Fragestunde vom 13. Dezember 2021 Frage 21.8247 Bertschy Mututal Récognition Agreement (MRA) zwischen Schweiz und EU nicht mehr anwendbar: Was ist ...

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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8247 Bertschy
Mututal Récognition Agreement (MRA) zwischen Schweiz und EU nicht mehr
anwendbar: Was ist die Strategie des Bundesrats?

Der Verband Swiss Medtech berichtet in seiner Brancheninformation vom 30.11.21,
dass die Direktion des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und die Direktion der
Aufsichtsbehörde Swissmedic bei einem Gespräch mitgeteilt hätten, «dass das
Mutual Récognition Agreement (MRA) zwischen der Schweiz und der Europäischen
Union (EU) nicht mehr anwendbar sei». Was ist die Strategie des Bundesrats?

Antwort
Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen
(MRA) ist weiterhin anwendbar. Allerdings gilt die Schweiz aus Sicht der EU seit dem
26. Mai 2021 im Bereich der Medizinprodukte als Drittstaat, weil das entsprechende
Kapitel des Abkommens bisher nicht aktualisiert werden konnte. Der Bundesrat ist
weiterhin der Meinung, dass alle Voraussetzungen für eine vollständige Aktualisie­
rung des MRA erfüllt sind.
Die oben zitierten Aussagen sind deshalb so nicht korrekt.
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Heure des questions du 13 décembre 2021

Question 21.8252 Moret Isabelle
3ème dose vaccin COVID

Certains cantons indiquent qu'ils pourront injecter la 3ième dose à tous ceux qui le
souhaitent d'ici à fin janvier.
- le Conseil fédéral estime-t-il ce timing suffisant ?
- dans le cas contraire, quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre ?

Réponse
Le Conseil fédéral a interrogé les cantons à ce sujet entre le 30 novembre et le 1®^ dé­
cembre. Douze cantons proposaient alors une vaccination de rappel à l’ensemble des
résidents des homes et des EMS. Seule la moitié des cantons ont informé le Conseil
fédéral qu’ils pouvaient proposer une vaccination de rappel à toutes les personnes six
mois après leur immunisation de base.

Dans un courrier daté du 24 novembre 2021, le Conseil fédéral a déjà communiqué
aux cantons que la mise à disposition rapide des vaccinations de rappel constitue une
priorité absolue. Il leur demande de prendre contact directement avec toutes les per­
sonnes éligibles à une troisième dose et de leur proposer un rendez-vous. Actuelle­
ment, seuls neuf cantons prennent directement contact avec les personnes concer­
nées, tandis que trois cantons proposent automatiquement des rendez-vous.

Afin de soutenir les cantons, le Conseil fédéral a décidé, le 7 décembre 2021, d’enga­
ger une nouvelle fois le service d’appui de l’armée en faveur des autorités civiles.
Jusqu’à 2500 militaires pourront ainsi apporter leur soutien aux hôpitaux pour les soins
et le transport des patients et aux cantons pour la vaccination. Ils seront déployés à la
demande des cantons, si les moyens civils sont insuffisants.
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8253 Barrile
Wie weiter nach dem Erfolg der HIV/STI-Testaktion Im November?

Die Novemberaktion zur HIV/STI-Testung war ein grosser Erfolg. Die durchführenden
Organisationen mussten zahlreiche testwillige Personen abweisen oder die Kosten
für die zusätzlichen Tests selber berappen.
Ist geplant, die entstandenen Mehrkosten zu vergüten? Wird das Budget für
zukünftige Testaktionen so erhöht, damit keine Testwilligen mehr abgewiesen
werden müssen? Was unternimmt das BAG, um den abgewiesenen Personen diese
HIV/STI-Tests doch noch anbieten zu können?

Antwort
Die Testaktion wird von der Aids-Hilfe Schweiz organisiert. Das BAG unterstützt sie
seit vielen Jahren ideell und finanziell im Rahmen einer Subvention. Die Budgetie­
rung und Planung liegt dabei in der Verantwortung der Aids-Hilfe und ist nicht Sache
des BAG. Gleiches gilt für die Frage, ob den abgewiesenen Personen die Testung
und Beratung doch noch angeboten werden kann.
Auch für das kommende Jahr hat die Aids-Hilfe beim BAG ein Subventionsgesuch
für diese Testkampagne eingereicht. Diesem wurde entsprochen.
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8121 Friedl Claudia
Politisch Gefangene in Belarus - Unrecht stoppen

Mittlerweile sind in Belarus 888 politische Gefangene unrechtmässig inhaftiert. Seit
den gefälschten Wahlen im August 2020 werden die Stimmen der Zivilgesellschaft
durch das Regime brutal unterdrückt. In den Jahren 2020 und 2021 wurden bereits
mehr als 40'000 politisch motivierte Festnahmen gezählt und über 1800 Fälle
staatlicher Folter dokumentiert. Wie wird der Bundesrat aktiv, um dieses Unrecht zu
stoppen? Wie setzt sich die Schweiz für die Freilassung der Schweizerin Natallia
Hersche ein?

Antwort

Wie der Bundesrat schon in seinen Antworten auf die Interpellation 21.3867 und Frage
21.7882 dargelegt hat, fordert die Schweiz die Freilassung willkürlich inhaftierter
Personen, die Einhaltung der Menschenrechte sowie einen inklusiven Dialog. Dies
haben der Vorsteher des EDA und Vertreter der Schweiz regelmässig mit den
belarussischen        Regierungsvertretern sowie bei internationalen Organisationen
aufgenommen. Ebenso unterstützt die Schweiz die Bemühungen um eine stärkere
Rechenschaftspflicht.
Der Bundesrat setzt sich weiterhin für Frau Hersche ein. Die zuständigen Stellen im
EDA sind in engem Kontakt mit ihr, ihrer Familie und den Behörden in Belarus und
arbeiten weiter an möglichen Wegen, um eine Freilassung zu erwirken. Im Rahmen
des konsularischen Schutzes fanden bereits 13 Besuche statt.
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8129 Molina
Menschenrechtsverletzungen durch          den      Schweizer         Konzern        Solway           in
Guatemala; Was tut die Schweiz?

Wegen eines Konflikts um die Nickelmine des Schweizer Konzerns Solway gilt in der
Region El Estor in Guatemala der Ausnahmezustand. Die Polizei geht gewaltsam
gegen die Proteste der Bevölkerung vor. Der Bundesrat hat schon 2020 in Antwort auf
die Frage 20.5130 erklärt, dass Solway zur Einhaltung der Menschenrechte
aufgefordert wurde. Was tut der Bundesrat heute, um die Situation zu entschärfen und
mit welchen Mitteln bringt er Solway dazu, Menschenrechte vor Ort zu respektieren?

Antwort

Das Staatssekretariat EDA und das SECO hatten mehrere Kontakte mit dem
Unternehmen Solway, sowohl in Guatemala über die Botschaft als auch durch zwei
Treffen in der Schweiz. Das Unternehmen wurde an seine Verantwortungen erinnert
und über die Erwartungen des Bundesrats in Sachen verantwortungsvoller
Unternehmensführung für Firmen, die von der Schweiz aus operieren, gebrieft. Seither
hat das Unternehmen versichert, dass es sich an die guatemaltekischen Gesetze hält
und angemessene Verfahren einführen wird, was vom Staatssekretariat EDA, dem
SECO und der Botschaft verfolgt wird. Die Botschaft steht mit den involvierten
Akteuren vor Ort in Kontakt und verfolgt die Bemühungen zur Konsultation der lokalen
Gemeinschaften gemäss internationalen Standards.
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8131 Tuena
Repatriierungen aus Syrien

Gemäss Medienberichten repatriierte das EDA zwei Mädchen im Alter von 9 und 15
Jahren aus Syrien in die Schweiz.
Welche Voraussetzungen müssen gemäss dem Bundesrat erfüllt sein, damit er solche
Repatriierungen aus Syrien durchführt? Sind weitere solche Repatriierungsaktionen
geplant? Wie klärt der Bundesrat die generelle Risikolage für die Schweiz bei
Repatriierungen aus Syrien ab?

Frage 21.8135 Tuena
Repatriierung von zwei Mädchen aus Syrien

Gemäss Medienberichten repatriierte das EDA zwei Mädchen im Alter von 9 und 15
Jahren aus Syrien in die Schweiz.
Wie hat der Bundesrat die Lageanalyse bezüglich der Bedrohungslage der Mädchen
durchgeführt? Was ist das Ergebnis dieser Analyse? Wie ist sichergestellt, dass die
Mädchen bezüglich möglichem dschihadistischem Hintergrund in der Schweiz
beobachtet werden?

Antwort

Die Repatriierung der beiden Mädchen fand einerseits auf Grundlage des
Bundesratsentscheids vom 8. März 2019 statt. Dieser sieht zur Rückführung von
Minderjährigen eine fallweise Prüfung vor. Vorliegend waren alle Voraussetzungen
erfüllt. Andererseits hat auch die Mutter ihr schriftliches Einverständnis zur
Rückführung ihrer beiden älteren Töchter gegeben und damit eine Rahmenbedingung
der lokalen Lagerleitung erfüllt. Vor allem aber hatten auch die Mädchen selbst
mehrmals mündlich ihren Wunsch nach einer Rückkehr geäussert, und die Väter sowie
die Genfer Behörden waren dafür bereit.
Im    Vorfeld      der    Repatriierung   fanden    intensive      Vorbereitungsarbeiten             und
Risikoabklärungen zwischen Bund und Genfer Behörden statt. Im Juni 2021 besuchte
dazu eine Schweizer Delegation die Mädchen und ihre Mutter im Lager vor Ort, wo die
Risikolage vertieft evaluiert wurde. Schliesslich floss auch der regelmässige Kontakt
zwischen den Mädchen und ihren Vätern in die vorgängigen Abklärungen ein.
Nach ihrer Rückkehr in die Schweiz liegt die Betreuung der Mädchen bei den
kantonalen Genfer Behörden. Durch ihre enge Begleitung werden sie auch die nötigen
Massnahmen zur Beobachtung einer möglichen dschihadistischen Gefährdung
sicherstellen. Weitere Repatriierungen sind momentan nicht geplant.
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Heure des questions du 13 décembre 2021

Question 21.8137 Prezioso
Suisse-Colombie: la Suisse est-elle encore prête à soutenir la paix en Colombie
et ailleurs? (1)

Mi-novembre, Rodrigo Londorio, président de Comunes et signataire des accords de
paix colombiens, devait se rendre à l'ONU à Genève pour y rencontrer Michèle Bache-
let. Cette visite officielle a été rendue impossible parce que la Suisse, pourtant dépo­
sitaire de ces accords, aurait été peu encline à créer les conditions de sa venue. En
tant que siège de l’ONU, la Suisse ne devrait-elle pas garantir la tenue de rencontres
internationales pour la construction de la paix et la résolution de conflits?

Question 21.8138 Prezioso
Suisse-Colombie: la Suisse est-elle encore prête à soutenir la paix en Colombie
et ailleurs? (2)

Mi-novembre, Rodrigo Londono, président de Comunes et signataire des accords de
paix colombiens, devait se rendre en Suisse pour y rencontrer des acteurs de la so­
ciété civile, des parlementaires, le DFAE. Il n'a pas pu s'y rendre, les conditions de sa
venue n'ayant pas été assurées par les autorités helvétiques. Le CF ne considère-t-il
pas qu'il s'agit là d'un pas en arrière par rapport à sa politique de promotion de la paix
en Colombie?

Réponse
Dans le cadre de sa politique d’Etat-hôte, la Suisse facilite des rencontres sur son
territoire dans un but de promotion de la paix et de prévention des conflits, comme par
exemple des négociations de paix onusiennes. Depuis le début de la pandémie et
malgré les circonstances, elle a ainsi accueilli de telles négociations à douze reprises.
Dans le cas mentionné. Monsieur Londorio avait pris lui-même l’initiative de venir en
Suisse mi-novembre. Le DFAE a été contacté pour une rencontre bilatérale, demande
à laquelle il a répondu positivement. Monsieur Londorio a cependant lui-même pris la
décision d’annuler son voyage quelques semaines avant la date de son arrivée, raison
pour laquelle les rencontres prévues n’ont pas eu lieu.
Le fait que Monsieur Londorio ne soit pas venu en Suisse mi-novembre n’affectera pas
rengagement suisse de promotion de paix en Colombie. En tant que pays qui a ac­
compagné le processus de paix colombien depuis de nombreux années, la Suisse
restera en contact avec les deux parties signataires. Elle continuera de soutenir les
efforts de paix, en particulier la mise en oeuvre de l’Accord de Paix.
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8156 Schneider-Schneiter
Roadmap zu künftigen Gesprächen zwischen der Schweiz und der EU

Aussenminister Cassis hat nach seinen letzten Gesprächen in Brüssel informiert, dass
anlässlich des WEF im Januar 2022 ein Treffen mit EU-Kommissionsvizepräsident
Maros Sefcovic stattfinden wird. Die EU erwartet seitens der Schweiz eine Roadmap,
wie es mit den Gesprächen zur künftigen Beziehung weitergehen soll. Wie sieht diese
Roadmap aus? Welche konkreten Vorschläge werden seitens der Schweiz
unterbreitet. Hat der Bundesrat solche bereits beraten?

Antwort

Anlässlich des Treffens mit EU-Kommissionsvizepräsident Maros èefcovic am 15.
November in Brüssel bekräftigte Bundesrat Cassis den Willen der Schweiz, den
bilateralen Weg fortzusetzen. Es bestand ein beidseitiges Interesse daran, einen
strukturierten politischen Dialog auf Ministerebene zu etablieren. Das Ziel ist, eine
Standortbestimmung vorzunehmen und basierend auf den gemeinsamen Interessen
eine Agenda für die weitere Zusammenarbeit zu erarbeiten. Über die Fortschritte
dieser Arbeiten soll bei einem nächsten Treffen beraten werden. Dabei setzt sich die
Schweiz keine zeitlichen Fristen, sondern wird sich die dafür nötige Zeit nehmen. Die
Beziehungen Schweiz-EU sind regelmässig Thema im Bundesrat.
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Heure des questions du 13 décembre 2021

Question 21.8171 Prezioso
Nouvelle arrestation au Maroc: la Suisse ne doit-elle pas intervenir plus active­
ment pour défendre les droits humains ?

Le 25 novembre 2021, des agents de police ont arrêté Fatima Zahra Quid Belaid à son
domicile de Tanger. Il s'agit d'une activiste d'ATTAC CADTM, une ONG bien connue
en Suisse et en Europe. Cette nouvelle arrestation s'inscrit dans une politique de ré­
pression de toute voix d'opposition. La stratégie MENA prévoit que la Suisse doit "ob­
server la situation des droits de l'Homme" dans la région. Face à cette nouvelle viola­
tion, le CF ne devrait-il pas rappeler son ambassadeur pour consultation?

Réponse

La Suisse et le Maroc entretiennent des relations qualitatives et empreintes de respect
mutuel, qui permettent de dialoguer ouvertement sur toutes les thématiques d’intérêt,
y compris les droits de l’homme. Le DFAE n’a pas encore connaissance de tous les
éléments de l’affaire mentionnée. Après examen, celle-ci pourrait être thématisée le
cas échéant dans le cadre des échanges diplomatiques réguliers entre les deux pays.
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Heure des questions du 13 décembre 2021

Question 21.8174 Wälder
Soutien de la Suisse au moratoire sur l'exploitation minière en eaux pro­
fondes?

Lors du Congrès mondial de la nature de l'UlCN en septembre dernier, l'OFEV avait
déjà voté en faveur d'un moratoire sur l'exploitation minière en eaux profondes afin de
protéger les écosystèmes et la biodiversité extraordinairement riche de ces fonds ma­
rins. Est-ce que la Suisse confirmera cette position lors de la 26ème session de
rassemblée de l'autorité internationale des fonds marins (ISA) qui se tient du 13 au 15
décembre 2021 à Kingston?

Réponse

La question d’un moratoire sur l’exploitation minière en eaux profondes ne figure pas
à l’ordre du jour de la 26^^^® session de l’assemblée de l’autorité internationale des
fonds marins qui se tiendra la semaine prochaine à Kingston. Aucune décision ne sera
prise à ce sujet à cette occasion.
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Heure des questions du 13 décembre 2021

Question 21.8175 Wälder
Que fait la Suisse pour les droits culturels et religieux au Tibet

Avec leur programme "une culture et une langue" qui conduit à fermer de force les
écoles enseignant en tibétain, Pékin veut faire du mandarin la seule langue utilisée au
Tibet d'ici 2035.
Comment la Suisse considère-t-elle la situation actuelle des droits culturels des Tibé­
tain.e.s et quels efforts déploie-t-elle pour renforcer leurs droits ?
Quelle est la position de la Suisse sur les droits religieux du peuple tibétain, en parti­
culier celui de choisir librement ses chefs religieux ?

Réponse

Le Conseil fédéral constate dans sa Stratégie Chine 2021-2024 que la situation des
droits de l’homme en Chine s’est détériorée, notamment pour les minorités ethniques
et religieuses qui sont sous une pression additionnelle. C’est la raison pour laquelle la
Suisse priorise ces thèmes dans sa politique des droits de l’homme envers la Chine.
La Suisse a pris connaissance des rapports sur la politique des langues de la Chine.
Ceux-ci n’ont toutefois pas encore été confirmés par des sources officielles. Malgré
cela, la Suisse constate que la langue tibétaine est sous une pression croissante. Ainsi
c’est une thématique qui est régulièrement soulevée dans le cadres des relations bila­
térales avec la Chine.
La Suisse considère qu’en général les leaders religieux devraient être choisis libre­
ment par la communauté concernée elle-même.
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8235 Arslan
Diplomatischer Boykott der Olympischen Winterspiele 2022 in Peking

Am 4. Februar 2022 beginnen in China die Olympischen Winterspiele. Die USA hat
angekündigt, keine offiziellen Vertreter hinzuschicken, ebenso Australien. Der Boykott
wird mit den Menschenrechtsverletzungen z.B. an den Uiguren begründet. Zudem
blockiert China oft den Menschenrechtsdialog.
Wird die offizielle Schweiz an der Eröffnungsfeier dabei sein oder wird sich der
Bundesrat dem Boykott anschliessen?
Was      gedenkt     der    BR     zu    unternehmen,     um    China     auf    seine
Menschenrechtsverletzungen hinzuweisen?

Antwort

Der Bundesrat hat von den Entscheidungen der USA und Australien zum sog.
« diplomatischen Boykott » Kenntnis genommen. Er analysiert die Situation anhand
der jüngsten Ereignisse und wird sich zu einem späteren Zeitpunkt zur offiziellen
Vertretung an der Eröffnungsfeier der olympischen Winterspiele 2022 äussern.

Die Schweiz erwartet, dass China bei der Durchführung der olympischen Winterspiele
seine     völkerrechtlichen        Verpflichtungen     einhält,      auch       im     Bereich        des
Menschenrechtsschutzes.
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8157 Glättli
Internat. Pakt über bürgerliche und politische Rechte ICCPR, Fakultativproto­
koll betr. Individualbeschwerde; Was schliesst der Bundesrat aus dem SKMR-
Bericht «Genf oder Strassburg? ...»?

Die Schweiz hat das ICCPR Fakultativprotokoll nicht unterzeichnet. Sie verwies dazu
2013 beim UN-Menschenrechtsrat auf einen beim SKMR beauftragten Bericht und
enwähnt, dass die «Debatte auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse fortge­
setzt» werde.

Unenwähnt blieb, dass der betr. Bericht schon 2012 vorlag. Warum? Hat die CH bei
der UNO seither darauf Bezug genommen? Hat der BR den Bericht diskutiert? Wel­
che Schlussfolgerungen zieht er zur Frage eines Beitritts zum betr. Fakultativproto­
koll?

Antwort
Die Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte vom 9.
Januar 2012, «Genf oder Strassburg? Die Rechtsprechung des UNO-
Menschenrechtsausschusses und des Europäischen Gerichtshofs für Menschen­
rechte im Vergleich» ergab, dass in der Rechtsprechung beider Organe keine grund­
legenden Unterschiede bestehen.
Der Bundesrat hat in seinem vierten periodischen Bericht an den Menschenrechts­
ausschuss der UNO vom 7. Juli 2016 zur Empfehlung des Ausschusses, dem Ersten
Zusatzprotokoll zum UNO-Pakt II beizutreten, Stellung genommen. Er hat daran er­
innert, dass der UNO-Pakt II auf universeller Ebene dieselben oder zumindest ver­
gleichbare Garantien anerkennt wie jene der EMRK. Letztere umfasse ein gut etab­
liertes, bewährtes Kontrollsystem, welchem die Schweiz seit 41 Jahren unterstellt sei.
Die Unterstellung unter einen parallelen Kontrollmechanismus erscheine deshalb
weder dringend noch unabdingbar. Der Beitritt zum ersten Fakultativprotokoll zum
Pakt ist somit nicht vorgesehen.
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8166 Siegenthaler
Revision des Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen
Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen (AFZFG)

Text Die Revision des AFZFG (Aufhebung Gesuchseinreichungsfrist) ist am 01.11.20
in Kraft getreten. Das bedeutet, dass alle Personen, die sich als Opfer gemäss
AFZFG betrachten und bisher noch kein Gesuch eingereicht haben, dies jederzeit
nachholen können.

Warum wird diese Änderung nicht aktiver und betroffenengerechter kommuniziert
und somit auf die erneute Möglichkeit der Gesuchsstellung zeitlebens hingewiesen?
Ist der Bundesrat bereit dies zeitgerecht zu tun?

Antwort
Nach Ablauf der ursprünglichen Gesuchseinreichefrist bzw. nach dem Inkrafttreten
der Gesetzesrevision per 1. November 2020 sind beim Bundesamt für Justiz (BJ)
weitere rund T350 Gesuche eingegangen bzw. bearbeitet worden (zusätzlich zu den
rund Q’OOO Gesuchen der ersten Gesuchsrunde). Beim BJ treffen nach wie vor ca. 30
bis 40 Gesuche pro Monat ein. Dies belegt, dass die notwendigen Informationen zur
Fristaufhebung viele der Betroffenen über verschiedenste Kanäle erreicht haben und
nach wie vor erreichen. Auch alle kantonalen Anlaufstellen und Archive sowie die
meisten Behörden sind über die Fristaufhebung im Bild. Sie leisten entweder Unter­
stützung oder leiten die betreffenden Personen an die zuständigen Stellen weiter.
Schwieriger zu erreichen sind jedoch Betroffene, die etwa aufgrund ihres Alters, ihrer
Gesundheit oder einer besonders zurückgezogenen Lebensführung nicht bzw. kaum
mehr am öffentlichen Leben teilnehmen. Das BJ ist deshalb seit Herbst dieses Jah­
res daran, gezielt verschiedenste Organisationen im Sozial-, Heim-, Alters-, Medizin-
und Pflegebereich sowie Berufs- und Gemeindeverbände zu kontaktieren. Damit
werden Betreuungspersonen der Betroffenen über die Fristaufhebung und über den
Solidaritätsbeitrag informiert.
Es wird auch darauf geachtet, auf die Fristaufhebung hinzuweisen, wenn sich in der
Medienberichterstattung zum Thema der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und
Fremdplatzierungen geeignete Gelegenheiten ergeben. So wird in der Dezember­
ausgabe 6/21 der «Schweizer Revue» für Auslandschweizerinnen und -schweizer
ein entsprechender Beitrag mit allen notwendigen Informationen zur Gesuchseinrei­
chung publiziert.
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Fragestunde 13. Dezember 2021

Frage 21.8238 Arslan
Verstösse gegen Folterkonvention: Kommt eine Untersuchung im Fall Brian?

Viele Institutionen haben dieses Jahr im Fall Brian interveniert: Die UNO, die NKVF
und Folteropfer-Organisationen. Das BGer allein hat die Haftsituation drei Mal scharf
kritisiert. Trotzdem wurde bis heute nichts verändert. Was tut der BR, um sicherzu­
stellen, dass die Schweiz in diesem Fall ihren Verpflichtungen, insb. FoK, nach­
kommt? Setzt sich der BR für eine unabhängige und möglicherweise auch strafrecht­
liche Untersuchung der erhobenen Foltervorwürfe ein, wie dies die FoK verlangt?

Antwort
In der Schweiz liegt die Kompetenz für den Justizvollzug bei den Kantonen und nicht
beim Bund. Der Bundesrat unterstützt die Arbeit der unabhängigen internationalen
und nationalen Aufsichtsgremien zur Verhütung von Folter. Der Bundesrat hat zudem
volles Vertrauen in die Arbeit der kantonalen und eidgenössischen Gerichte, bei de­
nen zurzeit noch Verfahren hängig sind. Aufgrund der Gewaltentrennung mischt sich
der Bundesrat weder in der Arbeit der Gerichte ein, noch kommentiert er deren
Urteile.
Schweizerische Eidgenossenschaft       Eidgenössisches Justiz- und Pollzeidepartement EJPD
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Fragestunde 13. Dezember 2021

Frage 21.8245 Büchel Roland
Verweigern gewisse Kantone die Durchsetzung von Corona-Tests zwecks Aus­
schaffung abgewiesener Asylbewerber zu Lasten der Steuerzahler?

In der Herbstsession 2021 wurde eine Änderung des AIG verabschiedet. Damit kön­
nen Covid-Tests im Zusammenhang mit der Ausschaffung von abgewiesenen Asyl­
bewerbern durchgesetzt werden.

Setzen alle Kantone um?

Wenn nicht, welche Kantone verweigern die Umsetzung?

Wie viele Schengen-Dublin-Fälle werden bis Ende 2022 aufgrund des Fristablaufs
neu in den Verantwortungsbereich der Schweiz fallen?

Welche Mehrkosten entstehen dadurch?

Welche Kosten sind bis heute schon entstanden?

Antwort

In allen Asylregionen gab es bereits Fälle, in denen Covid-19-Tests zwangsweise
durchgesetzt wurden. Aktuell ist jedoch noch keine Gesamtübersicht über die Anzahl
Fälle in allen Kantonen vorhanden. Die Kantone übermitteln das entsprechende Zah­
lenmaterial quartalsweise an das Staatssekretariat für Migration (SEM); d.h. erstmals
im Januar 2022. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Artikel 72 Absatz 3 AIG
um eine Kann-Bestimmung handelt und nicht um eine Verpflichtung für die zuständi­
gen kantonalen Behörden.

Im Rahmen des Dublin-Verfahrens hat die Schweiz nach Zustimmung des Partner­
staates grundsätzlich sechs Monate Zeit, um die Person zu überstellen. Diese Frist
kann aufgrund Untertauchens, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht oder
Inhaftierung verlängert werden. Es kann daher heute noch nicht gesagt werden, wie
viele mögliche Fälle bis Ende 2022 einen Fristablauf haben werden und welche allfäl­
ligen Mehrkosten dadurch entstehen könnten.
Schweizerische Eidgenossenschaft        Eidgenössisches Departement fUr Umwelt,
Confédération suisse                    Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8106 Schaffner
COP26 Erklärung zum Luftverkehr ohne die Schweiz?

An der COP26 wurde von 23 Ländern (ohne die Schweiz) eine Erklärung zum Luft­
verkehr unterzeichnet (https://ukcop26.orq/cop-26-declaration-international-aviation-
climate-ambition-coalition/). Man kann diese Erklärung, die auf CORSIA beruht, als zu
wenig ambitioniert kritisieren. Dennoch ist es ein kleiner Schritt zu mehr Zusammen­
arbeit beim Klimaschutz im Zusammenhang mit dem Flugverkehr.
Wieso hat die Schweiz diese Erklärung nicht mitunterzeichnet?

Antwort:
Die Schweiz unterstützt die Anstrengungen zur Minderung der Treibhausgasemissio­
nen im Luftverkehr und treibt sie voran. An der COP26 wurden zahlreiche Initiativen
lanciert und gemeinsame Erklärungen verabschiedet, die verschiedene Themen be­
treffen. Die Schweiz hat sich mehreren dieser Initiativen angeschlossen. Die er­
wähnte Erklärung wurde erst kurz vor Beginn der COP26 vorgeschlagen und es war
nicht möglich, den Text im Vorfeld seiner Lancierung an der Konferenz inhaltlich ein­
gehend zu prüfen. Für die Schweiz ist besonders wichtig, dass die Erklärung nicht im
Widerspruch zu dem an der COP26 verabschiedeten Beschluss in Bezug auf Artikel 6
des Pariser Abkommens steht. Dieser Beschluss legt die Regeln fest, welche Doppel­
zählungen von im Ausland erzielten Emissionsminderungen verhindern sollen. Es ist
zudem dafür zu sorgen, dass die Erklärung einen ambitionierteren regionalen Ansatz,
z. B. im Rahmen der EU, nicht einschränkt. Die Schweiz wird eine mögliche Unter­
zeichnung daher weiter prüfen.
Schweizerische Eidgenossenschaft         Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Confédération suisse                     Energie und Kommunikation UVEK
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8107 Wettstein
Giftwolke in Untervaz

Wer in Nähe eines Zementwerks wohnt, muss sich Sorgen um seine Gesundheit ma­
chen. So stiess etwa das Zementwerk in Untervaz 2018-2020 bis zum Vierfachen der
erlaubten Dioxinmenge aus. 2019 und 2020 war bei diesem Werk auch der Quecksil-
berausstoss über der erlaubten Höchstmenge (K-Tipp 1.12.21). Beide Stoffe sind gif­
tig für Menschen.
Wie setzt der Bundesrat die LRV-Grenzwerte durch?
Wie wird er die Bevölkerung kurzfristig, nicht erst 2031, besser vor Giftstoffen der Ze­
mentindustrie schützen?

Antwort:
Die Luftreinhalte-Verordnung schreibt vor, dass bei Zementwerken bestimmte Schad­
stoffe kontinuierlich gemessen werden. Weitere Schadstoffe werden bei jährlichen
Kontrollmessungen überprüft. Bei Überschreitungen der Grenzwerte verordnet die
kantonale Fachstelle Massnahmen sowie Nachmessungen.
Das Bundesamt für Umwelt hat mit der Branche vor fünf Jahren ein Messprojekt zur
kontinuierlichen Dioxin-Überwachung gestartet. Aktuell finden diese Messungen in
Untervaz statt. Die Messungen zeigen, dass die Emissionen bei allen bisher unter­
suchten Werken, inklusive dem Werk in Untervaz, deutlich unter dem Grenzwert lie­
gen.
Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2021 neue Vorschriften der Luftreinhalte-Verord­
nung genehmigt. Sie stellen sicher, dass der Schadstoffausstoss bei Zementwerken
nach dem neusten Stand der Technik reduziert wird. Die neuen Vorschriften für Ze­
mentwerke werden voraussichtlich Anfang 2022 durch eine Branchenvereinbarung
ergänzt. Sie verpflichtet die Werke, die notwendigen Ablufteinigungsanlagen gestaf­
felt innerhalb der nächsten Jahre zu installieren.
Schweizerische Eidgenossenschaft        Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Confédération suisse                    Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra

Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8108 Aebischer Matthias
Durchgehend 60 km/h auf der N5 am linken Bielerseeufer

Auf der N5 (3. Klasse) zwischen Vingelz/Biel bis zum Eingang des Ligerztunnels wer­
den Schwerverkehr, Transitverkehr, Privatverkehr und Veloverkehr auf einer Fläche
geführt. Alleine auf diesen ca. 6 km wechselt die Höchstgeschwindigkeit 9 Mal. Dies
führt zu einem unübersichtlichen Stop-and-go, welches für alle Verkehrsteilnehmer
sehr gefährlich ist. Aus sicherheitstechnischen Gründen wäre ein Durchgehend-
60km/h auf dieser Strecke sicher zielführend. Kann der Bundesrat dies veranlassen?

Antwort:
In den nächsten Jahren müssen auf diesem Abschnitt umfangreiche Sanierungsar­
beiten an der Strasseninfrastruktur durchgeführt werden. Während diesen Sanie­
rungsarbeiten muss die Geschwindigkeit zwischen Tüscherz und La Neuveville fast
durchgehend auf 60 km/h gesenkt werden. Im Rahmen dieser Arbeiten wird der
Bund die Zweckmässigkeit einer generellen Senkung der Geschwindigkeit auf 60
km/h neu beurteilen.
Schweizerische Eidgenossenschaft         Département fédéral de l'environnement, des transports,
Confédération suisse                     de l'énergie et de la communication DETEC
Confederazione Svizzera
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Heure des questions du 13 décembre 2021

Question 21.8109 Klopfenstein Broggini
Crise climatique: pour un travail étroit entre la science et la politique

Les derniers rapports du GIEC, datant du 9 août 2021, sont alarmants. Un nombre
grandissant de citoyen-ne-s réclament que les autorités écoutent davantage les
scientifiques et basent leurs actions sur des données plutôt que sur les seules
pressions économiques. Comment le Conseil fédéral a-t-il l’intention de passer de la
simple impulsion politique à l'intégration d'indicateurs précis et concrets, basés sur
cette expertise scientifique?

Réponse :
Pour prendre ses décisions, le Conseil fédéral s'appuie toujours sur les bases
scientifiques les plus récentes et sur les connaissances d'experts largement
disponibles au sein de l'administration fédérale.
En outre, sur mandat du Département fédéral de l’environnement, des transports, de
l’énergie de et la communication , l'Office fédéral de l'environnement vient de
renforcer son étroite collaboration avec ProClim, qui sert d'interface entre la science,
l'administration, la politique, et l’économie. ProClim gère aussi la plate-forme IPCC
Suisse qui fournit des informations spécifiques d'importance nationale sur le GIEC.
Schweizerische Eidgenossenschaft         Eidgenössisches Departement fUr Umwelt Verkehr,
Confédération suisse                     Energie und Kommunikation UVEK
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Heure des questions du 13 décembre 2021

Question 21.8110 Pointet
Les éoliennes tueuses d’oiseaux et que dire des infrastructures et des chats -
domestiques?

Il y a plus d'oiseaux tués dans les vitres que dans les éoliennes, et pourtant aucune
étude d'impact n'est exigée ! Combien d'oiseaux sont tués chaque année dans des
infrastructures humaines (vitres des bâtiments, lignes électrique, éolienne,     par
des véhicules ou par les chats domestiques en Suisse? Existe-t-il des statistiques ?

Réponse :
On ne peut faire que des estimations grossières sur le nombre d’oiseaux victimes des
activités humaines en Suisse, car aucune étude n’existe en la matière. Dans le cadre
de cette heure des questions, la Confédération peut uniquement procéder à une
évaluation approximative. L’Office fédéral de l’énergie estime, sur la base de
publications sur ce thème, que 35 millions d’oiseaux environ sont tués chaque année:
quelque 30 millions à cause des chats domestiques, près de 5 millions suite à une
collision avec une façade vitrée et environ 1 million à cause du trafic.
À ce jour, il y a eu peu de recherches portant sur l’ensemble du territoire suisse pour
déterminer le nombre d’oiseaux victimes des éoliennes. Une étude publiée en 2016
par la Station ornithologique de Sempach, qui concerne le parc éolien du
Peuchapate, situé dans le canton du Jura, fait état d’une vingtaine d’oiseaux par
éolienne et par an. La Suisse compte actuellement 42 éoliennes. Chaque projet
éolien donne lieu à une étude d’impact sur l’environnement qui analyse quelles
espèces d’oiseaux pourraient être concernées. Si nécessaire, le projet est alors
assorti de certaines conditions.
Schweizerische Eidgenossenschaft         Département fédéral de l'environnement, des transports,
Confédération suisse                     de l'énergie et de la communication DETEC
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Heure des questions du 13 décembre 2021

Question 21.8117 Clivaz Christophe
Une coordination transversale pour la biodiversité au sein de l’administration
fédérale?

En réponse à mon interpellation 21.4308, le Conseil fédéral affirme que la
coordination des dossiers en rapport avec le climat au sein de l'administration
fédérale est assurée par un Comité interdépartemental Climat. Cela dit, la protection
et la promotion de la biodiversité constituent également des défis transversaux. Le
Conseil fédéral est-il prêt à créer une structure interdépartementale similaire à cet
effet ? Si oui, comment compte-t-il procéder ? Si non, pourquoi ?

Réponse :
Il existe déjà de multiples interfaces entre la politique de la Confédération en matière
de biodiversité et d’autres domaines politiques ou stratégies qui contribuent à la
conservation de la biodiversité. Ainsi, le plan d'action biodiversité est mis en oeuvre
avec la participation des offices fédéraux concernés. Le Conseil fédéral ne voit donc
pas de plus-value dans la création d’un comité interdépartemental.
Schweizerische Eidgenossenschaft           Eidgenössisches Departement für
Confédération suisse                       Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8120 Müller-Altermatt
Ist der Intercity-Halt Oensingen nur Fake oder halten da auch Züge?

Der (ohnehin nur stündliche) Intercity-Halt Oensingen wird bei Verspätungen und
Baustellen über die Bahn 2000-Strecke umfahren. In jüngerer Zeit tritt das geradezu
inflationär auf und sorgt jeweils für den Komplettausfall des ÖVs in der Region.
- Wieviele Intercity wurden in den letzten Jahren umgeleitet und hielten nicht in
Oensingen?
- Wie geht diese Entwicklung weiter?
- Ist der Bundesrat der Meinung, dass mit diesem chronischen Umfahren das ÖV-
Angebot in der Region noch gewährleistet ist?

Antwort:
1. Vom 1. Januar bis 20. September 2021 wurden laut SBB insgesamt 50 Intercity-
Züge über die Neubaustrecke mit Ausfall des Haltes in Oensingen umgeleitet. Das
entspricht 0.54% der Züge. 99.46% der Züge verkehrten gemäss Fahrplan via
Oensingen.

2. Dank eines stündlichen Intercity-Halts (IC5) und einer halbstündlichen
Regionalzugverbindung ist Oensingen gut angeschlossen. Im Interesse der
Zuverlässigkeit des Fahrplanangebotes lässt die SBB kurzfristig Unterwegshalte aus,
um den übrigen Verkehr zu stabilisieren. Wie bisher wird die SBB diese Massnahme
sehr zurückhaltend anwenden.

3. Der Bundesrat ist unter diesen Voraussetzungen der Meinung, dass das ÖV-
Angebot in der Region gewährleistet ist.
Schweizerische Eidgenossenschaft       Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Confédération suisse                   Energie und Kommunikation UVEK
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8125 Pult
Aufsicht der SUST Kommission

Die Kommission der SUST beaufsichtigt den Untersuchungsdienst, genehmigt die
Schlussberichte und leitet die Qualitätssicherung. Wird die Kommission ihrerseits
auch beaufsichtigt? Wenn ja, wie und durch welches Aufsichtsorgan? Wenn nein; wie
ist es zu rechtfertigen, dass eine ausserparlamentarische Kommission, deren Unter­
suchungsergebnisse eine für Betroffene erhebliche — insbesondere juristische —
Tragweite haben können, nicht beaufsichtigt wird?

Antwort:
Gemäss Art. 57b des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG,
SR 172.010) kann eine ausserparlamentarische Kommission u.a. dann eingesetzt
werden, wenn die Aufgabenerfüllung durch eine nicht weisungsgebundene Einheit
der dezentralen Bundesverwaltung erfolgen soll. Mit Art. 25 des Luftfahrtgesetzes
(LFG, SR 748.0) bzw. Art 15a des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) hat das
Parlament die SUST als ausserparlamentarische Kommission eingesetzt und festge­
legt, dass diese von den Verwaltungsbehörden unabhängig ist und lediglich administ­
rativ dem UVEK zugeordnet wird. Der Bundesrat setzt die Kommission ein und regelt
deren Organisation. Die gesetzlichen Befugnisse des Bundesrates beschränken sich
somit im Wesentlichen auf die Wahl der Mitglieder, die Ernennung des Präsidenten
sowie die Kenntnisnahme des Jahresberichts. Im Übrigen sieht das Gesetz kein an­
deres Aufsichtsorgan vor.

Gemäss Art. 24 LFG bzw. Art. 15 EBG sind Schuld und Haftung nicht Gegenstand
der Untersuchung der SUST. Vielmehr geht es bei der Untersuchung darum, künftige
ähnliche Unfälle zu vermeiden. Allfällige Konsequenzen für involvierte Personen erge­
ben sich demnach allenfalls aus anderen Straf- bzw. Administrativverfahren zu einem
Vorfall. Dabei stehen den Betroffenen die im jeweiligen Gesetz vorgesehenen
Rechtsmittel zur Verfügung bzw. sind die Verfahrensgrundrechte einzuhalten.
Schweizerische Eidgenossenschaft       Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Confédération suisse                   Energie und Kommunikation UVEK
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8139 Schläpfer
Erleichterte Bewilligungen Wasserkraft

Der Bundesrat zieht erleichterte Bewilligungen beim Bau von Windrädern und den Zu­
bau von Wasserkraft in Erwägung. Die Windenergie verspricht in der Schweiz nicht
sehr hohe Erträge, die Wasserkraft allerdings schon. Ausserdem fällt die Windenergie
nicht regelmässig an.
Wird er bei Bewilligungen beide Technologien gleich behandeln?
Werden die Erträge der beiden Technologien bezüglich Strommangellage berücksich­
tigt? Werden die Restwassermengen der Stauseen nach unten angepasst?

Antwort:
Die Bewilligung von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien ist Angelegenheit
der Kantone und Gemeinden. Im Rahmen der kantonalen Richtplanung sowie der
Nutzungsplanung und der Umweltverträglichkeitsprüfung wird eine
Interessenabwägung zwischen allen relevanten Interessen vorgenommen. Dabei
findet auch die Interessenabwägung zwischen der Energieversorgung und der
Biodiversität statt.
Die Planungs- und Bewilligungsverfahren bei Wasserkraft- und Windkraftanlagen
dauern heute zu lange. Der Bundesrat wird deshalb im Januar 2022 eine
Vernehmlassungsvorlage zur Beschleunigung der Verfahren vorlegen. Mit dieser
Vorlage will der Bundesrat die Verfahren für die Realisierung bedeutsamer Anlagen
insbesondere in den Bereichen Wasserkraft und Windenergie vereinfachen und
beschleunigen. Dabei wollen wir die föderale Kompetenzordnung wahren. Mit der
Vorlage sind keine Anpassungen des materiellen Umweltrechts geplant.
Schweizerische Eidgenossenschaft        Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Confédération suisse                    Energie und Kommunikation UVEK
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8140 Schläpfer
Energiegewinnung; technologieoffene Ausschreibungen

In seiner Botschaft vom Juni 2021 erwägt der Bundesrat technologieoffene Aus­
schreibungen erst, wenn sich bis spätestens 2030 abzeichnet, dass der Zubau in der
Wasserkraft nicht erreicht werden kann. Findet der Bundesrat nicht, dass dieser Zeit­
horizont reichlich spät ist? Beinhaltet diese Formulierung auch AKW's der neusten
Generation? Ist der Bundesrat bereit, dafür eine allfällige Gesetzesänderung in die
Wege zu leiten?

Antwort:
Die 2 TWh sollen bis 2040 zugebaut werden. Der Bundesrat schlägt vor, spätestens
2030 bei Bedarf auch technologieoffene Ausschreibungen durchzuführen. Damit plant
der Bundesrat eine Vorlauffrist von mindestens 10 Jahren für dieses Instrument ein.
Der Bundesrat erachtet diesen Vorlauf als hinreichend, insbesondere auch mit Blick
auf gängige Realisierungszeiten von Gaskraftwerken im Ausland.
Für allfällige kurzfristigere Massnahmen hat der Bundesrat die Eidgenössische
Elektrizitätskommission (ElCom) eingeladen, ein «Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk»
auszuarbeiten. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) wird zudem eine Analyse des Stromeffizienz-Potenzials bis
2025 vorlegen. Der Bundesrat wird sich Anfang 2022 mit diesen Arbeiten befassen.
Mit der Abstimmung vom 21. Mai 2017 zum Energiegesetz hat das Stimmvolk ein
Verbot von neuen Kernkraftwerken verabschiedet. Neue Kernkraftwerke sind nicht
Teil der Technologiepalette für die möglichen Ausschreibungen zur Erreichung des
2 TWh-Zubauziels bis 2040. Der Bundesrat sieht keine dahingehenden
Gesetzesanpassungen vor.
Schweizerische Eidgenossenschaft         Eidgendsslsches Departement für Umwelt, Verkehr,
Confédération suisse                     Energie und Kommunikation UVEK
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8141 Schläpfer
Erleichterte Bewilligungen Windkraft

Der Bundesrat zieht erleichterte Bewilligungen beim Bau von Windrädern und den
Zubau von Wasserkraft in Erwägung. Die Windenergie verspricht in der Schweiz
wegen der ungünstigen Topographie nicht sehr hohe Erträge und gefährdet die
Biodiversität, z.B. Vogelschlag und Bodenaustrocknung.
Wird bei einer Bewilligung berücksichtigt, dass die Rotoren der Windräder nach etwa
20 Jahren als Sondermüll enden werden? Wird die Energieversorgungssicherheit
oder die Biodiversität höher gewichtet?

Antwort:
Windenergieanlagen werden nach Ablauf ihrer Lebensdauer fast vollständig
rezykliert: 80 bis 90 Prozent einer Windenergieanlage sind einfach
wiederverwendbar, weil sie aus Metallen wie Stahl und Kupfer und aus Beton
bestehen. Die Metalle werden direkt wiederverwendet, die Betonteile finden als
Strassenschotter weiter VenAfendung.
Das Recycling der Rotorblätter hingegen ist schwieriger, da sie aus
Faserverbundstoffen bestehen, wie sie ebenso in der Automobilindustrie und im
Schiffsbau venvendet werden. Ausgediente Rotorblätter können in Zementwerken
verbrannt und die entstehende Asche als Zuschlagsstoff für den Zement verwendet
werden. Auf diese Weise werden die Rotorblätter energetisch und stofflich
wiederverwertet.
Heute wird in zahlreichen Forschungsprojekten die Rückgewinnung der Faserstoffe
untersucht, so dass diese in Zukunft wiedervenwendet werden können. Parallel dazu
werden neue Materialien für Rotorblätter erforscht, die später einfacher rezykliert
werden können.
Die Planung und Bewilligung von Windenergieanlagen ist Sache der Kantone und
Gemeinden. Im Rahmen der kantonalen Richtplanung sowie der Nutzungsplanung
und der Umweltverträglichkeitsprüfung wird eine Interessenabwägung zwischen allen
relevanten Interessen vorgenommen. Dabei findet auch die Interessenabwägung
zwischen der Energieversorgung und der Biodiversität statt.
Schweizerische Eidgenossenschaft        Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Confédération suisse                    Energie und Kommunikation UVEK
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8143 Christ
Anwendungen von Genomeditierung

Im Ständerat meinte BR Sommaruga: "Die neuen Technologien werden heute (...) vor
allem dort verwendet, wo es um die Entwicklung von herbizidresistenten Pflanzen
geht"
Auf welche Daten/Studien stützt sich der Bundesrat bei dieser Aussage?
Spielt Herbizidtoleranz bei Anwendung und Forschung zu Genomeditierung nicht eine
untergeordnete Rolle gegenüber veränderten Inhaltsstoffen, Ertrag oder Krankheits-/
Schädlingsresistenz?
Was sagt die umfassende Studie der EU-Kommission aus diesem Jahr dazu?

Antwort:
Diese Aussage stützt sich auf eine vom Bundesamt für Umwelt in Auftrag gegebene
Studie zu neuen gentechnischen Verfahren aus dem Jahr 2020. Sie zeigt, dass neue
gentechnische Verfahren vor allem in der Entwicklung von herbizidtoleranten Pflan­
zen verwendet werden.

Bei der Anwendung und Forschung zu Genomeditierung spielen die herbizidtoleran­
ten Sorten im Vergleich zu anderen Sorten tatsächlich eine geringe Rolle.

Die Studie der Europäischen Kommission kommt u.a. zum Schluss, dass die neuen
gentechnischen Verfahren dazu beitragen könnten, das Ernährungssystem nachhalti­
ger zu gestalten. Die potenzielle Nachhaltigkeit solcher Verfahren wird in einer Folge­
studie vertieft untersucht.
Schweizerische Eidgenossenschaft       Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Confédération suisse                   Energie und Kommunikation UVEK
Confederazione Svizzera
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Fragestunde vom 13. Dezember 2021

Frage 21.8144 Egger Kurt
Konsultation über die mögliche Laufzeitveriängerung von Atomreaktoren in
Frankreich unter der Espoo Konvention

Demnächst soll in Frankreich eine öffentliche Anhörung zur Laufzeitverlängerung der
QOOMW-Reaktoren in Tricastin eröffnet werden. Italien hat bereits im Sommer eine
grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung UVP gefordert. Wird die offizi­
elle Stelle für grenzüberschreitende UVP im BAFU eine Beteiligung der Schweiz ein­
fordern?
Führt die Schweiz bilaterale Gespräche mit der französischen Atomaufsicht über die
Laufzeitverlängerungen in Frankreich?

Antwort:
Französische Kernkraftwerke verfügen über eine unbefristete Betriebsbewilligung. Es
gibt somit keine befristete Laufzeit, die verlängert werden kann, sondern nur einen
Langzeitbetrieb. Folglich wird Frankreich keine Umweltverträglichkeitsprüfung durch­
führen und die Espoo-Konvention gelangt nicht zur Anwendung.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSl) und das Bundesamt für
Energie wurden von der französischen Autorité de sûreté nucléaire (ASN) jedoch im
Rahmen der französisch-schweizerischen Kommission für die nukleare Sicherheit
und den Strahlenschutz (CFS) über den geplanten Langzeitbetrieb dieser Reaktoren
in Frankreich informiert.
V   Schweizerische Eidgenossenschaft
    Confédération suisse
    Confederazione Svizzera
    Confederaziun svizra
                                            Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
                                            Energie und Kommunikation UVEK

    Fragestunde vom 13. Dezember 2021

    Frage 21.8160 Studer
    Solarstrom vom Trottoir - auch in der Schweiz?

    Die Stadtverwaltung von Barcelona hat schon einen Photovoltaik-Bodenbelag
    installiert. Eine 25 Meter langen Solarweg gibt es auch in Utrecht, Niederlanden sowie
    eine Zufahrtsstrasse in Ungarn. Genaue Berechnungen fehlen anscheinend noch.
    Gibt es in der Schweiz schon Gedanken oder Projekte zu dieser Möglichkeit, dass
    Solarmodule auch für Bodenbeläge verwendet werden können? Was hält der
    Bundesrat von dieser Idee?

    Antwort:
    Dem Bund sind keine Projekte zur Nutzung von Photovoltaik in Bodenbelägen in der
    Schweiz bekannt. Nach Einschätzung des Bundesamts für Energie sind solche
    Anlagen im Vergleich zu konventionellen Anlagen auf Dächern aber wesentlich teurer
    in der Installation durch die höhere mechanische Belastung und auch deutlich
    aufwändiger im Unterhalt. Für den Bundesrat stehen deshalb bei der Förderung
    aktuell Dachanlagen und Fassaden im Vordergrund. Flier hat die Schweiz ein grosses
    Potenzial, das es möglichst umfassend und rasch zu nutzen gilt.
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