Der quadratische Stiftungstaler ist jetzt rund - Stadt Winnenden

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Der quadratische Stiftungstaler ist jetzt rund - Stadt Winnenden
AUSGABE 39                                                                                                                     Donnerstag, 24. September 2020

                                                                  Stadtkirche Sankt Bernhard:

                               Der quadratische Stiftungstaler ist jetzt rund
                                                                                                                             als auch in Zartbitter. Für die Zukunft
                                                                                                                             sind weitere Sorten geplant. Pro verkauf-
                                                                                                                             ten Taler gehen zwei Euro als Spende an
                                                                                                                             die Stiftung Stadtkirche. Sie fließen ein
                                                                                                                             auf das Spendenkonto, um die über 300
                                                                                                                             Jahre alte Stadtkirche zu erhalten und um
                                                                                                                             Raum für Begegnungen, Kultur und Got-
                                                                                                                             tesdienste zu ermöglichen. Dazu wird
                                                                                                                             ein Anfangsvermögen in Höhe von
                                                                                                                             500.000 Euro angestrebt. Das Stiftungs-
                                                                                                                             barometer zeigt Stand Ende August be-
                                                                                                                             reits einen Spendeneingang in Höhe von
                                                                                                                             419.312 Euro an. Zudem wurden bisher
                                                                                                                             schon rund 640 Stiftungstaler verkauft.
                                                                                                                             Für den kurzen Zeitraum ein toller Er-
                                                                                                                             folg.
                                                                                                                             „Wir freuen uns sehr, dass wir Ulrike
                                                                                                                             Maurer für die Idee unseres Stiftungsta-
                                                                                                                             lers gewinnen konnten“, berichtet Stif-
                                                                                                                             tungsrat Bernd Hellerich stolz und weiß:
                                                                                                                             „So ein Stiftungstaler ist etwas ganz Be-
                                                                                                                             sonderes, denn die Stadtkirche gehört
                                                                                                                             zur Stadt, deshalb ist der Stiftungstaler
                                                                                                                             immer ein schönes Geschenk aus Win-
                                                                                                                             nenden.“ Auch Oberbürgermeister Hart-
                                                                                                                             mut Holzwarth unterstützt das Projekt
Aus quadratisch wird rund: Ulrike Maurer präsentiert den bisherigen und den neuen Stiftungstaler.                            der Stiftung Stadtkirche gerne und freut
                                                                                                                             sich über die Ideen und Kreationen, die
                       Seit Januar 2019 Confiserie. Deshalb verwundert es nicht, dürfen, werden sie noch gerüttelt. Da- das Projekt weiter und zugleich der Be-
                       gibt es ihn bereits: dass sie ganz aufgeregt war, als sie ihr durch verteilt sich die Masse gleichmä- völkerung auch näherbringen werden.
                       den Stiftungstaler das erste Mal gegenüberstand und sie be- ßig in den Formen. Nach dem Aushärten (tab)
                       aus Schokolade diente. Dazu benötigt es viel Fingerspit- werden die Stif-
                       zu Gunsten der zengefühl. So muss die optimale Dosie- tungstaler in Zello-
                       Stadtkirche Sankt rung für die Stiftungstalerform durch phan verpackt und
                       Bernhard in Win- Ausprobieren herausgefunden werden. in kleine Schäch-
                       nenden. Bisher al- Auch die Temperatur bei der Verarbei- telchen mit dem
                       lerdings in qua- tung der Schokolade ist entscheidend. Bild der Stadtkir-
dratischer Form. Doch weil es eigent- Sie liegt für Vollmilch-Kuvertüre bei 27 che Sankt Bern-
lich keine eckigen Taler gibt, wird nun Grad. Gleichmäßig rührt die neue Ma- hard gefüllt. Ent-
eine runde Sache daraus.                    schine die Masse, für die Maurer nur worfen hat die Ver-
                                            Schweizer Kuvertüre verwendet. „Sie ist packung unter an-
Aus technischen Gründen konnte der im Geschmack milder als französische derem Irene Erbe,
Stiftungstaler bisher nur eckig geformt Kuvertüre“, weiß die Chocolatiere zu be- Stiftungsrätin und
werden. Das ändert sich nun, denn Ulrike richten. Zusätzlich verfeinert wird die Kirchengemeinde-
Maurer hat in ihrer Schokoladen-Manu- Vollmilchschokolade für den Stiftungs- rätin. Sie hat für
faktur Zuwachs bekommen, eine neue taler mit reinem Orangenöl. Es verleiht dieses Projekt das
Maschine, die es ermöglicht, Schokolade dem Taler eine besonders feine Note. Marketing über-
in unterschiedliche Formen zu gießen. Erst wenn die Masse optimal verrührt ist, nommen.
Mit ihr werden nun ebenfalls die runden wird sie in eigens für den Stiftungstaler Erhältlich sind die
Stiftungstaler gefertigt. Die Maschine ist angeschaffte runde Model gegossen. Be- Stiftungstaler so- Es gehört viel Feingefühl dazu, die Schokoladenmasse abzu-
der ganze Stolz der Inhaberin von Ulli´s vor die Taler dann in Ruhe aushärten wohl in Vollmilch füllen.                                  Alle Fotos: Stadt Winnenden.

                                                Ihr Blickpunkt informiert Sie unter anderem über:

    Weihnachtsbäume                           Gedichte im Stadt-                    Infotag der Musik- und                                      Überblick
                                                                                                                              Amtliches................................... Seite 3
        gesucht                               garten Winnenden                            Kunstschule                         Fraktionen / Parteien ............. Seite 10
                                                                                                                              Apropos Umwelt..................... Seite 11
Auch wenn jetzt erst Herbst ist: Die       Am Freitag, 25. September 2020, um       Eine Vielzahl an Instrumenten kann        Schulen .................................... Seite 12
Stadtgärtnerei muss bereits an Weih-       14:30 Uhr wird Edeltraud Ruzek im        an der Musikschule erlernt werden.        Jugendinfos ............................. Seite 12
nachten denken. Für den Weihnachts-        Stadtgarten fröhliche Gedichte vor-      Am Samstag, 26. September 2020,           Seniorennachrichten .............. Seite 13
schmuck in der Stadt werden wieder         tragen. Ihre Beiträge werden von         von 11.00 bis 13.00 Uhr, stehen allen     Demenzfreundliche Stadt ...... Seite 13
größere Nadelbäume benötigt. Sollten       Rose Müller vom Handharmonika            Kindern sowie deren Eltern Fachleh-       Rat und Hilfe / Notdienste ..... Seite 14
Sie einen größeren Baum zur Verfü-         Club Korb musikalisch umrahmt.           rer zur Verfügung. Auch das Sekreta-      Kirchen.................................... Seite 15
gung stellen können, so melden Sie         Menschen mit und ohne Demenz sind        riat ist besetzt und nimmt Ihre Anmel-    Vereine .................................... Seite 17
sich bitte im Rathaus. (Seite 3).          herzlich eingeladen. Siehe Seite 13.     dung gerne entgegen. (Seite 23)           Kultur ...................................... Seite 21
Der quadratische Stiftungstaler ist jetzt rund - Stadt Winnenden
2                                                                                                                               Donnerstag, 24. September 2020         Nummer 39

      Informationen zum Coronavirus - Stand: 22.09.2020                                         Wirtschaftsförderung und VAW ziehen ins
               Tagesaktuelle Informationen auf der städtischen Homepage                                      „Alte Rathaus“
                           unter www.winnenden.de/Corona.                                        Die Geschäftsstelle des Vereins „Attraktives Winnenden“ (VAW) und das Sachgebiet
                                                                                             Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Winnenden ziehen zum 28. September 2020 um
Kontakt bei allgemeinen                       Risikobewertung zu COVID-19
Fragen                                        Das Robert Koch-Institut schätzt die Ge-   Die Geschäftsstelle des VAW und die            die Marktstraße 47 sind wir künftig so-
                                              fährdung für die Gesundheit der Bevöl-     Wirtschaftsförderung waren jahrelang im        wohl für Bürgerinnen und Bürger, aber
Bei allgemeinen Fragen zum Coronavi-                                                     Haus Rösler in der Schloßstraße beheima-       insbesondere auch für unsere Mitglieder
rus erreichen Sie die Stadtverwaltung         kerung in Deutschland derzeit weiterhin
                                                                                         tet, nun steht der Umzug ins Zentrum der       und Gewerbetreibenden, in zentraler und
Winnenden per E-Mail unter coronavi-          insgesamt als hoch ein, für Risikogrup-    Innenstadt bevor. Am 28. September
                                              pen als sehr hoch. Diese Einschätzung                                                     bester Innenstadtlage erreichbar“.
rus@winnenden.de und per Telefon un-                                                     zieht VAW-Geschäftsführer und Wirt-            Der VAW ist Veranstalter des Winnender
ter 07195/13-280.                             kann sich kurzfristig durch neue Er-       schaftsförderer Timm Hettich mit seinem
                                              kenntnisse ändern.                                                                        Wonnetags und des Winnender Herbst-
Die Hotline ist zu folgenden Zeiten be-                                                  Team in das 2. Obergeschoss des Alten
                                                                                                                                        marktes jeweils mit verkaufsoffenem
setzt: Mo. - Fr. 9 - 12 Uhr, Mo. - Mi. 14 -                                              Rathauses, Marktstraße 47.
                                                                                                                                        Sonntag sowie der Winnender Weih-
16 Uhr und Do. 14 - 18 Uhr.                   Fallzahlen in Winnenden                    Die Geschäftsstelle des VAW ist am 28.
                                                                                                                                        nacht. Zusätzlich zeichnet sich der VAW
                                                                                         September geschlossen, aber bereits ab
Eine persönliche Vorsprache ist nicht In Winnenden sind seit Pandemie-Be-                29. September wieder geöffnet und an           auch für den Winnender Geschenkgut-
möglich!                                     ginn 126 Menschen positiv auf das Coro-     neuer Adresse aufzufinden.                     schein, die Kundenkarte „WinnCard“ so-
                                             navirus getestet worden. Aktuell gibt es    Timm Hettich blickt dem Umzug opti-            wie das kostenlose Parken in der Stadt
                                             5 Infektionsfälle, 8 Personen in Quaran-    mistisch entgegen: „Durch den Umzug in         verantwortlich.
Maskenpflicht                                täne, sowie 32 Reiserückkehrer. Acht
Seit dem 27. April 2020 gibt es eine lan- Menschen aus Winnenden sind mit der
desweite Maskenpflicht. Die Alltags- Diagnose Covid-19 verstorben.
masken sind nicht nur in Läden und im                                                             „Eltern-Taxis“ vor Schulen verursachen
Nahverkehr, sondern auch im Personen- Städtische Veranstaltungen
fernverkehr (Züge der DB AG) sowie in                                                                         Verkehrschaos
Flughafengebäuden zu tragen. Im Rat- Der Weihnachtsmarkt vom 27. bis 29.
haus der Stadt Winnenden herrscht ein November 2020 wurde abgesagt.                       Entgegen der weit verbreiteten Meinung        Hinweise zu befolgen und so zu einer
Maskengebot. Termine sind nur nach Die Konzerttage 2021 werden in das Jahr                ist die Fahrt zur Schule im Wagen der El-     Entzerrung der Situation beizutragen:
Vereinbarung möglich.                        2022 verschoben.                             tern keineswegs besonders sicher. Die         • Schüler zu Fuß oder mit dem Fahrrad
                                                                                          meisten Kinder verunglücken als Beifah-         sind die schwächsten Verkehrsteilneh-
                                                                                          rer im Auto. Die sog. „Eltern-Taxis“ sind       mer, auf sie sollte daher besonders
                                                                                          ein von Jahr zu Jahr größer werdendes           Rücksicht genommen werden.
                     Hinweise für Hundehalter                                             Problem und damit auch Dauerthema an
                                                                                          den Schulen.
                                                                                                                                        • Bushaltestellen sollten nicht belegt
                                                                                                                                          werden, auch nicht zum Ein-/Ausstei-
                                                                                          Viele Eltern bringen ihre Kinder aus            gen lassen. Schulbusse fahren zu den
Bei der Stadtverwaltung Winnenden ge- rechtlich eng gefassten Voraussetzungen Angst vor Unfällen und Übergriffen zu-                      Schulanfangs- und -endzeiten, so dass
hen immer wieder Meldungen über frei- und nach vorheriger behördlicher Geneh- nehmend mit dem Auto zur Schule. Dabei                      es regelmäßig zu vermeidbaren Kon-
laufende Hunde und über die Verunreini- migung im Einzelfall töten.                       ist es längst bewiesen, dass es für Kinder      flikten mit bereits in den Bushaltestel-
gungen durch Hundekot ein. Die aktuellen                                                  besser ist, den kompletten Weg zur Schu-        len stehenden „Eltern-Taxis“ kommt
Beschwerden möchten wir zum Anlass Verunreinigungen durch Hunde                           le zu Fuß zurückzulegen. Hinzu kommt,           und die Busse auf der Fahrbahn halten
nehmen, Hundehalter auf wesentliche                                                       dass Kinder dadurch frühzeitiger ein Be-        müssen.
Verhaltensregeln insbesondere nach der       Der  Halter oder Führer  eines  Hundes  hat
                                                                                          wusstsein für Gefahrensituationen im          • Auf eine ordnungsgemäße Sicherung
polizeilichen Umweltschutzverordnung dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft Straßenverkehr entwickeln und so ein                     der mitfahrenden Kinder im „Eltern-
der Stadtverwaltung Winnenden hinzu- nicht auf öffentlichen Straßen und Gehwe- räumliches Bild der Stadt entwerfen kön-                   Taxi“ ist zu achten (z.B. Kindersitze,
weisen.                                      gen, in Grün- und Erholungsanlagen, auf
                                                                                          nen. Mittlerweile herrscht vor manchen          Sitzerhöhungen, Gurte)
                                             Bolz-, Spiel- und Sportplätzen oder auf
                                                                                          Schulen zu den Schulanfangs bzw. - end-       • Nur so viele Personen im Fahrzeug mit-
Leinenpflicht                                fremden   Grundstücken    verrichtet. Sollte                                                 nehmen, wie Sitzplätze mit Gurt vor-
                                                                                          zeiten ein regelrechtes Verkehrschaos. Je
                                             dies dennoch vorkommen, ist der Hunde-                                                       handen sind.
Hunde sind grundsätzlich so zu halten und halter oder Hundeführer verpflichtet, die nach Schule drängen sich dann Schüler zu
zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet Hinterlassenschaft seines Hundes umge- Fuß, mit dem Fahrrad oder Mofa sowie                   • Nicht immer ist es notwendig, mit dem
wird. Im Innenbereich sind auf öffentli- hend zu beseitigen. Hierzu stehen unter Schulbusse und Privat-Pkws auf engstem                   Auto bis kurz vor den Schuleingang zu
chen Straßen und Gehwegen sowie in anderem die von der Stadtverwaltung Raum und behindern sich dabei oft gegen-                           fahren, nur um Schüler ein- oder aus-
Grün- und Erholungsanlagen Hunde im- Winnenden aufgestellten Hundekotent- seitig.                                                         steigen zu lassen.
mer an der Leine zu führen. Im Außenbe- sorgungsstationen mit Tütenspendern zur Würden jedoch alle Beteiligten ein biss-                • Es darf nur dort gehalten oder geparkt
reich, d.h. außerhalb der geschlossenen Verfügung.                                        chen mehr Rücksicht auf die Belange             werden, wo niemand anderes behindert
Bebauung, dürfen Hunde ohne Begleitung                                                    der Anderen nehmen, ließen sich ge-             wird und wo es erlaubt ist. Andernfalls
einer Person, die durch Zuruf auf das Tier                                                fährliche Situationen oft vermeiden.            kann ein Verwarnungsgeld fällig wer-
einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Ordnungswidrigkeiten                                                                              den.
Es ist schon öfters geschehen, dass freilau- Wir weisen darauf hin, dass Zuwiderhand- Problem: Smartphone                               • Eltern sollten Kindern ein Vorbild sein.
fende Hunde Menschen, insbesondere lungen gegen die Leinenpflicht, die Rege-                                                              Das gilt sowohl für rücksichtsvolles
Kinder oder andere Tiere angefallen und lungen bzgl. des Führens von Hunden Mittlerweile ein gewohntes Bild: Schüler                      Verhalten wie auch bei der Einhaltung
gefährlich verletzt haben. Diese Gefahren ohne Leine, als auch gegen die Pflicht zur kreuzen mit Smartphone vor der Nase die              von Verkehrsregeln.
können auf ein Minimum reduziert wer- Beseitigung des Hundekotes bußgeldbe- Straße. Autofahrer checken derweil noch                     • Das Ein- und Aussteigen von mitfah-
den, wenn die Vorschriften gegen das freie wehrt sind.                                    kurz die neueste SMS während der Fahrt -        renden Kindern sollte immer mit be-
Laufenlassen von Hunden beachtet wer-                                                     das kann böse enden. Wer mit 50 km/h            sonderer Vorsicht und möglichst nur
den.                                                                                      unterwegs ist und etwa zwei Sekunden            auf der Gehwegseite erfolgen.
                                             Gegenseitige Akzeptanz                       lang den Blick von der Straße abwendet,
                                             und Rücksichtnahme                           legt rund 30 Meter im „Blindflug“ zurück.     Eine Alternative ist auch, sein Kind et-
Führen eines Hundes im Wald                                                               Die Stadt Winnenden appelliert daher          was entfernt von der Schule aussteigen
Wenn der Hundeführer stets auf den Hund      Wir  sind froh, dass sich viele einsichtige  an alle Eltern, die ihr Kind mit dem          und wenigstens ein paar Meter zu Fuß
einwirken kann und der Hund nicht außer Hundehalter an die Vorschriften halten Auto zur Schule bringen, die folgenden                   gehen zu lassen.
Sichtweite gerät, müssen Hunde im Wald und mit gutem Beispiel vorangehen. Hier-
nicht angeleint werden. Ein gesetzlich für dankt Ihnen die Stadtverwaltung Win-
vorgeschriebener Leinenzwang existiert nenden herzlich. Wir wissen, dass mit
nicht. Es wird dennoch dringend empfoh- Verboten alleine weder den Haltern mit ih-
len, Hunde im Wald anzuleinen. Besonde- ren Hunden, noch anderen Mitbürgern ge-                          Nachrichten aus dem Standesamt:
re Verantwortung besteht beim Betreten holfen ist. Aus diesem Grund appellieren
des Waldes in den Monaten Mai und Juni, wir an Sie, die genannten Regelungen im                      Wir gratulieren                             Wir kondolieren
da in dieser Zeit das Jungwild geboren Interesse aller einzuhalten. Sie unterstüt-
wird. Jagdausübungsberechtigte Personen zen damit unsere Bemühungen um mehr                         zur Eheschließung                          den Angehörigen von
und anerkannte Wildtierschützerinnen Umweltschutz, Sauberkeit und Sicherheit
                                                                                            am 12.09.2020                              Dusanka Milanovic,
und Wildtierschützer dürfen in ihrem in der Stadt und erleichtern sich selbst, Ih-
                                                                                            Sarah Traub, geb. Przewodnik,              verstorben am 11.09.2020
Jagdbezirk Hunde, die erkennbar Wildtie- rem Hund und allen Mitbürgern das Zu- & Noah Traub
ren nachstellen und diese gefährden, unter sammenleben.
Der quadratische Stiftungstaler ist jetzt rund - Stadt Winnenden
Nummer 39        Donnerstag, 24. September 2020                                                                                                                                          3

       Stadtgärtnerei Winnenden
                                                  Informationsveranstaltung                                Ehrung von Marco Fritz
     Weihnachtsbäume                              Existenzgründung                                  zum DFB-Schiedsrichter des Jahres 2020
         gesucht                             Sie stehen am Anfang einer Unterneh- Vor der Landesliga-
                                                                                  partie des SV Breu-
                                             mensgründung und haben viele Fragen?
                                                                                  ningsweiler gegen die
                                             Sie wollen, dass Ihre Existenzgründung
   Auch wenn der Herbst erst ange-                                                SpVgg
                                             langfristig erfolgreich ist? Dann ist es be-        Satteldorf
   fangen hat: Die Stadtgärtnerei                                                 (Endstand 7:2) am
                                             sonders wichtig, gut vorbereitet zu sein
   muss bereits an Weihnachten den-                                               Sonntag, den 20. Sep-
                                             und diesen Schritt sorgfältig zu planen.
   ken. Für den Weihnachtsschmuck            Hierzu möchte die IHK-Bezirkskammer  tember 2020, wurde
   in der Stadt werden wieder größere        Rems-Murr am Dienstag, 6. Oktober    der Schiedsrichter des
                                                                                  Jahres 2020 Marco
   Nadelbäume benötigt. Sollten Sie          2020, von 09.00 bis 14.00 Uhr, angehen-
                                                                                  Fritz von Oberbürger-
                                             den Existenzgründerinnen und Existenz-
   einen größeren Baum zur Verfü-
                                                                                  meister Hartmut Holz-
                                             gründern Grundlagenwissen in den Berei-
   gung stellen können, so melden Sie
                                                                                  warth und dem neuen
                                             chen Gründungsformalitäten, Erstellung
   sich bitte bei Frau Frey im Rathaus                                            Winnender          Mädle
   (Telefon 07195 13-249).                   eines Businessplans, finanzielle Förder-
                                                                                  Giuliana Di Donna ge-
                                             möglichkeiten, Steuern, Rechtsfragen und
                                                                                  ehrt. Giuliana über-
                                             soziale Absicherung vermitteln, um für
                                                                                  reichte ihm als Aner-
                                             die „Herausforderung Selbstständigkeit“
   Die Stadtgärtnerei wird dann Mitte
                                             gerüstet zu sein.                    kennung einen Korb
   bis Ende Oktober alle angebotenen                                              mit Winnender Wei- Das Winnender Mädle Giuliana Di Donna übergibt
   Weihnachtsbäume besichtigen und                                                nen.
   anschließend den Anbietern Be-            Veranstaltungsort:                                              Marco Fritz ein Weinpräsent.          Foto: Jens Körner
                                             IHK Bezirkskammer Rems-Murr,         „Es ist für uns etwas
   scheid geben, ob deren Baum ge-
   eignet ist.                               Kappelbergstraße 1, 71332 Waiblingen ganz Besonderes, dass Sie als gebürtiger renamtlich bei einem Winnender Verein
                                                                                  Winnender zu den besten Schiedsrichtern engagieren. Beim SV Breuningsweiler
                                             Teilnahmegebühr: 15 Euro             des Deutschen Fußball-Bundes zählen, ja sind Sie als Sportvorstand tätig und gehö-
   Im November wird dann der geeig-          Anmeldeschluss: 2. Oktober 2020      momentan der herausragendste Schieds- ren zum Führungstrio des Vereins. Beides
   nete Weihnachtsbaum kostenlos             Anmeldung                            richter sind“, so Oberbürgermeister Hart- unter einen Hut zu bekommen ist sicher
   bei Ihnen abgeholt.                       Internet unter: www.stuttgart.ihk.de mut Holzwarth, „Bewundernswert ist au- nicht immer einfach. Daher herzlichen
                                             (Dok.-Nr. 17530449)                  ßerdem, dass Sie, als international erfolg- Dank für Ihren zusätzlichen ehrenamtli-
                                                                                  reicher Schiedsrichter, sich zusätzlich eh- chen Einsatz!“

            Lampionumzug im November findet                                                              Die Stadt gratuliert den Jubilaren:
                  dieses Jahr nicht statt                                                    24.09.2020                                      HINWEIS an die Winnender Alters-
   Zum Herbst in Winnenden gehört in je-     vorschriften ist bei einem Umzug lei-           Josef Kux, Winnenden-Höfen, 85 Jahre            und Ehejubilare zu Gratulationsbesu-
   dem Jahr eigentlich der beliebte Lam-     der nur schwer zu gewährleisten.                                                                chen:
                                                                                             Elsbeth und Dieter Kröner, Winnenden-
   pionumzug mit dem Besuch des Sand-                                                        Birkmannsweiler......Goldene Hochzeit Um einer Ansteckung mit dem Corona-
   männchens.                                Die Veranstalter wünschen sich trotz-                                                               virus entgegenzuwirken, erfolgen wei-
   Coronabedingt müssen die Stadtkapel-      dem, dass Kinder und Eltern an man-             26.09.2020
                                                                                                                                                 terhin keine Gratulationsbesuche durch
   le Winnenden und der Verein „Attrak-      chen Tagen im November mit Lampi-               Klaus Schaper, Winnenden .... 75 Jahre
                                                                                                                                                 den Oberbürgermeister oder einen seiner
   tives Winnenden“ den Lampionumzug         ons und Laternen durch die Stadt strei-         28.09.2020                                          Vertreter anlässlich des 90., 100. und al-
   in diesem Jahr leider absagen. Die Ein-   fen und für herbstliche und vorweih-            Willibald Schneider, Winnenden-Schel- ler folgenden Geburtstage sowie des 50.,
   haltung der Abstands- und Hygiene-        nachtliche Stimmung sorgen.                     menholz .................................. 75 Jahre 60., 65., 70., 75. Ehejubiläums.
                                                                                             Doris Spandl, Winnenden-Hertmanns-
                                                                                             weiler ...................................... 75 Jahre Alle Jubilare, bei denen in den kommen-
                                                                                                                                                    den Wochen ein solches Jubiläum an-
                                                                                             30.09.2020
                 Junge Filme gegen Rassismus                                                 Gertrude Tesch, Winnenden, 80 Jahre
                                                                                                                                                    steht, können aber gerne ein Video-Tele-
                                                                                                                                                    fonat oder Telefonat mit OB Hartmut
                                                                                             Geza und Renate Metzger, Winnenden- Holzwarth über sein Sekretariat, Tel.
Ab sofort können Filmemacher*innen           unsere Gesellschaft eingeschrieben sind.        Schelmenholz .... Diamantene Hochzeit 07195 13-214, vereinbaren.
bis 25 Jahre ihre Produktionen wieder        Mit dem Jahresthema „Schwarz, weiß,
beim Deutschen Jugendfilmpreis ein-          bunt“ möchten wir den aktuellen Diskurs
reichen. Der Wettbewerb ist offen für
alle inhaltlichen Schwerpunkte. Mit
                                             darüber konstruktiv mitgestalten. Eigene
                                             Filme bieten hervorragende Möglichkei-                  Amtliche Bekanntmachung
dem Jahresthema „Schwarz, weiß,              ten, um individuelle Erfahrungen zu arti-
bunt“ lädt er aber auch zur Auseinan-        kulieren und eigene Standpunkte zu re-
dersetzung mit Diskriminierung, Aus-         flektieren.“                                                                        Es ergeht freundliche
grenzung und Rassismus sowie mit
Vielfalt, Gleichberechtigung und Mit-
menschlichkeit ein. Einsendeschluss ist      Förderung junger Filmschaffender                              Einladung zur öffentlichen Sitzung
der 15. Januar 2021. Zu gewinnen gibt
es Preise im Gesamtwert von 12.000
                                             Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung
                                             junger Filmtalente. Im Mittelpunkt steht
                                                                                                                des Jugendgemeinderats
Euro.                                        das Medium Film als Sprachrohr einer            am Donnerstag, 1. Oktober 2020, um 17.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses
                                             jungen Generation. „Partizipation und
Jahresthema                                  Teilhabe sind wichtige Säulen unserer Ar-      Tagesordnung                                     entsprechende Abstands- und Hygiene-
                                             beit“, so Hartmann weiter. „Darum win-                                                          maßnahmen eingehalten werden.
„Schwarz, weiß, bunt“                        ken den Teilnehmer*innen nicht nur             1. Ausscheiden einer Jugendgemeinde-             Die Anzahl der Besucher und Besuche-
Über den offenen Wettbewerb hinaus set-      Preisgelder von bis zu 1.000 Euro, sondern        rätin und Verpflichtung der Nachrü-           rinnen ist daher beschränkt. Besucher der
zen die Veranstalter auch in diesem Jahr     auch die Teilnahme am Bundes.Festi-               ckerin                                        Sitzung bitten wir zu beachten, dass im
wieder einen gezielten inhaltlichen Ak-      val.Film. in Wuppertal, wo die besten Pro-     2. Wahl eines stellvertretenden Mit-             Rathaus ein Mund-Nasen-Schutz zu tra-
zent. Mit dem Jahresthema „Schwarz,          duktionen vor Publikum präsentiert und            glieds für den Schulbeirat                    gen ist.
weiß, bunt“ ruft der Deutsche Jugendfilm-    ausgezeichnet werden.“                         3. Verlängerung der Amtszeit des aktu-           An Eingang steht ein Handdesinfektions-
preis zu Einreichungen auf, die Geschich-    Seit 1988 ist der Deutsche Jugendfilm-            ellen Jugendgemeinderats                      spender zur Verfügung. Alle Besucher
ten über die Probleme und Potentiale einer   preis eines der größten Foren für junge        4. Öffentliches Bücher- und Spieleregal          werden gebeten, sich mit Namen und
von Vielfalt geprägten Gesellschaft erzäh-   Filmschaffende aus ganz Deutschland.              für Kinder                                    Anschrift in einer Anwesenheitsliste ein-
len. Projektleiter Thomas Hartmann: „Un-     Der Wettbewerb wird vom Bundesminis-           5. Rückblick auf Aktionen und Veran-             zutragen.
abhängig von Herkunft oder Hautfarbe         terium für Familie, Senioren, Frauen und          staltungen des Jugendgemeinderats             Es sind nur Besucher zugelassen, die kei-
sollten wir uns alle mit dem Thema Ras-      Jugend gefördert, Veranstalter ist das         6. Sonstiges                                     ne Symptome einer COVID-19-Erkran-
sismus befassen. Wer genau hinschaut, er-    Deutschen Kinder- und Jugendfilmzen-                                                            kung aufweisen (wie z. B. Fieber, Husten
kennt, wie tief rassistische Strukturen in   trum (KJF).                                    Aufgrund der Corona-Pandemie müssen              oder Erkältungs- und Grippesymptome).
Der quadratische Stiftungstaler ist jetzt rund - Stadt Winnenden
4                                                                                                                           Donnerstag, 24. September 2020      Nummer 39

                                             EINLADUNG zur Sitzung* des GEMEINDERATES
                                  am Dienstag, 29. September 2020, 18.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses, Torstraße 10.
TAGESORDNUNG:                                  - Genehmigung der Vorplanung                Planbereich: 36.02                           allen dazugehörigen Einrichtungen
1. Bericht zur Sicherheitslage und Kri-    7. Neubau Kindertagesstätte „Adels-             - Entwurfsfeststellung                       und Außenstellen
   minalitätsentwicklung in Winnenden          bach“                                   15. Bebauungsplan „Haselsteinstraße“ in          - Kenntnisnahme der Bürgerbefra-
2. Entscheidungen der Stadt Winnenden          - Genehmigung der Vorplanung                Winnenden-Breuningsweiler und Sat-             gung
   zur Übertragung des Vereinsheims        8. Kastenschule, Winnenden                      zung über örtliche Bauvorschriften ge-       - Bildung einer Projektgruppe
   Hertmannsweiler an den Sportverein          Sanierung Schulhof                          mäß § 74 der Landesbauordnung            19. Genehmigung der Annahme von
   Hertmannsweiler 1952 e.V. (SV Hert-         - Genehmigung Entwurfsplanung               (LBO)                                        Spenden
   mannsweiler)                            9. BZ I, Winnenden                              - Klarstellung zum Aufstellungsbe-       20. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher
   - Vereinbarung eines Erbbaurechts-          Sanierung Schulhof                            schluss, Behandlung von abgegebe-          Sitzung gefasster Beschlüsse
     vertrags                                  - Genehmigung Vorentwurfsplanung              nen Stellungnahmen und erneute         21. Kleinere Verwaltungsgeschäfte und
   - Gewährung eines Sanierungszu-         10. Anpassung Mietzuschuss an die                 Entwurfsfeststellung                       Anfragen
     schusses                                  Volkshochschule Winnenden e.V.          16. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
   - Übernahme von Ausfallbürgschaf-       11. Nachtragswirtschaftsplan für das Jahr       über die Beteiligung von Nachbarge-      * Diese Sitzung wird als Hybrid-Sitzung
     ten                                       2020 des Eigenbetriebs „Stadtbau            meinden an den Kosten der Realschu-      stattfinden. Eine Hybrid-Sitzung ist eine
   - Genehmigung einer außerplanmäßi-          Winnenden“                                  len und der Gymnasien der Stadt Win-     Kombination einer Präsenzsitzung und ei-
     gen Auszahlung                        12. Klimaschutz Winnenden - 11 Hand-            nenden                                   ner Videositzung. Die Mitglieder des Ge-
3. Ersatzbeschaffung eines Drehleiter-         lungsfelder                                 - Generalsanierung des Lessing-Gym-      meinderats können selbst entscheiden, ob
   fahrzeugs für die Freiwillige Feuer-        Monitoring 2020 mit Antrag der Frak-          nasiums                                sie im großen Sitzungssaal des Rathauses,
   wehr Winnenden                              tion Alternative und Grüne Liste            - Erklärung zur Bereitschaft zur Zu-     Torstraße 10, anwesend sein wollen, oder
4. Kommissarische Bestellung des stell-        (ALI) Winnenden                               sammenarbeit mit den Nachbarkom-       über Videoübertragung z.B. von zu Hause
   vertretenden Abteilungskommandan-       13. Sanierungsgebiet „Ehemalige B14“              munen                                  aus an der Sitzung teilnehmen. Die Teil-
   ten der Freiwilligen Feuerwehr Win-         - 2. Änderung der Sanierungssatzung     17. Örtliche Bedarfsplanung für die vor-     nahme der Gemeinderäte per Video wird
   nenden Abteilung Stadtmitte                   zur Verlängerung der Durchfüh-            schulische Kinderbetreuung in Win-       zeitgleich in Bild und Ton in den großen
5. Neubau Kunstrasenspielfeld Hert-              rungsfrist                                nenden - Kindergartenjahr 2020/21 ff.    Sitzungssaal des Winnender Rathauses
   mannsweiler                             14. Bebauungsplan „Bildackerstraße“ in      18. Einführung eines einheitlichen und       übertragen werden, so dass der Sitzung
   - Genehmigung der Entwurfsplanung           Winnenden-Höfen und Satzung über            verbindlichen Corporate Designs so-      dort alle Anwesenden vollständig folgen
6. Neubau Kindertagesstätte „Koppeles-         örtliche Bauvorschriften gemäß § 74         wie Corporate Identity für die Stadt     können. Auch die Video-Teilnehmer kön-
   bach“                                       der Landesbauordnung (LBO)                  Winnenden, ihre Stadtverwaltung und      nen der Sitzung vollständig folgen.

Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des
   Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen und Durchführung der
                         frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit – 14. FNP-Änderung –
1.) Aufstellungsbeschluss                  tungsverbands, 71364 Winnenden, Rat-
Die Verbandsversammlung des Gemein-        haus, Torstraße 10, Zimmer 306, in der
deverwaltungsverbands Winnenden hat        Zeit
am 24.07.2019 und der Gemeinderat der         vom 05.10.2020 bis einschließlich
Gemeinde Berglen am 23.07.2019 die                      23.10.2020
Fortschreibung des genehmigten gemein-
samen Flächennutzungsplans 2000 - 2015     während den folgenden Dienststunden:
des Gemeindeverwaltungsverbands Win-       Montag bis Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr;
nenden und der Gemeinde Berglen in         Montag und Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Teilbereichen beschlossen.                 und Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr, statt.
Das Plangebiet des gemeinsamen Flä-        Für den Gemeindeverwaltungsverband
chennutzungsplans umfasst das Gebiet       Winnenden findet die öffentliche Plan-                                              W

der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leu-     auslage ergänzend beim Bürgermeister-
tenbach, der Gemeinde Schwaikheim und      amt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rat-
der Gemeinde Berglen.                      haus, Rathausplatz 1, Bau- und Ord-
In den genehmigten gemeinsamen Flä-        nungsamt, Zimmer 1.09, während den
chennutzungsplan 2000 - 2015 des Ge-       folgenden Dienststunden:
meindeverwaltungsverbands Winnenden        Montag:       08.00 - 12.00 Uhr
und der Gemeinde Berglen sollen die fol-   Mittwoch:     08.00 - 12.00 Uhr,
genden neuen Darstellungen aufgenom-                     16.00 - 18.00 Uhr
men werden:                                Freitag:      08.00 - 12.00 Uhr
- Fläche für den Gemeinbedarf „Kinder-     und beim Bürgermeisteramt Schwaik-
  haus Koppelesbach“ (Planung) in Win-     heim, 71409 Schwaikheim, Rathaus,
  nenden (0,9 ha)                          Marktplatz 2 - 4, Altbau, Zimmer 26,
- Wohnbaufläche „Burgeräcker“ (Pla-        während den folgenden Dienststunden:
  nung) in Winnenden (0,1 ha.)
                                           Montag:        08.00 - 12.00 Uhr               vom 05.10.2020 bis einschließlich Der Öffentlichkeit wird dabei Gelegen-
Der Aufstellungsbeschluss für die Fort- Dienstag:         08.00 - 12.00 Uhr,                        23.10.2020              heit zur Information über die allgemeinen
schreibung des genehmigten gemeinsa-                      14.00 - 16.00 Uhr                                                 Ziele und Zwecke der Planung sowie zur
                                                                                       während den folgenden Dienststunden:
men Flächennutzungsplans 2000 - 2015 Mittwoch:            14.00 - 18.00 Uhr                                                 Einsichtnahme in die Planunterlagen ge-
des      Gemeindeverwaltungs-verbands      Donnerstag:    08.00 - 12.00 Uhr            Montag und Donnerstag:               geben. Es besteht ferner die Möglichkeit
Winnenden und der Gemeinde Berglen in Freitag:            08.00 - 12.00 Uhr                        08.30 - 12.00 Uhr,       zur Äußerung und Erörterung der Pla-
Teilbereichen wird hiermit gem. § 2 Abs. statt.                                                    14.00 - 17.00 Uhr        nung. Stellungnahmen können innerhalb
1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffent-                                                   Dienstag:   08.30 - 12.00 Uhr,       des oben genannten Zeitraums schriftlich
lich bekannt gemacht.                      Ergänzend sind die ausgelegten Unterla-                 14.00 - 16.00 Uhr        oder mündlich zur Niederschrift bei der
                                           gen während des Zeitraums der Ausle-        Mittwoch:   08.30 - 12.00 Uhr,       Stadtverwaltung Winnenden, Stadtent-
2.) Frühzeitige Beteiligung der            gung auch unter der Internetadresse                     14.00 - 18.30 Uhr        wicklungsamt, Torstraße 10, Zimmer
    Öffentlichkeit                         www.winnenden.de/fnp in elektronischer      Freitag:    08.30 - 13.00 Uhr        306, abgegeben werden.
Das BauGB sieht in § 3 Abs. 1 eine früh- Form verfügbar.
zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Für die Gemeinde Berglen findet die Öf-         statt.                                       Winnenden, den 17.09.2020
vor. Auch Kinder und Jugendliche sind fentlichkeitsbeteiligung auch in Form ei-
Teil der Öffentlichkeit. Diese Öffentlich- ner öffentlichen Planauslage beim Bür-      Ergänzend sind die ausgelegten Unterla-      Hartmut Holzwarth
keitsbeteiligung findet für das vorstehend germeisteramt der Gemeinde Berglen,         gen während des Zeitraums der Ausle-
genannte Änderungsverfahren in Form 73663 Berglen, Rathaus Oppelsbohm,                 gung auch unter der Internetadresse          Verbandsvorsitzender
einer öffentlichen Planauslage bei der Eingang Beethovenstraße 20, Zwischen-           www.berglen.de/index.php?id=383&L=0          Gemeindeverwaltungsverband
Geschäftsstelle des Gemeindeverwal- gebäude, im Schaukasten, in der Zeit               in elektronischer Form verfügbar.            Winnenden
Der quadratische Stiftungstaler ist jetzt rund - Stadt Winnenden
Nummer 39          Donnerstag, 24. September 2020                                                                                                                                             5

                   VERORDNUNG des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis
          zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Trinkwasserfassung
                                   Tiefbrunnen Schwaikheimer Straße (074) Gemarkung Winnenden, Stadt Winnenden
                                               Vom 8. Juni 2020 – Nutzer: Stadtwerke Winnenden GmbH
Aufgrund § 51 und § 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) in der          Straße (teilweise), Friedensstraße (teilweise), Gottlob-Müller-Straße (teilweise), Hohengraben
Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, Nr. 51, S. 2585), zuletzt geändert           (teilweise), Kelterstraße (teilweise), Lilienstraße (teilweise), Linsenhalde (teilweise), Mahatma-
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30.06.2017 (BGBl. I, Nr. 44, S. 2193) sowie § 82 Abs. 1 und §   Gandhi-Weg (teilweise), Mörikeweg (teilweise), Rosenstraße (teilweise), Schloßstraße (teil-
95 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) in der Fassung vom 03.12.2013 (GBl.             weise), Schorndorfer Straße (teilweise), Schwaikheimer Straße (teilweise), Schwaikheimer
Nr. 17, S. 389), zuletzt geändert durch Artikel 65 der Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99),   Wiesen (teilweise), Seegartenstraße(teilweise), Seehalde (teilweise), Stöckachstraße (teilwei-
wird verordnet:                                                                                  se), Tulpenstraße (teilweise),Uhlandstraße (teilweise), Vordere lange Hecke (teilweise), Waib-
                                                                                                 linger Berg (teilweise), Wiesenstraße (teilweise), Zipfelbach (teilweise)
                            § 1 – Räumlicher Geltungsbereich
                                                                                                 Gemarkung Hertmannsweiler, Stadt Winnenden
(1) Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz des Grundwassers im Gewann: Kölble
     Einzugsgebiet folgender Trinkwasserfassungen ein Wasserschutzgebiet festgesetzt:
                                                                                                 Gemarkung Leutenbach, Gemeinde Leutenbach
Quelle/Brunnen         Gemarkung       Gemeinde/Stadt           Flurstück Nr. R/H-Wert           Gewanne:
Tiefbrunnen            Winnenden       Winnenden                2344              R = 3527967 Auf und abziehende Äcker, Aufziehende Äcker, Birkwiesen, Fasanengärten, Galgenberg, Gal-
Schwaikheimer Str.                                                                H = 5416004 gengrund, Gehrnshalde, Grabenäcker, Großäcker, Hailer, Hinter den Fasanengärten, Hoch-
                                                                                                 gericht, Holzwiesen, Hungerberg, Höllachhalden, Höllachwiesen, Inneres Dalmhölzle, Klee-
Hinweis: R/H-Wert = Rechts- und Hochwert sind vermessungstechnische Begriffe (Koordi- wiesenäcker, Krebswiesen, Kurze Sauäcker, Lehen, Maierwiesen, Mühlwiesen, Ob dem Ro-
                         naten im Gauss-Krüger-System, aufgrund derer die exakte Lage der tenbühlweg, Ob dem tiefen Weg, Ob den Boniswiesen, Ob den Gärten, Ob der Steingrube,
                         Quellfassungen/Brunnen angegeben werden kann).                          Obere Königsäcker, Rotgärten, Rotwiesen, Salenwiesen, Straßweinberg, Stumpen, Unter dem
                                                                                                 Galgenberg, Untere Königsäcker, Viehweg, Wagnersbäumle, Walzenhalde, Wannenhölzle,
(2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in die weitere Schutzzone (Zone III), in die engere Winterhalde, Öde Halde
     Schutzzone (Zone II) und in den Fassungsbereich (Zone I). Es erstreckt sich über eine Flä- Straßen:
     che von 632 Hektar (6,32 km²).                                                              Ahornweg, Am Hungerberg, Am Löwenplatz, Am Mühlefeld, Am Überbach, Auenstraße, Au-
                                                                                                 gust-Lämmle-Straße, Bachstraße, Beethovenstraße, Bonisweg, Brahmsstraße, Brombeer-
(3) Das Wasserschutzgebiet umfasst in der Stadt Winnenden, in der Gemeinde Leutenbach weg, Brucknerstraße, Brunnenstraße, Brunnwiesen, Brückenstraße, Burgstaller Straße, Ei-
     und in der Gemeinde Schwaikheim folgende Flächen:                                           chengrund, Eichenweg, Fasanengärten, Gartenstraße, Haldenstraße, Hauptstraße, Haydn-
                                                                                                 straße, Hirschgasse, Holunderstraße, Hölderlinstraße, Im Grund, Im Heiler, Im Jägersgarten,
Schutzzone I (Fassungsbereich)                                                                   Jahnstraße, Jasminweg, Kleewiesen, Kurze Straße, Lehenstraße, Lehmgrubenweg, Lenau-
Gemarkung Winnenden, Stadt Winnenden                                                             straße, Ligusterweg, Lisztweg, Loeweweg, Lortzingweg, Mendelssohnweg, Mozartstraße, Mö-
                                                                                                 rikestraße, Mühlefeldstraße, Nellmersbacher Straße, Orffweg, Rathausplatz, Regerweg, Ri-
Flurstücke: 1029 (teilweise), 2224/2 (teilweise), 2342 (teilweise), 2343 (teilweise), 2344, 2345
                                                                                                 chard-Wagner-Straße, Riedklinge, Rotbachweg, Rotenbühlstraße, Schlehenweg, Schubert-
(teilweise), 2345/1 (teilweise)
                                                                                                 straße, Schumannweg, Seestraße, Silcherstraße, Sommerhalde, Spatzenhof, Theodor-
Gewann: Straßenäcker
Straßen: Schwaikheimer Straße (teilweise)                                                        Heuss-Straße, Tonweg, Wacholderstraße, Walkmühlenstraße, Weberweg, Talstraße, Wei-
                                                                                                 dengasse, Winnender Straße, Ziegeleistraße
Schutzzone II (engere Schutzzone)                                                                Gemarkung Schwaikheim, Gemeinde Schwaikheim
Gemarkung Winnenden, Stadt Winnenden                                                      Gewanne:
Gewanne:                                                                                  Birke, Bürg, Dürrwiesen, Gleit, Kolschbrucken, Krummer Bach, Lange Hecken, Rossnagels-
Bossele, Brühl, Neuer Graben, Obere Schrai, Oberer Hohengaben, Seizlesbrunnen, Straßen- baum
äcker, Untere Schrai, Unterer Hohengraben                                                 Straße: Teufelsbrunnen (teilweise).
Straßen:
Hohengraben (teilweise), Schwaikheimer Straße (teilweise), Schwaikheimer Wiesen (teilwei- (4) Die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und seiner Schutzzonen ergeben sich
se), Zipfelbach (teilweise)                                                                   aus der Übersichtskarte im Maßstab 1: 25 000, in der die Zone III grün, die Zone II gelb und
                                                                                              die Zone I rot umgrenzt sind, sowie der Detailkarte (Blatt 1 und Blatt 2) im Maßstab 1: 2750.
Schutzzone III (weitere Schutzzone)                                                           Die Übersichtskarte und die Detailkarte (Schutzgebietskarten) sind Bestandteil dieser Ver-
                                                                                              ordnung.
Gemarkung Winnenden, Stadt Winnenden
                                                                                              Die Verordnung mit den Schutzgebietskarten ist beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Stutt-
Gewanne:
                                                                                              garter Straße 110, 71332 Waiblingen, Amt für Umweltschutz; bei der Stadt Winnenden, Tor-
Adelsbach, Am Schwaikheimer Holz, Bossele, Brühl, Buchenbach, Herrgottsgumpen, Hunger-
                                                                                              straße 10, 71354 Winnenden; bei der Gemeinde Leutenbach, Rathausplatz 1, 71397 Leu-
berg, Lange Hecke, Langes Gewand, Neuer Graben, Ob dem Mühlrain, Obere Schrai, Oberer
                                                                                              tenbach und bei der Gemeinde Schwaikheim, Marktplatz 2 - 4, 71409 Schwaikheim begin-
Hohengaben, Pfützen, Rot, Seegärten, Seizlesbrunnen, Sommerhalde, Stollen, Straßenäcker,
                                                                                              nend eine Woche nach Verkündung des Textteils niedergelegt und kann von jedermann
Stumpenbaum, Untere Schrai, Unterer Hohengraben, Wette, Wörzich, Öde Halde
Straßen:                                                                                      während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden.
Adlerplatz, Adlerweg, Ahornweg, Albert-Schweitzer-Straße, Alfred-Kärcher-Straße, Am Bu-        Außerdem wird eine Fertigung beim Kreisarchiv des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, Al-
chenbach, Am Striebelsee, Amselweg, Anna-Hieber-Straße, Außerhalb der Stadt, Bachstraße,       ter Postplatz 10, 71332 Waiblingen, verwahrt.
Backnanger Straße, Badstraße, Bahnhofstraße, Bengelstraße, Bertha-von-Suttner-Straße,
Breslauer Straße, Breuningsweiler Straße, Brunnenstraße, Brückenstraße, Bussardweg, Chri-        § 2 – Schutzbestimmungen der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung
stallerstraße, Christine-Teusch-Straße, Dahlienweg, Daimlerstraße, Drosselweg, Entengasse,
Erlenweg, Falkenweg, Fasanenweg, Finkenweg, Fliederweg, Friedrich-List-Straße, Friedrich- (1) Im Wasserschutzgebiet gelten die Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums für
straße, Gerberstraße, Gertrud-Bäumer-Allee, Graslitzer Weg, Grüningerstraße, Gutenberg-        Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über Schutzbestimmungen und die Gewährung von
weg, Gänsgraben, Haldenstraße, Hebelstraße, Henry-Dunant-Weg, Hertmannsweiler Weg,             Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten (Schutzgebiets- und Aus-
Hirschgasse, Hohreuschstraße, Holunderweg, Hungerbergstraße, Höfener Straße, Im Mühl-          gleichs-Verordnung - SchALVO) in der jeweils geltenden Fassung.
rain, Im Stollen, Irene-Kärcher-Straße, Kanalstraße, Kantstraße, Karl-Krämer-Straße, Kirch-
gäßle, Kirchstraße, Kornbeckstraße, Käthe-Kollwitz-Weg, Königsberger Ring, Lange Gasse, (2) Inhaltsgleiche oder weitergehende Anordnungen dieser Verordnung bleiben unberührt.
Lange Weiden, Lavendelweg, Lerchenweg, Lessingstraße, Leutenbacher Straße, Lindenstra-
ße, Marbacher Straße, Marie-Huzel-Straße, Marienstraße, Marktstraße, Max-Eyth-Straße,                             § 3 – Schutz des Fassungsbereiches (Zone I)
Meisenweg, Mühltorstraße, Mühlwiesen, Nelson-Mandela-Weg, Ob dem Stäffele, Obere Sack-
straße, Oleanderweg, Palmerstraße, Paulinenstraße, Richard-von-Weizsäcker-Weg, Ring- (1) Die Zone I darf nur von den Eigentümern und dem Nutzungsberechtigten der Grundstücke,
straße, Robert-Boehringer-Straße, Robert-Perlen-Straße, Rotweg, Schillerstraße, Schlehen-      von den Bediensteten der Stadtwerke Winnenden, der Wasserbehörden, des Landesamtes
weg, Schmidgallstraße, Schoweer Weg, Schwalbenweg, Seerosenweg, Seestraße, Seewie-             für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Frei-
sen, Silberpappelstraße, Sperberweg, Starenweg, Steinbeisweg, Steinweg, Stollenhof, Stor-      burg und der Gesundheitsbehörden sowie von denjenigen Personen, denen ein Betre-
chenweg, Sudetenweg, Taubenstraße, Torstraße, Turmstraße, Ulmenweg, Untere Sackstra-           tungsrecht aufgrund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen zusteht, betreten werden. Von
ße, Wagnerstraße, Waiblinger Straße, Wallstraße, Weidenstraße, Wielandweg, Wilhelmstra-        Dritten darf die Zone I nur mit Zustimmung der Stadtwerke Winnenden betreten werden.
ße, Willy-Brandt-Weg, Zeisigweg, Zellerstraße, Ziegeleistraße Albertviller Straße (teilweise), Der Fassungsbereich ist einzuzäunen. Nur im Einvernehmen mit dem Landratsamt Rems-
Am Adelsbach (teilweise), Am Jakobsweg (teilweise), Burgweg (teilweise), Elisabeth-Selbert-    Murr-Kreis kann ausnahmsweise auf eine Einzäunung verzichtet werden.
Der quadratische Stiftungstaler ist jetzt rund - Stadt Winnenden
6                                                                                                                                                 Donnerstag, 24. September 2020             Nummer 39

(2) In der Zone I sind neben den nach der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung -SchAL-                                                              §6
    VO- gestatteten Maßnahmen nur Maßnahmen der Wassergewinnung und der Wasserver-
                                                                                                                                 Wassergefährdende Stoffe, Abwasser, Abfall
    sorgung zulässig.
                                                                                                      Es gelten folgende Regelungen:
                    § 4 – Schutz der engeren und weiteren Schutzzone
                                     (Zonen II und III)
                                                                                                                                                  Zone II                           Zone III
                                                                                                      1. Umgang mit wasserge-                    Verboten        Zulässig, wenn eine nachteilige
Für die engere und weitere Schutzzone (Zonen II und III) gelten die Regelungen in den §§ 5 bis            fährdenden Stoffen im Sinne                            Veränderung der Wasserbeschaffenheit
8.                                                                                                        von § 53 WG, außerhalb                                 nicht zu besorgen ist.
                                                                                                          landwirtschaftlicher, forstwirt-
                                                                                                          schaftlicher und gärtnerischer
      § 5 – Landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Nutzung                          Nutzungen
                                                                                                      2. Errichten und Erweitern von             Verboten        Zulässig, sofern das Errichten oder
Neben den Schutzbestimmungen nach § 2 gelten folgende Regelungen:                                         Anlagen zum Umgang mit                                 Erweitern nach Maßgabe der
                                                                                                          wassergefährdenden Stoffen                             Verordnung über Anlagen zum Umgang
                                                                                                          im Sinne von § 62 WHG mit                              mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV
                                                                                                          Ausnahme von Anlagen zur                               - in der jeweils gültigen Fassung erfolgt.
                                           Zone II                        Zone III
                                                                                                          Entsorgung von Abfällen und
 1. Anwendung von Dünge-                                      Verboten                                    Reststoffen
    mitteln, Pflanzenschutzmitteln
                                                                                                      3. Errichten und Erweitern von                                   Verboten
    und Biozidprodukten in oder
                                                                                                          Anlagen zum Speichern
    unmittelbar an oberirdischen
                                                                                                          wassergefährdender Stoffe in
    Gewässern
                                                                                                          unterirdischen Hohlräumen
 2. Anwendung von Pflanzen-                                   Verboten                                4. Errichten und Erweitern von             Verboten        Zulässig, wenn eine nachteilige
    schutzmitteln und Biozid-                                                                             Rohrleitungsanlagen zum                                Veränderung der Wasserbeschaffenheit
    produkten mit Luftfahrzeugen                                                                          Befördern wasser-                                      nicht zu besorgen ist.
 3. Lagern von Pflanzenschutz-            Verboten       Zulässig in geeigneten und dichten               gefährdender Stoffe im Sinne
    mitteln und Biozidprodukten                          Einrichtungen mit ausreichendem                  der Rohrfernleitungsver-
                                                         Auffangraum.                                     ordnung einschließlich
 4. Zubereitung der Be-                   Verboten       Zulässig, wenn ein Abfluss in die                Leitungen, die dem Bergrecht
    handlungsflüssigkeiten (z. B.                        Kanalisation oder ein Gewässer                   unterliegen
    Pflanzenschutzmittel,                                (Oberflächen- oder Grundwasser) bzw.         5. Errichten und Erweitern von             Verboten        Zulässig, wenn eine nachteilige
    Biozidprodukte) und                                  eine Versickerung in konzentrierter Form         Umspannstationen                                       Veränderung der Wasserbeschaffenheit
    Befüllung von                                        nicht zu besorgen ist und das Befüllen           (Transformatorenstationen)                             nicht zu besorgen ist.
    Pflanzenschutzgeräten                                unter ständiger Aufsicht erfolgt.            6. Errichten und Erweitern von                                   Verboten
 5. Vorübergehendes Lagern von            Verboten       Zulässig in geeigneten Einrichtungen             Umspannwerken
    mineralischem Handels-                               wenn eine nachteilige Veränderung der        7. Umgang mit radioaktiven                 Verboten        Verboten. Ausgenommen sind
    dünger (inkl. Karbokalk), aus-                       Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen           Stoffen im Sinne des                                   medizinische Anwendungen sowie für
    genommen Kalk                                        ist.                                             Atomgesetzes und der                                   Mess-, Prüf- und Regeltechnik.
 6. Vorübergehendes Lagern                Verboten       Verboten. Zulässig ist nur die Lagerung          Strahlenschutzverordnung
    (Zwischenlagerung) von                               von Siliergut in allseitig dichten mobilen       (ausgenommen sind im
    Festmist und Siliergut                               Silagen (Rund- und Quaderballen),                Rahmen der Trinkwasser-
                                                         sofern sie nicht auf unbefestigtem Boden         aufbereitung mit Radionukli-
                                                         geöffnet werden.                                 den angereicherte
 7. Errichten und Erweitern von           Verboten       Zulässig ist das Lagern in dichten               Rückstände, z. B. Enteisen-
    Festmist- und Silageanlagen                          Anlagen mit Leckageerkennung für                 ungsschlämme)
    sowie von Anlagen zum                                austretende Flüssigkeiten,                   8. Verwendung von                    Zulässig sind nur biologisch schnell abbaubare Schmierstoffe
    Lagern und Abfüllen von Jau-                         ausgenommen in Folienerdbecken;                  Schmierstoffen im Bereich        und Öle.
    che, Gülle, Silagesickersaft,                        ggf. anfallendes Silagesickerwasser oder         Verlustschmierung (z. B. bei
    Gärreste                                             anfallende Jauche sind vorschriftsmäßig          Motorsägen) und als
                                                         zu sammeln.                                      Schalöle
 8. Lagern von Festmist und               Verboten        Zulässig in Anlagen gemäß Nr. 7.            9. Errichten, Erweitern und                Verboten        Verboten. Ausgenommen sind:
    Silage sowie von Jauche,                                                                              Betreiben von Abwasser-                                     - das Erweitern von Sammel-
    Gülle, Silagesickersaft und                                                                           behandlungsanlagen                                              kläranlagen, wenn dies zu einer
    Gärresten                                                                                                                                                             Verbesserung des
 9. Aufbringung von Festmist         Zulässig nach                                                                                                                        Gewässerschutzes beiträgt,
                                     Maßgabe der                                                                                                                      - das Errichten und Erweitern von
                                     SchALVO                                                                                                                              Regenwasserbehandlungs-
 10. Ausbringung von flüssigen            Verboten                                                                                                                        anlagen, betrieblichen
     Wirtschaftsdüngern tierischer                                                                                                                                        Vorbehandlungsanlagen und
     Herkunft, Silagesickersäften                                                                                                                                         Anlagen zur Beseitigung von
     und ähnlichen Stoffen inkl.                                                                                                                                          Niederschlagswasser,
     Gärresten                                                                                                                                                        - das Errichten und Erweitern von
 11. Ausbringung von Klär-                                    Verboten                                                                                                    Kleinkläranlagen, wenn diese in
     schlamm und Fäkalschlamm                                                                                                                                             einer von der unteren Wasser-
 12. Errichten und Erweitern von          Verboten                                                                                                                        behörde genehmigten Abwasser-
     Kleingartenanlagen                                                                                                                                                   beseitigungskonzeption
 13. Ortsfeste Anlagen zur                Verboten                                                                                                                        vorgesehen sind, bei erhöhten
     Versorgung und Haltung von                                                                                                                                           Anforderungen an
     Tieren                                                                                                                                                               Bauausführung und Dichtheit,
 14. Freiland-, Koppel- und          Verboten, außer   Zulässig nach Maßgabe der SchALVO,                                                                             - das Errichten und Erweitern von
     Pferchtierhaltung, temporäre    nach Maßgabe der wenn eine nachteilige Veränderung der                                                                               Leichtflüssigkeitsabscheidern
     Errichtung und Betrieb von      SchALVO zulässig. Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen                                                                             (z.B. Benzinabscheidern,
     Anlagen zur Versorgung und                        ist.                                                                                                               Ölabscheidern),
     Haltung von Tieren sowie                                                                                                                                             Koaleszenzabscheidern und
     Weidenutzung                                                                                                                                                         Fettabscheidern.
 15. Wildfütterungen und                  Verboten                                                    10. Errichten, Erweitern und               Verboten        Zulässig bei Beachtung des ATV-DVWK
     Wildgehege                                                                                           Betreiben von Ab-                                      Arbeitsblatts A 142 „Abwasserkanäle
 16. Kahlschlag (Kahlhieb) und       Verboten sind Kahlschlag (Kahlhieb) und Waldrodung von               wasserkanälen und                                      und -leitungen in
     Waldrodung                      mehr als einem Hektar Fläche.                                        Abwasserleitungen                                      Wassergewinnungsgebieten“.
 17. Umwandlung von Wald                                       Verboten                               11. Versickern und Versenken         Verboten.             Verboten. Ausgenommen sind:
 18. Behandlung von Stammholz,            Verboten       Zulässig nach Maßgabe des                        von Abwasser und                 Ausgenommen ist            - das Versickern von nicht
     sonstigem Holz oder                                 Pflanzenschutzmittelrechts.                      Niederschlagswasser              das breitflächige              schädlich verunreinigtem
     Rindenabfällen mit Pflanzen-                                                                                                          Versickern des auf             Niederschlagswasser über
     schutzmitteln oder Biozid-                                                                                                            land- und                      bewachsene Bodenschichten
     produkten                                                                                                                             forstwirtschaftlichen          oder gleichwertige
 19. Anlegen und Erweitern von            Verboten       Zulässig für unbehandeltes Holz, wenn                                             Wegen anfallenden              Filterschichten, wenn eine
     Holznasslagerplätzen                                eine nachteilige Veränderung der                                                  Niederschlags-                 nachteilige Veränderung der
                                                         Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen                                            wassers über                   Wasserbeschaffenheit nicht zu
                                                         ist.                                                                              bewachsene                     besorgen ist,
 20. Lagerung von Rindenmaterial          Verboten       Zulässig, wenn eine nachteilige                                                   Bodenschichten.            - das Versickern des auf
     oder Häckselgut in Form von                         Veränderung der Wasserbeschaffenheit                                                                             Verkehrsflächen anfallenden
     Mieten oder Haufen mit                              nicht zu besorgen ist.                                                                                           Niederschlagswassers über
     einem Volumen von mehr                                                                                                                                               bewachsene Bodenschichten
     als 5 m³                                                                                                                                                             oder gleichwertige Filterschichten
 21. Anlegen oder Erweitern von           Verboten       Verboten. Ausgenommen sind der Bau                                                                               nach Maßgabe der Technischen
     Drainagen und Vorflutgräben                         und die Unterhaltung von Feld- und                                                                               Regeln für die Ableitung und
                                                         Waldwegen.                                                                                                       Behandlung von Straßen-
 22. Beseitigung (Vergraben) von          Verboten       Verboten, außer im Tierische                                                                                     oberflächenwasser in der jeweils
     Tierkörpern oder Teilen                             Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz                                                                                 geltenden Fassung.
     davon                                               vorgesehen.
Der quadratische Stiftungstaler ist jetzt rund - Stadt Winnenden
Nummer 39          Donnerstag, 24. September 2020                                                                                                                                                  7

                                           Zone II                        Zone III                                                     Bauteile wie zum Beispiel
12. Ein- oder Aufbringen von              Verboten        Zulässig, wenn die gesetzlichen                                              Einzel- / Doppelgaragen,
    Abfällen in oder auf Böden                            Vorgaben eingehalten werden und eine                                         Einzel- / Doppelstellplätze,
    sowie der Einbau von                                  nachteilige Veränderung der                                                  Anbauten, Terrassen,
    Abfällen oder Ersatz-                                 Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen                                       Überdachungen, sofern sie
    baustoffen in (bodennahe)                             ist.                                                                         lediglich auf die bestehende
    technische Bauwerke                                                                                                                Geländeoberfläche
13. Verwertung von Boden-           Verboten.             Zulässig, wenn eine nachteilige                                              aufgestellt werden und
    material, soweit nicht von Nr. Ausgenommen ist        Veränderung der Wasserbeschaffenheit                                         dabei nicht mehr als 30 cm
    12 erfasst                      die Wiederver-        nicht zu besorgen ist und die                                                in die Geländeober-fläche
                                    wendung von           gesetzlichen Vorgaben (insb. § 12 Abs.                                       eingreifen oder ohne
                                    unbelastetem          8 BBodSchV) eingehalten werden.                                              Berührung der
                                    Bodenmaterial am                                                                                   Geländeoberfläche errichtet
                                    Herkunftsort.                                                                                      werden, zum Beispiel durch
14. Verwenden von teerhaltigem                                Verboten                                                                 ein Befestigung an der
    Straßenaufbruch im                                                                                                                 baulichen Anlage.
    Straßenbau                                                                                       4. Baustelleneinrichtungen,                  Verboten            Zulässig, wenn eine nachteilige
15. Verwenden von auswasch-                                   Verboten                                   Baustofflager und                                            Veränderung der
    oder auslaugbaren und                                                                                Wohnunterkünfte für                                          Wasserbeschaffenheit nicht zu
    wassergefährdenden                                                                                   Baustellenbeschäftigte                                       besorgen ist.
    Materialien, soweit nicht unter                                                                  5. Errichten und Erweitern von                                 Verboten
    Nrn. 13, 12 und 14 geregelt,                                                                         Kavernen, Tunnel- und
    insbesondere beim Bau von                                                                            Stollenbauten
    Verkehrsanlagen und von                                                                          6. Errichten von Indust-                                     Verboten
    Lärmschutzwällen sowie für                                                                           rieanlagen und Gewer-
    Aufschüttungen                                                                                       bebetrieben, in denen in
16. Errichten und Erweitern von Verboten.                 Verboten.                                      besonders großem Umfang
    Anlagen zum Umschlagen,         Ausgenommen           Zulässig sind, wenn eine nachteilige           mit wassergefährdenden
    zur Behandlung, zur             Anlagen zur Kom-      Veränderung der Wasserbeschaffenheit           Stoffen umgegangen wird
    Lagerung, zur Verwendung        postierung in Haus-   nicht zu besorgen ist:                         oder die aufgrund ihrer Be-
    und Ablagerung (Entsorgung) und Kleingärten.              - Recyclinghöfe und Sortier-               triebsweise ein erhebliches
    von Abfällen (im Sinne des                                    anlagen für Haus-, Sperr- und          Risiko für das Grundwasser
    Kreislaufwirtschaftsgesetzes)                                 Gewerbemüll,                           darstellen
    sowie von radioaktivem Mate-                              - Anlagen zur Behandlung von           7. Neu-, Um- und Ausbau von                Verboten             Zulässig, wenn die erforderlichen
    rial                                                          Grüngut und Bioabfällen,               Straßen, Parkplätzen und                                    Schutzvorkehrungen gegen eine
                                                              - Umschlagsanlagen für Hausmüll            sonstigen Verkehrsflächen                                   nachteilige Veränderung der
                                                                  und hausmüllähnliche                   mit Ausnahme von Rad-,                                      Wasser-beschaffenheit getroffen
                                                                  Produktionsrückstände,                 Fuß-, Feld- und Waldwegen                                   werden.
                                                              - Abfallzwischenlager und Ab-          8. Neu-, Um- und Ausbau von                Verboten
                                                                  fallvorbehandlungsanlagen bei          Rad-, Fuß-, Feld- und
                                                                  den in der Schutzzone                  Waldwegen
                                                                  ansässigen Betrieben,              9. Neu-, Um- und Ausbau von                Verboten             Verboten ist das Errichten und
                                                              - Anlagen zur Vorortbehandlung             Gleisanlagen des                                            Erweitern von Rangier- und
                                                                  von kontaminiertem Erdaushub,          schienengebundenen                                          Güterbahnhöfen.
                                                                  Bauschutt und Straßenaufbruch          Verkehrs
                                                                  auf befestigten und                10. Errichten und wesentliches             Verboten            Zulässig, wenn aufgrund der
                                                                  abgedichteten Plätzen mit              Erweitern von Sport- und                                   Anlagenart oder der
                                                                  Sickerwassererfassung im               Freizeitanlagen                                            Schutzvorkehrungen und        -
                                                                  Rahmen der Sanierung von                                                                          maßnahmen eine nachteilige
                                                                  Altlasten oder schädlichen                                                                        Veränderung der
                                                                  Bodenveränderungen,                                                                               Wasserbeschaffenheit nicht zu
                                                              - Umschlags- und Behandlungs-                                                                         besorgen ist.
                                                                  anlagen für verwertbaren           11. Errichten und Erweitern von                              Verboten
                                                                  Bodenaushub, Bauschutt und             Motorsportanlagen
                                                                  Straßenaufbruch, auf               12. Errichten und Erweitern von            Verboten
                                                                  entsprechend der gesetzlichen          Fischteichen
                                                                  Regelungen befestigten Flächen,    13. Errichten und Erweitern von                              Verboten
                                                              - Deponien der Deponieklasse 0             Friedhöfen
                                                                  gemäß Deponieverordnung in         14. Errichten und Erweitern von                              Verboten
                                                                  der jeweils geltenden Fassung.         Verkehrs- und
                                                                                                         Sportflugplätzen mit
                                                                                                         Motorflugbetrieb
                                                §7                                                   15. Errichtung und Erweiterung             Verboten            Zulässig, wenn die
                                                                                                         von Biogasanlagen                                          Anforderungen an den Umgang
                                       Bauliche Nutzungen                                                                                                           mit wassergefährdenden Stoffen
                                                                                                                                                                    eingehalten werden und eine
Es gelten folgende Regelungen:                                                                                                                                      nachteilige Veränderung der
                                                                                                                                                                    Wasserbeschaffenheit nicht zu
                                                                                                                                                                    besorgen ist.
                                              Zone II                          Zone III              16. Errichten von Wind-                    Verboten            Zulässig, wenn eine nachteilige
1. Ausweisung von Industrie-                                  Verboten                                   kraftanlagen                                               Veränderung der
   gebieten                                                                                                                                                         Wasserbeschaffenheit nicht zu
2. Ausweisung von Baugebieten      Verboten. Davon                 Zulässig, wenn eine nachteilige                                                                  besorgen ist.
   und Gewerbegebieten             ausgenommen sind, im            Veränderung der                   17. Errichten von Freiflächen-             Verboten            Zulässig, wenn eine nachteilige
   ausgenommen                     Zusammenhang einer              Wasserbeschaffenheit nicht zu         Photovoltaikanlagen                                        Veränderung der
   Industriegebiete                bestehenden baulichen           besorgen ist und wenn auf die                                                                    Wasserbeschaffenheit nicht zu
                                   Anlage stehende, im             Bestimmungen dieser                                                                              besorgen ist.
                                   Vergleich zu dieser             Rechtsverordnung in den           18. Errichten und Betrieb von                                Verboten
                                   baulichen Anlage kleine und     Festsetzungen des                     Anlagen zur Lagerung von
                                   damit untergeordnete            Bebauungsplans hingewiesen            radioaktiven Abfällen
                                   Bauteile wie zum Beispiel       wird und soweit Belange der
                                   Einzel- / Doppelgaragen,        Grundwasser-neubildung der
                                   Einzel- / Doppel-stellplätze,   geplanten Bebauung nicht
                                   Anbauten, Terrassen,            entgegenstehen.                                                                  §8
                                   Überdachungen, sofern sie
                                   lediglich auf die bestehende                                                                   Sonstige Nutzungen und Maßnahmen
                                   Geländeoberfläche
                                   aufgestellt werden und                                            Es gelten folgende Regelungen:
                                   dabei nicht mehr als 30 cm
                                   in die Geländeober-fläche
                                   eingreifen oder ohne                                                                                  Zone II                         Zone III
                                   Berührung der                                                     1. Maßnahmen, die eine                                  Verboten
                                   Geländeoberfläche errichtet                                          wesentliche Verminderung
                                   werden, zum Beispiel durch                                           der Grundwasserneubildung
                                   ein Befestigung an der                                               oder des nutzbaren
                                   baulichen Anlage.                                                    -dargebots zur Folge haben
3. Errichten und Erweitern von     Verboten. Davon                 Zulässig, wenn eine nachteilige   2. Maßnahmen zur Erschließung Verboten, soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist.
   baulichen Anlagen gemäß         ausgenommen sind, im            Veränderung der                      von Grundwasser
   Landesbauordnung                Zusammenhang einer              Wasserbeschaffenheit nicht zu     3. Gewinnen von Rohstoffen und     Verboten        Verboten sind das Gewinnen von
                                   bestehenden baulichen           besorgen ist.                        sonstige Abgrabungen,                           Rohstoffen und sonstige Abgrabungen,
                                   Anlage stehende, im                                                  Einschnitte und                                 Einschnitte und Erdaufschlüsse, sowie
                                   Vergleich zu dieser                                                  Erdaufschlüsse sowie deren                      deren Erweiterung, wenn dadurch das
                                   baulichen Anlage kleine und                                          Erweiterung mit Ausnahme                        Grundwasser freigelegt wird oder keine
                                   damit untergeordnete                                                 von Erdaufschlüssen zur                         ausreichende Grundwasserüberdeckung
Der quadratische Stiftungstaler ist jetzt rund - Stadt Winnenden Der quadratische Stiftungstaler ist jetzt rund - Stadt Winnenden Der quadratische Stiftungstaler ist jetzt rund - Stadt Winnenden
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