AKTIEN-ETFS ISHARES DIVDAX UCITS ETF (DE) - BLACKROCK ASSET MANAGEMENT DEUTSCHLAND AG - EXTRAETF

Die Seite wird erstellt Stefan-Albert Brandl
 
WEITER LESEN
Aktien-ETFs

iShares DivDAX® UCITS ETF (DE)
Verkaufsprospekt
einschließlich Anlagebedingungen

BlackRock Asset Management Deutschland AG

i
                                            Dezember 2018
Namen und Adressen

Kapitalverwaltungsgesellschaft
BlackRock Asset Management Deutschland AG       BNP Paribas Arbitrage SNC
Lenbachplatz 1                                  8, Rue de Sofia
80333 München                                   75018 Paris, Frankreich
Deutschland
Tel: +49 (0) 89 42729 – 5858
Fax: +49 (0) 89 42729 – 5958                    Market Maker bzgl. Listing an der SIX Swiss
info@iShares.de                                 Exchange AG.
www.iShares.de                                  Commerzbank AG
AG München, HRB 134 527                         Mainzer Landstr. 153
                                                60327 Frankfurt am Main, Deutschland
Gesetzliche Vertreter
Dirk Schmitz                                    Susquehanna International Securities
Alexander Mertz                                 George's Dock House
Harald Klug                                     4th Floor
Peter Scharl                                    IFSC, Dublin 1, Irland

                                                UBS AG
Verwahrstelle (Zahl- und Hinterlegungsstelle)   Bahnhofstrasse 45
State Street Bank International GmbH            8001 Zürich, Schweiz
Brienner Straße 59
80333 München                                   BNP Paribas
Tel.: +49 (0) 89 55 878 100                     10 Harewood Avenue
                                                NW1 6AA London, Großbritannien
Abschlussprüfer
Deloitte GmbH                                   Flow Traders B.V.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                 Jacob Bontiusplaats 9
Niederlassung München                           1018 LL Amsterdam, Niederlande
Rosenheimer Platz. 4
81620 München, Deutschland                      IMC Trading B.V.
Tel: +49 (0) 89 29036 – 0                       Strawinskylaan 377
                                                1077 XX Amsterdam, Niederlande

Designated Sponsor(s) bzgl. Listing an der
Frankfurter Wertpapierbörse.
UniCredit Bank AG                               Market Maker bzgl. Listing an der Wiener
Equity Linked Index Group                       Börse.
Arabellastr. 12                                 UniCredit Bank AG
81925 München, Deutschland                      Equity Linked Index Group
                                                Arabellastr. 12
Commerzbank AG                                  81925 München, Deutschland
Mainzer Landstr. 153
60327 Frankfurt am Main, Deutschland

Susquehanna International Securities
George's Dock House
4th Floor
IFSC, Dublin 1, Irland

IMC Trading B.V.
Strawinskylaan 377
1077 XX Amsterdam, Niederlande

                                                                                              1
Verkaufsprospekt
einschließlich
Anlagebedingungen

Wertpapierkennnummer:
                                      Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen er-
Bezeichnung                 WKN       folgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der
iShares DivDAX® UCITS ETF   263 527   wesentlichen Anlegerinformationen und der
(DE)                                  „Allgemeinen Anlagebedingungen“ in Verbin-
                                      dung mit den „Besonderen Anlagebedingun-
                                      gen“ in der jeweils gültigen Fassung. Die An-
                                      lagebedingungen sind im Anschluss an diesen
                                      Verkaufsprospekt abgedruckt.
                                      Dieser Verkaufsprospekt ist eine gesetzlich
                                      vorgeschriebene Verkaufsunterlage und ist
                                      dem am Erwerb eines Fondsanteils Interes-
                                      sierten zusammen mit dem letzten veröffent-
                                      lichten Jahresbericht sowie dem gegebenen-
                                      falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten
                                      Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos
                                      zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm
                                      die wesentlichen Anlegerinformationen recht-
                                      zeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Ver-
                                      fügung zu stellen.
                                      Von diesem Verkaufsprospekt abweichende
                                      Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht ab-
                                      gegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf
                                      der Basis von Auskünften oder Erklärungen,
                                      welche nicht in diesem Verkaufsprospekt
                                      bzw. in den wesentlichen Anlegerinformatio-
                                      nen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf
                                      Risiko des Käufers. Dieser Verkaufsprospekt
                                      wird ergänzt durch den jeweils letzten Jah-
                                      resbericht und dem gegebenenfalls nach dem
                                      Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbe-
                                      richt.

                                      Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften
                                      sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit
                                      einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die
                                      Kapitalverwaltungsgesellschaft wird ferner die
                                      gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in
                                      deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis
                                      zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und
                                      dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun-
                                      gen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz
                                      der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen des
                                      Anlegers gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft.
                                      Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende
                                      Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen,
                                      können auch vor einem zuständigen Gericht an
                                      ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung
                                      von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der
                                      Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die
                                      Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
                                      bzw. der Insolvenzordnung. Da die Kapitalverwal-
                                      tungsgesellschaft inländischem Recht unterliegt,
                                      bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile
                                      vor deren Vollstreckung.

2
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den        solchen Ländern zulässig, in denen eine Vertriebs-
Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be-            zulassung besteht.
schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung        Insbesondere sind die Anteile nicht für den Vertrieb
steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei-    in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an
legung anstrengen.                                      US-Bürger bestimmt. Die Kapitalverwaltungsgesell-
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich zur         schaft und/oder der bzw. die in diesem Verkaufs-
Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer        prospekt beschriebene(n) Fonds sind und werden
Verbraucherschlichtungsstelle     verpflichtet. Bei     nicht gemäß dem United States Investment Com-
Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombuds-          pany Act von 1940 in seiner gültigen Fassung re-
stelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband       gistriert. Die Anteile des/der Fonds sind und wer-
Investment und Asset Management e.V. als zu-            den nicht gemäß dem United States Securities Act
ständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen.         von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den
Die BlackRock Asset Management Deutschland AG           Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Ver-
nimmt mit ihren Fonds an Streitbeilegungsverfah-        einigten Staaten von Amerika registriert. Anteile
ren vor dieser Schlichtungsstelle teil.                 des/der Fonds dürfen weder in den Vereinigten
Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest-          Staaten noch einer US-Person oder auf deren
mentfonds“ lauten:                                      Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am
                                                        Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf.
     Büro der Ombudsstelle
                                                        darlegen, dass sie keine US-Person sind und Antei-
     BVI Bundesverband Investment und Asset
                                                        le weder im Auftrag von US-Personen erwerben
     Management e.V.
                                                        noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US-
     Unter den Linden 42
                                                        Personen zählen natürliche Personen, wenn sie
     10117 Berlin
                                                        ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben.
     Telefon: (030) 6449046-0
                                                        US-Personen können auch Personen- oder Kapital-
     Telefax: (030) 6449046-29
                                                        gesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den
     E-Mail: info@ombudsstelle-
                                                        Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats,
     investmentfonds.de
                                                        Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet
     www.ombudsstelle-investmentfonds.de
                                                        werden.
Verbraucher sind natürliche Personen, die in den
Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie-
gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb-
ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann, die also zu Privatzwecken handeln.

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung des Bürgerli-
chen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge
über Finanzdienstleistungen können sich die Betei-
ligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen
Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt,
Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388-
1919, schlichtung@bundesbank.de wenden.
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver-
trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek-
tronischem Wege zustande gekommen sind, kön-
nen sich Verbraucher auch an die Online-Streit-
beilegungsplattform       der       EU       wenden
(www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt-
adresse der Kapitalverwaltungsgesellschaft kann
dabei folgende E-Mail angegeben werden: in-
fo@ishares.de. Die Plattform ist selbst keine Streit-
beilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien
lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationa-
len Schlichtungsstelle.
Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
berührt nicht das Recht, die Gerichte anzurufen.
Der in deutscher Sprache erstellte Verkaufspros-
pekt wurde in eine oder mehrere Sprachen über-
setzt. Rechtlich bindend ist allein die deutsche
Fassung.
Soweit nicht im Einzelfall etwas anders geregelt ist,
entsprechen sämtliche Begriffe, die in diesem Ver-
kaufsprospekt verwendet werden, denen des Kapi-
talanlagegesetzbuchs (KAGB).

Beschränkungen der Ausgabe von Anteilen:
Die Verbreitung der in diesem Verkaufsprospekt
enthaltenen Informationen und das Angebot von in
diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anteilen
im Rahmen eines öffentlichen Vertriebs sind nur in

                                                                                                          3
8.3. Bankguthaben                             14
Inhalt.                                      8.4. Derivate                                 14
                                                 8.4.1. Terminkontrakte                    15
                                                 8.4.2. Optionsgeschäfte                   15
                                                 8.4.3. Swaps                              15
                                                 8.4.4. Swaptions                          15
                                                 8.4.5. Credit Default Swaps               15
Namen und Adressen                       1       8.4.6. In Wertpapieren verbriefte
                                                          Finanzinstrumente                15
Wertpapierkennnummer:                    2       8.4.7. Over-the-counter (OTC)-Geschäfte   15
                                             8.5. Sonstige Anlageinstrumente               15
1. Grundlagen                            7   8.6. Investmentanteile                        16
1.1. Verkaufsunterlagen und
    Offenlegung von Informationen        7   9. Emittentengrenzen und
1.2. Anlagebedingungen und deren                 Anlagegrenzen                             16
    Änderungen                           7   9.1. Emittentengrenzen                        16
                                             9.2. Anlagegrenzen                            17
2. Verwaltungsgesellschaft               7
2.1. Firma, Rechtsform und Sitz          7   10. Wertpapier-Darlehens- und
2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und             Pensionsgeschäfte                17
    Vorstand                             8   10.1. Wertpapier-Darlehensgeschäfte 17
                                             10.2. Pensionsgeschäfte             18
3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag         8
3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag       8   11. Sicherheitenstrategie                     18
3.2. Haftungsausschluss des                  11.1. Arten der zulässigen
    Lizenzgebers                         8       Sicherheiten                              18
                                             11.2. Umfang der Besicherung                  18
4. Verwahrstelle                         8   11.3. Strategie für Abschläge der
4.1. Allgemeines                         8       Bewertung (Haircut-Strategie)             19
4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und             11.4. Anlage von Barsicherheiten              19
    Haupttätigkeit der Verwahrstelle     9   11.5. Verwahrung von Wertpapieren
4.3. Unterverwahrung                     9       als Sicherheit                            19
4.4. Haftung der Verwahrstelle           9
4.5. Zusätzliche Informationen           9   12. Leverage                                  19

5. Auflagedatum, Laufzeit und                13. Kreditaufnahme                            19
    Anlageziel des Fonds                10
5.1. Auflagedatum und Laufzeit          10   14. Bewertung                                 19
5.2. Anlageziel                         10   14.1. Allgemeine Regeln für die
5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels     10       Vermögensbewertung                        19
                                                 14.1.1. An einer Börse zugelassene / in
                                                          organisiertem Markt gehandelte
6. Anlagegrundsätze                     10                Vermögensgegenstände             19
6.1. Allgemeines                        10
                                                 14.1.2. Nicht an Börsen notierte oder
6.2. Indexbeschreibung                  10                organisierten Märkten gehandelte
6.3. Auswirkungen von                                     Vermögensgegenstände oder
    Indexanpassungen                    10                Vermögensgegenstände ohne
6.4. Indexnachbildung und Vorrang                         handelbaren Kurs                 19
    der direkten Duplizierung           11   14.2. Besondere
6.5. Duplizierungsgrad                  11       Bewertungsregelungen für
6.6. Voraussichtlicher Tracking Error   11       einzelne Vermögensgegenstände 20
                                                 14.2.1. Nichtnotierte Schuldverschreibungen
                                                          und Schuldscheindarlehen         20
7. Faire Behandlung der Anleger
                                                 14.2.2. Geldmarktinstrumente              20
    und Anteilklassen                   11
                                                 14.2.3. Optionsrechte und Terminkontrakte 20

8. Anlageinstrumente im                          14.2.4. Bankguthaben, Festgelder,
                                                          Investmentanteile und Darlehen   20
    Einzelnen                           12
                                                 14.2.5. Pensionsgeschäfte                 20
8.1. Wertpapiere                        12
                                                 14.2.6. Auf ausländische Währung lautende
8.2. Geldmarktinstrumente               13                Vermögensgegenstände             20

4
15. Wertentwicklung                           20         16.4.4. Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-
                                                                  Darlehensgeschäften               26

16. Risikohinweise                            20     16.5. Operationelle und sonstige
16.1. Allgemeine Risiken einer                           Risiken des Fonds                           27
    Fondsanlage                               21         16.5.1. Risiken durch kriminelle Handlungen,
    16.1.1. Schwankung des Anteilwerts des                        Missstände oder Naturkatastrophen
             Fonds                             21                                                   27

    16.1.2. Beeinflussung der individuellen              16.5.2. Länder- oder Transferrisiko         27
             Performance durch steuerliche               16.5.3. Rechtliche und politische Risiken   27
             Aspekte                           21        16.5.4. Änderung der steuerlichen
    16.1.3. Änderung der Anlagebedingungen     21                 Rahmenbedingungen                  27
    16.1.4. Rücknahmeaussetzung                21        16.5.5. FATCA und andere
    16.1.5. Auflösung des Fonds                21                 grenzüberschreitende Meldesysteme
                                                                                                  27
    16.1.6. Verschmelzung                      21
                                                         16.5.6. Schlüsselpersonenrisiko             27
    16.1.7. Übertragung auf eine andere
             Kapitalverwaltungsgesellschaft    22        16.5.7. Verwahrrisiko                       27

    16.1.8. Rentabilität und Erfüllung der               16.5.8. Risiken aus Handels- und
             Anlageziele                       22                 Clearingmechanismen
                                                                  (Abwicklungsrisiko)                27
    16.1.9. Spezifische Risiken bei
             Wertpapierindex-OGAW              22        16.5.9. Risiko von Anlagebeschränkungen 27

16.2. Risiko der negativen
    Wertentwicklung (Marktrisiko)             23     17. Erläuterung des Risikoprofils
    16.2.1. Wertveränderungsrisiken            23       des Fonds                                    28
    16.2.2. Kapitalmarktrisiko                 23
    16.2.3. Kursänderungsrisiko bei Aktien     23    18. Profil des typischen Anlegers 28
    16.2.4. Zinsänderungsrisiko                23
    16.2.5. Risiko von negativen Habenzinsen 23      19. Anteile                                     28
    16.2.6. Risiken in Zusammenhang mit
             Derivatgeschäften                 23    20. Ausgabe und Rücknahme von
    16.2.7. Kursänderungsrisiko von Wandel- und         Anteilen                                     28
             Optionsanleihen                 24      20.1. Ausgabe von Anteilen                      28
    16.2.8. Risiken bei Wertpapier-                  20.2. Rücknahme von Anteilen                    28
             Darlehensgeschäften               24    20.3. Abrechnung bei Anteilausgabe
    16.2.9. Risiken bei Pensionsgeschäften     24        und -rücknahme                              28
    16.2.10. Risiken im Zusammenhang mit dem         20.4. Aussetzung der
            Erhalt von Sicherheiten        25            Anteilrücknahme                             29
    16.2.11. Inflationsrisiko                  25
    16.2.12. Währungsrisiko                    25    21. Liquiditätsmanagement                       29
    16.2.13. Konzentrationsrisiko              25
    16.2.14. Risiken im Zusammenhang mit der         22. Börsen und Märkte                           29
            Investition in Investmentanteile 25      22.1. Allgemeines                               29
    16.2.15. Risiken aus dem Anlagespektrum 25       22.2. Die Funktion der Designated
16.3. Risiken der eingeschränkten                        Sponsors                                    30
    oder erhöhten Liquidität des                     22.3. Die Risiken des Börsenhandels             30
    Fonds (Liquiditätsrisiko)                 25     22.4. Ausgabe und Rücknahme von
    16.3.1. Risiko aus der Anlage in                     Anteilen über die Börse                     30
             Vermögensgegenstände              25        22.4.1. Ausgabe von Anteilen am
    16.3.2. Risiko durch Kreditaufnahme        26                 Sekundärmarkt                      30
    16.3.3. Risiken durch vermehrte Rückgaben            22.4.2. Rücknahme von Anteilen am
             oder Zeichnungen                26                   Sekundärmarkt                      30
    16.3.4. Risiko bei Feiertagen in bestimmten
             Regionen/Ländern                   26
                                                     23. Portfoliotransparenzstrategie
16.4. Kontrahentenrisiken inklusive                     und indikativer Net Asset
    Kredit- und Forderungsrisiko              26        Value                            31
    16.4.1. Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-
                                                     23.1. Portfoliotransparenzstrategie 31
             Risiken (außer zentrale
             Kontrahenten)                      26   23.2. Indikativer Net Asset Value   31
    16.4.2. Risiko durch zentrale Kontrahenten 26
    16.4.3. Adressenausfallrisiken bei
                                                     24. Ausgabe- und
             Pensionsgeschäften                26       Rücknahmepreise und Kosten 31
                                                     24.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis 31

                                                                                                      5
24.2. Aussetzung der Errechnung des                    31.2.4. Veräußerungsgewinne auf
                                                                Anlegerebene                     38
    Ausgabe-/Rücknahmepreises                31
24.3. Ausgabeaufschlag                       31        31.2.5. Negative steuerliche Erträge      38

24.4. Rücknahmeabschlag                      32        31.2.6. Abwicklungsbesteuerung            38
24.5. Veröffentlichung der Ausgabe-                    31.2.7. Zusammenfassende Übersicht für
                                                                übliche betriebliche Anlegergruppen
    und Rücknahmepreise                      32                                                   39
24.6. Kosten bei Ausgabe und
                                                    31.3. Steuerausländer                       40
    Rücknahme der Anteile                    32
                                                    31.4. Solidaritätszuschlag                  40
25. Verwaltungs- und sonstige                       31.5. Kirchensteuer                         40
   Kosten                                    32     31.6. Ausländische Quellensteuer            40
25.1. Kostenpauschale                        32     31.7. Folgen der Verschmelzung von
25.2. Sonstige Aufwendungen                  32         Investmentvermögen                      40
25.3. Zusammensetzung der Total                     31.8. Automatischer
    Expense Ratio                            32         Informationsaustausch in
25.4. Abweichender Kostenausweis                        Steuersachen                            40
    durch Dritte                             33     31.9. FATCA und andere
25.5. Vergütungspolitik                      33         grenzüberschreitende
                                                        Meldesysteme                            41
26. Besonderheiten beim Erwerb                      31.10. Hinweis                              41
   von anderen
   Investmentanteilen                        33     32. Auslagerung                             41

27. Teilfonds                                33     33. Jahres- / Halbjahresberichte
                                                       / Abschlussprüfer                        41
28. Regeln für die Ermittlung und
   Verwendung der Erträge         33                34. Zahlungen an die
                                                       Anteilinhaber/Verbreitung der
29. Geschäftsjahr und                                  Berichte und sonstige
   Ausschüttungen                            34        Informationen                 41
29.1. Geschäftsjahr                          34
29.2. Ausschüttungsmechanik                  34     35. Weitere
                                                       Investmentvermögen, die von
30. Auflösung, Übertragung und                         der Gesellschaft verwaltet
   Verschmelzung des Fonds                   34        werden                      42
30.1. Allgemeines                            34
30.2. Verfahren bei Auflösung des                   36. Belehrung über das Recht des
    Fonds                                    34        Käufers zum Widerruf nach
30.3. Übertragung des Fonds                  34        § 305 KAGB
30.4. Verschmelzung                          34        (Haustürgeschäfte)            42
30.5. Rechte der Anleger im Falle
                                                    37. Interessenskonflikte                    43
    einer Verschmelzung                      35
                                                    Überblick über die bestehenden
31. Kurzangaben über für die
                                                    Anteilklassen                               46
   Anleger bedeutsame
   Steuervorschriften                        35
                                                    38. Überblick über die
31.1. Anteile im Privatvermögen
                                                       bestehenden Anteilklassen
    (Steuerinländer)                         36
    31.1.1. Ausschüttungen                    36       des Sondervermögens iShares
    31.1.2. Vorabpauschalen                   36       DivDAX® UCITS ETF (DE)      46
    31.1.3. Veräußerungsgewinne auf
             Anlegerebene                     36    Allgemeine Anlagebedingungen.               47
31.2. Anteile im Betriebsvermögen
    (Steuerinländer)                         37     Besondere Anlagebedingungen
    31.2.1. Erstattung der Körperschaftsteuer des   für das OGAW-Sondervermögen
             Fonds                             37   iShares DivDAX® UCITS ETF (DE). 55
    31.2.2. Ausschüttungen                    37
    31.2.3. Vorabpauschalen                   38

6
dessen Wertentwicklung auf der Webseite der Ge-
Verkaufsprospekt                                       sellschaft unter www.ishares.com einsehbar.

                                                       1.2.    Anlagebedingungen und deren
                                                               Änderungen
                                                       Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die-
                                                       sen Verkaufsprospekt abgedruckt.
                                                       Die Anlagebedingungen können von der Gesell-
1.      Grundlagen                                     schaft geändert werden. Änderungen der Anlage-
Das Sondervermögen iShares DivDAX® UCITS ETF           bedingungen bedürfen der Genehmigung durch die
(DE) (im Folgenden „der Fonds" genannt) ist ein        BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des
Investmentvermögen       gemäß     der   Richtlinie    Fonds bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch
2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des         den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der          Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundes-
Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend         anzeiger und darüber hinaus unter www.iShares.de
bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in         bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergü-
Wertpapieren     (OGAW)    (nachfolgend   „OGAW-       tungen und Aufwandserstattungen, die aus dem
Richtlinie") im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuch      Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anla-
(„KAGB"). Es wird von der BlackRock Asset              gegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anleger-
Management Deutschland AG (im Folgenden                rechte betreffen, werden die Anleger außerdem
„Gesellschaft" genannt) verwaltet.                     über ihre depotführenden Stellen mittels eines
Die Verwaltung des Fonds besteht vor allem darin,      sogenannten dauerhaften Datenträgers (z.B. in
das von den Anlegern bei der Gesellschaft einge-       Papierform oder in elektronischer Form) informiert.
legte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli-     Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte
che Rechnung der Anleger unter Beachtung des           der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die
Grundsatzes der Risikomischung in verschiedenen,       Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der
nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen-             Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
ständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft        weitere Informationen erlangt werden können.
in Form von Sondervermögen anzulegen. Der Ge-          Die Änderungen treten frühestens am Tage nach
schäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage       ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rah-       Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen
men einer kollektiven Vermögensverwaltung mit-         und Aufwendungserstattungen treten frühestens
tels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine   drei Monate nach ihrer Bekanntmachung im Bun-
operative Tätigkeit und eine aktive unternehmeri-      desanzeiger in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung
sche Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögens-         der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde.
gegenstände ist ausgeschlossen. Der Fonds gehört       Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des
nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.             Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach
In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft        der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft
die Gelder der Anleger anlegen darf und welche         und sind nur unter der Bedingung zulässig, dass
Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt         die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile
sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord-           in Anteile eines anderen Investmentvermögens mit
nungen, dem Investmentsteuergesetz („InvStG“)          vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzu-
und den Anlagebedingungen, die das Rechtsver-          tauschen, sofern ein derartiges Investmentvermö-
hältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft     gen von der Gesellschaft oder einem anderen Un-
regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen           ternehmen aus ihrem Konzern verwaltet wird, oder
allgemeinen und einen besonderen Teil („Allge-         ihnen anbietet, ihre Anteile ohne weitere Kosten
meine Anlagebedingungen“ und „Besondere                vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzu-
Anlagebedingungen“). Die Verwendung der An-            nehmen.
lagebedingungen für ein Sondervermögen unter-
liegt der vorherigen Genehmigungspflicht durch die     2.      Verwaltungsgesellschaft
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(„BaFin“).                                             2.1.    Firma, Rechtsform und Sitz
                                                       Der Fonds wird von der am 23.10.2000 gegründe-
1.1.    Verkaufsunterlagen und Of-                     ten BlackRock Asset Management Deutschland AG
        fenlegung von Informationen                    mit Sitz in München verwaltet.
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerin-      Die BaFin hat der BlackRock Asset Management
formationen, die Anlagebedingungen sowie die           Deutschland AG eine Erlaubnis als Kapitalanlagege-
aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind bei      sellschaft im Sinne des Investmentgesetzes
der BlackRock Asset Management Deutschland AG,         („InvG“) erteilt. Insofern gilt die Erlaubnis als
Lenbachplatz 1, 80333 München, kostenlos erhält-       OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des
lich.                                                  KAGB als erteilt. Die BlackRock Asset Management
Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen       Deutschland AG wurde in der Rechtsform einer
dieses Fonds, die Risikomanagementmethoden und         Aktiengesellschaft (AG) gegründet.
die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und         Die BlackRock Asset Management Deutschland AG
Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermö-         darf seit dem 22. Dezember 2000 Wertpapierindex-
gensgegenständen sind in elektronischer Form bei       Sondervermögen verwalten. Nach der Anpassung
der Gesellschaft erhältlich.                           an das Investmentgesetz durfte die Gesellschaft
Darüber hinaus sind weitere Informationen über         seit dem 30. Juli 2004 Richtlinienkonforme Sonder-
die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder           vermögen sowie Gemischte Sondervermögen

                                                                                                         7
(Nichtrichtlinienkonforme Wertpapierindex-Sonder-       sige Verwendung geschützt. Der Lizenzgeber
vermögen) sowie fremdverwaltete Investmentakti-         vergibt Lizenzen zur Nutzung des zugrunde liegen-
engesellschaften gemäß § 94 Abs. 4 InvG verwal-         den Index als Basiswert für Kapitalmarktprodukte.
ten.                                                    Die Gesellschaft hat das Recht zur Nutzung des
Seit dem Inkrafttreten des KAGB darf die Gesell-        dem Fonds zugrunde liegenden Index erhalten.
schaft demnach Investmentvermögen, einschließ-
lich extern verwalteter Investmentaktiengesell-         3.2.    Haftungsausschluss des Li-
schaften gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten.                   zenzgebers
Die Gesellschaft hat keine Erlaubnis als AIF-           Der Fonds wird vom Lizenzgeber weder gesponsert,
Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB            gefördert, verkauft oder vermarktet. Der Lizenzge-
beantragt.                                              ber ist mit der Gesellschaft abgesehen von der
                                                        Lizenzierung des zugrunde liegenden Index und der
2.2.      Eigenkapital, Aufsichtsrat und
                                                        gestatteten Verwendung der Marke in Zusam-
          Vorstand                                      menhang mit der Namensnennung des Fonds in
Das    Grundkapital   der  Gesellschaft   beträgt       keiner Weise verbunden.
EUR 5 Mio. Dieser Betrag wurde vollständig einge-       Der Lizenzgeber garantiert weder für die Richtigkeit
zahlt.                                                  noch die Vollständigkeit des zugrunde liegenden
Das haftende Eigenkapital beträgt EUR 34,4 Mio.         Index und der darin enthaltenen Daten. Er lehnt
Es stehen keine Einlagen auf das gezeichnete Kapi-      jede Haftung für Fehler, Auslassungen oder
tal aus.                                                Unterbrechungen, die den zugrunde liegenden
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern:          Index betreffen, ab. Der Lizenzgeber garantiert
                                                        weder direkt noch indirekt die Ergebnisse, welche
–    Stephen Cohen,
                                                        die Gesellschaft durch Verwendung des zugrunde
     BlackRock, Managing Director, Head of EMEA
                                                        liegenden Index oder der darin enthaltenen Daten
     iShares,
                                                        erzielt. Er übernimmt keine direkte oder indirekte
–    Stacey Mullin,                                     Garantie bzw. keine Haftung bezüglich der
     BlackRock, Managing Director, Chief Operating      Vermarktbarkeit, Eignung oder Nutzung des
     Officer (COO) EMEA und                             zugrunde liegenden Index oder der darin
     als unabhängiges Aufsichtsratsmitglieds gemäß      enthaltenen Daten zu bestimmten Zwecken.
     § 18 Abs. 3 Satz 1 KAGB                            Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen
–    Friedrich Merz (Vorsitzender),                     haftet der Lizenzgeber, soweit gesetzlich zulässig,
     Rechtsanwalt, Düsseldorf.                          nicht für etwaige Schäden, die aufgrund des
Der Aufsichtsrat hat durch einstimmigen Beschluss       zugrunde liegenden Index oder des darauf beru-
die folgenden Personen als Mitglieder des Vor-          henden Fonds oder im Zusammenhang hiermit ent-
stands ernannt:                                         stehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für in-
                                                        direkte Verluste, außerordentliche Verluste oder
–    Dirk Schmitz, geb. 1971, Vorsitzender des
                                                        Folgeverluste (einschließlich entgangener Gewin-
     Vorstands der BlackRock Asset Management
                                                        ne), die sich auf den zugrunde liegenden Index
     Deutschland AG, Vorsitzender des Vorstands
                                                        oder den darauf beruhenden Fonds beziehen,
     der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft
                                                        selbst wenn der Lizenzgeber über die Geltend-
     mit Teilgesellschaftsvermögen, zuvor Leiter
                                                        machung eines solchen Schadensersatzanspruches
     Global Markets für Deutschland bei der Deut-
                                                        in Kenntnis gesetzt worden ist.
     schen Bank AG,
                                                        Etwaige Vereinbarungen oder Absprachen zwischen
–    Alexander Mertz, geb. 1973, BlackRock Ma-
                                                        dem Lizenzgeber und der Gesellschaft kommen
     naging Director, COO der BlackRock Asset Ma-
                                                        keiner Drittpartei zugute.
     nagement Deutschland AG, COO der iShares
     (DE) I Investmentaktiengesellschaft mit Teilge-
     sellschaftsvermögen, zuvor Head of Corporates      4.      Verwahrstelle
     (Portfolio Management) bei der Deka Invest-
     ment GmbH,                                         4.1.    Allgemeines
–    Harald Klug, geb. 1977, BlackRock Managing         Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und
     Director, Leiter des institutionellen Kundenge-    der Verwahrung von Sondervermögen vor. Mit der
     schäfts für Deutschland, Österreich & Osteuro-     Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds
     pa, zuvor Senior Vice President, Executive         hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut als Verwahr-
     Office, PIMCO LLC, Newport Beach, CA, USA,         stelle beauftragt.
–    Peter Scharl (CFA), geb. 1977, BlackRock Ma-       Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegen-
     naging Director, Leiter des Geschäftsbereichs      stände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei
     ETF- und Indexprodukte für Deutschland, Ös-        Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt wer-
     terreich & Osteuropa, zuvor Strategy Consul-       den können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesell-
     tant bei UniCredit und Allianz Global Investors.   schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenstän-
                                                        den erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügun-
                                                        gen der Gesellschaft über die Vermögensgegen-
3.        Lizenzgeber und Lizenzver-                    stände den Vorschriften des KAGB und den Anlage-
          trag                                          bedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankgut-
                                                        haben bei einem anderen Kreditinstitut ist nur mit
3.1.      Lizenzgeber und Lizenzvertrag                 Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver-
Der DivDAX® (im Folgenden zugrunde „liegender           wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn
Index" genannt) ist als Markenzeichen der               die Anlage mit den Anlagebedingungen und den
Deutsche Börse AG (im Folgenden „Lizenzgeber"           Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Die Verwahr-
genannt) eingetragen und dadurch gegen unzuläs-         stelle übernimmt insbesondere die Ausgabe und

8
Rücknahme der Anteile des Fonds, sie stellt sicher,      Kanada                  State Street Bank & Trust
dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile so-                                   Company, Toronto
wie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des
KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds ent-            Neuseeland              HSBC Bank, Auckland
sprechen, sie stellt sicher, dass bei den für ge-        Norwegen                SEB Merchant Banking,
meinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten                                  Oslo
Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen
Fristen in ihre Verwahrung gelangt, sie stellt sicher,   Österreich              UniCredit Bank Austria AG,
dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften                                 Wien
des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver-
                                                         Polen                   Bank Handlowy w Warsza-
wendet werden, sie überwacht bzw. erteilt ihre
                                                                                 wie S.A., Warschau
Zustimmung zur Aufnahme von Krediten für Rech-
nung des Fonds durch die Gesellschaft und sie hat        Rumänien                Citibank Europe plc, Buka-
sicher zu stellen, dass die Sicherheiten für Wertpa-                             rest
pier-Darlehen wirksam bestellt und jederzeit vor-
handen sind.                                             Schweden                Skandinaviska Enskilda
                                                                                 Banken, Stockholm
4.2.       Firma, Rechtsform, Sitz und                   Schweiz                 Credit Suisse AG, Zürich
           Haupttätigkeit der Verwahr-
           stelle                                        Singapur                Citibank N.A., Singapore

Für den Fonds hat die State Street Bank Internati-       Slowenien               UniCredit Banka Slovenija,
onal GmbH mit Sitz in München, Brienner Straße                                   Ljubljana
59, 80333 München, die Funktion der Verwahrstelle
                                                         Spanien                 Deutsche Bank S.A.E.,
übernommen. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinsti-
                                                                                 Madrid
tut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist
das Einlagengeschäft sowie das Wertpapierge-             Tschechien              Československá Obchodní
schäft.                                                                          Banka, A.S., Prag
Die Gesellschaft ist mit der Verwahrstelle weder
                                                         Ungarn                  UniCredit Bank Hungary
direkt noch indirekt gesellschaftsrechtlich verbun-
                                                                                 Zrt., Budapest
den. Aus Sicht der Gesellschaft bestehen daher
keine Interessenkonflikte zwischen der Verwahr-          Vereinigtes König-      State Street Bank & Trust
stelle und der Gesellschaft.                             reich                   Company, London

4.3.       Unterverwahrung
                                                         Weitere Unterverwahrer in anderen Ländern kön-
Die Verwahrstelle hat die Verwahraufgaben in ein-        nen kostenlos bei der Gesellschaft oder der Ver-
zelnen Ländern auf ein anderes Unternehmen (Un-          wahrstelle erfragt werden.
terverwahrer) übertragen. Die Unterverwahrer für         Aufgrund ihrer Verwaltungstätigkeit für den Fonds
die verschiedenen Länder lauten derzeit wie folgt:       kann es für Rechnung des Fonds zu einer Beteili-
                                                         gung an einem oder mehreren Unterverwahrern
Land                     Name des Unterverwah-           kommen. Die Gesellschaft selbst ist mit den Unter-
                         rers                            verwahrstellen gesellschaftsrechtlich nicht verbun-
Australien               HSBC Bank, Sydney               den. Es bestehen keine Interessenkonflikte zwi-
                                                         schen der Verwahrstelle und den oben genannten
Dänemark                 Skandinaviska Enskilda          Unterverwahrern.
                         Banken AB, Kopenhagen
                                                         4.4.      Haftung der Verwahrstelle
Deutschland (CBF)        State Street Bank Interna-
                         tional GmbH, München            Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermö-
                                                         gensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zu-
Euroclear/Vereinigte     State Street Bank & Trust       stimmung von einer anderen Stelle verwahrt wer-
Staaten von Amerika      Company, Boston                 den, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines
                                                         solchen Vermögensgegenstandes haftet die Ver-
Finnland                 SEB Merchant Banking,
                                                         wahrstelle dem Fonds und dessen Anlegern, es sei
                         Helsinki
                                                         denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des
Frankreich/Niederlan-    Deutsche Bank, Amster-          Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen.
de/Belgien/Portugal      dam                             Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö-
                                                         gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahr-
Griechenland             BNP Paribas Securities          stelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich-
                         Services, S.C.A., Athen         tungen nach den Vorschriften des KAGB mindes-
Hong Kong                Standard Chartered Bank         tens fahrlässig nicht erfüllt hat.
                         (Hong Kong) Ltd., Hong          4.5.      Zusätzliche Informationen
                         Kong
                                                         Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den
Israel                   Bank Hapoalim B.M., Tel         Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand
                         Aviv                            zur Verwahrstelle und deren Pflichten, zu den Un-
                                                         terverwahrern sowie zu möglichen Interessenkon-
Italien                  Deutsche Bank S.p.A.,
                                                         flikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der
                         Mailand
                                                         Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
Japan                    HSBC Corporation, Tokio

                                                                                                             9
5.      Auflagedatum, Laufzeit und                     Einschränkungen der Erwerbbarkeit ergeben sich
                                                       aus den „Allgemeinen Anlagebedingungen“ und den
        Anlageziel des Fonds                           „Besonderen Anlagebedingungen“. Der zugrunde
                                                       liegende Index ist von der BaFin anerkannt und
5.1.    Auflagedatum und Laufzeit                      erfüllt die im Folgenden genannten Voraussetzun-
Der Fonds wurde am 04.04.2005 für unbestimmte          gen des KAGB:
Dauer aufgelegt.                                       –   Die Zusammensetzung des Index ist hinrei-
Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen              chend diversifiziert,
des Fonds entsprechend der Anzahl ihrer Anteile        –   Der Index stellt eine adäquate Bezugsgrundlage
als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. Die          für den Markt, auf den er sich bezieht, dar,
Anleger können über die Vermögensgegenstände
                                                       –   Der Index wird in angemessener Weise veröf-
nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimm-
                                                           fentlicht.
rechte verbunden.
                                                       Daneben und in Übereinstimmung mit der Verord-
5.2.    Anlageziel                                     nung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parla-
Der Fonds strebt als Anlageziel die Erzielung einer    ments und des Rates, kann der Lizenzgeber bis 1.
Wertentwicklung an, die der Wertentwicklung des        Januar 2020 bei der europäischen Wertpapierauf-
zugrunde liegenden Index entspricht. Hierzu wird       sichtsbehörde ESMA die Aufnahme in ein öffentli-
eine exakte und vollständige Nachbildung des           ches Register von Administratoren von Referenz-
zugrunde liegenden Index angestrebt. Grundlage         werten und von Referenzwerten beantragen. Im
hierfür ist der passive Managementansatz. Er           Zeitpunkt der letzten Überarbeitung dieses Ver-
beinhaltet im Gegensatz zum aktiven Management-        kaufsprospekts war der Lizenzgeber noch nicht im
ansatz das Prinzip, dass die Entscheidungen über       öffentlichen Register von Administratoren von
den Erwerb oder die Veräußerung von Vermö-             Referenzwerten und von Referenzwerten bei der
genswerten und die jeweilige Gewichtung dieser         europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA
Vermögenswerte im Fonds durch den zugrunde             aufgeführt.
liegenden Index vorgegeben werden. Der passive         Das öffentliche Register von Administratoren von
Managementansatz und der Handel der Anteile            Referenzwerten und von Referenzwerten des euro-
über die Börse führen zu einer Begrenzung der          päischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA kann
Verwaltungskosten sowie der Transaktionskosten,        unter www.esma.europa.eu eingesehen werden.
die dem Fonds belastet werden.                         Daneben hat die Gesellschaft einen Notfallplan
                                                       aufgestellt, in dem sie Maßnahmen niedergelegt
5.3.    Erreichbarkeit des Anlageziels                 hat, die sie ergreifen würde, wenn der zugrunde
Es kann keine Zusicherung gemacht werden,              liegende Index sich wesentlich ändert oder nicht
dass das Anlageziel erreicht wird.                     mehr bereitgestellt wird.
Der vollständigen Nachbildung der Wertentwicklung      Die Angaben über die Zusammensetzung des zu-
des zugrunde liegenden Index steht entgegen, dass      grunde liegenden Index sind ferner für den Schluss
es sich bei dem zugrunde liegenden Index um ein        oder für die Mitte des jeweiligen Geschäftsjahres
mathematisches Konstrukt handelt, bei dessen           im letzten bekannt gemachten Jahres- oder Halb-
Berechnung bestimmte Annahmen unterstellt              jahresbericht des Fonds enthalten.
werden. So wird unter anderem unterstellt, dass        Aufgrund der Bindung an den zugrunde lie-
beim Erwerb und bei der Veräußerung von                genden Index und der dadurch möglichen
Wertpapieren keinerlei Transaktionskosten an-          Überschreitung bestimmter Aussteller- und
fallen. Außerdem bleiben bei der Berechnung des        Anlagegrenzen gilt der Grundsatz der Risiko-
zugrunde liegenden Index Verwaltungskosten und         mischung für diesen Fonds nur eingeschränkt.
teilweise Steuerzahlungen, die sich wertmindernd
auf den Anteilpreis des Fonds auswirken, gänzlich      6.2.     Indexbeschreibung
unberücksichtigt.
                                                       Der DivDAX® Index misst die Wertentwicklung von
Detaillierte Informationen über den zugrunde           15 nach der Dividendenrendite führenden Aktien
liegenden Index sind bei der Gesellschaft oder bei     aus dem DAX® Index. Dieser wiederum besteht aus
dem Lizenzgeber in schriftlicher oder elektronischer   den 30 nach der Free-Float Marktkapitalisierung
Form erhältlich.                                       größten und umsatzstärksten deutschen Aktien im
                                                       Börsensegment „Prime Standard“ der Frankfurter
6.      Anlagegrundsätze                               Wertpapierbörse. Die Gewichtung der Indexmit-
                                                       glieder richtet sich nach der Free-Float-Marktka-
6.1.    Allgemeines                                    pitalisierung mit einer Obergrenze von 10 Prozent.
Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nur       Die Free-Float-Marktkapitalisierung entspricht dem
folgende Vermögensgegenstände erwerben:                Gesamtwert aller im freien Umlauf befindlichen
                                                       Aktien eines Unternehmens. Der Index wird jähr-
a) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
                                                       lich überprüft und vierteljährlich neu gewichtet.
b) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB,              Weitere Einzelheiten zum zugrunde liegenden
c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,                      Index (einschließlich seiner Bestandteile) sind auf
d) Derivate gemäß § 197 KAGB,                          der      Website     des   Indexanbieters     unter
                                                       http://www.dax-indices.com verfügbar.
e) sonstige   Anlageinstrumente     gemäß     § 198
   KAGB,                                               6.3.     Auswirkungen von Indexan-
f) Investmentanteile gemäß § 196 KAGB,                          passungen
wenn diese darauf ausgerichtet sind, unter Wah-        Zur möglichst exakten Nachbildung des zugrunde
rung einer angemessenen Risikomischung den             liegenden Index wird angestrebt, dass das Fonds-
zugrunde liegenden Index nachzubilden. Etwaige         management sämtliche Änderungen in der Zu-

10
sammensetzung und Gewichtung des zugrunde              Fonds bezieht sich auf die monatlichen Netto-
liegenden Index nachvollzieht.                         gesamtrenditen des Fonds und des zugrunde lie-
Es liegt im Ermessen des Fondsmanagements, zu          genden Index über einen Zeitraum von 3 Jahren.
beurteilen, in welchem Zeitrahmen der Fonds an-        Anleger, die regelmäßig mit Index-Investment-
gepasst wird und ob eine Anpassung unter Beach-        vermögen handeln und Anteile an solchen Invest-
tung des Anlageziels angemessen ist.                   mentvermögen nur wenige Tage oder Wochen
                                                       halten, haben häufig ein besonderes Interesse an
6.4.     Indexnachbildung und Vor-                     dieser Kennzahl. Für langfristige Anleger mit einem
         rang der direkten Duplizierung                längeren Anlagehorizont ist meist die Trackingdiffe-
Zur Nachbildung des zugrunde liegenden Index           renz zwischen dem Fonds und dem zugrunde lie-
dürfen ausschließlich die folgenden Vermögensge-       genden Index über den angestrebten Anlagezeit-
genstände erworben werden:                             raum wichtiger. Die Trackingdifferenz misst die
                                                       tatsächliche Differenz zwischen den Renditen eines
–   Wertpapiere, die im Wertpapierindex enthalten
                                                       Fonds und den Renditen des Index (d.h., wie exakt
    sind oder im Zuge von Indexänderungen in
                                                       ein Fonds seinen zugrunde liegenden Index nach-
    diesen aufgenommen werden (Indexwert-
                                                       bildet). Der Tracking Error misst hingegen die Zu-
    papiere),
                                                       und Abnahme der Trackingdifferenz (d. h. die Vola-
–   Wertpapiere, die auf den zugrunde liegenden        tilität der Trackingdifferenz). Anleger sollten bei der
    Index begeben werden (Indexzertifikate),           Bewertung       eines    Index-Investmentvermögens
–   Wertpapiere, die auf Einzeltitel des zugrunde      beide Kennzahlen in Erwägung zu ziehen.
    liegenden Index begeben werden (Einzeltitel-       Der Tracking Error kann von der vom Index-Invest-
    zertifikate),                                      mentvermögen gewählten Nachbildungsmethode
–   Terminkontrakte auf den zugrunde liegenden         abhängen. Generell liefern historische Daten Hin-
    Index (Indexterminkontrakte),                      weise darauf, dass eine synthetische Nachbildung
–   Terminkontrakte auf Einzeltitel des zugrunde       einen niedrigeren Tracking Error erzeugt als eine
    liegenden Index (Einzeltitelterminkontrakte),      physische Nachbildung; dieselben Daten deuten
                                                       jedoch oft auch darauf hin, dass eine physische
–   Optionsscheine auf den zugrunde liegenden
                                                       Nachbildung eine geringere Trackingdifferenz ergibt
    Index (Indexoptionsscheine),
                                                       als eine synthetische Nachbildung.
–   Optionsscheine auf Einzeltitel des zugrunde lie-
                                                       Der voraussichtliche Tracking Error basiert auf der
    genden Index (Einzeltiteloptionsscheine) sowie
                                                       voraussichtlichen Volatilität der Abweichungen
–   Investmentanteile gemäß § 8 der „Allgemeinen       zwischen den Renditen des Fonds und den Rendi-
    Anlagebedingungen“.                                ten des zugrunde liegenden Index. Das Liquidi-
Bei der Nachbildung des zugrunde liegenden Index       tätsmanagement, die Transaktionskosten bei In-
hat die Anlage in Indexwertpapiere im Sinne einer      dexanpassungen sowie Unterschiede hinsichtlich
direkten Duplizierung des Index Vorrang gegen-         der Bewertungsmethodik und des Bewertungszeit-
über der Anlage in die anderen oben genannten zur      punkts zwischen Fonds und zugrunde liegendem
Indexnachbildung dienlichen Vermögensgegenstän-        Index können sich ebenfalls auf den Tracking Error
de. Eine Nachbildung des zugrunde liegenden In-        sowie auf die Differenz zwischen den Renditen des
dex durch diese Vermögensgegenstände, welche           Fonds und des zugrunde liegenden Index auswir-
den Index nur mittelbar nachbilden, ist nur zum        ken. Die Auswirkungen können abhängig von den
Zwecke der Einhaltung der unter Punkt 9.2 im           zugrunde liegenden Umständen positiv oder nega-
zweiten Satz beschriebenen Investitionsgrenze          tiv sein.
geboten.                                               Ferner kann der Fonds auch aufgrund von Quellen-
                                                       steuern, die vom Fonds auf Anlageerträge zu zah-
6.5.     Duplizierungsgrad                             len sind, einen Tracking Error aufweisen. Das Aus-
Um den zugrunde liegenden Index nachzubilden,          maß des aufgrund von Quellensteuern entstehen-
darf der Anteil der im Fonds befindlichen Vermö-       den Tracking Errors hängt von verschiedenen Fak-
gensgegenstände im Sinne des Punktes 6.4 einen         toren ab wie z. B. vom Fonds bei verschiedenen
Duplizierungsgrad von 95 Prozent nicht unter-          Steuerbehörden gestellten Rückerstattungsanträ-
schreiten. Terminkontrakte sind mit ihrem Anrech-      gen, Steuererleichterungen des Fonds im Rahmen
nungsbetrag für das Marktrisiko nach dem einfa-        eines Doppelbesteuerungsabkommens oder auf-
chen Ansatz gemäß der Verordnung über Risiko-          grund von getätigten Wertpapier-Darlehensge-
management und Risikomessung beim Einsatz von          schäften.
Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsge-
schäften in Investmentvermögen nach dem KAGB
(im Folgenden „DerivateV“ genannt) auf den Dupli-      Der voraussichtliche Tracking Error für den Fonds
zierungsgrad anzurechnen. Der Duplizierungsgrad        beträgt: 0,20%
drückt den Anteil der oben genannten Wertpapiere,
Zertifikate, Terminkontrakte, Optionsscheine und       Anleger sollten beachten, dass es sich dabei nur
Investmentanteile im Fonds aus, der hinsichtlich       um Schätzwerte für den Tracking Error unter nor-
der Gewichtung mit dem zugrunde liegenden Index        malen Marktbedingungen handelt und diese damit
übereinstimmt.                                         nicht als feste Grenzen zu verstehen sind.

6.6.     Voraussichtlicher Tracking
                                                       7.       Faire Behandlung der Anle-
         Error
Der Tracking Error wird definiert als die annuali-
                                                                ger und Anteilklassen
sierte Standardabweichung der Differenz zwischen       Der Fonds kann aus verschiedenen Anteilklassen
den Renditen eines Fonds und des zugrunde lie-         bestehen, das heißt die ausgegebenen Anteile
genden Index. Der erwartete Tracking Error des         haben unterschiedliche Ausgestaltungsmerkmale,

                                                                                                           11
je nachdem zu welcher Klasse sie gehören. Die                 die Wahl der Börse oder des organisierten
bestehenden Anteilklassen sind in dem „Überblick              Marktes zugelassen hat.1
über die bestehenden Anteilklassen" vor den „All-
gemeinen Anlagebedingungen" in diesem Verkaufs-            Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen erwor-
prospekt zu finden.                                        ben werden, wenn nach ihren Ausgabebeding-
                                                           ungen die Zulassung an oder Einbeziehung in
Die Anteilklassen können sich hinsichtlich der             eine der unter a) und b) genannten Börsen oder
Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, des              organisierten Märkte beantragt werden muss,
Rücknahmeabschlags, der Verwaltungsvergütung,              und die Zulassung oder Einbeziehung innerhalb
der Mindestanlagesumme, der Währung des                    eines Jahres nach Ausgabe erfolgt.
Anteilswerts oder einer Kombination dieser
Merkmale unterscheiden.                                2. Als Wertpapiere in diesem Sinne gelten auch
Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung kann          a) Anteile an geschlossenen Fonds in Vertrags-
das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger mit             oder Gesellschaftsform, die einer Kontrolle
seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren,            durch die Anteilseigner unterliegen (sog.
je nachdem, zu welcher Anteilklasse die von ihm               Unternehmenskontrolle), d.h. die Anteilseig-
erworbenen Anteile gehören.                                   ner müssen Stimmrechte in Bezug auf die
Das gilt sowohl für die Rendite, die der Anleger vor          wesentlichen Entscheidungen haben, sowie
einer Besteuerung der Erträge erzielt, als auch für           das Recht die Anlagepolitik mittels ange-
die Rendite nach einer Besteuerung der Erträge.               messener Mechanismen zu kontrollieren.
Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur                  Der Fonds muss zudem von einem Rechts-
einheitlich für den ganzen Fonds zulässig, er kann            träger verwaltetet werden, der den Vor-
nicht für eine einzelne Anteilklasse oder Gruppen             schriften für den Anlegerschutz unterliegt,
von Anteilklassen erfolgen.                                   es sei denn der Fonds ist in Gesellschafts-
Werden weitere Anteilklassen gebildet, bleiben die            form aufgelegt und die Tätigkeit der
Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden               Vermögensverwaltung wird nicht von einem
Anteilklassen erworben haben davon jedoch unbe-               anderen Rechtsträger wahrgenommen.
rührt. Mit den Kosten, die anlässlich der Einführung       b) Finanzinstrumente, die durch andere Ver-
einer Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich            mögenswerte besichert oder an die Entwick-
die Anleger dieser neuen Anteilklasse belastet                lung anderer Vermögenswerte gekoppelt
werden.                                                       sind. Soweit in solche Finanzinstrumente
Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu            Komponenten von Derivaten eingebettet
behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung                   sind, gelten weitere Anforderungen, damit
ihres Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von                die Gesellschaft diese als Wertpapiere
Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer             erwerben darf.
Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen
                                                       3. Die Wertpapiere dürfen nur unter folgenden
eines anderen Anlegers oder einer anderen Anle-
                                                          Voraussetzungen erworben werden:
gergruppe stellen.
Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die           a) Der potentielle Verlust, der dem Fonds ent-
faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe              stehen kann, darf den Kaufpreis des Wert-
Abschnitt „     Abrechnung bei Anteilausgabe                  papiers nicht übersteigen. Eine Nachschuss-
und -rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“.                pflicht darf nicht bestehen.
                                                           b) Eine mangelnde Liquidität des vom Fonds
8.        Anlageinstrumente im Ein-                           erworbenen Wertpapiers darf nicht dazu
                                                              führen, dass der Fonds den gesetzlichen
          zelnen                                              Vorgaben über die Rücknahme von Anteilen
                                                              nicht mehr nachkommen kann. Dies gilt
8.1.      Wertpapiere
                                                              unter Berücksichtigung der gesetzlichen
1. Sofern die „Besonderen Anlagebedingungen“                  Möglichkeit, in besonderen Fällen die Anteil-
   keine weiteren Einschränkungen vorsehen, darf              rücknahme aussetzen zu können (vgl. den
   die Gesellschaft vorbehaltlich des § 198 KAGB              Abschnitt „Aussetzung der Anteilrücknahme“
   Wertpapiere nur erwerben,                                  (Punkt 20.4)).
     a) wenn sie an einer Börse in einem                   c) Eine verlässliche Bewertung des Wertpa-
        Mitgliedstaat der Europäischen Union („EU“)           piers durch exakte, verlässliche und gängige
        oder in einem anderen Vertragsstaat des               Preise muss verfügbar sein; diese müssen
        Abkommens       über    den     Europäischen          entweder Marktpreise sein oder von einem
        Wirtschaftsraum    („EWR“)     zum   Handel           Bewertungssystem gestellt worden sein,
        zugelassen oder in einem dieser Staaten an            dass von dem Emittenten des Wertpapiers
        einem     anderen     organisierten    Markt          unabhängig ist.
        zugelassen oder in diesen einbezogen sind,         d) Angemessene Information über das Wertpa-
     b) wenn sie ausschließlich an einer Börse                pier durch regelmäßige, exakte und umfas-
        außerhalb der Mitgliedstaaten der EU oder             sende Information des Marktes über das
        außerhalb der anderen Vertragsstaaten des             Wertpapier oder ein gegebenenfalls dazuge-
        Abkommens über den EWR zum Handel                     höriges, d.h. in dem Wertpapier verbrieftes
        zugelassen oder in einem dieser Staaten an            Portfolio ist verfügbar.
        einem organisierten Markt zugelassen oder
                                                           e) Das Wertpapier ist handelbar.
        in diesen einbezogen sind, sofern die BaFin

                                                       1
                                                           Die Börsenliste wird auf der Internetseite der
                                                           Bundesanstalt veröffentlicht. www.bafin.de

12
f) Der Erwerb des Wertpapiers steht im                   e) von einem Kreditinstitut, das nach den im
        Einklang mit den Anlagezielen bzw. der                   Recht der EU festgelegten Kriterien einer
        Anlagestrategie des Fonds.                               Aufsicht unterstellt ist, oder einem Kreditin-
     g) Die Risiken des Wertpapiers werden durch                 stitut, das Aufsichtsbestimmungen, die nach
        das Risikomanagement des Fonds in                        Auffassung der BaFin denjenigen des Rechts
        angemessener Weise erfasst.                              der EU gleichwertig sind, unterliegt und die-
                                                                 se einhält, begeben oder garantiert werden,
4. Wertpapiere dürfen zudem in folgender Form
                                                              f) von anderen Emittenten begeben werden
   erworben werden:
                                                                 und es sich bei dem jeweiligen Emittenten
     a) Aktien, die dem Fonds bei einer Kapitaler-              i)   um ein Unternehmen mit einem Eigen-
        höhung aus Gesellschaftsmitteln zustehen,                    kapital von mindestens 10 Millionen Euro
     b) Wertpapiere, die in Ausübung von zum                         handelt, das seinen Jahresabschluss
        Fonds gehörenden Bezugsrechten erworben                      nach der Richtlinie der EU über den Jah-
        werden.                                                      resabschluss von Kapitalgesellschaften
                                                                     erstellt und veröffentlicht,
5. Als Wertpapiere in diesem Sinne dürfen für den
   Fonds auch Bezugsrechte erworben werden,                    ii)   um einen Rechtsträger handelt, der in-
   sofern sich die Wertpapiere, aus denen die                        nerhalb einer eine oder mehrere börsen-
   Bezugsrechte herrühren, im Fonds befinden                         notierte Gesellschaften umfassenden Un-
   können.                                                           ternehmensgruppe für die Finanzierung
                                                                     dieser Gruppe zuständig ist, oder
8.2. Geldmarktinstrumente                                     iii)   um einen Rechtsträger handelt, der
                                                                     Geldmarktinstrumente    emittiert, die
1.   Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds
                                                                     durch Verbindlichkeiten unterlegt sind
     in Geldmarktinstrumente investieren. Geld-
                                                                     durch Nutzung einer von einer Bank
     marktinstrumente sind Instrumente, die übli-
                                                                     eingeräumten Kreditlinie. Dies sind
     cherweise auf dem Geldmarkt gehandelt wer-
                                                                     Produkte, bei denen Kreditforderungen
     den sowie verzinsliche Wertpapiere, die zum
                                                                     von Banken in Wertpapieren verbrieft
     Zeitpunkt ihres Erwerbs für den Fonds eine
                                                                     werden     (sogenannte  Asset Backed
     Laufzeit bzw. Restlaufzeit von höchstens 397
                                                                     Securities).
     Tagen haben. Sofern Ihre Laufzeit länger als
     397 Tage ist, muss ihre Verzinsung regelmä-         2.   Sämtliche genannten Geldmarktinstrumente
     ßig, mindestens einmal in 397 Tagen, markt-              dürfen nur erworben werden, wenn sie liquide
     gerecht angepasst werden. Geldmarktinstru-               sind und sich ihr Wert jederzeit genau be-
     mente sind auch Instrumente, deren Risi-                 stimmten lässt. Liquide sind Geldmarktinstru-
     koprofil dem Risikoprofil solcher Wertpapiere            mente, die sich innerhalb hinreichend kurzer
     entspricht. Für den Fonds dürfen Geldmarktin-            Zeit mit begrenzten Kosten veräußern lassen.
     strumente erworben werden, wenn sie:                     Hierbei ist die Verpflichtung der Gesellschaft zu
                                                              berücksichtigen, Anteile am Fonds auf Verlan-
     a) an einer Börse in einem Mitgliedstaat der EU          gen der Anleger zurückzunehmen und hierfür
        oder in einem anderen Vertragsstaat des               in der Lage zu sein, solche Geldmarktinstru-
        Abkommens über den EWR zum Handel zu-                 mente entsprechend kurzfristig zu veräußern.
        gelassen oder dort an einem anderen orga-             Für die Geldmarktinstrumente muss zudem ein
        nisierten Markt zugelassen oder in diesen             exaktes und verlässliches Bewertungssystem
        einbezogen sind,                                      existieren, das die Ermittlung des Nettobe-
     b) ausschließlich an einer Börse außerhalb der           standswerts des Geldmarktinstruments ermög-
        Mitgliedstaaten der EU oder außerhalb der             licht und auf Marktdaten oder Bewertungsmo-
        anderen Vertragsstaaten des Abkommens                 dellen basiert (einschließlich Systemen, die auf
        über den EWR zum Handel zugelassen oder               fortgeführten Anschaffungskosten beruhen).
        dort an einem anderen organisierten Markt             Das Merkmal der Liquidität gilt für Geld-
        zugelassen oder in diesen einbezogen sind,            marktinstrumente als erfüllt, wenn diese an
        sofern die Wahl dieser Börse oder dieses or-          einem organisierten Markt innerhalb des EWR
        ganisierten Marktes von der BaFin zugelas-            zugelassen oder in diesen einbezogen sind o-
        sen ist,                                              der an einem organisierten Markt außerhalb
     c) von der EU, dem Bund, einem Sonderver-                des EWR zugelassen oder in diesen einbezogen
        mögen des Bundes, einem Land, einem an-               sind, sofern die BaFin die Wahl dieses Marktes
        deren Mitgliedstaat oder einer anderen zent-          zugelassen hat. Dies gilt nicht, wenn der Ge-
        ralstaatlichen, regionalen oder lokalen Ge-           sellschaft Hinweise vorliegen, die gegen die
        bietskörperschaft oder der Zentralbank ei-            hinreichende Liquidität der Geldmarktinstru-
        nes Mitgliedstaats der EU, der Europäischen           mente sprechen.
        Zentralbank oder der Europäischen Investi-       3.   Für Geldmarktinstrumente, die nicht an einer
        tionsbank, einem Drittstaat oder, sofern              Börse notiert oder an einem geregelten Markt
        dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat          zum Handel zugelassen sind (siehe oben unter
        dieses Bundesstaates oder von einer inter-            c) bis f)), muss zudem die Emission oder der
        nationalen öffentlich-rechtlichen Einrichtung,        Emittent dieser Instrumente Vorschriften über
        der mindestens ein Mitgliedstaat der EU an-           den Einlagen- und den Anlegerschutz unterlie-
        gehört, begeben oder garantiert werden,               gen. So müssen für diese Geldmarktinstru-
     d) von einem Unternehmen begeben werden,                 mente angemessene Informationen vorliegen,
        dessen Wertpapiere auf den unter a) und b)            die eine angemessene Bewertung der mit den
        bezeichneten Märkten gehandelt werden,                Instrumenten verbundenen Kreditrisiken er-
                                                              möglichen und die Geldmarktinstrumente

                                                                                                            13
Sie können auch lesen