GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
www.ebermannstadt.de www.unterleinleiter.de 09 Informationen und amtliche Mitgliedsgemeinden: 1. September 2021 Bekanntmachungen der Ebermannstadt Jahrgang 44 Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Unterleinleiter GROSSES FRÜHLINGSKONZERT Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein > S. 32
REDAKTIONSINFORMATIONEN VORWORT LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER Aus technischen und organisatorischen Grün- den bitten wir Sie, Ihre Artikel als unformar- tierte Word-Datei per E-Mail zu senden an: mitteilungsblatt@ebermannstadt.de wir haben noch knapp zwei Wochen Sommerferien vor NEU: Alle Informationen für die Rubriken uns und die Urlaubszeit ist in vollem Gange. Wir spüren Vereine und Kirche senden Sie ab sofort sehr deutlich, dass trotz der nassen und teilweise kühlen bitte direkt an: info-waltenberger@t-online.de Witterung viele Erholungssuchende und vielleicht auch Sie Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben selbst, den Urlaub 2021 in heimatlichen Gefilden oder in- die Meinung der Verfasser wieder und müs- nerhalb Deutschlands verbringen. sen nicht unbedingt mit der Auffassung der Redaktion übereinstimmen. Kürzungen der An dieser Stelle möchte ich alle Urlauberinnen und Urlau- eingesandten Manuskripte bleiben der Redak- ber, die unsere schöne Stadt Ebermannstadt, die Orts- tion vorbehalten. Für unverlangt eingesand- teile, wie auch die Gemeinde Unterleinleiter besuchen, te Beiträge keine Gewähr. Für Irrtümer wird keine Haftung übernommen. Nachdruck ein- erwandern, und sich an den Schönheiten erfreuen, ganz zelner Beiträge, auch im Auszug, nur mit Quel- herzlich begrüßen und willkommen heißen. lenangabe und mit Genehmigung der Redak- tion gestattet. Ich freue mich, dass bei vielen Gästen der Wert unserer Orte, der Wiesen und der Wälder auch aus dem Blickwinkel der Sauberkeit, des Schutzes und des Erhalts gesehen werden. IMPRESSUM / MEDIADATEN Allen, die ihren Urlaub daheim verbringen, wünsche ich erholsame Ferientage. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt Am 14.09. beginnt für die Schülerinnen und Schüler das neue Schuljahr 2021/ Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt 2022. Viele Eltern fragen sich, ob das neue Schuljahr ähnlich verlaufen wird, wie Franz-Dörrzapf-Straße 10 91320 Ebermannstadt das Vergangene. Es wurde den Eltern, den Lehrkräften und insbesondere den Tel.: 09194 50680, Fax: 09194 50650 Schülerinnen und Schülern viel abverlangt. In den letzten Unterrichtswochen machten wir die Erfahrung, dass Präsenzunterricht und Infektionsschutz nicht Redaktion unbedingt einen Widerspruch darstellen. Daher muss durchgehender Präsenz- Andreas Kirchner unterricht unser großes Ziel für das vor uns liegende Schuljahr sein. Luft- Tel.: 09194 50680 reinigungsgeräte sollen helfen und werden gefördert. Layout Die Sicherheit auf dem Schulweg ist ein besonderes Anliegen. Durch Plakat- und Alexander Olli Lotz, Dipl.-Designer (FH) Tel.: 09191 9778713 Banneraktionen wird auch in diesem Jahr schon frühzeitig auf die Gefahren www.lotz-design.de hingewiesen und um Rücksichtnahme gebeten. Bitte sorgen Sie durch eine vor- sichtige und rücksichtsvolle Fahrweise für die Sicherheit unserer Jüngsten. Erscheinungsweise monatlich in der 1. Woche des Monats Ihnen, liebe Leserinnen und Leser wünsche ich eine erholsame freie Zeit und Auflage 4.200 danach einen guten Start in einen erfolgreichen Schul- und Arbeitsbetrieb. Druck & Anzeigenverwaltung Herzlichst Waltenberger-Hofmann Ihr Alwin Gebhardt Bahnhofstraße 9 91320 Ebermannstadt Tel.: 09194 796502, Fax: 09194 796503 E-Mail: waltenberger-hofmann@t-online.de Anzeigenschluss INHALT Die aktuellen Abgabetermine können unter www.ebermannstadt.de/buergerservice/ S. 2 aktuelles/mitteilungsblatt-2020.html eingesehen werden. S. 4 Anzeigenannahme ausschließlich bei der S. 8 Druckerei Waltenberger-Hofmann S. 23 Anzeigenpreise 1/1 Seite: 295,00 € S. 25 1/2 Seite: 182,00 € 1/4 Seite: 112,00 € S. 26 1/8 Seite: 66,00 € 1/16 Seite: 44,00 € S. 27 100 mm: 90,00 € Zeilenanzeige: pro Zeile 5,50 € S. 30 Rabatte: 12 Anzeigen jährlich: 20 % S. 36 6 Anzeigen jährlich: 10 % Alle Preise inklusive 19 % MwSt. S. 38 Mitteilungsblatt l September 2021 3
TERMINVEREINBARUNG IM STANDESAMT aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Liebe Bürgerinnen und Bürger, Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Sie haben ein Anliegen beim Standesamt zu erledigen und Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperr- möchten nicht warten? Dann empfehlen wir Ihnen einen Ter- vermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes min mit uns zu vereinbaren. So können wir besser planen und eingetragen ist. Ihnen zeitnahe Vorschläge anbieten. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfah- Kontakt können Sie telefonisch, Tel. 09194 506-64, oder per E- ren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensicht- Mail aufnehmen: gerti.lang@ebermannstadt.de. gerät möglich. Wir freuen uns auf Sie und sind gerne für Sie da. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einge- Standesamt Ebermannstadt tragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollstän- AUS DEM FUNDBÜRO dig hält, kann von Montag, 06. September, bis spätestens Freitag, 10. September 2021, 12.00 Uhr im Rathaus Eber- Es wurde im letzten Monat u. a. abgegeben: mannstadt, Bürgerbüro, Franz-Dörrzapf-Straße 10, 91320 Postkarten, Kopfhörer, Regenschirm Ebermannstadt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann Wenn Sie etwas verloren haben, lohnt sich der Weg zum Fund- schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift einge- büro. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit unserem legt werden. Bürgerbüro auf. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetra- gen sind, erhalten spätestens am 05. September 2021 eine ABFALLINFO SEPTEMBER 2021 Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag Nutzung der Glascontainer auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahl- benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberech- Der Einwurf von Altglas ist nur werktags zwischen 07:00 und tigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis 20:00 Uhr gestattet. Nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein und werfen Sie außerhalb dieser Zeiten nichts in die Container Wahlrecht nicht ausüben kann. und stellen Sie nichts neben die Container. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wähler- In die Container gehören Behälterglas (Flaschen und Gläser) – verzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahl- getrennt nach den Farben Weiß, Braun und Grün. Die Gläser schein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, erhalten müssen leer sein („löffelrein) und blaue Flaschen gehören ins keine Wahlbenachrichtigung. Grünglas. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nicht in die Glascontainer gehören z. B. Fensterglas, Plexiglas, 237 Bayreuth Verbundsglas, feuerfestes Glas (z. B. Jenaglas), Topfdeckel, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum Porzellan, Bleikristall, Glühbirnen. Diese sind über den Rest- (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises müll zu entsorgen. Leuchtstoffröhren gehören zum Problem- müll und Energiesparlampen können am Wertstoffhof oder oder beim Elektrohandel abgegeben werden. durch Briefwahl teilnehmen. VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag EBERMANNSTADT 5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech- tigte Person. BEKANNTMACHUNG Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 24. September ÜBER DAS RECHT AUF EINSICHT IN DAS WÄHLERVER- 2021, 18 Uhr, im Rathaus Ebermannstadt, Bürgerbüro, ZEICHNIS UND DIE ERTEILUNG VON WAHLSCHEINEN Franz-Dörrzapf-Straße 10, 91320 Ebermannstadt schrift- lich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) FÜR DIE BUNDESTAGSWAHL beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher AM 26. SEPTEMBER 2021 Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen. Ebermannstadt und die Gemeinde Unterleinleiterwird in der Zeit von Montag, 06. September, bis Freitag, 10. Sep- 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahl- tember 2021 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der berechtigte Person, wenn allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Ebermannstadt, a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die An- Bürgerbüro, Franz-Dörrzapf-Straße 10, 91320 Ebermann- tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach stadt für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitge- § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Sonntag, halten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Voll- 05. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das ständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis ein- Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundes- getragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Voll- wahlordnung (bis zum Freitag, 10. September 2021) ver- ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis säumt hat, eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, Buchst. a) genannten Fristen entstanden ist, 4 Mitteilungsblatt I September 2021
c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor- STADT EBERMANNSTADT den ist und von der Feststellung erst nach Abschluss VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT EBERMANNSTADT des Wählerverzeichnisses erfahren hat. Der Wahlschein kann in dem oben genannten Fällen bei WAHLBEKANNTMACHUNG der in Nr. 5.1 bezeichneten Stelle noch bis zum Wahltag, ZUR BUNDESTAGSWAHL 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. 1. Am 26.09.2021 findet die Bundestagswahl statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 6. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass 2. Die Gemeinde ist in folgende 8 Wahlbezirke eingeteilt. er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer ande- ren Person bedienen. 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Sams- tag, 25. September 2021), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An an- dere Personen können diese Unterlagen nur ausgehän- digt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll- macht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahl- berechtigte vertritt; dies hat sie vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. 9. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf tech- nische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberech- tigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahl- entscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleis- tung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme er- folgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Ent- 3. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/tre- scheidung der stimmberechtigten Person ersetzt oder ten zur Ermittlung des Briefwahlergebnis ses um 16.00 Uhr verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfs- Uhr in der Stadthalle Ebermannstadt , Georg-Wagner-Stra- person besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung ße 14, 91320 Ebermannstadt zusammen. der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. 4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum 10. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzet- des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie tel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene eingetragen ist. Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahl- spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. benachrichtigung und einen amtlichen Personalaus- weis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- land ohne besondere Versendungsform ausschließlich Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er abzugeben. kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und abgegeben werden. jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums einen Ebermannstadt, 12.08.2021 Stimmzettel ausgehändigt. gez. Christiane Meyer Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und Gemeinschaftsvorsitzende eine Zweitstimme . Mitteilungsblatt l September 2021 5
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme ge- a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Na- hindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person men der Bewerber und Bewerberinnen der zugelasse- bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der nen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei an- getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. deren Kreiswahlversch lägen außerdem des Kennworts und Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter miss- rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder bräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbst- Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung, bestimmte Willensbildung oder Entscheidung der b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be- wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder zeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsper son besteht verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes). fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird Kreis für die Kennzeichnung. mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Die wählende Person gibt Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberech- ihre Erststimme in der Weise ab, tigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz- Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist straf- druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf bar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches) andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewer- 01.09.2021 ber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der Weise ab, gez. Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blau- druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landes- GEMEINDE UNTERLEINLEITER liste sie gelten soll. VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT EBERMANNSTADT Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Ne- WAHLBEKANNTMACHUNG benraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet wer- ZUR BUNDESTAGSWAHL den, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 1. Am 26.09.2021 findet die Bundestagswahl statt. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt wer- Die Wahldauert von 8 bis 18 Uhr. den. 2. Die Gemeinde ist in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand- lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahl- ergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahl- geschäfts möglich ist. 6. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl 3. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/tre- teilnehmen. ten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr Uhr im Feuerwehrgerätehaus Unterleinleiter, An der Lein- Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Ge- leiter 2, 91364 Unterleinleiter zusammen. meinde (Verwaltungsgemeinschaft) einen Wahlschein, ei- nen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettel- 4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum umschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag be- des Wahlbezirks wählen, in dessen Wähler- verzeichnis sie schaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im eingetragen ist. verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unter- Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahl- schriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahl- benachrichtigung und einen amtlichen Personalaus- briefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort weis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahl- Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl brief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben abzugeben. werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und 7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums einen einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Stimmzettel ausgehändigt. Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlbe- rechtigten Person ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundes- Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und wahlgesetzes). eine Zweitstimme . 6 Mitteilungsblatt I September 2021
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme ge- a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Na- hindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person men der Bewerber und Bewerberinnen der zugelasse- nen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei an- Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst deren Kreiswahlversch lägen außerdem des Kennworts und getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewer- Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter miss- ber in einen Kreis für die Kennzeichnung, bräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbst- bestimmte Willensbildung oder Entscheidung der b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be- wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder zeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsper son besteht verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes). fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis Kreis für die Kennzeichnung. einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe Die wählende Person gibt bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger ihre Erststimme in der Weise ab, Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberech- dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz- tigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist straf- andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewer- bar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches) ber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, 01.09.2021 und ihre Zweitstimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blau- gez. Alwin Gebhardt, druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf 1. Bürgermeister andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landes- liste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer BEKANNTMACHUNG Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Ne- benraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet wer- In den Wahlräumen der Urnenwahlbezirke Niedermirsberg und den, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Unterleinleiter werden für wahlstatistische Auszählungen In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt wer- Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe den. vermerkt sind, verwendet. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand- Das Verfahren ist in dem „Gesetz über die allgemeine und die lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahl- repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bun- ergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person destag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahl- Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistik- geschäfts möglich ist. gesetz - WstatG)“ vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 6. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, 962), geregelt und zugelassen. können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen! a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Ge- meinde (Verwaltungsgemeinschaft) einen Wahlschein, ei- nen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettel- umschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag be- schaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unter- schriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahl- briefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahl- brief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberech- tigten Person ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundes- wahlgesetzes). Mitteilungsblatt l September 2021 7
RÜCKSICHTNAHME, VERSTÄNDNIS UND TOLERANZ 2.1. Beitritt zum Verband für Ländliche Entwicklung Ober- franken – VLE – GEGENÜBER IHREN NACHBARN 2.2. Darlehensaufnahme In den letzten Wochen und Monaten häuften sich Beschwer- 2.3. Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeits- den über „lärmende Nachbarn“ oder lautstarke Musik in den leistungen) Gärten beim Ordnungsamt. 2.4. Bestellung der Kassenprüfer Nach erledigter Arbeit oder Kinderbetreuung hoffen alle auf 3. Sonstiges längst mögliche Ruhe und wenige Störungen, damit das gefor- 3.1. Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsun- derte Pensum des (Arbeits-)Alltages erfüllt werden kann. Doch fällen wir sind nicht alleine, denn auch die Nachbarn sind zu Hause. 3.2. Schutz der neu gebauten Wege Und so kann es schnell dazu kommen, dass wir uns gestört 3.3. Schutz von Bodendenkmälern fühlen. Gestört vom Lärm der zum Beispiel durch zuschlagen- 3.4. Schutz der vorhandenen Grünbestände de Türen entsteht, durch spielende Kinder in der Nachbarschaft, 3.5. Landzwischenerwerb durch Nachbarn, die ihr Haus oder Garten verschönern oder 3.6. Hinterlegung der Beschlussniederschriften durch Musik, welche bei einer gemütlichen Runde im Garten 3.7. Bekanntmachungen abgespielt wird. 3.8. Bekanntmachung dieser Niederschrift Doch Lärm ist eine subjektive Wahrnehmung jedes einzelnen. Jeder von uns empfindet eine andere Lautstärke als störend. Eine Kopie der Niederschrift und die Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Oberfranken – VLE – liegen zur Ein- Denken Sie deshalb bitte auch an Ihre Mitmenschen und ver- sichtnahme für die Beteiligten in den Rathäusern der Märkte suchen, diese auch zu verstehen, wenn sie an Ihrer Türe klin- geln und Sie bitten, etwas leiser zu sein. Sie könnten irgendwann Eggolsheim (Tel. 09545 / 444-142 und -142) und vielleicht in der gleichen Lage sein. Gehen Sie offen und freund- Buttenheim (Tel. 09545 / 9222-0) sowie der Gemeinde lich aufeinander zu und erklären Ihrem Gegenüber Ihre Situa- Hallerndorf (Tel. 09545 / 4439-0) tion. Nur so kann dieser durch Einsicht und Toleranz etwas vier Wochen lang aus und zwar vom 20.09. bis 18.10.2021. ändern. Um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme bei den Es ist nicht immer ratsam direkt das Ordnungsamt oder die Gemeinden zur Terminvereinbarung wird gebeten. Polizei bei einer Ruhestörung zu verständigen, denn das schürt den Unmut der vermeintlichen Ruhestörer. Umso wichtiger ist Ab dem 19.10.2021 können o. a. Unterlagen beim örtlich Be- es, auf unsere Mitmenschen zu achten, denn es kommt die auftragten, dem Ersten Bürgermeister der Stadt Hallerndorf Zeit, da benötigen wir gegebenenfalls deren Hilfe. Herrn Gerhard Bauer, eingesehen werden. Wir bitten Sie deshalb um ein rücksichts- und verständnisvol- Bamberg, den 05.08.2021 les Miteinander und Beachten der Ruhezeiten! Herzlichen Dank! gez. Rainer Albart Baudirektor TEILNEHMERGEMEINSCHAFT REGNITZ-AISCH II Der Vorsitzende des Vorstandes FLURNEUORDNUNG REGNITZ-AISCH II MARKT EGGOLSHEIM, LANDKREIS FORCHHEIM SITZUNGSDIENST Gz. A1-TG 7522 • Mo., 13.09.2021, 17 Uhr, Bau und Umweltausschuss, Bekanntmachung Veranstaltungssaal am Hasenberg, Feuersteinstr. 11a Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner öf- Bei einer Teilnahme an Sitzungen der kommunalen Gremien fentlichen Sitzung vom 22.07.2021 Beschlüsse gefasst und ist folgendes zu beachten: Feststellungen getroffen über: Die bisherigen Hygienemaßnahmen (FFP2-Maske, Abstands- 1. Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Auf- regelung, Trinkverbot, etc.) sind nach wie vor einzuhalten. gabenverteilung im Vorstand, Entschädigung der Vor- standsmitglieder Wir bitten, die Baupläne mindestens 3 Wochen vor einer Bau- und Umweltausschusssitzung im Rathaus einzureichen, da 1.1. Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 – 26 Flurbe- nur so eine rechtzeitige Behandlung gewährleistet werden reinigungs-gesetz –FlurbG–, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie kann. zu den Vollzugsbestimmungen 1.2. Bestellung des „örtlich Beauftragten des Vorsitzenden Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie des Vorstands“ auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger- 1.3. Bestellung des Wegebaumeisters service -> Stadtrat -> Bürgerinformationssystem 1.4. Bestellung des Pflanzmeisters 1.5. Sitzungen des Vorstands SPRECHSTUNDE DER BÜRGERMEISTERIN 1.6. Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder Ihre Anliegen, Sorgen, aber auch Anregungen sind mir wichtig 2. Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später – Bürgernähe soll keine Floskel bleiben. Daher lade ich Sie Beiträge), Verrechnungssätze für Eigenleistungen der ganz herzlich zu meiner nächsten Sprechstunde am Freitag, Teilnehmer (Arbeitsleistungen) den 17.09.2021 von 9-11 Uhr ein. 8 Mitteilungsblatt I September 2021
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, in jedem Fall 6. Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Stra- einen Termin unter der Tel. 09194 506-11 zu vereinbaren. ße einfahren will, hat sich nach § 10 StVO so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus- Wir bieten Ihnen die Bürgersprechstunde gerne auch telefo- geschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen nisch oder online an. Bitte erscheinen Sie daher nur in drin- zu lassen. genden Ausnahmefällen persönlich zum Termin. Dies bedeutet, dass er wartepflichtig ist! Sie haben auch die Möglichkeit eine E-Mail zu schicken. Diese richten Sie bitte an christiane.meyer@ebermannstadt.de - ich In Ebermannstadt sind davon die Altstadt mit Hauptstraße, werde mich um eine zeitnahe Antwort bemühen. Rosengasse, Franz-Dörrzapf-Straße, Gerh.-Hauptmann-Weg, Brauhausgasse, Basteibräugasse, Zum Breitenbach und die Ich freue mich auf Sie! Straßen „In der Peunt“, „Am Erlach“ und „Zur Lochwiese“ be- Christiane Meyer troffen. 1. Bürgermeisterin DAS SCHADSTOFFMOBIL STARTET WIEDER ABWASSERANLAGE BURGGAILLENREUTH Bauarbeiten gehen wie geplant weiter - Abschluss der Bau- Die nächste Problemmüllsammlung findet am Donnerstag, 9 maßnahme im Herbst geplant Sept. 2021 von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr in Ebermannstadt am Parkplatz in der Sportplatzstraße (Sportgelände des TSV) Im Jahr 2019 entschied sich der Stadtrat für die Stilllegung der statt. in die Jahre gekommenen Kläranlage in Burggaillenreuth. ACHTUNG NEUER STANDORT Eine neue Pumpstation wird in Zukunft das Abwasser aus un- serem Ortsteil im Oberland zur Kläranlage in Ebermannstadt Am Schadstoffmobil werden Problemabfälle aus Haushalten befördern. angenommen: höchstens 5 Kilogramm bzw. 5 Liter. Ende Juni wurden die beiden Stauraumkanäle im Ortskern ein- Größere Mengen bringen Sie direkt zur Problemmüll- gebaut. Nun steht der Termin zur Wiederaufnahme der Arbei- sammelstelle am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg (ge- ten fest. bührenpflichtig). Die Produktion der Abwasserpumpstation und des Stellen Sie nie die Abfälle schon vor dem eigentlichen Schalldämpferschachtes, welche als Fertigteile aus Glasfaser- Sammeltermin am Haltepunkt des Schadstoffmobils ab! verstärktem Kunststoff (GFK) hergestellt werden, hatte sich Problemmüll darf nur in festen, verschlossenen Behältern (z.B. aufgrund der Lage am Rohstoffmarkt verzögert. in Dosen, Gläsern mit Schraubdeckel und Flaschen) angelie- fert werden. Ab Anfang September werden die Bauarbeiten aufgenommen und die restlichen Bauteile verbaut. Die Durchfahrt durch Alle Termine mit Haltepunkten des Schadstoffmobils und aus- Burggaillenreuth wird weiterhin gewährleistet sein. Eine Voll- führliche Information finden Sie in der aktuellen Abfallkalender- sperrung von ca. 2 Tagen (für die abschließenden broschüre ab Seite 43 bzw. im Internet unter www.lra-fo.de in Asphaltierungsarbeiten vor der Burg) im Oktober lässt sich der Rubrik Bürgerservice, Abfallwirtschaft, Abfallratgeber, jedoch nicht vollständig vermeiden. Die betroffenen Anlieger Schadstoffmobil. sowie die Besucher der Burg können über Windischgaillenreuth zufahren. VERKEHRSREGELUNGEN Die gesamten Arbeiten werden voraussichtlich im Herbst die- Hiermit möchten wir über die Verkehrsregelungen vor allem im sen Jahres abgeschlossen. Bis die neue Pumpstation anschlie- ruhenden Verkehr im Stadtgebiet Ebermannstadt informieren: ßend in Betrieb gehen kann, wird das Abwasser weiterhin über die alte Kläranlage gereinigt. Verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325 FREIWILLIGE FEUERWEHR NIEDERMIRSBERG Wie allgemein bekannt, musste die Jahreshauptversammlung 2021 mit Neuwahlen der Vorstandschaft des Vereins, sowie auch die Dienstversammlung im Januar coronabedingt entfallen. In einem verkehrsberuhigten Bereich gilt: Die Vorstandschaft hat in ihrer Sitzung im Juli (die erste nach knapp einem Jahr) einstimmig beschlossen, die entfallene 1. Fahrzeugführer müssen mit Schrittgeschwindigkeit fahren Jahreshauptversammlung nicht nachzuholen, sondern alle (Tempo 7). Berichte, Beschlüsse und auch die Neuwahlen auf die JHV 2022 2. Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch zu verschieben. Wir alle hoffen, dass diese dann in einem behindern; wenn nötig müssen die Fahrzeugführer war- wieder annähernd normalen und bekannten Rahmen stattfin- ten. den kann. Der Termin und die Tagesordnung werden natürlich rechtzeitig bekanntgegeben. 3. Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Die aktuelle Vorstandschaft bleibt satzungsgemäß bis zur Neu- 4. Fahrzeugführer dürfen außerhalb der dafür gekennzeich- wahl im Amt. Dies dient zur allgemeinen Information. neten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. Bei Fragen steht der 1. Vorsitzende Thomas Redel jederzeit gerne zur Verfügung. 5. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite be- nutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Aktiver Dienst und Vorstandschaft FF Niedermirsberg Mitteilungsblatt l September 2021 9
Mitteilungsblatt l September 2021 11
12 Mitteilungsblatt I September 2021
Mitteilungsblatt l September 2021 13
14 Mitteilungsblatt I September 2021
Mitteilungsblatt l September 2021 15
FAIRTRADE-STADT EBERMANNSTADT STELLENAUSSCHREIBUNG Die Stadt Ebermannstadt (6.800 Einwohner) als geografischer Mittelpunkt der Metropol- region Nürnberg und Herz der Fränkischen Schweiz beabsichtigt zum 01. September 2022: EINEN AUSZUBILDENDEN (M/W/D) ZUR FACHKRAFT FÜR ABWASSERTECHNIK Kontakt und Info: einzustellen. Corinna Drummer ( Jugendpflegerin Ebermannstadt, Du stehst kurz vor deinem Schulabschluss und bist auf der Ansprechpartnerin Fairtrade-Stadt Ebermannstadt) Suche nach einer interessanten und vielseitigen Ausbildung E-Mail: corinna.drummer@ebermannstadt.de mit Entwicklungsmöglichkeiten? Christian Kiehr (Fairtrade-Beauftragter im Stadtrat) Die Stadt Ebermannstadt bietet Dir mit einer hochwertigen E-Mail: christian.kiehr@ebermannstadt.de Ausbildung und einer sicheren Arbeitsplatzperspektive die Stadtrallye zum Thema „Fairtrade und Nachhaltigkeit“ perfekten Bedingungen für den Start ins Berufsleben. Ab August haben Sie die Möglichkeit quer durch die Fairtrade- Deine Qualifikation Stadt Ebermannstadt eine Stadtrallye zu den 17 • Du bringst mindestens einen guten mittleren Schulab- Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (www.17ziele.de) schluss mit. zu machen. Hierfür finden Sie in den Schaufenstern verschie- • Du arbeitest gerne im Team, hast Spaß am Umgang mit dener Geschäfte oder öffentlichen Gebäuden insgesamt Technik, bist naturwissenschaftlich interessiert und die zunächst acht Poster zu den acht Zielen, die mit dem Fairtrade- Umwelt liegt Dir am Herzen. Gedanken einhergehen. Diese Ziele sind: • Du zeigst große Lern- und Leistungsbereitschaft, bist - Ziel 1: Keine Armut verantwortungsbewusst und hast Freude draußen, aber - Ziel 2: Kein Hunger auch im Büro zu arbeiten. - Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen - Ziel 4: Hochwertige Bildung Deine Vorteile - Ziel 5: Geschlechtergleichheit • persönliche Betreuung durch engagierte - Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum Ausbilder*innen - Ziel 12: Nachhaltige/r Konsum und Produktion • sehr gute Übernahmechancen - Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz • attraktive Rahmenbedingungen wie eine Vergütung So geht’s nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentli- chen Dienstes (TVAöD) - Handzettel mit EBS-Skizze am Büro für Jugendarbeit oder einem der beteiligten Geschäfte abholen • plus eine jährliche Sonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen - Auf die Suche nach den acht Postern im Altstadtgebiet ge- hen, Standort auf der EBS-Skizze kennzeichnen und Reihen- • flexible Arbeitszeiten, 30 Tage Urlaub folge der Ziele (1-2-3-4-5-8-12-13) auf der Skizze nach- • bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung eine Prä- fahren mie von 400 € - QR-Code auf den Postern scannen, um mehr Informationen Deine Bewerbung: Haben wir Dein Interesse geweckt? zu den jeweiligen Zielen zu erfahren Dann bewirb Dich bis 31.10.2021 und übersende Deine Bewerbung an die VG Ebermannstadt, Andreas Kirchner, - Ausgefüllte EBS-Skizze mit richtiger Reihenfolge im Büro Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320 Ebermannstadt oder gerne für Jugendarbeit abgeben und eine kleine faire Überra- auch per E-Mail an bewerbung@ebermannstadt.de. Eine schung abholen Rücksendung eingereichter Unterlagen kann nicht erfolgen. Schaufenster mit Fairtrade-Produkten zur Fairen Woche Du hast weitere Fragen? Ansprechpartner: Andreas Kirch- Anlässlich der fairen Wochen vom 10. bis 24. September ge- ner (09194-50680, andreas.kirchner@ebermannstadt.de). stalten wir wieder ein Schaufenster mit allerlei Wissenswer- Bitte beachten Sie: Personenbezogene Daten werden im tem über den fairen Handel und Nachhaltigkeit sowie mit fai- Rahmen des Bewerbungsverfahrens elektronisch gespei- ren Produkten, die Sie in Ebermannstadt und der Region er- chert und verarbeitet. Nach Abschluss des Verfahrens werben können. Dadurch können Sie sich ganz entspannt bei werden diese Daten fristgerecht gelöscht. Bitte einem Stadtspaziergang über Fairtrade und Nachhaltigkeit in- beachten Sei unsere Datenschutzhinweise auf formieren. Das „faire“ Schaufenster befindet sich entweder im www.ebermannstadt.de im Zusammenhang mit der Verar- Büro für Jugendarbeit am Marktplatz 18 oder in der ehemali- beitung ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungs- gen Stadtapotheke in der Hauptstraße 1. verfahren. Grundsätzlich schicken wir keine Bewerbungen Wir stellen uns vor! – Akteure der Fairtrade-Stadt Eber- zurück. Legen Sie uns deshalb bitte nur Kopien vor. Sofern mannstadt wir Ihnen Ihre Bewerbung ausnahmsweise dennoch zurück- senden sollen, legen Sie bitte einen ausreichend frankier- Die Ökologische Land-Akademie (ÖLA) am Feuerstein ist ten und adressierten Rückumschlag bei. ein Erwachsenen- und Familienbildungshaus in der Fränkischen Schweiz. Jährlich finden im Haus ca. 300 Veranstaltungen mit 16 Mitteilungsblatt I September 2021
rund 9.000 Übernachtungen statt. Viele der angebotenen Kur- die spezielle, auf Tomaten basierende Soße erhält der Burger se sind kinder- und familienfreundlich angelegt, so liegt der einen einmalig fruchtig-pikanten Geschmack. Preise: Kinderanteil bei den Übernachtungen bei ca. 20 %. FeuerBurger (100% vegan) mit Pommes 6,30 €, BeefBurger (100% Bio-Rind) mit Pommes 8,30 € (Jeden Samstag 18-20 Uhr; An der ÖLA befindet sich zudem der aktuelle Sitz des Projekt- Vorbestellung per Telefon unter 0151-55529856 oder WhatsApp managements der Ökomodellregion Fränkische Schweiz. Das bis Samstag 18 Uhr. Danach, solange der Vorrat reicht). Haus ist zertifiziert nach LQW (www.artset.de) und EMAS (www.emas.de). Seit 2010 ist die ÖLA ebenso bioland-zertifi- Die ÖLA Feuerstein führt zudem ein gemeinnütziges und ziert (www.bioland.de). familienfreundliches Café am Feuerstein, das immer am Sonntagnachmittag von 14:00-18:00 Uhr geöffnet ist. Der Feu- Die ÖLA bietet zahlreiche eigene Veranstaltungen pro Jahr an erstein ist die ideale Umgebung für Eltern mit Kindern und (ca. 100) aus den Sachgebieten Familie/Soziales, Kultur/Religi- Menschen, die Erholung suchen! on, Ländlicher Raum/Umwelt, Management/Organisation und Persönlichkeit/Gesundheit. Das Jahresprogramm kann entwe- Während sich die Jüngsten auf unserem Spielplatz, direkt ne- der auf der Homepage heruntergeladen werden (www.oela- ben der Café-Terrasse austoben, können unsere Gäste in ruhi- feuerstein.de), oder man holt sich oder lässt sich ein Druck- ger und entspannter Atmosphäre unser vielfältiges Angebot exemplar zukommen (es liegt auch in der Touristinfo EBS aus). an Bio-Spezialitäten genießen (Kaffee, hausgemachte Kuchen, herzhafte Snacks). Für Gruppen auf Bestellung auch außer- Zudem finden das ganze Jahr über vielfältige externe Gasts- halb der Öffnungszeiten. eminare von diversen Institutionen und Firmen statt. Auch kann die ÖLA für Einzelgäste und Gruppen genutzt wer- In der hauseigenen Küche wird ausschließlich frisch gekocht; den: Mitten in der Fränkischen Schweiz bietet die Ökologische alle Zutaten, die hauptsächlich von regionalen Lieferanten be- Land-Akademie am Feuerstein Einzel- und Familienzimmer, zogen werden, sind biozertifiziert. gutes und bezahlbares Bio-Essen, sowie einen wunderbaren Ziel ist es, hochwertige regionale Bio-Lebensmittel auf den Naturraum. Ob als Einzelperson oder in der Gruppe, fühlen Sie Speiseplan zu bringen. Da sehr großer Wert auf die Qualität sich willkommen am Feuerstein. Der fränkische Kultur- und der Lebensmittel gelegt wird, die täglich verarbeitet werden, Naturraum kann von der Ökologischen Land-Akademie ausge- dürfen dabei Fair-Trade-Produkte nicht fehlen. Hier führen wir hend ideal erkundet werden. Organisierte Wander- und Kultur- Schokostreusel, Schokoladenpulver und Schokolade. führungen sind jederzeit möglich. Unsere ÖLA schafft mit net- ten Mitarbeiter*innen, frisch zubereiteten Mahlzeiten, selbst- Ein kleines Willkommens-Fair-Trade-Schokoladentäfelchen fin- gebackenem Kuchen und freundlichen Zimmern einen Ort zum det jeder Gast, der bei uns übernachtet, in seinem Zimmer vor. Wohlfühlen. Das Thema Bio bildet ein Kernthema der ÖLA in nahezu Endlich wieder ZAMMKUMMA! Dieses Open Air findet auf allen Bereichen: dem Außengelände neben der ÖLA statt. Die Vereinigung von Im Rahmen der Öko-Modellregion (ÖMR) bietet die ÖLA das hochkarätigen fränkischen Künstlern und einer atemberauben- Öko-Kistla an, welches haltbare Bio-Produkte aus der Region den und einzigartigen Kulisse verspricht allen Besuchern ein bündelt. Egal ob als Geschenk, zum Danke-Sagen oder einfach unvergessliches Konzerterlebnis. zum privaten Genuss … das Öko-Kistla macht die Fränkische Programm: Schweiz kulinarisch erlebbar! • 03.09.2021/ 19 Uhr: Cubaboarisch 2.0 Enthalten sind, je nach Lieferkapazität: Trockenware (z.B. Nu- deln, Dinkelflocken), Säfte, alkoholische Getränke, sowie ein- • 04.09.2021 / 19:30 Uhr: Gankino Circus häisd’n’däisd vomm gemachte/eingekochte Ware (z.B. Fruchtaufstriche oder Wurst). mee, Boxgalopp Preis: 28,50 € pro Abend, Karten gibt es an allen bekannten Das Öko-Kistla Fränkische Schweiz gibt es in zwei Ausfüh- Vorverkaufsstellen, in allen gängigen Vorverkaufssystemen, rungen: telefonisch unter der Hotline 0951-23837, oder unter • Kleines Öko-Kistla: 17,00 € mit 5-6 Bio-Produkten aus der www.kartenkiosk-bamberg.de. ÖMR Fränkische Schweiz „Zammkumma“ wird im Programm Kultursommer 2021 durch • Großes Öko-Kistla: 38,50 € mit 10-11 Bio-Produkten aus der die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien ÖMR Fränkische Schweiz (BKM) mit Mitteln aus NEUSTART KULTUR gefördert. Das Öko-Kistla Fränkische Schweiz kann in der Ökologischen Ihr Team der Ökologischen Land-Akademie Feuerstein Land-Akademie am Feuerstein telefonisch oder per Mail be- Burg Feuerstein 16 stellt werden: 09194/7363-50 oder zentrale@oela- 91320 Ebermannstadt feuerstein.de. Tel.: 09194 73630 Im Umkreis von 30 km (vom Feuerstein) und ab einer Bestel- lung von 5 Kistla liefern wir Ihnen diese auch gerne gegen eine Lieferpauschale von 2€/Kistla vor die Haustüre. Der Feuersteiner „FeuerBurger“ besteht zu 100% aus Bio-Zu- taten und wird in der Küche der Ökologischen Land-Akademie zu dem, was er ist. Die Lebensmittel für den Burger, wie Brot, Grünkern, Gemüse etc. werden größtenteils von regionalen Bio-Direktvermarktern bezogen. Besuchen Sie uns auch auf Facebook und Instagram! Die Basis des Burger-Bratlings sind gekeimte Grünkerne, wel- zentrale@oela-feuerstein.de che je nach Saison durch frisches Gemüse erweitert wird. Durch www.oela-feuerstein.de Mitteilungsblatt l September 2021 17
JAGDGENOSSENSCHAFT EBERMANNSTADT IV – GASSELDORF Da nicht absehbar ist, wie viele Jagdgenossen zur Versamm- lung bei der anstehenden Verlängerung des bestehenden Jagd- pachtvertrages kommen würden, können die derzeit gelten- den Corona-Hygienebestimmungen aufgrund der vorhande- nen Räumlichkeiten nicht eingehalten und somit auch keine Versammlung terminiert werden. Daher hat bezugnehmend auf das Schreiben des Bayerischen Staatministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 27.01.2021, sowie des Schreibens des LRA Forchheim vom 28.01.2021 die Vorstandschaft der Jagdgenossenschaft Gasseldorf einstimmig beschlossen, den bestehenden Jagd- pachtvertrag um 1 Jahr, bis zum 31.03.2023 zu verlängern. Bestätigungsvermerk des Landratsamtes Forchheim vom 10.08.2021. Die nächste nichtöffentliche Jagdversammlung mit dem Tagesordnungspunkt Jagdpachtverlängerung ist für den März 2022 geplant, sofern dann die zu dem Zeitpunkt geltenden Corona-Hygienemaßnahmen umgesetzt werden können. gez. Günther Brütting, Jagdvorsteher Fairtrade-Stadt? Da mach ich mit! NACH 48 JAHREN IN DEN RUHESTAND Mit Karl Heinl haben die Stadtwerke Ebermannstadt einen Sie sind Einzelhändler:in, Gastronom:in, Vereinsvertreter:in, langjährigen Mitarbeiter in den wohlverdienten Ruhestand Leiter:in oder Mitarbeitender einer Bildungseinrichtung und verabschiedet. möchten das Thema Fairer Handel in Ebermannstadt aufgrei- fen oder unterstützen? Dann wenden Sie sich an Corinna Drum- Im September mer (Ansprechpartnerin Fairtrade-Stadt Ebermannstadt) oder 1973, also vor fast Christian Kiehr (Stadtrat, Fairtradebeauftragter). 48 Jahren, begann Herr Heinl seine Infos zur Fairtrade-Stadt Ebermannstadt finden Sie unter: Ausbildung zum www.ebermannstadt.de Industriekaufmann bei den Stadtwer- JAGDGENOSSENSCHAFT ESCHLIPP ken und schon damals war er ziel- Am Sonntag, den 19. September 2021, findet um 15:00 Uhr im strebig und bereit Mütterzentrum in Ebermannstadt, Bahnhofstr. 5, eine nichtöf- Verantwortung zu fentliche Jagdversammlung statt. Alle Jagdgenossen sind herz- übernehmen. In all lich eingeladen. den Jahren hat er sich sein Interesse Tagesordnung: und seine Neugier 1. Begrüßung und Bericht bewahrt und er- 2. Totengedenken kannte schon sehr 3. Bericht des Schriftführers früh, dass nur mit- 4. Kassenbericht tels EDV die große 5. Kassenprüfbericht und Entlastung der Vorstandschaft Aufgabenflut zu 6. Neuwahlen der Vorstandschaft bewältigen ist. Er hat in fast einem halben Jahrhundert das 7. Verwendung des Jagdpachtschillings Wachstum der Stadtwerke miterlebt, den technologischen Fort- 8. Jagdpachtverlängerung schritt mitgeformt und die Entwicklung aktiv und maßgeblich 9. UVV - Unterweisung mitgestaltet. Bei vielen zukunftsweisenden Projekten der Stadt- 10. Wünsche und Anträge werke war er der Initiator und Kümmerer. Anträge sind mindestens eine Woche vor der Jagdgenossen- Auf Grund der aktuellen Situation musste auf eine Verabschie- schaftsversammlung schriftlich bei der 1. Jagdvorsteherin dung im großen Rahmen verzichtet werden. Dennoch ließ es einzureichen. sich Geschäftsführer Jürgen Fiedler nicht nehmen, seinem lang- Zur Fortführung des Jagdkatasters sind Änderungen hinsicht- jährigen kaufmännischen Stellvertreter bei einer Feierlichkeit lich der jagdbaren Fläche bis spätestens eine Woche vor der in kleiner Runde noch einmal ganz persönlich für sein außer- Versammlung unter Vorlage von Urkunden beim Jagdvorsteher gewöhnliches Engagement, seine Loyalität und absolute Zu- geltend zu machen. verlässigkeit zu danken und entließ ihn mit den allerbesten Wünschen für die Zukunft in seinen wohlverdienten Ruhestand. gez. Christiane Meyer Erste Bürgermeisterin Stadtwerke Ebermannstadt GmbH 18 Mitteilungsblatt I September 2021
Mitteilungsblatt l September 2021 19
20 Mitteilungsblatt I September 2021
Unter diesem Titel stellen Brigitte Heimbeck, Sonja Grasser, Brigitte Richter, Erika Strigl und Elfriede Welch ihre Werke vor. Ausgestellt werden Quilts, Taschen, Wandbehänge u.ä. Die Faszination, die von der Technik des Verarbeitens von „Flick- werk“ ausgeht, wie es ursprünglich mal hieß, ist auch bei unse- ren heimischen Künstlerinnen zu spüren. Aktuell (Stand 17.08.2021) liegt unser Landkreis weit unter der 7-Tage-Inzidenz von 100. Unser Museum kann deswegen un- ter folgenden Voraussetzungen besucht werden: a) Maximal zehn Personen können gleichzeitig das Museum besuchen. An der Kasse liegen deshalb entsprechende Ein- lasskarten von 1 bis 10 auf. b) Im gesamten Gebäude ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. c) Die Besucher haben vor Betreten des Hauseingangs eine FFP2-Maske anzulegen und diese bis zum Verlassen des Gebäudes zu tragen. d) Das ausgehängte Schutz- und Hygienekonzept sowie die vorgegebenen Laufwege sind einzuhalten. e) Die Besucher hinterlegen an der Kasse schriftlich ihre Kontaktdaten. HEIMATMUSEUM Öffnungszeiten des Heimatmuseums: Kontakt und Info: Dr. Manfred Franze, 09194 1055 • sonn- und feiertags von 14:00 bis 17:00 Uhr und E-Mail: heimatmuseum@ebermannstadt.de • mittwochs von 15:00 bis 17:00 Uhr. Webseite: www.heimatmuseum.ebermannstadt.de Aktuell zeigt das Heimatmuseum seine 49. Sonderausstellung: BITTE denken Sie bei Haushaltsauflösungen und bei Entrüm- Patchwork – Tradition trifft Matisse pelungen und schräge Schnitte (17.07.-31.10.2021) auch daran, ob eventuell einzelne Gegenstände, Fotos u.a. dem Heimatmuseum überlassen werden können. BITTE NICHTS WEGWERFEN, WAS AN DIE VERGANGENHEIT ERINNERT! DANKE an alle Spender und Spenderinnen, die beim Entrüm- peln und Sichten von Nachlässen mit dem Heimatmuseum in Verbindung getreten sind! DANKE! Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Angela Theiler im Verkehrsbüro (50 640). STADTBÜCHEREI ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT Kirchenplatz 1, Ebermannstadt Öffnungszeiten: Di. 15.00-18.00 Uhr, Do. 15.00-18.00 Uhr Was gibt es Neues in der Stadtbücherei? Nach der Sommerpause öffnet die Stadtbücherei St. Nikolaus wieder ab Dienstag, den 7. September 2021, ihre Türen für alle großen und kleinen Bücherwürmer. Wir freuen uns auf viele Leser, die sich wieder mit guter Litera- tur und interessanten Sachbüchern versorgen wollen. Vorbeischauen lohnt sich! Im Original ist die hier gezeigte Umhängetasche in Farbe Das Team der Stadtbücherei Ebermannstadt freut sich auf (schwarze Katzen auf blauem Hintergrund, Tasche in Grau- Ihren Besuch, auch neue Leser sind herzlich willkommen! Weiß). Mitteilungsblatt l September 2021 21
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG einer Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 18- DER STADT EBERMANNSTADT 20 MWp, mit der eine jährliche Strommenge von ca. 18-20 Millionen kWh erzeugt werden kann, geplant. BAULEITPLANVERFAHREN Mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage kann das Ziel VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT von Bund und Land den Anteil der Erneuerbaren Energien bei GRÜNORDNUNGSPLAN UND VORHABEN- UND der zukünftigen Energiebereitstellung deutlich auszubauen und ERSCHLIESSUNGSPLAN „SOLARPARK POXSTALL“ hierdurch den CO2-Ausstoß zu verringern, unterstützt werden. In Verantwortung gegenüber heutigen und vor allem künftigen Bekanntgabe Generationen möchte die Stadt hierzu einen wichtigen Beitrag des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 leisten. Baugesetzbuch (BauGB) Der Stadtrat der Stadt Ebermannstadt hat daher beschlossen, und das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Ausweisung eines Sondergebietes (gem. Bekanntgabe § 11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik- der Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung Freiflächenanlage“ und randlichen Ausgleichsflächen einzulei- gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ten und parallel den Flächennutzungsplan zu ändern. Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ebermannstadt Der Geltungsbereich der geplanten PV – Freianlage umfasst hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sit- drei Teilbereiche, die im westlichen Bereich des Stadtgebiets zung vom 11.08.2021 die Aufstellung des vorhaben- von Ebermannstadt liegen. Die drei Geltungsbereiche umfas- bezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan ein- sen insgesamt 19,5 ha. schließlich Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark – Poxstall“ beschlossen. Alle Flurstücke befinden sich im sog. Außenbereich nach § 35 BauGB. Um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Er- In gleicher Sitzung des Bau- und Umweltausschusses richtung der Anlage zu schaffen, muss ein Bauleitplanverfahren (11.08.2021) wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen durchgeführt werden. Bebauungsplans mit Grünordnungsplan einschließlich Vorha- ben- und Erschließungsplan „Solarpark – Poxstall“, in der Fas- Planungsrechtliches Verfahren sung vom 09.08.2021, gebilligt und die frühzeitige Beteiligung Der Bebauungsplan wird vorhabenbezogen im Sinne des § 12 der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zuge einer öf- BauGB aufgestellt. Die Festsetzungen und Bestimmungen des fentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind in Abstimmung mit sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB dem Vorhabenträger dabei so gefasst, dass hierdurch das Vor- beschlossen. haben hinreichend konkretisiert ist. Anlass, Ziel und Erforderlichkeit der Bauleitplanung Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist integrierter Bestand- Westlich des Ortsteils „Neuses – Poxstall“ ist die Errichtung teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Abb. 1: Ausschnitt Vorentwurf, vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan einschließlich Vorhaben- und Er- schließungsplan „Solarpark – Poxstall“ Stand: 09.08.2021 22 Mitteilungsblatt I September 2021
Sie können auch lesen