Goldener Herbst in Löcknitz - Amt Löcknitz-Penkun
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Nr. 11/2020 -1- AmtsblAtt löcknitz-Penkun Jahrgang 15 17. November 2020 Nr. 11 Postwurfsendung sämtliche Haushalte Goldener Herbst in Löcknitz
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -2- Nr. 11/2020 6 9 Gottschalk Ihr Hausgeräte-Spezialist • Verkauf von Haushaltsgroß- und -Kleingeräten sowie Einbaugeräten • Lieferung und Reparatur durch unseren Kundendienst GOTTSCHALK Handel & Service GmbH Neubrandenburger Str. 1b • 17291 Prenzlau Tel.: (03984) 87413-335 • Fax: (03984) 87413-357 Unsere sind die Kunden beste Werbung te und sein Team sind zuver- Immobilien-Makler Ralf Pe pünktlich und pflegen einen lässig, höflich, freundlich, einer persönlichen Note. Ich angenehmen Umgang mit Prozesses sehr gut bera- wurde während des ganzen gut aufgehoben. Alle meine ten und fühlte mich sehr rr ten im Vertrag, konnte He Fragen, sogar zu Einzelhei Er wa r jed erz eit ntworte n. Pete aus dem Stehgreif bea h err eic hba r bzw . hat nach einer kurzen Zeit telefonisc ement ging weit über das zurückgerufen. Sein Engag t Eine erfreuliche Seltenhei „normale makeln“ hinaus. te. Dank, Herr Pe heutzutage. Dafür herzlichen itz Herr P. Lutzmann aus Zinnow Immobilienkaufmann Ralf Pete Tel.: 03973- 4490858 | Mobil: 0170-2837799
Nr. 11/2020 -3- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Inhaltsverzeichnis Amtliches - Entgeltordnung der Gemeinde Rossow über die - Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun 4 Erhebung von Nutzungsentgelten und Gebühren - Stellenausschreibung Erzieher/-in, Kita Boock 5 für die Nutzung gemeindeeigener Räume 8 - Stellenausschreibung Sachbearbeiter/-in, Steuern und - Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Gebühren, Amt Löcknitz-Penkun 5 Friedhofs- und Bestattungswesen der Gem. Blankensee 9 - Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2016 - Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Gemeinde Bergholz 6 über das Friedhofs- und Bestattungswesen der - Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2016 Gemeinde Blankensee 10 für die Gemeinde Blankensee 6 - Verbandssatzung des Zweckverbandes Gewerbegebiet - Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2015 „Klar-See“ 10 für die Stadt Penkun 7 - Satzung des Gewerbegebiet „Klar-See“ über die - Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2015 Entsorgung von Niederschlagswasser und die Erhebung für das Städtebauliche Sondervermögen „Ortskern- von Kostenersatz für den Anschluss eines Grundstücks sanierung“ der Stadt Penkun 8 an die öffentliche Niederschlagswasseranlage (Niederschlagswassersatzung) 13 Impressum - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung des Zweckverbandes Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun Gewerbegebiet „Klar-See“ (Niederschlagswasser- gebührensatzung) 19 Herausgeber: Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz - Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rossow, Internet: www.loecknitz-online.de Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung E-Mail: amt@loecknitz-online.de des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark Rossow“ 20 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Löcknitz Bezugsmöglichkeiten: Bebauungsplan Nr. 8 „Rothenklempenower Straße“, - Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Tel.: 039754/50-0 gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB 21 - Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.: - Ausschreibung der Gemeinde Blankensee 22 039753/22757 - Ausschreibung der Gemeinde Rossow 22 Bezugsbedingungen: - Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur - Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint zehnmal jährlich in zwölf Anmeldung unbekannter Rechte 23 Ausgaben (Auflage: 5.300 Exemplare) und wird kostenlos an die - Abfuhrtermine – Dezember 2020 24 erreichbaren Haushalte verteilt. - Abonnenten erhalten das Amtsblatt gegen Erstattung der Porto- Sonstiges kosten - Was macht der Landwirt? 25 - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt - Nachträge zur Publikation „Das Ende des Zweiten Löcknitz-Penkun unter www.loecknitz-online.de möglich. Weltkrieges in der Region von der Oder bis zur Linie Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Anklam–Strasburg–Prenzlau im Frühjahr 1945“ 25 Herr Futh, Tel.: 039754/50138 - Wir gratulieren den Jubilaren im Dezember 2020 26 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung - Wohnungen in Blankensee zu vermieten 26 der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten - Austauch – Schmerzen ohne klinischen Befund 28 sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Ver- - CariMobil – Beratung auf Rädern 28 antwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren. - Traditionelles „Weihnachtskonzert“, Kirche Löcknitz 28 Herstellungsleitung: - Kreativworkshop im Begegnungszentrum Mia 29 V. i. S. d. P.: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland, - Termine Gottesdienste 29 Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) - Interkulturelle Woche im Amt Löcknitz-Penkun 30 Redaktion: Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de - Kreativität und Vielfalt pur 30 Anzeigen: gewerbl.: Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de - Club der deutsch-französischen Freundschaft 31 privat: Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de - Inform. zu Rechten u. Pflichten privater Waldbesitzer 31 Tel.: 039753/22757 - Der Anglerverein Randowtal Löcknitz e. V. informiert 31 Für den Inhalt von Anzeigen und gelieferte Druckdaten sind alleinig - Einladung zur Mitgliederversammlung der die Inserenten verantwortlich. Jagdgenossenschaft Boock 32 Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages - Kurze Info zum traditionellen Weihnachtssport sowie dessen Anzeigenpreise. Namentlich gekennzeichnete Beiträge des LSV Grambow 33 geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt - Höhen, Tiefen und ein einmaliges Erlebnis 33 mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. - Regenjacken für unsere Fußballer 33 Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheber- - Zeitreise am See 34 rechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder auto- - Tagesmutti Silvia sagt Danke 34 risierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt wer- den. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden. NEU IM SCHIBRI-VERLAG Stephanie Turzer Die Malerin vom Jakobsweg Druck/Endverarbeitung: Stephanie Turzer Teil III LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Auf Pilgerreise Die Malerin vom Jakobsweg Teil III in Mitteldeutschland © Schibri-Verlag. Auf Pilgerreise in Mitteldeutschland Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. 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Amtsblatt Löcknitz-Penkun -4- Nr. 11/2020 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen – Anfang – Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun Name Aufgabe Telefonnummer Zimmer Leitender Verwaltungsbeamter Herr D. Futh Leitender Verwaltungsbeamter 039754/50-126 28 Frau F. Bose Sekretariat, Amtsblatt 039754/50-128 28 Frau S. Juhl Lohn/Gehalt 039754/50-127 29 Frau F. Pinzke Personal 039754/50-139 20 Frau K. Ramscheck Poststelle, Zentrale, Archiv 039754-500 10 Haupt- und Ordnungsamt Frau A. Timm Leiterin Haupt- und Ordnungsamt, Stellv. LVB 039754/50-113 13 Herr R. Linse Ordnung u. Sicherheit/Stellv. OAL/Kultur 039754/50-114 19 Frau S. Radant Kindertagesstätten/Schulen 039754/50-111 12 Frau H. Schmidt Einwohnermeldeamt 039754/50-107 17 Frau P. Schröder-Sanow Friedhofswesen/Abfallwirtschaft/Feuerwehr 039754/50-204 12 Frau T. Lüdtke Standesamt 039754/50-118 18 Frau E. Köhler Wohngeld/Rundfunkgebührenbefreiung 039754/50-201 16 Frau B. Ziesemer Gewerbe 039754/50-109 11 Herr G. Carnitz Einwohnermeldeamt/Elternbeiträge KITA 039754/50-117 17 Kämmerei Frau K. Rambow Leiterin Kämmerei 039754/50-125 30 Frau J. Melech Mitarbeiterin Planung, Stellv. Kämmerin 039754/50-131 31 Frau I. Albrecht Kassenleiterin 039754/50-134 34 Frau V. Liskow Mitarbeiterin Kasse 039754/50-136 34 Frau J. Neumann Vollstreckung 039754-50-137 33 Frau G. Nimz Steuern 039754/50-119 36 Frau E. Hoffmann Steuern 039754/50-132 32 Frau A. Wendtland Bilanzbuchhaltung 039754/50-133 35 Herr B. Lewerenz Systemadministration, Datenschutz 039754/50-141 38 Frau V. Röwer Anlagenbuchhaltung 039754/50-135 14 Frau A. Manthei Bilanzbuchhaltung 039754/50-130 35 Frau L. Swierczek Finanzbuchhaltung 039754/50-206 14 Bauamt Herr K. Stahl Leiter Bauamt 039754/50-156 24 Frau G. Scherzandt Wirtschaftsförderung, stellv. Bauamtsleiterin 039754/50-155 21 Frau V. Schulz Bauverwaltung, Beitragserhebung, Bauanträge 039754/50-150 22 Frau D. Wagner Bauleitplanung, Lehrausbildung 039754/50-138 26 Frau N. Henning Liegenschaften, Pachtverträge, Hausnummernvergabe 039754/50-120 26 Herr P. Kühl Gebäudemanagement,Wohnungen, Bundesfreiwilligendienst, 039754/50-121 25 Versicherungen Frau D. Straßburg Mitarbeiterin Bauamt 039754/50-154 23 Herr J. Mißling Vergabestelle 039754/50-152 22 Fax: Öffnungszeiten Amt Löcknitz-Penkun: 039754/50-200 Montag 09.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr Dienstag 09.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr Mittwoch/Donnerstag geschlossen Internet: www.loecknitz-online.de Freitag 09.00–12.00 Uhr E-Mail: amt@loecknitz-online.de
Nr. 11/2020 -5- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Wir suchen zum 1. Januar 2021 für unsere Kita in Boock eine/-n engagierte/-n und verantwortungsbewusste/-n Erzieher/-in (m/w/d) Sie passen zu uns, wenn Sie: Sind Sie interessiert: • eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher Dann schicken Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungs- (m/w) sowie, unterlagen an • Freude an der Arbeit mit Kindern haben, „Amt Löcknitz-Penkun • einen liebevollen und respektvollen Umgang mit Kindern Chausseestraße 30 und Eltern für selbstverständlich halten, 17321 Löcknitz“ • gerne kreativ, selbstständig und strukturiert arbeiten, • zuverlässig und verantwortungsbewusst sind, Bewerbungsschluss ist der 27.11.2020. • gerne im Team arbeiten und mit anderen kommunizieren, • sich gerne regelmäßig fortbilden möchten. Bewerbungskosten werden von uns nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn Wir bieten: ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines • ein nettes, motiviertes Team und eine angenehme Ar- Monats ab Ende der Ausschreibung vernichtet. beitsatmosphäre • einen befristeten Arbeitsvertrag, eine Übernahme in Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung eine unbefristetes Arbeitsverhältnis wäre später möglich bevorzugt berücksichtigt. • Bezahlung nach Tarifvertrag TVöD • Eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Das Amt Löcknitz-Penkun sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit (40h/Woche) eine/n Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Steuern und Gebühren Das ist Ihr Aufgabengebiet: zustellungsgesetz M-V, Gemeindeordnung M-V) sind von Im Wesentlichen sind Sie mit folgenden Tätigkeiten betraut: Vorteil. • die Veranlagung der kommunalen Steuern und sonstigen Eigenverantwortliches und selbstständiges Arbeiten wird wiederkehrenden Gebühren vorausgesetzt. Gute EDV-Kenntnisse, insbesondere auf - Gewerbesteuer dem Gebiet von MS Office-Anwendungen, sind notwendig. - Grundbesitzabgaben Darüber hinaus werden Durchsetzungsfähigkeit, Teamfä- - Grundsteuer A und B higkeit, Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen - Schmutz- und Niederschlagswassergebühren Ausdruck erwartet. - Straßenreinigungsgebühren - Zweitwohnsitzsteuer Wir bieten: - Vergnügungssteuer Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den • Führen der Steuerakten inkl. Pflege der personen- und öffentlichen Dienst (TVöD). Die Stelle ist mit der Eingrup- grundstücksbezogenen Daten pierung 8 für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) bewertet. • Mitwirkung bei der Widerspruchsbearbeitung • Mitwirkung bei der Bearbeitung von Anträgen auf Stun- Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungen geeig- dung, Niederschlagung und Erlass sowie Aussetzung neter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i. S. d. § 2 der Vollziehung Abs. 1 SchwbG erwünscht sind. • Urlaubs- und Krankenvertretung in weiteren Bereichen der Kämmerei wie Geschäftsbuchhaltung, Anlagenbuch- Haben Sie Interesse? haltung Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit tabellarischem Le- benslauf sowie vollständigen Qualifikationsnachweisen Einstellungsvoraussetzungen: elektronisch per E-Mail oder in Papierform bitte bis zum Abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellte/r, 30.11.2020, 16.00 Uhr an das: Verwaltungsfachangestellte/r oder einem vergleichbaren Abschluss mit einschlägiger Berufserfahrung auf diesem Amt Löcknitz-Penkun Gebiet. Personal z. Hd. Frau Pinzke Gesucht wird eine verantwortungsbewusste und fachlich Chausseestraße 30 kompetente Persönlichkeit, idealerweise mit erster Be- 17321 Löcknitz rufserfahrung im Bereich der Steuern und Abgaben einer Kommunalverwaltung. Tätigkeitsbezogene Rechtskennt- Mail: fpinzke@loecknitz-online.de nisse (u. a. Abgabenordnung, Kommunalabgabengesetz M-V, Gewerbesteuergesetz, Grundsteuergesetz, Landes- Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -6- Nr. 11/2020 Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2016 für die Gemeinde Bergholz Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprü- ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag fungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde Berg- in Höhe von -34.486,36 e in voller Höhe auf die neue holz zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnung vorzutragen. Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsaus- Beschluss Nr.: BV/04-2020-350 schuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und Die Gemeindevertretung Bergholz beschließt, dem Bürger- ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst meister für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Bergholz wird standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste- liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt hen könnten. der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts- verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Käm- Die Bilanzsumme beträgt 1.543.255,98 e merei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Das Jahresergebnis 2016 beträgt -34.486,36 e Die Finanzrechnung weist für 2016 Bergholz, den 03.11.2020 einen Saldo aus von -16.019,87 e Die Investitionsauszahlungen betragen in 2016 5.759,22 e Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist insgesamt nicht gegeben. U. Kersten Ein Haushaltssicherungskonzept wurde fortgeschrieben. Bürgermeister Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Berg- holz zum 31. Dezember 2016 zu empfehlen. Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklen- burg-Vorpommern (KV M/V): Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung er- Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der folgte am 14.10.2020. KV M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden Beschluss Nr.: BV/04-2020-349 sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekannt- 1. Die Gemeindevertretung Bergholz beschließt, den machung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewie- vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rech- sen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß in- nungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der nerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletz- Gemeinde Bergholz zum 31. Dezember 2016 i. d. F. ten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, vom 02.07.2020 festzustellen. gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von 2. Die Gemeindevertretung Bergholz ermächtigt die Ver- Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften waltung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik den kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden. Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2016 für die Gemeinde Blankensee Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs- Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde insgesamt nicht gegeben. Blankensee zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG Ein Haushaltssicherungskonzept wurde von der Gemein- geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungs- devertretung beschlossen. prüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungs- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung berichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken am 15.09.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestäti- Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Blan- gungsvermerk erteilt. kensee in der Fassung vom 07.07.2020 zum 31. Dezember Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- 2016 zu empfehlen. standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung er- Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste- folgte am 14.10.2020. hen könnten. Die Bilanzsumme beträgt 3.437.202,93 e Beschluss Nr.: BV/06-2020-338 Das Jahresergebnis 2016 beträgt -19.200,61 e 1. Die Gemeindevertretung Blankensee beschließt, den Die Finanzrechnung weist für 2016 vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rech- einen Saldo aus von -65.164,33 e nungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Die Investitionsauszahlungen Gemeinde Blankensee i. d. F. vom 07.07.2020 zum 31. betragen in 2016 146.898,08 e Dezember 2016 festzustellen.
Nr. 11/2020 -7- Amtsblatt Löcknitz-Penkun 2. Die Gemeindevertretung Blankensee ermächtigt die liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt Verwaltung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts- den ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbe- verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Käm- trag in Höhe von -19.200,61 e in voller Höhe auf die merei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. neue Rechnung vorzutragen. Blankensee, den 03.11.2020 Beschluss Nr.: BV/06-2020-339 Die Gemeindevertretung Blankensee beschließt, dem Bür- germeister für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Blankensee wird S. Müller hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss Bürgermeister Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M/V): Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekannt- machung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden. Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2015 für die Stadt Penkun Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs- ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag in prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Stadt Penkun Höhe von -695.686,38 e in voller Höhe auf die neue zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnung vorzutragen. Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsaus- schuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und Beschluss Nr.: BV/19-2020-421 ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammenge- Die Stadtvertretung Penkun beschließt, der Bürgermeiste- fasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk rin für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung zu erteilen. erteilt. Der Jahresabschluss 2015 der Stadt Penkun wird hiermit Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt mit standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Be- Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen kanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwal- könnten. tung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Kämmerei, zu Das Vermögen beträgt zum den Öffnungszeiten öffentlich aus. 31. Dezember 2015 23.253.297,01 e Das Jahresergebnis 2015 beträgt - 695.686,38 e Penkun, den 05.11.2020 Die Finanzrechnung weist für 2015 einen Saldo aus von - 115.372,07 e Die Investitionsauszahlungen betragen in 2015 402.821,38 e Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist Zibell insgesamt nicht gegeben. Bürgermeisterin Ein Haushaltssicherungskonzept wurde fortgeschrieben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklen- am 08.09.2020 beschlossen, der Stadtvertretung die Fest- burg-Vorpommern (KV M/V): stellung des Jahresabschlusses der Stadt Penkun zum 31. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Dezember 2015 zu empfehlen. Die Beschlussfassung durch KV M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden die Stadtvertretung Penkun erfolgte am 04.11.2020. sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekannt- machung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Beschluss Nr.: BV/19-2020-418 Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewie- sen worden ist. 1. Die Stadtvertretung Penkun beschließt, den vom Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jah- Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungs- resfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und prüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Penkun zum 31. Dezember 2015 festzustellen. Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Ge- 2. Die Stadtvertretung Penkun ermächtigt die Verwal- nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abwei- tung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik den chend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -8- Nr. 11/2020 Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2015 für das Städtebauliche Sondervermögen „Ortskerngestaltung“ der Stadt Penkun Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs- prüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Städte- prüfungsamt haben den Jahresabschluss des Städtebau- baulichen Sondervermögens „Ortskerngestaltung“ der lichen Sondervermögens „Ortskerngestaltung“ der Stadt Stadt Penkun zum 31. Dezember 2015 festzustellen. Penkun zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungs- Beschluss Nr.: BV/19-2020-422 ausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten Die Stadt Penkun beschließt, der Bürgermeisterin für das und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammen- Haushaltsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. gefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk Der Jahresabschluss 2015 des Städtebaulichen Sonder- erteilt. vermögens der Stadt Penkun wird hiermit öffentlich bekannt Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- gemacht. Der Jahresabschluss liegt mit seinen Anlagen standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen für sieben Werktage in der Amtsverwaltung Löcknitz-Pen- könnten. kun, Chausseestraße 30, Kämmerei, zu den Öffnungszeiten Das Vermögen beträgt zum öffentlich aus. 31. Dezember 2015 928.233,50 e Das Jahresergebnis 2015 ist ausgeglichen. Penkun, den 05.11.2020 Die Finanzrechnung 2015 weist einen Saldo aus von: - 39.802,73 e Die Investitionsauszahlungen betragen in 2015 32.469,28 e Die liquiden Mittel auf Bankkonten betragen 214.750,95 e Zibell Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist Bürgermeisterin insgesamt nicht gegeben. Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklen- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung burg-Vorpommern (KV M/V): am 08.09.2020 beschlossen, der Stadtvertretung die Fest- Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der stellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen KV M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden Sondervermögens „Ortskerngestaltung“ der Stadt Penkun sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekannt- zum 31. Dezember 2015 zu empfehlen und der Bürger- machung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der meisterin die Entlastung zu erteilen. Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewie- Die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung erfolgte sen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jah- am 04.11.2020. resfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Beschluss Nr.: BV/19-2020-419 Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Ge- 1. Die Stadtvertretung Penkun beschließt, den vom nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abwei- Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungs- chend von Satz 1 stets geltend gemacht werden. Entgeltordnung der Gemeinde Rossow über die Erhebung von Nutzungsentgelten und Gebühren für die Nutzung gemeindeeigener Räume – Nutzungsentgeltordnung Aufgrund § 14 des Kommunalabgabengesetzes Mecklen- § 2 – Gegenstand der Nutzungsentgelte burg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekannt- (1) Für die im § 8 aufgeführten gemeindeeigenen Räume machung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146) und Immobilien werden von der Gemeinde Rossow zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. die jeweils festgelegten Nutzungsentgelte durch Ab- Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) wird nach Beschluss schluss einer Nutzungsvereinbarung erhoben. der Gemeindevertretung Rossow vom17.09.2020 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde am 09.10.2020 § 3 – Entstehung der Zahlungspflicht nachfolgende Nutzungsentgeltordnung erlassen: (1) Die Zahlungspflicht für das Nutzungsentgelt gem. § 8 entsteht mit Abschluss der Nutzungsvereinbarung § 1 – Gegenstand der Entgeltordnung zwischen der Gemeinde Rossow und dem Nutzer. (1) Gegenstand der Entgeltordnung sind die Nutzungsent- (2) Die Nutzungsvereinbarung für Räumlichkeiten wird gelte, die als Gegenleistung für die Nutzung gemein- vor der Nutzung abgeschlossen. Bei regelmäßiger deeigener Räume erhoben werden. Nutzung wird eine langfristige Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Die Verwaltung übernimmt das Amt Löcknitz-Penkun.
Nr. 11/2020 -9- Amtsblatt Löcknitz-Penkun § 4 – Gläubiger § 8 – Nutzungsentgelte für Räumlichkeiten (1) Gläubiger der Nutzungsentgelte ist die Gemeinde Es werden folgende Nutzungsentgelteerhoben: Rossow. Lfd. Objekt Entgelt/ § 5 – Schuldner/ Zahlungspflichtiger Nr. Tag Schuldner der Nutzungsentgelte ist der Nutzer, der die 1 Gaststätte „Zum Zauberwald“ 50,00 e Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Rossow ab- mit Geschirr bis 5 Stunden schließt. Mehrere Nutzer haften alsGesamtschuldner. 2 Gaststätte „Zum Zauberwald“ 75,00 e mit Geschirr ab 5 Stunden § 6 – Fälligkeit des Nutzungsentgeltes 3 Zerbrochenes Geschirr 2,00 e (1) Das Nutzungsentgelt wird mit Abschluss der Nutzungs- 4 Bierzeltgarnitur Tisch 2,00 e vereinbarung fällig. (2) Es ist vor Übergabe der Räume oder Immobilien an 5 Bierzeltgarnitur Bank 1,00 e den Nutzer auf folgendes Konto zu überweisen oder in 6 Gaststätte „Zum Zauberwald“ 100,00 e der Barkasse des AmtesLöcknitz-Penkun einzuzahlen: und Gemeinderaum Kontoinhaber: Amt Löcknitz-Penkun Institut: Sparkasse Uecker-Randow § 9 – Rabatte und Ermäßigungen IBAN: DE35 150 504 00 341 00000 61 Folgende Rabatte und Ermäßigungen werden gewährt: BIC: NOLADE21PSW Objekt Nutzer Entgelt/Tag (3) Bei regelmäßiger Nutzung ist das Nutzungsentgelt jeweils zum 3. eines jeden Monats auf o. g. Konto zu überweisen oder in der Barkasse des Amtes Löck- nitz-Penkun einzuzahlen. § 10 – Inkrafttreten Die Nutzungsentgeltordnung tritt am 18.11.2020 inKraft. § 7 – Nutzungszeitraum Wird eine Nutzungsvereinbarung tageweise abgeschlos- Rossow, den 17.09.2020 sen, so beginnt der Nutzungszeitraum um 12.00 Uhr des genannten Tages und endet um 12.00 Uhr des folgenden Tages. Erfolgt die Nutzung stundenweise, wird der genaue Nut- zungszeitraum in der Nutzungsvereinbarung aufgeführt. Gebner Dazu werden Nutzungsentgelte je Stunde festgelegt. Bürgermeister Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Blankensee Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung Mecklen- Auf diesen Grabstätten kann auf Antrag beigesetzt werden. burg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 i. V. m. § 18 Abs. 2 Der Antrag kann zu Lebzeiten bzw. nach Eintritt eines To- Ziffer 3 des Bestattungsgesetzes (BestattG M-V) vom desfalls von Angehörigen gestellt werden. 03.Juli 1998, § 11 geändert durch Artikel 2 Abs. 2 des Die Beisetzung auf den Grabstätten erfolgt ohne Trauer- Gesetzes vom 1. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461, hat gäste. Zuvor haben Angehörige die Möglichkeit, an der die Gemeinde Blankensee in ihrer Sitzung am 14.10.2020 Verabschiedung in der Trauerhalle oder abseits der ano- folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über nymen Felder teilzunehmen. das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) Beisetzungen auf anonymen Grabstätten können auch beschlossen: behördlich angeordnet werden. Artikel 1 Das Betreten des Grabfeldes ist untersagt und nur den Änderung der Satzung Friedhofsangestellten zur Unterhaltung der Fläche sowie den Bestattungsunternehmen für Beisetzungen gestattet. Die Friedhofssatzung vom 01.10.2019 wird wie folgt geän- Grabschmuck darf nur auf den vorgesehenen Stellen ab- dert: gelegt werden. III. Grabstätten 6a. Halbanonyme Urnengrabstätten § 9 – Allgemeine Bestimmungen über Grabstätten Halbanonyme Urnengrabstätten sind Urnenreihengrabs- 6. Anonyme Urnengrabstätten tätten, die der Reihe nach einzeln belegt und nur im To- Anonyme Urnengrabstätten sind Urnenreihengrabstätten, desfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer die der Reihe nach einzeln belegt und nur im Todesfall für Urne vergeben werden. Es besteht die Möglichkeit für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Urne vergeben Ehepartner und Lebenspartner im Sinne des Lebenspart- werden. Nutzungsrechte über die Ruhezeit hinaus können nerschaftsgesetzes vom 16.02.2001, zuletzt geändert nicht geltend gemacht werden. Ein Wiedererwerb von durch Artikle 2 Abs. 18 des Gesetzes vom 19.02.2007, die Urnenreihengrabstätten oder die Verlängerung der Ruhe- benachbarte Urnenstelle gleichzeitig zu erwerben, so dass frist ist nicht möglich. die Urnen der Verstorbenen nebeneinander beigesetzt
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 10 - Nr. 11/2020 werden können. Nutzungsrechte über die Ruhezeit hinaus 9. Das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstätte geht auf die können nicht geltend gemacht werden. Mit Beisetzung auf Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten einer reservierten Urnengrabstätte muss das Nutzungsrecht über auf für die Dauer der Ruhezeit verlängert werden. a) Ehegatten b) Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschafts- Ein Wiedererwerb von Urnenreihengrabstätten ist nicht gesetzes vom 16.02.2001, zuletzt geändert durch möglich. Auf diesen Grabstätten kann auf Antrag beigesetzt Artikel 2 Abs.18 des Gesetzes vom 19.02.2007 werden. Der Antrag kann zu Lebzeiten bzw. nach Eintritt c) Kinder, des Todesfalls von Angehörigen gestellt werden. d) Eltern, Die Beisetzung erfolgt ohne Trauergäste. e) Geschwister, f) Großeltern, Zuvor haben Angehörige die Möglichkeit, an der Verab- g) Enkelkinder, schiedung in der Trauerhalle oder abseits der halbanony- h) sonstiger Partner einer auf Dauer angelegten men Felder teilzunehmen. nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Beisetzungen auf halbanonymen Grabstätten können nicht § 20 – Inkrafttreten behördlich angeordnet werden. Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Das Betreten des Grabfeldes ist untersagt und nur den Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Blanken- Friedhofsangestellten zur Unterhaltung der Fläche und den see tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Bestattungsunternehmen für Beisetzungen sowie dem Kraft. Steinmetzunternehmen zur Anbringung des Namensschil- Blankensee, den 14.10.2020 des gestattet. Die Anbringung des Namensschildes wird durch die Friedhofsverwaltung beauftragt. Die Kosten werden entsprechend einer Rechnungslegung durch das Steinmetzunternehmen umgelegt auf die Angehörigen. Grabschmuck darf nur auf den vorgesehenen Stellen ab- Müller gelegt werden. Bürgermeister Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Blankensee Aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung Mecklen- Die Anbringung des Namens wird durch die burg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 i. V. m. §§ 1 und 6 des Friedhofsverwaltung beauftragt. Die Kosten Kommunalabgabengesetzes vom 12.04.2005 hat die Ge- hierfür werden entsprechend der Rechnungsle- meinde Blankensee am 14.10.2020 folgende Erste Satzung gung durch das Steinmetzunternehmen auf die zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Angehörigen umgelegt. Friedhofs- und Bestattungswesen beschlossen: § 12 – Inkrafttreten Artikel 1 Die Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über Änderung der Satzung das Friedhofs-und Bestattungswesen der Gemeinde Blan- kensee tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung Die Gebührensatzung vom 01.10.2019 wird wie folgt ge- in Kraft. ändert: Blankensee, den 14.10.2020 § 7 – Belegungsgebühren 4. Anonyme/Halbanonyme Grabstätten 4.1. Anonyme Grabstätten 400,00 e 4.2 Halbanonyme Grabstätten Müller mit Anbringung Namenstafel 600,00 e Bürgermeister Verbandssatzung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Klar-See Auf der Grundlage des § 152 Abs. 2 der Kommunalverfas- § 1 – Verbandsmitglieder, Name, Sitz sung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in (1) Die nachstehend aufgeführten Kommunen des Land- der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 kreises Vorpommern-Greifswald bilden den Zweckver- (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Zweckver- band Gewerbegebiet KIar-See im Landkreis Vorpom- bandsversammlung vom 16.07.2020 und nach Anzeige bei mern-Greifswald im Sinne der Kommunalverfassung der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Verbandssat- des Landes Mecklenburg-Vorpommern: zung erlassen: 1. Gemeinde Glasow 2. Gemeinde Krackow 3. Gemeinde Nadrensee 4. Stadt Penkun.
Nr. 11/2020 - 11 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun (2) Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen § 4 – Ausschüsse Rechts. Er hat seinen Sitz in Penkun. (1) Der Zweckverband bildet gemäß § 154 i. V. m. § 36 (2) (3) Der Verband erlässt die zur Durchführung seiner Auf- KV M-V einen Rechnungsprüfungsausschuss. gaben erforderlichen Satzungen. (2) Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 3 (4) Der Verband führt ein Dienstsiegel. Das Dienstsiegel Mitgliedern der Verbandsversammlung. zeigt den Pommerngreif und die Umschrift „ZWECKVERBAND GEWERBEGEBIET KLAR-SEE“. § 5 – Organe (5) Die Mitgliedschaft der Gemeinde Nadrensee bezieht (1) Organe des Verbandes sind sich nur auf die Erfüllung der Abwasserentsorgung. a) die Verbandsversammlung b) der Verbandsvorsteher. § 2 – Verbandsgebiet Die für die Gemeinden geltenden Vorschriften finden Das Verbandsgebiet umfasst das Gebiet der Verbandsmit- für die Verbandsorgane entsprechend Anwendung. glieder. § 6 – Verbandsversammlung § 3 – Aufgaben des Verbandes (1) Die Verbandsversammlung ist das oberste Organ des (1) Der Verband hat die Aufgaben, die Erschließung des Zweckverbandes. Gewerbegebietes Klar-See in der Gemarkung Krackow (2) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürger- zu realisieren und die Abwasserentsorgung im Ver- meistern der verbandsangehörigen Gemeinden, oder bandsgebiet durchzuführen. ihrer Stellvertreter im Verhinderungsfall, und den wei- (2) Nach der Erschließung des Gewerbegebietes wird die teren Mitgliedern nach Abs. 3. Vermarktung durchgeführt. (3) Gemeinden über 500 Einwohner entsenden weitere (3) Durch die dabei erzielten Einnahmen sind die Kredite Mitglieder in die Verbandsversammlung. Ihre Zahl und Belastungen zu tilgen. beträgt (4) Das gemeinsame Gewerbegebiet umfasst in der Ge- in Gemeinden mit 500–1.000 Einwohner 1, meinde Krackow eine Fläche von 332.567 m². in Gemeinden mit 1.001–1.500 Einwohner 2, (5) Die Mitgliedsgemeinden werden die Industriesiedlung in Gemeinden mit 1.501–2.000 Einwohner 3, außerhalb des gemeinsamen Gewerbegebietes nicht in Gemeinden mit 2.001–3.000 Einwohner 4. betreiben oder sonst fördern und alle Maßnahmen Die Verbandsversammlung besteht aus 8 Vertretern der unterlassen, die mit der Erfüllung der Verbandsaufgabe Mitgliedsgemeinden. Es entfallen auf die Gemeinden: konkurrieren. Glasow 1 Vertreter (6) In dem m Absatz 4 beschriebenem-Gewerbegebiet Krackow 2 Vertreter nimmt der Verband alle Aufgaben, Rechte und Pflich- Nadrensee 1 Vertreter ten nach dem Bundesbaugesetz wahr, die sonst Sache Penkun 4 Vertreter. der in § 1 Abs. 1 genannten Kommunen wären. Inso- (4) Jede Mitgliedsgemeinde hat so viele Stimmen, wie weit ist dieses Gewerbegebiet aus dem rechtlichen Vertreter in der Verbandsversammlung. Wirkungsbereich der genannten Gemeinden ausge- (5) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn schieden. nach ordnungsgemäßer Ladung mehr als die Hälfte (7) Des Weiteren sammelt und reinigt der Verband das aller Vertreter der Verbandsmitglieder in der Sitzung Abwasser mit Ausnahme des Niederschlagswassers anwesend ist. auf dem Gebiet der Verbandsmitglieder (Verbandsge- biet). Der Verband unterhält die Ortsnetze und stellt § 7 – Einberufung und Aufgaben der Verbandsversammlung durch die Anordnung des Anschluss- und Benut- (1) Die Verbandsversammlung ist vom Verbandsvorsteher zungszwanges sicher, dass das im Verbandsgebiet einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert, anfallende Abwasser nach Maßgabe der gesetzlichen mindestens jedoch einmal im Vierteljahr. Sie muss Bestimmungen erfasst, entsorgt und gereinigt wird. Zu unverzüglich einberufen werden, wenn es ein Viertel diesem Zweck plant, errichtet, übernimmt und betreibt der Verbandsmitglieder oder der Verbandsvorsteher der Verband Sammlersysteme, Pumpstationen und unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. KIärwerke. Das Verhältnis zwischen dem Verband und (2) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind grund- den Anschlussnehmern über die Anschlüsse, die Ein- sätzlich öffentlich. Sitzungen der Verbandsversamm- leitungsbestimmungen, die Haftung und Aufbringung lung sind spätestens eine Woche vor dem Sitzungs- der Kosten für Errichtung, Anschluss, Betrieb, Unter- termin unter Angabe der Tagesordnung bekannt zu haltung und Veränderung der Anlagen des Verbandes machen. wird durch besondere Satzungen geregelt. (3) Die Verbandsversammlung beschließt über Angele- (8) Der Verband ist berechtigt, im Rahmen seiner Aufga- genheiten des Verbandes von besonderer Bedeutung benstellung benachbarte Gemeinden und Sonderab- oder soweit sie sich die Beschlussfassung im Einzelfall nehmer, die nicht Mitglieder des Zweckverbandes sind, vorbehält. aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen oder (4) Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sind besonderer Verträge zu bedienen und die Betriebsfüh- insbesondere: rung gleichgelagerter Einrichtungen zu übernehmen. a) die Wahl des Verbandsvorstehers und seiner zwei (9) Der Verband kann sich als Abwasserbeseitigungs- Stellvertreter, pflichtiger zur Erfüllung von Aufgaben privater Dritter b) die Aufstellung des Haushaltsplanes, bedienen. c) die Änderung der Verbandssatzung, d) die Veräußerung von Grundstücken,
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 12 - Nr. 11/2020 e) der Erlass, die Änderung und Aufhebungen weiterer Kassen- und Rechnungswesen des Landes Mecklen- Satzungen, die die Durchführung der Aufgaben burg-Vorpommern in der jeweils geltenden Fassung dieses Verbandes im Einzelnen regeln, entsprechend. f) die Feststellung der Jahresabschlüsse und des (7) Zur Deckung der Aufwendungen des Verbandes dienen Jahresberichtes, die Gebühren und sonstigen Einnahmen des Verban- g) die Entlastung des Verbandsvorstehers, des, die dem Kostendeckungsprinzip entsprechen h) die Verbandsumlage für die Verbandsmitglieder sollen. Ein etwaiger Jahresverlust kann nur dann auf gem. § 10 Abs. 8 dieser Satzung, neue Rechnung vorgetragen werden, wenn nach der i) die Aufnahme von Verbandsmitgliedern. Finanzplanung Gewinne zu erwarten sind; andernfalls ist er aus Haushaltsmitteln der Mitgliedsgemeinden als § 8 – Verbandsvorsteher und Stellvertreter Umlage abzudecken. Die Umlage wird nach den Ein- (1) Der Verbandsvorsteher und seine zwei Stellvertreter wohnerzahlen (EG) gemäß dem festgelegten Stichtag werden aus der Mitte der Verbandversammlung ge- für das jeweilige Rechnungsjahr bei den Mitgliedsge- wählt. meinden erhoben. (2) Der Verbandsvorsteher und seine Stellvertreter werden (8) Der Zweckverband hat Gewinne, soweit sie nicht der für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt Verlustabdeckung dienen, einer Rücklage zuzuführen. und bleiben bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger, (9) Nicht verbrauchte Kapitalzuschüsse der öffentlichen längstens aber 6 Monate, im Amt. Hand, die der Zweckverband erhalten hat, sollen, (3) Scheidet der Vorsteher oder ein Stellvertreter vor soweit sie nicht zur Verlustabdeckung dienen, gleich- Ablauf der Wahlperiode aus, hat für die restliche Wahl- falls einer Rücklage zugeführt werden, wenn die den periode eine Ersatzwahl zu erfolgen. Zuschuss gewährende Stelle nichts anderes bestimmt. (4) Die Abberufung des ehrenamtlichen Verbandsvorste- hers wird auf Antrag von mehr als der Hälfte aller Mit- § 11 – Führung der Geschäfte glieder der Verbandsversammlung mit einer Mehrheit (1) Der Verband verfügt über keine eigenen Dienstkräfte. von 2/3 aller Mitglieder der Verbandsversammlung Er besitzt keine Dienstherrenfähigkeit im Sinne § 121 beschlossen. des Beamtenrechtsrahmengesetzes. (5) Der Verbandsvorsteher nimmt gleichzeitig die Funktion (2) Die Verwaltung wird durch das Amt Löcknitz-Penkun des Vorsitzenden der Verbandsversammlung wahr. Das wahrgenommen. gleiche gilt für seine Stellvertreter. § 12 – Öffentliche Bekanntmachung § 9 – Entschädigung (1) Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes (1) Der Verbandsvorsteher erhält nach Maßgabe der Ent- und zusätzliche Internetbekanntmachungen nach den schädigungsverordnung eine monatliche Aufwands- Vorschriften des BauGB erfolgen im Internet auf der entschädigung in Höhe von 440,00 Euro. Seite www.amt-loecknitz-penkun.de. (2) Die Stellvertreter erhalten für die Dauer der Vertretung (2) Satzungen und öffentliche Bekanntmachungen auf- eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 %. grund von Vorschriften nach dem Baugesetzbuch (3) Die weiteren Mitglieder der Verbandsversammlung und (BauGB) werden durch Abdruck im Amtlichen Be- die Mitglieder des Ausschusses erhalten nach Maßga- kanntmachungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun be der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme bekanntgegeben. an den Sitzungen der Verbandsversammlung bzw. des (3) Das Bekanntmachungsblatt, -Amtliches Bekanntma- Ausschusses eine sitzungsbezogene Aufwandsent- chungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun- erscheint schädigung in Höhe von 40,00 Euro. monatlich (außer im Januar und Juli) und wird in al- (4) Der Ausschussvorsitzende und bei dessen Verhinde- le Haushalte ausgeliefert. Zusätzlich erscheint das rung dessen Stellvertreter erhält eine sitzungsbezoge- Bekanntmachungsblatt auf der Internetseite (www. ne Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 Euro. amt-loecknitz-penkun.de) und kann dort kostenlos heruntergeladen werden. Die Bekanntmachung und Ver- § 10 – Haushalts- und Wirtschaftsführung kündung ist bewirkt mit Ablauf des Erscheinungstages. (1) Die Umlagen und Belastungen der Verbandsmitglie- (4) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von der werden nach ihrem ideellen Anteil des notariellen Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Abs. 1 Kaufvertrages vom 26.08.1992 – UR 730/92 – aufge- hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, schlüsselt. soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. (2) Die Problematik der Gewerbesteuer und der Grund- Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem aus- steuer ist zwischen der Gemeinde Krackow und dem gelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel Zweckverband in einer öffentlich-rechtlichen Verein- zu vermerken. Die Auslegung erfolgt im Amt Löck- barung zu regeln. nitz-Penkun, Chausseestraße 30 in 17321 Löcknitz. (3) Die Kassen- und Rechnungsgeschäfte werden über die (5) Ist die öffentliche Bekanntmachung der Satzungen im Amtskasse des Amtes Löcknitz-Penkun abgewickelt. Amtsblatt in Folge höherer Gewalt oder sonstiger un- (4) Die Prüfung der Haushalts- und Kassenführung des abwendbarer Ereignisse nicht möglich, so sind diese Verbandes geschieht durch den Rechnungsprüfungs- entsprechend Abs. 1 im Internet auf der Seite www. ausschuss des Zweckverbandes. amt-loecknitz-penkun.de zu veröffentlichen. Jede Person (5) Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr. ist dann berechtigt, sich Satzungen kostenpflichtig zu- (6) Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung gelten die senden zu lassen oder Textfassungen am Verwaltungssitz Vorschriften des Gemeinderechts über das Haushalts-, (Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz) zu erhalten.
Nr. 11/2020 - 13 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun § 13 – Aufnahme und Ausscheiden von Verbandsmitgliedern § 14 – Auflösung des Verbandes (1) Der Zweckverband kann durch die Aufnahme neuer (1) Der Verband löst sich auf, wenn die Aufgaben und Mitglieder erweitert werden. Zur Aufnahme eines Ziele erreicht oder die Voraussetzungen für den Zu- neuen Verbandsmitgliedes bedarf es neben der Sat- sammenschluss entfallen sind. zungsänderung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (2) Die Auflösung des Verbandes kann nur durch die jewei- zwischen dem Zweckverband und dem aufzunehmen- ligen Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglie- den Mitglied. Zuvor muss die Vertretungskörperschaft der wirksam entschieden werden. Das Vermögen und des Beitrittswilligen einen entsprechenden Beschluss die Schulden werden unter den Verbandsmitgliedern dazu gefasst und dem Verbandsvorsteher das Begeh- nach dem Verteilungsschlüssel in § 10 Abs. 1 verteilt. ren mitgeteilt haben. Dem Antrag muss die Mehrheit (3) Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Auf- aller Verbandsmitglieder zustimmen. sichtsbehörde. (2) Verbandsmitglied kann nur werden, wer die Festlegun- gen der Satzung anerkennt. Die Beitrittsbedingungen § 15 – Aufsicht und die Umlage werden von der Verbandsversamm- Die Rechtsaufsichtsbehörde ist der Landrat des Landkrei- lung festgelegt. ses Vorpommern-Greifswald. (3) Ein Verbandsmitglied kann nach Beschlussfassung der eigenen Vertretungskörperschaft aus dem Zweck- § 16 – Inkrafttreten der Satzung verband austreten. Dieser Beschluss muss dem 1) Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung Verbandsvorsteher schriftlich angezeigt werden und in Kraft. eine Begründung des Austrittsbegehrens enthalten. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 07.03.2005 mit ihrer Die Verbandsversammlung muss unverzüglich über Änderung vom 21.04.2008 außer Kraft. die Änderung der Verbandssatzung beschließen. (4) Die Kündigung hat in Schriftform, unter Beachtung der Penkun, den 29.09.2020 für die Gemeinden geltenden Vorschriften, zu erfolgen und darf nur mit einer Frist von einem Jahr zum Schluss des Haushaltsjahres erfolgen. (5) Das ausgeschiedene Verbandsmitglied bleibt für die bis zu seinem Ausscheiden entstandenen Verbindlich- Stegemann keiten diesem Zweckverband gegenüber verpflichtet. Verbandsvorsteher Satzung des Zweckverbandes Gewerbegebiet „Klar-See“ über die Entsorgung von Niederschlagswasser und die Erhebung von Kostenersatz für den Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Niederschlagswasseranlage (Niederschlagswassersatzung) Aufgrund der §§ 2, 5, 15 und 150 ff. der Kommunalverfas- Teil II – Abgabenrechtliche Bestimmungen sung für das Land Mecklenburg Vorpommern vom § 14 Erhebung und Ermittlung des Kostenersatzes für 13.07.2011 in der Fassung der Bekanntmachung (GVOBI. Grundstücksanschlüsse M-V. ), § 40 des Wassergesetzes MV vom 30.11.1992 § 15 Kostenersatzpflichtige (GBOBI M-V. S. 669) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommu- § 16 Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzes nalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern i. d. F. der § 17 Stundung und Erlass des Kostenersatzes Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146) wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversamm- Teil I – Technische Bestimmungen lung am16.07.2020 folgende Satzung erlassen: § 1 – Allgemeines (1) Der Zweckverband Gewerbegebiet „Klar-See“, nach Teil I – Technische Bestimmungen folgend Zweckverband genannt, betreibt nach Maß- §1 Allgemeines gabe dieser Satzung zur Entsorgung des in ihrem §2 Begriffsbestimmungen Entsorgungsgebiet des Gewerbegebietes anfallenden §3 Entsorgungspflicht auf dem Grundstück Niederschlagswassers eine rechtlich selbständige §4 Anschluss- und Benutzungsrecht öffentliche Niederschlagswasseranlage zur zentralen §5 Anschluss-und Benutzungszwang/ Befreiung Niederschlagswasserentsorgung. Das Entsorgungs- §6 Grundstücksentwässerungsanlagen gebiet umfasst dasGewerbegebiet. §7 Grundstücksanschlüsse (2) Art, Lage und Umfang der öffentlichen Niederschlags- §8 Entwässerungsgenehmigung wasseranlage sowie denZeitpunkt ihrer Herstellung, §9 Abnahme Erweiterung, Erneuerung, Veränderung, Sanierung oder § 10 Einleitungsbedingungen Beseitigung best im mt der Zweckverband im Rahmen § 11 Sicherung gegen Rückstau der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht. § 12 Haftung (3) Der Zweckverband kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben § 13 Anzeige- und Auskunftsrecht; Zutrittsrecht Anlagen und Einrichtungen Dritter in Anspruch nehmen und/oder Dritte mit der Durchführungbeauftragen. (4) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Veränderung oder Ergänzung der bestehenden öffentlichen Nieder- schlagswasseranlage besteht nicht.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 14 - Nr. 11/2020 § 2 – Begriffsbestimmungen nach dieser Satzung Anschlussberechtigte berechtigt (1) Niederschlagswasser im Sinne dieser Satzung ist das oder verpflichtet sind ,ist vorrangig der Grundstücks- von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten eigentümer berechtigt oder verpflichtet. Nur für den oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Fall, dass für ein Grundstück ein Erbbaurecht oder Wasser. ein Nutzungsrecht gemäß § 9 des Sachenrechtsberei- (2) Niederschlagswasserentsorgung im Sinne dieser nigungsgesetzes vom 21.09.1994 (BGBI. 1, S. 2457) Satzung umfasst das Sammeln, Rückhalten, Fortlei- besteht, tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers ten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen oder der Erbbauberechtigte bzw. der Nutzer gemäß § 9 des Verrieseln desNiederschlagswassers. Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom 21.09.1994 (3) Zur öffentlichen Niederschlagswasseranlage im Sinne (BGBI. I, S. 2457). dieser Satzung gehört dasgesamte öffentliche Entwäs- serungsnetz für Niederschlagswasser einschließlich § 3 – Entsorgungspflicht auf dem Grundstück aller technischen Einrichtungen wie insbesondere (1) Der Eigentümer hat das auf seinem Grundstück an- a) Regenwasserkanäle (einschl. Straßeneinläufe), fallende unbelastete Niederschlagswasser auf dem b) dezentrale und semidezentrale Anlagen der Ver- Grundstück, auf dem es anfällt, zu nutzen oder zu sickerung und/oder Rückhaltung auf öffentlichen entsorgen. Die Entsorgung soll vorrangig durch Ver- Flächen (Mulden, Mulden-Rigolen-Systeme), sickerung erfolgen. c) oberflächige oder oberflächennahe Ableitungsele- (2) Bei der Entsorgung des Niederschlagswassers auf dem mente (Muldensteine, Pflasterrinnen, Schwerlast- Grundstück ist die Versickerungsfähigkeit des Grund- rinnen, Flachkanäle u. ä.), stücks auszuschöpfen, um so die Reinigungsfähigkeit d) Gräben, der belebten und begrünten oberen Bodenschichten e) Regenrückhaltebauwerke (Staukanäle, Regenrück- vollständig auszunutzen (oberirdische Versickerung). haltebecken und -teiche), f) Niederschlagswasserbehandlungsanlagen (Absetz- § 4 – Anschluss- und Benutzungsrecht becken, Leichtflüssigkeitsabscheider u. ä.). (1) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht zur Einleitung (4) Ein Grundstücksanschluss im Sinne dieser Satzung von Niederschlagswasser besteht nach Maßgabe der umfasst die Verbindung zwischender öffentlichen Einschränkungen in dieser Satzung sowie vorbehaltlich Niederschlagswasseranlage und der Grenze des anderweitiger Rechtsvorschriften nur in dem Umfang, Grundstücks. Je nach Art der öffentlichen Nieder- in dem eine Entsorgung im Sinne des § 3 dieser Sat- schlagswasseranlage kann dieser Grundstücksan- zung nicht möglich ist. In diesem Fall bedarf es der schluss unterirdisch (Anschlusskanal), oberflächenah Entwässerungsgenehmigung durch Zweckverband (Flachkanal o. ä.) oder oberflächig (Pflasterrinne, Mul- nach § 8 dieser Satzung. denstein o. ä.) erfolgen. (2) Ist eine Entsorgung von Niederschlagswasser auf dem Der Grundstücksanschluss ist Teil der öffentlichen Grundstück nicht oder nur teilweise möglich, so haben Niederschlagswasseranlage. die Anschlussberechtigten dies auf Aufforderung durch (5) Grundstück gemäß dieser Satzung ist unabhängig ein anerkanntes Fachingenieurbüronachzuweisen. von der Eintragung im Liegenschaftskataster und (3) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich im Grundbuch jeder zusammenhängende Grundbe- nur auf solche Grundstücke, die an eine Straße gren- sitzdesselben Eigentümers, der eine selbständige zen, in der eine betriebsfertige und aufnahmefähige- wirtschaftliche Einheit bildet. öffentliche Niederschlagswasseranlage vorhanden (6) Grundstücksentwässerungsanlagen sind private An- ist. Das Gleiche gilt, wenn das betroffene Grundstück lagen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung, einen eigenen dinglich oder durch Baulast gesicherten Rückhaltung, Ableitung oder Beseitigung des Nie- Zugang über ein an die öffentliche Straße grenzendes derschlagswassers auf dem Grundstück dienen (z. B. Grundstück eines Dritten aufweist. Hausanschlussleitungen mit ggf. Drosselschächten, (4) Wenn der Anschluss eines Grundstücks wegen seiner Hebeanlagen, private Druckentwässerungseinrich- besonderen Lage, aus technischen oder betrieblichen tungen). Sie sind nicht Bestandteil der öffentlichen Gründen erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder be- Niederschlagswasseranlage oder des Grundstücks- sondere Aufwendungen und Kosten erfordert, kann der anschlusses. Zweckverband den Anschluss versagen. Hiervon kann (7) Anschlussberechtigte sind natürliche und juristische abgesehen werden, wenn der Anschlussberechtigte Personen, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder den Mehraufwandübernimmt. Nutzer gemäß § 9 des Sachenrechtsbereinigungs- gesetzes vom 21.09.1994 (BGBI. 1, S. 2457) des § 5 – Anschluss- und Benutzungszwang/Befreiung Grundstücks sind. Soweit sich die Vorschriften dieser (1) Der Zweckverband kann den Anschluss eines Grund- Satzung auf die Benutzung der öffentlichen Nieder- stücks an die öffentliche Niederschlagswasseranlage schlagswasseranlage beziehen, gelten sie auchfür und die Benutzung der öffentlichen Niederschlags- solche Personen, die die tatsächliche Gewalt über wasseranlage gegenüber dem Eigentümer des eine bauliche Anlage oder ein Grundstück ausüben. Grundstücks anordnen, um eine Beeinträchtigung des (8) Soweit sich die Vorschriften dieser Satzung auf den Allgemeinwohls zu verhindern. Grundstückseigentümer beziehen, gelten sie entspre- Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine ein- chend auch für Erbbauberechtigte, Nießbraucher und wandfreie Entsorgung des Niederschlagswassers auf solche Personen,die die tatsächliche Gewalt über eine dem Grundstück nicht ständig gewährleistet ist und/ bauliche Anlage oder ein Grundstück ausüben. Soweit oder mit temporär auftretendem oberflächennahen
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