LBBW Global Warming Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen - Keine Umbrella-Konstruktion nach 96 KAGB, | Stand 1. Januar 2022
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LBBW Global Warming Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen Keine Umbrella-Konstruktion nach § 96 KAGB, | Stand 1. Januar 2022
LBBW Global Warming Liebe Anlegerin, lieber Anleger, der vorliegende Verkaufsprospekt stellt Ihnen den Fonds LBBW Global Warming im Detail vor. Darüber hinaus können Sie sich auf unserer Internetseite regelmäßig über die Entwicklung des Fonds informieren. Unter www.LBBW-AM.de finden Sie eine Vielzahl an interessanten Fakten, darunter die aktuellen Fondspreise, die Portfolio- Struktur sowie umfangreiche Angaben zur Wert- entwicklung. Auf unserer Internetseite stehen Ihnen zudem die jeweils aktuellen wesentlichen Anlegerinforma- tionen, Verkaufsprospekte sowie die Jahres- und Halbjahresberichte als PDF-Dateien zum Download zur Verfügung. Profitieren Sie auch von unserem kostenlosen E-Mail-Fondspreis- und Factsheetabo: Das Fact sheet gibt Ihnen einfach und bequem einen monatlichen Überblick über Ihren Fonds. Diesen E-Mail-Service können Sie auf unserer Internet seite abonnieren. Unsere Fonds können Sie bei fast allen Banken, Sparkassen, Vermögensverwaltern und unabhän- gigen Finanzberatern erwerben. Neben der Bera- tung erhalten Sie dort selbstverständlich auch alle Informationen und Unterlagen. 2 Mit freundlichen Grüßen LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH Geschäftsführung Uwe Adamla Dr. Dirk Franz (Vorsitzender) Verkaufsprospekt Stand 1. Januar 2022 Dr. Bernhard Scherer
Gesellschaft und Verwahrstelle. LBBW Global Warming LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH. Verwaltung. Aufsichtsrat. LBBW Asset Management Dr. Christian Ricken (Vorsitzender) Investmentgesellschaft mbH Mitglied des Vorstands der Postfach 10 03 51 Landesbank Baden-Württemberg, 70003 Stuttgart Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz Telefon: 0711 22910-3000 Telefax: 0711 22910-9098 Ernst-Ludwig Drayß E-Mail: info@LBBW-AM.de Beirats- und Aufsichtsratsmitglied Internet: www.LBBW-AM.de diverser Family Offices Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amts- Dr. Bertold Gaede gerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 13381 Rechtsanwalt und Steuerberater eingetragen. Noerr LLP, München Gezeichnetes und Klaus Martini Kapitalmarktberater eingezahltes Kapital. Kromconsult, München 6,0 Mio. EUR Stand: Dezember 2020 Michael Nagel Vorsitzender der Geschäftsführung der 3 WILMA Immobilien GmbH, Geschäftsführung. Ratingen Uwe Adamla (Vorsitzender) Cara Schulze Dr. Dirk Franz COO Capital Markets Dr. Bernhard Scherer Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz Verkaufsprospekt Stand 1. Januar 2022
LBBW Global Warming Gesellschafter. 100 % Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz Verwahrstelle. Landesbank Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefon: 0711 127-0 E-Mail: kontakt@LBBW.de Internet: www.LBBW.de Eigenkapital 14,0 Mrd. EUR Stand: 31. Dezember 2020 4 Verkaufsprospekt Stand 1. Januar 2022
Verkaufsprospekt und LBBW Global Warming Anlagebedingungen. für das OGAW-Sondervermögen nach deutschem Recht LBBW Global Warming. HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT. 8 • Wertveränderungsrisiken • Kapitalmarktrisiko ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN • Kursänderungsrisiko von Aktien FÜR US-PERSONEN. 8 • Zinsänderungsrisiko WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN • Risiko von negativen Habenzinsen DER VERTRAGSBEZIEHUNG. 8 • Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen Durchsetzung von Rechten 8 • Risiken im Zusammenhang mit Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der Derivatgeschäften ständigen Geschäftsräume 9 • Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften GRUNDLAGEN. 9 • Risiken bei Pensionsgeschäften • Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt Das Sondervermögen (der Fonds) 9 von Sicherheiten Verkaufsunterlagen und Offenlegung von • Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Informationen 10 Selbstbehalt Anlagebedingungen und deren Änderungen 10 • Inflationsrisiko • Währungsrisiko VERWALTUNGSGESELLSCHAFT. 11 • Konzentrationsrisiko Firma, Rechtsform und Sitz 11 • Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile Geschäftsführung und Aufsichtsrat 11 5 • Risiken aus dem Anlagespektrum Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel 11 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten VERWAHRSTELLE. 11 Liquidität des Fonds und Risiken im Identität der Verwahrstelle 11 Zusammenhang mit vermehrten Ausgaben Aufgaben der Verwahrstelle 11 oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko) 17 • Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände Interessenkonflikte 11 • Risiko durch Kreditaufnahme Unterverwahrung 12 • Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Haftung der Verwahrstelle 12 Ausgaben Zusätzliche Informationen 12 • Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern RISIKOHINWEISE. 12 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Risiken einer Fondsanlage 12 Forderungsrisiko 18 • Schwankung des Fondsanteilwerts • Adressenausfallrisiko/Gegenpartei-Risiken • Beeinflussung des individuellen Ergebnisses (außer zentrale Kontrahenten) durch steuerliche Aspekte • Risiko durch zentrale Kontrahenten • Änderung der Anlagepolitik oder der • Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften Anlagebedingungen • Adressenausfallrisiken bei Wertpapier- Verkaufsprospekt Stand 1. Januar 2022 • Aussetzung der Anteilrücknahme Darlehensgeschäften • Auflösung des Fonds Operationelle und sonstige Risiken des Fonds 18 • Übertragung aller Vermögensgegenstände • Risiken durch kriminelle Handlungen, des Fonds auf ein anderes offenes Missstände oder Naturkatastrophen Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung) • Länder- oder Transferrisiko • Übertragung des Fonds auf eine andere • Rechtliche und politische Risiken Kapitalverwaltungsgesellschaft • Änderung der steuerlichen • Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko des Anlegers • Steuerliche Risiken durch • Nachhaltigkeitsrisiken Wertabsicherungsgeschäfte für wesentlich Risiken der negativen Wertentwicklung des beteiligte Anleger Fonds (Marktrisiko) 14 • Schlüsselpersonenrisiko
• Verwahrrisiko –– Optionsrechte und Terminkontrakte LBBW Global Warming • Risiken aus Handels- und –– OTC-Derivate Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) –– Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile und Darlehen RISIKOPROFIL DES FONDS. 20 –– Unternehmensbeteiligungen ERHÖHTE VOLATILITÄT. 20 –– Unverbriefte Darlehensforderungen –– Auf ausländische Währung lautende PROFIL DES TYPISCHEN ANLEGERS. 20 Vermögensgegenstände ANLAGEZIEL, -STRATEGIE, -GRUNDSÄTZE –– Bewertung von Anteilen an Immobilien- Gesellschaften UND -GRENZEN. 20 Teilinvestmentvermögen 32 Anlageziel und -strategie 20 • Beachtung von Nachhaltigkeitsrisiken in ANTEILE. 32 der Anlagestrategie Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 32 Vermögensgegenstände 22 • Ausgabe von Anteilen • Wertpapiere • Rücknahme von Anteilen • Geldmarktinstrumente • Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme • Bankguthaben • Aussetzung der Anteilrücknahme • Anlagegrenzen für Wertpapiere und Liquiditätsmanagement 33 Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben Börsen und Märkte 34 –– Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit Faire Behandlung der Anleger und besonderer Deckungsmasse Anteilklassen 34 –– Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten Ausgabe- und Rücknahmepreis 35 –– Kombination von Anlagegrenzen –– Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- –– Steuerliche Anlagequote für Aktienfonds und Rücknahmepreises 35 • Sonstige Anlageinstrumente und deren Ausgabeaufschlag 35 Anlagegrenzen Rücknahmeabschlag 35 • Investmentanteile und deren Anlagegrenzen • Information der Anleger bei Aussetzung der Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahme von Zielfondsanteilen Rücknahmepreise 35 • Derivate KOSTEN. 35 6 –– Terminkontrakte –– Optionsgeschäfte Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der –– Swaps Anteile 35 –– Swaptions Verwaltungs- und sonstige Kosten 35 –– Credit Default Swaps Besonderheiten beim Erwerb von –– In Wertpapieren verbriefte Investmentanteilen 37 Finanzinstrumente –– OTC-Derivatgeschäfte Angabe einer Gesamtkostenquote 37 • Wertpapier-Darlehensgeschäfte • Abweichender Kostenausweis durch • Pensionsgeschäfte Vertriebsstellen Sicherheitenstrategie 30 Vergütungspolitik 37 • Arten der zulässigen Sicherheiten WERTENTWICKLUNG, ERMITTLUNG • Umfang der Besicherung UND VERWENDUNG DER ERTRÄGE, • Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) GESCHÄFTSJAHR. 38 • Anlage von Barsicherheiten Wertentwicklung 38 • Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit Wertentwicklung des Investmentvermögens Kreditaufnahme 31 sowie des entsprechenden Vergleichs- Verkaufsprospekt Stand 1. Januar 2022 Hebelwirkung (Leverage) 31 maßstabs 38 BEWERTUNG 31 Ermittlung der Erträge, • Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung Ertragsausgleichsverfahren 39 –– An einer Börse zugelassene / in organisiertem Ertragsverwendung und Geschäftsjahr 39 Markt gehandelte Vermögensgegenstände –– Nicht an Börsen notierte oder organisierten AUFLÖSUNG, ÜBERTRAGUNG UND Märkten gehandelte Vermögensgegenstände VERSCHMELZUNG DES FONDS. 39 oder Vermögensgegenstände ohne Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds 39 handelbaren Kurs Verfahren bei Auflösung des Fonds 39 • Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände Übertragung des Fonds 40 –– Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Voraussetzungen für die Verschmelzung des Schuldscheindarlehen Fonds 40
Rechte der Anleger bei der Verschmelzung LBBW Global Warming des Fonds 40 AUSLAGERUNG. 41 INTERESSENKONFLIKTE. 41 KURZANGABEN ÜBER STEUERRECHTLICHE VORSCHRIFTEN. 43 Zusammenfassende Übersicht für die Besteuerung bei üblichen betrieblichen Anlegergruppen 47 WIRTSCHAFTSPRÜFER. 49 DIENSTLEISTER. 49 ZAHLUNGEN AN DIE ANLEGER/ VERBREITUNG DER BERICHTE UND SONSTIGE INFORMATIONEN. 49 VON DER GESELLSCHAFT VERWALTETE INVESTMENTVERMÖGEN. 49 ALLGEMEINE ANLAGEBEDINGUNGEN. 51 BESONDERE ANLAGEBEDINGUNGEN. 58 LISTE DER UNTERVERWAHRER. 62 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH. 66 7 Verkaufsprospekt Stand 1. Januar 2022
HINWEIS ZUM LBBW Global Warming weiterveräußern. Zu den US-Personen zählen na- türliche Personen, wenn sie ihren Wohnsitz in den VERKAUFSPROSPEKT. Vereinigten Staaten haben. US-Personen können Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Son- auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, dervermögen LBBW Global Warming erfolgt auf wenn sie etwa gem. den Gesetzen der USA bzw. ei- Basis des Verkaufsprospekts, der wesentlichen An- nes US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US- legerinformationen und der Allgemeinen Anlage Besitzung gegründet werden. bedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedingungen in der jeweils geltenden Fas- sung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die WICHTIGSTE RECHTLICHE Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. AUSWIRKUNGEN DER Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines VERTRAGSBEZIEHUNG. Anteils an dem LBBW Global Warming Interessier- ten sowie jedem Anleger des Fonds zusammen mit Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie Miteigentümer der vom LBBW Global Warming dem ggf. nach dem Jahresbericht veröffentlich- gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchtei- ten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur len. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am Er- verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte werb eines Anteils an dem LBBW Global Warming verbunden. Interessierten die wesentlichen Anlegerinformati- Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschrif- onen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur ten sind in deutscher Sprache abzufassen oder Verfügung zu stellen. mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt ba- LBBW Asset Management Investmentgesellschaft sieren auf den zum Zeitpunkt der Prospektauf- mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit stellung geltenden gesetzlichen, insbesondere ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. kapitalmarkt- und aufsichtsrechtlichen sowie steuerlichen Bestimmungen. Es wird darauf hin- Durchsetzung von Rechten gewiesen, dass sich diese Rechtsgrundlagen än- dern können. Das Rechtsverhältnis zwischen LBBW Asset Ma- Von dem Verkaufsprospekt abweichende Aus- nagement Investmentgesellschaft mbH und Anle- 8 künfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben ger sowie die vorvertraglichen Beziehungen rich- werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis ten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der LBBW von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in Asset Management Investmentgesellschaft mbH dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt aus- die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die schließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufs- Verbraucher sind (siehe nachfolgende Definition) prospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten und in einem anderen EU-Staat wohnen, können Jahresbericht und den ggf. nach dem Jahresbe- vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz richt veröffentlichten Halbjahresbericht. Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. FÜR US-PERSONEN. Da die LBBW Asset Management Investmentgesell- schaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf Die LBBW Asset Management Investmentgesell- es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor de- schaft mbH und/oder der LBBW Global Warming ren Vollstreckung. sind und werden nicht gem. dem United States In- Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger Verkaufsprospekt Stand 1. Januar 2022 vestment Company Act von 1940 in seiner gültigen den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- Fassung registriert. Die Anteile des LBBW Global schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung Warming sind und werden nicht gem. dem United steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei- States Securities Act von 1933 in seiner gültigen legung anstrengen. Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Die LBBW Asset Management Investmentgesell- Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Ame- schaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbe- rika registriert. Anteile des LBBW Global Warming teiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch ei- tungsstelle verpflichtet. ner US-Person oder auf deren Rechnung angeboten Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Om- oder verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen budsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundes- Interessierte müssen ggf. darlegen, dass sie kei- verband Investment und Asset Management e. V. ne US-Person sind und Anteile weder im Auftrag als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anru- von US-Personen erwerben noch an US-Personen fen. Die LBBW Asset Management Investmentge-
LBBW Global Warming sellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfah- worden ist, und darin eine Belehrung über das Wi- ren vor dieser Schlichtungsstelle teil. derrufsrecht enthalten ist, die den Anforderungen Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest- des Artikels 246 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Ein- mentfonds“ lauten: führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Büro der Ombudsstelle des BVI genügt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzei- Bundesverband Investment tige Absendung des Widerrufs. Ist der Fristbeginn und Asset Management e.V. streitig, trifft die Beweislast den Verkäufer. Der Unter den Linden 42 Widerruf ist schriftlich unter Angabe der Person 10117 Berlin des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift Telefon: 030 6449046-0 zu erklären, wobei eine Begründung nicht erfor- Telefax: 030 6449046-29 derlich ist. E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Ver- www.ombudsstelle-investmentfonds.de käufer nachweist, dass entweder der Käufer kein Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Ge- Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie- setzbuch ist oder er den Käufer zu den Verhand- gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb- lungen, die zum Kauf der Anteile geführt haben, ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wer- aufgrund vorhergehender Bestellung gemäß § 55 den kann, die also zu Privatzwecken handeln. Absatz 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat. Bei Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor- Verträgen, die ausschließlich über Fernkommuni- schriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betref- kationsmittel (z. B.: Briefe, Telefonanrufe, E-Mails) fend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleis- zustande gekommen sind (Fernabsatzverträge), tungen ist dies die Schlichtungsstelle bei der Deut- besteht gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 8 Bür- schen Bundesbank. gerliches Gesetzbuch kein Widerrufsrecht. Die Kontaktdaten lauten: Ist der Widerruf wirksam erfolgt und hat der Deutsche Bundesbank Käufer bereits Zahlungen geleistet, so sind ihm von Schlichtungsstelle der Gesellschaft ggf. Zug um Zug gegen Rücküber- Postfach 11 12 32 tragung der erworbenen Anteile die bezahlten Kos- 60047 Frankfurt ten und ein Betrag auszuzahlen, der dem Wert der E-Mail: schlichtung@bundesbank.de bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der www.bundesbank.de Widerrufserklärung entspricht. Auf das Recht zum Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver- Widerruf kann nicht verzichtet werden. 9 trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek- Die vorstehenden Ausführungen gelten entspre- tronischem Weg zustande gekommen sind, können chend beim Verkauf der Anteile durch den Anleger. sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform der EU wenden (www.ec.europa. eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der KVG GRUNDLAGEN. kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: beschwerde@lbbw-am.de. Die Plattform ist selbst Das Sondervermögen (der Fonds) keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zustän- Das Sondervermögen LBBW Global Warming (nach- digen nationalen Schlichtungsstelle. folgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsa- Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von ei- me Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern nem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Kapital einsammelt, um es gem. einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu in- Widerrufsrecht bei Kauf auSSerhalb vestieren (nachfolgend „Investmentvermögen“). der ständigen Geschäftsräume Der Fonds ist ein Investmentvermögen gem. der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parla- Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Invest- ments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koor- Verkaufsprospekt Stand 1. Januar 2022 mentvermögen aufgrund mündlicher Verhand- dinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften lungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame desjenigen zustande, der die Anteile verkauft oder Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im den Verkauf vermittelt hat, so hat der Käufer das Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend Recht, seine Kauferklärung in Textform und ohne „KAGB“). Er wird von der LBBW Asset Management Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von Investmentgesellschaft mbH (nachfolgend „Gesell- zwei Wochen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht schaft“) verwaltet. Der Fonds wurde am 15. Januar besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile 2007 für unbestimmte Dauer aufgelegt. verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine stän- Der Fonds besteht aus verschiedenen Anteilklas- digen Geschäftsräume hat. Die Frist zum Widerruf sen, das heißt die ausgegebenen Anteile verbrie- beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des fen verschiedene Rechte, je nachdem zu welcher Antrags auf Vertragsabschluss dem Käufer ausge- Klasse sie gehören. Es existieren derzeit folgende händigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt Anteilklassen:
LBBW Global Warming • LBBW Global Warming R zur Erfüllung deren eigenen aufsichtsrechtlichen WKN: A0KEYM / ISIN: DE000A0KEYM4 Reportingverpflichtungen übermittelt, wird sie die- Aufgelegt am 15. Januar 2007 se Informationen allen Anlegern in elektronischer • LBBW Global Warming I Form auf Anforderung zeitgleich zur Verfügung WKN: A2N67X / ISIN: DE000A2N67X0 stellen. Die Anleger können unter folgender E-Mail Aufgelegt am 13. Januar 2020 Adresse: reporting@lbbw-am.de, die Zusendung Der Anteilpreis bei Erstausgabe betrug für die dieser Informationen beantragen. Voraussetzung Anteilklasse R 25,00 EUR, für die Anteilklasse I ist der Abschluss einer Vertraulichkeitserklärung 100,00 EUR. sowie die Erbringung eines Nachweises der Anle- Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Ka- gereigenschaft. pital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Anlagebedingungen und Risikomischung in den nach dem KAGB zugelas- deren Änderungen senen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die- an. Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Ka- sen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abge- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestra- druckt. Die Anlagebedingungen können von der tegie im Rahmen einer kollektiven Vermögens- Gesellschaft geändert werden. Änderungen der verwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine akti- durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsät- ve unternehmerische Bewirtschaftung der gehal- ze des Fonds bedürfen zusätzlich der Zustimmung tenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Änderun- In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft gen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur un- die Gelder der Anleger anlegen darf und welche ter der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord- weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Ände- nungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nach- rungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen folgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die Anteile an Investmentvermögen mit vergleichba- das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und ren Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen, der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen sofern derartige Investmentvermögen von der Ge- umfassen einen Allgemeinen und einen Besonde- sellschaft oder einem anderen Unternehmen aus 10 ren Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Be- ihrem Konzern verwaltet werden. sondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen Die vorgesehenen Änderungen werden im Bun- für ein Publikums-Investmentvermögen müssen desanzeiger und darüber hinaus auf der Internet- vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für seite der Gesellschaft (www.LBBW-AM.de) bekannt Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt gemacht. Betreffen die Änderungen Vergütungen werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmas- und Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds se der Gesellschaft. entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrund- sätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, Verkaufsunterlagen und werden die Anleger außerdem über ihre depotfüh- Offenlegung von Informationen renden Stellen durch ein Medium informiert, auf welchem Informationen für eine den Zwecken der Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anleger Informationen angemessene Dauer gespeichert, informationen, die Anlagebedingungen sowie die einsehbar und unverändert wiedergegeben wer- aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind den, etwa in Papierform oder elektronischer Form kostenlos erhältlich bei der Verwahrstelle Landes- (sog. „dauerhafter Datenträger“). Diese Informati- bank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, on umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten 70173 Stuttgart, der Gesellschaft, Fritz-Elsas-Stra- Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der An- Verkaufsprospekt Stand 1. Januar 2022 ße 31, 70174 Stuttgart (auf deren Internet-Seite leger in Zusammenhang mit der Änderung sowie www.LBBW-AM.de) sowie ihren Vertriebspartnern. einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Infor- Zusätzliche Informationen über die Anlagegren- mationen erlangt werden können. zen des Risikomanagements des Fonds, die Risiko- Die Änderungen treten frühestens am Tage nach managementmethoden und die jüngsten Entwick- ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von lungen bei den Risiken und Renditen der wichtigs- Regelungen zu den Vergütungen und Aufwen- ten Kategorien von Vermögensgegenständen sind dungserstattungen treten frühestens drei Monate in elektronischer oder schriftlicher Form bei der nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht Gesellschaft erhältlich. mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt Sofern die Gesellschaft einzelnen – insbesonde- bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen An- re institutionellen regulierten – Anlegern weitere lagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühes- Informationen über die Zusammensetzung des tens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft. Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung u. a.
VERWALTUNGSGESELLSCHAFT. VERWAHRSTELLE. LBBW Global Warming Firma, Rechtsform und Sitz Identität der Verwahrstelle Die Gesellschaft ist eine am 22. Dezember 1988 Für den Fonds hat das Kreditinstitut „Landesbank gegründete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sin- Baden-Württemberg“ mit Sitz Am Hauptbahnhof 2, ne des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft 70173 Stuttgart die Funktion der Verwahrstelle mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der übernommen. Die Verwahrstelle ist eine rechtsfä- Gesellschaft lautet LBBW Asset Management In- hige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Verwahr- vestmentgesellschaft mbH. Die Gesellschaft hat stelle ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. ihren Sitz in Stuttgart. Die Gesellschaft darf seit 1988 Wertpapier- Aufgaben der Verwahrstelle Sondervermögen verwalten. Ferner durfte die Ge- sellschaft während der Geltung des Gesetzes über Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und Kapitalanlagegesellschaften auch Geldmarkt- (seit der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Ver- 7. September 1994), Investmentfondsanteil- (seit wahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in 7. Juli 1998), Gemischte Wertpapier- und Grund- Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermögens stücks- (seit 7. Juli 1998) und Altersvorsorge- gegenständen, die nicht verwahrt werden können, Sondervermögen (seit 7. Juli 1998) verwalten. Seit prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesell- Inkrafttreten des Investmentgesetzes darf die Ge- schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenständen sellschaft seit 1. Januar 2004 Richtlinienkonforme erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen Sondervermögen, Altersvorsorge-Sondervermögen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände sowie Spezial-Sondervermögen und seit 20. Ap- den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedin- ril 2006 Gemischte Sondervermögen verwalten. gungen entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben Seit 16. April 2008 können von der Gesellschaft bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügun- auch Sonstige Sondervermögen verwaltet werden. gen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustim- Außerdem kann die Gesellschaft als Verwaltungs- mung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstel- gesellschaft einer Investmentaktiengesellschaft le muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage benannt werden. Nach Inkrafttreten des Kapital- bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und anlagegesetzbuches darf die Gesellschaft seit dem den Vorschriften des KAGB vereinbar ist. 21. Juli 2013 Investmentvermögen gemäß der Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere fol- 11 OGAW-Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat gende Aufgaben: eine Erlaubnis als OGAW- und AIF-Kapitalverwal- • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des tungsgesellschaft nach dem KAGB. Fonds, • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rück- Geschäftsführung und Aufsichtsrat nahme der Anteile sowie die Wertermittlung der Anteile den Vorschriften des KAGB und Nähere Angaben über die Geschäftsführung und den Anlagebedingungen des Fonds entspre- die Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden chen, Sie am Anfang des Verkaufsprospekts. • Sicherzustellen, dass bei den für gemein- schaftliche Rechnung der Anleger getätigten Eigenkapital und zusätzliche Geschäften der Gegenwert innerhalb der übli- Eigenmittel chen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, • Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von nach den Vorschriften des KAGB und nach den 6,0 Mio. EUR. Die Eigenmittel der Gesellschaft be- Anlagebedingungen verwendet werden, tragen per 31.12.2020 21,707 Mio. EUR. • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie Verkaufsprospekt Stand 1. Januar 2022 die sich durch die Verwaltung von Investmentver- ggf. Zustimmung zur Kreditaufnahme, mögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie ent- • Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wert- sprechen, sog. alternativen Investmentvermögen papierdarlehen rechtswirksam bestellt und (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrlässig- jederzeit vorhanden sind. keit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch: Eigenmittel in Höhe von Interessenkonflikte wenigstens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich Folgende Interessenkonflikte können sich aus der überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel Übernahme der Verwahrstellenfunktion für den sind von dem angegebenen haftenden Eigenkapi- Fonds ergeben. tal umfasst. Die Landesbank Baden-Württemberg ist mit der KVG wie folgt verbunden: Die KVG ist eine 100-prozentige Tochter der Verwahrstelle. Ver-
LBBW Global Warming wahrstelle und KVG werden für Zwecke der Rech- diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informati- nungslegung in demselben Konzernabschluss onen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlage- konsolidiert. entscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines Hinsichtlich weiterer Interessenkonflikte die sich oder mehrerer dieser Risiken kann für sich ge- aus der Zugehörigkeit der Gesellschaft zum LBBW- nommen oder zusammen mit anderen Umständen Konzern ergeben können wird auf den Abschnitt die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds „Interessenkonflikte“ unter Ziffer 3 j) verwiesen. gehaltenen Vermögensgegenstände nachteilig be- einflussen und sich damit auch nachteilig auf den Unterverwahrung Anteilwert auswirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds Die Verwahrstelle hat Verwahraufgaben auf ande- zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem re Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen. Die Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegen- von der Verwahrstelle beauftragten Unterverwah- über dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen rer sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt sind, so erhält er das von ihm in den Fonds inves- aufgelistet. tierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Die Liste der Unterverwahrer hat die Gesellschaft Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz Gesellschaft hat diese Information auf Plausibilität verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der Informa- werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die ange- tion durch die Verwahrstelle angewiesen und kann legte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzelnen über das vom Anleger investierte Kapital hinaus nicht überprüfen. Die Liste der Unterverwahrer besteht nicht. kann sich allerdings jederzeit ändern. Im Regelfall Neben den nachstehend oder an anderer Stel- werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwah- le des Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken rer für den Fonds genutzt. und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Haftung der Verwahrstelle Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die der- zeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Ver- nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält mögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Be- 12 werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes deutung bei Eintritt einzelner Risiken. eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Risiken einer Fondsanlage Anlegern, außer der Verlust ist auf Ereignisse au- ßerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust mit einer Anlage in einen OGAW typischerweise eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet verbunden sind. Diese Risiken können sich nachtei- die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre lig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger inves- Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB tierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Zusätzliche Informationen Schwankung des Fondsanteilwerts Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den An- des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Ver- legern Informationen auf dem neusten Stand zur kehr gelangten Anteile. Der Wert des Fonds ent- Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unter- spricht dabei der Summe der Marktwerte aller Ver- verwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflik- mögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich Verkaufsprospekt Stand 1. Januar 2022 ten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Ver- der Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten wahrstelle oder der Unterverwahrer. des Fonds. Der Fondsanteilwert ist daher von dem Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anle- Wert der im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- gern Informationen zu den Gründen, aus denen sie stände und der Höhe der Verbindlichkeiten des sich für die Landesbank Baden-Württemberg als Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögens- Verwahrstelle des Fonds entschieden hat. gegenstände oder steigt der Wert der Verbindlich- keiten, so fällt der Fondsanteilwert. RISIKOHINWEISE. Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen an dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden hängt von den individuellen Verhältnissen des je- Risikohinweise zusammen mit den anderen in weiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen
LBBW Global Warming unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbesondere nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf unter Berücksichtigung der individuellen steuerli- die Verwahrstelle über. Für den Anleger besteht chen Situation – sollte sich der Anleger an seinen daher das Risiko, dass er die von ihm geplante persönlichen Steuerberater wenden. Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem Über- gang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Änderung der Anlagepolitik oder Fonds andere Steuern als deutsche Ertragssteu- der Anlagebedingungen ern belastet werden. Wenn die Fondsanteile nach Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Beendigung des Liquidationsverfahrens aus dem Genehmigung der BaFin ändern. Dadurch kön- Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der nen auch Rechte des Anlegers betroffen sein. Die Anleger mit Ertragssteuern belastet werden. Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds Übertragung aller Vermögensgegenstände des ändern oder sie kann die dem Fonds zu belasten- Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Invest- den Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann die An- mentvermögen (Verschmelzung) lagepolitik zudem innerhalb des gesetzlichen und Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegen- vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit stände des Fonds auf einen anderen OGAW über- ohne Änderung der Anlagebedingungen und deren tragen. Der Anleger kann seine Anteile in diesem Genehmigung durch die BaFin ändern. Hierdurch Fall kann sich das mit dem Fonds verbundene Risiko (i) zurückgeben, verändern. (ii) behalten mit der Folge, dass er Anleger des übernehmenden OGAW wird, Aussetzung der Anteilrücknahme (iii) oder gegen Anteile an einem offenen Publi- Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Antei- kums-Investmentvermögen mit vergleichba- le zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche ren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Berücksichtigung der Interessen der Anleger er- Unternehmen ein solches Investmentvermö- forderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche gen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen Umstände in diesem Sinne können z. B. sein wirt- verwaltet. schaftliche oder politische Krisen, Rücknahmever- Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft langen in außergewöhnlichem Umfang sowie die sämtliche Vermögensgegenstände eines anderen Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbe- offenen Publikums-Investmentvermögens auf den 13 schränkungen oder sonstige Faktoren, die die Er- Fonds überträgt. Der Anleger muss daher im Rah- mittlung des Anteilwerts beeinträchtigen. Daneben men der Übertragung vorzeitig eine erneute Inves- kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die titionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies der Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit er- einem Umtausch der Anteile in Anteile an einem forderlich ist. Der Anleger kann seine Anteile wäh- Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlage- rend dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im grundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann werden, etwa wenn der Wert der erhaltenen An- der Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesellschaft teile höher ist als der Wert der alten Anteile zum gezwungen ist, Vermögensgegenstände während Zeitpunkt der Anschaffung. der Aussetzung der Anteilrücknahme unter Ver- kehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach Wie- Übertragung des Fonds auf eine andere deraufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger Kapitalverwaltungsgesellschaft liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknah- Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere me. Einer Aussetzung kann ohne erneute Wieder- Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen. Der aufnahme der Rücknahme der Anteile direkt eine Fonds bleibt dadurch zwar unverändert, wie auch Auflösung des Sondervermögens folgen, z. B. wenn die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber Verkaufsprospekt Stand 1. Januar 2022 die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er um den Fonds dann aufzulösen. Für den Anleger die neue Kapitalverwaltungsgesellschaft für eben- besteht daher das Risiko, dass er die von ihm ge- so geeignet hält wie die bisherige. Wenn er in den plante Haltedauer nicht realisieren kann und dass Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückge- unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen oder ben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen. insgesamt verloren gehen. Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele Auflösung des Fonds des Anlegers Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der An- Fonds nach Kündigung der Verwaltung ganz auf- teilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten lösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds geht beim Anleger führen. Es bestehen keine Garanti-
LBBW Global Warming en der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. bestimmten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe Schwankungen der Kurs- und Marktwerte können oder eines bestimmten Anlageerfolgs des Fonds. auch auf Veränderungen der Zinssätze, Wechsel- Anleger könnten somit einen niedrigeren als den kurse oder der Bonität eines Emittenten zurückzu- ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. führen sein. Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabe- aufschlag bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen Kursänderungsrisiko von Aktien entrichteter Rücknahmeabschlag kann zudem ins- Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kurs- besondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg schwankungen und somit auch dem Risiko von einer Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. Kursrückgängen. Diese Kursschwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der Gewinne Nachhaltigkeitsrisiken des emittierenden Unternehmens sowie die Ent- Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung wicklungen der Branche und der gesamtwirtschaft- (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und lichen Entwicklung beeinflusst. Das Vertrauen der des Rates vom 27. November 2019 über nachhal- Marktteilnehmer in das jeweilige Unternehmen tigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanz- kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. dienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs- Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren Verordnung“) sind Ereignisse oder Bedingungen Aktien erst über einen kürzeren Zeitraum an der aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unter- Börse oder einem anderen organisierten Markt zu- nehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder gelassen sind; bei diesen können bereits geringe potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbe- den Wert der Investition des Fonds haben können. wegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, frei handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befind- Finanz- und Ertragslage des Fonds sowie auf die lichen Aktien (sog. Streubesitz) niedrig, so können Reputation der Gesellschaft auswirken. Nachhaltig- bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine keitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser damit zu höheren Kursschwankungen führen. Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Risiko- Zinsänderungsrisiko arten Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahenten- Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapie- risiko und operationelles Risiko zu nennen. re ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das 14 Marktzinsniveau ändert, das im Zeitpunkt der Risiken der negativen Wertent Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die wicklung des Fonds (Marktrisiko) Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i. d. R. die Kurse der festver- Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die zinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Markt- mit der Anlage in einzelne Vermögensgegenstände zins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpa- durch den Fonds einhergehen. Diese Risiken kön- piere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die nen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beein- in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Die- trächtigen und sich damit nachteilig auf den Anteil- se Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-) wert und auf das vom Anleger investierte Kapital Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unter- auswirken. schiedlich stark aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisi- Wertveränderungsrisiken ken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kür- für Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Ri- zeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel siken. So können Wertverluste auftreten, indem geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapie- Verkaufsprospekt Stand 1. Januar 2022 der Marktwert der Vermögensgegenstände gegen- re mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente über dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Ter- besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maxi- minpreise sich unterschiedlich entwickeln. mal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, Kapitalmarktrisiko auf die gleiche Währung lautender zinsbezogener Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanz- Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit produkten hängt insbesondere von der Entwick- unterschiedlich entwickeln. lung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den Risiko von negativen Habenzinsen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingun- Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei gen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf der Verwahrstelle oder anderen Banken für Rech- die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an nung des Fonds an. Für diese Bankguthaben ist einer Börse können auch irrationale Faktoren wie teilweise ein Zinssatz vereinbart, der dem Euro-
LBBW Global Warming pean Interbank Offered Rate (Euribor) abzüglich entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt der Eu- Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von ribor unter die vereinbarte Marge, so führt dies zu Optionen besteht die Gefahr, dass der Fonds negativen Zinsen auf dem entsprechenden Konto. zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-, zur Lieferung von Vermögenswerten zu ei- mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine ne- nem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis gative Verzinsung erzielen. verpflichtet. Der Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der Kursänderungsrisiko von Wandel- eingenommenen Optionsprämie. und Optionsanleihen • Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass Wandel -und Optionsanleihen verbriefen das die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ver- Recht, die Anleihe in Aktien umzutauschen oder pflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Aktien zu erwerben. Die Entwicklung des Werts Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem von Wandel- und Optionsanleihen ist daher ab- Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung hängig von der Kursentwicklung der Aktie als bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Da- Basiswert. Die Risiken der Wertentwicklung der mit würde der Fonds Verluste erleiden. Das zugrunde liegenden Aktien können sich daher Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Ter- auch auf die Wertentwicklung der Wandel- und minkontrakts nicht bestimmbar. Optionsanleihe auswirken. Optionsanleihen, die • Der ggf. erforderliche Abschluss eines Gegen- dem Emittenten das Recht einräumen dem Anle- geschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten ver- ger statt der Rückzahlung eines Nominalbetrags bunden. eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien • Die von der Gesellschaft getroffenen Pro- anzudienen (Reverse Convertibles), sind in ver- gnosen über die künftige Entwicklung von stärktem Maße von dem entsprechenden Aktien- zugrunde liegenden Vermögensgegenständen, kurs abhängig. Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten kön- nen sich im Nachhinein als unrichtig erweisen. Risiken im Zusammenhang • Die den Derivaten zugrunde liegenden Ver- mit Derivatgeschäften mögensgegenstände können zu einem an sich Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäf- günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. ver- te abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen kauft werden oder müssen zu einem ungünsti- 15 sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder gen Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden. Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: Bei außerbörslichen Geschäften, sog. over-the- • Durch die Verwendung von Derivaten können counter (OTC)-Geschäften, können folgende Risiken Verluste entstehen, die nicht vorhersehbar auftreten: sind und sogar die für das Derivatgeschäft • Es kann ein organisierter Markt fehlen, so eingesetzten Beträge überschreiten können. dass die Gesellschaft die für Rechnung des • Kursänderungen des Basiswertes können den Fonds am OTC-Markt erworbenen Finanzin- Wert eines Optionsrechts oder Terminkontrak- strumente schwer oder gar nicht veräußern tes vermindern. Vermindert sich der Wert und kann. wird das Derivat hierdurch wertlos, kann die • Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glatt- Gesellschaft gezwungen sein, die erworbenen stellung) kann aufgrund der individuellen Ver- Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertände- einbarung schwierig, nicht möglich oder mit rungen des einem Swap zugrunde liegenden erheblichen Kosten verbunden sein. Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls Verluste erleiden. Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften • Durch die Hebelwirkung von Optionen kann Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds der Wert des Fondsvermögens stärker beein- ein Darlehen über Wertpapiere, so überträgt sie Verkaufsprospekt Stand 1. Januar 2022 flusst werden, als dies beim unmittelbaren diese an einen Darlehensnehmer, der nach Been- Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Ver- digung des Geschäfts Wertpapiere in gleicher Art, lustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts Menge und Güte zurück überträgt (Wertpapier- nicht bestimmbar sein. darlehen). Die Gesellschaft hat während der Ge- • Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimm- schäftsdauer keine Verfügungsmöglichkeit über tes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt verliehene Wertpapiere. Verliert das Wertpapier kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann während der Dauer des Geschäfts an Wert und die dann unter Umständen nicht wirtschaftlich Gesellschaft will das Wertpapier insgesamt veräu- neutralisiert (geschlossen) werden. ßern, so muss sie das Darlehensgeschäft kündigen • Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass und den üblichen Abwicklungszyklus abwarten, die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die wodurch ein Verlustrisiko für den Fonds entstehen Preise der Basiswerte nicht wie erwartet kann.
LBBW Global Warming Risiken bei Pensionsgeschäften Selbstbehalt zurückbehält und weitere Vorgaben Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so einhält. Die Gesellschaft ist daher verpflichtet, im verkauft sie diese und verpflichtet sich, sie gegen Interesse der Anleger Maßnahmen zur Abhilfe ein- Aufschlag nach Ende der Laufzeit zurückzukaufen. zuleiten, wenn sich Verbriefungen im Fondsvermö- Der zum Laufzeitende vom Verkäufer zu zahlende gen befinden, die diesen EU-Standards nicht ent- Rückkaufpreis nebst Aufschlag wird bei Abschluss sprechen. Im Rahmen dieser Abhilfemaßnahmen des Geschäftes festgelegt. Sollten die in Pension könnte die Gesellschaft gezwungen sein, solche gegebenen Wertpapiere während der Geschäfts- Verbriefungspositionen zu veräußern. Aufgrund laufzeit an Wert verlieren und die Gesellschaft sie rechtlicher Vorgaben für Banken, Fondsgesell- zur Begrenzung der Wertverluste veräußern wol- schaften und Versicherungen besteht das Risiko, len, so kann sie dies nur durch die Ausübung des dass die Verbriefungspositionen nicht oder nur mit vorzeitigen Kündigungsrechts tun. Die vorzeitige starken Preisabschlägen bzw. mit großer zeitlicher Kündigung des Geschäfts kann mit finanziellen Verzögerung verkaufen kann. Einbußen für den Fonds einhergehen. Zudem kann sich herausstellen, dass der zum Laufzeitende zu Inflationsrisiko zahlende Aufschlag höher ist als die Erträge, die Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für die Gesellschaft durch die Wiederanlage der als alle Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die Verkaufspreis erhaltenen Barmittel erwirtschaftet im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände. Die hat. Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in Pensi- Fonds liegen. on, so kauft sie diese und muss sie am Ende ei- ner Laufzeit wieder verkaufen. Der Rückkaufpreis Währungsrisiko nebst einem Aufschlag wird bereits bei Geschäfts- Vermögenswerte des Fonds können in einer ande- abschluss festgelegt. Die in Pension genommenen ren Währung als der Fondswährung angelegt sein. Wertpapiere dienen als Sicherheiten für die Bereit- Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und stellung der Liquidität an den Vertragspartner. Et- Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Wäh- waige Wertsteigerungen der Wertpapiere kommen rung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der dem Fonds nicht zugute. Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Fondsver- Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt mögens. von Sicherheiten 16 Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wert- Konzentrationsrisiko papierdarlehens- und Pensionsgeschäfte Sicher- Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte heiten. Derivate, verliehene Wertpapiere oder in Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Pension gegebene Wertpapiere können im Wert Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensge- steigen. Die erhaltenen Sicherheiten könnten dann genstände oder Märkte besonders stark abhängig. nicht mehr ausreichen, um den Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft ge- Risiken im Zusammenhang mit der Investition genüber dem Kontrahenten in voller Höhe abzu- in Investmentanteile decken. Die Risiken der Anteile an anderen Investment- Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperr- vermögen, die für den Fonds erworben werden konten, in Staatsanleihen hoher Qualität oder in (sog. Zielfonds), stehen in engem Zusammenhang Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur anle- mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthalte- gen. Das Kreditinstitut, bei dem die Bankguthaben nen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verwahrt werden, kann jedoch ausfallen. Staats- verfolgten Anlagestrategien. Da die Manager der anleihen und Geldmarktfonds können sich negativ einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig han- entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts könnten deln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere die angelegten Sicherheiten nicht mehr in voller Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetz- Verkaufsprospekt Stand 1. Januar 2022 Höhe verfügbar sein, obwohl sie von der Gesell- te Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können schaft für den Fonds in der ursprünglich gewähr- bestehende Risiken kumulieren und eventuelle ten Höhe wieder zurück gewährt werden müssen. Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es Dann müsste der Fonds die bei den Sicherheiten ist der Gesellschaft im Regelfall nicht möglich, das erlittenen Verluste tragen. Management der Zielfonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit Risiko bei Verbriefungspositionen den Annahmen oder Erwartungen der Gesellschaft ohne Selbstbehalt übereinstimmen. Der Gesellschaft wird die aktuel- Der Fonds darf Wertpapiere, die Forderungen ver- le Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht briefen (Verbriefungspositionen) und nach dem zeitnah bekannt sein. Entspricht die Zusammen- 1. Januar 2011 emittiert wurden, nur noch erwer- setzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, ben, wenn der Forderungsschuldner mindestens so kann sie ggf. erst deutlich verzögert reagieren, 5 Prozent des Volumens der Verbriefung als sog. indem sie Zielfondsanteile zurückgibt.
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