Einladung zur Hauptversammlung am 1. April 2021

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Einladung zur
Hauptversammlung
am 1. April 2021
Einladung zur
Hauptversammlung
am 1. April 2021
Inhalt
Angaben nach § 121 Abs. 3 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG)                                       Teilnahmerecht, Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung
                                                                                                 		Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
Tagesordnung                                                                                     		Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung
 1. Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG                              		Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                                       		Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
 3.	Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das                   		Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
     Geschäftsjahr 2020
 4.	Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das               Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und
     Geschäftsjahr 2020                                                                          § 131 Abs. 1 AktG
 5.	Beschlussfassungen über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschluss-       		Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG
     prüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durch-   		Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG
     sicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2021 und     		Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG
     eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen          		Weitergehende Erläuterungen
 6.	Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
     Angaben zu Tagesordnungspunkt 6, insbesondere gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG und      Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
     gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex                          		 Hinweise für ADR-Inhaber
 7.	Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien         		Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit Informationen zur Hauptversammlung
     mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der          		Öffentliche Übertragung der Hauptversammlung
     Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals              		Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
 8.	Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim           		Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und deren Vertreter
     Erwerb eigener Aktien mit möglichem Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts
 9.	Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
10.	Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Weitere Informationen zu Punkt 6 der Tagesordnung, insbesondere Lebenslauf der Kandidatin
sowie Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG

Berichte des Vorstands an die Hauptversammlung
		Bericht des Vorstands zu Punkt 7 der Tagesordnung: Bericht über den Ausschluss des
    Bezugsrechts bei Veräußerung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2
    des Aktiengesetzes sowie über den Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts
		Bericht des Vorstands zu Punkt 8 der Tagesordnung: Bericht über den Ausschluss eines etwa-
    igen Andienungsrechts beim Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten

Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder (Punkt 9 der Tagesordnung)

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Punkt 10 der Tagesordnung)

2                                                                                                                                                                                      3
Deutsche Telekom AG, Bonn
ISIN-Nr. DE0005557508
Wertpapierkennnummer 555 750

Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der                                                       Einzelheiten und ergänzende Angaben finden sich im Anschluss an die Tagesordnung, ins­
                                                                                                besondere unter „Teilnahmerecht, Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung“.
am Donnerstag, den 1. April 2021, um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ),
                                                                                                Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Zentrale der Deutschen Telekom AG,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.                                               Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Dort werden sich der Versammlungsleiter, der beurkun-
                                                                                                dende Notar, einzelne Vorstandsmitglieder und die von der Gesellschaft benannten Stimm-
Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des            rechtsvertreter befinden. Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats darf aufgrund einer
Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesell­   vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 GesRua-
schafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung      COVBekG getroffenen Entscheidung im Wege der Bild- und Ton­übertragung erfolgen. Für die
der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) getroffenen Entscheidung ohne            Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als                                 Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der
                                                                                                Hauptversammlung.
virtuelle Hauptversammlung abgehalten, wobei

1.	die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung (unter der Internetadresse
    www.telekom.com/hv) erfolgt;
2.	die Stimmrechtsausübung der Aktionäre (auch) über elektronische Kommunikation
    (namentlich per Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich ist;
3.	den Aktionären ein Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation (bis 30. März 2021,
    24:00 Uhr (MESZ)) eingeräumt wird;
4.	den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach Nummer 2 ausgeübt haben, in Abweichung von
    § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der
    Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der
    Hauptversammlung eingeräumt wird.

4                                                                                                                                                                                             5
Tagesordnung                                                                                       Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien
                                                                                                   kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfas-
                                                                                                                                                       wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im Ge-
                                                                                                                                                       winnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen
                                                                                                   sung über die Verwendung des Bilanzgewinns          werden. Die Dividende soll dementsprechend
        	Vorlagen an die Hauptversammlung      Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt.     ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und        am 8. April 2021 ausgezahlt werden.
    1     gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG        Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder       Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein ent-
                                                eine Billigung des Konzernabschlusses durch        sprechend angepasster Beschlussvorschlag                 	Beschlussfassung über die Entlastung
Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1    die Hauptversammlung nach § 173 AktG ist           zur Gewinnverwendung unterbreitet, der un-           3     der Mitglieder des Vorstands für das
des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversamm-     somit nicht erforderlich. Die Vorlagen zu Tages-   verändert eine Ausschüttung von € 0,60 je                  Geschäftsjahr 2020
lung die folgenden Vorlagen sowie den erläu-    ordnungspunkt 1 sind vielmehr der Hauptver-        dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
ternden Bericht des Vorstands zu den Angaben    sammlung zugänglich zu machen und sollen           Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetz-        dieser erläutert werden, ohne dass es (abgese-     sich die Anzahl der dividendenberechtigten          beschließen:
buchs zugänglich:                               hen von der Beschlussfassung zu Tagesord-          Aktien und damit die Dividendensumme ver-
                                                nungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz einer          mindert, erhöht sich der auf neue Rechnung            Die im Geschäftsjahr 2020 amtierenden
 den festgestellten Jahresabschluss           Beschlussfassung über sie bedarf.                  vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern             Mitglieder des Vorstands werden für diesen
  der Deutschen Telekom AG zum                                                                     sich die Anzahl der dividendenberechtigten            Zeitraum entlastet.
  31. Dezember 2020,                                 	Beschlussfassung über die Verwen­           Aktien und damit die Dividendensumme er-
                                                 2     dung des Bilanzgewinns                      höht, vermindert sich der auf neue Rechnung              	Beschlussfassung über die Entlastung
 den gebilligten Konzernabschluss zum                                                            vorzutragende Betrag entsprechend.                   4     der Mitglieder des Aufsichtsrats für
   31. Dezember 2020,                           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu                                                                     das Geschäftsjahr 2020
                                                beschließen:                                       Bei Annahme des Beschlussvorschlags von
 den zusammengefassten Lage- und                                                                 Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die Auszah-      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
   Konzernlagebericht,                            Der im Geschäftsjahr 2020 erzielte Bilanz-       lung der Dividende Folgendes:                       beschließen:
                                                  gewinn von € 5.129.092.899,85 wird wie
 den Bericht des Aufsichtsrats sowie            folgt verwendet:                                 Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in        Die im Geschäftsjahr 2020 amtierenden
                                                                                                   vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlage-           Mitglieder des Aufsichtsrats werden für
 den Vorschlag des Vorstands für die            Ausschüttung einer Dividende von € 0,60          konto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteu-         diesen Zeitraum entlastet.
   Verwendung des Bilanzgewinns.                  je dividendenberechtigter Stückaktie             ergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete
                                                  = € 2.846.081.898,60                             Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung         	Beschlussfassungen über die Bestellung
Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind von                                                         ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solida-       5     des Abschlussprüfers und des Konzern­
der Einberufung der Hauptversammlung an           und Vortrag des Restbetrags auf neue             ritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären                abschlussprüfers für das Geschäfts­
und auch während der gesamten Hauptver-           Rechnung = € 2.283.011.001,25.                   unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung.            jahr 2021 sowie des Abschlussprüfers
sammlung über die Internetadresse                                                                  Eine Steuererstattungs- oder Steueranrech-                 für eine prüferische Durchsicht des
                                                Die Dividendensumme und der auf neue Rech-         nungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht               verkürzten Abschlusses und des
www.telekom.com/hv                              nung vorzutragende Restbetrag in vorstehen-        verbunden. Die Ausschüttung mindert nach                   Zwischenlageberichts im Geschäfts­
                                                dem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwen-           Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die              jahr 2021 und eine etwaige prüferische
zugänglich.                                     dung basieren auf dem am 16. Februar 2021          steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.                Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
                                                dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe                                                                   Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufge-    von € 12.143.282.767,36, eingeteilt in             Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende
stellten Jahresabschluss und den Konzernab-     4.743.469.831 Stückaktien.                         ist nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf     Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine
schluss am 25. Februar 2021 gemäß § 172 AktG                                                       den Hauptversammlungsbeschluss folgenden            entsprechende Empfehlung des Prüfungs­
gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner                                                      Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit kann   ausschusses, vor zu beschließen:

6                                                                                                                                                                                                    7
a)	Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt-         Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im       jähriger Finanzinformationen für das erste           Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
    schaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am     Wege der Einzelabstimmung über die Beschluss-      Quartal 2021 bestellt. Eine Annahme des Prü-
    Main, wird zum Abschlussprüfer und Kon-       vorschläge des Aufsichtsrats in vorstehenden       fungsauftrags durch EY ist jedoch nicht er-            Frau Dr. Helga Jung, ehemaliges Mitglied des
    zernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr     Buchstaben a) bis d) entscheiden zu lassen.        folgt. Vielmehr hat EY in der Zwischenzeit die         Vorstands der Allianz SE, München, Mitglied
    2021 bestellt.                                                                                   Annahme ausdrücklich abgelehnt, so dass                verschiedener Aufsichtsräte, wohnhaft in
                                                  Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfeh-        unter Aufhebung der vorgenannten Bestellung            Ettringen (Bayern), wird für die Zeit bis zur
b)	Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt-         lung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher   auch insoweit eine Beibehaltung des bisheri-           Beendigung der Hauptversammlung, die
    schaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am     Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine       gen Abschlussprüfers möglich ist.                      über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
    Main, wird zudem zum Abschlussprüfer für      die Auswahlmöglichkeiten beschränkende                                                                    Geschäftsjahr 2024 beschließt, als Vertreter
    eine prüferische Durchsicht des verkürzten    Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-        Der nun erstmals für die prüferische Durchsicht        der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt.
    Abschlusses und des Zwischenlageberichts      Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)         des verkürzten Abschlusses und des Zwischen-
    (§ 115 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgeset-     Nr. 537/2014) auferlegt wurde.                     lageberichts im Geschäftsjahr 2022 geplante          Angaben zu Tagesordnungspunkt 6, ins­
    zes) im Geschäftsjahr 2021 bestellt.                                                             Abschlussprüferwechsel wird auf Grundlage            besondere gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 und 2
                                                  Die Gesellschaft hatte ursprünglich einen          eines neuen Auswahlverfahrens erfolgen.              AktG und gemäß der Empfehlung C.13 des
c)	Die von der Hauptversammlung am               Wechsel des Abschlussprüfers im Geschäfts-                                                              Deutschen Corporate Governance Kodex:
    19. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 8      jahr 2021 geplant und dazu im Jahr 2019 ein        PwC hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt,
    beschlossene Bestellung der Ernst & Young     Auswahlverfahren nach Art. 16 der EU-Ab-           dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönli-   Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG
    GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,         schlussprüferverordnung (Verordnung (EU)           chen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr,        setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1
    Stuttgart, zum Abschlussprüfer für eine       Nr. 537/2014) durchgeführt. Im Anschluss           ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits         AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
    etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher   daran hatte der Prüfungsausschuss eine be-         und dem Unternehmen und seinen Organmit-             des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 aus je
    unterjähriger Finanzberichte (§ 115 Abs. 7    gründete Empfehlung für die Ernst & Young          gliedern andererseits bestehen, die Zweifel an       zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der
    des Wertpapierhandelsgesetzes) für das        GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,              ihrer Unabhängigkeit begründen können.               Arbeitnehmer zusammen.
    erste Quartal 2021 wird aufgehoben; statt-    Stuttgart (EY), und die Deloitte GmbH Wirt-
    dessen wird die PricewaterhouseCoopers        schaftsprüfungsgesellschaft, München, und               	Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds             Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der
    GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,         seine begründete Präferenz für EY mitgeteilt.       6                                                   Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen
    Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer        An dieser Empfehlung und Präferenz hält der                                                             und zu mindestens 30 % aus Männern zusam-
    für eine etwaige prüferische Durchsicht       Prüfungsausschuss aufgrund der gegenwärtig         Die gegenwärtige Amtszeit des von der Haupt-         mensetzen. Der Gesamterfüllung des vorge-
    zusätzlicher unterjähriger Finanzberichte     noch ungeklärten Vorwürfe gegen EY nicht mehr      versammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds         nannten Mindestanteilsgebots wurde nicht
    (§ 115 Abs. 7 des Wertpapierhandelsgeset-     fest. Stattdessen hat der Prüfungsausschuss        Dr. Helga Jung endet mit Ablauf der Hauptver-        nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen.
    zes) für das erste Quartal 2021 bestellt.     nunmehr empfohlen, den Abschlussprüfer-            sammlung am 1. April 2021. Frau Dr. Helga Jung       Im Aufsichtsrat müssen mindestens sechs
                                                  wechsel (der spätestens im Geschäftsjahr 2024      soll durch die Hauptversammlung für eine             Sitze von Frauen und sechs Sitze von Männern
d)	Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt-         erfolgen muss) auf das Geschäftsjahr 2022 zu       weitere Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt         besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach
    schaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am     verschieben und bis dahin den bisherigen           werden. Entsprechend einer Entscheidung des          § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG zu erfüllen.
    Main, wird zudem zum Abschlussprüfer für      Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers        Aufsichtsrats, bei Wahlen von Vertretern der         Derzeit gehören dem Aufsichtsrat auf der Seite
    eine etwaige prüferische Durchsicht zusätz-   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,              Anteilseigner in den Aufsichtsrat die von ihm        der Anteilseignervertreter drei Frauen und
    licher unterjähriger Finanzberichte (§ 115    Frankfurt am Main (PwC), beizubehalten.            vorgeschlagene Amtszeit künftig auf in der           sieben Männer und auf der Seite der Arbeit-
    Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes) für                                                        Regel rund vier Jahre zu beschränken, soll Frau      nehmervertreter sechs Frauen und vier Män-
    das dritte Quartal im Geschäftsjahr 2021      Die ordentliche Hauptversammlung vom               Dr. Helga Jung für die Zeit bis zur Beendigung       ner, mithin also insgesamt neun Frauen und elf
    und das erste Quartal im Geschäftsjahr        19. Juni 2020 hatte unter Tagesordnungspunkt 8     der Hauptversammlung, die über die Entlas-           Männer, an. Damit ist das Mindestanteilsgebot
    2022 bestellt.                                bereits EY zum Abschlussprüfer für eine etwai-     tung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr         bei Gesamterfüllung unabhängig davon erfüllt,
                                                  ge prüferische Durchsicht zusätzlicher unter-      2024 beschließt, gewählt werden.                     ob bei der in der Hauptversammlung erfolgen-

8                                                                                                                                                                                                          9
den Wahl eine Frau oder ein Mann in den Auf-        der Aktionär für seine Wahlentscheidung als          Grundkapitals – zu erwerben, mit der Maß-        dergestalt erfolgen, dass das Emissionsun-
sichtsrat gewählt wird. Bei Berücksichtigung        maßgebend ansehen würde.                             gabe, dass auf die aufgrund dieser Ermäch-       ternehmen im Rahmen eines konkreten
allein der Seite der Anteilseignervertreter ist                                                          tigung erworbenen Aktien zusammen mit            Rückkaufprogramms zu den nachfolgend
das Mindestanteilsgebot bei Wahl einer Frau,        Weitere Informationen zu Tagesordnungspunkt 6,       anderen Aktien der Gesellschaft, welche die      unter Ziffer (4) festgelegten Bedingungen
also jedenfalls bei Annahme des vorstehenden        insbesondere der Lebenslauf der Kandidatin           Gesellschaft bereits erworben hat und noch       mit dem Erwerb beauftragt wird.
Wahlvorschlags, erfüllt.                            sowie die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5           besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e
                                                    AktG, finden sich im Anschluss an die Tages-         AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt       (1) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats zu              ordnung unter „Weitere Informationen zu              mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesell-           Börse, darf der Gegenwert je Aktie (ohne
Tagesordnungspunkt 6 stützt sich auf eine           Punkt 6 der Tagesordnung, insbesondere Le-           schaft entfallen. Ferner sind die Vorausset-          Erwerbsnebenkosten) den am Börsentag,
entsprechende Empfehlung des Nominierungs-          benslauf der Kandidatin sowie Angaben nach           zungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu          an dem der Abschluss des schuldrechtli-
ausschusses, berücksichtigt die vom Aufsichts-      § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG“. Diese Informationen       beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck             chen Geschäfts erfolgt, durch die Eröff-
rat für seine Zusammensetzung beschlossenen         sind zudem von der Einberufung der Hauptver-         des Handels in eigenen Aktien erfolgen.               nungsauktion ermittelten Börsenkurs der
Ziele und trägt damit zugleich der Ausfüllung       sammlung an und auch während der gesamten                                                                  Aktie im Xetra-Handel der Deutsche
des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenz-        Hauptversammlung über die Internetadresse            Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen             Börse AG (oder Nachfolgesystem) um
profils für das Gesamtgremium Rechnung.                                                                  ausgeübt werden. Der Erwerb kann inner-               nicht mehr als 10 % überschreiten und
Damit wird auch das vom Aufsichtsrat für seine      www.telekom.com/hv                                   halb des Ermächtigungszeitraums bis zur               um nicht mehr als 20 % unterschreiten.
Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskon-                                                              Erreichung des maximalen Erwerbsvolu-
zept umgesetzt. Das Diversitätskonzept, die         zugänglich.                                          mens in Teiltranchen, verteilt auf verschie-     (2) Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktio-
vom Aufsichtsrat beschlossenen aktuellen                                                                 dene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.                     näre gerichtetes öffentliches Kaufange-
Ziele und das Kompetenzprofil sind einschließ-           	Beschlussfassung über die Ermächti­           Der Erwerb kann auch durch von der                    bot, dürfen der gebotene Kaufpreis oder
lich des Stands der Umsetzung in der Erklä-          7     gung zum Erwerb und zur Verwendung            Deutschen Telekom AG im Sinne von § 17 AktG           die Grenzwerte der gebotenen Kauf-
rung zur Unternehmensführung veröffentlicht.               eigener Aktien mit möglichem Aus­             abhängige Konzernunternehmen oder durch               preisspanne je Aktie (ohne Erwerbsne-
Diese ist von der Einberufung der Hauptver-                schluss des Bezugs- und eines etwai­          Dritte für Rechnung der Deutschen Telekom AG          benkosten) den durchschnittlichen Bör-
sammlung an und auch während der gesamten                  gen Andienungsrechts sowie der Mög­           oder für Rechnung von nach § 17 AktG                  senkurs der Aktie zwischen dem 9. und
Hauptversammlung über die Internetadresse                  lichkeit der Einziehung eigener Aktien        abhängigen Konzernunternehmen der                     dem 5. Börsentag vor dem Tag der Veröf-
                                                           unter Herabsetzung des Grundkapitals          Deutschen Telekom AG durchgeführt werden.             fentlichung des Angebots, ermittelt auf
www.telekom.com/hv                                                                                                                                             der Basis des arithmetischen Mittels der
                                                    Die derzeit bestehende, durch die Hauptversamm-    b)	Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des                Schlussauktionspreise der Aktie im Xetra-
zugänglich.                                         lung vom 25. Mai 2016 erteilte Ermächtigung            Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG)           Handel der Deutsche Börse AG (oder
                                                    zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8       über die Börse. Er kann stattdessen auch            Nachfolgesystem) am 9., 8., 7., 6. und
Frau Dr. Helga Jung ist bereits gegenwärtig Mit-    AktG läuft am 24. Mai 2021 aus und soll deshalb        mittels eines an alle Aktionäre gerichteten         5. Börsentag vor dem Tag der Veröffentli-
glied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG.   durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden.           öffentlichen Kauf- oder Aktientauschange-           chung des Angebots, um nicht mehr als
Es bestehen nach der Einschätzung des Auf-                                                                 bots erfolgen, bei dem, vorbehaltlich eines         10 % überschreiten und um nicht mehr
sichtsrats keine persönlichen oder geschäftli-      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu              nachfolgend zugelassenen Ausschlusses               als 10 % unterschreiten. Das Volumen
chen Beziehungen zwischen Frau Dr. Helga            beschließen:                                           des Andienungsrechts, der Gleichbehand-             des Angebots kann begrenzt werden.
Jung einerseits und den Gesellschaften des                                                                 lungsgrundsatz (§ 53a AktG) ebenfalls zu            Sofern die Gesamtzahl der angedienten
Deutsche Telekom Konzerns, den Organen der          a)	Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum              wahren ist. Ein börslicher Erwerb kann über         Aktien dieses Volumen überschreitet,
Deutschen Telekom AG oder einem direkt oder             31. März 2026 Aktien der Gesellschaft              ein Kreditinstitut oder ein anderes die Vor-        kann der Erwerb nach dem Verhältnis
indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten        mit einem auf diese entfallenden Betrag            aussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG           der angedienten Aktien erfolgen; darü-
Aktien an der Deutschen Telekom AG beteiligten          am Grundkapital von insgesamt bis zu               erfüllendes Unternehmen (zusammen nach-             ber hinaus können eine bevorrechtigte
Aktionär andererseits, die ein objektiv urteilen-       € 1.218.933.400,57 – das sind 10 % des             folgend: Emissionsunternehmen) auch                 Annahme geringer Stückzahlen bis zu

10                                                                                                                                                                                                     11
100 Stück angedienter Aktien je Aktionär           den umsatzstärksten Markt an. Das                   Rückerwerbs aufzuweisen hat. Dabei ist          einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
        sowie zur Vermeidung rechnerischer                 Volumen des Angebots kann begrenzt                  es auch zulässig, dass dieser Kaufpreis         insgesamt höchstens € 1.218.933.400,57 –
        Bruchteile von Aktien eine Rundung                 werden. Sofern die Gesamtzahl der an-               im Ergebnis durch einen am Ende oder            das sind 10 % des Grundkapitals der
        nach kaufmännischen Grundsätzen                    gedienten Aktien dieses Volumen über-               nach Ablauf der tatsächlichen Periode           Deutschen Telekom AG zum Zeitpunkt der
        vorgesehen werden. Ein etwaiges wei-               schreitet, kann der Erwerb nach dem                 des Rückerwerbs erfolgenden Baraus-             Beschlussfassung der Hauptversammlung
        tergehendes Andienungsrecht der Aktio-             Verhältnis der angedienten Aktien erfol-            gleich und/oder Ausgleich in Aktien             über diese Ermächtigung – oder – falls
        näre ist insoweit ausgeschlossen.                  gen; darüber hinaus können eine bevor-              erreicht wird. Ferner muss das Emissi-          dieser Wert geringer ist – 10 % des Grund-
                                                           rechtigte Annahme geringer Stückzah-                onsunternehmen (iii) die zu liefernden          kapitals zum Zeitpunkt der Veräußerung der
     (3) Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktio-       len bis zu 100 Stück angedienter Aktien             Aktien an der Börse zu Preisen kaufen,          Aktien. Das Ermächtigungsvolumen verrin-
          näre gerichtetes öffentliches Aktien-            je Aktionär sowie zur Vermeidung rech-              die innerhalb der unter Ziffer (1) für den      gert sich um den anteiligen Betrag am Grund-
          tauschangebot, darf der gebotene Ge-             nerischer Bruchteile von Aktien eine                herkömmlichen Erwerb von Aktien über            kapital, der auf Aktien entfällt oder auf den sich
          genwert, also der Wert der gebotenen             Rundung nach kaufmännischen Grund-                  die Börse definierten Bandbreite liegen.        Options- und/oder Wandlungsrechte bzw.
          Gegenleistung, je Aktie (ohne Erwerbs-           sätzen vorgesehen werden. Ein etwaiges                                                              -pflichten aus Schuldverschreibungen be-
          nebenkosten) den durchschnittlichen              weitergehendes Andienungsrecht der            c)	Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der          ziehen, die seit Erteilung dieser Ermächtigung
          Börsenkurs der Aktie zwischen dem 9.             Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.            Deutschen Telekom AG, die aufgrund der            unter Bezugsrechtsausschluss in unmittel-
          und dem 5. Börsentag vor dem Tag der                                                               vorstehenden Erwerbsermächtigung erwor-           barer, entsprechender oder sinngemäßer
          Veröffentlichung des Angebots, ermit-         (4) Im Rahmen eines konkreten Rückkauf-             ben werden, unter Wahrung des Gleichbe-           Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
          telt auf der Basis des arithmetischen              programms kann ein Emissionsunterneh-           handlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) wieder          ausgegeben oder veräußert worden sind.
          Mittels der Schlussauktionspreise der              men beauftragt werden, an einer vorab           über die Börse zu veräußern.
          Aktie im Xetra-Handel der Deutsche                 festgelegten Mindestzahl von Börsenta-                                                         f)	Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustim-
          Börse AG (oder Nachfolgesystem) am                 gen im Xetra-Handel der Deutsche Börse      d)	Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der           mung des Aufsichtsrats Aktien der Deutschen
          9., 8., 7., 6. und 5. Börsentag vor dem Tag        AG (oder Nachfolgesystem) und spätes-           Deutschen Telekom AG, die aufgrund der             Telekom AG, die aufgrund der vorstehenden
          der Veröffentlichung des Angebots, um              tens bis zum Ablauf einer zuvor verein-         vorstehenden Erwerbsermächtigung erwor-            Erwerbsermächtigung erworben werden,
          nicht mehr als 10 % überschreiten und              barten Periode entweder eine vereinbar-         ben werden, den Aktionären aufgrund eines          zur Einführung von Aktien der Gesellschaft
          um nicht mehr als 10 % unterschreiten.             te Anzahl von Aktien oder Aktien für            an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter       an ausländischen Börsen zu verwenden, an
          Werden als Gegenleistung Aktien ange-              einen zuvor festgelegten Gesamtkauf-            Wahrung ihres Bezugsrechts und unter Wah-          denen sie nicht notiert sind.
          boten, die im In- oder Ausland börsenno-           preis zu erwerben und an die Gesell-            rung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§
          tiert im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG sind,           schaft zu übertragen, wobei (i) das Emis-       53a AktG) zum Bezug anzubieten.                g)	Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zu­stimmung
          ist bei der Ermittlung des Gegenwerts              sionsunternehmen die Aktien unter                                                                  des Aufsichtsrats Aktien der Deutschen
          deren durchschnittlicher Börsenkurs                Berücksichtigung des Gleichbehand-          e)	Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustim-          Telekom AG, die aufgrund der vorstehenden
          zwischen dem 9. und dem 5. Börsentag               lungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die          mung des Aufsichtsrats eine Veräußerung            Erwerbsermächtigung erworben werden,
          vor dem Tag der Veröffentlichung des               Börse erwerben muss und (ii) der von            der aufgrund der vorstehenden Erwerbser-           Dritten im Rahmen von Unternehmenszu-
          Angebots, ermittelt auf der Basis des              der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je       mächtigung erworbenen Aktien in anderer            sammenschlüssen oder im Rahmen des
          arithmetischen Mittels der Schlusskurse            Aktie einen Abschlag von mindestens             Weise als über die Börse oder durch Ange-          Erwerbs von Unternehmen, Unternehmens-
          an dem in- oder ausländischen Markt,               0,25 % bis höchstens 5 % gegenüber              bot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn            teilen oder Beteiligungen an Unternehmen,
          der die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2             dem arithmetischen Mittel der volumen-          die erworbenen Aktien gegen Barzahlung zu          einschließlich der Erhöhung bestehenden
          AktG erfüllt, am 9., 8., 7., 6. und 5. Bör-        gewichteten Durchschnittskurse (volu-           einem Preis veräußert werden, der den              Anteilsbesitzes, oder von anderen, mit einem
          sentag vor dem Tag der Veröffentlichung            me weighted average price – VWAP) der           Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft mit        solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammen­
          des Angebots, zugrunde zu legen. Wird              Aktie im Xetra-Handel der Deutsche              gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der             hang stehenden einlagefähigen Wirtschafts-
          die Aktie an mehreren solcher Märkte               Börse AG (oder Nachfolgesystem) wäh-            Veräußerung nicht wesentlich unterschrei-          gütern, einschließlich Forderungen gegen die
          gehandelt, kommt es dabei allein auf               rend der tatsächlichen Periode des              tet. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf        Gesellschaft, anzubieten und/oder zu gewähren.

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h)	Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der         an Mitglieder der Geschäftsführung von               c), e), f), g), h) und i), und soweit der Auf-      werden bzw. zu dem sie gemäß den Ermäch-
    Deutschen Telekom AG, die aufgrund der           nachgeordneten verbundenen Unterneh-                 sichtsrat Aktien der Deutschen Telekom AG           tigungen in den Buchstaben c) und e) an
    vorstehenden Erwerbsermächtigung erwor-          men zu gewährenden Aktien auch im Wege               gemäß der vorstehenden Ermächtigung in              Dritte abgegeben werden, darf den bei der
    ben werden, zur Erfüllung von Options- und/      von Wertpapierdarlehen von einem Kredit-             Buchstabe k) verwendet. Darüber hinaus              Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktie
    oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus        institut oder einem anderen die Vorausset-           kann der Vorstand im Fall der Veräußerung           im Xetra-Handel der Deutsche Börse AG
    Options- und/oder Wandelschuldverschrei-         zungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfül-           von Aktien der Deutschen Telekom AG im              (oder Nachfolgesystem) am Tag der Börsen-
    bungen zu verwenden, die die Gesellschaft        lenden Unternehmen beschaffen und                    Rahmen eines Verkaufsangebots nach                  einführung bzw. der verbindlichen Abrede
    aufgrund der Ermächtigung zu Punkt 6 der         die aufgrund der vorstehenden Erwerbs­               Buchstabe d) an die Aktionäre der Gesell-           mit dem Dritten keinesfalls um mehr als 5 %
    Tagesordnung der Hauptversammlung vom            ermächtigung erworbenen Aktien der                   schaft das Bezugsrecht der Aktionäre mit            unterschreiten. Wird an dem betreffenden
    17. Mai 2018 unmittelbar oder durch eine         Deutschen Telekom AG zur Rückführung                 Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzen-           Tag ein solcher Kurs nicht ermittelt oder ist er
    (unmittelbare oder mittelbare) Mehrheits-        dieser Wertpapierdarlehen verwenden.                 beträge ausschließen.                               zum Zeitpunkt der Börseneinführung oder
    beteiligungsgesellschaft begibt.                                                                                                                          der verbindlichen Abrede mit dem Dritten
                                                  j)	Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der         	Der auf Aktien, für die nach diesem Buchsta-         noch nicht ermittelt, ist stattdessen der
i)	Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien              Deutschen Telekom AG, die aufgrund der             ben l) das Bezugsrecht ausgeschlossen ist            zuletzt ermittelte Schlussauktionskurs der
    der Deutschen Telekom AG, die aufgrund            vorstehenden Erwerbsermächtigung erwor-            oder wird, insgesamt entfallende anteilige           Aktie der Deutschen Telekom AG im Xetra-
    der vorstehenden Erwerbsermächtigung              ben werden, einzuziehen, ohne dass die Ein-        Betrag des Grundkapitals darf zusammen               Handel der Deutsche Börse AG (oder Nach-
    erworben werden, Mitarbeitern der                 ziehung oder ihre Durchführung eines weite-        mit dem anteiligen Betrag des Grundkapitals,         folgesystem) maßgeblich.
    Deutschen Telekom AG und der nachgeord-           ren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.           der auf neue Aktien aus genehmigtem Kapital
    neten verbundenen Unternehmen sowie               Die Einziehung führt zur Kapital­herabsetzung.     entfällt oder auf den sich Options- und/oder      n)	Die von der Hauptversammlung der
    Mitgliedern der Geschäftsführung von              Der Vorstand kann abweichend hiervon be-           Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Op-               Deutschen Telekom AG am 25. Mai 2016 zu
    nachgeordneten verbundenen Unterneh-              stimmen, dass das Grundkapital bei der             tions- und/oder Wandelschuldverschreibun-             Punkt 6 der Tagesordnung beschlossene
    men anzubieten und/oder zu gewähren; dies         Einziehung unverändert bleibt und sich statt-      gen beziehen, die nach Beginn des 1. April            Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
    umfasst auch die Ermächtigung, die Aktien         dessen durch die Einziehung der Anteil der         2021 unter Bezugsrechtsausschluss ausge-              eigener Aktien endet mit Wirksamwerden
    gratis oder zu sonstigen Sonderkonditionen        übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8           geben worden sind, 10 % des Grundkapitals             dieser neuen Ermächtigung; die Ermächti-
    zum Erwerb anzubieten oder zu gewähren.           Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist für die-      der Deutschen Telekom AG nicht überschrei-            gungen im Hauptversammlungsbeschluss
    Die aufgrund der vorstehenden Erwerbser-          sen Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl         ten; maßgeblich ist die Höhe des Grundkapi-           vom 25. Mai 2016 zur Verwendung erworbe-
    mächtigung erworbenen Aktien können               der Aktien in der Satzung ermächtigt.              tals zum 1. April 2021 oder – falls dieser Wert       ner eigener Aktien bleiben davon unberührt.
    dabei auch einem Kreditinstitut oder einem                                                           geringer ist – zum Zeitpunkt der Veräuße-
    anderen die Voraussetzungen des § 186         k)	Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Aktien der       rung der Aktien. Als Bezugsrechtsausschluss       o)	Darüber hinaus gelten, soweit das zulässige
    Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unterneh-          Deutschen Telekom AG, die aufgrund der vor-        ist es auch anzusehen, wenn die Ausgabe in            Erwerbsvolumen nach Buchstabe a) noch
    men übertragen werden, das die Aktien mit         stehenden Erwerbsermächtigung erworben             unmittelbarer, entsprechender oder sinnge-            nicht ausgeschöpft ist, die Ermächtigungen
    der Verpflichtung übernimmt, sie aus-             werden, zur Erfüllung von Rechten von Mit-         mäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4               in den Buchstaben e) bis k) sowie Buchstabe l)
    schließlich zur Gewährung von Aktien an           gliedern des Vorstands auf Gewährung von           AktG erfolgt.                                         Sätze 1, 3 und 4 und Buchstabe m) auch für
    Mitarbeiter der Deutschen Telekom AG              Aktien der Deutschen Telekom AG zu ver-                                                                  Aktien der Deutschen Telekom AG, die durch
    und der nachgeordneten verbundenen                wenden, die er diesen im Rahmen der Rege-        m)	Von den vorstehenden Ermächtigungen kann            die Deutsche Telekom AG, ein von der
    Unternehmen sowie an Mitglieder der Ge-           lung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat.          einmal oder mehrmals, einzeln oder gemein-          Deutschen Telekom AG im Sinne von § 17 AktG
    schäftsführung von nachgeordneten ver-                                                                 sam, ganz oder bezogen auf Teil­volumina der        abhängiges Konzernunternehmen oder
    bundenen Unternehmen zu verwenden.            l)	Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausge-             erworbenen Aktien Gebrauch gemacht wer-             durch Dritte für Rechnung der Deutschen
    Der Vorstand kann die an Mitarbeiter der          schlossen, soweit der Vorstand Aktien der            den. Der Preis, zu dem Aktien der Deutschen         Telekom AG oder für Rechnung eines von
    Deutschen Telekom AG und der nachgeord-           Deutschen Telekom AG gemäß den vorste-               Telekom AG gemäß der Ermächtigung in                nach § 17 AktG abhängigen Konzernunter-
    neten verbundenen Unternehmen sowie die           henden Ermächtigungen in den Buchstaben              Buchstabe f) an solchen Börsen eingeführt           nehmens der Deutschen Telekom AG unent-

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geltlich erworben wurden oder werden.         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu             werden, dass der Erwerb der eigenen Aktien          Put-Options-Prämie darf nicht wesentlich
     Werden solche Aktien zu den in den Buch-      beschließen:                                          bei Ausübung der Derivate nicht nach dem            unter dem nach anerkannten finanzmathema-
     staben e) bis k) genannten Zwecken ver-                                                             31. März 2026 erfolgen kann.                        tischen Methoden ermittelten theoretischen
     wendet oder beschließt der Vorstand, dass     a)	In Ergänzung der von der Hauptversamm-                                                                Marktwert der jeweiligen Optionen liegen, bei
     solche Aktien zu diesen Zwecken zur Verfü-        lung am 1. April 2021 unter Tagesordnungs-     b)	Die Derivatgeschäfte müssen mit einem              dessen Ermittlung unter anderem der verein-
     gung stehen sollen, so darf der Vorstand in       punkt 7 beschlossenen Ermächtigung zum             Kreditinstitut oder einem anderen die Vor-         barte Ausübungspreis zu berücksichtigen ist.
     entsprechendem Umfang von der Er-                 Erwerb eigener Aktien darf der Erwerb von          aussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG
     werbsermächtigung in Buchstabe a) keinen          Aktien der Deutschen Telekom AG gemäß              erfüllenden Unternehmen (zusammen nach-         c)	Werden eigene Aktien unter Einsatz von Eigen-
     Gebrauch mehr machen.                             jener Ermächtigung nach Maßgabe der                folgend: Emissionsunternehmen) abgeschlos-          kapitalderivaten unter Beachtung der vorste-
                                                       nachfolgenden Regelungen auch unter                sen werden. Es muss sichergestellt sein, dass       henden Regelungen erworben, ist ein Recht
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Vor-              Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchge-         die Derivate nur mit Aktien bedient werden,         der Aktionäre, solche Derivatgeschäfte mit der
stand einen schriftlichen Bericht über den             führt werden. Der Vorstand wird hierzu er-         die von dem Emissionsunternehmen zuvor              Gesellschaft abzuschließen, ausgeschlossen.
Ausschluss des Bezugsrechts bei Veräußerung            mächtigt, (1) Optionen zu veräußern, die die       unter Wahrung des Gleichbehandlungs-
eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186           Gesellschaft bei Ausübung zum Erwerb von           grundsatzes über die Börse zu einem Preis       d)	Aktionäre haben ein Recht auf Andienung
Abs. 4 Satz 2 AktG sowie über den Ausschluss           Aktien der Gesellschaft verpflichten (nach-        erworben wurden, der den im Zeitpunkt des           ihrer Aktien nur, soweit die Gesellschaft
eines etwaigen Andienungsrechts erstellt.              folgend: Put-Optionen), und (2) Optionen zu        Abschlusses des börslichen Geschäfts aktu-          ihnen gegenüber aus den Derivatgeschäf-
Dieser Bericht findet sich im Anschluss an die         erwerben, die die Gesellschaft bei Ausübung        ellen Kurs der Aktie im Xetra-Handel der            ten zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist.
Tagesordnung unter „Berichte des Vorstands             zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft             Deutsche Börse AG (oder Nachfolgesystem)            Ein etwaiges weitergehendes Andienungs-
an die Hauptversammlung“. Er ist zudem von             berechtigen (nachfolgend: Call-Optionen).          nicht wesentlich über- oder unterschreitet          recht ist ausgeschlossen.
der Einberufung der Hauptversammlung an                Der Erwerb kann ferner (3) unter Einsatz von       und den am Börsentag, an dem der Ab-
und auch während der gesamten Hauptver-                Kombinationen aus Put-Optionen und Call-           schluss des börslichen Geschäfts erfolgte,      e)	Für die Verwendung eigener Aktien, die
sammlung über die Internetadresse                      Optionen (zusammen nachfolgend: Eigenka-           durch die Eröffnungsauktion ermittelten             unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten
                                                       pitalderivate oder Derivate) erfolgen.             Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handel der            erworben werden, gelten ebenfalls die Re-
www.telekom.com/hv                                                                                        Deutsche Börse AG (oder Nachfolgesystem)            gelungen, die in der von der Hauptversamm-
                                                     Alle nach dieser Ermächtigung eingesetzten           um nicht mehr als 10 % überschreitet und um         lung am 1. April 2021 unter Tagesordnungs-
zugänglich.                                          Eigenkapitalderivate dürfen sich insgesamt           nicht mehr als 20 % unterschreitet. Der in          punkt 7 beschlossenen Ermächtigung in den
                                                     höchstens auf eine Anzahl von Aktien bezie-          dem Derivatgeschäft vereinbarte Preis (ohne         Buchstaben c) bis m) enthalten sind.
                                                     hen, die einen anteiligen Betrag von 5 % des         Erwerbsnebenkosten) für den Erwerb einer
      	Beschlussfassung über die Ermächti­          Grundkapitals der Deutschen Telekom AG               Aktie bei Ausübung der Optionen (Ausübungs-     Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Vorstand
 8      gung zum Einsatz von Eigenkapital­           zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der               preis) darf sowohl mit als auch ohne Berück-    einen schriftlichen Bericht über den Ausschluss
        derivaten beim Erwerb eigener Aktien         Hauptversammlung über diese Ermächtigung             sichtigung einer erhaltenen bzw. gezahlten      eines etwaigen Andienungsrechts beim Erwerb
        mit möglichem Ausschluss eines               nicht übersteigt; die in Ausübung dieser             Optionsprämie den am Börsentag des Ab-          eigener Aktien unter Einsatz von Eigenkapital-
        etwaigen Andienungsrechts                    Ermächtigung erworbenen Aktien sind auf              schlusses des Derivatgeschäfts durch die        derivaten erstellt. Dieser Bericht findet sich im
                                                     die Erwerbsgrenze für die gemäß der von der          Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs        Anschluss an die Tagesordnung unter „Berichte
Ergänzend zu der unter Tagesordnungspunkt 7          Hauptversammlung am 1. April 2021 unter              der Aktie im Xetra-Handel der Deutsche          des Vorstands an die Hauptversammlung“. Er
vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb              Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Er-               Börse AG (oder Nachfolgesystem) um nicht        ist zudem von der Einberufung der Hauptver-
eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG soll      mächtigung erworbenen Aktien (dort Buch-             mehr als 10 % überschreiten und um nicht        sammlung an und auch während der gesamten
die Gesellschaft ermächtigt werden, eigene           stabe a)) anzurechnen. Die Laufzeit der ein-         mehr als 20 % unterschreiten.                   Hauptversammlung über die Internetadresse
Aktien auch unter Einsatz von Eigenkapitalderi-      zelnen Derivate darf jeweils höchstens
vaten zu erwerben.                                   18 Monate betragen, muss spätestens am              Eine von der Gesellschaft gezahlte Call-         www.telekom.com/hv
                                                     31. März 2026 enden und muss so gewählt             Options-Prämie darf nicht wesentlich über
                                                                                                         und eine von der Gesellschaft vereinnahmte       zugänglich.
16                                                                                                                                                                                                        17
Beschlussfassungen über die Billigung          	Beschlussfassung über die Vergütung
 9      des Vergütungssystems für die Vor­        10     der Aufsichtsratsmitglieder
        standsmitglieder
                                                  Gemäß § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptver-
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die           sammlung einer börsennotierten Gesellschaft
Hauptversammlung einer börsennotierten            mindestens alle vier Jahre über die Vergütung
Gesellschaft über die Billigung des vom Auf-      der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fas-
sichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für       sen. Die erstmalige Beschlussfassung hat bis
die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen    zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptver-
Änderung des Vergütungssystems, mindestens        sammlung, die auf den 31. Dezember 2020
jedoch alle vier Jahre. Die erstmalige Be-        folgt, zu erfolgen. Ein die Vergütung bestäti-
schlussfassung hat bis zum Ablauf der ersten      gender Beschluss ist zulässig.
ordentlichen Hauptversammlung, die auf den
31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen.             Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der
                                                  Satzung geregelt und wurde zuletzt durch die
Unter Berücksichtigung der Vorgaben von           Hauptversammlung am 25. Mai 2016 geändert.
§ 87a Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat am         § 13 der Satzung sowie das der dort geregelten
25. Februar 2021 ein neues Vergütungssystem       Vergütung des Aufsichtsrats zugrundeliegende
für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Die-     Vergütungssystem finden sich im Anschluss an
ses Vergütungssystem findet sich im Anschluss     die Tagesordnung unter „Vergütung der Auf-
an die Tagesordnung unter „Vergütungssystem       sichtsratsmitglieder (Punkt 10 der Tagesord-
für die Vorstandsmitglieder (Punkt 9 der Tages-   nung)“. Sie sind zudem von der Einberufung der
ordnung)“. Es ist zudem von der Einberufung       Hauptversammlung an und auch während der
der Hauptversammlung an und auch während          gesamten Hauptversammlung über die Inter-
der gesamten Hauptversammlung über die            netadresse
Internetadresse
                                                  www.telekom.com/hv
www.telekom.com/hv
                                                  zugänglich.
zugänglich.
                                                  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine       beschließen:
entsprechende Empfehlung des Präsidial­
ausschusses, vor zu beschließen:                    Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
                                                    gemäß § 13 der Satzung, einschließlich des
     Das vom Aufsichtsrat am 25. Februar 2021       dieser zugrundeliegenden Vergütungssys-
     beschlossene Vergütungssystem für die          tems, das in der Einladung zur ordentlichen
     Vorstandsmitglieder wird gebilligt.            Hauptversammlung im Anschluss an die
                                                    Tagesordnung unter „Vergütung der Auf-
                                                    sichtsratsmitglieder (Punkt 10 der Tages­
                                                    ordnung)“ zu finden ist, wird bestätigt.

18                                                                                                  19
Weitere Informationen zu Punkt 6 der
Tagesordnung, insbesondere Lebens­
lauf der Kandidatin sowie Angaben
nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Frau Dr. Helga Jung

Ehemaliges Mitglied des Vorstands der Allianz SE, München, Mitglied verschiedener             Ausbildung:
Aufsichtsräte, wohnhaft in Ettringen (Bayern), Mitglied des Aufsichtsrats seit 25. Mai 2016
                                                                                              1993           Promotion an der Universität Augsburg bei Prof. Dr. A. G. Coenenberg

Persönliche Daten:                                                                            1982 – 1987    Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Augsburg

Geburtsjahr:    1961                                                                          1980 – 1982	Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank AG
Geburtsort:     Mindelheim
Nationalität:   deutsch
                                                                                              Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von
                                                                                              Wirtschaftsunternehmen:
Beruflicher Werdegang:
                                                                                              – Deutsche Telekom AG, Bonn
2012 – 2019	Mitglied des Vorstands der Allianz SE
             2018 – 2019	zuständig für Mergers & Acquisitions, Legal, Compliance,            – Allianz Deutschland AG, München (die Gesellschaft ist nicht börsennotiert)
                           Privacy & Data Protection, Human Resources
             2012 – 2018	zuständig für Iberia/Latin America, Mergers & Acquisitions,         – Allianz Global Corporate & Specialty SE, München (stellvertretende Vorsitzende; die
                           Legal, Compliance                                                     Gesellschaft ist nicht börsennotiert)

2000 – 2011     Leiterin Group Mergers & Acquisitions bei der Allianz SE bzw. Allianz AG      – Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart (stellvertretende Vorsitzende; die Gesellschaft
                                                                                                 ist nicht börsennotiert)
1993 – 2000 Verschiedene Positionen im Finanz-Ressort der Allianz AG
                                                                                              – Allianz Versicherungs-AG, München (die Gesellschaft ist nicht börsennotiert)
1987 – 1993	Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Wirtschaftsprüfung und
             Controlling, Prof. Dr. A. G. Coenenberg, Universität Augsburg
                                                                                              Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
                                                                                              Wirtschaftsunternehmen:

                                                                                              – Keine –

20                                                                                                                                                                                           21
Berichte des Vorstands an die                                                                         etwaigen weitergehenden Andienungsrechts
                                                                                                      erforderlich und nach Überzeugung des Vor-
                                                                                                                                                           über die Börse zu Preisen kaufen, die innerhalb
                                                                                                                                                           der für den herkömmlichen Erwerb von Aktien
Hauptversammlung                                                                                      stands und des Aufsichtsrats aus den genann-
                                                                                                      ten Gründen gerechtfertigt sowie gegenüber
                                                                                                                                                           über die Börse definierten Bandbreite liegen.
                                                                                                                                                           Die Deutsche Telekom AG profitiert bei einem
                                                                                                      den Aktionären angemessen.                           derart gestalteten Rückkaufprogramm von
                                                                                                                                                           einem bei Vertragsschluss garantierten Ab-
Bericht des Vorstands zu Punkt 7 der Tages­          Erfolgt der Erwerb eigener Aktien mittels ei-    Ein börslicher Erwerb soll über ein Kreditinstitut   schlag von 0,25 % bis 5,0 % gegenüber dem
ordnung: Bericht über den Ausschluss des             nes an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen   oder ein anderes die Voraussetzungen des § 186       arithmetischen Mittel der volumengewichte-
Bezugsrechts bei Veräußerung eigener                 Kaufangebots oder mittels eines an alle Aktio-   Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllendes Unternehmen           ten Durchschnittskurse während der Rücker-
Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4          näre gerichteten öffentlichen Aktientauschan-    (zusammen nachfolgend: Emissionsunterneh-            werbsperiode. Das Emissionsunternehmen
Satz 2 des Aktiengesetzes sowie über den             gebots, so kann nach der vorgeschlagenen         men) auch dergestalt erfolgen können, dass           ist bereit diesen Abschlag zu garantieren,
Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts           Ermächtigung, sofern die Gesamtzahl der an-      das Emissionsunternehmen im Rahmen eines             da es eine Möglichkeit erkennt, die Aktien
                                                     gedienten Aktien ein vom Vorstand festge-        konkreten Rückkaufprogramms beauftragt               mit einem noch höheren Abschlag zu erwer-
 Tagesordnungspunkt 7 enthält den Vorschlag,         legtes Volumen überschreitet, der Erwerb         wird, an einer vorab festgelegten Mindestzahl        ben. Andererseits trägt es das Risiko, dass
 die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 des        nach dem Verhältnis der angedienten Akti-        von Börsentagen im Xetra-Handel der Deutsche         es selbst diesen Abschlag nicht realisieren
 Aktiengesetzes (AktG) zu ermächtigen, bis zum       en (Andienungsquoten) erfolgen. Nur wenn         Börse AG (oder Nachfolgesystem) und spätes-          kann. Die Deutsche Telekom AG erhält in
 31. März 2026 Aktien der Gesellschaft mit ei-       im Grundsatz ein Erwerb nach Andienungs-         tens bis zum Ablauf einer zuvor vereinbarten         dieser Situation die Aktien mit dem garan­
 nem auf diese entfallenden Betrag am Grund-         quoten statt nach Beteiligungsquoten erfolgt,    Periode entweder eine vereinbarte Anzahl von         tierten Abschlag, während das Emissions-
 kapital von insgesamt bis zu € 1.218.933.400,57 –   lässt sich das Erwerbsverfahren in einem wirt-   Aktien oder Aktien für einen zuvor festgelegten      unternehmen für die Differenz einsteht. Die
 das sind 10 % des Grundkapitals – zu erwer-         schaftlich vernünftigen Rahmen technisch ab-     Gesamtkaufpreis zu erwerben und an die Ge-           Deutsche Telekom sichert sich somit einen
 ben. Die derzeit bestehende, durch die Haupt-       wickeln. Darüber hinaus soll eine bevorrech-     sellschaft zu übertragen, wobei der von der          festen Abschlag über eine längere Periode,
 versammlung vom 25. Mai 2016 erteilte Er-           tigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu        Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie          auch wenn sich nach Beauftragung des Emis-
 mächtigung zum Erwerb eigener Aktien läuft          100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vor-    einen Abschlag von mindestens 0,25 % bis             sionsunternehmens die Märkte so verändern,
 am 24. Mai 2021 aus und soll ersetzt werden.        gesehen werden können. Diese Möglichkeit         höchstens 5 % gegenüber dem arithmetischen           dass es für dieses schwieriger ist, den Ab-
 Dabei soll wieder eine fünfjährige Laufzeit         dient zum einen dazu, kleine, in der Regel un-   Mittel der volumengewichteten Durchschnitts-         schlag tatsächlich zu erzielen.
 vorgesehen werden. Die von der Hauptver-            wirtschaftliche Restbestände und eine da-        kurse (volume weighted average price – VWAP)
 sammlung am 25. Mai 2016 beschlossene Er-           mit möglicherweise einhergehende faktische       der Aktie im Xetra-Handel der Deutsche Börse         Die eigenen Aktien können nach der vor­
 mächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll           Benachteiligung von Kleinaktionären zu ver-      AG (oder Nachfolgesystem) während der tat-           geschlagenen Ermächtigung von der Deutschen
 mit Wirksamwerden der neuen Ermächti-               meiden. Sie dient zum anderen auch der Ver-      sächlichen Periode des Rückerwerbs aufzu-            Telekom AG unmittelbar oder mittelbar durch
 gung e­ nden; die Ermächtigungen im Haupt-          einfachung der technischen Abwicklung des        weisen hat. Dabei ist es auch zulässig, dass         von der Deutschen Telekom AG im Sinne von
versammlungsbeschluss vom 25. Mai 2016               Erwerbsverfahrens. Schließlich soll in allen     dieser Kaufpreis im Ergebnis durch einen am          § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen
zur Verwendung erworbener eigener Aktien             Fällen eine Rundung nach kaufmännischen          Ende oder nach Ablauf der tatsächlichen Pe-          oder durch Dritte für Rechnung der Deutschen
­bleiben davon unberührt.                            Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer         riode des Rückerwerbs erfolgenden Baraus-            Telekom AG oder für Rechnung von nach § 17
                                                     Bruchteile von Aktien vorgesehen werden kön-     gleich und/oder Ausgleich in Aktien erreicht         AktG abhängigen Konzernunternehmen der
Der Erwerb eigener Aktien kann auf Grundlage         nen. Insoweit können namentlich die Erwerbs-     wird. Das Emissionsunternehmen erwirbt in            Deutschen Telekom AG erworben werden.
der neuen, unter Punkt 7 der Tagesordnung            quote und/oder die Anzahl der vom einzelnen      diesen Fällen die Aktien nicht für eigene
der diesjährigen Hauptversammlung vorge-             andienenden Aktionär zu erwerbenden Akti-        Rechnung, sondern für Rechnung der                   Die Ermächtigung unter Punkt 7 der Tagesord-
schlagenen Ermächtigung entweder über die            en kaufmännisch so gerundet werden, wie es       Deutschen Telekom AG. Das Emissionsunter-            nung sieht vor, dass die erworbenen eigenen
Börse oder mittels eines an alle Aktionäre           erforderlich ist, um den Erwerb ganzer Akti-     nehmen muss dementsprechend die zu lie-              Aktien über die Börse (Buchstabe c) der Er-
gerichteten öffentlichen Kauf- oder Aktien-          en abwicklungstechnisch darzustellen. In den     fernden Aktien unter Berücksichtigung des            mächtigung) oder im Wege eines an alle Ak-
tauschangebots erfolgen.                             vorgenannten Fällen ist der Ausschluss eines     Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG)            tionäre gerichteten Angebots (Buchstabe d)

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