Frauenbüro Ein Leitfaden für werdende Mütter und Väter im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar

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Frauenbüro Ein Leitfaden für werdende Mütter und Väter im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar
Schwanger ?!
Ein Leitfaden für werdende Mütter und Väter
im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar

          Frauenbüro
                       Frühe Hilfen
Frauenbüro Ein Leitfaden für werdende Mütter und Väter im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar
Impressum

Herausgeberinnen

              Frauenbüro

Bezug
Frauenbüro des Lahn-Dill-Kreises   Stadt Wetzlar             Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und
Karl-Kellner-Ring 51               Frühe Hilfen              garantieren nicht für die Richtigkeit aller Angaben.
35576 Wetzlar                      Ernst-Leitz-Straße 30     Gestaltung: © Christine Wigge, Friedberg
Tel.: 06441 407-1242               35578 Wetzlar             Fotos: © Claudia Paulussen, Hannes Eichinger, Harald07, Violetstar,
Fax: 06441 407-1059                Tel.: 06441 99-5181       Sandor Jackal, David Davis, Arne Pastoor, gigi1807, Franck Boston
                                                             – Fotolia.com und Privat
frauenbuero@lahn-dill-kreis.de     fruehehilfen@wetzlar.de
www.lahn-dill-kreis.de             www.wetzlar.de            Stand 2021

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Frauenbüro Ein Leitfaden für werdende Mütter und Väter im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar
Grußwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

gerne überreichen wir Ihnen die Broschüre Schwanger?!      Die Broschüre Schwanger?! wird seit den 1990er Jahren
und hoffen, dass diese Ihnen in den nächsten Monaten       unter der Federführung des Frauenbüros des Lahn-Dill-
ein guter Wegbegleiter sein wird.                          Kreises und mit Beteiligung der Stadt Wetzlar veröffent-
                                                           licht. Sie liegt nunmehr überarbeitet und aktualisiert zum
Genießen Sie die Zeit der Freude und Erwartung, die auch   fünften Mal vor. Wir danken allen Beteiligten für ihr
viel Neues mit sich bring. Denn nicht erst durch die       Engagement.
Geburt eines Kindes, sondern bereits in den Monaten
davor verändert sich das Leben werdender Mütter und        Ihnen als werdende Mütter und Väter wünschen wir alles
Väter grundlegend: Sie müssen sich neu orientieren,        Gute und hoffen, dass Ihnen die erarbeiteten
berufliche und private Zielsetzungen in Hinblick auf ein   Informationen nützlich sein können.
Leben mit Kind neu überdenken und auch Rücksicht auf
neue Anforderungen und Bedürfnisse nehmen.
Viele, teils sehr unterschiedliche Fragen, die im Zusam-
menhang mit einer Schwangerschaft entstehen, wollen
beantwortet werden und manchmal warten auch einige
Herausforderungen auf Lösung.

Der vorliegende Leitfaden möchte werdende Mütter und
Väter im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar in dieser
wichtigen Zeit begleiten und ihnen Wissenswertes zu die-
sem neuen Lebensabschnitt vermitteln.
Neben dem Aufzeigen von Angeboten in der Region liegt
der Schwerpunkt dabei auf den rechtlichen und sozialen
                                                           Wolfgang Schuster            Manfred Wagner
Veränderungen, die es zu bewältigen gilt.
                                                           Landrat Lahn-Dill-Kreis      Oberbürgermeister
Darüber hinaus soll die Informationsschrift auch Fach-                                  Stadt Wetzlar
kräfte aus den verschiedensten Bereichen unterstützen
und miteinander vernetzen.
Frauenbüro Ein Leitfaden für werdende Mütter und Väter im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar
Einleitung

             Liebe Leserin, lieber Leser, liebe werdende Mütter und Väter,
             Sie erwarten ein Kind – wir freuen uns mit Ihnen! Viele      Informationen zu vielen Themen, darüber hinaus verwei-
             Fragen werden sich Ihnen nun in Ihrer neuen Lebens-          sen wir auf bekannte kostenfreie Broschüren und
             situation stellen. Mit dem vorliegenden Leitfaden möch-      Internetseiten für weitere Einzelheiten.
             ten wir Ihnen Antworten geben und Ihnen die Planung des
                                                                          Der Leitfaden in seiner jetzigen Form wurde erstmals in
             neuen Lebensabschnittes erleichtern!
                                                                          2013 unter Verwendung eines Konzeptes des Fachdien-
                                                                          stes Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises
             Wir, das Frauenbüro des Lahn-Dill-Kreises und die Frühen
                                                                          erstellt. Die vorliegende Auflage wurde erneut durch das
             Hilfen des Jugendamtes der Stadt Wetzlar, informieren
                                                                          Frauenbüro des Lahn-Dill-Kreises erarbeitet. Eine fachli-
             und unterstützen seit vielen Jahren Frauen bzw. Familien
                                                                          che Abstimmung erfolgte mit Mitarbeiterinnen von
             bei den unterschiedlichsten Fragestellungen. Gerade zum
                                                                          Schwangerenberatungsstellen für den Lahn-Dill-Kreis,
             Thema Schwangerschaft stehen werdenden Eltern viele
                                                                          namentlich der Caritas Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.V., des
             Informationsmaterialien zur Verfügung, die meist einzel-
                                                                          Diakonischen Werkes an der Dill, des pro familia Ortsver-
             ne Aspekte behandeln. Mütter wissen sich medizinisch in
                                                                          bandes Gießen e. V. sowie der Koordinierungsstelle Prä-
             der Regel gut versorgt, was jedoch fehlt, ist eine kompak-
                                                                          vention und Frühe Hilfen des Lahn-Dill-Kreises und den
             te Übersicht zu allen weiteren Belangen.
                                                                          Frühen Hilfen des Jugendamtes der Stadt Wetzlar.
             Fragen tauchen dann auf, wenn es um die rechtlichen und      Allen Mitwirkenden herzlichen Dank!
             sozialen Aspekte rund um die Schwangerschaft und die
                                                                          Für Fragen, die Ihnen der Leitfaden nicht beantworten
             Geburt eines Kindes geht. Wie viel Geld brauchen wir für
                                                                          kann, haben wir jederzeit ein offenes Ohr. Unser Ziel ist,
             ein Leben mit Kind? Wer kann uns unterstützen? Was
                                                                          Ihnen bestmöglich weiterzuhelfen.
             muss ich in Bezug zu meiner Arbeitsstelle beachten?
             Welche Anträge gilt es wo zu stellen? Oder was ändert        Wir wünschen Ihnen einen guten Start
             sich, wenn ich alleinerziehend bin?                          in Ihren neuen Lebensabschnitt!
             Diese und ähnliche Fragen will Ihnen der Leitfaden beant-    Ihre
             worten. Er gibt zudem eine regionale Orientierung zu
             Unterstützungseinrichtungen und Adressen vor Ort.
             Außerdem finden Sie eine Checkliste am Ende der
             Broschüre. Hier können Sie auf einen Blick sehen, wann        Petra Schneider      Olivia Fehse        Stefanie Höchst
             und was in der Schwangerschaft, rund um die Geburt und        Frauenbeauftragte    Frauenbüro          Frühe Hilfen
             danach erledigt werden kann. Sie erhalten umfangreiche        Lahn-Dill-Kreis      Lahn-Dill-Kreis     Stadt Wetzlar

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Frauenbüro Ein Leitfaden für werdende Mütter und Väter im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar
inhalt
                                                                                                   Inhalt

❶     Schwangerschaft, Geburt und                  ❸     Finanzielle Leistungen und Hilfen   26
      die erste Zeit mit dem Baby              7   3.1   Mutterschaftsgeld                   27
1.1   Vorsorge                                 8   3.2   Elterngeld/ElterngeldPlus           28
1.2   Pränataldiagnostik                       8   3.2.1 Elterngeld                          28
1.3   Geburtsvorbereitungskurse                9   3.2.2 ElterngeldPlus                      30
1.4   Hausgeburt, Geburtshaus oder Klinik      9   3.3   Kindergeld                          31
1.5   Hebammenhilfe                           10   3.4   Krankenversicherung                 33
1.6   Stillen                                 10   3.5   Unterhalt                           34
1.7   Geburtsurkunde, Namensgebung            11   3.6   Kinderzuschlag                      36
1.8   Anerkennung der Vaterschaft,                 3.7   Bildungs- und Teilhabepaket         37
      Sorgerechtserklärung                    11
                                                   3.8   Arbeitslosigkeit                    38
1.9   Vorsorgeuntersuchungen des Kindes       12
                                                   3.9   Steuerliche Entlastung              40
1.10 Willkommensbesuche                       12
                                                   3.10 Rente                                41
                                                   3.11 Bundesstiftung „Mutter und Kind“     42
❷     Baby und Beruf                          13
                                                   3.12 Übernahme und Bezuschussung
2.1   Beruflicher Aus- und Wiedereinstieg     14        von Betreuungskosten                 43
2.2   Mutterschutz                            15   3.13 Bundesausbildungsförderungsgesetz
2.3   Umschulung, Ausbildung, Schule,                   (BAföG)                              43
      Studium, Prüfungen                      19   3.14 Berufsausbildungsbeihilfe (BaB)      44
2.4   Elternzeit                              20
2.5   Teilzeitarbeit während der Elternzeit   23   ❹     Alleinerziehend                     45
2.6   Kinderbetreuung                         24   4.1   Trennung und Scheidung              46

                                                                                                   5
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Inhalt

         ❹     Alleinerziehend                       5.11 Frühe Hilfen – Familienhebammen     56
         4.2   Trennungsunterhalt               46   5.12 Hilfe zur Erziehung durch die
         4.3   Beistandschaft                   46        Jugendhilfe                         57

         4.4   Anerkennung der Vaterschaft      47   5.13 Rechtsberatung                      57

         4.5   Sorge- und Umgangsrecht          47   5.14 Mediation                           58

         4.6   Regelungen des Umgangsrechts     48   5.15 Pflegschaft und Adoption            58

         4.7   Schwangerschaftsunterhalt        48   5.16 Beratung für Mütter und Väter mit
                                                          Migrationshintergrund sowie für
         4.8   Betreuungsunterhalt              48        Geflüchtete                         59
         4.9   Unterhaltsvorschuss              49   5.17 Hilfe für von Gewalt betroffene
         4.10 Arbeitslosengeld II und                      Frauen und ihre Kinder             59
              Sozialgeld für Alleinerziehende   49
                                                     5.18 Schuldnerberatung                   59
                                                     5.19 Secondhand-Läden, Basare            60
         ❺     Beratung und Unterstützung       51
                                                     5.20 Tafeln                              60
         5.1   Schwangerenberatungsstellen      52
                                                     5.21 Selbsthilfegruppen                  60
         5.2   Intersexualität                  52
         5.3   Frühförderung                    52
                                                     ❻     Schwangerschaftskonflikt           61
         5.4   Kinder mit Behinderungen         53
                                                     6.1   Schwangerschaftsabbruch            62
         5.5   Psychische Erkrankungen          53
                                                     6.2   Vertrauliche Geburt                64
         5.6   Kur                              54
         5.7   Wohnmöglichkeiten für Mutter
                                                     ❼     Checkliste für werdende Eltern     66
               bzw. Vater und Kind              55
         5.8   Erziehungsfragen                 55
                                                     ❽     Adressen                           70
         5.9   Elternkurse                      55
                                                           Stichwortverzeichnis               80
         5.10 Frühe Hilfen – Familienzentren    55

    6                                                                                       inhalt
Frauenbüro Ein Leitfaden für werdende Mütter und Väter im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar
Schwangerschaft, Geburt
    und die erste Zeit mit dem Baby

    •   Vorsorge
    •   Pränataldiagnostik
    •   Geburtsvorbereitungskurse
    •   Hausgeburt, Geburtshaus oder Klinik
    •   Hebammenhilfe
    •   Stillen
    •   Geburtsurkunde, Namensgebung
    •   Anerkennung der Vaterschaft, Sorgerechtserklärung
    •   Vorsorgeuntersuchungen des Kindes
    •   Willkommensbesuche

schwangerschaft
         geburt

                                                            7
Frauenbüro Ein Leitfaden für werdende Mütter und Väter im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar
Schwangerschaft

                                                     vorsorge
          Geburt
   Erste Zeit mit
      dem Baby      1.1 Vorsorge                                                  frei stellen. Es darf kein Lohn- bzw. Gehaltsausfall
                                                                                  entstehen. Wird Ihnen dies verweigert oder werden Ihre
                    Sobald Ihre Schwangerschaft von einer Ärztin oder einem       Bezüge gekürzt, so sollten Sie sich an Ihren Betriebs-
                    Arzt festgestellt wurde, beginnt Ihr Anspruch auf regelmä-    bzw. Personalrat, an das Gewerbeaufsichtsamt bzw. das
                    ßige Vorsorgeuntersuchungen während der gesamten              Amt für Arbeitssicherheit oder an die Frauenbeauftragte
                    Schwangerschaft. Die Vorsorgeuntersuchungen können            wenden.
                    von Hebammen, Ärztinnen oder Ärzten vorgenommen
                    werden. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.          Die Vorsorgeuntersuchungen werden bei komplikations-
                    Sie brauchen dafür keinen Antrag zu stellen, da die Mit-      losem Schwangerschaftsverlauf bis zur 30. Schwanger-
                    teilung an die Krankenkasse und die Ausstellung des           schaftswoche im Abstand von etwa 4 Wochen durchge-
                    Mutterpasses in der Regel automatisch durch Ihre Ärztin       führt. Danach, bis zur Entbindung, im Abstand von
                    oder den behandelnden Arzt erfolgt.                           2 Wochen. Bei Bedarf können sie auch in kürzeren
                                                                                  Abständen erfolgen. Anhand von regelmäßigen Urin- und
                    Sollten Sie nicht krankenversichert sein, können Sie          Blutuntersuchungen, Blutdruckmessungen, Tastunter-
                    einen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende            suchungen, Messungen der kindlichen Herztöne, Ultra-
                    (Arbeitslosengeld II) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II      schalluntersuchung etc. wird während der gesamten
                    stellen. Wenn Sie als erwerbsfähige Hilfebedürftige nach      Schwangerschaft kontrolliert, wie es Ihnen und Ihrem
                    diesem Gesetz leistungsberechtigt sind, werden Sie auto-      Kind geht. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt informiert und berät
                    matisch krankenversichert. Auch Schwangere und                Sie darüber, was Sie selbst tun können, damit Sie und Ihr
                    Mütter, die ihr Kind bis zur Vollendung des dritten Lebens-   Kind gut durch die Schwangerschaft kommen.
                    jahres erziehen, sind nach diesem Gesetz grundsätzlich
                    erwerbsfähig. Für die Arbeitsaufnahme ist jedoch Voraus-
                    setzung, dass eine entsprechende Betreuungsmöglich-
                                                                                  1.2 Pränataldiagnostik
                    keit für das Kind vorhanden ist.
                                                                                  Besteht für die Schwangerschaft ein erhöhtes Risiko (z. B.
                    Sollten Sie keinen Anspruch auf Grundsicherung für            bei erblichen Krankheiten in der Familie oder wenn die
                    Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) haben, können Sie        Frau vor oder während der Schwangerschaft mit bestimm-
                    einen Antrag auf Hilfe bei Schwangerschaft und Mutter-        ten Medikamenten behandelt wurde), können sogenann-
                    schaft nach SGB XII stellen.                                  te pränatale diagnostische Untersuchungen vorgenom-
                                                                                  men werden.
                    Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss Sie für die      Ob solche zusätzlichen Untersuchungen nötig und sinn-
                    Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchungen vom Dienst             voll sind, ist immer in Absprache mit der behandelnden
               8
Frauenbüro Ein Leitfaden für werdende Mütter und Väter im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar
Schwangerschaft
                                                                                                                         Geburt
                                                                                                                         Erste Zeit mit
Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu klären. Dabei müs-     1.4 Hausgeburt, Geburtshaus oder Klinik                      dem Baby
sen besonders die Risiken und Konsequenzen bedacht
                                                            Eine wichtige Frage während der Schwangerschaft ist die,
werden. Lassen Sie sich aber auf keinen Fall zu einer
                                                            wo das Kind zur Welt kommen soll. Wer eine Hausgeburt
bestimmten Untersuchung drängen, sondern überlegen
                                                            in Erwägung zieht, sollte frühzeitig Kontakt zu einer nie-
Sie möglichst in Ruhe, besprechen Sie sich gegebenen-
                                                            dergelassenen Hebamme aufnehmen, die auch Hausge-
falls mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin oder anderen
                                                            burten betreut. Eventuelle Risikofaktoren sollten Sie mit
vertrauten Personen und klären Sie für sich, was Sie mit
                                                            der behandelnden Ärztin oder mit dem behandelnden
einem auffälligen Befund anfangen würden. Sie haben
                                                            Arzt besprechen.
einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Beratung, die u.
                                                            Ferner gibt es in einigen Kommunen sogenannte Ge-
a. von den Schwangerenberatungsstellen angeboten wird
                                                            burtshäuser, die von Hebammen geleitet werden. Voraus-
(> s. Kap. 6 „Schwangerschaftskonflikt“
                                                            setzung für eine Geburt im Geburtshaus: Es ist eine nor-
sowie „Adressen“).
                                                            male Geburt zu erwarten und die Schwangere ist dem
   Infomaterial erhalten Sie unter www.bzga.de,             Geburtshausteam durch mehrere Vorsorgeuntersuchun-
   Infomaterialien, Familienplanung.                                                                          9
                                                            gen bekannt. Viele Kliniken haben eigene Abteilungen   zur
                                                            Geburtshilfe und informieren zu ihrem Angebot. Meist ist
                                                            es dabei möglich, das Entbindungszimmer bzw. den Kreiß-
1.3 Geburtsvorbereitungskurse
                                                            saal zu besichtigen. Wofür Sie sich auch entscheiden, es
Geburtsvorbereitungskurse werden von Geburtshäusern         empfiehlt sich jeweils genaue Informationen über die
und Kliniken mit geburtshilflicher Abteilung angeboten.     Betreuung während und nach der Geburt einzuholen (z. B.
Außerdem bieten viele niedergelassene Hebammen              Medikamentengabe, Einbeziehung des Partners oder der
(> s. auch Kap. 1.7 „Hebammenhilfe“) und Geburtsvor-        Partnerin, Rooming-in, Hinzuziehung einer Kinderärztin
bereiterinnen entsprechende Kurse an. Bei der Auswahl       oder eines Kinderarztes bei Risikogeburten, ambulante
des individuell „richtigen“ Kurses können verschiedene      Geburt, d. h. Entlassung von Mutter und Kind auf eigenen
Gesichtspunkte eine Rolle spielen: z. B. in welcher Weise   Wunsch wenige Stunden nach der Geburt o. ä.).
der Partner mit einbezogen wird, ob der Kurs hauptsäch-
lich für Paare angeboten wird, ob ein Besuch in einer
Klinik oder in einem Geburtshaus vorgesehen ist oder
ähnliches. Die Krankenkassen übernehmen einen Teil der
Kursgebühren.

                                                                                                                         9
Frauenbüro Ein Leitfaden für werdende Mütter und Väter im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar
Schwangerschaft
          Geburt
   Erste Zeit mit
      dem Baby               1.5 Hebammenhilfe                                           1.6 Stillen
                             Hebammen sind per Gesetz dazu berechtigt, Vorsorge-         Stillen ist die natürlichste Ernährungsform für das Baby.
                             untersuchungen bei gesunden Schwangeren durchzufüh-         Der Körperkontakt fördert das Urvertrauen des Kindes
                             ren und bei Fragen oder Problemen in der Schwanger-         und begünstigt eine starke Mutter-Kind-Bindung. Die Zu-
                             schaft Hilfe zu leisten (> s. auch Kapitel 5 „Familien-     sammensetzung der Muttermilch ist dem Nährstoff-
                             hebammen“). Kosten für eine Wochenbettpflege (häusli-       bedarf und dem Wachstum des Kindes ideal angepasst.
                             che Betreuung durch die Hebamme) werden bei norma-          Stillen ist gesund, praktisch, kostengünstig und umwelt-
                             lem Verlauf bis zu zehn Tage nach der Geburt Ihres Kindes   schonend. Die Nationale Stillkommission empfiehlt den
                             von den Krankenkassen getragen. Bei zusätzlichen Pro-       Müttern, ihre Kinder bis zum Übergang auf Löffelnahrung
                             blemen wie z. B. Stillproblemen, verzögerte Abheilung       (d. h. etwa vier bis sechs Monate lang) voll zu stillen und
                             des Nabels, Rückbildungsstörungen etc. trägt die Kran-      sieht auch kein gesundheitliches Risiko für den Säugling,
                             kenkasse die Kosten bis zu acht Wochen nach der Geburt.     wenn danach noch zusätzlich weiter gestillt wird.
                             Bei weitergehenden Problemen kann die Hebamme Sie           Wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz einer hohen Schadstoff-
                             jederzeit auf ärztliche Veranlassung betreuen. In der Ab-   belastung ausgesetzt sind oder waren, können Sie Ihre
                             stillphase können Sie noch zweimal Hebammenhilfe in         Muttermilch auf Schadstoffe untersuchen lassen. Bitte
                             Anspruch nehmen.                                            wenden Sie sich an den Landesbetrieb Hessisches
       geburtsurkunde

                             Die Wochenbettpflege kann im Krankenhaus erfolgen und       Landeslabor (> s. auch Kapitel 2 „Stillende Mütter“).
                             ggf. zu Hause fortgesetzt werden oder nach einer Haus-      Umfassende Informationen rund ums Stillen tragen
                             geburt oder ambulanten Entbindung gänzlich zu Hause         wesentlich zum erfolgreichen Stillen bei. Diese erhalten
                             stattfinden. Dabei sind für Mutter und/oder Vater das       Sie bei Ihrer Nachsorgehebamme, Kinderärztin/Kinder-
                             Gespräch mit der Hebamme und die unterstützende             arzt, bei Stillberaterinnen oder durch eine Stillgruppe.
                             Versorgung von unschätzbarem Wert. Besonders beim           Manchmal gelingt das Stillen trotz aller Bemühungen
                             ersten Kind sind Sie so in den ersten Tagen mit dem         letztendlich nicht oder Sie können/wollen aus medizini-
                             Säugling nicht allein und haben die Möglichkeit, aufkom-    schen bzw. persönlichen Gründen nicht stillen. In diesen
                             mende Fragen zu klären.                                     Fällen erhalten Sie ebenso bei Ihrer Kinderärztin oder
                                Infos zur Arbeit der Hebamme: www.hebamme-hessen.de      Ihrem Kinderarzt und bei Ihrer Nachsorgehebamme Rat
                                Hebamme suchen:
                                                                                         und Informationen zu industriell hergestellter Säuglings-
                                www.gkv-spitzenverband.de/hebammenliste                  milch. Auch Füttern mit der Flasche bietet die Möglichkeit
                                www.hebammensuche.de                                     zu innigem Körperkontakt zwischen Mutter bzw. Vater
                                www.netzwerk-geburtshaeuser.de                           und Kind.

                        10
Schwangerschaft
                                                                                                                           Geburt
                                                                                                                           Erste Zeit mit
1.7 Geburtsurkunde, Namensgebung                            „divers“ in das Geburtenregister eintragen lassen.             dem Baby
                                                            (> s. Kap. 5.2 Intersexualität)
Die Geburt Ihres Kindes müssen Sie innerhalb einer Woche
dem Standesamt anzeigen, in dessen Bezirk Ihr Kind ge-
boren wurde (nicht dem Standesamt des Wohnortes!),          1.8 Anerkennung der Vaterschaft,
ggf. übernimmt die Geburtsklinik die Meldung.               Sorgerechtserklärung
Die Geburtsurkunde erhalten Sie vom Standesamt in mehr-     Leben Sie mit dem Vater des Kindes zusammen ohne mit-
facher Ausfertigung, da Sie diese für die Beantragung des   einander verheiratet zu sein, kann der Vater die Vater-
Kindergeldes, Elterngeldes oder für religiöse Zwecke be-    schaft urkundlich anerkennen. Sie als Mutter müssen der
nötigen. Bei den Antragstellungen müssen Sie jeweils das    Anerkennung ebenfalls urkundlich zustimmen, damit die
entsprechende Original einreichen. Den Nachnamen Ihres      Rechtsgültigkeit gewährleistet ist (s. auch Kap. 4.4 „An-
Kindes müssen Sie spätestens einen Monat nach der           erkennung der Vaterschaft“). Diese Beurkundung können
Geburt dem zuständigen Standesamt mitteilen. Wenn Sie       Sie entweder vor oder nach der Geburt bei dem für Ihren
verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehenamen             Wohnort zuständigen Jugendamt oder Standesamt er-
haben, so erhält Ihr Kind diesen Nachnamen. Haben Sie       ledigen.
keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmen Sie, wessen
Name Ihr Kind erhalten soll. Sind Sie nicht miteinander        Folgende Dokumente müssen Sie und der Vater des
verheiratet, haben aber das gemeinsame Sorgerecht, be-         Kindes dabei vorlegen: Personalausweis oder Reise-
stimmen Sie ebenfalls gemeinsam den Nachnamen. Sind            pass, Mutterpass/Geburtsurkunde des Kindes.
Sie nicht miteinander verheiratet und haben keine ge-       Wenn Sie als volljährige Mutter nicht verheiratet sind,
meinsame elterliche Sorge für Ihr Kind, erhält dieses den   haben Sie mit der Geburt grundsätzlich die alleinige elter-
Nachnamen des Elternteils, dem die Sorge zusteht. Soll      liche Sorge, auch wenn Sie mit dem Vater des Kindes
das Kind den Namen des nicht sorgeberechtigten Eltern-      zusammen leben. Eine gemeinsame elterliche Sorge kann
teils bekommen, muss eine Erklärung des sorgeberechtig-     durch urkundliche Erklärung beim Jugendamt oder nota-

                                                                                                                          stillen
ten und eine Einwilligung des anderen Elternteils vorlie-   riell erfolgen. Auch wenn Sie als Mutter die elterliche
gen. Mittlerweile besagt das Namensrecht, dass ein Kind     Sorge allein ausüben wollen, kann auf Grund des
nur noch einen Nachnamen erhalten darf. Tragen die          Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinan-
Eltern einen Doppelnamen, müssen sie sich für einen         der verheirateter Eltern der Vater Ihres Kindes das
davon entscheiden.                                          gemeinsame Sorgerecht beantragen. Das Familiengericht
Option drittes Geschlecht/Intersexualität: Wenn das Kind    prüft hierzu, ob das gemeinsame Sorgerecht dem
weder dem weiblichen, noch dem männlichen Ge-               Kindeswohl nicht widerspricht. Nach wie vor kann wie bis-
schlecht zugeordnet werden kann, können Eltern den Per-     her in bestimmten Fällen das alleinige Sorgerecht dem
sonenstand entweder offenlassen oder mit der Angabe         Vater oder der Mutter übertragen werden.                       11
Schwangerschaft
          Geburt
   Erste Zeit mit
      dem Baby      1.9 Vorsorguntersuchungen des Kindes                       Frist wahrzunehmen. Liegt zehn Tage nach Ablauf der Frist
                                                                               dem Vorsorgezentrum noch keine Meldung über die
                    Die für Sie kostenfreie Vorsorge beginnt gleich nach der
                                                                               durchgeführte Vorsorgeuntersuchung vor, ist dieses ver-
                    Geburt und wird in einem gelben Vorsorgeheft dokumen-
                                                                               pflichtet, das zuständige Jugendamt hierüber zu informie-
                    tiert, das Sie unmittelbar ausgehändigt bekommen.
                                                                               ren. Dieses muss dann prüfen, ob das Wohl Ihres Kindes
                    Hierbei handelt es sich um Routineuntersuchungen, völ-
                                                                               gefährdet ist.
                    lig unabhängig davon, ob Ihr Kind krank oder gesund ist.
                                                                               Falls Sie Ihr Kind erst später zu einer anstehenden
                    Je früher vielleicht vorhandene Störungen/Entwicklungs-
                                                                               Untersuchung vorstellen können, müssen Sie dies unter
                    verzögerungen erkannt werden, desto besser kann Ihrem
                                                                               Angabe des Grundes dem Vorsorgezentrum mitteilen.
                    Kind geholfen werden.
                    Erst mit dem Schulalter des Kindes ist das Vorsorgepro-
                    gramm abgeschlossen. Während im ersten Lebensjahr die
                    Vorsorgeuntersuchungen in kurzen Abständen erfolgen,       1.10 Willkommensbesuche
                    sind sie nach Abschluss des ersten Lebensjahres nur        In fast allen Stadtteilen der Stadt Wetzlar werden Eltern
                    noch in größeren Abständen vorgesehen.                     von neugeborenen Kindern vom Oberbürgermeister an-
                    Die Wahrnehmung der Vorsorgetermine U1 bis U9 ist mit      geschrieben. Sie erhalten einen Besuch (Willkommens-
                    dem Inkrafttreten des Hessischen Kindervorsorgeschutz-     besuch) von einer pädagogischen Fachkraft der Jugend-
                    gesetzes am ersten Januar 2008 verpflichtend geworden.     hilfe, die ihnen ein Begrüßungsgeschenk bringt und
                    Zuständig für die Überprüfung, ob die Vorsorgeuntersu-     einen Elternbegleitordner überreicht, der wichtige Infor-
                    chungen U4 bis U9 jeweils im vorgesehenen Zeitraum         mationen und aktuelle Angebote im Stadtteil vorstellt.
                    durchgeführt worden sind, ist der Bereich Kindervorsor-    Auf Wunsch der Eltern kann eine Familienpatin in den
                    geuntersuchungen des Hessischen Kindervorsorgezen-         nächsten Wochen und Monaten Kontakt mit der Familie
                    trums am Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Univer-       halten. Derzeit (Januar 2021) werden die Willkommens-
       u9

                    sität in Frankfurt am Main. Nach jeder Vorsorgeuntersu-    besuche in Niedergirmes, Hermannstein, Blasbach, in der
                    chung schickt Ihre Kinderärztin bzw. Ihr Kinderarzt dem    Kernstadt, im Stadtbezirk Silhöfer Aue/Westend sowie in
                    Kindervorsorgezentrum eine Meldung darüber, dass Sie       Nauborn und Dalheim durchgeführt.
                    mit Ihrem Kind den Termin wahrgenommen haben. Hat          Im Kreisgebiet werden derzeit in verschiedenen Städten
       bis

                    das Vorsorgezentrum zum Ende des jeweiligen Unter-         und Gemeinden Willkommensgeschenke mit Grüßen der
                    suchungszeitraums noch keine Meldung über die erfolgte     Bürgermeister überbracht. Die flächendeckende Einfüh-
                    Untersuchung erhalten, bekommen Sie eine schriftliche      rung von Willkommensbesuchen, koordiniert durch den
                    Erinnerung, die Untersuchung innerhalb der angegebenen     Lahn-Dill-Kreis, ist geplant.
       u1

               12
Baby und Beruf

•   Beruflicher Aus- und Wiedereinstieg
•   Mutterschutz
•   Umschulung, Ausbildung, Schule,
    Studium, Prüfungen
•   Elternzeit
•   Teilzeitarbeit während der Elternzeit
•   Kinderbetreuung

           Baby und Beruf
                                            13
Baby und Beruf

                 2.1 Beruflicher Aus- und Wiedereinstieg                       Wenn Sie diese Fragen für sich geklärt haben, sollten Sie
                                                                               mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin über Ihre
                 Der Wiedereinstieg in Arbeit nach Schwangerschaft und
                                                                               Vorstellungen sprechen. Machen Sie deutlich, dass Ihnen
                 Geburt wird Ihnen besser gelingen, wenn Sie sich in Ruhe
                                                                               Ihr Beruf sehr wichtig ist.
                 überlegen, wie Sie die äußeren Rahmenbedingungen, wie
                                                                               Kompromisse sind akzeptabel, solange Sie gut damit
                 z. B. die Möglichkeit der Arbeitszeitreduzierung (Teilzeit-
                                                                               leben können und Ihnen keine Nachteile entstehen. Bei
                 arbeit), Kinderbetreuungsangebote etc. mit Ihren persön-
                                                                               Bedarf können Sie sich an den Betriebs- bzw. Personalrat
                 lichen Bedürfnissen in Einklang bringen können.
                                                                               und/oder die Frauenbeauftragte wenden.
                 Klären Sie für sich und mit Ihrem Partner folgende Fragen        Informationsbroschüren erhalten Sie u. a. im
                 ab:                                                              Frauenbüro des Lahn-Dill-Kreises
                 • In welchem Zeitrahmen wollen Sie bzw. Ihr Partner
                     Ihr Kind betreuen?
                 • Möchten/können Sie örtliche Kinderbetreuungs-
                     angebote nutzen?
                 • Gibt es von Seiten Ihres Arbeitgebers bzw. Ihrer
                     Arbeitgeberin eine betriebliche Kinderbetreuung
                     bzw. einen Betriebskindergarten?
                 • Gibt es die Möglichkeit, auch von zu Hause aus zu
                     arbeiten, z. B. in sogenannter alternierender Tele-
                     arbeit (Sie arbeiten zu einem Teil in der Firma, den
                     Rest Ihrer Wochenarbeitszeit zu Hause)?
                 • Welche Möglichkeiten haben Sie, um vor Ihrem
                     Wiedereinstieg Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber oder
                     Ihrer Arbeitgeberin zu halten und fachlich auf dem
                     aktuellen Stand zu bleiben, z. B. durch Übernahme
                     von Vertretungen und den Besuch von Fortbildungen?

                                beruflicher wiedereinstieg
            14
Baby und Beruf

2.2 Mutterschutz                                              Schwangerschaft sowie in den Schutzfristen und in der
                                                              Elternzeit ohne Einhaltung einer Frist Ihr Arbeitsverhält-
Für Frauen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsver-
                                                              nis zum Ende der Schutzfrist/Elternzeit kündigen. Kehren
hältnis stehen, aber auch für Heimarbeiterinnen, Schüler-
                                                              Sie nach der Schutzfrist und/oder im Anschluss an die
innen, Studentinnen und Praktikantinnen gilt bei Schwan-
                                                              Elternzeit an Ihren alten Arbeitsplatz zurück, gilt Ihr
gerschaft und in der Stillzeit das Mutterschutzgesetz.
                                                              Arbeitsverhältnis hinsichtlich Betriebs- und Berufszu-
   MuSchG; Broschüre erhältlich unter www.bmfsfj.de           gehörigkeit als nicht unterbrochen, vorausgesetzt, Sie
   Service, Publikationen, im Feld „Suchtext“                 haben in der Zwischenzeit nicht in einem anderen Betrieb
   „Mutterschutzgesetz“ eingeben                              gearbeitet.
Dieses Gesetz gilt nicht für Hausfrauen und Selbständige.     Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gilt der Kündigungs-
Für Beamtinnen sind außerdem Sonderregelungen in den          schutz nicht über die Befristung des Arbeitsverhältnisses
beamtenrechtlichen Bestimmungen festgelegt. Das Mut-          hinaus. Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Datum im
terschutzgesetz gilt unabhängig von der Staatsangehö-         Arbeitsvertrag. Es gelten jedoch alle weiteren Bestim-
rigkeit und vom Familienstand.                                mungen des Mutterschutzgesetzes.
Sobald Ihnen Ihre Schwangerschaft bekannt ist, sollten        Eine bestehende Schwangerschaft darf laut Urteil des
Sie dies dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin mittei-       Bundesarbeitsgerichtes in einem Einstellungsgespräch

                                                                                                                                 mutterschutz
len, damit er bzw. sie den gesetzlichen Schutzverpflich-      verschwiegen werden. Die Frage nach einer Schwanger-
tungen nachkommen kann. Eine entsprechende Beschei-           schaft ist in diesem Fall unzulässig, da sie eine Diskrimi-
nigung für Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin stellt   nierung aufgrund des Geschlechtes bedeutet. Sagt eine
der Arzt bzw. die Ärztin aus.                                 Schwangere diesbezüglich in einem Vorstellungsge-
Schwangere genießen einen besonderen Kündigungs-              spräch die Unwahrheit, gilt dies nicht als arglistige
schutz. Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate        Täuschung, da sie eine unzulässige Frage beantworten
nach der Entbindung und während der Elternzeit ist eine       musste.
Kündigung durch Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeit-
geberin bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Voraus-
                                                              Verbotene Arbeiten
setzung ist hier natürlich, dass der Arbeitgeber oder die
Arbeitgeberin über die Schwangerschaft informiert ist         Schwangere oder stillende Frauen dürfen nicht mit
oder dass ihm bzw. ihr dieser Sachverhalt innerhalb 2         schweren körperlichen Arbeiten beschäftigt werden. Sie
Wochen nach Zustellung der Kündigung mitgeteilt wird.         dürfen ferner keine Arbeiten ausüben, bei denen sie
Das Kündigungsverbot gilt nur für den Arbeitgeber oder        schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden
die Arbeitgeberin. Sie selbst können während der              Stoffen oder Strahlen, Staub, Gasen, Dämpfen, Hitze,
                                                                                                                            15
Baby und Beruf

                 Kälte, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.          ACHTUNG: Bei befristeten Arbeitsverträgen müssen Sie
                 Schwangeren sind vor allem Arbeiten nicht erlaubt, bei     Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I im Falle eines
                 denen                                                      Beschäftigungsverbotes erst nach Ablauf Ihres Arbeits-
                 • regelmäßig Lasten über 5 kg oder gelegentlich Lasten     vertrages geltend machen. Bis dahin erhalten Sie minde-
                     über 10 kg ohne mechanische Hilfsmittel bewegt oder    stens Ihren bisherigen Durchschnittsverdienst (siehe
                     befördert werden müssen,                               Mutterschutzgesetz).
                 • mit gesteigertem Arbeitstempo ein höheres Entgelt er-
                     zielt werden kann (Akkordarbeit) oder bei denen das
                     Arbeitstempo vorgeschrieben ist (Fließbandarbeit),     Einschränkungen der Arbeitszeit
                 • sie nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats            Für schwangere und stillende Frauen bestehen generelle
                     überwiegend bewegungsarm ständig stehen müssen,        Einschränkungen bezüglich der Arbeitszeit. Sie dürfen
                     sobald diese Arbeit täglich 4 Stunden überschreitet.
                                                                            •   nicht in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr,
                 • der Einsatz auf Beförderungsmitteln notwendig ist,
                                                                            •   nicht an Sonn- und Feiertagen,
                     dies aber für die Schwangere oder für ihr Kind eine
                                                                            •   höchstens 8,5 Stunden täglich und dabei nicht mehr
                     unverantwortbare Gefährdung bedeutet.
                                                                                als 90 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt
                 • sie sich häufig erheblich strecken, beugen, dauernd
                                                                                werden.
                     hocken, gebückt halten oder sonstige Zwangs-
                     haltungen einnehmen müssen.                            Schwangere und Stillende unter 18 Jahren dürfen täglich
                 • die Bedienung von Geräten und Maschinen aller            nur bis zu 8 Stunden und nicht mehr als 80 Stunden in der
                     Art mit hoher Fußbeanspruchung nötig ist,              Doppelwoche arbeiten.
                 • sie mit dem Schälen von Holz befasst sind,               Diese Vorschriften muss Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeit-
                 • sie erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind,             geberin einhalten und daher Ihren Arbeitsplatz für Sie so
                 • sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem          einrichten, dass Sie und Ihr Kind vor Gefahren für Leben
                     Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu           und Gesundheit geschützt sind.
                     erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das    Wenn Sie bei Ihrer Tätigkeit ständig stehen oder gehen
                     Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine       müssen, muss Ihnen eine Sitzgelegenheit zum kurzen Aus-
                     erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder        ruhen zur Verfügung gestellt werden. Arbeiten Sie ständig
                     eine Gefahr für das ungeborene Kind besteht.           im Sitzen, müssen Sie Gelegenheit zu kurzen Unter-bre-
                 Außerdem gibt es individuelle Gründe, z. B. eine Erkran-   chungen Ihrer Arbeit haben, selbstverständlich unter
                 kung, die ein Beschäftigungsverbot zur Folge haben. Ihre   Fortzahlung Ihres bisherigen Gehaltes. Dies gilt auch für
                 Ärztin oder Ihr Arzt muss Ihnen darüber ein entsprechen-   geringfügig Beschäftigte in angemeldeten Mini-jobs.
                 des Zeugnis ausstellen.
            16
mutterschutz
                                                                                                                             Baby und Beruf

Sonderregelungen bestehen für Arbeiten im Haushalt             rung der Schutzfrist auf ebenfalls zwölf Wochen beantra-
und in der Landwirtschaft sowie für einzelne andere Ge-        gen. Eine Frühgeburt liegt dann vor, wenn das Kind bei
werbezweige wie z. B. für Gaststätten, Krankenpflegeein-       der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt.
richtungen, Theater oder Musikveranstaltungen.                 Maßgeblich für die Berechnung der Schutzfrist vor der
Stellt eine Ärztin oder ein Arzt bei der Vorsorge fest, dass   Geburt ist der von der Ärztin bzw. vom Arzt oder von der
Gesundheitsgefährdungen für Sie oder Ihr Kind zu be-           Hebamme schriftlich festgelegte mutmaßliche Geburts-
fürchten sind wenn Sie die bisherigen Tätigkeiten fort-        termin im Mutterpass (bzw. auf der Bescheinigung für die
setzen, wird die behandelnde Ärztin bzw. der behandeln-        Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber). Bei vorzeitigen
de Arzt oder die Hebamme die Weiterarbeit verbieten            Entbindungen verlängert sich die anschließende Schutz-
oder einschränken. Müssen Sie aus diesem Grunde teil-          frist um den Zeitraum, der wegen der vorzeitigen Entbin-
weise oder völlig mit der Arbeit aussetzen oder auf einen      dung nicht in Anspruch genommen werden konnte. Ent-
anderen Arbeitsplatz wechseln, verändert sich Ihr Lohn         sprechend verlängert sich dann auch der Anspruch auf
oder Gehalt nicht. Der Durchschnittsverdienst der letzten      Mutterschaftsgeld sowie auf den Zuschuss zum Mutter-
drei Kalendermonate wird dann für Ihren sogenannten            schaftsgeld.
Mutterschutzlohn zugrunde gelegt.                              Während der Schutzfrist vor der Geburt dürfen Sie weiter-
                                                               beschäftigt werden, sofern Sie selbst dies ausdrücklich
Gefährdungsbeurteilung                                         wünschen. Eine solche Entscheidung können Sie jeder-
                                                               zeit rückgängig machen. Während der Schutzfrist nach
Bei allen Fragen zum Arbeitsschutz, bzw. wenn Sie be-
                                                               der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot,
fürchten, dass Ihr Arbeitsplatz und Ihre konkreten Arbeits-
                                                               d. h. Sie dürfen nicht früher an den Arbeitsplatz zurück-
bedingungen Sie oder Ihr Kind gefährden könnten, soll-
                                                               kehren. Für die Berechnung der Schutzfrist nach der Ge-
ten Sie sich an Ihren Betriebs- oder Personalrat, an das
                                                               burt gilt der tatsächliche Geburtstermin. Beim Tod des
für Sie zuständige Amt für Arbeitsschutz und Sicherheits-
                                                               Kindes kann die Mutter bereits vor dem Ablauf des Be-
technik oder an die Frauenbeauftragte wenden.
                                                               schäftigungsverbotes ihre Arbeit wieder aufnehmen,
                                                               wenn sie es ausdrücklich wünscht und nach ärztlichem
Schutzfristen                                                  Zeugnis nichts dagegen spricht. Innerhalb der ersten zwei
In den letzten sechs Wochen vor der Geburt brauchen Sie        Wochen nach der Entbindung kann jedoch auch in einem
nicht zu arbeiten. Die Mutterschutzfrist endet in der Regel    solchen Fall nicht auf das Beschäftigungsverbot verzich-
acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlings-          tet werden.
geburten nach zwölf Wochen. Wenn bei Ihrem Kind vor            Der Mutterschutz endet nicht mit den Schutzfristen. Er
dem Ablauf von acht Wochen nach der Geburt eine Be-            gilt auch für stillende Frauen und für Frauen, die nach der
hinderung festgestellt wurde, können Sie eine Verlänge-        Schutzfrist nur bedingt arbeitsfähig sind. Dies muss
                                                                                                                             17
Baby und Beruf

                         durch eine Ärztin oder einen Arzt bescheinigt werden. In        Schutzfristen und Erholungsurlaub /
                         diesem Fall dürfen Sie nur mit Tätigkeiten beschäftigt          Sonderleistungen
                         werden, die Ihre Leistungsfähigkeit nicht übersteigen. Bei      Bei schwangerschaftsbedingten Fehlzeiten darf keine
                         Beschäftigungsverboten oder Einschränkungen haben               Verdienstminderung eintreten. Auch die jährlich zu zah-
                         Sie ebenfalls Anspruch auf Mutterschutzlohn, der aus            lenden Sonderleistungen müssen in voller Höhe gezahlt
                         Ihrem Durchschnittsverdienst der letzten drei Kalender-         werden, Zeiten des Mutterschutzes dürfen nicht min-
                         monate vor Beginn der Schwangerschaft errechnet wird.           dernd angerechnet werden. Gleiches gilt für den Er-
                         Bei Krankheit haben Sie Anspruch auf die übliche Lohn-          holungsurlaub. Er steht der Arbeitnehmerin vor oder nach
                         oder Gehaltsfortzahlung.                                        der Mutterschutzfrist in voller Länge zur Verfügung.

                         Stillende Mütter
                         Stillende Mütter dürfen nicht mit bestimmten Gefahren-          Haushaltshilfe
                         stoffen arbeiten und nicht zu Akkord- und Fließbandar-
     mutterschutz

                                                                                         Nach der Geburt Ihres Kindes ist eine zusätzliche Hilfe im
                         beiten herangezogen werden. Außerdem dürfen sie nicht           Haushalt oft erforderlich. Wenn Sie diese zu Hause benö-
                         mit bestimmten körperlich schweren oder belastenden             tigen, ist Ihrer Krankenkasse für die Übernahme der
                         Arbeiten beschäftigt werden.                                    Kosten ein ärztliches Attest bzw. die Bescheinigung einer
                         Stillen Sie Ihr Kind und haben Ihre Berufstätigkeit bereits     Hebamme vorzulegen.
                         wieder aufgenommen, so stehen Ihnen Stillpausen wäh-            In allen Fällen gilt: Die Krankenkasse übernimmt zwar die
                         rend der Arbeitszeit zu. Im Mutterschutzgesetz ist minde-       Kosten, die Haushaltshilfe müssen Sie sich aber selbst
                         stens zweimal am Tag eine halbe Stunde oder einmal am           suchen. Wenn Sie von nahen Verwandten unterstützt wer-
                         Tag eine Stunde verankert. Bei einer zusammenhängen-            den, zahlt die Krankenkasse nicht.
                         den Arbeitszeit von über 8 Stunden stehen Ihnen zweimal         Ausnahme: Übernimmt der Vater Ihres Kindes diese
                         mindestens 45 Minuten zu. Ist in der Nähe der Arbeits-          Aufgaben, kann er von seinem Arbeitgeber freigestellt
                         stätte keine Stillgelegenheit vorhanden, ist Ihnen eine         werden und von seiner Krankenkasse eine Lohnersatz-
                         einmalige Stillzeit von 90 Minuten zu gewähren. Es be-          leistung bekommen.
                         steht auch die Möglichkeit, die Stillzeit vor Beginn oder
                         nach Beendigung der Arbeit zu legen.
                         Die Stillzeit darf nicht auf festgesetzte Ruhepausen ange-
                         rechnet werden. Außerdem darf für die Mutter kein Ver-
                         dienstausfall entstehen und sie darf die Stillzeit nicht vor-
                         oder nacharbeiten.
                    18
Baby und Beruf

Wenn Sie krank sind                                           2.3 Umschulung, Ausbildung, Schule,
Bei Krankheit des versorgenden Elternteils können Sie         Studium, Prüfungen
die Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe beantra-
                                                              Nehmen Sie die Mutterschutzfristen während einer
gen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren in Ihrem Haushalt
                                                              Ausbildung wahr, dann sollte der Ausbildungsplan wenn
zu betreuen ist.
                                                              möglich so umgestellt werden, dass Ausbildungsablauf
Bei einem Krankenhausaufenthalt genügt Ihr Antrag.
                                                              und -inhalte vom Beschäftigungsverbot möglichst nicht
Wenn Sie dagegen nicht ins Krankenhaus müssen, aber
                                                              beeinträchtigt werden. Hier kann die Industrie- und
wegen Krankheit den Haushalt und Ihr Kind bzw. Ihre
                                                              Handelskammer sowie die Handwerkskammer um Rat
Kinder nicht versorgen können, brauchen Sie ein entspre-
                                                              gefragt werden. Die Ausbildungszeit wird durch die In-
chendes ärztliches Attest.
                                                              anspruchnahme der Schutzfristen vor und nach der
Dieser Fall kann auch eintreten, wenn Ihr Kind oder Ihre
                                                              Geburt nicht automatisch verlängert. Sie kann aber auf
Kinder z. B. im Kindergarten versorgt sind, aber die „Rest-
                                                              Antrag von der Industrie- und Handelskammer oder dem
betreuung“ in Ihrem Haushalt durch Sie nicht geleistet
                                                              Arbeitsamt verlängert werden, wenn dies erforderlich ist
werden kann.
                                                              um das Ausbildungsziel zu erreichen. Des Weiteren gibt
Krankheitsbedingte Engpässe
                                                              es nach dem Berufsausbildungsgesetz unter bestimmten
während einer Schwanger-
                                                              Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Berufsausbildung
schaft können ebenfalls eine
                                                              in Teilzeit zu absolvieren, z. B. mit Unterstützung des
Hilfe im Haushalt erforderlich
                                                              Internationalen Bundes (> s. Kapitel 6 „Adressen“).
machen.
                                                              Allgemeine Informationen erhalten Sie u. a. von der
Auch dann ist ein ärztliches
                                                              Industrie- und Handelskammer.
Attest bzw. die Bescheini-
gung einer Hebamme not-
                                                              Sind Sie Schülerin und werden schwanger, sollten Sie zei-
wendig, wenn Sie eine Haus-
                                                              tig mit der Schule klären, wie Ihre schulische Ausbildung
haltshilfe bei der Kranken-
                                                              weitergehen kann. Sie können sich auch an eine
kasse beantragen.
                                                              Vertrauenslehrerin oder Schulsozialarbeiterin (falls vor-
                                                              handen) wenden.
                                                              Wenn Sie während eines Studiums schwanger werden,
                                                              sollten Sie ebenfalls frühzeitig überlegen und abspre-
                                                              chen, wie dieses künftig gestaltet werden kann. Manche
                                                              Hochschulen haben z. B. eigene Kinderbetreuungsein-
                                                              richtungen.
                                                                                                                          19
Baby und Beruf

                 Prüfungen in der Schutzfrist                                2.4 Elternzeit
                 Liegt ein Prüfungstermin innerhalb der Ihnen zustehen-      Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG regelt
                 den Mutterschutzfrist, so ist zu bedenken, dass die Prüf-   neben dem Elterngeld (> siehe Kapitel 3.2) die Eltern-
                 ungsordnung und das allgemeine Prüfungsrecht nicht          zeit.
                 denselben Regelungen unterliegen, wie das privatrechtli-
                 che Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis. Daher können          > s. Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und
                 Sie während der Schutzfristen an Prüfungen teilnehmen.         Elternzeit“ zu beziehen unter www.bmfsfj.de
                 Es gilt dann der Grundsatz der Gleichbehandlung aller          Publikationen, im Feld „Suchtext „Elterngeld und
                 Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer.                       Elternzeit“ eingeben
                 Sie dürfen daher weder mit Erleichterungen noch mit ver-
                 schärften inhaltlichen Prüfungsanforderungen bedacht        Die Elternzeit (früher „Erziehungsurlaub“) gibt Arbeit-
                 werden. Nachträglich können Sie das Prüfungsergebnis        nehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich
                 nicht mit der Begründung anfechten, Ihre Schwanger-         ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig beruflich tätig zu
                 schaft oder die Geburt Ihres Kindes hätten die Prüfungs-    sein. Durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erhal-
                 leistungen beeinträchtigt. Wünschen Sie eine Verschie-      ten verstärkt auch Väter die Chance, sich an der Erzie-
                 bung des Prüfungstermins, müssen Sie Ihre Prüfungs-         hung ihres Kindes zu beteiligen.
                 unfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen.

                    > www.schwanger-unter-20.de                              Dauer
                                                                             Die Elternzeit ist auf 3 Jahre begrenzt, kann aber flexibel
                                                                             gestaltet werden. Elternzeit von bis zu 24 Monaten kann
                                                                             zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten
                                                                             achten Lebensjahr des Kindes beansprucht werden. Die
                                                                             Zustimmung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin ist
                                                                             nicht erforderlich.
                                                                             Zudem dürfen Eltern ihre Elternzeit auf drei Abschnitte
                                                                             verteilen. Eine Zustimmung ist auch hierfür nicht notwen-
                                                                             dig. Der dritte Elternzeitabschnitt kann allerdings aus
                                                                             dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, so-
                                                                             fern er zwischen dem dritten und achten Geburtstag des
                                                                             Kindes liegen soll.
           20
Baby und Beruf

Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes ist der neue            Anspruchsvoraussetzungen
Arbeitgeber bzw. die neue Arbeitgeberin jedoch nicht an      Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Elternzeit
diese Zusage gebunden.                                       in Anspruch nehmen wenn
                                                             •   ihnen die Personensorge des Kindes zusteht,
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?                             •   sie die Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter
                                                                 haben und dem unverheirateten Vater nicht das
Anspruch auf Elternzeit haben erwerbstätige Mütter oder
                                                                 Sorgerecht für das Kind zusteht,
Väter. Sie kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen
werden, also auch bei Teilzeitarbeit, geringfügigen Be-      •   es sich um das Kind ihres Ehepartners handelt,
schäftigungen und bei befristeten Verträgen (die sich        •   ein Härtefall vorliegt, auch um ein Enkelkind, einen
durch die Elternzeit allerdings nicht verlängern). Auch          Bruder, Neffen oder eine Schwester oder Nichte
Auszubildenden, Umzuschulenden, zur beruflichen Fort-            zu betreuen,
bildung Beschäftigten und in Heimarbeit Beschäftigten        •   sie ein Kind, mit dem Ziel der Annahme, in Obhut
steht Elternzeit zu.                                             genommen haben.
Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung sollten die Frage
der Elternzeit mit der zuständigen Landesärztekammer         Voraussetzung ist, dass
klären oder ggf. beim Bundesministerium für Gesundheit
                                                             •   das Kind mit ihnen im selben Haushalt lebt,
nachfragen.
Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit          •   sie es überwiegend selbst betreuen und erziehen,
nach den Elternzeitverordnungen des Bundes und der           •   sie während der Elternzeit nicht mehr als

                                                                                                                           elternzeit
Länder. Auch Soldatinnen und Soldaten sowie Wehr- und            30 Wochenstunden arbeiten.
Zivildienstleistende haben Anspruch auf Elternzeit.
                                                             Während die Elternzeit der Mutter erst nach der
                                                             Schutzfrist beginnt, kann die Elternzeit des Vaters direkt
                                                             nach der Geburt des Kindes einsetzen, so dass beide
                                                             Eltern vom Geburtstermin an Betreuungsaufgaben über-
                                                             nehmen können.

                                                                                                                          21
Baby und Beruf

                       Anmeldung der Elternzeit                                    Vorzeitige Beendigung oder Verlängerung
                       Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem      Bevor Sie die Elternzeit beantragen, sollten Sie sorgfältig
                       Beginn schriftlich bei dem Arbeitgeber bzw. der Arbeit-     planen, wie Sie die rechtlichen Möglichkeiten nutzen wol-
                       geberin angemeldet werden, sofern sie direkt an die         len. Eine vorzeitige Beendigung oder auch eine Verlänge-
                       Geburt des Kindes bzw. an die Mutterschutzfrist anschlie-   rung der ursprünglich vereinbarten Dauer ist nur mit
                       ßen soll. Wollen Sie die Elternzeit zu einem späteren       Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers
                       Zeitpunkt in Anspruch nehmen, sollten Sie diese frühe-      möglich.
                       stens 8 Wochen vor Beginn bei Ihrem Arbeitgeber oder
                       Ihrer Arbeitgeberin schriftlich anmelden. Eine frühere      Wenn eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen
                       Anmeldung ist in diesem Fall nicht ratsam, da sonst der     der Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines
                       besondere Kündigungsschutz nach dem BEEG nicht              besonderen Härtefalls erforderlich wird, kann dies nur
                       besteht (> s. Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und     innerhalb von 4 Wochen aus dringenden betrieblichen
                       Elternzeit“, S. 88).                                        Gründen schriftlich abgelehnt werden.
                       Planen Sie eine Übertragung von einem oder zwei             Als Härtefälle gelten insbesondere schwere Krankheit,
                       Abschnitten der Elternzeit auf den Zeitraum nach dem        Behinderung oder Tod eines Elternteils, aber auch die
                       dritten Geburtstag des Kindes, dann sollten Sie sich mit    erheblich gefährdete wirtschaftliche Existenz.
                       Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin rechtzeitig
                       verständigen, da sonst die Gefahr besteht, dass die rest-
                       liche Elternzeit verfällt. Lassen Sie sich die Elternzeit
                       bescheinigen.
     elternzeit

                       Die Frist zur detaillierten Bekanntgabe der geplanten
                       Elternzeit vom dritten bis zum vollendeten achten
                       Lebensjahr des Kindes beträgt 13 Wochen.
                       Sobald die Elternzeiterklärung auf Arbeitgeberseite ein-
                       gegangen ist, besteht Kündigungsschutz bis zum Ende
                       der Elternzeit.

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Baby und Beruf

2.5 Teilzeitarbeit während der Elternzeit                    Sollte Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin
                                                             der Verringerung Ihrer Arbeitszeit nicht zustim-
Während der Elternzeit können Sie bis zu 30 Stunden
                                                             men, muss er bzw. sie das schriftlich be-
wöchentlich erwerbstätig sein. Wenn Sie gemeinsam mit
                                                             gründen: Innerhalb von vier Wochen bei
dem Vater des Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen,
                                                             Beantragung vor dem dritten Geburtstag,
sind insgesamt 60 Stunden Erwerbsarbeit möglich.
                                                             bzw. acht Wochen bei Beantragung im
                                                             Zeitraum ab dem dritten Geburtstag Ihres
Verringerung der Arbeitszeit
                                                             Kindes. Sie können in diesem Fall vor dem
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie      Arbeitsgericht klagen. Sie können mit Ihrem
nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Rechts-       Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin auch
anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit haben:             eine Arbeitszeit unter 15 Stunden wöchent-
•   Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin beschäftigt       lich vereinbaren, haben darauf jedoch
    in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (Personen          keinen Rechtsanspruch.
    in der Berufsausbildung werden nicht mitgezählt).        Außerdem besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld
                                                             oder Arbeitslosenhilfe während der Elternzeit zu bezie-
•   Das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder
                                                             hen, wenn die Arbeitgeberseite den Antrag ablehnt. Sie
    Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger
                                                             müssen dann den Vermittlungsbemühungen des Arbeits-
    als 6 Monate.
                                                             amtes für eine versicherungspflichtige Teilzeitbeschäfti-
•   Die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit      gung zwischen 15 und 30 Wochenstunden zur Verfügung
    soll für mindestens 2 Monate auf 15 bis 30 Wochen-       stehen.
    stunden verringert werden.
•   Es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe             Informationen zum Teilzeitarbeits- und
    entgegen.                                                   Befristungsgesetz unter www.teilzeit-info.de
•   Der Anspruch wurde dem Arbeitgeber bzw. der                 Broschüre „Teilzeit – Alles, was Recht ist“:
    Arbeitgeberin für den Zeitraum bis zum vollendeten          E-Mail an publikationen@bundesregierung.de
    dritten Lebensjahr des Kindes sieben Wochen und
    für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag
    und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes
    13 Wochen vor Beginn der Teilzeittätigkeit schriftlich
    mitgeteilt.

                                                                                                                         23
Baby und Beruf

                 2.6 Kinderbetreuung                                          Bei unter einjährigen Kindern gibt es bestimmte Bedin-
                                                                              gungen. So muss die Tagesbetreuung förderlich/ geboten
                 Wenn Sie nach dem Mutterschutz oder der Elternzeit wie-
                                                                              sein für die Entwicklung des Kindes und/oder die Eltern
                 der arbeiten wollen, stellt sich die Frage nach der
                                                                              bzw. der alleinerziehende Elternteil muss arbeiten oder
                 Betreuung für Ihr Kind.
                                                                              Arbeit suchend sein. Weitere Informationen erhalten Sie
                 Kinder haben ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis
                                                                              bei dem für Sie zuständigen Jugendamt.
                 zum dritten Lebensjahr nach dem Kinderförderungsge-
                 setz (KiföG) einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer   Schulkinder können während der Grundschulzeit außer-
                 Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Danach       halb des Unterrichts in Kinderhorten betreut werden,
                 besteht das Recht auf einen Kindergartenplatz. Seit dem      bzw. bieten manche Schulen eine Mittags-/Nachmittags-
                 01.08.2018 werden in Hessen für den Regelplatz (sechs        betreuung an.
                 Stunden Betreuungszeit in der Zeit von 07:00 bis 13:00       Eine geeignete Betreuung zu finden, kann einige Zeit in
                 Uhr) für Kinder im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis   Anspruch nehmen. Fangen Sie deshalb am besten schon
                 zum Schuleintritt keine Gebühren mehr erhoben. Die           in der Schwangerschaft mit der Suche an. Bitte berück-
                 Gebühren für darüber hinaus gehende Betreuungsformen         sichtigen Sie dabei auch, dass Ihr Kind Zeit braucht, sich
                 werden gemäß einer Gebührenordnung erhoben.                  in der Einrichtung oder bei der Tagesmutter einzugewöh-
                 Vor dem Kindergartenalter können Kinder in sogenann-         nen. Eine gute Einrichtung erkennen Sie u. a. daran, dass
                 ten Krippen, Minikindergärten oder Krabbelstuben be-         Ihr Kind sanft eingewöhnt wird: Anfangs bleiben Sie mit
                 treut werden, die meist private Elterninitiativen sind. In   Ihrem Kind gemeinsam für kurze Zeit dort, halten sich
                 manchen Kindergärten gibt es auch Gruppen für Ein- bis       zunehmend im Hintergrund, verlassen dann für eine
                 Dreijährige. Sie können sich bei Interesse bzw. Fragen an    immer längere Zeitspanne die Einrichtung. Dieser Prozess
                 das Jugendamt wenden (> s. „Adressen“) bzw. direkt           kann individuell unterschiedlich lange dauern.
                 mit den Einrichtungen Kontakt aufnehmen.                     Vielleicht haben Sie mit gegensätzlichen Gefühlen zu
                 Sie können sich auch für eine Tagesmutter entscheiden,       kämpfen: Neben dem finanziellen Aspekt sind Sie viel-
                 die bis zu fünf Kinder betreut.                              leicht froh, wieder in eine Berufstätigkeit einzusteigen
                    Nähere Informationen hierzu erhalten                      und ein „Kontrastprogramm“ zu Ihrem Dasein als Mutter
                    Sie beim Netzwerk Kindertagespflege,                      zu haben. Andererseits haben Sie bisher sicherlich eine
                    > Kontaktdaten siehe Kapitel „Adressen“.                  sehr innige, intensive Zeit mit Ihrem Kind erlebt. Für Ihr
                                                                              Kind ist es wichtig zu spüren, dass Sie hinter Ihrer Ent-
                                                                              scheidung stehen. Trennungsschmerz auf beiden Seiten
                                                                              ist völlig normal.

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kinderbetreuung
                                                                                                                          Baby und Beruf

Freistellung bei Krankheit des Kindes                         Wenn Ihr Kind länger krank ist, können Sie einen Antrag
Wenn Ihr Kind krank ist und Sie Mitglied in einer gesetzli-   auf unbezahlte Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber bzw.
chen Krankenversicherung sind, haben Sie laut §45 SGBV        Ihrer Arbeitgeberin stellen. Ein Rechtsanspruch darauf
(Gesetzliche Krankenversicherung) Anspruch auf eine           besteht jedoch nicht, das heißt, dem Antrag muss nicht
unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Für diese Zeit        zugestimmt werden.
zahlt die Krankenkasse Krankengeld, unabhängig davon,
ob Ihr Kind zu Hause oder im Krankenhaus ist.                 Wenn für Sie keine anders lautenden tariflichen Regelun-
                                                              gen gelten, wird das Arbeitsentgelt für eine kurzfristige
Voraussetzung für die Freistellung ist, dass                  Betreuung laut § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wei-
• die Betreuung aus ärztlicher Sicht erforderlich ist         tergezahlt, wenn das Kind unter acht Jahre alt ist, keine
   (laut ärztlicher Bescheinigung),                           andere Person im Haushalt die Pflege übernehmen kann
                                                              und der Zeitraum von fünf Arbeitstagen nicht überschrit-
• das Kind noch keine 12 Jahre alt oder behindert und
                                                              ten wird.
   auf Hilfe angewiesen ist,
                                                              Privatversicherte Personen haben nur Anspruch auf die
• keine im Haushalt lebende Person die Betreuung              bezahlte, kurzfristige Freistellung nach § 616 BGB, also
   übernehmen kann.                                           höchstens fünf Arbeitstage.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann für jedes Kind
bis zu zehn Tage im Jahr unbezahlte Freistellung bean-
sprucht werden. Bei einem Elternpaar hat jeder Elternteil
Anspruch auf zehn Tage pro Kind und Jahr, höchstens
jedoch 25 Arbeitstage. Alleinerziehende können sich für
20 Arbeitstage, höchstens jedoch für 50 Arbeitstage im
Jahr unbezahlt freistellen lassen.
Muss Ihr Kind ins Krankenhaus und ist Ihre Mitaufnahme
medizinisch/psychologisch notwendig, können Sie sich
den Verdienstausfall von der Krankenkasse erstatten
lassen, vorausgesetzt, Ihr Kind ist ebenfalls gesetzlich
krankenversichert. Nähere Informationen erhalten Sie
von Ihrer Krankenkasse.

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