Db PrivatMandat Comfort - Verkaufsprospekt Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) nach Luxemburger Recht 20. März 2014
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Deutsche Asset & Wealth Management db PrivatMandat Comfort Verkaufsprospekt Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) nach Luxemburger Recht 20. März 2014 * Die DWS/DB AWM Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle: BVI. Stand: 31.12.2013.
Inhalt
db PrivatMandat Comfort –
Zusätzliche Informationen Verkaufsprospekt 38
PRO Global 46
für Anleger in der Bundes Besonderer Teil
republik Deutschland 2 db PrivatMandat Comfort –
db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland 48
Einkommen (U) 38 db PrivatMandat Comfort –
Verkaufsprospekt 8 db PrivatMandat Comfort – PRO USA 50
Allgemeiner Teil Balance (U) 40 db PrivatMandat Comfort –
db PrivatMandat Comfort – PRO Wachstumsländer 52
Wachstum (U) 42
db PrivatMandat Comfort –
Dynamik (U) 44
Rechtliche Struktur:
SICAV nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen.
Allgemeines
Die in diesem Verkaufsprospekt beschriebene Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden) oder mehrere bestehende Anteilklassen aufgelöst
Investmentgesellschaft ist eine in Luxemburg als im Dokument „CESR’s guidelines concerning oder zusammengelegt werden. Anteilklassen kön-
SICAV (Société d’Investissement à Capital Vari- eligible assets for investment by UCITS“ in der nen zu Kategorien von Anteilen zusammengefasst
able) gegründete offene Investmentgesellschaft jeweils gültigen Fassung eine Reihe zusätzlicher werden.
gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes über Erläuterungen, die in Bezug auf die Finanzinstru-
die Organismen für die gemeinsame Anlage von mente, die für unter die Richtlinie 2009/65/EG Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle
Wertpapieren vom 17. Dezember 2010 („Gesetz fallenden OGAW in Frage kommen, zu beachten unter der db PrivatMandat Comfort, SICAV errich-
vom 17. Dezember 2010“) und erfüllt die Vorschrif- sind.3 teten Teilfonds. Die jeweiligen Besonderen Rege-
ten der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen lungen für die einzelnen Teilfonds sind im Beson-
Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Die Gesellschaft kann dem Anleger nach freiem deren Teil des Verkaufsprospekts enthalten.
welche die Richtlinie 85/611/EWG ersetzt Ermessen einen oder mehrere Teilfonds anbieten
(OGAW) sowie die Vorschriften der Großher- (Umbrella-Konstruktion). Die Gesamtheit der Teil-
zoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 über fonds ergibt den Umbrellafonds. Im Verhältnis zu
bestimmte Definitionen des geänderten Geset- Dritten haften die Vermögenswerte eines Teilfonds 1
rsetzt durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010.
E
zes vom 20. Dezember 2002 über Organismen lediglich für die Verbindlichkeiten und Zahlungs- 2
Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März
2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG
für gemeinsame Anlagen1 („Großherzogliche verpflichtungen, die diesen Teilfonds betreffen.
des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwal-
Verordnung vom 8. Februar 2008“), durch die die Es können jederzeit weitere Teilfonds aufgelegt tungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen
Richtlinie 2007/16/EG2 („Richtlinie 2007/16/EG“) und/oder ein oder mehrere bestehende Teilfonds für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
in Luxemburger Recht umgesetzt wurde. aufgelöst oder zusammengelegt werden wie im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen
(„Richtlinie 2007/16/EG“).
nachstehend näher beschrieben. Innerhalb jedes 3
vgl. CSSF-Rundschreiben 08-339 in der jeweils gülti-
Bezüglich der in der Richtlinie 2007/16/EG bzw. Teilfonds können dem Anleger eine oder mehrere gen Fassung: CESR’s guidelines concerning eligible
in der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Feb- Anteilklassen angeboten werden (multi-share- assets for investment by UCITS – March 2007, ref.:
CESR/07-044; CESR’s guidelines concerning eligible
ruar 2008 enthaltenen Bestimmungen liefern class-Kontruktion). Die Gesamtheit der Anteil-
assets for investment by UCITS – The classification of
die Leitlinien des „Committee of European klassen ergibt den Teilfonds. Es können jederzeit hedge fund indices as financial indices – July 2007, ref.:
Securities Regulators“ (CESR – Ausschuss der weitere Anteilklassen aufgelegt und/oder eine CESR/07-434.
1Zusätzliche Informationen für Anleger
in der Bundesrepublik Deutschland
Die Satzung, der Verkaufsprospekt, die „Wesentlichen Anlegerinformationen“, Halbjahres- und Jahresberichte, die Aus-
gabe- und Rücknahmepreise sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie den Zahl- und Informationsstellen
erhältlich.
Der Verwaltungsgesellschaftsvertrag, der Depotbankvertrag, der Fondsmanagementvertrag und Beratungsverträge
können an jedem Bankarbeitstag in Frankfurt am Main während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle
der nachfolgend angegebenen Zahl- und Informationsstellen eingesehen werden. Bei den Zahl- und Informations
stellen werden darüber hinaus die jeweils aktuellen Nettoinventarwerte je Anteil sowie die Ausgabe- und Rückgabe-
preise der Anteile zur Verfügung gestellt.
Rücknahme- und Umtauschanträge können bei den deutschen Zahlstellen eingereicht werden. Sämtliche Zahlungen
(Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) werden durch die deutschen Zahlstellen an die
Anteilinhaber ausgezahlt.
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden im Internet unter www.dws.de veröffentlicht. Etwaige
Mitteilungen an die Anteilinhaber werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen für Deutschland sind:
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
D-60325 Frankfurt am Main
und deren Filialen
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Theodor-Heuss-Allee 72
D-60486 Frankfurt am Main
und deren Filialen
Widerrufsrecht gemäß § 305 KAGB:
Erfolgt der Kauf von Investmentanteilen durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume
desjenigen, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so kann der Käufer seine Erklärung über den Kauf
binnen einer Frist von zwei Wochen der ausländischen Investmentgesellschaft gegenüber schriftlich widerrufen (Wider
rufsrecht); dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen
Geschäftsräume hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft i.S.d. § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so ist bei
einem Erwerb von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (§ 312d Abs. 4
Nr. 6 BGB), ein Widerruf ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufs-
erklärung. Der Widerruf ist gegenüber der DWS Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg,
schriftlich unter Angabe der Person des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift zu erklären, wobei eine Begrün-
dung nicht erforderlich ist. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertrags-
abschluss dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin eine Belehrung
über das Widerrufsrecht wie die vorliegende enthalten ist. Ist der Fristbeginn streitig, trifft die Beweislast den Ver-
käufer. Das Recht zum Widerruf besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass entweder der Käufer die Anteile
im Rahmen seines Gewerbebetriebes erworben hat oder er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Verkauf der
Anteile geführt haben, auf Grund vorhergehender Bestellung gemäß § 55 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat.
Ist der Widerruf erfolgt und hat der Käufer bereits Zahlungen geleistet, so ist die ausländische Investmentgesellschaft
verpflichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Anteile, die bezahlten
Kosten und einen Betrag auszuzahlen, der dem Wert der bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der Widerrufs-
erklärung entspricht. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet werden.
2Kurzangaben über die für die A
nleger
bedeutsamen Steuervorschriften
Fonds nach Luxemburger Recht
Allgemeines Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befin e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat)
den, werden die Erträge als Betriebseinnahmen gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-
Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschrif steuerlich erfasst. Der Steuerabzug hat in diesem Genussrechte und
ten gelten nur für Anleger, die in Deutschland Fall keine Abgeltungswirkung; eine Verlustverrech f) „cum“-erworbene Optionsanleihen.
unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem auslän nung durch die depotführende Stelle findet nicht Werden Gewinne aus der Veräußerung der o.g.
dischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb statt. Die steuerliche Gesetzgebung erfordert zur Wertpapiere/Kapitalforderungen, Gewinne aus
von Anteilen an dem in diesem Verkaufspros Ermittlung der steuerpflichtigen bzw. der kapital Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalter
pekt beschriebenen Fonds mit seinem Steuer ertragsteuerpflichtigen Erträge eine differenzierte prämien ausgeschüttet, sind sie grundsätz
berater in Verbindung zu setzen und mögliche Betrachtung der Ertragsbestandteile. lich steuerpflichtig und unterliegen i.d.R. dem
steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilser Steuer abzug von 25% (zuzüglich Solidaritäts
werb in seinem Heimatland individuell zu klären. I nteile im Privatvermögen
A zuschlag und ggf. Kirchensteuer). Ausgeschüttete
(Steuerinländer) Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren
Der ausländische Fonds unterliegt in Deutsch und Gewinne aus Termingeschäften sind jedoch
land grundsätzlich keiner Körperschaft- und 1. Z
insen und zinsähnliche Erträge sowie steuerfrei, wenn die Wertpapiere auf Ebene
Gewerbesteuer. Die steuerpflichtigen Erträge Dividenden des Fonds vor dem 1.1.2009 erworben bzw. die
des Fonds werden jedoch beim Privatanleger Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie Dividen Termingeschäfte vor dem 1.1.2009 eingegangen
als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Ein den sind beim Anleger grundsätzlich steuer werden. Für Anleger, die Anteile an einem Fonds
kommensteuer unterworfen, soweit diese pflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob diese nach dem 31.12.2008 erwerben, erfolgt eine
zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden. fiktive Zurechnung dieser steuerfrei ausgeschüt
Sparer-Pauschbetrag von jährlich 801 € (für teten Gewinne bei der Ermittlung des Veräuße
Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehe Ausgeschüttete Zinsen und zinsähnliche Erträge rungsgewinns (siehe unten Punkt I 5.).
gatten) bzw. 1.602 € (für zusammen veranlagte sowie Dividenden des Investmentvermögens
Ehegatten) übersteigen. unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25% Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapital
(zuzüglich Solidaritäts
zuschlag und ggf. Kirchen- forderungen, die nicht in der o.g. Aufzählung
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grund steuer). enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu
sätzlich einem Steuerabzug von 25% (zuzüglich behandeln (siehe oben Punkt I 1.).
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Zu Handelt es sich um einen steuerrechtlich the
den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch saurierenden Fonds, wird der Steuerabzug von 3. Negative steuerliche Erträge
die vom Fonds ausgeschütteten Erträge, die aus 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gege Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit
schüttungsgleichen Erträge, der Zwischengewinn benenfalls Kirchensteuer) nicht zum Zeitpunkt gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene
sowie der Gewinn aus dem An- und Verkauf von der Thesaurierung vorgenommen. Die dem des Fonds, werden diese auf Ebene des Fonds
Fondsanteilen, wenn diese nach dem 31. Dezem Steuerabzug unterliegenden Erträge werden steuerlich vorgetragen. Diese können auf Ebene
ber 2008 erworben wurden bzw. werden. aber kumuliert und zusammengefasst als sog. des Fonds mit künftigen gleichartigen positiven
kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge bei steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrech
Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grund Rückgabe/Verkauf der Investmentanteile über net werden. Eine direkte Zurechnung der nega
sätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltung eine inländische depotführende Stelle mit dem tiven steuerlichen Erträge auf den Anleger ist
steuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen Steuerabzug belegt. nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen
regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklä Beträge beim Anleger einkommensteuerlich erst
rung anzugeben sind. Für den Privatanleger wer 2. Gewinne aus der Veräußerung in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in
den bei der Vornahme des Steuerabzugs durch von Wertpapieren, Gewinne aus dem das Geschäftsjahr des Fonds endet bzw. die
die inländische depotführende Stelle grundsätz Termingeschäften und Erträge Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Fonds
lich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen aus Stillhalterprämien erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge
und anrechenbare ausländische Quellensteuern Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigen auf Ebene des Fonds verrechnet werden. Eine
angerechnet. kapitalähnlichen Genussrechten und Gewinne aus frühere Geltendmachung bei der Einkommen
Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprä steuer des Anlegers ist nicht möglich.
Der Steuerabzug hat u.a. aber dann keine Abgel mien, die auf der Ebene des Fonds erzielt werden,
tungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz werden beim Anleger nicht erfasst, solange sie 4. Substanzauskehrungen
geringer ist als der Abgeltungsteuersatz von 25%. nicht ausgeschüttet werden. Gleiches gilt für die Substanzauskehrungen unterliegen nicht der
In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalver Veräußerung von Anteilen an anderen Investment Besteuerung. Substanzauskehrungen, die der
mögen in der Einkommensteuererklärung angege vermögen. Zudem werden die Gewinne aus der Anleger während seiner Besitzzeit erhalten hat,
ben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedri Veräußerung der in § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchsta sind allerdings dem steuerlichen Ergebnis aus
geren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf ben a) bis f) Investmentsteuergesetz (nachfolgend der Veräußerung der Fondsanteile hinzuzurech
die persönliche Steuerschuld den vorgenomme „InvStG") genannten Kapitalforderungen beim nen, d.h. sie erhöhen den steuerlichen Gewinn.
nen Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung). Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüt
tet werden. 5. Veräußerungsgewinne
Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem auf Anlegerebene
Steuerabzug unterlegen haben (weil z.B. ein Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen Werden Anteile an dem Fonds, die nach dem
Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen (nachfolgend „Gute Kapitalforderungen"): 31.12.2008 erworben wurden, von einem Pri
in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind vatanleger veräußert, unterliegt der Veräuße
diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rah a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsren rungsgewinn dem Abgeltungsteuersatz von
men der Veranlagung unterliegen die Einkünfte dite haben, 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf.
aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgel b) Kapitalforderungen mit fixem oder variablem Kirchensteuer). Werden solche Anteile von
tungsteuersatz von 25% oder dem niedrigeren Kupon, bei denen die Rückzahlung des Kapitals einem Privatanleger mit Verlust veräußert, dann
persönlichen Steuersatz. in derselben Höhe zugesagt oder gewährt wird ist der Verlust mit anderen positiven Einkünften
(z.B. „normale“ Anleihen, Floater, Reverse Floater aus Kapitalvermögen verrechenbar. Sofern die
Trotz Steuerabzug und höherem persönlichen oder Down-Rating-Anleihen), Anteile in einem inländischen Depot verwahrt
Steuersatz können Angaben zu den Einkünften c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie werden und bei derselben depotführenden
aus Kapitalvermögen erforderlich sein, wenn im oder eines veröffentlichten Index für eine Mehr Stelle im selben Kalenderjahr positive Einkünfte
Rahmen der Einkommensteuererklärung außer zahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden, aus Kapitalvermögen erzielt wurden, nimmt die
gewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und depotführende Stelle die Verlustverrechnung
(z.B. Spenden) geltend gemacht werden. Wandelanleihen, vor.
3Bei einer Veräußerung von vor dem 1.1.2009 sächlich auf einen Betrag i.H.v. mindestens gen betrieblichen Anlegern (z.B. Einzelunterneh
erworbenen Fondsanteilen ist der Gewinn bei 100.000 Euro beläuft, unterstellt werden, dass men) sind Veräußerungsgewinne aus Aktien zu
Privatanlegern steuerfrei. Ein im Veräußerungs die Mindestanlagesumme i.H.v. 100.000 Euro 40% steuerfrei (Teil einkünfteverfahren). Veräu
erlös enthaltener Zwischengewinn ist auch in vorausgesetzt ist und von den Anlegern eine ßerungsgewinne aus Renten/Kapitalforderungen,
diesen Fällen grundsätzlich steuerpflichtig und besondere Sachkunde gefordert wird, wenn das Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus
unterliegt i.d.R. dem Steuerabzug von 25% wesentliche Vermögen eines Investmentvermö Stillhalterprämien sind hingegen in voller Höhe
(zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenen gens nach dem InvG einer kleinen Anzahl von steuerpflichtig.
falls Kirchensteuer), siehe unter Punkt IX. bis zu zehn Anlegern zuzuordnen ist.
Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapital
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns für II nteile im Betriebsvermögen
A forderungen, die nicht in der o.g. Aufzählung
die Abgeltungsteuer sind die Anschaffungskos (Steuerinländer) enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu
ten um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der behandeln (siehe oben Punkt II 1.).
Anschaffung und der Veräußerungserlös um den 1. Zinserträge, zinsähnliche Erträge
Zwischengewinn im Zeitpunkt der Veräußerung zu Zinsen und zinsähnliche Erträge sind beim Anle 3. In- und ausländische Dividenden
kürzen, damit es nicht zu einer doppelten einkom ger grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unab Vor dem 1.3.2013 dem Fonds zugeflossene oder
mensteuerlichen Erfassung von Zwischengewin hängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und
nen (siehe unten) kommen kann. Zudem ist der ausgeschüttet werden. Die zu versteuernden ausländischer Aktiengesellschaften, die auf
Veräußerungserlös um die thesaurierten Erträge Zinsen sind gemäß § 2 Abs. 2a InvStG im Rah Anteile im Betriebsvermögen ausgeschüttet
zu kürzen, die der Anleger bereits versteuert hat, men der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG oder thesauriert werden, sind mit Ausnahme
damit es auch insoweit nicht zu einer Doppel zu berücksichtigen. von Dividenden nach dem Gesetz über deutsche
besteuerung kommt. Eine Hinzurechnung zum Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsenno
Veräußerungserlös erfolgt in Höhe der gezahlten, Ausgeschüttete Zinsen und zinsähnliche Erträge tierten Anteilen (nachfolgend „REITG“) bei Kör
um einen Ermäßigungsanspruch geminderten unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25% perschaften grundsätzlich steuerfrei (5 Prozent
ausländischen Steuer im Sinne des § 4 Abs. 2 zuzüglich Solidaritätszuschlag. der Dividenden gelten bei Körperschaften als
InvStG bzw. Kapitalertragsteuer im Sinne des nichtabzugsfähige Betriebsausgaben und sind
§ 7 Abs. 3 und 4 InvStG, soweit diese auf die Handelt es sich um einen steuerrechtlich the somit letztlich doch steuerpflichtig). Aufgrund
während der Besitzzeit erzielten thesaurierten saurierenden Fonds, wird der Steuerabzug von der Neuregelung zur Besteuerung von Streu
Erträge entfällt sowie in Höhe der ausschüttungs 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag) nicht zum besitzdividenden sind nach dem 28.2.2013 dem
gleichen Erträge der vor der Besitzzeit liegenden Zeitpunkt der Thesaurierung vorgenommen. Die Fonds aus der Direktanlage zugeflossene oder
Geschäftsjahre, die innerhalb der Besitzzeit aus dem Steuerabzug unterliegenden Erträge wer als zugeflossen geltende Dividenden in- und
geschüttet wurden. Sofern der Anleger Anteile den aber kumuliert und zusammengefasst als ausländischer Aktiengesellschaften bei Körper
an einem Fonds nach dem 31.12.2008 erworben sog. kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge schaften steuerpflichtig. Von Einzelunterneh
hat, sind ab dem 1.1.2009 steuerfrei ausgeschüt bei Rückgabe/Verkauf der Investmentanteile über mern sind die Dividenden – mit Ausnahme der
tete Termingeschäftsgewinne sowie Gewinne eine inländische depotführende Stelle mit dem Dividenden nach dem REITG – zu 60 Prozent zu
aus der Veräußerung von Wertpapieren dem Ver Steuerabzug belegt. versteuern (Teileinkünfteverfahren).
äußerungsgewinn hinzuzurechnen.
2. G
ewinne aus der Veräußerung Inländische und ausländische Dividenden unter
Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem von Wertpapieren, Gewinne aus liegen grundsätzlich dem Steuerabzug von 25%
31.12.2008 erworbener Fondanteile ist insoweit Termingeschäften und Erträge zuzüglich Solidaritätszuschlag.
steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit im aus Stillhalterprämien
Fonds entstandenen, noch nicht auf der Anleger Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, Antei Handelt es sich um einen steuerrechtlich the
ebene erfassten, DBA-steuerfreien Erträge len an Investmentvermögen, eigenkapitalähn saurierenden Fonds, wird der Steuerabzug von
zurückzuführen ist (sogenannter besitzzeitanteili lichen Genussrechten und Gewinne aus Termin 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag) nicht zum
ger Immobiliengewinn) Voraussetzung hierfür ist, geschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, Zeitpunkt der Thesaurierung vorgenommen. Die
dass die Verwaltungsgesellschaft den Immobili die auf der Ebene des Fonds erzielt werden, dem Steuerabzug unterliegenden Erträge wer
engewinn bewertungstäglich als Prozentsatz des werden beim Anleger nicht erfasst, solange sie den aber kumuliert und zusammengefasst als
Anteilwertes des Fonds veröffentlicht. nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden die sog. kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge
Gewinne aus der Veräußerung Guter Kapital bei Rückgabe/Verkauf der Investmentanteile über
Sofern für die Investitionen in den Fonds eine forderungen beim Anleger nicht erfasst, wenn sie eine inländische depotführende Stelle mit dem
Mindestanlagesumme von 100.000 Euro oder nicht ausgeschüttet werden. Steuerabzug belegt.
mehr vorgeschrieben ist oder die Beteiligung
natürlicher Personen von der Sachkunde der Hierunter fallen folgende Gute Kapitalforderungen: Bei gewerbesteuerpflichtigen Anlegern sind die
Anleger abhängig ist (bei Anteilsklassen bezo zum Teil einkommensteuerfreien bzw. körper
gen auf eine Anteilsklasse), gilt für die Veräuße a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsren schaftsteuerfreien Dividendenerträge für Z wecke
rung oder Rückgabe von Anteilen, die nach dem dite haben, der Ermittlung des Gewerbeertrags wieder hin
9. November 2007 und vor dem 1. Januar 2009 b) Kapitalforderungen mit fixem oder variab zuzurechnen, nicht aber wieder zu kürzen. Nach
erworben wurden, Folgendes: Der Gewinn lem Kupon, bei denen die Rückzahlung des Kapi Auffassung der Finanzverwaltung können Divi
aus der Veräußerung oder Rückgabe solcher tals in derselben Höhe zugesagt oder gewährt denden von ausländischen Kapitalgesellschaften
Anteile unterliegt grundsätzlich dem Abgel wird (z.B. „normale“ Anleihen, Floater, Reverse als so genannte Schachteldividenden in vollem
tungsteuersatz von 25%. Der steuerpflichtige Floater oder Down-Rating-Anleihen), Umfang nur dann steuerfrei sein, wenn der Anle
Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf oder der c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie ger eine (Kapital-) Gesellschaft i.S.d. entsprechen
Rückgabe der Anteile ist in diesem Fall jedoch oder eines veröffentlichten Index für eine Mehr den DBAs ist und auf ihn durchgerechnet eine
auf den Betrag der auf Fondsebene thesaurier zahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden, genügend hohe (Schachtel-) Beteiligung entfällt.
ten Gewinne aus der Ver äußerung von nach d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und
dem 31.12.2008 erworbenen Wertpapiere und Wandelanleihen, 4. Negative steuerliche Erträge
der auf Fondsebene thesaurierten Gewinne e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung
aus nach dem 31.12.2008 eingegangenen gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital- mit gleichartigen positiven Erträgen auf der
Termingeschäften begrenzt. Diese Begrenzung Genussrechte und Ebene des Fonds, werden diese steuerlich auf
des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns f) „cum“-erworbene Optionsanleihen. Ebene des Fonds vorgetragen. Diese können
erfordert den Nachweis des entsprechenden Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind auf Ebene des Fonds mit künftigen gleichartigen
Betrags. sie steuerlich auf Anlegerebene zu berücksich positiven steuer pflichtigen Erträgen der Folge
tigen. Dabei sind Veräußerungsgewinne aus jahre verrechnet werden. Eine direkte Zurech
Nach Auffassung des Bundesfinanzministeri Aktien bei Anlegern, die Körperschaften sind, nung der negativen steuerlichen Erträge auf den
ums (BMF -Schreiben vom 22.10.2008) kann grundsätzlich steuerfrei; 5% gelten jedoch als Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich diese
für Anleger, deren Anlagesumme sich tat nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Bei sonsti negativen Beträge beim Anleger bei der Einkom
4mensteuer bzw. Körperschaftsteuer erst in dem –– Im Falle eines (teil-)ausschüttenden Fonds schengewinn, die kumulierten ausschüttungsglei
Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem nimmt das depotführende Kreditinstitut als Zahl chen Erträge sowie Gewinne aus der Veräuße
das Geschäftsjahr des Fonds endet, bzw. die stelle vom Steuerabzug Abstand. In diesem Fall rung der Investmentanteile Abstand genommen,
Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Fonds wird dem Anleger die gesamte Ausschüttung sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft
erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge ungekürzt gutgeschrieben. nachweist.
auf Ebene des Fonds verrechnet werden. Eine
frühere Geltendmachung bei der Einkommen –– Die depotführende Stelle nimmt Abstand Sofern die Ausländereigenschaft der depotfüh
steuer bzw. Körperschaftsteuer des Anlegers ist vom Steuerabzug auf den im Veräußerungserlös renden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig
nicht möglich. enthaltenen Zwischengewinn, die kumulierten nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger
ausschüttungsgleichen E
rträge sowie Gewinne gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs
5. Substanzauskehrungen aus der Veräußerung der Investmentanteile. gemäß § 37 Abs. 2 AO zu beantragen. Zuständig
Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. Dies ist das für die depotführende Stelle zuständige
bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass Verwahrt der inländische Anleger Anteile an einem Finanzamt.
die Substanzauskehrungen in der Handelsbilanz Fonds, welche er in seinem Betriebsvermögen
ertrags
wirksam zu vereinnahmen sind, in der hält, in einem inländischen Depot bei der Verwal IV Solidaritätszuschlag
Steuerbilanz aufwandswirksam ein passiver Aus tungsgesellschaft oder einem anderen Kreditinsti
gleichsposten zu bilden ist und damit technisch tut (Depotfall), nimmt das depotführende Kreditins Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierun
die historischen Anschaffungskosten steuerneu titut als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand: gen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidari
tral gemindert werden. Alternativ können die fort tätszuschlag in Höhe von 5,5% zu erheben. Der
geführten Anschaffungskosten um den anteiligen –– soweit der Anleger eine entsprechende Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer
Betrag der Substanzausschüttung vermindert NV-Bescheinigung rechtzeitig vorlegt (ob eine und Körperschaftsteuer anrechenbar.
werden. umfassende oder nur teilweise Abstandnahme/
Erstattung erfolgt, richtet sich nach der Art der Fällt kein Steuerabzug an – beispielsweise bei
6. Veräußerungsgewinne jeweiligen NV-Bescheinigung), ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage einer
auf Anlegerebene NV-Bescheinigung oder Nachweis der Steuer
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im –– bei Gewinnen aus der Veräußerung von ausländereigenschaft –, ist kein Solidaritätszu
Betriebsvermögen sind für betriebliche Anleger Wertpapieren, Gewinnen aus Termingeschäften, schlag abzuführen bzw. wird dieser bei einer The
insoweit steuerfrei, als er auf die während der Erträgen aus Stillhalterprämien, ausländischen saurierung vergütet.
Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf Dividenden sowie Gewinnen aus der Veräuße
der Anlegerebene erfassten, DBA-steuerfreien rung der Investmentanteile, auch ohne Vorlage V Kirchensteuer
Erträge zurückzuführen ist (sogenannter besitz einer NV-Bescheinigung, wenn der Anleger eine
zeitanteiliger Immobiliengewinn). Voraussetzung unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist Soweit die Einkommensteuer bereits von einer
hierfür ist, dass die Verwaltungsgesellschaft oder die Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines inländischen depotführenden Stelle (Abzugs
den Immobiliengewinn bewertungstäglich als inländischen Betriebs sind und der Gläubiger verpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben
Prozentsatz des Wertes des Investmentanteils dies der auszahlenden Stelle nach amtlich vorge wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer
veröffentlicht. schriebenen Vordruck erklärt. nach dem Kirchensteuersatz der Religionsge
meinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im Sofern der Freistellungsauftrag oder die NV- angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erho
Betriebsvermögen sind für Körperschaften grund Bescheinigung nicht bzw. nicht rechtzeitig vorge ben. Zu diesem Zweck kann der Kirchensteuer
sätzlich steuerfrei (5 Prozent des steuerfreien legt wird, erhält der Anleger auf Antrag von der pflichtige dem Abzugsverpflichteten in einem
Veräußerungsgewinns gelten bei Körperschaf depotführenden Stelle eine Steuerbescheinigung schriftlichen Antrag seine Religionsangehörig
ten als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben und über den einbehaltenen und nicht erstatteten keit benennen. Ehegatten haben in dem Antrag
sind somit letztlich doch steuerpflichtig), soweit Steuerabzug und den Solidaritätszuschlag. Der zudem zu erklären, in welchem Verhältnis der
die Gewinne aus noch nicht zugeflossenen oder Anleger hat dann die Möglichkeit, den Steuer auf jeden Ehegatten entfallende Anteil der Kapi
noch nicht als zugeflossen geltenden Dividenden abzug im Rahmen seiner Einkommensteuer-/ talerträge zu den gesamten Kapitalerträgen
und aus realisierten und nicht realisierten Gewin Körperschaftsteuerveranlagung auf seine per der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer
nen des Fonds aus in- und ausländischen Aktien sönliche Steuerschuld anrechnen zu lassen. Von entsprechend diesem Verhältnis aufgeteilt, ein
herrühren und soweit diese Dividenden und bestimmten Körperschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 behalten und abgeführt werden kann. Wird kein
Gewinne bei Zurechnung an den Anleger steuer und 5 KStG) muss der auszahlenden Stelle für Aufteilungsverhältnis angegeben, erfolgt eine
frei sind (sogenannter Aktiengewinn). Von Einzel den Nachweis der unbeschränkten Steuerpflicht Aufteilung nach Köpfen.
unternehmern sind diese Veräußerungsgewinne eine Bescheinigung des für sie zuständigen
zu 60 Prozent zu versteuern. Die Verwaltungsge Finanzamtes vorliegen. Dies sind nichtrechtsfä Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonder
sellschaft veröffentlicht den Aktiengewinn (seit hige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere ausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd
1.3.2013 aufgrund der oben erwähnten Gesetzes Zweckvermögen des privaten Rechts sowie juris berücksichtigt.
änderung zwei Aktiengewinne getrennt für Kör tische Personen des privaten Rechts, die keine
perschaften und Einzelunternehmer – ggf. erfolgt Kapitalgesellschaften, keine Genossenschaften Hat der Anleger keinen Antrag zum Einbehalt der
die getrennte Veröffentlichung erst nachträglich) oder Versicherungs- und Pensionsfondsvereine Kirchensteuer bei seiner inländischen depotfüh
bewertungstäglich als Prozentsatz des Wertes auf Gegenseitigkeit sind. renden Stelle eingereicht, wird die Kirchensteuer
des Investmentanteils. in der Veranlagung festgesetzt.
2. Steuerausländer
III bstandnahme vom Steuerabzug
A Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an ausschüt VI Ausländische Quellensteuer
bzw. Erstattung einbehaltener tenden Fonds im Depot bei einer inländischen
Kapitalertragsteuer depotführenden Stelle (Depotfall), wird vom Steu Auf die ausländischen Erträge des Fonds wird
erabzug auf Zinsen, zinsähnliche Erträge, Wert teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer
1. Steuerinländer papierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsge einbehalten.
Verwahrt der inländische Privatanleger die Anteile winne und ausländische Dividenden sowie auf
eines Fonds in einem inländischen Depot (Depot den im Veräußerungserlös enthaltenen Zwischen Die Verwaltungsgesellschaft kann die anrechen
fall) und legt der Privatanleger rechtzeitig einen gewinn und Gewinne aus der Veräußerung der bare Quellensteuer auf der Ebene des Fonds wie
in ausreichender Höhe ausgestellten Freistel Investmentanteile Abstand genommen, sofern er Werbungskosten abziehen. In diesem Fall ist die
lungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. ausländische Quellensteuer auf Anlegerebene
Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich weder anrechenbar noch abzugsfähig.
nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden Hat ein ausländischer Anleger Anteile an thesau
(sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, rierenden Fonds im Depot bei einer inländischen Übt die Verwaltungsgesellschaft ihr Wahlrecht
nachfolgend „NV-Bescheinigung") vor, so gilt depotführenden Stelle, wird vom Steuerabzug zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf
Folgendes: auf den im Veräußerungserlös enthaltenen Zwi Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechen
5bare Quellensteuer bereits beim Steuerabzug Rahmen der von den Berufsträgern zu beschei- Sofern die Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1
mindernd berücksichtigt. nigenden Steuerdaten hierauf hingewiesen wird. Buchst. c) oder f) InvStG nicht vorliegen, sind die
Er wird für den Privatanleger bereits beim Steuer Erträge in vollem Umfang steuerpflichtig (sog.
VII Ertragsausgleich abzug steuermindernd berücksichtigt. Wird der semitransparente Besteuerung).
Zwischengewinn nicht veröffentlicht, sind jährlich
Auf Erträge entfallende Teile des Ausgabepreises 6% (pro rata temporis) des Entgelts für die Rück- Wird die Bekanntmachungspflicht nach § 5 Abs. 1
für ausgegebene Anteile, die zur Ausschüttung gabe oder Veräußerung des Investmentanteils InvStG verletzt und handelt es sich nicht um den
herangezogen werden können (Ertragsausgleichs- als Zwischengewinn anzusetzen. Bei betrieb Fall der semitransparenten Besteuerung, so sind
verfahren), sind steuerlich so zu behandeln wie die lichen Anlegern ist der gezahlte Zwischengewinn die Ausschüttungen und der Zwischengewinn
Erträge, auf die diese Teile des Ausgabepreises unselbständiger Teil der Anschaffungskosten, die sowie 70% des Mehrbetrags beim Anleger
entfallen. nicht zu korrigieren sind. Bei Rückgabe oder Ver- anzusetzen, der sich zwischen dem ersten und
äußerung des Fondsanteils bildet der erhaltene letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknah-
VIII Nachweis von Besteuerungsgrundlagen Zwischengewinn einen unselbständigen Teil des mepreis des Investmentanteils ergibt, mindes-
Veräußerungserlöses. Eine Korrektur ist nicht tens aber 6% des letzten im Kalenderjahr festge-
Die ausländische Investmentgesellschaft hat vorzunehmen. setzten Rücknahmepreises (sog. intransparente
gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern – Besteuer ung). Erfüllt ein anderes Investment-
soweit das Bundeszentralamt für Steuern dies X Folgen der Verschmelzung vermögen, an dem der Fonds Anteile erworben
anfordern sollte – innerhalb von drei Monaten von Investmentvermögen hat, seine Bekanntmachungspflichten nach § 5
nach Zugang der Anforderung die Besteuerungs- Abs. 1 InvStG nicht, ist für das jeweilige andere
grundlagen bei (Teil-)Ausschüttung oder Thesau- Werden Investmentvermögen im Rahmen einer Investmentvermögen ein nach den vorstehenden
rierung sowie die als zugeflossen geltenden, steuerneutralen Übertragung i.S.d. § 17a i.V.m. Grundsätzen zu ermittelnder steuerpflichtiger
aber noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen § 14 InvStG auf ein anderes Investmentvermö- Ertrag auf Ebene des Fonds anzusetzen.
Erträge nachzuweisen. gen übertragen, ist ein ausschüttendes Invest-
mentvermögen in seinem letzten Geschäfts- XII EU-Zinsrichtlinie/
Eine Änderung fehlerhaft festgestellter Besteue- jahr vor der Zusammenlegung steuerlich wie Zinsinformationsverordnung
rungsgrundlagen des Fonds für vorangegangene ein thesaurierendes Investmentvermögen zu
Geschäftsjahre (z.B. aufgrund eines entsprechen- behandeln. Bei den Anlegern führt die Zusam- Die Zinsinformationsverordnung (nachfolgend
den Verlangens durch das Bundeszentralamts für menlegung nicht zur Aufdeckung und Besteu- „ZIV“), mit der die Richtlinie 2003/48/EG des
Steuern) kann für den Fall einer für den Anleger erung der in den Anteilen des übernommenen Rates vom 3. Juni 2003, ABL. EU Nr. L 157 S. 38
steuerlich grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Investmentvermögens ruhenden stillen Reser- im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen
Folge haben, dass der Anleger die Steuerlast aus ven. Grundsätzlich können sowohl Publikums- umgesetzt wird, soll grenzüberschreitend die
der Korrektur für vorangegangene Geschäftsjahre Investmentvermögen des Vertragstyps (z.B. effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher
zu tragen hat, obwohl er unter Umständen zu Luxemburger FCP) und Publikums-Investment- Personen im Gebiet der EU sicherstellen. Mit eini-
diesem Zeitpunkt nicht in dem Fonds investiert vermögen in Rechtsform des Gesellschaft- gen Drittstaaten (insbesondere mit der Schweiz,
war. Umgekehrt kann für den Anleger der Fall styps (z.B. Luxemburger SICAV) steuerneutral Liechten stein, Channel Islands, Monaco und
eintreten, dass ihm eine steuerlich grundsätz- verschmolzen werden. Grenzüberschreitende Andorra) hat die EU Abkommen abgeschlossen,
lich vorteilhafte Korrektur für das aktuelle und Verschmelzungen sind nicht mit steuerneutraler die der EU-Zinsrichtlinie weitgehend entsprechen.
für vorangegangene Geschäftsjahre, in denen er Wirkung möglich. Werden Investmentvermögen
an dem Fonds beteiligt war, durch die Rückgabe nicht steuer
neutral miteinander verschmolzen, Dazu werden grundsätzlich Zinserträge, die eine
oder Veräußerung der Anteile vor Umsetzung kommt es steuerlich zu einer Veräußerung der im europäischen Ausland oder bestimmten Dritt-
der entsprechenden Korrektur nicht mehr zugute Anteile an dem übertragenden Investmentver- staaten ansässige natürliche Person von einem
kommt. mögen sowie zu einem Erwerb der Anteile an deutschen Kreditinstitut (das insoweit als Zahl-
dem aufnehmenden Investmentvermögen. stelle handelt) gutgeschrieben erhält, von dem
Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu deutschen Kreditinstitut an das Bundeszentral-
führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steu- XI Transparente, semitransparente amt für Steuern und von dort aus letztlich an die
erliche Vorteile in einem anderen als eigentlich und intransparente Besteuerung als ausländischen Wohnsitzfinanzämter gemeldet.
zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich Investmentfonds
steuerlich veranlagt werden und sich dies beim Entsprechend werden grundsätzlich Zinserträge,
einzelnen Anleger negativ auswirkt. Die oben genannten Besteuerungsgrundsätze die eine natürliche Person in Deutschland von
(sog. transparente Besteuerung) für Investment- einem ausländischen Kreditinstitut im europä
IX Zwischengewinnbesteuerung fonds im Sinne des InvStG gelten nur, wenn der ischen Ausland oder in bestimmten Drittstaaten
Fonds unter die Bestandsschutzregelung des erhält, von dem ausländischen Kreditinstitut letzt-
Zwischengewinne sind die im Ausgabe- oder § 22 Abs. 2 InvStG fällt. Alternativ muss der lich an das deutsche Wohnsitzfinanzamt gemel-
Rücknahmepreis enthaltenen Entgelte für ver- Fonds die steuerlichen Anlagebestimmungen det. Alternativ behalten einige ausländische
einnahmte oder aufgelaufene Zinsen sowie nach dem InvStG erfüllen, dies sind die Grund- Staaten Quellensteuern ein, die in Deutschland
Gewinne aus der Veräußerung von nicht in § 1 sätze, nach denen der Fonds investieren darf, anrechenbar sind.
Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG um steuerlich als Investmentfonds behandelt zu
genannten Kapitalforderungen, die vom Fonds werden. In beiden Fällen müssen zudem sämt- Konkret betroffen sind folglich die innerhalb der
noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und liche Besteuerungsgrundlagen entsprechend Europäischen Union bzw. in den beigetrete-
infolgedessen beim Anleger noch nicht steu- der Vorgaben des § 5 Abs. 1 InvStG bekannt nen Drittstaaten ansässigen Privatanleger, die
erpflichtig wurden (etwa mit Stückzinsen aus gemacht werden (sog. steuerliche Bekannt- grenzüberschreitend in einem anderen EU-Land
festverzinslichen Wertpapieren vergleichbar). Der machungspflicht). Der Fonds fällt unter die ihr Depot oder Konto führen und Zinserträge
vom Fonds erwirtschaftete Zwischengewinn ist Bestandsschutzregelungen des InvStG, wenn erwirtschaften.
bei Rückgabe oder Verkauf der Anteile durch er vor dem 24.12.2013 aufgelegt worden ist und
Steuerinländer einkommensteuerpflichtig. Der die Anlagebestimmungen und Kreditaufnahme- Unter anderem Luxemburg und die Schweiz
Steuerabzug auf den Zwischengewinn beträgt grenzen nach dem ehemaligen Investmentge- haben sich verpflichtet, von den Zinserträgen
25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. setz erfüllt. Hat der Fonds Anteile an anderen eine Quellensteuer i.H.v. 35% einzubehalten. Der
Kirchensteuer). Investmentvermögen erworben, so gelten die Anleger erhält im Rahmen der steuerlichen Doku-
oben genannte Besteuerungsgrundsätze eben- mentation eine Bescheinigung, mit der er sich die
Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte Zwischen- falls nur, wenn (i) der jeweilige Fonds entweder abgezogenen Quellensteuern im Rahmen seiner
gewinn kann für den Privatanleger im Jahr der unter die Bestandsschutzregelungen des InvStG Einkommensteuererklärung anrechnen lassen
Zahlung einkommensteuerlich als negative Ein- fällt oder die steuerlichen Anlagebestimmungen kann.
nahme abgesetzt werden, wenn ein Ertragsaus- nach dem InvStG erfüllt und (ii) die Verwaltungs-
gleich durchgeführt wird und sowohl bei der Ver- gesellschaft für diese Zielfonds den steuerlichen Alternativ hat der Privatanleger die Möglichkeit,
öffentlichung des Zwischengewinns als auch im Bekanntmachungspflichten nachkommt. sich vom Steuerabzug im Ausland befreien zu las-
6sen, indem er eine Ermächtigung zur freiwilligen
Offenlegung seiner Zinserträge gegenüber der
ausländischen Bank abgibt, die es dem Institut
gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und
stattdessen die Erträge an die gesetzlich vorge-
gebenen Finanzbehörden zu melden.
Wenn das Vermögen des Fonds aus höchstens
15% Forderungen im Sinne der ZIV besteht,
haben die Zahlstellen, die letztlich auf die von
der Verwaltungsgesellschaft gemeldeten Daten
zurückgreifen, keine Meldungen an das Bundes-
zentralamt für Steuern zu versenden. Ansonsten
löst die Überschreitung der 15%-Grenze eine
Meldepflicht der Zahlstellen an das Bundeszen-
tralamt für Steuern über den in der Ausschüttung
enthaltenen Zinsanteil aus.
Bei Überschreiten der 25%-Grenze ist bei der
Rückgabe oder Veräußerung der Fondsanteile der
Veräußerungserlös zu melden. Ist der Fonds ein
ausschüttender, so ist zusätzlich im Falle der Aus-
schüttung der darin enthaltene Zinsanteil an das
Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Handelt
es sich um einen thesaurierenden Fonds, erfolgt
eine Meldung konsequenterweise nur im Falle der
Rückgabe oder Veräußerung des Fondsanteils.
Hinweis:
Die steuerlichen Ausführungen gehen von der
derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten
sich an in Deutschland unbeschränkt einkom-
mensteuerpflichtige oder unbeschränkt kör-
perschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann
jedoch keine Gewähr dafür übernommen
werden, dass sich die steuerliche Beurteilung
durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder
Erlasse der F inanzverwaltung nicht ändert.
7A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil
Geschäftsführung und Verwaltung Anlageberater
Investmentgesellschaft I.
Deutsche Bank AG
db PrivatMandat Comfort Taunusanlage 12
2, Boulevard Konrad Adenauer D-60325 Frankfurt am Main
L -1115 Luxemburg
Für sämtliche Teilfonds mit Ausnahme
der Teilfonds
Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft
db PrivatMandat Comfort – PRO Global sowie
Doris Marx (ab 20. September 2012) db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland.
Vorsitzende des Verwaltungsrats des
db PrivatMandat Comfort, Luxemburg; II.
Mitglied der Geschäftsleitung der Alpha Portfolio Advisors GmbH
DWS Investment S.A., Luxemburg Wiesbadener Weg 2a
D-65812 Bad Soden
Klaus-Michael Vogel (bis 19. September 2012)
Vorsitzender Für die Teilfonds
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der db PrivatMandat Comfort – PRO Global
DWS Investment S.A.; db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der db PrivatMandat Comfort – PRO USA und
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg db PrivatMandat Comfort – PRO Wachstumsländer
Manfred Bauer Depotbank
Geschäftsführer der
DWS Investment S.A., Luxemburg State Street Bank Luxembourg S.A.
49, Avenue J. F. Kennedy
Markus Kohlenbach (ab 20. September 2012) L -1855 Luxemburg
Mitglied der Geschäftsleitung der
DWS Investment S.A., Luxemburg
Promoter, Verwaltungsgesellschaft und
Michael Koschatzki (bis 19. September 2012) Zentralverwaltung, Register- und Transferstelle,
Deutsche Asset & Wealth Management Hauptvertriebsstelle
Investment GmbH, Frankfurt am Main
DWS Investment S.A.
Stephan Scholl (ab 19. Juni 2013) 2, Boulevard Konrad Adenauer
Deutsche Asset & Wealth Management L -1115 Luxemburg
International GmbH, Frankfurt am Main
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft
Silvia Wagner (bis 1. Februar 2013)
Deutsche Asset & Wealth Management Wolfgang Matis
International GmbH, Frankfurt am Main Vorsitzender des Verwaltungsrates der
DWS Investment S.A., Luxemburg;
Fondsmanager Geschäftsführer der
Deutsche Asset & Wealth Management
Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH Investment GmbH, Frankfurt am Main
Mainzer Landstr. 178 –190
D-60327 Frankfurt am Main Ernst Wilhelm Contzen (bis 31. Dezember 2013)
Mitglied des Verwaltungsrates der
DWS Investment S.A., Luxemburg;
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg
Heinz-Wilhelm Fesser
Mitglied des Verwaltungsrates der
DWS Investment S.A., Luxemburg
Marzio Hug (ab 1. Januar 2014)
Mitglied des Verwaltungsrates der
DWS Investment S.A., Luxemburg
8Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft (Forts.) Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft
Frank Kuhnke (bis 31. Dezember 2013) Klaus-Michael Vogel
Mitglied des Verwaltungsrates der Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der
DWS Investment S.A., Luxemburg DWS Investment S.A., Luxemburg;
Mitglied des Vorstands der
Dr. Boris Nikolaj Liedtke (ab 1. Januar 2014) Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg
Mitglied des Verwaltungsrates der
DWS Investment S.A., Luxemburg; Manfred Bauer
Vorsitzender des Vorstands der Mitglied der Geschäftsleitung der
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg DWS Investment S.A., Luxemburg
Dr. Matthias Liermann (ab 4. April 2013) Markus Kohlenbach
Mitglied des Verwaltungsrates der Mitglied der Geschäftsleitung der
DWS Investment S.A., Luxembourg DWS Investment S.A., Luxemburg
Holger Naumann (ab 4. April 2013) Doris Marx
Mitglied des Verwaltungsrates der Mitglied der Geschäftsleitung der
DWS Investment S.A., Luxembourg; DWS Investment S.A., Luxemburg
Geschäftsführer der
Deutsche Asset & Wealth Management Ralf Rauch
Investment GmbH, Frankfurt am Main Mitglied der Geschäftsleitung der
DWS Investment S.A., Luxemburg
Klaus-Michael Vogel
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Martin Schönefeld
DWS Investment S.A., Luxemburg; Mitglied der Geschäftsleitung der
Mitglied des Vorstands der DWS Investment S.A., Luxemburg
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg
Dorothee Wetzel (bis 15. März 2013)
Mitglied des Verwaltungsrates der Wirtschaftsprüfer
DWS Investment S.A., Luxemburg
KPMG Luxembourg S.à r.l.
Jochen Wiesbach (bis 15. März 2013) 9, Allée Scheffer
Geschäftsführer der L -2520 Luxemburg
Deutsche Asset & Wealth Management
International GmbH, Frankfurt am Main
Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen
Dr. Asoka Wöhrmann (ab 1. August 2012)
Mitglied des Verwaltungsrates der Luxemburg
DWS Investment S.A., Luxemburg; Deutsche Bank Luxembourg S.A.
Geschäftsführer der 2, Boulevard Konrad Adenauer
Deutsche Asset & Wealth Management L -1115 Luxemburg
Investment GmbH, Frankfurt am Main
Deutschland
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
D-60325 Frankfurt am Main
und deren Filialen
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Theodor-Heuss-Allee 72
D-60486 Frankfurt am Main
und deren Filialen
Belgien
Deutsche Bank NV/S.A.
13–15, Avenue Marnix
B-1000 Bruxelles
9Hinweise wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedin- dem Zugriff des Fonds zu dessen Schaden ent
gungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst zogen werden könnten.
Rechtsgrundlage des Kaufs von Teilfondsanteilen wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbe-
ist der aktuell gültige Verkaufsprospekt. sondere an einer Börse können auch irrationale Konzentrationsrisiko
Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Ge-
Es ist nicht gestattet, von dem Verkaufsprospekt rüchte einwirken. Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass
abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzu- eine Konzentration der Anlage in bestimmte Ver-
geben. Die Gesellschaft haftet nicht, wenn und Länder- oder Transferrisiko mögensgegenstände oder Märkte erfolgt. Dann
soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben ist das Gesellschaftsvermögen von der Entwick-
werden, die von vorliegendem Verkaufsprospekt Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländi- lung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte
abweichen. scher Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund besonders stark abhängig.
fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft sei-
Die Satzung, der Verkaufsprospekt und die We- nes Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder Zinsänderungsrisiko
sentlichen Anlegerinformationen sowie Halbjah- überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B.
res- und Jahresberichte sind bei der Investment- Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, aus- Anleger sollten sich bewusst sein, dass eine An
gesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft und bleiben, oder in einer Währung erfolgen, die auf- lage in Anteile mit Zinsrisiken einhergehen kann,
den Zahlstellen kostenlos erhältlich. Sonstige grund von Devisenbeschränkungen nicht mehr die im Falle von Schwankungen der Zinssätze in
wichtige Informationen werden den Anteilinha- konvertierbar ist. der jeweils für die Wertpapiere oder des jewei-
bern in geeigneter Form von der Verwaltungsge- ligen Teilfonds maßgeblichen Währung auftreten
sellschaft mitgeteilt. Abwicklungsrisiko können.
Bis zu 100% des Vermögens des jeweiligen Teil- Insbesondere bei der Investition in nicht notier- Politisches Risiko/Regulierungsrisiko
fonds können in Wertpapieren eines Emittenten te Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Ab-
angelegt werden, sofern die Voraussetzungen der wicklung durch ein Transfersystem aufgrund einer Für das Gesellschaftsvermögen dürfen Anlagen
nachfolgenden Ziffer 2. A) (i) des Verkaufspros verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen im Ausland getätigt werden. Damit geht das
pekts gegeben sind. Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß Risiko nachteiliger internationaler politischer Ent-
ausgeführt wird. wicklungen, Änderungen der Regierungspolitik,
Allgemeine Risikohinweise der Besteuerung und anderer rechtlicher Entwick-
Rechtliches und steuerliches Risiko lungen einher.
Eine Anlage in die Anteile der Gesellschaft ist
mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a. Die rechtliche und steuerliche Behandlung von Inflationsrisiko
Aktien- und Rentenmarktrisiken, Zins-, Kredit-, Fonds kann sich in unabsehbarer und nicht beein-
Adressenausfall-, Liquiditäts- und Kontrahenten flussbarer Weise ändern. Eine Änderung fehlerhaft Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für
risiken sowie Wechselkurs-, Volatilitätsrisiken festgestellter Besteuerungsgrundlagen des Fonds alle Vermögensgegenstände.
oder politische Risiken umfassen bzw. damit für vorangegangene Geschäftsjahre kann für den
verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch Fall einer für den Anleger steuerlich grundsätzlich Schlüsselpersonenrisiko
zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf nachteiligen Korrektur zur Folge haben, dass der
einige dieser Risiken wird nachstehend kurz ein- Anleger die Steuerlast aus der Korrektur für voran- Teilfondsvermögen, deren Anlageergebnis in ei-
gegangen. Potenzielle Anleger sollten sich über gegangene Geschäftsjahre zu tragen hat, obwohl nem bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt,
Anlagen und Instrumente, die im Rahmen der er unter Umständen zu diesem Zeitpunkt nicht haben diesen Erfolg auch der Eignung der han-
vorgesehenen Anlagepolitik eingesetzt werden in dem Investmentvermögen investiert war. Um- delnden Personen und damit den richtigen Ent-
können, informieren. Auch sollten sich Anleger gekehrt kann für den Anleger der Fall eintreten, scheidungen ihres Managements zu verdanken.
über die mit einer Anlage in die Anteile verbun- dass ihm eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte Die personelle Zusammensetzung des Fonds-
denen Risiken im Klaren sein und erst dann eine Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene managements kann sich jedoch verändern. Neue
Anlageentscheidung treffen, wenn sie sich von Geschäftsjahre, in denen er an dem Investment- Entscheidungsträger können dann möglicherwei-
ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirt- vermögen beteiligt war, durch die Rückgabe oder se weniger erfolgreich agieren.
schaftsprüfern oder sonstigen Beratern umfas- Veräußerung der Anteile vor Umsetzung der ent-
send über (i) die Eignung einer Anlage in die An- sprechenden Korrektur nicht mehr zugute kommt. Änderung der Anlagepolitik
teile unter Berücksichtigung ihrer persönlichen
Finanz- bzw. Steuersituation und sonstiger Um- Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb
stände, (ii) die im vorliegenden Verkaufspros führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuer- des für das jeweilige Teilfondsvermögen zuläs-
pekt enthaltenen Informationen und (iii) die liche Vorteile in einem anderen als dem eigentlich sigen Anlagespektrums kann sich das mit dem
Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds haben zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich Teilfondsvermögen verbundene Risiko inhaltlich
beraten lassen. steuerlich veranlagt werden und sich dies beim verändern.
einzelnen Anleger negativ auswirkt.
Es ist zu beachten, dass Anlagen eines Fonds Änderung des Verkaufsprospektes;
neben den Chancen auf Kurssteigerun- Währungsrisiko Auflösung oder Verschmelzung
gen auch Risiken enthalten. Die Anteile des
Fonds sind Wertpapiere, deren Wert durch Sofern Vermögenswerte der Gesellschaft in ande- Die Gesellschaft behält sich für den jeweiligen
die Kursschwankungen der in ihm enthal- ren Währungen als der jeweiligen Teilfondswäh- Teilfonds das Recht vor, das Verkaufsprospekt zu
tenen Vermögenswerte bestimmt wird. Der rung angelegt sind, erhält der jeweilige Teilfonds ändern. Ferner ist es ihr gemäß den Bestimmun-
Wert der Anteile kann dementsprechend ge- die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus sol- gen der Satzung der Gesellschaft und des Ver-
genüber dem Einstandspreis steigen oder chen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der kaufsprospektes möglich, Teilfonds ganz aufzulö-
fallen. Wert dieser Währung gegenüber der Teilfondswäh- sen, oder es mit einem anderen Fondsvermögen
rung, so reduziert sich der Wert des Teilfondsver- zu verschmelzen. Für den Anleger besteht daher
Es kann daher keine Zusicherung gegeben mögens. das Risiko, dass er die von ihm geplante Halte-
werden, dass die Ziele der Anlagepolitik er- dauer nicht realisieren kann.
reicht werden. Verwahrrisiko
Kreditrisiko
Marktrisiko Das Verwahrrisiko beschreibt das Risiko, das aus
der grundsätzlichen Möglichkeit resultiert, dass Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass
Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanz- die in Verwahrung befindlichen Anlagen im Falle eine solche Anlage Kreditrisiken bergen kann. An-
produkten hängt insbesondere von der Entwick- der Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder leihen oder Schuldtitel bergen ein Kreditrisiko in
lung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder Bezug auf den Emittenten, für das das Bonitäts-
allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den eines Unterverwahrers teilweise oder vollständig rating des Emittenten als Messgröße dienen kann.
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