Weltgebetstag Vanuatu - Gemeinde Altdorf

 
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Weltgebetstag Vanuatu - Gemeinde Altdorf
63. Jahrgang/Nummer 08                                                                Samstag, 27. Februar 2021

                            Frauen aller Konfessionen laden ein

                          Weltgebetstag Vanuatu

                                        „Worauf bauen wir?“
                                               (Matthäus 7, 24 - 27)

                                     Freitag, 5. März 2021

                    19.00 Uhr Gottesdienst mit Länderinformation in der Ev. Kirche, Altdorf

                 Wir laden alle Frauen und Männer sehr herzlich ein.

              Registrierung und Einlaß ab 18.45 Uhr. Bitte bringen Sie Ihre medizinische Maske mit.
Weltgebetstag Vanuatu - Gemeinde Altdorf
Seite 2                                           Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                     27. Februar 2021

                                                          NOTDIENSTE
Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst                                  Zahnärztlicher Notdienst
                                                                         Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu erfragen unter (07 11) 7 87 77 22.
Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen,
Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen
                                                                         Kinderärztlicher Notdienst
Öffnungszeiten: Mo. – Do.: 18 – 22 Uhr, Fr. 16 – 22 Uhr                  Jetzt täglich ab 19.30 Uhr und am Wochenende von Samstag, 9.00 Uhr,
Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr                                          bis Montag, 6.00 Uhr, in der Kinderklinik des Kreiskrankenhauses
                                                                         Böblingen, Bunsenstraße 120, ohne telefonische Voranmeldung.
Notfallpraxis am Krankenhaus Herrenberg,
Marienstraße 25, 71083 Herrenberg
                                                                         Nachbarschaftshilfe Altdorf
Öffnungszeiten: Fr.: 16 – 22 Uhr, Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr        Rita Kröll, Telefon 60 22 25
Patienten können ohne telef. Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen und
                                                                         Diakonie-Sozialstation Schönbuchlichtung
außerhalb der Sprechstundenzeiten:  Kostenfreie Rufnummer 116117        Telefon (0 70 31) 6 84 74 10

Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Online-   IAV-Beratungstelle
sprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für
gesetzlich Versicherte unter   (0711) 96 58 97 00 oder docdirekt.de     für hilfebedürftige und Ältere Menschen und ihre Angehörigen
                                                                         und Gesprächskreis für pflegende Angehörige
                                                                         Telefon (0 70 31) 6 84 74 60
Tierärzte
Samstag / Sonntag, 27. / 28. Februar 2021                                Ambulanter Kinder & Jugendhospizdienst
Dr. Dauner                                                               Landkreis Böblingen
Hinterweiler Straße 58, 71063 Sindelfingen                               (Begleitung von Familien mit schwerst- und sterbenskranken Kindern,
Tel. (0 70 31) 80 70 90                                                  Begleitung von Kindern mit schwerstkrankem und sterbendem Elternteil)
                                                                         Einsatzleitung: Telefon (0 70 31) 6 59 64 01
Die Notdienstbereitschaft der Tierärzte beginnt am angegebenen Tag
um 0.00 Uhr und endet 24 Stunden später am folgenden Tag.
                                                                         Ambulanter Erwachsenenhospizdienst Region Böblingen
                                                                         Schwerkranke begleiten, Sterbenden nahe sein, Angehörige stützen
Apotheken                                                                Hospizgruppe Holzgerlingen, Altdorf, Hildrizhausen
                                                                         Einsatzleitung: Telefon (0 70 31) 30 49 402
Samstag, 27. Februar 2021
Bahnhof-Apotheke                                                         Trauergruppe (Hilfe für Trauernde)
Bahnhofstraße 19, 71034 Böblingen                                        Telefon (0 70 31) 6 84 74 60
Tel. (0 70 31) 2 52 23
Sonntag, 28. Februar 2021                                                Betreuungsgruppe für Demenzkranke
Linden-Apotheke                                                          Telefon (0 70 31) 6 84 74 60
Hauptstraße 53, 71093 Weil im Schönbuch
Tel. (0 71 57) 6 16 09                                                   Informations- und Beratungstelefon für Menschen mit
Sophien-Apotheke Darmsheim                                               einer psychischen Erkrankung,
Dagersheimer Straße 17, 71069 Sindelfingen                               deren Angehörige, Freunde und Nachbarn
Tel. (0 70 31) 67 13 30                                                  Telefon (0 70 31) 66 333 66, Montag bis Freitag von 9 – 17 Uhr
                                                                         Das Gespräch ist anonym, die Mitarbeitenden unterliegen der Schwei-
Montag, 1. März 2021                                                     gepflicht.
Waldburg-Apotheke
Postplatz 14, 71032 Böblingen                                            Informations- und Beratungstelefon häusliche Gewalt
Tel. (0 70 31) 2 50 43                                                   Telefon (0 70 31) 6 63 13 31
Dienstag, 2. März 2021
                                                                         MOBILE-Management von Beruf und Familie
Apotheke am Eichle                                                       Telefon (0 70 31) 6 63 19 28
Holzgerliner Straße 3, 71101 Schönaich
Tel. (0 70 31-4 14 97 77
                                                                         Frauen helfen Frauen
Rotbühl-Apotheke
Leonberger Straße 29, 71063 Sindelfingen                                 Telefon (0 70 31) 63 28 08, E-Mai: beratung@frauenhelfenfrauenbb.de
Tel. (0 70 31) 7 08 20                                                   Thamar – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt
Mittwoch, 3. März 2021                                                   Stuttgarter Straße 17, 71032 Böblingen
                                                                         Bürozeiten Mo., Di., Do.: 10.00 bis 13.00 Uhr, Mi.: 13.00 bis 16.00 Uhr
Apotheke 42
Poststraße 42, 71032 Böblingen                                           Notrufzeiten: nachts, 20.00 bis 7.00 Uhr, Sa., So., Feiertage durchgehend
Tel. (0 70 31) 20 43 60                                                  Telefon (0 70 31) 22 20 66, Telefax (0 70 31) 22 20 63, www.thamar.de

Donnerstag, 4. März 2021                                                 Wasserversorgung Zweckverband
Flora-Apotheke                                                           Ammertal-Schönbuchgruppe
Hauptstraße 102, 71093 Weil im Schönbuch                                 Entstörungsdienst, Telefon (08 00) 8 15 18 15
Tel. (0 71 57) 6 33 30                                                   24-Stunden-Service (gebührenfrei deutsches Inland)
Stern-Apotheke
                                                                         Pro Familia Böblingen
Mercedes-Straße 12, 71063 Sindelfingen
                                                                         Anerkannte Beratungsstelle für Schwangeren- und Schwangerschafts-
Tel. (0 70 31) 87 85 00
                                                                         konfliktberatung, Partnerschafts- und Sexualberatung, Empfängnisver-
Freitag, 5. März 2021                                                    hütung und Kinderwunsch: Pfarrgasse 12, 71032 Böblingen,
                                                                         Telefon (0 70 31) 67 80 05, E-Mail: boeblingen@profamilia.de .
Apotheke an der Schwabstraße
Schwabstraße 21, 71032 Böblingen                                         Telefonzeiten: Montag und Donnerstag	  9.00 Uhr bis 13.00 Uhr,
Tel. (0 70 31) 22 40 85                                                                  Dienstag und Mittwoch 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Die Notdienstbereitschaft der Apotheken beginnt am angegebenen Tag       Tierrettung Unterland e.V.
um 0.00 Uhr und endet 24 Stunden später am folgenden Tag.                Notrufnummer (0 71 32) 8 59 97 19
Weltgebetstag Vanuatu - Gemeinde Altdorf
27. Februar 2021                Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                   Seite 3

                                              Gertrud K., Rentnerin        1. Geimpfte im Landkreis Böblingen.

                                                                           „Ich lasse mich
                                                                           impfen, weil ich
                                                                           mein Leben noch
                                                                           ein bisschen
                                                                           genießen möchte
                                                                           ohne diese
                                                                           Corona-Pandemie.“

                   Die Corona-Schutzimpfung ist da. Zunächst allerdings nicht für alle.
                   Das Gesundheitspersonal geht voran, um sich für uns zu schützen.
                   Informieren Sie sich schon jetzt zu den Hintergründen und wann auch
                   Sie sich impfen lassen können. Für unseren Weg ins normale Leben.
                   corona-schutzimpfung.de

                                                                                        LANDKREIS
                                                                                        BÖBLINGEN
Weltgebetstag Vanuatu - Gemeinde Altdorf
Seite 4                                           Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                          27. Februar 2021

                                                 Öffentliche Bekanntmachungen

           Stadt/Gemeinde                                            Wahlkreis (Nummer und Name)

           Gemeinde Altdorf                                          5 Böblingen

          Wahlbekanntmachung
          1.       Am 14.03.2021 findet die Landtagswahl BW 2021 statt.
                   Die Wahlzeit dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
          2.       Die Gemeinde ist in folgende 3 - allgemeine Wahlbezirke - eingeteilt:
                    Nummer
                    des
                    Wahlbezirks           Abgrenzung des Wahlbezirks                               Wahlraum
                        001-01     Altdorf-Süd                                   Altdorf-Süd, Bürgerhaus - Bürgersaal
                                                                                 Kirchplatz 2, 71155 Altdorf
                                                                                 - barrierefrei -
                        001-02     Altdorf-Nord                                  Altdorf-Nord, Kinderhaus Buchenweg
                                                                                 Buchenweg 1, 71155 Altdorf
                                                                                 - barrierefrei -
                        001-03     Altdorf-Ost                                   Altdorf-Ost, Kinderhaus Erlachaue
                                                                                 Furtweg 26, 71155 Altdorf
                                                                                 - barrierefrei -

                   In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21.02.2021 übersandt worden sind,
                   sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann.
                        Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zusammen
                     Uhrzeit                                              Sitzungsraum

                     um 15.00 Uhr                                         im Bürgerhaus (Vereinsraum) und Kindergarten
                                                                          Schneckenburg, Bühlstraße 14

          3.       Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerver-
                   zeichnis er/sie eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Wahlschein hat (siehe Nr. 4).
                   Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl
                   mitzubringen und die Wahlbenachrichtigung abzugeben.
                   Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraums einen
                   Stimmzettel ausgehändigt.
                   Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer den Namen des Bewerbers und ggf. des
                   Ersatzbewerbers der zugelassenen Wahlvorschläge im Wahlkreis. Wahlvorschlägen von Parteien wird
                   zudem der Name der Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, beigefügt.
                   Rechts von dem Namen des jeweiligen Wahlvorschlags ist ein Kreis für die Kennzeichnung des Stimm-
                   zettels aufgebracht.
                   Jeder Wähler/Jede Wählerin hat eine Stimme. Er/Sie gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass
                   er/sie auf dem Stimmzettel in einen der hinter den Wahlvorschlägen befindlichen Kreise ein Kreuz
                   einsetzt oder durch eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzettels eindeutig zu erkennen gibt,
                   für welchen Wahlvorschlag er/sie sich entscheiden will.
                   Der Stimmzettel muss vom Wähler/von der Wählerin in einer Wahlkabine des Wahlraums gekenn-
                   zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der
                   Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
          4.       Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der
                   Wahlschein ausgestellt ist,
                   a)          durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises
                               oder
                   b)          durch Briefwahl

                   teilnehmen.
                   Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen
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27. Februar 2021                          Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                         Seite 5

             teilnehmen.
             Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen
             amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen
             Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschrie-
             benen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,
             dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angege-
             benen Stelle abgegeben werden.
  5.         Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel eine
             Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers/der Wählerin
             hinweisenden Zusatz enthält.
             Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet
             sowie bei jeder sonstigen Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags.
  6.         Jede/jeder Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine
             Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 8
             Abs. 3 des Landtagswahlgesetzes).
             Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe
             seiner/ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hil-
             feleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten/von der Wahlberech-
             tigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleis-
             tung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Ent-
             scheidung des/der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfs-
             person besteht (§ 8 Abs. 4 Landtagswahlgesetz). Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der
             Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.
             Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis ver-
             fälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt
             auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des/der Wahlberechtig-
             ten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des/der Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der
             Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).
  7.         Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Fest-
             stellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne
             Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

                                                                 Bürgermeisteramt
    Ort, Datum                                                    Unterschrift, Amtsbezeichnung

    Altdorf, den 23.02.2021                                        gez.
                                                                   Erwin Heller
                                                                   Bürgermeister
  Für den Aushang dieser Wahlbekanntmachung am oder im Eingang des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum
  befindet, ist ein Muster des amtlichen Stimmzettels beizufügen (§ 31 Abs. 2 LWO). Wenn Sonderwahlbezirke
  gebildet sind, sind diese einzeln aufzuführen.

 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Altdorf gemäß § 11 Verwaltungszustellungs-
 gesetz (VwZG) für Baden-Württemberg
 Vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an wird   bei der Gemeindeverwaltung Altdorf, Kirchplatz 5, 2. OG
 für die Dauer von zwei Wochen an der Bekanntmachungstafel     Zimmer 12, 71155 Altdorf ein Dokument zur Einsichtnahme
 vor dem Eingang des Rathauses, Kirchplatz 5, 71155 Altdorf,   und Abholung aufliegt.
 zum Zwecke der öffentlichen Zustellung nach § 11 Verwal-      Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch das
 tungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg der Hinweis      Dokument Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
 ausgehängt, dass für                                          Rechtsnachteile drohen.
 Herrn                                                         Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekannt-
 Karsten Holger Lössl                                          machung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
 bisher wohnhaft: Bühlstraße 8/3, 71155 Altdorf                Gez.
 Aufenthalt: derzeit unbekannt                                 Anja Heil
                                                               Stellv. Hauptamtsleiterin
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Seite 6                             Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf       27. Februar 2021

                                          Gemeinde Altdorf
                                         Landkreis Böblingen

                            Haushaltssatzung und
                   Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021
  1. Haushaltssatzung der Gemeinde Altdorf für das Haushaltsjahr 2021
  Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 9. Feb-
  ruar 2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

                               § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

  Der Haushaltsplan wird festgesetzt

  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                      EUR

    1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                 11.035.026

    1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                            11.831.977

    1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von            -796.951

    1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                                     0

    1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                                0

    1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                          0

    1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von                   -796.951

  2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

    2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von     10.692.673

    2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von     10.520.275

    2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
       (Saldo aus 2.1 und 2.2) von                                                  172.398

    2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von                1.950.180

    2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von                4.061.150

    2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von                         -2.110.970

    2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
       (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                                                -1.938.572

    2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                600.000

    2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                149.282
    2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
         Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                         450.718

    2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
         Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von                   -1.487.854
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27. Februar 2021                           § 2 Kreditermächtigung
                                        Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                  Seite 7

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen§(Kreditermächtigung)
                                         2 Kreditermächtigung wird festgesetzt auf     600.000 EUR,
davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf                                              0 EUR.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
                                § 3 Verpflichtungsermächtigungen
und Investitionsförderungsmaßnahmen     (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf      600.000 EUR,
davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf                                              0 EUR.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künfti-
ge Haushaltsjahre mit Auszahlungen   für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
                                § 3 Verpflichtungsermächtigungen
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                 1.155.000 EUR.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künfti-
                                          § 4 Kassenkredite
ge Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen   und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                 1.155.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                              1.400.000 EUR.
                                          § 4 Kassenkredite
                                           § 5 Steuersätze
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                              1.400.000 EUR.
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
                                           § 5 Steuersätze
 1.     für die Grundsteuer
Diea)  für die land-
    Steuersätze      und forstwirtschaftlichen
                 (Hebesätze)                   Betriebe (Grundsteuer A) auf
                              werden festgesetzt                                                        330 v. H.
 1. b)   für die Grundstücke
                 Grundsteuer (Grundsteuer B) auf                                                        340 v. H.
   a)    der Steuermessbeträge;
         für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                           330 v. H.
 2. b)           Gewerbesteuer
         für die Grundstücke   auf
                             (Grundsteuer B) auf                                                        350
                                                                                                        340 v. H.
         der Steuermessbeträge.
             Steuermessbeträge;
  2.    für die Gewerbesteuer auf                                                         350 v. H.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
        der Steuermessbeträge.
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffent-
lich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wur-
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
de gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 10. Februar 2021 vorgelegt. Die ge-
nehmigungspflichtigen  Bestandteile der
Die vorstehende Haushaltssatzung        Haushaltssatzung
                                    mit ihren             wurden
                                              Anlagen für das    vom Landratsamt
                                                              Haushaltsjahr       Böblingen
                                                                            2021 wird hiermit am  22.
                                                                                              öffent-
Februar  2021gemacht.
lich bekannt   genehmigt.
                       Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wur-
de gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 10. Februar 2021 vorgelegt. Die ge-
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von
nehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Böblingen am 22.
                    Montag, dem 1. März 2021 bis Dienstag, dem 9. März 2021
Februar 2021 genehmigt.
im
Der Rathaus,   Zimmer
    Haushaltsplan   liegt9zur
                           öffentlich aus. Aufgrund
                              Einsichtnahme von     der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-
Pandemie bitten wir vorab einen Termin zur Einsichtnahme mit Herrn Schneider (07031/7474-19) oder
                      Montag, dem 1. März 2021 bis Dienstag, dem 9. März 2021
Frau Oster (07031/7474-25) zu vereinbaren.
im Rathaus, Zimmer 9 öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-
Altdorf, den 24. Februar 2021
Pandemie bitten wir vorab einen Termin zur Einsichtnahme mit Herrn Schneider (07031/7474-19) oder
Frau Oster (07031/7474-25) zu vereinbaren.
Altdorf, den 24. Februar 2021
Erwin Heller
Bürgermeister
Nach § 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge-
Erwin Heller
mO oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung – sofern nicht der Bürgermeis-
Bürgermeister
ter dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsauf-
sichtsbehörde
Nach § 4 Abs. den     Beschluss
                  4 GemO          innerhalb
                            wird eine  etwaige  eines  Jahres seit
                                                   Verletzung    von der öffentlichen
                                                                     Verfahrens-   oderBekanntmachung
                                                                                        Formvorschriften der
                                                                                                           der Sat-
                                                                                                               Ge-
zung  nachauf
mO oder       § 121
                GrundAbs.
                       der1GemO
                            GemObeimbeanstandet       hat – von dieser
                                            Zustandekommen         AnfangSatzung
                                                                          an unbeachtlich,  wennder
                                                                                   – sofern nicht  sieBürgermeis-
                                                                                                       nicht inner-
halb  eines
ter dem       Jahres seit
          Beschluss       der§öffentlichen
                       nach     43 GemO Bekanntmachung               der Satzung
                                                wegen Gesetzwidrigkeit             unter Bezeichnung
                                                                            widersprochen               des Sach-
                                                                                             oder die Rechtsauf-
verhalts,  der die
sichtsbehörde     denVerletzung
                      Beschluss begründen
                                  innerhalb einessoll, schriftlich
                                                       Jahres seitgegenüber     der Gemeinde
                                                                     der öffentlichen            geltend gemacht
                                                                                       Bekanntmachung      der Sat-
worden
zung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat – von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nichtder
         ist.  Die Unbeachtlichkeit   tritt  nicht ein, wenn     die Vorschriften über  die Öffentlichkeit      Sit-
                                                                                                             inner-
zung,  die Genehmigung
halb eines                  deröffentlichen
              Jahres seit der   Satzung oder       die öffentliche Bekanntmachung
                                               Bekanntmachung        der Satzung unterder   Satzung verletzt
                                                                                         Bezeichnung           wor-
                                                                                                        des Sach-
den  sind. der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
verhalts,
worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-
zung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-
Weltgebetstag Vanuatu - Gemeinde Altdorf
Seite 8                                         Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                     27. Februar 2021

                              LOKAL UND DIGITAL
                          ERFOLGREICH IN DIE ZUKUNFT
                                Unsere Innenstädte, unser Einzelhandel!
          Kostenlose Seminarreihe für inhabergeführte Einzelhändler:
                           9. März 2021         „Mehr Online-Sichtbarkeit & Umsatz für Ihr Ladengeschäft – Webseite,
                           18:30 - 19:30 Uhr    Facebook, Google in der Praxis“
                                                Online-Seminar von Michaela Voß (Die Marketing-Box) moderiert

                           23. März 2021        „Einstieg in den Webshop: Leitfaden für die digitale Sichtbarkeit von
                           18:30 - 19:30 Uhr    Einzelhändlern“ Online-Seminar von Marion Koch (ITLOGWARE GmbH) moderiert

                           13. April 2021       Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote bei der
                           18:30 - 19:30 Uhr    Digitalisierung. Online-Seminar von Christine Koppenhöfer (ZD.BB) & Wolfgang Vogt
                                                (Senioren der Wirtschaft) moderiert

                                                Abschluss der Seminarreihe:
                           27. April 2021       Offener Workshop „Sie bestimmen wie es weitergeht – welche weiteren
                           18:30 - 19:30 Uhr    Bausteine benötigen Sie auf Ihrem digitalen Weg?“
                                                Online-Seminar von Hans-Ulrich Schmid (Softwarezentrum Böblingen/Sindelfngen e.V.)

                                                moderiert

                                                                           Die Seminare sind einzeln buchbar und kostenfrei.
                                                                                     Teilnehmerplätze begrenzt!

                                                                               Melden Sie sich an !
                                                                                   Weitere Informationen und
                                                                               Seminartermine fnden Sie unter
                                                                             www.zd-bb.de/handeldigital

                   Eine Initiative der Wirtschaftsförderung im Landkreis Böblingen, dem Zentrum Digitalisierung (ZD.BB), des
           Softwarezentrums Böblingen/Sindelfngen e.V., den Senioren der Wirtschaft und der Sindelfnger Zeitung / Böblinger Zeitung.
Weltgebetstag Vanuatu - Gemeinde Altdorf
27. Februar 2021                             Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                           Seite 9

                                      Termin der Woche
    Dienstag, 2. März 2021                     Leerung der Restmülltonne

                                                                    Kreisimpfzentrum startet mit
         Amtliche Bekanntmachungen                                  AstraZeneca-Impfung
                                                                    Landrat Roland Bernhard: „Es gibt keinen Grund, den Impf-
                                                                    stoff von AstraZeneca als zweite Wahl zu betrachten.“
Baum- und Heckenrückschnitt
                                                                    Ausbrüche in Heimen lassen Inzidenzwert nach oben steigen
Vergessen Sie nicht das Zurückschneiden entlang öffentli-           Im Kreisimpfzentrum (KIZ) des Landkreiseses Böblingen in der
cher Verkehrsflächen                                                Messe Sindelfingen wird ab sofort auch der Impfstoff von Astra-
                                                                    Zeneca verimpft. Er ist zunächst für Personen unter 65 Jahren in
Ab 1. März 2021 beginnt die Vegetationsschutzperiode und da-        Berufsgruppen mit der höchsten Priorität wie zum Beispiel dem
her ist es sinnvoll noch im Februar die Hecken und Bäume im         Personal von medizinischen Einrichtungen vorgesehen. „Es ist
Garten oder auf den Grundstücken zu begutachten und im Be-          eine gute Nachricht, dass wir einen neuen Baustein im Kampf
darfsfall zurück zu schneiden.                                      gegen das Coronavirus haben“, freut sich Landrat Roland Bern-
Wir wollen daran erinnern, dass Anpflanzungen aller Art wie z.B.    hard. „Damit bewegen wir uns einen weiteren Schritt auf dem
Hecken, Bäume, Sträucher, die in öffentliche Verkehrsflächen        Weg zurück in die Normalität.“ Es sei wichtig, die Gruppen mit
(Gehwege, Fahrbahnen, Plätze) hineinragen, zurückgeschnitten,       der höchsten Priorität so schnell wie möglich zu versorgen. Ab
ausgeästet oder erforderlichenfalls beseitigt werden müssen, da-    sofort können diese Termine im KIZ vereinbaren.
mit die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs nicht behindert oder   Angesichts dessen, dass in drei Altenpflegeheimen im Landkreis
gefährdet wird. Insbesondere Hecken sind auf die Grundstücks-       aktuell größere Ausbruchsgeschehen sind, rückt dieses Ange-
grenze zurück zu schneiden.                                         bot verstärkt in den Blickpunkt. Diese Ausbrüche erklären auch,
                                                                    warum im Landkreis nach den erfreulichen Zahlen vom Anfang
Es ist besonders darauf zu achten, dass die Sicht auf Verkehrs-     der Woche die Inzidenz derzeit wieder angestiegen ist. Im Haus
zeichen sowie auf Hausnummern und Straßenbezeichnungen,             Sonnenhalde in Böblingen, wo rd. 90 aktive Fälle bestehen – also
auch aus großer Entfernungen nicht verdeckt sein darf. Alle Ei-     fast die Hälfte der derzeit aktiven Fälle im Kreis – wurde noch gar
gentümer und Besitzer von Grundstücken werden erneut auf            nicht geimpft. In diesem Heim musste der Termin zur Erstimpfung
die Bestimmungen hingewiesen und gebeten, die erforderlichen        wegen des schon bestehenden Ausbruchs abgesagt werden. Im
Arbeiten vorzunehmen. Über öffentlichen Verkehrsflächen müs-        Haus an der Schwippe in Sindelfingen-Darmsheim, wo aktuell
sen stets folgende lichte Höhen von Bepflanzungen freigehalten      noch 31 positive Fälle sind, wurde bisher erst die Erstimpfung
werden: 2,50 m über Geh- und Radwegen und 4,50 m über Fahr-         gemacht. In einem dritten Heim, Haus Martinus in Weil im Schön-
bahnen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Bepflan-         buch, sind aktuell bereits 21 Fälle nachgewiesen; die Testungen
zungen an Kreuzungen und Einmündungen stets so zu halten            dort dauern an. Auch hier sind teilweise Bewohner zum ersten
sind, dass ein gewisser Sichtwinkel für einbiegende Fahrzeuge       Mal geimpft, der Termin für die Zweitimpfung wurde angesichts
vorhanden ist.                                                      des Ausbruchs jetzt verschoben.
                                                                    „Im Haus an der Schwippe ist die britische Variante nachgewie-
                                                                    sen worden, in den anderen beiden Heimen haben wir bisher kei-
                                                                    nen Hinweis darauf“, so Gesundheitsamtsleiterin Dr. Anna Leher.
                                                                    „Wir appellieren insbesondere an die Heime, trotz schon durch-
                                                                    geführter Impfungen die strengen Hygieneregeln einzuhalten und
                                                                    vor allem weiterhin konsequent und regelmäßig zu testen – so-
                                                                    wohl bei den Bewohnern als auch beim Personal.“ Der volle Impf-
                                                                    schutz bestehe erst rund zwei Wochen nach der Zweitimpfung.
                                                                    Mit AstraZeneca steht neben BioNTech nun ein zweiter Impfstoff
                                                                    im KIZ zur Verfügung. Nach derzeitigem Kenntnisstand zeigt er
                                                                    eine Wirksamkeit von rund 70 Prozent. „Auch wenn die Wirk-
                                                                    samkeit von AstraZeneca damit etwas geringer als bei BioNTech
                                                                    ausfällt, bietet er Schutz vor Ansteckung und kann schwere oder
                                                                    tödliche Krankheitsverläufe verhindern. Es gibt keinen Grund,
                                                                    den Impfstoff von AstraZeneca als zweite Wahl zu betrachten“,
                                                                    sagt Landrat Roland Bernhard. „Sobald ich nach der Impfverord-
Alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken werden erneut         nung an der Reihe bin, werde ich mich mit dem Impfstoff, der
auf die Bestimmungen hingewiesen und gebeten, die erforderli-       dann verfügbar ist, impfen lassen.“ Angesichts des Mangels an
chen Arbeiten vorzunehmen. Über öffentlichen Verkehrsflächen        Impfstoff und der Infektionslage bleibe keine Zeit, auf einen an-
müssen stets folgende lichte Höhen von Bepflanzungen freige-        deren Impfstoff zu warten.
halten werden: 2,50 m über Geh- und Radwegen und 4,50 m
                                                                    Seit Ende Januar ist AstraZeneca in der EU für Personen über 18
über Fahrbahnen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die
                                                                    Jahren zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) emp-
Bepflanzungen an Kreuzungen und Einmündungen stets so zu
                                                                    fiehlt AstraZeneca als sicheren und wirksamen Impfstoff. Anders
halten sind, dass ein gewisser Sichtwinkel für einbiegende Fahr-
                                                                    als die bisherigen mRNA-Impfstoffe verwendet dieser Träger-
zeuge vorhanden ist.
                                                                    oder Vektorviren, um einen Impfschutz zu erreichen. Die STIKO
Den Baum- und Heckenschnitt können Sie gerne auf unseren            empfiehlt AstraZeneca derzeit für Menschen zwischen 18 und 64
Häckselplatz in Altdorf bringen.                                    Jahren. Für die Altersgruppe über 65 Jahren liegen der STIKO
Weltgebetstag Vanuatu - Gemeinde Altdorf
Seite 10                                       Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                27. Februar 2021

                                 Informationen zum Corona-Virus
    Corona-Fallzahlen für Altdorf (Stand 24. Februar 2021)

    Fälle insgesamt:                                                         386
    Infizierte Personen insgesamt:                                            91
    Davon aktuell infiziert:                                                   3
    Kontaktpersonen insgesamt:                                               295
    Davon aktuell in Quarantäne:                                               8

nicht ausreichend Daten des Herstellers vor. Deshalb wird diese        Ihr Weg zum Landwirtschaftsmeister!
Altersgruppe weiterhin den Impfstoff von BioNTech beziehungs-
weise Moderna erhalten. Für alle anderen Altersgruppen ist im          Online-Informationsveranstaltung zum Fachschulbesuch an
KIZ der Impfstoff von AstraZeneca vorgesehen.                          der Fachschule für Landwirtschaft Herrenberg am 23. März
                                                                       um 19.00 Uhr
Mit dem Start der AstraZeneca-Impfung wird das KIZ den Betrieb
weiter ausdehnen. Derzeit werden Termine für Dienstag, Freitag         Die Fachschule für Landwirtschaft Herrenberg lädt am Dienstag,
und Sonntag angeboten. Parallel sind die mobilen Impfteams             23. März 2021 um 19.00 Uhr zu einer Online-Informationsveran-
(MIT) weiter in den 42 Alten- und Pflegeheimen im Einsatz. Dort        staltung zum Fachschulbesuch ab November 2021 ein.
sind inzwischen die Zweitimpfungen angelaufen, die voraussicht-        Die Fachschule für Landwirtschaft Herrenberg bietet den Studie-
lich Mitte März abgeschlossen sind.                                    renden ein breites Spektrum an Unterrichtsinhalten aus den Be-
                                                                       reichen pflanzliche und tierische Erzeugung sowie den Schwer-
Mehr Informationen zur Wirksamkeit und Sicherheit des Ast-             punkten Betriebswirtschaft und Unternehmensführung. Ziel ist
raZeneca-Impfstoffs beim Robert Koch-Institut: https://www.            es, den Studenten das notwendige Rüstzeug für ihre künftige
rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html                         Rolle als Betriebsleiter und Unternehmer zu vermitteln und sie
                                                                       in ihrer persönlichen Entwicklung weiter zu fördern. Besonderes
                                                                       Augenmerk liegt dabei auf der engen Verknüpfung mit der be-
                                                                       trieblichen Praxis zu Hause bzw. im Partnerbetrieb oder bei Be-
                                                                       triebsexkursionen und Praxisübungen.
                                                                       Während des Schulbesuches sind vielfältige Aufgaben und Ar-
Ein bisschen wie in der Nase bohren                                    beiten durchzuführen, die sich regelmäßig auch auf den eigenen/
                                                                       elterlichen Betrieb oder einen „Partnerbetrieb“ beziehen. Dies
Covid-19 Rapid Test Device (nasal) kommt zum Einsatz
                                                                       schließt auch die Durchleuchtung der finanziellen Situation des
Der Vergleich war zuletzt häufig in den Medien zu hören – die          Betriebes mit ein.
neuen Schnelltests, die im Nachbarland Österreich in den Schu-         Im Rahmen einer Informationsveranstaltung soll deshalb schon
len schon im Einsatz sind, seien ein bisschen als wolle man sich       im Vorfeld über den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der Schul-
in der Nase bohren. Seit Montag, 22. Februar 2021 werden die-          zeit, die Zielsetzungen, Anforderungen an die Schüler, die Einbin-
se in der Handhabe „einfacheren Tests“, auch seitens aller fünf        dung der Betriebe und vieles mehr informiert sowie Fragen der
Schnelltestzentren im Landkreis Böblingen eingesetzt. „Damit           Interessenten beantwortet werden.
wollen wir zunächst bei Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzie-           Eine Anmeldung bis zum 16. März 2021 beim Amt für Landwirt-
herinnen und Erziehern die Hemmschwelle noch weiter senken,            schaft und Naturschutz unter der Telefonnummer 
und wir wollen damit auch für jüngere Kinder ein Angebot schaf-        (0 70 31) 6 63-23 30 oder per E-Mail an 
fen“, sagt Landrat Roland Bernhard. Zuletzt hatten viele Mails die     landwirtschaft-naturschutz@lrabb.de ist erforderlich. Die Zu-
Kreisbehörde erreicht, in denen sich Eltern erkundigten, warum         gangsdaten zum Webseminar werden dann vorab per E-Mail
unter 12 Jahren kein Angebot eines kostenlosen Schnelltests ge-        versendet.
macht wurde.
„Wir machen das im Vorgriff auf die absehbare flächendeckende
Einführung in Bund und Land“, so Dr. Björn Schittenhelm, der
Initiator der Schnelltestzentren im Kreis. „Auf dem Testgipfel des
Landes am Mittwoch wurde die hohe Wirksamkeit der Tests von
allen eingeladenen Experten bestätigt. Wir wollen die Vorteile des
Tests bereits jetzt für Personen nutzen, die sich häufig testen las-
sen sollten, und für Kinder.“
Der Landkreis Böblingen sorgt bundesweit für Schlagzeilen mit
seinem Konzept. Im Landratsamt laufen nicht nur die Telefon-
drähte heiß, es häufen sich auch die Mails aus anderen Landkrei-
sen, die alle Interesse daran haben, wie das Modell funktioniert
und was es dazu braucht. „Es wird klar, dass es nicht damit getan      Die Internationalen Wochen gegen Rassis-
ist, die Tests finanziert zu bekommen“, so Bernhard. „Es braucht       mus im Landkreis Böblingen
eine Organisationsstruktur dafür, um das Angebot auch in die
Fläche zu bringen.“                                                    Laut Pressemitteilung vom 2. September 2020 der Bundesregie-
                                                                       rung geht vom Rechtsextremismus „derzeit die größte Bedro-
https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/schnelltestzentren.html           hung für die öffentliche Sicherheit in Deutschland aus“. Daher
27. Februar 2021                              Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                         Seite 11

wurde ein Kabinettsausschuss „zur Bekämpfung von Rechts-
extremismus und Rassismus“ zur Ableitung geeigneter Gegen-
maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassis-
mus, Antisemitismus und weiteren Phänomenen gruppenbezo-
gener Menschenfeindlichkeit gegründet.
Landrat Roland Bernhard erklärt: „Ich möchte ein starkes Zeichen
gegen Rassismus setzen. Bieten Sie dem Rassismus die Stirn. Der
Landkreis Böblingen engagiert sich und führt eine Kampagne ge-
gen Rassismus durch“. Im Rahmen der Internationalen Wochen
gegen Rassismus vom 15. bis zum 28. März 2021 werden täglich
landkreisweite Aktionen in einzelnen Kommunen stattfinden, die
unterschiedliche Workshops, Seminare, Vorträge und Theatervor-
stellungen bündeln. Viele Netzwerke, Arbeitskreise, Vereine aber
auch Unternehmen beteiligen sich bereits jetzt an den Aktionswo-
chen. Diese landkreisweiten Aktionswochen unter der Schirmherr-
schaft von Landrat Roland Bernhard wurden intitiiert vom Amt für
Migration und Flüchtlinge des Landratsamtes Böblingen. Das Re-
gionle Demokratiezentrum Böblingen unter der Trägerschaft des
Vereins für Jugendhilfe im Landkreis Böblingen e.V. unterstützt.
Am 15. März wird um 18.00 Uhr die Auftaktveranstaltung im
hybriden Format stattfinden. Unterschiedliche Rednerbeiträge
werden hierzu den Start in die Aktionswochen einleiten. An den
darauffolgenden Tagen wird es einen Mix aus analogen, digita-
len aber auch hybriden Veranstaltungen geben, die allesamt sich
der Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus, Ras-             Am Wochenende von Freitag, den 19. bis Sonntag den 21. Februar
sismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeind-            wurde die Eingangstüre der Peter-Creuzberger Halle bei einem
lichkeit widmen.                                                      Einbruchsversuch so stark beschädigt, dass ein Gesamtschaden
Mit dem Teaser für die Internationalen Wochen gegen Rassis-           von ca. 1.000 Euro entstanden ist. Der Einbruchsversuch sowie
mus und einem starken Statement des Landrats mit den Wor-             die Sachbeschädigung wurden durch die Gemeinde umgehend
ten „Bieten Sie Rassismus die Stirn!“ wurden bereits die ersten       zur Anzeige gebracht.
Schritte für die Aktionswochen eingeleitet, die mit einem bunten      Auch an der Skateranlage und am Pavillon an der Halle wurden
Programm im Aktionszeitraum fortgeführt werden.                       Hinterlassenschaften (Müll) einer Zusammenkunft gefunden. Be-
                                                                      sonders ärgerlich ist dabei, dass hier auch Scherben hinterlas-
                                                                      sen wurden, die nicht nur bei den Nutzern der Skateranlage zu
                                                                      schweren Verletzungen führen können.
Wechsel in der Geschäftsführung des Kreis-                            Die Gemeinde bittet die Einwohnerinnen und Einwohner, die Au-
jugendrings                                                           gen offenzuhalten und sich nicht zu scheuen, die Polizei anzuru-
                                                                      fen, wenn es zu Lärmbelästigungen insbesondere zu Nachtzeiten
Ekaterina Ohngemach, neue Geschäftsführerin des Kreisju-              kommt.
gendrings                                                             Solch ein Vandalismus auf Kosten des Gemeinwohls und die Ver-
Landrat Roland Bernhard hat am 24. Februar die neue Ge-               müllung der Treffpunkte hier in Altdorf kann und wird die Gemein-
schäftsführerin des Kreisjugendrings Ekaterina Ohngemach be-          de nicht dulden und konsequent zur Anzeige bringen.
glückwünscht. „Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre neue Tä-
tigkeit als Geschäftsführerin des Kreisjugendrings“, so Landrat
Bernhard.                                                               Trotz des Wegfalls der nächtlichen Ausgangssperre blei-
Ekaterina Ohngemach hat die Funktion der Geschäftsführerin              ben die Kontaktbeschränkungen (eigener Haushalts plus
des Kreisjugendrings Böblingen am 15. Januar übernommen.                höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen
Sie ist studierte Erziehungswissenschaftlerin und war zuvor in          Haushalt gehört) sowie die Abstands- und Hygieneregeln
unterschiedlichen sozialpädagogischen Bereichen des Vereins             weiterhin gültig!
für Jugendhilfe im Landkreis Böblingen e.V. tätig. Ihre langjährige
Erfahrung und ihre Kenntnisse setzt sie nun in der Geschäftsfüh-      – Ihre Gemeindeverwaltung –
rung beim Kreisjugendring ein.
Der Kreisjugendring ist ein eigenständiger Verein, der seit über
25 Jahren im Auftrag des Landratsamtes die Richtlinie zur För-
derung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Böblingen
umsetzt. Sie wird vom Kreisjugendring verwaltet und inhaltlich        Verhalten auf den Spiel- und Bolzplätzen der
an Veränderungen des Zuschussvolumens und gesellschaftliche           Gemeinde Altdorf
Entwicklungen angepasst. Die nötigen Fortschreibungen wer-            Das schöne Wetter in der letzten Woche hat dazu geführt, dass
den vom Kreisjugendring initiiert und gemeinsam mit dem Ju-           die Spiel- und Bolzplätze der Gemeinde wieder rege besucht und
gendamt, dem Beratungsgremium und Verbandsvertretungen                genutzt werden. Auf der Anlage in den Seewiesen waren teilwei-
ausgehandelt. Die Geschäftsführerin des Kreisjugendrings ist zu-      se ca. 30-40 Menschen aller Altersstufen vertreten.
dem Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Kreistages.
                                                                      Bedauerlicherweise mussten Mitarbeiter der Gemeindeverwal-
                                                                      tung feststellen, dass hierbei die Regelungen der Corona-Verord-
                                                                      nung nicht immer eingehalten wurden. Insbesondere kam es zu
                                                                      Verstößen gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen sowie
Nächtlicher Einbruchsversuch und Scherben                             die Abstands– und Hygienevorschriften.
auf der Skateranlage                                                  Wir appellieren daher an alle Einwohnerinnen und Einwohner, die
Die ersten warmen Sonnenstrahlen und erträgliche Nachtem-             geltenden Regelungen der Corona-Verordnung zur Eindämmung
peraturen haben leider einige Menschen dazu eingeladen, ihre          der Pandemie einzuhalten.
überschüssige Energie am Allgemeinwohl in Altdorf auszulassen.        – Ihre Gemeindeverwaltung –
Seite 12                                                 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                27. Februar 2021

                                                                                Es gibt in Afghanistan aber auch viel Schönes und Interresantes,
   BAUMASSNAHMEN                                                                darüber möchte ich gerne berichten.
                                                                                Ich werde zuerst kurz über Religion berichten, dann die geogra-
                                                                                phische Lage beschreiben und von den Menschen und Sprachen
                                                                                erzählen.
                                                                                Zur Religion:
                                                                                Die meisten Menschen (99%) sind Muslime, genauer gesagt
                                                                                Sunniten und Schiiten. Es gibt wenig Hindus und Siks. Ich bin
In der Gemeinde Altdorf kommt es aufgrund von verschiedenen                     Schiite und Tajek.
Baumaßnahmen zu folgenden verkehrsrechtlichen Einschrän-                        Es ist schwierig, in Afghanistan als Schiit zu leben, denn die Tali-
kungen:                                                                         ban sind Sunniten und bekämpfen die Schiiten. Sie wollen, dass
Schulstraße 6                                                                   wir den gleichen Glauben haben wie sie.
Gehwegsperrung mit Notgehweg                                                   Zur Geographie:
in der Zeit vom 22. Februar bis 5. März 2021
                                                                                Afghanistan ist ein Land ohne Zugang zum Meer. Es gibt sehr viel
Laienstraße 31                                                                  Gebirge (1000km von Ost nach West). Die Berge sind bis 7.400 m
                                                                                hoch. Nur 10% des Landes liegen unter 600 m.
Halbseitige Sperrung und Gehwegsperrung
in der Zeit vom 15. Dezember 2020 bis 5. März 2021                              Afghanistan ist von vielen Ländern umgeben: Iran im Westen,
                                                                                Turkmenistan im Nordwesten, Uzbekistan im Norden, Tadschikis-
Bühlstraße/Ecke Schulstraße und Bühlstraße/Ecke Schiller-                       tan im Norden, China im Osten und Pakistan im Südosten.
straße
                                                                                Die Menschen und ihre Sprachen:
Gehwegsperrung und halbseitige Sperrung
in der Zeit vom 25. Februar bis 5. März 2021                                    Etwa 34 MillionenMenschen leben in Afghanistan. Die Bevölke-
                                                                                rung besteht hauptsächlich aus Paschtunen, Tadschiken, Uzbe-
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung.                                 ken, Hazara und Turkmenen.
– Ihre Gemeindeverwaltung –                                                     Die verschiedene Stämme gehören entweder den Suniiten oder
                                                                                Schiiten an. Hazara sind alle Schiiten, ebenso wenige Paschtu-
                                                                                nen. Die meisten Paschtunen, Tadjiken, Uzbeken und Turkmenen
                                                                                sind Suniiten.
 Integrationsmanagement Schönbuchlichtung                                       Hauptsprachen sind in meiner Heimat Dari,Persisch (59%) und
Integrationsmanagement Schönbuchlichtung                                        Paschtu (35%). Ich spreche Dari und Paschtu. Die Turkmenen
                                                                                und Uzbeken sprechen meist türkisch, verstehen aber Dari. Die
                                                                                Tadschiken sprechen Dari, die Paschtunen können beides spre-
                                                                                chen: Paschtu und Dari.
   INTEGRATIONS-
        MANAGE MENT
   SCHÖNBUCHLICHTUNG
                                                                                Industrie/Bodenschätze/Landwirtschaft:
      INTE GRATION S-                                                           Afghanistan ist ein sehr reiches Land, was die Bodenschätze be-
            MAN AGE MEN T                                                       trifft: Es gibt dort eines der größten Kupfervorkommen der Welt,
   SCHÖNBUCH             LICHTUNG                                               außerdem Uran, Nickel, Eisen, Salz, Erdöl und – Gas, Kohle, Lit-
Am Montag, 1. März 2021 um 19.00 Uhr
                                                                                huim, Seltene Gesteine, Gold, Silber, Edelsteine (z.B. Smaragde
                                   berichtet Idris Abdullahi gemeinsam mit      und Lapislazuli).
                                   dem Integrationsmanagement über sein
                                   Heimatland Eritrea im Allgemeinen und        Industrie
                                   ganz persönlich.                             Landwirtschaft: Der Boden is zum Teil sehr fruchtbar und Obst
                                   Am 24. Mai 1993 erklärte Eritrea offiziell   und Gemüse wächst sehr gut. Es gibt dort z.B. Weizen, Gers-
                                   seine Unabhängigkeit von Äthiopien. Der      te, Reis, Mais, Karotten, Zwiebeln, Kartoffeln, Bohnen, Erbsen,
                                   schmale Landstreifen am Roten Meer war       Gurken, Tomaten, Auberginen und vieles mehr. Wir kennen dort
                                   Jahrhunderte lang hart umkämpft.             auch viele Obstorten, die man in Deutschland auch bekommt:
                                                                                Äpfel, Birnen, Trauben, Aprikosen, Pfirsiche, Kirschen, verschie-
                                   Idris Abdullahi wohnt seit 2018 in Holzge-
                                                                                dene Beeren. Aber auch Orangen, Zitronen, Mandeln, Feigen und
                                   rlingen. Er ist 26 Jahre und hat eine Frau
                                                                                Garanatäpfel.
                                   und 2 kleine Söhne. Seine Eltern wohnen
                                   noch in dem kleinen landwirtschaftlich ge-   Essen/Getränke:
Idris A. als er 16 Jahre alt war   prägten Dorf Aligder. Wer mehr über ihn
und seine Freunde in Schu-
                                   und sein Leben in Eritrea erfahren möchte    In meiner Heimat gibt es ganz viel unterschiedliche Essen. Ich
luniform
                                   ist herzlich eingeladen.                     nenne hier einige Namen von Speisen: Das Hauptessen ist Palau
                                                                                oder Qabili. Es besteht aus Reis, verschiedene Fleisch, Karotten,
Den Teilnahmelink erhalten Sie nach Anfrage beim Integrations-                  Rosinen und Gerwürzen. Es ist ein Eintopfgericht und wird auf
management per Email: integration@holzgerlingen.de oder per                     dem Herd gekocht.
Whats App: (0160) 8 85 44 36.
                                                                                Aschak besteht aus einer Art Nudelteig, der gefüllt ist Fleisch,
Über die Ehrenamtskreise wird der Link direkt verschickt.                       Gemüse (Bohnen und Lauch). Bolanie ist eine Art große gefüllte
                                                                                Pfankuchen (mit Kartoffeln und Lauch gefüllt).
Integration im Online-Format                                                    Schorwa ist ein Eintopfgericht, das mit Fleisch, Kartoffeln, Zwie-
                                                                                beln und Gewürze gekocht wird. Die Soße ist sehr lecker und
Mahin Foroghi berichtete online aus Afghanistan                                 man isst sie mit Brot.
Hier zum Nachlesen:                                                             In Afghanistan trinken die Menschen sehr viel schwarzen oder
Afghanistan ist mein Heitmatland, dass ich ungefähr vor 5 Jahren                grünen Tee und Pfefferminztee. Kaffee wird auch viel getrunken
verlassen habe. Ich lebe seit 2016 in Deutschland. In meiner Hei-               (türkischer Mokka). Alkohol trinken wir als Muslime nicht. Zum
mat Afghanistan herrscht seit vielen Jahrzehnten Krieg. Es gibt                 Essen wird auch gerne Joghurt getrunken. Säfte und softdrinks
wenig Arbeit und die meisten Menschen sind arm.                                 gibt es auch.
27. Februar 2021                             Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                          Seite 13

  Wir sind bunt
  Internationale Wochen gegen Rassismus auf der Schönbuchlichtung
  Vom 15. Bis 28. März finden die internationalen Wochen gegen
  Rassismus statt.

Was bedeutet Anti-Bias und was ist der Anti-Bias-Ansatz?
  Was bedeutet Anti-Bias und was ist der Anti-Bias-Ansatz?
Das englische Wort „bias“ bedeutet übersetzt „Voreingenommenheit“ oder auch „Einseitigkeit“.
  Das englische
Anti-Bias versteht sich Wort     „bias“ bedeutet
                        als intersektionaler Ansatz. übersetzt „Voreingenommenheit“ oder auch
  „Einseitigkeit“.
Das  heißt er beschreibt die Schnittmenge verschiedener Bereiche von Diskriminierung in einer Person. Eine Person besitzt verschie-
dene Identitätsmerkmale, die eine gewisse Position in der Gesellschaft zuweisen. Z.B.: Angela Merkel: Ehefrau, Politikerin, Frau,
  Anti-Bias versteht sich als intersektionaler Ansatz.
kinderlos, Physikerin, weiß, deutsch, evangelisch... Was denken Sie wird in unserer gesellschaftlichen Mitte als eher positiv – was als
  Das
eher     heißt
     negativ     er beschreibt die Schnittmenge verschiedener Bereiche von Diskriminierung in
              wahrgenommen?
  einer
Dieser     Person.
        Ansatz         Eine
                setzt an      PersonErfahrungen
                         den eigenen     besitzt verschiedene
                                                    an.                Identitätsmerkmale, die eine gewisse
  Position
Anti-Bias      in der
           stammt       Gesellschaft
                   aus der frühkindlichen zuweisen.
                                           Pädagogik. ManZ.B.:
                                                           möchteAngela
                                                                    so früh Merkel:
                                                                            wie möglichEhefrau,
                                                                                          einsteigen, Politikerin,
                                                                                                       weil der AnsatzFrau,
                                                                                                                       davon ausgeht,
dass Vorurteile ab der frühen Kindheit erlernt werden. Dafür müssen die Erwachsenen in Familie, Kita und Schule sich ihrer eigenen
  kinderlos, Physikerin, weiß, deutsch, evangelisch… Was denken Sie wird in unserer
Vorurteile bewusst werden und sein (vgl. http://annette-kuebler.de/ab/was-ist-anti-bias/)
  gesellschaftlichen
Das  Antibias-Netzwerk möchteMitte   alsundeher
                                helfen           positiv
                                            Muster        – was
                                                   aufbrechen,      als eher
                                                                die eigene      negativ
                                                                           Haltung           wahrgenommen?
                                                                                   reflektieren, Vielfalt wertschätzen, Schieflagen ins
Gleichgewicht bringen und Hindernisse überwinden (vgl. https://www.anti-bias-netz.org/ueber-uns/selbstverstaendnis/)
  Dieser Ansatz setzt an den eigenen Erfahrungen an.
  Anti-Bias stammt aus der frühkindlichen Pädagogik.                  Man
                                                             Eine Übung      möchte
                                                                          möchten       so früh
                                                                                   wir Ihnen   dazu wie   möglich
                                                                                                    vorstellen.  Sie heißt Fami-
  einsteigen, weil der Ansatz davon ausgeht, dass            liennetz: Hier
                                                                 Vorurteile kann
                                                                               abman
                                                                                   dersich  bewusst
                                                                                          frühen      werden,
                                                                                                    Kindheit   wieerlernt
                                                                                                                    man geprägt
                                                             ist und welches Weltbild man als Maßstab ansetzt. Wie beurteile
  werden. Dafür müssen die Erwachsenen in Familie,                    Kita und
                                                             ich Menschen,        Schule
                                                                             die anders       sichundihrer
                                                                                         geprägt            eigenen
                                                                                                       sozialisiert sind als ich?
                                                             Welche Gefühle löst das in mir aus? Wie reagiere ich auf die-
  Vorurteile bewusst werden und sein (vgl. http://annette-kuebler.de/ab/was-ist-anti-bias/)
                                                             se Menschen? Und nicht vergessen: Wenn ich reflektiert bin –
  Das Antibias-Netzwerk möchte helfen und Muster                   aufbrechen,
                                                             ist das mein Gegenüberdie    eigene
                                                                                     vielleicht nochHaltung
                                                                                                      lange nicht.
  reflektieren, Vielfalt wertschätzen, Schieflagen ins Gleichgewicht bringen und Hindernisse
  überwinden (vgl. https://www.anti-bias-netz.org/ueber-uns/selbstverstaendnis/)

aus: h ttps://www.diakonie-wuerttemberg.de/fileadmin/Diakonie/Arbeitsbereiche_Ab/Migranten_Mg/Mg_Rassismuskritische_
      Broschuere_vollstaendig.pdf, S.27
     Niemand wird mit Hass oder Intoleranz geboren
Seite 14                                                         Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                                                 27. Februar 2021

 Unser Angebot:

 Essen auf Rädern
 Wir bieten allen Altdorferinnen und Altdorfern ein Essen auf Rädern
 an und liefern montags bis freitags jeweils eine leckere Mahlzeit
 frisch auf Ihren Tisch.
 Bitte bestellen Sie bei den Fahrern oder bis spätestens Sonntagabend, 24.00 Uhr bei der
 Gemeindeverwaltung unter:

                               Telefon und Anrufbeantworter: 74 74 0                                                                                                    
                                                oder
                                          Fax: 74 74 10 
 Bitte geben Sie an, an welchem Tag Sie welches Menü haben wollen. Das Essen wird Ihnen dann täglich
 frisch in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 13.00 Uhr geliefert. Dauerbesteller können auch mit einem Be-
 stellschein, der Ihnen jeweils mit den Essen ausgeliefert wird, bestellen.
 Monatlich erhalten Sie dann eine Rechnung für Ihre bezogenen Essen. Die Preise betragen für
 1 Menü 4,80 Euro zuzüglich einer Liefergebühr pro Anlieferung von 1,20 Euro für Mitglieder und 1,50 Euro
 für Nichtmitglieder des Senioren- und Krankenpflegevereins.
 Gönnen Sie sich ein leckeres Essen. Genießen Sie ganz ohne Einkaufen oder aufwendige Zubereitung ein
 vollwertiges, schmackhaftes, frisch gekochtes und gesundes Gericht.

   Speiseplan

   1.3. bis 5.3.2021                         Menü 1                                   Menü 2                            Menü 3 – Supersalat               Menü 4 – Schonkost/Leichte Kost
                                                                                                                                                             salzarm, fettarm, ohne Zucker

   Montag                      Fleischkäse in                           Kalbssahnegeschnetzeltes                 Bunte Salatplatte mit                    Alblinsen in Joghurtsoße
                               Bratensoße, mit                          mit                                      Schwarzwälder                            mit frischem Gemüse
                               Röstzwiebel,                             Gemüsespätzle a.c.g.i.                   Rauchfleisch und                         und Vollkornnudeln
                               Bratkartoffeln und                                                                Rosenbrötchen 7.a.                       (veg.) a.c.g.i.
                               Bohnensalat 7.
   Dienstag                    Hähnchenbrustfilet in                    Tafelspitz in Apfel-                     Straßburger Wurstsalat                   Nudelauflauf mit
                               Zigeunersoße mit                         Meerrettichsoße mit                      mit Farmerbrötchen                       Tomatensoße und
                               Bauernspätzle und                        Schnittlauchkartoffeln                   1.8.a.h.                                 Salatbeilage (veg.) a.c.g.
                               Salatbeilage a.c.g.                      und Mischgemüse a.g.

   Mittwoch                    Drei Maultaschen                         Puten- Oberkeulenbraten                  Salatplatte mit Ei und                   Drei Kartoffeltaschen
                               geschmelzt mit                           mit Reis und                             Camambert, Brötchen                      gefüllt mit Frischkäse
                               Kartoffelsalat 7.a.c.g.                  Mexikogemüse                             a.g.                                     und Kräuter, dazu
                                                                                                                                                          Karottenmix in Rahm
                                                                                                                                                          (veg.) a.g.
   Donnerstag                  Cordon bleu vom                          Grießbrei mit Joghurt,                   Salatplatte mit Sesam-                   Rindergeschnetzeltes
                               Schwein mit Bratensoße,                  Zucker und Zimt, einem                   Shrimps und                              „Stroganoff“ mit
                               Nudeln und Krautsalat                    Zwetschgenknödel und                     Artischocken                             Serviettenknödeln und
                               mit Ananas 7.1.a.c.g.                    Waldbeeren (veg.) a.c.g.                 Körnerbrötchen a.d.h.                    Brokkoli a.c.g.j.

   Freitag                     Gefüllte rote                            Paniertes Kabeljaufilet                  Kleines paniertes                        Zwei gekochte Eier auf
                               Paprikaschote in                         mit Remouladensoße                       Putenschnitzel mit                       Rahmspinat mit Salzkar-
                               Pilzrahmsoße mit                         und gemischtem                           verschiedenen Salaten                    toffeln
                               hausgemachten Knöpfle                    Kartoffelsalat 9.a.c.g                   und Baguettebrötchen                     (veg.) c.g.
                               7.a.c.                                                                            a.c.g.

 AUSWEICHMENÜ TÄGLICH: a) ½ Hähnchen vom Grill mit Brötchen a. b) Pizzaschnitte vegetarisch a.g.
 Zusatzstoffe: 1 Farbstoff, 2 Konservierungsstoffen, 3 Antioxidationsmittel, 4 Geschmacksverstärker, 5 geschwefelt, 6 geschwärzt, 7 gepökelt, 8 Phosphat, 9 Süßungsmittel.
 Allergene Stoffe: a Gluten, b Krebstiere, c Eier, d Fisch, e Erdnüsse, f Soja, g Milch-Lactose, h Schalenfrüchte, i Sellerie, j Senf, k Sesam, Schwefeldioxyd, m Lupinen, n Weichtiere

                                                                               Änderungen vorbehalten!
27. Februar 2021                                  Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                           Seite 15

                                                                           Eheschließungen
                                  BiB                                      René Weber und Katharina Hoppe               wohnhaft in Altdorf
                                  Bücherei im Bürgerhaus                   Marcel Kuhn und Sabrina Stojek               wohnhaft in Altdorf

71155 Altdorf, Kirchplatz 2                 Montag: 10.00 bis 12.00 Uhr    Sterbefälle
Telefon (0 70 31) 7 24 72 72       Mittwoch/Freitag: 15.00 bis 18.00 Uhr
info@buecherei-altdorf.de      1. Samstag im Monat: 10.00 bis 12.00 Uhr    Martin Dengel     79 Jahre
www.buecherei-altdorf.de

Unser BiB Tipp – Nutzen Sie den Abholservice
                                                                                                Unsere Jubilare
Es können weiterhin Bücher und andere Medien kontaktlos aus-
geliehen (und zurückgegeben) werden. Die Vorgehensweise ist
wie beim letzten Lockdown.
Näheres auch auf unserer Internetseite                                     Wir gratulieren am
---> www.buecherei-altdorf.de
Seite 16                                      Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                              27. Februar 2021

Gemeinschaftsschule Weil im Schönbuch
          Gemeinschaftsschule Weil im Schönbuch
 n der Röte 92, 71093 Weil im Schönbuch
          In der Röte 92, 71093 Weil im Schönbuch
Telefon: (07157)
          Telefon:    1290200
          In der(07157)
                    Röte   1290200
                           92,  71093 Weil im Schönbuch
          Telefax: (07157) 1290203
Telefax: (07157)
          Telefon:1290203
                       (07157)
          info@schule-weil.de     1290200
                               | www.schule-weil.de
nfo@schule-weil.de
          Telefax: (07157) 1290203
          Liebe Eltern der neuen Fünftklässler,
www.schule-weil.de
          info@schule-weil.de
           die Anmeldung an der Gemeinschaftsschule zum kommenden Schuljahr können Sie diesmal online, per Post oder auch persönlich vor-
           www.schule-weil.de
           nehmen.  Sie finden die Formulare auf unserer Homepage (www.schule-weil.de) im Download-Bereich oder bekommen diese bei uns im
Liebe      Sekretariat.
        Eltern  der neuen Fünftklässler,
         Für die Anmeldung
         Liebe    Eltern der benötigen
                                 neuen  SieFünftklässler,
            – den Anmeldebogen (3 Seiten)
die Anmeldung      an der Gemeinschaftsschule zum kommenden Schuljahr können Sie diesmal
            – die Seiten 3 und 4 der Grundschul-Empfehlung
online, per –Post
              einen oder
                    Nachweis  über persönlich
                            auch    die erfolgte Masernimpfung
                                                   vornehmen. Sie finden die Formulare auf unserer
         die Anmeldung an der Gemeinschaftsschule zum kommenden Schuljahr können Sie diesmal
Homepage     die Beantragung einer Bus-/Bahnfahrkarte
         Für (www.schule-weil.de)                      finden Sie ebenfallsoder
                                           im persönlich
                                                Download-Bereich           eine Anleitung
                                                                                 bekommen im Download-Bereich.
         online,    per Post oder auch                        vornehmen.        Sie   finden  diediese  bei unsauf
                                                                                                   Formulare      imunserer
         Wenn Sie Ihr Kind persönlich an der Schule anmelden wollen, können Sie gerne an folgenden Tagen vorbeikommen:
Sekretariat.
         Homepage (www.schule-weil.de) im Download-Bereich oder bekommen diese bei uns im
                               Montag, 8. März bis Donnerstag, 11. März 2021 von 8.00 bis 14.00 Uhr
         Sekretariat.
         An der Gemeinschaftsschule werden alle Bildungsstandards angeboten. Daher sind auch alle Abschlüsse möglich:
Für die Anmeldung       benötigen Sie
            – Abitur am allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasium (G9)
    - denFür–Anmeldebogen
              Realschulabschluss
               die Anmeldung     nach  Klasse
                                   (3benötigen
                                       Seiten)10    Sie
            – Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
    - die Seiten
              - den   3 und   4 der Grundschul-Empfehlung
                         Anmeldebogen            (3 Seiten)
         Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder!
    - einen-Nachweis
                   die Seiten über   die erfolgte
                                  3 und               Masernimpfung
                                            4 der Grundschul-Empfehlung
            Mit freundlichen Grüßen
            Annette
                  - Pfizenmaier (Rektorin)
                      einen Nachweis
                                über die erfolgte Masernimpfung
Für die Beantragung einer Bus-/Bahnfahrkarte finden Sie ebenfalls eine Anleitung im
Download-Bereich.
         Für die Beantragung einer Bus-/Bahnfahrkarte finden Sie ebenfalls eine Anleitung im
        Download-Bereich.
Wenn Sie Ihr Kind persönlich an der Schule anmelden wollen, können Sie gerne an folgenden
Tagen vorbeikommen:
        Wenn Sie Ihr Kind persönlich an der Schule anmelden wollen, können Sie gerne an folgenden
            Tagen vorbeikommen:
      Montag, 8. März bis Donnerstag, 11. März 2021 von 8.00 bis 14.00 Uhr
            Montag, 8. März bis Donnerstag, 11. März 2021 von 8.00 bis 14.00 Uhr
An der Gemeinschaftsschule werden alle Bildungsstandards angeboten. Daher sind auch alle
Abschlüsse
         Anmöglich:
            der Gemeinschaftsschule werden alle Bildungsstandards angeboten. Daher sind auch alle
       - Abschlüsse
          Abitur ammöglich:
                    allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasium (G9)
       - Realschulabschluss nach Klasse 10
                - Abitur am allgemeinbildenden   oder beruflichen Gymnasium (G9)
       - Hauptschulabschluss
                - Realschulabschluss nach Klasse 10
                              nach Klasse  9 oder 10
                - Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder!
         Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder!
Mit freundlichen Grüßen
Annette Pfizenmaier
         Mit freundlichen Grüßen
 Rektorin)Annette Pfizenmaier
            (Rektorin)
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