Gottesdienste in der Passions- und Osterzeit - Wir laden Sie herzlich ein: Gemeinde ...

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Gottesdienste in der Passions- und Osterzeit - Wir laden Sie herzlich ein: Gemeinde ...
NR. 12 · Donnerstag, 25. März 2021                                                               Amtsblatt

Gottesdienste in der Passions- und Osterzeit
Wir laden Sie herzlich ein:

                                                                                  Dienstag, 30. März
                                                                                   19 Uhr „Wunde Punkte“ Passionsandacht
                                                                                              vor Ort bei Steinmetz Stein,
                                                                                              Zugang vom Bahnhofsparkplatz
                                                                                              (Münchinger Weg 22)

                                                                                  Gründonnerstag, 1. April
                                                                                   19 Uhr Gottesdienst
                                                                                  Karfreitag, 2. April
                                                                                   10 Uhr Gottesdienst
                                                                                              mit Ensemble Chor der Georgskirche
                                                                                      15 Uhr Andacht zur Todesstunde Jesu
                                                                                              Orgelmusik mit Hans-Rudolf Krüger
                                                                                  Ostersonntag, 4. April
                                                                                    8 Uhr Auferstehungsfeier
                                                                                             auf dem Friedhof mit dem
                                                                                             Posaunenchor
                                                                                      10 Uhr Osterfestgottesdienst
                                                                                             mit dem Posaunenchor
                                                                                  Ostermontag, 5. April
 pungun-foto

                                                                                   18 Uhr Ostergottesdienst

Die Gottesdienste finden - wenn nicht anders angegeben - in der Georgskirche statt.

Aufgrund der aktuellen Situation beachten Sie bitte tagesaktuelle Infos auf
www.ev-kirche-schwieberdingen.de                                              Evangelische Kirchengemeinde Schwieberdingen
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Woche 12 | Donnerstag, 25. März 2021                            Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN

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    Schnelle Hilfe im Notfall Notruf (Rettungsdienst und Feuerwehr): 112
                              Krankentransport:              07141 19222

Apotheken                                                       Ärzte
Donnerstag, 25.03.2021                                          Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst
August-Lämmle-Apotheke, Ludwigsburg (Oßweil), Friesenstr. 21,
Tel. 07141 290600                                               Dieser erfolgt durch die Notfallpraxis am Krankenhaus Leon-
Sonnen-Apotheke, Kirchheim am Neckar, Schillerstr. 59,          berg, Rutesheimer Straße 50, 71229 Leonberg.
Tel. 07143 94790                                                Bereitschaftsdienst:
Sonnen-Apotheke, Schwieberdingen, Stuttgarter Str. 35,          Montag, Dienstag, Donnerstag von 18 bis 22 Uhr, Mitwoch von
Tel. 07150 32993                                                14 bis 24 Uhr und Freitag von 16 bis 24 Uhr sowie Samstag,
Freitag, 26.03.2021                                             Sonntag und Feiertag von 7 bis 22 Uhr.
Apotheke im Kaufland, Bietigheim-Bissingen (Bietigheim),        Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die Not-
Talstr. 4, Tel. 07142 788695                                    fallpraxis kommen. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am Mittwoch
Mozart-Apotheke, Ludwigsburg (Eglosheim), Hirschbergstr. 40,    und Freitag erfolgt die Versorgung von Notfallpatienten durch die
Tel. 07141 221240                                               Notfallambulanz des Krankenhauses.
Schlößlesfeld-Apotheke, Ludwigsburg (Schlößlesfeld),            Hausbesuche werden weiterhin von der Notfallpraxis durch-
Corneliusstr. 18, Tel. 07141 890231                             geführt. Kostenfreie Rufnummer 116117 außerhalb der Öff-
                                                                nungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch notwendige
Samstag, 27.03.2021                                             Hausbesuche. Für lebensbedrohliche Notfälle ist wie bisher der
Apotheke Poppenweiler, Ludwigsburg (Poppenweiler),              Rettungsdienst zuständig (Telefon 112). Bitte bringen Sie Ihre
Steinheimer Str. 17, Tel. 07144 14440                           Krankenkassenversichertenkarte (KVK) mit!
Sontags Apotheke im Kaufland, Ludwigsburg (West),
Schwieberdinger Str. 94, Tel. 07141 4889690                     Informationen zu Öffnungszeiten und Anschrift der jeweiligen
St. Bartholomäus-Apotheke, Markgröningen, Ostergasse 22,        Notfallpraxis finden Sie unter:
Tel. 07145 5221                                                 https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/
Stadt-Apotheke, Bönnigheim, Kirchstr. 2, Tel. 07143 21019       Sonntagsdienst der Zahnärzte, Tel. 0711 7877733
Sonntag, 28.03.2021
Adler-Apotheke, Remseck am Neckar (Aldingen), Schlosshof 7,     Hebammenpraxis Frida
Tel. 07146 7570                                                 Tel. 07150 917677 oder mobil 0173 3210548, www.ernakeller.de
Apotheke im Breuningerland, Ludwigsburg (Tammerfeld),
Heinkelstr. 1, Tel. 07141 386016                                Tierärztlicher Sonntagsdienst
Linden-Apotheke, Ludwigsburg (Mitte), Körnerstr. 19/1,          Bitte über Telefon Haustierarzt / Haustierärztin erfragen.
Tel. 07141 923232
Montag, 29.03.2021                                              Tierheim „Franz von Assisi“, Tel.           07141 250410
Apotheke Dr. Dorda, Asperg, Bahnhofstr. 89, Tel. 07141 63051
Central-Apotheke, Schwieberdingen, Vaihinger Str. 4,            Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche
Tel. 07150 32303                                                Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis
Neckar Apotheke, Gemmrigheim, Hauptstr. 55, Tel. 07143 94511    für Kinder- und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipo-
Neckar-Apotheke, Ludwigsburg (Neckarweihingen), Hauptstr. 95,   straße 4, 71640 Ludwigsburg (Tel. 01805 011230).
Tel. 07141 58395                                                Öffnungszeiten:
Dienstag, 30.03.2021                                            Montag bis Freitag 18 bis 22 Uhr sowie Samstag, Sonntag und
Schloß-Apotheke, Sachsenheim (Großsachsenheim),                 Feiertag 8 bis 22 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht
Äußerer Schloßhof 9, Tel. 07147 6328                            erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit.
Stadt Apotheke, Kornwestheim, Bahnhofstr. 29,
Tel. 07154 6169                                                 Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst
Zentral-Apotheke, Ludwigsburg (Mitte), Marktplatz 1,            Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Böblingen,
Tel. 07141 926232                                               Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen.
Mittwoch, 31.03.2021                                            Öffnungszeiten:
Apotheke am Unteren Tor, Bietigheim-Bissingen (Bietigheim),     Montag bis Freitag 19.30 bis 23.30 Uhr sowie Samstag und
Hauptstr. 12, Tel. 07142 788691                                 Feiertag 9 bis 22.30 Uhr, Sonntag 9 bis 22 Uhr.
Mylius Apotheke, Ludwigsburg (Oßweil), Friesenstr. 54,          Die zentrale Rufnummer lautet 01806 070310.
Tel. 07141 7024960
Stern Apotheke im Kimry-Turm, Kornwestheim, Kimryplatz 2/2,
Tel. 07154 808270
Donnerstag, 01.04.2021
Apotheke im Aurain, Bietigheim-Bissingen                                                Impressum
(Bietigheim),Stuttgarter Str. 56, Tel.07142 21619
Apotheke Pattonpoint, Remseck am Neckar (Pattonville),          Nachrichten der Gemeinde Schwieberdingen
John-F.-Kennedy-Allee 33, Tel. 07141 2993570                    Herausgeber: Gemeinde Schwieberdingen, Tel. 07150 305-0, Fax- Nr.
Bahnhof-Apotheke Ludwigsburg, Ludwigsburg (Mitte),              07150 305-105. Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt
Bahnhofstr. 17, Tel.07141 96030                                 GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033
                                                                525-0, Fax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für
                                                                den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
                                                                Bürgermeister Nico Lauxmann oder sein Vertreter im Amt, Schloßhof 1,
Technischer Notdienst                                           71701 Schwieberdingen. Verantwortlich für „Was sonst noch inter-
                                                                essiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20,
Bei Störungen in der Gas-, Strom- oder Wasserversorgung sind    71263 Weil der Stadt.
die nachfolgend aufgeführten Notdienste erreichbar:             Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de
Gas / Strom: Netze BW GmbH Bereitschaftsdienst,                 Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden
Tel. 0800 / 3629 – 447 (Gas), Tel. 0800 / 3629 – 477 (Strom)    Abonnementgebühr.
Wasser: Gemeinde Schwieberdingen, während der Dienstzeiten      Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
unter Tel. 07150 305-141 oder -600                              Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,
Außerhalb der Dienstzeit Handy 0172 7094244.                    E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
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Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN                                   Woche 12 | Donnerstag, 25. März 2021

                                                                                                                            3

                       Der wöchentliche Corona-Lagebericht zur Entwicklung
                           des Infektionsgeschehens in Schwieberdingen
 Arbeit des Krisenstabs:                                     KiTas. Klassen oder Gruppen, in denen es zu einem
 Der Krisenstab der Gemeinde Schwieberdingen tagt            Risikokontakt gekommen ist, werden unter Quarantäne
 mehrmals die Woche, um die aktuelle Situation zu be-        gestellt. Ebenso die betroffenen Lehrkräfte und Erzieher/
 werten und geeignete Maßnahmen für unsere Gemeinde          innen. Betroffene Familien werden von der jeweiligen
 im Lockdown festzulegen.                                    Institution direkt informiert. Zusätzlich werden zwei kos-
 Aktuelle Infizierte (Stand: 22.03.2021, 09:00 Uhr):         tenlose Schnelltest pro Woche für das pädagogische
 In Schwieberdingen sind aktuell 26 Personen infiziert       Personal bis zu den Osterferien angeboten, um Corona
 (registrierte Zahl der Gesamtinfektionen seit Beginn der    Fälle schnellsten zu entdecken.
 Pandemie: 301). Wir weisen darauf hin, dass die Zahlen      Aktuell sind in Schwieberdingen die folgenden Einrich-
 von der Statistik (Dashboard) des Landratsamts abwei-
                                                             tungen betroffen:
 chen können. Diese offiziellen Zahlen des Landratsamts
 werden bei der Gemeinde Schwieberdingen erst dann           Flüchtlingsunterkünfte:
 aktualisiert, wenn der sog. Absonderungszeitraum abge-      • keine
 klärt wurde.
                                                             Schulen / Betroffene Klassen:
 Quarantänebedingte Schließungen im Bereich Bildung          • keine
 und Betreuung:
 Um eine mögliche Verbreitung des Corona-Virus ein-          Kindertagesstätten:
 zudämmen, trifft die Gemeinde Schwieberdingen erfor-        • keine
 derlichenfalls Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen und     Allen Erkrankten wünschen wir gute Besserung.

 Impftermin in Schwieberdingen am Donnerstag, 15.04.2021

 Der Gemeindeverwaltung Schwieberdingen ist es gelun-        Für diese Aktion werden kurzfristig alle erforderlichen
 gen, einen Impftermin vor Ort für Donnerstag, 15.04.2021    Um- und Aufbauten in der Turn- und Festhalle realisiert.
 in die Turn- und Festhalle nach Schwieberdingen zu          Insgesamt werden drei Impfstraßen eingerichtet sowie
 holen. Damit stehen 168 Impfstoffdosen für Bürgerinnen      kurzfristig ein notwendiger WLAN-Anschluss verwirklicht.
 und Bürger, die gemäß der gesetzlichen Impfordnung das      Ebenfalls erfolgen derzeit die Festlegungen einer Ablauf-
 80. Lebensjahr erreicht haben, zur Verfügung. Mittels mo-   planung, die von Seiten der Gemeindeverwaltung, von
 biler Impfteams aus Stuttgart und aus dem Kreisimpfzen-     unterstützenden Institutionen und von Ehrenamtlichen an
 trum wird diese Impfaktion in der Turn- und Festhalle in    diesem Tag durchgeführt werden wird.
 Schwieberdingen stattfinden. Die notwendige Zweitimp-       Bürgermeister Lauxmann stellt fest: „Ich bin sehr glück-
 fung wird an gleichem Ort am Donnerstag, 27.05.2021         lich, dass es uns gelungen ist, eine solche Impfaktion
 durchgeführt.                                               auch in Schwieberdingen durchführen zu können. Die
                                                             Impfungen sind eine dringend notwendige Maßnahme,
 Die Gemeindeverwaltung ist mit Unterstützung mehre-         um unsere ältere Generation zu schützen und insgesamt
 rer Institutionen und Ehrenamtlicher derzeit dabei, alles   die Pandemie erfolgreich zu bekämpfen. Ich freue mich
 Notwendige für diese mobile Impfaktion vorzubereiten.       sehr, unseren Schwieberdinger Seniorinnen und Senioren
 Alle ca. 750 Bürgerinnen und Bürger, die das 80. Le-        dieses Angebot vor Ort anbieten zu können. Mein Dank
 bensjahr erreicht haben, werden in den nächsten Tagen       gilt bereits jetzt den Vereinen und Organisationen und so
 angeschrieben und können sich bis zum Donnerstag,           vielen ehrenamtlichen Unterstützern, die alle tatkräftig mit
 08.04.2021 für einen Termin bewerben. Die Terminanzahl      anpacken, damit wir diese Impfaktion erfolgreich durch-
 ist abhängig von den zugeteilten Impfdosen.                 führen können“., so Bürgermeister Lauxmann.

Die Verordnungen von Seite 4 und 5 sind am Montag, 22. März 2021, in Kraft getreten. Eine Zusammenfassung über
die aktuellen Änderungen können unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ abgerufen werden. Hier finden Sie auch die aktualisier-
ten Corona-Regeln auf einen Blick und Übersicht der offenen und geschlossenen Einrichtungen und Aktivitäten sowie
Erklärungen zur Corona-Verordnung in leichter Sprache.
Bitte beachten Sie aufgrund der aktuellen Beschlüsse vom 22.03.2021 die Veröffentlichungen der Gemeinde auf der
gemeindlichen Homepage und im nächsten Amtsblatt.
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Woche 12 | Donnerstag, 25. März 2021                                                                                Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN

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    Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

        Kontaktbeschränkungen                                                    Lockerung                                                            Maskenpflicht
       Private Treffen im öffentlichen oder privaten                             Lockerung in Stadt- und Land-                                        In folgenden Bereichen müssen alle Personen
       Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.                                    kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz                                 ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen:
       Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                            unter 35* möglich:                                                   • Im öffentlichen Personenverkehr
       14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die                              Treffen von bis zu zehn Personen aus                                 • Beim Einkaufen
       nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.                             maximal drei Haushalten möglich. Die                                 • In geschlossenen Räumen, die für die
                                                                                 Kinder dieser Haushalte werden bis                                     Öffentlichkeit oder für den Publikums-
        Notbremse                                                                einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt.                              verkehr bestimmt sind
       Verschärfte Kontaktbeschränkungen in                                      *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das               • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten
       Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-
                                                                                  Gesundheitsamt geprüft                                              • Bei den erlaubten körpernahen
       Inzidenz von über 100*:                                                                                                                          Dienstleistungen
       Ein Haushalt plus höchstens eine weitere                                                                                                       • Während Veranstaltungen der Religions-
       Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.                                                                                                   ausübung und Beerdigungen
       Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                                                                                                 • In Arztpraxen
       14 Jahre werden nicht mitgezählt.                                                                                                              • FFP2-Maske in Krankenhäusern und Pflege-
       *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft                                                                               einrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt
                                                                                                                                                        mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt
                                                                                                                                                        ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.

         Bildung & Betreuung                                                • Medizinsche Maskenpflicht für alle Schüler*innen      • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto,
                                                                              sowie Lehrer*innen an Schulen mit Präsenz-              Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen
         • Kitas sind für den Regelbetrieb unter
                                                                              unterricht sowie Schulhorte und Nachmittags-            möglich. Alle Personen müssen eine medizinische
           Pandemiebedingungen offen.
                                                                              und Nachhilfebetreuung.                                 Maske oder Atemschutzmaske tragen. Theorieunterricht
         • An Grundschulen findet Präsenzunterricht
                                                                            • Medizinische Maskenpflicht für Personal in              ist nur online möglich.
           statt. Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt.
                                                                              Kitas, Grundschulförderklassen, Horten und            • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit
         • Wechselunterricht für die Klassenstufen
                                                                              Schulkindergärten. Ausnahme: Beim aus-                  vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
           5 und 6 an den weiterführenden Schulen
                                                                              schließlichen Kontakt zu Kindern.                       Kontaktdaten möglich.
           ist möglich. Dies gilt auch für alle Klassen-
                                                                            • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                 • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder
           stufen der Sonderschulen.
                                                                              Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt-             Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein
          • Alle weiteren Klassenstufen der weiter-
                                                                              beschränkungen möglich.                                 Testkonzept für das Personal.
           führenden Schulen weiterhin im Fernunterricht
                                                                            • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen
         • Sonderregelung für Abschlussklassen sind
                                                                              schließen.                                                    Notbremse
           möglich und werden individuell festgelegt.
                                                                            • Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikums-
         • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für                                                                                       Verschärfte Kontaktbeschränkungen in
                                                                              verkehr. Kontaktarmes Training mit maximal fünf
           alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen                                                                                      Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-
                                                                              Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ist
           Bildungs- und Beratungszentren sind                                                                                             Inzidenz von über 100*:
                                                                              gestattet. Die Kinder der beiden Haushalte bis
           weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die                                                                                     Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
                                                                              einschließlich 14 Jahre zählen nicht dazu. Paare, die
           Schulen und Kitas vor Ort.                                                                                                      dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten.
                                                                              nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
         • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis maximal                                                                                                    *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das
                                                                                                                                                         Gesundheitsamt geprüft                        Alle Details sowie Fragen und
           5 Schüler*innen wieder möglich.                                                                                                                                                             Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                       Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                       Stand: 19.03.2021

    Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

         Einzelhandel                                                            Sonstiger Einzelhandel darf neben                                              Arbeiten
                                                                                 „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen                                     • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
          Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf                       auch „Click&Meet“ anbieten:                                                      die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
          sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen                        • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der                                       ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
          der Corona-Verordnung geöffnet:                                          Corona-Verordnung                                                            • Home Office,
                                                                                                                                                                          Office sofern möglich
                                                                                 • Tragen von medizinischen Masken                                              • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
              Babyfachmärkte                                                    • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit                                    und Geschäftsbetriebes
              Bäckereien und Konditoreien                                         festem Zeitfenster                                                           • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
              Banken                                                            • Dokumentation der Kontaktdaten                                                 auch in Präsenz möglich
              Bau-, Garten- sowie Raiffeisenmärkte                                                                                                             • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
                                                                                 Regelung für offene Geschäfte:
              Buchhandlungen                                                                                                                                     Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
                                                                                 • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten
              Blumenläden                                                                                                                                        Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                                                                                   werden.
              Drogerien                                                                                                                                          (auch im Freien)
                                                                                 • Geschäfte mit weniger als 10 m²
              Getränkemärkte                                                                                                                                   • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                                                   Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in
              Großhandel                                                                                                                                         auflagen
                                                                                 • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
              Hörgeräteakustiker
                                                                                   Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
              Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten
                                                                                 • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
               sowie Ersatzteilverkauf
                                                                                   ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
              Lebensmittelmärkte
              Metzgereien
                                                                                   den Lebensmitteleinzelhandel)                                                Gesundheit & Soziales
                                                                                 • Maskenpflicht vor den Geschäften und                                         • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
              Optiker
                                                                                   auf den Parkplätzen                                                            Pflegeheimen, Senioren- und
              Orthopädieschuhtechniker
                                                                                 • Gesteuerter Zutritt                                                            Behinderteneinrichtungen
              Poststellen und Paketshops, aber ohne
                                                                                 • Warteschlangen vermeiden.                                                    • Keine Isolation der Betroffenen
               den Verkauf von weiteren Waren
              Reformhäuser                                                      Notbremse                                                                      • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
              Reinigung und Waschsalons                                         Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen                                         SARS-CoV2-Schnelltests für
              Reise- und Kundenzentren für den                                  mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                                         Patienten*innen und Besucher*innen
               öffentlichen Verkehr                                              Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr                                   • Regelmäßige, verpflichtende Tests
              Sanitätshäuser                                                    anbieten. „Click&Collect“ ist möglich.                                           des Pflegepersonals von Alten- und
              Tafeln                                                            *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft               Pflegeheimen
              Tankstellen
              Telefonshops für Reparatur, Austausch                             Lockerung
               und Störungsbehebung                                              Weitere Öffnungen in Stadt- und Land-
              Tierbedarf- und Futtermärkte                                      kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
              Wochenmärkte                                                      unter 50* möglich:
              Zeitschriften- und Zeitungskioske                                 Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
                                                                                 Bedingungen öffnen:
          Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de                          • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
                                                                                   der Corona-Verordnung
                                                                                 • Tragen von medizinischen Masken                                                                                     Alle Details sowie Fragen und
                                                                                 *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das                                                                Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                       Baden-Württemberg.de
                                                                                  Gesundheitsamt geprüft
                                                                                                                                                                                                       Stand: 19.03.2021
Gottesdienste in der Passions- und Osterzeit - Wir laden Sie herzlich ein: Gemeinde ...
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN                                                                                          Woche 12 | Donnerstag, 25. März 2021

                                                                                                                                                                                                                                      5

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

      Dienstleistungen                                                         Gastronomie                                                           Religionsausübung
                                                                                Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller                            Gottesdienste und Beerdigungen unter
       Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                                Art bleiben geschlossen.                                              Hygieneauflagen.
       folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                                • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder                              • Einhalten der AHA-Regeln über die
       • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                                  Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                                 gesamte Dauer
         Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                                  bis 21 Uhr)                                                         • Tragen von medizinischen Masken
         müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                                • Kein Ausschank und Verzehr von                                      • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
         tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                                  alkoholischen Getränken im öffentlichen                               als 10 Personen mindestens zwei
         Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                                  Raum                                                                  Werktage zuvor bei den zuständigen
         Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                                • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                                 Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
         konzept für das Personal benötigt.
                                                                                  in verschlossenen Behältnissen erlaubt                                Beerdigungen.
       • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                                                      • Kein Gemeindegesang in geschlossenen
       Weiterhin geschlossen:
                                                                                Kantinen schließen überall dort, wo es die                              Räumen
        Prostitutionsgewerbe
                                                                                Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                                Mitnehmen sind erlaubt.
       Ausführliche Liste auf
       » Baden-Württemberg.de                                                                                                                        Reisen
                                                                                                                                                     Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
    Notbremse                                                                   Veranstaltungen                                                      sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
   Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
                                                                               Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen                             Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
   mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                                     im öffentlichen Raum.                                                beschränkungen an tagestouristischen
   Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                                Ausnahmen:
                                                                                                                                                     Hotspots durch die örtlichen Behörden.
   Medizinisch notwendige Behandlungen sind                                     • Gerichtsverhandlungen
   weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet                           • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit
                                                                                                                                                     Nicht gestattet:
   bleiben.                                                                       und Ordnung dienen
   *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft           • Betriebsversammlungen                                               Touristische Busreisen
                                                                                • Prüfungen und deren Vorbereitung                                    Touristische Übernachtungsangebote
                                                                                • Eheschließungen                                                      (auch Campingplätze)
      Ausgangsbeschränkungen                                                    • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
      Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen,                                  dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)                              Weiterhin möglich:
      nächtliche Ausgangsbeschränkungen von                                     • Nominierungs- und Wahlkampf-                                        Geschäftsreisen
      21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung                                         veranstaltungen, sowie dazugehörige                                 Reisen und Übernachten in
      umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von                                    Unterschriftensammlungen                                              besonderen Härtefällen
      100 Neuinfektionen pro 100.000
      Einwohner*innen sieben Tage in Folge bei
      einem diffusen Infektionsgeschehen über-
      schritten ist und weitergehende regionale
      Maßnahmen nicht zu einem Rückgang
      geführt haben.
      Ansprechpartner*innen der Stadt- und                                       Abstand              Hygiene       Medizinische           Corona-App              Regelmäßig                         Alle Details sowie Fragen und
      Landkreise auf » Baden-Württemberg.de                                       halten            praktizieren    Maske tragen             nutzen                  lüften                           Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                      Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                      Stand: 19.03.2021

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

       Sport                                                                                                                   Notbremse
       Individualsport im Freien und auf Außen-                         Ansonsten sind öffentlichen und privaten               Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen mit einer
       und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder)                       Sportstätten für den allgemeinen Publikums-            7-Tage-Inzidenz von über 100*:
       mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als                        verkehr geschlossen:                                   Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den
       2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis                                                                           Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen
       einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.                                                                        Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Gruppensport im
                                                                         Frei- und Hallenbäder
       Paare, die nicht zusammenleben, zählen als                                                                              Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften
       einen Haushalt.                                                                                                         Kontaktbeschränkungen.
                                                                         Für Reha-Sport, Schulsport, Studien-                  *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft
                                                                         betrieb, Profi- oder Spitzensport und
       Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit                           für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei              Lockerung
       bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre                     und Feuerwehren) dürfen die                           Weitere Lockerungen in Stadt- und Landkreisen mit stabiler
       ist erlaubt.                                                      Einrichtungen geöffnet werden.                        7-Tage-Inzidenz unter 50* möglich:
                                                                                                                               Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal
       Die Benutzung der Umkleiden oder                                  Spaßbäder                                            10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht
       Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.                                                                                   mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis
                                                                         Skilifte und Gondeln
                                                                                                                               einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
       Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder                    Thermen und Saunen
                                                                                                                               Paare, die nicht zusammenleben, zählen als
       Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.                                                                           einen Haushalt.
                                                                                                                               *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft

         Kultur- und Freizeitgestaltung                                          Theater                                                           Notbremse
         Kultur- und Freizeiteinrichtungen                                       Volksfeste o.ä.                                                  Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
         bleiben geschlossen.                                                    Zirkusse                                                         mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:
                                                                                                                                                   Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische
         Geschlossen:                                                           Geöffnet:                                                          und botanische Gärten werden für den
          Ateliers                                                              Spielplätze im Freien                                            Publikumsverkehr geschlossen.
          Ausflugsschiffe                                                       Wandern und Spazieren                                           *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft

          Camping- und Wohnmobilstellplätze
          Diskotheken und Clubs                                                Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                                 Lockerung
          Freizeitparks und Indoorspielplätze                                  „Click&Meet“:                                                      Weitere Vereinfachungen in Stadt- und Land-
          Kinos und Autokinos                                                   Wettannahmestellen                                               kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
          Kletterparks (drinnen und draußen)                                                                                                      unter 50* möglich:
                                                                                Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung                              Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
          Konzerte und Kulturhäuser                                            und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:                           zoologischen und botanischen Gärten ohne
          Krabbelgruppen                                                        Autokino, Autotheater, Autokonzerte                              Voranmeldung und Dokumentation der
          Messen                                                                Galerien                                                         Kontaktdaten erlaubt.
          Opern                                                                 Museen                                                           *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen,
          Spielbanken- und hallen                                               Gedenkstätten                                                     durch das Gesundheitsamt geprüft                  Alle Details sowie Fragen und

                                                                                 Zoologische und botanische Gärten                                                                                   Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                      Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                      Stand: 19.03.2021
Gottesdienste in der Passions- und Osterzeit - Wir laden Sie herzlich ein: Gemeinde ...
Woche 12 | Donnerstag, 25. März 2021                           Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN

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                                                                                                                                   Foto:BrianAJackson/iStock/Thinkstock
    Zum Schutz der Bürger: Besuche im
    Rathaus nur nach vorheriger telefonischer
    Vereinbarung
    Die Rathausmitarbeiter können durch die Corona-Pan-
    demie nur nach vorheriger telefonischer Terminabspra-
                                                                                 Vorverlegter Redaktionsschluss
    che zu den üblichen Öffnungszeiten aufgesucht werden.
    Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin bei Ihrem                         Aufgrund von Karfreitag wird der
    Ansprechpartner.                                                                   Redaktionsschluss (KW 13)
    Das Einwohnermeldeamt bietet nach telefonischer Ver-                          für das Mitteilungsblatt vorverlegt auf
    einbarung ausschließlich für Abholungen von Ausweis-
    dokumenten (Personalausweise, Reisepässe, Kinderrei-                             Montag, 29. März 2021, 10 Uhr.
    sepässe und Führerscheine) zusätzliche Termine (Mo.
    und Mi. von 14:00 bis 15:30 Uhr) an.                                 Das Mitteilungsblatt erscheint am Mittwoch, 31.03.2021.

               Herzliche Einladung zum                         Grafik: Pfeffer                      Osterspaziergang
             Familiengottesdienst                                                                               im Kirchhof
                                                                                                           Zwei Kreuzwege
                                                                                                    für große u. kleine Leute

                                                                                                        Sonntag, 28. März -
                                                                                                        Sonntag, 11. April
                                                                                                        Täglich von
                                                                                                        16.00 - 18.00 Uhr
           am Palmsonntag, 28.03.2021                                                                   im Hof und Garten
                     um 10.30 Uhr                                                                       der Georgskirche
       in der kath. Kirche St. Petrus und Paulus                                                        Ev. Kirchengemeinde
                                                                                                        Schwieberdingen

             Termine und Veranstaltungen

ZFK kurz vor Eröffnung in neuen Praxisräumen
Die Zahnmedizin Fischer und Kollegen (ZFK) startet Mit-
te April in den neugeschaffenen Räumlichkeiten im Ärzte-,
Dienstleistungs- und Wohnhaus in der Stuttgarter Straße. Bei
einem Besuch in der neugeschaffenen Immobilie inmitten
der Schwieberdinger Ortsmitte konnten sich Bürgermeister
Nico Lauxmann sowie Beigeordneter Manfred Müller einen
Einblick über die neuen Praxisräume sowie über das fast
fertiggestellte Gebäude insgesamt verschaffen. Dr. Thomas
Fischer erläuterte die zukünftigen Angebote und Abläufe in
den Praxisräumen, die sich über zwei Geschosse verteilen.
Es handelt sich laut Dr. Fischer um einen wichtigen Schritt
für seine Praxis und für die zukünftigen Dienstleistungen,
die er seit rund 15 Jahren in Schwieberdingen anbietet. Die
Gemeindeverwaltung freut sich, dass mit dieser Immobilie
zukunftsfähige und moderne Praxisräume geschaffen werden
konnten und wünscht Dr. Fischer und seinem ganzen Team
einen guten Start am neuem Standort.
Gottesdienste in der Passions- und Osterzeit - Wir laden Sie herzlich ein: Gemeinde ...
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN                                    Woche 12 | Donnerstag, 25. März 2021

                                                                                                                                7
Hermann-Butzer-Schule - Mit digitalen Tafeln und Tablets in die Zukunft
Die Umsetzung des Digitalisierungskonzepts für die Schwie-
berdinger Grundschule schreitet zügig voran. Nachdem bereits
im Januar dieses Jahres die Ausgabe von 90 Chromebooks
an Schülerinnen und Schüler mit großer positiver Resonanz
erfolgt ist, wurden nun 170 weitere Endgeräte für den Einsatz
beschafft. Zur Grundausstattung gehören eine Schutzhülle
sowie eine entsprechende Versicherung. Derzeit werden die
Endgeräte durch das Digitalisierungsteam der Hermann-But-
zer-Schule administriert, um diese noch vor den Osterferien
an die Schülerinnen und Schüler zu verteilen. Für die Ausstat-
tung mit mobilen Endgeräten hat der Gemeinderat Schwie-
berdingen insgesamt 229.000 € zur Verfügung gestellt, wovon
rund 80.000 € über den Digitalpakt und Zuschussprogramme
vom Land und Bund gefördert werden. Neben den mobilen
Endgeräten werden derzeit parallel die Räumlichkeiten an
der Berg- und Talschule zu „digitalen Klassenzimmern“ um-
gebaut. Neben Dokumentenkameras für alle Klassenzimmer
wurden zunächst 3 digitale, interaktive Tafeln beschafft und     v.l.: Bürgermeister Nico Lauxmann, Lehrerin Aline Weber, Kon-
im Unterricht eingesetzt. Besonders der 86-Zoll-Bildschirm,      rektor Christoph Cimander, Digitalisierungsbeauftragter Felix
welcher die alte Kreidetafel ersetzt, war für die Kinder be-     Pfisterer
sonders spannend. Auf ihm lässt sich mit den Fingern farbig
schreiben und gleich mit dem Handballen „digital“ wieder         Christoph Cimander sind die 3 digitalen Tafeln bereits heute
alles wegradieren. Nicht nur für die Kinder ist die neue         im Kollegium sehr gefragt. Aufgrund der durchweg positiven
Ausstattung interessant, sondern auch für das gesamte Leh-       Erfahrungen im Praxisbetrieb werden in den kommenden Mo-
rerkollegium beginnt eine neue Form des Unterrichtens. Bis       naten weitere Klassenzimmer der Hermann-Butzer-Schule mit
jedoch alle Möglichkeiten, welche solche Tafeln bieten, auch     digitalen Tafeln ausgestattet. Die hierfür notwendigen Vorar-
vollumfänglich genutzt werden können, wird es noch etwas         beiten in die digitale Infrastruktur inkl. eines flächendeckenden
Übung benötigen. Doch dank des Einsatzes vieler engagier-        W-LAN sind bereits abgeschlossen und bilden die Grundlage
ter Lehrerinnen und Lehrer und der Leitung des Konrektors        für weitere Investitionen in eine moderne und digitale Schule.

Die Fahrradsaison hat begonnen...
                                                                 ausleihen. Diese können einfach über die RegioRadStuttgart-
                                                                 App, mit der polygoCard am Rad oder direkt über das
                                                                 Terminal an der Station sowie telefonisch entliehen werden.
                                                                 Die Pedelecs lassen sich beispielsweise in Schwieberdingen
                                                                 entleihen und in jeder anderen RegioRad-Kommune wieder
                                                                 abgeben. www.regioradstuttgart.de/de/staedte
                                                                 Registrieren Sie sich unter www.regioradstuttgart.de und be-
                                                                 antragen Sie auch die kostenlose polygoCard bei der Deut-
                                                                 sche Bahn AG, um von den Kostenvorteilen zu profitieren.
                                                                 Detaillierte Informationen zum Gesamtangebot, zur Regist-
                                                                 rierung und den Konditionen gibt es unter www.regiorad-
                                                                 stuttgart.de.

und für die Ostertage ist frühlingshaftes Wetter vor-
hergesagt. Beste Voraussetzungen also, um auch
die Pedelecs des RegioRadStuttgart selber zu tes-
ten und für eine Tour auszuleihen. An der Regi-
oRadStuttgart-Station am Schwieberdinger Bahnhof
stehen 10 Pedelecs, also Fahrräder mit elektrischer
Unterstützung zur Ausleihe bereit.
RegioRadStuttgart ist einfach und bequem zu nut-
zen. Die für den Verleihvertrieb entwickelten Fahrrä-
der und Pedelecs sind durch das Display am Lenker
besonders komfortabel und einfach zu bedienen.
Beide Modelle verfügen zudem über eine 7-Gang-
Schaltung, einen höhenverstellbaren Sattel und eine
bequeme, niedrige Einstiegshöhe.
RegioRadStuttgart ist ein interkommunales Fahrrad-
und Pedelecverleihsystem für die Landeshauptstadt
Stuttgart, die Gemeinde Schwieberdingen und über
40 weitere Städte und Gemeinden in der Region.
Registrierte Kunden können an aktuell 176 Verleih-
stationen in der Landeshauptstadt und der Region
Stuttgart über 600 Fahrräder und rund 450 Pedelecs
Gottesdienste in der Passions- und Osterzeit - Wir laden Sie herzlich ein: Gemeinde ...
Woche 12 | Donnerstag, 25. März 2021                                   Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN

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Themenserie Hochwasserschutz
Bei uns Sonne, im Nachbarort heftige Unwetter - das Phänomen Starkregen
Hochwasser treten zunehmend häufiger und heftiger auf.                 Starkregen kann jeden treffen! Bei heftigen Schauern können
Seit einigen Jahren kommt es häufiger zu plötzlich auf-                die Regenmassen nicht schnell genug versickern. Das Was-
tretenden massiven Regenfällen - man spricht hierbei von               ser fließt dann vor allem oberirdisch ab und erreicht eine
sogenanntem „Starkregen“.                                              zerstörerische Kraft. Daher sollten Sie unbedingt planen, wie
Starkregen sind lokal begrenzte Regenereignisse mit gro-               Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Haus, beziehungsweise
ßer Niederschlagsmenge. Sie können räumlich betrachtet                 Ihre Wohnung vor den Sturzfluten schützen können. Hierbei
überall auftreten - und dies innerhalb kürzester Zeit und              hilft Ihnen ein individueller Notfallplan. Auch sollten Sie eine
mit hoher Intensität. In einem Zeitraum von ein bis zwei               Elementarschadensversicherung abschließen, denn nur dann
Stunden können dann mehr als 100 Liter pro Quadratmeter                kann Ihre Hausratversicherung für Sachschäden aufkommen.
fallen. Das entspricht etwa einem Siebtel dessen, was in
Baden-Württemberg normalerweise pro Jahr fällt. Im Ge-
gensatz zum Flusshochwasser, bei dem Flüsse oder Bäche
anschwellen und ufernahe Bereiche überfluten, tritt Star-
kregen auch unweit von Gewässern und engen Tälern auf.
Besonders gefährdet sind Grundstücke am Hang, in einer
Mulde oder im Tal.
Treten Überflutungen infolge von Starkregen auf, spricht man
von sogenannten „Sturzfluten“. Diese Sturzfluten weisen
hohe Fließgeschwindigkeiten auf und überfluten nicht nur
Häuser und Straßen, sondern erodieren auch unterschied-
lichstes Material (beispielsweise Gehölz, Sediment) entlang
ihres Fließweges. Durch die Sedimentfracht beziehungswei-
se das Treibgut verstärkt sich die zerstörerische Kraft der
Wassermassen.
Der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen ist schwer
vorhersagbar. Wo und wieviel es genau regnet, können Me-
teorologen nicht exakt vorherbestimmen: Während sich in                Hochwasserereignis in Ditzingen am 4.7.2010 Copyright:
einem Stadtteil der Niederschlag entlädt, muss es ein paar             Stadt Ditzingen
Kilometer weiter nicht einmal regnen.

                   Hochwas-                     Interkommu-                               Deutscher                        Hochwas-
                   serbw.de -                   nale Webseite                             Wetter-                          servorher-
                   https://                     zum Starkre-                              dienst - htt-                    sagezent-
                   w w w .                      genrisikoma-                              ps://www.                        r a l e
                   hochwas-                     nagement -                                dwd.de/                          Baden-
                   ser.baden-                   h t t p : / / w w w.                                                       Württem-
                   wuerttem-                    starkregenge-                                                              berg - htt-
                   berg.de/                     f a h r. d e /                                                             ps://www.
                   starkregen                   glems/                                                                     hvz.baden-
                                                                                                                           wuerttem-
                                                                                                                           berg.de/

Schwieberdingen und Hemmingen erhöhen die Schnelltestanzahl - regelmäßige Schnelltests
für Schülerinnen und Schüler an den Schwieberdinger Schulen
Ergänzend zu den Schnelltests für die gemeindliche Mit-                Die Schulleitungen Ilse Riedl (Hermann-Butzer-Schule) und
arbeiterschaft im Betreuungs- und Schulbereich sowie den               Silke Benner (Glemstalschule) bedanken sich für das Testan-
wöchentlichen und kostenlosen Schnelltestmöglichkeiten für             gebot: „Es ist toll, dass vom Schulträger so kurzfristig flä-
die Bevölkerung bieten die Gemeinde Schwieberdingen und                chendeckende Schnelltests für alle Mitglieder der Schulge-
der Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hem-                    meinschaft angeboten werden, um schrittweise zu einem
mingen als Schulträger der Hermann-Butzer-Schule und der               normalen Schulalltag zurückkehren zu können.“
Glemstalschule in Zusammenarbeit mit mehreren Schwieber-
dinger Arztpraxen ab der kommenden Woche regelmäßige                   Das wöchentliche Testangebot ist kostenfrei, freiwillig und
Antigen-Schnelltests für alle Schülerinnen und Schüler an              findet in den Unterrichtswochen direkt in der Hermann-
den Schwieberdinger Schulen an.                                        Butzer-Schule und der Glemstalschule statt. Die genauen
Bürgermeister und Verbandsvorsitzender Nico Lauxmann so-               Uhrzeiten werden durch die Schulleitungen kommuniziert.
wie Bürgermeister und stellvertretender Verbandsvorsitzender           Die Schnelltestung der Schülerinnen und Schüler wird
Thomas Schäfer betonen: „Wir freuen uns, in Zusammenarbeit             dabei mit einem möglichst angenehmen Abstrich aus der
mit den beteiligten Schwieberdinger Arztpraxen eine gute Lö-           vorderen Nase jeweils in den Klassenzimmern durchge-
sung gefunden zu haben, um mittels Schnelltestung für den              führt werden. Mit den professionell durchgeführten Abstri-
Schulalltag die größtmögliche Sicherheit zu bieten. Das Ange-          chen in den Klassenzimmern wird allen Schülerinnen und
bot von regelmäßigen Schnelltests ist ein weiterer Baustein im         Schülern ein verlässlicher und niederschwelliger Zugang
Maßnahmenpaket zur Pandemiebekämpfung in Schwieberdin-                 zu den Schnelltests angeboten und die Verwaltung hofft
gen und Hemmingen. Für die enge Kooperation mit unseren                dementsprechend auf eine hohe Resonanz unter den Test-
Arztpraxen bedanken wir uns herzlich im Namen der ganzen               berechtigten, um mögliche Infektionsketten frühzeitig zu
Gemeinde und des Gemeindeverwaltungsverbands.“                         unterbrechen.
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN                                  Woche 12 | Donnerstag, 25. März 2021

                                                                                                                             9
                                                              Erfreulicherweise konnte nun trotz der anhaltenden Pandemie
            Amtliche                                          eine schon lange geplante Unterrichtung durchgeführt werden,
                                                              bevor eine Einsicht in das Bauwerk aufgrund fortschreitender
            Bekanntmachungen                                  Arbeiten nicht mehr möglich ist. Die Veranstaltung fand in
                                                              enger Abstimmung und Planung mit der Gemeindeverwaltung
                                                              unter Einhaltung entsprechender Vorgaben statt.
                                                              Durch den Leiter des Bauamtes und Hochwasserschutzbeauf-
                                                              tragten Herrn Wemmer erhielten die Führungskräfte der Feuer-
Freiwillige Feuerwehr                                         wehr die Informationen sozusagen aus erster Hand. Zu Beginn
Schwieberdingen                                               erklärte Herr Wemmer allgemeine Punkte zum Hochwasser, zum
                                                              Hochwasserschutz, zu bereits getroffenen Maßnahmen sowie
Führungskräfte erhalten Informationen zum baulichen           geplanten Ausführungen am Räuschelbach, im Ortskern und die
Hochwasserschutz                                              Glems betreffend. Anschließend wurden bei einem Rundgang
Im Rahmen des örtlichen Hochwasserschutzkonzepts wird         diverse Stellen besichtigt und weiterführend erläutert. Zum guten
aktuell der Bau eines Staukanals entlang der Glems umge-      Schluss konnten an der Baustelle des Staukanals die beein-
setzt. Da die Feuerwehr bei Ereignissen durch Starkregen      druckenden Maße und die massive Ausführung des Bauwerks
und Hochwasser wichtige Einsatzaufgaben übernimmt, ist        eingesehen werden. Kommandant Jonetzko dankte Herrn Wem-
eine Aus- und Fortbildung auch im Bereich des baulichen       mer für seinen gelungenen Vortrag und die äußerst informativen
Hochwasserschutzes notwendig.                                 Ausführungen. Eine solche Veranstaltung zeigt, wie wichtig eine
                                                              enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Feuerwehr ist
                                                              und dass diese in Schwieberdingen positiv umgesetzt wird.
                                                              Jürgen Jonetzko, Kommandant

                                                              Jugendfeuerwehr
                                                              Schwieberdingen
                                                              Unsere nächsten Jugendfeuerwehrtermine im Homeoffice
                                                              25.03.2021 - 18:30 Uhr - Online-Meeting für Gruppe GELB
                                                              15.04.2021 - 18:30 Uhr - Online-Meeting für Gruppe ORANGE
                                                              22.04.2021 - 18:30 Uhr - Online-Meeting für Gruppe ROT
                                                              Bis auf Weiteres wurde der praktische Übungsbetrieb der
                                                              Jugendfeuerwehr eingestellt. Wir treffen uns daher zur ange-
                                                              gebenen Zeit im Online-Meeting unter www.jugendfeuerwehr-
                                                              schwieberdingen.de und nutzen Jitsi.
                                                              Wir hoffen, euch bald gesund und munter wiederzusehen.
Vorstellung des Hochwasserschutzkonzepts der Gemeinde         Eure Jugendleitung

                                                              Ludwigsburger
                                                              Energieagentur LEA
                                                              Saisonstart für Solarthermie
                                                              Anlagen-Check durch die Energieagentur Kreis Ludwigsburg
                                                              Zwischen März und Oktober erzielen Solaranlagen fast 80
                                                              Prozent ihres Jahresertrags.
                                                              Voraussetzung für einen möglichst hohen Energieertrag ist die
                                                              fehlerfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage und die richtige Kom-
                                                              munikation mit dem Kessel. Die Erfahrung zeigt, dass über 50%
                                                              der Solarthermie-Anlagen schlecht oder gar nicht funktionieren.
                                                              Bei Verdacht auf einen geringeren Ertrag empfiehlt Kurt
                                                              Schüle, Solarexperte der Energieagentur Kreis Ludwigsburg
                                                              (LEA), eine zeitnahe Überprüfung der Anlagen, um even-
                                                              tuelle Schwachstellen aufzudecken. Hierfür eignet sich der
                                                              „Solarwärme-Check“, den die Expert:innen der LEA unab-
Besichtigung der Baustelle des Staukanals                     hängig und neutral in Kooperation mit der Verbraucher-
                                                              zentrale Baden-Württemberg anbieten. Er liefert Betreibern
                                                              solarthermischer Anlagen wichtige Informationen zu Effizienz,
                                                              Einstellungsmöglichkeiten und Funktionsweisen.
                                                              Aufgrund der Förderung durch das Bundesministerium für
                                                              Wirtschaft und Energie kosten die Checks nur 30 €. An-
                                                              fragen werden unter 07141/688 93-0 direkt bei der LEA
                                                              entgegengenommen.
                                                              Für alle Fragen rund um Energie und Klimaschutz bietet die
                                                              Energieagentur regelmäßige Beratungstermine an. Diese (ak-
                                                              tuell telefonische) Erstberatung ist für alle Bürgerinnen und
                                                              Bürger der Gemeinde Schwieberdingen kostenlos und Termine
                                                              können ebenfalls unter 07141/688 93-0 vereinbart werden.
                                                              Weiterführende Informationen gibt es auf www.lea-lb.de.
                                                              Übrigens: am 27. März findet die Earth Hour 2021 des WWF
                                                              statt. Um 20.30 Uhr Ortszeit gilt dann bei Millionen Men-
                                                              schen, tausenden Städten und Unternehmen auf der ganzen
                                                              Welt für eine Stunde: Licht aus. Klimaschutz an. Gemeinsam
                                                              setzen wir so ein globales Zeichen für den Klimaschutz und
Besichtigung des Staukanals       Fotos: FF Schwieberdingen   einen lebendigen Planeten.
Woche 12 | Donnerstag, 25. März 2021                                   Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN

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Stellenanzeigen Gemeinde
                                                                       Freundeskreis Asyl
                                                                       Schwieberdingen
                                                                       Haben Sie Fragen oder wollen mehr über die Arbeit des
                                                                       Freundeskreises erfahren? Wollen Sie uns unterstützen?
                                                                       Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
                                                                       Telefon: 0159 06043876
                                                                       E-Mail:    fk-asyl@gmx.de
                                                                       Sie erreichen uns persönlich dienstags von 12 bis 12.30 Uhr
                                                                       im evangelischen Gemeindehaus (UG), Gartenstraße 8 (außer
                                                                       in den Schulferien). Kommen Sie einfach vorbei.
  Die Gemeinde Schwieberdingen (ca. 11.500 Einwohner) stellt           Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage
  baldmöglichst eine                                                   der Gemeinde Schwieberdingen.

     stv. Einrichtungsleitung (m/w/d)
                                                                       Zweckverband
     für die KiTa Wirbelwind (100%)                                    Gruppenklärwerk Talhausen

  ein. Die Stelle ist aufgrund der Mutterschutzzeiten und einer vo­    Einladung zur Verbandsversammlung am Mittwoch,
  raussichtlich einjährigen Elternzeit befristet zu besetzen. Im An­   31.03.2021 - Pressefassung
  schluss besteht die Möglichkeit als Fachkraft weiterbeschäftigt zu   Die nächste öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung
  werden.                                                              des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Talhausen findet am
  Die KiTa Wirbelwind bietet Platz für insgesamt 120 Kinder im Alter            am Mittwoch, den 31.03.2021 um 18.00 Uhr
  von 1 bis 6 Jahren. Sie bietet Regelöffnungszeiten, durchgehende     in der Mensa im Bildungszentrum Markgröningen, Schwie-
  Öffnungszeiten sowie eine Ganztagesbetreuung von 7.30 bis            berdinger Str. 12, 71706 Markgröningen mit folgender Ta-
  16.00 Uhr für bis zu 30 Kinder im Kindergartenbereich und 10 Kin­    gesordnung statt:
  der im Krippenbereich. Das offene Konzept der Einrichtung richtet
  sich nach dem Leitziel „Wir machen Kinder fit für’s Leben“ aus und
                                                                       1. Wirtschaftsplan 2021 mit Finanzplanung 2020 – 2024
  rückt die Selbstständigkeit, die individuellen Bedürfnisse und die   2. Technischer Betriebsbericht 2020
  Partizipation der Kinder in den Mittelpunkt.                         3. Kanalsanierung nach der EKVO
                                                                           - Vergabe der Bauarbeiten für den 2. Sanierungsabschnitt
  Ihre Aufgaben                                                        4. Entgelte für die Direktanlieferung von Abwässern in der
  ­    Umsetzung des Orientierungsplans Baden­Württemberg                  Klär-Anlage
  ­    Mitverantwortung bei der Umsetzung der pädagogischen
                                                                       5. Änderung der Verbandssatzung
       Konzeption gemeinsam mit dem Team
  ­    Organisations­ und Verwaltungsaufgaben
                                                                       6. Bekanntgaben und Sonstiges
  ­    Übernahme der übrigen Aufgaben der Leitung bei deren Ab­        Aufgrund der Hygiene- und Abstandsvorschriften, ist es er-
       wesenheit, u.a. auch Personalführung                            forderlich, dass Sitzungsteilnehmer*innen und Besucher*innen
  ­    Zusammenarbeit mit dem Träger und externen Kooperati­           eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
       onspartnern                                                     Die Bevölkerung wird zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.
  Ihr Profil                                                           Rudolf Kürner
  ­    Abschluss als Erzieher/in oder vergleichbar                     Verbandsvorsitzender
  ­    fundierte und aktuelle Fachkenntnisse
  ­    mehrjährige Berufserfahrung im Elementarbereich
  ­    Erfahrungen in der Leitungstätigkeit wären wünschenswert        Diverse amtliche Mitteilungen
  ­    gute Kommunikations­ und Motivationsfähigkeit
  ­    Führungsfähigkeit und Organisationstalent
  ­    eine Ausstrahlung von Ruhe und Gelassenheit                     Beschluss über die Verwendung des Reinertrags – Jagdge-
                                                                       nossenschaftsversammlung
  Unser Angebot
  ­   einen interessanten und vielseitigen Arbeitsplatz mit Gestal­    Im November 2020 fand die Jagdgenossenschaftsversamm-
      tungsspielraum                                                   lung statt. Darin wurde die Verwendung des Reinertrags
  ­   ein sehr gut qualifiziertes und motiviertes Team                 beschlossen. Nach neuster rechtlicher Grundlage muss die-
  ­   die Begleitung durch eine Fachberatungsstelle                    ser noch zusätzlich öffentlich über das Amtsblatt bekannt
  ­   die Möglichkeit zur Supervision in der Einrichtung               gemacht werden:
  ­   eine Personalausstattung oberhalb des gesetzlichen Min­          „Die Versammlung der Jagdgenossen hat beschlossen, dass
      destpersonalschlüssels                                           der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Gemeindeverwaltung
  ­   eine teilweise Freistellung des Leitungsteams                    zur Verfügung gestellt wird, und zwar zweckgebunden für den
  ­   eine Stelle in Entgeltgruppe S 13 TVöD                           Feldwegbau. Außerdem erhält der landwirtschaftliche Ortsver-
  ­   die Anrechnung von Vorerfahrungszeiten                           ein einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro für die
  Haben wir Ihr Interesse geweckt?                                     Feldwegpflege.“
  Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung,
  die Sie bitte bis 01.04.2021 bevorzugt per
  E­Mail an die Gemeinde Schwieberdingen,
  Kämmerei und Personalamt, Schloßhof 1,
  71701 Schwieberdingen, rathaus@schwie­
                                                                            SEKUNDEN
  berdingen.de richten. Für Auskünfte steht
  Ihnen Frau Wagner unter Tel. 07150 305­
                                                                                 ENTSCHEIDEN
  128 gerne zur Verfügung. Weitere Informa­

                                                                                                    112
  tionen zur Einrichtung erhalten Sie unter
  www.schwieberdingen.de.
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN                                   Woche 12 | Donnerstag, 25. März 2021

                                                                                                                        11
      Kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch das Landratsamt Ludwigsburg
                                  Februar 2021

       Straße              Datum            Uhrzeit         Zulässi­   Gemessene         Überschrei­        Höchstge­
                                                            ge km/h     Fahrzeuge          tungen         schwindigkeit
                                                                                                             in km/h
  Breslauer Straße      08.02.2021       12:25 ­ ­13:25        30           79                4                 44
  Breslauer Straße      17.02.2021       11:00 – 12: 00        30           45                3                 53
  Stuttgarter Straße    26.02.2021       06:45 – 07:45         30           15                0                  ­
  Breslauer Straße      26.02.2021       07:55 – 08:55         30           73                9                 51

Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung                             Interkommunales Gewerbegebiet
                                                               4175, 4176, 4177, 4178, 4179, 4180 (teilweise), 4181, 4182,
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwieberdingen hat am            4278 (teilweise), 4280, 4281, 4282, 4283, 4284, 4285, 4286,
17. März 2021 in öffentlicher Sitzung auf der Grundlage        4287, 4326, 4327, 4328, 4330, 4331, 4333, 4334, 4335
des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) eine         (teilweise), 4442, 4443, 4444, 4445, 4446, 4447, 4448, 4450,
Vorkaufsrechtssatzung für Grundstücke im Bereich des durch     4451, 9758, 9759, 9760, 9761, 9762, 9763, 9771 (teilweise),
Regionalplan ausgewiesenen regionalen Gewerbeschwer-           9772, 9773, 9774, 9775, 9776, 9777, 9778, 9779, 9780,
punkts nördlich des Laiblinger Wegs sowie im Bereich der       9781, 9782, 9783, 9784, 9786, 9787, 9788, 9789, 9790,
durch den Flächennutzungsplan der Gemeinde Schwieber-          9791, 9792 (teilweise), 9793, 9794, 9795, 9796, 9797, 9798,
dingen ausgewiesenen gewerblichen Eigenentwicklungsfläche      9799, 9800, 9801, 9802, 9804 (teilweise), 9805, 9806, 9807,
erlassen.                                                      9808, 9809
Die von der Vorkaufsrechtssatzung betroffenen Grundstücke
werden in nachfolgendem Satzungstext benannt und in dem        Erweiterung Gewerbegebiet Laiblinger Weg (gemeindliche
                                                               Eigenentwicklungsfläche)
zur Satzung angehängten Abgrenzungsplan gekennzeichnet.
                                                               4441 (teilweise), 4507, 4508, 4509, 4510, 4511, 4512, 4513,
Ziel und Zweck der Satzung ist es, durch eine vorausschau-     4514, 9764, 9765, 9766, 9767, 9768, 9769, 9770, 9771 (teil-
ende Bodenvorratspolitik die im geltenden Regionalplan seit    weise), 9792 (teilweise)
dem 22.7.2015 enthaltene Zielsetzung der Entwicklung eines     Der Lageplan vom 23.02.2021 mit Abgrenzung der geplan-
regionalen Gewerbeschwerpunkts auf der Gemarkung der           ten städtebaulichen Maßnahme und der davon betroffenen
Gemeinde Schwieberdingen im Anschluss an den bereits           Grundstücke ist dieser Satzung nachrichtlich beigefügt.
vorhandenen Gewerbestandort zu ermöglichen und die Flä-
che der einzigen, im aktuellen Flächennutzungsplan noch           § 3 Rechtswirkungen des besonderen Vorkaufsrechts
dargestellten gemeindlichen Entwicklungsfläche für gewerbli-   Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Sat-
che und industrielle Nutzung zu sichern.                       zung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Gemeinde
                                                               Schwieberdingen den Abschluss eines Kaufvertrags über ihr
Die Vorkaufsrechtsatzung mit Abgrenzungsplan und Begrün-
                                                               Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
dung kann beim Bauamt der Gemeindeverwaltung Zimmer
201 zu den üblichen Öffnungszeiten sowie auch auf der                                § 4 InKrafttreten
Homepage der Gemeinde Schwieberdingen http://www.              Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt-
schwieberdingen.de ab dem 25.03.2021 eingesehen werden.        machung in Kraft.
Im Hinblick auf die aktuelle Corona-Pandemie muss ein
                                                               Hinweise
Termin zur Einsichtnahme in die Satzung im Rathaus vorab
telefonisch vereinbart werden.                                 Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-
                                                               vorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zu Stande
                                                               gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung
                        SATZUNG                                als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
            über ein Besonderes Vorkaufsrecht                  Dies gilt nicht, wenn
            Nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB                     1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
- Vorkaufsrechtssatzung der Gemeinde Schwieberdingen -             Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
                                                                   verletzt worden sind,
Auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetz-
buchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom            2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we-
03. November 2017 (BGBI. I, S. 3634), zuletzt geändert             gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor
durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. März 2020 (BGBI. I,S.            Ablauf der o.g. Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde
587) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-          den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der
Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 GBI.           Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde
S. 581, ber. S. 698, zuletzt geändert durch Art. 1 des Ge-         unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
setzes vom 07. Mai 2020 GBI. S. 259 erlässt die Gemeinde           begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Schwieberdingen folgende Satzung                               Ist eine Verletzung nach o.g. Nr. 2 geltend gemacht worden,
                                                               so kann auch nach Ablauf der o.g. Jahresfrist jedermann
            § 1 Anordnung des Vorkaufsrechts                   diese Verletzung geltend machen.
Im räumlichen Geltungsbereich des § 2 steht der Gemein-        Ausfertigung
de Schwieberdingen ein Vorkaufsrecht nach § 25 Abs.1 Nr.       Schwieberdingen, den 25.03.2021
2 BauGB an den Grundstücken zu.
                                                               gez.
             § 2 Räumlicher Geltungsbereich                    Nico Lauxmann
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nrn.      Bürgermeister
Woche 12 | Donnerstag, 25. März 2021   Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN

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Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN                                     Woche 12 | Donnerstag, 25. März 2021

                                                                                                                             13
Liebe Hundehalter/innen in Schwieberdingen,                        Tisch erhalten, der im Abstand von mindestens 1,5 Metern
in den letzten Ausgaben des Amtsblattes hatten wir dazu er-        zu den weiteren Sitzungsteilnehmern aufgebaut wurde. Die
muntert, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes zu entfernen.       Bereiche für Gemeinderat und Verwaltung sowie Bürgerschaft
Dennoch erhalten wir immer mehr Meldungen, auch über               und Medien wurden voneinander getrennt. Auch die Stüh-
Hunde, die sich fern vom Einwirkungsbereich des Halters in         le für die Bürgerschaft wurden in ausreichendem Abstand
Feldern, im Wald und in Streuobstwiesen aufhalten. Deshalb         zueinander aufgestellt. Im Eingangsbereich der Halle wur-
bitten wir Sie noch einmal in Sinne des respektvollen Zu-          den Möglichkeiten zur Handdesinfektion angeboten und die
sammenlebens aller in der Gemeinde:                                Verwaltung war auch darauf vorbereitet, bei Bedarf Mund-
    • Entfernen Sie den Kot Ihres Hundes, Behälter und             Nasen-Schutzmasken zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls in
       Beutel sind bereitgestellt.                                 Abstimmung mit dem Gemeinderat wird zukünftig vor jeder
    • Werfen Sie diese Beutel in die dafür vorgesehenen            Gremiensitzung die Möglichkeit eines freiwilligen Schnelltest
       Behälter                                                    für die Mitglieder des Gemeinderates, der Verwaltung, der
    • Lassen Sie Ihre Hunde nicht in Feldern, am/im Wald           Medienvertreter und der Sitzungsbesucher angeboten. Diese
       und in Streuobstwiesen ohne Beschränkung laufen.            werden durch das ehrenamtliche Schnelltestteam der Ge-
       Leinen Sie Ihren Hund innerhalb des Ortes an.               meinde durchgeführt.
    • Gleichzeitig danken wir allen Hundehaltern, die sich         Der Erste Beigeordnete Manfred Müller hat bei der Gemein-
       rücksichtsvoll verhalten!                                   deratssitzung am 17.03.2021 die Sitzungsleitung in Vertre-
Wir haben großes Verständnis dafür, dass Sie der Natur             tung für Bürgermeister Nico Lauxmann übernommen.
Ihres Hundes entsprechen möchten und ihm mit seinen
vierbeinigen Freunden ein freies und ungezähmtes Spielen           1. Erneuter Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung im Bereich
ermöglichen möchten.                                                  der gewerblichen Entwicklungsfläche am Laiblinger Weg
Bitte denken Sie jedoch daran: Die Anzahl der Hundehal-            In seiner Sitzung am 18.11.2021 hat der Gemeinderat der
tung steigt stetig, der Rückzugsraum des Wildes nimmt              Gemeinde Schwieberdingen auf der Grundlage der Ver-
gleichzeitig ab. Alle, Einwohner mit oder ohne Hund und in         waltungsvorlage 53/2020 über den Erlass einer Vorkaufs-
besonderem Maße die Wildtiere haben Anspruch auf einen             rechtssatzung beraten und einen entsprechenden Beschluss
möglichst ungestörten Lebensraum; dies gilt besonders jetzt        gefasst. Die Vorkaufsrechtssatzung wurde am 03.12.2020
im Frühjahr, wo neues Leben heranwächst.                           öffentlich bekannt gemacht und trat am darauffolgenden
Als Tierfreund kann einem das Wohlbefinden des Wildes              Tag in Kraft. Als weiteres Verfahrenserfordernis wurde sie
indes nicht gleichgültig sein. Die Natur ist der Lebensraum        gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Gegen-
des Wildes, wir sind deren unangemeldeter Gast. Besondere          stand der Vorkaufsrechtssatzung ist die Regelung über
Gefahren ergeben sich durch freilaufende Hunde u. a. für           ein Vorkaufsrecht der Gemeinde im Bereich des geplanten
Rehkitze, Rebhühner, Feldhasen.                                    regionalen Gewerbeschwerpunkts und im Bereich der ge-
Läuft auch nur ein Hund durch eine Wiese entspricht es der         meindlichen Eigenentwicklungsfläche. Die Satzung besteht
Natur der anderen, dieser Spur zu folgen. Bitte lassen Sie         aus dem Satzungstext mit einer Auflistung der betroffenen
Ihren Hund nicht wahllos durch Wiesen und Felder toben             Flurstücke sowie einem Plan, der die betroffenen Grundstü-
und bleiben Sie auf den Wegen!                                     cke darstellt und zugleich eine Abgrenzung zwischen einem
Überlegen Sie auch, ob es tatsächlich erforderlich ist, Ihren      potentiellen interkommunalen Gewerbegebiet und der nach
Hund nach Einbruch der Dämmerung in der Flur unangeleint           dem Flächennutzungsplan vorgesehenen gemeindlichen Ei-
auszuführen. Gönnen Sie dem Wild die Nachtruhe.                    genentwicklungsfläche enthält. Nach einem Schreiben eines
Auf die vielen bereits veröffentlichten Örtlichkeiten, bei denen   Bürgers erfolgte eine Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbe-
sich die Beschwerden über Hundekot häufen, möchten wir             hörde. Auf Empfehlung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde
in dieser Mitteilung nicht erneut eingehen. Doch es stimmt         eine erneute Beschlussfassung der Vorkaufsrechtssatzung
besonders traurig, dass sich inzwischen Kothaufen auch im          vorgeschlagen.
Bereich des Kindergartens Pusteblume und auf dem Geh-              Nach Beratung hat der Gemeinderat mehrheitlich den erneu-
weg des Friedhofs finden.                                          ten Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung im Bereich der ge-
Auch möchten wir darauf hinweisen, dass Hundekot und Hun-          werblichen Entwicklungsfläche am Laiblinger Weg beschlos-
dekotbeutel nicht auf die Wiesen gehören. Aus Gras soll später     sen. Bei diesem Tagesordnungspunkt waren 2 Mitglieder des
Heu werden, das an die Nutztiere verfüttert wird; verunreinigtes   Gemeinderats befangen.
Heu kann zu schweren Erkrankungen des Viehs führen.
Verhalten Sie sich bitte rücksichtsvoll gegenüber unseren          2. Vorbereitende Beschlüsse für die Durchführung der
Landwirten und Personen, die auf der Flur zu arbeiten ha-             Bürgermeisterwahl
ben. Schließlich sind es diejenigen, die es Ihnen ermögli-         Gemäß § 42 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) beträgt
chen, sich in der Natur mit Ihrem Hund aufzuhalten.                die Amtszeit des Bürgermeisters acht Jahre. Die Wahl zum
Parken Sie deshalb bitte auch nicht inmitten der Felder oder       Bürgermeister der Gemeinde Schwieberdingen fand letztmals
Wiesen und schon gar nicht auf einem Wirtschaftsweg, wo            am 20.10.2013 statt. Die Amtszeit des Bürgermeisters be-
Sie landwirtschaftliche Fahrzeuge behindern können.                ginnt gemäß § 42 Abs. 3 GemO mit dem Amtsantritt. Der
Sollten Sie Zuwiderhandlungen feststellen: Bitte melden Sie        Amtsantritt von Herrn Bürgermeister Nico Lauxmann erfolgte
Ihre Beobachtungen dem Ordnungsamt! Damit geben Sie                am 02.01.2014, seine Amtszeit endet somit am 01.01.2022.
uns die Möglichkeit, direkt auf die jeweiligen Hundehalter         Um die Bürgermeisterwahl frühzeitig bei weiteren Terminpla-
zuzugehen.                                                         nungen berücksichtigen zu können, werden dem Gemeinde-
                                                                   rat die vorbereitenden Beschlüsse vorgeschlagen.
                                                                   Nach Beratung hat der Gemeinderat die folgenden vorberei-
                                                                   tenden Beschlüsse für die Durchführung der Bürgermeister-
                                                                   wahl einstimmig gefasst:
            Gemeinderat                                            1.) Festsetzung des Tages der Bürgermeisterwahl und even-
                                                                       tuellen Neuwahl
                                                                   Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, den 24. Oktober
                                                                   2021 statt. Eine eventuell notwendig werdende Neuwahl wird
Aus der Arbeit des Gemeinderats                                    auf Sonntag, den 07. November 2021, festgelegt.
In Absprache mit den Mitgliedern des Ältestenrats und der
1. Stellvertretenden Bürgermeisterin hat Bürgermeister Nico        2.) Zeitpunkt und Inhalt der Stellenausschreibung
Lauxmann festgelegt, dass die Sitzungen des Gemeindera-            Der Termin für die Stellenausschreibung wird auf Freitag,
tes während der Corona-Pandemie bis auf Weiteres in der            den 13. August 2021, festgesetzt. Die Stellenausschreibung
Turn- und Festhalle unter Einhaltung des Mindestabstandes          erfolgt im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Ausgabe
sowie der notwendigen Hygienemaßnahmen stattfinden. In             Nr. 31/2021. Die Stellenausschreibung erfolgt in Form der
der Turn- und Festhalle hat jeder Gemeinderat einen eigenen        Anlage 1 zu dieser Vorlage.
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