An der Rheinhessenhalle entsteht die Bodenplatte - Verbandsgemeinderat vergibt Auftrag für Aufzugsanlage - Verbandsgemeinde ...
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Der Verbandsgemeinde Monsheim Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim 47. Jahrgang / Ausgabe Nr. 12 Freitag, den 20. März 2020 An der Rheinhessenhalle entsteht die Bodenplatte Verbandsgemeinderat vergibt Auftrag für Aufzugsanlage hat der Verbandsgemeinderat den Auftrag für die Aufzugsanlage an den günstigsten Bieter zum Preis von rund 40.000 Euro (inkl. MWSt.) vergeben. Das Submissi- onsergebnis für dieses Gewerk lag damit um etwa 10.000 Euro unter der Kostenschätzung. Besonderes Augenmerk wird mo- mentan auf die Ausgestaltung der Veranstaltungstechnik gelegt. Da- bei geht es um die Beleuchtung des Bühnenbereichs, die Beschallungs- anlagen und die Scheinwerfer-Tra- versen im Hallenbereich, aber auch die Platzierung von Lein wänden und Beamern für ver- schiedene Veranstaltungsformate. Diese Technik ist dabei so anzu- ordnen, dass sie den Sportbetrieb nicht stört und es auch nicht zu Beschädigungen kommen kann. Zuletzt haben zudem erneut ein Vertreter des Kegelbahnherstellers Ahlborn und Mitglieder des Vor- stands des SKC Monsheim an den Auf dem Luftbild der Baustelle sind die einzelnen Phasen zur Herstellung der Bodenplatte der Rheinhessenhalle Baubesprechungen teilgenommen. deutlich zu erkennen. Im Süden werden bereits die ersten Wände geschalt. Dabei ging es insbesondere um die Schnittstellen von Rohbau und MONSHEIM – Die Bauarbeiten an Fortschritt. Derzeit wird die Bo- nen Wochenende über mehrere Haustechnik zu den Komponenten der Rheinhessenhalle in Mons- denplatte in mehreren Arbeits- Tage intensiv bewässert, um eine der direkt vom Hersteller einzu- heim laufen nach den witterungs- schritten von Ost nach West herge- zu schnelle Trocknung und Aus- bauenden Kegelsportanlage, aber bedingten Verzögerungen der letz- stellt. Die Grundleitungen für die härtung mit der Gefahr der Risse- auch um Fragen der Materialaus- ten Monate inzwischen weitgehend Entwässerung wurden bereits voll- bildung zu verhindern. wahl und Farbgestaltung. planmäßig. Allerdings zeichnen ständig verlegt und auch die recht Dort werden derzeit auch die ers- Bürgermeister Ralph Bothe ist mit sich bereits die nächsten Schwie- hohen Schächte für die Regenwas- ten Schaltafeln aufgestellt, um in dem bisherigen Baufortschritt wie rigkeiten ab. So informierte das ser- und Schmutzwasserkanäle im einigen Tagen die aufgehenden auch mit dem Verlauf der Planer- mit den Rohbauarbeiten beauf- Südwesten des Baufeldes sind Wände in südlicher Richtung zu Gespräche sehr zufrieden: „Wir tragte Unternehmen Grötz die schon errichtet. Während auf der gießen. Diese haben besondere haben bei diesem Projekt zwar mit Verwaltung darüber, dass es auf- Westseite im Bereich der Umklei- Anforderungen zu erfüllen, weil allen denkbaren und jetzt auch mit grund der Corona-Krise zu Perso- dekabinen auf einigen Metern bis- sie nach Fertigstellung des Bau- unvorhersehbaren Problemen zu nalengpässen kommen könne, weil her nur die Bodenverbesserung werks einem erheblichen Erddruck kämpfen, aber ich bin nach wie vor ausländische Arbeitnehmer die stattgefunden hat, kann man dane- ausgesetzt sein werden. Dieser Be- überzeugt, dass wir ein hervorra- Baustelle verließen, um rechtzeitig ben bereits Bereiche erkennen, in reich liegt später im Hang und gendes Ergebnis erzielen werden. vor möglichen Grenzschließungen denen nacheinander die Sauber- stützt die auf der nächsten Ebene Die Rheinhessenhalle wird für un- in ihre Heimatländer auszureisen. keitsschicht aufgetragen, die anzulegenden Parkplätze. sere Vereine enorme Perspektiven Außerdem käme es u.a. bei Stahl Frischbetonverbundfolie verlegt Unterdessen laufen aber auch die eröffnen und auch zu einer zentra- bereits zu Lieferengpässen, da ein- und die Stahlbewehrung ausgelegt Vorbereitungen für die weiteren len Kultur- und Veranstaltungshal- zelne Stahlwerke die Produktion wurde. Im östlichen Abschnitt Gewerke und die Detailplanungen le der Region werden. Darauf eingestellt hätten. wurde schon ein größerer Ab- für die Veranstaltungstechnik und können wir uns gerade in dieser Dennoch zeigt sich auf der Bau- schnitt der eigentlichen Boden- die Kegelbahnen weiter. In seiner schwierigen Zeit besonders freu- stelle inzwischen ein erheblicher platte gegossen und am vergange- Sitzung am vergangenen Mittwoch en.“
Amtsblatt VG Monsheim –2– Freitag, 20. März 2020 BÜRGERSERVICE Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Polizei Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0 Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden soll- Polizeikommissar Frank Wagner te die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim................................................ 0 62 47 / 870 Fällen und möglichst nach telefonischer Anmeldung aufgesucht werden. Es ist da- Fax: 0 62 47 / 89 0 mit zu rechnen, dass es bei unangemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten vor Bürgertelefon der Kreisverwaltung zum Corona-Virus................. 0 67 31 / 4 08-55 55 der Eingangstür kommen kann, da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungs- Montag – Freitag 8.00 – 17.00 Uhr, E-Mail: info@alzey-worms.de gebäude eingelassen werden. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote. Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04 Telefon-Sprechzeiten der Ortsbürgermeister Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick, Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Pflegestützpunkt – Beratungsbereich: 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de und deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, täglich bei Bedarf Pflegestützpunkt Osthofen 0176 / 23 17 08 25 oder per E-Mail: Sascha.Woetzel@gmail.com Katharina Wegener������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31 Irena Markheim������������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30 Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer, Donnerstag, 18.30 – 20.00 Uhr 0177 - 2 43 86 27, hammer.moerstadt@myquix.de Jugendscout Dipl.-Sozialpädagoge Bernhard Leopoldt ������� Mobil 0172 / 74 86 828 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny, Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Telefonische Beratung dienstag nach Vereinbarung, 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de �������������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: jugendscouts@alzey-worms.de Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01 0171 - 4 93 64 08, andreas@boell.tv Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz, Montag, 18.30 – 19.30 Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms 06243 - 74 38, weinbau-heinz@t-online.de Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Kontaktpersonen ����������������������������������������������������������� Tel. 0 67 31 / 4 08-70 38 und -70 39 Feuerwehren Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16 Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms���� Tel. 0151 / 5127 8604 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3 oder Bundesweites Opfer-Telefon ................................................................................116 006 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69 Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57 Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43 Öffnungszeiten: M o. – Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr; Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702 Sa. 8.30 – 12.30 Uhr Notrufnummern Störungs- und Bereitschaftsdienste Polizei...................................................................................................................1 10 Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112 Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen Krankentransporte.................................................................................................. 19 222 Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40 Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen) zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00 Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40 Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei) am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81 Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen) Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr | Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45 Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr | an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr) Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76 Erdgasversorgung / Stromversorgung EWR Netz GmbH, Alzey Krankenhaus (während der üblichen Geschäftszeiten):�������������������������������������������06241 848-300 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10 bei Störfällen (rund um die Uhr)........................................................... 0800 184 8800 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40 Telefon Apotheken Notdienst DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden): ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0 Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden): Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92 ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90 Deutsche Telekom Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903 Impressum Herausgeber: Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun- Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi- E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl. Verantwortlich für den amtlichen und den nicht amtlichen Teil: Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen. Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr. Verantwortlich für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz: Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr. Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144 Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden. E-Mail: info@vg-amtsblatt.de Redaktionelle Beiträge bitte an: amtsblatt@vg-monsheim.de Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg Vertrieb: Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de - Erscheinung wöchentlich freitags. Tel. 0 62 43 / 90 31 43 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet. Fax 0 62 43 / 90 31 44 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Es gilt die Preisliste 2019.
Amtsblatt VG Monsheim –3– Freitag, 20. März 2020 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden Verbandsgemeinde Monsheim Aktuelle Informationen über Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus Mit der Sonderausgabe des Amtsblatts hat- des Robert Koch Instituts (RKI), einen Min- Die Angehörigen werden höflich gebeten, ten wir Sie in der vergangenen Woche über destabstand zu anderen Personen einzuhal- auf anschließende Kaffeetafeln zu verzich- die Maßnahmen informiert, welche zur Ein- ten. ten und möglichst schon in der Traueranzei- dämmung der Verbreitung des Coronavirus ge auf die besonderen Regelungen auf den SARS-Cov-2 und der dadurch ausgelösten Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, An Friedhöfen hinzuweisen. Erkrankung CoVid19 durch die zuständigen steckungsrisiken weitestgehend zu vermei- Behörden getroffen wurden. Inzwischen den. Damit schützen Sie sich selbst, andere haben sich dazu einige Änderungen erge- Besucherinnen und Besucher sowie die Mit- Trauungen ben und es wurden zusätzliche Maßnah- arbeitenden der Dienststelle. Kranke Perso- men angeordnet. nen oder Personen, die sich in den vergan- Bei Trauungen wird der Kreis der Teilnehmer genen 14 Tagen in einem Risikogebiet im Trauzimmer bis auf weiteres auf höchs- Nachstehend erhalten Sie einen Überblick aufgehalten haben oder Kontakt zu einer tens 5 Personen begrenzt, d.h. neben den der bei Redaktionsschluss dieser Amtsblatt- infizierten Person hatten, sollen auf keinen Eheschließenden und den Trauzeugen darf Ausgabe am 18.03.2020, 16:00 Uhr bekann- Fall die Verwaltung besuchen. ggf. ein Fotograf anwesend sein. ten Maßnahmen. Über zwischenzeitlich eingetretene Änderungen informieren Sie Sollte ein persönlicher Besuch in der Ver- Da aufgrund der erlassenen Allgemeinver- sich bitte tagesaktuell in den Medien. waltung unabweisbar sein, sind die ent- fügungen derzeit nicht die Möglichkeit be- sprechenden Hygieneempfehlungen zu steht, die Hochzeit mit Gästen zu feiern, beachten. Hierzu zählen insbesondere die bietet die VG-Verwaltung allen Trauwilligen Kindertagesstätten und Schulen „Hygienetipps“ sowie die „Hinweise zum mit einem Trautermin vor dem 30.04.2020 Händewaschen“ von der Bundeszentrale für an, den Termin kurzfristig abzusagen und Alle Schulen und Kindertagesstätten blei- gesundheitliche Aufklärung. auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. ben mindestens bis Montag, 20. April 2020 Hinsichtlich der Terminfindung besteht die (voraussichtlicher erster Schultag) ge- Bereitschaft des Standesamtes sehr flexibel schlossen. Die Notfallbetreuung wird für die Wertstoffhof zu agieren und auch zusätzliche Samstags- bekannten Personengruppen in den Ein- termine zu vereinbaren. richtungen gewährleistet, darf aber nur in Der Wertstoffhof Monsheim bleibt bis auf Anspruch genommen werden, wenn eine weiteres zu den bekannten Öffnungszeiten Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bis tatsächliche Notlage gegeben ist. geöffnet. Allerdings ist wegen des zu erwar- zum 30.04.2020 auch keine Feierlichkeiten tenden hohen Aufkommens von Anlie und kein Umtrunk oder sonstige Aktivitäten Verwaltung ferern mit Wartezeiten zu rechnen. Wir be- im Innenhof und auf dem Gelände der An- halten uns ausdrücklich vor, Anlieferer aus häuser Mühle zulässig sind. Bitte besuchen Sie die Verbandsgemeinde- dem Donnersbergkreis und der Stadt verwaltung Monsheim nur in zwingend Worms abzuweisen. Bringen Sie daher bit- notwendigen Fällen nach vorheriger telefo- te unbedingt gültige Ausweisdokumente Rats- und Ausschusssitzungen nischer Absprache oder nach Terminab- mit. stimmung per E-Mail. Es ist damit zu rech- Bis zum 30.04.2020 finden in der Verbands- nen, dass es bei unangemeldeten Besuchen Bestattungen und Trauerfeiern gemeinde Monsheim und den Ortsgemein- zu längeren Wartezeiten vor der Eingangs- den keine Rats- und Ausschusssitzungen tür kommen kann, da B esucher nur noch Bei Bestattungen und Trauerfeiern haben statt. In dringenden Fällen entscheidet der einzeln in das Verwaltungsgebäude einge- bis zum 30.04.2020 nur noch höchstens 15 Bürgermeister bzw. Ortsbürgermeister in lassen werden. Personen aus dem Kreis der nächsten Ange- Abstimmung mit seinen Beigeordneten, in hörigen Zutritt zu den Trauerhallen. Für Per- wesentlichen nicht aufschiebbaren Angele- Nutzen Sie bei Bedarf andere Kommunikati- sonen mit Handicap und ältere Bürgerinnen genheiten möglichst nach Information der onswege wie Telefon, Fax oder E-Mail. Greifen und Bürger werden nach Möglichkeit vor Fraktionsvorsitzenden oder Fraktionsspre- Sie für die Klärung Ihres Anliegens auf unsere den Trauerhallen Sitzmöglichkeiten ange- cher der im Rat vertretenen Parteien / Wäh- Informationsangebote im Internet zurück. boten. Alternativ müssen die Trauerfeiern lergruppen. im Freien abgehalten werden. Dabei ist auf Denken Sie bitte bei einem unabweisbaren die Einhaltung der Abstands- und Hygiene- Besuch der Verwaltung an die Empfehlung regeln zu achten. Ralph Bothe, Bürgermeister Die Landesregierung hat eine allgemeine Hotline zu medizinischen Fragen zum Corona-Virus eingerichtet. Diese ist erreichbar unter der Nummer 0800 575 81 00 (Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag und Sonntag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr.)
Amtsblatt VG Monsheim –4– Freitag, 20. März 2020 SCHLIESSUNG VON LÄDEN UND EINRICHTUNGEN Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusüber- Allgemeinverfügung Landkreis Alzey-Worms tragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkom- nicht sicher beurteilen. Dafür spricht die heterogene, nicht vollständig zu mens von SARSCoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz überblickende Zusammensetzung und Herkunft der Teilnehmenden sowie Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit ver- die bei solchen Menschenansammlungen regelmäßig zu befürchtende breitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu ver- Durchmischung und Nähe der Teilnehmenden. Darüber hinaus wird bei ei- hindern, Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der ner höheren Teilnehmerzahl eine vollständige und zuverlässige Erfassung Verbreitung erforderlich. der für eine etwaige Rückverfolgung der Teilnehmenden notwendigen per- Nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (lfSG) wird folgende Allge- sönlichen Daten schwer zu gewährleisten sein. meinverfügung erlassen: 1. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind: Zu Ziff. 1 -5 a. alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Die Maßnahmen sind erforderlich, da damit zu rechnen ist, dass hier eine b. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtun- Vielzahl von Menschen aufeinandertreffen und eine weitere Übertragung gen, der Krankheit ermöglicht wird. c. Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter Um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, ist es erforderlich, von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spiel- dass die in Ziffer 3 genannten Einrichtungen geöffnet bleiben. Dabei soll der hallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtun- Aufenthalt zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs ermöglicht gen, werden. d. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, e. der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportan- Zu Ziff. 6 lagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnli- Regelmäßig werden auf größeren Veranstaltungen auch vulnerable Grup- che Einrichtungen, pen (insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder f. Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, geschwächtem Immunsystem) in nicht unerheblicher Zahl zu erwarten sein. g. Spielplätze. Ebenso kann nicht sicher gewährleistet werden, dass insbesondere die not- 2. Diese Regelung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, wendigen Hygieneanforderungen durchweg eingehalten werden, selbst Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, wenn diese im Vorfeld der Veranstaltung dem Veranstalter im Wege der Auf- Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Post- lage aufgegeben wurden. stellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gar- Es erscheint daher sachgerecht, von einer Durchführung von Veranstaltun- tenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung die- gen abzusehen. ser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Der Veranstaltungsbegriff ist dabei grundsätzlich weit zu fassen. Er umfasst Bereitstellung von Desinfektionsmittel) und zur Steuerung des Zutritts, sämtliche öffentliche und nicht-öffentliche Ansammlungen von Menschen um Warteschlangen zu vermeiden (z. B. Einlasskontrollen). Dienstleister an einem gemeinsamen Ort. Der Erlass bezieht sich auch auf sonstige An- und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die sammlungen einer größeren Anzahl von Menschen. erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrich- Hierunter fallen auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. tungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygieni- Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/2530) ermöglicht § 28 Abs. 1 schen Anforderungen geöffnet. IfSG die Anordnung von Maßnahmen gegenüber einzelnen wie mehreren 3. Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels ist zu Personen. Bei Menschenansammlungen können Krankheitserreger beson- beschränken und nur unter der Auflage zulässig, dass Hygienevorschrif- ders leicht übertragen werden. Deshalb ist hier die Einschränkung von Frei- ten eingehalten und Hinweise ausgehängt werden, die Besucherzahl heitsrechten in speziellen Fällen gerechtfertigt. reglementiert wird und Abstände zwischen den Tischen 2 Meter betra- Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist die Allgemeinverfügung zeitlich gen. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden befristet. auf 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt. Die Kreisordnungsbehörde ist nach § 2 der Landesverordnung zur Durch- 4. Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen führung des Infektionsschutzgesetzes (GVBI. 2010, 55) die zuständige Be- und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig. hörde im Sinne des IfSG und nach § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG für den Erlass von 5. Verboten sind Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krank- a. Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrich- heiten zuständig. tungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschu- Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Ab- len, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bil- satz 3 IfSG in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG. Rechtsbehelfe haben somit dungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie keine aufschiebende Wirkung. Reisebusreisen, Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als be- b. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zu- kannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (GVBI. sammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. 1976, 308) in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG). 6. Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zuläs- Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb sig eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- 7. Die Maßnahmen nach Ziff. 1 bis 6 gelten ab 18. März 2020, 0:00 Uhr. spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Alzey- 8. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1 a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvor- Worms, Postanschrift: Postfach 13 60, 55221 Alzey, Hausanschrift: Ernst-Lud- schrift des § 74 IfSG wird hingewiesen. wig-Straße 36, 55232 Alzey, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer 9. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als Signatur1 an: signatur@alzey-worms.de einzulegen. Die Frist wird auch bekannt gegeben und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft. durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsausschuss des Landkrei- 10. Die Maßnahmen sind bis 19. April 2020 befristet. ses Alzey-Worms gewahrt. Heiko Sippel, Landrat Begründung Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Infektionszahlen In den vergan- genen Tagen und der sehr dynamischen Entwicklung ist es erforderlich, wei- Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen tere kontaktreduzierende Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitungs- Allgemeinverfügung dynamik zu unterbrechen. Die Maßnahmen des Erlasses sind zu einer Auf der Grundlage von § 12 Ladenöffnungsgesetz (LadöffnG) Rheinland- weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik beizutragen. Pfalz vom 21. November 2006 (GVBI. Nr. 18 vom 28.11.2006, S. 351) wird fol- Die Kreisordnungsbehörden haben als zuständige Behörde im Sinne des In- gende Ausnahmebewilligung von den Vorschriften des § 3 LadöffnG erteilt: fektionsschutzgesetzes dafür Sorge zu tragen, dass notwendige Schutzmaß- Die Verkaufsstellen im Land Rheinland-Pfalz für die Abgabe von Lebensmit- nahmen zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 getroffen werden. teln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau-/Gartenbaube- Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpf- darf, Zeitungen und Tierbedarf dürfen unter dem Vorbehalt des jederzeiti- chen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch gen Widerrufs an allen Sonn- und Feiertagen bis einschließlich 19.04.2020 asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch- in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den Verkauf von Waren geöffnet zu-Mensch kommen. Rheinland-Pfalz grenzt an mehrere Risikogebiete bzw. sein. besonders betroffene Gebiete (im Norden Kreis Heinsberg, Nordrhein-West- Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt falen, Im Süden an das Departement Grand Est), in denen die Krankheit be- machung auf den Internetplattformen des Landes www.add.rlp.de und sonders häufig auftritt. www.rlp.de in Kraft.
Amtsblatt VG Monsheim –5– Freitag, 20. März 2020 Sachverhalt: 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Aufsichts- und Dienstleistungs- Das neuartige Coronavirus SARS-CoVc2 hat sich in kurzer Zeit weltweit ver- direktion, Kurfürstliches Palais, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier, oder breitet, so dass die WHO am 11.03.2020 das Ausbruchsgeschehen als Pande- 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an: mie bewertet hat. Die Erkrankung ist sehr infektiös. Inzwischen sind in allen add@poststelle.rlp.de , Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus bestätigt wor- erhoben werden. den. Es handelt sich weltweit, deutschlandweit und landesweit um eine sehr Trier, 17.03.2020 Thomas Linnertz, Präsident dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fall- zahlen innerhalb weniger Tage. Insoweit müssen Maßnahmen ergriffen wer- den, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Ge- sundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt Flörsheim-Dalsheim werden kann. Die aktuelle Entwicklung bei den Corona-Infektionen bietet keinen Anlass für vorsorgliche Vorratseinkäufe („Hamsterkäufe“). Dennoch sind in einigen Einkaufshilfe Flörsheim-Dalsheim Regionen solche Entwicklungen zu beobachten. Auch wenn ein solches Ein- „Wir halten zusammen.“ kaufsverhalten keinesfalls notwendig ist, sollten Engpässe vor Ort vermie- Unter diesem Motto möchte die Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim zu ei- den werden. nem nachbarschaftlichen Hilfsdienst und Lieferservice für alle nötigen Ein- Um die Gesundheit der Menschen zu schützen und gleichzeitig deren Ver- käufe aufrufen. sorgung zu sichern, wird für bestimmte Bereiche des Einzelhandels eine vo- rübergehende Änderung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen als Unter der Telefonnummer 0170 / 8010216 oder per E-Mail an: im öffentlichen Interesse dringend notwendig angesehen. einkaufshilfe@floersheimdalsheim.de können diejenigen, die Unterstützung brauchen (also die Personen, die Begründung: nach den geltenden Empfehlungen als Risikogruppe gelten), ihren Hilfebe- § 12 LadöffnG ermöglicht im Einzelfall die Berücksichtigung besonderer, im darf melden. Zudem können sich freiwillige Einkäufer und Helfer zur Erbrin- dringenden öffentlichen Interesse liegende Gründe für befristete Ausnah- gung dieser Dienstleistung melden. men von bestehenden ladenschlussrechtlichen Regelungen, zum Beispiel in Durch die Ortsgemeinde werden die Kontakte zwischen den einzelnen Mit- besonderen Situationen für die Versorgung der Bevölkerung. bürgerinnen und Mitbürgern hergestellt, um den Zusammenhalt zu stärken Nach Ziffer 3.9.1 der Anlage zu § 1 der Landesverordnung über Zuständig- und die Corona-Krise gemeinsam zu bewältigen. keiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ArbSchZuVO) vom 24. April Was sollte beachtet werden: 2012, zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2017 (GVBI. S. 328), ist • Der Service richtet sich an die Personen, die als Risikogruppe gelten, und an für Ausnahmebewilligungen nach § 12 Satz 1 LadöffnG die Aufsichts- und alle jene, die ihre Häuser und Wohnungen nicht verlassen können oder dür- Dienstleistungsdirektion zuständig. Es handelt sich vorliegend gemäß § 12 fen. LadöffnG um die Bewilligung von Ausnahmen in „Einzelfällen“, und zwar in • Der Service ist kostenlos, die zugestellten Artikel sind direkt und bar zu be- zahlen. der Form einer hier zulässigen Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Abs. 1 • Die Übergabe der Waren erfolgt kontaktlos, die Ausliefernden werden da- Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). hingehend auch entsprechend hingewiesen. Ein dringendes öffentliches Interesse im Sinne des § 12 LadöffnG ist nach • Dieser Dienst steht ab sofort bis zum 30.04.2020 zur Verfügung. den Zielsetzungen dieses Gesetzes insbesondere dann zu bejahen, wenn allgemeine Bedürfnis- und Versorgungsgesichtspunkte der Verbraucher Zudem bietet die „Augenwaide“ ab sofort ebenso einen Lieferservice an. Nä- eine Ausnahme von den allgemeinen Ladenschlusszeiten nahe legen (vgl. here Infos hierzu finden Sie unter www.augenwaide-floersheim-dalsheim.de Stober, Ladenschlussgesetz, § 23 Rnr. 23). Hierzu gehört auch die Versor- oder per Telefon unter 0151 / 15251291. gung der Bevölkerung bei einer Epidemie. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick Die Entwicklungen bei der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) bedin- gen seitens der Bevölkerung ein erhöhtes Versorgungsbedürfnis mit Be- darfsgütern, welches im Rahmen der in §3 LadöffnG vorgegebenen Laden- schlusszeiten, insbesondere an Sonn- und Feiertagen, nicht in der notwendigen Form gestillt werden kann. Um mit möglichst wenig Men- Hohen-Sülzen schen in Kontakt zu treten, ist eine Ausweitung der Öffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen dringend geboten. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Das erforderliche dringende öffentliche Interesse für die Abgabe von Le- um die vorbeugenden Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von bensmitteln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau-/Gartenbau- Corona-Erkrankungen umzusetzen, wird die Ortsgemeinde Hohen-Sülzen bedarf, Zeitungen und Tierbedarf ist insoweit gegeben. auf Sitzungen der Ausschüsse bis zum 30.04.2020 verzichten. Das dringende öffentliche Interesse an der Bewilligung der Ausnahme wur- Ich bitte um Verständnis. Andreas Thon, Ortsbürgermeister de vorliegend auch mit den das Ladenschlussrecht tragenden Interessen 0151 - 70865199 des Arbeitsschutzes abgewogen. Das Versorgungsinteresse verleiht der Öff- nung der Verkaufsstellen als dem höherrangig zu bewertenden Anliegen ausnahmsweise Vorrang vor dem das Ladenöffnungsgesetz beherrschen- Einkaufshilfe Hohen-Sülzen den Gedanken des Arbeitnehmerschutzes. Die Ausnahmebewilligungen „Wir halten zusammen.“ stehen von Gesetzes wegen nach § 12 LadöffnG unter einem jederzeitigen Unter diesem Motto möchte die Ortsgemeinde Hohen-Sülzen zu einem Widerrufsvorbehalt. nachbarschaftlichen Hilfsdienst und Lieferservice für alle nötigen Einkäufe Auf die Einhaltung der allgemeinen Anforderungen zur Hygiene wird hinge- aufrufen. wiesen. Unter der Telefonnummer 06243 / 3759557 oder per E-Mail an Sofortige Vollziehung: thon.a@gmx.de Aufgrund von § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) können diejenigen, die Unterstützung brauchen (also die Personen, die wird im öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung angeordnet. nach den geltenden Empfehlungen als Risikogruppe gelten), ihren Hilfebe- Ein Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung hat keine aufschiebende darf melden. Zudem können sich freiwillige Einkäufer und Helfer zur Erbrin- Wirkung. gung dieser Dienstleistung melden. Die Offenhaltung der Verkaufsstellen dient der Sicherstellung der Versor- Durch die Ortsgemeinde werden die Kontakte zwischen den einzelnen Mit- gung der Bevölkerung und ist nach § 12 LadöffnG im öffentlichen Interesse bürgerinnen und Mitbürgern hergestellt, um den Zusammenhalt zu stärken dringend notwendig. Daher muss vorliegend das Interesse der aufschieben- und die Corona-Krise gemeinsam zu bewältigen. den Wirkung eines Widerspruchs gegenüber dem dringenden öffentlichen Interesse an der Offenhaltung der VerkaufssteIlen zurücktreten. Was sollte beachtet werden: • Der Service richtet sich an die Personen, die als Risikogruppe gelten, und an Rechtsbehelfsbelehrung alle jene, die ihre Häuser und Wohnungen nicht verlassen können oder dür- Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Be- fen. kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Auf- • Der Service ist kostenlos, die zugestellten Artikel sind direkt und bar zu be- sichts- und Dienstleistungsdirektion einzulegen. Der Widerspruch kann zahlen.
Amtsblatt VG Monsheim –6– Freitag, 20. März 2020 • Die Übergabe der Waren erfolgt kontaktlos, die Ausliefernden werden da- § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen hingehend auch entsprechend hingewiesen. Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun- • Dieser Dienst steht ab sofort bis zum 30.04.2020 zur Verfügung. gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wer- Mit freundlichen Grüßen Ihr Ortsbürgermeister Andreas Thon den nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. Mölsheim § 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie Einkaufshilfe Mölsheim folgt festgesetzt: „Wir halten zusammen.“ a) Grundsteuer Unter diesem Motto möchte die Ortsgemeinde Mölsheim zu einem nachbar- Grundsteuer A 300 v.H. schaftlichen Hilfsdienst und Lieferservice für alle nötigen Einkäufe aufrufen. Grundsteuer B 365 v.H. b) Gewerbesteuer 365 v.H. Unter der Telefonnummer 0176 / 23170825 oder per E-Mail an sascha.woetzel@gmail.com Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes können diejenigen, die Unterstützung brauchen (also die Personen, die gehalten werden nach den geltenden Empfehlungen als Risikogruppe gelten), ihren Hilfebe- • für den ersten Hund 42,- Euro darf melden. Zudem können sich freiwillige Einkäufer und Helfer zur Erbrin- • für den zweiten Hund 60,- Euro gung dieser Dienstleistung melden. • für jeden weiteren Hund 84,- Euro Durch die Ortsgemeinde werden die Kontakte zwischen den einzelnen Mit- • für jeden gefährlichen Hund 450,- Euro bürgerinnen und Mitbürgern hergestellt, um den Zusammenhalt zu stärken und die Corona-Krise gemeinsam zu bewältigen. § 5 Beiträge nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) Was sollte beachtet werden: Beiträge für den Weinbergschutz pro ha 30,00 Euro. • Der Service richtet sich an die Personen, die als Risikogruppe gelten, und an alle jene, die ihre Häuser und Wohnungen nicht verlassen können oder dür- §6 Beiträge gem. §11 KAG für Feld- und Weinbergwege fen. Der Hebesatz wird für 2020 auf 0,00 € festgesetzt. • Der Service ist kostenlos, die zugestellten Artikel sind direkt und bar zu be- zahlen. § 7 Eigenkapital • Die Übergabe der Waren erfolgt kontaktlos, die Ausliefernden werden da- Der Stand des Eigenkapitals und der Jahresfehlbeträge/-überschüsse ist wie hingehend auch entsprechend hingewiesen. folgt: • Dieser Dienst steht ab sofort bis zum 30.04.2020 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ortsbürgermeister Sascha Wötzel Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mölsheim für das Haushaltsjahr 2020 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mölsheim hat auf Grund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181) am 28.01.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden § 8 Inkrafttreten 1. im Ergebnishaushalt Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft. der Gesamtbetrag der Erträge auf 621.983 Euro Mölsheim, den 16.03.2020 Sascha Wötzel, Ortsbürgermeister der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 725.130 Euro Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag - 103.147 Euro Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit 2. im Finanzhaushalt öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 die ordentlichen Einzahlungen auf 580.948 Euro GemO durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.03.2020 geneh- die ordentlichen Auszahlungen auf 655.740 Euro migt worden. Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 74.792 Euro Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 23.03.2020 bis Dienstag, den 31.03.2020 von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich montags die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr bei die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15 in 67590 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 Euro Monsheim, Zimmer 2.32 öffentlich aus. Der Haushaltsplan ist ebenfalls auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.000 Euro www.vg-monsheim.de einsehbar. Des Weiteren kann der Haushaltsplan die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 45.500 Euro ebenfalls im o. g. Zeitraum auf der Internetseite www.vg-monsheim.de un- Saldo der Ein- und Auszahlungen aus ter öffentlichen Bekanntmachungen eingesehen werden. Investitionstätigkeit - 43.500 Euro Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung: die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 43.905 Euro Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 18.170 Euro Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be- Saldo der Ein- und Auszahlungen aus kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt Finanzierungstätigkeit 25.735 Euro nicht, wenn der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 626.853 Euro 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 719.410 Euro gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt Veränderung des Finanzmittelbestands worden sind, im Haushaltsjahr - 92.557 Euro oder 2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif- § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite ten gegenüber der Verbandsgemeinde Monsheim unter Bezeichnung Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß- des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend nahmen werden 43.500 € veranschlagt. gemacht hat.
Amtsblatt VG Monsheim –7– Freitag, 20. März 2020 Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Einjahresfrist jedermann diese Verlet- Offstein zung geltend machen. Mölsheim, den 16.03.2020 Sascha Wötzel, Ortsbürgermeister Ausfall der Seniorenessen bis auf weiteres Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, aufgrund der aktuellen Situation im Bezug auf die Erkrankungen mit dem Corona-Virus und der dringenden Empfehlung des Gesundheitsamtes, wer- Mörstadt den wir das Seniorenessen bis auf weiteres Aussetzen und die Entwicklung der nächsten Wochen abwarten. Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, jedoch ist uns Ihre Gesundheit Einkaufshilfe Mörstadt ebenso wichtig, wie das monatlich stattfindende Seniorenessen. „Wir halten zusammen.“ Selbstverständlich werden wir rechtzeitig informieren, wann das nächste Es- Unter diesem Motto möchte die Ortsgemeinde Mörstadt zu einem nachbar- sen stattfindet. schaftlichen Hilfsdienst und Lieferservice für alle nötigen Einkäufe aufrufen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Andreas Böll, Ortsbürgermeister Unter der Telefonnummer 0177 / 2438627 oder per E-Mail an hammer.moerstadt@myquix.de können diejenigen, die Unterstützung brauchen (also die Personen, die nach den geltenden Empfehlungen als Risikogruppe gelten), ihren Hilfebe- Einkaufshilfe Offstein darf melden. Zudem können sich freiwillige Einkäufer und Helfer zur Erbrin- „Wir halten zusammen.“ Unter diesem Motto möchte die Ortsgemeinde Offstein zu einem nachbar- gung dieser Dienstleistung melden. schaftlichen Hilfsdienst und Lieferservice für alle nötigen Einkäufe aufrufen. Durch die Ortsgemeinde werden die Kontakte zwischen den einzelnen Mit- bürgerinnen und Mitbürgern hergestellt, um den Zusammenhalt zu stärken Unter der Telefonnummer 0171 / 4936408 oder per E-Mail an und die Corona-Krise gemeinsam zu bewältigen. andreas@boell.tv können diejenigen, die Unterstützung brauchen (also die Personen, die Was sollte beachtet werden: nach den geltenden Empfehlungen als Risikogruppe gelten), ihren Hilfebe- • Der Service richtet sich an die Personen, die als Risikogruppe gelten, und an darf melden. Zudem können sich freiwillige Einkäufer und Helfer zur Erbrin- alle jene, die ihre Häuser und Wohnungen nicht verlassen können oder gung dieser Dienstleistung melden. dürfen. Durch die Ortsgemeinde werden die Kontakte zwischen den einzelnen Mit- • Der Service ist kostenlos, die zugestellten Artikel sind direkt und bar zu be- bürgerinnen und Mitbürgern hergestellt, um den Zusammenhalt zu stärken zahlen. und die Corona-Krise gemeinsam zu bewältigen. • Die Übergabe der Waren erfolgt kontaktlos, die Ausliefernden werden da- hingehend auch entsprechend hingewiesen. Was sollte beachtet werden: • Dieser Dienst steht ab sofort bis zum 30.04.2020 zur Verfügung. • Der Service richtet sich an die Personen, die als Risikogruppe gelten, und an Mit freundlichen Grüßen Ihr Ortsbürgermeister Stephan Hammer alle jene, die ihre Häuser und Wohnungen nicht verlassen können oder dür- fen. • Der Service ist kostenlos, die zugestellten Artikel sind direkt und bar zu be- zahlen. Monsheim • Die Übergabe der Waren erfolgt kontaktlos, die Ausliefernden werden da- hingehend auch entsprechend hingewiesen. • Dieser Dienst steht ab sofort bis zum 30.04.2020 zur Verfügung. Seniorenausflug wird verschoben Mit freundlichen Grüßen Ihr Ortsbürgermeister Andreas Böll Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Seniorenausflug der Gemeinde hat Tradition und natürlich war auch in diesem Frühjahr für den 22. April wieder eine Halbtagesfahrt geplant. Ziel sollte die Stadt Wissembourg im Elsass sein. Nachdem das Robert-Koch-Ins- titut die französische Region Grand Est, wozu auch das Elsass gehört, wegen Wachenheim des Corona-Virus nunmehr zum internationalen Risikogebiet erklärt hat, ist ein Ausflug dort hin nicht zu verantworten. Wir werden den Ausflug auf- Nachbarschaftshilfe grund der aktuellen Lage daher auf einen Termin im Herbst verschieben. Der Hiermit möchte ich erneut auf das Hilfsangebot der Nachbarschaftshilfe für neue Termin wird rechtzeitig an dieser Stelle bekanntgegeben. Ich bitte um unsere Mitbürger hinweisen. Ihr Verständnis! Ihr Kevin Zakostelny, Ortsbürgermeister Ältere Mitbürger, die sich jetzt besonders schützen sollten, können sich ger- ne unter 0178 - 8140731 bei Frau Sabine Jahn melden, um zum Beispiel ihre Einkäufe erledigt zu bekommen. Einkaufshilfe Monsheim Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Ortsgemeinde „Wir halten zusammen.“ oder direkt bei Frau Jahn. Unter diesem Motto möchte die Ortsgemeinde Monsheim zu einem nachbar- Erreichbar ist die Organisationstelle von Montag bis Samstag zwischen schaftlichen Hilfsdienst und Lieferservice für alle nötigen Einkäufe aufrufen. 11.00 und 13.00 Uhr sowie in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr. Dieter Heinz, Ortsbürgermeister Unter der Telefonnummer 0176 / 84555811 oder per E-Mail an kevin.zakostelny@monsheim.de können diejenigen, die Unterstützung brauchen (also die Personen, die nach den geltenden Empfehlungen als Risikogruppe gelten), ihren Hilfebe- Einkaufshilfe Wachenheim darf melden. Zudem können sich freiwillige Einkäufer und Helfer zur Erbrin- „Wir halten zusammen.“ Unter diesem Motto möchte die Ortsgemeinde Wachenheim zu einem gung dieser Dienstleistung melden. nachbarschaftlichen Hilfsdienst und Lieferservice für alle nötigen Einkäufe Durch die Ortsgemeinde werden die Kontakte zwischen den einzelnen Mit- aufrufen. bürgerinnen und Mitbürgern hergestellt, um den Zusammenhalt zu stärken und die Corona-Krise gemeinsam zu bewältigen. Unter der Telefonnummer 06243 / 7438 oder per E-Mail an weinbau-heinz@t-online.de Was sollte beachtet werden: können diejenigen, die Unterstützung brauchen (also die Personen, die • Der Service richtet sich an die Personen, die als Risikogruppe gelten, und an nach den geltenden Empfehlungen als Risikogruppe gelten), ihren Hilfebe- alle jene, die ihre Häuser und Wohnungen nicht verlassen können oder dür- darf melden. Zudem können sich freiwillige Einkäufer und Helfer zur Erbrin- fen. gung dieser Dienstleistung melden. • Der Service ist kostenlos, die zugestellten Artikel sind direkt und bar zu be- Durch die Ortsgemeinde werden die Kontakte zwischen den einzelnen Mit- zahlen. bürgerinnen und Mitbürgern hergestellt, um den Zusammenhalt zu stärken • Die Übergabe der Waren erfolgt kontaktlos, die Ausliefernden werden da- und die Corona-Krise gemeinsam zu bewältigen. hingehend auch entsprechend hingewiesen. • Dieser Dienst steht ab sofort bis zum 30.04.2020 zur Verfügung. Was sollte beachtet werden: Mit freundlichen Grüßen Ihr Ortsbürgermeister Kevin Zakostelny • Der Service richtet sich an die Personen, die als Risikogruppe gelten, und an
Amtsblatt VG Monsheim –8– Freitag, 20. März 2020 alle jene, die ihre Häuser und Wohnungen nicht verlassen können oder dür- telefonische Terminvereinbarung unter folgenden Rufnummern notwendig: fen. Kfz-Zulassungsstelle: (06731) 408-7013 Führerscheinstelle: (06731) 408-7017 • Der Service ist kostenlos, die zugestellten Artikel sind direkt und bar zu be- (Allgemein) (06731) 408-7021 (Entzug und Wiedererteilung). Im Ausländer- zahlen. amt und anderen Fachbereichen erfolgt die Terminvereinbarung über den • Die Übergabe der Waren erfolgt kontaktlos, die Ausliefernden werden da- zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin. Die entsprechenden Ruf- hingehend auch entsprechend hingewiesen. nummern sind der Homepage (www.kreis-alzey-worms.de) unter der Rubrik • Dieser Dienst steht ab sofort bis zum 30.04.2020 zur Verfügung. „Verwaltung“ zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ortsbürgermeister Dieter Heinz Zur Information insbesondere der im Landkreis lebenden Flüchtlinge hat die Integrationsbeauftragte, Alexandra von Bose, auf der Integreat App für den Landkreis und der dazugehörigen Website eine Informationsseite über das Corona Virus in sieben Sprachen eingepflegt. Es handelt sich um zentrale Sonstige öffentliche Informationen zum Corona-Virus, wie grundlegende Hintergründe und die wichtigsten Hygiene-Maßnahmen in leichter Sprache in Deutsch, Englisch, Bekanntmachungen und Mitteilungen Französisch, Arabisch, Farsi, Russisch und Türkisch. https://integreat.app/ lkalzey/de/corona-virus In den Text eingebettet sind auch zwei Videos, die die Inhalte noch zusätz- lich visualisieren. Damit können ab sofort auch Menschen, die der deut- schen Sprache derzeit noch nicht so mächtig sind, diese wichtigen Informa- Kreisverwaltung Alzey-Worms tionen beziehen und umsetzen. Die Informationen können über die Website, die parallel zu der App geschaltet ist, auch ausgedruckt werden (hierzu den Kreisverwaltung weiterhin geöffnet am Rande auftauchenden PDF Button anklicken, dann lässt sich das PDF Termine telefonisch vereinbaren / Medizinisches Fachpersonal gesucht ausdrucken). Auf diese Weise lassen sich die Informationen auch zentral Wie Landrat Heiko Sippel in einer Pressekonferenz mitteilt, ist die Zahl der sichtbar aushängen und für die Beratungsarbeit nutzen. bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Alzey-Worms am Mittwoch, 18. März, 16.50 Uhr, auf 40 bestätigte Fälle angewachsen. Mehrere hundert Personen befinden sich auf Weisung des Gesundheitsamtes derzeit in Quarantäne. Schülerbeförderung „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sind auch Der Landkreis ist bemüht, den ÖPNV und die Schülerbeförderung für die nachts und am Wochenende im Einsatz und führen Abstriche durch, spre- Notbetreuung so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Im Bereich der chen Quarantänen aus und ermittelten Kontaktpersonen“, berichtet Sippel. Schülerbeförderung gilt bis Freitag. 20. März, der reguläre Fahrplan. Auf- Die mit dem Coronavirus infizierten Personen, die in unterschiedlichen Städ- grund von Krankmeldungen des Fahrpersonals kann es jedoch bereits aktu- ten und Gemeinden leben, sind Rückkehrer aus Urlaubsgebieten wie Süd ell zu Ausfällen und Verspätungen kommen. tirol und Tirol, die mit dem Bus oder mit dem Pkw unterwegs waren und nach ihrer Rückkehr jetzt Erkrankungs-Symptome verspüren. Führerscheinstelle Aufgrund der aktuellen Situation ist die Führerscheinstelle des Kreises Alzey- Testzentrum in Osthofen Worms nur im äußersten Notfall, mit vorheriger Terminvergabe, persönlich Landrat Heiko Sippel richtet sich mit einer Bitte besonders an Ärzte und me- aufzusuchen. dizinisch geschultes Fachpersonal: „Wir benötigen dringend die Hilfe durch Notfälle sind wie folgt: • Verlängerung LKW/Bus-Führerscheine ehrenamtliche Unterstützungskräfte, die sich in dieser Situation mit einbrin- • Verlängerung Personenbeförderungsschein. gen. Wer volljährig ist, keiner Risikogruppe angehört und über eine medizi- Bei allen anderen Anliegen ist eine momentane Kontaktaufnahme nur per nische Qualifikation verfügt, wird gebeten, sich zu melden.“ So ist geplant, Telefon oder per E-Mail möglich. schon in dieser Woche, eine Teststelle für Abstriche in der Wonnegauhalle in Führerscheinstelle: (06731) 408-7017 (Allgemein) Osthofen einzurichten, die zum Ziel hat, Coronaverdachtsfälle frühzeitig zu (06731) 408-7021 (Entzug und Wiedererteilung) ermitteln. Nun gilt es vor allem, neben den erforderlichen Materialien, die E-Mail: fuehrerscheinstelle@alzey-worms.de für die Realisierung einer solchen Einrichtung erforderlich sind, auch ent- sprechendes Personal zur Verstärkung der Teams zu gewinnen. Wer Interes- se hat, sich an dieser wichtigen Hilfsaktion zu beteiligen wird gebeten, sich Busverkehr wird angepasst an die eigens hierfür eingerichtete Emailadresse coronahelfer@alzey-worms. Sonderfahrplan im Landkreis Alzey-Worms ab Montag, 23. März de zu wenden. Erforderlich sind dabei die Personalien, die Erreichbarkeit Der Landkreis wird in Abstimmung mit den Verkehrsverbünden VRN und und die medizinische Qualifikation. Ebenfalls gibt es seit Dienstag, 17. März, RNN sowie mit den Busunternehmen ORN und DRM ab Montag, 23. März, 8 Uhr, eine Telefonnummer bei der man sich registrieren lassen kann: (06731) das Angebot im Buslinienverkehr im Landkreis Alzey-Worms der aktuellen 408-1302. Diese Telefonnummer dient ausschließlich der Kontaktaufnahme Situation anpassen. Ab dem kommenden Montag wird daher ein Sonder- für Helfer. Allgemeine Anfragen zu Corona sind weiterhin an die Hotline des fahrplan in Kraft treten. Gesundheitsamtes, Telefon (06731) 408-7039 zu richten. Durch diese Maßnahme möchten die handelten Akteure gewährleisten, dass trotz massiver Einschränkungen ein verlässliches, wenn auch ausge- dünntes Grundangebot an ÖPNV-Leistungen bestehen bleibt. Kreisverwaltung hat Bürgertelefon eingerichtet Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt über die elektronischen Fahrplan- Um allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus zu beantworten, hat die medien (z. B. DB Navigator App, VRN oder RNN Fahrplan App), ob auch Ihre Kreisverwaltung Alzey-Worms ein Bürgertelefon eingerichtet. Die Mitarbei- Linie vor Ort betroffen ist. Bei Rückfragen steht Ihnen auch das VRN Service- terinnen und Mitarbeiter sind unter der Rufnummer (0 67 31) 408-55 55 zu telefon unter 0621 1077 077 oder das RNN Servicetelefon unter 06132 – 78 folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag: 8 bis 17 Uhr. Fragen kön- 96 22 zur Verfügung. nen zudem per E-Mail an info@alzey-worms.de gerichtet werden. Wichtige Informationen zum Corona-Virus teilt der Landkreis auch unter www.kreis- alzey-worms.eu mit. „Wir helfen Ihnen gerne weiter und sind für Sie da“, be- tont Landrat Heiko Sippel. Blutspende-Termine weiter erlaubt Besondere Hygiene beachten Wie das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie mit- Kreisverwaltung: Termine vereinbaren teilt, ist die Durchführung von Blutspende-Terminen weiterhin erlaubt. Auf- Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen und um die Infektionsgefahr zu grund der Pandemielage sind dabei besondere hygienische Vorkehrungen verringern, bittet die Kreisverwaltung Alzey-Worms darum, nach Möglich- zu treffen und gegebenenfalls Auflagen zu erteilen. Insbesondere sind bei keit den Online-Service zu nutzen und von persönlichen Vorsprachen in der Blutspende-Terminen die Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen und die Behörde abzusehen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Verweildauer der Spender ist möglichst gering zu halten. keine generelle Schließung handelt. Das Personal steht den Bürgerinnen Es ist sicherzustellen, dass Spender, die einen Anhalt für einen Infekt bieten, und Bürgern auch weiterhin bei Fragen und Auskünften telefonisch zur Ver- bereits zu Beginn erkannt werden und den Termin umgehend verlassen. fügung. In dringenden Fällen, die einen persönlichen Behördengang erfor- Diese Regelung ergänzt den Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maß- dern, – dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Kfz-Zu- nahmen aufgrund der steigenden Zahl an Corona-Infektionen in Rheinland- lassungsstelle, Führerscheinstelle und Ausländerbehörde – ist eine vorherige Pfalz vom 17. März.
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