LBBW FondsPortfolio Wachstum Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen - Keine Umbrella-Konstruktion nach 96 KAGB, | Stand 28. Februar 2019

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LBBW FondsPortfolio Wachstum
Verkaufsprospekt und
Anlagebedingungen
Keine Umbrella-Konstruktion nach § 96 KAGB, | Stand 28. Februar 2019
Inhalt.

                                                 LBBW FondsPortfolio Wachstum
Allgemeine Angaben.
Seite 5

Gesellschaft und Verwahrstelle

Verkaufsprospekt.
Seite 8

Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften
Gesamtübersicht Fonds
Allgemeine Anlagebedingungen
Besondere Anlagebedingungen

                                                 3
LBBW FondsPortfolio Wachstum
Liebe Anlegerin, lieber Anleger,

der vorliegende Verkaufsprospekt stellt Ihnen den
Fonds LBBW FondsPortfolio Wachstum im Detail
vor.

Darüber hinaus können Sie sich auf unserer
Internet­seite regelmäßig über die Entwicklung
des Fonds informieren. Unter www.LBBW-AM.de
finden Sie eine Vielzahl an interessanten Fakten,
darunter die aktuellen Fondspreise, die Portfolio-
Struktur sowie umfangreiche Angaben zur Wert-
entwicklung.

Auf unserer Internetseite stehen Ihnen zudem die
jeweils aktuellen wesentlichen Anlegerinforma-
tionen, Verkaufsprospekte sowie die Jahres- und
Halbjahresberichte als PDF-Dateien zum Download
zur Verfügung.

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sheet gibt Ihnen einfach und bequem einen
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seite abonnieren.

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Unsere Fonds können Sie bei fast allen Banken,
Sparkassen, Vermögensverwaltern und unabhän-
gigen Finanzberatern erwerben. Neben der Bera-
tung erhalten Sie dort selbstverständlich auch alle
Informationen und Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen

LBBW Asset Management
Investmentgesellschaft mbH
Geschäftsführung                                      Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

Frank Hagenstein            Jürgen Zirn
(Vorsitzender)
Gesellschaft und Verwahrstelle.
LBBW FondsPortfolio Wachstum

                                          LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH.

                                          Verwaltung.                                         Aufsichtsrat.
                                          LBBW Asset Management                               Dr. Christian Ricken (Vorsitzender)
                                          Investmentgesellschaft mbH                          Mitglied des Vorstands der
                                          Postfach 10 03 51                                   Landesbank Baden-Württemberg,
                                          70003 Stuttgart                                     Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz
                                          Telefon: 0711 22910-3000
                                          Telefax: 0711 22910-9098                            Ernst-Ludwig Drayß
                                          E-Mail: info@LBBW-AM.de                             Gründungsgesellschafter der
                                          Internet: www.LBBW-AM.de                            von der Heydt & Co. AG,
                                                                                              Frankfurt
                                          Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amts-
                                          gerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 13381       Dr. Bertold Gaede
                                          eingetragen.                                        Rechtsanwalt und Steuerberater
                                                                                              Noerr LLP,
                                                                                              München
                                          Gezeichnetes und
                                                                                              Klaus Martini
                                          eingezahltes Kapital.                               Kapitalmarktberater
                                                                                              Kromconsult,
                                          6,0 Mio. EUR                                        München
                                          Stand: Dezember 2017
                                                                                              Michael Nagel
6

                                                                                              Vorsitzender der Geschäftsführung der
                                          Geschäftsführung.                                   LBBW Immobilien-Gruppe,
                                                                                              Stuttgart
                                          Frank Hagenstein (Vorsitzender)
                                          Jürgen Zirn                                         Thomas Rosenfeld
                                                                                              Mitglied des Vorstands der
                                                                                              Baden-Württembergischen Bank,
                                                                                              Stuttgart
Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019
LBBW FondsPortfolio Wachstum
Gesellschafter.
100 % Landesbank Baden-Württemberg,
Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz

Abschlussprüfer.
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
The Squaire
Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main
Telefon: 069 9587-0
Telefax: 069 9587-1050

Verwahrstelle.
Landesbank Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 127-0
E-Mail: kontakt@LBBW.de

                                          7
Internet: www.LBBW.de

Eigenmittel
16.869 Mio. EUR
Stand: 31. Dezember 2017

                                          Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019
Verkaufsprospekt und
LBBW FondsPortfolio Wachstum

                                          Anlagebedingungen.
                                          für das OGAW-Sondervermögen nach deutschem Recht
                                          LBBW FondsPortfolio Wachstum.

                                          HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT.                11    •   Kapitalmarktrisiko
                                                                                             •   Kursänderungsrisiko von Aktien
                                          ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN FÜR US-
                                                                                             •   Zinsänderungsrisiko
                                          PERSONEN.                                    11    •   Risiko von negativen Habenzinsen
                                          WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN                 •   Kursänderungsrisiko von Wandel- und
                                          DER VERTRAGSBEZIEHUNG.                       11        Optionsanleihen
                                                                                             •   Risiken im Zusammenhang mit
                                          Durchsetzung von Rechten                     11        Derivatgeschäften
                                          Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der              •   Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften
                                          ständigen Geschäftsräume                     12    •   Risiken bei Pensionsgeschäften
                                          GRUNDLAGEN.                                  12    •   Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt
                                                                                                 von Sicherheiten
                                          Das Sondervermögen (der Fonds)               12    •   Risiko bei Verbriefungspositionen ohne
                                          Verkaufsunterlagen und Offenlegung von                 Selbstbehalt
                                          Informationen                                13    •   Inflationsrisiko
                                          Anlagebedingungen und deren Änderungen       13    •   Währungsrisiko
                                                                                             •   Konzentrationsrisiko
                                          VERWALTUNGSGESELLSCHAFT.                     13    •   Risiken im Zusammenhang mit der
                                          Firma, Rechtsform und Sitz                   13        Investition in Investmentanteile
                                          Geschäftsführung und Aufsichtsrat            14
                                                                                             •   Risiken aus dem Anlagespektrum
8

                                                                                             Risiken der eingeschränkten oder erhöhten
                                          Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel     14
                                                                                             Liquidität des Fonds und Risiken im
                                          VERWAHRSTELLE.                               14    Zusammenhang mit vermehrten Ausgaben
                                          Identität der Verwahrstelle                  14    oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko)           20
                                          Aufgaben der Verwahrstelle                   14    • Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände
                                                                                             • Risiko durch Kreditaufnahme
                                          Interessenkonflikte                          14
                                                                                             • Risiken durch vermehrte Rückgaben oder
                                          Unterverwahrung                              15       Ausgaben
                                          Haftung der Verwahrstelle                    15    • Risiko bei Feiertagen in bestimmten
                                                                                                Regionen/Ländern
                                          Zusätzliche Informationen                    15
                                                                                             Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und
                                          RISIKOHINWEISE.                              15    Forderungsrisiko                                21
                                          Risiken einer Fondsanlage                     15   • Adressenausfallrisiko/Gegenpartei-Risiken
                                          • Schwankung des Fondsanteilwerts                    (außer zentrale Kontrahenten)
                                          • Beeinflussung des individuellen Ergebnisses      • Risiko durch zentrale Kontrahenten
                                             durch steuerliche Aspekte                       • Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften
                                          • Änderung der Anlagepolitik oder der              • Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-
Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

                                             Anlage­bedingungen                                Darlehens­geschäften
                                          • Aussetzung der Anteilrücknahme                   Operationelle und sonstige Risiken des Fonds     22
                                          • Auflösung des Fonds                              • Risiken durch kriminelle Handlungen,
                                          • Übertragung aller Vermögensgegenstände             Missstände oder Naturkatastrophen
                                             des Fonds auf ein anderes offenes               • Länder- oder Transferrisiko
                                             Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung)    • Rechtliche und politische Risiken
                                          • Übertragung des Fonds auf eine andere            • Änderung der steuerlichen
                                             Kapital­verwaltungsgesellschaft                   Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko
                                          • Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele       • Schlüsselpersonenrisiko
                                             des Anlegers
                                                                                             • Verwahrrisiko
                                          Risiken der negativen Wertent­wicklung des         • Risiken aus Handels- und
                                          Fonds (Marktrisiko)                          17      Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)
                                          • Wertveränderungsrisiken
RISIKOPROFIL DES FONDS.                       23    ANTEILE.                                      33

                                                                                                       LBBW FondsPortfolio Wachstum
PROFIL DES TYPISCHEN ANLEGERS.                23    Ausgabe und Rücknahme von Anteilen          33
                                                    • Ausgabe von Anteilen
ANLAGEZIELE, -STRATEGIE, GRUNDSÄTZE                 • Rücknahme von Anteilen
UND -GRENZEN.                                 23    • Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme
Anlageziel und -strategie                     23    • Aussetzung der Anteilrücknahme
• Aktiver Investmentansatz des Fonds                Liquiditätsmanagement                         34
Vermögensgegenstände                          24    Börsen und Märkte                             35
• Wertpapiere
                                                    Faire Behandlung der Anleger und
• Geldmarktinstrumente
                                                    Anteilklassen                                 35
• Bankguthaben
• Anlagegrenzen für Wertpapiere und                 Ausgabe- und Rücknahmepreis                   35
  Geldmarkt­instrumente auch unter Einsatz          Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-
  von Derivaten sowie Bankguthaben                  und Rücknahmepreises                          35
  –– Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit
                                                    Ausgabeaufschlag                              36
     besonderer Deckungsmasse
  –– Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten       Rücknahmeabschlag                             36
  –– Kombination von Anlagegrenzen                  Veröffentlichung der Ausgabe- und
  –– Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten      Rücknahmepreise                               36
  –– Steuerliche Anlagequote für Mischfonds
• Sonstige Anlageinstrumente und deren              KOSTEN.                                       36
  Anlagegrenzen                                     Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der
• Investmentanteile und deren Anlagegrenzen         Anteile                                       36
• Information der Anleger bei Aussetzung der        Verwaltungs- und sonstige Kosten              36
  Rücknahme von Zielfondsanteilen
• Derivate                                          Besonderheiten beim Erwerb von
  –– Terminkontrakte                                Investmentanteilen                            37
  –– Optionsgeschäfte                               Angabe einer Gesamtkostenquote                38
  –– Swaps                                          • Abweichender Kostenausweis durch
  –– Swaptions                                        Vertriebsstellen
  –– Credit Default Swaps
  –– In Wertpapieren verbriefte                     Vergütungspolitik                             38
     Finanzinstrumente

                                                                                                       9
                                                    WERTENTWICKLUNG, ERMITTLUNG
  –– OTC-Derivatgeschäfte                           UND VERWENDUNG DER ERTRÄGE,
Sicherheitenstrategie                          31   GESCHÄFTSJAHR.                                38
• Arten der zulässigen Sicherheiten                 Wertentwicklung                               38
• Umfang der Besicherung
• Sicherheitenbewertung und Strategie für           Ermittlung der Erträge,
   Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie)      Ertragsausgleichsverfahren                    39
• Anlage von Barsicherheiten                        Ertragsverwendung und Geschäftsjahr           39
• Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit        Wertentwicklung des Investmentvermögens
Kreditaufnahme                                32    sowie des entsprechenden Referenzwerts        39
Hebelwirkung (Leverage)                       32    AUFLÖSUNG, ÜBERTRAGUNG UND
Bewertung                                    32     VERSCHMELZUNG DES FONDS.                      40
• Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung      Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds   40
  –– An einer Börse zugelassene/an einem
     organisierten Markt gehandelte                 Verfahren bei Auflösung des Fonds             40
     Vermögensgegenstände                           Übertragung des Fonds                         40
  –– Nicht an Börsen notierte oder an
                                                                                                       Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

                                                    Voraussetzungen für die Verschmelzung des
     organisierten Märkten gehandelte
     Vermögensgegenstände oder                      Fonds                                         40
     Vermögensgegenstände ohne handelbaren          Rechte der Anleger bei der Verschmelzung
     Kurs                                           des Fonds                                     40
• Besondere Regeln für die Bewertung
                                                    AUSLAGERUNG.                                  41
  einzelner Vermögensgegenstände
  –– Nichtnotierte Schuldverschreibungen und        INTERESSENKONFLIKTE.                          41
     Schuldscheindarlehen
  –– Optionsrechte und Terminkontrakte              KURZANGABEN ÜBER STEUERRECHTLICHE
  –– Bankguthaben, Festgelder und Anteile an        VORSCHRIFTEN.                                 42
     Investmentvermögen                             Zusammenfassende Übersicht für die
  –– Auf ausländische Währung lautende              Besteuerung bei üblichen betrieblichen
     Vermögensgegenstände                           Anlegergruppen                                47
Teilinvestmentvermögen                        33
WIRTSCHAFTSPRÜFER.               49
LBBW FondsPortfolio Wachstum

                                          DIENSTLEISTER.                   49
                                          ZAHLUNGEN AN DIE ANLEGER/
                                          VERBREITUNG DER BERICHTE UND
                                          SONSTIGE INFORMATIONEN.          49
                                          WEITERE VON DER GESELLSCHAFT
                                          VERWALTETE INVESTMENTVERMÖGEN.   49
                                          ALLGEMEINE ANLAGEBEDINGUNGEN.    51
                                          BESONDERE ANLAGEBEDINGUNGEN.     58
                                          LISTE DER UNTERVERWAHRER.        62
10
Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019
HINWEIS ZUM

                                                                                                            LBBW FondsPortfolio Wachstum
                                                     noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US-
                                                     Personen zählen natürliche Personen, wenn sie
VERKAUFSPROSPEKT.                                    ihren Wohnsitz in den Ver­einigten Staaten haben.
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Son-        US-Personen können auch Personen- oder Kapital-
dervermögen LBBW FondsPortfolio Wachstum er-         gesellschaften sein, wenn sie etwa gem. den Geset-
folgt auf Basis des Verkaufsprospekts, der wesent-   zen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territori-
lichen Anlegerinformationen und der Allgemeinen      ums oder einer US-Besitzung gegründet werden.
Anlage­bedingungen in Verbindung mit den Beson-
deren Anlagebedingungen in der jeweils geltenden
Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und       WICHTIGSTE RECHTLICHE
die Besonderen Anlagebedingungen sind im An-
schluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt.
                                                     AUSWIRKUNGEN DER
   Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines      VERTRAGSBEZIEHUNG.
Anteils an dem LBBW FondsPortfolio Wachstum
Interessierten sowie jedem Anleger des Fonds         Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger
zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jah-       Miteigentümer der vom LBBW FondsPortfolio
resbericht sowie dem ggf. nach dem Jahresbericht     Wachstum gehaltenen Vermögensgegenstände
veröffentlichten Halbjahresbericht auf Verlan-       nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensge-
gen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben      genstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind
sind dem am Erwerb eines Anteils an dem LBBW         keine Stimmrechte verbunden.
FondsPortfolio Wachstum Interessierten die we-         Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschrif-
sentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor      ten sind in deutscher Sprache abzufassen oder
Vertragsschluss kostenlos zur Ver­fügung zu stel-    mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die
len.                                                 LBBW Asset Management Investmentgesellschaft
   Alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt ba-       mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit
sieren auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-    ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.
lung geltenden gesetzlichen, insbesondere kapi-
talmarkt- und aufsichtsrechtlichen sowie steuerli-   Durchsetzung von Rechten
chen Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen,
dass sich diese Rechtsgrundlagen ändern können.      Das Rechtsverhältnis zwischen LBBW Asset Ma-
   Von dem Verkaufsprospekt abweichende Aus-         nagement Investmentgesellschaft mbH und Anle-

                                                                                                            11
künfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben       ger sowie die vorvertraglichen Beziehungen rich-
werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis        ten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der LBBW
von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in     Asset Management Investmentgesellschaft mbH
dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen        ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen
Anleger­informationen enthalten sind, erfolgt aus-   die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die
schließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufs-    Verbraucher sind (siehe nachfolgende Definition)
prospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten      und in einem anderen EU-Staat wohnen, können
Jahresbericht und den ggf. nach dem Jahresbe-        vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz
richt veröffentlichten Halbjahresbericht.            Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen
                                                     Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung,
                                                     ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und
ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN                                 die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung.
FÜR US-PERSONEN.                                     Da die LBBW Asset Management Investmentgesell-
                                                     schaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf
Die LBBW Asset Management Investmentgesell-          es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor de-
schaft mbH und/oder der LBBW FondsPortfolio          ren Vollstreckung.
Wachstum sind und werden nicht gem. dem United          Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger
                                                                                                            Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

States Investment Company Act von 1940 in seiner     den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be-
gültigen Fassung registriert. Die Anteile des LBBW   schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung
FondsPortfolio Wachstum sind und werden nicht        steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei-
gem. dem United States Securities Act von 1933       legung anstrengen.
in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpa-        Die LBBW Asset Management Investmentgesell-
piergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten     schaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbetei-
Staaten von Amerika registriert. Anteile des LBBW    ligungsverfahren vor einer Verbraucherschlich-
FondsPortfolio Wachstum dürfen weder in den          tungsstelle verpflichtet.
Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf       Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Om-
deren Rechnung angeboten oder verkauft werden.       budsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundes-
Am Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf.     verband Investment und Asset Management e. V.
darlegen, dass sie keine US-Person sind und An-      als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anru-
teile weder im Auftrag von US-Personen erwerben      fen. Die LBBW Asset Management Investmentge-
LBBW FondsPortfolio Wachstum

                                          sellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfah-        händigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt
                                          ren vor dieser Schlichtungsstelle teil.                worden ist, und darin eine Belehrung über das Wi-
                                            Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest-       derrufsrecht enthalten ist, die den Anforderungen
                                          mentfonds“ lauten:                                     des Artikels 246 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Ein-
                                              Büro der Ombudsstelle des BVI                      führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
                                              Bundesverband Investment                           genügt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzei-
                                              und Asset Management e.V.                          tige Absendung des Widerrufs. Ist der Fristbeginn
                                              Unter den Linden 42                                streitig, trifft die Beweislast den Verkäufer. Der
                                              10117 Berlin                                       Widerruf ist schriftlich unter Angabe der Person
                                              Telefon: 030 6449046-0                             des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift
                                              Telefax: 030 6449046-29                            zu erklären, wobei eine Begründung nicht erfor-
                                              E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de       derlich ist.
                                              www.ombudsstelle-investmentfonds.de                  Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Ver-
                                          Verbraucher sind natürliche Personen, die in den       käufer nachweist, dass entweder der Käufer kein
                                          Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie-         Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Ge-
                                          gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb-         setzbuch ist oder er den Käufer zu den Verhand-
                                          ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wer-       lungen, die zum Kauf der Anteile geführt haben,
                                          den kann, die also zu Privatzwecken handeln.           aufgrund vorhergehender Bestellung gemäß § 55
                                            Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor-        Absatz 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat. Bei
                                          schriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betref-        Verträgen, die ausschließlich über Fernkommuni-
                                          fend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleis-         kationsmittel (z. B.: Briefe, Telefonanrufe, E-Mails)
                                          tungen ist dies die Schlichtungsstelle bei der Deut-   zustande gekommen sind (Fernabsatzverträge),
                                          schen Bundesbank.                                      besteht gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 8 Bür-
                                            Die Kontaktdaten lauten:                             gerliches Gesetzbuch kein Widerrufsrecht.
                                              Deutsche Bundesbank                                  Ist der Widerruf wirksam erfolgt und hat der
                                              Schlichtungsstelle                                 Käufer bereits Zahlungen geleistet, so sind ihm von
                                              Postfach 11 12 32                                  der Gesellschaft ggf. Zug um Zug gegen Rücküber-
                                              60047 Frankfurt                                    tragung der erworbenen Anteile die bezahlten Kos-
                                              E-Mail: schlichtung@bundesbank.de                  ten und ein Betrag auszuzahlen, der dem Wert der
                                              www.bundesbank.de                                  bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der
                                          Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver-        Widerrufserklärung entspricht. Auf das Recht zum
12

                                          trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek-    Widerruf kann nicht verzichtet werden.
                                          tronischem Weg zustande gekommen sind, können            Die vorstehenden Ausführungen gelten entspre-
                                          sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile-       chend beim Verkauf der Anteile durch den Anleger.
                                          gungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.
                                          eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der KVG
                                          kann dabei folgende E-Mail angegeben werden:           GRUNDLAGEN.
                                          beschwerde@lbbw-am.de. Die Plattform ist selbst
                                          keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt       Das Sondervermögen (der Fonds)
                                          den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zustän-
                                          digen nationalen Schlichtungsstelle.                   Das Sondervermögen LBBW FondsPortfolio Wachs-
                                            Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von ei-    tum (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für
                                          nem Streitbeilegungsverfahren unberührt.               gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von
                                                                                                 Anlegern Kapital einsammelt, um es gem. einer
                                          Widerrufsrecht bei Kauf auSSerhalb                     festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser
                                          der ständigen Geschäftsräume                           Anleger zu investieren (nachfolgend „Investment-
                                                                                                 vermögen“). Der Fonds ist ein Investmentvermögen
                                          Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Invest-         gem. der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen
Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

                                          mentvermögen aufgrund mündlicher Verhand-              Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur
                                          lungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume          Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvor-
                                          desjenigen zustande, der die Anteile verkauft oder     schriften betreffend bestimmte Organismen für
                                          den Verkauf vermittelt hat, so hat der Käufer das      gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfol-
                                          Recht, seine Kauferklärung in Textform und ohne        gend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetz-
                                          Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von           buchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der LBBW
                                          zwei Wochen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht          Asset Management Investmentgesellschaft mbH
                                          besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile     (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Der Fonds
                                          verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine stän-      wurde am 29. Februar 2000 für unbestimmte Dau-
                                          digen Geschäftsräume hat. Die Frist zum Widerruf       er aufgelegt.
                                          beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des
                                          Antrags auf Vertragsabschluss dem Käufer ausge-        WKN: 978053/ISIN: DE0009780536
LBBW FondsPortfolio Wachstum
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapi-     sowie die Erbringung eines Nachweises der Anle-
tal im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rech-       gereigenschaft.
nung der Anleger nach dem Grundsatz der Risi-
komischung in den nach dem KAGB zugelassenen           Anlagebedingungen und
Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen            deren Änderungen
Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der
Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalan-        Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die-
lage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im       sen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abge-
Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung           druckt. Die Anlagebedingungen können von der
mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt;     Gesellschaft geändert werden. Änderungen der
eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh-     Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung
merische Bewirtschaftung der gehaltenen Ver-           durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsät-
mögensgegenstände ist ausgeschlossen. In wel-          ze des Fonds bedürfen zusätzlich der Zustimmung
che Vermögensgegenstände die Gesellschaft die          durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Änderun-
Gelder der Anleger anlegen darf und welche Be-         gen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur un-
stimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich      ter der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft
aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen           den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne
sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend          weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Ände-
„InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das           rungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen
Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der         Anteile an Investmentvermögen mit vergleichba-
Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen um-         ren Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen,
fassen einen Allgemeinen und einen Besonderen          sofern derartige Investmentvermögen von der Ge-
Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Beson-       sellschaft oder einem anderen Unternehmen aus
dere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für        ihrem Konzern verwaltet werden.
ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor              Die vorgesehenen Änderungen werden im Bun-
deren Verwendung von der Bundesanstalt für Fi-         desanzeiger und darüber hinaus auf der Internet-
nanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt        seite der Gesellschaft (www.LBBW-AM.de) bekannt
werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmas-       gemacht. Betreffen die Änderungen Vergütungen
se der Gesellschaft.                                   und Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds
                                                       entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrund-
Verkaufsunterlagen und                                 sätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte,

                                                                                                            13
Offenlegung von Informationen                          werden die Anleger außerdem über ihre depotfüh-
                                                       renden Stellen durch ein Medium informiert, auf
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anleger­        welchem Informationen für eine den Zwecken der
informationen, die Anlage­bedingungen sowie die        Informationen angemessene Dauer gespeichert,
aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind          einsehbar und unverändert wiedergegeben wer-
kostenlos erhältlich bei der Verwahrstelle Landes-     den, etwa in Papierform oder elektronischer Form
bank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2,             (sog. „dauerhafter Datenträger“). Diese Informati-
70173 Stuttgart, der Gesellschaft, Fritz-Elsas-Stra-   on umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten
ße 31, 70174 Stuttgart (auf deren Internet-Seite       Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der An-
www.LBBW-AM.de) sowie ihren Vertriebspart-             leger in Zusammenhang mit der Änderung sowie
nern.                                                  einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Infor-
  Zusätzliche Informationen über die Anlagegren-       mationen erlangt werden können.
zen des Risikomanagements des Fonds, die Risiko-         Die Änderungen treten frühestens am Tage nach
managementmethoden und die jüngsten Entwick-           ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von
lungen bei den Risiken und Renditen der wichtigs-      Regelungen zu den Vergütungen und Aufwen-
ten Kategorien von Vermögens­gegenständen sind         dungserstattungen treten frühestens drei Monate
in elektronischer oder schriftlicher Form bei der      nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht
                                                                                                            Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

Gesellschaft erhältlich.                               mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt
  Sofern die Gesellschaft einzelnen – insbesonde-      bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen An-
re institutionellen regulierten – Anlegern weitere     lagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühes-
Informationen über die Zusammensetzung des             tens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft.
Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung u. a.
zur Erfüllung deren eigenen aufsichtsrechtlichen
Reportingverpflichtungen übermittelt, wird sie die-    VERWALTUNGSGESELLSCHAFT.
se Informationen allen Anlegern in elektronischer
Form auf Anforderung zeitgleich zur Verfügung          Firma, Rechtsform und Sitz
stellen. Die Anleger können unter folgender E-Mail
Adresse: reporting@lbbw-am.de, die Zusendung           Die Gesellschaft ist eine am 22. Dezember 1988
dieser Informationen beantragen. Voraussetzung         gegründete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sin-
ist der Abschluss einer Vertraulichkeitserklärung      ne des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft
LBBW FondsPortfolio Wachstum

                                          mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der        stelle übernommen. Die Verwahrstelle ist eine
                                          Gesellschaft lautet LBBW Asset Management In-         rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die
                                          vestmentgesellschaft mbH. Die Gesellschaft hat        Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach deut-
                                          ihren Sitz in Stuttgart.                              schem Recht.
                                             Die Gesellschaft darf seit 1988 Wertpapier-
                                          Sondervermögen verwalten. Ferner durfte die Ge-       Aufgaben der Verwahrstelle
                                          sellschaft während der Geltung des Gesetzes über
                                          Kapitalanlagegesellschaften auch Geldmarkt- (seit     Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und
                                          7. September 1994), Investmentfondsanteil- (seit      der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die
                                          7. Juli 1998), Gemischte Wertpapier- und Grund-       Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstän-
                                          stücks- (seit 7. Juli 1998) und Altersvorsorge-       de in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Ver-
                                          Sondervermögen (seit 7. Juli 1998) verwalten. Seit    mögensgegenständen, die nicht verwahrt werden
                                          Inkrafttreten des Investmentgesetzes darf die Ge-     können, prüft die Verwahrstelle, ob die Verwal-
                                          sellschaft seit 1. Januar 2004 Richtlinienkonforme    tungsgesellschaft Eigentum an diesen Vermögens-
                                          Sondervermögen, Altersvorsorge-Sondervermögen         gegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob
                                          sowie Spezial-Sondervermögen und seit 20. Ap-         die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermö-
                                          ril 2006 Gemischte Sondervermögen verwalten.          gensgegenstände den Vorschriften des KAGB und
                                          Seit 16. April 2008 können von der Gesellschaft       den Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage
                                          auch Sonstige Sondervermögen verwaltet werden.        in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut
                                          Außerdem kann die Gesellschaft als Verwaltungs-       sowie Verfügungen über solche Bankguthaben sind
                                          gesellschaft einer Investmentaktiengesellschaft       nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig.
                                          benannt werden. Nach Inkrafttreten des Kapital-       Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen,
                                          anlagegesetzbuches darf die Gesellschaft seit dem     wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlage-
                                          21. Juli 2013 Investmentvermögen gemäß der            bedingungen und den Vorschriften des KAGB ver-
                                          OGAW-Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat       einbar ist.
                                          eine Erlaubnis als OGAW- und AIF-Kapitalverwal-         Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere fol-
                                          tungsgesellschaft nach dem KAGB.                      gende Aufgaben:
                                                                                                • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des
                                          Geschäftsführung und Aufsichtsrat                         Fonds,
                                                                                                • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rück-
                                          Nähere Angaben über die Geschäftsführung und              nahme der Anteile sowie die Wertermittlung
14

                                          die Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden             der Anteile den Vorschriften des KAGB und
                                          Sie am Anfang des Verkaufsprospekts.                      den Anlagebedingungen des Fonds entspre-
                                                                                                    chen,
                                          Eigenkapital und zusätzliche                          • Sicherzustellen, dass bei den für gemein-
                                          Eigenmittel                                               schaftliche Rechnung der Anleger getätigten
                                                                                                    Geschäften der Gegenwert innerhalb der übli-
                                          Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von         chen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,
                                          6,0 Mio. EUR. Die Eigenmittel der Gesellschaft be-    • Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds
                                          tragen per 31.12.2017 20,576 Mio. EUR.                    nach den Vorschriften des KAGB und nach den
                                            Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken,         Anlagebedingungen verwendet werden,
                                          die sich durch die Verwaltung von Investmentver-      • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die
                                          mögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie ent-         Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie
                                          sprechen, sog. alternativen Investmentvermögen            ggf. Zustimmung zur Kreditaufnahme,
                                          (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrlässig-   • Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wert-
                                          keit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen         papierdarlehen rechtswirksam bestellt und
                                          sind, abgedeckt durch: Eigenmittel in Höhe von            jederzeit vorhanden sind.
                                          wenigstens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios
Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

                                          aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich   Interessenkonflikte
                                          überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel
                                          sind von dem angegebenen haftenden Eigenkapi-         Folgende Interessenkonflikte können sich aus der
                                          tal umfasst.                                          Übernahme der Verwahrstellenfunktion für den
                                                                                                Fonds ergeben.
                                                                                                  Die Landesbank Baden-Württemberg ist mit
                                          VERWAHRSTELLE.                                        der KVG wie folgt verbunden: Die KVG ist eine
                                                                                                100-prozentige Tochter der Verwahrstelle. Ver-
                                          Identität der Verwahrstelle                           wahrstelle und KVG werden für Zwecke der Rech-
                                                                                                nungslegung in demselben Konzernabschluss kon-
                                          Für den Fonds hat das Kreditinstitut „Landesbank      solidiert.
                                          Baden-Württemberg“ mit Sitz Am Hauptbahn-               Hinsichtlich weiterer Interessenkonflikte die sich
                                          hof 2, 70173 Stuttgart die Funktion der Verwahr-      aus der Zugehörigkeit der Gesellschaft zum LBBW-
LBBW FondsPortfolio Wachstum
Konzern ergeben können wird auf den Abschnitt          die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds
„Interessenkonflikte“ unter Ziffer 3 j) verwiesen.     gehaltenen Vermögensgegenstände nachteilig be-
                                                       einflussen und sich damit auch nachteilig auf den
Unterverwahrung                                        Anteilwert auswirken.
                                                         Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds
Die Verwahrstelle hat Verwahraufgaben auf ande-        zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem
re Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen. Die        Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegen-
von der Verwahrstelle beauftragten Unterverwah-        über dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen
rer sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt       sind, so erhält er das von ihm in den Fonds inves-
aufgelistet.                                           tierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück.
  Die Liste der Unterverwahrer hat die Gesellschaft    Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes
von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die         Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz
Gesellschaft hat diese Information auf Plausibilität   verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert
geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der Informa-   werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die ange-
tion durch die Verwahrstelle angewiesen und kann       legte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht
die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzelnen       über das vom Anleger investierte Kapital hinaus
nicht überprüfen. Die Liste der Unterverwahrer         besteht nicht.
kann sich allerdings jederzeit ändern. Im Regelfall      Neben den nachstehend oder an anderer Stel-
werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwah-        le des Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken
rer für den Fonds genutzt.                             und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des
                                                       Fonds durch verschiedene weitere Risiken und
Haftung der Verwahrstelle                              Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die der-
                                                       zeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Ver-      nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält
mögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer          weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit
Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt           ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Be-
werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes         deutung bei Eintritt einzelner Risiken.
eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die
Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen           Risiken einer Fondsanlage
Anlegern, außer der Verlust ist auf Ereignisse au-
ßerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle         Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die

                                                                                                              15
zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust      mit einer Anlage in einen OGAW typischerweise
eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet           verbunden sind. Diese Risiken können sich nachtei-
die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre     lig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger inves-
Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB         tierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante
mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.               Haltedauer der Fondsanlage auswirken.

Zusätzliche Informationen                              Schwankung des Fondsanteilwerts
                                                       Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den An-     des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Ver-
legern Informationen auf dem neusten Stand zur         kehr gelangten Anteile. Der Wert des Fonds ent-
Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unter-       spricht dabei der Summe der Marktwerte aller Ver-
verwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflik-       mögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich
ten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Ver-         der Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten
wahrstelle oder der Unterverwahrer.                    des Fonds. Der Fondsanteilwert ist daher von dem
  Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anle-    Wert der im Fonds gehaltenen Vermögensgegen-
gern Informationen zu den Gründen, aus denen sie       stände und der Höhe der Verbindlichkeiten des
sich für die Landesbank Baden-Württemberg als          Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögens-
                                                                                                              Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

Verwahrstelle des Fonds entschieden hat.               gegenstände oder steigt der Wert der Verbindlich-
                                                       keiten, so fällt der Fondsanteilwert.

RISIKOHINWEISE.                                        Beeinflussung des individuellen Ergebnisses
                                                       durch steuerliche Aspekte
Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen        Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen
an dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden         hängt von den individuellen Verhältnissen des je-
Risikohinweise zusammen mit den anderen in             weiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen
diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informati-         unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbesondere
onen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlage-      unter Berücksichtigung der individuellen steuerli-
entscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines       chen Situation – sollte sich der Anleger an seinen
oder mehrerer dieser Risiken kann für sich ge-         persönlichen Steuerberater wenden.
nommen oder zusammen mit anderen Umständen
LBBW FondsPortfolio Wachstum

                                          Änderung der Anlagepolitik oder                        gang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem
                                          der Anlage­bedingungen                                 Fonds andere Steuern als deutsche Ertragssteu-
                                          Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit        ern belastet werden. Wenn die Fondsanteile nach
                                          Genehmigung der BaFin ändern. Dadurch kön-             Beendigung des Liquidationsverfahrens aus dem
                                          nen auch Rechte des Anlegers betroffen sein. Die       Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der
                                          Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der         Anleger mit Ertragssteuern belastet werden.
                                          Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds
                                          ändern oder sie kann die dem Fonds zu belasten-        Übertragung aller Vermögensgegenstände des
                                          den Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann die An-      Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Invest-
                                          lagepolitik zudem innerhalb des gesetzlichen und       mentvermögen (Verschmelzung)
                                          vertraglich zulässigen Anlage­spektrums und damit      Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegen-
                                          ohne Änderung der Anlagebedingungen und deren          stände des Fonds auf einen anderen OGAW über-
                                          Genehmigung durch die BaFin ändern. Hierdurch          tragen. Der Anleger kann seine Anteile in diesem
                                          kann sich das mit dem Fonds verbundene Risiko          Fall
                                          verändern.                                             (i) zurückgeben,
                                                                                                 (ii) behalten mit der Folge, dass er Anleger des
                                          Aussetzung der Anteilrücknahme                               übernehmenden OGAW wird,
                                          Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Antei-         (iii) oder gegen Anteile an einem offenen Publi-
                                          le zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche             kums-Investmentvermögen mit vergleichba-
                                          Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter                ren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern
                                          Berücksichtigung der Interessen der Anleger er-              die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes
                                          forderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche               Unternehmen ein solches Investmentvermö-
                                          Umstände in diesem Sinne können z. B. sein wirt-             gen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen
                                          schaftliche oder politische Krisen, Rücknahmever-            verwaltet.
                                          langen in außergewöhnlichem Umfang sowie die           Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft
                                          Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbe-         sämtliche Vermögensgegenstände eines anderen
                                          schränkungen oder sonstige Faktoren, die die Er-       offenen Publikums-Investmentvermögens auf den
                                          mittlung des Anteilwerts beeinträchtigen. Daneben      Fonds überträgt. Der Anleger muss daher im Rah-
                                          kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die     men der Übertragung vorzeitig eine erneute Inves-
                                          Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies       titionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe
                                          im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit er-   der Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei
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                                          forderlich ist. Der Anleger kann seine Anteile wäh-    einem Umtausch der Anteile in Anteile an einem
                                          rend dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im       Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlage-
                                          Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann         grundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet
                                          der Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesellschaft     werden, etwa wenn der Wert der erhaltenen An-
                                          gezwungen ist, Vermögensgegenstände während            teile höher ist als der Wert der alten Anteile zum
                                          der Aussetzung der Anteilrücknahme unter Ver-          Zeitpunkt der Anschaffung.
                                          kehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach Wie-
                                          deraufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger         Übertragung des Fonds auf eine andere
                                          liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknah-      Kapital­verwaltungsgesellschaft
                                          me. Einer Aussetzung kann ohne erneute Wieder-         Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere
                                          aufnahme der Rücknahme der Anteile direkt eine         Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen. Der
                                          Auflösung des Sondervermögens folgen, z. B. wenn       Fonds bleibt dadurch zwar unverändert, wie auch
                                          die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt,     die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber
                                          um den Fonds dann aufzulösen. Für den Anleger          im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er
                                          besteht daher das Risiko, dass er die von ihm ge-      die neue Kapital­verwaltungsgesellschaft für eben-
                                          plante Haltedauer nicht realisieren kann und dass      so geeignet hält wie die bisherige. Wenn er in den
                                          ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für    Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert
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                                          unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen oder       bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückge-
                                          insgesamt verloren gehen.                              ben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen.

                                          Auflösung des Fonds                                    Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele
                                          Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung    des Anlegers
                                          des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den       Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger
                                          Fonds nach Kündigung der Verwaltung ganz auf­          seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der An-
                                          lösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds geht         teilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten
                                          nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf       beim Anleger führen. Es bestehen keine Garanti-
                                          die Verwahrstelle über. Für den Anleger besteht        en der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer
                                          daher das Risiko, dass er die von ihm geplante         bestimmten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe
                                          Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem Über-       oder eines bestimmten Anlageerfolgs des Fonds.
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Anleger könnten somit einen niedrigeren als den        lichen Aktien (sog. Streubesitz) niedrig, so können
ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten.         bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine
Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabe-      starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und
aufschlag bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen        damit zu höheren Kursschwankungen führen.
entrichteter Rücknahmeabschlag kann zudem ins-         Am 26. Juli 2016 wurde das Investmentsteu-
besondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg        erreformgesetz verkündet, mit dem u. a. das
einer Anlage reduzieren oder sogar aufzehren.          Investmentsteuer­gesetz und das Einkommensteu-
                                                       ergesetz geändert werden. Danach ist zur Vermei-
Risiken der negativen Wertent­                         dung von Steuergestaltungen (sog. Cum/Cum-Ge-
wicklung des Fonds (Marktrisiko)                       schäfte) eine Regelung vorgesehen, nach der Di-
                                                       videnden deutscher Aktien und Erträge deutscher
Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die        eigenkapitalähnlicher Genussrechte mit definitiver
mit der Anlage in einzelne Vermögensgegenstände        Kapitalertragsteuer belastet werden. Diese Rege-
durch den Fonds einhergehen. Diese Risiken kön-        lung ist – anders als der Hauptteil dieses Geset-
nen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im          zes – bereits zum 1. Januar 2016 rückwirkend in
Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beein-           Kraft getreten. Sie lässt sich wie folgt zusammen­
trächtigen und sich damit nachteilig auf den Anteil-   fassen:
wert und auf das vom Anleger investierte Kapital          Anders als bisher sollen deutsche Fonds unter
auswirken.                                             bestimmten Voraussetzungen auf der Fondsein-
                                                       gangsseite mit einer definitiven deutschen Kapital-
Wertveränderungsrisiken                                ertragsteuer in Höhe von 15 Prozent auf die Brut-
Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft      todividende belastet werden. Dies soll dann der
für Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Ri-     Fall sein, wenn deutsche Aktien und deutsche ei-
siken. So können Wertverluste auftreten, indem         genkapitalähnliche Genussrechte vom Fonds nicht
der Marktwert der Vermögensgegenstände gegen-          ununterbrochen 45 Tage innerhalb von 45 Tagen
über dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Ter-     vor und nach dem Fälligkeitszeitpunkt der Kapi-
minpreise sich unterschiedlich entwickeln.             talerträge (= 91-Tageszeitraum) gehalten werden
                                                       und in diesen 45 Tagen nicht ununterbrochen Min-
Kapitalmarktrisiko                                     destwertänderungsrisiken von 70 Prozent beste-
Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanz-        hen („45-Tage-Regelung“). Auch eine Verpflichtung
produkten hängt insbesondere von der Entwick-          zur unmittelbaren oder mittelbaren Vergütung der

                                                                                                             17
lung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der        Kapitalerträge an eine andere Person (z. B. durch
allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den          Swaps, Wertpapierleihgeschäfte, Pensionsgeschäf-
wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingun-       te) führt zur Kapitalertragsteuerbelastung.
gen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf       In diesem Rahmen können Kurssicherungs- oder
die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an         Termingeschäfte schädlich sein, die das Risiko aus
einer Börse können auch irrationale Faktoren wie       deutschen Aktien oder deutschen eigenkapitalähn-
Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.          lichen Genussrechten unmittelbar oder mittelbar
Schwankungen der Kurs- und Marktwerte können           absichern. Kurssicherungsgeschäfte über Wert-
auch auf Veränderungen der Zinssätze, Wechsel-         und Preisindizes gelten dabei als mittelbare Ab-
kurse oder der Bonität eines Emittenten zurückzu-      sicherung. Falls nahestehende Personen an dem
führen sein.                                           Fonds beteiligt sind, können deren Absicherungs-
                                                       geschäfte ebenfalls schädlich sein.
Kursänderungsrisiko von Aktien                            Hieraus ergeben sich verschiedene Risiken. Es
Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kurs-       kann nicht ausgeschlossen werden, dass der An-
schwankungen und somit auch dem Risiko von             teilpreis eines Fonds vergleichsweise niedriger
Kursrückgängen. Diese Kursschwankungen werden          ausfällt, wenn für eine mögliche Steuerschuld
insbesondere durch die Entwicklung der Gewinne         des Fonds Rückstellungen gebildet werden. Selbst
                                                                                                             Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

des emittierenden Unternehmens sowie die Ent-          wenn die Steuerschuld nicht entsteht und deshalb
wicklungen der Branche und der gesamtwirtschaft-       Rückstellungen aufgelöst werden, kommt ein ver-
lichen Entwicklung beeinflusst. Das Vertrauen der      gleichsweise höherer Anteilpreis möglicherweise
Marktteilnehmer in das jeweilige Unternehmen           nicht den Anlegern zugute, die im Zeitpunkt der
kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen.       Rückstellungsbildung an dem Fonds beteiligt wa-
Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren          ren. Zweitens könnte die Neuregelung um den Di-
Aktien erst über einen kürzeren Zeitraum an der        videndenstichtag dazu führen, dass die Kauf- und
Börse oder einem anderen organisierten Markt zu-       Verkaufspreise für betroffene Aktien stärker als
gelassen sind; bei diesen können bereits geringe       sonst auseinanderlaufen, was insgesamt zu unvor-
Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbe-         teilhafteren Marktkonditionen führen kann.
wegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der       Reine Rentenfonds, die keine Aktien erwerben
frei handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befind-   dürfen, sind hiervon nicht betroffen.
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                                          Zinsänderungsrisiko                                       Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften
                                          Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapie-        Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäf-
                                          re ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das           te abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen
                                          Marktzinsniveau ändert, das im Zeitpunkt der              sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder
                                          Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die           Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden:
                                          Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt            • Durch die Verwendung von Derivaten können
                                          der Emission, so fallen i. d. R. die Kurse der festver-       Verluste entstehen, die nicht vorhersehbar
                                          zinslichen Wert­papiere. Fällt dagegen der Markt-             sind und sogar die für das Derivatgeschäft
                                          zins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpa-            eingesetzten Beträge überschreiten können.
                                          piere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die         • Kursänderungen des Basiswertes können den
                                          aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers            Wert eines Optionsrechts oder Terminkontrak-
                                          in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Die-              tes vermindern. Vermindert sich der Wert und
                                          se Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)             wird das Derivat hierdurch wertlos, kann die
                                          Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unter-             Gesellschaft gezwungen sein, die erworbenen
                                          schiedlich stark aus. Festverzinsliche Wertpapiere            Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertände-
                                          mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisi-             rungen des einem Swap zugrunde liegenden
                                          ken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren             Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls
                                          Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kür-             Verluste erleiden.
                                          zeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel          • Durch die Hebelwirkung von Optionen kann
                                          geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapie-            der Wert des Fondsvermögens stärker beein-
                                          re mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente              flusst werden, als dies beim unmittelbaren
                                          besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maxi-             Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Ver-
                                          mal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken.              lustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts
                                          Daneben können sich die Zinssätze verschiedener,              nicht bestimmbar sein.
                                          auf die gleiche Währung lautender zinsbezogener           • Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimm-
                                          Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit             tes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt
                                          unterschiedlich entwickeln.                                   kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann
                                                                                                        dann unter Umständen nicht wirtschaftlich
                                          Risiko von negativen Habenzinsen                              neutralisiert (geschlossen) werden.
                                          Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei        • Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass
                                          der Verwahrstelle oder anderen Banken für Rech-               die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die
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                                          nung des Fonds an. Für diese Bankguthaben ist                 Preise der Basiswerte nicht wie erwartet
                                          teilweise ein Zinssatz vereinbart, der dem Euro-              entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte
                                          pean Interbank Offered Rate (Euribor) abzüglich               Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von
                                          einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt der Eu-              Optionen besteht die Gefahr, dass der Fonds
                                          ribor unter die vereinbarte Marge, so führt dies zu           zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem
                                          negativen Zinsen auf dem entsprechenden Konto.                höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder
                                          Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der              zur Lieferung von Vermögenswerten zu ei-
                                          Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-,                 nem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis
                                          mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine ne-           verpflichtet. Der Fonds erleidet dann einen
                                          gative Verzinsung erzielen.                                   Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der
                                                                                                        eingenommenen Optionsprämie.
                                          Kursänderungsrisiko von Wandel-                           • Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass
                                          und Optionsanleihen                                           die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ver-
                                          Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht,             pflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei
                                          die Anleihe in Aktien umzutauschen oder Aktien                Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem
                                          zu erwerben. Die Entwicklung des Werts von Wan-               Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung
                                          del- und Optionsanleihen ist daher abhängig von               bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Da-
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                                          der Kursentwicklung der Aktie als Basiswert. Die              mit würde der Fonds Verluste erleiden. Das
                                          Risiken der Wert­entwicklung der zugrunde liegen-             Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Ter-
                                          den Aktien können sich daher auch auf die Wert-               minkontrakts nicht bestimmbar.
                                          entwicklung der Wandel- und Optionsanleihe aus-           • Der ggf. erforderliche Abschluss eines Gegen­
                                          wirken. Optionsanleihen, die dem Emittenten das               geschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten ver-
                                          Recht einräumen dem Anleger statt der Rückzah-                bunden.
                                          lung eines Nominalbetrags eine im Vorhinein fest-         • Die von der Gesellschaft getroffenen Pro-
                                          gelegte Anzahl von Aktien anzudienen (Reverse                 gnosen über die künftige Entwicklung von
                                          Convertibles), sind in verstärktem Maße von dem               zugrunde liegenden Vermögensgegenständen,
                                          entsprechenden Aktienkurs abhängig.                           Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten kön-
                                                                                                        nen sich im Nachhinein als unrichtig erweisen.
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•   Die den Derivaten zugrunde liegenden Ver-         waige Wertsteigerungen der Wertpapiere kommen
    mögensgegenstände können zu einem an sich         dem Fonds nicht zugute.
    günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. ver-
    kauft werden oder müssen zu einem ungünsti-       Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt
    gen Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden.       von Sicherheiten
Bei außerbörslichen Geschäften, sog. over-the-        Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wert-
counter (OTC)-Geschäften, können folgende Risiken     papierdarlehens- und Pensionsgeschäfte Sicher-
auftreten:                                            heiten. Derivate, verliehene Wertpapiere oder in
• Es kann ein organisierter Markt fehlen, sodass      Pension gegebene Wertpapiere können im Wert
    die Gesellschaft die für Rechnung des Fonds       steigen. Die erhaltenen Sicherheiten könnten dann
    am OTC-Markt erworbenen Finanzinstrumente         nicht mehr ausreichen, um den Lieferungs- bzw.
    schwer oder gar nicht veräußern kann.             Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft ge-
• Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glatt-          genüber dem Kontrahenten in voller Höhe abzu-
    stellung) kann aufgrund der individuellen Ver-    decken.
    einbarung schwierig, nicht möglich oder mit         Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperr-
    erheblichen Kosten verbunden sein.                konten, in Staatsanleihen hoher Qualität oder in
                                                      Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur anle-
Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften            gen. Das Kreditinstitut, bei dem die Bankguthaben
Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds       verwahrt werden, kann jedoch ausfallen. Staats-
ein Darlehen über Wertpapiere, so überträgt sie       anleihen und Geldmarktfonds können sich negativ
diese an einen Darlehensnehmer, der nach Been-        entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts könnten
digung des Geschäfts Wertpapiere in gleicher Art,     die angelegten Sicherheiten nicht mehr in voller
Menge und Güte zurück überträgt (Wertpapier-          Höhe verfügbar sein, obwohl sie von der Gesell-
darlehen). Die Gesellschaft hat während der Ge-       schaft für den Fonds in der ursprünglich gewähr-
schäftsdauer keine Verfügungsmöglichkeit über         ten Höhe wieder zurück gewährt werden müssen.
verliehene Wertpapiere. Verliert das Wertpapier       Dann müsste der Fonds die bei den Sicherheiten
während der Dauer des Geschäfts an Wert und die       erlittenen Verluste tragen.
Gesellschaft will das Wertpapier insgesamt veräu-
ßern, so muss sie das Darlehensgeschäft kündigen      Risiko bei Verbriefungspositionen
und den üblichen Abwicklungszyklus abwarten,          ohne Selbstbehalt
wodurch ein Verlustrisiko für den Fonds entstehen     Der Fonds darf Wertpapiere, die Forderungen ver-

                                                                                                             19
kann.                                                 briefen (Verbriefungspositionen) und nach dem
                                                      1. Januar 2011 emittiert wurden, nur noch erwer-
Risiken bei Pensionsgeschäften                        ben, wenn der Forderungsschuldner mindestens
Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so      5 Prozent des Volumens der Verbriefung als sog.
verkauft sie diese und verpflichtet sich, sie gegen   Selbstbehalt zurückbehält und weitere Vorgaben
Aufschlag nach Ende der Laufzeit zurückzukaufen.      einhält. Die Gesellschaft ist daher verpflichtet, im
Der zum Laufzeitende vom Verkäufer zu zahlende        Interesse der Anleger Maßnahmen zur Abhilfe ein-
Rückkaufpreis nebst Aufschlag wird bei Abschluss      zuleiten, wenn sich Verbriefungen im Fondsvermö-
des Geschäftes festgelegt. Sollten die in Pension     gen befinden, die diesen EU-Standards nicht ent-
gegebenen Wertpapiere während der Geschäfts-          sprechen. Im Rahmen dieser Abhilfemaßnahmen
laufzeit an Wert verlieren und die Gesellschaft sie   könnte die Gesellschaft gezwungen sein, solche
zur Begrenzung der Wertverluste veräußern wol-        Verbriefungspositionen zu veräußern. Aufgrund
len, so kann sie dies nur durch die Ausübung des      rechtlicher Vorgaben für Banken, Fondsgesell-
vorzeitigen Kündigungsrechts tun. Die vorzeitige      schaften und Versicherungen besteht das Risiko,
Kündigung des Geschäfts kann mit finanziellen         dass die Gesellschaft Verbriefungspositionen nicht
Einbußen für den Fonds einhergehen. Zudem kann        oder nur mit starken Preisabschlägen bzw. mit gro-
sich herausstellen, dass der zum Laufzeit­ende zu     ßer zeitlicher Verzögerung verkaufen kann.
                                                                                                             Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

zahlende Aufschlag höher ist als die Erträge, die
die Gesellschaft durch die Wiederanlage der als       Inflationsrisiko
Verkaufspreis erhaltenen Barmittel erwirtschaftet     Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für
hat.                                                  alle Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die
  Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in Pensi-        im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände. Die
on, so kauft sie diese und muss sie am Ende ei-       Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des
ner Laufzeit wieder verkaufen. Der Rückkaufpreis      Fonds liegen.
nebst einem Aufschlag wird bereits bei Geschäfts-
abschluss festgelegt. Die in Pension genommenen       Währungsrisiko
Wertpapiere dienen als Sicherheiten für die Bereit-   Vermögenswerte des Fonds können in einer ande-
stellung der Liquidität an den Vertragspartner. Et-   ren Währung als der Fondswährung angelegt sein.
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