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www.gdf.de AUSGABE 6/2019 16. BUNDESDELEGIERTEN- KONFERENZ 2019 IN DARMSTADT TAUZIEHEN UM DAS BERECHTIGUNGSWESEN DER TECHNIK LOW VISIBILITY PROCEDURE BERLIN-TEGEL – EIN FLUGHAFEN AUF DEM ABSTELLGLEIS
U2 | der flugleiter 6/2019 EINLADUNG zur Bundesfachbereichskonferenz FSBD der GdF e.V. vom 13. bis 15. März 2020 in Dresden Ort: The WestIN Bellevue Hotel, Große Meißner Str. 16, 01097 Dresden Beginn: 13. März, 11.00 Uhr – Ende: 15. März, 16.00 Uhr Tagesordnung: P.1 Eröffnung der Bundesfachbereichskonferenz des Fachbereiches FS-Betriebsdienste der GdF e. V. und Begrüßung der Mitglieder P.2 Festlegung der Konferenzleitung und Übernahme der Tagungsleitung P.3 Berufung der Mandatsprüfungskommission P.4 Feststellung der Beschlussfähigkeit P.5 Genehmigung der Tagesordnung P.6 Berufung des Wahlausschusses P.7 Bericht des Vorstandes P.8 Entlastung des Vorstandes P.9 Wahlen P.10 Gastvortrag P.11 Bildung der Arbeitsgruppen A, B, C und D P.12 Bericht der Arbeitsgruppe A und Beschlussfassung P.13 Bericht der Arbeitsgruppe B und Beschlussfassung P.14 Bericht der Arbeitsgruppe C und Beschlussfassung P.15 Bericht der Arbeitsgruppe D und Beschlussfassung P.16 Verschiedenes P.17 Schließung der Veranstaltung und Verabschiedung der Teilnehmer
INHALT | der flugleiter 6/2019 Auf dem Weg der Besserung Bundesdelegiertenkonferenz 2019 S. 08 Low Visibility Procedures S. 33 oder der Beginn einer Krise? S. 45 Editorial ................................................................................................................................... 04 Termine .................................................................................................................................... 06 GdF | Vergütungsrunde gestartet ............................................................................................. 07 GdF | Bundesdelegiertenkonferenz 2019 in Darmstadt ............................................................. 08 GdF | Sicherheit im deutschen Luftverkehr bedroht ................................................................... 13 FSTD | Tauziehen um das nationale Berechtigungswesen für die FS-Technik ............................ 14 FSBD | Offener Brief an die Redaktion „direct“ ........................................................................ 18 Spotter I ................................................................................................................................... 19 Verbände | Bericht vom 36. IFATCA European Regional Meeting (ERM) .................................... 20 Verbände | IFISA-Seminar 2019 ................................................................................................ 29 Verbände | How it all started – The history of IFISA ................................................................... 31 ATC | Low Visibility Procedures ................................................................................................. 33 ATC | RNAV’ approach charts renamed ‘RNP’ ............................................................................ 43 ATC | Auf dem Weg der Besserung oder der Beginn einer Krise? ............................................... 45 „Die letzten Tage von Tegel“ (I) S. 52 ATC | Wow! 100 Prozent! ........................................................................................................... 50 Joe’s Corner ............................................................................................................................... 51 Airports | „Die letzten Tage von Tegel“ (I) ................................................................................. 52 Kollegen | Ein Wiedersehen nach 40 Jahren ............................................................................. 54 Bücher | „Jonas hebt ab“ .......................................................................................................... 56 Bücher | „Die spektakulärsten Flugunfälle“ .............................................................................. 57 Gewinnspiel ............................................................................................................................. 58 Stellenanzeige ......................................................................................................................... 58 Spotter II .................................................................................................................................. 59 Airlines | Piloten von Southwest Airlines klagen gegen Boeing ................................................ 60 Mailbox | Ist Fliegen eigentlich billiger als Bahnfahren? ........................................................... 62 Aus aller Welt | Kurz und interessant ....................................................................................... 64 Impressum ............................................................................................................................... 66 Piloten von Southwest Airlines klagen gegen Boeing S. 60 3
EDITORIAL | der flugleiter 6/2019 von Matthias Maas, Bundesvorsitzender Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen, Arbeit und auf die Anzahl der zu kontrollierenden Flug- verehrte Leser, bewegungen auswirkt, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Aber auch hier ist jetzt schon erkennbar, herzlich willkommen zur sechsten und letzten Ausgabe im dass ganz offensichtlich erneut mit zweierlei Maß gemes- Jahr 2019. Erneut ist ein Jahr unheimlich schnell vergan- sen wird. Sicherlich sind viele Verbindungen innerhalb gen. Es war geprägt von vielen sozialen, politischen und Deutschlands fragwürdig. wirtschaftlichen Veränderungen. Aber wenn die Politik zum Beispiel eine Verbindung wie Stuttgart – Frankfurt (ca. 200 km, Flugzeit ca. 25 min) aus Wer hätte denn vor einem Jahr gedacht, dass der freitäg- dem Flugplan streichen möchte, dann darf schon die Fra- liche Schulstreik eines einzelnen Mädchens in Schweden ge erlaubt sein, warum dies nur innerhalb Deutschlands innerhalb von nur wenigen Monaten die ganze Welt be- geschehen soll und im grenzüberschreitenden Verkehr schäftigen und verändern würde? die Verbindung Stuttgart – Zürich (ebenfalls ca. 200 km Das Thema Klimawandel ist plötzlich überall präsent und und ca. 25 min Flugzeit) nicht hinterfragt wird? hat natürlich auch enorme Auswirkungen auf die Luftver- Solche Beispiele lassen sich in beliebiger Zahl fortsetzen. kehrsindustrie und somit auch auf unser Alltags- und Be- Wenn schon ein offensichtliches Problem oder Fehlverhal- rufsleben. Fluggesellschaften, Flughäfen und ebenso die ten angegangen wird, dann bitte konsequent und nicht Flugsicherung stehen mit an vorderster Front als Verursa- einseitig zulasten der deutschen Luftverkehrswirtschaft, cher und sind erst einmal pauschal verurteilte Klimasün- zu der wir nun mal auch gehören. der, die natürlich sehr leicht und vor allem öffentlichkeits- wirksam aufgefordert werden können, schleunigst ihr Ein erfreuliches Ereignis fand im vergangenen Monat Geschäftsverhalten zu ändern. Ob dies in allen geforder- statt. Am 22. und 23. November trafen sich mehr als 160 ten Bereichen sinnvoll und gerechtfertigt ist, vermag ich Delegierte, Vorstände und Gäste zur 16. ordentlichen abschließend nicht zu beurteilen. Jedoch darf sicherlich Bundesdelegiertenkonferenz der GdF e.V. in Darmstadt. hinterfragt werden, ob eine rasche umsetzbare Erhö- Trotz des knappen Vorlaufs (Redaktionsschluss eigentlich hung der Luftverkehrssteuer, die vor allem die deutschen vor Veranstaltungsbeginn) wird in dieser Ausgabe aus- Fluggesellschaften überproportional belasten würde, führlich darüber berichtet. Auf die stattgefundenen Vor- überhaupt sinnvoll ist, wenn die daraus resultierenden fi- standswahlen möchte ich hier allerdings kurz eingehen. nanziellen Mittel im Gegenzug nicht für klimaschützende Mittel im Luftverkehr, sondern zum Stopfen anderweitiger Turnusgemäß stand nach zwei Jahren das Vorstandsamt Haushaltslöcher genutzt werden. Dabei gäbe es doch so des Schatzmeisters und das des Vorstandes Presse und viele wirksame Punkte, die angegangen werden könnten. Kommunikation zur Wahl. Beide Amtsinhaber, sowohl Zum Beispiel die Entwicklung von CO2-neutralem Flug- Dr. Gabriele Dederke als auch Jan Janocha, erklärten ihre benzin, klimafreundlichere Terminalanlagen oder E-Mobi- Bereitschaft, erneut für eine zweijährige Amtszeit zu kan- lität in den Bodenverkehrsdiensten der Flughäfen. didieren. Beide wurden einstimmig in ihren Ämtern bestä- Inwieweit sich die geforderte Einstellung oder zumindest tigt. Für das tolle Wahlergebnis und das damit ausgespro- Reduzierung von Kurzstreckenverbindungen auf unsere chene Vertrauen in meine zwei Vorstandskollegen möchte 4
EDITORIAL | der flugleiter 6/2019 ich mich bei allen Delegierten recht herzlich bedanken. Es zeigt meiner Meinung nach auch eine gute Konstanz in- nerhalb des Bundesvorstandes. Dabei ist es heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr, ehrenamtliches En- gagement in diesem Umfang zu leisten. Deshalb möchte ich unserer Schatzmeisterin „Gabi“ nochmals ganz spezi- ell danken, da sie seit mehr als 16 Jahren – seit der Grün- Wie wird sichergestellt, dass adäquat ausgebildetes Per- dung der GdF – ununterbrochen dieses Amt bekleidet und sonal unsere Flugsicherungsanlagen überwacht, und wie somit auch am längsten dem Bundesvorstand angehört. muss das nachgewiesen werden? Lassen Sie mich abschließend noch einen kurzen Ausblick Eigentlich müsste, wenn es tatsächlich zur Lizenzab- in das kommende Jahr 2020 werfen. Stand heute steht zu gabe kommt, ab diesem Moment bis zur Klärung dieser befürchten, dass bereits zu Jahresbeginn große Verände- Fragen der komplette Flugverkehr über Deutschland so- rungen im Lizenzierungswesen anstehen oder zumindest fort eingestellt werden!!! anstehen könnten, wenn nicht noch eine unvorhergese- hene Einsicht einkehrt. Sicherheit hat in unserem Land doch hoffentlich noch im- Derzeit wird geplant, die nationale Erlaubnis- und Be- mer Vorrang vor Wirtschaftlichkeit. rechtigungspflicht für Flugsicherungstechniker und -inge- nieure abzuschaffen. Diese Lizenz ist – von allen Seiten Persönlich vermute ich, dass die gewünschte Abschaf- unbestritten anerkannt – ein wichtiger Baustein in der fung des Lizenzierungswesens in der Technik ein großer „Sicherheitskette Luftverkehr“ in Deutschland und ein Schritt in Richtung Outsourcing der Technik aus der DFS Vorreiter für viele andere Nationen weltweit. in ein Tochterunternehmen ist. Weitere geplante struktu- Als Begründung für die nun geplante Abschaffung be- relle und organisatorische Veränderungen in der DFS deu- ruft man sich sowohl auf eine Europäische Verordnung ten ebenfalls in diese Richtung. (2018/1139) als auch auf eine Europäische Durchfüh- Es muss jedem klar sein, dass, wenn diese Abschaffung der rungsverordnung (2017/373). Lizenz im Bereich Technik erfolgreich verläuft, weitere der- Unserer Meinung nach – und nach Meinung verschiede- artige Maßnahmen zu befürchten sind (FDB, FIS, AIS etc.). ner anerkannter Rechtsexperten – beschreitet man hier Wir, die GdF, werden alles in unserer Macht Stehende ver- einen Weg, der so keinesfalls gewollt sein kann und über suchen, diese Tendenzen zu hinterfragen und zu unterbin- dessen Auswirkungen und Konsequenzen man sich noch den. Fliegen über Deutschland soll auch in Zukunft wei- keine wirklichen Gedanken gemacht haben kann. terhin auf dem höchsten Sicherheitsstandard kontrolliert Ob nun das Bundesministerium für Verkehr und digitale werden, im Interesse aller Beteiligten, der Flugsicherung, Infrastruktur (BMVI) oder die Deutsche Flugsicherung der Fluggesellschaften und nicht zuletzt der Passagiere. GmbH (DFS) der heimliche Treiber im Hintergrund ist, vermag ich nicht zu sagen. Tatsächlich jedoch schiebt je- Trotz dieser unschönen Aussichten wünsche ich nun allen der Protagonist die Schuld dem jeweils anderen zu. Ein Lesern viel Freude mit der letzten Ausgabe unseres „der Schelm, wer Böses dabei denkt. flugleiter“ 2019 sowie eine friedliche und besinnliche In dieser Ausgabe wird vonseiten des FSTD sehr ausführ- Weihnachtszeit im Kreise ihrer Familien und Angehörigen. lich über dieses Thema berichtet, sodass ich es hier an Ebenso Glück, Gesundheit und Zufriedenheit und einen dieser Stelle nicht allzu sehr ausführen möchte. Jedoch schönen Übergang in das Jahr 2020. stelle ich mir gerade vor, was wohl die Folgen wären, soll- ten unsere Techniker tatsächlich ihre Berechtigungen, Es grüßt Sie herzlichst den sogenannten „rosa Schein“, zum 2. Januar 2020 ab- geben müssen. Wer überwacht dann unsere technischen Anlagen? Nicht- lizenzierte Arbeiter der DFS oder Fremdfirmen? Wer hat die Verantwortung und/oder (eine ganz wichtige Frage), Matthias Maas wer haftet? Bundesvorsitzender 5
TERMINE | der flugleiter 6/2019 GdF – Termine DEZEMBER 2019 09. – 10 Vorstandssitzung Bund Frankfurt 12. – 13. Vorstandssitzung FSBD Bremen 12. AG APEG Frankfurt 17. AG Berufliches & Soziales Frankfurt 18. – 19. Tarifkommission VTV Frankfurt 19. – 20. AG FDB Bremen JANUAR 2020 07. Vorstandssitzung FSBD Frankfurt 08. – 09. Vorstandssitzung Bund Frankfurt 14. TV „neue Struktur“ Frankfurt 17. Vorstandssitzung FSTD Bergheim 22. – 23. Tarifkommission Frankfurt FEBRUAR 2020 03. – 04. Vorstandssitzung FSBD Frankfurt 05. AG FDB Frankfurt 10. – 11. Vorstandssitzung Bund Frankfurt Kein Anspruch auf Vollständigkeit! Die neue Adresse der Geschäftsstelle: Frankfurt Airport Center 1 Gebäude 234 | HBK 31 Hugo-Eckener-Ring | 60549 Frankfurt am Main Neue Telefonnummer der Geschäftsstelle: 069/6060 899 0 6
RUBRIK GdF | der flugleiter 6/2019 Vergütungsrunde gestartet Liebe Mitglieder, die Vergütungsrunde 2020 für die Mitarbeiterinnen und VTV-A Mitarbeiter der DFS ist heute Morgen in einem ersten ge- • Erhöhung der Ausbildungsvergütung nach § 3 Abs. 1 meinsamen Termin gestartet. Die GdF hat der DFS in ei- auf 1.250,00 EUR ner kurzen Präsentation ihre Forderungen dargestellt und • Erhöhung der Ausbildungsvergütung nach § 3 Abs. 2 Fragen beantwortet. um 4,9 % • Einführung eines tariflichen Wohngeldes in Höhe von Die Forderungen sind im Einzelnen: 500,00 EUR für Auszubildende, die heimatfern eine DFS-Ausbildung oder ein duales Studium durchlaufen VTV • Vergütungserhöhung im Volumen von 4,9 % auf die Ta- Wir haben der DFS signalisiert, bei der Laufzeit auch ei- belle inkl. einer Differenzierungsklausel zugunsten der nen längerfristigen Abschluss in Betracht zu ziehen und GdF-Mitglieder in Höhe von 0,3 % klargemacht, dass wir das tarifliche Wohngeld auch jeder- • Laufzeit 12 Monate zeit gegen den Neubau eines Gästehauses auf dem Cam- • Stärkere Gewichtung der unteren und mittleren Ein- pus streichen würden. kommensgruppen im Verhandlungsergebnis Weitere Gesprächstermine sind vereinbart, und wir wer- ZTV den Euch über den Fortgang der Verhandlungen auf dem • Erhöhung aller Zulagen im ZTV um 4,9 % (ohne § 5) Laufenden halten. • Streichung der Zulagen in den §§ 6 und 7 • Einbeziehung der Stunden als Prüfer oder Gastlehrer in Eure Verhandlungskommission die Ausbilderzulage nach § 5 • Anhebung der Ausbilderzulage nach § 5 von 8,00 EUR auf 12,00 EUR und von 6,00 EUR auf 10,00 EUR Foto: DFS 7
GdF | der flugleiter 6/2019 Die Eröffnung der 16. Bundesdelegiertenkonferenz durch den Vorsitzenden der GdF, Matthias Maas. Foto: Wrba Bundesdelegiertenkonferenz 2019 in Darmstadt Darmstadt ist einer Unter- Wie alle Jahre zuvor, begann auch die diesjährige 16. Bun- suchung zufolge weiterhin desdelegiertenkonferenz pünktlich, und der Vorsitzende die Stadt mit den besten Zu- der GdF, Matthias Maas, begrüßte die aus dem gesamten kunftsaussichten in Deutsch- Bundesgebiet angereisten Delegierten. Namentlich auf- land. Die südhessische Kom- geführt wurden Ehrengäste wie Peter Schaaf (GBR-Vor- mune profitiere vor allem sitzender der DFS), die Rechtsanwälte David Schäfer und von vielen erfolgreichen und Jonas Dalby, Michael Schäfer (Ehrenmitglied), Sebastian innovativen Unternehmen, Wanders (zuständig für die GdF-Homepage) und Christian heißt es im diesjährigen Karl (ATCcare e.V.). Unter großem Applaus wurden die Be- von Hans-Joachim Krüger Städteranking des Instituts schäftigten der Geschäftsstelle, Veronika Gebhart, Elena der deutschen Wirtschaft Stegemann und Melina Münch, begrüßt. (IW) in Zusammenarbeit mit der „Wirtschaftswoche” und dem Internet-Portal Immobilienscout24. Dazu zähle unter Für Melina Münch war diese Veranstaltung die erste große anderem der Chemiekonzern Merck, der allein in Darmstadt Zusammenkunft der GdF-Delegierten. Als „Neue“ in der rund 11.000 Menschen beschäftige und viel in Forschung Geschäftsstelle vertritt sie zurzeit Marina Daffner, die sich und Ausbildung investiere. Genau in diese Stadt hat es die nach der Geburt ihrer Tochter in Elternurlaub befindet. GdF schon vor Jahren zur alljährlichen Bundesdelegierten- konferenz „verschlagen“, und dies hat mittlerweile schon Die Beschlussfähigkeit wurde von den Mitgliedern fast Tradition. Auch für die GdF ist der Ort Darmstadt rich- Myriam Wiese, Andreas Luhnen und Tobias Bartl über- tungsweisend: Hier werden und wurden Beschlüsse verab- prüft und anschließend dem Vorstand und den Delegier- schiedet, die doch sehr zukunftsweisend sind. ten mitgeteilt. 8
GdF | der flugleiter 6/2019 Die 16. ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz der festgestellt werden, dass die jetzigen Maßnahmen zur Per- GdF begann ohne größere Änderungswünsche an der sonalrekrutierung wahrscheinlich nicht ausreichen, um Tagesordnung. die erwarteten Abgänge zu kompensieren. Somit wird den Kolleginnen und Kollegen am Board auch weiterhin eine Bericht des Vorstandes Mehrbelastung abverlangt. Die bestehenden Strukturen Wie auch in den vergangenen Jahren, erhielten alle Dele- der GdF haben sich in der Vergangenheit zwar bewährt, gierten bereits im Vorfeld den Bericht über die umfang- aber dennoch sollte man Überlegungen anstellen, die GdF reichen Tätigkeiten des gesamten Vorstandes zur Kennt- inhaltlich, strukturell und auch personell neu aufzustellen. nisnahme. Mündliche Ergänzungen wurden von allen Vorstandsmitgliedern vorgetragen, wobei man die schrift- Axel Dannenberg, der Geschäftsführer der GdF, legte in liche Vorlage als bekannt voraussetzte. seiner kurzen Darstellung das Augenmerk nochmals auf die Geschäftsstelle im Frankfurt Airport Center. Als Unter- Im Hinblick auf den zukunftsweisenden Standort der Bun- mieter für die weiteren, von der GdF bisher nicht genutzten desdelegiertenkonferenz erwähnte der GdF-Vorsitzende Räume wurden die Gewerkschaften IGL, TGL, ATC-Care und die Personalsituation der DFS. Mit großer Sorge darf wohl die Rechtsanwaltskanzlei Vogelsang gewonnen. Mehr als 150 Besucher und Delegierte im Tagungshotel Maritim. Foto: Wrba 9
GdF | der flugleiter 6/2019 Markus Siebers, Vorstand Tarif & Recht, legte Details ETV-Themen sollen in den Vordergrund gestellt werden. über seine Arbeit des vergangenen Jahres dar. Er berich- Ein wesentlicher Bestandteil des Fachbereiches FSAD sol- tete u. a. über den aktuellen Stand der Tarifverhandlun- len ein reger Meinungsaustausch und eine verbesserte gen in Vergütungsfragen für die Mitarbeiter der DFS. Mit Kooperation mit den verschiedenen Betriebsräten sein. In verhaltenem Optimismus darf gehofft werden, dass noch keinem anderen Fachbereich sind so viele Berufsgruppen in diesem Jahr eine Einigung zu erwarten ist. Ein weite- integriert wie gerade im FSAD – und es ist eine große He- rer Punkt war das Thema „Gästehaus“ der DFS. Die GdF rausforderung, die verschiedenen Interessen zu bündeln erwägt ggf. eine Tarifvereinbarung zum Neubau eines und entsprechend zu vertreten. Gästehauses für die Auszubildenden der DFS. Ebenfalls wurden Themen wie die Besteuerung der Kuren und die Letztlich erfolgte, wie jedes Jahr, der Bericht der Schatz- Tarifverhandlungen mit Regio-Airports und der DAS (DFS meisterin, Dr. Gabriele Dederke. Die in einem Folienbei- Aviation Services GmbH) angesprochen. trag hervorragend aufbereiteten Zahlen und Fakten der GdF wurden den Delegierten mit fachlichen Beiträgen Jan Janocha, zuständig für die Kommunikation, klärte die nähergebracht. Grundsätzlich sei erwähnt, dass die wirt- Delegierten über die neue GdF-APP auf, die nun einen mit schaftliche Lage der GdF als „sehr gesund“ zu bezeichnen der GdF-Homepage vergleichbaren Status hat. Nach Aus- ist. Erneut wurde der Beitrag mit großem Applaus für die kunft des Webmasters der GdF, Sebastian Wanders, trägt geleistete Tätigkeit von Dr. Gabriele Dederke begleitet. die GdF-Homepage sehr zum Informationsfluss der GdF bei, und mit mehr als zwei Millionen Besuchern wird sie Nach der Vorstellung der Tätigkeiten im Bundesvorstand dieses Jahr einen Rekord erzielen. Die Mitgliederzahlen wurden die jeweiligen Ausschussvorsitzenden aufgeru- der einzelnen Bereiche haben sich nicht nur stabilisiert, fen, um einen Überblick über ihre Tätigkeiten zu geben. sondern durch die Mitgliederwerbung, speziell an der Frank Willmeroth (Kontroll- und Beschwerdeausschuss), Akademie, sogar leicht erhöht. Dr. Gabriele Dederke (als Ersatz für den erkrankten Jörg Petersen) und Carsten Henkel (Revisionsausschuss) Die Tätigkeitsmerkmale der Fachbereiche wurden von konnten ihre Tätigkeiten mit wenigen Worten darstellen, den jeweiligen Vorsitzenden vorgetragen. Der für den FS- ohne dass es zu Nachfragen kam. BD-Bereich zuständige Vorsitzende Gerd Gerdes beton- te die ausgesprochen anerkannte fachliche Kompetenz Tagesordnungspunkt Vorstandswahlen im nationalen und internationalen Rahmen. Gleichzeitig In diesem Jahr standen zwei Vorstandsämter zur Neu- kritisierte er die zum Teil sehr große Selbstgefälligkeit in bzw. Wiederwahl an. Die Ressorts „Kommunikation“ und der DFS und das geringe Umsetzungsvermögen. Auch die „Schatzmeister“ werden schon seit längerer Zeit von Jan aktuellen Ausbildungszahlen lassen für die Zukunft wei- Janocha und auch von Dr. Gabriele Dederke betreut. Ge- terhin eine angespannte Personallage erwarten. rade Dr. Gabriele Dederke ist der Inbegriff der Kontinuität Aus Accra frisch zur GdF-Veranstaltung eingeflogen waren – sie ist das Vorstandsmitglied mit der längsten Amtszeit die Mitglieder des FSTD-Vorstandes unter Leitung ihres und erklärte schon im Vorfeld, dass sie gern auch für eine Vorsitzenden André Vöcking. Er gab einen kurzen Abriss weitere Amtszeit zur Verfügung stehe. der IFATSEA-Veranstaltung in Accra, um anschließend In einem sehr kurzen Wahlgang wurden Jan Janocha und nochmals die Problematik der wegfallenden Berechtigun- Dr. Gabriele Dederke mit nahezu 100 Prozent Zuspruch in gen im technischen Bereich darzulegen. Darauf wurde mit ihren Ämtern bestätigt. Unverständnis reagiert und im weiteren Verlauf der Aus- sprache auf mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen Im Nachgang zu den Wahlen würdigte der Vorsitzende, hingewiesen. Matthias Maas, die außergewöhnlich lange Amtszeit und Jörg Waldhorst, Vorsitzender des FSAD, komplettierte mit ihren jahrelangen hohen Einsatzwillen für die GdF. Seine Ergänzungen zu seinem schriftlichen Bericht die Aussa- Worte wurden von lang anhaltendem, stehendem Ap- gen der Fachbereiche. Die Arbeitsplatzsicherung und die plaus aller Delegierten begleitet. 10
GdF | der flugleiter 6/2019 Dr. Gabriele Dederke und Matthias Maas. Foto: Waldhorst/GdF Gastvortrag Sebastian Däunert. Foto: Waldhorst/GdF Anträge und Beschlüsse ein solcher Fall wurde auch noch nicht vor Gericht verhan- Unter Federführung des Geschäftsführers Axel Dannen- delt. Dennoch besteht eine gewisse latente Gefahr, und berg begann der zweite Tag der Bundesdelegiertenkon- die Gefahr, mit einer fehlerhaften Anweisung ins Visier ferenz mit der Abarbeitung der vorliegenden Anträge zur der Staatsanwaltschaft zu geraten, ist groß. Berufung von Kommissionen und zu Satzungsänderun- gen. Zu allen vorliegenden Änderungsanträgen erfolgte Gerade in letzter Zeit nimmt die Sensationsberichterstat- eine sehr sachliche und fachorientierte Diskussion. Die tung zu. Presse- oder Fernsehkameras richten sich mit im- einzelnen Abstimmungen sind im Protokoll nachzulesen pertinenter Boshaftigkeit auf mögliche Unfallteilnehmer. oder bei den Delegierten zu erfragen. So sollen möglichst schnell erste Eindrücke eingefangen werden, um damit die öffentliche Meinung zu beeinflus- Gastbeitrag von Sebastian Däunert (Safety Manager To- sen. Im Plenum folgten eine Diskussion und Schilderung wer Frankfurt) verschiedener Vorfälle, bei der auch die Pressearbeit der Unter der Headline „Was wäre wenn … – die möglichen DFS mit einigen Fallbeispielen angesprochen wurde. Konsequenzen eines gravierenden Vorfalls“ schilderte Sebastian Däunert nicht zuletzt wegen der Rechtspre- Tagesordnungspunkt Kommissionswahlen chung in einem aktuellen Fall in der Schweiz eben diese Die verschiedenen Ausschüsse der GdF wurden in einem möglichen Konsequenzen. Ziel sollte sein, Mitarbeite- Abstimmungsmarathon neu besetzt. Über die Besetzung rinnen und Mitarbeiter zu schützen, wenn tatsächlich der verschiedenen Kommissionen wird vonseiten der Ge- ein Vorfall passiert und die Öffentlichkeit nach Informa- schäftsstelle eine gesonderte Information an die Mitglie- tionen sucht. Vorfälle in der Luftfahrt passieren mäßig, der erfolgen. aber leider fast regelmäßig. Bisher sind meistens keine personenbedingten Fehler die Ursache eines Vorfalls, und Interne Organisation wenn, dann kann man eher von Versehen und Nachlässig- Gemäß der Budgetrichtlinie wurde der finanzielle Rahmen keiten sprechen. Einen gefährlichen Eingriff in den Luft- der GdF festgelegt. Die Budgetaufstellung wurde erneut verkehr hat es in der Flugsicherung bisher nicht gegeben; von Dr. Gabriele Dederke aufgezeichnet und dem Plenum 11
GdF | der flugleiter 6/2019 Dr. Gabriele Dederke und Jan Janocha in ihren Ämtern bestätigt. Axel Dannenberg (Geschäftsführer) leitete die Veranstaltung. Fotos: Wrba zur Verfügung gestellt. Die kommenden möglichen Ausga- Aufstellung sinnvoll wäre und weitere Gespräche darüber ben werden den möglichen Einnahmen gegengerechnet. erfolgen werden. Die Delegierten nahmen den Vortrag des Kassenwarts zur Kenntnis und stimmten dem Kostenentwurf zu. Internationales Volker Möller berichtete über seine internationalen Auftrit- Die nächste Bundesdelegiertenkonferenz findet 2020 in te im Rahmen der ATCEUC. Sein bevorzugtes „Reiseziel“ ist Berlin statt. Vom 13. bis zum 14. November 2020 werden Brüssel, um dort im ATCEUC Executive Committee interna- sich die Delegierten im Hotel Melia treffen. Möglich ist tionale Kontakte zu knüpfen und in manchen Fällen auch auch, dass ein Obleutemeeting der einzelnen Fachberei- auf einige Fehlentwicklungen im Bereich der Flugsicherung che bereits einen Tag früher im gleichen Hotel stattfinden hinzuweisen. In seinem kurzweiligen Vortrag über einige wird. Eine gesonderte Information wird von den einzelnen Besonderheiten in den verschiedensten europäischen Län- Fachbereichen vorbereitet. dern sprach er zum Beispiel über einen unglaublichen Stra- fenkatalog für Fluglotsen im Kosovo, eine mehr als fragwür- Tarifpolitik dige Bonusregelung in Finnland und ein undurchsichtiges Markus Siebers berichtete über eine Struktursitzung der Berechtigungswesen in Spanien. Die ATCEUC, die europä- Gewerkschaft, in der über die Neuaufstellung des Berei- ische Dachgewerkschaft aller Flugsicherungsgewerkschaf- ches Tarif und Recht beraten worden war. Zukünftig wer- ten, erfreut sich an der Tatsache, dass sie gern mal mit dem den die Rechtsanwälte David Schäfer und Jonas Dalby Finger auf mögliche Fehlentwicklungen in den europäischen von der Kanzlei Vogelsang als Ansprechpartner dienen. Mitgliedsländern zeigt bzw. ihn in deren Wunden legt. Da es im kommenden Jahr innerhalb des Vorstands Tarif und Recht voraussichtlich einige personelle Veränderun- Ende gen geben wird, zeigte Markus Siebers die möglichen Mit großem Dank für die während dieser Versammlung er- Veränderungen auf. So soll Rechtsanwalt David Schäfer reichten Ziele beschloss der Bundesvorsitzende, Matthias für die GdF künftig die Geschäfte rund um die DFS füh- Maas, die 16. Bundesdelegiertenkonferenz und wünschte ren. Jonas Dalby soll für die Drittgeschäfte sowie für die allen Delegierten eine gute Heimreise. Regional-Airports zuständig sein. Markus Siebers be- absichtigt, sich im kommenden Jahr vom Vorstandsamt Im Nachgang zu den Wahlen würdigte der Vorsitzende, zurückzuziehen und schlägt als einen seiner Nachfolger Matthias Maas, die außergewöhnlich lange Amtszeit von Rüdiger Purps von der ÖMV Langen vor. Markus Siebert Frau Dr. Dederke und ihren jahrelangen hohen Einsatzwil- betonte in seinen Ausführungen, dass aufgrund der viel- len für die GdF. Seine Worte wurden von lang anhalten- fältigen Aufgaben innerhalb des Ressorts eine breitere dem, stehendem Applaus aller Delegierten begleitet. 12
GdF | der flugleiter 6/2019 Sicherheit im deutschen Luftverkehr bedroht Mit Irritation und Unverständnis hat die Gewerkschaft der Im Zuge der 16. Novellierung des Luftverkehrsgesetzes Flugsicherung e.V. (GdF) zur Kenntnis nehmen müssen, wurde ebenfalls festgestellt, dass „durch das Recht der dass das Ressort LF 17 (Luftfahrt) innerhalb des BMVI Europäischen Gemeinschaft die Aufrechterhaltung natio- plant, die nationale Erlaubnis- und Berechtigungspflicht naler Genehmigungsverfahren für dieses Personal nicht („Lizenz“) für Flugsicherungstechniker und -ingenieure ausgeschlossen ist“. abzuschaffen. Dies soll bereits zum 2. Januar 2020 ge- schehen. Eventuell wird der Termin um sechs Monate, auf Das Inkrafttreten der europäischen Verordnung 2018/1139 den 1. Juli 2020, verschoben. und der europäischen Durchführungsverordnung 2017/373 verändert diesen Sachverhalt nicht. Wir sind der festen Auffassung, dass die nationale Erlaub- nis- und Berechtigungspflicht für Flugsicherungstechni- Wir sind uns sicher, dass das BMVI mit der Abschaffung der ker und -ingenieure und das sonstige Flugsicherungsper- Erlaubnis- und Berechtigungspflicht für Flugsicherungs- sonal, sowie die damit verknüpfte eigenverantwortliche techniker und -ingenieure gegen nationales Recht verstößt. Tätigkeit, ein wichtiges Kernelement für den hohen, aber unverzichtbaren Sicherheitsstandard in dem hochfre- Die GdF wird alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen quentierten Luftraum über Deutschland darstellt. Mittel für den Erhalt der nationalen Erlaubnis- und Be- rechtigungspflicht einsetzen. Die GdF erinnert daran, dass auch der Deutsche Bundes- tag im Zuge der 16. Novellierung des Luftverkehrsgesetzes Dies ist im Interesse der Passagiere und aller Beteiligten im Jahr 2009 die nationale Erlaubnis- und Berechtigungs- in der Luftverkehrsindustrie. pflicht als „angemessen im Hinblick auf die hohen Anfor- derungen, die an dieses Personal zur Gewährleistung der Matthias Maas André Vöcking Sicherheit des Luftverkehrs zu stellen sind,“ erachtet hat. (GdF-Bundesvorsitzender) (Leiter Fachbereich FSTD) Foto: DFS 13
FSTD | der flugleiter 6/2019 Tauziehen um das nationale Berechtigungs- wesen für die FS-Technik In der letzten Zeit hörte man -ingenieure) auf europäischer Ebene regeln soll. Der FB immer wieder mehr oder FSTD hat an den Inhalten der DVO 373 aktiv mitgearbeitet weniger bruchstückhaft und so dafür gesorgt, dass ein in Deutschland bewährtes Gerüchte und Berichte zum Ausbildungssystem zum Standard für ganz Europa wird. Thema Wegfall der nationa- Die dafür im nationalen Recht existierende Flugsiche- len Erlaubnis- und Berechti- rungspersonalausbildungsverordnung (FSPersAV) ist in gungspflicht für FS-Techni- wenigen Teilen nicht mehr auf dem neuesten Stand bzw. ker und -Ingenieure (kurz: enthält Regelungen, die nun bereits in der DVO 373 be- dem Berechtigungswesen schrieben werden. von Bernd Büdenbender für die FS-Technik). So kam es folgerichtig dazu, dass das Bundesministerium Der Fachbereich Flugsicherungstechnische Dienste (FB für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Deutsche FSTD) der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hat be- Flugsicherung GmbH (DFS) aufforderte, ein mit der DVO 373 reits sehr frühzeitig auf erste Meldungen reagiert und konformes „Ausbildungs- und Kompetenzprogramm“ vorzu- mit erheblichem personellen und zeitlichen Aufwand In- legen. Gleichzeitig erhielt das Bundesaufsichtsamt für Flug- formationen und Daten zusammengetragen, um sich ein sicherung (BAF) den Auftrag, die FSPersAV entsprechend zu eigenes Bild von der Situation zu machen. überarbeiten. Beide Maßnahmen sind völlig unstrittig. Worum geht es hier überhaupt? Die europäische Kommis- Die DVO 373 ist zusammen mit ihrer Grundlage, der VO sion hat im Jahr 2017 die DVO (EU) 2017/373 (im Folgen- (EU) 2018/1139, ab 02.01.2020 anzuwenden. Da die DVO den DVO 373) veröffentlicht, die u. a. den Inhalt und die 373 aber bereits seit 2017 in Kraft ist, gab es für die natio- Durchführung der Ausbildung von ATSEP (Air Traffic Safe- nalen Behörden und Flugsicherungsdienstleister seitdem ty Electronic Personnel = Flugsicherungstechniker und eine Art Übergangszeit für die Umsetzung der Inhalte. Da- her und weil GdF und Gesamtbetriebsrat in regelmäßigen Abständen immer wieder Anfragen an die DFS gerichtet hatten, wann die Umsetzung der DVO 373 angegangen wird, ist es erstaunlich, dass bis jetzt, im November 2019, immer noch unklar ist, wie diese Verordnung national umgesetzt werden soll. Wie immer kommt Weihnachten plötzlich und unerwartet. Aber auch bis hierhin ist immer noch alles unverdächtig, und man könnte sich lediglich stillschweigend lächelnd darüber amüsieren, warum man erst so spät aufwacht. Wäre da nicht die kleine, aber entscheidende Tatsache, dass plötzlich von zur Drucklegung dieser Ausgabe noch unbekannter Seite versucht wird, die Umsetzung der DVO 373 zu nutzen, um das nationale Berechtigungswesen für die FS-Technik relativ unauffällig abzuschaffen. Die DVO 373 erfordert Veränderungen, das ist keine Fra- ge. Sie gibt den Providern mehr Verantwortung bezüglich der Gestaltung der Ausbildung (Stichwort: „Ausbildungs- und Kompetenzbeurteilungsprogramm“), jedoch auch die Möglichkeit, die Ausbildung für das von ihnen eingesetzte 14
FSTD | der flugleiter 6/2019 Personal stärker auf den künftigen Einsatz hin zuzuschnei- rigen Erfahrungen und Informationen, die der FB FSTD bis den. Auch bis hierhin wird sich jeder fragen: „Na und?“. jetzt sammeln konnte, lassen darauf schließen, dass die Protagonisten in diesem Spiel diese Folgen nicht erkannt Aber nun kommt der entscheidende Punkt, in dem die haben oder aber bewusst ignorieren. GdF einen ernsthaften Angriff auf die Sicherheit im Luft- verkehr sieht: Was bedeutet der Wegfall dieser selbstverantwortlichen Tätigkeit in der Praxis? Warum muss die GdF hier gleich Die letztendliche Zulassung (die „Autorisierung“) zur Ar- einen Angriff auf die Flugsicherheit hineininterpretieren? beit an flugsicherungstechnischen Systemen soll nach Heute ist es so, dass der für eine flugsicherungstechni- dem Willen des BMVI durch den Flugsicherungsanbieter, sche Anlage verantwortliche Techniker oder Ingenieur also den eigenen Arbeitgeber (!), ausgesprochen werden, (wir meinen damit natürlich immer auch die Kolleginnen) und nicht mehr, wie vom Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ge- die letzte Instanz ist, die entscheidet, ob diese Anlage fordert, durch eine staatliche Stelle (BAF). dem Betrieb zur Verfügung gestellt werden kann oder nicht. Er entscheidet rein auf Basis von Sicherheitserwä- An dieser Stelle ist einmal tief Luft zu holen. Unbedarfte gungen. Und das ist auch gut so, denn wer außer diesen Gemüter sind hier vielleicht noch nicht alarmiert, denn die Experten wäre in der Lage, dies fachlich einzuschätzen? Zulassung selbst ist bereits heute schon Bestandteil der Berechtigungswelt. Es ändert sich doch gar nichts – außer Hier kann der Passagier eines Flugzeugs zu 100 Prozent vielleicht der Farbe des in zartem Rosa gehaltenen Scheins? sicher sein, dass diese Kolleginnen und Kollegen die An- lagen auch nur beim geringsten Zweifel an der korrekten Was hier so lapidar und nebensächlich erscheint, birgt Funktion nicht für die betriebliche Nutzung freigeben gefährlichen Sprengstoff. Wir reden über nichts anderes werden. Eine eventuelle Anweisung Dritter (z. B. der Füh- als den Wegfall der selbstverantwortlichen Tätigkeit. Soll- rungskraft), diese Anlage für die betriebliche Nutzung te es soweit kommen, wirft das eine Unmenge an Fragen trotzdem freizugeben, muss nicht beachtet werden und auf, die „Büchse der Pandora“ würde geöffnet. Die bishe- führt zu keinerlei arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Dies 15
FSTD | der flugleiter 6/2019 Auch die Argumentation, es sei doch unkritisch, dass die DFS sowohl Ausbildung, Kompetenzfeststellung als auch die hier angesprochene „Autorisierung“ zur Arbeit an den FS-technischen Anlagen übernimmt, da das BAF ja immer noch die Aufsicht hätte, kann schnell an dem Beispiel der Boeing 737 MAX entkräftet werden. Hier hatte die FAA die Zertifizierung von Flugzeugen dem Hersteller selbst überlassen. Dies ist exakt analog zu dem Modell, die Aus- stellung von Autorisierungen für FS-Personal vom BAF auf die DFS zu übertragen. Trotz Aufsicht durch die FAA haben wir alle die höchst tragischen Ereignisse, die letztendlich eben aus rein wirtschaftlichen Beweggründen heraus re- ist eine der wichtigsten Säulen im Konzept Flugsicherheit! sultierten, miterleben müssen. Die alten Schutzmecha- Entscheidungen ohne sachfremde Erwägungen treffen zu nismen waren außer Kraft gesetzt. können, ist ein Grundgesetz nicht nur in der Flugsiche- rung, sondern in allen sicherheitskritischen Bereichen. Und wer jetzt auf die Idee kommt, es ginge der GdF doch Hier eine Aufweichung hinzunehmen, würde dieses Sys- sowieso nur um den Erhalt von Gehältern, dem sei ge- tem in seinen Grundfesten erschüttern. sagt, dass niemand Geringeres als die DFS-Geschäftsfüh- rung selbst bereits verlauten ließ, dass sich an der Vergü- Es ist sicher ein reales Szenario, dass es z. B. durch die be- tungsstruktur nichts ändern wird, egal, welches Modell in triebliche Abmeldung von Navigationsanlagen zu Schlie- Zukunft gefahren werden wird. ßungen von Flughäfen – oder wahrscheinlicher – zu erheb- lichen Kapazitätseinbußen kommen könnte. Dann werden Soweit die Beschreibung, um was es bei diesem Thema Verspätungsminuten in Geld umgerechnet, und das Weh- im Kern geht. klagen beginnt. Obwohl wir natürlich nur an das Gute im Menschen glauben, kann es im Zeitalter der Gewinnmaxi- Nachdem der Fachbereich FSTD von den beschriebenen mierung nicht ausgeschlossen werden, dass dem Techniker Absichten erfahren hatte, wurde sofort eine gutachter- oder Ingenieur zur Vermeidung von Schadenersatzforde- liche Stellungnahme in Auftrag gegeben, denn die Ab- rungen oder Einnahmeausfällen die Anweisung gegeben schaffung der nationalen Erlaubnis- und Berechtigungs- wird, die Anlage trotz seiner Bedenken weiter zu betreiben. pflicht wäre unserer Ansicht nach ein Verstoß gegen das Da es dann aber keine selbstverantwortliche Tätigkeit mehr Luftverkehrsgesetz. Dort werden in § 4 die Erlaubnis- gibt, ist der Mitarbeiter nicht mehr geschützt und unterliegt pflicht und in § 32 die Berechtigung geregelt. Die vom dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Eine Weigerung BMVI beabsichtigte und von der DFS in der Intranet-Mel- könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. dung vom 09.09.2019 bereits als beschlossen deklarierte Abschaffung dieses Systems ist also ohne eine Änderung Was die Konstrukteure eventuell nicht bedacht haben, ist des Luftverkehrsgesetzes nicht möglich. die Tatsache, dass die Verantwortung dann auf die Füh- rungskraft übergeht. Als plakatives Beispiel sei genannt, Der FB FSTD hat zwischenzeitlich Gespräche mit einigen dass bei den Abgasmanipulationen der Automobilbauer im Bundestag vertretenen Fraktionen geführt. Diese ha- nicht der Programmierer der Betrugssoftware im Gefäng- ben gezeigt, dass die Parlamentarier in Teilen zwar über nis sitzt, sondern der Manager, der dies angewiesen hat. die geplante Anpassung der FSPersAV informiert waren, Wir können uns nicht vorstellen, dass das ein angeneh- aber die gesamte Tragweite (Wegfall der selbstverant- mer Gedanke für die betroffenen Führungskräfte der wortlichen Tätigkeit und deren Folgen) und weitere De- Deutschen Flugsicherung auf ihrer täglichen Fahrt zur Ar- tails nicht kannten. Durch die Erläuterungen der Gewerk- beit sein könnte. schaft wurden bei den Politikern, aber auch innerhalb des 16
FSTD | der flugleiter 6/2019 BMVI, nun Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Durchführ- Das BMVI behauptet dennoch, die DVO 373 würde eine Au- barkeit der geplanten Veränderung geweckt. Es stellt sich torisierung durch den Provider vorschreiben, was mit der daher immer mehr die Frage, wer hier eigentlich die trei- aktuellen Erlaubnis- und Berechtigungspflicht nicht verein- bende Kraft ist und warum? bar und somit abzuschaffen sei. Doch genau dies ist nicht der Fall. Im Gegenteil: Die, die DVO 373 begleitenden Emp- Vielfach wird behauptet, die DVO 373 erfordere die Ab- fehlungen überlassen die Frage zur Organisation der Autori- schaffung der Erlaubnis- und Berechtigungspflicht. Diese sierung ausdrücklich den nationalen Regelungen. Behauptung ist nicht haltbar. Wenn die Abschaffung tatsächlich durch einen sogenann- ten Anwendungsvorrang aus der DVO 373 begründet Bereits im Zuge der 16. Novellierung des LuftVG wurde wäre, wären automatisch am 02.01.2020 alle Erlaubnisse festgestellt, dass „durch das Recht der Europäischen und Berechtigungen ungültig. Es müsste also bis spätes- Gemeinschaft die Aufrechterhaltung nationaler Genehmi- tens 01.01.2020 klar sein, wer (und auf welcher Grundlage) gungsverfahren für dieses Personal nicht ausgeschlossen die Inbetriebhaltung von FS-technischen Einrichtungen in ist“. Daran hat sich nichts geändert. Richtig ist: Grund- Deutschland vornimmt. Ist diese Frage nicht beantwortet, sätzlich gibt es einen Anwendungsvorrang des europäi- wäre das ein Szenario, das den Flugverkehr in Deutsch- schen Rechts gegenüber dem nationalen Recht. land augenblicklich zum Erliegen bringen würde. INFOBOX HISTORIE Die selbstverantwortliche (oft auch eigenverantwortli- der Staat auch ganz bewusst weiterhin die Kontrolle da- che) Tätigkeit der heutigen angestellten Flugsicherungs- rüber gesichert, welche der Personen denn überhaupt an techniker und -ingenieure kommt nicht von irgendwo, den Stellschrauben der sicherheitskritischen Systeme sondern hat eine Tradition. Sie ist ein Kind der (Organisa- drehen dürfen. Immerhin geht es um die sichere und effi- tions-)Privatisierung der ehemaligen Bundesanstalt für ziente Durchführung der hoheitlichen Aufgabe „Kontrolle Flugsicherung (BfS). Damals arbeiteten dort ausschließ- des Luftraums“, denn ohne die Technik sind die Fluglot- lich Beamte, die per Definition nur dem für Flugunfälle sen taub, blind und stumm. haftenden Dienstherren (Staatshaftung) verpflichtet waren. Mit der Möglichkeit, dass zukünftig Angestell- Sogar noch im Jahr 2009 erachtete der Deutsche Bundes- te an flugsicherungstechnischen Anlagen tätig werden tag im Zuge der 16. Novellierung des Luftverkehrsgeset- konnten, musste man, mit Hilfe des LuftVG und des Vor- zes die nationale Erlaubnis- und Berechtigungspflicht gängers der FSPersAV, das Beamtenmodell auf das neue als „angemessen im Hinblick auf die hohen Anforde- Personal ohne Beamtenstatus übertragen. So wurde si- rungen, die an dieses Personal zur Gewährleistung der chergestellt, dass dieses Personal, ohne Repressalien zu Sicherheit des Luftverkehrs zu stellen sind“. Die Äuße- befürchten, Entscheidungen im Sinne der Flugsicherheit rungen der von uns befragten Parteien und Fraktionen (und damit im Interesse des haftenden Staates) treffen lassen keinen Sinneswandel erkennen, sondern zeugen und vollumfänglich vertreten kann. Gleichzeitig hat sich vielmehr vom Erstaunen über das Vorgehen des BMVI. 17
FSBD | der flugleiter 6/2019 Offener Brief an die Redaktion „direct“ Liebe Frau Ciupka, lieber Herr Belz, eigentlich wollte ich Ihnen denn bereit, in derartigem Umfang der „Firma aus der Pat- bezüglich Ihres Interviews sche zu helfen“? Wohlgemerkt, wir reden hier nicht von mit Herrn Mahns in der letz- „mal am Nachmittag etwas länger bleiben“. Wir reden ten Ausgabe der „direct“ von ganzen Tagen, die die Lotsen und FDB (u. a.) zusätz- einen empörten Brief schrei- lich zur Arbeit kommen sollen. Für die sie also ihre Frei- ben. Empörend fand ich – zeitblöcke/Ruhezeiten bewusst verkürzen sollen. Kennen und dem Vernehmen nach Sie denn die Hintergründe dieser Ruhezeiten? Wissen Sie, auch viele meiner Kollegen – warum es diese gibt? Darüber hinaus: Wären Sie denn Ihre Frage an Herrn Mahns, bereit – öfter als nur einmal im Jahr – am Samstag oder von Roman Schütz ob es nicht „traurig“ sei, Sonntag zusätzlich ins Büro zu kommen? Ohne entspre- „dass Mitarbeiter nur gegen chende Abgeltung? Geld bereit sind, der DFS aus der Patsche zu helfen“. Ich wollte offen kundtun, warum ich und meine Kollegen die- Ist nicht eigentlich überhaupt die monetäre Entlohnung se Frage als Provokation, als moralischen Fingerzeig oder die grundsätzliche Basis eines jeden Arbeitsverhältnis- als noch Schlimmeres empfinden. ses? Oder kommen Sie ehrenamtlich zur DFS? Der Arbeit- nehmer stellt seine Lebenszeit als Arbeitszeit dem Arbeit- Ich habe mich dazu entschlossen, dies nicht zu tun. Viel- geber zur Verfügung und wird dafür entlohnt. Arbeitet er/ mehr möchte ich IHNEN heute ein paar Fragen stellen. sie mehr, wird mehr entlohnt. Fragen, über deren Beantwortung ich mich überaus freuen würde, obgleich ich das weder erwarte noch damit rechne. Bliebe im Übrigen auch noch die Frage, ob man die Situ- Die allererste Frage, die gestellt werden muss, ist: Wie ation, die es zu überwinden gilt, allen Ernstes als „Pat- kommen Sie überhaupt zu dieser zur Frage umformu- sche“ bezeichnen kann. Das Missverhältnis zwischen lierten Behauptung? Woher nehmen Sie die Erkenntnis, Personalbedarf und vorhandenem Personal begleitet uns dass die „Mitarbeiter NUR gegen Geld bereit sind“, Zu- nun bekanntermaßen schon zwei Jahre, und es wird uns satzschichten zu übernehmen? Haben Sie denn hinter- noch eine ganze Zeit lang begleiten. Nicht umsonst wur- fragt, ob nicht auch andere Mechanismen zur Diskussion de der KapaTV für acht Jahre abgeschlossen. Die GdF und standen? Ob nicht andere Methoden der Abgeltung, der auch die einzelnen Kollegen vor Ort haben im Übrigen Incentivierung sogar eher gewünscht waren/wären? Für mehrfach und eindringlich vor dem Eintreten dieser Situ- die GdF steht zum Beispiel grundsätzlich ein Ausgleich ation gewarnt. Die Formulierung „aus der Patsche helfen“ von Mehrarbeit in Freizeit im Vordergrund. Allein, was in diesem Zusammenhang als Euphemismus zu bezeich- glauben Sie denn, wie so ein Ausgleich stattfinden sollte, nen, wäre schon ein Euphemismus an sich. in Anbetracht der gegenwärtigen Personalsituation? In einigen EBGen werden selbst im Jahr 2020 nicht die voll- Oder dient Ihre Frage eigentlich dem Zweck, sich einer ständigen tariflichen Urlaubsansprüche gewährt werden. gespaltenen Stimmung in der DFS zu bedienen und mit Und das, obwohl die Lotsen dort jetzt schon ca. 8-10 Tage dem Finger auf das operative Personal zu zeigen? Nun, mehr arbeiten als im Jahr 2018. Trotzdem ist man nicht in dies wäre Ihnen gelungen. Ich hoffe allerdings inständig, der Lage, in diesen EBGen 1 (in Worten EINEN) zusätzli- dass diese Interpretation nicht zutrifft. chen Tag tariflichen Urlaubsanspruch zu gewähren. Wel- che Alternativen der Abgeltung oder Incentivierung wür- Es bleibt mir zum Ende daher noch eine einzige abschlie- den denn nach Ihrer Ansicht noch in Frage kommen? ßende Frage: War das wirklich nötig? Oder impliziert die von Ihnen gestellte „Frage“ die Er- wartung, dass Mitarbeiter (Lotsen, FDB usw.) eigentlich Mit kollegialen Grüßen bereit sein müssten, umsonst an zusätzlichen Tagen zur Roman Schütz für den Arbeit zu kommen? Da stellt sich mir die Frage: Wären Sie Fachbereichsvorstand FSBD der GdF 18
SPOTTER I | der flugleiter 6/2019 Airbus BelugaXL: Aus Toulouse erreichen uns einige Bilder, wie z. B. vom Airbus A319neo: Der erste Airbus A319neo wurde am 20. September, eben- BelugaXL, der zwischen den Airbus-Standorten in Europa hin und her pen- falls in Toulouse, mit der vorläufigen Zulassung D-AVWA während eines delt. Foto: Gerrit Griem Testfluges fotografiert. Foto: Gerrit Griem Airbus A330neo: Auch der A330 erscheint als neo-Version; hier zusätzlich mit Airbus 350-1000: Auch der Prototyp der neuesten und längsten Version der Aufschrift „10 years Airbus foundation“ bei der Landung in Toulouse im des A350 war im September in Toulouse zu Gast. Foto: Gerrit Griem September. Foto: Gerrit Griem HiFly Malta A319: Auf der Urlauberinsel Mallorca wurde Ende September Starlux A321neo: Starlux, eine Airline aus Taiwan, führte Ende Oktober Test- dieser A319 der HiFly Malta gesichtet. Die Chartergesellschaft wurde u. a. flüge mit ihrem A321neo ab Hamburg-Finkenwerder durch. Auch hier ist noch als Ersatz für die Thomas Cook-Pleite eingesetzt. Foto: Michael Stappen die vorläufige deutsche Testregistrierung zu sehen. Foto: Gerrit Griem 19
VERBÄNDE | der flugleiter 6/2019 Bericht vom 36. IFATCA European Regional Meeting (ERM) Aqaba/Jordanien, 8. – 10. Oktober 2019 Die 85 Delegierten aus 32 Ländern begannen am Vortag des ERM mit dem Workshop zur „Implementation of EU IR 373/2017“. Bei dieser europäischen Regulierung geht es um „laying down common requirements for providers of Aqaba – die relativ kleine air traffic management / air navigation services and other Stadt am nördlichen Rand air traffic management network functions and their over- des Roten Meers mit ihrem sight”. Der diesjährige IFATCA-Workshop beschäftigte beinahe mystischen Namen sich jedoch nur mit einem Teilaspekt dieser Regulierung: wurde nicht zuletzt durch „stress, fatigue, psychoactive substances, sleeping disor- von Jens Lehmann Hollywood weltberühmt. der and alcohol in the operational environment“. * Vom Beginn des 16. Jahrhun- derts bis 1917 war die Stadt Teil des Osmanischen Reiches. Mit den Reden des CEO des jordanischen ANSP und des Im Juli 1917 konnte die strategisch wichtige Stadt durch IFATCA Executive Vice President Europe sowie Grußwor- die arabischen Stämme Faisals I. unter dem Kommando ten der befreundeten Fachverbände IFATSEA, IFISA und von Thomas Edward Lawrence nach einem Gewaltmarsch IFAIMA sowie dem inzwischen obligatorischen Gruppen- durch die Wüste Nefud eingenommen werden. „Lawrence foto wurde das diesjährige ERM am Folgetag mit einer von Arabien“ ging so in die Geschichte ein. Präsentation der „Equality, Diversity and Ethical Task Force (EDETF)“ eröffnet. Diese Task Force hat es sich bis Aqaba war der Austragungsort des diesjährigen IFATCA zur nächsten IFATCA Annual Conference im März 2020 zur ERM. Jordanien hatte sich vor einigen Jahren für die Auf- Aufgabe gemacht, „to create a ‚tool box‘ of how to achie- nahme in die IFATCA European Region beworben, da sich ve a higher equality and diversity both in IFATCA and ATM” der jordanische Verband in der IFATCA Africa/Middle East sowie einen „IFATCA Code of Conduct” zu entwickeln, zu Region nicht mehr richtig vertreten fühlte. Nachdem Jor- dem insbesondere die GdF einen detaillierten Entwurf ge- danien dann als Mitglied aufgenommen worden war, be- liefert hat. mühte es sich um die Ausrichtung des ERM. 2017 war es dann so weit – Jordanien bekam den Zuschlag und be- Diesem Update folgte ein sehr interessanter Bericht zur gann mit den Vorbereitungen. neuen „SES/SESAR Airspace Architecture Study“. * IFATCA hat dazu inzwischen verschiedene Guidance Materials erarbei- tet und auf ihrer Homepage im Mitgliederbereich veröffentlicht. 20
VERBÄNDE | der flugleiter 6/2019 Dabei geht es unter anderem (und wieder einmal) um die Re- duzierung der Luftraumkomple- xität, eine EU-weite Transition Altitude, eine Überprüfung der Staffelungskriterien, zukünftige CNS-Systeme, flexible Gebühren- mechanismen und die Genauig- keit von Flugplandaten. 21
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