GEMEINDE ANZEIGER Nr. 9 109. Jahrgang 4.3.2021 - Gemeinde Malsch

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GEMEINDE ANZEIGER Nr. 9 109. Jahrgang 4.3.2021 - Gemeinde Malsch
GEMEINDE ANZEIGER
Nr. 9        • 109. Jahrgang • 4.3.2021
mit Amtsblatt der Gemeinde Malsch
Einzelpreis 0,80 € · Bezugspreis monatlich 3,15 €
Druck und Verlag:
Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch
Telefon 07246 922828 • Telefax 07246 922879
Internet: www.druckerei-stark.de • E-Mail: anzeiger@druckerei-stark.de

                         Ideen während des Lockdowns

Durch die Bauarbeiten im Malscher Zentrum hatten die Einzel-            draußen anprobiert werden können, gut klappt, ist es bei Jeans
händler bis September einige Einbußen. Wolfgang Elsässer, der           schon schwieriger. Elsässer bietet jedoch an, etwa zwei Hosen
im Kernort drei Bekleidungsgeschäfte betreibt, schätzt die Ein-         zur Auswahl mitzunehmen und in Ruhe zu Hause anzuprobieren.
nahmeausfälle auf 30 Prozent. Kaum war mit dem Ende der Bau-            Regelmäßig stellt er Angebote auf seine Facebookseiten der
maßnahme Licht am Ende des Tunnels zu sehen, mussten die                Geschäfte Fun Factory, s.Oliver Store und Indigo Malsch.
Läden Mitte Dezember zu einem zweiten Lockdown schließen.               Seit kurzem hat er auch eine weitere Idee umgesetzt, von der er
„Die Situation ist katastrophal“, erklärt er. Problematisch sei, dass   anfangs nicht wusste, ob es funktioniert. So bietet er Überra-
von den zugesagten Hilfen seit Sommer vergangenen Jahres                schungsboxen zu reduzierten Preisen an. Dabei war er selbst
nichts angekommen sei. Vorteil bei ihm sei, dass er bereits seit        erstaunt davon, dass bereit nach 30 Sekunden, nachdem er das
30 Jahren im Geschäft sei und daher Rücklagen aufgebaut habe.           Angebot ins Internet eingestellt hatte, die erste Bestellung für eine
Diese seien jedoch für die Altersvorsorge gedacht gewesen. Den-         Überraschungsbox einging.
noch weiß er nicht, ob er die Situation vor zehn Jahren so lange        Die Kunden geben dabei ihre Größe und Haarfarbe an. Zudem
ausgehalten hätte. So hat er jeden Monat etwa durch Mieten hohe         können sie anmerken, welche Farben ihnen gut oder gar nicht
Fixkosten.
                                                                        gefallen und welche Marken sie bevorzugen. Elsässer schaut sich
Mit verschiedenen Aktionen versuchen er und die IG Malsch               sodann das Profilbild der Kundin auf Facebook oder WhatsApp
zumindest etwas entgegenzuwirken. So hatte die Interessenge-            an und entscheidet, was zu der Person modisch passen könnte.
meinschaft Malsch bei der ersten Schließung im vergangenen
Jahr eine Idee, wie sie von Bürgern unterstützt werden könnte.          Die Rückmeldungen waren bisher stets positiv. „Wir liegen zu über
Unter dem Motto „Wir lieben Malsch“ wurden und werden Gut-              90 Prozent richtig, mit dem was wir aussuchen“, erklärt er. Mancher
scheine für örtliche Geschäfte und Gastronomen angeboten. Wäh-          probiert durch die Überraschungsbox auch etwas Neues aus,
rend die Aktion damals gut lief, gibt es im zweiten Lockdown weni-      das er sich nicht selbst ausgesucht hätte.
ger Interesse. Elsässer vermutet, dass die Menschen wegen der           Ein Umtausch ist nicht möglich. Dafür sind die Waren jedoch redu-
Kurzarbeit derzeit weniger Geld zur Verfügung haben.                    ziert. So könne man laut Elsässer ein Teil, das einem nicht gefalle,
Möglich ist es auch, über das sogenannte Click und Collect-             auch mal verschenken oder mit einer Freundin tauschen.
System Waren über das Internet oder WhatsApp unter Telefon              Während es für die Kundinnen einen Spannungs- und Überra-
0177 3255227 zu bestellen. Diese können sodann an der Ladentür          schungseffekt gebe, sei es auch für seine Mitarbeiterinnen gut,
abgeholt werden. Während dies bei Schuhen und Jacken, die               aus der Kurzarbeit herauszukommen.                                  sf
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 9 109. Jahrgang 4.3.2021 - Gemeinde Malsch
2      Nummer 9
       Donnerstag, 4. März 2021

                                                     NOTRUF TAF EL

                                                  (Großtiere)                                       Wasserversorgung
       Ärzte/Apotheken                            Pferdeklinik an der Rennbahn Iffezheim,
                                                  An der Rennbahn 16, Telefon 07229 30350           Wasserversorgung Malsch
                                                                                                    Mirko Wenz, Büro Telefon 07246 707-4530
Ärztlicher Notdienst                              Tierärztl. Kliniken sind ständig dienstbereit.
                                                                                                    Störungsmeldestelle Telefon 07246 941735
- nur in dringenden Fällen -                      Um tel. Voranmeldung wird gebeten.                nach Dienstschluss/bei Rohrbrüchen
Ärztlicher Notfalldienst                          Rufbereitschaft des
Mo bis Fr von 19 Uhr bis zum Folgetag 8                                                             Fleischkontrolle
Uhr, an Sa und So sowie an den gesetzli-          Veterinäramtes                                    Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch,
chen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des         Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an      Telefon 07246 6848, führt die Schlachttier-
folgenden Tages. Zu erfragen über die Ret-        Wochenenden und Feiertagen ist beim Vete-         und Fleischuntersuchung bei Haus- und
tungsleitstelle unter 116117.                     rinäramt des Landratsamtes Karlsruhe eine         gewerblichen Schlachtungen durch.
Neue Möglichkeit für hör- und sprachbe-           Rufbereitschaft 0163 8365640 eingerichtet.        Urlaubs- und krankheitsbedingte
hinderte Menschen: Nothilfe-SMS als                                                                 Vertretung:
Ergänzung zum Notfall-FAX                                                                           Herr Kohnert, Fleischkontrolleur
Für Baden-Württ. bei Notfällen: die Polizei                Defibrillatoren                          beim Landratsamt Karlsruhe,
per SMS an die 01522 1807110 sowie die                                                              Tel. 0163 8365674
Feuerwehr und der Rettungsdienst in Ab-           Defibrillatoren sind an folgenden Stellen
hängigkeit des persönl. Netzbetreibers per        öffentlich zugänglich:                            Gasversorgung Malsch-
SMS an die 99 0711 50667112 (Telekom +            in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der         Durmersheim GmbH
Vodafone), 329 0711 50667112 (Telefoni-           Adlerstraße 50
ca/O2) bzw. E-Plus 1551 0711 50 667112.                                                             Störungsmeldestelle - Gas -
                                                  in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12        Stadtwerke Ettlingen
Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadt-       im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von           Telefon 07243 101-888, 07243 338-888
bahnhof 8, ist geöffnet Mo - Fr 19 - 21 Uhr,      der Talstraße her)                                Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 101-02
Sa, So + Feiertage 10 - 14 Uhr + 16 - 20 Uhr.
                                                  Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an
Anfragen für Sprechstunden und Hausbe-            der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber
suche unter Tel. 116117 (ohne Vorwahl).                                                             EnBW Regionalzentrum
                                                  (grüner Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz).
Rettungsdienst und Krankentransporte:             In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK-
                                                                                                    Nordbaden
Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar   Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt.    Zentrale in Ettlingen        07243 180-0
unter der europaweit einheitlichen Notruf-        Die Bereitschaft wird über die normale Not-
nummer 112.                                                                                         Störungsmeldestelle - Strom
                                                  rufnummer 112 alarmiert.                          und Straßenbeleuchtung      0800 3629477
Augenärzte Bereitschaftsdienst (Baden-
Baden, Rastatt, Karlsruhe)                                                                          Notfalltelefone für Kinder,
Patienten, die außerhalb der Sprechstun-                 Rettungsdienste
denzeiten eine augenärztliche Behandlung                                                            Jugendliche und Frauen
benötigen, können zu den nachfolgenden            Notrufe                                           Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe
Dienstzeiten unter der zentralen Rufnum-                                                            Telefon 0721 842208
mer 01805 19292122 den Dienst habenden            Feuerwehr-Notruf              Telefon 112
Arzt erreichen: Mo, Di, Do, Fr 19 - 8 Uhr, Mi     Polizei-Notruf (Unfälle usw.) Telefon 110         Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei)
13 - 8 Uhr, Sa/So/Feiertag: 8 - 8 Uhr                                                               Telefon 0800 1110333
Kinderärztlicher Notfalldienst:
                                                  Unfallrettung                                     Frauenhaus Beratung
Ambulante Notfallbehandlung von Kindern           Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über          Telefon 0721 849047
in der Knielinger Allee 101, im Geb. der Kin-     die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen.      Frauenhaus Karlsruhe
derklinik mit extra Eingang!, Karlsruhe, Mi                                                         Telefon 0721 567824
13 bis 22 Uhr, Fr 19 bis 22 Uhr sowie Sa/         Personenbeförderung/                              Frauenhaus SkF Karlsruhe
So/Feiertag 8 bis 22 Uhr, am Vorabend eines       Krankentransporte                                 Telefon 0721 824466
Feiertags 19 bis 22 Uhr (ohne Anmeldung).
                                                  Bechler Lars              Tel. 07246 5333         Notruf für vergewaltigte und misshandelte
                                                  mit Rollstuhlfahrdienst                           Frauen: Telefon 0721 859173
Zahnärztlicher                                    Rollstuhl-Shuttle KA      Tel. 07246 9447477      Beratung und Schutz für Frauen und deren
Bereitschaftsdienst                               Krankentransporte         Tel. 19222              Kinder bei häuslicher Gewalt
                                                                                                    Telefon 0721 915022
Am Wochenende und an Feiertagen ist der           BaSe Taxi-Ka GmbH         Tel. 07246 9433033
zahnärztliche Notdienst telefonisch unter
0621 38000812 erreichbar. An Werktagen,           Polizei                                           Telefonseelsorge
außerhalb der Sprechzeiten, können Sie sich       Polizeiposten Malsch                              Karlsruhe
im Notfall an die Zahnklinik Karlsruhe unter      Tel. 07246 1324
Tel. 0721 9744233 wenden.                                                                           in ökumenischer Trägerschaft
                                                  Polizeirevier Ettlingen                           Telefonseelsorge 0800 1110111
                                                  Tel. 07243 3200-312 oder -313                     rund um die Uhr kostenfrei 0800 1110222
Apotheken-Notdienst                               Fax 07243 3200-350
- nur in dringenden Fällen -                                                                        Marienhaus Malsch
Samstag, 6. März 2021:                                                                              »Wohnen und Pflege
Vita-Apotheke Ettlingen, Zehntwiesen-                      Notfall-Telefone
straße 70, Telefon 07243 374945                             - nach Dienstschluss -                  im Alter«
Sonntag, 7. März 2021:                                                                              Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch
Sonnen-Apotheke Ettlingen,                        Bauhof - für Notfälle                             Telefon 07246 708-0
Am Lindscharren 4, Telefon 07243 3549680                                                            Internet: www.marienhaus-malsch.de
                                                  Telefon 0152 57934236                             E-Mail: marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de
Tierärztlicher Notdienst                          Abwasseranlagen
Falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist       Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch                       Hilfsdienste und
Samstag/Sonntag, 6./7.3.2021:                     Mirko Wenz - Büro                                        Beratungsstellen
(Kleintiere)                                      Telefon 07246 707-4530
                                                                                                           siehe im Anschluss an den
Dr. med. vet. Walter Dorr, Oberweierer            nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle                          amtlichen Teil
Straße 5, Bühl, Telefon 07223 24677               Telefon 07246 942263
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 9 109. Jahrgang 4.3.2021 - Gemeinde Malsch
Nummer 9
                                                                                                              Donnerstag, 4. März 2021   3

                                                              aktuell
                                                                     von 160 Meter. Im Jahr 2020 lag dieser bereits bei 252 Metern.
Aus dem Gemeinderat                                                  Der Unterschied sei entscheidend gewesen für das Urteil des
                                                                     Verwaltungsgerichtshofes. Die Planung hätte auf der Durch-
Auftrag für die Beschaffung eines Voraus-Rüstwagens für Feu-         schnittsgröße vom Jahr 2015 aufgebaut, obwohl damals schon
erwehr Malsch                                                        absehbar gewesen sei, dass der Trend bei Windrädern in die
                                                                     Höhe geht. Dies war, so Faller, ein sogenannter Abwägungsfehler.
Ein neuer Voraus-Rüstwagen soll für die Freiwillige Feuerwehr        Er rechnet damit, dass die Lärmschutzkriterien in einer neuen Pla-
Malsch angeschafft werden. Dies entschied der Gemeinderat,           nung des Regionalverbandes noch strenger geprüft und die Inter-
nachdem es eine entsprechende Empfehlung des Technischen             essen von Malsch mehr berücksichtigt werden.
Ausschusses gegeben hatte. Das Fahrzeug soll den alten Vor-
aus-Rüstwagen aus dem Baujahr 1984 ersetzen und wurde in der         Auf Anfrage von Markus Bechler (Freie Wähler) erklärte Faller,
Fahrzeugkonzeption der Malscher Wehr vorgesehen. Eingeplant          dass sich die Gemeinde nun zunächst zurücklehnen und abwarten
waren dafür im Haushalt 2019 Mittel in Höhe von 150.000 Euro.        könne. Anders sah dies Manfred Schwarz (CDU). „Ich habe Angst,
Günstigster Anbieter für das Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) ist      dass der politische Druck zunimmt und Sie nicht ihre letzte Schlacht
die Firma Rauber aus Wolfach und für das Los 2 (feuerwehrtech-       vor dem Verwaltungsgerichthof geschlagen haben“, sagte er zu
nische Beladung) die Firma Bastian aus Karlsruhe. Der Gesamt-        dem Rechtsanwalt.
preis beträgt rund 218.000 Euro. Laut Verwaltung hat sich die Ver-   Auch Veronika Wehr-Schwander (SPD) meinte, dass sie nicht glau-
teuerung aufgrund der coronabedingten Verzögerung bei Planung        be, dass die Angelegenheit für die Gemeinde ausgestanden sei,
und Ausschreibung von nahezu einem Jahr ergeben. Die für 2019        nur weil das Urteil da ist. Stattdessen müsse man im Bereich alter-
vorgesehenen Mittel wurden in den Haushalt 2020 übertragen           nativer Energieproduktion „alles ausloten, was geht“, um Lösungen
und auf 180.000 Euro erhöht. Nun schlägt die Verwaltung vor, die-    abseits der Windkraft aufzuzeigen.
sen Betrag in das Jahr 2021 zu übernehmen und eine überplan-         Karlheinz Bechler (BfU/Grüne) merkte an, dass bei einer erneuten
mäßige Ausgabe in Höhe von rund 38.000 Euro einzustellen. Vom        Prüfung und Abwägung über Windkraftanlagen die bisher geplante
Land wird ein Festkostenzuschuss in Höhe von 42.500 Euro             Anzahl der Windräder sogar noch übertroffen werden könnte.
gewährt. Um diesen Zuschussbescheid nicht unwirksam werden           Zudem seien höhere Anlagen nicht unbedingt lauter als kleinere.
zu lassen, muss das Fahrzeug innerhalb von zehn Monaten
beschafft werden. Diese Frist wurde auf Antrag bis Ende Februar                                                                         sf
                                                                     Bebauungsplan „Am ehemaligen Bahnübergang“
2021 verlängert.                                                     Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre
Feuerwehrkommandant Gernot Schneider führte aus, dass bei            Einstimmig verabschiedet wurde vom Gemeinderat der Aufstel-
dem Fahrzeug keine Sonderwünsche der Wehr eingebaut werden.          lungsbeschluss und die Veränderungssperre für den Bebauungs-
Für das bisherige Fahrzeug, das ein Oldtimer sei, könnten nur        plan „Am ehemaligen Bahnübergang“. Er umfasst unter anderem
noch teure Ersatzteile beschafft werden.                        sf   das ehemalige Jugendhaus „Villa“, die Gebäude der Ardensia
                                                                     Baugenossenschaft (ehemals Familienheim) und die zum Ende
                                                                     vergangenen Jahres geschlossene Tankstelle.
                                                                     Als Ziel der Gemeinde bezeichnete Bauamtsleiter Klaus Litzow,
                                                                     „die Planungshoheit zu sichern über ein Areal, das jetzt geprägt
                                                                     ist vom sozialen Wohnungsraum“. So sollten langfristig Flächen
                                                                     für bezahlbaren Wohnraum freigehalten werden, um eine Verdrän-
                                                                     gung von Mietern mit mittlerem oder niedrigem Einkommen bei
                                                                     Neubauten zu verhindern.
                                                                     Laut Vorlage der Verwaltung dient das Areal des ehemaligen Fami-
                                                                     lienheims im Brückenwiesenweg seit vielen Jahrzehnten der Ver-
                                                                     sorgung mit bezahlbarem Wohnraum. Die Gebäude seien inzwi-
                                                                     schen am Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer angelangt.
                                                                     Die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt ließe erkennen, dass
                                                                     bei Neubebauungen keine Nutzung mehr durch Bürger mit unteren
                                                                     und mittleren Einkommen erfolgen könnte. Die Folgen durch Ver-
                                                                     drängung seien andernorts bereits klar erkennbar und gefährdeten
Normenkontrollantrag gegen den Regionalverband wegen                 den sozialen Frieden in der Gemeinde.
Gültigkeit der Teilfortschreibung des Regionalplans für Erneu-       Zur Entlastung der Erschließungsstraßen „Bahnhofstraße“ und
erbare Energien und Vorranggebiet für Windräder                      „Am Hänfig“ könne in einem späteren Schritt der Durchstich der
Gewonnen hat die Gemeinde Malsch, wie berichtet, ihre Klage          Johann-Maier-Straße, der bereits in den Ortsplänen verzeichnet
gegen die vom Regionalverband ausgewiesenen Vorranggebiete           ist, diskutiert werden. Diese Erschließung sei wichtig für die Anbin-
für Windkraftanlagen. Nachdem die Klage beim baden-württem-          dung des Kindergartens Sankt Martin, unabhängig, ob sie als
bergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erfolgreich war,       Fuß- und Radweg oder als Erschließungsstraße ausgeführt würde.
ist die Beschwerdefrist inzwischen verstrichen. Darum, was das
Urteil für Malsch bedeutet, ging es in der Gemeinderatssitzung.
So stellte Rechtsanwalt Rico Faller, der die Gemeinde bei dem
Thema vertreten hatte, noch einmal die Gründe und Auswirkungen
des Gerichtsurteils dar.
Dabei bezeichnete er es als unwahrscheinlich, dass der Verband
in seinen neuen Planungen die bisher angedachten Flächen für
Windräder in Malsch wieder ins Visier nimmt. In Malsch waren,
wie berichtet, die Gebiete Hohlberg, Sulzberg und Birkenschlag
als Vorranggebiete ausgewiesen worden.
Laut Gerichtsbeschluss sind die Flächen ungeeignet, besonders
wegen des Abstands zur Wohnbebauung. Dieser ist ausschlag-
gebend für den Lärmschutz und variiert je nach Standort und
Höhe der Windräder, erklärte Rico Faller. Die Windkraftanlagen
werden im Laufe der Zeit immer größer, was bei der Planung hätte
berücksichtigt werden müssen. So hatten die Anlagen zur Ener-
gieerzeugung 2015 normalerweise noch einen Rotordurchmesser
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 9 109. Jahrgang 4.3.2021 - Gemeinde Malsch
4     Nummer 9
      Donnerstag, 4. März 2021

Amtsblatt
Nr. 9 Donnerstag, 4.3.2021

Herausgeber:
Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420
E-Mail: elmar.himmel@malsch.de • Internet: www.malsch.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt
Verlag:
Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch

                                 Coronavirus – Aktuelle Informationen
Mit Beschluss vom 26. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschüt-
zende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Ände-
rungen treten am 1. März 2021 in Kraft.
                                Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung
Änderungen zum 1. März 2021
– Friseurbetriebe und Barbershops, die nach der Handwerksordnung Friseurdienstleistungen erbringen dürfen
  und entsprechend in die Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen wieder öffnen. Voraussetzung ist eine vorherige
  Anmeldung und Reservierung der Kund/innen innerhalb eines Zeitfensters. Erlaubt sind nur Friseurdienstleistungen
  wie etwa Haare waschen, schneiden, färben und föhnen. Da Bartschneiden oder Rasuren nur im Wege einer
  face-to-face-Behandlung und ohne Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, besteht hier ein erhöhtes
  Infektionsrisiko. Bartschneiden oder Rasuren, kosmetische Leistungen sowie Wellnessbehandlungen sind des-
  halb nicht zulässig. Kund/innen und Angestellte müssen eine medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske
  tragen.
– Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung sind wieder möglich. Theorieunterricht ist weiterhin nur online erlaubt.
  Beim praktischen Fahrunterricht und der praktischen Fahrprüfung müssen alle Fahrzeuginsassen eine medizinische
  Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt auch bei theoretischen Prüfungen.
– Der Verkauf von Pflanzen und sonstigen gartenbaulichen Erzeugnissen, einschließlich des notwendigen Zubehörs,
  in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau- und Raiffeisenmärkten
  ist wieder möglich. Andere Warenbereiche sind abzutrennen. Mischsortimente dürfen nur angeboten werden,
  wenn der erlaubte Sortimentsteil mindestens 60 Prozent beträgt. Es gelten die Hygieneauflagen für den Einzel-
  handel. Konkret bedeutet das:
  l Angestellte und Kund/innen müssen eine medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Dies gilt
     auch in den Außenbereichen, etwa auf Parkplätzen und Zuwegen.
  l In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern (m²) darf sich maximal eine Kund/in

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     pro 10 m² Verkaufsfläche aufhalten. Für Geschäfte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche gilt ab dem 801. Qua-
     dratmeter eine Beschränkung auf eine Kund/in pro 20 m² Verkaufsfläche. So wären das beispielsweise beI
     1.200 m² 100 Kund/innen: für die ersten 800 m² 80 Kund/innen und für die weiteren 400 m² dann nochmal 20
     Kund/innen.

Baden-Württemberg erweitert die Liste der impfberechtigten Personen unter 65 Jahren, die sich ab sofort
mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen können. Hinzu kommen unter anderem die Personen aus der
2. Gruppe der Corona-Impfverordnung des Bundes.
Ab sofort können sich in Baden-Württemberg zusätzlich zu den bisher schon Impfberechtigten zahlreiche weitere
Gruppen im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren für einen Impftermin mit dem Impfstoff von AstraZeneca
anmelden. Dazu zählen etwa Menschen mit bestimmten Erkrankungen, Menschen, die enge Kontaktpersonen
einer Schwangeren oder bestimmter zu Hause gepflegter Personen sind. Die Terminvereinbarung erfolgt
regulär über die zentrale Telefonhotline 116 117 oder insbesondere online.
Die Terminvereinbarung ist ohne ärztliches Zeugnis möglich. Erst im Impfzentrum ist ein ärztliches Zeugnis, das
eine der gelisteten Erkrankungen bestätigt, als Nachweis über die Impfberechtigung zwingend erforderlich. Für
die Ausstellung durch den Hausarzt oder die Fachärztin bleibt daher bis zum Termin im Impfzentrum Zeit. Das
ärztliche Zeugnis ist für die Patientinnen und Patienten kostenfrei.
    Impftermin buchen, erst dann bei Praxis informieren, wie ärztliche Zeugnisse ausgestellt werden
Die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. med. Norbert Metke und Dr. med.
Johannes Fechner, baten die betroffenen Personen ausdrücklich darum, nicht unangemeldet in die Praxis ihres
behandelnden Arztes zu gehen, ohne sich zuvor über die spezifischen Angebote ihrer Praxis zu informieren: „Das
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                                                                                             Donnerstag, 4. März 2021   5
sind natürlich erst einmal gute Nachrichten. Offenbar liegt inzwischen so viel Impfstoff vor, dass nun auch bereits
vorerkrankte Menschen, die jünger als 65 Jahre sind, aus der zweiten Prioritätengruppe geimpft werden können.
Doch auf die Arztpraxen kommt dadurch weitere Arbeit zu.“ Denn für die beim Termin im Impfzentrum notwendige
Impfbescheinigung müssen die Patientinnen und Patienten vorher zu ihrem Arzt.
„Wir bitten ausdrücklich darum, dass sich die Betroffenen darüber informieren, zum Beispiel über den Anrufbe-
antworter oder die Homepage der Praxis, welches spezifische Angebot die jeweilige Praxis zur Ausstellung des
Zeugnisses anbietet. Denn wir rechnen in der jetzt aufgerufenen Gruppe mit über einer Million notwendigen
Zeugnisse, die in den nächsten Tagen zusätzlich zur Regelversorgung in den Praxen ausgestellt werden müssen.“
Durch die Anforderung der ärztlichen Zeugnisse erst nach einem bestätigten Impftermin soll eine massive Überlastung
der Arztpraxen vermieden werden. „Wir wollen eine ausgeprägte Störung der ärztlichen Versorgung durch einen
Attesthype verhindern; feststellend, dass wohl nicht alle sofort auch einen Impftermin in den Zentren bekommen
können. Aber natürlich möchten wir den Menschen möglichst schnell ihr Zeugnis ausstellen, damit der vorhandene
Impfstoff auch wirklich verimpft werden kann. Wir empfehlen daher nochmals, erst dann die Praxis mit der Anforderung
eines Impfzeugnisses zu kontaktieren, wenn auch wirklich ein Impftermin vereinbart wurde, zu dem Sie die Beschei-
nigung benötigen.“
Zusätzlich zu den Berechtigten aus Priorität 1 haben damit folgende Personen, sofern sie das 18. Lebensjahr
vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit hoher Priorität ab sofort Anspruch auf eine Schutz-
impfung (§ 3 CoronaImpfV; STIKO-Stufe 2 und 3):
1. Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahre, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren
   oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
   1. Personen mit Trisomie 21.
   2. Personen nach Organtransplantation.
   3. Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung,
      insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression.
   4. Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkran-
      kungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt.
   5. Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren
      chronischen Lungenerkrankung.
   6. Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%).
   7. Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung.
   8. Personen mit chronischer Nierenerkrankung.
   9. Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).
   Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und ärztliches Zeugnis über das Vorliegen der
   Erkrankung.
2. Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahre, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund
   besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krank-
   heitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
   Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und ärztliches Zeugnis einer Einrichtung, die
   von den obersten Landesgesundheitsbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen mit der Wahrnehmung
   dieser Aufgabe beauftragt sind.
3. Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von 18 bis einschließlich 64 Jahre von einer nicht in einer Einrichtung
   befindlichen pflegebedürftigen Person, die das 70. Lebensjahr vollendet oder eine der oben unter Punkt 1 genann-
   ten Erkrankungen hat. Die Kontaktpersonen werden von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person
   bestimmt.
   Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis der Kontaktperson und Bestätigung der pflege-
   bedürftigen Person oder einer sie vertretenden Person und Altersnachweis dieser Person oder ärztliches Zeugnis
   über die Erkrankung.
4. Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von 18 bis einschließlich 64 Jahre von einer schwangeren Person, die von
   dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden.
   Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bestätigung der schwangeren Person oder
   einer sie vertretenden Person und Nachweis über das Vorliegen einer Schwangerschaft.
5. Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahre, die in Obdachlosenunterkünften oder Einrichtungen zur gemein-
   schaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
   untergebracht oder tätig sind.
   Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bescheinigung der Einrichtung. Zu den
   impfberechtigten Personen, die in diesen Einrichtungen tätig sind, zählen alle direkten Beschäftigten der Ein-
   richtungen dazu zählen unter anderem Hauswirtschaftskräfte, Sozialpädagogen, Verwaltungsmitarbeiter, auch
   Beschäftigte externer Dienstleister wie etwa Reinigungskräfte. Daneben sind in den Einrichtungen auch weitere
   tätige Personen anspruchsberechtigt, sofern sie regelmäßig unmittelbaren Bewohnerkontakt haben, beispiels-
   weise auch Ehrenamtliche.
6. Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahre, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder
   Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regel-
   mäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
   Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bescheinigung der Einrichtung oder des
   Unternehmens.
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     Donnerstag, 4. März 2021

    1. In besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe
    2. In Werk- und Förderstätten für behinderte Menschen
    Zu den impfberechtigten Personen, die in diesen Einrichtungen „tätig sind“ zählen alle direkten Beschäftigten
    der Einrichtungen, dazu zählen unter anderem Betreuung- und Fachpersonal, Hauswirtschaftskräfte, Verwal-
    tungsmitarbeiter, auch Beschäftigte externer Dienstleister wie beispielsweise Reinigungskräfte. Daneben sind
    in den Einrichtungen auch weitere tätige Personen anspruchsberechtigt, sofern sie regelmäßig unmittelbaren
    Kontakt zu Bewohnern und/oder Betreuten haben, dazu zählen auch Ehrenamtliche.
7. Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahre, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen
    oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in SARS-
    CoV-2-Testzentren, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste, Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem
    unmittelbarem Patientenkontakt.
    Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bescheinigung der Einrichtung oder des
    Unternehmens.
    1. Krankenhaus- und Praxispersonal, dazu zählen Arzt-/Psychotherapie-/Zahnarzt-/Heilmittelerbringerpraxen.
        Das Impfangebot gilt für Ärzt/innen, Medizinische Fachangestellte (MFA), Physio-, Ergotherapie, Podologie.
    2. Personal der Rehabilitationseinrichtungen.
    3. Reinigungspersonal in Kliniken und Praxen.
    4. Hebammen.
    5. Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt.
    6. Personal, das Abstriche nimmt, dazu zählt auch das Personal in Apotheken, das Abstriche durchführt.
    7. Personal des öffentlichen Gesundheitsdiensts (ÖGD) mit Patientenkontakt.
    8. Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern.
    9. Personal der forensischen Psychiatrie sowie in medizinischen Bereichen der Justizvollzugsanstalten.
    10. Personal in der stationären Suchtbehandlung oder -rehabilitation.
    11. Personen, die im Bestattungswesen Kontakt zu SARS-CoV-2 infizierten Leichnamen haben.
    12. Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.
8. Polizei- und Ordnungskräfte von 18 bis einschließlich 64 Jahre, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung
    der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
    sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
    Die Impfung der Polizistinnen und Polizisten im Land wird zentral in Abstimmung zwischen Sozialministerium
    und Innenministerium organisiert.
    Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bescheinigung der Behörde.
9. Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahre, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) oder in besonders
    relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.
    Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bescheinigung der Einrichtung oder des
    Unternehmens.
    1. Mitarbeitende des ÖGD mit und ohne Patientenkontakt.
    2. Mitarbeitende in Krankenhäusern in den Bereichen IT/EDV, Krankenhaus- und Medizintechnik, Hauswirtschaft,
        Küche, Krankenhausapotheke, Verwaltung, Sterilgutversorgung, angeschlossene Wäschereien.
    3. Personen, die im Rahmen ihrer Außendiensttätigkeit in Krankenhäusern tätig sind und dabei mit besonderer
        Relevanz zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur beitragen etwa die Wartung von Beatmungs-
        geräten.
10. Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahre, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote
    zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren
    oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.
    Dazu zählen unter anderem Ehrenamtliche beispielsweise von Betreuungsgruppen für demenziell erkrankte
    Menschen, in Nachbarschaftshilfen oder häusliche Besuchsdienste. Nachweis: Personalausweis oder ein
    anderer Lichtbildausweis und Bescheinigung der Einrichtung oder des Unternehmens).
11. Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahre, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege,
    hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehr-
    kräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie
    weiteren zu betreuenden Personentätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen
    der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Dazu zählen: Grund-, Werkreal-, Haupt- und Real-
    schulen, Gymnasien, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), berufliche Schulen.
    Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bescheinigung der Einrichtung oder des
    Unternehmens.
    Hierzu zählen neben den dort lehrenden bzw. erziehenden Personen beispielsweise auch:
    1. Weiteres Schulpersonal wie Hausmeister/innen oder Sekretäriatsmitarbeiter/innen.
    2. Sozialpädagoginnen und -pädagogen in entsprechenden Einrichtungen.
    3. Aufsuchendes Personal der öffentlichen Jugendhilfe, etwa auch im Jugendamt.
    4. Schul- und Kitabegleiterinnen und -begleiter.
    5. Beschäftigte der Heilpädagogische Dienste und Interdisziplinären Frühförderstellen.
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Die Liste der aktuell impfberechtigten Personengruppen in Baden-Württemberg erhalten Sie auch über fol-
genden Link:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-
hygiene/informationen-zu-coronavirus/impfberechtigt-bw/

                                                    ***
Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg können Sie auf folgender Internetseite
einsehen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-
corona/faq-impfzentren/

Wähler und Wahlhelfer müssen bei der Landtagswahl am 14. März 2021 im Wahllokal eine medizinische oder
eine FFP2-Maske tragen. Die aktuelle Corona-Verordnung regelt den Infektionsschutz rund um die Wahlen.
„Für die Wählerinnen und Wähler, die sich für die Wahl im Wahllokal entscheiden, und vor allem für die rund 80.000
ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wollen wir einen möglichst sicheren Wahltag“, sagte der stell-
vertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der jüngsten Änderung der Corona-Ver-
ordnung. Dort wurden Regelungen für den Infektionsschutz bei Wahlen aufgenommen (siehe § 10a). Die Regeln
gelten neben der Landtagswahl auch für Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide.
Hygienemaßnahmen gelten auch bei der Wahl
Für Wählerinnen und Wähler gilt im Wahllokal, wie bereits von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder dem
Einkauf im Supermarkt gewohnt, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske. Aus-
nahmen sind lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich.
Wer keine Maske trägt und auf den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen. Außerdem
gilt es, im Wahllokal Abstand zu halten und die Desinfektionsmöglichkeiten zu nutzen. Personen, die Symptome
einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns
aufweisen oder in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im
Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am
Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
Personen, die die Wahlhandlung oder die Auszählung aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes verfolgen wollen,
müssen ebenfalls eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen, wenn nicht eine der genannten Ausnahmen
greift. Personen, die nach diesen Ausnahmen von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen sich dann maximal für
15 Minuten im Wahlgebäude aufhalten. Zudem müssen alle Personen, die aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes

                                                    ***
im Wahlgebäude anwesend sind, ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung angeben.
Personen, die nicht vor Ort im Wahllokal wählen möchten oder können, können Briefwahl beantragen.

Die Regelungen für den Lockdown bzw. die Auslegungshinweise des Wirtschaftsministerium BW zu § 4 Corona-
verordnung Stand 1.3.2021 können Sie den nachfolgenden Schaubildern entnehmen.
8   Nummer 9
    Donnerstag, 4. März 2021
Nummer 9
                                                                                                          Donnerstag, 4. März 2021   9

                          Rathaus
                                                                                  Während der genannten Zeiten sind
Aktuelle Erreichbarkeit des Rathauses                                             ohne Terminvereinbarung möglich:
Malsch und der Ortsverwaltungen                                         Briefwahlunterlagen mit Wahlschein für die Landtagswahl
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden
Anpassung der Corona-Verordnung des Landes hat die Landes-                Baden-Württemberg am 14.3.2021 können persönlich
regierung auf die immer noch kritische Entwicklung des Infekti-                            beantragt werden
onsgeschehens in Baden-Württemberg reagiert. Ziel ist es nach
wie vor, durch eine weitgehende Reduzierung öffentlicher und pri-
vater Kontakte die Ausbreitung des Virus so einzudämmen, dass
insbesondere die Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems
gewährleistet werden kann.
Um auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten   Unsere Glückwünsche
und um die Kontakte besser steuern zu können, wurden deshalb         Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mit-
das Rathaus Malsch und die Ortsverwaltungen bis auf Weiteres         bürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen
für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen und auf einen        Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend.
„coronabedingten“ Sonderbetrieb umgestellt.
Selbstverständlich werden die Verwaltungen in diesem Sonder-         MALSCH
betrieb nach vorheriger Absprache für dringende persönliche          5.3.2021   Frau Brigitta Rösch
Vorsprachen im Einzelfall Termine vereinbaren. Ein Zugang zu                    zur Vollendung ihres 85. Lebensjahres
den Dienststellen für die Öffentlichkeit ist deshalb nur nach vor-
heriger Anmeldung und in dringenden Fällen möglich.                  Goldene Hochzeit:
Die persönliche Vorsprache im Rathaus muss daher zuvor tele-         6.3.2021 Eheleute Erika und Manfred Schwarz
fonisch während der üblichen Dienstzeiten bei Ihrem oder Ihrer
gewünschten Ansprechpartner/in vereinbart werden. Sollten Sie        SULZBACH:
für Ihr Anliegen den oder die konkrete/n Sachbearbeiter/in nicht     8.3.2021   Frau Gabriele Jansen
kennen, rufen Sie bitte unter Telefon 07246 7070 an oder nehmen                 zur Vollendung ihres 80. Lebensjahres
Sie per E-Mail unter info@malsch.de Kontakt mit uns auf.
Wir danken für Ihr Verständnis sowie Beachtung und wünschen          VÖLKERSBACH:
Ihnen Gesundheit.                                                    6.3.2021   Herrn Werner Obert
Ihre Verwaltung                                                                 zu Vollendung seines 85. Lebensjahres
Termin- Vereinbarungszeiten                                          Hinweis der Gemeinde:
Gemeindeverwaltung     Mo.-Mi.          8.00-12.00 Uhr               Wir bitten die Gratulanten aufgrund der dynamischen Verbreitung
Telefon 7070           Do.              7.30-12.30 Uhr               des Coronavirus in Baden-Württemberg, den direkten Kontakt mit
                       Do.             15.00-18.00 Uhr               den Jubilaren zu vermeiden und die Glückwünsche über Telefon,
                       Fr.              8.00-12.00 Uhr               Brief oder digital zu übermitteln.
10     Nummer 9
       Donnerstag, 4. März 2021

35. Malscher Ferienprogramm                                                        kann die Ratsschreiberin öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen
                                                                                   vornehmen. Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle
vom 29. Juli bis 12. September 2021                                                sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag
für Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren                                     von 15.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Nachdem das letztjährige Ferienprogramm lei-                                       unter Tel. 07246 707-213 (Frau Gerstner) oder 707-308 (Frau Duft).
der aufgrund der Corona-Pandemie ausge-
setzt werden musste, hofft die Gemeinde
Malsch in den diesjährigen Sommerferien wie-                                                    Haupt- und Personalamt
der für Kinder und Jugendliche im Alter von 6
bis 16 Jahren ein umfangreiches, buntes Pro-
gramm anbieten zu können, das zusammen                                             Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
mit verschiedenen Organisationen, Vereinen,                                        Dienstag, den 9.3.2021, um 17.00 Uhr, im Bürgerhaus Malsch
Verbänden, Kirchen, Firmen und Privatperso-                                        Tagesordnung - öffentlicher Teil:
nen organisiert und durchgeführt wird.
                                                                                   1. Einwohnerfragestunde
Vorbehaltlich des weiteren Verlaufs der Pandemie möchten
wir alle Interessierten, auch Neueinsteiger oder Privatperso-                      2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
nen, die mit einer Veranstaltung das Ferienprogramm mitge-                            mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 sowie über den
stalten wollen, herzlich willkommen heißen. Wir würden uns                            Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Wasser- und Ener-
freuen, wenn Sie sich unter www.malsch.de/Kinder und                                  gieversorgung
Jugendliche/Ferienprogramm das Formular für die Durchfüh-                          3. Bildung von Haushaltsresten aus Mitteln des Finanzhaushalts
rung einer Veranstaltung herunterladen und uns ausgefüllt                             2020 und Übertragung nach 2021
zukommen lassen.                                                                      - Beratung und Beschlussfassung
Anmeldeschluss hierfür ist der 8. März 2021.                                       4. Erlass von Elternbeiträgen für die Schließzeit der Betreuungs-
Ob und wie unter möglicherweise anhaltenden Pandemie-Bedin-                           einrichtungen im 2. Lockdown
gungen die Veranstaltungen des Ferienprogramms stattfinden                            - Beratung und Beschlussfassung
können, ergibt sich immer aus der aktuell gültigen Corona-Ver-                     5. Bekanntgaben und Informationen der Verwaltung
ordnung für das Land Baden-Württemberg. Wir bitten Sie bei der                     6. Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
Planung Ihrer Veranstaltung mögliche Abstands- und Hygiene-
vorschriften, daraus resultierende Gruppengrößen sowie den Ein-                    Wir bitten um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
satz von Risikopersonen zu beachten.
Ansprechpartner für das Ferienprogramm sind Sabine Böhnert                         Stellenausschreibung
Tel. 07246 707-117 und Sylvia Kühn, Tel. 07246 707-210, E-Mail:                    Wir suchen zum nächstmöglichen Zeit-
ferienprogramm@malsch.de.                                                          punkt geringfügig beschäftigte
                                                                                   Mitarbeiter (m/w/d) für die
                                                                                   Ortspolizeibehörde im Außendienst
         Freiwillige Feuerwehr Malsch                                              im Rahmen von derzeit 24 Stunden pro Monat.
                                                                                   Die Mitarbeiter des Außendienstes der Ortspolizeibehörde kon-
                                                                                   trollieren Regelungen zur Gefahrenabwehr und sorgen für die
            Freiwillige Feuerwehr Malsch                                           Beseitigung von Ordnungsstörungen. Sie sorgen im Rahmen der
                                                                                   Gesetze für einen Interessensausgleich, der sich am Gemeinwohl
            Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit   orientiert. Ihre Arbeit fördert das Zusammenleben der Menschen
            auch im Internet unter www.ff-malsch.de.                               und trägt zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls
                                                                                   der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde bei.
Abteilung Waldprechtsweier
                                                                                   Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Einladung außerordentliche Abteilungsversammlung der Frei-
willigen Feuerwehr Malsch Abt. Waldprechtsweier am 22.3.                           – Kontrollaufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicher-
2021, 18.30 Uhr                                                                       heit und Ordnung
Tagesordnungspunkte:                                                               – Überwachung des ruhenden Verkehrs
1. Begrüßung durch den Abteilungskommandanten Michael Kohm                         – Kontrollen bei Veranstaltungen
                                                                                   – Ermittlung von Verursachern bei Beschwerden
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
                                                                                   Wir erwarten:
3. Wahl Kassenprüfer
                                                                                   – Ausbildung oder Zusatzausbildung als Sicherheitsfachkraft,
Die Abteilungsversammlung findet am Gerätehaus in Waldprechts-                        Verkehrsüberwacher oder Tätigkeit im Freiwilligen Polizeidienst
weier statt. Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Corona-                         (FPolDG) oder vergleichbare Ausbildung
Verordnung.
                                                                                   – sicherer Umgang mit gesetzlichen Grundlagen und die Fähig-
                                                                                      keit, diese in die Praxis umzusetzen
                                                                                   – Kommunikationsstärke, Belastbarkeit, Durchsetzungsstärke,
                 Friedhofsverwaltung                                                  Konfliktfähigkeit sowie interkulturelle Kompetenz
                                                                                   – selbständiges Arbeiten und eine hohe Einsatzbereitschaft in
Bei Todesfällen - Festlegung der Bestat-                                              Verbindung mit physischer und psychischer Belastbarkeit
tungszeit und Auswahl der Grabplätze                                               – Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW (Klasse B)
                                                                                   – grundsätzliche Bereitschaft zu Abend- und Nachtdiensten (auch
Frau Stolz, Telefon 07246 707-108                                                     an Wochenenden), zum Tragen von Dienstkleidung und zur Teil-
Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung:                                                 nahme an Schulungen bzw. Fortbildungen
Montag bis Freitag       von 8.00 - 12.00 Uhr                                      Wir bieten Ihnen:
Donnerstag               von 15.00 - 18.00 Uhr                                     – eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem
                                                                                      kollegialen Team
                                                                                   – tarifgerechtes Entgelt nach Entgeltgruppe 5 TVöD
            Grundbucheinsichtsstelle                                               Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 21.
                                                                                   März 2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei
                                                                                   der: Gemeinde Malsch, Fachbereich Personal, Bildung und Betreu-
Grundbucheinsichtsstelle                                                           ung, Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max.
Bei der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch kann die                        zwei Dateianhängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de.
Ratsschreiberin Frau Elke Gerstner, Zimmer 213, bzw. deren Ver-                    Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Herrn Tascillo, Abtei-
treterin Frau Michaela Duft, Zimmer 308, bei berechtigtem Interesse                lungsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Kommunale Not-
Einsicht in elektronisch geführte Grundbücher der Gemarkungen                      fallplanung, unter der Tel. Nr. 07246 707-120. Tarifrechtliche Aus-
Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier gewähren                        künfte erteilen Frau Laub oder Frau Lutz, Personalabteilung, unter
sowie Ausdrucke hieraus (Grundbuchabschriften) erteilen. Ferner                    der Tel.-Nr. 07246 707-203 bzw. -202.
Nummer 9
                                                                                                                  Donnerstag, 4. März 2021   11
Stellenausschreibung                                                    dich gleichzeitig weiterzubilden. Sammle wertvolle Erfahrungen
                                                                        für dein Leben und deine berufliche Zukunft.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeit-
punkt einen vollzeitbeschäftigten                                       Wir haben ab 1. September 2021 vier freie Plätze im FSJ zu
                                                                        besetzen.
Informatiker
im Bereich IT-Infrastruktur (m/w/d)                                     Bei den zu besetzenden Plätzen handelt es sich um vielseitige
                                                                        Stellen im pädagogischen Bereich in unseren kommunalen Kin-
Ihre Herausforderungen:                                                 dertageseinrichtungen KiTa St. Martin, KiTa Villa Federbach, Kin-
Ihr Aufgabenschwerpunkt ist der Betrieb der IT-Infrastruktur der        dergarten Zauberwald und der Hans-Thoma-Schule.
Gemeinde Malsch mit Schwerpunkt Digitalisierung unserer Schu-           Junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahren haben im Rahmen
len. Dazu gehören sowohl die technische Administration der Wind-        des FSJ die Möglichkeit, Wartezeiten sinnvoll zu überbrücken,
ows-Umgebung und der mobilen Endgeräte (Apple), die Weiter-             sich beruflich zu orientieren oder sich auf einen späteren sozialen
entwicklung als auch die Beratung der Schulen und Fachab-               Beruf vorzubereiten. Die Freiwilligen werden vom DRK-LV Badi-
teilungen im Einsatz moderner IT-Infrastruktur. Unsere vier Schulen     sches Rotes Kreuz e.V. als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres
werden mit moderner Visualisierungstechnik und Lernmitteln aus-         pädagogisch begleitet.
gestattet. Sie haben stets Kundenkontakt, gehen auf Wünsche             Für deine Tätigkeit im Sozialen Jahr erhältst du
und Anforderungen der Kunden ein, beraten diese und imple-
mentieren die hierzu notwendigen Lösungen. Sie tragen die Ver-          – ein monatliches Taschengeld,
antwortung für einen reibungslosen Betrieb der Infrastruktur und        – Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-
helfen mit Ihrer Innovationskraft bei der Weiterentwicklung unserer        und Pflegeversicherung),
Dienste. Darüber hinaus entwickeln Sie Betriebskonzepte und             – bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von mindestens
stellen sicher, dass die Anforderungen an die IT-Sicherheit umge-          25 Tagen,
setzt werden.
                                                                        – Teilnahme an Bildungsseminaren des DRK (25 Bildungstage),
Es erwarten Sie rund 200 Windows-Endgeräte in der Verwaltung
und den Außenstellen (Ortsverwaltungen, Feuerwehr, Wasser/              – die Begleitung durch pädagogische Mitarbeiter und Mitarbei-
Abwasser, Kindergärten), 25 Windows-Server sowie bis zu 250                terinnen der DRK-Freiwilligendienste,
Tablets und 140 Windows-Endgeräte in den Schulen.                       – Anerkennung für Studium oder Ausbildung,
Ihr Profil:                                                             – Anrechnung zum Erwerb der Fachhochschulreife,
– Abschluss als Bachelor/Fachdiplom in Informatik bzw. Wirt-            – Anrechnung von Numerus Clausus (NC)-Punkten, Wartezeiten
   schaftsinformatik oder eine vergleichbare Ausbildung mit mehr-          für Hochschulen (variiert an den Hochschulen),
   jähriger einschlägiger Berufserfahrung                               – gesetzlich gesicherten Anspruch auf den Erhalt von Kindergeld
– Umfangreiches Wissen in den Bereichen Netzwerke, Windows                 bis 25 Jahre,
   (Server/Client)-Administration, Active Directory, Virtualisierung    – ein qualifiziertes Zeugnis,
   mit Hyper-v und ESXi und IT-Sicherheit                               – jede Menge spannende Erfahrungen und neue Perspektiven,
– Kenntnisse im Betrieb einer größeren IT-Infrastruktur, vor allem      – ein positiver Meilenstein in deinem Lebenslauf.
   hinsichtlich der Automatisierung von Administrationsaufgaben
   (Scripting, Gruppenrichtlinien)                                      Dein Weg zum FSJ:
– Erfahrungen im Aufbau und Betrieb eines Softwareverteilsy-            Die ersten Pluspunkte sammelst du bereits mit einer ordentlichen,
   stems sind wünschenswert                                             fehlerfreien Bewerbung im klassischen Aufbau: Anschreiben,
                                                                        Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und Nachweise. Bitte
– Selbständige Problemanalyse und Entwickeln eigenständiger             beachte, dass wir ausschließlich Bewerbungen per E-Mail im PDF-
   Lösungen                                                             Format akzeptieren. Deine Bewerbung sollte dabei in einer ein-
– Hilfreich ist darüber hinaus, wenn Sie mit den gängigen End-          zigen Datei zusammengefasst sein. Die Bewerbungsfrist endet
   gerätetypen (Windows, Apple, Android) vertraut sind und mög-         am 31. Mai 2021. Bitte sende deine Bewerbung an bewerbung
   licherweise auch schon Erfahrungen im Umfeld einer Verwaltung        @malsch.de sowie zusätzlich an das DRK Baden. Infos dazu fin-
   sammeln konnten                                                      dest du unter: https://drk-baden-freiwilligendienste.de/infos-fuer-
– Kommunikationsbereitschaft, ein freundliches, dienstleistungs-        freiwillige. Nähere Informationen erhältst du auch von uns, Per-
   orientiertes Auftreten, überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft,   sonalabteilung, Tel.-Nr. 07246 707-202 oder -203.
   Teamfähigkeit und ein qualitätsbewusster, selbstständiger und
   zielorientierter Arbeitsstil                                         Einladung zur Verbandsversammlung
Unser Angebot:                                                          Abwasserverband Beierbach
– Eine herausfordernde und abwechslungsreiche Tätigkeit mit             Sehr geehrte Damen und Herren, zur nächsten Verbandsver-
   Gestaltungsspielraum                                                 sammlung am Mittwoch, dem 10. März 2021, um 16.45 Uhr, lade
– Finanzielle Sicherheit durch leistungsgerechtes Entgelt nach          ich Sie herzlich ein. Die Sitzung findet online statt.
   EG 10 TVöD mit den üblichen Sozialleistungen                         (https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_ZTUxOTRkNjQtOTNi-
                                                                        My00OWJjLTk0MmYtMTZjMzBlZmE2ZTQ3%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%2
– Anspruchsvolle Projekte sowie eigenverantwortliches Arbeiten          2%3a%2221bd2a34-43fc-451e-8cae-b44680a7ca61%22%2c%22Oid%22%3a%
   und viel Spielraum zum Mitgestalten                                  22495bd5fc-e382-4ed4-951e-756036b18b4f%22%7d.
Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 21.         Tagesordnung:
März 2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei              TOP Thema ÖFFENTLICH
der: Gemeinde Malsch, Fachbereich Personal, Bildung und Betreu-
ung, Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max.             1     Bericht der Revision der Stadt Ettlingen über die unvermutete
zwei Dateianhängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de.                    Kassenprüfung im Jahr 2020
Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage                2     Schlussbericht der Revision der Stadt Ettlingen über die ört-
www.malsch.de.                                                                liche Prüfung der Jahresrechnung 2018 + 2019
Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Herrn Bulla-Korn-           3     Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung
müller, Leiter der Stabsstelle IT und Digitalisierung, unter der Tel.         2018 + 2019
Nr. 07246 707-118. Tarifrechtliche Auskünfte erteilen Frau Laub         4     Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haus-
oder Frau Lutz, Personalabteilung, unter der Tel. Nr. 07246 707-              haltsplan für das Haushaltsjahr 2021
203 bzw. -202.                                                          5     Verschiedenes
                                                                        Mit freundlichen Grüßen Johannes Arnold, Verbandsvorsitzender
Mitmachen! Echtes Engagement!
Freiwilliges Soziales Jahr!
Du bist bald fertig mit der Schule und weißt einfach nicht, wie es                               Meldewesen
bei dir weitergehen soll? Dann kann auch dir ein Freiwilligendienst
die nötige Zeit und Unterstützung bieten, deinen Weg zu finden!
                                                                        Abholung von Reisepässen und
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein 1-jähriges Bildungs-
und Orientierungsjahr für Menschen zwischen 16 und 26 Jahren            Personalausweisen
und eine Chance, dich für ein Jahr im sozialen Bereich zu enga-         Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 07246
gieren, einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten und    707-103.
12     Nummer 9
       Donnerstag, 4. März 2021

Alle bis zum 8.2.2021 beantragten Reisepässe und bis zum             sichtigt werden, die am Wahltag, 14.3.2021, 18.00 Uhr, im Rat-
8.2.2021 beantragten Personalausweise sind eingetroffen und          haus Malsch vorliegen. Bei Rücksendung der Wahlbriefe per
können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der           Post sollten diese so früh wie möglich abgeschickt werden, damit
jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden.                           sie rechtzeitig im Rathaus Malsch eingehen.
Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen.
                                                                     Landtagswahl 14. März 2021
                                                                     Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
                            Wahlamt                                  Zur Wahl der Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-Würt-
                                                                     temberg am 14. März 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimm-
                                                                     abgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder
Landtagswahl am 14.3.2021                                            Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man
Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik                       den Stimmzettel nicht selbst lesen kann?
Bei der Landtagswahl am 14.3.2021 werden im Wahlbezirk 00103         Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten
(Johann-Peter-Hebel-Schule) statistische Auszählungen nach           die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusen-
Geschlecht und Geburtsjahresgruppen der Wähler/innen durch-          dung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimm-
geführt.                                                             zettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für
                                                                     das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Scha-
Die repräsentative Wahlstatistik als Stichprobenerhebung dient       blone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
dazu, Informationen über die Wähler, die Wahlbeteiligung und die     Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-
Stimmabgabe zu erhalten. Hierfür werden Stimmzettel mit Unter-       CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern
scheidungsbezeichnungen verwendet, aus denen das Geschlecht          abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Scha-
und die Geburtsjahresgruppe hervorgehen. Die Wähler, die im          blone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollstän-
Wahlbezirk 00103 ihre Stimme persönlich im Wahllokal abgeben,        dig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine ent-
werden bei der Ausgabe der Stimmzettel nach ihrem Alter befragt      sprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
und bekommen den entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt.            Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen,
Nur so ist es möglich, dass Gesellschaft, Staat und Medien, Infor-   die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die
mationen über das Wahlergebnis und das Wahlverhalten erlangen.       Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts
Das Wahlgeheimnis bleibt dabei gewahrt. Es sind keine Rück-          des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Seh-
schlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen möglich.           behindertenverbänden an unter Telefon 0761 36122.
Für Fragen steht das Wahlamt unter den Telefonnummern 07246
707-210, Frau Sylvia Kühn, oder 07246 707-113, Frau Claudia
Hellweg, gerne zur Verfügung.                                                        Ordnungsamt Malsch
Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl                             Malscher Wochenmarkt
Baden-Württemberg bequem per Internet                                Auf dem Mühlenplatz findet der Malscher Wochenmarkt freitags
Für die Landtagswahl Baden-Württemberg am 14. März 2021 kön-         von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Wir bitten die Anwohner des Markt-
nen die Briefwahlunterlagen schriftlich oder mündlich bei der        geländes ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 5.00 und 14.00
Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch          Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen
durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch son-      werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich
stige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.        abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Sie können
auch bequem per Internet die Briefwahl über unsere Homepage          Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges An-
www.malsch.de beantragen.                                            gebot an:
                                                                     l eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen
Beim Aufruf des Wahlscheinlinks erhalten Sie ein Erfassungsfor-
mular für Ihre Antragsdaten.                                           und Blumen
                                                                     l Pflegeprodukte aus Honig und Propolis, sowie Bonbons mit
Wenn Sie diesen angebotenen Link zum Formular für den Online-
Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der         Honig oder Propolis
Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienst-    l reichhaltige Auswahl an Suppen, Soßen, Gewürzen der Fa. Wela
leister den Antragsprozess abgebildet hat.                           l Oliven aus verschiedenen Ländern, eingelegter Schafskäse, An-
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das             tipasti, Öle, getrocknete Früchte, selbstgemachte Brotaufstriche
Antragsformular eintragen. Sie können sich die Unterlagen nach       l versch. Sorten Bienenhonig aus der Region, von eigener Imkerei
Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen.       Neu auf dem Markt:
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter ande-
rem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten         l Bergbauernprodukte aus den Alpen, handwerklich und tradi-
Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerver-          tionell, Bergkäse/Ziegenkäse/Schafskäse, Speck & Wurz'n,
zeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.       Milch, Butter, Yoghurt, Kräuterprodukte und Schüttelbrot, Mar-
                                                                       melade, Ho-Öl und Senf
                                                                     l feine Toilettseifen, Haarseifen, Putzseifen, handgeschöpft, vege-
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und ein-
fach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite
der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier         tarisch, ohne tierische Fette, ohne Palmöl und ohne Plastik
bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und mögli-    Kommen und genießen Sie ein Stück Lebensqualität im Kernort
cherweise noch eine abweichende Versandadresse. Auch bei die-        von Malsch.
ser Verknüpfung werden Sie auf eine Internetseite der Domain         Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf die Hinweise über den
dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister     Umgang mit dem Coronavirus.
den Antragsprozess abgebildet hat.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine     Ärgernis durch Hundekot
Sammeldatei zur Bearbeitung übertragen. Der Wahlschein und
die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post           Aufgrund von vermehrten Beschwerden über Verschmutzungen
zugestellt. Über das Internet können die Briefwahlunterlagen bis     durch Hundekot in der Gemeinde Malsch möchte das Ordnungs-
spätestens Mittwoch, 10. März 2021, 12 Uhr beantragt werden.         amt darüber informieren, dass Hundehalter verpflichtet sind, dafür
                                                                     zu sorgen, dass ihre Tiere Straßen, Gehwege, Anlagen etc. nicht
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, kön-    verunreinigen. Sollte es dennoch einmal zu einer Verunreinigung
nen Sie auch formlos per E-Mail an sylvia.kuehn@malsch.de Brief-     durch den Hund kommen, so ist der/die Hundehalter/in dazu ver-
wahlunterlagen für die o.g. Wahl beantragen. In diesem Fall müs-     pflichtet, den Hundekot wieder zu entfernen.
sen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum
und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.       Hundekot stellt nicht nur ein Ärgernis dar, sondern auch eine Infek-
                                                                     tionsquelle. So können durch Hundekot Spulwürmer übertragen
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das         oder Infektionen wie Salmonellose oder Tuberkulose ausgelöst
Wahlamt: Tel. 07246 707-210, sylvia.kuehn@malsch.de, Fax 07246       werden. Die Erreger finden hierbei durch die Schuhe den Weg in
707-429.                                                             die Wohnungen.
Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?                             Die Entfernung des Kots durch entsprechende Beutel die bei
Für die Wahlergebnisermittlung können nur Wahlbriefe berück-         jedem „Gassi-Gehen“ vom Hundehalter mitgeführt werden sollten,
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