Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht - September 2016 - CMS Law
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Inhalt 3 | Editorial Gewerblicher Rechtsschutz 4 | Brexit: Folgen für die europäischen Schutzrechte des geistigen Eigentums Kartellrecht 6 | Aktuelles zum Kartellrecht im professionellen Sport 8 | Facebook kauft WhatsApp und die Folgen: zur Einführung einer transaktionswertbezogenen Aufgreifschwelle in der deutschen Fusionskontrolle Lebensmittelrecht 10 | EuGH: Die Health-Claims-Verordnung gilt auch für Werbung gegenüber Fachkreisen Markenrecht 12 | Parallelimport von Markenware: wie ein Verwaltungsakt eine Markenverletzung legalisieren kann Medizinprodukterecht 15 | Strengeres Medizinprodukterecht: zur neuen europäischen Medizinprodukte-Verordnung Presserecht 17 | Kein Geld für Hochzeitsfotos – Ehepaar Jauch unterliegt vor dem EGMR Wettbewerbsrecht 19 | Die notarielle Unterwerfungserklärung – ein neues Instrument im Wettbewerbsrecht? Aktuell 22 | Veröffentlichungen 22 | Vorträge Editorial Mit dieser neuen Ausgabe des Hersteller von Medizinprodukten Kurze Beiträge zu aktuellen Fragen Update Gewerblicher Rechtsschutz werden sich mit der neuen des Wettbewerbs- und Presserechts und Kartellrecht informieren wir Sie europäischen Medizinproduktever- runden die vielfältigen Themen über aktuelle Entwicklungen und ordnung befassen müssen, deren dieser Ausgabe ab. gerichtliche Entscheidungen aus finaler Entwurf nun vorliegt. Wir diesen Rechtsgebieten. stellen ihn vor. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre. Der anstehende Brexit hat Folgen für Wir befassen uns ferner mit einer die europäischen Rechte zum Schutz aktuellen Entscheidung des BGH zur des geistigen Eigentums, mit denen Anwendbarkeit der Health-Claims- Mit besten Grüßen wir uns im ersten Beitrag befassen. Verordnung auch für Werbung von Lebensmittelherstellern gegenüber Michael Fricke Aktuelle Entwicklungen des Kartell- Fachkreisen, außerdem mit einer rechts im professionellen Sport neueren BGH-Entscheidung zur besprechen wir ebenso wie die Legalisierung einer Markenver Folgen der Einführung einer auf den letzung beim Parallelimport von Transaktionswert bezogenen Arzneimitteln durch Genehmigung Aufgreifschwelle in der deutschen der zuständigen Behörde. Fusionskontrolle. 3
Gewerblicher Rechtsschutz Brexit: Folgen für die europäischen Schutzrechte des geistigen Eigentums seinen Status als Unionsmitglied ab die alleinige Souveränität über den Am 23. Juni 2016 sprachen sich dem Tag des Inkrafttretens des Aus- Markenschutz auf seinem Territori- 51,9 Prozent der Briten für trittsabkommens oder, falls kein Ab- um erlangt. einen Austritt des Vereinigten kommen zustande kommt, zwei Königreichs aus der Europäi- Jahre nach der Mitteilung der Aus- Konsequenzen für das Gemein- schen Union aus. Wie der Aus- trittsabsicht verlieren. Die Verträge, schaftsgeschmacksmuster tritt vonstattengehen kann und Verordnungen und Richtlinien der welche Auswirkungen auf die EU hätten im Vereinigten Königreich Für das eingetragene Gemein- europäischen Schutzrechte ab dann keine Rechtswirkung mehr. schaftsgeschmacksmuster bestehen denkbar sind, haben wir in un- die gleichen Szenarien wie für die serem nachfolgenden Überblick Konsequenzen für die Unions- Unionsmarke. zusammengefasst. marke Das nicht eingetragene Gemein- Möglich wäre eine Vereinbarung im schaftsgeschmacksmuster hat nur Austrittsabkommen oder zwei Austrittsabkommen über die Fort- eine maximale Schutzdauer von drei Jahre Übergangszeit geltung der Unionsmarkenverord- Jahren. Die Vereinbarung des Fort- nung mit dem Vereinigten König- bestands bereits existierender nicht In der aktuellen Unsicherheit um reich. Der Schutzbereich der eingetragener Gemeinschaftsge- die Umsetzung des Referendums Unionsmarke würde in diesem Fall schmacksmuster wäre eine sinnvolle steht eines fest: Vorerst bleibt das nach einem Brexit das Vereinigte Lösung. Vereinigte Königreich ein EU-Mit- Königreich weiter umfassen. gliedstaat. Der Austritt setzt den Falls keine Vereinbarung über die Abschluss eines Verfahrens voraus, Wenn kein Austrittsabkommen Fortgeltung der bereits existieren- das in Art. 50 des Vertrages über zustande kommt, würden die Uni- den nicht eingetragenen Gemein- die Europäische Union (EUV) onsmarken ab dem Zeitpunkt der schaftsgeschmacksmuster mit der geregelt ist. Wirksamkeit des Austritts keinen EU erzielt werden kann, bestünde Markenschutz mehr im Vereinigten auch beim nicht registrierten Ge- Jeder Mitgliedstaat hat das Recht, Königreich genießen. meinschaftsgeschmacksmuster die aus der Europäischen Union aus- Möglichkeit der Schaffung eines zutreten (Art. 50 Abs. 1 EUV). Er- Möglicherweise wird der britische identischen „British unregistered klärt ein Mitgliedstaat gegenüber Gesetzgeber in diesem Fall veranlas- design“. Im Vereinigten Königreich der EU die Absicht auszutreten, sen, dass die bereits bestehenden können – im Gegensatz zu Deutsch- hat der austrittswillige Mitglied- Unionsmarken in nationale britische land – auch nicht eingetragene De- staat die Pflicht, mit der EU in Ver- und inhaltlich identische Marken signs Schutz genießen. handlungen über ein Austrittsab- umgewandelt werden. Der Zeitrang kommen zu treten (Art. könnte dabei erhalten bleiben. Diese Konsequenzen für Europäische 50 Abs. 2 EUV), in dem die Vorgehensweise erscheint realis- Patente künftigen Beziehungen zwischen tisch, da dadurch die durch einen der EU und dem austretenden Brexit entstehende Schutzlücke Der Schutzumfang der Europäi- Mitgliedstaat geregelt werden. geschlossen werden kann und das schen Patente würde sich durch ei- Das Vereinigte Königreich wird Vereinigte Königreich gleichzeitig nen Brexit nicht verändern, da die 4 | Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
Europäische Patentorganisation kei- kann bis zur Verhandlung eines mus vertrauen will, sollte bereits ne Organisation der Europäischen Übereinkommens, das auch ohne jetzt über die parallele Anmeldung Union ist. Mitwirkung des Vereinigten König- von nationalen britischen Marken reichs ratifiziert werden kann, nicht und Designs zusätzlich zu den uni- Konsequenzen für das in Kraft treten. onsweiten Schutzrechten nachden- Europäische Einheitspatent ken, um Schutzlücken zu Fazit vermeiden. Der Brexit wird zu erheblichen Ver- zögerungen bei der Einführung des Die Unionsmarken und die Gemein- neuen, einheitlichen Patentsystems schaftsgeschmacksmuster werden der EU führen. Damit das Überein- bis zum Abschluss der Austrittsver- kommen über ein einheitliches handlungen weiterhin Schutz im Patentgericht (EPGÜ) in Kraft treten Vereinigten Königreich genießen. Es kann, müsste das Vereinigte König- ist wahrscheinlich, dass nach dem reich diesem als Vertragsmitglied- Austritt die Unionsmarken und die staat zwingend zustimmen. Gemeinschaftsgeschmacksmuster Da die Briten nun für einen Brexit in identische nationale Schutzrechte gestimmt haben, wird das Vereinig- umgewandelt werden. Amelie Sulovsky te Königreich dem EPGÜ wohl nicht Rechtsanwältin im Geschäftsbereich mehr zustimmen, da es nicht mehr Für wen der UK-Markt von beson- Gewerblicher Rechtsschutz bei dauerhaft am Einheitspatentsystem derem Interesse ist und wer nicht CMS in Stuttgart. der EU teilnehmen kann. Das EPGÜ auf einen Umwandlungsmechanis- E amelie.sulovsky@cms-hs.com 5
Kartellrecht Aktuelles zum Kartellrecht im professionellen Sport tellrechtlichen Bewertung ist insbe- lichen Live-Rechte an den Spielen der Das Kartellrecht nimmt einen im- sondere relevant, ob durch die Zent- Bundesliga vor. Mindestens eines der mer größeren Platz in der sport- ralvermarktung für die Verbraucher Live-Pakete A–E oder das platt- rechtlichen Fallpraxis ein. Davon vorteilhafte Produktverbesserungen formexklusive OTT-Paket (Over-the- zeugen drei aktuelle Entschei- erzielt werden. Dies ist dann der Fall, Top-Paket, zur Verbreitung über dungen, die auch medial für Auf- wenn die Bündelung der Medien- Web-TV und Mobile-TV) mit 102 sehen gesorgt haben. rechte an Spielen der Bundesliga und Bundesligaspielen musste deshalb in der Zweiten Bundesliga und die zent- der Rechtevergabe für die Spielzeiten So wurde auf Verlangen des Bundes- rale Koordinierung des sich daraus er- bis 2020 / 2021 an einen zweiten An- kartellamts die sog. No-Single-Buyer- gebenden Angebotes höherwertige bieter vergeben werden. Der alterna- Rule (Alleinerwerbsverbot) für die Rechtepakete ermöglichen, die den tive Erwerber dieses Pakets wäre da- Vermarktung der Bundesligarechte Präferenzen der Programmanbieter mit in die Lage versetzt, ein wettbe- für die Spielzeiten bis 2020 / 2021 und damit letzten Endes auch denen werbsfähiges Bundesliga-Angebot zu eingeführt. Hiergegen hat Sky inzwi- der Zuschauer entsprechen und die entwickeln, von dem hinreichende schen Beschwerde beim OLG Düssel- kein Bundesligaclub allein (d. h. ohne Marktwirkungen ausgehen dürften, dorf eingelegt. Im Fall von Claudia eine entsprechende Koordinierungs- so das Bundeskartellamt. Die aus Pechstein wies der BGH die auch kar- leistung) anbieten könnte. Sicht des Bundeskartellamts mit ei- tellrechtlich begründete Klage der nem abermaligen Alleinerwerb ver- Sportlerin gegen eine Schiedsverein- Im Zuge des kürzlich für die Rechte- bundene Beschränkung des Innovati- barung der ISU ab. Im professionellen vergabe für die Spielzeiten bis onswettbewerbs, insbesondere hin- Basketball streiten sich die Euro- 2020 / 2021 durchgeführten Verfah- sichtlich von internetbasierten Ange- league und die FIBA um die Zukunft rens äußerte das Bundeskartellamt zu boten, wäre damit gebannt. der europäischen Vereinswettbewer- Beginn des Jahres erstmals Bedenken be. Auch hier spielen kartellrechtliche gegen das vom Ligaverband und von Bereits vor der neuen Rechtevergabe Aspekte eine maßgebliche Rolle. der DFL geplante Vermarktungsmo- legte Sky beim OLG Düsseldorf Be- dell, das erneut einen Alleinerwerb schwerde gegen die Entscheidung DFL-Rechtevergabe eines Bieters für sämtliche Live-Rech- des Bundeskartellamts ein. Auf die te vorsah. Der Alleinerwerb bewirke Auktion der Bundesligarechte hatte Die Vermarktung der Übertragungs- eine Beschränkung des Innovations- dies keinen Einfluss mehr. Sky erhielt rechte an den Spielen der Bundesliga wettbewerbs, insbesondere in Bezug den Zuschlag für die Live-Übertra- und der Zweiten Bundesliga für Fern- auf Internetangebote. Substanzielle gung von 572 der insgesamt sehen, Hörfunk und Internet obliegt Pay-Rechte, so das Bundeskartellamt, 612 Spiele der Bundesliga und der bekanntlich zentral der DFL, die diese die zumindest auch dem Innovations- Zweiten Bundesliga über alle Verbrei- Aufgabe im Auftrag des Ligaverban- potenzial des Internets Rechnung tra- tungswege (Satellit, Kabel, IP, DVD, des wahrnimmt. Die Vermarktung gen, müssten an einen zweiten Mit- Web und Mobile, Pakete B, C, D, E der Rechte wird in Form eines Bieter- bewerber vergeben werden, soweit und F). Die restlichen Live-Spiele wer- verfahrens durchgeführt, dem jeweils dieser einen im Verhältnis zum den bei Eurosport (Discovery) zu se- Rechtepakete für mehrere Spielzeiten Hauptbewerber angemessenen Preis hen sein (Paket A). Das OTT-Paket zugrunde liegen. Bei der letzten biete. Dafür seien verschiedene Sze- wurde nicht vergeben. Die Rechtever- Rechtevergabe für die Spielzeiten narien denkbar, die genaue Ausge- gabe für die Spielzeiten bis 2013 / 2014 bis 2016 / 2017 erhielt staltung bleibe der DFL überlassen. Li- 2020 / 2021 war für die DFL die bis- Sky im Pay-Bereich den Zuschlag für gaverband und DFL schlugen dem lang finanziell einträglichste: Für die sämtliche Verbreitungswege. Bundeskartellamt daraufhin ein geän- nationalen TV-Rechte kassiert die DFL – dertes Vermarktungsmodell vor, das und damit die 36 Profi-Clubs – pro Aufgrund der mit der gemeinsamen das Bundeskartellamt mit Beschluss Saison EUR 1,59 Mrd. Vermarktung der Rechte verbunde- vom 11. April 2016 billigte. nen Beschränkungen des Wettbe- Der Fall Pechstein werbs wird das Vergabeverfahren re- Das neue Vermarktungsmodell sieht gelmäßig eng mit dem Bundeskartell- die sog. No-Single-Buyer-Rule Im Fall Pechstein wurden eine von amt abgestimmt. Im Rahmen der kar- (Alleinerwerbsverbot) für die wesent- der International Skating Union (ISU) 6 | Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
verwendete Schiedsvereinbarung und terliste eine ausreichende Anzahl tionen ihre marktbeherrschenden damit indirekt auch Verfahrensregeln unabhängiger und neutraler Personen Stellungen missbraucht hätten. Beide des Court of Arbitration for Sports enthalte. Die ISU habe als einzelner Organisationen seien aufgrund des (CAS) einer kartellrechtlichen Kontrol- Verband auch kein institutionalisiertes für Wettbewerbe von Nationalmann- le unterzogen. Im Ergebnis verneinte Übergewicht bei der Zusammen- schaften geltenden „Ein-Platz-Prin- der Bundesgerichtshof (BGH) einen stellung der Schiedsrichterliste und der zips“ Monopolisten. Bei dem Vorge- Verstoß und wies die Klage von Clau- Besetzung des Schiedsgerichts. Die hen der beiden Verbände handele es dia Pechstein ab. Das Urteil fügt sich hinreichende Neutralität sei ferner sich um eine „asymmetrische Kriegs- in eine Reihe jüngerer Entscheidun- durch die Möglichkeit der Ablehnung führung“, da Druck auf die National- gen ein, in denen deutsche Gerichte eines Schiedsrichters aus Gründen der verbände bzw. deren Nationalmann- die besonders strengen kartellrechtli- Befangenheit sowie dadurch gewahrt, schaften ausgeübt werde, um eine chen Vorschriften für marktbeherr- dass die Schiedssprüche in gewissem Auseinandersetzung im Bereich der schende Unternehmen auf Sportver- Umfang den schweizerischen Gerichten Vereinsmeisterschaften zu klären. Bei- bände angewendet haben. zur Überprüfung vorgelegt werden de Bereiche (Nationalmannschaften können. einerseits, Vereinsmannschaften an- Kartellrechtlicher Kernpunkt im Fall dererseits) stehen nach Ansicht des Pechstein war die Frage, ob die von Mit dem Urteil des BGH ist das Ver- Landgerichts unabhängig nebenein- Claudia Pechstein unterschriebene fahren noch nicht beendet, da ander und dürfen nicht wie gesche- Schiedsvereinbarung, mit der sie sich Claudia Pechstein mittlerweile Verfas- hen miteinander verknüpft werden. der ausschließlichen Gerichtsbarkeit sungsbeschwerde eingereicht hat. des CAS unterworfen hatte, auf ei- Auf Antrag von FIBA und FIBA Euro- nem Missbrauch von Marktmacht be- Der Fall Euroleague/FIBA pe hat das Landgericht München am ruhte und damit unwirksam war. Die 23. Juni 2016 die einstweilige Verfü- Prüfung des BGH lief auf eine umfas- Auch die gegenwärtige juristische gung nach mündlicher Verhandlung sende Abwägung der Interessen der Auseinandersetzung zwischen der allerdings wieder aufgehoben. Die ISU einerseits und von Claudia Pech- Euroleague und der FIBA basiert im Entscheidungsgründe lagen bei Re- stein andererseits hinaus. Der BGH Wesentlichen auf Fragen des Kartell- daktionsschluss noch nicht vor und konnte keinen Verstoß feststellen und rechts. Beide Seiten haben im Früh- sind – genauso wie das wahrscheinli- wies insbesondere auf folgende zwei jahr Kartellrechtsbeschwerden bei der che Hauptsacheverfahren – mit Span- Punkte hin: Europäischen Kommission eingereicht nung zu erwarten. und sich gegenseitig Marktmacht- —— Eine funktionierende weltweite missbrauch vorgeworfen. Zivilrecht- Sportschiedsgerichtsbarkeit liege lich befindet sich der Fall momentan nicht nur im Interesse der Sportver- vor dem Landgericht München, das bände, sondern auch im Interesse am 2. Juni 2016 eine einstweilige der sich fair verhaltenden Sportler. Verfügung erließ. Diese untersagte Gerade im Doping-Bereich sei eine der FIBA und der FIBA Europe, Bas- einheitliche Anwendung der ketballnationalmannschaften von den Anti-Doping-Regeln erforderlich, FIBA-Wettbewerben (Eurobasket um einen fairen internationalen 2017, Olympische Spiele 2016) aus- Dr. Martin Gerecke, M.Jur. (Oxford) sportlichen Wettkampf der zuschließen, wenn die jeweiligen na- Rechtsanwalt im Geschäftsbereich Athleten zu ermöglichen. tionalen Basketballverbände eine Teil- Gewerblicher Rechtsschutz bei nahme ihrer Vereinsmannschaften an CMS in Hamburg. —— Die CAS-Statuten und die den Euroleague-Wettbewerben zulas- E martin.gerecke@cms-hs.com CAS-Verfahrensordnung seien mit sen. Hintergrund des Verfahrens ist Blick auf die Bestellung von der seit Monaten schwelende Streit Schiedsrichtern für Schieds- zwischen beiden Parteien um die Zu- verfahren hinnehmbar, wobei der kunft des europäischen Club-Basket- BGH einschränkend von „noch balls: Während die Euroleague bisher hinnehmbar“ sprach. die beiden höchsten europäischen Wettbewerbe organisiert, sollen diese Mit Blick auf den zweiten Punkt prüfte nach dem Willen der FIBA durch die der BGH eingehend, ob das Verfahren FIBA-Wettbewerbe „Champions zur Auswahl der CAS-Schiedsrichter in League“ und „FIBA Europe Cup“ ab- Christoff Henrik Soltau, hinreichendem Maße den Grundsätzen gelöst werden. Das Landgericht Mün- LL.M., King’s College London der Unabhängigkeit und Neutralität chen begründete die einstweilige Ver- Rechtsanwalt im Geschäftsbereich entspreche. In diesem Rahmen merkte fügung damit, dass FIBA und FIBA Kartellrecht bei CMS in Hamburg. der BGH an, dass die CAS-Schiedsrich- Europe durch die angedrohten Sank- E christoff.soltau@cms-hs.com 7
Kartellrecht Facebook kauft WhatsApp und die Folgen: zur Einführung einer transaktionswertbezogenen Aufgreifschwelle in der deutschen Fusionskontrolle schlussvorhabens trotzdem zustän- schaftet haben und in Deutschland Der Gesetzgeber wird im Rah- dig. Die EG-Fusionskontrollverord- ein Zusammenschlussbeteiligter men der 9. GWB-Novelle eine nung sieht vor, dass die Beteiligten einen Gesamtumsatz von mehr als transaktionswertbezogene Auf- eines Zusammenschlussvorhabens EUR 25 Mio. und ein anderer greifschwelle in die deutsche eine Verweisung an die Europäische Zusammenschlussbeteiligter einen Fusionskontrolle einführen. Da- Kommission beantragen dürfen, Gesamtumsatz von mehr als mit soll der Wert der im Unter- wenn in mindestens drei Mitglied- EUR 5 Mio. erwirtschaftet hat. Die nehmenskaufvertrag festgeleg- staaten der Europäischen Union deutsche Fusionskontrolle kennt ten Gegenleistung erfasst wer- eine fusionskontrollrechtliche bislang also nur unterneh den („size of transaction“). Anmeldepflicht für das Zusammen- mensbezogene Aufgreifschwellen Diese soll nicht nur den im Ver- schlussvorhaben besteht. Von die- („size of person“). trag festgelegten Kaufpreis um- ser Verweisungsmöglichkeit hatte fassen, sondern alle geldwerten Facebook Gebrauch gemacht. Künftig soll zudem eine Vorteile, die der Veräußerer transaktionswertbezogene vom Erwerber erhalten wird. Um eine solche Transaktion zukünf- Aufgreifschwelle in Höhe von tig der deutschen Fusionskontrolle EUR 350 Mio. eine fusionskontroll zu unterwerfen, soll eine transakti- rechtliche Anmeldepflicht in Angestoßen wurde diese Neuerung onsbezogene Aufgreifschwelle in Deutschland auslösen. Neben in der deutschen Fusionskontrolle Höhe von EUR 350 Mio. eingeführt einem Transaktionswert von mehr durch den im Jahre 2014 erfolgten werden. Eine solche Aufgreif- als EUR 350 Mio. im Unterneh Zusammenschluss von Facebook schwelle wäre keine Neuschöpfung menskaufvertrag setzt die und WhatsApp. Trotz eines astro- im Kartellrecht. Das US-amerikani- Anmeldepflicht voraus, dass die nomischen Kaufpreises von mehr sche Fusionskontrollrecht kennt Zusammenschlussbeteiligten als USD 18 Mrd. für den Erwerb der eine ähnliche Aufgreifschwelle. zusammen im letzten abgeschlos Anteile an WhatsApp durch Face- senen Geschäftsjahr einen book waren die europäische und Was kommt auf die weltweiten Umsatz von mehr als deutsche Fusionskontrolle nicht an- Unternehmen zu? EUR 500 Mio. erwirtschaftet haben, wendbar. Die Umsatzschwellenwer- ein Zusammenschlussbeteiligter te wurden nicht überschritten. Nach derzeit geltendem Recht einen Umsatz von mehr als Öffentlichen Quellen zufolge soll besteht für ein Zusammenschluss EUR 25 Mio. in Deutschland erwirt- WhatsApp im Geschäftsjahr 2013 vorhaben in Deutschland nur dann schaftet hat und kein anderer gerade einmal einen Umsatz von eine fusionskontrollrechtliche Zusammenschlussbeteiligter einen USD 10 Mio. erwirtschaftet haben. Anmeldepflicht, wenn die Umsatz von mehr als EUR 5 Mio. in Zusammenschlussbeteiligten im Deutschland erwirtschaftet hat, Wegen einer Besonderheit in der letzten abgeschlossenen wobei einer dieser Zusammen- europäischen Fusionskontrolle war Geschäftsjahr zusammen einen schlussbeteiligten bereits in die Europäische Kommission am En- weltweiten Gesamtumsatz von Deutschland tätig sein muss oder de für die Prüfung des Zusammen- mehr als EUR 500 Mio. erwirt voraussichtlich in Deutschland tätig 8 | Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
sein wird. Diese Kombination aus zur 9. GWB-Novelle ist hierzu hat den Zusammenschluss von transaktionswertbezogener festgehalten, dass über- Facebook und WhatsApp ohne Schwelle und unternehmens- nommene Verbindlichkeiten Auflagen oder Bedingungen bezogenen Schwellen tritt den Wert der Gegenleistung freigegeben. alternativ neben die alten unter- erhöhen sollen. nehmensbezogenen Schwellen. Ausblick In Zukunft kann also eine fusions —— Wie sollen Earn-Out-Klauseln kontrollrechtliche Anmeldepflicht berücksichtigt werden? Im Die transaktionsbezogene bestehen, obwohl die Zielge- Referentenentwurf zur Aufgreifschwelle wird kommen. Die sellschaft sehr geringe oder gar 9. GWB-Novelle heißt es zu Unternehmen sollten sich also keine Umsätze in Deutschland dieser Frage, dass die darauf einstellen. Fraglich bleibt, ob erwirtschaftet hat. erfolgsabhängige Vergütung die im Referentenentwurf für eine Earn-Out-Klausel in vorgesehenen Regelungen den Ist eine solche transaktions voller Höhe dem Wert der Unsicherheiten einer solchen bezogene Aufgreifschwelle Gegenleistung zugerechnet transaktionsbezogenen praxistauglich? werden solle. Es soll also ein Aufgreifschwelle ausreichend ungewisses künftiges Ereignis Rechnung tragen. Der An der Praxistauglichkeit einer bereits als eingetreten Anwendungsbereich der trans solchen transaktionsbezogenen angenommen werden. Das ist aktionsbezogenen Aufgreifschwelle Aufgreifschwelle bestehen Zweifel. realitätsfern. wird auf absolute Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Transaktionen Eine transaktionsbezogene Es darf zudem bezweifelt werden, wie im Fall Facebook / WhatsApp Aufgreifschwelle wirft unweigerlich dass die jetzt vorgeschlagene sind sehr selten. Vielleicht erledigt Folgefragen auf: Regelung dem Erfordernis eines sich dieser wettbewerbspolitische ausreichenden Inlandsbezugs der Fehltritt durch fehlende —— Welcher Kaufpreis soll für die Transaktion Rechnung trägt. Es gilt Praxisrelevanz von selbst. Die im transaktionsbezogene Aufgreif dann nur die Inlandsumsatz- Referentenentwurf vorgesehene schwelle entscheidend sein, schwelle in Höhe von EUR 25 Mio. Evaluierung der neuen Vorschriften wenn im Unternehmenskauf Der Bezug zum Inland sei – nach für die Fusionskontrolle wird in vertrag Kaufpreisanpassungen Ansicht des Referentenentwurfs – diesem Punkt Klarheit schaffen. vorgesehen sind? So stellt sich hergestellt, wenn zusätzlich der die Frage, was gelten soll, wenn andere Zusammenschlussbeteiligte der vereinbarte Kaufpreis über in absehbarer Zeit im Inland tätig EUR 350 Mio. liegen und nach sein wird oder bereits tätig ist. Der Vertragsunterzeichnung unter Gesetzgeber hat im Jahre 2009 EUR 350 Mio. fallen sollte. durch Einführung der zweiten Inlandsumsatzschwelle eine —— Auch ist offen, wie bewussten praxistaugliche Lösung für die Abweichungen des Kaufpreises Anwendbarkeit der deutschen vom Markt- oder Börsenpreis Fusionskontrolle gefunden. Eine Dr. Rolf Hempel Rechnung getragen werden transaktionsbezogene Aufgreif Partner im Geschäftsbereich soll. Den Parteien steht es schwelle darf diese Lösung nicht Kartellrecht bei CMS in Stuttgart. nämlich frei, bewusst einen wieder aushebeln. E rolf.hempel@cms-hs.com höheren Kaufpreis zur Steige rung der Liquidität des Aus wettbewerbspolitischer Sicht Veräußerers zu vereinbaren. führt eine solche transaktions Der Erwerber verspricht sich bezogene Aufgreifschwelle zu einer dadurch eine zukünftige zeitlichen Vorverlagerung der wirtschaftliche Gegenleistung. Fusionskontrolle. Es soll künftig kontrolliert werden, ob das —— Wenn die Gesamttransaktion Aufkaufen von vagen Geschäfts die Übertragung mehrerer chancen, die noch nicht Ausdruck Kaufgegenstände enthält, wie in konkreten Umsätzen gefunden soll ein negativer Kaufpreis für haben, den wirksamen Wettbewerb Martin Cholewa einen Teil der zu veräußernden erheblich behindern würde. Rechtsanwalt im Geschäftsbereich Kaufgegenstände berücksichtigt Erforderlich ist diese Neuerung Kartellrecht bei CMS in Stuttgart. werden? Im Referentenentwurf nicht. Die Europäische Kommission E martin.cholewa@cms-hs.com 9
Lebensmittelrecht EuGH: Die Health-Claims- Verordnung gilt auch für Werbung gegenüber Fachkreisen die Verwendung von nährwert- und in denen der Gesundheitsaspekt bei Lebensmittelunternehmen kom- gesundheitsbezogenen Angaben. Lebensmitteln stärker in den Fokus munizieren zunehmend mit Ärz- rückt und die Grenzen zwischen ten und Ernährungsexperten. Ob Die Hürden, die die Verordnung für Lebensmittel- und Gesundheitspro- sie dabei die Health-Claims-Ver- Lebensmittelwerbung mit Gesund- dukten zunehmend verschwimmen, ordnung beachten müssen oder heitsaussagen errichtet, sind sehr stetig zu. ob diese sich nur auf die Wer- hoch. Sie erstreckt sich gemäß ih- bung gegenüber Verbrauchern rem Art. 1 Abs. 2 auf nährwert- und Es wäre naheliegend – wie bei Arz- bezieht, war bislang nicht ge- gesundheitsbezogene Angaben in neimitteln und Medizinprodukten klärt. In einem aktuellen Urteil der Werbung für Lebensmittel, die auch –, bei Werbung gegenüber hat der EuGH diese Frage nun als solche an den Endverbraucher Fachkreisen nicht die gleichen entschieden: Auch Werbung ge- abgegeben werden sollen. Im Zent- strengen Maßstäbe anzulegen wie genüber medizinischen Fachkrei- rum steht also der Schutz des Ver- bei Werbung gegenüber Verbrau- sen unterliegt der Verordnung. brauchers als Käufer und Konsu- chern. Der EuGH hat kürzlich je- ment von Lebensmitteln. doch anders entschieden (Urteil vom 14. Juli 2016, Az. C-19 / 15 – Innova). Die Ausgangssituation Unklar und umstritten war bislang, ob sich auch die Werbung selbst an Der Sachverhalt Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Verbraucher richten muss oder ob über nährwert- und gesundheitsbe- die Verordnung auch für die Die EuGH-Entscheidung ging auf zogene Angaben über Lebensmittel Kommunikation gegenüber Fach- eine Vorlage des Landgerichts Mün- (sog. „Health-Claims-Verordnung“) kreisen – Ärzten, Ernährungsbera- chen zurück. In dem zugrunde lie- reglementiert die Werbung für Le- tern, Diätassistenten u. a. – gilt. An- genden Fall ging es um das Schrei- bensmittel mit nährwert- und ge- ders als zum Beispiel das (ebenfalls ben eines Herstellers von Nahrungs- sundheitsbezogenen Angaben. europarechtlich harmonisierte) Heil- ergänzungsmitteln, das dieser aus- Kernstück dieser Verordnung ist, mittelwerberecht differenziert die schließlich an Ärzte verschickt hat- dass für ein Lebensmittel mit einer Health-Claims-Verordnung nicht te. Darin warb das Unternehmen gesundheitsbezogenen Angabe nur zwischen Werbung gegenüber Ver- für eine Vitamin-D3-Emulsion u. a. dann geworben werden darf, wenn brauchern und Werbung gegen- mit der Behauptung, dass 87 Pro- diese Angabe auf Basis der Health- über Fachkreisen. zent der Kinder in Deutschland an Claims-Verordnung zugelassen ist. einem Vitamin-D-Mangel leiden Nährwertbezogene Angaben sind Die Frage ist von großer praktischer und dass Vitamin D nachweislich nur zulässig, wenn sie im Anhang Bedeutung. Denn Lebensmittelun- zur Prävention gegen mehrere der Verordnung aufgeführt sind. ternehmen stehen in vielen Berei- Krankheiten (zum Beispiel atopische Darüber hinaus enthält die Health- chen in unmittelbarem Austausch Dermatitis, Osteoporose, Diabetes, Claims-Verordnung zahlreiche wei- mit Fachkreisangehörigen. Und die- MS) beitrage. tere Bedingungen und Vorgaben für se Kommunikation nimmt in Zeiten, 10 | Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
Der Verband Sozialer Wettbewerb widerspräche. Zwar beziehe sich die nährungsberater oder Diätassisten- sah in dem Schreiben einen Verstoß Verordnung in zahlreichen Erwä- ten zählen. Doch auch wenn sich gegen die Health-Claims-Verord- gungsgründen und Vorschriften der EuGH ohne nähere Begründung nung, insbesondere weil es nicht ausdrücklich auf Verbraucher und nur zu medizinischen Fachkreisen zugelassene gesundheitsbezogene deren Schutz. Daraus könne aber äußert: Es erscheint kaum sinnvoll, Angaben enthielt. Der beklagte nicht im Gegenschluss gezogen die Health-Claims-Verordnung nur Hersteller verteidigte sich damit, werden, dass die Verordnung Wer- auf Werbung gegenüber Ärzten zu dass die Health-Claims-Verordnung bung gegenüber Fachkreisen nicht beziehen, nicht jedoch auf Wer- auf das betreffende Schreiben gar erfasst. bung gegenüber Fachberufen im nicht anwendbar sei. Lebensmittel- und Ernährungsbe- Und drittens argumentiert der Eu- reich. In Zukunft ist vielmehr davon Die Entscheidung GH mit dem Sinn und Zweck der auszugehen, dass eine Differenzie- Verordnung. Um das von dieser be- rung zwischen Verbrauchern und Der EuGH ist – wie so häufig – den zweckte hohe Verbraucherschutzni- Fachkreisen für die Anwendung der Schlussanträgen des Generalan- veau zu gewährleisten, sei es ange- Health-Claims-Verordnung allge- walts gefolgt. Er entschied, dass zeigt, auch Werbung gegenüber mein nicht mehr möglich ist. nährwert- und gesundheitsbezoge- Fachkreisen in den Anwendungsbe- ne Angaben auch dann unter die reich einzubeziehen. Der EuGH Für Lebensmittelunternehmen ist Health-Claims-Verordnung fallen, sieht hier die Gefahr eines Multipli- die Entscheidung bedauerlich. Denn wenn sie in Mitteilungen enthalten kator-Effekts: Zwar hätten Fachkrei- es gibt immer mehr Produkte, bei sind, die sich ausschließlich an me- se höhere wissenschaftliche Kennt- denen der (positive) Effekt auf die dizinische Fachkreise richten. Zur nisse als Verbraucher; auch bei Gesundheit eine zentrale Rolle Begründung führt der EuGH im Fachkreisen sei aber die Gefahr ei- spielt. Die Grenzen zwischen Nah- Wesentlichen drei Argumente an: ner Fehlinformation und Irrefüh- rungsmittel- und Gesundheitspro- rung nicht auszuschließen. Fachkrei- dukten verschwimmen. Dementspre- Erstens schließe der Wortlaut von se könnten in dieser Situation gut- chend bekommt auch der Aus- Art. 1 Abs. 2, der die Anwendbar- gläubig falsche Informationen an tausch zwischen Lebensmittelunter- keit der Verordnung definiert, eine Endverbraucher weitergeben, was nehmen und Fachkreisen eine zu- Einbeziehung von Fachkreisen nicht umso gefährlicher sei, weil Patien- nehmende Bedeutung. In Zukunft aus. Zwar gelte die Verordnung da- ten Fachkreisangehörigen in der Re- werden Unternehmen dabei die nach nur für „kommerzielle Mittei- gel ein hohes Maß an Vertrauen strengen Vorgaben der Health- lungen“, die sich auf Lebensmittel entgegenbringen würden. Claims-Verordnung beachten müssen. beziehen, die an den Endverbrau- cher abgegeben werden sollen. Ob Die Konsequenzen Immerhin lässt die Verordnung – sich aber auch die Werbung als sol- und darauf weist der EuGH auch che an den Endverbraucher richte, Mit der EuGH-Entscheidung ist die ausdrücklich hin – noch einen ge- sei danach irrelevant. Schließlich Frage, ob die Health-Claims-Verord- wissen Spielraum, indem sie in den könne es gerade das Ziel der Wer- nung auch auf Werbung gegenüber Erwägungsgründen klarstellt, dass bung sein, dass die Fachkreise End- Fachkreisen Anwendung findet, ab- die Verordnung auf nicht kommer- verbrauchern den Kauf und den schließend geklärt. Interessant ist, zielle Mitteilungen wie Ernährungs- Verbrauch des betreffenden Le- dass sich das Urteil des EuGH nur richtlinien, Presseinformationen und bensmittels empfehlen. auf medizinische Fachkreise be- wissenschaftliche Veröffentlichun- zieht, obwohl die Vorlagefrage des gen keine Anwendung findet. Wie Zweitens ergebe sich aus dem sys- Landgerichts München allgemein der EuGH anmerkt, steht die Ver- tematischen Zusammenhang der von „Fachkreisen“ sprach. Zu den ordnung damit der objektiven Infor- Verordnung nichts, was der An- Fachkreisen im Lebensmittelbereich mation medizinischer Fachkreise wendbarkeit der Verordnung auf dürften nicht nur Ärzte, sondern et- über neue wissenschaftliche Ent- Werbung gegenüber Fachkreisen wa auch Lebensmittelchemiker, Er- wicklungen nicht entgegen. Hier 11
besteht allerdings erhebliche nach Art und Ziel der Kommunikati- Rechtsunsicherheit. Denn wann ei- on nicht im Vordergrund steht und ne Mitteilung eines Unternehmens die Information objektiv-sachlich kommerzieller Art ist und wann gehalten ist, wird man sich auch nicht, ist schwer abzugrenzen. weiterhin darauf berufen können, dass die Health-Claims-Verordnung Nach der Entscheidung des EuGH nicht anwendbar ist. Wann genau wird es in Zukunft darauf ankom- aber diese Voraussetzungen erfüllt Dr. Nikolas Gregor, LL. M. (Boston) men, ob eine Information an Fach- sind, bleibt leider eine schwierige Maitre en droit kreise darauf ausgerichtet ist, dass Einzelfallfrage. Rechtsanwalt im Geschäftsbereich sie von den Fachkreisen an Endver- Gewerblicher Rechtsschutz bei braucher (unmittelbar oder mittelbar) CMS in Hamburg. weitergegeben wird. Wenn dies E nikolas.gregor@cms-hs.com Markenrecht Parallelimport von Markenware: wie ein Verwaltungsakt eine Markenverletzung legalisieren kann Jeder Dritte kann die so in den Ver- ckung aber über das rechtlich erfor- Der Parallelimport von veränder- kehr gelangte Ware weiter vertrei- derliche Maß hinaus, oder unter- ter Markenware muss von Mar- ben, ohne dass es einer Zustimmung lässt er – umgekehrt – Anpassun- keninhabern häufig hingenom- des Markeninhabers bedürfte. gen, die regulatorisch notwendig men werden. Zu Arzneimitteln wären, beeinträchtigt dies in der hat der BGH nun entschieden, Insbesondere für den Bereich der Regel die berechtigten Interessen dass dies selbst dann gilt, wenn Arzneimittel (aber auch für andere des Markeninhabers und ist unzu- die Veränderung der Verpackung Produkte, wie zum Beispiel Lebens- lässig. möglicherweise gegen das Arz- mittel) entspricht es ständiger neimittelrecht verstößt – solan- Rechtsprechung des Europäischen Der vom BGH entschiedene Fall ge die zuständige Behörde den Gerichtshofs (EuGH) und des Bun- Import der geänderten Original- desgerichtshofs (BGH), dass dieser In dem Fall, der der jüngeren BGH- ware genehmigt hat. Erschöpfungsgrundsatz selbst dann Entscheidung Eligard (Urteil vom greift, wenn die Verpackung der 2. Dezember 2015, Az. I ZR 239 / 14) Ware vom Parallelimporteur verän- zugrunde lag, wollte ein Importun- Ausgangslage dert wurde und der Händler die ternehmen das Arzneimittel Eligard fünf EuGH-Kriterien für die Einfuhr aus Norwegen nach Deutschland Wird ein markengeschütztes Pro- veränderter Markenware (sog. einführen. Das Produkt bestand aus dukt vom Markeninhaber oder mit BMS-Kriterien) erfüllt. Denn häufig zwei befüllten Spritzen zur Herstel- dessen Zustimmung innerhalb der ist der Importeur gezwungen, die lung einer Injektionslösung, die sich Europäischen Union (EU) oder des Verpackung an die regulatorischen in einer Schalenverpackung befan- Europäischen Wirtschaftsraums Vorgaben des Einfuhrstaates anzu- den, die wiederum von einer Falt- (EWR) in den Verkehr gebracht, ist passen, um sie überhaupt einführen schachtel umgeben war. Der Paral- das Markenrecht hieran erschöpft. zu können. Verändert er die Verpa- lelimporteur hatte sowohl die Falt- 12 | Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
schachtel als auch die Schalenver- Primärverpackungen (wie zum Bei- selbst Etiketten in deutscher Spra- packung der Spritzen mit Etiketten spiel Spritzen) bestimmte Min- che aufgebracht waren. Solange in deutscher Sprache versehen, destangaben (zum Beispiel Name, der genehmigende Verwaltungsakt nicht jedoch die vorbefüllten Sprit- Stärke und Darreichungsform des nicht nichtig sei, sei davon auszuge- zen selbst. Arzneimittels, Chargenbezeich- hen, dass das Inverkehrbringen ei- nung, Art der Anwendung) in deut- nes solchermaßen gekennzeichne- Das Bundesinstitut für Arzneimittel scher Sprache aufgeführt sein. Die ten Arzneimittels zulässig ist. und Medizinprodukte (BfArM) hatte Markeninhaberin rügte einen Wett- den Parallelimport des Produkts Eli- bewerbsverstoß (Verletzung einer Die Markeninhaberin könne sich gard in der geänderten Verpackung Markenverhaltensregel in Form des nicht darauf berufen, dass der Zu- durch die Beklagte zuvor geneh- AMG) sowie eine Verletzung ihrer lassungsbescheid rechtswidrig sei. migt. Die Behörde hatte der Beklag- Markenrechte durch Import einer Insoweit sei sie auf den Verwal- ten nur aufgegeben, die Faltschach- veränderten, aber arzneimittel- tungsrechtsweg verwiesen. Der tel und die Schalenverpackung der rechtlich unzulässigen Originalver- BGH geht davon aus, dass die Spritzen mit den Pflichtangaben in packung. Der Parallelimporteur be- Kennzeichnungsvorschriften des deutscher Sprache zu versehen. Der rief sich auf die Importzulassung Arzneimittelrechts insoweit auch Bescheid enthielt aber keinerlei Vor- des BfArM; die Markeninhaberin dem Schutz des Original-Arzneimit- gaben für eine Etikettierung der hielt diese für rechtswidrig. telherstellers dienen, sodass dieser Spritzen selbst. Dies begründete die eine Zulassungsentscheidung, wie Behörde im Markenverletzungsver- Das Urteil des BGH sie das BfArM getroffen hatte, von fahren auf Befragung des Landge- den Verwaltungsgerichten überprü- richts u. a. damit, dass eine Öff- Der BGH gab dem Parallelimporteur fen lassen könne. Nur wenn die nung der Schalenverpackung Recht: Er verneinte sowohl einen Verwaltungsgerichte dem Kläger zwecks Neu-Etikettierung der Sprit- Wettbewerbsverstoß als auch eine die Klagebefugnis absprechen wür- zen die Haltbarkeit des Arzneimit- Markenverletzung. Zentraler Grund den, komme eine Überprüfung der tels beeinträchtigt hätte. für diese Entscheidung war die Im- Rechtmäßigkeit des Zulassungsbe- portgenehmigung des BfArM. Die- scheids im Rahmen des Markenpro- Der Markeninhaber sah in der Ein- se habe quasi-legalisierende Wir- zesses in Betracht. fuhr der auf diese Weise veränder- kung: Die Behörde habe den Im- ten Originalware einen Verstoß ge- port des Produkts Eligard geneh- Kontext und Auswirkungen gen § 10 Abs. 8 S. 3 Arzneimittel- migt, obwohl allein auf der Falt- gesetz (AMG). Nach dieser Vor- schachtel und der Schalenverpa- Die Rechtsprechung zu der „legali- schrift müssen selbst auf kleinen ckung, nicht aber auf den Spritzen sierenden Wirkung“ von Verwal- 13
tungsakten ist aus dem Wettbe- wenn der Markeninhaber den Anders – und für Markeninhaber werbsrecht gut bekannt. Neu ist, mühsamen Verwaltungsrechtsweg günstiger – kann die Rechtslage üb- dass sich ihre Bedeutung nun auch eingeschlagen hat, die Verwal- rigens bei dem Parallelimport von auf das Markenrecht erstreckt: tungsgerichte ihm aber die Klage- Arzneimitteln sein, die von der Eu- Selbst wenn der Verwaltungsakt, befugnis gegen den Zulassungsbe- ropäischen Kommission zentral zu- der den Vertrieb einer geänderten scheid absprechen, kann er sich gelassen wurden: Hier ergeht keine Originalverpackung genehmigt, wieder an die Zivilgerichte wenden behördliche Genehmigung des Im- rechtswidrig sein mag, weil die ge- und die Rechtswidrigkeit der be- ports, sondern genügt eine Anzeige änderte Verpackung gegen öffent- hördlichen Genehmigung im Rah- des Händlers bei der European Me- lich-rechtliche Vorschriften (hier men des Markenverletzungspro- dicines Agency (EMA). Es gibt also das Arzneimittelrecht) verstößt, zesses rügen. keinen Verwaltungsakt, der legali- muss der Markeninhaber dies hin- sierende Wirkung entfalten könnte. nehmen. Solange der Verwaltungs- Aus Sicht von Parallelimporteuren Insoweit deutet der BGH bereits an, akt nicht nichtig ist, kann sich der ist es nachvollziehbar, dass sie sich dass es dem Markeninhaber in die- Parallelimporteur auf die „Tatbe- auf einen Zulassungsbescheid einer sem Fall möglich sein könnte, eine standswirkung“ des Bescheids ver- Genehmigungsbehörde verlassen arzneimittelrechtlich unzureichende lassen. Der Markeninhaber kann können wollen. Insoweit bringt die Kennzeichnung auch im Marken- den Bescheid, mit dem der Import Entscheidung des BGH Rechtssi- prozess geltend zu machen. der veränderten Ware genehmigt cherheit. Für Markeninhaber be- wird, nur vor den Verwaltungsge- deutet das Urteil aber eine weitere richten angreifen. Einschränkung ihrer Möglichkeiten, ihre Markenrechte gegen den Ver- Dieses Ergebnis ist insofern miss- trieb von veränderter Originalware lich, als sich Markeninhaber derzeit durchzusetzen. nicht darauf verlassen können, dass die Verwaltungsgerichte ihnen den Es bleibt abzuwarten, ob sich die gewünschten Rechtsschutz über- Verwaltungsgerichte der Auffas- haupt gewähren. So ist offen, ob sung des BGH anschließen und eine zum Beispiel die kennzeichnungs- Klage von Originalherstellern gegen rechtlichen Vorschriften des Arznei- behördliche Importgenehmigungen mittelgesetzes drittschützende Wir- zulassen werden. Markeninhaber kung zugunsten des pharmazeuti- werden hoffen, dass der Verwal- Dr. Nikolas Gregor, LL.M. (Boston) schen Unternehmers und Marken- tungsrechtsweg verschlossen bleibt, Maitre en droit inhabers haben. Der BGH scheint damit die Rechtmäßigkeit einer Im- Rechtsanwalt im Geschäftsbereich dies zwar so zu sehen – ob sich portzulassung – effizienter – direkt Gewerblicher Rechtsschutz bei aber die Verwaltungsgerichte dem im Markenverletzungsprozess über- CMS in Hamburg. anschließen, bleibt ungewiss. Erst prüft werden kann. E nikolas.gregor@cms-hs.com 14 | Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
Medizinprodukterecht Strengeres Medizinprodukterecht: zur neuen europäischen Medizinprodukte-Verordnung Nach knapp vierjährigen Verhand- dass Medizinprodukte sicher sind In Kürze wird ein neuer Rechts- lungen ist der Gesetzgebungspro- und in der gesamten EU gehandelt rahmen verabschiedet werden – zess fast abgeschlossen. Die bisheri- werden können. Besondere mit einschneidenden Änderun- gen Richtlinien über aktive und Schwerpunkte liegen auf der Si- gen für die Medizinprodukte-In- über sonstige Medizinprodukte cherstellung der Konformität mit dustrie: Im Mai 2016 wurde ei- (Richtlinien 93 / 42 / EG und 90 / 385 / den medizinprodukterechtlichen ne politische Einigung über EG) werden in einer Verordnung zu- Anforderungen bei Inverkehrbrin- neue Vorschriften für Medizin- sammengefasst. Auch die europäi- gen, der stringenten Überwachung produkte und In-vitro-Diagnos- sche Richtlinie über In-vitro-Diag- nach dem Inverkehrbringen sowie tika erzielt. Seit Mitte Juni steht nostika (IVD) (98 / 79 / EG) wird in ei- der Rückverfolgbarkeit von Produk- der finale Text. Strengere Anfor- ne EU-IVD-Verordnung überführt. ten über die gesamte Lieferkette. derungen an die Sicherheit, grö- Die europäischen Institutionen ver- Die Änderungen dürften erhebli- ßere Transparenz, lückenlose kündeten am 25. Mai 2016 die Er- chen Mehraufwand für zahlreiche Rückverfolgbarkeit, verschärfte zielung eines Kompromisses im Tri- Marktteilnehmer auf verschiedenen Kontrollen: Das sind nur einige log-Verfahren. Der Vorschlag wurde Stufen – Zulieferer, Hersteller, Ver- Punkte, die es künftig zu beach- am 15. Juni 2016 von den zuständi- treiber – verursachen. ten gilt. Marktteilnehmer auf al- gen Ausschüssen mit wenigen Än- len Stufen der Medizinproduk- derungen bestätigt. Im weiteren Die Verbesserung der Sicherheit te-Industrie sollten sich rechtzei- Verlauf muss der bisher nur auf von Medizinprodukten ist einer der tig mit den Neuerungen ver- Englisch vorliegende, umfangreiche Kernpunkte der Reform. Im Ergeb- traut machen und interne Pro- Text nebst Anlagen übersetzt, nis werden die Vorschriften für das zesse anpassen. förmlich von Rat und Parlament an- Inverkehrbringen von Medizinpro- genommen sowie im Amtsblatt ver- dukten verschärft. Außerdem sollen öffentlicht werden. Das dürfte bis bereits auf dem Markt befindliche Hintergrund Ende 2016 passieren. Nach einer Produkte strenger überwacht wer- dreijährigen – für IVD einer fünfjäh- den. Die Bewertung kann, wie bis- Im September 2012 hatte die EU- rigen – Übergangsphase wird der her, abhängig von der Risikoklasse Kommission einen Vorschlag für ei- neue Rechtsrahmen dann in Kraft eines Produktes entweder vom Her- ne neue europäische Medizinpro- treten. Als Verordnung kommen die steller selbst oder von einer sog. dukte-Verordnung vorgelegt. Die Neuregelungen in jedem EU-Mit- Benannten Stelle durchgeführt wer- seit den 1990er-Jahren bestehen- gliedstaat direkt zur Anwendung den. Normiert ist zudem, dass Me- den Vorschriften für Medizinpro- und müssen – anders als die bishe- dizinprodukte künftig strengere kli- dukte hätten mit der Entwicklung rigen Richtlinien – nicht durch nati- nische Nachweise erbringen müs- nicht Schritt gehalten. Der Vorfall onale Gesetze umgesetzt werden. sen. Insbesondere bei Produkten um französische Brustimplantate höherer Risikoklassen werden die habe Schwächen in der Überwa- Wesentliche Inhalte Hersteller mehr Daten liefern müs- chung offenbart, die Regelungen sen. Die Verordnungstexte enthal- würden national unterschiedlich an- Nach dem Willen des EU-Gesetzge- ten zudem detaillierte Bestimmun- gewandt und die Transparenz sei bers soll mit den neuen EU-Verord- gen über die Rückverfolgbarkeit verbesserungswürdig. nungen vor allem erreicht werden, und die Qualitätskontrolle von be- 15
reits in Verkehr gebrachten Produk- dizinprodukten zuständig sind. Eine strenger, die Pflichten für Hersteller ten. Verkürzt gesagt hat der Her- behördliche Zulassung für Medizin- steigen, die Pflichten der Markt- steller die Weiterverfolgung der produkte wird es zwar weiterhin überwachung nehmen zu und die Qualität, der Leistung und der Si- nicht geben. Den nationalen Behör- Transparenz wird erhöht. Von gro- cherheit seiner Produkte zu ge- den werden aber weitreichendere ßer Tragweite ist zudem die Sicher- währleisten. Darüber hinaus müs- Möglichkeiten der Beaufsichtigung stellung der Rückverfolgbarkeit ent- sen Hersteller und Einführer von von Benannten Stellen eingeräumt. lang der Lieferkette. Hier empfiehlt Medizinprodukten ihre Produkte Benannte Stellen sollen stärker als sich, durch entsprechende vertragli- mit einer einmaligen Produktnum- bisher kontrolliert werden. che Regelungen, klare Verantwort- mer (Unique Device Identification – lichkeiten und konsequente Über- UDI) kennzeichnen, sich selbst und Eine weitere praktisch wichtige prüfungsmöglichkeiten zu schaffen. die von ihnen in der Europäischen Veränderung betrifft das Thema Das gilt nicht zuletzt auch vor dem Union in den Verkehr gebrachten Transparenz. So soll es einen ver- Hintergrund möglicher Haftungsfra- Produkte in einer zentralen europäi- pflichtenden Implantatepass für gen. Angesichts der bevorstehen- schen Datenbank – EUDAMED – re- Patienten geben. Zu sämtlichen in den Umwälzungen sind Marktteil- gistrieren und stets feststellen kön- der EU im Verkehr befindlichen nehmer gut beraten, sich frühzeitig nen, wer ihnen ein Produkt gelie- Medizinprodukten wird die zentra- über die für sie jeweils relevanten fert hat und wen sie damit beliefert le Datenbank EUDAMED erweitert. Neuerungen zu informieren und haben. Hier sollen alle relevanten Informa- erforderliche Anpassungen aktiv tionen zu den Medizinprodukten anzugehen. Für Produkte mit einem hohen Risi- gebündelt und öffentlich zugäng- ko – dazu gehören etwa Implantate lich gemacht werden. oder HIV-Tests – sehen die Neure- gelungen ein zusätzliches Sicher- Fazit heitsverfahren vor, das sog. Scruti- ny-Verfahren. Damit sollen be- Die neuen Vorschriften werden das stimmte Hochrisikoprodukte vor ih- Regelungs-Regime für Medizinpro- rem Inverkehrbringen einer weite- dukte in praktisch wichtigen Punk- ren Prüfung von Sachverständigen ten stark verändern. Es ist eine unterzogen werden können. deutliche Tendenz auszumachen, Dr. Roland Wiring die rechtlichen Anforderungen für Partner in den Geschäftsbereichen Die Neuregelung verschärft zudem Medizinprodukte denen für Arznei- Gewerblicher Rechtsschutz und die Vorschriften für Benannte Stel- mittel anzunähern: Die Anforderun- Kartellrecht bei CMS in Hamburg. len, die für die Bewertung von Me- gen an den Marktzugang werden E roland.wiring@cms-hs.com 16 | Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
Presserecht Kein Geld für Hochzeitsfotos – Ehepaar Jauch unterliegt vor dem EGMR schen Gerichte sieht der EGMR es gebe keine erheblichen Gründe, Nach jahrelangem Rechtsstreit keine Verletzung der in Art. 8 EMRK sie zu korrigieren. um die Veröffentlichung von Fo- geschützten Privatsphäre des tos ihrer Hochzeit sind Günther Ehepaars Jauch. Die Entscheidung des EGMR ist Jauch und seine Frau nun auch endgültig; weitere Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichts- In seiner Entscheidung, die bisher gibt es nicht. Auch wenn formal hof für Menschenrechte (EGMR) nur in englischer Sprache vorliegt, gesehen keine Entscheidung in der gescheitert. Der EGMR hat Be- prüft der EGMR die Urteile der Sache gefällt wurde, lässt die aus- schwerden des Ehepaars Jauch deutschen Gerichte nach seinen führliche Begründung erkennen, gegen die Bundesrepublik im Äußerungsrecht stets herange- dass der EGMR sich nicht aufgeru- Deutschland mit seiner Ent- zogenen Kriterien (Beitrag zu einer fen fühlt, nationale Gerichtsent- scheidung vom 16. Juni 2016 Diskussion von allgemeinem Inter- scheidungen, die nachvollziehbare für unzulässig erklärt. esse, Bekanntheitsgrad und Vor- Interessensabwägungen enthalten, verhalten des Betroffenen, Inhalt, als Verstoß gegen die EMRK zu rü- Form und Folgen der Veröffentli- gen. Die Entscheidungskriterien Günther Jauch und Thea Sihler chung sowie Umstände der Infor- des EGMR im Äußerungsrecht de- hatten im Jahr 2006 in der Potsda- mationsgewinnung). Konkret be- cken sich dabei weitgehend mit mer Friedenskirche geheiratet. Die jaht der EGMR ein Informationsin- denen, die etwa die deutschen Örtlichkeit war für die Zeremonie teresse an der Hochzeit und den Gerichte heranziehen. Es über- abgesperrt. Die „Bunte“ hatte Fo- Begleitumständen aufgrund der rascht daher nicht, dass der EGMR tos von Jauch und seiner Frau aus Bekanntheit der Betroffenen, des sich in jüngerer Zeit eher selten dem nicht öffentlichen Bereich exponierten Orts der Feierlichkei- gegen die deutsche Rechtspre- veröffentlicht. Das Ehepaar Jauch ten und der prominenten Gäste, chung gestellt hat. Auch wenn hat den Verlag daraufhin vor den zu denen auch der regierende Bür- manche es nach der aufsehenerre- Hamburger Gerichten auf Zahlung germeister von Berlin zählte. Nicht genden „Caroline“-Entscheidung von Geldentschädigung und fikti- ins Gewicht fiel demgegenüber, aus dem Jahr 2004 erhofft hatten – ver Lizenz in Anspruch genom- dass die Betroffenen die Medien eine „Superrevisionsinstanz“ zu- men. Die Klagen wurden abgewie- zuvor darum gebeten hatten, über gunsten von Betroffenen ist der sen; eine Nichtzulassungsbe- die Feierlichkeiten nicht zu berich- Gerichtshof sicherlich nicht. schwerde beim BGH blieb erfolg- ten. Die Betroffenen seien nicht los. Der nun angerufene EGMR negativ dargestellt worden. Die im hat die Beschwerde von Günther Verfahren verbliebene Unklarheit, Jauch und seiner Frau als unzuläs- ob die streitgegenständlichen Fo- sig zurückgewiesen. tos von einer Person erstellt wor- den waren, die sich im abgesperr- Die Entscheidung des EGMR ist ten Bereich aufhielt, oder mittels deutlich. Nach Art. 35 der EMRK Teleoptik von außerhalb, spiele können Individualbeschwerden keine entscheidende Rolle, da der u. a. dann für unzulässig erklärt Abbildungsgegenstand nicht den Michael Fricke werden, wenn sie offensichtlich Kern der Privatsphäre betreffe. Die Partner im Geschäftsbereich unbegründet sind. Davon geht der Entscheidungen der nationalen Gewerblicher Rechtsschutz bei EGMR hier aus. In den angefoch- Gerichte hätten die gegenläufigen CMS in Hamburg. tenen Entscheidungen der deut- Interessen sorgfältig ausbalanciert; E michael.fricke@cms-hs.com 17
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