CRIVITZER Amtsbote - Amt Crivitz

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CRIVITZER Amtsbote - Amt Crivitz
CRIVITZER
Amtsbote
Banzkow - Barnin - Bülow - Cambs - Demen - Dobin am See - Friedrichsruhe - Gneven -
Langen Brütz - Leezen - Pinnow - Plate - Raben Steinfeld - Stadt Crivitz - Sukow - Tramm - Zapel

Jahrgang 07            Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Crivitz und seiner
Freitag,
den 27. März 2020      Kommunen aufgrund von Vorschriften des Baugesetzbuchs sowie amtliche
Nummer 3               Bekanntmachungen der Gemeinde Barnin

                                                             Der Amtsausschuss und
                                                               die Mitarbeiterinnen
                                                                     und Mitarbeiter
                                                                    des Amtes Crivitz
                                                                     wünschen Ihnen
                                                                  trotz der gegebenen
                                                                                  Umstände
                                                                       schöne Ostern.
                                                                  Bleiben Sie gesund!

                                                                      Foto: S. Hermann & F. Richter auf Pixabay

 CORONAVIRUS - Das müssen Sie jetzt wissen!
 Wie schütze ich mich und andere vor dem Coronavirus?
 + 	Regelmäßiges und ausreichend langes Händewaschen mit Seife
 + 	Richtiges Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch oder
     in die Armbeuge
 + 	Abstand von Menschen mit Husten, Schnupfen oder Fieber
     halten; Händeschütteln generell unterlassen
 + Hände vom Gesicht fernhalten
 + 	Bei Husten, Atmungsbeschwerden oder Fieber: 116117 oder
     den Hausarzt telefonisch kontaktieren
 + Im Erkrankungsfall zuhause bleiben
CRIVITZER Amtsbote - Amt Crivitz
Crivitzer Amtsbote                                                 2                                            Nr. 03 | 27. März 2020

                                                           Seite
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      Aktuelle Informationen auf Grund des Coronavirus
      Wichtige Nummern, Kontakte, Adressen
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•     Information zu dieser Ausgabe                    4                Grund des
•     Der nächste „Crivitzer Amtsbote“                 4
•     Sprechstunden der Schiedsstellen                 4                Coronavirus
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      Fischereischeinprüfung4
      Danksagung und Neuwahl stellv. AWF               4
                                                                         SARS-CoV-2                         ©pixabay/ Thor Deichmann

                                                                         Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für diese Ausgabe
    Öffentliche Bekanntmachungen                                         ist das Amt für jeglichen Besucherverkehr geschlossen.
•     Bekanntmachungen auf der Homepage                       5         Sie erreichen die Mitarbeiter*innen per Telefon und E-
•     Hauptsatzung der Gemeinde Barnin                        5         Mail. Bitte nutzen Sie vorzugsweise den E-Mail-Verkehr.
•     Haushaltssatzung Barnin 2020                            7         In besonders dringlichen Fällen können Sie Termine mit
•     Stellenausschreibung Gemeindearbeiter Cambs             8         unseren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern vereinbaren. Aber
•     Auslegung B-plan Nr. 21 „Wohnungsbau Peckatel“          8         nur nach vorheriger telefonischer Absprache. Einzah-
•     Auslegung 6. Änderung B-plan Nr. 1 Retgendorf          10         lungen sind nur noch per Überweisung möglich. Die Bar-
•     Aufstellung B-Plan Nr. 14 Crivitz „Altenheim Elim“     11         kasse bleibt geschlossen.
                                                                         Die genannten Maßnahmen gelten vorerst bis zum
    Wir gratulieren                                                      20.04.2020.
•     Wir gratulieren im Monat April                         12         Da sich die aktuellen Geschehnisse und dazugehörigen
                                                                         Maßnahmen aber kurzfristig ändern können, möchten wir
    Aus den Gemeinden                                                    Sie bitten, sich auf unserer Homepage www.amt-crivitz.de
•     Sitzungstermine13                                                 zu informieren. Hier geben wir die wichtigsten Meldungen
                                                                         bekannt.
Gemeinde Banzkow                                                         Das gilt auch für alle öffentlichen Sitzungen der Kom-
• Kinderflohmarkt der Jugend-FFW Banzkow                     13
                                                                         munalvertretungen. Bitte informieren Sie sich im Sit-
Gemeinde Bülow                                                           zungskalender unseres Bürgerinformationssystems unter
• Osterfeuer und Sitzung der Gemeindevertretung                          www.amt-crivitz.de (auf der Startseite rechts BÜRGERIN-
   abgesagt13                                                           FORMATIONSSYSTEM „Sitzungstermine und Sitzungspro-
Stadt Crivitz                                                            tokolle“).
• Termine Bürgerhaus                                         13
• Straßenumbenennung Crivitz                                 14
• Aufruf zum Frühjahrsputz                                   14
• ABGESAGT - Mitgliederversammlung                                      Kontakt
   Förderabteilung FFW Crivitz                               14
                                                                        Amt Crivitz
• Miyawaki-Pflanzung in Wessin                               14
                                                                        Amtsstraße 5, 19089 Crivitz
• 2. Sponsorenlauf der Regionalen Schule Crivitz             14
                                                                        Tel.:                    03863 5454-0
• 39. Kleiderbörse                                           14
                                                                        Fax:                     03863 5454-103
• MitgliederV SG Einheit                                     15
                                                                        E-Mail:                  info@amt-crivitz.de
Gemeinde Demen                                                          Homepage:                www.amt-crivitz.de
• Tagespflegeperson gesucht                                  15        DE-Mail:                 poststelle@amt-crivitz.de-mail.de
• Seniorenclub Demen sagt Veranstaltungen ab                 15        Elektronische            Rechnung@amt-crivitz.de
Gemeinde Langen Brütz                                                   Rechnungslegung:
• Frühjahrsputz fällt aus                                    15
                                                                        Telefon-Hotlines im Überblick
Gemeinde Pinnow
• Seniorenveranstaltung abgesagt                             16        Bürgertelefon des Landkreises
Gemeinde Plate                                                          Ludwigslust-Parchim:                  03871 722-8800
• Jahreshauptversammlung Schulförderverein Plate                        Bürgertelefon des
   abgesagt16                                                          Sozialministeriums M-V:               0385 588-19999
                                                                        Bürgertelefon des                     0385 588-5888
Gemeinde Raben Steinfeld                                                Gesundheitsministeriums M-V:          (Mo - Fr)
• Der Bürgermeister informiert                               16        Bürgertelefon des Bundes:             030 346 465 100
Gemeinde Sukow                                                                                                (Mo - Fr)
• Frühjahrsputz fällt aus                                    17        Unternehmens-Hotline des              0385/588-5588
                                                                        Wirtschaftsministeriums:              (8 - 20 Uhr)
    Veranstaltungen                                                     IHK Schwerin:                         0385 5103-0
•     Radsternfahrt durch die Lewitz          17                       Handwerkskammer Schwerin:             0385 7417-0
•     Fahrt zum German Cancer Survivors Day   17                       Bitte haben Sie Geduld. Die Hotlines werden stark frequen-
•     Fachvortrag zum Thema Erbrecht fällt aus17                       tiert.
CRIVITZER Amtsbote - Amt Crivitz
Nr. 03 | 27. März 2020                                          3                                               Crivitzer Amtsbote

Wichtige Nummern, Kontakte,                                          In Banzkow
                                                                     Telefon:           03861 3029772
Adressen                                                             Sprechzeit:        dienstags, 16:00 - 18:00 Uhr
                                                                     Anschrift:         Str. des Friedens 12 (im Störtal),
                                                                                        19079 Banzkow

                                                                     In Crivitz
                                                                     Telefon:           03863 5500
                                                                     Anschrift:         Am Güterbahnhof 2, 19089 Crivitz

                                                                     Schuldnerberatung
                                                                     In Banzkow
                                                                     Berater:           Herr Dr. jur. Heiko Hahnel
                                                                     Öffnungszeiten:    06.04.2020 in der Zeit von 10:00 bis
                                                                                        15:00 Uhr und nach Vereinbarung un-
                                                                                        ter Telefon: 038731 24609 oder 56532
                                                                     Beratungsstelle:   19079 Banzkow, Str. d. Friedens 12
                                                                                        (Störtal)

                                                                     In Crivitz
                                                                     Beratung durch:    Diakoniewerk Kloster Dobbertin
                                                                                        gGmbH, Frau Zimmermann
                                                                     Termin             dienstags von 13:00 bis 16:00 Uhr und
                                                                                        nach Vereinbarung
                                                                                        Telefon außerhalb der Sprechzeit
                                                                                        03847 451399 oder 03871 441958

                                                                     Landkreis Ludwigslust-Parchim
                                                                     Kontakt
Die Behördennummer 115 (ohne Vorwahl) ist die erste An-              Tel.:   03871 722-0               Behördennummer 115
laufstelle für Fragen aller Art. Von Montag bis Freitag in der       Fax:    03871 722-77-7777
Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr können Sie mit einem Anruf bei           E-Mail: info@kreis-lup.de
der 115 Ihre Fragen zur Verwaltung schnell und zuverlässig
klären.                                                              Öffnungszeiten
                                                                     Montag bis Freitag, außer Mitt-   8 bis 13 Uhr
Weitere wichtige Notfallnummern                                      woch
                                                                     Dienstag und Donnerstag           14 bis 18 Uhr
Anmeldung Krankentransporte:
0385 5000-217                                                        Postanschrift
                                                                     Landkreis Ludwigslust-Parchim
Zahnärztlicher Notdienst:                                            Postfach 12 63, 19362 Parchim
Rettungsleitstelle Westmecklenburg in Schwerin gibt Aus-             E-Mail: info@kreis-lup.de
kunft über den zahnärztlichen Notdienst Rufnummer:
0385 5000-0 www.zaekmv.de                                            Beratung und Unterstützung für Familien
Notfallpraxis Schwerin:                                              durch das Jugendamt des
Medizinisches Zentrum - Notfallambulanz
Rufnummer: 0385 520 3600 (13:00 - 24:00 Uhr)                         Landkreises Ludwigslust-Parchim
Wismarsche Straße 397, 19055 Schwerin                                Nur nach Vereinbarung
Tierärztlicher Notdienst:                                            Kontakt:          Frau Persson-Schenk
Amtstierarzt 0385 5000-0                                             Tel.              03871 722-5168
Keine Vermittlung von Bereitschaftstierärzten. Bitte infor-          Fax:              03871 722 77 5168
mieren Sie sich in der Tagespresse.                                  E-Mail:           o.persson-schenk@kreis-lup.de
ADAC Pannennotdienst:
0180 2222222 aus dem Festnetz (gebührenpflichtig) vom                Beratung und Unterstützung für Familien
Handy: 222222                                                        des DRK-KV Parchim e. V.
Telefonseelsorge:                                                    Erziehungsberatung
0800 1110111 oder 0800 1110222                                       Kontakt:   Mandy Paech
Kinderschutz-Hotline:                                                Tel.:      0172 3009515
0800 1414007                                                         Mail:      mandy.paech@drk-parchim.de
                                                                     Ort:       Rathausstr. 5, Crivitz
Frauenhaus Schwerin:
0385 5557356
                                                                     Schwangerschaftsberatung
Service- und Störungsnummer HanseGas GmbH:                           Kontakt:  Barbara Guth
0385 58975075, www.hansegas.com                                      Tel.:     03863-555003
Störungsnummer der WEMAG:                                            Mobil:    0172-3937655
0385 755111                                                          Mail:     barbara.guth@drk-parchim.de
Zweigstellen des Polizeireviers Sternberg                            Ort:      Rathausstr. 5, Crivitz
CRIVITZER Amtsbote - Amt Crivitz
Crivitzer Amtsbote                                            4                                            Nr. 03 | 27. März 2020

Beratung zu Rentenfragen
                                                                    Information zu dieser Ausgabe
Telefonische Anmeldung und Terminvereinbarung:
                                                                    Liebe Beitragsverfasser*innen,
                                                                    Liebe Leser*innen,
                                                                    bedauerlicherweise fiel auch die Produktion der aktuellen
                                                                    Ausgabe den Ereignissen rund um den Corona-Virus zum
                                                                    Opfer. Die Kapazitäten unseres Verlages wurden auf das
                                                                    Nötigste minimiert. Da viele Mitarbeiter*innen von zu Hau-
                                                                    se aus arbeiteten, war aufgrund der privaten Leitungskapa-
Ulrich Unger, Tel. 0172 4577061
                                                                    zitäten ein vollumfängliches Arbeiten nicht möglich.
                                                                    Wir mussten auf umfangreiche Berichterstattungen ver-
Rufbus der Verkehrsgesellschaft                                     zichten und haben Veröffentlichungen auf das Nötigste be-
Ludwigslust-Parchim mbH                                             schränkt.
                                                                    Wir bitten um Verständnis.
                                                                    Ihre Redaktion des Crivitzer Amtsbote

                                                                   Sprechstunden der Schiedsstellen
                                                                   des Amtes Crivitz
                                                                   Schiedsstelle I für den Amtsgerichtsbezirk Schwerin
                                                                   Termine nach Absprache
Bestellen Sie Ihren Rufbus telefonisch in der Rufbus-Zentra-       Gemeinden:        Banzkow, Cambs, Dobin am See, Gneven,
le unter 03883 616161.                                                               Langen Brütz, Leezen, Pinnow, Plate,
Die Bestellung kann innerhalb der Öffnungszeiten der Ruf-                            Raben-Steinfeld, Sukow
                                                                   Schiedsperson: Frau Sylvia Heinrich, Tel. 0172 3950007,
bus-Zentrale erfolgen: Montag bis Sonnabend von 06:00                                E-Mail sylvia.heinrich@schiedsfrau.de
bis 18:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12. und         stellvertretende Herr Johann Jakob Nagel, Tel. 0160
31.12. findet keine Annahme von Bestellungen statt.                Schiedsperson: 90112989, E-Mail jj.nagel@schiedsmann.de
Die Voranmeldezeit beträgt mindestens zwei Stunden. Kann
diese Voranmeldezeit innerhalb der Öffnungszeiten der Ruf-         Schiedsstelle II für den Amtsgerichtsbezirk Ludwigslust
bus-Zentrale nicht eingehalten werden, ist der Rufbus an ei-       Termine nach Absprache
                                                                   Gemeinden:         Barnin, Bülow, Demen, Friedrichsruhe,
nem Vortag zu bestellen.
                                                                                      Stadt Crivitz, Tramm, Zapel
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vlp-lup.de/           Schiedsperson: Frau Irene Lange, Tel. 03863 5499869, E-
rufbus/                                                                               Mail irene.lange@schiedsfrau.de
                                                                   stellvertretende Frau Bettina Kiene, Tel. 0163 5883942,
                                                                   Schiedsperson: E-Mail
                                                                   Für Informationen steht Ihnen Frau Baumgarten zur Verfü-
 Der nächste „Crivitzer Amtsbote“                                  gung. Tel. 03863 5454 503 oder E-Mail: andrea.baumgarten@
                                                                   amt-crivitz.de
 (Heft 04/20) erscheint am Freitag, d. 24. April.2020.
 Bitte senden Sie Ihre Beiträge und Veranstaltungsanzei-
 gen mit max. 1500 Zeichen (ohne Leerzeichen)
                                                                   Fischereischeinprüfung
 bis Donnerstag, d. 09. April 2020                                 Das Amt Crivitz wird am Sonnabend, den 25. April 2020, um
 an E-Mail: monika.ditloff@amt-crivitz.de. Alternativ kön-         9:00 Uhr, in 19079 Banzkow, An der Lewitzmühle 82 (Regio-
 nen Sie Ihren Beitrag direkt in das CMS des Verlages unter        nale Schule) eine Fischereischeinprüfung durchführen. Der
 https://cmsweb.wittich.de eingeben.                               Anmeldeschluss ist der 09. April 2020.
 Später eingereichte Beiträge können nicht mehr be-                Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage
 rücksichtigt werden.                                              www.amt-crivitz.de unter „Bekanntmachungen“.
 WICHTIGER HINWEIS zum Urheberrecht, Datenschutz                   Ihr Ordnungsamt
 und Recht am eigenen Bild:
 Damit wir Ihre zugesandten Grafiken oder Fotos ohne Be-           Danksagung und Neuwahl
 denken veröffentlichen können, möchten wir Sie bitten,
 zusammen mit Ihrem Beitrag die ausgefüllte und unter-             des stellv. Amtswehrführers
 schriebene Erklärung zur Einsendung von Fotos und/                Am 26. Februar wurde im Amtsausschuss der stellvertreten-
 oder Grafiken einzureichen.                                       de Amtswehrführer Bernd Heine verabschiedet. Die 6-jährige
 Das Formular finden Sie unter www.amt-crivitz.de/buer-            Wahlzeit war abgelaufen und Herr Heine hat nach 16-jähriger
 gerservice/onlinedienste-und-formulare unter „Öffent-             Dienstzeit als stellvertretender Amtswehrführer auf eine er-
 lichkeitsarbeit“ oder auf Anforderung unter Tel.: 03863           neute Kandidatur verzichtet. Für diese vielen ehrenamtlichen
 5454-501 oder E-Mail monika.ditloff@amt-crivitz.de.               Dienstjahre dankte ihm die Amtsvorsteherin Frau Heike Is-
 Ohne Ihre Einverständniserklärung können zugesandte               barn und überreichte einen Präsentkorb. Auch der Amts-
 Bilder oder Grafiken nicht mehr veröffentlicht werden.            wehrführer Herr Eichwitz bedankte sich für die gute Zusam-
                                                                   menarbeit und überreichte ebenfalls einen Präsentkorb.
CRIVITZER Amtsbote - Amt Crivitz
Nr. 03 | 27. März 2020                                          5                                                 Crivitzer Amtsbote

                                                                     Hauptsatzung
                                                                     der Gemeinde Barnin
                                                                     Präambel
                                                                     Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für
                                                                     das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fas-
                                                                     sung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. MV
                                                                     2011 S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
                                                                     vom 27.01.2020 und nach Abschluss des Anzeigeverfah-
                                                                     rens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgen-
Heike Isbarn, Tim Kuhlmann, Bernd Heine, Markus Eichwitz,            de Hauptsatzung der Gemeinde Barnin erlassen:
Klaus-Michael Glaser
                                                                     §1
Herrn Heine folgt Andreas Dauck. Dessen Wahl zum stell-              Name, Wappen, Flagge, Dienstsiegel
vertretenden Amtswehrführer am 18.01.2020 durch die Ge-              (1) Die Gemeinde führt den Namen Barnin. Sie besteht aus
meinde- und Ortswehren des Amtsbereiches bestätigte der              den Ortsteilen Barnin und Hof Barnin. Es werden keine
Amtsausschuss einstimmig. Im Anschluss händigten die                 Ortsteilvertretungen gebildet.
Amtsvorsteherin Frau Isbarn zusammen mit Ihrem Stellver-             (2) Die Gemeinde Barnin führt ein Wappen, eine Flagge
treter Herrn Glaser die Ernennungsurkunde aus und Herr               und ein Dienstsiegel.
Dauck leistete den Diensteid. Wir freuen uns auf eine gute Zu-
                                                                     (3) Die Gemeinde Barnin führt das folgende Wappen: In
sammenarbeit!                                                        Gold über blauem Wellenschildfuß, darin ein silberner
                                                                     Fisch, ein schwarzer schreitender Hirsch.
                                                                     (4) Die Flagge der Gemeinde Barnin ist längsgestreift von
                                                                     Blau, Gelb und Blau. Die blauen Streifen nehmen dabei je-
                                                                     weils ein Viertel, der gelbe Streifen die Hälfte der Höhe des
                                                                     Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt,
                                                                     7/8 des Streifens einnehmend, eine Figur des Gemeinde-
                                                                     wappens: ein schwarzer schreitender Hirsch. In der Mitte
                                                                     des unteren blauen Streifens liegt, 5/8 des Streifens ein-
                                                                     nehmend, eine Figur des Gemeindewappens: ein weißer
                                                                     Fisch. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge
                                                                     wie 2 zu 3.
Tim Kuhlmann, Bernd Heine, Andreas Dauck, Markus Eichwitz,           (5) Die Gemeinde Barnin führt ein Dienstsiegel mit ihrem
Heike Isbarn                         Fotos: R. Radscheidt           Wappen und der Umschrift „Gemeinde Barnin w         Landkreis
                                                                     Ludwigslust-Parchim.“
                                                                     (6) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der
                                                                     Genehmigung des Bürgermeisters.
                                                                     §2
                                                                     Rechte der Einwohner
                                                                     (1) Der Bürgermeister beruft zur Unterrichtung der Ein-
Öffentliche Bekanntmachungen,                                        wohnerinnen und Einwohner über allgemeine bedeut-
die nur auf unserer Homepage                                         same Angelegenheiten mindestens einmal im Jahr eine
                                                                     Einwohnerversammlung ein. Die Einwohnerversammlung
veröffentlicht sind                                                  kann auch begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden.
                                                                     Die Einberufung erfolgt durch öffentliche Bekanntma-
www.amt-crivitz.de Bekanntmachungen
                                                                     chung.
• Bekanntmachung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Lan-
                                                                     (2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der
  gen Brütz für die Haushaltsjahre 2014 und 2015
                                                                     Gemeinde oder auf ihrem Gebiet von einem Zweckver-
• Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Lan-
                                                                     band durchgeführt werden, sollen die Einwohnerinnen
  gen Brütz für das Haushaltsjahr 2020
• Bekanntmachung der Jahresabschlüsse des Amtes Crivitz              und Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen,
  Haushaltsjahre 2015 und 2016                                       Ziele und Auswirkungen wenn nicht anders, in einer Ein-
• Bekanntmachung einer Widmungsverfügung der Gemeinde                wohnerversammlung oder durch Information im Crivitzer
  Friedrichsruhe                                                     Amtsboten oder im Rahmen der Fragestunde unterrichtet
• Bekanntmachung der Nutzungs- und Entgeltordnung zur                werden.
  Nutzung gemeindlicher Räume in der Gemeinde Langen Brütz           Soweit Planungen bedeutsame Investitionen oder Investi-
• Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow                tionsfördermaßnahmen betreffen, sind die beabsichtigte
• Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Langen                Finanzierung und die möglichen Folgen des Vorhabens für
  Brütz                                                              die Steuern, Beiträge und Hebesätze der Gemeinde dar-
• Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin zum            zustellen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern ist Gele-
  Übergang eines Sitzes in der Gemeindevertretung Dobin am           genheit zur Äußerung auch im Rahmen der Fragestunde
  See                                                                zu geben.
• Bekanntmachung der 4. Satzung zur Änderung der Haupt-              (3) Die Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Le-
  satzung der Gemeinde Dobin am See                                  bensjahr vollendet haben sowie natürliche und juristische
• Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Fried-            Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemein-
  richsruhe für das Haushaltsjahr 2020                               de Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe
CRIVITZER Amtsbote - Amt Crivitz
Crivitzer Amtsbote                                                6                                             Nr. 03 | 27. März 2020
betreiben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor          (4) Der Bürgermeister entscheidet über die Annahme oder
Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung,            Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zu-
Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den             wendungen unter 100,00 €.
Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu             §6
unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen             Entschädigungen
sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgen-              (1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsent-
den Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fra-
                                                                       schädigung von 550 €. Im Krankheitsfall wird diese Entschä-
gestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen.
                                                                       digung sechs Wochen weitergezahlt. Eine Weiterzahlung er-
(4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der
                                                                       folgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu
Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindean-
                                                                       vertretenden Zeiten nicht über drei Monate hinausgehen.
gelegenheiten zu berichten.
                                                                       (2) Sollte bei Verhinderung des Bürgermeisters ein konkretes
§3                                                                     Dienstgeschäft vorgenommen werden, erhalten die stellver-
Gemeindevertretung                                                     tretenden Personen für die Stellvertretung ein Dreißigstel der
(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich.                    Bürgermeisterentschädigung nach Absatz 1, wenn es sich
(2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen           nicht um eine Sitzung handelt.
ausgeschlossen:                                                        Nach drei Monaten Vertretung erhält die stellvertretende Per-
1. einzelne Personalangelegenheiten, außer Wahlen und                  son die volle
     Abberufungen,                                                     Aufwandsentschädigung nach Absatz 1. Amtiert eine stell-
2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner,                        vertretende Person, weil der gewählte Bürgermeister aus-
3. Grundstücksgeschäfte,                                               geschieden ist, steht ihr die Aufwandsentschädigung nach
4. Vergabe von Aufträgen.                                              Absatz 1 zu.
Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche           (3) Alle Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die
Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Ziffern 1             Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer
- 4 in öffentlicher Sitzung behandeln.                                 Ausschüsse, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbe-
(3) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens 5                zogenen Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 20 €.
Arbeitstage vor der Gemeindevertretersitzung beim Bürger-              Ausschussvorsitzende erhalten für jede von ihnen geleitete
meister eingereicht werden. Mündliche Anfragen während                 Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 30 €.
der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der           (4) Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden.
Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb                §7
von 14 Tagen schriftlich beantwortet werden.                           Öffentliche Bekanntmachungen
§4                                                                     (1) Satzungen der Gemeinde Barnin, soweit es sich nicht um
Ausschüsse                                                             Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, sowie
(1) Es wird ein Finanzausschuss gebildet. Dem Finanzaus-               sonstige öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechts-
schuss gehören drei Gemeindevertreter an. Stellvertretende             vorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der
Ausschussmitglieder werden nicht gewählt.                              Homepage des Amtes Crivitz unter der Adresse www.amt-
(2) Der Finanzausschusses bereitet die Haushaltssatzung der            crivitz.de öffentlich bekannt gemacht.
Gemeinde und die für die Durchführung des Haushaltsplanes              Daneben kann sich jedermann die Satzungen der Gemeinde
und des Finanzplanes erforderlichen Entscheidungen vor.                unter der Bezugsadresse: „Amt Crivitz, für die Gemeinde Bar-
(3) Die Sitzungen des Finanzausschusses sind nicht öffentlich.         nin, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz“ gegen Entgelt zusenden las-
(4) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses wer-                 sen. Textfassungen der Satzungen werden am Verwaltungs-
den dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz                   sitz in Crivitz bereitgehalten oder liegen zur Mitnahme aus.
übertragen.                                                            (2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen
                                                                       aufgrund von Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) wer-
§5
                                                                       den durch Abdruck im amtlichen Bekanntmachungsblatt des
Bürgermeister/Stellvertreter
                                                                       Amtes Crivitz, der „Crivitzer Amtsbote“, bekannt gemacht.
(1) Der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der fol-
                                                                       Der „Crivitzer Amtsbote“ erscheint monatlich und wird kos-
genden Wertgrenzen:
                                                                       tenlos an alle Haushalte im Gebiet der Gemeinde Barnin ver-
1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen gerichtet
                                                                       teilt.
    sind, unterhalb der Wertgrenze von 1000,00 sowie bei
    wiederkehrenden Leistungen unterhalb der Wertgrenze                Daneben ist er einzeln oder im Abonnement beim Amt Crivitz
    von 500,00 pro Monat.                                              zu beziehen. Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit
2. über überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen                       Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.
    unterhalb einer Wertgrenze von 1.000,00 je Aufwen-                 (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plä-
    dungsfall/Auszahlungsfall sowie bei außerplanmäßigen               nen und Verzeichnissen, soweit sie nicht nach den Vorschrif-
    Aufwendungen/Auszahlungen unterhalb von 2.000,00 je                ten des BauGB erfolgen, ist im Internet wie im Abs. 1 hinzu-
    Aufwendungsfall/Auszahlungsfall.                                   weisen.
(2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidun-           Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetz-
gen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten.                               lich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Aus-
(3) Verpflichtungserklärungen der Gemeinde bis zu einer                legung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift
Wertgrenze von 1.000,00 bzw. von 500,00 pro Monat bei wie-             und Dienstsiegel zu vermerken.
derkehrenden Verpflichtungen können vom Bürgermeister                  (4) Ist die öffentliche Bekanntmachung in der Form der Ab-
allein bzw. durch einen von ihm beauftragten Bediensteten              sätze 1 bis 3 in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unab-
des Amtes in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei            wendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt diese durch
Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze             Aushang an der Bekanntmachungstafel am Standort Bushal-
bei 2.500,00 €.                                                        testelle Lindenstraße in Barnin.
CRIVITZER Amtsbote - Amt Crivitz
Nr. 03 | 27. März 2020                                          7                                                                          Crivitzer Amtsbote
Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Be-               einen Gesamtbetrag der laufenden    w
kanntmachung in der Form nach den Absätzen 1 bis 3 unver-                    Auszahlungen[1] von                  667.000 EUR
züglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegen-                einen jahresbezogenen Saldo der
standslos geworden ist.                                                      laufenden Ein- und Auszahlungen
§8                                                                           von                              -113.000 EUR
Elektronische Kommunikation                                              b) einen Gesamtbetrag der
Erklärungen durch welche die Gemeinde Barnin verpflichtet                    Einzahlungen aus der
werden soll, können auch in elektronischer Form abgegeben                    Investitionstätigkeit von         343.900 EUR
                                                                             einen Gesamtbetrag der
werden unter der Maßgabe, dass die Erklärungen mit einer
                                                                             Auszahlungen aus der
dauerhaft überprüfbaren qualifizierten Signatur versehen
                                                                             Investitionstätigkeit von         489.700 EUR
sind. im Fall der elektronischen Erklärung entfallen sowohl
                                                                             einen Saldo der Ein- und
die handschriftliche Unterzeichnung als auch die Beifügung
                                                                              Auszahlungen aus der
des Dienstsiegels.
                                                                             Investitionstätigkeit von        -145.800 EUR
§9                                                                   festgesetzt.
Inkrafttreten                                                        ____________
Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung             [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und

in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 20.12.2013         Investitionsförderungsmaßnahmen

außer Kraft.                                                         §2
Barnin, den 13.03.2020                                               Verpflichtungsermächtigungen
                                                                     Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
                                                                     §3
                                                                     Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen
                                                                     Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investiti-
                                                                     onsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
                                                                     §4
Verfahrensvermerk:                                                   Kassenkredite
Die Hauptsatzung der Gemeinde Barnin wurde dem Land-                 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird    55.400 EUR
kreis Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehör-           festgesetzt
de gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land              §5
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) angezeigt. Die Untere                Hebesätze
Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Par-              Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest-
chim teilt mit Schreiben vom 12.03.2020 mit, dass sie keine          gesetzt:
Rechtsverstöße geltend macht.                                        1. Grundsteuer
Hiermit wird die Hauptsatzung der Gemeinde Barnin öffent-
lich bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung                   a)
                                                                           für die land- und
gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde,                    forstwirtschaftlichen Flächen
können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur                   (Grundsteuer A) auf                                                      323 v. H.
innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
gilt nicht bei Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder                 auf                                                                      427 v. H.
Bekanntmachungsvorschriften.                                         2. Gewerbesteuer auf                                                           381 v. H.
                                                                     §6
Haushaltssatzung der Gemeinde                                        Stellen gemäß Stellenplan
                                                                     Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
Barnin für das Haushaltsjahr 2020                                    beträgt 0,825 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung               §7
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschluss der              Weitere Vorschriften
Gemeindevertretung Barnin vom 17.02.2020 und nach Vor-               1. Die Produkte
lage bei der Rechtsaufsichtbehörde folgende Haushaltssat-
zung erlassen:                                                            11403  Bauhof
                                                                          12600  Brandschutz
§1
                                                                          21102  Schulkostenbeiträge Grundschule
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                              21502  Schulkostenbeiträge Regionale Schule
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird                         36100  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
1. im Ergebnishaushalt auf                                                       und Tagespflege
       einen Gesamtbetrag der Erträge von      592.200 EUR                42400 Badestelle
       einen Gesamtbetrag der                                             54100 Gemeindestraßen
       Aufwendungen von                        725.100 EUR                61100 Steuern, allgemeine Zuwendungen/Umlagen
       ein Jahresergebnis nach                                            werden als wesentlich erklärt.
       Veränderung der Rücklagen von            -18.200 EUR
2. im Finanzhaushalt auf                                             2. Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für
   a) einen Gesamtbetrag der laufenden                                  die Darstellung von Investitionen wird festgesetzt auf
       Einzahlungen von                        554.000 EUR              5.000 EUR
CRIVITZER Amtsbote - Amt Crivitz
Crivitzer Amtsbote                                               8                                            Nr. 03 | 27. März 2020
3. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 der KV M-V gilt
   a.)     ein Jahresfehlbetrag/jahresbezogener negativer              Stellenausschreibung
           Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen als
           erheblich, wenn er 1 % der laufenden Aufwendun-             Die Gemeinde Cambs schreibt eine Stelle für eine Be-
           gen/Auszahlungen überschreitet.                             schäftigung als
   b.)     die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jah-
           resfehlbetrages/jahresbezogenen negativen Sal-              Gemeindearbeiter/-in
           dos der laufenden Ein- und Auszahlungen um 1 %              aus.
           der laufenden Aufwendungen/Auszahlungen als                 Die Stelle ist ab 01.Juni 2020 mit 30 Stunden/Woche un-
           erheblich.                                                  befristet zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach TVöD.
4. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 der KV M-V sind Mehrauf-
   wendungen/Mehrauszahlungen als erheblich anzusehen,                 Aufgabenbereich:
   wenn sie im Einzelfall 5 % der laufende Aufwendungen/               • Unterhaltung und Pflege der Gebäude, der techni-
   Auszahlungen übersteigen.                                              schen Anlagen und der Außenanlagen
5. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 1 der KV M-V gelten unabweis-          • Landschaftspflege
   bare Auszahlungen für Investitionen als geringfügig, wenn           • Baum- und Heckenschnittarbeiten
   sie 5 % der laufenden Einzahlungen nicht übersteigen.               • Durchführung von Kleinreparaturen
6. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 2 der KV M-V gilt eine Abwei-          • Absicherung des Winterdienstes
   chung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 5 % der             • Mitarbeit bei Gemeindeveranstaltungen
   im Stellenplan ausgewiesenen VzÄ nicht übersteigt.
                                                                       Anforderungen:
Nachrichtliche Angaben:                                                • abgeschlossene Berufsausbildung in einem gärtneri-
1. Zum Ergebnishaushalt                                                   schen oder handwerklichen Beruf mit
   Das Ergebnis zum 31. Dezember des
                                                                       • Berufserfahrung, alternativ adäquate langjährige Tä-
   Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich        589.306 EUR
                                                                          tigkeiten
2. Zum Finanzhaushalt
                                                                       • selbstständiges und verantwortungsbewusstes Ar-
   Der Saldo der laufenden Ein- und
                                                                          beiten
   Auszahlungen zum 31. Dezember des
                                                                       • Teamfähigkeit
   Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich        460.977 EUR
3. Zum Eigenkapital                                                    • Flexibilität und Engagement
   Der Stand des Eigenkapitals zum                                     • Führerschein PKW, (Klassen B), C1 wünschenswert)
   31. Dezember des Haushaltsjahres                                    • Befähigung zur Bedienung von Motorsägen/-sensen
   beträgt                                      1.611.228 EUR          • Mitarbeit in der freiwilligen Feuerwehr wünschens-
                                                                          wert
Barnin, 18.02.2020
                                                                       Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie
                                                                       bitte schriftlich bis zum 17.04.2020 an das Amt Crivitz
                                                                       - Amt für zentrale Dienste -, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz
                                                                       oder per E-Mail an susanne.rehder@amt-crivitz.de.
                                                                       Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht er-
                                                                       stattet werden.
                                                                       Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eig-
Hinweis:                                                               nung bevorzugt berücksichtigt.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Barnin für das Haus-                 Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die
haltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie            Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Da-
ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde              ten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein.
mit Schreiben vom 03.03.2020 angezeigt worden. Sie enthält
keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.                           F.-R. Müller
Gemäß § 5 Absatz 5 KV M-V sind Verstöße gegen Verfah-                  Bürgermeister
rens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder
aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines
Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu ma-
chen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich un-       Bekanntmachung der Gemeinde
ter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsa-
che, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde          Plate über die öffentliche Auslegung
geltend zu machen. Hiervon abweichend können Verletzun-
gen von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungs-
                                                                      des Bebauungsplans Nr. 21
vorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit öffentlicher          „Wohnungsbau Peckatel“
Bekanntmachung geltend gemacht werden.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnah-         gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
me vom 30.03.2020 bis 15.04.2019 im Amt Crivitz, SG Allge-            Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plate hat am
meine Finanzwirtschaft, 19089 Crivitz, Amtsstraße 5, öffent-          09.03.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebau-
lich aus und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten              ungsplanes Nr. 21 „Wohnungsbau Peckatel“ und den Entwurf
eingesehen werden.                                                    der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbe-
Datum der öffentlichen Bekanntmachung gem. Hauptsat-                  richt gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB
zung der Gemeinde: 27.03.2020                                         öffentlich auszulegen.
CRIVITZER Amtsbote - Amt Crivitz
Nr. 03 | 27. März 2020                                           9                                             Crivitzer Amtsbote
Lage des Plangebietes:                                                   c) Schutzgüter Boden und Wasser           w
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Ortsteils Pecka-                in den Stellungnahmen des Landkreises Ludwigs-
tel, auf der nördlichen Seite der Plater Straße. Im Westen bil-             lust-Parchim (FD 68), des Staatlichen Amtes für
det der Stich der Plater Straße bis zum Grundstück Plater Str.              Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,
Nr. 4 (weiter als Stichweg bis zum Funkturm) die Geltungsbe-                des Bergamtes Stralsund und eines Bürgers
reichsgrenze. Im Süden wird das Plangebiet durch die Grund-                 - bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen be-
stücke Plater Straße Nr. 6 - 24 und im Osten durch den Raben                   rührt (Feldblöcke)
Steinfelderweg begrenzt. Nach Norden endet der Geltungs-                    - Zustimmung zur Versickerung Niederschlags-
bereich ca. 45 m nördlich des Ahornweges.                                      wasser der Straßen
Im Norden grenzen Ackerflächen und im Osten Grünlandflä-                    - Altlasten oder altlastverdächtige Flächen nicht
chen an. Östlich des Raben Steinfelderweges und entlang der                    bekannt
Plater Straße ist Wohnbebauung vorhanden. Westlich des                      - Hinweise zum Umgang bei Verunreinigungen
Plangebietes befindet sich ein Funkturm.                                       von Boden und Gewässern sowie Auftreten
                                                                               von Altlasten
Planungsziel:                                                               - Plangebiet liegt in Trinkwasserschutzzone
Die Planung soll eine geordnete städtebauliche Entwick-                     - landwirtschaftliche Fläche geht verloren
lung gewährleisten und dem Bau von Familieneigenheimen                      - in ca. 1.250 m Entfernung zwei Bergbaube-
dienen.                                                                        rechtigungen
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die dazugehörige Be-                 d) Schutzgüter Klima und Luft
gründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung                      in den Stellungnahmen des Landkreises Ludwigs-
der Gemeinde Plate wesentlichen, bereits vorliegenden, um-                  lust-Parchim und des Staatlichen Amtes für Land-
weltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit                             wirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
                                                                            - keine Hinweise zu lokalem Klima oder mögli-
             vom 20.04.2020 bis zum 22.05.2020
                                                                               chen Maßnahmen zur Minderung der Folgen
zu folgenden Öffnungszeiten:                                                   des Klimawandels
Montag          9:00 - 12:00 Uhr                                         e) Schutzgut Kultur und Sachgüter
Dienstag        9:00 - 12:00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr                      in der Stellungnahme des Landkreises Ludwigs-
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr                           lust-Parchim (FD 63)
Freitag         9.00 - 12.00 Uhr                                            - Hinweis zum Verhalten bei möglichen Boden-
                                                                               denkmalfunden
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im
                                                                      2. Umweltbericht
Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu
                                                                         - betroffene Umweltbelange
jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können                   • Von den Auswirkungen des Bebauungsplans
ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz (www.amt-cri-                        sind die Umweltbelange Schutzgebiete und
vitz.de) eingesehen werden.                                                    Schutzobjekte des Naturschutzes nach Lan-
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.                                 desnaturschutzgesetz, Tiere und Pflanzen,
Des Weiteren macht die Gemeinde bekannt, dass folgende                         einschließlich ihrer Lebensräume, Fläche, Bo-
Arten umweltbezogener Informationen bei der Entwurfser-                        den, Grund- und Oberflächenwasser, Klima
arbeitung berücksichtigt wurden und mit ausgelegt werden:                      und Luft, Wirkungsgefüge der Komponenten
1. Stellungnahmen in denen sich zu Auswirkungen auf den                        des Naturhaushaltes, Landschaft, Biologische
    Menschen, auf Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser, Kli-                   Vielfalt, Mensch, Vermeidung von Emissionen,
    ma und Luft sowie Kultur und Sachgüter geäußert wurde:                     Sachgerechter Umgang mit Abwässern und
    a) Schutzgut Mensch                                                        Abfällen sowie Wechselwirkungen zwischen
         in den Stellungnahmen des Landkreises Ludwigslust-                    den einzelnen Belangen der Schutzgüter Tiere/
         Parchim (FD 67) und des Staatlichen Amtes für Land-                   Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Mensch,
         wirtschaft und Umwelt Westmecklenburg                                 Kultur- und sonstige Sachgüter betroffen, wo-
         - in immissionsschutzrelevanter Umgebung Rinder-                      bei die Auswirkungen auf Tiere/Pflanzen/Le-
             anlage nach BImSchG am Zietlitzer Weg vorhan-                     bensräume sowie Boden und Grundwasser als
             den                                                               erheblich einzustufen sind.
         - Hinweise zu Immissionsrichtwerten für Wohnbau-                - Artenschutz
             flächen und dem Schutz der Wohnbauflächen                      - Artenschutzrechtliche Ausnahmeanträge ent-
    b) Schutzgüter Pflanzen und Tiere                                          sprechend der artenschutzrechtlichen Verbo-
         in den Stellungnahmen des Landkreises Ludwigslust-                    te des § 44 Abs. 1 BNatSchG (Zugriffsverbote,
         Parchim (FD 68) und von zwei Bürgern                                  unter Berücksichtigung Europäische Vogelar-
         - Hinweise zur Darstellung der Ausgleichsmaßnah-                      ten sowie der Arten des Anhangs II/IV der FFH-
             men, deren Zuordnung und Sicherung sowie dem                      Richtlinie) sind nach derzeitigem Kenntnis-
             noch fehlenden Ausgleich                                          stand nicht zu stellen.
         - Hinweis zur avifaunistischen Bedeutung und Er-                - Gebietsschutz
             halt der Altbäume auf der Spielplatzfläche                     • VSG (SPA) DE 2235-402 Name des Gebietes:
         - Schutzabstand zur Feldhecke notwendig                               Schweriner Seen in 1900 m Entfernung nord-
         - Anmerkungen zu relevanten Arten: Wolf, Fischot-                     westlich
             ter, Fledermäuse, Reptilien, Avifauna                          • GGB (FFH) DE 2535-302 Wälder in der Lewitz in
         - Hinweis zu bereits erfolgter Ausgleichsmaßnahme                     2400m Entfernung südöstlich
             im Bereich des Sendemastes (Eichenreihe)                       • LSG L 22b „Lewitz“ - Landkreis Parchim (jetzt
         - Verweis auf geschützte Baumreihen am Raben-                         Lkrs. Ludwigslust-Parchim) westlich angren-
             steinfelder Weg                                                   zend, durch Wegebau betroffen.
CRIVITZER Amtsbote - Amt Crivitz
Crivitzer Amtsbote                                             10                                             Nr. 03 | 27. März 2020

         • Für den Bau der zweiten Zufahrt im Bereich am             Bekanntmachung der Gemeinde
            Weg zum Funkturm ist ein Antrag auf Befreiung
            von den Verboten des LSG notwendig.                      Dobin am See über die öffentliche
         • keine geschützten Biotope im Geltungsbereich
    - Ausgleich und Überwachung
                                                                     Auslegung der 6. Änderung des
         • Die Eingriffe können durch Maßnahmen oder Öko-            Bebauungsplans Nr. 1 Retgendorf
            konten ausgeglichen werden. Die Gemeinde hat
            dabei Anteile an 3 Großlandschaften. Vorgesehen          der Gemeinde Dobin am See
            sind neben dem Baumersatz für den Ausgleich die
            Anlage eine Streuobstwiese in Plate, Heckenpflan-
                                                                     gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
            zungen (teilw. CEF-Maßnahmen) oder als Alterna-          Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See hat in
            tive ein Ökokonto, wenn keine Verfügbarkeit der          ihrer Sitzung am 10.03.2020 den Entwurf für die 6. Änderung
            Heckenfläche erreicht wird.                              des Bebauungsplanes Nr. 1 „Retgendorf“ und den Entwurf
         • Zur Minderung der Umweltauswirkungen wird die             der dazugehörigen Begründung gebilligt und beschlossen,
            Grundflächenzahl 0,35 mit Überschreitung bei             diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
            eingeschossiger Bauweise für das Wohngebiet              Das Bauleitplanverfahren wird gemäß §13 a BauGB Bebau-
            festgesetzt; es werden Begrünungen der Freiflä-          ungspläne der Innenentwicklung ohne Durchführung einer
            chen im WA vorgenommen und wertvolle Biotope             Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht
            erhalten.                                                nach § 2a BauGB und ohne eine zusammenfassende Erklä-
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anre-               rung nach § 10 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
gungen zum Entwurf schriftlich, per E-Mail (bauleitplanung@          Lage des Plangebietes:
amt-crivitz.de) oder während der Öffnungszeiten zur Nieder-
                                                                     Das Plangebiet der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
schrift vorgebracht werden.
                                                                     Retgendorf hat eine Größe von ca. 5,78 ha und liegt im Nord-
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Ausle-
                                                                     osten der Ortslage Retgendorf. Es erstreckt sich nördlich des
gungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-
                                                                     „Kindergartens für ALLE“ bis zur Straße Am Soll (siehe Über-
fassung über den B-Plan Nr. 21 „Wohnbebauung Peckatel“
                                                                     sichtsplan).
der Gemeinde Plate gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksich-
tigt bleiben können, sofern die Gemeinde Plate deren Inhalt          Der Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt:
nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren In-             - im Norden durch die Wohnbebauung auf der nördlichen
halt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von                Seite der unbefestigten Straße Ruger Moor (Grundstücke
Bedeutung ist.                                                           entlang Grüne Straße, Schwanenweg und Am Soll)
                                                                     - im Westen durch die Wohnbebauung zwischen der Grü-
Plate, 16.03.2020                                                        nen Straße, Am Steg bis zum Hohlweg
Im Original gez.                                                     - im Süden durch den Kindergarten und die Wohnbebau-
R. Radscheidt                                                            ung am Sperberweg und am Hohlweg und
Der Bürgermeister                                                    - im Osten durch den Wall.
Übersichtsplan                                                       Planungsziel:
                                                                     Anpassung der Festsetzungen im Allgemeinen Wohngebiet
                                                                     und im Mischgebiet an heutige Gegebenheiten sowie Anpas-
                                                                     sung der Erschließung und Grünordnung an heutige Stan-
                                                                     dards.
                                                                     Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes und die
                                                                     dazugehörige Begründung liegen in der Zeit
                                                                                vom 20.04.2020 bis zum 22.05.2020
                                                                     zu folgenden Öffnungszeiten:
                                                                     Montag        9:00 - 12:00 Uhr
                                                                     Dienstag      9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
                                                                     Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
                                                                     Freitag       9:00 - 12:00 Uhr
                                                                     sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im
                                                                     Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu
                                                                     jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können
                                                                     ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz (www.amt-cri-
                                                                     vitz.de) eingesehen werden.
                                                                     Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anre-
                                                                     gungen zum Entwurf schriftlich, per E-Mail (bauleitplanung@
                   Der nächste                                       amt-crivitz.de) oder während der Öffnungszeiten zur Nieder-
              „Crivitzer Amtsbote“                                   schrift vorgebracht werden.
                                                                     Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Ausle-
             erscheint am Freitag, d.                                gungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-
                 24. April.2020.                                     fassung über die 6. Änderung des B-Plans Nr. 1 „Retgendorf“
                                                                     der Gemeinde Dobin am See gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unbe-
                                                                     rücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Dobin am
Nr. 03 | 27. März 2020                                                                          11                                               Crivitzer Amtsbote
See deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen
und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 6. Änderung des
                                                                                                      Bekanntmachung             w
Bebauungsplanes Nr. 1 nicht von Bedeutung ist.                                                        der Stadt Crivitz über die
Dobin am See, 16.03.2020                                                                              Aufstellung des Bebauungsplans
Im Original gez.                                                                                      Nr. 14 „Altenheim Elim“
A. Schwarz
Der Bürgermeister                                                                                     der Stadt Crivitz
Übersichtsplan                                                                                        Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat in ihrer Sit-
                                                                                                      zung am 17.02.2020 beschlossen, den Bebauungsplan
                                                                                                      Nr. 14 „Altenheim Elim“ nördlich des Crivitzer Weinberges
                                                                                                      aufzustellen.
                                                                                                      Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand
                                                                                                      der Stadt Crivitz und umfasst eine Fläche von rund 0,9 ha.
                                                                                                      Es ist wie folgt begrenzt:
                                                                                                      • nördlich durch landwirtschaftlich genutze Acker- und
                                                                                                           Grünlandflächen und die Weinbergstraße,
                                                                                                      • östlich durch eine Grünlandfläche und ältere Laub-
                                                                                                           holzbestände,
                                                                                                      • südlich durch Gebäude des Altenheims Elim und ein
                                                                                                           Einfamilienwohnhaus,
                                                                                                      • westlich durch eine Kleingartenanlage.
                                                                                                      Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke 34/41,
                                                                                                      38/1, 38/2 und 39 sowie Teile der Flurstücke 34/3, 34/7,
                                                                                                      38/3 und 40/4 der Flur 29 in der Gemarkung Crivitz. Der
                                                                                                      Grenzverlauf des geplanten räumlichen Geltungsberei-
                                                                                                      ches des Bebauungsplanes ist in der anhängigen Über-
                                                                                                      sichtskarte dargestellt.
                                                                                                      Ziel der Planung ist die Herstellung der planungsrechtli-
                                                                                                      chen Voraussetzungen zur Erweiterung des Altenheims,
                                                                                                      verbunden mit der Herstellung einer geschlossenen Park-
                                                                                                      anlage (Sinnesgarten) und die Bereitstellung von Bauflä-
  IMPRESSUM:                                                                                          chen für altengerechtes Wohnen/Mehrgenerationenwoh-
                                                                                                      nen, neben der damit erforderlich werdenden Verlegung
  Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen des Amtes                                           der Parkplatzflächen.
  Crivitz und seiner Kommunen aufgrund von Vorschriften des                                           Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) Bau-
  Baugesetzbuchs sowie amtliche Bekanntmachungen der                                                  gesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
  Gemeinde Barnin
                                                                                                      Crivitz, den 16.03.2020
  Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG
  Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30                            Im Original gez.
  E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de                                                      B. Brusch-Gamm
  Verantwortlich für den amtlichen Teil: Amt Crivitz K. d. ö. R,                                      Die Bürgermeisterin
  Die Amtsvorsteherin, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz
  bzw. Beitragsverfasser (V.i.S.d.P.)                                                                 Übersichtskarte
  Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.)
  unter Anschrift des Verlages.
  Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke unter Anschrift des Verlages.
  Auflage: 13.103 Exemplare, Erscheinungsweise: nach Bedarf, mind. monatlich
  Geltungsbereich/Bezug: wird an alle Haushalte im Amtsbereich des Amtes Crivitz
  verteilt. Einzelbezug im Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz oder im Abonnement
  gegen Berechnung des Portos beim Verlag.
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Crivitzer Amtsbote                                12                                          Nr. 03 | 27. März 2020

Wir gratulieren im Monat April
Gemeinde Banzkow                                   Gemeinde Langen Brütz
Ortsteil Banzkow                                   Ortsteil Langen Brütz
Frau Pansow, Eva-Maria          zum 90. Geburtstag Frau Vetter, Lieselotte                   zum 85. Geburtstag
Herrn Wolter, Ernst             zum 80. Geburtstag Herrn Schreiber, Hans-Joachim             zum 70. Geburtstag
Herrn Zahn, Horst               zum 80. Geburtstag
Herrn Gretzki, Manfred          zum 70. Geburtstag Gemeinde Leezen
Ortsteil Goldenstädt                               Ortsteil Leezen
Herrn Vick, Klaus               zum 80. Geburtstag Frau Seecker, Irmgard                     zum 90. Geburtstag
                                                   Frau Bedau, Erika                         zum 85. Geburtstag
Gemeinde Barnin                                    Frau Vehlow, Helga                        zum 70. Geburtstag
Ortsteil Barnin                                    Herrn Hohlfeld, Bernd                     zum 70. Geburtstag
Frau Sutter, Edith              zum 75. Geburtstag Ortsteil Rampe
                                                   Frau Buchholz, Edeltraud                  zum 80. Geburtstag
Gemeinde Cambs                                     Herrn Naujoks, Peter                      zum 75. Geburtstag
Ortsteil Cambs
Herrn Sbrzesny, Jürgen          zum 70. Geburtstag Gemeinde Pinnow
Ortsteil Kleefeld                                  Ortsteil Pinnow
Herrn Simund, Herbert           zum 80. Geburtstag Herrn Schulz, Heinz-Joachim               zum 75. Geburtstag
                                                   Frau Diederich, Astrid                    zum 70. Geburtstag
Stadt Crivitz                                      Herrn Seemann, Bruno                      zum 75. Geburtstag
Ortsteil Crivitz                                   Frau Stoll, Sabine                        zum 70. Geburtstag
Frau Schulz, Ingrid             zum 70. Geburtstag
Frau Alex, Irene                zum 80. Geburtstag Gemeinde Plate
Frau Kohl, Edeltraud            zum 75. Geburtstag Ortsteil Plate
Frau Ludwig, Gerhild            zum 75. Geburtstag Frau Suckow, Ingrid                       zum 85. Geburtstag
Frau Wunderow, Hannelore        zum 80. Geburtstag Frau Schwan, Antonia                      zum 80. Geburtstag
Herrn Krause, Manfred           zum 80. Geburtstag Frau Miglo, Monika                        zum 80. Geburtstag
Frau Saathoff, Edith            zum 75. Geburtstag Herrn Klein, Hans-Joachim                 zum 80. Geburtstag
Herrn Toleikis, Horst           zum 80. Geburtstag Herrn Zander, Rolf                        zum 70. Geburtstag
Herrn Hesse, Ullrich            zum 75. Geburtstag Ortsteil Consrade
Herrn Timm, Fritz               zum 85. Geburtstag Herrn Stein, Horst                        zum 80. Geburtstag
Frau Drews, Anneliese           zum 80. Geburtstag Frau Schubert, Annemarie                  zum 70. Geburtstag
Frau Hohmann, Helga             zum 80. Geburtstag Ortsteil Peckatel
Herrn Kruschinski, Kurt         zum 85. Geburtstag Frau Krüger, Anni                         zum 90. Geburtstag
Frau Schlegel, Waltraud-Karin   zum 75. Geburtstag
Frau Kauer, Elfriede            zum 70. Geburtstag Gemeinde Raben Steinfeld
Herrn Kohl, Hans-Jürgen         zum 80. Geburtstag Herrn Liermann, Harry                     zum 85. Geburtstag
Frau Rutter, Emmi               zum 85. Geburtstag
                                                   Gemeinde Sukow
Ortsteil Augustenhof
                                                   Ortsteil Sukow
Frau Eckert, Eva                zum 85. Geburtstag
                                                   Herrn Götting, Gerhard                    zum 85. Geburtstag
Ortsteil Kladow
                                                   Frau Harnisch, Doris                      zum 80. Geburtstag
Herrn Wulff, Horst              zum 70. Geburtstag
                                                   Herrn Schmidt, Klaus-Peter                zum 70. Geburtstag
Gemeinde Demen
                                                   Gemeinde Tramm
Ortsteil Demen
                                                   Ortsteil Tramm
Frau Griech, Lydia              zum 70. Geburtstag
                                                   Herrn Schack, Günther                     zum 70. Geburtstag
Frau Piper, Angelika            zum 70. Geburtstag
                                                   Herrn Monat, Manfred                      zum 70. Geburtstag
Frau Möller, Helga              zum 70. Geburtstag
                                                   Gemeinde Zapel
Gemeinde Dobin am See                              Ortsteil Zapel
Ortsteil Liessow                                   Frau Meißner, Waltraut                    zum 80. Geburtstag
Herrn Hagemeister, Georg        zum 80. Geburtstag Frau Krause, Siegrid                      zum 75. Geburtstag
Herrn Lawrenz, Klaus            zum 70. Geburtstag Frau Wandschneider, Ute                   zum 70. Geburtstag
Ortsteil Retgendorf
Herrn Cieslik, Mieczyslaw       zum 70. Geburtstag Stand: 09.03.2020
Ortsteil Rubow                                     Auch allen hier nicht genannten Jubilaren sprechen wir herzli-
Frau Penske, Elfriede           zum 80. Geburtstag che Glückwünsche zu Ihrem Ehrentag aus und wünschen wei-
                                                   terhin beste Gesundheit sowie persönliches Wohlergehen.
Gemeinde Friedrichsruhe
Ortsteil Friedrichsruhe Hof                        Bitte beachten Sie: Es werden hier alle Jubilare mit dem 70.,
Herrn Banner, Alfred            zum 85. Geburtstag 75., 80., 85. und folgenden Geburtstagen genannt, sofern diese
Ortsteil Ruthenbeck                                keinen Widerspruch gegen die Datenweitergabe aus dem Mel-
Herrn Struck, Erich             zum 70. Geburtstag deregister eingelegt haben.
Nr. 03 | 27. März 2020                                         13                                              Crivitzer Amtsbote

Öffentliche Sitzungen
                                                                     Bürgermeister: Siegfried Zimmermann
der Gemeindevertretungen und                                         Sprechstunde: 3. Dienstag des Monats
                                                                                    17:30 - 18:30 Uhr im Gemeindehaus,
der Stadtvertretung                                                                 Lindenstraße 9, 19089 Barnin
•     Mo., 20.04.2020, Sitzung der Stadtvertretung der Stadt
      Crivitz
•     Di., 21.04.2020, 19:30 Uhr, Sitzung der Gemeindevertre-
      tung der Gemeinde Zapel
                                                                     Bürgermeister: Klaus Aurich
Da es zu kurzfristigen Änderungen der Termine kommn                  Kontakt:       Tel.: 038723 80100
kann, informieren Sie sich bitte auf dem Bürgerinforma-              Sprechzeiten: Nach telefonischer Terminabsprache
tionssystem auf unserer Homepage www.amt-crivitz.de                                 im Gemeindehaus, Dorfstraße 10, Prestin
unter „Sitzungstermine und Sitzungsprotokolle“                                      (Tel. Gemeindehaus: 038488 50711)

                                                                     Osterfeuer und Sitzung
                                                                     der Gemeindevertretung
                                                                     abgesagt
Bürgermeister:     Ralf Michalski                                    Auf Grund der aktuellen Lage ist das geplante Osterfeuer
E-Mail:            gemeinde-bankzow@gmx.de                           in Prestin abgesagt. Auch die Sitzung der Gemeindever-
Tel.:              0152 59384031                                     tretung, am 07. April findet nicht statt.
Sprechzeiten:      Gesprächs- bzw. Vororttermine sind
                   telefonisch mit dem Bürgermeister
                   zu vereinbaren

     Die Jugendfeuerwehr Banzkow                                     Bürgermeister: Frank-Rainer Müller
                                                                     Kontakt:       info@amt-crivitz.de
      lädt zum Kinderflohmarkt ein                                   Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung
                                                                                    im Gemeindezentrum
                                                                                    „Haus am Sportplatz“
             26.04.2020 von 10.00 Uhr – 15.00 Uhr                                   Retgendorfer Weg 17 a, 19067 Cambs
                Bei der Feuerwehr in Banzkow

    Für das leibliche Wohl sorgen der Spritzenverein und die
     Jugendfeuerwehr. (Kuchen, Bratwurst, Pommes uvm.)               Bürgermeisterin: Britta Brusch-Gramm
                                                                     Kontakt:         E-Mail: brittabrusch@t-online.de
                                                                     Sprechzeit:      in der kalten Jahreszeit biete ich
    Anmeldung der Verkäufer:                                                          Ihnen meine Sprechstunde im Bürger-
    - Per E-mail: jf-banzkow@t-online.de                                              haus an wie folgt: Mi., 25.03., 08.04.,
                                                                                      22.04. jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr
    - Angabe von Vor- und Zuname, Anschrift,                                          Sie können aber auch gern einen
      Telefonnummer, Anzahl der gewünschten Tische                                    Termin vereinbaren.
                                                                     Bürgerhaus-
    - Selbstverkauf (Tisch vorhanden)                                koordinatorin: Frau Nützmann
    - Standgebühr: 10,00 €/Verkäufer                                 Kontakt:         Tel.: 03863 555983
                                                                                      mobil: 0152 59140026
    - Aufbau ab 9.00 Uhr möglich                                                      E-Mail: nuetzmann.jana@stadt-crivitz.de
                                                                                      oder crivitz@stadt-crivitz.de

                                 Was
                                 Wasist
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                                             imBürgerhaus
                                                BürgerhausCrivitz
                                                           Crivitz
                                                              Wasimim
                                                                    istApril?
                                                                        April?
                                                                        los im Bürgerhaus Crivitz im April?

                         AlleTermine
                        Alle  Termineund
                                      undVeranstaltungen
                                            Veranstaltungen     imBürgerhaus
                                                               im
                                                     Alle Termine  Bürgerhaus
                                                                   und  Veranstaltungen im B
                                                                                                                     TERMINE
                                                                                                                     TERMINE

                        sind
                         sindabgesagt!
                              abgesagt!              sind abgesagt!
                         DasBürgerhaus
                        Das  Bürgerhausististfür
                                              fürjeglichen
                                                  jeglichen  Besucherverkehr,
                                                            Besucherverkehr,
                                                     Das Bürgerhaus   ist für jeglichen Besuch
        einschließlichBibliothek,
       einschließlich  Bibliothek,einschließlich
                                   Beratungstermine
                                  Beratungstermine       ec.geschlossen!
                                                        ec.  geschlossen!
                                                   Bibliothek, Beratungstermine ec. geschlo
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