Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht - September 2016 - CMS Law

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Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht - September 2016 - CMS Law
Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
September 2016
Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht - September 2016 - CMS Law
Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht - September 2016 - CMS Law
Inhalt
 3 | Editorial

Gewerblicher Rechtsschutz
 4 | Brexit: Folgen für die europäischen Schutzrechte des geistigen Eigentums

Kartellrecht
 6 | Aktuelles zum Kartellrecht im professionellen Sport
 8 |	Facebook kauft WhatsApp und die Folgen: zur Einführung einer transaktionswertbezogenen Aufgreifschwelle in
      der deutschen Fusionskontrolle

Lebensmittelrecht
10 | EuGH: Die Health-Claims-Verordnung gilt auch für Werbung gegenüber Fachkreisen

Markenrecht
12 | Parallelimport von Markenware: wie ein Verwaltungsakt eine Markenverletzung legalisieren kann

Medizinprodukterecht
15 | Strengeres Medizinprodukterecht: zur neuen europäischen Medizinprodukte-Verordnung

Presserecht
17 | Kein Geld für Hochzeitsfotos – Ehepaar Jauch unterliegt vor dem EGMR

Wettbewerbsrecht
19 | Die notarielle Unterwerfungserklärung – ein neues Instrument im Wettbewerbsrecht?

Aktuell
22 | Veröffentlichungen
22 | Vorträge

Editorial
Mit dieser neuen Ausgabe des            Hersteller von Medizinprodukten         Kurze Beiträge zu aktuellen Fragen
Update Gewerblicher Rechtsschutz        werden sich mit der neuen               des Wettbewerbs- und Presserechts
und Kartellrecht informieren wir Sie    europäischen Medizinproduktever-        runden die vielfältigen Themen
über aktuelle Entwicklungen und         ordnung befassen müssen, deren          dieser Ausgabe ab.
gerichtliche Entscheidungen aus         finaler Entwurf nun vorliegt. Wir
diesen Rechtsgebieten.                  stellen ihn vor.                        Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei
                                                                                der Lektüre.
Der anstehende Brexit hat Folgen für    Wir befassen uns ferner mit einer
die europäischen Rechte zum Schutz      aktuellen Entscheidung des BGH zur
des geistigen Eigentums, mit denen      Anwendbarkeit der Health-Claims-        Mit besten Grüßen
wir uns im ersten Beitrag befassen.     Verordnung auch für Werbung von
                                        Lebensmittelherstellern gegenüber       Michael Fricke
Aktuelle Entwicklungen des Kartell-     Fachkreisen, außerdem mit einer
rechts im professionellen Sport         neueren BGH-Entscheidung zur
besprechen wir ebenso wie die           Legalisierung einer Markenver­
Folgen der Einführung einer auf den     letzung beim Parallelimport von
Transaktionswert bezogenen              Arzneimitteln durch Genehmigung
Aufgreifschwelle in der deutschen       der zuständigen Behörde.
Fusionskontrolle.

                                                                                                                     3
Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht - September 2016 - CMS Law
Gewerblicher Rechtsschutz

     Brexit: Folgen für die
     europäischen Schutzrechte
     des geistigen Eigentums

                                                        seinen Status als Unionsmitglied ab      die alleinige Souveränität über den
        Am 23. Juni 2016 sprachen sich                  dem Tag des Inkrafttretens des Aus-      Markenschutz auf seinem Territori-
        51,9 Prozent der Briten für                     trittsabkommens oder, falls kein Ab-     um erlangt.
        einen Austritt des Vereinigten                  kommen zustande kommt, zwei
        Königreichs aus der Europäi-                    Jahre nach der Mitteilung der Aus-       Konsequenzen für das Gemein-
        schen Union aus. Wie der Aus-                   trittsabsicht verlieren. Die Verträge,   schaftsgeschmacksmuster
        tritt vonstattengehen kann und                  Verordnungen und Richtlinien der
        welche Auswirkungen auf die                     EU hätten im Vereinigten Königreich      Für das eingetragene Gemein-
        europäischen Schutzrechte                       ab dann keine Rechtswirkung mehr.        schaftsgeschmacksmuster bestehen
        denkbar sind, haben wir in un-                                                           die gleichen Szenarien wie für die
        serem nachfolgenden Überblick                   Konsequenzen für die Unions-             Unionsmarke.
        zusammengefasst.                                marke
                                                                                                 Das nicht eingetragene Gemein-
                                                        Möglich wäre eine Vereinbarung im        schaftsgeschmacksmuster hat nur
     Austrittsabkommen oder zwei                        Austrittsabkommen über die Fort-         eine maximale Schutzdauer von drei
     Jahre Übergangszeit                                geltung der Unionsmarkenverord-          Jahren. Die Vereinbarung des Fort-
                                                        nung mit dem Vereinigten König-          bestands bereits existierender nicht
     In der aktuellen Unsicherheit um                   reich. Der Schutzbereich der             eingetragener Gemeinschaftsge-
     die Umsetzung des Referendums                      Unionsmarke würde in diesem Fall         schmacksmuster wäre eine sinnvolle
     steht eines fest: Vorerst bleibt das               nach einem Brexit das Vereinigte         Lösung.
     Vereinigte Königreich ein EU-Mit-                  Königreich weiter umfassen.
     gliedstaat. Der Austritt setzt den                                                          Falls keine Vereinbarung über die
     Abschluss eines Verfahrens voraus,                 Wenn kein Austrittsabkommen              Fortgeltung der bereits existieren-
     das in Art. 50 des Vertrages über                  zustande kommt, würden die Uni-          den nicht eingetragenen Gemein-
     die Europäische Union (EUV)                        onsmarken ab dem Zeitpunkt der           schaftsgeschmacksmuster mit der
     geregelt ist.                                      Wirksamkeit des Austritts keinen         EU erzielt werden kann, bestünde
                                                        Markenschutz mehr im Vereinigten         auch beim nicht registrierten Ge-
     Jeder Mitgliedstaat hat das Recht,                 Königreich genießen.                     meinschaftsgeschmacksmuster die
     aus der Europäischen Union aus-                                                             Möglichkeit der Schaffung eines
     zutreten (Art. 50 Abs. 1 EUV). Er-                 Möglicherweise wird der britische        identischen „British unregistered
     klärt ein Mitgliedstaat gegenüber                  Gesetzgeber in diesem Fall veranlas-     design“. Im Vereinigten Königreich
     der EU die Absicht auszutreten,                    sen, dass die bereits bestehenden        können – im Gegensatz zu Deutsch-
     hat der austrittswillige Mitglied-                 Unionsmarken in nationale britische      land – auch nicht eingetragene De-
     staat die Pflicht, mit der EU in Ver-              und inhaltlich identische Marken         signs Schutz genießen.
     handlungen über ein Austrittsab-                   umgewandelt werden. Der Zeitrang
     kommen zu treten (Art.                             könnte dabei erhalten bleiben. Diese     Konsequenzen für Europäische
     50 Abs. 2 EUV), in dem die                         Vorgehensweise erscheint realis-         Patente
     künftigen Beziehungen zwischen                     tisch, da dadurch die durch einen
     der EU und dem austretenden                        Brexit entstehende Schutzlücke           Der Schutzumfang der Europäi-
     Mitgliedstaat geregelt werden.                     geschlossen werden kann und das          schen Patente würde sich durch ei-
     Das Vereinigte Königreich wird                     Vereinigte Königreich gleichzeitig       nen Brexit nicht verändern, da die

4 | Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht - September 2016 - CMS Law
Europäische Patentorganisation kei-    kann bis zur Verhandlung eines          mus vertrauen will, sollte bereits
ne Organisation der Europäischen       Übereinkommens, das auch ohne           jetzt über die parallele Anmeldung
Union ist.                             Mitwirkung des Vereinigten König-       von nationalen britischen Marken
                                       reichs ratifiziert werden kann, nicht   und Designs zusätzlich zu den uni-
Konsequenzen für das                   in Kraft treten.                        onsweiten Schutzrechten nachden-
Europäische Einheitspatent                                                     ken, um Schutzlücken zu
                                       Fazit                                   vermeiden. 
Der Brexit wird zu erheblichen Ver-
zögerungen bei der Einführung des      Die Unionsmarken und die Gemein-
neuen, einheitlichen Patentsystems     schaftsgeschmacksmuster werden
der EU führen. Damit das Überein-      bis zum Abschluss der Austrittsver-
kommen über ein einheitliches          handlungen weiterhin Schutz im
Patentgericht (EPGÜ) in Kraft treten   Vereinigten Königreich genießen. Es
kann, müsste das Vereinigte König-     ist wahrscheinlich, dass nach dem
reich diesem als Vertragsmitglied-     Austritt die Unionsmarken und die
staat zwingend zustimmen.              Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Da die Briten nun für einen Brexit     in identische nationale Schutzrechte
gestimmt haben, wird das Vereinig-     umgewandelt werden.                     Amelie Sulovsky
te Königreich dem EPGÜ wohl nicht                                              Rechtsanwältin im Geschäftsbereich
mehr zustimmen, da es nicht mehr       Für wen der UK-Markt von beson-         Gewerblicher Rechtsschutz bei
dauerhaft am Einheitspatentsystem      derem Interesse ist und wer nicht       CMS in Stuttgart.
der EU teilnehmen kann. Das EPGÜ       auf einen Umwandlungsmechanis-          E amelie.sulovsky@cms-hs.com

                                                                                                                    5
Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht - September 2016 - CMS Law
Kartellrecht

      Aktuelles zum Kartellrecht im
      professionellen Sport
                                                        tellrechtlichen Bewertung ist insbe-      lichen Live-Rechte an den Spielen der
        Das Kartellrecht nimmt einen im-                sondere relevant, ob durch die Zent-      Bundesliga vor. Mindestens eines der
        mer größeren Platz in der sport-                ralvermarktung für die Verbraucher        Live-Pakete A–E oder das platt-
        rechtlichen Fallpraxis ein. Davon               vorteilhafte Produktverbesserungen        formexklusive OTT-Paket (Over-the-
        zeugen drei aktuelle Entschei-                  erzielt werden. Dies ist dann der Fall,   Top-Paket, zur Verbreitung über
        dungen, die auch medial für Auf-                wenn die Bündelung der Medien-            Web-TV und Mobile-TV) mit 102
        sehen gesorgt haben.                            rechte an Spielen der Bundesliga und      Bundesligaspielen musste deshalb in
                                                        der Zweiten Bundesliga und die zent-      der Rechtevergabe für die Spielzeiten
     So wurde auf Verlangen des Bundes-                 rale Koordinierung des sich daraus er-    bis 2020 / 2021 an einen zweiten An-
     kartellamts die sog. No-Single-Buyer-              gebenden Angebotes höherwertige           bieter vergeben werden. Der alterna-
     Rule (Alleinerwerbsverbot) für die                 Rechtepakete ermöglichen, die den         tive Erwerber dieses Pakets wäre da-
     Vermarktung der Bundesligarechte                   Präferenzen der Programmanbieter          mit in die Lage versetzt, ein wettbe-
     für die Spielzeiten bis 2020 / 2021                und damit letzten Endes auch denen        werbsfähiges Bundesliga-Angebot zu
     eingeführt. Hiergegen hat Sky inzwi-               der Zuschauer entsprechen und die         entwickeln, von dem hinreichende
     schen Beschwerde beim OLG Düssel-                  kein Bundesligaclub allein (d. h. ohne    Marktwirkungen ausgehen dürften,
     dorf eingelegt. Im Fall von Claudia                eine entsprechende Koordinierungs-        so das Bundeskartellamt. Die aus
     Pechstein wies der BGH die auch kar-               leistung) anbieten könnte.                Sicht des Bundeskartellamts mit ei-
     tellrechtlich begründete Klage der                                                           nem abermaligen Alleinerwerb ver-
     Sportlerin gegen eine Schiedsverein-               Im Zuge des kürzlich für die Rechte-      bundene Beschränkung des Innovati-
     barung der ISU ab. Im professionellen              vergabe für die Spielzeiten bis           onswettbewerbs, insbesondere hin-
     Basketball streiten sich die Euro-                 2020 / 2021 durchgeführten Verfah-        sichtlich von internetbasierten Ange-
     league und die FIBA um die Zukunft                 rens äußerte das Bundeskartellamt zu      boten, wäre damit gebannt.
     der europäischen Vereinswettbewer-                 Beginn des Jahres erstmals Bedenken
     be. Auch hier spielen kartellrechtliche            gegen das vom Ligaverband und von         Bereits vor der neuen Rechtevergabe
     Aspekte eine maßgebliche Rolle.                    der DFL geplante Vermarktungsmo-          legte Sky beim OLG Düsseldorf Be-
                                                        dell, das erneut einen Alleinerwerb       schwerde gegen die Entscheidung
     DFL-Rechtevergabe                                  eines Bieters für sämtliche Live-Rech-    des Bundeskartellamts ein. Auf die
                                                        te vorsah. Der Alleinerwerb bewirke       Auktion der Bundesligarechte hatte
     Die Vermarktung der Übertragungs-                  eine Beschränkung des Innovations-        dies keinen Einfluss mehr. Sky erhielt
     rechte an den Spielen der Bundesliga               wettbewerbs, insbesondere in Bezug        den Zuschlag für die Live-Übertra-
     und der Zweiten Bundesliga für Fern-               auf Internetangebote. Substanzielle       gung von 572 der insgesamt
     sehen, Hörfunk und Internet obliegt                Pay-Rechte, so das Bundeskartellamt,      612 Spiele der Bundesliga und der
     bekanntlich zentral der DFL, die diese             die zumindest auch dem Innovations-       Zweiten Bundesliga über alle Verbrei-
     Aufgabe im Auftrag des Ligaverban-                 potenzial des Internets Rechnung tra-     tungswege (Satellit, Kabel, IP, DVD,
     des wahrnimmt. Die Vermarktung                     gen, müssten an einen zweiten Mit-        Web und Mobile, Pakete B, C, D, E
     der Rechte wird in Form eines Bieter-              bewerber vergeben werden, soweit          und F). Die restlichen Live-Spiele wer-
     verfahrens durchgeführt, dem jeweils               dieser einen im Verhältnis zum            den bei Eurosport (Discovery) zu se-
     Rechtepakete für mehrere Spielzeiten               Hauptbewerber angemessenen Preis          hen sein (Paket A). Das OTT-Paket
     zugrunde liegen. Bei der letzten                   biete. Dafür seien verschiedene Sze-      wurde nicht vergeben. Die Rechtever-
     Rechtevergabe für die Spielzeiten                  narien denkbar, die genaue Ausge-         gabe für die Spiel­zeiten bis
     2013 / 2014 bis 2016 / 2017 erhielt                staltung bleibe der DFL überlassen. Li-   2020 / 2021 war für die DFL die bis-
     Sky im Pay-Bereich den Zuschlag für                gaverband und DFL schlugen dem            lang finanziell einträglichste: Für die
     sämtliche Verbreitungswege.                        Bundeskartellamt daraufhin ein geän-      nationalen TV-Rechte kassiert die DFL –
                                                        dertes Vermarktungsmodell vor, das        und damit die 36 Profi-Clubs – pro
     Aufgrund der mit der gemeinsamen                   das Bundeskartellamt mit Beschluss        Saison EUR 1,59 Mrd.
     Vermarktung der Rechte verbunde-                   vom 11. April 2016 billigte.
     nen Beschränkungen des Wettbe-                                                               Der Fall Pechstein
     werbs wird das Vergabeverfahren re-                Das neue Vermarktungsmodell sieht
     gelmäßig eng mit dem Bundeskartell-                die sog. No-Single-Buyer-Rule             Im Fall Pechstein wurden eine von
     amt abgestimmt. Im Rahmen der kar-                 (Alleinerwerbsverbot) für die wesent-     der International Skating Union (ISU)

6 | Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
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verwendete Schiedsvereinbarung und        terliste eine ausreichende Anzahl          tionen ihre marktbeherrschenden
damit indirekt auch Verfahrensregeln      unabhängiger und neutraler Personen        Stellungen missbraucht hätten. Beide
des Court of Arbitration for Sports       enthalte. Die ISU habe als einzelner       Organisationen seien aufgrund des
(CAS) einer kartellrechtlichen Kontrol-   Verband auch kein institutionalisiertes    für Wettbewerbe von Nationalmann-
le unterzogen. Im Ergebnis verneinte      Übergewicht bei der Zusammen-              schaften geltenden „Ein-Platz-Prin-
der Bundesgerichtshof (BGH) einen         stellung der Schiedsrichterliste und der   zips“ Monopolisten. Bei dem Vorge-
Verstoß und wies die Klage von Clau-      Besetzung des Schiedsgerichts. Die         hen der beiden Verbände handele es
dia Pechstein ab. Das Urteil fügt sich    hinreichende Neutralität sei ferner        sich um eine „asymmetrische Kriegs-
in eine Reihe jüngerer Entscheidun-       durch die Möglichkeit der Ablehnung        führung“, da Druck auf die National-
gen ein, in denen deutsche Gerichte       eines Schiedsrichters aus Gründen der      verbände bzw. deren Nationalmann-
die besonders strengen kartellrechtli-    Befangenheit sowie dadurch gewahrt,        schaften ausgeübt werde, um eine
chen Vorschriften für marktbeherr-        dass die Schiedssprüche in gewissem        Auseinandersetzung im Bereich der
schende Unternehmen auf Sportver-         Umfang den schweizerischen Gerichten       Vereinsmeisterschaften zu klären. Bei-
bände angewendet haben.                   zur Überprüfung vorgelegt werden           de Bereiche (Nationalmannschaften
                                          können.                                    einerseits, Vereinsmannschaften an-
Kartellrechtlicher Kernpunkt im Fall                                                 dererseits) stehen nach Ansicht des
Pechstein war die Frage, ob die von       Mit dem Urteil des BGH ist das Ver-        Landgerichts unabhängig nebenein-
Claudia Pechstein unterschriebene         fahren noch nicht beendet, da              ander und dürfen nicht wie gesche-
Schiedsvereinbarung, mit der sie sich     Claudia Pechstein mittlerweile Verfas-     hen miteinander verknüpft werden.
der ausschließlichen Gerichtsbarkeit      sungsbeschwerde eingereicht hat.
des CAS unterworfen hatte, auf ei-                                                   Auf Antrag von FIBA und FIBA Euro-
nem Missbrauch von Marktmacht be-         Der Fall Euroleague/FIBA                   pe hat das Landgericht München am
ruhte und damit unwirksam war. Die                                                   23. Juni 2016 die einstweilige Verfü-
Prüfung des BGH lief auf eine umfas-      Auch die gegenwärtige juristische          gung nach mündlicher Verhandlung
sende Abwägung der Interessen der         Auseinandersetzung zwischen der            allerdings wieder aufgehoben. Die
ISU einerseits und von Claudia Pech-      Euroleague und der FIBA basiert im         Entscheidungsgründe lagen bei Re-
stein andererseits hinaus. Der BGH        Wesentlichen auf Fragen des Kartell-       daktionsschluss noch nicht vor und
konnte keinen Verstoß feststellen und     rechts. Beide Seiten haben im Früh-        sind – genauso wie das wahrscheinli-
wies insbesondere auf folgende zwei       jahr Kartellrechtsbeschwerden bei der      che Hauptsacheverfahren – mit Span-
Punkte hin:                               Europäischen Kommission eingereicht        nung zu erwarten. 
                                          und sich gegenseitig Marktmacht-
—— Eine funktionierende weltweite         missbrauch vorgeworfen. Zivilrecht-
   Sportschiedsgerichtsbarkeit liege      lich befindet sich der Fall momentan
   nicht nur im Interesse der Sportver-   vor dem Landgericht München, das
   bände, sondern auch im Interesse       am 2. Juni 2016 eine einstweilige
   der sich fair verhaltenden Sportler.   Verfügung erließ. Diese untersagte
   Gerade im Doping-Bereich sei eine      der FIBA und der FIBA Europe, Bas-
   einheitliche Anwendung der             ketballnationalmannschaften von den
   Anti-Doping-Regeln erforderlich,       FIBA-Wettbewerben (Eurobasket
   um einen fairen internationalen        2017, Olympische Spiele 2016) aus-
                                                                                     Dr. Martin Gerecke, M.Jur. (Oxford)
   sportlichen Wettkampf der              zuschließen, wenn die jeweiligen na-
                                                                                     Rechtsanwalt im Geschäftsbereich
   Athleten zu ermöglichen.               tionalen Basketballverbände eine Teil-
                                                                                     Gewerblicher Rechtsschutz bei
                                          nahme ihrer Vereinsmannschaften an
                                                                                     CMS in Hamburg.
—— Die CAS-Statuten und die               den Euroleague-Wettbewerben zulas-
                                                                                     E martin.gerecke@cms-hs.com
   CAS-Verfahrensordnung seien mit        sen. Hintergrund des Verfahrens ist
   Blick auf die Bestellung von           der seit Monaten schwelende Streit
   Schiedsrichtern für Schieds-           zwischen beiden Parteien um die Zu-
   verfahren hinnehmbar, wobei der        kunft des europäischen Club-Basket-
   BGH einschränkend von „noch            balls: Während die Euroleague bisher
   hinnehmbar“ sprach.                    die beiden höchsten europäischen
                                          Wettbewerbe organisiert, sollen diese
Mit Blick auf den zweiten Punkt prüfte    nach dem Willen der FIBA durch die
der BGH eingehend, ob das Verfahren       FIBA-Wettbewerbe „Champions
zur Auswahl der CAS-Schiedsrichter in     League“ und „FIBA Europe Cup“ ab-          Christoff Henrik Soltau,
hinreichendem Maße den Grundsätzen        gelöst werden. Das Landgericht Mün-        LL.M., King’s College London
der Unabhängigkeit und Neutralität        chen begründete die einstweilige Ver-      Rechtsanwalt im Geschäftsbereich
entspreche. In diesem Rahmen merkte       fügung damit, dass FIBA und FIBA           Kartellrecht bei CMS in Hamburg.
der BGH an, dass die CAS-Schiedsrich-     Europe durch die angedrohten Sank-         E christoff.soltau@cms-hs.com

                                                                                                                              7
Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht - September 2016 - CMS Law
Kartellrecht

     Facebook kauft WhatsApp und
     die Folgen: zur Einführung einer
     transaktionswertbezogenen
     Aufgreifschwelle in der
     deutschen Fusionskontrolle

                                                        schlussvorhabens trotzdem zustän-      schaftet haben und in Deutschland
        Der Gesetzgeber wird im Rah-                    dig. Die EG-Fusionskontrollverord-     ein Zusammenschlussbeteiligter
        men der 9. GWB-Novelle eine                     nung sieht vor, dass die Beteiligten   einen Gesamtumsatz von mehr als
        transaktionswertbezogene Auf-                   eines Zusammenschlussvorhabens         EUR 25 Mio. und ein anderer
        greifschwelle in die deutsche                   eine Verweisung an die Europäische     Zu­sammenschlussbeteiligter einen
        Fusionskontrolle einführen. Da-                 Kommission beantragen dürfen,          Gesamtumsatz von mehr als
        mit soll der Wert der im Unter-                 wenn in mindestens drei Mitglied-      EUR 5 Mio. erwirtschaftet hat. Die
        nehmenskaufvertrag festgeleg-                   staaten der Europäischen Union         deutsche Fusionskontrolle kennt
        ten Gegenleistung erfasst wer-                  eine fusionskontrollrechtliche         bislang also nur unterneh­
        den („size of transaction“).                    Anmeldepflicht für das Zusammen-       mensbezogene Aufgreifschwellen
        Diese soll nicht nur den im Ver-                schlussvorhaben besteht. Von die-      („size of person“).
        trag festgelegten Kaufpreis um-                 ser Verweisungsmöglichkeit hatte
        fassen, sondern alle geldwerten                 Facebook Gebrauch gemacht.             Künftig soll zudem eine
        Vorteile, die der Veräußerer                                                           transaktionswertbezogene
        vom Erwerber erhalten wird.                     Um eine solche Transaktion zukünf-     Aufgreifschwelle in Höhe von
                                                        tig der deutschen Fusionskontrolle     EUR 350 Mio. eine fusionskontroll­
                                                        zu unterwerfen, soll eine transakti-   rechtliche Anmeldepflicht in
     Angestoßen wurde diese Neuerung                    onsbezogene Aufgreifschwelle in        Deutschland auslösen. Neben
     in der deutschen Fusionskontrolle                  Höhe von EUR 350 Mio. eingeführt       einem Transaktionswert von mehr
     durch den im Jahre 2014 erfolgten                  werden. Eine solche Aufgreif-          als EUR 350 Mio. im Unterneh­
     Zusammenschluss von Facebook                       schwelle wäre keine Neuschöpfung       menskaufvertrag setzt die
     und WhatsApp. Trotz eines astro-                   im Kartellrecht. Das US-amerikani-     Anmeldepflicht voraus, dass die
     nomischen Kaufpreises von mehr                     sche Fusionskontrollrecht kennt        Zusammenschlussbeteiligten
     als USD 18 Mrd. für den Erwerb der                 eine ähnliche Aufgreifschwelle.        zusammen im letzten abgeschlos­
     Anteile an WhatsApp durch Face-                                                           senen Geschäftsjahr einen
     book waren die europäische und                     Was kommt auf die                      weltweiten Umsatz von mehr als
     deutsche Fusionskontrolle nicht an-                Unternehmen zu?                        EUR 500 Mio. erwirtschaftet haben,
     wendbar. Die Umsatzschwellenwer-                                                          ein Zusammenschlussbeteiligter
     te wurden nicht überschritten.                     Nach derzeit geltendem Recht           einen Umsatz von mehr als
     Öffentlichen Quellen zufolge soll                  besteht für ein Zusammenschluss­       EUR 25 Mio. in Deutschland erwirt-
     WhatsApp im Geschäftsjahr 2013                     vorhaben in Deutschland nur dann       schaftet hat und kein anderer
     gerade einmal einen Umsatz von                     eine fusionskontrollrechtliche         Zusammen­schlussbeteiligter einen
     USD 10 Mio. erwirtschaftet haben.                  Anmeldepflicht, wenn die               Umsatz von mehr als EUR 5 Mio. in
                                                        Zusammenschlussbeteiligten im          Deutschland erwirtschaftet hat,
     Wegen einer Besonderheit in der                    letzten abgeschlossenen                wobei einer dieser Zusammen-
     europäischen Fusionskontrolle war                  Geschäftsjahr zusammen einen           schlussbeteiligten bereits in
     die Europäische Kommission am En-                  weltweiten Gesamtumsatz von            Deutschland tätig sein muss oder
     de für die Prüfung des Zusammen-                   mehr als EUR 500 Mio. erwirt­          voraussichtlich in Deutschland tätig

8 | Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht - September 2016 - CMS Law
sein wird. Diese Kombination aus         zur 9. GWB-Novelle ist hierzu        hat den Zusammenschluss von
transaktions­wertbezogener               festgehalten, dass über-             Facebook und WhatsApp ohne
Schwelle und unternehmens-               nommene Verbindlichkeiten            Auflagen oder Bedingungen
bezogenen Schwellen tritt                den Wert der Gegenleistung           freigegeben.
alternativ neben die alten unter-        erhöhen sollen.
nehmensbezogenen Schwellen.                                                   Ausblick
In Zukunft kann also eine fusions­    —— Wie sollen Earn-Out-Klauseln
kontrollrechtliche Anmeldepflicht        berücksichtigt werden? Im            Die transaktionsbezogene
bestehen, obwohl die Zielge-             Referentenentwurf zur                Aufgreifschwelle wird kommen. Die
sellschaft sehr geringe oder gar         9. GWB-Novelle heißt es zu           Unternehmen sollten sich also
keine Umsätze in Deutschland             dieser Frage, dass die               darauf einstellen. Fraglich bleibt, ob
erwirtschaftet hat.                      erfolgsabhängige Vergütung           die im Referentenentwurf
                                         für eine Earn-Out-Klausel in         vorgesehenen Regelungen den
Ist eine solche transaktions­            voller Höhe dem Wert der             Unsicherheiten einer solchen
bezogene Aufgreifschwelle                Gegenleistung zugerechnet            transaktionsbezogenen
praxistauglich?                          werden solle. Es soll also ein       Aufgreifschwelle ausreichend
                                         ungewisses künftiges Ereignis        Rechnung tragen. Der
An der Praxistauglichkeit einer          bereits als eingetreten              Anwendungsbereich der trans­
solchen transaktionsbezogenen            angenommen werden. Das ist           aktionsbezogenen Aufgreifschwelle
Aufgreifschwelle bestehen Zweifel.       realitätsfern.                       wird auf absolute Ausnahmefälle
                                                                              beschränkt bleiben. Transaktionen
Eine transaktionsbezogene             Es darf zudem bezweifelt werden,        wie im Fall Facebook / WhatsApp
Aufgreifschwelle wirft unweigerlich   dass die jetzt vorgeschlagene           sind sehr selten. Vielleicht erledigt
Folgefragen auf:                      Regelung dem Erfordernis eines          sich dieser wettbewerbspolitische
                                      ausreichenden Inlandsbezugs der         Fehltritt durch fehlende
—— Welcher Kaufpreis soll für die     Transaktion Rechnung trägt. Es gilt     Praxisrelevanz von selbst. Die im
   transaktionsbezogene Aufgreif­     dann nur die Inlandsumsatz-             Referentenentwurf vorgesehene
   schwelle entscheidend sein,        schwelle in Höhe von EUR 25 Mio.        Evaluierung der neuen Vorschriften
   wenn im Unternehmenskauf­          Der Bezug zum Inland sei – nach         für die Fusionskontrolle wird in
   vertrag Kaufpreisanpassungen       Ansicht des Referentenentwurfs –        diesem Punkt Klarheit schaffen.
   vorgesehen sind? So stellt sich    hergestellt, wenn zusätzlich der
   die Frage, was gelten soll, wenn   andere Zusammenschlussbeteiligte
   der vereinbarte Kaufpreis über     in absehbarer Zeit im Inland tätig
   EUR 350 Mio. liegen und nach       sein wird oder bereits tätig ist. Der
   Vertragsunterzeichnung unter       Gesetzgeber hat im Jahre 2009
   EUR 350 Mio. fallen sollte.        durch Einführung der zweiten
                                      Inlandsumsatzschwelle eine
—— Auch ist offen, wie bewussten      praxistaugliche Lösung für die
   Abweichungen des Kaufpreises       Anwendbarkeit der deutschen
   vom Markt- oder Börsenpreis        Fusionskontrolle gefunden. Eine
                                                                              Dr. Rolf Hempel
   Rechnung getragen werden           transaktionsbezogene Aufgreif­
                                                                              Partner im Geschäftsbereich
   soll. Den Parteien steht es        schwelle darf diese Lösung nicht
                                                                              Kartellrecht bei CMS in Stuttgart.
   nämlich frei, bewusst einen        wieder aushebeln.
                                                                              E rolf.hempel@cms-hs.com
   höheren Kaufpreis zur Steige­
   rung der Liquidität des            Aus wettbewerbspolitischer Sicht
   Veräußerers zu vereinbaren.        führt eine solche transaktions­
   Der Erwerber verspricht sich       bezogene Aufgreifschwelle zu einer
   dadurch eine zukünftige            zeitlichen Vorverlagerung der
   wirtschaftliche Gegenleistung.     Fusionskontrolle. Es soll künftig
                                      kontrolliert werden, ob das
—— Wenn die Gesamttransaktion         Aufkaufen von vagen Geschäfts­
   die Übertragung mehrerer           chancen, die noch nicht Ausdruck
   Kaufgegenstände enthält, wie       in konkreten Umsätzen gefunden
   soll ein negativer Kaufpreis für   haben, den wirksamen Wettbewerb         Martin Cholewa
   einen Teil der zu veräußernden     erheblich behindern würde.              Rechtsanwalt im Geschäftsbereich
   Kaufgegenstände berücksichtigt     Erforderlich ist diese Neuerung         Kartellrecht bei CMS in Stuttgart.
   werden? Im Referentenentwurf       nicht. Die Europäische Kommission       E martin.cholewa@cms-hs.com

                                                                                                                       9
Lebensmittelrecht

     EuGH: Die Health-Claims-
     Verordnung gilt auch für Werbung
     gegenüber Fachkreisen

                                                     die Verwendung von nährwert- und          in denen der Gesundheitsaspekt bei
        Lebensmittelunternehmen kom-                 gesundheitsbezogenen Angaben.             Lebensmitteln stärker in den Fokus
        munizieren zunehmend mit Ärz-                                                          rückt und die Grenzen zwischen
        ten und Ernährungsexperten. Ob               Die Hürden, die die Verordnung für        Lebensmittel- und Gesundheitspro-
        sie dabei die Health-Claims-Ver-             Lebensmittelwerbung mit Gesund-           dukten zunehmend verschwimmen,
        ordnung beachten müssen oder                 heitsaussagen errichtet, sind sehr        stetig zu.
        ob diese sich nur auf die Wer-               hoch. Sie erstreckt sich gemäß ih-
        bung gegenüber Verbrauchern                  rem Art. 1 Abs. 2 auf nährwert- und       Es wäre naheliegend – wie bei Arz-
        bezieht, war bislang nicht ge-               gesundheitsbezogene Angaben in            neimitteln und Medizinprodukten
        klärt. In einem aktuellen Urteil             der Werbung für Lebensmittel, die         auch –, bei Werbung gegenüber
        hat der EuGH diese Frage nun                 als solche an den Endverbraucher          Fachkreisen nicht die gleichen
        entschieden: Auch Werbung ge-                abgegeben werden sollen. Im Zent-         strengen Maßstäbe anzulegen wie
        genüber medizinischen Fachkrei-              rum steht also der Schutz des Ver-        bei Werbung gegenüber Verbrau-
        sen unterliegt der Verordnung.               brauchers als Käufer und Konsu-           chern. Der EuGH hat kürzlich je-
                                                     ment von Lebensmitteln.                   doch anders entschieden (Urteil vom
                                                                                               14. Juli 2016, Az. C-19 / 15 – Innova).
     Die Ausgangssituation                           Unklar und umstritten war bislang,
                                                     ob sich auch die Werbung selbst an        Der Sachverhalt
     Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006               Verbraucher richten muss oder ob
     über nährwert- und gesundheitsbe-               die Verordnung auch für die               Die EuGH-Entscheidung ging auf
     zogene Angaben über Lebensmittel                Kommu­nikation gegenüber Fach-            eine Vorlage des Landgerichts Mün-
     (sog. „Health-Claims-Verordnung“)               kreisen – Ärzten, Ernährungsbera-         chen zurück. In dem zugrunde lie-
     reglementiert die Werbung für Le-               tern, Diätassistenten u. a. – gilt. An-   genden Fall ging es um das Schrei-
     bensmittel mit nährwert- und ge-                ders als zum Beispiel das (ebenfalls      ben eines Herstellers von Nahrungs-
     sundheitsbezogenen Angaben.                     europarechtlich harmonisierte) Heil-      ergänzungsmitteln, das dieser aus-
     Kernstück dieser Verordnung ist,                mittelwerberecht differenziert die        schließlich an Ärzte verschickt hat-
     dass für ein Lebensmittel mit einer             Health-Claims-Verordnung nicht            te. Darin warb das Unternehmen
     gesundheitsbezogenen Angabe nur                 zwischen Werbung gegenüber Ver-           für eine Vitamin-D3-Emulsion u. a.
     dann geworben werden darf, wenn                 brauchern und Werbung gegen-              mit der Behauptung, dass 87 Pro-
     diese Angabe auf Basis der Health-              über Fachkreisen.                         zent der Kinder in Deutschland an
     Claims-Verordnung zugelassen ist.                                                         einem Vitamin-D-Mangel leiden
     Nährwertbezogene Angaben sind                   Die Frage ist von großer praktischer      und dass Vitamin D nachweislich
     nur zulässig, wenn sie im Anhang                Bedeutung. Denn Lebensmittelun-           zur Prävention gegen mehrere
     der Verordnung aufgeführt sind.                 ternehmen stehen in vielen Berei-         Krankheiten (zum Beispiel atopische
     Darüber hinaus enthält die Health-              chen in unmittelbarem Austausch           Dermatitis, Osteoporose, Diabetes,
     Claims-Verordnung zahlreiche wei-               mit Fachkreisangehörigen. Und die-        MS) beitrage.
     tere Bedingungen und Vorgaben für               se Kommunikation nimmt in Zeiten,

10 | Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
Der Verband Sozialer Wettbewerb        widerspräche. Zwar beziehe sich die     nährungsberater oder Diätassisten-
sah in dem Schreiben einen Verstoß     Verordnung in zahlreichen Erwä-         ten zählen. Doch auch wenn sich
gegen die Health-Claims-Verord-        gungsgründen und Vorschriften           der EuGH ohne nähere Begründung
nung, insbesondere weil es nicht       ausdrücklich auf Verbraucher und        nur zu medizinischen Fachkreisen
zugelassene gesundheitsbezogene        deren Schutz. Daraus könne aber         äußert: Es erscheint kaum sinnvoll,
Angaben enthielt. Der beklagte         nicht im Gegenschluss gezogen           die Health-Claims-Verordnung nur
Hersteller verteidigte sich damit,     werden, dass die Verordnung Wer-        auf Werbung gegenüber Ärzten zu
dass die Health-Claims-Verordnung      bung gegenüber Fachkreisen nicht        beziehen, nicht jedoch auf Wer-
auf das betreffende Schreiben gar      erfasst.                                bung gegenüber Fachberufen im
nicht anwendbar sei.                                                           Lebensmittel- und Ernährungsbe-
                                       Und drittens argumentiert der Eu-       reich. In Zukunft ist vielmehr davon
Die Entscheidung                       GH mit dem Sinn und Zweck der           auszugehen, dass eine Differenzie-
                                       Verordnung. Um das von dieser be-       rung zwischen Verbrauchern und
Der EuGH ist – wie so häufig – den     zweckte hohe Verbraucherschutzni-       Fachkreisen für die Anwendung der
Schlussanträgen des Generalan-         veau zu gewährleisten, sei es ange-     Health-Claims-Verordnung allge-
walts gefolgt. Er entschied, dass      zeigt, auch Werbung gegenüber           mein nicht mehr möglich ist.
nährwert- und gesundheitsbezoge-       Fachkreisen in den Anwendungsbe-
ne Angaben auch dann unter die         reich einzubeziehen. Der EuGH           Für Lebensmittelunternehmen ist
Health-Claims-Verordnung fallen,       sieht hier die Gefahr eines Multipli-   die Entscheidung bedauerlich. Denn
wenn sie in Mitteilungen enthalten     kator-Effekts: Zwar hätten Fachkrei-    es gibt immer mehr Produkte, bei
sind, die sich ausschließlich an me-   se höhere wissenschaftliche Kennt-      denen der (positive) Effekt auf die
dizinische Fachkreise richten. Zur     nisse als Verbraucher; auch bei         Gesundheit eine zentrale Rolle
Begründung führt der EuGH im           Fachkreisen sei aber die Gefahr ei-     spielt. Die Grenzen zwischen Nah-
Wesentlichen drei Argumente an:        ner Fehlinformation und Irrefüh-        rungsmittel- und Gesundheitspro-
                                       rung nicht auszuschließen. Fachkrei-    dukten verschwimmen. Dementspre-
Erstens schließe der Wortlaut von      se könnten in dieser Situation gut-     chend bekommt auch der Aus-
Art. 1 Abs. 2, der die Anwendbar-      gläubig falsche Informationen an        tausch zwischen Lebensmittelunter-
keit der Verordnung definiert, eine    Endverbraucher weitergeben, was         nehmen und Fachkreisen eine zu-
Einbeziehung von Fachkreisen nicht     umso gefährlicher sei, weil Patien-     nehmende Bedeutung. In Zukunft
aus. Zwar gelte die Verordnung da-     ten Fachkreisangehörigen in der Re-     werden Unternehmen dabei die
nach nur für „kommerzielle Mittei-     gel ein hohes Maß an Vertrauen          strengen Vorgaben der Health-
lungen“, die sich auf Lebensmittel     entgegenbringen würden.                 Claims-Verordnung beachten müssen.
beziehen, die an den Endverbrau-
cher abgegeben werden sollen. Ob       Die Konsequenzen                        Immerhin lässt die Verordnung –
sich aber auch die Werbung als sol-                                            und darauf weist der EuGH auch
che an den Endverbraucher richte,      Mit der EuGH-Entscheidung ist die       ausdrücklich hin – noch einen ge-
sei danach irrelevant. Schließlich     Frage, ob die Health-Claims-Verord-     wissen Spielraum, indem sie in den
könne es gerade das Ziel der Wer-      nung auch auf Werbung gegenüber         Erwägungsgründen klarstellt, dass
bung sein, dass die Fachkreise End-    Fachkreisen Anwendung findet, ab-       die Verordnung auf nicht kommer-
verbrauchern den Kauf und den          schließend geklärt. Interessant ist,    zielle Mitteilungen wie Ernährungs-
Verbrauch des betreffenden Le-         dass sich das Urteil des EuGH nur       richtlinien, Presseinformationen und
bensmittels empfehlen.                 auf medizinische Fachkreise be-         wissenschaftliche Veröffentlichun-
                                       zieht, obwohl die Vorlagefrage des      gen keine Anwendung findet. Wie
Zweitens ergebe sich aus dem sys-      Landgerichts München allgemein          der EuGH anmerkt, steht die Ver-
tematischen Zusammenhang der           von „Fachkreisen“ sprach. Zu den        ordnung damit der objektiven Infor-
Verordnung nichts, was der An-         Fachkreisen im Lebensmittelbereich      mation medizinischer Fachkreise
wendbarkeit der Verordnung auf         dürften nicht nur Ärzte, sondern et-    über neue wissenschaftliche Ent-
Werbung gegenüber Fachkreisen          wa auch Lebensmittelchemiker, Er-       wicklungen nicht entgegen. Hier

                                                                                                                      11
besteht allerdings erhebliche                  nach Art und Ziel der Kommunikati-
      Rechtsunsicherheit. Denn wann ei-              on nicht im Vordergrund steht und
      ne Mitteilung eines Unternehmens               die Information objektiv-sachlich
      kommerzieller Art ist und wann                 gehalten ist, wird man sich auch
      nicht, ist schwer abzugrenzen.                 weiterhin darauf berufen können,
                                                     dass die Health-Claims-Verordnung
      Nach der Entscheidung des EuGH                 nicht anwendbar ist. Wann genau
      wird es in Zukunft darauf ankom-               aber diese Voraussetzungen erfüllt
                                                                                            Dr. Nikolas Gregor, LL. M. (Boston)
      men, ob eine Information an Fach-              sind, bleibt leider eine schwierige
                                                                                            Maitre en droit
      kreise darauf ausgerichtet ist, dass           Einzelfallfrage. 
                                                                                            Rechtsanwalt im Geschäftsbereich
      sie von den Fachkreisen an Endver-
                                                                                            Gewerblicher Rechtsschutz bei
      braucher (unmittelbar oder mittelbar)
                                                                                            CMS in Hamburg.
      weitergegeben wird. Wenn dies
                                                                                            E nikolas.gregor@cms-hs.com

     Markenrecht

     Parallelimport von Markenware:
     wie ein Verwaltungsakt eine
     Markenverletzung legalisieren kann

                                                     Jeder Dritte kann die so in den Ver-   ckung aber über das rechtlich erfor-
        Der Parallelimport von veränder-             kehr gelangte Ware weiter vertrei-     derliche Maß hinaus, oder unter-
        ter Markenware muss von Mar-                 ben, ohne dass es einer Zustimmung     lässt er – umgekehrt – Anpassun-
        keninhabern häufig hingenom-                 des Markeninhabers bedürfte.           gen, die regulatorisch notwendig
        men werden. Zu Arzneimitteln                                                        wären, beeinträchtigt dies in der
        hat der BGH nun entschieden,                 Insbesondere für den Bereich der       Regel die berechtigten Interessen
        dass dies selbst dann gilt, wenn             Arzneimittel (aber auch für andere     des Markeninhabers und ist unzu-
        die Veränderung der Verpackung               Produkte, wie zum Beispiel Lebens-     lässig.
        möglicherweise gegen das Arz-                mittel) entspricht es ständiger
        neimittelrecht verstößt – solan-             Rechtsprechung des Europäischen        Der vom BGH entschiedene Fall
        ge die zuständige Behörde den                Gerichtshofs (EuGH) und des Bun-
        Import der geänderten Original-              desgerichtshofs (BGH), dass dieser     In dem Fall, der der jüngeren BGH-
        ware genehmigt hat.                          Erschöpfungsgrundsatz selbst dann      Entscheidung Eligard (Urteil vom
                                                     greift, wenn die Verpackung der        2. Dezember 2015, Az. I ZR 239 / 14)
                                                     Ware vom Parallelimporteur verän-      zugrunde lag, wollte ein Importun-
     Ausgangslage                                    dert wurde und der Händler die         ternehmen das Arzneimittel Eligard
                                                     fünf EuGH-Kriterien für die Einfuhr    aus Norwegen nach Deutschland
     Wird ein markengeschütztes Pro-                 veränderter Markenware (sog.           einführen. Das Produkt bestand aus
     dukt vom Markeninhaber oder mit                 BMS-Kriterien) erfüllt. Denn häufig    zwei befüllten Spritzen zur Herstel-
     dessen Zustimmung innerhalb der                 ist der Importeur gezwungen, die       lung einer Injektionslösung, die sich
     Europäischen Union (EU) oder des                Verpackung an die regulatorischen      in einer Schalenverpackung befan-
     Europäischen Wirtschaftsraums                   Vorgaben des Einfuhrstaates anzu-      den, die wiederum von einer Falt-
     (EWR) in den Verkehr gebracht, ist              passen, um sie überhaupt einführen     schachtel umgeben war. Der Paral-
     das Markenrecht hieran erschöpft.               zu können. Verändert er die Verpa-     lelimporteur hatte sowohl die Falt-

12 | Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
schachtel als auch die Schalenver-      Primärverpackungen (wie zum Bei-      selbst Etiketten in deutscher Spra-
packung der Spritzen mit Etiketten      spiel Spritzen) bestimmte Min-        che aufgebracht waren. Solange
in deutscher Sprache versehen,          destangaben (zum Beispiel Name,       der genehmigende Verwaltungsakt
nicht jedoch die vorbefüllten Sprit-    Stärke und Darreichungsform des       nicht nichtig sei, sei davon auszuge-
zen selbst.                             Arzneimittels, Chargenbezeich-        hen, dass das Inverkehrbringen ei-
                                        nung, Art der Anwendung) in deut-     nes solchermaßen gekennzeichne-
Das Bundesinstitut für Arzneimittel     scher Sprache aufgeführt sein. Die    ten Arzneimittels zulässig ist.
und Medizinprodukte (BfArM) hatte       Markeninhaberin rügte einen Wett-
den Parallelimport des Produkts Eli-    bewerbsverstoß (Verletzung einer      Die Markeninhaberin könne sich
gard in der geänderten Verpackung       Markenverhaltensregel in Form des     nicht darauf berufen, dass der Zu-
durch die Beklagte zuvor geneh-         AMG) sowie eine Verletzung ihrer      lassungsbescheid rechtswidrig sei.
migt. Die Behörde hatte der Beklag-     Markenrechte durch Import einer       Insoweit sei sie auf den Verwal-
ten nur aufgegeben, die Faltschach-     veränderten, aber arzneimittel-       tungsrechtsweg verwiesen. Der
tel und die Schalenverpackung der       rechtlich unzulässigen Originalver-   BGH geht davon aus, dass die
Spritzen mit den Pflichtangaben in      packung. Der Parallelimporteur be-    Kennzeichnungsvorschriften des
deutscher Sprache zu versehen. Der      rief sich auf die Importzulassung     Arzneimittelrechts insoweit auch
Bescheid enthielt aber keinerlei Vor-   des BfArM; die Markeninhaberin        dem Schutz des Original-Arzneimit-
gaben für eine Etikettierung der        hielt diese für rechtswidrig.         telherstellers dienen, sodass dieser
Spritzen selbst. Dies begründete die                                          eine Zulassungsentscheidung, wie
Behörde im Markenverletzungsver-        Das Urteil des BGH                    sie das BfArM getroffen hatte, von
fahren auf Befragung des Landge-                                              den Verwaltungsgerichten überprü-
richts u. a. damit, dass eine Öff-      Der BGH gab dem Parallelimporteur     fen lassen könne. Nur wenn die
nung der Schalenverpackung              Recht: Er verneinte sowohl einen      Verwaltungsgerichte dem Kläger
zwecks Neu-Etikettierung der Sprit-     Wettbewerbsverstoß als auch eine      die Klagebefugnis absprechen wür-
zen die Haltbarkeit des Arzneimit-      Markenverletzung. Zentraler Grund     den, komme eine Überprüfung der
tels beeinträchtigt hätte.              für diese Entscheidung war die Im-    Rechtmäßigkeit des Zulassungsbe-
                                        portgenehmigung des BfArM. Die-       scheids im Rahmen des Markenpro-
Der Markeninhaber sah in der Ein-       se habe quasi-legalisierende Wir-     zesses in Betracht.
fuhr der auf diese Weise veränder-      kung: Die Behörde habe den Im-
ten Originalware einen Verstoß ge-      port des Produkts Eligard geneh-      Kontext und Auswirkungen
gen § 10 Abs. 8 S. 3 Arzneimittel-      migt, obwohl allein auf der Falt-
gesetz (AMG). Nach dieser Vor-          schachtel und der Schalenverpa-       Die Rechtsprechung zu der „legali-
schrift müssen selbst auf kleinen       ckung, nicht aber auf den Spritzen    sierenden Wirkung“ von Verwal-

                                                                                                                      13
tungsakten ist aus dem Wettbe-                  wenn der Markeninhaber den              Anders – und für Markeninhaber
     werbsrecht gut bekannt. Neu ist,                mühsamen Verwaltungsrechtsweg           günstiger – kann die Rechtslage üb-
     dass sich ihre Bedeutung nun auch               eingeschlagen hat, die Verwal-          rigens bei dem Parallelimport von
     auf das Markenrecht erstreckt:                  tungsgerichte ihm aber die Klage-       Arzneimitteln sein, die von der Eu-
     Selbst wenn der Verwaltungsakt,                 befugnis gegen den Zulassungsbe-        ropäischen Kommission zentral zu-
     der den Vertrieb einer geänderten               scheid absprechen, kann er sich         gelassen wurden: Hier ergeht keine
     Originalverpackung genehmigt,                   wieder an die Zivilgerichte wenden      behördliche Genehmigung des Im-
     rechtswidrig sein mag, weil die ge-             und die Rechtswidrigkeit der be-        ports, sondern genügt eine Anzeige
     änderte Verpackung gegen öffent-                hördlichen Genehmigung im Rah-          des Händlers bei der European Me-
     lich-rechtliche Vorschriften (hier              men des Markenverletzungspro-           dicines Agency (EMA). Es gibt also
     das Arzneimittelrecht) verstößt,                zesses rügen.                           keinen Verwaltungsakt, der legali-
     muss der Markeninhaber dies hin-                                                        sierende Wirkung entfalten könnte.
     nehmen. Solange der Verwaltungs-                Aus Sicht von Parallelimporteuren       Insoweit deutet der BGH bereits an,
     akt nicht nichtig ist, kann sich der            ist es nachvollziehbar, dass sie sich   dass es dem Markeninhaber in die-
     Parallelimporteur auf die „Tatbe-               auf einen Zulassungsbescheid einer      sem Fall möglich sein könnte, eine
     standswirkung“ des Bescheids ver-               Genehmigungsbehörde verlassen           arzneimittelrechtlich unzureichende
     lassen. Der Markeninhaber kann                  können wollen. Insoweit bringt die      Kennzeichnung auch im Marken-
     den Bescheid, mit dem der Import                Entscheidung des BGH Rechtssi-          prozess geltend zu machen. 
     der veränderten Ware genehmigt                  cherheit. Für Markeninhaber be-
     wird, nur vor den Verwaltungsge-                deutet das Urteil aber eine weitere
     richten angreifen.                              Einschränkung ihrer Möglichkeiten,
                                                     ihre Markenrechte gegen den Ver-
     Dieses Ergebnis ist insofern miss-              trieb von veränderter Originalware
     lich, als sich Markeninhaber derzeit            durchzusetzen.
     nicht darauf verlassen können, dass
     die Verwaltungsgerichte ihnen den               Es bleibt abzuwarten, ob sich die
     gewünschten Rechtsschutz über-                  Verwaltungsgerichte der Auffas-
     haupt gewähren. So ist offen, ob                sung des BGH anschließen und eine
     zum Beispiel die kennzeichnungs-                Klage von Originalherstellern gegen
     rechtlichen Vorschriften des Arznei-            behördliche Importgenehmigungen
     mittelgesetzes drittschützende Wir-             zulassen werden. Markeninhaber
     kung zugunsten des pharmazeuti-                 werden hoffen, dass der Verwal-         Dr. Nikolas Gregor, LL.M. (Boston)
     schen Unternehmers und Marken-                  tungsrechtsweg verschlossen bleibt,     Maitre en droit
     inhabers haben. Der BGH scheint                 damit die Rechtmäßigkeit einer Im-      Rechtsanwalt im Geschäftsbereich
     dies zwar so zu sehen – ob sich                 portzulassung – effizienter – direkt    Gewerblicher Rechtsschutz bei
     aber die Verwaltungsgerichte dem                im Markenverletzungsprozess über-       CMS in Hamburg.
     anschließen, bleibt ungewiss. Erst              prüft werden kann.                      E nikolas.gregor@cms-hs.com

14 | Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
Medizinprodukterecht

Strengeres Medizinprodukterecht:
zur neuen europäischen
Medizinprodukte-Verordnung

                                        Nach knapp vierjährigen Verhand-           dass Medizinprodukte sicher sind
  In Kürze wird ein neuer Rechts-       lungen ist der Gesetzgebungspro-           und in der gesamten EU gehandelt
  rahmen verabschiedet werden –         zess fast abgeschlossen. Die bisheri-      werden können. Besondere
  mit einschneidenden Änderun-          gen Richtlinien über aktive und            Schwerpunkte liegen auf der Si-
  gen für die Medizinprodukte-In-       über sonstige Medizinprodukte              cherstellung der Konformität mit
  dustrie: Im Mai 2016 wurde ei-        (Richtlinien 93 / 42 / EG und 90 / 385 /   den medizinprodukterechtlichen
  ne politische Einigung über           EG) werden in einer Verordnung zu-         Anforderungen bei Inverkehrbrin-
  neue Vorschriften für Medizin-        sammengefasst. Auch die europäi-           gen, der stringenten Überwachung
  produkte und In-vitro-Diagnos-        sche Richtlinie über In-vitro-Diag-        nach dem Inverkehrbringen sowie
  tika erzielt. Seit Mitte Juni steht   nostika (IVD) (98 / 79 / EG) wird in ei-   der Rückverfolgbarkeit von Produk-
  der finale Text. Strengere Anfor-     ne EU-IVD-Verordnung überführt.            ten über die gesamte Lieferkette.
  derungen an die Sicherheit, grö-      Die europäischen Institutionen ver-        Die Änderungen dürften erhebli-
  ßere Transparenz, lückenlose          kündeten am 25. Mai 2016 die Er-           chen Mehraufwand für zahlreiche
  Rückverfolgbarkeit, verschärfte       zielung eines Kompromisses im Tri-         Marktteilnehmer auf verschiedenen
  Kontrollen: Das sind nur einige       log-Verfahren. Der Vorschlag wurde         Stufen – Zulieferer, Hersteller, Ver-
  Punkte, die es künftig zu beach-      am 15. Juni 2016 von den zuständi-         treiber – verursachen.
  ten gilt. Marktteilnehmer auf al-     gen Ausschüssen mit wenigen Än-
  len Stufen der Medizinproduk-         derungen bestätigt. Im weiteren            Die Verbesserung der Sicherheit
  te-Industrie sollten sich rechtzei-   Verlauf muss der bisher nur auf            von Medizinprodukten ist einer der
  tig mit den Neuerungen ver-           Englisch vorliegende, umfangreiche         Kernpunkte der Reform. Im Ergeb-
  traut machen und interne Pro-         Text nebst Anlagen übersetzt,              nis werden die Vorschriften für das
  zesse anpassen.                       förmlich von Rat und Parlament an-         Inverkehrbringen von Medizinpro-
                                        genommen sowie im Amtsblatt ver-           dukten verschärft. Außerdem sollen
                                        öffentlicht werden. Das dürfte bis         bereits auf dem Markt befindliche
Hintergrund                             Ende 2016 passieren. Nach einer            Produkte strenger überwacht wer-
                                        dreijährigen – für IVD einer fünfjäh-      den. Die Bewertung kann, wie bis-
Im September 2012 hatte die EU-         rigen – Übergangsphase wird der            her, abhängig von der Risikoklasse
Kommission einen Vorschlag für ei-      neue Rechtsrahmen dann in Kraft            eines Produktes entweder vom Her-
ne neue europäische Medizinpro-         treten. Als Verordnung kommen die          steller selbst oder von einer sog.
dukte-Verordnung vorgelegt. Die         Neuregelungen in jedem EU-Mit-             Benannten Stelle durchgeführt wer-
seit den 1990er-Jahren bestehen-        gliedstaat direkt zur Anwendung            den. Normiert ist zudem, dass Me-
den Vorschriften für Medizinpro-        und müssen – anders als die bishe-         dizinprodukte künftig strengere kli-
dukte hätten mit der Entwicklung        rigen Richtlinien – nicht durch nati-      nische Nachweise erbringen müs-
nicht Schritt gehalten. Der Vorfall     onale Gesetze umgesetzt werden.            sen. Insbesondere bei Produkten
um französische Brustimplantate                                                    höherer Risikoklassen werden die
habe Schwächen in der Überwa-           Wesentliche Inhalte                        Hersteller mehr Daten liefern müs-
chung offenbart, die Regelungen                                                    sen. Die Verordnungstexte enthal-
würden national unterschiedlich an-     Nach dem Willen des EU-Gesetzge-           ten zudem detaillierte Bestimmun-
gewandt und die Transparenz sei         bers soll mit den neuen EU-Verord-         gen über die Rückverfolgbarkeit
verbesserungswürdig.                    nungen vor allem erreicht werden,          und die Qualitätskontrolle von be-

                                                                                                                           15
reits in Verkehr gebrachten Produk-             dizinprodukten zuständig sind. Eine    strenger, die Pflichten für Hersteller
     ten. Verkürzt gesagt hat der Her-               behördliche Zulassung für Medizin-     steigen, die Pflichten der Markt-
     steller die Weiterverfolgung der                produkte wird es zwar weiterhin        überwachung nehmen zu und die
     Qualität, der Leistung und der Si-              nicht geben. Den nationalen Behör-     Transparenz wird erhöht. Von gro-
     cherheit seiner Produkte zu ge-                 den werden aber weitreichendere        ßer Tragweite ist zudem die Sicher-
     währleisten. Darüber hinaus müs-                Möglichkeiten der Beaufsichtigung      stellung der Rückverfolgbarkeit ent-
     sen Hersteller und Einführer von                von Benannten Stellen eingeräumt.      lang der Lieferkette. Hier empfiehlt
     Medizinprodukten ihre Produkte                  Benannte Stellen sollen stärker als    sich, durch entsprechende vertragli-
     mit einer einmaligen Produktnum-                bisher kontrolliert werden.            che Regelungen, klare Verantwort-
     mer (Unique Device Identification –                                                    lichkeiten und konsequente Über-
     UDI) kennzeichnen, sich selbst und              Eine weitere praktisch wichtige        prüfungsmöglichkeiten zu schaffen.
     die von ihnen in der Europäischen               Veränderung betrifft das Thema         Das gilt nicht zuletzt auch vor dem
     Union in den Verkehr gebrachten                 Transparenz. So soll es einen ver-     Hintergrund möglicher Haftungsfra-
     Produkte in einer zentralen europäi-            pflichtenden Implantatepass für        gen. Angesichts der bevorstehen-
     schen Datenbank – EUDAMED – re-                 Patienten geben. Zu sämtlichen in      den Umwälzungen sind Marktteil-
     gistrieren und stets feststellen kön-           der EU im Verkehr befindlichen         nehmer gut beraten, sich frühzeitig
     nen, wer ihnen ein Produkt gelie-               Medizinprodukten wird die zentra-      über die für sie jeweils relevanten
     fert hat und wen sie damit beliefert            le Datenbank EUDAMED erweitert.        Neuerungen zu informieren und
     haben.                                          Hier sollen alle relevanten Informa-   erforderliche Anpassungen aktiv
                                                     tionen zu den Medizinprodukten         anzugehen. 
     Für Produkte mit einem hohen Risi-              gebündelt und öffentlich zugäng-
     ko – dazu gehören etwa Implantate               lich gemacht werden.
     oder HIV-Tests – sehen die Neure-
     gelungen ein zusätzliches Sicher-               Fazit
     heitsverfahren vor, das sog. Scruti-
     ny-Verfahren. Damit sollen be-                  Die neuen Vorschriften werden das
     stimmte Hochrisikoprodukte vor ih-              Regelungs-Regime für Medizinpro-
     rem Inverkehrbringen einer weite-               dukte in praktisch wichtigen Punk-
     ren Prüfung von Sachverständigen                ten stark verändern. Es ist eine
     unterzogen werden können.                       deutliche Tendenz auszumachen,         Dr. Roland Wiring
                                                     die rechtlichen Anforderungen für      Partner in den Geschäftsbereichen
     Die Neuregelung verschärft zudem                Medizinprodukte denen für Arznei-      Gewerblicher Rechtsschutz und
     die Vorschriften für Benannte Stel-             mittel anzunähern: Die Anforderun-     Kartellrecht bei CMS in Hamburg.
     len, die für die Bewertung von Me-              gen an den Marktzugang werden          E roland.wiring@cms-hs.com

16 | Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
Presserecht

Kein Geld für Hochzeitsfotos –
Ehepaar Jauch unterliegt vor
dem EGMR

                                     schen Gerichte sieht der EGMR          es gebe keine erheblichen Gründe,
  Nach jahrelangem Rechtsstreit      keine Verletzung der in Art. 8 EMRK    sie zu korrigieren.
  um die Veröffentlichung von Fo-    geschützten Privatsphäre des
  tos ihrer Hochzeit sind Günther    Ehepaars Jauch.                        Die Entscheidung des EGMR ist
  Jauch und seine Frau nun auch                                             endgültig; weitere Rechtsmittel
  vor dem Europäischen Gerichts-     In seiner Entscheidung, die bisher     gibt es nicht. Auch wenn formal
  hof für Menschenrechte (EGMR)      nur in englischer Sprache vorliegt,    gesehen keine Entscheidung in der
  gescheitert. Der EGMR hat Be-      prüft der EGMR die Urteile der         Sache gefällt wurde, lässt die aus-
  schwerden des Ehepaars Jauch       deutschen Gerichte nach seinen         führliche Begründung erkennen,
  gegen die Bundesrepublik           im Äußerungsrecht stets herange-       dass der EGMR sich nicht aufgeru-
  Deutschland mit seiner Ent-        zogenen Kriterien (Beitrag zu einer    fen fühlt, nationale Gerichtsent-
  scheidung vom 16. Juni 2016        Diskussion von allgemeinem Inter-      scheidungen, die nachvollziehbare
  für unzulässig erklärt.            esse, Bekanntheitsgrad und Vor-        Interessensabwägungen enthalten,
                                     verhalten des Betroffenen, Inhalt,     als Verstoß gegen die EMRK zu rü-
                                     Form und Folgen der Veröffentli-       gen. Die Entscheidungskriterien
Günther Jauch und Thea Sihler        chung sowie Umstände der Infor-        des EGMR im Äußerungsrecht de-
hatten im Jahr 2006 in der Potsda-   mationsgewinnung). Konkret be-         cken sich dabei weitgehend mit
mer Friedenskirche geheiratet. Die   jaht der EGMR ein Informationsin-      denen, die etwa die deutschen
Örtlichkeit war für die Zeremonie    teresse an der Hochzeit und den        Gerichte heranziehen. Es über-
abgesperrt. Die „Bunte“ hatte Fo-    Begleitumständen aufgrund der          rascht daher nicht, dass der EGMR
tos von Jauch und seiner Frau aus    Bekanntheit der Betroffenen, des       sich in jüngerer Zeit eher selten
dem nicht öffentlichen Bereich       exponierten Orts der Feierlichkei-     gegen die deutsche Rechtspre-
veröffentlicht. Das Ehepaar Jauch    ten und der prominenten Gäste,         chung gestellt hat. Auch wenn
hat den Verlag daraufhin vor den     zu denen auch der regierende Bür-      manche es nach der aufsehenerre-
Hamburger Gerichten auf Zahlung      germeister von Berlin zählte. Nicht    genden „Caroline“-Entscheidung
von Geldentschädigung und fikti-     ins Gewicht fiel demgegenüber,         aus dem Jahr 2004 erhofft hatten –
ver Lizenz in Anspruch genom-        dass die Betroffenen die Medien        eine „Superrevisionsinstanz“ zu-
men. Die Klagen wurden abgewie-      zuvor darum gebeten hatten, über       gunsten von Betroffenen ist der
sen; eine Nichtzulassungsbe-         die Feierlichkeiten nicht zu berich-   Gerichtshof sicherlich nicht. 
schwerde beim BGH blieb erfolg-      ten. Die Betroffenen seien nicht
los. Der nun angerufene EGMR         negativ dargestellt worden. Die im
hat die Beschwerde von Günther       Verfahren verbliebene Unklarheit,
Jauch und seiner Frau als unzuläs-   ob die streitgegenständlichen Fo-
sig zurückgewiesen.                  tos von einer Person erstellt wor-
                                     den waren, die sich im abgesperr-
Die Entscheidung des EGMR ist        ten Bereich aufhielt, oder mittels
deutlich. Nach Art. 35 der EMRK      Teleoptik von außerhalb, spiele
können Individualbeschwerden         keine entscheidende Rolle, da der
u. a. dann für unzulässig erklärt    Abbildungsgegenstand nicht den         Michael Fricke
werden, wenn sie offensichtlich      Kern der Privatsphäre betreffe. Die    Partner im Geschäftsbereich
unbegründet sind. Davon geht der     Entscheidungen der nationalen          Gewerblicher Rechtsschutz bei
EGMR hier aus. In den angefoch-      Gerichte hätten die gegenläufigen      CMS in Hamburg.
tenen Entscheidungen der deut-       Interessen sorgfältig ausbalanciert;   E michael.fricke@cms-hs.com

                                                                                                                  17
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