Gemeindezeitung Bad Feilnbacher - Frühling in Bad Feilnbach
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POSTAKTUELL an sämtliche Haushaltungen! Bad Feilnbacher Gemeindezeitung Informationen für Bürger und Gäste Nr. 1 / März / April / Mai 2018 Frühling in Bad Feilnbach Foto: Ursel Jedlizcka
Seite 2 Bad Feilnbacher Gemeindezeitung – Nr. 1 / März / April / Mai 2018 Inhaltsverzeichnis Geführte Moorwanderungen 56 Blütenwanderung am 22. April 57 Seite Weibamarkt wieder in Bad Feilnbach 57 Maibaumaufstellen am 1. Mai 57 Nachruf 3 Schwimmbäder öffnen am 12. Mai 58 Schöffenwahl 2018 3 Die neue Apfelkönigin stellt sich vor 58 Kindergartenanmeldung 2018 3 Bad Feilnbacher Sommeralmrausch 59 Grußwort Bürgermeister Hofer 4 Kostenlose Yogastunde im Naturpark 59 Wir gratulieren 4 Spende für Nachbarschaftshilfe 59 Grußwort Bürgermeister Wallner 5 Ruhetage der Gaststätten und Cafes 60 Aktion Saubere Landschaft 2018 5 in der Gemeinde Personalnachrichten 6 Die wichtigsten Notfallnummern 60 Aus dem Gemeinderat 7 - 16 Ansprechpartner für Senioren und Behinderte 60 Dorferneuerung Dettendorf – abschließende 16 Ökumenische Nachbarschaftshilfe 61 Maßnahmen Gottesdienstzeiten 61 Interesse an Pflanzmaßnahmen melden 17 Öffnungszeiten in den Pfarrbüchereien 61 Aktuelles zum Gemeinschaftshaus 17 Öffnungszeiten in der Gemeinde 61 Baumfällungen wegen Eschentriebsterben 17 Telefonverzeichnis, Faxnummern, 62, 63 Lärmschutz an der A8 18 - 20 Internet- und Email-Adressen Mikrozensus 2018 21 Werbeanzeigen 64 - 66 Information der Deutschen Rentenversicherung 21 Wir gratulieren 67, 68 Bioabfälle getrennt sammeln 22 = Restmüll reduzieren Fortbildungen Kreisjugendring 22 Impressum Reiterfreizeit in den Pfingstferien 23 Pflegeeltern gesucht 23, 24 Herausgeber: Gemeinde Bad Feilnbach, V.i.S.d.P.: Gemeindemeister 2018 24 1. Bürgermeister Hans Hofer, Aktuelles aus der Volkshochschule 24, 25 Bahnhofstr. 5, 83075 Bad Feilnbach Fundsachen bitte abholen 26 Redaktion: Barbara Mayr, Gemeindeverwaltung, Gemeindebus für Vereine 26 Tel: 08066-887-26, Email: barbara.mayr@bad-feilnbach.de Billiger Baden 26 Aus den Schulen 27 - 32 Druck meissnerdruck, Birkenweg 5, und 83080 Oberaudorf Kindergartennachrichten 33 - 38 Anzeigen: Tel: 08033-97660 Aus vergangenen Tagen 39 - 42 Email: info@meissnerdruck.de Wegweiser für Senioren in 4. Auflage 42 Für Werbeanzeigen bitte direkt bei Unsere Seniorenseite 43 - 45 Firma meissnerdruck melden. Fahrt zur Alm 46 Die nächste Ausgabe erscheint Schafkopfturniere für Ü 60 46 Anfang Juni 2018. Die Ökumenische Nachbarschaftshilfe berichtet 46 Redaktionsschluss: 08.05.2018 Veranstaltungen in Bad Feilnbach 47 - 53 Die Redaktion behält sich Kürzungen der Beiträge vor. vom 01.03. – 06.06.2018 Ausgewählte Veranstaltungen in Bad Aibling 53 Theater in Kematen 54 Nachlesen im Internet Kutschenfahrten in Bad Feilnbach 54 Wenn Sie unsere Gemeindezeitung auf dem Bildschirm Passionssingen in Bad Feilnbach 55 nachlesen wollen, wählen Sie doch unsere Internetseite: Ausgewählte Gipflstürma Veranstaltungen 55 www.bad-feilnbach.de. Dort finden Sie auf der Startsei- 55. Bad Feilnbacher Chorwoche des 56 te und unter der Rubrik „Bürgerservice und Rathaus“ Bayerischen Sängerbundes und „Aktuelles“ die Ausgaben der Gemeindezeitung.
Bad Feilnbacher Gemeindezeitung – Nr. 1 / März / April / Mai 2018 Seite 3 Nachruf Kindergartenanmeldung 2018 Gemeinsamer Anmeldetermin für alle sechs Kindergärten im Gemeindebereich: Montag, 12. März 2018 Die Gemeinde Bad Feilnbach trauert um in den Gemeindekindergärten: Herrn Reinhold Gasteiger „Apfelbäumchen in Dettendorf + 27. Januar 2018 von 13.30 - 15.00 Uhr „Purzlbaam“ in Au Gemeinderat der ehemaligen von 13.30 - 15.00 Uhr Gemeinde Dettendorf von 1966 – 1972, „Gemeindemäuse“ in Bad Feilnbach Gemeinderat der Gemeinde Bad Feilnbach von 14.30 - 16.30 Uhr von 1972 - 1978 und 1984 - 1996 „Spatzennest“ in Derndorf Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken von 13.30 - 15.00 Uhr bewahren. im kath. Kindergarten „St. Martin“ in Au von 13.00 - 16.00 Uhr Gemeinde Bad Feilnbach im kath. Kindergarten „Regenbogen“ mit Hans Hofer Kinderkrippe in Bad Feilnbach Erster Bürgermeister von 15.00- 17.00 Uhr Bitte bringen Sie das gelbe Vorsorgeheft zur Anmeldung mit. Das Kindergartenpersonal steht Ihnen an Schöffenwahl 2018 diesem Nachmittag zur Verfügung. Selbstver- ständlich sollen die Kinder bei der Anmeldung dabei sein! Für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 findet in Wenn Sie vorab die Kindergärten besichtigen diesem Jahr wieder die Schöffenwahl statt. wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den Kindergartenleiterinnen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Nachfolgend die Adressen und Telefonnum- Landgerichtes und stehen grundsätzlich gleich- mern aller Kindergärten in der Gemeinde: berechtigt neben den Berufsrichtern. ➤ Gemeindekindergarten „Apfelbäumchen“ in Dettendorf, Kaltenweg 4, Tel. 08064/1744, Das Amt eines Schöffen ist ehrenamtlich und Leiterin: Jutta Böhm kann nur von Deutschen versehen werden. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, das Höchstalter ➤ Gemeindekindergarten „Purzlbaam“ in Au, 70 Jahre. Schulweg 5, Tel. 08064/905352 Leiterin: Maria-Magdalena Sango Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das ➤ Gemeindekindergarten „Gemeindemäuse“ in Amt des Schöffen zu bewerben oder andere Bad Feilnbach, Bahnhofstr. 9, Tel. 08066/887575 geeignete Personen vorzuschlagen. Leiterin: Maria Bauer Weitere Informationen sowie das Bewerbungs- ➤ Gemeindekindergarten „Spatzennest“ in formular finden Sie auf unserer Internetseite Derndorf, Aiblinger Str. 68, Tel. 08066/906693 oder erhalten Sie im Vorzimmer, Tel. 08066/887- Leiterin: Stephanie Huber 23, maresa.nagl@bad-feilnbach.de. ➤ Katholischer Kindergarten „St. Martin“ in Au, Doktorweg 2, Tel. 08064/1435 Die Wahlvorschläge für das Schöffenamt müs- Leiterin: Anja Bayer sen bis 06. April 2018 bei der Gemeindeverwal- ➤ Katholischer Kindergarten „Regenbogen“ in tung Bad Feilnbach, 1. Stock, Zi. 15, Frau Nagl Bad Feilnbach, Gartenstr. 6, Tel. 08066/1038 abgeben werden. Leiterin: Karin Nufer, Irmi Wingen
Seite 4 Bad Feilnbacher Gemeindezeitung – Nr. 1 / März / April / Mai 2018 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Ende meiner Amtszeit als 1. Bürgermeister der Gemeinde Bad Feilnbach ist es mir ein großes Anliegen, mich zu bedanken. Bedanken möchte ich mich als erstes bei allen Bediensteten der Gemeinde, bei den Mitarbeitern der Verwaltung, den Mitarbeitern des Bauhofes, beim Personal der Kindergärten, einfach bei allen, die mich 12 Jahre begleitet und gut unterstützt haben. Nur so konnten die vielfältigen Aufgaben für unsere Bürger erfüllt werden. Ein weiterer Dank gilt den vielen Ehrenamtlichen, die sich für die Feuerwehren, die Jugend, die Senioren, die Betreuung der Asylbewerber und unsere Kultur einsetzen und damit ein unglaubliches soziales Netz in der Gemeinde bilden. Auch möchte ich meinen Dank an die Mitglieder des Gemeinderates aussprechen, die mit mir die Entscheidung für unsere Gemeinde und damit für die Bürger mitgetragen haben. Meinem Nachfolger Anton Wallner wünsche ich alles Gute für seine kommende Amtszeit, viel Glück und Gottes Segen zum Wohle unserer Gemeinde Bad Feilnbach. Euer Hans Hofer Wir gratulieren Bei der Wahl zum Ersten Bürgermeister am In seiner Sitzung am 16.01.2018 stellte der Wahl- 14.01.2018 erhielt der einzige Kandidat Anton ausschuss fest, dass Anton Wallner mit 2.065 Wallner (CSU) die Mehrheit der gültigen Stim- gültigen Stimmen zum ersten Bürgermeister men und ist damit für 6 Jahre zum Ersten Bürger- gewählt ist. meister der Gemeinde Bad Feilnbach gewählt. Er wird sein Amt am 15. März 2018 antreten. Hier das Endergebnis der Wahl: Stimmbezirk Stimmbe- Wähler Wahlbeteili- Ungültige Gültige Von den gültigen Stimmen rechtigte gung in % Stimmen Stimmen entfallen auf die Bewerber Wallner Anton in % Sonstige in % 1 Litzldorf 722 296 41,00% 16 280 273 98% 7 3% 2 Bad Feilnbach 1060 318 30,00% 14 304 296 97% 8 3% 3 Bad Feilnbach 974 208 21,36% 14 194 183 94% 11 6% 4 Bad Feilnbach 1096 229 20,89% 9 220 214 97% 6 3% 5 Au 1015 286 28,18% 15 271 257 95% 14 5% 6 Au 1070 254 23,74% 21 233 225 97% 8 3% 7 Kematen 363 147 40,50% 1 146 146 100% 0 0% 8 Dettendorf 325 130 40,00% 4 126 126 100% 0 0% 11 Briefwahl 251 11 240 210 88% 30 13 % 12 Briefwahl 147 4 143 135 94% 8 6% gesamt 6625 2266 34,20% 109 2157 2065 95,73% 92 4,27 %
Bad Feilnbacher Gemeindezeitung – Nr. 1 / März / April / Mai 2018 Seite 5 Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich freue mich sehr über Ihr Vertrauen und bedanke mich recht herzlich für die vielen Glückwünsche zu meiner Wahl zum 1. Bürgermeister der Gemeinde Bad Feilnbach. Am 15. März trete ich mein Amt als Bürgermeister an. Hier ein paar persönliche Daten: Ich bin 52 Jahre alt und wohne mit meiner Frau Elisabeth und meinen drei erwachsenen Söhnen Simon, Lorenz und Korbinian in Litzldorf. Bis zu meinem Amtsantritt habe ich die beiden Sparkassengeschäftsstellen in Au und Bad Feilnbach geleitet. Neben meinen vielen ehrenamtlichen Aufgaben war ich bereits von 1990 bis 2002 Mitglied des Gemeinderates von Bad Feilnbach. Bad Feilnbach ist eine sehr schöne und lebenswerte Naherholungsgemeinde, die deswegen von vielen Menschen aus nah und fern aufgesucht wird. Es ist eine sehr lebendige Kommune mit sehr rührigen Menschen und aktiven Vereinen. Wir haben einen starken Zuzugsdruck, dem wir uns nicht ganz erwehren können. Wichtig ist, dass wir den Charakter der kleineren Ortschaften erhalten. Als Bürgermeister habe ich die Möglichkeit, unsere Heimat mit ihren Menschen und den Traditionen vor Ort zu bewahren, zu gestalten und Weichen für die Zukunft zu stellen. Wir sind in einer laufenden Legislaturperiode des Gemeinderates. Das heißt, Bürgermeister Hofer hat mit dem amtierenden Gemeinderat bereits viele gute Projekte aufgesetzt und gute Arbeit geleistet. Im Moment sehe ich mich eher für das Gelingen verantwortlich. Der Haushaltsspielraum für eigene Ideen ist im Moment noch begrenzt. Bei Bürgermeister Hans Hofer und der gesamten Verwaltung bedanke ich mich sehr herzlich für die freundliche und gute Aufnahme bei den ersten konstruktiven Einarbeitungstagen im Rathaus. So freue ich mich auf meine Arbeit als 1. Bürgermeister in unserer schönen Gemeinde und hoffe auch weiterhin auf Ihre Unterstützung und eine gute Zusammenarbeit. Herzlichst, Anton Wallner Aktion saubere Landschaft 2018 Aufruf an die Bürger, Vereine, Schulen, Feuerwehr und Bergwacht Am Samstag nach Ostern, den 07.04.2018 (Ausweichtermin, wenn viel Schnee liegt, 14.04.2018) wird in der Gemeinde Bad Feilnbach wieder die Aktion saubere Landschaft durchgeführt. Treffpunkt für alle Teilnehmer ist um 9 Uhr an den jeweiligen örtlichen Feuerwehrhäusern in Bad Feilnbach am Bauhof und in Kematen beim Gasthaus Weingast. Hier wird in Absprache die Eintei- lung der Sammelgebiete vorgenommen. Die teilnehmenden Personen werden gebeten, Plastikei- mer für Glasabfälle etc. mit zu bringen. Alle Bürger, die sich für eine saubere Umwelt einsetzen wollen, sind zur Teilnahme eingeladen. Bei Rückkehr ab 11 Uhr ist am Bauhof in Bad Feilnbach schon der Grill angeheizt und es stehen Getränke bereit. Alle Teilnehmenden sind herzlich zu einer Brotzeit eingeladen!
Seite 6 Bad Feilnbacher Gemeindezeitung – Nr. 1 / März / April / Mai 2018 Personalnachrichten Es is wieder amoi so weit Abschied und Neueinstellungen: In Feimboch is für an Zum 20.11.2017 wurde Maria Opperer als Mitar- beiterin für den Plakatdienst und zum 01.01.2018 neien Burgermoaster Zeit Ramona Kirner für die Bereiche öffentliche Sicher- heit und Ordnung und Gewerbeamt eingestellt. Der Hofer is in Austrog ganga, Zum 31.01.2018 hat Tamara Kruschinski ihre er hod übergem Arbeit in der Kur- und Tourismusinformation beendet. Raphael Wagner, der seine Ausbildung Für eahm kimmt jetz a anders Lem zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit Ende Januar 2018 mit Erfolg abgeschlossen hat, unter- So manches Großprojekt is stützt nun den Fachbereich Kur & Tourismus. in sei Amtszeit einegfoin Zum 31.01.2018 beendete Kathrin Beer ihre Tätig- keit als Kinderpflegerin im Kindergarten Gemein- Wiavui Zerreissproben er ausghoitn hod, demäuse. Ihre Aufgaben hat zum 01.02.2018 die des könnan mia uns ned ausmoin Erzieherin Anna-Maria Jakobec übernommen. Zum 01.02.2018 beendete auch Matthias Maier Aber mit Ruhe und Gelassenheit hod er seine Tätigkeit als Geschäftsleiter in der Gemein- deverwaltung. so manche Schwierigkeit überbrückt An dieser Stelle möchten wir uns sehr herzlich So is sei Amtszeit ziemlich guad geglückt bei allen bisherigen Kolleginnen und Kollegen für die geleistete Arbeit bedanken und ihnen Jetz scharrt scho de nachste weiterhin alles Gute im beruflichen und privaten Bereich wünschen. Burgermoaster-Generation mit de Huaf Unseren neuen Kolleginnen und Kollegen wün- Voller Elan und frischem Muat schen wir einen guten Start und viel Freude in ihrem Aufgabenbereich. Do werd ned lang spekuliert, mit wos für Ehrung für langjährige Betriebszugehörigkeit a Farb kannt jetz der Nachfolger punkten Noch ausgiebige Sondierungs-Gespräche hams glei oan gfundn Ob weiß-blau-schwarz-gelb-rout-grea Der Wallner Anton muaß jetz her Ganz problemlos und ohne Jameika hams des gschafft Es is kam gstrittn worn und a ned grafft Im Rahmen der Weihnachtsfeier konnten Bür- germeister Hans Hofer und der stellvertretende Personalratsvorsitzende Helge Dethof zahlreiche Fürn Austragler no a langs a gsunds Lem Bedienstete für ihre langjährige Betriebszugehö- Und für sein Nachfolger a glücklichs Handerl rigkeit ehren. Sie bedankten sich bei Andreas Bamberger und sois gem Sepp Riedl für 10 Jahre, bei Barbara Franck und Lydia Kotz für 15 Jahre und bei Barbara Mayr, Manuela Hanke und Alexander Bauer für 25 Jahre Emma Thaler Dienst in der Gemeinde. Für 35 Jahre Betriebszu- gehörigkeit wurde Josef Mayr geehrt.
Bad Feilnbacher Gemeindezeitung – Nr. 1 / März / April / Mai 2018 Seite 7 Vorbehaltlich der noch durchzuführenden Aus dem Gemeinderat endgültigen Kalkulation der Preise kann eine Erhöhung nicht ausgeschlossen werden. Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 16.11.2017 (56. GRS) Teilnahme an der Bündelausschreibung für Bewilligung weiterer überplanmäßiger Aus- kommunale Strombeschaffung 2020 - 2022 gaben 2017 Die Stromlieferverträge der zweiten Bündelaus- Für die Erschließung des Gewerbegebietes Au schreibung mit Lieferbeginn 2017 laufen noch Ost IV wurden im Haushaltsplan 63.000 Euro bis Ende 2019. Die Strombündelausschreibung angesetzt. Der Ansatz wurde bereits um 21.257 wurde über den Bayerischen Gemeindetag mit Euro überschritten. Der Großteil der Schlussrech- der Firma Kubus abgeschlossen. nungen liegt bereits vor. Es ist voraussichtlich Die KUBUS Kommunalberatung und Service mit weiteren Aufwendungen i.H.v. 10.000 Euro zu GmbH erbringt die Leistung in Kooperation mit rechnen. dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung Beschluss: des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands Der Gemeinderat bewilligt überplanmäßige in einem transparenten und diskriminierungs- Ausgaben in Höhe von bis zu 32.000 Euro für die freien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt. Erschließung Au Ost IV gegen Deckung innerhalb An der Bündelausschreibung können sowohl des gesamten Vermögenshaushalts. Kommunen teilnehmen, deren Auftragshöhe den EU-Schwellenwert von 209.000 Euro für Liefer- Neukalkulation der Wasser- und Kanalge- und Dienstleistungsaufträge überschreitet, aber bühren. Sog. Bevorratungsbeschluss wegen auch Kommunen, die unter dem Schwellenwert späteren rückwirkenden Inkrafttreten der bleiben. Gebühren zum 01.01.2018 Zu beschließen ist, ob Normalstrom oder Öko- strom ausgeschrieben werden soll. Bei Ökostrom Nach Ablauf des Kalkulationszeitraumes (vier gibt es die Wahl zwischen Ökostrom ohne Neuan- Jahre) steht zum 01.01.2018 eine Neukalkulation lagenquote oder Ökostrom mit Neuanlagenquote. der Wasser- und Kanalgebühren mit der Nachkal- kulation für den letzten Kalkulationszeitraum an. Beschluss: Mit der Erstellung der Globalkalkulation wurde Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung die Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH beauf- 2020 bis 2022 auch zukünftig „100 % Ökostrom“ tragt. ohne Neuanlagenquote beschafft werden. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Beschluss: Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu 1. Die in der Beitrags- und Gebührensatzung erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der zu ergänzen. Gemeinde Bad Feilnbach (derzeit gültige Fassung) festgesetzten Einleitungsgebühren Informationen: werden im ersten Halbjahr 2018 rückwirkend zum 01.01.2018 der Kostenentwicklung bzw. Brenner-Nordzulauf; Gemeindeforum Rosenheim entsprechend den abgaberechtlichen Voraus- Süd; Konstituierende Sitzung am 08.11.2017 setzungen angepasst. Das von der Gemeinde benannte Gemeindefo- Vorbehaltlich der noch durchzuführenden rum Bad Feilnbach nahm an der konstituierenden endgültigen Kalkulation der Preise kann eine Sitzung des Gemeindeforums Rosenheim Süd Erhöhung nicht ausgeschlossen werden. am 08.11.2017 teil. Die Unterlagen hierzu wurden auf der Internetsei- 2. Die in dem Preisblatt zu den allgemeinen te https://www.brennernordzulauf.eu veröffentli- Bedingungen und Preisen der Gemeinde Bad cht. Feilnbach (derzeit gültige Fassung) festge- setzten Verbrauchs- und Grundpreise werden Verkauf der ausgesonderten Feuerwehrfahr- im ersten Halbjahr 2018 rückwirkend zum zeuge LF 8 (Bad Feilnbach) und LF 16 (Au) 01.01.2018 der Kostenentwicklung bzw. ent- Heuer wurden zwei neue Feuerwehrfahrzeuge in sprechend den abgaberechtlichen Vorausset- Dienst gestellt. Für die Feuerwehr Bad Feilnbach zungen angepasst. wurde ein Gerätewagen, für die Feuerwehr Au
Seite 8 Bad Feilnbacher Gemeindezeitung – Nr. 1 / März / April / Mai 2018 wurde ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug In der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und beschafft. Die beiden dafür ausgemusterten Fahr- Umweltausschusses vom 20.11.2017 wurden zeuge (LF 8 Bad Feilnbach und LF 16 Au) wurden folgende Beschlüsse gefasst, für die die Gründe von einem Gutachter bewertet und über die Zoll- der Nichtöffentlichkeit entfallen sind: Auktion versteigert. Das LF 16 (Au) wurde auf einen Wert von 14.675 ➤ Mit den Erdarbeiten zur Errichtung des Dorfge- Euro geschätzt und für 33.200 Euro versteigert. meinschafts- und Feuerwehrhauses Dettendorf Das LF 8 (Bad Feilnbach) wurde auf einen Wert wurde die Firma AS-Erdbau GmbH & Co. KG, von 11.500 Euro geschätzt und für 27.600 Euro Gottschalling mit einer Auftragssumme i.H.v. versteigert. 171.396,72 Euro beauftragt. Beide Fahrzeuge wurden von der Firma Brand- ➤ Mit der Ausführungsplanung und örtl. Baulei- schutztechnik Müller (Günthersleben, Thüringen) tung (Leistungsphase 5– 9) für die Sanierung ersteigert, die die Fahrzeuge aufbereiten und der Brücke über den Aubach wird das Ing.- wieder verkaufen wird. Büro Fritsch, Kolbermoor beauftragt. Das Ho- norar wird insgesamt (mit der Vorplanung) ca. Kommunaler Finanzausgleich 2018 215.890,00 Euro betragen. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, ➤ Die Bauleistungen für Gussasphalt und Abdich- für Landesentwicklung und Heimat informierte tungsarbeiten des Parkdecks in der Ortsmitte mit Schreiben vom 19.10.2017 über den kommu- wurden an die Firma Hofmeister, Herford, mit nalen Finanzausgleich 2018. einer Angebotssumme i.H.v. 115.756,79 Euro Vorbehaltlich der weiteren Beschlussfassung vergeben. durch den Bayerischen Landtag steigt der kom- munale Finanzausgleich 2018 gegenüber 2017 um insgesamt 6,7 % auf ein Rekordniveau von 9,51 Mrd. Euro. Gemeinde 4.0; Vorstellung des aktuellen Planungsstandes und Beschlussfassung über Schwerpunkte sind: die weitere Vorgehensweise ➤ Erhöhung der Schlüsselzuweisungen um 9,1 %, Zuletzt beschäftigte sich der Gemeinderat in ➤ Erhöhung des Ansatzes für die Krankenhausfi- seiner Sitzung am 05.10.2017 mit dem aktu- nanizerung um 140 Mio. Euro bzw. 27,8 %, ellen Planungsstand und den Ergebnissen der ➤ Erhöhung der Pauschalen für den Straßenbau Bürgerbeteiligung. Im Weiteren wurde das Pla- und Straßenunterhalt um 23 Mio. Euro bzw. nungsbüro Bläsig mit einer Grobplanung und ca. 8 %, einer Grobkostenschätzung für die Sanierung ➤ Erhöhung der ÖPNV-Betriebskostenzuschüsse des Rathauses (Bestand) und den Neubau eines um 23 Mio. Euro bzw. 45 %, öffentlichen Gebäudes beauftragt. ➤ Erhöhung der allgemeinen Investitionspau- Am 06.11.2017 wurden die ersten Ergebnisse hier- schalen um 40 Mio. Euro bzw. 9,9 % zu der Lenkungsgruppe vorgestellt. Auf Basis der ➤ Fortführung der Förderung des kommunalen geführten Gespräche wurden die Grobkostenpla- Hochbaus nung und die Grobkostenschätzung noch einmal überarbeitet mit dem Ziel, die Kosten durch ent- sprechende Raumoptimierung zu senken. Diese Aus der Sitzung des Gemeinderates am Ergebnisse wurden dem „Runden Tisch“ in Form 14.12.2017 (57. GRS) von drei Varianten am 29.11.2017 vorgestellt. Zur Klärung der möglichen Förderung sollte mög- Bekanntgabe von nicht öffentlich gefassten lichst noch vor der Vorstellung im Gemeinderat Beschlüssen ein weiteres Gespräch mit der Regierung von Oberbayern auf Basis der vorliegenden Varianten In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemein- geführt werden. derates vom 16.11.2017 wurde beschlossen, Die vom Architekturbüro Bläsig erarbeiteten für Straßengrunderwerbe ab dem 01.01.2018 Grobentwürfe und Grobkostenschätzungen wur- innerorts 35,00 Euro/qm und im Außenbereich den zusammen mit dem Planungsbüro Dragomir 14,00 Euro/qm zu zahlen. Für den Außenbereich in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. gilt weiterhin, dass Flächen, für die ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst Beschluss: wurde, zum Preis für den Innenbereich erworben Die vorgestellte Planung wird zur Kenntnis ge- werden. nommen. Eine weitere Entscheidung wird nach
Bad Feilnbacher Gemeindezeitung – Nr. 1 / März / April / Mai 2018 Seite 9 der vertieften Abstimmung über die Fördermög- migungs- und Förderverfahren abzuwarten lichkeiten bei der Regierung von Oberbayern sind. am 16.01.2018 in der Gemeinderatssitzung am ➤ Der Umbau des bestehenden Kindergartens 25.01.2018 angestrebt. gestaltet sich relativ einfach, der Betrieb des Kindergartens kann dort fast bis zum Schluss aufrechterhalten werden. Die Schnittstellen Vorstellung der Planung für den Neubau ei- sind vermutlich überschaubar. ner Kindergarten- und einer Krippengruppe ➤ Ab einer Anzahl von 3 Gruppen werden ein am Kindergarten Derndorf Spielflur und ein Mehrzweckraum empfohlen. ➤ Der neue Anbau soll einen Verbindungsbau Mit Beschluss des Gemeinderates vom 20.07.2017 zum Bestandsgebäude mit Flachdach erhalten. wurde eine Erweiterung des gemeindlichen Kin- ➤ Es wird eine nachhaltige Lösung gewünscht. dergartens in Derndorf beschlossen. ➤ Die bestehende Ölheizung für den bestehenden Die Planungsleistungen wurden mit Beschluss des Kindergarten und FFW- Gebäude entspricht Bau- und Umweltausschusses vom 26.06.2017 an nicht mehr den EnEV-Anforderungen für einen das Planungsbüro Würfel in Bruckmühl vergeben. Neubau, dafür ist ein regenerativer Anteil Zwischenzeitlich wurden auch die Fachplanungs- nötig. Eine Errichtung einer Pelletsheizung für leistungen für Tragwerksplanung, Brandschutz, den Neubau und den Bestand wird in Betracht Heizung-Lüftung-Sanitär, Elektro und Außenanla- gezogen. gen vergeben. ➤ Die Planung des Neubaus wurde der jetzigen Kindergartenleitung vorgestellt. Für die Planung wurden folgende Punkte festge- legt: Die Investitionszuweisung nach Art. 10 Finanz- ausgleichsgesetz (FAG) dürfte bei ca. 40 % liegen. ➤ Es soll die Möglichkeit für eine zusätzliche Zusätzlich wird eine Förderung nach dem Investi- spätere Erweiterung vorgesehen werden, evtl. tionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2-geschossig. Das Baurecht (Satzung) wird so 2017- 2020“ als Aufschlag von 35 % auf den geschaffen, dass eine spätere 2-Geschossig- jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG, möglich keit möglich wäre. sein. Nach Fertigstellung der Planung wird die ➤ Wegen der später evtl. benötigten Fluchttrep- Förderung bei der Regierung von Oberbayern pe und des erforderlichen Treppenraums muss abgefragt. die Statik/ Planung bereits jetzt entsprechend ausgelegt werden. Die Planung und Kostenschätzung wurden durch ➤ Der Baubeginn sollte im Frühjahr 2019 erfol- das Architekturbüro Würfel, Bruckmühl, ausführ- gen. Hierbei ist zu beachten, dass die Geneh- lich vorgestellt.
Seite 10 Bad Feilnbacher Gemeindezeitung – Nr. 1 / März / April / Mai 2018 Beschluss: onen, Nachbarrecht, Naturschutz usw. gesichert ist, wird vorgeschlagen, für den Geltungsbereich 1. Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Pla- des Bebauungsplans Nr. 48 „GE Friedrich-Dittes- nung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt Weg“ eine Veränderungssperre zu erlassen. Verwaltung und Planer in der geplanten Form am Neubau einer Kindergarten- und einer Krippengruppe am Kindergarten Derndorf Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse: weiter zu arbeiten. ➤ Der Gemeinderat beschließt die Änderung 2. Die Gemeinde Bad Feilnbach beantragt eine des Bebauungsplans Nr. 48 „GE Friedrich- Förderung gemäß Finanzausgleichsgesetz Dittes-Weg“ mit dem Ziel der Klarstellung zur (FAG) und nach dem Sonderinvestitionspro- bisherigen Festsetzung über die Zulässigkeit gramm „Kinderbetreuung“ sowie den vorzei- von Betrieben mit übermäßigen Staub- und tigen Baubeginn. Geruchsimmissionen. 3. Die Kosten sind entsprechend der Kostenschät- Grundsätzlich sollen Betriebe, die unter die zung in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Anlage 1 der 4. BImSchV fallen, nicht zugelas- 4. Gemäß der Mittelbereitstellung im Haushalt sen werden. soll die Ausführung im Jahr 2018 beginnen Eine konkrete Abstimmung hierzu ist von der 5. Auf eine Galerie soll derzeit verzichtet werden. Verwaltung mit dem Städteplaner und ggf. fachanwaltlicher Beratung vorzunehmen. Mit den städtebaulichen Leistungen wird die Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „GE Planungsgruppe Strasser GmbH, Traunstein Friedrich-Dittes-Weg“ beauftragt. Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 48 „GE ➤ Die Gemeinde Bad Feilnbach erlässt gem. § 16 Friedrich-Dittes-Weg“ BauGB i.V.m. Art 23 GO für den Geltungsbe- reich des Bebauungsplans Nr. 48 „GE Friedrich- Der Gemeinderat hat in seinem Beschluss vom Dittes-Weg“ folgende Veränderungssperre als 19.10.2017 zum Ausdruck gebracht, dass die Satzung. Gemeinde die Brechanlagen an diesem Standort für nicht geeignet hält und damit den bisherigen Planungswillen untermauert. (§ 1 Geltungsbereich) Der Geltungsbereich der Veränderungssperre Die Gemeinde kann über die Planungshoheit erstreckt sich auf den Geltungsbereich des den bisherigen Bebauungsplan ändern und zur Bebauungsplans Nr. 48 „GE Friedrich-Dittes- Sicherstellung dieser Bebauungsplanänderung Weg“ eine Veränderungssperre erlassen. (§ 2 Verbote) Planungsziel sollte zunächst der vollständige Die Veränderungssperre hat den Inhalt, dass Ausschluss immissionsrechtlich bedeutsamer Betriebe nach Anlage 1 der 4. BImSchV sein. 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be- Eine Änderung des Bebauungsplans könnte somit seitigt werden dürfen. der reinen Klarstellung dienen, die städtebaulich 2. Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde begründbar ist. Veränderungen von Grundstücken und bau- lichen Anlagen, deren Veränderung nicht Diese Auffassung ist im Verfahren rechtlich ab- genehmigungs-, zustimmungs- oder anzei- zustimmen, um die Gefahr von Vertrauensscha- gepflichtig ist, nicht vorgenommen werden densansprüchen der Bauherren nach § 39 BauGB dürfen. auszuschließen. (§ 3 Inkrafttreten) Damit der Planungsprozess nicht gestört wird und die Konzepterstellung unter Würdigung aller Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung Belange zu Lärmimmissionen, Geruchsimmissi- in Kraft.
Bad Feilnbacher Gemeindezeitung – Nr. 1 / März / April / Mai 2018 Seite 11 Karte Geltungsbereich der Veränderungssperre Bei der Abwägung der Stellungnahmen der gleich Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öf- 48 „GE Friedrich-Dittes-Weg“: fentlicher Belange wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „GE ➤ Die Planung für die hier gegenständliche Mooslindl“ sowie 35. Änderung des Flächen- Bebauungsplanänderung wurde im Rahmen nutzungsplans Bad Feilnbach im Bereich der der gesetzlichen Möglichkeiten erarbeitet. Die Fl.Nrn. 361 und 361/1 Gmkg. Bad Feilnbach Einhaltung der Orientierungswerte ist gutach- – Billigungs- und Auslegungsbeschluss terlich nachgewiesen und plausibel. In der Ab- wägung der Belange sind auch die Schaffung Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans von Arbeitsplätzen sowie die Ansiedlung bzw. wird parallel mit der Änderung des Flächennut- der Standorterhalt von Betrieben zu berück- zungsplans im Regelverfahren durchgeführt. sichtigen. Dabei wurden die Interessen der Nachbarschaft sowie der Allgemeinheit gleich Der Öffentlichkeit wurde mit Bekanntmachung gewichtet. vom 08.09.2017 in der Zeit vom 19.09.2017 bis Mögliche Beeinträchtigungen durch andere einschließlich 20.10.2017 gemäß § 3 Abs. 1 Plangebiete bzw. Vorhaben sind nicht Ge- BauGB (= Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) genstand dieses Verfahrens. Die besondere Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Situation mit der Betroffenheit durch das Ge- werbegebiet GE Friedrich-Dittes-Weg wurde Die Behörden und Träger öffentlicher Belange schon im Aufstellungsverfahren für den Ur- wurden in der Zeit vom 08.09. bis 17.10.2017 Bebauungsplan erkannt und rechtlich gewür- gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (= Frühzeitige Behör- digt. Bezüglich dieser Problematik bzw. eines denbeteiligung) beteiligt. Alternativstandortes ist die Gemeinde bereits
Seite 12 Bad Feilnbacher Gemeindezeitung – Nr. 1 / März / April / Mai 2018 aktiv, was für Außenstehende gegebenenfalls Der Gemeinderat bekräftigt erneut seinen Pla- nicht offensichtlich ist. nungswillen für diese Flächen. Jedoch stehen der Gemeinde derzeit keine Die Verwaltung wird mit der Durchführung des geeigneten Flächen zur Verfügung, rechtliche weiteren Verfahrens nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. Hindernisse sprechen dagegen oder die Ent- 2 BauGB nach Klärung der Fragen zur Genehmi- wicklung derartiger Grundstücke benötigt noch gung entsprechend § 78 Abs. 2 WHG beauftragt. längere Zeit, so dass diese Bemühungen in diesem Fall keine zeitnahe Lösung darstellen. Die Hochwasserproblematik ist mit den Ein- Planentwurf Stand 07.08.2017: wendern besprochen. Eine ggf. eintretende Beeinträchtigung worauf das Wasserwirt- schaftsamt in seiner Äußerung hinweist, wird demnach von allen Beteiligten als hinnehmbar eingestuft. Die Einwendungen werden zur Kenntnis ge- nommen. Eine Planänderung erfolgt daraus nicht. ➤ Die Stellungnahme des Landratsamtes Sach- gebiet Wasserrecht wird zur Kenntnis genom- men. Der Planungswille der Gemeinde für diese Flä- che ist mit dem Aufstellungsbeschluss unter Kenntnis der wasserrechtlichen Problematik klar zum Ausdruck gekommen. Sofern möglich bzw. nötig sind die Planunter- lagen nach fachanwaltlicher Beratung zu er- gänzen und ggf. mit dem LRA SG Wasserrecht abzustimmen, bevor das weitere Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fortge- führt wird ➤ Die Festsetzung einer privaten Verkehrsfläche ist in eine öffentliche Verkehrsfläche zu än- dern. Die entsprechenden Flächen sind durch die Gemeinde zu erwerben. Hinsichtlich der Retentionsfläche ist eine Festsetzung im Sinne des § 9 Abs. 2 BauGB zu treffen. ➤ Die Art der Nutzung ist hinsichtlich der Nut- zung für den Einzelhandel auf 150 m² zu be- schränken ➤ Der Planentwurf ist um den Hinweis „Merkblatt Bäume“ zu ergänzen. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Der Gemeinderat billigt die Entwürfe zur 1. Ände- rung des Bebauungsplans Nr. 61 „GE Mooslindl“ sowie zur 35. Änderung des Flächennutzungs- plans „Bad Feilnbach“ samt Anlagen vom Stadt- planungsbüro Zeller/Romstätter, Traunstein in der Planfassung vom 07.08.2017 mit den zuvor beschlossenen Änderungen.
Bad Feilnbacher Gemeindezeitung – Nr. 1 / März / April / Mai 2018 Seite 13 Die Bestellung vom 28.09.2017 müsste von zwei Aufwandsentschädigung für Senioren- und auf drei Tragkraftspritzen geändert werden, der Behindertenbeauftragte Bruttopreis beliefe sich auf 42.864,99 Euro. Hier- für ist eine Ermächtigung des Gemeinderates Der Gemeinderat beschließt, für den Senioren- notwendig. Die Regierung von Oberbayern för- und Behindertenbeauftragten jeweils eine jähr- dert eine Tragkraftspritze mit einem Festzuschuss liche Aufwandsentschädigung von 350 Euro zu von 4.500 Euro. gewähren. Die erste Auszahlung soll noch im Jahr 2017 erfolgen. Bisher wurde eine Aufwands- Beschluss: entschädigung von 300 Euro gezahlt. Der Gemeinderat beschließt, insgesamt drei Tragkraftspritzen für die Feuerwehren Au, Bad Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Feilnbach und Litzldorf zu beschaffen. Teil III – Stadtumbau West - Bedarfsmittei- lung 2018 Information: Zur Aufstellung des Förderprogramms für 2018 Heizzentrale; aktueller Sachstandsbericht ist eine Bedarfsmitteilung gemäß Nr. 22.1 der Gegen die mit Datum vom 24.07.2017 erteilte Städtebauförderrichtlinien 2007 (StBauFR) bis Baugenehmigung des LRA Rosenheim für die Er- zum 01.12.2017 bei der Regierung einzureichen. richtung einer Heizzentrale mit Hackschnitzellager Ebenso mussten eine elektronische Begleitinfor- wurde beim Verwaltungsverfahren Nachbarklage mation sowie Maßnahmenpläne erstellt werden. erhoben. Die Klage wurde am 28.11.2017 beim Zu beachten ist bei der Bedarfsmitteilung, dass Verwaltungsgericht München öffentlich verhan- hier die Summen der Maßnahmen in voller Höhe delt. Die Gemeinde Bad Feilnbach wurde hierzu für das beabsichtigte Bewilligungsjahr einzu- beigeladen. Im Zuge der mündlichen Verhand- tragen sind und nicht der tatsächliche Zeitpunkt lung erklärte das Landratsamt Rosenheim die der Mittelanforderung bzw. haushaltsrechtlichen Rücknahme der Baugenehmigung, so dass die Wirksamkeit bei der Gemeinde! Für die Fort- entsprechend anhängigen Verfahren im beidsei- schreibungsjahre liegen zum Teil noch keine tigen Einvernehmen eingestellt wurden. konkreten Zahlen vor. Deshalb wurden Beträge eingetragen, die in den folgenden Bedarfsmit- teilungen jeweils angepasst werden müssen. Ebenso verhält es sich für Maßnahmen, zu denen Aus der Sitzung des Gemeinderates vom noch kein Gemeinderatsbeschluss für die Durch- 25.01.2018 (59. GRS) führung gefasst wurde. Die Bedarfsmitteilung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Antrag AS-Recycling GmbH auf Erteilung der Mittelbereitstellung. immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Beschluss: Brechen und Sieben sowie zur zeitweiligen Lage- Der Gemeinderat nimmt von der erstellten Be- rung von Bauschutt und Altholz auf Fl.Nr. 274/2 darfsmitteilung sowie den jeweiligen Anlagen Gmkg. Bad Feilnbach (Friedrich-Dittes-Weg) Kenntnis und erhebt keine Einwände. Im Landratsamt Rosenheim ist im Dezember 2017 ein neuer Antrag der Fa. AS-Recycling GmbH für einen atypischen Betrieb zur immissionsrecht- Beschaffung von drei Tragkraftspritzen für lichen Genehmigung eingegangen. Die Gemein- die Feuerwehren Au, Bad Feilnbach und de soll zu diesem Verfahren eine Stellungnahme Litzldorf abgeben. Ende September wurde für die Feuerwehren Bad Antrag Kögl Georg auf Erteilung einer immissi- Feilnbach und Au jeweils eine Tragkraftspritze be- onsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errich- stellt. Diese Bestellung wurde von Bürgermeister tung und zum Betrieb einer Anlage zur Behand- Hofer unterzeichnet, da dies noch im Ermächti- lung von Abfällen (Brechen von Bauschutt) auf gungsbereich des Bürgermeisters lag (28.576,66 dem Grundstück Fl.Nr.274/3 Gmkg. Bad Feilnbach Euro). (Friedrich-Dittes-Weg) Da die Firma Rosenbauer für das kommende Nachdem der Antrag bisher nicht zurückgezogen Jahr Preissteigerungen bei den bestellten Trag- wurde und der Gemeinderat noch keinen for- kraftspritzen angekündigt hat und der Austausch mellen Beschluss hierzu gefasst hat, musste der der Pumpe der Feuerwehr Litzldorf bevorsteht, Antrag erneut auf die Tagesordnung der Sitzung soll diese Beschaffung vorgezogen werden. genommen werden.
Seite 14 Bad Feilnbacher Gemeindezeitung – Nr. 1 / März / April / Mai 2018 Der Gemeinderat fasste in beiden Fällen fol- In verschiedenen Wortmeldungen werden die genden gleichlautenden Beschluss: einzelnen Bausteine und Varianten der Dorfplatz- gestaltung besprochen. Der Gemeinderat hat in seinem Beschluss vom 19.10.2017 zum Ausdruck gebracht, dass die Ge- ➤ Bezüglich der Sitzgelegenheiten wird ein ein- meinde die Brecheranlagen an diesem Standort heitliches Modell ohne Beleuchtung bevorzugt, für nicht geeignet hält. Es sprechen auch mehrere weil dies variabler ist. Gründe aus touristischer Sicht (Radlweg, Wander- ➤ Die Schaukästen sollen nicht so massiv sein. weg, angrenzendes Kurgebiet, etc.) gegen diese Die Diskussion soll in der Bürgerbeteiligung Anlage. Die Änderung des Bebauungsplans Nr. (Wirtshausgespräch) erfolgen. Bezüglich der 48 „GE Friedrich-Dittes-Weg wurde in der Sitzung Bedachung gibt es unterschiedliche Ansichten am 14.12.2017 beschlossen. Grundsätzlich sollen auch im Hinblick auf die Haltbarkeit und Ein- Betriebe, die unter die Anlage 1 der 4. BImSchV heitlichkeit. fallen, nicht zugelassen werden. Zur Sicherung ➤ Beim Trinkwasserbrunnen mit Spiel- und der städtebaulichen Ziele wurde am 14.12.2017 Plantschfläche werden auch Probleme (Situa- eine Veränderungssperre erlassen. tion im Winter, Stufe in der Pflasterfläche, …) und praktische Detailfragen vorgetragen. Für Der Antrag widerspricht den städtebaulichen die Brunnenfigur kann auch eine künstlerische Zielen und es steht die seit 18.12.2017 gültige Gestaltung erfolgen. Veränderungssperre entgegen. Der Antrag wird ➤ Zur Beleuchtung: Die Straßenlampen im Be- abgelehnt. reich der Kufsteiner Straße werden wie üblich erstellt. Der Platz bekommt ein eigenes System ohne Mastleuchten. Die Buche sollte von unten Neuordnung und Neugestaltung der Orts- angestrahlt werden. Auch die Rathausfassade mitte Bad Feilnbach wird berücksichtigt. 1. Vorstellung der Dorfplatzgestaltung (Beleuch- ➤ Im Bereich des Maibaums wird die runde tung, Sitzmöglichkeiten, Brunnen, Schau-/ Grünfläche bevorzugt. Die zukünftige Lage Ehrentafeln usw.) (nicht mittig) wird zwangsläufig akzeptiert und 2. Neugestaltung Grün-/Freifläche zwischen kann ggf. später korrigiert werden. Platz und Bahnhofstraße ➤ Auch der Bürgergarten mit der Bushaltestelle und möglicher Kunstobjekte soll Thema der Neben den bereits beschlossenen Arbeiten zur Bürgerbeteiligung werden. Pflasterung des neuen Dorfplatzes sind noch ➤ Für die Bushaltestelle besteht ein naher zeit- Entscheidungen über die Beleuchtung der Wege licher Realisierungsbedarf. und des Platzes, die „Möblierung“ (Bänke) sowie Beschluss: die weitere Gestaltung mit Brunnen, Schautafeln Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten usw. zu treffen. Planung grundsätzlich zu und fasst folgende Be- schlüsse: Die privaten Flächen westlich des Dorfplatzes 1. Die Sitzgelegenheiten an der Platzumrandung werden bereits in Anspruch genommen und sollen ohne integrierte Platzbeleuchtung und sollten fertig gestellt werden. Hierzu besteht auch mit Holzlattung beschafft werden. der ausdrückliche Wunsch der Beteiligten. 2. Im Verlauf des Straßenzuges sollen die üb- lichen Straßenlampen verwendet werden. Bezüglich der Neugestaltung der Grün-/Freifläche 3. Am Rand des Platzes sollen mindestens drei westlich der Bahnhofstraße wurde eine Bürger- Einrichtungen zur Stromentnahme vorgesehen beteiligung vorgeschlagen. Hier ist die grundsätz- werden. Eine zentrale Stelle mit versenkbarer liche Frage der künftigen Nutzungsart ergänzend Stromsäule wird wegen der hohen Kosten zum Vorschlag des Büros Burger, München in den nicht befürwortet. Raum zu stellen. 4. Die Ausführung der Schaukästen und Info- kästen für Honoratioren sollen der Bürgerbe- Vorgeschlagen werden die Varianten teiligung vorgestellt werden. a) Ausschließlich naturbelassene Fläche mit na- 5. Als Standort der Ehrentafeln wird der bisherige türlichem Bachlauf Platz östlich der Raiffeisenbank festgelegt. b) Technik/Geschichte (Wasserrad, Eisenbahn, 6. Das Thema Trinkwasserbrunnen südlich des Holz, Kunst, …) großen Blumenbeetes auf dem Platz soll der Bürgerbeteiligung vorgestellt werden.
Bad Feilnbacher Gemeindezeitung – Nr. 1 / März / April / Mai 2018 Seite 15 Mit dem Überlauf soll eine Art „Wasserspiel“ Für die Variante 1 sprächen zum einen die gerin- durch eine Mulde entstehen. geren Investitions- und Betriebskosten sowie der 7. Die Fahnenmasten sollen am südöstlichen Umstand, dass ein nicht auszuschließender, spä- Rand des Platzes errichtet werden. terer Kanalanschluss direkt an der gemeinsamen 8. Die Mariensäule erhält am nördlichen Teil des Kleinkläranlage erfolgen könne. Eine Kleinklär- Platzes (auf der großen Grünfläche nördlich anlage, die unter erleichterten wasserwirtschaft- des Brunnens) einen neuen Standort. lichen Bedingungen betrieben werden dürfe, 9. Die Gestaltung und künftige Nutzung der könne aber nur das Abwasser für 13 Wohnein- Grün-/Freifläche westlich der Bahnhofstraße heiten reinigen. Für weitere Wohneinheiten – bei- soll im Rahmen einer Bürgerbeteiligung erör- spielsweise beim Bau von Zweifamilienhäusern tert werden. statt Einfamilienhäusern – müsse eine zweite Kleinkläranlage errichtet werden. Gemeinsame Kleinkläranlage für Baugebiet Vor ca. 15 Jahren wurde auf eine Kanalisierung Gries-Moos von Dettendorf ausdrücklich verzichtet. Dazu be- merkte Beierl, dass die heute eingeleitete bauliche Beim geplanten Baugebiet Gries-Moos östlich Entwicklung damals nicht absehbar gewesen sei. von Dettendorf sollen nach dem in der Sitzung Wegen des damaligen Gemeinderatsbeschlusses vom 25.01.2018 gefassten Beschluss des Bad und der anschließenden Förderung der Nachrü- Feilnbacher Gemeinderats die Abwässer über stung von Kleinkläranlagen könne die Gemeinde Kleinkläranlagen gereinigt werden. Für die 13 heute auch keine Fördermittel für einen Kanalan- neuen Parzellen im Kerngebiet ist eine zentrale schluss mehr erhalten. Kleinkläranlage angedacht, deren Überwasser mittels einer Pumpstation in die Dettendorfer Auf die Frage, wer denn für die Kosten der Abwas- Kalten eingeleitet werden soll. serbeseitigung aufkomme, verwies der Planer auf die künftigen Bauherren. Deshalb – so Bür- Wie Bürgermeister Hans Hofer in der Sitzung dar- germeister Hofer – müsse die Willensbekundung legte, hat die Gemeinde das Ingenieurbüro Beierl des Gemeinderats in Kürze noch mit allen be- aus Derndorf im Zuge der Bebauungsplanerstel- troffenen Grundstückseigentümern besprochen lung mit einer Voruntersuchung der Abwassersi- werden. Unter anderem gehe es dabei auch um tuation beauftragt. Die Ergebnisse dieser Studie einen Vertrag mit allen beteiligten Anschließern wurden von Büroinhaber Thomas Beierl vorge- für den Bau, den Betrieb und die Kostenaufteilung tragen und erläutert. Untersucht wurden als Va- der gemeinschaftlich zu errichtenden Anlage. riante 1 die letztlich favorisierte Lösung mit einer gemeinsamen Kleinkläranlage für den Hauptbe- Im Gemeinderat wurde das Votum des Planers reich sowie jeweils einzelnen Abwasseranlagen zugunsten der Variante 1 nach kurzer Diskussion für die weiteren Neubauten, eine Variante 2 mit geteilt und folgender Beschluss gefasst: einzelnen Kläranlagen für jedes Neubaugebäude im Plangebiet und einer gemeinsamen Pumpsta- Die Gemeinde Bad Feilnbach beabsichtigt die Ab- tion zur Einleitung der Überwässer in den Kalten- wasserbeseitigung für den Bereich Gries-Moos bach sowie als Variante 3 einen Anschluss an die nach Variante 1 zu planen. Für den Bau, den Be- gemeindliche Zentralkläranlage bei der Gundels- trieb und die Kostenaufteilung der gemeinschaft- berger Brücke. Diese Lösung sei – so Beierl – aber lich genutzten Anlage ist ein privatrechtlicher im Zusammenhang mit der Erweiterung und dem Vertrag mit allen beteiligten Anschlussnehmern dann vorgesehenen Kanalanschluss des südlich zu schließen. Für die Kleinkläranlage und die von Dettendorf gelegenen Autobahnparkplatzes Pumpstation ist ein Grundstück in entsprechender „Eulenauer Filz“ zu sehen. Die Autobahn möchte Größe bereitzustellen. nämlich die Toilettenanlagen der Parkplätze „Eu- lenauer Filz“ und „Im Moos“ an die Bad Feiln- bacher Kläranlage anschließen. Der Planer hält Informationen: den Kanalanschluss langfristig zwar für die beste Antrag Burschenschaft Wiechs e.V. Alternative, die zeitliche Realisierung sei derzeit Die Burschenschaft Wiechs e.V. hat am 15.01.2018 aber ebenso offen, wie die dazu nötigen Verein- einen Antrag gestellt auf Nutzung des Gutes Eule- barungen mit der Autobahn. Damit könne diese nau für eine Open-Air-Veranstaltung. Variante für die jetzt anstehenden Bauvorhaben in Gries nicht ernsthaft in Erwägung gezogen Neben der grundsätzlichen Begrüßung dieser werden. Veranstaltung für junge Leute werden aber auch
Seite 16 Bad Feilnbacher Gemeindezeitung – Nr. 1 / März / April / Mai 2018 Bedenken geäußert hinsichtlich Verkehrssitua- eine Aufwertung von Feldkreuzen und Verweil- tion, Brandschutz, Sicherung der Hofstelle, Ver- punkten, die Renovierung der Fußgängerbrücke sicherungsrechtliche Umstände, Bezugsfall für vor dem alten Schulhaus und eine Teilsanierung andere Vereine. des Römerrings beschlossen. Vor einer Beschlussfassung soll noch ein Ge- Ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen da- spräch mit näheren Details und Erläuterungen von noch umgesetzt werden, hängt davon ab, ob geführt werden. das Budget dafür ausreicht und ist noch vom Amt zu klären. Förderbescheid der Regierung zum Parkdeck Ortsmitte Ausdrücklich möglich sind aber noch öffentliche Der Bewilligungsbescheid der Regierung von und private Pflanzmaßnahmen, für die in der Oberbayern zum Neubau des Parkdecks in der Regel die Materialkosten vom Amt für Ländliche Ortsmitte ist eingegangen. Entwicklung übernommen werden. Die Gemeinde erhält statt der anfangs kommu- nizierten 60 % Fördermittel nunmehr nur einen Mit dem Abschluss des Dorferneuerungsverfah- Festbetrag von 12.000 Euro je Stellplatz, womit rens werden auch die erfolgten Grundstücksver- sich die Höhe der Förderung auf etwa die Hälfte änderungen ins Grundbuch eingetragen – ohne des eingeplanten Betrages verringert. dass es dazu eines gesonderten Notarvertrages bedarf. Im Hinblick auf das absehbare Verfahrensende Dorferneuerung Dettendorf soll ferner auf eine an sich anstehende Neuwahl – abschließende des Vorstandes verzichtet werden. Maßnahmen beschlossen Damit bleiben die gewählten Vorstandsmit- glieder Hans Pötzinger jun., Elisabeth Koschke, Bei der im Jahr 2009 vom Amt für Ländliche Ent- Sepp Schweiger sen., Martin Nagl und deren wicklung Oberbayern angeordneten Dorferneue- Stellvertreter Sepp Mayr jun., Franz Engelsberger rung in Dettendorf ist der jüngsten Vorstandssit- sen., Andreas Mayr sen. und Anton Mayr mit zung zufolge ein Ende absehbar. Einige Projekte deren Einverständnis bis zur Beendigung des sollen nach dem gefassten Vorstandsbeschluss Verfahrens im Amt. aber noch umgesetzt werden. Als Vertreter der Gemeinde Bad Feilnbach wird Mit dem vor kurzem begonnenen Bau des kom- Anton Wallner ab Amtsantritt als Bürgermeister binierten Feuerwehr- und Gemeinschaftshauses das bisherige Vorstandsmitglied Hans Hofer ist eines der Leitprojekte bereits in der Realisie- ablösen. Stellvertreter des Bürgermeisters im rungsphase. Entsprechend den Förderbedin- Verfahren soll Josef Mayr sen. bleiben. gungen muss das Bauwerk bis Mitte 2019 erstellt und vollständig abgerechnet sein. Das Umfeld dieses Gemeinschaftshauses mit Zufahrt und Stellplätzen zwischen dem Kinder- garten im Westen und dem künftigen Spiel- und Bolzplatz im Osten soll als eine der letzten Dorfer- neuerungsmaßnahmen geplant und angelegt werden. Die Grundzüge der Planung werden im kommen- den Frühjahr mit einem dafür prädestinierten Planungsbüro und dem Objektplaner des Ge- meinschaftshauses im Rahmen einer Vorstands- sitzung besprochen. Darüber hinaus hat der Vorstand unter der Leitung von Ursula Mesch vom Amt für Ländliche Ent- Durch die Dorferneuerung ist die Korbinianskir- wicklung die Erstellung von Hausnamensschilder che in Dettendorf zu einem Blickfang für das Dorf mit Hinweisen zur Haus- und Familiengeschichte, geworden.
Bad Feilnbacher Gemeindezeitung – Nr. 1 / März / April / Mai 2018 Seite 17 Etwa ab Mai sollen die Zimmerer- und Holzbau- Interesse an arbeiten folgen, die an die Firma Heiß + Heiß aus Pflanzmaßnahmen melden Bad Aibling-Fachendorf vergeben wurden. Nach Fertigstellung des Rohbaus folgt der Innen- Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern ausbau mit Elektroinstallation, Heizung-, Lüftung- hat bei der jüngsten Vorstandssitzung der und Sanitärarbeiten, Verputz- und Estricharbeiten Dorferneuerung Dettendorf ausdrücklich darauf sowie Fenster, Außen- und Innentüren sowie den hingewiesen, dass für öffentliche und private weiteren Ausbauten. Ein Teil der Arbeiten soll Pflanzmaßnahmen noch Fördergelder bereitste- in Absprache mit dem Architekturbüro Erhardt/ hen. Erlacher und den betreffenden Firmen auch in Eigenleistung übernommen werden. Gefördert werden können insbesondere Obstbäu- me und andere heimische Bäume, die im Verfah- Im Wesentlichen soll der Bau bis Ende 2018 abge- rensgebiet gepflanzt werden. Das mit Flurberei- schlossen sein. Für die abschließenden Arbeiten nigungsbeschluss vom 29. April 2009 festgelegte mit den Außenanlagen sind die Anfangsmonate Verfahrensgebiet erstreckt sich im Wesentlichen 2019 vorgesehen. auf den Umgriff der bebauten Bereiche von Blin- denried im Westen bis Forsting im Osten. Der Zeitplan ist einzuhalten, da nach den Auflagen Ziel der Dorferneuerung im Bereich Grünord- des Förderbescheids das Gemeinschaftshaus bis nung/Dorfökologie ist es insbesondere, die prä- spätestens 1. Juni 2019 komplett fertiggestellt genden Obstwiesen zu pflegen und zu erhalten, und vollständig abgerechnet sein muss. die zahlreichen noch vorhandenen dorftypischen Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu erhal- ten, das Bewusstsein in der Bevölkerung für die vorhandenen positiven Strukturen zu stärken Baumfällungen wegen und durch geeignete Maßnahmen vorhandene Eschentriebsterben Lebensräume aufzuwerten und besser erlebbar zu machen. Infektionskrankheit führt zum Baumster- ben; Fällaktionen sind notwendig! Erstmals wurde die Krankheit im Herbst 2008 beobachtet. Förster und Waldbesitzer meldeten vereinzelt abgestorbene Triebe und Kronenteile vor allem an jungen, aber auch an älteren Eschen. Inzwischen kommt das Eschentriebsterben in ganz Bayern vor. Verursacht wird die Infektionskrankheit durch einen unscheinbaren Pilz, dessen Sporen mit dem Wind die Blätter der Eschen infizieren. Der Interessenten an Pflanzmaßnahmen im Verfah- Pilz wächst dann über die Blattspindel in das rensgebiet können sich bei Josef Mayr, Moos unverholzte Mark von Trieben und dann in die 10, 83075 Bad Feilnbach (Telefon 08064/1083) bereits verholzten Bereiche des Baumes. melden. Bei Jungpflanzen führt die Infektion rasch zum völligen Absterben, bei älteren Bäumen kommt es zu einer zunehmenden Verlichtung Aktuelles zum und Verbuschung der Krone, zur Schwächung und schließlich zum Absterben. Eine Heilung Gemeinschaftshaus der Krankheit ist nicht möglich. Dettendorf-Kematen Um zu verhindern, dass Personen und Ge- genstände durch herabstürzende Äste oder Wenn das Wetter mitspielt, soll in diesen Tagen umfallende Bäume gefährdet werden, sind mit den Baumeisterarbeiten am Gemeinschafts- Mitarbeiter des Bauhofes aktuell unterwegs haus Dettendorf-Kematen begonnen werden. und fällen die befallenen Eschen auf den öf- Den Zuschlag für dieses Hauptgewerk hat die fentlichen Flächen. Firma Schwaiger-Bau aus Bad Aibling erhalten.
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