GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt

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GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
www.ebermannstadt.de
www.unterleinleiter.de

 09                  Informationen und amtliche              Mitgliedsgemeinden:
 1. September 2021   Bekanntmachungen der                    Ebermannstadt
 Jahrgang 44         Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt   Unterleinleiter

    GROSSES FRÜHLINGSKONZERT
    Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein
    > S. 32
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
2   Mitteilungsblatt   I September 2021
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
REDAKTIONSINFORMATIONEN                          VORWORT

                                                 LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER
Aus technischen und organisatorischen Grün-
den bitten wir Sie, Ihre Artikel als unformar-
tierte Word-Datei per E-Mail zu senden an:
mitteilungsblatt@ebermannstadt.de
                                                 wir haben noch knapp zwei Wochen Sommerferien vor
NEU: Alle Informationen für die Rubriken         uns und die Urlaubszeit ist in vollem Gange. Wir spüren
Vereine und Kirche senden Sie ab sofort          sehr deutlich, dass trotz der nassen und teilweise kühlen
bitte direkt an: info-waltenberger@t-online.de
                                                 Witterung viele Erholungssuchende und vielleicht auch Sie
Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben         selbst, den Urlaub 2021 in heimatlichen Gefilden oder in-
die Meinung der Verfasser wieder und müs-        nerhalb Deutschlands verbringen.
sen nicht unbedingt mit der Auffassung der
Redaktion übereinstimmen. Kürzungen der          An dieser Stelle möchte ich alle Urlauberinnen und Urlau-
eingesandten Manuskripte bleiben der Redak-      ber, die unsere schöne Stadt Ebermannstadt, die Orts-
tion vorbehalten. Für unverlangt eingesand-      teile, wie auch die Gemeinde Unterleinleiter besuchen,
te Beiträge keine Gewähr. Für Irrtümer wird
keine Haftung übernommen. Nachdruck ein-
                                                 erwandern, und sich an den Schönheiten erfreuen, ganz
zelner Beiträge, auch im Auszug, nur mit Quel-   herzlich begrüßen und willkommen heißen.
lenangabe und mit Genehmigung der Redak-
tion gestattet.                                  Ich freue mich, dass bei vielen Gästen der Wert unserer Orte, der Wiesen und
                                                 der Wälder auch aus dem Blickwinkel der Sauberkeit, des Schutzes und des
                                                 Erhalts gesehen werden.
IMPRESSUM / MEDIADATEN                           Allen, die ihren Urlaub daheim verbringen, wünsche ich erholsame Ferientage.
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt    Am 14.09. beginnt für die Schülerinnen und Schüler das neue Schuljahr 2021/
Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt
                                                 2022. Viele Eltern fragen sich, ob das neue Schuljahr ähnlich verlaufen wird, wie
Franz-Dörrzapf-Straße 10
91320 Ebermannstadt                              das Vergangene. Es wurde den Eltern, den Lehrkräften und insbesondere den
Tel.: 09194 50680, Fax: 09194 50650              Schülerinnen und Schülern viel abverlangt. In den letzten Unterrichtswochen
                                                 machten wir die Erfahrung, dass Präsenzunterricht und Infektionsschutz nicht
Redaktion                                        unbedingt einen Widerspruch darstellen. Daher muss durchgehender Präsenz-
Andreas Kirchner
                                                 unterricht unser großes Ziel für das vor uns liegende Schuljahr sein. Luft-
Tel.: 09194 50680
                                                 reinigungsgeräte sollen helfen und werden gefördert.
Layout
                                                 Die Sicherheit auf dem Schulweg ist ein besonderes Anliegen. Durch Plakat- und
Alexander Olli Lotz, Dipl.-Designer (FH)
Tel.: 09191 9778713                              Banneraktionen wird auch in diesem Jahr schon frühzeitig auf die Gefahren
www.lotz-design.de                               hingewiesen und um Rücksichtnahme gebeten. Bitte sorgen Sie durch eine vor-
                                                 sichtige und rücksichtsvolle Fahrweise für die Sicherheit unserer Jüngsten.
Erscheinungsweise
monatlich in der 1. Woche des Monats             Ihnen, liebe Leserinnen und Leser wünsche ich eine erholsame freie Zeit und
Auflage 4.200                                    danach einen guten Start in einen erfolgreichen Schul- und Arbeitsbetrieb.
Druck & Anzeigenverwaltung                       Herzlichst
Waltenberger-Hofmann                             Ihr Alwin Gebhardt
Bahnhofstraße 9
91320 Ebermannstadt
Tel.: 09194 796502, Fax: 09194 796503
E-Mail: waltenberger-hofmann@t-online.de

Anzeigenschluss
                                                 INHALT
Die aktuellen Abgabetermine können unter
www.ebermannstadt.de/buergerservice/             S. 2
aktuelles/mitteilungsblatt-2020.html
eingesehen werden.                               S. 4
Anzeigenannahme ausschließlich bei der
                                                 S. 8
Druckerei Waltenberger-Hofmann
                                                 S. 23
Anzeigenpreise
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GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
TERMINVEREINBARUNG IM STANDESAMT                                   aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
                                                                        des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                           Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von
Sie haben ein Anliegen beim Standesamt zu erledigen und                 Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperr-
möchten nicht warten? Dann empfehlen wir Ihnen einen Ter-               vermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes
min mit uns zu vereinbaren. So können wir besser planen und             eingetragen ist.
Ihnen zeitnahe Vorschläge anbieten.
                                                                        Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfah-
Kontakt können Sie telefonisch, Tel. 09194 506-64, oder per E-          ren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensicht-
Mail aufnehmen: gerti.lang@ebermannstadt.de.                            gerät möglich.
Wir freuen uns auf Sie und sind gerne für Sie da.                       Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einge-
Standesamt Ebermannstadt                                                tragen ist oder einen Wahlschein hat.
                                                                   2.   Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollstän-
     AUS DEM FUNDBÜRO                                                   dig hält, kann von Montag, 06. September, bis spätestens
                                                                        Freitag, 10. September 2021, 12.00 Uhr im Rathaus Eber-
Es wurde im letzten Monat u. a. abgegeben:
                                                                        mannstadt, Bürgerbüro, Franz-Dörrzapf-Straße 10, 91320
          Postkarten, Kopfhörer, Regenschirm                            Ebermannstadt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann
Wenn Sie etwas verloren haben, lohnt sich der Weg zum Fund-             schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift einge-
büro. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit unserem               legt werden.
Bürgerbüro auf.                                                    3.   Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetra-
                                                                        gen sind, erhalten spätestens am 05. September 2021 eine
     ABFALLINFO SEPTEMBER 2021                                          Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag
Nutzung der Glascontainer                                               auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahl-
                                                                        benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberech-
Der Einwurf von Altglas ist nur werktags zwischen 07:00 und             tigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
20:00 Uhr gestattet. Nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn              einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein
und werfen Sie außerhalb dieser Zeiten nichts in die Container          Wahlrecht nicht ausüben kann.
und stellen Sie nichts neben die Container.
                                                                        Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wähler-
In die Container gehören Behälterglas (Flaschen und Gläser) –           verzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahl-
getrennt nach den Farben Weiß, Braun und Grün. Die Gläser               schein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, erhalten
müssen leer sein („löffelrein) und blaue Flaschen gehören ins           keine Wahlbenachrichtigung.
Grünglas.
                                                                   4.   Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis
Nicht in die Glascontainer gehören z. B. Fensterglas, Plexiglas,        237 Bayreuth
Verbundsglas, feuerfestes Glas (z. B. Jenaglas), Topfdeckel,            durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
Porzellan, Bleikristall, Glühbirnen. Diese sind über den Rest-          (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
müll zu entsorgen. Leuchtstoffröhren gehören zum Problem-
müll und Energiesparlampen können am Wertstoffhof oder                  oder
beim Elektrohandel abgegeben werden.                                    durch Briefwahl
                                                                        teilnehmen.

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT                                            5.   Einen Wahlschein erhält auf Antrag
EBERMANNSTADT                                                      5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech-
                                                                       tigte Person.
     BEKANNTMACHUNG                                                     Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 24. September
     ÜBER DAS RECHT AUF EINSICHT IN DAS WÄHLERVER-                      2021, 18 Uhr, im Rathaus Ebermannstadt, Bürgerbüro,
     ZEICHNIS UND DIE ERTEILUNG VON WAHLSCHEINEN                        Franz-Dörrzapf-Straße 10, 91320 Ebermannstadt schrift-
                                                                        lich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch)
     FÜR DIE BUNDESTAGSWAHL                                             beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher
     AM 26. SEPTEMBER 2021                                              Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter
                                                                        unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den
1.    Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt
                                                                        Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen.
      Ebermannstadt und die Gemeinde Unterleinleiterwird in
      der Zeit von Montag, 06. September, bis Freitag, 10. Sep-    5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahl-
      tember 2021 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der           berechtigte Person, wenn
      allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Ebermannstadt,              a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die An-
      Bürgerbüro, Franz-Dörrzapf-Straße 10, 91320 Ebermann-                tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach
      stadt für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitge-                § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Sonntag,
      halten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Voll-            05. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das
      ständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis ein-            Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundes-
      getragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Voll-              wahlordnung (bis zum Freitag, 10. September 2021) ver-
      ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis               säumt hat,
      eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur                 b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter
      überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden,                 Buchst. a) genannten Fristen entstanden ist,

4    Mitteilungsblatt   I   September 2021
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c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor-     STADT EBERMANNSTADT
        den ist und von der Feststellung erst nach Abschluss       VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT EBERMANNSTADT
        des Wählerverzeichnisses erfahren hat.
     Der Wahlschein kann in dem oben genannten Fällen bei            WAHLBEKANNTMACHUNG
     der in Nr. 5.1 bezeichneten Stelle noch bis zum Wahltag,        ZUR BUNDESTAGSWAHL
     15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber
     telefonisch) beantragt werden.                                1. Am 26.09.2021 findet die Bundestagswahl statt.
                                                                      Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
6.   Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch
     Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass        2. Die Gemeinde ist in folgende 8 Wahlbezirke eingeteilt.
     er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderung
     können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer ande-
     ren Person bedienen.
7.   Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person
     zugleich
     - einen amtlichen Stimmzettel,
     - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
     - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der
       Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und
     - ein Merkblatt für die Briefwahl.
     Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt
     oder amtlich überbracht. Versichert eine wahlberechtigte
     Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht
     zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Sams-
     tag, 25. September 2021), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein
     erteilt werden.
8.   Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch
     die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An an-
     dere Personen können diese Unterlagen nur ausgehän-
     digt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme
     der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll-
     macht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird
     und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahl-
     berechtigte vertritt; dies hat sie vor Empfangnahme der
     Unterlagen schriftlich zu versichern.
9.   Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder
     wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme
     gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer
     anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16.
     Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf tech-
     nische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberech-
     tigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahl-
     entscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleis-
     tung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme er-
     folgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Ent-
                                                                   3. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/tre-
     scheidung der stimmberechtigten Person ersetzt oder
                                                                      ten zur Ermittlung des Briefwahlergebnis ses um 16.00 Uhr
     verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfs-
                                                                      Uhr in der Stadthalle Ebermannstadt , Georg-Wagner-Stra-
     person besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung
                                                                      ße 14, 91320 Ebermannstadt zusammen.
     der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung
     von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.                4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum
10. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzet-            des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie
    tel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene           eingetragen ist.
    Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort                 Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahl-
    spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.                         benachrichtigung und einen amtlichen Personalaus-
                                                                      weis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
     Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
     land ohne besondere Versendungsform ausschließlich               Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl
     von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er            abzugeben.
     kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle           Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und
     abgegeben werden.                                                jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums einen
Ebermannstadt, 12.08.2021                                             Stimmzettel ausgehändigt.

gez. Christiane Meyer                                                 Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und
Gemeinschaftsvorsitzende                                              eine Zweitstimme .

                                                                                                  Mitteilungsblatt   l   September 2021   5
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer           Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder
                                                                     wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme ge-
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Na-
                                                                     hindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person
   men der Bewerber und Bewerberinnen der zugelasse-                 bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der
   nen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern           Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst
   sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei an-          getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.
   deren Kreiswahlversch lägen außerdem des Kennworts und            Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter miss-
   rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder                    bräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbst-
   Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung,                     bestimmte Willensbildung oder Entscheidung der
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be-            wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder
   zeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung           wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsper son besteht
   verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten          (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).
   fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen                 Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis
   Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen            einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird
   Kreis für die Kennzeichnung.                                      mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
                                                                     bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger
    Die wählende Person gibt
                                                                     Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberech-
    ihre Erststimme in der Weise ab,                                 tigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des
    dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz-          Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist straf-
    druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf         bar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches)
    andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewer-        01.09.2021
    ber oder welcher Bewerberin sie gelten soll,
    und ihre Zweitstimme in der Weise ab,                         gez. Christiane Meyer,
                                                                  1. Bürgermeisterin
    dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blau-
    druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf
    andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landes-       GEMEINDE UNTERLEINLEITER
    liste sie gelten soll.                                        VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT EBERMANNSTADT
    Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer
    Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Ne-           WAHLBEKANNTMACHUNG
    benraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet wer-           ZUR BUNDESTAGSWAHL
    den, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
                                                                  1. Am 26.09.2021 findet die Bundestagswahl statt.
    In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt wer-
                                                                     Die Wahldauert von 8 bis 18 Uhr.
    den.
                                                                  2. Die Gemeinde ist in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt.
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand-
   lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahl-
   ergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person
   hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahl-
   geschäfts möglich ist.
6. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben,
   können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein
   ausgestellt ist,
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk
       dieses Wahlkreises oder
    b) durch Briefwahl                                            3. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/tre-
    teilnehmen.                                                      ten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr
                                                                     Uhr im Feuerwehrgerätehaus Unterleinleiter, An der Lein-
    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Ge-           leiter 2, 91364 Unterleinleiter zusammen.
    meinde (Verwaltungsgemeinschaft) einen Wahlschein, ei-
    nen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettel-       4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum
    umschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag be-             des Wahlbezirks wählen, in dessen Wähler- verzeichnis sie
    schaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im            eingetragen ist.
    verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unter-               Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahl-
    schriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahl-          benachrichtigung und einen amtlichen Personalaus-
    briefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort          weis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
    spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahl-
                                                                     Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl
    brief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben
                                                                     abzugeben.
    werden.
                                                                     Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und
7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur
                                                                     jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums einen
   einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des
                                                                     Stimmzettel ausgehändigt.
   Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlbe-
   rechtigten Person ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundes-         Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und
   wahlgesetzes).                                                    eine Zweitstimme .

6   Mitteilungsblatt   I   September 2021
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer          Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder
                                                                    wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme ge-
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Na-
                                                                    hindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person
   men der Bewerber und Bewerberinnen der zugelasse-
   nen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern          bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der
   sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei an-         Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst
   deren Kreiswahlversch lägen außerdem des Kennworts und           getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.
   rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewer-            Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter miss-
   ber in einen Kreis für die Kennzeichnung,                        bräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbst-
                                                                    bestimmte Willensbildung oder Entscheidung der
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be-           wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder
   zeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung          wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsper son besteht
   verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten         (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).
   fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen
   Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen           Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis
   Kreis für die Kennzeichnung.                                     einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird
                                                                    mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
   Die wählende Person gibt
                                                                    bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger
   ihre Erststimme in der Weise ab,                                 Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberech-
   dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz-          tigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des
   druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf         Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist straf-
   andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewer-           bar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches)
   ber oder welcher Bewerberin sie gelten soll,
                                                                 01.09.2021
   und ihre Zweitstimme in der Weise ab,
   dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blau-         gez. Alwin Gebhardt,
   druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf      1. Bürgermeister
   andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landes-
   liste sie gelten soll.
   Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer          BEKANNTMACHUNG
   Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Ne-
   benraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet wer-         In den Wahlräumen der Urnenwahlbezirke Niedermirsberg und
   den, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.               Unterleinleiter werden für wahlstatistische Auszählungen
   In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt wer-   Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe
   den.                                                          vermerkt sind, verwendet.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand-      Das Verfahren ist in dem „Gesetz über die allgemeine und die
   lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahl-         repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bun-
   ergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person        destag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen
   hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahl-       Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistik-
   geschäfts möglich ist.                                        gesetz - WstatG)“ vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert
                                                                 durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S.
6. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben,
                                                                 962), geregelt und zugelassen.
   können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein
   ausgestellt ist,                                              Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung
                                                                 des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen!
   a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk
      dieses Wahlkreises oder
   b) durch Briefwahl
   teilnehmen.
   Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Ge-
   meinde (Verwaltungsgemeinschaft) einen Wahlschein, ei-
   nen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettel-
   umschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag be-
   schaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im
   verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unter-
   schriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahl-
   briefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort
   spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahl-
   brief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben
   werden.
7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur
   einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des
   Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberech-
   tigten Person ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundes-
   wahlgesetzes).

                                                                                                 Mitteilungsblatt   l   September 2021   7
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
RÜCKSICHTNAHME, VERSTÄNDNIS UND TOLERANZ                       2.1. Beitritt zum Verband für Ländliche Entwicklung Ober-
                                                                         franken – VLE –
     GEGENÜBER IHREN NACHBARN                                       2.2. Darlehensaufnahme
In den letzten Wochen und Monaten häuften sich Beschwer-            2.3. Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeits-
den über „lärmende Nachbarn“ oder lautstarke Musik in den                leistungen)
Gärten beim Ordnungsamt.                                            2.4. Bestellung der Kassenprüfer
Nach erledigter Arbeit oder Kinderbetreuung hoffen alle auf         3.     Sonstiges
längst mögliche Ruhe und wenige Störungen, damit das gefor-         3.1. Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsun-
derte Pensum des (Arbeits-)Alltages erfüllt werden kann. Doch            fällen
wir sind nicht alleine, denn auch die Nachbarn sind zu Hause.       3.2. Schutz der neu gebauten Wege
Und so kann es schnell dazu kommen, dass wir uns gestört            3.3. Schutz von Bodendenkmälern
fühlen. Gestört vom Lärm der zum Beispiel durch zuschlagen-         3.4. Schutz der vorhandenen Grünbestände
de Türen entsteht, durch spielende Kinder in der Nachbarschaft,     3.5. Landzwischenerwerb
durch Nachbarn, die ihr Haus oder Garten verschönern oder           3.6. Hinterlegung der Beschlussniederschriften
durch Musik, welche bei einer gemütlichen Runde im Garten           3.7. Bekanntmachungen
abgespielt wird.                                                    3.8. Bekanntmachung dieser Niederschrift
Doch Lärm ist eine subjektive Wahrnehmung jedes einzelnen.
Jeder von uns empfindet eine andere Lautstärke als störend.         Eine Kopie der Niederschrift und die Satzung des Verbandes
                                                                    für Ländliche Entwicklung Oberfranken – VLE – liegen zur Ein-
Denken Sie deshalb bitte auch an Ihre Mitmenschen und ver-          sichtnahme für die Beteiligten in den Rathäusern der Märkte
suchen, diese auch zu verstehen, wenn sie an Ihrer Türe klin-
geln und Sie bitten, etwas leiser zu sein. Sie könnten irgendwann   Eggolsheim (Tel. 09545 / 444-142 und -142) und
vielleicht in der gleichen Lage sein. Gehen Sie offen und freund-   Buttenheim (Tel. 09545 / 9222-0) sowie der Gemeinde
lich aufeinander zu und erklären Ihrem Gegenüber Ihre Situa-        Hallerndorf (Tel. 09545 / 4439-0)
tion. Nur so kann dieser durch Einsicht und Toleranz etwas          vier Wochen lang aus und zwar vom 20.09. bis 18.10.2021.
ändern.
                                                                    Um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme bei den
Es ist nicht immer ratsam direkt das Ordnungsamt oder die           Gemeinden zur Terminvereinbarung wird gebeten.
Polizei bei einer Ruhestörung zu verständigen, denn das schürt
den Unmut der vermeintlichen Ruhestörer. Umso wichtiger ist         Ab dem 19.10.2021 können o. a. Unterlagen beim örtlich Be-
es, auf unsere Mitmenschen zu achten, denn es kommt die             auftragten, dem Ersten Bürgermeister der Stadt Hallerndorf
Zeit, da benötigen wir gegebenenfalls deren Hilfe.                  Herrn Gerhard Bauer, eingesehen werden.

Wir bitten Sie deshalb um ein rücksichts- und verständnisvol-       Bamberg, den 05.08.2021
les Miteinander und Beachten der Ruhezeiten! Herzlichen Dank!       gez. Rainer Albart
                                                                    Baudirektor

TEILNEHMERGEMEINSCHAFT REGNITZ-AISCH II
Der Vorsitzende des Vorstandes

     FLURNEUORDNUNG REGNITZ-AISCH II
     MARKT EGGOLSHEIM, LANDKREIS FORCHHEIM                               SITZUNGSDIENST
Gz. A1-TG 7522
                                                                    • Mo., 13.09.2021, 17 Uhr, Bau und Umweltausschuss,
Bekanntmachung                                                        Veranstaltungssaal am Hasenberg, Feuersteinstr. 11a
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner öf-           Bei einer Teilnahme an Sitzungen der kommunalen Gremien
fentlichen Sitzung vom 22.07.2021 Beschlüsse gefasst und            ist folgendes zu beachten:
Feststellungen getroffen über:
                                                                    Die bisherigen Hygienemaßnahmen (FFP2-Maske, Abstands-
1.      Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Auf-              regelung, Trinkverbot, etc.) sind nach wie vor einzuhalten.
        gabenverteilung im Vorstand, Entschädigung der Vor-
        standsmitglieder                                            Wir bitten, die Baupläne mindestens 3 Wochen vor einer Bau-
                                                                    und Umweltausschusssitzung im Rathaus einzureichen, da
1.1. Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 – 26 Flurbe-           nur so eine rechtzeitige Behandlung gewährleistet werden
     reinigungs-gesetz –FlurbG–, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie        kann.
     zu den Vollzugsbestimmungen
1.2. Bestellung des „örtlich Beauftragten des Vorsitzenden          Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie
     des Vorstands“                                                 auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger-
1.3. Bestellung des Wegebaumeisters                                 service -> Stadtrat -> Bürgerinformationssystem
1.4. Bestellung des Pflanzmeisters
1.5. Sitzungen des Vorstands                                             SPRECHSTUNDE DER BÜRGERMEISTERIN
1.6. Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder
                                                                    Ihre Anliegen, Sorgen, aber auch Anregungen sind mir wichtig
2.      Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später              – Bürgernähe soll keine Floskel bleiben. Daher lade ich Sie
        Beiträge), Verrechnungssätze für Eigenleistungen der        ganz herzlich zu meiner nächsten Sprechstunde am Freitag,
        Teilnehmer (Arbeitsleistungen)                              den 17.09.2021 von 9-11 Uhr ein.

8    Mitteilungsblatt   I September 2021
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, in jedem Fall      6. Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Stra-
einen Termin unter der Tel. 09194 506-11 zu vereinbaren.               ße einfahren will, hat sich nach § 10 StVO so zu verhalten,
                                                                       dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus-
Wir bieten Ihnen die Bürgersprechstunde gerne auch telefo-
                                                                       geschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen
nisch oder online an. Bitte erscheinen Sie daher nur in drin-
                                                                       zu lassen.
genden Ausnahmefällen persönlich zum Termin.
                                                                       Dies bedeutet, dass er wartepflichtig ist!
Sie haben auch die Möglichkeit eine E-Mail zu schicken. Diese
richten Sie bitte an christiane.meyer@ebermannstadt.de - ich        In Ebermannstadt sind davon die Altstadt mit Hauptstraße,
werde mich um eine zeitnahe Antwort bemühen.                        Rosengasse, Franz-Dörrzapf-Straße, Gerh.-Hauptmann-Weg,
                                                                    Brauhausgasse, Basteibräugasse, Zum Breitenbach und die
Ich freue mich auf Sie!
                                                                    Straßen „In der Peunt“, „Am Erlach“ und „Zur Lochwiese“ be-
Christiane Meyer
                                                                    troffen.
1. Bürgermeisterin

  DAS SCHADSTOFFMOBIL STARTET WIEDER                                  ABWASSERANLAGE BURGGAILLENREUTH
                                                                    Bauarbeiten gehen wie geplant weiter - Abschluss der Bau-
Die nächste Problemmüllsammlung findet am Donnerstag, 9
                                                                    maßnahme im Herbst geplant
Sept. 2021 von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr in Ebermannstadt am
Parkplatz in der Sportplatzstraße (Sportgelände des TSV)            Im Jahr 2019 entschied sich der Stadtrat für die Stilllegung der
statt.                                                              in die Jahre gekommenen Kläranlage in Burggaillenreuth.
ACHTUNG NEUER STANDORT                                              Eine neue Pumpstation wird in Zukunft das Abwasser aus un-
                                                                    serem Ortsteil im Oberland zur Kläranlage in Ebermannstadt
Am Schadstoffmobil werden Problemabfälle aus Haushalten
                                                                    befördern.
angenommen: höchstens 5 Kilogramm bzw. 5 Liter.
                                                                    Ende Juni wurden die beiden Stauraumkanäle im Ortskern ein-
Größere Mengen bringen Sie direkt zur Problemmüll-
                                                                    gebaut. Nun steht der Termin zur Wiederaufnahme der Arbei-
sammelstelle am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg (ge-
                                                                    ten fest.
bührenpflichtig).
                                                                    Die Produktion der Abwasserpumpstation und des
Stellen Sie nie die Abfälle schon vor dem eigentlichen
                                                                    Schalldämpferschachtes, welche als Fertigteile aus Glasfaser-
Sammeltermin am Haltepunkt des Schadstoffmobils ab!
                                                                    verstärktem Kunststoff (GFK) hergestellt werden, hatte sich
Problemmüll darf nur in festen, verschlossenen Behältern (z.B.
                                                                    aufgrund der Lage am Rohstoffmarkt verzögert.
in Dosen, Gläsern mit Schraubdeckel und Flaschen) angelie-
fert werden.                                                        Ab Anfang September werden die Bauarbeiten aufgenommen
                                                                    und die restlichen Bauteile verbaut. Die Durchfahrt durch
Alle Termine mit Haltepunkten des Schadstoffmobils und aus-
                                                                    Burggaillenreuth wird weiterhin gewährleistet sein. Eine Voll-
führliche Information finden Sie in der aktuellen Abfallkalender-
                                                                    sperrung von ca. 2 Tagen (für die abschließenden
broschüre ab Seite 43 bzw. im Internet unter www.lra-fo.de in
                                                                    Asphaltierungsarbeiten vor der Burg) im Oktober lässt sich
der Rubrik Bürgerservice, Abfallwirtschaft, Abfallratgeber,
                                                                    jedoch nicht vollständig vermeiden. Die betroffenen Anlieger
Schadstoffmobil.
                                                                    sowie die Besucher der Burg können über Windischgaillenreuth
                                                                    zufahren.
  VERKEHRSREGELUNGEN                                                Die gesamten Arbeiten werden voraussichtlich im Herbst die-
Hiermit möchten wir über die Verkehrsregelungen vor allem im        sen Jahres abgeschlossen. Bis die neue Pumpstation anschlie-
ruhenden Verkehr im Stadtgebiet Ebermannstadt informieren:          ßend in Betrieb gehen kann, wird das Abwasser weiterhin über
                                                                    die alte Kläranlage gereinigt.
Verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325

                                                                      FREIWILLIGE FEUERWEHR NIEDERMIRSBERG
                                                                    Wie allgemein bekannt, musste die Jahreshauptversammlung
                                                                    2021 mit Neuwahlen der Vorstandschaft des Vereins, sowie auch
                                                                    die Dienstversammlung im Januar coronabedingt entfallen.

In einem verkehrsberuhigten Bereich gilt:                           Die Vorstandschaft hat in ihrer Sitzung im Juli (die erste nach
                                                                    knapp einem Jahr) einstimmig beschlossen, die entfallene
1. Fahrzeugführer müssen mit Schrittgeschwindigkeit fahren          Jahreshauptversammlung nicht nachzuholen, sondern alle
   (Tempo 7).                                                       Berichte, Beschlüsse und auch die Neuwahlen auf die JHV 2022
2. Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch             zu verschieben. Wir alle hoffen, dass diese dann in einem
   behindern; wenn nötig müssen die Fahrzeugführer war-             wieder annähernd normalen und bekannten Rahmen stattfin-
   ten.                                                             den kann. Der Termin und die Tagesordnung werden natürlich
                                                                    rechtzeitig bekanntgegeben.
3. Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
                                                                    Die aktuelle Vorstandschaft bleibt satzungsgemäß bis zur Neu-
4. Fahrzeugführer dürfen außerhalb der dafür gekennzeich-           wahl im Amt. Dies dient zur allgemeinen Information.
   neten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder
   Aussteigen und zum Be- oder Entladen.                            Bei Fragen steht der 1. Vorsitzende Thomas Redel jederzeit
                                                                    gerne zur Verfügung.
5. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite be-
   nutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.                       Aktiver Dienst und Vorstandschaft FF Niedermirsberg

                                                                                                     Mitteilungsblatt   l   September 2021   9
GROSSES FRÜHLINGSKONZERT - Der Musikverein Kirchehrenbach lädt ein S. 32 - Ebermannstadt
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Mitteilungsblatt   l September 2021 11
12   Mitteilungsblatt   I   September 2021
Mitteilungsblatt   l September 2021 13
14   Mitteilungsblatt   I September 2021
Mitteilungsblatt   l September 2021 15
FAIRTRADE-STADT EBERMANNSTADT
     STELLENAUSSCHREIBUNG
 Die Stadt Ebermannstadt (6.800 Einwohner)
 als geografischer Mittelpunkt der Metropol-
 region Nürnberg und Herz der Fränkischen Schweiz

 beabsichtigt zum 01. September 2022:

     EINEN AUSZUBILDENDEN (M/W/D)
     ZUR FACHKRAFT FÜR ABWASSERTECHNIK                        Kontakt und Info:
 einzustellen.                                                Corinna Drummer ( Jugendpflegerin Ebermannstadt,
 Du stehst kurz vor deinem Schulabschluss und bist auf der    Ansprechpartnerin Fairtrade-Stadt Ebermannstadt)
 Suche nach einer interessanten und vielseitigen Ausbildung   E-Mail: corinna.drummer@ebermannstadt.de
 mit Entwicklungsmöglichkeiten?                               Christian Kiehr (Fairtrade-Beauftragter im Stadtrat)
 Die Stadt Ebermannstadt bietet Dir mit einer hochwertigen    E-Mail: christian.kiehr@ebermannstadt.de
 Ausbildung und einer sicheren Arbeitsplatzperspektive die    Stadtrallye zum Thema „Fairtrade und Nachhaltigkeit“
 perfekten Bedingungen für den Start ins Berufsleben.
                                                              Ab August haben Sie die Möglichkeit quer durch die Fairtrade-
 Deine Qualifikation                                          Stadt Ebermannstadt eine Stadtrallye zu den 17
 • Du bringst mindestens einen guten mittleren Schulab-       Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (www.17ziele.de)
   schluss mit.                                               zu machen. Hierfür finden Sie in den Schaufenstern verschie-
 • Du arbeitest gerne im Team, hast Spaß am Umgang mit        dener Geschäfte oder öffentlichen Gebäuden insgesamt
   Technik, bist naturwissenschaftlich interessiert und die   zunächst acht Poster zu den acht Zielen, die mit dem Fairtrade-
   Umwelt liegt Dir am Herzen.                                Gedanken einhergehen. Diese Ziele sind:
 • Du zeigst große Lern- und Leistungsbereitschaft, bist      - Ziel 1: Keine Armut
   verantwortungsbewusst und hast Freude draußen, aber        - Ziel 2: Kein Hunger
   auch im Büro zu arbeiten.                                  - Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
                                                              - Ziel 4: Hochwertige Bildung
 Deine Vorteile
                                                              - Ziel 5: Geschlechtergleichheit
 • persönliche Betreuung durch engagierte                     - Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
   Ausbilder*innen                                            - Ziel 12: Nachhaltige/r Konsum und Produktion
 • sehr gute Übernahmechancen                                 - Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
 • attraktive Rahmenbedingungen wie eine Vergütung            So geht’s
   nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentli-
   chen Dienstes (TVAöD)                                      - Handzettel mit EBS-Skizze am Büro für Jugendarbeit oder
                                                                einem der beteiligten Geschäfte abholen
 • plus eine jährliche Sonderzahlung, vermögenswirksame
   Leistungen                                                 - Auf die Suche nach den acht Postern im Altstadtgebiet ge-
                                                                hen, Standort auf der EBS-Skizze kennzeichnen und Reihen-
 • flexible Arbeitszeiten, 30 Tage Urlaub
                                                                folge der Ziele (1-2-3-4-5-8-12-13) auf der Skizze nach-
 • bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung eine Prä-       fahren
   mie von 400 €
                                                              - QR-Code auf den Postern scannen, um mehr Informationen
 Deine Bewerbung: Haben wir Dein Interesse geweckt?             zu den jeweiligen Zielen zu erfahren
 Dann bewirb Dich bis 31.10.2021 und übersende Deine
 Bewerbung an die VG Ebermannstadt, Andreas Kirchner,         - Ausgefüllte EBS-Skizze mit richtiger Reihenfolge im Büro
 Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320 Ebermannstadt oder gerne         für Jugendarbeit abgeben und eine kleine faire Überra-
 auch per E-Mail an bewerbung@ebermannstadt.de. Eine            schung abholen
 Rücksendung eingereichter Unterlagen kann nicht erfolgen.    Schaufenster mit Fairtrade-Produkten zur Fairen Woche
 Du hast weitere Fragen? Ansprechpartner: Andreas Kirch-      Anlässlich der fairen Wochen vom 10. bis 24. September ge-
 ner (09194-50680, andreas.kirchner@ebermannstadt.de).        stalten wir wieder ein Schaufenster mit allerlei Wissenswer-
 Bitte beachten Sie: Personenbezogene Daten werden im         tem über den fairen Handel und Nachhaltigkeit sowie mit fai-
 Rahmen des Bewerbungsverfahrens elektronisch gespei-         ren Produkten, die Sie in Ebermannstadt und der Region er-
 chert und verarbeitet. Nach Abschluss des Verfahrens         werben können. Dadurch können Sie sich ganz entspannt bei
 werden diese Daten fristgerecht gelöscht. Bitte              einem Stadtspaziergang über Fairtrade und Nachhaltigkeit in-
 beachten Sei unsere Datenschutzhinweise auf                  formieren. Das „faire“ Schaufenster befindet sich entweder im
 www.ebermannstadt.de im Zusammenhang mit der Verar-          Büro für Jugendarbeit am Marktplatz 18 oder in der ehemali-
 beitung ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungs-         gen Stadtapotheke in der Hauptstraße 1.
 verfahren. Grundsätzlich schicken wir keine Bewerbungen      Wir stellen uns vor! – Akteure der Fairtrade-Stadt Eber-
 zurück. Legen Sie uns deshalb bitte nur Kopien vor. Sofern   mannstadt
 wir Ihnen Ihre Bewerbung ausnahmsweise dennoch zurück-
 senden sollen, legen Sie bitte einen ausreichend frankier-   Die Ökologische Land-Akademie (ÖLA) am Feuerstein ist
 ten und adressierten Rückumschlag bei.                       ein Erwachsenen- und Familienbildungshaus in der Fränkischen
                                                              Schweiz. Jährlich finden im Haus ca. 300 Veranstaltungen mit

16   Mitteilungsblatt   I September 2021
rund 9.000 Übernachtungen statt. Viele der angebotenen Kur-       die spezielle, auf Tomaten basierende Soße erhält der Burger
se sind kinder- und familienfreundlich angelegt, so liegt der     einen einmalig fruchtig-pikanten Geschmack. Preise:
Kinderanteil bei den Übernachtungen bei ca. 20 %.                 FeuerBurger (100% vegan) mit Pommes 6,30 €, BeefBurger
                                                                  (100% Bio-Rind) mit Pommes 8,30 € (Jeden Samstag 18-20 Uhr;
An der ÖLA befindet sich zudem der aktuelle Sitz des Projekt-
                                                                  Vorbestellung per Telefon unter 0151-55529856 oder WhatsApp
managements der Ökomodellregion Fränkische Schweiz. Das
                                                                  bis Samstag 18 Uhr. Danach, solange der Vorrat reicht).
Haus ist zertifiziert nach LQW (www.artset.de) und EMAS
(www.emas.de). Seit 2010 ist die ÖLA ebenso bioland-zertifi-      Die ÖLA Feuerstein führt zudem ein gemeinnütziges und
ziert (www.bioland.de).                                           familienfreundliches Café am Feuerstein, das immer am
                                                                  Sonntagnachmittag von 14:00-18:00 Uhr geöffnet ist. Der Feu-
Die ÖLA bietet zahlreiche eigene Veranstaltungen pro Jahr an
                                                                  erstein ist die ideale Umgebung für Eltern mit Kindern und
(ca. 100) aus den Sachgebieten Familie/Soziales, Kultur/Religi-
                                                                  Menschen, die Erholung suchen!
on, Ländlicher Raum/Umwelt, Management/Organisation und
Persönlichkeit/Gesundheit. Das Jahresprogramm kann entwe-         Während sich die Jüngsten auf unserem Spielplatz, direkt ne-
der auf der Homepage heruntergeladen werden (www.oela-            ben der Café-Terrasse austoben, können unsere Gäste in ruhi-
feuerstein.de), oder man holt sich oder lässt sich ein Druck-     ger und entspannter Atmosphäre unser vielfältiges Angebot
exemplar zukommen (es liegt auch in der Touristinfo EBS aus).     an Bio-Spezialitäten genießen (Kaffee, hausgemachte Kuchen,
                                                                  herzhafte Snacks). Für Gruppen auf Bestellung auch außer-
Zudem finden das ganze Jahr über vielfältige externe Gasts-
                                                                  halb der Öffnungszeiten.
eminare von diversen Institutionen und Firmen statt.
                                                                  Auch kann die ÖLA für Einzelgäste und Gruppen genutzt wer-
In der hauseigenen Küche wird ausschließlich frisch gekocht;
                                                                  den: Mitten in der Fränkischen Schweiz bietet die Ökologische
alle Zutaten, die hauptsächlich von regionalen Lieferanten be-
                                                                  Land-Akademie am Feuerstein Einzel- und Familienzimmer,
zogen werden, sind biozertifiziert.
                                                                  gutes und bezahlbares Bio-Essen, sowie einen wunderbaren
Ziel ist es, hochwertige regionale Bio-Lebensmittel auf den       Naturraum. Ob als Einzelperson oder in der Gruppe, fühlen Sie
Speiseplan zu bringen. Da sehr großer Wert auf die Qualität       sich willkommen am Feuerstein. Der fränkische Kultur- und
der Lebensmittel gelegt wird, die täglich verarbeitet werden,     Naturraum kann von der Ökologischen Land-Akademie ausge-
dürfen dabei Fair-Trade-Produkte nicht fehlen. Hier führen wir    hend ideal erkundet werden. Organisierte Wander- und Kultur-
Schokostreusel, Schokoladenpulver und Schokolade.                 führungen sind jederzeit möglich. Unsere ÖLA schafft mit net-
                                                                  ten Mitarbeiter*innen, frisch zubereiteten Mahlzeiten, selbst-
Ein kleines Willkommens-Fair-Trade-Schokoladentäfelchen fin-
                                                                  gebackenem Kuchen und freundlichen Zimmern einen Ort zum
det jeder Gast, der bei uns übernachtet, in seinem Zimmer vor.
                                                                  Wohlfühlen.
Das Thema Bio bildet ein Kernthema der ÖLA in nahezu              Endlich wieder ZAMMKUMMA! Dieses Open Air findet auf
allen Bereichen:                                                  dem Außengelände neben der ÖLA statt. Die Vereinigung von
Im Rahmen der Öko-Modellregion (ÖMR) bietet die ÖLA das           hochkarätigen fränkischen Künstlern und einer atemberauben-
Öko-Kistla an, welches haltbare Bio-Produkte aus der Region       den und einzigartigen Kulisse verspricht allen Besuchern ein
bündelt. Egal ob als Geschenk, zum Danke-Sagen oder einfach       unvergessliches Konzerterlebnis.
zum privaten Genuss … das Öko-Kistla macht die Fränkische         Programm:
Schweiz kulinarisch erlebbar!
                                                                  • 03.09.2021/ 19 Uhr: Cubaboarisch 2.0
Enthalten sind, je nach Lieferkapazität: Trockenware (z.B. Nu-
deln, Dinkelflocken), Säfte, alkoholische Getränke, sowie ein-    • 04.09.2021 / 19:30 Uhr: Gankino Circus häisd’n’däisd vomm
gemachte/eingekochte Ware (z.B. Fruchtaufstriche oder Wurst).       mee, Boxgalopp
                                                                  Preis: 28,50 € pro Abend, Karten gibt es an allen bekannten
Das Öko-Kistla Fränkische Schweiz gibt es in zwei Ausfüh-
                                                                  Vorverkaufsstellen, in allen gängigen Vorverkaufssystemen,
rungen:
                                                                  telefonisch unter der Hotline 0951-23837, oder unter
• Kleines Öko-Kistla: 17,00 € mit 5-6 Bio-Produkten aus der       www.kartenkiosk-bamberg.de.
  ÖMR Fränkische Schweiz
                                                                  „Zammkumma“ wird im Programm Kultursommer 2021 durch
• Großes Öko-Kistla: 38,50 € mit 10-11 Bio-Produkten aus der      die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien
  ÖMR Fränkische Schweiz                                          (BKM) mit Mitteln aus NEUSTART KULTUR gefördert.
Das Öko-Kistla Fränkische Schweiz kann in der Ökologischen        Ihr Team der Ökologischen Land-Akademie Feuerstein
Land-Akademie am Feuerstein telefonisch oder per Mail be-         Burg Feuerstein 16
stellt werden: 09194/7363-50 oder zentrale@oela-                  91320 Ebermannstadt
feuerstein.de.                                                    Tel.: 09194 73630
Im Umkreis von 30 km (vom Feuerstein) und ab einer Bestel-
lung von 5 Kistla liefern wir Ihnen diese auch gerne gegen eine
Lieferpauschale von 2€/Kistla vor die Haustüre.
Der Feuersteiner „FeuerBurger“ besteht zu 100% aus Bio-Zu-
taten und wird in der Küche der Ökologischen Land-Akademie
zu dem, was er ist. Die Lebensmittel für den Burger, wie Brot,
Grünkern, Gemüse etc. werden größtenteils von regionalen
Bio-Direktvermarktern bezogen.
                                                                  Besuchen Sie uns auch auf Facebook und Instagram!
Die Basis des Burger-Bratlings sind gekeimte Grünkerne, wel-      zentrale@oela-feuerstein.de
che je nach Saison durch frisches Gemüse erweitert wird. Durch    www.oela-feuerstein.de

                                                                                                 Mitteilungsblatt   l   September 2021   17
JAGDGENOSSENSCHAFT EBERMANNSTADT IV –
                                                                  GASSELDORF
                                                                Da nicht absehbar ist, wie viele Jagdgenossen zur Versamm-
                                                                lung bei der anstehenden Verlängerung des bestehenden Jagd-
                                                                pachtvertrages kommen würden, können die derzeit gelten-
                                                                den Corona-Hygienebestimmungen aufgrund der vorhande-
                                                                nen Räumlichkeiten nicht eingehalten und somit auch keine
                                                                Versammlung terminiert werden.
                                                                Daher hat bezugnehmend auf das Schreiben des Bayerischen
                                                                Staatministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
                                                                vom 27.01.2021, sowie des Schreibens des LRA Forchheim vom
                                                                28.01.2021 die Vorstandschaft der Jagdgenossenschaft
                                                                Gasseldorf einstimmig beschlossen, den bestehenden Jagd-
                                                                pachtvertrag um 1 Jahr, bis zum 31.03.2023 zu verlängern.
                                                                Bestätigungsvermerk des Landratsamtes Forchheim vom
                                                                10.08.2021.
                                                                Die nächste nichtöffentliche Jagdversammlung mit dem
                                                                Tagesordnungspunkt Jagdpachtverlängerung ist für den März
                                                                2022 geplant, sofern dann die zu dem Zeitpunkt geltenden
                                                                Corona-Hygienemaßnahmen umgesetzt werden können.
                                                                gez. Günther Brütting, Jagdvorsteher

Fairtrade-Stadt? Da mach ich mit!
                                                                  NACH 48 JAHREN IN DEN RUHESTAND
                                                                Mit Karl Heinl haben die Stadtwerke Ebermannstadt einen
Sie sind Einzelhändler:in, Gastronom:in, Vereinsvertreter:in,
                                                                langjährigen Mitarbeiter in den wohlverdienten Ruhestand
Leiter:in oder Mitarbeitender einer Bildungseinrichtung und
                                                                verabschiedet.
möchten das Thema Fairer Handel in Ebermannstadt aufgrei-
fen oder unterstützen? Dann wenden Sie sich an Corinna Drum-                                               Im     September
mer (Ansprechpartnerin Fairtrade-Stadt Ebermannstadt) oder                                                 1973, also vor fast
Christian Kiehr (Stadtrat, Fairtradebeauftragter).                                                         48 Jahren, begann
                                                                                                           Herr Heinl seine
Infos zur Fairtrade-Stadt Ebermannstadt finden Sie unter:
                                                                                                           Ausbildung zum
www.ebermannstadt.de
                                                                                                           Industriekaufmann
                                                                                                           bei den Stadtwer-
     JAGDGENOSSENSCHAFT ESCHLIPP                                                                           ken und schon
                                                                                                           damals war er ziel-
Am Sonntag, den 19. September 2021, findet um 15:00 Uhr im                                                 strebig und bereit
Mütterzentrum in Ebermannstadt, Bahnhofstr. 5, eine nichtöf-                                               Verantwortung zu
fentliche Jagdversammlung statt. Alle Jagdgenossen sind herz-                                              übernehmen. In all
lich eingeladen.                                                                                           den Jahren hat er
                                                                                                           sich sein Interesse
Tagesordnung:
                                                                                                           und seine Neugier
1. Begrüßung und Bericht                                                                                   bewahrt und er-
2. Totengedenken                                                                                           kannte schon sehr
3. Bericht des Schriftführers                                                                              früh, dass nur mit-
4. Kassenbericht                                                                                           tels EDV die große
5. Kassenprüfbericht und Entlastung der Vorstandschaft                                                     Aufgabenflut zu
6. Neuwahlen der Vorstandschaft                                 bewältigen ist. Er hat in fast einem halben Jahrhundert das
7. Verwendung des Jagdpachtschillings                           Wachstum der Stadtwerke miterlebt, den technologischen Fort-
8. Jagdpachtverlängerung                                        schritt mitgeformt und die Entwicklung aktiv und maßgeblich
9. UVV - Unterweisung                                           mitgestaltet. Bei vielen zukunftsweisenden Projekten der Stadt-
10. Wünsche und Anträge                                         werke war er der Initiator und Kümmerer.
Anträge sind mindestens eine Woche vor der Jagdgenossen-        Auf Grund der aktuellen Situation musste auf eine Verabschie-
schaftsversammlung schriftlich bei der 1. Jagdvorsteherin       dung im großen Rahmen verzichtet werden. Dennoch ließ es
einzureichen.                                                   sich Geschäftsführer Jürgen Fiedler nicht nehmen, seinem lang-
Zur Fortführung des Jagdkatasters sind Änderungen hinsicht-     jährigen kaufmännischen Stellvertreter bei einer Feierlichkeit
lich der jagdbaren Fläche bis spätestens eine Woche vor der     in kleiner Runde noch einmal ganz persönlich für sein außer-
Versammlung unter Vorlage von Urkunden beim Jagdvorsteher       gewöhnliches Engagement, seine Loyalität und absolute Zu-
geltend zu machen.                                              verlässigkeit zu danken und entließ ihn mit den allerbesten
                                                                Wünschen für die Zukunft in seinen wohlverdienten Ruhestand.
gez. Christiane Meyer
Erste Bürgermeisterin                                           Stadtwerke Ebermannstadt GmbH

18    Mitteilungsblatt   I   September 2021
Mitteilungsblatt   l September 2021 19
20   Mitteilungsblatt   I   September 2021
Unter diesem Titel stellen Brigitte Heimbeck, Sonja Grasser,
                                                              Brigitte Richter, Erika Strigl und Elfriede Welch ihre Werke vor.
                                                              Ausgestellt werden Quilts, Taschen, Wandbehänge u.ä.
                                                              Die Faszination, die von der Technik des Verarbeitens von „Flick-
                                                              werk“ ausgeht, wie es ursprünglich mal hieß, ist auch bei unse-
                                                              ren heimischen Künstlerinnen zu spüren.

                                                              Aktuell (Stand 17.08.2021) liegt unser Landkreis weit unter der
                                                              7-Tage-Inzidenz von 100. Unser Museum kann deswegen un-
                                                              ter folgenden Voraussetzungen besucht werden:
                                                              a) Maximal zehn Personen können gleichzeitig das Museum
                                                                 besuchen. An der Kasse liegen deshalb entsprechende Ein-
                                                                 lasskarten von 1 bis 10 auf.
                                                              b) Im gesamten Gebäude ist grundsätzlich ein Mindestabstand
                                                                 von 1,5 m einzuhalten.
                                                              c) Die Besucher haben vor Betreten des Hauseingangs eine
                                                                 FFP2-Maske anzulegen und diese bis zum Verlassen des
                                                                 Gebäudes zu tragen.
                                                              d) Das ausgehängte Schutz- und Hygienekonzept sowie die
                                                                 vorgegebenen Laufwege sind einzuhalten.
                                                              e) Die Besucher hinterlegen an der Kasse schriftlich ihre
                                                                 Kontaktdaten.

  HEIMATMUSEUM                                                Öffnungszeiten des Heimatmuseums:
Kontakt und Info: Dr. Manfred Franze, 09194 1055
                                                              • sonn- und feiertags von 14:00 bis 17:00 Uhr und
E-Mail: heimatmuseum@ebermannstadt.de
                                                              • mittwochs von 15:00 bis 17:00 Uhr.
Webseite: www.heimatmuseum.ebermannstadt.de
Aktuell zeigt das Heimatmuseum seine 49. Sonderausstellung:
                                                              BITTE denken Sie bei Haushaltsauflösungen und bei Entrüm-
Patchwork – Tradition trifft Matisse                          pelungen
und schräge Schnitte (17.07.-31.10.2021)
                                                              auch daran, ob eventuell einzelne Gegenstände, Fotos u.a. dem
                                                              Heimatmuseum überlassen werden können. BITTE NICHTS
                                                              WEGWERFEN, WAS AN DIE VERGANGENHEIT ERINNERT!
                                                              DANKE an alle Spender und Spenderinnen, die beim Entrüm-
                                                              peln und Sichten von Nachlässen mit dem Heimatmuseum in
                                                              Verbindung getreten sind! DANKE!

                                                              Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Angela Theiler im
                                                              Verkehrsbüro (50 640).

                                                                STADTBÜCHEREI ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT
                                                              Kirchenplatz 1, Ebermannstadt
                                                              Öffnungszeiten: Di. 15.00-18.00 Uhr, Do. 15.00-18.00 Uhr

                                                              Was gibt es Neues in der Stadtbücherei?
                                                              Nach der Sommerpause öffnet die Stadtbücherei St. Nikolaus
                                                              wieder ab Dienstag, den 7. September 2021, ihre Türen für alle
                                                              großen und kleinen Bücherwürmer.
                                                              Wir freuen uns auf viele Leser, die sich wieder mit guter Litera-
                                                              tur und interessanten Sachbüchern versorgen wollen.
                                                              Vorbeischauen lohnt sich!
Im Original ist die hier gezeigte Umhängetasche in Farbe      Das Team der Stadtbücherei Ebermannstadt freut sich auf
(schwarze Katzen auf blauem Hintergrund, Tasche in Grau-      Ihren Besuch, auch neue Leser sind herzlich willkommen!
Weiß).

                                                                                              Mitteilungsblatt   l September 2021 21
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG                                          einer Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 18-
DER STADT EBERMANNSTADT                                          20 MWp, mit der eine jährliche Strommenge von ca. 18-20
                                                                 Millionen kWh erzeugt werden kann, geplant.
     BAULEITPLANVERFAHREN                                        Mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage kann das Ziel
     VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT                         von Bund und Land den Anteil der Erneuerbaren Energien bei
     GRÜNORDNUNGSPLAN UND VORHABEN- UND                          der zukünftigen Energiebereitstellung deutlich auszubauen und
     ERSCHLIESSUNGSPLAN „SOLARPARK POXSTALL“                     hierdurch den CO2-Ausstoß zu verringern, unterstützt werden.
                                                                 In Verantwortung gegenüber heutigen und vor allem künftigen
Bekanntgabe                                                      Generationen möchte die Stadt hierzu einen wichtigen Beitrag
des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1                     leisten.
Baugesetzbuch (BauGB)
                                                                 Der Stadtrat der Stadt Ebermannstadt hat daher beschlossen,
und                                                              das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
                                                                 Bebauungsplans zur Ausweisung eines Sondergebietes (gem.
Bekanntgabe
                                                                 § 11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-
der Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung
                                                                 Freiflächenanlage“ und randlichen Ausgleichsflächen einzulei-
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
                                                                 ten und parallel den Flächennutzungsplan zu ändern.
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ebermannstadt
                                                                 Der Geltungsbereich der geplanten PV – Freianlage umfasst
hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sit-
                                                                 drei Teilbereiche, die im westlichen Bereich des Stadtgebiets
zung vom 11.08.2021 die Aufstellung des vorhaben-
                                                                 von Ebermannstadt liegen. Die drei Geltungsbereiche umfas-
bezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan ein-
                                                                 sen insgesamt 19,5 ha.
schließlich Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark –
Poxstall“ beschlossen.                                           Alle Flurstücke befinden sich im sog. Außenbereich nach § 35
                                                                 BauGB. Um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Er-
In gleicher Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
                                                                 richtung der Anlage zu schaffen, muss ein Bauleitplanverfahren
(11.08.2021) wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen
                                                                 durchgeführt werden.
Bebauungsplans mit Grünordnungsplan einschließlich Vorha-
ben- und Erschließungsplan „Solarpark – Poxstall“, in der Fas-   Planungsrechtliches Verfahren
sung vom 09.08.2021, gebilligt und die frühzeitige Beteiligung
                                                                 Der Bebauungsplan wird vorhabenbezogen im Sinne des § 12
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zuge einer öf-
                                                                 BauGB aufgestellt. Die Festsetzungen und Bestimmungen des
fentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und
                                                                 vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind in Abstimmung mit
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
                                                                 dem Vorhabenträger dabei so gefasst, dass hierdurch das Vor-
beschlossen.
                                                                 haben hinreichend konkretisiert ist.
Anlass, Ziel und Erforderlichkeit der Bauleitplanung
                                                                 Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist integrierter Bestand-
Westlich des Ortsteils „Neuses – Poxstall“ ist die Errichtung    teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Abb. 1: Ausschnitt Vorentwurf, vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan einschließlich Vorhaben- und Er-
schließungsplan „Solarpark – Poxstall“ Stand: 09.08.2021

22    Mitteilungsblatt   I   September 2021
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