An der Rheinhessenhalle entsteht die Bodenplatte - Verbandsgemeinderat vergibt Auftrag für Aufzugsanlage - Verbandsgemeinde ...

Die Seite wird erstellt Pirmin Klose
 
WEITER LESEN
An der Rheinhessenhalle entsteht die Bodenplatte - Verbandsgemeinderat vergibt Auftrag für Aufzugsanlage - Verbandsgemeinde ...
Der Verbandsgemeinde Monsheim
         Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim

         47. Jahrgang / Ausgabe Nr. 12                                                                                       Freitag, den 20. März 2020

An der Rheinhessenhalle
entsteht die Bodenplatte
Verbandsgemeinderat vergibt Auftrag für Aufzugsanlage
                                                                                                                   hat der Verbandsgemeinderat den
                                                                                                                   Auftrag für die Aufzugsanlage an
                                                                                                                   den günstigsten Bieter zum Preis
                                                                                                                   von rund 40.000 Euro (inkl.
                                                                                                                   MWSt.) vergeben. Das Submissi-
                                                                                                                   onsergebnis für dieses Gewerk lag
                                                                                                                   damit um etwa 10.000 Euro unter
                                                                                                                   der Kostenschätzung.
                                                                                                                   Besonderes Augenmerk wird mo-
                                                                                                                   mentan auf die Ausgestaltung der
                                                                                                                   Veranstaltungstechnik gelegt. Da-
                                                                                                                   bei geht es um die Beleuchtung des
                                                                                                                   Bühnenbereichs, die Beschallungs-
                                                                                                                   anlagen und die Scheinwerfer-Tra-
                                                                                                                   versen im Hallenbereich, aber
                                                                                                                   auch die Platzierung von Lein­
                                                                                                                   wänden und Beamern für ver-
                                                                                                                   schiedene Veranstaltungsformate.
                                                                                                                   Diese Technik ist dabei so anzu-
                                                                                                                   ordnen, dass sie den Sportbetrieb
                                                                                                                   nicht stört und es auch nicht zu
                                                                                                                   Beschädigungen kommen kann.
                                                                                                                   Zuletzt haben zudem erneut ein
                                                                                                                   Vertreter des Kegelbahnherstellers
                                                                                                                   Ahlborn und Mitglieder des Vor-
                                                                                                                   stands des SKC Monsheim an den
Auf dem Luftbild der Baustelle sind die einzelnen Phasen zur Herstellung der Bodenplatte der Rheinhessenhalle      Baubesprechungen teilgenommen.
deutlich zu erkennen. Im Süden werden bereits die ersten Wände geschalt.                                           Dabei ging es insbesondere um die
                                                                                                                   Schnittstellen von Rohbau und
MONSHEIM – Die Bauarbeiten an            Fortschritt. Derzeit wird die Bo-    nen Wochenende über mehrere          Haustechnik zu den Komponenten
der Rheinhessenhalle in Mons-            denplatte in mehreren Arbeits-       Tage intensiv bewässert, um eine     der direkt vom Hersteller einzu-
heim laufen nach den witterungs-         schritten von Ost nach West herge-   zu schnelle Trocknung und Aus-       bauenden Kegelsportanlage, aber
bedingten Verzögerungen der letz-        stellt. Die Grundleitungen für die   härtung mit der Gefahr der Risse-    auch um Fragen der Materialaus-
ten Monate inzwischen weitgehend         Entwässerung wurden bereits voll-    bildung zu verhindern.               wahl und Farbgestaltung.
planmäßig. Allerdings zeichnen           ständig verlegt und auch die recht   Dort werden derzeit auch die ers-    Bürgermeister Ralph Bothe ist mit
sich bereits die nächsten Schwie-        hohen Schächte für die Regenwas-     ten Schaltafeln aufgestellt, um in   dem bisherigen Baufortschritt wie
rigkeiten ab. So informierte das         ser- und Schmutzwasserkanäle im      einigen Tagen die aufgehenden        auch mit dem Verlauf der Planer-
mit den Rohbauarbeiten beauf-            Südwesten des Baufeldes sind         Wände in südlicher Richtung zu       Gespräche sehr zufrieden: „Wir
tragte Unternehmen Grötz die             schon errichtet. Während auf der     gießen. Diese haben besondere        haben bei diesem Projekt zwar mit
Verwaltung darüber, dass es auf-         Westseite im Bereich der Umklei-     Anforderungen zu erfüllen, weil      allen denkbaren und jetzt auch mit
grund der Corona-Krise zu Perso-         dekabinen auf einigen Metern bis-    sie nach Fertigstellung des Bau-     unvorhersehbaren Problemen zu
nalengpässen kommen könne, weil          her nur die Bodenverbesserung        werks einem erheblichen Erddruck     kämpfen, aber ich bin nach wie vor
ausländische Arbeitnehmer die            stattgefunden hat, kann man dane-    ausgesetzt sein werden. Dieser Be-   überzeugt, dass wir ein hervorra-
Baustelle verließen, um rechtzeitig      ben bereits Bereiche erkennen, in    reich liegt später im Hang und       gendes Ergebnis erzielen werden.
vor möglichen Grenzschließungen          denen nacheinander die Sauber-       stützt die auf der nächsten Ebene    Die Rheinhessenhalle wird für un-
in ihre Heimatländer auszureisen.        keitsschicht    aufgetragen,   die   anzulegenden Parkplätze.             sere Vereine enorme Perspektiven
Außerdem käme es u.a. bei Stahl          Frischbetonverbundfolie verlegt      Unterdessen laufen aber auch die     eröffnen und auch zu einer zentra-
bereits zu Lieferengpässen, da ein-      und die Stahlbewehrung ausgelegt     Vorbereitungen für die weiteren      len Kultur- und Veranstaltungshal-
zelne Stahlwerke die Produktion          wurde. Im östlichen Abschnitt        Gewerke und die Detailplanungen      le der Region werden. Darauf
eingestellt hätten.                      wurde schon ein größerer Ab-         für die Veranstaltungstechnik und    ­können wir uns gerade in dieser
Dennoch zeigt sich auf der Bau-          schnitt der eigentlichen Boden-      die Kegelbahnen weiter. In seiner     schwierigen Zeit besonders freu-
stelle inzwischen ein erheblicher        platte gegossen und am vergange-     Sitzung am vergangenen Mittwoch       en.“
An der Rheinhessenhalle entsteht die Bodenplatte - Verbandsgemeinderat vergibt Auftrag für Aufzugsanlage - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt VG Monsheim                                                                                                             –2–                                                                                                 Freitag, 20. März 2020

             BÜRGERSERVICE
  Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung                                                                             Polizei
  Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0                                            Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim
 Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden soll-                                                        Polizeikommissar Frank Wagner
 te die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden                                                         Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim................................................ 0 62 47 / 870
 ­Fällen und möglichst nach telefonischer Anmeldung aufgesucht werden. Es ist da-                                                       Fax: 0 62 47 / 89 0
  mit zu rechnen, dass es bei unangemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten vor                                                       Bürgertelefon der Kreisverwaltung zum Corona-Virus................. 0 67 31 / 4 08-55 55
  der Eingangstür kommen kann, da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungs­-                                                        Montag – Freitag 8.00 – 17.00 Uhr, E-Mail: info@alzey-worms.de
  ge­bäude eingelassen werden. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere
  Kommunika­tionswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote.                                                                   Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim
                                                                                                                                        Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04
 Telefon-Sprechzeiten der Ortsbürgermeister
 Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick, Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr                                                   Pflegestützpunkt – Beratungsbereich:
 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de                                                                               Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim
 Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr                                                              Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen
 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de                                                                                                      und deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32
 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, täglich bei Bedarf                                                                        Pflegestützpunkt Osthofen
 0176 / 23 17 08 25 oder per E-Mail: Sascha.Woetzel@gmail.com                                                                           Katharina Wegener������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31
                                                                                                                                        Irena Markheim������������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30
 Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer, Donnerstag, 18.30 – 20.00 Uhr
 0177 - 2 43 86 27, hammer.moerstadt@myquix.de                                                                                          Jugendscout Dipl.-Sozialpädagoge Bernhard Leopoldt ������� Mobil 0172 / 74 86 828
 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny, Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr                                                            Telefonische Beratung dienstag nach Vereinbarung,
 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de                                                                                       �������������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: jugendscouts@alzey-worms.de
 Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr
                                                                                                                                        Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01
 0171 - 4 93 64 08, andreas@boell.tv
 Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz, Montag, 18.30 – 19.30 Uhr                                                                Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms
 06243 - 74 38, weinbau-heinz@t-online.de                                                                                               Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren
                                                                                                                                        Kontakt­personen ����������������������������������������������������������� Tel. 0 67 31 / 4 08-70 38 und -70 39
 Feuerwehren
 Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16          Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms���� Tel. 0151 / 5127 8604
 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3                                        oder Bundesweites Opfer-Telefon ................................................................................116 006
 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51                                 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen
 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69                          Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr
 Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57
 Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37                             Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30
 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43                     Öffnungszeiten: M
                                                                                                                                                         o. – Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr;
 Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702                                             Sa. 8.30 – 12.30 Uhr

           Notrufnummern                                                                                                                Störungs- und Bereitschaftsdienste
 Polizei...................................................................................................................1 10         Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden
 Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112                         Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen
 Krankentransporte.................................................................................................. 19 222             Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40
 Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen                                                                        Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen)
 zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00
                                                                                                                                        Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40
 Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei)
 am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81                                                               Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen)
 Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr |
                                                                                                                                        Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45
 Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr |
 an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr
 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden,                                                                  Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74
 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der                                                                          Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr)
 Rettungs­dienst unter der Nummer 112 angefordert werden.
 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76                                   Erdgasversorgung / Stromversorgung
                                                                                                                                        EWR Netz GmbH, Alzey
 Krankenhaus
                                                                                                                                        (während der üblichen Geschäftszeiten):�������������������������������������������06241 848-300
 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10
                                                                                                                                        bei Störfällen (rund um die Uhr)........................................................... 0800 184 8800
 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40
                                                                                                                                        Telefon
           Apotheken Notdienst                                                                                                          DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden):
                                                                                                                                        ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0
 Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden
                                                                                                                                        DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden):
 Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92                          ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375
 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt,
 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91
 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90                   Deutsche Telekom
 Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der                                                                           Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000
 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de                                                                                             Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903

 Impressum
 Herausgeber:                                                                                                                       Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht
 Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim,                                                                                               ­unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun-
 Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim                                                                                    gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare
 Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66                                                                                 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi-
 E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de                                                                                                    scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl.
 Verantwortlich für den amtlichen und den nicht amtlichen Teil:                                                                      Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen.
 Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer
                                                                                                                                    Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr.
 Verantwortlich für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz:
                                                                                                                                    Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr.
 Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag
 Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144                                                         Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden.
 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de                                                                                                       Redaktionelle Beiträge bitte an:                                          amtsblatt@vg-monsheim.de
 Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg
 Vertrieb:                                                                                                                          Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de
 - Erscheinung wöchentlich freitags.                                                                                                				                                Tel. 0 62 43 / 90 31 43
 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet.                                                           				                                Fax 0 62 43 / 90 31 44
 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung.                                                       				Es gilt die Preisliste 2019.
An der Rheinhessenhalle entsteht die Bodenplatte - Verbandsgemeinderat vergibt Auftrag für Aufzugsanlage - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt VG Monsheim                                                  –3–                                                      Freitag, 20. März 2020

 Amtlicher Teil                      Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden

                                               Verbandsgemeinde Monsheim

      Aktuelle Informationen über Maßnahmen zur
      Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus
  Mit der Sonderausgabe des Amtsblatts hat-        des Robert Koch Instituts (RKI), einen Min-       Die Angehörigen werden höflich gebeten,
  ten wir Sie in der vergangenen Woche über        destabstand zu anderen Personen einzuhal-         auf anschließende Kaffeetafeln zu verzich-
  die Maßnahmen informiert, welche zur Ein-        ten.                                              ten und möglichst schon in der Traueranzei-
  dämmung der Verbreitung des Coronavirus                                                            ge auf die besonderen Regelungen auf den
  SARS-Cov-2 und der dadurch ausgelösten           Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, An­          Friedhöfen hinzuweisen.
  Erkrankung CoVid19 durch die zuständigen         steckungs­risiken weitestgehend zu vermei-
  Behörden getroffen wurden. Inzwischen            den. Damit schützen Sie sich selbst, andere
  haben sich dazu einige Änderungen erge-          Besucherinnen und Besucher sowie die Mit-         Trauungen
  ben und es wurden zusätzliche Maßnah-            arbeitenden der Dienststelle. Kranke Perso-
  men angeordnet.                                  nen oder Personen, die sich in den vergan-        Bei Trauungen wird der Kreis der Teilnehmer
                                                   genen 14 Tagen in einem Risikogebiet              im Trauzimmer bis auf weiteres auf höchs-
  Nachstehend erhalten Sie einen Überblick         aufgehalten haben oder Kontakt zu einer           tens 5 Personen begrenzt, d.h. neben den
  der bei Redaktionsschluss dieser Amtsblatt-      infizierten Person hatten, sollen auf keinen      Eheschließenden und den Trauzeugen darf
  Ausgabe am 18.03.2020, 16:00 Uhr bekann-         Fall die Verwaltung besuchen.                     ggf. ein Fotograf anwesend sein.
  ten Maßnahmen. Über zwischenzeitlich
  eingetretene Änderungen informieren Sie          Sollte ein persönlicher Besuch in der Ver-        Da aufgrund der erlassenen Allgemeinver-
  sich bitte tagesaktuell in den Medien.           waltung unabweisbar sein, sind die ent-           fügungen derzeit nicht die Möglichkeit be-
                                                   sprechenden Hygieneempfehlungen zu                steht, die Hochzeit mit Gästen zu feiern,
                                                   beachten. Hierzu zählen insbesondere die          bietet die VG-Verwaltung allen Trauwilligen
  Kindertagesstätten und Schulen
                                                   „Hygienetipps“ sowie die „Hinweise zum            mit einem Trautermin vor dem 30.04.2020
                                                   Händewaschen“ von der Bundeszentrale für          an, den Termin kurzfristig abzusagen und
  Alle Schulen und Kindertagesstätten blei-
                                                   gesundheitliche Aufklärung.                       auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen.
  ben mindestens bis Montag, 20. April 2020
                                                                                                     Hinsichtlich der Terminfindung besteht die
  (voraussichtlicher erster Schultag) ge-
                                                                                                     Bereitschaft des Standesamtes sehr flexibel
  schlossen. Die Notfallbetreuung wird für die     Wertstoffhof
                                                                                                     zu agieren und auch zusätzliche Samstags-
  bekannten Personengruppen in den Ein-
                                                                                                     termine zu vereinbaren.
  richtungen gewährleistet, darf aber nur in       Der Wertstoffhof Monsheim bleibt bis auf
  Anspruch genommen werden, wenn eine              weiteres zu den bekannten Öffnungszeiten
                                                                                                     Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bis
  tatsächliche Notlage gegeben ist.                geöffnet. Allerdings ist wegen des zu erwar-
                                                                                                     zum 30.04.2020 auch keine Feierlichkeiten
                                                   tenden hohen Aufkommens von Anlie­
                                                                                                     und kein Umtrunk oder sonstige Aktivitäten
  Verwaltung                                       ferern mit Wartezeiten zu rechnen. Wir be-
                                                                                                     im Innenhof und auf dem Gelände der An-
                                                   halten uns ausdrücklich vor, Anlieferer aus
                                                                                                     häuser Mühle zulässig sind.
  Bitte besuchen Sie die Verbandsgemeinde-         dem Donnersbergkreis und der Stadt
  verwaltung Monsheim nur in zwingend              Worms abzuweisen. Bringen Sie daher bit-
  notwendigen Fällen nach vorheriger telefo-       te unbedingt gültige Ausweisdokumente
                                                                                                     Rats- und Ausschusssitzungen
  nischer Absprache oder nach Terminab-            mit.
  stimmung per E-Mail. Es ist damit zu rech-                                                         Bis zum 30.04.2020 finden in der Verbands-
  nen, dass es bei unangemeldeten Besuchen         Bestattungen und Trauerfeiern                     gemeinde Monsheim und den Ortsgemein-
  zu längeren Wartezeiten vor der Eingangs-                                                          den keine Rats- und Ausschusssitzungen
  tür kommen kann, da B   ­ esucher nur noch       Bei Bestattungen und Trauerfeiern haben           statt. In dringenden Fällen entscheidet der
  einzeln in das Verwaltungsgebäude einge-         bis zum 30.04.2020 nur noch höchstens 15          Bürgermeister bzw. Ortsbürgermeister in
  lassen werden.                                   Personen aus dem Kreis der nächsten Ange-         Abstimmung mit seinen Beigeordneten, in
                                                   hörigen Zutritt zu den Trauerhallen. Für Per-     wesentlichen nicht aufschiebbaren Angele-
  Nutzen Sie bei Bedarf andere Kommunikati-        sonen mit Handicap und ältere Bürgerinnen         genheiten möglichst nach Information der
  onswege wie Telefon, Fax oder E-Mail. Greifen    und Bürger werden nach Möglichkeit vor            Fraktionsvorsitzenden oder Fraktionsspre-
  Sie für die Klärung Ihres Anliegens auf unsere   den Trauerhallen Sitzmöglichkeiten ange-          cher der im Rat vertretenen Parteien / Wäh-
  Informationsangebote im Internet zurück.         boten. Alternativ müssen die Trauerfeiern         lergruppen.
                                                   im Freien abgehalten werden. Dabei ist auf
  Denken Sie bitte bei einem unabweisbaren         die Einhaltung der Abstands- und Hygiene-
  Besuch der Verwaltung an die Empfehlung          regeln zu achten.                                                  Ralph Bothe, Bürgermeister

    Die Landesregierung hat eine allgemeine Hotline zu medizinischen Fragen zum Corona-Virus eingerichtet. Diese ist erreichbar unter der
                                                      Nummer 0800 575 81 00
             (Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag und Sonntag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr.)
An der Rheinhessenhalle entsteht die Bodenplatte - Verbandsgemeinderat vergibt Auftrag für Aufzugsanlage - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt VG Monsheim                                                        –4–                                                          Freitag, 20. März 2020

SCHLIESSUNG VON LÄDEN UND EINRICHTUNGEN                                          Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusüber-
Allgemeinverfügung Landkreis Alzey-Worms                                         tragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2
zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkom-                  nicht sicher beurteilen. Dafür spricht die heterogene, nicht vollständig zu
mens von SARSCoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz                               überblickende Zusammensetzung und Herkunft der Teilnehmenden sowie
Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit ver-       die bei solchen Menschenansammlungen regelmäßig zu befürchtende
breitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu ver-      Durchmischung und Nähe der Teilnehmenden. Darüber hinaus wird bei ei-
hindern, Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der               ner höheren Teilnehmerzahl eine vollständige und zuverlässige Erfassung
Verbreitung erforderlich.                                                        der für eine etwaige Rückverfolgung der Teilnehmenden notwendigen per-
Nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (lfSG) wird folgende Allge-     sönlichen Daten schwer zu gewährleisten sein.
meinverfügung erlassen:
1. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind:                                   Zu Ziff. 1 -5
    a. alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,        Die Maßnahmen sind erforderlich, da damit zu rechnen ist, dass hier eine
    b.	Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtun-           Vielzahl von Menschen aufeinandertreffen und eine weitere Übertragung
         gen,                                                                    der Krankheit ermöglicht wird.
    c.	Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter       Um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, ist es erforderlich,
         von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spiel-    dass die in Ziffer 3 genannten Einrichtungen geöffnet bleiben. Dabei soll der
         hallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtun-        Aufenthalt zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs ermöglicht
         gen,                                                                    werden.
    d. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
    e.	der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportan-     Zu Ziff. 6
         lagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnli-        Regelmäßig werden auf größeren Veranstaltungen auch vulnerable Grup-
         che Einrichtungen,                                                      pen (insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder
    f. Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center,            geschwächtem Immunsystem) in nicht unerheblicher Zahl zu erwarten sein.
    g. Spielplätze.                                                              Ebenso kann nicht sicher gewährleistet werden, dass insbesondere die not-
2.	Diese Regelung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel,        wendigen Hygieneanforderungen durchweg eingehalten werden, selbst
    Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken,           wenn diese im Vorfeld der Veranstaltung dem Veranstalter im Wege der Auf-
    Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Post-         lage aufgegeben wurden.
    stellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gar-      Es erscheint daher sachgerecht, von einer Durchführung von Veranstaltun-
    tenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung die-          gen abzusehen.
    ser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B.         Der Veranstaltungsbegriff ist dabei grundsätzlich weit zu fassen. Er umfasst
    Bereitstellung von Desinfektionsmittel) und zur Steuerung des Zutritts,      sämtliche öffentliche und nicht-öffentliche Ansammlungen von Menschen
    um Warteschlangen zu vermeiden (z. B. Einlasskontrollen). Dienstleister      an einem gemeinsamen Ort. Der Erlass bezieht sich auch auf sonstige An-
    und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die       sammlungen einer größeren Anzahl von Menschen.
    erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrich-           Hierunter fallen auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
    tungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygieni-            Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/2530) ermöglicht § 28 Abs. 1
    schen Anforderungen geöffnet.                                                IfSG die Anordnung von Maßnahmen gegenüber einzelnen wie mehreren
3.	Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels ist zu       Personen. Bei Menschenansammlungen können Krankheitserreger beson-
    beschränken und nur unter der Auflage zulässig, dass Hygienevorschrif-       ders leicht übertragen werden. Deshalb ist hier die Einschränkung von Frei-
    ten eingehalten und Hinweise ausgehängt werden, die Besucherzahl             heitsrechten in speziellen Fällen gerechtfertigt.
    reglementiert wird und Abstände zwischen den Tischen 2 Meter betra-          Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist die Allgemeinverfügung zeitlich
    gen. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden         befristet.
    auf 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt.                                         Die Kreisordnungsbehörde ist nach § 2 der Landesverordnung zur Durch-
4.	Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen                führung des Infektionsschutzgesetzes (GVBI. 2010, 55) die zuständige Be-
    und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.                    hörde im Sinne des IfSG und nach § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG für den Erlass von
5. Verboten sind                                                                 Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krank-
    a.	Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrich-        heiten zuständig.
         tungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschu-            Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Ab-
         len, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bil-          satz 3 IfSG in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG. Rechtsbehelfe haben somit
         dungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie                    keine aufschiebende Wirkung.
         Reisebusreisen,                                                         Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als be-
    b.	Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zu-               kannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (GVBI.
         sammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.                            1976, 308) in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).
6.	Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zuläs-       Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb
    sig                                                                          eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider-
7. Die Maßnahmen nach Ziff. 1 bis 6 gelten ab 18. März 2020, 0:00 Uhr.           spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Alzey-
8.	Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1 a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvor-   Worms, Postanschrift: Postfach 13 60, 55221 Alzey, Hausanschrift: Ernst-Lud-
    schrift des § 74 IfSG wird hingewiesen.                                      wig-Straße 36, 55232 Alzey, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer
9.	Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als         Signatur1 an: signatur@alzey-worms.de einzulegen. Die Frist wird auch
    bekannt gegeben und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.                    durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsausschuss des Landkrei-
10. Die Maßnahmen sind bis 19. April 2020 befristet.                             ses Alzey-Worms gewahrt.                               Heiko Sippel, Landrat

Begründung
Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Infektionszahlen In den vergan-
genen Tagen und der sehr dynamischen Entwicklung ist es erforderlich, wei-       Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
tere kontaktreduzierende Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitungs-            Allgemeinverfügung
dynamik zu unterbrechen. Die Maßnahmen des Erlasses sind zu einer                Auf der Grundlage von § 12 Ladenöffnungsgesetz (LadöffnG) Rheinland-
weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik beizutragen.                          Pfalz vom 21. November 2006 (GVBI. Nr. 18 vom 28.11.2006, S. 351) wird fol-
Die Kreisordnungsbehörden haben als zuständige Behörde im Sinne des In-          gende Ausnahmebewilligung von den Vorschriften des § 3 LadöffnG erteilt:
fektionsschutzgesetzes dafür Sorge zu tragen, dass notwendige Schutzmaß-         Die Verkaufsstellen im Land Rheinland-Pfalz für die Abgabe von Lebensmit-
nahmen zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 getroffen werden.                           teln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau-/Gartenbaube-
Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpf-             darf, Zeitungen und Tierbedarf dürfen unter dem Vorbehalt des jederzeiti-
chen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch        gen Widerrufs an allen Sonn- und Feiertagen bis einschließlich 19.04.2020
asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-          in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den Verkauf von Waren geöffnet
zu-Mensch kommen. Rheinland-Pfalz grenzt an mehrere Risikogebiete bzw.           sein.
besonders betroffene Gebiete (im Norden Kreis Heinsberg, Nordrhein-West-         Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­
falen, Im Süden an das Departement Grand Est), in denen die Krankheit be-        machung auf den Internetplattformen des Landes www.add.rlp.de und
sonders häufig auftritt.                                                         www.rlp.de in Kraft.
An der Rheinhessenhalle entsteht die Bodenplatte - Verbandsgemeinderat vergibt Auftrag für Aufzugsanlage - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt VG Monsheim                                                       –5–                                                           Freitag, 20. März 2020

Sachverhalt:                                                                    1.	schriftlich oder zur Niederschrift bei der Aufsichts- und Dienstleistungs-
Das neuartige Coronavirus SARS-CoVc2 hat sich in kurzer Zeit weltweit ver-           direktion, Kurfürstliches Palais, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier, oder
breitet, so dass die WHO am 11.03.2020 das Ausbruchsgeschehen als Pande-        2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an:
mie bewertet hat. Die Erkrankung ist sehr infektiös. Inzwischen sind in allen        add@poststelle.rlp.de ,
Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus bestätigt wor-          erhoben werden.
den. Es handelt sich weltweit, deutschlandweit und landesweit um eine sehr      Trier, 17.03.2020                                  Thomas Linnertz, Präsident
dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fall-
zahlen innerhalb weniger Tage. Insoweit müssen Maßnahmen ergriffen wer-
den, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Ge-
sundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt                           Flörsheim-Dalsheim
werden kann.
Die aktuelle Entwicklung bei den Corona-Infektionen bietet keinen Anlass
für vorsorgliche Vorratseinkäufe („Hamsterkäufe“). Dennoch sind in einigen      Einkaufshilfe Flörsheim-Dalsheim
Regionen solche Entwicklungen zu beobachten. Auch wenn ein solches Ein-         „Wir halten zusammen.“
kaufsverhalten keinesfalls notwendig ist, sollten Engpässe vor Ort vermie-      Unter diesem Motto möchte die Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim zu ei-
den werden.                                                                     nem nachbarschaftlichen Hilfsdienst und Lieferservice für alle nötigen Ein-
Um die Gesundheit der Menschen zu schützen und gleichzeitig deren Ver-          käufe aufrufen.
sorgung zu sichern, wird für bestimmte Bereiche des Einzelhandels eine vo-
rübergehende Änderung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen als            Unter der Telefonnummer 0170 / 8010216 oder per E-Mail an:
im öffentlichen Interesse dringend notwendig angesehen.                                                einkaufshilfe@floersheimdalsheim.de
                                                                                können diejenigen, die Unterstützung brauchen (also die Personen, die
Begründung:                                                                     nach den geltenden Empfehlungen als Risikogruppe gelten), ihren Hilfebe-
§ 12 LadöffnG ermöglicht im Einzelfall die Berücksichtigung besonderer, im      darf melden. Zudem können sich freiwillige Einkäufer und Helfer zur Erbrin-
dringenden öffentlichen Interesse liegende Gründe für befristete Ausnah-        gung dieser Dienstleistung melden.
men von bestehenden ladenschlussrechtlichen Regelungen, zum Beispiel in         Durch die Ortsgemeinde werden die Kontakte zwischen den einzelnen Mit-
besonderen Situationen für die Versorgung der Bevölkerung.                      bürgerinnen und Mitbürgern hergestellt, um den Zusammenhalt zu stärken
Nach Ziffer 3.9.1 der Anlage zu § 1 der Landesverordnung über Zuständig-        und die Corona-Krise gemeinsam zu bewältigen.
keiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ArbSchZuVO) vom 24. April            Was sollte beachtet werden:
2012, zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2017 (GVBI. S. 328), ist      • Der Service richtet sich an die Personen, die als Risikogruppe gelten, und an
für Ausnahmebewilligungen nach § 12 Satz 1 LadöffnG die Aufsichts- und             alle jene, die ihre Häuser und Wohnungen nicht verlassen können oder dür-
Dienstleistungsdirektion zuständig. Es handelt sich vorliegend gemäß § 12          fen.
LadöffnG um die Bewilligung von Ausnahmen in „Einzelfällen“, und zwar in        • Der Service ist kostenlos, die zugestellten Artikel sind direkt und bar zu be-
                                                                                   zahlen.
der Form einer hier zulässigen Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Abs. 1
                                                                                • Die Übergabe der Waren erfolgt kontaktlos, die Ausliefernden werden da-
Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
                                                                                   hingehend auch entsprechend hingewiesen.
Ein dringendes öffentliches Interesse im Sinne des § 12 LadöffnG ist nach
                                                                                • Dieser Dienst steht ab sofort bis zum 30.04.2020 zur Verfügung.
den Zielsetzungen dieses Gesetzes insbesondere dann zu bejahen, wenn
allgemeine Bedürfnis- und Versorgungsgesichtspunkte der Verbraucher
                                                                                Zudem bietet die „Augenwaide“ ab sofort ebenso einen Lieferservice an. Nä-
eine Ausnahme von den allgemeinen Ladenschlusszeiten nahe legen (vgl.
                                                                                here Infos hierzu finden Sie unter www.augenwaide-floersheim-dalsheim.de
Stober, Ladenschlussgesetz, § 23 Rnr. 23). Hierzu gehört auch die Versor-
                                                                                oder per Telefon unter 0151 / 15251291.
gung der Bevölkerung bei einer Epidemie.
                                                                                Mit freundlichen Grüßen             Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick
Die Entwicklungen bei der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) bedin-
gen seitens der Bevölkerung ein erhöhtes Versorgungsbedürfnis mit Be-
darfsgütern, welches im Rahmen der in §3 LadöffnG vorgegebenen Laden-
schlusszeiten, insbesondere an Sonn- und Feiertagen, nicht in der
notwendigen Form gestillt werden kann. Um mit möglichst wenig Men-                                       Hohen-Sülzen
schen in Kontakt zu treten, ist eine Ausweitung der Öffnungszeiten auch an
Sonn- und Feiertagen dringend geboten.                                          Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Das erforderliche dringende öffentliche Interesse für die Abgabe von Le-        um die vorbeugenden Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von
bensmitteln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau-/Gartenbau-       Corona-Erkrankungen umzusetzen, wird die Ortsgemeinde Hohen-Sülzen
bedarf, Zeitungen und Tierbedarf ist insoweit gegeben.                          auf Sitzungen der Ausschüsse bis zum 30.04.2020 verzichten.
Das dringende öffentliche Interesse an der Bewilligung der Ausnahme wur-        Ich bitte um Verständnis.              Andreas Thon, Ortsbürgermeister
de vorliegend auch mit den das Ladenschlussrecht tragenden Interessen                                                                   0151 - 70865199
des Arbeitsschutzes abgewogen. Das Versorgungsinteresse verleiht der Öff-
nung der Verkaufsstellen als dem höherrangig zu bewertenden Anliegen
ausnahmsweise Vorrang vor dem das Ladenöffnungsgesetz beherrschen-              Einkaufshilfe Hohen-Sülzen
den Gedanken des Arbeitnehmerschutzes. Die Ausnahmebewilligungen                „Wir halten zusammen.“
stehen von Gesetzes wegen nach § 12 LadöffnG unter einem jederzeitigen          Unter diesem Motto möchte die Ortsgemeinde Hohen-Sülzen zu einem
Widerrufsvorbehalt.                                                             nachbarschaftlichen Hilfsdienst und Lieferservice für alle nötigen Einkäufe
Auf die Einhaltung der allgemeinen Anforderungen zur Hygiene wird hinge-        aufrufen.
wiesen.
                                                                                Unter der Telefonnummer 06243 / 3759557 oder per E-Mail an
Sofortige Vollziehung:                                                                                      thon.a@gmx.de
Aufgrund von § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)            können diejenigen, die Unterstützung brauchen (also die Personen, die
wird im öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung angeordnet.            nach den geltenden Empfehlungen als Risikogruppe gelten), ihren Hilfebe-
Ein Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung hat keine aufschiebende            darf melden. Zudem können sich freiwillige Einkäufer und Helfer zur Erbrin-
Wirkung.                                                                        gung dieser Dienstleistung melden.
Die Offenhaltung der Verkaufsstellen dient der Sicherstellung der Versor-       Durch die Ortsgemeinde werden die Kontakte zwischen den einzelnen Mit-
gung der Bevölkerung und ist nach § 12 LadöffnG im öffentlichen Interesse       bürgerinnen und Mitbürgern hergestellt, um den Zusammenhalt zu stärken
dringend notwendig. Daher muss vorliegend das Interesse der aufschieben-        und die Corona-Krise gemeinsam zu bewältigen.
den Wirkung eines Widerspruchs gegenüber dem dringenden öffentlichen
Interesse an der Offenhaltung der VerkaufssteIlen zurücktreten.                 Was sollte beachtet werden:
                                                                                • Der Service richtet sich an die Personen, die als Risikogruppe gelten, und an
Rechtsbehelfsbelehrung                                                             alle jene, die ihre Häuser und Wohnungen nicht verlassen können oder dür-
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Be-                fen.
kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Auf-          • Der Service ist kostenlos, die zugestellten Artikel sind direkt und bar zu be-
sichts- und Dienstleistungsdirektion einzulegen. Der Widerspruch kann              zahlen.
An der Rheinhessenhalle entsteht die Bodenplatte - Verbandsgemeinderat vergibt Auftrag für Aufzugsanlage - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt VG Monsheim                                                           –6–                                                        Freitag, 20. März 2020

• Die Übergabe der Waren erfolgt kontaktlos, die Ausliefernden werden da-                    § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
   hingehend auch entsprechend hingewiesen.                                         Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun-
• Dieser Dienst steht ab sofort bis zum 30.04.2020 zur Verfügung.                   gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wer-
Mit freundlichen Grüßen                 Ihr Ortsbürgermeister Andreas Thon         den nicht veranschlagt.
                                                                                    Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren
                                                                                    voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden
                                                                                    nicht veranschlagt.
                              Mölsheim                                                                          § 4 Steuersätze
                                                                                    Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie
Einkaufshilfe Mölsheim                                                              folgt festgesetzt:
„Wir halten zusammen.“                                                              a) Grundsteuer
Unter diesem Motto möchte die Ortsgemeinde Mölsheim zu einem nachbar-                   Grundsteuer A 300 v.H.
schaftlichen Hilfsdienst und Lieferservice für alle nötigen Einkäufe aufrufen.          Grundsteuer B 365 v.H.
                                                                                    b) Gewerbesteuer 365 v.H.
Unter der Telefonnummer 0176 / 23170825 oder per E-Mail an
                       sascha.woetzel@gmail.com
                                                                                    Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes
können diejenigen, die Unterstützung brauchen (also die Personen, die
                                                                                    gehalten werden
nach den geltenden Empfehlungen als Risikogruppe gelten), ihren Hilfebe-
                                                                                        • für den ersten Hund          42,- Euro
darf melden. Zudem können sich freiwillige Einkäufer und Helfer zur Erbrin-
                                                                                        • für den zweiten Hund         60,- Euro
gung dieser Dienstleistung melden.
                                                                                        • für jeden weiteren Hund      84,- Euro
Durch die Ortsgemeinde werden die Kontakte zwischen den einzelnen Mit-
                                                                                        • für jeden gefährlichen Hund 450,- Euro
bürgerinnen und Mitbürgern hergestellt, um den Zusammenhalt zu stärken
und die Corona-Krise gemeinsam zu bewältigen.
                                                                                            § 5 Beiträge nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Was sollte beachtet werden:                                                         Beiträge für den Weinbergschutz pro ha 30,00 Euro.
• Der Service richtet sich an die Personen, die als Risikogruppe gelten, und an
   alle jene, die ihre Häuser und Wohnungen nicht verlassen können oder dür-               §6 Beiträge gem. §11 KAG für Feld- und Weinbergwege
   fen.                                                                             Der Hebesatz wird für 2020 auf 0,00 € festgesetzt.
• Der Service ist kostenlos, die zugestellten Artikel sind direkt und bar zu be-
   zahlen.                                                                                                      § 7 Eigenkapital
• Die Übergabe der Waren erfolgt kontaktlos, die Ausliefernden werden da-          Der Stand des Eigenkapitals und der Jahresfehlbeträge/-überschüsse ist wie
   hingehend auch entsprechend hingewiesen.                                         folgt:
• Dieser Dienst steht ab sofort bis zum 30.04.2020 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen                   Ihr Ortsbürgermeister Sascha Wötzel

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mölsheim
für das Haushaltsjahr 2020
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mölsheim hat auf Grund des §§ 95 ff.
der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994
(GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181)
am 28.01.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

                   § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden                                                                                               § 8 Inkrafttreten
1. im Ergebnishaushalt                                                              Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.
    der Gesamtbetrag der Erträge auf 	                            621.983 Euro     Mölsheim, den 16.03.2020                 Sascha Wötzel, Ortsbürgermeister
    der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 	                       725.130 Euro
    Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 	                       - 103.147 Euro     Hinweis:
                                                                                    Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit
2. im Finanzhaushalt                                                                öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1
   die ordentlichen Einzahlungen auf 	                            580.948 Euro     GemO durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.03.2020 geneh-
   die ordentlichen Auszahlungen auf 	                            655.740 Euro     migt worden.
   Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen                  - 74.792 Euro     Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 23.03.2020 bis
                                                                                    Dienstag, den 31.03.2020 von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich montags
    die außerordentlichen Einzahlungen auf 	                            0 Euro     von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr bei
    die außerordentlichen Auszahlungen auf 	                            0 Euro     der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15 in 67590
    Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen                   0 Euro     Monsheim, Zimmer 2.32 öffentlich aus. Der Haushaltsplan ist ebenfalls auf
    die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf	    2.000 Euro                  www.vg-monsheim.de einsehbar. Des Weiteren kann der Haushaltsplan
    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 	 45.500 Euro                   ebenfalls im o. g. Zeitraum auf der Internetseite www.vg-monsheim.de un-
    Saldo der Ein- und Auszahlungen aus                                             ter öffentlichen Bekanntmachungen eingesehen werden.
    Investitionstätigkeit 	                         - 43.500 Euro
                                                                                    Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung:
    die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                43.905 Euro     Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                18.170 Euro     Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be-
    Saldo der Ein- und Auszahlungen aus                                             kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
    Finanzierungstätigkeit 	                                      25.735 Euro      nicht, wenn
    der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf                         626.853 Euro     1.	die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi-
    der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf                         719.410 Euro         gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
    Veränderung des Finanzmittelbestands                                                worden sind,
    im Haushaltsjahr                                             - 92.557 Euro     oder
                                                                                    2.	vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean-
                                                                                        standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif-
               § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite                                ten gegenüber der Verbandsgemeinde Monsheim unter Bezeichnung
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-               des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
nahmen werden 43.500 € veranschlagt.                                                    gemacht hat.
An der Rheinhessenhalle entsteht die Bodenplatte - Verbandsgemeinderat vergibt Auftrag für Aufzugsanlage - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt VG Monsheim                                                           –7–                                                           Freitag, 20. März 2020

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch
nach Ablauf der in Satz 1 genannten Einjahresfrist jedermann diese Verlet-
                                                                                                                   Offstein
zung geltend machen.
Mölsheim, den 16.03.2020                Sascha Wötzel, Ortsbürgermeister           Ausfall der Seniorenessen bis auf weiteres
                                                                                    Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                                                                                    aufgrund der aktuellen Situation im Bezug auf die Erkrankungen mit dem
                                                                                    Corona-Virus und der dringenden Empfehlung des Gesundheitsamtes, wer-
                             Mörstadt                                               den wir das Seniorenessen bis auf weiteres Aussetzen und die Entwicklung
                                                                                    der nächsten Wochen abwarten.
                                                                                    Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, jedoch ist uns Ihre Gesundheit
Einkaufshilfe Mörstadt                                                              ebenso wichtig, wie das monatlich stattfindende Seniorenessen.
„Wir halten zusammen.“                                                              Selbstverständlich werden wir rechtzeitig informieren, wann das nächste Es-
Unter diesem Motto möchte die Ortsgemeinde Mörstadt zu einem nachbar-               sen stattfindet.
schaftlichen Hilfsdienst und Lieferservice für alle nötigen Einkäufe aufrufen.      Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank!
                                                                                                                                Andreas Böll, Ortsbürgermeister
Unter der Telefonnummer 0177 / 2438627 oder per E-Mail an
                     hammer.moerstadt@myquix.de
können diejenigen, die Unterstützung brauchen (also die Personen, die
nach den geltenden Empfehlungen als Risikogruppe gelten), ihren Hilfebe-
                                                                                    Einkaufshilfe Offstein
darf melden. Zudem können sich freiwillige Einkäufer und Helfer zur Erbrin-
                                                                                    „Wir halten zusammen.“
                                                                                    Unter diesem Motto möchte die Ortsgemeinde Offstein zu einem nachbar-
gung dieser Dienstleistung melden.
                                                                                    schaftlichen Hilfsdienst und Lieferservice für alle nötigen Einkäufe aufrufen.
Durch die Ortsgemeinde werden die Kontakte zwischen den einzelnen Mit-
bürgerinnen und Mitbürgern hergestellt, um den Zusammenhalt zu stärken              Unter der Telefonnummer 0171 / 4936408 oder per E-Mail an
und die Corona-Krise gemeinsam zu bewältigen.                                                                   andreas@boell.tv
                                                                                    können diejenigen, die Unterstützung brauchen (also die Personen, die
Was sollte beachtet werden:
                                                                                    nach den geltenden Empfehlungen als Risikogruppe gelten), ihren Hilfebe-
• Der Service richtet sich an die Personen, die als Risikogruppe gelten, und an
                                                                                    darf melden. Zudem können sich freiwillige Einkäufer und Helfer zur Erbrin-
   alle jene, die ihre Häuser und Wohnungen nicht verlassen können oder
                                                                                    gung dieser Dienstleistung melden.
   ­dürfen.
                                                                                    Durch die Ortsgemeinde werden die Kontakte zwischen den einzelnen Mit-
• Der Service ist kostenlos, die zugestellten Artikel sind direkt und bar zu be-
                                                                                    bürgerinnen und Mitbürgern hergestellt, um den Zusammenhalt zu stärken
   zahlen.
                                                                                    und die Corona-Krise gemeinsam zu bewältigen.
• Die Übergabe der Waren erfolgt kontaktlos, die Ausliefernden werden da-
   hingehend auch entsprechend hingewiesen.                                         Was sollte beachtet werden:
• Dieser Dienst steht ab sofort bis zum 30.04.2020 zur Verfügung.                   • Der Service richtet sich an die Personen, die als Risikogruppe gelten, und an
Mit freundlichen Grüßen                Ihr Ortsbürgermeister Stephan Hammer           alle jene, die ihre Häuser und Wohnungen nicht verlassen können oder dür-
                                                                                       fen.
                                                                                    • Der Service ist kostenlos, die zugestellten Artikel sind direkt und bar zu be-
                                                                                       zahlen.
                              Monsheim                                              • Die Übergabe der Waren erfolgt kontaktlos, die Ausliefernden werden da-
                                                                                       hingehend auch entsprechend hingewiesen.
                                                                                    • Dieser Dienst steht ab sofort bis zum 30.04.2020 zur Verfügung.
Seniorenausflug wird verschoben                                                     Mit freundlichen Grüßen                     Ihr Ortsbürgermeister Andreas Böll
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Seniorenausflug der Gemeinde hat Tradition und natürlich war auch in
diesem Frühjahr für den 22. April wieder eine Halbtagesfahrt geplant. Ziel
sollte die Stadt Wissembourg im Elsass sein. Nachdem das Robert-Koch-Ins-
titut die französische Region Grand Est, wozu auch das Elsass gehört, wegen
                                                                                                               Wachenheim
des Corona-Virus nunmehr zum internationalen Risikogebiet erklärt hat, ist
ein Ausflug dort hin nicht zu verantworten. Wir werden den Ausflug auf-             Nachbarschaftshilfe
grund der aktuellen Lage daher auf einen Termin im Herbst verschieben. Der          Hiermit möchte ich erneut auf das Hilfsangebot der Nachbarschaftshilfe für
neue Termin wird rechtzeitig an dieser Stelle bekanntgegeben. Ich bitte um          unsere Mitbürger hinweisen.
Ihr Verständnis!                   Ihr Kevin Zakostelny, Ortsbürgermeister         Ältere Mitbürger, die sich jetzt besonders schützen sollten, können sich ger-
                                                                                    ne unter 0178 - 8140731 bei Frau Sabine Jahn melden, um zum Beispiel ihre
                                                                                    Einkäufe erledigt zu bekommen.
Einkaufshilfe Monsheim                                                              Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Ortsgemeinde
„Wir halten zusammen.“                                                              oder direkt bei Frau Jahn.
Unter diesem Motto möchte die Ortsgemeinde Monsheim zu einem nachbar-               Erreichbar ist die Organisationstelle von Montag bis Samstag zwischen
schaftlichen Hilfsdienst und Lieferservice für alle nötigen Einkäufe aufrufen.      11.00 und 13.00 Uhr sowie in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr.
                                                                                                                                Dieter Heinz, Ortsbürgermeister
Unter der Telefonnummer 0176 / 84555811 oder per E-Mail an
                     kevin.zakostelny@monsheim.de
können diejenigen, die Unterstützung brauchen (also die Personen, die
nach den geltenden Empfehlungen als Risikogruppe gelten), ihren Hilfebe-
                                                                                    Einkaufshilfe Wachenheim
darf melden. Zudem können sich freiwillige Einkäufer und Helfer zur Erbrin-
                                                                                    „Wir halten zusammen.“
                                                                                    Unter diesem Motto möchte die Ortsgemeinde Wachenheim zu einem
gung dieser Dienstleistung melden.
                                                                                    nachbarschaftlichen Hilfsdienst und Lieferservice für alle nötigen Einkäufe
Durch die Ortsgemeinde werden die Kontakte zwischen den einzelnen Mit-
                                                                                    aufrufen.
bürgerinnen und Mitbürgern hergestellt, um den Zusammenhalt zu stärken
und die Corona-Krise gemeinsam zu bewältigen.                                       Unter der   Telefonnummer 06243 / 7438 oder per E-Mail an
                                                                                                           weinbau-heinz@t-online.de
Was sollte beachtet werden:
                                                                                    können diejenigen, die Unterstützung brauchen (also die Personen, die
• Der Service richtet sich an die Personen, die als Risikogruppe gelten, und an
                                                                                    nach den geltenden Empfehlungen als Risikogruppe gelten), ihren Hilfebe-
   alle jene, die ihre Häuser und Wohnungen nicht verlassen können oder dür-
                                                                                    darf melden. Zudem können sich freiwillige Einkäufer und Helfer zur Erbrin-
   fen.
                                                                                    gung dieser Dienstleistung melden.
• Der Service ist kostenlos, die zugestellten Artikel sind direkt und bar zu be-
                                                                                    Durch die Ortsgemeinde werden die Kontakte zwischen den einzelnen Mit-
   zahlen.
                                                                                    bürgerinnen und Mitbürgern hergestellt, um den Zusammenhalt zu stärken
• Die Übergabe der Waren erfolgt kontaktlos, die Ausliefernden werden da-
                                                                                    und die Corona-Krise gemeinsam zu bewältigen.
   hingehend auch entsprechend hingewiesen.
• Dieser Dienst steht ab sofort bis zum 30.04.2020 zur Verfügung.                   Was sollte beachtet werden:
Mit freundlichen Grüßen                Ihr Ortsbürgermeister Kevin Zakostelny      • Der Service richtet sich an die Personen, die als Risikogruppe gelten, und an
An der Rheinhessenhalle entsteht die Bodenplatte - Verbandsgemeinderat vergibt Auftrag für Aufzugsanlage - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt VG Monsheim                                                           –8–                                                          Freitag, 20. März 2020

   alle jene, die ihre Häuser und Wohnungen nicht verlassen können oder dür-        telefonische Terminvereinbarung unter folgenden Rufnummern notwendig:
   fen.                                                                             Kfz-Zulassungsstelle: (06731) 408-7013 Führerscheinstelle: (06731) 408-7017
• Der Service ist kostenlos, die zugestellten Artikel sind direkt und bar zu be-   (Allgemein) (06731) 408-7021 (Entzug und Wiedererteilung). Im Ausländer-
   zahlen.                                                                          amt und anderen Fachbereichen erfolgt die Terminvereinbarung über den
• Die Übergabe der Waren erfolgt kontaktlos, die Ausliefernden werden da-          zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin. Die entsprechenden Ruf-
   hingehend auch entsprechend hingewiesen.                                         nummern sind der Homepage (www.kreis-alzey-worms.de) unter der Rubrik
• Dieser Dienst steht ab sofort bis zum 30.04.2020 zur Verfügung.                   „Verwaltung“ zu entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen                     Ihr Ortsbürgermeister Dieter Heinz     Zur Information insbesondere der im Landkreis lebenden Flüchtlinge hat die
                                                                                    Integrationsbeauftragte, Alexandra von Bose, auf der Integreat App für den
                                                                                    Landkreis und der dazugehörigen Website eine Informationsseite über das
                                                                                    Corona Virus in sieben Sprachen eingepflegt. Es handelt sich um zentrale
        Sonstige öffentliche                                                        Informationen zum Corona-Virus, wie grundlegende Hintergründe und die
                                                                                    wichtigsten Hygiene-Maßnahmen in leichter Sprache in Deutsch, Englisch,
 Bekanntmachungen und Mitteilungen                                                  Französisch, Arabisch, Farsi, Russisch und Türkisch. https://integreat.app/
                                                                                    lkalzey/de/corona-virus
                                                                                    In den Text eingebettet sind auch zwei Videos, die die Inhalte noch zusätz-
                                                                                    lich visualisieren. Damit können ab sofort auch Menschen, die der deut-
                                                                                    schen Sprache derzeit noch nicht so mächtig sind, diese wichtigen Informa-
Kreisverwaltung Alzey-Worms                                                         tionen beziehen und umsetzen. Die Informationen können über die Website,
                                                                                    die parallel zu der App geschaltet ist, auch ausgedruckt werden (hierzu den
Kreisverwaltung weiterhin geöffnet                                                  am Rande auftauchenden PDF Button anklicken, dann lässt sich das PDF
Termine telefonisch vereinbaren / Medizinisches Fachpersonal gesucht                ausdrucken). Auf diese Weise lassen sich die Informationen auch zentral
Wie Landrat Heiko Sippel in einer Pressekonferenz mitteilt, ist die Zahl der        sichtbar aushängen und für die Beratungsarbeit nutzen.
bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Alzey-Worms am Mittwoch, 18. März,
16.50 Uhr, auf 40 bestätigte Fälle angewachsen. Mehrere hundert Personen
befinden sich auf Weisung des Gesundheitsamtes derzeit in Quarantäne.               Schülerbeförderung
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sind auch                Der Landkreis ist bemüht, den ÖPNV und die Schülerbeförderung für die
nachts und am Wochenende im Einsatz und führen Abstriche durch, spre-               Notbetreuung so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Im Bereich der
chen Quarantänen aus und ermittelten Kontaktpersonen“, berichtet Sippel.            Schülerbeförderung gilt bis Freitag. 20. März, der reguläre Fahrplan. Auf-
Die mit dem Coronavirus infizierten Personen, die in unterschiedlichen Städ-        grund von Krankmeldungen des Fahrpersonals kann es jedoch bereits aktu-
ten und Gemeinden leben, sind Rückkehrer aus Urlaubsgebieten wie Süd­               ell zu Ausfällen und Verspätungen kommen.
tirol und Tirol, die mit dem Bus oder mit dem Pkw unterwegs waren und
nach ihrer Rückkehr jetzt Erkrankungs-Symptome verspüren.
                                                                                    Führerscheinstelle
                                                                                    Aufgrund der aktuellen Situation ist die Führerscheinstelle des Kreises Alzey-
Testzentrum in Osthofen                                                             Worms nur im äußersten Notfall, mit vorheriger Terminvergabe, persönlich
Landrat Heiko Sippel richtet sich mit einer Bitte besonders an Ärzte und me-        aufzusuchen.
dizinisch geschultes Fachpersonal: „Wir benötigen dringend die Hilfe durch          Notfälle sind wie folgt: • Verlängerung LKW/Bus-Führerscheine
ehrenamtliche Unterstützungskräfte, die sich in dieser Situation mit einbrin-                                • Verlängerung Personenbeförderungsschein.
gen. Wer volljährig ist, keiner Risikogruppe angehört und über eine medizi-         Bei allen anderen Anliegen ist eine momentane Kontaktaufnahme nur per
nische Qualifikation verfügt, wird gebeten, sich zu melden.“ So ist geplant,        Telefon oder per E-Mail möglich.
schon in dieser Woche, eine Teststelle für Abstriche in der Wonnegauhalle in        Führerscheinstelle: (06731) 408-7017 (Allgemein)
Osthofen einzurichten, die zum Ziel hat, Coronaverdachtsfälle frühzeitig zu         				                 (06731) 408-7021 (Entzug und Wiedererteilung)
ermitteln. Nun gilt es vor allem, neben den erforderlichen Materialien, die         				                 E-Mail: fuehrerscheinstelle@alzey-worms.de
für die Realisierung einer solchen Einrichtung erforderlich sind, auch ent-
sprechendes Personal zur Verstärkung der Teams zu gewinnen. Wer Interes-
se hat, sich an dieser wichtigen Hilfsaktion zu beteiligen wird gebeten, sich       Busverkehr wird angepasst
an die eigens hierfür eingerichtete Emailadresse coronahelfer@alzey-worms.          Sonderfahrplan im Landkreis Alzey-Worms ab Montag, 23. März
de zu wenden. Erforderlich sind dabei die Personalien, die Erreichbarkeit           Der Landkreis wird in Abstimmung mit den Verkehrsverbünden VRN und
und die medizinische Qualifikation. Ebenfalls gibt es seit Dienstag, 17. März,      RNN sowie mit den Busunternehmen ORN und DRM ab Montag, 23. März,
8 Uhr, eine Telefonnummer bei der man sich registrieren lassen kann: (06731)        das Angebot im Buslinienverkehr im Landkreis Alzey-Worms der aktuellen
408-1302. Diese Telefonnummer dient ausschließlich der Kontaktaufnahme              Situation anpassen. Ab dem kommenden Montag wird daher ein Sonder-
für Helfer. Allgemeine Anfragen zu Corona sind weiterhin an die Hotline des         fahrplan in Kraft treten.
Gesundheitsamtes, Telefon (06731) 408-7039 zu richten.                              Durch diese Maßnahme möchten die handelten Akteure gewährleisten,
                                                                                    dass trotz massiver Einschränkungen ein verlässliches, wenn auch ausge-
                                                                                    dünntes Grundangebot an ÖPNV-Leistungen bestehen bleibt.
Kreisverwaltung hat Bürgertelefon eingerichtet                                      Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt über die elektronischen Fahrplan-
Um allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus zu beantworten, hat die                 medien (z. B. DB Navigator App, VRN oder RNN Fahrplan App), ob auch Ihre
Kreisverwaltung Alzey-Worms ein Bürgertelefon eingerichtet. Die Mitarbei-           Linie vor Ort betroffen ist. Bei Rückfragen steht Ihnen auch das VRN Service-
terinnen und Mitarbeiter sind unter der Rufnummer (0 67 31) 408-55 55 zu            telefon unter 0621 1077 077 oder das RNN Servicetelefon unter 06132 – 78
folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag: 8 bis 17 Uhr. Fragen kön-          96 22 zur Verfügung.
nen zudem per E-Mail an info@alzey-worms.de gerichtet werden. Wichtige
Informationen zum Corona-Virus teilt der Landkreis auch unter www.kreis-
alzey-worms.eu mit. „Wir helfen Ihnen gerne weiter und sind für Sie da“, be-
tont Landrat Heiko Sippel.                                                          Blutspende-Termine weiter erlaubt
                                                                                    Besondere Hygiene beachten
                                                                                    Wie das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie mit-
Kreisverwaltung: Termine vereinbaren                                                teilt, ist die Durchführung von Blutspende-Terminen weiterhin erlaubt. Auf-
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen und um die Infektionsgefahr zu               grund der Pandemielage sind dabei besondere hygienische Vorkehrungen
verringern, bittet die Kreisverwaltung Alzey-Worms darum, nach Möglich-             zu treffen und gegebenenfalls Auflagen zu erteilen. Insbesondere sind bei
keit den Online-Service zu nutzen und von persönlichen Vorsprachen in der           Blutspende-Terminen die Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen und die
Behörde abzusehen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um              Verweildauer der Spender ist möglichst gering zu halten.
keine generelle Schließung handelt. Das Personal steht den Bürgerinnen              Es ist sicherzustellen, dass Spender, die einen Anhalt für einen Infekt bieten,
und Bürgern auch weiterhin bei Fragen und Auskünften telefonisch zur Ver-           bereits zu Beginn erkannt werden und den Termin umgehend verlassen.
fügung. In dringenden Fällen, die einen persönlichen Behördengang erfor-            Diese Regelung ergänzt den Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maß-
dern, – dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Kfz-Zu-         nahmen aufgrund der steigenden Zahl an Corona-Infektionen in Rheinland-
lassungsstelle, Führerscheinstelle und Ausländerbehörde – ist eine vorherige        Pfalz vom 17. März.
An der Rheinhessenhalle entsteht die Bodenplatte - Verbandsgemeinderat vergibt Auftrag für Aufzugsanlage - Verbandsgemeinde ...
Sie können auch lesen