Der Wegweiser durch die Agraranträge 2023 - Ratgeber Förderung für Landwirtschaft und Landleben
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www.wochenblatt.com März 2023 für Landwirtschaft und Landleben Ratgeber Förderung Der Wegweiser durch die Agraranträge 2023 RF- 1-Titel-RatgeberU1.indd 1 08.03.2023 13:23:05
6 Min., 19 Sek. 4,5 Sek. 84 × schneller wichtige Belege finden (handgestoppt) Dein digitales Agrarbüro · Kostenlos testen auf www.topfarmplan.de RF- 2-U2.indd 2 08.03.2023 13:15:20
RATGEBER FÖRDERUNG Es wird nicht einfacher it der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 verlusten rechnen. Auch reine Milchviehbetriebe M schlägt die Europäische Union in der Agrarförderung einen neuen Kurs ein. Das Stichwort lautet Green Deal. werden wohl weniger Geld in der Tasche haben. Lediglich Betriebsformen, die neue Prämien wie die Mutterkuhprämie in Kombination mit ande- ren Maßnahmen nutzen, könnten aus der neuen Mehr als jemals zuvor sind Prämien- oder Aus- GAP ökonomische Vorteile ziehen. Torsten Wobser, gleichszahlungen an Vorgaben gebunden, die Redakteur Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Vielfalt in der Eines ist jedoch klar: Einfacher macht es die EU Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen Landwirtinnen und Landwirten nicht. Sie müs- verlangen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sen viele Auflagen, Zeitfenster und Wenn-Dann- verfolgt damit das Ziel „Öffentliche Gelder für Bedingungen beachten. Gleichzeitig wird die öffentliche Leistungen“. Fehlertoleranz durch permanente Satelliten- überwachung der Antragsflächen noch geringer. Das zeigt sich an vielen neuen Maßnahmen und Bedingungen. Um beispielsweise das Pendant Zwar versucht die Landwirtschaftskammer zur früheren Basisprämie, die neue Einkom- durch die Weiterentwicklung des Antragspro- mensgrundstützung für Nachhaltigkeit, zu er- gramms Fehler frühzeitig zu erkennen, doch bei halten, müssen Landwirte ihre Flächen in einem der Flächenbewirtschaftung über das Jahr lauern „guten landwirtschaftlichen und ökologischen noch viele Fallstricke. Zustand“ (GLÖZ) halten sowie Grundanforde- rungen an die Betriebsführung (GAB) erfüllen. Nehmen Sie sich also Zeit und lesen den vor Insgesamt gibt es neun GLÖZ-Standards – die Ihnen liegenden Ratgeber Förderung in Ruhe. Verpflichtung zur Mindestbodenbedeckung, Vieles, was in den zurückliegenden Jahren selbst- zum Fruchtwechsel oder zur Stilllegung sind verständlich und geübt war, gilt nun nicht mehr: nur drei davon. Das beginnt mit neuen Begriffen, geht über die Abschaffung der Zahlungsansprüche und endet Freiwillig sind hingegen die sieben einjährigen noch lange nicht mit neuen Förderprogrammen. Öko-Regelungen. Welche Bedeutung sie den- noch für die EU haben, zeigt der Umstand, dass Dieser Ratgeber ist in die drei Abschnitte „Grund- 23 % der Mittel für die Erste Säule der Agrarför- lagen“, „Antrag richtig ausfüllen“ und „Beson- derung für diese Maßnahmen vorgesehen sind. dere Zahlungen beantragen“ unterteilt. Das soll Ihnen die Orientierung erleichtern. Denn eines Im neuen Antragsverfahren tauchen freilich ist sicher: Sie werden den Ratgeber in den kom- auch alte Bekannte auf. Die Junglandwirteprä- menden Wochen häufiger zur Hand nehmen, mie, nun Einkommensstützung für Junglandwir- wenn Sie Ihre Förderanträge ausfüllen. te, oder die Umverteilungs-Einkommensstüt- zung zählen dazu. Und wie sieht es mit den finanziellen Auswir- kungen der aktuellen GAP aus? Betriebswirt- schaftler kommen zu dem Ergebnis: Veredlungs- und Ackerbaubetriebe müssen mit Einkommens- Impressum Der Ratgeber Förderung 2023 ist eine Verlagsbeilage des Wochenblattes für Landwirtschaft und Landleben in Zusammenarbeit mit der Landwirtschafts- kammer Nordrhein-Westfalen. Alle Fachbeiträge wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landwirtschaftskammer NRW verfasst. Redaktion Verlag Grafik Titelbild Torsten Wobser (v. i. S. d. P.) Landwirtschaftsverlag GmbH Annette Cirkel Bernadette Lütke Hockenbeck Natascha Kreuzer (Landwirtschaftskammer Hülsebrockstraße 2–8, 48165 Münster Nordrhein-Westfalen) Tel. (0 25 01) 801-0 Druck E-Mail: zentrale@lv.de Aschendorff, 48135 Münster Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, Hülsebrockstraße 2–8, 48165 Münster Die Gleichbehandlung der Geschlechter ist uns Internet: www.wochenblatt.com Publishing Media Sales wichtig. Wenn wir nur eine Sprachform verwenden, E-Mail: redaktion@wochenblatt.com Wolfgang Gamigliano Dr. Peter Wiggers sind damit ausdrücklich alle Geschlechter gemeint. 12 / 2023 R3
Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben RATGEBER FÖRDERUNG – INHALT Grundlagen R5 Termine R6 Agrarreform – das ist neu R9 GAP 2023 – mehr Auflagen, weniger Einnahmen? R12 Der richtige Weg durch den Antrag R14 Vorabprüfung macht Änderungen möglich R15 Alles steht im Postfach R17 Keine Prämie ohne Auflagen R21 R22 Antragsflächen immer im Blick Vor-Ort-Kontrolle muss sein R12 Der richtige Weg durch den Antrag Der Abgabetermin R23 Mehr Unternehmensdaten gefordert ist geblieben, ansonsten bringen die neuen Regeln R24 Unterstützung für junge Bauern der Gemeinsamen Agrar- politik aber viele Ände- rungen für Antragsteller. Prämienantrag richtig ausfüllen R26 Flächenverzeichnis ohne Fehler R33 Förderkulissen online finden R34 Sind Antragsflächen ganzjährig beihilfefähig? R36 Streifen und Schneisen auf dem Acker R37 Geld für Landschaftselemente R39 Ökoregelungen helfen Klima und Umwelt R44 Dauergrünland erhalten Besondere Zahlungen beantragen R46 Wenn die Agrarstruktur schwierig ist R47 Ausgleich für Schutzgebiete R48 Arten und Lebensräume schützen R49 Rinder und Schweine: Die Haltung optimieren R50 Prämienfähig: Mutterkühe, -schafe und -ziegen R51 Ein Ausgleich für eingeschränkten Pflanzenschutz R39 Ökoregelungen helfen Klima und Umwelt Landwirtinnen und Landwirte können aus insgesamt sieben freiwilligen Ökoregelungen auswählen. Damit bringen sie mehr Abwechslung in die Agrarlandschaft und erhalten zusätzliche R3 Impressum Ausgleichszahlungen. R49 Rinder und Schweine: Die Haltung optimieren Schweinen oder auch Rindern Lie- geflächen auf Stroh anbieten oder Rinder im Sommer auf der Weide halten, unterstützt das Wohlbefinden der Tiere. Das wird honoriert. R4 12 / 2023
RATGEBER FÖRDERUNG – GRUNDLAGEN 15. Juni Ende des Mähverbots auf Uferrandstreifen der Agrarumweltmaßnahmen Termine 2023 Fristende für die Einreichung der Grundanträge für folgende Maßnahmen Beginn des Stilllegungszeitraumes von Stilllegungen (Bracheflächen (die Einreichung erfolgt ab diesem Jahr für alle Maßnahmen 1. Januar elektronisch über ELAN): oder Blühstreifen/-flächen) im Rahmen der Ökoregelungen – Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh für das Verpflichtungsjahr Beginn des Antragsverfahrens, das ELAN-Programm ist produktiv 2024 15. März geschaltet und die Anträge können elektronisch eingereicht werden. – Grundantrag Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen Letzter Termin für eine mechanische Beikrautregulierung im Rahmen – Grundantrag Vertragsnaturschutz 31. März 30. Juni der Agrarumweltmaßnahme Getreideanbau mit weiter Reihe – Ökologischer Landbau – Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen Beginn des Mulch- und Mähverbotes auf stillgelegten Flächen – Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen (Brachen), auf Blüh- und Bejagungsschneisen sowie bei – Anlage mehrjähriger Buntbrachen 1. April Uferrandstreifen und Buntbrachen der Agrarumweltmaßnahmen – Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache Ende der Frist zur aktiven Begrünung von Stilllegungen (Bracheflächen – Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge oder Blühstreifen/-flächen) im Rahmen der Ökoregelungen – Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen Beginn des Erntezeitraums im Rahmen der Agrarumweltmaßnahme der Fristende zur Neuanlage mehrjähriger Buntbrachen, 15. Juli mehrjährigen Wildpflanzenmischungen Wildpflanzenmischungen, Uferrand- und Erosionsschutzstreifen im Ablauf des Mulch- und Mähverbotes auf stillgelegten Flächen 15. Mai Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen 15. August (Brachen) und Blüh- und Bejagungsschneisen Spätester Termin für die Aussaat der Blühstreifen/-flächen im Rahmen – Es darf für die Konditionalitätenbrache sowie für die Stilllegung im der Ökoregelungen Rahmen der Ökoregelungen eine Aussaat, die im nächsten Jahr zur Fristende für die Einreichung des Sammelantrags: Ernte führt, vorbereitet und durchgeführt oder der Aufwuchs durch – Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit Schafe/Ziegen beweidet werden. – Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit Abweichend hier vor, darf ab 15. August auf diesen Brachen – Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte die Aussaat von Wintergerste oder Winterraps vorbereitet und – Ökoregelungen durchgeführt werden. Für Blühstreifen/-flächen im Rahmen der – Gekoppelte Prämie für Mutterschafe/Ziegen Ökoregelungen darf eine Aussaat, die im Folgejahr zur Ernte führt, – Gekoppelte Prämie für Mutterkühe erst im zweiten Jahr, in dem sich der Blühstreifen auf der Fläche – Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete 1. befindet, erfolgen. – Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen September – Ende des Pflegemaßnahmenverbots auf Buntbrachen Einschränkungen – Eine Beweidung der Altgrasstreifen im Rahmen der Ökoregelungen ist – Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren ab diesem Termin möglich. im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und – Ablauf des Zeitraums (ab 1. Januar) des Verzichts auf Ausbringung Vogelschutzrichtlinie von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Ökoregelung der (Erschwernisausgleich Pflanzenschutz) Bewirtschaftung Acker- und Dauerkulturflächen ohne Verwendung – Antrag auf Förderung der Sommerweidehaltung im Rahmen von chem.-synthetischer Pflanzenschutzmittel auf Flächen. Bei Tierschutzmaßnahmen Dauerkulturen oder wenn Gras oder Grünfutter oder Leguminosen Einreichung der Auszahlungsanträge für: als Ackerfutter angebaut wird, verlängert sich der Zeitraum bis zum – Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen 15. November. – Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge Letzter Tag des Haltungszeitraums (Beginn am 1. Januar) von 15. Mai – Anlage von Uferrandstreifen 30. mindestens 0,3 bis maximal 1,4 raufutterfressenden GVE im Rahmen – Anlage von Erosionsschutzstreifen September der Ökoregelung Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des – Anlage mehrjähriger Buntbrachen Betriebs – Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen 30. Letztmöglicher Termin für Antragsänderungen im Rahmen des – Getreideanbau in weiter Reihe und optional Stoppelbrache September Flächenmonitorings – Extensive Grünlandnutzung 14. Letzter Termin zur Aussaat von Zwischenfrüchten im Rahmen der – Anbau von Zwischenfrüchten Oktober Konditionalitätenregelung zum Fruchtwechsel – Anlage von Blüh- und Schonstreifen – Spätester Termin für die Einhaltung der Mindesttätigkeit von – Ökologischer Landbau Bracheflächen und Streifen (mähen, mulchen, häckseln der Fläche) – Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau – Die Mindestbodenbedeckung auf mindestens 80 % der Ackerflächen – Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen 15. sowie auf sämtlichen Dauerkulturflächen, die für Rebflächen und – Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen November Obstbaumkulturen genutzt werden, bis zum 15. Januar sicherzustellen. – Vertragsnaturschutz Für den Anbau von frühen Sommerkulturen im Folgejahr Zu diesem Termin müssen dem Antragsteller die beihilfefähigen (15. September bis 15. November) und bestimmten schweren Böden Flächen im Rahmen der Basisprämie zur Verfügung stehen, damit diese (bis 1. Oktober) ergeben sich abweichende Zeiträume. beantragt werden können. Die Beihilfefähigkeit der Fläche muss das Auszahlung der Fördermaßnahmen: Sommerweidehaltung, gesamte Jahr über gegeben sein. Die Angabe der Nutzung richtet sich Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete, Ausgleichszahlung nach der Hauptnutzung im Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli, unabhängig Mitte umweltspezifische Einschränkungen, AUM-vielfältige Kulturen, davon ist die Beibehaltung der Nutzung über einen längeren Zeitraum Dezember AUM-Anbau von Zwischenfrüchten und Erschwernisausgleich gegebenenfalls maßnahmenspezifisch geregelt. Pflanzenschutz 15. Im Falle der Beantragung von gekoppelten Tierprämien: Ende Auszahlung der Direktzahlungen Mai bis vorgeschriebener Mindesthaltungszeitraum für Mutterschafe/-ziegen Dezember 15. August und Mutterkühe Frist zur Abgabe der Monatsmeldungen für das Verpflichtungsjahr – Letzter Termin zur Nachmeldung von Flächen für den Sammelantrag 2023 in der einjährigen Maßnahme Haltungsverfahren auf Stroh (nur sowie der Auszahlungsanträge für Agrarumweltmaßnahmen, 31. Januar für Schweinehalter relevant) Ökologischer Landbau, Vertragsnaturschutz und Haustierrassen 2024 Einreichfrist der Anlage Viehbestand (Quartalsmeldung 3 und 4) – Letzter Termin für die verspätete Einreichung von Anträgen auf für die Agrarumweltmaßnahme Extensive Grünlandnutzung und Direktzahlungen, Ökologischer Landbau 31. Mai Ende des Verpflichtungszeitraums zur Beibehaltung der gegebenenfalls unter Anwendung von Kürzungen (1 % Kürzung je 1. Februar verspätetem Tag), Agrarumweltmaßnahme Stoppelbrache im Getreideanbau in weiter 2024 – Letzter Termin für die kürzungsfreie Änderung der Reihe, sofern die Option Stoppelbrache beantragt wurde Auszahlungsanträge für Agrarumweltmaßnahmen, 15. Fristende bis zu dem Zwischenfrüchte und Untersaaten im Rahmen Ökologischer Landbau, Vertragsnaturschutz und Haustierrassen Februar der Konditionalitäts-Regelung zum Fruchtwechsel auf der Fläche zu 2024 belassen sind 1. Juni bis Februar/ Zeitraum für die Bestimmung der Hauptnutzung Auszahlung für bestimmte Agrarumwelt-/Tierschutzmaßnahmen für 15. Juli März den Bewilligungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 2024 12 / 2023 R5
Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben Agrarreform – das ist neu Die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU verändert die Regeln für die Agrar- förderung grundlegend. Auf was müssen sich Landwirtinnen und Landwirte einstellen? m in diesem Jahr Direkt- Hektar auf Basis der bewirtschaf- U zahlungen zu erhalten, müssen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter viele neue Re- teten, beihilfefähigen Flächen. Die Bagatellgrenze für die Antrag- stellung liegt weiterhin bei 1 ha geln und Bedingungen beachten. beihilfefähige Fläche. In Kombi- Es ist also wichtig, sich zu infor- nation mit Tierprämien muss die mieren. Der folgende Beitrag lie- Auszahlungssumme mindestens fert eine Kurzfassung wichtiger 225 € erreichen, die 1-ha-Grenze Änderungen. Start des Antrags- gilt dann nicht. verfahrens ist der 15. März, An- tragsschluss der 15. Mai. Aktiver Landwirt: Mit BG-Bescheid nachweisen mensgrundstützung beantragen. diese Fläche zu einer überjähri- Neue Begriffe und keine Es gibt einen Katalog von Maß- gen Fortführung der Stilllegung Zahlungsansprüche Voraussetzung für die Einkom- nahmen, aus denen Landwirte kommt. Neben den bisherigen mensstützungen ist die aktive einzelne Regelungen oder eine Möglichkeiten zu mähen oder zu Für unterschiedliche Direktzah- Bewirtschaftung eines landwirt- Kombination (mit Einschränkun- mulchen, samt Verteilung des lungen sind auch weiterhin ver- schaftlichen Betriebes. gen) wählen können. Aufwuchses auf der Fläche, um- schiedene Anträge erforderlich. Im Nachweisverfahren „aktive Der Katalog umfasst neben einer fasst die Mindesttätigkeit dann Allen gemeinsam ist der neue Betriebsinhaber“ wird künftig auf freiwilligen Flächenstilllegung auch die Neuaussaat. Begriff der Einkommensstützung. den aktuellen Bescheid oder die auch die Anlage von Blühflächen Die förderfähige Fläche muss das So heißt die bisherige Basisprä- aktuelle jährliche Beitragsrech- auf Acker- und Dauerkulturflä- gesamte Jahr über der landwirt- mie künftig Einkommensgrund- nung der landwirtschaftlichen chen, die Anlage von Altgrasstrei- schaftlichen Nutzung und dem stützung für Nachhaltigkeit. Auch Berufsgenossenschaft zurückge- fen auf Dauergrünland, den An- Antragsteller am 15. Mai eines die Umverteilungs- oder Jung- griffen. Die Nachweise müssen bau vielfältiger Kulturen, das Bei- Jahres zur Verfügung stehen. landwirteprämie werden zu Ein- spätestens mit dem ELAN-Antrag behalten von Agroforstsystemen, Landschaftselemente gelten als kommensstützungen. Eine wei- eingereicht werden. Das Nach- eine gesamtbetriebliche Extensi- förderfähige Fläche, sofern sie in tere Begriffsanpassung betrifft die reichen ist ausgeschlossen. vierung des Dauergrünlands, eine einem Zusammenhang mit der be- Fördermaßnahme, sie wird zur Wichtig: Der Bescheid der Berufs- extensive Dauergrünlandbewirt- wirtschafteten Fläche stehen. Intervention. genossenschaft muss auf den Na- schaftung von einzelnen Flächen Neu hinzugekommen sind die so- Die bisherige Greening-Prämie men der antragstellenden Person mit Nachweis von mindestens genannten kleinen Landschafts- entfällt, ebenso die Kleinerzeuger- ausgestellt und für den Zeitpunkt vier regionalen Kennarten, den elemente, die als Bestandteil der regelung. Neue Direktzahlungen der tatsächlichen Antragstellung Verzicht auf chemisch-syntheti- Fläche, sofern nicht die Grenze von sind an die Regelungen für Klima gültig sein. Wenn also beispiels- sche Pflanzenschutzmittel auf 25 % Flächenanteil überschritten und Umwelt (Öko-Regelungen) weise der Antrag am 2. Mai ge- bestimmten Flächen und die wird, ebenfalls beihilfefähig sind. sowie an die Produktion von stellt wird, muss auch der Zeit- Anwendung bestimmter Land- Für Flächen, die bisher nicht im Schaf- und Ziegenfleisch sowie raum des Bescheides den 2. Mai bewirtschaftungsmethoden in Feldblocksystem erfasst oder drei für Mutterkühe gekoppelte Ein- umfassen. Natura-2000-Gebieten. Weitere, Jahre hintereinander nicht bean- kommensstützungen. Hat ein Antragsteller im Vorjahr genaue Angaben zu den Öko-Re- tragt wurden, muss ein aktueller Deutschland stehen für die Agrar- eine Prämie von nicht mehr als gelungen finden Sie ab Seite 39. Nachweis der Verfügungsberech- reform jährlich fast 5 Mrd. € zur 5000 € erhalten, gilt er per Defi- tigung erfolgen. Diesen Nachweis Verfügung. Ein Teil des Geldes nition als aktiver Landwirt. Nur Wann sind Flächen förder- kann der Antragsteller beispiels- wird jedoch in die sogenannte wenn im Vorjahr kein Antrag ge- weise über einen schriftlichen Zweite Säule umgeschichtet, steht stellt wurde, besteht die Möglich- fähig, wann nicht? Pachtvertrag, einen Grundbuch- also zur Finanzierung beispiels- keit, das Einhalten der 5000-€- auszug oder eine schriftliche Be- weise von Agrarumweltmaßnah- Grenze anhand des aktuell einge- Ackerflächen, Dauergrünland und stätigung eines Flächentausches men zur Verfügung. Gleichzeitig reichten Antrags zu berechnen. Dauerkulturen ab einer Mindest- erbringen. Bei einem Flurbereini- reduzieren sich die Mittel für die größe von 0,1 ha sind förderfähig. gungsverfahren sind die Nach- Direktzahlungen. Öko-Regelungen – Ebenfalls Stilllegungsflächen, so- weise anhand der Neuzuweisung Die exakte Höhe der Stützungsbe- fern diese durch eine Mindest- zu führen. träge (Übersicht) werden im Spät- freiwillig auswählen pflege einem guten landwirt- Eine nicht landwirtschaftliche herbst anhand der deutschland- schaftlichen und ökologischen Nutzung darf die landwirtschaft- weit beantragten Fläche durch Die Öko-Regelungen sollen die Zustand entsprechen. Auf den liche Nutzung nicht stark ein- das Bundesministerium ermittelt. freiwillig erbrachten Umwelt- Brachen gemäß Konditionalitä- schränken, sonst verliert die Flä- Die bisherigen Zahlungsansprü- leistungen gesondert fördern. Es ten, der Öko-Regelungen oder che ihre Förderfähigkeit. Keine che werden nicht mehr gebraucht besteht keine Pflicht zur Teil- sonstigen Brachen muss eine starke Einschränkung liegt per und sind entwertet worden. nahme. Landwirte können sie Mindesttätigkeit nur noch alle Definition vor, wenn Holz auf Grundlage sind die Prämien je aber unabhängig von der Einkom- zwei Jahre erfolgen, wenn es für Dauergrünland außerhalb der R6 12 / 2023
RATGEBER FÖRDERUNG – GRUNDLAGEN Über die neuen Regeln der auch an Gewässern liegen und als Prämie wird bis maximal 60 ha gemeinsamen EU-Agrarpolitik und Gewässerstreifen im Rahmen der gewährt, für die ersten 40 ha wird deren Auswirkung auf das Verfahren Pflanzenschutz-Anwendungsver- die Prämie bei 70 €/ha liegen, für Agraranträge gibt es viel zu ordnung dienen. Voraussetzung für die folgenden 20 ha dann noch erzählen. ist der Verzicht auf Pflanzen- bei 40 €/ha. Eine Antragstellung schutzmittel. kann nur in Kombination mit der Dauergrünland muss sich weiter- Einkommensgrundstützung im ze oder der Grasnarbe oder zu ei- hin überwiegend aus Gras und ELAN-Programm erfolgen. ner wesentlichen Ertragsminde- Grünfutterpflanzen zusammen- Die ergänzende Einkommens- rung kommen. Weiterhin gibt es setzen. Bäume und Sträucher sind stützung für Junglandwirte wird die bisherige Ausnahmeregelung zwar erlaubt, dürfen das Grün- für maximal 120 ha in Höhe von zur nicht landwirtschaftlichen land aber nicht dominieren. Neu 134 €/ha gewährt. Der Jungland- Nutzung. ist, dass Binsen und Seggen als wirt darf zum Zeitpunkt der erst- Eine nicht landwirtschaftliche Gras oder andere Grünfutterpflan- maligen Antragstellung nicht äl- Tätigkeit liegt in jedem Fall vor, zen gelten, soweit sie auf der Flä- ter als 40 Jahre sein und bekommt wenn es sich um Flächen handelt, che gegenüber Gras oder anderen die Prämie für einen Zeitraum die zu Verkehrsanlagen, also auch Grünfutterpflanzen nicht vorherr- von fünf Jahren. An die Prämien- Straßenbegleitgrün, zählen oder schen. Zum Thema Dauergrün- gewährung werden nachweisbare Foto: rikkyal/stock.adobe.com es sich um Sport-, Freizeit-, Erho- land siehe Seite 44. Ausbildungs- oder Qualifikations- lungs- und Parkflächen handelt. erfordernisse gebunden (siehe Bei Truppenübungsplätzen muss Agroforst und Agri-PV, hierzu Seite 24). die landwirtschaftliche Tätigkeit Wurde bereits vor 2023 die Jung- wie bisher nachgewiesen werden. förderfähige Konzepte landwirteprämie erstmalig bezo- Eine Prämienvoraussetzung ist gen, so erhält der betreffende An- die Kontrollierbarkeit der zu för- Agroforstsysteme sind jetzt eben- tragsteller auch weiterhin bis zum dernden Flächen, hierzu müssen falls förderfähig. Sie kombinieren Ablauf des 5-Jahresbezugszeit- sie jederzeit betretbar sein (siehe die Rohstoffgewinnung aus Holz raumes die Junglandwirteprämie auch Seite 34). mit der Nahrungsmittelproduk- mit dem erhöhten Fördersatz. Der Vegetationsperiode gelagert wird, tion in Form des Obstbaus und Nachweis einer beruflichen Qua- wenn die Fläche für den Winter- Randstreifen doppelt eine Acker-, Dauergrünland- oder lifikation ist nicht erforderlich. sport genutzt wird oder eigene Dauerkulturnutzung. landwirtschaftliche Erzeugnisse nutzen, Binsen zählen mit Um beihilfefähig zu sein, muss Prämiert: Schafe, Ziegen nicht länger als 90 Tage auf der das Nutzungskonzept durch eine Fläche lagern, zum Beispiel Beim Ackerland und den Dauer- anerkannte Institution, in NRW und Mutterkühe Rüben- oder Strohmieten. Es darf kulturen zählen begrünte Rand- ist dies die Landwirtschaftskam- zu keiner Zerstörung oder einer streifen bis maximal 15 m Breite mer, geprüft sein. Nicht zum Die Prämien für Schaf- und Zie- wesentlichen Beschränkung der zur beihilfefähigen Fläche. Diese Agroforstsystem zählen hierbei genhalter sowie für Mutterkuh- landwirtschaftlichen Kulturpflan- begrünten Randstreifen können Landschaftselemente und Streu- halter werden je Tier unter An- obstwiesen. gabe der Ohrmarkennummer be- Da Agroforstflächen als bewirt- antragt und gezahlt, wobei die schaftete Fläche gelten, ist eine Haltung der Tiere im Zeitraum Einkommensstützung ab 2023 Stilllegung auf diesen Flächen 15. Mai bis 15. August im Betrieb nicht beihilfefähig. erfolgen muss. Sollten Tiere ver- Beträge der Einkommensstützung Direktzahlungen für 2023 Flächen, die zur Nutzung solarer enden, können die Halter sie er- Intervention (Maßnahme) (voraussichtliche, gerundete) Prämie Strahlungsenergie genutzt wer- setzen. Es zählen nur die weibli- Einkommensgrundstützung 158 €/ha den, sind ebenfalls nicht beihilfe- chen Tiere. Hinsichtlich der An- die ersten 40 ha mit 70 €/ha, fähig. Hier gibt es jedoch die Aus- tragstellung ist die wirtschaftliche Umverteilung folgende 20 ha mit 40 €/ha nahme der Agri-Photovoltaik- Verantwortung für die Tiere ent- Junglandwirte 134 €/ha anlagen. Sie müssen bestimmte scheidend, nicht die Haltereigen- 35 €/Mutterschaf oder Auflagen erfüllen, um die betref- schaft gemäß Tierseuchenrecht. Schafe/Ziegen Mutterziege fende Fläche in der Beihilfefähig- Regelungen zum Weidegang oder Mutterkühe 78 €/Mutterkuh keit zu halten. So muss die Bewirt- zu Besatzdichtefaktoren sind für +1 % zusätzliche Stilllegung = schaftung einer solchen Fläche diese Einkommensstützung nicht Öko-Regelung – nicht produktives 1300 €/ha Ackerland (zusätzliche Stilllegung über 4 % weiterhin mit üblichen landwirt- vorgesehen. +1 bis +2 % zusätzliche schaftlichen Methoden, Maschi- Die Mindestzahl gehaltener Tiere Pflichtstilllegung aus Konditionalität, das Stilllegung = 500 €/ha nen und Geräten möglich sein beträgt für Mutterschafe oder -zie- heißt zusätzliche freiwillige Stilllegung) über +2 bis +6 % = 300 €/ha und die Auflagen der DIN SPEC gen sechs Stück. Bei den Mutter- Öko-Regelung – Blühstreifen Ackerland (auf 91434:2021-05 erfüllen. Es wer- kühen müssen mindestens drei Prämie Öko-Regelung Stilllegung nicht produktivem Ackerland gemäß Öko- den, unabhängig von den tatsäch- Mutterkühe gehalten und zur An- +150 €/ha Regelung) lichen Gegebenheiten vor Ort, tragstellung kommen. Es werden Öko-Regelung – Blühstreifen Dauerkulturen 150 €/ha pauschal für die Agri-Photovol- jedoch nur Mutterkuhhalter geför- bis 1 % = 900 €/ha taikanlage 15 % der beihilfefähi- dert, wenn der Betrieb keine Kuh- Öko-Regelung – Altgrasstreifen auf über 1 bis 3 % = 400 €/ha gen Fläche in Abzug gebracht, so- milch oder Kuhmilcherzeugnisse Dauergrünland über 3 bis 6 % = 200 €/ha dass 85 % der Fläche förderfähig verkauft (siehe hierzu Seite 50). Öko-Regelung – Vielfältige Kulturen 45 €/ha bleiben (siehe auch Seite 34). Öko-Regelung – Agroforstsysteme 60 €/ha Konditionalitäten kennen Öko-Regelung – Extensives Dauergrünland 115 €/ha Geld für kleine Betriebe und Auflagen einhalten Öko-Regelung – Bewirtschaftung und Junglandwirte 240 €/ha Dauergrünland mit mind. vier Kennarten Öko-Regelung – Verzicht Pflanzenschutz Die Direktzahlungen sowie weite- – Acker/Dauerkulturen 130 €/ha Weiterhin gibt es die bisherige re Zahlungen für Agrarumwelt- – Grünfutter, Ackergras, Futterleguminosen 50 €/ha Umverteilungseinkommensstüt- und Tierwohlmaßnahmen sind Öko-Regelung – Bewirtschaftung Natura 2000 40 €/ha zung zur Förderung von kleinen im Rahmen der Konditionalität und mittleren Betrieben. Diese an das Einhalten bestimmter Auf- 12 / 2023 R7
lagen gebunden. Bisher waren sie als Cross Compliance (CC) be- kannt und sind nun um die bis- herigen Greening-Anforderungen erweitert worden. Neben den bis- herigen Grundanforderungen an den landwirtschaftlichen Betrieb gibt es weitere Auflagen. Foto: B. Lütke Hockenbeck Wie schon in den Vorjahren ist Grünstreifen, das Abbrennen von Stoppel- Stilllegung und feldern nicht zulässig, ebenso verpflichtende dürfen weiterhin Landschaftsele- Bodendeckung mente nicht ohne Genehmigung über Winter sind beseitigt werden. Bestandteile der Auch bleiben die Regelungen neuen Anträge. zum Erosionsschutz erhalten, die insbesondere bestimmte Flächen als erosionsgefährdet definieren gungspflicht für die erstmali- 2023 zur Bewertung des Drei- tend. Die Landschaftselemente und für solche Flächen in erster ge Entwässerung von landwirt- jahreszeitraums bereits heran- werden dann zur Stilllegung hin- Linie Zeiträume für die Boden- schaftlichen Flächen sowie für gezogen. zugerechnet, sofern diese auf oder bearbeitung regeln. Aufgrund der die Erneuerung und Instandset- Die bisherige Regelung zur An- an einer solchen Brache liegen Umstellung der Flächenbewer- zung vorhandener Entwässerungs- baudiversifizierung und deren ge- und dem Antragsteller zur Verfü- tung hinsichtlich der Erosionsge- anlagen in Moor- und Feuchtge- samtbetriebliche Zusammenfas- gung stehen. Bei den Brachen gilt fährdung wird es zu einer Aus- bieten eingeführt (siehe hierzu sung der Kulturanteile wird durch eine Mindestparzellengröße von weitung der Erosionsschutzkulis- Seite 17). einen schlaggenauen Frucht- 0,1 ha. Aufgrund des Ukraine- se in NRW kommen. wechsel ersetzt. Hierbei hat für je- Kriegs wird die Regelung zur Er- Neu aufgenommen wurde das Bodenbedeckung auf den einzelnen Schlag ein flächen- bringung von nicht produktiven Anlegen von Pufferstreifen ent- scharfer Abgleich hinsichtlich Flächen nicht ausgesetzt, die Flä- lang von Wasserläufen. Hierbei 80 % der Ackerfläche eines wechselnden Anbaus von chen müssen trotzdem im Flä- wird das Ausbring-/Einsatzverbot Hauptkulturen zu erfolgen. chenverzeichnis angegeben wer- von Pflanzenschutzmitteln, Bio- Die Vorgaben zur Mindestboden- Im Antragsjahr ist auf mindestens den. Unter bestimmten Bedingun- ziden und Düngemitteln in einem bedeckung müssen erstmalig ab 33 % der Ackerfläche des Betriebs gen ist es 2023 möglich, neben der Abstand von 3 m zu Gewässern Herbst 2023 eingehalten werden. eine vom Vorjahr abweichende Anlage einer tatsächlichen Bra- geregelt. Hierbei gilt, dass mindestens Hauptkultur anzubauen. Auf che die Fläche durch den Anbau Neben den geschilderten Auf- 80 % der Ackerflächen zwischen mindestens weiteren 33 % der von Getreide (ohne Mais), Legu- lagen aus den Konditionalitäten- 15. November und 15. Januar eine Ackerfläche kann der Frucht- minosen (ohne Soja) oder Son- Regelungen wird ab 2025 die so- Bodenbedeckung aufweisen müs- wechsel durch den Anbau einer nenblumen zu nutzen. genannte soziale Konditionalität sen. Für die restlichen 20 % der Zwischenfrucht oder der Begrü- Die Stilllegungsauflagen gelten, hinzukommen. Hierbei handelt es Ackerfläche gilt dieses nicht und nung durch eine Untersaat er- beginnend unmittelbar nach der sich um Regelungen zur Einhal- sie können „schwarz“ oder unbe- bracht werden. Beim Anbau einer Ernte der Hauptkultur im Vorjahr, tung von sozialen Arbeits- und deckt bleiben. Zwischenfrucht oder einer Begrü- für das gesamte Antragsjahr. Vor- Beschäftigungsbedingungen. Hierbei gibt es jedoch Ausnah- nung durch eine Untersaat ist spä- bereitungen für die Aussaat oder men. Auf Obst- und Rebflächen testens im dritten Jahr ein Wech- Pflanzung einer Folgekultur, die Dauergrünland und Moore ist in diesem Zeitraum eine sel der Hauptkultur vorzuneh- im nächsten Jahr geerntet wird, Selbstbegrünung zuzulassen, so- men. Zwischen Winter- und können jedoch bereits ab dem sind besonders geschützt fern nicht bereits eine gezielte Sommerkulturen wird differen- 1. September starten. Im Fall des Begrünung besteht. ziert, sodass beispielsweise Win- Anbaus von Winterraps oder Win- Weiterhin wird es Regelungen Als Mindestbodenbedeckung terweizen und Sommerweizen ge- tergerste darf die Aussaatvorbe- zum Erhalt des Dauergrünlandes zählen Winterkulturen, mehrjäh- trennte Hauptkulturen darstellen. reitung bereits ab dem 15. August sowie zum besonderen Schutz rige Kulturen, Zwischenfrüchte, Sollte beispielsweise im ersten beginnen. Eine nachfolgende des umweltsensiblen Dauergrün- Mulchauflagen (auch Belassen Jahr Mais angebaut worden sein, Zwischenfrucht darf nicht ange- landes geben. Die Kulisse für das von Ernteresten auf der Fläche), kann im Folgejahr wiederum baut werden. umweltsensible Dauergrünland begrünte Brachen, Stoppelbra- Mais angebaut werden, sofern Für Brachen gemäß der Konditio- ist um die bestehenden Natura- chen (auch Stoppelbrachen bei eine Untersaat vorgenommen wur- nalitätenverpflichtungen ist eine 2000-Gebiete und um die Vogel- Mais), mulchende, nicht wenden- de oder eine anschließende Zwi- Selbstbegrünung oder eine aktive schutzgebiete erweitert worden. de Bodenbearbeitung, zum Bei- schenfrucht ausgebracht wird. Im Aussaat zur gezielten Begrünung Eine Umwandlung von Dauer- spiel mit Grubber oder Scheiben- dritten Jahr muss sich dann je- zulässig. Eine Begrünung darf nicht grünland ist genehmigungspflich- egge, oder Abdeckungen aus doch eine andere Hauptkultur mit einer Reinsaat einer landwirt- tig und führt bei Verstößen zu Vlies, Folien oder engmaschigen auf der Fläche befinden. Beim schaftlichen Kulturpflanze er- einer Rückumwandlungspflicht Netzen. Fruchtwechsel gibt es Ausnah- folgen. (siehe hierzu Seite 44). men, bei bestimmten Kulturen, Die 4-%-Stilllegungsverpflich- Neu hinzugekommen ist der be- Fruchtwechsel erst ab beispielsweise mehrjährige Kul- tung kann nicht als Stilllegung sondere Schutz von Moor- und turen oder Grasanbau, gelten aus den Agrarumweltmaßnah- Feuchtgebieten und den damit 2024 gefordert diese Vorschriften nicht (siehe men erbracht werden. Des Weite- verbundenen Bewirtschaftungs- hierzu Seite 17). ren gibt es keine Befreiung von auflagen. Für diese Gebiete wird Die Regelung zur Einhaltung eines dieser Verpflichtung für ökolo- ein Mindestschutz festgelegt, der Fruchtwechsels gilt ab dem Jahr Mindestens 4 % Flächen- gisch wirtschaftende Betriebe ein Pflugverbot und Umwand- 2024, da die Einführung für das (siehe zu diesem Thema auch ab lungsgebot von Dauergrünland Jahr 2023 infolge des Ukraine- stilllegung sind Pflicht Seite 17). sowie ein Umwandlungsverbot Krieges ausgesetzt ist. Auch wenn Für alle Ackerbrachen gilt gene- von Dauerkulturen in Acker um- die Regelung zum Fruchtwechsel Im Rahmen der Konditionalität ist rell: Das Mähen, Mulchen oder fasst. Des Weiteren bestehen Re- erstmalig im Jahr 2024 geprüft ab dem Jahr 2023 eine einzelbe- ein Umbruch zu Pflegezwecken gelungen zur Entwässerung der wird, werden dann die Haupt- triebliche Stilllegung von 4 % des mit anschließender Einsaat ist Fläche. So wird eine Genehmi- kulturen aus den Jahren 2022 und gesamten Ackerlands verpflich- vom 1. April bis zum 15. August R8 12 / 2023
RATGEBER FÖRDERUNG – GRUNDLAGEN nicht zulässig. Eine Ausnahme dazugehörigen digitalen Technik lung kann ausschließlich online richtet werden kann. Zur Antrag- besteht, wenn ein Umbruch oder alle beantragten Flächen über- erfolgen. Auch Nachweise in stellung mittels ELAN sehen Sie eine Bodenbearbeitung im Rah- wacht. Papierform nimmt die Landwirt- auch Seite12. men einer zeitnahen aktiven Zukünftig wird ein Teil der Rege- schaftskammer nur noch digital Begrünung von Blühstreifen und lung zu den Konditionalitäten im als eingescannte PDF-Datei ent- Prämienzahlung für -flächen vorgenommen wird. Rahmen der computergestützten gegen. Antragsfrist ist wie bisher Innerhalb dieses Zeitraums darf Verwaltungskontrollen geprüft. der 15. Mai. Einzelne Flächen Dezember geplant auch keine Mahd oder sonstiges Davon betroffen sind 2023 die Re- können dann noch ohne Kürzung Zerkleinern des Aufwuchses gelungen zur Erhaltung des Dau- bis zum 31. Mai nachträglich be- Im Sommer und Herbst erfolgen einer aus der Produktion genom- ergrünlands, die Einhaltung des antragt werden. Bis zu diesem die vorgeschriebenen Verwal- menen Grünlandfläche erfolgen. Fruchtwechsels und die Mindest- Termin können auch noch Anträ- tungs- und Vor-Ort-Kontrollen Diese Regelung gilt auch für Be- stilllegung. ge unter Anwendung einer Kür- und die Antragsteller werden jagungsschneisen, das heißt, auch Gemäß den gesetzlichen Vor- zung der Prämiensumme (1 % pro über die Ergebnisse des ganzjäh- diese Flächenteile müssen der gaben muss die Kommunikation Tag der Verspätung) eingereicht rigen Flächenmonitorings unter- Selbstbegrünung überlassen oder zwischen den Antragstellern werden. Nach dem 31. Mai einge- richtet. Die Auszahlung der aktiv begrünt werden. Zu diesen und der EU-Zahlstelle bei der hende Anträge und Nachmeldung Direktzahlungen ist wieder für Auflagen und Terminen gibt es Landwirtschaftskammer ab 2023 von beantragten Flächen gelten Ende Dezember geplant, ein ge- für einzelne Agrarumweltmaß- ausschließlich elektronisch er- als verspätet und müssen ab- nauer Termin wird im Spätherbst nahmen Ausnahmen, es gelten folgen. Im Antragstellerpostfach gelehnt werden. Die „Nachfrist“ durch das Bundesministerium für dann die dortigen Termine und werden Bescheide und Anhö- bis zum 31. Mai gilt allerdings Landwirtschaft für jedes Land Auflagen zur Begrünung. rungen hinterlegt, eine entspre- nicht für die Tierprämien, hier ist festgelegt. chende E-Mail weist dann auf der 15. Mai der ultimative Ab- Die Auszahlungen der Agrarum- Elektronische Kommuni- die Abrufmöglichkeit hin. Des gabetermin. weltprogramme und Tierwohl- Weiteren werden nachträgliche Ab diesem Jahr sind bei den Un- maßnahmen im Rahmen der kation vorgeschrieben Änderungen der Anträge mittels ternehmensdaten auch Angaben Zweiten Säule erfolgen voraus- ELAN vom Antragsteller vor- zum Geschlecht des Antragstellers sichtlich im ersten Quartal des Eine Antragstellung kann weiter- genommen (siehe hierzu Seite sowie die Angabe einer Steuer- Jahres 2024. hin nur online mit dem ELAN- Seite 26). nummer verpflichtend (siehe Es werden weiterhin alle Zah- Programm erfolgen. Dort sind bei- Seite 23). lungsempfänger im Internet ver- spielsweise die Vorjahresdaten Antrag fristgerecht stellen, Sollte ein Wechsel in der Betriebs- öffentlicht. Neben der nament- und Luftbildkarten hinterlegt. führung vorliegen oder erstmalig lichen Nennung wird auch die Bereits im Vorjahr wurde in Nord- Abzüge vermeiden ein Antrag gestellt werden, so Höhe der Prämienzahlungen, rhein-Westfalen ein Großteil der sollte die Kreisstelle der Land- der Direktzahlungen und Agrar- Vor-Ort-Kontrollen durch das Das ELAN-Programm wurde zum wirtschaftskammer informiert umweltprogramme samt einer Flächenmonitoring ersetzt. Hier- 15. März für die Antragstellung werden, damit der benötigte Zu- kurzen fachlichen Erläuterung bei werden mit Satelliten und der freigeschaltet, eine Antragstel- gang zum ELAN-Programm einge- veröffentlicht. Roger Michalczyk GAP 2023 – mehr Auflagen, weniger Einnahmen? Die Bedingungen, um Agrarprämien zu erhalten, haben sich geändert. Das wird die Betriebe in NRW vor Herausforderungen stellen. Viele müssen wohl mit Einkommensverlusten rechnen. ür die meisten landwirt- von 4 % Brachflächen mit Begrü- F schaftlichen Betriebe bringt die Agrarreform im Wesent- nung oder Selbstbegrünung. Die zweite wichtige Änderung ist die Foto: vsnyder/stock.adobe.com lichen zwei Änderungen mit sich. deutliche Reduktion der Prämien- Beide werden das Einkommen höhe, da die Greening-Prämie ab- deutlich beeinflussen. Als erstes geschafft und die Einkommens- ersetzt die sogenannte Konditio- grundstützung reduziert wird. nalität künftig das Cross Compli- ance und das Greening. Betriebe Mehr Unterstützung für müssen die Konditionalitätenauf- lagen einhalten, um die Einkom- kleine Betriebe? mensstützung zu erhalten. Die Da gibt es nicht viel zu diskutieren: Die aktuellen europäischen wichtigste Konditionalitätenan- Allein aus der Reduktion der be- Förderrichtlinien werden auf vielen Betrieben zu einem Verlust von forderung ist die Bereitstellung schriebenen Direktzahlungen be- Wertschöpfung und damit zu niedrigeren Gewinnen führen. 12 / 2023 R9
Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben Jahr und die Prämien sind in Übersicht 3 dargestellt. Der De- ckungsbeitrag errechnet sich aus dem Erlös minus den variablen Kosten der Produktion – also vor allem Saatgut, Dünger, Pflanzen- schutz, Diesel und Maschinen- reparaturen. Aus dem Ackerbau erzielt der Betrieb einen durch- schnittlichen Deckungsbeitrag von 123 068 €. Aus Direktzahlun- gen und AUM bekommt der Be- trieb weitere 48 415 €. Insgesamt stehen somit 171 483 € zur De- ckung der Fixkosten zur Verfü- gung. Bei planerischen Fixkosten Foto: B. Lütke Hockenbeck von 100 000 € für Maschinen, Ge- bäude, Pacht, Kapital und Allge- meinkosten bliebe ein Gewinn von 71 483 € zur Deckung des eigenen Lohn- und Kapitalansat- zes und zur Reinvestition in das Unternehmen. Mutterkuhhalter profitieren von der neuen gekoppelten Tierprämie. In der Übersicht sind zudem die Jahre 2023 und 2024 dargestellt. 2023 muss der Betrieb weiterhin kommt ein Betrieb mit 60 ha im So bekommen die oben erwähn- kungen der Agrarreform 2023 an 1 ha ehemalige Greening-Brache Jahr 2023 etwa 4400 € weniger im ten 60-ha- und 100-ha-Betriebe zwei Beispielbetrieben dargestellt stilllegen, kann dafür aber 3,8 ha Vergleich zu den Jahren 2021/22. rund 1000 €/Jahr mehr Direktzah- werden. Konditionalitätenbrache mit Ge- Ein Betrieb mit 100 ha erhält etwa lungen bei Bezug der Jungland- treideproduktion (hier Gerste) im 8400 € weniger und ein Betrieb wirteprämie. Der 200-ha-Betrieb Das kommt bei einem Antrag geltend machen. Ab 2024 mit 200 ha bewirtschafteter Flä- erhält mit einer Reduktion von müssen dann 4 % vollständig che bekommt rund 18 400 € we- etwa 6300 € weiterhin weniger Ackerbaubetrieb heraus stillgelegt werden. 2023 legt der niger Direktzahlungen pro Jahr. Direktzahlungen als ein Jungland- Beispielbetrieb 3 ha als AUM- Das zeigt Grafik 1. wirt in der alten Förderperiode. Das erste Beispiel ist ein 120-ha- Buntbrache still. 2024 kommen Für Betriebe, bei denen in den Zusätzliche Einkommensmög- Ackerbaubetrieb. Der Betrieb noch 1,2 ha Öko-Brache hinzu. nächsten Jahren die Betriebsüber- lichkeiten können sich unter Um- nimmt bisher an der vielfältigen Diese kann er 2023 noch nicht gel- gabe an den Nachfolger oder die ständen durch die Teilnahme an Fruchtfolge teil und baut Weizen, tend machen, da er die Ausnahme Nachfolgerin ansteht, sieht es hin- den freiwilligen Öko-Regelungen Gerste, Zuckerrüben, Raps, Fut- von der 4-%-Stilllegung nutzt. gegen durch die höhere Jungland- oder Agrarumweltmaßnahmen tererbsen und Mais an. Durch den Die Bodenbedeckung in sensiblen wirtestützung zunächst deutlich ergeben, allerdings ist eine Teil- Anbau der grobkörnigen Legumi- Zeiten muss auf 80 % der Fläche optimistischer aus. Die Höhe der nahme in vielen Fällen auch mit nosen bekommt der Betrieb bisher erfolgen. Ein Zwischenfrucht- Direktzahlungen in Abhängigkeit zusätzlichen Kosten verbunden. die Prämie von 125 €/ha Acker- anbau muss zudem in den roten von der Betriebsgröße für Betriebe Ein finanzieller Vorteil lässt sich fläche. Zudem wird auch bislang Grundwasserkörpern erfolgen. mit Junglandwirteprämie ist in aus den Umweltmaßnahmen so- bereits 1 ha als Agrarumwelt- Deshalb reduziert sich der ver- Grafik 2 dargestellt. Kleinere Be- mit nur erzielen, wenn Maßnah- maßnahme (AUM) stillgelegt mit pflichtende Zwischenfruchtan- triebe mit Junglandwirteprämie men leicht im Betrieb umzusetzen einer Prämie von 1200 €. Die teil hier auf 10 ha (die genaue Zu- können zumindest für einen be- sind und sich der Verlust an Wert- Greening-Vorgaben werden mit teilung ist allerdings schwierig). grenzten Zeitraum von fünf Jahren schöpfung in Grenzen hält. 15 ha Zwischenfruchtanbau so- Der Betrieb will auch weiterhin sogar mehr Direktzahlungen erhal- Im Folgenden sollen beispielhaft wie 1 ha Pufferstreifen erfüllt. an der AUM vielfältige Frucht- ten, als in der alten Förderperiode. die gesamtbetrieblichen Auswir- Der Gesamtdeckungsbeitrag pro folge teilnehmen und bekommt 1 2023 weniger Direktzahlungen 2 Junglandwirte kommen besser weg Summe Direktzahlungen, Vergleich 2021 zu 2023 Summe Direktzahlungen inkl. Junglandwirteprämie €/Jahr 100 000 Euro/Jahr 90 000 80 000 70 000 2021 2021 60 000 2023 2023 50 000 40 000 30 000 20 000 Einkommensverlust negativ = Zuwachs 10 000 0 0 -10 000 Betriebsgröße in Hektar Betriebsgröße in Hektar R10 12 / 2023
RATGEBER FÖRDERUNG – GRUNDLAGEN Je Mutterkuh wird eine Prämie 3 Ackerbauern fehlt die Greeningprämie von 78 €/Jahr gezahlt. Deckungsbeitrag, Agrarförderung und planerischer Gewinn, Beispielbetrieb 120 ha Ackerbau, In Summe hat der extensive Be- Standort mit gutem Ertragspotenzial trieb durch die neue GAP kaum zusätzliche Einschränkungen bei Alte Förderperiode 2020–2022 Neue Agrarreform 2023 2024 der Flächenbewirtschaftung und Ø-Deckungsbeitrag Acker: 125 618 € Ø-Deckungsbeitrag Acker: 123 290 € 117 470 € kann gleichzeitig aus verschiede- Kosten Greening-Zwischenfrucht: –2 550 € Kosten ZF Mindestbodenbedeckung: –1 700 € –1 700 € nen Förderprogrammen Prämien Ø Gesamtdeckungsbeitrag: 123 068 € Ø Gesamtdeckungsbeitrag: 121 590 € 115 770 € generieren. Nichtsdestotrotz sinkt Basis-/Umverteilungsprämie: 22 380 € Einkommens-/Umverteilungsstützung: 22 300 € 22 300 € auch hier der Betriebsgewinn zur Greeningprämie: 9 960 € Greeningprämie: – – Deckung des Einkommens und AUM-Prämie Vielfältige Kulturen: 14 875 € AUM + ÖR Prämie Vielfältige Kulturen: 11 600 € 11 100 € zur Investition um 4 % bzw. 5 %. AUM-Prämie Blühstreifen: 1 200 € AUM Prämie Buntbrache: 4 860 € 4 860 € ÖR-Prämie zus Brache mit Begrünung: 0€ 1 740 € Mehr Naturschutz, Ø-Prämien und Umweltleistungen: 48 415 € Ø-Prämien und Umweltleistungen: 38 760 € 40 000 € weniger Wertschöpfung Ø-Deckungsbeitrag plus+ Prämien: 171 483 € Ø-Deckungsbeitrag plus Prämien: 160 350 € 155 770 € Differenz zu 2020–2022 –6,5 % –9,2 % Durch die Agrarreform 2023 Fixkosten (Maschinen, Gebäude, Pacht, Fixkosten (Maschinen, Gebäude, Pacht, 100 000 € 100 000 € 100 000 € müssen die Betriebe wieder nicht Allgemeinkosten etc., ohne Lohn) Allgemeinkosten etc., ohne Lohn) produktive Flächen bereitstel- Gewinn zur Deckung des Lohn und Gewinn zur Deckung des Lohn und Kapitalanspruchs, zur Reinvestition 71 483 € Kapitalanspruchs, zur Reinvestition 60 350 € 55 770 € len, um die Förderung zu erhal- ten. Aus Sicht des Naturschutzes Differenz zu 2020–2022 –15,6 % –22,0 % wird dies einen positiven Effekt auf die Biodiversität haben. Aus betrieblicher Sicht führt die künftig für grobkörnige Legumi- zugeschrieben. Inklusive Prämien Haltungsverfahren auf Stroh wird Agrarreform allerdings zu einem nosen 100 €/ha Ackerfläche. hat der Betrieb in der Ist-Situation für Mutterkühe von 55 auf 65 €/ Verlust an Wertschöpfung. Die Durch die höhere Stilllegung re- 114 965 € zur Deckung der Fix- GVE erhöht und die AUM Som- gleichzeitige Förderung der Ex- duziert sich der Deckungsbeitrag kosten und als Betriebsleiterein- merweidehaltung (hier für die tensivierung durch Öko-Rege- im Jahr 2023 auf 121 590 € und kommen zur Verfügung. Färsen) wird von 50 auf 60 €/GVE lungen und die damit verbunde- 2024 auf 115 770 €. Die Prämien Der Betrieb ist künftig von der Flä- erhöht. Der Beispielbetrieb könn- ne Reduktion der Prämien wird sinken auf 38 760 bzw. 40 000 €, chenstilllegung in der Konditio- te künftig zudem an der AUM zu einem reduzierten Gewinn vor allem durch den Wegfall der nalität befreit, da mehr als 75 % Bewirtschaftung kleiner Acker- der Betriebe und somit zu einem Greening-Prämie und die Reduk- der Fläche Dauergrünland (DGL) flächen teilnehmen, auch wenn geringeren Einkommen in den tion der Prämie der vielfältigen und Ackerfutter sind. Auch die der Betrieb mit seinen 15 ha nur Betrieben führen. Sofern dies Fruchtfolge. Insgesamt reduzie- Ausgleichszulage für benachtei- knapp über der Bemessungsgren- nicht dauerhaft durch höhere Er- ren sich Deckungsbeitrag und ligte Gebiete bleibt bestehen. Die ze der Förderung liegt. Auch die zeugerpreise ausgeglichen wer- Prämien um 6,5 % und 9,2 %. Extensivierung des Dauergrün- Öko-Regelung des Verzichts auf den kann, werden die Betriebe Bei gleichbleibenden Fixkosten lands wird künftig über die Öko- Pflanzenschutz im Ackerfutter- gezwungen sein, auf der übrigen reduziert sich der Gewinn zur Regelungen gefördert. Im ersten bau dürfte möglich sein (50 €/ha). Betriebsfläche die Bewirtschaf- Deckung des Lohn- und Kapital- Jahr werden hier 115 €/ha gezahlt Besonders profitiert der Betrieb tung zu intensivieren, um die anspruchs und zur Reinvestition und im zweiten Jahr 100 €/ha zudem von den neuen gekoppel- Verluste auszugleichen. sogar um 15,6 % und 22 %. DGL. Die Förderung der AUM ten Tierprämien für Mutterkühe. Dr. Thomas Böcker Das kommt bei einem Futterbaubetrieb heraus 4 Tierprämie hilft Mutterkuhhaltern Deckungsbeitrag, Agrarförderung und planerischer Gewinn, Beispielbetrieb 55 ha DGL, Als zweites Beispiel soll ein Fut- 15 ha Acker, 50 Mutterkühe, 70 GV im Betrieb terbaubetrieb mit Mutterkuh- haltung betrachtet werden (Über- Alte Förderperiode 2020–2022 Neue Agrarreform 2023 2024 sicht 4). Insgesamt bewirtschaftet Ø-Deckungsbeitrag Mutterkuhhaltung 40 000 € Ø-Deckungsbeitrag Mutterkuhhaltung 40 000 € 40 000 € der Betrieb 70 ha, davon sind Ø-Deckungsbeitrag landw. Nutzfläche 39 000 € Ø-Deckungsbeitrag landw. Nutzfläche 39 000 € 39 000 € 55 ha Dauergrünland, 7 ha Acker- Kosten Greening-Zwischenfrucht 0€ Kosten ZF Mindestbodenbedeckung 0€ 0€ futter und 8 ha Silomais. Die Flä- Ø Gesamtdeckungsbeitrag 79 000 € Ø Gesamtdeckungsbeitrag 79 000 € 79 000 € chen liegen im benachteiligten Basis-/Umverteilungsprämie 14 020 € Einkommens-/Umverteilungsstützung 14 500 € 14 500 € Gebiet, sodass zusätzlich die Aus- Greeningprämie 5 880 € Greeningprämie – – gleichszulage als Prämie gezahlt Tierprämie 3 900 € 3 900 € wird. Bislang ist der Betrieb vom Greening befreit, legt aber aus AUM-Prämie Extensive DGL-Nutzung 8 250 € ÖR-Prämie Extensivierung DGL 6 325 € 5 500 € Gründen des Erosionsschutzes AUM-Prämie Weidehaltung Färsen 500 € AUM-Prämie Weidehaltung Färsen 600 € 600 € eine Untersaat im Mais an. Ins- AUM-Prämie Strohhaltung 3 465 € AUM-Prämie Strohhaltung 4 095 € 4 095 € gesamt hat der Betrieb 50 Mutter- AUM-Prämie kleine Flächen 525 € 525 € kühe plus Nachzucht und Mast- ÖR-Prämie Verzicht PSM im Ackerfutter 350 € 350 € rinder. An drei AUM nimmt der Ausgleichszulage benachteiligtes Gebiet 3 850 € Ausgleichszulage benachteiligtes Gebiet 3 850 € 3 850 € Betrieb bereits teil: An der Ex- Ø-Prämien und Umweltleistungen 35 965 € Ø-Prämien und Umweltleistungen 1€ 33 320 € tensiven Grünlandnutzung, der Ø-Deckungsbeitrag plus Prämien 114 965 € Ø-Deckungsbeitrag plus Prämien 79 001 € 112 320 € Strohhaltung und an der Weide- Differenz zu 2020–22 –31,3 % –2,3 % haltung für Färsen. Aus Land- Fixkosten (Maschinen, Gebäude, Pacht, Fixkosten (Maschinen, Gebäude, Pacht, bewirtschaftung und Tierhaltung 65 000 € 65 000 € 65 000 € Allgemeinkosten etc., ohne Lohn) Allgemeinkosten usw., ohne Lohn) erwirtschaftet der Betrieb einen Gewinn zur Deckung des Lohn und Gewinn zur Deckung des Lohn und Deckungsbeitrag von 79 000 €. 49 965 € 14 001 € 47 320 € Kapitalanspruchs, zur Reinvestition Kapitalanspruchs, zur Reinvestition Dabei wurde dem selbst erzeugten Differenz zu 2020–2022 –72,0 % –5,3 % Futter ebenfalls eine Einnahme 12 / 2023 R11
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