EHRENGAST 2019: VERENA BENTELE - VDK DEUTSCHLAND - VGEM ZELLINGEN

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EHRENGAST 2019: VERENA BENTELE - VDK DEUTSCHLAND - VGEM ZELLINGEN
Jahrgang 40   Freitag, den 29. November 2019                          Nummer 48

                                               E h re
                                                      ngas
                                               Ve re       t 201
                                                     na B        9:
                                                   Präs    entel
                                                Sozia   identin  e
                                               VdK lverban
                                                    Deut      d
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                                                               nd
EHRENGAST 2019: VERENA BENTELE - VDK DEUTSCHLAND - VGEM ZELLINGEN
Zellingen                                                                     -2-                                                                  Nr. 48/19

       Verwaltungsgemeinschaft Zellingen - wichtige Termine und Rufnummern
  Sprechstunden in der Geschäftsstelle der                                          Wichtige Rufnummern
  Verwaltungsgemeinschaft
  Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen                                              Allgemein
  Telefon:                                                   09364/8072-0
  Fax:                                                      09364/8072-80           Polizei                                                             110
  E-Mail:                                          post@vgem-zellingen.de           Feuerwehr/Rettungsdienst Notruf                                     112
  Montag bis Freitag                                 von 8:00 bis 12:00 Uhr         Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                   116117
  Montagnachmittag                                  von 14:00 bis 16:00 Uhr         Telefonseelsorge                                           0800/1110111
  Mittwochnachmittag                                von 14:30 bis 18:30 Uhr                                                                und 0800/1110222
                                                                                    AWO-Frauenhaus                                              0931/619810
  Sprechstunden in Himmelstadt                                                      Frauenhaus im SkF                                          0931/4500777
  Rathaus, Kirchplatz 3, 97267 Himmelstadt                                          Weitere Informationen finden Sie auf den Homepages
  Telefon:                                                  09364/9969              der Mitgliedsgemeinden.
  Telefax:                                                09364/811883
  E-Mail:                                           info@himmelstadt.de              Störungsdienste
  Sprechstunden der Verwaltung
  Mittwoch                                       von 17:30 bis 18:30 Uhr            Gemeinde Himmelstadt
  Donnerstag                                     von 17:00 bis 18:00 Uhr            Strom Bayernwerk                                         0941/28003366
  Sprechstunden des Bürgermeisters
                                                                                    Wasser Energieversorgung Karlstadt                        0800/4959697
  Dienstag                                       von 18:00 bis 19:00 Uhr
  Freitag                                        von 18:00 bis 19:00 Uhr            Gas Energieversorgung Karlstadt                           0800/4959697
  Ausweissprechstunde                      Donnerstag von 16 bis 17 Uhr             Breitbandkabel PYUR-Kundenservice                         030/25777888

  Sprechstunden in Retzstadt
                                                                                    Gemeinde Retzstadt
  Rathaus, Rathausplatz 5, 97282 Retzstadt
  Telefon:                                                   09364/8099-0           Strom Bayernwerk                                         0941/28003366
  Telefax:                                                  09364/8099-12           Wasser Energieversorgung Karlstadt                        0800/4959697
  E-Mail:                                             rathaus@retzstadt.de          Gas Energieversorgung Karlstadt                           0800/4959697
  Sprechstunden der Verwaltung                                                      Breitbandkabel PYUR-Kundenservice                         030/25777888
  Montag                                            von 14:30 bis 16:30 Uhr
  Mittwoch                                          von 16:00 bis 18:30 Uhr
  Mittwoch Ausweissprechstunde                      von 16:00 bis 18:30 Uhr         Markt Thüngen
  Freitag                                            von 9:30 bis 12:00 Uhr         Strom Energieversorgung Karlstadt                         0800/4959697
  Sprechstunden des Bürgermeisters                                                  Wasser Energieversorgung Karlstadt                        0800/4959697
  Mittwoch                                          von 18:00 bis 19:00 Uhr         Gas Energieversorgung Karlstadt                           0800/4959697
  Freitag (bitte tel. anmelden)                     von 18:00 bis 19:00 Uhr
                                                                                    Markt Zellingen
  Sprechstunden im Markt Thüngen                                                    Strom Zellingen und Retzbach
  Rathaus, Planplatz 6, 97289 Thüngen
                                                                                    Energieversorgung Karlstadt                               0800/4959697
  Telefon:                                                      09360/242
                                                                                    Strom Duttenbrunn
  Telefax:                                                  09360/993664
  E-Mail:                                          info@markt-thuengen.de           Bayernwerk                                               0941/28003366
  Sprechstunden der Verwaltung                                                      Wasser (in den Dienstzeiten), VG Zellingen                09364/8072-0
  Mittwoch                                          von 17:00 bis 18:30 Uhr         Wasser (außerhalb der Dienstzeiten),
  Sprechstunde des Bürgermeisters                                                   Zellingen und Retzbach, Rufbereitschaft des Bauhofes      0173/5993991
  Montag                                           von 17:00 bis 18:00 Uhr          Wasser Duttenbrunn
  Ausweissprechstunde                            Freitag von 12 bis 13 Uhr          Energieversorgung Karlstadt                               0800/4959697
                                                                                    Gas Energieversorgung Karlstadt                           0800/4959697
  Sprechstunden im Markt Zellingen                                                  Breitbandkabel Duttenbrunn, Retzbach, Zellingen
  Sprechstunden der Verwaltung für Zellingen und Retzbach                           PYUR-Kundenservice                                        030/25777888
  Die Sprechstunden und Kontaktdaten entsprechen denen der
  Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft (siehe oben)
  Sprechstunden der Verwaltung in Duttenbrunn                                                           Redaktionsschluss
  Haus der Bürger, Urspringer Straße, 97225 Duttenbrunn                                            KW 49 (Erscheinungsdatum: 06.12.2019)
  Mittwoch                                          von 18:00 bis 19:00 Uhr                  ist am Montag, 02. Dezember 2019 um 12.00 Uhr.
  Sprechstunden des Bürgermeisters                                                                 KW 50 (Erscheinungsdatum: 13.12.2019)
  Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen                                   ist am Montag, 09. Dezember 2019 um 12.00 Uhr.
  siehe Amtliche Bekanntmachungen Markt Zellingen                                                KW 51/52 (Erscheinungsdatum: 20.12.2019)
  Für die Sprechstunden bitte telefonisch anmelden, danke!                                    ist am Freitag, 13. Dezember 2019 um 10.00 Uhr.

                        Aktuelle Änderungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Seiten!

                                                   Amtliche Bekanntmachungen

 Touristinformation der
 Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
 Die Touristinformation der Verwaltungsgemeinschaft Zellin-
 gen finden Sie
                                                                                Gemeindlicher Toilettenwagen, Vergabe
 am Alten Rathaus Zellingen
                                                                                Die örtlichen Vereine des Marktes Zellingen werden gebeten,
 Brückenstraße 9
                                                                                ihren Bedarf des Toilettenwagens für das Jahr 2020 möglich
 97225 Zellingen                                                                bald (26.01.2020) in Form eines schriftlichen Antrags im Rat-
 Tel. 09364 - 8139908                                                           haus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen, Zim-
 Mail: touristinformation@zellingen.de                                          mer 6, oder per E-Mail an post@vgem-Zellingen.de einzurei-
 Öffnungszeiten:                                                                chen.
 Montag bis Freitag von 9.00 - 15.00 Uhr                                        Nach Eingang des Antrages und Prüfung der Verfügbarkeit
                                                                                erfolgt Vergabe und Zustellung des Mietvertrages.
Zellingen                                                      -3-                                                       Nr. 48/19

                                         Amtliche Bekanntmachungen
Kommunalwahl 2020                                                  Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten
                                                                   an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und
Bewerberaufstellung                                                Abstimmungen
                                                                   Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das
Vordrucke Gemeinderat/Bürgermeister                                Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Par-
Für die anstehende Bewerberaufstellung zur Kommunal-               teien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlä-
wahl wurden die entsprechenden Vordrucke vom Wahlamt               gen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf
beschafft.                                                         staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.
Diese liegen in der Verwaltung, Zimmer Nr. 1, während den          Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien,
Geschäftszeiten, zur Abholung bereit.                              Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im
                                                                   Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher
                                                                   und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstim-
Bekanntmachung über das                                            mung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegis-
                                                                   ter über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von
Widerspruchsrecht hinsichtlich                                     Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusam-
der Weitergabe von Daten                                           mensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten
                                                                   der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die
                                                                   Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese
Hinweispflichten der Meldebehörde                                  nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden
zu den Übermittlungssperren                                        und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstim-
Durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre besteht die        mung zu löschen oder zu vernichten.
Möglichkeit der Übermittlung von Daten zu widersprechen.           Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
                                                                   Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Woh-
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das                nung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr                Widerruf.
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG auf
das Recht, der Datenübermittlung nach § 58 c Absatz 1 des          Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass
Soldatengesetzes (SG) widersprechen zu können. Dies gilt nur       von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder
bei der Anmeldung von Personen mit deutscher Staatsangehö-         Rundfunk
rigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.        Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das
Nach § 58 b SG können sich Frauen und Männer, die Deut-            Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 2 BMG zu
sche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilli-     widersprechen. Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rund-
gen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum   funk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubi-
Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln         läen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz
die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanage-            2 BMG Auskunft erteilen über
ment der Bundeswehr aufgrund § 58 c Absatz 1 SG jährlich           1. Familienname,
bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher          2. Vornamen,
Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:       3. Doktorgrad,
1. Familienname                                                    4. Anschrift sowie
2. Vornamen                                                        5. Datum und Art des Jubiläums.
3. gegenwärtige Anschrift.                                         Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte wei-
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.          tere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Woh-       Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehe-
nung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem       jubiläum.
Widerruf.                                                          Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
                                                                   Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an                    betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu sei-
eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch             nem Widerruf.
den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser
Religionsgesellschaft                                              Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG auf          Adressbuchverlage
das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Absatz 2 BMG            Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das
widersprechen zu können.                                           Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 3 BMG an
Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesell-     Adressbuchverlage widersprechen zu können.
schaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner         Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adress-
öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die   buchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr voll-
Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2 BMG von diesen Familien-          endet haben, Auskunft erteilen über
angehörigen folgende Daten übermitteln:                            1. Familienname,
1. Vor- und Familiennamen,                                         2. Vornamen,
2. Geburtsdatum und Geburtsort,                                    3. Doktorgrad und
3. Geschlecht,                                                     4. derzeitige Anschriften.
4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen                   Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von
   Religionsgesellschaft,                                          Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwen-
5. derzeitige Anschriften,                                         det werden.
6. Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie                            Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
7. Sterbedatum.                                                    Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert             betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu sei-
nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhe-        nem Widerruf.
bungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsge-    Möchten Sie eine Übermittlungssperre nach dem Bundesmel-
sellschaft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der          degesetz einrichten, dann füllen sie bitte das abgedruckte For-
Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist bei der Meldebe-      mular „Antrag auf Einrichtung von Übermittlunssperre“ aus
hörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzu-          und senden es an die Meldebehörde der Verwaltungsgemein-
legen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.                             schaft Zellingen zurück.
Zellingen                                                      -4-                                                                     Nr. 48/19

  VGem Zellingen
  Einwohnermeldeamt

                           Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren
                                nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
    Antragsteller:

    Familienname:

    Vornamen:

    Geb.-Datum:

    Anschrift:

  Nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes beantrage ich die Einrichtung folgender Übermittlungssperren:

   1.        Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs.1 i.V.m § 42 Abs.3 BMG).
             Ich beantrage, dass meine Daten nicht an die öffentlichen-rechtliche Religionsgesellschaft meines
             Ehegatten, meiner minderjährigen Kinder oder die Eltern von minderjährigen Kindern übermittelt werden,
             soweit diese nicht meiner Religionsgesellschaft angehören.
                 Diese Erklärung gilt auch für meine/unsere minderjährigen Kinder. Das Einverständnis aller
                 Sorgeberechtigten ist erforderlich!

                 Name / Rufname                                                                                      Geb.-Datum

   2.        Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang
             mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen (§ 50 Abs.1 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG).

   3.        Für den Fall eines Altersjubiläums (z.B. 75. Geburtstag) darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum
             nicht weitergegeben werden (§ 50 Abs.2 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG).
             Für den Fall eines Ehejubiläums (z.B. goldene Hochzeit) darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum
             nicht weitergegeben werden (§ 50 Abs.2 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG). Bei Ehejubiläen ist die Unterschrift
             beider Ehegatten erforderlich!

   4.        Der Weitergabe meiner Daten an Adressbuchverlage wird widersprochen (§ 50 Abs.3 i.V.m. § 50
             Abs.5 BMG).

   5.        Hiermit widerspreche ich der Weitergabe meiner Daten an das Bundesamt für das
             Personalmanagement der Bundeswehr für Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
             (§ 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes i.V.m. § 36 Abs. 2 BMG).

  ___________________________________________
  Ort, Datum

    (Unterschrift des Antragstellers bzw. Sorgeberechtigten)         (Unterschrift des Ehegatten bzw. weiteren Sorgeberechtigten)

                                                                                                                    ASP-USP_100 Vorlage: komuna GmbH
Zellingen                                                      -5-                                                                          Nr. 48/19

                                         Amtliche Bekanntmachungen

     Redaktionsschluss Mitteilungsblatt                            Gemeindebücherei
                         Bitte beachten:
                                                                   St. Jakobus Himmelstadt
  Die letzte Ausgabe des Mitteilungsblattes der Verwaltungs-       Öffentliche Bücherei im Pfarrzentrum
  gemeinschaft Zellingen erscheint zum Jahresende mit einer        Tel. 09364/8179282 während der Öffnungszeiten
   Doppelausgabe Nummer 51/52 in der Kalenderwoche 51              E-mail: himmelstadt@koeb-unterfranken.de
                am Freitag, 20. Dezember 2019.                     http://www.eopac.net/BGX430697
          Redaktionsschluss hierfür ist deshalb am                 Öffnungszeiten:
            Freitag, 13. Dezember 2019 um 10 Uhr                   Mittwoch������������������������������������������������������� 17.00 bis 19.00 Uhr
           über mitteilungsblatt@vgem-zellingen.de .               Freitag���������������������������������������������������������� 15.00 bis 17.00 Uhr
  _____________________________________________________
                                                                   Die Adventszeit beginnt
  Die erste Ausgabe des Jahres 2020 erscheint dann in einer        Warten auf Weihnachten: Besonders für die Kleinen kann die
   Doppelausgabe Nummer 1/2 in der Kalenderwoche 2 am              Zeit bis zum Fest recht lang werden. Mit einer spannenden
                    Freitag, 10. Januar 2020.                      Geschichte für jeden Tag des Advents vergeht die Zeit viel
                 Redaktionsschluss hierfür ist                     schneller. Das Buch „Die 24 schönsten Vorlesegeschich-
              Freitag, 03. Januar 2020 um 10 Uhr.                  ten zur Weihnachtszeit“ enthält klassische und moderne
                                                                   Geschichten bekannter Autoren. Sie erzählen von Adventska-
                                                                   lendern, vom Nikolaus oder von Weihnachten unter Palmen und
                                                                   sorgen für Abwechslung in der Adventszeit.
                                                                   Wer die Vorweihnachtszeit ganz entspannt angehen will, für
Sprechstunde der AOK                                               den hält der Band „TRICK 17 – Advent & Weihnachten“ zahl-
                                                                   reiche Alltagstipps bereit. Themen sind z.B. Adventsdeko,
Die AOK hält jeden Mittwoch in der Verwaltungsgemeinschaft         Geschenke und Verpackungen, Baum- und Baumschmuck,
Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen im 1. Stock       Winter und Wetter. Viele Farbfotos und Illustrationen erleichtern
im Sitzungssaal, von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr Sprechstunde.         das Nachmachen.
Am 18. Dezember 2019 letztmals AOK-Sprechtag in                    Weitere Medien zur Advents- und Weihnachtszeit finden Sie auf
Zellingen                                                          den Bücherwagen gleich beim Eingang in die Bücherei.
Wegen stark nachlassender Kundenfrequenz verzichtet die            Zur Erinnerung: Bücherflohmarkt im Pfarrzentrum
AOK-Direktion Würzburg ab Januar 2020 auf den bisher im            Am ersten Adventsonntag, den 01.12.2019, findet im Foyer des
Rathaus Zellingen angebotenen wöchentlichen Sprechtag. Für         Pfarrzentrums von 13:00 – 17:00 Uhr wieder ein Flohmarkt für
Kunden, die einen persönlichen Beratungstermin wünschen,           Medien aus der Bücherei statt. In den Regalen brauchen wir
aber nicht in die Geschäftsstelle nach Karlstadt kommen kön-       Platz für Neuanschaffungen. Wir bieten hochwertige Bücher zu
nen, stehen die AOK-Kundenberater gerne für einen Hausbe-          Schnäppchenpreisen an. Es sind Bücher für Kinder, Jugendli-
such zur Verfügung. Terminvereinbarungen nehmen die Mitar-         che und Erwachsene dabei. Auch DVD´s, Hörspiele und Spiele
beiter der AOK-Geschäftsstelle Karlstadt unter Telefon 09353       werden im Angebot sein.
9714-0 entgegen.                                                   Das eingenommene Geld wird für Neuanschaffungen verwendet.
                                                                   Auf Ihren/euren Besuch freut sich das Büchereiteam

                                                                   Programm zum Weihnachtsmarkt
                                                                   Himmelstadt 30.11 + 01.12.2019
Neujahrsempfang                                                    Samstag, 30.11.2019
                                                                   15 – 20 Uhr     Marktzeit
der Gemeinde Himmelstadt                                                           Die Weihnachtspostfiliale öffnet wieder am 1.
Beim Neujahrsempfang der Gemeinde Himmelstadt am 06.                               Advent
Januar 2020, 17.00 Uhr im Pfarrheim, sollen wie alljährlich ver-   Ganztags        Die historische Poststelle hat geöffnet
diente Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche sich in der Ver-                       Bereits heute können die Kinder ihre Briefe in
gangenheit auf kultureller und sportlicher Ebene besonders                         die Briefkästen in und um die historische Post-
hervorgetan haben, geehrt werden.                                                  stelle einwerfen.
Wir bitten Gruppierungen, Vereine, Vereinsmitglieder, Bürgerin-    ca. 15 – 19 Uhr Rundfahrten mit dem Planwagen (Pausen für
nen und Bürger der Gemeinde Himmelstadt, die für Verdienste                        die Pferde)
geehrt werden sollen, bis zum 13.12.2019 mit kompletter            15.15 Uhr       Andacht zur Eröffnung des Weihnachts-
Adresse bei der Gemeindeverwaltung zu melden.                                      marktes auf der Bühne im Marktgelände
                                                                                   unter Mitwirkung der Happy-Kids, Wiesen-
                                                                                   felder Kinderchor – Leitung Silvia Schä-
Christbaumverkauf                                                                  fer, organisiert und gestaltet von unserer
                                                                                   Gemeindereferentin Martina Röthlein und
In diesem Jahr findet am Samstag, 14.12.2019, von 9.00 bis
                                                                                   Pastoralreferentin Barbara Stockmann und
12.00 Uhr wieder ein Verkauf von Weihnachtsbäumen an der
                                                                                   Pfarrerin Eva Thelen
gemeindlichen Christbaumkultur statt.
                                                                   16 – 17 Uhr     Saxophonquartett „Saxofun“ – Leitung
                                                                                   Günter Sollner
Gemeindewald Himmelstadt                                           17.00 Uhr       Feierliche Eröffnung der Himmelstadter
                                                                                   Weihnachtserlebnisse durch die Sprecher
Die Versteigerung von Losholz in Himmelstadt vor Weihnach-                         des Arbeitskreises Weihnachtsmarkt, Julia und
ten entfällt.                                                                      Marcel Sommer, zusammen mit unserem Bür-
Der Termin im neuen Jahr wird rechtzeitig bekanntgegeben.                          germeister, unserer Weinprinzessin Lea, dem
Um Beachtung wird gebeten.                                                         Nikolaus und Knecht Ruprecht und dem Weih-
Herbert Hemmelmann                                                                 nachtsengel der Weihnachtspostfiliale Himmel-
1. Bürgermeister                                                                   stadt, Amelie Schubert
Zellingen                                                    -6-                                                                        Nr. 48/19

                                        Amtliche Bekanntmachungen
                Ehrungen von langjährigen Ausstellern            Erlaubnis zur Durchführung
                auf unserem Markt umrahmt von Klängen
                adventlicher Weisen des Bläserquartetts          einer Veranstaltung auf öffentlicher
                des Musikvereins Güntersleben – Leitung          Verkehrsfläche
                Karl-Heinz Neuland
                Bescherung der Kinder durch den Nikolaus,        Zur bestehenden Verkehrsgenehmigung für die Zeit der Veran-
                Knecht Ruprecht und Weihnachtsengel              staltung wird in Himmelstadt die Ortsdurchfahrt (St 2300 und
                                                                 MSP 8) mit VZ 283-10, -20 bzw. -30 („absolutes Halteverbot“)
17 Uhr          Theater mit Puppen mit Thomas Glasmeyer
                                                                 und mit ZZ „11:00-06:00 – 28.11/02.12. und 13./16.12.2019“
                im Pfarrsaal „Selige Immina“ – „Rosa-lie
                                                                 versehen. Der Bereich der Brückenstraße ab der Einmündung
                und die drei Bären“
                                                                 Zufahrt Mehrzweckhalle bis zur Einmündung Brückenstraße in
19 Uhr          Alphornvagabunden          aus     Bischbrunn-   die Hauptstraße wird mit VZ 274-30 (30 km/h) und VZ 133 (Fuß-
                Oberndorf                                        gänger) beschildert.
                Moderation Günter Hofmann                        Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen:
20.00 Uhr       Der Nachtwächter beendet den Weihnachts-         Einbahnstraßenregelung in der Mainstraße ab Einmündung
                markt                                            Denkmalstraße bis Wiesenweg, Einmündung Staatsstraße St
Sonntag, 01.12.2019                                              2300, sowie auch Gartenstraße bis Einmündung St 2300.
13 – 19 Uhr     Marktzeit                                        Hierzu Beschilderung: „Einbahnstraße“ nach VZ 220 bzw. an
15 – 19 Uhr     Die Weihnachtspostfiliale im Rathaus hat         der Einmündung Wiesenweg, sowie auch in der Gartenstraße
                geöffnet                                         nach VZ 267 „Verbot der Einfahrt“.
Ganztags        Die historische Poststelle hat geöffnet          Begleitend zur bestehenden Einbahnstraßenregelung wird ab
13.15-14 Uhr    Sängerin Alexia Wied aus Bad Orb, bekannt        Einfahrt Gartenstraße bis Mainstraße und bis zur Ausfahrt St
                durch Funk und Fernsehen                         2300 Wiesenweg ebenfalls „absolutes“ Halteverbot angeord-
14.30 Uhr       Eintreffen des Weihnachtsengels, Nikolaus        net.
                und Knecht Ruprecht, des Bürgermeisters und      Der Rettungsweg beginnt am ehemaligen Zollhaus Richtung
                der Ehrengäste am Kriegerdenkmal                 Main bis Wiesenweg, Einmündung Staatsstraße St 2300 bzw.
14.15 Uhr       Auftritt der Kinder der Grundschule Him-         auch umgekehrt.
                melstadt, Klasse 1 und 2 – Leitung Manfred       Hierzu Beschilderung: Rettungsweg mit „absoluten“ Haltever-
                Feser-Lampe                                      bot.
14.30 Uhr       Feierliche Eröffnung der Weihnachtspostfiliale   Der Klosterweg wird ebenfalls bis zur Einmündung Parkplatz
                unter Mitwirkung von Ehrengast Frau Verena       am Main ebenfalls beidseitig mit „absoluten“ Halteverbot VZ
                Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes         283 beschildert.
                VDK Bayern, Frau Rosemarie Schotte, Herrn        Ecke Schleusenweg/Fahrradweg und Ecke Mainstraße/Garten-
                Bürgermeister Herbert Hemmelmann, dem            straße werden „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ VZ 250 ange-
                Himmelstadter Weihnachtsengel Amelie             bracht und Fahrradfahrer umgeleitet.
                Schubert, Nikolaus und Knecht Ruprecht.
                                                                 Bei der Veranstaltung ist folgende Wegestrecke bzw. der Platz,
                Die Ehrengäste setzen den Himmelstadter          auf dem der öffentliche Verkehrsgrund in Anspruch genommen
                Weihnachtssonderstempel 2019 (Ersttags-          wird, einzuhalten.
                stempel).
                                                                 gez. Herbert Hemmelmann
                Bescherung der Kinder durch Nikolaus,            1. Bürgermeister
                Knecht Ruprecht und Weihnachtsengel
                Musikalische Umrahmung durch die Him-
                melstadter Dorfmusikanten - Leitung Holger
                Müller
15 – 19 Uhr     Kinder können ihre Briefe in der Weihnachts-
                postfiliale in der himmlischen Weihnachtsstube     Impressum
                abgeben
                Engel nehmen die Weihnachtspost entgegen           Mitteilungsblatt
ca. 13 – 18 Uhr Rundfahrten mit dem Planwagen (Pausen für          für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
                die Pferde)                                        und die Mitgliedsgemeinden:
14 – 17 Uhr     Basteln in der Himmelstadter Engelswerkstatt       Gemeinde Himmelstadt – Gemeinde Retzstadt – Markt Thüngen –
                in der Denkmalstraße 10 unter Leitung von Kin-     Markt Zellingen sowie des Schulverbandes Zellingen
                dergärtnerinnen                                    Das Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen erscheint
ab 15.30 Uhr    Maria Stamm liest Geschichten für Klein und        wöchentlich jeweils freitags und wird an alle erreichbaren Haushalte im Verbrei-
                Groß im Glaspavillon                               tungsgebiet verteilt.
15.30 Uhr       Bachgrundmusikanten – Leitung Franz-               – Herausgeber, Druck und Verlag:
                Josef Rosenzweig                                      LINUS WITTICH Medien KG,
17 Uhr          Männerchorgemeinschaft Himmelstadt-Zel-               Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0
                lingen - Leitung Martin Gàl                        – Verantwortlich für den amtlichen Teil:
18 Uhr          Oldie-Bläser aus Retzbach - Leitung Klaus             Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
                Kurpanek                                              Dr. Wieland Gsell, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen
                Moderation Uwe Theiss                                 für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
19 Uhr          Der Nachtwächter beendet den Weihnachts-              Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG.
                markt                                              – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von ¤ 0,40
                                                                     zzgl. Versandkostenanteil.
                                                                   Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
                                                                   Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der
                                                                   Redaktion wieder.
                                                                   Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen
                                                                   Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie-
                                                                   ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz
                                                                   des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprü-
                                                                   che, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Zellingen                                                                    -7-                                                       Nr. 48/19

                                                  Amtliche Bekanntmachungen
                                                                                 Sodann ergeht folgender
                                                                                 Beschluss:
                                                                                 Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
                                                                                 Abstimmungsergebnis: 10 : 0
Styroporannahme                                                                  TAGESORDNUNG
                                                                                 Öffentliche Sitzung
Die Styroporannahme findet jeden 1. Mittwoch im Monat im
Bauhof der Gemeinde Retzstadt (beim Feuerwehrhaus) statt.                        1. Sitzungsniederschrift vom 02.10.2019 und 17.10.2019;
Öffnungszeiten: ������������������������������������������� 17.00 – 18.00 Uhr       Genehmigung
                                                                                 a) Sitzungsniederschrift vom 02.10.2019
                                                                                 Es ergeht folgender
                                                                                 Beschluss:
                   Stellenausschreibung                                          Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom
 Die Verwaltungsgemeinschaft stellt zum nächstmöglichen                          02.10.2019 ohne Änderungen.
 Zeitpunkt eine                                                                  Abstimmungsergebnis: 6 : 0
                         Protokollkraft                                          Abstimmungsbemerkung: Die Gemeinderäte Ruth Fischer,
 in Teilzeit mit durchschnittlich 15 Monatsstunden für die Pro-                  Marco Keller, Burkhard Schmitt und Georg Schmitt enthal-
 tokollführung der Gemeinderatsitzungen in Retzstadt ein.                        ten sich bei der Abstimmung, da sie an der Sitzung vom
 Die Sitzungen finden in der Regel einmal monatlich an                           02.10.2019 nicht teilgenommen haben.
 einem Donnerstag in der Zeit von 19:30 Uhr bis ca. 22:30                        b) Sitzungsniederschrift vom 17.10.2019
 Uhr statt. Darüber hinaus finden in unregelmäßigen Abstän-                      Es ergeht folgender
 den Ausschusssitzungen, Ortseinsichten und Bürgerver-                           Beschluss:
 sammlungen statt. Die Ausarbeitung und Erstellung des                           Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom
 Protokolls erfolgt im Home-Office. Somit wird ein privater                      17.10.2019 ohne Änderungen.
 PC, sowie Kenntnisse der MS Office-Programme und eine
                                                                                 Abstimmungsergebnis: 8 : 0
 schnelle Auffassungsgabe erwartet.
                                                                                 Abstimmungsbemerkung: 2. Bürgermeisterin Birgit Köhler
 Die Eingruppierung erfolgt nach dem TVöD mit den im
                                                                                 und der Gemeinderat Jürgen Winkler enthalten sich bei der
 öffentlichen Dienst üblichen Zusatzleistungen.
                                                                                 Abstimmung, da sie an der Sitzung vom 17.10.2019 nicht teil-
 Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte an die Verwal-                     genommen haben.
 tungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225
 Zellingen.                                                                      2. BA 2019016;
 Wir bitten Sie, keine Original-Unterlagen zu übersenden,                            Mühlweg 3, Fl. Nr. 3064/1, Gemarkung Retzstadt
 da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht                              Abbruch des Dachgeschosses und Aufstockung des
 zurückgesandt werden. Auch bitten wir von der Benutzung                             bestehenden Wohnhauses, sowie Neubau eines Car-
 von Bewerbungsmappen abzusehen.                                                     ports;
 Telefonische Auskunft erteilt die Verwaltungsgemeinschaft                           Beratung und Beschlussfassung
 Zellingen, Herr Wegner, Telefonnummer 09364/8072-22.                            Sachverhalt:
                                                                                 Der Bauherr beabsichtigt den Abbruch des Dachgeschosses
                                                                                 und die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses, sowie
Annahme für holziges Schnittgut                                                  den Neubau eines Carports auf dem Grundstück Mühlweg 3,
                                                                                 Fl. Nr. 3064/1 der Gemarkung Retzstadt. Das Grundstück liegt
Die Annahme für holziges Schnittgut und Reisig findet immer                      im Bereich des Bebauungsplanes „An der Thüngersheimer
jeden 2. Samstag (jeweils ungerade KW) auf dem ehemaligen                        Straße Rothweg“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzun-
GÜSA-Gelände, Thüngersheimer Straße statt.                                       gen des Bebauungsplanes. Nach Abbruch des Dachgeschos-
Öffnungszeiten: ������������������������������������������� 13.00 – 14.00 Uhr   ses und Aufstockung soll ein Wohngebäude mit Erdgeschoss,
Krautige Abfälle und Rasenschnittgut werden nicht angenom-                       Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss entstehen.
men.                                                                             Der Bebauungsplan sieht für das Grundstück jedoch eine
                                                                                 Bebauung mit Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss
Um Beachtung wird gebeten.
                                                                                 (E + DG) vor. Das geplante Wohnhaus soll durch die Aufsto-
Karl Gerhard                                                                     ckung eine Traufhöhe von 6,61 m erhalten und überschreitet
1. Bürgermeister                                                                 die zulässige Traufhöhe (3,25 m) somit um 3,36 m. Der Bau-
                                                                                 herr möchte ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30
                                                                                 Grad errichten, der Bebauungsplan sieht jedoch bei der dort
                                                                                 möglichen Bebauung (E + DG) eine Dachneigung von 35 – 52
                                                                                 Grad vor. Durch das Vorhaben wird die Baugrenze durch das
Niederschrift über die 13. Sitzung                                               Wohnhaus um ca. 4,0 m in östliche Richtung und um ca. 3,4 m
                                                                                 in westliche Richtung überschritten. Der seitlich offene Doppel-
des Gemeinderates                                                                carport liegt komplett außerhalb der Baugrenze und hält den
                                                                                 erforderlichen Stauraum nicht ein. Durch den Anbau des Car-
am Donnerstag, 14.11.2019 im Sitzungssaal                                        ports an das bestehende Gebäude auf dem Nachbargrund-
des Rathauses Retzstadt                                                          stück ist die Sicht in nördliche Richtung bei der Ausfahrt nicht
                                                                                 möglich. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs-
1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die anwesenden                             planes sind möglich, soweit die Grundzüge der Planung nicht
Gemeinderäte, Herrn Ernst Schneider von der Main-Post, den                       berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind.
anwesenden Gast sowie die Schriftführerin und eröffnet die Sit-                  Die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenzen und
zung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die                  abweichender Dachneigung sind möglich. Aus Sicht der Ver-
Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.                                  waltung sind jedoch bei der Zulassung des weiteren Geschos-
3. Bürgermeister Matthias May und die Gemeinderäte Rudolf                        ses (Obergeschoss) und der deutlichen Überschreitung der
Müller und Andreas Stark sind entschuldigt.                                      zulässigen Traufhöhe die Grundzüge der Planung berührt.
Der Vorsitzende gratuliert zunächst der Gemeinderätin Ruth                       Eine Ortseinsicht hat ergeben, dass in diesem Bereich keine
Fischer zu deren Geburtstag am 10.11.2019 und dem Gemein-                        Bezugsfälle vorhanden sind. Das geplante Vorhaben stellt
derat Marco Keller zu dessen Geburtstag am 11.11.2019.                           durch das zusätzliches Geschoss und die Verdoppelung der
Zellingen                                                       -8-                                                      Nr. 48/19

                                          Amtliche Bekanntmachungen
Traufhöhe einen „Ausreißer“ zu den umliegenden Wohngebäu-           Diskussionsverlauf:
den dar. Hinsichtlich der städtebaulichen Vertretbarkeit bestehen   1. Bürgermeister Karl Gerhard übergibt das Wort an die 2. Bür-
Bedenken. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.     germeisterin Birgit Köhler.
Beschlussvorschlag:                                                 1. Bürgermeister Karl Gerhard enthält sich bei der Beratung
                                                                    und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch des Dachge-
                                                                    Das Gremium nimmt Einsicht in die vorliegenden Planungsun-
schosses und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses,                terlagen.
sowie Neubau eines Carports auf dem Grundstück Mühlweg
                                                                    Nach Beratung ergeht folgender
3 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt. Den erforderlichen
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes               Beschluss:
hinsichtlich Baugrenzenüberschreitung, Dachneigung und              Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Maschi-
Stauraum wird zugestimmt. Den notwendigen Befreiungen für           nen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 653/6 der
das weitere Geschoss (Obergeschoss) und für die Traufhöhen-         Gemarkung Retzstadt wird erteilt, soweit durch das Landrat-
überschreitung wird zugestimmt.                                     samt Main-Spessart die Privilegierung des Vorhabens festge-
                                                                    stellt wird.
Diskussionsverlauf:
                                                                    Abstimmungsergebnis: 9 : 0
Das Gremium nimmt Einsicht in die vorliegenden Planungsun-          Abstimmungsbemerkung: 1. Bürgermeister Karl Gerhard ent-
terlagen. 1. Bürgermeister Karl Gerhard und einige Gemeinde-        hält sich gem. Art. 49 GO.
räte äußern ihre Bedenken über die geplanten baulichen Ver-
                                                                    1. Bürgermeister Karl Gerhard übernimmt sodann wieder die
änderungen. Diese werden das Ortsbild nachhaltig verändern.
                                                                    Leitung der Gemeinderatssitzung.
Nach ausführlicher Beratung ergeht sodann folgender
                                                                    4. Stärkung der Innenentwicklung; Förderung privater
Beschluss:                                                              Maßnahmen durch die Gemeinde Retzstadt;
Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch des Dachge-                   Beratung und Beschlussfassung der neuen Richtlinie;
schosses und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses,                    gültig für das Jahr 2020.
sowie Neubau eines Carports auf dem Grundstück Mühlweg              Diskussionsverlauf:
3 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt. Den erforderlichen
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes               Der Vorsitzende erläutert, dass im Jahr 2019 ein neuer Rekord
hinsichtlich Baugrenzenüberschreitung, Dachneigung und              an Förderanträgen eingegangen ist. Im Haushaltsjahr 2019
Stauraum wird zugestimmt. Den notwendigen Befreiungen für           waren hierfür 115.000 € vorgesehen. Dieser Betrag wird wahr-
das weitere Geschoss (Obergeschoss) und für die Traufhöhen-         scheinlich überschritten werden. Über die weitere Vorgehens-
überschreitung wird zugestimmt.                                     weise im nächsten Jahr bezüglich der Gesamtfördersumme
                                                                    muss in der Beratung zum Haushalt entschieden werden.
Abstimmungsergebnis: 0 : 10                                         Seit 16.10.2019 gibt es kein Dorferneuerungsgebiet mehr. Des-
Der Antrag ist somit abgelehnt.                                     halb muss eine redaktionelle Änderung in der Förderrichtlinie
                                                                    vorgenommen werden.
3. BA 2019017;
                                                                    1. Bürgermeister Karl Gerhard zeigt den Anwesenden die
   Lage „Maß“, Fl. Nr. 653/6, Gemarkung Retzstadt
                                                                    Änderungen, welche in rot dargestellt sind, auf.
   Neubau Maschinen- und Lagerhalle;
                                                                    Nach Beratung ergeht folgender
   Beratung und Beschlussfassung
                                                                    Beschluss:
Sachverhalt:                                                        Der Gemeinderat genehmigt die Richtlinie für die Gewährung
Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Fl. Nr. 653/6, Lage           von Zuschüssen für private Maßnahme in der unten aufge-
„Maß“ der Gemarkung Retzstadt eine Maschinen- und Lager-            führten Fassung. Die Richtlinie tritt zum 01.01.2020 in Kraft
halle für Weinbergsgeräte und Holz errichten und legt einen         und gilt bis zum 31. Dezember 2020. Die Förderrichtlinie vom
Antrag auf Baugenehmigung vor. Die im Lageplan dargestell-          18.10.2018 wird aufgehoben.
ten Gebäude wurden bereits abgebrochen. Zum vorangegan-             Abstimmungsergebnis: 10 : 0
gen Antrag auf Vorbescheid zur Klärung der grundsätzlichen          emeinde Retzstadt
bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit wurde mit Bescheid des
Landratsamtes Main-Spessart vom 11.09.2019 unter Auflagen           Förderung privater Maßnahmen durch die
des Sachgebietes Naturschutz die Erteilung einer Baugeneh-
migung in Aussicht gestellt. Das Grundstück liegt im Außen-         Gemeinde Retzstadt
bereich der Gemarkung Retzstadt. Der Flächennutzungsplan            (Stärkung der Innenentwicklung)
sieht für das Grundstück ein Sondergebiet „landwirtschaftliche      Zu Förderung privater Maßnahmen erlässt die Gemeinde Retz-
Hallen“ vor. Ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich           stadt nachfolgende Förderrichtlinie:
nicht. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist im
Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange        Richtlinie
nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesi-           für die Gewährung von Zuschüssen durch die Gemeinde Retzstadt
chert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen        für private Maßnahmen
Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs-      innerhalb des Fördergebietes
fläche einnimmt. Naturschutzrechtliche Belange sind durch           (1) Fördergebiet
das Landratsamt Main-Spessart zu bewerten. Sonstige öffent-         Die Gemeinde Retzstadt gewährt für private Erhaltungs-, Sanie-
liche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Gemeinde            rungs- und Gestaltungsmaßnahmen Zuschüsse
nicht entgegen. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert.          a) innerhalb des ehemaligen Dorferneuerungsgebietes
Wasserversorgung ist nicht erforderlich. Zur Beseitigung des        (Sanierungsgebiet Altort) mit Ausnahme der Flurnummern
Dachflächenwassers wird eine Sickergrube errichtet. Die Privi-      250,266/1,268,269 und 270/2 (gesondertes Gebiet), sowie
legierungsvoraussetzungen sind durch das Landratsamt Main-          b) im übrigen Gemeindegebiet, außer die Am Dörfleinsweg
Spessart zu prüfen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig      und im Baugebiet Hönig II liegenden Grundstücke und Häu-
vorhanden.                                                          ser. Eine Ausnahme hiervon sind jedoch die Gebäude, die zum
Beschlussvorschlag:                                                 Zeitpunkt der Antragstellung älter als 40 Jahre sind.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Maschi-              (2) Förderkatalog (gilt für o.g. a) und b) )
nen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 653/6 der            a) für Verkäufer von Grundstücken
Gemarkung Retzstadt wird erteilt, soweit durch das Landrat-         Die gemeindliche Förderung beträgt grundsätzlich 55,00 € je
samt Main-Spessart die Privilegierung des Vorhabens festge-         qm (geschaffener) Geschossfläche, maximal 11.000 € je Anwe-
stellt wird.                                                        sen.
Zellingen                                                          -9-                                                        Nr. 48/19

                                            Amtliche Bekanntmachungen
Dieser Zuschuss für den Verkäufer wird jedoch nur gewährt, wenn        5. Innenentwicklung Dorferneuerung, „Innen statt Aussen“;
innerhalb von 4 Jahren nach Veräußerung (Abschluss Kaufvertrag)            Abriss der Gebäude Kirchgasse 9 und Scheune Haupt-
genutzter Wohnraum entsteht, egal, wer diesen Wohnraum nutzt.              str. 26;
Dieser Zuschuss ist bezogen auf ein neu geschaffenes                       Beratung und Beschlussfassung
Gebäude, auch wenn mehrere Eigentümer ihre Grundstücke                 Diskussionsverlauf:
mit verschiedenen Flurstücksnummern zusammenlegen und
hierdurch ein bebaubares Grundstück erlangen.                          1. Bürgermeister Karl Gerhard erläutert, dass die Gemeinde
                                                                       das betreffende Anwesen Kirchgasse 9 und einen Teil des
b) für den Bauherrn (Neubau)                                           Anwesens Hauptstraße 26 gekauft hat. Diese Grundstücksflä-
Für den Bau eines neuen Wohnhauses auf einem unbebauten                chen sollen bei den Planungen für das seniorengerechte Wohn-
Grundstück im Fördergebiet erhält der Bauherr die gleiche För-         projekt mit einfließen. Zunächst muss der Abriss der Gebäude
derung in Höhe von 55,00 € je qm (geschaffener) Geschossflä-           Kirchgasse 9 und der Scheune Hauptstraße 26 vorgenommen
che, maximal 11.000 € je Anwesen, wenn nicht bereits der Ver-          werden. Hierzu erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Drei
äußerer des betreffenden Grundstückes die Förderung durch              Angebote wurden abgegeben.
die Gemeinde erhalten hat (keine Doppelförderung).                     Das wirtschaftlich günstigste Angebot wurde von der Firma
                                                                       Beuschlein Entsorgungsfachbetrieb GmbH, Würzburg abgege-
Der Förderbetrag erhöht sich pro Kind um 2.000 €, jedoch               ben. Es beläuft sich auf 43.970,50 € brutto.
höchstens um 6.000 € (bei drei Kindern). Die Förderung gilt für        Auf Nachfrage zur Situation in der Kirchgasse erklärt der Vorsit-
Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung lebend geboren            zende, dass die Umbaumaßnahmen am Pfarrheim voraussichtlich
sind oder innerhalb der ersten drei Jahre nach Antragstellung          erst im März des nächsten Jahres beginnen werden. Dies wurde
geboren werden (Nachweis Geburtsurkunde), das 18. Lebens-              aber bereits mit dem Architekten besprochen, sodass beim Abriss
jahr noch nicht vollendet haben und in der jeweils geförderten         des Gebäudes Kirchgasse 9 zumindest die Außenmauer und
Wohneinheit der Grundstückseigentümer (Eltern) wohnen.                 einige Quermauern als Stützen stehen bleiben werden.
Diesen Kinderzuschuss erhält jedoch nur der Bauherr, nicht             Nach Beratung ergeht folgender
der Veräußerer des Grundstückes.                                       Beschluss:
Als Baubeginn wird definiert, dass bei dem Neubau die Boden-           Die Gemeinde Retzstadt beauftragt die Firma Beuschlein Ent-
platte hergestellt sein muss.                                          sorgungsfachbetrieb GmbH, Würzburg mit dem Abriss der
c) für den Bauherrn (bei Sanierung zu Wohnzwecken)                     Gebäude Kirchgasse 9 und der Scheune Hauptstraße 26 zum
Für die Sanierung eines bestehenden Gebäudes müssen fol-               genannten Angebotspreis von 43.970,50 € brutto.
gende Voraussetzungen gegeben sein:                                    Abstimmungsergebnis: 10 : 0
Das den Förderantrag zu Grunde liegende Gebäude muss                   6. Kurze Anfragen
im Geltungsbereich liegen. Das Gebäude muss mindestens                 a) Landratsschoppen
40 Jahre alt sein. Die Förderhöhe beträgt maximal 11.000 €.
                                                                       Der Vorsitzende informiert die Anwesenden, dass in diesem
Voraussetzung ist weitergehend, dass im Gebäude bauliche
Investitionen durchgeführt werden, die mindestens 10 mal so            Jahr ein Retzstadter 2018er Bacchus trocken als Landrats-
hoch sind, wie der zu gewährende Zuschuss.                             schoppen gekürt wurde. Der Wein stammt von der Winzerge-
                                                                       meinschaft Franken.
Diese Investitionen sind durch Originalrechnungen zu belegen.
Eigenleistung wird nicht gefördert. Auch hier besteht die Mög-         b) Weingut May
lichkeit, in den Genuss der Kinderregelung zu kommen (wie              1. Bürgermeister Karl Gerhard gratuliert im Namen des gesam-
beim Neubau).                                                          ten Gemeinderates dem Weingut Rudolf May. Dieses wurde vom
Ergänzung:                                                             Weinführer Eichelmann jetzt zum „Weltklasse Weingut“ gekürt.
                                                                       c) Workshop seniorenpolitisches Gesamtkonzept
Bei einer Sanierung von Gebäuden, welche im Jahr 1900 oder
noch früher errichtet worden sind, beträgt die maximale Förder-        2. Bürgermeisterin Birgit Köhler berichtet von einem zwei-
summe = 11.000 €. Voraussetzung ist, dass am Gebäude bau-              tägigen Workshop beim Landratsamt Karlstadt zum Thema
liche Investitionen durchgeführt werden, die mindestens sieben         seniorenpolitisches Gesamtkonzept. Zu diesem Workshop
Mal so hoch sind, wie der zu gewährende Zuschuss.                      waren Vertreter der Kommunen, aber auch Vertreter von sozi-
                                                                       alen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eingeladen. 2.
Bagatellgrenze bei der Sanierung:
                                                                       Bürgermeister Birgit Köhler konnte feststellen, dass sich die
Der Mindestförderbetrag wird auf 3.500 € festgesetzt, d.h. dass der    Gemeinde Retzstadt mit ihrem bisherigen Engagement in die-
Antragsteller eine Investition von mindestens 35.000 € leisten muss.   sem Bereich nicht zu verstecken braucht, jedoch gibt es noch
d) für den Bauherrn (bei Abbruch)                                      viele Dinge zu tun.
Für den Abbruch eines Gebäudes beträgt die Förderung =                 Abstimmungsergebnis: o. A.
30 % der durch Originalrechnungen nachgewiesenen Kosten,               Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, bedankt sich
maximal 6.000 €.                                                       der Vorsitzende beim anwesenden Gast und bei Herrn Ernst
Diese Förderung ist gekoppelt an die Sanierung bzw. den Neu-           Schneider für das Interesse und verabschiedet diese. Der Vor-
bau eines Gebäudes. Im Einzelfall kann auf Antrag, unabhän-            sitzende schließt den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung
gig von einer Sanierung oder eines Neubaus, der Zuschuss in            um 20.10 Uhr.
gleicher Höhe gewährt werden (Entscheidung des Gemeinde-               Nichtöffentliche Sitzung
rates).
                                                                       Diese Sitzungsniederschrift lag dem Gemeinderat noch
3) Sonstiges                                                           nicht zur Genehmigung vor.
Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2020 in Kraft und gilt bis zum
31. Dezember 2020. Die Förderrichtlinie vom 18.10.2018 wird
aufgehoben. Der Gemeinderat behält sich eine Entscheidung
                                                                       Agenda 21 – Zukunft für Retzstadt
zur konkreten Festlegung der Zuschussbeträge vor (dies in
Abhängigkeit der Haushaltslage bzw. der vorhandenen Haus-
                                                                       Arbeitseinsatz an den öffentlichen
haltsmittel der Gemeinde Retzstadt).                                   Grünanlagen
Der Baubeginn muss im Jahr der Förderzusage erfolgen.                  Soweit es das Wetter zulässt, sind wieder alle, die am „Garteln“
Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der             Spaß haben und denen unser Ortsbild wichtig ist, herzlich will-
Gemeinde einzureichen.                                                 kommen. Treffpunkt ist jeweils um 8.30 Uhr am Rathausplatz.
Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung der Maßnahme.                   Der Termin im Dezember 2019 ist der 10.
Retzstadt, den 14.11.2019 (Datum des Gemeinderatsbeschlusses)          Auf einige Freiwillige freut sich
Karl Gerhard                                                           Gertrud Heßdörfer
1. Bürgermeister                                                       Agenda-Beauftragte
Zellingen                                                                                             - 10 -                                                                                                                                Nr. 48/19

                                                   Amtliche Bekanntmachungen
Verkauf Baugrundstück im Baugebiet                                                                             Angebote zum Erwerb können bis 31.12.2019 im Rathaus Retz-
                                                                                                               stadt, Rathausplatz 5 abgeben werden.
„Am Hönig II“ / Angebot                                                                                        Ansprechpartner bei Fragen ist Herr 1.Bürgermeister Karl Ger-
Die Gemeinde Retzstadt bietet das Grundstück Flurnum-                                                          hard sowie Herr Wolfgang Pfister im Rathaus Zellingen (Telefon
mer 2959/21, Am Buch 9 (siehe Lageplan) mit 508 qm zum                                                         09364 / 8072-20).
Gesamtpreis in Höhe von 50.800,00 € (= 100,00 €/qm) zum
Kauf an. Im Kaufvertrag wird ein Baugebot von 3 Jahren (nach                                                   Karl Gerhard
Vertragsabschluss) vereinbart, d.h. bis dahin muss ein Wohn-
haus entstehen.                                                                                                1. Bürgermeister
                                                       2973
                                                                                                                                                                                                                         2969/11
                                                                                                                                                                                                                                      2969/9

                                                                                                                                                                                                                   33
                                                                                                                                                                                                                                                      31

                                                                                                                                                                                                            2969/10

                                                                                                                                                                                                                                                                25

                                                                                                                                                                                                                  29
                                                                  2974
  2975

                                                                                                                                                                                                                                                      2967/7
                                                                                                                                                                                                       3
                                                                                                                                                                                                2969/1                     HsN
                                                                                                                                                                                                HsN                           r. 2
                                                                                                                                                                                                   r. 1                           7

                                                                                                                                                              3
                                                                                                                                                                  HsNr.
                                                                                                                                                                                                                                  2967/6
                                                                                                            3059/4                 HsNr.
                                                                                                                               5
                                                                                                           HsNr.
                                                                                                       7
                                                                                                                                                                                                   2959/17                                          2967/3
                                      /1                                                                                                                            2959/18
                              29 58
                                                                                                                                   2959/19                                                          2959/16
                       /2                                                                             2959/20                                               2959/23
               3 059                                                                                                                                                                                                                        6
                                                             10

                                                        S                                                                           2959/22                       W
                                                        IV                                            2959/21                                                     II
                                                                                                                                                                          13
                                                                                                                                                                                                   HsNr. 15

                                             2959/5                                                                                 HsNr. 11
                                                                                                                                                                                                                                                                    10
                                                                                                                                                                       2959/1
                                                                    12

                                                                                                             HsNr. 9
                                                                                                                                                                                                               HsNr. 22                 8
                                                                                                                                   Am Buch
                                                                         .
                                                                       Nr
                                                                     Hs

                                                                                                                                                  HsNr. 18                          20

                                                                                                      HsNr. 14                                                                 F          S
                                                                                                                                                                               I          II                                                2965/2
                                                   2959/6
                                                                                                                                   16
                                                                                                                          VP       VP
                                                                                                                           I       II
                                                                                                                                      VP                                       2959/24                                  2959/15
                                                                         HsNr. 4

                                                                                                                                       I

                                                                                                                                                                                                                                                           22
                                                                                                                                                                                                                                                F
                                                                                                                                                                                                                                                2
                                                                                                                                                      2959/25                                                                                        S          F
                                                                                                                                                                                                                                                                1
                                                                                                      2959/27              2959/26                                             2959/30                                  2959/14                      III
                                                                                                                                                                                                             HsNr. 18

                                                     2959/7                                                                                 2959/29                                                                                                   F
                                                                                                                                                                                                                                                       I
                                                                                                             2959/28                                                                                                                  2964/7
                                           29 58

                                                                                                                                                      S III
                                                                               HsNr. 6

                                                                                                                                                                                                                                                                25
                                                                                                                                                        5                      HsNr. 7
                                                                                                                                                                                                            H

                                                                                                                                                                                   2959
                                                                                                                                                                                                             sN

                                                                                                              HsNr. 3                             e
                                                                                                                                           Buchhöh
                                                                                                                                                                                                               r.

                                                                                                                                                                                                                        2959/13
                                                                                                                                                                                                        16

                                                                                                                                                                                           14
                                                                                                                                                                                                                                        2964/6
                                                                                         .8                                                 12                                           S
                                                            2959/8
                                                                                                  r
                                                                                              HsN                                                S                                       III
                                                                                                                                                                                                   2959/2

                                                                                                                          10                     II
                                                                                                             F                      F
  2956                                                                                                              F
                                                                                                             III    III             I
                                                                                                                                                                                                                                                P                   2964/5
                                                                                                                                                                                    2959/12                                                     I
                                                                                                                                                 2959/11                                                                2959/3
                                                                                                                    2959/10

                                                                                                                   Annahme für holziges Schnittgut
Styroporannahme Thüngen                                                                                            ACHTUNG - Änderung im Dezember
Die Styroporannahme findet jeden 1. Mittwoch im Monat von                                                          Die Annahme für holziges Schnittgut findet im Dezember nicht
13.00 – 16.00 Uhr im Bauhof statt.                                                                                 am 1. Samstag, sondern am 14.12.2019 am Lagerplatz „Forst-
                                                                                                                   berg“ statt.
                                                                                                                   Öffnungszeiten: 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgerversammlung Thüngen
                                                                                                                   Nutzungsentgelt: 1,00 €/m³
ACHTUNG - Änderung                                                                                                 Eine telefonische Anmeldung bei dem Lagerplatzleiter Win-
Am Freitag, 29. November 2019 findet um 20.00 Uhr die Bür-                                                         fried Peter unter Tel.-Nr.: 0160 95682475 ist erforderlich.
gerversammlung für das Jahr 2019 im Katholischen Gemein-                                                           Bei außerplanmäßiger Anlieferung wird eine zusätzliche Gebühr
dehaus Thüngen statt.                                                                                              von 15,00 € erhoben. Terminliche Absprache ist Vorausset-
Tagesordnung:                                                                                                      zung.
1. Bericht des 1. Bürgermeisters                                                                                   Krautige Abfälle und Rasenschnittgut werden nicht angenom-
2. Wünsche und Anträge                                                                                             men.
3. Vorausschau auf das Jahr 2020                                                                                   Um Beachtung wird gebeten.
Lorenz Strifsky                                                                                                    Lorenz Strifsky
1. Bürgermeister                                                                                                   1. Bürgermeister
Zellingen                                                                             - 11 -                                                                       Nr. 48/19

                                                        Amtliche Bekanntmachungen
Senioren- und Behindertenberatung                                                          Alte Schule, Kirchgasse 7
                                                                                           Tel.: 09364/8173522
des Marktes Thüngen                                                                        E-Mail: buecherei-retzbach@web.de
Jeweils am 1. Montag im Monat von 17.00 – 18.00 Uhr                                        Öffnungszeiten:
Herr Hans Heidenfelder, ehrenamtlicher Wohnberater für Seni-                               Dienstag ����������������������������������������������� von 16.00 bis 18.00 Uhr
oren am Landratsamt Main-Spessart, hält im Rathaus Thüngen                                 Freitag �������������������������������������������������� von 16.00 bis 18.30 Uhr
eine Sprechstunde für Senioren und Behinderte ab.
Er steht den Mitbürgern bei Fragen zum Thema alters- und                                   Sprechstunde der gemeindlichen
behindertengerechtes Wohnen zur Verfügung und gibt auch                                    Forstverwaltung
gerne Tipps und Hilfestellung bei allgemeinen Fragen.
Eine telefonische Anmeldung unter Tel. 09360 / 640 ist erfor-                              Tel. 8072-60 oder 0170/9026288
derlich.                                                                                   Vormittags
Hausbesuche sind nach Vereinbarung ebenfalls möglich.                                      Montag bis Freitag von 11.00 – 12.00 Uhr
                                                                                           Nachmittags
                                                                                           Mittwoch von 16.00 - 18.30 Uhr
Bücherei im Rathaus Thüngen
                                                                                           Wertstoffhof Markt Zellingen, Oberbachring 1
Öffnungszeiten der Bücherei
Montag ������������������������������������������ von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr             Öffnungszeiten:
Mittwoch ���������������������������������������� von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr             Mittwoch ��������������������������������������������������������� 17.00 – 19.00 Uhr
Freitag ������������������������������������������� von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr           Samstag ��������������������������������������������������������� 09.00 – 13.00 Uhr
Die Gemeindebücherei ist wie folgt zu erreichen:                                           Verwaltung:
Telefon: ���������������������������������������������������������������09360/9932916     Würzburger Str. 26
Fax: ���������������������������������������������������������������������09360/9932917   97225 Zellingen
e-mail: ����������������������������������������buecherei@markt-thuengen.de               Tel. 09364/8072-53

                                                                                           Beratung für Menschen mit einer
                                                                                           Behinderung im Markt Zellingen
                                                                                           Jeden 1. Donnerstag im Monat von 18.00 – 19.00 Uhr bie-
Sprechstunden                                                                              ten die Behindertenbeauftragten des Marktes Zellingen eine
                                                                                           Sprechstunde für betroffene Bürgerinnen und Bürger an.
Freiwillige Feuerwehr Zellingen                                                            Frau Berdami-Strunz und Frau Müller stellen für Menschen mit
Tel. 8140400                                                                               einer Behinderung eine Anlaufstelle vor Ort mit „Wegweiser-
                                                                                           funktion“ dar, um ratsuchende Menschen an die für sie zustän-
                                                                                           dige Stelle weiterzuleiten und geben auch gerne Tipps und Hil-
Freiwillige Feuerwehr Retzbach                                                             festellung bei allgemeinen Fragen.
Tel. 8176197                                                                               Die nächsten Sprechstunden sind:
                                                                                           Donnerstag 05.12.2019 und Donnerstag 09.01.2020
                                                                                           jeweils von 18 – 19 Uhr
Bürgermeistersprechstunden                                                                 im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen, Würzburger
                                                                                           Straße 26.
Bürgermeistersprechstunden im Dezember 2019
                                                                                           Bitte melden Sie sich unbedingt telefonisch unter 09364/8072-
Zellingen     Mittwoch      04.12.2019 16.00 – 18.30 Uhr                                   27 (während der Geschäftszeiten der Verwaltungsgemein-
Zellingen     Mittwoch      18.12.2019 16.00 – 18.30 Uhr                                   schaft) an, ansonsten findet die Sprechstunde nicht statt. Vie-
Duttenbrunn Donnerstag 19.12.2019 18.00 – 19.00 Uhr                                        len Dank für Ihr Verständnis.
Aus terminlichen Gründen entfällt die Sprechstunde in                                      Die Behindertenbeauftragten sind auch unter post@vgem-zel-
Retzbach im Dezember!                                                                      lingen.de oder 09364/8072-27 zur Beratung oder für Hausbe-
Vielen Dank für Ihr Verständnis!                                                           suche ansprechbar.
Für die Bürgermeistersprechstunden bitten wir Sie, sich
unbedingt telefonisch unter 09364/8072-27 anzumelden,
ansonsten findet die Sprechstunde nicht statt.                                             Familienstützpunkt Zellingen
Vielen Dank für Ihr Verständnis.                                                           (Brückenstraße 9 / Im alten Rathaus – neben der Bücherei)
                                                                                           Sie erreichen uns:
                                                                                           familienstuetzpunkt-zellingen@diakonie-wuerzburg.de
Sprechstunden im Ortsteil Duttenbrunn                                                      0176-10558383
Im „Haus der Bürger“ Gemeindekanzlei jeden Mittwoch von
18.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
                                                                                           Unser Programm im Dezember 2019
Öffnungszeiten der öffentlichen Büchereien                                                 Dienstag, den 03.12.2019
Gemeindebücherei Zellingen im alten Rathaus, Brückenstraße                                 Babycafé von 9:30-11:30 Uhr
9, Tel. 7317                                                                               Offenes Angebot unter Begleitung einer Hebamme
Dienstag ����������������������������������������������� von 14.30 bis 17.00 Uhr          Herzliche Einladung an alle Schwangeren und Eltern mit ihren
Donnerstag ������������������������������������������� von 16.30 bis 19.00 Uhr            Kindern im 1. Lebensjahr
Freitag �������������������������������������������������� von 09.00 bis 11.00 Uhr        Mittwoch, den 04.12.2019
                                                                                           Offener Treff von 15:00-16:30 Uhr
Pfarrbücherei Retzbach                                                                     Offenes Angebot für Eltern und ihre 1-3-jährigen Kinder zum
Alte Schule, Kirchgasse                                                                    Essen, Trinken, Spielen, Singen …
Zellingen                                                      - 12 -                                                     Nr. 48/19

                                        Amtliche Bekanntmachungen
Heute backen wir Weihnachtsplätzchen! Ihr könnt gerne eine          Tagesordnung:
Kinderschürze, einfache Ausstechformen, ein kleines Nudel-          1. Begrüßung
holz und evtl. eine Unterlage zum Ausrollen mitbringen!             2. Bericht des Jagdvorstehers
Mittwoch, den 11.12.2019                                            3. Bericht des Kassiers
Familienfrühstück von 9:30-11:30 Uhr                                4. Bericht der Rechnungsprüfer, sowie Entlastung der Vor-
Wer Lust hat kommt zu einer gemütlichen, vorweihnachtlichen         standschaft
Runde in der oft hektischen Adventszeit. Wir frühstücken und        5. Verwendung Jagdschilling
tauschen uns aus zu Themen, die euch an diesem Vormittag            6. Wünsche und Anträge
bewegen.                                                            Weitere Anträge, die einer Abstimmung bedürfen, sind bis spä-
Zur besseren Planung freuen wir uns über eine kurze Anmel-          testens 01.12.2019 schriftlich oder mündlich bei der Vorstand-
dung!                                                               schaft einzureichen.
Dienstag, den 17.12.2019                                            Bei einer Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich
Babycafé von 9:30-11:30 Uhr                                         jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen voll-
Offenes Angebot unter Begleitung einer Hebamme                      jährigen Verwandten in gerader Linie, oder auch durch einen
Herzliche Einladung an alle Schwangeren und Eltern mit ihren        bevollmächtigten, volljährigen Jagdgenossen vertreten lassen.
Kindern im 1. Lebensjahr                                            Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erfor-
                                                                    derlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen
Mittwoch, den 18.12.2019                                            Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre
Offener Treff von 16:30-ca. 17:30 Uhr                               verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Offenes Angebot für Eltern und ihre 1-3-jährigen Kinder             Franz-Karl Brunnenträger
An diesem Tag laden wir euch zu einem kleinen Wintersonn-           Jagdvorsteher
wendfeuer an den Ankergarten ein. Es gibt unsere selbst geba-
ckenen Plätzchen. Bringt bitte Tassen und Kinderpunsch in
einer Thermoskanne mit!
Ort: Spielfläche im Biergarten „Ankergarten“ in Zellingen
                                                                    Weg- und Flurgrenzen
Save the date:                                                      Bei den Versammlungen der Jagdgenossen, aber auch bei der
Vortrag am 21.01.2020 im Familienstützpunkt                         Bürgerversammlung in Duttenbrunn wurde der Wunsch geäu-
                                                                    ßert, die Grundstücksgrenzen besser zu überwachen. Dies trifft
„Nix wie raus - rein in den Waldkindergarten“
                                                                    sowohl die Grundstücke von Privatpersonen als auch gemeind-
Alltag in einem Waldkindergarten                                    liche Flächen wie z.B. Wege, Flurgräben. Darüber hinaus fällt
Mit Ulli Hillebrand (Naturpädagogin und Leitung eines Waldkin-      bei diversen Baumaßnahmen auf, dass es im Laufe der Zeit vor
dergartens)                                                         allem außerorts zum Teil zu deutlichen Grenzverschiebungen
                                                                    gekommen ist.
                                                                    Der Marktgemeinderat Zellingen hat deshalb in der Sitzung
                                                                    vom 28.05.2019 folgenden Beschluss gefasst:
 Blutspendetermin                                                   „Der Marktgemeinderat beschließt, die Grenzsteine an öffentli-
                                                                    chen Flurwegen pro Ortsteil in 10 Jahren durch Feldgeschwo-
 Der nächste Blutspendetermin in Zellingen ist am Dienstag,
                                                                    rene und Jagdgenossen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen
 03. Dezember 2019, 17.30 - 20.30 Uhr in der Mittelschule
                                                                    Grundstücksbesitzern prüfen und gegebenenfalls wieder her-
 Zellingen, Lerlachstraße 2.
                                                                    stellen zu lassen.“
 Der Blutspendedienst weist darauf hin:
                                                                    Zu einer Informationsveranstaltung laden wir alle Eigentümer
 Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspen-        von Feld und Waldflächen der Gemarkung Duttenbrunn ein.
 derpass mit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis (Perso-
 nalausweis, Reisepass, Führerschein).                              Diese findet am Montag, den 16.12.2019 im „Haus der Bürger“
                                                                    in Duttenbrunn statt. Beginn 19:00 Uhr. Bei dieser Veranstal-
 Haben Sie noch Fragen zum Blutspenden? Nutzen Sie die
                                                                    tung ist auch Vermessungsdirektor Glaab vom Amt f. Digitali-
 kostenlose Telefon-Hotline 0800 11 949 11 oder www.blut-
                                                                    sierung, Breitband und Vermessung Lohr anwesend.
 spendedienst.com.
                                                                    Dr. Wieland Gsell                Günter Krönert
                                                                    1. Bürgermeister                 Jagdvorstand

 Neujahrsempfang                                                    Berichtigung der
 des Marktes Zellingen                                              Satzungsveröffentlichung
 Zur Vorbereitung des Neujahrsempfanges am Sonntag, 05.             im Mitteilungsblatt vom 27.09.2019
 Januar 2020, um 18.00 Uhr, bitten wir Gruppierungen, Ver-          Die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebühren-
 eine, Vereinsmitglieder, Bürgerinnen und Bürger des Mark-          satzung wurde versehentlich falsch bezeichnet. Aufgrund
 tes Zellingen, die für Verdienste geehrt werden sollen, bis        der neu erlassenen Beitrags- und Gebührensatzung am
 spätestens Mittwoch, 11. Dezember 2019, mit kompletter             24.01.2018 muss die Änderungssatzung folgendermaßen
 Adresse und Würdigung bei der Gemeindeverwaltung, Zim-             berichtigt werden:
 mer 14, Telefon 09364/8072-27, E-Mail: post@vgem-zellin-
                                                                                               Satzung
 gen.de, zu melden.
                                                                       zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
                                                                     Entwässerungssatzung vom 24.01.2018 (1. Änderung) des
                                                                     Marktes Zellingen für die Ortsteile Zellingen und Retzbach
Jagdgenossenschaft Zellingen                                        Aufgrund des Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes
                                                                          (KAG) erlässt der Markt Zellingen folgende Satzung
Jagdversammlung                                                            zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
Am Mittwoch, den 04.12.2019, um 19.30 Uhr, findet im Schu-                    zur Entwässerungssatzung vom 24.01.2018
lungsraum der FFW Zellingen eine nicht-öffentliche Versamm-                                      Art. 1
lung der Jagdgenossenschaft Zellingen statt.                                 § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Hierzu ergeht herzliche Einladung.                                    Die Gebühr beträgt 3,26 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
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