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AUSGABE 6/2019

 16. BUNDESDELEGIERTEN-
  KONFERENZ 2019
  IN DARMSTADT

 TAUZIEHEN UM DAS
  BERECHTIGUNGSWESEN
  DER TECHNIK

 LOW VISIBILITY PROCEDURE

 BERLIN-TEGEL –
  EIN FLUGHAFEN AUF
  DEM ABSTELLGLEIS
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U2   | der flugleiter 6/2019

                               EINLADUNG
                                    zur Bundesfachbereichskonferenz FSBD der GdF e.V.
                                           vom 13. bis 15. März 2020 in Dresden

                                              Ort: The WestIN Bellevue Hotel,
                                            Große Meißner Str. 16, 01097 Dresden

                                        Beginn: 13. März, 11.00 Uhr – Ende: 15. März, 16.00 Uhr

     Tagesordnung:
     P.1   Eröffnung der Bundesfachbereichskonferenz des Fachbereiches
           FS-Betriebsdienste der GdF e. V. und Begrüßung der Mitglieder
     P.2   Festlegung der Konferenzleitung und Übernahme der Tagungsleitung
     P.3   Berufung der Mandatsprüfungskommission
     P.4   Feststellung der Beschlussfähigkeit
     P.5   Genehmigung der Tagesordnung
     P.6   Berufung des Wahlausschusses
     P.7   Bericht des Vorstandes
     P.8   Entlastung des Vorstandes
     P.9   Wahlen
     P.10 Gastvortrag
     P.11 Bildung der Arbeitsgruppen A, B, C und D
     P.12 Bericht der Arbeitsgruppe A und Beschlussfassung
     P.13 Bericht der Arbeitsgruppe B und Beschlussfassung
     P.14 Bericht der Arbeitsgruppe C und Beschlussfassung
     P.15 Bericht der Arbeitsgruppe D und Beschlussfassung
     P.16 Verschiedenes
     P.17 Schließung der Veranstaltung und Verabschiedung der Teilnehmer
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INHALT             | der flugleiter 6/2019

                                                                                                                                     Auf dem Weg der Besserung
Bundesdelegiertenkonferenz 2019    S. 08   Low Visibility Procedures                                      S. 33
                                                                                                                                     oder der Beginn einer Krise?                             S. 45

                                           Editorial ................................................................................................................................... 04

                                           Termine .................................................................................................................................... 06

                                           GdF | Vergütungsrunde gestartet ............................................................................................. 07
                                           GdF | Bundesdelegiertenkonferenz 2019 in Darmstadt ............................................................. 08
                                           GdF | Sicherheit im deutschen Luftverkehr bedroht ................................................................... 13

                                           FSTD | Tauziehen um das nationale Berechtigungswesen für die FS-Technik ............................ 14

                                           FSBD | Offener Brief an die Redaktion „direct“ ........................................................................ 18

                                           Spotter I ................................................................................................................................... 19

                                           Verbände | Bericht vom 36. IFATCA European Regional Meeting (ERM) .................................... 20
                                           Verbände | IFISA-Seminar 2019 ................................................................................................ 29
                                           Verbände | How it all started – The history of IFISA ................................................................... 31

                                           ATC | Low Visibility Procedures .................................................................................................           33
                                           ATC | RNAV’ approach charts renamed ‘RNP’ ............................................................................                      43
                                           ATC | Auf dem Weg der Besserung oder der Beginn einer Krise? ...............................................                                45
„Die letzten Tage von Tegel“ (I)   S. 52   ATC | Wow! 100 Prozent! ...........................................................................................................         50

                                           Joe’s Corner ............................................................................................................................... 51

                                           Airports | „Die letzten Tage von Tegel“ (I) ................................................................................. 52

                                           Kollegen | Ein Wiedersehen nach 40 Jahren ............................................................................. 54

                                           Bücher | „Jonas hebt ab“ .......................................................................................................... 56
                                           Bücher | „Die spektakulärsten Flugunfälle“ .............................................................................. 57

                                           Gewinnspiel ............................................................................................................................. 58

                                           Stellenanzeige ......................................................................................................................... 58

                                           Spotter II .................................................................................................................................. 59

                                           Airlines | Piloten von Southwest Airlines klagen gegen Boeing ................................................ 60

                                           Mailbox | Ist Fliegen eigentlich billiger als Bahnfahren? ........................................................... 62

                                           Aus aller Welt | Kurz und interessant ....................................................................................... 64

                                           Impressum ............................................................................................................................... 66

Piloten von Southwest Airlines
klagen gegen Boeing                S. 60

                                                                                                                                                                                              3
AUSGABE 6/2019 www.gdf.de
EDITORIAL     | der flugleiter 6/2019

       von Matthias Maas,
       Bundesvorsitzender

      Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,               Arbeit und auf die Anzahl der zu kontrollierenden Flug-
      verehrte Leser,                                                 bewegungen auswirkt, wird sich erst in den nächsten
                                                                      Jahren zeigen. Aber auch hier ist jetzt schon erkennbar,
      herzlich willkommen zur sechsten und letzten Ausgabe im         dass ganz offensichtlich erneut mit zweierlei Maß gemes-
      Jahr 2019. Erneut ist ein Jahr unheimlich schnell vergan-       sen wird. Sicherlich sind viele Verbindungen innerhalb
      gen. Es war geprägt von vielen sozialen, politischen und        Deutschlands fragwürdig.
      wirtschaftlichen Veränderungen.                                 Aber wenn die Politik zum Beispiel eine Verbindung wie
                                                                      Stuttgart – Frankfurt (ca. 200 km, Flugzeit ca. 25 min) aus
      Wer hätte denn vor einem Jahr gedacht, dass der freitäg-        dem Flugplan streichen möchte, dann darf schon die Fra-
      liche Schulstreik eines einzelnen Mädchens in Schweden          ge erlaubt sein, warum dies nur innerhalb Deutschlands
      innerhalb von nur wenigen Monaten die ganze Welt be-            geschehen soll und im grenzüberschreitenden Verkehr
      schäftigen und verändern würde?                                 die Verbindung Stuttgart – Zürich (ebenfalls ca. 200 km
      Das Thema Klimawandel ist plötzlich überall präsent und         und ca. 25 min Flugzeit) nicht hinterfragt wird?
      hat natürlich auch enorme Auswirkungen auf die Luftver-         Solche Beispiele lassen sich in beliebiger Zahl fortsetzen.
      kehrsindustrie und somit auch auf unser Alltags- und Be-        Wenn schon ein offensichtliches Problem oder Fehlverhal-
      rufsleben. Fluggesellschaften, Flughäfen und ebenso die         ten angegangen wird, dann bitte konsequent und nicht
      Flugsicherung stehen mit an vorderster Front als Verursa-       einseitig zulasten der deutschen Luftverkehrswirtschaft,
      cher und sind erst einmal pauschal verurteilte Klimasün-        zu der wir nun mal auch gehören.
      der, die natürlich sehr leicht und vor allem öffentlichkeits-
      wirksam aufgefordert werden können, schleunigst ihr             Ein erfreuliches Ereignis fand im vergangenen Monat
      Geschäftsverhalten zu ändern. Ob dies in allen geforder-        statt. Am 22. und 23. November trafen sich mehr als 160
      ten Bereichen sinnvoll und gerechtfertigt ist, vermag ich       Delegierte, Vorstände und Gäste zur 16. ordentlichen
      abschließend nicht zu beurteilen. Jedoch darf sicherlich        Bundesdelegiertenkonferenz der GdF e.V. in Darmstadt.
      hinterfragt werden, ob eine rasche umsetzbare Erhö-             Trotz des knappen Vorlaufs (Redaktionsschluss eigentlich
      hung der Luftverkehrssteuer, die vor allem die deutschen        vor Veranstaltungsbeginn) wird in dieser Ausgabe aus-
      Fluggesellschaften überproportional belasten würde,             führlich darüber berichtet. Auf die stattgefundenen Vor-
      überhaupt sinnvoll ist, wenn die daraus resultierenden fi-      standswahlen möchte ich hier allerdings kurz eingehen.
      nanziellen Mittel im Gegenzug nicht für klimaschützende
      Mittel im Luftverkehr, sondern zum Stopfen anderweitiger        Turnusgemäß stand nach zwei Jahren das Vorstandsamt
      Haushaltslöcher genutzt werden. Dabei gäbe es doch so           des Schatzmeisters und das des Vorstandes Presse und
      viele wirksame Punkte, die angegangen werden könnten.           Kommunikation zur Wahl. Beide Amtsinhaber, sowohl
      Zum Beispiel die Entwicklung von CO2-neutralem Flug-            Dr. Gabriele Dederke als auch Jan Janocha, erklärten ihre
      benzin, klimafreundlichere Terminalanlagen oder E-Mobi-         Bereitschaft, erneut für eine zweijährige Amtszeit zu kan-
      lität in den Bodenverkehrsdiensten der Flughäfen.               didieren. Beide wurden einstimmig in ihren Ämtern bestä-
      Inwieweit sich die geforderte Einstellung oder zumindest        tigt. Für das tolle Wahlergebnis und das damit ausgespro-
      Reduzierung von Kurzstreckenverbindungen auf unsere             chene Vertrauen in meine zwei Vorstandskollegen möchte

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EDITORIAL       | der flugleiter 6/2019

ich mich bei allen Delegierten recht herzlich bedanken. Es
zeigt meiner Meinung nach auch eine gute Konstanz in-
nerhalb des Bundesvorstandes. Dabei ist es heutzutage
keine Selbstverständlichkeit mehr, ehrenamtliches En-
gagement in diesem Umfang zu leisten. Deshalb möchte
ich unserer Schatzmeisterin „Gabi“ nochmals ganz spezi-
ell danken, da sie seit mehr als 16 Jahren – seit der Grün-   Wie wird sichergestellt, dass adäquat ausgebildetes Per-
dung der GdF – ununterbrochen dieses Amt bekleidet und        sonal unsere Flugsicherungsanlagen überwacht, und wie
somit auch am längsten dem Bundesvorstand angehört.           muss das nachgewiesen werden?

Lassen Sie mich abschließend noch einen kurzen Ausblick       Eigentlich müsste, wenn es tatsächlich zur Lizenzab-
in das kommende Jahr 2020 werfen. Stand heute steht zu        gabe kommt, ab diesem Moment bis zur Klärung dieser
befürchten, dass bereits zu Jahresbeginn große Verände-       Fragen der komplette Flugverkehr über Deutschland so-
rungen im Lizenzierungswesen anstehen oder zumindest          fort eingestellt werden!!!
anstehen könnten, wenn nicht noch eine unvorhergese-
hene Einsicht einkehrt.                                       Sicherheit hat in unserem Land doch hoffentlich noch im-
Derzeit wird geplant, die nationale Erlaubnis- und Be-        mer Vorrang vor Wirtschaftlichkeit.
rechtigungspflicht für Flugsicherungstechniker und -inge-
nieure abzuschaffen. Diese Lizenz ist – von allen Seiten      Persönlich vermute ich, dass die gewünschte Abschaf-
unbestritten anerkannt – ein wichtiger Baustein in der        fung des Lizenzierungswesens in der Technik ein großer
„Sicherheitskette Luftverkehr“ in Deutschland und ein         Schritt in Richtung Outsourcing der Technik aus der DFS
Vorreiter für viele andere Nationen weltweit.                 in ein Tochterunternehmen ist. Weitere geplante struktu-
Als Begründung für die nun geplante Abschaffung be-           relle und organisatorische Veränderungen in der DFS deu-
ruft man sich sowohl auf eine Europäische Verordnung          ten ebenfalls in diese Richtung.
(2018/1139) als auch auf eine Europäische Durchfüh-           Es muss jedem klar sein, dass, wenn diese Abschaffung der
rungsverordnung (2017/373).                                   Lizenz im Bereich Technik erfolgreich verläuft, weitere der-
Unserer Meinung nach – und nach Meinung verschiede-           artige Maßnahmen zu befürchten sind (FDB, FIS, AIS etc.).
ner anerkannter Rechtsexperten – beschreitet man hier         Wir, die GdF, werden alles in unserer Macht Stehende ver-
einen Weg, der so keinesfalls gewollt sein kann und über      suchen, diese Tendenzen zu hinterfragen und zu unterbin-
dessen Auswirkungen und Konsequenzen man sich noch            den. Fliegen über Deutschland soll auch in Zukunft wei-
keine wirklichen Gedanken gemacht haben kann.                 terhin auf dem höchsten Sicherheitsstandard kontrolliert
Ob nun das Bundesministerium für Verkehr und digitale         werden, im Interesse aller Beteiligten, der Flugsicherung,
Infrastruktur (BMVI) oder die Deutsche Flugsicherung          der Fluggesellschaften und nicht zuletzt der Passagiere.
GmbH (DFS) der heimliche Treiber im Hintergrund ist,
vermag ich nicht zu sagen. Tatsächlich jedoch schiebt je-     Trotz dieser unschönen Aussichten wünsche ich nun allen
der Protagonist die Schuld dem jeweils anderen zu. Ein        Lesern viel Freude mit der letzten Ausgabe unseres „der
Schelm, wer Böses dabei denkt.                                flugleiter“ 2019 sowie eine friedliche und besinnliche
In dieser Ausgabe wird vonseiten des FSTD sehr ausführ-       Weihnachtszeit im Kreise ihrer Familien und Angehörigen.
lich über dieses Thema berichtet, sodass ich es hier an       Ebenso Glück, Gesundheit und Zufriedenheit und einen
dieser Stelle nicht allzu sehr ausführen möchte. Jedoch       schönen Übergang in das Jahr 2020.
stelle ich mir gerade vor, was wohl die Folgen wären, soll-
ten unsere Techniker tatsächlich ihre Berechtigungen,         Es grüßt Sie herzlichst
den sogenannten „rosa Schein“, zum 2. Januar 2020 ab-
geben müssen.
Wer überwacht dann unsere technischen Anlagen? Nicht-
lizenzierte Arbeiter der DFS oder Fremdfirmen? Wer hat
die Verantwortung und/oder (eine ganz wichtige Frage),        Matthias Maas
wer haftet?                                                   Bundesvorsitzender

                                                                                                                                5
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TERMINE   | der flugleiter 6/2019

                                        GdF – Termine
                                        DEZEMBER 2019
                                        09. – 10               Vorstandssitzung Bund                    Frankfurt
                                        12. – 13.              Vorstandssitzung FSBD                    Bremen
                                        12.                    AG APEG                                  Frankfurt
                                        17.                    AG Berufliches & Soziales                Frankfurt
                                        18. – 19.              Tarifkommission VTV                      Frankfurt
                                        19. – 20.              AG FDB                                   Bremen

                                        JANUAR 2020
                                        07.                    Vorstandssitzung FSBD                    Frankfurt
                                        08. – 09.              Vorstandssitzung Bund                    Frankfurt
                                        14.                    TV „neue Struktur“                       Frankfurt
                                        17.                    Vorstandssitzung FSTD                    Bergheim
                                        22. – 23.              Tarifkommission                          Frankfurt

                                        FEBRUAR 2020
                                        03. – 04.              Vorstandssitzung FSBD                    Frankfurt
                                        05.                    AG FDB                                   Frankfurt
                                        10. – 11.              Vorstandssitzung Bund                    Frankfurt

                                                                                     Kein Anspruch auf Vollständigkeit!

                                                    Die neue Adresse der Geschäftsstelle:
                                                    Frankfurt Airport Center 1
                                                    Gebäude 234 | HBK 31
                                                    Hugo-Eckener-Ring | 60549 Frankfurt am Main
                                                    Neue Telefonnummer der Geschäftsstelle: 069/6060 899 0

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RUBRIK
                                                                                              GdF      | der flugleiter 6/2019

Vergütungsrunde gestartet
Liebe Mitglieder,

die Vergütungsrunde 2020 für die Mitarbeiterinnen und       VTV-A
Mitarbeiter der DFS ist heute Morgen in einem ersten ge-    • Erhöhung der Ausbildungsvergütung nach § 3 Abs. 1
meinsamen Termin gestartet. Die GdF hat der DFS in ei-        auf 1.250,00 EUR
ner kurzen Präsentation ihre Forderungen dargestellt und    • Erhöhung der Ausbildungsvergütung nach § 3 Abs. 2
Fragen beantwortet.                                           um 4,9 %
                                                            • Einführung eines tariflichen Wohngeldes in Höhe von
Die Forderungen sind im Einzelnen:                            500,00 EUR für Auszubildende, die heimatfern eine
                                                              DFS-Ausbildung oder ein duales Studium durchlaufen
VTV
• Vergütungserhöhung im Volumen von 4,9 % auf die Ta-       Wir haben der DFS signalisiert, bei der Laufzeit auch ei-
  belle inkl. einer Differenzierungsklausel zugunsten der   nen längerfristigen Abschluss in Betracht zu ziehen und
  GdF-Mitglieder in Höhe von 0,3 %                          klargemacht, dass wir das tarifliche Wohngeld auch jeder-
• Laufzeit 12 Monate                                        zeit gegen den Neubau eines Gästehauses auf dem Cam-
• Stärkere Gewichtung der unteren und mittleren Ein-        pus streichen würden.
  kommensgruppen im Verhandlungsergebnis
                                                            Weitere Gesprächstermine sind vereinbart, und wir wer-
ZTV                                                         den Euch über den Fortgang der Verhandlungen auf dem
• Erhöhung aller Zulagen im ZTV um 4,9 % (ohne § 5)         Laufenden halten.
• Streichung der Zulagen in den §§ 6 und 7
• Einbeziehung der Stunden als Prüfer oder Gastlehrer in                              Eure Verhandlungskommission
  die Ausbilderzulage nach § 5
• Anhebung der Ausbilderzulage nach § 5 von 8,00 EUR
  auf 12,00 EUR und von 6,00 EUR auf 10,00 EUR

Foto: DFS

                                                                                                                            7
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GdF   | der flugleiter 6/2019

      Die Eröffnung der 16. Bundesdelegiertenkonferenz durch den Vorsitzenden der GdF, Matthias Maas. Foto: Wrba

      Bundesdelegiertenkonferenz 2019
      in Darmstadt

                                     Darmstadt ist einer Unter-               Wie alle Jahre zuvor, begann auch die diesjährige 16. Bun-
                                     suchung zufolge weiterhin                desdelegiertenkonferenz pünktlich, und der Vorsitzende
                                     die Stadt mit den besten Zu-             der GdF, Matthias Maas, begrüßte die aus dem gesamten
                                     kunftsaussichten in Deutsch-             Bundesgebiet angereisten Delegierten. Namentlich auf-
                                     land. Die südhessische Kom-              geführt wurden Ehrengäste wie Peter Schaaf (GBR-Vor-
                                     mune profitiere vor allem                sitzender der DFS), die Rechtsanwälte David Schäfer und
                                     von vielen erfolgreichen und             Jonas Dalby, Michael Schäfer (Ehrenmitglied), Sebastian
                                     innovativen Unternehmen,                 Wanders (zuständig für die GdF-Homepage) und Christian
                                     heißt es im diesjährigen                 Karl (ATCcare e.V.). Unter großem Applaus wurden die Be-
        von Hans-Joachim Krüger
                                     Städteranking des Instituts              schäftigten der Geschäftsstelle, Veronika Gebhart, Elena
                                     der deutschen Wirtschaft                 Stegemann und Melina Münch, begrüßt.
      (IW) in Zusammenarbeit mit der „Wirtschaftswoche” und
      dem Internet-Portal Immobilienscout24. Dazu zähle unter                 Für Melina Münch war diese Veranstaltung die erste große
      anderem der Chemiekonzern Merck, der allein in Darmstadt                Zusammenkunft der GdF-Delegierten. Als „Neue“ in der
      rund 11.000 Menschen beschäftige und viel in Forschung                  Geschäftsstelle vertritt sie zurzeit Marina Daffner, die sich
      und Ausbildung investiere. Genau in diese Stadt hat es die              nach der Geburt ihrer Tochter in Elternurlaub befindet.
      GdF schon vor Jahren zur alljährlichen Bundesdelegierten-
      konferenz „verschlagen“, und dies hat mittlerweile schon                Die Beschlussfähigkeit wurde von den Mitgliedern
      fast Tradition. Auch für die GdF ist der Ort Darmstadt rich-            Myriam Wiese, Andreas Luhnen und Tobias Bartl über-
      tungsweisend: Hier werden und wurden Beschlüsse verab-                  prüft und anschließend dem Vorstand und den Delegier-
      schiedet, die doch sehr zukunftsweisend sind.                           ten mitgeteilt.

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GdF    | der flugleiter 6/2019

Die 16. ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz der                         festgestellt werden, dass die jetzigen Maßnahmen zur Per-
GdF begann ohne größere Änderungswünsche an der                            sonalrekrutierung wahrscheinlich nicht ausreichen, um
Tagesordnung.                                                              die erwarteten Abgänge zu kompensieren. Somit wird den
                                                                           Kolleginnen und Kollegen am Board auch weiterhin eine
Bericht des Vorstandes                                                     Mehrbelastung abverlangt. Die bestehenden Strukturen
Wie auch in den vergangenen Jahren, erhielten alle Dele-                   der GdF haben sich in der Vergangenheit zwar bewährt,
gierten bereits im Vorfeld den Bericht über die umfang-                    aber dennoch sollte man Überlegungen anstellen, die GdF
reichen Tätigkeiten des gesamten Vorstandes zur Kennt-                     inhaltlich, strukturell und auch personell neu aufzustellen.
nisnahme. Mündliche Ergänzungen wurden von allen
Vorstandsmitgliedern vorgetragen, wobei man die schrift-                   Axel Dannenberg, der Geschäftsführer der GdF, legte in
liche Vorlage als bekannt voraussetzte.                                    seiner kurzen Darstellung das Augenmerk nochmals auf
                                                                           die Geschäftsstelle im Frankfurt Airport Center. Als Unter-
Im Hinblick auf den zukunftsweisenden Standort der Bun-                    mieter für die weiteren, von der GdF bisher nicht genutzten
desdelegiertenkonferenz erwähnte der GdF-Vorsitzende                       Räume wurden die Gewerkschaften IGL, TGL, ATC-Care und
die Personalsituation der DFS. Mit großer Sorge darf wohl                  die Rechtsanwaltskanzlei Vogelsang gewonnen.

Mehr als 150 Besucher und Delegierte im Tagungshotel Maritim. Foto: Wrba

                                                                                                                                             9
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GdF   | der flugleiter 6/2019

       Markus Siebers, Vorstand Tarif & Recht, legte Details          ETV-Themen sollen in den Vordergrund gestellt werden.
       über seine Arbeit des vergangenen Jahres dar. Er berich-       Ein wesentlicher Bestandteil des Fachbereiches FSAD sol-
       tete u. a. über den aktuellen Stand der Tarifverhandlun-       len ein reger Meinungsaustausch und eine verbesserte
       gen in Vergütungsfragen für die Mitarbeiter der DFS. Mit       Kooperation mit den verschiedenen Betriebsräten sein. In
       verhaltenem Optimismus darf gehofft werden, dass noch          keinem anderen Fachbereich sind so viele Berufsgruppen
       in diesem Jahr eine Einigung zu erwarten ist. Ein weite-       integriert wie gerade im FSAD – und es ist eine große He-
       rer Punkt war das Thema „Gästehaus“ der DFS. Die GdF           rausforderung, die verschiedenen Interessen zu bündeln
       erwägt ggf. eine Tarifvereinbarung zum Neubau eines            und entsprechend zu vertreten.
       Gästehauses für die Auszubildenden der DFS. Ebenfalls
       wurden Themen wie die Besteuerung der Kuren und die            Letztlich erfolgte, wie jedes Jahr, der Bericht der Schatz-
       Tarifverhandlungen mit Regio-Airports und der DAS (DFS         meisterin, Dr. Gabriele Dederke. Die in einem Folienbei-
       Aviation Services GmbH) angesprochen.                          trag hervorragend aufbereiteten Zahlen und Fakten der
                                                                      GdF wurden den Delegierten mit fachlichen Beiträgen
       Jan Janocha, zuständig für die Kommunikation, klärte die       nähergebracht. Grundsätzlich sei erwähnt, dass die wirt-
       Delegierten über die neue GdF-APP auf, die nun einen mit       schaftliche Lage der GdF als „sehr gesund“ zu bezeichnen
       der GdF-Homepage vergleichbaren Status hat. Nach Aus-          ist. Erneut wurde der Beitrag mit großem Applaus für die
       kunft des Webmasters der GdF, Sebastian Wanders, trägt         geleistete Tätigkeit von Dr. Gabriele Dederke begleitet.
       die GdF-Homepage sehr zum Informationsfluss der GdF
       bei, und mit mehr als zwei Millionen Besuchern wird sie        Nach der Vorstellung der Tätigkeiten im Bundesvorstand
       dieses Jahr einen Rekord erzielen. Die Mitgliederzahlen        wurden die jeweiligen Ausschussvorsitzenden aufgeru-
       der einzelnen Bereiche haben sich nicht nur stabilisiert,      fen, um einen Überblick über ihre Tätigkeiten zu geben.
       sondern durch die Mitgliederwerbung, speziell an der           Frank Willmeroth (Kontroll- und Beschwerdeausschuss),
       Akademie, sogar leicht erhöht.                                 Dr. Gabriele Dederke (als Ersatz für den erkrankten Jörg
                                                                      Petersen) und Carsten Henkel (Revisionsausschuss)
       Die Tätigkeitsmerkmale der Fachbereiche wurden von             konnten ihre Tätigkeiten mit wenigen Worten darstellen,
       den jeweiligen Vorsitzenden vorgetragen. Der für den FS-       ohne dass es zu Nachfragen kam.
       BD-Bereich zuständige Vorsitzende Gerd Gerdes beton-
       te die ausgesprochen anerkannte fachliche Kompetenz            Tagesordnungspunkt Vorstandswahlen
       im nationalen und internationalen Rahmen. Gleichzeitig         In diesem Jahr standen zwei Vorstandsämter zur Neu-
       kritisierte er die zum Teil sehr große Selbstgefälligkeit in   bzw. Wiederwahl an. Die Ressorts „Kommunikation“ und
       der DFS und das geringe Umsetzungsvermögen. Auch die           „Schatzmeister“ werden schon seit längerer Zeit von Jan
       aktuellen Ausbildungszahlen lassen für die Zukunft wei-        Janocha und auch von Dr. Gabriele Dederke betreut. Ge-
       terhin eine angespannte Personallage erwarten.                 rade Dr. Gabriele Dederke ist der Inbegriff der Kontinuität
       Aus Accra frisch zur GdF-Veranstaltung eingeflogen waren       – sie ist das Vorstandsmitglied mit der längsten Amtszeit
       die Mitglieder des FSTD-Vorstandes unter Leitung ihres         und erklärte schon im Vorfeld, dass sie gern auch für eine
       Vorsitzenden André Vöcking. Er gab einen kurzen Abriss         weitere Amtszeit zur Verfügung stehe.
       der IFATSEA-Veranstaltung in Accra, um anschließend            In einem sehr kurzen Wahlgang wurden Jan Janocha und
       nochmals die Problematik der wegfallenden Berechtigun-         Dr. Gabriele Dederke mit nahezu 100 Prozent Zuspruch in
       gen im technischen Bereich darzulegen. Darauf wurde mit        ihren Ämtern bestätigt.
       Unverständnis reagiert und im weiteren Verlauf der Aus-
       sprache auf mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen            Im Nachgang zu den Wahlen würdigte der Vorsitzende,
       hingewiesen.                                                   Matthias Maas, die außergewöhnlich lange Amtszeit und
       Jörg Waldhorst, Vorsitzender des FSAD, komplettierte mit       ihren jahrelangen hohen Einsatzwillen für die GdF. Seine
       Ergänzungen zu seinem schriftlichen Bericht die Aussa-         Worte wurden von lang anhaltendem, stehendem Ap-
       gen der Fachbereiche. Die Arbeitsplatzsicherung und die        plaus aller Delegierten begleitet.

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GdF       | der flugleiter 6/2019

Dr. Gabriele Dederke und Matthias Maas. Foto: Waldhorst/GdF   Gastvortrag Sebastian Däunert. Foto: Waldhorst/GdF

Anträge und Beschlüsse                                           ein solcher Fall wurde auch noch nicht vor Gericht verhan-
Unter Federführung des Geschäftsführers Axel Dannen-             delt. Dennoch besteht eine gewisse latente Gefahr, und
berg begann der zweite Tag der Bundesdelegiertenkon-             die Gefahr, mit einer fehlerhaften Anweisung ins Visier
ferenz mit der Abarbeitung der vorliegenden Anträge zur          der Staatsanwaltschaft zu geraten, ist groß.
Berufung von Kommissionen und zu Satzungsänderun-
gen. Zu allen vorliegenden Änderungsanträgen erfolgte            Gerade in letzter Zeit nimmt die Sensationsberichterstat-
eine sehr sachliche und fachorientierte Diskussion. Die          tung zu. Presse- oder Fernsehkameras richten sich mit im-
einzelnen Abstimmungen sind im Protokoll nachzulesen             pertinenter Boshaftigkeit auf mögliche Unfallteilnehmer.
oder bei den Delegierten zu erfragen.                            So sollen möglichst schnell erste Eindrücke eingefangen
                                                                 werden, um damit die öffentliche Meinung zu beeinflus-
Gastbeitrag von Sebastian Däunert (Safety Manager To-            sen. Im Plenum folgten eine Diskussion und Schilderung
wer Frankfurt)                                                   verschiedener Vorfälle, bei der auch die Pressearbeit der
Unter der Headline „Was wäre wenn … – die möglichen              DFS mit einigen Fallbeispielen angesprochen wurde.
Konsequenzen eines gravierenden Vorfalls“ schilderte
Sebastian Däunert nicht zuletzt wegen der Rechtspre-             Tagesordnungspunkt Kommissionswahlen
chung in einem aktuellen Fall in der Schweiz eben diese          Die verschiedenen Ausschüsse der GdF wurden in einem
möglichen Konsequenzen. Ziel sollte sein, Mitarbeite-            Abstimmungsmarathon neu besetzt. Über die Besetzung
rinnen und Mitarbeiter zu schützen, wenn tatsächlich             der verschiedenen Kommissionen wird vonseiten der Ge-
ein Vorfall passiert und die Öffentlichkeit nach Informa-        schäftsstelle eine gesonderte Information an die Mitglie-
tionen sucht. Vorfälle in der Luftfahrt passieren mäßig,         der erfolgen.
aber leider fast regelmäßig. Bisher sind meistens keine
personenbedingten Fehler die Ursache eines Vorfalls, und         Interne Organisation
wenn, dann kann man eher von Versehen und Nachlässig-            Gemäß der Budgetrichtlinie wurde der finanzielle Rahmen
keiten sprechen. Einen gefährlichen Eingriff in den Luft-        der GdF festgelegt. Die Budgetaufstellung wurde erneut
verkehr hat es in der Flugsicherung bisher nicht gegeben;        von Dr. Gabriele Dederke aufgezeichnet und dem Plenum

                                                                                                                                       11
GdF   | der flugleiter 6/2019

       Dr. Gabriele Dederke und Jan Janocha in ihren Ämtern bestätigt.   Axel Dannenberg (Geschäftsführer) leitete die Veranstaltung. Fotos: Wrba

       zur Verfügung gestellt. Die kommenden möglichen Ausga-                    Aufstellung sinnvoll wäre und weitere Gespräche darüber
       ben werden den möglichen Einnahmen gegengerechnet.                        erfolgen werden.
       Die Delegierten nahmen den Vortrag des Kassenwarts zur
       Kenntnis und stimmten dem Kostenentwurf zu.                               Internationales
                                                                                 Volker Möller berichtete über seine internationalen Auftrit-
       Die nächste Bundesdelegiertenkonferenz findet 2020 in                     te im Rahmen der ATCEUC. Sein bevorzugtes „Reiseziel“ ist
       Berlin statt. Vom 13. bis zum 14. November 2020 werden                    Brüssel, um dort im ATCEUC Executive Committee interna-
       sich die Delegierten im Hotel Melia treffen. Möglich ist                  tionale Kontakte zu knüpfen und in manchen Fällen auch
       auch, dass ein Obleutemeeting der einzelnen Fachberei-                    auf einige Fehlentwicklungen im Bereich der Flugsicherung
       che bereits einen Tag früher im gleichen Hotel stattfinden                hinzuweisen. In seinem kurzweiligen Vortrag über einige
       wird. Eine gesonderte Information wird von den einzelnen                  Besonderheiten in den verschiedensten europäischen Län-
       Fachbereichen vorbereitet.                                                dern sprach er zum Beispiel über einen unglaublichen Stra-
                                                                                 fenkatalog für Fluglotsen im Kosovo, eine mehr als fragwür-
       Tarifpolitik                                                              dige Bonusregelung in Finnland und ein undurchsichtiges
       Markus Siebers berichtete über eine Struktursitzung der                   Berechtigungswesen in Spanien. Die ATCEUC, die europä-
       Gewerkschaft, in der über die Neuaufstellung des Berei-                   ische Dachgewerkschaft aller Flugsicherungsgewerkschaf-
       ches Tarif und Recht beraten worden war. Zukünftig wer-                   ten, erfreut sich an der Tatsache, dass sie gern mal mit dem
       den die Rechtsanwälte David Schäfer und Jonas Dalby                       Finger auf mögliche Fehlentwicklungen in den europäischen
       von der Kanzlei Vogelsang als Ansprechpartner dienen.                     Mitgliedsländern zeigt bzw. ihn in deren Wunden legt.
       Da es im kommenden Jahr innerhalb des Vorstands Tarif
       und Recht voraussichtlich einige personelle Veränderun-                   Ende
       gen geben wird, zeigte Markus Siebers die möglichen                       Mit großem Dank für die während dieser Versammlung er-
       Veränderungen auf. So soll Rechtsanwalt David Schäfer                     reichten Ziele beschloss der Bundesvorsitzende, Matthias
       für die GdF künftig die Geschäfte rund um die DFS füh-                    Maas, die 16. Bundesdelegiertenkonferenz und wünschte
       ren. Jonas Dalby soll für die Drittgeschäfte sowie für die                allen Delegierten eine gute Heimreise.
       Regional-Airports zuständig sein. Markus Siebers be-
       absichtigt, sich im kommenden Jahr vom Vorstandsamt                       Im Nachgang zu den Wahlen würdigte der Vorsitzende,
       zurückzuziehen und schlägt als einen seiner Nachfolger                    Matthias Maas, die außergewöhnlich lange Amtszeit von
       Rüdiger Purps von der ÖMV Langen vor. Markus Siebert                      Frau Dr. Dederke und ihren jahrelangen hohen Einsatzwil-
       betonte in seinen Ausführungen, dass aufgrund der viel-                   len für die GdF. Seine Worte wurden von lang anhalten-
       fältigen Aufgaben innerhalb des Ressorts eine breitere                    dem, stehendem Applaus aller Delegierten begleitet.

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GdF   | der flugleiter 6/2019

Sicherheit im deutschen Luftverkehr bedroht
Mit Irritation und Unverständnis hat die Gewerkschaft der     Im Zuge der 16. Novellierung des Luftverkehrsgesetzes
Flugsicherung e.V. (GdF) zur Kenntnis nehmen müssen,          wurde ebenfalls festgestellt, dass „durch das Recht der
dass das Ressort LF 17 (Luftfahrt) innerhalb des BMVI         Europäischen Gemeinschaft die Aufrechterhaltung natio-
plant, die nationale Erlaubnis- und Berechtigungspflicht      naler Genehmigungsverfahren für dieses Personal nicht
(„Lizenz“) für Flugsicherungstechniker und -ingenieure        ausgeschlossen ist“.
abzuschaffen. Dies soll bereits zum 2. Januar 2020 ge-
schehen. Eventuell wird der Termin um sechs Monate, auf       Das Inkrafttreten der europäischen Verordnung 2018/1139
den 1. Juli 2020, verschoben.                                 und der europäischen Durchführungsverordnung 2017/373
                                                              verändert diesen Sachverhalt nicht.
Wir sind der festen Auffassung, dass die nationale Erlaub-
nis- und Berechtigungspflicht für Flugsicherungstechni-       Wir sind uns sicher, dass das BMVI mit der Abschaffung der
ker und -ingenieure und das sonstige Flugsicherungsper-       Erlaubnis- und Berechtigungspflicht für Flugsicherungs-
sonal, sowie die damit verknüpfte eigenverantwortliche        techniker und -ingenieure gegen nationales Recht verstößt.
Tätigkeit, ein wichtiges Kernelement für den hohen, aber
unverzichtbaren Sicherheitsstandard in dem hochfre-           Die GdF wird alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen
quentierten Luftraum über Deutschland darstellt.              Mittel für den Erhalt der nationalen Erlaubnis- und Be-
                                                              rechtigungspflicht einsetzen.
Die GdF erinnert daran, dass auch der Deutsche Bundes-
tag im Zuge der 16. Novellierung des Luftverkehrsgesetzes     Dies ist im Interesse der Passagiere und aller Beteiligten
im Jahr 2009 die nationale Erlaubnis- und Berechtigungs-      in der Luftverkehrsindustrie.
pflicht als „angemessen im Hinblick auf die hohen Anfor-
derungen, die an dieses Personal zur Gewährleistung der       Matthias Maas                   André Vöcking
Sicherheit des Luftverkehrs zu stellen sind,“ erachtet hat.   (GdF-Bundesvorsitzender)        (Leiter Fachbereich FSTD)

Foto: DFS

                                                                                                                            13
FSTD   | der flugleiter 6/2019

       Tauziehen um das nationale Berechtigungs-
       wesen für die FS-Technik
                                      In der letzten Zeit hörte man   -ingenieure) auf europäischer Ebene regeln soll. Der FB
                                      immer wieder mehr oder          FSTD hat an den Inhalten der DVO 373 aktiv mitgearbeitet
                                      weniger       bruchstückhaft    und so dafür gesorgt, dass ein in Deutschland bewährtes
                                      Gerüchte und Berichte zum       Ausbildungssystem zum Standard für ganz Europa wird.
                                      Thema Wegfall der nationa-      Die dafür im nationalen Recht existierende Flugsiche-
                                      len Erlaubnis- und Berechti-    rungspersonalausbildungsverordnung (FSPersAV) ist in
                                      gungspflicht für FS-Techni-     wenigen Teilen nicht mehr auf dem neuesten Stand bzw.
                                      ker und -Ingenieure (kurz:      enthält Regelungen, die nun bereits in der DVO 373 be-
                                      dem Berechtigungswesen          schrieben werden.
        von Bernd Büdenbender
                                      für die FS-Technik).
                                                                      So kam es folgerichtig dazu, dass das Bundesministerium
       Der Fachbereich Flugsicherungstechnische Dienste (FB           für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Deutsche
       FSTD) der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hat be-         Flugsicherung GmbH (DFS) aufforderte, ein mit der DVO 373
       reits sehr frühzeitig auf erste Meldungen reagiert und         konformes „Ausbildungs- und Kompetenzprogramm“ vorzu-
       mit erheblichem personellen und zeitlichen Aufwand In-         legen. Gleichzeitig erhielt das Bundesaufsichtsamt für Flug-
       formationen und Daten zusammengetragen, um sich ein            sicherung (BAF) den Auftrag, die FSPersAV entsprechend zu
       eigenes Bild von der Situation zu machen.                      überarbeiten. Beide Maßnahmen sind völlig unstrittig.

       Worum geht es hier überhaupt? Die europäische Kommis-          Die DVO 373 ist zusammen mit ihrer Grundlage, der VO
       sion hat im Jahr 2017 die DVO (EU) 2017/373 (im Folgen-        (EU) 2018/1139, ab 02.01.2020 anzuwenden. Da die DVO
       den DVO 373) veröffentlicht, die u. a. den Inhalt und die      373 aber bereits seit 2017 in Kraft ist, gab es für die natio-
       Durchführung der Ausbildung von ATSEP (Air Traffic Safe-       nalen Behörden und Flugsicherungsdienstleister seitdem
       ty Electronic Personnel = Flugsicherungstechniker und          eine Art Übergangszeit für die Umsetzung der Inhalte. Da-
                                                                      her und weil GdF und Gesamtbetriebsrat in regelmäßigen
                                                                      Abständen immer wieder Anfragen an die DFS gerichtet
                                                                      hatten, wann die Umsetzung der DVO 373 angegangen
                                                                      wird, ist es erstaunlich, dass bis jetzt, im November 2019,
                                                                      immer noch unklar ist, wie diese Verordnung national
                                                                      umgesetzt werden soll. Wie immer kommt Weihnachten
                                                                      plötzlich und unerwartet.

                                                                      Aber auch bis hierhin ist immer noch alles unverdächtig,
                                                                      und man könnte sich lediglich stillschweigend lächelnd
                                                                      darüber amüsieren, warum man erst so spät aufwacht.
                                                                      Wäre da nicht die kleine, aber entscheidende Tatsache,
                                                                      dass plötzlich von zur Drucklegung dieser Ausgabe noch
                                                                      unbekannter Seite versucht wird, die Umsetzung der DVO
                                                                      373 zu nutzen, um das nationale Berechtigungswesen für
                                                                      die FS-Technik relativ unauffällig abzuschaffen.

                                                                      Die DVO 373 erfordert Veränderungen, das ist keine Fra-
                                                                      ge. Sie gibt den Providern mehr Verantwortung bezüglich
                                                                      der Gestaltung der Ausbildung (Stichwort: „Ausbildungs-
                                                                      und Kompetenzbeurteilungsprogramm“), jedoch auch die
                                                                      Möglichkeit, die Ausbildung für das von ihnen eingesetzte

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FSTD    | der flugleiter 6/2019

Personal stärker auf den künftigen Einsatz hin zuzuschnei-    rigen Erfahrungen und Informationen, die der FB FSTD bis
den. Auch bis hierhin wird sich jeder fragen: „Na und?“.      jetzt sammeln konnte, lassen darauf schließen, dass die
                                                              Protagonisten in diesem Spiel diese Folgen nicht erkannt
Aber nun kommt der entscheidende Punkt, in dem die            haben oder aber bewusst ignorieren.
GdF einen ernsthaften Angriff auf die Sicherheit im Luft-
verkehr sieht:                                                Was bedeutet der Wegfall dieser selbstverantwortlichen
                                                              Tätigkeit in der Praxis? Warum muss die GdF hier gleich
Die letztendliche Zulassung (die „Autorisierung“) zur Ar-     einen Angriff auf die Flugsicherheit hineininterpretieren?
beit an flugsicherungstechnischen Systemen soll nach          Heute ist es so, dass der für eine flugsicherungstechni-
dem Willen des BMVI durch den Flugsicherungsanbieter,         sche Anlage verantwortliche Techniker oder Ingenieur
also den eigenen Arbeitgeber (!), ausgesprochen werden,       (wir meinen damit natürlich immer auch die Kolleginnen)
und nicht mehr, wie vom Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ge-       die letzte Instanz ist, die entscheidet, ob diese Anlage
fordert, durch eine staatliche Stelle (BAF).                  dem Betrieb zur Verfügung gestellt werden kann oder
                                                              nicht. Er entscheidet rein auf Basis von Sicherheitserwä-
An dieser Stelle ist einmal tief Luft zu holen. Unbedarfte    gungen. Und das ist auch gut so, denn wer außer diesen
Gemüter sind hier vielleicht noch nicht alarmiert, denn die   Experten wäre in der Lage, dies fachlich einzuschätzen?
Zulassung selbst ist bereits heute schon Bestandteil der
Berechtigungswelt. Es ändert sich doch gar nichts – außer     Hier kann der Passagier eines Flugzeugs zu 100 Prozent
vielleicht der Farbe des in zartem Rosa gehaltenen Scheins?   sicher sein, dass diese Kolleginnen und Kollegen die An-
                                                              lagen auch nur beim geringsten Zweifel an der korrekten
Was hier so lapidar und nebensächlich erscheint, birgt        Funktion nicht für die betriebliche Nutzung freigeben
gefährlichen Sprengstoff. Wir reden über nichts anderes       werden. Eine eventuelle Anweisung Dritter (z. B. der Füh-
als den Wegfall der selbstverantwortlichen Tätigkeit. Soll-   rungskraft), diese Anlage für die betriebliche Nutzung
te es soweit kommen, wirft das eine Unmenge an Fragen         trotzdem freizugeben, muss nicht beachtet werden und
auf, die „Büchse der Pandora“ würde geöffnet. Die bishe-      führt zu keinerlei arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Dies

                                                                                                                            15
FSTD   | der flugleiter 6/2019

                                                                        Auch die Argumentation, es sei doch unkritisch, dass die
                                                                        DFS sowohl Ausbildung, Kompetenzfeststellung als auch
                                                                        die hier angesprochene „Autorisierung“ zur Arbeit an den
                                                                        FS-technischen Anlagen übernimmt, da das BAF ja immer
                                                                        noch die Aufsicht hätte, kann schnell an dem Beispiel der
                                                                        Boeing 737 MAX entkräftet werden. Hier hatte die FAA
                                                                        die Zertifizierung von Flugzeugen dem Hersteller selbst
                                                                        überlassen. Dies ist exakt analog zu dem Modell, die Aus-
                                                                        stellung von Autorisierungen für FS-Personal vom BAF auf
                                                                        die DFS zu übertragen. Trotz Aufsicht durch die FAA haben
                                                                        wir alle die höchst tragischen Ereignisse, die letztendlich
                                                                        eben aus rein wirtschaftlichen Beweggründen heraus re-
       ist eine der wichtigsten Säulen im Konzept Flugsicherheit!       sultierten, miterleben müssen. Die alten Schutzmecha-
       Entscheidungen ohne sachfremde Erwägungen treffen zu             nismen waren außer Kraft gesetzt.
       können, ist ein Grundgesetz nicht nur in der Flugsiche-
       rung, sondern in allen sicherheitskritischen Bereichen.          Und wer jetzt auf die Idee kommt, es ginge der GdF doch
       Hier eine Aufweichung hinzunehmen, würde dieses Sys-             sowieso nur um den Erhalt von Gehältern, dem sei ge-
       tem in seinen Grundfesten erschüttern.                           sagt, dass niemand Geringeres als die DFS-Geschäftsfüh-
                                                                        rung selbst bereits verlauten ließ, dass sich an der Vergü-
       Es ist sicher ein reales Szenario, dass es z. B. durch die be-   tungsstruktur nichts ändern wird, egal, welches Modell in
       triebliche Abmeldung von Navigationsanlagen zu Schlie-           Zukunft gefahren werden wird.
       ßungen von Flughäfen – oder wahrscheinlicher – zu erheb-
       lichen Kapazitätseinbußen kommen könnte. Dann werden             Soweit die Beschreibung, um was es bei diesem Thema
       Verspätungsminuten in Geld umgerechnet, und das Weh-             im Kern geht.
       klagen beginnt. Obwohl wir natürlich nur an das Gute im
       Menschen glauben, kann es im Zeitalter der Gewinnmaxi-           Nachdem der Fachbereich FSTD von den beschriebenen
       mierung nicht ausgeschlossen werden, dass dem Techniker          Absichten erfahren hatte, wurde sofort eine gutachter-
       oder Ingenieur zur Vermeidung von Schadenersatzforde-            liche Stellungnahme in Auftrag gegeben, denn die Ab-
       rungen oder Einnahmeausfällen die Anweisung gegeben              schaffung der nationalen Erlaubnis- und Berechtigungs-
       wird, die Anlage trotz seiner Bedenken weiter zu betreiben.      pflicht wäre unserer Ansicht nach ein Verstoß gegen das
       Da es dann aber keine selbstverantwortliche Tätigkeit mehr       Luftverkehrsgesetz. Dort werden in § 4 die Erlaubnis-
       gibt, ist der Mitarbeiter nicht mehr geschützt und unterliegt    pflicht und in § 32 die Berechtigung geregelt. Die vom
       dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Eine Weigerung             BMVI beabsichtigte und von der DFS in der Intranet-Mel-
       könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.          dung vom 09.09.2019 bereits als beschlossen deklarierte
                                                                        Abschaffung dieses Systems ist also ohne eine Änderung
       Was die Konstrukteure eventuell nicht bedacht haben, ist         des Luftverkehrsgesetzes nicht möglich.
       die Tatsache, dass die Verantwortung dann auf die Füh-
       rungskraft übergeht. Als plakatives Beispiel sei genannt,        Der FB FSTD hat zwischenzeitlich Gespräche mit einigen
       dass bei den Abgasmanipulationen der Automobilbauer              im Bundestag vertretenen Fraktionen geführt. Diese ha-
       nicht der Programmierer der Betrugssoftware im Gefäng-           ben gezeigt, dass die Parlamentarier in Teilen zwar über
       nis sitzt, sondern der Manager, der dies angewiesen hat.         die geplante Anpassung der FSPersAV informiert waren,
       Wir können uns nicht vorstellen, dass das ein angeneh-           aber die gesamte Tragweite (Wegfall der selbstverant-
       mer Gedanke für die betroffenen Führungskräfte der               wortlichen Tätigkeit und deren Folgen) und weitere De-
       Deutschen Flugsicherung auf ihrer täglichen Fahrt zur Ar-        tails nicht kannten. Durch die Erläuterungen der Gewerk-
       beit sein könnte.                                                schaft wurden bei den Politikern, aber auch innerhalb des

16
FSTD    | der flugleiter 6/2019

BMVI, nun Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Durchführ-        Das BMVI behauptet dennoch, die DVO 373 würde eine Au-
barkeit der geplanten Veränderung geweckt. Es stellt sich     torisierung durch den Provider vorschreiben, was mit der
daher immer mehr die Frage, wer hier eigentlich die trei-     aktuellen Erlaubnis- und Berechtigungspflicht nicht verein-
bende Kraft ist und warum?                                    bar und somit abzuschaffen sei. Doch genau dies ist nicht
                                                              der Fall. Im Gegenteil: Die, die DVO 373 begleitenden Emp-
Vielfach wird behauptet, die DVO 373 erfordere die Ab-        fehlungen überlassen die Frage zur Organisation der Autori-
schaffung der Erlaubnis- und Berechtigungspflicht. Diese      sierung ausdrücklich den nationalen Regelungen.
Behauptung ist nicht haltbar.                                 Wenn die Abschaffung tatsächlich durch einen sogenann-
                                                              ten Anwendungsvorrang aus der DVO 373 begründet
Bereits im Zuge der 16. Novellierung des LuftVG wurde         wäre, wären automatisch am 02.01.2020 alle Erlaubnisse
festgestellt, dass „durch das Recht der Europäischen          und Berechtigungen ungültig. Es müsste also bis spätes-
Gemeinschaft die Aufrechterhaltung nationaler Genehmi-        tens 01.01.2020 klar sein, wer (und auf welcher Grundlage)
gungsverfahren für dieses Personal nicht ausgeschlossen       die Inbetriebhaltung von FS-technischen Einrichtungen in
ist“. Daran hat sich nichts geändert. Richtig ist: Grund-     Deutschland vornimmt. Ist diese Frage nicht beantwortet,
sätzlich gibt es einen Anwendungsvorrang des europäi-         wäre das ein Szenario, das den Flugverkehr in Deutsch-
schen Rechts gegenüber dem nationalen Recht.                  land augenblicklich zum Erliegen bringen würde.

INFOBOX HISTORIE

Die selbstverantwortliche (oft auch eigenverantwortli-        der Staat auch ganz bewusst weiterhin die Kontrolle da-
che) Tätigkeit der heutigen angestellten Flugsicherungs-      rüber gesichert, welche der Personen denn überhaupt an
techniker und -ingenieure kommt nicht von irgendwo,           den Stellschrauben der sicherheitskritischen Systeme
sondern hat eine Tradition. Sie ist ein Kind der (Organisa-   drehen dürfen. Immerhin geht es um die sichere und effi-
tions-)Privatisierung der ehemaligen Bundesanstalt für        ziente Durchführung der hoheitlichen Aufgabe „Kontrolle
Flugsicherung (BfS). Damals arbeiteten dort ausschließ-       des Luftraums“, denn ohne die Technik sind die Fluglot-
lich Beamte, die per Definition nur dem für Flugunfälle       sen taub, blind und stumm.
haftenden Dienstherren (Staatshaftung) verpflichtet
waren. Mit der Möglichkeit, dass zukünftig Angestell-         Sogar noch im Jahr 2009 erachtete der Deutsche Bundes-
te an flugsicherungstechnischen Anlagen tätig werden          tag im Zuge der 16. Novellierung des Luftverkehrsgeset-
konnten, musste man, mit Hilfe des LuftVG und des Vor-        zes die nationale Erlaubnis- und Berechtigungspflicht
gängers der FSPersAV, das Beamtenmodell auf das neue          als „angemessen im Hinblick auf die hohen Anforde-
Personal ohne Beamtenstatus übertragen. So wurde si-          rungen, die an dieses Personal zur Gewährleistung der
chergestellt, dass dieses Personal, ohne Repressalien zu      Sicherheit des Luftverkehrs zu stellen sind“. Die Äuße-
befürchten, Entscheidungen im Sinne der Flugsicherheit        rungen der von uns befragten Parteien und Fraktionen
(und damit im Interesse des haftenden Staates) treffen        lassen keinen Sinneswandel erkennen, sondern zeugen
und vollumfänglich vertreten kann. Gleichzeitig hat sich      vielmehr vom Erstaunen über das Vorgehen des BMVI.

                                                                                                                             17
FSBD   | der flugleiter 6/2019

       Offener Brief an die Redaktion „direct“
       Liebe Frau Ciupka, lieber Herr Belz,

                                     eigentlich wollte ich Ihnen    denn bereit, in derartigem Umfang der „Firma aus der Pat-
                                     bezüglich Ihres Interviews     sche zu helfen“? Wohlgemerkt, wir reden hier nicht von
                                     mit Herrn Mahns in der letz-   „mal am Nachmittag etwas länger bleiben“. Wir reden
                                     ten Ausgabe der „direct“       von ganzen Tagen, die die Lotsen und FDB (u. a.) zusätz-
                                     einen empörten Brief schrei-   lich zur Arbeit kommen sollen. Für die sie also ihre Frei-
                                     ben. Empörend fand ich –       zeitblöcke/Ruhezeiten bewusst verkürzen sollen. Kennen
                                     und dem Vernehmen nach         Sie denn die Hintergründe dieser Ruhezeiten? Wissen Sie,
                                     auch viele meiner Kollegen –   warum es diese gibt? Darüber hinaus: Wären Sie denn
                                     Ihre Frage an Herrn Mahns,     bereit – öfter als nur einmal im Jahr – am Samstag oder
        von Roman Schütz
                                     ob es nicht „traurig“ sei,     Sonntag zusätzlich ins Büro zu kommen? Ohne entspre-
                                     „dass Mitarbeiter nur gegen    chende Abgeltung?
       Geld bereit sind, der DFS aus der Patsche zu helfen“. Ich
       wollte offen kundtun, warum ich und meine Kollegen die-      Ist nicht eigentlich überhaupt die monetäre Entlohnung
       se Frage als Provokation, als moralischen Fingerzeig oder    die grundsätzliche Basis eines jeden Arbeitsverhältnis-
       als noch Schlimmeres empfinden.                              ses? Oder kommen Sie ehrenamtlich zur DFS? Der Arbeit-
                                                                    nehmer stellt seine Lebenszeit als Arbeitszeit dem Arbeit-
       Ich habe mich dazu entschlossen, dies nicht zu tun. Viel-    geber zur Verfügung und wird dafür entlohnt. Arbeitet er/
       mehr möchte ich IHNEN heute ein paar Fragen stellen.         sie mehr, wird mehr entlohnt.
       Fragen, über deren Beantwortung ich mich überaus freuen
       würde, obgleich ich das weder erwarte noch damit rechne.     Bliebe im Übrigen auch noch die Frage, ob man die Situ-
       Die allererste Frage, die gestellt werden muss, ist: Wie     ation, die es zu überwinden gilt, allen Ernstes als „Pat-
       kommen Sie überhaupt zu dieser zur Frage umformu-            sche“ bezeichnen kann. Das Missverhältnis zwischen
       lierten Behauptung? Woher nehmen Sie die Erkenntnis,         Personalbedarf und vorhandenem Personal begleitet uns
       dass die „Mitarbeiter NUR gegen Geld bereit sind“, Zu-       nun bekanntermaßen schon zwei Jahre, und es wird uns
       satzschichten zu übernehmen? Haben Sie denn hinter-          noch eine ganze Zeit lang begleiten. Nicht umsonst wur-
       fragt, ob nicht auch andere Mechanismen zur Diskussion       de der KapaTV für acht Jahre abgeschlossen. Die GdF und
       standen? Ob nicht andere Methoden der Abgeltung, der         auch die einzelnen Kollegen vor Ort haben im Übrigen
       Incentivierung sogar eher gewünscht waren/wären? Für         mehrfach und eindringlich vor dem Eintreten dieser Situ-
       die GdF steht zum Beispiel grundsätzlich ein Ausgleich       ation gewarnt. Die Formulierung „aus der Patsche helfen“
       von Mehrarbeit in Freizeit im Vordergrund. Allein, was       in diesem Zusammenhang als Euphemismus zu bezeich-
       glauben Sie denn, wie so ein Ausgleich stattfinden sollte,   nen, wäre schon ein Euphemismus an sich.
       in Anbetracht der gegenwärtigen Personalsituation? In
       einigen EBGen werden selbst im Jahr 2020 nicht die voll-     Oder dient Ihre Frage eigentlich dem Zweck, sich einer
       ständigen tariflichen Urlaubsansprüche gewährt werden.       gespaltenen Stimmung in der DFS zu bedienen und mit
       Und das, obwohl die Lotsen dort jetzt schon ca. 8-10 Tage    dem Finger auf das operative Personal zu zeigen? Nun,
       mehr arbeiten als im Jahr 2018. Trotzdem ist man nicht in    dies wäre Ihnen gelungen. Ich hoffe allerdings inständig,
       der Lage, in diesen EBGen 1 (in Worten EINEN) zusätzli-      dass diese Interpretation nicht zutrifft.
       chen Tag tariflichen Urlaubsanspruch zu gewähren. Wel-
       che Alternativen der Abgeltung oder Incentivierung wür-      Es bleibt mir zum Ende daher noch eine einzige abschlie-
       den denn nach Ihrer Ansicht noch in Frage kommen?            ßende Frage: War das wirklich nötig?

       Oder impliziert die von Ihnen gestellte „Frage“ die Er-
       wartung, dass Mitarbeiter (Lotsen, FDB usw.) eigentlich      Mit kollegialen Grüßen
       bereit sein müssten, umsonst an zusätzlichen Tagen zur       Roman Schütz für den
       Arbeit zu kommen? Da stellt sich mir die Frage: Wären Sie    Fachbereichsvorstand FSBD der GdF

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SPOTTER I         | der flugleiter 6/2019

Airbus BelugaXL: Aus Toulouse erreichen uns einige Bilder, wie z. B. vom       Airbus A319neo: Der erste Airbus A319neo wurde am 20. September, eben-
BelugaXL, der zwischen den Airbus-Standorten in Europa hin und her pen-        falls in Toulouse, mit der vorläufigen Zulassung D-AVWA während eines
delt. Foto: Gerrit Griem                                                       Testfluges fotografiert. Foto: Gerrit Griem

Airbus A330neo: Auch der A330 erscheint als neo-Version; hier zusätzlich mit   Airbus 350-1000: Auch der Prototyp der neuesten und längsten Version
der Aufschrift „10 years Airbus foundation“ bei der Landung in Toulouse im     des A350 war im September in Toulouse zu Gast. Foto: Gerrit Griem
September. Foto: Gerrit Griem

HiFly Malta A319: Auf der Urlauberinsel Mallorca wurde Ende September          Starlux A321neo: Starlux, eine Airline aus Taiwan, führte Ende Oktober Test-
dieser A319 der HiFly Malta gesichtet. Die Chartergesellschaft wurde u. a.     flüge mit ihrem A321neo ab Hamburg-Finkenwerder durch. Auch hier ist noch
als Ersatz für die Thomas Cook-Pleite eingesetzt. Foto: Michael Stappen        die vorläufige deutsche Testregistrierung zu sehen. Foto: Gerrit Griem

                                                                                                                                                       19
VERBÄNDE          | der flugleiter 6/2019

        Bericht vom 36. IFATCA
        European Regional Meeting (ERM)
        Aqaba/Jordanien, 8. – 10. Oktober 2019

                                                                        Die 85 Delegierten aus 32 Ländern begannen am Vortag
                                                                        des ERM mit dem Workshop zur „Implementation of EU IR
                                                                        373/2017“. Bei dieser europäischen Regulierung geht es
                                                                        um „laying down common requirements for providers of
                                       Aqaba – die relativ kleine       air traffic management / air navigation services and other
                                       Stadt am nördlichen Rand         air traffic management network functions and their over-
                                       des Roten Meers mit ihrem        sight”. Der diesjährige IFATCA-Workshop beschäftigte
                                       beinahe mystischen Namen         sich jedoch nur mit einem Teilaspekt dieser Regulierung:
                                       wurde nicht zuletzt durch        „stress, fatigue, psychoactive substances, sleeping disor-
         von Jens Lehmann
                                       Hollywood     weltberühmt.       der and alcohol in the operational environment“. *
                                       Vom Beginn des 16. Jahrhun-
        derts bis 1917 war die Stadt Teil des Osmanischen Reiches.      Mit den Reden des CEO des jordanischen ANSP und des
        Im Juli 1917 konnte die strategisch wichtige Stadt durch        IFATCA Executive Vice President Europe sowie Grußwor-
        die arabischen Stämme Faisals I. unter dem Kommando             ten der befreundeten Fachverbände IFATSEA, IFISA und
        von Thomas Edward Lawrence nach einem Gewaltmarsch              IFAIMA sowie dem inzwischen obligatorischen Gruppen-
        durch die Wüste Nefud eingenommen werden. „Lawrence             foto wurde das diesjährige ERM am Folgetag mit einer
        von Arabien“ ging so in die Geschichte ein.                     Präsentation der „Equality, Diversity and Ethical Task
                                                                        Force (EDETF)“ eröffnet. Diese Task Force hat es sich bis
        Aqaba war der Austragungsort des diesjährigen IFATCA            zur nächsten IFATCA Annual Conference im März 2020 zur
        ERM. Jordanien hatte sich vor einigen Jahren für die Auf-       Aufgabe gemacht, „to create a ‚tool box‘ of how to achie-
        nahme in die IFATCA European Region beworben, da sich           ve a higher equality and diversity both in IFATCA and ATM”
        der jordanische Verband in der IFATCA Africa/Middle East        sowie einen „IFATCA Code of Conduct” zu entwickeln, zu
        Region nicht mehr richtig vertreten fühlte. Nachdem Jor-        dem insbesondere die GdF einen detaillierten Entwurf ge-
        danien dann als Mitglied aufgenommen worden war, be-            liefert hat.
        mühte es sich um die Ausrichtung des ERM. 2017 war es
        dann so weit – Jordanien bekam den Zuschlag und be-             Diesem Update folgte ein sehr interessanter Bericht zur
        gann mit den Vorbereitungen.                                    neuen „SES/SESAR Airspace Architecture Study“.

* IFATCA hat dazu inzwischen verschiedene Guidance Materials erarbei-
  tet und auf ihrer Homepage im Mitgliederbereich veröffentlicht.

20
VERBÄNDE   | der flugleiter 6/2019

Dabei geht es unter anderem
(und wieder einmal) um die Re-
duzierung der Luftraumkomple-
xität, eine EU-weite Transition
Altitude, eine Überprüfung der
Staffelungskriterien, zukünftige
CNS-Systeme, flexible Gebühren-
mechanismen und die Genauig-
keit von Flugplandaten.

                                                                 21
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