VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL

 
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VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Vulkan Echo
              Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der
                                            VErbandsgEmEindE               Ulmen
                                           Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l

Jahrgang 51                     Samstag, den 18. Dezember 2021                           Ausgabe 50/2021

                                                                                    www.ulmen.de
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                                                                                              -2-                                                                                Ausgabe 50/2021

                                                                                 not- & bereitschaftsdienste
■ Polizei                                                                                                                                 Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die
                                                                                                                                          Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienst-
Notruf:����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������110
                                                                                                                                          bereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger
Polizeiinspektion Cochem:������������������������������ Tel.: 02671-9840, Fax 984100                                                     Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt.
Polizeiinspektion Zell:�������������������������������������Tel.: 06542-98670, Fax 986750                                                Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird
Kriminalpolizeiinspektion Mayen:�����������������������������������������Tel.: 02651-8010                                                sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden.
Notfallnummer zur Kartensperrung:������������������������������������������������������116116                                            Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon
                                                                                                                                          jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfs-
■ Feuer und Rettungsdienst                                                                                                                fall immer zuverlässig zur Hand hat.
Notruf ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������112         Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und
                                                                                                                                          am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
■ Ärztlicher Notdienst                                                                                                                    Notdienst ist Sonderdienst!
Ärztliche Bereitschaftspraxen                                                                                                             Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Not-
��������������������������������������������������������� Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/kostenlos)                                          dienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen
- Marienkrankenhaus Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem                                                                                werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rhein-
Im Raum Lutzerath - Versorgung der Orte:                                                                                                  land-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienst-
Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutze-                                                                  plan verfügbar.
rath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler
- Krankenhaus Maria Hilf Daun, Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun                                                                            ■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Im Raum Daun-Kelberg-Ulmen-Manderscheid - Versorgung der Orte:                                                                            Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am
Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz,                                                                      Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefon-
Auderath                                                                                                                                  nummer erfragt werden: ���������������������������������������������������� Tel.: 0651-2082244
Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen:                                                                                         Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das
                                                                                                                                          Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:�����������������Tel.: 0261-19222
Montag:                        19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag                                                                           Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab
Dienstag:                      19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag                                                                           um telefonische Voranmeldung, damit für Sie unnötige Wartezei-
Mittwoch:                      14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr                                                                         ten vermieden werden können.
Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag
Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr                                                                                        ■ Störungen bzgl. Kabel - TV
Feiertag:                      vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folge-                                                      für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH ����������������������������Tel. 0261-20 16 22 22
                               werktag, 07:00 Uhr                                                                                         für Bad Bertrich: Kabel Deutschland,
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                                   Niederlassung Trier ��������������������������������������������������������������������Tel. 0651-1457-0
Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr
Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk-                                                                       ■ Entstördienst bei Notfällen
tag, 07:00 Uhr
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
                                                                                                                                          ■ und technischen Störungen
                                                                                                                                          Erdgasversorgung
                                                                                                                                          Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG
■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte                                                                                                     ein Unternehmen der evm-Gruppe ���������������������������������� Tel. 0261-2999-55
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:
0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)                                                                                             ■ Notrufnummer bei Stromstörungen
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:                                                                                           Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig ������������������0800-4112244
Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis
Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfol-
                                                                                                                                          ■ Schiedsperson
genden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von                                                                          Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung
Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr                                                                                                  und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie                                                                         Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen)
unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen.                                                                                                        Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                                   Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kli-
                                                                                                                                          ding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath)
                                                                                                                                          Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448
■ Notdienst der Apotheken im Land                                                                                                         Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedsper-
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gül-                                                                        sonen gegenseitig.
tige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz
                  0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)                                                                                         ■ Kreiswerke Cochem-Zell
(zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und
aus dem Mobilfunknetz                                                                                                                          -Eigenbetrieb Wasserversorgung-
         0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig)                                                                                      Bereitschaftsdienst Handy-Nr.:��������������������������������������������������� 0171 9744942
Das Verfahren ist denkbar einfach:
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Ulmen                                                               -3-                                                    Ausgabe 50/2021

                                                                 Verbandsgemeinde U l m e n

                                            Amtliche Bekanntmachungen

                                     Informationen zum Thema „Coronakrise“
Alle wichtigen Informationen zum Thema „Coronakrise“ erhalten Sie tagesaktuell auf unserer Internetseite:
                                                            www.ulmen.de
                                                                                                                     Mit freundlichen Grüßen
                                                                                                               Alfred Steimers, Bürgermeister

                                                                                Vermietung eines Wohn- bzw.
                                                                              Geschäftshauses in der Stadt Ulmen
                                                                          Die Verbandsgemeinde Ulmen vermietet das frei gewordene
                                                                          ehemalige Hausmeisterhaus in der Nähe der Realschule Plus Vul-
                                                                          kaneifel, Am Jungfernweiher 3 in 56766 Ulmen. Das Haus hat in
                                                                          allen Wohnräumen neue Böden, ist frisch tapeziert und gestrichen.
                                                                          Es besteht aus einem Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Gäste WC,
                                                                          Bad und 2 Schlafzimmern. Außerdem stehen eine Garage und ein
                                                                          Geräteraum zur Verfügung. Das Haus ist unterkellert. Wohnfläche:
                                                                          ca. 110 qm und zusätzliche Nutzfläche, incl. Speicher: ca. 107 qm.
                                                                          Das Haus kann auch als Büro- bzw. Geschäftsräume genutzt werden.
                                                                          Schriftliche Bewerbungen können an die Verbandsgemeindever-
                                                                          waltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen gerichtet werden.
                                                                                                               56766 Ulmen, den 26.11.2021
                                                                                                        Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
                                                                                                                       Gebäudemanagement
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                                                                                                    -4-                                                         Ausgabe 50/2021
                                                                                                                                               Tagesordnung:
        Reisepässe können abgeholt werden!                                                                                                     Öffentlicher Teil
 Die bis zum 17.11.2021 beantragten Reisepässe können bei der                                                                                  1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und
 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden.                                                                                                  den Haushaltsplan 2022 sowie den Anlagen
 Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen.                                                                                 2. Beratung und Beschlussfassung über die Berücksichtigung von bau-
               Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses                                                                                             planungsrechtlichen Änderungen im Rahmen der 7. Fortschreibung
 Ich                                                                                                                                                des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen
 ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������         3. Kanalsanierungen Stadt Ulmen entspr. Sanierungskonzept; hier: Auf-
 Familienname, Vorname, Geburtsdatum                                                                                                                tragsvergabe für Kanalrenovation im zweiten Teilbereich der Ortslage
 wohnhaft in                                                                                                                                   4. Umbau der KA Gillenbeuren zum Pumpwerk, hier: Auftragsver-
 ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������              gabe: baulicher + elektrotechnischer + maschineller Teil
 Ort, Straße                                                                                                                                   5. Alflen, ‚Hinter Hammes Haus‘, 3. BA; Auftragsvergabe abwasser-
 bevollmächtige hiermit Herrn/Frau                                                                                                                  technische Erschließung.
 ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������         6. Gründung Zweckverband „Innovationspark Cochem-Zell - Stand-
 Familienname, Vorname, Geburtsdatum                                                                                                                ort Alflen“; Beratung und Beschlussfassung über die Verbandsord-
 wohnhaft                                                                                                                                           nung und den Beitritt
 ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������         7. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 3. Bün-
 Ort, Straße                                                                                                                                        delausschreibung Erdgas ab dem 01.01.2023
 ausgewiesen durch                                                                                                                             8. Personalangelegenheiten
 ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������         9. Mitteilungen
 meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.
                                                                                                                                               Nicht öffentlicher Teil
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 Ort, Datum                                                                      Eigenhändige Unterschrift                                    10. Mitteilungen
                                                                                                                                               Bitte beachten Sie auch als Zuhörer, dass für die Teilnahme an der
             Hinweis zur Abholung der Personalausweise                                                                                         Sitzung die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gilt. Geimpfte und
 Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst                                                                                Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen. Wir bitten daher,
 nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei                                                                                 sofern Sie nicht geimpft oder genesen sind vor Betreten des Sitzungs-
 übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung                                                                                  ortes ein gültiges Testzertifikat (diese sind 24 gültig) vorzulegen. Ein
 kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen.                                                                              Selbsttest reicht nicht aus. Vollständig geimpfte oder genesene Teil-
 Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Ver-                                                                         nehmer weisen dies bitte durch ein entsprechendes Zertifikat nach.
 bindung (Tel. 02676 409-0).                                                                                                                                                                                         gez.
                                                                                                                                                                                           Bürgermeister Alfred Steimers
                                                                                                                                               Die Fraktionssitzungen finden wie folgt statt:
                                                                                                                                               CDU-Fraktion:
                                                                                                                                               Montag, den 20.12.2021, 19:00 Uhr
                                                                                                                                               Lutzerath, Bürgerhaus „Zum Üßbachtal“
                                                                                                                                               SPD-Fraktion:
                                                                                                                                               Mittwoch, den 15.12.2021, 19:00 Uhr
                                                                                                                                               Ulmen, Sitzungssaal Rathaus
                                                                                                                                               FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e.V.:
                                                                                                                                               Mittwoch, den 15.12.2021, 19:00 Uhr
                                                                                                                                               Ulmen, Sitzungssaal Rathaus

                                                                                                                                                   Impressum
                                                                                                                                                 Herausgeber:    LINUS WITTICH Medien KG
                                                                                                                                                 Druck:          Druckhaus WITTICH KG
                                                                                                                                                 Verlag:         LINUS WITTICH Medien KG
                                                                                                                                                 Anschrift:	54343 Föhren, Europa-Allee 2
                                                                                                                                                                 (Industriepark Region Trier, IRT)
                                                                                                                                                 Verantwortlich:
                                                                                                                                                 amtlicher Teil: Alfred Steimers, Bürgermeister
                                                                                                                                                                 56766 Ulmen, Marktplatz 1
                                                                                                                                                 übriger Teil:   Dietmar Kaupp, Verlagsleiter
                                                                                                                                                 Anzeigen:       Melina Franklin,
                                                                                                                                                                 Produktionsleiterin

                                                                                                                                                 Erscheinungsweise: wöchentlich
                                                                                                                                                 Zustellung:	Kostenlose Zustellung an alle
                                                                                                                                                                    Haushalte, Einzelbezug über
                                                                                                                                                                    den Verlag

                                                                                                                                                 Zentrale:                  Tel. 06502 9147-0,
                                                                                                                                                                            E-Mail: service@wittich-foehren.de

                                                                                                                                                 Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allge-
                    Öffentliche Bekanntmachung                                                                                                   meinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreislis-
                                                                                                                                                 te. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Ge-
                      Sitzung des Verbandsgemeinderates                                                                                          schäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des                                                                            geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
                                                                                                                                                 Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder
Verbandsgemeinderates Ulmen ein, die am
                                                                                                                                                 infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfrie-
             Dienstag, den 21.12.2021, um 16:00 Uhr                                                                                              dens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
 im Bürgerhaus „Zum Üßbachtal“, Trierer Straße, 56826 Lutzerath
stattfindet.
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                             -5-                                         Ausgabe 50/2021

                                        Schmutzwassergebühr   -   Absetzung     wegen
   landwirtschaftlicher Nutzung
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                          -6-                                     Ausgabe 50/2021

        Verbandsgemeinde Ulmen

          Wenn JA, dann fügen Sie den entsprechenden Nachweis über diesen Wasserbezug bei.

          , Datum                                                      Unterschrift
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                                      -7-                                                   Ausgabe 50/2021

            Auszug aus der Niederschrift                                     1)
                                                                               ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
                                                                             Beschlussvorschlag:
          über die öffentliche/nicht öffentliche                             Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinde-
   Sitzung des Haupt- u. Finanzausschusses VG Ulmen                          rat die Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022
                                                                             und seinen Anlagen.
Sitzungsdatum:     Dienstag, den 07.12.2021
                                                                             Abweichender Beschluss:
Beginn:            16:00 Uhr                                                 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinde-
Ende:              17:15 Uhr                                                 rat die Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022
Ort:               Sitzungssaal des Rathauses,                               und seinen Anlagen.
                   Marktplatz 1, 56766 Ulmen                                 Der Haushaltsplan 2022 wird in den Fraktionen besprochen.
Anwesend waren:                                                              Abstimmungsergebnis:
Bürgermeister                                                                Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Herr Bürgermeister Alfred Steimers                                           TOP 2: Beratung u. Beschlussfassung über die DigitaleTafeln,
1. Beigeordneter                                                             Grundschulen
Herr Karl-Josef Fischer                                                      Sachverhalt:
Beigeordnete(r)                                                              Durch die DigitalPakt Förderung der Grundschulen sollen in allen Klas-
Herr Heinz-Werner Hendges                                                    sen der Grundschule Lutzerath und der Grundschule Ulmen neue Digi-
Herr Thomas Kerpen                                                           tale Tafeln angeschafft werden.
Mitglieder                                                                   Die Grundschule Lutzerath soll 11 neue ActivBoards (Digitale Tafeln)
Frau Sarah Dorfner                                                           bekommen. Für 10 ActivBoards reichen die Mittel aus der Digitalpakt-
Herr Alois Keßeler                                                           förderung aus. Eine digitale Tafel soll mit den Haushaltmitteln 2022
Frau Roswitha Lescher                                                        finanziert werden.
Herr Andreas Peifer                                                          In der Grundschule Ulmen sollen 8 neue ActivBoards angeschafft wer-
Frau Bettina Pellio        Stellv. Mitglied für Sandra Hendges-Steffens     den. Die Mittel aus dem Digitalpakt reichen allerdings nur für zwei
Herr Bernhard Rodenkirch                                                     ActivBoards aus. Für die restlichen sechs Tafeln sollen Mittel im Haus-
Herr Uwe Schaaf                                                              halt 2022 eingestellt werden.
Herr Rudolf Schneiders                                                       Gemeinsam mit der Schulleitung beider Grundschulen wurde ent-
Herr Günther Wagner                                                          schieden, dass die alten Kreidetafeln der Schulen komplett durch die
Herr Hubert Willems                                                          neuen Digitalen Tafeln ersetzt werden sollen, da bei den neuen Activ-
Protokollführer                                                              Boards noch „analoge“ Seitentafeln zum Einsatz kommen. Bestandteil
Herr Stefan Thomas                                                           des Angebotes ist also das ActivBoard, eine Wandhalterung inklusive
von der Verwaltung                                                           Seitentafeln (Kreidetafel mit Lineaturen) und dessen Montage.
Herr Felix Pötz                                                              Die Gesamtkosten für beide Schulen betragen rd. 124.800,00 € (s.
Abwesend waren:                                                              Anlage). Davon werden 78.846,02 € aus der Digitalpakt-Förderung
Es fehlten entschuldigt                                                      bezogen. Die Digitalen Tafeln können über den Rahmenvertrag vom
Frau Sandra Hendges-Steffens                                                 Land Rheinland-Pfalz direkt bezogen werden.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt              Haushaltsrechtliche Beurteilung:
erweitert:                                                                   Im HH-Plan 2022 sind die entsprechenden Mittel zu veranschlagen.
TOP 6: Vergabe Planungsleistung für die Atemschutzübungsstrecke              Beschluss:
Abstimmungsergebnis: -einstimmig-                                            Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die entsprechenden Mit-
Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.               tel im Haushaltsplan 2022 zu veranschlagen und den Auftrag von ins-
Tagesordnung:                                                                gesamt 19 ActivBoards für die Grundschulen über den bestehenden
Öffentlicher Teil                                                            Rahmenvertrag in Höhe von brutto 124.839,53 € zu vergeben.
                                                                             Abstimmungsergebnis:
1.     Vorberatung Haushalt 2022                                             Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
2.     Beratung u. Beschlussfassung über die DigitaleTafeln, Grund-          TOP 3: Beratung u. Beschlussfassung über Anschaffung EDV Aus-
       schulen                                                               stattung Azubis
3.     Beratung u. Beschlussfassung über Anschaffung EDV Ausstat-            Sachverhalt:
       tung Azubis                                                           Momentan wird in der Verbandsgemeindeverwaltung die EDV Umge-
4.     Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spen-              bung auf den neusten Stand gebracht. Hier wurden bereits schon PC´s,
       den gem. § 94 Abs. 3 GemO                                             Laptops und Monitore angeschafft.
5.     Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung                           Nun hat sich kurzfristig der Bedarf an Endgeräten (PC´s, Laptops und
6.     Vergabe Planungsleistung für die Atemschutzübungsstrecke              Monitoren) geändert. Für die neuen Auszubildenden sollen Laptops
7.     Mitteilungen                                                          angeschafft werden, damit diese einen portablen Arbeitsplatz haben
Nicht öffentlicher Teil                                                      und so alle Abteilungen durchlaufen können. Ebenso hat sich der
                                                                             Bedarf eines zweiten Arbeitsplatzbildschirms erhöht.
8.      Mitteilungen                                                         Folgende Endgeräte sollen nun zusätzlich angeschafft werden:
Öffentlicher Teil                                                            • 7x Laptops (Azubis)
TOP 1: Vorberatung Haushalt 2022                                             • 1x PC (Azubis)
Sachverhalt:                                                                 • 1x Monitor mit Webcam (Azubis)
Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 ist            • 6x Monitore
als Anlage beigefügt. Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt            Die Gesamtkosten für die Endgeräte betragen rd. 8.970,00 € (s. Anlage).
Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen                Insgesamt wurden drei Angebote eingeholt, alle Angebote und ein
und Auszahlungen wie folgt vor:                                              Kostenvergleich sind als Anlage beigefügt.
Festgesetzt werden                                                           Haushaltsrechtliche Beurteilung:
1. im Ergebnishaushalt                                                       Im HH-Plan 2022 sind die entsprechenden Mittel zu veranschlagen.
der Gesamtbetrag der Erträge auf                      11.362.615,00 EUR      Beschluss:
                                                                             Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Verwaltung über die
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                 10.936.755,00 EUR
                                                                             Anschaffung und Beauftragung der Laptops, PC und Monitore für die
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf               425.860,00 EUR         Auszubildenden der Verbandgemeindeverwaltung in Höhe von brutto
2. im Finanzhaushalt                                                         8.969,22 € bei der Firma Bechtle GmbH & Co. KG zu.
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlun- 408.098,00 EUR                Abstimmungsergebnis:
gen auf                                                                      Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf        2.479.833,00 EUR       TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf        3.624.488,00 EUR       Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Inves--1.144.655,00 EUR              Sachverhalt:
titionstätigkeit                                                             Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist die Behandlung von Spon-
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus               736.557,00 EUR         soringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen gere-
Finanzierungstätigkeit 1) auf                                                gelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kre-          Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme
ditaufnahme i. H. v. 1.159.000,00 EUR erforderlich.                          durch den Haupt- und Finanzausschuss genehmigt werden.
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                                       -8-                                                       Ausgabe 50/2021
Die Firma Adolf Würth & Co. KG aus Künzelsau hat mehrere Feuerweh-                unseren Partnerkommunen suchen wir daher Einrichtungen wie etwa
ren innerhalb der VG Ulmen bei ihren Hilfeeinsätzen an der Ahr mit                Krankenhäuser und Altenheime aus, an denen die mobile Showbühne
einer Sachspende in Form von Werkzeug unterstützt.                                Halt macht. Unser musikalisches Duo überrascht die Bewohnerinnen
Die Gesamtspende hat einen Wert von 7.956,50 € und setzt sich wie                 und Bewohner mit einem kleinen Konzert im Außenbereich und spielt
folgt zusammen:                                                                   einige Weihnachtslieder. Das Publikum in den Einrichtungen und auch
Freiwillige Feuerwehr Gevenich                                   964,34 €         die direkten Nachbarinnen und Nachbarn können aus sicherer Entfer-
Freiwillige Feuerwehr Büchel                                   1.034,32 €         nung an dem Weihnachtszauber teilnehmen, etwa von ihren Fenstern
Freiwillige Feuerwehr Auderath                                   542,76 €         aus. Die Menschen in der Verbandsgemeinde Ulmen dürfen sich auf
                                                                                  ein paar schöne Momente freuen“, sagt Thomas Hau, Kommunalmana-
Freiwillige Feuerwehr Wollmerath                                 858,28 €
                                                                                  ger bei Westenergie.
Freiwillige Feuerwehr Meiserich                                  980,85 €         Der Westenergie Weihnachtszauber bietet darüber hinaus Privatper-
Freiwillige Feuerwehr Lutzerath                                  965,77 €         sonen die Möglichkeit, ihren Freundinnen und Freunden, Verwandten
Freiwillige Feuerwehr Weiler                                     893,48 €         oder Nachbarfamilien auf ungewöhnliche Art „Danke“ zu sagen. Sie
Freiwillige Feuerwehr Ulmen                                    1.716,70 €         können sich online bei Westenergie mit einer Botschaft in Video- oder
Die Freiwillige Feuerwehr in Meiserich erhielt zudem eine Zuwendung               Textform bewerben, und je nach Anmeldezahl lost Westenergie die
in Höhe von 1.500,00 € von Frau Susanne Prüser.                                   Gewinnerin oder den Gewinner aus. Die Showbühne hält dann am
Für die Erlebnistage der Bambini-Feuerwehr in Lutzerath hat die Spar-             jeweiligen Haus, übermittelt die Botschaft der Bewerberin oder des
kasse Mittelmosel einen Betrag von 240,00 € gespendet.                            Bewerbers und singt auch hier ein bis zwei Weihnachtslieder. Bewer-
Haushaltsrechtliche Beurteilung:                                                  bungsschluss ist der 30. November 2021. Weitere Informationen unter
entfällt                                                                          www.westenergie.de/weihnachtszauber
Beschluss:                                                                        Der Westenergie Weihnachtszauber startet am 28. November, dem
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Spenden dankend an.                      ersten Adventssonntag, und dauert bis zum 23. Dezember. Insgesamt
Abstimmungsergebnis:                                                              beteiligen sich über 70 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen,
Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0                                              Niedersachsen und Rheinland-Pfalz an der Aktion. Geplant sind insge-
TOP 5: Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung                                samt rund 900 Auftritte der Musik-Duos. „Der Gesundheitsschutz aller
In der Sitzung wurden die Tagesordnungspunkte der Verbandsge-                     Beteiligten hat beim Westenergie Weihnachtszauber für uns oberste
meinderatssitzung am 21.12.2021 beraten.                                          Priorität. Wir werden zu jeder Zeit die aktuellen Corona-Regeln und
TOP 6: Vergabe Planungsleistung für die Atemschutzübungs-                         Hygienebestimmungen in enger Abstimmung mit den vor Ort zustän-
strecke                                                                           digen Gesundheits- und Ordnungsämtern beachten. Einen physischen
Sachverhalt:                                                                      Kontakt zwischen Musik-Duos und Zuschauern wird es daher nicht
Am Feuerwehrgerätehaus in Lutzerath ist der Anbau einer Halle zum                 geben“, betont Thomas Hau.
Betrieb der Atemschutzübungsanlage geplant.
Das Ingenieurbüro IBS aus Alflen hat die Bauantragsunterlagen erstellt,
diese wurden zwischenzeitlich bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell
zur Genehmigung eingereicht.
Für die Bearbeitung der gesamten Planungsleistungen (Gebäude- und
Tragwerksplanung) des Projektes liegt vom Ingenieurbüro IBS aus Alf-
len ein Honorarangebot für die Maßnahme in Höhe von insgesamt
brutto 14.449,19 € vor. Die Honorarermittlung erfolgte auf Basis einer
vorläufigen Kostenannahme von 50.000,00 € netto.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2021 stehen bei der Buchungsstelle 12600-09600-214-2
Mittel zur Verfügung.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Planungsauftrag an
das Ingenieurbüro IBS aus Alflen zu einer Auftragssumme in Höhe von
brutto 14.449,19 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 7: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:                                     Freuen Sie sich auf den Westenergie Weihnachtszauber in Ulmen.
1. Die Sitzung des Verbandsgemeinderates am 21.12.2021 findet im
     Bürgersaal in Lutzerath als Präsentsitzung statt. Die Ratsmitglieder
     und Teilnehmer werden vorher mit einem POC-Test getestet.                            Anforderungen an Digitalfotos
2. Der Impfbus kommt am 08.12.2021 und am 22.12.2021 nach Lut-                      Wir bitten um Beachtung!
     zerath.                                                                        Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Digitalfo-
Nicht öffentlicher Teil                                                             tos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768 Pixel (bei Bildbreite
TOP 8: Mitteilungen                                                                 90 mm) abgedruckt werden können. Fotos mit einer geringe-
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.                                       ren Auflösung werden nicht abgedruckt, hierzu ergeht keine
                                                                                    besondere Benachrichtigung.
 Weihnachtszauber von Westenergie bringt                                            Vielen Dank für Ihr Verständnis!
 den Menschen in der Verbandsgemeinde                                                                    LINUS WITTICH Medien KG, Redaktion
      Ulmen ein Lächeln ins Gesicht
 Das Westenergie Musik-Duo singt Weihnachtslieder am
               20. Dezember in Ulmen
Überraschung für öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen                                Hinweis: Corona-Krise
Nach einem weiteren Jahr im Zeichen der Corona-Pandemie und mit
Blick auf die Flutgebiete an Erft und Ahr möchte Westenergie ein Zei-                 Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des
chen setzen und die Menschen zum kurzen Innehalten bewegen. Wie                       Corona-Virus´ nicht oder nur eingeschränkt her-
schon im vergangenen Jahr bringt das Energieunternehmen einen                         gestellt oder verteilt werden kann, haben wir alle
ersten Weihnachtszauber in ihre Partnerkommunen und hat dazu                          Inhalte online freigeschaltet.
Musik-Duos engagiert, die auf mobilen Showbühnen Weihnachtslie-
der singen. Die Auftritte, die unter strenger Einhaltung der aktuellen
Corona-Regeln laufen, sollen die Menschen überraschen und ihnen
dabei buchstäblich ein Lächeln ins Gesicht zaubern. In Bad Bertrich
war das Duo am 14. Dezember, in Lutzerath am 15. Dezember und in
Ulmen macht es am 20. Dezember Halt.                                                   Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de
„Das Jahr 2021 hat bei vielen von uns tiefe Wunden hinterlassen. Gerade
für sie ist der Westenergie Weihnachtszauber gedacht. Gemeinsam mit                         Das Team der LINUS WITTICH Medien KG
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen   -9-   Ausgabe 50/2021
VULKAN ECHO VERBANDSGEME INDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                            - 10 -                                                   Ausgabe 50/2021
                                                                      Hier werden Sie regelmäßig über neue Serviceangebote des Bürger-
                                                                      portals Cochem-Zell informiert.
                        bürgerportal                                  Das Besondere:
                                                                      Sie, als Nutzer des Portals, müssen zukünftig nicht mehr wissen, ob für
                      www.cochem-zell-online.de                       die Bearbeitung eines Antrags die Kreisverwaltung oder die Verwaltung
                                                                      der jeweiligen Verbandsgemeinde zuständig sind, im Bürgerportal ste-
               Service rund um die Uhr                                hen die entsprechenden Dienstleistungen verwaltungsübergreifend
                                                                      zur Verfügung.
                                                                      Dieser Ansatz steigert den Nutzen für alle Anwender.
                    Die öffentlichen Verwaltungen des Landkreises
                    Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden        Sie können Anträge einfach und digital stellen, die Verwaltung bear-
                    Kaisersesch, Cochem, Zell und Ulmen haben für     beitet die Anliegen schnell und unter Beachtung des Datenschutzes.
                    die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen      Das Angebot des Bürgerportals wird durch die weiteren Komponenten
                    rund um die Uhr geöffnet. Mit dem Bürgerportal    Servicekonto sowie ePayment abgerundet.
                    Cochem-Zell können Sie ausgewählte Verwal-
tungsdienstleistungen mit wenigen Mausklicks online unter             Nutzen Sie das Bürgerportal und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und
                   www.cochem-zell-online.de                          Anregungen per E-Mail egov@ulmen.de mit.
erledigen.

                                                    Wir gratulieren
                          am 19.12.                                                  zum 80. Geburtstag
                                                                              Herr Reiner Harbecke, Gevenich
                          am 22.12.                                                  zum 90. Geburtstag
                                                                                 Frau Christine Roth, Beuren
                          am 22.12.                                                  zum 85. Geburtstag
                                                                               Herr Edmund Hürter, Gevenich
Ulmen   - 11 -                                                    Ausgabe 50/2021

                                           Mitteilungen aus dem
                             gEsundland VulkanEifEl
                       Manderscheider Burgenstieg
                     wieder ohne Umleitung begehbar
             Knapp fünf Monate nach der großen Flut im Juli konnten nun die
             Reparaturarbeiten an der Achtergrabenbrücke bei Manderscheid fer-
             tiggestellt und alle Hochwasserschäden beseitigt werden. Dadurch
             entfällt auf dem Manderscheider Burgenstieg die zuvor notwendige
             Umleitung. Die ursprüngliche Wegstrecke ist nun wieder begehbar.
             An dieser Stelle bedankt sich das GesundLand Vulkaneifel herzlich bei
             Revierförster Georg Fox und seinem Team für die Reparatur der Brücke.

             Der Manderscheider Burgenstieg wurde 2020 zum drittschönsten Wan-
             derweg Deutschlands gekürt. Der Weg verbindet die Faszination des
             Mittelalters mit der einzigartigen Landschaft der Vulkaneifel. Die 5,4
             Kilometer lange Halbtagestour führt durch die idyllische Natur der Eifel
             und rund um die charmante Kleinstadt Manderscheid, die für ihre ural-
             ten Burgen deutschlandweit bekannt ist. Der Weg taucht auf schmalen
             Pfaden und fordernden Anstiegen zunächst in lichte, ruhige Wälder
             ein, bevor er hinabführt ins verwunschene Tal der Lieser. Am Eifelblick
             „Belvedere“ ergibt sich eine traumhafte Aussicht auf die imposanten
             Manderscheider Burgen und die jenseits des Liesertales gelegene
             Kleinstadt. Der Rundweg führt dann bis zum Fuße der eindrucksvollen
             Festung und zum „Rittersteig“, einem Felsenpfad, der erst vor wenigen
             Jahren wieder begehbar gemacht wurde. Zuletzt folgt der Aufstieg bis
             hinauf zum „Kaisertempelchen“, wo sich dem Wanderer erneut ein unver-
             gleichliches Panorama auf die mittelalterlichen Ruinen eröffnet.
             Nach der Wanderung lockt nicht nur die Einkehr in die Manderschei-
             der Gastronomie, sondern auch weitere spannende Aktivitäten, z.B. ein
             Besuch der Manderscheider Niederburg oder der Kerzenmanufaktur Moll.
Ulmen   - 12 -   Ausgabe 50/2021
Ulmen                                                                   - 13 -                                                     Ausgabe 50/2021

           Vulkaneifel Therme Bad Bertrich                                                  26. Februar     Fastnachtszug unter Vorbehalt
                                                                                                            (Feuerwehr)
                                                                             März:         05. März         Jahreshauptversammlung VdK
                               Die Vulkaneifel Therme                                      19. März         Jahreshauptversammlung Jagdge-
                                    Bad Bertrich ist                                                        nossenschaft
                         an den Feiertagen wie folgt geöffnet:                             25. März         Mitgliederversammlung Sportverein
                          Fr., 24.12.2021 - Heilig Abend: 09.00 - 14.00 h    April:        09. April        Umwelttag
Sa., 25.12.2021 - 1. Weihnachtstag: geschlossen                                            10. April        Eröffnung Heimatmuseum
So., 26.12.2021 - 2. Weihnachtstag geschlossen                                             30. April        Maibaum
Mo., 27.12.2021: 09.00 - 22.00 h                                             Mai:          01. Mai          alternative Kaffee und Kuchen-
Di., 28.12.2021: 09.00 - 22.00 h                                                                            Aktion, wenn kein Maibaum gestellt
Mi., 29.12.2021: 09.00 - 22.00 h                                                                            werden darf
Do., 30.12.2021: 09.00 - 22.00 h                                             Juni:         16. Juni         Schutzhüttenfest
Fr., 31.12.2021 - Silvester: 09.00 - 14.00 h                                               24. – 26. Juni   Dorfturnier
Sa., 01.01.2022 - Neujahr: 09.00 - 19.00 h                                   Juli:         09. Juli         Einweihung Kindertagesstätte mit
So. 02.01.2022: 09.00 - 22.00 h                                                                             Sommerfest
Ansonsten ist die Vulkaneifel Therme täglich von 09.00 - 22. Uhr durch-                    22.-24. Juli     Zeltlager Sportverein
gehend geöffnet.                                                                           29.-01. August   Zeltlager Jugendfeuerwehr
Besucher müssen sich nicht anmelden oder reservieren.                                      30. Juli         Geselliges Beisammensein auf der
Es gilt die 2G+ Regelung, d.h. geimpfte und genesene Besucher benö-                                         Schutzhütte (VdK)
tigen einen zusätzlichen bescheinigten negativen Antigentest, nicht
                                                                             August:       06. August       Sommernachtsfest
älter als 24 Stunden. Menschen, die bereits die Auffrischungsimpfung
                                                                                           13. August       Wanderung Feuerwehr
erhalten haben, benötigen keinen zusätzlichen Test mehr. Die Nach-
weise sind nur mit Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis                       26. – 29. August Kirmes
oder Führerschein) gültig.                                                   September: 10. September       Waldbegang der Ortsgemeinde
Eine Testmöglichkeit in der Therme besteht nicht. In Bad Bertrich kann                     17. September    Wanderung Sportverein
im MVZ der Bergman Klinik ein Schnelltest gemacht werden. Unter der          Oktober:      20. Oktober      Treffen der Vereinsvorstände
Woche nur mit Terminvereinbarung, am Wochenende von 11.00 -15.00             November: 11. November         Martinszug
Uhr ohne Termin. Termine können gebucht werden unter: https://www.                         12. November     Jahreshauptversammlung Möhnen
doctolib.de/medizinisches-versorgungszentrum-mvz/bad-bertrich/                             26. November     Adventszauber
capio-mvz-bad-bertrich                                                       Dezember: 04. Dezember         Nikolaus Cross Lauf
Weitere Informationen unter: www.vulkaneifeltherme.de                        Alle Veranstaltungstermine sind unter Vorbehalt der weiteren Ent-
Information:                                                                 wicklung von Corona geplant. Absagen können daher noch erfolgen!
Vulkaneifel Therme
Clara-Viebig-Straße 3 -7                                                                 Öffentliche Bekanntmachung
56864 Bad Bertrich
Tel. 02674/913070                                                                               Sitzung des Gemeinderates
www.vulkaneifeltherme.de                                                     Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
                                                                             Gemeinderates der Ortsgemeinde Alflen ein, die am Mittwoch, den
                                                                             22.12.2021, um 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle, Schulstr. 14, 56828
                   Clara-Viebig-Pavillon                                     Alflen stattfindet.
                              Lesungen                                       Tagesordnung:
                Freitags 15.00 - 16.00 Uhr                                   Öffentlicher Teil
                Autobiographisches, Unbekanntes, Novellen                    1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
                alles rund um Clara Viebig                                   2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die
                Lassen Sie sich überraschen!                                      Erschließung des NBG „Hinter Hammes Haus“ (3.BA) / Stichweg
                Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch                       Schulstraße
                Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürs-          3. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 2. Änderung des
                tenstr. 21                                                        Bebauungsplanes „Hinter Hammes Haus“a) Behandlung der Stel-
                                                                                  lungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä-
                                                                                  ger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage
                                                                                  nach § 3 Abs. 2 BauGBb) Satzungsbeschluss

           aus den gemeinden                                                 4. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines
                                                                                  Anbaustreuers für die Gemeinde
                                                                             5. Mitteilungen
                                                                             Nicht öffentlicher Teil
                                                                             6. Mitteilungen

                                    Alflen                                   Bitte beachten Sie auch als Zuhö
                                                                             rer, dass für die Teilnahme an der Sitzung die 3G-Regel (geimpft, gene-
                                                                             sen, getestet) gilt. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht aus-
                                                                             genommen.
                                                                             Wir bitten daher, sofern Sie nicht geimpft oder genesen sind vor Betre-
       Bürozeiten des Ortsbürgermeisters                                     ten des Sitzungsortes ein gültiges Testzertifikat (diese sind 24 gültig)
montags von 18:00 bis 19:30 Uhr                                              vorzulegen. Ein Selbsttest reicht nicht aus.
im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14)                         Vollständig geimpfte oder genesene Teilnehmer weisen dies bitte
Tel.: 02678 - 365, Fax: 02678 - 9539839, Mobil: 0171 - 6836361               durch ein entsprechendes Zertifikat nach.
Email: ortsgemeinde.alflen@web.de                                                                                                                gez.
Außerhalb der Bürozeiten können sie gerne Termine nach telefoni-                                                   Berthold Schäfer, Ortsbürgermeister
scher Vereinbarung machen.
                                                                                           Information 12/2021
           Veranstaltungen 2022 in Alflen                                           zum „Innovationspark Cochem-Zell,
Januar:        15. Januar          Jahreshauptversammlung Freiw.                             Standort Alflen“
                                   Feuerwehr                                 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
               28. Januar          Jahreshauptversammlung Förder-            auf diesem Wege möchten wir Sie über den Sachstand zum „Innovati-
                                   verein Kita                               onspark Cochem-Zell, Standort Alflen“ auf dem Laufenden halten.
Februar:       19. Februar         Kinderkarneval                            In der Sitzung des Gemeinderates vom 14.04.2021 wurde beschlossen,
               24. Februar         Möhnendonnerstag mit Sitzung              dass ein Bebauungsplan für den Gewerbepark aufzustellen ist. Dieser
Ulmen                                                                  - 14 -                                                  Ausgabe 50/2021
lag als Entwurf in den Räumen der Verbandsgemeinde Ulmen in der             Herr Wilhelm Bußmann
Zeit vom 18.10.2021 bis zum 19.11.2021 öffentlich aus.                      Ratsmitglieder
Verschiedene Eingaben von Bürgerinnen und Bürger sind erfolgt.              Frau Petra Flucht
Weiter wurden nahezu 50 Behörden und Träger öffentlicher Belange            Herr Michael Franzen
angeschrieben. In Teilen liegen hier auch bereits Anregungen vor. Den-      Herr Matthias Johann
noch haben einzelne Behörden um Fristverlängerung gebeten, welche           Herr Michael Krämer
durch die Verbandsgemeindeverwaltung bis zum 17.12.2021 gewährt             Herr Christian Max
wurde.                                                                      Herr Roland Mayr
Diese Eingaben gilt es nun in der Folge zu prüfen und zu bewerten.          Herr Martin Probst
Solch ein Vorhaben nimmt Zeit in Anspruch. Daher erfolgt die weitere        Herr Jean Mark Quast
Beratung voraussichtlich im Laufe der ersten beiden Quartale 2022.          Herr Thomas Rheinhard
Um die Chancen und Risiken bei einer eventuellen Erschließung eines         Herr Christoph Rohs
Gewerbeparks auf mehrere Schultern zu verteilen, haben sich der             Herr Daniel Schall
Landkreis Cochem-Zell, die Verbandsgemeinden und die Standortge-            Frau Angelika Simon
meinde Alflen darauf verständigt, einen Zweckverband gründen zu             Ortsbeirat Kennfus
wollen. Hierzu ist eine Verbandsordnung aufzustellen. In der Bürger-        Ortsvorsteher
informationsveranstaltung vom 05.11.2021 wurde diese im Entwurf             Herr Friedhelm Justen
vorgestellt und hierzu haben Sie, die Bürgerinnen und Bürger von            stellvertretender Ortsvorsteher
Alflen wichtige Anregungen vorgebracht. Daraufhin hat der Ortsge-           Herr Holger Burgard
meinderat den Entwurf der Verbandsordnung modifiziert. Es wurden            Mitglieder
aus Sicht der Ortsgemeinde Verbesserungen eingearbeitet, bevor es           Herr Michael Franzen
am 12.11.2021 im Öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates zur        Herr Gerd Johann ab TOP 5
mehrheitlichen Beschlussfassung kam.                                        Herr Matthias Johann
Derzeit stehen hierzu noch weitere Beschlussfassungen in den Gre-           Herr Ralf Max
mien der beteiligten Verbandsgemeinden und im Kreistag des Land-            Herr Martin Probst
kreises Cochem-Zell aus.                                                    Protokollführerin
Auf dem Weg zu einem möglichen „Innovationspark Cochem-Zell,                Frau Tanja Schug
Standort Alflen“ sind sowohl in bauplanungs- als auch in kommunal-
                                                                            von der Verwaltung
rechtlicher Sicht noch einige Hürden zu nehmen. Über den weiteren
                                                                            Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Fortgang werden wir Sie hierzu informieren.
                                                                            Abwesend waren:
                                             Für den Gemeinderat Alflen
                                                                            Gemeinderat Bad Bertrich
                                     Berthold Schäfer, Ortsbürgermeister
                                                                            Es fehlten entschuldigt
                                                                            Frau Christa Paul
                                                                            Herr Achim Schäfer

                                AUderAth                                    Ortsbeirat Kennfus
                                                                            Es fehlten entschuldigt
                                                                            Herr Friedrich Kallenberg
                                                                            Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgende Punkte
                                                                            erweitert:
    Sprechstunde des Ortsbürgermeisters                                     TOP 10: Beratung und Beschlussfassung über die 3. Bündelausschrei-
Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Frank Steimers finden mitt-        bung Erdgas ab 01.01.2023
wochs von 19:00-20:00 im neuen Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstr. 19,         TOP 11: Bekanntgabe einer Eilentscheidung über die Vergabe von Pla-
Tel. 02676/910129 statt.                                                    nungsleisten für das Parkdeck
Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an                TOP 12: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Nach-
02676/951164 oder per E- Mail an ortsbuergermeister@auderath.de             tragshaushaltes für die Elektroarbeiten am Kurfürstlichen Schlösschen
wenden.                                                                     TOP 13: Vergabe Netzwerk-Infrastruktur Kursaal Bad Bertrich
                                                                            Abstimmungsergebnis: - einstimmig -
                                                                            TOP 7 „Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer
                                                                            Modernisierungsvereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstücks
                           BAd Bertrich                                     Gemarkung Bad Bertrich Flur 5 Flurstück Nr. 961/4“ wurde vorgezogen
                                                                            und als TOP 4 behandelt.
                                                                            Abstimmungsergebnis: - einstimmig -
                                                                            Tagesordnung:
             Bürgermeistersprechstunde                                      Öffentlicher Teil
Die Bürgermeistersprechstunde findet immer donnerstags von 16:30            1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
Uhr bis 18:00 Uhr im Gemeindebüro statt.                                    2. Bekanntgabe eines Beschlusses im Umlaufverfahren
Gesprächstermine können individuell vereinbart werden.                      3. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Ortsge-
Ich bin erreichbar unter 0171-6923195.                                           meinde Bad Bertrich über die Festlegung des Beitragssatzes für
                                   Christian Arnold, Ortsbürgermeister           den Tourismusbeitrag für das Erhebungsjahr 2021
                                                                            4. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Moder-
            Auszug aus der Niederschrift                                         nisierungsvereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstücks
                                                                                 Gemarkung Bad Bertrich Flur 5 Flurstück Nr. 961/2
    über die gemeinsame öffentliche/nicht öffentliche                       5. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Sat-
    Sitzung des Gemeinderates Bad Bertrich mit dem                               zung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Bad
                  Ortsbeirat Kennfus                                             Bertrich einschl. Änderungen und Erweiterungen
Sitzungsdatum:     Mittwoch, den 08.12.2021                                 6. Nachwahl eines Mitgliedes für den Kultur- und Tourismusaus-
Beginn:            19:00 Uhr                                                     schuss
Ende:              20:15 Uhr                                                7. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Pla-
Ort:               Bürgerhaus „Falkenlay“, Birkenweg 12, 56864                   nungsleistungen für die Sicherung der Felsböschung am Fußweg
                   Bad Bertrich-Kennfus                                          Bäderstraße - Kath. Kirche
Anwesend waren:                                                             8. Sondernutzungsgebühren für Sondernutzungen in der Kurfürs-
Gemeinderat Bad Bertrich                                                         tenstraße für das Jahr 2021
Ortsbürgermeister                                                           9. Bekanntgabe von Eilentscheidungen für die Renovierung Kursaal
Herr Christian Arnold                                                            Bad Bertrich
1. Beigeordnete(r)                                                          10. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 3. Bün-
Herr Volker Laux                                                                 delausschreibung Erdgas ab 01.01.2023
Beigeordnete(r)                                                             11. Bekanntgabe einer Eilentscheidung über die Vergabe von Pla-
Herr Friedhelm Justen                                                            nungsleistungen für das Parkdeck
Ulmen                                                                 - 15 -                                                    Ausgabe 50/2021
12. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Nachtra-          Die erstere Position geht mangels entsprechender Einnahmen leer aus,
      gauftrages für die Elektroarbeiten am Kurfürstlichen Schlösschen     so dass der sog. tourismusbeitragsfähige Aufwand nicht geringer aus-
13. Vergabe Netzwerk-Infrastruktur Kursaal Bad Bertrich                    fällt als der zu A. am Ende summierte Gesamtaufwand für Tourismus-
14. Mitteilungen                                                           werbung (111.481 €).
                                                                           Der Gemeindeanteil ist vom Gutachter geschätzt worden.
Nicht öffentlicher Teil
                                                                           Nach Abzug des Gemeindeanteils verbleibt ein umlagefähiger Auf-
15. Mitteilungen                                                           wand von ca. 107.000 €.
Öffentlicher Teil                                                          C. Satz-Berechnung
TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung                   Der Beitragssatz ergibt sich, indem der o.g. „umzulegende Aufwand“
Es wurden keine Fragen gestellt.                                           (31.000 €) zu der Summe aller Vorteilseinheiten (= sog. Messbetrags-
TOP 2: Bekanntgabe eines Beschlusses im Umlaufverfahren                    summe, 691.000 €) ins Verhältnis gesetzt wird, d.h. ersteres durch letz-
Sachverhalt:                                                               teres dividiert wird. Dieser Berechnung vorausgehen muss zunächst
Der Gemeinderat Bad Bertrich und der Ortsbeirat Kennfus haben gem.         dieselbe Berechnung für den o.g. umlagefähigen Aufwand (107.000
§ 35 Abs. 3 GemO folgenden Beschluss im Umlaufverfahren gefasst:           €), um den beitragsrechtlich durch das Aufwandsüberschreitungsver-
Umlaufverfahren vom 04.10.2021:                                            bot vorgegebenen Rahmen festzustellen.
Tagesordnung:                                                              Die Messbetragssumme, ergibt sich durch Anwendung des Vorteils-
Öffentlicher Teil                                                          maßstabs gem. § 3 TBS, d.h. Umsatz x tourismusbedingter Anteil x
1. Bauangelegenheit                                                        Gewinnsatz, auf alle örtlichen Beitragsfälle.
Die Niederschrift des Umlaufverfahrens ist als Anlage beigefügt.           Für das Erhebungsjahr 2021 ergibt sich nun die Besonderheit, dass der
Gemäß § 35 Abs. 3 GemO besteht die Möglichkeit den gefassten               Vorteilsmaßstab noch nicht abschließend rechtswirksam feststeht, weil
Beschluss im Umlaufverfahren aufzuheben, soweit nicht bereits Rechte       er aus Gründen der Vorteilsgerechtigkeit noch rückwirkend angepasst
                                                                           werden muss an die Corona-Krise (Grund: offenkundige Minderung
Dritter entstanden sind.
                                                                           der Ertragsmöglichkeiten). Denn die bisherige Anknüpfung des Bei-
Beschluss:
                                                                           tragsmaßstabs an Wirtschaftsdaten aus Vorjahren, respektive aus dem
Der Gemeinderat und der Ortsbeirat bestätigenden gefassten
                                                                           Wirtschaftsjahr 2019, ist für ein Corona-Krisenjahr wie 2021 nicht mehr
Beschluss im Umlaufverfahren und beschließen diesen nicht aufzuheben.
                                                                           vorteilsgerecht. Die wesentlichen Daten, die für die Maßstabsanpas-
Abstimmungsergebnis:
                                                                           sung an die coronabeeinflussten Sonderbedingungen des Jahres 2021
Gemeinderat Bad Bertrich
                                                                           benötigt werden - Umsatz sowie branchentypische Gewinnspanne aus
Ja 15 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
                                                                           dem Wirtschaftsjahr 2021 selbst -, existieren aber noch gar nicht.
Ortsbeirat Kennfus
                                                                           Folglich ist die Messbetragssumme nach der Veranschlagungsmaxime
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
                                                                           zu schätzen.
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Orts-
                                                                           Nachdem die Messbetragssumme als Divisor der Beitragssatz-Berech-
gemeinde Bad Bertrich über die Festlegung des Beitragssatzes für           nung ermittelt ist, folgt die eigentliche Verhältnisrechnung, einmal für
den Tourismusbeitrag für das Erhebungsjahr 2021                            den höchst zulässigen Beitragssatz
Sachverhalt:                                                               -> 107.000 € : 691.000 € = 15,5%
Bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2020 wurde der Beitragssatz für       und ein weiteres Mal für den politisch gewollten Beitragssatz.
den Tourismusbeitrag jeweils in der Haushaltssatzung festgelegt.           -> 31.000 € : 691.000 € = 4,5%.
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 enthält keine Festsetzung           Letztere Berechnung ist in Wahrheit eine Rückrechnung von dem
des Beitragssatzes mehr, da Herr Rechtsanwalt Elmenhorst mit der           zuletzt in der Haushaltssatzung 2020 festgelegten Beitragssatz 4,5%
Überarbeitung der bestehenden Tourismusbeitragssatzung ab dem              aus, mit dem die Messbetragssumme multipliziert wird.
Beitragsjahr 2020 beauftragt wurde. Die Neufassung der Tourismusbei-       Hinweis: Die bisher in den Haushaltssatzungen für den Ortsteil Kennfus
tragssatzung wird voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2022 vorliegen,      vorzufindende abweichende Bestimmung eines reduzierten Beitrags-
da die Unterlagen, wie z.B. die Richtsatzsammlung des Bundesminis-         satzes von 3,0% ist rechtlich unzulässig, vielmehr sind Differenzierun-
teriums der Finanzen, für die Festlegung der Vorteils- bzw. Gewinnsäte     gen der Höhe kommunaler Abgaben ausschließlich dem „Maßstab“
für das Jahr 2020 nicht vor dem Frühjahr 2022 von den hierfür zustän-      i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG RP vorbehalten. Sie werden dem Vorteils-
digen Stellen herausgegeben werden. Da die Haushaltssatzung für            gerechtigkeitsprinzip gemäß in der anstehenden rückwirkenden Neu-
das Jahr 2021 keine Bestimmung über den Beitragssatz für den Touris-       bestimmung der Vorteilssätze vorzunehmen sein. Da es sich rechtlich
musbeitrag enthält, bedarf es einer gesonderten Satzung, mit der der       um eine Regelung zum Verteilungsmaßstab handelt, gilt insoweit das
Hebesatz für 2021 bestimmt wird. Diese Satzung muss mit Rücksicht          Rückwirkungsverbot nicht.
auf das vertrauensschutzbedingte Verbot echter Rückwirkung noch            Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Kultur- und Tourismu-
innerhalb des Jahres 2021 beschlossen werden, andernfalls könnte der       sausschusses am 29.11.2021 durch den Gutachter Herrn Rechtsan-
Tourismusbeitrag für 2021 nicht mehr rechtswirksam erhoben werden.         walt Elmenhorst ausführlich erläutert. Nach anschließender Beratung
Da das Beitragserhebungsjahr 2021 im Beschlusszeitpunkt fast zu Ende       wurde vom Ausschuss empfohlen, dem Gemeinderat vorzuschlagen,
ist, greift die Verhältnismäßigkeitsschranke im Rahmen der sog. unech-     die vorliegende Satzung der Ortsgemeinde Bad Bertrich über die Fest-
ten Rückwirkung ein, wonach das Vertrauensschutzprinzip es gebietet,       legung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag für das Erhebungs-
den Beitragssatz für eine bereits zurückliegende Zeit des Jahres grund-    jahr 2021, zu beschließen.
sätzlich nicht auf einen höheren Wert festzulegen als den bisher gel-      Haushaltsrechtliche Beurteilung:
tenden.                                                                    Nach Festlegung des Beitragssatzes für das Erhebungsjahr 2021 kann
Insbesondere der Umstand, dass der Vorteilsmaßstab (Siehe bei-             in den nachfolgenden Haushaltsjahren ein Tourismusbeitrag für das
gefügte Kalkulation unter Nr. C) coronakrisenbedingt für das Erhe-         Beitragsjahr 2021 erhoben werden.
bungsjahr 2021 noch nicht abschließend ermittelbar ist, hebt den           Beschluss:
grundsätzlichen Schutz der Gesamtheit aller Beitragspflichtigen gegen      Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat und der Orts-
eine rückwirkende Beitragserhöhung nicht auf.                              beirat Kennfus die Satzung der Ortsgemeinde Bad Bertrich über die
Der beigefügten „Kalkulation des Beitragssatzes für den Tourismusbei-      Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag für das Erhe-
trag für das Erhebungsjahr 2021“ liegen insbesondere folgende Erwä-        bungsjahr 2021.
gungen zugrunde:                                                           Abstimmungsergebnis:
A. Aufwand                                                                 Gemeinderat Bad Bertrich
Der Verwendungszweck des Bad Bertricher Tourismusbeitrags im Erhe-         Ja 15 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
bungsjahr 2021 kann und sollte sich auf den für die Tourismuswer-          Ortsbeirat Kennfus
bung i.S.d. § 12 Abs. 1 KAG anfallenden Aufwand beschränken. Eine          Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Einbeziehung auch der Tourismuseinrichtungen/-veranstaltungen              TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer
wäre realitätsfern, weil bereits der Umlagebetrag, der mit dem bishe-      Modernisierungsvereinbarung mit dem Eigentümer des Grund-
rigen Beitragssatz erzielt wird, noch nicht einmal den Aufwand für die     stücks Gemarkung Bad Bertrich Flur 5 Flurstück Nr. 961/2
Tourismuswerbung zu decken vermag.                                         Sachverhalt:
Der für die Tourismuswerbung in 2021 voraussichtlich anfallende Auf-       Der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Bad Bertrich Flur 5
wand der Ortsgemeinde Bad Bertrich wurde ermittelt auf 111.481 €.          Flurstück Nr. 961/2 hat einen Antrag auf Abschluss einer Modernisie-
B. Deckung                                                                 rungsvereinbarung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet für die
Hiervon abzuziehen sind gegenzurechnende zweckgebundene Ein-               Durchführung einer privaten Modernisierungs- und Instandsetzungs-
nahmen (0 €) und der Gemeindeanteil, d.h. der sog. allgemeine wirt-        maßnahmen gestellt. Der Antragsteller möchte nach ordnungsgemä-
schaftliche Vorteil, der den örtlichen Unternehmen aufgrund des            ßer Durchführung der Maßnahmen und Abnahme eine entsprechende
örtlichen Tourismus geboten wird (4.000 €).                                steuerliche Bescheinigung ausgestellt haben.
Ulmen                                                                - 16 -                                                   Ausgabe 50/2021
Am 09.02.2021 fand ein Ortstermin mit dem Eigentümer, Sanierungs-         -     Satzung zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanie-
planer Sommer und der Verwaltung statt. In seiner Stellungnahme                 rungsgebietes Bad Bertrich vom 12.08.1997
teilt Sanierungsplaner Sommer mit, dass aus stadtplanerischer Sicht       - Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanie-
bestätigt werden kann, dass die Bausubstanz einer dringenden, durch-            rungsgebietes „Ortskern Bad Bertrich“ vom 16.10.2006.
greifenden Modernisierung bedarf, um den Erhalt der Wohnung und           Der Gemeinderat beschließt gem. § 162 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch
notwendigen Wohnqualität sicher stellen zu können. Der Sanierungs-        (BauGB) die Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes
planer hat mit Stellungnahme vom 30.11.2021 dem Abschluss der             als Satzung.
Modernisierungsvereinbarung zugestimmt. Aus städtebaulicher Sicht         Der Ortsbürgermeister wird beauftragt die Satzung auszufertigen.
entsprechen die Vereinbarung und die zugehörige Kostenschätzung           Die Satzung ist gem. § 162 Abs. 2 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
den Zielsetzungen der Sanierung.                                          machen.
Das Gebäude wäre Teil der geschlossenen Bebauung in der Kirchstraße       Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, das Grundbuch-
und müsse zur Wahrung des Stadtbildes erhalten bleiben. Deshalb           amt zu ersuchen, die Sanierungsvermerke zu löschen (§ 162 Abs. 3
wäre es unabdingbar und unterstütze die Zielsetzungen der Ortskern-       BauGB).
sanierung nachhaltig, dass die Bausubstanz durchgreifend moderni-         Abstimmungsergebnis:
siert wird. Die baulichen Probleme wären sowohl im Fassadenbereich,       Gemeinderat Bad Bertrich
als auch im Gebäudeinneren gravierend. Das Gebäude wäre im Innen-         Ja 15 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
bereich massiv geschädigt und wäre nur durch umfangreiche Maßnah-         Ortsbeirat Kennfus
men wieder bewohnbar zu machen.                                           Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Im Einzelnen wären folgende Maßnahmen erforderlich:                       TOP 6: Nachwahl eines Mitgliedes für den Kultur- und Tourismus-
1) Neugestaltung der gesamten Fassade                                     ausschuss
2) Erneuerung des gesamten Dachterrassenbereiches, einschließlich         Sachverhalt:
     neuer Geländer                                                       Gemäß § 3 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bad Bertrich bildet der
3) Erneuerung sämtlicher Fenster                                          Gemeinderat einen Kultur- und Tourismusausschuss bestehend aus 8
4) Erneuerung sämtlicher Türen                                            Mitgliedern und 8 Stellvertretern. Hinzu treten der Geschäftsführer der
5) Schaffung von neuen Bad / WC-Anlagen einschließlich aller Aus-         Staatsbad Bad Bertrich GmbH und der GesundLand Vulkaneifel GmbH
     stattungselemente und Fliesen                                        als geborene Mitglieder.
6) Erneuerung sämtlicher Wand- und Bodenbeläge                            Da Frau Svjetlana Volic zum 01.08.2021 weggezogen ist, ist die Wahl
7) Erneuerung der Heizung                                                 eines Nachfolgers für Kultur- und Tourismusausschusses erforderlich.
8) Erneuerung der Elektroinstallation                                     In der Gemeinderatssitzung am 29.10.2019 wurden folgende Mitglie-
                                                                          der bzw. Stellvertreter in den Ausschuss gewählt:
Die Verwaltung hat auf der Grundlage der geltenden Modernisierungs-
richtlinie und der vorgelegten Unterlagen eine Modernisierungsver-        Kultur- und Tourismusausschuss
einbarung erstellt. Die Vereinbarung ist als nicht-öffentliche Anlage     Mitglied:                       Stellvertreter:    Vorschlagsträger
beigefügt.                                                                1. Angelika Simon               Dagmar Reis        WG Arnold
Die Verwaltung weist im Hinblick auf die spätere Aufhebung der Sanie-     2. Marie-Louise Kälker-Prakke Christoph Kälker WG Arnold
rungssatzung auf folgende Regelung in der Bescheinigungsrichtlinie        3. Ralf Max                     Adrian van Dellen WG Arnold
zur Anwendung der §§ 7 h, 10 f und 11 a des Einkommenssteuerge-           4. Christa Paul                 Harald Kaufmann WG Bussmann
setzes hin:                                                               5. Petra Flucht                 Willi Bussmann     WG Bussmann
Wird die dem Objekt zugrunde liegende Sanierungssatzung während           6. Daniel Schall                Anja Schall        WG Rheinhard
der Durchführung der Baumaßnahme oder danach aufgehoben, ist              7. Svjetlana Volic              Anja Thürmer       WG Rheinhard
dies für die Begünstigung der bereits entstandenen oder noch ent-         8. Martin Probst                Christoph Rohs     WG Justen
stehenden Aufwendungen ohne Bedeutung. Ausschlaggebend ist
alleine die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet im Zeitpunkt des    Beschluss:
Beginns der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme.                 I. Der Gemeinderat beschließt zunächst die nachfolgende Wahl abwei-
Haushaltsrechtliche Beurteilung:                                          chend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Im Haushalt der Ortsgemeinde Bad Bertrich sind keine Mittel für die       Abstimmungsergebnis: 22 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vorge-             II. Vorgeschlagen aus der Mitte des Rates und sodann gewählt wurde
sehen. Der Abschluss der Modernisierungsvereinbarung hat keine            als Mitglied für den Kultur- und Tourismusausschuss:
Auswirkungen auf den Haushalt, da der Antragsteller keine Förderung       Daniel Zumbusch
sondern lediglich eine Steuerliche Bescheinigung erhalten möchte.         Abstimmungsergebnis: 21 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung
Beschluss:                                                                Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte hierbei gem. § 36 Abs. 3 GemO.
Der Gemeinderat beschließt, mit dem Eigentümer des Grundstücks            TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe
Gemarkung Bad Bertrich Flur 5 Flurstück Nr. 961/2 eine Modernisie-        von Planungsleistungen für die Sicherung der Felsböschung am
rungsvereinbarung (siehe Anlage)                                          Fußweg Bäderstraße - Kath. Kirche
                                                                          Sachverhalt:
x    abzuschließen.                                                       Im Bereich der Treppe bzw. Fußweges zwischen der Bäderstraße und
     nicht abzuschließen.                                                 der Kirchstraße befindet sich ein Felsüberhang. Da der Fußweg direkt
     mit folgenden Änderungen abzuschließen:                              unterhalb des Felsüberhangs verläuft und bereits Ablösungen einzel-
Abstimmungsergebnis:                                                      ner Gesteinspartien zu erkennen sind, hat das Landesamt für Geologie
Gemeinderat Bad Bertrich                                                  und Bergbau eine Sicherung der Felsböschung empfohlen.
Ja 15 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0                                      Für die Sicherung des Felsüberhangs wurde die Erstellung eines Sicher-
Ortsbeirat Kennfus                                                        heitskonzepts an die Geotechnik Mittelrhein GmbH in Auftrag gege-
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0                                       ben. Dieses liegt nunmehr vor. Um die nötigen Arbeiten ausschreiben
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der               zu können, wurde ein Angebot für die Ausführungsplanung und Erstel-
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes              lung eines entsprechenden Leistungsverzeichnisses (Leistungsstufe 1)
Bad Bertrich einschl. Änderungen und Erweiterungen                        sowie die örtliche Bauüberwachung (Leistungsstufe 2) bei der GTM
Sachverhalt:                                                              angefordert. Dieses Angebot liegt der Gemeinde nunmehr vor. Das
Nach § 235 Abs. 4 ist die Sanierungssatzung mit den Rechtswirkungen       Angebot beläuft sich auf insgesamt brutto 8.134,36 €.
des § 162 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) aufzuheben.            Haushaltsrechtliche Beurteilung:
In der Ortsgemeinde Bad Bertrich sind inzwischen die Sanierungsziele      Im Haushalt 2021 stehen unter der Haushaltsstelle 54100-523100 ent-
und -zwecke erreicht und die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen             sprechende Mittel zur Verfügung. Im Haushalt 2022 werden entspre-
sind weitestgehend abgeschlossen.                                         chende Mittel eingestellt.
Daher macht es sich nun erforderlich, die förmliche Festsetzung des       Beschlussvorschlag:
Sanierungsgebietes aufzuheben. Die Aufhebung hat durch Satzung zu         Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Ausführungsplanung
erfolgen.                                                                 und Erstellung des Leistungsverzeichnisses (Leistungsstufe 1) sowie
Haushaltsrechtliche Beurteilung:                                          die Örtliche Bauüberwachung (Leistungsstufe 2) an die Geotechnik
Keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen                     Mittelrhein GmbH (GTM) zu einer Angebotssumme von brutto 8.134,36
Beschluss:                                                                € zu vergeben.
Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgte mit folgen-      Die Freigabe der Leistungsstufe 1 erfolgt sofort, da die Kosten f. die
den Satzungen:                                                            Erstellung des Haushaltsplanes 2022 benötigt werden.
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