Einladung zur Hauptversammlung am 1. April 2021
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Einladung zur Hauptversammlung am 1. April 2021
Inhalt Angaben nach § 121 Abs. 3 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) Teilnahmerecht, Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts Tagesordnung Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung 1. Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Geschäftsjahr 2020 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und Geschäftsjahr 2020 § 131 Abs. 1 AktG 5. Beschlussfassungen über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschluss- Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG prüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durch- Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2021 und Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen Weitergehende Erläuterungen 6. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Angaben zu Tagesordnungspunkt 6, insbesondere gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG und Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex Hinweise für ADR-Inhaber 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit Informationen zur Hauptversammlung mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Öffentliche Übertragung der Hauptversammlung Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und deren Vertreter Erwerb eigener Aktien mit möglichem Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts 9. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder 10. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Weitere Informationen zu Punkt 6 der Tagesordnung, insbesondere Lebenslauf der Kandidatin sowie Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG Berichte des Vorstands an die Hauptversammlung Bericht des Vorstands zu Punkt 7 der Tagesordnung: Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts bei Veräußerung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes sowie über den Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts Bericht des Vorstands zu Punkt 8 der Tagesordnung: Bericht über den Ausschluss eines etwa- igen Andienungsrechts beim Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder (Punkt 9 der Tagesordnung) Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Punkt 10 der Tagesordnung) 2 3
Deutsche Telekom AG, Bonn ISIN-Nr. DE0005557508 Wertpapierkennnummer 555 750 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der Einzelheiten und ergänzende Angaben finden sich im Anschluss an die Tagesordnung, ins besondere unter „Teilnahmerecht, Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung“. am Donnerstag, den 1. April 2021, um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ), Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Zentrale der Deutschen Telekom AG, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Dort werden sich der Versammlungsleiter, der beurkun- dende Notar, einzelne Vorstandsmitglieder und die von der Gesellschaft benannten Stimm- Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des rechtsvertreter befinden. Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats darf aufgrund einer Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesell vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 GesRua- schafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung COVBekG getroffenen Entscheidung im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen. Für die der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) getroffenen Entscheidung ohne Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. virtuelle Hauptversammlung abgehalten, wobei 1. die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung (unter der Internetadresse www.telekom.com/hv) erfolgt; 2. die Stimmrechtsausübung der Aktionäre (auch) über elektronische Kommunikation (namentlich per Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich ist; 3. den Aktionären ein Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation (bis 30. März 2021, 24:00 Uhr (MESZ)) eingeräumt wird; 4. den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach Nummer 2 ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird. 4 5
Tagesordnung Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfas- wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im Ge- winnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen sung über die Verwendung des Bilanzgewinns werden. Die Dividende soll dementsprechend Vorlagen an die Hauptversammlung Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt. ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und am 8. April 2021 ausgezahlt werden. 1 gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein ent- eine Billigung des Konzernabschlusses durch sprechend angepasster Beschlussvorschlag Beschlussfassung über die Entlastung Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 die Hauptversammlung nach § 173 AktG ist zur Gewinnverwendung unterbreitet, der un- 3 der Mitglieder des Vorstands für das des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversamm- somit nicht erforderlich. Die Vorlagen zu Tages- verändert eine Ausschüttung von € 0,60 je Geschäftsjahr 2020 lung die folgenden Vorlagen sowie den erläu- ordnungspunkt 1 sind vielmehr der Hauptver- dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. ternden Bericht des Vorstands zu den Angaben sammlung zugänglich zu machen und sollen Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetz- dieser erläutert werden, ohne dass es (abgese- sich die Anzahl der dividendenberechtigten beschließen: buchs zugänglich: hen von der Beschlussfassung zu Tagesord- Aktien und damit die Dividendensumme ver- nungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz einer mindert, erhöht sich der auf neue Rechnung Die im Geschäftsjahr 2020 amtierenden den festgestellten Jahresabschluss Beschlussfassung über sie bedarf. vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern Mitglieder des Vorstands werden für diesen der Deutschen Telekom AG zum sich die Anzahl der dividendenberechtigten Zeitraum entlastet. 31. Dezember 2020, Beschlussfassung über die Verwen Aktien und damit die Dividendensumme er- 2 dung des Bilanzgewinns höht, vermindert sich der auf neue Rechnung Beschlussfassung über die Entlastung den gebilligten Konzernabschluss zum vorzutragende Betrag entsprechend. 4 der Mitglieder des Aufsichtsrats für 31. Dezember 2020, Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu das Geschäftsjahr 2020 beschließen: Bei Annahme des Beschlussvorschlags von den zusammengefassten Lage- und Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die Auszah- Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu Konzernlagebericht, Der im Geschäftsjahr 2020 erzielte Bilanz- lung der Dividende Folgendes: beschließen: gewinn von € 5.129.092.899,85 wird wie den Bericht des Aufsichtsrats sowie folgt verwendet: Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in Die im Geschäftsjahr 2020 amtierenden vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlage- Mitglieder des Aufsichtsrats werden für den Vorschlag des Vorstands für die Ausschüttung einer Dividende von € 0,60 konto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteu- diesen Zeitraum entlastet. Verwendung des Bilanzgewinns. je dividendenberechtigter Stückaktie ergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete = € 2.846.081.898,60 Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung Beschlussfassungen über die Bestellung Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind von ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solida- 5 des Abschlussprüfers und des Konzern der Einberufung der Hauptversammlung an und Vortrag des Restbetrags auf neue ritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären abschlussprüfers für das Geschäfts und auch während der gesamten Hauptver- Rechnung = € 2.283.011.001,25. unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. jahr 2021 sowie des Abschlussprüfers sammlung über die Internetadresse Eine Steuererstattungs- oder Steueranrech- für eine prüferische Durchsicht des Die Dividendensumme und der auf neue Rech- nungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verkürzten Abschlusses und des www.telekom.com/hv nung vorzutragende Restbetrag in vorstehen- verbunden. Die Ausschüttung mindert nach Zwischenlageberichts im Geschäfts dem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwen- Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die jahr 2021 und eine etwaige prüferische zugänglich. dung basieren auf dem am 16. Februar 2021 steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien. Durchsicht zusätzlicher unterjähriger dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe Finanzinformationen Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufge- von € 12.143.282.767,36, eingeteilt in Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende stellten Jahresabschluss und den Konzernab- 4.743.469.831 Stückaktien. ist nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine schluss am 25. Februar 2021 gemäß § 172 AktG den Hauptversammlungsbeschluss folgenden entsprechende Empfehlung des Prüfungs gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit kann ausschusses, vor zu beschließen: 6 7
a) Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt- Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im jähriger Finanzinformationen für das erste Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: schaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Wege der Einzelabstimmung über die Beschluss- Quartal 2021 bestellt. Eine Annahme des Prü- Main, wird zum Abschlussprüfer und Kon- vorschläge des Aufsichtsrats in vorstehenden fungsauftrags durch EY ist jedoch nicht er- Frau Dr. Helga Jung, ehemaliges Mitglied des zernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr Buchstaben a) bis d) entscheiden zu lassen. folgt. Vielmehr hat EY in der Zwischenzeit die Vorstands der Allianz SE, München, Mitglied 2021 bestellt. Annahme ausdrücklich abgelehnt, so dass verschiedener Aufsichtsräte, wohnhaft in Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfeh- unter Aufhebung der vorgenannten Bestellung Ettringen (Bayern), wird für die Zeit bis zur b) Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt- lung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher auch insoweit eine Beibehaltung des bisheri- Beendigung der Hauptversammlung, die schaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine gen Abschlussprüfers möglich ist. über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Main, wird zudem zum Abschlussprüfer für die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Geschäftsjahr 2024 beschließt, als Vertreter eine prüferische Durchsicht des verkürzten Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU- Der nun erstmals für die prüferische Durchsicht der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt. Abschlusses und des Zwischenlageberichts Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) des verkürzten Abschlusses und des Zwischen- (§ 115 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgeset- Nr. 537/2014) auferlegt wurde. lageberichts im Geschäftsjahr 2022 geplante Angaben zu Tagesordnungspunkt 6, ins zes) im Geschäftsjahr 2021 bestellt. Abschlussprüferwechsel wird auf Grundlage besondere gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Gesellschaft hatte ursprünglich einen eines neuen Auswahlverfahrens erfolgen. AktG und gemäß der Empfehlung C.13 des c) Die von der Hauptversammlung am Wechsel des Abschlussprüfers im Geschäfts- Deutschen Corporate Governance Kodex: 19. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 8 jahr 2021 geplant und dazu im Jahr 2019 ein PwC hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, beschlossene Bestellung der Ernst & Young Auswahlverfahren nach Art. 16 der EU-Ab- dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönli- Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, schlussprüferverordnung (Verordnung (EU) chen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 Stuttgart, zum Abschlussprüfer für eine Nr. 537/2014) durchgeführt. Im Anschluss ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher daran hatte der Prüfungsausschuss eine be- und dem Unternehmen und seinen Organmit- des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 aus je unterjähriger Finanzberichte (§ 115 Abs. 7 gründete Empfehlung für die Ernst & Young gliedern andererseits bestehen, die Zweifel an zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der des Wertpapierhandelsgesetzes) für das GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ihrer Unabhängigkeit begründen können. Arbeitnehmer zusammen. erste Quartal 2021 wird aufgehoben; statt- Stuttgart (EY), und die Deloitte GmbH Wirt- dessen wird die PricewaterhouseCoopers schaftsprüfungsgesellschaft, München, und Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, seine begründete Präferenz für EY mitgeteilt. 6 Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer An dieser Empfehlung und Präferenz hält der und zu mindestens 30 % aus Männern zusam- für eine etwaige prüferische Durchsicht Prüfungsausschuss aufgrund der gegenwärtig Die gegenwärtige Amtszeit des von der Haupt- mensetzen. Der Gesamterfüllung des vorge- zusätzlicher unterjähriger Finanzberichte noch ungeklärten Vorwürfe gegen EY nicht mehr versammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds nannten Mindestanteilsgebots wurde nicht (§ 115 Abs. 7 des Wertpapierhandelsgeset- fest. Stattdessen hat der Prüfungsausschuss Dr. Helga Jung endet mit Ablauf der Hauptver- nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. zes) für das erste Quartal 2021 bestellt. nunmehr empfohlen, den Abschlussprüfer- sammlung am 1. April 2021. Frau Dr. Helga Jung Im Aufsichtsrat müssen mindestens sechs wechsel (der spätestens im Geschäftsjahr 2024 soll durch die Hauptversammlung für eine Sitze von Frauen und sechs Sitze von Männern d) Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt- erfolgen muss) auf das Geschäftsjahr 2022 zu weitere Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach schaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am verschieben und bis dahin den bisherigen werden. Entsprechend einer Entscheidung des § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG zu erfüllen. Main, wird zudem zum Abschlussprüfer für Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers Aufsichtsrats, bei Wahlen von Vertretern der Derzeit gehören dem Aufsichtsrat auf der Seite eine etwaige prüferische Durchsicht zusätz- GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Anteilseigner in den Aufsichtsrat die von ihm der Anteilseignervertreter drei Frauen und licher unterjähriger Finanzberichte (§ 115 Frankfurt am Main (PwC), beizubehalten. vorgeschlagene Amtszeit künftig auf in der sieben Männer und auf der Seite der Arbeit- Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes) für Regel rund vier Jahre zu beschränken, soll Frau nehmervertreter sechs Frauen und vier Män- das dritte Quartal im Geschäftsjahr 2021 Die ordentliche Hauptversammlung vom Dr. Helga Jung für die Zeit bis zur Beendigung ner, mithin also insgesamt neun Frauen und elf und das erste Quartal im Geschäftsjahr 19. Juni 2020 hatte unter Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung, die über die Entlas- Männer, an. Damit ist das Mindestanteilsgebot 2022 bestellt. bereits EY zum Abschlussprüfer für eine etwai- tung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr bei Gesamterfüllung unabhängig davon erfüllt, ge prüferische Durchsicht zusätzlicher unter- 2024 beschließt, gewählt werden. ob bei der in der Hauptversammlung erfolgen- 8 9
den Wahl eine Frau oder ein Mann in den Auf- der Aktionär für seine Wahlentscheidung als Grundkapitals – zu erwerben, mit der Maß- dergestalt erfolgen, dass das Emissionsun- sichtsrat gewählt wird. Bei Berücksichtigung maßgebend ansehen würde. gabe, dass auf die aufgrund dieser Ermäch- ternehmen im Rahmen eines konkreten allein der Seite der Anteilseignervertreter ist tigung erworbenen Aktien zusammen mit Rückkaufprogramms zu den nachfolgend das Mindestanteilsgebot bei Wahl einer Frau, Weitere Informationen zu Tagesordnungspunkt 6, anderen Aktien der Gesellschaft, welche die unter Ziffer (4) festgelegten Bedingungen also jedenfalls bei Annahme des vorstehenden insbesondere der Lebenslauf der Kandidatin Gesellschaft bereits erworben hat und noch mit dem Erwerb beauftragt wird. Wahlvorschlags, erfüllt. sowie die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG, finden sich im Anschluss an die Tages- AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt (1) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats zu ordnung unter „Weitere Informationen zu mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesell- Börse, darf der Gegenwert je Aktie (ohne Tagesordnungspunkt 6 stützt sich auf eine Punkt 6 der Tagesordnung, insbesondere Le- schaft entfallen. Ferner sind die Vorausset- Erwerbsnebenkosten) den am Börsentag, entsprechende Empfehlung des Nominierungs- benslauf der Kandidatin sowie Angaben nach zungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu an dem der Abschluss des schuldrechtli- ausschusses, berücksichtigt die vom Aufsichts- § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG“. Diese Informationen beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck chen Geschäfts erfolgt, durch die Eröff- rat für seine Zusammensetzung beschlossenen sind zudem von der Einberufung der Hauptver- des Handels in eigenen Aktien erfolgen. nungsauktion ermittelten Börsenkurs der Ziele und trägt damit zugleich der Ausfüllung sammlung an und auch während der gesamten Aktie im Xetra-Handel der Deutsche des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenz- Hauptversammlung über die Internetadresse Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen Börse AG (oder Nachfolgesystem) um profils für das Gesamtgremium Rechnung. ausgeübt werden. Der Erwerb kann inner- nicht mehr als 10 % überschreiten und Damit wird auch das vom Aufsichtsrat für seine www.telekom.com/hv halb des Ermächtigungszeitraums bis zur um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskon- Erreichung des maximalen Erwerbsvolu- zept umgesetzt. Das Diversitätskonzept, die zugänglich. mens in Teiltranchen, verteilt auf verschie- (2) Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktio- vom Aufsichtsrat beschlossenen aktuellen dene Erwerbszeitpunkte, erfolgen. näre gerichtetes öffentliches Kaufange- Ziele und das Kompetenzprofil sind einschließ- Beschlussfassung über die Ermächti Der Erwerb kann auch durch von der bot, dürfen der gebotene Kaufpreis oder lich des Stands der Umsetzung in der Erklä- 7 gung zum Erwerb und zur Verwendung Deutschen Telekom AG im Sinne von § 17 AktG die Grenzwerte der gebotenen Kauf- rung zur Unternehmensführung veröffentlicht. eigener Aktien mit möglichem Aus abhängige Konzernunternehmen oder durch preisspanne je Aktie (ohne Erwerbsne- Diese ist von der Einberufung der Hauptver- schluss des Bezugs- und eines etwai Dritte für Rechnung der Deutschen Telekom AG benkosten) den durchschnittlichen Bör- sammlung an und auch während der gesamten gen Andienungsrechts sowie der Mög oder für Rechnung von nach § 17 AktG senkurs der Aktie zwischen dem 9. und Hauptversammlung über die Internetadresse lichkeit der Einziehung eigener Aktien abhängigen Konzernunternehmen der dem 5. Börsentag vor dem Tag der Veröf- unter Herabsetzung des Grundkapitals Deutschen Telekom AG durchgeführt werden. fentlichung des Angebots, ermittelt auf www.telekom.com/hv der Basis des arithmetischen Mittels der Die derzeit bestehende, durch die Hauptversamm- b) Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Schlussauktionspreise der Aktie im Xetra- zugänglich. lung vom 25. Mai 2016 erteilte Ermächtigung Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) Handel der Deutsche Börse AG (oder zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 über die Börse. Er kann stattdessen auch Nachfolgesystem) am 9., 8., 7., 6. und Frau Dr. Helga Jung ist bereits gegenwärtig Mit- AktG läuft am 24. Mai 2021 aus und soll deshalb mittels eines an alle Aktionäre gerichteten 5. Börsentag vor dem Tag der Veröffentli- glied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG. durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden. öffentlichen Kauf- oder Aktientauschange- chung des Angebots, um nicht mehr als Es bestehen nach der Einschätzung des Auf- bots erfolgen, bei dem, vorbehaltlich eines 10 % überschreiten und um nicht mehr sichtsrats keine persönlichen oder geschäftli- Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu nachfolgend zugelassenen Ausschlusses als 10 % unterschreiten. Das Volumen chen Beziehungen zwischen Frau Dr. Helga beschließen: des Andienungsrechts, der Gleichbehand- des Angebots kann begrenzt werden. Jung einerseits und den Gesellschaften des lungsgrundsatz (§ 53a AktG) ebenfalls zu Sofern die Gesamtzahl der angedienten Deutsche Telekom Konzerns, den Organen der a) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum wahren ist. Ein börslicher Erwerb kann über Aktien dieses Volumen überschreitet, Deutschen Telekom AG oder einem direkt oder 31. März 2026 Aktien der Gesellschaft ein Kreditinstitut oder ein anderes die Vor- kann der Erwerb nach dem Verhältnis indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten mit einem auf diese entfallenden Betrag aussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG der angedienten Aktien erfolgen; darü- Aktien an der Deutschen Telekom AG beteiligten am Grundkapital von insgesamt bis zu erfüllendes Unternehmen (zusammen nach- ber hinaus können eine bevorrechtigte Aktionär andererseits, die ein objektiv urteilen- € 1.218.933.400,57 – das sind 10 % des folgend: Emissionsunternehmen) auch Annahme geringer Stückzahlen bis zu 10 11
100 Stück angedienter Aktien je Aktionär den umsatzstärksten Markt an. Das Rückerwerbs aufzuweisen hat. Dabei ist einen anteiligen Betrag am Grundkapital von sowie zur Vermeidung rechnerischer Volumen des Angebots kann begrenzt es auch zulässig, dass dieser Kaufpreis insgesamt höchstens € 1.218.933.400,57 – Bruchteile von Aktien eine Rundung werden. Sofern die Gesamtzahl der an- im Ergebnis durch einen am Ende oder das sind 10 % des Grundkapitals der nach kaufmännischen Grundsätzen gedienten Aktien dieses Volumen über- nach Ablauf der tatsächlichen Periode Deutschen Telekom AG zum Zeitpunkt der vorgesehen werden. Ein etwaiges wei- schreitet, kann der Erwerb nach dem des Rückerwerbs erfolgenden Baraus- Beschlussfassung der Hauptversammlung tergehendes Andienungsrecht der Aktio- Verhältnis der angedienten Aktien erfol- gleich und/oder Ausgleich in Aktien über diese Ermächtigung – oder – falls näre ist insoweit ausgeschlossen. gen; darüber hinaus können eine bevor- erreicht wird. Ferner muss das Emissi- dieser Wert geringer ist – 10 % des Grund- rechtigte Annahme geringer Stückzah- onsunternehmen (iii) die zu liefernden kapitals zum Zeitpunkt der Veräußerung der (3) Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktio- len bis zu 100 Stück angedienter Aktien Aktien an der Börse zu Preisen kaufen, Aktien. Das Ermächtigungsvolumen verrin- näre gerichtetes öffentliches Aktien- je Aktionär sowie zur Vermeidung rech- die innerhalb der unter Ziffer (1) für den gert sich um den anteiligen Betrag am Grund- tauschangebot, darf der gebotene Ge- nerischer Bruchteile von Aktien eine herkömmlichen Erwerb von Aktien über kapital, der auf Aktien entfällt oder auf den sich genwert, also der Wert der gebotenen Rundung nach kaufmännischen Grund- die Börse definierten Bandbreite liegen. Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. Gegenleistung, je Aktie (ohne Erwerbs- sätzen vorgesehen werden. Ein etwaiges -pflichten aus Schuldverschreibungen be- nebenkosten) den durchschnittlichen weitergehendes Andienungsrecht der c) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der ziehen, die seit Erteilung dieser Ermächtigung Börsenkurs der Aktie zwischen dem 9. Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Deutschen Telekom AG, die aufgrund der unter Bezugsrechtsausschluss in unmittel- und dem 5. Börsentag vor dem Tag der vorstehenden Erwerbsermächtigung erwor- barer, entsprechender oder sinngemäßer Veröffentlichung des Angebots, ermit- (4) Im Rahmen eines konkreten Rückkauf- ben werden, unter Wahrung des Gleichbe- Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG telt auf der Basis des arithmetischen programms kann ein Emissionsunterneh- handlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) wieder ausgegeben oder veräußert worden sind. Mittels der Schlussauktionspreise der men beauftragt werden, an einer vorab über die Börse zu veräußern. Aktie im Xetra-Handel der Deutsche festgelegten Mindestzahl von Börsenta- f) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustim- Börse AG (oder Nachfolgesystem) am gen im Xetra-Handel der Deutsche Börse d) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der mung des Aufsichtsrats Aktien der Deutschen 9., 8., 7., 6. und 5. Börsentag vor dem Tag AG (oder Nachfolgesystem) und spätes- Deutschen Telekom AG, die aufgrund der Telekom AG, die aufgrund der vorstehenden der Veröffentlichung des Angebots, um tens bis zum Ablauf einer zuvor verein- vorstehenden Erwerbsermächtigung erwor- Erwerbsermächtigung erworben werden, nicht mehr als 10 % überschreiten und barten Periode entweder eine vereinbar- ben werden, den Aktionären aufgrund eines zur Einführung von Aktien der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % unterschreiten. te Anzahl von Aktien oder Aktien für an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter an ausländischen Börsen zu verwenden, an Werden als Gegenleistung Aktien ange- einen zuvor festgelegten Gesamtkauf- Wahrung ihres Bezugsrechts und unter Wah- denen sie nicht notiert sind. boten, die im In- oder Ausland börsenno- preis zu erwerben und an die Gesell- rung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ tiert im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG sind, schaft zu übertragen, wobei (i) das Emis- 53a AktG) zum Bezug anzubieten. g) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung ist bei der Ermittlung des Gegenwerts sionsunternehmen die Aktien unter des Aufsichtsrats Aktien der Deutschen deren durchschnittlicher Börsenkurs Berücksichtigung des Gleichbehand- e) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustim- Telekom AG, die aufgrund der vorstehenden zwischen dem 9. und dem 5. Börsentag lungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die mung des Aufsichtsrats eine Veräußerung Erwerbsermächtigung erworben werden, vor dem Tag der Veröffentlichung des Börse erwerben muss und (ii) der von der aufgrund der vorstehenden Erwerbser- Dritten im Rahmen von Unternehmenszu- Angebots, ermittelt auf der Basis des der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je mächtigung erworbenen Aktien in anderer sammenschlüssen oder im Rahmen des arithmetischen Mittels der Schlusskurse Aktie einen Abschlag von mindestens Weise als über die Börse oder durch Ange- Erwerbs von Unternehmen, Unternehmens- an dem in- oder ausländischen Markt, 0,25 % bis höchstens 5 % gegenüber bot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn teilen oder Beteiligungen an Unternehmen, der die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 dem arithmetischen Mittel der volumen- die erworbenen Aktien gegen Barzahlung zu einschließlich der Erhöhung bestehenden AktG erfüllt, am 9., 8., 7., 6. und 5. Bör- gewichteten Durchschnittskurse (volu- einem Preis veräußert werden, der den Anteilsbesitzes, oder von anderen, mit einem sentag vor dem Tag der Veröffentlichung me weighted average price – VWAP) der Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft mit solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammen des Angebots, zugrunde zu legen. Wird Aktie im Xetra-Handel der Deutsche gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der hang stehenden einlagefähigen Wirtschafts- die Aktie an mehreren solcher Märkte Börse AG (oder Nachfolgesystem) wäh- Veräußerung nicht wesentlich unterschrei- gütern, einschließlich Forderungen gegen die gehandelt, kommt es dabei allein auf rend der tatsächlichen Periode des tet. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf Gesellschaft, anzubieten und/oder zu gewähren. 12 13
h) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der an Mitglieder der Geschäftsführung von c), e), f), g), h) und i), und soweit der Auf- werden bzw. zu dem sie gemäß den Ermäch- Deutschen Telekom AG, die aufgrund der nachgeordneten verbundenen Unterneh- sichtsrat Aktien der Deutschen Telekom AG tigungen in den Buchstaben c) und e) an vorstehenden Erwerbsermächtigung erwor- men zu gewährenden Aktien auch im Wege gemäß der vorstehenden Ermächtigung in Dritte abgegeben werden, darf den bei der ben werden, zur Erfüllung von Options- und/ von Wertpapierdarlehen von einem Kredit- Buchstabe k) verwendet. Darüber hinaus Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktie oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus institut oder einem anderen die Vorausset- kann der Vorstand im Fall der Veräußerung im Xetra-Handel der Deutsche Börse AG Options- und/oder Wandelschuldverschrei- zungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfül- von Aktien der Deutschen Telekom AG im (oder Nachfolgesystem) am Tag der Börsen- bungen zu verwenden, die die Gesellschaft lenden Unternehmen beschaffen und Rahmen eines Verkaufsangebots nach einführung bzw. der verbindlichen Abrede aufgrund der Ermächtigung zu Punkt 6 der die aufgrund der vorstehenden Erwerbs Buchstabe d) an die Aktionäre der Gesell- mit dem Dritten keinesfalls um mehr als 5 % Tagesordnung der Hauptversammlung vom ermächtigung erworbenen Aktien der schaft das Bezugsrecht der Aktionäre mit unterschreiten. Wird an dem betreffenden 17. Mai 2018 unmittelbar oder durch eine Deutschen Telekom AG zur Rückführung Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzen- Tag ein solcher Kurs nicht ermittelt oder ist er (unmittelbare oder mittelbare) Mehrheits- dieser Wertpapierdarlehen verwenden. beträge ausschließen. zum Zeitpunkt der Börseneinführung oder beteiligungsgesellschaft begibt. der verbindlichen Abrede mit dem Dritten j) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Der auf Aktien, für die nach diesem Buchsta- noch nicht ermittelt, ist stattdessen der i) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien Deutschen Telekom AG, die aufgrund der ben l) das Bezugsrecht ausgeschlossen ist zuletzt ermittelte Schlussauktionskurs der der Deutschen Telekom AG, die aufgrund vorstehenden Erwerbsermächtigung erwor- oder wird, insgesamt entfallende anteilige Aktie der Deutschen Telekom AG im Xetra- der vorstehenden Erwerbsermächtigung ben werden, einzuziehen, ohne dass die Ein- Betrag des Grundkapitals darf zusammen Handel der Deutsche Börse AG (oder Nach- erworben werden, Mitarbeitern der ziehung oder ihre Durchführung eines weite- mit dem anteiligen Betrag des Grundkapitals, folgesystem) maßgeblich. Deutschen Telekom AG und der nachgeord- ren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. der auf neue Aktien aus genehmigtem Kapital neten verbundenen Unternehmen sowie Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. entfällt oder auf den sich Options- und/oder n) Die von der Hauptversammlung der Mitgliedern der Geschäftsführung von Der Vorstand kann abweichend hiervon be- Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Op- Deutschen Telekom AG am 25. Mai 2016 zu nachgeordneten verbundenen Unterneh- stimmen, dass das Grundkapital bei der tions- und/oder Wandelschuldverschreibun- Punkt 6 der Tagesordnung beschlossene men anzubieten und/oder zu gewähren; dies Einziehung unverändert bleibt und sich statt- gen beziehen, die nach Beginn des 1. April Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb umfasst auch die Ermächtigung, die Aktien dessen durch die Einziehung der Anteil der 2021 unter Bezugsrechtsausschluss ausge- eigener Aktien endet mit Wirksamwerden gratis oder zu sonstigen Sonderkonditionen übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 geben worden sind, 10 % des Grundkapitals dieser neuen Ermächtigung; die Ermächti- zum Erwerb anzubieten oder zu gewähren. Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist für die- der Deutschen Telekom AG nicht überschrei- gungen im Hauptversammlungsbeschluss Die aufgrund der vorstehenden Erwerbser- sen Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl ten; maßgeblich ist die Höhe des Grundkapi- vom 25. Mai 2016 zur Verwendung erworbe- mächtigung erworbenen Aktien können der Aktien in der Satzung ermächtigt. tals zum 1. April 2021 oder – falls dieser Wert ner eigener Aktien bleiben davon unberührt. dabei auch einem Kreditinstitut oder einem geringer ist – zum Zeitpunkt der Veräuße- anderen die Voraussetzungen des § 186 k) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Aktien der rung der Aktien. Als Bezugsrechtsausschluss o) Darüber hinaus gelten, soweit das zulässige Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unterneh- Deutschen Telekom AG, die aufgrund der vor- ist es auch anzusehen, wenn die Ausgabe in Erwerbsvolumen nach Buchstabe a) noch men übertragen werden, das die Aktien mit stehenden Erwerbsermächtigung erworben unmittelbarer, entsprechender oder sinnge- nicht ausgeschöpft ist, die Ermächtigungen der Verpflichtung übernimmt, sie aus- werden, zur Erfüllung von Rechten von Mit- mäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 in den Buchstaben e) bis k) sowie Buchstabe l) schließlich zur Gewährung von Aktien an gliedern des Vorstands auf Gewährung von AktG erfolgt. Sätze 1, 3 und 4 und Buchstabe m) auch für Mitarbeiter der Deutschen Telekom AG Aktien der Deutschen Telekom AG zu ver- Aktien der Deutschen Telekom AG, die durch und der nachgeordneten verbundenen wenden, die er diesen im Rahmen der Rege- m) Von den vorstehenden Ermächtigungen kann die Deutsche Telekom AG, ein von der Unternehmen sowie an Mitglieder der Ge- lung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat. einmal oder mehrmals, einzeln oder gemein- Deutschen Telekom AG im Sinne von § 17 AktG schäftsführung von nachgeordneten ver- sam, ganz oder bezogen auf Teilvolumina der abhängiges Konzernunternehmen oder bundenen Unternehmen zu verwenden. l) Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausge- erworbenen Aktien Gebrauch gemacht wer- durch Dritte für Rechnung der Deutschen Der Vorstand kann die an Mitarbeiter der schlossen, soweit der Vorstand Aktien der den. Der Preis, zu dem Aktien der Deutschen Telekom AG oder für Rechnung eines von Deutschen Telekom AG und der nachgeord- Deutschen Telekom AG gemäß den vorste- Telekom AG gemäß der Ermächtigung in nach § 17 AktG abhängigen Konzernunter- neten verbundenen Unternehmen sowie die henden Ermächtigungen in den Buchstaben Buchstabe f) an solchen Börsen eingeführt nehmens der Deutschen Telekom AG unent- 14 15
geltlich erworben wurden oder werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu werden, dass der Erwerb der eigenen Aktien Put-Options-Prämie darf nicht wesentlich Werden solche Aktien zu den in den Buch- beschließen: bei Ausübung der Derivate nicht nach dem unter dem nach anerkannten finanzmathema- staben e) bis k) genannten Zwecken ver- 31. März 2026 erfolgen kann. tischen Methoden ermittelten theoretischen wendet oder beschließt der Vorstand, dass a) In Ergänzung der von der Hauptversamm- Marktwert der jeweiligen Optionen liegen, bei solche Aktien zu diesen Zwecken zur Verfü- lung am 1. April 2021 unter Tagesordnungs- b) Die Derivatgeschäfte müssen mit einem dessen Ermittlung unter anderem der verein- gung stehen sollen, so darf der Vorstand in punkt 7 beschlossenen Ermächtigung zum Kreditinstitut oder einem anderen die Vor- barte Ausübungspreis zu berücksichtigen ist. entsprechendem Umfang von der Er- Erwerb eigener Aktien darf der Erwerb von aussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG werbsermächtigung in Buchstabe a) keinen Aktien der Deutschen Telekom AG gemäß erfüllenden Unternehmen (zusammen nach- c) Werden eigene Aktien unter Einsatz von Eigen- Gebrauch mehr machen. jener Ermächtigung nach Maßgabe der folgend: Emissionsunternehmen) abgeschlos- kapitalderivaten unter Beachtung der vorste- nachfolgenden Regelungen auch unter sen werden. Es muss sichergestellt sein, dass henden Regelungen erworben, ist ein Recht Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Vor- Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchge- die Derivate nur mit Aktien bedient werden, der Aktionäre, solche Derivatgeschäfte mit der stand einen schriftlichen Bericht über den führt werden. Der Vorstand wird hierzu er- die von dem Emissionsunternehmen zuvor Gesellschaft abzuschließen, ausgeschlossen. Ausschluss des Bezugsrechts bei Veräußerung mächtigt, (1) Optionen zu veräußern, die die unter Wahrung des Gleichbehandlungs- eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Gesellschaft bei Ausübung zum Erwerb von grundsatzes über die Börse zu einem Preis d) Aktionäre haben ein Recht auf Andienung Abs. 4 Satz 2 AktG sowie über den Ausschluss Aktien der Gesellschaft verpflichten (nach- erworben wurden, der den im Zeitpunkt des ihrer Aktien nur, soweit die Gesellschaft eines etwaigen Andienungsrechts erstellt. folgend: Put-Optionen), und (2) Optionen zu Abschlusses des börslichen Geschäfts aktu- ihnen gegenüber aus den Derivatgeschäf- Dieser Bericht findet sich im Anschluss an die erwerben, die die Gesellschaft bei Ausübung ellen Kurs der Aktie im Xetra-Handel der ten zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Tagesordnung unter „Berichte des Vorstands zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft Deutsche Börse AG (oder Nachfolgesystem) Ein etwaiges weitergehendes Andienungs- an die Hauptversammlung“. Er ist zudem von berechtigen (nachfolgend: Call-Optionen). nicht wesentlich über- oder unterschreitet recht ist ausgeschlossen. der Einberufung der Hauptversammlung an Der Erwerb kann ferner (3) unter Einsatz von und den am Börsentag, an dem der Ab- und auch während der gesamten Hauptver- Kombinationen aus Put-Optionen und Call- schluss des börslichen Geschäfts erfolgte, e) Für die Verwendung eigener Aktien, die sammlung über die Internetadresse Optionen (zusammen nachfolgend: Eigenka- durch die Eröffnungsauktion ermittelten unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten pitalderivate oder Derivate) erfolgen. Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handel der erworben werden, gelten ebenfalls die Re- www.telekom.com/hv Deutsche Börse AG (oder Nachfolgesystem) gelungen, die in der von der Hauptversamm- Alle nach dieser Ermächtigung eingesetzten um nicht mehr als 10 % überschreitet und um lung am 1. April 2021 unter Tagesordnungs- zugänglich. Eigenkapitalderivate dürfen sich insgesamt nicht mehr als 20 % unterschreitet. Der in punkt 7 beschlossenen Ermächtigung in den höchstens auf eine Anzahl von Aktien bezie- dem Derivatgeschäft vereinbarte Preis (ohne Buchstaben c) bis m) enthalten sind. hen, die einen anteiligen Betrag von 5 % des Erwerbsnebenkosten) für den Erwerb einer Beschlussfassung über die Ermächti Grundkapitals der Deutschen Telekom AG Aktie bei Ausübung der Optionen (Ausübungs- Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Vorstand 8 gung zum Einsatz von Eigenkapital zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der preis) darf sowohl mit als auch ohne Berück- einen schriftlichen Bericht über den Ausschluss derivaten beim Erwerb eigener Aktien Hauptversammlung über diese Ermächtigung sichtigung einer erhaltenen bzw. gezahlten eines etwaigen Andienungsrechts beim Erwerb mit möglichem Ausschluss eines nicht übersteigt; die in Ausübung dieser Optionsprämie den am Börsentag des Ab- eigener Aktien unter Einsatz von Eigenkapital- etwaigen Andienungsrechts Ermächtigung erworbenen Aktien sind auf schlusses des Derivatgeschäfts durch die derivaten erstellt. Dieser Bericht findet sich im die Erwerbsgrenze für die gemäß der von der Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs Anschluss an die Tagesordnung unter „Berichte Ergänzend zu der unter Tagesordnungspunkt 7 Hauptversammlung am 1. April 2021 unter der Aktie im Xetra-Handel der Deutsche des Vorstands an die Hauptversammlung“. Er vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Er- Börse AG (oder Nachfolgesystem) um nicht ist zudem von der Einberufung der Hauptver- eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG soll mächtigung erworbenen Aktien (dort Buch- mehr als 10 % überschreiten und um nicht sammlung an und auch während der gesamten die Gesellschaft ermächtigt werden, eigene stabe a)) anzurechnen. Die Laufzeit der ein- mehr als 20 % unterschreiten. Hauptversammlung über die Internetadresse Aktien auch unter Einsatz von Eigenkapitalderi- zelnen Derivate darf jeweils höchstens vaten zu erwerben. 18 Monate betragen, muss spätestens am Eine von der Gesellschaft gezahlte Call- www.telekom.com/hv 31. März 2026 enden und muss so gewählt Options-Prämie darf nicht wesentlich über und eine von der Gesellschaft vereinnahmte zugänglich. 16 17
Beschlussfassungen über die Billigung Beschlussfassung über die Vergütung 9 des Vergütungssystems für die Vor 10 der Aufsichtsratsmitglieder standsmitglieder Gemäß § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptver- Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die sammlung einer börsennotierten Gesellschaft Hauptversammlung einer börsennotierten mindestens alle vier Jahre über die Vergütung Gesellschaft über die Billigung des vom Auf- der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fas- sichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für sen. Die erstmalige Beschlussfassung hat bis die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptver- Änderung des Vergütungssystems, mindestens sammlung, die auf den 31. Dezember 2020 jedoch alle vier Jahre. Die erstmalige Be- folgt, zu erfolgen. Ein die Vergütung bestäti- schlussfassung hat bis zum Ablauf der ersten gender Beschluss ist zulässig. ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung geregelt und wurde zuletzt durch die Unter Berücksichtigung der Vorgaben von Hauptversammlung am 25. Mai 2016 geändert. § 87a Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat am § 13 der Satzung sowie das der dort geregelten 25. Februar 2021 ein neues Vergütungssystem Vergütung des Aufsichtsrats zugrundeliegende für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Die- Vergütungssystem finden sich im Anschluss an ses Vergütungssystem findet sich im Anschluss die Tagesordnung unter „Vergütung der Auf- an die Tagesordnung unter „Vergütungssystem sichtsratsmitglieder (Punkt 10 der Tagesord- für die Vorstandsmitglieder (Punkt 9 der Tages- nung)“. Sie sind zudem von der Einberufung der ordnung)“. Es ist zudem von der Einberufung Hauptversammlung an und auch während der der Hauptversammlung an und auch während gesamten Hauptversammlung über die Inter- der gesamten Hauptversammlung über die netadresse Internetadresse www.telekom.com/hv www.telekom.com/hv zugänglich. zugänglich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine beschließen: entsprechende Empfehlung des Präsidial ausschusses, vor zu beschließen: Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 der Satzung, einschließlich des Das vom Aufsichtsrat am 25. Februar 2021 dieser zugrundeliegenden Vergütungssys- beschlossene Vergütungssystem für die tems, das in der Einladung zur ordentlichen Vorstandsmitglieder wird gebilligt. Hauptversammlung im Anschluss an die Tagesordnung unter „Vergütung der Auf- sichtsratsmitglieder (Punkt 10 der Tages ordnung)“ zu finden ist, wird bestätigt. 18 19
Weitere Informationen zu Punkt 6 der Tagesordnung, insbesondere Lebens lauf der Kandidatin sowie Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG Frau Dr. Helga Jung Ehemaliges Mitglied des Vorstands der Allianz SE, München, Mitglied verschiedener Ausbildung: Aufsichtsräte, wohnhaft in Ettringen (Bayern), Mitglied des Aufsichtsrats seit 25. Mai 2016 1993 Promotion an der Universität Augsburg bei Prof. Dr. A. G. Coenenberg Persönliche Daten: 1982 – 1987 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Augsburg Geburtsjahr: 1961 1980 – 1982 Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank AG Geburtsort: Mindelheim Nationalität: deutsch Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen: Beruflicher Werdegang: – Deutsche Telekom AG, Bonn 2012 – 2019 Mitglied des Vorstands der Allianz SE 2018 – 2019 zuständig für Mergers & Acquisitions, Legal, Compliance, – Allianz Deutschland AG, München (die Gesellschaft ist nicht börsennotiert) Privacy & Data Protection, Human Resources 2012 – 2018 zuständig für Iberia/Latin America, Mergers & Acquisitions, – Allianz Global Corporate & Specialty SE, München (stellvertretende Vorsitzende; die Legal, Compliance Gesellschaft ist nicht börsennotiert) 2000 – 2011 Leiterin Group Mergers & Acquisitions bei der Allianz SE bzw. Allianz AG – Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart (stellvertretende Vorsitzende; die Gesellschaft ist nicht börsennotiert) 1993 – 2000 Verschiedene Positionen im Finanz-Ressort der Allianz AG – Allianz Versicherungs-AG, München (die Gesellschaft ist nicht börsennotiert) 1987 – 1993 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Wirtschaftsprüfung und Controlling, Prof. Dr. A. G. Coenenberg, Universität Augsburg Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: – Keine – 20 21
Berichte des Vorstands an die etwaigen weitergehenden Andienungsrechts erforderlich und nach Überzeugung des Vor- über die Börse zu Preisen kaufen, die innerhalb der für den herkömmlichen Erwerb von Aktien Hauptversammlung stands und des Aufsichtsrats aus den genann- ten Gründen gerechtfertigt sowie gegenüber über die Börse definierten Bandbreite liegen. Die Deutsche Telekom AG profitiert bei einem den Aktionären angemessen. derart gestalteten Rückkaufprogramm von einem bei Vertragsschluss garantierten Ab- Bericht des Vorstands zu Punkt 7 der Tages Erfolgt der Erwerb eigener Aktien mittels ei- Ein börslicher Erwerb soll über ein Kreditinstitut schlag von 0,25 % bis 5,0 % gegenüber dem ordnung: Bericht über den Ausschluss des nes an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen oder ein anderes die Voraussetzungen des § 186 arithmetischen Mittel der volumengewichte- Bezugsrechts bei Veräußerung eigener Kaufangebots oder mittels eines an alle Aktio- Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllendes Unternehmen ten Durchschnittskurse während der Rücker- Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 näre gerichteten öffentlichen Aktientauschan- (zusammen nachfolgend: Emissionsunterneh- werbsperiode. Das Emissionsunternehmen Satz 2 des Aktiengesetzes sowie über den gebots, so kann nach der vorgeschlagenen men) auch dergestalt erfolgen können, dass ist bereit diesen Abschlag zu garantieren, Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts Ermächtigung, sofern die Gesamtzahl der an- das Emissionsunternehmen im Rahmen eines da es eine Möglichkeit erkennt, die Aktien gedienten Aktien ein vom Vorstand festge- konkreten Rückkaufprogramms beauftragt mit einem noch höheren Abschlag zu erwer- Tagesordnungspunkt 7 enthält den Vorschlag, legtes Volumen überschreitet, der Erwerb wird, an einer vorab festgelegten Mindestzahl ben. Andererseits trägt es das Risiko, dass die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 des nach dem Verhältnis der angedienten Akti- von Börsentagen im Xetra-Handel der Deutsche es selbst diesen Abschlag nicht realisieren Aktiengesetzes (AktG) zu ermächtigen, bis zum en (Andienungsquoten) erfolgen. Nur wenn Börse AG (oder Nachfolgesystem) und spätes- kann. Die Deutsche Telekom AG erhält in 31. März 2026 Aktien der Gesellschaft mit ei- im Grundsatz ein Erwerb nach Andienungs- tens bis zum Ablauf einer zuvor vereinbarten dieser Situation die Aktien mit dem garan nem auf diese entfallenden Betrag am Grund- quoten statt nach Beteiligungsquoten erfolgt, Periode entweder eine vereinbarte Anzahl von tierten Abschlag, während das Emissions- kapital von insgesamt bis zu € 1.218.933.400,57 – lässt sich das Erwerbsverfahren in einem wirt- Aktien oder Aktien für einen zuvor festgelegten unternehmen für die Differenz einsteht. Die das sind 10 % des Grundkapitals – zu erwer- schaftlich vernünftigen Rahmen technisch ab- Gesamtkaufpreis zu erwerben und an die Ge- Deutsche Telekom sichert sich somit einen ben. Die derzeit bestehende, durch die Haupt- wickeln. Darüber hinaus soll eine bevorrech- sellschaft zu übertragen, wobei der von der festen Abschlag über eine längere Periode, versammlung vom 25. Mai 2016 erteilte Er- tigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie auch wenn sich nach Beauftragung des Emis- mächtigung zum Erwerb eigener Aktien läuft 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vor- einen Abschlag von mindestens 0,25 % bis sionsunternehmens die Märkte so verändern, am 24. Mai 2021 aus und soll ersetzt werden. gesehen werden können. Diese Möglichkeit höchstens 5 % gegenüber dem arithmetischen dass es für dieses schwieriger ist, den Ab- Dabei soll wieder eine fünfjährige Laufzeit dient zum einen dazu, kleine, in der Regel un- Mittel der volumengewichteten Durchschnitts- schlag tatsächlich zu erzielen. vorgesehen werden. Die von der Hauptver- wirtschaftliche Restbestände und eine da- kurse (volume weighted average price – VWAP) sammlung am 25. Mai 2016 beschlossene Er- mit möglicherweise einhergehende faktische der Aktie im Xetra-Handel der Deutsche Börse Die eigenen Aktien können nach der vor mächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll Benachteiligung von Kleinaktionären zu ver- AG (oder Nachfolgesystem) während der tat- geschlagenen Ermächtigung von der Deutschen mit Wirksamwerden der neuen Ermächti- meiden. Sie dient zum anderen auch der Ver- sächlichen Periode des Rückerwerbs aufzu- Telekom AG unmittelbar oder mittelbar durch gung e nden; die Ermächtigungen im Haupt- einfachung der technischen Abwicklung des weisen hat. Dabei ist es auch zulässig, dass von der Deutschen Telekom AG im Sinne von versammlungsbeschluss vom 25. Mai 2016 Erwerbsverfahrens. Schließlich soll in allen dieser Kaufpreis im Ergebnis durch einen am § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen zur Verwendung erworbener eigener Aktien Fällen eine Rundung nach kaufmännischen Ende oder nach Ablauf der tatsächlichen Pe- oder durch Dritte für Rechnung der Deutschen bleiben davon unberührt. Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer riode des Rückerwerbs erfolgenden Baraus- Telekom AG oder für Rechnung von nach § 17 Bruchteile von Aktien vorgesehen werden kön- gleich und/oder Ausgleich in Aktien erreicht AktG abhängigen Konzernunternehmen der Der Erwerb eigener Aktien kann auf Grundlage nen. Insoweit können namentlich die Erwerbs- wird. Das Emissionsunternehmen erwirbt in Deutschen Telekom AG erworben werden. der neuen, unter Punkt 7 der Tagesordnung quote und/oder die Anzahl der vom einzelnen diesen Fällen die Aktien nicht für eigene der diesjährigen Hauptversammlung vorge- andienenden Aktionär zu erwerbenden Akti- Rechnung, sondern für Rechnung der Die Ermächtigung unter Punkt 7 der Tagesord- schlagenen Ermächtigung entweder über die en kaufmännisch so gerundet werden, wie es Deutschen Telekom AG. Das Emissionsunter- nung sieht vor, dass die erworbenen eigenen Börse oder mittels eines an alle Aktionäre erforderlich ist, um den Erwerb ganzer Akti- nehmen muss dementsprechend die zu lie- Aktien über die Börse (Buchstabe c) der Er- gerichteten öffentlichen Kauf- oder Aktien- en abwicklungstechnisch darzustellen. In den fernden Aktien unter Berücksichtigung des mächtigung) oder im Wege eines an alle Ak- tauschangebots erfolgen. vorgenannten Fällen ist der Ausschluss eines Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) tionäre gerichteten Angebots (Buchstabe d) 22 23
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