EHRENGAST 2019: VERENA BENTELE - VDK DEUTSCHLAND - VGEM ZELLINGEN
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Jahrgang 40 Freitag, den 29. November 2019 Nummer 48 E h re ngas Ve re t 201 na B 9: Präs entel Sozia identin e VdK lverban Deut d schla es nd
Zellingen -2- Nr. 48/19 Verwaltungsgemeinschaft Zellingen - wichtige Termine und Rufnummern Sprechstunden in der Geschäftsstelle der Wichtige Rufnummern Verwaltungsgemeinschaft Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen Allgemein Telefon: 09364/8072-0 Fax: 09364/8072-80 Polizei 110 E-Mail: post@vgem-zellingen.de Feuerwehr/Rettungsdienst Notruf 112 Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 Montagnachmittag von 14:00 bis 16:00 Uhr Telefonseelsorge 0800/1110111 Mittwochnachmittag von 14:30 bis 18:30 Uhr und 0800/1110222 AWO-Frauenhaus 0931/619810 Sprechstunden in Himmelstadt Frauenhaus im SkF 0931/4500777 Rathaus, Kirchplatz 3, 97267 Himmelstadt Weitere Informationen finden Sie auf den Homepages Telefon: 09364/9969 der Mitgliedsgemeinden. Telefax: 09364/811883 E-Mail: info@himmelstadt.de Störungsdienste Sprechstunden der Verwaltung Mittwoch von 17:30 bis 18:30 Uhr Gemeinde Himmelstadt Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr Strom Bayernwerk 0941/28003366 Sprechstunden des Bürgermeisters Wasser Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Dienstag von 18:00 bis 19:00 Uhr Freitag von 18:00 bis 19:00 Uhr Gas Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Ausweissprechstunde Donnerstag von 16 bis 17 Uhr Breitbandkabel PYUR-Kundenservice 030/25777888 Sprechstunden in Retzstadt Gemeinde Retzstadt Rathaus, Rathausplatz 5, 97282 Retzstadt Telefon: 09364/8099-0 Strom Bayernwerk 0941/28003366 Telefax: 09364/8099-12 Wasser Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 E-Mail: rathaus@retzstadt.de Gas Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Sprechstunden der Verwaltung Breitbandkabel PYUR-Kundenservice 030/25777888 Montag von 14:30 bis 16:30 Uhr Mittwoch von 16:00 bis 18:30 Uhr Mittwoch Ausweissprechstunde von 16:00 bis 18:30 Uhr Markt Thüngen Freitag von 9:30 bis 12:00 Uhr Strom Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Sprechstunden des Bürgermeisters Wasser Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Mittwoch von 18:00 bis 19:00 Uhr Gas Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Freitag (bitte tel. anmelden) von 18:00 bis 19:00 Uhr Markt Zellingen Sprechstunden im Markt Thüngen Strom Zellingen und Retzbach Rathaus, Planplatz 6, 97289 Thüngen Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Telefon: 09360/242 Strom Duttenbrunn Telefax: 09360/993664 E-Mail: info@markt-thuengen.de Bayernwerk 0941/28003366 Sprechstunden der Verwaltung Wasser (in den Dienstzeiten), VG Zellingen 09364/8072-0 Mittwoch von 17:00 bis 18:30 Uhr Wasser (außerhalb der Dienstzeiten), Sprechstunde des Bürgermeisters Zellingen und Retzbach, Rufbereitschaft des Bauhofes 0173/5993991 Montag von 17:00 bis 18:00 Uhr Wasser Duttenbrunn Ausweissprechstunde Freitag von 12 bis 13 Uhr Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Gas Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Sprechstunden im Markt Zellingen Breitbandkabel Duttenbrunn, Retzbach, Zellingen Sprechstunden der Verwaltung für Zellingen und Retzbach PYUR-Kundenservice 030/25777888 Die Sprechstunden und Kontaktdaten entsprechen denen der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft (siehe oben) Sprechstunden der Verwaltung in Duttenbrunn Redaktionsschluss Haus der Bürger, Urspringer Straße, 97225 Duttenbrunn KW 49 (Erscheinungsdatum: 06.12.2019) Mittwoch von 18:00 bis 19:00 Uhr ist am Montag, 02. Dezember 2019 um 12.00 Uhr. Sprechstunden des Bürgermeisters KW 50 (Erscheinungsdatum: 13.12.2019) Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen ist am Montag, 09. Dezember 2019 um 12.00 Uhr. siehe Amtliche Bekanntmachungen Markt Zellingen KW 51/52 (Erscheinungsdatum: 20.12.2019) Für die Sprechstunden bitte telefonisch anmelden, danke! ist am Freitag, 13. Dezember 2019 um 10.00 Uhr. Aktuelle Änderungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Seiten! Amtliche Bekanntmachungen Touristinformation der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen Die Touristinformation der Verwaltungsgemeinschaft Zellin- gen finden Sie Gemeindlicher Toilettenwagen, Vergabe am Alten Rathaus Zellingen Die örtlichen Vereine des Marktes Zellingen werden gebeten, Brückenstraße 9 ihren Bedarf des Toilettenwagens für das Jahr 2020 möglich 97225 Zellingen bald (26.01.2020) in Form eines schriftlichen Antrags im Rat- Tel. 09364 - 8139908 haus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen, Zim- Mail: touristinformation@zellingen.de mer 6, oder per E-Mail an post@vgem-Zellingen.de einzurei- Öffnungszeiten: chen. Montag bis Freitag von 9.00 - 15.00 Uhr Nach Eingang des Antrages und Prüfung der Verfügbarkeit erfolgt Vergabe und Zustellung des Mietvertrages.
Zellingen -3- Nr. 48/19 Amtliche Bekanntmachungen Kommunalwahl 2020 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Bewerberaufstellung Abstimmungen Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Vordrucke Gemeinderat/Bürgermeister Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Par- Für die anstehende Bewerberaufstellung zur Kommunal- teien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlä- wahl wurden die entsprechenden Vordrucke vom Wahlamt gen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf beschafft. staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen. Diese liegen in der Verwaltung, Zimmer Nr. 1, während den Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Geschäftszeiten, zur Abholung bereit. Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstim- Bekanntmachung über das mung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegis- ter über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Widerspruchsrecht hinsichtlich Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusam- der Weitergabe von Daten mensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese Hinweispflichten der Meldebehörde nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden zu den Übermittlungssperren und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstim- Durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre besteht die mung zu löschen oder zu vernichten. Möglichkeit der Übermittlung von Daten zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Woh- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das nung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Widerruf. Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 58 c Absatz 1 des Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass Soldatengesetzes (SG) widersprechen zu können. Dies gilt nur von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder bei der Anmeldung von Personen mit deutscher Staatsangehö- Rundfunk rigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Nach § 58 b SG können sich Frauen und Männer, die Deut- Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 2 BMG zu sche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilli- widersprechen. Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rund- gen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum funk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubi- Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln läen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanage- 2 BMG Auskunft erteilen über ment der Bundeswehr aufgrund § 58 c Absatz 1 SG jährlich 1. Familienname, bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher 2. Vornamen, Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 3. Doktorgrad, 1. Familienname 4. Anschrift sowie 2. Vornamen 5. Datum und Art des Jubiläums. 3. gegenwärtige Anschrift. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte wei- Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. tere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Woh- Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehe- nung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem jubiläum. Widerruf. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu sei- eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch nem Widerruf. den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG auf Adressbuchverlage das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Absatz 2 BMG Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das widersprechen zu können. Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 3 BMG an Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesell- Adressbuchverlage widersprechen zu können. schaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adress- öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die buchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr voll- Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2 BMG von diesen Familien- endet haben, Auskunft erteilen über angehörigen folgende Daten übermitteln: 1. Familienname, 1. Vor- und Familiennamen, 2. Vornamen, 2. Geburtsdatum und Geburtsort, 3. Doktorgrad und 3. Geschlecht, 4. derzeitige Anschriften. 4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Religionsgesellschaft, Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwen- 5. derzeitige Anschriften, det werden. 6. Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. 7. Sterbedatum. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu sei- nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhe- nem Widerruf. bungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsge- Möchten Sie eine Übermittlungssperre nach dem Bundesmel- sellschaft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der degesetz einrichten, dann füllen sie bitte das abgedruckte For- Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist bei der Meldebe- mular „Antrag auf Einrichtung von Übermittlunssperre“ aus hörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzu- und senden es an die Meldebehörde der Verwaltungsgemein- legen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. schaft Zellingen zurück.
Zellingen -4- Nr. 48/19 VGem Zellingen Einwohnermeldeamt Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Antragsteller: Familienname: Vornamen: Geb.-Datum: Anschrift: Nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes beantrage ich die Einrichtung folgender Übermittlungssperren: 1. Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs.1 i.V.m § 42 Abs.3 BMG). Ich beantrage, dass meine Daten nicht an die öffentlichen-rechtliche Religionsgesellschaft meines Ehegatten, meiner minderjährigen Kinder oder die Eltern von minderjährigen Kindern übermittelt werden, soweit diese nicht meiner Religionsgesellschaft angehören. Diese Erklärung gilt auch für meine/unsere minderjährigen Kinder. Das Einverständnis aller Sorgeberechtigten ist erforderlich! Name / Rufname Geb.-Datum 2. Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen (§ 50 Abs.1 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG). 3. Für den Fall eines Altersjubiläums (z.B. 75. Geburtstag) darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden (§ 50 Abs.2 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG). Für den Fall eines Ehejubiläums (z.B. goldene Hochzeit) darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden (§ 50 Abs.2 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG). Bei Ehejubiläen ist die Unterschrift beider Ehegatten erforderlich! 4. Der Weitergabe meiner Daten an Adressbuchverlage wird widersprochen (§ 50 Abs.3 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG). 5. Hiermit widerspreche ich der Weitergabe meiner Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial (§ 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes i.V.m. § 36 Abs. 2 BMG). ___________________________________________ Ort, Datum (Unterschrift des Antragstellers bzw. Sorgeberechtigten) (Unterschrift des Ehegatten bzw. weiteren Sorgeberechtigten) ASP-USP_100 Vorlage: komuna GmbH
Zellingen -5- Nr. 48/19 Amtliche Bekanntmachungen Redaktionsschluss Mitteilungsblatt Gemeindebücherei Bitte beachten: St. Jakobus Himmelstadt Die letzte Ausgabe des Mitteilungsblattes der Verwaltungs- Öffentliche Bücherei im Pfarrzentrum gemeinschaft Zellingen erscheint zum Jahresende mit einer Tel. 09364/8179282 während der Öffnungszeiten Doppelausgabe Nummer 51/52 in der Kalenderwoche 51 E-mail: himmelstadt@koeb-unterfranken.de am Freitag, 20. Dezember 2019. http://www.eopac.net/BGX430697 Redaktionsschluss hierfür ist deshalb am Öffnungszeiten: Freitag, 13. Dezember 2019 um 10 Uhr Mittwoch������������������������������������������������������� 17.00 bis 19.00 Uhr über mitteilungsblatt@vgem-zellingen.de . Freitag���������������������������������������������������������� 15.00 bis 17.00 Uhr _____________________________________________________ Die Adventszeit beginnt Die erste Ausgabe des Jahres 2020 erscheint dann in einer Warten auf Weihnachten: Besonders für die Kleinen kann die Doppelausgabe Nummer 1/2 in der Kalenderwoche 2 am Zeit bis zum Fest recht lang werden. Mit einer spannenden Freitag, 10. Januar 2020. Geschichte für jeden Tag des Advents vergeht die Zeit viel Redaktionsschluss hierfür ist schneller. Das Buch „Die 24 schönsten Vorlesegeschich- Freitag, 03. Januar 2020 um 10 Uhr. ten zur Weihnachtszeit“ enthält klassische und moderne Geschichten bekannter Autoren. Sie erzählen von Adventska- lendern, vom Nikolaus oder von Weihnachten unter Palmen und sorgen für Abwechslung in der Adventszeit. Wer die Vorweihnachtszeit ganz entspannt angehen will, für Sprechstunde der AOK den hält der Band „TRICK 17 – Advent & Weihnachten“ zahl- reiche Alltagstipps bereit. Themen sind z.B. Adventsdeko, Die AOK hält jeden Mittwoch in der Verwaltungsgemeinschaft Geschenke und Verpackungen, Baum- und Baumschmuck, Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen im 1. Stock Winter und Wetter. Viele Farbfotos und Illustrationen erleichtern im Sitzungssaal, von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr Sprechstunde. das Nachmachen. Am 18. Dezember 2019 letztmals AOK-Sprechtag in Weitere Medien zur Advents- und Weihnachtszeit finden Sie auf Zellingen den Bücherwagen gleich beim Eingang in die Bücherei. Wegen stark nachlassender Kundenfrequenz verzichtet die Zur Erinnerung: Bücherflohmarkt im Pfarrzentrum AOK-Direktion Würzburg ab Januar 2020 auf den bisher im Am ersten Adventsonntag, den 01.12.2019, findet im Foyer des Rathaus Zellingen angebotenen wöchentlichen Sprechtag. Für Pfarrzentrums von 13:00 – 17:00 Uhr wieder ein Flohmarkt für Kunden, die einen persönlichen Beratungstermin wünschen, Medien aus der Bücherei statt. In den Regalen brauchen wir aber nicht in die Geschäftsstelle nach Karlstadt kommen kön- Platz für Neuanschaffungen. Wir bieten hochwertige Bücher zu nen, stehen die AOK-Kundenberater gerne für einen Hausbe- Schnäppchenpreisen an. Es sind Bücher für Kinder, Jugendli- such zur Verfügung. Terminvereinbarungen nehmen die Mitar- che und Erwachsene dabei. Auch DVD´s, Hörspiele und Spiele beiter der AOK-Geschäftsstelle Karlstadt unter Telefon 09353 werden im Angebot sein. 9714-0 entgegen. Das eingenommene Geld wird für Neuanschaffungen verwendet. Auf Ihren/euren Besuch freut sich das Büchereiteam Programm zum Weihnachtsmarkt Himmelstadt 30.11 + 01.12.2019 Neujahrsempfang Samstag, 30.11.2019 15 – 20 Uhr Marktzeit der Gemeinde Himmelstadt Die Weihnachtspostfiliale öffnet wieder am 1. Beim Neujahrsempfang der Gemeinde Himmelstadt am 06. Advent Januar 2020, 17.00 Uhr im Pfarrheim, sollen wie alljährlich ver- Ganztags Die historische Poststelle hat geöffnet diente Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche sich in der Ver- Bereits heute können die Kinder ihre Briefe in gangenheit auf kultureller und sportlicher Ebene besonders die Briefkästen in und um die historische Post- hervorgetan haben, geehrt werden. stelle einwerfen. Wir bitten Gruppierungen, Vereine, Vereinsmitglieder, Bürgerin- ca. 15 – 19 Uhr Rundfahrten mit dem Planwagen (Pausen für nen und Bürger der Gemeinde Himmelstadt, die für Verdienste die Pferde) geehrt werden sollen, bis zum 13.12.2019 mit kompletter 15.15 Uhr Andacht zur Eröffnung des Weihnachts- Adresse bei der Gemeindeverwaltung zu melden. marktes auf der Bühne im Marktgelände unter Mitwirkung der Happy-Kids, Wiesen- felder Kinderchor – Leitung Silvia Schä- Christbaumverkauf fer, organisiert und gestaltet von unserer Gemeindereferentin Martina Röthlein und In diesem Jahr findet am Samstag, 14.12.2019, von 9.00 bis Pastoralreferentin Barbara Stockmann und 12.00 Uhr wieder ein Verkauf von Weihnachtsbäumen an der Pfarrerin Eva Thelen gemeindlichen Christbaumkultur statt. 16 – 17 Uhr Saxophonquartett „Saxofun“ – Leitung Günter Sollner Gemeindewald Himmelstadt 17.00 Uhr Feierliche Eröffnung der Himmelstadter Weihnachtserlebnisse durch die Sprecher Die Versteigerung von Losholz in Himmelstadt vor Weihnach- des Arbeitskreises Weihnachtsmarkt, Julia und ten entfällt. Marcel Sommer, zusammen mit unserem Bür- Der Termin im neuen Jahr wird rechtzeitig bekanntgegeben. germeister, unserer Weinprinzessin Lea, dem Um Beachtung wird gebeten. Nikolaus und Knecht Ruprecht und dem Weih- Herbert Hemmelmann nachtsengel der Weihnachtspostfiliale Himmel- 1. Bürgermeister stadt, Amelie Schubert
Zellingen -6- Nr. 48/19 Amtliche Bekanntmachungen Ehrungen von langjährigen Ausstellern Erlaubnis zur Durchführung auf unserem Markt umrahmt von Klängen adventlicher Weisen des Bläserquartetts einer Veranstaltung auf öffentlicher des Musikvereins Güntersleben – Leitung Verkehrsfläche Karl-Heinz Neuland Bescherung der Kinder durch den Nikolaus, Zur bestehenden Verkehrsgenehmigung für die Zeit der Veran- Knecht Ruprecht und Weihnachtsengel staltung wird in Himmelstadt die Ortsdurchfahrt (St 2300 und MSP 8) mit VZ 283-10, -20 bzw. -30 („absolutes Halteverbot“) 17 Uhr Theater mit Puppen mit Thomas Glasmeyer und mit ZZ „11:00-06:00 – 28.11/02.12. und 13./16.12.2019“ im Pfarrsaal „Selige Immina“ – „Rosa-lie versehen. Der Bereich der Brückenstraße ab der Einmündung und die drei Bären“ Zufahrt Mehrzweckhalle bis zur Einmündung Brückenstraße in 19 Uhr Alphornvagabunden aus Bischbrunn- die Hauptstraße wird mit VZ 274-30 (30 km/h) und VZ 133 (Fuß- Oberndorf gänger) beschildert. Moderation Günter Hofmann Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen: 20.00 Uhr Der Nachtwächter beendet den Weihnachts- Einbahnstraßenregelung in der Mainstraße ab Einmündung markt Denkmalstraße bis Wiesenweg, Einmündung Staatsstraße St Sonntag, 01.12.2019 2300, sowie auch Gartenstraße bis Einmündung St 2300. 13 – 19 Uhr Marktzeit Hierzu Beschilderung: „Einbahnstraße“ nach VZ 220 bzw. an 15 – 19 Uhr Die Weihnachtspostfiliale im Rathaus hat der Einmündung Wiesenweg, sowie auch in der Gartenstraße geöffnet nach VZ 267 „Verbot der Einfahrt“. Ganztags Die historische Poststelle hat geöffnet Begleitend zur bestehenden Einbahnstraßenregelung wird ab 13.15-14 Uhr Sängerin Alexia Wied aus Bad Orb, bekannt Einfahrt Gartenstraße bis Mainstraße und bis zur Ausfahrt St durch Funk und Fernsehen 2300 Wiesenweg ebenfalls „absolutes“ Halteverbot angeord- 14.30 Uhr Eintreffen des Weihnachtsengels, Nikolaus net. und Knecht Ruprecht, des Bürgermeisters und Der Rettungsweg beginnt am ehemaligen Zollhaus Richtung der Ehrengäste am Kriegerdenkmal Main bis Wiesenweg, Einmündung Staatsstraße St 2300 bzw. 14.15 Uhr Auftritt der Kinder der Grundschule Him- auch umgekehrt. melstadt, Klasse 1 und 2 – Leitung Manfred Hierzu Beschilderung: Rettungsweg mit „absoluten“ Haltever- Feser-Lampe bot. 14.30 Uhr Feierliche Eröffnung der Weihnachtspostfiliale Der Klosterweg wird ebenfalls bis zur Einmündung Parkplatz unter Mitwirkung von Ehrengast Frau Verena am Main ebenfalls beidseitig mit „absoluten“ Halteverbot VZ Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes 283 beschildert. VDK Bayern, Frau Rosemarie Schotte, Herrn Ecke Schleusenweg/Fahrradweg und Ecke Mainstraße/Garten- Bürgermeister Herbert Hemmelmann, dem straße werden „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ VZ 250 ange- Himmelstadter Weihnachtsengel Amelie bracht und Fahrradfahrer umgeleitet. Schubert, Nikolaus und Knecht Ruprecht. Bei der Veranstaltung ist folgende Wegestrecke bzw. der Platz, Die Ehrengäste setzen den Himmelstadter auf dem der öffentliche Verkehrsgrund in Anspruch genommen Weihnachtssonderstempel 2019 (Ersttags- wird, einzuhalten. stempel). gez. Herbert Hemmelmann Bescherung der Kinder durch Nikolaus, 1. Bürgermeister Knecht Ruprecht und Weihnachtsengel Musikalische Umrahmung durch die Him- melstadter Dorfmusikanten - Leitung Holger Müller 15 – 19 Uhr Kinder können ihre Briefe in der Weihnachts- postfiliale in der himmlischen Weihnachtsstube Impressum abgeben Engel nehmen die Weihnachtspost entgegen Mitteilungsblatt ca. 13 – 18 Uhr Rundfahrten mit dem Planwagen (Pausen für für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen die Pferde) und die Mitgliedsgemeinden: 14 – 17 Uhr Basteln in der Himmelstadter Engelswerkstatt Gemeinde Himmelstadt – Gemeinde Retzstadt – Markt Thüngen – in der Denkmalstraße 10 unter Leitung von Kin- Markt Zellingen sowie des Schulverbandes Zellingen dergärtnerinnen Das Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen erscheint ab 15.30 Uhr Maria Stamm liest Geschichten für Klein und wöchentlich jeweils freitags und wird an alle erreichbaren Haushalte im Verbrei- Groß im Glaspavillon tungsgebiet verteilt. 15.30 Uhr Bachgrundmusikanten – Leitung Franz- – Herausgeber, Druck und Verlag: Josef Rosenzweig LINUS WITTICH Medien KG, 17 Uhr Männerchorgemeinschaft Himmelstadt-Zel- Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 lingen - Leitung Martin Gàl – Verantwortlich für den amtlichen Teil: 18 Uhr Oldie-Bläser aus Retzbach - Leitung Klaus Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen Kurpanek Dr. Wieland Gsell, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen Moderation Uwe Theiss für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: 19 Uhr Der Nachtwächter beendet den Weihnachts- Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG. markt – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von ¤ 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie- ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprü- che, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Zellingen -7- Nr. 48/19 Amtliche Bekanntmachungen Sodann ergeht folgender Beschluss: Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis. Abstimmungsergebnis: 10 : 0 Styroporannahme TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung Die Styroporannahme findet jeden 1. Mittwoch im Monat im Bauhof der Gemeinde Retzstadt (beim Feuerwehrhaus) statt. 1. Sitzungsniederschrift vom 02.10.2019 und 17.10.2019; Öffnungszeiten: ������������������������������������������� 17.00 – 18.00 Uhr Genehmigung a) Sitzungsniederschrift vom 02.10.2019 Es ergeht folgender Beschluss: Stellenausschreibung Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom Die Verwaltungsgemeinschaft stellt zum nächstmöglichen 02.10.2019 ohne Änderungen. Zeitpunkt eine Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Protokollkraft Abstimmungsbemerkung: Die Gemeinderäte Ruth Fischer, in Teilzeit mit durchschnittlich 15 Monatsstunden für die Pro- Marco Keller, Burkhard Schmitt und Georg Schmitt enthal- tokollführung der Gemeinderatsitzungen in Retzstadt ein. ten sich bei der Abstimmung, da sie an der Sitzung vom Die Sitzungen finden in der Regel einmal monatlich an 02.10.2019 nicht teilgenommen haben. einem Donnerstag in der Zeit von 19:30 Uhr bis ca. 22:30 b) Sitzungsniederschrift vom 17.10.2019 Uhr statt. Darüber hinaus finden in unregelmäßigen Abstän- Es ergeht folgender den Ausschusssitzungen, Ortseinsichten und Bürgerver- Beschluss: sammlungen statt. Die Ausarbeitung und Erstellung des Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom Protokolls erfolgt im Home-Office. Somit wird ein privater 17.10.2019 ohne Änderungen. PC, sowie Kenntnisse der MS Office-Programme und eine Abstimmungsergebnis: 8 : 0 schnelle Auffassungsgabe erwartet. Abstimmungsbemerkung: 2. Bürgermeisterin Birgit Köhler Die Eingruppierung erfolgt nach dem TVöD mit den im und der Gemeinderat Jürgen Winkler enthalten sich bei der öffentlichen Dienst üblichen Zusatzleistungen. Abstimmung, da sie an der Sitzung vom 17.10.2019 nicht teil- Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte an die Verwal- genommen haben. tungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen. 2. BA 2019016; Wir bitten Sie, keine Original-Unterlagen zu übersenden, Mühlweg 3, Fl. Nr. 3064/1, Gemarkung Retzstadt da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht Abbruch des Dachgeschosses und Aufstockung des zurückgesandt werden. Auch bitten wir von der Benutzung bestehenden Wohnhauses, sowie Neubau eines Car- von Bewerbungsmappen abzusehen. ports; Telefonische Auskunft erteilt die Verwaltungsgemeinschaft Beratung und Beschlussfassung Zellingen, Herr Wegner, Telefonnummer 09364/8072-22. Sachverhalt: Der Bauherr beabsichtigt den Abbruch des Dachgeschosses und die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses, sowie Annahme für holziges Schnittgut den Neubau eines Carports auf dem Grundstück Mühlweg 3, Fl. Nr. 3064/1 der Gemarkung Retzstadt. Das Grundstück liegt Die Annahme für holziges Schnittgut und Reisig findet immer im Bereich des Bebauungsplanes „An der Thüngersheimer jeden 2. Samstag (jeweils ungerade KW) auf dem ehemaligen Straße Rothweg“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzun- GÜSA-Gelände, Thüngersheimer Straße statt. gen des Bebauungsplanes. Nach Abbruch des Dachgeschos- Öffnungszeiten: ������������������������������������������� 13.00 – 14.00 Uhr ses und Aufstockung soll ein Wohngebäude mit Erdgeschoss, Krautige Abfälle und Rasenschnittgut werden nicht angenom- Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss entstehen. men. Der Bebauungsplan sieht für das Grundstück jedoch eine Bebauung mit Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss Um Beachtung wird gebeten. (E + DG) vor. Das geplante Wohnhaus soll durch die Aufsto- Karl Gerhard ckung eine Traufhöhe von 6,61 m erhalten und überschreitet 1. Bürgermeister die zulässige Traufhöhe (3,25 m) somit um 3,36 m. Der Bau- herr möchte ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30 Grad errichten, der Bebauungsplan sieht jedoch bei der dort möglichen Bebauung (E + DG) eine Dachneigung von 35 – 52 Grad vor. Durch das Vorhaben wird die Baugrenze durch das Niederschrift über die 13. Sitzung Wohnhaus um ca. 4,0 m in östliche Richtung und um ca. 3,4 m in westliche Richtung überschritten. Der seitlich offene Doppel- des Gemeinderates carport liegt komplett außerhalb der Baugrenze und hält den erforderlichen Stauraum nicht ein. Durch den Anbau des Car- am Donnerstag, 14.11.2019 im Sitzungssaal ports an das bestehende Gebäude auf dem Nachbargrund- des Rathauses Retzstadt stück ist die Sicht in nördliche Richtung bei der Ausfahrt nicht möglich. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs- 1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die anwesenden planes sind möglich, soweit die Grundzüge der Planung nicht Gemeinderäte, Herrn Ernst Schneider von der Main-Post, den berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. anwesenden Gast sowie die Schriftführerin und eröffnet die Sit- Die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenzen und zung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die abweichender Dachneigung sind möglich. Aus Sicht der Ver- Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest. waltung sind jedoch bei der Zulassung des weiteren Geschos- 3. Bürgermeister Matthias May und die Gemeinderäte Rudolf ses (Obergeschoss) und der deutlichen Überschreitung der Müller und Andreas Stark sind entschuldigt. zulässigen Traufhöhe die Grundzüge der Planung berührt. Der Vorsitzende gratuliert zunächst der Gemeinderätin Ruth Eine Ortseinsicht hat ergeben, dass in diesem Bereich keine Fischer zu deren Geburtstag am 10.11.2019 und dem Gemein- Bezugsfälle vorhanden sind. Das geplante Vorhaben stellt derat Marco Keller zu dessen Geburtstag am 11.11.2019. durch das zusätzliches Geschoss und die Verdoppelung der
Zellingen -8- Nr. 48/19 Amtliche Bekanntmachungen Traufhöhe einen „Ausreißer“ zu den umliegenden Wohngebäu- Diskussionsverlauf: den dar. Hinsichtlich der städtebaulichen Vertretbarkeit bestehen 1. Bürgermeister Karl Gerhard übergibt das Wort an die 2. Bür- Bedenken. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. germeisterin Birgit Köhler. Beschlussvorschlag: 1. Bürgermeister Karl Gerhard enthält sich bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch des Dachge- Das Gremium nimmt Einsicht in die vorliegenden Planungsun- schosses und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses, terlagen. sowie Neubau eines Carports auf dem Grundstück Mühlweg Nach Beratung ergeht folgender 3 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Beschluss: hinsichtlich Baugrenzenüberschreitung, Dachneigung und Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Maschi- Stauraum wird zugestimmt. Den notwendigen Befreiungen für nen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 653/6 der das weitere Geschoss (Obergeschoss) und für die Traufhöhen- Gemarkung Retzstadt wird erteilt, soweit durch das Landrat- überschreitung wird zugestimmt. samt Main-Spessart die Privilegierung des Vorhabens festge- stellt wird. Diskussionsverlauf: Abstimmungsergebnis: 9 : 0 Das Gremium nimmt Einsicht in die vorliegenden Planungsun- Abstimmungsbemerkung: 1. Bürgermeister Karl Gerhard ent- terlagen. 1. Bürgermeister Karl Gerhard und einige Gemeinde- hält sich gem. Art. 49 GO. räte äußern ihre Bedenken über die geplanten baulichen Ver- 1. Bürgermeister Karl Gerhard übernimmt sodann wieder die änderungen. Diese werden das Ortsbild nachhaltig verändern. Leitung der Gemeinderatssitzung. Nach ausführlicher Beratung ergeht sodann folgender 4. Stärkung der Innenentwicklung; Förderung privater Beschluss: Maßnahmen durch die Gemeinde Retzstadt; Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch des Dachge- Beratung und Beschlussfassung der neuen Richtlinie; schosses und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses, gültig für das Jahr 2020. sowie Neubau eines Carports auf dem Grundstück Mühlweg Diskussionsverlauf: 3 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Der Vorsitzende erläutert, dass im Jahr 2019 ein neuer Rekord hinsichtlich Baugrenzenüberschreitung, Dachneigung und an Förderanträgen eingegangen ist. Im Haushaltsjahr 2019 Stauraum wird zugestimmt. Den notwendigen Befreiungen für waren hierfür 115.000 € vorgesehen. Dieser Betrag wird wahr- das weitere Geschoss (Obergeschoss) und für die Traufhöhen- scheinlich überschritten werden. Über die weitere Vorgehens- überschreitung wird zugestimmt. weise im nächsten Jahr bezüglich der Gesamtfördersumme muss in der Beratung zum Haushalt entschieden werden. Abstimmungsergebnis: 0 : 10 Seit 16.10.2019 gibt es kein Dorferneuerungsgebiet mehr. Des- Der Antrag ist somit abgelehnt. halb muss eine redaktionelle Änderung in der Förderrichtlinie vorgenommen werden. 3. BA 2019017; 1. Bürgermeister Karl Gerhard zeigt den Anwesenden die Lage „Maß“, Fl. Nr. 653/6, Gemarkung Retzstadt Änderungen, welche in rot dargestellt sind, auf. Neubau Maschinen- und Lagerhalle; Nach Beratung ergeht folgender Beratung und Beschlussfassung Beschluss: Sachverhalt: Der Gemeinderat genehmigt die Richtlinie für die Gewährung Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Fl. Nr. 653/6, Lage von Zuschüssen für private Maßnahme in der unten aufge- „Maß“ der Gemarkung Retzstadt eine Maschinen- und Lager- führten Fassung. Die Richtlinie tritt zum 01.01.2020 in Kraft halle für Weinbergsgeräte und Holz errichten und legt einen und gilt bis zum 31. Dezember 2020. Die Förderrichtlinie vom Antrag auf Baugenehmigung vor. Die im Lageplan dargestell- 18.10.2018 wird aufgehoben. ten Gebäude wurden bereits abgebrochen. Zum vorangegan- Abstimmungsergebnis: 10 : 0 gen Antrag auf Vorbescheid zur Klärung der grundsätzlichen emeinde Retzstadt bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit wurde mit Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 11.09.2019 unter Auflagen Förderung privater Maßnahmen durch die des Sachgebietes Naturschutz die Erteilung einer Baugeneh- migung in Aussicht gestellt. Das Grundstück liegt im Außen- Gemeinde Retzstadt bereich der Gemarkung Retzstadt. Der Flächennutzungsplan (Stärkung der Innenentwicklung) sieht für das Grundstück ein Sondergebiet „landwirtschaftliche Zu Förderung privater Maßnahmen erlässt die Gemeinde Retz- Hallen“ vor. Ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich stadt nachfolgende Förderrichtlinie: nicht. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange Richtlinie nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesi- für die Gewährung von Zuschüssen durch die Gemeinde Retzstadt chert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen für private Maßnahmen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- innerhalb des Fördergebietes fläche einnimmt. Naturschutzrechtliche Belange sind durch (1) Fördergebiet das Landratsamt Main-Spessart zu bewerten. Sonstige öffent- Die Gemeinde Retzstadt gewährt für private Erhaltungs-, Sanie- liche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Gemeinde rungs- und Gestaltungsmaßnahmen Zuschüsse nicht entgegen. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert. a) innerhalb des ehemaligen Dorferneuerungsgebietes Wasserversorgung ist nicht erforderlich. Zur Beseitigung des (Sanierungsgebiet Altort) mit Ausnahme der Flurnummern Dachflächenwassers wird eine Sickergrube errichtet. Die Privi- 250,266/1,268,269 und 270/2 (gesondertes Gebiet), sowie legierungsvoraussetzungen sind durch das Landratsamt Main- b) im übrigen Gemeindegebiet, außer die Am Dörfleinsweg Spessart zu prüfen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig und im Baugebiet Hönig II liegenden Grundstücke und Häu- vorhanden. ser. Eine Ausnahme hiervon sind jedoch die Gebäude, die zum Beschlussvorschlag: Zeitpunkt der Antragstellung älter als 40 Jahre sind. Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Maschi- (2) Förderkatalog (gilt für o.g. a) und b) ) nen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 653/6 der a) für Verkäufer von Grundstücken Gemarkung Retzstadt wird erteilt, soweit durch das Landrat- Die gemeindliche Förderung beträgt grundsätzlich 55,00 € je samt Main-Spessart die Privilegierung des Vorhabens festge- qm (geschaffener) Geschossfläche, maximal 11.000 € je Anwe- stellt wird. sen.
Zellingen -9- Nr. 48/19 Amtliche Bekanntmachungen Dieser Zuschuss für den Verkäufer wird jedoch nur gewährt, wenn 5. Innenentwicklung Dorferneuerung, „Innen statt Aussen“; innerhalb von 4 Jahren nach Veräußerung (Abschluss Kaufvertrag) Abriss der Gebäude Kirchgasse 9 und Scheune Haupt- genutzter Wohnraum entsteht, egal, wer diesen Wohnraum nutzt. str. 26; Dieser Zuschuss ist bezogen auf ein neu geschaffenes Beratung und Beschlussfassung Gebäude, auch wenn mehrere Eigentümer ihre Grundstücke Diskussionsverlauf: mit verschiedenen Flurstücksnummern zusammenlegen und hierdurch ein bebaubares Grundstück erlangen. 1. Bürgermeister Karl Gerhard erläutert, dass die Gemeinde das betreffende Anwesen Kirchgasse 9 und einen Teil des b) für den Bauherrn (Neubau) Anwesens Hauptstraße 26 gekauft hat. Diese Grundstücksflä- Für den Bau eines neuen Wohnhauses auf einem unbebauten chen sollen bei den Planungen für das seniorengerechte Wohn- Grundstück im Fördergebiet erhält der Bauherr die gleiche För- projekt mit einfließen. Zunächst muss der Abriss der Gebäude derung in Höhe von 55,00 € je qm (geschaffener) Geschossflä- Kirchgasse 9 und der Scheune Hauptstraße 26 vorgenommen che, maximal 11.000 € je Anwesen, wenn nicht bereits der Ver- werden. Hierzu erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Drei äußerer des betreffenden Grundstückes die Förderung durch Angebote wurden abgegeben. die Gemeinde erhalten hat (keine Doppelförderung). Das wirtschaftlich günstigste Angebot wurde von der Firma Beuschlein Entsorgungsfachbetrieb GmbH, Würzburg abgege- Der Förderbetrag erhöht sich pro Kind um 2.000 €, jedoch ben. Es beläuft sich auf 43.970,50 € brutto. höchstens um 6.000 € (bei drei Kindern). Die Förderung gilt für Auf Nachfrage zur Situation in der Kirchgasse erklärt der Vorsit- Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung lebend geboren zende, dass die Umbaumaßnahmen am Pfarrheim voraussichtlich sind oder innerhalb der ersten drei Jahre nach Antragstellung erst im März des nächsten Jahres beginnen werden. Dies wurde geboren werden (Nachweis Geburtsurkunde), das 18. Lebens- aber bereits mit dem Architekten besprochen, sodass beim Abriss jahr noch nicht vollendet haben und in der jeweils geförderten des Gebäudes Kirchgasse 9 zumindest die Außenmauer und Wohneinheit der Grundstückseigentümer (Eltern) wohnen. einige Quermauern als Stützen stehen bleiben werden. Diesen Kinderzuschuss erhält jedoch nur der Bauherr, nicht Nach Beratung ergeht folgender der Veräußerer des Grundstückes. Beschluss: Als Baubeginn wird definiert, dass bei dem Neubau die Boden- Die Gemeinde Retzstadt beauftragt die Firma Beuschlein Ent- platte hergestellt sein muss. sorgungsfachbetrieb GmbH, Würzburg mit dem Abriss der c) für den Bauherrn (bei Sanierung zu Wohnzwecken) Gebäude Kirchgasse 9 und der Scheune Hauptstraße 26 zum Für die Sanierung eines bestehenden Gebäudes müssen fol- genannten Angebotspreis von 43.970,50 € brutto. gende Voraussetzungen gegeben sein: Abstimmungsergebnis: 10 : 0 Das den Förderantrag zu Grunde liegende Gebäude muss 6. Kurze Anfragen im Geltungsbereich liegen. Das Gebäude muss mindestens a) Landratsschoppen 40 Jahre alt sein. Die Förderhöhe beträgt maximal 11.000 €. Der Vorsitzende informiert die Anwesenden, dass in diesem Voraussetzung ist weitergehend, dass im Gebäude bauliche Investitionen durchgeführt werden, die mindestens 10 mal so Jahr ein Retzstadter 2018er Bacchus trocken als Landrats- hoch sind, wie der zu gewährende Zuschuss. schoppen gekürt wurde. Der Wein stammt von der Winzerge- meinschaft Franken. Diese Investitionen sind durch Originalrechnungen zu belegen. Eigenleistung wird nicht gefördert. Auch hier besteht die Mög- b) Weingut May lichkeit, in den Genuss der Kinderregelung zu kommen (wie 1. Bürgermeister Karl Gerhard gratuliert im Namen des gesam- beim Neubau). ten Gemeinderates dem Weingut Rudolf May. Dieses wurde vom Ergänzung: Weinführer Eichelmann jetzt zum „Weltklasse Weingut“ gekürt. c) Workshop seniorenpolitisches Gesamtkonzept Bei einer Sanierung von Gebäuden, welche im Jahr 1900 oder noch früher errichtet worden sind, beträgt die maximale Förder- 2. Bürgermeisterin Birgit Köhler berichtet von einem zwei- summe = 11.000 €. Voraussetzung ist, dass am Gebäude bau- tägigen Workshop beim Landratsamt Karlstadt zum Thema liche Investitionen durchgeführt werden, die mindestens sieben seniorenpolitisches Gesamtkonzept. Zu diesem Workshop Mal so hoch sind, wie der zu gewährende Zuschuss. waren Vertreter der Kommunen, aber auch Vertreter von sozi- alen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eingeladen. 2. Bagatellgrenze bei der Sanierung: Bürgermeister Birgit Köhler konnte feststellen, dass sich die Der Mindestförderbetrag wird auf 3.500 € festgesetzt, d.h. dass der Gemeinde Retzstadt mit ihrem bisherigen Engagement in die- Antragsteller eine Investition von mindestens 35.000 € leisten muss. sem Bereich nicht zu verstecken braucht, jedoch gibt es noch d) für den Bauherrn (bei Abbruch) viele Dinge zu tun. Für den Abbruch eines Gebäudes beträgt die Förderung = Abstimmungsergebnis: o. A. 30 % der durch Originalrechnungen nachgewiesenen Kosten, Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, bedankt sich maximal 6.000 €. der Vorsitzende beim anwesenden Gast und bei Herrn Ernst Diese Förderung ist gekoppelt an die Sanierung bzw. den Neu- Schneider für das Interesse und verabschiedet diese. Der Vor- bau eines Gebäudes. Im Einzelfall kann auf Antrag, unabhän- sitzende schließt den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung gig von einer Sanierung oder eines Neubaus, der Zuschuss in um 20.10 Uhr. gleicher Höhe gewährt werden (Entscheidung des Gemeinde- Nichtöffentliche Sitzung rates). Diese Sitzungsniederschrift lag dem Gemeinderat noch 3) Sonstiges nicht zur Genehmigung vor. Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020. Die Förderrichtlinie vom 18.10.2018 wird aufgehoben. Der Gemeinderat behält sich eine Entscheidung Agenda 21 – Zukunft für Retzstadt zur konkreten Festlegung der Zuschussbeträge vor (dies in Abhängigkeit der Haushaltslage bzw. der vorhandenen Haus- Arbeitseinsatz an den öffentlichen haltsmittel der Gemeinde Retzstadt). Grünanlagen Der Baubeginn muss im Jahr der Förderzusage erfolgen. Soweit es das Wetter zulässt, sind wieder alle, die am „Garteln“ Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Spaß haben und denen unser Ortsbild wichtig ist, herzlich will- Gemeinde einzureichen. kommen. Treffpunkt ist jeweils um 8.30 Uhr am Rathausplatz. Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung der Maßnahme. Der Termin im Dezember 2019 ist der 10. Retzstadt, den 14.11.2019 (Datum des Gemeinderatsbeschlusses) Auf einige Freiwillige freut sich Karl Gerhard Gertrud Heßdörfer 1. Bürgermeister Agenda-Beauftragte
Zellingen - 10 - Nr. 48/19 Amtliche Bekanntmachungen Verkauf Baugrundstück im Baugebiet Angebote zum Erwerb können bis 31.12.2019 im Rathaus Retz- stadt, Rathausplatz 5 abgeben werden. „Am Hönig II“ / Angebot Ansprechpartner bei Fragen ist Herr 1.Bürgermeister Karl Ger- Die Gemeinde Retzstadt bietet das Grundstück Flurnum- hard sowie Herr Wolfgang Pfister im Rathaus Zellingen (Telefon mer 2959/21, Am Buch 9 (siehe Lageplan) mit 508 qm zum 09364 / 8072-20). Gesamtpreis in Höhe von 50.800,00 € (= 100,00 €/qm) zum Kauf an. Im Kaufvertrag wird ein Baugebot von 3 Jahren (nach Karl Gerhard Vertragsabschluss) vereinbart, d.h. bis dahin muss ein Wohn- haus entstehen. 1. Bürgermeister 2973 2969/11 2969/9 33 31 2969/10 25 29 2974 2975 2967/7 3 2969/1 HsN HsN r. 2 r. 1 7 3 HsNr. 2967/6 3059/4 HsNr. 5 HsNr. 7 2959/17 2967/3 /1 2959/18 29 58 2959/19 2959/16 /2 2959/20 2959/23 3 059 6 10 S 2959/22 W IV 2959/21 II 13 HsNr. 15 2959/5 HsNr. 11 10 2959/1 12 HsNr. 9 HsNr. 22 8 Am Buch . Nr Hs HsNr. 18 20 HsNr. 14 F S I II 2965/2 2959/6 16 VP VP I II VP 2959/24 2959/15 HsNr. 4 I 22 F 2 2959/25 S F 1 2959/27 2959/26 2959/30 2959/14 III HsNr. 18 2959/7 2959/29 F I 2959/28 2964/7 29 58 S III HsNr. 6 25 5 HsNr. 7 H 2959 sN HsNr. 3 e Buchhöh r. 2959/13 16 14 2964/6 .8 12 S 2959/8 r HsN S III 2959/2 10 II F F 2956 F III III I P 2964/5 2959/12 I 2959/11 2959/3 2959/10 Annahme für holziges Schnittgut Styroporannahme Thüngen ACHTUNG - Änderung im Dezember Die Styroporannahme findet jeden 1. Mittwoch im Monat von Die Annahme für holziges Schnittgut findet im Dezember nicht 13.00 – 16.00 Uhr im Bauhof statt. am 1. Samstag, sondern am 14.12.2019 am Lagerplatz „Forst- berg“ statt. Öffnungszeiten: 10.00 – 12.00 Uhr Bürgerversammlung Thüngen Nutzungsentgelt: 1,00 €/m³ ACHTUNG - Änderung Eine telefonische Anmeldung bei dem Lagerplatzleiter Win- Am Freitag, 29. November 2019 findet um 20.00 Uhr die Bür- fried Peter unter Tel.-Nr.: 0160 95682475 ist erforderlich. gerversammlung für das Jahr 2019 im Katholischen Gemein- Bei außerplanmäßiger Anlieferung wird eine zusätzliche Gebühr dehaus Thüngen statt. von 15,00 € erhoben. Terminliche Absprache ist Vorausset- Tagesordnung: zung. 1. Bericht des 1. Bürgermeisters Krautige Abfälle und Rasenschnittgut werden nicht angenom- 2. Wünsche und Anträge men. 3. Vorausschau auf das Jahr 2020 Um Beachtung wird gebeten. Lorenz Strifsky Lorenz Strifsky 1. Bürgermeister 1. Bürgermeister
Zellingen - 11 - Nr. 48/19 Amtliche Bekanntmachungen Senioren- und Behindertenberatung Alte Schule, Kirchgasse 7 Tel.: 09364/8173522 des Marktes Thüngen E-Mail: buecherei-retzbach@web.de Jeweils am 1. Montag im Monat von 17.00 – 18.00 Uhr Öffnungszeiten: Herr Hans Heidenfelder, ehrenamtlicher Wohnberater für Seni- Dienstag ����������������������������������������������� von 16.00 bis 18.00 Uhr oren am Landratsamt Main-Spessart, hält im Rathaus Thüngen Freitag �������������������������������������������������� von 16.00 bis 18.30 Uhr eine Sprechstunde für Senioren und Behinderte ab. Er steht den Mitbürgern bei Fragen zum Thema alters- und Sprechstunde der gemeindlichen behindertengerechtes Wohnen zur Verfügung und gibt auch Forstverwaltung gerne Tipps und Hilfestellung bei allgemeinen Fragen. Eine telefonische Anmeldung unter Tel. 09360 / 640 ist erfor- Tel. 8072-60 oder 0170/9026288 derlich. Vormittags Hausbesuche sind nach Vereinbarung ebenfalls möglich. Montag bis Freitag von 11.00 – 12.00 Uhr Nachmittags Mittwoch von 16.00 - 18.30 Uhr Bücherei im Rathaus Thüngen Wertstoffhof Markt Zellingen, Oberbachring 1 Öffnungszeiten der Bücherei Montag ������������������������������������������ von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Öffnungszeiten: Mittwoch ���������������������������������������� von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch ��������������������������������������������������������� 17.00 – 19.00 Uhr Freitag ������������������������������������������� von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag ��������������������������������������������������������� 09.00 – 13.00 Uhr Die Gemeindebücherei ist wie folgt zu erreichen: Verwaltung: Telefon: ���������������������������������������������������������������09360/9932916 Würzburger Str. 26 Fax: ���������������������������������������������������������������������09360/9932917 97225 Zellingen e-mail: ����������������������������������������buecherei@markt-thuengen.de Tel. 09364/8072-53 Beratung für Menschen mit einer Behinderung im Markt Zellingen Jeden 1. Donnerstag im Monat von 18.00 – 19.00 Uhr bie- Sprechstunden ten die Behindertenbeauftragten des Marktes Zellingen eine Sprechstunde für betroffene Bürgerinnen und Bürger an. Freiwillige Feuerwehr Zellingen Frau Berdami-Strunz und Frau Müller stellen für Menschen mit Tel. 8140400 einer Behinderung eine Anlaufstelle vor Ort mit „Wegweiser- funktion“ dar, um ratsuchende Menschen an die für sie zustän- dige Stelle weiterzuleiten und geben auch gerne Tipps und Hil- Freiwillige Feuerwehr Retzbach festellung bei allgemeinen Fragen. Tel. 8176197 Die nächsten Sprechstunden sind: Donnerstag 05.12.2019 und Donnerstag 09.01.2020 jeweils von 18 – 19 Uhr Bürgermeistersprechstunden im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen, Würzburger Straße 26. Bürgermeistersprechstunden im Dezember 2019 Bitte melden Sie sich unbedingt telefonisch unter 09364/8072- Zellingen Mittwoch 04.12.2019 16.00 – 18.30 Uhr 27 (während der Geschäftszeiten der Verwaltungsgemein- Zellingen Mittwoch 18.12.2019 16.00 – 18.30 Uhr schaft) an, ansonsten findet die Sprechstunde nicht statt. Vie- Duttenbrunn Donnerstag 19.12.2019 18.00 – 19.00 Uhr len Dank für Ihr Verständnis. Aus terminlichen Gründen entfällt die Sprechstunde in Die Behindertenbeauftragten sind auch unter post@vgem-zel- Retzbach im Dezember! lingen.de oder 09364/8072-27 zur Beratung oder für Hausbe- Vielen Dank für Ihr Verständnis! suche ansprechbar. Für die Bürgermeistersprechstunden bitten wir Sie, sich unbedingt telefonisch unter 09364/8072-27 anzumelden, ansonsten findet die Sprechstunde nicht statt. Familienstützpunkt Zellingen Vielen Dank für Ihr Verständnis. (Brückenstraße 9 / Im alten Rathaus – neben der Bücherei) Sie erreichen uns: familienstuetzpunkt-zellingen@diakonie-wuerzburg.de Sprechstunden im Ortsteil Duttenbrunn 0176-10558383 Im „Haus der Bürger“ Gemeindekanzlei jeden Mittwoch von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Unser Programm im Dezember 2019 Öffnungszeiten der öffentlichen Büchereien Dienstag, den 03.12.2019 Gemeindebücherei Zellingen im alten Rathaus, Brückenstraße Babycafé von 9:30-11:30 Uhr 9, Tel. 7317 Offenes Angebot unter Begleitung einer Hebamme Dienstag ����������������������������������������������� von 14.30 bis 17.00 Uhr Herzliche Einladung an alle Schwangeren und Eltern mit ihren Donnerstag ������������������������������������������� von 16.30 bis 19.00 Uhr Kindern im 1. Lebensjahr Freitag �������������������������������������������������� von 09.00 bis 11.00 Uhr Mittwoch, den 04.12.2019 Offener Treff von 15:00-16:30 Uhr Pfarrbücherei Retzbach Offenes Angebot für Eltern und ihre 1-3-jährigen Kinder zum Alte Schule, Kirchgasse Essen, Trinken, Spielen, Singen …
Zellingen - 12 - Nr. 48/19 Amtliche Bekanntmachungen Heute backen wir Weihnachtsplätzchen! Ihr könnt gerne eine Tagesordnung: Kinderschürze, einfache Ausstechformen, ein kleines Nudel- 1. Begrüßung holz und evtl. eine Unterlage zum Ausrollen mitbringen! 2. Bericht des Jagdvorstehers Mittwoch, den 11.12.2019 3. Bericht des Kassiers Familienfrühstück von 9:30-11:30 Uhr 4. Bericht der Rechnungsprüfer, sowie Entlastung der Vor- Wer Lust hat kommt zu einer gemütlichen, vorweihnachtlichen standschaft Runde in der oft hektischen Adventszeit. Wir frühstücken und 5. Verwendung Jagdschilling tauschen uns aus zu Themen, die euch an diesem Vormittag 6. Wünsche und Anträge bewegen. Weitere Anträge, die einer Abstimmung bedürfen, sind bis spä- Zur besseren Planung freuen wir uns über eine kurze Anmel- testens 01.12.2019 schriftlich oder mündlich bei der Vorstand- dung! schaft einzureichen. Dienstag, den 17.12.2019 Bei einer Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich Babycafé von 9:30-11:30 Uhr jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen voll- Offenes Angebot unter Begleitung einer Hebamme jährigen Verwandten in gerader Linie, oder auch durch einen Herzliche Einladung an alle Schwangeren und Eltern mit ihren bevollmächtigten, volljährigen Jagdgenossen vertreten lassen. Kindern im 1. Lebensjahr Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erfor- derlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Mittwoch, den 18.12.2019 Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre Offener Treff von 16:30-ca. 17:30 Uhr verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. Offenes Angebot für Eltern und ihre 1-3-jährigen Kinder Franz-Karl Brunnenträger An diesem Tag laden wir euch zu einem kleinen Wintersonn- Jagdvorsteher wendfeuer an den Ankergarten ein. Es gibt unsere selbst geba- ckenen Plätzchen. Bringt bitte Tassen und Kinderpunsch in einer Thermoskanne mit! Ort: Spielfläche im Biergarten „Ankergarten“ in Zellingen Weg- und Flurgrenzen Save the date: Bei den Versammlungen der Jagdgenossen, aber auch bei der Vortrag am 21.01.2020 im Familienstützpunkt Bürgerversammlung in Duttenbrunn wurde der Wunsch geäu- ßert, die Grundstücksgrenzen besser zu überwachen. Dies trifft „Nix wie raus - rein in den Waldkindergarten“ sowohl die Grundstücke von Privatpersonen als auch gemeind- Alltag in einem Waldkindergarten liche Flächen wie z.B. Wege, Flurgräben. Darüber hinaus fällt Mit Ulli Hillebrand (Naturpädagogin und Leitung eines Waldkin- bei diversen Baumaßnahmen auf, dass es im Laufe der Zeit vor dergartens) allem außerorts zum Teil zu deutlichen Grenzverschiebungen gekommen ist. Der Marktgemeinderat Zellingen hat deshalb in der Sitzung vom 28.05.2019 folgenden Beschluss gefasst: Blutspendetermin „Der Marktgemeinderat beschließt, die Grenzsteine an öffentli- chen Flurwegen pro Ortsteil in 10 Jahren durch Feldgeschwo- Der nächste Blutspendetermin in Zellingen ist am Dienstag, rene und Jagdgenossen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen 03. Dezember 2019, 17.30 - 20.30 Uhr in der Mittelschule Grundstücksbesitzern prüfen und gegebenenfalls wieder her- Zellingen, Lerlachstraße 2. stellen zu lassen.“ Der Blutspendedienst weist darauf hin: Zu einer Informationsveranstaltung laden wir alle Eigentümer Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspen- von Feld und Waldflächen der Gemarkung Duttenbrunn ein. derpass mit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis (Perso- nalausweis, Reisepass, Führerschein). Diese findet am Montag, den 16.12.2019 im „Haus der Bürger“ in Duttenbrunn statt. Beginn 19:00 Uhr. Bei dieser Veranstal- Haben Sie noch Fragen zum Blutspenden? Nutzen Sie die tung ist auch Vermessungsdirektor Glaab vom Amt f. Digitali- kostenlose Telefon-Hotline 0800 11 949 11 oder www.blut- sierung, Breitband und Vermessung Lohr anwesend. spendedienst.com. Dr. Wieland Gsell Günter Krönert 1. Bürgermeister Jagdvorstand Neujahrsempfang Berichtigung der des Marktes Zellingen Satzungsveröffentlichung Zur Vorbereitung des Neujahrsempfanges am Sonntag, 05. im Mitteilungsblatt vom 27.09.2019 Januar 2020, um 18.00 Uhr, bitten wir Gruppierungen, Ver- Die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebühren- eine, Vereinsmitglieder, Bürgerinnen und Bürger des Mark- satzung wurde versehentlich falsch bezeichnet. Aufgrund tes Zellingen, die für Verdienste geehrt werden sollen, bis der neu erlassenen Beitrags- und Gebührensatzung am spätestens Mittwoch, 11. Dezember 2019, mit kompletter 24.01.2018 muss die Änderungssatzung folgendermaßen Adresse und Würdigung bei der Gemeindeverwaltung, Zim- berichtigt werden: mer 14, Telefon 09364/8072-27, E-Mail: post@vgem-zellin- Satzung gen.de, zu melden. zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 24.01.2018 (1. Änderung) des Marktes Zellingen für die Ortsteile Zellingen und Retzbach Jagdgenossenschaft Zellingen Aufgrund des Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Zellingen folgende Satzung Jagdversammlung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Am Mittwoch, den 04.12.2019, um 19.30 Uhr, findet im Schu- zur Entwässerungssatzung vom 24.01.2018 lungsraum der FFW Zellingen eine nicht-öffentliche Versamm- Art. 1 lung der Jagdgenossenschaft Zellingen statt. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: Hierzu ergeht herzliche Einladung. Die Gebühr beträgt 3,26 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
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