Newsline Jänner 2020 Bundessparte Bank und Versicherung - WKO

Die Seite wird erstellt Eske Ziegler
 
WEITER LESEN
USTRL

                        Newsline Jänner 2020
                Bundessparte Bank und Versicherung
               _________________________________________________
               _________________________________________________

                 INHALT

                    TOPTHEMEN
                    BANKENAUFSICHT
                    KAPITALMARKT
                    STEUERN
                    ZAHLUNGSVERKEHR
                    VERSICHERUNGSTHEMEN
                    SONSTIGE THEMEN

Änderungen/Neuerungen im Vergleich zur Newsline vom Dezember 2019 sind kursiv und blau unterlegt.   1
 TOPTHEMEN

REGIERUNGSPROGRAMM 2020 – 2024
Mit dem Regierungsprogramm 2020 - 2024               ein erfreulicher Akzent für die private
nimmt Österreich im Bereich Finanzmarkt und          Vorsorge und den Kapitalmarkt.
Klimaschutz eine Vorreiterrolle in der EU ein.
Im Zuge der Regierungsverhandlungen ist es          Starker Standort braucht starken Fi-
gelungen, unsere zentralen Anliegen der Fi-          nanzplatz: Zusätzliche Maßnahmen wie
nanzwirtschaft im Regierungsprogramm zu              etwa die Schaffung eines modernen
verankern. Das Regierungsprogramm zeigt,             Rechtsrahmens für Pfandbriefe und die
dass Wirtschaft und Klimaschutz kein Wider-          weitere Stärkung der Proportionalität in
spruch sind. Weiters wird eine Senkung der           der Bankenregulierung setzen langjährige
Steuerlast bei gleichzeitiger Nutzung der            Anliegen der Finanzindustrie um und tra-
Chancen der Ökolo- gisierung - vor allem durch       gen der Notwendigkeit eines wettbe-
Anerkennung der hierbei zentralen Rolle der          werbsfähigen Finanzplatzes Rechnung.
Finanzmarktak- teure – angekündigt.
                                                    Positiv ist auch die Positionierung zur Eu-
Die wichtigsten Aspekte für die Bundessparte         ropäischen Einlagensicherung: „eine
im Überblick:                                        neue Systematik einer europäischen Ein-
                                                     lagensicherung soll nicht dazu führen,
   Nachhaltige Zukunft durch grüne Finan-           dass Banken mit Bilanz-Disziplin für an-
    zierung: Incentivierung und Förderung            dere Banken, die hohe Verluste schrei-
    nachhaltiger Finanzierungen und Finanz-          ben, Haftung übernehmen.“
    produkte sind Meilensteine für eine nach-
    haltige Zukunft. Der Green Supporting           Weiters schreibt das Regierungspro-
    Factor, die Unterstützung von Green              gramm fest, dass die Umsatzsteuerbe-
    Bonds und die KESt-Befreiung für nach-           freiung für Banken im Verhältnis zu Be-
    haltige Produkte sind auch europäische           teiligungen, mit denen Dienstleistungen
    Benchmarks wie Zukunft in einer Symbi-           erbracht werden (im Wege des Outsour-
    ose aus Finanzierung und klaren Nachhal-         cing) weiterhin erhalten bleiben soll:
    tigkeitszielen gestaltet werden kann und         „Einsatz für Umsatzsteuerabzugsfähig-
    wurde seitens der Bundessparte als posi-         keit auf EU-Ebene: Die Bundesregierung
    tive Fördermaßnahmen vorgeschlagen.              wird sich auf europäischer Ebene dafür
    Gerade die geplante KESt-Befreiung für           einsetzen, dass die Trennlinie zwischen
    nachhaltige Produkte setzt in diesem Zu-         umsatzsteuerfreien Bankumsätzen und
    sammenhang einen wertvollen Akzent.              Nicht-Bankumsätzen besser ausgearbeitet
                                                     wird, um die Abzugsfähigkeit zu erhalten.
   Kapitalmarkt als unerlässlicher Teil ei-
    nes leistungsfähigen Standortes: Die            Sinnvoller Konsumentenschutz stärkt
    Einführung einer Behaltefrist für die            Wettbewerbsfähigkeit des Standortes:
    KESt-Befreiung für Kursgewinne und da-           Ein ausgewogenes Verhältnis von Wirt-
    mit Unterstützung des Kapitalmarktes             schaft und Konsumentenschutz ist im In-
    sind ebenso positiv wie die Entbürokrati-        teresse der gesamten Wirtschaft und
    sierung des Zugangs zur Börse. Auch die          trägt dem Anliegen nach sinnvollem Kon-
    Verbesserung der Anreize für Risikokapi-         sumentenschutz gerade im Bereich der
    tal und die Investitionsmöglichkeiten von        von überbordendem Konsumentenschutz
    institutionellen Anlegern wie Versiche-          geprägten Banken und Versicherungen
    rungen, Banken und Pensionskassen sind           Rechnung.
    besonders begrüßenswerte Signale. Damit
    wird die Zukunft Österreichs finanziert      In Summe ist das Regierungsprogramm für die
    und die Basis für Wohlstand geschaffen.      Finanzwirtschaft positiv zu beurteilen.

   Förderung Privater Altersvorsorge als        Die Bundessparte wird sich auch in der laufen-
    Schritt in eine sichere Zukunft der Pen-     den Umsetzung der Vorhaben entsprechend
    sionen: Die Schaffung von Rahmenbedin-       einbringen.
    gungen für die private Pensionsvorsorge
    als Ergänzung zur staatlichen Pension ist

                                                                                              2
BASEL IV – KONSULTATION DER EU-KOMMISSION ZUR UMSETZUNG IN DER EU
Die Bundessparte hat zur Konsultation der           Granularitätskriterium
Kommission zu Basel IV-Umsetzungsfragen             Die Definition des "Granularitätskriteriums" als
eine umfassende Position erarbeitet, um hier        relatives Kriterium (kein Engagement gegen-
die österreichische Position umfassend einzu-       über einer Gegenpartei darf 0,2% des Gesamt-
bringen. Laut Kommission soll die Konsultation      portfolios übersteigen) würde auf Instituts-
(die bis 6. Jänner lief) helfen, sicherzustellen,   ebene kleine Institute mit kleineren Retail-
dass die Besonderheiten des europäischen Ban-       Portfolios betreffen (z. B. Exposure unter 500
kensektors umfassend berücksichtigt werden          Mio. EUR), so dass in vielen Fällen ein erhebli-
und Banken in der Lage sind, ihre Rolle bei der     cher Teil des Retail-Portfolios nicht mehr auf-
Finanzierung der Wirtschaft und der nachhalti-      sichtlich als Retail behandelt würde. Dieser Be-
gen Finanzierung wahrzunehmen.                      trag wird von kleineren Banken kaum erreicht,
                                                    von denen zahlreiche nicht über eine Bilanz-
Bereits am 12. November fand eine Konferenz         summe von 500 Mio. EUR verfügen. Die Bedin-
der EU-Kommission zu Basel IV in Brüssel statt.     gung würde zudem dem Grundsatz der Verhält-
Laut dem zuständigen Kommissar Dombrovskis          nismäßigkeit widersprechen.
sollen Legislativvorschläge im 2. Quartal 2020      Green Supporting Factor
veröffentlicht werden. Die EU-Kommission ist        Ein Green Supporting Factor würde die Finan-
bestrebt, den Basel IV–Text möglichst Basel-        zierung wirtschaftlicher Aktivitäten, die zum
konform umzusetzen, wenngleich auf europäi-         Übergang zu einer grünen Wirtschaft notwen-
sche Besonderheiten, insb. ausreichende Pro-        dig sind, wirksam fördern, ohne ganze Wirt-
portionalität, Bedacht genommen werden soll.        schaftssektoren zu benachteiligen. Eine Me-
Auch wird ein Green Supporting Factor für           taanalyse, die die Ergebnisse von rund 2200
nachhaltige Investments und Kredite ernsthaft       Einzelstudien zusammenfasst, verdeutlicht
in Erwägung gezogen.                                den klaren Business Case einer guten ESG-Per-
                                                    formance von Unternehmen. Eine angemes-
Position der Bundessparte                           sene Entlastung für umweltfreundliche Investi-
Von Seiten der Bundessparte wird der Legisla-       tionen würde das Erreichen der Nachhaltig-
tivprozess intensiv begleitet. Auf Basis einer      keitsziele erleichtern, ohne die öffentlichen
koordinierten Stellungnahme bestehen fol-           Haushalte zu belasten, was gerade im Lichte
gende Prioritäten:                                  des European Green Deals noch erheblich an
Equity Exposure                                     Bedeutung gewonnen hat.
Eine undifferenzierte Erhöhung der Risikoge-        Dieses Anliegen ist auch im Regierungspro-
wichte von aktuell 100% auf 250% würde              gramm der Bundesregierung enthalten.
zwangsläufig unbeabsichtigte Konsequenzen           Output Floor
mit sich bringen. Angemessene Beteiligungen         Der Output Floor hat erhebliche Auswirkungen
von Banken an erfolgreichen europäischen Un-        auf den europäischen Bankensektor. Daher ist
ternehmen würden „sanktioniert“. Der euro-          eine angemessene Umsetzung erforderlich, um
päische Gesetzgeber sollte innereuropäische         die Kapitalanforderungen stärker an den globa-
und strategisch sinnvolle Investitionen europä-     len Durchschnitt anzupassen.
ischer Investoren sichern.                          Der Output Floor sollte daher auf Grundlage
In der CRR sollten Beteiligungspositionen, die      der aggregierten RWA und (nur) auf der höchs-
von Instituten mindestens fünf Jahre in Folge       ten Konsolidierungsstufe berechnet werden.
gehalten werden, ein bevorzugtes Risikoge-          Darüber hinaus ist diese Untergrenze nur unter
wicht von 100% erhalten, zumindest aber das         Berücksichtigung der Basler Kernkapitalanfor-
aktuelle Risikogewicht (100%) für bestehende        derungen (CET1) zu berechnen, ohne Berück-
Beteiligungen beibehalten werden (Grandfat-         sichtigung EU-spezifischer Puffer.
hering).                                            Immobilienfinanzierungen
Darüber hinaus muss es entsprechende Ausnah-        Im Bereich der Wohn- und Gewerbeimmobili-
men für konzerninterne Beteiligungspositionen       enfinanzierung müssen die Risikogewichte und
(auch IPS) innerhalb einer Bankengruppe ge-         Kriterien (z.B. Kriterium zur Fertigstellung,
ben.                                                Grenzen zur Berechnung des Zeitwerts, Loan
KMU Supporting Factor                               Splitting vs. Whole Loan Approach) weiterhin
Der KMU Supporting Factor wurde erst vor Kur-       das tatsächliche Risiko abbilden und es insge-
zem in Artikel 501 CRR II sinnvoll erweitert und    samt zu keiner unverhältnismäßigen Verteue-
muss so beibehalten werden.                         rung der Finanzierung kommen.

                                                                                                  3
Weiterer Zeitplan zur Basel IV-Umsetzung in       mit dem Legislativvorschlag veröffentlicht
der EU                                            werden sollen.
● Umsetzungsvorschläge werden gegen Ende          ● Die Umsetzung von Basel IV ist an sich bis
des 1HJ2020 veröffentlicht. Erst dann beginnt     2022 geplant, was ambitioniert erscheint. Für
das formale Gesetzgebungsverfahren auf Rats-      den Output-Floor gibt es eine Übergangsbe-
und EU-Parlaments-Ebene zu laufen.                stimmung bis 2027.
● Davor ist noch ein Impact-Assessment durch
die Kommission geplant (1Q2020), wobei die
Ergebnisse der Impact Study dann zusammen

EUGH-ENTSCHEIDUNG ZU VORZEITIGER KREDITRÜCKZAHLUNG
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in    sem Grund sehen Konsumentenschützer in Ös-
einer Entscheidung vom Herbst 2019 mit den        terreich gesetzgeberischen Anpassungsbedarf
Folgen einer vorzeitigen Kreditrückzahlung ei-    des VKrG und HIKrG.
nes Kreditnehmers beschäftigt. Er entschied,      Aus Sicht der Kreditwirtschaft kann erst nach
dass der Verbraucher bei vorzeitiger Rückzah-     Anpassung des VKrG die allfällig angepasste
lung das Recht auf die Ermäßigung sämtlicher      Rechtslage auf nach Inkrafttreten des Gesetzes
ihm auferlegten Kosten hat. Dazu sollen auch      neu abgeschlossene Verträge zur Anwendung
laufzeitunabhängige Kosten wie zum Beispiel       kommen.
eine zu Beginn gezahlte Bearbeitungsgebühr o-
der eine Vermittlungsprovision zählen. Aus die-

NEUE EU-KOMMISSION
Mit 1. Dezember hat die neue Kommission un-       Hindernisse für den Kapitalfluss zu beseitigen.
ter ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen ihre   Insbesondere wurde zur Kapitalmarktunion im
Tätigkeit aufgenommen, nachdem es durch Ab-       November eine High-Level-Expert-Group von
lehnungen einiger Kommissare durch das EU-        der Kommission eingesetzt, der u.a. der Ob-
Parlament zu Verzögerungen gekommen war.          mann der Bundessparte Andreas Treichl ange-
                                                  hört und die bis Mai 2020 einen Bericht mit
Für Finanzdienstleistungen und die Weiterent-     konkreten Vorschlägen vorlegen soll.
wicklung der Wirtschafts- und Währungsunion       •       Erleichterungen für grenzüberschrei-
ist weiterhin Vladis Dombrovskis zuständig.       tende Investitionen schaffen, Verbesserung
Schwerpunkte seiner Tätigkeit:                    des Aufsichtssystems und bessere Harmonisie-
•        Vollendung der Bankenunion, insbe-       rung des Insolvenz- und Steuerverfahrens.
sondere Finalisierung des Backstop für den Sin-   •       Entwicklung einer grünen Finanzie-
gle Resolution Fund und Einigung über ein eu-     rungsstrategie, um sicherzustellen, dass Di-
ropäisches Einlagensicherungssystem (EDIS).       rektinvestitionen und Finanzierungen für den
Hier zeichnet sich für die neue Amtsperiode       Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft
der EU-Kommission zwar etwas Bewegung ab,         durchgeführt werden können.
wenngleich als Zeitraum für eine Einigung über    •       Vorschlag einer FinTech-Strategie zur
die Vollendung der Bankenunion die ganze ak-      Unterstützung der neuen digitalen Technolo-
tuelle europäische Legislaturperiode vorgese-     gien im Finanzsystem.
hen ist. Entgegen den politischen Planungen       •       Entwicklung eines neuen privat-öf-
der Eurogruppe wurde bis dato kein weiterer       fentlichen Fonds im Rahmen der KMU-Strate-
Zeitplan für EDIS vorgelegt, auch weil Italien    gie, der sich auf Börsengänge für KMU speziali-
sich gegen den deutschen Vorschlag von Fi-        siert.
nanzminister Scholz Staatsanleihen nicht mehr     •       Vorschlag eines neuen, umfassenden
als risikolos zu behandeln, wehrt.                Ansatzes zur Bekämpfung der Geldwäsche
•        Umsetzung von Basel IV                   und der Finanzierung terroristischer Aktivitä-
Bei der Anhörung im EP hat Kommissar              ten. Ein Legislativvorschlag zur Einrichtung ei-
Dombrovskis seine volle Unterstützung für den     ner EU-Anti-Geldwäsche-Behörde zeichnet sich
sogen. KMU-Supporting Factor im Zuge der Um-      ab, nachdem auch der ECOFIN-Rat Anfang De-
setzung von Basel IV signalisiert, der günsti-    zember die Kommission aufgefordert hat, ent-
gere KMU-Kredite weiterhin ermöglichen soll.      sprechende Überlegungen anzustellen. Auch
•        Beschleunigung der Arbeit an einer Ka-   könnte die 5. Geldwäsche-Richtlinie durch eine
pitalmarktunion, um die Finanzierungsquellen      direkt anwendbare Verordnung ersetzt wer-
für Unternehmen zu diversifizieren und die
                                                                                                4
den. Entsprechende Legislativvorschläge könn-    rungen, um sicherzustellen, dass die sich dar-
ten von der Kommission Mitte 2020 vorgelegt      aus ergebenden Chancen optimal genutzt und
werden. Ende März soll ein Geldwäsche-Akti-      die neuen Risiken, die sie mit sich bringen kön-
onsplan der Kommission veröffentlicht wer-       nen, angegangen werden können.
den.
•       Sicherstellung eines gemeinsamen An-
satzes mit den Mitgliedstaaten für Kryptowäh-

SCHWERPUNKTE DER KROATISCHEN EU-PRÄSIDENTSCHAFT IM FDL-BEREICH
Das seit 1. Jänner 2020 den Ratsvorsitz-inne-        fiskalischen Auswirkungen der demogra-
habende Kroatien hat die folgenden Prioritä-         phischen Entwicklung abzumildern
ten für den Bereich Finanzdienstleistungen       •   Förderung eines transparenten, effizien-
(FDL) identifiziert:                                 ten und nachhaltigen Steuersystems, das
•   Förderung von Initiativen, die Reformpro-        zum Binnenmarkt beiträgt
    zesse und Konvergenz zwischen den Mit-       •   Effizientere und besser ausgestattete
    gliedstaaten fördern                             Zolldienste an der Außengrenze der Union
•   Stärkung der Wirtschafts- und Währungs-
    union inkl. der internationalen Rolle des    Weitere relevante Themen:
    Euro                                         •   Geldwäsche-Prävention und Terrorismus-
•   Weiterentwicklung der Kapitalmark-               finanzierung
    tunion                                       •   FinTechs
•   Umsetzung von Initiativen, die die Vertie-   •   Nachhaltige Finanzierung /Green Deal
    fung des Binnenmarktes unterstützen
•   Förderung von Maßnahmen und Aktivitä-
    ten, die darauf abzielen, die negativen

BERICHT DER HIGH-LEVEL-WORKING-GROUP ZUR BANKENUNION
Anlässlich des Treffens der Eurozonen-Finanz-    werden, weitere Analysen und Folgenabschät-
minister Anfang Dezember in Brüssel wurde der    zungen zu den für RTSE (EU Regulatory Treat-
Bericht der von der Eurogruppe eingesetzten      ment of Sovereign Exposures) ermittelten Op-
High-Level-Working-Group (HLWG) zur Banken-      tionen sowie zu der Frage vorzulegen, wie ein
union und insb. zur europäischen Einlagensi-     europäisches Safe Portfolio aussehen könnte.
cherung (EDIS) vorgelegt.                        Ziel sollte es sein, die Banken dazu anzuregen,
                                                 ihre Portfolios in Bezug auf Staatsschulden und
Die HLWG unterstreicht, dass eine politische     andere Vermögenswerte weiter zu diversifizie-
Diskussion über die weitere Entwicklung der      ren und gleichzeitig die Finanzstabilität zu ge-
Bankenunion erforderlich ist.                    währleisten. Die Arbeiten an den Optionen und
Mehrere Initiativen sind laut HLWG notwendig,    Kalibrierungen für das RTSE könnten auf
darunter u.a. zu EDIS, Bankenabwicklung/Kri-     HLWG-Ebene weiter erörtert und auf der
senmanagement, Anreize für Banken, ihre          Grundlage der oben genannten Ergebnisse und
Portfolios zu diversifizieren sowie Maßnahmen    anschließend auf der Grundlage von Legislativ-
für die grenzüberschreitende Finanzintegra-      vorschlägen der KOM, begleitet von einer Fol-
tion.                                            genabschätzung, ausgehandelt werden.
EDIS: EDIS könnte auf der Grundlage eines Hyb-   Zum Krisenmanagement (Bankenabwick-
ridmodells basierend auf den bestehenden na-     lung): Hier geht es im Wesentlichen um die Dis-
tionalen Einlagensicherungssystemen (DGS)        kussion der Schaffung eines speziellen europä-
und ergänzt durch einen zentralen Fonds zur      ischen Insolvenzverfahrens für mittlere und
Rückversicherung nationaler Systeme aufge-       kleinere Banken, die nicht einer Abwicklung
baut werden. Es könnte mit einem Modell zur      nach der BRRD unterzogen werden, weil ein
Liquiditätsunterstützung nationaler Systeme      Bail-in nicht im öffentlichen Interesse liegt.
innerhalb noch festzulegender Grenzen begin-     Für diese Banken wird in Diskussionen bei-
nen und in einer zweiten Phase zu einem Sys-     spielsweise vorgeschlagen ein System ähnlich
tem übergehen, das eine Verlustdeckung bein-     der US-FDIC-Einlagensicherung zu schaffen
haltet.                                          bzw. solche Elemente vorzusehen, damit die
Anreize für Banken, ihre Portfolios zu diver-    Einlagensicherung im Abwicklungsfall nicht nur
sifizieren, einschließlich staatlicher Engage-   zur Auszahlung von Einlagen, sondern nach
ments: Die KOM und die EZB sollen ersucht
                                                                                               5
dem Least-cost-Prinzip auch für einen werter-      Zur grenzüberschreitenden Finanzintegra-
haltenden Deposit-Transfer zu einer anderen        tion: Hier soll die KOM eine Bewertung des der-
Bank herangezogen werden kann. Laut HLWG           zeitigen Stands der Hindernisse für die weitere
sollte die KOM, zusammen mit der EZB und           Integration, eine Folgenabschätzung der Aus-
dem SRB, ersucht werden, die erforderlichen        wirkungen der schrittweisen Beseitigung der
Bewertungen durchzuführen.                         festgestellten Hindernisse und möglicher Ga-
                                                   rantien vorlegen.

FMA- AUFSICHTS- UND PRÜFSCHWERPUNKTE 2020
Die FMA hat im Dezember ihre Prüfschwer-           Zu jedem dieser Themenfelder ist eine Reihe
punkte für 2020 veröffentlicht. Aufbauend auf      konkreter Maßnahmen definiert, mit denen die
der mittelfristigen Risikoanalyse 2020 – 2024      Prüfschwerpunkte operationalisiert werden.
wurden die Bereiche des Finanzmarktes identi-      So werden beispielsweise die Herausforderun-
fiziert, die Regulierung und Aufsicht in den       gen durch die Digitalisierung unter anderem
kommenden Jahren vor besondere Herausfor-          dadurch adressiert, dass die Prüfungen im Be-
derungen stellen werden. Die FMA mahnt, we-        reich IT- und Cyber-Sicherheit
gen der eskalierenden Handelskriege und poli-      weiterentwickelt werden, die Risiken, die sich
tischer Konflikte drohe die Gefahr einer geo-      aus der Digitalisierungsstrategie der Unterneh-
politischen Rezession. Weiters stellen das an-     men ergeben, analysiert und angesprochen
haltende Niedrigzinsumfeld, die Umbrüche           werden, sowie die digitale Vernetzung von
durch den digitalen Wandel, die zunehmende         Marktteilnehmern und die daraus resultieren-
Gefahr der Geldwäscherei sowie das Übergrei-       den Konzentrationsrisiken erhoben und einge-
fen der Folgen des Klima-Wandels auf die Fi-       dämmt werden.
nanzmärkte, Anbieter wie Nachfrager vor
große Herausforderungen.                           Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prävention
                                                   von Geldwäsche. So haben sich Betreiber
Für 2020 hat die FMA folgende Aufsichts- und       elektronischer Geldbörsen (Wallets) sowie
Prüfschwerpunkte festgelegt:                       Tausch- und Handelsplattformen von Krypto-
•Digitalisierung nutzen, Risiken adressieren.      Währungen registrieren zu lassen und die Sorg-
•Neue Geschäftsmodelle regulatorisch und           faltspflichten zur Prävention der Geldwäsche
aufsichtlich begleiten.                            einzuhalten.
•Die „Sauberkeit“ des Finanzplatzes Öster-
reich sichern.                                     Im Aufsichtsschwerpunkt Kollektiver Verbrau-
•Den Kollektiven Verbraucherschutz weiter-         cherschutz wird etwa die Initiative zur Schaf-
entwickeln.                                        fung von Kostentransparenz weiterentwickelt,
•Die Krisenfestigkeit der Finanzdienstleister      der Ansatz der integrierten Vertriebsaufsicht
stärken.                                           fortgesetzt sowie der Marktbericht ausgebaut.
•Die Governance der beaufsichtigten Unter-
nehmen verbessern.

GELDWÄSCHE – FM-GWG/WIEREG-NOVELLE
Im Rahmen der FM-GwG- und WiEReG-Novelle           wie zB ein detailliertes Unternehmensorgani-
zur Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie ist     gramm). Das schafft Vorteile für Unternehmen
es gelungen das sogen. „Compliance-Package“        wie Banken, weil im Sinne eines One-Stop-
zu verankern. Die neuen Regeln gelten seit         Shop-Prinzips die Unterlagen beim Register
10.1.2020, bis auf die Regelungen zum Com-         auch für andere Banken erhältlich sind, wenn
pliance-Package, die am 10.11.2020 in              sie mit dem Unternehmen kontrahieren. Die
Kraft treten. Auch der vereinfachte Zugang         Unterlagen wären generell 1 Jahr gültig, an-
zum Register via Webservice wird bereits seit      ders als derzeit, wo die Unterlagen nicht älter
Jänner 2020 angeboten.                             als 6 Wochen alt sein dürfen.
                                                   Insbesondere wird der Zugang zum Register
Das Compliance-Package schafft für berufsmä-       über den sogen. Webservice vereinfacht, so-
ßige Parteienvertreter die (freiwillige) Mög-      dass man nicht mehr mit den persönlichen Fi-
lichkeit die für die Eruierung des wirtschaftli-   nanz-Online-Zugangsdaten in das Register ein-
chen Eigentümers ohnedies notwendigen Doku-        steigen muss. Das BMF hat hier Infoveranstal-
mente beim Register der wirtschaftlichen Ei-       tungen für die Banken abgehalten, um die spe-
gentümer hochzuladen (samt weiteren Infos          ziellen Anforderungen und Features für den

                                                                                                6
Webservice zusammen mit der Bundessparte           neuer Geschäftsbeziehung einen Register-
zu diskutieren.                                    auszug einzuholen kritisch gesehen, weil man
                                                   sich als verpflichtetes Unternehmen auch wei-
POSITION der Bundessparte                          terhin – obwohl die Datenqualität des Registers
Die Verbesserung der Datenqualität und User-       angehoben wird – nicht auf die Daten im Regis-
Freundlichkeit des Registers der wirtschaftli-     ter verlassen kann.
chen Eigentümer werden begrüßt.
Vor allem das Compliance-Package ist positiv
zu beurteilen. Andererseits wird die Verpflich-
tung der Banken und Versicherungen bei

     BANKENAUFSICHT

KONSULTATION ZUR SÄULE 3-OFFENLEGUNG GEMÄß CRR
Die EBA führt derzeit eine Konsultation zu ei-     Rahmenwerk zur Offenlegung der Säule 3, das
nem neuen umfassenden technischen Durch-           die Umsetzung durch die Institute erleichtern
führungsstandard (ITS zur Offenlegung nach         und die Klarheit für die Informationsnutzer
Teil acht der CRR) für die Offenlegung von Fi-     verbessern soll.
nanzinstituten durch, um die Marktdisziplin zu
fördern.                                           POSITION der Bundessparte
                                                   Die Harmonisierungs- und Effizienzbestrebun-
Damit ist beabsichtigt von einem silobasierten     gen in der EU-Rechtsetzung im Meldewesen
Ansatz mit verschiedenen Produkten für die         werden grundsätzlich begrüßt. Jedoch wird
Offenlegungspolitik auf einen umfassenden          der Mehrwert der umfangreichen Säule-3-Be-
ITS überzugehen. Es implementiert auch regu-       richte im Vergleich zu den Kosten ihrer Erstel-
latorische Änderungen, die durch die CRR2          lung und Abrufzahlen kritisch hinterfragt.
eingeführt wurden und passt den Offenle-
gungsrahmen an internationale Standards an.
Der umfassende ITS bietet ein vollständiges

NON PERFORMING LOANS (NPL)
Für seit 26. April 2019 ausgereichte notlei-       Weitere Legislativvorschläge der Kommission
dende Kredite ist für Banken eine vollständige     Das ursprünglich von der Kommission veröf-
verpflichtende Mindestdeckung (Backstop) vor-      fentlichte NPL-Paket zum Abbau notleidender
geschrieben:                                       Kredite sieht neben dem Backstop folgende
- Für unbesicherte NPLs muss binnen 3 Jahren       Maßnahmen vor, über die noch verhandelt
vollständig Rückstellung gebildet werden;          wird:
- Für sonstige besicherte NPLs binnen 7 Jah-       - Ermöglichen der beschleunigten außerge-
ren;                                               richtlichen Realisierung von besicherten
- Für mit Immobiliensicherheiten besicherte        Krediten (Angleichung der nationalen Insol-
NPLs binnen 9 Jahren.                              venzrechte in diesem Bereich). Hier hat sich
                                                   der Rat Ende November auf eine gemeinsame
Sofern die durch den „Backstop“ geforderte         Position für die Trilogverhandlungen mit dem
Mindestdeckung nicht erfüllt ist, muss das         EU-Parlament geeinigt. Das neue Verfahren
Institut die Differenz zur gebildeten Risikovor-   soll nicht für Konsumentenkredite bzw. Kre-
sorge direkt vom harten Kernkapital abziehen.      dite, die mit dem Hauptwohnsitz besichert
                                                   sind, Anwendung finden. Weiters wird eine
Unbeschadet der Notwendigkeit, das NPL-            Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und Bank
Problem in Europa in den Griff zu bekommen,        zum Zeitpunkt der Kreditunterzeichnung als
NPL-Altbestände zu reduzieren und den Aufbau       Voraussetzung für die Anwendung des neuen
von NPLs in der Zukunft hintanzuhalten, sind       Verfahrens vorgesehen. Sobald das EU-Parla-
mögliche negative Konsequenzen für die Un-         ment seine Position abgestimmt hat, können
ternehmensfinanzierung hervorzuheben. Die          die Trilogverhandlungen starten, wobei das EP
zusätzliche Kapitalbelastung durch den „Back-      den Legislativvorschlag in zwei Teile aufgeteilt
stop“ kann negative Auswirkungen auf die Kre-      hat (Kreditdienstleister und Kreditkäufer ei-
ditvergabepraxis haben.                            nerseits und beschleunigte außergerichtliche
                                                                                                 7
Realisierung von Sicherheiten (AECE) anderer-      Aufsicht und in der EZB-Pressemitteilung vom
seits). Zum Teil betreffend Kreditdienstleister    Juli 2018 mitgeteilt. Die EZB hat allen SIs ein
und Kreditkäufer gibt es im ECON-Ausschuss         Zieldatum gesetzt, bis zu dem sie ihre NPLs
bereits einen Berichtsentwurf, über den am         vollständig über Rückstellungen abdecken
17.2.2020 abgestimmt wird. Zum AECE-Teil           müssen, dem Vernehmen nach müssen die Ban-
gibt es derzeit noch keinen Zeitplan im EP.        ken je nach Kategorisierung diese Vorgaben bis
- Weiterentwicklung von Sekundärmärkten            2023 bzw. 2026 einhalten.
für notleidende Kredite: Vereinfachung des
grenzüberschreitenden Handels mit NPLs. Hier       EBA-NPL-Leitlinien
besteht von Seiten des Rates bereits ein Ver-      Darüber hinaus gelten seit 30. Juni 2019 die
handlungsmandat. Das EP konnte sich in der         EBA- Guidelines on management of non-perfor-
letzten Legislaturperiode nicht einigen, sodass    ming and forborne exposures, zu denen sich
nun ein neuer Berichterstatter bestellt werden     die FMA compliant erklärt hat. Die Leitlinien
muss und die Aufnahme von Trilogverhandlun-        bündeln Bestimmungen aus den Bereichen CRD
gen daher noch einige Zeit dauern wird.            IV, CRR und Rechnungslegung zum Thema NPE-
                                                   Management. Jene Kapitel, die Empfehlungen
EZB-NPL-Leitfaden                                  hinsichtlich der Festlegung einer NPL-Abbaus-
Auch die EZB hatte bereits im März 2018 ihr        trategie und einer damit notwendigen Gover-
Addendum zum NPL-Leitfaden veröffentlicht,         nance und Ablauforganisation enthalten, rich-
das für signifikante Banken gilt und basierend     ten sich primär an Kreditinstitute, die eine
auf einem Säule-II-Ansatz teilweise strengere      NPL-Quote von über 5 % zum Stichtag
Vorgaben – in Form von „unverbindlichen“ auf-      31.12.2018 aufweisen oder seitens der Aufsicht
sichtsbehördlichen        Erwartungshaltungen      zur Einhaltung dieser Teile des Leitfadens an-
(ebenfalls nur für neue NPLs, jedoch auch Alt-     gehalten wurden. Die übrigen Kapitel der Leit-
kredite, die erst kürzlich als NPL klassifiziert   linien richten sich an alle Kreditinstitute. Bei
wurden, fallen darunter) - normiert. Ende Au-      der Berechnung der NPL/NPE-Quote ist die
gust 2019 wurde ein überarbeiteter NPL-Leit-       entsprechende Definition aus der Durchfüh-
faden von der EZB veröffentlicht, der mit den      rungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kom-
neuen Säule 1 – Vorschriften in der CRR abge-      mission vom 16. April 2014 maßgeblich. Die
stimmt ist. Der Umfang der aufsichtlichen Er-      Einhaltung des Leitfadens wird im Rahmen des
wartungen der EZB beschränkt sich nun auf          tourlichen SREP-Prozesses evaluiert. Darüber
neue NPL, die aus vor dem 26. April 2019 auf-      hinaus hat die EBA klargestellt, dass NPLs des
genommenen Krediten stammen und nicht der          Handelsbuchs von der Anwendung der Leitli-
NPL-Behandlung gemäß Säule 1 unterliegen.          nien ausgeschlossen sind. Seit 31. Dezember
Die aufsichtlichen Erwartungen für den Be-         2019 gelten die EBA-NPL-Offenlegungs-Leitli-
stand an NPL (zB Kredite, die am 31. März 2018     nien, zu denen sich die FMA im Juni compliant
als NPL klassifiziert wurden) bleiben unverän-     erklärt hat.
dert, wie in den an die Banken gerichteten
Schreiben zur Überprüfung und Bewertung der

BASEL III – CRR-REVIEW
Die Umsetzung der geänderten Richtlinien CRD       •       Gesetzliche Regelung bzgl. außeror-
und BRRD in nationales Recht (BWG und BaSAG)       dentlicher Kündigungsrechte
hat bis 28. Dezember 2020 zu erfolgen. Die CRR     •       Umsichtige nationale Implementierung
und die SRM-VO werden grundsätzlich ab 28.         von Verkaufsbeschränkungen nachrangiger be-
Juni 2021 gel-ten.                                 rücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten an
                                                   Kleinanleger (Art 44a BRRD II)
Insb. zu den Wahlrechten der BRRD (etwa zu         •       Ausnahme von Instituten, die nicht von
MREL) und CRD V wurden Anliegen an BMF und         erheblicher Bedeutung gemäß § 5 Abs. 4 BWG
FMA herangetragen. Damit soll eine prakti-         sind, von sämtlichen MREL-Anforderungen
kable Umsetzung in Österreich gewährleistet        •       Bestandschutz für bereits emittierte
werden.                                            und für MREL-Zwecke anrechenbare Instru-
                                                   mente
Die Hauptanliegen der Bundessparte zur BRRD-       •       Keine Doppelunterlegung von etwaigen
und zur CRD-Umsetzung betreffen folgende           systemischen Risiken bei Instituten und Anpas-
Themengebiete:                                     sungen beim Systemrisikopuffer
•      Anpassung der Gläubigerhierachie auf-       •       Anpassungen der Betragsschwellen bei
grund von Änderungen beim Bail-in                  der Gewährung variabler Vergütung

                                                                                                 8
•       Anpassung der Bestimmungen über die        alle EBA-Standards und Leitlinien dargestellt
Einrichtung eines Prüfungsausschusses              ist. Insgesamt sehen die geänderten Rechts-
                                                   texte für die EBA ca. 100 Mandate für Level 2
Darüber hinaus hat die EBA Ende November           Texte vor, bei einigen insb. zu MREL wird es
ihre Roadmap zu den Level 2 Texten auf Basis       wohl Verzögerungen geben.
der CRR-Review-Texte (CRR, CRD und BRRD)
veröffentlicht, worin der genaue Zeitplan für

ANTI-ZYKLISCHER KAPITALPUFFER
Auf Basis des § 23a BWG wird der FMA die Be-       bilienpreisanstiege in der Vergangenheit kein
fugnis eingeräumt, aufgrund von antizykli-         damit verbundenes übermäßiges Kreditwachs-
schen Risiken zusätzliche Eigenmittelanforde-      tum beobachtet werden konnte.“ Vor diesem
rungen für Banken in Form eines Kapitalpuffers     Hintergrund besteht auch weiterhin keine Not-
zu verhängen. Das Finanzmarktstabilitätsgre-       wendigkeit für die Verhängung eines antizykli-
mium (FMSG) hat der FMA im Juni 2019 emp-          schen Kapitalpuffers.
fohlen, keinen solchen antizyklischen Kapital-
puffer zu verhängen. Diese Beurteilung wurde       In Deutschland hat der Ausschuss für Finanzsta-
auch in der Sitzung des FMSG vom 13. Dezem-        bilität der Aufsichtsbehörde BaFin 2019 emp-
ber 2019 aufrechterhalten.                         fohlen, einen anti-zyklischen Kapitalpuffer iHv
                                                   0,25% festzusetzen. Die BaFin ist dieser Emp-
Der Hauptindikator, in den das Kreditvolumen       fehlung gefolgt. Der Puffer muss von allen
im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt ein-        deutschen Banken ab dem 1.7.2020 vorgehal-
geht, sei laut FMSG negativ und zeige daher        ten werden.
kein exzessives Kreditwachstum an.
Das FMSG hat in der Vergangenheit auch bestä-
tigt, dass selbst "in Zeiten der stärksten Immo-

SYSTEMRISIKOPUFFER
Obwohl sich seit der Einführung des Kapitalpuf-    Weiters gibt es auch eine Unverhältnismäßig-
fers für im Inland systemrelevante Banken (O-      keit des O-SII-Puffers im Vergleich zum G-SII-
SII-Puffer) und des Systemrisikopuffers zur Ab-    Puffer, der Institute mit erheblich größerer in-
deckung von langfristigen systemischen Risiken     ternationaler Verflechtung und systemischen
(§§ 23c und 23d BWG) sowohl die Systemrisiko-      Risiken in den Eigenmittelanforderungen rela-
lage für den österreichischen Bankensektor als     tiv bevorzugt – jedenfalls in der derzeitigen
auch dessen Widerstandsfähigkeit deutlich ver-     Praxis der Aufsichtsbehörden in der EU. Denn
bessert haben, wurden diese beiden Puffer          gem. G-SII-Liste des FSB vom November 2019
nicht wesentlich abgesenkt – abgesehen von         haben 60% der G-SIIs einen G-SII-Puffer in Höhe
der Absenkung im Zuge der Festsetzung der          von 1%, 30% der G-SIIs einen Puffer in Höhe von
SREP-Quoten durch den SSM im September             1,5%, nur 7% einen Puffer in Höhe von 2% und
2015.                                              lediglich eine Bank einen Puffer in Höhe von
                                                   2,5%. Österreichische O-SIIs müssen jedoch ei-
Auch im Hinblick auf die zukünftig auf die Ban-    nen Puffer iHv 2% vorhalten. Zudem haben G-
ken zukommenden, zusätzlichen Kapitalanfor-        SIIs aufgrund ihrer internationalen Tätigkeit ei-
derungen, etwa der Sustainable Finance-Legis-      nen erweiterten Kreis an Investoren für den
lativakte - und auch nachdem andere nationale      mit der höheren CET1 Anforderung einherge-
Zusatzbelastungen wie die Stabilitätsabgabe        henden Kapitalbedarf.
nach wie vor die Wettbewerbsfähigkeit öster-       Gemäß des neu gefassten Art 133 Abs 1 CRD V,
reichischer Banken schwächen – ist die Höhe        der bis spätestens Ende 2020 im BWG umzuset-
der Kapitalpuffer nicht gerechtfertigt.            zen ist, entfällt die Mindesthöhe für den Sys-
                                                   temrisikopuffer (derzeit: 1 % gemäß § 23d Abs
Nachdem die risikogewichteten Aktiva in Ös-        1 erster Satz BWG). Vor diesem Hintergrund
terreich besonders hoch sind (aufgrund stren-      sollte auch im § 23d BWG die Mindesthöhe von
ger Anforderungen der Aufsicht an IRB-Ban-         1 % entfallen, vor allem da sich sowohl die Sys-
ken), sind auch die Puffer in Österreich (bei      temrisikolage als auch die Widerstandsfähig-
den IRB-Banken) höher, als beispielsweise in       keit des österreichischen Bankensektors seit
einem anderen EU-Mitgliedstaat, weil der Puf-      der Einführung des Pufferregimes signifikant
fer im Verhältnis zu den RWAs berechnet wird.      verbessert haben.
                                                                                                  9
Die Systemrisikopuffer und die OSII-Puffer sol-   werden. Aufgrund der sich ändernden Rah-
len 2020 evaluiert werden. Dabei sollen die       menbedingungen wird auch die makropruden-
neuen Regelungen zu den makroprudenziellen        zielle Strategie des FMSG 2020 entsprechend
Kapitalpuffern gemäß der CRD V unter Vermei-      adaptiert werden.
dung von Klippeneffekten berücksichtigen

EBA-ARBEITSPROGRAMM 2020
Die EBA hat im Oktober ihr Arbeitsprogramm        (iii)  weitere Schritte in Richtung eines ge-
für 2020 veröffentlicht. Darin werden die fol-    meinsamen Data Hub und Effizienzsteigerung
genden sechs strategischen Fokusthemen ge-        des Meldewesens,
nannt:                                            (iv)   Geldwäscheprävention,
(i)     Ausarbeitung der Standards und Leitli-    (v)    Weiterentwicklung von finanzieller In-
nien zum CRR-Risk Reduction Package, das ab       novation und Nachhaltigkeit und
Ende 2020 bzw. Mitte 2021 gelten wird sowie       (vi)   Förderung eines operationellen Rah-
Vorarbeiten zu Basel IV,                          mens für die Bankenabwicklung.
(ii)    Weiterentwicklung von Methodologien
und Instrumenten hinsichtlich aufsichtlicher
Konvergenz und Stress Testing,

EBA-STRESSTESTMETHODOLOGIE 2020
Die EBA hat Anfang November die Methodolo-        Der Stresstest wird im Jänner 2020 starten. Die
gie für den Stresstest 2020 sowie die diesbe-     ersten Ergebnisse sind bis Anfang April 2020,
züglichen Templates veröffentlicht. Ähnlich       die finalen Ergebnisse sind dann bis Mitte Juli
wie der letzte Stresstest in 2018 wird der        an EBA zu übermitteln. Die Ergebnisse werden
Stresstest in 2020 wieder eine Bottom-up-Exer-    am 31. Juli 2020 veröffentlicht.
cise, mit einer statischen Bilanzannahme. Die
unterschiedlichen Stressszenarien betreffen
alle Risikoarten.

EBA RISK DASHBOARD
Die EBA hat Anfang Jänner 2020 ihren regel-       Die NPL-Quote ist von 3% auf 2,9% leicht zu-
mäßigen Risikobericht über den europäischen       rückgegangen. Einige Banken erwarten eine
Bankensektor (Risk Dashboard) veröffentlicht.     Verschlechterung der Asset-Qualität, insbe-
Während die Kapitalposition der EU-Banken         sondere bei Krediten an KMUs und Commercial
stabil bleibt und die Asset-Qualität sich ver-    Real Estate.
bessert hat, reduziert sich die Profitabilität    Der Return on Equity (RoE) ist im 3Q2019 auf
im 3Q2019. Der Outlook ist zudem negativ. Die     6,6% zurückgegangen (um 40 Basispunkte im
durchschnittliche CET1-Quote beträgt nach         Vgl. zum 2Q2019). Die EBA-Daten zeigen wei-
wie vor 14,4% (fully loaded), wobei der abso-     ters, dass viele Banken hinsichtlich der Profi-
lute Anstieg an Kapital durch den Anstieg des     tabilität skeptisch sind. Auf der Liability-Seite
Risikoexposures kompensiert wurde. Die Bi-        wird vor allem die Emission von Bail-in-fähigen
lanzsummen der Institute wurden weiter aus-       Anleihen als Herausforderung gesehen.
gedehnt, was insbesondere auf mehr Kredite
zurückzuführen ist.

EBA GUIDELINES ON ICT AND SECURITY RISK MANAGEMENT
Ende November hat die EBA ihre neuen Leitli-      fest. Die Guidelines formulieren die aufsichts-
nien zu ICT und Security Risk Management ver-     behördliche Erwartungshaltung hinsichtlich In-
öffentlicht, die ab 30. Juni 2020 gelten wer-     ternal Governance, Information Security Re-
den. Die Leitlinien legen Anforderungen an das    quirements, ICT operations, Project and
Risikomanagement von Informations- und Com-       Change management und Business Continuity
munication Technology (ICT) in den Banken         Management. Auch die Beziehung zu sogen.
                                                  Payment Service Users (PSUs) wird durch die
                                                                                                10
Leitlinien abgedeckt. Die Leitlinien basieren      Die bisherigen EBA-Leitlinien on security mea-
auf Art. 74 CRD und Art. 95 (3) PSD2.              sures for operational and security risks under
                                                   PSD2 (EBA GL/2017/17) wurden in die gegen-
                                                   ständlichen Leitlinien integriert.

EINHEITLICHER AUFSICHTSMECHANISMUS (SSM)
Review der Internen Modelle (TRIM)                 Quality Review der bulgarischen Banken durch
Anfang Juli 2019 wurden die weiteren Teile des     die EZB durchgeführt. Bei zwei bulgarischen
TRIM-Guide, die sich mit Credit Risk, Market       Banken wurde eine Kapitallücke festgestellt,
Risk und Counterparty Credit Risk beschäfti-       die vor dem Beitritt zum SSM zu schließen ist.
gen, veröffentlicht. Zum aktuellen Stand zu        Im Sommer hat auch Kroatien den geplanten
TRIM wurde im April auch ein detailliertes         Beitritt zum Wechselkursmechanismus der Eu-
Schreiben der EZB auf der SSM-Website veröf-       rozone sowie zum Abschluss einer Close Coope-
fentlicht. Vor-Ort-Prüfungen bei IRB-Banken        ration mit dem SSM bekannt gegeben. Die wei-
wruden bis Ende 2019 durchgeführt. Ein Ab-         teren Schritte der EZB, inkl. Asset Quality Re-
schluss des TRIM-Projekts wird für das 1Q2020      view der kroatischen Banken, werden ca. ein
erwartet.                                          Jahr dauern und sollten noch im September be-
                                                   ginnen.
Cyber-Attacken Plattform (TIBER)                   Auch in Schweden gibt es Überlegungen der
Die EZB hat zusammen mit den nationalen Be-        Bankenunion beizutreten.
hörden eine sogen. Threat Intelligence-based
Ethical Red Teaming (TIBER) Plattform aufge-       Neue SI-Liste
setzt, mit der Cyber-Attacken auf Banken si-       Anfang Dezember hat die EZB die neue Liste
muliert werden können. Diese Simulationen          der Institute veröffentlicht, die sie als signifi-
geben auch den beaufsichtigten Banken einen        kant beurteilt und die insofern ihrer direkten
Überblick über ihre Stärken und Schwächen          Aufsicht unterstehen. Die Anzahl der signifi-
hinsichtlich ihrer IT-Infrastruktur.               kanten Institute (SI) ist von 119 in 2019 auf 117
                                                   in 2020 zurückgegangen, bedingt durch Um-
Bulgarien und Kroatien treten Bankenunion          strukturierungen und einen Konzessionsent-
(SSM und SRB) bei, Schweden überlegt               zug. Durch den Brexit kommen jedoch einige
Bulgarien hat bereits 2018 einen Antrag für        SIs dazu, die ihren Hauptsitz von UK in die Eu-
eine sogen. Close Cooperation mit dem SSM ge-      rozone verlegt haben (UBS Europe SE, J.P. Mor-
stellt, nachdem es auch dem Wechselkursme-         gan AG, Morgan Stanley Europe Holding SE und
chanismus der Eurozone (als Vorstufe zum Eu-       Goldman Sachs Bank Europe SE).
robeitritt) beitreten will. Dazu wurde ein Asset

EBA-GUIDELINES ZUR KREDITVERGABE
In der Stellungnahme der Bundessparte zu Leit-     Die Guidelines machen Vorgaben für die Inter-
linien zur Kreditvergabe und zum fortlaufen-       nal Governance Arrangements für die Kredit-
den Monitoring von Krediten wird insbesondere      vergabe und das fortlaufende Monitoring. Die
vor der übertriebenen Vermengung von auf-          Guidelines formulieren auch Vorgaben für die
sichtsbehördlichen und konsumentenschutz-          Bonitätsbeurteilung. Darüber hinaus finden
rechtlichen Aspekten gewarnt. Eine Anwen-          auch ESG-Faktoren (environmental, social and
dung auf den Bestand kann nicht akzeptiert         governance) sowie AML-Aspekte Berücksichti-
werden. Auch sollte das Proportionalitätsprin-     gung. Auch Ausführungen zum Pricing und zur
zip noch stärker in den Leitlinien Berücksichti-   Bewertung von Immobilien sind enthalten.
gung finden.
                                                   Erstmalig werden Vorgaben von EBA formu-
Die Guidelines sind ein Resultat des EU-Council    liert, die sich an Anbieter von Konsumentenk-
Action Plan on tackling the high level of non-     rediten nach der Konsumentenkredite-RL
performing exposures (NPLs) aus 2017. Die Gui-     (CCD) und sogen. Non-bank mortgage credit
delines basieren insb. auf Art. 74 und 79 CRD      providers basierend auf der Wohnimmobilienk-
(interne Unternehmensführung und Kreditri-         redit-RL (MCD) richten.
siko) und sollen ab 30. Juni 2020 gelten.

                                                                                                  11
Dieser erweiterte Kompetenzbereich der EBA       Mit den vorliegenden Guidelines werden die
ist das Resultat des sogen. ESA-Review, dessen   bestehenden EBA-Guidelines on creditworthin-
neue Regelungen im Jänner 2020 in Kraft tre-     ess    assessments    under     the     MCD
ten werden.                                      (EBA/GL/2015/11) von 2015 ersetzt.

ABWICKLUNGSPLANUNG - MREL
Arbeitsprogramm des SRB und Konsultation         Der Beitragszyklus 2020 weist keine wesentli-
zu Guidance-Dokument                             chen Neuerungen im Vergleich zum Vorjahr
Auch der Einheitliche Abwicklungsausschuss       auf.
(SRB) hat Ende Oktober sein Arbeitsprogramm
für 2020 veröffentlicht. Darin werden Massnah-   Institute in der Zuständigkeit des SRB
men beschrieben, wie der SRB die Abwick-         Für zwei Kreditinstitute erfolgte die erstmalige
lungsfähigkeit der Banken verbessern will. Zu-   MREL-Vorschreibung mittels FMA-Umsetzungs-
dem wird erwähnt, dass der Abwicklungsfonds      bescheiden 2019. Es handelt sich dabei um In-
2020 ein Volumen von 41 Mrd. EUR erreichen       stitute ohne Resolution College. Für die übri-
wird. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des SRB      gen österreichischen KI-Gruppen in der Zustän-
wird die zukünftige Anwendung der neuen          digkeit des SRB sollen die MREL-Erfordernisse
MREL-Vorgaben durch die BRRD II sein.            nach Abschluss der Joint Decisions im Rahmen
                                                 der Resolution Colleges vorgeschrieben wer-
Bis Anfang Dezember lief eine Konsultation des   den. Für den Großteil der KIs wird dies mittels
SRB zum Guidance-Dokument „Erwartungen an        FMA-Umsetzungsbescheiden im 1. Quartal 2020
Banken“ im Hinblick auf ihre Abwicklungsfähig-   erfolgen.
keit, wozu auch die Bundessparte eine Stel-
lungnahme eingebracht hat.                       Institute in der Zuständigkeit der FMA
                                                 Die erstmalige bescheidmäßige MREL-Vor-
Im 1Q2020 soll die neue MREL-Policy des SRB      schreibung ist für 16 KIs auf konsolidierter
einer Konsultation unterzogen werden.            Ebene nach Abschluss des Abwicklungspla-
Beiträge an den Abwicklungsfonds                 nungszyklus 2018 im Juni 2019 erfolgt. Zwecks
Die FMA hat Ende Oktober Informationen zum       Überwachung der fortlaufenden Einhaltung der
Beitragszyklus 2020 zum Single Resolution        MREL wurde diesen KIs Ende Juli 2019 eine
Fund (SRF) auf ihrer Homepage unter folgen-      quartalsweise MREL-Meldeverpflichtung aufer-
dem     Link    zur    Verfügung    gestellt:    legt. Die erstmalige Übermittlung hatte zum
https://www.fma.gv.at/bankenabwicklung-          Stichtag 30. September 2019 bis zum 31. De-
in-oesterreich/abwicklungsfonds/                 zember 2019 zu erfolgen.

 KAPITALMARKTRECHT

SUSTAINABLE FINANCE
positive Vorhaben im Regierungsprogramm             Prüfung einer „Bürger-Stiftung Klima-
Im Regierungsprogram finden sich positive            schutz“: Für Private sollen Anreize schaf-
Vorhaben zur Incentivierung der „nachhalti-          fen werden in den Klimaschutz zu inves-
gen“ Finanzierung.                                   tieren;
                                                    Einführung eines „Green Supporting Fac-
In einem eigenen Kapitel „Umsetzung einer            tor“ auf EU-Ebene. Hierbei wird ein zent-
Green Finance-Agenda“ werden unter ande-             rales Anliegen der Bundessparte aufge-
rem folgende Projekte hervorgehoben:                 griffen;
                                                    KESt-Befreiung für ökologische/ethische
   Schaffung von geeigneten Rahmenbedin-            Investitionen.
    gungen für die Mobilisierung von pri-
    vatem Kapital für Klimaschutz;               Entwicklungen auf EU-Ebene
   Auflage von Green Bonds durch die ÖBFA,      Die EU hat sich zur Umsetzung des Pariser Kli-
    damit sich institutionelle Investoren und    maschutzabkommens zum Ziel gesetzt, dass
    die Bevölkerung an der Klimawende be-        jährlich € 250 Mrd. zusätzliches Kapital nach-
    teiligen können;                             haltigen Zwecken zufließt. Die Ziele und Vor-
                                                 gaben werden wohl im Lichte des EU Green
                                                 Deals nochmals zeitnah nach oben revidiert.
                                                                                              12
Taxonomie-Verordnung – grundsätzliche Ei-        Rechtsakte definiert. Die Kommission wird
nigung                                           von einer technischen Sachverständigen-
Der Anfang Dezember erreichte Kompromiss         gruppe, der "Plattform für nachhaltige Finan-
zur Taxonomie-Verordnung war in Teilen von       zierungen", unterstützt. Die Plattform wird
Mitgliedstaaten abgelehnt worden - insbeson-     die Kommission auch darüber informieren, ob
dere der geplante Umgang mit Atomkraft und       es notwendig ist, andere Ziele anzugehen und
Gas.                                             ihre Auswirkungen im Hinblick auf potenzielle
                                                 Kosten und Nutzen ihrer Anwendung zu analy-
Ende Dezember kam es letztendlich zu einer       sieren. Darüber hinaus wird die Kommission
endgültigen Einigung im Trilog. Der nunmehr      von einer Sachverständigengruppe beraten,
finale Rechtstext wurde sowohl vom Rat als       die sich aus den Sachverständigen der Mit-
auch EU-Parlament gebilligt.                     gliedstaaten zusammensetzt und sich mit der
                                                 Angemessenheit der technischen Screening-
Unter anderem ist vorgesehen, dass für alle      Kriterien und dem Ansatz der Kommission in
Produkte eine „Taxonomie-Offenlegung“ im         Bezug auf diese Kriterien befasst.
Zusammenhang mit den Vorgaben zur vorver-
traglichen/periodischen Offenlegung gemäß        Die Taxonomie für den Klimaschutz soll bis
Disclosure-Verordnung erfolgen soll:             Ende 2020 festgelegt werden, um ihre voll-
  für „nachhaltig vertriebene Produkte“         ständige Anwendung bis Ende 2021 sicherzu-
     gemäß Art 4α („environmentally sustain-     stellen. Für die vier anderen Ziele sollte die
     able investments“) bzw Art 4β („financial   Taxonomie bis Ende 2021 festgelegt sein, um
     products that promote environmental         sie bis Ende 2022 anwenden zu können.
     characteristics“)
  für andere Finanzprodukte ist gemäß Art       Nächste Schritte
     4γ ein Statement zu veröffentlichen, wo-    Die neuen Regeln müssen vom Rat und vom
     nach die EU-Taxonomie-Kriterien nicht       Parlament nach der rechtlichen und sprachli-
     berücksichtigt werden.                      chen Überarbeitung des Textes noch förmlich
                                                 angenommen werden. Gemäß vorliegenden In-
Zudem werden Unternehmen, die (gemäß Art         formationen ist dies im Europäischen Parla-
19a bzw 29a) Non-Financial-Reporting Direc-      ment noch für Jänner 2020 im ECON/ENVI-Aus-
tive (Richtlinie 2013/34/EU) nicht-finanzielle   schuss und anschließend im Plenum geplant.
Informationen zu veröffentlichen haben, (in
Art 4δ) dazu verpflichtet im diesbezüglichen     weitere EU-Verordnungen
Bericht weitere Daten zum „nachhaltigen“         Folgende Rechtstexte wurden bereits im EU-
Anteil bei Umsatz/Investitionen/Ausgaben         Amtsblatt veröffentlicht:
offenzulegen.                                      Änderung der Benchmark-Verordnung
                                                      (bereits in Kraft getreten)
Das finale Abkommen behält das Konzept bei,        Offenlegungsverordnung (Inkrafttreten
eine neutrale Haltung gegenüber verschiede-           am 10.3.2021).
nen Energieformen einzunehmen, sofern diese
einen geringen Treibhausgasausstoß aufwei-       Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der
sen. Die Taxonomie wird auch zwei Unterkate-     CRD/CRR
gorien von "Ermöglichungs-" und "Übergangs-      Im CRR/CRD-Package sind folgende EBA-Man-
aktivitäten" beinhalten. Es besteht die Ver-     date enthalten:
pflichtung, für jedes Finanzprodukt den Anteil   •       Report zur Frage, ob ESG-Kriterien im
anzugeben, der in die Ermöglichungs- und         SREP berücksichtigt werden sollen (Art 98 CRD
Übergangsaktivitäten investiert wurde. Inves-    V)
titionen in Kohle und andere feste Brennstoffe   •       Offenlegungsverpflichtung betreffend
werden nicht als ökologisch nachhaltig angese-   ESG Risiken (Art 449 CRR II)
hen. Die beiden Stromerzeugungsarten Atom-       •       Report, ob eine spezielle Behandlung
kraft und Gas wurden aus der Kategorie "rein     von Risikopositionen im Zusammenhang mit
grüne Produkte" ausgeschlossen, prinzipiell      ökologischen und sozialen Zielen gerechtfer-
aber nicht aus anderen, weniger strikten Kate-   tigt wäre.
gorien des neuen Klassifizierungssystems.
                                                 Die Kommission adressiert das Thema
Auf dieser Grundlage wird die Kommission be-     Sustainable Finance auch im Zuge der Konsul-
auftragt, die tatsächliche Klassifizierung zu    tation zur Basel IV-Umsetzung der EU (siehe
erstellen, indem sie für jedes relevante Um-     dazu oben). Im Rahmen des Basel IV-Hearings
weltziel bzw. jeden relevanten Sektor techni-    der EU-Kommission im November hat Kommis-
sche Screening-Kriterien in Form delegierter     sar Dombrovskis darauf hingewiesen, dass die

                                                                                            13
EU-Kommission derzeit intensiv eine mögliche       Der Leitfaden soll an die bereits veröffent-
Einführung eines „Green Supporting Factors“        lichte Guidance der Bafin (Deutschland) und
evaluiert.                                         FCA (Vereinigtes Königreich) angelehnt wer-
FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltig-           den.
keitsrisiken
Die FMA plant die Veröffentlichung eines Leit-     Eine Konsultation ist für das 1. Quartal 2020
fadens zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisi-         geplant und mit einer finalen Veröffentlichung
ken. Ziel ist dabei vor allem, Know-How ge-        ist demnach im 2. Quartal 2020 zu rechnen.
sammelt praktisch aufzubereiten und einen ak-
tuellen Überblick zu Tools und Methoden, die
zur Identifikation, Messung und Steuerung von
Nachhaltigkeitsrisiken am besten (als „Good
Practices“) geeignet sind, zu geben.

INITIATIVE ECOLOGICAL LITERACY DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR NACHHAL-
TIGKEIT UND TOURISMUS
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und       Weiterbildung. Ecological Literacy wird als
Tourismus (BMNT) hat eine Initative „Ecologi-      wichtige Basis für eine zukunftsfähige und
cal Literacy“ gestartet. In einem ersten Work-     nachhaltige Finanzwirtschaft, die der Stärkung
shop der Focal Group ‚Green Finance‘ wurde         der Handlungs- und Entscheidungskompetenz
‚Ecological Literacy‘ als ein zentraler Hand-      zur Bewältigung künftiger Anforderungen (zB
lungsbereich identifiziert. Weiter haben in ei-    EU Regulierungen zu Taxonomy, Disclosures
ner Stakeholderbefragung des Forschungspro-        und Benchmarks) dient, gesehen.
jekts RiskFinPorto – Analysis of Carbon Risks in
Financial Markets and Austrian Portfolios mehr     Das BMNT hat einen sehr ambitionierten Zeit-
als 80% der Befragten angegeben, dass sie der      plan: Auch qualitätsgesicherte Schulungsin-
Weiterbildung zu Folgen des Klimawandels und       halte sollen erarbeitet werden, die in weiterer
Handlungsoptionen des Finanzsektors hohe Be-       Folge von bestehenden Weiterbildungseinrich-
deutung beimessen.                                 tungen (bspw. Akademien der Banken und Ver-
                                                   sicherungen)     in     deren     Schulungspro-
Capacity Building wird seitens des BMNT als        gramme/Lehrpläne       übernommen       werden
Ziel definiert. Inhaltlich bedeutet dies den       (Stichwort: Training of Trainers).
Auf- und Ausbau von Wissen zu Klimawandel
und ökologischen Themen sowie Wechselwir-
kungen mit dem Finanzsektor, die systemati-
sche Integration dieses Wissens in Aus- und

COVERED BONDS (PFANDBRIEFE)
Im November 2019 wurden die Covered Bonds-         derungen, die alle in der EU vermarkteten
RL und -VO im Rat formell angenommen und           Covered Bonds erfüllen müssen.
am 18. Dezember 2019 im Amtsblatt der EU           Die Bundessparte drängt weiterhin auf eine
veröffentlicht. Die Umsetzung der Covered          Vereinheitlichung des Rechtsbestandes in Ös-
Bonds Richtlinie in den Mitgliedstaaten hat in-    terreich, damit die hohe Marktakzeptanz und
nerhalb von zwei Jahren zu erfolgen.               das gute Rating der österreichischen Pfand-
Ziel des neuen rechtlichen Rahmens ist die         briefe in Zukunft abgesichert werden kann
Festlegung von Mindestharmonisierungsanfor-

PRIIPS-VERORDNUNG – REVIEW DES KID (KEY INFORMATION DOCUMENT)
Die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) ha-      Die Ziele der Überprüfung sind:
ben eine Konsultation zu Änderungen beste-         • Behandlung von Problemen, die von Interes-
hender Vorschriften durchgeführt, auf denen        sengruppen und Aufsichtsbehörden seit der
das Basisinformationsblatt (KID) für verpackte     Einführung des KID im Jahr 2018 festgestellt
Anlageprodukte für Privatkunden und Versi-         wurden.
cherungsunternehmen (PRIIPs) basiert.

                                                                                               14
• spezifische Änderungen, damit die Regeln        Position der Bundessparte
auf Investmentfonds angewendet werden kön-        Die Intention der ESAs, im Rahmen des zu
nen, die voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022    ändernden Level 2-Rahmen pragmatische
ein KID erstellen müssen.                         Verbesserungen    vorzunehmen,    ist   zu
                                                  begrüßen. Die Änderungen sollten jedenfalls
Das Konsultationspapier enthält seitens der       auf einmal implementiert werden, um
ESA Änderungsvorschläge zu folgenden The-         mehrfachen/andauernden     Umsetzungsauf-
menbereichen:                                     wand und „Zwischenlösungen“ zu vermeiden.
• Darstellungen, was der Privatanleger als Ge-
genleistung für seine Investition erhalten        Bei den Performance-Szenarien sollte, wie im
könnte (Performance-Szenarien);                   Konsulationspapier zur Diskussion gestellt,
• Angaben zu den Investitionskosten;              eine verständlichere Darstellung vorgesehen
• Spezifische Themen für verschiedene Arten       werden, unter anderem zumindest durch
von Investmentfonds;                              Abschaffung des „Intermediate“ und „Stress-
• Spezifische Probleme für PRIIPs, die eine       Szenario“. Ein einfacher, transparenter und
Reihe von Anlageoptionen anbieten (soge-          vergleichbarer       Ansatz     für      alle
nannte "Multi-Option-Produkte").                  Finanzprodukte, wäre zu begrüßen, hierfür
                                                  könnten        beispielsweise     „What-if“-
Im Rahmen dieser Überprüfung führt die Euro-      Performance-Szenarien eingesetzt werden.
päische Kommission in Zusammenarbeit mit
den ESAs Verbrauchertests durch, um die           Eine möglichst weitgehende, konsistente und
Wirksamkeit verschiedener Darstellungen von       praktikable Harmonierung von PRIIPs- und
Performanceszenarien zu bewerten. Die Er-         MiFID II-Vorgaben wäre begrüßenswert.
gebnisse werden im ersten Quartal 2020 er-
wartet.

EURIBOR - FINALISIERUNG DER UMSTELLUNG
Der gemäß Benchmark-VO zugelassene Admi-          Damit ist gemäß Aussagen der EMMI die die
nistrator des EURIBOR, das European Money         Kontinuität wahrende Reform des EURIBOR er-
Markets Institute (EMMI), hat im November         folgreich abgeschlossen.
2019 bekannt gegeben, dass die Umstellung al-
ler Panel-Banken auf die neue EURIBOR-Hyb-        Unter anderem auch von Seiten der ESMA, EZB
ridmethode erfolgreich abgeschlossen ist.         und FMA wurde festgehalten, dass der refor-
                                                  mierte EURIBOR noch immer dasselbe Un-
Das im zweiten Quartal 2019 eingeleitete          derlying nutzt und aufgrund der nunmehrigen
Phase-in erfolgte schrittweise, um die operati-   Benchmark-VO-Konformität weiterverwendet
onellen und technischen Risiken für Panel-Ban-    werden kann.
ken, EURIBOR-Anwender und die Benchmark
selbst zu minimieren. Der Prozess verlief ge-
mäß EMMI reibungslos.

BENCHMARK-VERORDNUNG –REVIEW
Die Kommission auf Grundlage von Art 54 der       demnach z.B. Benchmarks auch bei Entzug der
Benchmarks-VO eine öffentliche Konsultation       Zulassung und nicht nur bei einem vorüber-
über die Funktionsweise der Benchmarks-VO         gehenden Aussetzen in Altverträgen weiter
durchgeführt.                                     genutzt werden. Zudem steht zur Diskussion,
                                                  ob Notfallpläne künftig auch Situationen
Ziel der Konsultation ist es, die bisherigen      berücksichtigen sollen, in denen eine kritische
Erfahrungen in der Praxis besser zu be-           Benchmark nicht mehr den zugrundeliegenden
rücksichtigen, was grundsätzlich begrüßt wird.    Markt repräsentiert. Auch die Kompetenzen
Beispielsweise wird diskutiert, die Weiter-       der zuständigen Behörden werden re-
verwendung von nicht konformen Benchmarks         evaluiert.
in Altverträgen auszuweiten. Künftig könnten

                                                                                              15
Sie können auch lesen