Neue Atemschutzgeräteträger in der VG Oberes Glantal ausgebildet

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Neue Atemschutzgeräteträger in der VG Oberes Glantal ausgebildet
Neue Atemschutzgeräteträger
in der VG Oberes Glantal ausgebildet
Vom 07.09.2019 bis zum 21.09.2019 wurden in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal             Einen herzlichen Dank an das Ausbilder-Team:
9 neue Atemschutzgeräteträger ausgebildet. Lehrgangsleiter Kai Schmeiser schulte, ge-
meinsam mit dem Ausbildungsteam, in zweieinhalb Wochen die Teilnehmer in den Aus-           -Kai Schmeiser                  -Jonas Merker
bildungsinhalten Atmung, Atemgifte, Rechtliche Grundlagen, Gerätekunde, Einsatz-            -Jens Blügel                    -Stefan Lang
grundsätze sowie Verhalten bei Notsituationen. Die Teilnehmer wurden während der            -Sascha Stuppy                  -Daniel Klink
praktischen Ausbildung langsam an den Atemschutzeinsatz herangeführt. Nach einer            -Maximilian Thomas              -Lukas Grub
Einweisung in die Handhabung / Kurzprüfung des Pressluftatmers sowie der Atemschutz-        -Stefan Berger
maske erfolgte ein Gewöhnungsgehen mit Filtergerät und anschließend mit dem Press-
luftatmer. Um die Belastung schrittweise zu steigern, mussten die angehenden Atem-
schutzgeräteträger im Anschluss einen “Hindernisparcour” mit sieben Stationen abar-
beiten. Die letzte Unterrichtseinheit an diesem Tag beinhaltete das richtige Öffnen und
Betreten von Brandräumen, durchführen einer Rauchgaskühlung und das richtige Verhal-
ten bei der Entstehung eines „Flashovers”.

Am zweiten Praxistag lag der Schwerpunkt der Ausbildung auf der Personensuche bei
Brandeinsätzen. Hierzu wurde ein leerstehendes Gebäude abgedunkelt und komplett mit
einer Nebelmaschine verqualmt. Die Teilnehmer mussten somit ihr theoretisch Wissen
bei Einsätzen unter “Nullsicht” umsetzen und die erlernten Suchtechniken anwenden. Die
Übung war beendet, sobald die beiden Dummys aus dem Gebäude gerettet waren.

Die zweite Aufgabe an diesem Sonntagvormittag bestand darin, einen Dummy sowie 20
kg schwere Behältnisse aus unwegsamen Gelände zu Retten und über eine gewisse Dis-
tanz zu transportierten. Hierbei wurden die Lehrgangsteilnehmer an ihre körperlichen Lei-
stungsgrenzen gebracht.

Am fünften und letzten Ausbildungstag musste zuerst ein schriftlicher Leistungsnachweis
erbracht werden, bevor es zur praktischen Abschlussprüfung nach Kaiserslautern auf die
Atemschutzübungsanlage ging.
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IM NOTFALL
                                                                        - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
 Verbandsgemeinde                         Unfall-, Rettungsdienst- und Kran-                                                                                      L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
                                          kentransporte (Tag und Nacht ein-        Haus der Diakonie Landstuhl             Rufbereitschaft der Ver-               und Freunde von Alkoholkranken,
 Oberes Glantal                                                                    Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl          bandsgemeindewerke
                                          satzbereit): DRK-Rettungswache           Tel.: 06371/2846                                                               Kaiserslautern, Conradstr. 2
 Rufnummer Zentrale:                      Schönenberg-Kübelberg, Rathaus-                                                  Eigenbetrieb                           Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
                                                                                   Email:
 06373/504-0                              straße 8, Telefon 112.                   slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de         Wasser | Abwasser                      19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
                                          Polizei (Raum Schönenberg-Kü-            Unsere Beratungsangebote                Bereich Wasser                         06356/1224
 Feuerwehr                                belberg / Waldmohr - Südkreis Ku-        Sozial- und Lebensberatung              (VG Oberes Glantal)
                                          sel): Polizeiwache Schönenberg-          Schwangerschafts- und Schwager-         Treten außerhalb der allgemeinen       Aids-Hilfe-Kaiserslautern:   Pariser
 Verbandsgemeinde                         Kübelberg, Herzogstraße 8, Telefon       schaftskonfliktberatung                 Bürozeiten Probleme bei der Was-       Str.23, Tel. 0631/19411 (Montag +
 Oberes Glantal                           06373/8220                               (staatl. anerkannt)                     serversorgung (Rohrbrüche, Un-         Freitag 19.00 - 21.00 Uhr, Mittwoch
                                          Rufbereitschaft                          Kurberatung                             dichtigkeiten, Druckabfälle usw.)      18.00 - 20.00 Uhr)
 - Notruf 112 -                           Entstörungsdienst:                       (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-
                                                                                   Kuren, Kinder- und Jugenderho-
                                                                                                                           auf oder erkennen Sie sonstige
                                          Telefon-Nr. für Störungen                                                        Unregelmäßigkeiten an öffentli-        Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
Zahnärztlicher Notfalldienst:                                                      lungen, Familienerholungen)
                                          Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl            Termine nach Vereinbarung               chen Anlagen (Ausfall der Stra-        Gruppe Kusel. Weitere Information:
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an
                                          Strom: Telefon 0800/7977777              Vertraulich-kostenfrei - auf            ßenbeleuchtung, plötzliche Fahr-       Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00      APOTHEKEN-NOTDIENST
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-                                            Wunsch anonym                           bahnänderungen usw.) so rufen          im Internet unter www.ilco.de
                                          Deutsches Festnetz:                      Haus der Diakonie Kaiserslautern        Sie für das Gebiet der Verbands-
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/      0180-5-258825-PLZ                        Interventionsstelle gegen Gewalt        gemeinde Oberes Glantal die Te-        Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
893770                                    (0,14 Euro/Min.)                         in engen sozialen Beziehungen           lefon-Nr. 0171 / 5065303 an.           Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
                                          Mobilfunknetz:                           und Stalking                                                                   Betreuung und Beratung für Behin-
Augenärztlicher Notfalldienst:            0180-5-258825-PLZ                        Tel.: 0631/37108425                     Bereich Abwasser
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst                                            Email: interventionsstelle.kaisers-                                            derte sowie therapeutische Versor-
                                          (max. 0,42 Euro/Min.)                                                            (Gebiet Süd und Nord):
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929                                                  lautern@diakonie-pfalz.de                                                      gung nach Schlaganfall/Hirnverlet-
                                          Internet: www.lak-rlp.de                                                         Treten außerhalb der allgemeinen
                                                                                   Vertraulich-kostenfrei -                                                       zung.
                                          Der Notdienst wechselt jeweils                                                   Bürozeiten Probleme bei der Ent-
Ärztlicher Notfalldienst                                                           auf Wunsch anonym                                                              66849 Landstuhl, Am Rothenborn,
                                          morgens um 8.30 Uhr                                                              wässerung (Verstopfungen, Rück-
Zuständig ist der Bereitschafts-                                                                                                                                  Tel. 06371/934275-276, Fax 06371-
                                                                                                                           stau usw.) auf oder erkennen Sie
dienstzentrale im Westpfalzklinikum       Schönenberg-Kübelberger Tafel                                                                                           934424.
                                                                                   Ambulanter Pflege- und                  sonstige Unregelmäßigkeiten in
Kusel, I. Flur 1, Tel.: 06381/ 935 935.   für bedürftige Menschen in der Ver-      Betreuungsdienst                                                               Störungen Erdgasversorgung
                                                                                                                           Zusammenhang mit der Abwas-
                                          bandsgemeinde Oberes Glantal.            Inhaber W. Tremmel &                                                           Stadtwerke Homburg GmbH
                                                                                                                           serbeseitigung oder an Gewäs-
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall       Ausgabestelle:                           M. Tremmel                              sern (z.B. Gewässerverschmut-          Rufbereitschaft:
um telefonische Vorankündigung            Zum Krämel 7, 66904 Brücken              St. Wendeler Straße 16,                 zungen, Ölspuren) so rufen Sie für     Tel.: 06841/694-0
Dienstzeiten:                             (neben ev. Kirche)                       66892 Bruchmühlbach-Miesau,                                                    Fragen zur Erdgasversorgung:
                                                                                                                           den Bereich der Ortsgemeinden:
Montag                     19.00 Uhr      Öffnungszeiten:                          Tel. 06372/995751                                                              Energieberatung-Stadtwerke
                                                                                   Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,          * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-
bis Dienstag               07.00 Uhr      Dienstag 10:00-11:00 Uhr und                                                                                            Homburg: 06841/694-220
                                          Donnerstag 16:00-17:00 Uhr               Tel. 06373/508641                         mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,
Dienstag                   19.00 Uhr                                                                                         Dittweiler und Schönenberg-Kü-       Tierschutzverein im Landkreis Kusel
                                          Bedürftigkeit:                           Wir sind rund um die Uhr für Sie                                               e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
bis Mittwoch               07.00 Uhr                                               erreichbar.                               belberg die Telefon-Nr. 06373 /
                                          Anträge gibt es in den Bürger-                                                                                          Telefonnummern:
Mittwoch                   14.00 Uhr      büro’s der Verbandsgemeinde                                                        8290320 an (Gebiet Süd).
bis Donnerstag             07.00 Uhr                                                                                       * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-       1. Vorsitzende Christine Fauß,
                                          Auskünfte z. Bedürftigkeit:              Sozialverband                                                                  Tel.: 0175/4117712
Donnerstag                 19.00 Uhr      VG-Verwaltung, Herr Tobias We-           VdK Rheinland-Pfalz                       born, Glan-Münchweil., Hensch-
bis Freitag                07.00 Uhr                                                                                         tal,Herschweiler-Pettersheim,        Schatzmeister Jutta Keller
                                          ber, Tel.: 06373-504-201,                Kreisverband Kusel                                                             Tel.: 0160/94838930
Freitag                    16.00 Uhr      t.weber@vgog.de                          Geschäftsstelle Lehnstraße 34,            Hüffler, Krottelbach, Langen-
bis Montag                 07.00 Uhr                                                                                         bach, Matzenbach, Nanzdiet-          www.tierschutz-kusel.de
                                          Konto:                                   66869 Kusel
Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr         KSK Kusel, IBAN:                         Telefonische Erreichbarkeit:              schweiler,       Quirbach/Pfalz,     Beratungsstellen
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr        DE10 5405 1550 0050 0103 47              Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr          Steinbach am Glan, Rehweiler         im Haus der Diakonie
Sprechstunden:                            www.schoenenberg-kuebelberger-           Freitags geschlossen                      und Wahnwegen die Telefon-Nr.        Marktstr. 31 in 66869 Kusel
Samstag und Sonntag                       tafel.de                                 1. Mittwoch im Monat Service-             06383/927681 an (Gebiet Nord).       Tel.-Nr.: 06381/422900
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    nachmittag für Arbeitnehmer von         Sie wollen eine Störung melden?        Fax-Nr.: 06381/4229099
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                                                        14.00 - 17.30 Uhr                       Dann wählen Sie die entsprechen-
                                           Deutsches Rotes Kreuz                   Telefon: 06381/425 044 - 0                                                     Erziehungs-
Die Bereitschaftsdienste der im Raum       Kreisverband Kusel e.V.                                                         de Telefonnummer. Der Telefonan-       und Familienberatung
Bruchmühlbach/Miesau praktizie-                                                    Telefax: 06381/425 044 - 29             ruf wird von einer Sprachbox an-
                                           Haushaltsassistenz:                     E-Mail: kv-kusel@vdk.de                                                        Email: erziehungsberatung.ku-
ren-den Ärzte u. Zahnärzte können                                                                                          genommen. Bitte teilen Sie Ihren       sel@diakonie-pfalz.de
                                           Hauswirtschaftliche       Dienstleis-   Termin nur nach telefonischer
beim Anrufbeantworter des jeweili-         tungen, Fahrdienst und Betreuungs-                                              Namen sowie Ihre Telefonnum-           Suchtberatung, Jugend- und
                                                                                   Vereinbarung                            mer, unter der Sie erreichbar sind,
gen Hausarztes in Erfahrung ge-            angebote für Senioren, Pflegebe-                                                                                       Drogenberatung, Angehörigen-
bracht werden.                             dürftige und Familien, Unterstützung                                            mit. Nennen Sie uns den festge-        beratung, Prävention
                                           für Kranke, Genesende, Behinderte.      Mobilitas                               stellten Schaden (z.B. Wasser tritt    Email: fachstellesucht.kus@diako-
Deutsche Rheuma-Liga                       Hausnotrufsystem:                       ambulanter Pflege- und Betreuungs-      aus dem Gehweg aus) mit Ortsbe-        nie-pfalz.de
Arbeitsgemeinschaft Kusel                  Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-    dienst Schönenberg-Kübelbg., Glan-
                                                                                   str. 44., Frau Schmidt Kerstin.         zug (Straße, Hausnummer sowie          Fachdienst Glückspielsucht
Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler      hinderte, Alleinstehende.                                                       Gemeinde). Sie werden umgehend         Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                           Essen auf Rädern:                       Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr,
Tel.: 06383/1386                                                                   Tel. 06373/829992                       (in der Regel nicht länger als 3 bis   nie-pfalz.de
Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de            Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diät-                                               10 Minuten) vom Rufbereit-             Schwangeren- und Schwanger-
                                           kost.                                   Beratung kostenlos und neutral!
                                                                                   Pflegerufbereitschaft rund um d. Uhr.   schaftspersonal zurückgerufen.         schaftskonfliktberatung
                                           Sozialkaufhaus:                                                                                                        (staatlich anerkannt)
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz           Secondhandbekleidung und -möbel.        Wir pflegen bei Ihnen zu Hause
Kusel, Marktplatz 4: dienstags und                                                                                                                                Email:
                                           Geschäftsstelle:                                                                Bürgerbus Oberes Glantal               slb.kusel@diakonie-pfalz.de
freitags ab 20.00 Uhr                      Trierer Str. 39, Kusel,                 ANONYM-VERTRAULICH                      Montag und Mittwoch                    Sozial- und Lebensberatung
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus        Tel. 06381/9246-20                      Evangelische - Katholische              von 14.00 bis 16.00 Uhr                Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Kleiderkammer:                          Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr
                                           Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),                                               Telefon: 06373/504-108, Email:         Kindererholung, Müttergene-
und deren Kinder: 0631/17000                                                       gebührenfrei - vertraulich
                                           Kusel, Tel. 06381/ 425861               Tel.: 0800/111 0 111                    buchung@buergerbus-og.de               sungs- und Mutter-Kind-Kuren
                                                                                   und 0800/111 0 222                      www.buergerbus-og.de                   Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Ehrenamtsbörse
des Landkreises Kusel                      Pflegestützpunkt
Vielseitige Dienste für hilfebedür-                                                Schuldner- und Insolvenzberatung        Ambulanter Hospiz- und                 Ökumenische Sozialstation
                                           Öffentliche Beratungsstelle rund                                                                                       Brücken e.V.
tige Personen                              um das Thema Pflege                     Deutsches Rotes Kreuz                   Palliativer Beratungsdienst
Kontakte                                                                           Kreisverband Kusel e.V.                 Kusel - Ramstein - Landstuhl -         Ambulante-Hilfe-Zentrum
                                           Paulengrunder Straße 7a
in den Verbandsgemeinden:                  66904 Brücken                           Trierer Str. 39, 66869 Kusel            Westrich                               Pflegedienst, hauswirtschaftliche
Schönenberg-Kbg. 06373/6606                Tel.: 06386/40 40 364                   Tel: 06381/924615                                                              Hilfe, Tagesbegegnungsstätte,
                                                                                                                           Beratung und Unterstützung
Waldmohr              06373/2910           und 06386/40 40 073                                                                                                    Beratung, Service warmer Mittag-
                                                                                                                           schwerkranker und sterbender           stisch, Familienpflege. Paulen-
Glan-Münchweiler       06384/323           Die Beratung erfolgt kostenlos,         AWO Betreuungsverein                    Menschen bei Schmerzen und
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel    neutral und vertraulich                 Trierer Str. 60, 66869 Kusel                                                   grunder Str. 7a, 66904 Brücken
                                                                                                                           psychosozialen Problemen,              Telefon: 06386/9219-0
                                                                                   Tel.: 06381/993277/78                   Schwebelstraße 8, 66869 Kusel
                                                                                   Email:                                                                         Rund um die Uhr für Sie
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   betreuungsverein-kusel@t-online.de
                                                                                                                           Telefon: 06381/425769. Email:          erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                       Telefon 112         Fax: 06381/993279                       hospiz.kusel@caritas-speyer.de         www.sozialstation-bruecken.de
Neue Atemschutzgeräteträger in der VG Oberes Glantal ausgebildet
Verbandsgemeinde Oberes Glantal
                           Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

   Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG
            Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
                                                       www.vgog.de abrufbar

   Der Veranstaltungskalender 2020 in der Verbandsgemeinde                                                            Das Fundamt Schönenberg-
   Oberes Glantal ist in Arbeit!
                                                                                                                      Kübelberg meldet:
   Vereine, Organisationen und                                                                                        Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wurde ein Schiffsmodell
                                                                                                                      als Fundsache gemeldet.
   Kirchen AUFGEPASST!                                                                                                Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte
                                                                                                                      im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde
                                                                                                                      Oberes Glantal, Tel. 06373/504-210.
   Die Druckerei Göddel und Sefrin, in Zusammenarbeit mit Frau Anita Oriwald, legen für das kommende Jahr
   wieder einen Veranstaltungskalender auf. Alle Veranstaltungen des Jahres 2020, zu denen die gesamte
   Öffentlichkeit eingeladen ist, sollen wieder in dieser Broschüre erscheinen. Hierzu ist Ihre Mithilfe erfor-
   derlich. Bitte melden Sie alle Veranstaltungstermine (keine Mitgliederversammlungen oder wöchentliche
   Treffen) für das Jahr 2020 bis spätestens 18.Oktober 2019, bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal,             Leitung: Hans-Werner Hoffmann       Gebühr: 41,50 Euro (gültig ab 13
   Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg an.                                                                Termin: 4 Abende, 12.11.2019 -      Teilnehmenden)
                                                                                                                   03.12.2019
   Vordrucke hierfür finden Sie online unter www.vgog.de oder sprechen Sie mit unserer Mitarbeiterin Frau          Dienstag, wöchentlich, 19:00 -      Anmeldungen:
   Fiack, Zimmer S1-3.07, Tel.: 06373 504105, E-Mail a.fiack@vgog.de.                                              20:30 Uhr                           Sind Sie an einem der Kurse inter-
   Zu beachten ist, dass die Anmeldung ausschließlich auf diesen speziellen Vordrucken erfolgen muss. Für          Ort: Rothenfeldschule, Bahnhof-     essiert? Dann melden Sie sich doch
   jeden Veranstaltungstermin ist ein eigenes Formular auszufüllen. Es ist wichtig, dass der Abgabetermin          straße 57b, 66914 Waldmohr          an…!
   eingehalten wird, damit die Broschüre noch in diesem Jahr verteilt werden kann. Vielen Dank für Ihre Mit-       Kursgebühr:                         Anmelden können Sie sich über das
   hilfe.                                                                                                          Gebühr: 24,50 Euro (gültig bis 12   Internetportal der Kreisvolkshoch-
                                                                                                                   Teilnehmende)                       schule www.kvhs-kusel.de (Ge-
   An die Gewerbetreibenden der Verbandsgemeinde Oberes Glantal:                                                   Gebühr: 20,50 Euro (gültig ab 13    schäftsstelle der KVHS, Lehnstraße
   Die alleinige Berechtigung zu einer Anzeigenannahme für den Veranstaltungskalender haben Frau Anita             Teilnehmenden)                      16,     66869      Kusel,   Fax-Nr.
   Oriwald und Frau Monika Meininger.                                                                                                                  06381/91753099, Mail kvhs@kv-
                                                                                                                   3.502 Schneller Einstieg auf dem kus.de) oder schriftlich mit Anmel-
   Bitte melden Sie fremde Anzeigenwerber bei der Polizei.                                                         Smartphone/Tablet mit Android deformular (Innenseite Programm-
                                                                                                                   In dem Kurs arbeiten Sie mit den heft) bei der Verbandsgemeinde-
                                                                                                                   vorhandenen Apps wie Telefon, verwaltung Oberes Glantal.
                                                                                                                   Kontakte, Rechner, Diktiergerät,
Kreisvolkshochschule Kusel                                                                                         WhatsApp, Kamera und Google-
                                                                                                                   Maps. Sie erlernen Ihr Smartphone Ansprechpartner:

Außenstelle Oberes Glantal                                                                                         individuell einzustellen, W-LAN zu Bei Fragen bezüglich des Kursange-
                                                                                                                   nutzen, Ihre E-Mails abzurufen. Mit bots, der Anmeldung und anderen
                                                                                                                   der Kamera machen Sie Fotos und Dingen können Sie sich sehr gerne
Kurse, die im November beginnen:                                                                                   Selfies und bearbeiten Ihre Fotos. direkt an die KVHS-Außenstelle in
                                                                                                                   Im GooglePlayStore laden Sie neue, unserer Verbandsgemeinde wen-
3.320                                   Jede weitere/zusätzliche Fahrstun- stand gewinnen? Sie suchen nach         alltagstaugliche Apps herunter.     den:
Sportbootführerschein                   de kostet 60 Euro pro Person.      Ruhe und Entspannung, um „loslas-       Achtung: Bringen Sie bitte Ihr be-
Binnen und See                                                             sen“ zu können und wissen nicht,        reits eingerichtetes Smartphone Herr Tobias Weber:
Dieser Kurs dient zur Vorbereitung      Der Kurs findet in Kooperation mit wie? Dann ist dieser Kurs genau das     oder Tablet (Android) mit!          06373-504-201 oder
auf die theoretische Prüfung für die    der Sportbootschule River and Sun Richtige für Sie. Gönnen Sie sich                                            t.weber@vgog.de
beiden amtlichen Sportbootführer-       statt.                             eine bewusste Auszeit vom Alltag.       Leitung: Pia Tabellion-Grund
scheine (SBF): Amtlicher Sportboot-                                        Durch Traumreisen mit Klangscha-        Termin: 4 Abende, 18.11.2019 - Frau Isabelle Linn:
führerschein See und amtlicher          Praktische Prüfungen:              len lernt Ihr Körper zur Ruhe zu        09.12.2019                          06373-504-125 oder
Sportbootführerschein Binnen (Mo-       SBF See voraussichtlich am kommen. Die durch Klangschalen                  Montag, wöchentlich, 18:00 - 20:15 i.linn@vgog.de
tor). Am Ende des Kurses kann die       13.12.2019                         ausgelösten Klangwellen und Klän-       Uhr
Prüfung vor dem entsprechenden          SBF Binnen voraussichtlich im Fe- ge breiten sich im Raum aus, wer-        Ort: Grundschule Schönenberg-Kü- Frau Mona Schuck:
offiziellen Prüfungsausschuss ab-       bruar 2020                         den vom Körper aufgenommen und          belberg                             06373-504-206 oder
gelegt werden. Dies ist für beide                                          können schnell zu einem tiefen Ent-     Kursgebühr:                         m.schuck@vgog.de
Führerscheine in Theorie und Praxis     Leitung: Katrin Hegewald           spannungszustand führen. Bei            Gebühr: 50,00 Euro (gültig bis 12 Bürgerbüro
möglich. Im Preis enthalten sind 2      Termin: 4 Tage, 09.11.2019 - Traumreisen werden Klangschalen               Teilnehmende)                       Schönenberg-Kübelberg
Lehrbücher (1 Lehrbuch je Schein),      18.01.2020                         (je nach Thema der Traumreise) mit
Leinen, Navigationsbesteck für den      Samstag, 10:00 - 16:00 Uhr         weiteren Klanginstrumenten kom-
Sportbootführerschein See und 1         Freitag, 17:00 - 20:00 Uhr         biniert und ergänzt. Lernen Sie die
Fahrstunde. Die Termine für die         Ort: Herzog-Christian-Schule, Am wohltuenden Schwingungen und
Praxisfahrstunden in Treis-Karden       Sportplatz 10, 66909 Herschweiler- Klänge der Klangschalen kennen.             Zur LIEBE gehören zwei.
werden im Kurs abgestimmt.              Pettersheim                        Lernen Sie, diese für sich selbst an-
                                        Kursgebühr: 479,00 Euro            zuwenden als kleine Auszeit vom           Und manchmal eine ANZEIGE.
Zzgl. fallen rd. 111,- Euro Prüfungs-                                      Alltag.
gebühr des Deutschen Motoryacht-        3.319
verbands für die SBF See und maxi-      Entspannung mit Klangschalen       Bitte mitbringen: Bequeme Beklei-
mal rd. 70,- Euro für den SBF Binnen    Nach einem anstrengenden Tag dung, eine Isomatte, eine Decke
(bei dieser Kursabfolge) an.            können Sie vom Stress keinen Ab- und evtl. kleine Kissen.
Neue Atemschutzgeräteträger in der VG Oberes Glantal ausgebildet
Unsere Jubilare                                                               OT Schmittweiler
                                                                              18.10. Herzlinde Nettesheim
                                                                              21.10. Gerhard Mischler
                                                                                                                 Waldmohr
                                                                                                              71 17.10. Alois Busch
                                                                                                              75 17.10. Doris Meißner
                                                                                                                                                  77
                                                                                                                                                  72
                                                                                                                                                       Das Forstamt
                                                                                                                                                       Kusel informiert
Altenkirchen                       19.10. Wilfried Schröck     76                                                19.10. Ursel Emmer               82
17.10. Burgunde und Klaus          21.10. Helga Schmitt        77 OT Schönenberg                                 19.10. Manfred Marx              79   Die Sprechstunde von Revierleiter
       Wagner                      23.10. Christel und Hans       17.10. Gerd Sieber                          71 19.10. Birgid Ohliger            72   Werner Schramm, Forstrevier Süd-
       Goldene Hochzeit                    Schmitt                18.10. Lydia Hermann                        77 19.10. Georg Weintz              87   kreis am Dienstag, 29.10.2019 in
18.10. Hanna Lore Höh           88         Diamantene Hochzeit    20.10. Gerda Engelhardt                     83 20.10. Elfriede Hellmann         82   der Verbandsgemeindeverwaltung,
21.10. Dieter Becker            82                                21.10. Brigitte Stepnicka                   77 20.10. Angelika Trapp            78   Standort Waldmohr, fällt aus.
                                   Hüffler                        22.10. Friedrich                               21.10. Dietmar Müller            72
Börsborn                           Adelheid Becker             70        Brandenberger                        80 21.10. Elisabeth Otte            72
19.10. Bruno Defland            73                                23.10. Roswitha Betts                       76 22.10. Helmut Schäfer            82    STARTPATEN KREIS
                                   Krottelbach                    24.10. Christoph Buchholzer                 70 22.10. Lothar Unbehend           75
Breitenbach                        17.10. Willi Heinz          70 24.10. Kurt Schmuck                         95 22.10. Margarete Wolf            83
                                                                                                                                                           KUSEL E.V.
19.10. Ute Ruffing              71                                                                               24.10. Hildegard Janetzki        84
21.10. Christel Schneider       77 Langenbach                     Steinbach                                      24.10. Brigitte Lange            76   Begleitung
24.10. Ilka Wachter             73 24.10. Winfried Diwo        78 20.10. Liselotte Gaß                        91 24.10. Roswitha und Peter             von Familien und Kindern
                                                                                                                        Förderer
Brücken                            Nanzdietschweiler                        Wahnwegen                                   Goldene Hochzeit               66869 Kusel, Lehnstraße 16;
18.10. Ida Dukart               77 22.10. Elli Willer                    88 23.10. Heiner Becker              70                                       Horst Eckel Haus - Raum 209
20.10. Gunter Leixner           71                                          24.10. Manfred Feld               82                                       info@startpaten.de
23.10. Hildegard Sommer         82 Ohmbach                                                                                                             www.startpaten.de
                                   17.10. Ursula Mootz                   71                                                                            Tel.: 06381/4286443
Dunzweiler                                                                                                                                             Bürozeiten:
17.10. Beate und Walter       Quirnbach                                                                                                                Montag         10.00 bis 12.00 Uhr
       Zimmer                 OT Liebsthal                                       Öffentliche                                                           Mittwoch       15.00 bis 17.00 Uhr
       Diamantene Hochzeit    21.10. Günter Fries                        83
24.10. Gerlinde Rennen     83                                                    Ausschreibung
                              Rehweiler
Frohnhofen                    18.10. Werner Ohliger                      72      Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal mit Sitz in Schönenberg-          Krabbelgruppe
24.10. Gerda Höh           93                                                    Kübelberg schreibt folgende Arbeiten auf Grundlage der VOB/A
                              Schönenberg-Kübelberg                              aus.                                                                  mit Elterncafé
Glan-Münchweiler
23.10. Hedwig Feller       87 OT Kübelberg                                       Neubau Feuerwehrgerätehaus Börsborn - Innenausbau und                 in Brücken im Alois-Hemmer-Haus,
                              19.10. Anita Emser                         80      Außenanlage                                                           Paulengrunder Str. 7a;
Henschtal                     23.10. Friedrich Nicolay                   84      • G1 – Elektroinstallationsarbeiten                                   jeden Mittwoch
20.10. Rolf Schäfer        70                                                    • G2 – Heizungs- und Sanitärbauarbeiten                               von 9.30 - 11.30 Uhr
                              OT Sand                                            • G3 – Innenputzarbeiten
Herschweiler-Pettersheim      23.10. Ingrid Ecke                         74      • G4 – Außenputzarbeiten
19.10. Christa Körbel      75 23.10. Udo Kolberg                         71      • G5 – Estrichbauarbeiten                                                LG OHMBACHSEE
                                                                                 • G6 – Fliesenarbeiten
                                                                                 • G7 – Innentüren
                                                                                 • G8 – Malerarbeiten                                                  Halbmarathon
   Stellenausschreibung                                                          • G9 – Außenanlage
                                                                                 Der vollständige Bekanntmachungstext ist veröffentlicht im:           Die LG Ohmbachsee veranstaltet
   Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht eine                                                                                                      am 20.10.2019 den 11. Halbmara-
                                                                                 1. Submissionsanzeiger      Schopenstehl 15, 20095 Hamburg            thon mit neuem Streckenverlauf.
                                                                                                             Fax 040/40194031                          Start ist um 10:00 Uhr in Brücken,
   Aushilfe (m/w/d)
                                                                                 2. Subreport                Postfach 910860, 51101 Köln               Dellstraße.
                                                                                                             Fax 0221/9857866                          Die Anmeldungen (Nachmeldungen
   für die Pflege der Wege und Grünanlage am Ohmbachsee. Es han-                 3. bi, Bauwirtschaftliche                                             sind bis 30 Minuten vor dem Start
   delt sich um eine bis zum 31.12.2019 befristete Vollzeitstelle.                  Information              Postfach 3407, 24033 Kiel                 möglich) erfolgen in der Turnhalle,
                                                                                                             Fax 0431/5359225                          Feldstraße.
   Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages                4. Subreport ELVIS          https://www.subreport.de/E67281681        Herzliche Einladung an alle Läufe-
   für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und beinhaltet alle im öffentli-           5. Homepage                                                           rinnen und Läufer.
   chen Dienst üblichen Sozialleistungen. Schwerbehinderte Men-                     www.vgog.de              Rubrik: Aktuelles/Ausschreibungen
   schen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksich-                                                                                       Hinweise:
   tigt.                                                                         Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, 12.10.2019                 Benutzung öffentlicher Straße in
                                                                                 gez.: Lothschütz, Bürgermeister                                       Brücken:
                                                                                                                                                       Dellstraße
   Interessenten richten ihre Bewerbung bitte bis spätestens 18. Ok-
                                                                                                                                                       von 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr
   tober 2019 unter Beifügung der üblichen Unterlagen an die
                                                                                                                                                       Zu zeitweiligen Verkehrsbehinde-
   Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal                                                                                                           rungen:
   Fachbereich 1A.2 - Personal                                                                                                                         Kreisstraße K9, am Ohmbachsee
   Rathausstr. 8                                                                                                                                       von 10:11 Uhr bis 10:29 Uhr
   66901 Schönenberg-Kübelberg                                                                                                                         von 11:00 Uhr bis 12:32 Uhr
   oder per Email an bewerbung@vgog.de
                                                                                                                                                       Kreisstraße K 8, Gries, Hochstraße
   Für Rückfragen steht Ihnen Herr Markus Bauer gerne zur Verfügung                                                                                    von 10:16 Uhr bis 10:41 Uhr
   (Tel. 06373 / 504-180).
                                                                                                                                                       Kreisstraße K 75/KL, Elschbacher
                                                                                                                                                       Bahnhof
   Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewer-                                                                                         von 10:35 Uhr bis 11:32 Uhr
   bungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher
   keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzu-
   reichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Bewerbungsda-
                                                                                 Das passende Fahrzeug                                                 Zu zeitweiligen Behinderungen:
                                                                                                                                                       Glan-Blies Weg von Dietschweiler
   ten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutz-
   gesetz.
                                                                                     für jedermann.                                                    nach Schönenberg
                                                                                                                                                       von 10:23 Uhr bis 12:17 Uhr

   Schönenberg-Kübelberg, im Oktober 2019                                                                                                              Seerundweg
                                                                                                                                                       von 10:11 Uhr bis 10:39 Uhr und
   gez. Christoph Lothschütz
                                                                                                                                                       10:56 Uhr bis 12:19 Uhr
   Bürgermeister
                                                                                                                                                       Wir bitten um Verständnis.
Neue Atemschutzgeräteträger in der VG Oberes Glantal ausgebildet
Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

                                                                               Wegweiser
                                                                               durch den Förderdschungel
                                                                               (VZ-RLP / 08.10.2019) Energiespa-       schüsse. Das BAFA hingegen för-        die persönliche Energieberatung
                                                                               ren soll belohnt werden: Deshalb        dert bestimmte Einzelmaßnahmen,        der Verbraucherzentrale. Die Bera-
                                                                               gibt es für bau- oder sanierungswil-    vor allem im Bereich erneuerbare       tung ist unabhängig von jeglichem
                                                                               lige Bürger viele unterschiedliche      Energien. Außerdem unterstützt         Anbieterinteresse. Damit die Ge-
                                                                               öffentliche Förderprogramme. Die-       das BAFA zwei öffentlich geförderte    spräche ungestört und ohne lange
                                                                               se werden von Bund, Ländern und         Energieberatungsangebote:        Die   Wartezeit erfolgen können, ist eine
                                                                               Gemeinden, teilweise auch von           Energieberatung der Verbraucher-       telefonische Terminvereinbarung
                                                                               Energieversorgern angeboten. För-       zentralen sowie die BAFA-Vor-Ort-      erforderlich.
                                                                               derfähig sind sparsame Neubauten,       Beratung.                              Die Beratungsgespräche sind kos-
                                                                               umfassende Modernisierungen von         Problematisch ist, dass für Laien      tenlos. Die nächsten Sprechstun-
                                                                               bestehenden Gebäuden, aber auch         die Programmvielfalt sowie die de-     den der Energieberater finden wie
                                                                               einzelne Maßnahmen, wie die Er-         taillierten    Rahmenbedingungen       folgt statt:
                                                                               neuerung der Heizungsanlage oder        kaum verständlich sind. Die Ener-
                                                                               der Fensteraustausch.                   gieexperten raten deshalb zur fach-    • Schönenberg-Kübelberg: Sams-
                                                                               Zwei Angebote sind deutschland-         kundigen Beratung vorab. Oft muss        tag, den 16.11.19 von 10.00 -
                                                                               weit verfügbar: Die Programme der       die Förderung vor Beginn der Maß-        12.00 Uhr in der Verbandsge-
                                                                               KfW-Bank sowie die des Bundesam-        nahme beantragt werden. Die Ver-         meindeverwaltung,       Rathaus-
                                                                               tes für Wirtschaft und Ausfuhrkon-      braucherzentrale stellt als Einstieg     straße 8, telefonische Voranmel-
                                                                               trolle (BAFA). Die KfW bietet zum ei-   Übersichten über die Förderpro-          dung unter 0 63 73/504-105, -
                                                                               nen sehr günstige Kredite, zum an-      gramme für Energiesparmaßnah-            106.
                                                                               deren gibt es Einmalzuschüsse für       men im Altbau- und Neubaubereich
                                                                               ausgewählte Vorhaben. Die Zins-         zum kostenlosen Download zur Ver-      • Waldmohr:       Samstag,    den
                                                                               vergünstigungen wirken beim aktu-       fügung: https://www.verbraucher-         02.11.19 von 8.30 - 13.45 Uhr im
                                                                               ell niedrigen Zinsniveau zunächst       zentrale-rlp.de/Foerderprogramme.        Bürgerhaus, Saarpfalzstraße 12,
                                                                               nicht attraktiv. Allerdings gibt es     Bei allen Fragen zu Förderprogram-       Seiteneingang benutzen (Feuer-
                                                                               bei umfassenden Modernisierun-          men und dem effizienten Energie-         wehreinfahrt). Voranmeldung un-
                                                                               gen zum Teil hohe Tilgungszu-           einsatz in privaten Haushalten hilft     ter 0 63 73/504-106, -105.

                                                                               Neues aus dem                           Die Verbandsgemeindeverwaltung         Bedingungen der Teilnahme:
Kooperationsprojekt der                                                        Haupt-, Finanz,                         Oberes Glantal möge die SGD auf-
                                                                                                                       fordern, die Maßnahme auf eigene
                                                                                                                                                              Jeder Teilnehmer muss im Besitz ei-
                                                                                                                                                              nes gültigen Fischereischeines

IGS und der Firma MiniTec                                                      Bau- &                                  Kosten als Schadensverursacher         sein.
                                                                                                                       durchzuführen.                         Erlaubt ist das Angeln mit einer
                                                                               Umweltausschuss                                                                Handangel mit einem einfachen Ha-
Schüler und Azubis arbeiten während der Projektwoche                                                      Einer Zustimmung zur Ausführung                     ken.
Hand in Hand!                                                                  Oberes Glantal             auf Kosten der Verbandsgemeinde                     Das Anfüttern ist verboten.
                                                                                                          Oberes Glantal wird lediglich zuge-                 Der Gebrauch von gefärbten Maden
Vom 18.09.2019 bis 21.09.2019          formierte Herr Lorenz die jungen        Bekanntmachung gem. § 41 stimmt, wenn die SGD nachvollzieh-                    und Spinner ist nicht erlaubt.
lief die Projektwoche der IGS am       Menschen auch über die Möglich-         Abs. 5 GemO                bar darlegt, dass keine Schadens-                   Den Weisungen der Aufsichtsperso-
Standort Schönenberg-Kübelberg         keiten eines dualen Studiums.           - Unterrichtung            verursachung im Zusammenhang                        nen ist Folge zu leisten.
mit dem übergreifenden Thema           Nachdem die gebauten Werkstücke                                    mit der Absenkung des Wasserspie-                   Geangelt wird nach dem Fischerei-
„Bunt wie die Welt!“ Eines der zahl-   einer kritischen Prüfung, etwa hin-
                                                                                der Einwohner über die    gels aus dem Jahre 2015 (Baumaß-                    gesetz des Landes Rheinland-Pfalz.
reichen Projekte war das Koopera-      sichtlich Maßhaltigkeit, unterzogen     Ergebnisse der Ratssitzung nahme Rückbau Glanwehr) vorliegt.                   Alles Weitere wird vor Beginn des Fi-
tionsprojekt der IGS und der Firma     worden waren und für gut befunden       sowie Bekanntgabe der                                                          schens bekannt gegeben.
MiniTec. Unter Führung von Ausbil-     wurden, erhielt jeder Teilnehmer        in nichtöffentlicher Sitzung nicht öffentlich
dungsleiter Herrn Lorenz, seinem       ein Zertifikat für seine erfolgreiche   gefassten Beschlüsse         Grundstücksangelegenheit                          Teilnehmerkarten für das Fischen
Azubi Herrn Schuh sowie der Lehr-      Projektteilnahme.                                                          Der Ausschuss stimmt der unent-             können ab sofort bei Stefan Kohl,
kräfte Frau Barth-Neuheisel und        Allen Beteiligten, die zum Gelingen     Der Haupt-, Finanz, Bau- & Umwelt- geltlichen Übertragung einer Über-          St. Wendeler Straße 40, 66903
Herrn Wilhelm, lernten 16 Jugendli-    dieses interessanten und lehrrei-       ausschuss Oberes Glantal hat in dachung in das Eigentum des                    Frohnhofen, Telefon: 06386/
che der Klassenstufen 7 bis 12 we-     chen Projekts beigetragen haben,        seiner Sitzung am 01.10.2019 fol- Grundstückseigentümers zu.                   404880 vorbestellt.
sentliche Grundlagen der Metallbe-     ein herzliches Dankeschön!              gende Beschlüsse gefasst:
arbeitung in Theorie und Praxis ken-                                                                                                                          Wir wünschen jedem Angler ein
nen. Tatkräftig unterstützt von dem    N. Wilhelm                              öffentlich                                ANGELFREUNDE                         paar schöne Stunden, guten Fang
Auszubildenden, der selbst noch                                                Grundsatzbeschluss zum Erwerb             KOHLBACHTAL                          und Petri Heil!
drei Jahre zuvor die Schulbank an                                              eines Einsatzleitwagens (ELW
der IGS „gedrückt hatte“, wurde                                                1,0) für die Freiwillige Feuerwehr                                             Mit freundlichen Grüßen
während des Projekts der individu-                                             Schönenberg-Kübelberg               Einladung zum                              Stefan Kohl
ellen Werkstückproduktion Rech-                                                Der Beschaffung des Einsatzleitwa- Forellenfischen                             1. Vorsitzender
nung getragen, indem jeder Teil-                                               gens (ELW 1,0) wird grundsätzlich
nehmer einen „Schreibtischorgani-                                              zugestimmt. Die Verwaltung wird                                                Für das leibliche Wohl ist bes-
sator“ aus Aluminium und Stahl                                                 beauftragt alle zur Ausschreibung Ablauf der Veranstaltung:                    tens gesorgt!
baute. Lerninhalte waren u.a.                                                  erforderlichen Schritte in die Wege Freitag, 01.11.2019
Grundlagen der Bemaßung, Um-                                                   zu leiten.                          Angelen       von 08.00 - 12.00 Uhr        Die Haftung der Angelfreunde Kohl-
gang mit dem Messschieber, Mess-                                                                                   Pause         von 09.30 - 10.00 Uhr        bachtal e.V. für evtl. auftretende
übungen verschiedener Art, Techni-                                             Umgestaltung Mündungsbereich Platz-                                            Sach-,Personen oder sonstiger
sches Zeichnen, Kennenlernen ver-                                              des Gimsbach in Matzenbach, OT verlosung                  ab 07.00 Uhr         Schäden wird hiermit ausdrücklich

                                                                                                   Anzeigen bitte rechtzeitig aufgeben.
schiedener Objektansichten, An-                                                Gimsbach                            Startgebühr beträgt 15,- Euro              ausgeschlossen.
reißen, Handhabung der Stand-
bohrmaschine, Bohrtechnik sowie
Gewindeschneiden. Ergänzend in-
Neue Atemschutzgeräteträger in der VG Oberes Glantal ausgebildet
Satzung
über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung
-Entgeltsatzung Wasserversorgung-

der Verbandsgemeinde Oberes Glantal vom 10. Oktober 2019
Der Verbandsgemeinderat hat auf               Deckung von Investitionsauf- § 3                                       Das Ermittlungsgebiet für die Be-            Begrenzung an die Wasser-
Grund des § 24 der Gemeindeord-               wendungen für die erstmalige Gegenstand der Beitragspflicht rechnung der Beitragssätze (ohne                        versorgungsanlage         ange-
nung (GemO) für Rheinland-Pfalz               Herstellung und den Ausbau (1) Der Beitragspflicht unterliegen Berücksichtigung von Fördermitteln                   schlossenen Baulichkeiten,
und der §§ 2, 7, 13 des Kommunal-             (räumliche Erweiterung) nach        Grundstücke, für die die rechtli- und mit Berücksichtigung von För-             geteilt durch den Faktor 0,4.
abgabengesetzes (KAG) die folgen-             § 2 dieser Satzung.                 che und tatsächliche Möglich- dermitteln) bilden alle Grundstücke            4. Bei Grundstücken, für die im
de Satzung beschlossen, die hier-          2. Laufende      Entgelte      zur     keit der Inanspruchnahme der und Betriebe repräsentativer Teilge-               Bebauungsplan die Nutzung
mit bekannt gemacht wird:                     Deckung der laufenden Kos-          öffentlichen        Wasserversor- biete oder eines repräsentativen              als Freibad festgesetzt ist,
                                              ten, einschließlich der investi-    gungseinrichtung oder -anlage Teilgebietes, für die/das die Ver-                oder die innerhalb eines im
Inhaltsübersicht:                             tionsabhängigen Kosten in           oder selbstständig nutzbarer bandsgemeinde die Wasserversor-                    Zusammenhang           bebauten
I. Abschnitt: Allgemeine Bestim-              Form von wiederkehrenden            Teile hiervon besteht und          gung betreibt und nach ihrer Pla-            Ortsteiles (§ 34 BauGB) oder
   mungen                                     Beiträgen gemäß § 12, und           a) für die eine bauliche, gewerb- nung in Zukunft betreiben wird.               im Außenbereich tatsächlich
§ 1 Abgabearten                               Gebühren nach § 17 dieser              liche oder vergleichbare Nut-                                                so genutzt werden, die Grund-
                                              Satzung.                               zung festgesetzt und eine ent- § 5                                           fläche der an die Wasserver-
II. Abschnitt: Einmaliger Beitrag          3. Aufwendungsersätze         nach        sprechende Nutzung zulässig Beitragsmaßstab                                  sorgungsanlage angeschlos-
                                              den §§ 24 und 25 dieser Sat-           ist, oder                       (1) Beitragsmaßstab für die Was-             senen Baulichkeiten, geteilt
§ 2 Beitragsfähige Aufwendungen               zung.                               b) die, soweit eine bauliche, ge-      serversorgung ist die Grund-             durch die Grundflächenzahl
§ 3 Gegenstand der Beitrags-                                                         werbliche oder vergleichbare        stücksfläche mit Zuschlägen für          0,2.
     pflicht                           (3) Die Abgabensätze zu Absatz 2,             Nutzung nicht festgesetzt ist,      Vollgeschosse.                        5. Bei Grundstücken, für die im
§ 4 Ermittlungsgrundsätze und Er-          Ziffern 1 und 2 werden in der             nach der Verkehrsauffassung         Der Zuschlag je Vollgeschoss             Bebauungsplan die Nutzung
     mittlungsgebiet                       Haushaltsatzung der Verbands-             Bauland sind und nach der ge-       beträgt 10 v.H.; für die ersten          als Sportplatz, Festplatz, Frei-
§ 5 Beitragsmaßstab                        gemeinde festgesetzt. Die Abga-           ordneten baulichen Entwick-         zwei Vollgeschosse beträgt der           zeitanlage oder Friedhof fest-
§ 6 Entstehung des Beitragsan-             bensätze zu Absatz 2, Ziffer 3            lung der Gemeinde zur Bebau-        Zuschlag einheitlich 20 v.H.             gesetzt ist, oder die innerhalb
     spruches                              werden durch Beschluss des                ung anstehen oder gewerb-                                                    eines im Zusammenhang be-
§ 7 Vorausleistungen                       Verbandsgemeinderates festge-             lich oder in sonstiger Weise (2) Als Grundstücksfläche nach                  bauten Ortsteiles (§ 34
§ 8 Ablösung                               setzt.                                    genutzt werden können.              Abs. 1 gilt:                             BauGB) oder im Außenbereich
§ 9 Beitragsschuldner                                                             c) Mehrere nebeneinander lie-          1. In beplanten Gebieten die             tatsächlich so genutzt wer-
§ 10 Veranlagung und Fälligkeit        II. Abschnitt: Einmaliger Beitrag             gende Grundstücke werden               überplante        Grundstücks-        den, die Grundstücksfläche
                                                                                     für die Festsetzung von Beiträ-        fläche. Ist das Grundstück nur        multipliziert mit 0,1. § 5 Abs.
III. Abschnitt: Laufende Entgelte      §2                                            gen bei gleichen Eigentums-            teilweise überplant und ist           2 Ziffern 2 a + 2 b gelten ent-
                                       Beitragsfähige Aufwendungen                   verhältnissen als einheitli-           der unbeplante Grundstücks-           sprechend.
§ 11 Entgeltfähige Kosten                                                            ches Grundstück behandelt,             teil unter Berücksichtigung        6. Bei Grundstücken, für die im
§ 12 Erhebung      wiederkehrende      (1) Die Verbandsgemeinde erhebt               wenn sie eine wirtschaftliche          der Tiefenbegrenzung noch             Bebauungsplan die Nutzung
     Beiträge                              einmalige Beiträge für die auf            Einheit darstellen.                    dem Innenbereich nach § 34            als Campingplatz oder Wo-
§ 13 Entstehung des Beitragsan-            die Wasserversorgung entfallen-                                                  BauGB zuzuordnen, gelten              chenendhausgebiet festge-
     spruches                              den Investitionsaufwendungen (2) Werden Grundstücke an eine öf-                  diese Flächen des Buchgrund-          setzt ist, oder die innerhalb ei-
§ 14 Vorausleistungen                      für die erstmalige Herstellung         fentliche Wasserversorgungs-              stücks auch als Grundstücks-          nes im Zusammenhang be-
§ 15 Ablösung                              und den Ausbau (räumliche Er-          einrichtung oder Anlage ange-             fläche.                               bauten Ortsteils (§ 34 BauGB)
§ 16 Veranlagung und Fälligkeit            weiterung), soweit diese nicht         schlossen, so unterliegen sie          2. Enthält ein Bebauungsplan             oder       im     Außenbereich
§ 17 Erhebung Benutzungsgebüh-             bereits durch Zuschüsse, Zu-           auch der Beitragspflicht, wenn            nicht die erforderlichen Fest-        tatsächlich so genutzt wer-
     ren                                   wendungen oder auf andere              die Voraussetzungen des Absat-            setzungen, sieht er eine ande-        den, wird für jeden Standplatz
§ 18 Gegenstand der Gebühren-              Weise gedeckt sind.                    zes 1 nicht erfüllt sind.                 re als die baulich, gewerbli-         eine Grundfläche von 96 m²
     pflicht                                                                                                                che oder industrielle Nutzung         und für jedes Wochenend-
§ 19 Benutzungsgebührenmaßstab         (2) Bei der Erhebung von einmali- (3) Werden Grundstücke nach der                    vor oder liegen Grundstücke           haus eine Grundfläche von
§ 20 Entstehung des Gebührenan-            gen Beiträgen sind beitrags-           Entstehung einmaliger Beiträge            innerhalb eines im Zusam-             192 m² angesetzt. Die Summe
     spruches                              fähig:                                 durch weitere selbstständig               menhang bebauten Ortsteiles           der sich hieraus ergebenden
§ 21 Vorausleistungen                      1. Die Aufwendungen für die            nutzbare Einrichtungsteile er-            (§ 34 BauGB), sind zu berück-         Grundflächen wird zur Be-
§ 22 Gebührenschuldner                        Straßenleitungen (Ortsnetze)        schlossen und entsteht dadurch            sichtigen:                            rechnung der beitragspflichti-
§ 23 Fälligkeiten                             und Wasserversorgungslei-           für baulich nutzbare Grund-               a) Bei Grundstücken, die an           gen Grundstücksfläche unab-
                                              tungen außerhalb des öffent-        stücksteile ein weiterer Vorteil,            eine Verkehrsanlage an-            hängig von einer tatsächli-
IV. Abschnitt: Aufwendungser-                 lichen Verkehrsraums.               sind diese Grundstücksteile bei-             grenzen, die Fläche von die-       chen Nutzung der Wasserver-
    satz                                   2. Die Aufwendungen für die Be-        tragspflichtig, soweit sie nicht             ser bis zu einer Tiefe von 35      sorgungseinrichtung durch
§ 24 Aufwendungsersatz                        schaffung der Grundstücke           bereits zu einmaligen Beiträgen              m.                                 die einzelnen Standplätze
§ 25 Aufwendungsersatz für Grund-             und für den Erwerb von Rech-        herangezogen wurden.                      b) Bei Grundstücken, die              und Wochenendhäuser durch
     stücksanschlüsse                         ten an Grundstücken Dritter                                                      nicht an eine Verkehrsanla-        die Grundflächenzahl 0,4 ge-
                                              sowie der Wert der von der (4) Werden nachträglich baulich                       ge angrenzen, mit dieser           teilt.
V. Abschnitt: Umsatzsteuer und                Verbandsgemeinde aus ihrem          nutzbare Grundstücke gebildet                aber durch einen eigenen        7. Bei Grundstücken im Außen-
   Inkrafttreten                              Vermögen       bereitgestellten     oder wird nachträglich die Mög-              Weg oder durch einen Zu-           bereich (§ 35 BauGB), für die
§ 26 Umsatzsteuer                             Grundstücksflächen im Zeit-         lichkeit geschaffen sie anzusch-             gang, der durch Baulast            durch Planfeststellung eine
§ 27 Inkrafttreten                            punkt der Bereitstellung.           ließen, entsteht damit der Bei-              oder dingliches Recht gesi-        der baulichen Nutzung ver-
                                           3. Die bewerteten Eigenleistun-        tragsanspruch.                               chert ist, verbunden sind,         gleichbare Nutzung zugelas-
Allgemeiner Hinweis                           gen der kommunalen Gebiets-                                                      die Fläche zu der Verkehrs-        sen ist (z.B. Abfalldeponie),
                                              körperschaft, die diese zur (5) Werden Grundstücke oder                          anlage hin liegenden               die Fläche des Grundstücks,
                                              Herstellung oder zum Ausbau         Grundstücksteile nach der Ent-               Grundstücksseite bis zu ei-        auf die sich die Planfeststel-
I. Abschnitt: Allgemeine Bestim-              der Einrichtung oder Anlagen        stehung der Beitragspflicht erst-            ner Tiefe von 35 m.                lung bezieht.
   mungen                                     aufwenden muss.                     mals baulich nutzbar und ent-                Grundstücksteile, die aus-      8. Bei den übrigen bebauten
                                           4. Die Aufwendungen, die Drit-         steht hierdurch ein Vorteil, sind            schließlich eine wegemäßi-         Grundstücken im Außenbe-
§1                                            ten, deren sich die kommuna-        diese Grundstücke oder Grund-                ge Verbindung darstellen,          reich (§ 35 BauGB) die Grund-
Abgabearten                                   le Gebietskörperschaft be-          stücksteile beitragspflichtig.               bleiben bei der Bestim-            fläche der an die Wasserver-
                                              dient, entstehen.                                                                mung der tiefenmäßigen             sorgungsanlage angeschlos-
(1) Die Verbandsgemeinde betreibt          5. Für die übrigen entgeltsfähi- § 4                                                Begrenzung und bei der Er-         senen Baulichkeiten geteilt
    in Erfüllung ihrer Aufgaben-              gen Aufwendungen werden Ermittlungsgrundsätze                                    mittlung der Grundstücks-          durch die Grundflächenzahl
    pflicht die Wasserversorgung als          keine einmaligen Beiträge er- und Ermittlungsgebiet                              fläche unberücksichtigt.           0,2.
    öffentliche Einrichtung.                  hoben.                           Die Beitragssätze werden als              3. Bei Grundstücken, die über         9. Für nicht bebaute Grund-
                                           6. Die einmaligen Beiträge ru- Durchschnittssätze aus den Investi-               die Begrenzung nach Nr. 1 - 2         stücke im Außenbereich (§ 35
(2) Die Verbandsgemeinde erhebt               hen als öffentliche Last auf tionsaufwendungen nach § 2 Abs. 2                hinausgehen, zusätzlich die           BauGB), die tatsächlich an die
    1. Einmalige  Beiträge    zur             dem Grundstück.                  ermittelt.                                   Grundflächen der hinter der           Einrichtungen der Wasserver-
Neue Atemschutzgeräteträger in der VG Oberes Glantal ausgebildet
sorgung angeschlossen sind,                  mitte zu messen.               §8                                      (3) Von den entgeltsfähigen Kosten      (3) Der Beitragsschuldner wirkt bei
     die Grundfläche, die ange-             4. Bei Grundstücken, für die im      Ablösung                                    (§ 11) wird ein in der Haushalt-        der Ermittlung der für die Bei-
     schlossen ist, geteilt durch              Bebauungsplan sonstige Nut-       Vor Entstehung des Beitragsan-              satzung der Verbandsgemeinde            tragsfestsetzung erforderlichen
     0,2.                                      zung festgesetzt ist oder die     spruches kann die Ablösung des              festzusetzender Prozentsatz als         Sachverhalte mit. Bei ausblei-
     Soweit die nach den Nr. 3, 4,             außerhalb von Bebauungs-          einmaligen Beitrages vereinbart             wiederkehrender Beitrag erho-           benden Angaben (Erhebungsfor-
     6, 8 und 9 ermittelte Grund-              plangebieten tatsächlich so       werden. Der zum Zeitpunkt der Ab-           ben.                                    mular) können die Veranla-
     stücksfläche größer als die               genutzt werden (z.B. Sport-,      lösung geltende Beitragssatz wird                                                   gungsdaten geschätzt werden.
     tatsächliche     Grundstücks-             Fest- und Campingplätze,          der Ablösung zugrunde gelegt.           (4) Die Bestimmungen des § 3 Abs.
     fläche ist, wird die tatsächli-           Freibäder, Friedhöfe), wird ab-                                               1 und 2 und der §§ 5 und 9 fin-     § 17
     che Grundstücksfläche zu-                 weichend von Abs. 1 Satz 2, 2.    §9                                          den entsprechende Anwendung.        Erhebung
     grunde gelegt.                            Halbsatz ein Vollgeschoss an-     Beitragsschuldner                                                               von Benutzungsgebühren
                                               gesetzt.                          Beitragsschuldner ist, wer im Zeit- (5) Soweit nach § 2 einmalige
(3) Für die Zahl der Vollgeschosse          5. Bei Grundstücken, auf denen       punkt der Entstehung des Beitrags-          Beiträge erhoben wurden, wer-       (1) Die Benutzungsgebühr wird für
    nach Abs. 1 gilt:                          nur Garagen oder Stellplätze      anspruches Eigentümer oder ding-            den diese mit dem betriebsge-           den Bezug von Trink-, Brauch-
    1. Die im Bebauungsplan festge-            errichtet werden dürfen, gilt     lich Nutzungsberechtigter des               wöhnlichen, durchschnittlichen          und Betriebswasser erhoben.
       setzte höchstzulässige Zahl             die festgesetzte Zahl der Ge-     Grundstückes ist.                           Abschreibungssatz aufgelöst.
       der Vollgeschosse wird zu-              schosse, oder, soweit keine       Mehrere Entgeltsschuldner sind Ge-                                              (2) Der Gebührensatz ist im gesam-
       grunde gelegt.                          Festsetzung erfolgt ist, abwei-   samtschuldner; bei Wohnungs- und § 13                                               ten Gebiet des Einrichtungsträ-
    2. Bei Grundstücken, für die im            chend von Abs. 1 Satz 2, 2.       Teileigentum sind die einzelnen Entstehung                                          gers einheitlich.
       Bebauungsplan nicht die Zahl            Halbsatz ein Vollgeschoss.        Wohnungs- und Teileigentümer ent- des Beitragsanspruches
       der Vollgeschosse, sondern           6. Für Grundstücke im Außenbe-       sprechend ihrem Miteigentumsan-                                                 (3) Von den entgeltsfähigen Kosten
       nur eine Baumassenzahl fest-            reich gilt:                       teil Entgeltsschuldner.                 (1) Der Beitragsanspruch entsteht           (§ 11) wird ein in der Haushalts-
       gesetzt ist, gilt die durch 3,5         a) Liegt ein Grundstück im                                                    mit Ablauf des 31.12. für das ab-       satzung der Verbandsgemeinde
       geteilte höchstzulässige Bau-              Außenbereich, bestimmt         § 10                                        gelaufene Jahr.                         festzusetzender Prozentsatz als
       massenzahl als Zahl der Voll-              sich die Zahl der Vollge-      Veranlagung und Fälligkeit                                                          Benutzungsgebühr erhoben.
       geschosse. Ist weder eine Ge-              schosse nach der geneh-        Die einmaligen Beiträge und Vor- (2) Wechselt der Beitragsschuldner
       schossflächenzahl noch eine                migten oder bei nicht ge-      ausleistungen darauf werden durch           während des Jahres, entsteht        (4) Soweit nach § 2 einmalige
       Baumassenzahl festgesetzt,                 nehmigten aber gedulde-        schriftlichen Bescheid festgesetzt          der Anspruch damit für den ab-          Beiträge erhoben wurden, wer-
       sondern nur die höchstzuläs-               ten Bauwerken nach der         und drei Monate nach Bekanntgabe            gelaufenen Teil des Jahres. Bis         den diese mit dem betriebsge-
       sige Trauf- oder Firsthöhe, so             tatsächlichen Bebauung.        des Beitragsbescheides fällig.              zur Anzeige des Wechsels sind           wöhnlichen, durchschnittlichen
       gilt die Trauf- bzw. Firsthöhe          b) Bei Grundstücken im                                                        der bisherige und der neue Bei-         Abschreibungssatz aufgelöst.
       geteilt durch 3,5 als Zahl der             Außenbereich       (§    35    III. Abschnitt: Laufende Entgelte           tragsschuldner Gesamtschuld-
       Vollgeschosse. Sind sowohl                 BauGB), für die durch Plan-                                                ner.                                § 18
       Trauf- als auch Firsthöhe fest-            feststellungsbeschluss         § 11                                                                            Gegenstand der Gebührenpflicht
       gesetzt, so wird nur mit der               eine der baulichen Nutzung     Entgeltsfähige Kosten                   § 14
       höchstzulässigen Traufhöhe                 vergleichbare Nutzung zu-      (1) Die Verbandsgemeinde erhebt Vorausleistungen                                Der Gebührenpflicht unterliegen
       gerechnet. Soweit der Bebau-               gelassen ist, wird, bezogen         zur Abgeltung der investitions-                                            alle Grundstücke, die an eine öf-
       ungsplan keine Festsetzun-                 auf die Fläche nach Abs. 2          abhängigen Kosten (Abschrei- (1) Ab Beginn des Erhebungszeit-              fentliche Wasserversorgungsein-
       gen trifft, gilt als Traufhöhe             Nr. 7, abweichend von Abs.          bungen und Zinsen), soweit die-        raumes werden von der Ver-          richtung angeschlossen sind.
       der Schnittpunkt der Außen-                1 Satz 2, 2. Halbsatz ein           se nicht durch die Erhebung ein-       bandsgemeinde Vorausleistun-
       seite der Dachhaut mit der                 Vollgeschoss angesetzt.             maliger Beiträge nach § 2 finan-       gen auf wiederkehrende Beiträ-      § 19
       seitlichen Außenwand. Die            7. Die Zahl der tatsächlich vor-          ziert sind, sowie zur Abgeltung        ge erhoben. Die Höhe richtet        Benutzungsgebührenmaßstab
       Höhe ist ausgehend vom Ur-              handenen oder sich durch               der übrigen Kosten der Einrich-        sich nach der Beitragsschuld
       sprungsgelände in der Gebäu-            Umrechnung         ergebenden          tung oder Anlage wiederkehren-         des Vorjahres oder dem voraus-      (1) Die Benutzungsgebühr wird
       demitte zu messen. Bruchzah-            Vollgeschosse gilt, wenn auf-          de Beiträge und Gebühren. Die          sichtlichen Entgelt für das lau-        nach einem die tatsächliche In-
       len werden auf ganze Zahlen             grund der tatsächlich vorhan-          wiederkehrenden Beiträge so-           fende Jahr.                             anspruchnahme berücksichti-
       abgerundet.                             denen Bebauung die Zahl der            wie die Benutzungsgebühren ru-                                                 genden Maßstab erhoben.
    3. Soweit kein Bebauungsplan               Vollgeschosse nach den vor-            hen als öffentliche Last auf dem (2) Die Vorausleistungen werden
       besteht oder in dem Bebau-              stehenden Regelungen über-             Grundstück.                            mit je einem Viertel des Betrages   (2) Maßstab für die Benutzungsge-
       ungsplan weder die Zahl der             schritten werden.                                                             nach Abs. 1 Satz 2 am 15.04.,           bühr ist der über einen geeich-
       Vollgeschosse noch die Bau-          8. Sind auf einem Grundstück         (2) Die Kostenermittlung erfolgt auf        15.06., 15.09. und 15.11. des           ten Wasserzähler gemessene
       massenzahl noch die Trauf-              mehrere Gebäude mit unter-             der Grundlage der voraussichtli-       laufenden Jahres erhoben.               Wasserverbrauch.
       bzw. Firsthöhe bestimmt ist,            schiedlicher Zahl von Vollge-          chen jährlichen Kosten.
       gilt                                    schossen zulässig oder vor-                                               § 15                                    (3) Soweit ein Wasserzähler nicht
       a) die Zahl der auf den Grund-          handen, gilt die bei der über-    (3) Bei der Erhebung laufender Ent- Ablösung                                        oder nicht richtig anzeigt, wird
          stücken in der näheren Um-           wiegenden Baumasse vorhan-             gelte sind entgeltsfähig:                                                      die Wassermenge von der Ver-
          gebung überwiegend vor-              dene Zahl.                            1. Kosten für Betrieb, Unterhal- Die Ablösung wiederkehrender                   bandsgemeinde unter Zugrun-
          handenen oder, soweit Be-                                                      tung und Verwaltung,            Beiträge kann jederzeit für einen           delegung des Vorjahresverbrau-
          bauungsplanfestsetzungen       (4) Ergeben sich bei der Ermittlung         2. Abschreibungen,                  Zeitraum von bis zu 10 Jahren ver-          ches und unter Beachtung der
          für diese Grundstücke er-          der nach den vorstehenden Ab-           3. Zinsen,                          einbart werden.                             begründeten Angaben des Ge-
          folgt sind, die dort festge-       sätzen ermittelten beitrags-            4. Steuern und                      Der Ablösung wird unter Berück-             bührenschuldners geschätzt.
          setzte oder nach Nr. 2 be-         pflichtigen Flächen Bruchzah-           5. sonstige Kosten.                 sichtigung der zu erwartenden Ko-
          rechneten Vollgeschosse,           len, werden diese auf volle Zah-                                            stenentwicklung die abgezinste          § 20
       b) bei Grundstücken, die mit          len abgerundet.                     (4) Der Anteil der entgeltsfähigen voraussichtliche Beitragsschuld zu-          Entstehung
          einer Kirche bebaut sind,                                                   Kosten, der durch wiederkehren- grunde gelegt.                             des Gebührenanspruches
          die Zahl von zwei Vollge-      §6                                           de Beiträge finanziert ist, bleibt
          schossen. Dies gilt für Tür-   Entstehung                                   bei der Ermittlung der Gebühren § 16                                       (1) Der Gebührenanspruch entsteht
          me, die nicht Wohn-            des Beitragsanspruches                       unberücksichtigt. Dies gilt ent- Veranlagung und Fälligkeit                    mit Ablauf des 31. Dezember für
          zwecken,       gewerblichen    Der Beitragsanspruch entsteht, so-           sprechend für wiederkehrende                                                   das abgelaufene Jahr.
          oder industriellen Zwecken     bald die Einrichtung oder Anlage             Beiträge, soweit entgeltsfähige (1) Die wiederkehrenden Beiträge
          oder einer freiberuflichen     vom Beitragsschuldner in Anspruch            Kosten durch Gebühren finan-           und Vorausleistungen darauf     (2) Wechselt der Gebührenschuld-
          Nutzung dienen, entspre-       genommen werden kann. Die Vor-               ziert sind.                            werden durch schriftlichen Be-      ner während des Jahres, ent-
          chend. Bei Grundstücken,       schriften des § 3 Abs. 2 bis 5 blei-                                                scheid festgesetzt und einen        steht der Anspruch damit für den
          die gewerblich und/oder        ben unberührt.                          § 12                                        Monat nach Bekanntgabe des          abgelaufenen Teil des Jahres.
          industriell genutzt werden,                                            Erhebung                                    Beitragsbescheides fällig;          Bis zur Anzeige des Wechsels
          ist die tatsächliche Trauf-    §7                                      wiederkehrender Beiträge                    § 14 Abs. 2 bleibt unberührt.       sind der bisherige und der neue
          höhe geteilt durch 3,5 an-     Vorausleistungen                                                                                                        Gebührenschuldner      Gesamt-
          zusetzen, wenn die sich er-    (1) Ab Beginn einer Maßnahme wer- (1) Der wiederkehrende Beitrag               (2) Die Verbandsgemeinde setzt die       schuldner.
          gebende Zahl größer ist als        den von der Verbandsgemeinde      wird für die Möglichkeit des Be-             Erhebungsgrundlagen für die
          diejenige in Buchstabe a),         Vorausleistungen bis zur Höhe     zuges von Trink-, Brauch- und                wiederkehrenden         Beiträge § 21
          wobei Bruchzahlen auf              des voraussichtlichen Beitrages   Betriebswasser erhoben.                      durch Grundlagenbescheide ge- Vorausleistungen
          ganze Zahlen abgerundet            erhoben.                                                                       sondert fest. Die Grundlagenbe-
          werden. Die Höhe ist aus-      (2) Vorausleistungen können auch (2) Der Beitragssatz ist im gesam-                scheide richten sich gegen den (1) Ab Beginn des Erhebungszeit-
          gehend vom Ursprungs-              in mehreren Raten verlangt wer-   ten Gebiet des Einrichtungsträ-              Beitragspflichtigen.                 raumes werden von der Ver-
          gelände in der Gebäude-            den.                              gers einheitlich.                                                                 bandsgemeinde Vorausleistun-
Neue Atemschutzgeräteträger in der VG Oberes Glantal ausgebildet
gen auf die Gebühren verlangt.           zum Bezug von Bauwasser so-          sorgungssatzung Aufwendungs-        V. Abschnitt: Umsatzsteuer und
   Die Höhe richtet sich nach der           wie für die Entfernung des Bau-      ersatz von den Eigentümern der         Inkrafttreten                       Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 der
   Gebührenschuld des Vorjahres             wasseranschlusses gem. § 16          Grundstücke.                                                               Gemeindeordnung (GemO)
   oder dem voraussichtlichen Ent-          Abs. 3 der Allgemeinen Wasser-                                           § 26                                   zur vorangegangenen Bekanntma-
   gelt für das laufende Jahr.              versorgungssatzung Aufwen- (2) Die Aufwendungen für die Her-             Umsatzsteuer                           chung der Satzung über die Erhe-
                                            dungsersatz von den Eigentü-         stellung von Grundstücksan-                                                bung von Entgelten für die öffentli-
(2) Die Vorausleistungen werden in          mern der Grundstücke.                schlussleitungen, soweit sie in-    Alle in dieser Satzung festgesetzten che Wasserversorgungseinrichtung
    monatlichen Raten erhoben.                                                   nerhalb des öffentlichen Ver-       Entgelte unterliegen der Umsatz- -Entgeltsatzung Wasserversorgung-
                                        (4) Die Verbandsgemeinde erhebt          kehrsraumes verlegt werden,         steuer in der jeweils gesetzlich fest- der Verbandsgemeinde Oberes
§ 22                                        für die zeitweilige Absperrung       sind als Pauschalbetrag zu er-      gelegten Höhe.                         Glantal
Gebührenschuldner                           eines Grundstücksanschlusses         statten.
                                            und für die mit der Wiederinbe-                                          § 27                                   Satzungen, die unter Verletzung
(1) Gebührenschuldner sind die              triebnahme verbundenen Maß- (3) Die Aufwendungen für die Her-            Inkrafttreten                          von Verfahrens- oder Formvorschrif-
    Grundstückseigentümer     und           nahmen gem. § 17 Abs. 5 der All-     stellung und Erneuerung zusätz-     (1) Diese Satzung tritt mit Wirkung    ten nach der Gemeindeordnung
    dinglich Nutzungsberechtigten.          gemeinen Wasserversorgungs-          licher Grundstücksanschlusslei-         vom 01.01.2020 in Kraft.           (GemO) oder auf Grund der Gemein-
    Neben diesen sind Mieter und            satzung Aufwendungsersatz von        tungen innerhalb und außerhalb                                             deordnung (GemO) zustande ge-
    Pächter entsprechend des von            den Eigentümern der Grund-           des öffentlichen Verkehrsrau-       (2) Gleichzeitig treten außer Kraft:   kommen sind, gelten ein Jahr nach
    ihnen verursachten Anteils der          stücke.                              mes sind in der tatsächlich ent-    Satzung über die Erhebung von Ent-     der Bekanntmachung als von An-
    Gebühren Gebührenschuldner.                                                  standenen Höhe zu erstatten.        gelten für die öffentliche Wasser-     fang an gültig zustande gekommen.
                                        (5) Die Verbandsgemeinde erhebt                                              versorgungseinrichtung                 Dies gilt nicht, wenn
(2) Miteigentümer oder mehrere              für die Nachprüfung des Wasser- (4) Die Aufwendungen für die Her-        - Entgeltsatzung Wasserversorgung      1. die Bestimmungen über die Öf-
    aus gleichem Grunde Berechtig-          zählers gem. § 19 der Allgemei-      stellung und Erneuerung von           - der Verbandsgemeinde Wald-            fentlichkeit der Sitzung, die Ge-
    te sind Gesamtschuldner.                nen Wasserversorgungssatzung         Grundstücksanschlussleitungen         mohr vom 14.11.1996 sowie der           nehmigung, die Ausfertigung
                                            Aufwendungsersatz von den Ei-        außerhalb des öffentlichen Ver-       1.     Änderungssatzung        vom      oder die Bekanntmachung der
§ 23                                        gentümern der Grundstücke, so-       kehrsraumes sind in der               23.12.1997.                             Satzung verletzt worden sind
Fälligkeiten                                weit eine Abweichung der ge-         tatsächlich entstandenen Höhe                                                  oder
                                            setzlichen Verkehrsfehlergren-       zu erstatten.                       Satzung über die Erhebung von Ent-     2. vor Ablauf der in Satz 1 genann-
Die Gebühren werden durch schrift-          zen nicht festgestellt wird.                                             gelten für die öffentliche Wasser-        ten Frist die Aufsichtsbehörde
lichen Bescheid festgesetzt und ei-                                          (5) Aufwendungen für Änderungs-         versorgungseinrichtung                    den Beschluss beanstandet oder
nen Monat nach Bekanntgabe des          (6) Die Verbandsgemeinde erhebt          und Unterhaltungsmaßnahmen          - Entgeltsatzung Wasserversorgung         jemand die Verletzung der Ver-
Bescheides fällig; § 21 Abs. 2 bleibt       für die Errichtung und Verlegung     an     Grundstücksanschlüssen,        - der Verbandsgemeinde Glan-            fahrens- oder Formvorschriften
unberührt.                                  von Messeinrichtungen sowie          die von dem Grundstücksei-            Münchweiler in der Fassung vom          gegenüber der Verbandsgemein-
                                            die Errichtung von Wasser-           gentümer, den dinglich Nut-           1. April 2004 sowie der Ände-           deverwaltung Oberes Glantal,
IV. Abschnitt:    Aufwendungser-            zählerschächten und Wasser-          zungsberechtigten oder dem auf        rungssatzungen vom 17.12.2004           Rathausstraße 8, 66901 Schö-
    satz                                    zählerschränken gem. § 22 der        dem Grundstück Gewerbetrei-           und vom 24.03.2009.                     nenberg- Kübelberg unter Be-
                                            Allgemeinen        Wasserversor-     benden verursacht wurden, sind                                                zeichnung des Sachverhalts, der
§ 24                                        gungssatzung Aufwendungser-          in der tatsächlich entstandenen     Satzung über die Erhebung von Ent-        die Verletzung begründen soll,
Aufwendungsersatz                           satz von den Eigentümern der         Höhe zu erstatten.                  gelten für die öffentliche Wasser-        schriftlich geltend gemacht hat.
                                            Grundstücke.                                                             versorgung
(1) Die Verbandsgemeinde erhebt                                              (6) Erstattungspflichtig ist, wer bei   - Entgeltsatzung Wasserversorgung Hat jemand eine Verletzung nach
    für die Änderung (insbesondere      (7) Der Aufwendungsersatz für die        Fertigstellung, Erneuerung, Än-       - der Verbandsgemeinde Schönen- Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
    Stilllegen, Abtrennen, Umlegen)         Absätze 1 bis 6 bemisst sich         derung oder Unterhaltung Ei-          berg-Kübelberg vom 19.02.2009. kann auch nach Ablauf der in Satz 1
    der      Grundstücksanschlüsse          nach den Kosten, die der Ver-        gentümer oder dinglich Nut-                                              genannten Frist jedermann diese
    gem. § 10 der Allgemeinen Was-          bandsgemeinde -insbesondere          zungsberechtigter des Grund-        (3) Soweit Abgabenansprüche nach Verletzung geltend machen.
    serversorgungssatzung der Ver-          auch durch die Inanspruchnah-        stückes ist.                             den in Absatz 2 aufgehobenen
    bandsgemeinde Aufwendungs-              me Dritter - entstehen.                                                       Satzungen entstanden sind, gel- Schönenberg-Kübelberg,
    ersatz von den Eigentümern der                                           (7) Vor Durchführung der Maßnah-             ten die bisherigen Regelungen den 10.Oktober 2019
    Grundstücke.                        (8) Der Aufwendungsersatz wird           me kann eine Vorauszahlung bis           weiter.                         Verbandsgemeindeverwaltung
                                            durch schriftlichen Bescheid         zur Höhe der geschätzten Bau-                                            gez. (Lothschütz) Bürgermeister
(2) Die Verbandsgemeinde erhebt             festgesetzt und einen Monat          kosten verlangt werden.             Schönenberg-Kübelberg,
    für die Wiederaufnahme der              nach Bekanntgabe des Beschei-                                            10. Oktober 2019
    Wasserversorgung nach zuvor             des fällig.                      (8) Der Aufwendungsersatz wird          Verbandsgemeindeverwaltung
    erfolgter Einstellung der Wasser-                                            durch schriftlichen Bescheid        gez. (Lothschütz) Bürgermeister
    lieferung Aufwendungsersatz für     § 25                                     festgesetzt und einen Monat                                                    Zur LIEBE
    die Einstellung und Wiederauf-      Aufwendungsersatz                        nach Bekanntgabe des Beschei-
    nahme der Versorgung gem. §         für Grundstücksanschlüsse                des fällig.                         Allgemeiner Hinweis:                     gehören zwei.
    14 der Allgemeinen Wasserver-                                                                                    Sofern in der Satzung auf techni-
    sorgungssatzung von den Ei- (1) Die Verbandsgemeinde erhebt (9) Die Aufwendungsersätze für                       sche Regelwerke, bzw. Vorschrif-         Und manchmal
    gentümern der Grundstücke.        für die Herstellung und Erneue- Grundstücksanschlüsse ruhen                    ten, verwiesen wird, können diese
                                      rung (§ 25 Abs. 3 und 4) der    als öffentliche Last auf dem                   bei dem Einrichtungsträger wäh-         eine ANZEIGE.
(3) Die Verbandsgemeinde erhebt       Grundstücksanschlüsse gem. §    Grundstück.                                    rend der Dienststunden eingesehen
    für den Anschluss von Anlagen     10 der Allgemeinen Wasserver-                                                  werden.

    Ihre       Anzeigen für das                                                                                                      nehmen gern entgegen:

      Für den Bereich der ehemaligen                                              Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinden
   Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler:                                                   Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr:

               Geschäftsstelle Kusel                                             Druckerei Göddel+Sefrin GmbH Waldmohr
    Telefon 06381 8622 • Fax 429825                                                                  Telefon 06373 81150 • Fax 811531
        E-Mail: anz-kus@suewe.de                                                                       E-Mail: info@goeddel-sefrin.de
                                ANZEIGENANNAHMESCHLUSS ist IMMER MONTAGS um 10.00 Uhr
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