Amts- und Mitteilungsblatt - der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
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Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8 ׀2021 der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten Erscheinungsdatum: 30. Juli 2021 – Redaktionsschluss für Nr. 09/2021: Freitag, 13. August 2021 Meisterschafts- und Aufstiegsfeier des TSV Obernsees Erster Aufstieg nach 20 Jahren – Corona-bedingt war die Feier erst Anfang Juli möglich. Für die jungen Spieler der ersten Fußballmannschaft des TSV Obernsees war es ein besonderer Moment, als ihnen Gruppenspielleiter Gerd Rieß (hinten, Dritter von rechts) vom Bayerischen Fußballverband zur Meisterschaft gratulierte und die Meisterurkunde für den Titel in der A-Klasse 5 Bayreuth in der Saison 2019/2021 überreichte, der zum Aufstieg in die Kreisklasse 5 BT/KU berechtigt. Der sonst übliche Jubel nach Erreichen dieses großen Zieles zum Ende einer Saison musste wegen des durch Corona verursachten Abbruchs der Saison allerdings unterbleiben. Das Team um Spielertrainer Simon Krauß (hintere Reihe, Vierter von rechts) hatte sich den Titel nach den Regularien des BFV verdient, wie Vorsitzender Roland Eisenhuth (links) und der Gruppenspielleiter bei der Feier feststellten. Viel dazu beigetragen haben, so der Vorsitzende, auch Torschützenkönig Jannik Hacker, genau wie das Betreuerteam und die lang- jährige Aufbauarbeit von Stefan Mann. Zum Einsatz kamen um Kapitän Felix Breitbach über 40 Spieler, vor allem aus dem Umfeld von Obernsees, „die zu einem großartigen Team zusammen gewachsen sind‟, so Eisenhuth, der allen Spielern Urkunden des TSV übergab sowie ein T-Shirt mit der Aufschrift „Campeones‟. Glückwünsche der Gemeinde Mistelgau und einen Fußball überbrachte dritter Bürgermeister Stefan Seyferth-Zapf (rechts). Text/Foto: Dieter Jenß Rathaus Mistelgau Rathaus Glashütten Verein für Regionalentwicklung Bahnhofstraße 35 Schloßstraße 2 „Rund um die Neubürg – Fränkische 95490 Mistelgau 95496 Glashütten Schweiz e. V.‟ Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 – 12.30 Uhr Bahnhofstraße 35 Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 17.00 – 18.30 Uhr 95490 Mistelgau Telefon 0 92 79/ 9 99-0 Telefon 0 92 79/4 67 Telefon 0 92 79 / 92 32 41 Fax 0 9279/ 9 99-33 Fax 0 9279/92 33 77 Fax 0 92 79/ 92 32 44 www.mistelgau.de www.glashuetten.de www.neubuerg.de poststelle@vg-mistelgau.bayern.de gemeinde@glashuetten.de info@neubuerg.de
=> Silbermann, Thomas Gemeinde Mistelgau Bauamt, Straßenverkehr Gemeinde Glashütten Die Rufnummern: Tel.: 0 92 79 /9 99-15 und => Lappe Karl, 1. Bürgermeister Fax: 0 92 79 /9 99-315 Privat: 0 92 79 /2 20 thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 => Wagner, Winfried Handy: 01 60/ 8 42 73 16 Kämmerer Tel.: 0 92 79 /9 99-13 => Amschler, Dietmar EDV-Betreuung, Fischereischeine, Fax: 0 92 79 /9 99 313 Ihr direkter Kontakt winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de Rentenangelegenheiten => ins Rathaus: Tel.: 0 92 79 /9 99-11 => Waldmann, Monika Fax: 0 92 79 /9 99-311 Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe- Tel.: 0 92 79/4 67 dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de und Hundesteuer Fax: 0 92 79/92 33 77 Tel.: 0 92 79 /9 99-22 E-Mail: gemeinde@glashuetten.de => Amschler, Melissa Fax: 0 92 79 /9 99-322 Internet: www.glashuetten.de Webseiten Mistelgau + Glashütten monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau => in den Bauhof: Tel.: 0 92 79 /9 99-29 Bauhof Mistelgau: Tel.: 0 92 79/82 48 Fax: 0 92 79 /9 99-329 melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 0 92 79/5 84 Fax: 0 92 79/97 12 30 In dringenden Fällen: E-Mail: bauhof@glashuetten.de => Bärnreuther, Wolfgang => Bär, Arno Amts- und Mitteilungsblatt => Grundschule Glashütten: Handy: 01 51 / 18 05 64 41 Tel.: 0 92 79 /9 99-18 Tel.: 0 92 79 /2 41 => Teufel, Reiner Fax: 0 92 79 /9 99-318 wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de Handy: 01 51 / 18 05 64 43 => Zick, Michael Störungsannahme => Bayerlein, Katja Handy: 01 51 / 18 05 64 48 für Wasser Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle, Standesamt Kläranlage Truppachtal: Tel.: 0 92 83/ 8 61 22 43 Tel.: 0 92 06 / 2 30 Tel.: 0 92 79 /9 99-27 Fax: 0 92 79 /9 99-327 E-Mail: info@ka-truppachtal.de für Strom katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de In dringenden Fällen: Tel.: 0941/28003366 => Huber, Mathias => Schelenz, Thomas Standesamt, Personalangelegenheiten => Ruckriegel, Florian rund um die Uhr! Tel.: 0 92 79 /9 99-16 Tel.: 0 92 06 / 2 30 Bei allen weiteren Fragen Fax: 0 92 79 /9 99-316 Anrufe werden weitergeleitet. zum Wasser Tel.-Nr: mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de Kindergarten Mistelgau: 0 92 83 / 86 10 => Kaniewski, Karin Tel.: 0 92 79 / 13 22 Kindergarten, Schule, Finanzver in der Zeit von Mo. - Do. Kindergarten Obernsees: von 08.00 - 16.00 Uhr und waltung, Breitbandangelegenheit Tel.: 0 92 06 / 7 50 Tel.: 0 92 79 /9 99-24 Grundschule Mistelgau: Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr Fax: 0 92 79 /9 99-324 karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 0 92 79 / 3 46 => in die AWO-Kindertagesstätte => Hausmeister: Küffner, Roland Tel.: 0 92 79 / 18 19, => Küffner, Brigitte Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit Handy: 01 70 / 9 93 77 52 E-Mail: Tel.: 0 92 79 /9 99-17 Mittagsbetreuung Mistelgau: awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de Fax: 0 92 79 /9 99-317 Tel.: 0 92 79 / 92 31 73 brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de => Wagner, Gislinde => zu der Seniorenbeauftragten => Krug, Tanja Handy: 0171/4182778 Frau Ursel Sloniowski, Finanzverwaltung Seniorenbeauftragte: Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00 Tel.: 0 92 79 /9 99-21 => Seyferth, Angelika => zu dem Jugendbeauftragten Fax: 0 92 79 /9 99-321 Tel.: 0 92 79 / 14 68 tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de Herr Tobias Heidenreich, Jugendbeauftragte: Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 => Roder, Ute => Maisel, Bernd E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com Kassenverwaltung Handy: 01 71 / 9 51 22 41 Tel.: 0 92 79 /9 99-19 => Standorte Defibrillatoren Fax: 0 92 79 /9 99-319 => Westermann, Thomas ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de Handy: 01 72 / 3 47 50 03 an der Schule Glashütten, Schulstraße 21, Glashütten => Schaarschmidt, Klaus Schul- u. Kindergärtenbeauftragter: Geschäftsleiter => Küffner, Roland am Feuerwehrgerätehaus Glashütten, Tel.: 0 92 79 /9 99-12 Handy: 01 70 / 9 93 77 52 Altenhimmelstraße 4, Glashütten Fax: 0 92 79 /9 99-312 am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2 Beauftragter für Frauen- und klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de Familienangelegenheiten: => Schmitt, Irene Verkehrsamt an der Therme => Seyferth, Jochen Glashütten Tel.: 0172/84 21 561 weltoffen und heimatverbunden Tourist Info Mistelgau – Obernsees – Glashütten Störungsannahme Strom Notruf-Nummern: Tel.: 0 92 06/99 23 75 "Stadtwerke Bayreuth" Polizei 1 10 Fax: 0 92 06/99 35 45 info@tourismus-obernsees.de Tel.: 0921-600-750 Feuerwehr 1 12
Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Bankverbindungen Amtl. Bekanntmachungen S. 3 – 12 –B ekanntmachung über die Haushaltssatzungen des Schulverbandes Mistelgau-Glashütten und des Abwasser- Zweckverbandes Truppachtal für das Jahr 2021 Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau – Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse für die – Sparkasse Bayreuth 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees‟ IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98 und für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungs planes „Bahnhof Obernsees‟ der Gemeinde Mistelgau BIC: BYLADEM1SBT – Information des Einwohneramtes der VG Mistelgau zur Bean tragung hoheitlicher Dokumente, wie Personalausweisen, etc. Gemeinde Mistelgau – Informationen zum hausärztlichen Notdienst – Krisendienst Oberfranken rund um die Uhr erreichbar – Sparkasse Bayreuth IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01 Die Gemeinden informieren S. 13 – 25 BIC: BYLADEM1SBT – Informationen aus dem Gemeinderat Mistelgau – F ahrplan der Bürgerbus-Linie 4 des Landkreises Bayreuth – VR-Bank Bayreuth-Hof eG – Nachrichten aus den Kirchengemeinden IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15 – Neue Öffnungszeiten und weitere Infos zum Covid-19-Schnelltest- BIC: GENODEF1HO1 Center in Mistelgau Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 26 – 33 Gemeinde Glashütten Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände – Sparkasse Bayreuth Anzeigen S. 34 – 56 IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08 BIC: BYLADEM1SBT Impressum: – VR-Bank Bayreuth-Hof eG IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90 Offizielles Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungs- BIC: GENODEF1HO1 gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes ist Abwasserzweckverband Truppachtal die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau. – Sparkasse Bayreuth Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11 Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus halt in der BIC: BYLADEM1SBT Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau kostenlos zugestellt. Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh- – VR-Bank Bayreuth-Hof eG rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42 BIC: GENODEF1HO1 Stückzahl: 2.500 Druck: Schulverband Mistelgau-Glashütten Hofmann – Druck. Werbung. Medien. Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau, – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23 IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55 E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net BIC: GENODEF1HO1 Untersuchungsergebnis des Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der Trinkwassers der Gemeinde Mistelgau Gemeinde Glashütten Am 20.11.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) Am 16.02.2021 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub- der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: Gesamthärte: 6,35°dH Gesamthärte: 6,38°dH Nitrat: < 1 mg/l Nitrat: < 1 mg/l ph-Wert: 8,00 (Prüfung: 19.04.2021) ph-Wert: 8,01 Härtebereich: weich (1) Härtebereich: weich (1) 3
Amtliche Bekanntmachungen Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG); Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Mistelgau-Glashütten für das Haushaltsjahr 2021 Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Mistelgau-Glashütten für das Haushaltsjahr 2021 wurde im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 29/2021 vom 24.06.2021 auf Seite 88 amtlich bekannt gemacht. Hierauf wird aufgrund der Bestimmungen im KommZG hingewiesen. Schulverband Mistelgau-Glashütten Mistelgau, 30.07.2021 gez. Karl Lappe 1. Vorsitzender Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG); Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Truppachtal für das Haushaltsjahr 2021 Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Truppachtal für das Haushaltsjahr 2021 wurde im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 29/2021 vom 24.06.2021 auf Seite 88 amtlich bekannt gemacht. Hierauf wird aufgrund der Bestimmungen im KommZG hingewiesen. Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal Mistelgau, 30.07.2021 gez. Karl Lappe 1. Vorsitzender Bekanntmachung Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ der Gemeinde Mistelgau Der Gemeinderat der Gemeinde Mistelgau hat mit Beschluss vom 12.07.2021 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan samt Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommen- den anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, 2. OG, Zimmer 3.05, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form- vorschriften,
Amtliche Bekanntmachungen 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Gemeinde Mistelgau Mistelgau, 30.07.2021 Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister Bekanntmachung Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Bahnhof Obernsees“ der Gemeinde Mistelgau Der Gemeinderat der Gemeinde Mistelgau hat mit Beschluss vom 12.07.2021 die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Bahnhof Obernsees“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan samt Begründung sowie über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, 2. OG, Zimmer 3.05, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form- vorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Gemeinde Mistelgau Mistelgau, 30.07.2021 Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister 5
Amtliche Bekanntmachungen 6
Amtliche Bekanntmachungen Das Einwohneramt der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau informiert: Bei der Beantragung hoheitlicher Dokumente, wie Personalausweisen, (Kinder-)Reisepässen, allen vorläufigen Dokumenten, ist von Personen, die nicht im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau geboren sind oder geheiratet haben und bisher noch keine derartige Personenstandsurkunde vorgelegt haben, u. a. eine Abstammungs- bzw. Geburts- oder Heiratsurkunde (alternativ das Familienstammbuch) vorzulegen. Wir bitten um Beachtung. gez. i.A. Bayerlein Sprechzeiten im Forstrevier Mistelgau Für das Forstrevier Mistelgau der Bayerischen Staatsforsten ist Frau Lea Franz als Revierleiterin zuständig: Forstbetrieb Pegnitz • Forstrevier Mistelgau Schulstraße 2 • 95490 Mistelgau • Telefon 09279 / 205 • Mobil: 01 51 - 18 46 14 02 • E-Mail: lea.franz@baysf.de Sprechzeiten: Donnerstags, 15.00 bis 17.00 Uhr Informationen zum hausärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst: Es bestehen für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach. Zudem können für nicht-mobile Patienten Hausbesuche über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 organisiert werden. Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten: 1) Bei hochakuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort an die Integrierte Leitstelle unter der Tel.-Nummer 112 ! 2) obile Patienten, die eine Praxis aufsuchen können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen M Bereitschaftspraxen: – Bereitschaftspraxis Bayreuth, Carl-Schüller-Str. 10, 95444 Bayreuth mit folgenden Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr – Bereitschaftspraxis Pegnitz in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz oder – Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum Kulmbach, Albert-Schweitzer-Straße 10, 95326 Kulmbach, beide mit folgenden Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 17:00 – 21:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr 3) Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 Hausbesuche angefragt und vermittelt werden. 7
Amtliche Bekanntmachungen Abfallwirtschaft Wussten Sie schon … … dass Elektroaltgeräte nicht in den Restmüll oder die Gelbe Tonne gehören? Elektroaltgeräte sind alle Geräte, die mittels Stecker und / oder Batterien / Ak- kus / Knopfzellen betrieben werden (z.B. TV, Waschmaschine, Kühlgerät, Fön, elektr. Zahnbürste, Wecker, Handy, LED-Lampe, Antenne, Sicherung). Alle die- se Geräte gehören auf keinen Fall in den Restmüll oder die Gelbe Tonne und auch nicht zum Schrotthändler. Sie enthalten seltene Erden und wertvolle Roh- stoffe, die nur gesondert gesammelt wiederverwertet werden können. So wer- den Ressourcen und die Umwelt geschont. Korrekt und kostenlos entsorgen Sie private und gewerbliche Elektroaltgeräte hier: Elektroaltgeräteabgabestelle Pegnitz, Kleiner Johannes 4-6; Do 14-20 Uhr / Letzter Samstag im Monat 8-12 Uhr Elektroaltgeräteabgabestelle Bindlach, Im Letterer 2; Fr 11-17 Uhr Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. Abfallwirtschaft Wussten Sie schon … … dass Naturkorken getrennt gesammelt werden? Angenommen werden Naturkorken von Wein- und Sektflaschen sowie Naturkork von Pinn- wänden und Korkuntersetzern: Annahmestelle Pegnitz Kleiner Johannes 4-6 91257 Pegnitz Do 14-20 Uhr / Letzter Samstag im Monat 8-12 Uhr Landratsamt Bayreuth, Abfallwirtschaft, 2. Stock, Zimmer 209 Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth Bitte beachten Sie, dass Kronkorken, Flaschenverschlüsse und Korken aus Kunststoff problemlos über die Gelbe Tonne entsorgt werden können. Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. 8
Amtliche Bekanntmachungen Bezirk Oberfranken Für erträgliche Temperaturen sorgen Bezirkstagspräsident Henry Schramm Auch wenn Sie keine Klimaanlage haben, können Sie die Raumtemperatur beeinflussen, indem Sie ausschließlich Krisendienst Oberfranken rund um die sehr früh morgens und nachts lüften, ansonsten aber die Hit- ze aussperren. Wenn die pflegebedürftige Person es möch- Uhr erreichbar te, dann lassen Sie tagsüber die Jalousien herunter, ziehen Sehr geehrte Damen und Herren, Sie die Vorhänge zu und halten Sie Fenster und Türen die erfahrenen Fachkräfte des Krisendienstes Oberfran- geschlossen. Ein Ventilator sorgt für Luftbewegung. Für ken geben seit Anfang des Jahres allen Hilfesuchenden Verdunstungskälte sorgen feuchte, im Raum aufgehängte eine kompetente Beratung und Orientierung in seelischen Tücher. Möchte die pflegebedürftige Person nach draußen Notlagen, empfehlen geeignete Anlaufstellen und werden an die frische Luft, dann planen sie diese Aufenthalte sehr am Ort der Krise tätig. früh morgens ein und meiden Sie die Mittagshitze. Wir können Ihnen nun erfreulicherweise mitteilen, dass Leichte und luftige Kleidung aus atmungsaktiven Stoffen der Krisendienst Oberfranken ab 1. Juli 2021 an 365 macht heiße Tage erträglicher. Je nach persönlichem Emp- Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag unter der kosten finden reicht zum Zudecken in der Regel eine dünne Baum- freien Telefonnummer 0800 655 3000 zur Verfügung wolldecke oder ein Laken. Ein Handtuch über dem Kopfkis- steht. Um die dauerhafte Erreichbarkeit zu gewährleisten, sen des Pflegebedürftigen kann schnell gewechselt werden, haben sich die Krisendienst-Leitstellen aus Oberfranken, wenn es verschwitzt ist. Manche Pflegebedürftige schätzen Mittelfranken und der Oberpfalz für die Nachtabdeckung die Erfrischung durch kühle Hand- oder Fußbäder sehr. zusammengeschlossen. Die mobilen Teams sind von 9 bis Essen und Trinken 24 Uhr aktiv. Mindestens 1,5 bis 2 Liter Flüssigkeit sollten Pflegebedürf Nähere Informationen zum Krisendienst sowie Flyer und tige täglich zu sich nehmen. Bei älteren Menschen lässt das Plakate zum Bestellen finden Sie unter www.krisendienst- Durstgefühl aber nach, so dass sie mitunter zu wenig trinken. oberfranken.de/oberfranken. Gerade bei großer Hitze ist die Gefahr einer Dehydrierung Für Rückfragen können Sie sich gerne per E-Mail an dann groß. Warnzeichen sind Fieber, Verwirrtheitszustände sozialplanung@bezirk-oberfranken.de wenden. und übermäßige Erschöpfung. Bemerken Sie solche Anzei- Wir freuen uns, wenn Sie uns weiterhin dabei helfen, die chen, rufen Sie den Notarzt. Damit es nicht soweit kommt, Telefonnummer und die Informationen oberfrankenweit zu sollten Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen häufig zu- verbreiten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! ckerarme Getränke und erfrischende Kaltschalen anbieten. Alkohol und Koffein belasten den Kreislauf zusätzlich. Sie Mit freundlichen Grüßen sollten deshalb gemieden werden. Apfelsaft-Schorle, ge- mischt aus zwei Teilen Mineralwasser und einem Teil Saft Henry Schramm, MdL a.D. wirken ähnlich wie isotonische Getränke. Sie versorgen den Körper mit Mineralstoffen wie zum Beispiel Magnesium, Natrium und Kalium. Einen Überblick darüber, wieviel Flüs- sigkeit über den Tag verteilt aufgenommen wird, gibt ein Trinkprotokoll. Suppen zählen natürlich mit. Saftiges Obst und Gemüse, wie zum Beispiel Melonen und Gurken, helfen Pressedienst ebenfalls, die erforderliche Flüssigkeitsmenge zu erreichen. der Sozialversicherung für Auch ein Wassereis ist eine schöne Abwechslung. Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Keine Frage, das Essen muss vor allem schmecken. Üppige, schwere Speisen belasten jedoch den Kreislauf zusätzlich. Leichte Alternativen zum beliebten Braten sind zum Beispiel Informationen für pflegende Angehörige Kartoffeln mit Kräuterquark, gedünsteter Fisch mit Gemüse, ein bunter Sommersalat oder eine Mehlspeise mit Kompott. Pflegebedürftige vor Hitze schützen Andauernde hohe Temperaturen, so wie in den Sommer- monaten der vergangenen Jahre, sind ein Gesundheits- risiko. Extrem belastend wird die Situation, wenn es Entspannt in den Urlaub starten: auch nachts nicht mehr abkühlt. Pflegebedürftige und alte Menschen leiden darunter besonders. Hausnotruf sorgt für Sicherheit Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- Der Sommerurlaub steht vor der Tür und viele stellen tenbau gibt Tipps, wie Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehöri- sich die Frage: Wer kümmert sich um ältere Ver gen solche Hitzeperioden erträglicher machen können. Je- wandte, wenn etwas passiert und man nicht erreich- der Mensch hat allerdings ein anderes Empfinden, so dass bar ist? alle Maßnahmen am Wohlbefinden und am Gesundheitszu- Angesichts der Corona-Lockerungen kann endlich wieder stand der pflegebedürftigen Person angepasst werden Urlaub oder ein Wochenendtrip geplant werden. Die Vor- müssen. freude auf Erholung, Sonne und neue Erlebnisse steigt, 9
Amtliche Bekanntmachungen doch so mancher macht sich auch Sorgen wegen seiner gen und soll zudem Familienmitgliedern und Freunden der Angehörigen, die sich in dieser Zeit selbst versorgen müs- Betroffenen helfen, sich selbst vor emotionaler und körper sen. Im Alltag ist man normalerweise nur einen Anruf ent- licher Überlastung zu schützen. fernt, nun haben Großeltern, Eltern oder Verwandte plötz- Depressionen und Angst auch bei Angehörigen lich keinen direkten Ansprechpartner mehr, wenn sie im Bad ausrutschen oder bei der Gartenarbeit stürzen. „Eine Krebserkrankung belastet auch die Angehörigen“, sagt Markus Rother, Bereichsleiter Privatkunden bei der AOK- Ältere Menschen, die ihren Alltag in der Regel noch selbst- Direktion Bayreuth-Kulmbach. Studien weisen darauf hin, ständig meistern, möchten sich jedoch häufig nicht auf dass bis zu 40 Prozent der Angehörigen Symptome von eine externe Betreuung festlegen. Und nicht jeder hat ei- Depressionen und Angst entwickeln. Das Online-Selbsthilfe- nen hilfsbereiten Nachbarn, der in diesem Fall einspringen programm bietet hier niederschwellige und wissenschaftlich kann. basierte Informationen, die Interessierte jederzeit flexibel Eine sinnvolle Alternative ist ein Hausnotrufsystem, über nutzen können. „Darüber hinaus beantwortet das Online- das Hilfe geholt werden kann, wenn es nötig wird: Der Angebot sozialrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit kleine Sender wird in Form eines Armbandes oder einer der Erkrankung entstehen können“, so Markus Rother. Das Kette am Körper getragen und alarmiert per Knopfdruck Programm ist in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklini- eine jederzeit erreichbare Hausnotrufzentrale. Die Zent kum Leipzig und dem Krebsinformationsdienst des Deut- rale informiert dann im Bedarfsfall eine vorher festgelegte schen Krebsforschungszentrums entstanden. Begleitet wur- Person, den Einsatzdienst oder bei einem entsprechen- de die Entwicklung zudem durch einen wissenschaftlichen den Notfall auch den Rettungsdienst. Beirat mit Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Der Hausnotruf ist damit ein besonders interessantes An- Onkologie, der Psychoonkologie und der Selbsthilfe. gebot für Personen, die in Notfällen versorgt, ansonsten aber selbstständig in den eigenen vier Wänden leben Unterstützungsangebote auf Angehörige zugeschnitten möchten. Um auf die Bedürfnisse der Betroffenen optimal eingehen zu Darüber hinaus sorgt das System für ein beruhigendes können, ist auch die Perspektive der Angehörigen von Gefühl bei Angehörigen, die ihre Lieben sicher und im Not- Anfang an mit eingeflossen. fall versorgt wissen – egal ob während der Urlaubszeit Das Unterstützungsprogramm umfasst ein breites Themen- oder im Alltag. spektrum und ist modular aufgebaut. Im Bereich „Gut für sich „Insbesondere für Familienangehörige bedeutet der Haus- sorgen“ geht es beispielsweise um Strategien zur Bewälti- notruf eine Erleichterung“, weiß auch Heiko Rödel von den gung der eigenen psychischen Belastungen, im Bereich „Be- Johannitern in Oberfranken. „Es gibt einfach Sicherheit, ziehungen stärken“ um schwierige Gespräche mit Angehöri- wenn man die Verwandten im Notfall in guten Händen weiß gen, das Sprechen mit Kindern über die Erkrankung oder um – vor allem, wenn man selbst nicht in der Nähe sein kann.“ den Einfluss von Krebserkrankungen auf die Sexualität. Der Im Rahmen des Johanniter-Urlaubsservice wird das Haus- Themenbereich „Sich hilfreich fühlen“ zeigt Möglichkeiten notrufsystem für vier Wochen befristet zum Preis von 89 zur Unterstützung der erkrankten Angehörigen auf – zum Euro zur Verfügung gestellt. Familienmitglieder in höhe- Beispiel den richtigen Umgang mit Angst, Wut und Frustra rem Alter oder mit gesundheitlichen Einschränkungen sind tion infolge der Erkrankung. Auch die palliative Therapie, so rund um die Uhr gut abgesichert. Weitere Informationen also die Behandlung im Falle einer voraussichtlich nicht hierzu finden Sie unter www.johanniter.de/oberfranken. mehr heilbaren Erkrankung, wird im Programm thematisiert. Informationen über die häufigsten Krebsarten In den Themenbereichen „Wissen über Krebs“, „Behandlun- gen“ und „Krebsarten“ steht die Information über die Erkran- kung und die modernen Therapiemöglichkeiten im Vorder- grund. Nutzerinnen und Nutzer erfahren, welche neuen Behandlungsmethoden in den vergangenen Jahren entwi- ckelt wurden und was sie selbst tun können, um Erkrankte AOK Bayern – beim Gesundwerden zu unterstützen. „Sie können auch Direktion Bayreuth-Kulmbach nachlesen, was eine Krebserkrankung in der Familie für das eigene Risiko oder für das der Kinder bedeutet“, sagt Markus Multimodales Online-Programm Rother und betont: „Nichts ist schlimmer als die Angst vor dem Unbekannten – wer mehr über Krebs weiß, fühlt sich „Familiencoach Krebs“ unterstützt sicherer und kann Erkrankte besser bei Entscheidungen un- terstützen.“ Angehörige Das neue Online-Programm können Interessierte unter Jedes Jahr erkranken laut Robert-Koch-Institut bundesweit www.aok.de/familiencoach-krebs anonym und kostenfrei mehr als 500.000 Menschen an Krebs. Die AOK Bayern nutzen. Es ergänzt das Angebot der kostenlosen Online- unterstützt jetzt mit einem neuen Online-Coach Angehörige Coaches der AOK, das stetig weiter ausgebaut wird. Es um- von Menschen, die mit der Diagnose Krebs konfrontiert sind. fasst bereits den „ADHS-Elterntrainer“, den „Familiencoach Der „Familiencoach Krebs“ informiert über die Entstehung, Pflege“, den „Online-Coach Diabetes“ sowie den „Familien- Diagnose und Behandlung verschiedener Krebserkrankun- coach Depression“. 10
Die Gemeinden informieren 2.2 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhau- ses mit Carport auf Fl. Nr. 159 (Tlf.), Gemarkung Wohnsgehaig, Äußerer Berg Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (14 : 0) 2.3 Bauantrag auf Errichtung einer Schleppgaube auf bestehende Garagen auf Fl. Nrn. 513/6 und 513/7, Gemarkung Obernsees, St.-Rupertus-Str. 22 und 24 Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bahnhof Obernsees“ soll Befreiung erteilt werden für – Schleppdachgaube mit 15 ° statt Satteldach 30 ° – 35 °. Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. Von der Fest- setzung wird Befreiung erteilt. (14 : 0) NAC H R I C H TE N aus dem Mistelgauer Gemeinderat 3. Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau / Landkreis Bayreuth Sitzung vom Montag, 12.07.2021, 3.1 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau Obernsees“ – Behandlung der Bedenken und An regungen aus der erneuten Beteiligung der Öffent- Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr lichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Ende der Sitzung: 21:50 Uhr BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB; und 13 Gemeinderatsmitglieder Satzungsbeschluss Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder: Herr Berno Baumann 1. Auslegung und öffentliche Beteiligung Herr Bernd Maisel Zum Planentwurf der Bebauungsplanänderung „7. Ände- Herr Matthias Rühr rung Feriendorf Obernsees“ vom Ingenieurbüro IVS GmbH, Von der Presse: Herr Dieter Jenß Kronach, wurden gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 07.06.2021 bis Zuhörer: 1 21.06.2021 und gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 Es wird davon ausgegangen, dass alle Anwesenden vor BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Beginn der Sitzung einen SARS-CoV-2-Schnelltest Belange im Zeitraum vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 erneut gemacht haben. beteiligt. Stellungnahmen konnten gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 Erster Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mis abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung wurde nach telgau ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinde § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt. rat ist mit 14 Mitgliedern anwesend, so dass Beschluss fähigkeit gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er alle 1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung Gemeinderatsmitglieder. gem. § 3 Abs. 2 BauGB Aus der öffentlichen Beteiligung wurden keine Bedenken A) ÖFFENTLICHE SITZUNG oder Anregungen vorgebracht. Eine beschlussmäßige Be- handlung erübrigt sich dadurch. Der Gemeinderat nimmt das zur Kenntnis. 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 07.06.2021 1.2 B eteiligung der Behörden und sonstigen Träger Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 07.06.2021. (14 : 0) Folgende Anregungen und Bedenken sind eingegangen: 2. Bauanträge 1.2.1 keine Antwort haben abgegeben: 2.1 Bauantrag des Zweckverbandes Therme Obern- Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungs sees auf Modernisierung und Teilsanierung der behörde. Der Gemeinderat nimmt das zur Kenntnis. Therme Obernsees – BA 04.1 Badewelt/Kleinkin- derbereich/Außenbecken/Ruhebereiche/Foyer/ 1.2.2 keine Einwendungen, Äußerungen oder Umkleide- und Beautybereich auf Fl. Nrn. 583, Bedenken haben vorgebracht: 632/2, 632/3 und 635/2, Gemarkung Obernsees, An Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal, der Therme 1 Schreiben vom 08.06.2021. Der Gemeinderat nimmt das Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (14 : 0) zur Kenntnis. 11
Die Gemeinden informieren 1.2.3 W asserwirtschaftsamt Hof, 1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung Schreiben vom 27.05.2021: gem. § 3 Abs. 2 BauGB Hinsichtlich des o. g. Bauleitplanverfahrens verwies das Aus der öffentlichen Beteiligung wurden keine Bedenken Wasserwirtschaftsamt Hof auf das E-Mail-Schreiben vom oder Anregungen vorgebracht. Eine beschlussmäßige Be- 26.04.2021, welches bereits in der Sitzung am 17.05.2021 handlung erübrigt sich dadurch. Der Gemeinderat nimmt behandelt wurde. Das Gremium nimmt davon Kenntnis. das zur Kenntnis. 1.2.4 L andratsamt Bayreuth, 1.2 B eteiligung der Behörden und sonstigen Träger Schreiben vom 21.06.2021: öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB Zum Schreiben der VG Mistelgau vom 21.05.2021 (Az.: M Folgende Anregungen und Bedenken sind eingegangen: 6102-TS) bzw. im Rahmen der nochmaligen Beteiligung zu o.g. Bauleitplanverfahren gem. § 4 a Abs. 3 BauGB, 1.2.1 keine Antwort haben abgegeben: teilte das Landratsamt Bayreuth Nachstehendes mit: „Wir verweisen in erster Linie auf unsere (letztmalige) – Kreisheimatpfleger Berthold Just Stellungnahme vom 06.05.2021, FB44-1712/2020. Diese – Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH behält weiterhin ihre Gültigkeit. Insbesondere aus baupla- – Amt für ländliche Entwicklung nungsrechtlicher Sicht bestehen gegenüber den nun noch- – Evang.-Luth. Kirchengemeinde Obernsees mals geänderten oder ergänzten Teilen grundsätzlich – Bayer. Landesamt für Denkmalpflege keine Bedenken.“ Dies wird vom Gremium zur Kenntnis genommen. Die angesprochene Stellungnahme wurde bereits in der Sitzung am 17.05.2021 vom Gemeinderat behandelt. Das 1.2.2 keine Einwendungen, Äußerungen oder Gremium nimmt dies zur Kenntnis. Bedenken haben vorgebracht: Es kann festgestellt werden, dass sich die Bebauungs- – Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, planänderung bei ihrer Verwirklichung nicht nachteilig auf Schreiben vom 04.11.2019 die persönlichen Lebensumstände der im dortigen Bereich – Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal, Wohnenden auswirken wird, insbesondere in wirtschaft Schreiben vom 25.10.2019 licher und sozialer Hinsicht. – Kreisbrandrat Herrmann Schreck, 2. Satzungsbeschluss Schreiben vom 04.11.2019 Der Gemeinderat Mistelgau beschließt gem. § 10 Abs. 1 – Gemeinde Plankenfels, Schreiben vom 20.11.2019 BauGB die vom Ingenieurbüro IVS GmbH, Am Kehlgraben – Gemeinde Glashütten, Schreiben vom 24.10.2019 76, 96317 Kronach, ausgearbeitete 7. Änderung des – Gemeinde Eckersdorf, Schreiben vom 31.10.2019 Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ samt Begrün- Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis. dung, jeweils in der Fassung vom 17.05.2021 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Satzungsbeschluss 1.2.3 Wasserwirtschaftsamt Hof, gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu Schreiben vom 04.12.2019 machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 7. Änderung „Zu o.g. Bauleitplanverfahren nehmen wir wie folgt aus des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ gem. § 10 wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung: Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. (14 : 0) 1. Altlasten 3.2 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind uns derzeit „Bahnhof Obernsees“ – Beschlussmäßige Behand- keine Altlasten, schädliche Bodenveränderungen und lung der Bedenken und Anregungen aus den Beteili- Altlastenverdachtsflächen bekannt. Hinsichtlich etwaiger, uns gungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche unbekannter, Altlasten und deren weitergehenden Kenn- Auslegung) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden u. zeichnungspflicht gemäß Baugesetzbuch sowie bodenschutz- sonstigen TÖB); und altlastenbezogener Pflichten (vgl. Bay-BodSchVwV) Billigungsbeschluss; Satzungsbeschluss empfehlen wir ggf. ergänzend einen Abgleich mit dem aktuellen Altlastenkataster des Landratsamtes Bayreuth. 1. B eschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen 2. Grundwasserschutz und Wasserversorgung Zum Planentwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Die sechs geplanten Wohnhäuser können an die zentrale Bebauungsplanes „Bahnhof Obernsees“ von Horstmann + Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Mistelgau an Partner PartGmbB, Bayreuth, wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB geschlossen werden, die druck- und mengenmäßig aus die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 04.11.2019 bis 04.12.2019 reichende Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Trink- und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen wasser ist gesichert. Trinkwasserschutzgebiete werden Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 23.10.2019 durch das Baugebiet nicht berührt. zur Stellungnahme bis spätestens 04.12.2019 beteiligt. 3. Abwasserbeseitigung und Gewässerschutz Es können nun die Bedenken und Anregungen aus den Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Entsorgung des Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Regen- und Schmutzwassers über das bestehende Misch- beschlussmäßig behandelt werden. system erfolgen soll. 12
Die Gemeinden informieren Wir weisen darauf hin, dass neu erschlossene Flächen im 1.2.4 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Berg- Trennsystem entwässert werden sollen (§ 55 Abs. 2 WHG). amt Nordbayern, Schreiben vom 22.11.2019: Bei gesammeltem Niederschlagswasser von befestigten „Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o. g. oder bebauten Flächen handelt es sich nach rechtlicher Vorhaben keine derzeit vom Bergamt Nordbayern wahrzu- Definition um Abwasser (§ 54 Abs. 1, Satz 2 WHG). Nach nehmenden Aufgaben berührt.“ Das wird vom Gremium § 55 Abs. 2 WHG soll das anfallende Niederschlagswasser zur Kenntnis genommen. ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanali- sation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Ge- 1.2.5 Landratsamt Bayreuth, wässer eingeleitet werden. Schreiben vom 03.12.2019: Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist hier eine Flächenversi a) B aurechtliche Stellungnahme zur 2. Änderung und Er- ckerung oder Muldenversickerung auf den einzelnen Grund- weiterung des Bebauungsplanes „Bahnhof Obernsees“ stücken vorteilhaft. Hierbei muss vorher nachweislich sicher- I. Baurecht gestellt werden, dass eine Versickerung in den Untergrund oder eine Einleitung in ein Oberflächengewässer unter – Die Straßenverkehrsfläche unter Ziffer 6.1 der verbind- Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik lichen Festsetzungen sollte als „öffentliche Straßenver- (z. B. sickerfähiger Untergrund, ausreichender Grundwas- kehrsfläche“ bezeichnet werden. serflurabstand, aufnahmefähiger Vorfluter) ordnungsgemäß – Die unter Ziffern 6.3, 6.3.4 und 9.1 dargestellten möglich ist. Auch die Einleitung in ein oberidisches Gewäs- Festsetzungen sind nicht nachvollziehbar und ggf. zu ser oder die Versickerung ins Grundwasser von bebauten streichen. und befestigten Flächen stellt grundsätzlich eine Gewässer- – Die Rechtsgrundlagen unter „C. Sonstiges“, Ziffer 1.2 benutzung im Sinne des Wasserhaushalts gesetzes dar. sind hinsichtlich der Bayer. Bauordnung jeweils unrichtig Dementsprechend ist ggf. eine wasserrechtliche Genehmi- und zu berichtigen in „zuletzt geändert durch § 3 des gung bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen. Im Gesetzes vom 24.07.2019 (GVBl S. 408)“. Einzelnen sind hier unter anderem die NWFreiV, TRENGW, – Die der Bebauungsplanurkunde beigefügte Begründung TRENOG sowie einschlägige technische Regeln und even- sollte auch mit der Überschrift „Begründung“ versehen tuell lokale Regelungen zu beachten. werden. Die dort genannten Angaben zum Verfahrens- Abschließend der Hinweis, dass anfallendes Drainage- gang sind zu berichtigen indem unter dem zweiten und wasser nicht an den Schmutzwasserkanal anzuschließen dritten Absatz „§ 13 Abs. 2 Nr. 3“ zu streichen und durch ist. Wird dieses an den Schmutzwasserkanal angeschlos- „§ 4 Abs. 2“ und „§ 3 Abs. 2“ zu ersetzen ist. sen, entsteht ein Verdünnungseffekt und verteuert die – Die berichtigte Planzeichnung des Flächennutzungs Abwasserreinigung. Auch unter dem Aspekt des Gewäs- planes sollte nach Bekanntmachung des Bebauungs- serschutzes ist eine Ableitung möglichst zu vermeiden. planes zusammen mit dem Bebauungsplan der Regie- rung und dem Landratsamt Bayreuth zur Verfügung 4. Oberflächengewässer gestellt werden. Infolge der vorhandenen Geländeneigung kann bei Stark Der Gemeinderat beschließt, die Anmerkungen größten- niederschlägen wild abfließendes Wasser zu Beeinträch- teils zu übernehmen. Die dargestellten Festsetzungen der tigungen führen. Dies ist bei der Planung zu berücksich- Ziffern 6.3, 6.3.4 und 9.1 bleiben beibehalten, werden tigen. Etwaige daraus resultierende Gegenmaßnahmen allerdings nach numerischer Reihenfolge durchnum dürfen die Situation für Dritte nicht verschlechtern.“ meriert. (14 : 0) Der Gemeinderat ist sich einig, dass der Bau einer Kana- lisation im Trennsystem, das dann, wegen fehlender Ein- II. Wasserrecht leitmöglichkeiten, in die Mischkanalisation eingeleitet wird, Auf die Stellungnahme vom 27.11.2019 wird hingewiesen. nicht den gewünschten Effekt darstellt und die Grund stücke nur unnötig verteuern würde. Eine, wie vom WWA III. Immissionsschutz vorgeschlagene Flächenversickerung oder Muldenversi- Aus immissionsschutzfachlicher Sicht werden Bedenken ckerung des Niederschlagswassers auf den einzelnen geltend gemacht. Auf die Stellungnahme wird hingewiesen. Grundstücken wird zwar vom Gemeinderat begrüßt, soll aber den Anwohnern nicht zur Auflage gemacht werden. IV. Behindertenbeauftragter Befestigte Grundstückseinfahrten, Zugänge oder andere Auf die Stellungnahme wird hingewiesen. versiegelte Flächen sind so auszuführen, dass davon kein V. Sonstiges Niederschlagswasser vom Privatgrundstück auf ein Nach- bargrundstück überfließt. Dieser Passus soll in den Hin- Seitens des Bodenschutzrechtes, der Abfallwirtschaft, des weisen des Bebauungsplanes ergänzt werden. Der Ge- Gesundheitswesens, des Kreisbrandrates sowie des meinderat ist sich in Absprache mit dem Zweckverband zur Naturschutzes wurden keine Bedenken vorgetragen. Abwasserbeseitigung Truppachtal ebenfalls einig, dass die b) Stellungnahme der Wasserwirtschaft Einleitung von Drainagewasser in den Schmutzwasser kanal nicht gestattet wird, eine geordnete Versickerung hat Dem Erläuterungsbericht ist zu entnehmen, dass das hier auf dem Grundstück zu erfolgen. Dies soll ebenfalls Plangebiet an die öffentliche Wasserversorgung ange- in den Hinweisen des Bebauungsplanes mit aufgenommen schlossen wird und die Regen- und Schmutzwasser werden. (14 : 0) entsorgung über das bestehende Mischsystem erfolgt. Die 13
Die Gemeinden informieren wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Truppachtal Die Grenzwerte der 16. BImSchV für WA von endet am 31.12.2022. Diese wurde mit Auflagen verbun- tagsüber: 59 dB(A) und den (u.a. Vorlage einer Sanierungsplanung Kanalnetz). nachts: 49 dB(A) Eine ausreichende Leistungsfähigkeit der vorhandenen werden ebenfalls knapp (um bis zu 2 dB(A)) überschritten. Kanalisation, der Mischwasserbehandlungsanlagen und der Kläranlage sowie die Dichtheit der Kanalisation ist Da die St 2186 im Süden des WA liegt und sowohl die eigenverantwortlich zu gewährleisten und bei den Planun- Tages- als auch Nachtrichtwerte überschritten werden, gen miteinzubeziehen. kann das Problem allein durch Vorgaben zur Wohnraum orientierung nicht gelöst werden. Da die Fahrgeschwindig- Der überplante Bereich liegt in keinem festgesetzten oder keit in diesem Bereich bereits auf 60 km/h begrenzt ist, wird faktischen Überschwemmungsgebiet und auch nicht in aus hiesiger Sicht eine Abschirmmaßnahme (Wall oder einem Trinkwasserschutzgebiet. Wand) zwischen Straße und Wohnbebauung erforderlich. Aus Sicht der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft am Es wird deshalb dringend angeraten, die genauen Lärm- LRA gilt generell: belastungen durch ein Gutachten ermitteln zu lassen und – Die Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Ver- die dann erforderliche Abschirmeinrichtung ausreichend zu sickerung von gesammeltem Niederschlagswasser dimensionieren. Platzierung und Ausdehnung der Lärm- (NWFreiV) und die technischen Regeln zum schadlosen schutzeinrichtung sind im Bebauungsplan hinreichend Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das deutlich darzustellen. Grundwasser (TRENGW) müssen beachtet werden. Ein durch das Ingenieurbüro Stefan Leistner erstelltes – Ist während der Baumaßnahme eine Bauwasserhaltung Lärmschutzgutachten hat ergeben, dass die Immissions- erforderlich, ist beim Landratsamt eine Erlaubnis nach richtwerte der DIN 18005 für ein allgemeines Wohngebiet Art. 70 BayWG zu beantragen. sicher eingehalten werden. Der Gemeinderat beschließt, – Lagerungen von wassergefährdenden Stoffen sind über hier keine weiteren Festsetzungen über Abschirmeinrich- das Formblatt „Anzeige der Lagerung wassergefährden- tungen zu treffen. Das Gutachten wird Bestandteil des der Stoffe“ anzuzeigen. Bebauungsplanes. (14 : 0) – Ölheizungen mit mehr als 1.000 Liter Heizöllagerung sind vor Inbetriebnahme von einem AwSV Sachverstän- d) F achtechnische Stellungnahme des Behinderten digen prüfen zu lassen. beauftragten Generell ist das Wasserwirtschaftsamt Hof unbedingt am Bedenken Verfahren zu beteiligen. Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ent- hält keine Aussage über die barrierefreie Erschließung des Dem Gemeinderat ist bekannt, dass die wasserrechtliche öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes. Es wird empfohlen, Erlaubnis der Kläranlage am 31.12.2022 endet. Ein Inge- die Planung entsprechend DIN 18040-3 Barrierefreies nieurbüro wurde zur Berechnung einer Generalentwässe- Bauen – Planungsgrundlagen vorzunehmen. rungsplanung bereits vor langer Zeit beauftragt. Die nöti- gen Unterlagen sollten bis Ende 2020 eingereicht sein und Der Gemeinderat beschließt, eine Aussage zur barriere- befinden sind momentan in der Endplanung. Die restlichen freien Erschließung zu ergänzen. Anregungen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und geht In die Begründung zum Bebauungsplan wird nachstehen- davon aus, dass dies bei Bedarf berücksichtigt wird. Das der Absatz aufgenommen: WWA Hof wurde am Verfahren beteiligt. (14 : 0) Die geplante öffentliche Infrastruktur wird bei entsprechen- der Flächenverfügbarkeit nach der DIN 18040-3 (Barriere- c) F achtechnische Stellungnahme des Immissions freies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher schutzes Verkehrs- und Freiraum) nach Möglichkeit ausgeführt Von Seiten des Immissionsschutzes bestehen derzeit Be- (14 : 0) denken gegen das Vorhaben. Es ist darauf hinzuweisen, 1.2.6 Amt für Digitalisierung, Breitband und dass aus hiesiger Sicht zum Schutz der Wohnbebauung Vermessung, Schreiben vom 20.11.2019: gegen den Verkehrslärm der St 2186 ein entsprechender Lärmschutz einzuplanen ist. Die hier durchgeführten über- Die Planungsgrundlage entspricht, soweit ersichtlich, dem schlägigen Berechnungen ergaben, dass zumindest an den aktuellen Katasterstand. Die Umfangsgrenze des Bau drei der St 2186 am nächsten gelegenen Grundstücke die gebietes ist noch nicht durch Flurstücksgrenzen festgelegt. Orientierungswerte der DIN 18005 deutlich und die Grenz- Aus Sicht des ADBV besteht hier Handlungsbedarf in Form werte der 16. BImSchV noch knapp überschritten werden. einer Abmarkung der Umfangsgrenze. Die Flurstücks grenzen der betroffenen Flurstücke sind aber bereits Bei zu erwartenden Beurteilungspegeln von ausreichend vermessen. Bei der Erschließung der Bau- tagsüber: 60 dB(A) und grundstücke/Gebäude sollten – ggf. in Absprache mit nachts: 51 dB(A) Netzbetreibern – bereits Leerrohre (Speedpipes) einge- werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für allge- bracht werden, um die Gebäude mit zukunftsfähiger Breit- meines Wohngebiet (WA) von bandtechnik FTTB/FTTH versorgen zu können. Seitens tagsüber: 55 dB(A) und des Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung nachts: 45 dB(A) Bayreuth bestehen keine weiteren Anregungen. Wir bitten deutlich (um bis zu 6 dB(A)) überschritten. um rechtzeitige Information, falls von Seiten der Gemeinde 14
Die Gemeinden informieren Mistelgau Vermessungsarbeiten betreffend eventueller Weiter bitten wir um Überprüfung der nach unserer Ein- Zerlegungen bzw. der Umfangsgrenze vorgesehen sind. schätzung im Moment noch unschlüssigen Nummerierung der verbindlichen Festsetzungen auf der Planzeichnung. Im Zuge der Grundstückskäufe wurde die Vermessung des Baugebietes inzwischen bereits beauftragt (14 : 0) Aufgrund der immer noch anhaltenden großen Nachfrage nach Baugrundstücken im Gemeindebereich Mistelgau hat 1.2.7 D eutsche Telekom Technik GmbH, sich die Gemeinde für die Erweiterung um sechs Baugrund- Schreiben vom 23.10.2019: stücke entschieden. Um der Bevölkerungsprognose der Gegen die oben aufgeführte Planung haben wir keine nächsten Jahre, die einen leichten Rückgang in Mistelgau Einwände. im Demographie-Spiegel des Bayerischen Landesamt für Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen Statistik vorhersagt, entgegenzuwirken, ist es notwendig, der Deutschen Telekom AG. Auf die vorhandenen, dem Bauflächen auszuweisen, wenn Bedarf und Nachfrage öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden Tele- vorhanden ist, denn Stillstand ergibt den, vom Landesamt kommunikationslinien, ist bei Ihren Planungen grundsätz- errechneten, Rückgang oder die Abwanderung der Bevöl- lich Rücksicht zu nehmen. Der Bestand und der Betrieb kerung. Innenbereichsflächen oder Bauflächen im Bereich der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewähr des gemeindlichen Flächennutzungsplanes konnten durch leistet bleiben. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist die Gemeinde nicht erworben werden. Leerstehende Ge- zu beachten. bäude oder Baulücken in Bereichen eines Bebauungspla- Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errich- nes ohne festgesetzten Bauzwang befinden sich nicht in tung eigener Telekommunikationslinien in Baugebieten. Je gemeindlicher Hand, die Besitzer können nicht zum Verkauf nach Ausgang dieser Prüfungen wird die Telekom eine gezwungen werden. Ein gemeindlicher Aufruf im Mittei- Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund be- lungsblatt verlief erfolglos. Die angesprochene unschlüssi- hält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden ge Nummerierung wird geändert. (14 : 0) oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes 1.2.9 Vodafone Kabel Deutschland, zu verzichten. Mail vom 12.11.2019: Aus diesem Grund und zur eventuellen Koordinierung mit Eine Ausbauentscheidung trifft Vodafone nach internen Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen Wirtschaftlichkeitskriterien. Dazu erfolgt eine Bewertung Versorger ist es dringend erforderlich, dass sich die Kom- entsprechend Ihrer Anfrage zu einem Neubaugebiet. Bei mune noch in der Planungsphase, mindestens jedoch 4 Interesse setzen Sie sich bitte mit dem Team Neubau Monate vor Baubeginn, schriftlich mit uns in Verbindung gebiete in Verbindung. setzt. Bitte teilen Sie uns auch mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich Der Gemeinderat beschließt, Vodafone Kabel Deutschland stattfinden werden. nicht bei der Erschließung zu beteiligen. Ein anderer Ver- sorgungsträger hat bereits Leitungen dort liegen. (14 : 0) Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsor- 1.2.10 Staatliches Bauamt Bayreuth, gungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- Mail vom 24.11.2019: und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbesondere Abschnitt 6, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass Einwendungen: durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Wir bitten den Text zu Nr. 3.5 im Plan wie folgt neu zu Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom fassen: nicht behindert werden. „Bauverbotszone nach Art. 23 Abs. 1 BayStrWG bis zu Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes reichen einem Abstand von 20 m vom Fahrbahnrand zur Staats- unsere bestehenden Anlagen eventuell nicht aus, um die straße und Baubeschränkungszone nach Art. 24 Abs. 1 zusätzlichen Wohngebäude an unser Telekommuni BayStrWG bis zu einem Abstand von 40 m vom Fahrbahn- kationsnetz anzuschließen. Es kann deshalb sein, dass rand der Staatsstraße“. bereits ausgebaute Straßen ggf. wieder aufgebrochen Der vorliegende Bebauungsplan enthält keinerlei Aus werden müssen. sagen zur Lärmsituation. Wir weisen darauf hin, dass wir Der Gemeinderat beschließt, die Telekom rechtzeitig zu Entschädigungsansprüche gegen den Baulastträger der den Erschließungsplanungen zu beteiligen. (14 : 0) Staatsstraße wegen der von der Staatsstraße ausgehen- den Immissionen ausdrücklich ausschließen. Sofern dies 1.2.8 R egierung von Oberfranken – Höhere Landes- noch nicht geschehen ist, sollte im Rahmen der weiteren planungsbehörde, Mail vom 14.11.2019: Bauleitplanung untersucht werden, inwieweit aufgrund der Die betreffende Bauleitplanung sieht die Neuausweisung von der Staatsstraße ausgehenden Immissionen beson- von Bauflächen zur Wohnnutzung vor. Im Zuge der von dere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Sofern dies der der Bayerischen Staatsregierung ins Leben gerufenen Fall ist, wären diese Maßnahmen im Bebauungsplan dar- „Flächensparoffensive“ (vgl. www.landesentwicklung- zustellen. Die Kosten dieser Schutzmaßnahmen zählen bayern.de/flaechenspar-offensive) bitten wir, den Bedarf zum Erschließungsaufwand. für die beabsichtigte Neuausweisung von Wohnbauflächen Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass von Seiten des eingehender darzulegen. Staatlichen Bauamtes Bayreuth der Anordnung von 15
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