Newsline Jänner 2020 Bundessparte Bank und Versicherung - WKO
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USTRL Newsline Jänner 2020 Bundessparte Bank und Versicherung _________________________________________________ _________________________________________________ INHALT TOPTHEMEN BANKENAUFSICHT KAPITALMARKT STEUERN ZAHLUNGSVERKEHR VERSICHERUNGSTHEMEN SONSTIGE THEMEN Änderungen/Neuerungen im Vergleich zur Newsline vom Dezember 2019 sind kursiv und blau unterlegt. 1
TOPTHEMEN REGIERUNGSPROGRAMM 2020 – 2024 Mit dem Regierungsprogramm 2020 - 2024 ein erfreulicher Akzent für die private nimmt Österreich im Bereich Finanzmarkt und Vorsorge und den Kapitalmarkt. Klimaschutz eine Vorreiterrolle in der EU ein. Im Zuge der Regierungsverhandlungen ist es Starker Standort braucht starken Fi- gelungen, unsere zentralen Anliegen der Fi- nanzplatz: Zusätzliche Maßnahmen wie nanzwirtschaft im Regierungsprogramm zu etwa die Schaffung eines modernen verankern. Das Regierungsprogramm zeigt, Rechtsrahmens für Pfandbriefe und die dass Wirtschaft und Klimaschutz kein Wider- weitere Stärkung der Proportionalität in spruch sind. Weiters wird eine Senkung der der Bankenregulierung setzen langjährige Steuerlast bei gleichzeitiger Nutzung der Anliegen der Finanzindustrie um und tra- Chancen der Ökolo- gisierung - vor allem durch gen der Notwendigkeit eines wettbe- Anerkennung der hierbei zentralen Rolle der werbsfähigen Finanzplatzes Rechnung. Finanzmarktak- teure – angekündigt. Positiv ist auch die Positionierung zur Eu- Die wichtigsten Aspekte für die Bundessparte ropäischen Einlagensicherung: „eine im Überblick: neue Systematik einer europäischen Ein- lagensicherung soll nicht dazu führen, Nachhaltige Zukunft durch grüne Finan- dass Banken mit Bilanz-Disziplin für an- zierung: Incentivierung und Förderung dere Banken, die hohe Verluste schrei- nachhaltiger Finanzierungen und Finanz- ben, Haftung übernehmen.“ produkte sind Meilensteine für eine nach- haltige Zukunft. Der Green Supporting Weiters schreibt das Regierungspro- Factor, die Unterstützung von Green gramm fest, dass die Umsatzsteuerbe- Bonds und die KESt-Befreiung für nach- freiung für Banken im Verhältnis zu Be- haltige Produkte sind auch europäische teiligungen, mit denen Dienstleistungen Benchmarks wie Zukunft in einer Symbi- erbracht werden (im Wege des Outsour- ose aus Finanzierung und klaren Nachhal- cing) weiterhin erhalten bleiben soll: tigkeitszielen gestaltet werden kann und „Einsatz für Umsatzsteuerabzugsfähig- wurde seitens der Bundessparte als posi- keit auf EU-Ebene: Die Bundesregierung tive Fördermaßnahmen vorgeschlagen. wird sich auf europäischer Ebene dafür Gerade die geplante KESt-Befreiung für einsetzen, dass die Trennlinie zwischen nachhaltige Produkte setzt in diesem Zu- umsatzsteuerfreien Bankumsätzen und sammenhang einen wertvollen Akzent. Nicht-Bankumsätzen besser ausgearbeitet wird, um die Abzugsfähigkeit zu erhalten. Kapitalmarkt als unerlässlicher Teil ei- nes leistungsfähigen Standortes: Die Sinnvoller Konsumentenschutz stärkt Einführung einer Behaltefrist für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes: KESt-Befreiung für Kursgewinne und da- Ein ausgewogenes Verhältnis von Wirt- mit Unterstützung des Kapitalmarktes schaft und Konsumentenschutz ist im In- sind ebenso positiv wie die Entbürokrati- teresse der gesamten Wirtschaft und sierung des Zugangs zur Börse. Auch die trägt dem Anliegen nach sinnvollem Kon- Verbesserung der Anreize für Risikokapi- sumentenschutz gerade im Bereich der tal und die Investitionsmöglichkeiten von von überbordendem Konsumentenschutz institutionellen Anlegern wie Versiche- geprägten Banken und Versicherungen rungen, Banken und Pensionskassen sind Rechnung. besonders begrüßenswerte Signale. Damit wird die Zukunft Österreichs finanziert In Summe ist das Regierungsprogramm für die und die Basis für Wohlstand geschaffen. Finanzwirtschaft positiv zu beurteilen. Förderung Privater Altersvorsorge als Die Bundessparte wird sich auch in der laufen- Schritt in eine sichere Zukunft der Pen- den Umsetzung der Vorhaben entsprechend sionen: Die Schaffung von Rahmenbedin- einbringen. gungen für die private Pensionsvorsorge als Ergänzung zur staatlichen Pension ist 2
BASEL IV – KONSULTATION DER EU-KOMMISSION ZUR UMSETZUNG IN DER EU Die Bundessparte hat zur Konsultation der Granularitätskriterium Kommission zu Basel IV-Umsetzungsfragen Die Definition des "Granularitätskriteriums" als eine umfassende Position erarbeitet, um hier relatives Kriterium (kein Engagement gegen- die österreichische Position umfassend einzu- über einer Gegenpartei darf 0,2% des Gesamt- bringen. Laut Kommission soll die Konsultation portfolios übersteigen) würde auf Instituts- (die bis 6. Jänner lief) helfen, sicherzustellen, ebene kleine Institute mit kleineren Retail- dass die Besonderheiten des europäischen Ban- Portfolios betreffen (z. B. Exposure unter 500 kensektors umfassend berücksichtigt werden Mio. EUR), so dass in vielen Fällen ein erhebli- und Banken in der Lage sind, ihre Rolle bei der cher Teil des Retail-Portfolios nicht mehr auf- Finanzierung der Wirtschaft und der nachhalti- sichtlich als Retail behandelt würde. Dieser Be- gen Finanzierung wahrzunehmen. trag wird von kleineren Banken kaum erreicht, von denen zahlreiche nicht über eine Bilanz- Bereits am 12. November fand eine Konferenz summe von 500 Mio. EUR verfügen. Die Bedin- der EU-Kommission zu Basel IV in Brüssel statt. gung würde zudem dem Grundsatz der Verhält- Laut dem zuständigen Kommissar Dombrovskis nismäßigkeit widersprechen. sollen Legislativvorschläge im 2. Quartal 2020 Green Supporting Factor veröffentlicht werden. Die EU-Kommission ist Ein Green Supporting Factor würde die Finan- bestrebt, den Basel IV–Text möglichst Basel- zierung wirtschaftlicher Aktivitäten, die zum konform umzusetzen, wenngleich auf europäi- Übergang zu einer grünen Wirtschaft notwen- sche Besonderheiten, insb. ausreichende Pro- dig sind, wirksam fördern, ohne ganze Wirt- portionalität, Bedacht genommen werden soll. schaftssektoren zu benachteiligen. Eine Me- Auch wird ein Green Supporting Factor für taanalyse, die die Ergebnisse von rund 2200 nachhaltige Investments und Kredite ernsthaft Einzelstudien zusammenfasst, verdeutlicht in Erwägung gezogen. den klaren Business Case einer guten ESG-Per- formance von Unternehmen. Eine angemes- Position der Bundessparte sene Entlastung für umweltfreundliche Investi- Von Seiten der Bundessparte wird der Legisla- tionen würde das Erreichen der Nachhaltig- tivprozess intensiv begleitet. Auf Basis einer keitsziele erleichtern, ohne die öffentlichen koordinierten Stellungnahme bestehen fol- Haushalte zu belasten, was gerade im Lichte gende Prioritäten: des European Green Deals noch erheblich an Equity Exposure Bedeutung gewonnen hat. Eine undifferenzierte Erhöhung der Risikoge- Dieses Anliegen ist auch im Regierungspro- wichte von aktuell 100% auf 250% würde gramm der Bundesregierung enthalten. zwangsläufig unbeabsichtigte Konsequenzen Output Floor mit sich bringen. Angemessene Beteiligungen Der Output Floor hat erhebliche Auswirkungen von Banken an erfolgreichen europäischen Un- auf den europäischen Bankensektor. Daher ist ternehmen würden „sanktioniert“. Der euro- eine angemessene Umsetzung erforderlich, um päische Gesetzgeber sollte innereuropäische die Kapitalanforderungen stärker an den globa- und strategisch sinnvolle Investitionen europä- len Durchschnitt anzupassen. ischer Investoren sichern. Der Output Floor sollte daher auf Grundlage In der CRR sollten Beteiligungspositionen, die der aggregierten RWA und (nur) auf der höchs- von Instituten mindestens fünf Jahre in Folge ten Konsolidierungsstufe berechnet werden. gehalten werden, ein bevorzugtes Risikoge- Darüber hinaus ist diese Untergrenze nur unter wicht von 100% erhalten, zumindest aber das Berücksichtigung der Basler Kernkapitalanfor- aktuelle Risikogewicht (100%) für bestehende derungen (CET1) zu berechnen, ohne Berück- Beteiligungen beibehalten werden (Grandfat- sichtigung EU-spezifischer Puffer. hering). Immobilienfinanzierungen Darüber hinaus muss es entsprechende Ausnah- Im Bereich der Wohn- und Gewerbeimmobili- men für konzerninterne Beteiligungspositionen enfinanzierung müssen die Risikogewichte und (auch IPS) innerhalb einer Bankengruppe ge- Kriterien (z.B. Kriterium zur Fertigstellung, ben. Grenzen zur Berechnung des Zeitwerts, Loan KMU Supporting Factor Splitting vs. Whole Loan Approach) weiterhin Der KMU Supporting Factor wurde erst vor Kur- das tatsächliche Risiko abbilden und es insge- zem in Artikel 501 CRR II sinnvoll erweitert und samt zu keiner unverhältnismäßigen Verteue- muss so beibehalten werden. rung der Finanzierung kommen. 3
Weiterer Zeitplan zur Basel IV-Umsetzung in mit dem Legislativvorschlag veröffentlicht der EU werden sollen. ● Umsetzungsvorschläge werden gegen Ende ● Die Umsetzung von Basel IV ist an sich bis des 1HJ2020 veröffentlicht. Erst dann beginnt 2022 geplant, was ambitioniert erscheint. Für das formale Gesetzgebungsverfahren auf Rats- den Output-Floor gibt es eine Übergangsbe- und EU-Parlaments-Ebene zu laufen. stimmung bis 2027. ● Davor ist noch ein Impact-Assessment durch die Kommission geplant (1Q2020), wobei die Ergebnisse der Impact Study dann zusammen EUGH-ENTSCHEIDUNG ZU VORZEITIGER KREDITRÜCKZAHLUNG Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in sem Grund sehen Konsumentenschützer in Ös- einer Entscheidung vom Herbst 2019 mit den terreich gesetzgeberischen Anpassungsbedarf Folgen einer vorzeitigen Kreditrückzahlung ei- des VKrG und HIKrG. nes Kreditnehmers beschäftigt. Er entschied, Aus Sicht der Kreditwirtschaft kann erst nach dass der Verbraucher bei vorzeitiger Rückzah- Anpassung des VKrG die allfällig angepasste lung das Recht auf die Ermäßigung sämtlicher Rechtslage auf nach Inkrafttreten des Gesetzes ihm auferlegten Kosten hat. Dazu sollen auch neu abgeschlossene Verträge zur Anwendung laufzeitunabhängige Kosten wie zum Beispiel kommen. eine zu Beginn gezahlte Bearbeitungsgebühr o- der eine Vermittlungsprovision zählen. Aus die- NEUE EU-KOMMISSION Mit 1. Dezember hat die neue Kommission un- Hindernisse für den Kapitalfluss zu beseitigen. ter ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen ihre Insbesondere wurde zur Kapitalmarktunion im Tätigkeit aufgenommen, nachdem es durch Ab- November eine High-Level-Expert-Group von lehnungen einiger Kommissare durch das EU- der Kommission eingesetzt, der u.a. der Ob- Parlament zu Verzögerungen gekommen war. mann der Bundessparte Andreas Treichl ange- hört und die bis Mai 2020 einen Bericht mit Für Finanzdienstleistungen und die Weiterent- konkreten Vorschlägen vorlegen soll. wicklung der Wirtschafts- und Währungsunion • Erleichterungen für grenzüberschrei- ist weiterhin Vladis Dombrovskis zuständig. tende Investitionen schaffen, Verbesserung Schwerpunkte seiner Tätigkeit: des Aufsichtssystems und bessere Harmonisie- • Vollendung der Bankenunion, insbe- rung des Insolvenz- und Steuerverfahrens. sondere Finalisierung des Backstop für den Sin- • Entwicklung einer grünen Finanzie- gle Resolution Fund und Einigung über ein eu- rungsstrategie, um sicherzustellen, dass Di- ropäisches Einlagensicherungssystem (EDIS). rektinvestitionen und Finanzierungen für den Hier zeichnet sich für die neue Amtsperiode Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft der EU-Kommission zwar etwas Bewegung ab, durchgeführt werden können. wenngleich als Zeitraum für eine Einigung über • Vorschlag einer FinTech-Strategie zur die Vollendung der Bankenunion die ganze ak- Unterstützung der neuen digitalen Technolo- tuelle europäische Legislaturperiode vorgese- gien im Finanzsystem. hen ist. Entgegen den politischen Planungen • Entwicklung eines neuen privat-öf- der Eurogruppe wurde bis dato kein weiterer fentlichen Fonds im Rahmen der KMU-Strate- Zeitplan für EDIS vorgelegt, auch weil Italien gie, der sich auf Börsengänge für KMU speziali- sich gegen den deutschen Vorschlag von Fi- siert. nanzminister Scholz Staatsanleihen nicht mehr • Vorschlag eines neuen, umfassenden als risikolos zu behandeln, wehrt. Ansatzes zur Bekämpfung der Geldwäsche • Umsetzung von Basel IV und der Finanzierung terroristischer Aktivitä- Bei der Anhörung im EP hat Kommissar ten. Ein Legislativvorschlag zur Einrichtung ei- Dombrovskis seine volle Unterstützung für den ner EU-Anti-Geldwäsche-Behörde zeichnet sich sogen. KMU-Supporting Factor im Zuge der Um- ab, nachdem auch der ECOFIN-Rat Anfang De- setzung von Basel IV signalisiert, der günsti- zember die Kommission aufgefordert hat, ent- gere KMU-Kredite weiterhin ermöglichen soll. sprechende Überlegungen anzustellen. Auch • Beschleunigung der Arbeit an einer Ka- könnte die 5. Geldwäsche-Richtlinie durch eine pitalmarktunion, um die Finanzierungsquellen direkt anwendbare Verordnung ersetzt wer- für Unternehmen zu diversifizieren und die 4
den. Entsprechende Legislativvorschläge könn- rungen, um sicherzustellen, dass die sich dar- ten von der Kommission Mitte 2020 vorgelegt aus ergebenden Chancen optimal genutzt und werden. Ende März soll ein Geldwäsche-Akti- die neuen Risiken, die sie mit sich bringen kön- onsplan der Kommission veröffentlicht wer- nen, angegangen werden können. den. • Sicherstellung eines gemeinsamen An- satzes mit den Mitgliedstaaten für Kryptowäh- SCHWERPUNKTE DER KROATISCHEN EU-PRÄSIDENTSCHAFT IM FDL-BEREICH Das seit 1. Jänner 2020 den Ratsvorsitz-inne- fiskalischen Auswirkungen der demogra- habende Kroatien hat die folgenden Prioritä- phischen Entwicklung abzumildern ten für den Bereich Finanzdienstleistungen • Förderung eines transparenten, effizien- (FDL) identifiziert: ten und nachhaltigen Steuersystems, das • Förderung von Initiativen, die Reformpro- zum Binnenmarkt beiträgt zesse und Konvergenz zwischen den Mit- • Effizientere und besser ausgestattete gliedstaaten fördern Zolldienste an der Außengrenze der Union • Stärkung der Wirtschafts- und Währungs- union inkl. der internationalen Rolle des Weitere relevante Themen: Euro • Geldwäsche-Prävention und Terrorismus- • Weiterentwicklung der Kapitalmark- finanzierung tunion • FinTechs • Umsetzung von Initiativen, die die Vertie- • Nachhaltige Finanzierung /Green Deal fung des Binnenmarktes unterstützen • Förderung von Maßnahmen und Aktivitä- ten, die darauf abzielen, die negativen BERICHT DER HIGH-LEVEL-WORKING-GROUP ZUR BANKENUNION Anlässlich des Treffens der Eurozonen-Finanz- werden, weitere Analysen und Folgenabschät- minister Anfang Dezember in Brüssel wurde der zungen zu den für RTSE (EU Regulatory Treat- Bericht der von der Eurogruppe eingesetzten ment of Sovereign Exposures) ermittelten Op- High-Level-Working-Group (HLWG) zur Banken- tionen sowie zu der Frage vorzulegen, wie ein union und insb. zur europäischen Einlagensi- europäisches Safe Portfolio aussehen könnte. cherung (EDIS) vorgelegt. Ziel sollte es sein, die Banken dazu anzuregen, ihre Portfolios in Bezug auf Staatsschulden und Die HLWG unterstreicht, dass eine politische andere Vermögenswerte weiter zu diversifizie- Diskussion über die weitere Entwicklung der ren und gleichzeitig die Finanzstabilität zu ge- Bankenunion erforderlich ist. währleisten. Die Arbeiten an den Optionen und Mehrere Initiativen sind laut HLWG notwendig, Kalibrierungen für das RTSE könnten auf darunter u.a. zu EDIS, Bankenabwicklung/Kri- HLWG-Ebene weiter erörtert und auf der senmanagement, Anreize für Banken, ihre Grundlage der oben genannten Ergebnisse und Portfolios zu diversifizieren sowie Maßnahmen anschließend auf der Grundlage von Legislativ- für die grenzüberschreitende Finanzintegra- vorschlägen der KOM, begleitet von einer Fol- tion. genabschätzung, ausgehandelt werden. EDIS: EDIS könnte auf der Grundlage eines Hyb- Zum Krisenmanagement (Bankenabwick- ridmodells basierend auf den bestehenden na- lung): Hier geht es im Wesentlichen um die Dis- tionalen Einlagensicherungssystemen (DGS) kussion der Schaffung eines speziellen europä- und ergänzt durch einen zentralen Fonds zur ischen Insolvenzverfahrens für mittlere und Rückversicherung nationaler Systeme aufge- kleinere Banken, die nicht einer Abwicklung baut werden. Es könnte mit einem Modell zur nach der BRRD unterzogen werden, weil ein Liquiditätsunterstützung nationaler Systeme Bail-in nicht im öffentlichen Interesse liegt. innerhalb noch festzulegender Grenzen begin- Für diese Banken wird in Diskussionen bei- nen und in einer zweiten Phase zu einem Sys- spielsweise vorgeschlagen ein System ähnlich tem übergehen, das eine Verlustdeckung bein- der US-FDIC-Einlagensicherung zu schaffen haltet. bzw. solche Elemente vorzusehen, damit die Anreize für Banken, ihre Portfolios zu diver- Einlagensicherung im Abwicklungsfall nicht nur sifizieren, einschließlich staatlicher Engage- zur Auszahlung von Einlagen, sondern nach ments: Die KOM und die EZB sollen ersucht 5
dem Least-cost-Prinzip auch für einen werter- Zur grenzüberschreitenden Finanzintegra- haltenden Deposit-Transfer zu einer anderen tion: Hier soll die KOM eine Bewertung des der- Bank herangezogen werden kann. Laut HLWG zeitigen Stands der Hindernisse für die weitere sollte die KOM, zusammen mit der EZB und Integration, eine Folgenabschätzung der Aus- dem SRB, ersucht werden, die erforderlichen wirkungen der schrittweisen Beseitigung der Bewertungen durchzuführen. festgestellten Hindernisse und möglicher Ga- rantien vorlegen. FMA- AUFSICHTS- UND PRÜFSCHWERPUNKTE 2020 Die FMA hat im Dezember ihre Prüfschwer- Zu jedem dieser Themenfelder ist eine Reihe punkte für 2020 veröffentlicht. Aufbauend auf konkreter Maßnahmen definiert, mit denen die der mittelfristigen Risikoanalyse 2020 – 2024 Prüfschwerpunkte operationalisiert werden. wurden die Bereiche des Finanzmarktes identi- So werden beispielsweise die Herausforderun- fiziert, die Regulierung und Aufsicht in den gen durch die Digitalisierung unter anderem kommenden Jahren vor besondere Herausfor- dadurch adressiert, dass die Prüfungen im Be- derungen stellen werden. Die FMA mahnt, we- reich IT- und Cyber-Sicherheit gen der eskalierenden Handelskriege und poli- weiterentwickelt werden, die Risiken, die sich tischer Konflikte drohe die Gefahr einer geo- aus der Digitalisierungsstrategie der Unterneh- politischen Rezession. Weiters stellen das an- men ergeben, analysiert und angesprochen haltende Niedrigzinsumfeld, die Umbrüche werden, sowie die digitale Vernetzung von durch den digitalen Wandel, die zunehmende Marktteilnehmern und die daraus resultieren- Gefahr der Geldwäscherei sowie das Übergrei- den Konzentrationsrisiken erhoben und einge- fen der Folgen des Klima-Wandels auf die Fi- dämmt werden. nanzmärkte, Anbieter wie Nachfrager vor große Herausforderungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prävention von Geldwäsche. So haben sich Betreiber Für 2020 hat die FMA folgende Aufsichts- und elektronischer Geldbörsen (Wallets) sowie Prüfschwerpunkte festgelegt: Tausch- und Handelsplattformen von Krypto- •Digitalisierung nutzen, Risiken adressieren. Währungen registrieren zu lassen und die Sorg- •Neue Geschäftsmodelle regulatorisch und faltspflichten zur Prävention der Geldwäsche aufsichtlich begleiten. einzuhalten. •Die „Sauberkeit“ des Finanzplatzes Öster- reich sichern. Im Aufsichtsschwerpunkt Kollektiver Verbrau- •Den Kollektiven Verbraucherschutz weiter- cherschutz wird etwa die Initiative zur Schaf- entwickeln. fung von Kostentransparenz weiterentwickelt, •Die Krisenfestigkeit der Finanzdienstleister der Ansatz der integrierten Vertriebsaufsicht stärken. fortgesetzt sowie der Marktbericht ausgebaut. •Die Governance der beaufsichtigten Unter- nehmen verbessern. GELDWÄSCHE – FM-GWG/WIEREG-NOVELLE Im Rahmen der FM-GwG- und WiEReG-Novelle wie zB ein detailliertes Unternehmensorgani- zur Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie ist gramm). Das schafft Vorteile für Unternehmen es gelungen das sogen. „Compliance-Package“ wie Banken, weil im Sinne eines One-Stop- zu verankern. Die neuen Regeln gelten seit Shop-Prinzips die Unterlagen beim Register 10.1.2020, bis auf die Regelungen zum Com- auch für andere Banken erhältlich sind, wenn pliance-Package, die am 10.11.2020 in sie mit dem Unternehmen kontrahieren. Die Kraft treten. Auch der vereinfachte Zugang Unterlagen wären generell 1 Jahr gültig, an- zum Register via Webservice wird bereits seit ders als derzeit, wo die Unterlagen nicht älter Jänner 2020 angeboten. als 6 Wochen alt sein dürfen. Insbesondere wird der Zugang zum Register Das Compliance-Package schafft für berufsmä- über den sogen. Webservice vereinfacht, so- ßige Parteienvertreter die (freiwillige) Mög- dass man nicht mehr mit den persönlichen Fi- lichkeit die für die Eruierung des wirtschaftli- nanz-Online-Zugangsdaten in das Register ein- chen Eigentümers ohnedies notwendigen Doku- steigen muss. Das BMF hat hier Infoveranstal- mente beim Register der wirtschaftlichen Ei- tungen für die Banken abgehalten, um die spe- gentümer hochzuladen (samt weiteren Infos ziellen Anforderungen und Features für den 6
Webservice zusammen mit der Bundessparte neuer Geschäftsbeziehung einen Register- zu diskutieren. auszug einzuholen kritisch gesehen, weil man sich als verpflichtetes Unternehmen auch wei- POSITION der Bundessparte terhin – obwohl die Datenqualität des Registers Die Verbesserung der Datenqualität und User- angehoben wird – nicht auf die Daten im Regis- Freundlichkeit des Registers der wirtschaftli- ter verlassen kann. chen Eigentümer werden begrüßt. Vor allem das Compliance-Package ist positiv zu beurteilen. Andererseits wird die Verpflich- tung der Banken und Versicherungen bei BANKENAUFSICHT KONSULTATION ZUR SÄULE 3-OFFENLEGUNG GEMÄß CRR Die EBA führt derzeit eine Konsultation zu ei- Rahmenwerk zur Offenlegung der Säule 3, das nem neuen umfassenden technischen Durch- die Umsetzung durch die Institute erleichtern führungsstandard (ITS zur Offenlegung nach und die Klarheit für die Informationsnutzer Teil acht der CRR) für die Offenlegung von Fi- verbessern soll. nanzinstituten durch, um die Marktdisziplin zu fördern. POSITION der Bundessparte Die Harmonisierungs- und Effizienzbestrebun- Damit ist beabsichtigt von einem silobasierten gen in der EU-Rechtsetzung im Meldewesen Ansatz mit verschiedenen Produkten für die werden grundsätzlich begrüßt. Jedoch wird Offenlegungspolitik auf einen umfassenden der Mehrwert der umfangreichen Säule-3-Be- ITS überzugehen. Es implementiert auch regu- richte im Vergleich zu den Kosten ihrer Erstel- latorische Änderungen, die durch die CRR2 lung und Abrufzahlen kritisch hinterfragt. eingeführt wurden und passt den Offenle- gungsrahmen an internationale Standards an. Der umfassende ITS bietet ein vollständiges NON PERFORMING LOANS (NPL) Für seit 26. April 2019 ausgereichte notlei- Weitere Legislativvorschläge der Kommission dende Kredite ist für Banken eine vollständige Das ursprünglich von der Kommission veröf- verpflichtende Mindestdeckung (Backstop) vor- fentlichte NPL-Paket zum Abbau notleidender geschrieben: Kredite sieht neben dem Backstop folgende - Für unbesicherte NPLs muss binnen 3 Jahren Maßnahmen vor, über die noch verhandelt vollständig Rückstellung gebildet werden; wird: - Für sonstige besicherte NPLs binnen 7 Jah- - Ermöglichen der beschleunigten außerge- ren; richtlichen Realisierung von besicherten - Für mit Immobiliensicherheiten besicherte Krediten (Angleichung der nationalen Insol- NPLs binnen 9 Jahren. venzrechte in diesem Bereich). Hier hat sich der Rat Ende November auf eine gemeinsame Sofern die durch den „Backstop“ geforderte Position für die Trilogverhandlungen mit dem Mindestdeckung nicht erfüllt ist, muss das EU-Parlament geeinigt. Das neue Verfahren Institut die Differenz zur gebildeten Risikovor- soll nicht für Konsumentenkredite bzw. Kre- sorge direkt vom harten Kernkapital abziehen. dite, die mit dem Hauptwohnsitz besichert sind, Anwendung finden. Weiters wird eine Unbeschadet der Notwendigkeit, das NPL- Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und Bank Problem in Europa in den Griff zu bekommen, zum Zeitpunkt der Kreditunterzeichnung als NPL-Altbestände zu reduzieren und den Aufbau Voraussetzung für die Anwendung des neuen von NPLs in der Zukunft hintanzuhalten, sind Verfahrens vorgesehen. Sobald das EU-Parla- mögliche negative Konsequenzen für die Un- ment seine Position abgestimmt hat, können ternehmensfinanzierung hervorzuheben. Die die Trilogverhandlungen starten, wobei das EP zusätzliche Kapitalbelastung durch den „Back- den Legislativvorschlag in zwei Teile aufgeteilt stop“ kann negative Auswirkungen auf die Kre- hat (Kreditdienstleister und Kreditkäufer ei- ditvergabepraxis haben. nerseits und beschleunigte außergerichtliche 7
Realisierung von Sicherheiten (AECE) anderer- Aufsicht und in der EZB-Pressemitteilung vom seits). Zum Teil betreffend Kreditdienstleister Juli 2018 mitgeteilt. Die EZB hat allen SIs ein und Kreditkäufer gibt es im ECON-Ausschuss Zieldatum gesetzt, bis zu dem sie ihre NPLs bereits einen Berichtsentwurf, über den am vollständig über Rückstellungen abdecken 17.2.2020 abgestimmt wird. Zum AECE-Teil müssen, dem Vernehmen nach müssen die Ban- gibt es derzeit noch keinen Zeitplan im EP. ken je nach Kategorisierung diese Vorgaben bis - Weiterentwicklung von Sekundärmärkten 2023 bzw. 2026 einhalten. für notleidende Kredite: Vereinfachung des grenzüberschreitenden Handels mit NPLs. Hier EBA-NPL-Leitlinien besteht von Seiten des Rates bereits ein Ver- Darüber hinaus gelten seit 30. Juni 2019 die handlungsmandat. Das EP konnte sich in der EBA- Guidelines on management of non-perfor- letzten Legislaturperiode nicht einigen, sodass ming and forborne exposures, zu denen sich nun ein neuer Berichterstatter bestellt werden die FMA compliant erklärt hat. Die Leitlinien muss und die Aufnahme von Trilogverhandlun- bündeln Bestimmungen aus den Bereichen CRD gen daher noch einige Zeit dauern wird. IV, CRR und Rechnungslegung zum Thema NPE- Management. Jene Kapitel, die Empfehlungen EZB-NPL-Leitfaden hinsichtlich der Festlegung einer NPL-Abbaus- Auch die EZB hatte bereits im März 2018 ihr trategie und einer damit notwendigen Gover- Addendum zum NPL-Leitfaden veröffentlicht, nance und Ablauforganisation enthalten, rich- das für signifikante Banken gilt und basierend ten sich primär an Kreditinstitute, die eine auf einem Säule-II-Ansatz teilweise strengere NPL-Quote von über 5 % zum Stichtag Vorgaben – in Form von „unverbindlichen“ auf- 31.12.2018 aufweisen oder seitens der Aufsicht sichtsbehördlichen Erwartungshaltungen zur Einhaltung dieser Teile des Leitfadens an- (ebenfalls nur für neue NPLs, jedoch auch Alt- gehalten wurden. Die übrigen Kapitel der Leit- kredite, die erst kürzlich als NPL klassifiziert linien richten sich an alle Kreditinstitute. Bei wurden, fallen darunter) - normiert. Ende Au- der Berechnung der NPL/NPE-Quote ist die gust 2019 wurde ein überarbeiteter NPL-Leit- entsprechende Definition aus der Durchfüh- faden von der EZB veröffentlicht, der mit den rungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kom- neuen Säule 1 – Vorschriften in der CRR abge- mission vom 16. April 2014 maßgeblich. Die stimmt ist. Der Umfang der aufsichtlichen Er- Einhaltung des Leitfadens wird im Rahmen des wartungen der EZB beschränkt sich nun auf tourlichen SREP-Prozesses evaluiert. Darüber neue NPL, die aus vor dem 26. April 2019 auf- hinaus hat die EBA klargestellt, dass NPLs des genommenen Krediten stammen und nicht der Handelsbuchs von der Anwendung der Leitli- NPL-Behandlung gemäß Säule 1 unterliegen. nien ausgeschlossen sind. Seit 31. Dezember Die aufsichtlichen Erwartungen für den Be- 2019 gelten die EBA-NPL-Offenlegungs-Leitli- stand an NPL (zB Kredite, die am 31. März 2018 nien, zu denen sich die FMA im Juni compliant als NPL klassifiziert wurden) bleiben unverän- erklärt hat. dert, wie in den an die Banken gerichteten Schreiben zur Überprüfung und Bewertung der BASEL III – CRR-REVIEW Die Umsetzung der geänderten Richtlinien CRD • Gesetzliche Regelung bzgl. außeror- und BRRD in nationales Recht (BWG und BaSAG) dentlicher Kündigungsrechte hat bis 28. Dezember 2020 zu erfolgen. Die CRR • Umsichtige nationale Implementierung und die SRM-VO werden grundsätzlich ab 28. von Verkaufsbeschränkungen nachrangiger be- Juni 2021 gel-ten. rücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten an Kleinanleger (Art 44a BRRD II) Insb. zu den Wahlrechten der BRRD (etwa zu • Ausnahme von Instituten, die nicht von MREL) und CRD V wurden Anliegen an BMF und erheblicher Bedeutung gemäß § 5 Abs. 4 BWG FMA herangetragen. Damit soll eine prakti- sind, von sämtlichen MREL-Anforderungen kable Umsetzung in Österreich gewährleistet • Bestandschutz für bereits emittierte werden. und für MREL-Zwecke anrechenbare Instru- mente Die Hauptanliegen der Bundessparte zur BRRD- • Keine Doppelunterlegung von etwaigen und zur CRD-Umsetzung betreffen folgende systemischen Risiken bei Instituten und Anpas- Themengebiete: sungen beim Systemrisikopuffer • Anpassung der Gläubigerhierachie auf- • Anpassungen der Betragsschwellen bei grund von Änderungen beim Bail-in der Gewährung variabler Vergütung 8
• Anpassung der Bestimmungen über die alle EBA-Standards und Leitlinien dargestellt Einrichtung eines Prüfungsausschusses ist. Insgesamt sehen die geänderten Rechts- texte für die EBA ca. 100 Mandate für Level 2 Darüber hinaus hat die EBA Ende November Texte vor, bei einigen insb. zu MREL wird es ihre Roadmap zu den Level 2 Texten auf Basis wohl Verzögerungen geben. der CRR-Review-Texte (CRR, CRD und BRRD) veröffentlicht, worin der genaue Zeitplan für ANTI-ZYKLISCHER KAPITALPUFFER Auf Basis des § 23a BWG wird der FMA die Be- bilienpreisanstiege in der Vergangenheit kein fugnis eingeräumt, aufgrund von antizykli- damit verbundenes übermäßiges Kreditwachs- schen Risiken zusätzliche Eigenmittelanforde- tum beobachtet werden konnte.“ Vor diesem rungen für Banken in Form eines Kapitalpuffers Hintergrund besteht auch weiterhin keine Not- zu verhängen. Das Finanzmarktstabilitätsgre- wendigkeit für die Verhängung eines antizykli- mium (FMSG) hat der FMA im Juni 2019 emp- schen Kapitalpuffers. fohlen, keinen solchen antizyklischen Kapital- puffer zu verhängen. Diese Beurteilung wurde In Deutschland hat der Ausschuss für Finanzsta- auch in der Sitzung des FMSG vom 13. Dezem- bilität der Aufsichtsbehörde BaFin 2019 emp- ber 2019 aufrechterhalten. fohlen, einen anti-zyklischen Kapitalpuffer iHv 0,25% festzusetzen. Die BaFin ist dieser Emp- Der Hauptindikator, in den das Kreditvolumen fehlung gefolgt. Der Puffer muss von allen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt ein- deutschen Banken ab dem 1.7.2020 vorgehal- geht, sei laut FMSG negativ und zeige daher ten werden. kein exzessives Kreditwachstum an. Das FMSG hat in der Vergangenheit auch bestä- tigt, dass selbst "in Zeiten der stärksten Immo- SYSTEMRISIKOPUFFER Obwohl sich seit der Einführung des Kapitalpuf- Weiters gibt es auch eine Unverhältnismäßig- fers für im Inland systemrelevante Banken (O- keit des O-SII-Puffers im Vergleich zum G-SII- SII-Puffer) und des Systemrisikopuffers zur Ab- Puffer, der Institute mit erheblich größerer in- deckung von langfristigen systemischen Risiken ternationaler Verflechtung und systemischen (§§ 23c und 23d BWG) sowohl die Systemrisiko- Risiken in den Eigenmittelanforderungen rela- lage für den österreichischen Bankensektor als tiv bevorzugt – jedenfalls in der derzeitigen auch dessen Widerstandsfähigkeit deutlich ver- Praxis der Aufsichtsbehörden in der EU. Denn bessert haben, wurden diese beiden Puffer gem. G-SII-Liste des FSB vom November 2019 nicht wesentlich abgesenkt – abgesehen von haben 60% der G-SIIs einen G-SII-Puffer in Höhe der Absenkung im Zuge der Festsetzung der von 1%, 30% der G-SIIs einen Puffer in Höhe von SREP-Quoten durch den SSM im September 1,5%, nur 7% einen Puffer in Höhe von 2% und 2015. lediglich eine Bank einen Puffer in Höhe von 2,5%. Österreichische O-SIIs müssen jedoch ei- Auch im Hinblick auf die zukünftig auf die Ban- nen Puffer iHv 2% vorhalten. Zudem haben G- ken zukommenden, zusätzlichen Kapitalanfor- SIIs aufgrund ihrer internationalen Tätigkeit ei- derungen, etwa der Sustainable Finance-Legis- nen erweiterten Kreis an Investoren für den lativakte - und auch nachdem andere nationale mit der höheren CET1 Anforderung einherge- Zusatzbelastungen wie die Stabilitätsabgabe henden Kapitalbedarf. nach wie vor die Wettbewerbsfähigkeit öster- Gemäß des neu gefassten Art 133 Abs 1 CRD V, reichischer Banken schwächen – ist die Höhe der bis spätestens Ende 2020 im BWG umzuset- der Kapitalpuffer nicht gerechtfertigt. zen ist, entfällt die Mindesthöhe für den Sys- temrisikopuffer (derzeit: 1 % gemäß § 23d Abs Nachdem die risikogewichteten Aktiva in Ös- 1 erster Satz BWG). Vor diesem Hintergrund terreich besonders hoch sind (aufgrund stren- sollte auch im § 23d BWG die Mindesthöhe von ger Anforderungen der Aufsicht an IRB-Ban- 1 % entfallen, vor allem da sich sowohl die Sys- ken), sind auch die Puffer in Österreich (bei temrisikolage als auch die Widerstandsfähig- den IRB-Banken) höher, als beispielsweise in keit des österreichischen Bankensektors seit einem anderen EU-Mitgliedstaat, weil der Puf- der Einführung des Pufferregimes signifikant fer im Verhältnis zu den RWAs berechnet wird. verbessert haben. 9
Die Systemrisikopuffer und die OSII-Puffer sol- werden. Aufgrund der sich ändernden Rah- len 2020 evaluiert werden. Dabei sollen die menbedingungen wird auch die makropruden- neuen Regelungen zu den makroprudenziellen zielle Strategie des FMSG 2020 entsprechend Kapitalpuffern gemäß der CRD V unter Vermei- adaptiert werden. dung von Klippeneffekten berücksichtigen EBA-ARBEITSPROGRAMM 2020 Die EBA hat im Oktober ihr Arbeitsprogramm (iii) weitere Schritte in Richtung eines ge- für 2020 veröffentlicht. Darin werden die fol- meinsamen Data Hub und Effizienzsteigerung genden sechs strategischen Fokusthemen ge- des Meldewesens, nannt: (iv) Geldwäscheprävention, (i) Ausarbeitung der Standards und Leitli- (v) Weiterentwicklung von finanzieller In- nien zum CRR-Risk Reduction Package, das ab novation und Nachhaltigkeit und Ende 2020 bzw. Mitte 2021 gelten wird sowie (vi) Förderung eines operationellen Rah- Vorarbeiten zu Basel IV, mens für die Bankenabwicklung. (ii) Weiterentwicklung von Methodologien und Instrumenten hinsichtlich aufsichtlicher Konvergenz und Stress Testing, EBA-STRESSTESTMETHODOLOGIE 2020 Die EBA hat Anfang November die Methodolo- Der Stresstest wird im Jänner 2020 starten. Die gie für den Stresstest 2020 sowie die diesbe- ersten Ergebnisse sind bis Anfang April 2020, züglichen Templates veröffentlicht. Ähnlich die finalen Ergebnisse sind dann bis Mitte Juli wie der letzte Stresstest in 2018 wird der an EBA zu übermitteln. Die Ergebnisse werden Stresstest in 2020 wieder eine Bottom-up-Exer- am 31. Juli 2020 veröffentlicht. cise, mit einer statischen Bilanzannahme. Die unterschiedlichen Stressszenarien betreffen alle Risikoarten. EBA RISK DASHBOARD Die EBA hat Anfang Jänner 2020 ihren regel- Die NPL-Quote ist von 3% auf 2,9% leicht zu- mäßigen Risikobericht über den europäischen rückgegangen. Einige Banken erwarten eine Bankensektor (Risk Dashboard) veröffentlicht. Verschlechterung der Asset-Qualität, insbe- Während die Kapitalposition der EU-Banken sondere bei Krediten an KMUs und Commercial stabil bleibt und die Asset-Qualität sich ver- Real Estate. bessert hat, reduziert sich die Profitabilität Der Return on Equity (RoE) ist im 3Q2019 auf im 3Q2019. Der Outlook ist zudem negativ. Die 6,6% zurückgegangen (um 40 Basispunkte im durchschnittliche CET1-Quote beträgt nach Vgl. zum 2Q2019). Die EBA-Daten zeigen wei- wie vor 14,4% (fully loaded), wobei der abso- ters, dass viele Banken hinsichtlich der Profi- lute Anstieg an Kapital durch den Anstieg des tabilität skeptisch sind. Auf der Liability-Seite Risikoexposures kompensiert wurde. Die Bi- wird vor allem die Emission von Bail-in-fähigen lanzsummen der Institute wurden weiter aus- Anleihen als Herausforderung gesehen. gedehnt, was insbesondere auf mehr Kredite zurückzuführen ist. EBA GUIDELINES ON ICT AND SECURITY RISK MANAGEMENT Ende November hat die EBA ihre neuen Leitli- fest. Die Guidelines formulieren die aufsichts- nien zu ICT und Security Risk Management ver- behördliche Erwartungshaltung hinsichtlich In- öffentlicht, die ab 30. Juni 2020 gelten wer- ternal Governance, Information Security Re- den. Die Leitlinien legen Anforderungen an das quirements, ICT operations, Project and Risikomanagement von Informations- und Com- Change management und Business Continuity munication Technology (ICT) in den Banken Management. Auch die Beziehung zu sogen. Payment Service Users (PSUs) wird durch die 10
Leitlinien abgedeckt. Die Leitlinien basieren Die bisherigen EBA-Leitlinien on security mea- auf Art. 74 CRD und Art. 95 (3) PSD2. sures for operational and security risks under PSD2 (EBA GL/2017/17) wurden in die gegen- ständlichen Leitlinien integriert. EINHEITLICHER AUFSICHTSMECHANISMUS (SSM) Review der Internen Modelle (TRIM) Quality Review der bulgarischen Banken durch Anfang Juli 2019 wurden die weiteren Teile des die EZB durchgeführt. Bei zwei bulgarischen TRIM-Guide, die sich mit Credit Risk, Market Banken wurde eine Kapitallücke festgestellt, Risk und Counterparty Credit Risk beschäfti- die vor dem Beitritt zum SSM zu schließen ist. gen, veröffentlicht. Zum aktuellen Stand zu Im Sommer hat auch Kroatien den geplanten TRIM wurde im April auch ein detailliertes Beitritt zum Wechselkursmechanismus der Eu- Schreiben der EZB auf der SSM-Website veröf- rozone sowie zum Abschluss einer Close Coope- fentlicht. Vor-Ort-Prüfungen bei IRB-Banken ration mit dem SSM bekannt gegeben. Die wei- wruden bis Ende 2019 durchgeführt. Ein Ab- teren Schritte der EZB, inkl. Asset Quality Re- schluss des TRIM-Projekts wird für das 1Q2020 view der kroatischen Banken, werden ca. ein erwartet. Jahr dauern und sollten noch im September be- ginnen. Cyber-Attacken Plattform (TIBER) Auch in Schweden gibt es Überlegungen der Die EZB hat zusammen mit den nationalen Be- Bankenunion beizutreten. hörden eine sogen. Threat Intelligence-based Ethical Red Teaming (TIBER) Plattform aufge- Neue SI-Liste setzt, mit der Cyber-Attacken auf Banken si- Anfang Dezember hat die EZB die neue Liste muliert werden können. Diese Simulationen der Institute veröffentlicht, die sie als signifi- geben auch den beaufsichtigten Banken einen kant beurteilt und die insofern ihrer direkten Überblick über ihre Stärken und Schwächen Aufsicht unterstehen. Die Anzahl der signifi- hinsichtlich ihrer IT-Infrastruktur. kanten Institute (SI) ist von 119 in 2019 auf 117 in 2020 zurückgegangen, bedingt durch Um- Bulgarien und Kroatien treten Bankenunion strukturierungen und einen Konzessionsent- (SSM und SRB) bei, Schweden überlegt zug. Durch den Brexit kommen jedoch einige Bulgarien hat bereits 2018 einen Antrag für SIs dazu, die ihren Hauptsitz von UK in die Eu- eine sogen. Close Cooperation mit dem SSM ge- rozone verlegt haben (UBS Europe SE, J.P. Mor- stellt, nachdem es auch dem Wechselkursme- gan AG, Morgan Stanley Europe Holding SE und chanismus der Eurozone (als Vorstufe zum Eu- Goldman Sachs Bank Europe SE). robeitritt) beitreten will. Dazu wurde ein Asset EBA-GUIDELINES ZUR KREDITVERGABE In der Stellungnahme der Bundessparte zu Leit- Die Guidelines machen Vorgaben für die Inter- linien zur Kreditvergabe und zum fortlaufen- nal Governance Arrangements für die Kredit- den Monitoring von Krediten wird insbesondere vergabe und das fortlaufende Monitoring. Die vor der übertriebenen Vermengung von auf- Guidelines formulieren auch Vorgaben für die sichtsbehördlichen und konsumentenschutz- Bonitätsbeurteilung. Darüber hinaus finden rechtlichen Aspekten gewarnt. Eine Anwen- auch ESG-Faktoren (environmental, social and dung auf den Bestand kann nicht akzeptiert governance) sowie AML-Aspekte Berücksichti- werden. Auch sollte das Proportionalitätsprin- gung. Auch Ausführungen zum Pricing und zur zip noch stärker in den Leitlinien Berücksichti- Bewertung von Immobilien sind enthalten. gung finden. Erstmalig werden Vorgaben von EBA formu- Die Guidelines sind ein Resultat des EU-Council liert, die sich an Anbieter von Konsumentenk- Action Plan on tackling the high level of non- rediten nach der Konsumentenkredite-RL performing exposures (NPLs) aus 2017. Die Gui- (CCD) und sogen. Non-bank mortgage credit delines basieren insb. auf Art. 74 und 79 CRD providers basierend auf der Wohnimmobilienk- (interne Unternehmensführung und Kreditri- redit-RL (MCD) richten. siko) und sollen ab 30. Juni 2020 gelten. 11
Dieser erweiterte Kompetenzbereich der EBA Mit den vorliegenden Guidelines werden die ist das Resultat des sogen. ESA-Review, dessen bestehenden EBA-Guidelines on creditworthin- neue Regelungen im Jänner 2020 in Kraft tre- ess assessments under the MCD ten werden. (EBA/GL/2015/11) von 2015 ersetzt. ABWICKLUNGSPLANUNG - MREL Arbeitsprogramm des SRB und Konsultation Der Beitragszyklus 2020 weist keine wesentli- zu Guidance-Dokument chen Neuerungen im Vergleich zum Vorjahr Auch der Einheitliche Abwicklungsausschuss auf. (SRB) hat Ende Oktober sein Arbeitsprogramm für 2020 veröffentlicht. Darin werden Massnah- Institute in der Zuständigkeit des SRB men beschrieben, wie der SRB die Abwick- Für zwei Kreditinstitute erfolgte die erstmalige lungsfähigkeit der Banken verbessern will. Zu- MREL-Vorschreibung mittels FMA-Umsetzungs- dem wird erwähnt, dass der Abwicklungsfonds bescheiden 2019. Es handelt sich dabei um In- 2020 ein Volumen von 41 Mrd. EUR erreichen stitute ohne Resolution College. Für die übri- wird. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des SRB gen österreichischen KI-Gruppen in der Zustän- wird die zukünftige Anwendung der neuen digkeit des SRB sollen die MREL-Erfordernisse MREL-Vorgaben durch die BRRD II sein. nach Abschluss der Joint Decisions im Rahmen der Resolution Colleges vorgeschrieben wer- Bis Anfang Dezember lief eine Konsultation des den. Für den Großteil der KIs wird dies mittels SRB zum Guidance-Dokument „Erwartungen an FMA-Umsetzungsbescheiden im 1. Quartal 2020 Banken“ im Hinblick auf ihre Abwicklungsfähig- erfolgen. keit, wozu auch die Bundessparte eine Stel- lungnahme eingebracht hat. Institute in der Zuständigkeit der FMA Die erstmalige bescheidmäßige MREL-Vor- Im 1Q2020 soll die neue MREL-Policy des SRB schreibung ist für 16 KIs auf konsolidierter einer Konsultation unterzogen werden. Ebene nach Abschluss des Abwicklungspla- Beiträge an den Abwicklungsfonds nungszyklus 2018 im Juni 2019 erfolgt. Zwecks Die FMA hat Ende Oktober Informationen zum Überwachung der fortlaufenden Einhaltung der Beitragszyklus 2020 zum Single Resolution MREL wurde diesen KIs Ende Juli 2019 eine Fund (SRF) auf ihrer Homepage unter folgen- quartalsweise MREL-Meldeverpflichtung aufer- dem Link zur Verfügung gestellt: legt. Die erstmalige Übermittlung hatte zum https://www.fma.gv.at/bankenabwicklung- Stichtag 30. September 2019 bis zum 31. De- in-oesterreich/abwicklungsfonds/ zember 2019 zu erfolgen. KAPITALMARKTRECHT SUSTAINABLE FINANCE positive Vorhaben im Regierungsprogramm Prüfung einer „Bürger-Stiftung Klima- Im Regierungsprogram finden sich positive schutz“: Für Private sollen Anreize schaf- Vorhaben zur Incentivierung der „nachhalti- fen werden in den Klimaschutz zu inves- gen“ Finanzierung. tieren; Einführung eines „Green Supporting Fac- In einem eigenen Kapitel „Umsetzung einer tor“ auf EU-Ebene. Hierbei wird ein zent- Green Finance-Agenda“ werden unter ande- rales Anliegen der Bundessparte aufge- rem folgende Projekte hervorgehoben: griffen; KESt-Befreiung für ökologische/ethische Schaffung von geeigneten Rahmenbedin- Investitionen. gungen für die Mobilisierung von pri- vatem Kapital für Klimaschutz; Entwicklungen auf EU-Ebene Auflage von Green Bonds durch die ÖBFA, Die EU hat sich zur Umsetzung des Pariser Kli- damit sich institutionelle Investoren und maschutzabkommens zum Ziel gesetzt, dass die Bevölkerung an der Klimawende be- jährlich € 250 Mrd. zusätzliches Kapital nach- teiligen können; haltigen Zwecken zufließt. Die Ziele und Vor- gaben werden wohl im Lichte des EU Green Deals nochmals zeitnah nach oben revidiert. 12
Taxonomie-Verordnung – grundsätzliche Ei- Rechtsakte definiert. Die Kommission wird nigung von einer technischen Sachverständigen- Der Anfang Dezember erreichte Kompromiss gruppe, der "Plattform für nachhaltige Finan- zur Taxonomie-Verordnung war in Teilen von zierungen", unterstützt. Die Plattform wird Mitgliedstaaten abgelehnt worden - insbeson- die Kommission auch darüber informieren, ob dere der geplante Umgang mit Atomkraft und es notwendig ist, andere Ziele anzugehen und Gas. ihre Auswirkungen im Hinblick auf potenzielle Kosten und Nutzen ihrer Anwendung zu analy- Ende Dezember kam es letztendlich zu einer sieren. Darüber hinaus wird die Kommission endgültigen Einigung im Trilog. Der nunmehr von einer Sachverständigengruppe beraten, finale Rechtstext wurde sowohl vom Rat als die sich aus den Sachverständigen der Mit- auch EU-Parlament gebilligt. gliedstaaten zusammensetzt und sich mit der Angemessenheit der technischen Screening- Unter anderem ist vorgesehen, dass für alle Kriterien und dem Ansatz der Kommission in Produkte eine „Taxonomie-Offenlegung“ im Bezug auf diese Kriterien befasst. Zusammenhang mit den Vorgaben zur vorver- traglichen/periodischen Offenlegung gemäß Die Taxonomie für den Klimaschutz soll bis Disclosure-Verordnung erfolgen soll: Ende 2020 festgelegt werden, um ihre voll- für „nachhaltig vertriebene Produkte“ ständige Anwendung bis Ende 2021 sicherzu- gemäß Art 4α („environmentally sustain- stellen. Für die vier anderen Ziele sollte die able investments“) bzw Art 4β („financial Taxonomie bis Ende 2021 festgelegt sein, um products that promote environmental sie bis Ende 2022 anwenden zu können. characteristics“) für andere Finanzprodukte ist gemäß Art Nächste Schritte 4γ ein Statement zu veröffentlichen, wo- Die neuen Regeln müssen vom Rat und vom nach die EU-Taxonomie-Kriterien nicht Parlament nach der rechtlichen und sprachli- berücksichtigt werden. chen Überarbeitung des Textes noch förmlich angenommen werden. Gemäß vorliegenden In- Zudem werden Unternehmen, die (gemäß Art formationen ist dies im Europäischen Parla- 19a bzw 29a) Non-Financial-Reporting Direc- ment noch für Jänner 2020 im ECON/ENVI-Aus- tive (Richtlinie 2013/34/EU) nicht-finanzielle schuss und anschließend im Plenum geplant. Informationen zu veröffentlichen haben, (in Art 4δ) dazu verpflichtet im diesbezüglichen weitere EU-Verordnungen Bericht weitere Daten zum „nachhaltigen“ Folgende Rechtstexte wurden bereits im EU- Anteil bei Umsatz/Investitionen/Ausgaben Amtsblatt veröffentlicht: offenzulegen. Änderung der Benchmark-Verordnung (bereits in Kraft getreten) Das finale Abkommen behält das Konzept bei, Offenlegungsverordnung (Inkrafttreten eine neutrale Haltung gegenüber verschiede- am 10.3.2021). nen Energieformen einzunehmen, sofern diese einen geringen Treibhausgasausstoß aufwei- Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der sen. Die Taxonomie wird auch zwei Unterkate- CRD/CRR gorien von "Ermöglichungs-" und "Übergangs- Im CRR/CRD-Package sind folgende EBA-Man- aktivitäten" beinhalten. Es besteht die Ver- date enthalten: pflichtung, für jedes Finanzprodukt den Anteil • Report zur Frage, ob ESG-Kriterien im anzugeben, der in die Ermöglichungs- und SREP berücksichtigt werden sollen (Art 98 CRD Übergangsaktivitäten investiert wurde. Inves- V) titionen in Kohle und andere feste Brennstoffe • Offenlegungsverpflichtung betreffend werden nicht als ökologisch nachhaltig angese- ESG Risiken (Art 449 CRR II) hen. Die beiden Stromerzeugungsarten Atom- • Report, ob eine spezielle Behandlung kraft und Gas wurden aus der Kategorie "rein von Risikopositionen im Zusammenhang mit grüne Produkte" ausgeschlossen, prinzipiell ökologischen und sozialen Zielen gerechtfer- aber nicht aus anderen, weniger strikten Kate- tigt wäre. gorien des neuen Klassifizierungssystems. Die Kommission adressiert das Thema Auf dieser Grundlage wird die Kommission be- Sustainable Finance auch im Zuge der Konsul- auftragt, die tatsächliche Klassifizierung zu tation zur Basel IV-Umsetzung der EU (siehe erstellen, indem sie für jedes relevante Um- dazu oben). Im Rahmen des Basel IV-Hearings weltziel bzw. jeden relevanten Sektor techni- der EU-Kommission im November hat Kommis- sche Screening-Kriterien in Form delegierter sar Dombrovskis darauf hingewiesen, dass die 13
EU-Kommission derzeit intensiv eine mögliche Der Leitfaden soll an die bereits veröffent- Einführung eines „Green Supporting Factors“ lichte Guidance der Bafin (Deutschland) und evaluiert. FCA (Vereinigtes Königreich) angelehnt wer- FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltig- den. keitsrisiken Die FMA plant die Veröffentlichung eines Leit- Eine Konsultation ist für das 1. Quartal 2020 fadens zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisi- geplant und mit einer finalen Veröffentlichung ken. Ziel ist dabei vor allem, Know-How ge- ist demnach im 2. Quartal 2020 zu rechnen. sammelt praktisch aufzubereiten und einen ak- tuellen Überblick zu Tools und Methoden, die zur Identifikation, Messung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken am besten (als „Good Practices“) geeignet sind, zu geben. INITIATIVE ECOLOGICAL LITERACY DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR NACHHAL- TIGKEIT UND TOURISMUS Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Weiterbildung. Ecological Literacy wird als Tourismus (BMNT) hat eine Initative „Ecologi- wichtige Basis für eine zukunftsfähige und cal Literacy“ gestartet. In einem ersten Work- nachhaltige Finanzwirtschaft, die der Stärkung shop der Focal Group ‚Green Finance‘ wurde der Handlungs- und Entscheidungskompetenz ‚Ecological Literacy‘ als ein zentraler Hand- zur Bewältigung künftiger Anforderungen (zB lungsbereich identifiziert. Weiter haben in ei- EU Regulierungen zu Taxonomy, Disclosures ner Stakeholderbefragung des Forschungspro- und Benchmarks) dient, gesehen. jekts RiskFinPorto – Analysis of Carbon Risks in Financial Markets and Austrian Portfolios mehr Das BMNT hat einen sehr ambitionierten Zeit- als 80% der Befragten angegeben, dass sie der plan: Auch qualitätsgesicherte Schulungsin- Weiterbildung zu Folgen des Klimawandels und halte sollen erarbeitet werden, die in weiterer Handlungsoptionen des Finanzsektors hohe Be- Folge von bestehenden Weiterbildungseinrich- deutung beimessen. tungen (bspw. Akademien der Banken und Ver- sicherungen) in deren Schulungspro- Capacity Building wird seitens des BMNT als gramme/Lehrpläne übernommen werden Ziel definiert. Inhaltlich bedeutet dies den (Stichwort: Training of Trainers). Auf- und Ausbau von Wissen zu Klimawandel und ökologischen Themen sowie Wechselwir- kungen mit dem Finanzsektor, die systemati- sche Integration dieses Wissens in Aus- und COVERED BONDS (PFANDBRIEFE) Im November 2019 wurden die Covered Bonds- derungen, die alle in der EU vermarkteten RL und -VO im Rat formell angenommen und Covered Bonds erfüllen müssen. am 18. Dezember 2019 im Amtsblatt der EU Die Bundessparte drängt weiterhin auf eine veröffentlicht. Die Umsetzung der Covered Vereinheitlichung des Rechtsbestandes in Ös- Bonds Richtlinie in den Mitgliedstaaten hat in- terreich, damit die hohe Marktakzeptanz und nerhalb von zwei Jahren zu erfolgen. das gute Rating der österreichischen Pfand- Ziel des neuen rechtlichen Rahmens ist die briefe in Zukunft abgesichert werden kann Festlegung von Mindestharmonisierungsanfor- PRIIPS-VERORDNUNG – REVIEW DES KID (KEY INFORMATION DOCUMENT) Die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) ha- Die Ziele der Überprüfung sind: ben eine Konsultation zu Änderungen beste- • Behandlung von Problemen, die von Interes- hender Vorschriften durchgeführt, auf denen sengruppen und Aufsichtsbehörden seit der das Basisinformationsblatt (KID) für verpackte Einführung des KID im Jahr 2018 festgestellt Anlageprodukte für Privatkunden und Versi- wurden. cherungsunternehmen (PRIIPs) basiert. 14
• spezifische Änderungen, damit die Regeln Position der Bundessparte auf Investmentfonds angewendet werden kön- Die Intention der ESAs, im Rahmen des zu nen, die voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 ändernden Level 2-Rahmen pragmatische ein KID erstellen müssen. Verbesserungen vorzunehmen, ist zu begrüßen. Die Änderungen sollten jedenfalls Das Konsultationspapier enthält seitens der auf einmal implementiert werden, um ESA Änderungsvorschläge zu folgenden The- mehrfachen/andauernden Umsetzungsauf- menbereichen: wand und „Zwischenlösungen“ zu vermeiden. • Darstellungen, was der Privatanleger als Ge- genleistung für seine Investition erhalten Bei den Performance-Szenarien sollte, wie im könnte (Performance-Szenarien); Konsulationspapier zur Diskussion gestellt, • Angaben zu den Investitionskosten; eine verständlichere Darstellung vorgesehen • Spezifische Themen für verschiedene Arten werden, unter anderem zumindest durch von Investmentfonds; Abschaffung des „Intermediate“ und „Stress- • Spezifische Probleme für PRIIPs, die eine Szenario“. Ein einfacher, transparenter und Reihe von Anlageoptionen anbieten (soge- vergleichbarer Ansatz für alle nannte "Multi-Option-Produkte"). Finanzprodukte, wäre zu begrüßen, hierfür könnten beispielsweise „What-if“- Im Rahmen dieser Überprüfung führt die Euro- Performance-Szenarien eingesetzt werden. päische Kommission in Zusammenarbeit mit den ESAs Verbrauchertests durch, um die Eine möglichst weitgehende, konsistente und Wirksamkeit verschiedener Darstellungen von praktikable Harmonierung von PRIIPs- und Performanceszenarien zu bewerten. Die Er- MiFID II-Vorgaben wäre begrüßenswert. gebnisse werden im ersten Quartal 2020 er- wartet. EURIBOR - FINALISIERUNG DER UMSTELLUNG Der gemäß Benchmark-VO zugelassene Admi- Damit ist gemäß Aussagen der EMMI die die nistrator des EURIBOR, das European Money Kontinuität wahrende Reform des EURIBOR er- Markets Institute (EMMI), hat im November folgreich abgeschlossen. 2019 bekannt gegeben, dass die Umstellung al- ler Panel-Banken auf die neue EURIBOR-Hyb- Unter anderem auch von Seiten der ESMA, EZB ridmethode erfolgreich abgeschlossen ist. und FMA wurde festgehalten, dass der refor- mierte EURIBOR noch immer dasselbe Un- Das im zweiten Quartal 2019 eingeleitete derlying nutzt und aufgrund der nunmehrigen Phase-in erfolgte schrittweise, um die operati- Benchmark-VO-Konformität weiterverwendet onellen und technischen Risiken für Panel-Ban- werden kann. ken, EURIBOR-Anwender und die Benchmark selbst zu minimieren. Der Prozess verlief ge- mäß EMMI reibungslos. BENCHMARK-VERORDNUNG –REVIEW Die Kommission auf Grundlage von Art 54 der demnach z.B. Benchmarks auch bei Entzug der Benchmarks-VO eine öffentliche Konsultation Zulassung und nicht nur bei einem vorüber- über die Funktionsweise der Benchmarks-VO gehenden Aussetzen in Altverträgen weiter durchgeführt. genutzt werden. Zudem steht zur Diskussion, ob Notfallpläne künftig auch Situationen Ziel der Konsultation ist es, die bisherigen berücksichtigen sollen, in denen eine kritische Erfahrungen in der Praxis besser zu be- Benchmark nicht mehr den zugrundeliegenden rücksichtigen, was grundsätzlich begrüßt wird. Markt repräsentiert. Auch die Kompetenzen Beispielsweise wird diskutiert, die Weiter- der zuständigen Behörden werden re- verwendung von nicht konformen Benchmarks evaluiert. in Altverträgen auszuweiten. Künftig könnten 15
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