediment früherer Auseinandersetzungen im Blick“. Dekonstruktivistische Ansätze greifen die diskursive Herstellung von Behinderung durch Praktiken des Unterscheidens, der Differenzierung und öffentlichen Sichtbarmachung von Normalität und Abweichungen auf. Auch wenn der Fokus auf bestimmte Kategorien bzw. Besonderheiten in der Kritik steht, so will der Bericht mit dem Fokus auf die Diversitätsdimension Behinderung ein Bewusstsein für die Vielfalt sowie die Wirkung von Universitäten in diesem Kontext schaffen, indem implizite Konstruktionsprozesse explizit und damit einer Reflexion zugänglich gemacht werden, wie Heitzmann und Klein (2012) von Hochschulen fordern. 12
GENDER & DIVERSITY AN DER KUNSTUNIVERSITÄT GRAZ VON BEHINDERUNG BETROFFEN – ZUR SITUATION AN UNIVERSITÄTEN Im Anschluss an den gesetzlichen, den demografischen und den theoriebasierten Blick auf das Thema Behinderung an Universitäten wird der Fokus weiter geschärft auf die Situation an Universitäten und in weiterer Folge an der Kunstuniversität Graz. IN ZAHLEN: In Österreich studierten im Wintersemester 2016 308.374 Personen. Laut Studierenden-Sozialerhebung 2015 haben 12% aller Studierenden eine studienerschwerende Beeinträchtigung, 0,6% haben einen Behindertenpass. Am 31.12.2016 waren insgesamt 57.590 Personen an österreichischen Universitäten beschäftigt, davon 39.046 als künstlerisches und wissenschaftliches Personal, 17.964 als allgemeines Personal (uni:data 2018). SICHT B ARKEIT Nach Statistik Austria waren 2015 19,3% der österreichischen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten SEHB E EINTRÄCHTIGUNG durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung eingeschränkt. 18,4% der Befragten gaben eine dauerhafte Beeinträchtigung an. Heitzmann und Klein (2012, S. 35) halten fest, dass mit zunehmendem Alter der Anteil der PSYCHISC H E BEEINTRÄCHTIGUNG Menschen mit Behinderung steigt und damit jeder davon betroffen sein kann. Immerhin erfolgen 80 % der CHRONISCH-SOMAT I SCHE KRANKHEIT Beeinträchtigungen im Lebensverlauf. Über den prozentuellen Anteil an österreichischen Universitäten gibt es keine UNIVERSITÄTSA N GEHÖRIGE detaillierten Statistiken, jedoch ist von den genannten Zahlen davon auszugehen, dass Angehörige des Universitätspersonals von Behinderung betroffen sind. BEHIN D ERT WERDEN DAS GESETZ: Laut § 2 Abs. 11 des Universitätsgesetzes 2002 zählt es zu den leitenden Grundsätzen der Universitäten ALLERGIE- UND ATEMW E GSERKRANKUNG bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, die Erfordernisse von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. Gemäß BEEINT R ÄCHTIGT SEIN § 22a des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) ist eine Behindertenvertrauensperson zu wählen. Insbesondere Studierende haben laut § 59 Abs. 12 des UG 2002 das Recht „auf eine abweichende Prüfungsmethode, KUNST U NIVERSITÄT wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der HÖR- UND SPRECHBEEI N TRÄCHTIGUNG Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung BEWEGUN G SBEEINTRÄCHTIGUNG durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden“. Weiters sind das Bundesgleichbehandlungsgesetz für Bedienstete des Bundes sowie das Bundesbehindertengesetz zu berücksichtigen. DIE PRAXIS: An den österreichischen Universitäten sind Behindertenvertrauenspersonen institutionell verankert. Laut der Auflistung von Unability (2018) sind zwar an den Universitäten Ansprechpersonen für Universitätsangehörige institutionalisiert, jedoch sind die Stellen nicht immer besetzt. An einigen Universitäten gibt es eigene Zentren (z.B. Zentrum Integriert Studieren der Karl-Franzens-Universität Graz). Klammer und Ganseuer (2015) erkennen kein einheitliches bzw. systematisches Vorgehen an den Universitäten, um sich Belangen von Studierenden mit Beeinträchtigung zu widmen. Ausgehend von diesen Erkenntnissen wird ein Blick auf die institutionelle Verankerung des Themas gerichtet. 13
GENDER & DIVERSITY AN DER KUNSTUNIVERSITÄT GRAZ DETERMINANTEN VON BEHINDERUNG AN UNIVERSITÄTEN ZEITPUNKT DES EINTRETENS DER BEEINTRÄCHTIGUNG Vor Studien- bzw. Arbeitsbeginn Während dem Studium bzw. Arbeitsverhältnis ARTEN DER BEEINTRÄCHTIGUNG Allergie / Bewegungs- Chronisch-somatische Hör- / Sprech- Mehrfach- Psychische Erkrankungen Sehbeeinträchtigungen Teilleistungsstörung Atemwegserkrankungen beeinträchtigungen Krankheiten beeinträchtigungen beeinträchtigungen WAHRNEHMUNG UND WIRKUNG IM STUDIEN- UND ARBEITSALLTAG Studienunterbrechungen / Krankenstände durch Eigen- und Fremdwahrnehmung Sichtbarkeit für andere Universitätsangehörige Behinderungen in Studium bzw. Beruf Schmerzphasen / Krankheitsschübe MÖGLICHE MAßNAHMEN AN UNIVERSITÄTEN Barrierefreie Studiengestaltung Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung Nachteilsausgleich bei Gestaltung barrierefreier der Leistungsbewertung Ausstattung der Bereitstellung adäquater Hilfsmittel Arbeitsklima (Offenheit, Personalentwicklung & -management (Gestaltung Lernmaterialien (Audio-/ (Alternativen, flexiblere Lehrräume (Medieneinsatz etc.) Sensibilisierung) des Bewerbungsprozesses; Unterstützung der Videoaufnahmen etc.) Abgabetermine) Einarbeitungs- und Sozialisationsprozesse z.B. durch MitarbeiterInnenmappe, KUG-Kompass, Gestaltung der Lehre MitarbeiterInnengespräche; Inanspruchnahme von Formale Förderungen; Sensibilisierung durch Angebote der Gestaltung von Lern- und (Arbeitsklima, Flexibilität Gestaltung von Rahmenbedingungen Informationen, Beratung, Unterstützung internen Weiterbildung etc.) Überäumen in der Gestaltung - Arbeitsplätzen (Fristen, Förderungen) Wahlmöglichkeiten) Nach einem ersten Überblick über die Determinanten von Behinderung an Universitäten erfolgt nun eine detailliertere Darstellung anhand der Situation von Behinderung betroffener Studierender. 14
GENDER & DIVERSITY AN DER KUNSTUNIVERSITÄT GRAZ STUDIERENDE MIT STUDIENERSCHWERENDEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN Die Zusatzstudie der Studierenden-Sozialerhebung 2015 gibt einen Überblick über Studierende mit Behinderung an österreichischen Universitäten. Dabei gaben von allen Studierenden 12% eine STUDIENERSCHWERENDE BEEINTRÄCHTIGUNG an, an der KUNSTUNIVERSITÄT GRAZ liegt der Anteil bei 18%. Während im Gesamtschnitt aller Universitäten der Anteil von jenen Studierenden mit Behindertenpass bei 0,6% (5% aller Studierenden mit Beeinträchtigung) liegt, haben lediglich 0,2% DER STUDIERENDEN AN DER KUNSTUNIVERSITÄT GRAZ EINEN BEHINDERTENPASS, so die Ergebnisse der Studierenden-Sozialerhebung 2015. Im Rahmen der Studierenden-Sozialerhebung 2015 wurde eine Zusatzstudie vom Institut für höhere Studien zur Situation behinderter, chronisch kranker und gesundheitlich beeinträchtigter Studierender durchgeführt. 47.000 Studierende öffentlicher und privater Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischer Hochschulen haben sich an der Online-Befragung beteiligt, wobei die Situation von Studierenden untersucht wurde, „die eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigung(en) angeben und aufgrund einer Behinderung, chronischen, psychischen oder anderen Erkrankung sowie einer Teilleistungsstörung (z.B. Legasthenie) im Studium beeinträchtigt sind. Hier werden nur jene Studierenden betrachtet, deren Beeinträchtigung sich zumindest schwach bzw. zeitweise studienerschwerend auswirkt“ (Terzieva et al. 2016, 8). Weiters werden nur statistisch signifikante, also verallgemeinerbare und nicht zufällig entstandene Ergebnisse zur Situation der Studierenden dargestellt. Von den befragten Studierenden haben nach eigenen Angaben etwa 12% eine oder mehrere studienerschwerende Beeinträchtigung/en. Dabei handelt es sich um 33% Studierende mit psychischer Erkrankung, 27% mit chronisch-somatischer Krankheit, 9% mit Allergie/ Atemwegserkrankung, 2,2% mit Hör-/Sprechbeeinträchtigung, 3,6% mit Bewegungsbeeinträchtigung, jeweils 4,3% mit Sehbeeinträchtigung oder mit Teilleistungsstörung. 5,6% haben eine „andere“ Beeinträchtigung, 11% haben mehrere sich gleich stark auswirkende Beeinträchtigungen. Rund zwei Drittel der Beeinträchtigungen existierten bereits vor Beginn des Studiums, während ein Drittel im Laufe des Studiums eine Beeinträchtigung erfahren. Weiters ist die „Sichtbarkeit“ der Beeinträchtigung befragt worden. Mehr als zwei Drittel der Studierenden mit Beeinträchtigung geben an, dass diese nicht sofort von anderen erkennbar sei. Bei 6% ist die Beeinträchtigung sofort, bei 29% nach einiger Zeit wahrnehmbar. Die Beeinträchtigungen führen dazu, dass 21% der Studierenden sich sehr stark und 33% stark, lediglich 16% schwach eingeschränkt fühlen. Schwierigkeiten im Studienalltag ergeben sich aus unvorhergesehenen Studienunterbrechungen (Schmerzphasen, Krankheitsschübe) sowie durch zeitliche und / oder formale Vorgaben im Studium (Prüfungsmodus, Studienorganisation, Abgabefristen). Studierende mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen bringen daher ihr Studium langsamer voran als KollegInnen ohne beeinträchtigungsbedingte Schwierigkeiten. An Kunstuniversitäten hat die Studienwahl einen positiven Einfluss. Laut Terzieva et al. (2016, S. 66) „stimmen Studierende mit Beeinträchtigung an Kunstuniversitäten häufiger zu, dass ihre Erwartungen an das Studium erfüllt wurden (46% vs. 35%) und zweifeln deutlich seltener an ihrer Entscheidung zu studieren (8% vs. 25%) als Studierende mit Beeinträchtigung an wissenschaftlichen Universitäten“. Im Rahmen der Studierenden-Sozialerhebung 2015 wurde festgestellt, dass lediglich 17% der von Behinderung betroffenen Studierenden die Ansprechpersonen bzw. Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen an den Hochschulen kennen. Mit zunehmender Studienerschwernis sind diese Stellen bekannter, 29% der hör-/sprech-, 27% der seh- und 23% der bewegungsbeeinträchtigten Studierenden kennen die Anlaufstellen. Studierende mit einem Behindertenpass wenden sich zu 54% an die 15
GENDER & DIVERSITY AN DER KUNSTUNIVERSITÄT GRAZ entsprechenden Einrichtungen. Die Psychologische Studienberatung an den Hochschulen ist insgesamt bei 54% der von Behinderung betroffenen Studierenden bzw. bei 41% der Studierenden ohne studienerschwerende Beeinträchtigung bekannt. Im zweiten Teil der Zusatzstudie der Studierenden-Sozialerhebung 2015 wurden Unterstützungsangebote an den österreichischen Universitäten recherchiert und ExpertInneninterviews geführt. Dabei hält Wroblewski (2016) fest, dass im Jahr 2015 drei Studierende mit körperlicher Beeinträchtigung an der Kunstuniversität Graz studierten, laut Wissensbilanz studierten 2016 zwei Studierende mit Behinderung an der Kunstuniversität Graz. Begründet wird diese geringe Anzahl damit, dass die angebotenen Studien die körperlichen bzw. kunsthandwerklichen Fähigkeiten sowie deren Weiterentwicklung bedingen. Daher werden für Studierende keine generellen Maßnahmen gesetzt. Vielmehr wird im Bedarfsfall die Teilhabe sichergestellt. Dies kann im Rahmen des Einzelunterrichts oder durch die Kooperation mit dem Zentrum Integriert Studieren der Karl-Franzens-Universität Graz passieren. Unterstützung wird laut Terzieva et al. (2016) von 33% bei anderen Studierenden oder von 26% bei Lehrenden gesucht. Rund ein Drittel der Betroffenen möchte beeinträchtigungsbedingte Herausforderungen ohne Sonderbehandlung bewältigen. 17% der Studierenden gaben an, nicht zu wissen, welche Person / Stelle unterstützend oder beratend zur Seite stehen könnte. Je nach Beeinträchtigungsform wirken sich bauliche Gegebenheiten (Bewegung), die Gestaltung von Lehrveranstaltungen (Sehen, Hören, Sprechen), die Aufbereitung von Lehr- und Lernmaterialien (Sehen) oder organisatorische Rahmenbedingungen wie zeitliche Vorgaben (Leistung) erschwerend auf die erfolgreiche Studienbewältigung aus. An Kunstuniversitäten treten häufiger konkrete beeinträchtigungsbedingte Schwierigkeiten auf, als an wissenschaftlichen Universitäten. Jedoch fühlen sich die Studierenden häufig (sehr) gut unterstützt. Vor allem die Lehrveranstaltungsleitung hilft den betroffenen Studierenden, die Herausforderungen zu bewältigen. In der Erhebung wurde weiters festgestellt, dass Anlaufstellen wie Studienprogrammleitung bzw. Studiengangsleitung, Dekanat, Rektorat oder Prüfungsreferat hilfreicher erlebt wurden als beispielsweise die Angebote der Studierendenvertretung (ÖH). Einige Studierende wenden sich nicht an zuständige Personen / Stellen an den Hochschulen, da sie nicht glauben, dass dies etwas ändern würde. Andere betroffene Studierende wollen die Probleme selbständig lösen, möchten keine Sonderbehandlung oder wollen die Beeinträchtigung nicht Preis geben. Gleichzeitig haben von Behinderung betroffene Studierende (27%) häufiger als Studierende ohne Beeinträchtigung (15%) oft das Gefühl, an der Hochschule nicht dazuzugehören. Ausgehend von der Befürchtung einer Stigmatisierung oder eines abweichenden Verhaltens von Nicht-Beeinträchtigten aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung geben 59% der Betroffenen an, dass möglichst wenig von der Beeinträchtigung bekannt werden soll. Dies ist abhängig von der Beeinträchtigungsart, insbesondere der Sichtbarkeit (z.B. Rollstuhl) und Tabuisierung (z.B. psychische Erkrankungen). 14% der Betroffenen haben das Gefühl, dass Lehrende oder StudienkollegInnen unsicher im Umgang mit der Beeinträchtigung sind. Umgekehrt haben 27% der Personen ohne Beeinträchtigung das Gefühl, nicht zu wissen, wie sie sich im Umgang mit beeinträchtigten Studierenden verhalten sollten. Insgesamt wünschen sich die betroffenen Studierenden eine Enttabuisierung des Themas, mehr Verständnis, Rücksichtnahme sowie Sichtbarkeit und eine offene Kommunikation. Eine Flexibilisierung der Studienorganisation und -struktur sowie verstärkte Informations- und Beratungsangebote werden als Fazit der Studierenden- Sozialerhebung 2015 aus bestehender Kritik abgeleitet. Die Einschätzung der Chancen am Arbeitsmarkt nach dem Studienabschluss unterstreicht den Handlungsbedarf sowie die Bedeutung der Auseinandersetzung mit diesem Thema. 25% der Studierenden mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen schätzen Ihre Chancen als (sehr) schlecht ein, 28% als mittelmäßig und 47% als (sehr) gut. Hingegen geben 60% der Studierenden ohne Beeinträchtigung an, (sehr) gute Chancen am Arbeitsmarkt zu erwarten, 23% gehen von mittelmäßigen und 17% von (sehr) schlechten Chancen aus. 16
GENDER & DIVERSITY AN DER KUNSTUNIVERSITÄT GRAZ BEHINDERUNG AN DER KUNSTUNIVERSITÄT GRAZ IM FOKUS Als Bildungseinrichtung, Kulturstätte und Arbeitgeberin nimmt die Kunstuniversität Graz eine besondere gesellschaftliche Verantwortung wahr. Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Abbau von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Weltanschauung und Religion, des Alters, der sexuellen Orientierung oder aufgrund von Behinderung sind erklärte Ziele der Kunstuniversität Graz, die durch eine enge Zusammenarbeit des Vizerektorats für Forschung, des AKG, des ZfG und der ÖH-KUG unterstützt werden. Vor diesem Hintergrund werden in diesem Bericht die strukturellen Unterstützungsmöglichkeiten und die Bemühungen um eine chancengerechte Teilhabe an der Kunstuniversität Graz für Menschen mit Behinderung aufgezeigt. Eine barrierefreie Umgebung wird bei der Gestaltung der neuen Website oder bei der (Neu)Gestaltung von Raumkonzepten (z.B. Lift) geschaffen. Darüber hinaus liegt es in der individuellen Verantwortung der einzelnen Menschen, sich über mögliche Ansprüche zu informieren und diese geltend zu machen sowie Unterstützungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Ausgehend vom Wissen, dass (angehende) KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen erst im Laufe ihres (Berufs-)Lebens von Behinderung betroffen sein können, setzt die Universität auf eine Langzeitstrategie. Dabei werden die Arbeitsplätze in regelmäßigen Abständen besichtigt und ein arbeitsmedizinischer Dienst fördert das Gesundheitsbewusstsein des Universitätspersonals. Durch die von der Stabsabteilung Personalentwicklung organisierten internen Weiterbildungsangebote zur Gesundheitsförderung wird der Forderung von Klammer und Ganseuer (2015, S. 38) nach vermehrten Informations- und Sensibilisierungsinitiativen für Universitätsangehörige entsprochen. Im Sommersemester 2017 und Wintersemester 2017/18 wurde ein Schwerpunkt auf die MusikerInnengesundheit gelegt. Veranstaltungen der internen Weiterbildung sowie ein Wissensbrunch fokussierten auf die Bedeutung der MusikerInnengesundheit sowie auf die Bereiche Beratung, Lehre und Forschung in diesem Bereich. Die Anforderungen an KünstlerInnen werden mit jenen im Hochleistungssport verglichen. Damit sind für etwa ein Viertel der Studierenden und bis zu Dreiviertel der BerufsmusikerInnen gesundheitliche Belastungen bzw. Schmerzen verbunden. Präventive und therapeutische Möglichkeiten, beispielsweise Körperarbeit und Mentaltechniken, wurden im Rahmen der Veranstaltungen thematisiert. Es wurde ein Überblick über Anlaufstellen für Beratungen im Netzwerk der ÖGfMM, Weiterbildungslehrgänge, Publikationen, Tagungen und Online-Ressourcen geboten. Matthias Bertsch gab darüber hinaus einen Einblick in ergonomische und physiologische Behelfe für MusikerInnen (http://mb.drtrumpet.eu/wp-content/uploads/2018/03/ERGO-MUSIC-COLLECTION_drtrumpet-s-1.pdf). Die Veranstaltungen richteten sich an Lehrende und MitarbeiterInnen der Universität, mit dem Ziel, die Studierenden trotz höchster musikalischer Anforderungen für das Thema Gesundheit zu sensibilisieren. Lehrende sollen in der Lage sein, ein breites Angebot an Hilfestellungen und Techniken anzubieten, damit Gesundheit und Spielfreude lebenslang bewahrt werden können. 17
GENDER & DIVERSITY AN DER KUNSTUNIVERSITÄT GRAZ EINRICHTUNGEN UND PERSONEN FÜR MENSCHEN MIT BEEINTRÄCHTIGUNGEN AN DER KUNSTUNIVERSITÄT GRAZ VIZEREKTORIN FÜR FORSCHUNG – BEHINDERTENVERTRAUENSPERSONEN BEHINDERTENBEAUFTRAGTE Grundlagen der ArbeitnehmerInnen- und Personalvertretung An der Kunstuniversität Graz nimmt eine Integration von ArbeitnehmerInnen mit Behinderung Behindertenvertrauensperson (bzw. die Stellvertretung) in den Arbeitsmarkt Zu den Agenden der Vizerektorin für wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Erfolgreich verhandeln als Forschung zählen gemäß Behindertenvertrauensperson Interessen von begünstigt behinderten ArbeitnehmerInnen Geschäftsordnung des Rektorats wahr. Als Sprachrohr dieser Personen erörtert die Aktiv gegen Mobbing auch die Bereiche „Gender Vertrauensperson gemeinsam mit dem Betriebsrat sowie der 2016 wurde Karl Mainstreaming“ und „Diversity Arbeitsmedizinerin Probleme am Arbeitsplatz, die Schwarzl feierlich das Management“. Im Rahmen dieser behindertengerechtes Arbeiten betreffen, und leitet diese Zertifikat als Agenden ist die Vizerektorin gegebenenfalls an höhere Stellen weiter. Die Teilnahme an ausgebildete Sitzungen des Betriebsrates sowie des maßgeblich für gesamtuniversitäre Behinderten- Arbeitsschutzausschusses (ASA) — in beratender Funktion — strategische Weichenstellungen und vertrauensperson unterstützt darüber hinaus die sehr gute Zusammenarbeit an Prozesse verantwortlich. überreicht. der Universität. Darüber hinaus betont Als Behindertenbeauftragte der Seit sechs Jahren vertritt Karl Schwarzl Karl Schwarzl die Kunstuniversität Graz ist die als gewählte Behindertenvertrauens- Teilnahme an Vizerektorin für Forschung die person (Vertretung Bernadett Binder) Fortbildungen des Ansprechpartnerin und Anlaufstelle MitarbeiterInnen der Kunstuniversität Verbands öster- für Studierende, die zum Graz, die in den begünstigten Bereich reichischer gewerk- fallen, also zu mindestens 50% von schaftlicher Bildung (VÖGB) sowie das umfassende Personenkreis der behinderten oder Behinderung betroffen sind. Um Informationsmaterial mit wesentlichen Adressen und chronisch kranken Studierenden beratend und unterstützend wirken zu Ansprechpersonen im Rahmen seiner Tätigkeit als zählen oder in einer anderen Form können, besuchte Karl Schwarzl den Behindertenvertrauensperson. Somit ist er gut gerüstet für in ihrem Studium beeinträchtigt Lehrgang für Behindertenvertrauenspersonen mit den vier allfällige Fragen und Anliegen der MitarbeiterInnen mit sind. Lehrgangsmodulen: Behinderung an der Kunstuniversität Graz. 18
GENDER & DIVERSITY AN DER KUNSTUNIVERSITÄT GRAZ TEAM FÜR UMWELT UND NACHHALTIGKEIT ÖH UNIABILITY FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNGEN FÜR STUDIERENDE Die Kunstuniversität Graz nimmt die wichtige Die Österreichische Hoch- Weiters gibt es in Österreich die Aufgabe wahr, Personen mit körperlicher, schülerInnenschaft (2018) hat das Arbeits- bzw. Interessens- Studierende mit Behinderung geistiger oder seelischer Behinderung eine Referat für Barrierefreiheit gemeinschaft Uniability (2018) von erhalten je nach Behinderungsgrad berufliche und soziale Eingliederung in die eingerichtet, welches sich der Behindertenbeauftragten, nach Ansuchen bei der Gesellschaft zu ermöglichen. Barrierefreiheit im Studium bzw. BetreuerInnen von besonderen Studienbeihilfenbehörde eine höhere den spezifischen Bedürfnissen von Lernorten, Behinderten- Studienbeihilfe. Ebenfalls kann man Wegen erforderlicher motorischer Fähigkeiten Studierenden mit Beeinträchtigung referentInnen der Hoch- bei der Studienbeihilfenbehörde eine gibt es in Kunststudien wenige STUDIERENDE mit Studienunterstützung beantragen, und / oder chronischer Krankheit im schülerInnenschaften und körperlicher Behinderung, weshalb die MitarbeiterInnen an Projekten, die welche laut Studienförderungsgesetz Hochschulalltag annimmt. Eine Universität auf spezifische Maßnahmen im sich mit dem Thema Behinderung für Härtefälle in Form einer zentrale Aufgabe stellen die Anlassfall setzt. Seit 2007 stellt durch eine an Österreichs Universitäten einmaligen Zahlung oder eines Bewusstseinsbildung, die Kooperation das Zentrum Integriert Studieren beschäftigen. Mit dieser Initiative regulären Stipendiums gewährt Sensibilisierung und die der Karl-Franzens-Universität Graz den wird intendiert, die werden kann. Unter bestimmten Öffentlichkeitsarbeit dar. Darüber Studierenden der Kunstuniversität Graz Studienbedingungen an Voraussetzungen gewährt das hinaus erhalten Studierende Leistungen zur Unterstützung österreichischen Universitäten Sozialministeriumservice Aus- Beratung (vor Ort, Skype etc.) und sehbeeinträchtigter Studierender zur durch Informationen, Beratung bildungsbeihilfen und übernimmt Unterstützung sowohl bei der Verfügung. und Unterstützung zu verbessern Kosten für erforderliche technische Umsetzung von Projektideen als (z.B. barrierefreie Lehre, Hilfsmittel im Rahmen des Studiums. auch bei Vorfällen von Für MITARBEITERINNEN mit Behinderung wurden Lernfreiheit, soziale Chancen- Diskriminierung. Die Österreichische Wenn Studierende im Rahmen des die notwendigen Adaptierungen der gleichheit), eine Arbeitsassistenz HochschülerInnenschaft hat einen Sokrates / Erasmus-Programmes Arbeitsplätze vorgenommen. Um die Aufnahme für betroffene Fonds eingerichtet, der finanzielle einen Studierendenaustausch weiterer Personen mit besonderen (Jung)AkademikerInnen anzu- absolvieren, unterstützt die Leistungen zur Unterstützung von Bedürfnissen zu erleichtern sowie die bieten (z.B. Berufseinstieg) und Europäische Kommission Studierende Studierenden mit Behinderung Chancenfairness am Arbeitsplatz zu fördern, eine Interessensvertretung in der und Lehrende mit schwerer erbringt. aber auch um Menschen mit Gehbehinderung Öffentlichkeit (Forderungen, Behinderung oder außer- den Zugang zur Kunstuniversität Graz zu Die ÖH-KUG bietet mit dem Referat Stellungnahmen) zu bieten. gewöhnlichen Bedürfnissen mit ermöglichen, werden spezielle Maßnahmen für Gesellschafts- und Uniability möchte einem finanziellen Zuschuss für getroffen (Bauvorhaben, finanzielles Gleichbehandlungsfragen eine Veränderungspotenzial aufzeigen, erhöhte Mobilitätskosten im Anreizsystem). Anlaufstelle für Studierende. motivieren und Mut machen! Gastland. 19
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