Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Gäste der Gemeinde
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mit den Ortsteilen: Beerwalde, Borlas, Colmnitz, Friedersdorf, Höckendorf, Klingenberg, Obercunnersdorf, Paulshain, Pretzschendorf, Röthenbach und Ruppendorf Ausgabe 12/2017 | erscheint am 01.12.2017 www.gemeinde-klingenberg.de Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Gäste der Gemeinde, die letzte Ausgabe des Amtsblattes nehme ich wieder zum Anlass, Ihnen ein besinnliches, friedvolles und glück- liches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie und Freunde zu wünschen. Diesen Monat Dezember als besondere Zeit noch einmal herausstellen, ist mir wichtig, weil sich gleichzeitig das Jahr zum Ende neigt. Das Jahr, als ein in sich abgeschlossener Abschnitt auf einer nicht endenden Zeitschiene, bringt uns unweigerlich zu einer Wer- tung über das Erreichte, fordert Bilanzen abzuleiten und Schlüsse daraus zu ziehen. Gleichzeitig ergeben sich Möglichkeiten und Chancen, die Ergebnisse unserer Wertung ggf. neu zu justieren oder weitere Aufgaben zu de- finieren, um damit das gestellte Ziel besser zu erreichen. Ich bin mir sicher, dass jeder auf seine Weise in irgendeiner Form für sich diese Bewertung vornimmt. Ich möchte keine vollständige Rechenschaft ablegen über das, was in der Gemeinde, innerhalb des Gemeinde- rates oder der Verwaltung entschieden, was von Seiten der Verwaltung geplant und umgesetzt, welche zahlrei- chen Veranstaltungen, Treffen, Feste, Wettkämpfe durchgeführt und wie viel damit verbundene ehrenamtliche Arbeit geleistet wurde. Es ist mir jedoch immer wieder ein Bedürfnis, allen zu danken, die sich in unserer Gemeinde engagiert haben. Dieser Dank wiederholt sich durchaus jedes Jahr, aber er hat eben immer und immer wieder seine Berechtigung und soll nicht nur am Jahresende als Geste gewertet werden, sondern als Achtung und Anerkennung für jeden großen und kleinen Beitrag in unserer Gemeinschaft stehen. Die vielen ehrenamtlichen Bereiche, die es innerhalb der Gemeinde gibt, sind so vielschichtig, dass es schwer fällt, diese aufzuzählen. Bedeutende kennen wir: Die Feuerwehren oder Sportvereine, allgemeine Vereine für Kunst oder Kultur, für die Kinder- und Jugendarbeit. Viele, nicht nur Einwohner unserer Gemeinde, bringen sich neben dem Arbeits- und Familienalltag gestaltend über das Ehrenamt ein. Und das ist gut so, weil dieses Mitein- C M ander lebenswichtig für den Halt der Gesellschaft ist. lesen Sie weiter auf Seite 4 Y K
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 2 01. Dezember 2017 GEMEINDEVERWALTUNG Ärzte KLINGENBERG Bürgermeister/Hauptverwaltung/ Bereitschaftsdienst für Notfälle - Rufnummer 116 117 Finanzverwaltung Schulweg 1, OT Höckendorf FA für Allgemeinmedizin Telefon: 035055 680-0 Fax: 035055 680-99 n Colmnitz post@gemeinde-klingenberg.de Frau Dr. med. H. Börrnert Tel.-Nr.: 035202 50800 www.gemeinde-klingenberg.de n Höckendorf Bauamt Herr Dr. med. van Treek Tel.-Nr.: 035055 61278 Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf Urlaub vom 27. Dezember – 2. Januar 2018 Vertr. Dr. Balaz Telefon: 035055 680-0 Fax: 035055 680-98 n Klingenberg Bürgerbüro Frau Dr. med. T. Albrecht Tel.-Nr.: 035202 52069 Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf Telefon: 035055 680-24 n Pretzschendorf Fax: 035055 680-96 Frau Behnisch, FA Tel.-Nr.: 035058 324007 Öffnungszeiten n Ruppendorf Montag 09.00 - 12.00 Uhr Herr Dr. med. Balaz Tel.-Nr.: 035055 61311 Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und Urlaub vom 19. Dezember –22. Dezember 2017 Vertr. Dr. van Treek 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Zahnärzte Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr n Höckendorf Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Frau B. Krüger Tel.-Nr.: 035055 61339 Amtsblatt: n Klingenberg amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de Frau Dr. I. Plischke Tel.-Nr.: 035202 4280 Notrufe n Pretzschendorf Herr Dipl. Stom. A. Baumgart Tel.-Nr.: 035058 41240 Notrufe n Ruppendorf (Brände, Not- und Unfälle) . . . . .112 Frau Dipl. Stom. M. Starke Tel.-Nr.: 035055 61411 Gehörlosenfax . . . . . .0351 8155 130 Anmeldung Kranken- n Zahnärztlicher Notdienst: www.zahnarzt-notdienst.de transport . . . . . . . . . . . . .0351 19222 Bereitschaftsarzt . . . . . . . . . .116117 Tierärzte Leitstelle allgemein . . . .0351 501210 n Hartmannsdorf Giftnotruf Erfurt . . . . . .0361 730730 Frau Ch. Hänel und Frau N. Herklotz Tel.-Nr.: 037326 9186 Becker Umweltdienste GmbH n Höckendorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0351 64400-0 Herr K. Wenzel Tel.-Nr.: 035055 62062 n Pretzschendorf Service-Hotline . . . . . . .0800 3304516 Frau U. Menzer Tel.-Nr.: 035058 41262 Zweckverband Abfallwirtschaft oder 0175 2323285 Oberes Elbtal . . . . . . .0351 4040450 EnviaM . . . . . . . . . . . . .0800 2040506 Apothekenbereitschaft MITNETZ STROM Entstörung . . . . .0800 2305070 Die Notdienstapotheke in Ihrer Nähe können Sie als Service der Bundesver- ENSO einigung Deutscher Apothekerverbände ABDA bundesweit wie folgt erfragen: Gasstörung . . . . . . . . 0351 50178880 0800 0022833 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) Stromstörung . . . . . . . 0351 50178881 Flora-Apotheke Klingenberg: 31. Dezember - 18.00 Uhr bis 1. Januar 2018 - 8.00 Uhr Wasserversorgung – Wasserwerk Klingenberg . . . . . . . 035202 510421 Fundtiere AZV „Muldental“ (nur Dienstzeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 2030090 n Zu den üblichen Öffnungszeiten im Ordnungsamt 035055 680-22 Kanalbetriebsführer WZF Freiberg n Außerhalb der Öffnungszeiten können Fundtiere von 0351 6413222 – Havarien in Abwasserkanalisation Bürgern der Gemeinde Klingenberg im Tierheim Freital C . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 7840 nach vorheriger telefonischer Absprache und eingehender M Y K Fäkalienentsorgung . . . 034324 23319 Klärung der Auffindsituation abgegeben werden.
01. Dezember 2017 Seite 3 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Kindertagesstätten n Kneipp®-Kindergarten Pretzschendorf Essenversorgung unserer Kita’s Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich, Tel. 035058-41283, Mobil 0151/18044417, und Schulen i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de n Kindergarten „Sonnenblume“ Colmnitz n „Küche für Jedermann“ Höckendorf Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt, Tel. 035202-4382, Tel. 035055 179823 Mobil 0151/18044415, info@pretzschendorfer-kitas.de n „Kochtopf UG“ Colmnitz n Naturkindergarten Klingenberg Tel. 035202 50134 Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt, Tel. 035202-4301, Mobil 0151/18044416, Fax 035202-52160 info@pretzschendorfer-kitas.de n Hort „Regenbogen“ Pretzschendorf Gemeinderatssitzung Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich, Tel. 035058-46024, Mobil 0151/18044414 Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de n „Storchennest“ Höckendorf dem 5. Dezember 2017 um 19:00 Uhr im Seminarraum des Leiterin der Einrichtungen , Frau Fuchs, Hotel-Gasthofs „Zum Erbgericht“, Dippoldiswalder Str. 5, Tel. 035055-61237, Fax 035055-69896, Mobil 017614331599, 01774 Klingenberg, OT Höckendorf statt. Hierzu wird freund- post@kita-hoeckendorf.de lichst eingeladen. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte un- n „Villa Kunterbunt“ Ruppendorf seren Bekanntmachungstafeln. Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann, Tel. 035055-63039, Mobil 015129201956 kinderhaus-ruppendorf@t-online.de Friedensrichter/Schiedsstelle n Hort Ruppendorf Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann, n für die Gemeinde Klingenberg und Tel. 035055-694099, Mobil 015129201969 die Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau kinderhaus-ruppendorf@t-online.de in der Verwaltungsgemeinschaft Friedensrichter: Thomas Schumann Stellv. Friedensrichter: Daniel Hoffmann Tagesmütter Die Sprechstunde findet nach telefonischer Vereinba- n OT Borlas rung statt. • Susann Hallas – Hauptstraße 63, Tel. 035055-61728, Thomas Schumann: 0162-5210070, Mobil: 01733515083, www.käferland.com, Daniel Hoffmann: 0174-4916134 susiskaeferkinderland@yahoo.de • Heidi Brandt – Hauptstraße 53, Tel. 035055-69062, E-Mail: schiedsstelle@gemeinde-klingenberg.de Mobil: 0152-37973462, h.brandt@rocketmail.com Postanschrift: n OT Höckendorf OT Colmnitz, Untere Hauptstraße 8, 01774 Klingenberg • Marina Flechsig – Dippoldiswalder Straße 11a, Tel. 035055-61190, m-knoepfchen@arcor.de • Anne Hofmann – Schenkberg 3c, Tel. 035055-69592, Öffnungszeiten der Büchereien: www.schenkbergwichtel.de, anne@schenkbergwichtel.de • Sandra Uhlemann – Dippoldiswalder Straße 32, Tel. 035055- n Bücherei OT Höckendorf | Schulweg 6 169633, Mobil: 0152-56065930, jule.uhlemann@googlemail.com Dienstag, 15:00–17:30 Uhr n OT Pretzschendorf • Heike Friebel-Lange – Bachstraße 10, Tel. 035058-42177 n Bücherei OT Borlas | Hauptstraße 54 a • Brita Jordan – Erich-Weinert-Straße 54, Tel. 035058-424833, jeden 1. und 3. Mittwoch, 16:00–18:00 Uhr maikbrita@gmx.de n OT Colmnitz n Bücherei OT Beerwalde | Mühlenstraße 52 • Marie Bormann – Untere Hauptstraße 37, Tel. 0162 3366016, Mittwoch, 16:00–18:00 Uhr www.tagesmutter-colmnitz.de, die-marienkaeferchen@web.de n OT Klingenberg n Bücherei OT Ruppendorf | Freiberger Straße 18 • Steffi Vogel – An der Schäferei 5, Tel. 035202-4174, Dienstag, 14:00–16:30 Uhr tagesmutti.vogelnest@web.de n Bücherei OT Pretzschendorf | Erich-Weinert-Straße 9 • Sylvia Albrecht – Straße des Friedens 6, Tel. 035202-50172 Mittwoch, 15:00–17:30 Uhr • Claudia Albrecht – Siedlungsweg 12, Tel. 035202-559349, 0172-8814020, claudia.albrecht.klgb@googlemail.com n Bücherei OT Klingenberg | Bahnhofstraße 5 a n OT Ruppendorf (Oberschule) • Kathrin Buhl – Freiberger Straße 51 f, Tel. 035055-69997, Donnerstag, 14:00–16:00 Uhr 0151-52562229, sonnenkaefer-5@web.de n Bücherei OT Friedersdorf | Zur alten Schule 2 Schulen jeden 1. Mittwoch, 14:15–15:45 Uhr n Oberschule „Hans Poelzig“ Klingenberg: Tel. 035202 2003, Fax 035202 50782, kontakt@oberschule-klingenberg.de; Nächster Erscheinungstermin ist der schulleitung@oberschule-klingenberg.de n Grundschule Pretzschendorf: Tel. 035058 4600, 5. Januar 2018 C M Fax 035058 46025, sekretariat@grundschule-pretzschendorf.de Redaktionsschluss ist der Y n Grundschule Ruppendorf: Tel. 035055 61337, K Fax 035055 62280, grundschule-ruppendorf@t-online.de 18. Dezember 2017
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 4 01. Dezember 2017 Amtliche Bekanntmachungen Fortsetzung von Seite 1 Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil Je aktiver sich diese Zusammenarbeit darstellt, desto der Gemeinderatssitzung besser und lebenswerter bildet sich die Gemeinde in ih- rer Betrachtung nach innen und der Wahrnehmung nach vom 14. November 2017 außen ab. Der Gemeinderat und ich sind dafür angetre- ten, dieses Gemeinwohl so gut es geht mit allen Kräften Beschluss-Nr.: 149/2017 zu fördern. Ich gehe davon aus, dass uns dies auch in Bestellung der Mitglieder und deren Verhinderungsver- diesem Jahr wieder sehr gut gelungen ist. treter für den Verwaltungsausschuss Sicher hatten wir viele Entscheidungen zu treffen, die Gemäß § 42 Abs. 1 SächsGemO i. V. m. der Hauptsatzung durchaus dem Einzelnen auch einmal mehr abverlang- der Gemeinde Klingenberg wird Herr Sandro Neubert als ten. Unser Ziel bleibt die Förderung des Gemeinwohls. Mitglied und Herr Reiner Vogel als Verhinderungsstellvertre- Wenn wir im Kalender zurückblättern, war es aus meiner ter in den Verwaltungsausschuss bestellt. Sicht ein sehr ereignisreiches Jahr: Mit teilweise nicht - einstimmig beschlossen - ganz einfachen Aufgaben, vielen guten Diskussionen und wichtigen Entscheidungen. Wir haben gemeinsam Beschluss-Nr.: 150/2017 in Einwohnerversammlungen diskutiert, wir haben in Bestellung der Mitglieder und deren Verhinderungsver- verschiedenen Arbeitsgruppen Themen aufgegriffen treter für den Technischen Ausschuss und damit versucht, mehr noch als in den Jahren zuvor, Gemäß § 42 Abs. 1 SächsGemO i. V. m. der Hauptsatzung Sie, liebe Einwohnerinnen und Einwohner, an Entschei- der Gemeinde Klingenberg wird Herr Reiner Vogel als Mit- dungsprozessen zu beteiligen. Diese Sichtweise eta- glied und Herr Sandro Neubert als Verhinderungsvertreter blierte sich bereits in den letzten Jahren als notwendige in den Technischen Ausschuss bestellt. Arbeitsgrundlage, deshalb nahm ich an vielen Beratun- gen innerhalb dieser Entscheidungsprozesse teil. - einstimmig beschlossen - Mir ist es dabei immer ein Anliegen, die Rahmenbedin- gungen und die Sichtweisen, unter denen der Gemein- Beschluss-Nr.: 151/2017 derat oder die Verwaltung arbeitet, deutlich zu machen. Wahl der Vertreter der Gemeinde Klingenberg in die Ich habe erleben müssen, dass viele Dinge, die heute Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes diskutiert werden, von einer oft sehr hohen Erwartungs- „Muldental“ haltung getragen werden. Dass vieles, manchmal alles Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg wählt in die erfüllbar sein sollte und das möglichst schnell, in kurzen Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Zeiträumen, denn „Geld sei doch für alles da.“ „Muldental“ als Stellvertreter Herrn Werner Fichte. Leider ist dem nicht so. Die Ressourcen sind begrenzt - einstimmig beschlossen - und die Schwierigkeit der Verteilung wird immer größer, weil die Anforderungen, die an verschiedenste Projekte Beschluss-Nr.: 152/2017 gestellt werden auch ständig steigen. Diese Entschei- Wahl der Vertreter der Gemeinde Klingenberg in den dungen sind nicht immer ganz einfach. Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemein- Ich habe jedoch oft erleben dürfen, dass sich diejeni- schaft zwischen der Gemeinde Klingenberg und der Ge- gen, die sich auf eine gemeinsame sachliche Diskussion meinde Hartmannsdorf-Reichenau einlassen, Verständnis finden und Toleranz entwickeln. Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg einigt sich, Das wünsche ich mir auch im nächsten Jahr. dass Herr Ingo Lehmann als Stellvertreter die Gemeinde Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, wünschen wir uns, dass die Weihnachtszeit so besinn- Klingenberg im Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungs- lich, friedvoll und glücklich wird, wie wir es uns vorstel- gemeinschaft zwischen der Gemeinde Klingenberg und der len. Vieles können wir wohl selbst beeinflussen. Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau vertritt. Wünschen wir uns allen die Kraft auch Ereignisse, die - einstimmig beschlossen - uns herausfordern, zu bestehen. Allen wünsche ich die Gelassenheit und notwendige Ru- Beschluss-Nr.: 153/2017 he zum Erholen und Durchatmen, um mit Zuversicht und Sitzungsplan des Gemeinderates und seiner Ausschüs- ausreichend Energie das neue Jahr zu beginnen. Ich se für 2018 wünsche Ihnen von ganzen Herzen, dass sich Ihre Er- Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt fol- wartungen an das neue Jahr einstellen. genden Sitzungsplan für das Jahr 2018. Vor allem bei bester Gesundheit! Gemeinde- Datum Uhrzeit Im Gebiet der ehe- In diesem Sinne rat maligen Gemeinde Ihr Torsten Schreckenbach Dienstag 09.01.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf C M Y Bürgermeister Dienstag 06.02.2018 19.00 Uhr Höckendorf K
01. Dezember 2017 Seite 5 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Dienstag 13.03.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf Beschluss-Nr.: 154/2017 Polizeiverordnung der Gemeinde Klingenberg Dienstag 10.04.2018 19.00 Uhr Höckendorf Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die Dienstag 08.05.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf Polizeiverordnung in der geänderten und abgestimmten Fassung. Dienstag 12.06.2018 19.00 Uhr Höckendorf - mehrstimmig beschlossen - Dienstag 10.07.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf Dienstag 14.08.2018 19.00 Uhr Höckendorf Beschluss-Nr.: 155/2017 Wirtschaftsplan 2018 für den Kommunalwald Klingen- Dienstag 11.09.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf berg Dienstag 09.10.2018 19.00 Uhr Höckendorf Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die Dienstag 13.11.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf Umsetzung des Wirtschaftsplanes 2018 für den Kommu- nalwald Klingenberg. Der Bürgermeister wird beauftragt Dienstag 04.12.2018 19.00 Uhr Höckendorf den vorliegenden Wirtschaftsplan zu unterzeichnen und dem Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Bärenfels zur Verwaltungs- Datum Uhrzeit Gemeindeverwal- Gegenzeichnung vorzulegen. ausschuss tung, Schulweg 1 - einstimmig beschlossen - Dienstag 16.01.2018 19.00 Uhr Höckendorf Beschluss-Nr.: 156/2017 Dienstag 27.02.2018 19.00 Uhr Höckendorf Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Bau- Dienstag 20.03.2018 19.00 Uhr Höckendorf nachtragsleistungen: Sanierung des Mietgebäudes „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Los 3 – Rohbauarbeiten Dienstag 17.04.2018 19.00 Uhr Höckendorf Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Nachtrags- Dienstag 15.05.2018 19.00 Uhr Höckendorf angebote 1 bis 4 der Bauunternehmung Hartmann, Hoch- Dienstag 19.06.2018 19.00 Uhr Höckendorf Tief- und Ingenieurbau GmbH, Hauptstr.18, 09623 Rechen- berg-Bienenmühle vom 19.10.2017 für das Vorhaben Sa- Dienstag 17.07.2018 19.00 Uhr Höckendorf nierung des Mietgebäudes „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Los Dienstag 21.08.2018 19.00 Uhr Höckendorf 3 – Rohbauarbeiten. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Nachtragsauftrag an die Firma zu erteilen und die wei- Dienstag 18.09.2018 19.00 Uhr Höckendorf teren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen. Dienstag 16.10.2018 19.00 Uhr Höckendorf - mehrstimmig beschlossen - Dienstag 20.11.2018 19.00 Uhr Höckendorf Beschluss-Nr.: 157/2017 Dienstag 11.12.2018 19.00 Uhr Höckendorf Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Bau- nachtragsleistungen: Sanierung des Mietgebäudes Technischer Datum Uhrzeit Gemeindeverwal- „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Los 7 – Tischlerarbeiten In- Ausschuss tung, Bachstr. 6a nentüren Dienstag 23.01.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Nachtrags- angebote 1 und 2 der Firma Tischlerei Arnd Schiffel, Heide- Donnerstag 01.03.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf str. 1, 01774 Klingenberg vom 28.09.2017 und 20.10.2017 Dienstag 27.03.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf für das Vorhaben Sanierung des Mietgebäudes „Am Sach- senhof“ Haus 2 - Los 7 – Tischlerarbeiten Innentüren. Der Dienstag 24.04.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu Donnerstag 24.05.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme Dienstag 26.06.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf vorzunehmen. - mehrstimmig beschlossen - Dienstag 24.07.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf Dienstag 28.08.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf Beschluss-Nr.: 158/2017 Dienstag 25.09.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Bau- nachtragsleistungen: Sanierung des Mietgebäudes Dienstag 23.10.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Los 18 – Dachabdichtung Dienstag 27.11.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Nachtrags- angebote 1 bis 5 der Firma Bedachungen Tino Tiffert, C M Donnerstag 13.12.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf Y K Thomas-Müntzer-Straße 51, 01774 Klingenberg für das - einstimmig beschlossen - Vorhaben Sanierung des Mietgebäudes „Am Sachsenhof“
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 6 01. Dezember 2017 Amtliche Bekanntmachungen Haus 2 - Los 18 – Dachabdichtung. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und die wei- Beschlüsse aus den öffentlichen teren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen. Ausschuss-Sitzungen - mehrstimmig beschlossen - n Technischer Ausschuss am 26. September 2017 Beschluss-Nr.: 159/2017 Vergabe von Bauleistungen: Sanierung des Mietgebäu- Beschluss-Nr.: 26/2017 des „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Los 11.2 – Maler- und Bauantrag: Anbau Carport an vorhandene Doppelgara- Lackierarbeiten ge, Flurstück 113/1 der Gemarkung Pretzschendorf, Der Gemeinderat beschließt die Annahme des Angebotes Thomas-Müntzer-Straße 2, 01774 Klingenberg der Firma Malermeisterbetrieb Matthias Fischer, Altenberg Beschluss-Nr.: 30/2017 - Bauvoranfrage: Neubau einer vom 08.11.2017 zum Vorhaben Sanierung des Mietgebäu- Leichtbauhalle zur Zwischenlagerung von Material als Fer- des „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Los 11.2 – Maler- und Lackierarbeiten. Der Bürgermeister wird beauftragt, den tigteilhalle der Firma Kroftmann vom Typ 709 H mit den Ab- Auftrag an die Firma zu erteilen und die weiteren Abstim- messungen L 987 cm x B 737 cm, Traufhöhe 371 cm und mungen zur Maßnahme vorzunehmen. Firsthöhe 469 cm, Flurstück 107/1 der Gemarkung Borlas, - mehrstimmig beschlossen - Hauptstraße 77, 01774 Klingenberg Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Beschluss-Nr.: 160/2017 schließt, der Bauvoranfrage nach § 75 SächsBO Neubau ei- Vergabe von Bauleistungen: Sanierung des Mietgebäu- ner Leichtbauhalle zur Zwischenlagerung von Material als des „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Los 11.3 – Maler- und Fertigteilhalle der Firma Kroftmann vom Typ 709 H mit den Lackierarbeiten Abmessungen L 987 cm x B 737 cm, Traufhöhe 371 cm und Der Gemeinderat beschließt die Annahme des Angebotes Firsthöhe 469 cm, Flurstück 107/1 der Gemarkung Borlas, der Firma Malerei Grund vom 08.11.2017 zum Vorhaben Hauptstraße 77, 01774 Klingenberg, das Einvernehmen der Sanierung des Mietgebäudes „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 69 Absatz 1 Los 11.3 – Maler- und Lackierarbeiten. Der Bürgermeis- SächsBO zu erteilen. ter wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen -Mehrstimmig beschlossen – und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzuneh- men. Beschluss-Nr.: 31/2017 - mehrstimmig beschlossen - Bauantrag: Sanierung des Mietgebäudes mit drei Anträ- gen auf Abweichung nach § 67 Absatz 1 SächsBO, Beschluss-Nr.: 161/2017 Flurstück 317/16 der Gemarkung Klingenberg, Vergabe von Bauleistungen: Sanierung des Mietgebäu- Am Sachsenhof 7, 01774 Klingenberg des „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Los 11.4 – Maler- und Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Lackierarbeiten schließt, dem Bauantrag nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § Der Gemeinderat beschließt die Annahme des Angebotes 69 Abs. 1 SächsBO Bauantrag: Sanierung des Mietgebäu- der Firma Malerfachbetrieb Fitzthum, Pirna vom 08.11.2017 des mit drei Anträgen auf Abweichung nach § 67 Absatz 1 zum Vorhaben Sanierung des Mietgebäudes „Am Sachsen- SächsBO, Flurstück 317/16 der Gemarkung Klingenberg, hof“ Haus 2 - Los 11.4 – Maler- und Lackierarbeiten. Der Am Sachsenhof 7, 01774 Klingenberg, das Einvernehmen Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu der Gemeinde zu erteilen. erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme -Mehrstimmig beschlossen – vorzunehmen. - mehrstimmig beschlossen - Beschluss-Nr.: 32/2017 Beschluss-Nr.: 162/2017 Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses (Vari- Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Lei- anten 1.1, 1.2, 2.1 und 2.2), Flurstück 721p der Gemar- stung Wohnungsumzüge nach der Sanierung des Miet- kung Höckendorf, 01774 Klingenberg, Siedlungsstraße 16 gebäudes „Am Sachsenhof“ Haus 2 Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Der Gemeinderat beschließt die Annahme des Angebotes schließt, der Bauvoranfrage nach § 75 SächsBO Neubau ei- der Firma Umzüge nah & fern B. Mecke, Freiberg vom nes Einfamilienhauses (Varianten 1.1, 1.2, 2.1 und 2.2), Flur- 27.09.2017 für die Umzüge nach der Sanierung des Mietge- stück 721p der Gemarkung Höckendorf, 01774 Klingen- bäudes „Am Sachsenhof “ Haus 2. Der Bürgermeister wird berg, Siedlungsstraße 16, das Einvernehmen der Gemeinde beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und die wei- nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 69 Absatz 1 SächsBO zu C teren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen. erteilen. M Y K - mehrstimmig beschlossen - -Einstimmig beschlossen –
01. Dezember 2017 Seite 7 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Beschluss- Nr.: 33/2017 Neuerrichtung und Vergrößerung des bestehenden Wartung und Entsorgung von baufälligen Holzschuppens, Flurstück 164 der Gemar- Kleinkläranlagen in den Ortsteilen kung Colmnitz, Talweg 8, 01774 Klingenberg Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Borlas, Obercunnersdorf, Edle Krone schließt, dem Bauantrag nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § und Paulshain 69 Abs. 1 SächsBO Neuerrichtung und Vergrößerung des bestehenden baufälligen Holzschuppens, Flurstück 164 der Nach Fertigstellung der vollbiologischen Kleinkläranlage Gemarkung Colmnitz, Talweg 8, 01774 Klingenberg, das und der damit verbunden Abnahme durch die Gemeinde- Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. verwaltung wurde jedem Grundstücksbesitzer die Kleinklär- -Einstimmig beschlossen – anlagenverordnung vom 19. Juni 2007 gegen Unterschrift ausgehändigt. Beschluss-Nr.: 34/2017 Um- und Ausbau ehemaliges Gemeindeamt für Wohn- Darin ist festgelegt, dass der Betreiber der vollbiologischen zwecke, Flurstück 56k der Gemarkung Klingenberg, Kleinkläranlage zum Abschluss eines Wartungsvertrages Zum Weißeritztal 17, 01774 Klingenberg mit einem geeigneten Unternehmen und zur ordnungs- Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- gemäßen Wartung entsprechend der Bauartenzulassung schließt, dem Bauantrag nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § bzw. der wasserrechtlichen Erlaubnis verpflichtet ist. Dies 69 Abs. 1 SächsBO Um- und Ausbau ehemaliges Gemein- ist unerlässlich, um den ordnungsgemäßen Betrieb und die deamt für Wohnzwecke, Flurstück 56k der Gemarkung Reinigungsleistung zu gewährleisten. Die Ergebnisse der Ei- Klingenberg, Zum Weißeritztal 17, 01774 Klingenberg, das genkontrolle sind unter Angabe von Datum und Uhrzeit in Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. einem Betriebsbuch zu vermerken. -Einstimmig beschlossen- Die Überwachung dieser gesetzlichen Vorschriften ob- Beschluss-Nr.: 35/2017 liegt dem Aufgabenträger; im Gebiet der ehemaligen Neubau eines Einfamilienhauses, Flurstück 326/4 der Gemeinde Höckendorf damit der Gemeinde Klingen- Gemarkung Friedersdorf, bei Frauensteiner Straße 29, berg. 01774 Klingenberg Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Pretzschendorf trifft schließt, dem Bauantrag nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § die Grundstücksbesitzer natürlich die gleiche Verpflichtung. 69 Abs. 1 SächsBO Neubau eines Einfamilienhauses, Flur- Hier ist der Aufgabenträger aber der Abwasserzweckver- stück 326/4 der Gemarkung Friedersdorf, bei Frauensteiner band Muldental. Straße 29, 01774 Klingenberg, das Einvernehmen der Ge- meinde zu erteilen. Wer gegen § 4 Abs. 2 der Kleinkläranlagenverordnung die -Einstimmig beschlossen- Wartung seiner Kleinkläranlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt oder durch- Beschluss-Nr.: 36/2017 führen lässt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrig- Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Talblick an der Obernaundorfer Straße“ (Flurstück 401 und 405) mit in- Wir bitten deshalb alle Grundstückbesitzer im Gebiet der tegriertem Grünordnungsplan entsprechend § 3 Abs. 1 ehemaligen Gemeinde Höckendorf die Wartungsproto- und § 4 Abs. 1 BauGB kolle in der Gemeinde Klingenberg, Schulweg 1, 01774 Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Klingenberg abzugeben. Aus den Wartungsprotokollen ist schließt, dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Talblick ebenfalls ersichtlich, ob eine ordnungsgemäße Schlam- an der Obernaundorfer Straße“ (Flurstück 401 und 405) mit mentsorgung erfolgte bzw. bevorsteht. Hier ist zu bemer- integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom Sep- ken, dass es bei Anmeldungen für die Monate Dezember, tember 2017, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. Januar und Februar zu witterungsbedingten Verzögerungen -Einstimmig beschlossen- und längeren Wartezeiten kommen kann. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Monika Fleischer; erreichbar unter (03 50 55) 68 0-45 oder monika.fleischer@gemeinde-klin- genberg.de. C M Y www.gemeinde-klingenberg.de Schütze K Amtsleiter Finanzen
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 8 01. Dezember 2017 Amtliche Bekanntmachungen Stellenausschreibung In der Gemeinde Klingenberg ist die Stelle eines / einer Erzieher / Erzieherinnen (Teilzeitbeschäftigt mit 30 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit) ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Anforderungen: Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung zum / zur staatlich anerkannten Erzieher / Erzieherin oder ein damit vergleichbarer Berufsabschluss. Interessenten mit einem Abschluss als staatlich anerkannte(r) Heilpädagoge(in) mit Fachschulabschluss, als staatlich anerkannte(r) Sozialpädagoge(in), als staatlich anerkannte(r) Sozialarbeiter(in), als staatlich anerkannte(r) Heilpädago- ge(in) mit Hochschulabschluss, als Master in einem Fachgebiet des Sozialwesens, als Master im Studiengang Heil- pädagogik sowie Diplom oder Bachelor im Studiengang Erziehungswissenschaften, Studienrichtung Sozial- pädagogik / Soziale Arbeit werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Auf Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit legen wir besonderen Wert. Außerdem sollten Sie den Führerschein Klasse 3 besitzen. Eine heilpädagogische Zusatzqualifikation und / oder die erfolgreiche Teilnahme an der Fort-bildung nach dem Cur- riculum zur Umsetzung des Bildungsauftrages in Kindertageseinrich-tungen wären von Vorteil. Die Bewertung und Vergütung der Stelle richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die zu besetzende Stelle ist in die Entgeltgruppe S8a eingeordnet. Der Einsatz erfolgt zunächst im Hort an der Grundschule Ruppendorf. Eine spätere Umsetzung innerhalb der Kinder- tagesstätten der Gemeinde Klingenberg ist jedoch möglich. Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Schwerbehinderte werden bei glei- cher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Ausschreibung richtet sich insbesondere auch an arbeitslose Interessen- ten. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 7. Dezember 2017 per Post oder per Mail an die: Gemeinde Klingenberg, Personalabteilung, Schulweg 1, 01774 Klingenberg oder nicole.koehler@gemeinde-klingenberg.de Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (z. B. Reisekosten), werden nicht erstattet. Klingenberg, den 21.11.2017 Schreckenbach C M Bürgermeister Y K
01. Dezember 2017 Seite 9 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Aushilfskräfte für die Reinigung in den Kindertagesstätten der Ortsteile Höckendorf und Ruppendorf gesucht Die Gemeinde Klingenberg sucht Aushilfskräfte für die Reinigung in den Kindertagesstätten der Ortsteile Höckendorf und Ruppendorf, die bereit sind, bei Krankheit oder sonstigen Ausfällen unserer Stamm-Reinigungskräfte, spontan auszuhelfen. Diese Beschäftigung erfolgt in geringfügiger oder kurzfristiger Beschäftigung. Besonders angesprochen sind Früh-Renter/innen, die sich zu ihrer Rente etwas dazuverdienen möchten, Hausfrau- en und Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II. Interessenten für diese Tätigkeit melden sich bitte an die Gemeindeverwaltung Klingenberg, Personalamt, Schulweg 1, in 01774 Klingenberg. Wir nehmen dann Ihre Personalien auf und kommen auf Sie zu, wenn eine Aushilfskraft benötigt wird. Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung: Frau Wießner, Tel.: 035055 680-29 (Personalamt), Frau Köhler, Tel.: 035055 680-21 (Personalamt) Information des Ordnungsamtes Fundsache Meistens entstehen derartige Brände durch Unaufmerk- samkeit und unsachgemäßen Umgang mit Kerzen. Folgende Fundsache wurde im Fundbüro abgegeben: Hier einige wichtige Hinweise um häufige Brandursachen Fundsache Fundzeitpunkt Fundort auszuschließen: Brille 11.11.2017 Parkbaude • Kerzen nur unter Aufsicht brennen lassen (nach Rassekaninchen- Pretzschendorf • Kerzen nicht in die Nähe von Gardinen und Vorhängen ausstellung) stellen Nachfrage bei Frau Zimmermann im Ordnungsamt zu den • Kerzen nicht zu weit herunterbrennen lassen bzw. spe- üblichen Öffnungszeiten (Tel. 035055 680-22 oder zielle Baumkerzen verwenden anke.zimmermann@gemeinde-klingenberg.de). • Kerzen vor dem Verlassen des Raumes löschen • trockenes Reisig durch frisches auswechseln Wer hat ein Herz für Tiere? • Kerzen so am Baum anbringen, dass Äste nicht in Brand geraten können Zwei Katzen (Mutter mit Kind, rot getigert) mussten durch • Kinder nicht unbeaufsichtigt im Raum lassen, in dem das Ordnungsamt am 16. November 2017 im Tierheim ab- Kerzen brennen gegeben werden. Die Tiere wurden vermutlich ausgesetzt, • nichtbrennbare Unterlagen für Adventskränze bzw. -ge- waren jedoch sehr zutraulich und verschmust. stecke verwenden Wer sich mit dem Gedanken trägt einen Freund und Weg- • bei Lichterketten auf geprüfte Sicherheit setzen (Prüf- begleiter - sei es Hund, Katze oder auch ein Kleintier - auf- siegel GS- bzw. VDE-Zeichen) zunehmen, der kann sich gern an die Mitarbeiter des Tier- • Rauchwarnmelder in den Räumen anbringen heimes Freital wenden und einen Termin vereinbaren (Tel. 0351 6413222 oder info@tierheim-freital.de). Für viele Einwohner ist Silvester ohne Feuerwerksraketen Auch auf der Webseite unter www.tierheim-freital.de sind und laute Böller undenkbar. Doch die Freude über das Feu- zahlreiche wichtige und interessante Informationen abruf- erwerksspektakel kann schnell vorbei sein. bar. Deshalb empfehlen wir Vorsorge zu tragen! Bitte beachten Sie jedoch, dass Haustiere nur nach reifli- cher Überlegung aufgenommen werden sollten. Leicht brennbare Gegenstände sollten in umschlossene Gebäude gebracht werden, um mögliche Brände durch Brandgefahr zu Weihnachten und Silvester fehlgeleitete Raketen oder Böller zu verhindern. Des Weite- „Advent, Advent, ein Lichtlein brennt…“ ren sollten Türen und Fenster geschlossen sein. C Jeder kennt dieses beliebte Weihnachtsgedicht. Doch Nicht zu vergessen ist der Briefkasten – dieser sollte gesi- M Y manchmal brennt nicht nur das Lichtlein, sondern der Weih- chert bzw. verschlossen werden um das Einwerfen von klei- K nachtsbaum oder gar die ganze Wohnung. neren Knallkörpern zu unterbinden.
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 10 01. Dezember 2017 Amtliche Bekanntmachungen Redaktionsstatut für das Amtsblatt Neues aus den Büchereien der Gemeinde Klingenberg Liebe Leser unserer Büchereien, §1 Zweckbestimmung, Herausgeber und Inhalt das Jahr 2017 neigt sich langsam dem Ende und im Namen meiner (1) Das Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg ist Amtsblatt- Mitarbeiterinnen möchte ich mich und Informationsblatt und gliedert sich in einen amtli- ganz herzlich für die vielen schönen chen und einen nichtamtlichen Teil sowie einen Anzei- Bücherspenden bedanken. genteil. Es waren wieder „reinste aktuelle Schätze“ mitunter dabei und können nun andere Leser (2) Der amtliche Teil dient der Verbreitung öffentlicher Be- erfreuen. kanntmachungen. Herausgeber und verantwortlich für Gern können Sie sich davon überzeugen, besuchen den amtlichen Teil ist der Bürgermeister. Im nichtamtli- Sie uns doch einfach mal! chen Teil werden Beiträge mit Bezug zur Gemeinde Jetzt ist die Zeit, wo die Tage kürzer sind, es zeitig Klingenberg aufgenommen. Verantwortlich für den dunkel wird und mit einem guten Buch entspannt wer- nichtamtlichen Teil ist der jeweilige Verfasser oder den kann. rechtliche Vertreter. Der Anzeigenteil liegt nicht in der Wir freuen uns auf Ihren Besuch, die Öffnungszeiten redaktionellen Verantwortung des Herausgebers. entnehmen Sie bitte der Seite 3 des Amtsblattes. (3) Das Amtsblatt erscheint monatlich. Redaktionsschluss Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein ist der 20. des Vormonats. Abweichungen werden im wunderschönes Weihnachtsfest und für das Jahr 2018 Amtsblatt bekannt gegeben. alles Gute und beste Gesundheit. (4) Das Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg wird auch auf E. Müller der Internetseite der Gemeinde eingestellt. ________________________________________________ (5) Sonderausgaben sind möglich und liegen im Ermessen Änderung der Öffnungszeiten der Bücherei des Herausgebers. im Ortsteil Beerwalde Die Bücherei Beerwalde, Mühlenstraße 52, § 2 Grundsätze der Veröffentlichung im amtlichen und hat ab dem 01.01.2018 immer nichtamtlichen Teil am 1. und 3. Mittwoch von 16.00 - 18.00 Uhr geöffnet. (1) Im Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg werden aufge- nommen: a) Öffentliche Bekanntmachungen, ortsübliche Bekannt- gaben und sonstige durch Rechtsvorschrift vor- Amtsblattausträger/in gesucht – geschriebene Bekanntmachungen oder Bekanntga- ben, amtliche Mitteilungen der Gemeinde Klingenberg und gefunden sowie anderer öffentlicher Behörden und Stellen, Wir freuen uns über die Bereitschaft von gleich mehre- b) Informationen zu Ort und Zeit der öffentlichen ren Bewerbern, das Amtsblatt in Höckendorf auszutra- Sitzungen des Gemeinderates, gen. c) nichtamtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Klingenberg Ab Januar 2018 wird im Ober- und Mitteldorf Frau Veronika Göbel Ihnen das Amtsblatt zustellen. d) Veranstaltungshinweise, Informationen von Gesell- schaften, Vereinen und Organisationen aus der Ge- Bitte unterstützen Sie Frau Göbel und natürlich alle an- meinde Klingenberg sowie nachgeordneten Einrich- deren Austräger mit der eindeutigen Kennzeichnung tungen der Gemeinde Klingenberg Ihrer Briefkästen. (2) Im Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg können aufge- Ein großes Dankeschön gilt Herrn Klaus Lippert für nommen werden: seine langjährige, gewissenhafte Arbeit als Amts- C M blattausträger. a) Veröffentlichungen von Kindertageseinrichtungen, Y K Schulen, Bildungseinrichtungen und Kirchgemein-
01. Dezember 2017 Seite 11 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen den in der Gemeinde Klingenberg, sofern diese im (3) Die Verantwortlichkeit im Sinne des Presserechts liegt öffentlichen Interesse liegen und deren Inhalte nicht bei dem jeweiligen Text- bzw. Bildautor. Anonym einge- mit Gewinnabsichten verbunden sind, reichte Texte und Fotos werden nicht veröffentlicht. b) Veranstaltungshinweise und Informationen örtlicher (4) Mit der Übergabe der Text- bzw. Fotobeiträge bestätigt Vereine, karitativer und gemeinnütziger Organisatio- der Einreicher, dass er über alle Rechte zur Veröffentli- nen im Rahmen eines vertretbaren Umfangs und chung im Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg und nicht kommerziellen Inhalts, dessen Internetdatei verfügt und keine Urheberrechte verletzt, insbesondere, dass er keine Logos, Textpassa- c) Informationen zu Service- und Beratungsangeboten gen, Bilder oder Cliparts ohne Zustimmung des Rechte- in der Gemeinde Klingenberg, die im öffentlichen In- inhabers aus dem Internet heruntergeladen und in sei- teresse liegen und nicht mit der Absicht verbunden nem Beitrag verwendet hat. sind, Gewinne zu erzielen, (5 Der Verfasser bestätigt mit der Übergabe von Fotos, d) Parteien und Wählervereinigungen können einen dass er bei Abbildung von Personen deren Recht am Hinweis auf Ort und Zeit ihrer Mitgliederversammlun- eigenen Bild beachtet hat. gen veröffentlichen. (6) Vor Einsendung/Einreichung eines Beitrages ist vom (3) Von einer Veröffentlichung ausgeschlossen sind: Absender zu prüfen, ob alle relevanten Angaben korrekt sind, insbesondere, ob Daten und Termine, Adressen a) Leserbriefe und sonstige Äußerungen einzelner Per- und Telefonnummern vollständig und richtig angegeben sonen, sind bzw. die Schreibweise der Namen und Vornamen korrekt und vollständig ist. Der Herausgeber kann keine b) Beiträge, Gewähr für die vollständige und richtige Veröffentli- chung übernehmen. - deren Inhalte gegen die Verfassung, die Men- (7) Nicht kostenfrei aufgenommen und mit 19 % MwSt be- schenrechte, die freiheitlich demokratische legt oder zurückgewiesen werden Beiträge, hinter de- Grundordnung oder die guten Sitten verstoßen, nen die Absicht steht, Gewinne zu erzielen. - die zum Beispiel beleidigenden oder verunglimp- fenden Inhalts sind, (8) Ansprechpartner und Vertragspartner für Anzeigenkun- - die Angriffe auf Dritte enthalten, den ist ausschließlich der Hersteller - nicht der Heraus- - die von Parteien und ihnen nahestehenden Orga- geber. Private und gewerbliche Anzeigen werden aus- nisationen, von Wählervereinigungen und Interes- schließlich vom Hersteller gemäß den Vorgaben des sengruppen sowie politischen und gewerkschaft- Herausgebers akquiriert. lichen Vereinigungen eingereicht werden, einsch- ließlich Wahlwerbung, (9) Beiträge nicht ortsansässiger Vereine können nur gegen - die vom Umfang, der Gestaltung und der Häufig- Bezahlung des Herstellungspreises veröffentlicht wer- keit der kostenlosen Veröffentlichung das für den den. Herausgeber zumutbare Maß übersteigen, - die keinen Verfasser ausweisen, (10)Bestimmte Farb- und Größenwünsche sind nur nach - die dem Charakter des Amtsblattes nicht ent- Absprache mit dem Hersteller und gegebenenfalls ge- sprechen. gen Bezahlung möglich. c) Beiträge, die gegen die Interessen der Gemeinde (11)Eine Vergütung für die Einreichung von Textbeiträgen verstoßen. und Fotos erfolgt nicht. § 3 Allgemeine Festlegungen für nichtamtliche Beiträge, § 4 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss ausgenommen Anzeigen (1) Eine Gewährleistung, insbesondere für die Platzierung (1) Berichte, Meldungen und Informationen müssen einen von nichtamtlichen Beiträgen, für deren vollständigen örtlichen Bezug zur Gemeinde Klingenberg aufweisen. und richtigen Abdruck sowie die Folgen, die aus einer Die Texte sind kurz zu fassen und auf die wesentlichen versehentlichen Unterlassung oder Fehlerhaftigkeit der Aussagen zu beschränken. Veröffentlichung entstehen, wird durch den Herausge- ber ausdrücklich ausgeschlossen. C (2) Bei allen eingereichten Beiträgen müssen der Verfasser M Y K und/oder die Institution, für die der Beitrag eingereicht (2) Ein Anspruch auf Aufnahme und vollständige Veröffent- wird, angegeben sein. lichung nichtamtlicher Mitteilungen besteht nicht. Der
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 12 01. Dezember 2017 Amtliche Bekanntmachungen Herausgeber behält sich vor, eine Bearbeitung der ein- gesandten Beiträge sowie eine Fotoauswahl vorzuneh- Ortsentwicklungskonzept men. Sinngemäße Kürzungen bedürfen keiner vorheri- gen Abstimmungen mit dem Verfasser/Einsender, wer- Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! den aber am Ende des Beitrages vermerkt. Wir beabsichtigen für die Gemeinde ein Strategiepapier mit (3) Ansprechpartner und Vertragspartner für Anzeigenkun- dem Inhalt aufzustellen, wie die Gemeinde in den kommen- den ist ausschließlich der Hersteller, nicht der Heraus- den Jahren weiterentwickelt werden kann. Dieses Ortsent- geber des Amtsblattes der Gemeinde Klingenberg. Pri- wicklungskonzept möchten wir mit Ihnen, liebe Einwohne- vate und gewerbliche Anzeigen werden ausschließlich rinnen und Einwohner, gemeinsam für jeden Ortsteil erar- vom Hersteller akquiriert. beiten. Unser Antrag auf einen 80-prozentigen Zuschuss ist durch den Koordinierungskreis der LEADER-Region „Silbernes § 5 Ermessen des Herausgebers Erzgebirge“ befürwortet worden, bei der Bewilligungsstelle des Landkreises eingegangen und dort registriert. Es obliegt dem Ermessen des Herausgebers, ob von den In unserer nächsten Gemeinderatssitzung, am 5. Dezember Festlegungen des Redaktionsstatutes in begründeten Aus- 2017 soll der Beschluss zur Auftragsvergabe an eines der nahmefällen abgewichen wird. anbietenden Planungsbüros gefasst werden. Danach werden in allen Ortsteilen, bei entsprechender Wit- terung, umfassende Besichtigungen, Fotodokumentationen § 6 Inkrafttreten und Bestandserfassungen durchgeführt. Das Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde Klin- Diese bilden die Grundlage für unsere im Januar 2018 be- genberg tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am ginnende gemeinsame Arbeit mit Ihnen in Versammlungen, 01.12.2017 in Kraft. Arbeitsgruppen bzw. einer Lenkungsgruppe. Klingenberg, 17.10.2017 Mehr Informationen erhalten Sie in unserer nächsten Aus- gabe. Schreckenbach Bürgermeister Torsten Schreckenbach Bürgermeister Der Fuhrpark des Bauhofes hat sich erweitert Seit 16.11.2017 kann der Bauhof einen neuen Ford Transit Abwasserzweckverband Muldental (Freiberger Mulde) Courier sein Eigentum nennen. Der Ford ist das Dienstfahr- Sitz & Büro: 09633 Halsbrücke, Bahnhofstraße 2, zeug des Hausmeisters und wird nun mit dem amtlichen Telefon: 03731/203009-0, Fax 03731/203009-20 Kennzeichen DW AB 687 häufiger im Gemeindegebiet zu sehen sein. Wir wünschen allzeit gute Fahrt. BEKANNTMACHUNG Die Geschäftsleitung des Abwasserzweckverbandes "Muldental" informiert, dass das Büro der Geschäfts- stelle in der Bahnhofstraße 2 in Halsbrücke über den Jahreswechsel 2017/2018 an folgenden Tagen ge- schlossen ist: 27.12. – 29.12.2017 Bei auftretenden Havariefällen wenden Sie sich bitte an den Wasserzweckverband Freiberg, Tel. 03731/7840. gez. Kai Schwarz C M Geschäftsleiter AZV Y K
01. Dezember 2017 Seite 13 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen / Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr Waldbodenschutzkalkung 2018 Das Bürgerbüro Pretzschendorf bleibt im FoB Bärenfels vom 27. bis 29. Dezember 2017 geschlossen. Zu den wichtigsten Maßnahmen, um die negativen Auswir- kungen der Schadstoffeinträge in die Wälder abzumildern Bitte nutzen Sie das Bürgerbüro in Höckendorf, Schul- und die Abwehrkraft der Waldbestände zu erhöhen, zählt weg 1, 01774 Klingenberg, Telefon: 035055 680-23 zu die Waldkalkung. Die Förderung stabiler Mischwälder sowie den üblichen Öffnungszeiten: die Kalkung der Waldböden sind wichtige Bausteine für an- Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9:00 bis gepasste und gesunde Wälder. 12:00 Uhr und Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr. Im Sommer 2018 ist die Kalkung der Waldflächen schwer- punktmäßig im Südosten des Tharandter Waldes sowie im Buchwald und im Rabenauer Forst geplant. Achtung, bitte ausschneiden! Berührt werden folgende Gemarkungen: Die Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH (WVWGmbH) informiert: Stadt/ Gemeinde Gemarkung Winterfestmachung Dippoldiswalde Seifersdorf in der Wasserversorgung Dorfhain Dorfhain Durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit können im Freital Somsdorf Winterhalbjahr Frostschäden an der Hausinstallation auftreten. Über geborstene Leitungen kann vielfach Klingenberg Borlas unbemerkt über die Messeinrichtung erfasstes und da- Höckendorf mit kostenpflichtiges Wasser ungenutzt abfließen. Hin- zu kommen Aufwendungen für notwendige Reparatu- Rabenau Obernaundorf ren und ggf. die Beseitigung der Wasserschäden. Wir fordern alle Grundstückseigentümer und Mieter Rabenau auf, die nachfolgenden Hinweise zu beachten: Spechtritz 1. Bei Frostgefahr Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen sowie Wasserzähleranlagen schlie- Tharandt Grillenburg Tharandt ßen und erforderlichenfalls sofort instand setzen. 2. Freiliegende Leitungen, Wasserzähler- und Abstell- Gekalkt werden sowohl Waldflächen im Besitz des Landes schächte an ungeschützten Stellen mit nicht auf- saugendem Material abdecken und isolieren. als auch Kommunal-, Kirchen- und Privatwald, sofern die 3. Wasserleitungen und Wasserzähler in nicht frost- Flächeneigentümer der Kalkung ihrer Wälder nicht aus- freien Räumen schützen. drücklich bis zum 29.12.2017 12:00 Uhr schriftlich wider- 4. Sommerleitungen sowie im Winter nicht benötigte sprechen. (Forstbezirk Bärenfels, Alte Böhmische Straße 2, frostgefährdete Leitungen sind zu entleeren. 01773 Altenberg) 5. Straßenkappen der Hausanschlüsse sollten im ei- genen Interesse durchgängig eis- und schneefrei Bestimmte Schutzgebiete und Biotope sind grundsätzlich gehalten werden. von der Kalkung ausgenommen. Die Kosten werden kom- 6. Bei eingefrorenen Leitungen im Haus (Kundenanla- plett durch Fördermittel finanziert. ge) ist mit dem Auftauen ein Installationsunter- nehmen zu beauftragen, welches im Installateur- Bei der Organisation der Waldkalkung wird versucht, wei- verzeichnis der Gesellschaft eingetragen ist. 7. Eingefrorene Wasserzähler und Hausanschlüs- testgehend auf geplante Veranstaltungen im Wald Rück- se sind unverzüglich unter der Servicenummer sicht zu nehmen. Deshalb sollten entsprechende Termine 035202 510421 zu melden. möglichst frühzeitig mit dem Forst abgestimmt werden. 8. Weitere Informationen können dem Internet unter www.wvwgmbh.de entnommen werden. Weitergehende Informationen C erhalten Sie im Forstbezirk M Y Freital, 28.10.2017 Bärenfels unter der Rufnummer K ✄ 035052 613 212 (Herr Radler).
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 14 01. Dezember 2017 Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr Einsatzticker Oktober den kurz vor halb sieben aus den Betten geworfen: Das Führungsfahrzeug wurde nach Grillenburg zu einem umge- stürzten Baum alarmiert. Wenig später brachte ein fallender Einsatz I: Sturm Xavier bescher- Baum einen Betonstrommast zu Fall, sorgte damit für einen te der Ortsfeuerwehr Höcken- Stromausfall in den Orten Colmnitz und Pretzschendorf und dorf am frühen Abend des 5.Ok- für den ersten Einsatz der Colmnitzer Kameraden an die- tober einen Einsatz. Auf der Tha- sem Tag. Fast zeitgleich stürzte am Haltepunkt Höckendorf randter Straße war ein Baum in ein Baum auf die Oberleitung der Bahn und geriet in Brand. eine Freileitung gestürzt und Zu dieser Zeit befand sich auch ein Zug im betroffenen Ab- musste beseitigt werden. schnitt. Nun heulten die Sirenen in Höckendorf und Rup- pendorf und auch das Führungsfahrzeug aus Klingenberg Einsatz II: Am 23. Oktober alarmierte die Leitstelle Dresden wurde zur Einsatzstelle gerufen. Die Feuerwehr Dorfhain die Ortsfeuerwehren aus Klingenberg und Colmnitz sowie wurde nachalarmiert. Vor Ort konnte schnell festgestellt den Rettungsdienst, den Hubsteiger aus Dippoldiswalde werden, dass keine Personen in Gefahr waren. Somit war und die Höhenrettung aus Heidenau zu einer Person in Not- Zeit genug, um durch den Notfallmanager der Bahn die lage zur Salzstraße. Durch die ersten Kräfte vor Ort konnte Strecke freizuschalten und entsprechend für die Arbeit der jedoch rasch Entwarnung gegeben werden: Die Person war Feuerwehr abzusichern. Neben dem Baum auf der Oberlei- wieder in Sicherheit und wurde vom Rettungsdienst über- tung wurden am Steilhang darüber weitere schiefstehende nommen. Alle anfahrenden Kräfte konnten umdrehen und Bäume festgestellt. Nach der Bestätigung durch den Not- ihren jeweiligen Standort anfahren. fallmanager konnten mehrere, gegen Absturz gesicherte Kameraden über Leitern in den Steilhang steigen und die Einsatz III: Ein Wildschwein war Auslöser für einen weiteren Gefahrenbäume beseitigen. In der Zwischenzeit waren wei- Einsatz am Morgen des 26. Oktober. Ein PKW kollidierte tere Einsatzstellen in Colmnitz, Pretzschendorf und Röthen- nahe Grillenburg mit dem Schwarzkittel und überschlug bach hinzugekommen, an denen umgestürzte Bäume und sich in Folge dessen. Da die Person im Fahrzeug einge- Lichtmasten beräumt werden mussten. schlossen gemeldet wurde, heulten die Sirenen in Grillen- burg, Tharandt, Colmnitz und auch das Führungsfahrzeug aus Klingenberg wurde alarmiert. Vor Ort fanden die ersten Kräfte den Fahrzeuglenker nicht eingeklemmt vor und somit konnte der Einsatz für die Klingenberger Ortswehren been- det werden. Die Person wurde an den Rettungsdienst über- geben. Einsatz IV: Ein Fahrzeug der Post verursachte am Nachmit- tag des 27. Oktober eine Ölspur in der Ortslage Borlas. Die Ortswehr wurde alarmiert, um den Bereich abzusichern. Die Beseitigung der Gefahr übernahm eine Fachfirma, welche bereits vom Verursacher verständigt wurde. Einsätze Sturm „Hervart“: Das Sturmtief „Herwart“ fegte In Absprache mit dem stellvertretenden Kreisbrandmeister ab den frühen Morgenstunden des 29. Oktober über das Thomas Quinger wurde beschlossen, die eigentlich noch in C M Land und sorgte auch in unserer Region für zahlreiche Aufbau befindliche ortsfeste Befehlsstelle im Gerätehaus Y K Einsätze. Als Erstes wurden einige Klingenberger Kamera- Pretzschendorf in Betrieb zu nehmen, um die weiteren
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