Dens Juli/August 2021 - Kammerversammlung Delegierte tagten im Kurhaus Warnemünde
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dens Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der Juli/August 2021 Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Kammerversammlung Delegierte tagten im Kurhaus Warnemünde Vertreterversammlung in Schwerin Präsenzveranstaltung mit ausgefeiltem Hygienekonzept Zahnärztetag am 3. und 4. September Fortbildungstagung für die zahnmedizinische Assistenz
zahnärztetag Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Zeitpunkt der Planung unseres Zahnärz- gen Behandlungsbedarfe im Bereich der Parodon- tetags war noch nicht damit zu rechnen, dass die tologie. Zusätzlich wissen wir, dass die engen und verabschiedeten Richtlinien des G-BA so unmit- teilweise bidirektionalen Beziehungen der Paro- telbar die Möglichkeit eröffnen, aktuelle wissen- dontitis zu bedeutsamen Allgemeinerkrankungen schaftliche Erkenntnisse im Versorgungsalltag wie dem Diabetes, rheumatoiden Erkrankungen anzuwenden. Gleichzeitig galt es, Fortbildung oder Herzkreislauferkrankungen der Zahnmedi- unter Pandemiebedingungen mit allen Einschrän- zin als integralem Bestandteil des medizinischen kungen zu planen. Seit langem war bekannt, dass Fächerkanons im Interesse der Gesundheit un- die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen serer Patienten eine bedeutende Rolle zuweisen. nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen einer Dies alles sind gewichtige Gründe, an unserem effektiven Behandlung von Parodontalerkrankun- Zahnärztetag teilzunehmen, auch wenn wir den gen entsprachen. Noch im Jahr 2004 wurden so- Zahnärztetag unter den derzeitigen Bedingungen gar parodontologische Leistungen innerhalb der nur online durchführen können. Wir bitten sehr gesetzlichen Krankenversicherung abgewertet. um Ihr Verständnis und wünschen trotzdem viele Epidemiologische Ergebnisse weisen zwar darauf wichtige Erkenntnisse. hin, dass eine Absenkung des Erkrankungsrisikos möglich ist, aber der demografische Wandel zeigt Viel Spaß dabei, die besonderen Herausforderungen und zukünfti- Ihr Prof. Dr. Dietmar Oesterreich die Fortb zah ildu am nme ngsta 4. S dizin gun ep isch g fü tem e r be Assis r 20 ten 21 z
Editorial Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen I n Zeiten vieler Neuerungen, notwendiger Reaktionen auf Veränderungen und be- Die zurückliegenden Mona- te mit den Wirren der Pande- mie haben jedoch zeigen kön- vorstehenden Weichenstel- nen, dass die eben genannten lungen für die Zukunft gehen freiheitlichen Werte schnell – leider all zu oft – bedeuten- mal in den Hintergrund gera- de Ereignisse unter. Deshalb ten können. Ich meine, wir ist es mir ein Bedürfnis, Sie sollten das auf keinen Fall darauf aufmerksam zu ma- zulassen und aktiv wie passiv chen, dass unsere KZV-MV für den Erhalt und die Weiter- als K.d.ö.R. am 26. Juni 2021 entwicklung unserer bewähr- ihren 30. Geburtstag feierte. ten Strukturen einstehen! Viele von Ihnen werden sich Mit der genauen Überle- noch gut an die Geburtsstun- gung, wo jeder seine Kreuze de und die Jahre in den Kin- bei den anstehenden Bun- derschuhen unserer zahnärzt- destags- und Landtagswah- lichen Körperschaft erinnern, len macht, kann dafür schon die von rasanten Änderungen ein entscheidender Beitrag im zahnärztlichen Alltag ge- geleistet werden. Achten wir prägt waren. Nicht nur mit genauestens darauf, wer sich der Hilfe Aufbau Ost, sondern für den Erhalt und die Moder- auch durch tatkräftige und nisierung des dualen Kran- engagierte Kolleg*innen des Landes konnte die kenversicherungssystems gegen eine (staatliche KZV-MV unter zunehmend freiberuflichem Den- Einheits-) Bürgerversicherung einsetzt, durch ken mit Leben und Ideen ausgefüllt werden. Als welche Parteien möglicherweise unsere be- Körperschaft öffentlichen Rechts unterliegt die rufsständischen Versorgungswerke gefährdet KZV zwar einem staatlich vorgegebenen Regel- sind, wer setzt sich ehrlich für eine Entbürokra- werk, ist jedoch in jedem Fall ein verlässlicher tisierung im Gesundheitswesen ein, wer ist ein Partner an der Seite der Zahnärzt*innen, wird Befürworter der Freien Berufe? Ihnen fallen be- die Marschrichtung doch wegweisend mit dem stimmt noch mehr Fragen ein. Selbstverwaltungsorgan Vertreterversammlung abgestimmt. In Kombination mit unseren enga- Wenn wir uns darüber im Klaren sind, dass gierten und motivierten Mitarbeiter*innen in der Politik und Krankenkassen nicht in allen Situa- Verwaltung steht der Zahnärzteschaft unseres tionen unsere Partner waren und sein werden, Bundeslandes ein außerordentlich kosteneffizi- wird hoffentlich Einigkeit darin bestehen, dass enter Apparat zur Wahrung ihrer Interessen zur wir weiterhin auf eine starke Selbstverwaltung Seite. Oder wer kennt zum Beispiel ein Facto- angewiesen sind und Zusammenhalt im Berufs- ring-Unternehmen, das bei ähnlichen Leistun- stand brauchen. Und gerade beim Erhalt unserer gen nur 1,53 Prozent Kosten in Rechnung stellt Körperschaften sind wir alle gemeinsam gefragt, (durchschnittlicher Verwaltungskostenbeitrag im diese weiterhin mit Leben, Innovation und konst- Verhältnis zum Umsatz)? ruktiven Gedanken zu bereichern. Am besten na- türlich mit aktivem Tatendrang und Engagement Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, in den Gremien. Aber wenigstens doch mit der meinen herzlichen Dank an alle Ehrenamtlichen passiven Rückenstärkung der Kolleg*innen, die und Hauptamtlichen auszusprechen, die mit uns sich zur Wahl in unsere berufspolitischen Parla- gemeinsam ihre Kraft und Zeit für die freiberuf- mente in KZV und Zahnärztekammer stellen, in liche Selbstverwaltung, freie Berufsausübung, dem sich möglichst alle an den Wahlen beteili- Mitgestalten und Selbstbestimmung zur Verfü- gen und fleißig kreuzen. gung stellen. Herzlichst Ihr Jens Palluch dens 7-8/2021 1
inhaltsverzeichnis Aus dem Inhalt M-V / Deutschland Kassenzahnärztliche Vereinigung Zahnärztetag am 3. und 4. September...........................U2 Zulassungsausschuss informiert................................... 4 Schweriner Fortbildungsabend am 22. September.... 11 Bedarfsplan.....................................................................16-17 LAJ im Gespräch mit Ministerin...................................18 Vetreterversammlung.................................................24--30 Mitgliederversammlung der ZMKMV.........................34 Neue Parodontologie-Richtlinien.............................33-34 Kleinanzeigenseite............................................................U3 Service der KZV.....................................................38-39 Neubrandenburger Fortbildungsabend......................U4 Zahnärztekammer Von der Kammerversammlung berichtet................. 5-7 Hochschulen / Wissenschaft / Praxis / Recht Geschäftsordnung............................................................8-9 Satzung zur Änderung der Wahlordnung...............9-10 Aktuelle Aufbewahrungsfristen....................................37 Neuer BZÄK-Präsident gewählt....................................12 Zuschläge in der GOZ..................................................13-15 Kammerfortbildungen................................................19-21 Kariesprävention für Säuglinge und Kinder...............22 Impressum ........................................................................... 3 Curriculum Implantologie...........................................35-36 Herstellerinformationen.................................................... 2 dens Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern mit amtlichen Mitteilungen 30. Jahrgang 16. Juli 2021 Herausgeber: Internet: www.dens-mv.de Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin Gestaltung und Satz: Kassenzahnärztliche Vereinigung Telefon 03 85-48 93 06 80, Telefax 03 85-48 93 06 99 E-Mail: info@zaekmv.de, Internet: www.zaekmv.de Redaktionshinweise: Mit Verfassernamen gekennzeichnete Bei- www.facebook.com/zaek.mv, www.twitter.com/zaekmv träge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Pro- duktinformationen werden ohne Gewähr veröffentlicht. Nachdruck und Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern fotomechanische Wiedergabe bedürfen der vorherigen Genehmigung Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin der Redaktion. Die Redaktion behält sich bei allen Beiträgen das Recht Telefon 03 85-5 49 21 73, Telefax 03 85-5 49 24 98 auf Kürzungen vor. E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@kzvmv.de, Internet: www.kzvmv.de Redaktionsschluss: 15. des Vormonats Redaktion: Dipl.-Stom. Gerald Flemming, ZÄK, (verant.), Erscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint monatlich. Dr. Gunnar Letzner, KZV, (verant.), Dr. Grit Czapla (ZÄK) Bezugsbedingungen: Der Bezug ist für Mitglieder der zahnärztlichen Anzeigenverwaltung, Druck und Versand: Körperschaften Mecklenburg-Vorpommern kostenlos. Nichtmitglieder Satztechnik Meißen GmbH, Yvonne Joestel erhalten ein Jahresabonnement für 36 Euro, Einzelheft 4 Euro zuzüglich Am Sand 1c, 01665 Diera-Zehren OT Nieschütz Versandkosten. Telefon 0 35 25-71 86 24, Telefax 0 35 25-71 86 12 E-Mail: joestel@satztechnik-meissen.de Titelbild: Antje Künzel Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser geschlechtlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle möglichen Geschlechter. dens 7-8/2021 3
mecklenburg-vorpommern 850 Jahre Schweriner Dom Die Geschichte zum Titelfoto A uch er hat einmal ganz klein angefangen – den ursprünglich romani- schen Dom hatte damals Heinrich der Löwe gestiftet. Seinen „abso- luten Höhepunkt“ erreichte das imposante Meisterwerk der Backsteingo- tik von 1889 bis 1892 mit dem 117,5 Meter hohen Turm. Mit einem vielfältigen Programm wird in diesem Jahr das Jubiläum „850 Jahre Dom zu Schwerin“ gefeiert. Der Förderkreis Schweriner Dom e. V. lädt zu einer virtuellen Ausstellung, in der die Entwicklung des Do- mes live zu erleben ist. Monatelange Recherchen in Archiven waren nö- tig, um alle wichtigen Daten zu sammeln. Per Computer-Programm hat Förderkreis-Vorstandsmitglied Holger Haker dann die dreidimensionalen Zeichnungen der verschiedenen Bauphasen erstellt. Der Schweriner Künstler Christian Riekoff ist für die künstlerische Darstellung der Zeich- nungen verantwortlich. Finanziert wurde das Projekt aus Spendengeldern sowie Mitgliedsbeiträ- gen des Fördervereins. Zusätzlich wurden auch Mittel durch die Stiftung „Kirchliches Bauen in Mecklenburg“, dem Strategiefonds des Landes so- wie Projektmittel der Kulturförderung des Bildungsministeriums bereitge- stellt. Entstanden ist ein großartiges virtuelles Erlebnis, das innerhalb der Domöffnungszeiten erlebbar ist. Noch bis Oktober wird die Ausstellung zu den Öffnungszeiten des Doms frei zugänglich sein. Montags bis sonnabends ist er von 11 bis 15 Uhr, sonntags von 12 bis 15 Uhr für Besucher geöffnet. Redaktion dens Zulassungsausschuss informiert Änderung der Frist zur Einreichung von Anträgen D ie Vorbereitungen der vergangenen Sitzun- gen des Zulassungsausschusses seitens der Geschäftsstelle haben gezeigt, dass eine ord- Antragsunterlagen, so dass die Sitzungsunterla- gen für die Mitglieder des Zulassungsausschus- ses – trotz verlängerter Arbeitszeit der Geschäfts- nungsgemäße Bearbeitung der Anträge nur mit stelle – diesen oft erst eine Woche vor der Sitzung Ableistung von Überstunden zu schaffen war. Vie- vorlagen. le Anträge gingen erst am Tag der Einreichungs- Um auch zukünftig eine ordnungsgemäße Bear- frist ein; oft auch erst nur vorab per E-Mail oder beitung der Anträge seitens der Geschäftsstelle Telefax und die Originale folgten manchmal erst des Zulassungsausschusses zu gewährleisten, nach einer Woche oder später per Post, so dass hat der Zulassungsausschuss in seiner letzten Sit- eine Vollständigkeit der Unterlagen auch erst dann zung am 2. Juni beschlossen, die Frist zur Einrei- endgültig geprüft werden konnte. Häufig fehlen chung von Anträgen zur Beschlussfassung durch noch viele Unterlagen und/oder diverse telefoni- den Zulassungsausschuss von bisher drei Wochen sche Rückfragen und Erinnerungen waren erfor- auf nunmehr vier Wochen vor der jeweiligen Sit- derlich. zung zu ändern. Ferner wurde beschlossen, dass Da die Einladungen zu den Sitzungen des Zulas- fehlende Antragsunterlagen bis spätestens drei sungsausschusses innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung nachzureichen Wochen zugestellt werden müssen, verbleibt der sind, ansonsten werden unvollständige Anträge Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses nur bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. eine sehr kurze und geballte Bearbeitungszeit der KZV 4 dens 7-8/2021
zahnärztekammer Von der Kammerversammlung berichtet Delegierte tagten im Kurhaus Warnemünde U nter strengen Hygieneauflagen fand am 9. Juni nach eineinhalbjähriger pandemiebedingter Pause die Kammerversammlung der Zahnärztekam- Mit einem Blumenstrauß verabschiedete er Dr. Dr. Stephan Bierwolf, Dr. Jürgen Liebich, Dr. Ange- la Löw, Priv.-Doz. Dr. Dieter Pahncke, Dipl.- Stom. Mi- mer M-V statt. Auf Grund der Teilnehmerzahl und chael Penne, Dr. Hendrik Schneider, Dr. Rolf Schulz, der gemäß Corona-Landesverordnung einzuhalten- Dipl.-Stom. Thomas Stark und Dr. Burkhard von den Abstände wurde das Kurhaus Warnemünde als Schwanewede und dankte für ihr Engagement in Tagungsort gewählt. der Selbstverwaltung, da diese Kammerdelegierten sich nicht mehr für die 9. Amtsperiode der Kammer- Auf der Tagesordnung standen neben dem Be- versammlung zur Wahl stellen. richt des Präsidenten die Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung, Themen des Versorgungswerks, Zum Ende der Diskussion des Berichtes des Präsi- der Bericht der AG Aufklärung sowie eine Reihe von denten dankte Prof. Dr. Dr. Georg Meyer dem Präsi- Themen, die Dr. Jürgen Liebich eingebracht hatte. denten mit einem kurzen, gewohnt unterhaltsamen, dennoch bewegenden Statement für seinen uner- Zunächst gab der Präsident Prof. Dr. Dietmar müdlichen, mehr als drei Jahrzehnte währenden Oesterreich in seinem Bericht an die Kammerver- Einsatz für die Zahnärzteschaft in M-V und über- sammlung einen reichte ihm anlässlich seines kurz zuvor begangenen Überblick über 65. Geburtstages ein kleines persönliches Präsent. die innerhalb des Jahres 2021 Im An- durch den Vor- schluss skiz- stand und die zierte Dr. Pe- Geschäftsstel- ter Bührens le bearbeiteten in seinen Be- Aufgabenberei- richten unter che und The- TOP 3 und 4 menkomplexe. die Arbeit des Den Bericht Satzungs- über die Arbeit ausschusses Prof. Dr. Dietmar Oesterreich wäh- im Jahr 2020 und stellte rend seines Berichtes hatte der Präsi- die wesent- Fotos: ZÄK M-V dent, wie auf der Dr. Peter Bührens skizzierte in seinem lichen Vor- Online-Informa Vortrag die Arbeit des Satzungsaus- schläge zur tionsveranstaltung im November 2020 angekündigt, schusses zur Änderung der Wahl- und Ä n d e r u n g den Kammerdelegierten zuvor bereits schriftlich zu- Geschäftsordnung der Wahlord- kommen lassen. nung sowie In seinem Bericht ging er unter anderem auf die der Geschäftsordnung vor. Er verwies darauf, dass zurückliegende Online-Sitzung des Vorstandes mit beide Änderungsvorschläge im Vorfeld mit dem den Kreisstellenvorsitzenden, die im Zusammen- Vorstand abgestimmt worden seien, sodass die ent- hang mit der Berufsausübung unter den Bedingun- sprechenden Anträge gemeinsam von Satzungsaus- gen der Corona-Pandemie bearbeiteten Probleme, schuss und Vorstand eingebracht werden konnten. die Aktivitäten der AG „Förderung des beruflichen Nachwuchses“ und die Situation hinsichtlich der Nach erfolgter Diskussion mit den Kammerde- Ausbildung zur/zum ZFA ein. Auch die Beschlüsse legierten wurde der Antrag zur Satzung zur Ände- der Bundesversammlung der BZÄK sowie die Wah- rung der Wahlordnung von den Kammerdelegierten len des neuen Geschäftsführenden Vorstandes ließ abgestimmt und per Akklamation einstimmig be- er in seinen Bericht einfließen. schlossen. Zum Abschluss dankte er allen aktiven Mitstrei- Die Inhalte und den Umfang der Änderungen kön- tern der vergangenen 30 Jahre für ihr Engagement nen Sie der Satzung zur Änderung der Wahlordnung und das gemeinsam im Sinne der Zahnärzteschaft entnehmen, die im Anschluss an diesen Bericht ver- Erreichte. öffentlicht ist. dens 7-8/2021 5
zahnärztekammer Die Anträge zum Beschluss der Satzung zur Änderung der Wahlordnung und zum Beschluss der Geschäftsordnung wur- den einstimmig angenommen Aus der Diskussion zur Änderung der Geschäfts- Die neue Geschäftsordnung ist ebenfalls im An- ordnung ging ein Antrag des Kammerdelegierten schluss an diesen Bericht in Gänze veröffentlicht. Christian Bartelt zur Ergänzung des § 2 Absatz 7 hervor. Intention des Antrages war es, dass An- Den nachfolgenden Teil der Sitzung gestaltete tragsteller sich im Vorfeld mit den möglichen fi- der Versorgungsausschuss. Zunächst verlas Versor- nanziellen Auswirkungen von Beschlüssen auf den gungsausschussvorsitzender Dr. Cornel Böhringer Kammerhaushalt auseinandersetzen sollten. Nach seinen Bericht. Er verwies darauf, dass auch die ausführlicher Diskussion einigten sich die Dele- Arbeit des Versorgungsausschusses stark durch die gierten auf einen Kompromissvorschlag, der dies Corona-Pandemie beeinflusst worden sei. Er kon- nicht verpflichtend, sondern optional vorsieht. Die statierte, dass trotz der Pandemie die wirtschaftli- entsprechend ergänzte Geschäftsordnung kam zur chen Daten des Versorgungswerkes stabil geblie- Abstimmung und wurde ebenfalls per Akklamation ben seien. einstimmig beschlossen. Dr. Böhringer wies darauf hin, dass im Ergebnis des Umlaufbeschlussverfahrens ab Juni die Firma BANSBACH die Wirtschaftsprüfung für das Versor- gungswerk M-V übernehmen werde und wies auf die Änderung des Versorgungsstatus hin, die eine formelle Anpassung der Anlage 3 beinhalte. Im zweiten Teil seines Vortrages gab der Aus- schussvorsitzende einen Überblick über die aktu- elle Situation und die perspektivischen Planungen, die die Zusammenarbeit mit dem Versorgungswerk Hamburg betreffen. Er stellte mögliche Varianten für die künftige Ausrichtung vor, die sich hinsichtlich wirtschaftlicher Erwägungen laut Einschätzung der Wirtschaftsprüfer von Baker Tilly nur unwesentlich unterscheiden würden, sodass man andere Ent- scheidungskriterien hinzuziehen müsse. In der ausführlichen, sehr konstruktiv geführten Diskussion verständigten sich die Kammerdelegier- ten darauf, sachlich in die Zukunft zu schauen und unter Einbeziehung vorhandener, objektiv agieren- der Kompetenzen die beste Lösung für die Kollegen- schaft in M-V herauszuarbeiten. Konkret wolle man im ersten Schritt die Kostenanalyse durch die Firma BANSBACH nachbewerten lassen. Dr. Cornel Böhringer, Vorsitzender des Versorgungsaus- Zum TOP 6, dem Bericht der Arbeitsgruppe (AG) schusses, stellte mögliche Varianten der Ausrichtung des Aufarbeitung, erklärte das ehemalige Mitglied der Versorgungswerkes M-V vor AG, Christian Bartelt, dass er im Jahr 2020 gemein- 6 dens 7-8/2021
zahnärztekammer sam mit zwei weiteren Mitgliedern den Rücktritt aus In einer hitzigen, teilweise persönlich emotional der AG erklärt habe und stellte noch einmal die Be- geführten Diskussion wurden von den Kammerde- weggründe für seine Entscheidung dar. legierten sowohl die Bedeutung der Wahrung der In der Diskussion äußerten einige Delegierte Un- Rechte der Abgeordneten als auch die Pflicht zum verständnis darüber, dass der von der Kammerver- sorgsamen Umgang mit Kammermitteln argumen- sammlung beschlossene Arbeitsauftrag von der AG tativ eingebracht. Weiterhin wurde angeführt, dass nicht bearbeitet worden sei. dieser über Jahre geführte Konflikt junge Kollegin- nen und Kollegen davon abhalte, standespolitisch Unter TOP 7 beschäftigte sich die Kammerver- tätig zu werden. sammlung abschließend mit den von Dr. Jürgen Lie- Nachdem nach einem Antrag zur Geschäftsord- bich eingebrachten Anliegen. Dr. Liebich selbst nung auf Feststellung der Beschlussfähigkeit nur erklärte den Verzicht auf die Befassung mit den noch 13 Kammerdelegierte anwesend waren, wur- Punkten A bis D und stellte unter Punkt 7 E. seine de die Kammerversammlung abgebrochen. Sichtweise über die Streichung von von ihm bean- tragten Tagesordnungspunkten für die ursprünglich Kammermitglieder können das Protokoll der am 27./28. November 2020 geplante Kammerver- Kammerversammlung nach Genehmigung auf der sammlung dar. Dr. Liebich sah darin einen Rechts- Homepage der Zahnärztekammer (www.zaekmv.de verstoß und eine Missachtung der Abgeordneten- unter Kammer/Kammermitglieder intern) einsehen. rechte. ZÄK Wahlen zur Kammerversammlung Bitte Stimmzettel bis Ende der Wahlzeit zurückschicken W ie bereits in dens 3/2021 mitgeteilt, beginnt die Wahlzeit mit der Zusendung der Stimm- zettel, § 2 Abs. 1. Der Vorstand der Zahnärztekam- rung des Wählers, dass er die Wahl frei und unbe- einflusst durchgeführt hat und der Stimmzettel von ihm persönlich ausgefüllt wurde, in dem ordnungs- mer hat das Ende der Wahlzeit gemäß § 2 Abs. 2 der gemäß verschlossenen Wahlbriefumschlag an den Wahlordnung auf den 17. August 2021 festgelegt. Wahlausschuss zurückzusenden. Das Porto für die Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Sie en- Rücksendung zahlt der Empfänger. det am 17. August 2021, 24 Uhr. Bis zu diesem Zeit- punkt muss der Wahlbriefumschlag beim Wahllei- Ungültig sind Stimmzettel, die ter, Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, - nicht amtlich hergestellt sind, Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin, einge- - den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei gangen sein. Es kommt also nicht auf das Datum erkennen lassen oder des Poststempels an. - mit unzulässigen Angaben versehen sind. Die Stimmzettel mit den zugelassenen Wahlvor- schlägen, zwei undurchsichtige Wahlumschläge, ein Die Übersendung von Stimmzetteln oder Wahlum- Wahlbriefumschlag, ein Wahlausweis und ein Merk- schlägen mehrerer Wähler in einem Wahlbriefum- blatt zur schriftlichen Stimmabgabe wurden am schlag führt ebenfalls zur Ungültigkeit der Stimmzettel. 29. Juni 2021 an die Wahlberechtigten abgesandt. Wer die Wahlpapiere bis zum 9. Juli 2021 noch nicht Stimmen werden ausgezählt erhalten haben sollte, wird gebeten, sich fernmünd- Mitteilung der Geschäftsstelle der lich mit dem Hauptgeschäftsführer der Zahnärzte- Zahnärztekammer kammer Mecklenburg-Vorpommern, Peter Ihle (Tel.: Am Mittwoch, dem 18. August, findet in der Ge- 0385-48 93 06-80), in Verbindung zu setzen. schäftsstelle der Zahnärztekammer Mecklenburg- Die Stimmzettel für die Wahl über die Kreisliste Vorpommern in Schwerin die Auszählung zur Wahl und über die Landesliste sind in getrennte, entspre- der Kammerversammlung 2021 statt. chend gekennzeichnete Wahlumschläge zu stecken Aus diesem Grund ist der Geschäftsverkehr an und zu verschließen. Die Umschläge sind dann zu- diesem Tag stark eingeschränkt. sammen mit dem Wahlausweis sowie einer Erklä- ZÄK dens 7-8/2021 7
zahnärztekammer Geschäftsordnung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern §1 einer Zulassung auf die Tagesordnung a) Begrenzung der Redezeit, gesetzt werden. In diesem Fall sind b) auf Schluss der Rednerliste, (1) Der Präsident oder, soweit gesetz- Beschlussanträge ausgeschlossen. c) auf Schluss der Aussprache, lich zulässig, ein von der Kammerver- d) auf Überweisung der Angelegen- sammlung gewählter Versammlungs- (6) Eine besondere Dringlichkeit liegt heit an einen Ausschuss, leiter eröffnen, leiten und schließen vor, wenn es dem Antragstellenden e) auf die Art des Abstimmungsver- die Kammerversammlung (Versamm- aus nicht von ihm zu vertretenden fahrens und lungsleitung). Sofern der Präsident die Gründen nicht möglich war, den An- f) auf Übergang zur Tagesordnung Versammlung leitet, wird er für die trag oder das Thema innerhalb der beziehen. Dauer seines Berichtes, bei persönli- Frist des Abs. 2 vorzulegen und über cher Betroffenheit oder in sonstigen den Antrag bzw. das Thema nicht in Anträge nach a), b), c) und f) können Verhinderungsfällen durch seinen der nächsten Sitzung der Kammerver- nur von Kammerversammlungsmit- Stellvertreter vertreten. sammlung entschieden bzw. beraten gliedern gestellt werden, die sich an werden kann. der Aussprache über den betreffen- (2) Die Kammerversammlung wird mit den Gegenstand nicht beteiligt haben. der Feststellung ihrer satzungsgemä- (7) Anträge haben den Wortlaut des ßen Einberufung und ihrer Beschluss- erstrebten Beschlusses sowie eine (2) Bei Anträgen zur Geschäftsord- fähigkeit, die durch namentlichen kurze Begründung in Textform zu be- nung ist neben dem Antragsteller (zur Aufruf der Kammerversammlungsmit- inhalten. Sofern ein Antrag finanzielle Begründung und zum Schlusswort) glieder ermittelt wird, eröffnet. Auswirkungen hat, sollen diese, so- nur einem Redner für und einem ge- weit möglich, in dem Antrag bezeich- gen den Antrag das Wort zu erteilen. (3) Sodann bestellt die Versamm- net werden. Die Versammlungsleitung lungsleitung den Protokollführer und gibt sie der Kammerversammlung in- (3) Nach Annahme eines Antrages den Führer der Rednerliste. nerhalb der Erörterung des jeweiligen auf Schluss der Rednerliste haben Tagesordnungspunktes in der Reihen- diejenigen noch das Wort, die bei §2 folge ihres Einganges bekannt. Stellung des Antrages bereits auf der Rednerliste standen. Ist ein An- (1) Die Kammerversammlung kann §3 trag auf Übergang zur Tagesordnung nur über Angelegenheiten, die auf der angenommen, so ist – sofern nicht Tagesordnung stehen, sowie Anträge Über Zweifel bei der Auslegung der der Referent (Antragsteller) noch das zur Geschäftsordnung beschließen. Geschäftsordnung entscheidet die Schlusswort verlangt – die Ausspra- Versammlungsleitung. che über die vorliegende Angelegen- (2) Themen und Anträge sind auf die Bei Widerspruch von mindestens 1/3 heit beendet. Tagesordnung zu setzen, sofern sie der anwesenden Kammerversamm- mindestens vier Wochen vor der Sit- lungsmitglieder gegen die Entschei- §6 zung der Kammerversammlung dem dung ist ein Beschluss der Kammer- Kammervorstand in Textform übermit- versammlung herbeizuführen. (1) Die Versammlungsleitung und der telt wurden. Präsident können jederzeit das Wort §4 ergreifen. (3) Anträge zu Tagesordnungspunkten können jederzeit gestellt werden. (1) Zu jedem Punkt der Tagesordnung (2) Außer der Reihe erhalten das Wort: erhält zunächst der Berichterstatter a) der Berichterstatter (4) Sonstige Anträge von besonderer oder der Antragsteller das Wort; hie- b) wer zur Geschäftsordnung spre- Dringlichkeit können bis drei Werk- ran schließt sich die Aussprache an. chen will tage vor der Kammerversammlung c) wer Erklärungen zu behaupteten beim Vorstand der Zahnärztekammer (2) Kein Teilnehmer darf das Wort er- Tatsachen abgeben möchte, eingereicht werden. Die Anträge sind greifen, wenn er es nicht von der Ver- d) der Vertreter der Aufsichtsbehörde. den Delegierten unverzüglich nach sammlungsleitung erhalten hat. Eingang bei der Zahnärztekammer (3) Zu persönlichen Bemerkungen zuzuleiten. Über die Zulassung dieser (3) Die Redner sprechen in der Rei- wird das Wort erst am Schluss einer Anträge und ggf. deren Einordnung henfolge, in der sie sich zu Wort ge- Beratung oder der Kammerversamm- in die Reihenfolge der Tagesordnung meldet haben und in die Rednerliste lung erteilt. Der Redner darf nur An- beschließt die Kammerversammlung eingetragen sind. Die Versammlungs- griffe, die in der Aussprache gegen ihn vor Eintritt in die Tagesordnung nach leitung kann von dieser Regel im Ein- geführt wurden, zurückweisen oder einer Aussprache; die Aussprache ist verständnis mit den vorgemerkten eigene Erklärungen berichtigen. auf die Stellungnahme eines Delegier- Rednern abweichen. ten für und eines Delegierten gegen §7 die Dringlichkeit begrenzt. (4) Auf Antrag kann die Rednerliste je- derzeit geschlossen werden. Die Redezeit für jeden Redner kann (5) Themen von besonderer Dring- durch Beschluss der Kammerver- lichkeit können auf der Sitzung der §5 sammlung auf Antrag begrenzt wer- Kammerversammlung vor Eintritt in (1) Anträge zur Geschäftsordnung sind den. Wird sie überschritten, kann die die Tagesordnung nach Abstimmung jederzeit zulässig. Sie können sich auf die Versammlungsleitung dem Redner 8 dens 7-8/2021
zahnärztekammer nach einmaliger Mahnung das Wort (2) Die Versammlungsleitung kann Wer enthält sich der Stimme? entziehen. In diesem Falle darf der Rednern, die in derselben Kammer- Redner über den gleichen Gegen- versammlung zum dritten Male die (5) Über mehrere, den selben Gegen- stand nicht wieder sprechen. Ordnung verletzen, das Wort entzie- stand betreffende Anträge ist in der hen. Reihenfolge abzustimmen, in wel- §8 cher sie gestellt wurden, es sei denn, § 13 dass ein weitergehender Antrag vor Meldet sich kein Redner zu Wort dem weniger weitergehenden oder oder ist die Rednerliste erschöpft, so Wegen besonders gröblicher Stö- ein sachlicher Abänderungsantrag vor erklärt die Versammlungsleitung die rung der Ordnung kann die Ver- dem Hauptantrag zur Abstimmung zu Beratung über den Punkt der Tages- sammlungsleitung ein Kammermit- stellen ist. Im Zweifelsfall entscheidet ordnung für geschlossen. glied oder einen Zuhörer von der die Kammerversammlung. Im Übrigen §9 Kammerversammlung ausschlie- gehen Anträge zur Geschäftsordnung ßen. Der Ausgeschlossene hat auf allen anderen Anträgen vor. Die Versammlungsleitung kann die Aufforderung der Versammlungslei- Kammerversammlung jederzeit unter- tung den Raum sofort zu verlassen. (6) Mit Beginn der Abstimmung kann brechen. Sie kann sie beenden oder Er kann jedoch, sofern er Kammer- das Wort, auch zur Geschäftsordnung, vertagen, wenn sie nicht mehr gemäß mitglied ist, die Kammerversamm- nicht mehr erteilt werden. der Satzung oder der Geschäftsord- lung zur endgültigen Entscheidung nung durchgeführt werden kann. über die Maßnahme der Versamm- (7) Jedes Kammerversammlungsmit- lungsleitung anrufen. Über seine glied kann sich der Stimme enthalten. § 10 Beschwerde ist sofort zu verhan- Stimmenthaltungen dürfen weder den deln. Ja- noch den Nein-Stimmen zugezählt Zwischenrufe sind gestattet. Die Ver- werden. sammlungsleitung muss sie verbie- § 14 ten, wenn sie in ein Zwiegespräch (8) Ungültig sind Stimmen, aus denen mit dem Redner ausarten oder diesen (1) Abgestimmt wird in der Regel der Wille des Abstimmenden nicht dauernd in seinem Vortrag stören. durch Handaufheben. Gegenprobe ist mit Sicherheit zu erkennen ist oder stets vorzunehmen. Stimmenthaltun- die in keinem Zusammenhang mit der § 11 gen sind festzustellen. Sache stehen, über die abgestimmt wird. Die Versammlungsleitung soll Red- (2) Auf Verlangen von einem an- ner, die vom Tagesordnungspunkt wesenden Kammerversammlungs- § 15 abschweifen, zur Sache verweisen. mitglied muss geheim abgestimmt Sie kann ihnen nach zweimaliger un- werden. Diese Geschäftsordnung gilt sinnge- beachteter Mahnung das Wort entzie- mäß unter Beachtung von Gesetz und hen. (3) Sofern kein Mitglied eine geheime Satzung auch für andere Organe und Abstimmung verlangt, ist auf Antrag Ausschüsse sowie für sonstige Sit- § 12 und mit Zustimmung von mehr als der zungen und Versammlungen. Hälfte aller Kammerversammlungs- (1) Die Versammlungsleitung kann mitglieder eine namentliche Abstim- § 16 Teilnehmer, die das Wort ergreifen, mung vorzunehmen. ohne dass es ihnen erteilt ist, oder Die Geschäftsordnung tritt am Tage die persönlich verletzenden Ausfüh- (4) Die Versammlungsleitung stellt ihrer Verkündung in Kraft. rungen oder Zwischenrufe machen zur Abstimmung stehende Anträ- oder sonst gegen parlamentarische ge, ausgenommen bei Wahlen, wie Gepflogenheiten gröblich verstoßen, folgt: Schwerin, 09.06.2021 rügen oder im Wiederholungsfalle zur Wer stimmt für den Antrag? Prof. Dr. Dietmar Oesterreich Ordnung rufen. Wer stimmt gegen den Antrag? – Präsident – Satzung zur Änderung der Wahlordnung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Dezember 2016 Aufgrund des § 23 Absatz 2 Nrn. 1 und Artikel 1 schlag wie das ausgeschiedene Mitglied 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 1 des von den übrig gebliebenen Bewerbern die Heilberufsgesetzes vom 22. Januar Die Wahlordnung der Zahnärztekammer meisten Stimmen erhalten hat.“ 1993 (GVOBl. M-V S. 62) zuletzt geän- Mecklenburg-Vorpommern vom 3. De- dert durch Gesetz vom 11. Juli 2016 zember 2016 wird wie folgt geändert: 2. § 20 wird wie folgt geändert: (GVOBl. M-V S. 559, 561) hat die Kam- merversammlung der Zahnärztekammer 1. § 16 Absatz 7 Satz 2 wird wie folgt a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: Mecklenburg-Vorpommern am 09. Juni gefasst: 2021 folgende Satzung zur Änderung „(2) Der Präsident der Zahnärztekammer der Wahlordnung vom 3. Dezember „An seiner Stelle gilt derjenige Bewerber eröffnet die Kammerversammlung. Das 2016 beschlossen: als gewählt, der auf demselben Wahlvor- an Jahren älteste Mitglied der Kammer- dens 7-8/2021 9
zahnärztekammer versammlung veranlasst die Bildung einer der Kammerversammlung zu wählen. Die se soll spätestens in der zweiten Sitzung ei- Wahlkommission, die aus dem Wahlleiter Wahl ist auf einer Kreisstellenversamm- ner neu gewählten Kammerversammlung gemäß § 5 Abs. 1 und zwei Beisitzern lung durchzuführen, zu der durch den erfolgen, sofern nichts anderes geregelt ist. besteht. Die Beisitzer werden von der bisherigen Vorsitzenden binnen drei Mo- Kammerversammlung per Akklamation nate nach Konstituierung der Kammerver- (2) Für die Durchführung der Wahl wird gewählt. Sodann übergibt der Präsident sammlung einzuladen ist. vom Vorstand ein Wahlausschuss, beste- die Leitung der Sitzung an den Wahlleiter.“ hend aus einem Wahlleiter und zwei Wahl- (2) Die Kreisstellenversammlung bestimmt helfern, bestellt. Der Wahlausschuss kann b) Absatz 4 Satz 2 wird gestrichen. aus der Mitte der anwesenden Mitglieder auch aus Mitarbeitern der Geschäftsstelle für die Wahl einen Wahlleiter, der die Wahl bestehen. c) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: durchführt. Der Wahlleiter kann Wahlhel- fer bestimmen. Wahlleiter und Wahlhel- (3) Die Ausschüsse werden in allgemeiner, „(5) Präsident und Vizepräsident werden in fer dürfen selbst nicht für das Amt des gleicher und freier Wahl gewählt. Die Wahl getrennten Wahlgängen gewählt. Für die Kreisstellenvorsitzenden oder eines Stell- erfolgt grundsätzlich geheim in einem Wahl ist die Mehrheit der abgegebenen vertreters kandidieren. Wahlgang je Ausschuss. Jeder Wahlbe- Stimmen erforderlich. Enthaltungen gelten rechtigte hat so viele Stimmen, wie Mit- als nicht abgegebene Stimmen. Stehen (3) Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle glieder in den Ausschuss zu wählen sind. mehr als zwei Bewerber zur Wahl und er- Mitglieder der Kreisstelle. Der Wahlleiter er- Je Kandidat kann nur eine Stimme abge- hält keiner die Stimmenmehrheit, scheidet stellt das Wählerverzeichnis anhand der ihm geben werden. in der erforderlichen Zahl von Wahlvorgän- von der Geschäftsstelle der Zahnärztekam- gen je Wahlgang der Bewerber mit der mer zur Verfügung gestellten Unterlagen. (4) In den Ausschuss gewählt sind die Kan- geringsten Stimmzahl aus. Zwischen den didaten, die die meisten Stimmen erhalten. zwei verbleibenden Bewerbern findet eine (4) Der Kreisstellenvorsitzende, sein Stell- Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Stichwahl statt. Gewählt ist dann der Kan- vertreter und die weiteren Mitglieder didat mit den meisten Stimmen. Erhalten werden in allgemeiner, gleicher und freier (5) Auf Antrag eines Kammerversamm- beide Kandidaten gleich viele Stimmen, Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt grundsätz- lungsmitgliedes kann die Kammerver- wird die Wahl einmal wiederholt. Sollte lich geheim in jeweils getrennten Wahl- sammlung mit einfacher Mehrheit der ab- es auch dann zu einer Stimmengleichheit gängen. Der Wahlleiter fertigt hierfür die gegebenen Stimmen von Absatz 3 Sätze 2 kommen, entscheidet das Los.“ Stimmzettel an. Jeder Wahlberechtigte bis 4 oder Absatz 4 abweichende Wahlver- hat eine Stimme pro Wahlgang. fahren beschließen. Stimmenthaltungen d) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: gelten als nicht abgegebene Stimmen. (5) Auf Antrag kann die Kreisstellenver- „(6) Eine Wiederwahl des Präsidenten ist sammlung mit einfacher Mehrheit der (6) Nach der Wahl erklären die Gewählten, möglich. Abweichend von Abs. 5 sind zur abgegebenen Stimmen beschließen, ein ob sie das Amt annehmen oder ablehnen. Wahl für eine dritte und weitere Amtszei- von Absatz 4 Sätze 2 bis 4 abweichendes Nimmt ein Gewählter die Wahl nicht an, ten des Präsidenten Zweidrittelmehrhei- Wahlverfahren durchzuführen. Stimment- gilt derjenige als gewählt, der die nächst- ten der Kammerversammlungsmitglieder haltungen gelten als nicht abgegebene meisten Stimmen erhalten hat. Ist ein notwendig, sofern es weitere Bewerber Stimmen. solcher Bewerber nicht vorhanden, erfolgt für das Amt gibt. Erreicht der bisherige Prä- eine Nachwahl. sident in zwei Wahlgängen diese Zweidrit- (6) Gewählt sind die Kandidaten, die die telmehrheit nicht, scheidet er als Bewer- meisten Stimmen auf sich vereinigen. Bei (7) Über die Wahlhandlung ist eine Nie- ber aus.“ Stimmengleichheit entscheidet das Los. derschrift anzufertigen und vom Wahlaus- schuss zu unterzeichnen. e) Absatz 7 wird wie folgt gefasst: (7) Nach der Wahl erklären die Gewählten, ob sie das Amt annehmen oder ablehnen. (8) Nach Durchführung der Wahlen sind „(7) Die weiteren Mitglieder des Kammer- Nimmt ein Gewählter die Wahl nicht an, die Namen der Gewählten und ihrer Stell- vorstandes werden in einem Wahlvorgang ist nur für dieses Amt nach vorstehenden vertreter im Mitteilungsblatt der Kammer gewählt. Gewählt sind die Kandidaten, die Grundsätzen eine sofortige, erneute Wahl oder ersatzweise in einem Rundschreiben die meisten Stimmen erhalten. Erhalten durchzuführen. zu veröffentlichen. nicht ausreichend Kandidaten die meisten Stimmen (Stimmgleichheit), wird die Wahl (8) Über die Wahlhandlung ist eine Nieder- (9) Scheidet ein Mitglied aus einem Aus- unter den noch nicht gewählten Kandida- schrift anzufertigen und vom Wahlleiter zu schuss aus, so ist in der nächsten Sitzung ten wiederholt, danach entscheidet das unterzeichnen. der Kammerversammlung eine Ersatzwahl Los.“ durchzuführen. (9) Nach Durchführung aller Wahlen sind die f) Absatz 8 wird wie folgt gefasst: Namen der Gewählten im Mitteilungsblatt 5. Teil der Zahnärztekammer zu veröffentlichen. Wahl der Delegierten zur Bundesver- „(8) Die Wahlkommission stellt das Wahl- sammlung der Bundeszahnärztekammer ergebnis fest und entscheidet über die (10) Scheidet der Vorsitzende oder dessen Gültigkeit der Stimmzettel.“ Stellvertreter während der Amtsperiode § 23 Durchführung der Wahl aus dem Kreisstellenvorstand aus, so ist Für die Durchführung der Wahlen der g) Absatz 9 wird wie folgt gefasst: innerhalb von drei Monaten eine Ersatz- Delegierten zur Bundesversammlung der wahl nach den Bestimmungen dieser Bundeszahnärztekammer gilt § 22 ent- „(9) Im Übrigen gelten die Bestimmungen Wahlordnung durchzuführen.“ sprechend. für die Wahl zur Kammerversammlung entsprechend.“ 5. § 21 werden folgende Überschriften 6. Der bisherige § 21 wird zu § 24 und mit und §§ 22 bis 23 angefügt: folgender Überschrift versehen: 3. § 20 wird folgende Überschrift angefügt: „4. Teil „6.Teil „3. Teil Wahl der Ausschüsse“ Schlussbestimmungen“ Wahl der Kreisstellenvorstände“ § 22 Durchführung der Wahl der Aus- Artikel 2 4. Nach § 20 wird folgender neuer § 21 schüsse angefügt: Inkrafttreten (1) Ausschüsse werden durch die Kammer- Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach „§ 21 Durchführung der Wahl der Kreisstel- versammlung aufgrund von Wahlvorschlä- ihrer Veröffentlichung in Kraft. lenvorstände gen gewählt. Vorschläge für die Besetzung von Ausschüssen können durch Mitglieder Schwerin, 09.06.2021 (1) Der Vorstand jeder Kreisstelle ist bin- der Kammerversammlung oder des Vor- Prof. Dr. Dietmar Oesterreich nen sechs Monaten nach Konstituierung standes erfolgen. Die Wahl der Ausschüs- - Präsident - 10 dens 7-8/2021
zahnärztekammer Wahl des Präsidiums nachgeholt Prof. Christoph Benz neuer Präsident der Bundeszahnärztekammer Hygieneauflagen statt. Die Dele- gierten wählten Prof. Dr. Chris- toph Benz zum neuen Präsiden- ten sowie Konstantin von Laffert zum neuen Vizepräsidenten und Dr. Romy Ermler zur neuen Vize- präsidentin. Damit ist erstmals eine Zahnärztin im Spitzengre- mium der BZÄK vertreten. „Wir bedanken uns für das Vertrauen der Delegierten und werden unsere neue Aufgabe als Geschäftsführender Vor- stand mit großem Eifer und hoher Motivation zukunftsge- richtet angehen. Unser Ziel ist es, die hervorragende tagtägli- che Arbeit der Kolleginnen und Der neu gewählte Geschäftsführende Vorstand: Präsident Prof. Dr. Christoph Benz Kollegen in den Praxen best- (Mitte) sowie Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler und Vizepräsident Konstantin von möglich zu unterstützen und zu Laffert Fotos: BZÄK/axentis.de (2) erleichtern – in der anhaltenden Corona-Pandemie und darüber hinaus. Dazu gehörten neben der Bewah- rung von freier Berufsausübung auch die Weiterentwicklung der GOZ, der Bürokratie- abbau und der Erhalt des bewährten dualen Krankenversicherungssystems. Wir möchten uns außerdem bei dem bis- herigen Präsidenten Dr. Peter Engel und dem bisherigen Vizepräsidenten Prof. Dr. Dietmar Oesterreich bedanken für ihre jah- relange Arbeit für die BZÄK, ihren enormen Einsatz und ihre wichtigen Weichenstellun- gen“, so der neue Geschäftsführende Vor- stand der BZÄK nach der Wahl. Die Delegierten verabschiedeten auf der Versammlung eine Resolution zur Zukunft des Gesundheitssystems und diskutierten über die Zukunftsaussichten des Berufs- standes sowie die Herausforderungen und Lehren im Berufsalltag durch die Corona- Mit Standing Ovations wurde Prof. Dr. Dietmar Oesterreich aus seinem Pandemie. Amt als Vizepräsident verabschiedet und für seine Arbeit gewürdigt Weitere Informationen zur Bundesver- A uf der außerordentlichen Bundesversamm- lung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) am 4./5. Juni 2021 in Berlin wurden die Wahlen des sammlung unter https://www.bzaek.de/presse/ infodienst-klartext/klartext/klartext-06-210.html so- wie zu den an die Politik gerichteten Beschlüsse un- Geschäftsführenden Vorstandes nachgeholt, die co- ter https://www.bzaek.de/service/veranstaltungen/ rona-bedingt im Herbst 2020 nicht stattfinden konn- deutscher-zahnaerztetag.html ten. Die Bundesversammlung fand unter strengen BZÄK 12 dens 7-8/2021
zahnärztekammer Zuschläge in der GOZ Eindeutige Regelungen sind zu beachten N ach dem Vorbild der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurden in die novellierte GOZ 2012 eben- falls Zuschlagspositionen für ambulantes Operieren, die Anwendung eines OP-Mikroskops (GOZ-Nr. 0110) und/ oder der Zuschlag für die Anwendung eines Lasers (GOZ- Nr 0120) berechnet werden. Laseranwendung und den Einsatz eines OP-Mikroskops Nach Auffassung der Bundeszahnärztekammer ist bei aufgenommen. Die Zuschläge dienen zum Ausgleich den Zuschlägen 0110, 0120, 0500 bis 0530 eine freie Ver- des erhöhten Aufwands bei ambulanter Durchführung einbarung gemäß § 2 Abs. 1 GOZ über die Gebührenhö- bestimmter GOZ-Leistungen. Im Gegensatz zu anderen he möglich (hier Faktoren oberhalb 1,0). Ob diesbezüglich Leistungen der GOZ handelt es sich bei den Zuschlagspo- Rechtssicherheit besteht, können wir nicht bewerten, sitionen nicht um selbständige Leistungen, sondern ihre gerichtliche Entscheidungen liegen hierzu noch nicht vor. Berechnung setzt die Erbringung bestimmter Grundleis- Zuschläge nach den Nummern 0110, 0120, 0500 bis tungen aus der GOZ voraus. 0530 sind neben den entsprechenden Zuschlägen 440 Die Zuschläge werden in zwei Arten eingeteilt. Im Ab- bis 445 aus der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) für schnitt A (Allgemeine zahnärztliche Leistungen) stehen dieselbe Sitzung grundsätzlich nicht berechnungsfähig. Zuschläge für die Verwendung eines OP-Mikroskops und Hier handelt es sich um einen gegenseitigen Ausschluss für die Laseranwendung zur Verfügung. Aus gegebenem von Zuschlägen aus den Gebührenordnungen GOZ und Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen – eine GOÄ, wenn in einer Sitzung Leistungen aus beiden Ge- Lupenbrille ist kein OP-Mikroskop! In der Leistungsbe- bührenordnungen erbracht und in Rechnung gestellt schreibung der Zuschläge 0110 (OP-Mikroskop) und 0120 wurden. In diesem Fall ist es dem Behandler freigestellt, (Laser) sind die zuschlagsauslösenden Grundleistungen ob er den Zuschlag aus der GOZ oder der GOÄ wählt. explizit genannt. Die Zuschläge für den Laser und das OP- Die zahnärztlich-chirurgische Leistung mit der höchsten Mikroskop sind je Behandlungstag nur einmal und nur mit Punktzahl ist hier maßgeblich. dem einfachen Gebührensatz (1,0) berechnungsfähig. Die OP-Zuschläge 0500 bis 0530 aus der GOZ sind nicht berechnungsfähig, wenn der Patient an demselben Weitere Zuschläge hat der Verordnungsgeber im Ab- Tag wegen derselben Erkrankung in stationäre Kranken- schnitt L (Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgi- hausbehandlung aufgenommen wird; das gilt nicht, wenn schen Leistungen) festgeschrieben. Diese Zuschläge sol- die stationäre Behandlung wegen unvorhersehbarer len der Abgeltung der Kosten für die Aufbereitung wieder Komplikationen während oder nach der nichtstationären verwendbarer Operationsmaterialien bzw. -geräte und/ Operation notwendig und entsprechend begründet wird. oder von Materialien, die mit der einmaligen Verwendung verbraucht sind, dienen. Auf den nachfolgenden Seiten ist zur schnelleren Über- Aufgrund häufiger Nachfragen, hier noch einmal unser sicht eine Checkliste über die zuschlagsfähigen Gebüh- Hinweis: Nicht jede chirurgische Leistung löst automa- rennummern der GOZ abgedruckt. tisch einen ambulanten OP-Zuschlag aus. Im Abschnitt Dipl.-Stom. Andreas Wegener L der GOZ ist exakt aufgeführt, welche chirurgischen Birgit Laborn, GOZ-Referat Leistungen zuschlagsfähig sind. Die ambulanten Zu- schläge 0500 bis 0530 sind also nur für die im Abschnitt anzeige L genannten Leistungen ansatzfähig. Die individuelle Zu- schlagsposition ist abhängig von der jeweiligen Punktzahl der durchgeführten chirurgischen Leistung. Ein Operati- onszuschlag ist nur einmal je Behandlungstag und nur mit dem einfachen Gebührensatz (1,0) berechenbar. Bei Er- bringung mehrerer operativer Leistungen in einer Sitzung ist ein Aufsummieren mehrerer Zuschläge nicht möglich. Grundlage für den Ansatz des ambulanten Zuschlags ist in dem Fall diejenige Operationsleistung, die mit der höchsten Punktzahl bewertet ist. In der Rechnungsle- gung ist zu beachten, dass der Zuschlag unmittelbar unter der chirurgischen Leistungsziffer, auf die er sich bezieht, aufzuführen ist. Neben dem OP-Zuschlag nach der GOZ-Nr. 0500 bis 0530 kann in derselben Sitzung der Zuschlag für die dens 7-8/2021 13
kassenzahnärztliche vereinigung Bedarfsplan für die allgemeinzahnärztliche Versorgung Bekanntmachung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KZV M-V) im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Stand: 17. März 2021 Planbereich Einwohner per Zahnärzte Zahnärzte Versorgungsgrad 30.06.2020 IST SOLL in Prozent Greifswald-Stadt 58.991 44 35,1 125,4 Neubrandenburg-Stadt 63.400 52,25 37,7 138,6 Rostock-Stadt 208.803 188,5 163,1 115,6 Schwerin-Stadt 95.472 80,25 56,8 141,3 Stralsund-Stadt 59.229 40,5 35,3 114,7 Wismar-Stadt 42.906 41,5 25,5 162,7 Bad Doberan 121.768 63 72,5 86,9 Demmin 71.551 42 42,6 98,6 Güstrow 94.686 54,75 56,4 97,1 Ludwigslust 122.129 62,5 72,7 86,0 Mecklenburg-Strelitz 73.296 42,75 43,6 98,1 Müritz 62.531 34 37,2 91,4 Nordvorpommern 101.802 53 60,6 87,5 Nordwestmecklenburg 115.034 50,75 68,5 74,1 Ostvorpommern 99.028 57,5 58,9 97,6 Parchim 89.894 54,5 53,5 101,9 Rügen 64.130 33,25 38,2 87,0 Uecker-Randow 64.717 36,5 38,5 94,8 Bedarfsplan für die kieferorthopädische Versorgung Bekanntmachung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KZV M-V) im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Stand: 17. März 2021 Planbereich Einwohner per Zahnärzte Zahnärzte Versorgungsgrad 31.12.2019 IST SOLL in Prozent Rostock-Stadt 29.556 13,5 7,4 182,4 Mecklenburgische Seenplatte 39.050 7 9,8 71,4 (Müritz, Neubrandenburg, Meckl.-Strelitz, Teil Demmin) Landkreis Rostock 35.594 6,5 8,9 73,0 (Bad Doberan, Güstrow) Vorpommern-Rügen 32.799 12 8,2 146,3 (Nordvorpommern, Stralsund, Rügen) Schwerin / Nordwestmecklenburg 40.139 13,5 10 135,0 (Schwerin, Wismar, Nordwestmecklenburg) Vorpommern-Greifswald 34.921 7 8,7 80,5 (Ostvorpommern, Greifswald, Uecker-Randow, Teil Demmin) Ludwigslust-Parchim 33.021 6,25 8,3 75,3 (Ludwigslust, Parchim) 16 dens 7-8/2021
kassenzahnärztliche vereinigung Auszug aus den Bedarfsplanungs-Richtlinien Zahnärzte vom 7. September 2016 1. Unterversorgung: Eine Unterversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung der Versicherten liegt vor, wenn in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirks Vertragszahnarztsitze, die im Bedarfsplan für eine bedarfsgerechte Versor- gung vorgesehen sind, nicht nur vorübergehend nicht besetzt werden können und dadurch eine unzumutbare Erschwernis in der Inanspruchnahme vertragszahnärztlicher Leistungen eintritt, die auch durch Ermächtigung anderer Zahnärzte und zahnärztlich geleiteter Einrichtungen nicht behoben werden kann. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist zu vermuten, wenn der Bedarf den Stand der zahnärztlichen Versorgung um mehr als 100 Prozent überschreitet. 2. Verhältniszahlen für den allgemein bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der zahnärztlichen Versorgung: 2.1 Für Regionen mit Verdichtungsansätzen (Kernstädte) 1:1280 Die Verhältniszahl 1280 findet demzufolge nur für den Planbereich Rostock-Stadt Anwendung. 2.2 Für ländlich geprägte Regionen (verdichtete Kreise) 1:1680 Für alle Planbereiche (außer Rostock-Stadt) trifft die Verhältniszahl 1680 zu. 3. Verhältniszahl für den allgemein bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der kieferorthopädischen Versorgung: Es wurde für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der kieferorthopädischen Versorgung eine Verhältniszahl von 1:4000 festgelegt, wobei die Bezugsgröße die Bevölkerungsgruppe der 0- bis 18-Jährigen ist. anzeige
Mecklenburg-vorpommern Im Gespräch mit Ministerin Drese Tägliches Zähneputzen in Kitas muss verbindlich werden A m 27. Mai 2021 hatte der 1. Stellvertretende Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege (LAJ) M-V, Dr. Ma- nemaßnahmen durchführen, begünstigt einen nega- tiven Trend. Durch die Coronapandemie droht sich dieser Zustand leider zu verstetigen, denn unter Be- thias Kühn aus Bad Doberan, Gelegenheit, sich mit rufung auf damit verbundene Hygienemaßnahmen der Ministerin für Soziales, Integration und Gleich- ist ein weiterer dauerhafter Ausstieg vom täglichen stellung unseres Landes, Stefanie Drese, zu einem Zähneputzen zu befürchten. offenen und ergebnisorientierten Gespräch zu tref- Dabei hat das täglich ritualisierte Zähneputzen in fen, um sich vor dem Hintergrund steigender Kin- den Einrichtungen einen hohen Stellenwert für die derzahlen in unserem Bundesland (2012-2019 plus Stärkung der kindlichen Autonomie, sozialen Inte 41 Prozent) über unterschiedliche Entwicklungsvo- gration und Basiskompetenz unserer Kleinsten und raussetzungen und Chancengleichheiten unserer dient allem voran durch die Nutzung von fluoridierter Kleinsten, insbesondere im Kontext zur Zahn- und Milchzahncreme einer evidenzgesicherten Kariesre- Mundgesundheit auszutauschen und sich vor allem duktion. Die Ministerin nahm diese Informationen für ein vom Gesetzgeber präzisiertes, verbindliches interessiert auf und berichtete von ihren persönli- tägliches Zähneputzen in Kindertagesstätten (Kita) chen Erfahrungen. auszusprechen. So würden einige Träger der Kitas zur Umsetzung Kollege Dr. Mathias Kühn verdeutlichte anhand des Zieles täglich mit den Kindern Zähne zu putzen, statistischer Zahlen der Deutschen Arbeitsgemein- monetäre Forderungen als Ausgleich für diese Tä- schaft für Jugendzahnpflege (DAJ), dass Karies bei tigkeit einfordern. Diese Haushaltsmittel müsse sie Kindern als Erkrankung mit einer starken sozialen dann im Zusammenwirken mit dem Ministerium für Assoziation zu werten sei und verwies dabei unter Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit explizit verhan- anderem auf Zusammenhänge, die zwischen Kari- deln. esrisiko und Prävalenz vor dem sozio-ökonomischen Dr. Kühn verwies zudem auf die Problematik, dass Hintergrund der Kindeseltern und auch Migration zu zu wenig Waschbecken in vielen Kitas vorhanden betrachten seien. seien, die dann oft auch noch räumlich ungünstig Unverkennbar ist eine Polarisation der Karies im angebracht sind, um eine einfache und alltagstaug- Milchgebiss festzustellen. Ungefähr 25 bis 30 Pro- liche Beaufsichtigung der Kinder zu gewährleisten. zent der Kinder vereinen 60 bis 80 Prozent der Kari- Abhilfe könnte eine veränderte Bauordnung, ähn- eslast in sich. Das bedeutet zum Beispiel, dass in der lich der in Brandenburg, schaffen (Kitas gelten dort Gruppe der betroffenen dreijährigen Kinder mit Kari- als Sonderbauten). Aus dieser Ordnung ergibt sich es, fehlenden Zähnen durch Karies oder Füllungen, die Möglichkeit, große zentrale Becken mittig im im Mittel 3,5 Zähne einem solchen Befund anheim- Raum mit guter Zugriffsmöglichkeit, quasi von al- fallen. Die Milchzahnkaries tritt als so genannte Early len Seiten, durch Fachpersonal bei der Aufsicht der Childhood Caries (ECC) äußerst frühzeitig auf, was putzenden Kinder, zu installieren. Diesen Gedanken eine erhebliche Herausforderung bei der Behandlung nahm Ministerin Drese sofort auf und deutete an, dieser Patientengruppe darstellt und nicht selten eine sich vorstellen zu können, eine Förderung derartiger Sanierung in Intubationsnarkose unabdingbar macht. baulicher Voraussetzungen an das verbindliche Put- Die Kariesentwicklung im Milchgebiss ist vielfach zen zu koppeln. drastischer als im bleibenden Gebiss. Abschließend informierte Dr. Kühn die Ministerin So haben in M-V 14,5 Prozent der Dreijährigen of- über die geplante Fortbildungsveranstaltung der LAJ fene kariöse Läsionen, wegen Karies fehlende- oder M-V, dieses Jahr in Greifswald, die online stattfin- gefüllte Milchzähne (bundesweit 13,7 Prozent), von den wird. Da Ministerin Drese Schirmherrin einer den kariösen Milchzähnen sind in M-V fast 80 Pro- Veranstaltung für Kita-Erzieherinnen ist, konnte im zent (bundesweit ca. 50 Prozent) nicht saniert. Gespräch eine mögliche Vernetzung angeregt wer- In der Zusammenschau und unter Einbeziehung ka- den. riöser Initialläsionen haben nur 80 Prozent der dreijäh- Unter der Voraussetzung weiterer erfolgreicher rigen Kinder in M-V naturgesunde Milchgebisse. Abstimmungen wäre eine gemeinsame Fortbildung Die unglückliche Tatsache, dass trotz mehrfach mit einer großen Zahl an Teilnehmern und somit erfolgter Anhörungen im Landtag (2015, 2018) zum Multiplikatoren möglich. Es würde sich eine gewinn- Thema „Verbindliches tägliches Zähneputzen“, zirka bringende Plattform für die Themen der LAJ M-V ge- neun Prozent der Kitas in M-V gar keine Mundhygie- stalten lassen. KZV M-V 18 dens 7-8/2021
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