Der Wegweiser durch die Agraranträge 2023 - Ratgeber Förderung für Landwirtschaft und Landleben

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Der Wegweiser durch die Agraranträge 2023 - Ratgeber Förderung für Landwirtschaft und Landleben
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                                                                         März 2023

                                      für Landwirtschaft und Landleben

                                     Ratgeber Förderung

                                            Der Wegweiser durch
                                            die Agraranträge 2023
     RF- 1-Titel-RatgeberU1.indd 1                                             08.03.2023 13:23:05
Der Wegweiser durch die Agraranträge 2023 - Ratgeber Förderung für Landwirtschaft und Landleben
6 Min., 19 Sek.

                                                                     4,5 Sek.

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Der Wegweiser durch die Agraranträge 2023 - Ratgeber Förderung für Landwirtschaft und Landleben
RATGEBER FÖRDERUNG

                                   Es wird nicht einfacher
                                           it der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023                  verlusten rechnen. Auch reine Milchviehbetriebe

                                  M        schlägt die Europäische Union in der
                                           Agrarförderung einen neuen Kurs ein.
                                   Das Stichwort lautet Green Deal.
                                                                                                 werden wohl weniger Geld in der Tasche haben.
                                                                                                 Lediglich Betriebsformen, die neue Prämien wie
                                                                                                 die Mutterkuhprämie in Kombination mit ande-
                                                                                                 ren Maßnahmen nutzen, könnten aus der neuen
                                   Mehr als jemals zuvor sind Prämien- oder Aus-                 GAP ökonomische Vorteile ziehen.
Torsten Wobser,                    gleichszahlungen an Vorgaben gebunden, die
Redakteur
                                   Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Vielfalt in der               Eines ist jedoch klar: Einfacher macht es die EU
                                   Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen                  Landwirtinnen und Landwirten nicht. Sie müs-
                                   verlangen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)                  sen viele Auflagen, Zeitfenster und Wenn-Dann-
                                   verfolgt damit das Ziel „Öffentliche Gelder für               Bedingungen beachten. Gleichzeitig wird die
                                   öffentliche Leistungen“.                                      Fehlertoleranz durch permanente Satelliten-
                                                                                                 überwachung der Antragsflächen noch geringer.
                                   Das zeigt sich an vielen neuen Maßnahmen und
                                   Bedingungen. Um beispielsweise das Pendant                    Zwar versucht die Landwirtschaftskammer
                                   zur früheren Basisprämie, die neue Einkom-                    durch die Weiterentwicklung des Antragspro-
                                   mensgrundstützung für Nachhaltigkeit, zu er-                  gramms Fehler frühzeitig zu erkennen, doch bei
                                   halten, müssen Landwirte ihre Flächen in einem                der Flächenbewirtschaftung über das Jahr lauern
                                   „guten landwirtschaftlichen und ökologischen                  noch viele Fallstricke.
                                   Zustand“ (GLÖZ) halten sowie Grundanforde-
                                   rungen an die Betriebsführung (GAB) erfüllen.                 Nehmen Sie sich also Zeit und lesen den vor
                                   Insgesamt gibt es neun GLÖZ-Standards – die                   Ihnen liegenden Ratgeber Förderung in Ruhe.
                                   Verpflichtung zur Mindestbodenbedeckung,                      Vieles, was in den zurückliegenden Jahren selbst-
                                   zum Fruchtwechsel oder zur Stilllegung sind                   verständlich und geübt war, gilt nun nicht mehr:
                                   nur drei davon.                                               Das beginnt mit neuen Begriffen, geht über die
                                                                                                 Abschaffung der Zahlungsansprüche und endet
                                   Freiwillig sind hingegen die sieben einjährigen               noch lange nicht mit neuen Förderprogrammen.
                                   Öko-Regelungen. Welche Bedeutung sie den-
                                   noch für die EU haben, zeigt der Umstand, dass                Dieser Ratgeber ist in die drei Abschnitte „Grund-
                                   23 % der Mittel für die Erste Säule der Agrarför-             lagen“, „Antrag richtig ausfüllen“ und „Beson-
                                   derung für diese Maßnahmen vorgesehen sind.                   dere Zahlungen beantragen“ unterteilt. Das soll
                                                                                                 Ihnen die Orientierung erleichtern. Denn eines
                                   Im neuen Antragsverfahren tauchen freilich                    ist sicher: Sie werden den Ratgeber in den kom-
                                   auch alte Bekannte auf. Die Junglandwirteprä-                 menden Wochen häufiger zur Hand nehmen,
                                   mie, nun Einkommensstützung für Junglandwir-                  wenn Sie Ihre Förderanträge ausfüllen.
                                   te, oder die Umverteilungs-Einkommensstüt-
                                   zung zählen dazu.

                                   Und wie sieht es mit den finanziellen Auswir-
                                   kungen der aktuellen GAP aus? Betriebswirt-
                                   schaftler kommen zu dem Ergebnis: Veredlungs-
                                   und Ackerbaubetriebe müssen mit Einkommens-

  Impressum

  Der Ratgeber Förderung 2023 ist eine Verlagsbeilage des Wochenblattes für Landwirtschaft und Landleben in Zusammenarbeit mit der Landwirtschafts-
  kammer Nordrhein-Westfalen. Alle Fachbeiträge wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landwirtschaftskammer NRW verfasst.

  Redaktion                                        Verlag                                            Grafik             Titelbild
  Torsten Wobser (v. i. S. d. P.)                  Landwirtschaftsverlag GmbH                        Annette Cirkel     Bernadette Lütke Hockenbeck
  Natascha Kreuzer (Landwirtschaftskammer          Hülsebrockstraße 2–8, 48165 Münster
  Nordrhein-Westfalen)                             Tel. (0 25 01) 801-0                              Druck
                                                   E-Mail: zentrale@lv.de                            Aschendorff, 48135 Münster
  Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben,
  Hülsebrockstraße 2–8, 48165 Münster                                                                Die Gleichbehandlung der Geschlechter ist uns
  Internet: www.wochenblatt.com                    Publishing                Media Sales             wichtig. Wenn wir nur eine Sprachform verwenden,
  E-Mail: redaktion@wochenblatt.com                Wolfgang Gamigliano       Dr. Peter Wiggers       sind damit ausdrücklich alle Geschlechter gemeint.

                                                                                                                                      12 / 2023     R3
Der Wegweiser durch die Agraranträge 2023 - Ratgeber Förderung für Landwirtschaft und Landleben
Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben                                       RATGEBER FÖRDERUNG – INHALT

Grundlagen
 R5    Termine
 R6    Agrarreform – das ist neu
 R9    GAP 2023 – mehr Auflagen,
       weniger Einnahmen?
R12    Der richtige Weg durch den Antrag
R14    Vorabprüfung macht Änderungen möglich
R15    Alles steht im Postfach
R17    Keine Prämie ohne Auflagen
R21
R22
       Antragsflächen immer im Blick
       Vor-Ort-Kontrolle muss sein
                                                                                                 R12        Der richtige Weg
                                                                                                            durch den Antrag
                                                                                                            Der Abgabetermin
R23    Mehr Unternehmensdaten gefordert                                                           ist geblieben, ansonsten
                                                                                                  bringen die neuen Regeln
R24    Unterstützung für junge Bauern                                                             der Gemeinsamen Agrar-
                                                                                                  politik aber viele Ände-
                                                                                                  rungen für Antragsteller.
Prämienantrag richtig ausfüllen
R26    Flächenverzeichnis ohne Fehler
R33    Förderkulissen online finden
R34    Sind Antragsflächen ganzjährig beihilfefähig?
R36    Streifen und Schneisen auf dem Acker
R37    Geld für Landschaftselemente
R39    Ökoregelungen helfen Klima und Umwelt
R44    Dauergrünland erhalten

Besondere Zahlungen beantragen
R46    Wenn die Agrarstruktur schwierig ist
R47    Ausgleich für Schutzgebiete
R48    Arten und Lebensräume schützen
R49    Rinder und Schweine:
       Die Haltung optimieren
R50    Prämienfähig: Mutterkühe, -schafe und -ziegen
R51    Ein Ausgleich für
       eingeschränkten Pflanzenschutz                  R39       Ökoregelungen helfen Klima und Umwelt
                                                                 Landwirtinnen und Landwirte können aus insgesamt sieben
                                                                 freiwilligen Ökoregelungen auswählen. Damit bringen sie mehr
                                                       Abwechslung in die Agrarlandschaft und erhalten zusätzliche
 R3    Impressum                                       Ausgleichszahlungen.

                                                                                R49        Rinder und Schweine:
                                                                                           Die Haltung optimieren
                                                                                           Schweinen oder auch Rindern Lie-
                                                                                           geflächen auf Stroh anbieten oder
                                                                                Rinder im Sommer auf der Weide halten,
                                                                                unterstützt das Wohlbefinden der Tiere.
                                                                                Das wird honoriert.

R4     12 / 2023
Der Wegweiser durch die Agraranträge 2023 - Ratgeber Förderung für Landwirtschaft und Landleben
RATGEBER FÖRDERUNG – GRUNDLAGEN

                                                                                    15. Juni     Ende des Mähverbots auf Uferrandstreifen der Agrarumweltmaßnahmen
      Termine 2023                                                                               Fristende für die Einreichung der Grundanträge für folgende Maßnahmen
            Beginn des Stilllegungszeitraumes von Stilllegungen (Bracheflächen                   (die Einreichung erfolgt ab diesem Jahr für alle Maßnahmen
1. Januar                                                                                        elektronisch über ELAN):
            oder Blühstreifen/-flächen) im Rahmen der Ökoregelungen
                                                                                                 – Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh für das Verpflichtungsjahr
            Beginn des Antragsverfahrens, das ELAN-Programm ist produktiv                          2024
15. März
            geschaltet und die Anträge können elektronisch eingereicht werden.                   – Grundantrag Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen
            Letzter Termin für eine mechanische Beikrautregulierung im Rahmen                    – Grundantrag Vertragsnaturschutz
31. März                                                                            30. Juni
            der Agrarumweltmaßnahme Getreideanbau mit weiter Reihe                               – Ökologischer Landbau
                                                                                                 – Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen
            Beginn des Mulch- und Mähverbotes auf stillgelegten Flächen                          – Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen
            (Brachen), auf Blüh- und Bejagungsschneisen sowie bei                                – Anlage mehrjähriger Buntbrachen
1. April    Uferrandstreifen und Buntbrachen der Agrarumweltmaßnahmen                            – Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache
            Ende der Frist zur aktiven Begrünung von Stilllegungen (Bracheflächen                – Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
            oder Blühstreifen/-flächen) im Rahmen der Ökoregelungen                              – Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen
                                                                                                 Beginn des Erntezeitraums im Rahmen der Agrarumweltmaßnahme der
            Fristende zur Neuanlage mehrjähriger Buntbrachen,                       15. Juli
                                                                                                 mehrjährigen Wildpflanzenmischungen
            Wildpflanzenmischungen, Uferrand- und Erosionsschutzstreifen im
                                                                                                 Ablauf des Mulch- und Mähverbotes auf stillgelegten Flächen
15. Mai     Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen                                         15. August
                                                                                                 (Brachen) und Blüh- und Bejagungsschneisen
            Spätester Termin für die Aussaat der Blühstreifen/-flächen im Rahmen                 – Es darf für die Konditionalitätenbrache sowie für die Stilllegung im
            der Ökoregelungen                                                                      Rahmen der Ökoregelungen eine Aussaat, die im nächsten Jahr zur
            Fristende für die Einreichung des Sammelantrags:                                       Ernte führt, vorbereitet und durchgeführt oder der Aufwuchs durch
            – Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit                                           Schafe/Ziegen beweidet werden.
            – Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit                                   Abweichend hier vor, darf ab 15. August auf diesen Brachen
            – Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte                                      die Aussaat von Wintergerste oder Winterraps vorbereitet und
            – Ökoregelungen                                                                        durchgeführt werden. Für Blühstreifen/-flächen im Rahmen der
            – Gekoppelte Prämie für Mutterschafe/Ziegen                                            Ökoregelungen darf eine Aussaat, die im Folgejahr zur Ernte führt,
            – Gekoppelte Prämie für Mutterkühe                                                     erst im zweiten Jahr, in dem sich der Blühstreifen auf der Fläche
            – Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete                           1.             befindet, erfolgen.
            – Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen                  September    – Ende des Pflegemaßnahmenverbots auf Buntbrachen
              Einschränkungen                                                                    – Eine Beweidung der Altgrasstreifen im Rahmen der Ökoregelungen ist
            – Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren                           ab diesem Termin möglich.
              im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und                                     – Ablauf des Zeitraums (ab 1. Januar) des Verzichts auf Ausbringung
              Vogelschutzrichtlinie                                                                von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Ökoregelung der
              (Erschwernisausgleich Pflanzenschutz)                                                Bewirtschaftung Acker- und Dauerkulturflächen ohne Verwendung
            – Antrag auf Förderung der Sommerweidehaltung im Rahmen von                            chem.-synthetischer Pflanzenschutzmittel auf Flächen. Bei
              Tierschutzmaßnahmen                                                                  Dauerkulturen oder wenn Gras oder Grünfutter oder Leguminosen
            Einreichung der Auszahlungsanträge für:                                                als Ackerfutter angebaut wird, verlängert sich der Zeitraum bis zum
            – Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen                             15. November.
            – Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge                                               Letzter Tag des Haltungszeitraums (Beginn am 1. Januar) von
15. Mai     – Anlage von Uferrandstreifen                                           30.          mindestens 0,3 bis maximal 1,4 raufutterfressenden GVE im Rahmen
            – Anlage von Erosionsschutzstreifen                                     September    der Ökoregelung Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des
            – Anlage mehrjähriger Buntbrachen                                                    Betriebs
            – Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen                             30.          Letztmöglicher Termin für Antragsänderungen im Rahmen des
            – Getreideanbau in weiter Reihe und optional Stoppelbrache              September    Flächenmonitorings
            – Extensive Grünlandnutzung                                             14.          Letzter Termin zur Aussaat von Zwischenfrüchten im Rahmen der
            – Anbau von Zwischenfrüchten                                            Oktober      Konditionalitätenregelung zum Fruchtwechsel
            – Anlage von Blüh- und Schonstreifen                                                 – Spätester Termin für die Einhaltung der Mindesttätigkeit von
            – Ökologischer Landbau                                                                 Bracheflächen und Streifen (mähen, mulchen, häckseln der Fläche)
            – Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau                                            – Die Mindestbodenbedeckung auf mindestens 80 % der Ackerflächen
            – Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen                       15.            sowie auf sämtlichen Dauerkulturflächen, die für Rebflächen und
            – Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen                  November       Obstbaumkulturen genutzt werden, bis zum 15. Januar sicherzustellen.
            – Vertragsnaturschutz                                                                  Für den Anbau von frühen Sommerkulturen im Folgejahr
            Zu diesem Termin müssen dem Antragsteller die beihilfefähigen                          (15. September bis 15. November) und bestimmten schweren Böden
            Flächen im Rahmen der Basisprämie zur Verfügung stehen, damit diese                    (bis 1. Oktober) ergeben sich abweichende Zeiträume.
            beantragt werden können. Die Beihilfefähigkeit der Fläche muss das                   Auszahlung der Fördermaßnahmen: Sommerweidehaltung,
            gesamte Jahr über gegeben sein. Die Angabe der Nutzung richtet sich                  Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete, Ausgleichszahlung
            nach der Hauptnutzung im Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli, unabhängig      Mitte
                                                                                                 umweltspezifische Einschränkungen, AUM-vielfältige Kulturen,
            davon ist die Beibehaltung der Nutzung über einen längeren Zeitraum     Dezember
                                                                                                 AUM-Anbau von Zwischenfrüchten und Erschwernisausgleich
            gegebenenfalls maßnahmenspezifisch geregelt.                                         Pflanzenschutz
15.        Im Falle der Beantragung von gekoppelten Tierprämien:                    Ende
                                                                                                 Auszahlung der Direktzahlungen
Mai bis    vorgeschriebener Mindesthaltungszeitraum für Mutterschafe/-ziegen        Dezember
15. August und Mutterkühe                                                                      Frist zur Abgabe der Monatsmeldungen für das Verpflichtungsjahr
            – Letzter Termin zur Nachmeldung von Flächen für den Sammelantrag                  2023 in der einjährigen Maßnahme Haltungsverfahren auf Stroh (nur
              sowie der Auszahlungsanträge für Agrarumweltmaßnahmen,                31. Januar für Schweinehalter relevant)
              Ökologischer Landbau, Vertragsnaturschutz und Haustierrassen          2024       Einreichfrist der Anlage Viehbestand (Quartalsmeldung 3 und 4)
            – Letzter Termin für die verspätete Einreichung von Anträgen auf                   für die Agrarumweltmaßnahme Extensive Grünlandnutzung und
              Direktzahlungen,                                                                 Ökologischer Landbau
31. Mai                                                                                        Ende des Verpflichtungszeitraums zur Beibehaltung der
              gegebenenfalls unter Anwendung von Kürzungen (1 % Kürzung je          1. Februar
              verspätetem Tag),                                                                Agrarumweltmaßnahme Stoppelbrache im Getreideanbau in weiter
                                                                                    2024
            – Letzter Termin für die kürzungsfreie Änderung der                                Reihe, sofern die Option Stoppelbrache beantragt wurde
              Auszahlungsanträge für Agrarumweltmaßnahmen,                          15.        Fristende bis zu dem Zwischenfrüchte und Untersaaten im Rahmen
              Ökologischer Landbau, Vertragsnaturschutz und Haustierrassen          Februar    der Konditionalitäts-Regelung zum Fruchtwechsel auf der Fläche zu
                                                                                    2024       belassen sind
1. Juni bis                                                                         Februar/
            Zeitraum für die Bestimmung der Hauptnutzung                                       Auszahlung für bestimmte Agrarumwelt-/Tierschutzmaßnahmen für
15. Juli                                                                            März
                                                                                               den Bewilligungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023
                                                                                    2024

                                                                                                                                                    12 / 2023      R5
Der Wegweiser durch die Agraranträge 2023 - Ratgeber Förderung für Landwirtschaft und Landleben
Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben

Agrarreform –
das ist neu
Die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
der EU verändert die Regeln für die Agrar-
förderung grundlegend. Auf was müssen sich
Landwirtinnen und Landwirte einstellen?

       m in diesem Jahr Direkt-       Hektar auf Basis der bewirtschaf-

U      zahlungen zu erhalten,
       müssen Betriebsleiterinnen
und Betriebsleiter viele neue Re-
                                      teten, beihilfefähigen Flächen.
                                      Die Bagatellgrenze für die Antrag-
                                      stellung liegt weiterhin bei 1 ha
geln und Bedingungen beachten.        beihilfefähige Fläche. In Kombi-
Es ist also wichtig, sich zu infor-   nation mit Tierprämien muss die
mieren. Der folgende Beitrag lie-     Auszahlungssumme mindestens
fert eine Kurzfassung wichtiger       225 € erreichen, die 1-ha-Grenze
Änderungen. Start des Antrags-        gilt dann nicht.
verfahrens ist der 15. März, An-
tragsschluss der 15. Mai.             Aktiver Landwirt: Mit
                                      BG-Bescheid nachweisen               mensgrundstützung beantragen.         diese Fläche zu einer überjähri-
Neue Begriffe und keine
                                                                           Es gibt einen Katalog von Maß-        gen Fortführung der Stilllegung
Zahlungsansprüche                     Voraussetzung für die Einkom-        nahmen, aus denen Landwirte           kommt. Neben den bisherigen
                                      mensstützungen ist die aktive        einzelne Regelungen oder eine         Möglichkeiten zu mähen oder zu
Für unterschiedliche Direktzah-       Bewirtschaftung eines landwirt-      Kombination (mit Einschränkun-        mulchen, samt Verteilung des
lungen sind auch weiterhin ver-       schaftlichen Betriebes.              gen) wählen können.                   Aufwuchses auf der Fläche, um-
schiedene Anträge erforderlich.       Im Nachweisverfahren „aktive         Der Katalog umfasst neben einer       fasst die Mindesttätigkeit dann
Allen gemeinsam ist der neue          Betriebsinhaber“ wird künftig auf    freiwilligen Flächenstilllegung       auch die Neuaussaat.
Begriff der Einkommensstützung.       den aktuellen Bescheid oder die      auch die Anlage von Blühflächen       Die förderfähige Fläche muss das
So heißt die bisherige Basisprä-      aktuelle jährliche Beitragsrech-     auf Acker- und Dauerkulturflä-        gesamte Jahr über der landwirt-
mie künftig Einkommensgrund-          nung der landwirtschaftlichen        chen, die Anlage von Altgrasstrei-    schaftlichen Nutzung und dem
stützung für Nachhaltigkeit. Auch     Berufsgenossenschaft zurückge-       fen auf Dauergrünland, den An-        Antragsteller am 15. Mai eines
die Umverteilungs- oder Jung-         griffen. Die Nachweise müssen        bau vielfältiger Kulturen, das Bei-   Jahres zur Verfügung stehen.
landwirteprämie werden zu Ein-        spätestens mit dem ELAN-Antrag       behalten von Agroforstsystemen,       Landschaftselemente gelten als
kommensstützungen. Eine wei-          eingereicht werden. Das Nach-        eine gesamtbetriebliche Extensi-      förderfähige Fläche, sofern sie in
tere Begriffsanpassung betrifft die   reichen ist ausgeschlossen.          vierung des Dauergrünlands, eine      einem Zusammenhang mit der be-
Fördermaßnahme, sie wird zur          Wichtig: Der Bescheid der Berufs-    extensive Dauergrünlandbewirt-        wirtschafteten Fläche stehen.
Intervention.                         genossenschaft muss auf den Na-      schaftung von einzelnen Flächen       Neu hinzugekommen sind die so-
Die bisherige Greening-Prämie         men der antragstellenden Person      mit Nachweis von mindestens           genannten kleinen Landschafts-
entfällt, ebenso die Kleinerzeuger-   ausgestellt und für den Zeitpunkt    vier regionalen Kennarten, den        elemente, die als Bestandteil der
regelung. Neue Direktzahlungen        der tatsächlichen Antragstellung     Verzicht auf chemisch-syntheti-       Fläche, sofern nicht die Grenze von
sind an die Regelungen für Klima      gültig sein. Wenn also beispiels-    sche Pflanzenschutzmittel auf         25 % Flächenanteil überschritten
und Umwelt (Öko-Regelungen)           weise der Antrag am 2. Mai ge-       bestimmten Flächen und die            wird, ebenfalls beihilfefähig sind.
sowie an die Produktion von           stellt wird, muss auch der Zeit-     Anwendung bestimmter Land-            Für Flächen, die bisher nicht im
Schaf- und Ziegenfleisch sowie        raum des Bescheides den 2. Mai       bewirtschaftungsmethoden        in    Feldblocksystem erfasst oder drei
für Mutterkühe gekoppelte Ein-        umfassen.                            Natura-2000-Gebieten. Weitere,        Jahre hintereinander nicht bean-
kommensstützungen.                    Hat ein Antragsteller im Vorjahr     genaue Angaben zu den Öko-Re-         tragt wurden, muss ein aktueller
Deutschland stehen für die Agrar-     eine Prämie von nicht mehr als       gelungen finden Sie ab Seite 39.      Nachweis der Verfügungsberech-
reform jährlich fast 5 Mrd. € zur     5000 € erhalten, gilt er per Defi-                                         tigung erfolgen. Diesen Nachweis
Verfügung. Ein Teil des Geldes        nition als aktiver Landwirt. Nur     Wann sind Flächen förder-             kann der Antragsteller beispiels-
wird jedoch in die sogenannte         wenn im Vorjahr kein Antrag ge-                                            weise über einen schriftlichen
Zweite Säule umgeschichtet, steht     stellt wurde, besteht die Möglich-   fähig, wann nicht?                    Pachtvertrag, einen Grundbuch-
also zur Finanzierung beispiels-      keit, das Einhalten der 5000-€-                                            auszug oder eine schriftliche Be-
weise von Agrarumweltmaßnah-          Grenze anhand des aktuell einge-     Ackerflächen, Dauergrünland und       stätigung eines Flächentausches
men zur Verfügung. Gleichzeitig       reichten Antrags zu berechnen.       Dauerkulturen ab einer Mindest-       erbringen. Bei einem Flurbereini-
reduzieren sich die Mittel für die                                         größe von 0,1 ha sind förderfähig.    gungsverfahren sind die Nach-
Direktzahlungen.                      Öko-Regelungen –                     Ebenfalls Stilllegungsflächen, so-    weise anhand der Neuzuweisung
Die exakte Höhe der Stützungsbe-                                           fern diese durch eine Mindest-        zu führen.
träge (Übersicht) werden im Spät-     freiwillig auswählen                 pflege einem guten landwirt-          Eine nicht landwirtschaftliche
herbst anhand der deutschland-                                             schaftlichen und ökologischen         Nutzung darf die landwirtschaft-
weit beantragten Fläche durch         Die Öko-Regelungen sollen die        Zustand entsprechen. Auf den          liche Nutzung nicht stark ein-
das Bundesministerium ermittelt.      freiwillig erbrachten Umwelt-        Brachen gemäß Konditionalitä-         schränken, sonst verliert die Flä-
Die bisherigen Zahlungsansprü-        leistungen gesondert fördern. Es     ten, der Öko-Regelungen oder          che ihre Förderfähigkeit. Keine
che werden nicht mehr gebraucht       besteht keine Pflicht zur Teil-      sonstigen Brachen muss eine           starke Einschränkung liegt per
und sind entwertet worden.            nahme. Landwirte können sie          Mindesttätigkeit nur noch alle        Definition vor, wenn Holz auf
Grundlage sind die Prämien je         aber unabhängig von der Einkom-      zwei Jahre erfolgen, wenn es für      Dauergrünland außerhalb der

R6      12 / 2023
Der Wegweiser durch die Agraranträge 2023 - Ratgeber Förderung für Landwirtschaft und Landleben
RATGEBER FÖRDERUNG – GRUNDLAGEN

                                                                 Über die neuen Regeln der                     auch an Gewässern liegen und als      Prämie wird bis maximal 60 ha
                                                                 gemeinsamen EU-Agrarpolitik und               Gewässerstreifen im Rahmen der        gewährt, für die ersten 40 ha wird
                                                                 deren Auswirkung auf das Verfahren            Pflanzenschutz-Anwendungsver-         die Prämie bei 70 €/ha liegen,
                                                                 für Agraranträge gibt es viel zu              ordnung dienen. Voraussetzung         für die folgenden 20 ha dann noch
                                                                 erzählen.                                     ist der Verzicht auf Pflanzen-        bei 40 €/ha. Eine Antragstellung
                                                                                                               schutzmittel.                         kann nur in Kombination mit der
                                                                                                               Dauergrünland muss sich weiter-       Einkommensgrundstützung im
                                                                     ze oder der Grasnarbe oder zu ei-         hin überwiegend aus Gras und          ELAN-Programm erfolgen.
                                                                     ner wesentlichen Ertragsminde-            Grünfutterpflanzen zusammen-          Die ergänzende Einkommens-
                                                                     rung kommen. Weiterhin gibt es            setzen. Bäume und Sträucher sind      stützung für Junglandwirte wird
                                                                     die bisherige Ausnahmeregelung            zwar erlaubt, dürfen das Grün-        für maximal 120 ha in Höhe von
                                                                     zur nicht landwirtschaftlichen            land aber nicht dominieren. Neu       134 €/ha gewährt. Der Jungland-
                                                                     Nutzung.                                  ist, dass Binsen und Seggen als       wirt darf zum Zeitpunkt der erst-
                                                                     Eine nicht landwirtschaftliche            Gras oder andere Grünfutterpflan-     maligen Antragstellung nicht äl-
                                                                     Tätigkeit liegt in jedem Fall vor,        zen gelten, soweit sie auf der Flä-   ter als 40 Jahre sein und bekommt
                                                                     wenn es sich um Flächen handelt,          che gegenüber Gras oder anderen       die Prämie für einen Zeitraum
                                                                     die zu Verkehrsanlagen, also auch         Grünfutterpflanzen nicht vorherr-     von fünf Jahren. An die Prämien-
                                                                     Straßenbegleitgrün, zählen oder           schen. Zum Thema Dauergrün-           gewährung werden nachweisbare
                                     Foto: rikkyal/stock.adobe.com

                                                                     es sich um Sport-, Freizeit-, Erho-       land siehe Seite 44.                  Ausbildungs- oder Qualifikations-
                                                                     lungs- und Parkflächen handelt.                                                 erfordernisse gebunden (siehe
                                                                     Bei Truppenübungsplätzen muss             Agroforst und Agri-PV,                hierzu Seite 24).
                                                                     die landwirtschaftliche Tätigkeit                                               Wurde bereits vor 2023 die Jung-
                                                                     wie bisher nachgewiesen werden.           förderfähige Konzepte                 landwirteprämie erstmalig bezo-
                                                                     Eine Prämienvoraussetzung ist                                                   gen, so erhält der betreffende An-
                                                                     die Kontrollierbarkeit der zu för-        Agroforstsysteme sind jetzt eben-     tragsteller auch weiterhin bis zum
                                                                     dernden Flächen, hierzu müssen            falls förderfähig. Sie kombinieren    Ablauf des 5-Jahresbezugszeit-
                                                                     sie jederzeit betretbar sein (siehe       die Rohstoffgewinnung aus Holz        raumes die Junglandwirteprämie
                                                                     auch Seite 34).                           mit der Nahrungsmittelproduk-         mit dem erhöhten Fördersatz. Der
Vegetationsperiode gelagert wird,                                                                              tion in Form des Obstbaus und         Nachweis einer beruflichen Qua-
wenn die Fläche für den Winter-                                      Randstreifen doppelt                      eine Acker-, Dauergrünland- oder      lifikation ist nicht erforderlich.
sport genutzt wird oder eigene                                                                                 Dauerkulturnutzung.
landwirtschaftliche Erzeugnisse                                      nutzen, Binsen zählen mit                 Um beihilfefähig zu sein, muss        Prämiert: Schafe, Ziegen
nicht länger als 90 Tage auf der                                                                               das Nutzungskonzept durch eine
Fläche lagern, zum Beispiel                                          Beim Ackerland und den Dauer-             anerkannte Institution, in NRW        und Mutterkühe
Rüben- oder Strohmieten. Es darf                                     kulturen zählen begrünte Rand-            ist dies die Landwirtschaftskam-
zu keiner Zerstörung oder einer                                      streifen bis maximal 15 m Breite          mer, geprüft sein. Nicht zum          Die Prämien für Schaf- und Zie-
wesentlichen Beschränkung der                                        zur beihilfefähigen Fläche. Diese         Agroforstsystem zählen hierbei        genhalter sowie für Mutterkuh-
landwirtschaftlichen Kulturpflan-                                    begrünten Randstreifen können             Landschaftselemente und Streu-        halter werden je Tier unter An-
                                                                                                               obstwiesen.                           gabe der Ohrmarkennummer be-
                                                                                                               Da Agroforstflächen als bewirt-       antragt und gezahlt, wobei die
                                                                                                               schaftete Fläche gelten, ist eine     Haltung der Tiere im Zeitraum
     Einkommensstützung ab 2023                                                                                Stilllegung auf diesen Flächen        15. Mai bis 15. August im Betrieb
                                                                                                               nicht beihilfefähig.                  erfolgen muss. Sollten Tiere ver-
     Beträge der Einkommensstützung Direktzahlungen für 2023
                                                                                                               Flächen, die zur Nutzung solarer      enden, können die Halter sie er-
        Intervention (Maßnahme)                                         (voraussichtliche, gerundete) Prämie   Strahlungsenergie genutzt wer-        setzen. Es zählen nur die weibli-
Einkommensgrundstützung                                                                            158 €/ha    den, sind ebenfalls nicht beihilfe-   chen Tiere. Hinsichtlich der An-
                                                                             die ersten 40 ha mit 70 €/ha,     fähig. Hier gibt es jedoch die Aus-   tragstellung ist die wirtschaftliche
Umverteilung
                                                                               folgende 20 ha mit 40 €/ha      nahme der Agri-Photovoltaik-          Verantwortung für die Tiere ent-
Junglandwirte                                                                                      134 €/ha    anlagen. Sie müssen bestimmte         scheidend, nicht die Haltereigen-
                                                                                     35 €/Mutterschaf oder     Auflagen erfüllen, um die betref-     schaft gemäß Tierseuchenrecht.
Schafe/Ziegen
                                                                                                Mutterziege    fende Fläche in der Beihilfefähig-    Regelungen zum Weidegang oder
Mutterkühe                                                                                  78 €/Mutterkuh     keit zu halten. So muss die Bewirt-   zu Besatzdichtefaktoren sind für
                                                                            +1 % zusätzliche Stilllegung =     schaftung einer solchen Fläche        diese Einkommensstützung nicht
Öko-Regelung – nicht produktives                                                                 1300 €/ha
Ackerland (zusätzliche Stilllegung über 4 %                                                                    weiterhin mit üblichen landwirt-      vorgesehen.
                                                                                   +1 bis +2 % zusätzliche     schaftlichen Methoden, Maschi-        Die Mindestzahl gehaltener Tiere
Pflichtstilllegung aus Konditionalität, das
                                                                                    Stilllegung = 500 €/ha     nen und Geräten möglich sein          beträgt für Mutterschafe oder -zie-
heißt zusätzliche freiwillige Stilllegung)
                                                                             über +2 bis +6 % = 300 €/ha       und die Auflagen der DIN SPEC         gen sechs Stück. Bei den Mutter-
Öko-Regelung – Blühstreifen Ackerland (auf                                                                     91434:2021-05 erfüllen. Es wer-       kühen müssen mindestens drei
                                                                         Prämie Öko-Regelung Stilllegung
nicht produktivem Ackerland gemäß Öko-                                                                         den, unabhängig von den tatsäch-      Mutterkühe gehalten und zur An-
                                                                                             +150 €/ha
Regelung)                                                                                                      lichen Gegebenheiten vor Ort,         tragstellung kommen. Es werden
Öko-Regelung – Blühstreifen Dauerkulturen                                                       150 €/ha       pauschal für die Agri-Photovol-       jedoch nur Mutterkuhhalter geför-
                                                                                      bis 1 % = 900 €/ha       taikanlage 15 % der beihilfefähi-     dert, wenn der Betrieb keine Kuh-
Öko-Regelung – Altgrasstreifen auf
                                                                               über 1 bis 3 % = 400 €/ha       gen Fläche in Abzug gebracht, so-     milch oder Kuhmilcherzeugnisse
Dauergrünland
                                                                               über 3 bis 6 % = 200 €/ha       dass 85 % der Fläche förderfähig      verkauft (siehe hierzu Seite 50).
Öko-Regelung – Vielfältige Kulturen                                                              45 €/ha       bleiben (siehe auch Seite 34).
Öko-Regelung – Agroforstsysteme                                                                  60 €/ha                                             Konditionalitäten kennen
Öko-Regelung – Extensives Dauergrünland                                                         115 €/ha       Geld für kleine Betriebe              und Auflagen einhalten
Öko-Regelung – Bewirtschaftung                                                                                 und Junglandwirte
                                                                                                  240 €/ha
Dauergrünland mit mind. vier Kennarten
Öko-Regelung – Verzicht Pflanzenschutz                                                                                                               Die Direktzahlungen sowie weite-
– Acker/Dauerkulturen                                                                             130 €/ha     Weiterhin gibt es die bisherige       re Zahlungen für Agrarumwelt-
– Grünfutter, Ackergras, Futterleguminosen                                                         50 €/ha     Umverteilungseinkommensstüt-          und Tierwohlmaßnahmen sind
Öko-Regelung – Bewirtschaftung Natura 2000                                                         40 €/ha     zung zur Förderung von kleinen        im Rahmen der Konditionalität
                                                                                                               und mittleren Betrieben. Diese        an das Einhalten bestimmter Auf-

                                                                                                                                                                      12 / 2023     R7
Der Wegweiser durch die Agraranträge 2023 - Ratgeber Förderung für Landwirtschaft und Landleben
lagen gebunden. Bisher waren sie
als Cross Compliance (CC) be-
kannt und sind nun um die bis-
herigen Greening-Anforderungen
erweitert worden. Neben den bis-
herigen Grundanforderungen an
den landwirtschaftlichen Betrieb
gibt es weitere Auflagen.

                                    Foto: B. Lütke Hockenbeck
Wie schon in den Vorjahren ist                                                                                                                         Grünstreifen,
das Abbrennen von Stoppel-                                                                                                                             Stilllegung und
feldern nicht zulässig, ebenso                                                                                                                         verpflichtende
dürfen weiterhin Landschaftsele-                                                                                                                       Bodendeckung
mente nicht ohne Genehmigung                                                                                                                           über Winter sind
beseitigt werden.                                                                                                                                      Bestandteile der
Auch bleiben die Regelungen                                                                                                                            neuen Anträge.
zum Erosionsschutz erhalten, die
insbesondere bestimmte Flächen
als erosionsgefährdet definieren                                gungspflicht für die erstmali-      2023 zur Bewertung des Drei-           tend. Die Landschaftselemente
und für solche Flächen in erster                                ge Entwässerung von landwirt-       jahreszeitraums bereits heran-         werden dann zur Stilllegung hin-
Linie Zeiträume für die Boden-                                  schaftlichen Flächen sowie für      gezogen.                               zugerechnet, sofern diese auf oder
bearbeitung regeln. Aufgrund der                                die Erneuerung und Instandset-      Die bisherige Regelung zur An-         an einer solchen Brache liegen
Umstellung der Flächenbewer-                                    zung vorhandener Entwässerungs-     baudiversifizierung und deren ge-      und dem Antragsteller zur Verfü-
tung hinsichtlich der Erosionsge-                               anlagen in Moor- und Feuchtge-      samtbetriebliche Zusammenfas-          gung stehen. Bei den Brachen gilt
fährdung wird es zu einer Aus-                                  bieten eingeführt (siehe hierzu     sung der Kulturanteile wird durch      eine Mindestparzellengröße von
weitung der Erosionsschutzkulis-                                Seite 17).                          einen schlaggenauen Frucht-            0,1 ha. Aufgrund des Ukraine-
se in NRW kommen.                                                                                   wechsel ersetzt. Hierbei hat für je-   Kriegs wird die Regelung zur Er-
Neu aufgenommen wurde das                                       Bodenbedeckung auf                  den einzelnen Schlag ein flächen-      bringung von nicht produktiven
Anlegen von Pufferstreifen ent-                                                                     scharfer Abgleich hinsichtlich         Flächen nicht ausgesetzt, die Flä-
lang von Wasserläufen. Hierbei                                  80 % der Ackerfläche                eines wechselnden Anbaus von           chen müssen trotzdem im Flä-
wird das Ausbring-/Einsatzverbot                                                                    Hauptkulturen zu erfolgen.             chenverzeichnis angegeben wer-
von Pflanzenschutzmitteln, Bio-                                 Die Vorgaben zur Mindestboden-      Im Antragsjahr ist auf mindestens      den. Unter bestimmten Bedingun-
ziden und Düngemitteln in einem                                 bedeckung müssen erstmalig ab       33 % der Ackerfläche des Betriebs      gen ist es 2023 möglich, neben der
Abstand von 3 m zu Gewässern                                    Herbst 2023 eingehalten werden.     eine vom Vorjahr abweichende           Anlage einer tatsächlichen Bra-
geregelt.                                                       Hierbei gilt, dass mindestens       Hauptkultur anzubauen. Auf             che die Fläche durch den Anbau
Neben den geschilderten Auf-                                    80 % der Ackerflächen zwischen      mindestens weiteren 33 % der           von Getreide (ohne Mais), Legu-
lagen aus den Konditionalitäten-                                15. November und 15. Januar eine    Ackerfläche kann der Frucht-           minosen (ohne Soja) oder Son-
Regelungen wird ab 2025 die so-                                 Bodenbedeckung aufweisen müs-       wechsel durch den Anbau einer          nenblumen zu nutzen.
genannte soziale Konditionalität                                sen. Für die restlichen 20 % der    Zwischenfrucht oder der Begrü-         Die Stilllegungsauflagen gelten,
hinzukommen. Hierbei handelt es                                 Ackerfläche gilt dieses nicht und   nung durch eine Untersaat er-          beginnend unmittelbar nach der
sich um Regelungen zur Einhal-                                  sie können „schwarz“ oder unbe-     bracht werden. Beim Anbau einer        Ernte der Hauptkultur im Vorjahr,
tung von sozialen Arbeits- und                                  deckt bleiben.                      Zwischenfrucht oder einer Begrü-       für das gesamte Antragsjahr. Vor-
Beschäftigungsbedingungen.                                      Hierbei gibt es jedoch Ausnah-      nung durch eine Untersaat ist spä-     bereitungen für die Aussaat oder
                                                                men. Auf Obst- und Rebflächen       testens im dritten Jahr ein Wech-      Pflanzung einer Folgekultur, die
Dauergrünland und Moore                                         ist in diesem Zeitraum eine         sel der Hauptkultur vorzuneh-          im nächsten Jahr geerntet wird,
                                                                Selbstbegrünung zuzulassen, so-     men. Zwischen Winter- und              können jedoch bereits ab dem
sind besonders geschützt                                        fern nicht bereits eine gezielte    Sommerkulturen wird differen-          1. September starten. Im Fall des
                                                                Begrünung besteht.                  ziert, sodass beispielsweise Win-      Anbaus von Winterraps oder Win-
Weiterhin wird es Regelungen                                    Als     Mindestbodenbedeckung       terweizen und Sommerweizen ge-         tergerste darf die Aussaatvorbe-
zum Erhalt des Dauergrünlandes                                  zählen Winterkulturen, mehrjäh-     trennte Hauptkulturen darstellen.      reitung bereits ab dem 15. August
sowie zum besonderen Schutz                                     rige Kulturen, Zwischenfrüchte,     Sollte beispielsweise im ersten        beginnen. Eine nachfolgende
des umweltsensiblen Dauergrün-                                  Mulchauflagen (auch Belassen        Jahr Mais angebaut worden sein,        Zwischenfrucht darf nicht ange-
landes geben. Die Kulisse für das                               von Ernteresten auf der Fläche),    kann im Folgejahr wiederum             baut werden.
umweltsensible Dauergrünland                                    begrünte Brachen, Stoppelbra-       Mais angebaut werden, sofern           Für Brachen gemäß der Konditio-
ist um die bestehenden Natura-                                  chen (auch Stoppelbrachen bei       eine Untersaat vorgenommen wur-        nalitätenverpflichtungen ist eine
2000-Gebiete und um die Vogel-                                  Mais), mulchende, nicht wenden-     de oder eine anschließende Zwi-        Selbstbegrünung oder eine aktive
schutzgebiete erweitert worden.                                 de Bodenbearbeitung, zum Bei-       schenfrucht ausgebracht wird. Im       Aussaat zur gezielten Begrünung
Eine Umwandlung von Dauer-                                      spiel mit Grubber oder Scheiben-    dritten Jahr muss sich dann je-        zulässig. Eine Begrünung darf nicht
grünland ist genehmigungspflich-                                egge, oder Abdeckungen aus          doch eine andere Hauptkultur           mit einer Reinsaat einer landwirt-
tig und führt bei Verstößen zu                                  Vlies, Folien oder engmaschigen     auf der Fläche befinden. Beim          schaftlichen Kulturpflanze er-
einer Rückumwandlungspflicht                                    Netzen.                             Fruchtwechsel gibt es Ausnah-          folgen.
(siehe hierzu Seite 44).                                                                            men, bei bestimmten Kulturen,          Die 4-%-Stilllegungsverpflich-
Neu hinzugekommen ist der be-                                   Fruchtwechsel erst ab               beispielsweise mehrjährige Kul-        tung kann nicht als Stilllegung
sondere Schutz von Moor- und                                                                        turen oder Grasanbau, gelten           aus den Agrarumweltmaßnah-
Feuchtgebieten und den damit                                    2024 gefordert                      diese Vorschriften nicht (siehe        men erbracht werden. Des Weite-
verbundenen Bewirtschaftungs-                                                                       hierzu Seite 17).                      ren gibt es keine Befreiung von
auflagen. Für diese Gebiete wird                                Die Regelung zur Einhaltung eines                                          dieser Verpflichtung für ökolo-
ein Mindestschutz festgelegt, der                               Fruchtwechsels gilt ab dem Jahr     Mindestens 4 % Flächen-                gisch wirtschaftende Betriebe
ein Pflugverbot und Umwand-                                     2024, da die Einführung für das                                            (siehe zu diesem Thema auch ab
lungsgebot von Dauergrünland                                    Jahr 2023 infolge des Ukraine-      stilllegung sind Pflicht               Seite 17).
sowie ein Umwandlungsverbot                                     Krieges ausgesetzt ist. Auch wenn                                          Für alle Ackerbrachen gilt gene-
von Dauerkulturen in Acker um-                                  die Regelung zum Fruchtwechsel      Im Rahmen der Konditionalität ist      rell: Das Mähen, Mulchen oder
fasst. Des Weiteren bestehen Re-                                erstmalig im Jahr 2024 geprüft      ab dem Jahr 2023 eine einzelbe-        ein Umbruch zu Pflegezwecken
gelungen zur Entwässerung der                                   wird, werden dann die Haupt-        triebliche Stilllegung von 4 % des     mit anschließender Einsaat ist
Fläche. So wird eine Genehmi-                                   kulturen aus den Jahren 2022 und    gesamten Ackerlands verpflich-         vom 1. April bis zum 15. August

R8      12 / 2023
Der Wegweiser durch die Agraranträge 2023 - Ratgeber Förderung für Landwirtschaft und Landleben
RATGEBER FÖRDERUNG – GRUNDLAGEN

nicht zulässig. Eine Ausnahme       dazugehörigen digitalen Technik     lung kann ausschließlich online         richtet werden kann. Zur Antrag-
besteht, wenn ein Umbruch oder      alle beantragten Flächen über-      erfolgen. Auch Nachweise in             stellung mittels ELAN sehen Sie
eine Bodenbearbeitung im Rah-       wacht.                              Papierform nimmt die Landwirt-          auch Seite12.
men einer zeitnahen aktiven         Zukünftig wird ein Teil der Rege-   schaftskammer nur noch digital
Begrünung von Blühstreifen und      lung zu den Konditionalitäten im    als eingescannte PDF-Datei ent-         Prämienzahlung für
-flächen vorgenommen wird.          Rahmen der computergestützten       gegen. Antragsfrist ist wie bisher
Innerhalb dieses Zeitraums darf     Verwaltungskontrollen geprüft.      der 15. Mai. Einzelne Flächen           Dezember geplant
auch keine Mahd oder sonstiges      Davon betroffen sind 2023 die Re-   können dann noch ohne Kürzung
Zerkleinern des Aufwuchses          gelungen zur Erhaltung des Dau-     bis zum 31. Mai nachträglich be-        Im Sommer und Herbst erfolgen
einer aus der Produktion genom-     ergrünlands, die Einhaltung des     antragt werden. Bis zu diesem           die vorgeschriebenen Verwal-
menen Grünlandfläche erfolgen.      Fruchtwechsels und die Mindest-     Termin können auch noch Anträ-          tungs- und Vor-Ort-Kontrollen
Diese Regelung gilt auch für Be-    stilllegung.                        ge unter Anwendung einer Kür-           und die Antragsteller werden
jagungsschneisen, das heißt, auch   Gemäß den gesetzlichen Vor-         zung der Prämiensumme (1 % pro          über die Ergebnisse des ganzjäh-
diese Flächenteile müssen der       gaben muss die Kommunikation        Tag der Verspätung) eingereicht         rigen Flächenmonitorings unter-
Selbstbegrünung überlassen oder     zwischen den Antragstellern         werden. Nach dem 31. Mai einge-         richtet. Die Auszahlung der
aktiv begrünt werden. Zu diesen     und der EU-Zahlstelle bei der       hende Anträge und Nachmeldung           Direktzahlungen ist wieder für
Auflagen und Terminen gibt es       Landwirtschaftskammer ab 2023       von beantragten Flächen gelten          Ende Dezember geplant, ein ge-
für einzelne Agrarumweltmaß-        ausschließlich elektronisch er-     als verspätet und müssen ab-            nauer Termin wird im Spätherbst
nahmen Ausnahmen, es gelten         folgen. Im Antragstellerpostfach    gelehnt werden. Die „Nachfrist“         durch das Bundesministerium für
dann die dortigen Termine und       werden Bescheide und Anhö-          bis zum 31. Mai gilt allerdings         Landwirtschaft für jedes Land
Auflagen zur Begrünung.             rungen hinterlegt, eine entspre-    nicht für die Tierprämien, hier ist     festgelegt.
                                    chende E-Mail weist dann auf        der 15. Mai der ultimative Ab-          Die Auszahlungen der Agrarum-
Elektronische Kommuni-              die Abrufmöglichkeit hin. Des       gabetermin.                             weltprogramme und Tierwohl-
                                    Weiteren werden nachträgliche       Ab diesem Jahr sind bei den Un-         maßnahmen im Rahmen der
kation vorgeschrieben               Änderungen der Anträge mittels      ternehmensdaten auch Angaben            Zweiten Säule erfolgen voraus-
                                    ELAN vom Antragsteller vor-         zum Geschlecht des Antragstellers       sichtlich im ersten Quartal des
Eine Antragstellung kann weiter-    genommen (siehe hierzu Seite        sowie die Angabe einer Steuer-          Jahres 2024.
hin nur online mit dem ELAN-        Seite 26).                          nummer verpflichtend (siehe             Es werden weiterhin alle Zah-
Programm erfolgen. Dort sind bei-                                       Seite 23).                              lungsempfänger im Internet ver-
spielsweise die Vorjahresdaten      Antrag fristgerecht stellen,        Sollte ein Wechsel in der Betriebs-     öffentlicht. Neben der nament-
und Luftbildkarten hinterlegt.                                          führung vorliegen oder erstmalig        lichen Nennung wird auch die
Bereits im Vorjahr wurde in Nord-   Abzüge vermeiden                    ein Antrag gestellt werden, so          Höhe der Prämienzahlungen,
rhein-Westfalen ein Großteil der                                        sollte die Kreisstelle der Land-        der Direktzahlungen und Agrar-
Vor-Ort-Kontrollen durch das        Das ELAN-Programm wurde zum         wirtschaftskammer       informiert      umweltprogramme samt einer
Flächenmonitoring ersetzt. Hier-    15. März für die Antragstellung     werden, damit der benötigte Zu-         kurzen fachlichen Erläuterung
bei werden mit Satelliten und der   freigeschaltet, eine Antragstel-    gang zum ELAN-Programm einge-           veröffentlicht.    Roger Michalczyk

GAP 2023 – mehr
Auflagen, weniger
Einnahmen?
Die Bedingungen, um Agrarprämien zu erhalten,
haben sich geändert. Das wird die Betriebe in NRW
vor Herausforderungen stellen. Viele müssen wohl
mit Einkommensverlusten rechnen.

     ür die meisten landwirt-       von 4 % Brachflächen mit Begrü-

F    schaftlichen Betriebe bringt
     die Agrarreform im Wesent-
                                    nung oder Selbstbegrünung. Die
                                    zweite wichtige Änderung ist die
                                                                                                                                                      Foto: vsnyder/stock.adobe.com

lichen zwei Änderungen mit sich.    deutliche Reduktion der Prämien-
Beide werden das Einkommen          höhe, da die Greening-Prämie ab-
deutlich beeinflussen. Als erstes   geschafft und die Einkommens-
ersetzt die sogenannte Konditio-    grundstützung reduziert wird.
nalität künftig das Cross Compli-
ance und das Greening. Betriebe     Mehr Unterstützung für
müssen die Konditionalitätenauf-
lagen einhalten, um die Einkom-     kleine Betriebe?
mensstützung zu erhalten. Die                                           Da gibt es nicht viel zu diskutieren: Die aktuellen europäischen
wichtigste Konditionalitätenan-     Allein aus der Reduktion der be-    Förderrichtlinien werden auf vielen Betrieben zu einem Verlust von
forderung ist die Bereitstellung    schriebenen Direktzahlungen be-     Wertschöpfung und damit zu niedrigeren Gewinnen führen.

                                                                                                                                  12 / 2023   R9
Der Wegweiser durch die Agraranträge 2023 - Ratgeber Förderung für Landwirtschaft und Landleben
Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben

                                                                                                                                                 Jahr und die Prämien sind in
                                                                                                                                                 Übersicht 3 dargestellt. Der De-
                                                                                                                                                 ckungsbeitrag errechnet sich aus
                                                                                                                                                 dem Erlös minus den variablen
                                                                                                                                                 Kosten der Produktion – also vor
                                                                                                                                                 allem Saatgut, Dünger, Pflanzen-
                                                                                                                                                 schutz, Diesel und Maschinen-
                                                                                                                                                 reparaturen. Aus dem Ackerbau
                                                                                                                                                 erzielt der Betrieb einen durch-
                                                                                                                                                 schnittlichen Deckungsbeitrag
                                                                                                                                                 von 123 068 €. Aus Direktzahlun-
                                                                                                                                                 gen und AUM bekommt der Be-
                                                                                                                                                 trieb weitere 48 415 €. Insgesamt
                                                                                                                                                 stehen somit 171 483 € zur De-
                                                                                                                                                 ckung der Fixkosten zur Verfü-
                                                                                                                                                 gung. Bei planerischen Fixkosten

                                                                                                                     Foto: B. Lütke Hockenbeck
                                                                                                                                                 von 100 000 € für Maschinen, Ge-
                                                                                                                                                 bäude, Pacht, Kapital und Allge-
                                                                                                                                                 meinkosten bliebe ein Gewinn
                                                                                                                                                 von 71 483 € zur Deckung des
                                                                                                                                                 eigenen Lohn- und Kapitalansat-
                                                                                                                                                 zes und zur Reinvestition in das
                                                                                                                                                 Unternehmen.
Mutterkuhhalter profitieren von der neuen gekoppelten Tierprämie.                                                                                In der Übersicht sind zudem die
                                                                                                                                                 Jahre 2023 und 2024 dargestellt.
                                                                                                                                                 2023 muss der Betrieb weiterhin
kommt ein Betrieb mit 60 ha im            So bekommen die oben erwähn-          kungen der Agrarreform 2023 an                                   1 ha ehemalige Greening-Brache
Jahr 2023 etwa 4400 € weniger im          ten 60-ha- und 100-ha-Betriebe        zwei Beispielbetrieben dargestellt                               stilllegen, kann dafür aber 3,8 ha
Vergleich zu den Jahren 2021/22.          rund 1000 €/Jahr mehr Direktzah-      werden.                                                          Konditionalitätenbrache mit Ge-
Ein Betrieb mit 100 ha erhält etwa        lungen bei Bezug der Jungland-                                                                         treideproduktion (hier Gerste) im
8400 € weniger und ein Betrieb            wirteprämie. Der 200-ha-Betrieb       Das kommt bei einem                                              Antrag geltend machen. Ab 2024
mit 200 ha bewirtschafteter Flä-          erhält mit einer Reduktion von                                                                         müssen dann 4 % vollständig
che bekommt rund 18 400 € we-             etwa 6300 € weiterhin weniger         Ackerbaubetrieb heraus                                           stillgelegt werden. 2023 legt der
niger Direktzahlungen pro Jahr.           Direktzahlungen als ein Jungland-                                                                      Beispielbetrieb 3 ha als AUM-
Das zeigt Grafik 1.                       wirt in der alten Förderperiode.      Das erste Beispiel ist ein 120-ha-                               Buntbrache still. 2024 kommen
Für Betriebe, bei denen in den            Zusätzliche Einkommensmög-            Ackerbaubetrieb. Der Betrieb                                     noch 1,2 ha Öko-Brache hinzu.
nächsten Jahren die Betriebsüber-         lichkeiten können sich unter Um-      nimmt bisher an der vielfältigen                                 Diese kann er 2023 noch nicht gel-
gabe an den Nachfolger oder die           ständen durch die Teilnahme an        Fruchtfolge teil und baut Weizen,                                tend machen, da er die Ausnahme
Nachfolgerin ansteht, sieht es hin-       den freiwilligen Öko-Regelungen       Gerste, Zuckerrüben, Raps, Fut-                                  von der 4-%-Stilllegung nutzt.
gegen durch die höhere Jungland-          oder Agrarumweltmaßnahmen             tererbsen und Mais an. Durch den                                 Die Bodenbedeckung in sensiblen
wirtestützung zunächst deutlich           ergeben, allerdings ist eine Teil-    Anbau der grobkörnigen Legumi-                                   Zeiten muss auf 80 % der Fläche
optimistischer aus. Die Höhe der          nahme in vielen Fällen auch mit       nosen bekommt der Betrieb bisher                                 erfolgen. Ein Zwischenfrucht-
Direktzahlungen in Abhängigkeit           zusätzlichen Kosten verbunden.        die Prämie von 125 €/ha Acker-                                   anbau muss zudem in den roten
von der Betriebsgröße für Betriebe        Ein finanzieller Vorteil lässt sich   fläche. Zudem wird auch bislang                                  Grundwasserkörpern erfolgen.
mit Junglandwirteprämie ist in            aus den Umweltmaßnahmen so-           bereits 1 ha als Agrarumwelt-                                    Deshalb reduziert sich der ver-
Grafik 2 dargestellt. Kleinere Be-        mit nur erzielen, wenn Maßnah-        maßnahme (AUM) stillgelegt mit                                   pflichtende Zwischenfruchtan-
triebe mit Junglandwirteprämie            men leicht im Betrieb umzusetzen      einer Prämie von 1200 €. Die                                     teil hier auf 10 ha (die genaue Zu-
können zumindest für einen be-            sind und sich der Verlust an Wert-    Greening-Vorgaben werden mit                                     teilung ist allerdings schwierig).
grenzten Zeitraum von fünf Jahren         schöpfung in Grenzen hält.            15 ha Zwischenfruchtanbau so-                                    Der Betrieb will auch weiterhin
sogar mehr Direktzahlungen erhal-         Im Folgenden sollen beispielhaft      wie 1 ha Pufferstreifen erfüllt.                                 an der AUM vielfältige Frucht-
ten, als in der alten Förderperiode.      die gesamtbetrieblichen Auswir-       Der Gesamtdeckungsbeitrag pro                                    folge teilnehmen und bekommt

  1    2023 weniger Direktzahlungen                                               2   Junglandwirte kommen besser weg
        Summe Direktzahlungen, Vergleich 2021 zu 2023                                 Summe Direktzahlungen inkl. Junglandwirteprämie

      €/Jahr
  100 000                                                                        Euro/Jahr
                                                                                 90 000
      80 000
                                                                                 70 000
                               2021                                                                           2021
      60 000
                               2023                                                                           2023
                                                                                 50 000
      40 000
                                                                                 30 000
      20 000                                                                                            Einkommensverlust negativ = Zuwachs
                                                                                  10 000
                                                                                       0
          0
                                                                                 -10 000

                             Betriebsgröße in Hektar                                                         Betriebsgröße in Hektar

R10       12 / 2023
RATGEBER FÖRDERUNG – GRUNDLAGEN

                                                                                                                            Je Mutterkuh wird eine Prämie
  3   Ackerbauern fehlt die Greeningprämie                                                                                  von 78 €/Jahr gezahlt.
      Deckungsbeitrag, Agrarförderung und planerischer Gewinn, Beispielbetrieb 120 ha Ackerbau,                             In Summe hat der extensive Be-
      Standort mit gutem Ertragspotenzial                                                                                   trieb durch die neue GAP kaum
                                                                                                                            zusätzliche Einschränkungen bei
           Alte Förderperiode            2020–2022                    Neue Agrarreform             2023      2024
                                                                                                                            der Flächenbewirtschaftung und
Ø-Deckungsbeitrag Acker:                  125 618 €       Ø-Deckungsbeitrag Acker:              123 290 € 117 470 €
                                                                                                                            kann gleichzeitig aus verschiede-
Kosten Greening-Zwischenfrucht:             –2 550 €      Kosten ZF Mindestbodenbedeckung:        –1 700 € –1 700 €         nen Förderprogrammen Prämien
Ø Gesamtdeckungsbeitrag:                   123 068 €      Ø Gesamtdeckungsbeitrag:               121 590 € 115 770 €        generieren. Nichtsdestotrotz sinkt
Basis-/Umverteilungsprämie:                22 380 €       Einkommens-/Umverteilungsstützung:     22 300 € 22 300 €          auch hier der Betriebsgewinn zur
Greeningprämie:                              9 960 €      Greeningprämie:                                –         –        Deckung des Einkommens und
AUM-Prämie Vielfältige Kulturen:           14 875 €       AUM + ÖR Prämie Vielfältige Kulturen:  11 600 € 11 100 €          zur Investition um 4 % bzw. 5 %.
AUM-Prämie Blühstreifen:                     1 200 €      AUM Prämie Buntbrache:                   4 860 €  4 860 €
                                                          ÖR-Prämie zus Brache mit Begrünung:          0€   1 740 €         Mehr Naturschutz,
Ø-Prämien und Umweltleistungen:                48 415 €   Ø-Prämien und Umweltleistungen:         38 760 €  40 000 €
                                                                                                                            weniger Wertschöpfung
Ø-Deckungsbeitrag plus+ Prämien:              171 483 €   Ø-Deckungsbeitrag plus Prämien:        160 350 € 155 770 €
                                                          Differenz zu 2020–2022                    –6,5 %    –9,2 %
                                                                                                                            Durch die Agrarreform 2023
Fixkosten (Maschinen, Gebäude, Pacht,                     Fixkosten (Maschinen, Gebäude, Pacht,
                                          100 000 €                                             100 000 € 100 000 €         müssen die Betriebe wieder nicht
Allgemeinkosten etc., ohne Lohn)                          Allgemeinkosten etc., ohne Lohn)
                                                                                                                            produktive Flächen bereitstel-
Gewinn zur Deckung des Lohn und                           Gewinn zur Deckung des Lohn und
Kapitalanspruchs, zur Reinvestition
                                               71 483 €
                                                          Kapitalanspruchs, zur Reinvestition
                                                                                                  60 350 €  55 770 €        len, um die Förderung zu erhal-
                                                                                                                            ten. Aus Sicht des Naturschutzes
                                                          Differenz zu 2020–2022                   –15,6 %  –22,0 %
                                                                                                                            wird dies einen positiven Effekt
                                                                                                                            auf die Biodiversität haben. Aus
                                                                                                                            betrieblicher Sicht führt die
künftig für grobkörnige Legumi-         zugeschrieben. Inklusive Prämien          Haltungsverfahren auf Stroh wird          Agrarreform allerdings zu einem
nosen 100 €/ha Ackerfläche.             hat der Betrieb in der Ist-Situation      für Mutterkühe von 55 auf 65 €/           Verlust an Wertschöpfung. Die
Durch die höhere Stilllegung re-        114 965 € zur Deckung der Fix-            GVE erhöht und die AUM Som-               gleichzeitige Förderung der Ex-
duziert sich der Deckungsbeitrag        kosten und als Betriebsleiterein-         merweidehaltung (hier für die             tensivierung durch Öko-Rege-
im Jahr 2023 auf 121 590 € und          kommen zur Verfügung.                     Färsen) wird von 50 auf 60 €/GVE          lungen und die damit verbunde-
2024 auf 115 770 €. Die Prämien         Der Betrieb ist künftig von der Flä-      erhöht. Der Beispielbetrieb könn-         ne Reduktion der Prämien wird
sinken auf 38 760 bzw. 40 000 €,        chenstilllegung in der Konditio-          te künftig zudem an der AUM               zu einem reduzierten Gewinn
vor allem durch den Wegfall der         nalität befreit, da mehr als 75 %         Bewirtschaftung kleiner Acker-            der Betriebe und somit zu einem
Greening-Prämie und die Reduk-          der Fläche Dauergrünland (DGL)            flächen teilnehmen, auch wenn             geringeren Einkommen in den
tion der Prämie der vielfältigen        und Ackerfutter sind. Auch die            der Betrieb mit seinen 15 ha nur          Betrieben führen. Sofern dies
Fruchtfolge. Insgesamt reduzie-         Ausgleichszulage für benachtei-           knapp über der Bemessungsgren-            nicht dauerhaft durch höhere Er-
ren sich Deckungsbeitrag und            ligte Gebiete bleibt bestehen. Die        ze der Förderung liegt. Auch die          zeugerpreise ausgeglichen wer-
Prämien um 6,5 % und 9,2 %.             Extensivierung des Dauergrün-             Öko-Regelung des Verzichts auf            den kann, werden die Betriebe
Bei gleichbleibenden Fixkosten          lands wird künftig über die Öko-          Pflanzenschutz im Ackerfutter-            gezwungen sein, auf der übrigen
reduziert sich der Gewinn zur           Regelungen gefördert. Im ersten           bau dürfte möglich sein (50 €/ha).        Betriebsfläche die Bewirtschaf-
Deckung des Lohn- und Kapital-          Jahr werden hier 115 €/ha gezahlt         Besonders profitiert der Betrieb          tung zu intensivieren, um die
anspruchs und zur Reinvestition         und im zweiten Jahr 100 €/ha              zudem von den neuen gekoppel-             Verluste auszugleichen.
sogar um 15,6 % und 22 %.               DGL. Die Förderung der AUM                ten Tierprämien für Mutterkühe.                              Dr. Thomas Böcker

Das kommt bei einem
Futterbaubetrieb heraus                   4     Tierprämie hilft Mutterkuhhaltern
                                                Deckungsbeitrag, Agrarförderung und planerischer Gewinn, Beispielbetrieb 55 ha DGL,
Als zweites Beispiel soll ein Fut-              15 ha Acker, 50 Mutterkühe, 70 GV im Betrieb
terbaubetrieb mit Mutterkuh-
haltung betrachtet werden (Über-                   Alte Förderperiode              2020–2022                 Neue Agrarreform               2023         2024
sicht 4). Insgesamt bewirtschaftet      Ø-Deckungsbeitrag Mutterkuhhaltung           40 000 €    Ø-Deckungsbeitrag Mutterkuhhaltung        40 000 €    40 000 €
der Betrieb 70 ha, davon sind           Ø-Deckungsbeitrag landw. Nutzfläche          39 000 €    Ø-Deckungsbeitrag landw. Nutzfläche       39 000 €    39 000 €
55 ha Dauergrünland, 7 ha Acker-        Kosten Greening-Zwischenfrucht                     0€    Kosten ZF Mindestbodenbedeckung                 0€          0€
futter und 8 ha Silomais. Die Flä-      Ø Gesamtdeckungsbeitrag                       79 000 €   Ø Gesamtdeckungsbeitrag                    79 000 €    79 000 €
chen liegen im benachteiligten          Basis-/Umverteilungsprämie                   14 020 €    Einkommens-/Umverteilungsstützung         14 500 €    14 500 €
Gebiet, sodass zusätzlich die Aus-
                                        Greeningprämie                                5 880 €    Greeningprämie                                    –           –
gleichszulage als Prämie gezahlt
                                                                                                 Tierprämie                                 3 900 €     3 900 €
wird. Bislang ist der Betrieb vom
Greening befreit, legt aber aus         AUM-Prämie Extensive DGL-Nutzung              8 250 €    ÖR-Prämie Extensivierung DGL               6 325 €     5 500 €
Gründen des Erosionsschutzes            AUM-Prämie Weidehaltung Färsen                  500 €    AUM-Prämie Weidehaltung Färsen               600 €        600 €
eine Untersaat im Mais an. Ins-         AUM-Prämie Strohhaltung                       3 465 €    AUM-Prämie Strohhaltung                    4 095 €     4 095 €
gesamt hat der Betrieb 50 Mutter-                                                                AUM-Prämie kleine Flächen                    525 €        525 €
kühe plus Nachzucht und Mast-                                                                    ÖR-Prämie Verzicht PSM im Ackerfutter        350 €        350 €
rinder. An drei AUM nimmt der           Ausgleichszulage benachteiligtes Gebiet       3 850 €    Ausgleichszulage benachteiligtes Gebiet    3 850 €     3 850 €
Betrieb bereits teil: An der Ex-        Ø-Prämien und Umweltleistungen                35 965 €   Ø-Prämien und Umweltleistungen                  1€     33 320 €
tensiven Grünlandnutzung, der           Ø-Deckungsbeitrag plus Prämien               114 965 €   Ø-Deckungsbeitrag plus Prämien             79 001 €   112 320 €
Strohhaltung und an der Weide-                                                                   Differenz zu 2020–22                       –31,3 %       –2,3 %
haltung für Färsen. Aus Land-
                                        Fixkosten (Maschinen, Gebäude, Pacht,                    Fixkosten (Maschinen, Gebäude, Pacht,
bewirtschaftung und Tierhaltung                                                      65 000 €                                              65 000 €    65 000 €
                                        Allgemeinkosten etc., ohne Lohn)                         Allgemeinkosten usw., ohne Lohn)
erwirtschaftet der Betrieb einen        Gewinn zur Deckung des Lohn und                          Gewinn zur Deckung des Lohn und
Deckungsbeitrag von 79 000 €.                                                        49 965 €                                              14 001 €    47 320 €
                                        Kapitalanspruchs, zur Reinvestition                      Kapitalanspruchs, zur Reinvestition
Dabei wurde dem selbst erzeugten                                                                 Differenz zu 2020–2022                    –72,0 %       –5,3 %
Futter ebenfalls eine Einnahme

                                                                                                                                             12 / 2023    R11
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