Feststellungen und Wertungen des Präsidenten - VQF

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Aktuell                              Dezember 2020/41

Feststellungen und Wertungen
des Präsidenten

    Das ablaufende Jahr wird als besonders     von Vorstand und Geschäftsführung deutli-          Trotz erschwerter Bedingungen wird der
anstrengend und aufreibend in Erinnerung       che Fortschritte. Und Ton und Inhalt der        VQF ein sehr erfreuliches Betriebsergebnis
bleiben. Auch für den VQF gilt: Corona über-   Absprachen mit der FINMA haben sich signi-      2020 ausweisen können. Dass dieses deutlich
schattet alles. Und die Erfahrung, dass der    fikant verbessert.                              über Budget zu liegen kommt, erfüllt uns mit
Virus sukzessive näherkommt, verunsichert,                                                     besonderer Genugtuung.
auch wenn der VQF bis heute Corona weitge-         Operative Fortschritte
hend schadlos überstanden hat. Unser Mix           Die ausserordentlichen Anstrengungen            Keine Komfortzone
von Home Office und Arbeit vor Ort hat sich    für die Akkreditierung unserer Tochterge-           Die zeitliche Koinzidenz der anspruchs-
als situationsgerecht erwiesen. Kurzarbeit     sellschaft FINcontrol als Aufsichtsorganisa-    vollen Reorganisation des VQF mit der sehr
musste nicht verordnet werden. Die VQF         tion für unabhängige Vermögensverwalter         aufwändigen Bewilligung der FINcontrol als
Audit AG konnte das vorgesehene Prüfungs-      und Trustees verleiten dazu, andere wichtige    Aufsichtsorganisation einerseits und mit der
programm mit zumutbaren Einschränkungen        Fortschritte im Maschinenraum des VQF zu        weiteren positiven Profilierung des VQF im
erfüllen. Generalversammlung und Ausbil-       übersehen. Insbesondere ist es in Zusam-        Markt andererseits haben uns enorm gefor-
dungsanlässe erfolgten mit erfreulichen        menarbeit mit dem Softwareentwickler ex-        dert. Der VQF hat diesen Stresstest bestan-
Teilnehmerzahlen schriftlich bzw. elektro-     anic AG gelungen, eine neue Software für das    den. Diese Erfahrung gibt uns Zuversicht für
nisch.                                         Daten-Management zu entwickeln. Deren           das nicht minder schwierige Jahr 2021.
                                               Stärken sind unter anderem ihr modularer
    Gestärkte Führung                          Aufbau mit solidem Fundament, Datensiche-           Bleiben Sie gesund
    Das noch im Vorjahr mittels Statutenre-    rung inklusive Cloud-Lösung, es bestehen            Ihnen allen, sehr geehrte Damen und
vision lancierte Upgrading unserer Corpora-    hohe Ausfallsicherheit und Skalierbarkeit       Herren, wünschen Vorstand, Geschäftsfüh-
te Governance ist zwischenzeitlich gelebte     und die Software ist bereits umfangreichen      rung und Mitarbeitende des VQF erholsame
Praxis und bewährt sich. Die Auflösung der     Funktions- und Sicherheitstests unterzogen      Festtage und dann einen trotz allem zuver-
früheren Aufsichtskommission mit dem           worden. Hieraus resultieren für die VQF Grup-   sichtlichen Übergang ins neue Jahr 2021.
Transfer derer Aufgaben zu der Geschäfts-      pe günstige Voraussetzungen für die weite-
führung und dem Legal & Compliance Desk        re Digitalisierung unserer Prozesse und für        Heinz Knecht
führt zur gewünschten Stärkung der             unsere Mitglieder sukzessive Convenien-            Präsident VQF
VQF-Führung. Die Eskalation der Geschäfte      ce-Vorteile.
besonderer Tragweite in den Vorstand ist für
diesen beides: Herausforderung und Berei-
cherung. Auch, aber nicht nur in diesem Zu-
sammenhang, macht das Zusammenspiel

                                                                                                                  VQF Aktuell – Dezember 2020/41
Inhaltsübersicht und
                                        Fristen-Reminder

Inhalt
                                            Das vorliegende VQF Aktuell bietet Ihnen,         Aktuell sind vom Eidg. Finanzdeparte-
                                        geschätzte Leserinnen und Leser, eine Viel-       ment EFD neun Ombudsstellen anerkannt.
                                        zahl an unterschiedlichen Themen und Ein-         Der VQF wie auch die FINcontrol Suisse AG
                                        blicken in die regulatorischen Entwicklungen      machen explizit keine Vorgaben, bei welcher
                                        für Finanzintermediäre. Während uns in den        Ombudsstelle Sie sich anschliessen. Die
                                        vergangenen Ausgaben jeweils Fragen rund          Übersicht über die anerkannten Ombuds­
                                        um FIDLEG und FINIG beschäftigt haben,            stellen finden Sie auf der Homepage des EFD
Feststellungen und Wertungen            möchten wir anlässlich dieser Ausgabe den         wie auch auf den Homepages des VQF und
des Präsidenten                     1   Fokus wieder verstärkt auf Themen aus dem         der FINcontrol Suisse AG:
                                        GwG/Compliance Bereich setzen. Ganz um
Inhaltsübersicht und                    einen kurzen Refresher zu den wichtigsten            https://w w w.efd.admin.ch/efd/de/
Fristen-Reminder                    2   Fristen aus FIDLEG und FINIG werden wir aber      home/das-efd/ombudstelle-nach-fidleg.
                                        nicht umhinkommen.                                html
Selbstdeklaration für
das Geschäftsjahr 2020              3        So bringen wir Ihnen in dieser Ausgabe           Wichtig: FIDLEG und FINIG werden im
                                         folgende Inhalte näher:                          kommenden Jahr bereits zum ersten Mal
Revidiertes SRO-Reglement           4   – Erinnerung zur Eingabe                          revidiert. In der überarbeiteten Fassung sind
                                            der Selbstdeklaration 2020                    diejenigen Finanzdienstleister von der Pflicht,
FINMA revidiert                         – Anpassungen des SRO Reglements VQF              sich einer Ombudsstelle anschliessen zu
Rundschreiben 2016/7                    – Anpassung der Vorgaben bei Online-/             müssen, ausgenommen, welche ihre Dienst-
Video- und Online Identifizierung   5       Videoidentifikation                           leistungen ausschliesslich an professionelle
                                        – Umsetzung der Travel Rule im                    und/oder institutionelle Kunden richten
Travel Rule Umsetzung                       Krypto-Geschäft                               (ohne vermögende Privatkunden, die sich als
in der Schweiz                      6                                                     professionell erklärt haben). Finanzinstitute,
                                            Refresher – wichtige Fristen aus              welche ohnehin keine Finanzdienstleistungen
                                            FIDLEG und FINIG                              erbringen, müssen sich ebenfalls keiner
                                            Vorab aber möchten wir die Gelegenheit        Ombudsstelle anschliessen. Diese Anpas­
                                        benutzen, Sie auf die nächsten, wichtigen         sungen scheinen sachgerecht und sind ins-
                                        Schritte hinzuweisen, die Sie je nach den von     besondere für Trustees sowie für bestimmte
                                        Ihnen angebotenen Dienstleistungen betref-        Vermögensverwalter – je nach deren Kun-
                                        fen können:                                       denkreis – eine klare Erleichterung.

                                        a. Anschluss an eine Ombudsstelle                 b. Eintragung in einem
                                                                                             Kundenberaterregister
                                            FIDLEG und FINIG schreiben vor, dass sich
                                        jedes Finanzinstitut bzw. jede und jeder               Für Finanzdienstleister, die ausschliess-
                                        FinanzdienstleisterIn bis zum 23. Dezember        lich als Anlageberater tätig sind und für ihre
                                        2020 einer Ombudsstelle anschliessen müs-         Tätigkeiten keiner Lizenz durch die FINMA
                                        sen. Sinn und Zweck dieser Ombudsstellen          benötigen, sieht das FIDLEG neu die Pflicht
                                        ist es, den Kundinnen und Kunden die Mög-         vor, sich in einem Beraterregister eintragen
                                        lichkeit zu bieten, im Falle von Streitigkeiten   lassen zu müssen. Die Eintragungspflicht
                                        vorab in einem Vermittlungsverfahren das          betrifft die natürlichen Personen, welche für
                                        Gespräch und idealerweise eine gütliche           eine Gesellschaft oder auch in eigenem
                                        Einigung zu finden. Damit sollen aufwändige       Namen als Berater auftreten. Die Frist zur
                                        juristische Prozesse vermieden werden.            Eintragung für Kundenberater läuft bis zum
                                                                                          19. Januar 2021. Wichtig ist, dass die Eintra-
                                                                                          gung erfolgt ist, bevor mit der Tätigkeit be-
                                                                                          gonnen wird. Die Eidg. Finanzmarktaufsicht
                                                                                          FINMA hat zwischenzeitlich drei Berater­
                                                                                          register bewilligt:

VQF Aktuell – Dezember 2020/41

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Selbstdeklaration für
                                               das Geschäftsjahr 2020

– Die BX Swiss AG mit Sitz in Zürich               Die Aufsicht der SRO VQF über ihre Mit-     Selbstdeklaration für das vergangene Ge-
  (www.regservices.ch)                         glieder beruht auf folgenden Elementen: (a.)    schäftsjahr auszufüllen ist, sind nur jene
– Die Association Romande des                  dem Prinzip der Selbstdeklaration; (b.) der     finanzintermediären Tätigkeiten anzugeben,
  Intermediaires Financiers (ARIF) mit         GwG-Prüfung und (c.) weiteren Aufsichtsin-      die im Deklarationsjahr auch tatsächlich
  Sitz in Genf (www.arif.ch)                   strumenten. Die Mitglieder der SRO VQF sind     ausgeübt wurden. Geplante Tätigkeiten müs-
– Die PolyReg Services GmbH mit Sitz           deshalb verpflichtet, dem VQF jährlich eine     sen nicht angegeben werden. Die Selbstde-
  in Zürich (www.reg-fix.ch)                   Selbstdeklaration für das vergangene Ge-        klaration wird anschliessend elektronisch
                                               schäftsjahr einzureichen. Mit der Selbstde-     an die SRO VQF übermittelt. Mit der elektro-
    Wir verweisen an dieser Stelle gerne       klaration informieren die Mitglieder die SRO    nischen Übermittlung der Selbstdeklaration
auf die Homepage der BX Swiss AG (www.         VQF über die ausgeübte finanzintermediäre       ist die Einreichung abgeschlossen; bitte
regservices.ch), auf der Sie ein umfangrei-    Tätigkeit, bestätigten die Einhaltung der       senden Sie uns kein unterzeichnetes Exem-
ches Q&A finden, für welche Tätigkeiten eine   Pflichten gemäss GwG, Statuten sowie Regle-     plar mehr zu.
Eintragung im Beraterregister notwendig ist.   menten der SRO VQF und geben insbesondere
                                               die Anzahl inkl. Veränderungen ihrer GwG-           Sollte anlässlich der Einreichung der
c. Umsetzung Pflichten aus                     Files bekannt.                                  Selbstdeklaration allenfalls festgestellt
   FIDLEG und FINIG                                                                            werden, dass noch Mutationsmeldungen
                                                   Diese Deklarationspflicht gilt für alle     einzureichen sind (vgl. hierzu Ziffer 6 von VQF
    Schliesslich verbleibt hier nur noch der   Aktiv-Mitglieder, unabhängig davon, ob sie      Dok. Nr. 903.1), ersuchen wir Sie, hierfür nicht
erneute Hinweis, dass die Fristen für die      berufsmässig (BFI-Status) oder nichtberufs-     die Collaboration Platform zu verwenden,
Umsetzung der Pflichten aus dem FIDLEG bis     mässig (NBFI-Status) tätig sind. Eine Selbst-   sondern uns diese Mutationen entweder auf
Ende 2021 läuft und diejenige für die Umset-   deklaration ist selbst dann einzureichen,       dem Postweg oder via E-Mail an info@vqf.ch
zung der Pflichten aus dem FINIG, namentlich   wenn ein Mitglied nicht (mehr) über GwG-        zuzustellen.
der Anschluss an eine Aufsichtsorganisation    Files verfügt oder nicht (mehr) im finanz­
und die Gesuchseingabe bei der FINMA, bis      intermediären Bereich tätig ist.                    Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir
Ende 2022. Wir empfehlen, die Umsetzung                                                        Ihnen selbstverständlich gerne zur Ver­
der Pflichten aus dem FIDLEG mit hoher            Bis zum 31. Januar 2021 müssen               fügung. Wir danken Ihnen im Voraus, für
Sorgfalt und Genauigkeit anzugehen. Es            die SRO-Mitglieder die vollständig           die fristgerechte Einreichung der Selbstde-
dürften aufgrund der verlangten Pflichten         ausgefüllte Selbstdeklaration für            klaration.
regelmässig auch strukturelle, prozessuale        das Geschäftsjahr 2020 einreichen.
und organisatorische Massnahmen notwen-                                                            Monika Hunkeler, Legal & Compliance
dig sein. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um         Schriftliche und begründete Gesuche um
sich zeitgleich auch mit den Anforderungen     Erstreckung der Frist zur Einreichung der
aus dem FINIG vertraut zu machen und diese     Selbstdeklaration können ebenfalls bis
ebenfalls zu implementieren.                   zum 31. Januar 2021 gestellt werden. Nach
                                               diesem Datum eingereichte Fristerstreckungs­
    Schliesslich möchten wir Sie bei dieser    gesuche werden grundsätzlich nicht mehr
Gelegenheit gerne auf unsere Homepage der      genehmigt.
FINcontrol Suisse AG (www.fincontrol.ch)
verweisen, auf der Sie viele weiterführende        Die nicht fristgerechte Einreichung der
Informationen und Hinweise finden.             Selbstdeklaration stellt eine Reglementsver-
                                               letzung dar, die von der SRO VQF sanktioniert
    Damit wünsche ich Ihnen nun weiterhin      werden kann.
viel Lesevergnügen bei den nachfolgenden
Artikeln und viel Erfolg bei der Bewältigung       Die Selbstdeklaration ist elektronisch
der (regulatorischen) Herausforderungen im     auszufüllen: Die Eingabemaske dafür ist auf
kommenden Jahr!                                unserer Website www.vqf.ch unter «Mitglie-
                                               der» auf der Collaboration Platform (VQF Dok.      1   Aufsichtskonzept der Selbstregulierungsorganisa-
    Simon Wälti, CEO VQF                       Nr. 903.1) zu finden. In dieser Eingabemaske           tion nach Geldwäschereigesetz VQF Verein zur
                                               sind alle Fragen zum Mitglied entsprechend             Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen in
                                               zu beantworten bzw. die verlangten Angaben             Sachen Bekämpfung der Geldwäscherei und
                                               in den jeweiligen Feldern auszufüllen. Da die          Terrorismusfinanzierung vom 4. September 2018.

                                                                                                                                                         3
Revidiertes SRO-Reglement

    Am 1. Januar 2021 tritt die von der Eid­         ständeten Vertragspartei im Sinne von Art. 16    in der Vereinbarung über die Standesregeln
genössischen Finanzmarktaufsicht FINMA               ff. SRO-Reglement 2021 zu identifizieren ist.    zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) fest-
verabschiedete Folgeregulierung FIDLEG und                                                            gehalten. Die Übernahme in die GwV-FINMA
FINIG in Kraft. Die in diesem Rahmen revi-               Angepasste Ausnahme bei der Abklärung        und in den neuen Art. 41a SRO-Reglement
dierte Geldwäschereiverordnung-FINMA                     der wirtschaftlichen Berechtigung            2021 soll für eine Gleichbehandlung der be-
(GwV-FINMA) macht seitens des VQF eine                   Die wirtschaftliche Berechtigung ist nicht   troffenen Finanzintermediäre und eine um-
Anpassung des SRO-Reglements unabding-               abzuklären, wenn die Vertragspartei zu den       fassende Geltung der allgemeinen Pflichten
bar. So werden beispielsweise die Schwellen­         in Art. 41 Abs.1 SRO-Reglement aufgeführten      aus Art. 4 GwG sorgen.
werte zur Kundenidentifikation bei Kassage-          Personen gehört. Die Ausnahme zielt auf
schäften mit virtuellen Währungen gesenkt            Finanzintermediäre ab, welche selbst Kun-            Präzisierung betreffend die Einhaltung
und die Mitglieder nehmen neu betreffend             denvermögen entgegennehmen und aufbe-                der Sorgfaltspflichten
sogenannten Insurance Wrapper erweiterte             wahren dürfen. Diese Situation trifft nicht          beim Finanzierungsleasing
Abklärungen vor. Alle Änderungen werden              auf Vermögensverwalter, Trustees und Wert-           Die Voraussetzungen, unter denen beim
untenstehend im Detail erläutert.                    papierhäuser mit Konten bei Dritten gemäss       Finanzierungsleasing auf die Einhaltung der
                                                     FINIG zu. Mit der Anpassung der Institute,       Sorgfaltspflichten verzichtet werden kann,
    Neuer Schwellenwert für Kassage­-                welche als Finanzintermediäre nach Art. 2        werden analog zur Änderung der GwV-FINMA
    schäfte mit virtuellen Währungen                 Abs. 2 GwG qualifizieren, wurde die entspre-     ohne materielle Änderung neu in Art. 48
    Bei Kassageschäften mit virtuellen               chende Ausnahme in der GwV-FINMA präzi-          Abs. 4bis SRO-Reglement 2021 geregelt.
Währungen ist die Vertragspartei neu bereits         siert und in den angepassten Art. 41 Abs. 1      Diese Anpassung erfolgt aus systematischen
bei Transkationen ab einem Gegenwert von             SRO-Reglement 2021 übernommen.                   Gründen, da es sich entgegen der bisherigen
CHF 1’000 zu identifizieren (Art. 24 Abs. 1 lit. a                                                    Einordnung materiell nicht um eine Erleich-
SRO-Reglement 2021). Damit werden das                     Nicht ins SRO-Reglement übernommen          terung im Bereich der Zahlungsmittel für
erhöhte Geldwäschereirisiko aufgrund von             wurde jedoch die erklärungslos erfolgte          den bargeldlosen Zahlungsverkehr handelt.
Anonymität, technologiebedingter Mobilität           Streichung der Ausnahme für steuerbefreite
und Schnelligkeit adressiert sowie interna-          Einrichtungen der beruflichen Vorsorge in             Erleichterte Sorgfaltspflichten bei der
tionale Vorgaben der FATF umgesetzt.                 der GwV-FINMA. Der VQF ist der Meinung,               Vergabe von Konsumkrediten
                                                     dass die Ausnahme auch künftig zu gelten              Gemäss Art. 49 Abs. 4 SRO-Reglement
    Zusätzliche Bestätigung bei der                  hat, da die genannten Einrichtungen eben-        2021 ist für auf dem Korrespondenzweg er-
    Identifizierung von Trustbeziehungen             falls Kundenvermögen entgegennehmen und          öffnete Geschäftsbeziehungen betreffend
    Bei Trustbeziehungen ist neu eine expli-         aufbewahren dürfen. Zudem stellt sich in der     die Vergabe von Konsumkrediten bis höchs-
zite schriftliche Bestätigung des Trustees           Praxis die Schwierigkeit, wer als wirtschaft-    tens CHF 25’000 keine Echtheitsbestätigung
nötig, dass er zur Aufnahme der Geschäfts-           lich Berechtigter einer steuerbefreiten Ein-     für Kopien von Identifikationsdokumenten
beziehung für den Trust berechtigt ist (Art.         richtung der beruflichen Vorsorge festge-        nötig. Diese Erleichterung gilt jedoch nur,
26 Abs 4 SRO-Reglement 2021). Diese Bestä-           stellt werden müsste, sollte die Ausnahme        falls die Kreditsumme auf ein bestehendes
tigung wurde im Markt vielerorts bereits             nicht mehr anwendbar sein. Die steuerbe-         Konto des Kreditnehmers (a) ausbezahlt oder
eingeholt und ist nun auch in der GwV-FINMA          freiten Einrichtungen der beruflichen Vor-       (b) gutgeschrieben oder (c) in Form eines
sowie im SRO-Reglement ausdrücklich fest-            sorge nach Art. 2 Abs. 4 lit. b GwG werden       Überziehungskredites auf einem bestehen-
gehalten.                                            somit in Art. 41 Abs. 1 SRO-Reglement 2021       den Konto des Kreditnehmers gewährt oder
                                                     weiterhin genannt.                               (d) beim Zedentengeschäft aufgrund eines
   Präzisierung betreffend Geschäfts-                                                                 Zahlungsauftrags des Kreditnehmers direkt
   beziehungen mit minderjährigen und                    Erhöhte Dokumentationspflichten              einem Warenverkäufer überwiesen wird.
   verbeiständeten Vertragsparteien                      betreffend Insurance Wrapper                 Dieses Vorgehen entspricht der langjährigen
   Um allfällige Missverständnisse oder                  Betrifft eine Geschäftsbeziehung soge-       Praxis der FINMA und wurde nun ausdrück-
Fehlinterpretationen der bisher im SRO-              nannte Insurance Wrapper, d.h. Lebensver-        lich in die GwV-FINMA sowie das SRO-Regle-
Reglement verwendeten Formulierung                   sicherungen mit separater Konto- und             ment 2021 übernommen.
«Überprüfung der Identität» des gesetzlichen         Depotführung, sind neu je nach Versiche-
Vertreters resp. behördlich ernannten Bei-           rungsausgestaltung Abklärungen zum                    Das revidierte SRO-Reglement 2021 liegt
standes künftig zu vermeiden, hält Art. 29           Versicherungsnehmer respektive zum effek-        aktuell der FINMA zur Genehmigung vor und
Abs. 1 SRO-Reglement 2021 analog zur                 tiven Prämienzahler zu treffen oder es ist       tritt voraussichtlich ebenfalls per 1. Januar
GwV-FINMA neu präzisierend fest, dass der            eine Erklärung des Versicherungsunterneh-        2021 in Kraft.
Vertreter einer minderjährigen oder verbei-          mens einzuholen. Diese Pflichten sind bereits
                                                                                                         Katrin Ehrensperger, Legal & Compliance

                                                                                                                           VQF Aktuell – Dezember 2020/41

                                                                                                                                                       4
FINMA revidiert Rundschreiben 2016/7
Video- und Online Identifizierung

    Die zeitnahe Anpassung der Regulierung         die Kundinnen und Kunden direkt erfolgen,         weitere Person oder Unternehmen gilt und
an die Anforderungen im digitalen Umfeld ist       welche ihren biometrischen Pass mit einer         somit keine untersagte Weiterdelegation
ein laufender Prozess und im stetigen Wan-         Smartphone-­App auslesen und Personalan-          vorliegt. Eine analoge Auslegung wird von der
del. Die Vereinbarkeit von einerseits neuen        gaben und Foto an den Finanzintermediär           SRO VQF nach Inkrafttreten des revidierten
Möglichkeiten bei der digitalen Aufnahme           übermitteln. Das Auslesen von speziell schüt-     FINMA RS auch für die entsprechende Be-
von Geschäftsbeziehungen und der gleich-           zenswerten Daten wie z.B. von Fingerab­           stimmung im SRO-Reglement angewendet
zeitigen Beibehaltung eines hohen Sicher-          drücken bleibt weiterhin den Behörden vor-        werden.
heitsniveaus andererseits ist eine Gratwan-        behalten und ist für eine GwG-konforme
derung.                                            Identifikation nicht notwendig.                   4. Terminologische Anpassungen

    Das FINMA Rundschreiben 2016/7 «Video-             Mit dieser zusätzlichen Möglichkeit des           Um einen homogenen Regulierungstext
und Online-Identifizierung» (nachfolgend           Auslesen des biometrischen Chips soll eine        sicherzustellen, sind noch folgende termino-
FINMA RS) wurde am 18. März 2016 in Kraft          volldigitalisierte Online-Identifizierung unter   logische Anpassungen vorgesehen:
gesetzt und am 20. Juni 2018 erstmals teil­        Wahrung eines hohen Sicherheitsstandards             • «Tonqualität» wird in «Audioqualität»
revidiert. Am 16. November 2020 teilte die         ermöglicht werden.                                     geändert (Randziffern 7 und 19)
FINMA in einer Medienmitteilung mit, dass                                                               • Statt «Depotbank» wird der Begriff
sie die Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme            Sofern das Identifizierungsdokument                «Bank» verwendet (Randziffer 33)
von Geschäftsbeziehungen über digitale Ka-         über keinen biometrischen Chip verfügt, ver-
näle an die technologischen Weiterentwick-         bleibt die Geldüberweisung als alternativer           Mit dieser Teilrevision des Rundschrei-
lungen anpassen wird. Dabei sind folgende          Identifizierungsschritt bestehen.                 bens wird also weiterhin dem Umstand Rech-
Ände­r ungen vorgesehen:                                                                             nung getragen, dass die Hemmschwelle für
                                                   2. Sichere Datenübertragung                       Missbrauchversuche im digitalen Umfeld
1. Neue Prozessvariante                                                                              aufgrund des fehlenden persönlichen Kon-
   «Auslesen biometrischer Chip»                       In der neuen Randziffer 31.5 FINMA RS         takts tiefer ist. Deshalb sollen weiterhin
                                                   soll nun zudem ausdrücklich festgehalten          flankierende Massnahmen bei der Online-­
    Bis anhin muss sich der Finanzinterme-         werden, dass sämtliche Daten, welche im           Identifikation zur Anwendung kommen. Je-
diär als Teilschritt bei der Online Identifizie-   Rahmen des Identifizierungsvorgangs an den        doch wird die alternative Sicherheitsmass-
rung gemäss Randziffer 33 des FINMA RS von         Finanzintermediär gelangen, gesichert             nahme des Auslesens des biometrischen
der Vertragspartei Geld ab einem auf den           übertragen werden müssen.                         Chips die Möglichkeit zur rein digitalen Vor-
Namen der Vertragspartei lautenden Konto                                                             nahme des Identifikationsprozesses sicher-
bei einer Bank in der Schweiz, Liechtenstein       3. Beizug von Dienstleistern                      stellen. Die SRO VQF begrüsst diese Entwick-
oder – unter bestimmten Voraussetzungen –                                                            lung, welche insbesondere ihren VASP
eines FATF-Mitgliedstaates (Financial Action           Oft nehmen Finanzintermediäre die Video-      Mitgliedern eine praktikable Alternative zur
Task Force) überweisen lassen. Diese Über-         und Online-Identifizierung nicht selber vor,      bisherigen FIAT-Transaktion bietet.
weisung muss in einer FIAT-Währung vorge-          sondern beauftragen damit spezialisierte
nommen werden und stellt somit einen ana-          Dienstleister. Sofern ein Finanzintermediär            Die FINMA führt für das überarbeitete
logen Schritt in einer meist rein digitalen Welt   selber im Auftrag eines anderen Finanzinter-      Rundschreiben 2016/7 zur Video- und
dar. Dieser Teilschritt macht daher vielen         mediär handelt, darf die Dienstleistung ge-       Online-Identifizierung eine Anhörung bis zum
Finanz­intermediären, insbesondere VASPs           mäss Art. 28 Abs. 3 GwV-FINMA nicht weiter-       1. Februar 2021 durch. Das Inkrafttreten der
(Virtual Asset Service Providern), Probleme.       delegiert werden. Dieses Verbot der               Änderungen ist dann für Mitte 2021 vorge­
                                                   Weiterdelegation ist auch im VQF SRO-Regle-       sehen.
    In der zweiten Teilrevision des Rund-          ment 2020 Art. 82 Abs. 3 abgebildet.
schreibens soll nun als zusätzliche Möglich-                                                            Simone Poysden, Legal & Compliance
keit zur Online-Identifizierung das Auslesen           Das FINMA Rundschreiben stellt nun in
des biometrischen Chips auf dem Identifika-        Randziffer 55 FINMA RS in der Tabelle zur
tionsdokument eingeführt werden (neue              Technologieneutralität klar, dass ein Finanz­
Randziffer 33.1 FINMA RS). Der Finanzinter-        intermediär, welcher von einem anderen
mediär wird dabei in Zukunft auf eine FIAT-        Finanzintermediär zur Identifizierung bei­
Überweisung verzichten können, sofern er           gezogen wird und dieser die Video- und
die Daten auf dem Chip des biometrischen           Online-Identifizierung durch direkt be­
Passes auslesen lässt. Dies kann z.B. durch        auftragte Dienstleister vornimmt, nicht als

VQF Aktuell – Dezember 2020/41

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Travel Rule Umsetzung in der Schweiz

    Was die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA           Die Chance, dass dabei Informationen          lytics), OpenVASP (openvasp.org – erster
mit der Aufsichtsmitteilung vom August 2019       verloren, falsch übermittelt oder nicht korrekt   Ansatz einer dezentralen Lösung initiiert von
bezweckt, ist die Einführung der sogenann-        archiviert werden, ist hoch. Hinzu kommen         den Schweizer VASP Bitcoin Suisse AG, SEBA
ten «Travel Rule» auch bei Krypto-Geschäf-        die schlechte Skalierbarkeit und mangelnde        Bank und Sygnum Bank) sowie dem Da-
ten. Zweck und Inhalt dieser Travel Rule wie      Sicherheit des Email-Ansatzes. Die grossen        tenstandard InterVASP (intervasp.org). In der
auch ein möglicher Lösungsansatz sollen mit       Internationalen VASP (Crypto Assets Börsen        Schweiz verwenden die ersten Pioniere be-
dem nachfolgenden Gastbeitrag von Lukas           aus den USA, EU und Asien), haben alle die        reits TRP (die erste Transaktion zwischen
Betschart, Gründer und CEO von 21 Analytics,      Travel Rule noch nicht umgesetzt, da sie          Crypto Finance AG und Mt Pelerin fand im
aufgezeigt werden.                                meist noch auf die Einführung durch ihre          August statt https://www.cryptofinance.ch/
                                                  Regulatoren warten. Diese VASP übermitteln        erste-automatisierte-regulatorisch-konforme-
   «Bei Transfers von Token müssen, mit           tausende von Transaktionen pro Tag, was           bitcoin-transaktion/) und OpenVASP befindet
der Ausnahme von Transfers von und zu             bedeutet, dass Emails keine valable Option        sich in der letzten Testphase. Was sich am
nicht unterstellten Wallets, wie bei einer        zur Umsetzung der Travel Rule sind. Es ist nur    Ende durchsetzen wird, steht noch offen und
herköm­mlichen Banküberweisung, Angaben           schwer vorstellbar, dass diese ausländischen      hängt hauptsächlich von den grossen inter-
zum Auftraggeber und zum Begünstigten             VASP für Schweizer VASP eine Ausnahme             nationalen Crypto Assets Börsen ab. Gerade
übermittelt werden.» – Abschnitt aus der          machen werden. Letztere müssen sich also          bei Technologien setzt sich leider nicht immer
FINMA-­A ufsichtsmitteilung: Konsequente          aufrüsten.                                        die beste Lösung durch. Mit der Anwendung
Geldwäschereibekämpfung im Block-                                                                   von 21 Analytics kann der Kunde bereits
chain-Bereich vom August 2019.                        Als Alternative zu Email und mit Abstand      heute frei entscheiden, welches Protokoll für
                                                  die einfachste Lösung wäre einen neuen            seine Übermittlung verwendet werden soll.
    Die Übermittlung von Angaben zu Auf-          Mittelsmann für die Übermittlung zu schaffen,     Da alle der genannten Lösungen implemen-
traggeber und Begünstigten ist nicht Teil         sozusagen ein SWIFT für Virtual (Crypto)          tiert sind, sind wir zuversichtlich, dass eine
einer Blockchain-Transaktion, das heisst, sie     Assets. Ein solches System zu nutzen kommt        dieser Initiativen sich in den nächsten Jahren
muss auf einem anderen Kommunikations-            jedoch für keinen der Schweizer oder der          auch international durchsetzen wird.
kanal umgesetzt werden. In diesem Artikel         grossen Internationalen VASP in Frage, da
möchten wir aufzeigen, wie dies in der            man damit auch die Vorteile einer dezentralen        Lucas Betschart, CEO und Gründer 21 Analytics AG
Schweiz zur Zeit gemacht wird, welche Pro-        Blockchain zumindest zum Teil zunichte macht.
bleme dies mit sich bringt und an welchen
Alternativen gearbeitet wird.                         Um die Anforderung eines dezentralen
                                                  Austausches von Transaktionsinformationen         VQF AKTUELL
     Obwohl die Anwendung der Travel Rule         zu erfüllen, hat die Blockchain-Industrie
für den elektronischen Zahlungsverkehr für        diverse Initiativen gestartet, um Protokolle      Redaktion : Simon Wälti, Geschäftsführer/
klassische FIAT-Geschäfte bereits vor Jahr-       zu entwickeln und als Standards zu etablie-                   Franziska Zobrist, Leitung
zehnten (mittels SWIFT) eingeführt worden         ren. Die protokollbasierten Ansätze sollen                    Legal & Compliance Desk
ist, hat die FATF erst per Juni 2019 die Erwei-   den VASP ermöglichen, die für die Travel Rule
terung der Regeln auch auf Krypto-Geschäfte       benötigten Informationen über den Auftrag-        Autoren :      Prof. em. Dr. Heinz Knecht,
verlangt. Von der FINMA wurde die Umset-          geber und Begünstigten einer Block-                              Präsident/
zung im Rundschreiben vom August 2019             chain-Transaktion automatisiert und sicher                       Simon Wälti, Geschäftsführer/
sowie vom VQF im neuen SRO-Reglement              zu übertragen und das ganz ohne einen                            Monika Hunkeler,
(gültig ab 01.07.2020) vorgenommen; dennoch       Mittelsmann. 21 Analytics hilft den VASP bei                     Legal & Compliance/
geht die Implementierung eher schleppend          der Einbindung solcher protokollbasierten                        Katrin Ehrensperger,
voran. Betroffen sind ausschliesslich Dienst-     Lösungen und stellt eine benutzerfreund­                         Legal & Compliance/
leister bzw. Finanzintermediäre, die als          liche Anwendung für die Übermittlung der                         Simone Poysden,
Virtual Assets Service Provider (VASP) qua-       Informationen zur Verfügung.                                     Legal & Compliance/
lifizieren. Eine reine Peer-to-Peer Transaktion                                                                    Lucas Betschart, CEO und
ist von den Bestimmungen nicht betroffen.             Als Softwareanbieter und Technologie-                        Gründer 21 Analytics AG
Die Travel Rule wird in der Schweiz zwar von      experte sind wir agnostisch gegenüber den
den meisten VASP (Virtual Asset Service           einzelnen Protokollen, sehen jedoch das           Adresse :      General-Guisan-Strasse 6
Provider) umgesetzt, jedoch setzt man auf         grösste langfristiges Potential in den wirk-                     6300 Zug
Handarbeit: Es werden Emails von VASP zu          lich offenen Initiativen wie TRP (travelrule-                    Tel. +41 41 763 28 20
VASP verschickt.                                  protocol.org – umgesetzt von einem inter-                        www.vqf.ch
                                                  nationalen Industriekonsortium rund um ING,                      info@vqf.ch
                                                  Standard Chartered Bank, OSL und 21 Ana-

                                                                                                                                                      6
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