Der quadratische Stiftungstaler ist jetzt rund - Stadt Winnenden
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AUSGABE 39 Donnerstag, 24. September 2020 Stadtkirche Sankt Bernhard: Der quadratische Stiftungstaler ist jetzt rund als auch in Zartbitter. Für die Zukunft sind weitere Sorten geplant. Pro verkauf- ten Taler gehen zwei Euro als Spende an die Stiftung Stadtkirche. Sie fließen ein auf das Spendenkonto, um die über 300 Jahre alte Stadtkirche zu erhalten und um Raum für Begegnungen, Kultur und Got- tesdienste zu ermöglichen. Dazu wird ein Anfangsvermögen in Höhe von 500.000 Euro angestrebt. Das Stiftungs- barometer zeigt Stand Ende August be- reits einen Spendeneingang in Höhe von 419.312 Euro an. Zudem wurden bisher schon rund 640 Stiftungstaler verkauft. Für den kurzen Zeitraum ein toller Er- folg. „Wir freuen uns sehr, dass wir Ulrike Maurer für die Idee unseres Stiftungsta- lers gewinnen konnten“, berichtet Stif- tungsrat Bernd Hellerich stolz und weiß: „So ein Stiftungstaler ist etwas ganz Be- sonderes, denn die Stadtkirche gehört zur Stadt, deshalb ist der Stiftungstaler immer ein schönes Geschenk aus Win- nenden.“ Auch Oberbürgermeister Hart- mut Holzwarth unterstützt das Projekt Aus quadratisch wird rund: Ulrike Maurer präsentiert den bisherigen und den neuen Stiftungstaler. der Stiftung Stadtkirche gerne und freut sich über die Ideen und Kreationen, die Seit Januar 2019 Confiserie. Deshalb verwundert es nicht, dürfen, werden sie noch gerüttelt. Da- das Projekt weiter und zugleich der Be- gibt es ihn bereits: dass sie ganz aufgeregt war, als sie ihr durch verteilt sich die Masse gleichmä- völkerung auch näherbringen werden. den Stiftungstaler das erste Mal gegenüberstand und sie be- ßig in den Formen. Nach dem Aushärten (tab) aus Schokolade diente. Dazu benötigt es viel Fingerspit- werden die Stif- zu Gunsten der zengefühl. So muss die optimale Dosie- tungstaler in Zello- Stadtkirche Sankt rung für die Stiftungstalerform durch phan verpackt und Bernhard in Win- Ausprobieren herausgefunden werden. in kleine Schäch- nenden. Bisher al- Auch die Temperatur bei der Verarbei- telchen mit dem lerdings in qua- tung der Schokolade ist entscheidend. Bild der Stadtkir- dratischer Form. Doch weil es eigent- Sie liegt für Vollmilch-Kuvertüre bei 27 che Sankt Bern- lich keine eckigen Taler gibt, wird nun Grad. Gleichmäßig rührt die neue Ma- hard gefüllt. Ent- eine runde Sache daraus. schine die Masse, für die Maurer nur worfen hat die Ver- Schweizer Kuvertüre verwendet. „Sie ist packung unter an- Aus technischen Gründen konnte der im Geschmack milder als französische derem Irene Erbe, Stiftungstaler bisher nur eckig geformt Kuvertüre“, weiß die Chocolatiere zu be- Stiftungsrätin und werden. Das ändert sich nun, denn Ulrike richten. Zusätzlich verfeinert wird die Kirchengemeinde- Maurer hat in ihrer Schokoladen-Manu- Vollmilchschokolade für den Stiftungs- rätin. Sie hat für faktur Zuwachs bekommen, eine neue taler mit reinem Orangenöl. Es verleiht dieses Projekt das Maschine, die es ermöglicht, Schokolade dem Taler eine besonders feine Note. Marketing über- in unterschiedliche Formen zu gießen. Erst wenn die Masse optimal verrührt ist, nommen. Mit ihr werden nun ebenfalls die runden wird sie in eigens für den Stiftungstaler Erhältlich sind die Stiftungstaler gefertigt. Die Maschine ist angeschaffte runde Model gegossen. Be- Stiftungstaler so- Es gehört viel Feingefühl dazu, die Schokoladenmasse abzu- der ganze Stolz der Inhaberin von Ulli´s vor die Taler dann in Ruhe aushärten wohl in Vollmilch füllen. Alle Fotos: Stadt Winnenden. Ihr Blickpunkt informiert Sie unter anderem über: Weihnachtsbäume Gedichte im Stadt- Infotag der Musik- und Überblick Amtliches................................... Seite 3 gesucht garten Winnenden Kunstschule Fraktionen / Parteien ............. Seite 10 Apropos Umwelt..................... Seite 11 Auch wenn jetzt erst Herbst ist: Die Am Freitag, 25. September 2020, um Eine Vielzahl an Instrumenten kann Schulen .................................... Seite 12 Stadtgärtnerei muss bereits an Weih- 14:30 Uhr wird Edeltraud Ruzek im an der Musikschule erlernt werden. Jugendinfos ............................. Seite 12 nachten denken. Für den Weihnachts- Stadtgarten fröhliche Gedichte vor- Am Samstag, 26. September 2020, Seniorennachrichten .............. Seite 13 schmuck in der Stadt werden wieder tragen. Ihre Beiträge werden von von 11.00 bis 13.00 Uhr, stehen allen Demenzfreundliche Stadt ...... Seite 13 größere Nadelbäume benötigt. Sollten Rose Müller vom Handharmonika Kindern sowie deren Eltern Fachleh- Rat und Hilfe / Notdienste ..... Seite 14 Sie einen größeren Baum zur Verfü- Club Korb musikalisch umrahmt. rer zur Verfügung. Auch das Sekreta- Kirchen.................................... Seite 15 gung stellen können, so melden Sie Menschen mit und ohne Demenz sind riat ist besetzt und nimmt Ihre Anmel- Vereine .................................... Seite 17 sich bitte im Rathaus. (Seite 3). herzlich eingeladen. Siehe Seite 13. dung gerne entgegen. (Seite 23) Kultur ...................................... Seite 21
2 Donnerstag, 24. September 2020 Nummer 39 Informationen zum Coronavirus - Stand: 22.09.2020 Wirtschaftsförderung und VAW ziehen ins Tagesaktuelle Informationen auf der städtischen Homepage „Alte Rathaus“ unter www.winnenden.de/Corona. Die Geschäftsstelle des Vereins „Attraktives Winnenden“ (VAW) und das Sachgebiet Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Winnenden ziehen zum 28. September 2020 um Kontakt bei allgemeinen Risikobewertung zu COVID-19 Fragen Das Robert Koch-Institut schätzt die Ge- Die Geschäftsstelle des VAW und die die Marktstraße 47 sind wir künftig so- fährdung für die Gesundheit der Bevöl- Wirtschaftsförderung waren jahrelang im wohl für Bürgerinnen und Bürger, aber Bei allgemeinen Fragen zum Coronavi- Haus Rösler in der Schloßstraße beheima- insbesondere auch für unsere Mitglieder rus erreichen Sie die Stadtverwaltung kerung in Deutschland derzeit weiterhin tet, nun steht der Umzug ins Zentrum der und Gewerbetreibenden, in zentraler und Winnenden per E-Mail unter coronavi- insgesamt als hoch ein, für Risikogrup- Innenstadt bevor. Am 28. September pen als sehr hoch. Diese Einschätzung bester Innenstadtlage erreichbar“. rus@winnenden.de und per Telefon un- zieht VAW-Geschäftsführer und Wirt- Der VAW ist Veranstalter des Winnender ter 07195/13-280. kann sich kurzfristig durch neue Er- schaftsförderer Timm Hettich mit seinem kenntnisse ändern. Wonnetags und des Winnender Herbst- Die Hotline ist zu folgenden Zeiten be- Team in das 2. Obergeschoss des Alten marktes jeweils mit verkaufsoffenem setzt: Mo. - Fr. 9 - 12 Uhr, Mo. - Mi. 14 - Rathauses, Marktstraße 47. Sonntag sowie der Winnender Weih- 16 Uhr und Do. 14 - 18 Uhr. Fallzahlen in Winnenden Die Geschäftsstelle des VAW ist am 28. nacht. Zusätzlich zeichnet sich der VAW September geschlossen, aber bereits ab Eine persönliche Vorsprache ist nicht In Winnenden sind seit Pandemie-Be- 29. September wieder geöffnet und an auch für den Winnender Geschenkgut- möglich! ginn 126 Menschen positiv auf das Coro- neuer Adresse aufzufinden. schein, die Kundenkarte „WinnCard“ so- navirus getestet worden. Aktuell gibt es Timm Hettich blickt dem Umzug opti- wie das kostenlose Parken in der Stadt 5 Infektionsfälle, 8 Personen in Quaran- mistisch entgegen: „Durch den Umzug in verantwortlich. Maskenpflicht täne, sowie 32 Reiserückkehrer. Acht Seit dem 27. April 2020 gibt es eine lan- Menschen aus Winnenden sind mit der desweite Maskenpflicht. Die Alltags- Diagnose Covid-19 verstorben. masken sind nicht nur in Läden und im „Eltern-Taxis“ vor Schulen verursachen Nahverkehr, sondern auch im Personen- Städtische Veranstaltungen fernverkehr (Züge der DB AG) sowie in Verkehrschaos Flughafengebäuden zu tragen. Im Rat- Der Weihnachtsmarkt vom 27. bis 29. haus der Stadt Winnenden herrscht ein November 2020 wurde abgesagt. Entgegen der weit verbreiteten Meinung Hinweise zu befolgen und so zu einer Maskengebot. Termine sind nur nach Die Konzerttage 2021 werden in das Jahr ist die Fahrt zur Schule im Wagen der El- Entzerrung der Situation beizutragen: Vereinbarung möglich. 2022 verschoben. tern keineswegs besonders sicher. Die • Schüler zu Fuß oder mit dem Fahrrad meisten Kinder verunglücken als Beifah- sind die schwächsten Verkehrsteilneh- rer im Auto. Die sog. „Eltern-Taxis“ sind mer, auf sie sollte daher besonders ein von Jahr zu Jahr größer werdendes Rücksicht genommen werden. Hinweise für Hundehalter Problem und damit auch Dauerthema an den Schulen. • Bushaltestellen sollten nicht belegt werden, auch nicht zum Ein-/Ausstei- Viele Eltern bringen ihre Kinder aus gen lassen. Schulbusse fahren zu den Bei der Stadtverwaltung Winnenden ge- rechtlich eng gefassten Voraussetzungen Angst vor Unfällen und Übergriffen zu- Schulanfangs- und -endzeiten, so dass hen immer wieder Meldungen über frei- und nach vorheriger behördlicher Geneh- nehmend mit dem Auto zur Schule. Dabei es regelmäßig zu vermeidbaren Kon- laufende Hunde und über die Verunreini- migung im Einzelfall töten. ist es längst bewiesen, dass es für Kinder flikten mit bereits in den Bushaltestel- gungen durch Hundekot ein. Die aktuellen besser ist, den kompletten Weg zur Schu- len stehenden „Eltern-Taxis“ kommt Beschwerden möchten wir zum Anlass Verunreinigungen durch Hunde le zu Fuß zurückzulegen. Hinzu kommt, und die Busse auf der Fahrbahn halten nehmen, Hundehalter auf wesentliche dass Kinder dadurch frühzeitiger ein Be- müssen. Verhaltensregeln insbesondere nach der Der Halter oder Führer eines Hundes hat wusstsein für Gefahrensituationen im • Auf eine ordnungsgemäße Sicherung polizeilichen Umweltschutzverordnung dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft Straßenverkehr entwickeln und so ein der mitfahrenden Kinder im „Eltern- der Stadtverwaltung Winnenden hinzu- nicht auf öffentlichen Straßen und Gehwe- räumliches Bild der Stadt entwerfen kön- Taxi“ ist zu achten (z.B. Kindersitze, weisen. gen, in Grün- und Erholungsanlagen, auf nen. Mittlerweile herrscht vor manchen Sitzerhöhungen, Gurte) Bolz-, Spiel- und Sportplätzen oder auf Schulen zu den Schulanfangs bzw. - end- • Nur so viele Personen im Fahrzeug mit- Leinenpflicht fremden Grundstücken verrichtet. Sollte nehmen, wie Sitzplätze mit Gurt vor- zeiten ein regelrechtes Verkehrschaos. Je dies dennoch vorkommen, ist der Hunde- handen sind. Hunde sind grundsätzlich so zu halten und halter oder Hundeführer verpflichtet, die nach Schule drängen sich dann Schüler zu zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet Hinterlassenschaft seines Hundes umge- Fuß, mit dem Fahrrad oder Mofa sowie • Nicht immer ist es notwendig, mit dem wird. Im Innenbereich sind auf öffentli- hend zu beseitigen. Hierzu stehen unter Schulbusse und Privat-Pkws auf engstem Auto bis kurz vor den Schuleingang zu chen Straßen und Gehwegen sowie in anderem die von der Stadtverwaltung Raum und behindern sich dabei oft gegen- fahren, nur um Schüler ein- oder aus- Grün- und Erholungsanlagen Hunde im- Winnenden aufgestellten Hundekotent- seitig. steigen zu lassen. mer an der Leine zu führen. Im Außenbe- sorgungsstationen mit Tütenspendern zur Würden jedoch alle Beteiligten ein biss- • Es darf nur dort gehalten oder geparkt reich, d.h. außerhalb der geschlossenen Verfügung. chen mehr Rücksicht auf die Belange werden, wo niemand anderes behindert Bebauung, dürfen Hunde ohne Begleitung der Anderen nehmen, ließen sich ge- wird und wo es erlaubt ist. Andernfalls einer Person, die durch Zuruf auf das Tier fährliche Situationen oft vermeiden. kann ein Verwarnungsgeld fällig wer- einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Ordnungswidrigkeiten den. Es ist schon öfters geschehen, dass freilau- Wir weisen darauf hin, dass Zuwiderhand- Problem: Smartphone • Eltern sollten Kindern ein Vorbild sein. fende Hunde Menschen, insbesondere lungen gegen die Leinenpflicht, die Rege- Das gilt sowohl für rücksichtsvolles Kinder oder andere Tiere angefallen und lungen bzgl. des Führens von Hunden Mittlerweile ein gewohntes Bild: Schüler Verhalten wie auch bei der Einhaltung gefährlich verletzt haben. Diese Gefahren ohne Leine, als auch gegen die Pflicht zur kreuzen mit Smartphone vor der Nase die von Verkehrsregeln. können auf ein Minimum reduziert wer- Beseitigung des Hundekotes bußgeldbe- Straße. Autofahrer checken derweil noch • Das Ein- und Aussteigen von mitfah- den, wenn die Vorschriften gegen das freie wehrt sind. kurz die neueste SMS während der Fahrt - renden Kindern sollte immer mit be- Laufenlassen von Hunden beachtet wer- das kann böse enden. Wer mit 50 km/h sonderer Vorsicht und möglichst nur den. unterwegs ist und etwa zwei Sekunden auf der Gehwegseite erfolgen. Gegenseitige Akzeptanz lang den Blick von der Straße abwendet, und Rücksichtnahme legt rund 30 Meter im „Blindflug“ zurück. Eine Alternative ist auch, sein Kind et- Führen eines Hundes im Wald Die Stadt Winnenden appelliert daher was entfernt von der Schule aussteigen Wenn der Hundeführer stets auf den Hund Wir sind froh, dass sich viele einsichtige an alle Eltern, die ihr Kind mit dem und wenigstens ein paar Meter zu Fuß einwirken kann und der Hund nicht außer Hundehalter an die Vorschriften halten Auto zur Schule bringen, die folgenden gehen zu lassen. Sichtweite gerät, müssen Hunde im Wald und mit gutem Beispiel vorangehen. Hier- nicht angeleint werden. Ein gesetzlich für dankt Ihnen die Stadtverwaltung Win- vorgeschriebener Leinenzwang existiert nenden herzlich. Wir wissen, dass mit nicht. Es wird dennoch dringend empfoh- Verboten alleine weder den Haltern mit ih- len, Hunde im Wald anzuleinen. Besonde- ren Hunden, noch anderen Mitbürgern ge- Nachrichten aus dem Standesamt: re Verantwortung besteht beim Betreten holfen ist. Aus diesem Grund appellieren des Waldes in den Monaten Mai und Juni, wir an Sie, die genannten Regelungen im Wir gratulieren Wir kondolieren da in dieser Zeit das Jungwild geboren Interesse aller einzuhalten. Sie unterstüt- wird. Jagdausübungsberechtigte Personen zen damit unsere Bemühungen um mehr zur Eheschließung den Angehörigen von und anerkannte Wildtierschützerinnen Umweltschutz, Sauberkeit und Sicherheit am 12.09.2020 Dusanka Milanovic, und Wildtierschützer dürfen in ihrem in der Stadt und erleichtern sich selbst, Ih- Sarah Traub, geb. Przewodnik, verstorben am 11.09.2020 Jagdbezirk Hunde, die erkennbar Wildtie- rem Hund und allen Mitbürgern das Zu- & Noah Traub ren nachstellen und diese gefährden, unter sammenleben.
Nummer 39 Donnerstag, 24. September 2020 3 Stadtgärtnerei Winnenden Informationsveranstaltung Ehrung von Marco Fritz Weihnachtsbäume Existenzgründung zum DFB-Schiedsrichter des Jahres 2020 gesucht Sie stehen am Anfang einer Unterneh- Vor der Landesliga- partie des SV Breu- mensgründung und haben viele Fragen? ningsweiler gegen die Sie wollen, dass Ihre Existenzgründung Auch wenn der Herbst erst ange- SpVgg langfristig erfolgreich ist? Dann ist es be- Satteldorf fangen hat: Die Stadtgärtnerei (Endstand 7:2) am sonders wichtig, gut vorbereitet zu sein muss bereits an Weihnachten den- Sonntag, den 20. Sep- und diesen Schritt sorgfältig zu planen. ken. Für den Weihnachtsschmuck Hierzu möchte die IHK-Bezirkskammer tember 2020, wurde in der Stadt werden wieder größere Rems-Murr am Dienstag, 6. Oktober der Schiedsrichter des Jahres 2020 Marco Nadelbäume benötigt. Sollten Sie 2020, von 09.00 bis 14.00 Uhr, angehen- Fritz von Oberbürger- den Existenzgründerinnen und Existenz- einen größeren Baum zur Verfü- meister Hartmut Holz- gründern Grundlagenwissen in den Berei- gung stellen können, so melden Sie warth und dem neuen chen Gründungsformalitäten, Erstellung sich bitte bei Frau Frey im Rathaus Winnender Mädle (Telefon 07195 13-249). eines Businessplans, finanzielle Förder- Giuliana Di Donna ge- möglichkeiten, Steuern, Rechtsfragen und ehrt. Giuliana über- soziale Absicherung vermitteln, um für reichte ihm als Aner- die „Herausforderung Selbstständigkeit“ Die Stadtgärtnerei wird dann Mitte gerüstet zu sein. kennung einen Korb bis Ende Oktober alle angebotenen mit Winnender Wei- Das Winnender Mädle Giuliana Di Donna übergibt Weihnachtsbäume besichtigen und nen. anschließend den Anbietern Be- Veranstaltungsort: Marco Fritz ein Weinpräsent. Foto: Jens Körner IHK Bezirkskammer Rems-Murr, „Es ist für uns etwas scheid geben, ob deren Baum ge- eignet ist. Kappelbergstraße 1, 71332 Waiblingen ganz Besonderes, dass Sie als gebürtiger renamtlich bei einem Winnender Verein Winnender zu den besten Schiedsrichtern engagieren. Beim SV Breuningsweiler Teilnahmegebühr: 15 Euro des Deutschen Fußball-Bundes zählen, ja sind Sie als Sportvorstand tätig und gehö- Im November wird dann der geeig- Anmeldeschluss: 2. Oktober 2020 momentan der herausragendste Schieds- ren zum Führungstrio des Vereins. Beides nete Weihnachtsbaum kostenlos Anmeldung richter sind“, so Oberbürgermeister Hart- unter einen Hut zu bekommen ist sicher bei Ihnen abgeholt. Internet unter: www.stuttgart.ihk.de mut Holzwarth, „Bewundernswert ist au- nicht immer einfach. Daher herzlichen (Dok.-Nr. 17530449) ßerdem, dass Sie, als international erfolg- Dank für Ihren zusätzlichen ehrenamtli- reicher Schiedsrichter, sich zusätzlich eh- chen Einsatz!“ Lampionumzug im November findet Die Stadt gratuliert den Jubilaren: dieses Jahr nicht statt 24.09.2020 HINWEIS an die Winnender Alters- Zum Herbst in Winnenden gehört in je- vorschriften ist bei einem Umzug lei- Josef Kux, Winnenden-Höfen, 85 Jahre und Ehejubilare zu Gratulationsbesu- dem Jahr eigentlich der beliebte Lam- der nur schwer zu gewährleisten. chen: Elsbeth und Dieter Kröner, Winnenden- pionumzug mit dem Besuch des Sand- Birkmannsweiler......Goldene Hochzeit Um einer Ansteckung mit dem Corona- männchens. Die Veranstalter wünschen sich trotz- virus entgegenzuwirken, erfolgen wei- Coronabedingt müssen die Stadtkapel- dem, dass Kinder und Eltern an man- 26.09.2020 terhin keine Gratulationsbesuche durch le Winnenden und der Verein „Attrak- chen Tagen im November mit Lampi- Klaus Schaper, Winnenden .... 75 Jahre den Oberbürgermeister oder einen seiner tives Winnenden“ den Lampionumzug ons und Laternen durch die Stadt strei- 28.09.2020 Vertreter anlässlich des 90., 100. und al- in diesem Jahr leider absagen. Die Ein- fen und für herbstliche und vorweih- Willibald Schneider, Winnenden-Schel- ler folgenden Geburtstage sowie des 50., haltung der Abstands- und Hygiene- nachtliche Stimmung sorgen. menholz .................................. 75 Jahre 60., 65., 70., 75. Ehejubiläums. Doris Spandl, Winnenden-Hertmanns- weiler ...................................... 75 Jahre Alle Jubilare, bei denen in den kommen- den Wochen ein solches Jubiläum an- 30.09.2020 Junge Filme gegen Rassismus Gertrude Tesch, Winnenden, 80 Jahre steht, können aber gerne ein Video-Tele- fonat oder Telefonat mit OB Hartmut Geza und Renate Metzger, Winnenden- Holzwarth über sein Sekretariat, Tel. Ab sofort können Filmemacher*innen unsere Gesellschaft eingeschrieben sind. Schelmenholz .... Diamantene Hochzeit 07195 13-214, vereinbaren. bis 25 Jahre ihre Produktionen wieder Mit dem Jahresthema „Schwarz, weiß, beim Deutschen Jugendfilmpreis ein- bunt“ möchten wir den aktuellen Diskurs reichen. Der Wettbewerb ist offen für alle inhaltlichen Schwerpunkte. Mit darüber konstruktiv mitgestalten. Eigene Filme bieten hervorragende Möglichkei- Amtliche Bekanntmachung dem Jahresthema „Schwarz, weiß, ten, um individuelle Erfahrungen zu arti- bunt“ lädt er aber auch zur Auseinan- kulieren und eigene Standpunkte zu re- dersetzung mit Diskriminierung, Aus- flektieren.“ Es ergeht freundliche grenzung und Rassismus sowie mit Vielfalt, Gleichberechtigung und Mit- menschlichkeit ein. Einsendeschluss ist Förderung junger Filmschaffender Einladung zur öffentlichen Sitzung der 15. Januar 2021. Zu gewinnen gibt es Preise im Gesamtwert von 12.000 Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung junger Filmtalente. Im Mittelpunkt steht des Jugendgemeinderats Euro. das Medium Film als Sprachrohr einer am Donnerstag, 1. Oktober 2020, um 17.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses jungen Generation. „Partizipation und Jahresthema Teilhabe sind wichtige Säulen unserer Ar- Tagesordnung entsprechende Abstands- und Hygiene- beit“, so Hartmann weiter. „Darum win- maßnahmen eingehalten werden. „Schwarz, weiß, bunt“ ken den Teilnehmer*innen nicht nur 1. Ausscheiden einer Jugendgemeinde- Die Anzahl der Besucher und Besuche- Über den offenen Wettbewerb hinaus set- Preisgelder von bis zu 1.000 Euro, sondern rätin und Verpflichtung der Nachrü- rinnen ist daher beschränkt. Besucher der zen die Veranstalter auch in diesem Jahr auch die Teilnahme am Bundes.Festi- ckerin Sitzung bitten wir zu beachten, dass im wieder einen gezielten inhaltlichen Ak- val.Film. in Wuppertal, wo die besten Pro- 2. Wahl eines stellvertretenden Mit- Rathaus ein Mund-Nasen-Schutz zu tra- zent. Mit dem Jahresthema „Schwarz, duktionen vor Publikum präsentiert und glieds für den Schulbeirat gen ist. weiß, bunt“ ruft der Deutsche Jugendfilm- ausgezeichnet werden.“ 3. Verlängerung der Amtszeit des aktu- An Eingang steht ein Handdesinfektions- preis zu Einreichungen auf, die Geschich- Seit 1988 ist der Deutsche Jugendfilm- ellen Jugendgemeinderats spender zur Verfügung. Alle Besucher ten über die Probleme und Potentiale einer preis eines der größten Foren für junge 4. Öffentliches Bücher- und Spieleregal werden gebeten, sich mit Namen und von Vielfalt geprägten Gesellschaft erzäh- Filmschaffende aus ganz Deutschland. für Kinder Anschrift in einer Anwesenheitsliste ein- len. Projektleiter Thomas Hartmann: „Un- Der Wettbewerb wird vom Bundesminis- 5. Rückblick auf Aktionen und Veran- zutragen. abhängig von Herkunft oder Hautfarbe terium für Familie, Senioren, Frauen und staltungen des Jugendgemeinderats Es sind nur Besucher zugelassen, die kei- sollten wir uns alle mit dem Thema Ras- Jugend gefördert, Veranstalter ist das 6. Sonstiges ne Symptome einer COVID-19-Erkran- sismus befassen. Wer genau hinschaut, er- Deutschen Kinder- und Jugendfilmzen- kung aufweisen (wie z. B. Fieber, Husten kennt, wie tief rassistische Strukturen in trum (KJF). Aufgrund der Corona-Pandemie müssen oder Erkältungs- und Grippesymptome).
4 Donnerstag, 24. September 2020 Nummer 39 EINLADUNG zur Sitzung* des GEMEINDERATES am Dienstag, 29. September 2020, 18.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses, Torstraße 10. TAGESORDNUNG: - Genehmigung der Vorplanung Planbereich: 36.02 allen dazugehörigen Einrichtungen 1. Bericht zur Sicherheitslage und Kri- 7. Neubau Kindertagesstätte „Adels- - Entwurfsfeststellung und Außenstellen minalitätsentwicklung in Winnenden bach“ 15. Bebauungsplan „Haselsteinstraße“ in - Kenntnisnahme der Bürgerbefra- 2. Entscheidungen der Stadt Winnenden - Genehmigung der Vorplanung Winnenden-Breuningsweiler und Sat- gung zur Übertragung des Vereinsheims 8. Kastenschule, Winnenden zung über örtliche Bauvorschriften ge- - Bildung einer Projektgruppe Hertmannsweiler an den Sportverein Sanierung Schulhof mäß § 74 der Landesbauordnung 19. Genehmigung der Annahme von Hertmannsweiler 1952 e.V. (SV Hert- - Genehmigung Entwurfsplanung (LBO) Spenden mannsweiler) 9. BZ I, Winnenden - Klarstellung zum Aufstellungsbe- 20. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher - Vereinbarung eines Erbbaurechts- Sanierung Schulhof schluss, Behandlung von abgegebe- Sitzung gefasster Beschlüsse vertrags - Genehmigung Vorentwurfsplanung nen Stellungnahmen und erneute 21. Kleinere Verwaltungsgeschäfte und - Gewährung eines Sanierungszu- 10. Anpassung Mietzuschuss an die Entwurfsfeststellung Anfragen schusses Volkshochschule Winnenden e.V. 16. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung - Übernahme von Ausfallbürgschaf- 11. Nachtragswirtschaftsplan für das Jahr über die Beteiligung von Nachbarge- * Diese Sitzung wird als Hybrid-Sitzung ten 2020 des Eigenbetriebs „Stadtbau meinden an den Kosten der Realschu- stattfinden. Eine Hybrid-Sitzung ist eine - Genehmigung einer außerplanmäßi- Winnenden“ len und der Gymnasien der Stadt Win- Kombination einer Präsenzsitzung und ei- gen Auszahlung 12. Klimaschutz Winnenden - 11 Hand- nenden ner Videositzung. Die Mitglieder des Ge- 3. Ersatzbeschaffung eines Drehleiter- lungsfelder - Generalsanierung des Lessing-Gym- meinderats können selbst entscheiden, ob fahrzeugs für die Freiwillige Feuer- Monitoring 2020 mit Antrag der Frak- nasiums sie im großen Sitzungssaal des Rathauses, wehr Winnenden tion Alternative und Grüne Liste - Erklärung zur Bereitschaft zur Zu- Torstraße 10, anwesend sein wollen, oder 4. Kommissarische Bestellung des stell- (ALI) Winnenden sammenarbeit mit den Nachbarkom- über Videoübertragung z.B. von zu Hause vertretenden Abteilungskommandan- 13. Sanierungsgebiet „Ehemalige B14“ munen aus an der Sitzung teilnehmen. Die Teil- ten der Freiwilligen Feuerwehr Win- - 2. Änderung der Sanierungssatzung 17. Örtliche Bedarfsplanung für die vor- nahme der Gemeinderäte per Video wird nenden Abteilung Stadtmitte zur Verlängerung der Durchfüh- schulische Kinderbetreuung in Win- zeitgleich in Bild und Ton in den großen 5. Neubau Kunstrasenspielfeld Hert- rungsfrist nenden - Kindergartenjahr 2020/21 ff. Sitzungssaal des Winnender Rathauses mannsweiler 14. Bebauungsplan „Bildackerstraße“ in 18. Einführung eines einheitlichen und übertragen werden, so dass der Sitzung - Genehmigung der Entwurfsplanung Winnenden-Höfen und Satzung über verbindlichen Corporate Designs so- dort alle Anwesenden vollständig folgen 6. Neubau Kindertagesstätte „Koppeles- örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 wie Corporate Identity für die Stadt können. Auch die Video-Teilnehmer kön- bach“ der Landesbauordnung (LBO) Winnenden, ihre Stadtverwaltung und nen der Sitzung vollständig folgen. Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit – 14. FNP-Änderung – 1.) Aufstellungsbeschluss tungsverbands, 71364 Winnenden, Rat- Die Verbandsversammlung des Gemein- haus, Torstraße 10, Zimmer 306, in der deverwaltungsverbands Winnenden hat Zeit am 24.07.2019 und der Gemeinderat der vom 05.10.2020 bis einschließlich Gemeinde Berglen am 23.07.2019 die 23.10.2020 Fortschreibung des genehmigten gemein- samen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 während den folgenden Dienststunden: des Gemeindeverwaltungsverbands Win- Montag bis Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr; nenden und der Gemeinde Berglen in Montag und Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Teilbereichen beschlossen. und Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr, statt. Das Plangebiet des gemeinsamen Flä- Für den Gemeindeverwaltungsverband chennutzungsplans umfasst das Gebiet Winnenden findet die öffentliche Plan- W der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leu- auslage ergänzend beim Bürgermeister- tenbach, der Gemeinde Schwaikheim und amt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rat- der Gemeinde Berglen. haus, Rathausplatz 1, Bau- und Ord- In den genehmigten gemeinsamen Flä- nungsamt, Zimmer 1.09, während den chennutzungsplan 2000 - 2015 des Ge- folgenden Dienststunden: meindeverwaltungsverbands Winnenden Montag: 08.00 - 12.00 Uhr und der Gemeinde Berglen sollen die fol- Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr, genden neuen Darstellungen aufgenom- 16.00 - 18.00 Uhr men werden: Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr - Fläche für den Gemeinbedarf „Kinder- und beim Bürgermeisteramt Schwaik- haus Koppelesbach“ (Planung) in Win- heim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, nenden (0,9 ha) Marktplatz 2 - 4, Altbau, Zimmer 26, - Wohnbaufläche „Burgeräcker“ (Pla- während den folgenden Dienststunden: nung) in Winnenden (0,1 ha.) Montag: 08.00 - 12.00 Uhr vom 05.10.2020 bis einschließlich Der Öffentlichkeit wird dabei Gelegen- Der Aufstellungsbeschluss für die Fort- Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr, 23.10.2020 heit zur Information über die allgemeinen schreibung des genehmigten gemeinsa- 14.00 - 16.00 Uhr Ziele und Zwecke der Planung sowie zur während den folgenden Dienststunden: men Flächennutzungsplans 2000 - 2015 Mittwoch: 14.00 - 18.00 Uhr Einsichtnahme in die Planunterlagen ge- des Gemeindeverwaltungs-verbands Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag und Donnerstag: geben. Es besteht ferner die Möglichkeit Winnenden und der Gemeinde Berglen in Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr 08.30 - 12.00 Uhr, zur Äußerung und Erörterung der Pla- Teilbereichen wird hiermit gem. § 2 Abs. statt. 14.00 - 17.00 Uhr nung. Stellungnahmen können innerhalb 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffent- Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr, des oben genannten Zeitraums schriftlich lich bekannt gemacht. Ergänzend sind die ausgelegten Unterla- 14.00 - 16.00 Uhr oder mündlich zur Niederschrift bei der gen während des Zeitraums der Ausle- Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr, Stadtverwaltung Winnenden, Stadtent- 2.) Frühzeitige Beteiligung der gung auch unter der Internetadresse 14.00 - 18.30 Uhr wicklungsamt, Torstraße 10, Zimmer Öffentlichkeit www.winnenden.de/fnp in elektronischer Freitag: 08.30 - 13.00 Uhr 306, abgegeben werden. Das BauGB sieht in § 3 Abs. 1 eine früh- Form verfügbar. zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Für die Gemeinde Berglen findet die Öf- statt. Winnenden, den 17.09.2020 vor. Auch Kinder und Jugendliche sind fentlichkeitsbeteiligung auch in Form ei- Teil der Öffentlichkeit. Diese Öffentlich- ner öffentlichen Planauslage beim Bür- Ergänzend sind die ausgelegten Unterla- Hartmut Holzwarth keitsbeteiligung findet für das vorstehend germeisteramt der Gemeinde Berglen, gen während des Zeitraums der Ausle- genannte Änderungsverfahren in Form 73663 Berglen, Rathaus Oppelsbohm, gung auch unter der Internetadresse Verbandsvorsitzender einer öffentlichen Planauslage bei der Eingang Beethovenstraße 20, Zwischen- www.berglen.de/index.php?id=383&L=0 Gemeindeverwaltungsverband Geschäftsstelle des Gemeindeverwal- gebäude, im Schaukasten, in der Zeit in elektronischer Form verfügbar. Winnenden
Nummer 39 Donnerstag, 24. September 2020 5 VERORDNUNG des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Trinkwasserfassung Tiefbrunnen Schwaikheimer Straße (074) Gemarkung Winnenden, Stadt Winnenden Vom 8. Juni 2020 – Nutzer: Stadtwerke Winnenden GmbH Aufgrund § 51 und § 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) in der Straße (teilweise), Friedensstraße (teilweise), Gottlob-Müller-Straße (teilweise), Hohengraben Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, Nr. 51, S. 2585), zuletzt geändert (teilweise), Kelterstraße (teilweise), Lilienstraße (teilweise), Linsenhalde (teilweise), Mahatma- durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30.06.2017 (BGBl. I, Nr. 44, S. 2193) sowie § 82 Abs. 1 und § Gandhi-Weg (teilweise), Mörikeweg (teilweise), Rosenstraße (teilweise), Schloßstraße (teil- 95 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) in der Fassung vom 03.12.2013 (GBl. weise), Schorndorfer Straße (teilweise), Schwaikheimer Straße (teilweise), Schwaikheimer Nr. 17, S. 389), zuletzt geändert durch Artikel 65 der Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), Wiesen (teilweise), Seegartenstraße(teilweise), Seehalde (teilweise), Stöckachstraße (teilwei- wird verordnet: se), Tulpenstraße (teilweise),Uhlandstraße (teilweise), Vordere lange Hecke (teilweise), Waib- linger Berg (teilweise), Wiesenstraße (teilweise), Zipfelbach (teilweise) § 1 – Räumlicher Geltungsbereich Gemarkung Hertmannsweiler, Stadt Winnenden (1) Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz des Grundwassers im Gewann: Kölble Einzugsgebiet folgender Trinkwasserfassungen ein Wasserschutzgebiet festgesetzt: Gemarkung Leutenbach, Gemeinde Leutenbach Quelle/Brunnen Gemarkung Gemeinde/Stadt Flurstück Nr. R/H-Wert Gewanne: Tiefbrunnen Winnenden Winnenden 2344 R = 3527967 Auf und abziehende Äcker, Aufziehende Äcker, Birkwiesen, Fasanengärten, Galgenberg, Gal- Schwaikheimer Str. H = 5416004 gengrund, Gehrnshalde, Grabenäcker, Großäcker, Hailer, Hinter den Fasanengärten, Hoch- gericht, Holzwiesen, Hungerberg, Höllachhalden, Höllachwiesen, Inneres Dalmhölzle, Klee- Hinweis: R/H-Wert = Rechts- und Hochwert sind vermessungstechnische Begriffe (Koordi- wiesenäcker, Krebswiesen, Kurze Sauäcker, Lehen, Maierwiesen, Mühlwiesen, Ob dem Ro- naten im Gauss-Krüger-System, aufgrund derer die exakte Lage der tenbühlweg, Ob dem tiefen Weg, Ob den Boniswiesen, Ob den Gärten, Ob der Steingrube, Quellfassungen/Brunnen angegeben werden kann). Obere Königsäcker, Rotgärten, Rotwiesen, Salenwiesen, Straßweinberg, Stumpen, Unter dem Galgenberg, Untere Königsäcker, Viehweg, Wagnersbäumle, Walzenhalde, Wannenhölzle, (2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in die weitere Schutzzone (Zone III), in die engere Winterhalde, Öde Halde Schutzzone (Zone II) und in den Fassungsbereich (Zone I). Es erstreckt sich über eine Flä- Straßen: che von 632 Hektar (6,32 km²). Ahornweg, Am Hungerberg, Am Löwenplatz, Am Mühlefeld, Am Überbach, Auenstraße, Au- gust-Lämmle-Straße, Bachstraße, Beethovenstraße, Bonisweg, Brahmsstraße, Brombeer- (3) Das Wasserschutzgebiet umfasst in der Stadt Winnenden, in der Gemeinde Leutenbach weg, Brucknerstraße, Brunnenstraße, Brunnwiesen, Brückenstraße, Burgstaller Straße, Ei- und in der Gemeinde Schwaikheim folgende Flächen: chengrund, Eichenweg, Fasanengärten, Gartenstraße, Haldenstraße, Hauptstraße, Haydn- straße, Hirschgasse, Holunderstraße, Hölderlinstraße, Im Grund, Im Heiler, Im Jägersgarten, Schutzzone I (Fassungsbereich) Jahnstraße, Jasminweg, Kleewiesen, Kurze Straße, Lehenstraße, Lehmgrubenweg, Lenau- Gemarkung Winnenden, Stadt Winnenden straße, Ligusterweg, Lisztweg, Loeweweg, Lortzingweg, Mendelssohnweg, Mozartstraße, Mö- rikestraße, Mühlefeldstraße, Nellmersbacher Straße, Orffweg, Rathausplatz, Regerweg, Ri- Flurstücke: 1029 (teilweise), 2224/2 (teilweise), 2342 (teilweise), 2343 (teilweise), 2344, 2345 chard-Wagner-Straße, Riedklinge, Rotbachweg, Rotenbühlstraße, Schlehenweg, Schubert- (teilweise), 2345/1 (teilweise) straße, Schumannweg, Seestraße, Silcherstraße, Sommerhalde, Spatzenhof, Theodor- Gewann: Straßenäcker Straßen: Schwaikheimer Straße (teilweise) Heuss-Straße, Tonweg, Wacholderstraße, Walkmühlenstraße, Weberweg, Talstraße, Wei- dengasse, Winnender Straße, Ziegeleistraße Schutzzone II (engere Schutzzone) Gemarkung Schwaikheim, Gemeinde Schwaikheim Gemarkung Winnenden, Stadt Winnenden Gewanne: Gewanne: Birke, Bürg, Dürrwiesen, Gleit, Kolschbrucken, Krummer Bach, Lange Hecken, Rossnagels- Bossele, Brühl, Neuer Graben, Obere Schrai, Oberer Hohengaben, Seizlesbrunnen, Straßen- baum äcker, Untere Schrai, Unterer Hohengraben Straße: Teufelsbrunnen (teilweise). Straßen: Hohengraben (teilweise), Schwaikheimer Straße (teilweise), Schwaikheimer Wiesen (teilwei- (4) Die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und seiner Schutzzonen ergeben sich se), Zipfelbach (teilweise) aus der Übersichtskarte im Maßstab 1: 25 000, in der die Zone III grün, die Zone II gelb und die Zone I rot umgrenzt sind, sowie der Detailkarte (Blatt 1 und Blatt 2) im Maßstab 1: 2750. Schutzzone III (weitere Schutzzone) Die Übersichtskarte und die Detailkarte (Schutzgebietskarten) sind Bestandteil dieser Ver- ordnung. Gemarkung Winnenden, Stadt Winnenden Die Verordnung mit den Schutzgebietskarten ist beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Stutt- Gewanne: garter Straße 110, 71332 Waiblingen, Amt für Umweltschutz; bei der Stadt Winnenden, Tor- Adelsbach, Am Schwaikheimer Holz, Bossele, Brühl, Buchenbach, Herrgottsgumpen, Hunger- straße 10, 71354 Winnenden; bei der Gemeinde Leutenbach, Rathausplatz 1, 71397 Leu- berg, Lange Hecke, Langes Gewand, Neuer Graben, Ob dem Mühlrain, Obere Schrai, Oberer tenbach und bei der Gemeinde Schwaikheim, Marktplatz 2 - 4, 71409 Schwaikheim begin- Hohengaben, Pfützen, Rot, Seegärten, Seizlesbrunnen, Sommerhalde, Stollen, Straßenäcker, nend eine Woche nach Verkündung des Textteils niedergelegt und kann von jedermann Stumpenbaum, Untere Schrai, Unterer Hohengraben, Wette, Wörzich, Öde Halde Straßen: während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Adlerplatz, Adlerweg, Ahornweg, Albert-Schweitzer-Straße, Alfred-Kärcher-Straße, Am Bu- Außerdem wird eine Fertigung beim Kreisarchiv des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, Al- chenbach, Am Striebelsee, Amselweg, Anna-Hieber-Straße, Außerhalb der Stadt, Bachstraße, ter Postplatz 10, 71332 Waiblingen, verwahrt. Backnanger Straße, Badstraße, Bahnhofstraße, Bengelstraße, Bertha-von-Suttner-Straße, Breslauer Straße, Breuningsweiler Straße, Brunnenstraße, Brückenstraße, Bussardweg, Chri- § 2 – Schutzbestimmungen der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung stallerstraße, Christine-Teusch-Straße, Dahlienweg, Daimlerstraße, Drosselweg, Entengasse, Erlenweg, Falkenweg, Fasanenweg, Finkenweg, Fliederweg, Friedrich-List-Straße, Friedrich- (1) Im Wasserschutzgebiet gelten die Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums für straße, Gerberstraße, Gertrud-Bäumer-Allee, Graslitzer Weg, Grüningerstraße, Gutenberg- Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über Schutzbestimmungen und die Gewährung von weg, Gänsgraben, Haldenstraße, Hebelstraße, Henry-Dunant-Weg, Hertmannsweiler Weg, Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten (Schutzgebiets- und Aus- Hirschgasse, Hohreuschstraße, Holunderweg, Hungerbergstraße, Höfener Straße, Im Mühl- gleichs-Verordnung - SchALVO) in der jeweils geltenden Fassung. rain, Im Stollen, Irene-Kärcher-Straße, Kanalstraße, Kantstraße, Karl-Krämer-Straße, Kirch- gäßle, Kirchstraße, Kornbeckstraße, Käthe-Kollwitz-Weg, Königsberger Ring, Lange Gasse, (2) Inhaltsgleiche oder weitergehende Anordnungen dieser Verordnung bleiben unberührt. Lange Weiden, Lavendelweg, Lerchenweg, Lessingstraße, Leutenbacher Straße, Lindenstra- ße, Marbacher Straße, Marie-Huzel-Straße, Marienstraße, Marktstraße, Max-Eyth-Straße, § 3 – Schutz des Fassungsbereiches (Zone I) Meisenweg, Mühltorstraße, Mühlwiesen, Nelson-Mandela-Weg, Ob dem Stäffele, Obere Sack- straße, Oleanderweg, Palmerstraße, Paulinenstraße, Richard-von-Weizsäcker-Weg, Ring- (1) Die Zone I darf nur von den Eigentümern und dem Nutzungsberechtigten der Grundstücke, straße, Robert-Boehringer-Straße, Robert-Perlen-Straße, Rotweg, Schillerstraße, Schlehen- von den Bediensteten der Stadtwerke Winnenden, der Wasserbehörden, des Landesamtes weg, Schmidgallstraße, Schoweer Weg, Schwalbenweg, Seerosenweg, Seestraße, Seewie- für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Frei- sen, Silberpappelstraße, Sperberweg, Starenweg, Steinbeisweg, Steinweg, Stollenhof, Stor- burg und der Gesundheitsbehörden sowie von denjenigen Personen, denen ein Betre- chenweg, Sudetenweg, Taubenstraße, Torstraße, Turmstraße, Ulmenweg, Untere Sackstra- tungsrecht aufgrund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen zusteht, betreten werden. Von ße, Wagnerstraße, Waiblinger Straße, Wallstraße, Weidenstraße, Wielandweg, Wilhelmstra- Dritten darf die Zone I nur mit Zustimmung der Stadtwerke Winnenden betreten werden. ße, Willy-Brandt-Weg, Zeisigweg, Zellerstraße, Ziegeleistraße Albertviller Straße (teilweise), Der Fassungsbereich ist einzuzäunen. Nur im Einvernehmen mit dem Landratsamt Rems- Am Adelsbach (teilweise), Am Jakobsweg (teilweise), Burgweg (teilweise), Elisabeth-Selbert- Murr-Kreis kann ausnahmsweise auf eine Einzäunung verzichtet werden.
6 Donnerstag, 24. September 2020 Nummer 39 (2) In der Zone I sind neben den nach der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung -SchAL- §6 VO- gestatteten Maßnahmen nur Maßnahmen der Wassergewinnung und der Wasserver- Wassergefährdende Stoffe, Abwasser, Abfall sorgung zulässig. Es gelten folgende Regelungen: § 4 – Schutz der engeren und weiteren Schutzzone (Zonen II und III) Zone II Zone III 1. Umgang mit wasserge- Verboten Zulässig, wenn eine nachteilige Für die engere und weitere Schutzzone (Zonen II und III) gelten die Regelungen in den §§ 5 bis fährdenden Stoffen im Sinne Veränderung der Wasserbeschaffenheit 8. von § 53 WG, außerhalb nicht zu besorgen ist. landwirtschaftlicher, forstwirt- schaftlicher und gärtnerischer § 5 – Landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Nutzung Nutzungen 2. Errichten und Erweitern von Verboten Zulässig, sofern das Errichten oder Neben den Schutzbestimmungen nach § 2 gelten folgende Regelungen: Anlagen zum Umgang mit Erweitern nach Maßgabe der wassergefährdenden Stoffen Verordnung über Anlagen zum Umgang im Sinne von § 62 WHG mit mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV Ausnahme von Anlagen zur - in der jeweils gültigen Fassung erfolgt. Zone II Zone III Entsorgung von Abfällen und 1. Anwendung von Dünge- Verboten Reststoffen mitteln, Pflanzenschutzmitteln 3. Errichten und Erweitern von Verboten und Biozidprodukten in oder Anlagen zum Speichern unmittelbar an oberirdischen wassergefährdender Stoffe in Gewässern unterirdischen Hohlräumen 2. Anwendung von Pflanzen- Verboten 4. Errichten und Erweitern von Verboten Zulässig, wenn eine nachteilige schutzmitteln und Biozid- Rohrleitungsanlagen zum Veränderung der Wasserbeschaffenheit produkten mit Luftfahrzeugen Befördern wasser- nicht zu besorgen ist. 3. Lagern von Pflanzenschutz- Verboten Zulässig in geeigneten und dichten gefährdender Stoffe im Sinne mitteln und Biozidprodukten Einrichtungen mit ausreichendem der Rohrfernleitungsver- Auffangraum. ordnung einschließlich 4. Zubereitung der Be- Verboten Zulässig, wenn ein Abfluss in die Leitungen, die dem Bergrecht handlungsflüssigkeiten (z. B. Kanalisation oder ein Gewässer unterliegen Pflanzenschutzmittel, (Oberflächen- oder Grundwasser) bzw. 5. Errichten und Erweitern von Verboten Zulässig, wenn eine nachteilige Biozidprodukte) und eine Versickerung in konzentrierter Form Umspannstationen Veränderung der Wasserbeschaffenheit Befüllung von nicht zu besorgen ist und das Befüllen (Transformatorenstationen) nicht zu besorgen ist. Pflanzenschutzgeräten unter ständiger Aufsicht erfolgt. 6. Errichten und Erweitern von Verboten 5. Vorübergehendes Lagern von Verboten Zulässig in geeigneten Einrichtungen Umspannwerken mineralischem Handels- wenn eine nachteilige Veränderung der 7. Umgang mit radioaktiven Verboten Verboten. Ausgenommen sind dünger (inkl. Karbokalk), aus- Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen Stoffen im Sinne des medizinische Anwendungen sowie für genommen Kalk ist. Atomgesetzes und der Mess-, Prüf- und Regeltechnik. 6. Vorübergehendes Lagern Verboten Verboten. Zulässig ist nur die Lagerung Strahlenschutzverordnung (Zwischenlagerung) von von Siliergut in allseitig dichten mobilen (ausgenommen sind im Festmist und Siliergut Silagen (Rund- und Quaderballen), Rahmen der Trinkwasser- sofern sie nicht auf unbefestigtem Boden aufbereitung mit Radionukli- geöffnet werden. den angereicherte 7. Errichten und Erweitern von Verboten Zulässig ist das Lagern in dichten Rückstände, z. B. Enteisen- Festmist- und Silageanlagen Anlagen mit Leckageerkennung für ungsschlämme) sowie von Anlagen zum austretende Flüssigkeiten, 8. Verwendung von Zulässig sind nur biologisch schnell abbaubare Schmierstoffe Lagern und Abfüllen von Jau- ausgenommen in Folienerdbecken; Schmierstoffen im Bereich und Öle. che, Gülle, Silagesickersaft, ggf. anfallendes Silagesickerwasser oder Verlustschmierung (z. B. bei Gärreste anfallende Jauche sind vorschriftsmäßig Motorsägen) und als zu sammeln. Schalöle 8. Lagern von Festmist und Verboten Zulässig in Anlagen gemäß Nr. 7. 9. Errichten, Erweitern und Verboten Verboten. Ausgenommen sind: Silage sowie von Jauche, Betreiben von Abwasser- - das Erweitern von Sammel- Gülle, Silagesickersaft und behandlungsanlagen kläranlagen, wenn dies zu einer Gärresten Verbesserung des 9. Aufbringung von Festmist Zulässig nach Gewässerschutzes beiträgt, Maßgabe der - das Errichten und Erweitern von SchALVO Regenwasserbehandlungs- 10. Ausbringung von flüssigen Verboten anlagen, betrieblichen Wirtschaftsdüngern tierischer Vorbehandlungsanlagen und Herkunft, Silagesickersäften Anlagen zur Beseitigung von und ähnlichen Stoffen inkl. Niederschlagswasser, Gärresten - das Errichten und Erweitern von 11. Ausbringung von Klär- Verboten Kleinkläranlagen, wenn diese in schlamm und Fäkalschlamm einer von der unteren Wasser- 12. Errichten und Erweitern von Verboten behörde genehmigten Abwasser- Kleingartenanlagen beseitigungskonzeption 13. Ortsfeste Anlagen zur Verboten vorgesehen sind, bei erhöhten Versorgung und Haltung von Anforderungen an Tieren Bauausführung und Dichtheit, 14. Freiland-, Koppel- und Verboten, außer Zulässig nach Maßgabe der SchALVO, - das Errichten und Erweitern von Pferchtierhaltung, temporäre nach Maßgabe der wenn eine nachteilige Veränderung der Leichtflüssigkeitsabscheidern Errichtung und Betrieb von SchALVO zulässig. Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen (z.B. Benzinabscheidern, Anlagen zur Versorgung und ist. Ölabscheidern), Haltung von Tieren sowie Koaleszenzabscheidern und Weidenutzung Fettabscheidern. 15. Wildfütterungen und Verboten 10. Errichten, Erweitern und Verboten Zulässig bei Beachtung des ATV-DVWK Wildgehege Betreiben von Ab- Arbeitsblatts A 142 „Abwasserkanäle 16. Kahlschlag (Kahlhieb) und Verboten sind Kahlschlag (Kahlhieb) und Waldrodung von wasserkanälen und und -leitungen in Waldrodung mehr als einem Hektar Fläche. Abwasserleitungen Wassergewinnungsgebieten“. 17. Umwandlung von Wald Verboten 11. Versickern und Versenken Verboten. Verboten. Ausgenommen sind: 18. Behandlung von Stammholz, Verboten Zulässig nach Maßgabe des von Abwasser und Ausgenommen ist - das Versickern von nicht sonstigem Holz oder Pflanzenschutzmittelrechts. Niederschlagswasser das breitflächige schädlich verunreinigtem Rindenabfällen mit Pflanzen- Versickern des auf Niederschlagswasser über schutzmitteln oder Biozid- land- und bewachsene Bodenschichten produkten forstwirtschaftlichen oder gleichwertige 19. Anlegen und Erweitern von Verboten Zulässig für unbehandeltes Holz, wenn Wegen anfallenden Filterschichten, wenn eine Holznasslagerplätzen eine nachteilige Veränderung der Niederschlags- nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen wassers über Wasserbeschaffenheit nicht zu ist. bewachsene besorgen ist, 20. Lagerung von Rindenmaterial Verboten Zulässig, wenn eine nachteilige Bodenschichten. - das Versickern des auf oder Häckselgut in Form von Veränderung der Wasserbeschaffenheit Verkehrsflächen anfallenden Mieten oder Haufen mit nicht zu besorgen ist. Niederschlagswassers über einem Volumen von mehr bewachsene Bodenschichten als 5 m³ oder gleichwertige Filterschichten 21. Anlegen oder Erweitern von Verboten Verboten. Ausgenommen sind der Bau nach Maßgabe der Technischen Drainagen und Vorflutgräben und die Unterhaltung von Feld- und Regeln für die Ableitung und Waldwegen. Behandlung von Straßen- 22. Beseitigung (Vergraben) von Verboten Verboten, außer im Tierische oberflächenwasser in der jeweils Tierkörpern oder Teilen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz geltenden Fassung. davon vorgesehen.
Nummer 39 Donnerstag, 24. September 2020 7 Zone II Zone III Bauteile wie zum Beispiel 12. Ein- oder Aufbringen von Verboten Zulässig, wenn die gesetzlichen Einzel- / Doppelgaragen, Abfällen in oder auf Böden Vorgaben eingehalten werden und eine Einzel- / Doppelstellplätze, sowie der Einbau von nachteilige Veränderung der Anbauten, Terrassen, Abfällen oder Ersatz- Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen Überdachungen, sofern sie baustoffen in (bodennahe) ist. lediglich auf die bestehende technische Bauwerke Geländeoberfläche 13. Verwertung von Boden- Verboten. Zulässig, wenn eine nachteilige aufgestellt werden und material, soweit nicht von Nr. Ausgenommen ist Veränderung der Wasserbeschaffenheit dabei nicht mehr als 30 cm 12 erfasst die Wiederver- nicht zu besorgen ist und die in die Geländeober-fläche wendung von gesetzlichen Vorgaben (insb. § 12 Abs. eingreifen oder ohne unbelastetem 8 BBodSchV) eingehalten werden. Berührung der Bodenmaterial am Geländeoberfläche errichtet Herkunftsort. werden, zum Beispiel durch 14. Verwenden von teerhaltigem Verboten ein Befestigung an der Straßenaufbruch im baulichen Anlage. Straßenbau 4. Baustelleneinrichtungen, Verboten Zulässig, wenn eine nachteilige 15. Verwenden von auswasch- Verboten Baustofflager und Veränderung der oder auslaugbaren und Wohnunterkünfte für Wasserbeschaffenheit nicht zu wassergefährdenden Baustellenbeschäftigte besorgen ist. Materialien, soweit nicht unter 5. Errichten und Erweitern von Verboten Nrn. 13, 12 und 14 geregelt, Kavernen, Tunnel- und insbesondere beim Bau von Stollenbauten Verkehrsanlagen und von 6. Errichten von Indust- Verboten Lärmschutzwällen sowie für rieanlagen und Gewer- Aufschüttungen bebetrieben, in denen in 16. Errichten und Erweitern von Verboten. Verboten. besonders großem Umfang Anlagen zum Umschlagen, Ausgenommen Zulässig sind, wenn eine nachteilige mit wassergefährdenden zur Behandlung, zur Anlagen zur Kom- Veränderung der Wasserbeschaffenheit Stoffen umgegangen wird Lagerung, zur Verwendung postierung in Haus- nicht zu besorgen ist: oder die aufgrund ihrer Be- und Ablagerung (Entsorgung) und Kleingärten. - Recyclinghöfe und Sortier- triebsweise ein erhebliches von Abfällen (im Sinne des anlagen für Haus-, Sperr- und Risiko für das Grundwasser Kreislaufwirtschaftsgesetzes) Gewerbemüll, darstellen sowie von radioaktivem Mate- - Anlagen zur Behandlung von 7. Neu-, Um- und Ausbau von Verboten Zulässig, wenn die erforderlichen rial Grüngut und Bioabfällen, Straßen, Parkplätzen und Schutzvorkehrungen gegen eine - Umschlagsanlagen für Hausmüll sonstigen Verkehrsflächen nachteilige Veränderung der und hausmüllähnliche mit Ausnahme von Rad-, Wasser-beschaffenheit getroffen Produktionsrückstände, Fuß-, Feld- und Waldwegen werden. - Abfallzwischenlager und Ab- 8. Neu-, Um- und Ausbau von Verboten fallvorbehandlungsanlagen bei Rad-, Fuß-, Feld- und den in der Schutzzone Waldwegen ansässigen Betrieben, 9. Neu-, Um- und Ausbau von Verboten Verboten ist das Errichten und - Anlagen zur Vorortbehandlung Gleisanlagen des Erweitern von Rangier- und von kontaminiertem Erdaushub, schienengebundenen Güterbahnhöfen. Bauschutt und Straßenaufbruch Verkehrs auf befestigten und 10. Errichten und wesentliches Verboten Zulässig, wenn aufgrund der abgedichteten Plätzen mit Erweitern von Sport- und Anlagenart oder der Sickerwassererfassung im Freizeitanlagen Schutzvorkehrungen und - Rahmen der Sanierung von maßnahmen eine nachteilige Altlasten oder schädlichen Veränderung der Bodenveränderungen, Wasserbeschaffenheit nicht zu - Umschlags- und Behandlungs- besorgen ist. anlagen für verwertbaren 11. Errichten und Erweitern von Verboten Bodenaushub, Bauschutt und Motorsportanlagen Straßenaufbruch, auf 12. Errichten und Erweitern von Verboten entsprechend der gesetzlichen Fischteichen Regelungen befestigten Flächen, 13. Errichten und Erweitern von Verboten - Deponien der Deponieklasse 0 Friedhöfen gemäß Deponieverordnung in 14. Errichten und Erweitern von Verboten der jeweils geltenden Fassung. Verkehrs- und Sportflugplätzen mit Motorflugbetrieb §7 15. Errichtung und Erweiterung Verboten Zulässig, wenn die von Biogasanlagen Anforderungen an den Umgang Bauliche Nutzungen mit wassergefährdenden Stoffen eingehalten werden und eine Es gelten folgende Regelungen: nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Zone II Zone III 16. Errichten von Wind- Verboten Zulässig, wenn eine nachteilige 1. Ausweisung von Industrie- Verboten kraftanlagen Veränderung der gebieten Wasserbeschaffenheit nicht zu 2. Ausweisung von Baugebieten Verboten. Davon Zulässig, wenn eine nachteilige besorgen ist. und Gewerbegebieten ausgenommen sind, im Veränderung der 17. Errichten von Freiflächen- Verboten Zulässig, wenn eine nachteilige ausgenommen Zusammenhang einer Wasserbeschaffenheit nicht zu Photovoltaikanlagen Veränderung der Industriegebiete bestehenden baulichen besorgen ist und wenn auf die Wasserbeschaffenheit nicht zu Anlage stehende, im Bestimmungen dieser besorgen ist. Vergleich zu dieser Rechtsverordnung in den 18. Errichten und Betrieb von Verboten baulichen Anlage kleine und Festsetzungen des Anlagen zur Lagerung von damit untergeordnete Bebauungsplans hingewiesen radioaktiven Abfällen Bauteile wie zum Beispiel wird und soweit Belange der Einzel- / Doppelgaragen, Grundwasser-neubildung der Einzel- / Doppel-stellplätze, geplanten Bebauung nicht Anbauten, Terrassen, entgegenstehen. §8 Überdachungen, sofern sie lediglich auf die bestehende Sonstige Nutzungen und Maßnahmen Geländeoberfläche aufgestellt werden und Es gelten folgende Regelungen: dabei nicht mehr als 30 cm in die Geländeober-fläche eingreifen oder ohne Zone II Zone III Berührung der 1. Maßnahmen, die eine Verboten Geländeoberfläche errichtet wesentliche Verminderung werden, zum Beispiel durch der Grundwasserneubildung ein Befestigung an der oder des nutzbaren baulichen Anlage. -dargebots zur Folge haben 3. Errichten und Erweitern von Verboten. Davon Zulässig, wenn eine nachteilige 2. Maßnahmen zur Erschließung Verboten, soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist. baulichen Anlagen gemäß ausgenommen sind, im Veränderung der von Grundwasser Landesbauordnung Zusammenhang einer Wasserbeschaffenheit nicht zu 3. Gewinnen von Rohstoffen und Verboten Verboten sind das Gewinnen von bestehenden baulichen besorgen ist. sonstige Abgrabungen, Rohstoffen und sonstige Abgrabungen, Anlage stehende, im Einschnitte und Einschnitte und Erdaufschlüsse, sowie Vergleich zu dieser Erdaufschlüsse sowie deren deren Erweiterung, wenn dadurch das baulichen Anlage kleine und Erweiterung mit Ausnahme Grundwasser freigelegt wird oder keine damit untergeordnete von Erdaufschlüssen zur ausreichende Grundwasserüberdeckung
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