Das Jahr im Rückblick - BR.D@2017 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Das Jahr im Rückblick - BR.D@2017 - Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung
                        Düsseldorf

Das Jahr im Rückblick
BR.D@2017

                                     www.brd.nrw.de
Das Jahr im Rückblick - BR.D@2017 - Bezirksregierung Düsseldorf
Das Jahr im Rückblick - BR.D@2017 - Bezirksregierung Düsseldorf
Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

gerne blicken wir auf das vergangene Jahr 2017 zurück und freuen uns,
Ihnen unseren Rückblick aus einem für uns ereignisreichen Jahr mit vie-
len tollen Erlebnissen vorstellen zu dürfen. Vieles haben wir gemeinsam
erreicht, zahlreiche Projekte angestoßen, einige Herausforderungen liegen
aber auch noch vor uns.

‚BR.D@2017‘ bietet Ihnen eine Auswahl an spannenden Ereignissen quer
durch alle Tätigkeitsbereiche unserer Behörde: Von A wie ‚autonomes Fah-
ren‘ bis Z wie ‚Zeugnisanerkennung‘.

Die Inhalte haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregie-
rung Düsseldorf für Sie zusammengestellt, um einen Überblick und auch
einen Einblick in die vielfältigen und interessanten Aufgaben ihrer Arbeits-
gebiete zu ermöglichen.

Dafür bedanke ich mich ganz herzlich und freue mich auf ein aufregendes
Jahr 2018, das bestimmt noch viele weitere spannende Themen für uns
bereithält!

Viel Freude beim Stöbern!

Regierungspräsidentin

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Das Jahr im Rückblick - BR.D@2017 - Bezirksregierung Düsseldorf
1   Januar

2    Februar

3    März

4    April

5    Mai

6    Juni

 7   Juli

8    August

9    September

10   Oktober

11   November

12   Dezember
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Büro der Regierungspräsidentin
                  Behördenleitung (S. 4)        RP

                  Zentralabteilung (S. 8)       1

Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen,
        Gefahrenabwehr, Verkehr (S. 16)
                                                2

              Regionale Entwicklung,
   Kommunalaufsicht, Wirtschaft (S. 26)
                                                3

                          Schule (S. 30)        4

           Umwelt, Arbeitsschutz (S. 38)        5

                                            3
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Der erste Grand Départ in Deutschland seit 30 Jahren

        Zum ersten Mal seit 30 Jahren startete die Tour am 1. Juli 2017 wieder in
        Deutschland, in Düsseldorf waren die Radprofis zum allerersten Mal zu
        Gast. Grund genug für ein fröhliches Fest, auch für die Bezirksregierung
        Düsseldorf. Zumal die Rennstrecke auch noch direkt am Gebäude in der
        Cecilienallee vorbeiführte.

        Auch wenn das Wetter alles andere als sommerlich war, ließen sich die
        Rennbegeisterten und Feierwilligen die Stimmung nicht verregnen. Mehr
        als 700 Besucherinnen und Besucher kamen zum Sommerfest der Be-
        zirksregierung. Auf Einladung der Regierungspräsidentin Anne Lütkes
        fanden sich auch etwa 100 geladene Gäste im Plenarsaal des Schlös-
        schens ein.

        Vom Garten waren es nur wenige Schritte bis zur Strecke und auch vom
        Balkon des Plenarsaals waren die Rennradler gut zu sehen.

        Vor allem die jüngsten Gäste hatten auch abseits der Rennstrecke Spaß.
        Für die Kinder gab es im Garten Hüpfburgen und Kinderschminken, viele
        freuten sich über die lustigen Ballontiere, die buchstäblich im Handum-
        drehen entstanden.
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        Bleibt nur zu hoffen, dass es nicht wieder 30 Jahre dauert, bis die Tour de
        France das nächste Mal über die Cecilienallee flitzt. Und dass dann auch
        das Wetter zur Feierlaune beiträgt.

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Tour de France
zu Gast in
Düsseldorf

                     RP

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Das Jahr im Rückblick - BR.D@2017 - Bezirksregierung Düsseldorf
Anne Lütkes hat die Leitung an Birgitta Radermacher übergeben

        Regierungspräsidentin Anne Lütkes ist am 30. August 2017 von NRW-In-
        nenminister Herbert Reul nach sieben Jahren an der Spitze der Düssel-
        dorfer Behörde wie geplant in den Ruhestand verabschiedet worden. Im
        Rahmen einer Feierstunde im Haupthaus an der Düsseldorfer Cecilien-
        allee wurde anschließend Anne Lütkes‘ Nachfolgerin, Birgitta Raderma-
        cher, ins Amt eingeführt.

        Damit ist die Leitung der Behörde weiterhin in rechtlich geschulten Hän-
        den, denn sowohl Anne Lütkes als auch Birgitta Radermacher sind Rechts-
        anwältinnen. Und noch etwas eint die ehemalige Regierungspräsidentin
        und ihre Nachfolgerin: Beide stammen aus Köln und waren dort auch po-
        litisch aktiv, wenn auch mit unterschiedlichen politischen Perspektiven:
        Anne Lütkes ist Mitglied der Grünen, Birgitta Radermacher der CDU.

        Bei der Feierstunde im Lichthof der Bezirksregierung Düsseldorf mit
        vielen prominenten Gästen aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik lobte
        Minister Herbert Reul Anne Lütkes für ihre hervorragende Arbeit. Her-
        vorzuheben sei insbesondere die tragende Rolle, die die Bezirksregierung
        Düsseldorf unter ihrer Leitung bei der Unterbringung und Versorgung
        von Flüchtlingen gespielt hat. Mit Birgitta Radermacher bekomme die
        Bezirksregierung Düsseldorf nun eine neue Regierungspräsidentin, die
        mit ihrer Erfahrung und ihrer Gestaltungskraft ebenfalls viel für die Men-
        schen in der Region bewegen werde, so Reul.
8       Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung konnten die
        feierliche Amtsübergabe mit Reden und Musikbeiträgen sowohl von den
        oberen Rängen des Lichthofs persönlich als auch über einen Livestream
        im Intranet an ihrem Arbeitsplatz verfolgen.

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Das Jahr im Rückblick - BR.D@2017 - Bezirksregierung Düsseldorf
Amtsübergabe
                                       v.l.n.r.: Andreas Peeters, Karl-Heinz Ißling, Anne Lütkes,
  bei der                              Herbert Reul, Birgitta Radermacher
  Bezirksregierung
  Düsseldorf

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Stehender Applaus für die scheidende
Regierungspräsidentin Anne Lütkes

Die neue Regierungspräsidentin Birgitta
Radermacher mit NRW-Innenminister Herbert Reul

Birgitta Radermacher (links) und Anne Lütkes erhalten von Regierungsvizepräsident Roland
Schlapka Sicherheitsjacken als Dienstkleidung bzw. als Andenken

Rede des NRW-Innenministers Herbert Reul

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Das Jahr im Rückblick - BR.D@2017 - Bezirksregierung Düsseldorf
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        Fit im Büro – Gesundheitsmanagerin eingestellt

        Seit Anfang des Jahres 2017 wird das Thema Betriebliches Gesundheits-
        management (BGM) bei der Bezirksregierung Düsseldorf groß geschrie-
        ben. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat eine Gesundheitsmanagerin
        eingestellt. Die Arbeitgeberin hat das Ziel, die Gesundheit, die Motivation
        und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch am Ar-
        beitsplatz zu unterstützen und zu fördern.

        Die Bedeutung der Gesundheit nimmt in der Arbeitswelt zu, denn der
        Arbeitsplatz beeinflusst Gesundheit und Krankheit auf verschiedene Art
        und Weise. Arbeit kann sowohl die berufliche und persönliche Entwick-
        lung fördern, sie kann aber auch krank machen.

        Das BGM ist als ein Gemeinschaftswerk zu verstehen. Nur wenn unter-
        schiedliche Stellen der Behörde wie Behördenleitung, Gleichstellung, Per-
        sonalrat und Arbeitssicherheit miteinbezogen werden, können Prozesse
        und Strukturen dauerhaft und vor allem gesundheitsförderlich gestaltet
        werden. Die Gründung zweier Gremien zur Steuerung und Planung waren
        somit notwendige erste Schritte im BGM. Die Bedürfnisse der Mitarbeite-
        rinnen und Mitarbeiter wurden abgefragt, um die für das Haus relevanten
        Themen identifizieren zu können. Die Umsetzung konnte bereits gestar-
        tet werden und wird sich auch im Jahr 2018 fortsetzen.

        Ein BGM-Newsletter ist im September 2017 erstmalig erschienen und
        informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seitdem in einem Turnus
        von drei Monaten über Aktionen und vermittelt Informationen rund um
        die Gesundheit.

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Betriebliches
 Gesundheits-
 management

Das Tätigkeitsbild einer
Gesundheitsmanagerin
wurde in dem Vortrag                    BGM
‚Kann eine Gesundheits-
managerin gesund ma-
                                                                           1
chen?‘ erläutert und Fra-
gen rund um die Planung
des BGM beantwortet. Es
wurden Workshops zum Thema ‚Bewegung im Büroalltag‘ organisiert und
Vorträge zum Thema ‚Eigene Haltung‘ sowie ‚Gelassenheit‘ angeboten.

Die Resonanz zu den Veranstaltungen war durchweg positiv und für das
Jahr 2018 stehen bereits weitere Aktivitäten in den Startlöchern.

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Girls‘ Day bei der Bezirksregierung Düsseldorf

         Dem Fluglotsen im Tower über die Schulter schauen, den orangefarbe-
         nen Stab beim Vermessen halten, erfahren, was ein Wasserbauer im oder
         am Wasser baut: Rund fünfzig Mädchen haben im vergangenen Jahr die
         Chance genutzt, sich bei der Bezirksregierung Düsseldorf über techni-
         sche und naturwissenschaftliche Berufsfelder zu informieren. Im Rah-
         men des Girls‘ Day konnten die Schülerinnen fünf verschiedene Arbeits-
         bereiche der Mittelbehörde kennenlernen.
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         Regierungspräsidentin Anne Lütkes besuchte die Schülerinnen, die sich
         für den Flughafen Weeze entschieden hatten, um dort Berufe rund um
         die Luftfahrt kennenzulernen. Anne Lütkes ermunterte sie, sich nicht von
         Rollenklischees einschüchtern zu lassen: „Mädchen sollten sich bei der
         Berufswahl von ihren Interessen und Fähigkeiten leiten lassen und nicht
         von überholten Rollenbildern beeinflussen lassen.“

         In Weeze hatten die jungen Teilnehmerinnen nicht nur die Möglichkeit,
         mit dem Bus über die voll erleuchtete Startbahn zu fahren. Auf dem Gir-
         ls‘ Day-Programm standen auch ein Besuch bei der Flughafenfeuerwehr,
         die Besichtigung eines Flugzeugs – inklusive Erinnerungsfoto im Cock-
         pit - sowie der Zugang zum Sicherheitsbereich. Besonders beeindruckt
         zeigten sich die Mädchen vom Geschehen im Tower. Auch Saskia Werner.
         Sie war extra mit ihren Eltern am Vorabend aus der Nähe von Chemnitz
         angereist. Die Schülerin wollte unbedingt zu einem Flughafen: „Bei uns
         waren aber schon alle Plätze besetzt.“

         Zuvor hatte Anne Lütkes die jungen Damen begrüßt, die sich im histori-
         schen Gebäude an der Cecilienallee über die Arbeit eines Fachinforma-
         tikers schlau machen wollten. Sie warb für eine Ausbildung bei der Be-
         zirksregierung: „Ich würde mich freuen, wenn einige von Ihnen sagen, ‚ich
         komme wieder‘.“ Die Mädchen durften sich dann unter anderem am Zu-
         sammenbauen eines Computers versuchen.

         In Mönchengladbach konnten die Schülerinnen Einblicke in die Geoin-
         formationstechnologie gewinnen. In Essen wurde den jungen Damen der
         Technische Arbeitsschutz am Beispiel des Straßentransports näher ge-
         bracht.

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Zu Lande,
 zu Wasser und
 in der Luft

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Und in Mülheim stellten Wasserbauer den
Interessentinnen ihren Arbeitsalltag vor.
Angesichts des attraktiven Angebots wa-
ren die Plätze schnell ausgebucht.

Die Teilnehmerinnen zeigten sich beein-
druckt von der Vielzahl der Aufgaben. An
allen Orten standen Ihnen Gesprächspart-
nerinnen und Gesprächspartner der Bezirksregierung aus den unter-
schiedlichen Berufen Rede und Antwort zu Ausbildung, Karrierechancen
und Berufsalltag.

Die Mädchen nutzten gerne die Chance, sich gewissermaßen zu Wasser,
zu Land und in der Luft über die vielfältigen Ausbildungsberufe bei der
Bezirksregierung Düsseldorf zu informieren.

      Infos zum Girls‘ Day: www.girls-day.de

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Im Schlösschen sind die Zwerge eingezogen

         Unser ‚Zwergenschlösschen‘ hat im August 2017 den Betrieb aufnehmen
         können! Endlich - denn bis zum Schluss hat uns das Projekt mit seinen
         zahlreichen Stolpersteinen in Atem gehalten. Das Schlösschen beher-
         bergt nun neun Zwerge: Fünf Mädchen und vier Jungen im Alter von ein
         bis drei Jahren. Wir freuen uns, damit die Vereinbarung von Beruf und Fa-
         milie verbessern zu können.

         Im Februar 2017 ging der Bau der Großtagespflege, des ‚Zwergenschlös-
         schens‘, in die konkrete Planung. Im Zuge der Sanierungsarbeiten wur-
         den die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Schlösschens entsprechend
         umgebaut. Die Malerarbeiten konnten von den hauseigenen Malern um-
         gesetzt werden. Auch die Planungen für den Außenbereich sind nun ab-
         geschlossen, können allerdings erst nach dem Abbau des Sanierungsge-
         rüstes in die Tat umgesetzt werden.

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    12
Großtagespflege
nahm ihren
Betrieb auf

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Tag des offenen Denkmals am 10. September 2017

         Im Jahr 2017 stand der Tag des offenen Denkmals bundesweit unter dem
         Motto ‚Macht und Pracht‘ – wo ließe sich diese Pracht besser besichtigen
         als im repräsentativen Gebäude der ‚Königlichen Regierung zu Düssel-
         dorf‘, wie es noch zu Preußens Zeiten hieß?

         Die Antworten finden sich im historischen Dienstgebäude der Bezirksre-
         gierung Düsseldorf auf der Cecilienallee. Die imposante und gleichzeitig
         detailverliebte Architektur des Gebäudes drückt den Wunsch des Auf-
         traggebers aus, die Machtansprüche der damaligen Regierungspräsiden-
         ten abzubilden.

         Auch im Jahr 2017 hat die Bezirksregierung Düsseldorf mit ihrem archi-
         tektonischen Kleinod am Tag des offenen Denkmals teilgenommen. Un-
         sere Denkmalführerinnen haben alle Fragen und vieles mehr in insgesamt
         vier Führungen mit über 450 Besucherinnen und Besuchern beantwortet.

         Das Gebäude bietet spannende Einblicke in Baukunst, Architektur und
         Kunstgeschichte. Für die beeindruckende Treppenhausanlage in der
         Eingangshalle, dem Lichthof, standen zum Beispiel die Botschaftertrep-
         pe Ludwigs des XIV. im Schloss von Versailles und die Prachttreppe des
         Schlosses Herrenchiemsee Pate. Auch die Ähnlichkeit des Gebäudes mit
         dem Reichstagsgebäude in Berlin lässt sich nicht verleugnen. Der Plenar-
         saal, der das Dienstgebäude mit dem Schlösschen verbindet, gilt als der
         schönste Jugendstilsaal nördlich der Alpen. Viele weitere kunst- und kul-
         turhistorisch interessante Details schmücken das Dienstgebäude sowie
         das angrenzende Schlösschen, das bis in die siebziger Jahre als Wohnung
         der damaligen Regierungspräsidenten diente.

9        Doch auch ‚Macht und Pracht‘ muss in Schuss gehalten werden. Da-
         her hat im Jahr 2017 die umfangreiche und aufwändige Fassadensanie-
         rung des Dienstgebäudes Fahrt aufgenommen – und das bei laufendem
         Dienstbetrieb. Etwa die Hälfte des Gebäudes ist eingerüstet, die Fenster
         und Türen wurden ersetzt bzw. aufgearbeitet.

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Macht und
  Pracht muss
  auch saniert
  werden

Die Sanierung hat den di-
rekt betroffenen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern
dieser Behörde einiges
abverlangt. Lärm, Staub
                                                                                   1
und ein Gerüst vor dem
Fenster über ein Jahr lang
sind unstrittig mehr als
unangenehm. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) als Bauherr
ist zuversichtlich, die Arbeiten bis 2019 zu beenden – dann allerdings wird
es nahtlos in den Innenräumen des Gebäudes weitergehen. Hier sind ins-
besondere die Leitungen zu ersetzen und anschließend die Flure aufzuar-
beiten.

Dennoch wird im Jahr 2018 das Dienstgebäude am zweiten Sonntag im
September zum Tag des offenen Denkmals wieder seine Pforten für Sie
öffnen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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Stellungnahme an die Planfeststellungsbehörde übersandt
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         Die Bezirksregierung Düsseldorf ist die zuständige Anhörungsbehörde
         im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens des Landesverkehrsminis-
         teriums NRW (MBWSV NRW) für den Flughafen Düsseldorf (FH DUS).

         Nachdem die Flughafen Düsseldorf Gesellschaft (FDG) ihren Antrag vom
         16. Februar 2015 im April 2016 vervollständigt hatte, hat das MBWSV
         NRW als zuständige Genehmigungs- und Planfeststellungsbehörde für
         den FH DUS die Antragsunterlagen an die Bezirksregierung Düsseldorf
         abgegeben, damit diese gemäß §§ 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i. V.
         m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG) das Anhörungsver-
         fahren durchführen kann.

         Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die abschließende Zu-
         lassung:

         •   von tiefbaulichen Änderungen der vorhandenen Flughafenanlage,
             nämlich die Herstellung von insgesamt 8 neuen Flugzeug-Abstellpo-
             sitionen sowie die Erweiterung von Flugbetriebsflächen (Rollweg-/
             Rollgassenanschlüsse im Vorfeldbereich) nebst weiteren Bodenver-
             siegelungs- und Arrondierungsmaßnahmen sowie

         •   von Änderungen der geltenden Betriebsregelungen, nämlich die Er-
             höhung der im Voraus planbaren Flugbewegungen in nachfragestar-
             ken Zeitstunden am Tage wie auch die bedarfsgerechte Anpassung
             der Nutzungsmöglichkeiten beider Start- und Landebahnen zur Ab-
             wicklung des Verkehrsaufkommens.

         Bereits Ende April 2016 wurde die Verteilung der Antragsunterlagen an
         die Kommunen, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken
         wird, zur Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Auslegung veran-
         lasst. Ende Mai/Anfang Juni 2016 erfolgte die Auslegung der Antragsun-
         terlagen nach Maßgabe der öffentlichen Bekanntmachungen.

         Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben ca. 40.770 Bürgerinnen
         und Bürger Einwendungen erhoben, mehr als 1.000 davon haben sich
         sowohl in Listen als auch zusätzlich durch eine individuelle Einwendung
         geäußert. Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die eine individuelle Ein-
         wendung abgegeben haben, liegt bei 13.356, davon 70 befürwortend. 46
         Behörden haben sich zum Vorhaben geäußert.
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Kapazitäts-
  erweiterung
  Flughafen

Die Sichtung der Argumen-
te und Gutachten bei der
Anhörungsbehörde und die
Erstellung der Gegenäuße-
rung bei der FDG dauerte
bis in den Dezember 2016
an. Gleichzeitig wurden die
für die Durchführung eines
so großen Erörterungstermins erforderlichen Planungen aufgenommen und
die rechtzeitige Verteilung der Synopse organisiert.                              2
Der Erörterungstermin fand vom 13. Februar 2017 bis 20. Februar 2017 in
der Messe Düsseldorf statt. In diesen sechs Tagen haben sich alle Teilneh-
merinnen und Teilnehmer mit den 66 Tagesordnungspunkten befasst und
sich in weitergehenden intensiven Diskussionen mit über 600 Wortmel-
dungen mit dem Antrag des Flughafens Düsseldorf auseinandergesetzt.

Alle Erkenntnisse und Diskussionsergebnisse des Termins sind im Nach-
gang zusammengestellt und anschließend dem Landesverkehrsministe-
rium als Planfeststellungsbehörde übersandt worden. Dort wird nun über
den Antrag des Flughafens Düsseldorf entschieden. Auf der Website des
MBWSV NRW finden Sie zudem noch weitere Informationen über den An-
trag sowie das gesamte Planfeststellungsverfahren und die Umweltver-
träglichkeitsprüfung.

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Sprengung war unumgänglich

         Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf über-
         prüft regelmäßig vor dem Beginn von geplanten Bauarbeiten mittels Luft-
         bildauswertungen Verdachtsflächen. Auf dieser Grundlage werden Flächen
3        anschließend untersucht. Wenn sich hierbei ein Hinweis auf einen Bomben-
         blindgänger ergibt, wird ein Bereich in der Regel anschließend aufgegraben.

         Recht ‚ergiebig‘ war die Untersuchung einer Gewerbefläche in Moers-Ut-
         fort im Jahr 2017: Auf einer Fläche von 75.000 Quadratmetern wurden hier
         29 Kampfmittel und insgesamt 42 kg weitere Munitionsteile und Explosiv-
         stoff gefunden. Unter den Kampfmitteln befanden sich neben Brandbom-
         ben und Granaten auch zehn Fliegerbomben mit Sprengstoffgewichten
         zwischen 60 und 250 kg.

         Acht Bomben konnten vor Ort entschärft werden - darunter auch eine
         Bombe mit einem besonders gefährlichen chemisch-mechanischen Lang-
         zeitzünder. Eine weitere Bombe hatte keinen Zünder mehr und wurde da-
         her gefahrlos abtransportiert.

         Im März 2017 sollten zwei Bomben entschärft werden. Während die Ent-
         schärfung bei einer der beiden Bomben gelang, scheiterten bei der zweiten
         Fliegerbombe alle Entschärfungsversuche. Es hat sich herausgestellt, dass
         der Zünder stark verformt war. Dadurch ließ er sich nicht mehr entfernen.
         Der Zustand des Zünders hat einen Transport nicht zugelassen. Letztend-
         lich hat sich der Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf
         für eine Sprengung der Bombe am Fundort entschieden. Dazu bedurfte es
         einiger Vorbereitungen:

         Zunächst wurde vor Ort eine sechs Meter tiefe Grube gegraben, in die Bom-
         be für die Sprengung verlagert wurde. Die Grube wurde zusätzlich mit Sand
         abgedeckt. Weiterhin wurde in Richtung der nächstgelegenen Infrastruktur
         (oberirdische Fernwärmeleitung in 30 m Entfernung und Wohngebäude in
         50 m Entfernung) ein Splitterschutzwall aus Strohballen errichtet.

         Mit Maßnahmen dieser Art können die Auswirkungen einer Sprengung er-
         heblich abgemildert werden.

         So hat sowohl die Entschärfung der einen Bombe als auch die Sprengung
         der zweiten Bombe weder die Fernwärmeleitung noch die Wohngebäude
         beschädigt.
    18
29 Kampfmittel
auf Gewerbefläche
in Moers-Utfort

                         2

                    19
Bezirksregierung erlässt Planfeststellungsbeschluss

         Mit Beschluss vom 27. März 2017 hat die Bezirksregierung Düsseldorf als
         zuständige Luftfahrtbehörde den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Aa-
         chen-Merzbrück in Würselen planfestgestellt und genehmigt. Der Ausbau
3        war von der Flugplatzgesellschaft Aachen-Merzbrück GmbH im Jahre
         2010 beantragt worden.

         Die Ausbauplanung sieht im Wesentlichen eine Verlängerung der
         Start- und Landebahn von 520 Meter auf 1.160 Meter sowie deren Ver-
         schwenkung vor. Mit dem Ausbau werden für den Verkehrslandeplatz
         die erforderlichen luftrechtlichen Anforderungen an einen gewerblichen
         Flugbetrieb sichergestellt und darüber hinaus wird die Sicherheit im be-
         stehenden Flugbetrieb erhöht.

         Mit Blick auf die Fluglärmauswirkungen sind für die Bevölkerung durch
         den Ausbau Entlastungen zu erwarten. Es ist darüber hinaus – auch durch
         verfügte Schutzauflagen – sichergestellt, dass diesbezügliche Zumutbar-
         keitsgrenzen eingehalten werden. Ferner wurden u.a. durch Auflagen und
         Bedingungen die erforderlichen Sicherheitsbelange wie auch die Belange
         von Natur und Landschaft, Wasser und Boden, Denkmalschutz und Ver-
         kehr angemessen berücksichtigt.

         Zur Dauer des luftrechtlichen Verfahrens ist anzumerken, dass insbe-
         sondere lärmtechnische Ergänzungen notwendig und zu berücksichtigen
         waren. Ebenso war eine parallele ÖPVN-Schienenplanung (Reaktivierung
         der östlich an das Flugplatzgelände angrenzenden Strecke ‚Stolberg-Her-
         zogenrath‘ der Euregio Verkehrsschienenenetz GmbH) zu berücksichti-
         gen - und zwar im Hinblick auf den künftigen Ausbauzustand des Flug-
         platzes wie auch auf die derzeitige Situation mit aktuellem Flugbetrieb.
         Eine Elektrizifierung der Schienenstrecke führt im IST-Zustand des
         Flugplatzes wegen der dadurch entstehenden Hindernisse für den Flug-
         betrieb im betroffenen An- und Abflugbereich zu nicht ausräumbaren Si-
         cherheitsbedenken.

    20
Ausbau des
  Verkehrslande-
  platzes Aachen-
  Merzbrück

Nach Ausbau des Flug-
platzes entfallen diese
Sicherheitsbedenken im
Wesentlichen aufgrund
der verlängerten An- und
Abflugstrecken und der in
diesem Zusammenhang
weiter nach innen verleg-
ten Schwellen für den Flugbetrieb. Die geplante Schienen-Elektrifizierung
kann und wird erst nach dem geplanten Ausbau des Flugplatzes erfolgen.              2
Da der zwischenzeitlich in Betrieb genommene Zugverkehr den aktuellen
Flugbetrieb - bis zur Inbetriebnahme des ausgebauten Flugplatzes - im
hindernisrelevanten An- und Abflugbereich zwei Mal stündlich kurzzeitig
tangiert, wird der Flugbetrieb derzeit im Bedarfsfalle kurzfristig unterbro-
chen. Hierzu wurde ergänzend eine entsprechende Warnvorrichtung auf
der Start- und Landebahn installiert. Diesbezügliche Unterbrechungen im
Flugbetrieb wie auch die installierte Warnvorrichtung werden nach erfolg-
tem Ausbau des Flugplatzes entbehrlich.

                                                                               21
Zulassung von Erprobungsfahrzeugen
         der Firma Delphi in Wuppertal

         In Deutschland ist das autonome Fahren auf technischer Basis ohne den
         Menschen am Steuer noch nicht zulässig. Auf Bundesebene wird derzeit
         an gesetzlichen Grundlagen für einen praktikablen Rahmen für die zukünf-
         tige Nutzung selbstfahrender Autos auf öffentlichen Straßen gearbeitet.
         Deshalb müssen derzeit noch Testverfahren entwickelt werden, bei denen
         die Testumgebung, bezogen auf die Fahrzeuge wie auch die Infrastruktur,
         beschrieben und festgelegt werden muss.

         Auch in Nordrhein-Westfalen wurden dafür Teststrecken gefunden und
         entwickelt. Neben der Technischen Universität Dortmund interessierte
         sich die Firma Delphi in Wuppertal für eine innerstädtische Teststrecke. In
         Abstimmung mit dem Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfa-
         len und der Stadt Wuppertal wurde eine Streckenführung in der Nähe des
         Firmensitzes Delphi festgelegt. Diese ist ca. 11 Kilometer lang und verläuft
         zu einem großen Teil auf der L 418. Sie besitzt die für einen erfolgreichen
         Testverlauf notwendigen Kriterien, wie z.B. mehrspuriger Verkehr, Auf-und
         Abfahrten, Ampelanlagen, Tunnel, Gefälle, Bushaltestellen und Fußgänger-
         überwege. Insoweit wird das komplette Alltagsbild eines städtischen Stra-
7
         ßenverkehrs dargestellt.

         Delphi gehört zu den führenden Herstellern von Automobilzubehör in
         Deutschland und ist insoweit mit modernen Testanlagen für Autos aus-
         gerüstet. Da ein Schwerpunkt auf der Produktentwicklung, wie z.B. Air-
         bag-Komponenten, ABS-Systemen, Navigationssystemen und Klimaanla-
         gen liegt, bietet es sich an, von der fachlichen Kompetenz im Bereich der
         Entwicklung des autonomen Fahrens auszugehen und eine Weiterentwick-
         lung dieses Zukunftsthemas im Eigeninteresse der Firma vorauszusetzen.

    22
Autonomes
  Fahren im
  öffentlichen
  Verkehr

Schon im Jahr 2012 hat
Delphi für einen Merce-
des-Benz B-Klasse für eine
innerbetriebliche Teststre-
cke eine Ausnahmegeneh-
migung nach § 70 StVZO
zu    Erprobungszwecken
erhalten. In der Folgezeit
wurde eine Ausnahmegenehmigung für einen Ford Mondeo ausgestellt,
die anders als bei dem ersten Antrag im Jahr 2012 mehr Umbauten am                 2
Fahrzeug beinhaltete und im öffentlichen Verkehrsraum auf einer inner-
städtischen Strecke in Wuppertal fahren sollte. Im Jahr 2017 konnten für
eine neue Autogeneration Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Für
zwei Audi Q5 von der Firma konnte sodann der Testbetrieb in Wuppertal
aufgenommen werden.

Allen genehmigten Fällen für den öffentlichen Verkehrsraum ist bisher
noch gemeinsam, dass in dem jeweiligen Fahrzeug immer auch eine Per-
son anwesend ist, insoweit also eine Situation vergleichbar mit einem Fahr-
schulwagen gegeben ist. Die Verantwortung für die Teststrecke selbst liegt
beim Straßenbaulastträger, der Stadt Wuppertal.

                                                                              23
Klare Regeln für mehr Sicherheit

          Drohnen werden immer beliebter und immer mehr Menschen nutzen sie,
          sei es im privaten oder gewerblichen Bereich. Sie bieten neue Möglich-
          keiten, die Welt aus einem anderen Blickwinkel zu sehen und diese Bilder
          festzuhalten. Mit ihnen werden Rennen geflogen, und es gibt auch bereits
          Versuche, sie als Transportmittel für verschiedene Lasten nutzen zu kön-
          nen.

          Doch je mehr von diesen sogenannten unbemannten Luftfahrtsystemen
          aufsteigen, desto größer wird auch die Unfallgefahr. Gerade in den Hän-
          den unerfahrener Steuerer kann es zu unkontrollierten Abstürzen oder
          Kollisionen kommen.

          Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat deshalb
          im April 2017 neue Regelungen erlassen, die zum einen der Zukunftstech-
          nologie neue Chancen eröffnen, gleichzeitig aber auch für mehr Sicher-
          heit im Luftraum sorgen und den Schutz der Privatsphäre stärken sollen.

          So ist künftig für den Betrieb von Drohnen bis fünf Kilogramm grundsätz-
          lich keine Erlaubnis mehr erforderlich und das generelle Betriebsverbot
          für den Flug außer Sichtweite wurde für diese Geräte aufgehoben. Seit
          dem 1. Oktober 2017 müssen aber alle Drohnen, die schwerer sind als 250
          Gramm, gekennzeichnet sein. Durch diese Plaketten oder Aufkleber soll
          es bei einem Zwischenfall schneller möglich sein, den Besitzer oder die
          Besitzerin ausfindig zu machen. Auch muss ab diesem Zeitpunkt jeder,
          der eine Drohne steuern möchte, nachweisen, dass er sich mit der Tech-
          nik auskennt bzw. eine entsprechende Einweisung erhalten hat.

10

     24
Drohnen erobern
 die Lüfte

Nach wie vor bleiben
aber natürlich einige
Verbote bestehen: Über
sensiblen Bereichen wie
Menschenansammlungen
oder Unfallorten darf in
keinem Fall eine Drohne
benutzt werden, im An-
und Abflugbereich von Flughäfen oder je nach Ausstattung der Drohne
auch über Wohngebieten ist der Flug in der Regel ebenfalls nicht gestat-        2
tet. In verschiedenen Fällen können aber Ausnahmen zugelassen und
auch für Geräte über fünf Kilogramm kann eine Erlaubnis ausgespro-
chen werden. Dies übernimmt die jeweilige Landesluftfahrtbehörde. Für
die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln ist dies die Bezirksregierung
Düsseldorf.

Ausführliche Informationen zu den neuen Regeln finden Sie auf unserer
Homepage:

      http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/bausteine/
      MTT_unbemannte_luftfahrtsysteme_Fortsetzung.html

                                                                           25
Verein Metropolregion Rheinland in Düsseldorf gegründet
2
         Nordrhein-Westfalen ist durch ein sehr dichtes Netz der Städte geprägt,
         in dem enge Verflechtungen zwischen den Städten untereinander und
         zwischen den Städten und ihrem Umland bestehen. Diese Regionen in
         Nordrhein-Westfalen bilden insgesamt ein enges räumliches und funktio-
         nales Geflecht: den Metropolraum Nordrhein-Westfalen.

         Viele der Herausforderungen, denen sich die Kommunen und Kreise stel-
         len müssen, lassen sich effektiv nur durch enge Zusammenarbeit zwi-
         schen den Kommunen, Kreisen und Regionen lösen.

         Im Beisein der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Köln, Anne
         Lütkes und Gisela Walsken, wurde daher am 20. Februar 2017 der Verein
         Metropolregion Rheinland e.V. in Düsseldorf aus der Taufe gehoben. In
         der Turbinenhalle der Stadtwerke Düsseldorf haben hochrangige Vertre-
         terinnen und Vertreter von Kommunen, Kreisen, der Städte-Region Aa-
         chen, des Landschaftsverbandes Rheinland und der Handwerks- sowie
         Industrie- und Handelskammern die Satzung unterzeichnet und damit
         ihren Willen zur engeren Zusammenarbeit bekundet. Mit einer von den
         Handwerkskammern zur Verfügung gestellten zweiteiligen Torte wurden
         die Regionen anschließend auch bildlich zu einer Einheit zusammenge-
         führt. Gisela Walsken und Anne Lütkes hatten die Vereinsgründung vo-
         rangetrieben, gemeinsam den Prozess begleitet, moderiert, die Steue-
         rungsgruppe ins Leben gerufen, die Satzung, Organisationsform und das
         Arbeitsprogramm vorbereitet.

         Gemeinsam soll die Positionierung der Metropolregion Rheinland e.V. in
         ihren verschiedenen Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wis-
         sens-, Verkehrs-, Planungs- , Tourismus-, Kultur- und Sportregion) als zu-
         sammenhängender und gemeinsamer Lebensraum erfolgen.

         Dies soll nach innen und außen, national wie international geschehen.

         Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige
         Region hat insbesondere das Ziel der

         •   Verbesserung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der Ver-
             einsmitglieder auf regionaler, landes- und bundesweiter und ggf. eu-
             ropäischer Ebene,

    26
Das Rheinland
    setzt ein starkes
    Zeichen

•     besseren und sich stei-
      gernden Akquise von
      Fördergeldern durch
      Land, Bund und EU,

•     konzentrierteren Bün-
      delung von Interes-
      sen gegenüber Land,
      Bund und EU, insbe-
      sondere bei überregionalen Planungen (z.B. Bundesverkehrswegeplan,
      Landesentwicklungsplan NRW),

•     besseren Vermarktung des Rheinlandes und seiner allgemein ver-
      besserten Wahrnehmung nach außen im Sinne eines professionellen
      Standortmarketings zur Ansiedlung von Unternehmen und Gewin-
      nung von Fachkräften sowie                                                3
•     der Identitätsstiftung nach innen.

Alle Beteiligten sehen in der Gründung des Vereins einen wichtigen
Schritt, um das Rheinland als Region im europäischen und globalen Wett-
bewerb noch erfolgreicher zu machen. Dabei könnte dies zugleich ein
erster Schritt auf dem Weg hin zu einer demokratisch legitimierten und
rechtlich verfassten Struktur sein.

Seinen Sitz hat der Verein in Köln. Zu den Vorstandsmitgliedern gehö-
ren außer Thomas Geisel (Oberbürgermeister Düsseldorf), u.a. Thomas
Hendele (Landrat Kreis Mettmann), Henriette Reker (Oberbürgermeiste-
rin Köln), Sebastian Schuster (Landrat Rhein-Sieg-Kreis), Jürgen Stein-
metz (Hauptgeschäftsführer IHK Mittlerer Niederrhein) und Ulf Reichardt
(Hauptgeschäftsführer IHK Köln).

                                                                           27
Ein neuer Plan für die Region

          Wie kann unsere wirtschaftsstarke Region im Einklang mit der Natur wei-
          ter wachsen? Wo kann neuer Siedlungsraum geschaffen werden, der gut
          an den ÖPNV anzubinden ist und die bestehenden Verkehrssysteme nicht
          zu sehr belastet? Wie kann die Region den Erfordernissen des globalen
          Klimawandels Rechnung tragen und damit auch ihrer Verantwortung für
          kommende Generationen? Mit diesen und vielen weiteren Fragen hat sich
          der Regionalrat in den vergangenen Jahren intensiv beschäftigt.

          Am 14. Dezember 2017 hat der Regionalrat in seiner überörtlichen Verant-
          wortung hierzu eine Schlüsselentscheidung treffen können und die Auf-
          stellung des neuen Regionalplans Düsseldorf – kurz RPD – beschlossen.

          Der RPD stellt die Weichen für eine erfolgreiche Wirtschaftsentwicklung
          in den nächsten Jahrzehnten, indem er der Planungsregion Düsseldorf
          rund 3.200 ha Entwicklungspotenziale für Gewerbe sichert. Viele Städ-
          te und Gemeinden haben die Chance genutzt, neue Standorte zu forcie-
          ren und ‚Planungsleichen‘, d.h. nicht umsetzbare Flächen, zu streichen.
          Einige interkommunale Projekte wurden auf den Weg gebracht (z.B. in
          Grevenbroich/Jüchen, Mönchengladbach/Viersen, Krefeld/Meerbusch,
          Dormagen/Neuss). Städte und Gemeinden können so gemeinsam ein
          attraktives Flächenangebot schaffen und langfristig geplante Gewerbe-
          flächen sichern und Potenziale für besondere Ansiedlungen ausschöpfen
          (z.B. Hafennutzungen, Logistik, stark emittierendes Gewerbe).

          Ferner wurden in großem Umfang neue Siedlungsbereiche festgelegt.
          Zur Vermeidung einer weiteren Überlastung von Straßen lag dabei ein
          zentraler Fokus auf der Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr.

          Für die Nutzung der regenerativen Windenergie wurden knapp 2.300 ha
          auf Basis einer regionalen Gesamtbetrachtung in den Plan aufgenom-
          men. Zudem sind die Bereiche für den Schutz der Natur und die regiona-
          len Grünzüge grundlegend überprüft und neu festgelegt worden.

          Mit über 2.000 km Straßen- und über 800 km Schienentrassen bildet
          der Regionalplan außerdem das überörtlich relevante Verkehrsnetz ab. Er
          sorgt auf diese Weise dafür, dass für zahlreiche zukünftige Verkehrspro-
          jekte die benötigten Flächen ‚reserviert‘ werden.

     28
12
Regionalrat stellt
  die Weichen für die
  Zukunft

Wie entstand der
Regionalplan?

Kommunen, Verbände und
vor allem auch Bürgerin-
nen und Bürger brachten
sich intensiv in das Ver-
fahren ein. Dies galt in bei-
spielhafter Weise bereits
sehr frühzeitig bei der Erarbeitung sogenannter ‚Leitlinien‘ – quasi einem Ar-
beitsprogramm für die zu erarbeitenden Inhalte des Regionalplans. Auch un-
sere niederländischen Nachbarn erhielten Unterlagen in ihrer Sprache, um
Ideen in Bereiche einzubringen, die sie in der Grenzregion berühren könnten.
Insoweit ruht die Entscheidung für dieses komplexe Steuerungsinstrument
auf einer breiten regionalen Wissens- und Meinungsbasis.
                                                                                                3
Bereits im März 2010 hatte der Regionalrat das Startschuss-Papier als
Diskussionsgrundlage für diesen offenen Prozess in die Region getragen.
Daran schlossen sich umfassende Beratungen über Strategien einer zu-
künftigen Regionalentwicklung an, in deren Verlauf Bedenken und Wün-
sche intensiv diskutiert und Interessen gegeneinander abgewogen wor-
den sind, bis der nun beschlossene Planentwurf vorlag.

Was ist der nächste Schritt?

Dem Beschluss des Regionalrates vom 14. Dezember 2017 folgt ein Anzei-
geverfahren beim Wirtschaftsministerium als Landesplanungsbehörde.
Erst danach – frühestens Anfang 2018 – kann der neue Plan in Kraft treten.

Weitere Informationen zum RPD-Verfahren finden Sie hier:

         http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/regionalplanfortschreibung.html

                                                                                           29
Die meisten Prüflinge in Nordrhein-Westfalen

         Das Land Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit den zahlenmäßig
         meisten staatlichen Prüfungen zur Geprüften Meisterin/zum Geprüften
         Meister für Bäderbetriebe. Dafür beruft die zuständige Stelle bei der
         Bezirksregierung Düsseldorf einen paritätisch besetzten Prüfungsaus-
         schuss ein, der die jeweiligen Prüfungen durchführt.

         Ende April 2017 konnten die Meisterprüfungen zur Geprüften Meisterin/
4        zum Geprüften Meister für Bäderbetriebe für dieses Jahr abgeschlossen
         werden. Am 25. und 26. April 2017 nahmen 11 neue Meisterinnen und 23
         neue Meister für Bäderbetriebe ihre Meisterbriefe im Ausbildungsberuf
         Fachangestellte für Bäderbetriebe bei der Bezirksregierung Düsseldorf
         entgegen.

         Zur Vorbereitung auf diese Abschlussprüfungen wählen die Kandidatin-
         nen und Kandidaten zwischen drei möglichen Instituten. Die Teilnahme
         dort an den Vorbereitungskursen ist freiwillig, aber kostenpflichtig. Die
         Institute richten sich in der zeitlichen Planung der Veranstaltungen nach
         den verschiedenen Freizeitmöglichkeiten der potentiellen Teilnehmerin-
         nen und Teilnehmer und bieten Tages-, Block- und Wochenendlehrgänge
         an. In einem Zeitraum von sieben Monaten wurden vier Unterrichtsblöcke
         (allgemeiner Teil, fachtheoretischer Teil, fachpraktischer Teil, berufs- und
         arbeitspädagogischer Teil) mit einer Gesamtstundenzahl in Höhe von
         940 Unterrichtseinheiten zur Vorbereitung auf die Prüfungen absolviert.

         Nach den erfolgreich absolvierten Prüfungen konnten die Prüflinge ihren
         verdienten Meisterbrief entgegennehmen. Überreicht wurden die Meis-
         terbriefe von der Leiterin der zuständigen Stelle der Bezirksregierung
         Düsseldorf sowie dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

    30
Meisterinnen und
 Meister für
 Bäderbetriebe

Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe sind berechtigt, leitende
Funktionen in einem Schwimmbad auszuüben und die Ausbildung der
zukünftigen ‚Fachangestellten für Bäderbetriebe‘ zu übernehmen. Nicht
selten arbeiten die Geprüften Meister/innen als Badbetriebsleitung in
größeren Organisationen und privaten Betreibergesellschaften.

                                                                             4

                                                                        31
1

          Gute Bildung – gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt
2
          Um mit einem im Ausland erworbenen Abschlusszeugnis einer Schule
          oder einer Berufsqualifikation ein Studium an einer Hochschule oder eine
          Berufsausbildung in Deutschland aufnehmen zu können, muss zunächst
3         festgestellt werden, ob die Zeugnisse gleichwertig mit einem in Deutsch-
          land erworbenen Abschluss sind. Mit der Feststellung der Gleichwertig-
          keit ist ein weiterer Schritt für gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt getan.
4         Die Bezirksregierung Düsseldorf hat hier eine landesweite Zuständig-
          keit für die Länder von Ägypten bis Zypern. Das bedeutet, dass sich die
          Zeugnisanerkennungsstelle mit den jeweiligen Anforderungen, die an die
          Zeugnisse in den betreffenden Ländern zu erfüllen sind, auseinander-
5         setzt. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn hat für
          die Bewertung ausländischer Qualifikationen Vorgaben erarbeitet, die die
          Grundlage für die Feststellung der Gleichwertigkeit sind.

6         Eine Vielzahl von deutschen Schülerinnen und Schülern wechseln nach
          dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses in ferne Länder wie Austra-
          lien, Neuseeland, Kanada, USA oder Großbritannien, um dort ihre Schul-
          aufbahn zu beenden, oder erwerben ein Internationales Baccalauréate. In
 7        diesem Zusammenhang ist bereits vor Beendigung der Schullaufbahn ein
          Beratungsaufwand zu leisten, da die Eltern gerne wissen möchten, wel-
          che Anforderungen an den Schulabschluss bzw. die Wahl der Schulfächer
          im Ausland gestellt werden, damit eine Feststellung der Gleichwertigkeit
8         möglich ist. Da in diesen Fällen der Wunsch nach Ende der Schullaufbahn
          zumeist darin besteht, ein Studium in Deutschland aufzunehmen, ist ge-
          rade vor den Einschreibeterminen an deutschen Universitäten für das
          Sommer- und Wintersemester eine ‚Hoch‘zeit bei der Zeugnisanerken-
9
          nungsstelle.

          Auch viele junge Menschen aus dem Ausland kommen nach Deutsch-
          land und möchten die Gleichwertigkeit ihrer Schulzeugnisse feststellen
10        lassen, um zu schauen, welche beruflichen Möglichkeiten ihnen damit
          offen stehen. In diesen Fällen ist die Zuständigkeit der Zeugnisanerken-
          nungsstelle auf die Feststellung der Gleichwertigkeit zur Aufnahme einer
          Berufsausbildung oder beruflichen Tätigkeit beschränkt. Wollen auslän-
11        dische Staatsangehörige an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen
          studieren, müssen sie sich direkt an die insoweit zuständige Hochschule

     32
12
Anerkennung von
  Abschlüssen

wenden. Eine weitere Mög-
lichkeit, um eine fachbe-
zogene Studienberechti-
gung zu erlangen, ist eine
Feststellungsprüfung, die
von der Bezirksregierung
Köln durchgeführt wird.

Von etwa 5.200 Anträgen
im Jahr 2016 stiegen die Antragszahlen auf über 7.000 Anträge im Jahr
2017 und die Tendenz ist weiter steigend.

Weitere Informationen zum Thema Anerkennung von ausländischen Ab-
schlusszeugnissen und Berufsabschlüssen aus dem Auslanden finden
Sie hier:

        http://www.brd.nrw.de/schule/schulrecht_schulverwaltung/Zeugnisanerkennung.html

                                                                                               4

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          2017 – ein Jahr mit vielen internationalen Begegnungen
2
          Das für den Internationalen Austausch zuständige Dezernat bei der Be-
          zirksregierung Düsseldorf koordiniert im Auftrag des Ministeriums für
          Schule und Bildung in landesweiter Zuständigkeit internationale Aus-
3         tauschprogramme und Projekte für den Schulbereich und berät Lehrkräf-
          te, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern in enger Zusammenarbeit mit
          einem Tutorennetzwerk und internationalen Partnerorganisationen.
4         Anfang 2017 durfte die Bezirksregierung Düsseldorf eine Kollegin für
          den individuellen Schüleraustausch aus Neuseeland begrüßen, die 25
          Schülerinnen und Schüler aus Neuseeland nach Nordrhein-Westfalen be-
          gleitete. Diese haben für zwei Monate Schul- und Familienleben in Nord-
5         rhein-Westfalen kennengelernt. Im Laufe des Jahres folgten weitere Gäs-
          te aus Australien, der französischsprachigen Provinz Québec, Frankreich
          und der Schweiz.

6         Die Initiative ‚Austausch macht Schule‘, die sich bundesweit dafür ein-
          setzt, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern Austauscherfahrun-
          gen zu ermöglichen, war im März 2017 zu Gast im Ministerium für Schule
          und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Schulleitungen, Lehrkräf-
 7        te, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern aus Nordrhein-Westfalen erar-
          beiteten gemeinsam mit den Akteuren, zu denen auch der Internationale
          Austausch sowie die Bezirksregierung Düsseldorf gehören, praktische
          Maßnahmen, um internationalen Austausch auch Schulen zu ermögli-
8         chen, die bisher nur wenig Erfahrung mit dem Thema haben.

          Der Pädagogische Austauschdienst drehte in Zusammenarbeit mit dem
          Internationalen Austausch im Juni 2017 einen Werbefilm unter Mitwir-
9         kung von Lehrkräften zu Erasmus+. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist
          Ansprechpartnerin für das EU-Bildungsprogramm in Nordrhein-Westfa-
          len und berät Schulen individuell oder auf Informationsveranstaltungen
          hinsichtlich der finanziellen Fördermöglichkeiten für ihre europäischen
10        Schulprojekte.

          Im September 2017 fand der jährliche Workshop ‚Schulpartnerschaften Is-
          rael und Palästina - NRW‘ statt. Die Bezirksregierung Düsseldorf, unter an-
11        derem auch zuständig für das Förderprogramm mit Israel und Palästina,
          begrüßte rund hundert Lehrkräfte aus Nordrhein-Westfalen, die Schulpart-
          nerschaften mit Israel und Palästina durchführen oder neu beginnen möchten.
     34
12
Beate Mainz und Anna Sander
  Internationaler
                                    (Praktikantin aus Schweden) bei der
  Austausch im                      Begrüßung in der Jugendherberge Düsseldorf
  Schulbereich

Rainer Bäcker und Sabine Nemec mit Margot
Glaser-Brown aus Tauranga, Neuseeland und ihrem Mann Brian

Im November 2017 nahmen 240 Fremdsprachenassistenzkräfte aus
zwölf Ländern an einer Tagung teil, um die Ansprechpartnerinnen und
-partner aus dem Internationalen Austausch, das Land Nordrhein-West-
falen und die Region kennenzulernen. Außerdem fanden Workshops mit
Tutorinnen und Tutoren und ein Informationsprogramm im Landtag statt.

Das Jahr endete mit einem weiteren Besuch aus Neuseeland. 25 Schü-
lerinnen und Schüler verbringen die Feiertage in Gastfamilien in Nord-
rhein-Westfalen und warten sehnsüchtig auf Schnee!

Weitere Informationen finden Sie hier:                                                4

       https://www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus.html

       https://vimeo.com/235754053

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1

          Internationalisierung von Berufskollegs
2
          Die EU-Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf (GEB) koordi-
          niert die Tätigkeiten aller EU-Geschäftsstellen des Landes Nordrhein-West-
          falen sowie landesweite Fördermaßnahmen für Berufskollegs. Sie arbeitet
3         unter anderem mit der zentralen Beratungs- und Vermittlungsstelle für
          den internationalen Austausch zusammen. Vor allem aber unterstützt sie
          die Berufskollegs im Regierungsbezirk Düsseldorf bei der Vorbereitung,
          Durchführung und Nachbereitung von EU-Projekten in der beruflichen
4
          Bildung im EU-Bildungsprogramm ERASMUS+. Die Akteure wecken die
          EU-Begeisterung bei den Schülerinnen und Schülern und fördern deren
          Aufgeschlossenheit gegenüber Auslandsmobilität. Durch internationale
5         Erfahrungen gewinnen die Lernenden Fremdsprachenkenntnisse, fachli-
          che Qualifikationen und interkulturelle Kompetenz. So vorbereitet, sind sie
          ‚fit‘ auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Im Jahr 2017 haben 22 Berufskol-
          legs im Regierungsbezirk Düsseldorf insgesamt Fördergelder in Höhe von
6         1.168.009 Euro erhalten.

          So informierten sich Lehrkräfte bei der norwegischen Partnerorganisation
          North-Trøndelag County in Steinjker (Norwegen) über Berufsbildungen für
          Flüchtlinge und beim italienischen Partner Cometa in Como (Italien) über
 7
          inklusive Berufsausbildung. Die Teilnehmenden gewannen durch beide
          Veranstaltungen viele neue Eindrücke für Unterrichts- und Bildungsgan-
          gentwicklung an ihrem Berufskolleg. Eine Teilnehmerin fasst zusammen:
8         „Ich habe im Rahmen meiner Mobilität die Arbeit an einem privaten Berufs-
          kolleg in Como kennen- und schätzen gelernt. Besonders die Sichtweise
          auf die Arbeit mit Inklusionsschülern hat […] mich dazu ermuntert, auch in
          meinem eigenen Unterricht noch stärker als bisher darauf zu achten, die
9         Schülerinnen und Schüler da abzuholen, wo sie stehen und fächerübergrei-
          fendes Unterrichten voranzutreiben. Der Austausch mit den Kolleginnen
          und Kollegen der anderen Schulen diente ebenfalls dem kritischen Blick
          über den eigenen Tellerrand hinaus.“ Auslandsbetriebspraktika von Ler-
10        nenden, Schulungen, Studienbesuche ins Ausland für Lehrkräfte sind nur
          wenige Beispiele dafür, wie die GEB ihre Unterstützungsangebote umsetzt.

          Eine unserer Mobilitätsteilnehmerinnen, Auszubildende zur Köchin, bewer-
11        tet ihren Auslandsaufenthalt in ihrem Bericht so: „Der Aufenthalt in Leeds
          hat mich sprachlich sehr vorangebracht. Mein Vokabular hat sich erweitert,
          und ich bin wesentlich sicherer in der englischen Sprache. Ich habe […] ge-
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12
EU-Projekte und
                                Projektarbeit in der inklusiven Berufsausbildung im
  Berufliche                    Bereich Modedesign in Como
  Qualifizierung

lernt, mich auf andere Ge-
pflogenheiten besser und
schneller einstellen zu kön-
nen. Insgesamt haben sich
meine persönlichen Fer-
tig- und Fähigkeiten ver-
bessert, wie z.B. meine An-
passungsfähigkeit. Ich bin
davon überzeugt, dass mir die neu erlangten Fähigkeiten sehr hilfreich sein
werden, um nach meiner Ausbildung eine gute Anstellung zu bekommen.“

Aufgrund der positiven Wirkungen von Auslandspraktika ist das Ziel in
Deutschland, die Anzahl der Auszubildenden mit Auslandserfahrung durch
ein Praktikum im europäischen Ausland bis zum Jahre 2020 auf mindes-
tens 10% zu erhöhen.

Zur Umsetzung eines so anspruchsvollen Ziels hat die GEB eine Workshop-
reihe ‚Internationalisierung von Berufskollegs‘ für interessierte Berufs-
kollegs angeboten. Zur Auftaktveranstaltung informierten sich Schullei-
tungen im Plenarsaal der Bezirksregierung Düsseldorf über den Ablauf,
Inhalt und Ziele der Workshops mit regem Gedankenaustausch. Der erste                      4
Workshop fand am Leo-Statz-Berufskolleg in Düsseldorf statt. Zunächst
erfolgte eine Bestandsaufnahme der bestehenden Aktivitäten an den je-
weils präsenten Berufskollegs. Im nächsten Schritt tauschten sich die
Europakoordinatoren über Hindernisse der Internationalisierung aus, um
daraus mögliche Lösungswege zu entwickeln. Im letzten Teil der Workshop-
reihe am Max-Weber-Berufskolleg in Düsseldorf wurde intensiv an weite-
ren Kriterien für die Internationalisierung von Berufskollegs gearbeitet. Die
Teilnehmenden haben im Ergebnis einen Leitfaden erstellt, der allen Be-
rufskollegs zur Verfügung gestellt wurde und für den weiteren Internatio-
nalisierungsprozess wertvolle Hilfe leistet.

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Flussgebietssymposium und Gebietsforum Wupper 2017

         Die Wupper und ihre Nebenbäche standen am 21. und 22. Juni 2017 in
         Wuppertal im Fokus des gemeinsam veranstalteten 20. Flussgebiets-
         symposium des Wupperverbandes und 15. Gebietsforums der Bezirksre-
         gierung Düsseldorf in der historischen Stadthalle Wuppertal. Die mit ca.
         200 Fachleuten wieder sehr gut besuchte Veranstaltung richtete in einem
         Schwerpunkt den Blick auf Erfolge und Herausforderungen bei der Um-
         setzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

         Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Anstrengungen, unsere Gewäs-
         ser ökologisch zu verbessern, auch über die Ökologie hinaus viele Vorteile
         mit sich bringen. Die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem
         Gewässer, die Aufwertung der Wohn- und Lebensqualität und auch die
         Einbindung der Gewässer in den Schulunterricht haben das öffentliche
         Interesse an einer ökologischen Verbesserung der Gewässer gesteigert.
         In den vergangenen Jahren hat der Wupperverband viele kanalisierte und
6        begradigte Flussabschnitte wieder in lebendige Flussläufe verwandelt.

         „Wir können sehr zufrieden sein mit dem, was wir in den letzten 20 Jahren
         schon erreicht haben“, zog Wupperverbands-Vorstand Georg Wulf Bilanz.
         „Die Wupper ist auf einem guten Weg und wird zunehmend natürlicher.
         Nicht nur Lachse kehren zurück, inzwischen scheint sich auch der Biber
         heimisch zu fühlen. Und die Menschen nehmen den Fluss wieder an und
         engagieren sich für dieses wichtige Stück Heimat.“ Diese Arbeit wird wei-
         ter fortgesetzt, doch bis zum ‚guten Zustand‘ der Gewässer, wie ihn die
         Richtlinie fordert, ist es noch ein weiter Weg.

         Zu den Herausforderungen der kommenden Jahre gehört auch die wei-
         tergehende Reinigung in Kläranlagen zur Entfernung von Spurenstoffen,
         z. B. Medikamentenrückständen. Gerade in den dicht besiedelten Indus-
         trieregionen Europas, wie z. B. im Wuppergebiet, stellt sich die Frage, ob
         und wie dieses Ziel bis 2027 erreicht werden kann.

    38
Auf dem
 Weg zu einem
 ökologischen
 Fluss

Neben der Entwicklung der Wupper und ihrer Nebenbäche setzte das
Symposium einen weiteren Schwerpunkt auf den Themenbereich Klima-
wandel, Starkregen, Sturzfluten und notwendige Vorsorgemaßnahmen.
Auch im Wuppergebiet sind bereits Auswirkungen des Klimawandels
spürbar. Extremereignisse wie Starkregen kommen häufiger vor, auch
längere Trockenperioden nehmen zu. Daher gewinnt in den Kommunen
der Umgang mit urbanen Sturzfluten an Bedeutung.

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Parookaville 2017 in Weeze

         Bereits zum dritten Mal fand im Juli 2017 auf dem ehemaligen Militärflug-
         hafen Weeze das Musikfestival ‚Parookaville‘ statt. Aufgrund des großen
         Erfolgs der beiden ersten Jahre wurde das Festival in diesem Jahr von
         zwei auf drei Tage verlängert. Die Besucherzahl stieg von ca. 50.000 Be-
         suchern im Jahr 2016 auf ca. 80.000 Besucherinnen und Besucher.

         Auf insgesamt elf Bühnen, davon zwei Großbühnen (Mainstage und Se-
         cond Mainstage), unterhielten mehr als 150 DJs das Publikum. Neben
         umfangreichen Licht- und Lasereffekten wurden die Shows auf den Groß-
         bühnen auch durch pyrotechnische Effekte auf und hinter den Bühnen
         untermalt. Um zu gewährleisten, dass in diesem Zusammenhang die not-
         wendigen Sicherheitsvorgaben eingehalten wurden, fand bereits am Tag
         vor dem Start des Festivals eine umfangreiche Begehung und Abnahme
         der Plätze durch den technischen Arbeitsschutz der Bezirksregierung
         Düsseldorf statt, an denen pyrotechnische Gegenstände abgebrannt
         werden sollten.

         Mitarbeiter des sogenannten Sprengstoffwesens ließen sich von den
         verantwortlichen Personen die Örtlichkeiten zeigen und kontrollierten
7        die erforderlichen Schutzabstände zum Publikum und zu den Bühnen.
         Zunächst einmal werden die vor Ort eingesetzten pyrotechnischen Ge-
         genstände mit denen im vorher gestellten Antrag verglichen: Stimmen die
         Angaben? Welche möglichen Gefahren können von den Feuerwerkskör-
         pern ausgehen? Sind die Sicherheitsbestimmungen eingehalten?

         Feuerwerkskörper sind in verschiedene Kategorien eingeteilt. Je nach
         Brenn- und Sprengkraft gelten andere Bestimmungen. So muss z.B. für
         das Abschlussfeuerwerk ein anderer Sicherheitsabstand eingehalten
         werden als bei einem Pyro-Effekt während des Auftritts eines Künstlers.
         Die Kollegen vor Ort hatten jedes Detail im Blick.

         Weiter wurden die Pyrotechniker befragt, ob alle Künstler und Darsteller
         über die Gefahren der Pyrotechnik während ihres Auftrittes informiert
         wurden. Die Sicherheitsmaßnahmen wurden alle eingehalten, der nächs-
         te Kontrollschritt folgt: Um zu überprüfen, ob die für die jeweilige Pyro-
         technik angegebenen Sicherheitsabstände und Sicherheitsmaßnahmen
         angemessen sind, werden Erprobungsschüsse abgegeben. Das heißt,
         dass vor Ort einzelne Pyrotechnik abgefeuert wird. So kann überprüft
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