Neue Atemschutzgeräteträger in der VG Oberes Glantal ausgebildet
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Neue Atemschutzgeräteträger in der VG Oberes Glantal ausgebildet Vom 07.09.2019 bis zum 21.09.2019 wurden in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal Einen herzlichen Dank an das Ausbilder-Team: 9 neue Atemschutzgeräteträger ausgebildet. Lehrgangsleiter Kai Schmeiser schulte, ge- meinsam mit dem Ausbildungsteam, in zweieinhalb Wochen die Teilnehmer in den Aus- -Kai Schmeiser -Jonas Merker bildungsinhalten Atmung, Atemgifte, Rechtliche Grundlagen, Gerätekunde, Einsatz- -Jens Blügel -Stefan Lang grundsätze sowie Verhalten bei Notsituationen. Die Teilnehmer wurden während der -Sascha Stuppy -Daniel Klink praktischen Ausbildung langsam an den Atemschutzeinsatz herangeführt. Nach einer -Maximilian Thomas -Lukas Grub Einweisung in die Handhabung / Kurzprüfung des Pressluftatmers sowie der Atemschutz- -Stefan Berger maske erfolgte ein Gewöhnungsgehen mit Filtergerät und anschließend mit dem Press- luftatmer. Um die Belastung schrittweise zu steigern, mussten die angehenden Atem- schutzgeräteträger im Anschluss einen “Hindernisparcour” mit sieben Stationen abar- beiten. Die letzte Unterrichtseinheit an diesem Tag beinhaltete das richtige Öffnen und Betreten von Brandräumen, durchführen einer Rauchgaskühlung und das richtige Verhal- ten bei der Entstehung eines „Flashovers”. Am zweiten Praxistag lag der Schwerpunkt der Ausbildung auf der Personensuche bei Brandeinsätzen. Hierzu wurde ein leerstehendes Gebäude abgedunkelt und komplett mit einer Nebelmaschine verqualmt. Die Teilnehmer mussten somit ihr theoretisch Wissen bei Einsätzen unter “Nullsicht” umsetzen und die erlernten Suchtechniken anwenden. Die Übung war beendet, sobald die beiden Dummys aus dem Gebäude gerettet waren. Die zweite Aufgabe an diesem Sonntagvormittag bestand darin, einen Dummy sowie 20 kg schwere Behältnisse aus unwegsamen Gelände zu Retten und über eine gewisse Dis- tanz zu transportierten. Hierbei wurden die Lehrgangsteilnehmer an ihre körperlichen Lei- stungsgrenzen gebracht. Am fünften und letzten Ausbildungstag musste zuerst ein schriftlicher Leistungsnachweis erbracht werden, bevor es zur praktischen Abschlussprüfung nach Kaiserslautern auf die Atemschutzübungsanlage ging.
IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - Verbandsgemeinde Unfall-, Rettungsdienst- und Kran- L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten kentransporte (Tag und Nacht ein- Haus der Diakonie Landstuhl Rufbereitschaft der Ver- und Freunde von Alkoholkranken, Oberes Glantal Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl bandsgemeindewerke satzbereit): DRK-Rettungswache Tel.: 06371/2846 Kaiserslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: Schönenberg-Kübelberg, Rathaus- Eigenbetrieb Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, Email: 06373/504-0 straße 8, Telefon 112. slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de Wasser | Abwasser 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Polizei (Raum Schönenberg-Kü- Unsere Beratungsangebote Bereich Wasser 06356/1224 Feuerwehr belberg / Waldmohr - Südkreis Ku- Sozial- und Lebensberatung (VG Oberes Glantal) sel): Polizeiwache Schönenberg- Schwangerschafts- und Schwager- Treten außerhalb der allgemeinen Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser Verbandsgemeinde Kübelberg, Herzogstraße 8, Telefon schaftskonfliktberatung Bürozeiten Probleme bei der Was- Str.23, Tel. 0631/19411 (Montag + Oberes Glantal 06373/8220 (staatl. anerkannt) serversorgung (Rohrbrüche, Un- Freitag 19.00 - 21.00 Uhr, Mittwoch Rufbereitschaft Kurberatung dichtigkeiten, Druckabfälle usw.) 18.00 - 20.00 Uhr) - Notruf 112 - Entstörungsdienst: (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- Kuren, Kinder- und Jugenderho- auf oder erkennen Sie sonstige Telefon-Nr. für Störungen Unregelmäßigkeiten an öffentli- Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: Zahnärztlicher Notfalldienst: lungen, Familienerholungen) Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Termine nach Vereinbarung chen Anlagen (Ausfall der Stra- Gruppe Kusel. Weitere Information: Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an Strom: Telefon 0800/7977777 Vertraulich-kostenfrei - auf ßenbeleuchtung, plötzliche Fahr- Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 APOTHEKEN-NOTDIENST Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- Wunsch anonym bahnänderungen usw.) so rufen im Internet unter www.ilco.de Deutsches Festnetz: Haus der Diakonie Kaiserslautern Sie für das Gebiet der Verbands- falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ 0180-5-258825-PLZ Interventionsstelle gegen Gewalt gemeinde Oberes Glantal die Te- Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: 893770 (0,14 Euro/Min.) in engen sozialen Beziehungen lefon-Nr. 0171 / 5065303 an. Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Mobilfunknetz: und Stalking Betreuung und Beratung für Behin- Augenärztlicher Notfalldienst: 0180-5-258825-PLZ Tel.: 0631/37108425 Bereich Abwasser zu erfragen ist der jeweilige Notdienst Email: interventionsstelle.kaisers- derte sowie therapeutische Versor- (max. 0,42 Euro/Min.) (Gebiet Süd und Nord): unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 lautern@diakonie-pfalz.de gung nach Schlaganfall/Hirnverlet- Internet: www.lak-rlp.de Treten außerhalb der allgemeinen Vertraulich-kostenfrei - zung. Der Notdienst wechselt jeweils Bürozeiten Probleme bei der Ent- Ärztlicher Notfalldienst auf Wunsch anonym 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, morgens um 8.30 Uhr wässerung (Verstopfungen, Rück- Zuständig ist der Bereitschafts- Tel. 06371/934275-276, Fax 06371- stau usw.) auf oder erkennen Sie dienstzentrale im Westpfalzklinikum Schönenberg-Kübelberger Tafel 934424. Ambulanter Pflege- und sonstige Unregelmäßigkeiten in Kusel, I. Flur 1, Tel.: 06381/ 935 935. für bedürftige Menschen in der Ver- Betreuungsdienst Störungen Erdgasversorgung Zusammenhang mit der Abwas- bandsgemeinde Oberes Glantal. Inhaber W. Tremmel & Stadtwerke Homburg GmbH serbeseitigung oder an Gewäs- Wir bitten in jedem Erkrankungsfall Ausgabestelle: M. Tremmel sern (z.B. Gewässerverschmut- Rufbereitschaft: um telefonische Vorankündigung Zum Krämel 7, 66904 Brücken St. Wendeler Straße 16, zungen, Ölspuren) so rufen Sie für Tel.: 06841/694-0 Dienstzeiten: (neben ev. Kirche) 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Fragen zur Erdgasversorgung: den Bereich der Ortsgemeinden: Montag 19.00 Uhr Öffnungszeiten: Tel. 06372/995751 Energieberatung-Stadtwerke Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- bis Dienstag 07.00 Uhr Dienstag 10:00-11:00 Uhr und Homburg: 06841/694-220 Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Tel. 06373/508641 mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, Dienstag 19.00 Uhr Dittweiler und Schönenberg-Kü- Tierschutzverein im Landkreis Kusel Bedürftigkeit: Wir sind rund um die Uhr für Sie e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel bis Mittwoch 07.00 Uhr erreichbar. belberg die Telefon-Nr. 06373 / Anträge gibt es in den Bürger- Telefonnummern: Mittwoch 14.00 Uhr büro’s der Verbandsgemeinde 8290320 an (Gebiet Süd). bis Donnerstag 07.00 Uhr * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- 1. Vorsitzende Christine Fauß, Auskünfte z. Bedürftigkeit: Sozialverband Tel.: 0175/4117712 Donnerstag 19.00 Uhr VG-Verwaltung, Herr Tobias We- VdK Rheinland-Pfalz born, Glan-Münchweil., Hensch- bis Freitag 07.00 Uhr tal,Herschweiler-Pettersheim, Schatzmeister Jutta Keller ber, Tel.: 06373-504-201, Kreisverband Kusel Tel.: 0160/94838930 Freitag 16.00 Uhr t.weber@vgog.de Geschäftsstelle Lehnstraße 34, Hüffler, Krottelbach, Langen- bis Montag 07.00 Uhr bach, Matzenbach, Nanzdiet- www.tierschutz-kusel.de Konto: 66869 Kusel Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr KSK Kusel, IBAN: Telefonische Erreichbarkeit: schweiler, Quirbach/Pfalz, Beratungsstellen bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr DE10 5405 1550 0050 0103 47 Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Steinbach am Glan, Rehweiler im Haus der Diakonie Sprechstunden: www.schoenenberg-kuebelberger- Freitags geschlossen und Wahnwegen die Telefon-Nr. Marktstr. 31 in 66869 Kusel Samstag und Sonntag tafel.de 1. Mittwoch im Monat Service- 06383/927681 an (Gebiet Nord). Tel.-Nr.: 06381/422900 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittag für Arbeitnehmer von Sie wollen eine Störung melden? Fax-Nr.: 06381/4229099 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr 14.00 - 17.30 Uhr Dann wählen Sie die entsprechen- Deutsches Rotes Kreuz Telefon: 06381/425 044 - 0 Erziehungs- Die Bereitschaftsdienste der im Raum Kreisverband Kusel e.V. de Telefonnummer. Der Telefonan- und Familienberatung Bruchmühlbach/Miesau praktizie- Telefax: 06381/425 044 - 29 ruf wird von einer Sprachbox an- Haushaltsassistenz: E-Mail: kv-kusel@vdk.de Email: erziehungsberatung.ku- ren-den Ärzte u. Zahnärzte können genommen. Bitte teilen Sie Ihren sel@diakonie-pfalz.de Hauswirtschaftliche Dienstleis- Termin nur nach telefonischer beim Anrufbeantworter des jeweili- tungen, Fahrdienst und Betreuungs- Namen sowie Ihre Telefonnum- Suchtberatung, Jugend- und Vereinbarung mer, unter der Sie erreichbar sind, gen Hausarztes in Erfahrung ge- angebote für Senioren, Pflegebe- Drogenberatung, Angehörigen- bracht werden. dürftige und Familien, Unterstützung mit. Nennen Sie uns den festge- beratung, Prävention für Kranke, Genesende, Behinderte. Mobilitas stellten Schaden (z.B. Wasser tritt Email: fachstellesucht.kus@diako- Deutsche Rheuma-Liga Hausnotrufsystem: ambulanter Pflege- und Betreuungs- aus dem Gehweg aus) mit Ortsbe- nie-pfalz.de Arbeitsgemeinschaft Kusel Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- dienst Schönenberg-Kübelbg., Glan- str. 44., Frau Schmidt Kerstin. zug (Straße, Hausnummer sowie Fachdienst Glückspielsucht Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler hinderte, Alleinstehende. Gemeinde). Sie werden umgehend Email: fachstellesucht.kus@diako- Essen auf Rädern: Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr, Tel.: 06383/1386 Tel. 06373/829992 (in der Regel nicht länger als 3 bis nie-pfalz.de Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diät- 10 Minuten) vom Rufbereit- Schwangeren- und Schwanger- kost. Beratung kostenlos und neutral! Pflegerufbereitschaft rund um d. Uhr. schaftspersonal zurückgerufen. schaftskonfliktberatung Sozialkaufhaus: (staatlich anerkannt) Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Secondhandbekleidung und -möbel. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause Kusel, Marktplatz 4: dienstags und Email: Geschäftsstelle: Bürgerbus Oberes Glantal slb.kusel@diakonie-pfalz.de freitags ab 20.00 Uhr Trierer Str. 39, Kusel, ANONYM-VERTRAULICH Montag und Mittwoch Sozial- und Lebensberatung Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Tel. 06381/9246-20 Evangelische - Katholische von 14.00 bis 16.00 Uhr Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de für bedrohte und mißhandelte Frauen Kleiderkammer: Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), Telefon: 06373/504-108, Email: Kindererholung, Müttergene- und deren Kinder: 0631/17000 gebührenfrei - vertraulich Kusel, Tel. 06381/ 425861 Tel.: 0800/111 0 111 buchung@buergerbus-og.de sungs- und Mutter-Kind-Kuren und 0800/111 0 222 www.buergerbus-og.de Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Pflegestützpunkt Vielseitige Dienste für hilfebedür- Schuldner- und Insolvenzberatung Ambulanter Hospiz- und Ökumenische Sozialstation Öffentliche Beratungsstelle rund Brücken e.V. tige Personen um das Thema Pflege Deutsches Rotes Kreuz Palliativer Beratungsdienst Kontakte Kreisverband Kusel e.V. Kusel - Ramstein - Landstuhl - Ambulante-Hilfe-Zentrum Paulengrunder Straße 7a in den Verbandsgemeinden: 66904 Brücken Trierer Str. 39, 66869 Kusel Westrich Pflegedienst, hauswirtschaftliche Schönenberg-Kbg. 06373/6606 Tel.: 06386/40 40 364 Tel: 06381/924615 Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Beratung und Unterstützung Waldmohr 06373/2910 und 06386/40 40 073 Beratung, Service warmer Mittag- schwerkranker und sterbender stisch, Familienpflege. Paulen- Glan-Münchweiler 06384/323 Die Beratung erfolgt kostenlos, AWO Betreuungsverein Menschen bei Schmerzen und Initiative des Kreisseniorenrates Kusel neutral und vertraulich Trierer Str. 60, 66869 Kusel grunder Str. 7a, 66904 Brücken psychosozialen Problemen, Telefon: 06386/9219-0 Tel.: 06381/993277/78 Schwebelstraße 8, 66869 Kusel Email: Rund um die Uhr für Sie Rettungsdienst/Krankentransport betreuungsverein-kusel@t-online.de Telefon: 06381/425769. Email: erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 Fax: 06381/993279 hospiz.kusel@caritas-speyer.de www.sozialstation-bruecken.de
Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar Der Veranstaltungskalender 2020 in der Verbandsgemeinde Das Fundamt Schönenberg- Oberes Glantal ist in Arbeit! Kübelberg meldet: Vereine, Organisationen und Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wurde ein Schiffsmodell als Fundsache gemeldet. Kirchen AUFGEPASST! Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Tel. 06373/504-210. Die Druckerei Göddel und Sefrin, in Zusammenarbeit mit Frau Anita Oriwald, legen für das kommende Jahr wieder einen Veranstaltungskalender auf. Alle Veranstaltungen des Jahres 2020, zu denen die gesamte Öffentlichkeit eingeladen ist, sollen wieder in dieser Broschüre erscheinen. Hierzu ist Ihre Mithilfe erfor- derlich. Bitte melden Sie alle Veranstaltungstermine (keine Mitgliederversammlungen oder wöchentliche Treffen) für das Jahr 2020 bis spätestens 18.Oktober 2019, bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Leitung: Hans-Werner Hoffmann Gebühr: 41,50 Euro (gültig ab 13 Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg an. Termin: 4 Abende, 12.11.2019 - Teilnehmenden) 03.12.2019 Vordrucke hierfür finden Sie online unter www.vgog.de oder sprechen Sie mit unserer Mitarbeiterin Frau Dienstag, wöchentlich, 19:00 - Anmeldungen: Fiack, Zimmer S1-3.07, Tel.: 06373 504105, E-Mail a.fiack@vgog.de. 20:30 Uhr Sind Sie an einem der Kurse inter- Zu beachten ist, dass die Anmeldung ausschließlich auf diesen speziellen Vordrucken erfolgen muss. Für Ort: Rothenfeldschule, Bahnhof- essiert? Dann melden Sie sich doch jeden Veranstaltungstermin ist ein eigenes Formular auszufüllen. Es ist wichtig, dass der Abgabetermin straße 57b, 66914 Waldmohr an…! eingehalten wird, damit die Broschüre noch in diesem Jahr verteilt werden kann. Vielen Dank für Ihre Mit- Kursgebühr: Anmelden können Sie sich über das hilfe. Gebühr: 24,50 Euro (gültig bis 12 Internetportal der Kreisvolkshoch- Teilnehmende) schule www.kvhs-kusel.de (Ge- An die Gewerbetreibenden der Verbandsgemeinde Oberes Glantal: Gebühr: 20,50 Euro (gültig ab 13 schäftsstelle der KVHS, Lehnstraße Die alleinige Berechtigung zu einer Anzeigenannahme für den Veranstaltungskalender haben Frau Anita Teilnehmenden) 16, 66869 Kusel, Fax-Nr. Oriwald und Frau Monika Meininger. 06381/91753099, Mail kvhs@kv- 3.502 Schneller Einstieg auf dem kus.de) oder schriftlich mit Anmel- Bitte melden Sie fremde Anzeigenwerber bei der Polizei. Smartphone/Tablet mit Android deformular (Innenseite Programm- In dem Kurs arbeiten Sie mit den heft) bei der Verbandsgemeinde- vorhandenen Apps wie Telefon, verwaltung Oberes Glantal. Kontakte, Rechner, Diktiergerät, Kreisvolkshochschule Kusel WhatsApp, Kamera und Google- Maps. Sie erlernen Ihr Smartphone Ansprechpartner: Außenstelle Oberes Glantal individuell einzustellen, W-LAN zu Bei Fragen bezüglich des Kursange- nutzen, Ihre E-Mails abzurufen. Mit bots, der Anmeldung und anderen der Kamera machen Sie Fotos und Dingen können Sie sich sehr gerne Kurse, die im November beginnen: Selfies und bearbeiten Ihre Fotos. direkt an die KVHS-Außenstelle in Im GooglePlayStore laden Sie neue, unserer Verbandsgemeinde wen- 3.320 Jede weitere/zusätzliche Fahrstun- stand gewinnen? Sie suchen nach alltagstaugliche Apps herunter. den: Sportbootführerschein de kostet 60 Euro pro Person. Ruhe und Entspannung, um „loslas- Achtung: Bringen Sie bitte Ihr be- Binnen und See sen“ zu können und wissen nicht, reits eingerichtetes Smartphone Herr Tobias Weber: Dieser Kurs dient zur Vorbereitung Der Kurs findet in Kooperation mit wie? Dann ist dieser Kurs genau das oder Tablet (Android) mit! 06373-504-201 oder auf die theoretische Prüfung für die der Sportbootschule River and Sun Richtige für Sie. Gönnen Sie sich t.weber@vgog.de beiden amtlichen Sportbootführer- statt. eine bewusste Auszeit vom Alltag. Leitung: Pia Tabellion-Grund scheine (SBF): Amtlicher Sportboot- Durch Traumreisen mit Klangscha- Termin: 4 Abende, 18.11.2019 - Frau Isabelle Linn: führerschein See und amtlicher Praktische Prüfungen: len lernt Ihr Körper zur Ruhe zu 09.12.2019 06373-504-125 oder Sportbootführerschein Binnen (Mo- SBF See voraussichtlich am kommen. Die durch Klangschalen Montag, wöchentlich, 18:00 - 20:15 i.linn@vgog.de tor). Am Ende des Kurses kann die 13.12.2019 ausgelösten Klangwellen und Klän- Uhr Prüfung vor dem entsprechenden SBF Binnen voraussichtlich im Fe- ge breiten sich im Raum aus, wer- Ort: Grundschule Schönenberg-Kü- Frau Mona Schuck: offiziellen Prüfungsausschuss ab- bruar 2020 den vom Körper aufgenommen und belberg 06373-504-206 oder gelegt werden. Dies ist für beide können schnell zu einem tiefen Ent- Kursgebühr: m.schuck@vgog.de Führerscheine in Theorie und Praxis Leitung: Katrin Hegewald spannungszustand führen. Bei Gebühr: 50,00 Euro (gültig bis 12 Bürgerbüro möglich. Im Preis enthalten sind 2 Termin: 4 Tage, 09.11.2019 - Traumreisen werden Klangschalen Teilnehmende) Schönenberg-Kübelberg Lehrbücher (1 Lehrbuch je Schein), 18.01.2020 (je nach Thema der Traumreise) mit Leinen, Navigationsbesteck für den Samstag, 10:00 - 16:00 Uhr weiteren Klanginstrumenten kom- Sportbootführerschein See und 1 Freitag, 17:00 - 20:00 Uhr biniert und ergänzt. Lernen Sie die Fahrstunde. Die Termine für die Ort: Herzog-Christian-Schule, Am wohltuenden Schwingungen und Praxisfahrstunden in Treis-Karden Sportplatz 10, 66909 Herschweiler- Klänge der Klangschalen kennen. Zur LIEBE gehören zwei. werden im Kurs abgestimmt. Pettersheim Lernen Sie, diese für sich selbst an- Kursgebühr: 479,00 Euro zuwenden als kleine Auszeit vom Und manchmal eine ANZEIGE. Zzgl. fallen rd. 111,- Euro Prüfungs- Alltag. gebühr des Deutschen Motoryacht- 3.319 verbands für die SBF See und maxi- Entspannung mit Klangschalen Bitte mitbringen: Bequeme Beklei- mal rd. 70,- Euro für den SBF Binnen Nach einem anstrengenden Tag dung, eine Isomatte, eine Decke (bei dieser Kursabfolge) an. können Sie vom Stress keinen Ab- und evtl. kleine Kissen.
Unsere Jubilare OT Schmittweiler 18.10. Herzlinde Nettesheim 21.10. Gerhard Mischler Waldmohr 71 17.10. Alois Busch 75 17.10. Doris Meißner 77 72 Das Forstamt Kusel informiert Altenkirchen 19.10. Wilfried Schröck 76 19.10. Ursel Emmer 82 17.10. Burgunde und Klaus 21.10. Helga Schmitt 77 OT Schönenberg 19.10. Manfred Marx 79 Die Sprechstunde von Revierleiter Wagner 23.10. Christel und Hans 17.10. Gerd Sieber 71 19.10. Birgid Ohliger 72 Werner Schramm, Forstrevier Süd- Goldene Hochzeit Schmitt 18.10. Lydia Hermann 77 19.10. Georg Weintz 87 kreis am Dienstag, 29.10.2019 in 18.10. Hanna Lore Höh 88 Diamantene Hochzeit 20.10. Gerda Engelhardt 83 20.10. Elfriede Hellmann 82 der Verbandsgemeindeverwaltung, 21.10. Dieter Becker 82 21.10. Brigitte Stepnicka 77 20.10. Angelika Trapp 78 Standort Waldmohr, fällt aus. Hüffler 22.10. Friedrich 21.10. Dietmar Müller 72 Börsborn Adelheid Becker 70 Brandenberger 80 21.10. Elisabeth Otte 72 19.10. Bruno Defland 73 23.10. Roswitha Betts 76 22.10. Helmut Schäfer 82 STARTPATEN KREIS Krottelbach 24.10. Christoph Buchholzer 70 22.10. Lothar Unbehend 75 Breitenbach 17.10. Willi Heinz 70 24.10. Kurt Schmuck 95 22.10. Margarete Wolf 83 KUSEL E.V. 19.10. Ute Ruffing 71 24.10. Hildegard Janetzki 84 21.10. Christel Schneider 77 Langenbach Steinbach 24.10. Brigitte Lange 76 Begleitung 24.10. Ilka Wachter 73 24.10. Winfried Diwo 78 20.10. Liselotte Gaß 91 24.10. Roswitha und Peter von Familien und Kindern Förderer Brücken Nanzdietschweiler Wahnwegen Goldene Hochzeit 66869 Kusel, Lehnstraße 16; 18.10. Ida Dukart 77 22.10. Elli Willer 88 23.10. Heiner Becker 70 Horst Eckel Haus - Raum 209 20.10. Gunter Leixner 71 24.10. Manfred Feld 82 info@startpaten.de 23.10. Hildegard Sommer 82 Ohmbach www.startpaten.de 17.10. Ursula Mootz 71 Tel.: 06381/4286443 Dunzweiler Bürozeiten: 17.10. Beate und Walter Quirnbach Montag 10.00 bis 12.00 Uhr Zimmer OT Liebsthal Öffentliche Mittwoch 15.00 bis 17.00 Uhr Diamantene Hochzeit 21.10. Günter Fries 83 24.10. Gerlinde Rennen 83 Ausschreibung Rehweiler Frohnhofen 18.10. Werner Ohliger 72 Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal mit Sitz in Schönenberg- Krabbelgruppe 24.10. Gerda Höh 93 Kübelberg schreibt folgende Arbeiten auf Grundlage der VOB/A Schönenberg-Kübelberg aus. mit Elterncafé Glan-Münchweiler 23.10. Hedwig Feller 87 OT Kübelberg Neubau Feuerwehrgerätehaus Börsborn - Innenausbau und in Brücken im Alois-Hemmer-Haus, 19.10. Anita Emser 80 Außenanlage Paulengrunder Str. 7a; Henschtal 23.10. Friedrich Nicolay 84 • G1 – Elektroinstallationsarbeiten jeden Mittwoch 20.10. Rolf Schäfer 70 • G2 – Heizungs- und Sanitärbauarbeiten von 9.30 - 11.30 Uhr OT Sand • G3 – Innenputzarbeiten Herschweiler-Pettersheim 23.10. Ingrid Ecke 74 • G4 – Außenputzarbeiten 19.10. Christa Körbel 75 23.10. Udo Kolberg 71 • G5 – Estrichbauarbeiten LG OHMBACHSEE • G6 – Fliesenarbeiten • G7 – Innentüren • G8 – Malerarbeiten Halbmarathon Stellenausschreibung • G9 – Außenanlage Der vollständige Bekanntmachungstext ist veröffentlicht im: Die LG Ohmbachsee veranstaltet Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht eine am 20.10.2019 den 11. Halbmara- 1. Submissionsanzeiger Schopenstehl 15, 20095 Hamburg thon mit neuem Streckenverlauf. Fax 040/40194031 Start ist um 10:00 Uhr in Brücken, Aushilfe (m/w/d) 2. Subreport Postfach 910860, 51101 Köln Dellstraße. Fax 0221/9857866 Die Anmeldungen (Nachmeldungen für die Pflege der Wege und Grünanlage am Ohmbachsee. Es han- 3. bi, Bauwirtschaftliche sind bis 30 Minuten vor dem Start delt sich um eine bis zum 31.12.2019 befristete Vollzeitstelle. Information Postfach 3407, 24033 Kiel möglich) erfolgen in der Turnhalle, Fax 0431/5359225 Feldstraße. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages 4. Subreport ELVIS https://www.subreport.de/E67281681 Herzliche Einladung an alle Läufe- für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und beinhaltet alle im öffentli- 5. Homepage rinnen und Läufer. chen Dienst üblichen Sozialleistungen. Schwerbehinderte Men- www.vgog.de Rubrik: Aktuelles/Ausschreibungen schen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksich- Hinweise: tigt. Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, 12.10.2019 Benutzung öffentlicher Straße in gez.: Lothschütz, Bürgermeister Brücken: Dellstraße Interessenten richten ihre Bewerbung bitte bis spätestens 18. Ok- von 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr tober 2019 unter Beifügung der üblichen Unterlagen an die Zu zeitweiligen Verkehrsbehinde- Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal rungen: Fachbereich 1A.2 - Personal Kreisstraße K9, am Ohmbachsee Rathausstr. 8 von 10:11 Uhr bis 10:29 Uhr 66901 Schönenberg-Kübelberg von 11:00 Uhr bis 12:32 Uhr oder per Email an bewerbung@vgog.de Kreisstraße K 8, Gries, Hochstraße Für Rückfragen steht Ihnen Herr Markus Bauer gerne zur Verfügung von 10:16 Uhr bis 10:41 Uhr (Tel. 06373 / 504-180). Kreisstraße K 75/KL, Elschbacher Bahnhof Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewer- von 10:35 Uhr bis 11:32 Uhr bungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzu- reichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Bewerbungsda- Das passende Fahrzeug Zu zeitweiligen Behinderungen: Glan-Blies Weg von Dietschweiler ten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutz- gesetz. für jedermann. nach Schönenberg von 10:23 Uhr bis 12:17 Uhr Schönenberg-Kübelberg, im Oktober 2019 Seerundweg von 10:11 Uhr bis 10:39 Uhr und gez. Christoph Lothschütz 10:56 Uhr bis 12:19 Uhr Bürgermeister Wir bitten um Verständnis.
Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Wegweiser durch den Förderdschungel (VZ-RLP / 08.10.2019) Energiespa- schüsse. Das BAFA hingegen för- die persönliche Energieberatung ren soll belohnt werden: Deshalb dert bestimmte Einzelmaßnahmen, der Verbraucherzentrale. Die Bera- gibt es für bau- oder sanierungswil- vor allem im Bereich erneuerbare tung ist unabhängig von jeglichem lige Bürger viele unterschiedliche Energien. Außerdem unterstützt Anbieterinteresse. Damit die Ge- öffentliche Förderprogramme. Die- das BAFA zwei öffentlich geförderte spräche ungestört und ohne lange se werden von Bund, Ländern und Energieberatungsangebote: Die Wartezeit erfolgen können, ist eine Gemeinden, teilweise auch von Energieberatung der Verbraucher- telefonische Terminvereinbarung Energieversorgern angeboten. För- zentralen sowie die BAFA-Vor-Ort- erforderlich. derfähig sind sparsame Neubauten, Beratung. Die Beratungsgespräche sind kos- umfassende Modernisierungen von Problematisch ist, dass für Laien tenlos. Die nächsten Sprechstun- bestehenden Gebäuden, aber auch die Programmvielfalt sowie die de- den der Energieberater finden wie einzelne Maßnahmen, wie die Er- taillierten Rahmenbedingungen folgt statt: neuerung der Heizungsanlage oder kaum verständlich sind. Die Ener- der Fensteraustausch. gieexperten raten deshalb zur fach- • Schönenberg-Kübelberg: Sams- Zwei Angebote sind deutschland- kundigen Beratung vorab. Oft muss tag, den 16.11.19 von 10.00 - weit verfügbar: Die Programme der die Förderung vor Beginn der Maß- 12.00 Uhr in der Verbandsge- KfW-Bank sowie die des Bundesam- nahme beantragt werden. Die Ver- meindeverwaltung, Rathaus- tes für Wirtschaft und Ausfuhrkon- braucherzentrale stellt als Einstieg straße 8, telefonische Voranmel- trolle (BAFA). Die KfW bietet zum ei- Übersichten über die Förderpro- dung unter 0 63 73/504-105, - nen sehr günstige Kredite, zum an- gramme für Energiesparmaßnah- 106. deren gibt es Einmalzuschüsse für men im Altbau- und Neubaubereich ausgewählte Vorhaben. Die Zins- zum kostenlosen Download zur Ver- • Waldmohr: Samstag, den vergünstigungen wirken beim aktu- fügung: https://www.verbraucher- 02.11.19 von 8.30 - 13.45 Uhr im ell niedrigen Zinsniveau zunächst zentrale-rlp.de/Foerderprogramme. Bürgerhaus, Saarpfalzstraße 12, nicht attraktiv. Allerdings gibt es Bei allen Fragen zu Förderprogram- Seiteneingang benutzen (Feuer- bei umfassenden Modernisierun- men und dem effizienten Energie- wehreinfahrt). Voranmeldung un- gen zum Teil hohe Tilgungszu- einsatz in privaten Haushalten hilft ter 0 63 73/504-106, -105. Neues aus dem Die Verbandsgemeindeverwaltung Bedingungen der Teilnahme: Kooperationsprojekt der Haupt-, Finanz, Oberes Glantal möge die SGD auf- fordern, die Maßnahme auf eigene Jeder Teilnehmer muss im Besitz ei- nes gültigen Fischereischeines IGS und der Firma MiniTec Bau- & Kosten als Schadensverursacher sein. durchzuführen. Erlaubt ist das Angeln mit einer Umweltausschuss Handangel mit einem einfachen Ha- Schüler und Azubis arbeiten während der Projektwoche Einer Zustimmung zur Ausführung ken. Hand in Hand! Oberes Glantal auf Kosten der Verbandsgemeinde Das Anfüttern ist verboten. Oberes Glantal wird lediglich zuge- Der Gebrauch von gefärbten Maden Vom 18.09.2019 bis 21.09.2019 formierte Herr Lorenz die jungen Bekanntmachung gem. § 41 stimmt, wenn die SGD nachvollzieh- und Spinner ist nicht erlaubt. lief die Projektwoche der IGS am Menschen auch über die Möglich- Abs. 5 GemO bar darlegt, dass keine Schadens- Den Weisungen der Aufsichtsperso- Standort Schönenberg-Kübelberg keiten eines dualen Studiums. - Unterrichtung verursachung im Zusammenhang nen ist Folge zu leisten. mit dem übergreifenden Thema Nachdem die gebauten Werkstücke mit der Absenkung des Wasserspie- Geangelt wird nach dem Fischerei- „Bunt wie die Welt!“ Eines der zahl- einer kritischen Prüfung, etwa hin- der Einwohner über die gels aus dem Jahre 2015 (Baumaß- gesetz des Landes Rheinland-Pfalz. reichen Projekte war das Koopera- sichtlich Maßhaltigkeit, unterzogen Ergebnisse der Ratssitzung nahme Rückbau Glanwehr) vorliegt. Alles Weitere wird vor Beginn des Fi- tionsprojekt der IGS und der Firma worden waren und für gut befunden sowie Bekanntgabe der schens bekannt gegeben. MiniTec. Unter Führung von Ausbil- wurden, erhielt jeder Teilnehmer in nichtöffentlicher Sitzung nicht öffentlich dungsleiter Herrn Lorenz, seinem ein Zertifikat für seine erfolgreiche gefassten Beschlüsse Grundstücksangelegenheit Teilnehmerkarten für das Fischen Azubi Herrn Schuh sowie der Lehr- Projektteilnahme. Der Ausschuss stimmt der unent- können ab sofort bei Stefan Kohl, kräfte Frau Barth-Neuheisel und Allen Beteiligten, die zum Gelingen Der Haupt-, Finanz, Bau- & Umwelt- geltlichen Übertragung einer Über- St. Wendeler Straße 40, 66903 Herrn Wilhelm, lernten 16 Jugendli- dieses interessanten und lehrrei- ausschuss Oberes Glantal hat in dachung in das Eigentum des Frohnhofen, Telefon: 06386/ che der Klassenstufen 7 bis 12 we- chen Projekts beigetragen haben, seiner Sitzung am 01.10.2019 fol- Grundstückseigentümers zu. 404880 vorbestellt. sentliche Grundlagen der Metallbe- ein herzliches Dankeschön! gende Beschlüsse gefasst: arbeitung in Theorie und Praxis ken- Wir wünschen jedem Angler ein nen. Tatkräftig unterstützt von dem N. Wilhelm öffentlich ANGELFREUNDE paar schöne Stunden, guten Fang Auszubildenden, der selbst noch Grundsatzbeschluss zum Erwerb KOHLBACHTAL und Petri Heil! drei Jahre zuvor die Schulbank an eines Einsatzleitwagens (ELW der IGS „gedrückt hatte“, wurde 1,0) für die Freiwillige Feuerwehr Mit freundlichen Grüßen während des Projekts der individu- Schönenberg-Kübelberg Einladung zum Stefan Kohl ellen Werkstückproduktion Rech- Der Beschaffung des Einsatzleitwa- Forellenfischen 1. Vorsitzender nung getragen, indem jeder Teil- gens (ELW 1,0) wird grundsätzlich nehmer einen „Schreibtischorgani- zugestimmt. Die Verwaltung wird Für das leibliche Wohl ist bes- sator“ aus Aluminium und Stahl beauftragt alle zur Ausschreibung Ablauf der Veranstaltung: tens gesorgt! baute. Lerninhalte waren u.a. erforderlichen Schritte in die Wege Freitag, 01.11.2019 Grundlagen der Bemaßung, Um- zu leiten. Angelen von 08.00 - 12.00 Uhr Die Haftung der Angelfreunde Kohl- gang mit dem Messschieber, Mess- Pause von 09.30 - 10.00 Uhr bachtal e.V. für evtl. auftretende übungen verschiedener Art, Techni- Umgestaltung Mündungsbereich Platz- Sach-,Personen oder sonstiger sches Zeichnen, Kennenlernen ver- des Gimsbach in Matzenbach, OT verlosung ab 07.00 Uhr Schäden wird hiermit ausdrücklich Anzeigen bitte rechtzeitig aufgeben. schiedener Objektansichten, An- Gimsbach Startgebühr beträgt 15,- Euro ausgeschlossen. reißen, Handhabung der Stand- bohrmaschine, Bohrtechnik sowie Gewindeschneiden. Ergänzend in-
Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung -Entgeltsatzung Wasserversorgung- der Verbandsgemeinde Oberes Glantal vom 10. Oktober 2019 Der Verbandsgemeinderat hat auf Deckung von Investitionsauf- § 3 Das Ermittlungsgebiet für die Be- Begrenzung an die Wasser- Grund des § 24 der Gemeindeord- wendungen für die erstmalige Gegenstand der Beitragspflicht rechnung der Beitragssätze (ohne versorgungsanlage ange- nung (GemO) für Rheinland-Pfalz Herstellung und den Ausbau (1) Der Beitragspflicht unterliegen Berücksichtigung von Fördermitteln schlossenen Baulichkeiten, und der §§ 2, 7, 13 des Kommunal- (räumliche Erweiterung) nach Grundstücke, für die die rechtli- und mit Berücksichtigung von För- geteilt durch den Faktor 0,4. abgabengesetzes (KAG) die folgen- § 2 dieser Satzung. che und tatsächliche Möglich- dermitteln) bilden alle Grundstücke 4. Bei Grundstücken, für die im de Satzung beschlossen, die hier- 2. Laufende Entgelte zur keit der Inanspruchnahme der und Betriebe repräsentativer Teilge- Bebauungsplan die Nutzung mit bekannt gemacht wird: Deckung der laufenden Kos- öffentlichen Wasserversor- biete oder eines repräsentativen als Freibad festgesetzt ist, ten, einschließlich der investi- gungseinrichtung oder -anlage Teilgebietes, für die/das die Ver- oder die innerhalb eines im Inhaltsübersicht: tionsabhängigen Kosten in oder selbstständig nutzbarer bandsgemeinde die Wasserversor- Zusammenhang bebauten I. Abschnitt: Allgemeine Bestim- Form von wiederkehrenden Teile hiervon besteht und gung betreibt und nach ihrer Pla- Ortsteiles (§ 34 BauGB) oder mungen Beiträgen gemäß § 12, und a) für die eine bauliche, gewerb- nung in Zukunft betreiben wird. im Außenbereich tatsächlich § 1 Abgabearten Gebühren nach § 17 dieser liche oder vergleichbare Nut- so genutzt werden, die Grund- Satzung. zung festgesetzt und eine ent- § 5 fläche der an die Wasserver- II. Abschnitt: Einmaliger Beitrag 3. Aufwendungsersätze nach sprechende Nutzung zulässig Beitragsmaßstab sorgungsanlage angeschlos- den §§ 24 und 25 dieser Sat- ist, oder (1) Beitragsmaßstab für die Was- senen Baulichkeiten, geteilt § 2 Beitragsfähige Aufwendungen zung. b) die, soweit eine bauliche, ge- serversorgung ist die Grund- durch die Grundflächenzahl § 3 Gegenstand der Beitrags- werbliche oder vergleichbare stücksfläche mit Zuschlägen für 0,2. pflicht (3) Die Abgabensätze zu Absatz 2, Nutzung nicht festgesetzt ist, Vollgeschosse. 5. Bei Grundstücken, für die im § 4 Ermittlungsgrundsätze und Er- Ziffern 1 und 2 werden in der nach der Verkehrsauffassung Der Zuschlag je Vollgeschoss Bebauungsplan die Nutzung mittlungsgebiet Haushaltsatzung der Verbands- Bauland sind und nach der ge- beträgt 10 v.H.; für die ersten als Sportplatz, Festplatz, Frei- § 5 Beitragsmaßstab gemeinde festgesetzt. Die Abga- ordneten baulichen Entwick- zwei Vollgeschosse beträgt der zeitanlage oder Friedhof fest- § 6 Entstehung des Beitragsan- bensätze zu Absatz 2, Ziffer 3 lung der Gemeinde zur Bebau- Zuschlag einheitlich 20 v.H. gesetzt ist, oder die innerhalb spruches werden durch Beschluss des ung anstehen oder gewerb- eines im Zusammenhang be- § 7 Vorausleistungen Verbandsgemeinderates festge- lich oder in sonstiger Weise (2) Als Grundstücksfläche nach bauten Ortsteiles (§ 34 § 8 Ablösung setzt. genutzt werden können. Abs. 1 gilt: BauGB) oder im Außenbereich § 9 Beitragsschuldner c) Mehrere nebeneinander lie- 1. In beplanten Gebieten die tatsächlich so genutzt wer- § 10 Veranlagung und Fälligkeit II. Abschnitt: Einmaliger Beitrag gende Grundstücke werden überplante Grundstücks- den, die Grundstücksfläche für die Festsetzung von Beiträ- fläche. Ist das Grundstück nur multipliziert mit 0,1. § 5 Abs. III. Abschnitt: Laufende Entgelte §2 gen bei gleichen Eigentums- teilweise überplant und ist 2 Ziffern 2 a + 2 b gelten ent- Beitragsfähige Aufwendungen verhältnissen als einheitli- der unbeplante Grundstücks- sprechend. § 11 Entgeltfähige Kosten ches Grundstück behandelt, teil unter Berücksichtigung 6. Bei Grundstücken, für die im § 12 Erhebung wiederkehrende (1) Die Verbandsgemeinde erhebt wenn sie eine wirtschaftliche der Tiefenbegrenzung noch Bebauungsplan die Nutzung Beiträge einmalige Beiträge für die auf Einheit darstellen. dem Innenbereich nach § 34 als Campingplatz oder Wo- § 13 Entstehung des Beitragsan- die Wasserversorgung entfallen- BauGB zuzuordnen, gelten chenendhausgebiet festge- spruches den Investitionsaufwendungen (2) Werden Grundstücke an eine öf- diese Flächen des Buchgrund- setzt ist, oder die innerhalb ei- § 14 Vorausleistungen für die erstmalige Herstellung fentliche Wasserversorgungs- stücks auch als Grundstücks- nes im Zusammenhang be- § 15 Ablösung und den Ausbau (räumliche Er- einrichtung oder Anlage ange- fläche. bauten Ortsteils (§ 34 BauGB) § 16 Veranlagung und Fälligkeit weiterung), soweit diese nicht schlossen, so unterliegen sie 2. Enthält ein Bebauungsplan oder im Außenbereich § 17 Erhebung Benutzungsgebüh- bereits durch Zuschüsse, Zu- auch der Beitragspflicht, wenn nicht die erforderlichen Fest- tatsächlich so genutzt wer- ren wendungen oder auf andere die Voraussetzungen des Absat- setzungen, sieht er eine ande- den, wird für jeden Standplatz § 18 Gegenstand der Gebühren- Weise gedeckt sind. zes 1 nicht erfüllt sind. re als die baulich, gewerbli- eine Grundfläche von 96 m² pflicht che oder industrielle Nutzung und für jedes Wochenend- § 19 Benutzungsgebührenmaßstab (2) Bei der Erhebung von einmali- (3) Werden Grundstücke nach der vor oder liegen Grundstücke haus eine Grundfläche von § 20 Entstehung des Gebührenan- gen Beiträgen sind beitrags- Entstehung einmaliger Beiträge innerhalb eines im Zusam- 192 m² angesetzt. Die Summe spruches fähig: durch weitere selbstständig menhang bebauten Ortsteiles der sich hieraus ergebenden § 21 Vorausleistungen 1. Die Aufwendungen für die nutzbare Einrichtungsteile er- (§ 34 BauGB), sind zu berück- Grundflächen wird zur Be- § 22 Gebührenschuldner Straßenleitungen (Ortsnetze) schlossen und entsteht dadurch sichtigen: rechnung der beitragspflichti- § 23 Fälligkeiten und Wasserversorgungslei- für baulich nutzbare Grund- a) Bei Grundstücken, die an gen Grundstücksfläche unab- tungen außerhalb des öffent- stücksteile ein weiterer Vorteil, eine Verkehrsanlage an- hängig von einer tatsächli- IV. Abschnitt: Aufwendungser- lichen Verkehrsraums. sind diese Grundstücksteile bei- grenzen, die Fläche von die- chen Nutzung der Wasserver- satz 2. Die Aufwendungen für die Be- tragspflichtig, soweit sie nicht ser bis zu einer Tiefe von 35 sorgungseinrichtung durch § 24 Aufwendungsersatz schaffung der Grundstücke bereits zu einmaligen Beiträgen m. die einzelnen Standplätze § 25 Aufwendungsersatz für Grund- und für den Erwerb von Rech- herangezogen wurden. b) Bei Grundstücken, die und Wochenendhäuser durch stücksanschlüsse ten an Grundstücken Dritter nicht an eine Verkehrsanla- die Grundflächenzahl 0,4 ge- sowie der Wert der von der (4) Werden nachträglich baulich ge angrenzen, mit dieser teilt. V. Abschnitt: Umsatzsteuer und Verbandsgemeinde aus ihrem nutzbare Grundstücke gebildet aber durch einen eigenen 7. Bei Grundstücken im Außen- Inkrafttreten Vermögen bereitgestellten oder wird nachträglich die Mög- Weg oder durch einen Zu- bereich (§ 35 BauGB), für die § 26 Umsatzsteuer Grundstücksflächen im Zeit- lichkeit geschaffen sie anzusch- gang, der durch Baulast durch Planfeststellung eine § 27 Inkrafttreten punkt der Bereitstellung. ließen, entsteht damit der Bei- oder dingliches Recht gesi- der baulichen Nutzung ver- 3. Die bewerteten Eigenleistun- tragsanspruch. chert ist, verbunden sind, gleichbare Nutzung zugelas- Allgemeiner Hinweis gen der kommunalen Gebiets- die Fläche zu der Verkehrs- sen ist (z.B. Abfalldeponie), körperschaft, die diese zur (5) Werden Grundstücke oder anlage hin liegenden die Fläche des Grundstücks, Herstellung oder zum Ausbau Grundstücksteile nach der Ent- Grundstücksseite bis zu ei- auf die sich die Planfeststel- I. Abschnitt: Allgemeine Bestim- der Einrichtung oder Anlagen stehung der Beitragspflicht erst- ner Tiefe von 35 m. lung bezieht. mungen aufwenden muss. mals baulich nutzbar und ent- Grundstücksteile, die aus- 8. Bei den übrigen bebauten 4. Die Aufwendungen, die Drit- steht hierdurch ein Vorteil, sind schließlich eine wegemäßi- Grundstücken im Außenbe- §1 ten, deren sich die kommuna- diese Grundstücke oder Grund- ge Verbindung darstellen, reich (§ 35 BauGB) die Grund- Abgabearten le Gebietskörperschaft be- stücksteile beitragspflichtig. bleiben bei der Bestim- fläche der an die Wasserver- dient, entstehen. mung der tiefenmäßigen sorgungsanlage angeschlos- (1) Die Verbandsgemeinde betreibt 5. Für die übrigen entgeltsfähi- § 4 Begrenzung und bei der Er- senen Baulichkeiten geteilt in Erfüllung ihrer Aufgaben- gen Aufwendungen werden Ermittlungsgrundsätze mittlung der Grundstücks- durch die Grundflächenzahl pflicht die Wasserversorgung als keine einmaligen Beiträge er- und Ermittlungsgebiet fläche unberücksichtigt. 0,2. öffentliche Einrichtung. hoben. Die Beitragssätze werden als 3. Bei Grundstücken, die über 9. Für nicht bebaute Grund- 6. Die einmaligen Beiträge ru- Durchschnittssätze aus den Investi- die Begrenzung nach Nr. 1 - 2 stücke im Außenbereich (§ 35 (2) Die Verbandsgemeinde erhebt hen als öffentliche Last auf tionsaufwendungen nach § 2 Abs. 2 hinausgehen, zusätzlich die BauGB), die tatsächlich an die 1. Einmalige Beiträge zur dem Grundstück. ermittelt. Grundflächen der hinter der Einrichtungen der Wasserver-
sorgung angeschlossen sind, mitte zu messen. §8 (3) Von den entgeltsfähigen Kosten (3) Der Beitragsschuldner wirkt bei die Grundfläche, die ange- 4. Bei Grundstücken, für die im Ablösung (§ 11) wird ein in der Haushalt- der Ermittlung der für die Bei- schlossen ist, geteilt durch Bebauungsplan sonstige Nut- Vor Entstehung des Beitragsan- satzung der Verbandsgemeinde tragsfestsetzung erforderlichen 0,2. zung festgesetzt ist oder die spruches kann die Ablösung des festzusetzender Prozentsatz als Sachverhalte mit. Bei ausblei- Soweit die nach den Nr. 3, 4, außerhalb von Bebauungs- einmaligen Beitrages vereinbart wiederkehrender Beitrag erho- benden Angaben (Erhebungsfor- 6, 8 und 9 ermittelte Grund- plangebieten tatsächlich so werden. Der zum Zeitpunkt der Ab- ben. mular) können die Veranla- stücksfläche größer als die genutzt werden (z.B. Sport-, lösung geltende Beitragssatz wird gungsdaten geschätzt werden. tatsächliche Grundstücks- Fest- und Campingplätze, der Ablösung zugrunde gelegt. (4) Die Bestimmungen des § 3 Abs. fläche ist, wird die tatsächli- Freibäder, Friedhöfe), wird ab- 1 und 2 und der §§ 5 und 9 fin- § 17 che Grundstücksfläche zu- weichend von Abs. 1 Satz 2, 2. §9 den entsprechende Anwendung. Erhebung grunde gelegt. Halbsatz ein Vollgeschoss an- Beitragsschuldner von Benutzungsgebühren gesetzt. Beitragsschuldner ist, wer im Zeit- (5) Soweit nach § 2 einmalige (3) Für die Zahl der Vollgeschosse 5. Bei Grundstücken, auf denen punkt der Entstehung des Beitrags- Beiträge erhoben wurden, wer- (1) Die Benutzungsgebühr wird für nach Abs. 1 gilt: nur Garagen oder Stellplätze anspruches Eigentümer oder ding- den diese mit dem betriebsge- den Bezug von Trink-, Brauch- 1. Die im Bebauungsplan festge- errichtet werden dürfen, gilt lich Nutzungsberechtigter des wöhnlichen, durchschnittlichen und Betriebswasser erhoben. setzte höchstzulässige Zahl die festgesetzte Zahl der Ge- Grundstückes ist. Abschreibungssatz aufgelöst. der Vollgeschosse wird zu- schosse, oder, soweit keine Mehrere Entgeltsschuldner sind Ge- (2) Der Gebührensatz ist im gesam- grunde gelegt. Festsetzung erfolgt ist, abwei- samtschuldner; bei Wohnungs- und § 13 ten Gebiet des Einrichtungsträ- 2. Bei Grundstücken, für die im chend von Abs. 1 Satz 2, 2. Teileigentum sind die einzelnen Entstehung gers einheitlich. Bebauungsplan nicht die Zahl Halbsatz ein Vollgeschoss. Wohnungs- und Teileigentümer ent- des Beitragsanspruches der Vollgeschosse, sondern 6. Für Grundstücke im Außenbe- sprechend ihrem Miteigentumsan- (3) Von den entgeltsfähigen Kosten nur eine Baumassenzahl fest- reich gilt: teil Entgeltsschuldner. (1) Der Beitragsanspruch entsteht (§ 11) wird ein in der Haushalts- gesetzt ist, gilt die durch 3,5 a) Liegt ein Grundstück im mit Ablauf des 31.12. für das ab- satzung der Verbandsgemeinde geteilte höchstzulässige Bau- Außenbereich, bestimmt § 10 gelaufene Jahr. festzusetzender Prozentsatz als massenzahl als Zahl der Voll- sich die Zahl der Vollge- Veranlagung und Fälligkeit Benutzungsgebühr erhoben. geschosse. Ist weder eine Ge- schosse nach der geneh- Die einmaligen Beiträge und Vor- (2) Wechselt der Beitragsschuldner schossflächenzahl noch eine migten oder bei nicht ge- ausleistungen darauf werden durch während des Jahres, entsteht (4) Soweit nach § 2 einmalige Baumassenzahl festgesetzt, nehmigten aber gedulde- schriftlichen Bescheid festgesetzt der Anspruch damit für den ab- Beiträge erhoben wurden, wer- sondern nur die höchstzuläs- ten Bauwerken nach der und drei Monate nach Bekanntgabe gelaufenen Teil des Jahres. Bis den diese mit dem betriebsge- sige Trauf- oder Firsthöhe, so tatsächlichen Bebauung. des Beitragsbescheides fällig. zur Anzeige des Wechsels sind wöhnlichen, durchschnittlichen gilt die Trauf- bzw. Firsthöhe b) Bei Grundstücken im der bisherige und der neue Bei- Abschreibungssatz aufgelöst. geteilt durch 3,5 als Zahl der Außenbereich (§ 35 III. Abschnitt: Laufende Entgelte tragsschuldner Gesamtschuld- Vollgeschosse. Sind sowohl BauGB), für die durch Plan- ner. § 18 Trauf- als auch Firsthöhe fest- feststellungsbeschluss § 11 Gegenstand der Gebührenpflicht gesetzt, so wird nur mit der eine der baulichen Nutzung Entgeltsfähige Kosten § 14 höchstzulässigen Traufhöhe vergleichbare Nutzung zu- (1) Die Verbandsgemeinde erhebt Vorausleistungen Der Gebührenpflicht unterliegen gerechnet. Soweit der Bebau- gelassen ist, wird, bezogen zur Abgeltung der investitions- alle Grundstücke, die an eine öf- ungsplan keine Festsetzun- auf die Fläche nach Abs. 2 abhängigen Kosten (Abschrei- (1) Ab Beginn des Erhebungszeit- fentliche Wasserversorgungsein- gen trifft, gilt als Traufhöhe Nr. 7, abweichend von Abs. bungen und Zinsen), soweit die- raumes werden von der Ver- richtung angeschlossen sind. der Schnittpunkt der Außen- 1 Satz 2, 2. Halbsatz ein se nicht durch die Erhebung ein- bandsgemeinde Vorausleistun- seite der Dachhaut mit der Vollgeschoss angesetzt. maliger Beiträge nach § 2 finan- gen auf wiederkehrende Beiträ- § 19 seitlichen Außenwand. Die 7. Die Zahl der tatsächlich vor- ziert sind, sowie zur Abgeltung ge erhoben. Die Höhe richtet Benutzungsgebührenmaßstab Höhe ist ausgehend vom Ur- handenen oder sich durch der übrigen Kosten der Einrich- sich nach der Beitragsschuld sprungsgelände in der Gebäu- Umrechnung ergebenden tung oder Anlage wiederkehren- des Vorjahres oder dem voraus- (1) Die Benutzungsgebühr wird demitte zu messen. Bruchzah- Vollgeschosse gilt, wenn auf- de Beiträge und Gebühren. Die sichtlichen Entgelt für das lau- nach einem die tatsächliche In- len werden auf ganze Zahlen grund der tatsächlich vorhan- wiederkehrenden Beiträge so- fende Jahr. anspruchnahme berücksichti- abgerundet. denen Bebauung die Zahl der wie die Benutzungsgebühren ru- genden Maßstab erhoben. 3. Soweit kein Bebauungsplan Vollgeschosse nach den vor- hen als öffentliche Last auf dem (2) Die Vorausleistungen werden besteht oder in dem Bebau- stehenden Regelungen über- Grundstück. mit je einem Viertel des Betrages (2) Maßstab für die Benutzungsge- ungsplan weder die Zahl der schritten werden. nach Abs. 1 Satz 2 am 15.04., bühr ist der über einen geeich- Vollgeschosse noch die Bau- 8. Sind auf einem Grundstück (2) Die Kostenermittlung erfolgt auf 15.06., 15.09. und 15.11. des ten Wasserzähler gemessene massenzahl noch die Trauf- mehrere Gebäude mit unter- der Grundlage der voraussichtli- laufenden Jahres erhoben. Wasserverbrauch. bzw. Firsthöhe bestimmt ist, schiedlicher Zahl von Vollge- chen jährlichen Kosten. gilt schossen zulässig oder vor- § 15 (3) Soweit ein Wasserzähler nicht a) die Zahl der auf den Grund- handen, gilt die bei der über- (3) Bei der Erhebung laufender Ent- Ablösung oder nicht richtig anzeigt, wird stücken in der näheren Um- wiegenden Baumasse vorhan- gelte sind entgeltsfähig: die Wassermenge von der Ver- gebung überwiegend vor- dene Zahl. 1. Kosten für Betrieb, Unterhal- Die Ablösung wiederkehrender bandsgemeinde unter Zugrun- handenen oder, soweit Be- tung und Verwaltung, Beiträge kann jederzeit für einen delegung des Vorjahresverbrau- bauungsplanfestsetzungen (4) Ergeben sich bei der Ermittlung 2. Abschreibungen, Zeitraum von bis zu 10 Jahren ver- ches und unter Beachtung der für diese Grundstücke er- der nach den vorstehenden Ab- 3. Zinsen, einbart werden. begründeten Angaben des Ge- folgt sind, die dort festge- sätzen ermittelten beitrags- 4. Steuern und Der Ablösung wird unter Berück- bührenschuldners geschätzt. setzte oder nach Nr. 2 be- pflichtigen Flächen Bruchzah- 5. sonstige Kosten. sichtigung der zu erwartenden Ko- rechneten Vollgeschosse, len, werden diese auf volle Zah- stenentwicklung die abgezinste § 20 b) bei Grundstücken, die mit len abgerundet. (4) Der Anteil der entgeltsfähigen voraussichtliche Beitragsschuld zu- Entstehung einer Kirche bebaut sind, Kosten, der durch wiederkehren- grunde gelegt. des Gebührenanspruches die Zahl von zwei Vollge- §6 de Beiträge finanziert ist, bleibt schossen. Dies gilt für Tür- Entstehung bei der Ermittlung der Gebühren § 16 (1) Der Gebührenanspruch entsteht me, die nicht Wohn- des Beitragsanspruches unberücksichtigt. Dies gilt ent- Veranlagung und Fälligkeit mit Ablauf des 31. Dezember für zwecken, gewerblichen Der Beitragsanspruch entsteht, so- sprechend für wiederkehrende das abgelaufene Jahr. oder industriellen Zwecken bald die Einrichtung oder Anlage Beiträge, soweit entgeltsfähige (1) Die wiederkehrenden Beiträge oder einer freiberuflichen vom Beitragsschuldner in Anspruch Kosten durch Gebühren finan- und Vorausleistungen darauf (2) Wechselt der Gebührenschuld- Nutzung dienen, entspre- genommen werden kann. Die Vor- ziert sind. werden durch schriftlichen Be- ner während des Jahres, ent- chend. Bei Grundstücken, schriften des § 3 Abs. 2 bis 5 blei- scheid festgesetzt und einen steht der Anspruch damit für den die gewerblich und/oder ben unberührt. § 12 Monat nach Bekanntgabe des abgelaufenen Teil des Jahres. industriell genutzt werden, Erhebung Beitragsbescheides fällig; Bis zur Anzeige des Wechsels ist die tatsächliche Trauf- §7 wiederkehrender Beiträge § 14 Abs. 2 bleibt unberührt. sind der bisherige und der neue höhe geteilt durch 3,5 an- Vorausleistungen Gebührenschuldner Gesamt- zusetzen, wenn die sich er- (1) Ab Beginn einer Maßnahme wer- (1) Der wiederkehrende Beitrag (2) Die Verbandsgemeinde setzt die schuldner. gebende Zahl größer ist als den von der Verbandsgemeinde wird für die Möglichkeit des Be- Erhebungsgrundlagen für die diejenige in Buchstabe a), Vorausleistungen bis zur Höhe zuges von Trink-, Brauch- und wiederkehrenden Beiträge § 21 wobei Bruchzahlen auf des voraussichtlichen Beitrages Betriebswasser erhoben. durch Grundlagenbescheide ge- Vorausleistungen ganze Zahlen abgerundet erhoben. sondert fest. Die Grundlagenbe- werden. Die Höhe ist aus- (2) Vorausleistungen können auch (2) Der Beitragssatz ist im gesam- scheide richten sich gegen den (1) Ab Beginn des Erhebungszeit- gehend vom Ursprungs- in mehreren Raten verlangt wer- ten Gebiet des Einrichtungsträ- Beitragspflichtigen. raumes werden von der Ver- gelände in der Gebäude- den. gers einheitlich. bandsgemeinde Vorausleistun-
gen auf die Gebühren verlangt. zum Bezug von Bauwasser so- sorgungssatzung Aufwendungs- V. Abschnitt: Umsatzsteuer und Die Höhe richtet sich nach der wie für die Entfernung des Bau- ersatz von den Eigentümern der Inkrafttreten Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 der Gebührenschuld des Vorjahres wasseranschlusses gem. § 16 Grundstücke. Gemeindeordnung (GemO) oder dem voraussichtlichen Ent- Abs. 3 der Allgemeinen Wasser- § 26 zur vorangegangenen Bekanntma- gelt für das laufende Jahr. versorgungssatzung Aufwen- (2) Die Aufwendungen für die Her- Umsatzsteuer chung der Satzung über die Erhe- dungsersatz von den Eigentü- stellung von Grundstücksan- bung von Entgelten für die öffentli- (2) Die Vorausleistungen werden in mern der Grundstücke. schlussleitungen, soweit sie in- Alle in dieser Satzung festgesetzten che Wasserversorgungseinrichtung monatlichen Raten erhoben. nerhalb des öffentlichen Ver- Entgelte unterliegen der Umsatz- -Entgeltsatzung Wasserversorgung- (4) Die Verbandsgemeinde erhebt kehrsraumes verlegt werden, steuer in der jeweils gesetzlich fest- der Verbandsgemeinde Oberes § 22 für die zeitweilige Absperrung sind als Pauschalbetrag zu er- gelegten Höhe. Glantal Gebührenschuldner eines Grundstücksanschlusses statten. und für die mit der Wiederinbe- § 27 Satzungen, die unter Verletzung (1) Gebührenschuldner sind die triebnahme verbundenen Maß- (3) Die Aufwendungen für die Her- Inkrafttreten von Verfahrens- oder Formvorschrif- Grundstückseigentümer und nahmen gem. § 17 Abs. 5 der All- stellung und Erneuerung zusätz- (1) Diese Satzung tritt mit Wirkung ten nach der Gemeindeordnung dinglich Nutzungsberechtigten. gemeinen Wasserversorgungs- licher Grundstücksanschlusslei- vom 01.01.2020 in Kraft. (GemO) oder auf Grund der Gemein- Neben diesen sind Mieter und satzung Aufwendungsersatz von tungen innerhalb und außerhalb deordnung (GemO) zustande ge- Pächter entsprechend des von den Eigentümern der Grund- des öffentlichen Verkehrsrau- (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: kommen sind, gelten ein Jahr nach ihnen verursachten Anteils der stücke. mes sind in der tatsächlich ent- Satzung über die Erhebung von Ent- der Bekanntmachung als von An- Gebühren Gebührenschuldner. standenen Höhe zu erstatten. gelten für die öffentliche Wasser- fang an gültig zustande gekommen. (5) Die Verbandsgemeinde erhebt versorgungseinrichtung Dies gilt nicht, wenn (2) Miteigentümer oder mehrere für die Nachprüfung des Wasser- (4) Die Aufwendungen für die Her- - Entgeltsatzung Wasserversorgung 1. die Bestimmungen über die Öf- aus gleichem Grunde Berechtig- zählers gem. § 19 der Allgemei- stellung und Erneuerung von - der Verbandsgemeinde Wald- fentlichkeit der Sitzung, die Ge- te sind Gesamtschuldner. nen Wasserversorgungssatzung Grundstücksanschlussleitungen mohr vom 14.11.1996 sowie der nehmigung, die Ausfertigung Aufwendungsersatz von den Ei- außerhalb des öffentlichen Ver- 1. Änderungssatzung vom oder die Bekanntmachung der § 23 gentümern der Grundstücke, so- kehrsraumes sind in der 23.12.1997. Satzung verletzt worden sind Fälligkeiten weit eine Abweichung der ge- tatsächlich entstandenen Höhe oder setzlichen Verkehrsfehlergren- zu erstatten. Satzung über die Erhebung von Ent- 2. vor Ablauf der in Satz 1 genann- Die Gebühren werden durch schrift- zen nicht festgestellt wird. gelten für die öffentliche Wasser- ten Frist die Aufsichtsbehörde lichen Bescheid festgesetzt und ei- (5) Aufwendungen für Änderungs- versorgungseinrichtung den Beschluss beanstandet oder nen Monat nach Bekanntgabe des (6) Die Verbandsgemeinde erhebt und Unterhaltungsmaßnahmen - Entgeltsatzung Wasserversorgung jemand die Verletzung der Ver- Bescheides fällig; § 21 Abs. 2 bleibt für die Errichtung und Verlegung an Grundstücksanschlüssen, - der Verbandsgemeinde Glan- fahrens- oder Formvorschriften unberührt. von Messeinrichtungen sowie die von dem Grundstücksei- Münchweiler in der Fassung vom gegenüber der Verbandsgemein- die Errichtung von Wasser- gentümer, den dinglich Nut- 1. April 2004 sowie der Ände- deverwaltung Oberes Glantal, IV. Abschnitt: Aufwendungser- zählerschächten und Wasser- zungsberechtigten oder dem auf rungssatzungen vom 17.12.2004 Rathausstraße 8, 66901 Schö- satz zählerschränken gem. § 22 der dem Grundstück Gewerbetrei- und vom 24.03.2009. nenberg- Kübelberg unter Be- Allgemeinen Wasserversor- benden verursacht wurden, sind zeichnung des Sachverhalts, der § 24 gungssatzung Aufwendungser- in der tatsächlich entstandenen Satzung über die Erhebung von Ent- die Verletzung begründen soll, Aufwendungsersatz satz von den Eigentümern der Höhe zu erstatten. gelten für die öffentliche Wasser- schriftlich geltend gemacht hat. Grundstücke. versorgung (1) Die Verbandsgemeinde erhebt (6) Erstattungspflichtig ist, wer bei - Entgeltsatzung Wasserversorgung Hat jemand eine Verletzung nach für die Änderung (insbesondere (7) Der Aufwendungsersatz für die Fertigstellung, Erneuerung, Än- - der Verbandsgemeinde Schönen- Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so Stilllegen, Abtrennen, Umlegen) Absätze 1 bis 6 bemisst sich derung oder Unterhaltung Ei- berg-Kübelberg vom 19.02.2009. kann auch nach Ablauf der in Satz 1 der Grundstücksanschlüsse nach den Kosten, die der Ver- gentümer oder dinglich Nut- genannten Frist jedermann diese gem. § 10 der Allgemeinen Was- bandsgemeinde -insbesondere zungsberechtigter des Grund- (3) Soweit Abgabenansprüche nach Verletzung geltend machen. serversorgungssatzung der Ver- auch durch die Inanspruchnah- stückes ist. den in Absatz 2 aufgehobenen bandsgemeinde Aufwendungs- me Dritter - entstehen. Satzungen entstanden sind, gel- Schönenberg-Kübelberg, ersatz von den Eigentümern der (7) Vor Durchführung der Maßnah- ten die bisherigen Regelungen den 10.Oktober 2019 Grundstücke. (8) Der Aufwendungsersatz wird me kann eine Vorauszahlung bis weiter. Verbandsgemeindeverwaltung durch schriftlichen Bescheid zur Höhe der geschätzten Bau- gez. (Lothschütz) Bürgermeister (2) Die Verbandsgemeinde erhebt festgesetzt und einen Monat kosten verlangt werden. Schönenberg-Kübelberg, für die Wiederaufnahme der nach Bekanntgabe des Beschei- 10. Oktober 2019 Wasserversorgung nach zuvor des fällig. (8) Der Aufwendungsersatz wird Verbandsgemeindeverwaltung erfolgter Einstellung der Wasser- durch schriftlichen Bescheid gez. (Lothschütz) Bürgermeister lieferung Aufwendungsersatz für § 25 festgesetzt und einen Monat Zur LIEBE die Einstellung und Wiederauf- Aufwendungsersatz nach Bekanntgabe des Beschei- nahme der Versorgung gem. § für Grundstücksanschlüsse des fällig. Allgemeiner Hinweis: gehören zwei. 14 der Allgemeinen Wasserver- Sofern in der Satzung auf techni- sorgungssatzung von den Ei- (1) Die Verbandsgemeinde erhebt (9) Die Aufwendungsersätze für sche Regelwerke, bzw. Vorschrif- Und manchmal gentümern der Grundstücke. für die Herstellung und Erneue- Grundstücksanschlüsse ruhen ten, verwiesen wird, können diese rung (§ 25 Abs. 3 und 4) der als öffentliche Last auf dem bei dem Einrichtungsträger wäh- eine ANZEIGE. (3) Die Verbandsgemeinde erhebt Grundstücksanschlüsse gem. § Grundstück. rend der Dienststunden eingesehen für den Anschluss von Anlagen 10 der Allgemeinen Wasserver- werden. Ihre Anzeigen für das nehmen gern entgegen: Für den Bereich der ehemaligen Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinden Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler: Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr: Geschäftsstelle Kusel Druckerei Göddel+Sefrin GmbH Waldmohr Telefon 06381 8622 • Fax 429825 Telefon 06373 81150 • Fax 811531 E-Mail: anz-kus@suewe.de E-Mail: info@goeddel-sefrin.de ANZEIGENANNAHMESCHLUSS ist IMMER MONTAGS um 10.00 Uhr
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