Sonnenuntergang über Saarfels - Gemeinde Beckingen

Die Seite wird erstellt Felix Stein
 
WEITER LESEN
Sonnenuntergang über Saarfels - Gemeinde Beckingen
43. Jahrgang | 23. September 2020 | N° 39

AMTLICHES
BEKANNTMACHUNGSBLATT
der Gemeinde Beckingen
>>> Amtsblatt • Informationen rund um:

            Rathaus             Tourismus und Kultur           Wirtschaft              Leben in Beckingen

            Sonnenuntergang
                             über Saarfels

Beckingen    Düppenweiler   Erbringen   Hargarten   Haustadt    Honzrath      Oppen        Reimsbach       Saarfels

                                        www.beckingen.de
Sonnenuntergang über Saarfels - Gemeinde Beckingen
S eite 2                                                                                              A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 9 /2 0 2 0

                                                  Amtliche Bekanntmachungen
                                                         Wichtige Telefonnummern

 Polizei Notruf                               110                            Dieter Wächter, Im Hirtengarten 13                          0 68 35/ 44 06
 Polizeiinspektion Merzig                                                     für den Gemeindebezirk Honzrath
 (immer besetzt)                     0 68 61/70 40                           Winfried Minninger, Auf Weweln 3                              0 68 32/5 42
 Wasserschutzpolizei Dillingen  0 68 31/7 69 93 73                           für die Gemeindebezirke Reimsbach und Hargarten
 Feuerwehr Notruf                             1 12
 Notarzt 1 12                                                                ■■ energis-Netzgesellschaft mbh
                                                                              Störungsnummer Strom                                    06 81/90 69-26 11
 DRK-Krankentransportstellen Merzig  0 68 61/7 05-62 95                      Störungsnummer Erdgas                                   06 81/90 69-2610
 Dillingen                             0 68 31/70 21 11
 Losheim 0 68 72/63 63                                                       ■■ DRK-Bereitschaft Beckingen                           0152/04472851
                                                                              Bereitschaftsführer Oliver Reiter
 ■■ Gemeindeverwaltung                                                        ■■ Technisches Hilfswerk
 Rathaus mit Bauhof und Wasserwerk                       0 68 35/55-0
                                                                              Ortsbeauftragter Barbian für Beckingen                   01 74/ 3 38 81 34
 Collmann, Bürgermeister, Termine nach telefonischer Vereinbarung 
 06835/ 55-101                                                                ■■ Arbeiterwohlfahrt
 Bauhof, Bereitschaftsdienst                       01 51/17 14 59 65         Fahrbarer Mittagstisch: Auskünfte erteilt                 06835/9598015
 Müller, Revierförster                              0 68 87/8939015
 Wehrführer Schneider, In den Rübstückern 6           0 68 35/68 99 7        ■■ Private ambulante Pflegedienste
 Stellvertreter Ludwig, Neue Welt 35                  0 68 35/6 83 41        Heike Marschall, Beckingen                                0 68 35/500 800
 Löschbezirksführer                                                           Elke & Jessica Müllenbach Düppenweiler                        0 68 32/366
 Beckingen: Dittert, Haustadter-Tal Str. 99            0 68 35/ 7 67 1
 Düppenweiler: Alles, Im Junkerath 23                  06832/801121          ■■ Caritas-Sozialstation Hochwald
 Erbringen: Folz, Auf der Heide 1                     0 68 32/8 03 79        für Beckingen                  Tel. 0 68 72/50 45 62, Fax 0 68 72/50 45 86
 Hargarten: Wagner, Im Weidentälchen 18                 0 68 32/18 84        ■■ Ambulante Hospiz- und Palliativberatungszentren
 Haustadt: Diwersy, Lindenstraße 17                  0 68 35/60 24 00
 Honzrath: Opsölder, Im Hirtengarten 16             0 68 35/9232072          ■■ Caritas Saar Hochwald
 Oppen: Schmidt, Sonnenhügel 12                      0 68 32/92 13 69        Bergstraße 40               Tel.: 0 68 35/60 79 50, Fax: 0 68 35/60 79 540
 Reimsbach: Hoffmann, Am Hahn 15                     0 68 32/92 10 59        ■■ Christliche Bürgerhilfe e.V.
 Saarfels: Gottfrydziak, Nelkenweg 2                  0 68 35/6 76 40
                                                                              Beckingen - Kleiderkammer                                   0 68 35/23 38
 ■■ Wasserwerk Beckingen
                                                                              ■■ HELP Kinder- und Erwachsenenbetreuung
 u. Bereitschaftsdienst Pumpwerk Hargarten                   0 68 32/4 29
                                                                              Zuhause GmbH                                     Mobil: 01 60/7 42 26 46
 ■■ Naturwacht Saarland, Frank Grütz, Alte Wäscherei
                                                                              ■■ Hilfe für Frauen in Notsituationen Frauenhaus Saarlouis
 Sprechstunde nach tel. Vereinbarung                   Tel. 0174/9503521
 Naturschutzbeauftragte                                                       Aufnahme Tag und Nacht möglich.
 Stefan Schneider, Anemonenstraße 27                     0160/97405391       Anonyme und kostenlose Beratung                              0 68 31/22 00
 für die Gemeindebezirke Beckingen und Saarfels                               Kreis-Senioren-Telefon (Do 14 - 17 Uhr):                   0 68 61/7 88 86
 Karl-Rudi Reiter, Hauptstraße 59                           0 68 32/70 29    ■■ Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
 für den Gemeindebezirk Düppenweiler
                                                                              www.hilfetelefon.de                                    Tel.: 08000116016
 Norbert Müllenbach, Piesbacher Straße 51                0176/22302243
 für den Gemeindebezirk Düppenweiler                                          ■■ Familienzentrum Beckingen
 Leo Roth, Im Dompen 7                                      0 68 32/71 09    Haustadter-Tal-Str. 137                              Tel.: 06835/608 44 44
 für den Gemeindebezirk Erbringen
 Lutwin Klein, Auf Löw 45                                   0 68 35/47 15    ■■ Giftnotrufzentrale des Saarlandes
 für den Gemeindebezirk Haustadt                                              Universitätskliniken 3-7, 66424 Homburg              Tel.: 0 68 41 / 1 92 40

                                                                     Ärztedienst

 ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                            Die. 29.09.       Brunnen-Apotheke, Odilienplatz 7,
                                                                                                Dillingen, Tel.: 06831/703936
 Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland
 am Marienhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen, Standort Dillingen,              Mitt. 30.09.      Luzia-Apotheke, Odilienplatz 10,
 Werkstr. 3                                                                                     Dillingen, Tel: 06831/7066990
 Bitte melden Sie sich vor ihrem Besuch telefonisch an: Tel.: 01805/663006.
 Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxis:                                ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst
 - Am Wochenende von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr                      (inkl. Kinderärzte/ Augenärzte/ HNO-Ärzte)
 - An jedem Feiertag von 08.00 Uhr bis um 08.00 Uhr des Folgetages.
                                                                              Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Verei-
 - Außerdem an Rosenmontag, Heiligabend und Silvester                         nigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117.
 Notwendige Hausbesuche werden von eigens dazu eingeteilten Ärzten aus
                                                                              Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet:
 der Bereitschaftsdienstpraxis heraus durchgeführt.
                                                                              Von Samstag 08.00 Uhr, bis Montag, 08.00 Uhr, an Feiertagen (inkl- Heilig-
                                                                              abend/ Silvester), an Rosenmontag sowie an Brückentagen
 ■■ Zahnärzte                                                                 Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Merzig
 Sa. 26.09.und So. 27.09.                                                     In den SHG Kliniken
 Hr. Dr. Hartung, Merzig, Tel.:06861/72277                                    Trierer Straße 148, 66663 Merzig
                                                                              Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen
 ■■ Apotheken                                                                 Im ehemaligen Krankenhaus Dillingen
 Do. 24.09.       Saartal-Apotheke, Poststr.64, Rehlingen,                    Werkstr. 3, 66763 Dillingen
                  Tel.: 06835/3642                                            Kinderärztliche Bereitschaftsdienstpraxis
 Fr. 25.09.       Andreas-Apotheke, Reimsbacher Str.40-42,                    Im Marienhaus Klinikum Saarlouis
                  Beckingen-Reimsbach, Tel.: 06832/91181                      Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis
 Sa. 26.09.       Berg-und Hüttenapotheke, Stummstr. 57,
                  Dillingen, Tel.: 06831/707004                               ■■ Tierärzte
 So. 27.09.       Pachtener Apotheke, Nachtsheimstr.3,                        Sa. 26.09.
                  Dillingen, Tel.: 06831/73309                                Tierärztin Puslat, Merzig, Tel.:06861/937600
 Mo. 28.09.       Engel-Apotheke, Talstr.128, Beckingen,                      So. 27.09.
                  Tel.: 06835/2435                                            Tierarzt Spaniol, Lebach, Tel.:06881/ 538355
Sonnenuntergang über Saarfels - Gemeinde Beckingen
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 9 / 2 0 2 0                                                                       Seite 3

 ■■ Öffnungszeiten                                                  ■■ Verordnung zur Änderung
    der Gemeindeverwaltung Beckingen                                   infektionsrechtlicher Verordnungen
                                                                       zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
 vormittags:                                                           vom 17. September 2020
 montags - donnerstags          08.30 Uhr - 12.00 Uhr
                                                                    Inhaltsverzeichnis
 freitags                       08.00 Uhr - 12.30 Uhr
                                                                    Artikel 1 Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen
 nachmittags:                                                       für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus§
 montags und donnerstags        13.30 Uhr - 15.15 Uhr               4 Zuständige Behörden„§ 7 Inkrafttreten, AußerkrafttretenAr-
 dienstags                      13.30 Uhr - 18.00 Uhr               tikel 2 Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
 Spätsprechstunde des Bürgermeisters                                (VO-CP)§ 1 Grundsatz der Abstandswahrung§ 2 Tragen einer
 dienstags von                  17.00 - 18.00 Uhr                   Mund-Nasen-Bedeckung§ 3 Kontaktnachverfolgung§ 4 Betre-
 Termine nach tel. Vereinbarung, Tel. 06835/55101                   tungsbeschränkungen§ 5 Hygienekonzepte§ 6 Kontaktbe-
                                                                    schränkungen§ 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen
                                                                    sowie Schließung von Einrichtungen§ 8 Einrichtungen für
 ■■ Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes                            Menschen mit Behinderung§ 9 Einrichtungen zur Pflege, Vor-
 Der Bereitschaftsdienst des Gemeindewasserwerkes ist nach          sorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäuser§ 10
 Dienstschluss und an Wochenenden über die                          Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaftliche For-
                Telefonnummer 06832/429                             schungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, Ausbildungsgän-
 zu erreichen.                                                      ge sowie Fortbildungen§ 11 Straftaten und Ordnungswidrig-
 Über diese Telefonnummer kann in dringenden Fällen, z.B.           keiten§ 12 Zuständige Behörden§ 13 Besondere Regelungen
                                                                    bei regionalen Infektionsgeschehen§ 14 Inkrafttreten, Außer-
 Rohrbruch, direkt mit dem Diensthabenden gesprochen
                                                                    krafttretenArtikel 3 InkrafttretenVerordnung als DownloadBuß-
 werden. Während der Arbeitszeit gilt die Telefonnummer
                                                                    geldkatalogAufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28
 des Pumpwerkes Hargarten, Tel. 06832/429 und des Ge-
                                                                    Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des In-
 meindewasserwerkes, Rathaus, Tel.: 06835/55-301 und
                                                                    fektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt
 55-351.
                                                                    geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl.
                                                                    I S. 1385), aufgrund des § 15 des Gesundheitsdienstgesetzes
                                                                    vom 19. Mai 1999 (Amtsbl. S. 844), zuletzt geändert durch Ar-
 ■■ Öffnungszeiten Wertstoffhof Rehlingen                           tikel 1 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674),
                                                                    hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3 und aufgrund des § 7 Absatz
                 Der Wertstoffhof in Rehlingen, Gewerbegebiet,      1 des Gesetzes über den Altenpflegehilfeberuf vom 9. Juli 2003
                 Ecke Nordstraße/Zur Schleuse ist wie folgt ge-     (Amtsbl. S. 2050), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.
 öffnet:                                                            März 2017 (Amtsbl. I S. 476), hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3
 Sommerzeit:                                                        verordnet die Landesregierung:
 Montags, mittwochs und freitags von 15.00 – 18.00 Uhr
 Winterzeit:                                                        Artikel 1
 Montags, mittwochs und Freitag von 14.00 - 17.00 Uhr               Änderung der Verordnung zu
 Informationen: Tel.: 06835/508408                                  Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende
 Alternativ können samstags auch der Wertstoffhof Dillingen,        zur Bekämpfung des Coronavirus
 Lindenstr.15, in der Zeit von 09.00 - 12.30 Uhr und 13.00          Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rück-
 Uhr - 16.00 Uhr oder der Wertstoffhof Losheim, Bahnhofstr.         reisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 12. Juni 2020
 39, in der Zeit von 09.00 - 14.00 Uhr angefahren werden.           (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2.
                                                                    September 2020 (Amtsbl. I. S. 800B), wird wie folgt gefasst:
                                                                    1. § 4 wird wie folgt geändert:
 ■■ Öffnungszeiten der Grüngutsammelstelle                          a) Änderung des Titels
    beim Bauhof der Gemeinde Beckingen                              §4
                                                                    Zuständige Behörden
 Die Grüngutsammelstelle beim Gemeindebauhof ist zu
                                                                    b) Sätze 1 bis 3 werden neuer Absatz 1.
 folgenden Zeiten geöffnet:
                                                                    c) Einfügen eines neuen Absatz
 Dienstags von 08.00 – 15.00 Uhr
                                                                    „Als zuständige Stelle wird nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz1
 Samstags von 09.00 – 16.00 Uhr
                                                                    der Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebie-
                                                                    ten vom 6. August 2020 (BAnzAT 07.08.2020 V1) die zuständige
                                                                    Ortspolizeibehörde bestimmt.Die Vorschriften nach der Verordnung
 ■■ Forstdienststelle Gemeinde Beckingen                            über die Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom
 Tel.: 06887/8939015, Fax: 06835/55-500                             12. September 2016 (Amtsbl. I 2016, S. 856) bleiben unberührt.
 E-mail: Forst@beckingen.de                                         2. § 7 wird wie folgt gefasst:
 Sprechstunden: Dienstags telefonisch von 14.00 - 18.00 Uhr,        „§ 7
 Tel.: 0171/7793812                                                 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 Brennholzbestellungen/-nachfragen können ausschließlich            Diese Verordnung tritt am 21. September 2020 in Kraft und am
 während dieser Sprechzeiten entgegengenommen werden.               4. Oktober 2020 außer Kraft.“
 Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung                Artikel 2
                                                                    Verordnung zur Bekämpfung
                 Hinweis: Corona-Krise                              der Corona-Pandemie (VO-CP)
  Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´   §1
  nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden     Grundsatz der Abstandswahrung
  kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet.               (1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut nötiges
                                                                    Minimum beschränkt werden. Der Personenkreis, zu dem man
                       Das Team der LINUS WITTICH Medien KG
                                                                    Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und konstant zu
                                                                    belassen. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen
 Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de                    Personen von eineinhalb Metern einzuhalten.
Sonnenuntergang über Saarfels - Gemeinde Beckingen
S eite 4                                                                                A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 9 /2 0 2 0
(2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eigenen             §3
Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer              Kontaktnachverfolgung
nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in                (1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist verpflich-
gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren            tend zu gewährleisten
jeweiligen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis).            1. beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saar-
(3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen                ländischen Gaststättengesetz oder beim Betrieb sonstiger
Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregelungen umge-                   Gastronomiebetriebe jeder Art mit Ausnahme der bloßen
setzt, die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung            Abgabe mitnahmefähiger Speisen und Getränke,
der Abstandsregel nach Absatz 1 bemessen und für ausreichend         2. beim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Konzerthäusern
Belüftung gesorgt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen              und weiteren kulturellen Veranstaltungen und dem dazu-
die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden.                  gehörigen Probenbetrieb,
§2                                                                   3. beim Betrieb von Indoorspielplätzen,
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung                                    4. bei Gottesdiensten und Bestattungen,
(1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit         5. beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Sport,
vulnerablen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen              6. bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6,
werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.          7. bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen,
(2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen, haben        8. bei Prostitutionsstätten, soweit sie nach dieser Verordnung
folgende Personengruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu                     nicht untersagt sind.
tragen:                                                              (2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen
1. Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs        haben geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolg-
     (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagier-        barkeit sicherzustellen. Hierzu gehört die Erfassung je eines
     flugzeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen          Vertreters der anwesenden Haushalte mit Vor- und Familien-
     und in Wartebereichen alle Fahrgäste und Besucher ab            name, Wohnort und Erreichbarkeit und der Ankunftszeit.
     Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie das Personal,        (3) Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck
     bei Fähren und Fahrgastschiffen allerdings nur beim Ein-        als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsäm-
     und Ausstieg und insoweit, als der Mindestabstand von           ter nach Absatz 4 verwendet werden und sind nach Ablauf
     eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann; die            eines Monats nach Erhebung gemäß der geltenden Daten-
     entgegenstehenden gesundheitlichen Gründe sind bei der          schutzgrundverordnung zu löschen.
     Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs nachzuweisen,         (4) Personenbezogene Daten, die auf Grundlage dieser Vorschrift
2. während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Jahr- und          erhoben werden, sind durch die die Daten erhebenden Stellen
     Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und in den zuge-            - soweit nicht Gefahr im Verzug vorliegt - ausschließlich aufgrund
     hörigen Wartebereichen alle Kunden und Besucher ab              einer gerichtlichen Entscheidung zu Zwecken der Verhinderung
     Vollendung des sechsten Lebensjahres, soweit die Art der        der Ausbreitung des Infektionsgeschehens - soweit nicht auf
     Leistungserbringung nicht entgegensteht, sowie das Per-
                                                                     der Grundlage von Bundesrecht eine Herausgabe zulässig ist
     sonal, soweit nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen
                                                                     - auf zu begründenden Antrag den Gesundheitsämtern her-
     entgegenstehen oder eine andere gleichwertige Infekti-
                                                                     auszugeben. Betroffene sind von dem Antrag auf Herausgabe
     onsschutzmaßnahme gewährleistet ist,
                                                                     zu unterrichten. Ihnen ist vorheriges rechtliches Gehör zu ge-
3. Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienstleistungen
                                                                     währen. In Fällen einer Herausgabe bei Gefahr im Verzug sind
     unmittelbar am Menschen, bei denen aufgrund ihrer Natur
     der Mindestabstand des § 1 Absatz 1 Satz 3 zwangsläufig nicht   die Betroffenen nachträglich unverzüglich zu unterrichten.
     eingehalten werden kann (körpernahe Dienstleistungen),          §4
     soweit die Natur der Dienstleistung dem nicht entgegensteht,    Betretungsbeschränkungen
4. Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitati-           (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher
     onseinrichtungen sowie Patienten und Besucher in Arzt- und      nach dieser Verordnung nicht untersagten Einrichtungen,
     Psychotherapeutenpraxen, Psychologischen Psychothera-           Anlagen und Betriebe sind verpflichtet, Betretungsbeschrän-
     peutenpraxen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu-           kungen durchzuführen, sodass sichergestellt ist, dass die Zahl
     tenpraxen, Zahnarztpraxen, ambulanten Pflegediensten            der Kunden oder Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro 5
     und den übrigen an der Patientenversorgung beteiligten          Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamt-
     ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesund-            fläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Mindestab-
     heitswesens, soweit nicht die Art der Behandlung oder           standes im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 sind vier Kunden oder
     Leistungserbringung entgegensteht,                              Besucher unabhängig von der Gesamtfläche stets zulässig.
5. 5:das Personal in Gaststätten nach dem Saarländischen             (2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines Gaststätten-
     Gaststättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206),        gewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz und den
     zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012             Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art oder den
     (Amtsbl. I S. 156), sowie sonstiger Gastronomiebetriebe         Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Camping-
     jeder Art sowie von Hotels, Beherbergungsbetrieben,             plätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte.
     Campingplätzen und bei der sonstigen Zurverfügungstel-          §5
     lung von Unterkünften, sofern nicht arbeitsschutzrechtliche     Hygienekonzepte
     Bestimmungen entgegenstehen oder eine andere gleich-            (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher
     wertige Infektionsschutzmaßnahme gewährleistet ist.             nach dieser Rechtsverordnung nicht untersagten Einrichtungen,
(3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in Absatz 2        Anlagen und Betriebe, die Veranstalter von Veranstaltungen
genannten Einrichtungen haben die Einhaltung der Pflicht zum         nach § 6 sowie die Verantwortlichen im Kurs-, Trainings- und
Tragen einer Mund-Nasen-­Bedeckung in ihrem jeweiligen               Wettkampfbetrieb im Sport haben entsprechend den spezifi-
Verantwortungsbereich sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei den     schen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuel-
Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen,           les Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen
Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge); diese           der zuständigen Behörde vorzulegen.
haben auf die Pflicht lediglich hinzuweisen.                         (2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzierung von
(4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen,         Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestab-
dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des             standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum Schutz von Kunden,
sechsten Lebensjahres die Verpflichtung zum Tragen einer             Besuchern und des Personals vor Infektionen sowie zur Durch-
Mund-Nasen-Bedeckung einhalten, sofern diese dazu in der             führung von verstärkten Reinigungs- und Desinfektionsinter-
Lage sind.                                                           vallen enthalten.
Sonnenuntergang über Saarfels - Gemeinde Beckingen
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 9 / 2 0 2 0                                                                      Seite 5
Dabei sind insbesondere die einschlägigen Empfehlungen des         ten Planungen eine unter Infektionsschutzgesichtspunkten
Robert Koch-Instituts (RKI) zum Infektionsschutz in ihrer jewei-   sichere Durchführung der Veranstaltung und die Möglichkeit
ligen Fassung, die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbe-        einer Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe des § 3 gewähr-
hörden und der zuständigen Berufsgenossenschaften zu be-           leistet. Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können auf Antrag
achten.                                                            in atypischen Einzelfällen weitergehende Ausnahmegenehmigun-
(3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- und              gen von der Ortspolizeibehörde erteilt werden, soweit dies im
Hygienekonzepten kann die Landesregierung oder das fachlich        Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht unbedenklich ist.
zuständige Ressort im Einvernehmen mit dem Ministerium für         (5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, Opern- und
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einem bereichs-        Konzerthäusern sowie anderer Einrichtungen und Vereine, die
spezifischen Hygienerahmenkonzept bestimmen. Entsprechen-          kulturelle Aufführungen veranstalten, gelten Absatz 2 Satz 1
de Hygienerahmenkonzepte werden auf www.corona.saarland.           und Satz 5 sowie Absatz 3 entsprechend, soweit nicht nach §
de veröffentlicht und sind von den Betreibern und sonstigen        4 Absatz 1 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist.
Verantwortlichen und Veranstaltern einzuhalten.                    (6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Gebiets-
Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind insbeson-           körperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und
dere erforderlich für                                              Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Ge-
1. den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saarlän-         richte bleiben unberührt. Dies gilt auch für die Tätigkeit der
     dischen Gaststättengesetz sowie den Betrieb sonstiger         Parteien und Wählergruppen mit der Maßgabe, dass bei Ver-
     Gastronomiebetriebe jeder Art,                                anstaltungen und Zusammenkünften der Mindestabstand nach
2. den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und              § 1 Absatz 1 Satz 3 einzuhalten ist.
     Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher       (7) Für Bestattungen gelten, vorbehaltlich weiterer ortspolizei-
     Unterkünfte,                                                  licher Vorgaben, die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Von der
3. den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallenbädern,         Ortspolizeibehörde sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt
     Thermen und Saunaanlagen,                                     werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher
4. die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern oder          Sicht vertretbar ist.
     Konzerten und Kinovorstellungen und sonstiger kultureller     (8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem
     Veranstaltungen sowie den dazugehörigen Probebetrieb,         Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen
5. die Durchführung sonstiger Veranstaltungen,                     Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel
6. die Veranstaltung von Reisebusreisen,                           4 des Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus
7. den Betrieb von Prostitutionsstätten, soweit er nach dieser     Infektionsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilneh-
     Verordnung nicht untersagt ist.                               merzahl, die Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstandsre-
§6                                                                 geln sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen
Kontaktbeschränkungen                                              gewährleistet sind.
(1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten.         (9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind
(2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in     zulässig, sofern sie ortsfest oder als Standkundgebung stattfin-
der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 900 Personen          den, der Mindestabstand der Teilnehmer nach § 1 Absatz 1 Satz
und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 450 Personen zu         3 sichergestellt wird und besondere infektionsschutzrechtliche
erwarten sind, können stattfinden. Veranstaltungen mit mehr        Auflagen der zuständigen Behörden beachtet werden.
als 20 anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstal-        §7
ters der Ortspolizeibehörde zu melden.                             Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie Schlie-
Der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen zur vollständigen         ßung von Einrichtungen
Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des § 3 zu treffen und be-         (1) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, Bordellbe-
sondere infektionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten.           trieben und Swingerclubs.
Hiervon ausgenommen sind:                                          (2) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2
1. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem Betrieb             Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Ok-
     von Einrichtungen, die nicht nach dieser Verordnung un-       tober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Artikel 182
     tersagt sind, zu dienen bestimmt sind; die für den Betrieb    der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), außerhalb
     der jeweiligen Einrichtung geltenden Hygienevorschriften      von Prostitutionsstätten sowie die Ausübung des Prostitutions-
     sind einzuhalten,                                             gewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummern 2 bis 4 des
2. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so gestaltet            Prostituiertenschutzgesetzes sind untersagt.
     sind, dass sie jeweils ausgehend von einer Bezugsperson       (3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von
     nur den familiären Bezugskreis nach § 1 Absatz 2 umfassen     Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Vorausset-
     sowie höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts,          zungen aufgenommen werden:
3. Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimmten                1. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 35 Personen,
     Gruppe von insgesamt bis zu zehn Personen (soziale Be-        2. unter Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1
     zugsgruppe).                                                       Satz 3, sofern eine kontaktfreie Durchführung nach der
Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz 3 ist bei         Eigenart der Sportart möglich ist. Die Regelung des § 1
allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo immer möglich              Absatz 2 bleibt unberührt.
einzuhalten, außer zwischen Angehörigen des familiären Bezugs-     3. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaß-
kreises und Angehörigen des bestimmbaren weiteren Haushalts             nahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,
im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 oder der sozialen Bezugs-    4. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands-
gruppe im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 3.                           und Hygieneregeln,
(3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in     5. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen
der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind bis            durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
einschließlich 31. Dezember 2020 untersagt. Die übrigen Be-        6. :Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2 Satz
stimmungen des Absatzes 2 bleiben hiervon unberührt.                    1 und Absatz 4 Satz 1.
(4) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 kann die           Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei
Ortspolizeibehörde Veranstaltungen unter freiem Himmel mit         der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass
nicht mehr als 900 Personen gleichzeitig und in geschlossenen      die unter Satz 1 Nummer 2 bis 6 aufgeführten Voraussetzungen
Räumen mit nicht mehr als 450 Personen gleichzeitig zulassen,      eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des Berufsspor-
sofern vom Veranstalter ein schlüssiges Schutz- und Hygiene-       tes kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage
konzept im Sinne des § 5 vorgelegt wird, das unter Berücksich-     von Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen
tigung der individuellen örtlichen Gegebenheiten und konkre-       des Satzes 1 Nummer 1 bis 2 erteilen.
Sonnenuntergang über Saarfels - Gemeinde Beckingen
S eite 6                                                                             A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 9 /2 0 2 0
Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch    Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppenangeboten
im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes           für Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern die Vorgaben des
1 Nummer 1 bis 6 eingehalten werden und soweit er im Rahmen        Musterhygieneschutzkonzeptes des Ministeriums für Soziales,
eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des Sportfachverban-          Gesundheit, Frauen und Familie eingehalten werden. Dies ist
des stattfindet.                                                   gegenüber den für die Anerkennung von Angeboten zur Un-
(4) In Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen oder         terstützung im Alltag zuständigen Behörden, also den Land-
bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften            kreisen und dem Regionalverband Saarbrücken, vor Wieder-
dürfen keine Gäste aufgenommen werden, die aus einem               aufnahme der Betreuungstätigkeit schriftlich zu bestätigen. Die
Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes        Zuständigkeiten gemäß § 12 dieser Verordnung bleiben hiervon
der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren            unberührt.
Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen     (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarländi-
vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem      schen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom 6.
Coronavirus SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung des RKI höher         Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt. Bei einem lokalisierten       Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im Rahmen
und klar regional eingrenzbaren Infektionsgeschehen können         eines Besuchskonzepts zulässig.
die Beschränkungen analog zur Vorgehensweise in den betrof-        Hierzu erlässt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen
fenen Gebieten auf diesen regionalen Bereich begrenzt werden.
                                                                   und Familie unter Berücksichtigung des aktuellen Infektions-
Ausgenommen sind Gäste, die über ein ärztliches Zeugnis in
                                                                   geschehens Richtlinien, die insbesondere Festlegungen zur
deutscher, französischer oder englischer Sprache verfügen,
                                                                   Anzahl und Dauer der Besuche, zum Kreis der Besucher, zur
welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen
einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden           Registrierung der Besucher sowie Maßnahmen zur Sicherstellung
sind, und dieses der zuständigen Ortspolizeibehörde auf Ver-       der Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3
langen unverzüglich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich      und zum Schutz der Bewohner und des Personals vor Infektio-
auf eine molekularbiologische Testung stützen, die in einem        nen enthalten können.
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen          (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-
Staat, den das RKI in eine Liste von Staaten mit hierfür ausrei-   bilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen
chendem Qualitätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt            angeordnet:
und höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen               1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag
worden ist. Das Verbot der Aufnahme nach Satz 1 gilt ferner             von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu
nicht für Gäste, die                                                    schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.
1. zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder                 Bei der Auswahl der Maßnahmen sind auch patientenbe-
     medizinisch veranlasst anreisen oder                               zogene Aspekte zu berücksichtigen.
2. einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbesondere           2. Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen haben
     einen Besuch bei Angehörigen des familiären Bezugskrei-            auf der Basis der unterschiedlichen baulichen Vorausset-
     ses gemäß § 1 Absatz 2, die Wahrnehmung eines Sorge- oder          zungen, des differenzierten Versorgungsauftrags und der
     Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürf-              unterschiedlichen Aufgaben in ambulanter, tagesklinischer
     tiger Personen haben.                                              und stationärer Versorgung ein Hygienekonzept unter
Im Übrigen kann die zuständige Ortspolizeibehörde in begrün-            Einbindung der zuständigen Gesundheitsämter zu erstellen.
deten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulassen. Für           Dieses hat unter anderem zu berücksichtigen, um eine
Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands verbleibt         vollständige Isolation der Patienten zu verhindern, dass
es bei den Regelungen der Verordnung zu Quarantänemaß-                  jedem Patienten die Möglichkeit des täglichen Besuchs
nahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coro-               durch eine Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein
navirus.                                                                aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung
(5) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypischen Ein-           gibt. Die Besuchszeiten sind so einzurichten, dass ein
zelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, soweit             Besuch auch berufstätigen Angehörigen ermöglicht
dies aus Sicht des Infektionsschutzes unbedenklich ist und der          wird. Ausgenommen von dieser Einschränkung des
Zweck dieser Verordnung gewahrt wird. Die Ausnahmegeneh-                Besuchsrechtes sind medizinisch oder ethisch-sozial
migung kann zeitlich befristet werden.                                  angezeigte Besuche, insbesondere auf Kinderstationen,
§8                                                                      bei Palliativ- und Demenzpatientinnen und -patienten,
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung                              die Begleitung bei Aufklärungsgesprächen bei risikobe-
Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen gemäß SGB              hafteten Eingriffen und Behandlungen oder seelsorge-
IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leistungserbringer ein        rische Besuche. Alle Besucher müssen namentlich bei
Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept vorhält,
                                                                        der Einrichtung registriert sein. Für den Besuch sind
das auch die Fahrdienste umfasst und sich an den Empfehlun-
                                                                        geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine
gen der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der
                                                                        Hygieneunterweisung regelmäßig durchzuführen.
Corona-Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der
aktuell gültigen Fassung orientiert. Es sind geeignete Maßnah-     3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach
men zur vollständigen Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe                Maßgabe und Weisung des Ministeriums für Soziales, Ge-
des § 3 und zum Einhalten des Mindestabstandes nach § 1                 sundheit, Frauen und Familie so zu planen und durchzu-
Absatz 1 Satz 3 sicherzustellen. Für die Einhaltung und Fort-           führen, dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für COVID-
schreibung des Konzeptes ist der Leistungserbringer verant-             19-Patientinnen oder -Patienten bereitstehen; dies gilt
wortlich.                                                               insbesondere für die Kapazitäten in der Intensivmedizin.
§9                                                                 4. Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Ein-
Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitationseinrich-         richtungen für Patientinnen und Patienten sowie Besuche-
tungen, Krankenhäuser                                                   rinnen und Besucher können unter Berücksichtigung der
(1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages-           Vorgaben der §§ 5 und 6 dieser Verordnung geöffnet
und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstellung von Betreu-              werden. Wartebereiche sind entsprechend den Empfeh-
ungsgruppenangeboten sind untersagt. Ausnahmen zu Satz 1                lungen des RKI kontaktreduzierend auszugestalten.
können auf Antrag durch das Ministerium für Soziales, Gesund-      (4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind Betre-
heit, Frauen und Familie zur Ermöglichung einer Betreuung in       tungen zum Zwecke der Rechtspflege und der sozialleistungs-
Gruppen von bis zu 15 Tagespflegegästen genehmigt werden.          rechtlichen Bedarfsermittlung durch Sozialleistungsträger
Hierbei ist ein Hygienekonzept vorzulegen.                         ausgenommen.
Sonnenuntergang über Saarfels - Gemeinde Beckingen
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 9 / 2 0 2 0                                                                       Seite 7
§ 10                                                                 ordnung die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen be-
Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaftliche                   stimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich erlassen.
Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, Ausbil-               Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
dungsgänge sowie Fortbildungen                                       unterrichtet das RKI über die getroffenen Maßnahmen.
(1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der         § 14
Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der            Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für          (1) Diese Verordnung tritt am 21. September 2020 in Kraft.
Musik Saar einschließlich des Studien-, Lehr- und Prüfungsbe-        Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-
triebs in Präsenzform ist unter der Maßgabe der Einhaltung von       Pandemie vom 2. September 2020 (Amtsbl. I S. 800B) außer
Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des RKI und der               Kraft.
Berücksichtigung der Pandemiepläne der jeweiligen Hochschu-          (2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf
le gestattet. Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind Online-     des 4. Oktober 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 und 4 treten mit
Angebote zu berücksichtigen. Nähere Bestimmungen zur An-             Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
passung von Lehre, Studium und Prüfungen können von der
für die jeweilige Hochschule zuständigen Aufsichtsbehörde            Artikel 3
erlassen werden.                                                     Inkrafttreten
(2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Einver-       Diese Verordnung tritt am 21. September 2020 in Kraft.
nehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob              Saarbrücken, den 17. September 2020
sie mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen.              Die Regierung des Saarlandes:
Hierfür können auch die gängigen kommerziellen Systeme               Der Ministerpräsident Hans
genutzt werden, wobei die Sicherheit sowie die Identitätsfest-       Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
stellung zu gewährleisten sind.                                      In Vertretung
(3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten        Streichert-Clivot
laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausarbeiten,        Der Minister für Finanzen und Europa
Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, entsprechend           Der Minister der Justiz
anzupassen.                                                          In Vertretung Bachmann
(4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich aner-       Der Minister für Inneres, Bauen und Sport
kannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich aner-       Bouillon
kannte Berufsakademien und für wissenschaftliche Forschungs-         Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
einrichtungen im Saarland.                                           Bachmann
(5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verordnung unbe-         Die Ministerin für Bildung und Kultur
rührt und können unter Beachtung der im Einzelfall erforder-         Streichert-Clivot
lichen Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden.                Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz
Dasselbe gilt für Präsenzveranstaltungen im Rahmen staatlicher       Jost
Ausbildungsgänge und Fortbildungen. Die näheren Bestim-
mungen trifft die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde.               ■■ Ausgabe von
(6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studierfähigkeits-            Personalausweisen und Reisepässen
tests in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psychotherapie         Nach Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei können
können unter Beachtung der erforderlichen Infektionsschutz-          die Personalausweise beim Bürgeramt der Gemeinde Beckingen
maßnahmen durchgeführt werden.                                       abgeholt werden (Zimmer 1.05/1.06)
§ 11                                                                 Ebenfalls können alle Reisepässe, die bis zum 03.09.2020 be-
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten                                  antragt wurden, in Empfang genommen werden.
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24             Die Beantragung von Pässen und Ausweisen dauert in der
des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder           Regel bis zu 3 Wochen. Das Bürgeramt der Gemeinde Beckingen
fahrlässig den Ge- oder Verboten des § 2 Absatz 2 und 3 sowie        weist auf die rechtzeitige Beantragung unter Vorlage des alten
der §§ 3 bis 10 mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 zuwiderhandelt.        Ausweises und eines aktuellen biometrischen Passbildes hin.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des In-          Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig und die Gebühr beträgt
fektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwan-        28,80 €.
zigtausend Euro geahndet werden.                                     Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gül-
(3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des In-       tigkeitsdauer 6 Jahre und die Gebühr 22,80 €.
fektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt.                            Der Reisepass ist ebenfalls 10 Jahre gültig und die Gebühr
§ 12                                                                 beträgt 60,00 €.
Zuständige Behörden
                                                                     Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gül-
(1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser
                                                                     tigkeitsdauer 6 Jahre und die Gebühr 37,50 €.
Verordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Verwal-
                                                                     In dringenden Fällen kann der Reisepass im Expressverfahren
tungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungs-
                                                                     bestellt werden. Dieses Verfahren kostet zusätzlich 32,00 €.
widrigkeiten nach dieser Verordnung sind die Gemeindever-
                                                                     Wurde bisher noch kein Dokument von der Gemeinde Be-
bände. Die Ortspolizeibehörden und die Vollzugspolizei werden
                                                                     ckingen ausgestellt, bringen Sie bitte eine Urkunde oder
ermächtigt, bei Verstößen gegen die bußgeldbewehrten Vor-
                                                                     das Familienstammbuch mit.
schriften des § 2 Absatz 2 Verwarnungen zu erteilen und Ver-
                                                                     Bei Verlust eines aktuellen Ausweisdokumentes wird eine Fotoko-
warnungsgelder in Höhe von 50 Euro zu erheben.
(2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die poli-   pie des alten Ausweisantrages der ausstellenden Behörde benötigt.
zeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen             ■■ Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort.
                                                                     Am Mittwoch, dem 30.09.2020, findet um 18.00 Uhr im Sit-
§ 13
                                                                     zungssaal des Rathauses eine teils öffentliche und teils nicht
Besondere Regelungen bei regionalen Infektionsgeschehen
                                                                     öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt.
Steigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-
2-Virus in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken       A) Öffentliche Sitzung
innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr als 35           Punkt 1: Beschlussfassung über die Zustimmung bzw. die
pro 100.000 Einwohner, kann die Landesregierung im Benehmen                    Herstellung des Einvernehmens zu Bauvorhaben gem.
mit den jeweils betroffenen Kreispolizeibehörden durch Ver-                    §§ 31, 33-35 u. 144 BauGB
Sonnenuntergang über Saarfels - Gemeinde Beckingen
S eite 8                                                                           A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 9 /2 0 2 0

B) Nicht öffentliche Sitzung                                                         Sonstige Behörden
Punkt 2: Grundstücksangelegenheiten
Punkt 3: Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Deut-
          schen Glasfaser Wholesale GmbH
Punkt 4: Widmung und Benennung der Straße im Baugebiet
                                                                  ■■ Stellenausschreibungen
          „Reimsbacher Straße“                                       des Landkreises Merzig-Wadern
Punkt 5: Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung         Beim Gesundheitsamt Merzig-Wadern ist zum
          eines Wohnmobilstellplatzes im Gemeindebezirk           nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
          Beckingen                                                            einer Ärztin / eines Arztes (m/w/d)
Punkt 6: Mitteilungen und Anfragen                                in Vollzeit (39 Std./Woche) zu besetzen.
Beckingen, den 23.09.2020                                         Gesucht werden Bewerber/-innen vorzugsweise mit abge-
T. Collmann, Bürgermeister                                        schlossener
                                                                  Facharztausbildung im öffentlichen Gesundheitswesen.
                                                                  Bewerber/-innen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen,
                 Düppenweiler                                     müssen bereit sein, die Facharztausbildung berufsbegleitend
                                                                  zu absolvieren. Eigenständiges Arbeiten, Engagement,
                 Ortsvorsteher Thomas Ackermann                   Flexibilität und Teamfähigkeit sowie EDV-Grundkenntnisse
                 Herrenschwamm 14, Tel. 06832 / 8 04 36           werden vorausgesetzt.
                                                                  Die näheren Einzelheiten können dem vollständigen Aus-
■■ Sitzung des Ortsrates Düppenweiler                             schreibungstext entnommen werden, der auf der Internet-
Am Mittwoch, den 30.09.2020 findet um 18.00 Uhr im DRK            seite des Landkreises Merzig-Wadern www.merzig-wadern.
Heim eine teils öffentliche und teils nichtöffentliche Sitzung    de unter der Rubrik „Service“ und dort unter „Stellenange-
des Ortsrates statt.                                              bote“ veröffentlicht ist.
Tagesordnung:                                                     Bewerbungen mit entsprechenden Unterlagen (tabellarischer
Öffentliche Sitzung:                                              Lebenslauf, Kopien von Ausbildungs- und Beschäftigungs-
1. Bürgeranhörung                                                 zeugnissen) können bis 09.10.2020 an den Landkreis
2. Bericht aus der Ortsvorsteherdienstbesprechung                 Merzig-Wadern, Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig oder per Email
3. Mitteilungen und Anfragen                                      an personalamt@merzig-wadern.de gesandt werden.
Nichtöffentliche Sitzung                                          Landkreis Merzig-Wadern
4. Grundstücksangebot                                             Die Landrätin
Thomas Ackermann                                                  Daniela Schlegel-Friedrich
Ortsvorsteher
                                                                  Der Landkreis Merzig-Wadern sucht zum nächstmöglichen
                                                                  Zeitpunkt
                 Hargarten                                                    zwei Auszubildende für den Beruf
                                                                                    Hygienekontrolleur/-in
                 Ortsvorsteher Christian Marx                                               (m/w/d)
                 Hargarter Straße 55, Tel. 06832/8080555                                      und
                                                                  eine/-n sozialmedizinische/-n Assistentin / Assistenten
■■ Sitzung des Ortsrates Hargarten                                                          (m/w/d)
Am Freitag, dem 25.09.2020, findet um 18.00 Uhr in der            Die näheren Einzelheiten können den vollständigen Aus-
Flachsstube Hargarten eine öffentliche Sitzung des Ortsrates      schreibungstexten entnommen werden, der auf der Inter-
statt.                                                            netseite des Landkreises Merzig-Wadern www.merzig-wadern.
Vor der Sitzung trifft sich der Ortsrat um 17:30 Uhr an der       de unter der Rubrik „Service“ und dort unter „Stellenange-
Kapelle und anschließend an der ehem. Mülldeponie im „Alten       bote“ veröffentlicht ist.
Merziger Weg“ zur Ortsbesichtigung.                               Bewerbungen mit entsprechenden Unterlagen (tabellarischer
Tagesordnung                                                      Lebenslauf, Kopien von Schul- und Beschäftigungszeugnis-
Öffentliche Sitzung                                               sen) können bis 09.10.2020 an den Landkreis Merzig-Wadern,
1. Bürgeranhörung                                                 Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig oder per Email an personalamt@
2. Kapellenumfeld                                                 merzig-wadern.de gesandt werden. Bitte verzichten Sie bei
3. Situation ehem. Müll Deponie                                   Ihrer
                                                                  Bewerbung auf Hefter/Mappen, da die Bewerbungsunter-
4. Containerstellplatz
                                                                  lagen aus Kostengründen nicht
5. Mitteilungen und Anfragen
                                                                  zurückgesendet werden.
Christian Marx                                                    Landkreis Merzig-Wadern
                                                                  Die Landrätin
                                                                  Daniela Schlegel-Friedrich
 Datenschutz geht uns alle an ...
 Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu                  ■■ Die Landesfachstelle Demenz Saarland
 folgenden Themen:                                                  stellt sich vor
 • Datenschutz im Verein nach der DSGVO                          „Das Saarland verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur
                                                                 im Bereich der Versorgung von Menschen mit Demenz, nicht
 • Datenschutzrichtlinie                                         zuletzt durch das Bestehen der Landesfachstelle Demenz. Sie
 • Auftragsverarbeitung                                          leistet mit ihren Aktivitäten einen wichtigen Beitrag und trägt
                                                                 zur Nachhaltigkeit der Strukturen bei. Jedoch dürfen wir uns
 • Was dürfen wir denn mit den Daten unserer                     nicht auf dem Erreichten ausruhen. Durch die Corona-Pandemie
   Mitglieder machen?                                            musste nach neuen Wegen der Versorgung gesucht werden.
 • Was darf denn jetzt eigentlich noch ans „Schwarze             Mit dem neuen Demenzplan wird dies weiter vorangetrieben“,
   Brett“ oder in die Vereinszeitung?                            so die Landesärztin für Menschen mit Demenz, Frau Dr. R.A.
                                                                 Fehrenbach.
Sonnenuntergang über Saarfels - Gemeinde Beckingen
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 9 / 2 0 2 0                                                               Seite 9
Die Landesfachstelle Demenz Saarland war in den Jahren 2012      •   Koordinierung der Maßnahmen des 1. Saarländischen De-
bis 2017 ein Modellprojekt, das durch das saarländische Sozi-        menzplans, die teilweise zu Daueraufgaben wurden, und
alministerium und die soziale und private Pflegeversicherung         des Demenzplans 2.0., der in Kürze veröffentlicht wird;
finanziert wurde.                                                • die Beteiligung an Projekten, wie z.B.: Demenz im Kranken-
Seit 2018 erhält die Landesfachstelle Demenz auf Grund-              haus oder Demenz und geistige Behinderung;
lage eines Beschlusses des saarländischen Landtages eine         • Öffentlichkeitsarbeit mit der Veröffentlichung von Publika-
Förderung durch das saarländische Sozialministerium, mit             tionen, Vorträgen und Schulungen, Presse.
dem in enger Absprache die Aktivitäten geplant und               Nähere Informationen zum Thema Demenz, kostenlose Infor-
geführt werden.                                                  mationsmaterialien, Adressen vor Ort und Auskünfte sind bei
Zu den einzelnen Aufgaben der Landesfachstelle Demenz            der Landesfachstelle Demenz Saarland erhältlich unter
Saarland gehören:                                                Landesfachstelle Demenz Saarland
• die Beratung von Institutionen;                                Ludwigstraße 5, 66740 Saarlouis
• die Vernetzung sowohl auf landesweiter als auch regionaler     Tel.: 06831/ 4 88 18 0
    Ebene mit der Koordinierung des Landesnetzwerks und der      landesfachstelle@demenz-saarland.de
    Begleitung der regionalen Netzwerke in ihren Aktivitäten;    www.demenz-saarland.de

                                                 Wichtige Infos aus dem Rathaus

            ■■ Achtung Giftköder
            Giftköder im Bereich Reiterhof „Auf den Kiefern“
            Die Ortspolizeibehörde weist darauf hin, dass im Bereich Reiterhof „Auf den Kiefern“ ein
            Hund vergiftet wurde.
            Daher werden alle Bürger zur erhöhten Achtsamkeit bei Spaziergängen mit ihren Hunden
            aufgerufen. Bitte achten Sie darauf, ob Ihr Tier an verdächtigen Gegenständen schnuppert
            oder an diesen lecken möchte.
            Zweckdienliche Hinweise nimmt die Ortspolizeibehörde Beckingen, Rathaus, Zimmer 1.01,
            (Telefon 06835/55-251) entgegen.
            Ebenso bittet das Ordnungsamt darum, die Polizei zu informieren, wenn Bürger verdäch-
            tige Handlungen von Personen wahrnehmen.
            Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
            Thomas Collmann

             ■■ Teilstrecke der Traumschleife“ Lücknerweg“ wegen Baumfällarbeiten
                - Borkenkäferbefall umgeleitet
             „Liebe Wanderer,
             aufgrund von Baumfällarbeiten wegen Borkenkäferbefall müssen einige Kilometer der
             Traumschleife „Lücknerweg“ wegfallen und der Weg umgeleitet werden.
             Ab Kilometer 5 ist eine Umleitung eingerichtet.
             Diese verläuft an der Odilienkapelle vorbei und geht dann Richtung Kilometer 11. Somit
             fallen inklusive der Umleitung 5 Kilometer der Gesamtstrecke weg.
             Die Umleitung gilt ab 16.09.2020 und dauert bis Mitte November 2020 an.
             Dies teilt das Wanderbüro Saar-Hunsrück mit.

                                                  Sonstige amtliche Mitteilungen

■■ Geschwindigkeitskontrollen                                    Düppenweiler
In der Gemeinde Beckingen werden in dieser Woche, in Ergän-      Oppen
zung zur polizeilichen Verkehrsüberwachung, Geschwindig-         Die Gemeinde behält sich vor, in Absprache mit der Polizei,
keitskontrollen durchgeführt.                                    außer in den angegebenen, auch in anderen Ortsteilen Ge-
In der 40. Kalenderwoche finden in folgenden Orten Kontrol-      schwindigkeitskontrollen vorzunehmen.
len statt:                                                       Beckingen, 17.09.2020
Beckingen                                                        Der Bürgermeister
Haustadt                                                         als Ortspolizeibehörde
Sonnenuntergang über Saarfels - Gemeinde Beckingen
S eite 10                                                                                                                                                           A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 9 /2 0 2 0

■■ Neues vom Fundbüro                                                                                                          Den Tieren werden ihre einzigen Rückzugsmöglichkeiten
Gefunden wurde:                                                                                                                genommen. Sie werden bei der Jungtieraufzucht oder auch
• Ein goldenes Armband am Fahrkartenautomat am Beckin-                                                                         einfach bei der notwendigen Nahrungsaufnahme erheblich
   ger Bahnhof                                                                                                                 gestört.
• Ein VW Autoschlüssel in der Straße „Auf der Alm“                                                                             Wir bitten daher alle diese Gesetze zu beachten, damit unser wertvol-
• Ein Nissan Autoschlüssel in der Schützenstraße                                                                               les saarländisches Naturerbe für die nächste Generation erhalten bleibt.
• Passfotos und eine Globuskarte im Sankweg                                                                                    Widerrechtliches und unbefugtes Handeln kann als Ordnungs-
• Schlüsselbung mit zwei Schlüsseln und einem silbernen                                                                        widrigkeit nach § 50 Absatz 2 Nummer 1b und 1d Landeswald-
   Flaschenöffner in der Haustadter-Tal-Straße                                                                                 gesetz behandelt werden.
• Schlüssel mit Blumenmuster zwischen Bildchen und Sankweg                                                                     Wir geben den Erbauern und Betreibern der illegalen Moun-
• Thomas Sabo Armband mit „T“ Anhänger und schwarzem                                                                           tainbike-Strecke die Möglichkeit, diese bis zum 31. Oktober
   Stein am Fischerberg                                                                                                        2020 zurückzubauen.
• Silberne Tommy Hilfiger Uhr in dem Kleinspielfeld am                                                                         Nach Ablauf der Frist wird die Strecke auf Kosten des Ver-
   Reimsbacher Sportplatz                                                                                                      ursachers beseitigt.
• Schwarze Sonnenbrille von DM in der Beckinger Sparkasse                                                                      Udo Weyrath
• Ein Dacia Autoschlüssel am Fischerberghaus                                                                                   Kurator der Naturlandstiftung Saar
Eigentumsansprüche oder Hinweise nimmt die Gemeindever-
waltung Beckingen, Rathaus, Zimmer 1.02 oder Telefon
06835/55256, entgegen.                                                                                                                                                           Feuerwehr
■■ Illegale Mountainbike-Strecke bei Saarfels:
Abseits der Wege                                                                                                               ■■ Löschbezirk 9 Hargarten
gehört die Natur ihren Bewohnern                                                                                               Übung:
Die Mountainbike Strecke im Naturschutzgebiet „Wolferskopf“                                                                    Die nächste praktische Übung findet unter Einhaltung sämtlicher
nördlich von Saarfels wurde ohne Zustimmung des Waldbesit-                                                                     vorgeschriebener Maßnahmen am Montag, den 28.09.2020
zers angelegt und stellt somit einen Verstoß gegen §25 Absatz                                                                  um 18.30 Uhr statt.
3 Landeswaldgesetz dar. Das Verlassen der Wege mit dem
Fahrrad oder Mountainbike und das Errichten von Hindernissen                                                                   ■■ Löschbezirk 6 Oppen
(Rampen, Sprungschanzen etc.) richten schwere Schäden am                                                                       Übung:
Lebensraum Wald an.                                                                                                            Die nächste praktische Übung findet, unter Einhaltung sämtli-
Vor allem Tiere und Pflanzen leiden unter illegalen Moun-                                                                      cher vorgeschriebener Maßen, am Donnerstag, den 24.09.2020
tainbike-Strecken.                                                                                                             um 18:00 Uhr statt.

 ■■ Mitteilung an die Gemeindeverwaltung
 Ich habe folgendes festgestellt:
 o        Verunreinigter oder beschädigter Spielplatz
 o        Ablagerung von Schutt/Unrat
 o        Defektes Verkehrsschild
 o        Beschädigte Fahrbahn oder Gehweg
 o        Bäume/Sträucher/Hecken behindern die Sicht
 o        Defekte Straßenbeleuchtung
 o        Kanaldeckel/Gully schadhaft
 o        Sonstiges:
 �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
 �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
 �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

 Wann?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

 Wo? �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

 Wer?�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

 Name, Adresse, Tel.: E-Mail:
 �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
 �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
 �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

 Vielen Dank für ihre Hilfe. Bitte geben Sie diesen Abschnitt im Rathaus ab oder schicken Sie ihn per Post an: Rathaus
 Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen oder per E-Mail: meldungen@beckingen.de

 Ihr Bürgermeister
 Thomas Collmann

                                                                                           Ende des amtlichen Teils
Sie können auch lesen