Sonnenuntergang über Saarfels - Gemeinde Beckingen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
43. Jahrgang | 23. September 2020 | N° 39 AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT der Gemeinde Beckingen >>> Amtsblatt • Informationen rund um: Rathaus Tourismus und Kultur Wirtschaft Leben in Beckingen Sonnenuntergang über Saarfels Beckingen Düppenweiler Erbringen Hargarten Haustadt Honzrath Oppen Reimsbach Saarfels www.beckingen.de
S eite 2 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 9 /2 0 2 0 Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Telefonnummern Polizei Notruf 110 Dieter Wächter, Im Hirtengarten 13 0 68 35/ 44 06 Polizeiinspektion Merzig für den Gemeindebezirk Honzrath (immer besetzt) 0 68 61/70 40 Winfried Minninger, Auf Weweln 3 0 68 32/5 42 Wasserschutzpolizei Dillingen 0 68 31/7 69 93 73 für die Gemeindebezirke Reimsbach und Hargarten Feuerwehr Notruf 1 12 Notarzt 1 12 ■■ energis-Netzgesellschaft mbh Störungsnummer Strom 06 81/90 69-26 11 DRK-Krankentransportstellen Merzig 0 68 61/7 05-62 95 Störungsnummer Erdgas 06 81/90 69-2610 Dillingen 0 68 31/70 21 11 Losheim 0 68 72/63 63 ■■ DRK-Bereitschaft Beckingen 0152/04472851 Bereitschaftsführer Oliver Reiter ■■ Gemeindeverwaltung ■■ Technisches Hilfswerk Rathaus mit Bauhof und Wasserwerk 0 68 35/55-0 Ortsbeauftragter Barbian für Beckingen 01 74/ 3 38 81 34 Collmann, Bürgermeister, Termine nach telefonischer Vereinbarung 06835/ 55-101 ■■ Arbeiterwohlfahrt Bauhof, Bereitschaftsdienst 01 51/17 14 59 65 Fahrbarer Mittagstisch: Auskünfte erteilt 06835/9598015 Müller, Revierförster 0 68 87/8939015 Wehrführer Schneider, In den Rübstückern 6 0 68 35/68 99 7 ■■ Private ambulante Pflegedienste Stellvertreter Ludwig, Neue Welt 35 0 68 35/6 83 41 Heike Marschall, Beckingen 0 68 35/500 800 Löschbezirksführer Elke & Jessica Müllenbach Düppenweiler 0 68 32/366 Beckingen: Dittert, Haustadter-Tal Str. 99 0 68 35/ 7 67 1 Düppenweiler: Alles, Im Junkerath 23 06832/801121 ■■ Caritas-Sozialstation Hochwald Erbringen: Folz, Auf der Heide 1 0 68 32/8 03 79 für Beckingen Tel. 0 68 72/50 45 62, Fax 0 68 72/50 45 86 Hargarten: Wagner, Im Weidentälchen 18 0 68 32/18 84 ■■ Ambulante Hospiz- und Palliativberatungszentren Haustadt: Diwersy, Lindenstraße 17 0 68 35/60 24 00 Honzrath: Opsölder, Im Hirtengarten 16 0 68 35/9232072 ■■ Caritas Saar Hochwald Oppen: Schmidt, Sonnenhügel 12 0 68 32/92 13 69 Bergstraße 40 Tel.: 0 68 35/60 79 50, Fax: 0 68 35/60 79 540 Reimsbach: Hoffmann, Am Hahn 15 0 68 32/92 10 59 ■■ Christliche Bürgerhilfe e.V. Saarfels: Gottfrydziak, Nelkenweg 2 0 68 35/6 76 40 Beckingen - Kleiderkammer 0 68 35/23 38 ■■ Wasserwerk Beckingen ■■ HELP Kinder- und Erwachsenenbetreuung u. Bereitschaftsdienst Pumpwerk Hargarten 0 68 32/4 29 Zuhause GmbH Mobil: 01 60/7 42 26 46 ■■ Naturwacht Saarland, Frank Grütz, Alte Wäscherei ■■ Hilfe für Frauen in Notsituationen Frauenhaus Saarlouis Sprechstunde nach tel. Vereinbarung Tel. 0174/9503521 Naturschutzbeauftragte Aufnahme Tag und Nacht möglich. Stefan Schneider, Anemonenstraße 27 0160/97405391 Anonyme und kostenlose Beratung 0 68 31/22 00 für die Gemeindebezirke Beckingen und Saarfels Kreis-Senioren-Telefon (Do 14 - 17 Uhr): 0 68 61/7 88 86 Karl-Rudi Reiter, Hauptstraße 59 0 68 32/70 29 ■■ Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen für den Gemeindebezirk Düppenweiler www.hilfetelefon.de Tel.: 08000116016 Norbert Müllenbach, Piesbacher Straße 51 0176/22302243 für den Gemeindebezirk Düppenweiler ■■ Familienzentrum Beckingen Leo Roth, Im Dompen 7 0 68 32/71 09 Haustadter-Tal-Str. 137 Tel.: 06835/608 44 44 für den Gemeindebezirk Erbringen Lutwin Klein, Auf Löw 45 0 68 35/47 15 ■■ Giftnotrufzentrale des Saarlandes für den Gemeindebezirk Haustadt Universitätskliniken 3-7, 66424 Homburg Tel.: 0 68 41 / 1 92 40 Ärztedienst ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Die. 29.09. Brunnen-Apotheke, Odilienplatz 7, Dillingen, Tel.: 06831/703936 Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland am Marienhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen, Standort Dillingen, Mitt. 30.09. Luzia-Apotheke, Odilienplatz 10, Werkstr. 3 Dillingen, Tel: 06831/7066990 Bitte melden Sie sich vor ihrem Besuch telefonisch an: Tel.: 01805/663006. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxis: ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst - Am Wochenende von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr (inkl. Kinderärzte/ Augenärzte/ HNO-Ärzte) - An jedem Feiertag von 08.00 Uhr bis um 08.00 Uhr des Folgetages. Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Verei- - Außerdem an Rosenmontag, Heiligabend und Silvester nigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. Notwendige Hausbesuche werden von eigens dazu eingeteilten Ärzten aus Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet: der Bereitschaftsdienstpraxis heraus durchgeführt. Von Samstag 08.00 Uhr, bis Montag, 08.00 Uhr, an Feiertagen (inkl- Heilig- abend/ Silvester), an Rosenmontag sowie an Brückentagen ■■ Zahnärzte Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Merzig Sa. 26.09.und So. 27.09. In den SHG Kliniken Hr. Dr. Hartung, Merzig, Tel.:06861/72277 Trierer Straße 148, 66663 Merzig Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen ■■ Apotheken Im ehemaligen Krankenhaus Dillingen Do. 24.09. Saartal-Apotheke, Poststr.64, Rehlingen, Werkstr. 3, 66763 Dillingen Tel.: 06835/3642 Kinderärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Fr. 25.09. Andreas-Apotheke, Reimsbacher Str.40-42, Im Marienhaus Klinikum Saarlouis Beckingen-Reimsbach, Tel.: 06832/91181 Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis Sa. 26.09. Berg-und Hüttenapotheke, Stummstr. 57, Dillingen, Tel.: 06831/707004 ■■ Tierärzte So. 27.09. Pachtener Apotheke, Nachtsheimstr.3, Sa. 26.09. Dillingen, Tel.: 06831/73309 Tierärztin Puslat, Merzig, Tel.:06861/937600 Mo. 28.09. Engel-Apotheke, Talstr.128, Beckingen, So. 27.09. Tel.: 06835/2435 Tierarzt Spaniol, Lebach, Tel.:06881/ 538355
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 9 / 2 0 2 0 Seite 3 ■■ Öffnungszeiten ■■ Verordnung zur Änderung der Gemeindeverwaltung Beckingen infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vormittags: vom 17. September 2020 montags - donnerstags 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Inhaltsverzeichnis freitags 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Artikel 1 Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen nachmittags: für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus§ montags und donnerstags 13.30 Uhr - 15.15 Uhr 4 Zuständige Behörden„§ 7 Inkrafttreten, AußerkrafttretenAr- dienstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr tikel 2 Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Spätsprechstunde des Bürgermeisters (VO-CP)§ 1 Grundsatz der Abstandswahrung§ 2 Tragen einer dienstags von 17.00 - 18.00 Uhr Mund-Nasen-Bedeckung§ 3 Kontaktnachverfolgung§ 4 Betre- Termine nach tel. Vereinbarung, Tel. 06835/55101 tungsbeschränkungen§ 5 Hygienekonzepte§ 6 Kontaktbe- schränkungen§ 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie Schließung von Einrichtungen§ 8 Einrichtungen für ■■ Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes Menschen mit Behinderung§ 9 Einrichtungen zur Pflege, Vor- Der Bereitschaftsdienst des Gemeindewasserwerkes ist nach sorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäuser§ 10 Dienstschluss und an Wochenenden über die Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaftliche For- Telefonnummer 06832/429 schungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, Ausbildungsgän- zu erreichen. ge sowie Fortbildungen§ 11 Straftaten und Ordnungswidrig- Über diese Telefonnummer kann in dringenden Fällen, z.B. keiten§ 12 Zuständige Behörden§ 13 Besondere Regelungen bei regionalen Infektionsgeschehen§ 14 Inkrafttreten, Außer- Rohrbruch, direkt mit dem Diensthabenden gesprochen krafttretenArtikel 3 InkrafttretenVerordnung als DownloadBuß- werden. Während der Arbeitszeit gilt die Telefonnummer geldkatalogAufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 des Pumpwerkes Hargarten, Tel. 06832/429 und des Ge- Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des In- meindewasserwerkes, Rathaus, Tel.: 06835/55-301 und fektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt 55-351. geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385), aufgrund des § 15 des Gesundheitsdienstgesetzes vom 19. Mai 1999 (Amtsbl. S. 844), zuletzt geändert durch Ar- ■■ Öffnungszeiten Wertstoffhof Rehlingen tikel 1 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3 und aufgrund des § 7 Absatz Der Wertstoffhof in Rehlingen, Gewerbegebiet, 1 des Gesetzes über den Altenpflegehilfeberuf vom 9. Juli 2003 Ecke Nordstraße/Zur Schleuse ist wie folgt ge- (Amtsbl. S. 2050), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. öffnet: März 2017 (Amtsbl. I S. 476), hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3 Sommerzeit: verordnet die Landesregierung: Montags, mittwochs und freitags von 15.00 – 18.00 Uhr Winterzeit: Artikel 1 Montags, mittwochs und Freitag von 14.00 - 17.00 Uhr Änderung der Verordnung zu Informationen: Tel.: 06835/508408 Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende Alternativ können samstags auch der Wertstoffhof Dillingen, zur Bekämpfung des Coronavirus Lindenstr.15, in der Zeit von 09.00 - 12.30 Uhr und 13.00 Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rück- Uhr - 16.00 Uhr oder der Wertstoffhof Losheim, Bahnhofstr. reisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 12. Juni 2020 39, in der Zeit von 09.00 - 14.00 Uhr angefahren werden. (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. September 2020 (Amtsbl. I. S. 800B), wird wie folgt gefasst: 1. § 4 wird wie folgt geändert: ■■ Öffnungszeiten der Grüngutsammelstelle a) Änderung des Titels beim Bauhof der Gemeinde Beckingen §4 Zuständige Behörden Die Grüngutsammelstelle beim Gemeindebauhof ist zu b) Sätze 1 bis 3 werden neuer Absatz 1. folgenden Zeiten geöffnet: c) Einfügen eines neuen Absatz Dienstags von 08.00 – 15.00 Uhr „Als zuständige Stelle wird nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz1 Samstags von 09.00 – 16.00 Uhr der Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebie- ten vom 6. August 2020 (BAnzAT 07.08.2020 V1) die zuständige Ortspolizeibehörde bestimmt.Die Vorschriften nach der Verordnung ■■ Forstdienststelle Gemeinde Beckingen über die Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom Tel.: 06887/8939015, Fax: 06835/55-500 12. September 2016 (Amtsbl. I 2016, S. 856) bleiben unberührt. E-mail: Forst@beckingen.de 2. § 7 wird wie folgt gefasst: Sprechstunden: Dienstags telefonisch von 14.00 - 18.00 Uhr, „§ 7 Tel.: 0171/7793812 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Brennholzbestellungen/-nachfragen können ausschließlich Diese Verordnung tritt am 21. September 2020 in Kraft und am während dieser Sprechzeiten entgegengenommen werden. 4. Oktober 2020 außer Kraft.“ Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung Artikel 2 Verordnung zur Bekämpfung Hinweis: Corona-Krise der Corona-Pandemie (VO-CP) Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´ §1 nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden Grundsatz der Abstandswahrung kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet. (1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut nötiges Minimum beschränkt werden. Der Personenkreis, zu dem man Das Team der LINUS WITTICH Medien KG Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und konstant zu belassen. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de Personen von eineinhalb Metern einzuhalten.
S eite 4 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 9 /2 0 2 0 (2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eigenen §3 Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer Kontaktnachverfolgung nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in (1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist verpflich- gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren tend zu gewährleisten jeweiligen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis). 1. beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saar- (3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen ländischen Gaststättengesetz oder beim Betrieb sonstiger Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregelungen umge- Gastronomiebetriebe jeder Art mit Ausnahme der bloßen setzt, die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung Abgabe mitnahmefähiger Speisen und Getränke, der Abstandsregel nach Absatz 1 bemessen und für ausreichend 2. beim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Konzerthäusern Belüftung gesorgt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen und weiteren kulturellen Veranstaltungen und dem dazu- die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. gehörigen Probenbetrieb, §2 3. beim Betrieb von Indoorspielplätzen, Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung 4. bei Gottesdiensten und Bestattungen, (1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit 5. beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Sport, vulnerablen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen 6. bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6, werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. 7. bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen, (2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen, haben 8. bei Prostitutionsstätten, soweit sie nach dieser Verordnung folgende Personengruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu nicht untersagt sind. tragen: (2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen 1. Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs haben geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolg- (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagier- barkeit sicherzustellen. Hierzu gehört die Erfassung je eines flugzeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen Vertreters der anwesenden Haushalte mit Vor- und Familien- und in Wartebereichen alle Fahrgäste und Besucher ab name, Wohnort und Erreichbarkeit und der Ankunftszeit. Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie das Personal, (3) Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck bei Fähren und Fahrgastschiffen allerdings nur beim Ein- als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsäm- und Ausstieg und insoweit, als der Mindestabstand von ter nach Absatz 4 verwendet werden und sind nach Ablauf eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann; die eines Monats nach Erhebung gemäß der geltenden Daten- entgegenstehenden gesundheitlichen Gründe sind bei der schutzgrundverordnung zu löschen. Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs nachzuweisen, (4) Personenbezogene Daten, die auf Grundlage dieser Vorschrift 2. während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Jahr- und erhoben werden, sind durch die die Daten erhebenden Stellen Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und in den zuge- - soweit nicht Gefahr im Verzug vorliegt - ausschließlich aufgrund hörigen Wartebereichen alle Kunden und Besucher ab einer gerichtlichen Entscheidung zu Zwecken der Verhinderung Vollendung des sechsten Lebensjahres, soweit die Art der der Ausbreitung des Infektionsgeschehens - soweit nicht auf Leistungserbringung nicht entgegensteht, sowie das Per- der Grundlage von Bundesrecht eine Herausgabe zulässig ist sonal, soweit nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen - auf zu begründenden Antrag den Gesundheitsämtern her- entgegenstehen oder eine andere gleichwertige Infekti- auszugeben. Betroffene sind von dem Antrag auf Herausgabe onsschutzmaßnahme gewährleistet ist, zu unterrichten. Ihnen ist vorheriges rechtliches Gehör zu ge- 3. Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienstleistungen währen. In Fällen einer Herausgabe bei Gefahr im Verzug sind unmittelbar am Menschen, bei denen aufgrund ihrer Natur der Mindestabstand des § 1 Absatz 1 Satz 3 zwangsläufig nicht die Betroffenen nachträglich unverzüglich zu unterrichten. eingehalten werden kann (körpernahe Dienstleistungen), §4 soweit die Natur der Dienstleistung dem nicht entgegensteht, Betretungsbeschränkungen 4. Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitati- (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher onseinrichtungen sowie Patienten und Besucher in Arzt- und nach dieser Verordnung nicht untersagten Einrichtungen, Psychotherapeutenpraxen, Psychologischen Psychothera- Anlagen und Betriebe sind verpflichtet, Betretungsbeschrän- peutenpraxen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu- kungen durchzuführen, sodass sichergestellt ist, dass die Zahl tenpraxen, Zahnarztpraxen, ambulanten Pflegediensten der Kunden oder Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro 5 und den übrigen an der Patientenversorgung beteiligten Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamt- ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesund- fläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Mindestab- heitswesens, soweit nicht die Art der Behandlung oder standes im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 sind vier Kunden oder Leistungserbringung entgegensteht, Besucher unabhängig von der Gesamtfläche stets zulässig. 5. 5:das Personal in Gaststätten nach dem Saarländischen (2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines Gaststätten- Gaststättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), gewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz und den zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art oder den (Amtsbl. I S. 156), sowie sonstiger Gastronomiebetriebe Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Camping- jeder Art sowie von Hotels, Beherbergungsbetrieben, plätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte. Campingplätzen und bei der sonstigen Zurverfügungstel- §5 lung von Unterkünften, sofern nicht arbeitsschutzrechtliche Hygienekonzepte Bestimmungen entgegenstehen oder eine andere gleich- (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher wertige Infektionsschutzmaßnahme gewährleistet ist. nach dieser Rechtsverordnung nicht untersagten Einrichtungen, (3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in Absatz 2 Anlagen und Betriebe, die Veranstalter von Veranstaltungen genannten Einrichtungen haben die Einhaltung der Pflicht zum nach § 6 sowie die Verantwortlichen im Kurs-, Trainings- und Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in ihrem jeweiligen Wettkampfbetrieb im Sport haben entsprechend den spezifi- Verantwortungsbereich sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei den schen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuel- Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen, les Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge); diese der zuständigen Behörde vorzulegen. haben auf die Pflicht lediglich hinzuweisen. (2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzierung von (4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestab- dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum Schutz von Kunden, sechsten Lebensjahres die Verpflichtung zum Tragen einer Besuchern und des Personals vor Infektionen sowie zur Durch- Mund-Nasen-Bedeckung einhalten, sofern diese dazu in der führung von verstärkten Reinigungs- und Desinfektionsinter- Lage sind. vallen enthalten.
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 9 / 2 0 2 0 Seite 5 Dabei sind insbesondere die einschlägigen Empfehlungen des ten Planungen eine unter Infektionsschutzgesichtspunkten Robert Koch-Instituts (RKI) zum Infektionsschutz in ihrer jewei- sichere Durchführung der Veranstaltung und die Möglichkeit ligen Fassung, die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbe- einer Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe des § 3 gewähr- hörden und der zuständigen Berufsgenossenschaften zu be- leistet. Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können auf Antrag achten. in atypischen Einzelfällen weitergehende Ausnahmegenehmigun- (3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- und gen von der Ortspolizeibehörde erteilt werden, soweit dies im Hygienekonzepten kann die Landesregierung oder das fachlich Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht unbedenklich ist. zuständige Ressort im Einvernehmen mit dem Ministerium für (5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, Opern- und Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einem bereichs- Konzerthäusern sowie anderer Einrichtungen und Vereine, die spezifischen Hygienerahmenkonzept bestimmen. Entsprechen- kulturelle Aufführungen veranstalten, gelten Absatz 2 Satz 1 de Hygienerahmenkonzepte werden auf www.corona.saarland. und Satz 5 sowie Absatz 3 entsprechend, soweit nicht nach § de veröffentlicht und sind von den Betreibern und sonstigen 4 Absatz 1 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist. Verantwortlichen und Veranstaltern einzuhalten. (6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Gebiets- Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind insbeson- körperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und dere erforderlich für Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Ge- 1. den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saarlän- richte bleiben unberührt. Dies gilt auch für die Tätigkeit der dischen Gaststättengesetz sowie den Betrieb sonstiger Parteien und Wählergruppen mit der Maßgabe, dass bei Ver- Gastronomiebetriebe jeder Art, anstaltungen und Zusammenkünften der Mindestabstand nach 2. den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und § 1 Absatz 1 Satz 3 einzuhalten ist. Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher (7) Für Bestattungen gelten, vorbehaltlich weiterer ortspolizei- Unterkünfte, licher Vorgaben, die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Von der 3. den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallenbädern, Ortspolizeibehörde sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt Thermen und Saunaanlagen, werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher 4. die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern oder Sicht vertretbar ist. Konzerten und Kinovorstellungen und sonstiger kultureller (8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem Veranstaltungen sowie den dazugehörigen Probebetrieb, Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen 5. die Durchführung sonstiger Veranstaltungen, Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel 6. die Veranstaltung von Reisebusreisen, 4 des Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus 7. den Betrieb von Prostitutionsstätten, soweit er nach dieser Infektionsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilneh- Verordnung nicht untersagt ist. merzahl, die Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstandsre- §6 geln sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen Kontaktbeschränkungen gewährleistet sind. (1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten. (9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind (2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in zulässig, sofern sie ortsfest oder als Standkundgebung stattfin- der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 900 Personen den, der Mindestabstand der Teilnehmer nach § 1 Absatz 1 Satz und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 450 Personen zu 3 sichergestellt wird und besondere infektionsschutzrechtliche erwarten sind, können stattfinden. Veranstaltungen mit mehr Auflagen der zuständigen Behörden beachtet werden. als 20 anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstal- §7 ters der Ortspolizeibehörde zu melden. Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie Schlie- Der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen zur vollständigen ßung von Einrichtungen Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des § 3 zu treffen und be- (1) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, Bordellbe- sondere infektionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten. trieben und Swingerclubs. Hiervon ausgenommen sind: (2) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 1. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem Betrieb Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Ok- von Einrichtungen, die nicht nach dieser Verordnung un- tober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Artikel 182 tersagt sind, zu dienen bestimmt sind; die für den Betrieb der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), außerhalb der jeweiligen Einrichtung geltenden Hygienevorschriften von Prostitutionsstätten sowie die Ausübung des Prostitutions- sind einzuhalten, gewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummern 2 bis 4 des 2. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so gestaltet Prostituiertenschutzgesetzes sind untersagt. sind, dass sie jeweils ausgehend von einer Bezugsperson (3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von nur den familiären Bezugskreis nach § 1 Absatz 2 umfassen Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Vorausset- sowie höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts, zungen aufgenommen werden: 3. Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimmten 1. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 35 Personen, Gruppe von insgesamt bis zu zehn Personen (soziale Be- 2. unter Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 zugsgruppe). Satz 3, sofern eine kontaktfreie Durchführung nach der Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz 3 ist bei Eigenart der Sportart möglich ist. Die Regelung des § 1 allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo immer möglich Absatz 2 bleibt unberührt. einzuhalten, außer zwischen Angehörigen des familiären Bezugs- 3. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaß- kreises und Angehörigen des bestimmbaren weiteren Haushalts nahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten, im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 oder der sozialen Bezugs- 4. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- gruppe im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 3. und Hygieneregeln, (3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in 5. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind bis durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und einschließlich 31. Dezember 2020 untersagt. Die übrigen Be- 6. :Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2 Satz stimmungen des Absatzes 2 bleiben hiervon unberührt. 1 und Absatz 4 Satz 1. (4) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 kann die Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei Ortspolizeibehörde Veranstaltungen unter freiem Himmel mit der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass nicht mehr als 900 Personen gleichzeitig und in geschlossenen die unter Satz 1 Nummer 2 bis 6 aufgeführten Voraussetzungen Räumen mit nicht mehr als 450 Personen gleichzeitig zulassen, eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des Berufsspor- sofern vom Veranstalter ein schlüssiges Schutz- und Hygiene- tes kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage konzept im Sinne des § 5 vorgelegt wird, das unter Berücksich- von Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen tigung der individuellen örtlichen Gegebenheiten und konkre- des Satzes 1 Nummer 1 bis 2 erteilen.
S eite 6 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 9 /2 0 2 0 Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppenangeboten im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes für Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern die Vorgaben des 1 Nummer 1 bis 6 eingehalten werden und soweit er im Rahmen Musterhygieneschutzkonzeptes des Ministeriums für Soziales, eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des Sportfachverban- Gesundheit, Frauen und Familie eingehalten werden. Dies ist des stattfindet. gegenüber den für die Anerkennung von Angeboten zur Un- (4) In Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen oder terstützung im Alltag zuständigen Behörden, also den Land- bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften kreisen und dem Regionalverband Saarbrücken, vor Wieder- dürfen keine Gäste aufgenommen werden, die aus einem aufnahme der Betreuungstätigkeit schriftlich zu bestätigen. Die Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes Zuständigkeiten gemäß § 12 dieser Verordnung bleiben hiervon der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren unberührt. Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarländi- vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem schen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom 6. Coronavirus SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung des RKI höher Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 des als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt. Bei einem lokalisierten Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im Rahmen und klar regional eingrenzbaren Infektionsgeschehen können eines Besuchskonzepts zulässig. die Beschränkungen analog zur Vorgehensweise in den betrof- Hierzu erlässt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen fenen Gebieten auf diesen regionalen Bereich begrenzt werden. und Familie unter Berücksichtigung des aktuellen Infektions- Ausgenommen sind Gäste, die über ein ärztliches Zeugnis in geschehens Richtlinien, die insbesondere Festlegungen zur deutscher, französischer oder englischer Sprache verfügen, Anzahl und Dauer der Besuche, zum Kreis der Besucher, zur welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden Registrierung der Besucher sowie Maßnahmen zur Sicherstellung sind, und dieses der zuständigen Ortspolizeibehörde auf Ver- der Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 langen unverzüglich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich und zum Schutz der Bewohner und des Personals vor Infektio- auf eine molekularbiologische Testung stützen, die in einem nen enthalten können. Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha- Staat, den das RKI in eine Liste von Staaten mit hierfür ausrei- bilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen chendem Qualitätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt angeordnet: und höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen 1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag worden ist. Das Verbot der Aufnahme nach Satz 1 gilt ferner von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu nicht für Gäste, die schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen. 1. zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder Bei der Auswahl der Maßnahmen sind auch patientenbe- medizinisch veranlasst anreisen oder zogene Aspekte zu berücksichtigen. 2. einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbesondere 2. Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen haben einen Besuch bei Angehörigen des familiären Bezugskrei- auf der Basis der unterschiedlichen baulichen Vorausset- ses gemäß § 1 Absatz 2, die Wahrnehmung eines Sorge- oder zungen, des differenzierten Versorgungsauftrags und der Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürf- unterschiedlichen Aufgaben in ambulanter, tagesklinischer tiger Personen haben. und stationärer Versorgung ein Hygienekonzept unter Im Übrigen kann die zuständige Ortspolizeibehörde in begrün- Einbindung der zuständigen Gesundheitsämter zu erstellen. deten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulassen. Für Dieses hat unter anderem zu berücksichtigen, um eine Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands verbleibt vollständige Isolation der Patienten zu verhindern, dass es bei den Regelungen der Verordnung zu Quarantänemaß- jedem Patienten die Möglichkeit des täglichen Besuchs nahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coro- durch eine Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein navirus. aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung (5) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypischen Ein- gibt. Die Besuchszeiten sind so einzurichten, dass ein zelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, soweit Besuch auch berufstätigen Angehörigen ermöglicht dies aus Sicht des Infektionsschutzes unbedenklich ist und der wird. Ausgenommen von dieser Einschränkung des Zweck dieser Verordnung gewahrt wird. Die Ausnahmegeneh- Besuchsrechtes sind medizinisch oder ethisch-sozial migung kann zeitlich befristet werden. angezeigte Besuche, insbesondere auf Kinderstationen, §8 bei Palliativ- und Demenzpatientinnen und -patienten, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung die Begleitung bei Aufklärungsgesprächen bei risikobe- Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen gemäß SGB hafteten Eingriffen und Behandlungen oder seelsorge- IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leistungserbringer ein rische Besuche. Alle Besucher müssen namentlich bei Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept vorhält, der Einrichtung registriert sein. Für den Besuch sind das auch die Fahrdienste umfasst und sich an den Empfehlun- geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine gen der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der Hygieneunterweisung regelmäßig durchzuführen. Corona-Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der aktuell gültigen Fassung orientiert. Es sind geeignete Maßnah- 3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach men zur vollständigen Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe Maßgabe und Weisung des Ministeriums für Soziales, Ge- des § 3 und zum Einhalten des Mindestabstandes nach § 1 sundheit, Frauen und Familie so zu planen und durchzu- Absatz 1 Satz 3 sicherzustellen. Für die Einhaltung und Fort- führen, dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für COVID- schreibung des Konzeptes ist der Leistungserbringer verant- 19-Patientinnen oder -Patienten bereitstehen; dies gilt wortlich. insbesondere für die Kapazitäten in der Intensivmedizin. §9 4. Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Ein- Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitationseinrich- richtungen für Patientinnen und Patienten sowie Besuche- tungen, Krankenhäuser rinnen und Besucher können unter Berücksichtigung der (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- Vorgaben der §§ 5 und 6 dieser Verordnung geöffnet und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstellung von Betreu- werden. Wartebereiche sind entsprechend den Empfeh- ungsgruppenangeboten sind untersagt. Ausnahmen zu Satz 1 lungen des RKI kontaktreduzierend auszugestalten. können auf Antrag durch das Ministerium für Soziales, Gesund- (4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind Betre- heit, Frauen und Familie zur Ermöglichung einer Betreuung in tungen zum Zwecke der Rechtspflege und der sozialleistungs- Gruppen von bis zu 15 Tagespflegegästen genehmigt werden. rechtlichen Bedarfsermittlung durch Sozialleistungsträger Hierbei ist ein Hygienekonzept vorzulegen. ausgenommen.
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 9 / 2 0 2 0 Seite 7 § 10 ordnung die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen be- Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaftliche stimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich erlassen. Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, Ausbil- Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie dungsgänge sowie Fortbildungen unterrichtet das RKI über die getroffenen Maßnahmen. (1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der § 14 Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der Inkrafttreten, Außerkrafttreten Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für (1) Diese Verordnung tritt am 21. September 2020 in Kraft. Musik Saar einschließlich des Studien-, Lehr- und Prüfungsbe- Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona- triebs in Präsenzform ist unter der Maßgabe der Einhaltung von Pandemie vom 2. September 2020 (Amtsbl. I S. 800B) außer Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des RKI und der Kraft. Berücksichtigung der Pandemiepläne der jeweiligen Hochschu- (2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf le gestattet. Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind Online- des 4. Oktober 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 und 4 treten mit Angebote zu berücksichtigen. Nähere Bestimmungen zur An- Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. passung von Lehre, Studium und Prüfungen können von der für die jeweilige Hochschule zuständigen Aufsichtsbehörde Artikel 3 erlassen werden. Inkrafttreten (2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Einver- Diese Verordnung tritt am 21. September 2020 in Kraft. nehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob Saarbrücken, den 17. September 2020 sie mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen. Die Regierung des Saarlandes: Hierfür können auch die gängigen kommerziellen Systeme Der Ministerpräsident Hans genutzt werden, wobei die Sicherheit sowie die Identitätsfest- Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr stellung zu gewährleisten sind. In Vertretung (3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten Streichert-Clivot laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausarbeiten, Der Minister für Finanzen und Europa Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, entsprechend Der Minister der Justiz anzupassen. In Vertretung Bachmann (4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich aner- Der Minister für Inneres, Bauen und Sport kannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich aner- Bouillon kannte Berufsakademien und für wissenschaftliche Forschungs- Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie einrichtungen im Saarland. Bachmann (5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verordnung unbe- Die Ministerin für Bildung und Kultur rührt und können unter Beachtung der im Einzelfall erforder- Streichert-Clivot lichen Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Dasselbe gilt für Präsenzveranstaltungen im Rahmen staatlicher Jost Ausbildungsgänge und Fortbildungen. Die näheren Bestim- mungen trifft die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde. ■■ Ausgabe von (6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studierfähigkeits- Personalausweisen und Reisepässen tests in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psychotherapie Nach Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei können können unter Beachtung der erforderlichen Infektionsschutz- die Personalausweise beim Bürgeramt der Gemeinde Beckingen maßnahmen durchgeführt werden. abgeholt werden (Zimmer 1.05/1.06) § 11 Ebenfalls können alle Reisepässe, die bis zum 03.09.2020 be- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten antragt wurden, in Empfang genommen werden. (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 Die Beantragung von Pässen und Ausweisen dauert in der des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder Regel bis zu 3 Wochen. Das Bürgeramt der Gemeinde Beckingen fahrlässig den Ge- oder Verboten des § 2 Absatz 2 und 3 sowie weist auf die rechtzeitige Beantragung unter Vorlage des alten der §§ 3 bis 10 mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 zuwiderhandelt. Ausweises und eines aktuellen biometrischen Passbildes hin. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des In- Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig und die Gebühr beträgt fektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwan- 28,80 €. zigtausend Euro geahndet werden. Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gül- (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des In- tigkeitsdauer 6 Jahre und die Gebühr 22,80 €. fektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt. Der Reisepass ist ebenfalls 10 Jahre gültig und die Gebühr § 12 beträgt 60,00 €. Zuständige Behörden Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gül- (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser tigkeitsdauer 6 Jahre und die Gebühr 37,50 €. Verordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Verwal- In dringenden Fällen kann der Reisepass im Expressverfahren tungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungs- bestellt werden. Dieses Verfahren kostet zusätzlich 32,00 €. widrigkeiten nach dieser Verordnung sind die Gemeindever- Wurde bisher noch kein Dokument von der Gemeinde Be- bände. Die Ortspolizeibehörden und die Vollzugspolizei werden ckingen ausgestellt, bringen Sie bitte eine Urkunde oder ermächtigt, bei Verstößen gegen die bußgeldbewehrten Vor- das Familienstammbuch mit. schriften des § 2 Absatz 2 Verwarnungen zu erteilen und Ver- Bei Verlust eines aktuellen Ausweisdokumentes wird eine Fotoko- warnungsgelder in Höhe von 50 Euro zu erheben. (2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die poli- pie des alten Ausweisantrages der ausstellenden Behörde benötigt. zeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen ■■ Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort. Am Mittwoch, dem 30.09.2020, findet um 18.00 Uhr im Sit- § 13 zungssaal des Rathauses eine teils öffentliche und teils nicht Besondere Regelungen bei regionalen Infektionsgeschehen öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Steigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV- 2-Virus in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken A) Öffentliche Sitzung innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr als 35 Punkt 1: Beschlussfassung über die Zustimmung bzw. die pro 100.000 Einwohner, kann die Landesregierung im Benehmen Herstellung des Einvernehmens zu Bauvorhaben gem. mit den jeweils betroffenen Kreispolizeibehörden durch Ver- §§ 31, 33-35 u. 144 BauGB
S eite 8 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 9 /2 0 2 0 B) Nicht öffentliche Sitzung Sonstige Behörden Punkt 2: Grundstücksangelegenheiten Punkt 3: Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Deut- schen Glasfaser Wholesale GmbH Punkt 4: Widmung und Benennung der Straße im Baugebiet ■■ Stellenausschreibungen „Reimsbacher Straße“ des Landkreises Merzig-Wadern Punkt 5: Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung Beim Gesundheitsamt Merzig-Wadern ist zum eines Wohnmobilstellplatzes im Gemeindebezirk nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Beckingen einer Ärztin / eines Arztes (m/w/d) Punkt 6: Mitteilungen und Anfragen in Vollzeit (39 Std./Woche) zu besetzen. Beckingen, den 23.09.2020 Gesucht werden Bewerber/-innen vorzugsweise mit abge- T. Collmann, Bürgermeister schlossener Facharztausbildung im öffentlichen Gesundheitswesen. Bewerber/-innen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, Düppenweiler müssen bereit sein, die Facharztausbildung berufsbegleitend zu absolvieren. Eigenständiges Arbeiten, Engagement, Ortsvorsteher Thomas Ackermann Flexibilität und Teamfähigkeit sowie EDV-Grundkenntnisse Herrenschwamm 14, Tel. 06832 / 8 04 36 werden vorausgesetzt. Die näheren Einzelheiten können dem vollständigen Aus- ■■ Sitzung des Ortsrates Düppenweiler schreibungstext entnommen werden, der auf der Internet- Am Mittwoch, den 30.09.2020 findet um 18.00 Uhr im DRK seite des Landkreises Merzig-Wadern www.merzig-wadern. Heim eine teils öffentliche und teils nichtöffentliche Sitzung de unter der Rubrik „Service“ und dort unter „Stellenange- des Ortsrates statt. bote“ veröffentlicht ist. Tagesordnung: Bewerbungen mit entsprechenden Unterlagen (tabellarischer Öffentliche Sitzung: Lebenslauf, Kopien von Ausbildungs- und Beschäftigungs- 1. Bürgeranhörung zeugnissen) können bis 09.10.2020 an den Landkreis 2. Bericht aus der Ortsvorsteherdienstbesprechung Merzig-Wadern, Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig oder per Email 3. Mitteilungen und Anfragen an personalamt@merzig-wadern.de gesandt werden. Nichtöffentliche Sitzung Landkreis Merzig-Wadern 4. Grundstücksangebot Die Landrätin Thomas Ackermann Daniela Schlegel-Friedrich Ortsvorsteher Der Landkreis Merzig-Wadern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Hargarten zwei Auszubildende für den Beruf Hygienekontrolleur/-in Ortsvorsteher Christian Marx (m/w/d) Hargarter Straße 55, Tel. 06832/8080555 und eine/-n sozialmedizinische/-n Assistentin / Assistenten ■■ Sitzung des Ortsrates Hargarten (m/w/d) Am Freitag, dem 25.09.2020, findet um 18.00 Uhr in der Die näheren Einzelheiten können den vollständigen Aus- Flachsstube Hargarten eine öffentliche Sitzung des Ortsrates schreibungstexten entnommen werden, der auf der Inter- statt. netseite des Landkreises Merzig-Wadern www.merzig-wadern. Vor der Sitzung trifft sich der Ortsrat um 17:30 Uhr an der de unter der Rubrik „Service“ und dort unter „Stellenange- Kapelle und anschließend an der ehem. Mülldeponie im „Alten bote“ veröffentlicht ist. Merziger Weg“ zur Ortsbesichtigung. Bewerbungen mit entsprechenden Unterlagen (tabellarischer Tagesordnung Lebenslauf, Kopien von Schul- und Beschäftigungszeugnis- Öffentliche Sitzung sen) können bis 09.10.2020 an den Landkreis Merzig-Wadern, 1. Bürgeranhörung Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig oder per Email an personalamt@ 2. Kapellenumfeld merzig-wadern.de gesandt werden. Bitte verzichten Sie bei 3. Situation ehem. Müll Deponie Ihrer Bewerbung auf Hefter/Mappen, da die Bewerbungsunter- 4. Containerstellplatz lagen aus Kostengründen nicht 5. Mitteilungen und Anfragen zurückgesendet werden. Christian Marx Landkreis Merzig-Wadern Die Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich Datenschutz geht uns alle an ... Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu ■■ Die Landesfachstelle Demenz Saarland folgenden Themen: stellt sich vor • Datenschutz im Verein nach der DSGVO „Das Saarland verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur im Bereich der Versorgung von Menschen mit Demenz, nicht • Datenschutzrichtlinie zuletzt durch das Bestehen der Landesfachstelle Demenz. Sie • Auftragsverarbeitung leistet mit ihren Aktivitäten einen wichtigen Beitrag und trägt zur Nachhaltigkeit der Strukturen bei. Jedoch dürfen wir uns • Was dürfen wir denn mit den Daten unserer nicht auf dem Erreichten ausruhen. Durch die Corona-Pandemie Mitglieder machen? musste nach neuen Wegen der Versorgung gesucht werden. • Was darf denn jetzt eigentlich noch ans „Schwarze Mit dem neuen Demenzplan wird dies weiter vorangetrieben“, Brett“ oder in die Vereinszeitung? so die Landesärztin für Menschen mit Demenz, Frau Dr. R.A. Fehrenbach.
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 9 / 2 0 2 0 Seite 9 Die Landesfachstelle Demenz Saarland war in den Jahren 2012 • Koordinierung der Maßnahmen des 1. Saarländischen De- bis 2017 ein Modellprojekt, das durch das saarländische Sozi- menzplans, die teilweise zu Daueraufgaben wurden, und alministerium und die soziale und private Pflegeversicherung des Demenzplans 2.0., der in Kürze veröffentlicht wird; finanziert wurde. • die Beteiligung an Projekten, wie z.B.: Demenz im Kranken- Seit 2018 erhält die Landesfachstelle Demenz auf Grund- haus oder Demenz und geistige Behinderung; lage eines Beschlusses des saarländischen Landtages eine • Öffentlichkeitsarbeit mit der Veröffentlichung von Publika- Förderung durch das saarländische Sozialministerium, mit tionen, Vorträgen und Schulungen, Presse. dem in enger Absprache die Aktivitäten geplant und Nähere Informationen zum Thema Demenz, kostenlose Infor- geführt werden. mationsmaterialien, Adressen vor Ort und Auskünfte sind bei Zu den einzelnen Aufgaben der Landesfachstelle Demenz der Landesfachstelle Demenz Saarland erhältlich unter Saarland gehören: Landesfachstelle Demenz Saarland • die Beratung von Institutionen; Ludwigstraße 5, 66740 Saarlouis • die Vernetzung sowohl auf landesweiter als auch regionaler Tel.: 06831/ 4 88 18 0 Ebene mit der Koordinierung des Landesnetzwerks und der landesfachstelle@demenz-saarland.de Begleitung der regionalen Netzwerke in ihren Aktivitäten; www.demenz-saarland.de Wichtige Infos aus dem Rathaus ■■ Achtung Giftköder Giftköder im Bereich Reiterhof „Auf den Kiefern“ Die Ortspolizeibehörde weist darauf hin, dass im Bereich Reiterhof „Auf den Kiefern“ ein Hund vergiftet wurde. Daher werden alle Bürger zur erhöhten Achtsamkeit bei Spaziergängen mit ihren Hunden aufgerufen. Bitte achten Sie darauf, ob Ihr Tier an verdächtigen Gegenständen schnuppert oder an diesen lecken möchte. Zweckdienliche Hinweise nimmt die Ortspolizeibehörde Beckingen, Rathaus, Zimmer 1.01, (Telefon 06835/55-251) entgegen. Ebenso bittet das Ordnungsamt darum, die Polizei zu informieren, wenn Bürger verdäch- tige Handlungen von Personen wahrnehmen. Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde Thomas Collmann ■■ Teilstrecke der Traumschleife“ Lücknerweg“ wegen Baumfällarbeiten - Borkenkäferbefall umgeleitet „Liebe Wanderer, aufgrund von Baumfällarbeiten wegen Borkenkäferbefall müssen einige Kilometer der Traumschleife „Lücknerweg“ wegfallen und der Weg umgeleitet werden. Ab Kilometer 5 ist eine Umleitung eingerichtet. Diese verläuft an der Odilienkapelle vorbei und geht dann Richtung Kilometer 11. Somit fallen inklusive der Umleitung 5 Kilometer der Gesamtstrecke weg. Die Umleitung gilt ab 16.09.2020 und dauert bis Mitte November 2020 an. Dies teilt das Wanderbüro Saar-Hunsrück mit. Sonstige amtliche Mitteilungen ■■ Geschwindigkeitskontrollen Düppenweiler In der Gemeinde Beckingen werden in dieser Woche, in Ergän- Oppen zung zur polizeilichen Verkehrsüberwachung, Geschwindig- Die Gemeinde behält sich vor, in Absprache mit der Polizei, keitskontrollen durchgeführt. außer in den angegebenen, auch in anderen Ortsteilen Ge- In der 40. Kalenderwoche finden in folgenden Orten Kontrol- schwindigkeitskontrollen vorzunehmen. len statt: Beckingen, 17.09.2020 Beckingen Der Bürgermeister Haustadt als Ortspolizeibehörde
S eite 10 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 9 /2 0 2 0 ■■ Neues vom Fundbüro Den Tieren werden ihre einzigen Rückzugsmöglichkeiten Gefunden wurde: genommen. Sie werden bei der Jungtieraufzucht oder auch • Ein goldenes Armband am Fahrkartenautomat am Beckin- einfach bei der notwendigen Nahrungsaufnahme erheblich ger Bahnhof gestört. • Ein VW Autoschlüssel in der Straße „Auf der Alm“ Wir bitten daher alle diese Gesetze zu beachten, damit unser wertvol- • Ein Nissan Autoschlüssel in der Schützenstraße les saarländisches Naturerbe für die nächste Generation erhalten bleibt. • Passfotos und eine Globuskarte im Sankweg Widerrechtliches und unbefugtes Handeln kann als Ordnungs- • Schlüsselbung mit zwei Schlüsseln und einem silbernen widrigkeit nach § 50 Absatz 2 Nummer 1b und 1d Landeswald- Flaschenöffner in der Haustadter-Tal-Straße gesetz behandelt werden. • Schlüssel mit Blumenmuster zwischen Bildchen und Sankweg Wir geben den Erbauern und Betreibern der illegalen Moun- • Thomas Sabo Armband mit „T“ Anhänger und schwarzem tainbike-Strecke die Möglichkeit, diese bis zum 31. Oktober Stein am Fischerberg 2020 zurückzubauen. • Silberne Tommy Hilfiger Uhr in dem Kleinspielfeld am Nach Ablauf der Frist wird die Strecke auf Kosten des Ver- Reimsbacher Sportplatz ursachers beseitigt. • Schwarze Sonnenbrille von DM in der Beckinger Sparkasse Udo Weyrath • Ein Dacia Autoschlüssel am Fischerberghaus Kurator der Naturlandstiftung Saar Eigentumsansprüche oder Hinweise nimmt die Gemeindever- waltung Beckingen, Rathaus, Zimmer 1.02 oder Telefon 06835/55256, entgegen. Feuerwehr ■■ Illegale Mountainbike-Strecke bei Saarfels: Abseits der Wege ■■ Löschbezirk 9 Hargarten gehört die Natur ihren Bewohnern Übung: Die Mountainbike Strecke im Naturschutzgebiet „Wolferskopf“ Die nächste praktische Übung findet unter Einhaltung sämtlicher nördlich von Saarfels wurde ohne Zustimmung des Waldbesit- vorgeschriebener Maßnahmen am Montag, den 28.09.2020 zers angelegt und stellt somit einen Verstoß gegen §25 Absatz um 18.30 Uhr statt. 3 Landeswaldgesetz dar. Das Verlassen der Wege mit dem Fahrrad oder Mountainbike und das Errichten von Hindernissen ■■ Löschbezirk 6 Oppen (Rampen, Sprungschanzen etc.) richten schwere Schäden am Übung: Lebensraum Wald an. Die nächste praktische Übung findet, unter Einhaltung sämtli- Vor allem Tiere und Pflanzen leiden unter illegalen Moun- cher vorgeschriebener Maßen, am Donnerstag, den 24.09.2020 tainbike-Strecken. um 18:00 Uhr statt. ■■ Mitteilung an die Gemeindeverwaltung Ich habe folgendes festgestellt: o Verunreinigter oder beschädigter Spielplatz o Ablagerung von Schutt/Unrat o Defektes Verkehrsschild o Beschädigte Fahrbahn oder Gehweg o Bäume/Sträucher/Hecken behindern die Sicht o Defekte Straßenbeleuchtung o Kanaldeckel/Gully schadhaft o Sonstiges: ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Wann?��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Wo? ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Wer?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Name, Adresse, Tel.: E-Mail: ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Vielen Dank für ihre Hilfe. Bitte geben Sie diesen Abschnitt im Rathaus ab oder schicken Sie ihn per Post an: Rathaus Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen oder per E-Mail: meldungen@beckingen.de Ihr Bürgermeister Thomas Collmann Ende des amtlichen Teils
Sie können auch lesen