Dens Juli/August 2021 - Kammerversammlung Delegierte tagten im Kurhaus Warnemünde

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Dens Juli/August 2021 - Kammerversammlung Delegierte tagten im Kurhaus Warnemünde
dens
Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der
                                                  Juli/August 2021

Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

  Kammerversammlung
  Delegierte tagten im Kurhaus Warnemünde

  Vertreterversammlung in Schwerin
  Präsenzveranstaltung mit ausgefeiltem Hygienekonzept

  Zahnärztetag am 3. und 4. September
  Fortbildungstagung für die zahnmedizinische Assistenz
Dens Juli/August 2021 - Kammerversammlung Delegierte tagten im Kurhaus Warnemünde
zahnärztetag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
  zum Zeitpunkt der Planung unseres Zahnärz-        gen Behandlungsbedarfe im Bereich der Parodon-
tetags war noch nicht damit zu rechnen, dass die    tologie. Zusätzlich wissen wir, dass die engen und
verabschiedeten Richtlinien des G-BA so unmit-      teilweise bidirektionalen Beziehungen der Paro-
telbar die Möglichkeit eröffnen, aktuelle wissen-   dontitis zu bedeutsamen Allgemeinerkrankungen
schaftliche Erkenntnisse im Versorgungsalltag       wie dem Diabetes, rheumatoiden Erkrankungen
anzuwenden. Gleichzeitig galt es, Fortbildung       oder Herzkreislauferkrankungen der Zahnmedi-
unter Pandemiebedingungen mit allen Einschrän-      zin als integralem Bestandteil des medizinischen
kungen zu planen. Seit langem war bekannt, dass     Fächerkanons im Interesse der Gesundheit un-
die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen        serer Patienten eine bedeutende Rolle zuweisen.
nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen einer    Dies alles sind gewichtige Gründe, an unserem
effektiven Behandlung von Parodontalerkrankun-      Zahnärztetag teilzunehmen, auch wenn wir den
gen entsprachen. Noch im Jahr 2004 wurden so-       Zahnärztetag unter den derzeitigen Bedingungen
gar parodontologische Leistungen innerhalb der      nur online durchführen können. Wir bitten sehr
gesetzlichen Krankenversicherung abgewertet.        um Ihr Verständnis und wünschen trotzdem viele
Epidemiologische Ergebnisse weisen zwar darauf      wichtige Erkenntnisse.
hin, dass eine Absenkung des Erkrankungsrisikos
möglich ist, aber der demografische Wandel zeigt                                      Viel Spaß dabei,
die besonderen Herausforderungen und zukünfti-                      Ihr Prof. Dr. Dietmar Oesterreich

                                                                                       die Fortb
                                                                                          zah ildu
                                                                                         am nme ngsta
                                                                                            4. S dizin gun
                                                                                                ep isch g fü
                                                                                                  tem e        r
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                                                                                                        r 20 ten
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Dens Juli/August 2021 - Kammerversammlung Delegierte tagten im Kurhaus Warnemünde
Editorial

                         Liebe Kolleginnen,
                           liebe Kollegen
I  n Zeiten vieler Neuerungen,
   notwendiger       Reaktionen
auf Veränderungen und be-
                                                                        Die zurückliegenden Mona-
                                                                      te mit den Wirren der Pande-
                                                                      mie haben jedoch zeigen kön-
vorstehenden Weichenstel-                                             nen, dass die eben genannten
lungen für die Zukunft gehen                                          freiheitlichen Werte schnell
– leider all zu oft – bedeuten-                                       mal in den Hintergrund gera-
de Ereignisse unter. Deshalb                                          ten können. Ich meine, wir
ist es mir ein Bedürfnis, Sie                                         sollten das auf keinen Fall
darauf aufmerksam zu ma-                                              zulassen und aktiv wie passiv
chen, dass unsere KZV-MV                                              für den Erhalt und die Weiter-
als K.d.ö.R. am 26. Juni 2021                                         entwicklung unserer bewähr-
ihren 30. Geburtstag feierte.                                         ten Strukturen einstehen!

   Viele von Ihnen werden sich                                          Mit der genauen Überle-
noch gut an die Geburtsstun-                                          gung, wo jeder seine Kreuze
de und die Jahre in den Kin-                                          bei den anstehenden Bun-
derschuhen unserer zahnärzt-                                          destags- und Landtagswah-
lichen Körperschaft erinnern,                                         len macht, kann dafür schon
die von rasanten Änderungen                                           ein entscheidender Beitrag
im zahnärztlichen Alltag ge-                                          geleistet werden. Achten wir
prägt waren. Nicht nur mit                                            genauestens darauf, wer sich
der Hilfe Aufbau Ost, sondern                                         für den Erhalt und die Moder-
auch durch tatkräftige und                                            nisierung des dualen Kran-
engagierte Kolleg*innen des Landes konnte die      kenversicherungssystems gegen eine (staatliche
KZV-MV unter zunehmend freiberuflichem Den-        Einheits-) Bürgerversicherung einsetzt, durch
ken mit Leben und Ideen ausgefüllt werden. Als     welche Parteien möglicherweise unsere be-
Körperschaft öffentlichen Rechts unterliegt die    rufsständischen Versorgungswerke gefährdet
KZV zwar einem staatlich vorgegebenen Regel-       sind, wer setzt sich ehrlich für eine Entbürokra-
werk, ist jedoch in jedem Fall ein verlässlicher   tisierung im Gesundheitswesen ein, wer ist ein
Partner an der Seite der Zahnärzt*innen, wird      Befürworter der Freien Berufe? Ihnen fallen be-
die Marschrichtung doch wegweisend mit dem         stimmt noch mehr Fragen ein.
Selbstverwaltungsorgan Vertreterversammlung
abgestimmt. In Kombination mit unseren enga-         Wenn wir uns darüber im Klaren sind, dass
gierten und motivierten Mitarbeiter*innen in der   Politik und Krankenkassen nicht in allen Situa-
Verwaltung steht der Zahnärzteschaft unseres       tionen unsere Partner waren und sein werden,
Bundeslandes ein außerordentlich kosteneffizi-     wird hoffentlich Einigkeit darin bestehen, dass
enter Apparat zur Wahrung ihrer Interessen zur     wir weiterhin auf eine starke Selbstverwaltung
Seite. Oder wer kennt zum Beispiel ein Facto-      angewiesen sind und Zusammenhalt im Berufs-
ring-Unternehmen, das bei ähnlichen Leistun-       stand brauchen. Und gerade beim Erhalt unserer
gen nur 1,53 Prozent Kosten in Rechnung stellt     Körperschaften sind wir alle gemeinsam gefragt,
(durchschnittlicher Verwaltungskostenbeitrag im    diese weiterhin mit Leben, Innovation und konst-
Verhältnis zum Umsatz)?                            ruktiven Gedanken zu bereichern. Am besten na-
                                                   türlich mit aktivem Tatendrang und Engagement
   Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen,    in den Gremien. Aber wenigstens doch mit der
meinen herzlichen Dank an alle Ehrenamtlichen      passiven Rückenstärkung der Kolleg*innen, die
und Hauptamtlichen auszusprechen, die mit uns      sich zur Wahl in unsere berufspolitischen Parla-
gemeinsam ihre Kraft und Zeit für die freiberuf-   mente in KZV und Zahnärztekammer stellen, in
liche Selbstverwaltung, freie Berufsausübung,      dem sich möglichst alle an den Wahlen beteili-
Mitgestalten und Selbstbestimmung zur Verfü-       gen und fleißig kreuzen.
gung stellen.                                                              Herzlichst Ihr Jens Palluch

                                                                                     dens 7-8/2021   1
Dens Juli/August 2021 - Kammerversammlung Delegierte tagten im Kurhaus Warnemünde
inhaltsverzeichnis

        Aus dem Inhalt

        M-V / Deutschland                                                                     Kassenzahnärztliche Vereinigung

        Zahnärztetag am 3. und 4. September...........................U2                     Zulassungsausschuss informiert................................... 4
        Schweriner Fortbildungsabend am 22. September.... 11                                 Bedarfsplan.....................................................................16-17
        LAJ im Gespräch mit Ministerin...................................18                  Vetreterversammlung.................................................24--30
        Mitgliederversammlung der ZMKMV.........................34                           Neue Parodontologie-Richtlinien.............................33-34
        Kleinanzeigenseite............................................................U3     Service der KZV.....................................................38-39
        Neubrandenburger Fortbildungsabend......................U4

        Zahnärztekammer

        Von der Kammerversammlung berichtet................. 5-7                             Hochschulen / Wissenschaft / Praxis / Recht
        Geschäftsordnung............................................................8-9
        Satzung zur Änderung der Wahlordnung...............9-10                              Aktuelle Aufbewahrungsfristen....................................37
        Neuer BZÄK-Präsident gewählt....................................12
        Zuschläge in der GOZ..................................................13-15
        Kammerfortbildungen................................................19-21
        Kariesprävention für Säuglinge und Kinder...............22                           Impressum ........................................................................... 3
        Curriculum Implantologie...........................................35-36             Herstellerinformationen.................................................... 2

dens                     Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
                         Mecklenburg-Vorpommern mit amtlichen Mitteilungen
                                                                                                                                                                          30. Jahrgang
                                                                                                                                                                          16. Juli 2021

Herausgeber:                                                                                Internet: www.dens-mv.de
Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin                                                       Gestaltung und Satz: Kassenzahnärztliche Vereinigung
Telefon 03 85-48 93 06 80, Telefax 03 85-48 93 06 99
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www.facebook.com/zaek.mv, www.twitter.com/zaekmv                                            träge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Pro-
                                                                                            duktinformationen werden ohne Gewähr veröffentlicht. Nachdruck und
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Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin                                                       der Redaktion. Die Redaktion behält sich bei allen Beiträgen das Recht
Telefon 03 85-5 49 21 73, Telefax 03 85-5 49 24 98                                          auf Kürzungen vor.
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@kzvmv.de, Internet: www.kzvmv.de
                                                                                            Redaktionsschluss: 15. des Vormonats
Redaktion: Dipl.-Stom. Gerald Flemming, ZÄK, (verant.),                                     Erscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint monatlich.
Dr. Gunnar Letzner, KZV, (verant.), Dr. Grit Czapla (ZÄK)
                                                                                            Bezugsbedingungen: Der Bezug ist für Mitglieder der zahnärztlichen
Anzeigenverwaltung, Druck und Versand:                                                      Körperschaften Mecklenburg-Vorpommern kostenlos. Nichtmitglieder
Satztechnik Meißen GmbH, Yvonne Joestel                                                     erhalten ein Jahresabonnement für 36 Euro, Einzelheft 4 Euro zuzüglich
Am Sand 1c, 01665 Diera-Zehren OT Nieschütz                                                 Versandkosten.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser geschlechtlicher Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle möglichen Geschlechter.

                                                                                                                                                           dens 7-8/2021 3
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mecklenburg-vorpommern

850 Jahre Schweriner Dom
Die Geschichte zum Titelfoto

A     uch er hat einmal ganz klein angefangen – den ursprünglich romani-
      schen Dom hatte damals Heinrich der Löwe gestiftet. Seinen „abso-
luten Höhepunkt“ erreichte das imposante Meisterwerk der Backsteingo-
tik von 1889 bis 1892 mit dem 117,5 Meter hohen Turm.
   Mit einem vielfältigen Programm wird in diesem Jahr das Jubiläum
„850 Jahre Dom zu Schwerin“ gefeiert. Der Förderkreis Schweriner Dom
e. V. lädt zu einer virtuellen Ausstellung, in der die Entwicklung des Do-
mes live zu erleben ist. Monatelange Recherchen in Archiven waren nö-
tig, um alle wichtigen Daten zu sammeln. Per Computer-Programm hat
Förderkreis-Vorstandsmitglied Holger Haker dann die dreidimensionalen
Zeichnungen der verschiedenen Bauphasen erstellt. Der Schweriner
Künstler Christian Riekoff ist für die künstlerische Darstellung der Zeich-
nungen verantwortlich.
   Finanziert wurde das Projekt aus Spendengeldern sowie Mitgliedsbeiträ-
gen des Fördervereins. Zusätzlich wurden auch Mittel durch die Stiftung
„Kirchliches Bauen in Mecklenburg“, dem Strategiefonds des Landes so-
wie Projektmittel der Kulturförderung des Bildungsministeriums bereitge-
stellt. Entstanden ist ein großartiges virtuelles Erlebnis, das innerhalb der Domöffnungszeiten erlebbar ist.
Noch bis Oktober wird die Ausstellung zu den Öffnungszeiten des Doms frei zugänglich sein. Montags bis
sonnabends ist er von 11 bis 15 Uhr, sonntags von 12 bis 15 Uhr für Besucher geöffnet.        Redaktion dens

Zulassungsausschuss informiert
Änderung der Frist zur Einreichung von Anträgen

D     ie Vorbereitungen der vergangenen Sitzun-
      gen des Zulassungsausschusses seitens der
Geschäftsstelle haben gezeigt, dass eine ord-
                                                        Antragsunterlagen, so dass die Sitzungsunterla-
                                                        gen für die Mitglieder des Zulassungsausschus-
                                                        ses – trotz verlängerter Arbeitszeit der Geschäfts-
nungsgemäße Bearbeitung der Anträge nur mit             stelle – diesen oft erst eine Woche vor der Sitzung
Ableistung von Überstunden zu schaffen war. Vie-        vorlagen.
le Anträge gingen erst am Tag der Einreichungs-           Um auch zukünftig eine ordnungsgemäße Bear-
frist ein; oft auch erst nur vorab per E-Mail oder      beitung der Anträge seitens der Geschäftsstelle
Telefax und die Originale folgten manchmal erst         des Zulassungsausschusses zu gewährleisten,
nach einer Woche oder später per Post, so dass          hat der Zulassungsausschuss in seiner letzten Sit-
eine Vollständigkeit der Unterlagen auch erst dann      zung am 2. Juni beschlossen, die Frist zur Einrei-
endgültig geprüft werden konnte. Häufig fehlen          chung von Anträgen zur Beschlussfassung durch
noch viele Unterlagen und/oder diverse telefoni-        den Zulassungsausschuss von bisher drei Wochen
sche Rückfragen und Erinnerungen waren erfor-           auf nunmehr vier Wochen vor der jeweiligen Sit-
derlich.                                                zung zu ändern. Ferner wurde beschlossen, dass
   Da die Einladungen zu den Sitzungen des Zulas-       fehlende Antragsunterlagen bis spätestens drei
sungsausschusses innerhalb einer Frist von zwei         Wochen vor der jeweiligen Sitzung nachzureichen
Wochen zugestellt werden müssen, verbleibt der          sind, ansonsten werden unvollständige Anträge
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses nur           bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
eine sehr kurze und geballte Bearbeitungszeit der                                                       KZV

4 dens 7-8/2021
zahnärztekammer

Von der Kammerversammlung berichtet
Delegierte tagten im Kurhaus Warnemünde

U   nter strengen Hygieneauflagen fand am 9. Juni
    nach eineinhalbjähriger pandemiebedingter
Pause die Kammerversammlung der Zahnärztekam-
                                                          Mit einem Blumenstrauß verabschiedete er Dr.
                                                       Dr. Stephan Bierwolf, Dr. Jürgen Liebich, Dr. Ange-
                                                       la Löw, Priv.-Doz. Dr. Dieter Pahncke, Dipl.- Stom. Mi-
mer M-V statt. Auf Grund der Teilnehmerzahl und        chael Penne, Dr. Hendrik Schneider, Dr. Rolf Schulz,
der gemäß Corona-Landesverordnung einzuhalten-         Dipl.-Stom. Thomas Stark und Dr. Burkhard von
den Abstände wurde das Kurhaus Warnemünde als          Schwanewede und dankte für ihr Engagement in
Tagungsort gewählt.                                    der Selbstverwaltung, da diese Kammerdelegierten
                                                       sich nicht mehr für die 9. Amtsperiode der Kammer-
   Auf der Tagesordnung standen neben dem Be-          versammlung zur Wahl stellen.
richt des Präsidenten die Änderung der Wahl- und
Geschäftsordnung, Themen des Versorgungswerks,           Zum Ende der Diskussion des Berichtes des Präsi-
der Bericht der AG Aufklärung sowie eine Reihe von     denten dankte Prof. Dr. Dr. Georg Meyer dem Präsi-
Themen, die Dr. Jürgen Liebich eingebracht hatte.      denten mit einem kurzen, gewohnt unterhaltsamen,
                                                       dennoch bewegenden Statement für seinen uner-
   Zunächst gab der Präsident Prof. Dr. Dietmar        müdlichen, mehr als drei Jahrzehnte währenden
Oesterreich in seinem Bericht an die Kammerver-        Einsatz für die Zahnärzteschaft in M-V und über-
                                   sammlung einen      reichte ihm anlässlich seines kurz zuvor begangenen
                                   Überblick über      65. Geburtstages ein kleines persönliches Präsent.
                                   die     innerhalb
                                   des Jahres 2021                                               Im      An-
                                   durch den Vor-                                             schluss skiz-
                                   stand und die                                              zierte Dr. Pe-
                                   Geschäftsstel-                                             ter Bührens
                                   le bearbeiteten                                            in seinen Be-
                                   Aufgabenberei-                                             richten unter
                                   che und The-                                               TOP 3 und 4
                                   menkomplexe.                                               die Arbeit des
                                   Den       Bericht                                          Satzungs-
                                   über die Arbeit                                            ausschusses
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich wäh- im Jahr 2020                                               und     stellte
rend seines Berichtes              hatte der Präsi-                                           die wesent-
                   Fotos: ZÄK M-V dent, wie auf der    Dr. Peter Bührens skizzierte in seinem lichen    Vor-
                                   Online-Informa­     Vortrag die Arbeit des Satzungsaus- schläge zur
tionsveranstaltung im November 2020 angekündigt,       schusses zur Änderung der Wahl- und Ä n d e r u n g
den Kammerdelegierten zuvor bereits schriftlich zu-    Geschäftsordnung                       der Wahlord-
kommen lassen.                                                                                nung sowie
   In seinem Bericht ging er unter anderem auf die     der Geschäftsordnung vor. Er verwies darauf, dass
zurückliegende Online-Sitzung des Vorstandes mit       beide Änderungsvorschläge im Vorfeld mit dem
den Kreisstellenvorsitzenden, die im Zusammen-         Vorstand abgestimmt worden seien, sodass die ent-
hang mit der Berufsausübung unter den Bedingun-        sprechenden Anträge gemeinsam von Satzungsaus-
gen der Corona-Pandemie bearbeiteten Probleme,         schuss und Vorstand eingebracht werden konnten.
die Aktivitäten der AG „Förderung des beruflichen
Nachwuchses“ und die Situation hinsichtlich der          Nach erfolgter Diskussion mit den Kammerde-
Ausbildung zur/zum ZFA ein. Auch die Beschlüsse        legierten wurde der Antrag zur Satzung zur Ände-
der Bundesversammlung der BZÄK sowie die Wah-          rung der Wahlordnung von den Kammerdelegierten
len des neuen Geschäftsführenden Vorstandes ließ       abgestimmt und per Akklamation einstimmig be-
er in seinen Bericht einfließen.                       schlossen.
   Zum Abschluss dankte er allen aktiven Mitstrei-       Die Inhalte und den Umfang der Änderungen kön-
tern der vergangenen 30 Jahre für ihr Engagement       nen Sie der Satzung zur Änderung der Wahlordnung
und das gemeinsam im Sinne der Zahnärzteschaft         entnehmen, die im Anschluss an diesen Bericht ver-
Erreichte.                                             öffentlicht ist.

                                                                                             dens 7-8/2021   5
zahnärztekammer

Die Anträge zum Beschluss der Satzung zur Änderung der Wahlordnung und zum Beschluss der Geschäftsordnung wur-
den einstimmig angenommen

  Aus der Diskussion zur Änderung der Geschäfts-             Die neue Geschäftsordnung ist ebenfalls im An-
ordnung ging ein Antrag des Kammerdelegierten              schluss an diesen Bericht in Gänze veröffentlicht.
Christian Bartelt zur Ergänzung des § 2 Absatz 7
hervor. Intention des Antrages war es, dass An-              Den nachfolgenden Teil der Sitzung gestaltete
tragsteller sich im Vorfeld mit den möglichen fi-          der Versorgungsausschuss. Zunächst verlas Versor-
nanziellen Auswirkungen von Beschlüssen auf den            gungsausschussvorsitzender Dr. Cornel Böhringer
Kammerhaushalt auseinandersetzen sollten. Nach             seinen Bericht. Er verwies darauf, dass auch die
ausführlicher Diskussion einigten sich die Dele-           Arbeit des Versorgungsausschusses stark durch die
gierten auf einen Kompromissvorschlag, der dies            Corona-Pandemie beeinflusst worden sei. Er kon-
nicht verpflichtend, sondern optional vorsieht. Die        statierte, dass trotz der Pandemie die wirtschaftli-
entsprechend ergänzte Geschäftsordnung kam zur             chen Daten des Versorgungswerkes stabil geblie-
Abstimmung und wurde ebenfalls per Akklamation             ben seien.
einstimmig beschlossen.                                      Dr. Böhringer wies darauf hin, dass im Ergebnis
                                                           des Umlaufbeschlussverfahrens ab Juni die Firma
                                                           BANSBACH die Wirtschaftsprüfung für das Versor-
                                                           gungswerk M-V übernehmen werde und wies auf
                                                           die Änderung des Versorgungsstatus hin, die eine
                                                           formelle Anpassung der Anlage 3 beinhalte.
                                                             Im zweiten Teil seines Vortrages gab der Aus-
                                                           schussvorsitzende einen Überblick über die aktu-
                                                           elle Situation und die perspektivischen Planungen,
                                                           die die Zusammenarbeit mit dem Versorgungswerk
                                                           Hamburg betreffen. Er stellte mögliche Varianten
                                                           für die künftige Ausrichtung vor, die sich hinsichtlich
                                                           wirtschaftlicher Erwägungen laut Einschätzung der
                                                           Wirtschaftsprüfer von Baker Tilly nur unwesentlich
                                                           unterscheiden würden, sodass man andere Ent-
                                                           scheidungskriterien hinzuziehen müsse.
                                                             In der ausführlichen, sehr konstruktiv geführten
                                                           Diskussion verständigten sich die Kammerdelegier-
                                                           ten darauf, sachlich in die Zukunft zu schauen und
                                                           unter Einbeziehung vorhandener, objektiv agieren-
                                                           der Kompetenzen die beste Lösung für die Kollegen-
                                                           schaft in M-V herauszuarbeiten. Konkret wolle man
                                                           im ersten Schritt die Kostenanalyse durch die Firma
                                                           BANSBACH nachbewerten lassen.

Dr. Cornel Böhringer, Vorsitzender des Versorgungsaus-      Zum TOP 6, dem Bericht der Arbeitsgruppe (AG)
schusses, stellte mögliche Varianten der Ausrichtung des   Aufarbeitung, erklärte das ehemalige Mitglied der
Versorgungswerkes M-V vor                                  AG, Christian Bartelt, dass er im Jahr 2020 gemein-

6 dens 7-8/2021
zahnärztekammer

sam mit zwei weiteren Mitgliedern den Rücktritt aus      In einer hitzigen, teilweise persönlich emotional
der AG erklärt habe und stellte noch einmal die Be-    geführten Diskussion wurden von den Kammerde-
weggründe für seine Entscheidung dar.                  legierten sowohl die Bedeutung der Wahrung der
  In der Diskussion äußerten einige Delegierte Un-     Rechte der Abgeordneten als auch die Pflicht zum
verständnis darüber, dass der von der Kammerver-       sorgsamen Umgang mit Kammermitteln argumen-
sammlung beschlossene Arbeitsauftrag von der AG        tativ eingebracht. Weiterhin wurde angeführt, dass
nicht bearbeitet worden sei.                           dieser über Jahre geführte Konflikt junge Kollegin-
                                                       nen und Kollegen davon abhalte, standespolitisch
  Unter TOP 7 beschäftigte sich die Kammerver-         tätig zu werden.
sammlung abschließend mit den von Dr. Jürgen Lie-        Nachdem nach einem Antrag zur Geschäftsord-
bich eingebrachten Anliegen. Dr. Liebich selbst        nung auf Feststellung der Beschlussfähigkeit nur
erklärte den Verzicht auf die Befassung mit den        noch 13 Kammerdelegierte anwesend waren, wur-
Punkten A bis D und stellte unter Punkt 7 E. seine     de die Kammerversammlung abgebrochen.
Sichtweise über die Streichung von von ihm bean-
tragten Tagesordnungspunkten für die ursprünglich        Kammermitglieder können das Protokoll der
am 27./28. November 2020 geplante Kammerver-           Kammerversammlung nach Genehmigung auf der
sammlung dar. Dr. Liebich sah darin einen Rechts-      Homepage der Zahnärztekammer (www.zaekmv.de
verstoß und eine Missachtung der Abgeordneten-         unter Kammer/Kammermitglieder intern) einsehen.
rechte.                                                                                           ZÄK

Wahlen zur Kammerversammlung
Bitte Stimmzettel bis Ende der Wahlzeit zurückschicken

W      ie bereits in dens 3/2021 mitgeteilt, beginnt
       die Wahlzeit mit der Zusendung der Stimm-
zettel, § 2 Abs. 1. Der Vorstand der Zahnärztekam-
                                                       rung des Wählers, dass er die Wahl frei und unbe-
                                                       einflusst durchgeführt hat und der Stimmzettel von
                                                       ihm persönlich ausgefüllt wurde, in dem ordnungs-
mer hat das Ende der Wahlzeit gemäß § 2 Abs. 2 der     gemäß verschlossenen Wahlbriefumschlag an den
Wahlordnung auf den 17. August 2021 festgelegt.        Wahlausschuss zurückzusenden. Das Porto für die
   Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Sie en-   Rücksendung zahlt der Empfänger.
det am 17. August 2021, 24 Uhr. Bis zu diesem Zeit-
punkt muss der Wahlbriefumschlag beim Wahllei-         Ungültig sind Stimmzettel, die
ter, Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern,           - nicht amtlich hergestellt sind,
Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin, einge-          - den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei
gangen sein. Es kommt also nicht auf das Datum           erkennen lassen oder
des Poststempels an.                                   - mit unzulässigen Angaben versehen sind.
   Die Stimmzettel mit den zugelassenen Wahlvor-
schlägen, zwei undurchsichtige Wahlumschläge, ein        Die Übersendung von Stimmzetteln oder Wahlum-
Wahlbriefumschlag, ein Wahlausweis und ein Merk-       schlägen mehrerer Wähler in einem Wahlbriefum-
blatt zur schriftlichen Stimmabgabe wurden am          schlag führt ebenfalls zur Ungültigkeit der Stimmzettel.
29. Juni 2021 an die Wahlberechtigten abgesandt.
Wer die Wahlpapiere bis zum 9. Juli 2021 noch nicht    Stimmen werden ausgezählt
erhalten haben sollte, wird gebeten, sich fernmünd-    Mitteilung der Geschäftsstelle der
lich mit dem Hauptgeschäftsführer der Zahnärzte-       Zahnärztekammer
kammer Mecklenburg-Vorpommern, Peter Ihle (Tel.:       Am Mittwoch, dem 18. August, findet in der Ge-
0385-48 93 06-80), in Verbindung zu setzen.            schäftsstelle der Zahnärztekammer Mecklenburg-
   Die Stimmzettel für die Wahl über die Kreisliste    Vorpommern in Schwerin die Auszählung zur Wahl
und über die Landesliste sind in getrennte, entspre-   der Kammerversammlung 2021 statt.
chend gekennzeichnete Wahlumschläge zu stecken           Aus diesem Grund ist der Geschäftsverkehr an
und zu verschließen. Die Umschläge sind dann zu-       diesem Tag stark eingeschränkt.
sammen mit dem Wahlausweis sowie einer Erklä-                                                             ZÄK

                                                                                             dens 7-8/2021   7
zahnärztekammer

                             Geschäftsordnung
             der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

                  §1                      einer Zulassung auf die Tagesordnung            a) Begrenzung der Redezeit,
                                          gesetzt werden. In diesem Fall sind             b) auf Schluss der Rednerliste,
(1) Der Präsident oder, soweit gesetz-    Beschlussanträge ausgeschlossen.                c) auf Schluss der Aussprache,
lich zulässig, ein von der Kammerver-                                                     d) auf Überweisung der Angelegen-
sammlung gewählter Versammlungs-          (6) Eine besondere Dringlichkeit liegt             heit an einen Ausschuss,
leiter eröffnen, leiten und schließen     vor, wenn es dem Antragstellenden               e) auf die Art des Abstimmungsver-
die Kammerversammlung (Versamm-           aus nicht von ihm zu vertretenden                  fahrens und
lungsleitung). Sofern der Präsident die   Gründen nicht möglich war, den An-              f) auf Übergang zur Tagesordnung
Versammlung leitet, wird er für die       trag oder das Thema innerhalb der                  beziehen.
Dauer seines Berichtes, bei persönli-     Frist des Abs. 2 vorzulegen und über
cher Betroffenheit oder in sonstigen      den Antrag bzw. das Thema nicht in            Anträge nach a), b), c) und f) können
Verhinderungsfällen durch seinen          der nächsten Sitzung der Kammerver-           nur von Kammerversammlungsmit-
Stellvertreter vertreten.                 sammlung entschieden bzw. beraten             gliedern gestellt werden, die sich an
                                          werden kann.                                  der Aussprache über den betreffen-
(2) Die Kammerversammlung wird mit                                                      den Gegenstand nicht beteiligt haben.
der Feststellung ihrer satzungsgemä-      (7) Anträge haben den Wortlaut des
ßen Einberufung und ihrer Beschluss-      erstrebten Beschlusses sowie eine             (2) Bei Anträgen zur Geschäftsord-
fähigkeit, die durch namentlichen         kurze Begründung in Textform zu be-           nung ist neben dem Antragsteller (zur
Aufruf der Kammerversammlungsmit-         inhalten. Sofern ein Antrag finanzielle       Begründung und zum Schlusswort)
glieder ermittelt wird, eröffnet.         Auswirkungen hat, sollen diese, so-           nur einem Redner für und einem ge-
                                          weit möglich, in dem Antrag bezeich-          gen den Antrag das Wort zu erteilen.
(3) Sodann bestellt die Versamm-          net werden. Die Versammlungsleitung
lungsleitung den Protokollführer und      gibt sie der Kammerversammlung in-            (3) Nach Annahme eines Antrages
den Führer der Rednerliste.               nerhalb der Erörterung des jeweiligen         auf Schluss der Rednerliste haben
                                          Tagesordnungspunktes in der Reihen-           diejenigen noch das Wort, die bei
                  §2                      folge ihres Einganges bekannt.                Stellung des Antrages bereits auf
                                                                                        der Rednerliste standen. Ist ein An-
(1) Die Kammerversammlung kann                               §3                         trag auf Übergang zur Tagesordnung
nur über Angelegenheiten, die auf der                                                   angenommen, so ist – sofern nicht
Tagesordnung stehen, sowie Anträge        Über Zweifel bei der Auslegung der            der Referent (Antragsteller) noch das
zur Geschäftsordnung beschließen.         Geschäftsordnung entscheidet die              Schlusswort verlangt – die Ausspra-
                                          Versammlungsleitung.                          che über die vorliegende Angelegen-
(2) Themen und Anträge sind auf die       Bei Widerspruch von mindestens 1/3            heit beendet.
Tagesordnung zu setzen, sofern sie        der anwesenden Kammerversamm-
mindestens vier Wochen vor der Sit-       lungsmitglieder gegen die Entschei-                             §6
zung der Kammerversammlung dem            dung ist ein Beschluss der Kammer-
Kammervorstand in Textform übermit-       versammlung herbeizuführen.                   (1) Die Versammlungsleitung und der
telt wurden.                                                                            Präsident können jederzeit das Wort
                                                             §4                         ergreifen.
(3) Anträge zu Tagesordnungspunkten
können jederzeit gestellt werden.         (1) Zu jedem Punkt der Tagesordnung           (2) Außer der Reihe erhalten das Wort:
                                          erhält zunächst der Berichterstatter            a) der Berichterstatter
(4) Sonstige Anträge von besonderer       oder der Antragsteller das Wort; hie-           b) wer zur Geschäftsordnung spre-
Dringlichkeit können bis drei Werk-       ran schließt sich die Aussprache an.               chen will
tage vor der Kammerversammlung                                                            c) wer Erklärungen zu behaupteten
beim Vorstand der Zahnärztekammer         (2) Kein Teilnehmer darf das Wort er-              Tatsachen abgeben möchte,
eingereicht werden. Die Anträge sind      greifen, wenn er es nicht von der Ver-          d) der Vertreter der Aufsichtsbehörde.
den Delegierten unverzüglich nach         sammlungsleitung erhalten hat.
Eingang bei der Zahnärztekammer                                                         (3) Zu persönlichen Bemerkungen
zuzuleiten. Über die Zulassung dieser     (3) Die Redner sprechen in der Rei-           wird das Wort erst am Schluss einer
Anträge und ggf. deren Einordnung         henfolge, in der sie sich zu Wort ge-         Beratung oder der Kammerversamm-
in die Reihenfolge der Tagesordnung       meldet haben und in die Rednerliste           lung erteilt. Der Redner darf nur An-
beschließt die Kammerversammlung          eingetragen sind. Die Versammlungs-           griffe, die in der Aussprache gegen ihn
vor Eintritt in die Tagesordnung nach     leitung kann von dieser Regel im Ein-         geführt wurden, zurückweisen oder
einer Aussprache; die Aussprache ist      verständnis mit den vorgemerkten              eigene Erklärungen berichtigen.
auf die Stellungnahme eines Delegier-     Rednern abweichen.
ten für und eines Delegierten gegen                                                                       §7
die Dringlichkeit begrenzt.               (4) Auf Antrag kann die Rednerliste je-
                                          derzeit geschlossen werden.                   Die Redezeit für jeden Redner kann
(5) Themen von besonderer Dring-                                                        durch Beschluss der Kammerver-
lichkeit können auf der Sitzung der                           §5                        sammlung auf Antrag begrenzt wer-
Kammerversammlung vor Eintritt in         (1) Anträge zur Geschäftsordnung sind         den. Wird sie überschritten, kann die
die Tagesordnung nach Abstimmung          jederzeit zulässig. Sie können sich auf die   Versammlungsleitung dem Redner

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zahnärztekammer

nach einmaliger Mahnung das Wort         (2) Die Versammlungsleitung kann              Wer enthält sich der Stimme?
entziehen. In diesem Falle darf der      Rednern, die in derselben Kammer-
Redner über den gleichen Gegen-          versammlung zum dritten Male die            (5) Über mehrere, den selben Gegen-
stand nicht wieder sprechen.             Ordnung verletzen, das Wort entzie-         stand betreffende Anträge ist in der
                                         hen.                                        Reihenfolge abzustimmen, in wel-
                 §8                                                                  cher sie gestellt wurden, es sei denn,
                                                           § 13                      dass ein weitergehender Antrag vor
Meldet sich kein Redner zu Wort                                                      dem weniger weitergehenden oder
oder ist die Rednerliste erschöpft, so   Wegen besonders gröblicher Stö-             ein sachlicher Abänderungsantrag vor
erklärt die Versammlungsleitung die      rung der Ordnung kann die Ver-              dem Hauptantrag zur Abstimmung zu
Beratung über den Punkt der Tages-       sammlungsleitung ein Kammermit-             stellen ist. Im Zweifelsfall entscheidet
ordnung für geschlossen.                 glied oder einen Zuhörer von der            die Kammerversammlung. Im Übrigen
                 §9                      Kammerversammlung        ausschlie-         gehen Anträge zur Geschäftsordnung
                                         ßen. Der Ausgeschlossene hat auf            allen anderen Anträgen vor.
Die Versammlungsleitung kann die         Aufforderung der Versammlungslei-
Kammerversammlung jederzeit unter-       tung den Raum sofort zu verlassen.          (6) Mit Beginn der Abstimmung kann
brechen. Sie kann sie beenden oder       Er kann jedoch, sofern er Kammer-           das Wort, auch zur Geschäftsordnung,
vertagen, wenn sie nicht mehr gemäß      mitglied ist, die Kammerversamm-            nicht mehr erteilt werden.
der Satzung oder der Geschäftsord-       lung zur endgültigen Entscheidung
nung durchgeführt werden kann.           über die Maßnahme der Versamm-              (7) Jedes Kammerversammlungsmit-
                                         lungsleitung anrufen. Über seine            glied kann sich der Stimme enthalten.
                § 10                     Beschwerde ist sofort zu verhan-            Stimmenthaltungen dürfen weder den
                                         deln.                                       Ja- noch den Nein-Stimmen zugezählt
Zwischenrufe sind gestattet. Die Ver-                                                werden.
sammlungsleitung muss sie verbie-                          § 14
ten, wenn sie in ein Zwiegespräch                                                    (8) Ungültig sind Stimmen, aus denen
mit dem Redner ausarten oder diesen      (1) Abgestimmt wird in der Regel            der Wille des Abstimmenden nicht
dauernd in seinem Vortrag stören.        durch Handaufheben. Gegenprobe ist          mit Sicherheit zu erkennen ist oder
                                         stets vorzunehmen. Stimmenthaltun-          die in keinem Zusammenhang mit der
                § 11                     gen sind festzustellen.                     Sache stehen, über die abgestimmt
                                                                                     wird.
Die Versammlungsleitung soll Red-        (2) Auf Verlangen von einem an-
ner, die vom Tagesordnungspunkt          wesenden Kammerversammlungs-                                  § 15
abschweifen, zur Sache verweisen.        mitglied muss geheim abgestimmt
Sie kann ihnen nach zweimaliger un-      werden.                                     Diese Geschäftsordnung gilt sinnge-
beachteter Mahnung das Wort entzie-                                                  mäß unter Beachtung von Gesetz und
hen.                                     (3) Sofern kein Mitglied eine geheime       Satzung auch für andere Organe und
                                         Abstimmung verlangt, ist auf Antrag         Ausschüsse sowie für sonstige Sit-
                § 12                     und mit Zustimmung von mehr als der         zungen und Versammlungen.
                                         Hälfte aller Kammerversammlungs-
(1) Die Versammlungsleitung kann         mitglieder eine namentliche Abstim-                           § 16
Teilnehmer, die das Wort ergreifen,      mung vorzunehmen.
ohne dass es ihnen erteilt ist, oder                                                 Die Geschäftsordnung tritt am Tage
die persönlich verletzenden Ausfüh-      (4) Die Versammlungsleitung stellt          ihrer Verkündung in Kraft.
rungen oder Zwischenrufe machen          zur Abstimmung stehende Anträ-
oder sonst gegen parlamentarische        ge, ausgenommen bei Wahlen, wie
Gepflogenheiten gröblich verstoßen,      folgt:                                      Schwerin, 09.06.2021
rügen oder im Wiederholungsfalle zur       Wer stimmt für den Antrag?                      Prof. Dr. Dietmar Oesterreich
Ordnung rufen.                             Wer stimmt gegen den Antrag?                                    – Präsident –

Satzung zur Änderung der Wahlordnung
             der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
                                                 vom 3. Dezember 2016
Aufgrund des § 23 Absatz 2 Nrn. 1 und                    Artikel 1                   schlag wie das ausgeschiedene Mitglied
2 in Verbindung mit § 21 Absatz 1 des                                                von den übrig gebliebenen Bewerbern die
Heilberufsgesetzes vom 22. Januar        Die Wahlordnung der Zahnärztekammer         meisten Stimmen erhalten hat.“
1993 (GVOBl. M-V S. 62) zuletzt geän-    Mecklenburg-Vorpommern vom 3. De-
dert durch Gesetz vom 11. Juli 2016      zember 2016 wird wie folgt geändert:        2. § 20 wird wie folgt geändert:
(GVOBl. M-V S. 559, 561) hat die Kam-
merversammlung der Zahnärztekammer       1. § 16 Absatz 7 Satz 2 wird wie folgt      a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
Mecklenburg-Vorpommern am 09. Juni         gefasst:
2021 folgende Satzung zur Änderung                                                   „(2) Der Präsident der Zahnärztekammer
der Wahlordnung vom 3. Dezember          „An seiner Stelle gilt derjenige Bewerber   eröffnet die Kammerversammlung. Das
2016 beschlossen:                        als gewählt, der auf demselben Wahlvor-     an Jahren älteste Mitglied der Kammer-

                                                                                                            dens 7-8/2021   9
zahnärztekammer

versammlung veranlasst die Bildung einer        der Kammerversammlung zu wählen. Die             se soll spätestens in der zweiten Sitzung ei-
Wahlkommission, die aus dem Wahlleiter          Wahl ist auf einer Kreisstellenversamm-          ner neu gewählten Kammerversammlung
gemäß § 5 Abs. 1 und zwei Beisitzern            lung durchzuführen, zu der durch den             erfolgen, sofern nichts anderes geregelt ist.
besteht. Die Beisitzer werden von der           bisherigen Vorsitzenden binnen drei Mo-
Kammerversammlung per Akklamation               nate nach Konstituierung der Kammerver-          (2) Für die Durchführung der Wahl wird
gewählt. Sodann übergibt der Präsident          sammlung einzuladen ist.                         vom Vorstand ein Wahlausschuss, beste-
die Leitung der Sitzung an den Wahlleiter.“                                                      hend aus einem Wahlleiter und zwei Wahl-
                                                (2) Die Kreisstellenversammlung bestimmt         helfern, bestellt. Der Wahlausschuss kann
b) Absatz 4 Satz 2 wird gestrichen.             aus der Mitte der anwesenden Mitglieder          auch aus Mitarbeitern der Geschäftsstelle
                                                für die Wahl einen Wahlleiter, der die Wahl      bestehen.
c) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:             durchführt. Der Wahlleiter kann Wahlhel-
                                                fer bestimmen. Wahlleiter und Wahlhel-           (3) Die Ausschüsse werden in allgemeiner,
„(5) Präsident und Vizepräsident werden in      fer dürfen selbst nicht für das Amt des          gleicher und freier Wahl gewählt. Die Wahl
getrennten Wahlgängen gewählt. Für die          Kreisstellenvorsitzenden oder eines Stell-       erfolgt grundsätzlich geheim in einem
Wahl ist die Mehrheit der abgegebenen           vertreters kandidieren.                          Wahlgang je Ausschuss. Jeder Wahlbe-
Stimmen erforderlich. Enthaltungen gelten                                                        rechtigte hat so viele Stimmen, wie Mit-
als nicht abgegebene Stimmen. Stehen            (3) Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle    glieder in den Ausschuss zu wählen sind.
mehr als zwei Bewerber zur Wahl und er-         Mitglieder der Kreisstelle. Der Wahlleiter er-   Je Kandidat kann nur eine Stimme abge-
hält keiner die Stimmenmehrheit, scheidet       stellt das Wählerverzeichnis anhand der ihm      geben werden.
in der erforderlichen Zahl von Wahlvorgän-      von der Geschäftsstelle der Zahnärztekam-
gen je Wahlgang der Bewerber mit der            mer zur Verfügung gestellten Unterlagen.         (4) In den Ausschuss gewählt sind die Kan-
geringsten Stimmzahl aus. Zwischen den                                                           didaten, die die meisten Stimmen erhalten.
zwei verbleibenden Bewerbern findet eine        (4) Der Kreisstellenvorsitzende, sein Stell-     Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Stichwahl statt. Gewählt ist dann der Kan-      vertreter und die weiteren Mitglieder
didat mit den meisten Stimmen. Erhalten         werden in allgemeiner, gleicher und freier       (5) Auf Antrag eines Kammerversamm-
beide Kandidaten gleich viele Stimmen,          Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt grundsätz-        lungsmitgliedes kann die Kammerver-
wird die Wahl einmal wiederholt. Sollte         lich geheim in jeweils getrennten Wahl-          sammlung mit einfacher Mehrheit der ab-
es auch dann zu einer Stimmengleichheit         gängen. Der Wahlleiter fertigt hierfür die       gegebenen Stimmen von Absatz 3 Sätze 2
kommen, entscheidet das Los.“                   Stimmzettel an. Jeder Wahlberechtigte            bis 4 oder Absatz 4 abweichende Wahlver-
                                                hat eine Stimme pro Wahlgang.                    fahren beschließen. Stimmenthaltungen
d) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:                                                              gelten als nicht abgegebene Stimmen.
                                                (5) Auf Antrag kann die Kreisstellenver-
„(6) Eine Wiederwahl des Präsidenten ist        sammlung mit einfacher Mehrheit der              (6) Nach der Wahl erklären die Gewählten,
möglich. Abweichend von Abs. 5 sind zur         abgegebenen Stimmen beschließen, ein             ob sie das Amt annehmen oder ablehnen.
Wahl für eine dritte und weitere Amtszei-       von Absatz 4 Sätze 2 bis 4 abweichendes          Nimmt ein Gewählter die Wahl nicht an,
ten des Präsidenten Zweidrittelmehrhei-         Wahlverfahren durchzuführen. Stimment-           gilt derjenige als gewählt, der die nächst-
ten der Kammerversammlungsmitglieder            haltungen gelten als nicht abgegebene            meisten Stimmen erhalten hat. Ist ein
notwendig, sofern es weitere Bewerber           Stimmen.                                         solcher Bewerber nicht vorhanden, erfolgt
für das Amt gibt. Erreicht der bisherige Prä-                                                    eine Nachwahl.
sident in zwei Wahlgängen diese Zweidrit-       (6) Gewählt sind die Kandidaten, die die
telmehrheit nicht, scheidet er als Bewer-       meisten Stimmen auf sich vereinigen. Bei         (7) Über die Wahlhandlung ist eine Nie-
ber aus.“                                       Stimmengleichheit entscheidet das Los.           derschrift anzufertigen und vom Wahlaus-
                                                                                                 schuss zu unterzeichnen.
e) Absatz 7 wird wie folgt gefasst:             (7) Nach der Wahl erklären die Gewählten,
                                                ob sie das Amt annehmen oder ablehnen.           (8) Nach Durchführung der Wahlen sind
„(7) Die weiteren Mitglieder des Kammer-        Nimmt ein Gewählter die Wahl nicht an,           die Namen der Gewählten und ihrer Stell-
vorstandes werden in einem Wahlvorgang          ist nur für dieses Amt nach vorstehenden         vertreter im Mitteilungsblatt der Kammer
gewählt. Gewählt sind die Kandidaten, die       Grundsätzen eine sofortige, erneute Wahl         oder ersatzweise in einem Rundschreiben
die meisten Stimmen erhalten. Erhalten          durchzuführen.                                   zu veröffentlichen.
nicht ausreichend Kandidaten die meisten
Stimmen (Stimmgleichheit), wird die Wahl        (8) Über die Wahlhandlung ist eine Nieder-       (9) Scheidet ein Mitglied aus einem Aus-
unter den noch nicht gewählten Kandida-         schrift anzufertigen und vom Wahlleiter zu       schuss aus, so ist in der nächsten Sitzung
ten wiederholt, danach entscheidet das          unterzeichnen.                                   der Kammerversammlung eine Ersatzwahl
Los.“                                                                                            durchzuführen.
                                                (9) Nach Durchführung aller Wahlen sind die
f) Absatz 8 wird wie folgt gefasst:             Namen der Gewählten im Mitteilungsblatt                          5. Teil
                                                der Zahnärztekammer zu veröffentlichen.            Wahl der Delegierten zur Bundesver-
„(8) Die Wahlkommission stellt das Wahl-                                                         sammlung der Bundeszahnärztekammer
ergebnis fest und entscheidet über die          (10) Scheidet der Vorsitzende oder dessen
Gültigkeit der Stimmzettel.“                    Stellvertreter während der Amtsperiode           § 23 Durchführung der Wahl
                                                aus dem Kreisstellenvorstand aus, so ist         Für die Durchführung der Wahlen der
g) Absatz 9 wird wie folgt gefasst:             innerhalb von drei Monaten eine Ersatz-          Delegierten zur Bundesversammlung der
                                                wahl nach den Bestimmungen dieser                Bundeszahnärztekammer gilt § 22 ent-
„(9) Im Übrigen gelten die Bestimmungen         Wahlordnung durchzuführen.“                      sprechend.
für die Wahl zur Kammerversammlung
entsprechend.“                                  5. § 21 werden folgende Überschriften            6. Der bisherige § 21 wird zu § 24 und mit
                                                und §§ 22 bis 23 angefügt:                         folgender Überschrift versehen:
3. § 20 wird folgende Überschrift
   angefügt:                                                     „4. Teil                                         „6.Teil
                  „3. Teil                                Wahl der Ausschüsse“                            Schlussbestimmungen“
     Wahl der Kreisstellenvorstände“
                                                § 22 Durchführung der Wahl der Aus-                               Artikel 2
4. Nach § 20 wird folgender neuer § 21          schüsse
  angefügt:                                                                                                      Inkrafttreten
                                                (1) Ausschüsse werden durch die Kammer-          Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach
„§ 21 Durchführung der Wahl der Kreisstel-      versammlung aufgrund von Wahlvorschlä-           ihrer Veröffentlichung in Kraft.
lenvorstände                                    gen gewählt. Vorschläge für die Besetzung
                                                von Ausschüssen können durch Mitglieder          Schwerin, 09.06.2021
(1) Der Vorstand jeder Kreisstelle ist bin-     der Kammerversammlung oder des Vor-                            Prof. Dr. Dietmar Oesterreich
nen sechs Monaten nach Konstituierung           standes erfolgen. Die Wahl der Ausschüs-                                        - Präsident -

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zahnärztekammer

Wahl des Präsidiums nachgeholt
Prof. Christoph Benz neuer Präsident der Bundeszahnärztekammer

                                                                                 Hygieneauflagen statt. Die Dele-
                                                                                 gierten wählten Prof. Dr. Chris-
                                                                                 toph Benz zum neuen Präsiden-
                                                                                 ten sowie Konstantin von Laffert
                                                                                 zum neuen Vizepräsidenten und
                                                                                 Dr. Romy Ermler zur neuen Vize-
                                                                                 präsidentin. Damit ist erstmals
                                                                                 eine Zahnärztin im Spitzengre-
                                                                                 mium der BZÄK vertreten.
                                                                                    „Wir bedanken uns für das
                                                                                 Vertrauen der Delegierten und
                                                                                 werden unsere neue Aufgabe
                                                                                 als Geschäftsführender Vor-
                                                                                 stand mit großem Eifer und
                                                                                 hoher Motivation zukunftsge-
                                                                                 richtet angehen. Unser Ziel ist
                                                                                 es, die hervorragende tagtägli-
                                                                                 che Arbeit der Kolleginnen und
Der neu gewählte Geschäftsführende Vorstand: Präsident Prof. Dr. Christoph Benz Kollegen in den Praxen best-
(Mitte) sowie Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler und Vizepräsident Konstantin von möglich zu unterstützen und zu
Laffert                                             Fotos: BZÄK/axentis.de (2) erleichtern – in der anhaltenden
                                                                                 Corona-Pandemie und darüber
                                                                      hinaus. Dazu gehörten neben der Bewah-
                                                                      rung von freier Berufsausübung auch die
                                                                      Weiterentwicklung der GOZ, der Bürokratie-
                                                                      abbau und der Erhalt des bewährten dualen
                                                                      Krankenversicherungssystems.

                                                                         Wir möchten uns außerdem bei dem bis-
                                                                       herigen Präsidenten Dr. Peter Engel und
                                                                       dem bisherigen Vizepräsidenten Prof. Dr.
                                                                       Dietmar Oesterreich bedanken für ihre jah-
                                                                       relange Arbeit für die BZÄK, ihren enormen
                                                                       Einsatz und ihre wichtigen Weichenstellun-
                                                                       gen“, so der neue Geschäftsführende Vor-
                                                                       stand der BZÄK nach der Wahl.
                                                                         Die Delegierten verabschiedeten auf der
                                                                       Versammlung eine Resolution zur Zukunft
                                                                       des Gesundheitssystems und diskutierten
                                                                       über die Zukunftsaussichten des Berufs-
                                                                       standes sowie die Herausforderungen und
                                                                       Lehren im Berufsalltag durch die Corona-
Mit Standing Ovations wurde Prof. Dr. Dietmar Oesterreich aus seinem   Pandemie.
Amt als Vizepräsident verabschiedet und für seine Arbeit gewürdigt
                                                                        Weitere Informationen zur Bundesver-

A    uf der außerordentlichen Bundesversamm-
     lung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) am
4./5. Juni 2021 in Berlin wurden die Wahlen des
                                                              sammlung unter https://www.bzaek.de/presse/
                                                              infodienst-klartext/klartext/klartext-06-210.html so-
                                                              wie zu den an die Politik gerichteten Beschlüsse un-
Geschäftsführenden Vorstandes nachgeholt, die co-             ter https://www.bzaek.de/service/veranstaltungen/
rona-bedingt im Herbst 2020 nicht stattfinden konn-           deutscher-zahnaerztetag.html
ten. Die Bundesversammlung fand unter strengen                                                               BZÄK

12 dens 7-8/2021
zahnärztekammer

Zuschläge in der GOZ
Eindeutige Regelungen sind zu beachten

N     ach dem Vorbild der Gebührenordnung für Ärzte
      (GOÄ) wurden in die novellierte GOZ 2012 eben-
falls Zuschlagspositionen für ambulantes Operieren, die
                                                              Anwendung eines OP-Mikroskops (GOZ-Nr. 0110) und/
                                                              oder der Zuschlag für die Anwendung eines Lasers (GOZ-
                                                              Nr 0120) berechnet werden.
Laseranwendung und den Einsatz eines OP-Mikroskops              Nach Auffassung der Bundeszahnärztekammer ist bei
aufgenommen. Die Zuschläge dienen zum Ausgleich               den Zuschlägen 0110, 0120, 0500 bis 0530 eine freie Ver-
des erhöhten Aufwands bei ambulanter Durchführung             einbarung gemäß § 2 Abs. 1 GOZ über die Gebührenhö-
bestimmter GOZ-Leistungen. Im Gegensatz zu anderen            he möglich (hier Faktoren oberhalb 1,0). Ob diesbezüglich
Leistungen der GOZ handelt es sich bei den Zuschlagspo-       Rechtssicherheit besteht, können wir nicht bewerten,
sitionen nicht um selbständige Leistungen, sondern ihre       gerichtliche Entscheidungen liegen hierzu noch nicht vor.
Berechnung setzt die Erbringung bestimmter Grundleis-           Zuschläge nach den Nummern 0110, 0120, 0500 bis
tungen aus der GOZ voraus.                                    0530 sind neben den entsprechenden Zuschlägen 440
   Die Zuschläge werden in zwei Arten eingeteilt. Im Ab-      bis 445 aus der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) für
schnitt A (Allgemeine zahnärztliche Leistungen) stehen        dieselbe Sitzung grundsätzlich nicht berechnungsfähig.
Zuschläge für die Verwendung eines OP-Mikroskops und          Hier handelt es sich um einen gegenseitigen Ausschluss
für die Laseranwendung zur Verfügung. Aus gegebenem           von Zuschlägen aus den Gebührenordnungen GOZ und
Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen – eine        GOÄ, wenn in einer Sitzung Leistungen aus beiden Ge-
Lupenbrille ist kein OP-Mikroskop! In der Leistungsbe-        bührenordnungen erbracht und in Rechnung gestellt
schreibung der Zuschläge 0110 (OP-Mikroskop) und 0120         wurden. In diesem Fall ist es dem Behandler freigestellt,
(Laser) sind die zuschlagsauslösenden Grundleistungen         ob er den Zuschlag aus der GOZ oder der GOÄ wählt.
explizit genannt. Die Zuschläge für den Laser und das OP-     Die zahnärztlich-chirurgische Leistung mit der höchsten
Mikroskop sind je Behandlungstag nur einmal und nur mit       Punktzahl ist hier maßgeblich.
dem einfachen Gebührensatz (1,0) berechnungsfähig.              Die OP-Zuschläge 0500 bis 0530 aus der GOZ sind
                                                              nicht berechnungsfähig, wenn der Patient an demselben
   Weitere Zuschläge hat der Verordnungsgeber im Ab-          Tag wegen derselben Erkrankung in stationäre Kranken-
schnitt L (Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgi-     hausbehandlung aufgenommen wird; das gilt nicht, wenn
schen Leistungen) festgeschrieben. Diese Zuschläge sol-       die stationäre Behandlung wegen unvorhersehbarer
len der Abgeltung der Kosten für die Aufbereitung wieder      Komplikationen während oder nach der nichtstationären
verwendbarer Operationsmaterialien bzw. -geräte und/          Operation notwendig und entsprechend begründet wird.
oder von Materialien, die mit der einmaligen Verwendung
verbraucht sind, dienen.                                        Auf den nachfolgenden Seiten ist zur schnelleren Über-
   Aufgrund häufiger Nachfragen, hier noch einmal unser       sicht eine Checkliste über die zuschlagsfähigen Gebüh-
Hinweis: Nicht jede chirurgische Leistung löst automa-        rennummern der GOZ abgedruckt.
tisch einen ambulanten OP-Zuschlag aus. Im Abschnitt                                    Dipl.-Stom. Andreas Wegener
L der GOZ ist exakt aufgeführt, welche chirurgischen                                       Birgit Laborn, GOZ-Referat
Leistungen zuschlagsfähig sind. Die ambulanten Zu-
schläge 0500 bis 0530 sind also nur für die im Abschnitt
                                                                                                                          anzeige

L genannten Leistungen ansatzfähig. Die individuelle Zu-
schlagsposition ist abhängig von der jeweiligen Punktzahl
der durchgeführten chirurgischen Leistung. Ein Operati-
onszuschlag ist nur einmal je Behandlungstag und nur mit
dem einfachen Gebührensatz (1,0) berechenbar. Bei Er-
bringung mehrerer operativer Leistungen in einer Sitzung
ist ein Aufsummieren mehrerer Zuschläge nicht möglich.
Grundlage für den Ansatz des ambulanten Zuschlags
ist in dem Fall diejenige Operationsleistung, die mit der
höchsten Punktzahl bewertet ist. In der Rechnungsle-
gung ist zu beachten, dass der Zuschlag unmittelbar unter
der chirurgischen Leistungsziffer, auf die er sich bezieht,
aufzuführen ist.
   Neben dem OP-Zuschlag nach der GOZ-Nr. 0500 bis
0530 kann in derselben Sitzung der Zuschlag für die

                                                                                                   dens 7-8/2021   13
kassenzahnärztliche vereinigung

Bedarfsplan für die allgemeinzahnärztliche Versorgung
Bekanntmachung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KZV M-V) im Einvernehmen
mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen                 Stand: 17. März 2021

              Planbereich            Einwohner per    Zahnärzte      Zahnärzte    Versorgungsgrad
                                      30.06.2020         IST           SOLL          in Prozent
Greifswald-Stadt                        58.991           44             35,1            125,4
Neubrandenburg-Stadt                    63.400          52,25           37,7            138,6
Rostock-Stadt                           208.803         188,5          163,1            115,6
Schwerin-Stadt                          95.472          80,25           56,8            141,3
Stralsund-Stadt                         59.229          40,5            35,3            114,7
Wismar-Stadt                            42.906          41,5            25,5            162,7
Bad Doberan                             121.768          63             72,5            86,9
Demmin                                  71.551           42             42,6            98,6
Güstrow                                 94.686          54,75           56,4            97,1
Ludwigslust                             122.129         62,5            72,7            86,0
Mecklenburg-Strelitz                    73.296          42,75           43,6            98,1
Müritz                                  62.531           34             37,2            91,4
Nordvorpommern                          101.802          53             60,6            87,5
Nordwestmecklenburg                     115.034         50,75           68,5            74,1
Ostvorpommern                           99.028          57,5            58,9            97,6
Parchim                                 89.894          54,5            53,5            101,9
Rügen                                   64.130          33,25           38,2            87,0
Uecker-Randow                           64.717          36,5            38,5            94,8

Bedarfsplan für die kieferorthopädische Versorgung
Bekanntmachung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KZV M-V) im Einvernehmen
mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen                 Stand: 17. März 2021

              Planbereich            Einwohner per    Zahnärzte      Zahnärzte    Versorgungsgrad
                                      31.12.2019         IST           SOLL          in Prozent
Rostock-Stadt                           29.556          13,5            7,4             182,4

Mecklenburgische Seenplatte             39.050            7             9,8             71,4
(Müritz, Neubrandenburg,
Meckl.-Strelitz, Teil Demmin)

Landkreis Rostock                       35.594           6,5            8,9             73,0
(Bad Doberan, Güstrow)

Vorpommern-Rügen                        32.799           12             8,2             146,3
(Nordvorpommern, Stralsund, Rügen)

Schwerin / Nordwestmecklenburg          40.139          13,5             10             135,0
(Schwerin, Wismar,
Nordwestmecklenburg)

Vorpommern-Greifswald                   34.921            7             8,7             80,5
(Ostvorpommern, Greifswald,
Uecker-Randow, Teil Demmin)

Ludwigslust-Parchim                     33.021          6,25            8,3             75,3
(Ludwigslust, Parchim)

16 dens 7-8/2021
kassenzahnärztliche vereinigung

Auszug aus den Bedarfsplanungs-Richtlinien
Zahnärzte vom 7. September 2016
1. Unterversorgung:
Eine Unterversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung der Versicherten liegt vor, wenn in bestimmten
Gebieten eines Zulassungsbezirks Vertragszahnarztsitze, die im Bedarfsplan für eine bedarfsgerechte Versor-
gung vorgesehen sind, nicht nur vorübergehend nicht besetzt werden können und dadurch eine unzumutbare
Erschwernis in der Inanspruchnahme vertragszahnärztlicher Leistungen eintritt, die auch durch Ermächtigung
anderer Zahnärzte und zahnärztlich geleiteter Einrichtungen nicht behoben werden kann. Das Vorliegen dieser
Voraussetzungen ist zu vermuten, wenn der Bedarf den Stand der zahnärztlichen Versorgung um mehr als
100 Prozent überschreitet.
2. Verhältniszahlen für den allgemein bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der zahnärztlichen
Versorgung:
2.1 Für Regionen mit Verdichtungsansätzen (Kernstädte) 1:1280
Die Verhältniszahl 1280 findet demzufolge nur für den Planbereich Rostock-Stadt Anwendung.
2.2 Für ländlich geprägte Regionen (verdichtete Kreise) 1:1680
Für alle Planbereiche (außer Rostock-Stadt) trifft die Verhältniszahl 1680 zu.

3. Verhältniszahl für den allgemein bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der kieferorthopädischen
Versorgung:
Es wurde für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der kieferorthopädischen Versorgung eine
Verhältniszahl von 1:4000 festgelegt, wobei die Bezugsgröße die Bevölkerungsgruppe der 0- bis 18-Jährigen ist.

                                                                                                    anzeige
Mecklenburg-vorpommern

Im Gespräch mit Ministerin Drese
Tägliches Zähneputzen in Kitas muss verbindlich werden

A     m 27. Mai 2021 hatte der 1. Stellvertretende
      Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft zur
Förderung der Jugendzahnpflege (LAJ) M-V, Dr. Ma-
                                                           nemaßnahmen durchführen, begünstigt einen nega-
                                                           tiven Trend. Durch die Coronapandemie droht sich
                                                           dieser Zustand leider zu verstetigen, denn unter Be-
thias Kühn aus Bad Doberan, Gelegenheit, sich mit          rufung auf damit verbundene Hygienemaßnahmen
der Ministerin für Soziales, Integration und Gleich-       ist ein weiterer dauerhafter Ausstieg vom täglichen
stellung unseres Landes, Stefanie Drese, zu einem          Zähneputzen zu befürchten.
offenen und ergebnisorientierten Gespräch zu tref-            Dabei hat das täglich ritualisierte Zähneputzen in
fen, um sich vor dem Hintergrund steigender Kin-           den Einrichtungen einen hohen Stellenwert für die
derzahlen in unserem Bundesland (2012-2019 plus            Stärkung der kindlichen Autonomie, sozialen Inte­
41 Prozent) über unterschiedliche Entwicklungsvo-          gration und Basiskompetenz unserer Kleinsten und
raussetzungen und Chancengleichheiten unserer              dient allem voran durch die Nutzung von fluoridierter
Kleinsten, insbesondere im Kontext zur Zahn- und           Milchzahncreme einer evidenzgesicherten Kariesre-
Mundgesundheit auszutauschen und sich vor allem            duktion. Die Ministerin nahm diese Informationen
für ein vom Gesetzgeber präzisiertes, verbindliches        interessiert auf und berichtete von ihren persönli-
tägliches Zähneputzen in Kindertagesstätten (Kita)         chen Erfahrungen.
auszusprechen.                                                So würden einige Träger der Kitas zur Umsetzung
   Kollege Dr. Mathias Kühn verdeutlichte anhand           des Zieles täglich mit den Kindern Zähne zu putzen,
statistischer Zahlen der Deutschen Arbeitsgemein-          monetäre Forderungen als Ausgleich für diese Tä-
schaft für Jugendzahnpflege (DAJ), dass Karies bei         tigkeit einfordern. Diese Haushaltsmittel müsse sie
Kindern als Erkrankung mit einer starken sozialen          dann im Zusammenwirken mit dem Ministerium für
Assoziation zu werten sei und verwies dabei unter          Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit explizit verhan-
anderem auf Zusammenhänge, die zwischen Kari-              deln.
esrisiko und Prävalenz vor dem sozio-ökonomischen             Dr. Kühn verwies zudem auf die Problematik, dass
Hintergrund der Kindeseltern und auch Migration zu         zu wenig Waschbecken in vielen Kitas vorhanden
betrachten seien.                                          seien, die dann oft auch noch räumlich ungünstig
   Unverkennbar ist eine Polarisation der Karies im        angebracht sind, um eine einfache und alltagstaug-
Milchgebiss festzustellen. Ungefähr 25 bis 30 Pro-         liche Beaufsichtigung der Kinder zu gewährleisten.
zent der Kinder vereinen 60 bis 80 Prozent der Kari-       Abhilfe könnte eine veränderte Bauordnung, ähn-
eslast in sich. Das bedeutet zum Beispiel, dass in der     lich der in Brandenburg, schaffen (Kitas gelten dort
Gruppe der betroffenen dreijährigen Kinder mit Kari-       als Sonderbauten). Aus dieser Ordnung ergibt sich
es, fehlenden Zähnen durch Karies oder Füllungen,          die Möglichkeit, große zentrale Becken mittig im
im Mittel 3,5 Zähne einem solchen Befund anheim-           Raum mit guter Zugriffsmöglichkeit, quasi von al-
fallen. Die Milchzahnkaries tritt als so genannte Early    len Seiten, durch Fachpersonal bei der Aufsicht der
Childhood Caries (ECC) äußerst frühzeitig auf, was         putzenden Kinder, zu installieren. Diesen Gedanken
eine erhebliche Herausforderung bei der Behandlung         nahm Ministerin Drese sofort auf und deutete an,
dieser Patientengruppe darstellt und nicht selten eine     sich vorstellen zu können, eine Förderung derartiger
Sanierung in Intubationsnarkose unabdingbar macht.         baulicher Voraussetzungen an das verbindliche Put-
Die Kariesentwicklung im Milchgebiss ist vielfach          zen zu koppeln.
drastischer als im bleibenden Gebiss.                         Abschließend informierte Dr. Kühn die Ministerin
   So haben in M-V 14,5 Prozent der Dreijährigen of-       über die geplante Fortbildungsveranstaltung der LAJ
fene kariöse Läsionen, wegen Karies fehlende- oder         M-V, dieses Jahr in Greifswald, die online stattfin-
gefüllte Milchzähne (bundesweit 13,7 Prozent), von         den wird. Da Ministerin Drese Schirmherrin einer
den kariösen Milchzähnen sind in M-V fast 80 Pro-          Veranstaltung für Kita-Erzieherinnen ist, konnte im
zent (bundesweit ca. 50 Prozent) nicht saniert.            Gespräch eine mögliche Vernetzung angeregt wer-
   In der Zusammenschau und unter Einbeziehung ka-         den.
riöser Initialläsionen haben nur 80 Prozent der dreijäh-      Unter der Voraussetzung weiterer erfolgreicher
rigen Kinder in M-V naturgesunde Milchgebisse.             Abstimmungen wäre eine gemeinsame Fortbildung
   Die unglückliche Tatsache, dass trotz mehrfach          mit einer großen Zahl an Teilnehmern und somit
erfolgter Anhörungen im Landtag (2015, 2018) zum           Multiplikatoren möglich. Es würde sich eine gewinn-
Thema „Verbindliches tägliches Zähneputzen“, zirka         bringende Plattform für die Themen der LAJ M-V ge-
neun Prozent der Kitas in M-V gar keine Mundhygie-         stalten lassen.                             KZV M-V

18 dens 7-8/2021
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