Unser Schönkirchen von oben - Amt Schrevenborn
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Unser Schönkirchen von oben 08 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn 21
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Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Schönkirchen . . . . . . . . . 16 Mitteilungen und Berichte der Gemeinde Schönkirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Volkshochschule - Programm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Kulturkreis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Vereine & Verbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Kirche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Service: Die Gemeinde gratuliert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Service: Notfallbereitschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Service: Telefonliste Amt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Service: Öffnungszeiten und Kreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Service: Mängelmeldung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Service: AZV, Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Service: Veranstaltungskalender. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Liebe Leser/innen, unser Titelbild in der Juliausgabe, das den neuen Gebäudekomplex am Rande des erweiterten Gewerbegebietes zeigt, war mit der dazugehörigen Bildunterschrift etwas unglücklich formuliert und führte zu Missverständnissen. Das Foto sollte lediglich beispielhaft zeigen, dass sich dieses Areal in der Straße Pahlblöken mit den dortigen Geschäften und dem Ärztehaus zu einem neuen Treffpunkt in der Gemeinde entwickelt hat. Ihr Gerd Radisch Bürgermeister Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Bekanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzeiger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeits- freier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schön- kirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. 1
Amt Schrevenborn Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermitt- lung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an: • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religions- gesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke der Steuererhebung der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 BMG) • Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 5 i.V.m. Abs.1 BMG) • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 BMG) • Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 BMG) • das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial zum Bundesfreiwilligendienst, betrifft nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz) Personen, die mit der Übermittlung ihrer Daten in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies dem Amt Schrevenborn schriftlich oder mündlich zur Nieder- schrift mitteilen. Einwohnerinnen und Einwohner, die eine derartige Erklärung bereits früher bei der Meldebehörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern. Der Widerspruch gilt bis zur Aufhebung unbefristet. Der Widerspruch kann formlos oder über ein Antragsformular eingereicht werden. Das Antragsformular ist im Rathaus des Amtes Schrevenborn sowie in den Gemeindebüros in Mön- keberg und Schönkirchen erhältlich oder kann auf der Internetseite des Amtes Schrevenborn (www.amt-schrevenborn.de) unter: Unser Amt / Amtsverwaltung / Formulare / Einwohnermel- deamt / Antrag auf Eintragung von Übermittlungssperren heruntergeladen werden. Widersprüche gegen die Datenübermittlung sind zu richten an: Amt Schrevenborn Die Amtsdirektorin Dorfplatz 2 24226 Heikendorf Heikendorf, 01.07.2021 Amt Schrevenborn Die Amtsdirektorin Im Auftrag gez. Kussin 2
Amt Schrevenborn Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntma- chung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Amt-Gemeinden/Amt-Schrevenborn/Amtliche-Bekannt machungen Öffentliche Sitzungen Sitzungstermine Im Monat August 2021 finden keine Sitzungen des Amtes statt. ABSCHRIFT Herr Ernst-Peter Schütt Gemeindevertreter Niederschrift Vertretung für: Herrn Andreas Bohm- 16. Sitzung des Amtsausschusses Ladehof Gemeindevertreter Herr Derek Palme Gemeindevertreter Vertretung für: Frau Andrea Hamann-Wilke Sitzungstermin: Dienstag, 15.06.2021 Gemeindevertreterin Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr Herr Frank Jakumeit Gemeindevertreter Sitzungsende: 21:00 Uhr Frau Hildegard Mersmann Bürgermeisterin Ort, Raum: Mensa der OGTS, Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter Schulredder 3a, Frau Elke Wohlert Gemeindevertreterin 24226 Heikendorf Vertretung für: Herrn Alexander Orth Gemeindevertreter Herr Tade Peetz Bürgermeister Anwesenheit: Herr Rüdiger Petersen Gemeindevertreter Herr Andreas Bohm-Ladehof Herr Gerd Radisch Bürgermeister Gemeindevertreter- fehlt entschuldigt - Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindevertreterin- Herr Thure Spitz Gemeindevertreter fehlt entschuldigt - Frau Claudia Zempel Gemeindevertreterin Frau Regina Bothur Gemeindevertreterin- Herr Peter Zimprich Gemeindevertreter fehlt entschuldigt - Weitere Anwesende: Frau Andrea Hamann-Wilke Gemeindever- Herr Ulrich Hehenkamp Amtsdirektor treterin- fehlt entschuldigt - Herr Harald Rutz Amt Schrevenborn Herr Dietmar Katzer Gemeindevertreter- Herr Christoph KuhlAmt Schrevenborn fehlt entschuldigt - Herr Jan Plagmann Amt Schrevenborn Herr Alexander Orth Gemeindevertreter Frau Stefanie Ulbrich Amt Schrevenborn - fehlt entschuldigt - Herr Hans-Herbert Pohl Gemeindevertreter Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben Herr Gerald Baden Gemeindevertreter Vorsitz gez. Hans-Herbert Pohl Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter Protokollführung gez. Thomas Kussin Herr Steffen Falk-Schott Gemeindevertreter Für die Richtigkeit der Abschrift: Herr Murat Birkandan Gemeindevertreter gez. Alexandra von Elm 3
Amt Schrevenborn Tagesordnung: Änderung der Tagesordnung: Keine Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsit- Tagesordnungspunkte, die in nichtöffentli- zenden, Feststellung der Ordnungsmä- cher Sitzung behandelt werden. ßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 10-12 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung 3 Beschlussfassung über eventuelle Ein- Beratungsergebnis: wendungen gegen die Niederschrift der Anwesend: 18 letzten Sitzung am 22.04.2021 Dafür: 18 4 Einwohnerfragestunde Dagegen: - 5 Anfragen aus dem Amtsausschuss Enthaltung/en: - 6 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 des Amtsbe- Zu 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung triebshofes des Amtes Schrevenborn 7 Kenntnisnahme und Genehmigung der Vorlage: AA/3630/2021 über- und außerplanmäßigen Aufwen- dungen und Auszahlungen des Amtes Keine Änderungen. Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2020 Zu 3 Beschlussfassung über eventuelle 8 Kenntnisnahme und Genehmigung über Einwendungen gegen die die Anbindung des Amtes Schrevenborn Niederschrift der letzten Sitzung an den 115-Verbund am 22.04.2021 9 Mitteilungen des Amtsvorstehers Vorlage: AA/3631/2021 Nichtöffentlicher Teil Keine Einwendungen. 10 Beratung und Beschlussfassung zur Schaffung von mobilen Raumlösungen Zu 4 Einwohnerfragestunde zwecks Unterbringung geflüchteter Men- Vorlage: AA/3634/2021 schen und weiterer obdachloser Perso- nen Keine Einwohnerfragen. 11 Mitteilungen des Amtsvorstehers 12 Nichtöffentliche Anfragen aus dem Amts- Zu 5 Anfragen aus dem Amtsausschuss ausschuss Vorlage: AA/3635/2021 Anfragen: Protokoll: Herr Falk-Schott fragt nach dem Sachstand zum Ausbau der Breitbandversorgung im Amt Öffentlicher Teil Schrevenborn. Zu 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Feststellung der - Herr Pohl antwortet, dass gegenwärtig Ab- Ordnungsmäßigkeit der Einladung, stimmungsgespräche mit der Deutschen Tele- der Anwesenheit und der Beschluss- kom und der Fa. TNG, um den Glasfaseraus- fähigkeit bau im Amtsgebiet voranzutreiben. Über den Vorlage: AA/3628/2021 weiteren Fortgang wird zeitnah im Amtsaus- Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt schuss berichtet. die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Proto- kollführung bestehen keine Bedenken. Zu 6 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 Besondere Vorkommnisse: des Amtsbetriebshofes des Amtes Schrevenborn Keine Vorlage: AA/3487/2021 4
Amt Schrevenborn Beschluss Beschluss Der Amtsausschuss beschließt den Jahresab- Der Amtsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass schluss 2020 mit folgenden Eckwerten: sich das Amt Schrevenborn dem 115-Verbund als Informationsbereitsteller an das Service- center Hamburg/Schleswig-Holstein an- Summe der schließt. Die Rahmenbedingungen ergeben Erträge 2019 1.861.430,40 sich aus der Charta zur Beteiligung an der Einheitlichen Behördenrufnummer 115 in Summe der Schleswig-Holstein, die das Amt Schreven- Aufwendungen 1.944.205,19 born als mitwirkende Institution anerkennt Jahresfehlbetrag 2020 -82.774,79 und einhält. Das Servicecenter wird zu den im Bilanzsumme Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein hin- zum 01.01.2019 568.921,62 terlegten Dienstleistungen Auskunft geben, wobei dieser Datenbestand kontinuierlich Bilanzsumme fortgeschrieben und erweitert wird. Der Amts- zum 31.12.2019 635.182,09 ausschuss erteilt die Genehmigung für das Projekt „Anschluss an das Servicecenter Ham- Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von - burg/Schleswig-Holstein“. 82.774,79 wird zu Lasten der Ergebnisrück- Beratungsergebnis: lage ausgeglichen. Anwesend: 18 Beratungsergebnis: Dafür: 68 gewichtete Stimmen Anwesend: 18 Dagegen: - Dafür: 68 gewichtete Stimmen Enthaltung/en: - Dagegen: - Enthaltung/en: - Zu 9 Mitteilungen des Amtsvorstehers Vorlage: AA/3632/2021 Zu 7 Kenntnisnahme und Genehmigung 3. Änderungsantrag Linienverkehrsgenehmi- der über- und außerplanmäßigen gung Ortsbus Schrevenborn (Linie 104) Aufwendungen und Auszahlungen Der Amtsausschuss hat am 08.03.2021 dem des Amtes Schrevenborn für das 3. Änderungsantrag der Vineta Busbetriebsge- Haushaltsjahr 2020 sellschaft mbH und Co.KG zur Linienver- Vorlage: AA/3405/2021 kehrsgenehmigung Ortsbus Schrevenborn Beschluss (Linie 104) zugestimmt. Die Landeshauptstadt Die über- und außerplanmäßigen Aufwendun- Kiel (LHK) als zuständige Genehmigungsbe- gen und Auszahlungen, für die gemäß § 4 der hörde hat dem Amt mit E-Mailschreiben vom Haushaltssatzung die Genehmigungen als er- 03.05.2021 mitgeteilt, dass deren Bescheid/ teilt gelten, werden zur Kenntnis genommen. Entscheidung vom 29.03.2021 zur Genehmi- Für die noch nicht genehmigten überplanmä- gung des Änderungsantrages unanfechtbar ßigen Aufwendungen und Auszahlungen in geworden und die damit verbundene Urkun- Höhe von insgesamt 20.000,00 wird die Ge- denaushändigung in Form eines 3. Nachtrages nehmigung erteilt. vom 03.05.2021 an das o.g. Unternehmen Beratungsergebnis: nach § 15 Abs. 2 PBefG am selben Tag erfolgt Anwesend: 18 ist. Die LHK hat dem o.g. Unternehmen noch Dafür: 68 gewichtete Stimmen einmal sehr deutlich auf die Antrags-/Ent- Dagegen: - scheidungsfristen i. S. d. PBefG und deren Enthaltung/en: - künftige Beachtung/Einhaltung hingewiesen. Zu 8 Kenntnisnahme und Genehmigung Herr Pohl verabschiedet mit einer Rede den über die Anbindung des scheidenden Amtsdirektor Ulrich Hehen- Amtes Schrevenborn an den kamp und übergibt die Urkunde zur Verset- 115-Verbund zung in den Ruhestand nach Ablauf der Amts- Vorlage: AA/3457/2021 zeit. 5
Amt Schrevenborn Das Amt Schrevenborn bietet zum 01.08.2022 einen Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m, w, d) in der Kommunalverwaltung. Als Dienstleister für die Bürger*innen bietet das Amt Schrevenborn Verwaltungsfachangestell- ten ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum, das von rechtlichen Hintergründen über orga- nisatorische Verwaltungsaufgaben bis hin zu wirtschaftlichen Abläufen reicht. Ob in den Gemeindebüros, im Hauptamt, Ordnungsamt, Standesamt, in der Finanzverwaltung, Bauver- waltung oder Sozialverwaltung. Kurz gesagt: in allen Bereichen der Amtsverwaltung sind Ver- waltungsfachangestellte tätig. Die Ausbildung beginnt am 01.08.2022 und dauert drei Jahre. In dieser Zeit erfolgt die praktische Ausbildung durch qualifizierte Ausbilder*innen in den verschiedenen Sachgebieten der Amtsverwaltung (z.B. Einwohnermelde- amt, Personalabteilung, Finanzen, Bauverwaltung, Ord- nungsamt und Soziales) und die fachtheoretische Ausbil- dung in der Berufsschule in Plön in Schulblöcken von 6 – 8 Wochen Dauer. An der Verwaltungsakademie in Bordes- holm finden der Verwaltungseinführungslehrgang mit der Zwischenprüfung (ca. 6 Wochen im Herbst 2023) und der Verwaltungsabschlusslehrgang mit der Abschlussprüfung (ca. 12 Wochen im Frühjahr 2025) statt. Was die Bewerber*innen mitbringen müssen: • einen qualifizierten Mittleren Schulabschluss • das Interesse an rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen • ein bürger- und serviceorientiertes Verhalten • Teamfähigkeit • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit Wir bieten: • eine qualifizierte Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellten • ein Ausbildungsentgelt nach Tarifvertrag o 1. Ausbildungsjahr: 1.043,26 brutto o 2. Ausbildungsjahr: 1.093,20 brutto o 3. Ausbildungsjahr: 1.139,02 brutto • 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr • eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden bei gleitender Arbeitszeit Bewerbungen mit Zeugniskopien und Lebenslauf werden bis zum 12.09.2021 an die Amtsdi- rektorin des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erbeten oder per E-Mail mit max. 2 pdf-Dateianhängen an bewerbung@amt-schrevenborn.de. Telefonische Auskunft erteilt Frau Martina Meyer unter der Nummer 0431/2409-110. 6
Amt Schrevenborn Das Amt Schrevenborn sucht für die in Trägerschaft der Gemeinde Schönkirchen befindliche Kindertagesstätte Kleine Wunder Schönkirchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Heilpädagog*in mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden befristet bis zum Ende der Elternzeit der Stelleninhaberin (27.11.2022) Die Kindertagesstätte Kleine Wunder Schönkirchen besteht aus drei Elementargruppen, zum Teil mit Einzelintegrationen, einer Integrationsgruppe sowie zwei Krippengruppen. Die Kita teilt sich in ein Haupthaus in der Straße Hasenkamp mit vier Gruppen und in eine Außenstelle in der Straße Augustental mit zwei Gruppen, auf. Die Kita hat in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Die pädagogische Arbeit findet überwiegend in den jeweiligen Gruppen statt und orientiert sich an einem strukturierten Tages- und Wochenablauf, der gemeinsam mit den Kindern gestaltet wird. Der/Dem Heilpädagog*in obliegt die Betreuung und Förderung von Kindern in der integrativen Gruppe in der Außenstelle im Augustental. Das zeichnet Sie aus: • eine abgeschlossene Ausbildung zur/m staatlich anerkannten Heilpädagog*in, • fundierte Kenntnisse in der Anwendung diagnostischer Verfahren und im Erstellen von Ent- wicklungsberichten, • die eigenständige Durchführung von Fördermaßnahmen und Testverfahren, • die Durchführung von Psychomotorik, • Einfühlungsvermögen und einen wertschätzenden Umgang mit den Kindern, den Eltern und den Teamkolleg*innen sowie die Fähigkeit zur Selbstreflexion. Darauf können Sie sich freuen: • eine bis zum 27.11.2022 befristete Vollzeitstelle, • eine Eingruppierung in Entgeltgruppe S 9 TVöD, • ein sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst • 30 Urlaubstage je Kalenderjahr • die Möglichkeit einer verlässlichen Urlaubsplanung, durch Schließzeiten insbesondere in den gesetzlichen Sommerferien , sowie zwischen Weihnachten und Neujahr, • eine lohnende zusätzliche betriebliche Altersversorgung (VBL) • eine jährliche Sonderzahlung 7
Amt Schrevenborn • einen Arbeitgeber, dem familienfreundliche Arbeitsbedingungen und gesundheitsfördernde Angebote am Herzen liegen • die Möglichkeit einer verlässlichen Urlaubsplanung, durch Schließzeiten insbesondere in den gesetzlichen Sommerferien , sowie zwischen Weihnachten und Neujahr, • das Arbeiten und die Unterstützung durch ein engagiertes Team, • die Möglichkeit, eigene Ideen in die pädagogische Arbeit einzubringen, • Fortbildungs- und Supervisionsmöglichkeiten, • die Beteiligung an der konzeptionellen Gestaltung der Kindertagesstätte. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt! Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Gemeinde Schönkirchen setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein, die bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet. Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Unterlagen bis zum 08.08.2021 mit dem Zusatz „Heilpädagog*in“ an die Amtsdirektorin des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei pdf-Da- teianhängen an bewerbung@amt-schrevenborn.de erbeten. Auskünfte zu organisatorischen Fragen erteilt die Amtsverwaltung Schrevenborn, Frau Bertig, Telefon: 0431-24 09 410, in pädagogischen Fragen die Kita-Leitung ab 02.08.2021 unter der Telefonnummer 04348 9592-717 oder 04348 9592-718. Das Amt Schrevenborn sucht für die in Trägerschaft der Gemeinde Schönkirchen befindliche Kindertagesstätte „Kleine Wunder“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sozialpädagogische/n Assistent*in (SPA) unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden für den Krippenbereich. Die Kindertagesstätte Kleine Wunder Schönkirchen besteht aus drei Elementargruppen, zum Teil mit Einzelintegrationen, einer Integrationsgruppe sowie zwei Krippengruppen. Die Kita teilt 8
Amt Schrevenborn sich in ein Haupthaus in der Straße Hasenkamp mit zwei Elementar- und zwei Krippengruppen und in eine Außenstelle in der Straße Augustental mit zwei Gruppen, auf. Die Kita hat in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Die pädagogische Arbeit findet überwiegend in den jeweiligen Gruppen statt und orientiert sich an einem strukturierten Tages- und Wochenablauf, der gemeinsam mit den Kindern gestaltet wird. In den Krippengruppen sind neben der Gruppenleitung jeweils ein/e SPA eingesetzt. Die pädago- gischen Fachkräfte werden in den Krippengruppen durch Kräfte im Freiwilligendienst unter- stützt. Das zeichnet Sie aus: • eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum SPA, • fundierte pädagogische Kenntnisse in frühkindlicher Entwicklung und Bildung, • Freude am situativen Arbeiten, • die Mitarbeit und Unterstützung bei der pädagogischen Arbeit der Gruppenleitung, • das gemeinsame Gestalten der Gruppenarbeit mit der Gruppenleitung, • Einfühlungsvermögen und einen wertschätzenden Umgang mit den Kindern, den Eltern und den Kolleginnen bzw. Kollegen sowie die Fähigkeit zur Selbstreflexion. Darauf können Sie sich freuen: • eine unbefristete Vollzeitstelle, • eine Eingruppierung in Entgeltgruppe S 4 TVöD, • ein sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst • 30 Urlaubstage je Kalenderjahr • die Möglichkeit einer verlässlichen Urlaubsplanung, durch Schließzeiten insbesondere in den gesetzlichen Sommerferien , sowie zwischen Weihnachten und Neujahr, • eine lohnende zusätzliche betriebliche Altersversorgung (VBL) • eine jährliche Sonderzahlung • einen Arbeitgeber, dem familienfreundliche Arbeitsbedingungen und gesundheitsfördernde Angebote am Herzen liegen • das Arbeiten und die Unterstützung durch ein engagiertes Team, • die Möglichkeit, eigene Ideen in die pädagogische Arbeit einzubringen, • Fortbildungs- und Supervisionsmöglichkeiten, • die Beteiligung an der konzeptionellen Gestaltung der Kindertagesstätte. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt! Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Gemeinde Schönkirchen setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein, die bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet. Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Unterlagen bis zum 08.08.2021 mit dem Zusatz „SPA Krippe“ an die Amtsdirektorin des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei pdf- Dateianhängen an bewerbung@amt-schrevenborn.de erbeten. Auskünfte zu organisatorischen Fragen erteilt die Amtsverwaltung Schrevenborn, Frau Bertig, Telefon: 0431-24 09 410, in pädagogischen Fragen die Kita-Leitung ab 02.08.2021 unter der Telefonnummer 04348 9592-717 oder 04348 9592-718. 9
Amt Schrevenborn Das Amt Schrevenborn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Schulhausmeister*in für das Schulzentrum Schönkirchen Das Schulzentrum Schönkirchen besteht aus einer Gemeinschaftsschule mit angeschlossener Grundschule sowie einem Förderzentrum und wird von ca. 600 Schüler*innen besucht. Es findet zusätzlich eine Betreuung im offenen Ganztag statt. Das zeichnet Sie aus: • eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung, vorzugsweise im Bereich Heizung, Sanitär oder Elektro • ein gutes technisches Verständnis • eine selbstständige, organisierte Arbeitsweise • eine gültige Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B Berufliche Erfahrungen in einem vergleichbaren Aufgabenfeld sind wünschenswert. Darauf können Sie sich freuen: • eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 TVöD • ein unbefristeter Arbeitsvertrag in Vollzeit (39 Std-Woche) • ein sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst • 30 Urlaubstage je Kalenderjahr • eine lohnende zusätzliche betriebliche Altersversorgung (VBL) • eine jährliche Sonderzahlung • einem Arbeitgeber, dem familienfreundliche Arbeitsbedingungen und gesundheitsfördernde Angebote am Herzen liegen Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere: • allgemeine Hausmeistertätigkeiten • Koordination von Handwerkern • Vorbereitung von Veranstaltungen • Durchführung von schulnahen Dienstleistungen • Verrichtung von Winterdienst Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt! Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Das Amt Schrevenborn setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein, die bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet. Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Unterlagen bis zum 08.08.2021 mit dem Zusatz „Schulhausmeister*in“ an die Amtsdirekto- rin des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei pdf- Dateianhängen an bewerbung@amt-schrevenborn.de erbeten. Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung Schrevenborn, Herr Reimers, Telefon: 0431-24 09 330. 10
Amt Schrevenborn Die IT-Abteilung des Amtes Schrevenborn betreut neben der Kernverwaltung des Amtes und seinen drei amtsangehörigen Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen auch gemeindliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten usw. in allen Fragen der Informationstechnik und Telekommunikation. Zur Erweiterung des Teams sucht das Amt Schrevenborn zum nächstmöglichsten Zeitpunkt eine/n IT-Administrator*in / IT-Anwenderbetreuer*in / IT-Mitarbeiter*in Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Stelle gehören • die Bereitstellung, Administration und Betreuung von IT-Anwendungen sowie Telekommu- nikation, • die Installation, den Test und Betrieb unterschiedlicher IT-Hard- und –Software, • der First-Level-Support (Störungsbeseitigung, Beratung und Unterstützung) der Arbeits- platzrechner, Standard-Büro-Software sowie diverser Fachanwendungen, • die Betreuung zentraler Systeme (u. a. Windows-Server, Netzwerk- und Multimediasysteme, pädagogische Netze in den Schulen), • die Erstellung und Pflege von technischen und datenschutzrechtlichen Dokumentationen nach ISO 20 000, bzw. ITIL, • die Datensicherung, die Benutzer- und Berechtigungsverwaltung, die Zertifikatserstellung und Implementierung, • die Projektbetreuung und Konzeptentwicklung sowie • die Beratung und Betreuung der Mitarbeiter*innen und Kund*innen in technologischen Fragestellungen Wir erwarten • eine abgeschlossene Berufsausbildung im IT-Bereich oder (Fach) Hochschulabschluss im Bereich Informatik, • idealerweise mehrjährige Erfahrung im Support von Serversystemen (u.a. Power Edge Ser- ver) und Applikationen, Schwerpunkt VEEAM, WSUS, VMWARE, MS SQL Database Stora- ges, MS AD, • sehr gute EDV-Grundkenntnisse und fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der eingesetzten Systemtechnik und marktüblicher Standardsoftware, • Kenntnisse der Tätigkeiten und Abläufe in der öffentlichen Verwaltung und Fachverfahren sind von Vorteil, auch Kenntnisse in kommunalen Fachverfahren, wie VOIS, IKISS, LÄMM- kom LISSA sind sehr willkommen, • die Fähigkeit zur Formulierung und Dokumentation von Zusammenhängen, • hohe Einsatzbereitschaft und die Befähigung zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten sowie die Bereitschaft, sich in neue Bereiche einzuarbeiten und fortzubilden sowie • eine gültige Fahrerlaubnis der Führerschein-Klasse B und die Bereitschaft, das eigene Fahr- zeug für dienstliche Fahrten einzusetzen. Ferner sollte der/die Bewerber*in über Verhandlungsgeschick, Kommunikations- und Teamfä- higkeit, Flexibilität, Belastbarkeit sowie eine selbstständige, lösungsorientierte und analytische Arbeitsweise verfügen. Wir bieten • eine unbefristete Vollzeitstelle, • eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 10 TVöD, • sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit, betriebli- che Altersvorsorge (VBL), 11
Amt Schrevenborn • die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Arbeitszeiten, • die Einarbeitung durch erfahrene Kollegen, • ein Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitstag, Fitness-, Entspannungs- und Massageangeboten Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eig- nung den Vorzug. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Unterlagen bis zum 08.08.2021 mit dem Zusatz „Bewerbung IT“ an die Amtsdirektorin des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei Dateianhän- gen an bewerbung@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt die Amtsver- waltung Schrevenborn, Herr Hauptmann, unter der Telefonnummer 0431 24 09 230. Die IT-Abteilung des Amtes Schrevenborn betreut neben der Kernverwaltung des Amtes und seinen drei amtsangehörigen Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen auch gemeindliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten usw. in allen Fragen der Informationstechnik und Telekommunikation. Zur Erweiterung des Teams sucht das Amt Schrevenborn zum nächstmöglichsten Zeitpunkt eine/n IT-Schuladministrator*in Der/Die IT-Schuladministrator*in ist Ansprechpartner*in für Lehrkräfte und Schüler bei Fra- gen zur IT-Ausstattung der Schulen im Amtsbezirk. Er/Sie ist Koordinator*in bei technischen Problemen (in Zusammenarbeit mit Schulleitung, Schulträger und Firmen) und sollte in der Lage sein, technische Probleme und Störungen zu lokalisieren und gegebenenfalls selbst zu beheben. Die Eingliederung erfolgt in das Sachgebiet 13 IT des Amtes Schrevenborn und der Einsatz wechselweise im Amt und in den Schulen der Gemeinden Heikendorf, Schönkirchen und Mönkeberg. Zu den technischen Aufgaben gehören • Pflege der IT-Infrastruktur (Einrichten neuer PC, Image-Verteilung, Software-Updates, Installation, Austausch von Geräten, Administration der Server, Administration des Netz- werks, Verbindung zum Internet), • Dokumentation der IT-Ausstattung und der IT-Systeme an der Schule (Inventarisierung der Geräte, Netzwerkplan, Konfiguration der Server und Netzwerkgeräte, Dokumentation der vorhandenen Lizenzen, Installationsprotokoll, Zugangspasswörter, Backupstrategie), • Regelmäßige IT Wartungsarbeiten, Laden mobiler Geräte, Überprüfung der Vollständigkeit von Gerätepools, • Regelmäßige administrative Aufgaben Benutzerverwaltung (Einpflegen von neuen Benut- zer*innen, Passwörter, Klassenwechsel, Benutzerlisten) Verwaltung von Zugängen Durch- führung und Kontrolle von Backups, • Lokalisieren, ggf. Behebung von Fehlern oder von technischen Problemen, 12
Amt Schrevenborn • Verwalten schuleigener mobiler Geräte, auch über MDM Systeme Zu den pädagogischen Aufgaben im technischen Kontext gehören • Beratung und Unterstützung des Kollegiums beim Computereinsatz im Unterricht und bei medienpädagogischen Fragen, • Klärung und Besprechung didaktischer Fragen zum Einsatz der Neuen Medien, • Schulinterne Lehrerfortbildung zum Einsatz der IT-Systeme in der Schule, • Impulse zum Einsatz der Neuen Medien im Fachunterricht in Zusammenarbeit mit den Fachbetreuern, • Mitwirkung bei der Erstellung eines Medienkonzeptes bzw. Mediencurriculums für die Schulen, • Beratung und ggf. Umsetzung des technischen Datenschutzes in Schulen, • Mitwirkung beim Erstellen einer Nutzungsordnung EDV, • Mitwirkung bei Fachsitzungen der einzelnen Fächer Wir erwarten • eine abgeschlossene Berufsausbildung im IT-Bereich oder (Fach) Hochschulabschluss im Bereich Informatik, • idealerweise mehrjährige Erfahrung im Support von Serversystemen und IT-Infrastruktur, z.B. MS Domainserver, Ubiquiti Netzwerkprodukte, NAS Server, • berufliche Erfahrung im pädagogischen Bereich, bzw. Affinität, sich mit pädagogischen Fra- gestellungen strukturiert auseinandersetzen, • sehr gute EDV-Grundkenntnisse und fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der eingesetzten Systemtechnik und marktüblicher Standardsoftware, wie JAMF Administration, Iserv, Itslearning, • die Fähigkeit zur Formulierung und Dokumentation von Zusammenhängen, • hohe Einsatzbereitschaft und die Befähigung zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten sowie die Bereitschaft, sich in neue Bereiche einzuarbeiten und fortzubilden sowie • eine gültige Fahrerlaubnis der Führerschein-Klasse B und die Bereitschaft, das eigene Fahr- zeug für dienstliche Fahrten einzusetzen. Ferner sollte der/die Bewerber*in über Verhandlungsgeschick, Kommunikations- und Teamfä- higkeit, Flexibilität, Belastbarkeit sowie eine selbstständige, lösungsorientierte und analytische Arbeitsweise verfügen. Wir bieten • eine zunächst auf zwei Jahre befristete Vollzeitstelle, eine Entfristung ist angedacht, • eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 9b TVöD, • sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit, betriebli- che Altersvorsorge (VBL), • die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Arbeitszeiten, • die Einarbeitung durch erfahrene Kollegen, • ein Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitstag, Fitness-, Entspannungs- und Massageangeboten Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eig- nung den Vorzug. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Unterlagen bis zum 08.08.2021 mit dem Zusatz „Bewerbung IT-Schuladministration“ an die Amtsdirektorin des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit 13
Amt Schrevenborn max. zwei Dateianhängen an bewerbung@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünf- te erteilt die Amtsverwaltung Schrevenborn, Herr Hauptmann, unter der Telefonnummer 0431 24 09 230. Attraktive Stellenangebote Wir Ver suchen stär kun im Amt Schrevenborn und seinen amtsangehörigen Gemeinden g Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen z.B. in der Kinder- und Jugendbetreuung in den Kitas,den Offenen Ganztagsschulen, der Be- treuten Schule und den Jugendtreffs oder auch in der Verwaltung und im handwerklichen Bereich finden Sie laufend aktuell auf der Homepage des Amtes unter www.amt-schrevenborn.de Informationen für Hundehalter*innen Regelmäßig gehen beim Ordnungsamt des Amtes Schrevenborn Beschwerden über unangelein- te Hunde und nicht entfernte Hundehaufen ein. Hunde sind an einer Leine zu führen: - in Fußgängerzonen und Haupteinkaufbereichen, Straßen und Plätzen mit Publikumsver- kehr, - bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und Veranstaltungen mit Menschen- ansammlungen, - in der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme ausgewie- sener Hundeauslaufgebiete, - bei Mehrfamilienhäusern auf dem gesamten Grundstück und im gebäude mit Ausnahme der nicht dem Gemeingebrauch unterliegenden selbstgenutzten Räume und Flächen, - in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, - in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen, - auf Friedhöfen sowie - auf Märkten und Messen - auf Waldwegen nach dem Landeswaldgesetz. Hunde sind auf dem Fördewanderweg an der Leine zu führen. Einen generellen Leinenzwang außerhalb der oben genannten Orte gibt es allerdings nicht. Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Mitnahmeverbot Es ist verboten, Hunde mitzunehmen oder laufen zu lassen in - Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern - Theater, Lichtspielhäuser, Konzert-, und Vortrags- und Versammlungsräume - Badeanstalten und Badestellen sowie - auf Kinderspielplätze und Liegewiesen Ausnahmen können durch den/die Inhaber*in der genannten Einrichtungen zugelassen wer- den, wenn im Einzelfall Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. 14
Amt Schrevenborn Das Mitführen von Hunden ist am Strand in der Zeit von 01.04. – 31.10. des Jahres nicht er- laubt. In der Zeit vom 01.11. – 31.03. sind die Strandabschnitte für Hunde freigegeben. Nach dem Hundegesetz sind die Hundebesitzer*innen verpflichtet die Hinterlassenschaften ihres Hundes unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Deshalb sollte bei jedem Spaziergang ein entsprechendes „Tütchen“ mitgeführt werden. Als freiwilliges Angebot der Gemeinden sind Hundekotbeutelspender aufgestellt. Ein entsprechendes Anleinen der Hunde und die Beseitigung der Hinterlassenschaften sollten selbstverständlich sein. Viele Menschen haben Angst vor unangeleinten Hunden. Deshalb lieber einmal mehr als einmal zu wenig anleinen. Es erspart Ärger und Streit und gegebenenfalls auch eine Geldbuße. FRAU & BERUF bietet einen Bewerbungsmappen-Check in Heikendorf auch wieder in Präsenz an! Das Erstellen professioneller Bewerbungsunterlagen ist eine der Herausforderungen auf dem Weg zurück ins Arbeitsleben, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder wenn eine neue berufliche Herausforderung gesucht wird. Julia Vohl, Beraterin bei FRAU&BERUF im Kreis Plön, prüft Ihre Bewerbungsunterlagen und gibt Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung. Was gehört in eine Bewerbung? Worauf ist beim Verfassen des Anschreibens zu achten und wie sieht ein professioneller/gelungener Lebenslauf aus? Diese und weitere Fragen können in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Angesprochen sind alle Frauen, die sich beruflich weiterentwickeln wollen, auch Frauen in Elternzeit und Schülerinnen. Aus Gründen der Doppelförderung dürfen Frauen die zurzeit bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind nicht beraten werden Der Bewerbungsmappen-Check findet am Mittwoch, den 11.08.2021 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Rathaus Heikendorf, Dorfplatz 2, statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Voranmeldung ist erforderlich, um die Einzelberatungen zu koordinieren und so die aktuellen Hygienebestimmungen einzuhalten. Wer das Angebot noch nicht in Präsenz nutzen möchte, kann weiterhin auch telefonisch oder per Zoom die Beratung in Anspruch nehmen. Anmeldungen unter julia.vohl@faw.de oder 0173- 7736912. Die Beratung findet in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Schreven- born, im Rahmen des Projektes FRAU & BERUF statt. Das Vorhaben wird aus dem Landespro- gramm Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert (www.EU-SH.schleswig- holstein.de). 15
Gemeinde Schönkirchen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Schönkirchen Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Schönkirchen erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Schönkirchener Nachrichten“, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Das gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte ver- teilt und ist ferner im Gemeindebüro Schönkirchen, Mühlenstraße 48, 24232 Schön- kirchen, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen ist die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung, die im Internet erfolgt. Satzung für die Volkshochschule Schönkirchen und die Erhebung von Gebühren Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBI. Schl.-H. S.57) zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz vom 07.09.2020 (GVOBI. Schl.-H. S. 514) und §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 4, 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) zuletzt geändert durch Art. 6 Gesetz vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 17.03.2021 folgende Satzung erlassen: §1 Allgemeines (1) Die Volkshochschule Schönkirchen (VHS) ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Schönkirchen. Sie trägt den Namen „Volkshochschule Schönkirchen“. (2) Die Volkshochschule hat zur Erfüllung der laufenden Verwaltungsaufgaben eine Geschäfts- stelle. Die Verwaltungsaufgaben der VHS werden im Auftrag der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Gemeinde Schönkirchen vom Amt Schrevenborn wahrgenommen. (3) Die Volkshochschule ist überparteilich und überkonfessionell. (4) Sie ist Mitglied im Verbund der Volkshochschulen im Kreis Plön, sowie im Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins e.V.. §2 Aufgaben (1) Die Volkshochschule als kommunales Zentrum der Weiterbildung dient der Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens. Sie hat die Aufgabe, vorrangig Menschen ab dem 16. Lebensjahr den Zugang zur Wissensvermittlung und Bildung in den Bereichen Politik, Umwelt, Arbeit und Beruf, Gesellschaft, Sprachen, Gesundheit und Kultur zu ermöglichen. Die Volkshochschule bietet Möglichkeiten der gesellschaftlichen Reflexion, der personalen Selbst- verwirklichung, der beruflichen Qualifikation und des schulischen Anschlusslernens. (2) Die VHS erstellt zur Verwirklichung ihrer Aufgaben ein entsprechendes Angebot an Kursen und Veranstaltungen und führt es durch. 16
Gemeinde Schönkirchen §3 Leitung der Volkshochschule (1) Die ehrenamtlich tätige Leitung der Volkshochschule wird von der Gemeinde für die Dauer von vier Jahren gewählt. Sie ist für die pädagogische, personelle, finanzielle und organisato- rische Leitung sowie für die bedarfsgerechte Entwicklung der Volkshochschule im Einver- nehmen mit der Gemeinde zuständig und verantwortlich. (2) Zu diesem Zweck sind der Leitung insbesondere die folgenden Aufgaben zugewiesen: a) Planung und Organisation des Programms und der Veranstaltungen, b) Aufstellung der Haushaltsplanung, c) Auswahl und Verpflichtung der Kursleiter*innen und Referent*innen, d) Verfügung über die im Haushaltsplan für die VHS bereitgestellten Mittel, e) Vereinbarung der Honorare für Einzelvortragende, f) Weiterbildung der VHS-Mitarbeitenden, g) Öffentlichkeitsarbeit. (3) Die Entschädigung für die Leitung der VHS ist für die Dauer der Wahlzeit von der Gemeinde festzusetzen. §4 Kursleitungen und Referent*innen (1) Kursleitungen und Referent*innen üben ihre Tätigkeit an der Volkshochschule nebenberuf- lich/nebenamtlich aus. Kursleitungen erhalten jeweils für die Dauer eines Arbeitsabschnit- tes (Semester), Referenten*Referentinnen für bestimmte Veranstaltungen einen Lehrauftrag (Dienstvertrag). (2) Den Kursleitungen und Referent*innen wird die Freiheit der Lehre gewährleistet. Sie sind durch die Leitung der VHS mindestens einmal jährlich zu einer Kursleiter- und Referent*in- nenversammlung einzuladen. (3) Die Kursleitungen und Referent*innen erhalten Honorare nach der von der der Gemeinde festgelegten Honorarordnung. §5 Teilnehmer*innen (1) Wer für einen Kurs oder eine Veranstaltung der VHS Schönkirchen angemeldet ist und daran teilnimmt, ist Teilnehmer*in im Sinne dieser Satzung. (2) Für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule Schönkirchen gel- ten die als Anlage 1 dieser Satzung beigefügten Teilnahmebedingungen. §6 Gebühren, Gebührenschulder*innen (1) Für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der VHS Schönkirchen werden Regel- und Zusatzgebühren gemäß Gebührentabelle (Anlage 2 zu dieser Satzung) erhoben. Es han- delt sich bei den Gebühren um eine öffentlich-rechtliche Forderung. (2) Die Gebühr ist nach der Dauer eines Kurses oder einer Veranstaltung zu bemessen. Grund- lage für die Regelgebühr ist eine Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten. Kurse finden über mehrere Wochen innerhalb eines Semesters statt; Veranstaltungen können auf einen Tag begrenzt sein. Die Gebühren sollen unter Berücksichtigung der Honorare und Verwaltungs- kosten kostendeckend festgesetzt werden. Die Gebühren für Kurse und Veranstaltungen sind halbjährlich zu ermitteln und festzusetzen. (3) Die Gesamtkursgebühr ist jeweils auf volle Beträge in Euro auf- oder abzurunden. 17
Gemeinde Schönkirchen (4) Die Gebühr entsteht mit der Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung. Die Ge- bühr wird schriftlich festgesetzt und erhoben; sie ist spätestens am zweiten Tag des Kurses oder am Veranstaltungstag fällig. (5) Für minderjährige Teilnehmer*innen haften die Erziehungsberechtigten. §7 Ermäßigung von Gebühren Die Gebühr kann aus sozialen Gründen um 50 v.H. ermäßigt werden, wenn die/der Teilneh- mer*in z.B. zur Überwindung einer sozialen Isolation oder sprachlicher Hürden auf die Teilnah- me an einem bestimmten Kurs angewiesen ist und die Erhebung der vollen Gebühr unbillig wäre. Die Ermäßigung ist bei der Anmeldung zu beantragen; die Voraussetzungen sind nachzu- weisen. §8 Erstattung von Gebühren (1) Für Kurse oder Veranstaltungen, die nicht zustande kommen oder abgesagt werden, erfolgt eine Erstattung bereits gezahlter Gebühren in voller Höhe. (2) Werden Kurse oder Veranstaltungen während eines Semesters nicht fortgeführt, erfolgt eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Gebühren. (3) Teilnehmer*innen können von einem angemeldeten Kurs oder einer Veranstaltung durch schriftliche Erklärung oder Erklärung in Textform zurücktreten. Die bereits gezahlte Ge- bühr wird wie folgt erstattet: a. Erklärung 3 Tage vor Kurs- oder Erstattung der vollen Gebühr Veranstaltungsbeginn b. Erklärung nach dem zweiten Kurstag Erstattung der anteiligen Gebühr für die restlichen Kurstage c. Erklärung nach dem dritten Kurstag keine Erstattung von Gebühren bis zum Kursende (4) Im Falle eines Rücktritts (Abs. 3) wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. §9 Hausrecht, Ausschluss von Kursen/Veranstaltungen (1) Das Hausrecht in den von der Volkshochschule benutzten Unterrichtsräumen wird durch die Leitung der Volkshochschule wahrgenommen und kann im Kursbetrieb auf die Kurslei- tung delegiert werden. (2) Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Satzung können Teilnehmer*innen von der Teilnahme an Angeboten der Volkshochschule dauerhaft oder auf eine bestimmte Zeit ausgeschlossen werden. (3) Teilnehmer*innen, in deren Wohnung jemand an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit erkrankt ist, dürfen Veranstaltungen während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. § 10 Haftung (1) Die Benutzung der Unterrichtsräume einschließlich aller Anlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Unfall- und Sachdeckungsschutz bestehen nur entsprechend den Bestim- mungen der Schaden regulierenden Stelle. Darüber hinaus ist jegliche Haftung der Gemein- 18
Gemeinde Schönkirchen de Schönkirchen - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Geld- oder Wertgegenstände sowie Fahrzeuge nebst Inhalt auf den Abstellplätzen vor den Unterrichtsgebäuden. (2) Die Teilnehmer*innen haben für alle Schäden, die durch ihr Verschulden verursacht wer- den, aufzukommen. (3) Ungeachtet dieser Absätze gelten die Haftungsbestimmungen der die Unterrichtsräume be- treffenden Benutzungsordnungen. § 11 Fundgegenstände Gegenstände, die in den Unterrichtsräumen gefunden werden, sind beim zuständigen Haus- meister/bei der zuständigen Hausmeisterin oder in der Geschäftsstelle der Volkshochschule abzugeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. § 12 Datenverarbeitung (1) Die Volkshochschule erhebt von den Teilnehmer*innen Daten zur Verarbeitung und Spei- cherung in einem automatisierten Datenverarbeitungsverfahren. Die Daten werden ausschließ- lich zur Abwicklung des Anmeldeverfahrens und der damit verbundenen Statistiken verwendet. Für Vollstreckungsverfahren dürfen die notwendigen Daten an die jeweilige Vollstreckungsbe- hörde übermittelt werden. (2) Es werden folgende Daten erhoben: a) Name, Vorname, Titel e) Telefonnummer/Telefaxnummer b) Geburtsdatum f) E-Mail-Adresse c) Geschlecht g) Daten des Anmeldevorganges d) Anschrift (3) Die Daten sind frühestens 2, spätestens jedoch 3 Jahre nach der letzten Kursanmeldung zum Jahresende zu löschen, insofern keine offenen Forderungen bei der Volkshochschule bestehen. § 13 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.08.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die kommunale Volkshochschule Schönkirchen vom 16.12.2011 außer Kraft. (2) Gebühren und Auslagen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung entstanden sind, werden nach den bisher geltenden Bestimmungen erhoben. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Schönkirchen, 18.03.2021 Gemeinde Schönkirchen Der Bürgermeister gez. Radisch Heikendorf, 18.03.2021 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor gez. Hehenkamp 19
Gemeinde Schönkirchen Teilnahmebedingungen Teilnahmebedingungen der Volkshochschule Schönkirchen (VHS) (Anlage 1 zur Satzung der Volkshochschule Schönkirchen i.d.F.d.B. vom 18.03.2021) 1. Frühjahrs- und Herbstsemester 1.1 Die VHS Schönkirchen führt Kurse und Veranstaltungen grundsätzlich im Frühjahr (i.d.R. Januar bis Juni), sowie im Herbst (i.d.R. September bis Dezember) durch. 1.2 Kurse und Veranstaltungen außerhalb dieser Zeiträume bedürfen der Zustimmung der VHS-Leitung. 1.3 Die Anzahl der Kursstunden wird vor Beginn eines Semesters zwischen der VHS- Leitung und der Kursleitung oder dem/der Referent*in abgestimmt. 2. Teilnahme 2.1 An den Veranstaltungen der VHS kann jeder teilnehmen. 2.2 In der Regel können Kurse und Veranstaltungen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besucht werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der VHS-Leitung. 3. Teilnehmer*innenzahl 3.1 Kurse und Veranstaltungen werden nur durchgeführt, wenn mindestens 8 Teilneh- mer*innen angemeldet sind. 3.2 Bei Nichterreichen der Teilnehmer*innenzahl kann der Kurs oder die Veranstaltung durchgeführt werden, wenn die angemeldeten Teilnehmer*innen die Gebühren für die fehlenden Teilnehmer*innen mit aufbringen. Über Ausnahmen entscheidet die VHS-Leitung. 4. Anmeldung 4.1 Für alle Kurse und Veranstaltungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Eine Anmeldung ist auf folgenden Wegen möglich: 4.1.1) per Online-Buchung 4.1.2) per Post 4.1.3) per E-Mail. 4.2 Teilnehmer*innen erhalten auf Nachfrage nach der Anmeldung einen Gebührenbe- scheid auf Grundlage der Satzung der Volkshochschule Schönkirchen und die Erhe- bung von Gebühren. Eine gesonderte schriftliche Anmeldebestätigung seitens der Volkshochschule erfolgt nicht. 4.3 Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung. 5. Gebühren 5.1 Gebühren werden gem. § 6 Abs. 2 der Satzung für die Volkshochschule Schönkir- chen und die Erhebung von Gebühren ermittelt, erhoben und festgesetzt. 6. Änderung von Kurs-, Unterrichts- und Veranstaltungsterminen 6.1 Die Kursleitung oder der/die Referent*in ist grundsätzlich verpflichtet, die mit ihnen vereinbarten Kurse persönlich durchzuführen und die festgesetzten Unterrichtszei- ten einzuhalten. 6.2 Sofern sich der Termin für einen Kurs oder eine Veranstaltung ändert, informiert die Kursleitung oder die/der Referent*in unverzüglich die Teilnehmer*innen und unter- richtet die Geschäftsstelle der VHS. 6.3 Absatz 1 gilt für die Änderung von Unterrichtszeiten entsprechend. 20
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