Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Michael Krampf Zürich, 8. September 2021 K-Tipp und Saldo Michael Krampf Rechtsanwalt Rechtsberater und Redaktor bei K-Tipp, Saldo, K-Geld und Plädoyer Konsumenteninfo AG Wolfbachstrasse 15 8032 Zürich michael.krampf@ktipp.ch Dozent an der HWZ Hochschule für Wirtschaft in Zürich K-Tipp und Saldo 2 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Konkurswelle droht! Schlagzeilen ab 17. März 2020 („Lockdown“) • „Im Schweizer Tourismus droht eine Konkurswelle“ (cash.ch vom. 1. Mai) • „Schweiz droht Konkurswelle bei Unternehmen“ (blick.ch vom 4. Mai) • „Nach der Coronakrise kommt nun die Konkurswelle“ (srf.ch vom 4. Juni) • „Jetzt rollt die Konkurswelle an“ (srf.ch vom 17. November) -> „Trotz Krise weniger Konkurse als im Vorjahr“ (Bündner Tagblatt vom 8. April 2021) K-Tipp und Saldo 3 Inhaltsverzeichnis • Konkurswelle droht • Statistik zu Betreibung und Konkurs • SchKG-Massnahmen • Finanzielle Massnahmen • Konsumverhalten • Boom in verschiedenen Branchen • Verhalten der Gläubiger • Verhinderungstaktik der Schuldner • Tipps für die Zukunft • Aktuelle Covid-19-SchKG-Massnahmen K-Tipp und Saldo 4 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Inhaltsverzeichnis • Aufgehobene Covid-19-SchKG-Massnahmen • SchKG-Instrumente für Schuldner • Unternehmen ist nicht sanierungsfähig • Unternehmen ist sanierungsfähig • Privatperson ist nicht sanierungsfähig • Privatperson ist sanierungsfähig • Spezialfall Erbschaftskonkurs • SchKG-Instrumente für Gläubiger • Konkurseröffnung mit Betreibungsverfahren • Konkurseröffnung ohne Betreibungsverfahren K-Tipp und Saldo 5 Inhaltsverzeichnis • Neue Bestimmungen • Gesetzesprojekte • Weitere Gesetzesprojekte • Motionen • Fragen • Anhänge K-Tipp und Saldo 6 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Statistik zu Betreibung und Konkurs Betreibungshandlungen im 2020 (+/- 2019) • Zahlungsbefehle: 2‘656‘004 (- 408‘191) • Firmenkonkurse (inkl. OR 731b-Fälle): 7‘002 (- 1‘345) • aber Konkurse mit Substanz (Task-Force Konkurse Zürich) • Privatkonkurse: 1‘393 (+ 204) • Erbschaftskonkurse: 6‘375 (+ 103) • Totalverluste Konkursverfahren: 8‘191‘994 CHF (+ 5‘887‘877 CHF) • Konkurs von Rolf Peter Erb (6,42 Mrd. CHF Verlust, 1 Prozent Dividende, 16 Jahre Verfahrensdauer) K-Tipp und Saldo 7 SchKG-Massnahmen des Bundes • Allgemeiner Rechtsstillstand (SchKG 62) vom 19. März bis 4. April 2020 (= 2 ½ Wochen): Betreibungsstopp • 166‘532 Zahlungsbefehle • Rechtsstillstand für Reisebüros vom 20. Mai bis 31. Dezember 2020: Betreibungsstopp für Kundenforderungen • 1‘100 Reisebüros, 40 Prozent davon „akut gefährdet“ • 244 Millionen CHF Kundengelder in Gefahr (Bericht der Hanser Consulting AG vom 18. August 2020) K-Tipp und Saldo 8 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona SchKG-Massnahmen des Bundes Massnahmen vom 20. April bis 19. Oktober 2020 (Covid-19- Verordung Insolvenzrecht) • Befreiung von der Anzeigepflicht bei Überschuldung: Fälle unbekannt • Erleichterung bei der Einleitung eines Nachlassverfahrens (kein Sanierungsplan, keine Prüfung der Sanierungsfähigkeit, längere Stundung): wenige Fälle • Covid-19-Stundung für KMU (Einfaches Verfahren, Stundung für 6 Monate, Publikation der Stundung im SHAB und Mitteilung an Gläubiger: 28 Fälle (zwei davon gingen Konkurs) K-Tipp und Saldo 9 Finanzielle Massnahmen des Bundes • Covid-19-Überbrückungskredite: 140‘000 Kredite im Umfang von 17 Mrd. CHF • Kurzarbeitsentschädigung: ca. 10 Mrd. CHF • Härtefallmassnahmen: ca. 10 Mrd. CHF (2021) (Quelle: Seco) K-Tipp und Saldo 10 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Konsumverhalten Haushaltsausgaben pro Monat im 2. Quartal 2020 (+/- 2. Quartal 2015-2017) • Gast- und Beherbergungssektor: 222 CHF (- 317 CHF) • Unterhaltung, Erholung, Kultur: 323 CHF (- 202 CHF) • Bekleidung und Schuhe: 122 CHF (- 80 CHF) • Verkehr: 653 CHF (- 79 CHF) • Gesundheitsausgaben: 215 CHF (- 42 CHF) • Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke: 693 CHF (+ 78 CHF) • Milch, Käse, Eier: + 14 CHF • Gemüse: + 18 CHF • Bier: + 5 CHF (Quelle: Bundesamt für Statistik) K-Tipp und Saldo 11 Boom in verschiedene Branchen Einzelne Branchen profitierten von der Corona-Krise (Beispiele) • Online-Handel • Velomarkt, vor allem beim Verkauf von E-Bikes • Baubranche K-Tipp und Saldo 12 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Verhalten der Gläubiger • Allgemeine Schockstarre: Man dachte nicht an eine Betreibung • Entgegenkommen und Abwarten: • Geschäftsmiete (Kulanzlösung, Abwarten auf Bundeslösung oder Gerichtsentscheide) • Akzeptieren von Gutscheinen statt Geld zurück • Teilverzicht K-Tipp und Saldo 13 Verhinderungstaktik der Schuldner Anspruch auf Mietzinsreduktion bei der Geschäftsmiete wegen Zwangsschliessung (Restaurants, Landengeschäfte, Coiffeursalons) wegen Mangel der Mietsache und/oder richterliche Vertragsanpassung („clausula rebus sic stantibus“) • Urteil des Zürcher Mietgerichts vom 2. August 2021: Kein Mangel, aber evtl. richterliche Vertragsanpassung bei „gravierender Äquivalenzstörung“: • Auswirkungen der Schliessung auf Geschäftsbetrieb • Betriebliche Gegenmassnahmen • Staatliche Hilfe • Beweispflicht beim Mieter K-Tipp und Saldo 14 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Verhinderungstaktik der Schuldner Argumente der Reisbüros bei Zahlungsforderungen • „Wir warten auf das Geld der Airlines“ • „Der Anbieter hat das Geld noch nicht zurückbezahlt“ • „Wir brauchten das zurückbezahlte Geld für die Bezahlung der Miete“ Angebote / Handlungen der Reisebüros • Umbuchungen statt Rückzahlung • Gutschein statt Geld zurück • Keine Deckung des Garantiefonds im Konkurs des Reisebüros • Bearbeitungsgebühr von 200 – 500 Franken trotz Annullation durch Reisebüro K-Tipp und Saldo 15 Verhinderungstaktik der Schuldner Auslegung der Vertrags- oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen • Auftraggeber annullierte einen Kulturanlass in einem Zürcher Restaurant für Ende April 2020, weil der Anlass aufgrund der behördlichen Schliessung vom 19. März nicht durchgeführt werden durfte. Der Gastrobetrieb verlangte die Annullationskosten von rund 10‘000 CHF gemäss der „vereinbarten Vertragsbedingungen“ -> Unzulässig wegen objektiver Unmöglichkeit (OR 119) K-Tipp und Saldo 16 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Verhinderungstaktik der Schuldner • Ballonfahrten-Anbieter verweigerte die Verlängerung eines Gutscheins im Wert von 390 Franken, obwohl eine kommerzielle Ballonfahrt bis zum Ablauf der 2-jährigen Gültigkeit des Gutscheins behördlich verboten war -> Unzulässig • Gültigkeitsfrist hätte verlängert werden müssen • Verjährungsfrist von Gutscheinen beträgt immer 10 Jahre (Urteil des Richteramtes Thal-Gäu SO vom 28. Mai 2020) K-Tipp und Saldo 17 Verhinderungstaktik der Schuldner Ein Tennisclub im Kanton Zürich mietete für seine Mitglieder drei Plätze für die Wintersaison 2020/2021. Kosten: 14‘000 CHF. Ab Januar 2021 musste die Tennishalle auf Anordnung der Behörden schliessen. Der Tennsiclub verzichtet auf einen Teil der bezahlten Miete, verlangte aber rund 7‘000 Franken in bar respektive als Gutschrift zurück. Das Tenniscenter lehnt beides ab gemäss seiner AGB-Klausel: „Infolge eines Lockdowns durch das BAG per 1. August 2020 wird keine Rückerstattung ausbezahlt oder eine Gutschrift gewährt“ -> Unzulässig • Verletzung von OR 256: Pflicht zum vorausgesetzten tauglichen Zustand, Abweichungen zum Nachteil des Mieters in AGB sind unzulässig • Verletzung der Ungewöhnlichkeitsregel • Verletzung von UWG 8 wegen einseitiger Risikoverteilung (bei B2C-Verträge) K-Tipp und Saldo 18 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Tipps für die Zukunft • Verträge und AGB genau lesen und allfällige „Pandemieklauseln“ genau prüfen. • „Kein-Geld-Zurück-Klauseln“ in AGB streichen oder den Anbieter wechseln • Bei Buchung einer teuren Pauschalreise sich gegen das Konkursrisikos des Reiseanbieters versichern • Bei einer Geschäftsmiete die Folgen einer zukünftigen, vom Bund oder Kanton angeordneten Betriebsschliessung vertraglich regeln K-Tipp und Saldo 19 Aktuelle Covid-19-SchKG-Massnahmen Covid-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht • Betreibungs- und Konkursämter dürfen bewegliche Vermögenswerte über eine öffentlich zugängliche Online-Plattform versteigern • Bereits seit September 2018 via „eGant“ des Betreibungsamtes Zürich 5 möglich • Zustellung eines Zahlungsbefehls ohne Empfangsbestätigung (A- Plus), wenn der Betroffene am Vortrag darüber informiert wird K-Tipp und Saldo 20 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Aktuelle Covid-19-SchKG-Massnahmen Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz • Covid19-Überbrückungskredite von maximal 500‘0000 CHF gelten bei der Berechnung einer Überschuldung während der gesamten Laufdauer des Kredits nicht als Fremdkapital Covid-19-Härtefallverordnug • Als Härtefallmassnahmen gewährte, verbürgte oder garantierte Darlehen werden bei der Berechnung einer Überschuldung nicht als Fremdkapital berücksichtigt • Erleichterte provisorische Nachlassstundung bei beantragter oder baldmöglichst beantragter Härtefallmassnahmen (kein Sanierungsplan, keine Prüfung der Sanierung, kein Sachwalter, keine Kosten) K-Tipp und Saldo 21 Aufgehobene Covid-19-SchKG-Massnahmen Covid-19-Verordung Insolvenzrecht • Befreiung von der Anzeigepflicht bei Überschuldung • Erleichterung bei der Einleitung eines Nachlassverfahrens • Covid-19-Stundung Begründung des Bundesrates vom 14. Oktober 2020: „Der Bundesrat möchte zum ordentlichen Recht zurückkehren und die ausserordent- lichen Massnahmen nicht verlängern. Allerdings wird er die Situation weiterhin laufend analysieren. Er behält sich vor, nötigenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut insolvenzrechtliche Massnahmen zu ergreifen.“ K-Tipp und Saldo 22 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona SchKG-Instrumente für Schuldner Unternehmen • Nicht sanierungsfähig • Sanierungsfähig Privatperson • Nicht sanierungsfähig • Sanierungsfähig Spezialfall Erbschaftskonkurs K-Tipp und Saldo 23 Unternehmen ist nicht sanierungsfähig Deponierung der Bilanz (OR 725 und 725a) • Zwischenbilanz zu Fortführungs- und Veräusserungswerten • Prüfung der Zwischenbilanz durch einen zugelassenen Revisor • Anzeigepflicht des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle bei offensichtlicher Überschuldung • Konkurseröffnug Insolvenzerklärung (SchKG 191) als Alternative • Öffentlich beurkundeter Auflösungsbeschluss der Generalversammlung • Kostenvorschuss für Konkurseröffnung (z.B. 1‘800 CHF in Zürich) K-Tipp und Saldo 24 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Unternehmen ist nicht sanierungsfähig Bilanzdeponierung bei opting-out (Beispiel) Die Beratungsfirma Peter C. Consulting AG, die keine Revisionsstelle hat (opting- out), verfügt über 100‘000 CHF Aktiven. Das Fremdkapital beträgt 1,3 Mio. CHF. Peter C., einziger Verwaltungsrat und Alleinaktionär der Firma, möchte die Bilanz deponieren und zwar mit einer von ihm selber erstellten Zwischenbilanz, die aber von keiner Revisionsstelle revidiert wurde. • Gesetz: Revisionspflicht der Zwischenbilanz auch bei opting-out • Rechtsprechung: Bei offensichtlicher Überschuldung kann auf das Erfordernis einer Revision der Zwischenbilanz verzichtet werden (Urteil Bundesgericht vom 18. Januar 2016, 5A_625/2015; Urteil Obergericht Kanton Zürich vom 20. Februar 2017, PS170006). K-Tipp und Saldo 25 Unternehmen ist sanierungsfähig Konkursaufschub (OR 725a) • Zwischenbilanz zu Fortführungs- und Veräusserungswerten • Prüfung der Zwischenbilanz durch einen zugelassenen Revisor (gilt auch bei opting-out) • Verfahrenskosten und evtl. Sachwalterkosten sicherstellen • Sanierungsplan (Massnahmen und Zeitraum für Beseitigung der Überschuldung) („Aussicht auf Sanierung“) • Gericht bewilligt Konkursaufschub und setzt evtl. Sachwalter ein K-Tipp und Saldo 26 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Unternehmen ist sanierungsfähig SchKG-Nachlassverfahren: Ziele • Sanierung des Unternehmens • Dividendenvergleich • Liquidationsvergleich (-> wie ein Konkursverfahren) K-Tipp und Saldo 27 Unternehmen ist sanierungsfähig SchKG-Nachlassverfahren: Bewilligung provisorische Stundung • Provisorischer Sanierungsplan • Bilanz, Erfolgsrechnung, Liquiditätsplanung • Vorschlag provisorischer Sachwalter • Bezahlung Kostenvorschuss für Gerichts- und Sachwalterkosten (30‘000 – 45‘000 CHF) • Ablehnung der Bewilligung durch Gericht nur, wenn „offensichtlich“ keine Aussicht auf Sanierung oder Bestätigung eines Nachlassvertrags besteht K-Tipp und Saldo 28 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Unternehmen ist sanierungsfähig SchKG-Nachlassverfahren: Bestätigung Nachlassvertrag • Zustimmung der Mehrheit der nicht privilegierten Gläubiger der dritten Klasse, die mindestens zwei Drittel der Forderungen vertreten, oder ein Viertel der Gläubiger, die mindestens drei Viertel der Forderungen vertreten • Sicherstellung der privilegierten Gläubiger • Sicherstellung der Massenverbindlichkeiten (z.B. Sachwalterhonorar) • Angebotene Dividende muss im richtigen Verhältnis zu den Möglichkeiten des Schuldners sein • Eigentümer des Unternehmens leisten einen angemessenen Sanierungsbeitrag K-Tipp und Saldo 29 Unternehmen ist sanierungsfähig Vorteile SchKG-Nachlassverfahren zu aussergerichtlicher Sanierung • Überschuldungsanzeigepflicht des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle entfällt • Provisorische Nachlassstundung muss nicht zwingend publiziert werden • Betreibungsstopp, Sistierung Gerichtsprozesse, keine Arreste • Generelle Debitorenzession verlieren Wirkung • Miet- oder Leasingverträge sind mit Zustimmung des Sachwalters sofort kündbar (Entschädigung der Gegenpartei mit Dividende) K-Tipp und Saldo 30 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Unternehmen ist sanierungsfähig • Verkauf von Anlagevermögen paulianisch nicht anfechtbar und keine Anfechtungsmöglichkeit der Gläubiger (Urteil Bundesgericht vom 18. März 2021, 5A 827/2019) • Bei Betriebsübernahme: Keine Pflicht des Käufers zur Übernahme bestehender Arbeitsverträge und keine solidarische Haftung für ausstehende Lohnforderungen • Bei Massenentlassung: Keine Pflicht zur Aufstellung eines Sozialplans • Forderung aus Sanierungsdarlehen (Zustimmung Sachwalter) in einem späteren Konkurs als Masseverbindlichkeit privilegiert • Zustandekommen des Nachlassvertrags: Nicht alle Gläubiger müssen zustimmen (Zustimmungs-Quoren: 1/2 + 3/4 oder 1/4 + 3/4) K-Tipp und Saldo 31 Privatperson ist nicht sanierungsfähig Pfändungsverfahren • In der Regel wird nur der Lohn gepfändet • Bei „Dauerpfändung“ -> Stabilisierung des Schuldners für Berechnung des bertreibungsrechtlichen Existenzminimums (BEX): • Zahlung Mietzins und Krankenkassenprämie • Zahlungsbelege für Betreibungsamt sicherstellen K-Tipp und Saldo 32 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Privatperson ist nicht sanierungsfähig • Krankenkassenprojekt 2019 der Betreibungsämter der Stadt Zürich: • 23 Prozent der Betreibungen wegen offener Krankenkassenprämien • Acht Betreibungsämter zahlten Krankenkassenprämie der Schuldner aus der Pfändungsquote • Prämien im Umfang von 670‘000 CHF • Anzahl Betreibungen durch Krankenkassen von 16‘708 auf 14‘680 gesunken (-12,1 Prozent) K-Tipp und Saldo 33 Privatperson ist nicht sanierungsfähig Privatkonkurs • Insolvenzerklärung • Kosten von 3‘000 – 5‘000 CHF • Kein Aussicht auf einvernehmliche privare Schuldensanierung • Minimale Dividende für Gläubiger (Urteil des Bundesgerichts vom 14. März 2016, 5A_78/2016) (sehr umstritten!) • Konkurseröffnung • Folgen: Schulden bleiben bestehen, aber Einrede „kein neues Vermögen“ gegenüber Konkursverlustscheinsforderungen • Sinnvoll, wenn Einkommen des Schuldners höher ist als das BEX K-Tipp und Saldo 34 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Privatperson ist sanierungsfähig • Aussergerichtlicher Nachlassvertrag • Einvernehmliche private Schuldenbereinigung (SchKG 333 - 336) • SchKG-Nachlassverfahren (SchKG 293 – 313) Wichtig: Abklärung und Betreuung durch eine anerkannte Schuldenberatungsstelle (Adressen auf www.schuldeninfo.ch) K-Tipp und Saldo 35 Spezialfall Erbschaftskonkurs • 6‘375 Erbschaftskonkurse im 2020 (+ 103 im Vergleich zu 2019) • Rekord! • Erbschafskonkurs wird u.a. angeordnet, wenn alle gesetzlichen Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben oder die Ausschlagung vermutet wird (SchKG 193) • Folgen für Erben: Sie haften nicht für Schulden, erhalten aber einen allfälligen Erlös aus dem Konkursverfahren („günstige Liquidation“) • Problem: Wie erfahren Erben, ob Nachlass überschuldet ist? • Auskunftsbescheinigung für Auskünfte von Banken, Steuerämtern und anderen Behörden K-Tipp und Saldo 36 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona SchKG-Instrumente für Gläubiger • Konkurseröffnung mit Betreibungsverfahren • Konkurseröffnung ohne Betreibungsverfahren K-Tipp und Saldo 37 Konkurseröffnung mit Betreibungsverfahren Anna H. leitet gegen den Autohändler Erwin P. (Einzelfirma) für eine Forderung von 1‘500 Franken die Betreibung ein. Da P. sich nicht mit Rechtsvorschlag wehrt, kann Anna H. die Fortsetzung der Betreibung und später beim Gericht die Konkurseröffnung beantragen. Dieses verlangt von ihr eine Kostenvorschuss von 2‘000 CHF, sonst werde der Konkurs nicht eröffnet. • 60-70 Prozent der Konkurse werden mangels Aktiven eingestellt • Gläubiger haftet für die Kosten (mehrere Tausend CHF) • Kostenvorschuss leisten: Druck auf Schuldner zu zahlen • Rückzug Konkursbegehren vor Eröffnung, wenn Schuldner nicht zahlt • Geringe Gerichtskosten (200 CHF) und Rückzahlung Kostenvorschuss K-Tipp und Saldo 38 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Konkurseröffnung ohne Betreibungsverfahren Gläubiger kann direkt beim Gericht Konkursbegehren stellen, wenn der Schuldner Zahlungen eingestellt hat (SchKG 190) • Gläubiger muss Forderung glaubhaft machen • Indizien für Zahlungseinstellung (Beispiele): • Mitteilung des Schuldners, er habe die Zahlungen eingestellt • Angebot eines außergerichtlichen Nachlassvertrages • Schreiben an alle Gläubiger mit der Bitte um Geduld oder Stundung • Kostenvorschuss für Konkurseröffnung (z.B. 1‘800 CHF im Kanton Zürich) K-Tipp und Saldo 39 Konkurseröffnung ohne Betreibungsverfahren • Vorteile dieses Verfahrens: • Überraschungseffekt • Kostengünstig im Vergleich zur Konkurseröffnung mit Betreibungsverfahren • Schnelles Verfahren (Konkursbegehren, sofortige Vorladung zur Verhandlung) • Chance, dass Schuldner Forderung oder Teil davon bezahlt K-Tipp und Saldo 40 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Neue Bestimmungen • Auflösung der Gesellschaft auch wegen Fehlens eines Domizils nach den Vorschriften über den Konkurs (OR 731b Ziffer 5) (seit 1. Januar 2021) • Recht auf Herausgabe kryptobasierter Vermögenswerte von Dritten aus der Konkursmasse (SchKG 242a) (seit 1. August 2021) • Recht auf Zugang zu Daten und deren Herausgabe aus der Konkursmasse (SchKG 242b) (seit 1. August 2021) • Abschlagszahlungen auch im summarischen Konkursverfahren (KOV 96) (seit 1. August 2021) K-Tipp und Saldo 41 Neue Bestimmungen • Neue/geänderte Gebühren im Betreibungswesen (GebV SchKG) (ab 1. Januar 2022): • 8 CHF für Aufforderung des Betreibungsamtes an Schuldner, Zahlungsbefehl, Pfändungsankündigung oder Konkursandrohung auf dem Betreibungsamt abzuholen • Höhere Entscheidgebühren in SchKG-Summersachen (z.B. Rechtsöffnung) für Streitwerte über 100‘000 CHF (neu max. 2‘000 statt 1‘000 CHF) und über 1 Mio. CHF (neu max. 4‘000 statt 2‘000 CHF) • Protokollierung des Rückzugs einer Betreibung gratis (vorher 5 CHF) K-Tipp und Saldo 42 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Neue Bestimmungen Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge (ab 1. Januar 2022) • Schweizweite Gleichbehandlung • Aufgaben der Fachstellen: • Einleitung der Betreibung • Einreichung Schuldneranweisungsgesuch • Erstattung Strafanzeige • Meldung an Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung K-Tipp und Saldo 43 Gesetzesprojekte Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses • Strafrechtliches Tätigkeitsverbot für faktische Organe • Kein Ausschluss der Konkursbetreibung für öffentlich-rechtliche Forderungen (Steuern, Suva) • Nichtigkeit des Mantelhandels für AG und GmbH • Geltung eines opting-outs für zwei Jahre • Möglichkeit einer schweizweiten Personensuche über www.zefix.ch Stand des Projekts : Vorlage vom Ständerat am 31. Mai 2021 behandelt K-Tipp und Saldo 44 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Gesetzesprojekte Sanierungsverfahren für Privatpersonen • Schuldner mit regelmässigem Einkommen sollen ihren aussergerichtlichen Nachlassvertrag vom Gericht auf unkomplizierte Weise genehmigen lassen können • Restschuldbefreiungsverfahren wie in Österreich für hoffnungslos Verschuldete Stand des Projekts: Bericht des Bundesrates vom 9. März 2018 K-Tipp und Saldo 45 Weitere Gesetzesprojekte • Revision Versicherungsaufsichtsgesetz (Sanierung von Versicherungsunternehmen) (Vorlage vom Nationalrat behandelt) • Revision Bankengesetz (Insolvenzrecht) (Vorlage vom Nationalrat behandelt) • Revision Krankenversicherungsgesetz (Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht) (Vorlage vom Ständerat behandelt) K-Tipp und Saldo 46 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Motionen • 16.3335: Missbrauch von Betreibungsregisterauszügen stoppen (angenommen) • 19.4338: Einführung eines schweizweit vollständigen Betreibungsregisterauszuges (noch nicht behandelt) • 19.3694: Elektronische Aufbewahrung der Verlustscheine (angenommen) • 20.4035: Elektronische Übertragung der Verlustscheine (angenommen) K-Tipp und Saldo 47 Fragen? Für Fragen und Hinweise: michael.krampf@ktipp.ch K-Tipp und Saldo 48 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Michael Krampf Überschuldung, Betreibung und Konkurs in Zeiten von Corona Anhänge • Anhang 1 Privatkonkurse auf Höchststand • Anhang 2 Rettungsanker für KMU • Anhang 3 Urteil Mietgericht Zürich • Anhang 4 Abwimmeln im Dienste der Reisebüros • Anhang 5 Garantiefonds: Kundengelder ungenügend abgesichert • Anhang 6 Gerichtsurteil: Gutschein ist zehn Jahre lang gültig • Anhang 7 Rasches Aus für die Covid-Stundung • Anhang 8 Privatkonkurs? Gibt es nicht! • Anhang 9 Auskunftsbescheinigung für Erben • Anhang 10 Verlustschein: Schweiz kennt kein Erbarmen K-Tipp und Saldo 49 © Tagung Treuhand und Rechnungswesen 2021
Sie können auch lesen