Feststellungen und Wertungen des Präsidenten - VQF
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Aktuell Dezember 2020/41 Feststellungen und Wertungen des Präsidenten Das ablaufende Jahr wird als besonders von Vorstand und Geschäftsführung deutli- Trotz erschwerter Bedingungen wird der anstrengend und aufreibend in Erinnerung che Fortschritte. Und Ton und Inhalt der VQF ein sehr erfreuliches Betriebsergebnis bleiben. Auch für den VQF gilt: Corona über- Absprachen mit der FINMA haben sich signi- 2020 ausweisen können. Dass dieses deutlich schattet alles. Und die Erfahrung, dass der fikant verbessert. über Budget zu liegen kommt, erfüllt uns mit Virus sukzessive näherkommt, verunsichert, besonderer Genugtuung. auch wenn der VQF bis heute Corona weitge- Operative Fortschritte hend schadlos überstanden hat. Unser Mix Die ausserordentlichen Anstrengungen Keine Komfortzone von Home Office und Arbeit vor Ort hat sich für die Akkreditierung unserer Tochterge- Die zeitliche Koinzidenz der anspruchs- als situationsgerecht erwiesen. Kurzarbeit sellschaft FINcontrol als Aufsichtsorganisa- vollen Reorganisation des VQF mit der sehr musste nicht verordnet werden. Die VQF tion für unabhängige Vermögensverwalter aufwändigen Bewilligung der FINcontrol als Audit AG konnte das vorgesehene Prüfungs- und Trustees verleiten dazu, andere wichtige Aufsichtsorganisation einerseits und mit der programm mit zumutbaren Einschränkungen Fortschritte im Maschinenraum des VQF zu weiteren positiven Profilierung des VQF im erfüllen. Generalversammlung und Ausbil- übersehen. Insbesondere ist es in Zusam- Markt andererseits haben uns enorm gefor- dungsanlässe erfolgten mit erfreulichen menarbeit mit dem Softwareentwickler ex- dert. Der VQF hat diesen Stresstest bestan- Teilnehmerzahlen schriftlich bzw. elektro- anic AG gelungen, eine neue Software für das den. Diese Erfahrung gibt uns Zuversicht für nisch. Daten-Management zu entwickeln. Deren das nicht minder schwierige Jahr 2021. Stärken sind unter anderem ihr modularer Gestärkte Führung Aufbau mit solidem Fundament, Datensiche- Bleiben Sie gesund Das noch im Vorjahr mittels Statutenre- rung inklusive Cloud-Lösung, es bestehen Ihnen allen, sehr geehrte Damen und vision lancierte Upgrading unserer Corpora- hohe Ausfallsicherheit und Skalierbarkeit Herren, wünschen Vorstand, Geschäftsfüh- te Governance ist zwischenzeitlich gelebte und die Software ist bereits umfangreichen rung und Mitarbeitende des VQF erholsame Praxis und bewährt sich. Die Auflösung der Funktions- und Sicherheitstests unterzogen Festtage und dann einen trotz allem zuver- früheren Aufsichtskommission mit dem worden. Hieraus resultieren für die VQF Grup- sichtlichen Übergang ins neue Jahr 2021. Transfer derer Aufgaben zu der Geschäfts- pe günstige Voraussetzungen für die weite- führung und dem Legal & Compliance Desk re Digitalisierung unserer Prozesse und für Heinz Knecht führt zur gewünschten Stärkung der unsere Mitglieder sukzessive Convenien- Präsident VQF VQF-Führung. Die Eskalation der Geschäfte ce-Vorteile. besonderer Tragweite in den Vorstand ist für diesen beides: Herausforderung und Berei- cherung. Auch, aber nicht nur in diesem Zu- sammenhang, macht das Zusammenspiel VQF Aktuell – Dezember 2020/41
Inhaltsübersicht und Fristen-Reminder Inhalt Das vorliegende VQF Aktuell bietet Ihnen, Aktuell sind vom Eidg. Finanzdeparte- geschätzte Leserinnen und Leser, eine Viel- ment EFD neun Ombudsstellen anerkannt. zahl an unterschiedlichen Themen und Ein- Der VQF wie auch die FINcontrol Suisse AG blicken in die regulatorischen Entwicklungen machen explizit keine Vorgaben, bei welcher für Finanzintermediäre. Während uns in den Ombudsstelle Sie sich anschliessen. Die vergangenen Ausgaben jeweils Fragen rund Übersicht über die anerkannten Ombuds um FIDLEG und FINIG beschäftigt haben, stellen finden Sie auf der Homepage des EFD Feststellungen und Wertungen möchten wir anlässlich dieser Ausgabe den wie auch auf den Homepages des VQF und des Präsidenten 1 Fokus wieder verstärkt auf Themen aus dem der FINcontrol Suisse AG: GwG/Compliance Bereich setzen. Ganz um Inhaltsübersicht und einen kurzen Refresher zu den wichtigsten https://w w w.efd.admin.ch/efd/de/ Fristen-Reminder 2 Fristen aus FIDLEG und FINIG werden wir aber home/das-efd/ombudstelle-nach-fidleg. nicht umhinkommen. html Selbstdeklaration für das Geschäftsjahr 2020 3 So bringen wir Ihnen in dieser Ausgabe Wichtig: FIDLEG und FINIG werden im folgende Inhalte näher: kommenden Jahr bereits zum ersten Mal Revidiertes SRO-Reglement 4 – Erinnerung zur Eingabe revidiert. In der überarbeiteten Fassung sind der Selbstdeklaration 2020 diejenigen Finanzdienstleister von der Pflicht, FINMA revidiert – Anpassungen des SRO Reglements VQF sich einer Ombudsstelle anschliessen zu Rundschreiben 2016/7 – Anpassung der Vorgaben bei Online-/ müssen, ausgenommen, welche ihre Dienst- Video- und Online Identifizierung 5 Videoidentifikation leistungen ausschliesslich an professionelle – Umsetzung der Travel Rule im und/oder institutionelle Kunden richten Travel Rule Umsetzung Krypto-Geschäft (ohne vermögende Privatkunden, die sich als in der Schweiz 6 professionell erklärt haben). Finanzinstitute, Refresher – wichtige Fristen aus welche ohnehin keine Finanzdienstleistungen FIDLEG und FINIG erbringen, müssen sich ebenfalls keiner Vorab aber möchten wir die Gelegenheit Ombudsstelle anschliessen. Diese Anpas benutzen, Sie auf die nächsten, wichtigen sungen scheinen sachgerecht und sind ins- Schritte hinzuweisen, die Sie je nach den von besondere für Trustees sowie für bestimmte Ihnen angebotenen Dienstleistungen betref- Vermögensverwalter – je nach deren Kun- fen können: denkreis – eine klare Erleichterung. a. Anschluss an eine Ombudsstelle b. Eintragung in einem Kundenberaterregister FIDLEG und FINIG schreiben vor, dass sich jedes Finanzinstitut bzw. jede und jeder Für Finanzdienstleister, die ausschliess- FinanzdienstleisterIn bis zum 23. Dezember lich als Anlageberater tätig sind und für ihre 2020 einer Ombudsstelle anschliessen müs- Tätigkeiten keiner Lizenz durch die FINMA sen. Sinn und Zweck dieser Ombudsstellen benötigen, sieht das FIDLEG neu die Pflicht ist es, den Kundinnen und Kunden die Mög- vor, sich in einem Beraterregister eintragen lichkeit zu bieten, im Falle von Streitigkeiten lassen zu müssen. Die Eintragungspflicht vorab in einem Vermittlungsverfahren das betrifft die natürlichen Personen, welche für Gespräch und idealerweise eine gütliche eine Gesellschaft oder auch in eigenem Einigung zu finden. Damit sollen aufwändige Namen als Berater auftreten. Die Frist zur juristische Prozesse vermieden werden. Eintragung für Kundenberater läuft bis zum 19. Januar 2021. Wichtig ist, dass die Eintra- gung erfolgt ist, bevor mit der Tätigkeit be- gonnen wird. Die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA hat zwischenzeitlich drei Berater register bewilligt: VQF Aktuell – Dezember 2020/41 2
Selbstdeklaration für das Geschäftsjahr 2020 – Die BX Swiss AG mit Sitz in Zürich Die Aufsicht der SRO VQF über ihre Mit- Selbstdeklaration für das vergangene Ge- (www.regservices.ch) glieder beruht auf folgenden Elementen: (a.) schäftsjahr auszufüllen ist, sind nur jene – Die Association Romande des dem Prinzip der Selbstdeklaration; (b.) der finanzintermediären Tätigkeiten anzugeben, Intermediaires Financiers (ARIF) mit GwG-Prüfung und (c.) weiteren Aufsichtsin- die im Deklarationsjahr auch tatsächlich Sitz in Genf (www.arif.ch) strumenten. Die Mitglieder der SRO VQF sind ausgeübt wurden. Geplante Tätigkeiten müs- – Die PolyReg Services GmbH mit Sitz deshalb verpflichtet, dem VQF jährlich eine sen nicht angegeben werden. Die Selbstde- in Zürich (www.reg-fix.ch) Selbstdeklaration für das vergangene Ge- klaration wird anschliessend elektronisch schäftsjahr einzureichen. Mit der Selbstde- an die SRO VQF übermittelt. Mit der elektro- Wir verweisen an dieser Stelle gerne klaration informieren die Mitglieder die SRO nischen Übermittlung der Selbstdeklaration auf die Homepage der BX Swiss AG (www. VQF über die ausgeübte finanzintermediäre ist die Einreichung abgeschlossen; bitte regservices.ch), auf der Sie ein umfangrei- Tätigkeit, bestätigten die Einhaltung der senden Sie uns kein unterzeichnetes Exem- ches Q&A finden, für welche Tätigkeiten eine Pflichten gemäss GwG, Statuten sowie Regle- plar mehr zu. Eintragung im Beraterregister notwendig ist. menten der SRO VQF und geben insbesondere die Anzahl inkl. Veränderungen ihrer GwG- Sollte anlässlich der Einreichung der c. Umsetzung Pflichten aus Files bekannt. Selbstdeklaration allenfalls festgestellt FIDLEG und FINIG werden, dass noch Mutationsmeldungen Diese Deklarationspflicht gilt für alle einzureichen sind (vgl. hierzu Ziffer 6 von VQF Schliesslich verbleibt hier nur noch der Aktiv-Mitglieder, unabhängig davon, ob sie Dok. Nr. 903.1), ersuchen wir Sie, hierfür nicht erneute Hinweis, dass die Fristen für die berufsmässig (BFI-Status) oder nichtberufs- die Collaboration Platform zu verwenden, Umsetzung der Pflichten aus dem FIDLEG bis mässig (NBFI-Status) tätig sind. Eine Selbst- sondern uns diese Mutationen entweder auf Ende 2021 läuft und diejenige für die Umset- deklaration ist selbst dann einzureichen, dem Postweg oder via E-Mail an info@vqf.ch zung der Pflichten aus dem FINIG, namentlich wenn ein Mitglied nicht (mehr) über GwG- zuzustellen. der Anschluss an eine Aufsichtsorganisation Files verfügt oder nicht (mehr) im finanz und die Gesuchseingabe bei der FINMA, bis intermediären Bereich tätig ist. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ende 2022. Wir empfehlen, die Umsetzung Ihnen selbstverständlich gerne zur Ver der Pflichten aus dem FIDLEG mit hoher Bis zum 31. Januar 2021 müssen fügung. Wir danken Ihnen im Voraus, für Sorgfalt und Genauigkeit anzugehen. Es die SRO-Mitglieder die vollständig die fristgerechte Einreichung der Selbstde- dürften aufgrund der verlangten Pflichten ausgefüllte Selbstdeklaration für klaration. regelmässig auch strukturelle, prozessuale das Geschäftsjahr 2020 einreichen. und organisatorische Massnahmen notwen- Monika Hunkeler, Legal & Compliance dig sein. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Schriftliche und begründete Gesuche um sich zeitgleich auch mit den Anforderungen Erstreckung der Frist zur Einreichung der aus dem FINIG vertraut zu machen und diese Selbstdeklaration können ebenfalls bis ebenfalls zu implementieren. zum 31. Januar 2021 gestellt werden. Nach diesem Datum eingereichte Fristerstreckungs Schliesslich möchten wir Sie bei dieser gesuche werden grundsätzlich nicht mehr Gelegenheit gerne auf unsere Homepage der genehmigt. FINcontrol Suisse AG (www.fincontrol.ch) verweisen, auf der Sie viele weiterführende Die nicht fristgerechte Einreichung der Informationen und Hinweise finden. Selbstdeklaration stellt eine Reglementsver- letzung dar, die von der SRO VQF sanktioniert Damit wünsche ich Ihnen nun weiterhin werden kann. viel Lesevergnügen bei den nachfolgenden Artikeln und viel Erfolg bei der Bewältigung Die Selbstdeklaration ist elektronisch der (regulatorischen) Herausforderungen im auszufüllen: Die Eingabemaske dafür ist auf kommenden Jahr! unserer Website www.vqf.ch unter «Mitglie- der» auf der Collaboration Platform (VQF Dok. 1 Aufsichtskonzept der Selbstregulierungsorganisa- Simon Wälti, CEO VQF Nr. 903.1) zu finden. In dieser Eingabemaske tion nach Geldwäschereigesetz VQF Verein zur sind alle Fragen zum Mitglied entsprechend Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen in zu beantworten bzw. die verlangten Angaben Sachen Bekämpfung der Geldwäscherei und in den jeweiligen Feldern auszufüllen. Da die Terrorismusfinanzierung vom 4. September 2018. 3
Revidiertes SRO-Reglement Am 1. Januar 2021 tritt die von der Eid ständeten Vertragspartei im Sinne von Art. 16 in der Vereinbarung über die Standesregeln genössischen Finanzmarktaufsicht FINMA ff. SRO-Reglement 2021 zu identifizieren ist. zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) fest- verabschiedete Folgeregulierung FIDLEG und gehalten. Die Übernahme in die GwV-FINMA FINIG in Kraft. Die in diesem Rahmen revi- Angepasste Ausnahme bei der Abklärung und in den neuen Art. 41a SRO-Reglement dierte Geldwäschereiverordnung-FINMA der wirtschaftlichen Berechtigung 2021 soll für eine Gleichbehandlung der be- (GwV-FINMA) macht seitens des VQF eine Die wirtschaftliche Berechtigung ist nicht troffenen Finanzintermediäre und eine um- Anpassung des SRO-Reglements unabding- abzuklären, wenn die Vertragspartei zu den fassende Geltung der allgemeinen Pflichten bar. So werden beispielsweise die Schwellen in Art. 41 Abs.1 SRO-Reglement aufgeführten aus Art. 4 GwG sorgen. werte zur Kundenidentifikation bei Kassage- Personen gehört. Die Ausnahme zielt auf schäften mit virtuellen Währungen gesenkt Finanzintermediäre ab, welche selbst Kun- Präzisierung betreffend die Einhaltung und die Mitglieder nehmen neu betreffend denvermögen entgegennehmen und aufbe- der Sorgfaltspflichten sogenannten Insurance Wrapper erweiterte wahren dürfen. Diese Situation trifft nicht beim Finanzierungsleasing Abklärungen vor. Alle Änderungen werden auf Vermögensverwalter, Trustees und Wert- Die Voraussetzungen, unter denen beim untenstehend im Detail erläutert. papierhäuser mit Konten bei Dritten gemäss Finanzierungsleasing auf die Einhaltung der FINIG zu. Mit der Anpassung der Institute, Sorgfaltspflichten verzichtet werden kann, Neuer Schwellenwert für Kassage- welche als Finanzintermediäre nach Art. 2 werden analog zur Änderung der GwV-FINMA schäfte mit virtuellen Währungen Abs. 2 GwG qualifizieren, wurde die entspre- ohne materielle Änderung neu in Art. 48 Bei Kassageschäften mit virtuellen chende Ausnahme in der GwV-FINMA präzi- Abs. 4bis SRO-Reglement 2021 geregelt. Währungen ist die Vertragspartei neu bereits siert und in den angepassten Art. 41 Abs. 1 Diese Anpassung erfolgt aus systematischen bei Transkationen ab einem Gegenwert von SRO-Reglement 2021 übernommen. Gründen, da es sich entgegen der bisherigen CHF 1’000 zu identifizieren (Art. 24 Abs. 1 lit. a Einordnung materiell nicht um eine Erleich- SRO-Reglement 2021). Damit werden das Nicht ins SRO-Reglement übernommen terung im Bereich der Zahlungsmittel für erhöhte Geldwäschereirisiko aufgrund von wurde jedoch die erklärungslos erfolgte den bargeldlosen Zahlungsverkehr handelt. Anonymität, technologiebedingter Mobilität Streichung der Ausnahme für steuerbefreite und Schnelligkeit adressiert sowie interna- Einrichtungen der beruflichen Vorsorge in Erleichterte Sorgfaltspflichten bei der tionale Vorgaben der FATF umgesetzt. der GwV-FINMA. Der VQF ist der Meinung, Vergabe von Konsumkrediten dass die Ausnahme auch künftig zu gelten Gemäss Art. 49 Abs. 4 SRO-Reglement Zusätzliche Bestätigung bei der hat, da die genannten Einrichtungen eben- 2021 ist für auf dem Korrespondenzweg er- Identifizierung von Trustbeziehungen falls Kundenvermögen entgegennehmen und öffnete Geschäftsbeziehungen betreffend Bei Trustbeziehungen ist neu eine expli- aufbewahren dürfen. Zudem stellt sich in der die Vergabe von Konsumkrediten bis höchs- zite schriftliche Bestätigung des Trustees Praxis die Schwierigkeit, wer als wirtschaft- tens CHF 25’000 keine Echtheitsbestätigung nötig, dass er zur Aufnahme der Geschäfts- lich Berechtigter einer steuerbefreiten Ein- für Kopien von Identifikationsdokumenten beziehung für den Trust berechtigt ist (Art. richtung der beruflichen Vorsorge festge- nötig. Diese Erleichterung gilt jedoch nur, 26 Abs 4 SRO-Reglement 2021). Diese Bestä- stellt werden müsste, sollte die Ausnahme falls die Kreditsumme auf ein bestehendes tigung wurde im Markt vielerorts bereits nicht mehr anwendbar sein. Die steuerbe- Konto des Kreditnehmers (a) ausbezahlt oder eingeholt und ist nun auch in der GwV-FINMA freiten Einrichtungen der beruflichen Vor- (b) gutgeschrieben oder (c) in Form eines sowie im SRO-Reglement ausdrücklich fest- sorge nach Art. 2 Abs. 4 lit. b GwG werden Überziehungskredites auf einem bestehen- gehalten. somit in Art. 41 Abs. 1 SRO-Reglement 2021 den Konto des Kreditnehmers gewährt oder weiterhin genannt. (d) beim Zedentengeschäft aufgrund eines Präzisierung betreffend Geschäfts- Zahlungsauftrags des Kreditnehmers direkt beziehungen mit minderjährigen und Erhöhte Dokumentationspflichten einem Warenverkäufer überwiesen wird. verbeiständeten Vertragsparteien betreffend Insurance Wrapper Dieses Vorgehen entspricht der langjährigen Um allfällige Missverständnisse oder Betrifft eine Geschäftsbeziehung soge- Praxis der FINMA und wurde nun ausdrück- Fehlinterpretationen der bisher im SRO- nannte Insurance Wrapper, d.h. Lebensver- lich in die GwV-FINMA sowie das SRO-Regle- Reglement verwendeten Formulierung sicherungen mit separater Konto- und ment 2021 übernommen. «Überprüfung der Identität» des gesetzlichen Depotführung, sind neu je nach Versiche- Vertreters resp. behördlich ernannten Bei- rungsausgestaltung Abklärungen zum Das revidierte SRO-Reglement 2021 liegt standes künftig zu vermeiden, hält Art. 29 Versicherungsnehmer respektive zum effek- aktuell der FINMA zur Genehmigung vor und Abs. 1 SRO-Reglement 2021 analog zur tiven Prämienzahler zu treffen oder es ist tritt voraussichtlich ebenfalls per 1. Januar GwV-FINMA neu präzisierend fest, dass der eine Erklärung des Versicherungsunterneh- 2021 in Kraft. Vertreter einer minderjährigen oder verbei- mens einzuholen. Diese Pflichten sind bereits Katrin Ehrensperger, Legal & Compliance VQF Aktuell – Dezember 2020/41 4
FINMA revidiert Rundschreiben 2016/7 Video- und Online Identifizierung Die zeitnahe Anpassung der Regulierung die Kundinnen und Kunden direkt erfolgen, weitere Person oder Unternehmen gilt und an die Anforderungen im digitalen Umfeld ist welche ihren biometrischen Pass mit einer somit keine untersagte Weiterdelegation ein laufender Prozess und im stetigen Wan- Smartphone-App auslesen und Personalan- vorliegt. Eine analoge Auslegung wird von der del. Die Vereinbarkeit von einerseits neuen gaben und Foto an den Finanzintermediär SRO VQF nach Inkrafttreten des revidierten Möglichkeiten bei der digitalen Aufnahme übermitteln. Das Auslesen von speziell schüt- FINMA RS auch für die entsprechende Be- von Geschäftsbeziehungen und der gleich- zenswerten Daten wie z.B. von Fingerab stimmung im SRO-Reglement angewendet zeitigen Beibehaltung eines hohen Sicher- drücken bleibt weiterhin den Behörden vor- werden. heitsniveaus andererseits ist eine Gratwan- behalten und ist für eine GwG-konforme derung. Identifikation nicht notwendig. 4. Terminologische Anpassungen Das FINMA Rundschreiben 2016/7 «Video- Mit dieser zusätzlichen Möglichkeit des Um einen homogenen Regulierungstext und Online-Identifizierung» (nachfolgend Auslesen des biometrischen Chips soll eine sicherzustellen, sind noch folgende termino- FINMA RS) wurde am 18. März 2016 in Kraft volldigitalisierte Online-Identifizierung unter logische Anpassungen vorgesehen: gesetzt und am 20. Juni 2018 erstmals teil Wahrung eines hohen Sicherheitsstandards • «Tonqualität» wird in «Audioqualität» revidiert. Am 16. November 2020 teilte die ermöglicht werden. geändert (Randziffern 7 und 19) FINMA in einer Medienmitteilung mit, dass • Statt «Depotbank» wird der Begriff sie die Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme Sofern das Identifizierungsdokument «Bank» verwendet (Randziffer 33) von Geschäftsbeziehungen über digitale Ka- über keinen biometrischen Chip verfügt, ver- näle an die technologischen Weiterentwick- bleibt die Geldüberweisung als alternativer Mit dieser Teilrevision des Rundschrei- lungen anpassen wird. Dabei sind folgende Identifizierungsschritt bestehen. bens wird also weiterhin dem Umstand Rech- Änder ungen vorgesehen: nung getragen, dass die Hemmschwelle für 2. Sichere Datenübertragung Missbrauchversuche im digitalen Umfeld 1. Neue Prozessvariante aufgrund des fehlenden persönlichen Kon- «Auslesen biometrischer Chip» In der neuen Randziffer 31.5 FINMA RS takts tiefer ist. Deshalb sollen weiterhin soll nun zudem ausdrücklich festgehalten flankierende Massnahmen bei der Online- Bis anhin muss sich der Finanzinterme- werden, dass sämtliche Daten, welche im Identifikation zur Anwendung kommen. Je- diär als Teilschritt bei der Online Identifizie- Rahmen des Identifizierungsvorgangs an den doch wird die alternative Sicherheitsmass- rung gemäss Randziffer 33 des FINMA RS von Finanzintermediär gelangen, gesichert nahme des Auslesens des biometrischen der Vertragspartei Geld ab einem auf den übertragen werden müssen. Chips die Möglichkeit zur rein digitalen Vor- Namen der Vertragspartei lautenden Konto nahme des Identifikationsprozesses sicher- bei einer Bank in der Schweiz, Liechtenstein 3. Beizug von Dienstleistern stellen. Die SRO VQF begrüsst diese Entwick- oder – unter bestimmten Voraussetzungen – lung, welche insbesondere ihren VASP eines FATF-Mitgliedstaates (Financial Action Oft nehmen Finanzintermediäre die Video- Mitgliedern eine praktikable Alternative zur Task Force) überweisen lassen. Diese Über- und Online-Identifizierung nicht selber vor, bisherigen FIAT-Transaktion bietet. weisung muss in einer FIAT-Währung vorge- sondern beauftragen damit spezialisierte nommen werden und stellt somit einen ana- Dienstleister. Sofern ein Finanzintermediär Die FINMA führt für das überarbeitete logen Schritt in einer meist rein digitalen Welt selber im Auftrag eines anderen Finanzinter- Rundschreiben 2016/7 zur Video- und dar. Dieser Teilschritt macht daher vielen mediär handelt, darf die Dienstleistung ge- Online-Identifizierung eine Anhörung bis zum Finanzintermediären, insbesondere VASPs mäss Art. 28 Abs. 3 GwV-FINMA nicht weiter- 1. Februar 2021 durch. Das Inkrafttreten der (Virtual Asset Service Providern), Probleme. delegiert werden. Dieses Verbot der Änderungen ist dann für Mitte 2021 vorge Weiterdelegation ist auch im VQF SRO-Regle- sehen. In der zweiten Teilrevision des Rund- ment 2020 Art. 82 Abs. 3 abgebildet. schreibens soll nun als zusätzliche Möglich- Simone Poysden, Legal & Compliance keit zur Online-Identifizierung das Auslesen Das FINMA Rundschreiben stellt nun in des biometrischen Chips auf dem Identifika- Randziffer 55 FINMA RS in der Tabelle zur tionsdokument eingeführt werden (neue Technologieneutralität klar, dass ein Finanz Randziffer 33.1 FINMA RS). Der Finanzinter- intermediär, welcher von einem anderen mediär wird dabei in Zukunft auf eine FIAT- Finanzintermediär zur Identifizierung bei Überweisung verzichten können, sofern er gezogen wird und dieser die Video- und die Daten auf dem Chip des biometrischen Online-Identifizierung durch direkt be Passes auslesen lässt. Dies kann z.B. durch auftragte Dienstleister vornimmt, nicht als VQF Aktuell – Dezember 2020/41 5
Travel Rule Umsetzung in der Schweiz Was die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA Die Chance, dass dabei Informationen lytics), OpenVASP (openvasp.org – erster mit der Aufsichtsmitteilung vom August 2019 verloren, falsch übermittelt oder nicht korrekt Ansatz einer dezentralen Lösung initiiert von bezweckt, ist die Einführung der sogenann- archiviert werden, ist hoch. Hinzu kommen den Schweizer VASP Bitcoin Suisse AG, SEBA ten «Travel Rule» auch bei Krypto-Geschäf- die schlechte Skalierbarkeit und mangelnde Bank und Sygnum Bank) sowie dem Da- ten. Zweck und Inhalt dieser Travel Rule wie Sicherheit des Email-Ansatzes. Die grossen tenstandard InterVASP (intervasp.org). In der auch ein möglicher Lösungsansatz sollen mit Internationalen VASP (Crypto Assets Börsen Schweiz verwenden die ersten Pioniere be- dem nachfolgenden Gastbeitrag von Lucas aus den USA, EU und Asien), haben alle die reits TRP (die erste Transaktion zwischen Betschart, Gründer und CEO von 21 Analytics, Travel Rule noch nicht umgesetzt, da sie Crypto Finance AG und Mt Pelerin fand im aufgezeigt werden. meist noch auf die Einführung durch ihre August statt https://www.cryptofinance.ch/ Regulatoren warten. Diese VASP übermitteln erste-automatisierte-regulatorisch-konforme- «Bei Transfers von Token müssen, mit tausende von Transaktionen pro Tag, was bitcoin-transaktion/) und OpenVASP befindet der Ausnahme von Transfers von und zu bedeutet, dass Emails keine valable Option sich in der letzten Testphase. Was sich am nicht unterstellten Wallets, wie bei einer zur Umsetzung der Travel Rule sind. Es ist nur Ende durchsetzen wird, steht noch offen und herkömmlichen Banküberweisung, Angaben schwer vorstellbar, dass diese ausländischen hängt hauptsächlich von den grossen inter- zum Auftraggeber und zum Begünstigten VASP für Schweizer VASP eine Ausnahme nationalen Crypto Assets Börsen ab. Gerade übermittelt werden.» – Abschnitt aus der machen werden. Letztere müssen sich also bei Technologien setzt sich leider nicht immer FINMA-A ufsichtsmitteilung: Konsequente aufrüsten. die beste Lösung durch. Mit der Anwendung Geldwäschereibekämpfung im Block- von 21 Analytics kann der Kunde bereits chain-Bereich vom August 2019. Als Alternative zu Email und mit Abstand heute frei entscheiden, welches Protokoll für die einfachste Lösung wäre einen neuen seine Übermittlung verwendet werden soll. Die Übermittlung von Angaben zu Auf- Mittelsmann für die Übermittlung zu schaffen, Da alle der genannten Lösungen implemen- traggeber und Begünstigten ist nicht Teil sozusagen ein SWIFT für Virtual (Crypto) tiert sind, sind wir zuversichtlich, dass eine einer Blockchain-Transaktion, das heisst, sie Assets. Ein solches System zu nutzen kommt dieser Initiativen sich in den nächsten Jahren muss auf einem anderen Kommunikations- jedoch für keinen der Schweizer oder der auch international durchsetzen wird. kanal umgesetzt werden. In diesem Artikel grossen Internationalen VASP in Frage, da möchten wir aufzeigen, wie dies in der man damit auch die Vorteile einer dezentralen Lucas Betschart, CEO und Gründer 21 Analytics AG Schweiz zur Zeit gemacht wird, welche Pro- Blockchain zumindest zum Teil zunichte macht. bleme dies mit sich bringt und an welchen Alternativen gearbeitet wird. Um die Anforderung eines dezentralen Austausches von Transaktionsinformationen VQF AKTUELL Obwohl die Anwendung der Travel Rule zu erfüllen, hat die Blockchain-Industrie für den elektronischen Zahlungsverkehr für diverse Initiativen gestartet, um Protokolle Redaktion : Simon Wälti, Geschäftsführer/ klassische FIAT-Geschäfte bereits vor Jahr- zu entwickeln und als Standards zu etablie- Franziska Zobrist, Leitung zehnten (mittels SWIFT) eingeführt worden ren. Die protokollbasierten Ansätze sollen Legal & Compliance Desk ist, hat die FATF erst per Juni 2019 die Erwei- den VASP ermöglichen, die für die Travel Rule terung der Regeln auch auf Krypto-Geschäfte benötigten Informationen über den Auftrag- Autoren : Prof. em. Dr. Heinz Knecht, verlangt. Von der FINMA wurde die Umset- geber und Begünstigten einer Block- Präsident/ zung im Rundschreiben vom August 2019 chain-Transaktion automatisiert und sicher Simon Wälti, Geschäftsführer/ sowie vom VQF im neuen SRO-Reglement zu übertragen und das ganz ohne einen Monika Hunkeler, (gültig ab 01.07.2020) vorgenommen; dennoch Mittelsmann. 21 Analytics hilft den VASP bei Legal & Compliance/ geht die Implementierung eher schleppend der Einbindung solcher protokollbasierten Katrin Ehrensperger, voran. Betroffen sind ausschliesslich Dienst- Lösungen und stellt eine benutzerfreund Legal & Compliance/ leister bzw. Finanzintermediäre, die als liche Anwendung für die Übermittlung der Simone Poysden, Virtual Assets Service Provider (VASP) qua- Informationen zur Verfügung. Legal & Compliance/ lifizieren. Eine reine Peer-to-Peer Transaktion Lucas Betschart, CEO und ist von den Bestimmungen nicht betroffen. Als Softwareanbieter und Technologie- Gründer 21 Analytics AG Die Travel Rule wird in der Schweiz zwar von experte sind wir agnostisch gegenüber den den meisten VASP (Virtual Asset Service einzelnen Protokollen, sehen jedoch das Adresse : General-Guisan-Strasse 6 Provider) umgesetzt, jedoch setzt man auf grösste langfristiges Potential in den wirk- 6300 Zug Handarbeit: Es werden Emails von VASP zu lich offenen Initiativen wie TRP (travelrule- Tel. +41 41 763 28 20 VASP verschickt. protocol.org – umgesetzt von einem inter- www.vqf.ch nationalen Industriekonsortium rund um ING, info@vqf.ch Standard Chartered Bank, OSL und 21 Ana- 6
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