SENIOREN WEGWEISER - Landkreis Schaumburg

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SENIOREN WEGWEISER - Landkreis Schaumburg
SENIOREN
          WEGWEISER

                               ALLGEMEINES
                               Adressen von Ansprech-
                               partnern, die Sie bei
                               Problemen unterstützen

                               LEISTUNGEN
                               Welche Ansprüche Sie
                                        ALT
                               wo geltend machen können

                               ENTLASTUNG
                               Wie Sie zuhause
                               Unterstützung im Alltag
                               bekommen und Dienst-
                               leistungen nutzen können

Ein Ratgeber des Kreisseniorenrates Schaumburg
                              4. überarbeitete Auflage | 2017
SENIOREN WEGWEISER - Landkreis Schaumburg
Landkreis Schaumburg
                         Senioren- und Pflegestützpunkt

                 Beratung und Unterstützung
                        für ältere und pflegebedürftige Menschen
                                                   Wir beraten Sie gerne

                                                05721 703-789
Hauptstelle Stadthagen                                            Außenstelle Bad Nenndorf
Breslauer Str. 2-4 • 31655 Stadthagen                             Horster Straße 35 • 31542 Bad Nenndorf
                                                                  Frau Reime                 05723 78639-21
Frau Behning               05721 703-722                          Sozialarbeiterin zuständig für Samtg. Lindhorst,
Koordinatorin der ehrenamtlichen Unterstützungsangebote           Sachsenhagen sowie Stadt Rodenberg
                                                                  Sprechzeiten: Mo.14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Herr Follmann              05721 703-714
Sozialpädagogischer Leiter / Allgemeine Beratung                  Außenstelle Bückeburg (Eingang Unterwallweg)
Frau Kuhlmann              05721 703-713                          Bahnhofstraße 25 • 31675 Bückeburg
Verwaltungsrechtliche Leiterin / Allgemeine Beratung
                                                                  Frau Schuka                05721 703-756
                                                                  Sozialarbeiterin zuständig für Samtg. Eilsen,
Frau Laux-Hüring 05721 703-718                                    Niedernwöhren, Nienstädt, Stadt Bückeburg
Sozialarbeiterin zuständig für Samtg. Rodenberg
(ohne Stadt Rodenberg) sowie Stadt Stadthagen                     Sprechzeiten: Do.15:00 - 17:00 Uhr

                                                                  Außenstelle Rinteln
Frau Schuka                05721 703-756
Sozialarbeiterin zuständig für Samtg. Eilsen,                     Ostpreussenweg 1 • 31737 Rinteln
Niedernwöhren, Nienstädt, Stadt Bückeburg
                                                                  Frau Storzer               05751 9692-27
                                                                  Sozialarbeiterin zuständig für die Gemeinde Auetal,
Sprechzeiten:                                                     Stadt Obernkirchen, Stadt Rinteln
Mo.- Fr. 08:30 - 12:00 Uhr, Di. 13:30 - 17:00 Uhr                 Sprechzeiten: Mi.16:00 - 18:00 Uhr, Fr. 10:00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung                                             und nach Vereinbarung

                                      www.schaumburg.de
                       fachdienst-altenhilfe.50@landkreis-schaumburg.de
SENIOREN WEGWEISER - Landkreis Schaumburg
Inhaltsverzeichnis                        3.10.2. 	Häusliche Pflege und
                                                         Ambulante Pflegedienste36
                                                 3.10.3. Pflegehilfsmittel, technische Hilfen37
1.     ALLGEMEINE INFORMATIONEN                  3.10.4. Tagespflege39
       UND BERATUNG                              3.10.5. Verhinderungspflege41
                                                 3.10.6. Kurzzeitpflege41
1.1.   Städte und Gemeinden6                    3.11. Hospiz- und Palliativ-Bewegung42
1.2.   Landkreis8
1.3.   Seniorenbeiräte8
1.4.   Kreisseniorenrat10                       4.     WOHNEN IM ALTER
1.5.   Kreisbehindertenrat11
1.6.   Wohlfahrtsverbände12                     4.1.    Wohnberatung und
                                                         Wohnungsanpassung46
                                                 4.2.    Seniorenwohnungen47
2.     BERATUNG IN EINZELFRAGEN                  4.3.    Wohnungsbörse48
                                                 4.4.    Betreutes Wohnen48
2.1.  Grundsicherung und Hilfe                   4.5.    Vollstationäre Versorgung49
      zum Lebensunterhalt13                     4.5.1.	Verzeichnis der Pflegeeinrichtungen
2.2.  Wohngeld14                                        im Kreisgebiet50
2.3.	Befreiung von der                          4.5.2. Hinweise zur Suche
      Rundfunkbeitragspflicht14                         eines geeigneten Heimplatzes52
2.4.  Telefon-Sozialtarif15                     4.5.3. Kosten eines Heimplatzes53
2.5.  Kriegsopferfürsorge15                     4.5.4. Inanspruchnahme von Leistungen
2.6.  Landesblindengeld, Blindenhilfe16                 der Hilfe zur Pflege53
2.7.  Schwerbehindertenausweis16                4.5.5. Heimaufsicht54
2.8.  Parkausweis für Menschen
      mit Behinderung17
2.9.  Rentenversicherung17                      5.     WEITERE HILFSANGEBOTE UND
2.10. Vorsorgevollmacht, Betreuungs-                    BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
      und Patientenverfügung18
2.11. Dokumentenmappe20                         5.1.    Ehrenamtliches Engagement55
2.12. Testament21                               5.2.    Tafeln, Kleiderläden und
2.13. Beratung in Rechtsfragen,                          Gebrauchtmöbelabgabe58
      Prozesskostenhilfe21                      5.3.    Selbsthilfegruppen59
                                                 5.4.    Lebensberatung60
                                                 5.5.    Telefonseelsorge60
3.     HILFEN UND ENTLASTUNG                     5.6.    Beratung bei psychischen Krisen
       FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE                             und Erkrankungen60
                                                 5.7.    Schuldnerberatung61
3.1.    Beratung für Seniorinnen und Senioren,   5.8.    Verbraucherberatung61
        Pflegebedürftige und                     5.9.    Sicherheit im Alltag62
        deren Angehörige 25                     5.10. Bildungs- und andere Freizeitangebote62
3.2.    Hilfen im Haushalt26                    5.11. 	Seniorenklubs, Begegnungsstätten,
3.3.    Essen auf Rädern / Mittagstisch27               Familienzentrum und
3.4.    Hausnotruf27                                    Mehrgenerationenhaus62
3.5.    Seniorentaxi und andere Angebote         5.12. Seniorensport65
        zur Förderung der Mobilität28
3.6.    Ehrenamtliche Seniorenbegleitung31             Impressum Seniorenwegweiser
3.7.    Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe32            Herausgeber: Landkreis Schaumburg, Jahnstraße 20,
3.8.    Formularlotsen32                                            31655 Stadthagen (in Zusammenarbeit
                                                                     mit dem Kreisseniorenrat Schaumburg)
3.9. 	Besondere Hilfen für Menschen mit                Redaktion:   Landkreis Schaumburg,
        einer demenziellen Erkrankung33                             Kreisseniorenrat Schaumburg
                                                        Produktion: Schaumburger Nachrichten, Vera Elze
3.10.	Pflegebedürftigkeit – Unterstützungs-­           Anzeigen:    Markus Bruns (verantwortlich)
        angebote und Leistungen34                                   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständig-
                                                                     keit der in diesem Seniorenwegweiser enthalte-
3.10.1. 	Grundlagen der Pflegeversicherung,                         nen Angaben kann trotz sorgfältiger Recherche
        Pflegegrade34                                               nicht übernommen werden.

                                                                                SENIORENWEGWEISER | 3
SENIOREN WEGWEISER - Landkreis Schaumburg
Liebe Schaumburgerinnen
                                          und Schaumburger!

  Mit steigender Lebenserwartung steigt der Anteil      rat Schaumburg. Dieser für den Landkreis wichtige
  älterer Menschen an der Bevölkerung. Die Gene-        Partner setzt sich als Vertretung für die Belange der
  ration 60plus nimmt heute einen großen Anteil der     Seniorinnen und Senioren ein und wirkt an der po-
  Einwohnerschaft Deutschlands ein und wird in den      litischen Willensbildung mit.
  kommenden Jahren weiter wachsen.
                                                        Ein Resultat dieser fruchtbaren Zusammenarbeit ist
  Der Landkreis Schaumburg macht da keine Ausnah-       diese 4. Auflage des Seniorenwegweisers. Diese
  me. Ältere Menschen von heute sind länger jung        Broschüre hält Informationen für das Leben im Al-
  und vor allem aktiver als es noch vor einigen Jahr-   ter bereit, die weit über das Thema Pflege hinausge-
  zehnten der Fall war.                                 hen. Ich bin sicher, dass nicht nur ältere Menschen,
                                                        sondern auch Familienangehörige, Nachbarn oder
  Ziel des Landkreises Schaumburg ist es, die Lebens-   andere helfende Personen Neues in diesem für die
  qualität für seine älteren Bewohnerinnen und Be-      Praxis zusammengestellten Ratgeber finden werden.
  wohner zu erhalten und zu verbessern. Um auf die-
  sem Weg erfolgreich zu sein, wurden Projekte und      Ich wünsche Ihnen mit der neuen Broschüre viel
  Initiativen auf vielen Gebieten entwickelt.           Freude. Möge Sie Ihnen bei der Gestaltung der wei-
                                                        teren Lebensabschnitte eine Hilfe sein.
  Fachleute des Landkreises arbeiten mit daran, die
  Mobilität zu fördern, Wohnraum für Senioren zu
  schaffen oder im Bündnis gegen Depression für eine
  Verbesserung der Lebenssituationen von Erkrankten
  einzutreten.

  Für den Landkreis ist es von besonderer Bedeutung,
  ein offenes Ohr für die Bedürfnisse der Seniorin-     Jörg Farr
  nen und Senioren zu haben. Deshalb gibt es jetzt
  bereits seit mehr als 15 Jahren den Kreissenioren-    Landrat des Kreises Schaumburg

4 | SENIORENWEGWEISER
SENIOREN WEGWEISER - Landkreis Schaumburg
Liebe Mitbürgerinnen
                                                      und Mitbürger,
                                                      liebe Seniorinnen
                                                      und Senioren!

Ich freue mich, dass Sie mit dieser Broschüre         von Ansprechpartnern ändern sich. Anfang 2017
den neuen Seniorenwegweiser für den Landkreis         ist der Kreisseniorenrat neu gewählt worden: Seine
Schaumburg in den Händen halten können, der           Mitglieder sind auf den folgenden Seiten mit ihren
das Ergebnis einer guten und intensiven Zusam-        Kontaktdaten aufgeführt.
menarbeit zwischen dem Kreisseniorenrat und
dem Landkreis darstellt.                              Aktuelle Informationen auf dem neuesten Stand
                                                      sind auch an anderer Stelle unverzichtbar. Insbe-
Die Mitglieder des Kreisseniorenrats setzen sich      sondere auf dem Gebiet der Pflegegesetzgebung
auf vielfältige Weise engagiert für die Belange der   hat sich in den vergangenen Monaten viel getan.
älteren Menschen im Landkreis ein. In seinen re-      Die Neuerungen auf diesem Gebiet sind in die
gelmäßigen Sitzungen befasst sich der Kreisseni-      Broschüre redaktionell eingearbeitet worden.
orenrat mit seniorenrelevanten Fragen aus allen
denkbaren Bereichen: Seine Stimme hat Gewicht         Allen, die an der Neuauflage des Wegweisers mit-
durch die Mitwirkung in weiteren Gremien.             gearbeitet haben und damit helfen, insbesondere
                                                      älteren Menschen das Leben im Alltag zu erleich-
Ein Projekt, das der Kreisseniorenrat seit seiner     tern und zur Steigerung ihrer Lebensqualität beizu-
erstmaligen Bildung vor rund 15 Jahren ständig auf    tragen, gilt mein herzlicher Dank.
seinem Arbeitsplan hat, ist die Herausgabe eines
Seniorenwegweisers. Dieser Ratgeber informiert –
in mehrere Abschnitte gegliedert – über Hilfs- und
Beratungsangebote, gibt aber auch Anregungen
für die Gestaltung des täglichen Lebens. Er erlangt
dadurch eine nicht zu unterschätzende praktische
Bedeutung.

Die Broschüre liegt jetzt in ihrer 4. Auflage vor.    Karl-Heinz Hansing
Wichtig ist den Herausgebern, dass der Inhalt stän-
dig aktualisiert wird. Viele Namen und Adressen       Vorsitzender des Kreisseniorenrats Schaumburg

                                                                              SENIORENWEGWEISER | 5
SENIOREN WEGWEISER - Landkreis Schaumburg
1.
  ALLGEMEINE INFORMATIONEN
  UND BERATUNG

  1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN                             Stadt Stadthagen
  UND BERATUNG                                            Rathauspassage 1
                                                          31655 Stadthagen
  In dem Seniorenratgeber werden viele Themenberei-       Tel.: 05721 / 782-0
  che angesprochen, die Sie über Beratungsmöglich-        Mail: stadtverwaltung@stadthagen.de
  keiten, Rechtsansprüche oder freiwillige Leistungen     Internet: www.stadthagen.de
  in materieller und finanzieller Hinsicht informieren.
                                                          Gemeinde Auetal
  Sollte Sie ein Problem beschäftigen, für das Sie        Rehrener Str. 25
  keine Lösung finden, können Sie sich an die hier        31749 Auetal-Rehren
  im Eingangskapitel genannten Stellen wenden und         Tel.: 05752 / 181-0
  werden dort sicherlich auf jemanden treffen, der Ih-    Mail: rathaus@auetal.de
  nen helfen kann oder Sie an die zuständigen Stellen     Internet: www.auetal.de
  verweist.
                                                          Samtgemeinde Eilsen
                                                          (Mitgliedsgemeinden Ahnsen, Bad Eilsen,
   1.1. STÄDTE UND GEMEINDEN                              Buchholz, Heeßen, Luhden)
                                                          Bückeburger Str. 4
  Viele Angelegenheiten des täglichen Lebens las-         31707 Bad Eilsen
  sen sich durch Kontaktaufnahme mit Ihrer örtlichen      Tel.: 05722 / 886-0
  Gemeindeverwaltung regeln. Wie Sie die für Ihren        Mail: info@sg-eilsen.de
  Wohnsitz zuständige Verwaltung erreichen, können        Internet: www.samtgemeinde-eilsen.de
  Sie der hier abgedruckten Übersicht entnehmen.
                                                          Samtgemeinde Lindhorst
           Stadt Bückeburg                                (Mitgliedsgemeinden Beckedorf, Heuer-
           Marktplatz 2 - 4                               ßen, Lindhorst, Lüdersfeld)
           31675 Bückeburg                                Bahnhofstr. 55a
           Tel.: 05722 / 206-0                            31698 Lindhorst
           Mail: rathaus@bueckeburg.de                    Tel.: 05725 / 7001-0
           Internet: www.bueckeburg.de                    Mail: info@sg-lindhorst.de
                                                          Internet: www.sg-lindhorst.de
           Stadt Obernkirchen
           Marktplatz 4		                                 Samtgemeinde Nenndorf
           31683 Obernkirchen                             (Mitgliedsgemeinden Stadt Bad Nenndorf,
           Tel.: 05724 / 395-0                            Haste, Hohnhorst, Suthfeld)
           Mail: info@obernkirchen.de                     Rodenberger Allee 13
           Internet: www.obernkirchen.de                  31542 Bad Nenndorf
                                                          Tel.: 05723 / 704-0
           Stadt Rinteln                                  Mail: info@bad-nenndorf.de
           Klosterstr. 19                                 Internet: www.badnenndorf.de
           31737 Rinteln
           Tel.: 05751 / 403-0
           Mail: stadtverwaltung@rinteln.de
           Internet: www.rinteln.de

6 | SENIORENWEGWEISER
SENIOREN WEGWEISER - Landkreis Schaumburg
ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG

             Samtgemeinde Niedernwöhren                                                                                       Samtgemeinde Rodenberg
             (Mitgliedsgemeinden Lauenhagen,                                                                                  (Mitgliedsgemeinden Apelern, Hülsede,
             Meerbeck, Niedernwöhren,                                                                                         Flecken Lauenau, Messenkamp, Pohle,
             Nordsehl, Pollhagen,                                                                                             Stadt Rodenberg)
             Flecken Wiedensahl)                                                                                              Amtsstr. 5
             Hauptstr. 46                                                                                                     31552 Rodenberg
             31712 Niedernwöhren                                                                                              Tel.: 05723 / 705-0
             Tel.: 05721 / 9706-30                                                                                            Mail: info@rodenberg.de
             Mail: info@sg-niedernwoehren.de                                                                                  Internet: www.rodenberg.de
             Internet: www.sgndw.de
                                                                                                                              Samtgemeinde Sachsenhagen
             Samtgemeinde Nienstädt                                                                                           (Mitgliedsgemeinden Auhagen,
             (Mitgliedsgemeinden Helpsen,                                                                                     Flecken Hagenburg, Stadt Sachsenhagen,
             Hespe, Nienstädt,                                                                                                Wölpinghausen)
             Seggebruch)                                                                                                      Rathaus Hagenburg
             Bahnhofstr. 7                                                                                                    Schloßstr. 3, 31558 Hagenburg
             31691 Helpsen                                                                                                    Tel.: 05033 / 960-0
             Tel.: 05724 / 398-0                                                                                              und
             Mail: samtgemeinde@sg-nienstaedt.de                                                                              Rathaus Sachsenhagen
             Internet: www.sg-nienstaedt.de                                                                                   Markt 1, 31553 Sachsenhagen
                                                                                                                              Tel.: 05725 / 9410-0
                                                                                                                              Mail: info@sachsenhagen.de
                                                                                                                              Internet: www.sachsenhagen.de

                         Liebelt und Kollegen
                           Notar – Rechtsanwälte – Fachanwälte
                                  www.kanzlei-liebelt.de
Sind Testament und Patientenverfügung noch aktuell? Oder: Hat sich die Familiensituation zwischenzeitlich geändert?
Regelmäßig sind Vorsorgevollmachten nebst Patientenverfügungen zu überprüfen, speziell bei neuen           Bereits für ein 18-jähriges „Kind“ das ohnmächtig/geschäftsunfähig im Krankenhaus liegt, sind die El-
höchstrichterlichen Entscheidungen oder Änderungen der Familiensituation.                                  tern ohne Vorsorgevollmacht nicht berechtigt, die Risikobelehrung zu unterzeichnen, die ein Arzt vor
                                                                                                           jedem Eingriff und jeder Behandlung benötigt. Vielmehr ist dann eine vorläufige Betreuung vom Gericht
1. Vorsorgevollmachten/ Patientenverfügungen                                                               einzurichten, die selbstverständlich auch Kosten auslöst.
a) Erst im Juli 2016 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) deutlich gemacht hat, dass Vorsorgevollmachten/
Patientenverfügungen ganz präzise Formulierungen enthalten müssen, um im entscheidenden Fall über-         2. Testament
haupt Rechtswirksamkeit entfalten zu können.                                                               a) Beim Testament stellt sich die Frage nach Korrekturen bzgl. der ausgewählten Erben:
Unbrauchbar sind pauschale Äußerungen, wie z.B. „keine lebensverlängernden Maßnahmen“, die laut            - bspw., weil Erben vorverstorben sind oder aufgrund von Insolvenz o.ä. vielleichtaus taktischen Gründen
BGH für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung enthalten. Auch Be-                 nicht mehr als Erben in Betracht kommen sollten?
zeichnungen wie: „Schwerer Dauerschaden des Gehirns“ seien so unpräzise, dass sie keinen Rück-             - Vielleicht ist nach einer Scheidung auch an den ausdrücklichen Widerruf eines gemeinschaftlichen
schluss auf die konkrete Maßnahme der Ernährung mittels einer PEG-Sonde zulassen.                            Testamentes oder Erbvertrages durch Zustellung mittels eines Gerichtsvollziehers zu denken, zumal
b) Neben dem rechtlichen Gehalt einer Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung sind aber auch ganz ein-          nicht gewährleistet ist, dass eine Scheidung ein Testament bzw. einen Erbvertrag zwingend unwirksam
fache Fragen zu klären, wie z.B.:                                                                            werden lässt.
- Genießt der von mir Bevollmächtigte überhaupt noch mein Vertrauen?                                       - Handelt es sich um ein sog. Berliner Testament, stellt sich die Frage, ob der Längstlebende über-
- Oder ist er vielleicht altersbedingt gar nicht mehr fähig, meine Vertretung zu übernehmen?                 haupt berechtigt ist, dieses abzuändern. Vielleicht ist er nach dem Tod seines Ehegatten aufgrund der
- Hat mein Bevollmächtigter die Vorsorgevollmacht überhaupt noch griffbereit, damit sie in der entschei-     dann entfalteten Bindungswirkung des
  denden Situation sofort vorgezeigt werden kann oder ist sie schon längst unauffindbar verlegt worden       Berliner Testamentes daran gehindert,
  oder sonst verlorengegangen?                                                                               so dass es sich empfiehlt, auf andere                              Hans-Dieter
- Sind die bei dem Zentralen Vorsorgeregister hinterlegten Anschriften und Telefonnummern noch aktuell       rechtliche Möglichkeiten zurückzu-
  oder müssen diese korrigiert werden?                                                                       greifen.                                                           Liebelt
- Ist meine kleine Notfallkarte, die ich anlässlich der Registrierung bekommen habe, noch in meiner
  Brieftasche vorhanden bzw. noch lesbar?                                                                  Tipp: Ein notariell beurkundetes Testa-                              Notar und
- Zu prüfen ist ferner, ob der bislang Erstbevollmächtigte vielleicht zurückgestuft werden sollte, weil    ment hat ferner handfeste Kostenvor-
  er weggezogen ist und jetzt ein in der Nähe wohnendes Kind besser geeignet wäre, den ersten Rang         teile, denn das vom Notar beurkundete                                Rechtsanwalt
  zu übernehmen (Tipp: Hüten Sie sich davor, Bevollmächtigte gemeinsam oder mit gleichem Rang zu           Testament kann in der Regel den sonst
  einzusetzen. Einer sollte immer den „Hut aufhaben“, heißt es. Nur so könne bei gegensätzlichen Er-       erforderlichen Erbschein ersetzen. Der                               FA für Strafrecht
  klärungen zweier Bevollmächtigter eine sonst in Betracht kommende gerichtlich bestellte Betreuung        Erbschein ist aber im Ergebnis deutlich
  vermieden werden!)                                                                                       teurer als Beratung, Entwurf sowie Be-                               Patientenverfügungen
c) Übrigens ist der geeignete Zeitpunkt für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung      urkundung des Testaments durch den
nie zu früh. Verschieben Sie das nicht auf das Alter.                                                      Notar.                                                               Testamente

                         31675 Bückeburg, Lange Straße 77/78
                  Tel.: 05722/4110 oder 4140, mail@kanzlei-liebelt.de

                                                                                                                                                               SENIORENWEGWEISER | 7
SENIOREN WEGWEISER - Landkreis Schaumburg
ALLGEMEINE INFROMATIONEN UND BERATUNG

                                                          staatliche Unterstützung, Beratung und Hilfe. Da
   1.2. LANDKREIS                                         Frauen zudem eine höhere Lebenserwartung haben,
                                                          wird Seniorenpolitik zunehmend zur Seniorinnen-
  Der Landkreis Schaumburg steht Ihnen mit vielen         politik.
  Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in un-
  terschiedlichen Bereichen für Beratungen, Hilfen        Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises
  oder die Bewilligung von Leistungen zur Verfügung.      Schaumburg ist Ansprechpartnerin für die Frau-
                                                          en in der Verwaltung und für die Bürgerinnen der
  Die Kreisverwaltung ist wie folgt zu erreichen:         Gemeinden. Sie ist zuständig für die Umsetzung
                                                          der Gleichstellung vor Ort. Bei allen Vorhaben
  Allgemeine Verwaltung:                                  und Maßnahmen der Gemeinden, die die Belange
  			 Landkreis Schaumburg                                von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die
          		 Jahnstraße 20                                Gleichberechtigung von Frau und Mann sowie die
          		 31655 Stadthagen                             Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in
          		Tel.: 05721 / 703-0                           der Gesellschaft haben, wirkt die Gleichstellungs-
          		 Mail: info@landkreis-schaumburg.de           beauftragte mit. Frauenförderung im Erwerbsleben,
          		 Internet: www.schaumburg.de                  der Wiedereinstieg in den Beruf, die Vereinbarkeit
                                                          von Familie und Beruf sowie Maßnahmen gegen
  Sozialamt:                                              Gewalt und sexuellen Missbrauch stehen dabei im
  			 Landkreis Schaumburg                                Vordergrund. Die Gleichstellungsbeauftragte setzt
          		- Sozialamt -                                 sich darüber hinaus für die Belange von Mädchen
          		Breslauer Straße 2 – 4                        in Schule, Ausbildung und in der Jugendarbeit ein
          		 31655 Stadthagen                             und initiiert zielgruppenspezifische Maßnahmen für
          		Tel.: 05721 / 703-0                           Alleinerziehende, Sozialhilfeempfängerinnen und
                                                          Migrantinnen. Gerne vermittelt sie den Kontakt zu
  Gesundheitsamt:                                         den teilweise auch in den Gemeinden verorteten
  			 Landkreis Schaumburg                                Gleichstellungsbeauftragten.
         		- Gesundheitsamt -
         		 Hauptstelle Stadthagen                        Die dortigen Sprechzeiten erfragen Sie bitte bei
         		Probsthäger Straße 6                           Ihrer Heimatkommune.
         		 31655 Stadthagen
         		Tel.: 05721 / 9758-0                           Die Gleichstellungsbeauftrage des Landkreises
                                                          Schaumburg erreichen Sie unter der o.a. Telefon-
  Näheres erfahren Sie in den nachfolgenden Kapi-         nummer.
  teln.

  Gleichstellungsbeauftragte:
  		       Landkreis Schaumburg                           1.3. SENIORENBEIRÄTE
  			 - Amt für Gleichstellung -
           		 Jahnstraße 20                               In vielen Kommunen bestehen Seniorenbeiräte, die
           		 31655 Stadthagen                            auf örtlicher Ebene die Belange der Seniorinnen und
           		Tel.: 05721 / 703-254                        Senioren vertreten.

  Das Leben von Frauen hat sich in den vergange-          Der Seniorenbeirat ist ein beratendes Gremium und
  nen Jahrzehnten maßgeblich verändert. Heute sind        hat in den meisten Kommunen ein Rede- und An-
  Frauen zum größten Teil erwerbstätig und leben die      tragsrecht, um die Interessen der älteren Generation
  unterschiedlichsten privaten und beruflichen Le-        in den politischen Prozess einzubringen. Es handelt
  bensentwürfe. Sie sind zudem zu einer ernstzuneh-       sich um eine freiwillige Einrichtung. Die Mitglieder
  menden Zielgruppe für die Wirtschaft geworden.          arbeiten ehrenamtlich. Sie haben selbst das 60. Le-
  Frauen verdienen jedoch nach wie vor weniger als        bensjahr vollendet und kein politisches Amt inne.
  Männer, haben oft eine durch Kindererziehungszei-       Sie werden entweder in Urwahl durch Senioren
  ten unterbrochene Biographie und deshalb häufig         oder als Delegierte von Verbänden, Vereinen etc.
  im Durchschnitt auch ein geringeres Einkommen           vorgeschlagen. Die Wahl erfolgt für einen Zeitraum
  im Alter – der Grund, weshalb Altersarmut überwie-      von zwei bis fünf Jahren.
  gend weiblich ist. Frauen, die ausschließlich auf die
  „kleine Witwenrente“ angewiesen sind, brauchen          Je nach Kommune hat der Seniorenbeirat eine vom

8 | SENIORENWEGWEISER
SENIOREN WEGWEISER - Landkreis Schaumburg
ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG

Rat errichtete Satzung und einen aus seiner Mitte        Samtgemeinde Niedernwöhren:
gewählten Vorstand. In einigen Gemeinden vertritt             Dieter Fischer
der Beirat auch die Behinderten mit, als Senioren-            Feldstr. 21
und Behindertenbeirat.                                        31715 Meerbeck
                                                              Tel.: 05721 / 77129
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internet-          Mail: dfischermeerb@t-online.de
seite der jeweiligen Kommune.
                                                         Samtgemeinde Nienstädt:
Soweit in Ihrem Wohnort kein Seniorenbeirat exis-             Gerhard Kording
tiert, wenden Sie sich bitte an das aus Ihrer Re-             Dorfstr. 11
gion stammende Mitglied des Kreisseniorenrats                 31691 Helpsen
(s. Kapitel 1.4.)                                             Tel.: 05724 / 2480
                                                              Mail: gerd.kording@teleos-web.de
Vorsitz:
                                                         Samtgemeinde Lindhorst:
Stadt Bückeburg:                                              Manfred Völker
      Manfred Hohmann                                         Bahnhofstr. 3
      Röntgenstr. 49                                          31698 Lindhorst
      31675 Bückeburg                                         Tel.: 05725 / 6672
      Tel.: 05722 / 21810                                     Mail: m.voelker53@t-online.de
      Mail: hohmann.bueckeburg@online.de

Stadt Obernkirchen:
      Erhard Herrmann
      Am Spielplatz 1
      31683 Obernkirchen
      Tel.: 05724 / 8187
                                                        Hätte sie mal
      Mail: herrmanne6@aol.com
                                                        auf uns gehört
Stadt Rinteln:
      Wilfried Althof
      Am Brink 12
      31737 Rinteln
      Tel.: 05751 / 41241
      wilfried.althof@googlemail.com

Stadt Stadthagen:
                                                                             enlosen
                                                        Jetzt für einen kost
      Heinz-Gerhard Senne
      Rodenbergerstr. 23
                                                             Hörtest anmelden
      31655 Stadthagen
      Tel.: 05721 / 6361
      Mail: hg.senne@web.de

Gemeinde Auetal:                                        SMART HEARING – DAMIT SIE IHRE LIEBSTEN
    Alfred Niedert                                      WIEDER MÜHELOS VERSTEHEN
                                                        Bei nachlassendem Hörvermögen sorgen smarte Hörgeräte für kristallklaren
    Rannenberger Str. 3                                 Klang, der sogar Märchenprinzessinnen beeindruckt hätte. So entgeht
    31749 Auetal                                        Ihnen keine Silbe mehr von dem, was Ihre Liebsten Ihnen sagen wollen.
                                                        Besuchen Sie uns für einen kostenlosen Hörtest!
    Tel.: 05752 / 235                                   Gerne stellen wir Ihnen unverbindlich die smarten Hörlösungen
    Mail: alfred.niedert@t-online.de                    von ReSound vor.

Samtgemeinde Nenndorf:
     Klaus-Dieter Salzbrunn
     Martin-Luther-Str. 24
     31542 Bad Nenndorf                                31675 Bückeburg, Lange Str. 57 (Fußgängerzone), (0 57 22) 2 55 44
     Tel.: 05723 / 2253                                Eigentümer und Nutzer der aufgeführten Marken sind die GN ReSound Group und ihre verbundenen
                                                       Unternehmen. © 2017.

                                                                                                      SENIORENWEGWEISER | 9
SENIOREN WEGWEISER - Landkreis Schaumburg
ALLGEMEINE INFROMATIONEN UND BERATUNG

   Samtgemeinde Rodenberg:
        Wilhelm Gerland                                    Der Kreisseniorenrat setzt sich zurzeit aus folgenden
        Auf der Bolte 9                                    Mitgliedern zusammen:
        31552 Apelern
        Tel.: 05723 / 3714                                 Mitglieder:                  stellvertretende
                                                                                        Mitglieder:
        Mail: wilhelm_gerland@web.de
   Samtgemeinde Sachsenhagen:                              Stadt Bückeburg
        Uwe Toepfer                                        Manfred Hohmann              Claus Rechtien
        Wiesenstr. 14                                      Röntgenstr. 49               Im Zuschlag 1
        31553 Auhagen                                      31675 Bückeburg              31675 Bückeburg
        Tel.: 05033 / 971522                               Tel.: 05722 / 21810          Tel.: 05722 / 23516
                                                           hohmann.bueckeburg@
        Mail: uwetoe@t-online.de
                                                           online.de                    c-rechtien@gmx.de

                                                           Stadt Obernkirchen
                                                           Horst Essmann                Walter Ostermeier
    1.4. KREISSENIORENRAT                                  Beckmarhau 27                Am Weidkamp 29
                                                           31683 Obernkirchen           31683 Obernkirchen
   Der Kreisseniorenrat wurde 2001 nach Beschluss          Tel.: 05724 / 98467          Tel.: 05724 / 7768
   des Kreistages gebildet und versteht sich als legi-     h.essmann@                   wobostermeier@
   timierte, politisch und konfessionell unabhängige       teleos-web.de                googlemail.com
   Vertretung für ältere und älter werdende Menschen
   im Landkreis. Er vertritt die Belange der Seniorinnen   Stadt Rinteln
   und Senioren gegenüber dem Landkreis sowie an-          Wilfried Althof              Helmut Syska
   deren Institutionen und wirkt an der Willensbildung     Am Brink 12                  Am Kirchanger 9
   mit.                                                    31737 Rinteln                31737 Rinteln
                                                           Tel.: 05751 / 41241          Tel.: 05751 / 7051546
   Die Städte Bückeburg, Obernkirchen, Rinteln und         wilfried.althof@             helmut.syska@
   Stadthagen sowie die Samtgemeinden Eilsen, Lind-        googlemail.com               gmail.com
   horst, Nenndorf, Niedernwöhren, Nienstädt, Ro-
   denberg, Sachsenhagen und die Gemeinde Auetal           Stadt Stadthagen
   entsenden je ein Mitglied sowie ein stellvertretendes   Karl-Heinz Hansing           Heinz-Gerhard Senne
   Mitglied in den Kreisseniorenrat. Die Amtszeit wird     Lüdersfelder Str. 11         Rodenbergerstr. 23
   bestimmt durch die fünfjährige Wahlperiode des          31655 Stadthagen             31655 Stadthagen
   Kreistages. Der Kreisseniorenrat wählt aus seiner       Tel.: 05721 / 75617          Tel.: 05721 / 6361
   Mitte einen Vorsitzenden.                                                            hg.senne@web.de

   Tätigkeitsfelder des Kreisseniorenrates sind:           Gemeinde Auetal
                                                           Alfred Niedert               Isi-Doreen Knigge
   • Vertretung der Belange und Interessen älterer        Rannenberger Str. 3          Wiersener Str. 14
      Menschen im Landkreis                                31749 Auetal                 31749 Auetal
   • Beteiligung bei der Beratung von seniorenrele-       Tel.: 05752 / 235            Tel.: 05043 / 4057852
      vanten Fragen im zuständigen Fachausschuss des       alfred.niedert@t-online.de   isi-doreen@t-online.de
      Kreistages
   • Vertretung von Seniorenangelegenheiten im Stra-      Samtgemeinde Eilsen
      ßen- und öffentlichen Personennahverkehr             Wilhelm Rabe                 Hans-Günter Stühm
   • Mitwirkung und Unterstützung bei der Gründung        Friedrich-Ebert-Str. 12      Rosenstr. 14
      von Seniorenbeiräten in den Kommunen                 31707 Bad Eilsen             31707 Bad Eilsen
   • Mitwirkung bei der Seniorenarbeit auf Landesebene.   Tel.: 05722 / 85233          Tel.: 05722 / 85840
                                                           rabewilhelm@gmx.de
   Der Kreisseniorenrat nimmt Anregungen oder Hin-
   weise entgegen und versucht, die an ihn herangetra-     Samtgemeinde Lindhorst
   gene Anliegen einer Lösung zuzuführen oder sorgt        Hans Winter                  Hans-Georg von Fersen
   für eine Prüfung und weitere Bearbeitung durch die      Berliner Str. 18             Querstr. 3
   zuständigen Stellen.                                    31698 Lindhorst              31702 Lüdersfeld
                                                           Tel.: 05725 / 6621           Tel.: 05725 / 7922
   Die Termine der mehrmals jährlich stattfindenden                                     hg.vonfersen@
   öffentlichen Sitzungen erfahren Sie über die örtliche                                teleos-web.de
   Presse.

10 | SENIORENWEGWEISER
ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG

                                                                Die BAGSO engagiert sich in Netzwerken
Samtgemeinde Nenndorf
                                                                und Gremien auf nationaler und internatio-
Siegfried Kreft                Wilfried Koch
Deisterweg 8                   Wiesenstr. 24                    naler Ebene, gibt Stellungnahmen zu aktuel-
31542 Bad Nenndorf             31542 Bad Nenndorf               len Fragen der Seniorenpolitik heraus, bün-
Tel.: 05723 / 9587580          Tel.: 05723 / 6295               delt die Erfahrungen und Fachkompetenzen
siegfried.kreft@gmx.de         w-wilfried.koch                  der BAGSO- Verbände, veranstaltet alle drei
                               @t-online.de                     Jahre den Deutschen Seniorentag und bietet die
                                                                Veranstaltungsdatenbank www.wissensdurstig.de
Samtgemeinde Niedernwöhren                                      an.
Marianne Hecht        Wolfgang Schreiner
Schulstr. 4           Schipperkamp 9                           • die       Bundesarbeitsgemeinschaft        der
31715 Meerbeck        31717 Nordsehl
                                                                  Landesseniorenvertretungen e.V. (BAG LSV)
Tel.: 05721 / 75174   Tel.: 05721 / 79294
marianne.hecht@       wolfgang.schreiner10@                       ist in ihrer Basis kommunal verankert und
t-online.de           t-online.de                                transportiert sowie gestaltet von der kom-
                                                                 munalen Ebene über die Länderebene bis
Samtgemeinde Nienstädt                                           hin zur Bundesebene politische Prozesse.
Gerhard Kording                Hans-Dieter Mitschker             Die zentralen Aufgaben der BAG LSV
Dorfstr. 11                    Stiftstr. 26                      sind die Vertretung und Unterstützung der
31691 Helpsen                  31688 Nienstädt                   Landesseniorenvertretungen auf Bundesebene,
Tel.: 05724 / 2480             Tel.: 05724 / 2380                Vermittlung von Informationen an Politik,
gerd-kording@                  hans.dieter.mitschker@            Verwaltung     und    altenpolitische   Akteure,
teleos-web.de                  t-online.de
                                                                 Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und
Samtgemeinde Rodenberg                                           -planungen sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Wilhelm Gerland
Auf der Bolte 9
31552 Apelern
Tel.: 05723 / 3714                                             1.5. KREISBEHINDERTENRAT
wilhelm_gerland@web.de
                                                               Menschen mit Behinderungen werden im Landkreis
Samtgemeinde Sachsenhagen                                      Schaumburg durch den Kreisbehindertenrat vertre-
Theodor Beckmann                    Uwe Toepfer                ten. Als Einrichtung nach dem Niedersächsischen
(stv. Vorsitzender / Schriftführer) Wiesenstr. 14,             Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behin-
Tunner-Hartmann-Str. 9, 31553 Auhagen                          derungen vom 25.11.2007 unterstützt er den Land-
31553 Sachsenhagen                  Tel.: 05033 / 971522       kreis bei der Verwirklichung der Gleichstellung im
Tel.: 05725 / 913203                uwetoe@t-online.de         Sinne dieses Gesetzes.
th.bec@gmx.de
                                                               Dem Kreisbehindertenrat gehören Delegierte aus al-
                                                               len Regionen des Kreisgebiets an.
Weitere Institutionen, die sich in Form von Vereinen
für die Belange von Senioren einsetzen, sind:                  Wenn Sie die Unterstützung des Kreisbehinderten-
                                                               rates benötigen oder ihm Anregungen und Wünsche
                                                               übermitteln wollen, wenden Sie sich bitte an:
• der Landesseniorenrat Niedersachsen e.V. (LSR)
  mit 190 Seniorenvertretungen als Mitglieder. Der
                                                               Kreisbehindertenrat
  LSR informiert seine Mitglieder über wichtige –
                                                               Susanne Wilharm (1. Vorsitzende)
  Senioren betreffende – politische Entwicklungen,
                                                               erreichbar über:
  bietet Fortbildungen an, unterstützt bei der
   Gründung weiterer Seniorenvertretungen, pflegt
                                                               Landkreis Schaumburg
   Kontakte zu allen Fraktionen des niedersächsi-
                                                               - Sozialamt, Frau Buchmeier -
   schen Landtages und arbeitet mit Verbänden zu-
                                                               Breslauer Str. 2 – 4
   sammen, die ähnliche Interessen vertreten.
                                                               31655 Stadthagen
                                                               Tel.: 05721 / 703-703
• die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-
   Organisationen e.V. (BAGSO), mit Vereinssitz
   in Bonn, die die unterschiedlichsten Interessen
  privater Gesellschaften und sozialer sowie poli-
  tischer Verbände, Parteien und Gruppen vertritt.

                                                                                       SENIORENWEGWEISER | 11
ALLGEMEINE INFROMATIONEN UND BERATUNG

    1.6. WOHLFAHRTSVERBÄNDE                              Diakonisches Werk
                                                              Bahnhofstr. 16
   Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege bieten ein        31655 Stadthagen
   breit gefächertes Angebot an Hilfen, unterstützen          Tel.: 05721 / 99300
   in krisenhaften Lebenssituationen, bei Suchterkran-
   kungen und beraten bei Überschuldung.                 Diakonisches Werk
                                                              Bäckerstr. 8
   Im Landkreis Schaumburg sind folgende Organisa-            31737 Rinteln
   tionen tätig:                                              Tel.: 05751 / 96210

   Arbeiterwohlfahrt                                     Paritätischer Schaumburg
   Kreisverband Schaumburg e. V.                               Dammstr. 12 a
         Rathauspassage 4                                      31675 Bückeburg
         31655 Stadthagen                                      Tel.: 05722 / 95220
         Tel.: 05721 / 939830
                                                         Beratungen und Hilfen erhalten Sie auch bei wei-
   Caritasverband im Weserbergland e.V.                  teren Sozialverbänden und ‑organisationen, die in
         Herderstr. 1a                                   der Regel über Anlaufstellen mit festen Sprechzeiten
         31675 Bückeburg                                 verfügen.
         Tel.: 05722 / 8888630
                                                         Der Sozialverband Deutschland e.V. (ehem. Reichs-
   Deutsches Rotes Kreuz                                 bund) unterhält eine eigene Kreisgeschäftsstelle:
   Kreisverband Schaumburg e. V.
         Bornemannstr. 1                                 Sozialverband Deutschland e.V.
         31683 Obernkirchen                              (ehem. Reichsbund)
         Tel.: 05724 / 972600                                  Breslauer Straße 2 – 4
                                                               31655 Stadthagen
                                                               Tel.: 05721 / 3477

12 | SENIORENWEGWEISER
2.
BERATUNG IN EINZELFRAGEN

2.1.     GRUNDSICHERUNG UND                              heit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder bei be-
         HILFE ZUM LEBENSUNTERHALT                       sonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung
                                                         benötigen. Diese Hilfen erhalten auch Personen,
Menschen, die in eine Notlage geraten, die sie aus       die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen
eigener Kraft nicht bewältigen können, sind auf die      können, aber wegen besonderer Bedarfssituationen
Hilfe der Gemeinschaft angewiesen. Diese Hilfe zu        auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.
leisten, ist Aufgabe der Sozialhilfe. Das Sozialhilfe-   Im Einzelnen kommen nach dem SGB XII Hilfen
recht ist im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches        zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behin-
(SGB XII) geregelt. Jeder Mensch, der sich nicht         derte Menschen, Hilfe zur Pflege (siehe Abschnitt
selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstüt-       4.5.4.), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
zung zählen kann, hat einen Rechtsanspruch auf die       Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Leistungen, die für ein menschenwürdiges Dasein          in Betracht.
einschließlich einer angemessenen Teilhabe am ge-
sellschaftlichen Leben nötig sind.                       Sozialhilfeleistungen werden unter Berücksichti-
                                                         gung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Das SGB XII gewährt folgende laufende Leistungen         der antragstellenden Person erbracht. Unterhalts-
der Sozialhilfe:                                         pflichtige werden entsprechend ihrer jeweiligen
                                                         Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Un-
       ■ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-        terhalt herangezogen. In der Grundsicherung wird
         minderung   für Menschen, die abhängig          auf den Unterhaltsrückgriff bei Eltern und Kindern
         vom Geburtsjahrgang mindestens das 65.          verzichtet. Nur wenn das jährliche Einkommen von
         Lebensjahr vollendet haben sowie für Per-       Eltern und Kindern der antragstellenden Person bei
         sonen, die das 18. Lebensjahr vollendet         mindestens 100.000 Euro liegt, entfällt ein Grundsi-
         haben und die dauerhaft voll erwerbsge-         cherungsanspruch.
         mindert sind.
       ■ Hilfe zum Lebensunterhalt für allein ste-       Ausführliche Informationen und Beratung zu den
         hende nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige,      Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII erhalten
         die keine Leistungen der Grundsicherung         Sie beim Sozialamt des Landkreises Schaumburg in
         im Alter und bei Erwerbsminderung erhal-        Stadthagen und Rinteln:
         ten.
                                                                  Landkreis Schaumburg
Ausgenommen von Sozialhilfeleistungen sind er-                    - Sozialamt -
werbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und                     Breslauer Str. 2-4
abhängig vom Geburtsjahrgang mindestens 64 Jah-                   31655 Stadthagen
ren sowie deren Angehörige. Sind sie hilfebedürftig,              Tel.: 05721 / 703-0
erhalten sie Leistungen der Grundsicherung für Ar-
beitsuchende nach dem Zweiten Buch des Sozial-                    Landkreis Schaumburg
gesetzbuches (SGB II). Zuständig ist das jeweilige                - Sozialamt -
JobCenter.                                                        Klosterstraße 20
                                                                  31737 Rinteln
Die Sozialhilfe tritt auch ein, wenn Menschen in ei-              Tel.: 05751 / 403-0
ner besonderen Lebenssituation infolge von Krank-

                                                                                  SENIORENWEGWEISER | 13
BERATUNG IN EINZELFRAGEN

    2.2. WOHNGELD                                         oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder
                                                          Sozialhilfeleistungen wie Hilfe zum Lebensunter-
   Sinn und Zweck des Wohngelds nach dem Wohn-            halt, Arbeitslosengeld II oder Hilfe zur Pflege bezie-
   geldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung ange-     hen.
   messenen und familiengerechten Wohnens, wobei          Als Nachweis darüber muss dem Beitragsservice
   sich die Höhe des zu gewährenden Zuschusses            von ARD ZDF Deutschlandradio in Köln (früher:
   nach Miethöchstgrenzen sowie den für den Lebens-       GEZ) ein entsprechender Leistungsbescheid im Ori-
   unterhalt bestimmten Einkünften aller zum Haushalt     ginal oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden.
   rechnenden Familienmitglieder richtet. Diese Sozi-
   alleistung hilft den einkommensschwachen Mietern       Des Weiteren müssen Bewohnerinnen und Bewoh-
   von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern         ner in vollstationären Pflege- oder Behindertenein-
   von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die           richtungen – unabhängig davon, ob sie Sozialhilfe-
   angemessenen Wohnkosten zu tragen.                     leistungen beziehen – keinen Beitrag zahlen. Eine
   Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss        Abmeldung beim Beitragsservice von ARD ZDF
   geleistet.                                             und Deutschlandradio (mit dem Formular zur Ab-
                                                          meldung von Bewohnern von Pflegeheimen oder
   Zur Beratung in Wohngeldangelegenheiten ein-           Behinderteneinrichtungen) ist erforderlich.
   schließlich der Antragstellung wenden Sie sich bitte   Taubblinde Menschen sowie Personen, die Blin-
   an:                                                    denhilfe bekommen, zahlen ebenfalls keinen Rund-
             Landkreis Schaumburg                         funkbeitrag.
             - Sozialamt -                                Als Nachweis ist eine fachärztliche Bescheinigung
             Breslauer Str. 2-4                           oder ein Schwerbehindertenausweis mit den Merk-
             31655 Stadthagen                             zeichen „Bl“ und „Gl“ vorzulegen.
             Tel.: 05721 / 703-0
                                                          Menschen mit einer Hörschädigung, Sehbehin-
   Für die Samtgemeinde Eilsen und die Gemeinde           derung oder Schwerbehinderung, deren Grad der
   Auetal wenden Sie sich bitte an:                       Behinderung mindestens 80 beträgt und denen das
                                                          Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis
            Landkreis Schaumburg                          zuerkannt wurde, zahlen auf Antrag bei Vorlage des
            - Sozialamt -                                 Schwerbehindertenausweises nur einen ermäßigten
            Klosterstraße 20                              Beitrag in Höhe eines Drittels.
            31737 Rinteln
            Tel.: 05751 / 403-224                         In der Regel gilt die Befreiung von der Rundfunk-
                                                          beitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunk-
   Für das Stadtgebiet Rinteln wenden Sie sich bitte      beitrags, solange die zugrunde liegende Leistung
   an:                                                    gewährt wird. Bevor sie ausläuft, ist rechtzeitig ein
            Stadt Rinteln                                 neuer Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung zu
            Klosterstraße 20                              stellen.
            31737 Rinteln
            Tel.: 05751 / 403-0                           Antragsformulare für die Gebührenbefreiung oder
                                                          -ermäßigung sind bei ARD ZDF Deutschlandradio
                                                          unter der genannten Adresse oder im Internet unter
                                                          www.rundfunkbeitrag.de erhältlich.
    2.3.    BEFREIUNG VON DER RUND-
                                                          Die ausgefüllten Formulare sind an folgende An-
            FUNKBEITRAGSPFLICHT
                                                          schrift zu richten:
   Grundsätzlich sind volljährige Bürgerinnen und
   Bürger verpflichtet, Rundfunkgebühren zu entrich-               ARD ZDF Deutschlandradio
   ten.                                                            Beitragsservice
   Es gibt jedoch die Möglichkeit, aus finanziellen                50656 Köln
   oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von                Fax: 01806 / 999 555 01 (kostenpflichtig)
   der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine
   Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen.         Unter der kostenpflichtigen Telefonnummer 01806 /
   Von der Rundfunkgebührenpflicht werden auf             999 555 10 werden zudem Fragen zur Antragstel-
   Antrag Personen in besonderen Lebenssituationen        lung beantwortet.
   befreit, die u.a. entweder Grundsicherung im Alter

14 | SENIORENWEGWEISER
BERATUNG IN EINZELFRAGEN

2.4.    TELEFON-SOZIALTARIF                           cher Telekom-Laden („T-Punkt“) für Sie in erreich-
                                                      barer Nähe liegt.
Personen, die von der Rundfunkbeitragspflicht be-
freit sind, eine Ermäßigung bekommen oder einen       Haben Sie Ihren Festnetzanschluss nicht bei der
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen          Deutschen Telekom, fragen Sie bitte bei Ihrem An-
„RF“ haben (s. Abschnitt 2.3.), aber auch Blinde,     bieter nach einem entsprechenden Tarif.
Gehörlose oder sprachbehinderte Menschen, de-
nen ein Grad der Behinderung von mindestens 90
zuerkannt wurde, können den Sozialtarif nach den
allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen        2.5.    KRIEGSOPFERFÜRSORGE
Telekom AG in Anspruch nehmen.
                                                      Personen, die beispielsweise durch Kriegseinwir-
Ein entsprechender Antrag ist bei der Telekom         kungen oder andere Gewalttaten dauerhaft gesund-
Deutschland (T-Punkt/Telekom-Beratungsstelle so-      heitlich geschädigt wurden, können zur Minderung
wie im Internet unter www.telekom.de) erhältlich      eines damit verbundenen wirtschaftlichen Schadens
und an folgende Anschrift zu richten:                 unterschiedliche Leistungen der Kriegsopferfürsor-
                                                      ge beantragen. Voraussetzung ist jeweils, dass die
        Telekom Deutschland                           Kriegsgeschädigten und Kriegshinterbliebenen (Wit-
        Kundenservice                                 wen, Waisen) als solche von einer Versorgungsver-
        53171 Bonn                                    waltung im Bundesgebiet (in Niedersachsen: Nie-
                                                      dersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und
Unter der allgemeinen Servicetelefonnummer 0800 /     Familie) bereits anerkannt wurden. Finanzielle Hil-
3301000 der Telekom werden Ihre Fragen zum So-        fen werden gewährt, soweit eigenes einzusetzendes
zialtarif beantwortet. Hier erfahren Sie auch, wel-   Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, die

 • Ambulante Pflege. Wir pflegen dort,
                                                       DRK Pflegeteams
   wo sich Menschen am wohlsten fühlen:
   In ihrem vertrauten Zuhause.                        Obernkirchen  Tel. 05724 9726040
                                                       Bad Nenndorf  Tel. 05723 913126
 • Tagesbetreuung. Den Tag gemeinsam                   Bückeburg     Tel. 05722 25081
   verbringen und abends wieder zu Hause               Stadthagen    Tel. 05721 8908731
   sein.                                               Auetal        Tel. 05752 1800200
 • HausNotruf. Hilfe auf Knopfdruck.
                                                       DRK Tagesbetreuung
 DRK Alles Aus einer HAnd                              Stadthagen    Tel. 05721 8908731
 Kontakt & Informationen
                                                       DRK HausNotruf
 Tel. 05724 972600
                                                       Obernkirchen Tel. 05724 972600
 www.drk-schaumburg.de

                                                                              SENIORENWEGWEISER | 15
BERATUNG IN EINZELFRAGEN

   notwendigen Ausgaben selbst zu tragen. Die Lei-        Bei häuslicher Pflege erfolgt ebenfalls eine Anrech-
   stungen sind in weiten Teilen denen des Sozialge-      nung:
   setzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) sehr ähnlich.     • in Fällen des Pflegegrades 2 mit 135 Euro
                                                          • in Fällen der Pflegegrade 3 bis 5 mit 165 Euro.
   Grundsätzlich kommen als Leistungen der Kriegs-        Das Blindengeld wird auf Antrag gewährt.
   opferfürsorge in Betracht:
                                                          Weiterhin besteht die Möglichkeit, Blindenhilfe
        ■ ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt            nach den Vorschriften des § 72 Sozialgesetzbuch XII
        ■ Krankenhilfe                                    zu beantragen. Die Blindenhilfe ist vom Sinn und
        ■H ilfe zur Pflege                               Zweck her dasselbe wie das nach Landesrecht ge-
          (ambulant, teilstationär, stationär)            währte Blindengeld. Sie ist jedoch aufgrund ihrer
        ■ Hilfe zur Weiterführung des Haushalts           Zuordnung zum Sozialhilferecht einkommens- und
        ■ Erholungshilfe                                  vermögensabhängig.
        ■ Wohnungshilfe
        ■ Altenhilfe                                      Die Blindenhilfe beträgt für volljährige Personen
        ■ Hilfen in besonderen Lebenslagen.               681,70 Euro und ändert sich entsprechend dem
                                                          Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung.
   Für Beratung und Antragstellung wenden Sie sich        Blinde, die in einer stationären Einrichtung leben
   bitte an:                                              und bei denen die Kosten dafür ganz oder teilweise
                                                          aus öffentlich-rechtlichen Mitteln getragen werden,
            Landkreis Schaumburg                          erhalten einen geringeren Betrag.
            - Sozialamt/Kriegsopferfürsorge -
            Breslauer Straße 2-4                          Es ist jedoch zu beachten, dass übersteigendes Ein-
            31655 Stadthagen                              kommen, das Landesblindengeld sowie ggfs. weite-
            Tel.: 05721 / 703-712 (oder 703-0).           re gleichartige Leistungen nach anderen Rechtsvor-
                                                          schriften angerechnet werden.

                                                          Weitere Informationen erhalten Sie beim:
    2.6.    LANDESBLINDENGELD,
                                                                 Landkreis Schaumburg
            BLINDENHILFE                                         - Sozialamt -
   Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung           Breslauer Straße 2-4
   des Landes Niedersachsen.                                     31655 Stadthagen
                                                                 Tel.: 05721 / 703-780 und 703-782
   Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Le-
   bensalter Landesblindengeld zum Ausgleich der
   durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.
                                                          2.7.     SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS
   Voraussetzung ist:
       ■ die Feststellung des Merkzeichens BL             Als schwerbehindert gelten Personen mit einem Grad
       ■ der gewöhnliche Aufenthalt im Land Nie-         der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 Prozent.
          dersachsen (oder: Aufenthalt in einer statio-   Die GdB-Feststellung erfolgt durch das für die Ein-
          nären Einrichtung innerhalb der Bundesre-       wohner im Landkreis Schaumburg zuständige
          publik, wenn vor Aufnahme der Wohnort
          im Land Niedersachsen gelegen hat).                    Niedersächsische Landesamt für Soziales,
                                                                 Jugend und Familie (LS)
   Seit dem 01.01.2017 beträgt das Blindengeld                   - Außenstelle Hannover –
   monatlich                                                     Schiffgraben 30-32
   • für alle Leistungsberechtigten unabhängig                  30169 Hannover
      vom Alter: 375,00 Euro                                     Tel.: 0511 / 897010.
   • bei Aufenthalt in einer stationären Einrichtung:
      187,50 Euro.                                        Das LS stellt auch den entsprechenden Schwerbe-
                                                          hindertenausweis aus.
   Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften wer-
   den auf das Blindengeld angerechnet.                   Außensprechtage des LS (Außenstelle Hannover)
                                                          werden an jedem dritten Montag im Monat im Ge-

16 | SENIORENWEGWEISER
BERATUNG IN EINZELFRAGEN

bäude der Kreisverwaltung des Landkreises Schaum-       und Telefonnummern der Versichertenberater in Ih-
burg (Jahnstraße 20) von 9 bis 13 Uhr abgehalten.       rer Nähe erhalten Sie bei den Beratungsstellen, im
                                                        Internet oder bei den Städten und Gemeinden.
Nähere Informationen zum Schwerbehindertenaus-
weis und zur Feststellung gesundheitlicher Merk-        Die Beratung in Sozialversicherungsangelegenhei-
male (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von          ten bei diesen Stellen ist kostenfrei!
Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Men-
schen sowie Antragsvordrucke für die (Erst-)Bean-       Auskunfts- und Beratungsstellen der
tragung nach dem Schwerbehindertenrecht oder            Deutschen Rentenversicherung
Folgeanträge sind erhältlich
                                                                 In Laatzen
    ■ beim Nieders. Landesamt (LS)                              Lange Weihe 4
    ■b  ei den Außensprechtagen des Nieders.                    30880 Laatzen
       Landesamt (LS)                                            Mo. - Mi.: 8 - 15 Uhr
    ■b  eim Sozialamt/Kriegsopferfürsorge des                   Do.: 8 - 18 Uhr
       Landkreises Schaumburg,                                   Fr.: 8 - 13 Uhr
       Breslauer Straße 2-4, 31655 Stadthagen,
       Tel.: 05721 / 703-712 oder 703-0.                         In Hannover
                                                                 Berliner Allee 13
                                                                 30175 Hannover
                                                                 Mo. + Do.: 8 - 18 Uhr
2.8.     PARKAUSWEIS FÜR MENSCHEN                                Di. + Mi.: 8 - 15 Uhr
                                                                 Fr.: 8 - 12 Uhr.
         MIT BEHINDERUNG
Personen mit dem Merkzeichen „aG“ (außerge-             Für beide Beratungsstellen gelten folgende
wöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) im gül-       Kontaktdaten:
tigen Schwerbehindertenausweis haben die Mög-                    Tel.: 0511 / 829-0
lichkeit, einen Parkausweis zu beantragen, der zum               Servicetelefon: 0800 / 100048010
Parken auf den ausgewiesenen Behindertenpark-                    Mail: beratung.in.laatzen@drv-bsh.de
plätzen berechtigt.                                                     beratung.in.hannover@drv-bsh.de
                                                                 Internet: www.deutsche-rentenversicherung-
Zwecks Antragstellung wenden Sie sich bitte an das               braunschweig-hannover.de
Straßenverkehrsamt:
                                                        In Stadthagen
         Landkreis Schaumburg                           Durch einen Berater der Auskunfts-und Beratungs-
         - Straßenverkehrsamt -                         stelle Hameln in den Räumlichkeiten des
         Jahnstraße 20                                  Sozialamtes des Landkreises Schaumburg, Breslau-
         31655 Stadthagen                               er Str. 2-4, 31655 Stadthagen (Erdgeschoss, Raum
         Tel.: 05721 / 703-0.                           1.9, im Bereich der Eingliederungshilfe).

Für Einwohner der Stadt Rinteln ist das Ordnungs-       Telefonische Terminvereinbarung unter der Num-
amt der Stadt Rinteln zuständig: Tel.: 05751 / 403-0.   mer 0800 100048010
                                                        (jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat /
                                                        9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr).

2.9.        RENTENVERSICHERUNG                          Beratungsstellen der Knappschaft-Bahn-See
Wenn Sie Fragen zu Rentenversicherungsbegriffen,        Sprechtag Schwerpunkt:
Altersrentenansprüchen,       Hinterbliebenenrenten,    Knappschaftliche Versicherung
Rehabilitation oder Erwerbsminderungsrente haben
oder einen Antrag auf Leistungen stellen möchten,                In Hannover
können Sie sich an die Auskunfts- und Beratungs-                 Siemensstraße 7
stellen der Deutschen Rentenversicherung, an die                 30173 Hannover
Versichertenberaterinnen und -berater (früher Versi-             Tel.: 0511 / 8079-0
chertenälteste) vor Ort oder an das Versicherungsamt             Fax: 0511 / 8079139
des Landkreises Schaumburg wenden. Die Adressen                  Mail: hannover@kbs.de

                                                                                 SENIORENWEGWEISER | 17
BERATUNG IN EINZELFRAGEN

            Internet: www.kbs.de                            2.10. VORSORGEVOLLMACHT,
            Mo. - Mi.: 8 - 16 Uhr
            Do.: 8 - 17 Uhr                                       BETREUUNGS- UND
            Fr.: 8 - 14 Uhr.                                      PATIENTENVERFÜGUNG
            In Stadthagen                                   Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass Sie -
            Niedernstraße 41 (2. Stock)                     beispielsweise altersbedingt oder in Folge von Pfle-
            31655 Stadthagen                                gebedürftigkeit – bei der Erledigung von wichtigen
            Terminvereinbarung:                             Angelegenheiten auf fremde Hilfe angewiesen sein
            Tel.: 0800 / 3007003                            könnten? Dass Sie durch einen Unfall oder eine Er-
            Tel.: 05721 / 80070                             krankung von heute auf morgen in solch eine Lage
            Fax: 05721 / 800720                             geraten könnten? Darüber hinaus sind in Folge der
            Mail: hannover@kbs.de                           höheren Lebenserwartung auch immer mehr Men-
            jeden 2. Dienstag im Monat                      schen im Alter von Demenz betroffen und können
            (9 - 15.30 Uhr).                                wichtige Dinge nicht mehr selbst entscheiden (siehe
                                                            Abschnitt 3.8.).
   Sprechtage Schwerpunkt: Bahnversicherung
                                                            Wer würde für mich Unterschriften leisten, wenn es
            In Hannover                                     um mein Geld, meine Wohnung oder um die Ein-
            Versichertensprecher: Ralph Borkowski           willigung zur Durchführung, Unterlassung oder Be-
            und Hans-Jürgen Dorneau                         endigung ärztlicher Maßnahmen geht?
            Hamburger Allee 24
            30161 Hannover                                  Vier Möglichkeiten sind hier zu unterscheiden.
            Sprechzeiten: jeweils von 8 bis 13 Uhr
            nach vorheriger Terminvereinbarung.             a) Betreuung nach dem Betreuungsgesetz

            Terminvereinbarung mit Herrn Borkowski          Für einen Volljährigen kann aufgrund einer
            Tel.: 0511 / 76866-0                            psychischen Krankheit, einer körperlichen,
            Mobil: 0151 / 51457352                          geistigen oder seelischen Behinderung eine
            Mail: ralph.borkowski@kbs.de                    Betreuung eingerichtet werden, wenn er nicht
                                                            mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten
            Terminvereinbarung mit Herrn Dorneau            ganz oder teilweise selbst zu besorgen.
            Tel.: 0511 / 76866-0                            Eine Betreuung kann von Amts wegen oder
            Mobil: 0160 / 5878157                           auf Antrag des Betroffenen eingerichtet wer-
            Mail: hans-juergen.dorneau@kbs.de               den. Das Amtsgericht prüft, ob die Einrich-
                                                            tung einer Betreuung erforderlich ist, wer als
   Landkreis Schaumburg                                     Betreuer bestellt werden kann und für welche
                                                            Lebensbereiche eine Betreuung notwendig
            Versicherungsamt im Sozialamt                   ist.
            des Landkreises    
            Breslauer Straße 2 - 4                          b) Betreuungsverfügung
            31655 Stadthagen
            Termine bitte telefonisch vereinbaren mit       In einer Betreuungsverfügung können Sie u.a.
            Frau Sassmann:                                  bestimmen, wer (oder wer nicht) im Betreu-
            Tel.: 05721 / 703-715                           ungsfall vom Betreuungsgericht als Ihr Be-
            (Fax: 05721 703-799).                           treuer eingesetzt werden soll.
            Mail: versicherungsamt.50@                      Weiterhin können Sie z.B. festlegen, in wel-
            landkreis-schaumburg.de                         chem Heim Sie wohnen möchten. An diese
            Sprechzeiten:                                   Wünsche sind das Gericht und andere in der
            Di. + Do.: 8.30 - 12 Uhr                        Verfügung Benannte grundsätzlich gebun-
            (Do. auch 13.30 - 15.30 Uhr).                   den. Sie berechtigt aber nicht zur Vertretung
                                                            bei Rechtsgeschäften.
   Denken Sie bitte daran, dass Leistungen in der Sozi-
   alversicherung nur auf Antrag gewährt werden und
   die rechtzeitige Antragstellung wichtig ist, um finan-
   zielle Einbußen zu vermeiden.

18 | SENIORENWEGWEISER
BERATUNG IN EINZELFRAGEN

c) Vorsorgevollmacht                                   Zentralen Vorsorgeregister der Bundes-
                                                       notarkammer gegen eine Gebühr erfas-
Wenn Sie eine gerichtliche Kontrolle für über-         sen lassen.
flüssig halten, können Sie Ihr Vermögen oder         ■ Das Handzeichen bzw. die Unterschrift
Ihre Gesundheit in die Hände einer Vertrau-            auf Vorsorgevollmachten und Betreu-
ensperson legen, für die Sie eine Vorsorgevoll-        ungsverfügungen beglaubigt auch die
macht ausstellen. Hier sind eventuell Risiken          Betreuungsstelle gegen ein Entgelt.
gut abzuwägen und Formalitäten zu beachten.          ■ In vielen Fällen empfiehlt sich die Be-
Ein automatisches Angehörigenvertretungs-              urkundung durch einen Notar (z.B. bei
recht besteht nicht. Durch eine Vollmacht              großem Vermögen oder Grundstückssa-
oder Vorsorgevollmacht kann der Betroffene             chen).
eine oder mehrere Personen bestimmen, die
seine Angelegenheiten regeln. Häufig umgeht       d) Patientenverfügung
man damit die Einrichtung einer gesetzlichen             
Betreuung.                                        Für ärztliche Heilmaßnahmen kann ich auch durch
   ■ Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass       eine schriftlich zu erteilende Patientenverfügung im
       der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist      Einzelnen festlegen, was konkret durchgeführt oder
       und eine rechtsverbindliche Vollmacht      evtl. auch unterlassen werden soll. Hier erreiche ich
       erteilen kann.                             die höchste Unabhängigkeit und Selbstbestimmt-
   ■ Ebenso muss der Bevollmächtigte bereit       heit. Allerdings muss ich auch mit besonderen Ri-
       sein, die Bevollmächtigung im Sinne des    siken rechnen:
       Vollmachtgebers auszuüben.
   ■ Als Bevollmächtigte sollten ausschließ-      Nur wenn die Angaben klar und konkret sind, wer-
       lich Personen bestimmt werden, zu de-      den diese das ärztliche Handeln bestimmen. Kann
       nen ein entsprechendes Vertrauensver-      ich das ohne unmittelbare Auseinandersetzung
       hältnis besteht.                           lange vorher tatsächlich richtig einschätzen? Viele
   ■ Soll der Bevollmächtigte auch Bank-          pauschale Begriffe – z.B. so genannte „lebensver-
       geschäfte wahrnehmen können, ist es        längernde Maßnahmen“ – können durchaus unter-
       ratsam, mit seiner Bank bzw. Sparkasse     schiedlich verstanden werden. Missverständnisse
       Rücksprache zu halten. Üblicherweise       sind naheliegend. Durch unglückliche Formulie-
       werden dort eigene Vordrucke verlangt.     rungen kann ich unter Umständen den Arzt daran
   ■ Vorsorgevollmachten kann man beim            hindern, Mittel einzusetzen, die meine Lage erleich-

                                                                           SENIORENWEGWEISER | 19
BERATUNG IN EINZELFRAGEN

   tern könnten. Habe ich keine Patientenverfügung              Geschäftstelle Stadthagen
   verfasst, orientiert sich das ärztliche Handeln an           Enzer Str. 50
   meinen Behandlungswünschen oder meinem mut-                  31655 Stadthagen
   maßlichen Willen. Zur Abfassung der Patientenver-            Tel.: 05751 / 918111
   fügung empfiehlt es sich, die Hausärztin oder den
   Hausarzt zu Rate zu ziehen.                                  Geschäftstelle Bückeburg
                                                                Petzer Str. 47
   Hier gibt es weitere Informationen:                          31675 Bückeburg
                                                                Tel.: 05751 / 918111
         Amtsgericht Bückeburg
         - Betreuungsgericht -                                  Betreuungsverein BUBIS e.V.
         Herminenstraße 30                                      Oberntorstr. 6a
         31675 Bückeburg                                        31655 Stadthagen
         Tel.: 05722 / 290-0                                    Tel.: 05721 / 83411-10
         Fax: 05722 / 290-255                                   Fax: 05721 / 83411-20
         Zuständigkeit für Einwohner der Städte                 Internet: www.bubis-shg.de
         Bückeburg und Obernkirchen,
         der Gemeinde Auetal sowie der                    Sowohl die Betreuungsstelle im Gesundheitsamt als
         Samtgemeinden Eilsen und Nienstädt.              auch die Betreuungsvereine, der Betreuungsverein
                                                          Schaumburg e.V. und BUBIS e.V. verfügen über
         Amtsgericht Rinteln                              Informationsbroschüren zum Betreuungsrecht und
         - Betreuungsgericht -                            können Bezugsquellen für weiteres Informations-
         Klosterstraße 11                                 material nennen.
         31737 Rinteln
         Tel.: 05751 / 9537-0                             Beraten werden Sie auch von Rechtsanwälten und
         Fax: 05751 / 953738                              Notaren. Den Ratgeber „Patientenverfügung, Vor-
         Zuständigkeit für Einwohner der Stadt Rinteln.   sorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ können
                                                          Sie bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen (sie-
         Amtsgericht Stadthagen                           he Abschnitt 5.8.) beziehen.
         - Betreuungsgericht -
         Enzer Straße 12                                  Für eine Beratung zu den genannten Themen steht
         31655 Stadthagen                                 Ihnen zudem das Team des Senioren- und Pflege-
         Tel.: 05721 / 786-0                              stützpunkts (siehe Abschnitt 3.1.) zur Verfügung.
         Fax: 05721 / 78684
         Zuständigkeit für Einwohner der
         Stadt Stadthagen sowie der
         Samtgemeinden Lindhorst, Nenndorf,               2.11. DOKUMENTENMAPPE
         Niedernwöhren, Rodenberg und
         Sachsenhagen.                                    Damit im Krankheits-, Pflege- oder Todesfall wichti-
                                                          ge Unterlagen, die benötigt werden, schnell griffbe-
         Landkreis Schaumburg                             reit sind, sollten diese in einer Dokumentenmappe
         - Gesundheitsamt/Betreuungsstelle -              aufbewahrt werden.
         Probsthäger Straße 6
         31655 Stadthagen                                 Zu den wichtigen Unterlagen zählen:
         Tel.: 05721 / 9758-0
         Fax: 05721 / 9758-99                                   ■ Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder
         Internet: www.schaumburg.de                               Familienstammbuch
                                                                ■ Arbeitsverträge, Renten- und Pflegekassen-
         Betreuungsverein Schaumburg e. V.                         bescheide, Sozialversicherungsunterlagen
         Börries-von-Münchhausen-Weg 2                          ■ Sparbücher, Wertpapiere, Versicherungs-
         31737 Rinteln                                             policen
         Tel.: 05751 / 918111                                   ■ Vollmachten, Verfügungen, Testament.
         Fax: 05751 / 917181
         Internet: www.betreuungsverein-schaumburg.de     Vergessen Sie nicht, Ihre nächsten Angehörigen
                                                          oder sonstigen Vertrauten darüber zu informieren,
                                                          wo diese Mappe zu finden ist.

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