Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Gäste der Gemeinde

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Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Gäste der Gemeinde
mit den Ortsteilen: Beerwalde, Borlas, Colmnitz,
                                            Friedersdorf, Höckendorf, Klingenberg, Obercunnersdorf,
                                            Paulshain, Pretzschendorf, Röthenbach und Ruppendorf

    Ausgabe 12/2017 | erscheint am 01.12.2017                                          www.gemeinde-klingenberg.de

     Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
     sehr geehrte Gäste der Gemeinde,
     die letzte Ausgabe des Amtsblattes nehme ich wieder zum Anlass, Ihnen ein besinnliches, friedvolles und glück-
     liches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie und Freunde zu wünschen. Diesen Monat Dezember als besondere
     Zeit noch einmal herausstellen, ist mir wichtig, weil sich gleichzeitig das Jahr zum Ende neigt. Das Jahr, als ein
     in sich abgeschlossener Abschnitt auf einer nicht endenden Zeitschiene, bringt uns unweigerlich zu einer Wer-
     tung über das Erreichte, fordert Bilanzen abzuleiten und Schlüsse daraus zu ziehen. Gleichzeitig ergeben sich
     Möglichkeiten und Chancen, die Ergebnisse unserer Wertung ggf. neu zu justieren oder weitere Aufgaben zu de-
     finieren, um damit das gestellte Ziel besser zu erreichen.
     Ich bin mir sicher, dass jeder auf seine Weise in irgendeiner Form für sich diese Bewertung vornimmt.
     Ich möchte keine vollständige Rechenschaft ablegen über das, was in der Gemeinde, innerhalb des Gemeinde-
     rates oder der Verwaltung entschieden, was von Seiten der Verwaltung geplant und umgesetzt, welche zahlrei-
     chen Veranstaltungen, Treffen, Feste, Wettkämpfe durchgeführt und wie viel damit verbundene ehrenamtliche
     Arbeit geleistet wurde.
     Es ist mir jedoch immer wieder ein Bedürfnis, allen zu danken, die sich in unserer Gemeinde engagiert haben.
     Dieser Dank wiederholt sich durchaus jedes Jahr, aber er hat eben immer und immer wieder seine Berechtigung
     und soll nicht nur am Jahresende als Geste gewertet werden, sondern als Achtung und Anerkennung für jeden
     großen und kleinen Beitrag in unserer Gemeinschaft stehen.
     Die vielen ehrenamtlichen Bereiche, die es innerhalb der Gemeinde gibt, sind so vielschichtig, dass es schwer
     fällt, diese aufzuzählen. Bedeutende kennen wir: Die Feuerwehren oder Sportvereine, allgemeine Vereine für
     Kunst oder Kultur, für die Kinder- und Jugendarbeit. Viele, nicht nur Einwohner unserer Gemeinde, bringen sich
     neben dem Arbeits- und Familienalltag gestaltend über das Ehrenamt ein. Und das ist gut so, weil dieses Mitein-
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M    ander lebenswichtig für den Halt der Gesellschaft ist.                                 lesen Sie weiter auf Seite 4
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Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Gäste der Gemeinde
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                                     Seite 2                                      01. Dezember 2017

 GEMEINDEVERWALTUNG                                                                        Ärzte
 KLINGENBERG
 Bürgermeister/Hauptverwaltung/                         Bereitschaftsdienst für Notfälle - Rufnummer 116 117
 Finanzverwaltung
 Schulweg 1, OT Höckendorf                                 FA für Allgemeinmedizin
 Telefon:    035055 680-0
 Fax:        035055 680-99                              n Colmnitz
 post@gemeinde-klingenberg.de                             Frau Dr. med. H. Börrnert                            Tel.-Nr.: 035202 50800
 www.gemeinde-klingenberg.de
                                                        n Höckendorf
 Bauamt                                                   Herr Dr. med. van Treek                         Tel.-Nr.: 035055 61278
 Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf                         Urlaub vom 27. Dezember – 2. Januar 2018 Vertr. Dr. Balaz
 Telefon:    035055 680-0
 Fax:        035055 680-98                              n Klingenberg
 Bürgerbüro                                               Frau Dr. med. T. Albrecht                            Tel.-Nr.: 035202 52069
 Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf
 Telefon:    035055 680-24                              n Pretzschendorf
 Fax:        035055 680-96                                Frau Behnisch, FA                                    Tel.-Nr.: 035058 324007

 Öffnungszeiten                                         n Ruppendorf
 Montag     09.00 - 12.00 Uhr                             Herr Dr. med. Balaz                          Tel.-Nr.: 035055 61311
 Dienstag   09.00 - 12.00 Uhr und                         Urlaub vom 19. Dezember –22. Dezember 2017 Vertr. Dr. van Treek
            13.00 - 18.00 Uhr
 Mittwoch   geschlossen                                    Zahnärzte
 Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und
            13.00 - 16.00 Uhr                           n Höckendorf
 Freitag    09.00 - 12.00 Uhr                             Frau B. Krüger                                       Tel.-Nr.: 035055 61339

 Amtsblatt:                                             n Klingenberg
 amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de                        Frau Dr. I. Plischke                                  Tel.-Nr.: 035202 4280

    Notrufe                                             n Pretzschendorf
                                                          Herr Dipl. Stom. A. Baumgart                         Tel.-Nr.: 035058 41240
Notrufe
                                                        n Ruppendorf
(Brände, Not- und Unfälle) . . . . .112
                                                          Frau Dipl. Stom. M. Starke                           Tel.-Nr.: 035055 61411
Gehörlosenfax . . . . . .0351 8155 130
Anmeldung Kranken-                                      n Zahnärztlicher Notdienst: www.zahnarzt-notdienst.de
transport . . . . . . . . . . . . .0351 19222
Bereitschaftsarzt . . . . . . . . . .116117                Tierärzte
Leitstelle allgemein . . . .0351 501210
                                                        n Hartmannsdorf
Giftnotruf Erfurt . . . . . .0361 730730                  Frau Ch. Hänel und Frau N. Herklotz                   Tel.-Nr.: 037326 9186
Becker Umweltdienste GmbH                               n Höckendorf
   . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0351 64400-0      Herr K. Wenzel                                       Tel.-Nr.: 035055 62062
                                                        n Pretzschendorf
Service-Hotline . . . . . . .0800 3304516
                                                          Frau U. Menzer                                       Tel.-Nr.: 035058 41262
Zweckverband Abfallwirtschaft
                                                             oder 0175 2323285
Oberes Elbtal . . . . . . .0351 4040450
EnviaM . . . . . . . . . . . . .0800 2040506               Apothekenbereitschaft
MITNETZ STROM
           Entstörung . . . . .0800 2305070                Die Notdienstapotheke in Ihrer Nähe können Sie als Service der Bundesver-
ENSO                                                       einigung Deutscher Apothekerverbände ABDA bundesweit wie folgt erfragen:
Gasstörung . . . . . . . . 0351 50178880                   0800 0022833 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz)
Stromstörung . . . . . . . 0351 50178881                   Flora-Apotheke Klingenberg: 31. Dezember - 18.00 Uhr bis
                                                                                            1. Januar 2018 - 8.00 Uhr
Wasserversorgung – Wasserwerk
Klingenberg . . . . . . . 035202 510421                    Fundtiere
AZV „Muldental“ (nur Dienstzeit)
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 2030090      n Zu den üblichen Öffnungszeiten im Ordnungsamt                035055 680-22
Kanalbetriebsführer WZF Freiberg                        n Außerhalb der Öffnungszeiten können Fundtiere von             0351 6413222
– Havarien in Abwasserkanalisation                        Bürgern der Gemeinde Klingenberg im Tierheim Freital                           C

 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 7840     nach vorheriger telefonischer Absprache und eingehender                        M
                                                                                                                                         Y
                                                                                                                                         K
Fäkalienentsorgung . . . 034324 23319                     Klärung der Auffindsituation abgegeben werden.
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Gäste der Gemeinde
01. Dezember 2017                                         Seite 3                         Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                    Kindertagesstätten
    n Kneipp®-Kindergarten Pretzschendorf                                   Essenversorgung unserer Kita’s
      Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich,
      Tel. 035058-41283, Mobil 0151/18044417,                                   und Schulen
      i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de
    n Kindergarten „Sonnenblume“ Colmnitz                               n „Küche für Jedermann“ Höckendorf
      Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt, Tel. 035202-4382,         Tel. 035055 179823
       Mobil 0151/18044415, info@pretzschendorfer-kitas.de              n „Kochtopf UG“ Colmnitz
    n Naturkindergarten Klingenberg
                                                                          Tel. 035202 50134
      Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt,
      Tel. 035202-4301, Mobil 0151/18044416, Fax 035202-52160
      info@pretzschendorfer-kitas.de
    n Hort „Regenbogen“ Pretzschendorf                                              Gemeinderatssitzung
      Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich,
      Tel. 035058-46024, Mobil 0151/18044414
                                                                    Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag,
      i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de
    n „Storchennest“ Höckendorf                                     dem 5. Dezember 2017 um 19:00 Uhr im Seminarraum des
      Leiterin der Einrichtungen , Frau Fuchs,                      Hotel-Gasthofs „Zum Erbgericht“, Dippoldiswalder Str. 5,
      Tel. 035055-61237, Fax 035055-69896, Mobil 017614331599,      01774 Klingenberg, OT Höckendorf statt. Hierzu wird freund-
      post@kita-hoeckendorf.de                                      lichst eingeladen. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte un-
    n „Villa Kunterbunt“ Ruppendorf                                 seren Bekanntmachungstafeln.
      Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann,
      Tel. 035055-63039, Mobil 015129201956
      kinderhaus-ruppendorf@t-online.de                                 Friedensrichter/Schiedsstelle
    n Hort Ruppendorf
      Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann,                        n für die Gemeinde Klingenberg und
      Tel. 035055-694099, Mobil 015129201969                               die Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau
      kinderhaus-ruppendorf@t-online.de                                    in der Verwaltungsgemeinschaft
                                                                           Friedensrichter:         Thomas Schumann
                                                                           Stellv. Friedensrichter: Daniel Hoffmann
                         Tagesmütter                                       Die Sprechstunde findet nach telefonischer Vereinba-
    n OT Borlas                                                             rung statt.
    • Susann Hallas – Hauptstraße 63, Tel. 035055-61728,                   Thomas Schumann: 0162-5210070,
      Mobil: 01733515083, www.käferland.com,                               Daniel Hoffmann:         0174-4916134
      susiskaeferkinderland@yahoo.de
    • Heidi Brandt – Hauptstraße 53, Tel. 035055-69062,                 E-Mail: schiedsstelle@gemeinde-klingenberg.de
      Mobil: 0152-37973462, h.brandt@rocketmail.com                     Postanschrift:
    n OT Höckendorf
                                                                        OT Colmnitz, Untere Hauptstraße 8, 01774 Klingenberg
    • Marina Flechsig – Dippoldiswalder Straße 11a,
      Tel. 035055-61190, m-knoepfchen@arcor.de
    • Anne Hofmann – Schenkberg 3c, Tel. 035055-69592,                  Öffnungszeiten der Büchereien:
      www.schenkbergwichtel.de, anne@schenkbergwichtel.de
    • Sandra Uhlemann – Dippoldiswalder Straße 32, Tel. 035055-     n Bücherei OT Höckendorf | Schulweg 6
       169633, Mobil: 0152-56065930, jule.uhlemann@googlemail.com     Dienstag, 15:00–17:30 Uhr
    n OT Pretzschendorf
    • Heike Friebel-Lange – Bachstraße 10, Tel. 035058-42177        n Bücherei OT Borlas | Hauptstraße 54 a
    • Brita Jordan – Erich-Weinert-Straße 54, Tel. 035058-424833,     jeden 1. und 3. Mittwoch, 16:00–18:00 Uhr
      maikbrita@gmx.de
    n OT Colmnitz                                                   n Bücherei OT Beerwalde | Mühlenstraße 52
    • Marie Bormann – Untere Hauptstraße 37, Tel. 0162 3366016,       Mittwoch, 16:00–18:00 Uhr
      www.tagesmutter-colmnitz.de, die-marienkaeferchen@web.de
    n OT Klingenberg
                                                                    n Bücherei OT Ruppendorf | Freiberger Straße 18
    • Steffi Vogel – An der Schäferei 5, Tel. 035202-4174,            Dienstag, 14:00–16:30 Uhr
      tagesmutti.vogelnest@web.de                                   n Bücherei OT Pretzschendorf | Erich-Weinert-Straße 9
    • Sylvia Albrecht – Straße des Friedens 6, Tel. 035202-50172
                                                                      Mittwoch, 15:00–17:30 Uhr
    • Claudia Albrecht – Siedlungsweg 12, Tel. 035202-559349,
      0172-8814020, claudia.albrecht.klgb@googlemail.com            n Bücherei OT Klingenberg | Bahnhofstraße 5 a
    n OT Ruppendorf                                                   (Oberschule)
    • Kathrin Buhl – Freiberger Straße 51 f, Tel. 035055-69997,
                                                                      Donnerstag, 14:00–16:00 Uhr
      0151-52562229, sonnenkaefer-5@web.de
                                                                    n Bücherei OT Friedersdorf | Zur alten Schule 2
                            Schulen                                   jeden 1. Mittwoch, 14:15–15:45 Uhr
    n Oberschule „Hans Poelzig“ Klingenberg: Tel. 035202 2003,
      Fax 035202 50782, kontakt@oberschule-klingenberg.de;               Nächster Erscheinungstermin ist der
      schulleitung@oberschule-klingenberg.de
    n Grundschule Pretzschendorf: Tel. 035058 4600,                                5. Januar 2018
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      Fax 035058 46025, sekretariat@grundschule-pretzschendorf.de            Redaktionsschluss ist der
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    n Grundschule Ruppendorf: Tel. 035055 61337,
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      Fax 035055 62280, grundschule-ruppendorf@t-online.de                       18. Dezember 2017
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Gäste der Gemeinde
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                        Seite 4                                      01. Dezember 2017

                                            Amtliche Bekanntmachungen

 Fortsetzung von Seite 1                                            Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil
 Je aktiver sich diese Zusammenarbeit darstellt, desto                   der Gemeinderatssitzung
 besser und lebenswerter bildet sich die Gemeinde in ih-
 rer Betrachtung nach innen und der Wahrnehmung nach
                                                                          vom 14. November 2017
 außen ab. Der Gemeinderat und ich sind dafür angetre-
 ten, dieses Gemeinwohl so gut es geht mit allen Kräften       Beschluss-Nr.: 149/2017
 zu fördern. Ich gehe davon aus, dass uns dies auch in         Bestellung der Mitglieder und deren Verhinderungsver-
 diesem Jahr wieder sehr gut gelungen ist.                     treter für den Verwaltungsausschuss
 Sicher hatten wir viele Entscheidungen zu treffen, die        Gemäß § 42 Abs. 1 SächsGemO i. V. m. der Hauptsatzung
 durchaus dem Einzelnen auch einmal mehr abverlang-            der Gemeinde Klingenberg wird Herr Sandro Neubert als
 ten. Unser Ziel bleibt die Förderung des Gemeinwohls.         Mitglied und Herr Reiner Vogel als Verhinderungsstellvertre-
 Wenn wir im Kalender zurückblättern, war es aus meiner        ter in den Verwaltungsausschuss bestellt.
 Sicht ein sehr ereignisreiches Jahr: Mit teilweise nicht      - einstimmig beschlossen -
 ganz einfachen Aufgaben, vielen guten Diskussionen
 und wichtigen Entscheidungen. Wir haben gemeinsam             Beschluss-Nr.: 150/2017
 in Einwohnerversammlungen diskutiert, wir haben in            Bestellung der Mitglieder und deren Verhinderungsver-
 verschiedenen Arbeitsgruppen Themen aufgegriffen              treter für den Technischen Ausschuss
 und damit versucht, mehr noch als in den Jahren zuvor,        Gemäß § 42 Abs. 1 SächsGemO i. V. m. der Hauptsatzung
 Sie, liebe Einwohnerinnen und Einwohner, an Entschei-
                                                               der Gemeinde Klingenberg wird Herr Reiner Vogel als Mit-
 dungsprozessen zu beteiligen. Diese Sichtweise eta-
                                                               glied und Herr Sandro Neubert als Verhinderungsvertreter
 blierte sich bereits in den letzten Jahren als notwendige
                                                               in den Technischen Ausschuss bestellt.
 Arbeitsgrundlage, deshalb nahm ich an vielen Beratun-
 gen innerhalb dieser Entscheidungsprozesse teil.              - einstimmig beschlossen -
  Mir ist es dabei immer ein Anliegen, die Rahmenbedin-
 gungen und die Sichtweisen, unter denen der Gemein-           Beschluss-Nr.: 151/2017
 derat oder die Verwaltung arbeitet, deutlich zu machen.       Wahl der Vertreter der Gemeinde Klingenberg in die
 Ich habe erleben müssen, dass viele Dinge, die heute          Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes
 diskutiert werden, von einer oft sehr hohen Erwartungs-       „Muldental“
 haltung getragen werden. Dass vieles, manchmal alles          Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg wählt in die
 erfüllbar sein sollte und das möglichst schnell, in kurzen    Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes
 Zeiträumen, denn „Geld sei doch für alles da.“                „Muldental“ als Stellvertreter Herrn Werner Fichte.
 Leider ist dem nicht so. Die Ressourcen sind begrenzt         - einstimmig beschlossen -
 und die Schwierigkeit der Verteilung wird immer größer,
 weil die Anforderungen, die an verschiedenste Projekte        Beschluss-Nr.: 152/2017
 gestellt werden auch ständig steigen. Diese Entschei-         Wahl der Vertreter der Gemeinde Klingenberg in den
 dungen sind nicht immer ganz einfach.                         Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemein-
 Ich habe jedoch oft erleben dürfen, dass sich diejeni-        schaft zwischen der Gemeinde Klingenberg und der Ge-
 gen, die sich auf eine gemeinsame sachliche Diskussion
                                                               meinde Hartmannsdorf-Reichenau
 einlassen, Verständnis finden und Toleranz entwickeln.
                                                               Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg einigt sich,
 Das wünsche ich mir auch im nächsten Jahr.
                                                               dass Herr Ingo Lehmann als Stellvertreter die Gemeinde
 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
 wünschen wir uns, dass die Weihnachtszeit so besinn-          Klingenberg im Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungs-
 lich, friedvoll und glücklich wird, wie wir es uns vorstel-   gemeinschaft zwischen der Gemeinde Klingenberg und der
 len. Vieles können wir wohl selbst beeinflussen.              Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau vertritt.
 Wünschen wir uns allen die Kraft auch Ereignisse, die         - einstimmig beschlossen -
 uns herausfordern, zu bestehen.
 Allen wünsche ich die Gelassenheit und notwendige Ru-         Beschluss-Nr.: 153/2017
 he zum Erholen und Durchatmen, um mit Zuversicht und          Sitzungsplan des Gemeinderates und seiner Ausschüs-
 ausreichend Energie das neue Jahr zu beginnen. Ich            se für 2018
 wünsche Ihnen von ganzen Herzen, dass sich Ihre Er-           Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt fol-
 wartungen an das neue Jahr einstellen.                        genden Sitzungsplan für das Jahr 2018.
 Vor allem bei bester Gesundheit!
                                                                Gemeinde-     Datum       Uhrzeit     Im Gebiet der ehe-
 In diesem Sinne                                                rat                                   maligen Gemeinde
 Ihr
 Torsten Schreckenbach                                          Dienstag      09.01.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf             C
                                                                                                                              M
                                                                                                                              Y
 Bürgermeister                                                  Dienstag      06.02.2018 19.00 Uhr          Höckendorf        K
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Gäste der Gemeinde
01. Dezember 2017                                        Seite 5                     Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                                              Amtliche Bekanntmachungen

     Dienstag     13.03.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf             Beschluss-Nr.: 154/2017
                                                                  Polizeiverordnung der Gemeinde Klingenberg
     Dienstag     10.04.2018 19.00 Uhr          Höckendorf
                                                                  Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die
     Dienstag     08.05.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf             Polizeiverordnung in der geänderten und abgestimmten
                                                                  Fassung.
     Dienstag     12.06.2018 19.00 Uhr          Höckendorf
                                                                  - mehrstimmig beschlossen -
     Dienstag     10.07.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf
     Dienstag     14.08.2018 19.00 Uhr          Höckendorf        Beschluss-Nr.: 155/2017
                                                                  Wirtschaftsplan 2018 für den Kommunalwald Klingen-
     Dienstag     11.09.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf
                                                                  berg
     Dienstag     09.10.2018 19.00 Uhr          Höckendorf        Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die
     Dienstag     13.11.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf             Umsetzung des Wirtschaftsplanes 2018 für den Kommu-
                                                                  nalwald Klingenberg. Der Bürgermeister wird beauftragt
     Dienstag     04.12.2018 19.00 Uhr          Höckendorf        den vorliegenden Wirtschaftsplan zu unterzeichnen und
                                                                  dem Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Bärenfels zur
     Verwaltungs- Datum          Uhrzeit   Gemeindeverwal-        Gegenzeichnung vorzulegen.
     ausschuss                             tung, Schulweg 1       - einstimmig beschlossen -
     Dienstag     16.01.2018 19.00 Uhr          Höckendorf
                                                                  Beschluss-Nr.: 156/2017
     Dienstag     27.02.2018 19.00 Uhr          Höckendorf        Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Bau-
     Dienstag     20.03.2018 19.00 Uhr          Höckendorf        nachtragsleistungen: Sanierung des Mietgebäudes
                                                                  „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Los 3 – Rohbauarbeiten
     Dienstag     17.04.2018 19.00 Uhr          Höckendorf
                                                                  Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Nachtrags-
     Dienstag     15.05.2018 19.00 Uhr          Höckendorf        angebote 1 bis 4 der Bauunternehmung Hartmann, Hoch-
     Dienstag     19.06.2018 19.00 Uhr          Höckendorf        Tief- und Ingenieurbau GmbH, Hauptstr.18, 09623 Rechen-
                                                                  berg-Bienenmühle vom 19.10.2017 für das Vorhaben Sa-
     Dienstag     17.07.2018 19.00 Uhr          Höckendorf        nierung des Mietgebäudes „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Los
     Dienstag     21.08.2018 19.00 Uhr          Höckendorf        3 – Rohbauarbeiten. Der Bürgermeister wird beauftragt,
                                                                  den Nachtragsauftrag an die Firma zu erteilen und die wei-
     Dienstag     18.09.2018 19.00 Uhr          Höckendorf
                                                                  teren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen.
     Dienstag     16.10.2018 19.00 Uhr          Höckendorf        - mehrstimmig beschlossen -
     Dienstag     20.11.2018 19.00 Uhr          Höckendorf
                                                                  Beschluss-Nr.: 157/2017
     Dienstag     11.12.2018 19.00 Uhr          Höckendorf
                                                                  Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Bau-
                                                                  nachtragsleistungen: Sanierung des Mietgebäudes
     Technischer Datum           Uhrzeit   Gemeindeverwal-        „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Los 7 – Tischlerarbeiten In-
     Ausschuss                             tung, Bachstr. 6a      nentüren
     Dienstag     23.01.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf             Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Nachtrags-
                                                                  angebote 1 und 2 der Firma Tischlerei Arnd Schiffel, Heide-
     Donnerstag   01.03.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf
                                                                  str. 1, 01774 Klingenberg vom 28.09.2017 und 20.10.2017
     Dienstag     27.03.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf             für das Vorhaben Sanierung des Mietgebäudes „Am Sach-
                                                                  senhof“ Haus 2 - Los 7 – Tischlerarbeiten Innentüren. Der
     Dienstag     24.04.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf
                                                                  Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu
     Donnerstag   24.05.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf             erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme
     Dienstag     26.06.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf             vorzunehmen.
                                                                  - mehrstimmig beschlossen -
     Dienstag     24.07.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf
     Dienstag     28.08.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf             Beschluss-Nr.: 158/2017
     Dienstag     25.09.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf             Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Bau-
                                                                  nachtragsleistungen: Sanierung des Mietgebäudes
     Dienstag     23.10.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf             „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Los 18 – Dachabdichtung
     Dienstag     27.11.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf             Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Nachtrags-
                                                                  angebote 1 bis 5 der Firma Bedachungen Tino Tiffert,
C
M    Donnerstag   13.12.2018 19.00 Uhr Pretzschendorf
Y
K
                                                                  Thomas-Müntzer-Straße 51, 01774 Klingenberg für das
    - einstimmig beschlossen -                                    Vorhaben Sanierung des Mietgebäudes „Am Sachsenhof“
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Gäste der Gemeinde
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                       Seite 6                                       01. Dezember 2017

                                            Amtliche Bekanntmachungen
Haus 2 - Los 18 – Dachabdichtung. Der Bürgermeister wird
beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und die wei-
                                                                     Beschlüsse aus den öffentlichen
teren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen.                             Ausschuss-Sitzungen
- mehrstimmig beschlossen -
                                                                n Technischer Ausschuss am 26. September 2017
Beschluss-Nr.: 159/2017
Vergabe von Bauleistungen: Sanierung des Mietgebäu-
                                                                Beschluss-Nr.: 26/2017
des „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Los 11.2 – Maler- und
                                                                Bauantrag: Anbau Carport an vorhandene Doppelgara-
Lackierarbeiten
                                                                ge, Flurstück 113/1 der Gemarkung Pretzschendorf,
Der Gemeinderat beschließt die Annahme des Angebotes
                                                                Thomas-Müntzer-Straße 2, 01774 Klingenberg
der Firma Malermeisterbetrieb Matthias Fischer, Altenberg
                                                                Beschluss-Nr.: 30/2017 - Bauvoranfrage: Neubau einer
vom 08.11.2017 zum Vorhaben Sanierung des Mietgebäu-
                                                                Leichtbauhalle zur Zwischenlagerung von Material als Fer-
des „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Los 11.2 – Maler- und
Lackierarbeiten. Der Bürgermeister wird beauftragt, den         tigteilhalle der Firma Kroftmann vom Typ 709 H mit den Ab-
Auftrag an die Firma zu erteilen und die weiteren Abstim-       messungen L 987 cm x B 737 cm, Traufhöhe 371 cm und
mungen zur Maßnahme vorzunehmen.                                Firsthöhe 469 cm, Flurstück 107/1 der Gemarkung Borlas,
- mehrstimmig beschlossen -                                     Hauptstraße 77, 01774 Klingenberg
                                                                Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be-
Beschluss-Nr.: 160/2017                                         schließt, der Bauvoranfrage nach § 75 SächsBO Neubau ei-
Vergabe von Bauleistungen: Sanierung des Mietgebäu-             ner Leichtbauhalle zur Zwischenlagerung von Material als
des „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Los 11.3 – Maler- und              Fertigteilhalle der Firma Kroftmann vom Typ 709 H mit den
Lackierarbeiten                                                 Abmessungen L 987 cm x B 737 cm, Traufhöhe 371 cm und
Der Gemeinderat beschließt die Annahme des Angebotes            Firsthöhe 469 cm, Flurstück 107/1 der Gemarkung Borlas,
der Firma Malerei Grund vom 08.11.2017 zum Vorhaben             Hauptstraße 77, 01774 Klingenberg, das Einvernehmen der
Sanierung des Mietgebäudes „Am Sachsenhof“ Haus 2 -             Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 69 Absatz 1
Los 11.3 – Maler- und Lackierarbeiten. Der Bürgermeis-          SächsBO zu erteilen.
ter wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen       -Mehrstimmig beschlossen –
und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzuneh-
men.                                                          Beschluss-Nr.: 31/2017
- mehrstimmig beschlossen -                                   Bauantrag: Sanierung des Mietgebäudes mit drei Anträ-
                                                              gen auf Abweichung nach § 67 Absatz 1 SächsBO,
Beschluss-Nr.: 161/2017                                       Flurstück 317/16 der Gemarkung Klingenberg,
Vergabe von Bauleistungen: Sanierung des Mietgebäu- Am Sachsenhof 7, 01774 Klingenberg
des „Am Sachsenhof“ Haus 2 - Los 11.4 – Maler- und Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be-
Lackierarbeiten                                               schließt, dem Bauantrag nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit §
Der Gemeinderat beschließt die Annahme des Angebotes
                                                              69 Abs. 1 SächsBO Bauantrag: Sanierung des Mietgebäu-
der Firma Malerfachbetrieb Fitzthum, Pirna vom 08.11.2017
                                                              des mit drei Anträgen auf Abweichung nach § 67 Absatz 1
zum Vorhaben Sanierung des Mietgebäudes „Am Sachsen-
                                                              SächsBO, Flurstück 317/16 der Gemarkung Klingenberg,
hof“ Haus 2 - Los 11.4 – Maler- und Lackierarbeiten. Der
                                                              Am Sachsenhof 7, 01774 Klingenberg, das Einvernehmen
Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu
                                                              der Gemeinde zu erteilen.
erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme
                                                              -Mehrstimmig beschlossen –
vorzunehmen.
- mehrstimmig beschlossen -
                                                              Beschluss-Nr.: 32/2017
Beschluss-Nr.: 162/2017                                       Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses (Vari-
Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Lei- anten 1.1, 1.2, 2.1 und 2.2), Flurstück 721p der Gemar-
stung Wohnungsumzüge nach der Sanierung des Miet- kung Höckendorf, 01774 Klingenberg, Siedlungsstraße 16
gebäudes „Am Sachsenhof“ Haus 2                               Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be-
Der Gemeinderat beschließt die Annahme des Angebotes schließt, der Bauvoranfrage nach § 75 SächsBO Neubau ei-
der Firma Umzüge nah & fern B. Mecke, Freiberg vom nes Einfamilienhauses (Varianten 1.1, 1.2, 2.1 und 2.2), Flur-
27.09.2017 für die Umzüge nach der Sanierung des Mietge- stück 721p der Gemarkung Höckendorf, 01774 Klingen-
bäudes „Am Sachsenhof “ Haus 2. Der Bürgermeister wird berg, Siedlungsstraße 16, das Einvernehmen der Gemeinde
beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und die wei- nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 69 Absatz 1 SächsBO zu       C

teren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen.                  erteilen.                                                      M
                                                                                                                             Y
                                                                                                                             K
- mehrstimmig beschlossen -                                   -Einstimmig beschlossen –
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Gäste der Gemeinde
01. Dezember 2017                                     Seite 7                       Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                                             Amtliche Bekanntmachungen
    Beschluss- Nr.: 33/2017
    Neuerrichtung und Vergrößerung des bestehenden
                                                                        Wartung und Entsorgung von
    baufälligen Holzschuppens, Flurstück 164 der Gemar-              Kleinkläranlagen in den Ortsteilen
    kung Colmnitz, Talweg 8, 01774 Klingenberg
    Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be-
                                                                    Borlas, Obercunnersdorf, Edle Krone
    schließt, dem Bauantrag nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit §                  und Paulshain
    69 Abs. 1 SächsBO Neuerrichtung und Vergrößerung des
    bestehenden baufälligen Holzschuppens, Flurstück 164 der    Nach Fertigstellung der vollbiologischen Kleinkläranlage
    Gemarkung Colmnitz, Talweg 8, 01774 Klingenberg, das        und der damit verbunden Abnahme durch die Gemeinde-
    Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.                      verwaltung wurde jedem Grundstücksbesitzer die Kleinklär-
    -Einstimmig beschlossen –                                   anlagenverordnung vom 19. Juni 2007 gegen Unterschrift
                                                                ausgehändigt.
    Beschluss-Nr.: 34/2017
    Um- und Ausbau ehemaliges Gemeindeamt für Wohn-             Darin ist festgelegt, dass der Betreiber der vollbiologischen
    zwecke, Flurstück 56k der Gemarkung Klingenberg,            Kleinkläranlage zum Abschluss eines Wartungsvertrages
    Zum Weißeritztal 17, 01774 Klingenberg                      mit einem geeigneten Unternehmen und zur ordnungs-
    Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be-       gemäßen Wartung entsprechend der Bauartenzulassung
    schließt, dem Bauantrag nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit §   bzw. der wasserrechtlichen Erlaubnis verpflichtet ist. Dies
    69 Abs. 1 SächsBO Um- und Ausbau ehemaliges Gemein-         ist unerlässlich, um den ordnungsgemäßen Betrieb und die
    deamt für Wohnzwecke, Flurstück 56k der Gemarkung           Reinigungsleistung zu gewährleisten. Die Ergebnisse der Ei-
    Klingenberg, Zum Weißeritztal 17, 01774 Klingenberg, das    genkontrolle sind unter Angabe von Datum und Uhrzeit in
    Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.                      einem Betriebsbuch zu vermerken.
    -Einstimmig beschlossen-
                                                                Die Überwachung dieser gesetzlichen Vorschriften ob-
    Beschluss-Nr.: 35/2017                                      liegt dem Aufgabenträger; im Gebiet der ehemaligen
    Neubau eines Einfamilienhauses, Flurstück 326/4 der         Gemeinde Höckendorf damit der Gemeinde Klingen-
    Gemarkung Friedersdorf, bei Frauensteiner Straße 29,        berg.
    01774 Klingenberg
    Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be-       Im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Pretzschendorf trifft
    schließt, dem Bauantrag nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit §   die Grundstücksbesitzer natürlich die gleiche Verpflichtung.
    69 Abs. 1 SächsBO Neubau eines Einfamilienhauses, Flur-     Hier ist der Aufgabenträger aber der Abwasserzweckver-
    stück 326/4 der Gemarkung Friedersdorf, bei Frauensteiner   band Muldental.
    Straße 29, 01774 Klingenberg, das Einvernehmen der Ge-
    meinde zu erteilen.                                       Wer gegen § 4 Abs. 2 der Kleinkläranlagenverordnung die
    -Einstimmig beschlossen-                                  Wartung seiner Kleinkläranlage nicht, nicht richtig, nicht
                                                              vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt oder durch-
    Beschluss-Nr.: 36/2017                                    führen lässt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrig-
    Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
    zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Talblick an der
    Obernaundorfer Straße“ (Flurstück 401 und 405) mit in- Wir bitten deshalb alle Grundstückbesitzer im Gebiet der
    tegriertem Grünordnungsplan entsprechend § 3 Abs. 1 ehemaligen Gemeinde Höckendorf die Wartungsproto-
    und § 4 Abs. 1 BauGB                                      kolle in der Gemeinde Klingenberg, Schulweg 1, 01774
    Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Klingenberg abzugeben. Aus den Wartungsprotokollen ist
    schließt, dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Talblick ebenfalls ersichtlich, ob eine ordnungsgemäße Schlam-
    an der Obernaundorfer Straße“ (Flurstück 401 und 405) mit mentsorgung erfolgte bzw. bevorsteht. Hier ist zu bemer-
    integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom Sep- ken, dass es bei Anmeldungen für die Monate Dezember,
    tember 2017, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. Januar und Februar zu witterungsbedingten Verzögerungen
    -Einstimmig beschlossen-                                  und längeren Wartezeiten kommen kann.

                                                                Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige
                                                                Sachbearbeiterin, Frau Monika Fleischer; erreichbar unter
                                                                (03 50 55) 68 0-45 oder monika.fleischer@gemeinde-klin-
                                                                genberg.de.
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        www.gemeinde-klingenberg.de                             Schütze
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                                                                Amtsleiter Finanzen
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Gäste der Gemeinde
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                        Seite 8                                        01. Dezember 2017

                                            Amtliche Bekanntmachungen

                                             Stellenausschreibung
  In der Gemeinde Klingenberg ist die Stelle eines / einer

                                   Erzieher / Erzieherinnen
               (Teilzeitbeschäftigt mit 30 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit)
  ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

  Anforderungen:
  Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung zum / zur staatlich anerkannten Erzieher / Erzieherin oder
  ein damit vergleichbarer Berufsabschluss.
  Interessenten mit einem Abschluss als staatlich anerkannte(r) Heilpädagoge(in) mit Fachschulabschluss, als staatlich
  anerkannte(r) Sozialpädagoge(in), als staatlich anerkannte(r) Sozialarbeiter(in), als staatlich anerkannte(r) Heilpädago-
  ge(in) mit Hochschulabschluss, als Master in einem Fachgebiet des Sozialwesens, als Master im Studiengang Heil-
  pädagogik sowie Diplom oder Bachelor im Studiengang Erziehungswissenschaften, Studienrichtung Sozial-
  pädagogik / Soziale Arbeit werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben.

  Auf Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit legen wir besonderen Wert. Außerdem sollten
  Sie den Führerschein Klasse 3 besitzen.

  Eine heilpädagogische Zusatzqualifikation und / oder die erfolgreiche Teilnahme an der Fort-bildung nach dem Cur-
  riculum zur Umsetzung des Bildungsauftrages in Kindertageseinrich-tungen wären von Vorteil.

  Die Bewertung und Vergütung der Stelle richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die zu
  besetzende Stelle ist in die Entgeltgruppe S8a eingeordnet.

  Der Einsatz erfolgt zunächst im Hort an der Grundschule Ruppendorf. Eine spätere Umsetzung innerhalb der Kinder-
  tagesstätten der Gemeinde Klingenberg ist jedoch möglich.

  Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Schwerbehinderte werden bei glei-
  cher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Ausschreibung richtet sich insbesondere auch an arbeitslose Interessen-
  ten.

  Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 7. Dezember 2017 per Post oder per Mail an
  die:

                    Gemeinde Klingenberg, Personalabteilung, Schulweg 1, 01774 Klingenberg
                                                    oder
                                   nicole.koehler@gemeinde-klingenberg.de

  Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (z. B. Reisekosten), werden nicht erstattet.

  Klingenberg, den 21.11.2017

  Schreckenbach                                                                                                               C
                                                                                                                              M
  Bürgermeister                                                                                                               Y
                                                                                                                              K
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Gäste der Gemeinde
01. Dezember 2017                                         Seite 9                     Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                                               Amtliche Bekanntmachungen

                   Aushilfskräfte für die Reinigung in den Kindertagesstätten der
                           Ortsteile Höckendorf und Ruppendorf gesucht
      Die Gemeinde Klingenberg sucht Aushilfskräfte für die Reinigung in den Kindertagesstätten der Ortsteile Höckendorf
      und Ruppendorf, die bereit sind, bei Krankheit oder sonstigen Ausfällen unserer Stamm-Reinigungskräfte, spontan
      auszuhelfen.
      Diese Beschäftigung erfolgt in geringfügiger oder kurzfristiger Beschäftigung.
      Besonders angesprochen sind Früh-Renter/innen, die sich zu ihrer Rente etwas dazuverdienen möchten, Hausfrau-
      en und Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II.
      Interessenten für diese Tätigkeit melden sich bitte an die Gemeindeverwaltung Klingenberg, Personalamt, Schulweg
      1, in 01774 Klingenberg. Wir nehmen dann Ihre Personalien auf und kommen auf Sie zu, wenn eine Aushilfskraft
      benötigt wird.

      Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
      Frau Wießner, Tel.: 035055 680-29 (Personalamt),
      Frau Köhler, Tel.: 035055 680-21 (Personalamt)

                                          Information des Ordnungsamtes
    Fundsache                                                       Meistens entstehen derartige Brände durch Unaufmerk-
                                                                    samkeit und unsachgemäßen Umgang mit Kerzen.
    Folgende Fundsache wurde im Fundbüro abgegeben:
                                                                    Hier einige wichtige Hinweise um häufige Brandursachen
     Fundsache     Fundzeitpunkt             Fundort
                                                                    auszuschließen:
     Brille        11.11.2017                Parkbaude              • Kerzen nur unter Aufsicht brennen lassen
                   (nach Rassekaninchen-     Pretzschendorf         • Kerzen nicht in die Nähe von Gardinen und Vorhängen
                   ausstellung)                                        stellen
    Nachfrage bei Frau Zimmermann im Ordnungsamt zu den             • Kerzen nicht zu weit herunterbrennen lassen bzw. spe-
    üblichen Öffnungszeiten (Tel. 035055 680-22 oder                   zielle Baumkerzen verwenden
    anke.zimmermann@gemeinde-klingenberg.de).                       • Kerzen vor dem Verlassen des Raumes löschen
                                                                    • trockenes Reisig durch frisches auswechseln
    Wer hat ein Herz für Tiere?                                     • Kerzen so am Baum anbringen, dass Äste nicht in
                                                                       Brand geraten können
    Zwei Katzen (Mutter mit Kind, rot getigert) mussten durch
                                                                    • Kinder nicht unbeaufsichtigt im Raum lassen, in dem
    das Ordnungsamt am 16. November 2017 im Tierheim ab-
                                                                       Kerzen brennen
    gegeben werden. Die Tiere wurden vermutlich ausgesetzt,
                                                                    • nichtbrennbare Unterlagen für Adventskränze bzw. -ge-
    waren jedoch sehr zutraulich und verschmust.
                                                                       stecke verwenden
    Wer sich mit dem Gedanken trägt einen Freund und Weg-
                                                                    • bei Lichterketten auf geprüfte Sicherheit setzen (Prüf-
    begleiter - sei es Hund, Katze oder auch ein Kleintier - auf-
                                                                       siegel GS- bzw. VDE-Zeichen)
    zunehmen, der kann sich gern an die Mitarbeiter des Tier-
                                                                    • Rauchwarnmelder in den Räumen anbringen
    heimes Freital wenden und einen Termin vereinbaren (Tel.
    0351 6413222 oder info@tierheim-freital.de).
                                                                    Für viele Einwohner ist Silvester ohne Feuerwerksraketen
    Auch auf der Webseite unter www.tierheim-freital.de sind
                                                                    und laute Böller undenkbar. Doch die Freude über das Feu-
    zahlreiche wichtige und interessante Informationen abruf-
                                                                    erwerksspektakel kann schnell vorbei sein.
    bar.
                                                                    Deshalb empfehlen wir Vorsorge zu tragen!
    Bitte beachten Sie jedoch, dass Haustiere nur nach reifli-
    cher Überlegung aufgenommen werden sollten.
                                                               Leicht brennbare Gegenstände sollten in umschlossene
                                                               Gebäude gebracht werden, um mögliche Brände durch
    Brandgefahr zu Weihnachten und Silvester
                                                               fehlgeleitete Raketen oder Böller zu verhindern. Des Weite-
    „Advent, Advent, ein Lichtlein brennt…“                    ren sollten Türen und Fenster geschlossen sein.
C
    Jeder kennt dieses beliebte Weihnachtsgedicht. Doch Nicht zu vergessen ist der Briefkasten – dieser sollte gesi-
M
Y   manchmal brennt nicht nur das Lichtlein, sondern der Weih- chert bzw. verschlossen werden um das Einwerfen von klei-
K
    nachtsbaum oder gar die ganze Wohnung.                     neren Knallkörpern zu unterbinden.
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Gäste der Gemeinde
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                       Seite 10                                      01. Dezember 2017

                                           Amtliche Bekanntmachungen

                                                                     Redaktionsstatut für das Amtsblatt
          Neues aus den Büchereien
                                                                        der Gemeinde Klingenberg
  Liebe Leser unserer Büchereien,
                                                             §1 Zweckbestimmung, Herausgeber und Inhalt
  das Jahr 2017 neigt sich langsam
  dem Ende und im Namen meiner                               (1) Das Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg ist Amtsblatt-
  Mitarbeiterinnen möchte ich mich                               und Informationsblatt und gliedert sich in einen amtli-
  ganz herzlich für die vielen schönen                           chen und einen nichtamtlichen Teil sowie einen Anzei-
  Bücherspenden bedanken.                                        genteil.
  Es waren wieder „reinste aktuelle
  Schätze“ mitunter dabei und können nun andere Leser        (2) Der amtliche Teil dient der Verbreitung öffentlicher Be-
  erfreuen.                                                      kanntmachungen. Herausgeber und verantwortlich für
  Gern können Sie sich davon überzeugen, besuchen                den amtlichen Teil ist der Bürgermeister. Im nichtamtli-
  Sie uns doch einfach mal!                                      chen Teil werden Beiträge mit Bezug zur Gemeinde
  Jetzt ist die Zeit, wo die Tage kürzer sind, es zeitig         Klingenberg aufgenommen. Verantwortlich für den
  dunkel wird und mit einem guten Buch entspannt wer-            nichtamtlichen Teil ist der jeweilige Verfasser oder
  den kann.                                                      rechtliche Vertreter. Der Anzeigenteil liegt nicht in der
  Wir freuen uns auf Ihren Besuch, die Öffnungszeiten            redaktionellen Verantwortung des Herausgebers.
  entnehmen Sie bitte der Seite 3 des Amtsblattes.
                                                             (3) Das Amtsblatt erscheint monatlich. Redaktionsschluss
  Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein                      ist der 20. des Vormonats. Abweichungen werden im
  wunderschönes Weihnachtsfest und für das Jahr 2018             Amtsblatt bekannt gegeben.
  alles Gute und beste Gesundheit.
                                                             (4) Das Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg wird auch auf
  E. Müller                                                      der Internetseite der Gemeinde eingestellt.
  ________________________________________________
                                                             (5) Sonderausgaben sind möglich und liegen im Ermessen
      Änderung der Öffnungszeiten der Bücherei                   des Herausgebers.
               im Ortsteil Beerwalde

        Die Bücherei Beerwalde, Mühlenstraße 52,             § 2 Grundsätze der Veröffentlichung im amtlichen und
              hat ab dem 01.01.2018 immer                    nichtamtlichen Teil
       am 1. und 3. Mittwoch von 16.00 - 18.00 Uhr
                         geöffnet.                           (1) Im Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg werden aufge-
                                                                 nommen:

                                                                    a) Öffentliche Bekanntmachungen, ortsübliche Bekannt-
                                                                       gaben und sonstige durch Rechtsvorschrift vor-
      Amtsblattausträger/in gesucht –                                  geschriebene Bekanntmachungen oder Bekanntga-
                                                                       ben, amtliche Mitteilungen der Gemeinde Klingenberg
               und gefunden                                            sowie anderer öffentlicher Behörden und Stellen,

  Wir freuen uns über die Bereitschaft von gleich mehre-            b) Informationen zu Ort und Zeit der öffentlichen
  ren Bewerbern, das Amtsblatt in Höckendorf auszutra-                 Sitzungen des Gemeinderates,
  gen.
                                                                    c) nichtamtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
                                                                       Klingenberg
  Ab Januar 2018 wird im Ober- und Mitteldorf Frau
  Veronika Göbel Ihnen das Amtsblatt zustellen.
                                                                    d) Veranstaltungshinweise, Informationen von Gesell-
                                                                       schaften, Vereinen und Organisationen aus der Ge-
  Bitte unterstützen Sie Frau Göbel und natürlich alle an-             meinde Klingenberg sowie nachgeordneten Einrich-
  deren Austräger mit der eindeutigen Kennzeichnung                    tungen der Gemeinde Klingenberg
  Ihrer Briefkästen.
                                                             (2) Im Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg können aufge-
  Ein großes Dankeschön gilt Herrn Klaus Lippert für             nommen werden:
  seine langjährige, gewissenhafte Arbeit als Amts-                                                                          C
                                                                                                                             M
  blattausträger.                                                   a) Veröffentlichungen von Kindertageseinrichtungen,      Y
                                                                                                                             K

                                                                       Schulen, Bildungseinrichtungen und Kirchgemein-
01. Dezember 2017                                       Seite 11                      Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

                                              Amtliche Bekanntmachungen
          den in der Gemeinde Klingenberg, sofern diese im (3) Die Verantwortlichkeit im Sinne des Presserechts liegt
          öffentlichen Interesse liegen und deren Inhalte nicht bei dem jeweiligen Text- bzw. Bildautor. Anonym einge-
          mit Gewinnabsichten verbunden sind,                   reichte Texte und Fotos werden nicht veröffentlicht.

       b) Veranstaltungshinweise und Informationen örtlicher (4) Mit der Übergabe der Text- bzw. Fotobeiträge bestätigt
          Vereine, karitativer und gemeinnütziger Organisatio-    der Einreicher, dass er über alle Rechte zur Veröffentli-
          nen im Rahmen eines vertretbaren Umfangs und            chung im Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg und
          nicht kommerziellen Inhalts,                            dessen Internetdatei verfügt und keine Urheberrechte
                                                                  verletzt, insbesondere, dass er keine Logos, Textpassa-
       c) Informationen zu Service- und Beratungsangeboten        gen, Bilder oder Cliparts ohne Zustimmung des Rechte-
          in der Gemeinde Klingenberg, die im öffentlichen In-    inhabers aus dem Internet heruntergeladen und in sei-
          teresse liegen und nicht mit der Absicht verbunden      nem Beitrag verwendet hat.
          sind, Gewinne zu erzielen,
                                                               (5 Der Verfasser bestätigt mit der Übergabe von Fotos,
       d) Parteien und Wählervereinigungen können einen           dass er bei Abbildung von Personen deren Recht am
          Hinweis auf Ort und Zeit ihrer Mitgliederversammlun-    eigenen Bild beachtet hat.
          gen veröffentlichen.
                                                              (6) Vor Einsendung/Einreichung eines Beitrages ist vom
    (3) Von einer Veröffentlichung ausgeschlossen sind:           Absender zu prüfen, ob alle relevanten Angaben korrekt
                                                                  sind, insbesondere, ob Daten und Termine, Adressen
        a) Leserbriefe und sonstige Äußerungen einzelner Per-     und Telefonnummern vollständig und richtig angegeben
           sonen,                                                 sind bzw. die Schreibweise der Namen und Vornamen
                                                                  korrekt und vollständig ist. Der Herausgeber kann keine
        b) Beiträge,                                              Gewähr für die vollständige und richtige Veröffentli-
                                                                  chung übernehmen.
          -   deren Inhalte gegen die Verfassung, die Men-
                                                                  (7) Nicht kostenfrei aufgenommen und mit 19 % MwSt be-
              schenrechte, die freiheitlich demokratische
                                                                      legt oder zurückgewiesen werden Beiträge, hinter de-
              Grundordnung oder die guten Sitten verstoßen,
                                                                      nen die Absicht steht, Gewinne zu erzielen.
          -   die zum Beispiel beleidigenden oder verunglimp-
              fenden Inhalts sind,
                                                                  (8) Ansprechpartner und Vertragspartner für Anzeigenkun-
          -   die Angriffe auf Dritte enthalten,
                                                                      den ist ausschließlich der Hersteller - nicht der Heraus-
          -   die von Parteien und ihnen nahestehenden Orga-
                                                                      geber. Private und gewerbliche Anzeigen werden aus-
              nisationen, von Wählervereinigungen und Interes-
                                                                      schließlich vom Hersteller gemäß den Vorgaben des
              sengruppen sowie politischen und gewerkschaft-
                                                                      Herausgebers akquiriert.
              lichen Vereinigungen eingereicht werden, einsch-
              ließlich Wahlwerbung,                               (9) Beiträge nicht ortsansässiger Vereine können nur gegen
          -   die vom Umfang, der Gestaltung und der Häufig-          Bezahlung des Herstellungspreises veröffentlicht wer-
              keit der kostenlosen Veröffentlichung das für den       den.
              Herausgeber zumutbare Maß übersteigen,
          -   die keinen Verfasser ausweisen,                     (10)Bestimmte Farb- und Größenwünsche sind nur nach
          -   die dem Charakter des Amtsblattes nicht ent-            Absprache mit dem Hersteller und gegebenenfalls ge-
              sprechen.                                               gen Bezahlung möglich.

       c) Beiträge, die gegen die Interessen der Gemeinde (11)Eine Vergütung für die Einreichung von Textbeiträgen
          verstoßen.                                          und Fotos erfolgt nicht.

    § 3 Allgemeine Festlegungen für nichtamtliche Beiträge, § 4 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
    ausgenommen Anzeigen
                                                                  (1) Eine Gewährleistung, insbesondere für die Platzierung
    (1) Berichte, Meldungen und Informationen müssen einen            von nichtamtlichen Beiträgen, für deren vollständigen
        örtlichen Bezug zur Gemeinde Klingenberg aufweisen.           und richtigen Abdruck sowie die Folgen, die aus einer
        Die Texte sind kurz zu fassen und auf die wesentlichen        versehentlichen Unterlassung oder Fehlerhaftigkeit der
        Aussagen zu beschränken.                                      Veröffentlichung entstehen, wird durch den Herausge-
                                                                      ber ausdrücklich ausgeschlossen.
C
    (2) Bei allen eingereichten Beiträgen müssen der Verfasser
M
Y
K
        und/oder die Institution, für die der Beitrag eingereicht (2) Ein Anspruch auf Aufnahme und vollständige Veröffent-
        wird, angegeben sein.                                         lichung nichtamtlicher Mitteilungen besteht nicht. Der
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                      Seite 12                                    01. Dezember 2017

                                          Amtliche Bekanntmachungen
    Herausgeber behält sich vor, eine Bearbeitung der ein-
    gesandten Beiträge sowie eine Fotoauswahl vorzuneh-
                                                                       Ortsentwicklungskonzept
    men. Sinngemäße Kürzungen bedürfen keiner vorheri-
    gen Abstimmungen mit dem Verfasser/Einsender, wer- Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!
    den aber am Ende des Beitrages vermerkt.
                                                             Wir beabsichtigen für die Gemeinde ein Strategiepapier mit
(3) Ansprechpartner und Vertragspartner für Anzeigenkun- dem Inhalt aufzustellen, wie die Gemeinde in den kommen-
    den ist ausschließlich der Hersteller, nicht der Heraus- den Jahren weiterentwickelt werden kann. Dieses Ortsent-
    geber des Amtsblattes der Gemeinde Klingenberg. Pri- wicklungskonzept möchten wir mit Ihnen, liebe Einwohne-
    vate und gewerbliche Anzeigen werden ausschließlich rinnen und Einwohner, gemeinsam für jeden Ortsteil erar-
    vom Hersteller akquiriert.                               beiten.
                                                             Unser Antrag auf einen 80-prozentigen Zuschuss ist durch
                                                             den Koordinierungskreis der LEADER-Region „Silbernes
§ 5 Ermessen des Herausgebers                                Erzgebirge“ befürwortet worden, bei der Bewilligungsstelle
                                                             des Landkreises eingegangen und dort registriert.
Es obliegt dem Ermessen des Herausgebers, ob von den In unserer nächsten Gemeinderatssitzung, am 5. Dezember
Festlegungen des Redaktionsstatutes in begründeten Aus- 2017 soll der Beschluss zur Auftragsvergabe an eines der
nahmefällen abgewichen wird.                                 anbietenden Planungsbüros gefasst werden.
                                                             Danach werden in allen Ortsteilen, bei entsprechender Wit-
                                                             terung, umfassende Besichtigungen, Fotodokumentationen
§ 6 Inkrafttreten                                            und Bestandserfassungen durchgeführt.

Das Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde Klin- Diese bilden die Grundlage für unsere im Januar 2018 be-
genberg tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am ginnende gemeinsame Arbeit mit Ihnen in Versammlungen,
01.12.2017 in Kraft.                                      Arbeitsgruppen bzw. einer Lenkungsgruppe.

Klingenberg, 17.10.2017                                     Mehr Informationen erhalten Sie in unserer nächsten Aus-
                                                            gabe.

                                                            Schreckenbach
                                                            Bürgermeister

Torsten Schreckenbach
Bürgermeister
                                                                   Der Fuhrpark des Bauhofes hat sich
                                                                               erweitert
                                                            Seit 16.11.2017 kann der Bauhof einen neuen Ford Transit
  Abwasserzweckverband Muldental (Freiberger Mulde)
                                                            Courier sein Eigentum nennen. Der Ford ist das Dienstfahr-
  Sitz & Büro: 09633 Halsbrücke, Bahnhofstraße 2,           zeug des Hausmeisters und wird nun mit dem amtlichen
  Telefon: 03731/203009-0, Fax 03731/203009-20              Kennzeichen DW AB 687 häufiger im Gemeindegebiet zu
                                                            sehen sein. Wir wünschen allzeit gute Fahrt.
               BEKANNTMACHUNG
  Die Geschäftsleitung des Abwasserzweckverbandes
  "Muldental" informiert, dass das Büro der Geschäfts-
  stelle in der Bahnhofstraße 2 in Halsbrücke über den
  Jahreswechsel 2017/2018 an folgenden Tagen ge-
  schlossen ist:
                   27.12. – 29.12.2017

  Bei auftretenden Havariefällen wenden Sie sich bitte an
  den Wasserzweckverband Freiberg, Tel. 03731/7840.

  gez.
  Kai Schwarz                                                                                                             C
                                                                                                                          M
  Geschäftsleiter AZV                                                                                                     Y
                                                                                                                          K
01. Dezember 2017                                      Seite 13                   Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg

          Amtliche Bekanntmachungen / Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr

                                                                       Waldbodenschutzkalkung 2018
      Das Bürgerbüro Pretzschendorf bleibt
                                                                             im FoB Bärenfels
        vom 27. bis 29. Dezember 2017
                 geschlossen.                                  Zu den wichtigsten Maßnahmen, um die negativen Auswir-
                                                               kungen der Schadstoffeinträge in die Wälder abzumildern
      Bitte nutzen Sie das Bürgerbüro in Höckendorf, Schul-    und die Abwehrkraft der Waldbestände zu erhöhen, zählt
      weg 1, 01774 Klingenberg, Telefon: 035055 680-23 zu      die Waldkalkung. Die Förderung stabiler Mischwälder sowie
      den üblichen Öffnungszeiten:                             die Kalkung der Waldböden sind wichtige Bausteine für an-
      Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9:00 bis       gepasste und gesunde Wälder.
      12:00 Uhr und Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr
      sowie Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr.                Im Sommer 2018 ist die Kalkung der Waldflächen schwer-
                                                               punktmäßig im Südosten des Tharandter Waldes sowie im
                                                               Buchwald und im Rabenauer Forst geplant.
      Achtung, bitte ausschneiden!
                                                               Berührt werden folgende Gemarkungen:
      Die Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH
      (WVWGmbH) informiert:                                      Stadt/ Gemeinde        Gemarkung

                  Winterfestmachung                              Dippoldiswalde         Seifersdorf

               in der Wasserversorgung                           Dorfhain               Dorfhain

      Durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit können im           Freital                Somsdorf
      Winterhalbjahr Frostschäden an der Hausinstallation
      auftreten. Über geborstene Leitungen kann vielfach         Klingenberg            Borlas
      unbemerkt über die Messeinrichtung erfasstes und da-                              Höckendorf
      mit kostenpflichtiges Wasser ungenutzt abfließen. Hin-
      zu kommen Aufwendungen für notwendige Reparatu-
                                                                 Rabenau                Obernaundorf
      ren und ggf. die Beseitigung der Wasserschäden.
      Wir fordern alle Grundstückseigentümer und Mieter                                 Rabenau
      auf, die nachfolgenden Hinweise zu beachten:                                      Spechtritz
      1. Bei Frostgefahr Türen und Fenster in der Nähe von
          Wasserleitungen sowie Wasserzähleranlagen schlie-      Tharandt               Grillenburg Tharandt
          ßen und erforderlichenfalls sofort instand setzen.
      2. Freiliegende Leitungen, Wasserzähler- und Abstell-
                                                               Gekalkt werden sowohl Waldflächen im Besitz des Landes
          schächte an ungeschützten Stellen mit nicht auf-
          saugendem Material abdecken und isolieren.           als auch Kommunal-, Kirchen- und Privatwald, sofern die
      3. Wasserleitungen und Wasserzähler in nicht frost-      Flächeneigentümer der Kalkung ihrer Wälder nicht aus-
          freien Räumen schützen.                              drücklich bis zum 29.12.2017 12:00 Uhr schriftlich wider-
      4. Sommerleitungen sowie im Winter nicht benötigte       sprechen. (Forstbezirk Bärenfels, Alte Böhmische Straße 2,
          frostgefährdete Leitungen sind zu entleeren.         01773 Altenberg)
      5. Straßenkappen der Hausanschlüsse sollten im ei-
          genen Interesse durchgängig eis- und schneefrei      Bestimmte Schutzgebiete und Biotope sind grundsätzlich
          gehalten werden.                                     von der Kalkung ausgenommen. Die Kosten werden kom-
      6. Bei eingefrorenen Leitungen im Haus (Kundenanla-
                                                               plett durch Fördermittel finanziert.
          ge) ist mit dem Auftauen ein Installationsunter-
          nehmen zu beauftragen, welches im Installateur-
                                                               Bei der Organisation der Waldkalkung wird versucht, wei-
          verzeichnis der Gesellschaft eingetragen ist.
      7. Eingefrorene Wasserzähler und Hausanschlüs-           testgehend auf geplante Veranstaltungen im Wald Rück-
          se sind unverzüglich unter der Servicenummer         sicht zu nehmen. Deshalb sollten entsprechende Termine
          035202 510421 zu melden.                             möglichst frühzeitig mit dem Forst abgestimmt werden.
      8. Weitere Informationen können dem Internet unter
          www.wvwgmbh.de entnommen werden.                     Weitergehende Informationen
C
                                                               erhalten Sie im Forstbezirk
M
Y
      Freital, 28.10.2017                                      Bärenfels unter der Rufnummer
K

                                                        ✄      035052 613 212 (Herr Radler).
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg                      Seite 14                                       01. Dezember 2017

                         Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr

              Einsatzticker Oktober                            den kurz vor halb sieben aus den Betten geworfen: Das
                                                               Führungsfahrzeug wurde nach Grillenburg zu einem umge-
                                                               stürzten Baum alarmiert. Wenig später brachte ein fallender
Einsatz I: Sturm Xavier bescher-
                                                               Baum einen Betonstrommast zu Fall, sorgte damit für einen
te der Ortsfeuerwehr Höcken-
                                                               Stromausfall in den Orten Colmnitz und Pretzschendorf und
dorf am frühen Abend des 5.Ok-
                                                               für den ersten Einsatz der Colmnitzer Kameraden an die-
tober einen Einsatz. Auf der Tha-
                                                               sem Tag. Fast zeitgleich stürzte am Haltepunkt Höckendorf
randter Straße war ein Baum in
                                                               ein Baum auf die Oberleitung der Bahn und geriet in Brand.
eine Freileitung gestürzt und
                                                               Zu dieser Zeit befand sich auch ein Zug im betroffenen Ab-
musste beseitigt werden.
                                                               schnitt. Nun heulten die Sirenen in Höckendorf und Rup-
                                                               pendorf und auch das Führungsfahrzeug aus Klingenberg
Einsatz II: Am 23. Oktober alarmierte die Leitstelle Dresden
                                                               wurde zur Einsatzstelle gerufen. Die Feuerwehr Dorfhain
die Ortsfeuerwehren aus Klingenberg und Colmnitz sowie
                                                               wurde nachalarmiert. Vor Ort konnte schnell festgestellt
den Rettungsdienst, den Hubsteiger aus Dippoldiswalde
                                                               werden, dass keine Personen in Gefahr waren. Somit war
und die Höhenrettung aus Heidenau zu einer Person in Not-
                                                               Zeit genug, um durch den Notfallmanager der Bahn die
lage zur Salzstraße. Durch die ersten Kräfte vor Ort konnte
                                                               Strecke freizuschalten und entsprechend für die Arbeit der
jedoch rasch Entwarnung gegeben werden: Die Person war
                                                               Feuerwehr abzusichern. Neben dem Baum auf der Oberlei-
wieder in Sicherheit und wurde vom Rettungsdienst über-
                                                               tung wurden am Steilhang darüber weitere schiefstehende
nommen. Alle anfahrenden Kräfte konnten umdrehen und
                                                               Bäume festgestellt. Nach der Bestätigung durch den Not-
ihren jeweiligen Standort anfahren.
                                                               fallmanager konnten mehrere, gegen Absturz gesicherte
                                                               Kameraden über Leitern in den Steilhang steigen und die
Einsatz III: Ein Wildschwein war Auslöser für einen weiteren
                                                               Gefahrenbäume beseitigen. In der Zwischenzeit waren wei-
Einsatz am Morgen des 26. Oktober. Ein PKW kollidierte
                                                               tere Einsatzstellen in Colmnitz, Pretzschendorf und Röthen-
nahe Grillenburg mit dem Schwarzkittel und überschlug
                                                               bach hinzugekommen, an denen umgestürzte Bäume und
sich in Folge dessen. Da die Person im Fahrzeug einge-
                                                               Lichtmasten beräumt werden mussten.
schlossen gemeldet wurde, heulten die Sirenen in Grillen-
burg, Tharandt, Colmnitz und auch das Führungsfahrzeug
aus Klingenberg wurde alarmiert. Vor Ort fanden die ersten
Kräfte den Fahrzeuglenker nicht eingeklemmt vor und somit
konnte der Einsatz für die Klingenberger Ortswehren been-
det werden. Die Person wurde an den Rettungsdienst über-
geben.

Einsatz IV: Ein Fahrzeug der Post verursachte am Nachmit-
tag des 27. Oktober eine Ölspur in der Ortslage Borlas. Die
Ortswehr wurde alarmiert, um den Bereich abzusichern. Die
Beseitigung der Gefahr übernahm eine Fachfirma, welche
bereits vom Verursacher verständigt wurde.

Einsätze Sturm „Hervart“: Das Sturmtief „Herwart“ fegte        In Absprache mit dem stellvertretenden Kreisbrandmeister
ab den frühen Morgenstunden des 29. Oktober über das           Thomas Quinger wurde beschlossen, die eigentlich noch in      C
                                                                                                                             M
Land und sorgte auch in unserer Region für zahlreiche          Aufbau befindliche ortsfeste Befehlsstelle im Gerätehaus      Y
                                                                                                                             K

Einsätze. Als Erstes wurden einige Klingenberger Kamera-       Pretzschendorf in Betrieb zu nehmen, um die weiteren
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