Amts- und Mitteilungsblatt - der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten

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Amts- und Mitteilungsblatt                                                                        Nr. 8 ‫ ׀‬2021
der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
       Erscheinungsdatum: 30. Juli 2021 – Redaktionsschluss für Nr. 09/2021: Freitag, 13. August 2021

Meisterschafts- und Aufstiegsfeier des TSV Obernsees

Erster Aufstieg nach 20 Jahren – Corona-bedingt war die Feier erst Anfang Juli möglich. Für die jungen Spieler der ersten
Fußballmannschaft des TSV Obernsees war es ein besonderer Moment, als ihnen Gruppenspielleiter Gerd Rieß (hinten,
Dritter von rechts) vom Bayerischen Fußballverband zur Meisterschaft gratulierte und die Meisterurkunde für den Titel in
der A-Klasse 5 Bayreuth in der Saison 2019/2021 überreichte, der zum Aufstieg in die Kreisklasse 5 BT/KU berechtigt.
Der sonst übliche Jubel nach Erreichen dieses großen Zieles zum Ende einer Saison musste wegen des durch Corona
verursachten Abbruchs der Saison allerdings unterbleiben.
Das Team um Spielertrainer Simon Krauß (hintere Reihe, Vierter von rechts) hatte sich den Titel nach den Regularien des
BFV verdient, wie Vorsitzender Roland Eisenhuth (links) und der Gruppenspielleiter bei der Feier feststellten. Viel dazu
beigetragen haben, so der Vorsitzende, auch Torschützenkönig Jannik Hacker, genau wie das Betreuerteam und die lang-
jährige Aufbauarbeit von Stefan Mann.
Zum Einsatz kamen um Kapitän Felix Breitbach über 40 Spieler, vor allem aus dem Umfeld von Obernsees, „die zu einem
großartigen Team zusammen gewachsen sind‟, so Eisenhuth, der allen Spielern Urkunden des TSV übergab sowie ein
T-Shirt mit der Aufschrift „Campeones‟. Glückwünsche der Gemeinde Mistelgau und einen Fußball überbrachte dritter
Bürgermeister Stefan Seyferth-Zapf (rechts).                                                      Text/Foto: Dieter Jenß

Rathaus Mistelgau                         Rathaus Glashütten                        Verein für Regionalentwicklung
Bahnhofstraße 35                          Schloßstraße 2                            „Rund um die Neubürg – Fränkische
95490 Mistelgau                           95496 Glashütten                          Schweiz e. V.‟
Montag – Freitag: 	  8.00 – 12.00 Uhr     Dienstag: 	  8.00 – 12.30 Uhr             Bahnhofstraße 35
Mittwoch:          14.00 – 18.00 Uhr      Donnerstag: 17.00 – 18.30 Uhr             95490 Mistelgau
Telefon 0 92 79/ 9 99-0                   Telefon 0 92 79/4 67                      Telefon 0 92 79 / 92 32 41
Fax      0 9279/ 9 99-33                  Fax     0 9279/92 33 77                   Fax     0 92 79/ 92 32 44
www.mistelgau.de                          www.glashuetten.de                        www.neubuerg.de
poststelle@vg-mistelgau.bayern.de         gemeinde@glashuetten.de                   info@neubuerg.de
=> Silbermann, Thomas
   Gemeinde Mistelgau                          Bauamt, Straßenverkehr
                                                                                          Gemeinde Glashütten
   Die Rufnummern:                             Tel.: 0 92 79 /9 99-15                                     und
=> Lappe Karl, 1. Bürgermeister                Fax: 0 92 79 /9 99-315
Privat: 0 92 79 /2 20                          thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de
Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0                    => Wagner, Winfried
Handy: 01 60/ 8 42 73 16                       Kämmerer
                                               Tel.: 0 92 79 /9 99-13
=> Amschler, Dietmar
EDV-Betreuung, Fischereischeine,
                                               Fax: 0 92 79 /9 99 313                     Ihr direkter Kontakt
                                               winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de
Rentenangelegenheiten                                                                     => ins Rathaus:
Tel.: 0 92 79 /9 99-11                         => Waldmann, Monika
Fax: 0 92 79 /9 99-311                         Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe-          Tel.: 0 92 79/4 67
dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de        und Hundesteuer                            Fax: 0 92 79/92 33 77
                                               Tel.: 0 92 79 /9 99-22                     E-Mail: gemeinde@glashuetten.de
=> Amschler, Melissa
                                               Fax: 0 92 79 /9 99-322                     Internet: www.glashuetten.de
Webseiten Mistelgau + Glashütten
                                               monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de
Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau                                                       => in den Bauhof:
Tel.: 0 92 79 /9 99-29                         Bauhof Mistelgau:                          Tel.: 0 92 79/82 48
Fax: 0 92 79 /9 99-329
melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de
                                               Tel.: 0 92 79/5 84                         Fax: 0 92 79/97 12 30
                                               In dringenden Fällen:                      E-Mail: bauhof@glashuetten.de
=> Bärnreuther, Wolfgang
                                               => Bär, Arno
Amts- und Mitteilungsblatt                                                                => Grundschule Glashütten:
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 41
Tel.: 0 92 79 /9 99-18                                                                          Tel.: 0 92 79 /2 41
                                               => Teufel, Reiner
Fax: 0 92 79 /9 99-318
wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 43
                                               => Zick, Michael
                                                                                          Störungsannahme
=> Bayerlein, Katja                            Handy: 01 51 / 18 05 64 48                     für Wasser
Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle,
Standesamt                                     Kläranlage Truppachtal:                    Tel.: 0 92 83/ 8 61 22 43
                                               Tel.: 0 92 06 / 2 30
Tel.: 0 92 79 /9 99-27
Fax: 0 92 79 /9 99-327                         E-Mail: info@ka-truppachtal.de                     für Strom
katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de          In dringenden Fällen:                     Tel.: 0941/28003366
=> Huber, Mathias                              => Schelenz, Thomas
Standesamt, Personalangelegenheiten            => Ruckriegel, Florian
                                                                                                rund um die Uhr!
Tel.: 0 92 79 /9 99-16                         Tel.: 0 92 06 / 2 30                       Bei allen weiteren Fragen
Fax: 0 92 79 /9 99-316                         Anrufe werden weitergeleitet.              zum Wasser Tel.-Nr:
mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de
                                               Kindergarten Mistelgau:                    0 92 83 / 86 10
=> Kaniewski, Karin                            Tel.: 0 92 79 / 13 22
Kindergarten, Schule, Finanz­ver­                                                         in der Zeit von Mo. - Do.
                                               Kindergarten Obernsees:                    von 08.00 - 16.00 Uhr und
waltung, Breitbandangelegenheit
                                               Tel.: 0 92 06 / 7 50
Tel.: 0 92 79 /9 99-24
                                               Grundschule Mistelgau:
                                                                                          Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr
Fax: 0 92 79 /9 99-324
karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de         Tel.: 0 92 79 / 3 46                       => in die AWO-Kindertagesstätte
                                               => Hausmeister: Küffner, Roland            Tel.: 0 92 79 / 18 19,
=> Küffner, Brigitte
Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit             Handy: 01 70 / 9 93 77 52                  E-Mail:
Tel.: 0 92 79 /9 99-17                         Mittagsbetreuung Mistelgau:                awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de
Fax: 0 92 79 /9 99-317                         Tel.: 0 92 79 / 92 31 73
brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de       => Wagner, Gislinde                        => zu der Seniorenbeauftragten
=> Krug, Tanja                                 Handy: 0171/4182778                        Frau Ursel Sloniowski,
Finanzverwaltung                               Seniorenbeauftragte:                       Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00
Tel.: 0 92 79 /9 99-21                         => Seyferth, Angelika                      => zu dem Jugendbeauftragten
Fax: 0 92 79 /9 99-321                         Tel.: 0 92 79 / 14 68
tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de                                                         Herr Tobias Heidenreich,
                                               Jugendbeauftragte:                         Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75
=> Roder, Ute
                                               => Maisel, Bernd                           E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com
Kassenverwaltung
                                               Handy: 01 71 / 9 51 22 41
Tel.: 0 92 79 /9 99-19                                                                    => Standorte Defibrillatoren
Fax: 0 92 79 /9 99-319                         => Westermann, Thomas
ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de               Handy: 01 72 / 3 47 50 03                  an der Schule Glashütten,
                                                                                           Schulstraße 21, Glashütten
=> Schaarschmidt, Klaus                        Schul- u. Kindergärtenbeauftragter:
Geschäftsleiter                                => Küffner, Roland                         am Feuerwehrgerätehaus Glashütten,
Tel.: 0 92 79 /9 99-12                         Handy: 01 70 / 9 93 77 52                   Altenhimmelstraße 4, Glashütten
Fax: 0 92 79 /9 99-312                                                                    am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2
                                               Beauftragter für Frauen- und
klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de
                                               Familienangelegenheiten:
=> Schmitt, Irene
Verkehrsamt an der Therme
                                               => Seyferth, Jochen                               Glashütten
                                               Tel.: 0172/84 21 561                       weltoffen und heimatverbunden
Tourist Info Mistelgau – Obernsees
– Glashütten                                      Störungsannahme Strom                   Notruf-Nummern:
Tel.: 0 92 06/99 23 75                             "Stadtwerke Bayreuth"                  Polizei 			  1 10
Fax: 0 92 06/99 35 45
info@tourismus-obernsees.de                          Tel.: 0921-600-750                   Feuerwehr    1 12
Amtliche Bekanntmachungen
Inhaltsverzeichnis
                                                                                      Bankverbindungen
Amtl. Bekanntmachungen                                S. 3 – 12
–B  ekanntmachung über die Haushaltssatzungen des
   Schulverbandes Mistelgau-Glashütten und des Abwasser-
   Zweckverbandes Truppachtal für das Jahr 2021                             Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
– Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse für die                            – Sparkasse Bayreuth
   7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees‟
                                                                              IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98
   und für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungs­
   planes „Bahnhof Obernsees‟ der Gemeinde Mistelgau                          BIC:   BYLADEM1SBT
– Information des Einwohneramtes der VG Mistelgau zur Be­an­
  tragung hoheitlicher Dokumente, wie Personalausweisen, etc.               Gemeinde Mistelgau
– Informationen zum hausärztlichen Notdienst
– Krisendienst Oberfranken rund um die Uhr erreichbar                      – Sparkasse Bayreuth
                                                                              IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01
Die Gemeinden informieren                           S. 13 – 25               BIC:   BYLADEM1SBT
–     Informationen aus dem Gemeinderat Mistelgau
–     F ahrplan der Bürgerbus-Linie 4 des Landkreises Bayreuth             – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
–   Nachrichten aus den Kirchengemeinden                                     IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15
–    Neue Öffnungszeiten und weitere Infos zum Covid-19-Schnelltest-         BIC:  GENODEF1HO1
      Center in Mistelgau

Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 26 – 33                             Gemeinde Glashütten
Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände                        – Sparkasse Bayreuth
Anzeigen                                             S. 34 – 56              IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08
                                                                              BIC:   BYLADEM1SBT

Impressum:                                                                  – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
                                                                              IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90
Offizielles Amts- und Mitteilungs­blatt der Verwaltungs-                      BIC:  GENODEF1HO1
gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich
für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungs­blattes ist
                                                                            Abwasserzweckverband Truppachtal
die Ver­wal­tungsgemeinschaft Mistelgau.
                                                                            – Sparkasse Bayreuth
Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe
                                                                              IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11
Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus­     halt in der                       BIC:   BYLADEM1SBT
Verwaltungsge­mein­schaft Mistel­gau kostenlos zugestellt.
Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh-                       – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
                                                                              IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42
                                                                              BIC:  GENODEF1HO1
Stückzahl: 2.500
Druck:
                                                                            Schulverband Mistelgau-Glashütten
Hofmann – Druck. Werbung. Medien.
Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau,                                      – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23                                            IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55
E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net                                            BIC:  GENODEF1HO1

     Untersuchungsergebnis des                                                Untersuchungsergebnis des
          Trinkwassers der                                                         Trinkwassers der
        Gemeinde Mistelgau                                                      Gemeinde Glashütten
Am 20.11.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser)                            Am 16.02.2021 wurde das Reinwasser (Trinkwasser)
der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub-                         der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub-
mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-                           mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-
spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige                        spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige
vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:                                  vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:
      Gesamthärte:            6,35°dH                                          Gesamthärte:       6,38°dH
      Nitrat:		               < 1 mg/l                                         Nitrat:		          < 1 mg/l
      ph-Wert:		              8,00 (Prüfung: 19.04.2021)                       ph-Wert:		         8,01
      Härtebereich:           weich (1)                                        Härtebereich:      weich (1)
                                                                        3
Amtliche Bekanntmachungen
          Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
           Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes
                     Mistelgau-Glashütten für das Haushaltsjahr 2021
Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Mistelgau-Glashütten für das Haushaltsjahr 2021 wurde im Amtsblatt des
Landkreises Bayreuth Nr. 29/2021 vom 24.06.2021 auf Seite 88 amtlich bekannt gemacht.
Hierauf wird aufgrund der Bestimmungen im KommZG hingewiesen.

Schulverband Mistelgau-Glashütten
Mistelgau, 30.07.2021
gez. Karl Lappe
1. Vorsitzender

        Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
       Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur
             Abwasserbeseitigung Truppachtal für das Haushaltsjahr 2021
Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Truppachtal für das Haushaltsjahr 2021 wurde im
Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 29/2021 vom 24.06.2021 auf Seite 88 amtlich bekannt gemacht.
Hierauf wird aufgrund der Bestimmungen im KommZG hingewiesen.

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal
Mistelgau, 30.07.2021
gez. Karl Lappe
1. Vorsitzender

                                        Bekanntmachung
                       Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die
        7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ der Gemeinde Mistelgau

Der Gemeinderat der Gemeinde Mistelgau hat mit Beschluss vom 12.07.2021 die 7. Änderung des Bebauungsplanes
„Feriendorf Obernsees“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser
Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan samt Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und
­Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan
 ­berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommen-
  den anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstr. 35,
  95490 ­Mistelgau, 2. OG, Zimmer 3.05, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft
  verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von ­Mängeln
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1.	eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-
    vorschriften,
Amtliche Bekanntmachungen
2.	eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
    Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3.	nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
4.	nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen
Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des
­An­spruches herbeigeführt wird.

Gemeinde Mistelgau                                                                             Mistelgau, 30.07.2021
Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister

                                        Bekanntmachung
         Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 2. Änderung und Erweiterung
              des Bebauungsplanes „Bahnhof Obernsees“ der Gemeinde Mistelgau

Der Gemeinderat der Gemeinde Mistelgau hat mit Beschluss vom 12.07.2021 die 2. Änderung und Erweiterung des
­Bebauungsplanes „Bahnhof Obernsees“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser
Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan samt Begründung sowie über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die
Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen
Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, 2. OG, Zimmer 3.05,
­während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von ­Mängeln
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1.	eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-
    vorschriften,
2.	eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
    Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3.	nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
4.	nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen
Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des
­Anspruches herbeigeführt wird.

Gemeinde Mistelgau                                                                             Mistelgau, 30.07.2021
Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister
                                                          5
Amtliche Bekanntmachungen

            6
Amtliche Bekanntmachungen

 Das Einwohneramt der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau informiert:
 Bei der Beantragung hoheitlicher Dokumente, wie Personalausweisen, (Kinder-)Reisepässen, allen vorläufigen
 ­Doku­menten, ist von Personen, die nicht im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau geboren sind oder
  ­geheiratet haben und bisher noch keine derartige Personenstandsurkunde vorgelegt haben, u. a. eine Abstammungs-
   bzw. Geburts- oder Heiratsurkunde (alternativ das Familienstammbuch) vorzulegen.
 Wir bitten um Beachtung.
 gez.
 i.A. Bayerlein

 Sprechzeiten im Forstrevier Mistelgau
 Für das Forstrevier Mistelgau der Bayerischen Staatsforsten ist Frau Lea Franz als Revierleiterin zuständig:
 Forstbetrieb Pegnitz • Forstrevier Mistelgau

 Schulstraße 2 • 95490 Mistelgau • Telefon 09279 / 205 • Mobil: 01 51 - 18 46 14 02 • E-Mail: lea.franz@baysf.de
 Sprechzeiten: Donnerstags, 15.00 bis 17.00 Uhr

                  Informationen zum hausärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst:
Es bestehen für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach.
Zudem können für nicht-mobile Patienten Hausbesuche über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 organisiert
werden.
Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten:
1) 	Bei hochakuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort an die
     Integrierte Leitstelle unter der Tel.-Nummer 112 !
2)    obile Patienten, die eine Praxis aufsuchen können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen
     M
     Bereitschaftspraxen:
     – 	Bereitschaftspraxis Bayreuth, Carl-Schüller-Str. 10, 95444 Bayreuth mit folgenden
          Öffnungszeiten:
          Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr
          Mittwoch, Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr
          Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
     – 	Bereitschaftspraxis Pegnitz in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz
         oder
     – 	Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum Kulmbach, Albert-Schweitzer-Straße 10,
         95326 Kulmbach,
         beide mit folgenden Öffnungszeiten:
         Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr
         Mittwoch, Freitag: 17:00 – 21:00 Uhr
         Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
3) 	Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 Hausbesuche
     angefragt und vermittelt werden.

                                                          7
Amtliche Bekanntmachungen

Abfallwirtschaft

             Wussten Sie schon …
… dass Elektroaltgeräte nicht in den Restmüll oder die Gelbe Tonne gehören?
 Elektroaltgeräte sind alle Geräte, die mittels Stecker und / oder Batterien / Ak-
 kus / Knopfzellen betrieben werden (z.B. TV, Waschmaschine, Kühlgerät, Fön,
 elektr. Zahnbürste, Wecker, Handy, LED-Lampe, Antenne, Sicherung). Alle die-
 se Geräte gehören auf keinen Fall in den Restmüll oder die Gelbe Tonne und
 auch nicht zum Schrotthändler. Sie enthalten seltene Erden und wertvolle Roh-
 stoffe, die nur gesondert gesammelt wiederverwertet werden können. So wer-
 den Ressourcen und die Umwelt geschont.
                Korrekt und kostenlos entsorgen Sie private und gewerbliche Elektroaltgeräte hier:
                     Elektroaltgeräteabgabestelle Pegnitz, Kleiner Johannes 4-6;
                      Do 14-20 Uhr / Letzter Samstag im Monat 8-12 Uhr
                     Elektroaltgeräteabgabestelle Bindlach, Im Letterer 2; Fr 11-17 Uhr
 Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.

Abfallwirtschaft

             Wussten Sie schon …
               … dass Naturkorken getrennt gesammelt werden?
                       Angenommen werden Naturkorken von Wein- und Sektflaschen sowie Naturkork von Pinn-
                       wänden und Korkuntersetzern:
                       Annahmestelle Pegnitz
                       Kleiner Johannes 4-6
                       91257 Pegnitz
                       Do 14-20 Uhr / Letzter Samstag im Monat 8-12 Uhr
                       Landratsamt Bayreuth, Abfallwirtschaft, 2. Stock, Zimmer 209
                       Markgrafenallee 5
                       95448 Bayreuth

                       Bitte beachten Sie, dass Kronkorken, Flaschenverschlüsse und Korken aus Kunststoff
                       problemlos über die Gelbe Tonne entsorgt werden können.
 Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.

                                                         8
Amtliche Bekanntmachungen
Bezirk Oberfranken                                                 Für erträgliche Temperaturen sorgen
Bezirkstagspräsident Henry Schramm                                 Auch wenn Sie keine Klimaanlage haben, können Sie die
                                                                   Raumtemperatur beeinflussen, indem Sie ausschließlich
Krisendienst Oberfranken rund um die                               sehr früh morgens und nachts lüften, ansonsten aber die Hit-
                                                                   ze aussperren. Wenn die pflegebedürftige Person es möch-
Uhr erreichbar                                                     te, dann lassen Sie tagsüber die Jalousien herunter, ziehen
Sehr geehrte Damen und Herren,                                     Sie die Vorhänge zu und halten Sie Fenster und Türen
die erfahrenen Fachkräfte des Krisendienstes Oberfran-             geschlossen. Ein Ventilator sorgt für Luftbewegung. Für
                                                                   ­
ken geben seit Anfang des Jahres allen Hilfesuchenden              ­Verdunstungskälte sorgen feuchte, im Raum aufgehängte
eine kompetente Beratung und Orientierung in seelischen             Tücher. Möchte die pflegebedürftige Person nach draußen
Notlagen, empfehlen geeignete Anlaufstellen und werden              an die frische Luft, dann planen sie diese Aufenthalte sehr
am Ort der Krise tätig.                                             früh morgens ein und meiden Sie die Mittagshitze.
Wir können Ihnen nun erfreulicherweise mitteilen, dass              Leichte und luftige Kleidung aus atmungsaktiven Stoffen
der Krisendienst Oberfranken ab 1. Juli 2021 an 365                 macht heiße Tage erträglicher. Je nach persönlichem Emp-
­Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag unter der kosten­                 finden reicht zum Zudecken in der Regel eine dünne Baum-
 freien Telefonnummer 0800 655 3000 zur Verfügung                   wolldecke oder ein Laken. Ein Handtuch über dem Kopfkis-
 steht. Um die dauerhafte Erreichbarkeit zu gewährleisten,          sen des Pflegebedürftigen kann schnell gewechselt werden,
 haben sich die Krisendienst-Leitstellen aus Oberfranken,           wenn es verschwitzt ist. Manche Pflegebedürftige schätzen
 Mittelfranken und der Oberpfalz für die Nachtabdeckung             die Erfrischung durch kühle Hand- oder Fußbäder sehr.
 zusammengeschlossen. Die mobilen Teams sind von 9 bis             Essen und Trinken
 24 Uhr aktiv.                                                     Mindestens 1,5 bis 2 Liter Flüssigkeit sollten Pflegebedürf­
 Nähere Informationen zum Krisendienst sowie Flyer und             tige täglich zu sich nehmen. Bei älteren Menschen lässt das
 Plakate zum Bestellen finden Sie unter www.krisendienst-          Durstgefühl aber nach, so dass sie mitunter zu wenig trinken.
 oberfranken.de/oberfranken.                                       Gerade bei großer Hitze ist die Gefahr einer Dehydrierung
 Für Rückfragen können Sie sich gerne per E-Mail an                dann groß. Warnzeichen sind Fieber, Verwirrtheitszustände
 ­sozialplanung@bezirk-oberfranken.de wenden.                      und übermäßige Erschöpfung. Bemerken Sie solche Anzei-
  Wir freuen uns, wenn Sie uns weiterhin dabei helfen, die         chen, rufen Sie den Notarzt. Damit es nicht soweit kommt,
  Telefonnummer und die Informationen oberfrankenweit zu           sollten Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen häufig zu-
  verbreiten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!                  ckerarme Getränke und erfrischende Kaltschalen anbieten.
                                                                   Alkohol und Koffein belasten den Kreislauf zusätzlich. Sie
Mit freundlichen Grüßen                                            sollten deshalb gemieden werden. Apfelsaft-Schorle, ge-
                                                                   mischt aus zwei Teilen Mineralwasser und einem Teil Saft
Henry Schramm, MdL a.D.                                            wirken ähnlich wie isotonische Getränke. Sie versorgen den
                                                                   Körper mit Mineralstoffen wie zum Beispiel Magnesium,
                                                                   ­Natrium und Kalium. Einen Überblick darüber, wieviel Flüs-
                                                                    sigkeit über den Tag verteilt aufgenommen wird, gibt ein
                                                                    Trinkprotokoll. Suppen zählen natürlich mit. Saftiges Obst
                                                                    und Gemüse, wie zum Beispiel Melonen und Gurken, helfen
Pressedienst                                                        ebenfalls, die erforderliche Flüssigkeitsmenge zu erreichen.
der Sozialversicherung für                                          Auch ein Wassereis ist eine schöne Abwechslung.
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau                               Keine Frage, das Essen muss vor allem schmecken. Üppige,
                                                                    schwere Speisen belasten jedoch den Kreislauf zusätzlich.
                                                                    Leichte Alternativen zum beliebten Braten sind zum Beispiel
Informationen für pflegende Angehörige                              Kartoffeln mit Kräuterquark, gedünsteter Fisch mit Gemüse,
                                                                    ein bunter Sommersalat oder eine Mehlspeise mit Kompott.

Pflegebedürftige vor Hitze schützen
Andauernde hohe Temperaturen, so wie in den Sommer-
monaten der vergangenen Jahre, sind ein Gesundheits-
risiko. Extrem belastend wird die Situation, wenn es               Entspannt in den Urlaub starten:
auch nachts nicht mehr abkühlt. Pflegebedürftige und
alte Menschen leiden darunter besonders.
                                                                   Hausnotruf sorgt für Sicherheit
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar-        Der Sommerurlaub steht vor der Tür und viele stellen
tenbau gibt Tipps, wie Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehöri-       sich die Frage: Wer kümmert sich um ältere Ver­
gen solche Hitzeperioden erträglicher machen können. Je-           wandte, wenn etwas passiert und man nicht erreich-
der Mensch hat allerdings ein anderes Empfinden, so dass           bar ist?
alle Maßnahmen am Wohlbefinden und am Gesundheitszu-               Angesichts der Corona-Lockerungen kann endlich wieder
stand der pflegebedürftigen Person angepasst werden                Urlaub oder ein Wochenendtrip geplant werden. Die Vor-
­müssen.                                                           freude auf Erholung, Sonne und neue Erlebnisse steigt,
                                                               9
Amtliche Bekanntmachungen
doch so mancher macht sich auch Sorgen wegen seiner                 gen und soll zudem Familienmitgliedern und Freunden der
Angehörigen, die sich in dieser Zeit selbst versorgen müs-          Betroffenen helfen, sich selbst vor emotionaler und körper­
sen. Im Alltag ist man normalerweise nur einen Anruf ent-           licher Überlastung zu schützen.
fernt, nun haben Großeltern, Eltern oder Verwandte plötz-
                                                                    Depressionen und Angst auch bei Angehörigen
lich keinen direkten Ansprechpartner mehr, wenn sie im
Bad ausrutschen oder bei der Gartenarbeit stürzen.                  „Eine Krebserkrankung belastet auch die Angehörigen“, sagt
                                                                    Markus Rother, Bereichsleiter Privatkunden bei der AOK-­
Ältere Menschen, die ihren Alltag in der Regel noch selbst-
                                                                    Direktion Bayreuth-Kulmbach. Studien weisen darauf hin,
ständig meistern, möchten sich jedoch häufig nicht auf
                                                                    dass bis zu 40 Prozent der Angehörigen Symptome von
eine externe Betreuung festlegen. Und nicht jeder hat ei-
                                                                    ­Depressionen und Angst entwickeln. Das Online-Selbsthilfe-
nen hilfsbereiten Nachbarn, der in diesem Fall einspringen
                                                                     programm bietet hier niederschwellige und wissenschaftlich
kann.
                                                                     basierte Informationen, die Interessierte jederzeit flexibel
Eine sinnvolle Alternative ist ein Hausnotrufsystem, über            nutzen können. „Darüber hinaus beantwortet das Online-
das Hilfe geholt werden kann, wenn es nötig wird: Der                Angebot sozialrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit
­kleine Sender wird in Form eines Armbandes oder einer               der Erkrankung entstehen können“, so Markus Rother. Das
 Kette am Körper getragen und alarmiert per Knopfdruck               Programm ist in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklini-
 eine jederzeit erreichbare Hausnotrufzentrale. Die Zent­            kum Leipzig und dem Krebsinformationsdienst des Deut-
 rale informiert dann im Bedarfsfall eine vorher festgelegte         schen Krebsforschungszentrums entstanden. Begleitet wur-
 Person, den Einsatzdienst oder bei einem entsprechen-               de die Entwicklung zudem durch einen wissenschaftlichen
 den Notfall auch den Rettungsdienst.                                Beirat mit Expertinnen und Experten aus dem Bereich der
 Der Hausnotruf ist damit ein besonders interessantes An-            Onkologie, der Psychoonkologie und der Selbsthilfe.
 gebot für Personen, die in Notfällen versorgt, ansonsten
 aber selbstständig in den eigenen vier Wänden leben                Unterstützungsangebote auf Angehörige zugeschnitten
 möchten.                                                           Um auf die Bedürfnisse der Betroffenen optimal eingehen zu
 Darüber hinaus sorgt das System für ein beruhigendes               können, ist auch die Perspektive der Angehörigen von
 Gefühl bei Angehörigen, die ihre Lieben sicher und im Not-         ­Anfang an mit eingeflossen.
 fall versorgt wissen – egal ob während der Urlaubszeit              Das Unterstützungsprogramm umfasst ein breites Themen-
 oder im Alltag.                                                     spektrum und ist modular aufgebaut. Im Bereich „Gut für sich
 „Insbesondere für Familienangehörige bedeutet der Haus-             sorgen“ geht es beispielsweise um Strategien zur Bewälti-
 notruf eine Erleichterung“, weiß auch Heiko Rödel von den           gung der eigenen psychischen Belastungen, im Bereich „Be-
 Johannitern in Oberfranken. „Es gibt einfach Sicherheit,            ziehungen stärken“ um schwierige Gespräche mit Angehöri-
 wenn man die Verwandten im Notfall in guten Händen weiß             gen, das Sprechen mit Kindern über die Erkrankung oder um
 – vor allem, wenn man selbst nicht in der Nähe sein kann.“          den Einfluss von Krebserkrankungen auf die Sexualität. Der
 Im Rahmen des Johanniter-Urlaubsservice wird das Haus-              Themenbereich „Sich hilfreich fühlen“ zeigt Möglichkeiten
 notrufsystem für vier Wochen befristet zum Preis von 89             zur Unterstützung der erkrankten Angehörigen auf – zum
 Euro zur Verfügung gestellt. Familienmitglieder in höhe-            Beispiel den richtigen Umgang mit Angst, Wut und Frustra­
 rem Alter oder mit gesundheitlichen Einschränkungen sind            tion infolge der Erkrankung. Auch die palliative Therapie,
 so rund um die Uhr gut abgesichert. Weitere Informa­tionen          also die Behandlung im Falle einer voraussichtlich nicht
 hierzu finden Sie unter www.johanniter.de/oberfranken.              mehr heilbaren Erkrankung, wird im Programm thematisiert.
                                                                    Informationen über die häufigsten Krebsarten
                                                                    In den Themenbereichen „Wissen über Krebs“, „Behandlun-
                                                                    gen“ und „Krebsarten“ steht die Information über die Erkran-
                                                                    kung und die modernen Therapiemöglichkeiten im Vorder-
                                                                    grund. Nutzerinnen und Nutzer erfahren, welche neuen
                                                                    Behandlungsmethoden in den vergangenen Jahren entwi-
                                                                    ckelt wurden und was sie selbst tun können, um Erkrankte
AOK Bayern –                                                        beim Gesundwerden zu unterstützen. „Sie können auch
Direktion Bayreuth-Kulmbach                                         nachlesen, was eine Krebserkrankung in der Familie für das
                                                                    eigene Risiko oder für das der Kinder bedeutet“, sagt Markus
Multimodales Online-Programm                                        Rother und betont: „Nichts ist schlimmer als die Angst vor
                                                                    dem Unbekannten – wer mehr über Krebs weiß, fühlt sich
„Familiencoach Krebs“ unterstützt                                   sicherer und kann Erkrankte besser bei Entscheidungen un-
                                                                    terstützen.“
Angehörige                                                          Das neue Online-Programm können Interessierte unter
Jedes Jahr erkranken laut Robert-Koch-Institut bundesweit           www.aok.de/familiencoach-krebs anonym und kostenfrei
mehr als 500.000 Menschen an Krebs. Die AOK Bayern                  nutzen. Es ergänzt das Angebot der kostenlosen Online-
­unterstützt jetzt mit einem neuen Online-Coach Angehörige          Coaches der AOK, das stetig weiter ausgebaut wird. Es um-
 von Menschen, die mit der Diagnose Krebs konfrontiert sind.        fasst bereits den „ADHS-Elterntrainer“, den „Familiencoach
 Der „Familiencoach Krebs“ informiert über die Entstehung,          Pflege“, den „Online-Coach Diabetes“ sowie den „Familien-
 Diagnose und Behandlung verschiedener Krebserkrankun-              coach Depression“.
                                                               10
Die Gemeinden                              informieren

                                                                 2.2	
                                                                     Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhau-
                                                                     ses mit Carport auf Fl. Nr. 159 (Tlf.), Gemarkung
                                                                     Wohnsgehaig, Äußerer Berg
                                                                 Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.           (14 : 0)

                                                                 2.3	
                                                                     Bauantrag auf Errichtung einer Schleppgaube auf
                                                                     bestehende Garagen auf Fl. Nrn. 513/6 und 513/7,
                                                                     Gemarkung Obernsees, St.-Rupertus-Str. 22 und 24
                                                                 Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bahnhof
                                                                 Obernsees“ soll Befreiung erteilt werden für
                                                                 –	 Schleppdachgaube mit 15 ° statt Satteldach 30 ° – 35 °.
                                                                 Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. Von der Fest-
                                                                 setzung wird Befreiung erteilt.               (14 : 0)
        NAC H R I C H TE N
 aus dem Mistelgauer Gemeinderat                                 3.	Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau /
                                                                     Landkreis Bayreuth
Sitzung vom Montag, 12.07.2021,                                  3.1	
                                                                     7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf
im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau                                     Obernsees“ – Behandlung der Bedenken und An­
                                                                     regungen aus der erneuten Beteiligung der Öffent-
Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr                                        lichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2
Ende der Sitzung: 21:50 Uhr                                          BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden
                                                                     und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a
Anwesend waren:     1. Bürgermeister Karl Lappe
                                                                     Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB;
                    und 13 Gemeinderatsmitglieder
                                                                     Satzungsbeschluss
Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder:
                    Herr Berno Baumann                           1. Auslegung und öffentliche Beteiligung
                    Herr Bernd Maisel                            Zum Planentwurf der Bebauungsplanänderung „7. Ände-
                    Herr Matthias Rühr                           rung Feriendorf Obernsees“ vom Ingenieurbüro IVS GmbH,
Von der Presse:	Herr Dieter Jenß                                Kronach, wurden gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2
                                                                 BauGB die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 07.06.2021 bis
Zuhörer:		          1
                                                                 21.06.2021 und gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2
Es wird davon ausgegangen, dass alle Anwesenden vor              BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Beginn der Sitzung einen SARS-CoV-2-Schnelltest                  Belange im Zeitraum vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 ­erneut
gemacht haben.                                                   beteiligt. Stellungnahmen konnten gem. § 4a Abs. 3 Satz 2
Erster Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und         BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mis­         ­ab­gegeben werden. Die Dauer der Auslegung wur­de nach
telgau ordnungsgemäß geladen wurden. Der Ge­meinde­               § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.
rat ist mit 14 Mitgliedern anwesend, so dass Beschluss­
fähigkeit gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er alle              1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung
Gemeinderatsmitglieder.                                               gem. § 3 Abs. 2 BauGB
                                                                 Aus der öffentlichen Beteiligung wurden keine Bedenken
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG                                           oder Anregungen vorgebracht. Eine beschlussmäßige Be-
                                                                 handlung erübrigt sich dadurch. Der Gemeinderat nimmt
                                                                 das zur Kenntnis.
1.	Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die
    Gemeinderatssitzung vom 07.06.2021                           1.2 B
                                                                      eteiligung der Behörden und sonstigen Träger
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung              öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB
vom 07.06.2021.                                 (14 : 0)        Folgende Anregungen und Bedenken sind eingegangen:

2.   Bauanträge                                                  1.2.1 keine Antwort haben abgegeben:
2.1	Bauantrag des Zweckverbandes Therme Obern-                  Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungs­
     sees auf Modernisierung und Teilsanierung der               behörde. Der Gemeinderat nimmt das zur Kenntnis.
     Therme Obernsees – BA 04.1 Badewelt/Kleinkin-
     derbereich/Außenbecken/Ruhebereiche/Foyer/                  1.2.2 keine Einwendungen, Äußerungen oder
     Umkleide- und Beautybereich auf Fl. Nrn. 583,                      Bedenken haben vorgebracht:
     632/2, 632/3 und 635/2, Gemarkung Obernsees, An             Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal,
     der Therme 1                                                Schrei­ben vom 08.06.2021. Der Gemeinderat nimmt das
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.     (14 : 0)           zur Kenntnis.
                                                            11
Die Gemeinden                                informieren

1.2.3 W
       asserwirtschaftsamt Hof,                                    1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung
      Schreiben vom 27.05.2021:                                          gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Hinsichtlich des o. g. Bauleitplanverfahrens verwies das            Aus der öffentlichen Beteiligung wurden keine Bedenken
Wasserwirtschaftsamt Hof auf das E-Mail-Schreiben vom               oder Anregungen vorgebracht. Eine beschlussmäßige Be-
26.04.2021, welches bereits in der Sitzung am 17.05.2021            handlung erübrigt sich dadurch. Der Gemeinderat nimmt
behandelt wurde. Das Gremium nimmt davon Kenntnis.                  das zur Kenntnis.
1.2.4 L
       andratsamt Bayreuth,                                        1.2 B
                                                                         eteiligung der Behörden und sonstigen Träger
      Schreiben vom 21.06.2021:                                         öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB
Zum Schreiben der VG Mistelgau vom 21.05.2021 (Az.: M
                                                                    Folgende Anregungen und Bedenken sind eingegangen:
6102-TS) bzw. im Rahmen der nochmaligen Beteiligung
zu o.g. Bauleitplanverfahren gem. § 4 a Abs. 3 BauGB,
                                                                    1.2.1 keine Antwort haben abgegeben:
teilte das Landratsamt Bayreuth Nachstehendes mit:
„Wir verweisen in erster Linie auf unsere (letztmalige)             – Kreisheimatpfleger Berthold Just
Stellungnahme vom 06.05.2021, FB44-1712/2020. Diese                 – Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH
behält weiterhin ihre Gültigkeit. Insbesondere aus baupla-          – Amt für ländliche Entwicklung
nungsrechtlicher Sicht bestehen gegenüber den nun noch-             – Evang.-Luth. Kirchengemeinde Obernsees
mals geänderten oder ergänzten Teilen grundsätzlich                 – Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
keine Bedenken.“
                                                                    Dies wird vom Gremium zur Kenntnis genommen.
Die angesprochene Stellungnahme wurde bereits in der
Sitzung am 17.05.2021 vom Gemeinderat behandelt. Das                1.2.2 keine Einwendungen, Äußerungen oder
Gremium nimmt dies zur Kenntnis.                                           Bedenken haben vorgebracht:
Es kann festgestellt werden, dass sich die Bebauungs-               –	Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost,
planänderung bei ihrer Verwirklichung nicht nachteilig auf             Schreiben vom 04.11.2019
die persönlichen Lebensumstände der im dortigen Bereich
                                                                    –	Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal,
Wohnenden auswirken wird, insbesondere in wirtschaft­
                                                                       Schreiben vom 25.10.2019
licher und sozialer Hinsicht.
                                                                    –	Kreisbrandrat Herrmann Schreck,
2. Satzungsbeschluss                                                   Schreiben vom 04.11.2019
Der Gemeinderat Mistelgau beschließt gem. § 10 Abs. 1               –	Gemeinde Plankenfels, Schreiben vom 20.11.2019
BauGB die vom Ingenieurbüro IVS GmbH, Am Kehlgraben                 –	Gemeinde Glashütten, Schreiben vom 24.10.2019
76, 96317 Kronach, ausgearbeitete 7. Änderung des                   –	Gemeinde Eckersdorf, Schreiben vom 31.10.2019
­Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ samt Begrün-
                                                                    Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis.
 dung, jeweils in der Fassung vom 17.05.2021 als Satzung.
 Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Satzungsbeschluss           1.2.3 Wasserwirtschaftsamt Hof,
 gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu                      Schreiben vom 04.12.2019
 machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 7. Änderung
                                                                    „Zu o.g. Bauleitplanverfahren nehmen wir wie folgt aus
 des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ gem. § 10
                                                                    wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung:
 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.                    (14 : 0)
                                                                    1. Altlasten
3.2	
    2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes                 Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind uns derzeit
    „Bahnhof Obernsees“ – Beschlussmäßige Behand-                    keine Altlasten, schädliche Bodenveränderungen und
    lung der Bedenken und Anregungen aus den Betei­li-               ­Altlastenverdachtsflächen bekannt. Hinsichtlich etwaiger, uns
    gungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche                 unbekannter, Altlasten und deren weitergehenden Kenn-
    Auslegung) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden u.                    zeichnungspflicht gemäß Baugesetzbuch sowie ­bodenschutz-
    sonstigen TÖB);                                                und altlastenbezogener Pflichten (vgl. Bay-BodSchVwV)
    Billigungsbeschluss; Satzungsbeschluss                          empfehlen wir ggf. ergänzend einen Abgleich mit dem
                                                                    ­ak­tuellen Altlastenkataster des Landratsamtes Bayreuth.
1. B
    eschlussmäßige Behandlung der eingegangenen
   Stellungnahmen                                                   2. Grundwasserschutz und Wasserversorgung
Zum Planentwurf der 2. Änderung und Erweiterung des                 Die sechs geplanten Wohnhäuser können an die zentrale
Bebauungsplanes „Bahnhof Obernsees“ von Horstmann +                 Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Mistelgau an­
Partner PartGmbB, Bayreuth, wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB            geschlossen werden, die druck- und mengenmäßig aus­
die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 04.11.2019 bis 04.12.2019        reichende Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Trink-
und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen                wasser ist gesichert. Trinkwasserschutzgebiete werden
Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 23.10.2019            durch das Baugebiet nicht berührt.
zur Stellungnahme bis spätestens 04.12.2019 beteiligt.              3. Abwasserbeseitigung und Gewässerschutz
Es können nun die Bedenken und Anregungen aus den                   Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Entsorgung des
Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB                Regen- und Schmutzwassers über das bestehende Misch-
beschlussmäßig behandelt werden.                                    system erfolgen soll.
                                                               12
Die Gemeinden                                 informieren

Wir weisen darauf hin, dass neu erschlossene Flächen im               1.2.4 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Berg-
Trennsystem entwässert werden sollen (§ 55 Abs. 2 WHG).                      amt Nordbayern, Schreiben vom 22.11.2019:
Bei gesammeltem Niederschlagswasser von befestigten                   „Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o. g.
oder bebauten Flächen handelt es sich nach rechtlicher                Vorhaben keine derzeit vom Bergamt Nordbayern wahrzu-
Definition um Abwasser (§ 54 Abs. 1, Satz 2 WHG). Nach                nehmenden Aufgaben berührt.“ Das wird vom Gremium
§ 55 Abs. 2 WHG soll das anfallende Niederschlagswasser               zur Kenntnis genommen.
ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanali-
sation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Ge-                  1.2.5 Landratsamt Bayreuth,
wässer eingeleitet werden.                                                   Schreiben vom 03.12.2019:
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist hier eine Flächenversi­          a) B
                                                                          aurechtliche Stellungnahme zur 2. Änderung und Er-
ckerung oder Muldenversickerung auf den einzelnen Grund-                 weiterung des Bebauungsplanes „Bahnhof Obernsees“
stücken vorteilhaft. Hierbei muss vorher nachweislich sicher-
                                                                      I. Baurecht
gestellt werden, dass eine Versickerung in den Untergrund
oder eine Einleitung in ein Oberflächengewässer unter                 –	Die Straßenverkehrsfläche unter Ziffer 6.1 der verbind-
Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik                lichen Festsetzungen sollte als „öffentliche Straßenver-
(z. B. sickerfähiger Untergrund, ausreichender Grundwas-                 kehrsfläche“ bezeichnet werden.
serflurabstand, aufnahmefähiger Vorfluter) ordnungsgemäß              –	Die unter Ziffern 6.3, 6.3.4 und 9.1 dargestellten
möglich ist. Auch die Einleitung in ein ober­idisches Gewäs-             ­Festsetzungen sind nicht nachvollziehbar und ggf. zu
ser oder die Versickerung ins Grundwasser von bebauten                    streichen.
und befestigten Flächen stellt grundsätzlich eine Gewässer-           –	Die Rechtsgrundlagen unter „C. Sonstiges“, Ziffer 1.2
benutzung im Sinne des Wasserhaushalts­         gesetzes dar.             sind hinsichtlich der Bayer. Bauordnung jeweils unrichtig
Dementsprechend ist ggf. eine wasserrechtliche Genehmi-                   und zu berichtigen in „zuletzt geändert durch § 3 des
gung bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen. Im                    Gesetzes vom 24.07.2019 (GVBl S. 408)“.
Einzelnen sind hier unter anderem die NWFreiV, TRENGW,                –	Die der Bebauungsplanurkunde beigefügte Begründung
TRENOG sowie einschlägige tech­nische Regeln und even-                    sollte auch mit der Überschrift „Begründung“ versehen
tuell lokale Regelungen zu beachten.                                      werden. Die dort genannten Angaben zum Verfahrens-
Abschließend der Hinweis, dass anfallendes Drainage-                      gang sind zu berichtigen indem unter dem zweiten und
wasser nicht an den Schmutzwasserkanal anzuschließen                      dritten Absatz „§ 13 Abs. 2 Nr. 3“ zu streichen und durch
ist. Wird dieses an den Schmutzwasserkanal angeschlos-                    „§ 4 Abs. 2“ und „§ 3 Abs. 2“ zu ersetzen ist.
sen, entsteht ein Verdünnungseffekt und verteuert die                 –	 Die berichtigte Planzeichnung des Flächennutzungs­
Abwasserreinigung. Auch unter dem Aspekt des Gewäs-                       planes sollte nach Bekanntmachung des Bebauungs-
serschutzes ist eine Ableitung möglichst zu vermeiden.                    planes zusammen mit dem Bebauungsplan der Regie-
                                                                          rung und dem Landratsamt Bayreuth zur Verfügung
4. Oberflächengewässer                                                    gestellt werden.
Infolge der vorhandenen Geländeneigung kann bei Stark­
                                                                      Der Gemeinderat beschließt, die Anmerkungen größten-
niederschlägen wild abfließendes Wasser zu Beeinträch-
                                                                      teils zu übernehmen. Die dargestellten Festsetzungen der
tigungen führen. Dies ist bei der Planung zu berück­sich-
                                                                      Ziffern 6.3, 6.3.4 und 9.1 bleiben beibehalten, werden
tigen. Etwaige daraus resultierende Gegenmaßnahmen
                                                                      allerdings nach numerischer Reihenfolge durchnum­
                                                                      ­
dürfen die Situation für Dritte nicht verschlechtern.“
                                                                      meriert.                                         (14 : 0)
Der Gemeinderat ist sich einig, dass der Bau einer Kana-
lisation im Trennsystem, das dann, wegen fehlender Ein-               II. Wasserrecht
leitmöglichkeiten, in die Mischkanalisation eingeleitet wird,         Auf die Stellungnahme vom 27.11.2019 wird hinge­wiesen.
nicht den gewünschten Effekt darstellt und die Grund­
stücke nur unnötig verteuern würde. Eine, wie vom WWA                 III. Immissionsschutz
vorgeschlagene Flächenversickerung oder Muldenversi-                  Aus immissionsschutzfachlicher Sicht werden Bedenken
ckerung des Niederschlagswassers auf den einzelnen                    geltend gemacht. Auf die Stellungnahme wird hingewiesen.
Grundstücken wird zwar vom Gemeinderat begrüßt, soll
aber den Anwohnern nicht zur Auflage gemacht werden.                  IV. Behindertenbeauftragter
Befestigte Grundstückseinfahrten, Zugänge oder andere                 Auf die Stellungnahme wird hingewiesen.
versiegelte Flächen sind so auszuführen, dass davon kein
                                                                      V. Sonstiges
Niederschlagswasser vom Privatgrundstück auf ein Nach-
bargrundstück überfließt. Dieser Passus soll in den Hin-              Seitens des Bodenschutzrechtes, der Abfallwirtschaft, des
weisen des Bebauungsplanes ergänzt werden. Der Ge-                    Gesundheitswesens, des Kreisbrandrates sowie des
meinderat ist sich in Absprache mit dem Zweckverband zur              ­Naturschutzes wurden keine Bedenken vorgetragen.
Abwasserbeseitigung Truppachtal ebenfalls einig, dass die
                                                                      b) Stellungnahme der Wasserwirtschaft
Einleitung von Drainagewasser in den Schmutzwasser­
kanal nicht gestattet wird, eine geordnete Versickerung hat           Dem Erläuterungsbericht ist zu entnehmen, dass das
hier auf dem Grundstück zu erfolgen. Dies soll ebenfalls              Plangebiet an die öffentliche Wasserversorgung ange-
in den Hinweisen des Bebauungsplanes mit aufgenommen                  schlossen wird und die Regen- und Schmutzwasser­
werden.                                              (14 : 0)        entsorgung über das bestehende Mischsystem erfolgt. Die
                                                                 13
Die Gemeinden                               informieren

wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Truppachtal          Die Grenzwerte der 16. BImSchV für WA von
endet am 31.12.2022. Diese wurde mit Auflagen verbun-              tagsüber: 59 dB(A) und
den (u.a. Vorlage einer Sanierungsplanung Kanalnetz).              nachts:   49 dB(A)
Eine ausreichende Leistungsfähigkeit der vorhandenen               werden ebenfalls knapp (um bis zu 2 dB(A)) überschritten.
Kanalisation, der Mischwasserbehandlungsanlagen und
der Kläranlage sowie die Dichtheit der Kanalisation ist            Da die St 2186 im Süden des WA liegt und sowohl die
­eigenverantwortlich zu gewährleisten und bei den Planun-          Tages- als auch Nachtrichtwerte überschritten werden,
 gen miteinzubeziehen.                                             kann das Problem allein durch Vorgaben zur Wohnraum­
                                                                   orientierung nicht gelöst werden. Da die Fahrgeschwindig-
 Der überplante Bereich liegt in keinem festgesetzten oder
                                                                   keit in diesem Bereich bereits auf 60 km/h begrenzt ist, wird
 faktischen Überschwemmungsgebiet und auch nicht in
                                                                   aus hiesiger Sicht eine Abschirmmaßnahme (Wall oder
 einem Trinkwasserschutzgebiet.
                                                                   Wand) zwischen Straße und Wohnbebauung erforderlich.
Aus Sicht der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft am              Es wird deshalb dringend angeraten, die genauen Lärm-
LRA gilt generell:                                                 belastungen durch ein Gutachten ermitteln zu lassen und
–	Die Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Ver-           die dann erforderliche Abschirmeinrichtung ausreichend zu
   sickerung von gesammeltem Niederschlagswasser                   dimensionieren. Platzierung und Ausdehnung der Lärm-
   (NWFreiV) und die technischen Regeln zum schadlosen             schutzeinrichtung sind im Bebauungsplan hinreichend
   Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das            deutlich darzustellen.
   Grundwasser (TRENGW) müssen beachtet werden.
                                                                   Ein durch das Ingenieurbüro Stefan Leistner erstelltes
–	Ist während der Baumaßnahme eine Bauwasserhaltung               Lärmschutzgutachten hat ergeben, dass die Immissions-
   erforderlich, ist beim Landratsamt eine Erlaubnis nach          richtwerte der DIN 18005 für ein allgemeines Wohngebiet
   Art. 70 BayWG zu beantragen.                                    sicher eingehalten werden. Der Gemeinderat beschließt,
–	Lagerungen von wassergefährdenden Stoffen sind über             hier keine weiteren Festsetzungen über Abschirmeinrich-
   das Formblatt „Anzeige der Lagerung wassergefährden-            tungen zu treffen. Das Gutachten wird Bestandteil des
   der Stoffe“ anzuzeigen.                                         Bebauungsplanes.                                (14 : 0)
–	Ölheizungen mit mehr als 1.000 Liter Heizöllagerung
   sind vor Inbetriebnahme von einem AwSV Sachverstän-             d) F
                                                                       achtechnische Stellungnahme des Behinderten­
   digen prüfen zu lassen.                                            beauftragten

Generell ist das Wasserwirtschaftsamt Hof unbedingt am             Bedenken
Verfahren zu beteiligen.                                           Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ent-
                                                                   hält keine Aussage über die barrierefreie Erschließung des
Dem Gemeinderat ist bekannt, dass die wasserrechtliche
                                                                   öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes. Es wird empfohlen,
Erlaubnis der Kläranlage am 31.12.2022 endet. Ein Inge-
                                                                   die Planung entsprechend DIN 18040-3 Barrierefreies
nieurbüro wurde zur Berechnung einer Generalentwässe-
                                                                   ­Bauen – Planungsgrundlagen vorzunehmen.
rungsplanung bereits vor langer Zeit beauftragt. Die nöti-
gen Unterlagen sollten bis Ende 2020 eingereicht sein und           Der Gemeinderat beschließt, eine Aussage zur barriere-
befinden sind momentan in der Endplanung. Die restlichen            freien Erschließung zu ergänzen.
Anregungen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und geht              In die Begründung zum Bebauungsplan wird nachstehen-
davon aus, dass dies bei Bedarf berücksichtigt wird. Das            der Absatz aufgenommen:
WWA Hof wurde am Verfahren beteiligt.             (14 : 0)         Die geplante öffentliche Infrastruktur wird bei entsprechen-
                                                                    der Flächenverfügbarkeit nach der DIN 18040-3 (Barriere-
c) F
    achtechnische Stellungnahme des Immissions­                    freies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher
   schutzes                                                         Verkehrs- und Freiraum) nach Möglichkeit ausgeführt
Von Seiten des Immissionsschutzes bestehen derzeit Be-                                                                   (14 : 0)
denken gegen das Vorhaben. Es ist darauf hinzuweisen,              1.2.6 Amt für Digitalisierung, Breitband und
dass aus hiesiger Sicht zum Schutz der Wohnbebauung                       Vermessung, Schreiben vom 20.11.2019:
gegen den Verkehrslärm der St 2186 ein entsprechender
Lärmschutz einzuplanen ist. Die hier durchgeführten über-          Die Planungsgrundlage entspricht, soweit ersichtlich, dem
schlägigen Berechnungen ergaben, dass zumindest an den             aktuellen Katasterstand. Die Umfangsgrenze des Bau­
drei der St 2186 am nächsten gelegenen Grund­stücke die            gebietes ist noch nicht durch Flurstücksgrenzen festgelegt.
Orientierungswerte der DIN 18005 deutlich und die Grenz-           Aus Sicht des ADBV besteht hier Handlungsbedarf in Form
werte der 16. BImSchV noch knapp überschritten werden.             einer Abmarkung der Umfangsgrenze. Die Flurstücks­
                                                                   grenzen der betroffenen Flurstücke sind aber bereits
Bei zu erwartenden Beurteilungspegeln von
                                                                   ­aus­reichend vermessen. Bei der Erschließung der Bau-
tagsüber: 60 dB(A) und
                                                                    grundstücke/Gebäude sollten – ggf. in Absprache mit
nachts:     51 dB(A)
                                                                    Netz­betreibern – bereits Leerrohre (Speedpipes) einge-
werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für allge-              bracht werden, um die Gebäude mit zukunftsfähiger Breit-
meines Wohngebiet (WA) von                                          bandtechnik FTTB/FTTH versorgen zu können. Seitens
tagsüber: 55 dB(A) und                                              des Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
nachts:     45 dB(A)                                                Bayreuth bestehen keine weiteren Anregungen. Wir bitten
deutlich (um bis zu 6 dB(A)) überschritten.                         um rechtzeitige Information, falls von Seiten der Gemeinde
                                                              14
Die Gemeinden                               informieren

Mistelgau Vermessungsarbeiten betreffend eventueller              Weiter bitten wir um Überprüfung der nach unserer Ein-
Zerlegungen bzw. der Umfangsgrenze vorgesehen sind.               schätzung im Moment noch unschlüssigen Nummerierung
                                                                  der verbindlichen Festsetzungen auf der Planzeichnung.
Im Zuge der Grundstückskäufe wurde die Vermessung des
Baugebietes inzwischen bereits beauftragt     (14 : 0)           Aufgrund der immer noch anhaltenden großen Nachfrage
                                                                  nach Baugrundstücken im Gemeindebereich Mistelgau hat
1.2.7 D
       eutsche Telekom Technik GmbH,                             sich die Gemeinde für die Erweiterung um sechs Baugrund-
      Schreiben vom 23.10.2019:                                   stücke entschieden. Um der Bevölkerungsprognose der
Gegen die oben aufgeführte Planung haben wir keine                nächsten Jahre, die einen leichten Rückgang in Mis­telgau
Einwände.                                                         im Demographie-Spiegel des Bayerischen Landesamt für
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen            Statistik vorhersagt, entgegenzuwirken, ist es notwendig,
der Deutschen Telekom AG. Auf die vorhandenen, dem                Bauflächen auszuweisen, wenn Bedarf und Nachfrage
öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden Tele-            vorhanden ist, denn Stillstand ergibt den, vom Landesamt
kommunikationslinien, ist bei Ihren Planungen grundsätz-          errechneten, Rückgang oder die Abwanderung der Bevöl-
lich Rücksicht zu nehmen. Der Bestand und der Betrieb             kerung. Innenbereichsflächen oder Bauflächen im Bereich
der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewähr­                des gemeindlichen Flächennutzungsplanes konnten durch
leistet bleiben. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist         die Gemeinde nicht erworben werden. Leerstehende Ge-
zu beachten.                                                      bäude oder Baulücken in Bereichen ­eines Bebauungspla-
Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errich-         nes ohne festgesetzten Bauzwang befinden sich nicht in
tung eigener Telekommunikationslinien in Baugebieten. Je          gemeindlicher Hand, die Besitzer können nicht zum Verkauf
nach Ausgang dieser Prüfungen wird die Telekom eine               gezwungen werden. Ein ­gemeindlicher Aufruf im Mittei-
Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund be-            lungsblatt verlief erfolglos. Die angesprochene unschlüssi-
hält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden          ge Nummerierung wird ­geändert.                    (14 : 0)
oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen
anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes          1.2.9 Vodafone Kabel Deutschland,
zu verzichten.                                                           Mail vom 12.11.2019:
Aus diesem Grund und zur eventuellen Koordinierung mit            Eine Ausbauentscheidung trifft Vodafone nach internen
Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen               Wirtschaftlichkeitskriterien. Dazu erfolgt eine Bewertung
Versorger ist es dringend erforderlich, dass sich die Kom-        entsprechend Ihrer Anfrage zu einem Neubaugebiet. Bei
mune noch in der Planungsphase, mindestens jedoch 4               Interesse setzen Sie sich bitte mit dem Team Neubau­
Monate vor Baubeginn, schriftlich mit uns in Verbindung           gebiete in Verbindung.
setzt. Bitte teilen Sie uns auch mit, welche eigenen oder
Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich              Der Gemeinderat beschließt, Vodafone Kabel Deutschland
stattfinden werden.                                               nicht bei der Erschließung zu beteiligen. Ein anderer Ver-
                                                                  sorgungsträger hat bereits Leitungen dort liegen. (14 : 0)
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt
über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsor-
                                                                  1.2.10 Staatliches Bauamt Bayreuth,
gungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen-
                                                                          Mail vom 24.11.2019:
und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbesondere
Abschnitt 6, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass        Einwendungen:
durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und           Wir bitten den Text zu Nr. 3.5 im Plan wie folgt neu zu
Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom              fassen:
nicht behindert werden.                                           „Bauverbotszone nach Art. 23 Abs. 1 BayStrWG bis zu
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes reichen                 einem Abstand von 20 m vom Fahrbahnrand zur Staats-
­unsere bestehenden Anlagen eventuell nicht aus, um die           straße und Baubeschränkungszone nach Art. 24 Abs. 1
 zusätzlichen Wohngebäude an unser Telekommuni­                   BayStrWG bis zu einem Abstand von 40 m vom Fahrbahn-
 kationsnetz anzuschließen. Es kann deshalb sein, dass            rand der Staatsstraße“.
 bereits ausgebaute Straßen ggf. wieder aufgebrochen              Der vorliegende Bebauungsplan enthält keinerlei Aus­
 werden müssen.                                                   sagen zur Lärmsituation. Wir weisen darauf hin, dass wir
Der Gemeinderat beschließt, die Telekom rechtzeitig zu            Entschädigungsansprüche gegen den Baulastträger der
den Erschließungsplanungen zu beteiligen.     (14 : 0)           Staatsstraße wegen der von der Staatsstraße ausgehen-
                                                                  den Immissionen ausdrücklich ausschließen. Sofern dies
1.2.8 R
       egierung von Oberfranken – Höhere Landes-                 noch nicht geschehen ist, sollte im Rahmen der weiteren
      planungsbehörde, Mail vom 14.11.2019:                       Bauleitplanung untersucht werden, inwieweit aufgrund der
Die betreffende Bauleitplanung sieht die Neuausweisung            von der Staatsstraße ausgehenden Immissionen beson-
von Bauflächen zur Wohnnutzung vor. Im Zuge der von               dere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Sofern dies der
der Bayerischen Staatsregierung ins Leben gerufenen               Fall ist, wären diese Maßnahmen im Bebauungsplan dar-
„Flächensparoffensive“ (vgl. www.landesentwicklung-               zustellen. Die Kosten dieser Schutzmaßnahmen zählen
bayern.de/flaechenspar-offensive) bitten wir, den Bedarf          zum Erschließungsaufwand.
für die beabsichtigte Neuausweisung von Wohnbauflächen            Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass von Seiten des
eingehender darzulegen.                                           Staatlichen Bauamtes Bayreuth der Anordnung von
                                                             15
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