Db PrivatMandat Comfort - Verkaufsprospekt Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) nach Luxemburger Recht 20. März 2014
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Deutsche Asset & Wealth Management db PrivatMandat Comfort Verkaufsprospekt Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) nach Luxemburger Recht 20. März 2014 * Die DWS/DB AWM Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle: BVI. Stand: 31.12.2013.
Inhalt db PrivatMandat Comfort – Zusätzliche Informationen Verkaufsprospekt 38 PRO Global 46 für Anleger in der Bundes Besonderer Teil republik Deutschland 2 db PrivatMandat Comfort – db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland 48 Einkommen (U) 38 db PrivatMandat Comfort – Verkaufsprospekt 8 db PrivatMandat Comfort – PRO USA 50 Allgemeiner Teil Balance (U) 40 db PrivatMandat Comfort – db PrivatMandat Comfort – PRO Wachstumsländer 52 Wachstum (U) 42 db PrivatMandat Comfort – Dynamik (U) 44 Rechtliche Struktur: SICAV nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen. Allgemeines Die in diesem Verkaufsprospekt beschriebene Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden) oder mehrere bestehende Anteilklassen aufgelöst Investmentgesellschaft ist eine in Luxemburg als im Dokument „CESR’s guidelines concerning oder zusammengelegt werden. Anteilklassen kön- SICAV (Société d’Investissement à Capital Vari- eligible assets for investment by UCITS“ in der nen zu Kategorien von Anteilen zusammengefasst able) gegründete offene Investmentgesellschaft jeweils gültigen Fassung eine Reihe zusätzlicher werden. gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes über Erläuterungen, die in Bezug auf die Finanzinstru- die Organismen für die gemeinsame Anlage von mente, die für unter die Richtlinie 2009/65/EG Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Wertpapieren vom 17. Dezember 2010 („Gesetz fallenden OGAW in Frage kommen, zu beachten unter der db PrivatMandat Comfort, SICAV errich- vom 17. Dezember 2010“) und erfüllt die Vorschrif- sind.3 teten Teilfonds. Die jeweiligen Besonderen Rege- ten der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen lungen für die einzelnen Teilfonds sind im Beson- Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Die Gesellschaft kann dem Anleger nach freiem deren Teil des Verkaufsprospekts enthalten. welche die Richtlinie 85/611/EWG ersetzt Ermessen einen oder mehrere Teilfonds anbieten (OGAW) sowie die Vorschriften der Großher- (Umbrella-Konstruktion). Die Gesamtheit der Teil- zoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 über fonds ergibt den Umbrellafonds. Im Verhältnis zu bestimmte Definitionen des geänderten Geset- Dritten haften die Vermögenswerte eines Teilfonds 1 rsetzt durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010. E zes vom 20. Dezember 2002 über Organismen lediglich für die Verbindlichkeiten und Zahlungs- 2 Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März 2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG für gemeinsame Anlagen1 („Großherzogliche verpflichtungen, die diesen Teilfonds betreffen. des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwal- Verordnung vom 8. Februar 2008“), durch die die Es können jederzeit weitere Teilfonds aufgelegt tungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen Richtlinie 2007/16/EG2 („Richtlinie 2007/16/EG“) und/oder ein oder mehrere bestehende Teilfonds für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) in Luxemburger Recht umgesetzt wurde. aufgelöst oder zusammengelegt werden wie im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen („Richtlinie 2007/16/EG“). nachstehend näher beschrieben. Innerhalb jedes 3 vgl. CSSF-Rundschreiben 08-339 in der jeweils gülti- Bezüglich der in der Richtlinie 2007/16/EG bzw. Teilfonds können dem Anleger eine oder mehrere gen Fassung: CESR’s guidelines concerning eligible in der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Feb- Anteilklassen angeboten werden (multi-share- assets for investment by UCITS – March 2007, ref.: CESR/07-044; CESR’s guidelines concerning eligible ruar 2008 enthaltenen Bestimmungen liefern class-Kontruktion). Die Gesamtheit der Anteil- assets for investment by UCITS – The classification of die Leitlinien des „Committee of European klassen ergibt den Teilfonds. Es können jederzeit hedge fund indices as financial indices – July 2007, ref.: Securities Regulators“ (CESR – Ausschuss der weitere Anteilklassen aufgelegt und/oder eine CESR/07-434. 1
Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland Die Satzung, der Verkaufsprospekt, die „Wesentlichen Anlegerinformationen“, Halbjahres- und Jahresberichte, die Aus- gabe- und Rücknahmepreise sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie den Zahl- und Informationsstellen erhältlich. Der Verwaltungsgesellschaftsvertrag, der Depotbankvertrag, der Fondsmanagementvertrag und Beratungsverträge können an jedem Bankarbeitstag in Frankfurt am Main während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der nachfolgend angegebenen Zahl- und Informationsstellen eingesehen werden. Bei den Zahl- und Informations stellen werden darüber hinaus die jeweils aktuellen Nettoinventarwerte je Anteil sowie die Ausgabe- und Rückgabe- preise der Anteile zur Verfügung gestellt. Rücknahme- und Umtauschanträge können bei den deutschen Zahlstellen eingereicht werden. Sämtliche Zahlungen (Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) werden durch die deutschen Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden im Internet unter www.dws.de veröffentlicht. Etwaige Mitteilungen an die Anteilinhaber werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen für Deutschland sind: Deutsche Bank AG Taunusanlage 12 D-60325 Frankfurt am Main und deren Filialen Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Theodor-Heuss-Allee 72 D-60486 Frankfurt am Main und deren Filialen Widerrufsrecht gemäß § 305 KAGB: Erfolgt der Kauf von Investmentanteilen durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so kann der Käufer seine Erklärung über den Kauf binnen einer Frist von zwei Wochen der ausländischen Investmentgesellschaft gegenüber schriftlich widerrufen (Wider rufsrecht); dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft i.S.d. § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so ist bei einem Erwerb von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (§ 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB), ein Widerruf ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufs- erklärung. Der Widerruf ist gegenüber der DWS Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg, schriftlich unter Angabe der Person des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift zu erklären, wobei eine Begrün- dung nicht erforderlich ist. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertrags- abschluss dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin eine Belehrung über das Widerrufsrecht wie die vorliegende enthalten ist. Ist der Fristbeginn streitig, trifft die Beweislast den Ver- käufer. Das Recht zum Widerruf besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass entweder der Käufer die Anteile im Rahmen seines Gewerbebetriebes erworben hat oder er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Verkauf der Anteile geführt haben, auf Grund vorhergehender Bestellung gemäß § 55 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat. Ist der Widerruf erfolgt und hat der Käufer bereits Zahlungen geleistet, so ist die ausländische Investmentgesellschaft verpflichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Anteile, die bezahlten Kosten und einen Betrag auszuzahlen, der dem Wert der bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der Widerrufs- erklärung entspricht. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet werden. 2
Kurzangaben über die für die A nleger bedeutsamen Steuervorschriften Fonds nach Luxemburger Recht Allgemeines Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befin e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) den, werden die Erträge als Betriebseinnahmen gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital- Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschrif steuerlich erfasst. Der Steuerabzug hat in diesem Genussrechte und ten gelten nur für Anleger, die in Deutschland Fall keine Abgeltungswirkung; eine Verlustverrech f) „cum“-erworbene Optionsanleihen. unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem auslän nung durch die depotführende Stelle findet nicht Werden Gewinne aus der Veräußerung der o.g. dischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb statt. Die steuerliche Gesetzgebung erfordert zur Wertpapiere/Kapitalforderungen, Gewinne aus von Anteilen an dem in diesem Verkaufspros Ermittlung der steuerpflichtigen bzw. der kapital Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalter pekt beschriebenen Fonds mit seinem Steuer ertragsteuerpflichtigen Erträge eine differenzierte prämien ausgeschüttet, sind sie grundsätz berater in Verbindung zu setzen und mögliche Betrachtung der Ertragsbestandteile. lich steuerpflichtig und unterliegen i.d.R. dem steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilser Steuer abzug von 25% (zuzüglich Solidaritäts werb in seinem Heimatland individuell zu klären. I nteile im Privatvermögen A zuschlag und ggf. Kirchensteuer). Ausgeschüttete (Steuerinländer) Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren Der ausländische Fonds unterliegt in Deutsch und Gewinne aus Termingeschäften sind jedoch land grundsätzlich keiner Körperschaft- und 1. Z insen und zinsähnliche Erträge sowie steuerfrei, wenn die Wertpapiere auf Ebene Gewerbesteuer. Die steuerpflichtigen Erträge Dividenden des Fonds vor dem 1.1.2009 erworben bzw. die des Fonds werden jedoch beim Privatanleger Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie Dividen Termingeschäfte vor dem 1.1.2009 eingegangen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Ein den sind beim Anleger grundsätzlich steuer werden. Für Anleger, die Anteile an einem Fonds kommensteuer unterworfen, soweit diese pflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob diese nach dem 31.12.2008 erwerben, erfolgt eine zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden. fiktive Zurechnung dieser steuerfrei ausgeschüt Sparer-Pauschbetrag von jährlich 801 € (für teten Gewinne bei der Ermittlung des Veräuße Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehe Ausgeschüttete Zinsen und zinsähnliche Erträge rungsgewinns (siehe unten Punkt I 5.). gatten) bzw. 1.602 € (für zusammen veranlagte sowie Dividenden des Investmentvermögens Ehegatten) übersteigen. unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25% Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapital (zuzüglich Solidaritäts zuschlag und ggf. Kirchen- forderungen, die nicht in der o.g. Aufzählung Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grund steuer). enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu sätzlich einem Steuerabzug von 25% (zuzüglich behandeln (siehe oben Punkt I 1.). Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Zu Handelt es sich um einen steuerrechtlich the den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch saurierenden Fonds, wird der Steuerabzug von 3. Negative steuerliche Erträge die vom Fonds ausgeschütteten Erträge, die aus 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gege Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit schüttungsgleichen Erträge, der Zwischengewinn benenfalls Kirchensteuer) nicht zum Zeitpunkt gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene sowie der Gewinn aus dem An- und Verkauf von der Thesaurierung vorgenommen. Die dem des Fonds, werden diese auf Ebene des Fonds Fondsanteilen, wenn diese nach dem 31. Dezem Steuerabzug unterliegenden Erträge werden steuerlich vorgetragen. Diese können auf Ebene ber 2008 erworben wurden bzw. werden. aber kumuliert und zusammengefasst als sog. des Fonds mit künftigen gleichartigen positiven kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge bei steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrech Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grund Rückgabe/Verkauf der Investmentanteile über net werden. Eine direkte Zurechnung der nega sätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltung eine inländische depotführende Stelle mit dem tiven steuerlichen Erträge auf den Anleger ist steuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen Steuerabzug belegt. nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklä Beträge beim Anleger einkommensteuerlich erst rung anzugeben sind. Für den Privatanleger wer 2. Gewinne aus der Veräußerung in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in den bei der Vornahme des Steuerabzugs durch von Wertpapieren, Gewinne aus dem das Geschäftsjahr des Fonds endet bzw. die die inländische depotführende Stelle grundsätz Termingeschäften und Erträge Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Fonds lich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen aus Stillhalterprämien erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge und anrechenbare ausländische Quellensteuern Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigen auf Ebene des Fonds verrechnet werden. Eine angerechnet. kapitalähnlichen Genussrechten und Gewinne aus frühere Geltendmachung bei der Einkommen Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprä steuer des Anlegers ist nicht möglich. Der Steuerabzug hat u.a. aber dann keine Abgel mien, die auf der Ebene des Fonds erzielt werden, tungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz werden beim Anleger nicht erfasst, solange sie 4. Substanzauskehrungen geringer ist als der Abgeltungsteuersatz von 25%. nicht ausgeschüttet werden. Gleiches gilt für die Substanzauskehrungen unterliegen nicht der In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalver Veräußerung von Anteilen an anderen Investment Besteuerung. Substanzauskehrungen, die der mögen in der Einkommensteuererklärung angege vermögen. Zudem werden die Gewinne aus der Anleger während seiner Besitzzeit erhalten hat, ben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedri Veräußerung der in § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchsta sind allerdings dem steuerlichen Ergebnis aus geren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf ben a) bis f) Investmentsteuergesetz (nachfolgend der Veräußerung der Fondsanteile hinzuzurech die persönliche Steuerschuld den vorgenomme „InvStG") genannten Kapitalforderungen beim nen, d.h. sie erhöhen den steuerlichen Gewinn. nen Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung). Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüt tet werden. 5. Veräußerungsgewinne Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem auf Anlegerebene Steuerabzug unterlegen haben (weil z.B. ein Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen Werden Anteile an dem Fonds, die nach dem Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen (nachfolgend „Gute Kapitalforderungen"): 31.12.2008 erworben wurden, von einem Pri in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind vatanleger veräußert, unterliegt der Veräuße diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rah a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsren rungsgewinn dem Abgeltungsteuersatz von men der Veranlagung unterliegen die Einkünfte dite haben, 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgel b) Kapitalforderungen mit fixem oder variablem Kirchensteuer). Werden solche Anteile von tungsteuersatz von 25% oder dem niedrigeren Kupon, bei denen die Rückzahlung des Kapitals einem Privatanleger mit Verlust veräußert, dann persönlichen Steuersatz. in derselben Höhe zugesagt oder gewährt wird ist der Verlust mit anderen positiven Einkünften (z.B. „normale“ Anleihen, Floater, Reverse Floater aus Kapitalvermögen verrechenbar. Sofern die Trotz Steuerabzug und höherem persönlichen oder Down-Rating-Anleihen), Anteile in einem inländischen Depot verwahrt Steuersatz können Angaben zu den Einkünften c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie werden und bei derselben depotführenden aus Kapitalvermögen erforderlich sein, wenn im oder eines veröffentlichten Index für eine Mehr Stelle im selben Kalenderjahr positive Einkünfte Rahmen der Einkommensteuererklärung außer zahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden, aus Kapitalvermögen erzielt wurden, nimmt die gewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und depotführende Stelle die Verlustverrechnung (z.B. Spenden) geltend gemacht werden. Wandelanleihen, vor. 3
Bei einer Veräußerung von vor dem 1.1.2009 sächlich auf einen Betrag i.H.v. mindestens gen betrieblichen Anlegern (z.B. Einzelunterneh erworbenen Fondsanteilen ist der Gewinn bei 100.000 Euro beläuft, unterstellt werden, dass men) sind Veräußerungsgewinne aus Aktien zu Privatanlegern steuerfrei. Ein im Veräußerungs die Mindestanlagesumme i.H.v. 100.000 Euro 40% steuerfrei (Teil einkünfteverfahren). Veräu erlös enthaltener Zwischengewinn ist auch in vorausgesetzt ist und von den Anlegern eine ßerungsgewinne aus Renten/Kapitalforderungen, diesen Fällen grundsätzlich steuerpflichtig und besondere Sachkunde gefordert wird, wenn das Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus unterliegt i.d.R. dem Steuerabzug von 25% wesentliche Vermögen eines Investmentvermö Stillhalterprämien sind hingegen in voller Höhe (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenen gens nach dem InvG einer kleinen Anzahl von steuerpflichtig. falls Kirchensteuer), siehe unter Punkt IX. bis zu zehn Anlegern zuzuordnen ist. Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapital Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns für II nteile im Betriebsvermögen A forderungen, die nicht in der o.g. Aufzählung die Abgeltungsteuer sind die Anschaffungskos (Steuerinländer) enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu ten um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der behandeln (siehe oben Punkt II 1.). Anschaffung und der Veräußerungserlös um den 1. Zinserträge, zinsähnliche Erträge Zwischengewinn im Zeitpunkt der Veräußerung zu Zinsen und zinsähnliche Erträge sind beim Anle 3. In- und ausländische Dividenden kürzen, damit es nicht zu einer doppelten einkom ger grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unab Vor dem 1.3.2013 dem Fonds zugeflossene oder mensteuerlichen Erfassung von Zwischengewin hängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und nen (siehe unten) kommen kann. Zudem ist der ausgeschüttet werden. Die zu versteuernden ausländischer Aktiengesellschaften, die auf Veräußerungserlös um die thesaurierten Erträge Zinsen sind gemäß § 2 Abs. 2a InvStG im Rah Anteile im Betriebsvermögen ausgeschüttet zu kürzen, die der Anleger bereits versteuert hat, men der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG oder thesauriert werden, sind mit Ausnahme damit es auch insoweit nicht zu einer Doppel zu berücksichtigen. von Dividenden nach dem Gesetz über deutsche besteuerung kommt. Eine Hinzurechnung zum Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsenno Veräußerungserlös erfolgt in Höhe der gezahlten, Ausgeschüttete Zinsen und zinsähnliche Erträge tierten Anteilen (nachfolgend „REITG“) bei Kör um einen Ermäßigungsanspruch geminderten unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25% perschaften grundsätzlich steuerfrei (5 Prozent ausländischen Steuer im Sinne des § 4 Abs. 2 zuzüglich Solidaritätszuschlag. der Dividenden gelten bei Körperschaften als InvStG bzw. Kapitalertragsteuer im Sinne des nichtabzugsfähige Betriebsausgaben und sind § 7 Abs. 3 und 4 InvStG, soweit diese auf die Handelt es sich um einen steuerrechtlich the somit letztlich doch steuerpflichtig). Aufgrund während der Besitzzeit erzielten thesaurierten saurierenden Fonds, wird der Steuerabzug von der Neuregelung zur Besteuerung von Streu Erträge entfällt sowie in Höhe der ausschüttungs 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag) nicht zum besitzdividenden sind nach dem 28.2.2013 dem gleichen Erträge der vor der Besitzzeit liegenden Zeitpunkt der Thesaurierung vorgenommen. Die Fonds aus der Direktanlage zugeflossene oder Geschäftsjahre, die innerhalb der Besitzzeit aus dem Steuerabzug unterliegenden Erträge wer als zugeflossen geltende Dividenden in- und geschüttet wurden. Sofern der Anleger Anteile den aber kumuliert und zusammengefasst als ausländischer Aktiengesellschaften bei Körper an einem Fonds nach dem 31.12.2008 erworben sog. kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge schaften steuerpflichtig. Von Einzelunterneh hat, sind ab dem 1.1.2009 steuerfrei ausgeschüt bei Rückgabe/Verkauf der Investmentanteile über mern sind die Dividenden – mit Ausnahme der tete Termingeschäftsgewinne sowie Gewinne eine inländische depotführende Stelle mit dem Dividenden nach dem REITG – zu 60 Prozent zu aus der Veräußerung von Wertpapieren dem Ver Steuerabzug belegt. versteuern (Teileinkünfteverfahren). äußerungsgewinn hinzuzurechnen. 2. G ewinne aus der Veräußerung Inländische und ausländische Dividenden unter Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem von Wertpapieren, Gewinne aus liegen grundsätzlich dem Steuerabzug von 25% 31.12.2008 erworbener Fondanteile ist insoweit Termingeschäften und Erträge zuzüglich Solidaritätszuschlag. steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit im aus Stillhalterprämien Fonds entstandenen, noch nicht auf der Anleger Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, Antei Handelt es sich um einen steuerrechtlich the ebene erfassten, DBA-steuerfreien Erträge len an Investmentvermögen, eigenkapitalähn saurierenden Fonds, wird der Steuerabzug von zurückzuführen ist (sogenannter besitzzeitanteili lichen Genussrechten und Gewinne aus Termin 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag) nicht zum ger Immobiliengewinn) Voraussetzung hierfür ist, geschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, Zeitpunkt der Thesaurierung vorgenommen. Die dass die Verwaltungsgesellschaft den Immobili die auf der Ebene des Fonds erzielt werden, dem Steuerabzug unterliegenden Erträge wer engewinn bewertungstäglich als Prozentsatz des werden beim Anleger nicht erfasst, solange sie den aber kumuliert und zusammengefasst als Anteilwertes des Fonds veröffentlicht. nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden die sog. kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge Gewinne aus der Veräußerung Guter Kapital bei Rückgabe/Verkauf der Investmentanteile über Sofern für die Investitionen in den Fonds eine forderungen beim Anleger nicht erfasst, wenn sie eine inländische depotführende Stelle mit dem Mindestanlagesumme von 100.000 Euro oder nicht ausgeschüttet werden. Steuerabzug belegt. mehr vorgeschrieben ist oder die Beteiligung natürlicher Personen von der Sachkunde der Hierunter fallen folgende Gute Kapitalforderungen: Bei gewerbesteuerpflichtigen Anlegern sind die Anleger abhängig ist (bei Anteilsklassen bezo zum Teil einkommensteuerfreien bzw. körper gen auf eine Anteilsklasse), gilt für die Veräuße a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsren schaftsteuerfreien Dividendenerträge für Z wecke rung oder Rückgabe von Anteilen, die nach dem dite haben, der Ermittlung des Gewerbeertrags wieder hin 9. November 2007 und vor dem 1. Januar 2009 b) Kapitalforderungen mit fixem oder variab zuzurechnen, nicht aber wieder zu kürzen. Nach erworben wurden, Folgendes: Der Gewinn lem Kupon, bei denen die Rückzahlung des Kapi Auffassung der Finanzverwaltung können Divi aus der Veräußerung oder Rückgabe solcher tals in derselben Höhe zugesagt oder gewährt denden von ausländischen Kapitalgesellschaften Anteile unterliegt grundsätzlich dem Abgel wird (z.B. „normale“ Anleihen, Floater, Reverse als so genannte Schachteldividenden in vollem tungsteuersatz von 25%. Der steuerpflichtige Floater oder Down-Rating-Anleihen), Umfang nur dann steuerfrei sein, wenn der Anle Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf oder der c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie ger eine (Kapital-) Gesellschaft i.S.d. entsprechen Rückgabe der Anteile ist in diesem Fall jedoch oder eines veröffentlichten Index für eine Mehr den DBAs ist und auf ihn durchgerechnet eine auf den Betrag der auf Fondsebene thesaurier zahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden, genügend hohe (Schachtel-) Beteiligung entfällt. ten Gewinne aus der Ver äußerung von nach d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und dem 31.12.2008 erworbenen Wertpapiere und Wandelanleihen, 4. Negative steuerliche Erträge der auf Fondsebene thesaurierten Gewinne e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung aus nach dem 31.12.2008 eingegangenen gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital- mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Termingeschäften begrenzt. Diese Begrenzung Genussrechte und Ebene des Fonds, werden diese steuerlich auf des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns f) „cum“-erworbene Optionsanleihen. Ebene des Fonds vorgetragen. Diese können erfordert den Nachweis des entsprechenden Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind auf Ebene des Fonds mit künftigen gleichartigen Betrags. sie steuerlich auf Anlegerebene zu berücksich positiven steuer pflichtigen Erträgen der Folge tigen. Dabei sind Veräußerungsgewinne aus jahre verrechnet werden. Eine direkte Zurech Nach Auffassung des Bundesfinanzministeri Aktien bei Anlegern, die Körperschaften sind, nung der negativen steuerlichen Erträge auf den ums (BMF -Schreiben vom 22.10.2008) kann grundsätzlich steuerfrei; 5% gelten jedoch als Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich diese für Anleger, deren Anlagesumme sich tat nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Bei sonsti negativen Beträge beim Anleger bei der Einkom 4
mensteuer bzw. Körperschaftsteuer erst in dem –– Im Falle eines (teil-)ausschüttenden Fonds schengewinn, die kumulierten ausschüttungsglei Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem nimmt das depotführende Kreditinstitut als Zahl chen Erträge sowie Gewinne aus der Veräuße das Geschäftsjahr des Fonds endet, bzw. die stelle vom Steuerabzug Abstand. In diesem Fall rung der Investmentanteile Abstand genommen, Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Fonds wird dem Anleger die gesamte Ausschüttung sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge ungekürzt gutgeschrieben. nachweist. auf Ebene des Fonds verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung bei der Einkommen –– Die depotführende Stelle nimmt Abstand Sofern die Ausländereigenschaft der depotfüh steuer bzw. Körperschaftsteuer des Anlegers ist vom Steuerabzug auf den im Veräußerungserlös renden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nicht möglich. enthaltenen Zwischengewinn, die kumulierten nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger ausschüttungsgleichen E rträge sowie Gewinne gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs 5. Substanzauskehrungen aus der Veräußerung der Investmentanteile. gemäß § 37 Abs. 2 AO zu beantragen. Zuständig Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. Dies ist das für die depotführende Stelle zuständige bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass Verwahrt der inländische Anleger Anteile an einem Finanzamt. die Substanzauskehrungen in der Handelsbilanz Fonds, welche er in seinem Betriebsvermögen ertrags wirksam zu vereinnahmen sind, in der hält, in einem inländischen Depot bei der Verwal IV Solidaritätszuschlag Steuerbilanz aufwandswirksam ein passiver Aus tungsgesellschaft oder einem anderen Kreditinsti gleichsposten zu bilden ist und damit technisch tut (Depotfall), nimmt das depotführende Kreditins Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierun die historischen Anschaffungskosten steuerneu titut als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand: gen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidari tral gemindert werden. Alternativ können die fort tätszuschlag in Höhe von 5,5% zu erheben. Der geführten Anschaffungskosten um den anteiligen –– soweit der Anleger eine entsprechende Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer Betrag der Substanzausschüttung vermindert NV-Bescheinigung rechtzeitig vorlegt (ob eine und Körperschaftsteuer anrechenbar. werden. umfassende oder nur teilweise Abstandnahme/ Erstattung erfolgt, richtet sich nach der Art der Fällt kein Steuerabzug an – beispielsweise bei 6. Veräußerungsgewinne jeweiligen NV-Bescheinigung), ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage einer auf Anlegerebene NV-Bescheinigung oder Nachweis der Steuer Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im –– bei Gewinnen aus der Veräußerung von ausländereigenschaft –, ist kein Solidaritätszu Betriebsvermögen sind für betriebliche Anleger Wertpapieren, Gewinnen aus Termingeschäften, schlag abzuführen bzw. wird dieser bei einer The insoweit steuerfrei, als er auf die während der Erträgen aus Stillhalterprämien, ausländischen saurierung vergütet. Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf Dividenden sowie Gewinnen aus der Veräuße der Anlegerebene erfassten, DBA-steuerfreien rung der Investmentanteile, auch ohne Vorlage V Kirchensteuer Erträge zurückzuführen ist (sogenannter besitz einer NV-Bescheinigung, wenn der Anleger eine zeitanteiliger Immobiliengewinn). Voraussetzung unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist Soweit die Einkommensteuer bereits von einer hierfür ist, dass die Verwaltungsgesellschaft oder die Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines inländischen depotführenden Stelle (Abzugs den Immobiliengewinn bewertungstäglich als inländischen Betriebs sind und der Gläubiger verpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben Prozentsatz des Wertes des Investmentanteils dies der auszahlenden Stelle nach amtlich vorge wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer veröffentlicht. schriebenen Vordruck erklärt. nach dem Kirchensteuersatz der Religionsge meinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im Sofern der Freistellungsauftrag oder die NV- angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erho Betriebsvermögen sind für Körperschaften grund Bescheinigung nicht bzw. nicht rechtzeitig vorge ben. Zu diesem Zweck kann der Kirchensteuer sätzlich steuerfrei (5 Prozent des steuerfreien legt wird, erhält der Anleger auf Antrag von der pflichtige dem Abzugsverpflichteten in einem Veräußerungsgewinns gelten bei Körperschaf depotführenden Stelle eine Steuerbescheinigung schriftlichen Antrag seine Religionsangehörig ten als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben und über den einbehaltenen und nicht erstatteten keit benennen. Ehegatten haben in dem Antrag sind somit letztlich doch steuerpflichtig), soweit Steuerabzug und den Solidaritätszuschlag. Der zudem zu erklären, in welchem Verhältnis der die Gewinne aus noch nicht zugeflossenen oder Anleger hat dann die Möglichkeit, den Steuer auf jeden Ehegatten entfallende Anteil der Kapi noch nicht als zugeflossen geltenden Dividenden abzug im Rahmen seiner Einkommensteuer-/ talerträge zu den gesamten Kapitalerträgen und aus realisierten und nicht realisierten Gewin Körperschaftsteuerveranlagung auf seine per der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer nen des Fonds aus in- und ausländischen Aktien sönliche Steuerschuld anrechnen zu lassen. Von entsprechend diesem Verhältnis aufgeteilt, ein herrühren und soweit diese Dividenden und bestimmten Körperschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 behalten und abgeführt werden kann. Wird kein Gewinne bei Zurechnung an den Anleger steuer und 5 KStG) muss der auszahlenden Stelle für Aufteilungsverhältnis angegeben, erfolgt eine frei sind (sogenannter Aktiengewinn). Von Einzel den Nachweis der unbeschränkten Steuerpflicht Aufteilung nach Köpfen. unternehmern sind diese Veräußerungsgewinne eine Bescheinigung des für sie zuständigen zu 60 Prozent zu versteuern. Die Verwaltungsge Finanzamtes vorliegen. Dies sind nichtrechtsfä Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonder sellschaft veröffentlicht den Aktiengewinn (seit hige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere ausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd 1.3.2013 aufgrund der oben erwähnten Gesetzes Zweckvermögen des privaten Rechts sowie juris berücksichtigt. änderung zwei Aktiengewinne getrennt für Kör tische Personen des privaten Rechts, die keine perschaften und Einzelunternehmer – ggf. erfolgt Kapitalgesellschaften, keine Genossenschaften Hat der Anleger keinen Antrag zum Einbehalt der die getrennte Veröffentlichung erst nachträglich) oder Versicherungs- und Pensionsfondsvereine Kirchensteuer bei seiner inländischen depotfüh bewertungstäglich als Prozentsatz des Wertes auf Gegenseitigkeit sind. renden Stelle eingereicht, wird die Kirchensteuer des Investmentanteils. in der Veranlagung festgesetzt. 2. Steuerausländer III bstandnahme vom Steuerabzug A Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an ausschüt VI Ausländische Quellensteuer bzw. Erstattung einbehaltener tenden Fonds im Depot bei einer inländischen Kapitalertragsteuer depotführenden Stelle (Depotfall), wird vom Steu Auf die ausländischen Erträge des Fonds wird erabzug auf Zinsen, zinsähnliche Erträge, Wert teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer 1. Steuerinländer papierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsge einbehalten. Verwahrt der inländische Privatanleger die Anteile winne und ausländische Dividenden sowie auf eines Fonds in einem inländischen Depot (Depot den im Veräußerungserlös enthaltenen Zwischen Die Verwaltungsgesellschaft kann die anrechen fall) und legt der Privatanleger rechtzeitig einen gewinn und Gewinne aus der Veräußerung der bare Quellensteuer auf der Ebene des Fonds wie in ausreichender Höhe ausgestellten Freistel Investmentanteile Abstand genommen, sofern er Werbungskosten abziehen. In diesem Fall ist die lungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. ausländische Quellensteuer auf Anlegerebene Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich weder anrechenbar noch abzugsfähig. nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden Hat ein ausländischer Anleger Anteile an thesau (sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, rierenden Fonds im Depot bei einer inländischen Übt die Verwaltungsgesellschaft ihr Wahlrecht nachfolgend „NV-Bescheinigung") vor, so gilt depotführenden Stelle, wird vom Steuerabzug zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf Folgendes: auf den im Veräußerungserlös enthaltenen Zwi Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechen 5
bare Quellensteuer bereits beim Steuerabzug Rahmen der von den Berufsträgern zu beschei- Sofern die Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 mindernd berücksichtigt. nigenden Steuerdaten hierauf hingewiesen wird. Buchst. c) oder f) InvStG nicht vorliegen, sind die Er wird für den Privatanleger bereits beim Steuer Erträge in vollem Umfang steuerpflichtig (sog. VII Ertragsausgleich abzug steuermindernd berücksichtigt. Wird der semitransparente Besteuerung). Zwischengewinn nicht veröffentlicht, sind jährlich Auf Erträge entfallende Teile des Ausgabepreises 6% (pro rata temporis) des Entgelts für die Rück- Wird die Bekanntmachungspflicht nach § 5 Abs. 1 für ausgegebene Anteile, die zur Ausschüttung gabe oder Veräußerung des Investmentanteils InvStG verletzt und handelt es sich nicht um den herangezogen werden können (Ertragsausgleichs- als Zwischengewinn anzusetzen. Bei betrieb Fall der semitransparenten Besteuerung, so sind verfahren), sind steuerlich so zu behandeln wie die lichen Anlegern ist der gezahlte Zwischengewinn die Ausschüttungen und der Zwischengewinn Erträge, auf die diese Teile des Ausgabepreises unselbständiger Teil der Anschaffungskosten, die sowie 70% des Mehrbetrags beim Anleger entfallen. nicht zu korrigieren sind. Bei Rückgabe oder Ver- anzusetzen, der sich zwischen dem ersten und äußerung des Fondsanteils bildet der erhaltene letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknah- VIII Nachweis von Besteuerungsgrundlagen Zwischengewinn einen unselbständigen Teil des mepreis des Investmentanteils ergibt, mindes- Veräußerungserlöses. Eine Korrektur ist nicht tens aber 6% des letzten im Kalenderjahr festge- Die ausländische Investmentgesellschaft hat vorzunehmen. setzten Rücknahmepreises (sog. intransparente gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern – Besteuer ung). Erfüllt ein anderes Investment- soweit das Bundeszentralamt für Steuern dies X Folgen der Verschmelzung vermögen, an dem der Fonds Anteile erworben anfordern sollte – innerhalb von drei Monaten von Investmentvermögen hat, seine Bekanntmachungspflichten nach § 5 nach Zugang der Anforderung die Besteuerungs- Abs. 1 InvStG nicht, ist für das jeweilige andere grundlagen bei (Teil-)Ausschüttung oder Thesau- Werden Investmentvermögen im Rahmen einer Investmentvermögen ein nach den vorstehenden rierung sowie die als zugeflossen geltenden, steuerneutralen Übertragung i.S.d. § 17a i.V.m. Grundsätzen zu ermittelnder steuerpflichtiger aber noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen § 14 InvStG auf ein anderes Investmentvermö- Ertrag auf Ebene des Fonds anzusetzen. Erträge nachzuweisen. gen übertragen, ist ein ausschüttendes Invest- mentvermögen in seinem letzten Geschäfts- XII EU-Zinsrichtlinie/ Eine Änderung fehlerhaft festgestellter Besteue- jahr vor der Zusammenlegung steuerlich wie Zinsinformationsverordnung rungsgrundlagen des Fonds für vorangegangene ein thesaurierendes Investmentvermögen zu Geschäftsjahre (z.B. aufgrund eines entsprechen- behandeln. Bei den Anlegern führt die Zusam- Die Zinsinformationsverordnung (nachfolgend den Verlangens durch das Bundeszentralamts für menlegung nicht zur Aufdeckung und Besteu- „ZIV“), mit der die Richtlinie 2003/48/EG des Steuern) kann für den Fall einer für den Anleger erung der in den Anteilen des übernommenen Rates vom 3. Juni 2003, ABL. EU Nr. L 157 S. 38 steuerlich grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Investmentvermögens ruhenden stillen Reser- im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen Folge haben, dass der Anleger die Steuerlast aus ven. Grundsätzlich können sowohl Publikums- umgesetzt wird, soll grenzüberschreitend die der Korrektur für vorangegangene Geschäftsjahre Investmentvermögen des Vertragstyps (z.B. effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher zu tragen hat, obwohl er unter Umständen zu Luxemburger FCP) und Publikums-Investment- Personen im Gebiet der EU sicherstellen. Mit eini- diesem Zeitpunkt nicht in dem Fonds investiert vermögen in Rechtsform des Gesellschaft- gen Drittstaaten (insbesondere mit der Schweiz, war. Umgekehrt kann für den Anleger der Fall styps (z.B. Luxemburger SICAV) steuerneutral Liechten stein, Channel Islands, Monaco und eintreten, dass ihm eine steuerlich grundsätz- verschmolzen werden. Grenzüberschreitende Andorra) hat die EU Abkommen abgeschlossen, lich vorteilhafte Korrektur für das aktuelle und Verschmelzungen sind nicht mit steuerneutraler die der EU-Zinsrichtlinie weitgehend entsprechen. für vorangegangene Geschäftsjahre, in denen er Wirkung möglich. Werden Investmentvermögen an dem Fonds beteiligt war, durch die Rückgabe nicht steuer neutral miteinander verschmolzen, Dazu werden grundsätzlich Zinserträge, die eine oder Veräußerung der Anteile vor Umsetzung kommt es steuerlich zu einer Veräußerung der im europäischen Ausland oder bestimmten Dritt- der entsprechenden Korrektur nicht mehr zugute Anteile an dem übertragenden Investmentver- staaten ansässige natürliche Person von einem kommt. mögen sowie zu einem Erwerb der Anteile an deutschen Kreditinstitut (das insoweit als Zahl- dem aufnehmenden Investmentvermögen. stelle handelt) gutgeschrieben erhält, von dem Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu deutschen Kreditinstitut an das Bundeszentral- führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steu- XI Transparente, semitransparente amt für Steuern und von dort aus letztlich an die erliche Vorteile in einem anderen als eigentlich und intransparente Besteuerung als ausländischen Wohnsitzfinanzämter gemeldet. zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich Investmentfonds steuerlich veranlagt werden und sich dies beim Entsprechend werden grundsätzlich Zinserträge, einzelnen Anleger negativ auswirkt. Die oben genannten Besteuerungsgrundsätze die eine natürliche Person in Deutschland von (sog. transparente Besteuerung) für Investment- einem ausländischen Kreditinstitut im europä IX Zwischengewinnbesteuerung fonds im Sinne des InvStG gelten nur, wenn der ischen Ausland oder in bestimmten Drittstaaten Fonds unter die Bestandsschutzregelung des erhält, von dem ausländischen Kreditinstitut letzt- Zwischengewinne sind die im Ausgabe- oder § 22 Abs. 2 InvStG fällt. Alternativ muss der lich an das deutsche Wohnsitzfinanzamt gemel- Rücknahmepreis enthaltenen Entgelte für ver- Fonds die steuerlichen Anlagebestimmungen det. Alternativ behalten einige ausländische einnahmte oder aufgelaufene Zinsen sowie nach dem InvStG erfüllen, dies sind die Grund- Staaten Quellensteuern ein, die in Deutschland Gewinne aus der Veräußerung von nicht in § 1 sätze, nach denen der Fonds investieren darf, anrechenbar sind. Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG um steuerlich als Investmentfonds behandelt zu genannten Kapitalforderungen, die vom Fonds werden. In beiden Fällen müssen zudem sämt- Konkret betroffen sind folglich die innerhalb der noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und liche Besteuerungsgrundlagen entsprechend Europäischen Union bzw. in den beigetrete- infolgedessen beim Anleger noch nicht steu- der Vorgaben des § 5 Abs. 1 InvStG bekannt nen Drittstaaten ansässigen Privatanleger, die erpflichtig wurden (etwa mit Stückzinsen aus gemacht werden (sog. steuerliche Bekannt- grenzüberschreitend in einem anderen EU-Land festverzinslichen Wertpapieren vergleichbar). Der machungspflicht). Der Fonds fällt unter die ihr Depot oder Konto führen und Zinserträge vom Fonds erwirtschaftete Zwischengewinn ist Bestandsschutzregelungen des InvStG, wenn erwirtschaften. bei Rückgabe oder Verkauf der Anteile durch er vor dem 24.12.2013 aufgelegt worden ist und Steuerinländer einkommensteuerpflichtig. Der die Anlagebestimmungen und Kreditaufnahme- Unter anderem Luxemburg und die Schweiz Steuerabzug auf den Zwischengewinn beträgt grenzen nach dem ehemaligen Investmentge- haben sich verpflichtet, von den Zinserträgen 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. setz erfüllt. Hat der Fonds Anteile an anderen eine Quellensteuer i.H.v. 35% einzubehalten. Der Kirchensteuer). Investmentvermögen erworben, so gelten die Anleger erhält im Rahmen der steuerlichen Doku- oben genannte Besteuerungsgrundsätze eben- mentation eine Bescheinigung, mit der er sich die Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte Zwischen- falls nur, wenn (i) der jeweilige Fonds entweder abgezogenen Quellensteuern im Rahmen seiner gewinn kann für den Privatanleger im Jahr der unter die Bestandsschutzregelungen des InvStG Einkommensteuererklärung anrechnen lassen Zahlung einkommensteuerlich als negative Ein- fällt oder die steuerlichen Anlagebestimmungen kann. nahme abgesetzt werden, wenn ein Ertragsaus- nach dem InvStG erfüllt und (ii) die Verwaltungs- gleich durchgeführt wird und sowohl bei der Ver- gesellschaft für diese Zielfonds den steuerlichen Alternativ hat der Privatanleger die Möglichkeit, öffentlichung des Zwischengewinns als auch im Bekanntmachungspflichten nachkommt. sich vom Steuerabzug im Ausland befreien zu las- 6
sen, indem er eine Ermächtigung zur freiwilligen Offenlegung seiner Zinserträge gegenüber der ausländischen Bank abgibt, die es dem Institut gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und stattdessen die Erträge an die gesetzlich vorge- gebenen Finanzbehörden zu melden. Wenn das Vermögen des Fonds aus höchstens 15% Forderungen im Sinne der ZIV besteht, haben die Zahlstellen, die letztlich auf die von der Verwaltungsgesellschaft gemeldeten Daten zurückgreifen, keine Meldungen an das Bundes- zentralamt für Steuern zu versenden. Ansonsten löst die Überschreitung der 15%-Grenze eine Meldepflicht der Zahlstellen an das Bundeszen- tralamt für Steuern über den in der Ausschüttung enthaltenen Zinsanteil aus. Bei Überschreiten der 25%-Grenze ist bei der Rückgabe oder Veräußerung der Fondsanteile der Veräußerungserlös zu melden. Ist der Fonds ein ausschüttender, so ist zusätzlich im Falle der Aus- schüttung der darin enthaltene Zinsanteil an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds, erfolgt eine Meldung konsequenterweise nur im Falle der Rückgabe oder Veräußerung des Fondsanteils. Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkom- mensteuerpflichtige oder unbeschränkt kör- perschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der F inanzverwaltung nicht ändert. 7
A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil Geschäftsführung und Verwaltung Anlageberater Investmentgesellschaft I. Deutsche Bank AG db PrivatMandat Comfort Taunusanlage 12 2, Boulevard Konrad Adenauer D-60325 Frankfurt am Main L -1115 Luxemburg Für sämtliche Teilfonds mit Ausnahme der Teilfonds Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft db PrivatMandat Comfort – PRO Global sowie Doris Marx (ab 20. September 2012) db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland. Vorsitzende des Verwaltungsrats des db PrivatMandat Comfort, Luxemburg; II. Mitglied der Geschäftsleitung der Alpha Portfolio Advisors GmbH DWS Investment S.A., Luxemburg Wiesbadener Weg 2a D-65812 Bad Soden Klaus-Michael Vogel (bis 19. September 2012) Vorsitzender Für die Teilfonds Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der db PrivatMandat Comfort – PRO Global DWS Investment S.A.; db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der db PrivatMandat Comfort – PRO USA und Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg db PrivatMandat Comfort – PRO Wachstumsländer Manfred Bauer Depotbank Geschäftsführer der DWS Investment S.A., Luxemburg State Street Bank Luxembourg S.A. 49, Avenue J. F. Kennedy Markus Kohlenbach (ab 20. September 2012) L -1855 Luxemburg Mitglied der Geschäftsleitung der DWS Investment S.A., Luxemburg Promoter, Verwaltungsgesellschaft und Michael Koschatzki (bis 19. September 2012) Zentralverwaltung, Register- und Transferstelle, Deutsche Asset & Wealth Management Hauptvertriebsstelle Investment GmbH, Frankfurt am Main DWS Investment S.A. Stephan Scholl (ab 19. Juni 2013) 2, Boulevard Konrad Adenauer Deutsche Asset & Wealth Management L -1115 Luxemburg International GmbH, Frankfurt am Main Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft Silvia Wagner (bis 1. Februar 2013) Deutsche Asset & Wealth Management Wolfgang Matis International GmbH, Frankfurt am Main Vorsitzender des Verwaltungsrates der DWS Investment S.A., Luxemburg; Fondsmanager Geschäftsführer der Deutsche Asset & Wealth Management Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH Investment GmbH, Frankfurt am Main Mainzer Landstr. 178 –190 D-60327 Frankfurt am Main Ernst Wilhelm Contzen (bis 31. Dezember 2013) Mitglied des Verwaltungsrates der DWS Investment S.A., Luxemburg; Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg Heinz-Wilhelm Fesser Mitglied des Verwaltungsrates der DWS Investment S.A., Luxemburg Marzio Hug (ab 1. Januar 2014) Mitglied des Verwaltungsrates der DWS Investment S.A., Luxemburg 8
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft (Forts.) Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft Frank Kuhnke (bis 31. Dezember 2013) Klaus-Michael Vogel Mitglied des Verwaltungsrates der Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der DWS Investment S.A., Luxemburg DWS Investment S.A., Luxemburg; Mitglied des Vorstands der Dr. Boris Nikolaj Liedtke (ab 1. Januar 2014) Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg Mitglied des Verwaltungsrates der DWS Investment S.A., Luxemburg; Manfred Bauer Vorsitzender des Vorstands der Mitglied der Geschäftsleitung der Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg DWS Investment S.A., Luxemburg Dr. Matthias Liermann (ab 4. April 2013) Markus Kohlenbach Mitglied des Verwaltungsrates der Mitglied der Geschäftsleitung der DWS Investment S.A., Luxembourg DWS Investment S.A., Luxemburg Holger Naumann (ab 4. April 2013) Doris Marx Mitglied des Verwaltungsrates der Mitglied der Geschäftsleitung der DWS Investment S.A., Luxembourg; DWS Investment S.A., Luxemburg Geschäftsführer der Deutsche Asset & Wealth Management Ralf Rauch Investment GmbH, Frankfurt am Main Mitglied der Geschäftsleitung der DWS Investment S.A., Luxemburg Klaus-Michael Vogel Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Martin Schönefeld DWS Investment S.A., Luxemburg; Mitglied der Geschäftsleitung der Mitglied des Vorstands der DWS Investment S.A., Luxemburg Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg Dorothee Wetzel (bis 15. März 2013) Mitglied des Verwaltungsrates der Wirtschaftsprüfer DWS Investment S.A., Luxemburg KPMG Luxembourg S.à r.l. Jochen Wiesbach (bis 15. März 2013) 9, Allée Scheffer Geschäftsführer der L -2520 Luxemburg Deutsche Asset & Wealth Management International GmbH, Frankfurt am Main Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen Dr. Asoka Wöhrmann (ab 1. August 2012) Mitglied des Verwaltungsrates der Luxemburg DWS Investment S.A., Luxemburg; Deutsche Bank Luxembourg S.A. Geschäftsführer der 2, Boulevard Konrad Adenauer Deutsche Asset & Wealth Management L -1115 Luxemburg Investment GmbH, Frankfurt am Main Deutschland Deutsche Bank AG Taunusanlage 12 D-60325 Frankfurt am Main und deren Filialen Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Theodor-Heuss-Allee 72 D-60486 Frankfurt am Main und deren Filialen Belgien Deutsche Bank NV/S.A. 13–15, Avenue Marnix B-1000 Bruxelles 9
Hinweise wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedin- dem Zugriff des Fonds zu dessen Schaden ent gungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst zogen werden könnten. Rechtsgrundlage des Kaufs von Teilfondsanteilen wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbe- ist der aktuell gültige Verkaufsprospekt. sondere an einer Börse können auch irrationale Konzentrationsrisiko Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Ge- Es ist nicht gestattet, von dem Verkaufsprospekt rüchte einwirken. Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzu- eine Konzentration der Anlage in bestimmte Ver- geben. Die Gesellschaft haftet nicht, wenn und Länder- oder Transferrisiko mögensgegenstände oder Märkte erfolgt. Dann soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben ist das Gesellschaftsvermögen von der Entwick- werden, die von vorliegendem Verkaufsprospekt Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländi- lung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte abweichen. scher Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund besonders stark abhängig. fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft sei- Die Satzung, der Verkaufsprospekt und die We- nes Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder Zinsänderungsrisiko sentlichen Anlegerinformationen sowie Halbjah- überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. res- und Jahresberichte sind bei der Investment- Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, aus- Anleger sollten sich bewusst sein, dass eine An gesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft und bleiben, oder in einer Währung erfolgen, die auf- lage in Anteile mit Zinsrisiken einhergehen kann, den Zahlstellen kostenlos erhältlich. Sonstige grund von Devisenbeschränkungen nicht mehr die im Falle von Schwankungen der Zinssätze in wichtige Informationen werden den Anteilinha- konvertierbar ist. der jeweils für die Wertpapiere oder des jewei- bern in geeigneter Form von der Verwaltungsge- ligen Teilfonds maßgeblichen Währung auftreten sellschaft mitgeteilt. Abwicklungsrisiko können. Bis zu 100% des Vermögens des jeweiligen Teil- Insbesondere bei der Investition in nicht notier- Politisches Risiko/Regulierungsrisiko fonds können in Wertpapieren eines Emittenten te Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Ab- angelegt werden, sofern die Voraussetzungen der wicklung durch ein Transfersystem aufgrund einer Für das Gesellschaftsvermögen dürfen Anlagen nachfolgenden Ziffer 2. A) (i) des Verkaufspros verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen im Ausland getätigt werden. Damit geht das pekts gegeben sind. Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß Risiko nachteiliger internationaler politischer Ent- ausgeführt wird. wicklungen, Änderungen der Regierungspolitik, Allgemeine Risikohinweise der Besteuerung und anderer rechtlicher Entwick- Rechtliches und steuerliches Risiko lungen einher. Eine Anlage in die Anteile der Gesellschaft ist mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a. Die rechtliche und steuerliche Behandlung von Inflationsrisiko Aktien- und Rentenmarktrisiken, Zins-, Kredit-, Fonds kann sich in unabsehbarer und nicht beein- Adressenausfall-, Liquiditäts- und Kontrahenten flussbarer Weise ändern. Eine Änderung fehlerhaft Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für risiken sowie Wechselkurs-, Volatilitätsrisiken festgestellter Besteuerungsgrundlagen des Fonds alle Vermögensgegenstände. oder politische Risiken umfassen bzw. damit für vorangegangene Geschäftsjahre kann für den verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch Fall einer für den Anleger steuerlich grundsätzlich Schlüsselpersonenrisiko zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf nachteiligen Korrektur zur Folge haben, dass der einige dieser Risiken wird nachstehend kurz ein- Anleger die Steuerlast aus der Korrektur für voran- Teilfondsvermögen, deren Anlageergebnis in ei- gegangen. Potenzielle Anleger sollten sich über gegangene Geschäftsjahre zu tragen hat, obwohl nem bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, Anlagen und Instrumente, die im Rahmen der er unter Umständen zu diesem Zeitpunkt nicht haben diesen Erfolg auch der Eignung der han- vorgesehenen Anlagepolitik eingesetzt werden in dem Investmentvermögen investiert war. Um- delnden Personen und damit den richtigen Ent- können, informieren. Auch sollten sich Anleger gekehrt kann für den Anleger der Fall eintreten, scheidungen ihres Managements zu verdanken. über die mit einer Anlage in die Anteile verbun- dass ihm eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte Die personelle Zusammensetzung des Fonds- denen Risiken im Klaren sein und erst dann eine Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene managements kann sich jedoch verändern. Neue Anlageentscheidung treffen, wenn sie sich von Geschäftsjahre, in denen er an dem Investment- Entscheidungsträger können dann möglicherwei- ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirt- vermögen beteiligt war, durch die Rückgabe oder se weniger erfolgreich agieren. schaftsprüfern oder sonstigen Beratern umfas- Veräußerung der Anteile vor Umsetzung der ent- send über (i) die Eignung einer Anlage in die An- sprechenden Korrektur nicht mehr zugute kommt. Änderung der Anlagepolitik teile unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw. Steuersituation und sonstiger Um- Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb stände, (ii) die im vorliegenden Verkaufspros führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuer- des für das jeweilige Teilfondsvermögen zuläs- pekt enthaltenen Informationen und (iii) die liche Vorteile in einem anderen als dem eigentlich sigen Anlagespektrums kann sich das mit dem Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds haben zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich Teilfondsvermögen verbundene Risiko inhaltlich beraten lassen. steuerlich veranlagt werden und sich dies beim verändern. einzelnen Anleger negativ auswirkt. Es ist zu beachten, dass Anlagen eines Fonds Änderung des Verkaufsprospektes; neben den Chancen auf Kurssteigerun- Währungsrisiko Auflösung oder Verschmelzung gen auch Risiken enthalten. Die Anteile des Fonds sind Wertpapiere, deren Wert durch Sofern Vermögenswerte der Gesellschaft in ande- Die Gesellschaft behält sich für den jeweiligen die Kursschwankungen der in ihm enthal- ren Währungen als der jeweiligen Teilfondswäh- Teilfonds das Recht vor, das Verkaufsprospekt zu tenen Vermögenswerte bestimmt wird. Der rung angelegt sind, erhält der jeweilige Teilfonds ändern. Ferner ist es ihr gemäß den Bestimmun- Wert der Anteile kann dementsprechend ge- die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus sol- gen der Satzung der Gesellschaft und des Ver- genüber dem Einstandspreis steigen oder chen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der kaufsprospektes möglich, Teilfonds ganz aufzulö- fallen. Wert dieser Währung gegenüber der Teilfondswäh- sen, oder es mit einem anderen Fondsvermögen rung, so reduziert sich der Wert des Teilfondsver- zu verschmelzen. Für den Anleger besteht daher Es kann daher keine Zusicherung gegeben mögens. das Risiko, dass er die von ihm geplante Halte- werden, dass die Ziele der Anlagepolitik er- dauer nicht realisieren kann. reicht werden. Verwahrrisiko Kreditrisiko Marktrisiko Das Verwahrrisiko beschreibt das Risiko, das aus der grundsätzlichen Möglichkeit resultiert, dass Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanz- die in Verwahrung befindlichen Anlagen im Falle eine solche Anlage Kreditrisiken bergen kann. An- produkten hängt insbesondere von der Entwick- der Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder leihen oder Schuldtitel bergen ein Kreditrisiko in lung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder Bezug auf den Emittenten, für das das Bonitäts- allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den eines Unterverwahrers teilweise oder vollständig rating des Emittenten als Messgröße dienen kann. 10
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