DIE OFFIZIELLE ZEITSCHRIFT DES GEMEINDEBUNDES STEIERMARK
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
DIE OFFIZIELLE ZEITSCHRIFT DES GEMEINDEBUNDES STEIERMARK Jänner – März 2012 Nummer 1 65. Jahrgang Das blühende Kirschendorf Hitzendorf
EDITORIAL D ie Geschäftsstelle des Gemeindebundes ist derzeit mit einer Vielzahl von Anfragen aus unterschiedlichsten fachlichen Bereichen befasst. Neben Kernaufgaben in unserer Beratung, wie der Rechtsbratung und der Abgaben- Aktuell beratung, nimmt vor allem die Anzahl betriebswirtschaftlicher Anfragen und Fragen zum Finanzausgleich rapide zu. In diesen Fachbereichen erstellen wir für die Gemeinden unter Recht & Gesetz anderem Gebührenkalkulationen zur Vorlage bei der Gemein- deaufsicht und Berechnungen über die Einnahmen aus dem 4 Hauptmiete – Untermiete Finanzausgleich. Im vergangenen Jahr mussten wir aber auch einen starken Rückgang 5 Befreiung vom ALSAG-Beitrag des Interesses der steirischen Gemeinden an der Wahrnehmung ihres Rechts zur Kom- munalsteuer-Nachschau verzeichnen. Wir schreiben diesen Umstand der Unsicherheit bis März 2013 gesichert über die Zulässigkeit dieses Nachschau-Rechts zu. Mittlerweile ist jedoch geklärt und 6 Arbeitsmedizin in kommuniziert, dass die Nachschau-Rechte der Gemeinden auch auf Grundlage der oberösterreichischen Gemeinden BAO weiterhin zu Recht bestehen. Die Mitarbeiter unserer Prüfungsabteilung stehen Ihnen daher wie gewohnt für diese Leistungen zur Verfügung. Steuern & Finanzen Weiters möchte ich den Blick auch auf unsere zahlreichen anderen Aufgaben lenken, die wir für die steirischen Gemeinden erfüllen. Vor kurzem haben wir allen Mitglieds- 8 Landes-Lustbarkeitsabgabe gemeinden den Tätigkeitsbericht 2011 übermittelt, der einen Überblick über unsere wurde als verfassungskonform wichtigsten Arbeitsschwerpunkte bietet. Eine der Kernaufgaben ist die Vertretung kom- munaler Interessen auf Bundes- und Landesebene mit der Begutachtung von Gesetzes- bestätigt und Verordnungsentwürfen. 9 BAO: Kein Recht auf Der Gemeindebund Steiermark nimmt an den Landtagsausschüssen teil, ist in Beiräten, mündliche Verhandlung im Kommissionen, Arbeitsgruppen und Jury-Gremien vertreten und beteiligt sich an den Sitzungen und Beratungen des Österreichischen Gemeindebundes. Allein zu diesem Berufungsverfahren bei Landes- Bereich haben Vertreter des Gemeindebundes im abgelaufenen Jahr mehr als 200 Sit- und Gemeindeabgaben zungstermine absolviert. Die 20 wichtigsten legistischen Vorhaben auf Landesebene, mit denen wir uns im letzten Jahr in zahlreichen Besprechungen und Stellungnahmen Europa eingehend zu befassen hatten, sind im Tätigkeitsbericht aufgelistet. Auch in vielen an- 12 Neues zu Europa deren Angelegenheiten wurden Gespräche und Verhandlungen geführt. Alle relevanten Gesetzesmaterien durchzuarbeiten und aufzubereiten, die ständigen Änderungen und Umwelt Neuerungen zu verfolgen und zu begleiten, um kommunale Belastungen zu entdecken, sie abwehren und die Anliegen der Gemeinden nach Möglichkeit durchsetzen zu kön- 14 Perspektiven der Wärme- nen, erfordert eine intensive und fortwährende Beschäftigung mit den verschiedensten erzeugung in Österreich und Fachbereichen. Über diese Hauptaufgabe als Interessenvertretung hinaus erbringt der Gemeindebund Potential von solarer Nah- und Steiermark aber noch viele andere Leistungen für die Gemeinden, darunter die direkte Fernwärme und rasche Information über aktuelle Gesetzesänderungen, wichtige Termine und inter- 14 Der neue „Steirische essante Kommunalthemen in Form von Rundmails, die Organisation von Fachtagungen zu kommunalen Spezialfragen und gesetzlichen Neuerungen sowie das Aus- und Fort- Baurestmassen Leitfaden“ bildungsangebot für Gemeindebedienstete in Form von Lehrgängen an der Gemeinde- 15 Aktion „Frühjahrsputz 2012“ verwaltungsschule und Seminaren an der Gemeindeverwaltungsakademie. Im Jahr 2011 haben an insgesamt 60 Kursen mehr als 1.300 Bedienstete teilgenommen, es wurden 11 Land & Gemeinden regionale Informationsveranstaltungen für etwa 850 TeilnehmerInnen organisiert und es sind 47 Rundmails mit gezielten Informationen an die Gemeinden verschickt worden. 16 Verkehrssicherheitspreis 2012 Die Beratung einzelner Mitgliedsgemeinden manifestierte sich u. a. in über 1.000 16 Zukunftslabor Südweststeiermark rechtlichen Anfragebeantwortungen und in rund 880 schriftlichen Erledigungen unserer Finanzabteilung. 17 Plattform „Steirische Besonders freut es mich, dass unser Lehling in der Geschäftsstelle, Frl. Sabrina Birn- Hagelabwehr“ stingl, ihre Lehre mit der Lehrabschlussprüfung im Februar dieses Jahres erfolgreich 17 Preis „Tierschutzkonformes beendet hat. Wir gratulieren Frl. Birnstingl dazu herzlich. Ich bedanke mich anlässlich der Veröffentlichung unseres Tätigkeitsberichts auch bei allen unseren Mitarbeiterinnen Bauen im ländlichen Raum“ und Mitarbeitern im Gemeindebund für ihre hervorragenden Leistungen im vergange- 18 Gemeinde Weißkirchen: nen Jahr. Vorbild bei Freiwilligkeit Wir freuen uns darauf, weiterhin für Sie beratend tätig zu sein, und laden Sie herzlich 18 Europameister Steiermark 2013 dazu ein, bei Bedarf unsere Experten im Gemeindebund mit Ihren Anliegen zu befas- sen. Gesunde Gemeinde Ihr 19 Gesundheitsförderung für Gemeindebedienstete 20 Index der Verbraucherpreise Mag. Dr. Martin Ozimic Landesgeschäftsführer 20 Impressum 2 Steirische Gemeindenachrichten – Jänner bis März 2012
DER PRÄSIDENT Gemeinsame Position der Steiermark zum nächsten Finanzausgleich erforderlich Der Schwerpunkt der steirischen Gemeinde- Gesundheitslandesrat sehr eindringlich eine für politik im heurigen Jahr wird zweifellos die die Gemeinden tragbare Lösung eingefordert. Gemeindestrukturreform sein. Seit Dezember In mehreren konstruktiven Gesprächen haben 2011 liegt der Leitfaden bzw. Richtlinienkata- wir direkt mit der Ärztekammer Steiermark log des Landes Steiermark vor. Einige Gemein- verhandelt. Zwischenzeitlich hat es auch auf den haben bis Ende Jänner ihr grundsätzliches Initiative von Frau Landesrätin Mag. Kristina Interesse an Fusionen mit Nachbarsgemeinden Edlinger-Ploder zwei große Gesprächsrunden bekanntgegeben. Seit Ende Februar befinden auf Landesebene gegeben. Wenngleich sich wir uns in der Verhandlungsphase, in der die noch keine abschließende Lösung ergeben hat, betroffenen Gemeinden in die jeweilige Be- so gibt es doch Annäherungen, was die unter- zirkshauptmannschaft zu einem gemeinsamen schiedlichen Standpunkte betrifft. Insbeson- Gespräch geladen und den zuständigen Ge- dere wurde seitens der Ärzteschaft doch aner- LAbg. Bgm. Erwin Dirnberger, meindevertretern die Vorschläge des Landes kannt, dass künftig keine Pensionsansprüche Präsident des Gemeindebundes Steiermark unterbreitet werden. In weiterer Folge sollen aus distriktsärztlichen Tätigkeiten in welcher bzw. werden diese Vorschläge in den Gremi- Form auch immer zuerkannt werden können. en der Gemeinden diskutiert und bearbeitet. Im Gegenzug wird von der Ärzteschaft für Wieviele Gemeinden nach Abschluss der Ver- Gemeindeärzte wiederum ein Dienstverhältnis handlungen es in der Steiermark geben wird, eingefordert, auf dessen Grundlage auch eine steht noch nicht fest. Die Diskussionen müssen Lösung der Vertretungs-/Urlaubsregelung an- möglichst sachlich geführt werden und die Än- geboten wird. Wir vom Gemeindebund und das derungen im Einklang, nach Analyse aller Fak- Land Steiermark vertreten aber die Ansicht, ten sowie unter Einbindung der Bevölkerung, dass die Leistungen des Gemeindesanitäts- erfolgen. Ein zwangsweises Vorgehen erzeugt dienstes auf Grundlage des in der Steiermark Widerstand und baut Barrieren auf, die wieder- bestehenden, gut funktionierenden und finan- um nur mühsam und langfristig abgebaut wer- zierten Bereitschaftsdienstes erbracht werden Zum Finanzausgleich den können. Wichtig ist, dass Gemeindefunkti- sollen. Dass die Einzelleistung (z. B. Totenbe- onäre, die zum Teil bereits über Jahrzehnte ihre schau) gesondert entschädigt wird, steht außer hat der Gemeindebund Gemeinde erfolgreich gestalten und führen, in Diskussion. Diese Variante wird aber derzeit Steiermark ein der Diskussion ernstgenommen werden. von den Vertretern der Ärztekammer noch Vielerorts wird auch diskutiert und überlegt, ob abgelehnt. Wir werden darauf drängen, dass ausführliches eine Befragung der Gemeindebürger, wie sie es nach der stattgefundenen Ärztekammerwahl Positionspapier erarbeitet vereinzelt bereits durchgeführt wurde, sinnvoll rasch zu weiteren Verhandlungen kommt, um ist. Ob, wann und wie eine Befragung erfolgt, endlich eine zufriedenstellende Lösung für die und ich erwarte mir, entscheidet die Gemeindevertretung vor Ort Gemeinden zu erreichen. dass auf dieser Grundlage und hängt ganz maßgeblich von der jeweiligen Vor kurzem haben wir Euch den Tätigkeitsbe- Situation im Einzelfall ab. richt des Gemeindebundes für das Jahr 2011 mit dem Land Steiermark, Bei aller Bedeutung der Strukturreform ist präsentiert, mit dem wir in kompakter Form dem Städtebund und aber die dementsprechende Finanzausstattung unsere Tätiglkeiten und die Leistungen der der Landeshauptstadt vor allem über den Finanzausgleich eine der Landesgeschäftsstelle dargestellt haben. Alle größten Herausforderungen für uns als Ge- diese Serviceleistungen werden durch unser Graz eine gemeinsame meindeinteressenvertretung und der steirischen kleines, aber effizient eingesetztes 11-köpfiges Position der Steiermark, Politik insgesamt, damit wir für unsere Bürger Team der Landesgeschäftsführung erbracht. die entsprechenden Leistungen auch in Zukunft Die Arbeit in den Bereichen der Interessenver- wenn möglich auch mit erbringen können. Dass dies in Zeiten, wo es tretung und Gesetzesbegutachtung geschieht Unterstützung anderer Konsolidierungsmaßnahmen und keine Neu- zum überwiegenden Teil durch das Präsidium, verschuldung geben soll, nicht leicht erreichbar also durch meine beiden Stellvertreter Bgm. vom Finanzausgleich ist, wissen wir. Stark und Bgm. Reisinger, den Landesge- nachteilig betroffener Was den Finanzausgleich betrifft, sehen wir schäftsführer Dr. Ozimic und mich. Bundesländer, in den vor allem Änderungsbedarf im Bereich der Dass die notwendigen finanziellen Mittel für Aufteilung, des Fixschlüssels aber auch bei unsere Arbeit zur Verfügung stehen, verdanken künftigen Verhandlungen der Zuteilung der Steuermittel für Gemeinden, wir unseren Mitgliedsgemeinden, die durch eingebracht werden kann. die von der Abwanderung besonders stark ihren Beitrag diese Leistungen letztlich er- betroffen sind. Unser Ziel ist es, dass die möglichen. Ich danke daher allen steirischen Mindereinnahmen von 100 Euro und mehr pro Gemeinden für das in der Vergangenheit er- Einwohner und Jahr für unsere steirischen Ge- wiesene Vertrauen und versichere, dass der meindebürger entschärft werden. Erste positive Gemeindebund auch weiterhin sich als Berater, Signale, wonach man bereit ist, über Lösungen Helfer und Interessenvertreter für seine Mit- nachzudenken, gibt es. glieder einsetzen wird. Bezüglich der seit Jahren problematischen Si- tuation des Gemeindesanitätsdienstes durch Distrikts- und Gemeindeärzte wurde von uns Euer in der Vergangenheit bei jedem zuständigen Steirische Gemeindenachrichten – Jänner bis März 2012 3
RECHT & GESETZ Prof. Gerhard Stabentheiner allg.beeid.u.ger.zert.Sachverständiger Hauptmiete – Untermiete D ieser Aufsatz beschäftigt sich mit mieters aufgelöst, so hat der Unterver- Untermietverbote der Definition von Hauptmiete mieter den Untermieter hievon unver- und Untermiete, der Abgrenzung züglich in Kenntnis zu setzen. (1) Auf ein vertragliches Verbot der Un- derselben, der Scheinuntermiete, den tervermietung kann sich der Vermieter Untermietverboten, dem Untermietzins Die Scheinuntermiete nur berufen, wenn ein wichtiger Grund und der Auflösung von Untermietver- gegen die Untervermietung vorliegt. Ein hältnissen (siehe dazu auch die §§ 2, 11, Besteht bei Überlegung aller Umstän- wichtiger Grund gegen die Unterver- 26 und 30 MRG). de kein vernünftiger Grund daran zu mietung liegt insbesondere vor, wenn zweifeln, dass ein Hauptmietvertrag nur 1) der Mietgegenstand zur Gänze unter- zur Untervermietung durch den Haupt- vermietet werden soll, Die Hauptmiete mieter und zur Umgehung der einem 2) der in Aussicht genommene Unter- Hauptmieter nach dem MRG zustehen- mietzins eine im Vergleich zu dem Hauptmiete liegt vor, wenn der Miet- den Rechte geschlossen wurde, so kann vom Untervermieter zu entrichten- vertrag mit dem Eigentümer oder dem der Mieter, mit dem der Untermietver- den Mietzins und etwaigen sonstigen dinglich oder obligatorisch berechtigten trag geschlossen wurde, begehren, als Leistungen des Untervermieters un- Fruchtnießer der Liegenschaft oder mit Hauptmieter des Mietgegenstandes mit verhältnismäßig hohe Gegenleistung dem Mieter oder Pächter eines gan- den sich aus diesem Bundesgesetz erge- darstellt, zen Hauses geschlossen wird. Steht der benden Rechten und Pflichten anerkannt 3) die Anzahl der Bewohner einer ge- Mietgegenstand im Wohnungseigentum, zu werden. mieteten Wohnung die Anzahl der so wird Hauptmiete durch den Miet- Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine Wohnräume übersteigt oder nach der vertrag mit dem Wohnungseigentümer solche Umgehungshandlung vor – dies Aufnahme des Untermieters überstei- begründet. Wenn am Mietgegenstand ist insbesondere dann der Fall, wenn der gen würde, oder Wohnungseigentum erst begründet wer- Hauptmieter mehr als eine Wohnung im 4) wenn mit Grund zu besorgen ist, den soll, kommt durch den mit dem selben Gebäude zur Gänze untervermie- dass der Untermieter den Frieden der Wohnungseigentumsbewerber geschlos- tet oder bei Vorliegen eines befristeten Hausgemeinschaft stören wird. senen Mietvertrag Hauptmiete mit dem Hauptmietvertrages die Wohnung zur (2) Abs. 1 gilt nicht für eine von einer Eigentümer oder den Eigentümern der Gänze untervermietet – so obliegt es gemeinnützigen Bauvereinigung, die auf Liegenschaft zustande, doch geht mit dem Antragsgegner, das Fehlen der Um- Grund ihrer Satzung oder zufolge ihres der Begründung von Wohnungseigen- gehungsabsicht zu beweisen. tatsächlichen Geschäftsbetriebes ihre Tä- tum am Mietgegenstand die Rechtsstel- tigkeit auf einen bestimmten Personen- lung des Vermieters auf den Wohnungs- Abgrenzung zwischen kreis im Sinn des § 8 Abs. 2 Z. 1 oder eigentümer über. Haupt- und Untermiete 2 des Wohnungsgemeinnützigengesetzes An den wirksam geschlossenen Haupt- eingeschränkt hat, gemietete Wohnung. mietvertrag sind ab der Übergabe des Die in § 2 MRG vorgenommene Ab- Mietgegenstandes an den Hauptmieter grenzung zwischen Haupt- und Unter- Der Untermietzins die Rechtsnachfolger des Vermieters miete ist deshalb von Bedeutung, weil auch dann gebunden, wenn der Vertrag viele Regelungen des Mietrechtsgeset- Wird der Mietgegenstand zur Gänze un- nicht in die öffentlichen Bücher einge- zes nur für Hauptmietverträge gelten tervermietet, darf der Untermietzins den tragen ist. (z. B. die Regelungen über die Erhal- vom Untervermieter zulässigerweise zu Enthält ein Hauptmietvertrag Neben- tung und die nützliche Verbesserung, entrichtenden Hauptmietzins um nicht abreden ungewöhnlichen Inhalts, so ist über den Umfang des Benützungsrechts mehr als 50 v. H. übersteigen. Bei nur der Rechtsnachfolger des Vermieters und die Veränderung des Mietgegen- teilweiser Untervermietung des Miet- an diese Nebenabreden nur gebunden, standes, über den Aufwandersatz, über gegenstandes darf der Untermietzins wenn er sie kannte oder kennen müss- die Abtretung des Mietrechts oder über einem den untervermieteten Teil ent- te. Soweit das Mietverhältnis zwischen die Betriebskosten) und es hinsichtlich sprechenden angemessenen Betrag nicht dem Mieter oder Pächter eines ganzen mancher Fragen Sonderregelungen für überschreiten. Vereinbarungen über den Hauses und dessen Vermieter aufgelöst Untermietverhältnisse gibt (§ 26 MRG; Untermietzins sind dann unwirksam, wird, tritt der Vermieter in den Haupt- § 30 Abs. 2, Z. 12 MRG). wenn der vereinbarte Untermietzins den mietvertrag zwischen dem Mieter oder Für die Frage, ob ein Haupt- oder ein zulässigen Höchstbetrag überschreitet. Pächter des ganzen Hauses und dessen Untermietvertrag vorliegt, kommt es – Die Unwirksamkeit ist binnen 3 Jahren Mieter ein. wie oben dargestellt – darauf an, wer gerichtlich geltend zu machen. Bei be- den Mietvertrag auf Vermieterseite ge- fristeten Untermietverträgen endet die Die Untermiete schlossen hat. Frist frühestens 6 Monate nach Auflö- Wenn der Mietvertrag auf Vermieter- sung des Mietverhältnisses. Untermiete liegt vor, wenn der Miet- seite von einer anderen Person als den Bei einem befristeten Untermietvertrag vertrag mit einer anderen als den oben oben Genannten geschlossen wird, liegt ist ein Befristungsabschlag von 25 % genannten Personen geschlossen wird. gemäß § 2 Abs. 2 MRG ein Untermiet- gemäß § 16 Abs. 7 MRG vom Unter- Wird das Benützungsrecht des Unterver- vertrag vor. mietzins in Abzug zu bringen. 4 Steirische Gemeindenachrichten – Jänner bis März 2012
RECHT & GESETZ Befreiung vom ALSAG-Beitrag bis Beispiel: März 2013 gesichert Wohnung 120 m², davon vermietet 50 m² à € 4,00/m², Befristung des Un- termietverhältnisses auf 3 Jahre M it Wirkung 1. Jänner 2012 wurde der Altlastensanierungsbeitrag für Inertabfall- oder Baurestmassendeponien folgen. Sollte bereits ein Abbruchbescheid ausgestellt worden sein, können diese Kri- terien selbstverständlich auch später be- deutlich von 8,00 Euro auf 9,20 Euro je stätigt werden. Weiters ist es zweckmäßig, Untermietzins monatlich € 200,00 angefangene Tonne angehoben. im Abbruchbescheid die geschätzte anfal- Befristungsabschlag 25 % € 50,00 Unter bestimmten Bedingungen sind Ab- lende Masse des Abbruchs anzugeben, um Summe € 150,00 bruchabfälle jedoch seit 1. 4. 2011 vom in der Folge die weiteren Kriterien leichter BK akonto à € 1,50/m² € 75,00 ALSAG-Beitrag befreit. Mit dieser Maß- beurteilen zu können. Summe € 225,00 nahme soll ein Anreiz geboten werden, Wenn kein Abbruchbescheid ergeht, muss 10 % UST € 22,50 dass in Ortskernen Grundstücke mit alten der Bauherr im Rahmen dieser Anzei- Summe € 247,50 Gebäuden neu bebaut werden können und ge entsprechende Unterlagen beibringen, nicht neue Grundstücke außerhalb der dass das abzubrechende Gebäude in den Beim Abschluss eines befristeten Ortschaften erschlossen werden müssen. wesentlichen Teilen vor 1955 errichtet Untermietverhältnisses ist darauf zu Diese Befreiung ist zwar im Gesetz als wurde, und muss die nachvollziehbar er- achten, dass die Befristungsdauer zu- unbefristet normiert, jedoch ist eine Eva- mittelte Masse angeben. mindest 3 Jahre betragen muss. Dies luierung der Auswirkungen vorgesehen, gilt auch für eine Verlängerung eines wodurch mit der Aufhebung dieses Befrei- Bestätigung der Verwertung Untermietverhältnisses. ungstatbestandes ab 1. 4. 2013 zu rechnen Die Gemeinde muss die erfolgte Ver- Sollte das befristete Untermietverhält- ist. Gesichert ist diese Befreiung daher bis wertung des überwiegenden Anteils der nis in ein unbefristetes Untermietver- Ende März 2013. Abbruchabfälle bestätigen (nach ent- hältnis übergehen, so ist der Befris- sprechender Vorlage der diesbezüglichen tungsabschlag nicht mehr zu verrech- Voraussetzungen für die Befreiung Nachweise durch den Bauherrn). Unter nen. „überwiegender Anteil“ ist mehr als 50 % Seit 1. April 2011 werden jene Abbruchab- der Abbruchabfälle zu verstehen. Da aber Die Kündigung von fälle, die nicht verwertbar sind und von nicht mehr als 200 Tonnen abgelagert Untermietverhältnissen einem Gebäude stammen, das vor 1955 werden dürfen, hängt die zu verwertende errichtet wurde, im Ausmaß von 200 Ton- Masse auch von der Gesamtmasse der Ab- Untermietverhältnisse unterliegen nen vom Altlastensanierungsbeitrag be- bruchabfälle ab. Beispiel: Bei einer abzu- im Voll- und Teilanwendungsbereich freit, wenn sie auf einer Inertdeponie brechenden Masse von z. B. 450 Tonnen des MRG einem schwächeren Kün- abgelagert werden dürfen. Inertstoffe sind müssen 250 Tonnen verwertet werden und digungsschutz als Hauptmietverträge, Stoffe wie Mauerziegel, Steine, Dachzie- es dürfen maximal 200 Tonnen beitrags- zumal im § 30 MRG ein spezieller gel (ohne Eternit), Beton etc. frei abgelagert werden. Kündigungstatbestand für Untermiet- Die Interessenten können demnach von Die Frage, ob eine (zulässige) Verwertung verhältnisse normiert ist: einer Ersparnis von bis zu 1.840,00 Euro vorliegt, ist – wie in allen anderen Fällen Über die übrigen Kündigungsgründe profitieren. – nach den Vorgaben des AWG 2002 zu des § 30 hinaus kann ein Untermiet- Gemäß § 3 Abs. 3b Altlastensanierungs- beurteilen. Auf die diesbezüglichen Aus- verhältnis seitens des Untervermieters gesetz sind von der Beitragspflicht Abfälle führungen zu § 3 Abs. 1 Z. 1 betreffend auch dann gekündigt werden, wenn aus Abbruchmaßnahmen ausgenommen, die Zulässigkeit einer Verfüllung oder durch die Fortsetzung der Untermie- die auf einer Inertabfalldeponie abgelagert einer Geländeanpassung wird verwiesen. te wichtige Interessen des Unterver- werden dürfen, wenn Des Weiteren genügt auch der Nachweis mieters verletzt würden, insbesondere 1. die Gemeinde bestätigt, dass einer zwischenzeitlichen Lagerung von wenn der Untervermieter den Mietge- a) das abzubrechende Gebäude in den aufbereitetem Material oder die Bestäti- genstand für sich selbst oder für nahe wesentlichen Teilen vor 1955 errich- gung, dass das Material einer Recycling- Angehörige dringend benötigt, oder tet wurde, anlage zur späteren Verwertung zugeführt wenn ihn nach den Umständen die b) der überwiegende Anteil der Ab- wurde. Aufrechterhaltung der Wohnungsge- bruchabfälle einer Verwertung zuge- meinschaft mit dem Untermieter nicht führt wurde und Bestätigung des Bauherrn zugemutet werden kann (§ 30 Abs. 2 2. die abzulagernde Masse, die von einer Des Weiteren muss der Bauherr bestäti- Z. 12 MRG) Liegenschaft stammt, 200 Tonnen nicht gen, dass insgesamt nicht mehr als 200 Im Falle des Eigenbedarfs ist weder überschreitet und Tonnen von den gesamten Abbruchmate- eine Interessenabwägung noch eine 3. der Abgabenvorteil nachweislich an rialien abgelagert werden. Ersatzbeschaffung erforderlich. den Bauherrn weitergegeben wird. Der schwächere Kündigungsschutz Für die Beitragsfreiheit müssen alle ge- Weitergabe des Abgabenvorteils kommt vor allem aber auch dadurch nannten Voraussetzungen erfüllt sein. Der Deponieinhaber muss den Abgaben- zum Ausdruck, dass im Falle der Auf- vorteil (kein Altlastenbeitrag und somit lösung des Hauptmietverhältnisses des Gebäude vor 1955 auch keine Mehrwertsteuer dafür) an den Untervermieters ein gegen den Haupt- Die Gemeinde muss verifizieren und be- Bauherrn nachweislich weitergeben. Der mieter (= Untervermieter) erwirkter stätigen, dass das abzubrechende Gebäu- Nachweis kann durch einen entsprechen- Räumungstitel auch gegen den Unter- de in den wesentlichen Teilen vor 1955 den Vermerk auf Rechnungen, Liefer- mieter vollstreckt werden kann (§ 568 errichtet wurde; dies kann zweckmäßi- scheinen oder Wiegezetteln des Kunden ZPO). gerweise bereits im Abbruchbescheid er- erbracht werden. Steirische Gemeindenachrichten – Jänner bis März 2012 5
RECHT & GESETZ Dr. Ingrid Kaller, MSc Ärztin für Allgemein-, Arbeits- und Wirtschaftsmedizin Arbeitsmedizin in oberösterreichischen Bericht über ein Projekt in den Jahren 2006 bis 2009 und die geplante Weiterführung Die Ausgangsbasis gen entsprechend, arbeitsmedizinisch Vermittlung zwischen Gemeindevertre- betreut und ungefähr 80 % haben die tern und Arbeitsmediziner. Die Kommission der Europäischen regelmäßige Evaluierung ihrer Arbeits- Erstbetreuungen wurden je nach ge- Union fordert in ihren Zielsetzungen der plätze und Begehungen durch einen setzlicher Vorgabe meist an einem hal- Gemeinschaftsstrategie 2007–2012 eine Sicherheitstechniker etabliert. ben oder einem Tag (abhängig von der kontinuierliche, nachhaltige und homo- Start des Projektes war die Erhebung des Dienstnehmeranzahl) absolviert. Voral- gene Verringerung der Arbeitsunfälle Ist-Standes über eine Online-Befragung lem wurde versucht, Gemeinden mit und Berufskrankheiten. im Rechtsinformationssystem „RIS“ der weniger als 50 Dienstnehmern in das Im gleichen Dokument werden unter Gemeinden. Die Fragen wurden in Zu- Projekt einzuschließen, da es für diese den Risikosektoren hinsichtlich der am sammenarbeit mit der KFG (Kranken- Gemeinden besonders schwierig war, stärksten gefährdeten Arbeitnehmerka- und Unfallfürsorge für oberösterreichi- Zugang zu einer adäquaten Betreuung tegorien speziell KMU (kleine und mitt- sche Gemeinden) Oberösterreich erstellt zu erhalten. lere Unternehmen) und der öffentliche und an alle Gemeinden verschickt. Die Ausführung vor Ort durfte ich als Dienst genannt! In den Zielsetzungen Ein Jahr später wurde eine zweite On- Arbeitsmedizinerin allein übernehmen, sind unter anderem die Unfallversiche- line-Befragung zum Zwecke der Evalu- sodass es in Folge zu einem Besuch von rungsträger aufgefordert, ihre Präven- ierung der arbeitsmedizinischen Betreu- 111 Gemeinden in einem Zeitraum von tivmaßnahmen auf die Risikosektoren ung durchgeführt. ca. 2,5 Jahren kam. Meine Erfahrung, zu lenken. die mich zur praktischen Durchführung Im Jahr 2000 wurde auch in Österreich, eines derartigen Projektes befähigten, aufgrund der EU-Rahmenrichtlinie zur Dr. Ingrid Kaller, MSc, ist Ärztin stammte vor allem aus der arbeitsmedi- präventivmedizinischen Überwachung für Allgemein-, Arbeits- und zinischen Beratung von Klein- und Mit- von 1996 die Versorgung für Bedienste- Wirtschaftsmedizin, Notarzt, telbetrieben im Rahmen meiner jahre- te im öffentlichen Sektor (Bund, Länder, Ernährungs- und Umweltmedizin, langen Tätigkeit für AUVAsicher, sowie Gemeinden) durch Präventivfachkräfte sowie Phytotherapie aus der Betreuung von Betrieben mit verpflichtend übernommen. in Allerheiligen im Mürztal mehr als 50 Beschäftigten seit 1996. Die oberösterreichischen Gemeinden starteten aus diesem Grund zuerst mit Nach den Vorbereitungsveranstaltungen der Evaluierung ihrer Betriebe, die größ- Die Beantwortung der Fragen erfolgte und zahlreichen Anmeldungen konnte tenteils von externen Sicherheitstechni- in erster Linie durch für Personal Ver- ich im Herbst 2007 die praktische Um- kern durchgeführt wurde. antwortliche, also Amtsleiter, vereinzelt setzung starten: Arbeitsmedizinische Belange wurden auch Bürgermeister. Die Tagesplangestaltung eines Besuchs- dabei kaum berücksichtigt, was sich in Informationsveranstaltungen wurden in tages wurde häufig bereits telefonisch einer 2006 durchgeführten Fragebogen- allen oberösterreichischen Bezirken zur im Rahmen der Anmeldung festgelegt. erhebung widerspiegelte. In 84 % der Vorstellung arbeitsmedizinischer Tätig- Nach einem Erstgespräch mit einem Gemeinden wurde bis zu diesem Zeit- keit sowie zu den gesetzlichen Grundla- Gemeindevertreter (meist Amtsleiter) zu punkt kein Arbeitsmediziner beschäf- gen durchgeführt. den einzelnen Betrieben der Gemein- tigt. Im Rahmen dieser Informationsveran- de wurden die Betriebsstätten (Bauhö- Sechs Jahre später, im Jahr 2012, befin- staltungen wurden „arbeitsmedizinische fe, Kläranlagen, Kindergärten, Schulen den wir uns in der Steiermark vermut- Besuchstage“ in den einzelnen Bezirken -Reinigungsbereich, sowie die Büroar- lich in einer vergleichbaren Situation verlost. Eine Gemeinde pro Bezirk er- beitsplätze der Verwaltungen) mit dem (zahlenmäßige Erhebungen dazu sind hielt einen Tag arbeitsmedizinische Be- jeweiligen Bereichsverantwortlichen mir nicht bekannt). Von den steirischen ratung für ihre Bediensteten kostenlos. besucht und begangen. Häufig erfolgte Gemeinden wird ebenfalls größtenteils Durch diese Aktion sollte für zukünftige in diesem Zusammenhang eine Bespre- die Verpflichtung zu einer umfassenden Betreuungen Aufmerksamkeit bei Ge- chung und Beratung der anwesenden arbeitsmedizinischen Betreuung der Ge- meindevertretern geweckt werden. Bediensteten, die zu arbeitsmedizinisch meindebediensteten nicht eingehalten. relevanten Themen des Gesundheits- Dies ist der Anlass, einen kurzen Über- schutzes am Arbeitsplatz informiert wur- blick über das in Oberösterreich erst- Die praktische Umsetzung den, also die Vermeidung von Arbeits- mals durchgeführte Projekt zu geben, unfällen und Berufskrankheiten sowie das zum heutigen Zeitpunkt bereits gra- Nach einem eigens entwickelten Anmel- die Reduktion beruflicher Belastungen vierende Erfolge zeigt: Ca. 50 % der deverfahren übernahm eine Bedienstete von Bewegungsapparatproblemen bis oberösterreichischen Gemeinden sind der KFG die Terminkoordination sowie zu psychischen Belastungen. Wesent- nunmehr, den gesetzlichen Anforderun- die Beantwortung von Anfragen und die liche Themen, wie die Organisation 6 Steirische Gemeindenachrichten – Jänner bis März 2012
RECHT & GESETZ Gemeinden Erster Hilfe, die Vermeidung von Al- insgesamt das Bewusstsein der Beschäf- (2011) sind in Oberösterreich rund 50 % leinarbeitsplätzen in Gefahrenbereichen, tigten für gesundes Arbeiten und auch der Gemeinden arbeitsmedizinisch be- Einsatz und Verwendung persönlicher gesunden Lebensstil zu stärken. Dass treut. In vier Bezirken wurde bereits eine Schutzausrüstung usw. kamen ebenso eine verstärkte Bewusstseinsbildung für gemeinsame Betreuung durch eine Ar- zur Sprache. Beschäftigte auch häufig gelungen ist, beitsmedizinerIn bezirksweit beauftragt. Nach den Begehungen und allgemeinen zeigte sich bei den wiederholten Besu- Abschließend kann zu ökonomischen Besprechungen gab es für alle Mitarbei- chen: So wurden in einigen Gemeinden Bedenken bemerkt werden, dass erwie- ter die Möglichkeit zu einem Hör- und eigene Gesundheitsförderungsprojekte senermaßen ein Arbeitsunfall, eine Be- Sehtest sowie, soweit zeitlich möglich, für die Mitarbeiter gestaltet oder die rufskrankheit oder auch Krankenstände medizinischer Beratung. Auch indivi- Mitarbeiter verstärkt in Aktionen der aufgrund beruflicher Belastungen bei duelle Probleme im Zusammenhang mit „Gesunden Gemeinde“ miteinbezogen, weitem mehr Kosten verursachen als die Arbeitssicherheit konnten vereinzelt die zuvor eigentlich den Einwohnern der Etablierung einer ständigen arbeitsmedi- diskutiert und Verbesserungsvorschläge Gemeinde vorbehalten waren. zinischen Beratung mit den Einsatzstun- dazu gemacht werden. Eine Evaluierung des Projektes wurde den laut gesetzlicher Vorgabe. nach einem und nach zwei Jahren, wie- Die Arbeitgeber wurden über Verantwor- derum in Form einer online-Befragung, tung in Arbeitsschutzfragen und rechtli- durchgeführt. Die Ergebnisse konnte Fortsetzung des Projektes che Grundlagen, soweit ein Arbeitsme- ich in meiner Master-Thesis unter dem diziner dazu befähigt ist, informiert. Titel „Arbeitsmedizin in oberösterrei- Eine detailgetreue Fortsetzung des Pro- Themen, die den Bogen der Beratung chischen Gemeinden aus wirtschaftsme- jektes in Form regelmäßiger Beratungen überspannten, wurden größtenteils an dizinischer Sicht“ zusammenfassen. Die ist nicht mehr notwendig, da die meisten Spezialabteilungen der jeweiligen Un- wichtigsten Resultate aus arbeitsmedizi- Gemeinden bereits selbst eine gesetzes- fallversicherungsträger weitergeleitet. nischer Sicht sind vor allem in der Ver- konforme Betreuung (s. o.) organisiert Diese Fragen bezogen sich hauptsäch- besserung der Arbeitsbedingungen der haben – kleine Gemeinden vorwiegend lich auf die Themen Unterweisung und Gemeindebediensteten in den betreuten durch Zusammenarbeit. Verantwortlichkeiten, Anerkennung von Gemeinden durch verstärktes Augen- Entsprechend einer neuerlichen Befra- Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten merk auf deren Gesundheitsschutz und gung 2011 nach den Bedürfnissen der durch die Unfallversicherungen, Belas- Sicherheit zu finden. Dadurch kann auch Gemeinden wird von den Unfallversi- tungen durch chemische Arbeitsstoffe, mehr Motivation und somit bessere Ar- cherungsträgern (KFG und AUVA) ein Stäube, elektromagnetische Strahlung beitsleistung erzielt werden. Sicherheitstag, voraussichtlich im Mai usw. und daraus resultierender notwen- 2012, organisiert. Ziel dieses Tages ist diger Messungen. Hinterfragt wurden in der Projektevalu- eine Expertenberatung durch Präventiv- Abschließend wurde noch vor Ort ein ierung auch die Investitionsmaßnahmen fachkräfte zur besseren Unterweisung Begehungsbericht erstellt, mit dem Per- und Folgekosten. Die arbeitsmedizini- der Beschäftigten mit Schwerpunkt sonalverantwortlichen diskutiert und un- sche Betreuung war im Rahmen des Bauhöfe, da diese Tätigkeit weiterhin terschrieben übergeben. Insofern gab es Projektes aufgrund von Förderungen die gefährlichste und unfallträchtigste im Anschluss an die Beratungen kaum durch die Unfallversicherungsträger Arbeit in den Gemeinden darstellt. Fragen, nur vereinzelt wurde bei Un- (KFG und AUVA) im Vergleich zum klarheiten das Büro der KFG im Nach- aktuellen Marktpreis etwas günstiger. hinein kontaktiert. Die Folgekosten im ersten Jahr nach der Überlegungen zur Umsetzung des Betreuung, aufgrund der vorgeschlage- Projektes in allen Bundesländern Wiederkehrende Betreuungen wurden nen Maßnahmen, beliefen sich auf einen nach einem Zeitraum von ca. einem Jahr Bereich zwischen 500 und 5.000 EURO Da in Österreich in allen Bundesländern organisiert. Das Erstgespräch erfolgte pro Gemeinde. Investitionen betrafen die EU-Richtlinie zur arbeitsmedizini- hierbei ebenso meist mit dem Amtsleiter. vor allem die zusätzliche Ausstattung schen Versorgung in den jeweiligen Be- Eingangs wurde immer der Erstbericht mit persönlicher Schutzausrüstung und dienstetenschutzgesetzen übernommen besprochen. Vorgeschlagene Maßnah- die Förderung des Gesundheitsschutzes wurde, ist es dringend notwendig, diese men wurden hinsichtlich ihrer Umsetz- durch notwendige Schutzimpfungen. umzusetzen. Beispiele der Umsetzung barkeit in der Praxis beurteilt. Erfreulich Anfängliche wirtschaftliche Bedenken gibt es gesamtösterreichisch nur in ein- war vor allem das Bestreben der Verant- gegen die ständige Bestellung eines Ar- zelnen größeren Kommunen; kleinere wortlichen, im Erstbericht vorgeschla- beitsmediziners konnten durch verstärkte Gemeinden mit weniger als fünfzig Mit- gene Maßnahmen bestmöglich umzuset- Zusammenarbeit zwischen den Gemein- arbeiter verfügen kaum über eine ad- zen, Unterweisungen durchzuführen und den ausgeräumt werden. Mittlerweile äquate Betreuung. Steirische Gemeindenachrichten – Jänner bis März 2012 7
STEUERN & FINANZEN Robert Koch, Gemeindebund Steiermark Landes-Lustbarkeitsabgabe wurde als verfassungskonform bestätigt VfGH-Erkenntnis B 533/11 lich (weil in Wien unwirtschaftlich oder genau in der – verfassungsrechtlich vom 5. 12. 2011 in Kärnten gesetzwidrig). Die Anschaf- nicht zu beanstandenden – Absicht des fung neuer Geräte mit niedrigeren Aus- Gesetzgebers“. Eine auf Basis der seit 1. 10. 2010 zahlungsquoten komme im Hinblick auf • Durch eine hohe Besteuerung wird (mit LGBl. Nr. 84/2010) erhöhten Lan- die begrenzte Übergangsfrist von Vorn- die Rentabilität solcher Automaten des-Lustbarkeitsabgabefestsetzung der herein nicht in Betracht, außerdem wären herabgesetzt, was unzweifelhaft Un- Stadtgemeinde Gleisdorf von der Fach- dabei die Spieler die „Leidtragenden“. ternehmen in wirtschaftliche Schwie- abteilung 4A des Amtes der Steiermärki- Bei der Anzahl aufgestellter Geräte wird rigkeiten bringen kann, welcher Effekt schen Landesregierung bestätigende Be- seit der Abgabenerhöhung ein 25%iger aber bei jeder Besteuerung eintreten rufungsentscheidung wurde mit VfGH- Rückgang behauptet. kann. Wer seinem Erwerb ausschließ- Beschwerde angefochten. Der VfGH hat lich oder vorwiegend mit jenen Ge- die Beschwerde erfreulicherweise bereits Erwägungen und Begründung räten nachgeht, die ein Gesetz höher abgewiesen. des VfGH besteuert oder gar verbietet, wird da- durch besonders hart getroffen – und Beschwerdevorbringen • Gleich einleitend bemerkt der VfGH sicher könnten einige Standorte nicht ausdrücklich ein Déjà-vu-Erlebnis: mehr wirtschaftlich rentabel betrieben Weil mit Wirkung vom 1. 10. 2010 pro „Die Beschwerde macht nahezu wört- werden, was ebenso kein unzulässiger Geldspielapparat und Monat die Lust- lich jene Bedenken geltend, mit denen Eingriff in verfassungsrechtlich ver- barkeitsabgabe auf € 370,00 und die sich der Verfassungsgerichtshof aus bürgte Rechtspositionen sei. Landes-Lustbarkeitsabgabe auf € 630,00 Anlass der zu B 385/82 protokollier- • Dass durch die Erhöhung der Abga- (zusammen also auf € 1.000,00) erhöht ten, gegen Bestimmungen des Wiener ben die Ausübung eines ganzen Er- wurden, handle es sich in Kenntnis der Vergnügungssteuergesetzes gerichte- werbszweiges als solcher zum Erlie- „politischen Vorgeschichte“ um eine Er- ten Beschwerde im Erkenntnis VfSlg. gen kommt oder unmöglich gemacht drosselungssteuer mit konfiskatorischem 9750/1983 auseinandergesetzt hat“ werde, sei nicht erkennbar. Schließlich Charakter mit der Absicht, die Ausübung – und damals hat der VfGH diese sei es nun in der Steiermark nach eines Erwerbszweiges unmöglich zu ma- nahezu wortgleiche Beschwerde ab- den von der Steiermärkischen Landes- chen und über den Umweg einer Steu- gewiesen. Es ist daher auch nicht regierung vorgelegten (und nicht zu ererhöhung in der Steiermark erlaubte weiter verwunderlich, dass der VfGH bezweifelnden) Zahlen bei den betrof- Apparate zu verbieten. Die Erhöhung auch nun ausdrücklich keinen Anlass fenen Apparaten im Zeitraum März sei verfassungswidrig, verstoße als Pau- zu einer Änderung dieser Rechtspre- 2010 bis Februar 2011 lediglich zu schalabgabe gegen Art. 2 StGG bzw. chung sieht: einem unerheblichen Rückgang ge- Art. 7 B-VG, stelle eine Verletzung in • Die damals vom Wiener Vergnügungs- kommen. den verfassungsgesetzlich gewährleiste- steuergesetz geforderte Geldleistung • Die Ausgestaltung der Abgabe als nicht ten Rechten auf Gleichheit aller Staats- (monatlich ATS 10.000,00) sei unzwei- umsatzabhängige Pauschalabgabe hält bürger vor dem Gesetz, auf Unversehrt- felhaft als Abgabe zu qualifizieren und der VfGH weiterhin für gleichheits- heit des Eigentums und auf Freiheit der würde nicht als „Erdrosselungssteuer“ rechtlich unbedenklich, da der Gesetz- Erwerbsausübung dar und verletze den wirken (somit die Steuerquelle nicht geber bei der Besteuerung des Haltens Beschwerdeführer wegen Anwendung überhaupt praktisch zur Gänze zum von Spielautomaten methodisch nicht eines verfassungswidrigen Gesetzes in Versiegen bringen). unbedingt an die Ertragsfähigkeit, den seinen Rechten. • Der Gesetzgeber darf verfassungs- Ertrag oder an den Umsatz anknüpfen Argumentiert wird das Vorbringen damit, rechtlich unbeanstandet die seinem muss, sondern der Gesetzgeber kann dass die Geldspielapparate seit der Er- Zugriff offenstehenden Steuerquellen einfach die veranstaltete Vergnügung, höhung der Abgabe(n) nicht mehr wirt- bestmöglich erschließen und dabei somit „auch jede Spielgelegenheit mit schaftlich rentabel aufgestellt werden auch andere als fiskalische Zwecke dem gleichen Betrag belegen“. könnten, weswegen die Steuererhöhungen mitverfolgen – etwa zu verhindern, • Im Jahr 2007 hatte sich der VfGH den Großteil der steirischen Aufsteller im dass mehr Geldspielapparate aufge- mit einer (neben eine Belastung mit Hinblick auf die nach den Glücksspielge- stellt werden oder eine Eindämmung Bundesabgaben tretende) Erhöhung setznovellen für die Übergangsfristen bis der Automatenaufstellung oder des der Wiener Vergnügungssteuer auf Ende 2014 (richtig: Ende 2015) getätig- Spielens mit Hilfe einer Erhöhung der € 1.400,00 pro Monat – somit um ten Investitionen in den wirtschaftlichen Abgabenbelastung. fast 100 % – zu befassen, befand Ruin treiben würden. Der Beschwerde- • Wenn sich dadurch notgedrungen die diese aber angesichts der Geldent- führer legte eine Wirtschaftlichkeitsrech- Gewinnquoten verschlechtern, wer- wertungsrate über die vergangenen nung vor, welche einen Verlust ausweist. den damit potentielle Spieler wegen Jahre als nicht unverhältnismäßig und Die eigens hergestellten „Steiermark-Ge- mangelnder Attraktivität vom Spielen damit nicht als exzessive Regelung, räte“ seien zudem anderswo unverkäuf- abgehalten – und liege auch “dies welche das Wesen der Grundrechte 8 Steirische Gemeindenachrichten – Jänner bis März 2012
STEUERN & FINANZEN Robert Koch, Gemeindebund Steiermark BAO: Kein Recht auf mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren bei Landes- und Gemeindeabgaben Rechtslage seit 1. 1. 2011 Buchstaben des Gesetzes ist der Antrag, der Instanzen her anders gestalteten Ge- dass eine mündliche Berufungsverhand- meindeabgabenbehörden anlangt – den Seit 1. 1. 2010 ist die Bundesabgaben- lung anberaumt werden möge, nicht von Verfahrensrechtsanwender zumindest ordnung (BAO), derzeit in der Fassung Vornherein vollkommen undenkbar, lau- vorsichtig machen... BGBl. I Nr. 112/2011, auch für Landes- tet doch § 284 Abs. 1 BAO wie folgt: und Gemeindeabgaben maßgebliches „Über die Berufung hat eine mündli- Anlassfall, Sachverhalt Verfahrensrecht. Berufsmäßige Partei- che Verhandlung stattzufinden, envertreter sind es aus der Jahrzehnte 1. wenn es in der Berufung (§ 250), In einem Abgabenverfahren nach dem langen (bis Ende des Jahres 2009 nur im Vorlageantrag (§ 276 Abs. 2) oder Tiroler Vergnügungssteuergesetz war auf den Bereich der Bundesabgaben in der Beitrittserklärung (§ 258 Abs. diese Verfahrensrechtsfrage bereits auf beschränkten) Anwendung der BAO ge- 1) beantragt wird oder Grundlage der BAO zu klären. Die wohnt, in allen Rechtsmittelverfahren 2. wenn es der Referent (§ 270 Abs. Partei hat auf einer mündlichen Beru- auch eine mündliche Berufungsverhand- 3) für erforderlich hält.“ fungsverhandlung bestanden und die lung beantragen zu können, um für Abgabenbehörde hat dem Antrag nicht die Abgabepflichtigen wichtigen Stand- Im Folgenden sind aber die weiteren entsprochen, weswegen vor dem Ver- punkten besser zum Durchbruch verhel- Regelungen für diese „mündliche Ver- waltungsgerichtshof die Rüge der Ver- fen zu können oder – je nach Situation handlung“ auf den Berufungssenat, sei- letzung von Verfahrensvorschriften er- und Entwicklung eines Verfahrens – nen Vorsitzenden und seine Mitglieder hoben wurde. vorschlagsweise auch Kompromissvari- abgestimmt: Bereits dies sollte – was die Die Abgabepflichtige hatte eine im Vor- anten als mögliche verfahrensökonomi- direkte Übertragbarkeit oder Anwend- sche Lösungen vorzubringen. Nach den barkeit in von der Zusammensetzung Fortsetzung Seite 10 auf Unversehrtheit des Eigentums und Verletzung verfassungsgesetzlich ge- • Angesichts der insgesamt mittler- Freiheit der Erwerbsausübung beein- währleisteter Rechte habe nicht statt- weile sehr hohen Beträge, um die trächtigen würde. gefunden, weswegen die Beschwerde es bei den Lustbarkeitsabgabe- und • Weiters dürften nun die Automatenauf- abzuweisen war. Landes-Lustbarkeitsabgabeverfahren steller in der Steiermark für die Dauer • Die Beschwerde war nun antragsge- inzwischen geht, muss wiederholt der der „Übergangsfrist“ bis 31. 12. 2015 mäß dem Verwaltungsgerichtshof ab- dringende Rat ausgesprochen wer- zwar auf Grundlage landesgesetzlicher zutreten: Auch vor dem VwGH ist den, insbesondere die Erhebung der Bewilligungen weiterhin Geldspielau- eher mit einer Abweisung der Be- Lustbarkeitsabgabe (Festsetzung der tomaten betreiben, dies sei „aber nicht schwerde zu rechnen, weil hinsichtlich Abgabe und weiteres Verfahren bis so zu verstehen, dass die Länder (oder des Abgabenverfahrens – beginnend zur zwangsweisen Einbringung der Gemeinden) die Abgabenbelastung für mit dem Bescheid der Gemeinde – Abgaben, bei Rechtsmittelverfahren diese Automaten in diesem Zeitraum keine konkreten Rechtsverletzungen unter Beachtung des § 212a BAO) unverändert zu lassen hätten, sie ins- substantiiert vorgebracht wurden. möglichst strikt und zeitnah zu voll- besondere nicht erhöhen dürften. Im • Die auf der Homepage des Gemeinde- ziehen, da in der Steiermark bereits Hinblick auf das oben Ausgeführte ist bundes Steiermark jeweils in aktuel- erste Automatenaufsteller insolvent auch nicht davon auszugehen, dass die ler Fassung veröffentlichten Landes- geworden sind. in Rede stehende Abgabenerhöhung Lustbarkeitsabgabebescheide können • Hinsichtlich der Landes-Lustbarkeits- einem (vorgezogenen) Verbot, die Au- daher – soweit weiterhin erforderlich abgabe ist dies – allerdings in Ab- tomaten zu betreiben, gleichzuhalten – unverändert belassen werden. sprache mit der Berufungsbehörde – wäre.“ • Der VfGH hat kein Wort darüber verlo- grundsätzlich sinngemäß ebenso zu ren und auch nicht nur die Andeutung handhaben. Wo allerdings die Aus- Zwischenergebnis und Ausblick eines Hinweises fallen lassen, dass die setzung der Einhebung beantragt und hier formell nicht geprüfte Erhöhung im Falle deren Abweisung wiederum • Der VfGH gelangt zum Schluss, die der monatlichen Lustbarkeitsabgabe einer (auf die zwangsweise Einbrin- angewendeten Rechtsgrundlagen seien um € 70,00 seine Beurteilung ändern gung hemmend wirkende) Berufung verfassungsgesetzlich unbedenklich, könnte. Es ist daher wohl auch hin- eingebracht wurde, muss vor der Ex- es werde keine rechtswidrige gene- sichtlich der Lustbarkeitsabgabe mit ekution noch die Entscheidung der relle Norm angewendet und die vom einer ähnlichen Beurteilung des VfGH Berufungsbehörde abgewartet bzw. in Beschwerdeführer geltend gemachte zu rechnen. Erfahrung gebracht werden. Steirische Gemeindenachrichten – Jänner bis März 2012 9
STEUERN & FINANZEN Fortsetzung von Seite 9 feld vor allem im Internet auf einschlä- kulturellen und volksbildenden“ Cha- schwerdeführende Partei nach Ansicht gigen Homepages eine als „Highlight rakter gehabt und sei daher nach einer des Höchstgerichts keinerlei Rechtspo- des erfolgreichen Eventformats S“, Ausnahmebestimmung nur mit einem sitionen abzuleiten, da eine allfällige als einzigartige „Live-Show“ und als Steuersatz von 4 % des Eintrittsgeldes gegenüber anderen Betroffenen rechts- „bedeutendstes Partyereignis“, zusam- zu besteuern. Gesetzliche Voraussetzung widrig erfolgende Gesetzesanwendung menfassend als „Event“ bzw. „Party“ für eine derartige (steuerlich günstigere) niemandem ein Recht auf diesbezüg- beworbene Veranstaltung durchgeführt. Beurteilung einer Veranstaltung wäre al- liche “Gleichbehandlung im Unrecht“ Auf dieser Veranstaltung waren in einer lerdings auch gewesen, dass diese „ohne gibt; der VwGH verweist in diesem Eishalle zwei über mehr als die Hälfte Verbindung mit einer Tanzbelustigung“ Zusammenhang auf sein Erkenntnis der Westseite verlaufende Bars mit Al- stattgefunden hätte. 2006/17/0077 vom 17. 6. 2009. koholausschank und auf der Nordseite Zur gerügten Unterlassung der Durchfüh- über zwei Bauetagen VIP-Areale ein- Verfahrensrechtliche Sichtweise rung der von der beschwerdeführenden gerichtet. Auf der gesamten Veranstal- der Behörde Partei beantragten mündlichen Verhand- tungsfläche im Bereich der Bühne waren lung führt das Höchstgericht aus, dass keine Sitzgelegenheiten, sondern nur Die Gemeindeabgabenbehörde zweiter § 284 BAO auf das Verfahren betreffend Rundtische zum Abstellen von Geträn- Instanz ist davon ausgegangen, dass die Vergnügungssteuer vor der Gemein- ken aufgestellt. Als Vorprogramm un- schon rein aus verfahrensrechtlichen deabgabenbehörde nicht anwendbar ist: terhielt ein DJ die insgesamt 4.000 Be- Gründen kein gesonderter Anspruch auf Denn auch nach der Novelle der BAO sucher der Veranstaltung, während bei Durchführung der ausdrücklich bean- durch BGBl. I Nr. 20/2009 enthält diese der Veranstaltung als Hauptprogramm tragten mündlichen Verhandlung beste- keine verfahrensrechtlichen Regelungen „in einem in einer Diskothek üblichen he und der Antrag auf Durchführung über die Verpflichtung zur Durchfüh- Ausmaß“ getanzt wurde. In der Mitte einer mündlichen Berufungsverhand- rung einer mündlichen Verhandlung in der Halle war ein Turm platziert, auf lung daher nur als Beweisantrag gemäß Verfahren betreffend Landes- und Ge- welchem eine Tanzanimateurin tanzte, § 183 BAO zu behandeln sei. Die Be- meindeabgaben. Es sollten nämlich die welche das Publikum neben Lichtshow, rufungsbehörde hielt aber den Sachver- sich auf den unabhängigen Finanzse- Visuals und sonstigen „Specialeffects“ halt für eindeutig und entscheidungsreif nat (UFS) beziehenden Vorschriften der zum Tanzen anregen sollte. Diese Tat- und entschied ohne Durchführung einer BAO – darunter ausdrücklich § 284 sachen wurden – so bestätigt es auch mündlichen Berufungsverhandlung in BAO – schon nach den Erläuterungen später der VwGH – von der Abgabenbe- einem (in diesem Fall nur vor dem zur Regierungsvorlage weiterhin nur hörde im Zuge eines Ortsaugenscheins Höchstgericht anfechtbaren) Berufungs- für das Verfahren vor dem UFS gelten während der Veranstaltung glaubwürdig entscheidungsbescheid. und scheide daher die Anwendung des und umfassend dokumentiert. § 284 BAO im Verfahren betreffend die Die Gemeinde hat die Veranstaltung als Höchstgerichtliche Beschwerde Festsetzung der Vergnügungssteuer im Clubbing angesehen, was nach dem Ti- Endeffekt aus. roler Vergnügungssteuergesetz mit dem Die Partei erhob gegen diesen letzt- Zwar erscheine eine zumindest teilweise gesetzlichen Normalhöchststeuersatz instanzlichen Bescheid Beschwerde an Anwendung des § 284 BAO im Verfah- von 25 % des Eintrittsgeldes zu besteu- den Verfassungsgerichtshof, welcher die ren betreffend Landes- und Gemeinde- ern war. Behandlung der Beschwerde ablehnte abgaben nicht von Vornherein ausge- Im Zuge einer mündlichen Verhandlung und diese zur weiteren Behandlung dem schlossen, doch sei eine Heranziehung wollte jedoch die Partei ihrer Ansicht Verwaltungsgerichtshof abtrat. des § 284 BAO entgegen dem erklärten zum Durchbruch verhelfen, die beschrie- Nach über Aufforderung ergänzter Willen des Gesetzgebers (zumindest im bene Veranstaltung hätte „überwiegend Beschwerde vor dem Verwaltungsge- Wege der Analogie) auch nur dann ge- richtshof machte die beschwerdefüh- boten, wenn sich bei Fehlen der ent- rende Partei unter anderem die hier sprechenden Regelung eine echte Lücke interessierende Rechtswidrigkeit infolge ergäbe: Dies ist jedoch nicht der Fall, Verletzung von Verfahrensvorschriften – weswegen keine Notwendigkeit besteht, Die Gefahr und zwar die unterlassene, ausdrücklich die BAO in diesem Punkt entgegen dem beantragte mündliche Verhandlung im aus den Materialien ersichtlichen Willen bei der Suche Berufungsverfahren – geltend. des Gesetzgebers zu interpretieren. nach der Wahrheit Beurteilung des Der VwGH kommt daher zum Schluss, Verwaltungsgerichtshofs dass die Durchführung einer mündlichen liegt darin, Verhandlung (unter sonstiger Beachtung Der VwGH hält den Sachverhalt in der amtswegigen Ermittlungspflicht und seinem hier beschriebenen Erkenntnis der Wahrung des Parteiengehörs) nicht dass man sie 2010/17/0078 vom 10. 8. 2010 insge- zwingend geboten war und sich die samt für ausreichend festgestellt und Beschwerdeführerin daher auch nicht manchmal findet. zutreffend rechtlich gewürdigt. darauf verlassen konnte, in einer münd- Aus dem Umstand, dass ähnliche Ver- lichen Verhandlung ihren Standpunkt William Faulkner anstaltungen von den Abgabenbehör- darlegen und den Sachverhaltsannah- den üblicherweise angeblich anders men der Abgabenbehörde entgegen tre- qualifiziert würden, vermag die be- ten zu können. 10 Steirische Gemeindenachrichten – Jänner bis März 2012
PR „Es gibt kein richtiges Leben Sozialversicherung kompakt 2012 im Drogenleben“ 1. Auflage 2012 152 Seiten, kart., € 29,-- ISBN 978-3-7073-2078-7 Österreichweite Vortragsreihe mit Reformpädagogin und Autorin Irmgard Baum Linde Verlag Z S um Thema „Drogenerkrankte Kin- zählt auch legale Drogen wie Alkohol owohl für Berater als auch Rechts- der und Jugendliche“ steht den und Nikotin, sowie Medikamente, die anwender bedeutet die Berücksichti- Interessierten heute eine reichhal- harmlos erscheinen, zu abhängigma- gung des komplexen und vielschichtigen tige Palette von Informationsmöglich- chenden „legalen“ Suchtmitteln. Sozialversicherungsrechts eine enorme keiten zur Aufklärung zur Verfügung. Familien- und Umfelddiskrepanzen, Herausforderung. Mit dem ASoK-Spezi- Zum Beispiel: Internetplattformen, sozi- Streit und Aggressionen lassen Kin- al wird das Thema „Sozialversicherung“ ale Netzwerke, Suchtgiftberatungsstel- der suchen – nach dem, was wirklich aus der Sicht von zwei Steuerberatern len weltweit, private initiativ gewordene ehrlich, wahr und richtig ist. Bei die- praxisnah präsentiert. Die Neuentwick- Institutionen, Literatur und vieles mehr. ser Suche finden sie leicht Ersatzebe- lungen zum Jahreswechsel 2011/2012 Im Vortrag „Es gibt kein richtiges Leben nen und landen in der Sucht: Nasch-, sowie zahlreiche weitere relevante The- im Drogenleben“ im Rahmen einer ös- Computerspielkonsum, Internetsurfen, men wurden anwenderfreundlich auf- terreichweit stattfindenden Vortragsserie aber auch Cyber-Mobbing im virtuellen gearbeitet. Ein besonderes Augenmerk – auf Wunsch zahlreicher Schulleiter Raum oder auch Mobbing im herkömm- liegt dabei auf der Abgrenzung Dienst- aus dem VS-, HS- und AHS-Bereich lichen Sinn in Familien, Schulen usw. vertrag – freier Dienstvertrag – Werk- sowie Fachhochschulen – beleuchtet sind gern belebte Ersatzebenen. vertrag. Abgerundet wird dieses Kapitel Irmgard Baum die möglichen Ursachen Kinder, die wenig Einfühlungsvermögen durch ein Berufsgruppen-ABC. Neben für den ständig steigenden Drogenkon- erlebt haben, besitzen wenig Selbstbe- der Analyse des ASVG werden auch sum, vorwiegend auch bei Kindern und wusstsein, tun sich schwer, Beziehungen Neuerungen im GSVG besprochen, wie Jugendlichen. aufzubauen, schlittern dadurch leicht in z. B. die rechtlichen Grundlagen im Freundeskreise, durch die sie letztlich Hinblick auf Freiberufler, die bäuerliche Irmgard Baum ist seit mehr als 35 Jah- im Suchtmittelmissbrauch landen. Sozialversicherung und den Vorstand ren in der sozialpädagogischen Kinder-, einer AG. Auch die Gruppen der Lehren- Jugend- und Erwachsenenbildung tätig. Das Buch „Es gibt kein richtiges Leben den und Vortragenden bzw. der Künst- Als Reformpädagogin, Autorin und Ma- im Drogenleben“ bietet fachliche Kom- ler und Sportler wurden aufgenommen. lerin ist sie weit über Österreichs Gren- petenz, erklärt die einzelnen Suchtmit- Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf zen hinaus bekannt. Sie wurde für ihre tel von Cannabis, Marihuana, Heroin, beitragsfreien Entgeltbestandteilen. Ab- reformpädagogischen Arbeiten unter an- Spice, Icy, Ecstasy bis hin zu Mephed- schließend werden verschiedene Aspekte derem mit dem Goldenen Ehrenzeichen ron und endet mit dem Hinweis, dass die des Pensionsversicherungsrechts sowie des Landes Steiermark und von der drogenerzeugende Industrie mittlerweile der Mehrfachversicherungstatbestände Kleinen Zeitung als „Heldin des All- so durchorganisiert ist, dass sie wö- dargestellt – auch auf das internationa- tags“ ausgezeichnet. chentlich neue Designerdrogen auf den le Sozialversicherungsrecht einschließ- Irmgard Baum fordert ein besseres Markt bringt. Bis die Forschungsergeb- lich der seit 1. 5. 2010 anzuwendenden Verständnis, Empathie für die grund- nisse über die schädigende Wirkung des EG-VO 883/2004 wird eingegangen. legendsten menschlichen Eigenschaf- jeweiligen Designer-Drogenmittels auf Die neu eingebauten Musterformulie- ten. Zum Beispiel: Angemessenheit von die Verbotsliste kommen, werden immer rungen und Beispiele aus der Praxis Gefühlen praktizieren, Übertreibungen wieder neue Suchtgifte produziert, die geben anhand ganz konkreter kundenbe- verhindern, Gedanken und Gefühle das Leben von Kindern, Jugendlichen zogener Situationen übersichtliche Lö- bewusst wahrnehmen, gewaltfreie Kom- und Erwachsenen zerstören. sungsvorschläge. munikation, einfühlsame Gesprächsfüh- Die einzige Form der Prävention liegt in rung – dazu braucht es, wie Baum sagt, der Selbstwertstärkung, in der gesamten Die Autoren: speziell in der Familie, der wichtigs- Sozialpädagogik und fordert in erster Dr. Martin Freudhofmeier, Steuerbe- ten Stütze für Kinder und Jugendliche, Linie die Familien auf, den Kindern rater, Partner bei Deloitte Achtsamkeit, emotionale Kompetenz, Rückgrat, Stärke und Zuversicht zu Mag. Dr. Wolfgang Höfle, Steuerbe- Authentizität, Gewissenhaftigkeit, So- geben; anerkennen und loben statt kriti- rater, Geschäftsführer und Leiter des zialkompetenz, Teamfähigkeit, Verant- sieren, denn: Jedes Kind, jeder Jugend- Kompetenz-Zentrums Arbeits-, Sozial- wortungsbereitschaft. liche, hat das Recht auf eine lebenswerte versicherungs- und Lohnsteuerrecht bei Baum berichtet über nichtstoffgebun- Zukunft. der TPA Horwath Wirtschaftstreuhand dene Süchte, wie die Droge Mobilfunk und Steuerberatung GmbH – eine der größten Stressfaktoren der Nähere Informationen zur österreich- heutigen Zeit – über Arbeitssucht, Kauf- weiten Vortragsreihe „Es gibt kein sucht, Sexsucht mit ihren vielen Gesich- richtiges Leben im Drogenleben“ finden tern, Spielsucht und vieles mehr. Sie bei: Kurz und präzise informiert sie Interes- PR-Management sierte über stoffgebundene Süchte, die Dipl. Päd. Franziska Kaltenegger, totale Eingriffe in das Gehirn darstellen; E-Mail: f.kaltenegger@gmx.net auch darüber, dass das Süchtigwerden Mobil: 0664 76 41 856 ein Entwicklungsprozess ist, der mehr www.mckunterbunt.at oder oder weniger langsam vor sich geht. Sie www.tanztraeume.at Steirische Gemeindenachrichten – Jänner bis März 2012 11
Sie können auch lesen