LBBW Absolute Return Strategie 1 Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen - Keine Umbrella-Konstruktion nach 96 KAGB, | Stand 28. Februar 2019
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LBBW Absolute Return Strategie 1 Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen Keine Umbrella-Konstruktion nach § 96 KAGB, | Stand 28. Februar 2019
Inhalt. LBBW Absolute Return Strategie 1 Allgemeine Angaben. Seite 5 Gesellschaft und Verwahrstelle Verkaufsprospekt. Seite 8 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften Gesamtübersicht Fonds Allgemeine Anlagebedingungen Besondere Anlagebedingungen 3
LBBW Absolute Return Strategie 1 Liebe Anlegerin, lieber Anleger, der vorliegende Verkaufsprospekt stellt Ihnen den Fonds LBBW Absolute Return Strategie 1 im Detail vor. Darüber hinaus können Sie sich auf unserer Internetseite regelmäßig über die Entwicklung des Fonds informieren. Unter www.LBBW-AM.de finden Sie eine Vielzahl an interessanten Fakten, darunter die aktuellen Fondspreise, die Portfolio- Struktur sowie umfangreiche Angaben zur Wert- entwicklung. Auf unserer Internetseite stehen Ihnen zudem die jeweils aktuellen wesentlichen Anlegerinforma- tionen, Verkaufsprospekte sowie die Jahres- und Halbjahresberichte als PDF-Dateien zum Download zur Verfügung. Profitieren Sie auch von unserem kostenlosen E-Mail-Fondspreis- und Factsheetabo: Das Fact sheet gibt Ihnen einfach und bequem einen monatlichen Überblick über Ihren Fonds. Diesen E-Mail-Service können Sie auf unserer Internet seite abonnieren. 5 Unsere Fonds können Sie bei fast allen Banken, Sparkassen, Vermögensverwaltern und unabhän- gigen Finanzberatern erwerben. Neben der Bera- tung erhalten Sie dort selbstverständlich auch alle Informationen und Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH Geschäftsführung Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 Frank Hagenstein Jürgen Zirn (Vorsitzender)
Gesellschaft und Verwahrstelle. LBBW Absolute Return Strategie 1 LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH. Verwaltung. Aufsichtsrat. LBBW Asset Management Dr. Christian Ricken (Vorsitzender) Investmentgesellschaft mbH Mitglied des Vorstands der Postfach 10 03 51 Landesbank Baden-Württemberg, 70003 Stuttgart Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz Telefon: 0711 22910-3000 Telefax: 0711 22910-9098 Ernst-Ludwig Drayß E-Mail: info@LBBW-AM.de Gründungsgesellschafter der Internet: www.LBBW-AM.de von der Heydt & Co. AG, Frankfurt Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amts- gerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 13381 Dr. Bertold Gaede eingetragen. Rechtsanwalt und Steuerberater Noerr LLP, München Gezeichnetes und Klaus Martini eingezahltes Kapital. Kapitalmarktberater Kromconsult, 6,0 Mio. EUR München Stand: Dezember 2017 Michael Nagel 6 Vorsitzender der Geschäftsführung der Geschäftsführung. LBBW Immobilien-Gruppe, Stuttgart Frank Hagenstein (Vorsitzender) Jürgen Zirn Thomas Rosenfeld Mitglied des Vorstands der Baden-Württembergischen Bank, Stuttgart Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019
LBBW Absolute Return Strategie 1 Gesellschafter. 100 % Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz Abschlussprüfer. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft The Squaire Am Flughafen 60549 Frankfurt am Main Telefon: 069 9587-0 Telefax: 069 9587-1050 Verwahrstelle. The Bank of New York Mellon SA/NV Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main Friedrich-Ebert-Anlage 49 60327 Frankfurt am Main Telefon 069 12014-1000 7 Telefax 069 12014-1688 www.bnymellon.com Haftendes Eigenkapital 3,120 Milliarden EUR Stand: 31. Dezember 2017 Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019
Verkaufsprospekt und LBBW Absolute Return Strategie 1 Anlagebedingungen. für das OGAW-Sondervermögen nach deutschem Recht LBBW Absolute Return Strategie 1. HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT. 11 • Kursänderungsrisiko von Aktien • Zinsänderungsrisiko ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN FÜR US- • Risiko von negativen Habenzinsen PERSONEN. 11 • Kursänderungsrisiko von Wandel- und WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN Optionsanleihen DER VERTRAGSBEZIEHUNG. 11 • Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften Durchsetzung von Rechten 11 • Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der • Risiken bei Pensionsgeschäften ständigen Geschäftsräume 12 • Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten GRUNDLAGEN. 12 • Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Das Sondervermögen (der Fonds) 12 Selbstbehalt Verkaufsunterlagen und Offenlegung von • Inflationsrisiko Informationen 13 • Währungsrisiko Anlagebedingungen und deren Änderungen 13 • Konzentrationsrisiko • Risiken im Zusammenhang mit der VERWALTUNGSGESELLSCHAFT. 13 Investition in Investmentanteile Firma, Rechtsform und Sitz 13 • Risiken aus dem Anlagespektrum Geschäftsführung und Aufsichtsrat 14 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten 8 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel 14 Liquidität des Fonds und Risiken im Zusammenhang mit vermehrten Ausgaben VERWAHRSTELLE. 14 oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko) 20 Identität der Verwahrstelle 14 • Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände Aufgaben der Verwahrstelle 14 • Risiko durch Kreditaufnahme • Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Unterverwahrung 14 Ausgaben Haftung der Verwahrstelle 15 • Risiko bei Feiertagen in bestimmten Zusätzliche Informationen 15 Regionen/Ländern Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und RISIKOHINWEISE. 15 Forderungsrisiko 21 Risiken einer Fondsanlage 15 • Adressenausfallrisiko/Gegenpartei-Risiken • Schwankung des Fondsanteilwerts (außer zentrale Kontrahenten) • Beeinflussung des individuellen Ergebnisses • Risiko durch zentrale Kontrahenten durch steuerliche Aspekte • Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften • Änderung der Anlagepolitik oder der • Adressenausfallrisiken bei Wertpapier- Anlagebedingungen Darlehensgeschäften Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 • Aussetzung der Anteilrücknahme Operationelle und sonstige Risiken des Fonds 21 • Auflösung des Fonds • Übertragung aller Vermögensgegenstände • Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung) • Länder- oder Transferrisiko • Übertragung des Fonds auf eine andere • Rechtliche und politische Risiken Kapitalverwaltungsgesellschaft • Änderung der steuerlichen • Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko des Anlegers • Schlüsselpersonenrisiko • Verwahrrisiko Risiken der negativen Wertentwicklung des • Risiken aus Handels- und Fonds (Marktrisiko) 16 Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) • Wertveränderungsrisiken • Kapitalmarktrisiko
RISIKOPROFIL DES FONDS. 23 Teilinvestmentvermögen 33 LBBW Absolute Return Strategie 1 PROFIL DES TYPISCHEN ANLEGERS. 23 ANTEILE. 33 ANLAGEZIELE, -STRATEGIE, -GRUNDSÄTZE Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 33 UND -GRENZEN. 23 • Ausgabe von Anteilen • Rücknahme von Anteilen Anlageziel und -strategie 23 • Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme Vermögensgegenstände 23 • Aussetzung der Anteilrücknahme • Wertpapiere Liquiditätsmanagement 34 • Geldmarktinstrumente Börsen und Märkte 35 • Bankguthaben • Anlagegrenzen für Wertpapiere und Faire Behandlung der Anleger und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz Anteilklassen 35 von Derivaten sowie Bankguthaben Ausgabe- und Rücknahmepreis 35 –– Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer Deckungsmasse Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- –– Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten und Rücknahmepreises 35 –– Kombination von Anlagegrenzen Ausgabeaufschlag 36 –– Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten Rücknahmeabschlag 36 • Sonstige Anlageinstrumente und deren Anlagegrenzen Veröffentlichung der Ausgabe- und • Investmentanteile und deren Anlagegrenzen Rücknahmepreise 36 • Information der Anleger bei Aussetzung der KOSTEN. 36 Rücknahme von Zielfondsanteilen Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der • Derivate –– Terminkontrakte Anteile 36 –– Optionsgeschäfte Verwaltungs- und sonstige Kosten 36 –– Swaps Besonderheiten beim Erwerb von –– Swaptions Investmentanteilen 38 –– Credit Default Swaps –– In Wertpapieren verbriefte Angabe einer Gesamtkostenquote 38 Finanzinstrumente • Abweichender Kostenausweis durch –– OTC-Derivatgeschäfte Vertriebsstellen • Wertpapier-Darlehensgeschäfte 9 Vergütungspolitik 38 • Pensionsgeschäfte WERTENTWICKLUNG, ERMITTLUNG Sicherheitenstrategie 31 UND VERWENDUNG DER ERTRÄGE, • Arten der zulässigen Sicherheiten GESCHÄFTSJAHR. 39 • Umfang der Besicherung • Sicherheitenbewertung und Strategie für Wertentwicklung 39 Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) Ermittlung der Erträge, • Anlage von Barsicherheiten Ertragsausgleichsverfahren 39 • Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit Ertragsverwendung und Geschäftsjahr 39 Kreditaufnahme 32 AUFLÖSUNG, ÜBERTRAGUNG UND Hebelwirkung (Leverage) 32 VERSCHMELZUNG DES FONDS. 40 Bewertung 32 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds 40 • Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung –– An einer Börse zugelassene/an einem Verfahren bei Auflösung des Fonds 40 organisierten Markt gehandelte Übertragung des Fonds 40 Vermögensgegenstände Voraussetzungen für die Verschmelzung des –– Nicht an Börsen notierte oder an Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 Fonds 40 organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Rechte der Anleger bei der Verschmelzung Vermögensgegenstände ohne handelbaren des Fonds 40 Kurs AUSLAGERUNG. 41 • Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände INTERESSENKONFLIKTE. 41 –– Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen KURZANGABEN ÜBER STEUERRECHTLICHE –– Optionsrechte und Terminkontrakte VORSCHRIFTEN. 42 –– Bankguthaben, Festgelder, Anteile an Zusammenfassende Übersicht für die Investmentvermögen und Darlehen Besteuerung bei üblichen betrieblichen –– Auf ausländische Währung lautende Anlegergruppen 46 Vermögensgegenstände
WIRTSCHAFTSPRÜFER. 48 LBBW Absolute Return Strategie 1 DIENSTLEISTER. 48 ZAHLUNGEN AN DIE ANLEGER/ VERBREITUNG DER BERICHTE UND SONSTIGE INFORMATIONEN. 48 WEITERE VON DER GESELLSCHAFT VERWALTETE INVESTMENTVERMÖGEN. 48 ALLGEMEINE ANLAGEBEDINGUNGEN. 50 BESONDERE ANLAGEBEDINGUNGEN. 57 LISTE DER UNTERVERWAHRER. 61 10 Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019
HINWEIS ZUM LBBW Absolute Return Strategie 1 von US-Personen erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US-Personen zählen na- VERKAUFSPROSPEKT. türliche Personen, wenn sie ihren Wohnsitz in den Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Son- Vereinigten Staaten haben. US-Personen können dervermögen LBBW Absolute Return Strategie 1 auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, erfolgt auf Basis des Verkaufsprospekts, der we- wenn sie etwa gem. den Gesetzen der USA bzw. sentlichen Anlegerinformationen und der Allge- eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer meinen Anlagebedingungen in Verbindung mit US-Besitzung gegründet werden. den Besonderen Anlagebedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedin- gungen und die Besonderen Anlagebedingungen WICHTIGSTE RECHTLICHE sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt ab- gedruckt. AUSWIRKUNGEN DER Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines VERTRAGSBEZIEHUNG. Anteils an dem LBBW Absolute Return Strategie 1 Interessierten sowie jedem Anleger des Fonds zu- Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger sammen mit dem letzten veröffentlichten Jahres- Miteigentümer der vom LBBW Absolute Return bericht sowie dem ggf. nach dem Jahresbericht Strategie 1 gehaltenen Vermögensgegenstände veröffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögens kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind gegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind dem am Erwerb eines Anteils an dem LBBW Abso- keine Stimmrechte verbunden. lute Return Strategie 1 Interessierten die wesent- Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschrif- lichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Ver- ten sind in deutscher Sprache abzufassen oder tragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen. mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt ba- LBBW Asset Management Investmentgesellschaft sieren auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstel- mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit lung geltenden gesetzlichen, insbesondere kapi- ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. talmarkt- und aufsichtsrechtlichen sowie steuerli- chen Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, Durchsetzung von Rechten dass sich diese Rechtsgrundlagen ändern können. Von dem Verkaufsprospekt abweichende Aus- Das Rechtsverhältnis zwischen LBBW Asset Ma- 11 künfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben nagement Investmentgesellschaft mbH und Anle- werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis ger sowie die vorvertraglichen Beziehungen rich- von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in ten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der LBBW dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Asset Management Investmentgesellschaft mbH Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt aus- ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen schließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufs- die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die prospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Verbraucher sind (siehe nachfolgende Definition) Jahresbericht und den ggf. nach dem Jahresbe- und in einem anderen EU-Staat wohnen, können richt veröffentlichten Halbjahresbericht. vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und FÜR US-PERSONEN. die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die LBBW Asset Management Investmentgesell- Die LBBW Asset Management Investmentgesell- schaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf schaft mbH und/oder der LBBW Absolute Return es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor de- Strategie 1 sind und werden nicht gem. dem Uni- ren Vollstreckung. Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 ted States Investment Company Act von 1940 in Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger seiner gültigen Fassung registriert. Die Anteile den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- des LBBW Absolute Return Strategie 1 sind und schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung werden nicht gem. dem United States Securities steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei- Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach legung anstrengen. den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Die LBBW Asset Management Investmentgesell- Vereinigten Staaten von Amerika registriert. An- schaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbetei- teile des LBBW Absolute Return Strategie 1 dür- ligungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- fen weder in den Vereinigten Staaten noch einer tungsstelle verpflichtet. US-Person oder auf deren Rechnung angeboten Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Om- oder verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen budsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundes- Interessierte müssen ggf. darlegen, dass sie kei- verband Investment und Asset Management e. V. ne US-Person sind und Anteile weder im Auftrag als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anru-
LBBW Absolute Return Strategie 1 fen. Die LBBW Asset Management Investmentge- händigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt sellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfah- worden ist, und darin eine Belehrung über das Wi- ren vor dieser Schlichtungsstelle teil. derrufsrecht enthalten ist, die den Anforderungen Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest- des Artikels 246 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Ein- mentfonds“ e. V. lauten: führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Büro der Ombudsstelle des BVI genügt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzei- Bundesverband Investment tige Absendung des Widerrufs. Ist der Fristbeginn und Asset Management e.V. streitig, trifft die Beweislast den Verkäufer. Der Unter den Linden 42 Widerruf ist schriftlich unter Angabe der Person 10117 Berlin des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift Telefon: 030 6449046-0 zu erklären, wobei eine Begründung nicht erfor- Telefax: 030 6449046-29 derlich ist. E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Ver- www.ombudsstelle-investmentfonds.de käufer nachweist, dass entweder der Käufer kein Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Ge- Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie- setzbuch ist oder er den Käufer zu den Verhand- gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb- lungen, die zum Kauf der Anteile geführt haben, ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wer- aufgrund vorhergehender Bestellung gemäß § 55 den kann, die also zu Privatzwecken handeln. Absatz 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat. Bei Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor- Verträgen, die ausschließlich über Fernkommuni- schriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betref- kationsmittel (z. B.: Briefe, Telefonanrufe, E-Mails) fend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleis- zustande gekommen sind (Fernabsatzverträge), tungen ist dies die Schlichtungsstelle bei der Deut- besteht gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 8 Bür- schen Bundesbank. gerliches Gesetzbuch kein Widerrufsrecht. Die Kontaktdaten lauten: Ist der Widerruf wirksam erfolgt und hat der Deutsche Bundesbank Käufer bereits Zahlungen geleistet, so sind ihm von Schlichtungsstelle der Gesellschaft ggf. Zug um Zug gegen Rücküber- Postfach 11 12 32 tragung der erworbenen Anteile die bezahlten Kos- 60047 Frankfurt ten und ein Betrag auszuzahlen, der dem Wert der E-Mail: schlichtung@bundesbank.de bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der www.bundesbank.de Widerrufserklärung entspricht. Auf das Recht zum 12 Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver- Widerruf kann nicht verzichtet werden. trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek- Die vorstehenden Ausführungen gelten entspre- tronischem Weg zustande gekommen sind, können chend beim Verkauf der Anteile durch den Anle- sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- ger. gungsplattform der EU wenden (www.ec.europa. eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: GRUNDLAGEN. beschwerde@lbbw-am.de. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt Das Sondervermögen (der Fonds) den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zustän- digen nationalen Schlichtungsstelle. Das Sondervermögen LBBW Absolute Return Stra- Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von ei- tegie 1 (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus nem Streitbeilegungsverfahren unberührt. für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gem. einer Widerrufsrecht bei Kauf auSSerhalb festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser der ständigen Geschäftsräume Anleger zu investieren (nachfolgend „Investment- vermögen“). Der Fonds ist ein Investmentvermögen Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Invest- gem. der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen mentvermögen aufgrund mündlicher Verhand- Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur lungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvor- desjenigen zustande, der die Anteile verkauft oder schriften betreffend bestimmte Organismen für den Verkauf vermittelt hat, so hat der Käufer das gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfol- Recht, seine Kauferklärung in Textform und ohne gend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetz- Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von buchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der LBBW zwei Wochen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht Asset Management Investmentgesellschaft mbH besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Der Fonds verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine stän- wurde am 15. Mai 2012 für unbestimmte Dauer digen Geschäftsräume hat. Die Frist zum Widerruf aufgelegt. beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss dem Käufer ausge- WKN: A1H722 / ISIN: DE000A1H7227
LBBW Absolute Return Strategie 1 Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapi- sowie die Erbringung eines Nachweises der Anle- tal im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rech- gereigenschaft. nung der Anleger nach dem Grundsatz der Risi- komischung in den nach dem KAGB zugelassenen Anlagebedingungen und Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen deren Änderungen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalan- Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die- lage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im sen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abge- Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung druckt. Die Anlagebedingungen können von der mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; Gesellschaft geändert werden. Änderungen der eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh- Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung merische Bewirtschaftung der gehaltenen Ver- durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsät- mögensgegenstände ist ausgeschlossen. In wel- ze des Fonds bedürfen zusätzlich der Zustimmung che Vermögensgegenstände die Gesellschaft die durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Änderun- Gelder der Anleger anlegen darf und welche Be- gen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur un- stimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich ter der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Ände- „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das rungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Anteile an Investmentvermögen mit vergleichba- Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen um- ren Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen, fassen einen Allgemeinen und einen Besonderen sofern derartige Investmentvermögen von der Ge- Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Beson- sellschaft oder einem anderen Unternehmen aus dere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ihrem Konzern verwaltet werden. ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor Die vorgesehenen Änderungen werden im Bun- deren Verwendung von der Bundesanstalt für Fi- desanzeiger und darüber hinaus auf der Internet- nanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt seite der Gesellschaft (www.LBBW-AM.de) bekannt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmas- gemacht. Betreffen die Änderungen Vergütungen se der Gesellschaft. und Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrund- Verkaufsunterlagen und sätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, 13 Offenlegung von Informationen werden die Anleger außerdem über ihre depotfüh- renden Stellen durch ein Medium informiert, auf Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anleger welchem Informationen für eine den Zwecken der informationen, die Anlagebedingungen sowie die Informationen angemessene Dauer gespeichert, aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind einsehbar und unverändert wiedergegeben wer- kostenlos erhältlich bei der Verwahrstelle Landes- den, etwa in Papierform oder elektronischer Form bank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, (sog. „dauerhafter Datenträger“). Diese Informati- 70173 Stuttgart, der Gesellschaft, Fritz-Elsas-Stra- on umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten ße 31, 70174 Stuttgart (auf deren Internet-Seite Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der An- www.LBBW-AM.de) sowie ihren Vertriebspart- leger in Zusammenhang mit der Änderung sowie nern. einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Infor- Zusätzliche Informationen über die Anlagegren- mationen erlangt werden können. zen des Risikomanagements des Fonds, die Risiko Die Änderungen treten frühestens am Tage nach managementmethoden und die jüngsten Entwick- ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von lungen bei den Risiken und Renditen der wichtigs- Regelungen zu den Vergütungen und Aufwen- ten Kategorien von Vermögensgegenständen sind dungserstattungen treten frühestens drei Monate in elektronischer oder schriftlicher Form bei der nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 Gesellschaft erhältlich. mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt Sofern die Gesellschaft einzelnen – insbesonde- bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen An- re institutionellen regulierten – Anlegern weitere lagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühes- Informationen über die Zusammensetzung des tens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft. Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung u. a. zur Erfüllung deren eigenen aufsichtsrechtlichen Reportingverpflichtungen übermittelt, wird sie die- VERWALTUNGSGESELLSCHAFT. se Informationen allen Anlegern in elektronischer Form auf Anforderung zeitgleich zur Verfügung Firma, Rechtsform und Sitz stellen. Die Anleger können unter folgender E-Mail Adresse: reporting@lbbw-am.de, die Zusendung Die Gesellschaft ist eine am 22. Dezember 1988 dieser Informationen beantragen. Voraussetzung gegründete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sin- ist der Abschluss einer Vertraulichkeitserklärung ne des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft
LBBW Absolute Return Strategie 1 mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der men. Die Bank of New York Mellon SA/NV ist eine Gesellschaft lautet LBBW Asset Management In- deutsche Niederlassung eines Kreditinstituts nach vestmentgesellschaft mbH. Die Gesellschaft hat belgischem Recht. Ihre Haupttätigkeit sind Global ihren Sitz in Stuttgart. Custody, Verwahrstellen-Services, Asset Servicing, Die Gesellschaft darf seit 1988 Wertpapier- Asset Management, Wealth Management, Broker Sondervermögen verwalten. Ferner durfte die Ge- Dealing & Advisor Services, Issuer Services und sellschaft während der Geltung des Gesetzes über Treasury Services. Kapitalanlagegesellschaften auch Geldmarkt- (seit 7. September 1994), Investmentfondsanteil- (seit Aufgaben der Verwahrstelle 7. Juli 1998), Gemischte Wertpapier- und Grund- stücks- (seit 7. Juli 1998) und Altersvorsorge- Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und Sondervermögen (seit 7. Juli 1998) verwalten. Seit der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Inkrafttreten des Investmentgesetzes darf die Ge- Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstän- sellschaft seit 1. Januar 2004 Richtlinienkonforme de in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Ver- Sondervermögen, Altersvorsorge-Sondervermögen mögensgegenständen, die nicht verwahrt werden sowie Spezial-Sondervermögen und seit 20. April können, prüft die Verwahrstelle, ob die Verwal- 2006 Gemischte Sondervermögen verwalten. Seit tungsgesellschaft Eigentum an diesen Vermögens- 16. April 2008 können von der Gesellschaft auch gegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob Sonstige Sondervermögen verwaltet werden. Au- die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermö- ßerdem kann die Gesellschaft als Verwaltungsge- gensgegenstände den Vorschriften des KAGB und sellschaft einer Investmentaktiengesellschaft be- den Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage nannt werden. Nach Inkrafttreten des Kapitalanla- in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut gegesetzbuches darf die Gesellschaft seit dem 21. sowie Verfügungen über solche Bankguthaben sind Juli 2013 Investmentvermögen gemäß der OGAW- nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat eine Er- Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, laubnis als OGAW- und AIF-Kapitalverwaltungs wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlage- gesellschaft nach dem KAGB. bedingungen und den Vorschriften des KAGB ver- einbar ist. Geschäftsführung und Aufsichtsrat Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere fol- gende Aufgaben: Nähere Angaben über die Geschäftsführung und • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des 14 die Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden Fonds, Sie am Anfang des Verkaufsprospekts. • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rück- nahme der Anteile sowie die Wertermittlung Eigenkapital und der Anteile den Vorschriften des KAGB und zusätzliche Eigenmittel den Anlagebedingungen des Fonds entspre- chen, Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von • Sicherzustellen, dass bei den für gemein- 6,0 Mio. EUR. Die Eigenmittel der Gesellschaft be- schaftliche Rechnung der Anleger getätigten tragen per 31.12.2017 20,576 Mio. EUR. Geschäften der Gegenwert innerhalb der übli- Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, chen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, die sich durch die Verwaltung von Investmentver- • Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds mögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie ent- nach den Vorschriften des KAGB und nach den sprechen, sog. alternativen Investmentvermögen Anlagebedingungen verwendet werden, (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrlässig- • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die keit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie sind, abgedeckt durch: Eigenmittel in Höhe von ggf. Zustimmung zur Kreditaufnahme, wenigstens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios • Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wert- Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich papierdarlehen rechtswirksam bestellt und überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel jederzeit vorhanden sind. sind von dem angegebenen haftenden Eigenkapi- tal umfasst. Unterverwahrung Die Verwahrstelle hat Verwahraufgaben auf ande- VERWAHRSTELLE. re Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen. Die von der Verwahrstelle beauftragten Unterverwah- Identität der Verwahrstelle rer sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt aufgelistet. Für den Fonds hat die Bank of New York Mellon SA/ Die Liste der Unterverwahrer hat die Gesellschaft NV, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frankfurt von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die am Main die Funktion der Verwahrstelle übernom- Gesellschaft hat diese Information auf Plausibilität
LBBW Absolute Return Strategie 1 geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der Informa- Neben den nachstehend oder an anderer Stel- tion durch die Verwahrstelle angewiesen und kann le des Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzelnen und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des nicht überprüfen. Die Liste der Unterverwahrer Fonds durch verschiedene weitere Risiken und kann sich allerdings jederzeit ändern. Im Regelfall Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die der- werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwah- zeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die rer für den Fonds genutzt. nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit Haftung der Verwahrstelle ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Be- deutung bei Eintritt einzelner Risiken. Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Ver- mögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Risiken einer Fondsanlage Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die mit einer Anlage in einen OGAW typischerweise Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen verbunden sind. Diese Risiken können sich nachtei- Anlegern, außer der Verlust ist auf Ereignisse au- lig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger inves- ßerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle tierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust Haltedauer der Fondsanlage auswirken. eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Schwankung des Fondsanteilwerts Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des Fonds Zusätzliche Informationen entspricht dabei der Summe der Marktwerte al- ler Vermögensgegenstände im Fondsvermögen Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den An- abzüglich der Summe der Marktwerte aller Ver- legern Informationen auf dem neusten Stand zur bindlichkeiten des Fonds. Der Fondsanteilwert Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unter- ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen verwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflik- Vermögensgegenstände und der Höhe der Ver- ten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Ver- bindlichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert 15 wahrstelle oder der Unterverwahrer. dieser Vermögensgegenstände oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsan- teilwert. RISIKOHINWEISE. Beeinflussung des individuellen Ergebnisses Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen durch steuerliche Aspekte an dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen Risikohinweise zusammen mit den anderen in hängt von den individuellen Verhältnissen des je- diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informati- weiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen onen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlage- unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbesondere entscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines unter Berücksichtigung der individuellen steuerli- oder mehrerer dieser Risiken kann für sich ge- chen Situation – sollte sich der Anleger an seinen nommen oder zusammen mit anderen Umständen persönlichen Steuerberater wenden. die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände nachteilig be- Änderung der Anlagepolitik oder einflussen und sich damit auch nachteilig auf den der Anlagebedingungen Anteilwert auswirken. Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds Genehmigung der BaFin ändern. Dadurch kön- zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem nen auch Rechte des Anlegers betroffen sein. Die Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegen- Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der über dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds sind, so erhält er das von ihm in den Fonds inves- ändern oder sie kann die dem Fonds zu belasten- tierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. den Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann die Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert ohne Änderung der Anlagebedingungen und deren werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die ange- Genehmigung durch die BaFin ändern. Hierdurch legte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht kann sich das mit dem Fonds verbundene Risiko über das vom Anleger investierte Kapital hinaus verändern. besteht nicht.
LBBW Absolute Return Strategie 1 Aussetzung der Anteilrücknahme (iii) oder gegen Anteile an einem offenen Publi- Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Antei- kums-Investmentvermögen mit vergleichbaren le zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern die Ge- Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter sellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unter- Berücksichtigung der Interessen der Anleger er- nehmen ein solches Investmentvermögen mit forderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet. Umstände in diesem Sinne können z. B. sein wirt- Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft schaftliche oder politische Krisen, Rücknahmever- sämtliche Vermögensgegenstände eines anderen langen in außergewöhnlichem Umfang sowie die offenen Publikums-Investmentvermögens auf den Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbe- Fonds überträgt. Der Anleger muss daher im Rah- schränkungen oder sonstige Faktoren, die die Er- men der Übertragung vorzeitig eine erneute Inves- mittlung des Anteilwerts beeinträchtigen. Daneben titionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die der Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies einem Umtausch der Anteile in Anteile an einem im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit er- Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlage- forderlich ist. Der Anleger kann seine Anteile wäh- grundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet rend dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im werden, etwa wenn der Wert der erhaltenen An- Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann teile höher ist als der Wert der alten Anteile zum der Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesellschaft Zeitpunkt der Anschaffung. gezwungen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der Anteilrücknahme unter Ver- Übertragung des Fonds auf eine andere kehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach Wie- Kapitalverwaltungsgesellschaft deraufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknah- Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen. Der me. Einer Aussetzung kann ohne erneute Wieder- Fonds bleibt dadurch zwar unverändert, wie auch aufnahme der Rücknahme der Anteile direkt eine die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber Auflösung des Sondervermögens folgen, z. B. wenn im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, die neue Kapitalverwaltungsgesellschaft für eben- um den Fonds dann aufzulösen. Für den Anleger so geeignet hält wie die bisherige. Wenn er in den besteht daher das Risiko, dass er die von ihm ge- Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert plante Haltedauer nicht realisieren kann und dass bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückge- 16 ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für ben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen. unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen. Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers Auflösung des Fonds Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der An- des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den teilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten Fonds nach Kündigung der Verwaltung ganz auf beim Anleger führen. Es bestehen keine Garanti- lösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds geht en der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf bestimmten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe die Verwahrstelle über. Für den Anleger besteht oder eines bestimmten Anlageerfolgs des Fonds. daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Anleger könnten somit einen niedrigeren als den Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem Über- ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. gang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabe- Fonds andere Steuern als deutsche Ertragssteu- aufschlag bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen ern belastet werden. Wenn die Fondsanteile nach entrichteter Rücknahmeabschlag kann zudem ins- Beendigung des Liquidationsverfahrens aus dem besondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der einer Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. Anleger mit Ertragssteuern belastet werden. Risiken der negativen Wert Übertragung aller Vermögensgegenstände entwicklung des Fonds (Marktrisiko) des Fonds auf ein anderes offenes Publikums- Investmentvermögen (Verschmelzung) Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegen- mit der Anlage in einzelne Vermögensgegenstände stände des Fonds auf einen anderen OGAW über- durch den Fonds einhergehen. Diese Risiken kön- tragen. Der Anleger kann seine Anteile in diesem nen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fall Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beein- (i) zurückgeben, trächtigen und sich damit nachteilig auf den Anteil- (ii) oder behalten mit der Folge, dass er Anleger wert und auf das vom Anleger investierte Kapital des übernehmenden OGAW wird, auswirken.
LBBW Absolute Return Strategie 1 Wertveränderungsrisiken todividende belastet werden. Dies soll dann der Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft Fall sein, wenn deutsche Aktien und deutsche ei- für Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Ri- genkapitalähnliche Genussrechte vom Fonds nicht siken. So können Wertverluste auftreten, indem ununterbrochen 45 Tage innerhalb von 45 Tagen der Marktwert der Vermögensgegenstände gegen- vor und nach dem Fälligkeitszeitpunkt der Kapi- über dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Ter- talerträge (= 91-Tageszeitraum) gehalten werden minpreise sich unterschiedlich entwickeln. und in diesen 45 Tagen nicht ununterbrochen Min- destwertänderungsrisiken von 70 Prozent beste- Kapitalmarktrisiko hen („45-Tage-Regelung“). Auch eine Verpflichtung Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanz- zur unmittelbaren oder mittelbaren Vergütung der produkten hängt insbesondere von der Entwick- Kapitalerträge an eine andere Person (z. B. durch lung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der Swaps, Wertpapierleihgeschäfte, Pensionsgeschäf- allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den te) führt zur Kapitalertragsteuerbelastung. wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingun- In diesem Rahmen können Kurssicherungs- oder gen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf Termingeschäfte schädlich sein, die das Risiko aus die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an deutschen Aktien oder deutschen eigenkapitalähn- einer Börse können auch irrationale Faktoren wie lichen Genussrechten unmittelbar oder mittelbar Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. absichern. Kurssicherungsgeschäfte über Wert- Schwankungen der Kurs- und Marktwerte können und Preisindizes gelten dabei als mittelbare Ab- auch auf Veränderungen der Zinssätze, Wechsel- sicherung. Falls nahestehende Personen an dem kurse oder der Bonität eines Emittenten zurückzu- Fonds beteiligt sind, können deren Absicherungs- führen sein. geschäfte ebenfalls schädlich sein. Hieraus ergeben sich verschiedene Risiken. Es Kursänderungsrisiko von Aktien kann nicht ausgeschlossen werden, dass der An- Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kurs- teilpreis eines Fonds vergleichsweise niedriger schwankungen und somit auch dem Risiko von ausfällt, wenn für eine mögliche Steuerschuld Kursrückgängen. Diese Kursschwankungen werden des Fonds Rückstellungen gebildet werden. Selbst insbesondere durch die Entwicklung der Gewinne wenn die Steuerschuld nicht entsteht und deshalb des emittierenden Unternehmens sowie die Ent- Rückstellungen aufgelöst werden, kommt ein ver- wicklungen der Branche und der gesamtwirtschaft- gleichsweise höherer Anteilpreis möglicherweise lichen Entwicklung beeinflusst. Das Vertrauen der nicht den Anlegern zugute, die im Zeitpunkt der 17 Marktteilnehmer in das jeweilige Unternehmen Rückstellungsbildung an dem Fonds beteiligt wa- kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. ren. Zweitens könnte die Neuregelung um den Di- Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren videndenstichtag dazu führen, dass die Kauf- und Aktien erst über einen kürzeren Zeitraum an der Verkaufspreise für betroffene Aktien stärker als Börse oder einem anderen organisierten Markt zu- sonst auseinanderlaufen, was insgesamt zu unvor- gelassen sind; bei diesen können bereits geringe teilhafteren Marktkonditionen führen kann. Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbe- Reine Rentenfonds, die keine Aktien erwerben wegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der dürfen, sind hiervon nicht betroffen. frei handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befind- lichen Aktien (sog. Streubesitz) niedrig, so können Zinsänderungsrisiko bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapie- starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und re ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das damit zu höheren Kursschwankungen führen. Marktzinsniveau ändert, das im Zeitpunkt der Am 26. Juli 2016 wurde das Investmentsteu- Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die erreformgesetz verkündet, mit dem u. a. das Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt Investmentsteuergesetz und das Einkommensteu- der Emission, so fallen i. d. R. die Kurse der festver- ergesetz geändert werden. Danach ist zur Vermei- zinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Markt- Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 dung von Steuergestaltungen (sog. Cum/Cum-Ge- zins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpa- schäfte) eine Regelung vorgesehen, nach der Di- piere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die videnden deutscher Aktien und Erträge deutscher aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers eigenkapitalähnlicher Genussrechte mit definitiver in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Die- Kapitalertragsteuer belastet werden. Diese Rege- se Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-) lung ist – anders als der Hauptteil dieses Geset- Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unter- zes – bereits zum 1. Januar 2016 rückwirkend in schiedlich stark aus. Festverzinsliche Wertpapiere Kraft getreten. Sie lässt sich wie folgt zusammen mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisi- fassen: ken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Anders als bisher sollen deutsche Fonds unter Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kür- bestimmten Voraussetzungen auf der Fondsein- zeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel gangsseite mit einer definitiven deutschen Kapital- geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapie- ertragsteuer in Höhe von 15 Prozent auf die Brut- re mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente
LBBW Absolute Return Strategie 1 besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maxi- lustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts mal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. nicht bestimmbar sein. Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, • Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimm- auf die gleiche Währung lautender zinsbezogener tes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann unterschiedlich entwickeln. dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden. Risiko von negativen Habenzinsen • Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die der Verwahrstelle oder anderen Banken für Rech- Preise der Basiswerte nicht wie erwartet nung des Fonds an. Für diese Bankguthaben ist entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte teilweise ein Zinssatz vereinbart, der dem Euro- Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von pean Interbank Offered Rate (Euribor) abzüglich Optionen besteht die Gefahr, dass der Fonds einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt der Eu- zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem ribor unter die vereinbarte Marge, so führt dies zu höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder negativen Zinsen auf dem entsprechenden Konto. zur Lieferung von Vermögenswerten zu ei- Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der nem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-, verpflichtet ist. Der Fonds erleidet dann einen mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine ne- Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der gative Verzinsung erzielen. eingenommenen Optionsprämie. • Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass Kursänderungsrisiko von Wandel- die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ver- und Optionsanleihen pflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht, Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem die Anleihe in Aktien umzutauschen oder Aktien Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung zu erwerben. Die Entwicklung des Werts von Wan- bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Da- del- und Optionsanleihen ist daher abhängig von mit würde der Fonds Verluste erleiden. Das der Kursentwicklung der Aktie als Basiswert. Die Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Ter- Risiken der Wertentwicklung der zugrunde liegen- minkontrakts nicht bestimmbar. den Aktien können sich daher auch auf die Wert- • Der ggf. erforderliche Abschluss eines Gegen entwicklung der Wandel- und Optionsanleihe aus- geschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten ver- 18 wirken. Optionsanleihen, die dem Emittenten das bunden. Recht einräumen dem Anleger statt der Rückzah- • Die von der Gesellschaft getroffenen Pro- lung eines Nominalbetrags eine im Vorhinein fest- gnosen über die künftige Entwicklung von gelegte Anzahl von Aktien anzudienen (Reverse zugrunde liegenden Vermögensgegenständen, Convertibles), sind in verstärktem Maße von dem Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten kön- entsprechenden Aktienkurs abhängig. nen sich im Nachhinein als unrichtig erweisen. • Die den Derivaten zugrunde liegenden Ver- Risiken im Zusammenhang mögensgegenstände können zu einem an sich mit Derivatgeschäften günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. ver- Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäf- kauft werden oder müssen zu einem ungünsti- te abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen gen Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden. sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Bei außerbörslichen Geschäften, sog. over-the- Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: counter (OTC)-Geschäften, können folgende Risiken • Durch die Verwendung von Derivaten können auftreten: Verluste entstehen, die nicht vorhersehbar • Es kann ein organisierter Markt fehlen, so sind und sogar die für das Derivatgeschäft dass die Gesellschaft die für Rechnung des eingesetzten Beträge überschreiten können. Fonds am OTC-Markt erworbenen Finanzin- Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 • Kursänderungen des Basiswertes können den strumente schwer oder gar nicht veräußern Wert eines Optionsrechts oder Terminkontrak- kann. tes vermindern. Vermindert sich der Wert und • Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glatt- wird das Derivat hierdurch wertlos, kann die stellung) kann aufgrund der individuellen Ver- Gesellschaft gezwungen sein, die erworbenen einbarung schwierig, nicht möglich oder mit Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertände- erheblichen Kosten verbunden sein. rungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften Verluste erleiden. Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds • Durch die Hebelwirkung von Optionen kann ein Darlehen über Wertpapiere, so überträgt sie der Wert des Fondsvermögens stärker beein- diese an einen Darlehensnehmer, der nach Been- flusst werden, als dies beim unmittelbaren digung des Geschäfts Wertpapiere in gleicher Art, Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Ver- Menge und Güte zurück überträgt (Wertpapier-
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