Der Gemeinde Schönbrunn mit ihren Ortsteilen - der Gemeinde Schönbrunn ...

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Der Gemeinde Schönbrunn mit ihren Ortsteilen - der Gemeinde Schönbrunn ...
der Gemeinde Schönbrunn mit ihren Ortsteilen
 Allemühl                                           Schönbrunn                                           Schwanheim
                            Haag                                                Moosbrunn

           Herausgeber: Bürgermeisteramt, Herdestraße 2, 69436 Schönbrunn, www.gemeinde-schoenbrunn.de
  Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Frey, Schönbrunn, Tel. (0 62 72) 93 0030, Fax (0 62 72) 93 0070
Verlag: WerbeDruck Schneider, Industriestr. 20, 74909 Meckesheim, Tel. (0 62 26) 99 39-0, Fax 99 39-19, wds@wds-druck.de

42. Jahrgang                                     17. Dezember 2020                                       Nummer 51

               Wir wünschen Ihnen Allen ein gesegnetes Weihnachtsfest,
                                einen guten Rutsch
                                   und für 2021
                        Gesundheit, Glück und Zufriedenheit!

                                                      Ihr
                                                   Jan Frey
                                                 Bürgermeister
Seite 2                                                        Amtsblatt Schönbrunn                                Nummer 51       •   17. Dezember 2020

 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Schönbrunn
 Sprechzeiten Rathaus Schönbrunn                    Integration                                             Bez.Schornsteinfegermeister
 Montag–Freitag 8.00–12.00 Uhr                      -Frau Milverstaedt- 93 0053                             B. Ettner (Haag teilw.) 0 70 63/9 34 33 24
 Mittwochnachmittag 13.30–17.30 Uhr                 E-Mail: petra.milverstaedt@gemeinde-schoenbrunn.de      01 77/6 24 13 55
                                                    Wassermeister Mobil (Stadtwerke Eberbach):              Jürgen Graßer (restl. Gde.) 0 62 62/17 16
 Telefonnummern der Gemeinde Schönbrunn                                                                     Netze BW, Störungs- 0800/3629-477
 Zentrale 0 62 72/93 000                            01 73/3 28 35 37
                                                                                                            meldestelle Strom (kostenfrei)
 E-Mail: info@gemeinde-schoenbrunn.de               Forstrevierleiter Berberich
                                                                                                            AVR Abfalltelefon 0 72 61/9 310
 Telefax 93 0070                                    (Gemeinde und Privatwald) 0 62 72/22 89
                                                                                                            Giftinformation
 Bürgermeister Frey 93 0030                         Feuerwehrhaus                                           Ludwigshafen 06 21/50 34 31
 Mobil: 01 73/3 28 35 38                            Schönbrunn 0 62 72/9 49 90 01                           Defibrillatoren-Standorte
 nach Dienstschluss                                 Anmeldung für 0 62 72/93 00 11                          Ortsteil Allemühl
 0 62 71/9 47 63 90                                 Bürgermobil 0 62 72/93 00 12                            ehem. Feuerwehrhaus Schönbrunner Str. 2
 E-Mail: jan.frey@gemeinde-schoenbrunn.de                                                                   Ortsteil Haag
                                                    Schule                                                  Autohaus Gass Heidelberger Str. 51
 Vorzimmer Bürgermeister/
                                                    Grundschule „Bildungswerkstatt                          Ortsteil Moosbrunn
 Hütten und Saalvermietung/Bürgerbüro/
                                                    Schönbrunn“ 0 62 72/24 30                               Kindergarten Sonnenhalde 4
 Melde- und Passamt
                                                    Fax 06272-912094                                        Ortsteil Schönbrunn
 – Frau Mühlfeld – 93 0012
 E-Mail: olivia.muehlfeld@gemeinde-schoenbrunn.de
                                                    E-Mail: bildungswerkstatt@gs-schoenbrunn.de             Volksbank Hauptstr. 11
                                                    Schülerhortbetreuung 0 62 72/9 29 88 46                 Ortsteil Schwanheim
 Bürgerbüro/Melde- und Passamt/Fundbüro
                                                    Mobil: 0173/5867881                                     Seniorenheim Parkblick Herzstr. 7
 – Frau Beck – 93 0011
 E-Mail: sylvia.beck@gemeinde-schoenbrunn.de        E-Mail: hort@gs-schoenbrunn.de                          Notruf Fernsprechnummern
                                                                                                            Polizei 1 10
 Haupt- und Rechnungsamtsleiter                     Kommunale Kindergärten
                                                                                                            Feuerwehr, Rettungsleitstelle,
 – Herr Münch – 93 0040                             Haag 0 62 62/14 57                                      Blaulicht-Notarzt 1 12
 E-Mail: benedikt.muench@gemeinde-schoenbrunn.de    E-Mail: villakunterbunt@widsl.biz
                                                                                                            Ärztliche Bereitschaftsdienste 116 117
 Personalamt/Rechnungsamt                           Moosbrunn 0 62 72/22 70
                                                                                                            (im Krankenhaus Eberbach, Scheuerbergstr. 3),
 – Frau Münz – 93 0041                              E-Mail: kiga-sonnenhalde@widsl.biz
                                                                                                            Täglich von 19.00 Uhr abends – 07.30 Uhr
 E-Mail: dagmar.muenz@gemeinde-schoenbrunn.de       Weitere wichtige Fernsprechnummern                      morgens, mittwochs ab 14.00 Uhr;
 Gemeindekasse/Amtsblatt/Friedhofsamt               Ruftaxi Schönbrunn 06271 / 40 70 158                    Samstag, Sonntag, Feiertag durchgehend
 – Herr Lange – 93 0020                             und 0176 / 83 241 261                                   Augen-, Kinder- und HNO-Notfälle 116 117
 E-Mail: manuel.lange@gemeinde-schoenbrunn.de       Sozialstation 0 62 71/24 87                             www.kv-bawue.de/buerger/notfallpraxen
 Bauamt/Grundbucheinsichtsstelle                    Polizeirevier Eberbach 0 62 71/9 21 00                  Tierarzt
 – Herr Wilhelm – 93 0021                           Landratsamt Heidelberg 0 62 21/5 220                    Tierarztpraxis Dr. Schroeder 0 62 72/7 22
 E-Mail: karl.wilhelm@gemeinde-schoenbrunn.de       Kreisforstamt                                           www.tierarztpraxis-schoenbrunn.de
 Ordnungs- u. Standesamt/Rentenversicherung         Neckargemünd 0 62 23/86 65 3676 00                      Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis
 – Herr Fink – 93 0050                              Ambulanter Hospizdienst                                 Beratungsstelle im Rathaus 06221 / 522 2628
 E-Mail: roger.fink@gemeinde-schoenbrunn.de         Eberbach Schönbrunn 01 76/99 05 60 60                   Eberbach, Herbert Luft, Mi. 09.00 – 11.00 Uhr

   Bereitschaft der umliegenden Apotheken                                          		                    Haßmersheim-Apotheke, Theodor-Heuss-Str. 28,
                                                                                   		                    Haßmersheim, Tel. 06266/528
Do., 17.12.           Bahnhof-Apotheke, Bahnhofsplatz 7,                           		                    Stadt-Apotheke, Hauptstr. 12,
		                    Eberbach, Tel. 06271 – 5456                                  		                    Schönau, Tel. 06228 - 8241
		                    Stadt-Apotheke, Hauptstr. 69,
		                    Mosbach, Tel. 06261 - 16921                                  Do., 24.12.           Pfalzgrafen Apotheke im Kaufland,
		                    Thomas-Apotheke, Hauptstr. 97,                               		                    Pfalzgraf-Otto-Str. 54, Mosbach, Tel. 06261 - 35500
		                    Bammental, Tel. 06223 - 5757                                 		                    Brücken-Apotheke, Bahnhofstr. 34,
                                                                                   		                    Neckargemünd, Tel. 06223 - 9728400
Fr., 18.12.		         Hackenberg-Apotheke, Hauptstr. 108/2,
		                    Lobbach, Tel. 06226 – 4391                                   Fr., 25.12.		         Hirsch-Apotheke, Bahnhofstr. 24,
		                    Wildpark-Apotheke, Hauptstr. 54,                             		                    Eberbach, Tel. 06271 – 3221
		                    Schwarzach, Tel. 06262 – 2812                                		                    Waldstadt-Apotheke, Solbergallee 22,
		                    Elztal-Apotheke, Kirchenstr. 4,                              		                    Mosbach, Tel. 06261/12233
                                                                                   		                    Christoph-Apotheke, Hauptstr. 47,
		                    Dallau, Tel. 06261/893286
                                                                                   		                    Bammental, Tel. 06223 - 95170
Sa., 19.12.           Engel-Apotheke, Hauptstr. 6,
                                                                                   Sa., 26.12.           Itter-Apotheke, Itterstr. 8,
		                    Mosbach, Tel. 06261 / 2630
                                                                                   		                    Eberbach, Tel. 06271 – 7576
		                    Kloster-Apotheke, Neckarsteinacher Str. 18,
                                                                                   		                    Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 40,
		                    Schönau, Tel. 06228 - 412
                                                                                   		                    Mosbach, Tel. 06261/2239
So., 20.12.           Elster-Apotheke, Mosbacher Str. 13,                          		                    Weinberg-Apotheke, Sinsheimer Str. 5,
		                    Aglasterhausen, Tel. 06262 - 92080                           		                    Mauer, Tel. 06226 - 9939340
		                    Itter-Apotheke, Itterstr. 8,
                                                                                   So., 27.12.           Engel-Apotheke, Hauptstr. 6,
		                    Eberbach, Tel. 06271 - 7576
                                                                                   		                    Mosbach, Tel. 06261 / 2630
		                    Römer-Apotheke, Bammentaler Str. 13,
                                                                                   		                    Römer-Apotheke, Bammentaler Str. 13,
		                    Wiesenbach, Tel. 06223 – 970074
                                                                                   		                    Wiesenbach, Tel. 06223 - 970074
		                    Römer-Apotheke, Tannenstr. 3,                                		                    Zusatzdienst von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
		                    Fahrenbach, Tel. 06267/1331                                  		                    Bahnhof-Apotheke, Bahnhofsplatz 7,
Mo., 21.12.           Mohren-Apotheke, Bahnhofstr. 31,                             		                    Eberbach, Tel. 06271 - 5456
		                    Eberbach, Tel. 06271 – 2469                                  Mo., 28.12.           Merian-Apotheke, Gartenweg 40,
		                    Central-Apotheke, Hauptstr. 76,                              		                    Mosbach, Tel. 06261/5555
		                    Mosbach, Tel. 06261/5566                                     		                    Paracelsus-Apotheke, Wiesenbacher Str. 37,
		                    Apotheke in den Brunnenwiesen,                               		                    Neckargemünd, Tel. 06223 - 3300
		                    In den Brunnenwiesen 4,
		                    Bammental, Tel. 06223 - 49431                                Di., 29.12.           Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 15,
                                                                                   		                    Hirschhorn, Tel. 06272 - 1317
Di., 22.12.           Rosen-Apotheke, Bahnhofstr. 1 a,                             		                    Minneburg-Apotheke, Hauptstr. 16,
		                    Mosbach-Neckarelz, Tel. 06261 - 62343                        		                    Neckargerach, Tel. 06263 – 1050
		                    Markt-Apotheke, Marktplatz 10,                               		                    Billigheim-Apotheken, Schefflenztalstr. 10,
		                    Neckargemünd, Tel. 06223 - 3919                              		                    Billigheim, Tel. 06265/9212-0
Mi., 23.12.           Kur-Apotheke, Theodor-Leutwein-Str. 4,                       		                    St. Martin-Apotheke, Friedrichstr.1,
		                    Waldbrunn, Tel. 06274 – 261                                  		                    Meckesheim, Tel. 06226 - 92120
Nummer 51 • 17. Dezember 2020                    Amtsblatt Schönbrunn                                                       Seite 3

Mi., 30.12.   Bahnhof-Apotheke, Bahnhofsplatz 7,             		                   Thomas-Apotheke, Hauptstr. 97,
		            Eberbach, Tel. 06271 - 5456                    		                   Bammental, Tel. 06223 - 5757
		            Thomas-Apotheke, Hauptstr. 97,                 Mi., 13.01.          Hackenberg-Apotheke, Hauptstr. 108/2,
		            Bammental, Tel. 06223 – 5757                   		                   Lobbach, Tel. 06226 - 4391
		            Stadt-Apotheke, Hauptstr. 69,
                                                             		                   Wildpark-Apotheke, Hauptstr. 54,
		            Mosbach, Tel. 06261 - 16921
                                                             		                   Schwarzach, Tel. 06262 – 2812
Do., 31.12.   Hackenberg-Apotheke, Hauptstr. 108/2,          		                   Elztal-Apotheke, Kirchenstr. 4,
		            Lobbach, Tel. 06226 - 4391                     		                   Dallau, Tel. 06261/893286
		            Wildpark-Apotheke, Hauptstr. 54,
		            Schwarzach, Tel. 06262 – 2812                  Do., 14.01.          Engel-Apotheke, Hauptstr. 6,
		            Elztal-Apotheke, Kirchenstr. 4,                		                   Mosbach, Tel. 06261 / 2630
		            Dallau, Tel. 06261/893286                      		                   Kloster-Apotheke, Neckarsteinacher Str. 18,
                                                             		                   Schönau, Tel. 06228 - 412
Fr., 01.01.		 Engel-Apotheke, Hauptstr. 6,
		            Mosbach, Tel. 06261 / 2630                     Notdienst jeweils von 8.30 Uhr des angegebenen Wochentages bis 8.30
		            Kloster-Apotheke, Neckarsteinacher Str. 18,    Uhr des nächsten Tages, sofern oben keine anderen Zeiten aufgeführt.
		            Schönau, Tel. 06228 – 412
		            Zusatzdienst von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr       Der aktuelle Apothekennotdienst ist auch im Internet abrufbar unter
		            Mohren-Apotheke, Bahnhofstr. 31,               http://lak-bw.de/notdienstportal/notdienstkreis.html
		            Eberbach, Tel. 06271 - 2469                    Apotheken-Notdienst                                 0800 00 22833
Sa., 02.01.   Elster-Apotheke, Mosbacher Str. 13,            Apotheken-Notdienst per Handy                              22 8 33
		            Aglasterhausen, Tel. 06262 - 92080
		            Mohren-Apotheke, Bahnhofstr. 31,
		            Eberbach, Tel. 06271 – 2469
                                                                           Bereitschaft der Zahnärzte
		            Römer-Apotheke, Tannenstr. 3,                  19.12.2020 (08.00 Uhr) - 21.12.2020 (08.00 Uhr)
		            Fahrenbach, Tel. 06267/1331                    MUDr./Univ. Prag S. Rink, Bahnhofstr. 33, 69412 Eberbach, Tel:
		            Apotheke in den Brunnenwiesen,                 06271/2712
		            In den Brunnenwiesen 4,
		            Bammental, Tel. 06223 - 49431                  21.12.2020 (08.00 Uhr) - 22.12.2020 (08.00 Uhr)
So., 03.01.   Central-Apotheke, Hauptstr. 76,                F. Fischer, Dr.-medic/UMF Temeschburg B. Belcu, Itterstr. 9, 69412 Eber-
		            Mosbach, Tel. 06261/5566                       bach, Tel: 06271/4770
		            Markt-Apotheke, Marktplatz 10,
		            Neckargemünd, Tel. 06223 - 3919                22.12.2020 (08.00 Uhr) - 23.12.2020 (08.00 Uhr)
		            Zusatzdienst von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr       T. Schumacher, Ostendstr. 7, 69437 Neckargerach, Tel: 06263/1770
		            Hirsch-Apotheke, Bahnhofstr. 24,
		            Eberbach, Tel. 06271 - 3221                    23.12.2020 (08.00 Uhr) - 24.12.2020 (08.00 Uhr)
Mo., 04.01.   Rosen-Apotheke, Bahnhofstr. 1 a,               F. Fischer, Dr.-medic/UMF Temeschburg B. Belcu, Itterstr. 9, 69412 Eber-
		            Mosbach-Neckarelz, Tel. 06261 - 62343          bach, Tel: 06271/4770
		            Stadt-Apotheke, Hauptstr. 12,
		            Schönau, Tel. 06228 - 8241                     24.12.2020 (08.00 Uhr) - 25.12.2020 (08.00 Uhr)
                                                             Dr. B. Lenz, Gartenstr.3, 69429 Waldbrunn, Tel: 06274/18 30
Di., 05.01.   Kur-Apotheke, Theodor-Leutwein-Str. 4,
		            Waldbrunn, Tel. 06274 – 261
		            Haßmersheim-Apotheke, Theodor-Heuss-Str. 28,   25.12.2020 (08.00 Uhr) - 26.12.2020 (08.00 Uhr)
		            Haßmersheim, Tel. 06266/528                    Dr. S. Zenthöfer, Hauptstr. 13, 69434 Hirschhorn, Tel: 06272/1588
		            Brücken-Apotheke, Bahnhofstr. 34,
		            Neckargemünd, Tel. 06223 - 9728400             26.12.2020 (08.00 Uhr) - 27.12.2020 (08.00 Uhr)
                                                             D. Eiworth, Hauptstr. 71, 74869 Schwarzach, Tel: 06262/28 32
Mi., 06.01.   Hirsch-Apotheke, Bahnhofstr. 24,
		            Eberbach, Tel. 06271 - 3221
                                                             27.12.2020 (08.00 Uhr) - 28.12.2020 (08.00 Uhr)
		            Minneburg-Apotheke, Hauptstr. 16,
		            Neckargerach, Tel. 06263 – 1050                J. Kaltschmitt, Hauptstraße 18, 69239 Neckarsteinach, Tel: 06229/697
		            Billigheim-Apotheken, Schefflenztalstr. 10,
		            Billigheim, Tel. 06265/9212-0                  28.12.2020 (08.00 Uhr) - 29.12.2020 (08.00 Uhr)
		            Christoph-Apotheke, Hauptstr. 47,              G. Wollkopf, Dr. J. Schmitt, Friedrichsdorfer Landstr. 4, 69412 Eberbach,
		            Bammental, Tel. 06223 - 95170                  Tel: 06271/92250
Do., 07.01.   Itter-Apotheke, Itterstr. 8, Eberbach,
                                                             29.12.2020 (08.00 Uhr) - 30.12.2020 (08.00 Uhr)
		            Tel. 06271 – 7576
                                                             G. Wollkopf, Dr. J. Schmitt, Friedrichsdorfer Landstr. 4, 69412 Eberbach,
		            Waldstadt-Apotheke, Solbergallee 22,
                                                             Tel: 06271/92250
		            Mosbach, Tel. 06261/12233
		            Weinberg-Apotheke, Sinsheimer Str. 5,
		            Mauer, Tel. 06226 - 9939340                    30.12.2020 (08.00 Uhr) - 31.12.2020 (08.00 Uhr)
                                                             G. Wollkopf, Dr. J. Schmitt, Friedrichsdorfer Landstr. 4, 69412 Eberbach,
Fr., 08.01.		 Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 40,                Tel: 06271/92250
		            Mosbach, Tel. 06261/2239
		            Steinach-Apotheke, Hauptstr. 12 A,
                                                             31.12.2020 (08.00 Uhr) - 01.01.2021 (08.00 Uhr)
		            Neckarsteinach, Tel. 06229 - 444
                                                             T. Schumacher, Ostendstr. 7, 69437 Neckargerach, Tel: 06263/1770
Sa., 09.01.   Engel-Apotheke, Hauptstr. 6,
		            Mosbach, Tel. 06261 / 2630                     01.01.2021 (08.00 Uhr) - 02.01.2021 (08.00 Uhr)
		            Römer-Apotheke, Bammentaler Str. 13,           Dr. F. Fickenscher, Hauptstr. 9, 69436 Schönbrunn, Tel: 06272/2900
		            Wiesenbach, Tel. 06223 - 970074
So., 10.01.   Merian-Apotheke, Gartenweg 40,                 02.01.2021 (08.00 Uhr) - 04.01.2021 (08.00 Uhr)
		            Mosbach, Tel. 06261/5555                       Dr. S. Zenthöfer, Hauptstr. 13, 69434 Hirschhorn, Tel: 06272/1588
		            Paracelsus-Apotheke, Wiesenbacher Str. 37,
		            Neckargemünd, Tel. 06223 - 3300                04.01.2021 (08.00 Uhr) - 05.01.2021 (08.00 Uhr)
		            Zusatzdienst von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr       Dr. R. Lutz, Hauptstr. 12, 69250 Schönau, Tel: 06228/8559
		Itter-Apotheke, Itterstr. 8, Eberbach, Tel. 06271 - 7576
Mo., 11.01.   Bahnhof-Apotheke, Bahnhofsplatz 7,             Die weiteren zahnärztlichen Notdienste entnehmen Sie bitte der Tages-
		            Eberbach, Tel. 06271 – 5456                    presse.
		            Pfalzgrafen Apotheke im Kaufland,
		            Pfalzgraf-Otto-Str. 54, Mosbach,               An den angegebenen Tagen ist die genannte Praxis in der Zeit von 10.00
		            Tel. 06261 - 35500                             Uhr bis 11.00 Uhr dienstbereit.
		            St. Martin-Apotheke, Friedrichstr. 1,
		            Meckesheim, Tel. 06226 - 92120                 In der übrigen Zeit ist der/die diensthabende Zahnarzt/-ärztin nur in drin-
Di., 12.01.   Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 15,                 genden Fällen telefonisch erreichbar.
		            Hirschhorn, Tel. 06272 – 1317
		            Stadt-Apotheke, Hauptstr. 69,                  Die stets aktualisierte Notdiensteinteilung ist auch im Internet abrufbar:
		            Mosbach, Tel. 06261 - 16921                    http://www.kzvbw.de
Seite 4                                                 Amtsblatt Schönbrunn                      Nummer 51      •   17. Dezember 2020

 Amtliche Bekanntmachungen                                           meinde- sind jedoch wenig hoffnungsvoll und die Befürchtung
                                                                     ist nicht von der Hand zu weisen, dass wir auch in einem vor-
                                                                     sichtigen Ausblick auf das vor uns liegende 2021 das Virus und
                              Jahresrückblick                        die Pandemie nicht aus dem Auge verlieren dürfen.
                               Weihnachts- und                       Terminierte Präsenzsitzungen des Gemeinderats und seiner Aus-
                              Neujahrsgrüße des                      schüsse im März und April des Jahres wurden auf das Umlauf-
                                Bürgermeisters                       verfahren umgestellt und nicht zwingend erforderliche Entschei-
                                                                     dungen auf folgende Sitzungen vertagt. Gleichwohl war die
                  Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                kommunale Aufgabenerfüllung auch für die Daseinsvorsorge zu
                                                                     gewährleisten. Schwer traf es unsere Vereine und Organisatio-
                                                                     nen sowie das kulturelle und sportliche Leben innerhalb der Ge-
                                                                     meinde. Sorgfältig und mit einem hohen Aufwand geplante und
                         Dezember
                                                                     vorbereitete Veranstaltungen, ich erinnere stellvertretend an die
              Das Jahr ward alt. Hat dünnes Haar.
                                                                     geplante 650-Jahrfeier unseres Ortsteils Allemühl, konnten we-
                     Ist gar nicht sehr gesund.
                                                                     gen der Pandemie nicht durchgeführte werden. Mit einem hohen
               Kennt seinen letzten Tag, das Jahr.
                                                                     Maß an Verständnis und großer Langmut haben die betroffenen
                    Kennt gar die letzte Stund.
                                                                     Vereine diese Entscheidungen nicht nur hingenommen, sondern
             Ist viel geschehn. Ward viel versäumt.
                                                                     im Interesse der Gesundheit aller Mitbürgerinnen und Mitbürger
                   Ruht beides unterm Schnee.
              Weiß liegt die Welt, wie hingeträumt.                  auch mitgetragen. Auch dafür bedanke ich mich an dieser Stelle
                    Und Wehmut tut halt weh.                         nochmals sehr herzlich bei allen Verantwortlichen innerhalb der
          Noch wächst der Mond. Noch schmilzt er hin.                Vereine und Organisationen sowie bei allen ehrenamtlich tätigen
                Nichts bleibt. Und nichts vergeht.                   Mitbürgerinnen und Mitbürgern.
                  Ist alles Wahn. Hat alles Sinn.                    Zusätzlich aller Widrigkeiten, die uns Covid-19 gebracht hat,
                Nützt nichts, dass man's versteht.                   musste den täglichen Anforderungen begegnet, begonnene
                 Und wieder stapft der Nikolaus                      Maßnahmen fortgesetzt und die anstehenden Aufgaben bewäl-
                     durch jeden Kindertraum.                        tigt werden. Leider ist auch in unserer Gemeinde aktuell der ers-
                 Und wieder blüht in jedem Haus                      te Todesfall nach einer Corona-Erkrankung zu beklagen.
                      der goldengrüne Baum.
            Warst auch ein Kind. Hast selbst gefühlt,                Überraschend und viel zu früh ist auch unser Ehrenbürger und
                   wie hold Christbäume blühn.                       Bürgermeister a.D. Roland Schilling im Februar des Jahres von
            Hast nun den Weihnachtsmann gespielt                     uns gegangen.
                  und glaubst nicht mehr an ihn.                     Entscheidende Entwicklungen –teilweise ebenfalls durch die
             Bald trifft das Jahr der zwölfte Schlag.                Pandemie beeinflusst- mussten innerhalb der Verwaltung und zur
                Dann dröhnt das Erz und spricht:                     Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge sowie der Infrastruktur-
               "Das Jahr kennt seinen letzten Tag,                   einrichtungen eingeleitet und zum Abschluss gebracht werden.
                   und du kennst deinen nicht."                      Mit der Stadt Eberbach wurde eine öffentlich-rechtliche Verein-
                           (Erich Kästner)                           barung über die gegenseitige Aufgabenerledigung im Standes-
                                                                     amtswesen abgeschlossen, um für Notfälle gewappnet zu sein.
Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Ein Jahr, das vieles in unserem     Erneut geändert wurde die Baubezirkszuteilung der Gemeinde
Leben verändert hat und keinem der von uns erlebten Jahre zu-        Schönbrunn innerhalb des Baurechtsamtes beim LRA des RNK.
vor ähnlich war. Ein Jahr, das uns überdeutlich vor Auge geführt     In Folge der Forstneuorganisation wurde der Holzverkauf an den
hat, wie abhängig unsere sorgfältigsten Lebensplanungen von          Rhein-Neckar-Kreis und der Revierdienst mit der Betriebsführung
nicht oder nur schwerlich beherrschbaren äußeren Einflüssen          für den Gemeindewald dem Kreisforstamt übertragen. Rechtliche
und Ereignissen sind. Mehr oder weniger waren wir mit dem Wis-       Vorgaben in Verbindung mit der Grundsteuerreform haben die
sen vertraut, dass irgendwo in Europa oder auf den anderen           vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn
Kontinenten Naturereignisse, Terroranschläge, Kriege und Waf-        bewogen, über den Fortbestand des gemeinsamen Gutachter-
fengewalt oder der Ausbruch von Seuchen und Epidemien die            ausschusses nachzudenken. Die öffentlich-rechtliche Vereinba-
Lebenskreise stören.                                                 rung über die vVG Eberbach wurde angepasst und beide Kom-
Dieses Jahr war aber alles anders. Das Virus SARS-CoV-2 hat          munen haben die Aufgabe des Gutachterausschusses zum
sich nach seiner erstmaligen Identifizierung im Dezember 2019        01.01.2021 an die Stadt Sinsheim übertragen.
von der Millionenmetropole Wuhan in China ausgehend überaus          Die auf dem Schönbrunner Friedhof vorhandenen Kriegsgräber
effizient und zwischenzeitlich weltweit ausgebreitet. Noch im        hat die Gemeinde zur weiteren Pflege übernommen. Im Interesse
Frühjahr dieses Jahres sind die Nationen sehr unterschiedlich        einer künftig einheitlichen Gestaltung und naturnahen Pflege blei-
mit der Situation umgegangen. Auf Beschluss des Bundes und           ben die Grabmale ohne Einfassung als Ensemble zusammen-
der Länder zur Eindämmung der zwischenzeitlich als Pandemie          gefasst erhalten. Leider hat die Natur im lfd. Jahr die Ansaat wenig
eingestuften Viruserkrankung wurden Mitte März d.J. weitgehen-       unterstützt. Hier wird im kommenden Frühjahr nachgearbeitet.
de Einschränkungen mit unmittelbaren und massiven Auswirkun-         Einer für die Gemeinde wichtige Naherholungseinrichtung, der
gen auf das Zusammenleben auch in unserer Gemeinde und auf           Kneippanlage in Allemühl, haben die Traktorfreunde neues Leben
unsere kommunale Entwicklung beschlossen. Ein harter Lock-           eingehaucht. Für das überdurchschnittliche Engagement und die
down im Frühjahr änderte unsere Lebensumstände gewaltig. Die         immense Arbeitsleistung zur vorbildlichen Sanierung der Kneipp-
gebotene Schließung der Kindertagesstätten und Schulen be-           anlage bedanke ich mich bei den Traktorfreunden an dieser Stel-
lastete insbesondere die Familien. Arbeitnehmer mussten gleich-      le persönlich, namens des Gemeinderats und für die gesamte
zeitig weitreichende Änderungen im Arbeitsalltag hinnehmen.          Bevölkerung sehr herzlich. Die Anlage wird wieder gut angenom-
Die Betreuungsentgelte für die Eltern wurden ausgesetzt und          men und ist zu einem Magnet für die Bevölkerung und die Gäste
pädagogisches Personal in den Risikogruppen musste nach der          geworden, soweit dies die Corona-Lage zulässt.
Wiederaufnahme des Betreuungsbetriebs von der Arbeit am
Kind freigestellt werden. In Folge der Personalausfälle wurden       Ein Dauerthema innerhalb der Bevölkerung, im Gemeinderat und
teilweise Gruppen geschlossen und von den Eltern waren alter-        bei der Verwaltung war, ist und bleibt vermutlich noch einige Zeit
native Betreuungen gefordert. Sowohl für die Eltern als auch für     die Mobilfunkversorgung im Gemeindegebiet. Unsere Hoffnun-
das Kindergartenpersonal und für die Verwaltung waren dies           gen auf eine flächendeckende Versorgung im Ortsteil Allemühl
enorme Belastungen. An dieser Stelle bedanke ich mich bei den        nach der Übernahme des früheren SWR-Funkmastes in Allemühl
Eltern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das große     durch die DFMG hat sich leider zerschlagen. Der Pachtvertrag für
Verständnis, das hohe Maß an Unterstützung und die vertrauens-       das Grundstück wurde zwischenzeitlich wieder gekündigt. Die
volle Zusammenarbeit in dieser von der Pandemie geprägten            Telekom hat Ausbauabsichten für Allemühl aktuell aufgegeben.
schwierigen Zeit. Nur zu gerne würde ich diesen Dank rückbli-        In Schwanheim scheint eine Lösung in greifbare Nähe gerückt.
ckend aussprechen. Die aktuellen Zahlen –auch in unserer Ge-         Die Vorarbeiten zum Aufbau einer Sendestation in einem geeig-
Nummer 51 • 17. Dezember 2020                            Amtsblatt Schönbrunn                                                    Seite 5

neten privaten Gebäude sind weitgehend abgeschlossen. Für             lung bei gleichzeitiger Verbesserung und Erweiterung der Stra-
Haag zeichnet sich mittelfristig eine Lösung ab. Die Gemeinde         ßenbeleuchtung in der Allemühler Scheffelstraße und im
verhandelt mit der DFMG aktuell den Neubau einer Antennen-            Moosbrunner Kanzbuckel ist abgeschlossen.
station zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung beim Haager
Hochbehälter. Soweit hier Einigung erzielt wird, dürfte die Um-       Vieles wurde erreicht – vieles liegt aber auch noch vor uns. Leider
setzung im Zeitraum von etwa 2 Jahren realistisch erscheinen.         zeigen sich täglich neue Aufgaben und Anforderungen, die ab-
                                                                      gearbeitet und gelöst werden müssen. Die ohnehin nicht abge-
Vom Gemeinderat neu gefasst wurde die Bekanntmachungssat-             arbeitete „to-do-Liste“ erweitert sich dadurch immer wieder.
zung, um gerade in Zeiten der Pandemie Notbekanntmachun-
gen, aber auch Ersatzbekanntmachungen, auf rechtlich sichere          Der Ausbau der OD Schwanheim im Zuge der L590 steht uns be-
Beine zu stellen. Zur Anpassung der Wasserverbrauchsgebüh-            vor. Die Erneuerung der Kanalisation, der Wasserleitung, der Stra-
ren und der Abwassergebühren mussten die entsprechenden               ßenbeleuchtung und der Gehwege ist mit rd. 2,4 Mio. kalkuliert
Satzungen noch kurz vor diesem Jahresende angepasst werden.           und eine Mammutaufgabe für die nächsten Jahre. Die Zuschüsse
Angepasst wurden auch die Entgelte für die Betreuung der Kin-         für die Kanalsanierung sind bewilligt und bis Mitte des kommen-
der im Kindergarten und im Hort. Ohne Anpassung wurde an der          den Jahres muss mit der Maßgabe begonnen werden. Im Zuge
bisherigen Höhe der Entgelte für die Betreuung in der verlässli-      des Sanierungsprogramms ist der Restausbau des Ringweges in
chen Grundschule festgehalten.                                        Haag vorgesehen. Die Planung zum Straßenbau und zur Sanie-
                                                                      rung der unterirdischen Infrastruktur ist auf den Weg gebracht.
Alle 6 genossenschaftlichen Jagdbogen sowie der Eigenjagd-            Zuschüsse werden in 2021 beantragt, um die Maßnahme dann in
bezirk der Gemeinde konnten zum 01.04.2020 mit Zustimmung             2022 realisieren zu können. Die Zufahrt zum Allemühler Dorfplatz
der Jagdgenossen wieder auf die Dauer von 9 Jahren verpachtet         muss ebenfalls wieder verkehrssicher ausgebildet werden. Die
werden. Die deutlich reduzierten Wildschäden seit der Neuver-         Planungen sind fertig und die wasserwirtschaftliche Genehmigung
pachtung bewertet die Gemeinde als positiven Effekt in Folge der      ist beantragt. Die Aufnahme in das Zuschussprogramm nach dem
geänderten Wildschadensregulierung. Diese ist seit der Neuver-        LGVFG muss abgewartet werden.
pachtung wieder direkt und in voller Höhe vertraglich auf den
Pächter übertragen. Die unterschiedliche Entwicklung der Pacht-       Der Anschluss des letzten Wohngebäudes in Allemühl an die
preise für vergleichbare Landwirtschaftsflächen während der           öffentliche Kanalisation ist geplant. Nach Vorlage der wasser-
letzten Jahrzehnte wurde vom Ausschuss für Bau, Technik und           rechtlichen Genehmigung zur Bachquerung wird dies in 2021
Umwelt korrigiert. Auf Hinweis der Kommunalaufsicht werden            umgesetzt werden müssen. Aufgegeben haben Gemeinde und
auch die Mieten für die gemeindeeigenen Wohnungen nach fast           Landkreis den restlichen Vollausbau der K4108 in Allemühl ab
20 Jahren moderat erhöht.                                             der Einmündung in die Schönbrunner Straße bis zum Älmel. In
                                                                      Anbetracht der Kostenentwicklung war der Gemeinderat mit dem
Regionalplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitpla-           Rhein-Neckar-Kreis der Meinung, dass Kosten und Nutzen der
nung waren ebenfalls Themen, mit denen sich Gemeinderat und           Ausbaumaßnahme in keinem ausgewogenen Verhältnis stehen.
Verwaltung befassen mussten. Die Regionalversammlung hat die
Teilfortschreibung zur 1. Änderung des Einheitlichen Regional-        Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
plans für die Plankapitel Wohnbauflächen und Gewerbliche Bau-         Das abgelaufene Jahr war von der Pandemie und den ge-
flächen auf den Weg gebracht. Gehört wurde die Gemeinde zur           sundheitlichen Präventionsmaßnahmen geprägt und so
1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien             scheint es auch –zumindest vorerst- zu bleiben. Nicht nur das
2019 des Regionalplans Südhessen. In eigener Sache befasst            Weihnachtsfest und der Jahreswechsel sind gesetzt; der
hat sich Rat und Verwaltung mit der Änderung und Berichtigung         nächste Lockdown ist es ebenfalls. Nur die Weihnachtstage
des Flächennutzungsplanes der vVG Eberbach-Schönbrunn ge-             selbst sind mit leichten Lockerungen verbunden. Noch mehr
mäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches. Zum Erlass ei-              als früher werden die langen Winterabende Gelegenheit zur
ner Einbeziehungssatzung „Südl. Ortsrand“ Moosbrunn wurde             Besinnung und zur beschaulichen Gemütlichkeit bieten, die-
der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die dafür zwingend erforder-       ses Jahr aber im allerengsten Familienkreis und hoffentlich
liche artenschutzrechtliche Prüfung kann naturbedingt frühes-         bei bester Gesundheit.
tens im kommenden Frühjahr erfolgen. Erst danach kann das
Verfahren weiterentwickelt werden. Um einen Bebauungsplan             Ihnen allen, Ihren Familien, Ihren Freunden und all denen, die
zur Erweiterung von Bauflächen in Haag auf den Weg zu bringen,        Ihnen nahe stehen wünsche ich trotz der aktuell schwierigen
hat der Gemeinderat ein Planungsbüro mit städtebaulichen Un-          Zeit und der sehr angespannten Lage doch einige besinnli-
tersuchungen beauftragt.                                              che Tage in der Adventszeit, gesunde, friedvolle und erhol-
                                                                      same Tage in vorweihnachtlicher Stimmung sowie ein fried-
Auch im investiven Bereich sowie im Hoch- und Tiefbau blieb die       volles und gesegnetes Weihnachtsfest.
Gemeinde nicht untätig. Der zur Ersatzbeschaffung noch in 2019
für den Bauhof bestellte Fendt Vario mit Winterdienstausrüstung       Nach dem Weihnachtsfest sind es nur noch sehr wenige Tage,
wurde im Januar 2020 ausgeliefert und auch in diesem Jahr be-         die uns von dem neuen Jahr trennen. Dies ist auch die Zeit der
zahlt. Zugestimmt hat der Gemeinderat einer Beteiligung der Ge-       inneren Einkehr und die Zeit der Bilanz über das abgelaufene
meinde Schönbrunn an der Netze BW.                                    Jahr. Viele von uns werden auch eine persönliche Bilanz ziehen
                                                                      und dies sicher mit unterschiedlichem Fazit. Vieles haben wir
Die Erneuerung des Sportbodens in der Schulturnhalle nach dem         erreicht, einige Wünsche konnten erfüllt werden, andere mussten
Wasserschaden aus 2019 konnte abgeschlossen und die Hei-              wir zurückstellen oder gänzlich aufgeben. Das Leben hat uns alle
zungsanlage für die Raingartenhalle und den Kindergarten in           privat, beruflich und gesellschaftlich dieses Jahr überdeutlich
Haag ausgetauscht werden. Nach Ausbau des kellergeschweiß-            daran erinnert, dass wir mit eigener Kraft zwar vieles in der einen
ten Öltanks war dort Platz für eine moderne Pelletheizung. Gleich-    oder anderen Richtung beeinflussen können, unser Schicksal
zeitig mit der Installation des Pelletsilos konnte der marode Zu-     aber auch immer von äußeren Einwirkungen abhängt.
gang von der Schulstraße zum Kindergarten erneuert werden.
Der Austausch der Heizungsanlage ist ein erster Schritt zu der        Von einer langen „Wunschliste“ möchte ich in diesem Jahr nicht
noch anstehenden Gesamtsanierung der Raingartenhalle im Rah-          sprechen. Es ist eine lange Liste der Notwendigkeiten, wesent-
men des Sanierungsprogramms bzw. des Sonderprogramms                  lich länger noch als von mir in dem kurzen Ausblick aufgezeigt.
„Sanierung im Quartier“. Gefördert aus dem „Digitalpakt Schule“       Diese Liste muss nach der Daseinsfürsorge und den finanziellen
wurde noch im laufenden Jahr die Serverinfrastruktur in der           Verhältnissen priorisiert werden. Eine sparsame und wirtschaft-
Grundschule erneuert und ein neues WLAN-Netz aufgebaut. Der           liche Haushaltsführung bleibt auch für 2021 und die kommenden
Anschluss der Grundschule an das Glasfasernetz ist beantragt.         Jahre oberstes Gebot. Im vertrauensvollen und engagierten Mit-
                                                                      einander zwischen Bürgerschaft, Gemeinderat, Verwaltung und
Die nach den Starkregen im Frühjahr 2020 entstanden Schäden           den Vereinen wird es uns auch in dem vor uns liegenden Jahr
am Bachbett der Altbach mussten saniert werden und in Folge           wieder gelingen, unsere Gemeinde zu entwickeln und voran zu
eines schadhaften Bachdurchlasses an der Lobbach hat die Ge-          bringen. Gemeinsam werden wir unsere Zukunftsaufgaben zum
meinde die Überfahrt im Zuge eines Feldweges gesperrt. Nach           Wohle unserer Gemeinde zeit- und sachgerecht bewältigen. im
Rücksprache mit der örtlichen Landwirtschaft kann auf die dorti-      Vertrauen auf Ihre weiterhin offene und engagierte Mitarbeit in-
ge Überfahrt verzichtet werden. Die Niederspannungsverkabe-           nerhalb unseres Gemeinwesens ist es mir um die Gemeinde
Seite 6                                                 Amtsblatt Schönbrunn                     Nummer 51     •   17. Dezember 2020

                                                                     Teile des Storchenbergs bis zur Moosbrunner Grenze. Zur eigenen
 Schönbrunn und deren Entwicklung nicht bange. Ich danke Ih-
                                                                     Sicherheit sowie zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen des
 nen für Ihren engagierten Einsatz in 2020 sehr herzlich und bitte
                                                                     Jagderfolgs werden alle Waldeigentümer, Selbstwerber, Schlagräu-
 Sie im Interesse und zum Wohle unserer Gemeinde auch für die
 Zukunft um Ihre Unterstützung. Wie in den vergangenen Jahren        mer, Spaziergänger, Jogger, Walker, Hundeführer, Radfahrer, Reiter
 werden Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung auf die            usw. gebeten, die bejagten Wald- und Feldflächen im genannten
 Unterstützung durch das Ehrenamt und auf das ehrenamtliche          Zeitraum möglichst zu meiden. Die Haupterschließungswege im
 Engagement der Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen              Wald werden zur Verdeutlichung mit Sperrbändern markiert.
 sein. Unterstützen Sie uns bitte auch weiterhin bei unserer Auf-
 gabenerfüllung und bleiben Sie uns gewogen.                                    Öffentliche Bekanntmachung
 Hoffnungsvoll schaue ich auf die Wissenschaft, die Forschung           Nr. 60-018-2020 zur Veröffentlichung am 17.12.2020
 und den in absehbarer Zeit zur Verfügung stehenden Impfstoff, der                   Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
 dieser Pandemie und dem Virus den Schrecken nehmen sollte.
                                                                                   über die Erfüllung der Aufgaben eines
 Während der auf Grund der Pandemie eingeschränkten Kontakt-                        Gemeindeverwaltungsverbandes
 möglichkeiten erinnere ich mich eines Gedichts des Schriftstel-                 (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft)
 lers Achim von Arnim, der mir in diesen ungewohnten Lebens-
 umständen mit seinen Worten aus der Seele spricht:                  Die Stadt Eberbach und die Gemeinde Schönbrunn, beide Rhein-
                                                                     Neckar-Kreis, schließen zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft
                            Neujahr                                  aufgrund der §§ 59 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württem-
                                                                     berg (GemO) in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommuna-
                 Altes Jahr, du ruhst in Frieden,                    le Zusammenarbeit für Baden-Württemberg (GKZ) folgende
                Deine Augen sind geschlossen;
                 Bist von uns so still geschieden
                 Hin zu himmlischen Genossen,                                               VEREINBARUNG
                 Und die neuen Jahre kommen,                                                        §1
                 Werden auch wie du vergehen,                                        Gegenstand der Vereinbarung
                    Bis wir alle aufgenommen                         (1) Die Stadt Eberbach (erfüllende Gemeinde) erfüllt für die Ge-
                  Uns im letzten wiedersehen.                            meinde Schönbrunn die Aufgaben eines Gemeindeverwal-
                  Wenn dies letzte angefangen,                           tungsverbandes (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft).
                Deutet sich dies Neujahrgrüßen,
                                                                     (2) Die Stadt Eberbach berät die Gemeinde Schönbrunn bei der
                Denn erkannt ist dies Verlangen,
                                                                         Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
               Nach dem Wiedersehn und Küssen.
                                                                     (3) Die Stadt Eberbach erledigt für die Gemeinde Schönbrunn in
 Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,                                     deren Namen die folgenden Angelegenheiten und Geschäfte
 abschließend -nach diesem Rückblick und dem kurzen Aus-                 der Gemeindeverwaltung nach den Beschlüssen und Anord-
 blick- wünsche ich allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern so-              nungen der Gemeindeorgane (Erledigungsaufgaben):
 wie allen Freunden und Gönnern unserer Gemeinde eine er-                a) die technischen Angelegenheiten bei der verbindlichen Bau-
 holsame Zeit über den Jahreswechsel, verbunden mit den
                                                                         leitplanung und der Durchführung von Bodenordnungsmaß-
 besten Wünschen und von ganzem Herzen Gesundheit,
                                                                         nahmen,
 Kraft, Ausdauer, Geduld und sehr viel Glück für das Jahr
 2021.                                                                   b) die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei den
                                                                         Vorhaben des Hoch- und Tiefbaus,
 Für Ihren engagierten Einsatz in 2020 zum Wohle unserer                 c) die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer zweiter Ord-
 Gemeinde danke ich Ihnen sehr herzlich und bitte Sie auch               nung,
 ganz persönlich um Ihre Unterstützung in dem vor uns lie-
 genden Jahr.                                                            d) die Abgaben-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte, soweit sie
 Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!                                 von der Gemeinde Schönbrunn mit Genehmigung der Rechts-
 Ihr                                                                     aufsichtsbehörde nicht selbst erledigt werden.
                                                                     (4) Die Stadt Eberbach erfüllt anstelle der Gemeinde Schönbrunn
                                                                         in eigener Zuständigkeit die folgenden Aufgaben (Erfüllungs-
 Jan Frey,
                                                                         aufgaben):
 Bürgermeister
                                                                         a) die vorbereitende Bauleitplanung,
 -für den Gemeinderat und die gesamte Verwaltung-                        b) die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für die Ge-
                                                                         meindeverbindungsstraßen,
                                                                         c) die verbindliche Bauleitplanung, die Sicherung der Bauleit-
Öffentliche Gemeinderatssitzung in Schönbrunn                            planung, die Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung,
Wir weisen nochmals darauf hin, dass am Freitag, 18.12.2020, um          die Bodenordnung sowie die Erschließungsplanung für das
19.00 Uhr, im Bürgersaal des Schönbrunner Rathauses, eine öf-            Gewerbegebiet GIP (Gewerbe im Park) auf Gemarkung Schön-
fentliche Gemeinderatssitzung stattfindet. Die Bevölkerung wird          brunn.
dazu herzlich eingeladen.
                                                                     (5) Die Stadt Eberbach kann ferner die der vereinbarten Verwal-
                                                                         tungsgemeinschaft sonst noch durch Gesetz oder aufgrund
Bewegungsjagd am Samstag, 19. Dezember                                   eines Gesetzes übertragbaren Aufgaben wahrnehmen.
 2020 – Haag-West und Schönbrunn-West
                                                                         Sofern die Stadt Eberbach auf Grund von § 46 Abs. 2 der Lan-
Am Samstag, den 19. Dezember 2020, von 9.00 bis 14.00 Uhr,
                                                                         desbauordnung die Zuständigkeit einer Unteren Baurechtsbe-
findet in Teilen des Jagdbogens „Haag-West“ und im gesamten
                                                                         hörde erhält, erklärt die Gemeinde Schönbrunn ihre Zustim-
Jagdbogen „Schönbrunn-West“ nochmals eine Bewegungsjagd
                                                                         mung, dass diese Zuständigkeit für den Bereich der
statt. Bejagt wird der gesamte westliche Teil des Jagdbogens
„Haag-West“ ab der Linie Klingenweg, nördlicher und westlicher           Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft gilt, dass also die Auf-
Ortsrand sowie L595 bis zur westlichen und nordwestlichen Abgren-        gabe einer Baurechtsbehörde als weitere Aufgabe i.S. dieses
zung des Jagdbogens „Haag-West“. Betroffen sind auf Gemarkung            Absatzes der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hinzukommt.
Haag u.a. die Bereiche Klingenfeld, Rötern, das Birkenrot, der
Weinsberg mit Buchbrunnen, die Schmidtswiese, die Hinterwiese,       (6) Die Vereinbarungspartner bedienen sich zur gemeinsamen Er-
der Saubusch und das Eichelts bis zur Todtelwiese. Zum Jagdbo-           füllung von Aufgaben im Archivwesen des Leiters des Archivs
gen „Schönbrunn-West“ gehören neben der Feldlage u.a. die Wald-          der Stadt Eberbach. Die Vereinbarungspartner unterstützen
gewanne Kreuzberg, Eicheln, der Gemeindewald bis zum Schnep-             den Archivar bei der Durchführung der ihm übertragenen Auf-
fenloch, der Kirchenwald, der Höchsten, der Hirschhornberg und           gaben.
Nummer 51 • 17. Dezember 2020                              Amtsblatt Schönbrunn                                                     Seite 7

                                §2                                                                         §6
                 Führung der Kassengeschäfte                                                          Finanzierung
(1) Zu den Kassengeschäften nach § 1 Abs. 3 Buchst. d) gehören            1)    Die Gemeinde Schönbrunn erstattet der Stadt Eberbach den
    insbesondere                                                                nicht anderweitig gedeckten Aufwand für die Wahrnehmung
    a) die Abwicklung des Zahlungsverkehres (Ein- und Auszah-                   der Aufgaben nach § 1 wie folgt:
    lungen),                                                                    1. Erledigungs- und Erfüllungsaufgaben
    b) die Verwaltung der zur Verwahrung zugewiesenen Urkunden                  Für die Aufgaben nach § 1 Abs. 3 Buchst. a) bis c) und
    und Wertgegenstände,                                                        Abs. 4 Buchst. a) und b) nach dem für die Stadt Eberbach
    c) die Verwaltung der Zahlungsmittel und die Sorge für die Zah-             tatsächlich entstandenen Aufwand und für die Aufgaben
    lungsbereitschaft der Kasse,                                                nach § 1 Abs. 4 Buchst. c) 25 % des tatsächlich
    d) die Beitreibung oder Veranlassung der Beitreibung nicht                  entstandenen Aufwands.
    rechtzeitig gezahlter Geldbeträge.
(2) Die Stadt Eberbach führt für die Gemeinde Schönbrunn be-                    2. Für die übrigen von der Stadt Eberbach nach § 1
    sondere Giro-, Postscheck­und Bankkonten. Die Gemeinde                      wahrgenommenen Aufgaben nach dem Verhältnis der
    Schönbrunn bestimmt, welche Konten geführt werden.                          nach § 143 GemO maßgebenden Einwohnerzahlen.
(3) Die Gemeinde Schönbrunn kann eigene Handkassen zur An-                2)    Der Arbeitsumfang des Leiters des Archivs der Stadt Eberbach
    nahme und zur Auszahlung kleinerer Geldbeträge führen. Für                  wird in Absprache mit der Gemeindeverwaltung Schönbrunn
    die Führung und Prüfung der Handkassen ist die Gemeinde                     festgesetzt. Die Personalkosten (einschließlich der Sozialkos-
    Schönbrunn verantwortlich. Die Handkasse ist monatlich mit                  ten) werden von der Gemeinde Schönbrunn anteilig ersetzt. Die
    der Stadtkasse unter Belegung der Einnahmen und Ausgaben                    Abrechnung der geleisteten Stunden erfolgt am Jahresende.
    abzurechnen.                                                                Als Nachweis gelten die Zeitsummenkarten. Die Nutzung des
                                                                                Dienst- und Sachleistungsangebots des Stadtarchivs Eberbach
                                 §3                                             durch die Gemeinde Schönbrunn wird gesondert berechnet.
                      Gemeinsamer Ausschuss
1)   Es wird ein Gemeinsamer Ausschuss aus Vertretern der an der                                           §7
     Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Gemeinden                                        Kündigung
     gebildet. Der Gemeinsame Ausschuss entscheidet anstelle des          1)    Diese Vereinbarung kann von jeder beteiligten Gemeinde auf
     Gemeinderats der Stadt Eberbach über die von dieser nach                   den Ablauf eines Kalenderjahres mit einer einjährigen Frist
     § 1 Abs. 4 wahrzunehmenden Erfüllungsaufgaben, soweit nicht                schriftlich gekündigt werden.
     der Bürgermeister der Stadt Eberbach kraft Gesetzes zuständig
     ist oder ihm der Gemeinsame Ausschuss bestimmte Angele-              2)    Ergeben sich aus einer Kündigung erhebliche Belastungsver-
     genheiten überträgt.                                                       schiebungen unter den beteiligten Gemeinden, so ist eine die
                                                                                Vorteile und Nachteile in gerechter Weise ausgleichende Ab-
2)   Der Gemeinsame Ausschuss besteht aus den Bürgermeistern
                                                                                findung zu zahlen.
     der Stadt Eberbach und der Gemeinde Schönbrunn und zehn
     weiteren Vertretern, von denen sechs auf die Stadt Eberbach
                                                                                                        §8
     und vier auf die Gemeinde Schönbrunn entfallen. Die weiteren
                                                                                                   Inkrafttreten
     Vertreter einer jeden Gemeinde werden nach jeder regelmäßi-
                                                                          Diese Vereinbarung wird am Tage nach der letzten öffentlichen Be-
     gen Wahl der Gemeinderäte von dem neugebildeten Gemein-
                                                                          kanntmachung rechtswirksam (§ 25 Abs. 5 GKZ). Gleichzeitig wird
     derat aus seiner Mitte gewählt. Scheidet ein weiterer Vertreter
                                                                          die Vereinbarung vom 05.05.2003 aufgehoben.
     vorzeitig aus dem Gemeinderat oder aus dem Gemeinsamen
     Ausschuss aus, wird für den Rest der Amtszeit ein neuer weite-
                                                                          Eberbach, den 07.12.2020 Schönbrunn, den 07.12.2020
     rer Vertreter gewählt.
3)   Für jeden weiteren Vertreter nach Abs. 2 ist ein Stellvertreter zu   Für die Stadt Eberbach:            Für die Gemeinde Schönbrunn:
     bestellen, der diesen im Verhinderungsfall vertritt.
4)   Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses ist der Bürger-             Peter Reichert    Jan Frey
     meister der Stadt Eberbach, dessen Stellvertreter ist der Bür-       BürgermeisterBürgermeister
     germeister der Gemeinde Schönbrunn.
                                                                                                      Beschluss
                                  §4                                      Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kennt-
        Geschäftsgang des Gemeinsamen Ausschusses                         nis gebracht.
1)   Für den Geschäftsgang des Gemeinsamen Ausschusses gel-               Eberbach, den 09.12.2020
     ten § 15 GKZ und ergänzend die Bestimmungen über den Ge-                                                         Der Bürgermeister:
     schäftsgang des Gemeinderats entsprechend, soweit in dieser                                                          (Peter Reichert)
     Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist.
2)   Der Gemeinsame Ausschuss ist einzuberufen, wenn es die Ge-                       Öffentliche Bekanntmachung
     schäftslage erfordert.
                                                                               Nr. 60-019-2020 zur Veröffentlichung am 17.12.2020
3)   Der Gemeinsame Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindes-
     tens die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist und beide an der       Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Eberbach-Schönbrunn
     Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Gemeinden vertreten sind                               Rhein-Neckar-Kreis
     und wenn die Sitzung ordnungsgemäß geleitet wird.
4)   Die Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinsamen                                     SATZUNG
     Ausschusses ist von dem Vorsitzenden und vom Schriftführer zu            über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von
     unterzeichnen. Sie ist den Mitgliedern des Gemeinsamen Aus-             Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachteraus-
     schusses innerhalb von zwei Monaten zur Kenntnis zu bringen.                            schussgebührensatzung) vom
                                                                                                       26.07.2018
                                §5                                        Aufgrund von § 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammen-
                          Einspruchsrecht                                 arbeit (GKZ) i. d. F. vom 16.09.1974 (GBl. S. 408 ber. 1975 S. 460,
Gegen Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses kann die Ge-                 1976 S. 408), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl.
meinde Schönbrunn binnen zwei Wochen nach der Beschlussfas-               S. 403), den §§ 4, 60 und 61 der Gemeindeordnung für
sung Einspruch einlegen, wenn der Beschluss für sie von besonde-          Baden-Württemberg (GemO) i. d. F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 581
rer Wichtigkeit oder erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Der      ber, S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.10.2020 (GBl. S.
Einspruch hat aufschiebende Wirkung. Auf einen Einspruch hat der          910, 911), den §§ 2, und 12 des Kommunalabgabengesetzes für
Gemeinsame Ausschuss erneut zu beschließen. Der Einspruch ist             Baden-Württemberg (KAG) i. d. F. vom 17.03.2005 (GBl. S. 206),
zurückgewiesen, wenn der neue Beschluss mit einer Mehrheit von            zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.11.2020 (GBl. S. 974, 989)
2/3 der Stimmen der vertretenen Gemeinden, mindestens jedoch              sowie des § 1 Abs. 4c der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über
mit der Mehrheit aller Stimmen gefasst wird.                              die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes
Seite 8                                                 Amtsblatt Schönbrunn                                  Nummer 51   •   17. Dezember 2020

(vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft - vVG) zwischen
                                              Allemühl der Ge-               Schönbrunn                       Schwanheim
meinde Schönbrunn und der Stadt Eberbach vom 05.05.2003Haaghat                                       Gemeinde Schönbrunn
                                                                                                Moosbrunn

der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemein-
schaft Eberbach Schönbrunn in seiner Sitzung am 12.11.2020 fol-
                                                                                                            Stellenausschreibung
gende Satzung beschlossen:                                                                Für unsere kommunale Kindertagesstätte „Villa Kunter-
                                                                                          bunt“ in Haag suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
                             §1
                     Ursprungssatzung                                                        Erzieher/-innen (m/w/d)
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung
                                                                            bzw. andere nach §7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes
 von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachteraus-
                                                                                              Baden-Württemberg
schussgebührensatzung) wurde vom gemeinsamen Ausschuss
                                                                                              befähigte Personen
der vVG Eberbach-Schönbrunn am 26.07.2018 beschlossen, am
 29.11.2018 bzw. 06.12.2018 öffentlich bekannt gemacht und ist
                                                                        Die Anstellung erfolgt unbefristet sowohl in Vollzeitbeschäfti-
              damit rechtsverbindlich geworden.
                                                                        gung als auch in Teilzeitbeschäftigung nach TVÖD und den üb-
                                                                        lichen Zusatzleistungen im öffentlichen Dienst.
                               §2
                                                                        Die Stellen sind grundsätzlich teilbar.
                           Aufhebung
Die in § 1 beschriebene Satzung über die Erhebung von Gebühren
                                                                        Wir bieten:
für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss
                                                                        - ein abwechslungsreiches Pädagogisches Arbeitsfeld in ei-
(Gutachterausschussgebührensatzung) wird hiermit aufgehoben.
                                                                          nem engagierten und multiprofessionellen Team
                                                                        - innovatives, selbstständiges Arbeiten mit den Zielsetzungen
                                §3
                                                                          des Orientierungs- und Bildungsplanes Baden-Württemberg
                           Inkrafttreten
                                                                        - einen Krippen-, Elementar- und Hortbereich mit tollen Kin-
Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
                                                                          dern
Eberbach, den 07.12.2020
                                                                        - kommunikative und wertschätzende Teamarbeit
Der Vorsitzende des Gemeinsamen Ausschusses
                                                                        - konstruktive und vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft mit
der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
                                                                          Eltern
Eberbach-Schönbrunn
                                                                        - einen modernen Arbeitsplatz mit zahlreichen Fort- und
                                                                           Weiterbildungsmöglichkeiten
Peter Reichert
                                                                        - NEU! Beteiligung am JobRad
Bürgermeister
                                                                        Sie bringen mit:
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
                                                                        - eine abgeschlossene pädagogische oder nach §7 KiTaG
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
                                                                           BW vergleichbare Ausbildung
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. d. F. vom
                                                                        - ein wertschätzendes, respektvolles und achtsames Bild vom
24.07.2000 (GBl. S. 581 ber, S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz
                                                                           Kind
vom 17.06.2020 (GBl. S. 403) oder aufgrund der GemO erlassenen
                                                                        - Engagement, Motivation und Teamfähigkeit
Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird
                                                                        - Belastbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich inner-
                                                                        - Lust auf die vielfältigen pädagogischen Aufgaben in unseren
halb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber
                                                                           Kitas
der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach/Schönbrunn
geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung
                                                                        Haben wir Ihr Interesse geweckt?
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor-
                                                                        Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsun-
schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder
                                                                        terlagen die Sie bitte bis 14.01.2021 schriftlich bei der Gemein-
die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
                                                                        de Schönbrunn, Herdestr. 2, 69436 Schönbrunn, oder per Mail
                                                                        an bewerbung@gemeinde-schoenbrunn.de abgeben können.
                           Beschluss
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kennt-          Sie haben noch Fragen?
nis gebracht.                                                           Herr Münch,Tel.06272/930040, benedikt.muench@gemeinde-
                                                                        schoenbrunn.de oder Frau Münz,Tel. 06272/930041, dagmar.
Eberbach, den 09.12.2020                                                muenz@gemeinde-schoenbrunn.de geben Ihnen gerne nähere
                                                Der Bürgermeister:      Auskunft.
                                                   (Peter Reichert)

                 Rathaus geschlossen                                    Feststellung der Eröffnungsbilanz des Ab-
            Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                         wasserzweckverbands Meckesheimer Cent
der Kalender ist dünn geworden und Weihnachten, die Feiertage                     zum 01. Januar 2019
sowie der Jahreswechsel sind nicht mehr weit. Meine Mitarbeiterin-     Gemäß dem Gesetz für kommunale Zusammenarbeit für Baden-
nen und Mitarbeiter nehmen sich auch ein paar Tage Urlaub um           Württemberg (GKZ) in Verbindung mit der Gemeindeordnung für
diese, im wahrsten Sinne des Wortes „besondere“ Zeit, im Kreise        Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils gültigen Fassung wird
der Familie zu verbringen.                                             der Beschluss der Verbandsversammlung vom 26. November 2020
Um dem Motto der Landesregierung “Wir bleiben zu Hause“ zu             zur Feststellung der Eröffnungsbilanz des Abwasserzweckverbands
folgen, bleibt…                                                        Meckesheimer Cent zum 01. Januar 2019 bekannt gemacht:
… das Rathaus aufgrund der aktuellen Verordnungen von
                                                                       1.             Immaterielle Vermögensgegenstände          186,92 €
Freitag, 18.12.2020 bis 10.01.2021 grundsätzlich geschlossen.
                                                                       2.             Sachvermögen                        22.939.666,58 €
Telefonisch erreichbar ist die Verwaltung bis 23.12.20 und dann        3.             Finanzvermögen                         610.252,00 €
wieder ab 04.01.2021.                                                  4.             Abgrenzungsposten                            0,00 €
                                                                       5.             Gesamtbetrag auf der Aktivseite
Die Kitas in Haag und Moosbrunn haben ab sofort geschlossen.                          (Summe aus 1. bis 4.)             23.550.105,50 €
Notbetreuung ist eingerichtet. Hier ist ebenfalls die weitere Pande-   6.             Basiskapital                         1.024.312,48 €
mie-Lage abzuwarten. Die Mitarbeiter vom Bauhof haben am               7.             Sonderposten                         4.217.893,91 €
18.12.20 ihren letzten Arbeitstag und sind ab 11.01.2021 wieder im     8.             Rückstellungen                               0,00 €
Dienst.                                                                9.             Verbindlichkeiten                   18.307.899,11 €
Wir bitten um Kenntnisnahme und bedanken uns für Ihr Verständnis.      10.            Passive Rechnungsabgrenzungsposten           0,00 €
Ihr                                                                    11.            Gesamtbetrag auf der Passivseite
Jan Frey, Bürgermeister                                                               (Summe aus 6. bis 10.)            23.550.105,50 €
Nummer 51 • 17. Dezember 2020                             Amtsblatt Schönbrunn                                                    Seite 9

Die Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2019 liegt von Montag, dem          Der Jahresabschluss 2019 liegt von Montag, dem 11.01.2021 bis
11.01.2021 bis einschließlich Freitag, dem 22.01.2021 gemäß § 18        einschließlich Freitag, dem 22.01.2021 gemäß § 18 GKZ in Verbin-
GKZ in Verbindung mit § 95 b und § 105 GemO im Rathaus der Ge-          dung mit § 95 b und § 105 GemO im Rathaus der Gemeinde Me-
meinde Meckesheim, Friedrichstr. 10, Rechnungsamt, während der          ckesheim, Friedrichstr. 10, Rechnungsamt, während der üblichen
üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.                           Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
                                                                                                             Meckesheim, den 10.12.2020
Meckesheim,                                        gez. Maik Brandt,                                                  gez. Maik Brandt
den 10. Dezember 2020                          Verbandsvorsitzender                                               Verbandsvorsitzender

             Feststellungsbeschluss für                                                   Haushaltssatzung
             den Jahresabschluss 2019
                                                                                     für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenar-
beit für Baden-Württemberg i. V. m. § 95b der Gemeindeordnung           I. Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenar-
                                                                        beit für Baden-Württemberg i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für
für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am
                                                                        Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 26.11.2020
26.11.2020 den Jahresabschluss 2019 mit folgenden Werten
                                                                        folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlos-
festgestellt:
                                                                        sen:
                                                                                    § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
1. ERGEBNISRECHNUNG                                                                    Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von      3.065.177,37 €      1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen                          1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von       3.470.380 €
     von                                           3.065.177,37 €      1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 3.470.380 €
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)             -€       1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)           -€
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von    35.773,19 €      1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von          -€
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen                     1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen
     von                                              35.773,19 €           von                                                    -€
1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)                    -€       1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)                  -€
1.7 Gesamtergebnis 2019 (Summe aus 1.3 und 1.6)               -€       1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)                  -€

2. FINANZRECHNUNG                	 	                                    2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender                         2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
      Verwaltungstätigkeit von                       2.259.455,78 €         Verwaltungstätigkeit von                           3.167.880 €
                                                                        2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
                                                                             Verwaltungstätigkeit von                           1.918.650 €
      Verwaltungstätigkeit von                       1.497.873,63 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts761.582,15 €         2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts 1.249.230 €
      (Saldo aus 2.1. und 2.2)                                              (Saldo aus 2.1. und 2.2)
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                                   2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
      Investitionstätigkeit                            481.259,81 €        Investitionstätigkeit                              5.000 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus                                   2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
      Investitionstätigkeit                          2.514.435,56 €        Investitionstätigkeit                           560.000 €
2.6 Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit - 2.033.175,75 €    2.6 Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit      - 555.000 €
      (Saldo aus 2.4 und 2.5)                                                (Saldo aus 2.4 und 2.5)
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf          - 1.271.593,60 €    2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf                 694.230 €
      (Saldo aus 2.3 und 2.6)                                                (Saldo aus 2.3 und 2.6)
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                                   2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
      Finanzierungstätigkeit                         1.940.000,00 €         Finanzierungstätigkeit                               390.000 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus                                   2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
      Finanzierungstätigkeit                         1.108.940,54 €         Finanzierungstätigkeit                             1.076.300 €
2.10 Saldo aus Finanzierungstätigkeit                  831.059,46 €    2.10 Saldo aus Finanzierungstätigkeit                    - 686.300 €
      (Saldo aus 2.8 und 2.9)                                                (Saldo aus 2.8 und 2.9)
2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands                           2.11 Veränderung des Finanzierungsmittelbestands
      (Saldo des Finanzhaushalts aus 2.7 und 2.10) - 440.534,14 €           (Saldo des Finanzhaushalts aus 2.7 und 2.10)            7.930 €
2.12. Zahlungsmitteüberschuss/ -bedarf aus
                                                                                               § 2 Kreditermächtigung
      haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen         8.850,60 €
                                                                        Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln                 581.109,10 €
                                                                        und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird fest-
2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln                        gesetzt auf                                             390.000 €
      (Saldo aus 2.11. und 2.12)                     - 431.683,54 €
2.15 Enbestand an Zahlungsmitteln                                                        § 3 Verpflichtungsermächtigungen
      (Saldo aus 2.13 und 2.14)                        149.425,56 €    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
                                                                        von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
3. BILANZ                                                               Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Ver-
3.1 Immaterielles Vermögen                                       -€    pflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf                  -€
3.2 Sachvermögen                                     23.784.197,67 €                           § 4 Kassenkredite
3.3 Finanzvermögen                                      470.884,36 €   Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €
3.4 Abgrenzungsvermögen                                   1.615,18 €
3.5 Gesamtbetrag der Aktivseite                      24.256.697,21 €                           § 5 Jahresumlagen
3.6 Basiskapital                                         1.024.312 €   Die vorläufigen Jahresumlagen werden festgesetzt auf
3.7 Rücklagen                                                    -€    1. Betriebskostenumlage                                 1.644.400 €
3.8 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses                     -€    2. Zinsumlage                                             205.500 €
3.9 Sonderposten                                         4.436.184 €   3. Abschreibungsumlage                                  1.249.230 €
3.10 Rückstellungen                                              -€    4. Tilgungsumlage                                               -€
3.11 Verbindlichkeiten                                  18.796.201 €
3.12 Passive Rechnungsabgrenzungsposten                          -€                                          Meckesheim, den 26.11.2020
3.13 Gesamtbetrag der Passivseite                    24.256.697,21 €                                                  gez. Maik Brandt
                                                                                                                    Verbandsvorsitzender
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