Goldener Herbst in Löcknitz - Amt Löcknitz-Penkun

Die Seite wird erstellt Hannah Geyer
 
WEITER LESEN
Goldener Herbst in Löcknitz - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 11/2020                 -1-             AmtsblAtt löcknitz-Penkun

                                      Jahrgang 15           17. November 2020                        Nr. 11
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                    Goldener Herbst in Löcknitz
Goldener Herbst in Löcknitz - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                  -2-                                                         Nr. 11/2020

                                                                       6

                                                                 9

                  Gottschalk
 Ihr Hausgeräte-Spezialist
 • Verkauf von Haushaltsgroß- und -Kleingeräten
   sowie Einbaugeräten
 • Lieferung und Reparatur durch unseren Kundendienst

      GOTTSCHALK Handel & Service GmbH
      Neubrandenburger Str. 1b • 17291 Prenzlau
        Tel.: (03984) 87413-335 • Fax: (03984) 87413-357
                                                                                      Unsere
                                                                                       sind die
                                                                                                Kunden
                                                                                                beste Werbung
                                                                                                te und sein Team sind zuver-
                                                                 Immobilien-Makler Ralf Pe
                                                                                                 pünktlich und pflegen einen
                                                                 lässig, höflich, freundlich,
                                                                                                 einer persönlichen Note. Ich
                                                                 angenehmen Umgang mit
                                                                                                     Prozesses sehr gut bera-
                                                                  wurde während des ganzen
                                                                                                 gut aufgehoben. Alle meine
                                                                  ten und fühlte mich sehr                                       rr
                                                                                                   ten im Vertrag, konnte He
                                                                  Fragen, sogar zu Einzelhei                    Er wa r jed erz eit
                                                                                                     ntworte n.
                                                                  Pete aus dem Stehgreif bea
                                                                              h err eic hba r bzw . hat nach einer kurzen Zeit
                                                                   telefonisc
                                                                                                    ement ging weit über das
                                                                   zurückgerufen. Sein Engag                                       t
                                                                                                    Eine erfreuliche Seltenhei
                                                                   „normale makeln“ hinaus.                          te.
                                                                                                      Dank, Herr Pe
                                                                    heutzutage. Dafür herzlichen
                                                                                                      itz
                                                                     Herr P. Lutzmann aus Zinnow

                                                                             Immobilienkaufmann Ralf Pete
                                                                      Tel.: 03973- 4490858 | Mobil: 0170-2837799
Goldener Herbst in Löcknitz - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 11/2020                                                                 -3-                                                 Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                                                              Inhaltsverzeichnis

Amtliches                                                                       -     Entgeltordnung der Gemeinde Rossow über die
-     Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun                                4         Erhebung von Nutzungsentgelten und Gebühren
-     Stellenausschreibung Erzieher/-in, Kita Boock                         5         für die Nutzung gemeindeeigener Räume                                                8
-     Stellenausschreibung Sachbearbeiter/-in, Steuern und                      -     Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das
      Gebühren, Amt Löcknitz-Penkun                                         5         Friedhofs- und Bestattungswesen der Gem. Blankensee                                   9
-     Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2016                       -     Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
      für die Gemeinde Bergholz                                             6         über das Friedhofs- und Bestattungswesen der
-     Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2016                             Gemeinde Blankensee                                                                  10
      für die Gemeinde Blankensee                                           6   -     Verbandssatzung des Zweckverbandes Gewerbegebiet
-     Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2015                             „Klar-See“                                                                           10
      für die Stadt Penkun                                                  7   -     Satzung des Gewerbegebiet „Klar-See“ über die
-     Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2015                             Entsorgung von Niederschlagswasser und die Erhebung
      für das Städtebauliche Sondervermögen „Ortskern-                                von Kostenersatz für den Anschluss eines Grundstücks
      sanierung“ der Stadt Penkun                                           8         an die öffentliche Niederschlagswasseranlage
                                                                                      (Niederschlagswassersatzung)                                                         13
                            Impressum                                           -     Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
                                                                                      Niederschlagswasserbeseitigung des Zweckverbandes
    Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun                          Gewerbegebiet „Klar-See“ (Niederschlagswasser-
                                                                                      gebührensatzung)                                                                     19
    Herausgeber:
    Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz                      -     Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rossow,
    Internet: www.loecknitz-online.de                                                 Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung
    E-Mail: amt@loecknitz-online.de                                                   des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark Rossow“                                         20
                                                                                -     Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Löcknitz
    Bezugsmöglichkeiten:                                                              Bebauungsplan Nr. 8 „Rothenklempenower Straße“,
    - Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz,                         Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
      Tel.: 039754/50-0
                                                                                      gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB                                                         21
    - Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.:
                                                                                -     Ausschreibung der Gemeinde Blankensee                                                22
      039753/22757
                                                                                -     Ausschreibung der Gemeinde Rossow                                                    22
    Bezugsbedingungen:                                                          -     Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur
    - Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint zehnmal jährlich in zwölf               Anmeldung unbekannter Rechte                                                         23
      Ausgaben (Auflage: 5.300 Exemplare) und wird kostenlos an die             -     Abfuhrtermine – Dezember 2020                                                        24
      erreichbaren Haushalte verteilt.
    - Abonnenten erhalten das Amtsblatt gegen Erstattung der Porto-             Sonstiges
      kosten                                                                    -     Was macht der Landwirt?                                                              25
    - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt                 -     Nachträge zur Publikation „Das Ende des Zweiten
      Löcknitz-Penkun unter www.loecknitz-online.de möglich.                          Weltkrieges in der Region von der Oder bis zur Linie
    Verantwortlich für den redaktionellen Teil:                                       Anklam–Strasburg–Prenzlau im Frühjahr 1945“                                          25
    Herr Futh, Tel.: 039754/50138                                               -     Wir gratulieren den Jubilaren im Dezember 2020                                       26
    Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung          -     Wohnungen in Blankensee zu vermieten                                                 26
    der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten            -     Austauch – Schmerzen ohne klinischen Befund                                          28
    sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Ver-       -     CariMobil – Beratung auf Rädern                                                      28
    antwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.               -     Traditionelles „Weihnachtskonzert“, Kirche Löcknitz                                  28
    Herstellungsleitung:                                                        -     Kreativworkshop im Begegnungszentrum Mia                                             29
    V. i. S. d. P.: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland,                  -     Termine Gottesdienste                                                                29
    Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)           -     Interkulturelle Woche im Amt Löcknitz-Penkun                                         30
    Redaktion:      Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de                       -     Kreativität und Vielfalt pur                                                         30
    Anzeigen:       gewerbl.: Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de            -     Club der deutsch-französischen Freundschaft                                          31
                    privat:   Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de             -     Inform. zu Rechten u. Pflichten privater Waldbesitzer                                31
                    Tel.: 039753/22757                                          -     Der Anglerverein Randowtal Löcknitz e. V. informiert                                 31
    Für den Inhalt von Anzeigen und gelieferte Druckdaten sind alleinig         -     Einladung zur Mitgliederversammlung der
    die Inserenten verantwortlich.                                                    Jagdgenossenschaft Boock                                                             32
    Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages               -     Kurze Info zum traditionellen Weihnachtssport
    sowie dessen Anzeigenpreise. Namentlich gekennzeichnete Beiträge                  des LSV Grambow                                                                      33
    geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt          -     Höhen, Tiefen und ein einmaliges Erlebnis                                            33
    mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen.                            -     Regenjacken für unsere Fußballer                                                     33
    Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheber-            -     Zeitreise am See                                                                     34
    rechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder auto-          -     Tagesmutti Silvia sagt Danke                                                         34
    risierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt wer-
    den. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von
    123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden.                NEU IM SCHIBRI-VERLAG                                           Stephanie Turzer

                                                                                                                                                     Die Malerin
                                                                                                                                                   vom Jakobsweg
    Druck/Endverarbeitung:                                                                              Stephanie Turzer                                Teil III

    LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
                                                                                                                                                      Auf Pilgerreise

                                                                                     Die Malerin vom Jakobsweg Teil III
                                                                                                                                                    in Mitteldeutschland

    © Schibri-Verlag.                                                                      Auf Pilgerreise in Mitteldeutschland
    Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Ver-                      Bestellungen über Ihre Buchhandlung oder den
    vielfältigung (auch Auszüge) bedarf der schriftlichen Genehmigung               Schibri-Verlag 039753-22757, info@schibri.de, www.schibri.de
    des Verlages.                                                                     ISBN: 978-3-86863-216-3, 292 Seiten, 14,8 x 21 cm, 14,90 €      Schibri-Verlag
Goldener Herbst in Löcknitz - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                  -4-                                                 Nr. 11/2020

                              Öffentliche Bekanntmachungen
                                           Öffentliche Bekanntmachungen – Anfang –

                               Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun

Name                     Aufgabe                                                                 Telefonnummer   Zimmer
Leitender Verwaltungsbeamter
Herr D. Futh             Leitender Verwaltungsbeamter                                            039754/50-126      28
Frau F. Bose             Sekretariat, Amtsblatt                                                  039754/50-128      28
Frau S. Juhl             Lohn/Gehalt                                                             039754/50-127      29
Frau F. Pinzke           Personal                                                                039754/50-139      20
Frau K. Ramscheck        Poststelle, Zentrale, Archiv                                            039754-500         10
Haupt- und Ordnungsamt
Frau A. Timm             Leiterin Haupt- und Ordnungsamt, Stellv. LVB                            039754/50-113      13
Herr R. Linse            Ordnung u. Sicherheit/Stellv. OAL/Kultur                                039754/50-114      19
Frau S. Radant           Kindertagesstätten/Schulen                                              039754/50-111      12
Frau H. Schmidt          Einwohnermeldeamt                                                       039754/50-107      17
Frau P. Schröder-Sanow   Friedhofswesen/Abfallwirtschaft/Feuerwehr                               039754/50-204      12
Frau T. Lüdtke           Standesamt                                                              039754/50-118      18
Frau E. Köhler           Wohngeld/Rundfunkgebührenbefreiung                                      039754/50-201      16
Frau B. Ziesemer         Gewerbe                                                                 039754/50-109      11
Herr G. Carnitz          Einwohnermeldeamt/Elternbeiträge KITA                                   039754/50-117      17
Kämmerei
Frau K. Rambow           Leiterin Kämmerei                                                       039754/50-125      30
Frau J. Melech           Mitarbeiterin Planung, Stellv. Kämmerin                                 039754/50-131      31
Frau I. Albrecht         Kassenleiterin                                                          039754/50-134      34
Frau V. Liskow           Mitarbeiterin Kasse                                                     039754/50-136      34
Frau J. Neumann          Vollstreckung                                                           039754-50-137      33
Frau G. Nimz             Steuern                                                                 039754/50-119      36
Frau E. Hoffmann         Steuern                                                                 039754/50-132      32
Frau A. Wendtland        Bilanzbuchhaltung                                                       039754/50-133      35
Herr B. Lewerenz         Systemadministration, Datenschutz                                       039754/50-141      38
Frau V. Röwer            Anlagenbuchhaltung                                                      039754/50-135      14
Frau A. Manthei          Bilanzbuchhaltung                                                       039754/50-130      35
Frau L. Swierczek        Finanzbuchhaltung                                                       039754/50-206      14
Bauamt
Herr K. Stahl            Leiter Bauamt                                                           039754/50-156      24
Frau G. Scherzandt       Wirtschaftsförderung, stellv. Bauamtsleiterin                           039754/50-155      21
Frau V. Schulz           Bauverwaltung, Beitragserhebung, Bauanträge                             039754/50-150      22
Frau D. Wagner           Bauleitplanung, Lehrausbildung                                          039754/50-138      26
Frau N. Henning          Liegenschaften, Pachtverträge, Hausnummernvergabe                       039754/50-120      26
Herr P. Kühl             Gebäudemanagement,Wohnungen, Bundesfreiwilligendienst,                  039754/50-121      25
                         Versicherungen
Frau D. Straßburg        Mitarbeiterin Bauamt                                                    039754/50-154      23
Herr J. Mißling          Vergabestelle                                                           039754/50-152      22

Fax:                                                   Öffnungszeiten
Amt Löcknitz-Penkun: 039754/50-200                     Montag                        09.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr
                                                       Dienstag                      09.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr
                                                       Mittwoch/Donnerstag           geschlossen
Internet: www.loecknitz-online.de
                                                       Freitag                       09.00–12.00 Uhr
E-Mail: amt@loecknitz-online.de
Goldener Herbst in Löcknitz - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 11/2020                                                   -5-                                  Amtsblatt Löcknitz-Penkun

           Wir suchen zum 1. Januar 2021 für unsere Kita in Boock eine/-n engagierte/-n und verantwortungsbewusste/-n
                                                  Erzieher/-in (m/w/d)

Sie passen zu uns, wenn Sie:                                      Sind Sie interessiert:
• eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher              Dann schicken Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungs-
   (m/w) sowie,                                                   unterlagen an
• Freude an der Arbeit mit Kindern haben,                                          „Amt Löcknitz-Penkun
• einen liebevollen und respektvollen Umgang mit Kindern                            Chausseestraße 30
   und Eltern für selbstverständlich halten,                                          17321 Löcknitz“
• gerne kreativ, selbstständig und strukturiert arbeiten,
• zuverlässig und verantwortungsbewusst sind,                     Bewerbungsschluss ist der 27.11.2020.
• gerne im Team arbeiten und mit anderen kommunizieren,
• sich gerne regelmäßig fortbilden möchten.                       Bewerbungskosten werden von uns nicht erstattet. Die
                                                                  Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn
Wir bieten:                                                       ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
                                                                  Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines
• ein nettes, motiviertes Team und eine angenehme Ar-
                                                                  Monats ab Ende der Ausschreibung vernichtet.
  beitsatmosphäre
• einen befristeten Arbeitsvertrag, eine Übernahme in             Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung
  eine unbefristetes Arbeitsverhältnis wäre später möglich        bevorzugt berücksichtigt.
• Bezahlung nach Tarifvertrag TVöD
• Eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden                    Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

              Das Amt Löcknitz-Penkun sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit (40h/Woche) eine/n
                            Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Steuern und Gebühren

Das ist Ihr Aufgabengebiet:                                       zustellungsgesetz M-V, Gemeindeordnung M-V) sind von
Im Wesentlichen sind Sie mit folgenden Tätigkeiten betraut:       Vorteil.
• die Veranlagung der kommunalen Steuern und sonstigen            Eigenverantwortliches und selbstständiges Arbeiten wird
   wiederkehrenden Gebühren                                       vorausgesetzt. Gute EDV-Kenntnisse, insbesondere auf
   - Gewerbesteuer                                                dem Gebiet von MS Office-Anwendungen, sind notwendig.
   - Grundbesitzabgaben                                           Darüber hinaus werden Durchsetzungsfähigkeit, Teamfä-
      - Grundsteuer A und B                                       higkeit, Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen
      - Schmutz- und Niederschlagswassergebühren                  Ausdruck erwartet.
      - Straßenreinigungsgebühren
   - Zweitwohnsitzsteuer                                          Wir bieten:
   - Vergnügungssteuer                                            Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den
• Führen der Steuerakten inkl. Pflege der personen- und           öffentlichen Dienst (TVöD). Die Stelle ist mit der Eingrup-
   grundstücksbezogenen Daten                                     pierung 8 für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) bewertet.
• Mitwirkung bei der Widerspruchsbearbeitung
• Mitwirkung bei der Bearbeitung von Anträgen auf Stun-           Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungen geeig-
   dung, Niederschlagung und Erlass sowie Aussetzung              neter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i. S. d. § 2
   der Vollziehung                                                Abs. 1 SchwbG erwünscht sind.
• Urlaubs- und Krankenvertretung in weiteren Bereichen
   der Kämmerei wie Geschäftsbuchhaltung, Anlagenbuch-            Haben Sie Interesse?
   haltung                                                        Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit tabellarischem Le-
                                                                  benslauf sowie vollständigen Qualifikationsnachweisen
Einstellungsvoraussetzungen:                                      elektronisch per E-Mail oder in Papierform bitte bis zum
Abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellte/r,            30.11.2020, 16.00 Uhr an das:
Verwaltungsfachangestellte/r oder einem vergleichbaren
Abschluss mit einschlägiger Berufserfahrung auf diesem                                Amt Löcknitz-Penkun
Gebiet.                                                                                     Personal
                                                                                       z. Hd. Frau Pinzke
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste und fachlich                                  Chausseestraße 30
kompetente Persönlichkeit, idealerweise mit erster Be-                                  17321 Löcknitz
rufserfahrung im Bereich der Steuern und Abgaben einer
Kommunalverwaltung. Tätigkeitsbezogene Rechtskennt-                             Mail: fpinzke@loecknitz-online.de
nisse (u. a. Abgabenordnung, Kommunalabgabengesetz
M-V, Gewerbesteuergesetz, Grundsteuergesetz, Landes-                         Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Goldener Herbst in Löcknitz - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                              -6-                                                     Nr. 11/2020

   Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2016 für die Gemeinde Bergholz

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprü-            ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag
fungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde Berg-           in Höhe von -34.486,36 e in voller Höhe auf die neue
holz zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Das          Rechnung vorzutragen.
Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsaus-
                                                           Beschluss Nr.: BV/04-2020-350
schuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und
                                                           Die Gemeindevertretung Bergholz beschließt, dem Bürger-
ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst
                                                           meister für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean-      Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Bergholz wird
standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der   hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss
Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste-     liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt
hen könnten.                                               der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts-
                                                           verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Käm-
Die Bilanzsumme beträgt                  1.543.255,98 e
                                                           merei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Das Jahresergebnis 2016 beträgt            -34.486,36 e
Die Finanzrechnung weist für 2016
                                                           Bergholz, den 03.11.2020
einen Saldo aus von                        -16.019,87 e
Die Investitionsauszahlungen
betragen in 2016                             5.759,22 e
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist
insgesamt nicht gegeben.                                   U. Kersten
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde fortgeschrieben.      Bürgermeister
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung
am 15.09.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Berg-
holz zum 31. Dezember 2016 zu empfehlen.                   Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklen-
                                                           burg-Vorpommern (KV M/V):
Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung er-
                                                           Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der
folgte am 14.10.2020.                                      KV M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden
Beschluss Nr.: BV/04-2020-349                              sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekannt-
1. Die Gemeindevertretung Bergholz beschließt, den         machung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der
                                                           Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewie-
   vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rech-
                                                           sen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß in-
   nungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der          nerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletz-
   Gemeinde Bergholz zum 31. Dezember 2016 i. d. F.        ten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt,
   vom 02.07.2020 festzustellen.                           gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von
2. Die Gemeindevertretung Bergholz ermächtigt die Ver-     Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften
   waltung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik den       kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

 Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2016 für die Gemeinde Blankensee

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs-          Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist
prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde         insgesamt nicht gegeben.
Blankensee zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG            Ein Haushaltssicherungskonzept wurde von der Gemein-
geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungs-       devertretung beschlossen.
prüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungs-
                                                           Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung
berichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken
                                                           am 15.09.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die
zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestäti-
                                                           Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Blan-
gungsvermerk erteilt.
                                                           kensee in der Fassung vom 07.07.2020 zum 31. Dezember
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean-
                                                           2016 zu empfehlen.
standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der
                                                           Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung er-
Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste-
                                                           folgte am 14.10.2020.
hen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt                  3.437.202,93 e    Beschluss Nr.: BV/06-2020-338
Das Jahresergebnis 2016 beträgt            -19.200,61 e    1. Die Gemeindevertretung Blankensee beschließt, den
Die Finanzrechnung weist für 2016                             vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rech-
einen Saldo aus von                        -65.164,33 e       nungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der
Die Investitionsauszahlungen                                  Gemeinde Blankensee i. d. F. vom 07.07.2020 zum 31.
betragen in 2016                           146.898,08 e       Dezember 2016 festzustellen.
Goldener Herbst in Löcknitz - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 11/2020                                                      -7-                                   Amtsblatt Löcknitz-Penkun

2.   Die Gemeindevertretung Blankensee ermächtigt die                liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt
     Verwaltung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik                der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts-
     den ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbe-              verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Käm-
     trag in Höhe von -19.200,61 e in voller Höhe auf die            merei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
     neue Rechnung vorzutragen.
                                                                     Blankensee, den 03.11.2020
Beschluss Nr.: BV/06-2020-339
Die Gemeindevertretung Blankensee beschließt, dem Bür-
germeister für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Blankensee wird                S. Müller
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss              Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M/V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden sind,
kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekannt-
machung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der
Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs-
oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

          Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2015 für die Stadt Penkun

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs-                         ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag in
prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Stadt Penkun                    Höhe von -695.686,38 e in voller Höhe auf die neue
zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft. Das                         Rechnung vorzutragen.
Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsaus-
schuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und             Beschluss Nr.: BV/19-2020-421
ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammenge-                   Die Stadtvertretung Penkun beschließt, der Bürgermeiste-
fasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk                rin für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung zu erteilen.
erteilt.
                                                                     Der Jahresabschluss 2015 der Stadt Penkun wird hiermit
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean-
                                                                     öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt mit
standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der
                                                                     seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Be-
Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen
                                                                     kanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwal-
könnten.
                                                                     tung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Kämmerei, zu
Das Vermögen beträgt zum                                             den Öffnungszeiten öffentlich aus.
31. Dezember 2015                             23.253.297,01 e
Das Jahresergebnis 2015 beträgt                - 695.686,38 e        Penkun, den 05.11.2020
Die Finanzrechnung weist für 2015
einen Saldo aus von                             - 115.372,07 e
Die Investitionsauszahlungen
betragen in 2015                                  402.821,38 e
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist                  Zibell
insgesamt nicht gegeben.                                             Bürgermeisterin
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde fortgeschrieben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung                 Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklen-
am 08.09.2020 beschlossen, der Stadtvertretung die Fest-             burg-Vorpommern (KV M/V):
stellung des Jahresabschlusses der Stadt Penkun zum 31.              Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der
Dezember 2015 zu empfehlen. Die Beschlussfassung durch               KV M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden
die Stadtvertretung Penkun erfolgte am 04.11.2020.                   sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekannt-
                                                                     machung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der
Beschluss Nr.: BV/19-2020-418                                        Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewie-
                                                                     sen worden ist.
1. Die Stadtvertretung Penkun beschließt, den vom
                                                                     Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jah-
   Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungs-                     resfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und
   prüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt                   der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem
   Penkun zum 31. Dezember 2015 festzustellen.                       Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Ge-
2. Die Stadtvertretung Penkun ermächtigt die Verwal-                 nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abwei-
   tung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik den                    chend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Goldener Herbst in Löcknitz - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                   -8-                                                       Nr. 11/2020

                  Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2015
       für das Städtebauliche Sondervermögen „Ortskerngestaltung“ der Stadt Penkun

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs-                    prüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Städte-
prüfungsamt haben den Jahresabschluss des Städtebau-                 baulichen Sondervermögens „Ortskerngestaltung“ der
lichen Sondervermögens „Ortskerngestaltung“ der Stadt                Stadt Penkun zum 31. Dezember 2015 festzustellen.
Penkun zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft.
Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungs-             Beschluss Nr.: BV/19-2020-422
ausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten         Die Stadt Penkun beschließt, der Bürgermeisterin für das
und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammen-            Haushaltsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
gefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
                                                                Der Jahresabschluss 2015 des Städtebaulichen Sonder-
erteilt.
                                                                vermögens der Stadt Penkun wird hiermit öffentlich bekannt
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean-
                                                                gemacht. Der Jahresabschluss liegt mit seinen Anlagen
standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der
                                                                zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an
Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen
                                                                für sieben Werktage in der Amtsverwaltung Löcknitz-Pen-
könnten.
                                                                kun, Chausseestraße 30, Kämmerei, zu den Öffnungszeiten
Das Vermögen beträgt zum                                        öffentlich aus.
31. Dezember 2015                           928.233,50 e
Das Jahresergebnis 2015 ist ausgeglichen.                       Penkun, den 05.11.2020
Die Finanzrechnung 2015
weist einen Saldo aus von:                 - 39.802,73 e
Die Investitionsauszahlungen
betragen in 2015                             32.469,28 e
Die liquiden Mittel auf Bankkonten betragen 214.750,95 e
                                                                Zibell
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist             Bürgermeisterin
insgesamt nicht gegeben.
                                                                Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklen-
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung            burg-Vorpommern (KV M/V):
am 08.09.2020 beschlossen, der Stadtvertretung die Fest-        Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der
stellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen              KV M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden
Sondervermögens „Ortskerngestaltung“ der Stadt Penkun           sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekannt-
zum 31. Dezember 2015 zu empfehlen und der Bürger-              machung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der
meisterin die Entlastung zu erteilen.                           Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewie-
Die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung erfolgte         sen worden ist.
                                                                Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jah-
am 04.11.2020.
                                                                resfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und
                                                                der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem
Beschluss Nr.: BV/19-2020-419                                   Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Ge-
1. Die Stadtvertretung Penkun beschließt, den vom               nehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abwei-
   Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungs-                chend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

                                   Entgeltordnung der Gemeinde Rossow
     über die Erhebung von Nutzungsentgelten und Gebühren für die Nutzung gemeindeeigener Räume – Nutzungsentgeltordnung

Aufgrund § 14 des Kommunalabgabengesetzes Mecklen-                          § 2 – Gegenstand der Nutzungsentgelte
burg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekannt-           (1) Für die im § 8 aufgeführten gemeindeeigenen Räume
machung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146)                und Immobilien werden von der Gemeinde Rossow
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.               die jeweils festgelegten Nutzungsentgelte durch Ab-
Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) wird nach Beschluss              schluss einer Nutzungsvereinbarung erhoben.
der Gemeindevertretung Rossow vom17.09.2020 und nach
Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde am 09.10.2020                        § 3 – Entstehung der Zahlungspflicht
nachfolgende Nutzungsentgeltordnung erlassen:                   (1) Die Zahlungspflicht für das Nutzungsentgelt gem. § 8
                                                                    entsteht mit Abschluss der Nutzungsvereinbarung
             § 1 – Gegenstand der Entgeltordnung                    zwischen der Gemeinde Rossow und dem Nutzer.
(1) Gegenstand der Entgeltordnung sind die Nutzungsent-         (2) Die Nutzungsvereinbarung für Räumlichkeiten wird
    gelte, die als Gegenleistung für die Nutzung gemein-            vor der Nutzung abgeschlossen. Bei regelmäßiger
    deeigener Räume erhoben werden.                                 Nutzung wird eine langfristige Nutzungsvereinbarung
                                                                    abgeschlossen. Die Verwaltung übernimmt das Amt
                                                                    Löcknitz-Penkun.
Goldener Herbst in Löcknitz - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 11/2020                                              -9-                                   Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                    § 4 – Gläubiger                                   § 8 – Nutzungsentgelte für Räumlichkeiten
(1) Gläubiger der Nutzungsentgelte ist die Gemeinde          Es werden folgende Nutzungsentgelteerhoben:
    Rossow.
                                                               Lfd. Objekt                                        Entgelt/
             § 5 – Schuldner/ Zahlungspflichtiger              Nr.                                                    Tag
Schuldner der Nutzungsentgelte ist der Nutzer, der die         1    Gaststätte „Zum Zauberwald“                    50,00 e
Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Rossow ab-                    mit Geschirr bis 5 Stunden
schließt. Mehrere Nutzer haften alsGesamtschuldner.            2    Gaststätte „Zum Zauberwald“                    75,00 e
                                                                    mit Geschirr ab 5 Stunden
            § 6 – Fälligkeit des Nutzungsentgeltes             3    Zerbrochenes Geschirr                           2,00 e
(1) Das Nutzungsentgelt wird mit Abschluss der Nutzungs-
                                                               4    Bierzeltgarnitur Tisch                          2,00 e
    vereinbarung fällig.
(2) Es ist vor Übergabe der Räume oder Immobilien an           5    Bierzeltgarnitur Bank                           1,00 e
    den Nutzer auf folgendes Konto zu überweisen oder in       6    Gaststätte „Zum Zauberwald“                   100,00 e
    der Barkasse des AmtesLöcknitz-Penkun einzuzahlen:              und Gemeinderaum
    Kontoinhaber:   Amt Löcknitz-Penkun
    Institut:       Sparkasse Uecker-Randow                               § 9 – Rabatte und Ermäßigungen
    IBAN:           DE35 150 504 00 341 00000 61             Folgende Rabatte und Ermäßigungen werden gewährt:
    BIC:            NOLADE21PSW                                Objekt                        Nutzer           Entgelt/Tag
(3) Bei regelmäßiger Nutzung ist das Nutzungsentgelt
    jeweils zum 3. eines jeden Monats auf o. g. Konto zu
    überweisen oder in der Barkasse des Amtes Löck-
    nitz-Penkun einzuzahlen.
                                                                                § 10 – Inkrafttreten
                                                             Die Nutzungsentgeltordnung tritt am 18.11.2020 inKraft.
                  § 7 – Nutzungszeitraum
Wird eine Nutzungsvereinbarung tageweise abgeschlos-
                                                             Rossow, den 17.09.2020
sen, so beginnt der Nutzungszeitraum um 12.00 Uhr des
genannten Tages und endet um 12.00 Uhr des folgenden
Tages.
Erfolgt die Nutzung stundenweise, wird der genaue Nut-
zungszeitraum in der Nutzungsvereinbarung aufgeführt.        Gebner
Dazu werden Nutzungsentgelte je Stunde festgelegt.           Bürgermeister

                            Erste Satzung zur Änderung der Satzung
              über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Blankensee

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung Mecklen-             Auf diesen Grabstätten kann auf Antrag beigesetzt werden.
burg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 i. V. m. § 18 Abs. 2       Der Antrag kann zu Lebzeiten bzw. nach Eintritt eines To-
Ziffer 3 des Bestattungsgesetzes (BestattG M-V) vom          desfalls von Angehörigen gestellt werden.
03.Juli 1998, § 11 geändert durch Artikel 2 Abs. 2 des
                                                             Die Beisetzung auf den Grabstätten erfolgt ohne Trauer-
Gesetzes vom 1. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461, hat
                                                             gäste. Zuvor haben Angehörige die Möglichkeit, an der
die Gemeinde Blankensee in ihrer Sitzung am 14.10.2020
                                                             Verabschiedung in der Trauerhalle oder abseits der ano-
folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über
                                                             nymen Felder teilzunehmen.
das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung)
                                                             Beisetzungen auf anonymen Grabstätten können auch
beschlossen:
                                                             behördlich angeordnet werden.
                       Artikel 1                             Das Betreten des Grabfeldes ist untersagt und nur den
                 Änderung der Satzung                        Friedhofsangestellten zur Unterhaltung der Fläche sowie
                                                             den Bestattungsunternehmen für Beisetzungen gestattet.
Die Friedhofssatzung vom 01.10.2019 wird wie folgt geän-
                                                             Grabschmuck darf nur auf den vorgesehenen Stellen ab-
dert:
                                                             gelegt werden.
                     III. Grabstätten
                                                             6a. Halbanonyme Urnengrabstätten
   § 9 – Allgemeine Bestimmungen über Grabstätten
                                                             Halbanonyme Urnengrabstätten sind Urnenreihengrabs-
6. Anonyme Urnengrabstätten                                  tätten, die der Reihe nach einzeln belegt und nur im To-
Anonyme Urnengrabstätten sind Urnenreihengrabstätten,        desfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer
die der Reihe nach einzeln belegt und nur im Todesfall für   Urne vergeben werden. Es besteht die Möglichkeit für
die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Urne vergeben    Ehepartner und Lebenspartner im Sinne des Lebenspart-
werden. Nutzungsrechte über die Ruhezeit hinaus können       nerschaftsgesetzes vom 16.02.2001, zuletzt geändert
nicht geltend gemacht werden. Ein Wiedererwerb von           durch Artikle 2 Abs. 18 des Gesetzes vom 19.02.2007, die
Urnenreihengrabstätten oder die Verlängerung der Ruhe-       benachbarte Urnenstelle gleichzeitig zu erwerben, so dass
frist ist nicht möglich.                                     die Urnen der Verstorbenen nebeneinander beigesetzt
Goldener Herbst in Löcknitz - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                               - 10 -                                           Nr. 11/2020

werden können. Nutzungsrechte über die Ruhezeit hinaus       9.   Das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstätte geht auf die
können nicht geltend gemacht werden. Mit Beisetzung auf           Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten
einer reservierten Urnengrabstätte muss das Nutzungsrecht         über auf
für die Dauer der Ruhezeit verlängert werden.                     a) Ehegatten
                                                                  b) Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschafts-
Ein Wiedererwerb von Urnenreihengrabstätten ist nicht
                                                                     gesetzes vom 16.02.2001, zuletzt geändert durch
möglich. Auf diesen Grabstätten kann auf Antrag beigesetzt
                                                                     Artikel 2 Abs.18 des Gesetzes vom 19.02.2007
werden. Der Antrag kann zu Lebzeiten bzw. nach Eintritt
                                                                  c) Kinder,
des Todesfalls von Angehörigen gestellt werden.
                                                                  d) Eltern,
Die Beisetzung erfolgt ohne Trauergäste.                          e) Geschwister,
                                                                  f) Großeltern,
Zuvor haben Angehörige die Möglichkeit, an der Verab-
                                                                  g) Enkelkinder,
schiedung in der Trauerhalle oder abseits der halbanony-
                                                                  h) sonstiger Partner einer auf Dauer angelegten
men Felder teilzunehmen.
                                                                     nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Beisetzungen auf halbanonymen Grabstätten können nicht
                                                                                  § 20 – Inkrafttreten
behördlich angeordnet werden.
                                                             Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das
Das Betreten des Grabfeldes ist untersagt und nur den        Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Blanken-
Friedhofsangestellten zur Unterhaltung der Fläche und den    see tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in
Bestattungsunternehmen für Beisetzungen sowie dem            Kraft.
Steinmetzunternehmen zur Anbringung des Namensschil-
                                                             Blankensee, den 14.10.2020
des gestattet. Die Anbringung des Namensschildes wird
durch die Friedhofsverwaltung beauftragt. Die Kosten
werden entsprechend einer Rechnungslegung durch das
Steinmetzunternehmen umgelegt auf die Angehörigen.
Grabschmuck darf nur auf den vorgesehenen Stellen ab-        Müller
gelegt werden.                                               Bürgermeister

                       Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
              über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Blankensee

Aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung Mecklen-                       Die Anbringung des Namens wird durch die
burg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 i. V. m. §§ 1 und 6 des              Friedhofsverwaltung beauftragt. Die Kosten
Kommunalabgabengesetzes vom 12.04.2005 hat die Ge-                     hierfür werden entsprechend der Rechnungsle-
meinde Blankensee am 14.10.2020 folgende Erste Satzung                 gung durch das Steinmetzunternehmen auf die
zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das                  Angehörigen umgelegt.
Friedhofs- und Bestattungswesen beschlossen:
                                                                                   § 12 – Inkrafttreten
                       Artikel 1                             Die Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über
                 Änderung der Satzung                        das Friedhofs-und Bestattungswesen der Gemeinde Blan-
                                                             kensee tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung
Die Gebührensatzung vom 01.10.2019 wird wie folgt ge-
                                                             in Kraft.
ändert:
                                                             Blankensee, den 14.10.2020
                 § 7 – Belegungsgebühren
4.   Anonyme/Halbanonyme Grabstätten
     4.1. Anonyme Grabstätten                    400,00 e
     4.2 Halbanonyme Grabstätten                             Müller
          mit Anbringung Namenstafel             600,00 e    Bürgermeister

                 Verbandssatzung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Klar-See

Auf der Grundlage des § 152 Abs. 2 der Kommunalverfas-                    § 1 – Verbandsmitglieder, Name, Sitz
sung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in         (1) Die nachstehend aufgeführten Kommunen des Land-
der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011                 kreises Vorpommern-Greifswald bilden den Zweckver-
(GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Zweckver-            band Gewerbegebiet KIar-See im Landkreis Vorpom-
bandsversammlung vom 16.07.2020 und nach Anzeige bei             mern-Greifswald im Sinne der Kommunalverfassung
der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Verbandssat-             des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
zung erlassen:                                                   1. Gemeinde Glasow
                                                                 2. Gemeinde Krackow
                                                                 3. Gemeinde Nadrensee
                                                                 4. Stadt Penkun.
Nr. 11/2020                                                - 11 -                            Amtsblatt Löcknitz-Penkun

(2) Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen                               § 4 – Ausschüsse
    Rechts. Er hat seinen Sitz in Penkun.                       (1) Der Zweckverband bildet gemäß § 154 i. V. m. § 36 (2)
(3) Der Verband erlässt die zur Durchführung seiner Auf-            KV M-V einen Rechnungsprüfungsausschuss.
    gaben erforderlichen Satzungen.                             (2) Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 3
(4) Der Verband führt ein Dienstsiegel. Das Dienstsiegel            Mitgliedern der Verbandsversammlung.
    zeigt den Pommerngreif und die Umschrift
    „ZWECKVERBAND GEWERBEGEBIET KLAR-SEE“.                                            § 5 – Organe
(5) Die Mitgliedschaft der Gemeinde Nadrensee bezieht           (1) Organe des Verbandes sind
    sich nur auf die Erfüllung der Abwasserentsorgung.              a) die Verbandsversammlung
                                                                    b) der Verbandsvorsteher.
                  § 2 – Verbandsgebiet                              Die für die Gemeinden geltenden Vorschriften finden
Das Verbandsgebiet umfasst das Gebiet der Verbandsmit-              für die Verbandsorgane entsprechend Anwendung.
glieder.
                                                                                  § 6 – Verbandsversammlung
                   § 3 – Aufgaben des Verbandes                 (1) Die Verbandsversammlung ist das oberste Organ des
(1)   Der Verband hat die Aufgaben, die Erschließung des            Zweckverbandes.
      Gewerbegebietes Klar-See in der Gemarkung Krackow         (2) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürger-
      zu realisieren und die Abwasserentsorgung im Ver-             meistern der verbandsangehörigen Gemeinden, oder
      bandsgebiet durchzuführen.                                    ihrer Stellvertreter im Verhinderungsfall, und den wei-
(2)   Nach der Erschließung des Gewerbegebietes wird die            teren Mitgliedern nach Abs. 3.
      Vermarktung durchgeführt.                                 (3) Gemeinden über 500 Einwohner entsenden weitere
(3)   Durch die dabei erzielten Einnahmen sind die Kredite          Mitglieder in die Verbandsversammlung. Ihre Zahl
      und Belastungen zu tilgen.                                    beträgt
(4)   Das gemeinsame Gewerbegebiet umfasst in der Ge-               in Gemeinden mit            500–1.000 Einwohner      1,
      meinde Krackow eine Fläche von 332.567 m².                    in Gemeinden mit          1.001–1.500 Einwohner      2,
(5)   Die Mitgliedsgemeinden werden die Industriesiedlung           in Gemeinden mit          1.501–2.000 Einwohner      3,
      außerhalb des gemeinsamen Gewerbegebietes nicht               in Gemeinden mit          2.001–3.000 Einwohner      4.
      betreiben oder sonst fördern und alle Maßnahmen               Die Verbandsversammlung besteht aus 8 Vertretern der
      unterlassen, die mit der Erfüllung der Verbandsaufgabe        Mitgliedsgemeinden. Es entfallen auf die Gemeinden:
      konkurrieren.                                                 Glasow            1 Vertreter
(6)   In dem m Absatz 4 beschriebenem-Gewerbegebiet                 Krackow           2 Vertreter
      nimmt der Verband alle Aufgaben, Rechte und Pflich-           Nadrensee         1 Vertreter
      ten nach dem Bundesbaugesetz wahr, die sonst Sache            Penkun            4 Vertreter.
      der in § 1 Abs. 1 genannten Kommunen wären. Inso-         (4) Jede Mitgliedsgemeinde hat so viele Stimmen, wie
      weit ist dieses Gewerbegebiet aus dem rechtlichen             Vertreter in der Verbandsversammlung.
      Wirkungsbereich der genannten Gemeinden ausge-            (5) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn
      schieden.                                                     nach ordnungsgemäßer Ladung mehr als die Hälfte
(7)   Des Weiteren sammelt und reinigt der Verband das              aller Vertreter der Verbandsmitglieder in der Sitzung
      Abwasser mit Ausnahme des Niederschlagswassers                anwesend ist.
      auf dem Gebiet der Verbandsmitglieder (Verbandsge-
      biet). Der Verband unterhält die Ortsnetze und stellt        § 7 – Einberufung und Aufgaben der Verbandsversammlung
      durch die Anordnung des Anschluss- und Benut-             (1) Die Verbandsversammlung ist vom Verbandsvorsteher
      zungszwanges sicher, dass das im Verbandsgebiet               einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert,
      anfallende Abwasser nach Maßgabe der gesetzlichen             mindestens jedoch einmal im Vierteljahr. Sie muss
      Bestimmungen erfasst, entsorgt und gereinigt wird. Zu         unverzüglich einberufen werden, wenn es ein Viertel
      diesem Zweck plant, errichtet, übernimmt und betreibt         der Verbandsmitglieder oder der Verbandsvorsteher
      der Verband Sammlersysteme, Pumpstationen und                 unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.
      KIärwerke. Das Verhältnis zwischen dem Verband und        (2) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind grund-
      den Anschlussnehmern über die Anschlüsse, die Ein-            sätzlich öffentlich. Sitzungen der Verbandsversamm-
      leitungsbestimmungen, die Haftung und Aufbringung             lung sind spätestens eine Woche vor dem Sitzungs-
      der Kosten für Errichtung, Anschluss, Betrieb, Unter-         termin unter Angabe der Tagesordnung bekannt zu
      haltung und Veränderung der Anlagen des Verbandes             machen.
      wird durch besondere Satzungen geregelt.                  (3) Die Verbandsversammlung beschließt über Angele-
(8)   Der Verband ist berechtigt, im Rahmen seiner Aufga-           genheiten des Verbandes von besonderer Bedeutung
      benstellung benachbarte Gemeinden und Sonderab-               oder soweit sie sich die Beschlussfassung im Einzelfall
      nehmer, die nicht Mitglieder des Zweckverbandes sind,         vorbehält.
      aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen oder       (4) Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sind
      besonderer Verträge zu bedienen und die Betriebsfüh-          insbesondere:
      rung gleichgelagerter Einrichtungen zu übernehmen.            a) die Wahl des Verbandsvorstehers und seiner zwei
(9)   Der Verband kann sich als Abwasserbeseitigungs-                    Stellvertreter,
      pflichtiger zur Erfüllung von Aufgaben privater Dritter       b) die Aufstellung des Haushaltsplanes,
      bedienen.                                                     c) die Änderung der Verbandssatzung,
                                                                    d) die Veräußerung von Grundstücken,
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                   - 12 -                                             Nr. 11/2020

      e) der Erlass, die Änderung und Aufhebungen weiterer           Kassen- und Rechnungswesen des Landes Mecklen-
         Satzungen, die die Durchführung der Aufgaben                burg-Vorpommern in der jeweils geltenden Fassung
         dieses Verbandes im Einzelnen regeln,                       entsprechend.
      f) die Feststellung der Jahresabschlüsse und des           (7) Zur Deckung der Aufwendungen des Verbandes dienen
         Jahresberichtes,                                            die Gebühren und sonstigen Einnahmen des Verban-
      g) die Entlastung des Verbandsvorstehers,                      des, die dem Kostendeckungsprinzip entsprechen
      h) die Verbandsumlage für die Verbandsmitglieder               sollen. Ein etwaiger Jahresverlust kann nur dann auf
         gem. § 10 Abs. 8 dieser Satzung,                            neue Rechnung vorgetragen werden, wenn nach der
      i) die Aufnahme von Verbandsmitgliedern.                       Finanzplanung Gewinne zu erwarten sind; andernfalls
                                                                     ist er aus Haushaltsmitteln der Mitgliedsgemeinden als
           § 8 – Verbandsvorsteher und Stellvertreter                Umlage abzudecken. Die Umlage wird nach den Ein-
(1) Der Verbandsvorsteher und seine zwei Stellvertreter              wohnerzahlen (EG) gemäß dem festgelegten Stichtag
    werden aus der Mitte der Verbandversammlung ge-                  für das jeweilige Rechnungsjahr bei den Mitgliedsge-
    wählt.                                                           meinden erhoben.
(2) Der Verbandsvorsteher und seine Stellvertreter werden        (8) Der Zweckverband hat Gewinne, soweit sie nicht der
    für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt                 Verlustabdeckung dienen, einer Rücklage zuzuführen.
    und bleiben bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger,            (9) Nicht verbrauchte Kapitalzuschüsse der öffentlichen
    längstens aber 6 Monate, im Amt.                                 Hand, die der Zweckverband erhalten hat, sollen,
(3) Scheidet der Vorsteher oder ein Stellvertreter vor               soweit sie nicht zur Verlustabdeckung dienen, gleich-
    Ablauf der Wahlperiode aus, hat für die restliche Wahl-          falls einer Rücklage zugeführt werden, wenn die den
    periode eine Ersatzwahl zu erfolgen.                             Zuschuss gewährende Stelle nichts anderes bestimmt.
(4) Die Abberufung des ehrenamtlichen Verbandsvorste-
    hers wird auf Antrag von mehr als der Hälfte aller Mit-                      § 11 – Führung der Geschäfte
    glieder der Verbandsversammlung mit einer Mehrheit           (1) Der Verband verfügt über keine eigenen Dienstkräfte.
    von 2/3 aller Mitglieder der Verbandsversammlung                 Er besitzt keine Dienstherrenfähigkeit im Sinne § 121
    beschlossen.                                                     des Beamtenrechtsrahmengesetzes.
(5) Der Verbandsvorsteher nimmt gleichzeitig die Funktion        (2) Die Verwaltung wird durch das Amt Löcknitz-Penkun
    des Vorsitzenden der Verbandsversammlung wahr. Das               wahrgenommen.
    gleiche gilt für seine Stellvertreter.
                                                                                § 12 – Öffentliche Bekanntmachung
                       § 9 – Entschädigung                       (1) Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes
(1)   Der Verbandsvorsteher erhält nach Maßgabe der Ent-             und zusätzliche Internetbekanntmachungen nach den
      schädigungsverordnung eine monatliche Aufwands-                Vorschriften des BauGB erfolgen im Internet auf der
      entschädigung in Höhe von 440,00 Euro.                         Seite www.amt-loecknitz-penkun.de.
(2)   Die Stellvertreter erhalten für die Dauer der Vertretung   (2) Satzungen und öffentliche Bekanntmachungen auf-
      eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 %.                  grund von Vorschriften nach dem Baugesetzbuch
(3)   Die weiteren Mitglieder der Verbandsversammlung und            (BauGB) werden durch Abdruck im Amtlichen Be-
      die Mitglieder des Ausschusses erhalten nach Maßga-            kanntmachungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun
      be der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme              bekanntgegeben.
      an den Sitzungen der Verbandsversammlung bzw. des          (3) Das Bekanntmachungsblatt, -Amtliches Bekanntma-
      Ausschusses eine sitzungsbezogene Aufwandsent-                 chungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun- erscheint
      schädigung in Höhe von 40,00 Euro.                             monatlich (außer im Januar und Juli) und wird in al-
(4)   Der Ausschussvorsitzende und bei dessen Verhinde-              le Haushalte ausgeliefert. Zusätzlich erscheint das
      rung dessen Stellvertreter erhält eine sitzungsbezoge-         Bekanntmachungsblatt auf der Internetseite (www.
      ne Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 Euro.               amt-loecknitz-penkun.de) und kann dort kostenlos
                                                                     heruntergeladen werden. Die Bekanntmachung und Ver-
           § 10 – Haushalts- und Wirtschaftsführung                  kündung ist bewirkt mit Ablauf des Erscheinungstages.
(1) Die Umlagen und Belastungen der Verbandsmitglie-             (4) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von
    der werden nach ihrem ideellen Anteil des notariellen            Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Abs. 1
    Kaufvertrages vom 26.08.1992 – UR 730/92 – aufge-                hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat,
    schlüsselt.                                                      soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
(2) Die Problematik der Gewerbesteuer und der Grund-                 Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem aus-
    steuer ist zwischen der Gemeinde Krackow und dem                 gelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel
    Zweckverband in einer öffentlich-rechtlichen Verein-             zu vermerken. Die Auslegung erfolgt im Amt Löck-
    barung zu regeln.                                                nitz-Penkun, Chausseestraße 30 in 17321 Löcknitz.
(3) Die Kassen- und Rechnungsgeschäfte werden über die           (5) Ist die öffentliche Bekanntmachung der Satzungen im
    Amtskasse des Amtes Löcknitz-Penkun abgewickelt.                 Amtsblatt in Folge höherer Gewalt oder sonstiger un-
(4) Die Prüfung der Haushalts- und Kassenführung des                 abwendbarer Ereignisse nicht möglich, so sind diese
    Verbandes geschieht durch den Rechnungsprüfungs-                 entsprechend Abs. 1 im Internet auf der Seite www.
    ausschuss des Zweckverbandes.                                    amt-loecknitz-penkun.de zu veröffentlichen. Jede Person
(5) Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr.                   ist dann berechtigt, sich Satzungen kostenpflichtig zu-
(6) Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung gelten die             senden zu lassen oder Textfassungen am Verwaltungssitz
    Vorschriften des Gemeinderechts über das Haushalts-,             (Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz) zu erhalten.
Nr. 11/2020                                               - 13 -                             Amtsblatt Löcknitz-Penkun

   § 13 – Aufnahme und Ausscheiden von Verbandsmitgliedern                     § 14 – Auflösung des Verbandes
(1) Der Zweckverband kann durch die Aufnahme neuer             (1) Der Verband löst sich auf, wenn die Aufgaben und
     Mitglieder erweitert werden. Zur Aufnahme eines               Ziele erreicht oder die Voraussetzungen für den Zu-
     neuen Verbandsmitgliedes bedarf es neben der Sat-             sammenschluss entfallen sind.
     zungsänderung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages      (2) Die Auflösung des Verbandes kann nur durch die jewei-
     zwischen dem Zweckverband und dem aufzunehmen-                ligen Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglie-
     den Mitglied. Zuvor muss die Vertretungskörperschaft          der wirksam entschieden werden. Das Vermögen und
     des Beitrittswilligen einen entsprechenden Beschluss          die Schulden werden unter den Verbandsmitgliedern
     dazu gefasst und dem Verbandsvorsteher das Begeh-             nach dem Verteilungsschlüssel in § 10 Abs. 1 verteilt.
     ren mitgeteilt haben. Dem Antrag muss die Mehrheit        (3) Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Auf-
     aller Verbandsmitglieder zustimmen.                           sichtsbehörde.
(2) Verbandsmitglied kann nur werden, wer die Festlegun-
     gen der Satzung anerkennt. Die Beitrittsbedingungen                            § 15 – Aufsicht
     und die Umlage werden von der Verbandsversamm-            Die Rechtsaufsichtsbehörde ist der Landrat des Landkrei-
     lung festgelegt.                                          ses Vorpommern-Greifswald.
(3) Ein Verbandsmitglied kann nach Beschlussfassung
     der eigenen Vertretungskörperschaft aus dem Zweck-                       § 16 – Inkrafttreten der Satzung
     verband austreten. Dieser Beschluss muss dem              1)  Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
     Verbandsvorsteher schriftlich angezeigt werden und            in Kraft.
     eine Begründung des Austrittsbegehrens enthalten.         (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 07.03.2005 mit ihrer
     Die Verbandsversammlung muss unverzüglich über                Änderung vom 21.04.2008 außer Kraft.
     die Änderung der Verbandssatzung beschließen.
(4) Die Kündigung hat in Schriftform, unter Beachtung der      Penkun, den 29.09.2020
     für die Gemeinden geltenden Vorschriften, zu erfolgen
     und darf nur mit einer Frist von einem Jahr zum Schluss
     des Haushaltsjahres erfolgen.
(5) Das ausgeschiedene Verbandsmitglied bleibt für die
     bis zu seinem Ausscheiden entstandenen Verbindlich-       Stegemann
     keiten diesem Zweckverband gegenüber verpflichtet.        Verbandsvorsteher

      Satzung des Zweckverbandes Gewerbegebiet „Klar-See“ über die Entsorgung
  von Niederschlagswasser und die Erhebung von Kostenersatz für den Anschluss eines
Grundstücks an die öffentliche Niederschlagswasseranlage (Niederschlagswassersatzung)

Aufgrund der §§ 2, 5, 15 und 150 ff. der Kommunalverfas-                 Teil II – Abgabenrechtliche Bestimmungen
sung für das Land Mecklenburg Vorpommern vom                   § 14 Erhebung und Ermittlung des Kostenersatzes für
13.07.2011 in der Fassung der Bekanntmachung (GVOBI.                Grundstücksanschlüsse
M-V. ), § 40 des Wassergesetzes MV vom 30.11.1992              § 15 Kostenersatzpflichtige
(GBOBI M-V. S. 669) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommu-         § 16 Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzes
nalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern i. d. F. der         § 17 Stundung und Erlass des Kostenersatzes
Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146)
wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversamm-                          Teil I – Technische Bestimmungen
lung am16.07.2020 folgende Satzung erlassen:                                             § 1 – Allgemeines
                                                               (1)   Der Zweckverband Gewerbegebiet „Klar-See“, nach­
                Teil I – Technische Bestimmungen                     folgend Zweckverband genannt, betreibt nach Maß-
§1     Allgemeines                                                   gabe dieser Satzung zur Entsorgung des in ihrem
§2     Begriffsbestimmungen                                          Entsorgungsgebiet des Gewerbegebietes anfallenden
§3     Entsorgungspflicht auf dem Grundstück                         Niederschlagswassers eine rechtlich selbständige
§4     Anschluss- und Benutzungsrecht                                öffentliche Niederschlagswasseranlage zur zentralen
§5     Anschluss-und Benutzungszwang/ Befreiung                      Niederschlagswasserentsorgung. Das Entsorgungs-
§6     Grundstücksentwässerungsanlagen                               gebiet umfasst dasGewerbegebiet.
§7     Grundstücksanschlüsse                                   (2)   Art, Lage und Umfang der öffentlichen Niederschlags-
§8     Entwässerungsgenehmigung                                      wasseranlage sowie denZeitpunkt ihrer Herstellung,
§9     Abnahme                                                       Erweiterung, Erneuerung, Veränderung, Sanierung oder
§ 10   Einleitungsbedingungen                                        Beseitigung best im mt der Zweckverband im Rahmen
§ 11   Sicherung gegen Rückstau                                      der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht.
§ 12   Haftung                                                 (3)   Der Zweckverband kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben
§ 13   Anzeige- und Auskunftsrecht; Zutrittsrecht                    Anlagen und Einrichtungen Dritter in Anspruch nehmen
                                                                     und/oder Dritte mit der Durchführungbeauftragen.
                                                               (4)   Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Veränderung
                                                                     oder Ergänzung der bestehenden öffentlichen Nieder-
                                                                     schlagswasseranlage besteht nicht.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                 - 14 -                                             Nr. 11/2020

                  § 2 – Begriffsbestimmungen                       nach dieser Satzung Anschlussberechtigte berechtigt
(1) Niederschlagswasser im Sinne dieser Satzung ist das            oder verpflichtet sind ,ist vorrangig der Grundstücks-
    von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten                eigentümer berechtigt oder verpflichtet. Nur für den
    oder befestigten Flächen gesammelt abfließende                 Fall, dass für ein Grundstück ein Erbbaurecht oder
    Wasser.                                                        ein Nutzungsrecht gemäß § 9 des Sachenrechtsberei-
(2) Niederschlagswasserentsorgung im Sinne dieser                  nigungsgesetzes vom 21.09.1994 (BGBI. 1, S. 2457)
    Satzung umfasst das Sammeln, Rückhalten, Fortlei-              besteht, tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers
    ten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen oder          der Erbbauberechtigte bzw. der Nutzer gemäß § 9 des
    Verrieseln desNiederschlagswassers.                            Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom 21.09.1994
(3) Zur öffentlichen Niederschlagswasseranlage im Sinne            (BGBI. I, S. 2457).
    dieser Satzung gehört dasgesamte öffentliche Entwäs-
    serungsnetz für Niederschlagswasser einschließlich                   § 3 – Entsorgungspflicht auf dem Grundstück
    aller technischen Einrichtungen wie insbesondere           (1) Der Eigentümer hat das auf seinem Grundstück an-
    a) Regenwasserkanäle (einschl. Straßeneinläufe),               fallende unbelastete Niederschlagswasser auf dem
    b) dezentrale und semidezentrale Anlagen der Ver-              Grundstück, auf dem es anfällt, zu nutzen oder zu
        sickerung und/oder Rückhaltung auf öffentlichen            entsorgen. Die Entsorgung soll vorrangig durch Ver-
        Flächen (Mulden, Mulden-Rigolen-Systeme),                  sickerung erfolgen.
    c) oberflächige oder oberflächennahe Ableitungsele-        (2) Bei der Entsorgung des Niederschlagswassers auf dem
        mente (Muldensteine, Pflasterrinnen, Schwerlast-           Grundstück ist die Versickerungsfähigkeit des Grund-
        rinnen, Flachkanäle u. ä.),                                stücks auszuschöpfen, um so die Reinigungsfähigkeit
    d) Gräben,                                                     der belebten und begrünten oberen Bodenschichten
    e) Regenrückhaltebauwerke (Staukanäle, Regenrück-              vollständig auszunutzen (oberirdische Versickerung).
        haltebecken und -teiche),
    f) Niederschlagswasserbehandlungsanlagen (Absetz-                       § 4 – Anschluss- und Benutzungsrecht
        becken, Leichtflüssigkeitsabscheider u. ä.).           (1) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht zur Einleitung
(4) Ein Grundstücksanschluss im Sinne dieser Satzung               von Niederschlagswasser besteht nach Maßgabe der
    umfasst die Verbindung zwischender öffentlichen                Einschränkungen in dieser Satzung sowie vorbehaltlich
    Niederschlagswasseranlage und der Grenze des                   anderweitiger Rechtsvorschriften nur in dem Umfang,
    Grundstücks. Je nach Art der öffentlichen Nieder-              in dem eine Entsorgung im Sinne des § 3 dieser Sat-
    schlagswasseranlage kann dieser Grundstücksan-                 zung nicht möglich ist. In diesem Fall bedarf es der
    schluss unterirdisch (Anschlusskanal), oberflächenah           Entwässerungsgenehmigung durch Zweckverband
    (Flachkanal o. ä.) oder oberflächig (Pflasterrinne, Mul-       nach § 8 dieser Satzung.
    denstein o. ä.) erfolgen.                                  (2) Ist eine Entsorgung von Niederschlagswasser auf dem
    Der Grundstücksanschluss ist Teil der öffentlichen             Grundstück nicht oder nur teilweise möglich, so haben
    Niederschlagswasseranlage.                                     die Anschlussberechtigten dies auf Aufforderung durch
(5) Grundstück gemäß dieser Satzung ist unabhängig                 ein anerkanntes Fachingenieurbüronachzuweisen.
    von der Eintragung im Liegenschaftskataster und            (3) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich
    im Grundbuch jeder zusammenhängende Grundbe-                   nur auf solche Grundstücke, die an eine Straße gren-
    sitzdesselben Eigentümers, der eine selbständige               zen, in der eine betriebsfertige und aufnahmefähige-
    wirtschaftliche Einheit bildet.                                öffentliche Niederschlagswasseranlage vorhanden
(6) Grundstücksentwässerungsanlagen sind private An-               ist. Das Gleiche gilt, wenn das betroffene Grundstück
    lagen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung,               einen eigenen dinglich oder durch Baulast gesicherten
    Rückhaltung, Ableitung oder Beseitigung des Nie-               Zugang über ein an die öffentliche Straße grenzendes
    derschlagswassers auf dem Grundstück dienen (z. B.             Grundstück eines Dritten aufweist.
    Hausanschlussleitungen mit ggf. Drosselschächten,          (4) Wenn der Anschluss eines Grundstücks wegen seiner
    Hebeanlagen, private Druckentwässerungseinrich-                besonderen Lage, aus technischen oder betrieblichen
    tungen). Sie sind nicht Bestandteil der öffentlichen           Gründen erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder be-
    Niederschlagswasseranlage oder des Grundstücks-                sondere Aufwendungen und Kosten erfordert, kann der
    anschlusses.                                                   Zweckverband den Anschluss versagen. Hiervon kann
(7) Anschlussberechtigte sind natürliche und juristische           abgesehen werden, wenn der Anschlussberechtigte
    Personen, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder               den Mehraufwandübernimmt.
    Nutzer gemäß § 9 des Sachenrechtsbereinigungs-
    gesetzes vom 21.09.1994 (BGBI. 1, S. 2457) des                    § 5 – Anschluss- und Benutzungszwang/Befreiung
    Grundstücks sind. Soweit sich die Vorschriften dieser      (1) Der Zweckverband kann den Anschluss eines Grund-
    Satzung auf die Benutzung der öffentlichen Nieder-             stücks an die öffentliche Niederschlagswasseranlage
    schlagswasseranlage beziehen, gelten sie auchfür               und die Benutzung der öffentlichen Niederschlags-
    solche Personen, die die tatsächliche Gewalt über              wasseranlage gegenüber dem Eigentümer des
    eine bauliche Anlage oder ein Grundstück ausüben.              Grundstücks anordnen, um eine Beeinträchtigung des
(8) Soweit sich die Vorschriften dieser Satzung auf den            Allgemeinwohls zu verhindern.
    Grundstückseigentümer beziehen, gelten sie entspre-            Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine ein-
    chend auch für Erbbauberechtigte, Nießbraucher und             wandfreie Entsorgung des Niederschlagswassers auf
    solche Personen,die die tatsächliche Gewalt über eine          dem Grundstück nicht ständig gewährleistet ist und/
    bauliche Anlage oder ein Grundstück ausüben. Soweit            oder mit temporär auftretendem oberflächennahen
Sie können auch lesen