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der Gemeinde Schönbrunn mit ihren Ortsteilen Allemühl Schönbrunn Schwanheim Haag Moosbrunn Herausgeber: Bürgermeisteramt, Herdestraße 2, 69436 Schönbrunn, www.gemeinde-schoenbrunn.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Frey, Schönbrunn, Tel. (0 62 72) 93 0030, Fax (0 62 72) 93 0070 Verlag: WerbeDruck Schneider, Industriestr. 20, 74909 Meckesheim, Tel. (0 62 26) 99 39-0, Fax 99 39-19, wds@wds-druck.de 42. Jahrgang 17. Dezember 2020 Nummer 51 Wir wünschen Ihnen Allen ein gesegnetes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und für 2021 Gesundheit, Glück und Zufriedenheit! Ihr Jan Frey Bürgermeister
Seite 2 Amtsblatt Schönbrunn Nummer 51 • 17. Dezember 2020 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Schönbrunn Sprechzeiten Rathaus Schönbrunn Integration Bez.Schornsteinfegermeister Montag–Freitag 8.00–12.00 Uhr -Frau Milverstaedt- 93 0053 B. Ettner (Haag teilw.) 0 70 63/9 34 33 24 Mittwochnachmittag 13.30–17.30 Uhr E-Mail: petra.milverstaedt@gemeinde-schoenbrunn.de 01 77/6 24 13 55 Wassermeister Mobil (Stadtwerke Eberbach): Jürgen Graßer (restl. Gde.) 0 62 62/17 16 Telefonnummern der Gemeinde Schönbrunn Netze BW, Störungs- 0800/3629-477 Zentrale 0 62 72/93 000 01 73/3 28 35 37 meldestelle Strom (kostenfrei) E-Mail: info@gemeinde-schoenbrunn.de Forstrevierleiter Berberich AVR Abfalltelefon 0 72 61/9 310 Telefax 93 0070 (Gemeinde und Privatwald) 0 62 72/22 89 Giftinformation Bürgermeister Frey 93 0030 Feuerwehrhaus Ludwigshafen 06 21/50 34 31 Mobil: 01 73/3 28 35 38 Schönbrunn 0 62 72/9 49 90 01 Defibrillatoren-Standorte nach Dienstschluss Anmeldung für 0 62 72/93 00 11 Ortsteil Allemühl 0 62 71/9 47 63 90 Bürgermobil 0 62 72/93 00 12 ehem. Feuerwehrhaus Schönbrunner Str. 2 E-Mail: jan.frey@gemeinde-schoenbrunn.de Ortsteil Haag Schule Autohaus Gass Heidelberger Str. 51 Vorzimmer Bürgermeister/ Grundschule „Bildungswerkstatt Ortsteil Moosbrunn Hütten und Saalvermietung/Bürgerbüro/ Schönbrunn“ 0 62 72/24 30 Kindergarten Sonnenhalde 4 Melde- und Passamt Fax 06272-912094 Ortsteil Schönbrunn – Frau Mühlfeld – 93 0012 E-Mail: olivia.muehlfeld@gemeinde-schoenbrunn.de E-Mail: bildungswerkstatt@gs-schoenbrunn.de Volksbank Hauptstr. 11 Schülerhortbetreuung 0 62 72/9 29 88 46 Ortsteil Schwanheim Bürgerbüro/Melde- und Passamt/Fundbüro Mobil: 0173/5867881 Seniorenheim Parkblick Herzstr. 7 – Frau Beck – 93 0011 E-Mail: sylvia.beck@gemeinde-schoenbrunn.de E-Mail: hort@gs-schoenbrunn.de Notruf Fernsprechnummern Polizei 1 10 Haupt- und Rechnungsamtsleiter Kommunale Kindergärten Feuerwehr, Rettungsleitstelle, – Herr Münch – 93 0040 Haag 0 62 62/14 57 Blaulicht-Notarzt 1 12 E-Mail: benedikt.muench@gemeinde-schoenbrunn.de E-Mail: villakunterbunt@widsl.biz Ärztliche Bereitschaftsdienste 116 117 Personalamt/Rechnungsamt Moosbrunn 0 62 72/22 70 (im Krankenhaus Eberbach, Scheuerbergstr. 3), – Frau Münz – 93 0041 E-Mail: kiga-sonnenhalde@widsl.biz Täglich von 19.00 Uhr abends – 07.30 Uhr E-Mail: dagmar.muenz@gemeinde-schoenbrunn.de Weitere wichtige Fernsprechnummern morgens, mittwochs ab 14.00 Uhr; Gemeindekasse/Amtsblatt/Friedhofsamt Ruftaxi Schönbrunn 06271 / 40 70 158 Samstag, Sonntag, Feiertag durchgehend – Herr Lange – 93 0020 und 0176 / 83 241 261 Augen-, Kinder- und HNO-Notfälle 116 117 E-Mail: manuel.lange@gemeinde-schoenbrunn.de Sozialstation 0 62 71/24 87 www.kv-bawue.de/buerger/notfallpraxen Bauamt/Grundbucheinsichtsstelle Polizeirevier Eberbach 0 62 71/9 21 00 Tierarzt – Herr Wilhelm – 93 0021 Landratsamt Heidelberg 0 62 21/5 220 Tierarztpraxis Dr. Schroeder 0 62 72/7 22 E-Mail: karl.wilhelm@gemeinde-schoenbrunn.de Kreisforstamt www.tierarztpraxis-schoenbrunn.de Ordnungs- u. Standesamt/Rentenversicherung Neckargemünd 0 62 23/86 65 3676 00 Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis – Herr Fink – 93 0050 Ambulanter Hospizdienst Beratungsstelle im Rathaus 06221 / 522 2628 E-Mail: roger.fink@gemeinde-schoenbrunn.de Eberbach Schönbrunn 01 76/99 05 60 60 Eberbach, Herbert Luft, Mi. 09.00 – 11.00 Uhr Bereitschaft der umliegenden Apotheken Haßmersheim-Apotheke, Theodor-Heuss-Str. 28, Haßmersheim, Tel. 06266/528 Do., 17.12. Bahnhof-Apotheke, Bahnhofsplatz 7, Stadt-Apotheke, Hauptstr. 12, Eberbach, Tel. 06271 – 5456 Schönau, Tel. 06228 - 8241 Stadt-Apotheke, Hauptstr. 69, Mosbach, Tel. 06261 - 16921 Do., 24.12. Pfalzgrafen Apotheke im Kaufland, Thomas-Apotheke, Hauptstr. 97, Pfalzgraf-Otto-Str. 54, Mosbach, Tel. 06261 - 35500 Bammental, Tel. 06223 - 5757 Brücken-Apotheke, Bahnhofstr. 34, Neckargemünd, Tel. 06223 - 9728400 Fr., 18.12. Hackenberg-Apotheke, Hauptstr. 108/2, Lobbach, Tel. 06226 – 4391 Fr., 25.12. Hirsch-Apotheke, Bahnhofstr. 24, Wildpark-Apotheke, Hauptstr. 54, Eberbach, Tel. 06271 – 3221 Schwarzach, Tel. 06262 – 2812 Waldstadt-Apotheke, Solbergallee 22, Elztal-Apotheke, Kirchenstr. 4, Mosbach, Tel. 06261/12233 Christoph-Apotheke, Hauptstr. 47, Dallau, Tel. 06261/893286 Bammental, Tel. 06223 - 95170 Sa., 19.12. Engel-Apotheke, Hauptstr. 6, Sa., 26.12. Itter-Apotheke, Itterstr. 8, Mosbach, Tel. 06261 / 2630 Eberbach, Tel. 06271 – 7576 Kloster-Apotheke, Neckarsteinacher Str. 18, Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 40, Schönau, Tel. 06228 - 412 Mosbach, Tel. 06261/2239 So., 20.12. Elster-Apotheke, Mosbacher Str. 13, Weinberg-Apotheke, Sinsheimer Str. 5, Aglasterhausen, Tel. 06262 - 92080 Mauer, Tel. 06226 - 9939340 Itter-Apotheke, Itterstr. 8, So., 27.12. Engel-Apotheke, Hauptstr. 6, Eberbach, Tel. 06271 - 7576 Mosbach, Tel. 06261 / 2630 Römer-Apotheke, Bammentaler Str. 13, Römer-Apotheke, Bammentaler Str. 13, Wiesenbach, Tel. 06223 – 970074 Wiesenbach, Tel. 06223 - 970074 Römer-Apotheke, Tannenstr. 3, Zusatzdienst von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr Fahrenbach, Tel. 06267/1331 Bahnhof-Apotheke, Bahnhofsplatz 7, Mo., 21.12. Mohren-Apotheke, Bahnhofstr. 31, Eberbach, Tel. 06271 - 5456 Eberbach, Tel. 06271 – 2469 Mo., 28.12. Merian-Apotheke, Gartenweg 40, Central-Apotheke, Hauptstr. 76, Mosbach, Tel. 06261/5555 Mosbach, Tel. 06261/5566 Paracelsus-Apotheke, Wiesenbacher Str. 37, Apotheke in den Brunnenwiesen, Neckargemünd, Tel. 06223 - 3300 In den Brunnenwiesen 4, Bammental, Tel. 06223 - 49431 Di., 29.12. Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 15, Hirschhorn, Tel. 06272 - 1317 Di., 22.12. Rosen-Apotheke, Bahnhofstr. 1 a, Minneburg-Apotheke, Hauptstr. 16, Mosbach-Neckarelz, Tel. 06261 - 62343 Neckargerach, Tel. 06263 – 1050 Markt-Apotheke, Marktplatz 10, Billigheim-Apotheken, Schefflenztalstr. 10, Neckargemünd, Tel. 06223 - 3919 Billigheim, Tel. 06265/9212-0 Mi., 23.12. Kur-Apotheke, Theodor-Leutwein-Str. 4, St. Martin-Apotheke, Friedrichstr.1, Waldbrunn, Tel. 06274 – 261 Meckesheim, Tel. 06226 - 92120
Nummer 51 • 17. Dezember 2020 Amtsblatt Schönbrunn Seite 3 Mi., 30.12. Bahnhof-Apotheke, Bahnhofsplatz 7, Thomas-Apotheke, Hauptstr. 97, Eberbach, Tel. 06271 - 5456 Bammental, Tel. 06223 - 5757 Thomas-Apotheke, Hauptstr. 97, Mi., 13.01. Hackenberg-Apotheke, Hauptstr. 108/2, Bammental, Tel. 06223 – 5757 Lobbach, Tel. 06226 - 4391 Stadt-Apotheke, Hauptstr. 69, Wildpark-Apotheke, Hauptstr. 54, Mosbach, Tel. 06261 - 16921 Schwarzach, Tel. 06262 – 2812 Do., 31.12. Hackenberg-Apotheke, Hauptstr. 108/2, Elztal-Apotheke, Kirchenstr. 4, Lobbach, Tel. 06226 - 4391 Dallau, Tel. 06261/893286 Wildpark-Apotheke, Hauptstr. 54, Schwarzach, Tel. 06262 – 2812 Do., 14.01. Engel-Apotheke, Hauptstr. 6, Elztal-Apotheke, Kirchenstr. 4, Mosbach, Tel. 06261 / 2630 Dallau, Tel. 06261/893286 Kloster-Apotheke, Neckarsteinacher Str. 18, Schönau, Tel. 06228 - 412 Fr., 01.01. Engel-Apotheke, Hauptstr. 6, Mosbach, Tel. 06261 / 2630 Notdienst jeweils von 8.30 Uhr des angegebenen Wochentages bis 8.30 Kloster-Apotheke, Neckarsteinacher Str. 18, Uhr des nächsten Tages, sofern oben keine anderen Zeiten aufgeführt. Schönau, Tel. 06228 – 412 Zusatzdienst von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr Der aktuelle Apothekennotdienst ist auch im Internet abrufbar unter Mohren-Apotheke, Bahnhofstr. 31, http://lak-bw.de/notdienstportal/notdienstkreis.html Eberbach, Tel. 06271 - 2469 Apotheken-Notdienst 0800 00 22833 Sa., 02.01. Elster-Apotheke, Mosbacher Str. 13, Apotheken-Notdienst per Handy 22 8 33 Aglasterhausen, Tel. 06262 - 92080 Mohren-Apotheke, Bahnhofstr. 31, Eberbach, Tel. 06271 – 2469 Bereitschaft der Zahnärzte Römer-Apotheke, Tannenstr. 3, 19.12.2020 (08.00 Uhr) - 21.12.2020 (08.00 Uhr) Fahrenbach, Tel. 06267/1331 MUDr./Univ. Prag S. Rink, Bahnhofstr. 33, 69412 Eberbach, Tel: Apotheke in den Brunnenwiesen, 06271/2712 In den Brunnenwiesen 4, Bammental, Tel. 06223 - 49431 21.12.2020 (08.00 Uhr) - 22.12.2020 (08.00 Uhr) So., 03.01. Central-Apotheke, Hauptstr. 76, F. Fischer, Dr.-medic/UMF Temeschburg B. Belcu, Itterstr. 9, 69412 Eber- Mosbach, Tel. 06261/5566 bach, Tel: 06271/4770 Markt-Apotheke, Marktplatz 10, Neckargemünd, Tel. 06223 - 3919 22.12.2020 (08.00 Uhr) - 23.12.2020 (08.00 Uhr) Zusatzdienst von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr T. Schumacher, Ostendstr. 7, 69437 Neckargerach, Tel: 06263/1770 Hirsch-Apotheke, Bahnhofstr. 24, Eberbach, Tel. 06271 - 3221 23.12.2020 (08.00 Uhr) - 24.12.2020 (08.00 Uhr) Mo., 04.01. Rosen-Apotheke, Bahnhofstr. 1 a, F. Fischer, Dr.-medic/UMF Temeschburg B. Belcu, Itterstr. 9, 69412 Eber- Mosbach-Neckarelz, Tel. 06261 - 62343 bach, Tel: 06271/4770 Stadt-Apotheke, Hauptstr. 12, Schönau, Tel. 06228 - 8241 24.12.2020 (08.00 Uhr) - 25.12.2020 (08.00 Uhr) Dr. B. Lenz, Gartenstr.3, 69429 Waldbrunn, Tel: 06274/18 30 Di., 05.01. Kur-Apotheke, Theodor-Leutwein-Str. 4, Waldbrunn, Tel. 06274 – 261 Haßmersheim-Apotheke, Theodor-Heuss-Str. 28, 25.12.2020 (08.00 Uhr) - 26.12.2020 (08.00 Uhr) Haßmersheim, Tel. 06266/528 Dr. S. Zenthöfer, Hauptstr. 13, 69434 Hirschhorn, Tel: 06272/1588 Brücken-Apotheke, Bahnhofstr. 34, Neckargemünd, Tel. 06223 - 9728400 26.12.2020 (08.00 Uhr) - 27.12.2020 (08.00 Uhr) D. Eiworth, Hauptstr. 71, 74869 Schwarzach, Tel: 06262/28 32 Mi., 06.01. Hirsch-Apotheke, Bahnhofstr. 24, Eberbach, Tel. 06271 - 3221 27.12.2020 (08.00 Uhr) - 28.12.2020 (08.00 Uhr) Minneburg-Apotheke, Hauptstr. 16, Neckargerach, Tel. 06263 – 1050 J. Kaltschmitt, Hauptstraße 18, 69239 Neckarsteinach, Tel: 06229/697 Billigheim-Apotheken, Schefflenztalstr. 10, Billigheim, Tel. 06265/9212-0 28.12.2020 (08.00 Uhr) - 29.12.2020 (08.00 Uhr) Christoph-Apotheke, Hauptstr. 47, G. Wollkopf, Dr. J. Schmitt, Friedrichsdorfer Landstr. 4, 69412 Eberbach, Bammental, Tel. 06223 - 95170 Tel: 06271/92250 Do., 07.01. Itter-Apotheke, Itterstr. 8, Eberbach, 29.12.2020 (08.00 Uhr) - 30.12.2020 (08.00 Uhr) Tel. 06271 – 7576 G. Wollkopf, Dr. J. Schmitt, Friedrichsdorfer Landstr. 4, 69412 Eberbach, Waldstadt-Apotheke, Solbergallee 22, Tel: 06271/92250 Mosbach, Tel. 06261/12233 Weinberg-Apotheke, Sinsheimer Str. 5, Mauer, Tel. 06226 - 9939340 30.12.2020 (08.00 Uhr) - 31.12.2020 (08.00 Uhr) G. Wollkopf, Dr. J. Schmitt, Friedrichsdorfer Landstr. 4, 69412 Eberbach, Fr., 08.01. Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 40, Tel: 06271/92250 Mosbach, Tel. 06261/2239 Steinach-Apotheke, Hauptstr. 12 A, 31.12.2020 (08.00 Uhr) - 01.01.2021 (08.00 Uhr) Neckarsteinach, Tel. 06229 - 444 T. Schumacher, Ostendstr. 7, 69437 Neckargerach, Tel: 06263/1770 Sa., 09.01. Engel-Apotheke, Hauptstr. 6, Mosbach, Tel. 06261 / 2630 01.01.2021 (08.00 Uhr) - 02.01.2021 (08.00 Uhr) Römer-Apotheke, Bammentaler Str. 13, Dr. F. Fickenscher, Hauptstr. 9, 69436 Schönbrunn, Tel: 06272/2900 Wiesenbach, Tel. 06223 - 970074 So., 10.01. Merian-Apotheke, Gartenweg 40, 02.01.2021 (08.00 Uhr) - 04.01.2021 (08.00 Uhr) Mosbach, Tel. 06261/5555 Dr. S. Zenthöfer, Hauptstr. 13, 69434 Hirschhorn, Tel: 06272/1588 Paracelsus-Apotheke, Wiesenbacher Str. 37, Neckargemünd, Tel. 06223 - 3300 04.01.2021 (08.00 Uhr) - 05.01.2021 (08.00 Uhr) Zusatzdienst von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr Dr. R. Lutz, Hauptstr. 12, 69250 Schönau, Tel: 06228/8559 Itter-Apotheke, Itterstr. 8, Eberbach, Tel. 06271 - 7576 Mo., 11.01. Bahnhof-Apotheke, Bahnhofsplatz 7, Die weiteren zahnärztlichen Notdienste entnehmen Sie bitte der Tages- Eberbach, Tel. 06271 – 5456 presse. Pfalzgrafen Apotheke im Kaufland, Pfalzgraf-Otto-Str. 54, Mosbach, An den angegebenen Tagen ist die genannte Praxis in der Zeit von 10.00 Tel. 06261 - 35500 Uhr bis 11.00 Uhr dienstbereit. St. Martin-Apotheke, Friedrichstr. 1, Meckesheim, Tel. 06226 - 92120 In der übrigen Zeit ist der/die diensthabende Zahnarzt/-ärztin nur in drin- Di., 12.01. Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 15, genden Fällen telefonisch erreichbar. Hirschhorn, Tel. 06272 – 1317 Stadt-Apotheke, Hauptstr. 69, Die stets aktualisierte Notdiensteinteilung ist auch im Internet abrufbar: Mosbach, Tel. 06261 - 16921 http://www.kzvbw.de
Seite 4 Amtsblatt Schönbrunn Nummer 51 • 17. Dezember 2020 Amtliche Bekanntmachungen meinde- sind jedoch wenig hoffnungsvoll und die Befürchtung ist nicht von der Hand zu weisen, dass wir auch in einem vor- sichtigen Ausblick auf das vor uns liegende 2021 das Virus und Jahresrückblick die Pandemie nicht aus dem Auge verlieren dürfen. Weihnachts- und Terminierte Präsenzsitzungen des Gemeinderats und seiner Aus- Neujahrsgrüße des schüsse im März und April des Jahres wurden auf das Umlauf- Bürgermeisters verfahren umgestellt und nicht zwingend erforderliche Entschei- dungen auf folgende Sitzungen vertagt. Gleichwohl war die Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, kommunale Aufgabenerfüllung auch für die Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Schwer traf es unsere Vereine und Organisatio- nen sowie das kulturelle und sportliche Leben innerhalb der Ge- meinde. Sorgfältig und mit einem hohen Aufwand geplante und Dezember vorbereitete Veranstaltungen, ich erinnere stellvertretend an die Das Jahr ward alt. Hat dünnes Haar. geplante 650-Jahrfeier unseres Ortsteils Allemühl, konnten we- Ist gar nicht sehr gesund. gen der Pandemie nicht durchgeführte werden. Mit einem hohen Kennt seinen letzten Tag, das Jahr. Maß an Verständnis und großer Langmut haben die betroffenen Kennt gar die letzte Stund. Vereine diese Entscheidungen nicht nur hingenommen, sondern Ist viel geschehn. Ward viel versäumt. im Interesse der Gesundheit aller Mitbürgerinnen und Mitbürger Ruht beides unterm Schnee. Weiß liegt die Welt, wie hingeträumt. auch mitgetragen. Auch dafür bedanke ich mich an dieser Stelle Und Wehmut tut halt weh. nochmals sehr herzlich bei allen Verantwortlichen innerhalb der Noch wächst der Mond. Noch schmilzt er hin. Vereine und Organisationen sowie bei allen ehrenamtlich tätigen Nichts bleibt. Und nichts vergeht. Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Ist alles Wahn. Hat alles Sinn. Zusätzlich aller Widrigkeiten, die uns Covid-19 gebracht hat, Nützt nichts, dass man's versteht. musste den täglichen Anforderungen begegnet, begonnene Und wieder stapft der Nikolaus Maßnahmen fortgesetzt und die anstehenden Aufgaben bewäl- durch jeden Kindertraum. tigt werden. Leider ist auch in unserer Gemeinde aktuell der ers- Und wieder blüht in jedem Haus te Todesfall nach einer Corona-Erkrankung zu beklagen. der goldengrüne Baum. Warst auch ein Kind. Hast selbst gefühlt, Überraschend und viel zu früh ist auch unser Ehrenbürger und wie hold Christbäume blühn. Bürgermeister a.D. Roland Schilling im Februar des Jahres von Hast nun den Weihnachtsmann gespielt uns gegangen. und glaubst nicht mehr an ihn. Entscheidende Entwicklungen –teilweise ebenfalls durch die Bald trifft das Jahr der zwölfte Schlag. Pandemie beeinflusst- mussten innerhalb der Verwaltung und zur Dann dröhnt das Erz und spricht: Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge sowie der Infrastruktur- "Das Jahr kennt seinen letzten Tag, einrichtungen eingeleitet und zum Abschluss gebracht werden. und du kennst deinen nicht." Mit der Stadt Eberbach wurde eine öffentlich-rechtliche Verein- (Erich Kästner) barung über die gegenseitige Aufgabenerledigung im Standes- amtswesen abgeschlossen, um für Notfälle gewappnet zu sein. Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Ein Jahr, das vieles in unserem Erneut geändert wurde die Baubezirkszuteilung der Gemeinde Leben verändert hat und keinem der von uns erlebten Jahre zu- Schönbrunn innerhalb des Baurechtsamtes beim LRA des RNK. vor ähnlich war. Ein Jahr, das uns überdeutlich vor Auge geführt In Folge der Forstneuorganisation wurde der Holzverkauf an den hat, wie abhängig unsere sorgfältigsten Lebensplanungen von Rhein-Neckar-Kreis und der Revierdienst mit der Betriebsführung nicht oder nur schwerlich beherrschbaren äußeren Einflüssen für den Gemeindewald dem Kreisforstamt übertragen. Rechtliche und Ereignissen sind. Mehr oder weniger waren wir mit dem Wis- Vorgaben in Verbindung mit der Grundsteuerreform haben die sen vertraut, dass irgendwo in Europa oder auf den anderen vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn Kontinenten Naturereignisse, Terroranschläge, Kriege und Waf- bewogen, über den Fortbestand des gemeinsamen Gutachter- fengewalt oder der Ausbruch von Seuchen und Epidemien die ausschusses nachzudenken. Die öffentlich-rechtliche Vereinba- Lebenskreise stören. rung über die vVG Eberbach wurde angepasst und beide Kom- Dieses Jahr war aber alles anders. Das Virus SARS-CoV-2 hat munen haben die Aufgabe des Gutachterausschusses zum sich nach seiner erstmaligen Identifizierung im Dezember 2019 01.01.2021 an die Stadt Sinsheim übertragen. von der Millionenmetropole Wuhan in China ausgehend überaus Die auf dem Schönbrunner Friedhof vorhandenen Kriegsgräber effizient und zwischenzeitlich weltweit ausgebreitet. Noch im hat die Gemeinde zur weiteren Pflege übernommen. Im Interesse Frühjahr dieses Jahres sind die Nationen sehr unterschiedlich einer künftig einheitlichen Gestaltung und naturnahen Pflege blei- mit der Situation umgegangen. Auf Beschluss des Bundes und ben die Grabmale ohne Einfassung als Ensemble zusammen- der Länder zur Eindämmung der zwischenzeitlich als Pandemie gefasst erhalten. Leider hat die Natur im lfd. Jahr die Ansaat wenig eingestuften Viruserkrankung wurden Mitte März d.J. weitgehen- unterstützt. Hier wird im kommenden Frühjahr nachgearbeitet. de Einschränkungen mit unmittelbaren und massiven Auswirkun- Einer für die Gemeinde wichtige Naherholungseinrichtung, der gen auf das Zusammenleben auch in unserer Gemeinde und auf Kneippanlage in Allemühl, haben die Traktorfreunde neues Leben unsere kommunale Entwicklung beschlossen. Ein harter Lock- eingehaucht. Für das überdurchschnittliche Engagement und die down im Frühjahr änderte unsere Lebensumstände gewaltig. Die immense Arbeitsleistung zur vorbildlichen Sanierung der Kneipp- gebotene Schließung der Kindertagesstätten und Schulen be- anlage bedanke ich mich bei den Traktorfreunden an dieser Stel- lastete insbesondere die Familien. Arbeitnehmer mussten gleich- le persönlich, namens des Gemeinderats und für die gesamte zeitig weitreichende Änderungen im Arbeitsalltag hinnehmen. Bevölkerung sehr herzlich. Die Anlage wird wieder gut angenom- Die Betreuungsentgelte für die Eltern wurden ausgesetzt und men und ist zu einem Magnet für die Bevölkerung und die Gäste pädagogisches Personal in den Risikogruppen musste nach der geworden, soweit dies die Corona-Lage zulässt. Wiederaufnahme des Betreuungsbetriebs von der Arbeit am Kind freigestellt werden. In Folge der Personalausfälle wurden Ein Dauerthema innerhalb der Bevölkerung, im Gemeinderat und teilweise Gruppen geschlossen und von den Eltern waren alter- bei der Verwaltung war, ist und bleibt vermutlich noch einige Zeit native Betreuungen gefordert. Sowohl für die Eltern als auch für die Mobilfunkversorgung im Gemeindegebiet. Unsere Hoffnun- das Kindergartenpersonal und für die Verwaltung waren dies gen auf eine flächendeckende Versorgung im Ortsteil Allemühl enorme Belastungen. An dieser Stelle bedanke ich mich bei den nach der Übernahme des früheren SWR-Funkmastes in Allemühl Eltern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das große durch die DFMG hat sich leider zerschlagen. Der Pachtvertrag für Verständnis, das hohe Maß an Unterstützung und die vertrauens- das Grundstück wurde zwischenzeitlich wieder gekündigt. Die volle Zusammenarbeit in dieser von der Pandemie geprägten Telekom hat Ausbauabsichten für Allemühl aktuell aufgegeben. schwierigen Zeit. Nur zu gerne würde ich diesen Dank rückbli- In Schwanheim scheint eine Lösung in greifbare Nähe gerückt. ckend aussprechen. Die aktuellen Zahlen –auch in unserer Ge- Die Vorarbeiten zum Aufbau einer Sendestation in einem geeig-
Nummer 51 • 17. Dezember 2020 Amtsblatt Schönbrunn Seite 5 neten privaten Gebäude sind weitgehend abgeschlossen. Für lung bei gleichzeitiger Verbesserung und Erweiterung der Stra- Haag zeichnet sich mittelfristig eine Lösung ab. Die Gemeinde ßenbeleuchtung in der Allemühler Scheffelstraße und im verhandelt mit der DFMG aktuell den Neubau einer Antennen- Moosbrunner Kanzbuckel ist abgeschlossen. station zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung beim Haager Hochbehälter. Soweit hier Einigung erzielt wird, dürfte die Um- Vieles wurde erreicht – vieles liegt aber auch noch vor uns. Leider setzung im Zeitraum von etwa 2 Jahren realistisch erscheinen. zeigen sich täglich neue Aufgaben und Anforderungen, die ab- gearbeitet und gelöst werden müssen. Die ohnehin nicht abge- Vom Gemeinderat neu gefasst wurde die Bekanntmachungssat- arbeitete „to-do-Liste“ erweitert sich dadurch immer wieder. zung, um gerade in Zeiten der Pandemie Notbekanntmachun- gen, aber auch Ersatzbekanntmachungen, auf rechtlich sichere Der Ausbau der OD Schwanheim im Zuge der L590 steht uns be- Beine zu stellen. Zur Anpassung der Wasserverbrauchsgebüh- vor. Die Erneuerung der Kanalisation, der Wasserleitung, der Stra- ren und der Abwassergebühren mussten die entsprechenden ßenbeleuchtung und der Gehwege ist mit rd. 2,4 Mio. kalkuliert Satzungen noch kurz vor diesem Jahresende angepasst werden. und eine Mammutaufgabe für die nächsten Jahre. Die Zuschüsse Angepasst wurden auch die Entgelte für die Betreuung der Kin- für die Kanalsanierung sind bewilligt und bis Mitte des kommen- der im Kindergarten und im Hort. Ohne Anpassung wurde an der den Jahres muss mit der Maßgabe begonnen werden. Im Zuge bisherigen Höhe der Entgelte für die Betreuung in der verlässli- des Sanierungsprogramms ist der Restausbau des Ringweges in chen Grundschule festgehalten. Haag vorgesehen. Die Planung zum Straßenbau und zur Sanie- rung der unterirdischen Infrastruktur ist auf den Weg gebracht. Alle 6 genossenschaftlichen Jagdbogen sowie der Eigenjagd- Zuschüsse werden in 2021 beantragt, um die Maßnahme dann in bezirk der Gemeinde konnten zum 01.04.2020 mit Zustimmung 2022 realisieren zu können. Die Zufahrt zum Allemühler Dorfplatz der Jagdgenossen wieder auf die Dauer von 9 Jahren verpachtet muss ebenfalls wieder verkehrssicher ausgebildet werden. Die werden. Die deutlich reduzierten Wildschäden seit der Neuver- Planungen sind fertig und die wasserwirtschaftliche Genehmigung pachtung bewertet die Gemeinde als positiven Effekt in Folge der ist beantragt. Die Aufnahme in das Zuschussprogramm nach dem geänderten Wildschadensregulierung. Diese ist seit der Neuver- LGVFG muss abgewartet werden. pachtung wieder direkt und in voller Höhe vertraglich auf den Pächter übertragen. Die unterschiedliche Entwicklung der Pacht- Der Anschluss des letzten Wohngebäudes in Allemühl an die preise für vergleichbare Landwirtschaftsflächen während der öffentliche Kanalisation ist geplant. Nach Vorlage der wasser- letzten Jahrzehnte wurde vom Ausschuss für Bau, Technik und rechtlichen Genehmigung zur Bachquerung wird dies in 2021 Umwelt korrigiert. Auf Hinweis der Kommunalaufsicht werden umgesetzt werden müssen. Aufgegeben haben Gemeinde und auch die Mieten für die gemeindeeigenen Wohnungen nach fast Landkreis den restlichen Vollausbau der K4108 in Allemühl ab 20 Jahren moderat erhöht. der Einmündung in die Schönbrunner Straße bis zum Älmel. In Anbetracht der Kostenentwicklung war der Gemeinderat mit dem Regionalplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitpla- Rhein-Neckar-Kreis der Meinung, dass Kosten und Nutzen der nung waren ebenfalls Themen, mit denen sich Gemeinderat und Ausbaumaßnahme in keinem ausgewogenen Verhältnis stehen. Verwaltung befassen mussten. Die Regionalversammlung hat die Teilfortschreibung zur 1. Änderung des Einheitlichen Regional- Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, plans für die Plankapitel Wohnbauflächen und Gewerbliche Bau- Das abgelaufene Jahr war von der Pandemie und den ge- flächen auf den Weg gebracht. Gehört wurde die Gemeinde zur sundheitlichen Präventionsmaßnahmen geprägt und so 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien scheint es auch –zumindest vorerst- zu bleiben. Nicht nur das 2019 des Regionalplans Südhessen. In eigener Sache befasst Weihnachtsfest und der Jahreswechsel sind gesetzt; der hat sich Rat und Verwaltung mit der Änderung und Berichtigung nächste Lockdown ist es ebenfalls. Nur die Weihnachtstage des Flächennutzungsplanes der vVG Eberbach-Schönbrunn ge- selbst sind mit leichten Lockerungen verbunden. Noch mehr mäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches. Zum Erlass ei- als früher werden die langen Winterabende Gelegenheit zur ner Einbeziehungssatzung „Südl. Ortsrand“ Moosbrunn wurde Besinnung und zur beschaulichen Gemütlichkeit bieten, die- der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die dafür zwingend erforder- ses Jahr aber im allerengsten Familienkreis und hoffentlich liche artenschutzrechtliche Prüfung kann naturbedingt frühes- bei bester Gesundheit. tens im kommenden Frühjahr erfolgen. Erst danach kann das Verfahren weiterentwickelt werden. Um einen Bebauungsplan Ihnen allen, Ihren Familien, Ihren Freunden und all denen, die zur Erweiterung von Bauflächen in Haag auf den Weg zu bringen, Ihnen nahe stehen wünsche ich trotz der aktuell schwierigen hat der Gemeinderat ein Planungsbüro mit städtebaulichen Un- Zeit und der sehr angespannten Lage doch einige besinnli- tersuchungen beauftragt. che Tage in der Adventszeit, gesunde, friedvolle und erhol- same Tage in vorweihnachtlicher Stimmung sowie ein fried- Auch im investiven Bereich sowie im Hoch- und Tiefbau blieb die volles und gesegnetes Weihnachtsfest. Gemeinde nicht untätig. Der zur Ersatzbeschaffung noch in 2019 für den Bauhof bestellte Fendt Vario mit Winterdienstausrüstung Nach dem Weihnachtsfest sind es nur noch sehr wenige Tage, wurde im Januar 2020 ausgeliefert und auch in diesem Jahr be- die uns von dem neuen Jahr trennen. Dies ist auch die Zeit der zahlt. Zugestimmt hat der Gemeinderat einer Beteiligung der Ge- inneren Einkehr und die Zeit der Bilanz über das abgelaufene meinde Schönbrunn an der Netze BW. Jahr. Viele von uns werden auch eine persönliche Bilanz ziehen und dies sicher mit unterschiedlichem Fazit. Vieles haben wir Die Erneuerung des Sportbodens in der Schulturnhalle nach dem erreicht, einige Wünsche konnten erfüllt werden, andere mussten Wasserschaden aus 2019 konnte abgeschlossen und die Hei- wir zurückstellen oder gänzlich aufgeben. Das Leben hat uns alle zungsanlage für die Raingartenhalle und den Kindergarten in privat, beruflich und gesellschaftlich dieses Jahr überdeutlich Haag ausgetauscht werden. Nach Ausbau des kellergeschweiß- daran erinnert, dass wir mit eigener Kraft zwar vieles in der einen ten Öltanks war dort Platz für eine moderne Pelletheizung. Gleich- oder anderen Richtung beeinflussen können, unser Schicksal zeitig mit der Installation des Pelletsilos konnte der marode Zu- aber auch immer von äußeren Einwirkungen abhängt. gang von der Schulstraße zum Kindergarten erneuert werden. Der Austausch der Heizungsanlage ist ein erster Schritt zu der Von einer langen „Wunschliste“ möchte ich in diesem Jahr nicht noch anstehenden Gesamtsanierung der Raingartenhalle im Rah- sprechen. Es ist eine lange Liste der Notwendigkeiten, wesent- men des Sanierungsprogramms bzw. des Sonderprogramms lich länger noch als von mir in dem kurzen Ausblick aufgezeigt. „Sanierung im Quartier“. Gefördert aus dem „Digitalpakt Schule“ Diese Liste muss nach der Daseinsfürsorge und den finanziellen wurde noch im laufenden Jahr die Serverinfrastruktur in der Verhältnissen priorisiert werden. Eine sparsame und wirtschaft- Grundschule erneuert und ein neues WLAN-Netz aufgebaut. Der liche Haushaltsführung bleibt auch für 2021 und die kommenden Anschluss der Grundschule an das Glasfasernetz ist beantragt. Jahre oberstes Gebot. Im vertrauensvollen und engagierten Mit- einander zwischen Bürgerschaft, Gemeinderat, Verwaltung und Die nach den Starkregen im Frühjahr 2020 entstanden Schäden den Vereinen wird es uns auch in dem vor uns liegenden Jahr am Bachbett der Altbach mussten saniert werden und in Folge wieder gelingen, unsere Gemeinde zu entwickeln und voran zu eines schadhaften Bachdurchlasses an der Lobbach hat die Ge- bringen. Gemeinsam werden wir unsere Zukunftsaufgaben zum meinde die Überfahrt im Zuge eines Feldweges gesperrt. Nach Wohle unserer Gemeinde zeit- und sachgerecht bewältigen. im Rücksprache mit der örtlichen Landwirtschaft kann auf die dorti- Vertrauen auf Ihre weiterhin offene und engagierte Mitarbeit in- ge Überfahrt verzichtet werden. Die Niederspannungsverkabe- nerhalb unseres Gemeinwesens ist es mir um die Gemeinde
Seite 6 Amtsblatt Schönbrunn Nummer 51 • 17. Dezember 2020 Teile des Storchenbergs bis zur Moosbrunner Grenze. Zur eigenen Schönbrunn und deren Entwicklung nicht bange. Ich danke Ih- Sicherheit sowie zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen des nen für Ihren engagierten Einsatz in 2020 sehr herzlich und bitte Jagderfolgs werden alle Waldeigentümer, Selbstwerber, Schlagräu- Sie im Interesse und zum Wohle unserer Gemeinde auch für die Zukunft um Ihre Unterstützung. Wie in den vergangenen Jahren mer, Spaziergänger, Jogger, Walker, Hundeführer, Radfahrer, Reiter werden Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung auf die usw. gebeten, die bejagten Wald- und Feldflächen im genannten Unterstützung durch das Ehrenamt und auf das ehrenamtliche Zeitraum möglichst zu meiden. Die Haupterschließungswege im Engagement der Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen Wald werden zur Verdeutlichung mit Sperrbändern markiert. sein. Unterstützen Sie uns bitte auch weiterhin bei unserer Auf- gabenerfüllung und bleiben Sie uns gewogen. Öffentliche Bekanntmachung Hoffnungsvoll schaue ich auf die Wissenschaft, die Forschung Nr. 60-018-2020 zur Veröffentlichung am 17.12.2020 und den in absehbarer Zeit zur Verfügung stehenden Impfstoff, der Öffentlich-rechtliche Vereinbarung dieser Pandemie und dem Virus den Schrecken nehmen sollte. über die Erfüllung der Aufgaben eines Während der auf Grund der Pandemie eingeschränkten Kontakt- Gemeindeverwaltungsverbandes möglichkeiten erinnere ich mich eines Gedichts des Schriftstel- (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft) lers Achim von Arnim, der mir in diesen ungewohnten Lebens- umständen mit seinen Worten aus der Seele spricht: Die Stadt Eberbach und die Gemeinde Schönbrunn, beide Rhein- Neckar-Kreis, schließen zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft Neujahr aufgrund der §§ 59 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg (GemO) in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommuna- Altes Jahr, du ruhst in Frieden, le Zusammenarbeit für Baden-Württemberg (GKZ) folgende Deine Augen sind geschlossen; Bist von uns so still geschieden Hin zu himmlischen Genossen, VEREINBARUNG Und die neuen Jahre kommen, §1 Werden auch wie du vergehen, Gegenstand der Vereinbarung Bis wir alle aufgenommen (1) Die Stadt Eberbach (erfüllende Gemeinde) erfüllt für die Ge- Uns im letzten wiedersehen. meinde Schönbrunn die Aufgaben eines Gemeindeverwal- Wenn dies letzte angefangen, tungsverbandes (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft). Deutet sich dies Neujahrgrüßen, (2) Die Stadt Eberbach berät die Gemeinde Schönbrunn bei der Denn erkannt ist dies Verlangen, Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Nach dem Wiedersehn und Küssen. (3) Die Stadt Eberbach erledigt für die Gemeinde Schönbrunn in Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, deren Namen die folgenden Angelegenheiten und Geschäfte abschließend -nach diesem Rückblick und dem kurzen Aus- der Gemeindeverwaltung nach den Beschlüssen und Anord- blick- wünsche ich allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern so- nungen der Gemeindeorgane (Erledigungsaufgaben): wie allen Freunden und Gönnern unserer Gemeinde eine er- a) die technischen Angelegenheiten bei der verbindlichen Bau- holsame Zeit über den Jahreswechsel, verbunden mit den leitplanung und der Durchführung von Bodenordnungsmaß- besten Wünschen und von ganzem Herzen Gesundheit, nahmen, Kraft, Ausdauer, Geduld und sehr viel Glück für das Jahr 2021. b) die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei den Vorhaben des Hoch- und Tiefbaus, Für Ihren engagierten Einsatz in 2020 zum Wohle unserer c) die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer zweiter Ord- Gemeinde danke ich Ihnen sehr herzlich und bitte Sie auch nung, ganz persönlich um Ihre Unterstützung in dem vor uns lie- genden Jahr. d) die Abgaben-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte, soweit sie Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund! von der Gemeinde Schönbrunn mit Genehmigung der Rechts- Ihr aufsichtsbehörde nicht selbst erledigt werden. (4) Die Stadt Eberbach erfüllt anstelle der Gemeinde Schönbrunn in eigener Zuständigkeit die folgenden Aufgaben (Erfüllungs- Jan Frey, aufgaben): Bürgermeister a) die vorbereitende Bauleitplanung, -für den Gemeinderat und die gesamte Verwaltung- b) die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für die Ge- meindeverbindungsstraßen, c) die verbindliche Bauleitplanung, die Sicherung der Bauleit- Öffentliche Gemeinderatssitzung in Schönbrunn planung, die Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Wir weisen nochmals darauf hin, dass am Freitag, 18.12.2020, um die Bodenordnung sowie die Erschließungsplanung für das 19.00 Uhr, im Bürgersaal des Schönbrunner Rathauses, eine öf- Gewerbegebiet GIP (Gewerbe im Park) auf Gemarkung Schön- fentliche Gemeinderatssitzung stattfindet. Die Bevölkerung wird brunn. dazu herzlich eingeladen. (5) Die Stadt Eberbach kann ferner die der vereinbarten Verwal- tungsgemeinschaft sonst noch durch Gesetz oder aufgrund Bewegungsjagd am Samstag, 19. Dezember eines Gesetzes übertragbaren Aufgaben wahrnehmen. 2020 – Haag-West und Schönbrunn-West Sofern die Stadt Eberbach auf Grund von § 46 Abs. 2 der Lan- Am Samstag, den 19. Dezember 2020, von 9.00 bis 14.00 Uhr, desbauordnung die Zuständigkeit einer Unteren Baurechtsbe- findet in Teilen des Jagdbogens „Haag-West“ und im gesamten hörde erhält, erklärt die Gemeinde Schönbrunn ihre Zustim- Jagdbogen „Schönbrunn-West“ nochmals eine Bewegungsjagd mung, dass diese Zuständigkeit für den Bereich der statt. Bejagt wird der gesamte westliche Teil des Jagdbogens „Haag-West“ ab der Linie Klingenweg, nördlicher und westlicher Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft gilt, dass also die Auf- Ortsrand sowie L595 bis zur westlichen und nordwestlichen Abgren- gabe einer Baurechtsbehörde als weitere Aufgabe i.S. dieses zung des Jagdbogens „Haag-West“. Betroffen sind auf Gemarkung Absatzes der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hinzukommt. Haag u.a. die Bereiche Klingenfeld, Rötern, das Birkenrot, der Weinsberg mit Buchbrunnen, die Schmidtswiese, die Hinterwiese, (6) Die Vereinbarungspartner bedienen sich zur gemeinsamen Er- der Saubusch und das Eichelts bis zur Todtelwiese. Zum Jagdbo- füllung von Aufgaben im Archivwesen des Leiters des Archivs gen „Schönbrunn-West“ gehören neben der Feldlage u.a. die Wald- der Stadt Eberbach. Die Vereinbarungspartner unterstützen gewanne Kreuzberg, Eicheln, der Gemeindewald bis zum Schnep- den Archivar bei der Durchführung der ihm übertragenen Auf- fenloch, der Kirchenwald, der Höchsten, der Hirschhornberg und gaben.
Nummer 51 • 17. Dezember 2020 Amtsblatt Schönbrunn Seite 7 §2 §6 Führung der Kassengeschäfte Finanzierung (1) Zu den Kassengeschäften nach § 1 Abs. 3 Buchst. d) gehören 1) Die Gemeinde Schönbrunn erstattet der Stadt Eberbach den insbesondere nicht anderweitig gedeckten Aufwand für die Wahrnehmung a) die Abwicklung des Zahlungsverkehres (Ein- und Auszah- der Aufgaben nach § 1 wie folgt: lungen), 1. Erledigungs- und Erfüllungsaufgaben b) die Verwaltung der zur Verwahrung zugewiesenen Urkunden Für die Aufgaben nach § 1 Abs. 3 Buchst. a) bis c) und und Wertgegenstände, Abs. 4 Buchst. a) und b) nach dem für die Stadt Eberbach c) die Verwaltung der Zahlungsmittel und die Sorge für die Zah- tatsächlich entstandenen Aufwand und für die Aufgaben lungsbereitschaft der Kasse, nach § 1 Abs. 4 Buchst. c) 25 % des tatsächlich d) die Beitreibung oder Veranlassung der Beitreibung nicht entstandenen Aufwands. rechtzeitig gezahlter Geldbeträge. (2) Die Stadt Eberbach führt für die Gemeinde Schönbrunn be- 2. Für die übrigen von der Stadt Eberbach nach § 1 sondere Giro-, Postscheckund Bankkonten. Die Gemeinde wahrgenommenen Aufgaben nach dem Verhältnis der Schönbrunn bestimmt, welche Konten geführt werden. nach § 143 GemO maßgebenden Einwohnerzahlen. (3) Die Gemeinde Schönbrunn kann eigene Handkassen zur An- 2) Der Arbeitsumfang des Leiters des Archivs der Stadt Eberbach nahme und zur Auszahlung kleinerer Geldbeträge führen. Für wird in Absprache mit der Gemeindeverwaltung Schönbrunn die Führung und Prüfung der Handkassen ist die Gemeinde festgesetzt. Die Personalkosten (einschließlich der Sozialkos- Schönbrunn verantwortlich. Die Handkasse ist monatlich mit ten) werden von der Gemeinde Schönbrunn anteilig ersetzt. Die der Stadtkasse unter Belegung der Einnahmen und Ausgaben Abrechnung der geleisteten Stunden erfolgt am Jahresende. abzurechnen. Als Nachweis gelten die Zeitsummenkarten. Die Nutzung des Dienst- und Sachleistungsangebots des Stadtarchivs Eberbach §3 durch die Gemeinde Schönbrunn wird gesondert berechnet. Gemeinsamer Ausschuss 1) Es wird ein Gemeinsamer Ausschuss aus Vertretern der an der §7 Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Gemeinden Kündigung gebildet. Der Gemeinsame Ausschuss entscheidet anstelle des 1) Diese Vereinbarung kann von jeder beteiligten Gemeinde auf Gemeinderats der Stadt Eberbach über die von dieser nach den Ablauf eines Kalenderjahres mit einer einjährigen Frist § 1 Abs. 4 wahrzunehmenden Erfüllungsaufgaben, soweit nicht schriftlich gekündigt werden. der Bürgermeister der Stadt Eberbach kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinsame Ausschuss bestimmte Angele- 2) Ergeben sich aus einer Kündigung erhebliche Belastungsver- genheiten überträgt. schiebungen unter den beteiligten Gemeinden, so ist eine die Vorteile und Nachteile in gerechter Weise ausgleichende Ab- 2) Der Gemeinsame Ausschuss besteht aus den Bürgermeistern findung zu zahlen. der Stadt Eberbach und der Gemeinde Schönbrunn und zehn weiteren Vertretern, von denen sechs auf die Stadt Eberbach §8 und vier auf die Gemeinde Schönbrunn entfallen. Die weiteren Inkrafttreten Vertreter einer jeden Gemeinde werden nach jeder regelmäßi- Diese Vereinbarung wird am Tage nach der letzten öffentlichen Be- gen Wahl der Gemeinderäte von dem neugebildeten Gemein- kanntmachung rechtswirksam (§ 25 Abs. 5 GKZ). Gleichzeitig wird derat aus seiner Mitte gewählt. Scheidet ein weiterer Vertreter die Vereinbarung vom 05.05.2003 aufgehoben. vorzeitig aus dem Gemeinderat oder aus dem Gemeinsamen Ausschuss aus, wird für den Rest der Amtszeit ein neuer weite- Eberbach, den 07.12.2020 Schönbrunn, den 07.12.2020 rer Vertreter gewählt. 3) Für jeden weiteren Vertreter nach Abs. 2 ist ein Stellvertreter zu Für die Stadt Eberbach: Für die Gemeinde Schönbrunn: bestellen, der diesen im Verhinderungsfall vertritt. 4) Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses ist der Bürger- Peter Reichert Jan Frey meister der Stadt Eberbach, dessen Stellvertreter ist der Bür- BürgermeisterBürgermeister germeister der Gemeinde Schönbrunn. Beschluss §4 Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kennt- Geschäftsgang des Gemeinsamen Ausschusses nis gebracht. 1) Für den Geschäftsgang des Gemeinsamen Ausschusses gel- Eberbach, den 09.12.2020 ten § 15 GKZ und ergänzend die Bestimmungen über den Ge- Der Bürgermeister: schäftsgang des Gemeinderats entsprechend, soweit in dieser (Peter Reichert) Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist. 2) Der Gemeinsame Ausschuss ist einzuberufen, wenn es die Ge- Öffentliche Bekanntmachung schäftslage erfordert. Nr. 60-019-2020 zur Veröffentlichung am 17.12.2020 3) Der Gemeinsame Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindes- tens die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist und beide an der Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Eberbach-Schönbrunn Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Gemeinden vertreten sind Rhein-Neckar-Kreis und wenn die Sitzung ordnungsgemäß geleitet wird. 4) Die Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinsamen SATZUNG Ausschusses ist von dem Vorsitzenden und vom Schriftführer zu über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von unterzeichnen. Sie ist den Mitgliedern des Gemeinsamen Aus- Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachteraus- schusses innerhalb von zwei Monaten zur Kenntnis zu bringen. schussgebührensatzung) vom 26.07.2018 §5 Aufgrund von § 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammen- Einspruchsrecht arbeit (GKZ) i. d. F. vom 16.09.1974 (GBl. S. 408 ber. 1975 S. 460, Gegen Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses kann die Ge- 1976 S. 408), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. meinde Schönbrunn binnen zwei Wochen nach der Beschlussfas- S. 403), den §§ 4, 60 und 61 der Gemeindeordnung für sung Einspruch einlegen, wenn der Beschluss für sie von besonde- Baden-Württemberg (GemO) i. d. F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 581 rer Wichtigkeit oder erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Der ber, S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.10.2020 (GBl. S. Einspruch hat aufschiebende Wirkung. Auf einen Einspruch hat der 910, 911), den §§ 2, und 12 des Kommunalabgabengesetzes für Gemeinsame Ausschuss erneut zu beschließen. Der Einspruch ist Baden-Württemberg (KAG) i. d. F. vom 17.03.2005 (GBl. S. 206), zurückgewiesen, wenn der neue Beschluss mit einer Mehrheit von zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.11.2020 (GBl. S. 974, 989) 2/3 der Stimmen der vertretenen Gemeinden, mindestens jedoch sowie des § 1 Abs. 4c der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über mit der Mehrheit aller Stimmen gefasst wird. die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes
Seite 8 Amtsblatt Schönbrunn Nummer 51 • 17. Dezember 2020 (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft - vVG) zwischen Allemühl der Ge- Schönbrunn Schwanheim meinde Schönbrunn und der Stadt Eberbach vom 05.05.2003Haaghat Gemeinde Schönbrunn Moosbrunn der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemein- schaft Eberbach Schönbrunn in seiner Sitzung am 12.11.2020 fol- Stellenausschreibung gende Satzung beschlossen: Für unsere kommunale Kindertagesstätte „Villa Kunter- bunt“ in Haag suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt §1 Ursprungssatzung Erzieher/-innen (m/w/d) Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung bzw. andere nach §7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachteraus- Baden-Württemberg schussgebührensatzung) wurde vom gemeinsamen Ausschuss befähigte Personen der vVG Eberbach-Schönbrunn am 26.07.2018 beschlossen, am 29.11.2018 bzw. 06.12.2018 öffentlich bekannt gemacht und ist Die Anstellung erfolgt unbefristet sowohl in Vollzeitbeschäfti- damit rechtsverbindlich geworden. gung als auch in Teilzeitbeschäftigung nach TVÖD und den üb- lichen Zusatzleistungen im öffentlichen Dienst. §2 Die Stellen sind grundsätzlich teilbar. Aufhebung Die in § 1 beschriebene Satzung über die Erhebung von Gebühren Wir bieten: für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss - ein abwechslungsreiches Pädagogisches Arbeitsfeld in ei- (Gutachterausschussgebührensatzung) wird hiermit aufgehoben. nem engagierten und multiprofessionellen Team - innovatives, selbstständiges Arbeiten mit den Zielsetzungen §3 des Orientierungs- und Bildungsplanes Baden-Württemberg Inkrafttreten - einen Krippen-, Elementar- und Hortbereich mit tollen Kin- Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. dern Eberbach, den 07.12.2020 - kommunikative und wertschätzende Teamarbeit Der Vorsitzende des Gemeinsamen Ausschusses - konstruktive und vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft mit der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eltern Eberbach-Schönbrunn - einen modernen Arbeitsplatz mit zahlreichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Peter Reichert - NEU! Beteiligung am JobRad Bürgermeister Sie bringen mit: Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: - eine abgeschlossene pädagogische oder nach §7 KiTaG Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der BW vergleichbare Ausbildung Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. d. F. vom - ein wertschätzendes, respektvolles und achtsames Bild vom 24.07.2000 (GBl. S. 581 ber, S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz Kind vom 17.06.2020 (GBl. S. 403) oder aufgrund der GemO erlassenen - Engagement, Motivation und Teamfähigkeit Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird - Belastbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich inner- - Lust auf die vielfältigen pädagogischen Aufgaben in unseren halb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber Kitas der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach/Schönbrunn geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung Haben wir Ihr Interesse geweckt? begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor- Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsun- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder terlagen die Sie bitte bis 14.01.2021 schriftlich bei der Gemein- die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. de Schönbrunn, Herdestr. 2, 69436 Schönbrunn, oder per Mail an bewerbung@gemeinde-schoenbrunn.de abgeben können. Beschluss Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kennt- Sie haben noch Fragen? nis gebracht. Herr Münch,Tel.06272/930040, benedikt.muench@gemeinde- schoenbrunn.de oder Frau Münz,Tel. 06272/930041, dagmar. Eberbach, den 09.12.2020 muenz@gemeinde-schoenbrunn.de geben Ihnen gerne nähere Der Bürgermeister: Auskunft. (Peter Reichert) Rathaus geschlossen Feststellung der Eröffnungsbilanz des Ab- Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wasserzweckverbands Meckesheimer Cent der Kalender ist dünn geworden und Weihnachten, die Feiertage zum 01. Januar 2019 sowie der Jahreswechsel sind nicht mehr weit. Meine Mitarbeiterin- Gemäß dem Gesetz für kommunale Zusammenarbeit für Baden- nen und Mitarbeiter nehmen sich auch ein paar Tage Urlaub um Württemberg (GKZ) in Verbindung mit der Gemeindeordnung für diese, im wahrsten Sinne des Wortes „besondere“ Zeit, im Kreise Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils gültigen Fassung wird der Familie zu verbringen. der Beschluss der Verbandsversammlung vom 26. November 2020 Um dem Motto der Landesregierung “Wir bleiben zu Hause“ zu zur Feststellung der Eröffnungsbilanz des Abwasserzweckverbands folgen, bleibt… Meckesheimer Cent zum 01. Januar 2019 bekannt gemacht: … das Rathaus aufgrund der aktuellen Verordnungen von 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 186,92 € Freitag, 18.12.2020 bis 10.01.2021 grundsätzlich geschlossen. 2. Sachvermögen 22.939.666,58 € Telefonisch erreichbar ist die Verwaltung bis 23.12.20 und dann 3. Finanzvermögen 610.252,00 € wieder ab 04.01.2021. 4. Abgrenzungsposten 0,00 € 5. Gesamtbetrag auf der Aktivseite Die Kitas in Haag und Moosbrunn haben ab sofort geschlossen. (Summe aus 1. bis 4.) 23.550.105,50 € Notbetreuung ist eingerichtet. Hier ist ebenfalls die weitere Pande- 6. Basiskapital 1.024.312,48 € mie-Lage abzuwarten. Die Mitarbeiter vom Bauhof haben am 7. Sonderposten 4.217.893,91 € 18.12.20 ihren letzten Arbeitstag und sind ab 11.01.2021 wieder im 8. Rückstellungen 0,00 € Dienst. 9. Verbindlichkeiten 18.307.899,11 € Wir bitten um Kenntnisnahme und bedanken uns für Ihr Verständnis. 10. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € Ihr 11. Gesamtbetrag auf der Passivseite Jan Frey, Bürgermeister (Summe aus 6. bis 10.) 23.550.105,50 €
Nummer 51 • 17. Dezember 2020 Amtsblatt Schönbrunn Seite 9 Die Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2019 liegt von Montag, dem Der Jahresabschluss 2019 liegt von Montag, dem 11.01.2021 bis 11.01.2021 bis einschließlich Freitag, dem 22.01.2021 gemäß § 18 einschließlich Freitag, dem 22.01.2021 gemäß § 18 GKZ in Verbin- GKZ in Verbindung mit § 95 b und § 105 GemO im Rathaus der Ge- dung mit § 95 b und § 105 GemO im Rathaus der Gemeinde Me- meinde Meckesheim, Friedrichstr. 10, Rechnungsamt, während der ckesheim, Friedrichstr. 10, Rechnungsamt, während der üblichen üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Meckesheim, den 10.12.2020 Meckesheim, gez. Maik Brandt, gez. Maik Brandt den 10. Dezember 2020 Verbandsvorsitzender Verbandsvorsitzender Feststellungsbeschluss für Haushaltssatzung den Jahresabschluss 2019 für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenar- beit für Baden-Württemberg i. V. m. § 95b der Gemeindeordnung I. Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenar- beit für Baden-Württemberg i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 26.11.2020 26.11.2020 den Jahresabschluss 2019 mit folgenden Werten folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlos- festgestellt: sen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 1. ERGEBNISRECHNUNG Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 3.065.177,37 € 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 3.470.380 € von 3.065.177,37 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 3.470.380 € 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -€ 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -€ 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 35.773,19 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von -€ 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 35.773,19 € von -€ 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -€ 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -€ 1.7 Gesamtergebnis 2019 (Summe aus 1.3 und 1.6) -€ 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -€ 2. FINANZRECHNUNG 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 2.259.455,78 € Verwaltungstätigkeit von 3.167.880 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.918.650 € Verwaltungstätigkeit von 1.497.873,63 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts761.582,15 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts 1.249.230 € (Saldo aus 2.1. und 2.2) (Saldo aus 2.1. und 2.2) 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 481.259,81 € Investitionstätigkeit 5.000 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.514.435,56 € Investitionstätigkeit 560.000 € 2.6 Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit - 2.033.175,75 € 2.6 Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit - 555.000 € (Saldo aus 2.4 und 2.5) (Saldo aus 2.4 und 2.5) 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 1.271.593,60 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 694.230 € (Saldo aus 2.3 und 2.6) (Saldo aus 2.3 und 2.6) 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.940.000,00 € Finanzierungstätigkeit 390.000 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.108.940,54 € Finanzierungstätigkeit 1.076.300 € 2.10 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 831.059,46 € 2.10 Saldo aus Finanzierungstätigkeit - 686.300 € (Saldo aus 2.8 und 2.9) (Saldo aus 2.8 und 2.9) 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands 2.11 Veränderung des Finanzierungsmittelbestands (Saldo des Finanzhaushalts aus 2.7 und 2.10) - 440.534,14 € (Saldo des Finanzhaushalts aus 2.7 und 2.10) 7.930 € 2.12. Zahlungsmitteüberschuss/ -bedarf aus § 2 Kreditermächtigung haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen 8.850,60 € Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 581.109,10 € und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird fest- 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln gesetzt auf 390.000 € (Saldo aus 2.11. und 2.12) - 431.683,54 € 2.15 Enbestand an Zahlungsmitteln § 3 Verpflichtungsermächtigungen (Saldo aus 2.13 und 2.14) 149.425,56 € Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für 3. BILANZ Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Ver- 3.1 Immaterielles Vermögen -€ pflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf -€ 3.2 Sachvermögen 23.784.197,67 € § 4 Kassenkredite 3.3 Finanzvermögen 470.884,36 € Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 € 3.4 Abgrenzungsvermögen 1.615,18 € 3.5 Gesamtbetrag der Aktivseite 24.256.697,21 € § 5 Jahresumlagen 3.6 Basiskapital 1.024.312 € Die vorläufigen Jahresumlagen werden festgesetzt auf 3.7 Rücklagen -€ 1. Betriebskostenumlage 1.644.400 € 3.8 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses -€ 2. Zinsumlage 205.500 € 3.9 Sonderposten 4.436.184 € 3. Abschreibungsumlage 1.249.230 € 3.10 Rückstellungen -€ 4. Tilgungsumlage -€ 3.11 Verbindlichkeiten 18.796.201 € 3.12 Passive Rechnungsabgrenzungsposten -€ Meckesheim, den 26.11.2020 3.13 Gesamtbetrag der Passivseite 24.256.697,21 € gez. Maik Brandt Verbandsvorsitzender
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