AKTIEN-ETFS ISHARES DIVDAX UCITS ETF (DE) - BLACKROCK ASSET MANAGEMENT DEUTSCHLAND AG - EXTRAETF
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Aktien-ETFs iShares DivDAX® UCITS ETF (DE) Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen BlackRock Asset Management Deutschland AG i Dezember 2018
Namen und Adressen Kapitalverwaltungsgesellschaft BlackRock Asset Management Deutschland AG BNP Paribas Arbitrage SNC Lenbachplatz 1 8, Rue de Sofia 80333 München 75018 Paris, Frankreich Deutschland Tel: +49 (0) 89 42729 – 5858 Fax: +49 (0) 89 42729 – 5958 Market Maker bzgl. Listing an der SIX Swiss info@iShares.de Exchange AG. www.iShares.de Commerzbank AG AG München, HRB 134 527 Mainzer Landstr. 153 60327 Frankfurt am Main, Deutschland Gesetzliche Vertreter Dirk Schmitz Susquehanna International Securities Alexander Mertz George's Dock House Harald Klug 4th Floor Peter Scharl IFSC, Dublin 1, Irland UBS AG Verwahrstelle (Zahl- und Hinterlegungsstelle) Bahnhofstrasse 45 State Street Bank International GmbH 8001 Zürich, Schweiz Brienner Straße 59 80333 München BNP Paribas Tel.: +49 (0) 89 55 878 100 10 Harewood Avenue NW1 6AA London, Großbritannien Abschlussprüfer Deloitte GmbH Flow Traders B.V. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Jacob Bontiusplaats 9 Niederlassung München 1018 LL Amsterdam, Niederlande Rosenheimer Platz. 4 81620 München, Deutschland IMC Trading B.V. Tel: +49 (0) 89 29036 – 0 Strawinskylaan 377 1077 XX Amsterdam, Niederlande Designated Sponsor(s) bzgl. Listing an der Frankfurter Wertpapierbörse. UniCredit Bank AG Market Maker bzgl. Listing an der Wiener Equity Linked Index Group Börse. Arabellastr. 12 UniCredit Bank AG 81925 München, Deutschland Equity Linked Index Group Arabellastr. 12 Commerzbank AG 81925 München, Deutschland Mainzer Landstr. 153 60327 Frankfurt am Main, Deutschland Susquehanna International Securities George's Dock House 4th Floor IFSC, Dublin 1, Irland IMC Trading B.V. Strawinskylaan 377 1077 XX Amsterdam, Niederlande 1
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen Wertpapierkennnummer: Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen er- Bezeichnung WKN folgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der iShares DivDAX® UCITS ETF 263 527 wesentlichen Anlegerinformationen und der (DE) „Allgemeinen Anlagebedingungen“ in Verbin- dung mit den „Besonderen Anlagebedingun- gen“ in der jeweils gültigen Fassung. Die An- lagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. Dieser Verkaufsprospekt ist eine gesetzlich vorgeschriebene Verkaufsunterlage und ist dem am Erwerb eines Fondsanteils Interes- sierten zusammen mit dem letzten veröffent- lichten Jahresbericht sowie dem gegebenen- falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinformationen recht- zeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Ver- fügung zu stellen. Von diesem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht ab- gegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in diesem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinformatio- nen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Dieser Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jah- resbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbe- richt. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun- gen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die Kapitalverwal- tungsgesellschaft inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. 2
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den solchen Ländern zulässig, in denen eine Vertriebs- Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- zulassung besteht. schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung Insbesondere sind die Anteile nicht für den Vertrieb steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei- in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an legung anstrengen. US-Bürger bestimmt. Die Kapitalverwaltungsgesell- Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich zur schaft und/oder der bzw. die in diesem Verkaufs- Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer prospekt beschriebene(n) Fonds sind und werden Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei nicht gemäß dem United States Investment Com- Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombuds- pany Act von 1940 in seiner gültigen Fassung re- stelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband gistriert. Die Anteile des/der Fonds sind und wer- Investment und Asset Management e.V. als zu- den nicht gemäß dem United States Securities Act ständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Die BlackRock Asset Management Deutschland AG Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Ver- nimmt mit ihren Fonds an Streitbeilegungsverfah- einigten Staaten von Amerika registriert. Anteile ren vor dieser Schlichtungsstelle teil. des/der Fonds dürfen weder in den Vereinigten Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest- Staaten noch einer US-Person oder auf deren mentfonds“ lauten: Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf. Büro der Ombudsstelle darlegen, dass sie keine US-Person sind und Antei- BVI Bundesverband Investment und Asset le weder im Auftrag von US-Personen erwerben Management e.V. noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US- Unter den Linden 42 Personen zählen natürliche Personen, wenn sie 10117 Berlin ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. Telefon: (030) 6449046-0 US-Personen können auch Personen- oder Kapital- Telefax: (030) 6449046-29 gesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den E-Mail: info@ombudsstelle- Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, investmentfonds.de Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet www.ombudsstelle-investmentfonds.de werden. Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie- gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb- ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung des Bürgerli- chen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Betei- ligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt, Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388- 1919, schlichtung@bundesbank.de wenden. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver- trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek- tronischem Wege zustande gekommen sind, kön- nen sich Verbraucher auch an die Online-Streit- beilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt- adresse der Kapitalverwaltungsgesellschaft kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: in- fo@ishares.de. Die Plattform ist selbst keine Streit- beilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationa- len Schlichtungsstelle. Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren berührt nicht das Recht, die Gerichte anzurufen. Der in deutscher Sprache erstellte Verkaufspros- pekt wurde in eine oder mehrere Sprachen über- setzt. Rechtlich bindend ist allein die deutsche Fassung. Soweit nicht im Einzelfall etwas anders geregelt ist, entsprechen sämtliche Begriffe, die in diesem Ver- kaufsprospekt verwendet werden, denen des Kapi- talanlagegesetzbuchs (KAGB). Beschränkungen der Ausgabe von Anteilen: Die Verbreitung der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen und das Angebot von in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anteilen im Rahmen eines öffentlichen Vertriebs sind nur in 3
8.3. Bankguthaben 14 Inhalt. 8.4. Derivate 14 8.4.1. Terminkontrakte 15 8.4.2. Optionsgeschäfte 15 8.4.3. Swaps 15 8.4.4. Swaptions 15 8.4.5. Credit Default Swaps 15 Namen und Adressen 1 8.4.6. In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente 15 Wertpapierkennnummer: 2 8.4.7. Over-the-counter (OTC)-Geschäfte 15 8.5. Sonstige Anlageinstrumente 15 1. Grundlagen 7 8.6. Investmentanteile 16 1.1. Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen 7 9. Emittentengrenzen und 1.2. Anlagebedingungen und deren Anlagegrenzen 16 Änderungen 7 9.1. Emittentengrenzen 16 9.2. Anlagegrenzen 17 2. Verwaltungsgesellschaft 7 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz 7 10. Wertpapier-Darlehens- und 2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und Pensionsgeschäfte 17 Vorstand 8 10.1. Wertpapier-Darlehensgeschäfte 17 10.2. Pensionsgeschäfte 18 3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag 8 3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag 8 11. Sicherheitenstrategie 18 3.2. Haftungsausschluss des 11.1. Arten der zulässigen Lizenzgebers 8 Sicherheiten 18 11.2. Umfang der Besicherung 18 4. Verwahrstelle 8 11.3. Strategie für Abschläge der 4.1. Allgemeines 8 Bewertung (Haircut-Strategie) 19 4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und 11.4. Anlage von Barsicherheiten 19 Haupttätigkeit der Verwahrstelle 9 11.5. Verwahrung von Wertpapieren 4.3. Unterverwahrung 9 als Sicherheit 19 4.4. Haftung der Verwahrstelle 9 4.5. Zusätzliche Informationen 9 12. Leverage 19 5. Auflagedatum, Laufzeit und 13. Kreditaufnahme 19 Anlageziel des Fonds 10 5.1. Auflagedatum und Laufzeit 10 14. Bewertung 19 5.2. Anlageziel 10 14.1. Allgemeine Regeln für die 5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels 10 Vermögensbewertung 19 14.1.1. An einer Börse zugelassene / in organisiertem Markt gehandelte 6. Anlagegrundsätze 10 Vermögensgegenstände 19 6.1. Allgemeines 10 14.1.2. Nicht an Börsen notierte oder 6.2. Indexbeschreibung 10 organisierten Märkten gehandelte 6.3. Auswirkungen von Vermögensgegenstände oder Indexanpassungen 10 Vermögensgegenstände ohne 6.4. Indexnachbildung und Vorrang handelbaren Kurs 19 der direkten Duplizierung 11 14.2. Besondere 6.5. Duplizierungsgrad 11 Bewertungsregelungen für 6.6. Voraussichtlicher Tracking Error 11 einzelne Vermögensgegenstände 20 14.2.1. Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen 20 7. Faire Behandlung der Anleger 14.2.2. Geldmarktinstrumente 20 und Anteilklassen 11 14.2.3. Optionsrechte und Terminkontrakte 20 8. Anlageinstrumente im 14.2.4. Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile und Darlehen 20 Einzelnen 12 14.2.5. Pensionsgeschäfte 20 8.1. Wertpapiere 12 14.2.6. Auf ausländische Währung lautende 8.2. Geldmarktinstrumente 13 Vermögensgegenstände 20 4
15. Wertentwicklung 20 16.4.4. Adressenausfallrisiken bei Wertpapier- Darlehensgeschäften 26 16. Risikohinweise 20 16.5. Operationelle und sonstige 16.1. Allgemeine Risiken einer Risiken des Fonds 27 Fondsanlage 21 16.5.1. Risiken durch kriminelle Handlungen, 16.1.1. Schwankung des Anteilwerts des Missstände oder Naturkatastrophen Fonds 21 27 16.1.2. Beeinflussung der individuellen 16.5.2. Länder- oder Transferrisiko 27 Performance durch steuerliche 16.5.3. Rechtliche und politische Risiken 27 Aspekte 21 16.5.4. Änderung der steuerlichen 16.1.3. Änderung der Anlagebedingungen 21 Rahmenbedingungen 27 16.1.4. Rücknahmeaussetzung 21 16.5.5. FATCA und andere 16.1.5. Auflösung des Fonds 21 grenzüberschreitende Meldesysteme 27 16.1.6. Verschmelzung 21 16.5.6. Schlüsselpersonenrisiko 27 16.1.7. Übertragung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft 22 16.5.7. Verwahrrisiko 27 16.1.8. Rentabilität und Erfüllung der 16.5.8. Risiken aus Handels- und Anlageziele 22 Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) 27 16.1.9. Spezifische Risiken bei Wertpapierindex-OGAW 22 16.5.9. Risiko von Anlagebeschränkungen 27 16.2. Risiko der negativen Wertentwicklung (Marktrisiko) 23 17. Erläuterung des Risikoprofils 16.2.1. Wertveränderungsrisiken 23 des Fonds 28 16.2.2. Kapitalmarktrisiko 23 16.2.3. Kursänderungsrisiko bei Aktien 23 18. Profil des typischen Anlegers 28 16.2.4. Zinsänderungsrisiko 23 16.2.5. Risiko von negativen Habenzinsen 23 19. Anteile 28 16.2.6. Risiken in Zusammenhang mit Derivatgeschäften 23 20. Ausgabe und Rücknahme von 16.2.7. Kursänderungsrisiko von Wandel- und Anteilen 28 Optionsanleihen 24 20.1. Ausgabe von Anteilen 28 16.2.8. Risiken bei Wertpapier- 20.2. Rücknahme von Anteilen 28 Darlehensgeschäften 24 20.3. Abrechnung bei Anteilausgabe 16.2.9. Risiken bei Pensionsgeschäften 24 und -rücknahme 28 16.2.10. Risiken im Zusammenhang mit dem 20.4. Aussetzung der Erhalt von Sicherheiten 25 Anteilrücknahme 29 16.2.11. Inflationsrisiko 25 16.2.12. Währungsrisiko 25 21. Liquiditätsmanagement 29 16.2.13. Konzentrationsrisiko 25 16.2.14. Risiken im Zusammenhang mit der 22. Börsen und Märkte 29 Investition in Investmentanteile 25 22.1. Allgemeines 29 16.2.15. Risiken aus dem Anlagespektrum 25 22.2. Die Funktion der Designated 16.3. Risiken der eingeschränkten Sponsors 30 oder erhöhten Liquidität des 22.3. Die Risiken des Börsenhandels 30 Fonds (Liquiditätsrisiko) 25 22.4. Ausgabe und Rücknahme von 16.3.1. Risiko aus der Anlage in Anteilen über die Börse 30 Vermögensgegenstände 25 22.4.1. Ausgabe von Anteilen am 16.3.2. Risiko durch Kreditaufnahme 26 Sekundärmarkt 30 16.3.3. Risiken durch vermehrte Rückgaben 22.4.2. Rücknahme von Anteilen am oder Zeichnungen 26 Sekundärmarkt 30 16.3.4. Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern 26 23. Portfoliotransparenzstrategie 16.4. Kontrahentenrisiken inklusive und indikativer Net Asset Kredit- und Forderungsrisiko 26 Value 31 16.4.1. Adressenausfallrisiko / Gegenpartei- 23.1. Portfoliotransparenzstrategie 31 Risiken (außer zentrale Kontrahenten) 26 23.2. Indikativer Net Asset Value 31 16.4.2. Risiko durch zentrale Kontrahenten 26 16.4.3. Adressenausfallrisiken bei 24. Ausgabe- und Pensionsgeschäften 26 Rücknahmepreise und Kosten 31 24.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis 31 5
24.2. Aussetzung der Errechnung des 31.2.4. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene 38 Ausgabe-/Rücknahmepreises 31 24.3. Ausgabeaufschlag 31 31.2.5. Negative steuerliche Erträge 38 24.4. Rücknahmeabschlag 32 31.2.6. Abwicklungsbesteuerung 38 24.5. Veröffentlichung der Ausgabe- 31.2.7. Zusammenfassende Übersicht für übliche betriebliche Anlegergruppen und Rücknahmepreise 32 39 24.6. Kosten bei Ausgabe und 31.3. Steuerausländer 40 Rücknahme der Anteile 32 31.4. Solidaritätszuschlag 40 25. Verwaltungs- und sonstige 31.5. Kirchensteuer 40 Kosten 32 31.6. Ausländische Quellensteuer 40 25.1. Kostenpauschale 32 31.7. Folgen der Verschmelzung von 25.2. Sonstige Aufwendungen 32 Investmentvermögen 40 25.3. Zusammensetzung der Total 31.8. Automatischer Expense Ratio 32 Informationsaustausch in 25.4. Abweichender Kostenausweis Steuersachen 40 durch Dritte 33 31.9. FATCA und andere 25.5. Vergütungspolitik 33 grenzüberschreitende Meldesysteme 41 26. Besonderheiten beim Erwerb 31.10. Hinweis 41 von anderen Investmentanteilen 33 32. Auslagerung 41 27. Teilfonds 33 33. Jahres- / Halbjahresberichte / Abschlussprüfer 41 28. Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge 33 34. Zahlungen an die Anteilinhaber/Verbreitung der 29. Geschäftsjahr und Berichte und sonstige Ausschüttungen 34 Informationen 41 29.1. Geschäftsjahr 34 29.2. Ausschüttungsmechanik 34 35. Weitere Investmentvermögen, die von 30. Auflösung, Übertragung und der Gesellschaft verwaltet Verschmelzung des Fonds 34 werden 42 30.1. Allgemeines 34 30.2. Verfahren bei Auflösung des 36. Belehrung über das Recht des Fonds 34 Käufers zum Widerruf nach 30.3. Übertragung des Fonds 34 § 305 KAGB 30.4. Verschmelzung 34 (Haustürgeschäfte) 42 30.5. Rechte der Anleger im Falle 37. Interessenskonflikte 43 einer Verschmelzung 35 Überblick über die bestehenden 31. Kurzangaben über für die Anteilklassen 46 Anleger bedeutsame Steuervorschriften 35 38. Überblick über die 31.1. Anteile im Privatvermögen bestehenden Anteilklassen (Steuerinländer) 36 31.1.1. Ausschüttungen 36 des Sondervermögens iShares 31.1.2. Vorabpauschalen 36 DivDAX® UCITS ETF (DE) 46 31.1.3. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene 36 Allgemeine Anlagebedingungen. 47 31.2. Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) 37 Besondere Anlagebedingungen 31.2.1. Erstattung der Körperschaftsteuer des für das OGAW-Sondervermögen Fonds 37 iShares DivDAX® UCITS ETF (DE). 55 31.2.2. Ausschüttungen 37 31.2.3. Vorabpauschalen 38 6
dessen Wertentwicklung auf der Webseite der Ge- Verkaufsprospekt sellschaft unter www.ishares.com einsehbar. 1.2. Anlagebedingungen und deren Änderungen Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die- sen Verkaufsprospekt abgedruckt. Die Anlagebedingungen können von der Gesell- 1. Grundlagen schaft geändert werden. Änderungen der Anlage- Das Sondervermögen iShares DivDAX® UCITS ETF bedingungen bedürfen der Genehmigung durch die (DE) (im Folgenden „der Fonds" genannt) ist ein BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des Investmentvermögen gemäß der Richtlinie Fonds bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundes- Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend anzeiger und darüber hinaus unter www.iShares.de bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergü- Wertpapieren (OGAW) (nachfolgend „OGAW- tungen und Aufwandserstattungen, die aus dem Richtlinie") im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuch Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anla- („KAGB"). Es wird von der BlackRock Asset gegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anleger- Management Deutschland AG (im Folgenden rechte betreffen, werden die Anleger außerdem „Gesellschaft" genannt) verwaltet. über ihre depotführenden Stellen mittels eines Die Verwaltung des Fonds besteht vor allem darin, sogenannten dauerhaften Datenträgers (z.B. in das von den Anlegern bei der Gesellschaft einge- Papierform oder in elektronischer Form) informiert. legte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli- Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte che Rechnung der Anleger unter Beachtung des der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die Grundsatzes der Risikomischung in verschiedenen, Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen- Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie ständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft weitere Informationen erlangt werden können. in Form von Sondervermögen anzulegen. Der Ge- Die Änderungen treten frühestens am Tage nach schäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rah- Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen men einer kollektiven Vermögensverwaltung mit- und Aufwendungserstattungen treten frühestens tels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine drei Monate nach ihrer Bekanntmachung im Bun- operative Tätigkeit und eine aktive unternehmeri- desanzeiger in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung sche Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögens- der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. gegenstände ist ausgeschlossen. Der Fonds gehört Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche und sind nur unter der Bedingung zulässig, dass Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord- in Anteile eines anderen Investmentvermögens mit nungen, dem Investmentsteuergesetz („InvStG“) vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzu- und den Anlagebedingungen, die das Rechtsver- tauschen, sofern ein derartiges Investmentvermö- hältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft gen von der Gesellschaft oder einem anderen Un- regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen ternehmen aus ihrem Konzern verwaltet wird, oder allgemeinen und einen besonderen Teil („Allge- ihnen anbietet, ihre Anteile ohne weitere Kosten meine Anlagebedingungen“ und „Besondere vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzu- Anlagebedingungen“). Die Verwendung der An- nehmen. lagebedingungen für ein Sondervermögen unter- liegt der vorherigen Genehmigungspflicht durch die 2. Verwaltungsgesellschaft Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz Der Fonds wird von der am 23.10.2000 gegründe- 1.1. Verkaufsunterlagen und Of- ten BlackRock Asset Management Deutschland AG fenlegung von Informationen mit Sitz in München verwaltet. Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerin- Die BaFin hat der BlackRock Asset Management formationen, die Anlagebedingungen sowie die Deutschland AG eine Erlaubnis als Kapitalanlagege- aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind bei sellschaft im Sinne des Investmentgesetzes der BlackRock Asset Management Deutschland AG, („InvG“) erteilt. Insofern gilt die Erlaubnis als Lenbachplatz 1, 80333 München, kostenlos erhält- OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des lich. KAGB als erteilt. Die BlackRock Asset Management Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen Deutschland AG wurde in der Rechtsform einer dieses Fonds, die Risikomanagementmethoden und Aktiengesellschaft (AG) gegründet. die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Die BlackRock Asset Management Deutschland AG Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermö- darf seit dem 22. Dezember 2000 Wertpapierindex- gensgegenständen sind in elektronischer Form bei Sondervermögen verwalten. Nach der Anpassung der Gesellschaft erhältlich. an das Investmentgesetz durfte die Gesellschaft Darüber hinaus sind weitere Informationen über seit dem 30. Juli 2004 Richtlinienkonforme Sonder- die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder vermögen sowie Gemischte Sondervermögen 7
(Nichtrichtlinienkonforme Wertpapierindex-Sonder- sige Verwendung geschützt. Der Lizenzgeber vermögen) sowie fremdverwaltete Investmentakti- vergibt Lizenzen zur Nutzung des zugrunde liegen- engesellschaften gemäß § 94 Abs. 4 InvG verwal- den Index als Basiswert für Kapitalmarktprodukte. ten. Die Gesellschaft hat das Recht zur Nutzung des Seit dem Inkrafttreten des KAGB darf die Gesell- dem Fonds zugrunde liegenden Index erhalten. schaft demnach Investmentvermögen, einschließ- lich extern verwalteter Investmentaktiengesell- 3.2. Haftungsausschluss des Li- schaften gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten. zenzgebers Die Gesellschaft hat keine Erlaubnis als AIF- Der Fonds wird vom Lizenzgeber weder gesponsert, Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gefördert, verkauft oder vermarktet. Der Lizenzge- beantragt. ber ist mit der Gesellschaft abgesehen von der Lizenzierung des zugrunde liegenden Index und der 2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und gestatteten Verwendung der Marke in Zusam- Vorstand menhang mit der Namensnennung des Fonds in Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt keiner Weise verbunden. EUR 5 Mio. Dieser Betrag wurde vollständig einge- Der Lizenzgeber garantiert weder für die Richtigkeit zahlt. noch die Vollständigkeit des zugrunde liegenden Das haftende Eigenkapital beträgt EUR 34,4 Mio. Index und der darin enthaltenen Daten. Er lehnt Es stehen keine Einlagen auf das gezeichnete Kapi- jede Haftung für Fehler, Auslassungen oder tal aus. Unterbrechungen, die den zugrunde liegenden Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern: Index betreffen, ab. Der Lizenzgeber garantiert weder direkt noch indirekt die Ergebnisse, welche – Stephen Cohen, die Gesellschaft durch Verwendung des zugrunde BlackRock, Managing Director, Head of EMEA liegenden Index oder der darin enthaltenen Daten iShares, erzielt. Er übernimmt keine direkte oder indirekte – Stacey Mullin, Garantie bzw. keine Haftung bezüglich der BlackRock, Managing Director, Chief Operating Vermarktbarkeit, Eignung oder Nutzung des Officer (COO) EMEA und zugrunde liegenden Index oder der darin als unabhängiges Aufsichtsratsmitglieds gemäß enthaltenen Daten zu bestimmten Zwecken. § 18 Abs. 3 Satz 1 KAGB Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen – Friedrich Merz (Vorsitzender), haftet der Lizenzgeber, soweit gesetzlich zulässig, Rechtsanwalt, Düsseldorf. nicht für etwaige Schäden, die aufgrund des Der Aufsichtsrat hat durch einstimmigen Beschluss zugrunde liegenden Index oder des darauf beru- die folgenden Personen als Mitglieder des Vor- henden Fonds oder im Zusammenhang hiermit ent- stands ernannt: stehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für in- direkte Verluste, außerordentliche Verluste oder – Dirk Schmitz, geb. 1971, Vorsitzender des Folgeverluste (einschließlich entgangener Gewin- Vorstands der BlackRock Asset Management ne), die sich auf den zugrunde liegenden Index Deutschland AG, Vorsitzender des Vorstands oder den darauf beruhenden Fonds beziehen, der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft selbst wenn der Lizenzgeber über die Geltend- mit Teilgesellschaftsvermögen, zuvor Leiter machung eines solchen Schadensersatzanspruches Global Markets für Deutschland bei der Deut- in Kenntnis gesetzt worden ist. schen Bank AG, Etwaige Vereinbarungen oder Absprachen zwischen – Alexander Mertz, geb. 1973, BlackRock Ma- dem Lizenzgeber und der Gesellschaft kommen naging Director, COO der BlackRock Asset Ma- keiner Drittpartei zugute. nagement Deutschland AG, COO der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft mit Teilge- sellschaftsvermögen, zuvor Head of Corporates 4. Verwahrstelle (Portfolio Management) bei der Deka Invest- ment GmbH, 4.1. Allgemeines – Harald Klug, geb. 1977, BlackRock Managing Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und Director, Leiter des institutionellen Kundenge- der Verwahrung von Sondervermögen vor. Mit der schäfts für Deutschland, Österreich & Osteuro- Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds pa, zuvor Senior Vice President, Executive hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut als Verwahr- Office, PIMCO LLC, Newport Beach, CA, USA, stelle beauftragt. – Peter Scharl (CFA), geb. 1977, BlackRock Ma- Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegen- naging Director, Leiter des Geschäftsbereichs stände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei ETF- und Indexprodukte für Deutschland, Ös- Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt wer- terreich & Osteuropa, zuvor Strategy Consul- den können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesell- tant bei UniCredit und Allianz Global Investors. schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenstän- den erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügun- gen der Gesellschaft über die Vermögensgegen- 3. Lizenzgeber und Lizenzver- stände den Vorschriften des KAGB und den Anlage- trag bedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankgut- haben bei einem anderen Kreditinstitut ist nur mit 3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver- Der DivDAX® (im Folgenden zugrunde „liegender wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn Index" genannt) ist als Markenzeichen der die Anlage mit den Anlagebedingungen und den Deutsche Börse AG (im Folgenden „Lizenzgeber" Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Die Verwahr- genannt) eingetragen und dadurch gegen unzuläs- stelle übernimmt insbesondere die Ausgabe und 8
Rücknahme der Anteile des Fonds, sie stellt sicher, Kanada State Street Bank & Trust dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile so- Company, Toronto wie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds ent- Neuseeland HSBC Bank, Auckland sprechen, sie stellt sicher, dass bei den für ge- Norwegen SEB Merchant Banking, meinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Oslo Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, sie stellt sicher, Österreich UniCredit Bank Austria AG, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften Wien des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver- Polen Bank Handlowy w Warsza- wendet werden, sie überwacht bzw. erteilt ihre wie S.A., Warschau Zustimmung zur Aufnahme von Krediten für Rech- nung des Fonds durch die Gesellschaft und sie hat Rumänien Citibank Europe plc, Buka- sicher zu stellen, dass die Sicherheiten für Wertpa- rest pier-Darlehen wirksam bestellt und jederzeit vor- handen sind. Schweden Skandinaviska Enskilda Banken, Stockholm 4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und Schweiz Credit Suisse AG, Zürich Haupttätigkeit der Verwahr- stelle Singapur Citibank N.A., Singapore Für den Fonds hat die State Street Bank Internati- Slowenien UniCredit Banka Slovenija, onal GmbH mit Sitz in München, Brienner Straße Ljubljana 59, 80333 München, die Funktion der Verwahrstelle Spanien Deutsche Bank S.A.E., übernommen. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinsti- Madrid tut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Einlagengeschäft sowie das Wertpapierge- Tschechien Československá Obchodní schäft. Banka, A.S., Prag Die Gesellschaft ist mit der Verwahrstelle weder Ungarn UniCredit Bank Hungary direkt noch indirekt gesellschaftsrechtlich verbun- Zrt., Budapest den. Aus Sicht der Gesellschaft bestehen daher keine Interessenkonflikte zwischen der Verwahr- Vereinigtes König- State Street Bank & Trust stelle und der Gesellschaft. reich Company, London 4.3. Unterverwahrung Weitere Unterverwahrer in anderen Ländern kön- Die Verwahrstelle hat die Verwahraufgaben in ein- nen kostenlos bei der Gesellschaft oder der Ver- zelnen Ländern auf ein anderes Unternehmen (Un- wahrstelle erfragt werden. terverwahrer) übertragen. Die Unterverwahrer für Aufgrund ihrer Verwaltungstätigkeit für den Fonds die verschiedenen Länder lauten derzeit wie folgt: kann es für Rechnung des Fonds zu einer Beteili- gung an einem oder mehreren Unterverwahrern Land Name des Unterverwah- kommen. Die Gesellschaft selbst ist mit den Unter- rers verwahrstellen gesellschaftsrechtlich nicht verbun- Australien HSBC Bank, Sydney den. Es bestehen keine Interessenkonflikte zwi- schen der Verwahrstelle und den oben genannten Dänemark Skandinaviska Enskilda Unterverwahrern. Banken AB, Kopenhagen 4.4. Haftung der Verwahrstelle Deutschland (CBF) State Street Bank Interna- tional GmbH, München Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermö- gensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zu- Euroclear/Vereinigte State Street Bank & Trust stimmung von einer anderen Stelle verwahrt wer- Staaten von Amerika Company, Boston den, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die Ver- Finnland SEB Merchant Banking, wahrstelle dem Fonds und dessen Anlegern, es sei Helsinki denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Frankreich/Niederlan- Deutsche Bank, Amster- Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. de/Belgien/Portugal dam Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö- gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahr- Griechenland BNP Paribas Securities stelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich- Services, S.C.A., Athen tungen nach den Vorschriften des KAGB mindes- Hong Kong Standard Chartered Bank tens fahrlässig nicht erfüllt hat. (Hong Kong) Ltd., Hong 4.5. Zusätzliche Informationen Kong Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Israel Bank Hapoalim B.M., Tel Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand Aviv zur Verwahrstelle und deren Pflichten, zu den Un- terverwahrern sowie zu möglichen Interessenkon- Italien Deutsche Bank S.p.A., flikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Mailand Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Japan HSBC Corporation, Tokio 9
5. Auflagedatum, Laufzeit und Einschränkungen der Erwerbbarkeit ergeben sich aus den „Allgemeinen Anlagebedingungen“ und den Anlageziel des Fonds „Besonderen Anlagebedingungen“. Der zugrunde liegende Index ist von der BaFin anerkannt und 5.1. Auflagedatum und Laufzeit erfüllt die im Folgenden genannten Voraussetzun- Der Fonds wurde am 04.04.2005 für unbestimmte gen des KAGB: Dauer aufgelegt. – Die Zusammensetzung des Index ist hinrei- Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen chend diversifiziert, des Fonds entsprechend der Anzahl ihrer Anteile – Der Index stellt eine adäquate Bezugsgrundlage als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. Die für den Markt, auf den er sich bezieht, dar, Anleger können über die Vermögensgegenstände – Der Index wird in angemessener Weise veröf- nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimm- fentlicht. rechte verbunden. Daneben und in Übereinstimmung mit der Verord- 5.2. Anlageziel nung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parla- Der Fonds strebt als Anlageziel die Erzielung einer ments und des Rates, kann der Lizenzgeber bis 1. Wertentwicklung an, die der Wertentwicklung des Januar 2020 bei der europäischen Wertpapierauf- zugrunde liegenden Index entspricht. Hierzu wird sichtsbehörde ESMA die Aufnahme in ein öffentli- eine exakte und vollständige Nachbildung des ches Register von Administratoren von Referenz- zugrunde liegenden Index angestrebt. Grundlage werten und von Referenzwerten beantragen. Im hierfür ist der passive Managementansatz. Er Zeitpunkt der letzten Überarbeitung dieses Ver- beinhaltet im Gegensatz zum aktiven Management- kaufsprospekts war der Lizenzgeber noch nicht im ansatz das Prinzip, dass die Entscheidungen über öffentlichen Register von Administratoren von den Erwerb oder die Veräußerung von Vermö- Referenzwerten und von Referenzwerten bei der genswerten und die jeweilige Gewichtung dieser europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA Vermögenswerte im Fonds durch den zugrunde aufgeführt. liegenden Index vorgegeben werden. Der passive Das öffentliche Register von Administratoren von Managementansatz und der Handel der Anteile Referenzwerten und von Referenzwerten des euro- über die Börse führen zu einer Begrenzung der päischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA kann Verwaltungskosten sowie der Transaktionskosten, unter www.esma.europa.eu eingesehen werden. die dem Fonds belastet werden. Daneben hat die Gesellschaft einen Notfallplan aufgestellt, in dem sie Maßnahmen niedergelegt 5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels hat, die sie ergreifen würde, wenn der zugrunde Es kann keine Zusicherung gemacht werden, liegende Index sich wesentlich ändert oder nicht dass das Anlageziel erreicht wird. mehr bereitgestellt wird. Der vollständigen Nachbildung der Wertentwicklung Die Angaben über die Zusammensetzung des zu- des zugrunde liegenden Index steht entgegen, dass grunde liegenden Index sind ferner für den Schluss es sich bei dem zugrunde liegenden Index um ein oder für die Mitte des jeweiligen Geschäftsjahres mathematisches Konstrukt handelt, bei dessen im letzten bekannt gemachten Jahres- oder Halb- Berechnung bestimmte Annahmen unterstellt jahresbericht des Fonds enthalten. werden. So wird unter anderem unterstellt, dass Aufgrund der Bindung an den zugrunde lie- beim Erwerb und bei der Veräußerung von genden Index und der dadurch möglichen Wertpapieren keinerlei Transaktionskosten an- Überschreitung bestimmter Aussteller- und fallen. Außerdem bleiben bei der Berechnung des Anlagegrenzen gilt der Grundsatz der Risiko- zugrunde liegenden Index Verwaltungskosten und mischung für diesen Fonds nur eingeschränkt. teilweise Steuerzahlungen, die sich wertmindernd auf den Anteilpreis des Fonds auswirken, gänzlich 6.2. Indexbeschreibung unberücksichtigt. Der DivDAX® Index misst die Wertentwicklung von Detaillierte Informationen über den zugrunde 15 nach der Dividendenrendite führenden Aktien liegenden Index sind bei der Gesellschaft oder bei aus dem DAX® Index. Dieser wiederum besteht aus dem Lizenzgeber in schriftlicher oder elektronischer den 30 nach der Free-Float Marktkapitalisierung Form erhältlich. größten und umsatzstärksten deutschen Aktien im Börsensegment „Prime Standard“ der Frankfurter 6. Anlagegrundsätze Wertpapierbörse. Die Gewichtung der Indexmit- glieder richtet sich nach der Free-Float-Marktka- 6.1. Allgemeines pitalisierung mit einer Obergrenze von 10 Prozent. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nur Die Free-Float-Marktkapitalisierung entspricht dem folgende Vermögensgegenstände erwerben: Gesamtwert aller im freien Umlauf befindlichen Aktien eines Unternehmens. Der Index wird jähr- a) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, lich überprüft und vierteljährlich neu gewichtet. b) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, Weitere Einzelheiten zum zugrunde liegenden c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, Index (einschließlich seiner Bestandteile) sind auf d) Derivate gemäß § 197 KAGB, der Website des Indexanbieters unter http://www.dax-indices.com verfügbar. e) sonstige Anlageinstrumente gemäß § 198 KAGB, 6.3. Auswirkungen von Indexan- f) Investmentanteile gemäß § 196 KAGB, passungen wenn diese darauf ausgerichtet sind, unter Wah- Zur möglichst exakten Nachbildung des zugrunde rung einer angemessenen Risikomischung den liegenden Index wird angestrebt, dass das Fonds- zugrunde liegenden Index nachzubilden. Etwaige management sämtliche Änderungen in der Zu- 10
sammensetzung und Gewichtung des zugrunde Fonds bezieht sich auf die monatlichen Netto- liegenden Index nachvollzieht. gesamtrenditen des Fonds und des zugrunde lie- Es liegt im Ermessen des Fondsmanagements, zu genden Index über einen Zeitraum von 3 Jahren. beurteilen, in welchem Zeitrahmen der Fonds an- Anleger, die regelmäßig mit Index-Investment- gepasst wird und ob eine Anpassung unter Beach- vermögen handeln und Anteile an solchen Invest- tung des Anlageziels angemessen ist. mentvermögen nur wenige Tage oder Wochen halten, haben häufig ein besonderes Interesse an 6.4. Indexnachbildung und Vor- dieser Kennzahl. Für langfristige Anleger mit einem rang der direkten Duplizierung längeren Anlagehorizont ist meist die Trackingdiffe- Zur Nachbildung des zugrunde liegenden Index renz zwischen dem Fonds und dem zugrunde lie- dürfen ausschließlich die folgenden Vermögensge- genden Index über den angestrebten Anlagezeit- genstände erworben werden: raum wichtiger. Die Trackingdifferenz misst die tatsächliche Differenz zwischen den Renditen eines – Wertpapiere, die im Wertpapierindex enthalten Fonds und den Renditen des Index (d.h., wie exakt sind oder im Zuge von Indexänderungen in ein Fonds seinen zugrunde liegenden Index nach- diesen aufgenommen werden (Indexwert- bildet). Der Tracking Error misst hingegen die Zu- papiere), und Abnahme der Trackingdifferenz (d. h. die Vola- – Wertpapiere, die auf den zugrunde liegenden tilität der Trackingdifferenz). Anleger sollten bei der Index begeben werden (Indexzertifikate), Bewertung eines Index-Investmentvermögens – Wertpapiere, die auf Einzeltitel des zugrunde beide Kennzahlen in Erwägung zu ziehen. liegenden Index begeben werden (Einzeltitel- Der Tracking Error kann von der vom Index-Invest- zertifikate), mentvermögen gewählten Nachbildungsmethode – Terminkontrakte auf den zugrunde liegenden abhängen. Generell liefern historische Daten Hin- Index (Indexterminkontrakte), weise darauf, dass eine synthetische Nachbildung – Terminkontrakte auf Einzeltitel des zugrunde einen niedrigeren Tracking Error erzeugt als eine liegenden Index (Einzeltitelterminkontrakte), physische Nachbildung; dieselben Daten deuten jedoch oft auch darauf hin, dass eine physische – Optionsscheine auf den zugrunde liegenden Nachbildung eine geringere Trackingdifferenz ergibt Index (Indexoptionsscheine), als eine synthetische Nachbildung. – Optionsscheine auf Einzeltitel des zugrunde lie- Der voraussichtliche Tracking Error basiert auf der genden Index (Einzeltiteloptionsscheine) sowie voraussichtlichen Volatilität der Abweichungen – Investmentanteile gemäß § 8 der „Allgemeinen zwischen den Renditen des Fonds und den Rendi- Anlagebedingungen“. ten des zugrunde liegenden Index. Das Liquidi- Bei der Nachbildung des zugrunde liegenden Index tätsmanagement, die Transaktionskosten bei In- hat die Anlage in Indexwertpapiere im Sinne einer dexanpassungen sowie Unterschiede hinsichtlich direkten Duplizierung des Index Vorrang gegen- der Bewertungsmethodik und des Bewertungszeit- über der Anlage in die anderen oben genannten zur punkts zwischen Fonds und zugrunde liegendem Indexnachbildung dienlichen Vermögensgegenstän- Index können sich ebenfalls auf den Tracking Error de. Eine Nachbildung des zugrunde liegenden In- sowie auf die Differenz zwischen den Renditen des dex durch diese Vermögensgegenstände, welche Fonds und des zugrunde liegenden Index auswir- den Index nur mittelbar nachbilden, ist nur zum ken. Die Auswirkungen können abhängig von den Zwecke der Einhaltung der unter Punkt 9.2 im zugrunde liegenden Umständen positiv oder nega- zweiten Satz beschriebenen Investitionsgrenze tiv sein. geboten. Ferner kann der Fonds auch aufgrund von Quellen- steuern, die vom Fonds auf Anlageerträge zu zah- 6.5. Duplizierungsgrad len sind, einen Tracking Error aufweisen. Das Aus- Um den zugrunde liegenden Index nachzubilden, maß des aufgrund von Quellensteuern entstehen- darf der Anteil der im Fonds befindlichen Vermö- den Tracking Errors hängt von verschiedenen Fak- gensgegenstände im Sinne des Punktes 6.4 einen toren ab wie z. B. vom Fonds bei verschiedenen Duplizierungsgrad von 95 Prozent nicht unter- Steuerbehörden gestellten Rückerstattungsanträ- schreiten. Terminkontrakte sind mit ihrem Anrech- gen, Steuererleichterungen des Fonds im Rahmen nungsbetrag für das Marktrisiko nach dem einfa- eines Doppelbesteuerungsabkommens oder auf- chen Ansatz gemäß der Verordnung über Risiko- grund von getätigten Wertpapier-Darlehensge- management und Risikomessung beim Einsatz von schäften. Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsge- schäften in Investmentvermögen nach dem KAGB (im Folgenden „DerivateV“ genannt) auf den Dupli- Der voraussichtliche Tracking Error für den Fonds zierungsgrad anzurechnen. Der Duplizierungsgrad beträgt: 0,20% drückt den Anteil der oben genannten Wertpapiere, Zertifikate, Terminkontrakte, Optionsscheine und Anleger sollten beachten, dass es sich dabei nur Investmentanteile im Fonds aus, der hinsichtlich um Schätzwerte für den Tracking Error unter nor- der Gewichtung mit dem zugrunde liegenden Index malen Marktbedingungen handelt und diese damit übereinstimmt. nicht als feste Grenzen zu verstehen sind. 6.6. Voraussichtlicher Tracking 7. Faire Behandlung der Anle- Error Der Tracking Error wird definiert als die annuali- ger und Anteilklassen sierte Standardabweichung der Differenz zwischen Der Fonds kann aus verschiedenen Anteilklassen den Renditen eines Fonds und des zugrunde lie- bestehen, das heißt die ausgegebenen Anteile genden Index. Der erwartete Tracking Error des haben unterschiedliche Ausgestaltungsmerkmale, 11
je nachdem zu welcher Klasse sie gehören. Die die Wahl der Börse oder des organisierten bestehenden Anteilklassen sind in dem „Überblick Marktes zugelassen hat.1 über die bestehenden Anteilklassen" vor den „All- gemeinen Anlagebedingungen" in diesem Verkaufs- Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen erwor- prospekt zu finden. ben werden, wenn nach ihren Ausgabebeding- ungen die Zulassung an oder Einbeziehung in Die Anteilklassen können sich hinsichtlich der eine der unter a) und b) genannten Börsen oder Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, des organisierten Märkte beantragt werden muss, Rücknahmeabschlags, der Verwaltungsvergütung, und die Zulassung oder Einbeziehung innerhalb der Mindestanlagesumme, der Währung des eines Jahres nach Ausgabe erfolgt. Anteilswerts oder einer Kombination dieser Merkmale unterscheiden. 2. Als Wertpapiere in diesem Sinne gelten auch Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung kann a) Anteile an geschlossenen Fonds in Vertrags- das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger mit oder Gesellschaftsform, die einer Kontrolle seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren, durch die Anteilseigner unterliegen (sog. je nachdem, zu welcher Anteilklasse die von ihm Unternehmenskontrolle), d.h. die Anteilseig- erworbenen Anteile gehören. ner müssen Stimmrechte in Bezug auf die Das gilt sowohl für die Rendite, die der Anleger vor wesentlichen Entscheidungen haben, sowie einer Besteuerung der Erträge erzielt, als auch für das Recht die Anlagepolitik mittels ange- die Rendite nach einer Besteuerung der Erträge. messener Mechanismen zu kontrollieren. Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur Der Fonds muss zudem von einem Rechts- einheitlich für den ganzen Fonds zulässig, er kann träger verwaltetet werden, der den Vor- nicht für eine einzelne Anteilklasse oder Gruppen schriften für den Anlegerschutz unterliegt, von Anteilklassen erfolgen. es sei denn der Fonds ist in Gesellschafts- Werden weitere Anteilklassen gebildet, bleiben die form aufgelegt und die Tätigkeit der Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Vermögensverwaltung wird nicht von einem Anteilklassen erworben haben davon jedoch unbe- anderen Rechtsträger wahrgenommen. rührt. Mit den Kosten, die anlässlich der Einführung b) Finanzinstrumente, die durch andere Ver- einer Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich mögenswerte besichert oder an die Entwick- die Anleger dieser neuen Anteilklasse belastet lung anderer Vermögenswerte gekoppelt werden. sind. Soweit in solche Finanzinstrumente Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu Komponenten von Derivaten eingebettet behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung sind, gelten weitere Anforderungen, damit ihres Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von die Gesellschaft diese als Wertpapiere Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer erwerben darf. Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen 3. Die Wertpapiere dürfen nur unter folgenden eines anderen Anlegers oder einer anderen Anle- Voraussetzungen erworben werden: gergruppe stellen. Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die a) Der potentielle Verlust, der dem Fonds ent- faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe stehen kann, darf den Kaufpreis des Wert- Abschnitt „ Abrechnung bei Anteilausgabe papiers nicht übersteigen. Eine Nachschuss- und -rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“. pflicht darf nicht bestehen. b) Eine mangelnde Liquidität des vom Fonds 8. Anlageinstrumente im Ein- erworbenen Wertpapiers darf nicht dazu führen, dass der Fonds den gesetzlichen zelnen Vorgaben über die Rücknahme von Anteilen nicht mehr nachkommen kann. Dies gilt 8.1. Wertpapiere unter Berücksichtigung der gesetzlichen 1. Sofern die „Besonderen Anlagebedingungen“ Möglichkeit, in besonderen Fällen die Anteil- keine weiteren Einschränkungen vorsehen, darf rücknahme aussetzen zu können (vgl. den die Gesellschaft vorbehaltlich des § 198 KAGB Abschnitt „Aussetzung der Anteilrücknahme“ Wertpapiere nur erwerben, (Punkt 20.4)). a) wenn sie an einer Börse in einem c) Eine verlässliche Bewertung des Wertpa- Mitgliedstaat der Europäischen Union („EU“) piers durch exakte, verlässliche und gängige oder in einem anderen Vertragsstaat des Preise muss verfügbar sein; diese müssen Abkommens über den Europäischen entweder Marktpreise sein oder von einem Wirtschaftsraum („EWR“) zum Handel Bewertungssystem gestellt worden sein, zugelassen oder in einem dieser Staaten an dass von dem Emittenten des Wertpapiers einem anderen organisierten Markt unabhängig ist. zugelassen oder in diesen einbezogen sind, d) Angemessene Information über das Wertpa- b) wenn sie ausschließlich an einer Börse pier durch regelmäßige, exakte und umfas- außerhalb der Mitgliedstaaten der EU oder sende Information des Marktes über das außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Wertpapier oder ein gegebenenfalls dazuge- Abkommens über den EWR zum Handel höriges, d.h. in dem Wertpapier verbrieftes zugelassen oder in einem dieser Staaten an Portfolio ist verfügbar. einem organisierten Markt zugelassen oder e) Das Wertpapier ist handelbar. in diesen einbezogen sind, sofern die BaFin 1 Die Börsenliste wird auf der Internetseite der Bundesanstalt veröffentlicht. www.bafin.de 12
f) Der Erwerb des Wertpapiers steht im e) von einem Kreditinstitut, das nach den im Einklang mit den Anlagezielen bzw. der Recht der EU festgelegten Kriterien einer Anlagestrategie des Fonds. Aufsicht unterstellt ist, oder einem Kreditin- g) Die Risiken des Wertpapiers werden durch stitut, das Aufsichtsbestimmungen, die nach das Risikomanagement des Fonds in Auffassung der BaFin denjenigen des Rechts angemessener Weise erfasst. der EU gleichwertig sind, unterliegt und die- se einhält, begeben oder garantiert werden, 4. Wertpapiere dürfen zudem in folgender Form f) von anderen Emittenten begeben werden erworben werden: und es sich bei dem jeweiligen Emittenten a) Aktien, die dem Fonds bei einer Kapitaler- i) um ein Unternehmen mit einem Eigen- höhung aus Gesellschaftsmitteln zustehen, kapital von mindestens 10 Millionen Euro b) Wertpapiere, die in Ausübung von zum handelt, das seinen Jahresabschluss Fonds gehörenden Bezugsrechten erworben nach der Richtlinie der EU über den Jah- werden. resabschluss von Kapitalgesellschaften erstellt und veröffentlicht, 5. Als Wertpapiere in diesem Sinne dürfen für den Fonds auch Bezugsrechte erworben werden, ii) um einen Rechtsträger handelt, der in- sofern sich die Wertpapiere, aus denen die nerhalb einer eine oder mehrere börsen- Bezugsrechte herrühren, im Fonds befinden notierte Gesellschaften umfassenden Un- können. ternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder 8.2. Geldmarktinstrumente iii) um einen Rechtsträger handelt, der Geldmarktinstrumente emittiert, die 1. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds durch Verbindlichkeiten unterlegt sind in Geldmarktinstrumente investieren. Geld- durch Nutzung einer von einer Bank marktinstrumente sind Instrumente, die übli- eingeräumten Kreditlinie. Dies sind cherweise auf dem Geldmarkt gehandelt wer- Produkte, bei denen Kreditforderungen den sowie verzinsliche Wertpapiere, die zum von Banken in Wertpapieren verbrieft Zeitpunkt ihres Erwerbs für den Fonds eine werden (sogenannte Asset Backed Laufzeit bzw. Restlaufzeit von höchstens 397 Securities). Tagen haben. Sofern Ihre Laufzeit länger als 397 Tage ist, muss ihre Verzinsung regelmä- 2. Sämtliche genannten Geldmarktinstrumente ßig, mindestens einmal in 397 Tagen, markt- dürfen nur erworben werden, wenn sie liquide gerecht angepasst werden. Geldmarktinstru- sind und sich ihr Wert jederzeit genau be- mente sind auch Instrumente, deren Risi- stimmten lässt. Liquide sind Geldmarktinstru- koprofil dem Risikoprofil solcher Wertpapiere mente, die sich innerhalb hinreichend kurzer entspricht. Für den Fonds dürfen Geldmarktin- Zeit mit begrenzten Kosten veräußern lassen. strumente erworben werden, wenn sie: Hierbei ist die Verpflichtung der Gesellschaft zu berücksichtigen, Anteile am Fonds auf Verlan- a) an einer Börse in einem Mitgliedstaat der EU gen der Anleger zurückzunehmen und hierfür oder in einem anderen Vertragsstaat des in der Lage zu sein, solche Geldmarktinstru- Abkommens über den EWR zum Handel zu- mente entsprechend kurzfristig zu veräußern. gelassen oder dort an einem anderen orga- Für die Geldmarktinstrumente muss zudem ein nisierten Markt zugelassen oder in diesen exaktes und verlässliches Bewertungssystem einbezogen sind, existieren, das die Ermittlung des Nettobe- b) ausschließlich an einer Börse außerhalb der standswerts des Geldmarktinstruments ermög- Mitgliedstaaten der EU oder außerhalb der licht und auf Marktdaten oder Bewertungsmo- anderen Vertragsstaaten des Abkommens dellen basiert (einschließlich Systemen, die auf über den EWR zum Handel zugelassen oder fortgeführten Anschaffungskosten beruhen). dort an einem anderen organisierten Markt Das Merkmal der Liquidität gilt für Geld- zugelassen oder in diesen einbezogen sind, marktinstrumente als erfüllt, wenn diese an sofern die Wahl dieser Börse oder dieses or- einem organisierten Markt innerhalb des EWR ganisierten Marktes von der BaFin zugelas- zugelassen oder in diesen einbezogen sind o- sen ist, der an einem organisierten Markt außerhalb c) von der EU, dem Bund, einem Sonderver- des EWR zugelassen oder in diesen einbezogen mögen des Bundes, einem Land, einem an- sind, sofern die BaFin die Wahl dieses Marktes deren Mitgliedstaat oder einer anderen zent- zugelassen hat. Dies gilt nicht, wenn der Ge- ralstaatlichen, regionalen oder lokalen Ge- sellschaft Hinweise vorliegen, die gegen die bietskörperschaft oder der Zentralbank ei- hinreichende Liquidität der Geldmarktinstru- nes Mitgliedstaats der EU, der Europäischen mente sprechen. Zentralbank oder der Europäischen Investi- 3. Für Geldmarktinstrumente, die nicht an einer tionsbank, einem Drittstaat oder, sofern Börse notiert oder an einem geregelten Markt dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat zum Handel zugelassen sind (siehe oben unter dieses Bundesstaates oder von einer inter- c) bis f)), muss zudem die Emission oder der nationalen öffentlich-rechtlichen Einrichtung, Emittent dieser Instrumente Vorschriften über der mindestens ein Mitgliedstaat der EU an- den Einlagen- und den Anlegerschutz unterlie- gehört, begeben oder garantiert werden, gen. So müssen für diese Geldmarktinstru- d) von einem Unternehmen begeben werden, mente angemessene Informationen vorliegen, dessen Wertpapiere auf den unter a) und b) die eine angemessene Bewertung der mit den bezeichneten Märkten gehandelt werden, Instrumenten verbundenen Kreditrisiken er- möglichen und die Geldmarktinstrumente 13
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