Bericht - Hamburgische Bürgerschaft

 
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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                               Drucksache    21/17336
21. Wahlperiode                                                                           24.05.19

                                               Bericht
                                des Verfassungs- und Bezirksausschusses

                                   über die Selbstbefassung zum Thema

                                 „Vorbereitung der Bezirks- und Europawahl“

         Vorsitz: Carola Veit                    Schriftführung: Martin Dolzer (i.V.)(26.02.2019)
                                                 Deniz Celik (11.04. und 09.05.2019)

         I.    Vorbemerkung
         Der Verfassungs- und Bezirksausschuss beschloss in seiner Sitzung am 17. Januar
         2019 die Selbstbefassungsangelegenheit zum Thema „Vorbereitung der Bezirks- und
         Europawahl“ nach Paragraf 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen
         Bürgerschaft (GO). Die inhaltliche Beratung fand mehrfach, abschließend in der Sit-
         zung am 9. Mai 2019 statt.

         II.   Beratungsinhalt
         Beratung am 26. Februar 2019
         Der Landeswahlleiter führte ein, die Bürgerschaft habe sich für eine Neueinteilung der
         Briefwahlbezirke ausgesprochen, mit dem Ziel, die Wahlergebnisse der Urnen- wie
         der Briefwahl stadtteilweise in der Analyse ausweisen zu können. Er erläuterte, bei
         dieser Einteilung der Briefwahlbezirke müssten die Grundsätze der Geheimheit der
         Wahl eingehalten werden. Das heißt, es müsse sichergestellt sein, dass nicht weniger
         als 50 Briefe von einem Wahlvorstand ausgezählt würden. Zudem sei das Kriterium
         der Wahlkreisidentität zu erfüllen, wonach alle von einem Wahlkreisvorstand ausge-
         zählten Briefe einen Wahlkreis betreffen müssten. Die nun vorgesehene Neueinteilung
         solle außerdem ein stabiles Modell darstellen, durch welches die Vergleichbarkeit
         unterschiedlicher Wahlperioden in Zukunft gewährleistet werden könne. Zunächst
         habe die Neueinteilung jedoch zur Folge, dass in der Wahlkreisanalyse für die Be-
         zirksversammlungswahl 2019 wie auch für die Bürgerschaftswahl 2020 das bisherige
         Tabellenblatt zu den Veränderungen im Vergleich zur vorangegangenen Wahl entfal-
         len werde. Davon abgesehen müssten, so der Landeswahlleiter weiter, die wahlorga-
         nisatorischen Bedarfe im Blick behalten werden. Pro Bezirksversammlungs- oder Bür-
         gerschaftswahl würden 13 bis 14 000 Wahlhelferinnen und -helfer benötigt, bei einer
         Bundestagswahl etwas weniger. Je kleinteiliger vorgegangen werde, desto mehr
         Briefwahlvorstände und Ehrenamtliche würden benötigt. Durch die nun vorgesehene
         Neueinteilung könnten alle Stadtteile in den Bezirken Altona, Eimsbüttel, Hamburg-
         Nord und Wandsbek in den Briefwahlbezirken stadtteilscharf abgebildet werden. Nicht
         ganz gelungen sei dies in Hamburg-Mitte, Bergedorf und Harburg. Hier gebe es Stadt-
         teile, in denen sehr wenig Briefwählerinnen und -wähler wohnen würden, mit der Fol-
         ge, dass eine Zusammenlegung der Stadtteile in der Briefwahlanalyse durchgeführt
         werden müsse. In Hamburg-Mitte müssten namentlich Billbrook und Billstedt-Süd
         zusammengelegt werden, Wilhelmsburg-West und Steinwerder sowie Finkenwerder
         und Neuwerk. In Bergedorf seien von einer Zusammenfassung Reitbrook, Allermöhe,
Drucksache 21/17336    Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

Billwerder-Moorfleet, Tatenberg und Spadenland betroffen. In Harburg bildeten
zukünftig Neuland und Gut Moor sowie die Elbdörfer Moorburg, Altenwerder, Francop,
Neuenfelde und Cranz zusammengefasste Briefwahlbezirke.
Die CDU-Abgeordneten erkundigten sich, ob dies für die Bezirksversammlungs- und
die Bürgerschaftswahl gelte und ob Harburg ebenfalls stadtteilgenau ausgezählt wer-
de. Auch interessierte sie, ob die Stadtteile konkret benannt oder nur durch Zahlen
kenntlich gemacht würden.
Der Landeswahlleiter informierte, die Einteilung gelte auch für die Bürgerschaftswahl
und werde die Ergebnisse stadtteilgenau präsentieren. Dabei solle die Einteilung lang-
fristig ausgelegt sein, um Wahlergebnisse vergleichbar zu halten. Im Bezirk Harburg
würden die Stadtteile Neuland und Gut Moor zusammengefasst werden, da Gut Moor
nur eine sehr geringe Anzahl Briefwählerinnen und -wähler aufgewiesen habe. Glei-
ches gelte für die Elbdörfer. Alle anderen Stadtteile im Bezirk Harburg würden einzeln
ausgewiesen werden. Die Briefwahlbezirke würden ihre Nummern behalten, in der
Ergebnisdarstellung werde aber kenntlich gemacht werden, welche zusammengefasst
worden seien.
Die CDU-Abgeordneten hakten nach, ob die Briefwahlergebnisse auch direkt in die
Wahlanalyse miteinfließen würden. Bislang habe man sich die Wahlergebnisse für die
einzelnen Wahllokale anzeigen lassen können, die Briefwahlergebnisse seien davon
unabhängig und somit schwer hinzuzurechnen gewesen.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, da der Wunsch bestanden habe,
Vergleichsergebnisse zu vorherigen Wahlen abzubilden, sei vorgesehen, die Präsen-
tation am Wahltag nach der bisherigen Einteilung zu strukturieren. In der Analyse
würde die Briefwahl dann aber entsprechend zugeordnet werden. Ab der nächsten
Wahl würden dann auch in der Präsentation bereits die Briefwahlbezirke zugeteilt
seien und somit ein Vergleich möglich.
Die Vorsitzende wies darauf hin, dass die Vorlage des Landeswahlleiters dem Proto-
koll angefügt werde.
Die SPD-Abgeordneten bedankten sich für die Mühe, die aufgrund der Zunahme an
Briefwählerinnen und -wählern notwendig geworden sei, um nachvollziehen zu kön-
nen, woher diese stammen würden. Sie fragten, ob sich durch die Neueinteilung ein
Mehrbedarf an Wahlhelferinnen und -helfern ergebe.
Der Landeswahlleiter bestätigte, dass Hamburgerinnen und Hamburger stets für die
Übernahme dieses Amtes geworben werden müssten und sich Mehrbedarfe durch die
Einrichtung weiterer Briefwahlbezirke ergeben würden. Nach seiner Einschätzung sei
mit einem Bedarf an 14 Tsd. Wahlhelferinnen und -helfer zu rechnen.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter ergänzten, die Verteilung der Briefwahlbezir-
ke, die bislang quantitativ sehr unterschiedlich gewesen sei, so umzusetzen, dass
möglichst wenig neue Briefwahlbezirke gebildet werden müssten. Sie machten darauf
aufmerksam, da das Verfahren für die Briefwahl etwas komplizierter sei und geringer
entschädigt werde, bestünden hier mehr Schwierigkeiten Wahlhelferinnen und -helfer
zu rekrutieren.
Der Abgeordnete der GRÜNEN unterstützte die Vorschläge des Landeswahlleiters. Er
fragte, ob in den Stadtteilergebnissen bereits am Tage nach der Wahl die Briefwahler-
gebnisse beinhaltet seien.
Der Landeswahlleiter bestätigte, dass dies so vorgesehen sei.
Der FDP-Abgeordnete erkundigte sich, ob geplant sei, die großen Stadtteile wie Bil-
lstedt und Rahlstedt zu unterteilen, da diese über mehrere Briefwahlbezirke verfügen
würden.
Der Landeswahlleiter erläuterte, dass für große Stadtteile mehrere Briefwahlbezirke
gebildet würden. Es werde daraus allerdings ein Stadtteilergebnis errechnet und keine
kleinteiligere Unterteilung vorgenommen. Er wies darauf hin, dass die Briefwahlbezir-
ke jetzt in dieser Form festgelegt werden müssten, um die Neueinteilung rechtzeitig
für die Bezirksversammlungswahlen umzusetzen.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode   Drucksache 21/17336

Die Vorsitzende stellte allgemeine Zustimmung fest.
Zum bürgerschaftlichen Ersuchen bezüglich einer Wahlbroschüre in Leichter Sprache
für die Hamburger Wahlen (Drs. 21/15998), erläuterte der Landeswahlleiter, darin sei
gefordert worden diese zur Bezirksversammlungswahl online und bei Bedarf auch in
kleiner Stückzahl in Papierform zur Verfügung zu stellen. Er berichtete, im Februar sei
ein Auftrag an die Lebenshilfe Hamburg und das dortige Büro für Leichte Sprache
vergeben worden. Für die Broschüre sei eine Gliederung nach Bezirksversamm-
lungswahl, Europawahl, Wahlbenachrichtigung, Briefwahl, Wahltag und Ergebnisfest-
stellung vorgesehen. Die kompakte Informationsbroschüre solle etwa zehn DIN-A-4-
Seiten umfassen. Dieser Umfang ermögliche es, die Broschüre bei Anfragen auch
kurzfristig in Papierform zu erstellen. Zum weiteren Vorgehen erklärte der Landes-
wahlleiter, der Entwurf der Lebenshilfe werde, sobald er übermittelt sei, auf seine in-
haltliche Richtigkeit überprüft und anschließend qualitätsgesichert und von Betroffe-
nen bewertet. Der Lieferzeitpunkt sei auf den 12. April festgelegt worden, um die Bro-
schüre rechtzeitig am 16. April zum Beginn der Briefwahl im Internet einstellen zu
können.
Der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE begrüßte die Broschüre und erkundigte
sich nach dem vorgesehenen Bildanteil.
Der Landeswahlleiter verwies auf die Lebenshilfe, die mit ihrer Fachkenntnis genau zu
dem Zweck eingesetzt worden sei, das richtige Maß zu finden.
Die Vorsitzende regte an, die Entwurfsfassung im Gesprächskreis Wahlen einzuse-
hen.
Die CDU-Abgeordneten schlossen sich diesem Vorschlag an. Sie bemerkten, Wunsch
der CDU-Fraktion sei es stets gewesen, ein verständlicheres Wahlrecht einzuführen,
anstatt das komplizierte Wahlrecht leichter zu erklären.
Der Landeswahlleiter sagte zu, den Entwurf an den Gesprächskreis Wahlen zuzulei-
ten. Allzu große Eingriffe seitens des Landeswahlamtes oder der Abgeordneten soll-
ten jedoch nicht erfolgen, da bestimmte Kriterien, nach welchen sich die Leichte Spra-
che bemesse, eingehalten und von den Fachleuten berücksichtigt würden.
Die Vorsitzende erkundigte sich, ob die Musterstimmzettel finalisiert seien und ein
Druckdienstleister gefunden worden sei.
Der Landeswahlleiter bestätigte, dass in Folge der zweiten Ausschreibung ein Druck-
dienstleister gefunden und dieser mit dem Druck beauftragt worden sei. Wie vom Ge-
sprächskreis Wahlen gewünscht, werde ein eigenständiger Musterstimmzettel für die
Europawahl erstellt, der nun ebenfalls beauftragt sei. Zur Gestaltung des Stimmzettels
erläuterte er, dass die Liste der Kandidierenden in den Wahlkreislisten nicht vollstän-
dig ausgeschöpft werden müsse, um eine vordere Position auf dem Stimmzettel zu
erhalten. Es sei ausreichend, die Anzahl von Kandidierenden aufzustellen, die der
Sitzzahl des betreffenden Wahlkreises entspreche. Gegebenenfalls würden dann
mehrere Parteien auf einer Seite abgebildet, wodurch der Stimmzettel verschlankt
werden könne. Abschließend wies er darauf hin, dass am 2. März 2019 die Frist be-
ginne, ab welcher Kandidatinnen und Kandidaten für die Bürgerschaftswahl am 23.
Februar 2020 aufgestellt werden könnten.
Die Vorsitzende präsentierte in ihrer Funktion als Bürgerschaftspräsidentin den Stand
der Wahlmotivationskampagne der Hamburgischen Bürgerschaft. Das neue Unter-
richtsmaterial „Hamburg wählt!“ zu den Bezirks- und Europawahlen sei in Zusammen-
arbeit mit dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI-Hamburg)
und weiteren Partnern entwickelt worden und werde bereits an alle weiterführenden,
privaten und berufsbildenden Schulen verteilt. Erste Auflage: 7000 Exemplare. Eine
Ausgabe für die Bürgerschaftswahl 2020 werde derzeit erarbeitet, sodass zukünftig
umfassendes Material zu allen Wahlen in Hamburg zur Verfügung stehe. Darüber
hinaus würden Methoden zur Medieneinbindung angeboten und auf der Webseite
hamburgwaehlt.de ließen sich weitere, für den Unterricht hilfreiche Informationen und
Links finden. Auch Videos und die eigens für die Bürgerschaft produzierten „Simple-
shows“ seien dort zu finden. Diese einfachen Erklärvideos würden besonders darauf

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Drucksache 21/17336    Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

eingehen, welchen Einfluss der Wählerinnen und Wähler haben, wo sie vorab Infor-
mationen einholen und ihre Stimme abgeben könne.
Außerdem werde, so die Vorsitzende weiter, das Unterrichtsprojekt Dialog P intensi-
viert. Neben den Bürgerschaftsabgeordneten könnten auch Mitglieder der Bezirksver-
sammlungen und Kandidierende für das Europäische Parlament an den 23 Terminen
teilnehmen.
Das Format It’s your choice, in welchem junge Politikerinnen und Politiker Schülerin-
nen und Schülern Rede und Antwort stünden, werde ebenfalls fortgeführt und durch
Mitglieder der Bezirksversammlungen verstärkt. Daneben gebe es ein neues Projekt
zur Gewinnung von Erstwahlhelferinnen und -helfern. Das Haus Rissen bilde Jugend-
liche zu den Abläufen am Wahltag aus, damit diese die Wahlvorstände am Wahltag
unterstützen könnten. Außerdem werde den Jugendlichen geholfen, eigene Wahlent-
scheidungen zu treffen. So könnten sie als Informationsträgerinnen und -träger selbst
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für den Wahlgang werden. Am 18. Juni sei eine
Abschlussveranstaltung des unter ihrer Schirmherrschaft stehenden Projektes im Rat-
haus geplant, so die Vorsitzende.
Sie informierte, die Wahl-AG – bestehend unter anderem aus dem Landeswahlamt,
LI-Hamburg und dem Info-Point Europa – sei übereingekommen, im Sinne des Wie-
dererkennungswertes das Logo der letzten Wahl „Du bist entscheidend“ wiederzuver-
wenden. Für die Webseite der Hamburgischen Bürgerschaft werde eine vorgelagerte
Seite mit allen Kandidierenden für die Bezirksversammlungen du das Europaparla-
ment eingefügt.
Abschließend wies die Vorsitzende auf das Pilotprojekt eines „Wahl-O-Mat“ für Senio-
rinnen und Senioren hin. Der analoge „Wahl-O-Mat“, der häufig für Jugendliche einge-
setzt werde, habe sich für ältere Menschen nicht bewährt. Die Bundeszentrale für
politische Bildung (bpb) habe deshalb erstmals ein didaktisches Konzept für den Ein-
satz des Tools für Seniorinnen und Senioren zur Europawahl erarbeiten lassen. Das
Konzept sehe ein altersgerechtes und barrierefreies digitales Format vor. An 20 bis 30
Terminen solle dieser „Wahl-O-Mat“ in Hamburger Seniorentreffs vorgestellt und mit
den Seniorinnen und Senioren gemeinsam getestet werden. Sollte sich das Konzept
bewähren, empfehle sich die Umsetzung auch für die Bürgerschaftswahl.
Die SPD-Abgeordneten fragten nach, weshalb sich der herkömmliche „Wahl-O-Mat“
nicht für Seniorinnen und Senioren eigne.
Die Vorsitzende erläuterte, der reguläre „Wahl-O-Mat“ sei mit einer Jugendredaktion
erstellt worden und daher nicht zielgruppengerecht für ältere Menschen. Der analoge
„Wahl-O-Mat“ sei laut bpb aufgrund der Visualisierung und der Handhabung ebenfalls
impraktikabel.
Die SPD-Abgeordneten baten um Auskunft, ob „Simpleshows“ ein feststehender
Begriff sei oder mit dieser Bezeichnung Werbung für das herstellende Unternehmen
gemacht werde.
Die Vorsitzende antwortete, es handele sich um die allgemeine Bezeichnung von
Erklärvideos.
Beratung am 11. April 2019
Der Landeswahlleiter erläuterte zum Zulassungsverfahren der Bezirksversammlungs-
wahl, dass die Wahlvorschläge fast alle zugelassen worden seien. Eine Ausnahme
gebe es im Bezirk Bergedorf, in dem eine Wahlkreisliste nicht zugelassen worden sei,
da die einzige auf der Liste stehende Person keinen Wohnort in Hamburg gehabt ha-
be. Nach der Zulassung sei dem Landeswahlamt zudem mitgeteilt worden, dass die
eingereichte Reihenfolge auf der Bezirksliste der Partei DIE LINKE in Hamburg-Mitte
nicht mit der von der Aufstellungsversammlung beschlossenen Liste übereinstimme.
Der Bitte um Korrektur habe nach den gesetzlichen Vorschriften aufgrund der hierfür
vorgesehenen und in diesem Fall verstrichenen Fristen leider nicht mehr nachge-
kommen werden können. Die Stimmzettel seien bereits im Druck. Das Ergebnis der
Wahl müsse somit abgewartet werden und gegebenenfalls im Nachgang ein Wahlein-
spruch eingelegt werden.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode   Drucksache 21/17336

Er fuhr fort, die Musterstimmzettel seien dem Gesprächskreis Wahlen bereits übermit-
telt und mittlerweile im Internet veröffentlicht worden. Erstmalig könnten in diesem
Jahr auch die Musterstimmzettel zur Europawahl eingesehen werden. Die Briefwahl-
stellen könnten wie vorgesehen am 16. April öffnen.
Der Landeswahlleiter wies darauf hin, dass sich die Broschüre in Leichter Sprache in
der Finalisierung befinde. Die Verständnisprüfung durch Betroffene sei positiv abge-
schlossen worden. Spätestens am kommenden Montag könne die Broschüre online
veröffentlicht werden. Des Weiteren sei vorgesehen, die fünf Schritte zur Wahl sowie
die Anleitung zur Briefwahl erstmalig in Gebärdensprache zu übersetzen. Die Erstel-
lung eines entsprechenden Videos sei an einen externen Dienstleister beauftragt wor-
den und befände sich in der Umsetzung.
Anschließend machte der Landeswahlleiter darauf aufmerksam, dass die Brexit-
Problematik sich auch auf die Bezirksversammlungs- und Europawahl auswirke, da
bei beiden auch Unionsbürgerinnen und -bürger wahlberechtigt seien. In Hamburg
würden etwa 3 500 britische Staatsangehörige leben, die bei den Bezirksversamm-
lungswahlen derzeit wahlberechtigt seien. Bei der Europawahl seien es 130 Perso-
nen. Diese Differenz erkläre sich dadurch, dass man bei Letzterer einen Antrag stellen
müsse, wenn man nicht im Heimatland sondern im Wohnsitzland wählen wolle. Von
dieser Möglichkeit würden die Unionsbürgerinnen und -bürger selten Gebrauch ma-
chen; im Regelfall werde im Heimatland abgestimmt. Der Landeswahlleiter wies da-
rauf hin, bis zum morgigen Tage müssten die Parameter festgelegt werden, nach de-
nen sich die Zusammensetzung des Wählerverzeichnisses richte. Hierfür müsse fest-
stehen, ob die britischen Unionsbürgerinnen und -bürger aufgenommen werden müss-
ten oder nicht. Der Bundeswahlleiter habe jüngst mitgeteilt, dass das Bundesinnenmi-
nisterium im Laufe des Tages darüber informieren werde, wie mit dieser Wählergrup-
pe umzugehen sei. Tendenziell würden die Britinnen und Briten jedoch vorerst eine
Wahlbenachrichtigung erhalten, die bei einem Ausscheiden Großbritanniens vor dem
Wahltag wieder aus dem Wählerverzeichnis gestrichen würde.
Abschließend berichtete er von der am kommenden Montag vor dem Bundesverfas-
sungsgericht stattfindenden mündlichen Verhandlung zu einem Antrag auf einstweilige
Anordnung im Hinblick auf die Personen mit Wahlausschlussgrund wegen Vollbetreu-
ung oder Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. Die einstweilige Anordnung
ziele darauf ab, diesen Personen auch für die Europawahl das Wahlrecht einzuräu-
men, wie es durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem Wahl-
prüfungsverfahren zur Bundestagswahl 2013 bereits für die Bezirksversammlungs-
und Bundestagswahl umgesetzt werde. Sollte das Bundesverfassungsgericht ent-
scheiden, dass die Wahlausschlussgründe auch hier nicht mehr gelten würden, müss-
ten diese Personen – circa 230 bis 250 Personen in Hamburg – noch nachträglich in
das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.
Der Abgeordnete der GRÜNEN hakte nach, ob zuvor beschriebene Personengruppe
in Vollbetreuung oder psychiatrischer Anstalt bei einer abschlägigen Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichtes bei der Bezirksversammlungswahl abstimmen, an
der Europawahl aber nicht teilnehmen dürften. Bezüglich der Regelung für die Bun-
destagswahl erkundigte er sich, ob die Entscheidung des Bundesverfassungsgerich-
tes bereits verbindlich sei oder noch mittels eines Gesetzes umgesetzt werden müsse.
Der Landeswahlleiter informierte, gegenwärtig habe die Regierungskoalition einen
Gesetzentwurf zur Anpassung des Bundeswahlgesetzes sowie des Europawahlgeset-
zes eingebracht. Das Inkrafttreten sei allerdings erst für den 1. Juli 2019 vorgesehen.
Das Bundesverfassungsgericht habe nur den generalisierten Wahlausschluss abge-
lehnt und sich nicht festgelegt, ob eine andere Regelung getroffen werden könne im
Hinblick darauf, ob jemand selbstbestimmt eine Wahlentscheidung treffen könne oder
nicht. Es bedürfe daher noch einer gesetzgeberischen Umsetzung der Entscheidung.
Die CDU-Abgeordneten wollten wissen, wann nach Schließung der Wahllokale mit
den ersten Ergebnissen zu rechnen sei.
Der Landeswahlleiter führte aus, die Wahlvorstände würden am Wahlsonntag nach
Schließung der Wahlhandlung ab 18 Uhr die Stimmzettel voneinander nach Europa-
wahl, Bezirkslisten und Wahlkreislisten trennen. Nachdem die Anzahl der Bezirkslis-

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ten- und Wahlkreislistenstimmzettel notiert worden sei, würden diese in die Urnen
zurückgelegt und die Urnen versiegelt werden. Im Anschluss werde die Europawahl
ausgezählt. Die Auszählungsergebnisse aus den Wahllokalen könnten im Internet
laufend verfolgt werden. Sofern alle Wahllokale bis 23 Uhr alle Stimmzettel ausgezählt
hätten, werde er das vorläufige Wahlergebnis für das Land Hamburg verkünden. Soll-
te die Auszählung früher beendet sein, werde er bis 23 Uhr warten, da die Wahllokale
in Italien bis 23 Uhr geöffnet seien und bis dahin kein Ergebnis verkündet werden
dürfe. Auch die Internetpräsenz werde dann gestoppt, wenn noch drei Wahlbezirke
fehlen würden, so dass noch kein vollständiges Ergebnis vor 23 Uhr vorliege. Die
Verkündung des Wahlergebnisses werde im Hamburger Rathaus stattfinden. Am
Montag würden die Wahlvorstände ab acht Uhr wieder zusammentreten und die
Stimmzettel aus den versiegelten Urnen beginnend mit der Bezirksliste auszählen.
Sobald das Ergebnis ausgezählt sei, erfolge die Schnellmeldung für das Bezirkslis-
tenergebnis und die mit zweiminütiger Verzögerung erfolgende Darstellung im Inter-
net. Im Anschluss werde das Wahlkreislistenergebnis ausgezählt. Aus der Erfahrung
der letzten Wahl ging der Landeswahlleiter davon aus, dass die letzten Ergebnisse
aus den Bezirken am Montagabend feststehen würden.
Die CDU-Abgeordneten hakten nach, ob zu diesem Zeitpunkt auch die Mandatsvertei-
lung verkündet werde und ob die Urnen der Bezirksversammlungswahl nach Versie-
gelung eingesammelt und am Montag in zentralen Auszählzentren bearbeitet würden.
Der Landeswahlleiter bejahte, analog zur letzten Bürgerschaftswahl werde teilweise
mit zentralen Auszählzentren gearbeitet, in welche die Urnen unter Polizeischutz ge-
bracht würden. Da wenige Flächen und Räume für die Auszählung zur Verfügung
stünden, verblieben einige Urnen – sofern die Möglichkeit bestehe – jedoch auch in
den Schulen, in denen sie am Montag vor Ort ausgezählt würden. Die vorläufige Man-
datsverteilung erfolge am Montag im Anschluss an die Ergebnisfeststellung.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden gab der Landeswahlleiter die Auskunft, eine vorläufi-
ge Ermittlung der Bezirksstärke für die Bezirksversammlungen am Sonntagabend sei
nicht umsetzbar. Da am Wahltag die Europa- und die Bezirksversammlungswahl statt-
finden würden und die Auszählung der Europawahl gemäß Bundesrecht zuerst erfol-
gen müssen, wäre der Wahlvorstand andernfalls gezwungen nach Verkündung des
Wahlergebnisses für die Europawahl um circa 22 Uhr die Auszählung der Bezirksver-
sammlungswahl daran anzuschließen. Ehrenamtlichen sei dies nicht zuzumuten, auch
weil sie am nächsten Tag bereits um acht Uhr wieder eingesetzt würden.
Der Abgeordnete der GRÜNEN erkundigte sich, ob bereits im Laufe des Montags mit
vorläufigen Ergebnissen der Bezirkslisten zu rechnen sei. Außerdem wollte er wissen,
wie viel Prozent der Wahlurnen zentral und wie viel in den Schulen ausgezählt wür-
den.
Die SPD-Abgeordneten baten um Darstellung der durch die Wahlen entstehenden
Kosten. Außerdem dankten sie dem Landeswahlleiter für die Wahlhilfebroschüre und
die Videoerstellung für Gehörlose, die einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe von Men-
schen mit Behinderung leisteten.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE erkundigten sich, wie viele Anmeldungen
als Wahlhelfer oder Wahlhelferin bislang eingegangen seien. Außerdem interessierte
sie, inwieweit die Aufwandsentschädigung auf die Bezüge von Hartz-IV-Empfän-
gerinnen und Empfängern angerechnet würden.
Der FDP-Abgeordnete vergewisserte sich, dass nur Personen wählbar seien, die mit
ihrem ersten Wohnsitz im Bezirk wohnhaft seien. Auf der Kandidierendenliste für
Ottensen sei jedoch ein Kandidat mit Wohnsitz „Hamburg-Altstadt“ aufgeführt. Er frag-
te, ob es sich hierbei um einen Tippfehler handele und der Kandidat tatsächlich in
Altona-Altstadt wohnhaft sei.
Der Landeswahlleiter bestätigte die Regelung und kündigte an, die Angabe „Hamburg-
Altstadt“ zu überprüfen.
    Protokollerklärung des Landeswahlleiters vom 26. April 2019
    Nach dem Ergebnis der Überprüfung ist in den Muster-Stimmzetteln der Wahl-
    kreise 3, 4, 5 und 6 des Bezirkes Altona jeweils bei dem Wahlkreiskandidierenden

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode   Drucksache 21/17336

    der Partei AfD, für die eine melderechtliche Auskunftssperre besteht, der Stadtteil
    der Erreichbarkeitsanschrift anstelle des Stadtteils der Wohnanschrift angegeben.
    Andere Bezirke oder Wahlkreise sind nicht betroffen.
    In den Wahlkreislisten-Stimmzetteln, mit denen gewählt wird, ist gemäß § 24
    Absatz 2 Satz 2 Bezirksversammlungswahlgesetz der Wohnort-Stadtteil angege-
    ben.
    Ursache der unrichtigen Angabe in den betreffenden Muster-Stimmzetteln ist,
    dass in der Kandidatendatenbank zu den betreffenden vier Kandidierenden
    bereits zum Zeitpunkt der Erstellung der Druckvorlagen für die Muster-
    Stimmzettel die Erreichbarkeitsanschrift eingetragen war. Zur Vermeidung fehler-
    hafter Zuordnungen von Anschriften zu Stadtteilen wird die Stadtteilangabe für
    den Wahlkreislisten-Stimmzettel auf der Basis der in der Datenbank eingetrage-
    nen Anschrift technisch anhand des Straßenverzeichnisses ermittelt. Weil die
    Erreichbarkeitsanschrift eingetragen war, erfolgte die Stadtteilzuordnung zu die-
    ser Anschrift.
    Die Eintragung der Erreichbarkeitsanschrift ist nach dem vorgesehenen Verfah-
    rensgang erst nach der Erstellung der Druckvorlagen für die Stimmzettel und die
    Muster-Stimmzettel vorgesehen. Die Erreichbarkeitsanschrift dient der Sicherstel-
    lung des Schutzes einer melderechtlichen Auskunftssperre und ist in der
    Bekanntmachung anstelle der Wohnanschrift aufzunehmen (§ 16 Satz 4 Bezirks-
    versammlungswahlordnung).
    Diese Verfahrensabweichung wurde leider nicht bemerkt. Die Druckfassung der
    betreffenden Muster-Stimmzettel konnte wegen der kurzen Frist für die Wahlbe-
    nachrichtigungen nicht mehr korrigiert werden. Die im Internet veröffentlichten
    Muster-Stimmzettel wurden korrigiert. Im Nachgang zu der Wahl werden die Ver-
    fahrensabläufe zum Ausschluss einer Wiederholung überprüft.
Zur Frage nach den Wahlhelferinnen und -helfern informierte der Landeswahlleiter,
dass die Bezirksämter die Wahlvorstehenden sowie die Stellvertretungen bestellen
müssten, die sich – unterstützt auch durch die Bezirksämter – im Weiteren ihre Wahl-
helferinnen und -helfer selbst suchen würden. Nach seinem Kenntnisstand seien eini-
ge Wahlvorstände noch nicht vollständig besetzt, eine weitere intensive Öffentlich-
keitsarbeit sei jedoch nicht mehr notwendig. Was die Anrechnung der Aufwandsent-
schädigung angehe, verwies er auf die bundesrechtliche Regelung, wonach diese, wie
bei anderen Ehrenämtern üblich, erst ab einem bestimmten Wert erfolge. Auf Nach-
frage führte er aus, dass das Jobcenter in diesen Fällen prüfen müsse, ob die anrech-
nungsfreie Grenze überschritten werde.
Der Landeswahlleiter konnte keine genauen Angaben zu den Kosten der Bezirksver-
sammlungswahl machen, ging allerdings von einem etwas niedrigeren Betrag als bei
einer Bürgerschaftswahl aus. Da die Kosten auch vom Umfang der Stimmzettel ab-
hängig seien, könne die Berechnung erst jetzt erfolgen. Bei der Europawahl werde
den Bundesländern des Weiteren eine Erstattung vom Bund zuteil. Dadurch entfalle
auf Hamburg beispielsweise nicht das Porto für die roten Wahlbriefe für die Europa-
wahl. Pro Wahlberechtigten erstatte der Bund zudem einen Centbetrag. An der Wahl-
benachrichtigung sei Hamburg anteilig beteiligt, da eine zweite Wahl stattfinde. Au-
ßerdem zahle der Bund für die Wahlhelferentschädigung gemäß Europawahlordnung
25,00 Euro. Für den Einsatz am Sonntag habe Hamburg eine Aufwandsentschädi-
gung für 30,00 Euro festgelegt, müsse somit nur fünf Euro pro Person übernehmen.
Die für Montag angesetzten 100,00 Euro Aufwandsentschädigung entfielen hingegen
vollständig auf Hamburg.
Er fuhr fort, etwa 400 bis 500 Wahlurnen aus den 1 286 Wahllokalen würden in zent-
rale Auszählstätten gebracht werden. Zur Veröffentlichung des Ergebnisses der
Bezirksversammlungswahl kündigte der Landeswahlleiter an, am Johanniswall eine
Anlaufstelle für die Presse einzurichten und von dort auch das politische Ergebnis der
Bezirke zu verkünden.
Die SPD-Abgeordneten interessierte, wie die Transparenz bei der Auszählung
gewährleistet werde, wenn teilweise in anderen Räumlichkeiten der Schulen oder in

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Drucksache 21/17336     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

Zentren ausgezählt werde und wie die Öffentlichkeit darüber informiert werde, wo die
Auszählung stattfinde.
Der Landeswahlleiter antwortete, die Transparenz solle dadurch sichergestellt wer-
den, dass die Auszählungszentren im Vorhinein bekannt gemacht würden und übers
Internet dargestellt werde, welche Wahllokale umgefahren würden. In den Wahlloka-
len werde am Wahltag zudem kenntlich gemacht, wo die Auszählung stattfinde.
Der Abgeordnete der GRÜNEN erkundigte sich, welche Kriterien mit den Schulen
vereinbart worden seien, um diese dezentrale Lagerung der Stimmzettel abzusichern.
Der Landeswahlleiter gab die Auskunft, dass die Wahlurnen in einem geschlossenen
und gefangenen Raum, das heißt einem fensterlosen Raum, gelagert werden müss-
ten.
Die Vorsitzende bedankte sich für die ausführlichen Informationen.
Abschließende Beratung am 9. Mai 2019
Der Landeswahlleiter berichtete, dass es im Bezirk Wandsbek im Wahlkreis 7
(Lemsahl-Mellingstedt, Duvenstedt, Wohldorf-Ohlstedt, Bergstedt, Volksdorf) fehler-
hafte Stimmzettel gegeben habe. Ursache sei ein Produktionsfehler, wodurch beim
Binden der Inhalt des Wahlkreises 7 aus Altona dem Deckblatt des Wahlkreises 7 aus
Wandsbek zugeordnet worden sei. Der Fehler sei zwar bei der Qualitätskontrolle fest-
gestellt, leider aber nicht vollumfänglich vom Druckdienstleister korrigiert worden. Die
händische Aussortierung der falschen Wahlzettel sei offenkundig nicht vollständig
gelungen, so dass vereinzelt fehlerhafte Stimmzettel ausgeliefert worden seien. Das
Landeswahlamt habe daraufhin entschieden, dass der Druckdienstleister die komplet-
ten Stimmzettel des Wahlkreises 7 aus Wandsbek als Ersatz erneut liefern müsse, um
auch bei der Urnenwahl – die sich in dem Wahlkreis auf circa 40 000 Stimmzettel
belaufe – nicht Gefahr zu laufen, weitere falsche Stimmzettel auszugeben. Mit der
neuen Lieferung werde am kommenden Montag gerechnet. Bis dahin werde die be-
troffene Wahldienststelle in Wandsbek jedes Stimmzettelheft aus dem betroffenen
Wahlkreis öffnen und überprüfen, um weitere Einzelfälle auszuschließen. Dies koste
entsprechend viel Zeit, so der Landeswahlleiter weiter, insbesondere angesichts der
großen Anzahl der beantragten Briefwahlunterlagen von hamburgweit täglich 15 bis
16 Tsd. In einer Pressemitteilung habe das Landeswahlamt über die fehlerhaften
Stimmzettel informiert und dazu aufgerufen, den Innenteil zu überprüfen und gegebe-
nenfalls einen neuen Stimmzettel abzufordern.
Der Abgeordnete der GRÜNEN fragte, ob die Anzahl der fehlerhaften Stimmzettel
abgeschätzt werden könne und ob sich durch den neuen Druck der Stimmzettel die
Briefwahl in Wandsbek verzögere.
Der Landeswahlleiter antwortete, in Wandsbek hätten sich bislang zwei betroffene
Personen gemeldet, beim Landeswahlamt eine Person. Seitens des Druckdienstleis-
ters sei angegeben worden, dass alle fehlerhaften Stimmzettel aussortiert worden
seien. Da weitere Fehler nicht vollends ausgeschlossen werden könnten, finde nun
der komplette Austausch der Stimmzettel statt. Auch der Ablauf in den Briefwahlstel-
len würde durch die notwendige Kontrolle jedes einzelnen Stimmzettels enorm beein-
trächtigt werden. Er stellte klar, dass bis zur Lieferung der neuen Stimmzettel am
Montag, alle Stimmzettel des Wahlkreises 7 manuell überprüft würden. Zu einer signi-
fikanten Verzögerung komme es dadurch aber nicht.
Der Landeswahlleiter fuhr fort, die Briefwahl sei im Allgemeinen sehr langsam ange-
laufen, was wohl auf die Anzahl der Feiertage zurückgeführt werden könne. Über sei-
nen Internetauftritt veröffentliche das Landeswahlamtes täglich den Stand des Vorta-
ges im Vergleich zu den Wahlen in 2014. Daran könne abgelesen werden, dass die
Briefwahl mittlerweile stark zugenommen habe und sowohl bei der Bezirksversamm-
lungs- als auch bei der Europawahl knapp über dem Stand von 2014 liege. Konkret
hätten bei der Europawahl bereits 9,9 und bei der Bezirksversammlungswahl 9,1 Pro-
zent der Wählerinnen und Wähler am 17. Tag vor dem Wahltag abgestimmt. Interes-
sant sei auch ein Blick auf die Antragsstellungen von im Ausland lebenden Deut-
schen. Während im Jahr 2014 nur 432 Personen einen Antrag auf Teilnahme an den
Wahlen gestellt hätten, seien es heute bereits 1 333 Personen.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode   Drucksache 21/17336

Der CDU-Abgeordnete erkundigte sich, in welchem Zeitraum die Wahlbenachrichti-
gungen in der Regel bei den Wählerinnen und Wählern eingehen würden. Außerdem
wollte er wissen, ob das Landeswahlamt bislang Beschwerden erreicht hätten.
Der Landeswahlleiter informierte, der Versand der Wahlbenachrichtigungen sei am
18. April gestartet und die Zustellung am 4. Mai abgeschlossen worden. Der Zeitraum
von zwei Wochen sei aufgrund des Umfangs der Wahlbenachrichtigungen und Mus-
terstimmzettel üblich. Nach der Wahrnehmung des Landeswahlamtes gebe es keine
besondere Beschwerdelage, sondern nur übliche Nachfragen.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter ergänzten, in den Bezirksämtern gebe es
ebenfalls keine signifikante Beschwerdelage. Den Versand der Briefwahlunterlagen
betreffend, übermittelten sie die Zielsetzung, dieser solle in der Regel stets am nächs-
ten Werktag nach Antragsstellung erfolgen.
Auf Nachfrage der SPD-Abgeordneten erklärte der Landeswahlleiter, dass es teilwei-
se zu Missverständnissen bezüglich der aufgeklebten Wahlscheinnummern gekom-
men sei. Um diese nicht mehr handschriftlich übertragen zu müssen und die Leser-
lichkeit zu gewährleisten, habe man sich in diesem Jahr dazu entschieden, die Num-
mer als Klebeetikett auf den Wahlschein zu drucken, welches von den Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern in der Wahldienststelle auf den roten Wahlbrief geklebt werden
solle. In einzelnen Fällen hätten Wählerinnen und Wähler dieses Etikett entfernt. Er
erläuterte, grundsätzlich müsse die Wahlscheinnummer sowohl auf dem Umschlag,
als auch auf dem Wahlschein vermerkt sein, um erkennen zu können, ob die Wahl-
scheinnummer gültig sei und welchem Wahlkreis der Stimmzettel zugeordnet werden
müsse. Da die Wahlscheinnummer auf dem Wahlschein vermerkt sei, verliere der
Stimmzettel bei Fehlen der Nummer auf dem Umschlag nicht seine Gültigkeit. Die
Nummer werde dann anhand des Wahlscheins handschriftlich nachgetragen und der
Stimmzettel bei gültiger Wahlscheinnummer zur Auszählung an den entsprechenden
Briefwahlvorstand weitergeleitet.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter fügten hinzu, die Erläuterungen auf dem
Wahlschein seien möglicherweise von einzelnen Wählerinnen und Wählern als Auf-
forderung verstanden worden, das Klebeetikett umzukleben.
Die SPD-Abgeordneten fragten, ob sich der Zeitraum der Öffnung der Briefwahlstellen
in den letzten Jahren verändert habe.
Der Landeswahlleiter gab die Auskunft, in Hamburg hätten die Wahldienststellen seit
2008 jeweils am 42. Tag vor der Wahl geöffnet. In der Vergangenheit habe der Stich-
tag für den Abzug aus dem Wählerverzeichnis allerdings erst am 35. Tag vor der Wahl
gelegen. Hamburg habe sich daraufhin entschieden, ein sogenanntes vorläufiges-
vorläufiges Verzeichnis zu erstellen und den Abzug nach vorne verlagert, um dem
Massengeschäft der Briefwahl entsprechen zu können. In den Nachbarländern hätten
Wählerinnen und Wähler indes noch nicht derart früh abstimmen können. Nach länge-
ren Verhandlungen mit dem Bundesministerium des Innern sei diese Divergenz auf-
gehoben und der 42. Tag dann erstmalig zur Bundestagswahl 2017 bundesweit für
den Abzug des Wählerverzeichnisses gesetzlich vorgesehen worden.
Der AfD-Abgeordnete erinnerte, der Landeswahlleiter habe sich bei der vergangenen
Bundestagswahl dafür verwandt, dass die Stände für den Wahlkampf nicht abgefragt
werden konnten. Im Zuge des derzeitigen Wahlkampfes habe es bei seiner Partei
bereits drei Überfälle gegeben. Die Wahlwerbestände seien auf indymedia bereits
teilweise veröffentlicht. Die Veröffentlichung enthalte klare Handlungshinweise, was zu
tun empfohlen werde.
Der Landeswahlleiter verdeutlichte, 2017 sei im Vorfeld der Bundestagswahl die Fra-
ge der Bezirksämter in Bezug auf das weitgehende Transparenzgesetz an ihn heran-
getragen worden, die Informationsstände zu bestimmten Parteien freizugeben. Da es
relativ kurz vor dem Wahltag gewesen sei, habe er seinerzeit diese Entscheidung
getroffen, um Bezirksämtern eine klare Handlungsgrundlage zu geben, die dann um-
gesetzt worden sei. In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sei ein Vergleich
aus formalen Gründen zwar abgewiesen worden, aber das Gericht habe gesagt, dass
das Transparenzgesetz weiter gehe. Er sei in Sorge gewesen, dass die Bundestags-

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wahl beeinträchtigt werden könne. Im Hinblick auf Übergriffe oder Ähnliches sei ihm
nichts dezidiert bekannt gewesen.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter fügten hinzu, weitere Vorratsanträge stünden
mit dem Transparenzgesetz nicht in Übereinstimmung. Alle anderen Arten dieser An-
träge könne man im Prinzip nur stattgeben, weil es sich um Sondernutzungsvorgänge
handele, die selbstverständlich unter die Gegenstände fallen würden, bei denen die
Akten veröffentlicht werden müssten. Dies sei nicht die einzige Informationsquelle.
Weitere Informationsquellen seien zum Beispiel Schriftliche Kleine Anfragen über die
Bezirksversammlungen, die selbstverständlich beantwortet werden müssten.
Der CDU-Abgeordnete regte an, bei den Parteien, die in den Bezirksversammlungen,
der Bürgerschaft oder dem Bundestag vertreten seien, auf diese Antragsstellung von
Infoständen zu verzichten. Dieses sei seit Jahren eingeübt und binde lediglich Res-
sourcen bei Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern.
Der Landeswahlleiter äußerte Bedenken, diejenigen, die in den Bezirksversammlun-
gen, der Bürgerschaft oder dem Bundestag vertreten seien, zu bevorzugen, weil die
formelle Gleichbehandlung der Parteien nicht gewährleistet sei, sondern es müsse
erweitert werden auf alle Parteien, die einen Wahlvorschlag hätten.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter ergänzten, in der Praxis habe man der AfD
empfohlen, die kurzen Bearbeitungsfristen von Sondernutzungen zu nutzen. In der
Konkurrenz um die besten Plätze erfolge eine Absprache der Parteien, um die Son-
dernutzung entsprechend zu harmonisieren. Diese Möglichkeit werde durch die ge-
wünschte Veränderung genommen. Das Hamburger Wegegesetz müsste gegebenen-
falls an dem Punkt geändert werden.
Die Abgeordneten der CDU und der AfD waren einig, dass das nicht mehr bis zur
Wahl am 26. Mai 2019 erreicht werden könne. Der AfD-Abgeordnete stellte außerdem
in Frage, ob es dafür entsprechende Mehrheiten gebe. Er wollte wissen, ob er den
Landeswahlleiter dahingehend richtig verstanden habe, dass er die Empfehlung ge-
geben habe, die Parteien könnten noch relativ kurzfristig Anträge in den Bezirksäm-
tern für derartige Wahlwerbestände stellen.
Der Landeswahlleiter verneinte eine Empfehlung gegeben zu haben, weil es nicht
seine Zuständigkeit als Landeswahlleiter sei. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter
betonten, eine Stellungnahme für Hamburg-Nord abgegeben zu haben und nicht für
die Bearbeitungszeiten in den anderen Bezirksämtern sprechen zu können.
Die Vorsitzende fasste zusammen, wenn der Wunsch danach bestehe, könne nach
der Wahl weiter beraten werden.
Der Landeswahlleiter trug in Bezug auf Fragen in der Beratung am 11. April 2019 im
Hinblick auf die Kosten der Bezirksversammlungswahl nach, es sei mit 7,5 Millionen
Euro und einer Kostenerstattung des Bundes von 1,5 Mio. Euro kalkuliert worden.
Gegenwärtig seien bereits 1,7 Millionen Euro davon für die Bezirksversammlungs-
wahl, unter anderem für die Stimmzettel der Bezirksversammlungswahl, die Wahlbe-
nachrichtigungen und Musterstimmzettel, ausgegeben worden.
Auch die Anzahl der Wahllokale trugen sie nach. Es handele sich um eine Größen-
ordnung von etwa 320 Wahllokalen.
Die SPD-Abgeordneten fragten nach, ob die Wahlvorstände komplettiert seien oder
ob die Stadt noch suche. Sie ergänzten die Frage nach dem Stand der Schulungen.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sahen einen guten Stand. Allerdings berichte-
ten sie, trotz der höheren Aufwandsentschädigung sei es schwierig gewesen, Wahl-
vorstände zu finden. In Bezug insbesondere auf die Beisitzenden hätten sie in der
vergangen Woche einen weiteren Presseaufruf gestartet. Sie betonten, die Schulun-
gen liefen kontinuierlich bis zu den Wahlen.
Die Vorsitzende gab den Hinweis, dass die Kandidierendensuche online sei (www.du-
bist-entscheidend.de). Darüber hinaus werde der „Wahl-O-Mat“ als Piloprojekt auch
für Senioreneinrichtungen genutzt worden. Dazu sei das Konzept weiterentwickelt
worden, um in Gruppen über Politik, über Europa und weitere Themen in die Diskus-

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode     Drucksache 21/17336

sion zu kommen. Die ersten Testläufe hätten außerordentlich positive Rückmeldungen
ergeben.
Der Abgeordnete der GRÜNEN sagte, es sei interessant, diese Information zu be-
kommen. Er halte es für sinnvoll, wenn jede Fraktion einmal die Gelegenheit bekom-
me, bei einem der Tests dabei sein zu können, um ein Gefühl dafür zu bekommen.
Die Vorsitzende unterstrich, es handele sich um die ersten Veranstaltungen, die erst
am Vortag begonnen hätten. Derzeit handele es sich sozusagen um eine „DialogP“-
Veranstaltung für Senioren. Der Abgeordnete der GRÜNEN sprach sich dafür aus, als
stiller Beobachter zu gucken, wie es ankomme und ob es für die Bürgerschaftswahl
gesehen werde.
Abschließend stellte die Vorsitzende fest, für heute sei alles beraten und dass die
Beratung bei der nächsten Sitzung des Verfassungs- und Bezirksausschusses neu
aufzugreifen sei.

III. Ausschussempfehlung

    Der Verfassungs- und Bezirksausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, von seiner
    Beratung Kenntnis zu nehmen.

                  Martin D olz er (i.V., 26.02.2019) und Deniz C el ik , Berichterstattung

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