CRIVITZER Amtsbote - Amt Crivitz
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CRIVITZER Amtsbote Banzkow - Barnin - Bülow - Cambs - Demen - Dobin am See - Friedrichsruhe - Gneven - Langen Brütz - Leezen - Pinnow - Plate - Raben Steinfeld - Stadt Crivitz - Sukow - Tramm - Zapel Jahrgang 07 Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Crivitz und seiner Freitag, den 27. März 2020 Kommunen aufgrund von Vorschriften des Baugesetzbuchs sowie amtliche Nummer 3 Bekanntmachungen der Gemeinde Barnin Der Amtsausschuss und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Crivitz wünschen Ihnen trotz der gegebenen Umstände schöne Ostern. Bleiben Sie gesund! Foto: S. Hermann & F. Richter auf Pixabay CORONAVIRUS - Das müssen Sie jetzt wissen! Wie schütze ich mich und andere vor dem Coronavirus? + Regelmäßiges und ausreichend langes Händewaschen mit Seife + Richtiges Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge + Abstand von Menschen mit Husten, Schnupfen oder Fieber halten; Händeschütteln generell unterlassen + Hände vom Gesicht fernhalten + Bei Husten, Atmungsbeschwerden oder Fieber: 116117 oder den Hausarzt telefonisch kontaktieren + Im Erkrankungsfall zuhause bleiben
Crivitzer Amtsbote 2 Nr. 03 | 27. März 2020 Seite Aus dem Amt • Kontakt2 Aktuelle • • Aktuelle Informationen auf Grund des Coronavirus Wichtige Nummern, Kontakte, Adressen 2 3 Informationen auf • Information zu dieser Ausgabe 4 Grund des • Der nächste „Crivitzer Amtsbote“ 4 • Sprechstunden der Schiedsstellen 4 Coronavirus • • Fischereischeinprüfung4 Danksagung und Neuwahl stellv. AWF 4 SARS-CoV-2 ©pixabay/ Thor Deichmann Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für diese Ausgabe Öffentliche Bekanntmachungen ist das Amt für jeglichen Besucherverkehr geschlossen. • Bekanntmachungen auf der Homepage 5 Sie erreichen die Mitarbeiter*innen per Telefon und E- • Hauptsatzung der Gemeinde Barnin 5 Mail. Bitte nutzen Sie vorzugsweise den E-Mail-Verkehr. • Haushaltssatzung Barnin 2020 7 In besonders dringlichen Fällen können Sie Termine mit • Stellenausschreibung Gemeindearbeiter Cambs 8 unseren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern vereinbaren. Aber • Auslegung B-plan Nr. 21 „Wohnungsbau Peckatel“ 8 nur nach vorheriger telefonischer Absprache. Einzah- • Auslegung 6. Änderung B-plan Nr. 1 Retgendorf 10 lungen sind nur noch per Überweisung möglich. Die Bar- • Aufstellung B-Plan Nr. 14 Crivitz „Altenheim Elim“ 11 kasse bleibt geschlossen. Die genannten Maßnahmen gelten vorerst bis zum Wir gratulieren 20.04.2020. • Wir gratulieren im Monat April 12 Da sich die aktuellen Geschehnisse und dazugehörigen Maßnahmen aber kurzfristig ändern können, möchten wir Aus den Gemeinden Sie bitten, sich auf unserer Homepage www.amt-crivitz.de • Sitzungstermine13 zu informieren. Hier geben wir die wichtigsten Meldungen bekannt. Gemeinde Banzkow Das gilt auch für alle öffentlichen Sitzungen der Kom- • Kinderflohmarkt der Jugend-FFW Banzkow 13 munalvertretungen. Bitte informieren Sie sich im Sit- Gemeinde Bülow zungskalender unseres Bürgerinformationssystems unter • Osterfeuer und Sitzung der Gemeindevertretung www.amt-crivitz.de (auf der Startseite rechts BÜRGERIN- abgesagt13 FORMATIONSSYSTEM „Sitzungstermine und Sitzungspro- Stadt Crivitz tokolle“). • Termine Bürgerhaus 13 • Straßenumbenennung Crivitz 14 • Aufruf zum Frühjahrsputz 14 • ABGESAGT - Mitgliederversammlung Kontakt Förderabteilung FFW Crivitz 14 Amt Crivitz • Miyawaki-Pflanzung in Wessin 14 Amtsstraße 5, 19089 Crivitz • 2. Sponsorenlauf der Regionalen Schule Crivitz 14 Tel.: 03863 5454-0 • 39. Kleiderbörse 14 Fax: 03863 5454-103 • MitgliederV SG Einheit 15 E-Mail: info@amt-crivitz.de Gemeinde Demen Homepage: www.amt-crivitz.de • Tagespflegeperson gesucht 15 DE-Mail: poststelle@amt-crivitz.de-mail.de • Seniorenclub Demen sagt Veranstaltungen ab 15 Elektronische Rechnung@amt-crivitz.de Gemeinde Langen Brütz Rechnungslegung: • Frühjahrsputz fällt aus 15 Telefon-Hotlines im Überblick Gemeinde Pinnow • Seniorenveranstaltung abgesagt 16 Bürgertelefon des Landkreises Gemeinde Plate Ludwigslust-Parchim: 03871 722-8800 • Jahreshauptversammlung Schulförderverein Plate Bürgertelefon des abgesagt16 Sozialministeriums M-V: 0385 588-19999 Bürgertelefon des 0385 588-5888 Gemeinde Raben Steinfeld Gesundheitsministeriums M-V: (Mo - Fr) • Der Bürgermeister informiert 16 Bürgertelefon des Bundes: 030 346 465 100 Gemeinde Sukow (Mo - Fr) • Frühjahrsputz fällt aus 17 Unternehmens-Hotline des 0385/588-5588 Wirtschaftsministeriums: (8 - 20 Uhr) Veranstaltungen IHK Schwerin: 0385 5103-0 • Radsternfahrt durch die Lewitz 17 Handwerkskammer Schwerin: 0385 7417-0 • Fahrt zum German Cancer Survivors Day 17 Bitte haben Sie Geduld. Die Hotlines werden stark frequen- • Fachvortrag zum Thema Erbrecht fällt aus17 tiert.
Nr. 03 | 27. März 2020 3 Crivitzer Amtsbote Wichtige Nummern, Kontakte, In Banzkow Telefon: 03861 3029772 Adressen Sprechzeit: dienstags, 16:00 - 18:00 Uhr Anschrift: Str. des Friedens 12 (im Störtal), 19079 Banzkow In Crivitz Telefon: 03863 5500 Anschrift: Am Güterbahnhof 2, 19089 Crivitz Schuldnerberatung In Banzkow Berater: Herr Dr. jur. Heiko Hahnel Öffnungszeiten: 06.04.2020 in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr und nach Vereinbarung un- ter Telefon: 038731 24609 oder 56532 Beratungsstelle: 19079 Banzkow, Str. d. Friedens 12 (Störtal) In Crivitz Beratung durch: Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH, Frau Zimmermann Termin dienstags von 13:00 bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung Telefon außerhalb der Sprechzeit 03847 451399 oder 03871 441958 Landkreis Ludwigslust-Parchim Kontakt Die Behördennummer 115 (ohne Vorwahl) ist die erste An- Tel.: 03871 722-0 Behördennummer 115 laufstelle für Fragen aller Art. Von Montag bis Freitag in der Fax: 03871 722-77-7777 Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr können Sie mit einem Anruf bei E-Mail: info@kreis-lup.de der 115 Ihre Fragen zur Verwaltung schnell und zuverlässig klären. Öffnungszeiten Montag bis Freitag, außer Mitt- 8 bis 13 Uhr Weitere wichtige Notfallnummern woch Dienstag und Donnerstag 14 bis 18 Uhr Anmeldung Krankentransporte: 0385 5000-217 Postanschrift Landkreis Ludwigslust-Parchim Zahnärztlicher Notdienst: Postfach 12 63, 19362 Parchim Rettungsleitstelle Westmecklenburg in Schwerin gibt Aus- E-Mail: info@kreis-lup.de kunft über den zahnärztlichen Notdienst Rufnummer: 0385 5000-0 www.zaekmv.de Beratung und Unterstützung für Familien Notfallpraxis Schwerin: durch das Jugendamt des Medizinisches Zentrum - Notfallambulanz Rufnummer: 0385 520 3600 (13:00 - 24:00 Uhr) Landkreises Ludwigslust-Parchim Wismarsche Straße 397, 19055 Schwerin Nur nach Vereinbarung Tierärztlicher Notdienst: Kontakt: Frau Persson-Schenk Amtstierarzt 0385 5000-0 Tel. 03871 722-5168 Keine Vermittlung von Bereitschaftstierärzten. Bitte infor- Fax: 03871 722 77 5168 mieren Sie sich in der Tagespresse. E-Mail: o.persson-schenk@kreis-lup.de ADAC Pannennotdienst: 0180 2222222 aus dem Festnetz (gebührenpflichtig) vom Beratung und Unterstützung für Familien Handy: 222222 des DRK-KV Parchim e. V. Telefonseelsorge: Erziehungsberatung 0800 1110111 oder 0800 1110222 Kontakt: Mandy Paech Kinderschutz-Hotline: Tel.: 0172 3009515 0800 1414007 Mail: mandy.paech@drk-parchim.de Ort: Rathausstr. 5, Crivitz Frauenhaus Schwerin: 0385 5557356 Schwangerschaftsberatung Service- und Störungsnummer HanseGas GmbH: Kontakt: Barbara Guth 0385 58975075, www.hansegas.com Tel.: 03863-555003 Störungsnummer der WEMAG: Mobil: 0172-3937655 0385 755111 Mail: barbara.guth@drk-parchim.de Zweigstellen des Polizeireviers Sternberg Ort: Rathausstr. 5, Crivitz
Crivitzer Amtsbote 4 Nr. 03 | 27. März 2020 Beratung zu Rentenfragen Information zu dieser Ausgabe Telefonische Anmeldung und Terminvereinbarung: Liebe Beitragsverfasser*innen, Liebe Leser*innen, bedauerlicherweise fiel auch die Produktion der aktuellen Ausgabe den Ereignissen rund um den Corona-Virus zum Opfer. Die Kapazitäten unseres Verlages wurden auf das Nötigste minimiert. Da viele Mitarbeiter*innen von zu Hau- se aus arbeiteten, war aufgrund der privaten Leitungskapa- Ulrich Unger, Tel. 0172 4577061 zitäten ein vollumfängliches Arbeiten nicht möglich. Wir mussten auf umfangreiche Berichterstattungen ver- Rufbus der Verkehrsgesellschaft zichten und haben Veröffentlichungen auf das Nötigste be- Ludwigslust-Parchim mbH schränkt. Wir bitten um Verständnis. Ihre Redaktion des Crivitzer Amtsbote Sprechstunden der Schiedsstellen des Amtes Crivitz Schiedsstelle I für den Amtsgerichtsbezirk Schwerin Termine nach Absprache Bestellen Sie Ihren Rufbus telefonisch in der Rufbus-Zentra- Gemeinden: Banzkow, Cambs, Dobin am See, Gneven, le unter 03883 616161. Langen Brütz, Leezen, Pinnow, Plate, Die Bestellung kann innerhalb der Öffnungszeiten der Ruf- Raben-Steinfeld, Sukow Schiedsperson: Frau Sylvia Heinrich, Tel. 0172 3950007, bus-Zentrale erfolgen: Montag bis Sonnabend von 06:00 E-Mail sylvia.heinrich@schiedsfrau.de bis 18:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12. und stellvertretende Herr Johann Jakob Nagel, Tel. 0160 31.12. findet keine Annahme von Bestellungen statt. Schiedsperson: 90112989, E-Mail jj.nagel@schiedsmann.de Die Voranmeldezeit beträgt mindestens zwei Stunden. Kann diese Voranmeldezeit innerhalb der Öffnungszeiten der Ruf- Schiedsstelle II für den Amtsgerichtsbezirk Ludwigslust bus-Zentrale nicht eingehalten werden, ist der Rufbus an ei- Termine nach Absprache Gemeinden: Barnin, Bülow, Demen, Friedrichsruhe, nem Vortag zu bestellen. Stadt Crivitz, Tramm, Zapel Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vlp-lup.de/ Schiedsperson: Frau Irene Lange, Tel. 03863 5499869, E- rufbus/ Mail irene.lange@schiedsfrau.de stellvertretende Frau Bettina Kiene, Tel. 0163 5883942, Schiedsperson: E-Mail Für Informationen steht Ihnen Frau Baumgarten zur Verfü- Der nächste „Crivitzer Amtsbote“ gung. Tel. 03863 5454 503 oder E-Mail: andrea.baumgarten@ amt-crivitz.de (Heft 04/20) erscheint am Freitag, d. 24. April.2020. Bitte senden Sie Ihre Beiträge und Veranstaltungsanzei- gen mit max. 1500 Zeichen (ohne Leerzeichen) Fischereischeinprüfung bis Donnerstag, d. 09. April 2020 Das Amt Crivitz wird am Sonnabend, den 25. April 2020, um an E-Mail: monika.ditloff@amt-crivitz.de. Alternativ kön- 9:00 Uhr, in 19079 Banzkow, An der Lewitzmühle 82 (Regio- nen Sie Ihren Beitrag direkt in das CMS des Verlages unter nale Schule) eine Fischereischeinprüfung durchführen. Der https://cmsweb.wittich.de eingeben. Anmeldeschluss ist der 09. April 2020. Später eingereichte Beiträge können nicht mehr be- Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage rücksichtigt werden. www.amt-crivitz.de unter „Bekanntmachungen“. WICHTIGER HINWEIS zum Urheberrecht, Datenschutz Ihr Ordnungsamt und Recht am eigenen Bild: Damit wir Ihre zugesandten Grafiken oder Fotos ohne Be- Danksagung und Neuwahl denken veröffentlichen können, möchten wir Sie bitten, zusammen mit Ihrem Beitrag die ausgefüllte und unter- des stellv. Amtswehrführers schriebene Erklärung zur Einsendung von Fotos und/ Am 26. Februar wurde im Amtsausschuss der stellvertreten- oder Grafiken einzureichen. de Amtswehrführer Bernd Heine verabschiedet. Die 6-jährige Das Formular finden Sie unter www.amt-crivitz.de/buer- Wahlzeit war abgelaufen und Herr Heine hat nach 16-jähriger gerservice/onlinedienste-und-formulare unter „Öffent- Dienstzeit als stellvertretender Amtswehrführer auf eine er- lichkeitsarbeit“ oder auf Anforderung unter Tel.: 03863 neute Kandidatur verzichtet. Für diese vielen ehrenamtlichen 5454-501 oder E-Mail monika.ditloff@amt-crivitz.de. Dienstjahre dankte ihm die Amtsvorsteherin Frau Heike Is- Ohne Ihre Einverständniserklärung können zugesandte barn und überreichte einen Präsentkorb. Auch der Amts- Bilder oder Grafiken nicht mehr veröffentlicht werden. wehrführer Herr Eichwitz bedankte sich für die gute Zusam- menarbeit und überreichte ebenfalls einen Präsentkorb.
Nr. 03 | 27. März 2020 5 Crivitzer Amtsbote Hauptsatzung der Gemeinde Barnin Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.01.2020 und nach Abschluss des Anzeigeverfah- rens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgen- Heike Isbarn, Tim Kuhlmann, Bernd Heine, Markus Eichwitz, de Hauptsatzung der Gemeinde Barnin erlassen: Klaus-Michael Glaser §1 Herrn Heine folgt Andreas Dauck. Dessen Wahl zum stell- Name, Wappen, Flagge, Dienstsiegel vertretenden Amtswehrführer am 18.01.2020 durch die Ge- (1) Die Gemeinde führt den Namen Barnin. Sie besteht aus meinde- und Ortswehren des Amtsbereiches bestätigte der den Ortsteilen Barnin und Hof Barnin. Es werden keine Amtsausschuss einstimmig. Im Anschluss händigten die Ortsteilvertretungen gebildet. Amtsvorsteherin Frau Isbarn zusammen mit Ihrem Stellver- (2) Die Gemeinde Barnin führt ein Wappen, eine Flagge treter Herrn Glaser die Ernennungsurkunde aus und Herr und ein Dienstsiegel. Dauck leistete den Diensteid. Wir freuen uns auf eine gute Zu- (3) Die Gemeinde Barnin führt das folgende Wappen: In sammenarbeit! Gold über blauem Wellenschildfuß, darin ein silberner Fisch, ein schwarzer schreitender Hirsch. (4) Die Flagge der Gemeinde Barnin ist längsgestreift von Blau, Gelb und Blau. Die blauen Streifen nehmen dabei je- weils ein Viertel, der gelbe Streifen die Hälfte der Höhe des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt, 7/8 des Streifens einnehmend, eine Figur des Gemeinde- wappens: ein schwarzer schreitender Hirsch. In der Mitte des unteren blauen Streifens liegt, 5/8 des Streifens ein- nehmend, eine Figur des Gemeindewappens: ein weißer Fisch. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 2 zu 3. Tim Kuhlmann, Bernd Heine, Andreas Dauck, Markus Eichwitz, (5) Die Gemeinde Barnin führt ein Dienstsiegel mit ihrem Heike Isbarn Fotos: R. Radscheidt Wappen und der Umschrift „Gemeinde Barnin w Landkreis Ludwigslust-Parchim.“ (6) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters. §2 Rechte der Einwohner (1) Der Bürgermeister beruft zur Unterrichtung der Ein- Öffentliche Bekanntmachungen, wohnerinnen und Einwohner über allgemeine bedeut- die nur auf unserer Homepage same Angelegenheiten mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung ein. Die Einwohnerversammlung veröffentlicht sind kann auch begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden. Die Einberufung erfolgt durch öffentliche Bekanntma- www.amt-crivitz.de Bekanntmachungen chung. • Bekanntmachung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Lan- (2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der gen Brütz für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Gemeinde oder auf ihrem Gebiet von einem Zweckver- • Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Lan- band durchgeführt werden, sollen die Einwohnerinnen gen Brütz für das Haushaltsjahr 2020 • Bekanntmachung der Jahresabschlüsse des Amtes Crivitz und Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen, Haushaltsjahre 2015 und 2016 Ziele und Auswirkungen wenn nicht anders, in einer Ein- • Bekanntmachung einer Widmungsverfügung der Gemeinde wohnerversammlung oder durch Information im Crivitzer Friedrichsruhe Amtsboten oder im Rahmen der Fragestunde unterrichtet • Bekanntmachung der Nutzungs- und Entgeltordnung zur werden. Nutzung gemeindlicher Räume in der Gemeinde Langen Brütz Soweit Planungen bedeutsame Investitionen oder Investi- • Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow tionsfördermaßnahmen betreffen, sind die beabsichtigte • Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Langen Finanzierung und die möglichen Folgen des Vorhabens für Brütz die Steuern, Beiträge und Hebesätze der Gemeinde dar- • Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin zum zustellen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern ist Gele- Übergang eines Sitzes in der Gemeindevertretung Dobin am genheit zur Äußerung auch im Rahmen der Fragestunde See zu geben. • Bekanntmachung der 4. Satzung zur Änderung der Haupt- (3) Die Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Le- satzung der Gemeinde Dobin am See bensjahr vollendet haben sowie natürliche und juristische • Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Fried- Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemein- richsruhe für das Haushaltsjahr 2020 de Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe
Crivitzer Amtsbote 6 Nr. 03 | 27. März 2020 betreiben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor (4) Der Bürgermeister entscheidet über die Annahme oder Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung, Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zu- Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den wendungen unter 100,00 €. Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu §6 unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen Entschädigungen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgen- (1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsent- den Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fra- schädigung von 550 €. Im Krankheitsfall wird diese Entschä- gestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. digung sechs Wochen weitergezahlt. Eine Weiterzahlung er- (4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der folgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindean- vertretenden Zeiten nicht über drei Monate hinausgehen. gelegenheiten zu berichten. (2) Sollte bei Verhinderung des Bürgermeisters ein konkretes §3 Dienstgeschäft vorgenommen werden, erhalten die stellver- Gemeindevertretung tretenden Personen für die Stellvertretung ein Dreißigstel der (1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. Bürgermeisterentschädigung nach Absatz 1, wenn es sich (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen nicht um eine Sitzung handelt. ausgeschlossen: Nach drei Monaten Vertretung erhält die stellvertretende Per- 1. einzelne Personalangelegenheiten, außer Wahlen und son die volle Abberufungen, Aufwandsentschädigung nach Absatz 1. Amtiert eine stell- 2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner, vertretende Person, weil der gewählte Bürgermeister aus- 3. Grundstücksgeschäfte, geschieden ist, steht ihr die Aufwandsentschädigung nach 4. Vergabe von Aufträgen. Absatz 1 zu. Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche (3) Alle Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Ziffern 1 Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer - 4 in öffentlicher Sitzung behandeln. Ausschüsse, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbe- (3) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens 5 zogenen Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 20 €. Arbeitstage vor der Gemeindevertretersitzung beim Bürger- Ausschussvorsitzende erhalten für jede von ihnen geleitete meister eingereicht werden. Mündliche Anfragen während Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 30 €. der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der (4) Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden. Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb §7 von 14 Tagen schriftlich beantwortet werden. Öffentliche Bekanntmachungen §4 (1) Satzungen der Gemeinde Barnin, soweit es sich nicht um Ausschüsse Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, sowie (1) Es wird ein Finanzausschuss gebildet. Dem Finanzaus- sonstige öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechts- schuss gehören drei Gemeindevertreter an. Stellvertretende vorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der Ausschussmitglieder werden nicht gewählt. Homepage des Amtes Crivitz unter der Adresse www.amt- (2) Der Finanzausschusses bereitet die Haushaltssatzung der crivitz.de öffentlich bekannt gemacht. Gemeinde und die für die Durchführung des Haushaltsplanes Daneben kann sich jedermann die Satzungen der Gemeinde und des Finanzplanes erforderlichen Entscheidungen vor. unter der Bezugsadresse: „Amt Crivitz, für die Gemeinde Bar- (3) Die Sitzungen des Finanzausschusses sind nicht öffentlich. nin, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz“ gegen Entgelt zusenden las- (4) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses wer- sen. Textfassungen der Satzungen werden am Verwaltungs- den dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz sitz in Crivitz bereitgehalten oder liegen zur Mitnahme aus. übertragen. (2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) wer- §5 den durch Abdruck im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Bürgermeister/Stellvertreter Amtes Crivitz, der „Crivitzer Amtsbote“, bekannt gemacht. (1) Der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der fol- Der „Crivitzer Amtsbote“ erscheint monatlich und wird kos- genden Wertgrenzen: tenlos an alle Haushalte im Gebiet der Gemeinde Barnin ver- 1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen gerichtet teilt. sind, unterhalb der Wertgrenze von 1000,00 sowie bei wiederkehrenden Leistungen unterhalb der Wertgrenze Daneben ist er einzeln oder im Abonnement beim Amt Crivitz von 500,00 pro Monat. zu beziehen. Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit 2. über überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Ablauf des Erscheinungstages bewirkt. unterhalb einer Wertgrenze von 1.000,00 je Aufwen- (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plä- dungsfall/Auszahlungsfall sowie bei außerplanmäßigen nen und Verzeichnissen, soweit sie nicht nach den Vorschrif- Aufwendungen/Auszahlungen unterhalb von 2.000,00 je ten des BauGB erfolgen, ist im Internet wie im Abs. 1 hinzu- Aufwendungsfall/Auszahlungsfall. weisen. (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidun- Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetz- gen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten. lich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Aus- (3) Verpflichtungserklärungen der Gemeinde bis zu einer legung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift Wertgrenze von 1.000,00 bzw. von 500,00 pro Monat bei wie- und Dienstsiegel zu vermerken. derkehrenden Verpflichtungen können vom Bürgermeister (4) Ist die öffentliche Bekanntmachung in der Form der Ab- allein bzw. durch einen von ihm beauftragten Bediensteten sätze 1 bis 3 in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unab- des Amtes in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei wendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt diese durch Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze Aushang an der Bekanntmachungstafel am Standort Bushal- bei 2.500,00 €. testelle Lindenstraße in Barnin.
Nr. 03 | 27. März 2020 7 Crivitzer Amtsbote Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Be- einen Gesamtbetrag der laufenden w kanntmachung in der Form nach den Absätzen 1 bis 3 unver- Auszahlungen[1] von 667.000 EUR züglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegen- einen jahresbezogenen Saldo der standslos geworden ist. laufenden Ein- und Auszahlungen §8 von -113.000 EUR Elektronische Kommunikation b) einen Gesamtbetrag der Erklärungen durch welche die Gemeinde Barnin verpflichtet Einzahlungen aus der werden soll, können auch in elektronischer Form abgegeben Investitionstätigkeit von 343.900 EUR einen Gesamtbetrag der werden unter der Maßgabe, dass die Erklärungen mit einer Auszahlungen aus der dauerhaft überprüfbaren qualifizierten Signatur versehen Investitionstätigkeit von 489.700 EUR sind. im Fall der elektronischen Erklärung entfallen sowohl einen Saldo der Ein- und die handschriftliche Unterzeichnung als auch die Beifügung Auszahlungen aus der des Dienstsiegels. Investitionstätigkeit von -145.800 EUR §9 festgesetzt. Inkrafttreten ____________ Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 20.12.2013 Investitionsförderungsmaßnahmen außer Kraft. §2 Barnin, den 13.03.2020 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §3 Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investiti- onsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §4 Verfahrensvermerk: Kassenkredite Die Hauptsatzung der Gemeinde Barnin wurde dem Land- Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird 55.400 EUR kreis Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehör- festgesetzt de gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land §5 Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) angezeigt. Die Untere Hebesätze Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Par- Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest- chim teilt mit Schreiben vom 12.03.2020 mit, dass sie keine gesetzt: Rechtsverstöße geltend macht. 1. Grundsteuer Hiermit wird die Hauptsatzung der Gemeinde Barnin öffent- lich bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung a) für die land- und gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, forstwirtschaftlichen Flächen können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur (Grundsteuer A) auf 323 v. H. innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) gilt nicht bei Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder auf 427 v. H. Bekanntmachungsvorschriften. 2. Gewerbesteuer auf 381 v. H. §6 Haushaltssatzung der Gemeinde Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen Barnin für das Haushaltsjahr 2020 beträgt 0,825 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung §7 Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschluss der Weitere Vorschriften Gemeindevertretung Barnin vom 17.02.2020 und nach Vor- 1. Die Produkte lage bei der Rechtsaufsichtbehörde folgende Haushaltssat- zung erlassen: 11403 Bauhof 12600 Brandschutz §1 21102 Schulkostenbeiträge Grundschule Ergebnis- und Finanzhaushalt 21502 Schulkostenbeiträge Regionale Schule Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 36100 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen 1. im Ergebnishaushalt auf und Tagespflege einen Gesamtbetrag der Erträge von 592.200 EUR 42400 Badestelle einen Gesamtbetrag der 54100 Gemeindestraßen Aufwendungen von 725.100 EUR 61100 Steuern, allgemeine Zuwendungen/Umlagen ein Jahresergebnis nach werden als wesentlich erklärt. Veränderung der Rücklagen von -18.200 EUR 2. im Finanzhaushalt auf 2. Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für a) einen Gesamtbetrag der laufenden die Darstellung von Investitionen wird festgesetzt auf Einzahlungen von 554.000 EUR 5.000 EUR
Crivitzer Amtsbote 8 Nr. 03 | 27. März 2020 3. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 der KV M-V gilt a.) ein Jahresfehlbetrag/jahresbezogener negativer Stellenausschreibung Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen als erheblich, wenn er 1 % der laufenden Aufwendun- Die Gemeinde Cambs schreibt eine Stelle für eine Be- gen/Auszahlungen überschreitet. schäftigung als b.) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jah- resfehlbetrages/jahresbezogenen negativen Sal- Gemeindearbeiter/-in dos der laufenden Ein- und Auszahlungen um 1 % aus. der laufenden Aufwendungen/Auszahlungen als Die Stelle ist ab 01.Juni 2020 mit 30 Stunden/Woche un- erheblich. befristet zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach TVöD. 4. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 der KV M-V sind Mehrauf- wendungen/Mehrauszahlungen als erheblich anzusehen, Aufgabenbereich: wenn sie im Einzelfall 5 % der laufende Aufwendungen/ • Unterhaltung und Pflege der Gebäude, der techni- Auszahlungen übersteigen. schen Anlagen und der Außenanlagen 5. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 1 der KV M-V gelten unabweis- • Landschaftspflege bare Auszahlungen für Investitionen als geringfügig, wenn • Baum- und Heckenschnittarbeiten sie 5 % der laufenden Einzahlungen nicht übersteigen. • Durchführung von Kleinreparaturen 6. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 2 der KV M-V gilt eine Abwei- • Absicherung des Winterdienstes chung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 5 % der • Mitarbeit bei Gemeindeveranstaltungen im Stellenplan ausgewiesenen VzÄ nicht übersteigt. Anforderungen: Nachrichtliche Angaben: • abgeschlossene Berufsausbildung in einem gärtneri- 1. Zum Ergebnishaushalt schen oder handwerklichen Beruf mit Das Ergebnis zum 31. Dezember des • Berufserfahrung, alternativ adäquate langjährige Tä- Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 589.306 EUR tigkeiten 2. Zum Finanzhaushalt • selbstständiges und verantwortungsbewusstes Ar- Der Saldo der laufenden Ein- und beiten Auszahlungen zum 31. Dezember des • Teamfähigkeit Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 460.977 EUR 3. Zum Eigenkapital • Flexibilität und Engagement Der Stand des Eigenkapitals zum • Führerschein PKW, (Klassen B), C1 wünschenswert) 31. Dezember des Haushaltsjahres • Befähigung zur Bedienung von Motorsägen/-sensen beträgt 1.611.228 EUR • Mitarbeit in der freiwilligen Feuerwehr wünschens- wert Barnin, 18.02.2020 Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte schriftlich bis zum 17.04.2020 an das Amt Crivitz - Amt für zentrale Dienste -, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz oder per E-Mail an susanne.rehder@amt-crivitz.de. Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht er- stattet werden. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eig- Hinweis: nung bevorzugt berücksichtigt. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Barnin für das Haus- Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die haltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Da- ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde ten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein. mit Schreiben vom 03.03.2020 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen. F.-R. Müller Gemäß § 5 Absatz 5 KV M-V sind Verstöße gegen Verfah- Bürgermeister rens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu ma- chen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich un- Bekanntmachung der Gemeinde ter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsa- che, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Plate über die öffentliche Auslegung geltend zu machen. Hiervon abweichend können Verletzun- gen von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungs- des Bebauungsplans Nr. 21 vorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit öffentlicher „Wohnungsbau Peckatel“ Bekanntmachung geltend gemacht werden. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnah- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB me vom 30.03.2020 bis 15.04.2019 im Amt Crivitz, SG Allge- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plate hat am meine Finanzwirtschaft, 19089 Crivitz, Amtsstraße 5, öffent- 09.03.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebau- lich aus und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten ungsplanes Nr. 21 „Wohnungsbau Peckatel“ und den Entwurf eingesehen werden. der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbe- Datum der öffentlichen Bekanntmachung gem. Hauptsat- richt gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB zung der Gemeinde: 27.03.2020 öffentlich auszulegen.
Nr. 03 | 27. März 2020 9 Crivitzer Amtsbote Lage des Plangebietes: c) Schutzgüter Boden und Wasser w Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Ortsteils Pecka- in den Stellungnahmen des Landkreises Ludwigs- tel, auf der nördlichen Seite der Plater Straße. Im Westen bil- lust-Parchim (FD 68), des Staatlichen Amtes für det der Stich der Plater Straße bis zum Grundstück Plater Str. Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Nr. 4 (weiter als Stichweg bis zum Funkturm) die Geltungsbe- des Bergamtes Stralsund und eines Bürgers reichsgrenze. Im Süden wird das Plangebiet durch die Grund- - bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen be- stücke Plater Straße Nr. 6 - 24 und im Osten durch den Raben rührt (Feldblöcke) Steinfelderweg begrenzt. Nach Norden endet der Geltungs- - Zustimmung zur Versickerung Niederschlags- bereich ca. 45 m nördlich des Ahornweges. wasser der Straßen Im Norden grenzen Ackerflächen und im Osten Grünlandflä- - Altlasten oder altlastverdächtige Flächen nicht chen an. Östlich des Raben Steinfelderweges und entlang der bekannt Plater Straße ist Wohnbebauung vorhanden. Westlich des - Hinweise zum Umgang bei Verunreinigungen Plangebietes befindet sich ein Funkturm. von Boden und Gewässern sowie Auftreten von Altlasten Planungsziel: - Plangebiet liegt in Trinkwasserschutzzone Die Planung soll eine geordnete städtebauliche Entwick- - landwirtschaftliche Fläche geht verloren lung gewährleisten und dem Bau von Familieneigenheimen - in ca. 1.250 m Entfernung zwei Bergbaube- dienen. rechtigungen Der Entwurf des Bebauungsplanes und die dazugehörige Be- d) Schutzgüter Klima und Luft gründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung in den Stellungnahmen des Landkreises Ludwigs- der Gemeinde Plate wesentlichen, bereits vorliegenden, um- lust-Parchim und des Staatlichen Amtes für Land- weltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit wirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - keine Hinweise zu lokalem Klima oder mögli- vom 20.04.2020 bis zum 22.05.2020 chen Maßnahmen zur Minderung der Folgen zu folgenden Öffnungszeiten: des Klimawandels Montag 9:00 - 12:00 Uhr e) Schutzgut Kultur und Sachgüter Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr in der Stellungnahme des Landkreises Ludwigs- Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr lust-Parchim (FD 63) Freitag 9.00 - 12.00 Uhr - Hinweis zum Verhalten bei möglichen Boden- denkmalfunden sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im 2. Umweltbericht Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu - betroffene Umweltbelange jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können • Von den Auswirkungen des Bebauungsplans ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz (www.amt-cri- sind die Umweltbelange Schutzgebiete und vitz.de) eingesehen werden. Schutzobjekte des Naturschutzes nach Lan- Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. desnaturschutzgesetz, Tiere und Pflanzen, Des Weiteren macht die Gemeinde bekannt, dass folgende einschließlich ihrer Lebensräume, Fläche, Bo- Arten umweltbezogener Informationen bei der Entwurfser- den, Grund- und Oberflächenwasser, Klima arbeitung berücksichtigt wurden und mit ausgelegt werden: und Luft, Wirkungsgefüge der Komponenten 1. Stellungnahmen in denen sich zu Auswirkungen auf den des Naturhaushaltes, Landschaft, Biologische Menschen, auf Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser, Kli- Vielfalt, Mensch, Vermeidung von Emissionen, ma und Luft sowie Kultur und Sachgüter geäußert wurde: Sachgerechter Umgang mit Abwässern und a) Schutzgut Mensch Abfällen sowie Wechselwirkungen zwischen in den Stellungnahmen des Landkreises Ludwigslust- den einzelnen Belangen der Schutzgüter Tiere/ Parchim (FD 67) und des Staatlichen Amtes für Land- Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Mensch, wirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Kultur- und sonstige Sachgüter betroffen, wo- - in immissionsschutzrelevanter Umgebung Rinder- bei die Auswirkungen auf Tiere/Pflanzen/Le- anlage nach BImSchG am Zietlitzer Weg vorhan- bensräume sowie Boden und Grundwasser als den erheblich einzustufen sind. - Hinweise zu Immissionsrichtwerten für Wohnbau- - Artenschutz flächen und dem Schutz der Wohnbauflächen - Artenschutzrechtliche Ausnahmeanträge ent- b) Schutzgüter Pflanzen und Tiere sprechend der artenschutzrechtlichen Verbo- in den Stellungnahmen des Landkreises Ludwigslust- te des § 44 Abs. 1 BNatSchG (Zugriffsverbote, Parchim (FD 68) und von zwei Bürgern unter Berücksichtigung Europäische Vogelar- - Hinweise zur Darstellung der Ausgleichsmaßnah- ten sowie der Arten des Anhangs II/IV der FFH- men, deren Zuordnung und Sicherung sowie dem Richtlinie) sind nach derzeitigem Kenntnis- noch fehlenden Ausgleich stand nicht zu stellen. - Hinweis zur avifaunistischen Bedeutung und Er- - Gebietsschutz halt der Altbäume auf der Spielplatzfläche • VSG (SPA) DE 2235-402 Name des Gebietes: - Schutzabstand zur Feldhecke notwendig Schweriner Seen in 1900 m Entfernung nord- - Anmerkungen zu relevanten Arten: Wolf, Fischot- westlich ter, Fledermäuse, Reptilien, Avifauna • GGB (FFH) DE 2535-302 Wälder in der Lewitz in - Hinweis zu bereits erfolgter Ausgleichsmaßnahme 2400m Entfernung südöstlich im Bereich des Sendemastes (Eichenreihe) • LSG L 22b „Lewitz“ - Landkreis Parchim (jetzt - Verweis auf geschützte Baumreihen am Raben- Lkrs. Ludwigslust-Parchim) westlich angren- steinfelder Weg zend, durch Wegebau betroffen.
Crivitzer Amtsbote 10 Nr. 03 | 27. März 2020 • Für den Bau der zweiten Zufahrt im Bereich am Bekanntmachung der Gemeinde Weg zum Funkturm ist ein Antrag auf Befreiung von den Verboten des LSG notwendig. Dobin am See über die öffentliche • keine geschützten Biotope im Geltungsbereich - Ausgleich und Überwachung Auslegung der 6. Änderung des • Die Eingriffe können durch Maßnahmen oder Öko- Bebauungsplans Nr. 1 Retgendorf konten ausgeglichen werden. Die Gemeinde hat dabei Anteile an 3 Großlandschaften. Vorgesehen der Gemeinde Dobin am See sind neben dem Baumersatz für den Ausgleich die Anlage eine Streuobstwiese in Plate, Heckenpflan- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zungen (teilw. CEF-Maßnahmen) oder als Alterna- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See hat in tive ein Ökokonto, wenn keine Verfügbarkeit der ihrer Sitzung am 10.03.2020 den Entwurf für die 6. Änderung Heckenfläche erreicht wird. des Bebauungsplanes Nr. 1 „Retgendorf“ und den Entwurf • Zur Minderung der Umweltauswirkungen wird die der dazugehörigen Begründung gebilligt und beschlossen, Grundflächenzahl 0,35 mit Überschreitung bei diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. eingeschossiger Bauweise für das Wohngebiet Das Bauleitplanverfahren wird gemäß §13 a BauGB Bebau- festgesetzt; es werden Begrünungen der Freiflä- ungspläne der Innenentwicklung ohne Durchführung einer chen im WA vorgenommen und wertvolle Biotope Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht erhalten. nach § 2a BauGB und ohne eine zusammenfassende Erklä- Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anre- rung nach § 10 Abs. 4 BauGB durchgeführt. gungen zum Entwurf schriftlich, per E-Mail (bauleitplanung@ Lage des Plangebietes: amt-crivitz.de) oder während der Öffnungszeiten zur Nieder- Das Plangebiet der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 schrift vorgebracht werden. Retgendorf hat eine Größe von ca. 5,78 ha und liegt im Nord- Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Ausle- osten der Ortslage Retgendorf. Es erstreckt sich nördlich des gungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss- „Kindergartens für ALLE“ bis zur Straße Am Soll (siehe Über- fassung über den B-Plan Nr. 21 „Wohnbebauung Peckatel“ sichtsplan). der Gemeinde Plate gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksich- tigt bleiben können, sofern die Gemeinde Plate deren Inhalt Der Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt: nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren In- - im Norden durch die Wohnbebauung auf der nördlichen halt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Seite der unbefestigten Straße Ruger Moor (Grundstücke Bedeutung ist. entlang Grüne Straße, Schwanenweg und Am Soll) - im Westen durch die Wohnbebauung zwischen der Grü- Plate, 16.03.2020 nen Straße, Am Steg bis zum Hohlweg Im Original gez. - im Süden durch den Kindergarten und die Wohnbebau- R. Radscheidt ung am Sperberweg und am Hohlweg und Der Bürgermeister - im Osten durch den Wall. Übersichtsplan Planungsziel: Anpassung der Festsetzungen im Allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet an heutige Gegebenheiten sowie Anpas- sung der Erschließung und Grünordnung an heutige Stan- dards. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 20.04.2020 bis zum 22.05.2020 zu folgenden Öffnungszeiten: Montag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz (www.amt-cri- vitz.de) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anre- gungen zum Entwurf schriftlich, per E-Mail (bauleitplanung@ Der nächste amt-crivitz.de) oder während der Öffnungszeiten zur Nieder- „Crivitzer Amtsbote“ schrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Ausle- erscheint am Freitag, d. gungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss- 24. April.2020. fassung über die 6. Änderung des B-Plans Nr. 1 „Retgendorf“ der Gemeinde Dobin am See gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unbe- rücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Dobin am
Nr. 03 | 27. März 2020 11 Crivitzer Amtsbote See deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 6. Änderung des Bekanntmachung w Bebauungsplanes Nr. 1 nicht von Bedeutung ist. der Stadt Crivitz über die Dobin am See, 16.03.2020 Aufstellung des Bebauungsplans Im Original gez. Nr. 14 „Altenheim Elim“ A. Schwarz Der Bürgermeister der Stadt Crivitz Übersichtsplan Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat in ihrer Sit- zung am 17.02.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 14 „Altenheim Elim“ nördlich des Crivitzer Weinberges aufzustellen. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand der Stadt Crivitz und umfasst eine Fläche von rund 0,9 ha. Es ist wie folgt begrenzt: • nördlich durch landwirtschaftlich genutze Acker- und Grünlandflächen und die Weinbergstraße, • östlich durch eine Grünlandfläche und ältere Laub- holzbestände, • südlich durch Gebäude des Altenheims Elim und ein Einfamilienwohnhaus, • westlich durch eine Kleingartenanlage. Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke 34/41, 38/1, 38/2 und 39 sowie Teile der Flurstücke 34/3, 34/7, 38/3 und 40/4 der Flur 29 in der Gemarkung Crivitz. Der Grenzverlauf des geplanten räumlichen Geltungsberei- ches des Bebauungsplanes ist in der anhängigen Über- sichtskarte dargestellt. Ziel der Planung ist die Herstellung der planungsrechtli- chen Voraussetzungen zur Erweiterung des Altenheims, verbunden mit der Herstellung einer geschlossenen Park- anlage (Sinnesgarten) und die Bereitstellung von Bauflä- IMPRESSUM: chen für altengerechtes Wohnen/Mehrgenerationenwoh- nen, neben der damit erforderlich werdenden Verlegung Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen des Amtes der Parkplatzflächen. Crivitz und seiner Kommunen aufgrund von Vorschriften des Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) Bau- Baugesetzbuchs sowie amtliche Bekanntmachungen der gesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Gemeinde Barnin Crivitz, den 16.03.2020 Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Im Original gez. E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de B. Brusch-Gamm Verantwortlich für den amtlichen Teil: Amt Crivitz K. d. ö. R, Die Bürgermeisterin Die Amtsvorsteherin, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz bzw. Beitragsverfasser (V.i.S.d.P.) Übersichtskarte Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke unter Anschrift des Verlages. Auflage: 13.103 Exemplare, Erscheinungsweise: nach Bedarf, mind. monatlich Geltungsbereich/Bezug: wird an alle Haushalte im Amtsbereich des Amtes Crivitz verteilt. Einzelbezug im Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz oder im Abonnement gegen Berechnung des Portos beim Verlag. Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte, Bilder und Zeichnungen wird keine Gewähr übernommen. Die Redaktion behält sich die auszugsweise Wiedergabe von Zuschriften vor. Nachdruck nur mit Quellenangabe. Für Text-, Anzeigenveröffent- lichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen ver- pflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
Crivitzer Amtsbote 12 Nr. 03 | 27. März 2020 Wir gratulieren im Monat April Gemeinde Banzkow Gemeinde Langen Brütz Ortsteil Banzkow Ortsteil Langen Brütz Frau Pansow, Eva-Maria zum 90. Geburtstag Frau Vetter, Lieselotte zum 85. Geburtstag Herrn Wolter, Ernst zum 80. Geburtstag Herrn Schreiber, Hans-Joachim zum 70. Geburtstag Herrn Zahn, Horst zum 80. Geburtstag Herrn Gretzki, Manfred zum 70. Geburtstag Gemeinde Leezen Ortsteil Goldenstädt Ortsteil Leezen Herrn Vick, Klaus zum 80. Geburtstag Frau Seecker, Irmgard zum 90. Geburtstag Frau Bedau, Erika zum 85. Geburtstag Gemeinde Barnin Frau Vehlow, Helga zum 70. Geburtstag Ortsteil Barnin Herrn Hohlfeld, Bernd zum 70. Geburtstag Frau Sutter, Edith zum 75. Geburtstag Ortsteil Rampe Frau Buchholz, Edeltraud zum 80. Geburtstag Gemeinde Cambs Herrn Naujoks, Peter zum 75. Geburtstag Ortsteil Cambs Herrn Sbrzesny, Jürgen zum 70. Geburtstag Gemeinde Pinnow Ortsteil Kleefeld Ortsteil Pinnow Herrn Simund, Herbert zum 80. Geburtstag Herrn Schulz, Heinz-Joachim zum 75. Geburtstag Frau Diederich, Astrid zum 70. Geburtstag Stadt Crivitz Herrn Seemann, Bruno zum 75. Geburtstag Ortsteil Crivitz Frau Stoll, Sabine zum 70. Geburtstag Frau Schulz, Ingrid zum 70. Geburtstag Frau Alex, Irene zum 80. Geburtstag Gemeinde Plate Frau Kohl, Edeltraud zum 75. Geburtstag Ortsteil Plate Frau Ludwig, Gerhild zum 75. Geburtstag Frau Suckow, Ingrid zum 85. Geburtstag Frau Wunderow, Hannelore zum 80. Geburtstag Frau Schwan, Antonia zum 80. Geburtstag Herrn Krause, Manfred zum 80. Geburtstag Frau Miglo, Monika zum 80. Geburtstag Frau Saathoff, Edith zum 75. Geburtstag Herrn Klein, Hans-Joachim zum 80. Geburtstag Herrn Toleikis, Horst zum 80. Geburtstag Herrn Zander, Rolf zum 70. Geburtstag Herrn Hesse, Ullrich zum 75. Geburtstag Ortsteil Consrade Herrn Timm, Fritz zum 85. Geburtstag Herrn Stein, Horst zum 80. Geburtstag Frau Drews, Anneliese zum 80. Geburtstag Frau Schubert, Annemarie zum 70. Geburtstag Frau Hohmann, Helga zum 80. Geburtstag Ortsteil Peckatel Herrn Kruschinski, Kurt zum 85. Geburtstag Frau Krüger, Anni zum 90. Geburtstag Frau Schlegel, Waltraud-Karin zum 75. Geburtstag Frau Kauer, Elfriede zum 70. Geburtstag Gemeinde Raben Steinfeld Herrn Kohl, Hans-Jürgen zum 80. Geburtstag Herrn Liermann, Harry zum 85. Geburtstag Frau Rutter, Emmi zum 85. Geburtstag Gemeinde Sukow Ortsteil Augustenhof Ortsteil Sukow Frau Eckert, Eva zum 85. Geburtstag Herrn Götting, Gerhard zum 85. Geburtstag Ortsteil Kladow Frau Harnisch, Doris zum 80. Geburtstag Herrn Wulff, Horst zum 70. Geburtstag Herrn Schmidt, Klaus-Peter zum 70. Geburtstag Gemeinde Demen Gemeinde Tramm Ortsteil Demen Ortsteil Tramm Frau Griech, Lydia zum 70. Geburtstag Herrn Schack, Günther zum 70. Geburtstag Frau Piper, Angelika zum 70. Geburtstag Herrn Monat, Manfred zum 70. Geburtstag Frau Möller, Helga zum 70. Geburtstag Gemeinde Zapel Gemeinde Dobin am See Ortsteil Zapel Ortsteil Liessow Frau Meißner, Waltraut zum 80. Geburtstag Herrn Hagemeister, Georg zum 80. Geburtstag Frau Krause, Siegrid zum 75. Geburtstag Herrn Lawrenz, Klaus zum 70. Geburtstag Frau Wandschneider, Ute zum 70. Geburtstag Ortsteil Retgendorf Herrn Cieslik, Mieczyslaw zum 70. Geburtstag Stand: 09.03.2020 Ortsteil Rubow Auch allen hier nicht genannten Jubilaren sprechen wir herzli- Frau Penske, Elfriede zum 80. Geburtstag che Glückwünsche zu Ihrem Ehrentag aus und wünschen wei- terhin beste Gesundheit sowie persönliches Wohlergehen. Gemeinde Friedrichsruhe Ortsteil Friedrichsruhe Hof Bitte beachten Sie: Es werden hier alle Jubilare mit dem 70., Herrn Banner, Alfred zum 85. Geburtstag 75., 80., 85. und folgenden Geburtstagen genannt, sofern diese Ortsteil Ruthenbeck keinen Widerspruch gegen die Datenweitergabe aus dem Mel- Herrn Struck, Erich zum 70. Geburtstag deregister eingelegt haben.
Nr. 03 | 27. März 2020 13 Crivitzer Amtsbote Öffentliche Sitzungen Bürgermeister: Siegfried Zimmermann der Gemeindevertretungen und Sprechstunde: 3. Dienstag des Monats 17:30 - 18:30 Uhr im Gemeindehaus, der Stadtvertretung Lindenstraße 9, 19089 Barnin • Mo., 20.04.2020, Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz • Di., 21.04.2020, 19:30 Uhr, Sitzung der Gemeindevertre- tung der Gemeinde Zapel Bürgermeister: Klaus Aurich Da es zu kurzfristigen Änderungen der Termine kommn Kontakt: Tel.: 038723 80100 kann, informieren Sie sich bitte auf dem Bürgerinforma- Sprechzeiten: Nach telefonischer Terminabsprache tionssystem auf unserer Homepage www.amt-crivitz.de im Gemeindehaus, Dorfstraße 10, Prestin unter „Sitzungstermine und Sitzungsprotokolle“ (Tel. Gemeindehaus: 038488 50711) Osterfeuer und Sitzung der Gemeindevertretung abgesagt Bürgermeister: Ralf Michalski Auf Grund der aktuellen Lage ist das geplante Osterfeuer E-Mail: gemeinde-bankzow@gmx.de in Prestin abgesagt. Auch die Sitzung der Gemeindever- Tel.: 0152 59384031 tretung, am 07. April findet nicht statt. Sprechzeiten: Gesprächs- bzw. Vororttermine sind telefonisch mit dem Bürgermeister zu vereinbaren Die Jugendfeuerwehr Banzkow Bürgermeister: Frank-Rainer Müller Kontakt: info@amt-crivitz.de lädt zum Kinderflohmarkt ein Sprechzeiten: Termin nach Vereinbarung im Gemeindezentrum „Haus am Sportplatz“ 26.04.2020 von 10.00 Uhr – 15.00 Uhr Retgendorfer Weg 17 a, 19067 Cambs Bei der Feuerwehr in Banzkow Für das leibliche Wohl sorgen der Spritzenverein und die Jugendfeuerwehr. (Kuchen, Bratwurst, Pommes uvm.) Bürgermeisterin: Britta Brusch-Gramm Kontakt: E-Mail: brittabrusch@t-online.de Sprechzeit: in der kalten Jahreszeit biete ich Anmeldung der Verkäufer: Ihnen meine Sprechstunde im Bürger- - Per E-mail: jf-banzkow@t-online.de haus an wie folgt: Mi., 25.03., 08.04., 22.04. jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr - Angabe von Vor- und Zuname, Anschrift, Sie können aber auch gern einen Telefonnummer, Anzahl der gewünschten Tische Termin vereinbaren. Bürgerhaus- - Selbstverkauf (Tisch vorhanden) koordinatorin: Frau Nützmann - Standgebühr: 10,00 €/Verkäufer Kontakt: Tel.: 03863 555983 mobil: 0152 59140026 - Aufbau ab 9.00 Uhr möglich E-Mail: nuetzmann.jana@stadt-crivitz.de oder crivitz@stadt-crivitz.de Was Wasist istlos losim imBürgerhaus BürgerhausCrivitz Crivitz Wasimim istApril? April? los im Bürgerhaus Crivitz im April? AlleTermine Alle Termineund undVeranstaltungen Veranstaltungen imBürgerhaus im Alle Termine Bürgerhaus und Veranstaltungen im B TERMINE TERMINE sind sindabgesagt! abgesagt! sind abgesagt! DasBürgerhaus Das Bürgerhausististfür fürjeglichen jeglichen Besucherverkehr, Besucherverkehr, Das Bürgerhaus ist für jeglichen Besuch einschließlichBibliothek, einschließlich Bibliothek,einschließlich Beratungstermine Beratungstermine ec.geschlossen! ec. geschlossen! Bibliothek, Beratungstermine ec. geschlo
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