VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
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Vulkan Echo Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der VErbandsgEmEindE Ulmen Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l Jahrgang 51 Samstag, den 18. Dezember 2021 Ausgabe 50/2021 www.ulmen.de
Ulmen -2- Ausgabe 50/2021 not- & bereitschaftsdienste ■ Polizei Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienst- Notruf:����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������110 bereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Polizeiinspektion Cochem:������������������������������ Tel.: 02671-9840, Fax 984100 Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Polizeiinspektion Zell:�������������������������������������Tel.: 06542-98670, Fax 986750 Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird Kriminalpolizeiinspektion Mayen:�����������������������������������������Tel.: 02651-8010 sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Notfallnummer zur Kartensperrung:������������������������������������������������������116116 Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfs- ■ Feuer und Rettungsdienst fall immer zuverlässig zur Hand hat. Notruf ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������112 Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. ■ Ärztlicher Notdienst Notdienst ist Sonderdienst! Ärztliche Bereitschaftspraxen Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Not- ��������������������������������������������������������� Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/kostenlos) dienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen - Marienkrankenhaus Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rhein- Im Raum Lutzerath - Versorgung der Orte: land-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienst- Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutze- plan verfügbar. rath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler - Krankenhaus Maria Hilf Daun, Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun ■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Im Raum Daun-Kelberg-Ulmen-Manderscheid - Versorgung der Orte: Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz, Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefon- Auderath nummer erfragt werden: ���������������������������������������������������� Tel.: 0651-2082244 Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen: Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:�����������������Tel.: 0261-19222 Montag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab Dienstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag um telefonische Voranmeldung, damit für Sie unnötige Wartezei- Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr ten vermieden werden können. Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ■ Störungen bzgl. Kabel - TV Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folge- für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH ����������������������������Tel. 0261-20 16 22 22 werktag, 07:00 Uhr für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Niederlassung Trier ��������������������������������������������������������������������Tel. 0651-1457-0 Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk- ■ Entstördienst bei Notfällen tag, 07:00 Uhr Um telefonische Anmeldung wird gebeten. ■ und technischen Störungen Erdgasversorgung Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG ■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte ein Unternehmen der evm-Gruppe ���������������������������������� Tel. 0261-2999-55 Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen) ■ Notrufnummer bei Stromstörungen Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig ������������������0800-4112244 Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfol- ■ Schiedsperson genden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen. Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385 Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kli- ding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath) Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448 ■ Notdienst der Apotheken im Land Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedsper- Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gül- sonen gegenseitig. tige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) ■ Kreiswerke Cochem-Zell (zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und aus dem Mobilfunknetz -Eigenbetrieb Wasserversorgung- 0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig) Bereitschaftsdienst Handy-Nr.:��������������������������������������������������� 0171 9744942 Das Verfahren ist denkbar einfach:
Ulmen -3- Ausgabe 50/2021 Verbandsgemeinde U l m e n Amtliche Bekanntmachungen Informationen zum Thema „Coronakrise“ Alle wichtigen Informationen zum Thema „Coronakrise“ erhalten Sie tagesaktuell auf unserer Internetseite: www.ulmen.de Mit freundlichen Grüßen Alfred Steimers, Bürgermeister Vermietung eines Wohn- bzw. Geschäftshauses in der Stadt Ulmen Die Verbandsgemeinde Ulmen vermietet das frei gewordene ehemalige Hausmeisterhaus in der Nähe der Realschule Plus Vul- kaneifel, Am Jungfernweiher 3 in 56766 Ulmen. Das Haus hat in allen Wohnräumen neue Böden, ist frisch tapeziert und gestrichen. Es besteht aus einem Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Gäste WC, Bad und 2 Schlafzimmern. Außerdem stehen eine Garage und ein Geräteraum zur Verfügung. Das Haus ist unterkellert. Wohnfläche: ca. 110 qm und zusätzliche Nutzfläche, incl. Speicher: ca. 107 qm. Das Haus kann auch als Büro- bzw. Geschäftsräume genutzt werden. Schriftliche Bewerbungen können an die Verbandsgemeindever- waltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen gerichtet werden. 56766 Ulmen, den 26.11.2021 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Gebäudemanagement
Ulmen -4- Ausgabe 50/2021 Tagesordnung: Reisepässe können abgeholt werden! Öffentlicher Teil Die bis zum 17.11.2021 beantragten Reisepässe können bei der 1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. den Haushaltsplan 2022 sowie den Anlagen Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. 2. Beratung und Beschlussfassung über die Berücksichtigung von bau- Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses planungsrechtlichen Änderungen im Rahmen der 7. Fortschreibung Ich des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 3. Kanalsanierungen Stadt Ulmen entspr. Sanierungskonzept; hier: Auf- Familienname, Vorname, Geburtsdatum tragsvergabe für Kanalrenovation im zweiten Teilbereich der Ortslage wohnhaft in 4. Umbau der KA Gillenbeuren zum Pumpwerk, hier: Auftragsver- ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ gabe: baulicher + elektrotechnischer + maschineller Teil Ort, Straße 5. Alflen, ‚Hinter Hammes Haus‘, 3. BA; Auftragsvergabe abwasser- bevollmächtige hiermit Herrn/Frau technische Erschließung. ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 6. Gründung Zweckverband „Innovationspark Cochem-Zell - Stand- Familienname, Vorname, Geburtsdatum ort Alflen“; Beratung und Beschlussfassung über die Verbandsord- wohnhaft nung und den Beitritt ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 7. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 3. Bün- Ort, Straße delausschreibung Erdgas ab dem 01.01.2023 ausgewiesen durch 8. Personalangelegenheiten ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 9. Mitteilungen meinen Reisepass in Empfang zu nehmen. Nicht öffentlicher Teil ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift 10. Mitteilungen Bitte beachten Sie auch als Zuhörer, dass für die Teilnahme an der Hinweis zur Abholung der Personalausweise Sitzung die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gilt. Geimpfte und Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen. Wir bitten daher, nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei sofern Sie nicht geimpft oder genesen sind vor Betreten des Sitzungs- übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung ortes ein gültiges Testzertifikat (diese sind 24 gültig) vorzulegen. Ein kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Selbsttest reicht nicht aus. Vollständig geimpfte oder genesene Teil- Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Ver- nehmer weisen dies bitte durch ein entsprechendes Zertifikat nach. bindung (Tel. 02676 409-0). gez. Bürgermeister Alfred Steimers Die Fraktionssitzungen finden wie folgt statt: CDU-Fraktion: Montag, den 20.12.2021, 19:00 Uhr Lutzerath, Bürgerhaus „Zum Üßbachtal“ SPD-Fraktion: Mittwoch, den 15.12.2021, 19:00 Uhr Ulmen, Sitzungssaal Rathaus FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e.V.: Mittwoch, den 15.12.2021, 19:00 Uhr Ulmen, Sitzungssaal Rathaus Impressum Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Druckhaus WITTICH KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: amtlicher Teil: Alfred Steimers, Bürgermeister 56766 Ulmen, Marktplatz 1 übriger Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Zentrale: Tel. 06502 9147-0, E-Mail: service@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allge- Öffentliche Bekanntmachung meinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreislis- te. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Ge- Sitzung des Verbandsgemeinderates schäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder Verbandsgemeinderates Ulmen ein, die am infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfrie- Dienstag, den 21.12.2021, um 16:00 Uhr dens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. im Bürgerhaus „Zum Üßbachtal“, Trierer Straße, 56826 Lutzerath stattfindet.
Ulmen -6- Ausgabe 50/2021 Verbandsgemeinde Ulmen Wenn JA, dann fügen Sie den entsprechenden Nachweis über diesen Wasserbezug bei. , Datum Unterschrift
Ulmen -7- Ausgabe 50/2021 Auszug aus der Niederschrift 1) ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung Beschlussvorschlag: über die öffentliche/nicht öffentliche Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinde- Sitzung des Haupt- u. Finanzausschusses VG Ulmen rat die Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 und seinen Anlagen. Sitzungsdatum: Dienstag, den 07.12.2021 Abweichender Beschluss: Beginn: 16:00 Uhr Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinde- Ende: 17:15 Uhr rat die Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 Ort: Sitzungssaal des Rathauses, und seinen Anlagen. Marktplatz 1, 56766 Ulmen Der Haushaltsplan 2022 wird in den Fraktionen besprochen. Anwesend waren: Abstimmungsergebnis: Bürgermeister Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Herr Bürgermeister Alfred Steimers TOP 2: Beratung u. Beschlussfassung über die DigitaleTafeln, 1. Beigeordneter Grundschulen Herr Karl-Josef Fischer Sachverhalt: Beigeordnete(r) Durch die DigitalPakt Förderung der Grundschulen sollen in allen Klas- Herr Heinz-Werner Hendges sen der Grundschule Lutzerath und der Grundschule Ulmen neue Digi- Herr Thomas Kerpen tale Tafeln angeschafft werden. Mitglieder Die Grundschule Lutzerath soll 11 neue ActivBoards (Digitale Tafeln) Frau Sarah Dorfner bekommen. Für 10 ActivBoards reichen die Mittel aus der Digitalpakt- Herr Alois Keßeler förderung aus. Eine digitale Tafel soll mit den Haushaltmitteln 2022 Frau Roswitha Lescher finanziert werden. Herr Andreas Peifer In der Grundschule Ulmen sollen 8 neue ActivBoards angeschafft wer- Frau Bettina Pellio Stellv. Mitglied für Sandra Hendges-Steffens den. Die Mittel aus dem Digitalpakt reichen allerdings nur für zwei Herr Bernhard Rodenkirch ActivBoards aus. Für die restlichen sechs Tafeln sollen Mittel im Haus- Herr Uwe Schaaf halt 2022 eingestellt werden. Herr Rudolf Schneiders Gemeinsam mit der Schulleitung beider Grundschulen wurde ent- Herr Günther Wagner schieden, dass die alten Kreidetafeln der Schulen komplett durch die Herr Hubert Willems neuen Digitalen Tafeln ersetzt werden sollen, da bei den neuen Activ- Protokollführer Boards noch „analoge“ Seitentafeln zum Einsatz kommen. Bestandteil Herr Stefan Thomas des Angebotes ist also das ActivBoard, eine Wandhalterung inklusive von der Verwaltung Seitentafeln (Kreidetafel mit Lineaturen) und dessen Montage. Herr Felix Pötz Die Gesamtkosten für beide Schulen betragen rd. 124.800,00 € (s. Abwesend waren: Anlage). Davon werden 78.846,02 € aus der Digitalpakt-Förderung Es fehlten entschuldigt bezogen. Die Digitalen Tafeln können über den Rahmenvertrag vom Frau Sandra Hendges-Steffens Land Rheinland-Pfalz direkt bezogen werden. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt Haushaltsrechtliche Beurteilung: erweitert: Im HH-Plan 2022 sind die entsprechenden Mittel zu veranschlagen. TOP 6: Vergabe Planungsleistung für die Atemschutzübungsstrecke Beschluss: Abstimmungsergebnis: -einstimmig- Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die entsprechenden Mit- Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. tel im Haushaltsplan 2022 zu veranschlagen und den Auftrag von ins- Tagesordnung: gesamt 19 ActivBoards für die Grundschulen über den bestehenden Öffentlicher Teil Rahmenvertrag in Höhe von brutto 124.839,53 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: 1. Vorberatung Haushalt 2022 Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 2. Beratung u. Beschlussfassung über die DigitaleTafeln, Grund- TOP 3: Beratung u. Beschlussfassung über Anschaffung EDV Aus- schulen stattung Azubis 3. Beratung u. Beschlussfassung über Anschaffung EDV Ausstat- Sachverhalt: tung Azubis Momentan wird in der Verbandsgemeindeverwaltung die EDV Umge- 4. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spen- bung auf den neusten Stand gebracht. Hier wurden bereits schon PC´s, den gem. § 94 Abs. 3 GemO Laptops und Monitore angeschafft. 5. Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung Nun hat sich kurzfristig der Bedarf an Endgeräten (PC´s, Laptops und 6. Vergabe Planungsleistung für die Atemschutzübungsstrecke Monitoren) geändert. Für die neuen Auszubildenden sollen Laptops 7. Mitteilungen angeschafft werden, damit diese einen portablen Arbeitsplatz haben Nicht öffentlicher Teil und so alle Abteilungen durchlaufen können. Ebenso hat sich der Bedarf eines zweiten Arbeitsplatzbildschirms erhöht. 8. Mitteilungen Folgende Endgeräte sollen nun zusätzlich angeschafft werden: Öffentlicher Teil • 7x Laptops (Azubis) TOP 1: Vorberatung Haushalt 2022 • 1x PC (Azubis) Sachverhalt: • 1x Monitor mit Webcam (Azubis) Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 ist • 6x Monitore als Anlage beigefügt. Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Die Gesamtkosten für die Endgeräte betragen rd. 8.970,00 € (s. Anlage). Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen Insgesamt wurden drei Angebote eingeholt, alle Angebote und ein und Auszahlungen wie folgt vor: Kostenvergleich sind als Anlage beigefügt. Festgesetzt werden Haushaltsrechtliche Beurteilung: 1. im Ergebnishaushalt Im HH-Plan 2022 sind die entsprechenden Mittel zu veranschlagen. der Gesamtbetrag der Erträge auf 11.362.615,00 EUR Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Verwaltung über die der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.936.755,00 EUR Anschaffung und Beauftragung der Laptops, PC und Monitore für die Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 425.860,00 EUR Auszubildenden der Verbandgemeindeverwaltung in Höhe von brutto 2. im Finanzhaushalt 8.969,22 € bei der Firma Bechtle GmbH & Co. KG zu. der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlun- 408.098,00 EUR Abstimmungsergebnis: gen auf Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.479.833,00 EUR TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.624.488,00 EUR Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Inves--1.144.655,00 EUR Sachverhalt: titionstätigkeit Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist die Behandlung von Spon- der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus 736.557,00 EUR soringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen gere- Finanzierungstätigkeit 1) auf gelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kre- Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme ditaufnahme i. H. v. 1.159.000,00 EUR erforderlich. durch den Haupt- und Finanzausschuss genehmigt werden.
Ulmen -8- Ausgabe 50/2021 Die Firma Adolf Würth & Co. KG aus Künzelsau hat mehrere Feuerweh- unseren Partnerkommunen suchen wir daher Einrichtungen wie etwa ren innerhalb der VG Ulmen bei ihren Hilfeeinsätzen an der Ahr mit Krankenhäuser und Altenheime aus, an denen die mobile Showbühne einer Sachspende in Form von Werkzeug unterstützt. Halt macht. Unser musikalisches Duo überrascht die Bewohnerinnen Die Gesamtspende hat einen Wert von 7.956,50 € und setzt sich wie und Bewohner mit einem kleinen Konzert im Außenbereich und spielt folgt zusammen: einige Weihnachtslieder. Das Publikum in den Einrichtungen und auch Freiwillige Feuerwehr Gevenich 964,34 € die direkten Nachbarinnen und Nachbarn können aus sicherer Entfer- Freiwillige Feuerwehr Büchel 1.034,32 € nung an dem Weihnachtszauber teilnehmen, etwa von ihren Fenstern Freiwillige Feuerwehr Auderath 542,76 € aus. Die Menschen in der Verbandsgemeinde Ulmen dürfen sich auf ein paar schöne Momente freuen“, sagt Thomas Hau, Kommunalmana- Freiwillige Feuerwehr Wollmerath 858,28 € ger bei Westenergie. Freiwillige Feuerwehr Meiserich 980,85 € Der Westenergie Weihnachtszauber bietet darüber hinaus Privatper- Freiwillige Feuerwehr Lutzerath 965,77 € sonen die Möglichkeit, ihren Freundinnen und Freunden, Verwandten Freiwillige Feuerwehr Weiler 893,48 € oder Nachbarfamilien auf ungewöhnliche Art „Danke“ zu sagen. Sie Freiwillige Feuerwehr Ulmen 1.716,70 € können sich online bei Westenergie mit einer Botschaft in Video- oder Die Freiwillige Feuerwehr in Meiserich erhielt zudem eine Zuwendung Textform bewerben, und je nach Anmeldezahl lost Westenergie die in Höhe von 1.500,00 € von Frau Susanne Prüser. Gewinnerin oder den Gewinner aus. Die Showbühne hält dann am Für die Erlebnistage der Bambini-Feuerwehr in Lutzerath hat die Spar- jeweiligen Haus, übermittelt die Botschaft der Bewerberin oder des kasse Mittelmosel einen Betrag von 240,00 € gespendet. Bewerbers und singt auch hier ein bis zwei Weihnachtslieder. Bewer- Haushaltsrechtliche Beurteilung: bungsschluss ist der 30. November 2021. Weitere Informationen unter entfällt www.westenergie.de/weihnachtszauber Beschluss: Der Westenergie Weihnachtszauber startet am 28. November, dem Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Spenden dankend an. ersten Adventssonntag, und dauert bis zum 23. Dezember. Insgesamt Abstimmungsergebnis: beteiligen sich über 70 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Niedersachsen und Rheinland-Pfalz an der Aktion. Geplant sind insge- TOP 5: Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung samt rund 900 Auftritte der Musik-Duos. „Der Gesundheitsschutz aller In der Sitzung wurden die Tagesordnungspunkte der Verbandsge- Beteiligten hat beim Westenergie Weihnachtszauber für uns oberste meinderatssitzung am 21.12.2021 beraten. Priorität. Wir werden zu jeder Zeit die aktuellen Corona-Regeln und TOP 6: Vergabe Planungsleistung für die Atemschutzübungs- Hygienebestimmungen in enger Abstimmung mit den vor Ort zustän- strecke digen Gesundheits- und Ordnungsämtern beachten. Einen physischen Sachverhalt: Kontakt zwischen Musik-Duos und Zuschauern wird es daher nicht Am Feuerwehrgerätehaus in Lutzerath ist der Anbau einer Halle zum geben“, betont Thomas Hau. Betrieb der Atemschutzübungsanlage geplant. Das Ingenieurbüro IBS aus Alflen hat die Bauantragsunterlagen erstellt, diese wurden zwischenzeitlich bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell zur Genehmigung eingereicht. Für die Bearbeitung der gesamten Planungsleistungen (Gebäude- und Tragwerksplanung) des Projektes liegt vom Ingenieurbüro IBS aus Alf- len ein Honorarangebot für die Maßnahme in Höhe von insgesamt brutto 14.449,19 € vor. Die Honorarermittlung erfolgte auf Basis einer vorläufigen Kostenannahme von 50.000,00 € netto. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Im Haushalt 2021 stehen bei der Buchungsstelle 12600-09600-214-2 Mittel zur Verfügung. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Planungsauftrag an das Ingenieurbüro IBS aus Alflen zu einer Auftragssumme in Höhe von brutto 14.449,19 € zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 TOP 7: Mitteilungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: Freuen Sie sich auf den Westenergie Weihnachtszauber in Ulmen. 1. Die Sitzung des Verbandsgemeinderates am 21.12.2021 findet im Bürgersaal in Lutzerath als Präsentsitzung statt. Die Ratsmitglieder und Teilnehmer werden vorher mit einem POC-Test getestet. Anforderungen an Digitalfotos 2. Der Impfbus kommt am 08.12.2021 und am 22.12.2021 nach Lut- Wir bitten um Beachtung! zerath. Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Digitalfo- Nicht öffentlicher Teil tos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768 Pixel (bei Bildbreite TOP 8: Mitteilungen 90 mm) abgedruckt werden können. Fotos mit einer geringe- Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben. ren Auflösung werden nicht abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Weihnachtszauber von Westenergie bringt Vielen Dank für Ihr Verständnis! den Menschen in der Verbandsgemeinde LINUS WITTICH Medien KG, Redaktion Ulmen ein Lächeln ins Gesicht Das Westenergie Musik-Duo singt Weihnachtslieder am 20. Dezember in Ulmen Überraschung für öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen Hinweis: Corona-Krise Nach einem weiteren Jahr im Zeichen der Corona-Pandemie und mit Blick auf die Flutgebiete an Erft und Ahr möchte Westenergie ein Zei- Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des chen setzen und die Menschen zum kurzen Innehalten bewegen. Wie Corona-Virus´ nicht oder nur eingeschränkt her- schon im vergangenen Jahr bringt das Energieunternehmen einen gestellt oder verteilt werden kann, haben wir alle ersten Weihnachtszauber in ihre Partnerkommunen und hat dazu Inhalte online freigeschaltet. Musik-Duos engagiert, die auf mobilen Showbühnen Weihnachtslie- der singen. Die Auftritte, die unter strenger Einhaltung der aktuellen Corona-Regeln laufen, sollen die Menschen überraschen und ihnen dabei buchstäblich ein Lächeln ins Gesicht zaubern. In Bad Bertrich war das Duo am 14. Dezember, in Lutzerath am 15. Dezember und in Ulmen macht es am 20. Dezember Halt. Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de „Das Jahr 2021 hat bei vielen von uns tiefe Wunden hinterlassen. Gerade für sie ist der Westenergie Weihnachtszauber gedacht. Gemeinsam mit Das Team der LINUS WITTICH Medien KG
Ulmen - 10 - Ausgabe 50/2021 Hier werden Sie regelmäßig über neue Serviceangebote des Bürger- portals Cochem-Zell informiert. bürgerportal Das Besondere: Sie, als Nutzer des Portals, müssen zukünftig nicht mehr wissen, ob für www.cochem-zell-online.de die Bearbeitung eines Antrags die Kreisverwaltung oder die Verwaltung der jeweiligen Verbandsgemeinde zuständig sind, im Bürgerportal ste- Service rund um die Uhr hen die entsprechenden Dienstleistungen verwaltungsübergreifend zur Verfügung. Dieser Ansatz steigert den Nutzen für alle Anwender. Die öffentlichen Verwaltungen des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Sie können Anträge einfach und digital stellen, die Verwaltung bear- Kaisersesch, Cochem, Zell und Ulmen haben für beitet die Anliegen schnell und unter Beachtung des Datenschutzes. die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Das Angebot des Bürgerportals wird durch die weiteren Komponenten rund um die Uhr geöffnet. Mit dem Bürgerportal Servicekonto sowie ePayment abgerundet. Cochem-Zell können Sie ausgewählte Verwal- tungsdienstleistungen mit wenigen Mausklicks online unter Nutzen Sie das Bürgerportal und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und www.cochem-zell-online.de Anregungen per E-Mail egov@ulmen.de mit. erledigen. Wir gratulieren am 19.12. zum 80. Geburtstag Herr Reiner Harbecke, Gevenich am 22.12. zum 90. Geburtstag Frau Christine Roth, Beuren am 22.12. zum 85. Geburtstag Herr Edmund Hürter, Gevenich
Ulmen - 11 - Ausgabe 50/2021 Mitteilungen aus dem gEsundland VulkanEifEl Manderscheider Burgenstieg wieder ohne Umleitung begehbar Knapp fünf Monate nach der großen Flut im Juli konnten nun die Reparaturarbeiten an der Achtergrabenbrücke bei Manderscheid fer- tiggestellt und alle Hochwasserschäden beseitigt werden. Dadurch entfällt auf dem Manderscheider Burgenstieg die zuvor notwendige Umleitung. Die ursprüngliche Wegstrecke ist nun wieder begehbar. An dieser Stelle bedankt sich das GesundLand Vulkaneifel herzlich bei Revierförster Georg Fox und seinem Team für die Reparatur der Brücke. Der Manderscheider Burgenstieg wurde 2020 zum drittschönsten Wan- derweg Deutschlands gekürt. Der Weg verbindet die Faszination des Mittelalters mit der einzigartigen Landschaft der Vulkaneifel. Die 5,4 Kilometer lange Halbtagestour führt durch die idyllische Natur der Eifel und rund um die charmante Kleinstadt Manderscheid, die für ihre ural- ten Burgen deutschlandweit bekannt ist. Der Weg taucht auf schmalen Pfaden und fordernden Anstiegen zunächst in lichte, ruhige Wälder ein, bevor er hinabführt ins verwunschene Tal der Lieser. Am Eifelblick „Belvedere“ ergibt sich eine traumhafte Aussicht auf die imposanten Manderscheider Burgen und die jenseits des Liesertales gelegene Kleinstadt. Der Rundweg führt dann bis zum Fuße der eindrucksvollen Festung und zum „Rittersteig“, einem Felsenpfad, der erst vor wenigen Jahren wieder begehbar gemacht wurde. Zuletzt folgt der Aufstieg bis hinauf zum „Kaisertempelchen“, wo sich dem Wanderer erneut ein unver- gleichliches Panorama auf die mittelalterlichen Ruinen eröffnet. Nach der Wanderung lockt nicht nur die Einkehr in die Manderschei- der Gastronomie, sondern auch weitere spannende Aktivitäten, z.B. ein Besuch der Manderscheider Niederburg oder der Kerzenmanufaktur Moll.
Ulmen - 12 - Ausgabe 50/2021
Ulmen - 13 - Ausgabe 50/2021 Vulkaneifel Therme Bad Bertrich 26. Februar Fastnachtszug unter Vorbehalt (Feuerwehr) März: 05. März Jahreshauptversammlung VdK Die Vulkaneifel Therme 19. März Jahreshauptversammlung Jagdge- Bad Bertrich ist nossenschaft an den Feiertagen wie folgt geöffnet: 25. März Mitgliederversammlung Sportverein Fr., 24.12.2021 - Heilig Abend: 09.00 - 14.00 h April: 09. April Umwelttag Sa., 25.12.2021 - 1. Weihnachtstag: geschlossen 10. April Eröffnung Heimatmuseum So., 26.12.2021 - 2. Weihnachtstag geschlossen 30. April Maibaum Mo., 27.12.2021: 09.00 - 22.00 h Mai: 01. Mai alternative Kaffee und Kuchen- Di., 28.12.2021: 09.00 - 22.00 h Aktion, wenn kein Maibaum gestellt Mi., 29.12.2021: 09.00 - 22.00 h werden darf Do., 30.12.2021: 09.00 - 22.00 h Juni: 16. Juni Schutzhüttenfest Fr., 31.12.2021 - Silvester: 09.00 - 14.00 h 24. – 26. Juni Dorfturnier Sa., 01.01.2022 - Neujahr: 09.00 - 19.00 h Juli: 09. Juli Einweihung Kindertagesstätte mit So. 02.01.2022: 09.00 - 22.00 h Sommerfest Ansonsten ist die Vulkaneifel Therme täglich von 09.00 - 22. Uhr durch- 22.-24. Juli Zeltlager Sportverein gehend geöffnet. 29.-01. August Zeltlager Jugendfeuerwehr Besucher müssen sich nicht anmelden oder reservieren. 30. Juli Geselliges Beisammensein auf der Es gilt die 2G+ Regelung, d.h. geimpfte und genesene Besucher benö- Schutzhütte (VdK) tigen einen zusätzlichen bescheinigten negativen Antigentest, nicht August: 06. August Sommernachtsfest älter als 24 Stunden. Menschen, die bereits die Auffrischungsimpfung 13. August Wanderung Feuerwehr erhalten haben, benötigen keinen zusätzlichen Test mehr. Die Nach- weise sind nur mit Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis 26. – 29. August Kirmes oder Führerschein) gültig. September: 10. September Waldbegang der Ortsgemeinde Eine Testmöglichkeit in der Therme besteht nicht. In Bad Bertrich kann 17. September Wanderung Sportverein im MVZ der Bergman Klinik ein Schnelltest gemacht werden. Unter der Oktober: 20. Oktober Treffen der Vereinsvorstände Woche nur mit Terminvereinbarung, am Wochenende von 11.00 -15.00 November: 11. November Martinszug Uhr ohne Termin. Termine können gebucht werden unter: https://www. 12. November Jahreshauptversammlung Möhnen doctolib.de/medizinisches-versorgungszentrum-mvz/bad-bertrich/ 26. November Adventszauber capio-mvz-bad-bertrich Dezember: 04. Dezember Nikolaus Cross Lauf Weitere Informationen unter: www.vulkaneifeltherme.de Alle Veranstaltungstermine sind unter Vorbehalt der weiteren Ent- Information: wicklung von Corona geplant. Absagen können daher noch erfolgen! Vulkaneifel Therme Clara-Viebig-Straße 3 -7 Öffentliche Bekanntmachung 56864 Bad Bertrich Tel. 02674/913070 Sitzung des Gemeinderates www.vulkaneifeltherme.de Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Alflen ein, die am Mittwoch, den 22.12.2021, um 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle, Schulstr. 14, 56828 Clara-Viebig-Pavillon Alflen stattfindet. Lesungen Tagesordnung: Freitags 15.00 - 16.00 Uhr Öffentlicher Teil Autobiographisches, Unbekanntes, Novellen 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung alles rund um Clara Viebig 2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Lassen Sie sich überraschen! Erschließung des NBG „Hinter Hammes Haus“ (3.BA) / Stichweg Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch Schulstraße Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürs- 3. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 2. Änderung des tenstr. 21 Bebauungsplanes „Hinter Hammes Haus“a) Behandlung der Stel- lungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGBb) Satzungsbeschluss aus den gemeinden 4. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Anbaustreuers für die Gemeinde 5. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 6. Mitteilungen Alflen Bitte beachten Sie auch als Zuhö rer, dass für die Teilnahme an der Sitzung die 3G-Regel (geimpft, gene- sen, getestet) gilt. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht aus- genommen. Wir bitten daher, sofern Sie nicht geimpft oder genesen sind vor Betre- Bürozeiten des Ortsbürgermeisters ten des Sitzungsortes ein gültiges Testzertifikat (diese sind 24 gültig) montags von 18:00 bis 19:30 Uhr vorzulegen. Ein Selbsttest reicht nicht aus. im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14) Vollständig geimpfte oder genesene Teilnehmer weisen dies bitte Tel.: 02678 - 365, Fax: 02678 - 9539839, Mobil: 0171 - 6836361 durch ein entsprechendes Zertifikat nach. Email: ortsgemeinde.alflen@web.de gez. Außerhalb der Bürozeiten können sie gerne Termine nach telefoni- Berthold Schäfer, Ortsbürgermeister scher Vereinbarung machen. Information 12/2021 Veranstaltungen 2022 in Alflen zum „Innovationspark Cochem-Zell, Januar: 15. Januar Jahreshauptversammlung Freiw. Standort Alflen“ Feuerwehr Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 28. Januar Jahreshauptversammlung Förder- auf diesem Wege möchten wir Sie über den Sachstand zum „Innovati- verein Kita onspark Cochem-Zell, Standort Alflen“ auf dem Laufenden halten. Februar: 19. Februar Kinderkarneval In der Sitzung des Gemeinderates vom 14.04.2021 wurde beschlossen, 24. Februar Möhnendonnerstag mit Sitzung dass ein Bebauungsplan für den Gewerbepark aufzustellen ist. Dieser
Ulmen - 14 - Ausgabe 50/2021 lag als Entwurf in den Räumen der Verbandsgemeinde Ulmen in der Herr Wilhelm Bußmann Zeit vom 18.10.2021 bis zum 19.11.2021 öffentlich aus. Ratsmitglieder Verschiedene Eingaben von Bürgerinnen und Bürger sind erfolgt. Frau Petra Flucht Weiter wurden nahezu 50 Behörden und Träger öffentlicher Belange Herr Michael Franzen angeschrieben. In Teilen liegen hier auch bereits Anregungen vor. Den- Herr Matthias Johann noch haben einzelne Behörden um Fristverlängerung gebeten, welche Herr Michael Krämer durch die Verbandsgemeindeverwaltung bis zum 17.12.2021 gewährt Herr Christian Max wurde. Herr Roland Mayr Diese Eingaben gilt es nun in der Folge zu prüfen und zu bewerten. Herr Martin Probst Solch ein Vorhaben nimmt Zeit in Anspruch. Daher erfolgt die weitere Herr Jean Mark Quast Beratung voraussichtlich im Laufe der ersten beiden Quartale 2022. Herr Thomas Rheinhard Um die Chancen und Risiken bei einer eventuellen Erschließung eines Herr Christoph Rohs Gewerbeparks auf mehrere Schultern zu verteilen, haben sich der Herr Daniel Schall Landkreis Cochem-Zell, die Verbandsgemeinden und die Standortge- Frau Angelika Simon meinde Alflen darauf verständigt, einen Zweckverband gründen zu Ortsbeirat Kennfus wollen. Hierzu ist eine Verbandsordnung aufzustellen. In der Bürger- Ortsvorsteher informationsveranstaltung vom 05.11.2021 wurde diese im Entwurf Herr Friedhelm Justen vorgestellt und hierzu haben Sie, die Bürgerinnen und Bürger von stellvertretender Ortsvorsteher Alflen wichtige Anregungen vorgebracht. Daraufhin hat der Ortsge- Herr Holger Burgard meinderat den Entwurf der Verbandsordnung modifiziert. Es wurden Mitglieder aus Sicht der Ortsgemeinde Verbesserungen eingearbeitet, bevor es Herr Michael Franzen am 12.11.2021 im Öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates zur Herr Gerd Johann ab TOP 5 mehrheitlichen Beschlussfassung kam. Herr Matthias Johann Derzeit stehen hierzu noch weitere Beschlussfassungen in den Gre- Herr Ralf Max mien der beteiligten Verbandsgemeinden und im Kreistag des Land- Herr Martin Probst kreises Cochem-Zell aus. Protokollführerin Auf dem Weg zu einem möglichen „Innovationspark Cochem-Zell, Frau Tanja Schug Standort Alflen“ sind sowohl in bauplanungs- als auch in kommunal- von der Verwaltung rechtlicher Sicht noch einige Hürden zu nehmen. Über den weiteren Herr Bürgermeister Alfred Steimers Fortgang werden wir Sie hierzu informieren. Abwesend waren: Für den Gemeinderat Alflen Gemeinderat Bad Bertrich Berthold Schäfer, Ortsbürgermeister Es fehlten entschuldigt Frau Christa Paul Herr Achim Schäfer AUderAth Ortsbeirat Kennfus Es fehlten entschuldigt Herr Friedrich Kallenberg Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgende Punkte erweitert: Sprechstunde des Ortsbürgermeisters TOP 10: Beratung und Beschlussfassung über die 3. Bündelausschrei- Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Frank Steimers finden mitt- bung Erdgas ab 01.01.2023 wochs von 19:00-20:00 im neuen Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstr. 19, TOP 11: Bekanntgabe einer Eilentscheidung über die Vergabe von Pla- Tel. 02676/910129 statt. nungsleisten für das Parkdeck Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an TOP 12: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Nach- 02676/951164 oder per E- Mail an ortsbuergermeister@auderath.de tragshaushaltes für die Elektroarbeiten am Kurfürstlichen Schlösschen wenden. TOP 13: Vergabe Netzwerk-Infrastruktur Kursaal Bad Bertrich Abstimmungsergebnis: - einstimmig - TOP 7 „Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstücks BAd Bertrich Gemarkung Bad Bertrich Flur 5 Flurstück Nr. 961/4“ wurde vorgezogen und als TOP 4 behandelt. Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Tagesordnung: Bürgermeistersprechstunde Öffentlicher Teil Die Bürgermeistersprechstunde findet immer donnerstags von 16:30 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung Uhr bis 18:00 Uhr im Gemeindebüro statt. 2. Bekanntgabe eines Beschlusses im Umlaufverfahren Gesprächstermine können individuell vereinbart werden. 3. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Ortsge- Ich bin erreichbar unter 0171-6923195. meinde Bad Bertrich über die Festlegung des Beitragssatzes für Christian Arnold, Ortsbürgermeister den Tourismusbeitrag für das Erhebungsjahr 2021 4. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Moder- Auszug aus der Niederschrift nisierungsvereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Bad Bertrich Flur 5 Flurstück Nr. 961/2 über die gemeinsame öffentliche/nicht öffentliche 5. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Sat- Sitzung des Gemeinderates Bad Bertrich mit dem zung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Bad Ortsbeirat Kennfus Bertrich einschl. Änderungen und Erweiterungen Sitzungsdatum: Mittwoch, den 08.12.2021 6. Nachwahl eines Mitgliedes für den Kultur- und Tourismusaus- Beginn: 19:00 Uhr schuss Ende: 20:15 Uhr 7. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Pla- Ort: Bürgerhaus „Falkenlay“, Birkenweg 12, 56864 nungsleistungen für die Sicherung der Felsböschung am Fußweg Bad Bertrich-Kennfus Bäderstraße - Kath. Kirche Anwesend waren: 8. Sondernutzungsgebühren für Sondernutzungen in der Kurfürs- Gemeinderat Bad Bertrich tenstraße für das Jahr 2021 Ortsbürgermeister 9. Bekanntgabe von Eilentscheidungen für die Renovierung Kursaal Herr Christian Arnold Bad Bertrich 1. Beigeordnete(r) 10. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 3. Bün- Herr Volker Laux delausschreibung Erdgas ab 01.01.2023 Beigeordnete(r) 11. Bekanntgabe einer Eilentscheidung über die Vergabe von Pla- Herr Friedhelm Justen nungsleistungen für das Parkdeck
Ulmen - 15 - Ausgabe 50/2021 12. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Nachtra- Die erstere Position geht mangels entsprechender Einnahmen leer aus, gauftrages für die Elektroarbeiten am Kurfürstlichen Schlösschen so dass der sog. tourismusbeitragsfähige Aufwand nicht geringer aus- 13. Vergabe Netzwerk-Infrastruktur Kursaal Bad Bertrich fällt als der zu A. am Ende summierte Gesamtaufwand für Tourismus- 14. Mitteilungen werbung (111.481 €). Der Gemeindeanteil ist vom Gutachter geschätzt worden. Nicht öffentlicher Teil Nach Abzug des Gemeindeanteils verbleibt ein umlagefähiger Auf- 15. Mitteilungen wand von ca. 107.000 €. Öffentlicher Teil C. Satz-Berechnung TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung Der Beitragssatz ergibt sich, indem der o.g. „umzulegende Aufwand“ Es wurden keine Fragen gestellt. (31.000 €) zu der Summe aller Vorteilseinheiten (= sog. Messbetrags- TOP 2: Bekanntgabe eines Beschlusses im Umlaufverfahren summe, 691.000 €) ins Verhältnis gesetzt wird, d.h. ersteres durch letz- Sachverhalt: teres dividiert wird. Dieser Berechnung vorausgehen muss zunächst Der Gemeinderat Bad Bertrich und der Ortsbeirat Kennfus haben gem. dieselbe Berechnung für den o.g. umlagefähigen Aufwand (107.000 § 35 Abs. 3 GemO folgenden Beschluss im Umlaufverfahren gefasst: €), um den beitragsrechtlich durch das Aufwandsüberschreitungsver- Umlaufverfahren vom 04.10.2021: bot vorgegebenen Rahmen festzustellen. Tagesordnung: Die Messbetragssumme, ergibt sich durch Anwendung des Vorteils- Öffentlicher Teil maßstabs gem. § 3 TBS, d.h. Umsatz x tourismusbedingter Anteil x 1. Bauangelegenheit Gewinnsatz, auf alle örtlichen Beitragsfälle. Die Niederschrift des Umlaufverfahrens ist als Anlage beigefügt. Für das Erhebungsjahr 2021 ergibt sich nun die Besonderheit, dass der Gemäß § 35 Abs. 3 GemO besteht die Möglichkeit den gefassten Vorteilsmaßstab noch nicht abschließend rechtswirksam feststeht, weil Beschluss im Umlaufverfahren aufzuheben, soweit nicht bereits Rechte er aus Gründen der Vorteilsgerechtigkeit noch rückwirkend angepasst werden muss an die Corona-Krise (Grund: offenkundige Minderung Dritter entstanden sind. der Ertragsmöglichkeiten). Denn die bisherige Anknüpfung des Bei- Beschluss: tragsmaßstabs an Wirtschaftsdaten aus Vorjahren, respektive aus dem Der Gemeinderat und der Ortsbeirat bestätigenden gefassten Wirtschaftsjahr 2019, ist für ein Corona-Krisenjahr wie 2021 nicht mehr Beschluss im Umlaufverfahren und beschließen diesen nicht aufzuheben. vorteilsgerecht. Die wesentlichen Daten, die für die Maßstabsanpas- Abstimmungsergebnis: sung an die coronabeeinflussten Sonderbedingungen des Jahres 2021 Gemeinderat Bad Bertrich benötigt werden - Umsatz sowie branchentypische Gewinnspanne aus Ja 15 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 dem Wirtschaftsjahr 2021 selbst -, existieren aber noch gar nicht. Ortsbeirat Kennfus Folglich ist die Messbetragssumme nach der Veranschlagungsmaxime Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 zu schätzen. TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Orts- Nachdem die Messbetragssumme als Divisor der Beitragssatz-Berech- gemeinde Bad Bertrich über die Festlegung des Beitragssatzes für nung ermittelt ist, folgt die eigentliche Verhältnisrechnung, einmal für den Tourismusbeitrag für das Erhebungsjahr 2021 den höchst zulässigen Beitragssatz Sachverhalt: -> 107.000 € : 691.000 € = 15,5% Bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2020 wurde der Beitragssatz für und ein weiteres Mal für den politisch gewollten Beitragssatz. den Tourismusbeitrag jeweils in der Haushaltssatzung festgelegt. -> 31.000 € : 691.000 € = 4,5%. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 enthält keine Festsetzung Letztere Berechnung ist in Wahrheit eine Rückrechnung von dem des Beitragssatzes mehr, da Herr Rechtsanwalt Elmenhorst mit der zuletzt in der Haushaltssatzung 2020 festgelegten Beitragssatz 4,5% Überarbeitung der bestehenden Tourismusbeitragssatzung ab dem aus, mit dem die Messbetragssumme multipliziert wird. Beitragsjahr 2020 beauftragt wurde. Die Neufassung der Tourismusbei- Hinweis: Die bisher in den Haushaltssatzungen für den Ortsteil Kennfus tragssatzung wird voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2022 vorliegen, vorzufindende abweichende Bestimmung eines reduzierten Beitrags- da die Unterlagen, wie z.B. die Richtsatzsammlung des Bundesminis- satzes von 3,0% ist rechtlich unzulässig, vielmehr sind Differenzierun- teriums der Finanzen, für die Festlegung der Vorteils- bzw. Gewinnsäte gen der Höhe kommunaler Abgaben ausschließlich dem „Maßstab“ für das Jahr 2020 nicht vor dem Frühjahr 2022 von den hierfür zustän- i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG RP vorbehalten. Sie werden dem Vorteils- digen Stellen herausgegeben werden. Da die Haushaltssatzung für gerechtigkeitsprinzip gemäß in der anstehenden rückwirkenden Neu- das Jahr 2021 keine Bestimmung über den Beitragssatz für den Touris- bestimmung der Vorteilssätze vorzunehmen sein. Da es sich rechtlich musbeitrag enthält, bedarf es einer gesonderten Satzung, mit der der um eine Regelung zum Verteilungsmaßstab handelt, gilt insoweit das Hebesatz für 2021 bestimmt wird. Diese Satzung muss mit Rücksicht Rückwirkungsverbot nicht. auf das vertrauensschutzbedingte Verbot echter Rückwirkung noch Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Kultur- und Tourismu- innerhalb des Jahres 2021 beschlossen werden, andernfalls könnte der sausschusses am 29.11.2021 durch den Gutachter Herrn Rechtsan- Tourismusbeitrag für 2021 nicht mehr rechtswirksam erhoben werden. walt Elmenhorst ausführlich erläutert. Nach anschließender Beratung Da das Beitragserhebungsjahr 2021 im Beschlusszeitpunkt fast zu Ende wurde vom Ausschuss empfohlen, dem Gemeinderat vorzuschlagen, ist, greift die Verhältnismäßigkeitsschranke im Rahmen der sog. unech- die vorliegende Satzung der Ortsgemeinde Bad Bertrich über die Fest- ten Rückwirkung ein, wonach das Vertrauensschutzprinzip es gebietet, legung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag für das Erhebungs- den Beitragssatz für eine bereits zurückliegende Zeit des Jahres grund- jahr 2021, zu beschließen. sätzlich nicht auf einen höheren Wert festzulegen als den bisher gel- Haushaltsrechtliche Beurteilung: tenden. Nach Festlegung des Beitragssatzes für das Erhebungsjahr 2021 kann Insbesondere der Umstand, dass der Vorteilsmaßstab (Siehe bei- in den nachfolgenden Haushaltsjahren ein Tourismusbeitrag für das gefügte Kalkulation unter Nr. C) coronakrisenbedingt für das Erhe- Beitragsjahr 2021 erhoben werden. bungsjahr 2021 noch nicht abschließend ermittelbar ist, hebt den Beschluss: grundsätzlichen Schutz der Gesamtheit aller Beitragspflichtigen gegen Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat und der Orts- eine rückwirkende Beitragserhöhung nicht auf. beirat Kennfus die Satzung der Ortsgemeinde Bad Bertrich über die Der beigefügten „Kalkulation des Beitragssatzes für den Tourismusbei- Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag für das Erhe- trag für das Erhebungsjahr 2021“ liegen insbesondere folgende Erwä- bungsjahr 2021. gungen zugrunde: Abstimmungsergebnis: A. Aufwand Gemeinderat Bad Bertrich Der Verwendungszweck des Bad Bertricher Tourismusbeitrags im Erhe- Ja 15 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 bungsjahr 2021 kann und sollte sich auf den für die Tourismuswer- Ortsbeirat Kennfus bung i.S.d. § 12 Abs. 1 KAG anfallenden Aufwand beschränken. Eine Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Einbeziehung auch der Tourismuseinrichtungen/-veranstaltungen TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer wäre realitätsfern, weil bereits der Umlagebetrag, der mit dem bishe- Modernisierungsvereinbarung mit dem Eigentümer des Grund- rigen Beitragssatz erzielt wird, noch nicht einmal den Aufwand für die stücks Gemarkung Bad Bertrich Flur 5 Flurstück Nr. 961/2 Tourismuswerbung zu decken vermag. Sachverhalt: Der für die Tourismuswerbung in 2021 voraussichtlich anfallende Auf- Der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Bad Bertrich Flur 5 wand der Ortsgemeinde Bad Bertrich wurde ermittelt auf 111.481 €. Flurstück Nr. 961/2 hat einen Antrag auf Abschluss einer Modernisie- B. Deckung rungsvereinbarung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet für die Hiervon abzuziehen sind gegenzurechnende zweckgebundene Ein- Durchführung einer privaten Modernisierungs- und Instandsetzungs- nahmen (0 €) und der Gemeindeanteil, d.h. der sog. allgemeine wirt- maßnahmen gestellt. Der Antragsteller möchte nach ordnungsgemä- schaftliche Vorteil, der den örtlichen Unternehmen aufgrund des ßer Durchführung der Maßnahmen und Abnahme eine entsprechende örtlichen Tourismus geboten wird (4.000 €). steuerliche Bescheinigung ausgestellt haben.
Ulmen - 16 - Ausgabe 50/2021 Am 09.02.2021 fand ein Ortstermin mit dem Eigentümer, Sanierungs- - Satzung zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanie- planer Sommer und der Verwaltung statt. In seiner Stellungnahme rungsgebietes Bad Bertrich vom 12.08.1997 teilt Sanierungsplaner Sommer mit, dass aus stadtplanerischer Sicht - Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanie- bestätigt werden kann, dass die Bausubstanz einer dringenden, durch- rungsgebietes „Ortskern Bad Bertrich“ vom 16.10.2006. greifenden Modernisierung bedarf, um den Erhalt der Wohnung und Der Gemeinderat beschließt gem. § 162 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch notwendigen Wohnqualität sicher stellen zu können. Der Sanierungs- (BauGB) die Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes planer hat mit Stellungnahme vom 30.11.2021 dem Abschluss der als Satzung. Modernisierungsvereinbarung zugestimmt. Aus städtebaulicher Sicht Der Ortsbürgermeister wird beauftragt die Satzung auszufertigen. entsprechen die Vereinbarung und die zugehörige Kostenschätzung Die Satzung ist gem. § 162 Abs. 2 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu den Zielsetzungen der Sanierung. machen. Das Gebäude wäre Teil der geschlossenen Bebauung in der Kirchstraße Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, das Grundbuch- und müsse zur Wahrung des Stadtbildes erhalten bleiben. Deshalb amt zu ersuchen, die Sanierungsvermerke zu löschen (§ 162 Abs. 3 wäre es unabdingbar und unterstütze die Zielsetzungen der Ortskern- BauGB). sanierung nachhaltig, dass die Bausubstanz durchgreifend moderni- Abstimmungsergebnis: siert wird. Die baulichen Probleme wären sowohl im Fassadenbereich, Gemeinderat Bad Bertrich als auch im Gebäudeinneren gravierend. Das Gebäude wäre im Innen- Ja 15 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 bereich massiv geschädigt und wäre nur durch umfangreiche Maßnah- Ortsbeirat Kennfus men wieder bewohnbar zu machen. Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Im Einzelnen wären folgende Maßnahmen erforderlich: TOP 6: Nachwahl eines Mitgliedes für den Kultur- und Tourismus- 1) Neugestaltung der gesamten Fassade ausschuss 2) Erneuerung des gesamten Dachterrassenbereiches, einschließlich Sachverhalt: neuer Geländer Gemäß § 3 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bad Bertrich bildet der 3) Erneuerung sämtlicher Fenster Gemeinderat einen Kultur- und Tourismusausschuss bestehend aus 8 4) Erneuerung sämtlicher Türen Mitgliedern und 8 Stellvertretern. Hinzu treten der Geschäftsführer der 5) Schaffung von neuen Bad / WC-Anlagen einschließlich aller Aus- Staatsbad Bad Bertrich GmbH und der GesundLand Vulkaneifel GmbH stattungselemente und Fliesen als geborene Mitglieder. 6) Erneuerung sämtlicher Wand- und Bodenbeläge Da Frau Svjetlana Volic zum 01.08.2021 weggezogen ist, ist die Wahl 7) Erneuerung der Heizung eines Nachfolgers für Kultur- und Tourismusausschusses erforderlich. 8) Erneuerung der Elektroinstallation In der Gemeinderatssitzung am 29.10.2019 wurden folgende Mitglie- der bzw. Stellvertreter in den Ausschuss gewählt: Die Verwaltung hat auf der Grundlage der geltenden Modernisierungs- richtlinie und der vorgelegten Unterlagen eine Modernisierungsver- Kultur- und Tourismusausschuss einbarung erstellt. Die Vereinbarung ist als nicht-öffentliche Anlage Mitglied: Stellvertreter: Vorschlagsträger beigefügt. 1. Angelika Simon Dagmar Reis WG Arnold Die Verwaltung weist im Hinblick auf die spätere Aufhebung der Sanie- 2. Marie-Louise Kälker-Prakke Christoph Kälker WG Arnold rungssatzung auf folgende Regelung in der Bescheinigungsrichtlinie 3. Ralf Max Adrian van Dellen WG Arnold zur Anwendung der §§ 7 h, 10 f und 11 a des Einkommenssteuerge- 4. Christa Paul Harald Kaufmann WG Bussmann setzes hin: 5. Petra Flucht Willi Bussmann WG Bussmann Wird die dem Objekt zugrunde liegende Sanierungssatzung während 6. Daniel Schall Anja Schall WG Rheinhard der Durchführung der Baumaßnahme oder danach aufgehoben, ist 7. Svjetlana Volic Anja Thürmer WG Rheinhard dies für die Begünstigung der bereits entstandenen oder noch ent- 8. Martin Probst Christoph Rohs WG Justen stehenden Aufwendungen ohne Bedeutung. Ausschlaggebend ist alleine die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet im Zeitpunkt des Beschluss: Beginns der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme. I. Der Gemeinderat beschließt zunächst die nachfolgende Wahl abwei- Haushaltsrechtliche Beurteilung: chend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen. Im Haushalt der Ortsgemeinde Bad Bertrich sind keine Mittel für die Abstimmungsergebnis: 22 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vorge- II. Vorgeschlagen aus der Mitte des Rates und sodann gewählt wurde sehen. Der Abschluss der Modernisierungsvereinbarung hat keine als Mitglied für den Kultur- und Tourismusausschuss: Auswirkungen auf den Haushalt, da der Antragsteller keine Förderung Daniel Zumbusch sondern lediglich eine Steuerliche Bescheinigung erhalten möchte. Abstimmungsergebnis: 21 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung Beschluss: Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte hierbei gem. § 36 Abs. 3 GemO. Der Gemeinderat beschließt, mit dem Eigentümer des Grundstücks TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe Gemarkung Bad Bertrich Flur 5 Flurstück Nr. 961/2 eine Modernisie- von Planungsleistungen für die Sicherung der Felsböschung am rungsvereinbarung (siehe Anlage) Fußweg Bäderstraße - Kath. Kirche Sachverhalt: x abzuschließen. Im Bereich der Treppe bzw. Fußweges zwischen der Bäderstraße und nicht abzuschließen. der Kirchstraße befindet sich ein Felsüberhang. Da der Fußweg direkt mit folgenden Änderungen abzuschließen: unterhalb des Felsüberhangs verläuft und bereits Ablösungen einzel- Abstimmungsergebnis: ner Gesteinspartien zu erkennen sind, hat das Landesamt für Geologie Gemeinderat Bad Bertrich und Bergbau eine Sicherung der Felsböschung empfohlen. Ja 15 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Für die Sicherung des Felsüberhangs wurde die Erstellung eines Sicher- Ortsbeirat Kennfus heitskonzepts an die Geotechnik Mittelrhein GmbH in Auftrag gege- Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 ben. Dieses liegt nunmehr vor. Um die nötigen Arbeiten ausschreiben TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der zu können, wurde ein Angebot für die Ausführungsplanung und Erstel- Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes lung eines entsprechenden Leistungsverzeichnisses (Leistungsstufe 1) Bad Bertrich einschl. Änderungen und Erweiterungen sowie die örtliche Bauüberwachung (Leistungsstufe 2) bei der GTM Sachverhalt: angefordert. Dieses Angebot liegt der Gemeinde nunmehr vor. Das Nach § 235 Abs. 4 ist die Sanierungssatzung mit den Rechtswirkungen Angebot beläuft sich auf insgesamt brutto 8.134,36 €. des § 162 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) aufzuheben. Haushaltsrechtliche Beurteilung: In der Ortsgemeinde Bad Bertrich sind inzwischen die Sanierungsziele Im Haushalt 2021 stehen unter der Haushaltsstelle 54100-523100 ent- und -zwecke erreicht und die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen sprechende Mittel zur Verfügung. Im Haushalt 2022 werden entspre- sind weitestgehend abgeschlossen. chende Mittel eingestellt. Daher macht es sich nun erforderlich, die förmliche Festsetzung des Beschlussvorschlag: Sanierungsgebietes aufzuheben. Die Aufhebung hat durch Satzung zu Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Ausführungsplanung erfolgen. und Erstellung des Leistungsverzeichnisses (Leistungsstufe 1) sowie Haushaltsrechtliche Beurteilung: die Örtliche Bauüberwachung (Leistungsstufe 2) an die Geotechnik Keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen Mittelrhein GmbH (GTM) zu einer Angebotssumme von brutto 8.134,36 Beschluss: € zu vergeben. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgte mit folgen- Die Freigabe der Leistungsstufe 1 erfolgt sofort, da die Kosten f. die den Satzungen: Erstellung des Haushaltsplanes 2022 benötigt werden.
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