Das Jahr im Rückblick - BR.D@2017 - Bezirksregierung Düsseldorf
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Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, gerne blicken wir auf das vergangene Jahr 2017 zurück und freuen uns, Ihnen unseren Rückblick aus einem für uns ereignisreichen Jahr mit vie- len tollen Erlebnissen vorstellen zu dürfen. Vieles haben wir gemeinsam erreicht, zahlreiche Projekte angestoßen, einige Herausforderungen liegen aber auch noch vor uns. ‚BR.D@2017‘ bietet Ihnen eine Auswahl an spannenden Ereignissen quer durch alle Tätigkeitsbereiche unserer Behörde: Von A wie ‚autonomes Fah- ren‘ bis Z wie ‚Zeugnisanerkennung‘. Die Inhalte haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregie- rung Düsseldorf für Sie zusammengestellt, um einen Überblick und auch einen Einblick in die vielfältigen und interessanten Aufgaben ihrer Arbeits- gebiete zu ermöglichen. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich und freue mich auf ein aufregendes Jahr 2018, das bestimmt noch viele weitere spannende Themen für uns bereithält! Viel Freude beim Stöbern! Regierungspräsidentin 1
1 Januar 2 Februar 3 März 4 April 5 Mai 6 Juni 7 Juli 8 August 9 September 10 Oktober 11 November 12 Dezember
Büro der Regierungspräsidentin Behördenleitung (S. 4) RP Zentralabteilung (S. 8) 1 Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr, Verkehr (S. 16) 2 Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft (S. 26) 3 Schule (S. 30) 4 Umwelt, Arbeitsschutz (S. 38) 5 3
Der erste Grand Départ in Deutschland seit 30 Jahren Zum ersten Mal seit 30 Jahren startete die Tour am 1. Juli 2017 wieder in Deutschland, in Düsseldorf waren die Radprofis zum allerersten Mal zu Gast. Grund genug für ein fröhliches Fest, auch für die Bezirksregierung Düsseldorf. Zumal die Rennstrecke auch noch direkt am Gebäude in der Cecilienallee vorbeiführte. Auch wenn das Wetter alles andere als sommerlich war, ließen sich die Rennbegeisterten und Feierwilligen die Stimmung nicht verregnen. Mehr als 700 Besucherinnen und Besucher kamen zum Sommerfest der Be- zirksregierung. Auf Einladung der Regierungspräsidentin Anne Lütkes fanden sich auch etwa 100 geladene Gäste im Plenarsaal des Schlös- schens ein. Vom Garten waren es nur wenige Schritte bis zur Strecke und auch vom Balkon des Plenarsaals waren die Rennradler gut zu sehen. Vor allem die jüngsten Gäste hatten auch abseits der Rennstrecke Spaß. Für die Kinder gab es im Garten Hüpfburgen und Kinderschminken, viele freuten sich über die lustigen Ballontiere, die buchstäblich im Handum- drehen entstanden. 7 Bleibt nur zu hoffen, dass es nicht wieder 30 Jahre dauert, bis die Tour de France das nächste Mal über die Cecilienallee flitzt. Und dass dann auch das Wetter zur Feierlaune beiträgt. 4
Anne Lütkes hat die Leitung an Birgitta Radermacher übergeben Regierungspräsidentin Anne Lütkes ist am 30. August 2017 von NRW-In- nenminister Herbert Reul nach sieben Jahren an der Spitze der Düssel- dorfer Behörde wie geplant in den Ruhestand verabschiedet worden. Im Rahmen einer Feierstunde im Haupthaus an der Düsseldorfer Cecilien- allee wurde anschließend Anne Lütkes‘ Nachfolgerin, Birgitta Raderma- cher, ins Amt eingeführt. Damit ist die Leitung der Behörde weiterhin in rechtlich geschulten Hän- den, denn sowohl Anne Lütkes als auch Birgitta Radermacher sind Rechts- anwältinnen. Und noch etwas eint die ehemalige Regierungspräsidentin und ihre Nachfolgerin: Beide stammen aus Köln und waren dort auch po- litisch aktiv, wenn auch mit unterschiedlichen politischen Perspektiven: Anne Lütkes ist Mitglied der Grünen, Birgitta Radermacher der CDU. Bei der Feierstunde im Lichthof der Bezirksregierung Düsseldorf mit vielen prominenten Gästen aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik lobte Minister Herbert Reul Anne Lütkes für ihre hervorragende Arbeit. Her- vorzuheben sei insbesondere die tragende Rolle, die die Bezirksregierung Düsseldorf unter ihrer Leitung bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen gespielt hat. Mit Birgitta Radermacher bekomme die Bezirksregierung Düsseldorf nun eine neue Regierungspräsidentin, die mit ihrer Erfahrung und ihrer Gestaltungskraft ebenfalls viel für die Men- schen in der Region bewegen werde, so Reul. 8 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung konnten die feierliche Amtsübergabe mit Reden und Musikbeiträgen sowohl von den oberen Rängen des Lichthofs persönlich als auch über einen Livestream im Intranet an ihrem Arbeitsplatz verfolgen. 6
Amtsübergabe v.l.n.r.: Andreas Peeters, Karl-Heinz Ißling, Anne Lütkes, bei der Herbert Reul, Birgitta Radermacher Bezirksregierung Düsseldorf RP Stehender Applaus für die scheidende Regierungspräsidentin Anne Lütkes Die neue Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher mit NRW-Innenminister Herbert Reul Birgitta Radermacher (links) und Anne Lütkes erhalten von Regierungsvizepräsident Roland Schlapka Sicherheitsjacken als Dienstkleidung bzw. als Andenken Rede des NRW-Innenministers Herbert Reul 7
1 Fit im Büro – Gesundheitsmanagerin eingestellt Seit Anfang des Jahres 2017 wird das Thema Betriebliches Gesundheits- management (BGM) bei der Bezirksregierung Düsseldorf groß geschrie- ben. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat eine Gesundheitsmanagerin eingestellt. Die Arbeitgeberin hat das Ziel, die Gesundheit, die Motivation und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch am Ar- beitsplatz zu unterstützen und zu fördern. Die Bedeutung der Gesundheit nimmt in der Arbeitswelt zu, denn der Arbeitsplatz beeinflusst Gesundheit und Krankheit auf verschiedene Art und Weise. Arbeit kann sowohl die berufliche und persönliche Entwick- lung fördern, sie kann aber auch krank machen. Das BGM ist als ein Gemeinschaftswerk zu verstehen. Nur wenn unter- schiedliche Stellen der Behörde wie Behördenleitung, Gleichstellung, Per- sonalrat und Arbeitssicherheit miteinbezogen werden, können Prozesse und Strukturen dauerhaft und vor allem gesundheitsförderlich gestaltet werden. Die Gründung zweier Gremien zur Steuerung und Planung waren somit notwendige erste Schritte im BGM. Die Bedürfnisse der Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter wurden abgefragt, um die für das Haus relevanten Themen identifizieren zu können. Die Umsetzung konnte bereits gestar- tet werden und wird sich auch im Jahr 2018 fortsetzen. Ein BGM-Newsletter ist im September 2017 erstmalig erschienen und informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seitdem in einem Turnus von drei Monaten über Aktionen und vermittelt Informationen rund um die Gesundheit. 8
Betriebliches Gesundheits- management Das Tätigkeitsbild einer Gesundheitsmanagerin wurde in dem Vortrag BGM ‚Kann eine Gesundheits- managerin gesund ma- 1 chen?‘ erläutert und Fra- gen rund um die Planung des BGM beantwortet. Es wurden Workshops zum Thema ‚Bewegung im Büroalltag‘ organisiert und Vorträge zum Thema ‚Eigene Haltung‘ sowie ‚Gelassenheit‘ angeboten. Die Resonanz zu den Veranstaltungen war durchweg positiv und für das Jahr 2018 stehen bereits weitere Aktivitäten in den Startlöchern. 9
Girls‘ Day bei der Bezirksregierung Düsseldorf Dem Fluglotsen im Tower über die Schulter schauen, den orangefarbe- nen Stab beim Vermessen halten, erfahren, was ein Wasserbauer im oder am Wasser baut: Rund fünfzig Mädchen haben im vergangenen Jahr die Chance genutzt, sich bei der Bezirksregierung Düsseldorf über techni- sche und naturwissenschaftliche Berufsfelder zu informieren. Im Rah- men des Girls‘ Day konnten die Schülerinnen fünf verschiedene Arbeits- bereiche der Mittelbehörde kennenlernen. 4 Regierungspräsidentin Anne Lütkes besuchte die Schülerinnen, die sich für den Flughafen Weeze entschieden hatten, um dort Berufe rund um die Luftfahrt kennenzulernen. Anne Lütkes ermunterte sie, sich nicht von Rollenklischees einschüchtern zu lassen: „Mädchen sollten sich bei der Berufswahl von ihren Interessen und Fähigkeiten leiten lassen und nicht von überholten Rollenbildern beeinflussen lassen.“ In Weeze hatten die jungen Teilnehmerinnen nicht nur die Möglichkeit, mit dem Bus über die voll erleuchtete Startbahn zu fahren. Auf dem Gir- ls‘ Day-Programm standen auch ein Besuch bei der Flughafenfeuerwehr, die Besichtigung eines Flugzeugs – inklusive Erinnerungsfoto im Cock- pit - sowie der Zugang zum Sicherheitsbereich. Besonders beeindruckt zeigten sich die Mädchen vom Geschehen im Tower. Auch Saskia Werner. Sie war extra mit ihren Eltern am Vorabend aus der Nähe von Chemnitz angereist. Die Schülerin wollte unbedingt zu einem Flughafen: „Bei uns waren aber schon alle Plätze besetzt.“ Zuvor hatte Anne Lütkes die jungen Damen begrüßt, die sich im histori- schen Gebäude an der Cecilienallee über die Arbeit eines Fachinforma- tikers schlau machen wollten. Sie warb für eine Ausbildung bei der Be- zirksregierung: „Ich würde mich freuen, wenn einige von Ihnen sagen, ‚ich komme wieder‘.“ Die Mädchen durften sich dann unter anderem am Zu- sammenbauen eines Computers versuchen. In Mönchengladbach konnten die Schülerinnen Einblicke in die Geoin- formationstechnologie gewinnen. In Essen wurde den jungen Damen der Technische Arbeitsschutz am Beispiel des Straßentransports näher ge- bracht. 10
Zu Lande, zu Wasser und in der Luft 1 Und in Mülheim stellten Wasserbauer den Interessentinnen ihren Arbeitsalltag vor. Angesichts des attraktiven Angebots wa- ren die Plätze schnell ausgebucht. Die Teilnehmerinnen zeigten sich beein- druckt von der Vielzahl der Aufgaben. An allen Orten standen Ihnen Gesprächspart- nerinnen und Gesprächspartner der Bezirksregierung aus den unter- schiedlichen Berufen Rede und Antwort zu Ausbildung, Karrierechancen und Berufsalltag. Die Mädchen nutzten gerne die Chance, sich gewissermaßen zu Wasser, zu Land und in der Luft über die vielfältigen Ausbildungsberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu informieren. Infos zum Girls‘ Day: www.girls-day.de 11
Im Schlösschen sind die Zwerge eingezogen Unser ‚Zwergenschlösschen‘ hat im August 2017 den Betrieb aufnehmen können! Endlich - denn bis zum Schluss hat uns das Projekt mit seinen zahlreichen Stolpersteinen in Atem gehalten. Das Schlösschen beher- bergt nun neun Zwerge: Fünf Mädchen und vier Jungen im Alter von ein bis drei Jahren. Wir freuen uns, damit die Vereinbarung von Beruf und Fa- milie verbessern zu können. Im Februar 2017 ging der Bau der Großtagespflege, des ‚Zwergenschlös- schens‘, in die konkrete Planung. Im Zuge der Sanierungsarbeiten wur- den die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Schlösschens entsprechend umgebaut. Die Malerarbeiten konnten von den hauseigenen Malern um- gesetzt werden. Auch die Planungen für den Außenbereich sind nun ab- geschlossen, können allerdings erst nach dem Abbau des Sanierungsge- rüstes in die Tat umgesetzt werden. 8 12
Großtagespflege nahm ihren Betrieb auf 1 13
Tag des offenen Denkmals am 10. September 2017 Im Jahr 2017 stand der Tag des offenen Denkmals bundesweit unter dem Motto ‚Macht und Pracht‘ – wo ließe sich diese Pracht besser besichtigen als im repräsentativen Gebäude der ‚Königlichen Regierung zu Düssel- dorf‘, wie es noch zu Preußens Zeiten hieß? Die Antworten finden sich im historischen Dienstgebäude der Bezirksre- gierung Düsseldorf auf der Cecilienallee. Die imposante und gleichzeitig detailverliebte Architektur des Gebäudes drückt den Wunsch des Auf- traggebers aus, die Machtansprüche der damaligen Regierungspräsiden- ten abzubilden. Auch im Jahr 2017 hat die Bezirksregierung Düsseldorf mit ihrem archi- tektonischen Kleinod am Tag des offenen Denkmals teilgenommen. Un- sere Denkmalführerinnen haben alle Fragen und vieles mehr in insgesamt vier Führungen mit über 450 Besucherinnen und Besuchern beantwortet. Das Gebäude bietet spannende Einblicke in Baukunst, Architektur und Kunstgeschichte. Für die beeindruckende Treppenhausanlage in der Eingangshalle, dem Lichthof, standen zum Beispiel die Botschaftertrep- pe Ludwigs des XIV. im Schloss von Versailles und die Prachttreppe des Schlosses Herrenchiemsee Pate. Auch die Ähnlichkeit des Gebäudes mit dem Reichstagsgebäude in Berlin lässt sich nicht verleugnen. Der Plenar- saal, der das Dienstgebäude mit dem Schlösschen verbindet, gilt als der schönste Jugendstilsaal nördlich der Alpen. Viele weitere kunst- und kul- turhistorisch interessante Details schmücken das Dienstgebäude sowie das angrenzende Schlösschen, das bis in die siebziger Jahre als Wohnung der damaligen Regierungspräsidenten diente. 9 Doch auch ‚Macht und Pracht‘ muss in Schuss gehalten werden. Da- her hat im Jahr 2017 die umfangreiche und aufwändige Fassadensanie- rung des Dienstgebäudes Fahrt aufgenommen – und das bei laufendem Dienstbetrieb. Etwa die Hälfte des Gebäudes ist eingerüstet, die Fenster und Türen wurden ersetzt bzw. aufgearbeitet. 14
Macht und Pracht muss auch saniert werden Die Sanierung hat den di- rekt betroffenen Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern dieser Behörde einiges abverlangt. Lärm, Staub 1 und ein Gerüst vor dem Fenster über ein Jahr lang sind unstrittig mehr als unangenehm. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) als Bauherr ist zuversichtlich, die Arbeiten bis 2019 zu beenden – dann allerdings wird es nahtlos in den Innenräumen des Gebäudes weitergehen. Hier sind ins- besondere die Leitungen zu ersetzen und anschließend die Flure aufzuar- beiten. Dennoch wird im Jahr 2018 das Dienstgebäude am zweiten Sonntag im September zum Tag des offenen Denkmals wieder seine Pforten für Sie öffnen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 15
Stellungnahme an die Planfeststellungsbehörde übersandt 2 Die Bezirksregierung Düsseldorf ist die zuständige Anhörungsbehörde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens des Landesverkehrsminis- teriums NRW (MBWSV NRW) für den Flughafen Düsseldorf (FH DUS). Nachdem die Flughafen Düsseldorf Gesellschaft (FDG) ihren Antrag vom 16. Februar 2015 im April 2016 vervollständigt hatte, hat das MBWSV NRW als zuständige Genehmigungs- und Planfeststellungsbehörde für den FH DUS die Antragsunterlagen an die Bezirksregierung Düsseldorf abgegeben, damit diese gemäß §§ 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i. V. m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG) das Anhörungsver- fahren durchführen kann. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die abschließende Zu- lassung: • von tiefbaulichen Änderungen der vorhandenen Flughafenanlage, nämlich die Herstellung von insgesamt 8 neuen Flugzeug-Abstellpo- sitionen sowie die Erweiterung von Flugbetriebsflächen (Rollweg-/ Rollgassenanschlüsse im Vorfeldbereich) nebst weiteren Bodenver- siegelungs- und Arrondierungsmaßnahmen sowie • von Änderungen der geltenden Betriebsregelungen, nämlich die Er- höhung der im Voraus planbaren Flugbewegungen in nachfragestar- ken Zeitstunden am Tage wie auch die bedarfsgerechte Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten beider Start- und Landebahnen zur Ab- wicklung des Verkehrsaufkommens. Bereits Ende April 2016 wurde die Verteilung der Antragsunterlagen an die Kommunen, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, zur Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Auslegung veran- lasst. Ende Mai/Anfang Juni 2016 erfolgte die Auslegung der Antragsun- terlagen nach Maßgabe der öffentlichen Bekanntmachungen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben ca. 40.770 Bürgerinnen und Bürger Einwendungen erhoben, mehr als 1.000 davon haben sich sowohl in Listen als auch zusätzlich durch eine individuelle Einwendung geäußert. Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die eine individuelle Ein- wendung abgegeben haben, liegt bei 13.356, davon 70 befürwortend. 46 Behörden haben sich zum Vorhaben geäußert. 16
Kapazitäts- erweiterung Flughafen Die Sichtung der Argumen- te und Gutachten bei der Anhörungsbehörde und die Erstellung der Gegenäuße- rung bei der FDG dauerte bis in den Dezember 2016 an. Gleichzeitig wurden die für die Durchführung eines so großen Erörterungstermins erforderlichen Planungen aufgenommen und die rechtzeitige Verteilung der Synopse organisiert. 2 Der Erörterungstermin fand vom 13. Februar 2017 bis 20. Februar 2017 in der Messe Düsseldorf statt. In diesen sechs Tagen haben sich alle Teilneh- merinnen und Teilnehmer mit den 66 Tagesordnungspunkten befasst und sich in weitergehenden intensiven Diskussionen mit über 600 Wortmel- dungen mit dem Antrag des Flughafens Düsseldorf auseinandergesetzt. Alle Erkenntnisse und Diskussionsergebnisse des Termins sind im Nach- gang zusammengestellt und anschließend dem Landesverkehrsministe- rium als Planfeststellungsbehörde übersandt worden. Dort wird nun über den Antrag des Flughafens Düsseldorf entschieden. Auf der Website des MBWSV NRW finden Sie zudem noch weitere Informationen über den An- trag sowie das gesamte Planfeststellungsverfahren und die Umweltver- träglichkeitsprüfung. 17
Sprengung war unumgänglich Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf über- prüft regelmäßig vor dem Beginn von geplanten Bauarbeiten mittels Luft- bildauswertungen Verdachtsflächen. Auf dieser Grundlage werden Flächen 3 anschließend untersucht. Wenn sich hierbei ein Hinweis auf einen Bomben- blindgänger ergibt, wird ein Bereich in der Regel anschließend aufgegraben. Recht ‚ergiebig‘ war die Untersuchung einer Gewerbefläche in Moers-Ut- fort im Jahr 2017: Auf einer Fläche von 75.000 Quadratmetern wurden hier 29 Kampfmittel und insgesamt 42 kg weitere Munitionsteile und Explosiv- stoff gefunden. Unter den Kampfmitteln befanden sich neben Brandbom- ben und Granaten auch zehn Fliegerbomben mit Sprengstoffgewichten zwischen 60 und 250 kg. Acht Bomben konnten vor Ort entschärft werden - darunter auch eine Bombe mit einem besonders gefährlichen chemisch-mechanischen Lang- zeitzünder. Eine weitere Bombe hatte keinen Zünder mehr und wurde da- her gefahrlos abtransportiert. Im März 2017 sollten zwei Bomben entschärft werden. Während die Ent- schärfung bei einer der beiden Bomben gelang, scheiterten bei der zweiten Fliegerbombe alle Entschärfungsversuche. Es hat sich herausgestellt, dass der Zünder stark verformt war. Dadurch ließ er sich nicht mehr entfernen. Der Zustand des Zünders hat einen Transport nicht zugelassen. Letztend- lich hat sich der Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf für eine Sprengung der Bombe am Fundort entschieden. Dazu bedurfte es einiger Vorbereitungen: Zunächst wurde vor Ort eine sechs Meter tiefe Grube gegraben, in die Bom- be für die Sprengung verlagert wurde. Die Grube wurde zusätzlich mit Sand abgedeckt. Weiterhin wurde in Richtung der nächstgelegenen Infrastruktur (oberirdische Fernwärmeleitung in 30 m Entfernung und Wohngebäude in 50 m Entfernung) ein Splitterschutzwall aus Strohballen errichtet. Mit Maßnahmen dieser Art können die Auswirkungen einer Sprengung er- heblich abgemildert werden. So hat sowohl die Entschärfung der einen Bombe als auch die Sprengung der zweiten Bombe weder die Fernwärmeleitung noch die Wohngebäude beschädigt. 18
29 Kampfmittel auf Gewerbefläche in Moers-Utfort 2 19
Bezirksregierung erlässt Planfeststellungsbeschluss Mit Beschluss vom 27. März 2017 hat die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Luftfahrtbehörde den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Aa- chen-Merzbrück in Würselen planfestgestellt und genehmigt. Der Ausbau 3 war von der Flugplatzgesellschaft Aachen-Merzbrück GmbH im Jahre 2010 beantragt worden. Die Ausbauplanung sieht im Wesentlichen eine Verlängerung der Start- und Landebahn von 520 Meter auf 1.160 Meter sowie deren Ver- schwenkung vor. Mit dem Ausbau werden für den Verkehrslandeplatz die erforderlichen luftrechtlichen Anforderungen an einen gewerblichen Flugbetrieb sichergestellt und darüber hinaus wird die Sicherheit im be- stehenden Flugbetrieb erhöht. Mit Blick auf die Fluglärmauswirkungen sind für die Bevölkerung durch den Ausbau Entlastungen zu erwarten. Es ist darüber hinaus – auch durch verfügte Schutzauflagen – sichergestellt, dass diesbezügliche Zumutbar- keitsgrenzen eingehalten werden. Ferner wurden u.a. durch Auflagen und Bedingungen die erforderlichen Sicherheitsbelange wie auch die Belange von Natur und Landschaft, Wasser und Boden, Denkmalschutz und Ver- kehr angemessen berücksichtigt. Zur Dauer des luftrechtlichen Verfahrens ist anzumerken, dass insbe- sondere lärmtechnische Ergänzungen notwendig und zu berücksichtigen waren. Ebenso war eine parallele ÖPVN-Schienenplanung (Reaktivierung der östlich an das Flugplatzgelände angrenzenden Strecke ‚Stolberg-Her- zogenrath‘ der Euregio Verkehrsschienenenetz GmbH) zu berücksichti- gen - und zwar im Hinblick auf den künftigen Ausbauzustand des Flug- platzes wie auch auf die derzeitige Situation mit aktuellem Flugbetrieb. Eine Elektrizifierung der Schienenstrecke führt im IST-Zustand des Flugplatzes wegen der dadurch entstehenden Hindernisse für den Flug- betrieb im betroffenen An- und Abflugbereich zu nicht ausräumbaren Si- cherheitsbedenken. 20
Ausbau des Verkehrslande- platzes Aachen- Merzbrück Nach Ausbau des Flug- platzes entfallen diese Sicherheitsbedenken im Wesentlichen aufgrund der verlängerten An- und Abflugstrecken und der in diesem Zusammenhang weiter nach innen verleg- ten Schwellen für den Flugbetrieb. Die geplante Schienen-Elektrifizierung kann und wird erst nach dem geplanten Ausbau des Flugplatzes erfolgen. 2 Da der zwischenzeitlich in Betrieb genommene Zugverkehr den aktuellen Flugbetrieb - bis zur Inbetriebnahme des ausgebauten Flugplatzes - im hindernisrelevanten An- und Abflugbereich zwei Mal stündlich kurzzeitig tangiert, wird der Flugbetrieb derzeit im Bedarfsfalle kurzfristig unterbro- chen. Hierzu wurde ergänzend eine entsprechende Warnvorrichtung auf der Start- und Landebahn installiert. Diesbezügliche Unterbrechungen im Flugbetrieb wie auch die installierte Warnvorrichtung werden nach erfolg- tem Ausbau des Flugplatzes entbehrlich. 21
Zulassung von Erprobungsfahrzeugen der Firma Delphi in Wuppertal In Deutschland ist das autonome Fahren auf technischer Basis ohne den Menschen am Steuer noch nicht zulässig. Auf Bundesebene wird derzeit an gesetzlichen Grundlagen für einen praktikablen Rahmen für die zukünf- tige Nutzung selbstfahrender Autos auf öffentlichen Straßen gearbeitet. Deshalb müssen derzeit noch Testverfahren entwickelt werden, bei denen die Testumgebung, bezogen auf die Fahrzeuge wie auch die Infrastruktur, beschrieben und festgelegt werden muss. Auch in Nordrhein-Westfalen wurden dafür Teststrecken gefunden und entwickelt. Neben der Technischen Universität Dortmund interessierte sich die Firma Delphi in Wuppertal für eine innerstädtische Teststrecke. In Abstimmung mit dem Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfa- len und der Stadt Wuppertal wurde eine Streckenführung in der Nähe des Firmensitzes Delphi festgelegt. Diese ist ca. 11 Kilometer lang und verläuft zu einem großen Teil auf der L 418. Sie besitzt die für einen erfolgreichen Testverlauf notwendigen Kriterien, wie z.B. mehrspuriger Verkehr, Auf-und Abfahrten, Ampelanlagen, Tunnel, Gefälle, Bushaltestellen und Fußgänger- überwege. Insoweit wird das komplette Alltagsbild eines städtischen Stra- 7 ßenverkehrs dargestellt. Delphi gehört zu den führenden Herstellern von Automobilzubehör in Deutschland und ist insoweit mit modernen Testanlagen für Autos aus- gerüstet. Da ein Schwerpunkt auf der Produktentwicklung, wie z.B. Air- bag-Komponenten, ABS-Systemen, Navigationssystemen und Klimaanla- gen liegt, bietet es sich an, von der fachlichen Kompetenz im Bereich der Entwicklung des autonomen Fahrens auszugehen und eine Weiterentwick- lung dieses Zukunftsthemas im Eigeninteresse der Firma vorauszusetzen. 22
Autonomes Fahren im öffentlichen Verkehr Schon im Jahr 2012 hat Delphi für einen Merce- des-Benz B-Klasse für eine innerbetriebliche Teststre- cke eine Ausnahmegeneh- migung nach § 70 StVZO zu Erprobungszwecken erhalten. In der Folgezeit wurde eine Ausnahmegenehmigung für einen Ford Mondeo ausgestellt, die anders als bei dem ersten Antrag im Jahr 2012 mehr Umbauten am 2 Fahrzeug beinhaltete und im öffentlichen Verkehrsraum auf einer inner- städtischen Strecke in Wuppertal fahren sollte. Im Jahr 2017 konnten für eine neue Autogeneration Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Für zwei Audi Q5 von der Firma konnte sodann der Testbetrieb in Wuppertal aufgenommen werden. Allen genehmigten Fällen für den öffentlichen Verkehrsraum ist bisher noch gemeinsam, dass in dem jeweiligen Fahrzeug immer auch eine Per- son anwesend ist, insoweit also eine Situation vergleichbar mit einem Fahr- schulwagen gegeben ist. Die Verantwortung für die Teststrecke selbst liegt beim Straßenbaulastträger, der Stadt Wuppertal. 23
Klare Regeln für mehr Sicherheit Drohnen werden immer beliebter und immer mehr Menschen nutzen sie, sei es im privaten oder gewerblichen Bereich. Sie bieten neue Möglich- keiten, die Welt aus einem anderen Blickwinkel zu sehen und diese Bilder festzuhalten. Mit ihnen werden Rennen geflogen, und es gibt auch bereits Versuche, sie als Transportmittel für verschiedene Lasten nutzen zu kön- nen. Doch je mehr von diesen sogenannten unbemannten Luftfahrtsystemen aufsteigen, desto größer wird auch die Unfallgefahr. Gerade in den Hän- den unerfahrener Steuerer kann es zu unkontrollierten Abstürzen oder Kollisionen kommen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat deshalb im April 2017 neue Regelungen erlassen, die zum einen der Zukunftstech- nologie neue Chancen eröffnen, gleichzeitig aber auch für mehr Sicher- heit im Luftraum sorgen und den Schutz der Privatsphäre stärken sollen. So ist künftig für den Betrieb von Drohnen bis fünf Kilogramm grundsätz- lich keine Erlaubnis mehr erforderlich und das generelle Betriebsverbot für den Flug außer Sichtweite wurde für diese Geräte aufgehoben. Seit dem 1. Oktober 2017 müssen aber alle Drohnen, die schwerer sind als 250 Gramm, gekennzeichnet sein. Durch diese Plaketten oder Aufkleber soll es bei einem Zwischenfall schneller möglich sein, den Besitzer oder die Besitzerin ausfindig zu machen. Auch muss ab diesem Zeitpunkt jeder, der eine Drohne steuern möchte, nachweisen, dass er sich mit der Tech- nik auskennt bzw. eine entsprechende Einweisung erhalten hat. 10 24
Drohnen erobern die Lüfte Nach wie vor bleiben aber natürlich einige Verbote bestehen: Über sensiblen Bereichen wie Menschenansammlungen oder Unfallorten darf in keinem Fall eine Drohne benutzt werden, im An- und Abflugbereich von Flughäfen oder je nach Ausstattung der Drohne auch über Wohngebieten ist der Flug in der Regel ebenfalls nicht gestat- 2 tet. In verschiedenen Fällen können aber Ausnahmen zugelassen und auch für Geräte über fünf Kilogramm kann eine Erlaubnis ausgespro- chen werden. Dies übernimmt die jeweilige Landesluftfahrtbehörde. Für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln ist dies die Bezirksregierung Düsseldorf. Ausführliche Informationen zu den neuen Regeln finden Sie auf unserer Homepage: http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/bausteine/ MTT_unbemannte_luftfahrtsysteme_Fortsetzung.html 25
Verein Metropolregion Rheinland in Düsseldorf gegründet 2 Nordrhein-Westfalen ist durch ein sehr dichtes Netz der Städte geprägt, in dem enge Verflechtungen zwischen den Städten untereinander und zwischen den Städten und ihrem Umland bestehen. Diese Regionen in Nordrhein-Westfalen bilden insgesamt ein enges räumliches und funktio- nales Geflecht: den Metropolraum Nordrhein-Westfalen. Viele der Herausforderungen, denen sich die Kommunen und Kreise stel- len müssen, lassen sich effektiv nur durch enge Zusammenarbeit zwi- schen den Kommunen, Kreisen und Regionen lösen. Im Beisein der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Köln, Anne Lütkes und Gisela Walsken, wurde daher am 20. Februar 2017 der Verein Metropolregion Rheinland e.V. in Düsseldorf aus der Taufe gehoben. In der Turbinenhalle der Stadtwerke Düsseldorf haben hochrangige Vertre- terinnen und Vertreter von Kommunen, Kreisen, der Städte-Region Aa- chen, des Landschaftsverbandes Rheinland und der Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern die Satzung unterzeichnet und damit ihren Willen zur engeren Zusammenarbeit bekundet. Mit einer von den Handwerkskammern zur Verfügung gestellten zweiteiligen Torte wurden die Regionen anschließend auch bildlich zu einer Einheit zusammenge- führt. Gisela Walsken und Anne Lütkes hatten die Vereinsgründung vo- rangetrieben, gemeinsam den Prozess begleitet, moderiert, die Steue- rungsgruppe ins Leben gerufen, die Satzung, Organisationsform und das Arbeitsprogramm vorbereitet. Gemeinsam soll die Positionierung der Metropolregion Rheinland e.V. in ihren verschiedenen Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wis- sens-, Verkehrs-, Planungs- , Tourismus-, Kultur- und Sportregion) als zu- sammenhängender und gemeinsamer Lebensraum erfolgen. Dies soll nach innen und außen, national wie international geschehen. Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige Region hat insbesondere das Ziel der • Verbesserung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der Ver- einsmitglieder auf regionaler, landes- und bundesweiter und ggf. eu- ropäischer Ebene, 26
Das Rheinland setzt ein starkes Zeichen • besseren und sich stei- gernden Akquise von Fördergeldern durch Land, Bund und EU, • konzentrierteren Bün- delung von Interes- sen gegenüber Land, Bund und EU, insbe- sondere bei überregionalen Planungen (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Landesentwicklungsplan NRW), • besseren Vermarktung des Rheinlandes und seiner allgemein ver- besserten Wahrnehmung nach außen im Sinne eines professionellen Standortmarketings zur Ansiedlung von Unternehmen und Gewin- nung von Fachkräften sowie 3 • der Identitätsstiftung nach innen. Alle Beteiligten sehen in der Gründung des Vereins einen wichtigen Schritt, um das Rheinland als Region im europäischen und globalen Wett- bewerb noch erfolgreicher zu machen. Dabei könnte dies zugleich ein erster Schritt auf dem Weg hin zu einer demokratisch legitimierten und rechtlich verfassten Struktur sein. Seinen Sitz hat der Verein in Köln. Zu den Vorstandsmitgliedern gehö- ren außer Thomas Geisel (Oberbürgermeister Düsseldorf), u.a. Thomas Hendele (Landrat Kreis Mettmann), Henriette Reker (Oberbürgermeiste- rin Köln), Sebastian Schuster (Landrat Rhein-Sieg-Kreis), Jürgen Stein- metz (Hauptgeschäftsführer IHK Mittlerer Niederrhein) und Ulf Reichardt (Hauptgeschäftsführer IHK Köln). 27
Ein neuer Plan für die Region Wie kann unsere wirtschaftsstarke Region im Einklang mit der Natur wei- ter wachsen? Wo kann neuer Siedlungsraum geschaffen werden, der gut an den ÖPNV anzubinden ist und die bestehenden Verkehrssysteme nicht zu sehr belastet? Wie kann die Region den Erfordernissen des globalen Klimawandels Rechnung tragen und damit auch ihrer Verantwortung für kommende Generationen? Mit diesen und vielen weiteren Fragen hat sich der Regionalrat in den vergangenen Jahren intensiv beschäftigt. Am 14. Dezember 2017 hat der Regionalrat in seiner überörtlichen Verant- wortung hierzu eine Schlüsselentscheidung treffen können und die Auf- stellung des neuen Regionalplans Düsseldorf – kurz RPD – beschlossen. Der RPD stellt die Weichen für eine erfolgreiche Wirtschaftsentwicklung in den nächsten Jahrzehnten, indem er der Planungsregion Düsseldorf rund 3.200 ha Entwicklungspotenziale für Gewerbe sichert. Viele Städ- te und Gemeinden haben die Chance genutzt, neue Standorte zu forcie- ren und ‚Planungsleichen‘, d.h. nicht umsetzbare Flächen, zu streichen. Einige interkommunale Projekte wurden auf den Weg gebracht (z.B. in Grevenbroich/Jüchen, Mönchengladbach/Viersen, Krefeld/Meerbusch, Dormagen/Neuss). Städte und Gemeinden können so gemeinsam ein attraktives Flächenangebot schaffen und langfristig geplante Gewerbe- flächen sichern und Potenziale für besondere Ansiedlungen ausschöpfen (z.B. Hafennutzungen, Logistik, stark emittierendes Gewerbe). Ferner wurden in großem Umfang neue Siedlungsbereiche festgelegt. Zur Vermeidung einer weiteren Überlastung von Straßen lag dabei ein zentraler Fokus auf der Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr. Für die Nutzung der regenerativen Windenergie wurden knapp 2.300 ha auf Basis einer regionalen Gesamtbetrachtung in den Plan aufgenom- men. Zudem sind die Bereiche für den Schutz der Natur und die regiona- len Grünzüge grundlegend überprüft und neu festgelegt worden. Mit über 2.000 km Straßen- und über 800 km Schienentrassen bildet der Regionalplan außerdem das überörtlich relevante Verkehrsnetz ab. Er sorgt auf diese Weise dafür, dass für zahlreiche zukünftige Verkehrspro- jekte die benötigten Flächen ‚reserviert‘ werden. 28 12
Regionalrat stellt die Weichen für die Zukunft Wie entstand der Regionalplan? Kommunen, Verbände und vor allem auch Bürgerin- nen und Bürger brachten sich intensiv in das Ver- fahren ein. Dies galt in bei- spielhafter Weise bereits sehr frühzeitig bei der Erarbeitung sogenannter ‚Leitlinien‘ – quasi einem Ar- beitsprogramm für die zu erarbeitenden Inhalte des Regionalplans. Auch un- sere niederländischen Nachbarn erhielten Unterlagen in ihrer Sprache, um Ideen in Bereiche einzubringen, die sie in der Grenzregion berühren könnten. Insoweit ruht die Entscheidung für dieses komplexe Steuerungsinstrument auf einer breiten regionalen Wissens- und Meinungsbasis. 3 Bereits im März 2010 hatte der Regionalrat das Startschuss-Papier als Diskussionsgrundlage für diesen offenen Prozess in die Region getragen. Daran schlossen sich umfassende Beratungen über Strategien einer zu- künftigen Regionalentwicklung an, in deren Verlauf Bedenken und Wün- sche intensiv diskutiert und Interessen gegeneinander abgewogen wor- den sind, bis der nun beschlossene Planentwurf vorlag. Was ist der nächste Schritt? Dem Beschluss des Regionalrates vom 14. Dezember 2017 folgt ein Anzei- geverfahren beim Wirtschaftsministerium als Landesplanungsbehörde. Erst danach – frühestens Anfang 2018 – kann der neue Plan in Kraft treten. Weitere Informationen zum RPD-Verfahren finden Sie hier: http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/regionalplanfortschreibung.html 29
Die meisten Prüflinge in Nordrhein-Westfalen Das Land Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit den zahlenmäßig meisten staatlichen Prüfungen zur Geprüften Meisterin/zum Geprüften Meister für Bäderbetriebe. Dafür beruft die zuständige Stelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen paritätisch besetzten Prüfungsaus- schuss ein, der die jeweiligen Prüfungen durchführt. Ende April 2017 konnten die Meisterprüfungen zur Geprüften Meisterin/ 4 zum Geprüften Meister für Bäderbetriebe für dieses Jahr abgeschlossen werden. Am 25. und 26. April 2017 nahmen 11 neue Meisterinnen und 23 neue Meister für Bäderbetriebe ihre Meisterbriefe im Ausbildungsberuf Fachangestellte für Bäderbetriebe bei der Bezirksregierung Düsseldorf entgegen. Zur Vorbereitung auf diese Abschlussprüfungen wählen die Kandidatin- nen und Kandidaten zwischen drei möglichen Instituten. Die Teilnahme dort an den Vorbereitungskursen ist freiwillig, aber kostenpflichtig. Die Institute richten sich in der zeitlichen Planung der Veranstaltungen nach den verschiedenen Freizeitmöglichkeiten der potentiellen Teilnehmerin- nen und Teilnehmer und bieten Tages-, Block- und Wochenendlehrgänge an. In einem Zeitraum von sieben Monaten wurden vier Unterrichtsblöcke (allgemeiner Teil, fachtheoretischer Teil, fachpraktischer Teil, berufs- und arbeitspädagogischer Teil) mit einer Gesamtstundenzahl in Höhe von 940 Unterrichtseinheiten zur Vorbereitung auf die Prüfungen absolviert. Nach den erfolgreich absolvierten Prüfungen konnten die Prüflinge ihren verdienten Meisterbrief entgegennehmen. Überreicht wurden die Meis- terbriefe von der Leiterin der zuständigen Stelle der Bezirksregierung Düsseldorf sowie dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. 30
Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe sind berechtigt, leitende Funktionen in einem Schwimmbad auszuüben und die Ausbildung der zukünftigen ‚Fachangestellten für Bäderbetriebe‘ zu übernehmen. Nicht selten arbeiten die Geprüften Meister/innen als Badbetriebsleitung in größeren Organisationen und privaten Betreibergesellschaften. 4 31
1 Gute Bildung – gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt 2 Um mit einem im Ausland erworbenen Abschlusszeugnis einer Schule oder einer Berufsqualifikation ein Studium an einer Hochschule oder eine Berufsausbildung in Deutschland aufnehmen zu können, muss zunächst 3 festgestellt werden, ob die Zeugnisse gleichwertig mit einem in Deutsch- land erworbenen Abschluss sind. Mit der Feststellung der Gleichwertig- keit ist ein weiterer Schritt für gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt getan. 4 Die Bezirksregierung Düsseldorf hat hier eine landesweite Zuständig- keit für die Länder von Ägypten bis Zypern. Das bedeutet, dass sich die Zeugnisanerkennungsstelle mit den jeweiligen Anforderungen, die an die Zeugnisse in den betreffenden Ländern zu erfüllen sind, auseinander- 5 setzt. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn hat für die Bewertung ausländischer Qualifikationen Vorgaben erarbeitet, die die Grundlage für die Feststellung der Gleichwertigkeit sind. 6 Eine Vielzahl von deutschen Schülerinnen und Schülern wechseln nach dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses in ferne Länder wie Austra- lien, Neuseeland, Kanada, USA oder Großbritannien, um dort ihre Schul- aufbahn zu beenden, oder erwerben ein Internationales Baccalauréate. In 7 diesem Zusammenhang ist bereits vor Beendigung der Schullaufbahn ein Beratungsaufwand zu leisten, da die Eltern gerne wissen möchten, wel- che Anforderungen an den Schulabschluss bzw. die Wahl der Schulfächer im Ausland gestellt werden, damit eine Feststellung der Gleichwertigkeit 8 möglich ist. Da in diesen Fällen der Wunsch nach Ende der Schullaufbahn zumeist darin besteht, ein Studium in Deutschland aufzunehmen, ist ge- rade vor den Einschreibeterminen an deutschen Universitäten für das Sommer- und Wintersemester eine ‚Hoch‘zeit bei der Zeugnisanerken- 9 nungsstelle. Auch viele junge Menschen aus dem Ausland kommen nach Deutsch- land und möchten die Gleichwertigkeit ihrer Schulzeugnisse feststellen 10 lassen, um zu schauen, welche beruflichen Möglichkeiten ihnen damit offen stehen. In diesen Fällen ist die Zuständigkeit der Zeugnisanerken- nungsstelle auf die Feststellung der Gleichwertigkeit zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder beruflichen Tätigkeit beschränkt. Wollen auslän- 11 dische Staatsangehörige an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen studieren, müssen sie sich direkt an die insoweit zuständige Hochschule 32 12
Anerkennung von Abschlüssen wenden. Eine weitere Mög- lichkeit, um eine fachbe- zogene Studienberechti- gung zu erlangen, ist eine Feststellungsprüfung, die von der Bezirksregierung Köln durchgeführt wird. Von etwa 5.200 Anträgen im Jahr 2016 stiegen die Antragszahlen auf über 7.000 Anträge im Jahr 2017 und die Tendenz ist weiter steigend. Weitere Informationen zum Thema Anerkennung von ausländischen Ab- schlusszeugnissen und Berufsabschlüssen aus dem Auslanden finden Sie hier: http://www.brd.nrw.de/schule/schulrecht_schulverwaltung/Zeugnisanerkennung.html 4 33
1 2017 – ein Jahr mit vielen internationalen Begegnungen 2 Das für den Internationalen Austausch zuständige Dezernat bei der Be- zirksregierung Düsseldorf koordiniert im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung in landesweiter Zuständigkeit internationale Aus- 3 tauschprogramme und Projekte für den Schulbereich und berät Lehrkräf- te, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern in enger Zusammenarbeit mit einem Tutorennetzwerk und internationalen Partnerorganisationen. 4 Anfang 2017 durfte die Bezirksregierung Düsseldorf eine Kollegin für den individuellen Schüleraustausch aus Neuseeland begrüßen, die 25 Schülerinnen und Schüler aus Neuseeland nach Nordrhein-Westfalen be- gleitete. Diese haben für zwei Monate Schul- und Familienleben in Nord- 5 rhein-Westfalen kennengelernt. Im Laufe des Jahres folgten weitere Gäs- te aus Australien, der französischsprachigen Provinz Québec, Frankreich und der Schweiz. 6 Die Initiative ‚Austausch macht Schule‘, die sich bundesweit dafür ein- setzt, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern Austauscherfahrun- gen zu ermöglichen, war im März 2017 zu Gast im Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Schulleitungen, Lehrkräf- 7 te, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern aus Nordrhein-Westfalen erar- beiteten gemeinsam mit den Akteuren, zu denen auch der Internationale Austausch sowie die Bezirksregierung Düsseldorf gehören, praktische Maßnahmen, um internationalen Austausch auch Schulen zu ermögli- 8 chen, die bisher nur wenig Erfahrung mit dem Thema haben. Der Pädagogische Austauschdienst drehte in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Austausch im Juni 2017 einen Werbefilm unter Mitwir- 9 kung von Lehrkräften zu Erasmus+. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist Ansprechpartnerin für das EU-Bildungsprogramm in Nordrhein-Westfa- len und berät Schulen individuell oder auf Informationsveranstaltungen hinsichtlich der finanziellen Fördermöglichkeiten für ihre europäischen 10 Schulprojekte. Im September 2017 fand der jährliche Workshop ‚Schulpartnerschaften Is- rael und Palästina - NRW‘ statt. Die Bezirksregierung Düsseldorf, unter an- 11 derem auch zuständig für das Förderprogramm mit Israel und Palästina, begrüßte rund hundert Lehrkräfte aus Nordrhein-Westfalen, die Schulpart- nerschaften mit Israel und Palästina durchführen oder neu beginnen möchten. 34 12
Beate Mainz und Anna Sander Internationaler (Praktikantin aus Schweden) bei der Austausch im Begrüßung in der Jugendherberge Düsseldorf Schulbereich Rainer Bäcker und Sabine Nemec mit Margot Glaser-Brown aus Tauranga, Neuseeland und ihrem Mann Brian Im November 2017 nahmen 240 Fremdsprachenassistenzkräfte aus zwölf Ländern an einer Tagung teil, um die Ansprechpartnerinnen und -partner aus dem Internationalen Austausch, das Land Nordrhein-West- falen und die Region kennenzulernen. Außerdem fanden Workshops mit Tutorinnen und Tutoren und ein Informationsprogramm im Landtag statt. Das Jahr endete mit einem weiteren Besuch aus Neuseeland. 25 Schü- lerinnen und Schüler verbringen die Feiertage in Gastfamilien in Nord- rhein-Westfalen und warten sehnsüchtig auf Schnee! Weitere Informationen finden Sie hier: 4 https://www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus.html https://vimeo.com/235754053 35
1 Internationalisierung von Berufskollegs 2 Die EU-Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf (GEB) koordi- niert die Tätigkeiten aller EU-Geschäftsstellen des Landes Nordrhein-West- falen sowie landesweite Fördermaßnahmen für Berufskollegs. Sie arbeitet 3 unter anderem mit der zentralen Beratungs- und Vermittlungsstelle für den internationalen Austausch zusammen. Vor allem aber unterstützt sie die Berufskollegs im Regierungsbezirk Düsseldorf bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von EU-Projekten in der beruflichen 4 Bildung im EU-Bildungsprogramm ERASMUS+. Die Akteure wecken die EU-Begeisterung bei den Schülerinnen und Schülern und fördern deren Aufgeschlossenheit gegenüber Auslandsmobilität. Durch internationale 5 Erfahrungen gewinnen die Lernenden Fremdsprachenkenntnisse, fachli- che Qualifikationen und interkulturelle Kompetenz. So vorbereitet, sind sie ‚fit‘ auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Im Jahr 2017 haben 22 Berufskol- legs im Regierungsbezirk Düsseldorf insgesamt Fördergelder in Höhe von 6 1.168.009 Euro erhalten. So informierten sich Lehrkräfte bei der norwegischen Partnerorganisation North-Trøndelag County in Steinjker (Norwegen) über Berufsbildungen für Flüchtlinge und beim italienischen Partner Cometa in Como (Italien) über 7 inklusive Berufsausbildung. Die Teilnehmenden gewannen durch beide Veranstaltungen viele neue Eindrücke für Unterrichts- und Bildungsgan- gentwicklung an ihrem Berufskolleg. Eine Teilnehmerin fasst zusammen: 8 „Ich habe im Rahmen meiner Mobilität die Arbeit an einem privaten Berufs- kolleg in Como kennen- und schätzen gelernt. Besonders die Sichtweise auf die Arbeit mit Inklusionsschülern hat […] mich dazu ermuntert, auch in meinem eigenen Unterricht noch stärker als bisher darauf zu achten, die 9 Schülerinnen und Schüler da abzuholen, wo sie stehen und fächerübergrei- fendes Unterrichten voranzutreiben. Der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Schulen diente ebenfalls dem kritischen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus.“ Auslandsbetriebspraktika von Ler- 10 nenden, Schulungen, Studienbesuche ins Ausland für Lehrkräfte sind nur wenige Beispiele dafür, wie die GEB ihre Unterstützungsangebote umsetzt. Eine unserer Mobilitätsteilnehmerinnen, Auszubildende zur Köchin, bewer- 11 tet ihren Auslandsaufenthalt in ihrem Bericht so: „Der Aufenthalt in Leeds hat mich sprachlich sehr vorangebracht. Mein Vokabular hat sich erweitert, und ich bin wesentlich sicherer in der englischen Sprache. Ich habe […] ge- 36 12
EU-Projekte und Projektarbeit in der inklusiven Berufsausbildung im Berufliche Bereich Modedesign in Como Qualifizierung lernt, mich auf andere Ge- pflogenheiten besser und schneller einstellen zu kön- nen. Insgesamt haben sich meine persönlichen Fer- tig- und Fähigkeiten ver- bessert, wie z.B. meine An- passungsfähigkeit. Ich bin davon überzeugt, dass mir die neu erlangten Fähigkeiten sehr hilfreich sein werden, um nach meiner Ausbildung eine gute Anstellung zu bekommen.“ Aufgrund der positiven Wirkungen von Auslandspraktika ist das Ziel in Deutschland, die Anzahl der Auszubildenden mit Auslandserfahrung durch ein Praktikum im europäischen Ausland bis zum Jahre 2020 auf mindes- tens 10% zu erhöhen. Zur Umsetzung eines so anspruchsvollen Ziels hat die GEB eine Workshop- reihe ‚Internationalisierung von Berufskollegs‘ für interessierte Berufs- kollegs angeboten. Zur Auftaktveranstaltung informierten sich Schullei- tungen im Plenarsaal der Bezirksregierung Düsseldorf über den Ablauf, Inhalt und Ziele der Workshops mit regem Gedankenaustausch. Der erste 4 Workshop fand am Leo-Statz-Berufskolleg in Düsseldorf statt. Zunächst erfolgte eine Bestandsaufnahme der bestehenden Aktivitäten an den je- weils präsenten Berufskollegs. Im nächsten Schritt tauschten sich die Europakoordinatoren über Hindernisse der Internationalisierung aus, um daraus mögliche Lösungswege zu entwickeln. Im letzten Teil der Workshop- reihe am Max-Weber-Berufskolleg in Düsseldorf wurde intensiv an weite- ren Kriterien für die Internationalisierung von Berufskollegs gearbeitet. Die Teilnehmenden haben im Ergebnis einen Leitfaden erstellt, der allen Be- rufskollegs zur Verfügung gestellt wurde und für den weiteren Internatio- nalisierungsprozess wertvolle Hilfe leistet. 37
Flussgebietssymposium und Gebietsforum Wupper 2017 Die Wupper und ihre Nebenbäche standen am 21. und 22. Juni 2017 in Wuppertal im Fokus des gemeinsam veranstalteten 20. Flussgebiets- symposium des Wupperverbandes und 15. Gebietsforums der Bezirksre- gierung Düsseldorf in der historischen Stadthalle Wuppertal. Die mit ca. 200 Fachleuten wieder sehr gut besuchte Veranstaltung richtete in einem Schwerpunkt den Blick auf Erfolge und Herausforderungen bei der Um- setzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Anstrengungen, unsere Gewäs- ser ökologisch zu verbessern, auch über die Ökologie hinaus viele Vorteile mit sich bringen. Die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Gewässer, die Aufwertung der Wohn- und Lebensqualität und auch die Einbindung der Gewässer in den Schulunterricht haben das öffentliche Interesse an einer ökologischen Verbesserung der Gewässer gesteigert. In den vergangenen Jahren hat der Wupperverband viele kanalisierte und 6 begradigte Flussabschnitte wieder in lebendige Flussläufe verwandelt. „Wir können sehr zufrieden sein mit dem, was wir in den letzten 20 Jahren schon erreicht haben“, zog Wupperverbands-Vorstand Georg Wulf Bilanz. „Die Wupper ist auf einem guten Weg und wird zunehmend natürlicher. Nicht nur Lachse kehren zurück, inzwischen scheint sich auch der Biber heimisch zu fühlen. Und die Menschen nehmen den Fluss wieder an und engagieren sich für dieses wichtige Stück Heimat.“ Diese Arbeit wird wei- ter fortgesetzt, doch bis zum ‚guten Zustand‘ der Gewässer, wie ihn die Richtlinie fordert, ist es noch ein weiter Weg. Zu den Herausforderungen der kommenden Jahre gehört auch die wei- tergehende Reinigung in Kläranlagen zur Entfernung von Spurenstoffen, z. B. Medikamentenrückständen. Gerade in den dicht besiedelten Indus- trieregionen Europas, wie z. B. im Wuppergebiet, stellt sich die Frage, ob und wie dieses Ziel bis 2027 erreicht werden kann. 38
Auf dem Weg zu einem ökologischen Fluss Neben der Entwicklung der Wupper und ihrer Nebenbäche setzte das Symposium einen weiteren Schwerpunkt auf den Themenbereich Klima- wandel, Starkregen, Sturzfluten und notwendige Vorsorgemaßnahmen. Auch im Wuppergebiet sind bereits Auswirkungen des Klimawandels spürbar. Extremereignisse wie Starkregen kommen häufiger vor, auch längere Trockenperioden nehmen zu. Daher gewinnt in den Kommunen der Umgang mit urbanen Sturzfluten an Bedeutung. 5 39
Parookaville 2017 in Weeze Bereits zum dritten Mal fand im Juli 2017 auf dem ehemaligen Militärflug- hafen Weeze das Musikfestival ‚Parookaville‘ statt. Aufgrund des großen Erfolgs der beiden ersten Jahre wurde das Festival in diesem Jahr von zwei auf drei Tage verlängert. Die Besucherzahl stieg von ca. 50.000 Be- suchern im Jahr 2016 auf ca. 80.000 Besucherinnen und Besucher. Auf insgesamt elf Bühnen, davon zwei Großbühnen (Mainstage und Se- cond Mainstage), unterhielten mehr als 150 DJs das Publikum. Neben umfangreichen Licht- und Lasereffekten wurden die Shows auf den Groß- bühnen auch durch pyrotechnische Effekte auf und hinter den Bühnen untermalt. Um zu gewährleisten, dass in diesem Zusammenhang die not- wendigen Sicherheitsvorgaben eingehalten wurden, fand bereits am Tag vor dem Start des Festivals eine umfangreiche Begehung und Abnahme der Plätze durch den technischen Arbeitsschutz der Bezirksregierung Düsseldorf statt, an denen pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden sollten. Mitarbeiter des sogenannten Sprengstoffwesens ließen sich von den verantwortlichen Personen die Örtlichkeiten zeigen und kontrollierten 7 die erforderlichen Schutzabstände zum Publikum und zu den Bühnen. Zunächst einmal werden die vor Ort eingesetzten pyrotechnischen Ge- genstände mit denen im vorher gestellten Antrag verglichen: Stimmen die Angaben? Welche möglichen Gefahren können von den Feuerwerkskör- pern ausgehen? Sind die Sicherheitsbestimmungen eingehalten? Feuerwerkskörper sind in verschiedene Kategorien eingeteilt. Je nach Brenn- und Sprengkraft gelten andere Bestimmungen. So muss z.B. für das Abschlussfeuerwerk ein anderer Sicherheitsabstand eingehalten werden als bei einem Pyro-Effekt während des Auftritts eines Künstlers. Die Kollegen vor Ort hatten jedes Detail im Blick. Weiter wurden die Pyrotechniker befragt, ob alle Künstler und Darsteller über die Gefahren der Pyrotechnik während ihres Auftrittes informiert wurden. Die Sicherheitsmaßnahmen wurden alle eingehalten, der nächs- te Kontrollschritt folgt: Um zu überprüfen, ob die für die jeweilige Pyro- technik angegebenen Sicherheitsabstände und Sicherheitsmaßnahmen angemessen sind, werden Erprobungsschüsse abgegeben. Das heißt, dass vor Ort einzelne Pyrotechnik abgefeuert wird. So kann überprüft 40
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