Herzlich Willkommen zur Jahrestagung der Fachgruppe Fototechnik und Fernoptik - Otto Group Hamburg, 15. und 16. November 2018 - Spectaris

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Herzlich Willkommen zur Jahrestagung der Fachgruppe Fototechnik und Fernoptik - Otto Group Hamburg, 15. und 16. November 2018 - Spectaris
Herzlich Willkommen zur
Jahrestagung der Fachgruppe
Fototechnik und Fernoptik
Otto Group
Hamburg, 15. und 16. November 2018
Herzlich Willkommen zur Jahrestagung der Fachgruppe Fototechnik und Fernoptik - Otto Group Hamburg, 15. und 16. November 2018 - Spectaris
Austausch über die wirtschaftliche
Lage und Messen
Herzlich Willkommen zur Jahrestagung der Fachgruppe Fototechnik und Fernoptik - Otto Group Hamburg, 15. und 16. November 2018 - Spectaris
Entwicklung des ifo-Konjunkturtests
Beurteilung der aktuellen Geschäftslage im Bereich optische und
fotografische Geräte
(Saldo der positiven und negativen Einschätzungen der Teilnehmer in %)

100%
                                                                          76%
 80%
 60%                                                              55%
                              45%                36%
 40%                                       29%                              39%
                      27%                                           13%
 20%                                23%
                                          6%
                                                       -4%
  0%
        Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Okt
-20%    02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 18
               -31%
-40%                                                        -8%
                                                   -39%
           -57%                    -45%
-60%
-80%                   -85%
-100%          -90%
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Deutsche Exporte
Imaging & Fototechnik 1. Halbjahr 2018
  In Klammern: Veränderung des (absoluten) Exportwertes im
              Vergleich zum Vorjahreszeitraum

              restl.                              Asien
            Europa     restl. Welt
                                                 19,6%
              6,3%        6,9%
                                                (+11,9%)
                        (+22,5%)
Nordamerika (+4,6%)
   12,3%
 (+15,8%)

                                        EU
                                      54,9% -
                                       0,6%)

  Summe: +5,3%          Quelle: Destatis
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Austausch zur wirtschaftlichen Lage und
Marktentwicklungen
Positive Stimmung in der Branche
 Nach Allzeithoch im März 2018 des ifo-Konjunkturindex bei der
  Beurteilung der aktuellen Geschäftslage im Bereich optische und
  fotografische Geräte erreichte der Index im Oktober 2018 sehr
  ordentliche 39%
 Wachstum im Exportgeschäft von 5,3 %
  im 1. Halbjahr 2018 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2017
 Nachdem Europa etwas schwächelt sind Asien und Nordamerika
  die Wachstumstreiber
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Eine Branche im Umbruch –
Erfahrungen aus dem
Kulturwandel
Tobias Krüger, Bereichsleiter Kulturwandel 4.0, Otto Group
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SPECTARIS-Projekte für die
Fototechnik
Birgit Ladwig, SPECTARIS
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Auslandsvertreterlisten
Umzug auf Google Drive

 Listen ermöglichen kontinuierlichen Austausch zu Handelspartnern in
  anderen Ländern
 Neuer Speicherort auf Google Drive
 Ein Zugang für alle

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Passwort: F0t0techn1k (o=null, i=eins)
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    1. Auslandsvertreterlisten
    2. Fotos vergangener Tagungen
Steuerbetrug im Onlinehandel
Onlinehandel: Wettbewerbsnachteile für EU-
Anbieter durch „Fulfillment by Amazon“

Quelle: http://www.heise.de/ct/ausgabe/2015-20-Amazons-unfaires-China-Business-2794664.html
Fehlende Marktüberwachung: Das Problem
EU-Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket
1.)   Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und
      des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und
      Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung on
      Produkten
2.)   Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und
      des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die
      Vermarktung von Produkten
3.)   Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit

     Fulfillment Center sind nicht einem der vier klassischen
      Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigten, Einführer,
      Händler) zuzurechnen und damit nicht in Verantwortung zu
      ziehen.
Fehlende Marktüberwachung: Die Lösung
Stichwort: Produktsicherheit
Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die
Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der
Union für Produkte
 Vom 19. Dezember 2018
 Wird voraussichtlich noch vor den EU-Parlamentswahlen im Mai 2019 verabschiedet
Einige wesentliche Neuerungen:
 Erweiterte Definition von „Wirtschaftsakteur“ (Artikel 3)
   Jede sonstige in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die kein Händler ist und die Produkte lagert, verpackt
   und in den oder auf dem Unionsmarkt versendet.

 Für Konformitätsinformationen zuständige Person (Artikel 4)
 Pflicht zur Veröffentlichung der Kontaktdaten der zuständigen Person auf einer Internetseite
  (Artikel 4, Abs. 4)
 Pflicht zur Veröffentlichung der Konformitätserklärung (Artikel 5)
 Engere Koordinierung der Aktivitäten von Marktüberwachungs-
  und Zollbehörden (Art. 10&11)
Fehlende Marktüberwachung: Die Lösung
Stichwort: Produktsicherheit
Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren
für die Konformität mit und die Durchsetzung von
Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte
 Der Vorschlag mach das Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket von 2013
  überflüssig
 Offiziell ist der Vorschlag von 2013 noch nicht gescheitert, es wir mit einer
  Verkündung im Frühjahr 2019 gerechnet
 Bedeutung für Sie: Es wird vorerst keine Neuerungen bei der Bestimmung des
  Herkunftslandes geben (Made In)
Fehlende Marktüberwachung: Die Lösung
Stichwort: Umsatzsteuerbetrug
Gesetzgebungsverfahren nach britischen Modell in Arbeit
 Marktplatzbetreiber sollen dafür geradestehen wenn Anbieter auf ihren Plattformen
  keine Umsatzsteuer abführen.

 Die Haftung soll greifen, wenn
          Betreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen
           können
          oder wenn sie vom Finanzamt auf Verfehlungen des Händlers hingewiesen

 Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden
 Individuelle deutsche Lösung, wird in jedem Land anders gehandhabt
Aktivitäten SPECTARIS
 Schreiben am 5. Mai 2017 an Verbände, Kammern,
  Finanzbehörden der Bundesländer, Bundesministerium für
  Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und
  Finanzausschuss des Bundestages „Online-Handel: Zunehmende
  Wettbewerbsnachteile für EU-Anbieter“
 Reaktionen von Bundesministerium für Finanzen (Fokus
  Steuerbetrug) und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  (Fokus Marktüberwachung)
 Teilnahme an Rundem Tisch des Bundesministeriums für Finanzen
  mit Vertretern von Handel und Plattformen
 Positionspapier „Umsatzbesteuerung im Online-Handel“
AK Vertrieb und Export

Am 16. und 17. Mai 2019 bei Jos. Schneider

 Themenwünsche?
 Tipps für Referenten?
Herzlich Willkommen zur
Jahrestagung der Fachgruppe
Fototechnik und Fernoptik
Otto Group
Hamburg, 15. und 16. November 2018
Logistiktrends aus Hermes-Sicht
David Venticinque, Hermes Europe GmbH
Nachhaltige Unternehmensführung
Dr. Johannes Merck, Otto Group
SPECTARIS-Aktivitäten Regulatory
Affairs
Birgit Ladwig, SPECTARIS
Aktuelle Themen der Außenwirtschaft
 Brexit
 Novelle der Dual-Use-Verordnung
 Überblick über Sanktionen und Handelsbeschränkungen
    - Maßnahmen der USA gegen Russland
    - Maßnahmen der USA gegen China
    - Reaktivierung der Sanktionen gegenüber iranischen Personen und Unternehmen
    - Sanktionen der EU
 Informationen der GTAI
 Termine der Außenwirtschaft
Brexit
Aktuelle Verhandlungen: Klare Vorstellungen der EU und UK allerdings mit
Einschränkungen
 Das Vereinigte Königreich verlässt am 29. März 2019 die Europäische Union
 Austrittsabkommen ist laut der Vertragsparteien zu 95% ausgehandelt
   Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020
   UK übernimmt bis dahin alle Rechte und Pflichten des Binnenmarktes und der
   Zollunion
 Hauptstreitpunkt ist weiterhin der Status der Grenze zwischen Irland und Nordirland
 Austrittsabkommen muss bis 29. März 2019 allerdings im Vereinigten Königreich und in
  der EU ratifiziert werden.
 Zukünftige Beziehungen sind weiterhin unklar: Voraussichtlich werden die EU und das
  Vereinigte Königreich
Brexit
Vorbereitungen auf ein „No Deal Szenario“
 Austrittsabkommen ist bisher nicht
  ausverhandelt worden und auch Gestaltung
  der zukünftigen Beziehungen ist völlig unklar
 „No Deal Szenario“ wird derzeit immer
  wahrscheinlicher
 Europäische Union und Regierung des
  Vereinigten Königreichs bereiten ihre Bürger
  auf ein No Deal Szenario vor.
 Möglichkeit der Verlängerung der
  Verhandlungsfrist besteht nach Artikel 50
  Abs. 2 EUV
 SPECTARIS-Brexit-Szenariopapier:
 Schwerpunktseite zum Brexit
  www.spectaris.de/brexit
Brexit
Folgen für die SPECTARIS Branchen
 Zollunion: Das Ende der Zollunion mit Großbritannien würde
  Drittlandstatus bedeuten, Zollsätze würden angepasst und Zollformalitäten
  werden notwendig – die Systeme (Software/ IT etc.) müssen darauf
  vorbereitet werden
 Änderungen ergeben sich auch bezüglich der Ursprungs- und
  Präferenzregeln: Vormaterialien aus Großbritannien gelten zukünftig nicht
  mehr als EU-Ursprungserzeugnis
 Regulatorischer Rahmen ändert sich eventuell. Vorläufig hat UK die EU-
  Regularien übernommen, aber nach dem Brexit könnten Änderungen
  erfolgen z.B. hinsichtlich Vergaberecht, Datenschutz, Zulassungen,
  Umweltrecht
 Zukünftiger Gerichtsstand (EuGH nicht mehr zuständig): Vertrags-,
  arbeits- und sozialrechtliche Fragen bei Entsendungen frühzeitig prüfen
 Weitere Informationen und aktueller Stand: www.spectaris.de/brexit
Novelle der EU-Dual-Use-Verordnung

Aktueller Stand der Verhandlungen

 September 2016: Vorlage des Vorschlags der Kommission
 Januar 2018: Debatte im EU-Parlament
 Seither im Trilogverfahren
 Für Mitte November 2018 wird ein Verordnungsvorschlags des Rats unter
  Vorsitz von Österreich erwartet
 Den aktuellen Stand der Novellierung können Sie hier abrufen
Novelle der EU-Dual-Use-Verordnung
Forderungen und Maßnahmen von SPECTARIS
 Beibehaltung des listenbezogenen Ansatzes und von produktspezifischen
  Listungen
 Einführung von Länderlisten mit kritischen Ländern, in denen Dual-Use-
  Güter für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder für
  terroristische Handlungen verwendet werden könnten.
 Keine Einführung von Catch-All-Tatbeständen
 Zwei Stellungnahmen zu Dual-Use-Verordnung veröffentlicht und an
  Bundesministerien versendet
 Mailing an deutsche Abgeordnete des Europaparlaments bzw. des
  Ausschusses für Auswärtiges und Handel für November sowie an beteiligte
  deutsche Abgeordnete vorgesehen.
Überblick über Sanktionen und
Handelsbeschränkungen
Maßnahmen der USA gegen Russland
Countering America‘s Adversaries           „Skripal-Sanktionen“
Through Sanctions Act (CAATSA)-
                                            basieren auf dem Chemical and
Vorschriften (section 228) erfassen:
                                             Biological Weapons Control and Warfare
 Geschäfte von Drittstaatsangehörigen mit   Elimination Act 1991 - CBW
  Personen, die direkt von Sanktionen
                                            Nur US-Primärsanktionen
  erfasst sind
                                            „Skripal-Sanktionen“ können für
 Geschäfte mit Angehörigen sanktionierter
                                             SPECTARIS-Mitglieder negative Folgen
  Personen (Kinder, Eltern, Ehepartner
                                             haben, wenn sie beispielsweise
  oder Geschwistern)
                                             Verteidigungsgüter oder Dual-Use-Güter
 Geschäfte mit Unternehmen, an denen        herstellen, die den Regelungen der
  ein oder mehrere sanktionierte Personen    Export Administration Regulations (EAR)
  oder Unternehmen Anteile von mehr als
  50% („50% Regel“) und mehr besitzen.
  Dies können auch Unternehmen sein, die
  ihren Sitz außerhalb Russlands haben!

 Weitere Initiativen im US-Kongress zur Verschärfung
 der US-Sanktionen gegen Russland nach Mid-Term-
 Wahlen zu erwarten!!!!
„Countering Americas Adversaries Through
Sanctions Act“ (CAATSA)
Auswirkungen von CAATSA und den Skripal-Sanktionen für die SPECTARIS-
Branchen
 Unscharfe Gesetzesformulierungen im CAATSA führen zu einer nicht unerheblichen
  Rechtsunsicherheit insbesondere im Russlandgeschäft
 Erhöhung der Compliance-Anforderungen und Compliance-Risiken im Unternehmen
 Durchführung eines umfassenden „Screening Prozesses“ vor jedem
  Russlandgeschäft
 Genaue Überprüfung aller Geschäftspartner aufgrund der „50% Regel“
 Sensibilisierung und Schulung der verantwortlichen Mitarbeiter
 Erhöhter Dokumentationsaufwand im Unternehmen
 Sanktionslisten regelmäßig überprüfen
 Im Zweifel den Geschäftspartner belegen lassen, dass er nicht auf einer
Sanktionsliste zu finden ist bzw. unter den Geltungsbereich von CAATSA fällt
Russland: Initiativen im US-Kongress zur
Verschärfung der US-Sanktionen gegen Russland

                   Defending American Security from Kremlin
                   Aggression Act of 2018 (DASKAA)

                    Initiative von Bob Menendez (Demokrat-New
                     Jersey) und Lindsey Graham (Republikaner-
                     South Carolina) sehr aussichtsreich, da
                     parteiübergreifend
                    Einführung von Sanktionen gegen die
                     russischen Energie- und Finanzsektoren,
                     Oligarchen, russische Staatsanleihen und
                     Cyber-Akteure
                    DASKAA soll als Ausgangspunkt für andere
                     Gesetze gelten.
Russland: Initiativen im US-Kongress zur
Verschärfung der US-Sanktionen gegen Russland
Defending Elections from Threats by Establishing Redlines Act of 2018
(DETER Act)
 Gesetzentwurf von Senator van Hollen mit bereits 11 weiteren parteiübergreifenden
  Unterstützern
 Ziel: Verhinderung der Einflussnahme Russlands (oder eines anderen Staates) u.a. bei
  den bevorstehenden Zwischenwahlen
 Droht massive Sanktionen im Finanz- und Energiebereich an: z.B. Verbot von
  Korrespondenzkonten russischer Banken in den USA für einen solchen Fall an

Energie Security with Allied Partners in Europe Act
(ESCAPE Act)
 von Senator Barrasso eingebrachter Gesetzesentwurf
 Richtet sich gegen Nord Stream II Projekt
Russland
Gegenmaßnahmen der russischen Regierung (Übersicht)
 Juni 2018: Rahmengesetz für Gegenmaßnahmen gegen die
  Vereinigten Staaten und andere “unfreundliche Staaten“ - ermächtigt
  den russischen Präsidenten, umfangreiche Gegenmaßnahmen gegen
  „unfreundliche Staaten“ zu erlassen
 Gesetzesentwürfe zur strafrechtlichen Verfolgung (Gesetzentwurf
  464757-7) sowie zur verwaltungsrechtlichen Haftung für die Einhaltung
  westlicher Sanktionen stehen zurzeit noch in der politischen Diskussion.
   Einführung einer ordnungsrechtlichen Haftung, wird derzeit nach
    Widerspruch der russischen Wirtschaft nicht weiter diskutiert.
 Erhöhung der Einfuhrzölle auf bestimmte US-Waren: Mit
  Regierungsverordnung Nr. 788 vom 6. Juli 2018 wurden die Einfuhrzölle
  auf bestimmte Arten aus den Vereinigten Staaten stammender Waren auf
  Sätze von 25% bis 40% angehoben
 SPECTARIS-Hintergrundpapier zu russischen Gegenmaßnahmen
 Enge Zusammenarbeit mit Ost-Ausschuss – Osteuropaverein der
  Deutschen Wirtschaft e.V.
Maßnahmen der USA gegen China
„Feindbild China“
 USA verhängen Zusatzzölle von 25% auf
  chinesische Waren, die auf insgesamt 3
  verschiedenen Listen geführt sind. Die
  Zusatzzölle für die Waren der Liste 1, 2
  und 3 sind seit Juni, 23.08.2018 bzw.
  23.09.2018 in Kraft
 China verhängt Zölle auf verschiedene US-
  Produkte auf vier verschiedene Listen in
  Höhe von 10%
 Verschärfte Exportkontrollregeln gegenüber
  China
 US-Department of Commerce Bureau of
  Industry and Security (BIS) insgesamt 44
  Unternehmen auf seine Unternehmensliste
  der Export Administration Rules (EAR)
  gesetzt.
Reaktivierung der Sanktionen gegenüber iranischen
Personen und Unternehmen
Rückzug der USA aus dem Joint
Comprehensive Plan of Action
 8. Mai 2018: Rückzug der USA aus dem
  Joint Comprehensive Plan of Action
  (JCPOA)
 Zweistufiges Vorgehen für das
  Wiederaufleben der US-Sanktionen (90
  Tage bzw. 180 Tage nach dem 8. Mai
  2018),
 Sanktionen werden vor allem in den
  Bereichen Energie, Erdöl, Banken-und
  Finanzwesen, Häfen, Schifffahrt und
  Schiffbau verhängt.
 Reaktivierung der Sanktionen gegenüber
  iranischen Personen und Unternehmen
Iran
Erste Stufe:                                      Zweite Stufe:
Sanktionen seit dem 7. August 2018 in Kraft Sanktionen ab dem 5. November 2018
 US-Dollar-Transaktionen mit dem Iran             Lieferung aus dem Iran von Erdöl und
                                                    Erdölprodukten
 Handel mit iranischen Gold- und
  Edelmetallen                                     Verbote von Transaktionen mit der National
                                                    Iranian Oil Company (NIOC), der Naftiran
 Handel mit iranischem Grafit, bestimmten
                                                    Intertrade Company (NICO) und der
  Metallen in Rohform oder Halberzeugnissen
                                                    National Iranian Tanker Company (NITC)
  sowie Kohle
                                                   Lieferungen aus dem Iran von
 Handel mit Software für industrielle Prozesse
                                                    petrochemischen Produkten
 Signifikante Transaktionen in iranischen Rial
                                              Transaktionen von Nicht-US-
 Geschäfte mit dem iranischen                 Finanzinstituten mit der iranischen
  Automobilsektor (bzw. Autozulieferungen in   Zentralbank und mit gelisteten iranischen
  allen Kfz-Segmenten inkl. PKW, LKW, Busse    Banken
  und Motorrädern)
                                              Sanktionen auf iranische Häfen und die
 Tätigkeit von Nicht-US-Finanzinstituten in   Schifffahrt
  diesen Sektoren
Iran
Maßnahmen der Europäischen Union und der anderen verbliebenen JCPOA-
Vertragsstaaten
 Die verbliebenen Vertragsstaaten (China, Russland, Großbritannien, Frankreich, Deutschland
   und der Iran) wollen weiterhin an dem Abkommen festhalten
 Die Europäische Union versucht mit der Aktivierung des Blocking Statutes sowie mit der
   Ausnahme europäischer Unternehmen von Sekundärsanktionen Gegenmaßnahmen
   einzuleiten
 Die Blocking-Verordnung ermöglicht es Wirtschaftsbeteiligten aus der EU, für die durch die
   extraterritorialen US-Sanktionen verursachten Schäden bei den Urhebern Schadensersatz
   geltend zu machen.
 Urteile ausländischer Gerichte, die zur Durchsetzung der Sanktionen verhängt werden, in der
   EU nicht anerkannt.
 Verbot von EU-Personen, sich an US-Sanktionen zu halten, sofern sie nicht eine
   Ausnahmegenehmigung erhalten haben.

   Weitere Informationen:
   •   Durchführungsverordnung (EU) 2018/1101 der
       Kommission vom 3. August 2018
   •   Factsheet
   •   Leitfaden
Iran
Forderungen von SPECTARIS an deutsche und europäische Politik

 Klare Positionierung der EU und der Bundesregierung und Lösung für die
  Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs mit dem Iran.
     Konkrete Aussagen zur Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs und zum
    Klageweg für betroffene Unternehmen fehlen bislang.
 Eindeutige Regelungen zum Umgang mit langfristigen Liefer- und Wartungsverträgen
 Ausnahme von US-Sanktionen für Ausschreibungen internationaler Organisationen
 Konkrete Hinweise zur Nutzung des in der Blocking-Verordnung vorgesehenen
  Klagewegs
Sanktionen der Europäischen Union

Überblick
 Überblick über EU-Sanktionsregime
  https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/
 Wirtschaftssanktionen gegen den Handelsaustausch mit Russland in
  bestimmten Wirtschaftszweigen gelten bis 31. Januar 2019 – eine
  Verlängerung ist zu erwarten
 Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen zur Krim und zu
  Sewastopol, gelten bis 23. Juni 2019
 Die „EU Sanctions Map“ zeigt Exporteuren recht kompakt und
  übersichtlich, ob Handelspartner von Europa mit Strafmaßnahmen
  belegt sind. Hier geht es zur Website "EU-Sanction-Map"
Informationen der Germany Trade and Invest

 Branchenüberblick zu Japan vorgeschlagen
 SPECTARIS-Vorschlag zu China wurde bereits aufgegriffen
 „Smartphone-Hersteller in China setzen auf immer
  hochwertigere Kameras“ vom 2. Juli 2018
  https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Maerkte/such
  e,t=smartphonehersteller-in-china-setzen-auf-immer-
  hochwertigere-kameras,did=1939266.html
Monatlicher Newsletter „AuWi News“
Mit aktuellen Informationen zu Sanktionen und Nachrichten rund um die
Themen Zoll, Exportkontrolle und Außenwirtschaft
https://www.spectaris.de/verband/aussenwirtschaft/newsletter/
Veranstaltungen der Außenwirtschaft
           Auswahl an Seminaren und Veranstaltungen für Sie!
            13. / 14. Dezember 2018, Berlin: „Wissensraumseminar US-Export
             Administration Rules“
            11./12. April 2019: Frühjahrstagung der Arbeitskreise Zoll,
             Exportkontrolle und Außenhandelspraxis in Schwabach
            15. Mai 2019: Wissensraumseminar „Exportkontrolle beim
             Technologietransfer, EU-Sanktionen und Embargos“
            25. September 2019: Wissensraumseminar: „Zoll und Exportkontrolle
             für Führungskräfte“
Aktuelle Themen aus dem Bereich Umweltrecht
 WEEE Open Scope
 Verpackungsgesetz ab. 1.1. 2019
 Entwurf einer neuen Lampenverordnung unter der Ökodesign-Richtlinie
WEEE Open Scope
Ausweitung des ElektroG und damit verbundene Veränderungen:
 Ausweitung des Anwendungsbereichs
 Diese Änderungen treten zum 15.08.2018 in Kraft
 Es ist nicht mehr entscheidend, dass die Geräte in eine Kategorie
  fallen („in scope“) es fallen alle Geräte in den Offenen
  Anwendungsbereich („Open Scope“)
 Für nicht oder falsch registrierte Geräte bzw. die nicht Einhaltung der
  Deadline (15.8.2018) ist ein gesetzeskonformer Verkauf der
  Produkte gem. ElektroG nicht zulässig!
 Insgesamt 6 Kategorien für Elektrogeräte
 Entscheidungsbaum zur Kategoriezugehörigkeit
WEEE Open Scope
Was ist zu tun?
 Sofern Sie schon Geräte registriert haben, wird für jede bisherige Geräteart
  automatisch eine gesetzliche Nachfolgegeräteart definiert
 Ab dem 15.08.2018 wird alles in die neuen Gerätearten zugeordnet
 Neue Gerätearten müssen ab diesem Datum registriert sein
 Zum 26.10.2018 gibt es eine automatische Überführung aller bestehenden
  Registrierungen.
 Wenn Sie erkennen, dass ein Produkt in eine andere Geräteart fällt, müssen Sie
    a) ersetzende Registrierung (Antrag ist entsprechend zu kennzeichnen) oder
    b) ergänzende Registrierung vornehmen
 Das muss bis spätestens zum 31.12.2018 geschehen sein!
 Prüfung liegt in der Herstellerverantwortung
 Sie müssen am besten vorher schon überprüfen ob die Kategorie richtig ist 
  Überführungssimulator der Stiftung EAR
Verpackungsgesetz
Was ist das?
 Das Gesetz löst zum 1.1.2019 die Verpackungsverordnung (VerpackV) ab.
 Das VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher
  anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen.
 Auch Online-Händler sind damit betroffen.
 Es gilt das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung. Somit ist jeder, der
  gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, dafür verantwortlich, für deren
  Rücknahme und Verwertung zu sorgen.
 Basierend auf dem Gesetz ist die Beteiligung an einem oder mehreren
  RückholSystemen Pflicht, soweit es um Verkaufsverpackungen geht, welche
  typischerweise beim privaten Endverbraucher (Haushaltungen und
  vergleichbare Anfallstellen) anfallen und über den Gelben Sack bzw. die Gelbe
  Tonne bzw. Glascontainer bzw. Altpapiertonnen und -container erfasst und
  verwertet werden können.
Verpackungsgesetz
Was ist ab 1.1.2019 zu tun?
 Registrierung bei der neu geschaffenen „Stiftung Zentrale Stelle
  Verpackungsregister“ (Registrierung ist bereits jetzt möglich)
 Lizensierung Ihrer b2c-Verpackungen vor dem gewerbsmäßigen
  Inverkehrbringen bei einem System (Entsorger)
 Meldung der Masse (Gesamtgewicht) der von ihnen in Verkehr gebrachten
  Verpackungen und die Materialart mindestens einmal pro Jahr an das von Ihnen
  gewählte System und gleichzeitig an die Zentrale Stelle
 Erstellung einer Vollständigkeitserklärung gegenüber der Zentralen Stelle über
  die von ihnen in Verkehr gebrachten Massen an Verkaufsverpackungen;
  Ausnahmen hiervon gibt es für Bagatellmengen.
 Die Bagatellgrenzen, unterhalb derer man keine Vollständigkeitserklärung
  abgeben muss, bleiben bestehen: 80to Glas; 50to PPK; 30to LVP
Verpackungsgesetz
Sondertarif für SPECTARIS-Mitglieder
 Die Deutsche Recycling GmbH hat mit den Dualen Systemen einen Tarif für
  SPECTARIS-Mitglieder ausgehandelt.
 Grundlage dafür war eine Umfrage unter SPECTARIS-Mitgliedern über die Menge
  des voraussichtlichen Verpackungsmülls in 2019.
 Das Angebot wird in Kürze an SPECTARIS-Mitglieder versandt. U.U. erreichen Sie
  damit Ersparnisse.
 Ansprechpartner für Rückfragen:
    SPECTARIS: Juliane Tröger troeger@spectaris.de
    Deutschen Recycling: Dennis Mehren dennis.mehren@deutsche-recycling.de
Neuer Entwurf Lampenverordnung
Auf Basis der Ökodesign-Richtlinie
 EU überarbeitet die bestehenden Lampenverordnungen 244/2009; 245/2009
  und 1194/2012.
 Würde der aktuelle Entwurf umgesetzt werden, dürften zahlreiche Produkte mit
  herkömmlichen Leuchtmitteln (nicht LED) ab 2024 nicht mehr in Verkehr
  gebracht werden, darunter auch Produkte aus der Fototechnik
 SPECTARIS hat eine Stellungnahme verfasst und an deutsche Stellen
  eingereicht (BAM, UBA, BMWi).
 Übersetzung ist in Arbeit. Einreichung erfolgt in Kürze auch auf europäischer
  Ebene.
Kontakt
Birgit Ladwig                       Juliane Tröger
Leiterin Fototechnik                Projektmanagerin Fototechnik
Tel.: 030 41 40 21-31               Tel.: 030 41 40 21-30
ladwig@sppectaris.de                troeger@spectaris.de

Nadine Benad                        Jennifer Goldenstede
Leiterin Regulatory Affairs         Leiterin Außenwirtschaft
Tel.: 030 41 40 21-56               Tel.: 030 41 40 21-27
benad@spectaris.de                  goldenstede@spectaris.de

Mike Bähren
Leiter Betriebs-/Volkswirtschaft,
Marktforschung
Tel.: 030 41 40 21-20
baehren@spectaris.de
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