Herzlich Willkommen zur Jahrestagung der Fachgruppe Fototechnik und Fernoptik - Otto Group Hamburg, 15. und 16. November 2018 - Spectaris
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Herzlich Willkommen zur Jahrestagung der Fachgruppe Fototechnik und Fernoptik Otto Group Hamburg, 15. und 16. November 2018
Entwicklung des ifo-Konjunkturtests Beurteilung der aktuellen Geschäftslage im Bereich optische und fotografische Geräte (Saldo der positiven und negativen Einschätzungen der Teilnehmer in %) 100% 76% 80% 60% 55% 45% 36% 40% 29% 39% 27% 13% 20% 23% 6% -4% 0% Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Mrz Okt -20% 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 18 -31% -40% -8% -39% -57% -45% -60% -80% -85% -100% -90%
Deutsche Exporte Imaging & Fototechnik 1. Halbjahr 2018 In Klammern: Veränderung des (absoluten) Exportwertes im Vergleich zum Vorjahreszeitraum restl. Asien Europa restl. Welt 19,6% 6,3% 6,9% (+11,9%) (+22,5%) Nordamerika (+4,6%) 12,3% (+15,8%) EU 54,9% - 0,6%) Summe: +5,3% Quelle: Destatis
Austausch zur wirtschaftlichen Lage und Marktentwicklungen Positive Stimmung in der Branche Nach Allzeithoch im März 2018 des ifo-Konjunkturindex bei der Beurteilung der aktuellen Geschäftslage im Bereich optische und fotografische Geräte erreichte der Index im Oktober 2018 sehr ordentliche 39% Wachstum im Exportgeschäft von 5,3 % im 1. Halbjahr 2018 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2017 Nachdem Europa etwas schwächelt sind Asien und Nordamerika die Wachstumstreiber
Eine Branche im Umbruch – Erfahrungen aus dem Kulturwandel Tobias Krüger, Bereichsleiter Kulturwandel 4.0, Otto Group
Auslandsvertreterlisten Umzug auf Google Drive Listen ermöglichen kontinuierlichen Austausch zu Handelspartnern in anderen Ländern Neuer Speicherort auf Google Drive Ein Zugang für alle Zuganggsdaten: LogIn: spectarisfototechnik Passwort: F0t0techn1k (o=null, i=eins)
Auslandsvertreterlisten Zugang zu Google Drive 1. Einloggen auf www.gmail.com 2. Eintragen der Zugangsdaten
Auslandsvertreterlisten Zugang zu Google Drive 4. Einer neuer Tab öffnet sich. Sie sehen 2 Ordner 1. Auslandsvertreterlisten 2. Fotos vergangener Tagungen
Steuerbetrug im Onlinehandel
Onlinehandel: Wettbewerbsnachteile für EU- Anbieter durch „Fulfillment by Amazon“ Quelle: http://www.heise.de/ct/ausgabe/2015-20-Amazons-unfaires-China-Business-2794664.html
Fehlende Marktüberwachung: Das Problem EU-Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket 1.) Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung on Produkten 2.) Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten 3.) Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit Fulfillment Center sind nicht einem der vier klassischen Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigten, Einführer, Händler) zuzurechnen und damit nicht in Verantwortung zu ziehen.
Fehlende Marktüberwachung: Die Lösung Stichwort: Produktsicherheit Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte Vom 19. Dezember 2018 Wird voraussichtlich noch vor den EU-Parlamentswahlen im Mai 2019 verabschiedet Einige wesentliche Neuerungen: Erweiterte Definition von „Wirtschaftsakteur“ (Artikel 3) Jede sonstige in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die kein Händler ist und die Produkte lagert, verpackt und in den oder auf dem Unionsmarkt versendet. Für Konformitätsinformationen zuständige Person (Artikel 4) Pflicht zur Veröffentlichung der Kontaktdaten der zuständigen Person auf einer Internetseite (Artikel 4, Abs. 4) Pflicht zur Veröffentlichung der Konformitätserklärung (Artikel 5) Engere Koordinierung der Aktivitäten von Marktüberwachungs- und Zollbehörden (Art. 10&11)
Fehlende Marktüberwachung: Die Lösung Stichwort: Produktsicherheit Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte Der Vorschlag mach das Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket von 2013 überflüssig Offiziell ist der Vorschlag von 2013 noch nicht gescheitert, es wir mit einer Verkündung im Frühjahr 2019 gerechnet Bedeutung für Sie: Es wird vorerst keine Neuerungen bei der Bestimmung des Herkunftslandes geben (Made In)
Fehlende Marktüberwachung: Die Lösung Stichwort: Umsatzsteuerbetrug Gesetzgebungsverfahren nach britischen Modell in Arbeit Marktplatzbetreiber sollen dafür geradestehen wenn Anbieter auf ihren Plattformen keine Umsatzsteuer abführen. Die Haftung soll greifen, wenn Betreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können oder wenn sie vom Finanzamt auf Verfehlungen des Händlers hingewiesen Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden Individuelle deutsche Lösung, wird in jedem Land anders gehandhabt
Aktivitäten SPECTARIS Schreiben am 5. Mai 2017 an Verbände, Kammern, Finanzbehörden der Bundesländer, Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Finanzausschuss des Bundestages „Online-Handel: Zunehmende Wettbewerbsnachteile für EU-Anbieter“ Reaktionen von Bundesministerium für Finanzen (Fokus Steuerbetrug) und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Fokus Marktüberwachung) Teilnahme an Rundem Tisch des Bundesministeriums für Finanzen mit Vertretern von Handel und Plattformen Positionspapier „Umsatzbesteuerung im Online-Handel“
AK Vertrieb und Export Am 16. und 17. Mai 2019 bei Jos. Schneider Themenwünsche? Tipps für Referenten?
Herzlich Willkommen zur Jahrestagung der Fachgruppe Fototechnik und Fernoptik Otto Group Hamburg, 15. und 16. November 2018
Logistiktrends aus Hermes-Sicht David Venticinque, Hermes Europe GmbH
Nachhaltige Unternehmensführung Dr. Johannes Merck, Otto Group
SPECTARIS-Aktivitäten Regulatory Affairs Birgit Ladwig, SPECTARIS
Aktuelle Themen der Außenwirtschaft Brexit Novelle der Dual-Use-Verordnung Überblick über Sanktionen und Handelsbeschränkungen - Maßnahmen der USA gegen Russland - Maßnahmen der USA gegen China - Reaktivierung der Sanktionen gegenüber iranischen Personen und Unternehmen - Sanktionen der EU Informationen der GTAI Termine der Außenwirtschaft
Brexit Aktuelle Verhandlungen: Klare Vorstellungen der EU und UK allerdings mit Einschränkungen Das Vereinigte Königreich verlässt am 29. März 2019 die Europäische Union Austrittsabkommen ist laut der Vertragsparteien zu 95% ausgehandelt Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 UK übernimmt bis dahin alle Rechte und Pflichten des Binnenmarktes und der Zollunion Hauptstreitpunkt ist weiterhin der Status der Grenze zwischen Irland und Nordirland Austrittsabkommen muss bis 29. März 2019 allerdings im Vereinigten Königreich und in der EU ratifiziert werden. Zukünftige Beziehungen sind weiterhin unklar: Voraussichtlich werden die EU und das Vereinigte Königreich
Brexit Vorbereitungen auf ein „No Deal Szenario“ Austrittsabkommen ist bisher nicht ausverhandelt worden und auch Gestaltung der zukünftigen Beziehungen ist völlig unklar „No Deal Szenario“ wird derzeit immer wahrscheinlicher Europäische Union und Regierung des Vereinigten Königreichs bereiten ihre Bürger auf ein No Deal Szenario vor. Möglichkeit der Verlängerung der Verhandlungsfrist besteht nach Artikel 50 Abs. 2 EUV SPECTARIS-Brexit-Szenariopapier: Schwerpunktseite zum Brexit www.spectaris.de/brexit
Brexit Folgen für die SPECTARIS Branchen Zollunion: Das Ende der Zollunion mit Großbritannien würde Drittlandstatus bedeuten, Zollsätze würden angepasst und Zollformalitäten werden notwendig – die Systeme (Software/ IT etc.) müssen darauf vorbereitet werden Änderungen ergeben sich auch bezüglich der Ursprungs- und Präferenzregeln: Vormaterialien aus Großbritannien gelten zukünftig nicht mehr als EU-Ursprungserzeugnis Regulatorischer Rahmen ändert sich eventuell. Vorläufig hat UK die EU- Regularien übernommen, aber nach dem Brexit könnten Änderungen erfolgen z.B. hinsichtlich Vergaberecht, Datenschutz, Zulassungen, Umweltrecht Zukünftiger Gerichtsstand (EuGH nicht mehr zuständig): Vertrags-, arbeits- und sozialrechtliche Fragen bei Entsendungen frühzeitig prüfen Weitere Informationen und aktueller Stand: www.spectaris.de/brexit
Novelle der EU-Dual-Use-Verordnung Aktueller Stand der Verhandlungen September 2016: Vorlage des Vorschlags der Kommission Januar 2018: Debatte im EU-Parlament Seither im Trilogverfahren Für Mitte November 2018 wird ein Verordnungsvorschlags des Rats unter Vorsitz von Österreich erwartet Den aktuellen Stand der Novellierung können Sie hier abrufen
Novelle der EU-Dual-Use-Verordnung Forderungen und Maßnahmen von SPECTARIS Beibehaltung des listenbezogenen Ansatzes und von produktspezifischen Listungen Einführung von Länderlisten mit kritischen Ländern, in denen Dual-Use- Güter für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder für terroristische Handlungen verwendet werden könnten. Keine Einführung von Catch-All-Tatbeständen Zwei Stellungnahmen zu Dual-Use-Verordnung veröffentlicht und an Bundesministerien versendet Mailing an deutsche Abgeordnete des Europaparlaments bzw. des Ausschusses für Auswärtiges und Handel für November sowie an beteiligte deutsche Abgeordnete vorgesehen.
Überblick über Sanktionen und Handelsbeschränkungen
Maßnahmen der USA gegen Russland Countering America‘s Adversaries „Skripal-Sanktionen“ Through Sanctions Act (CAATSA)- basieren auf dem Chemical and Vorschriften (section 228) erfassen: Biological Weapons Control and Warfare Geschäfte von Drittstaatsangehörigen mit Elimination Act 1991 - CBW Personen, die direkt von Sanktionen Nur US-Primärsanktionen erfasst sind „Skripal-Sanktionen“ können für Geschäfte mit Angehörigen sanktionierter SPECTARIS-Mitglieder negative Folgen Personen (Kinder, Eltern, Ehepartner haben, wenn sie beispielsweise oder Geschwistern) Verteidigungsgüter oder Dual-Use-Güter Geschäfte mit Unternehmen, an denen herstellen, die den Regelungen der ein oder mehrere sanktionierte Personen Export Administration Regulations (EAR) oder Unternehmen Anteile von mehr als 50% („50% Regel“) und mehr besitzen. Dies können auch Unternehmen sein, die ihren Sitz außerhalb Russlands haben! Weitere Initiativen im US-Kongress zur Verschärfung der US-Sanktionen gegen Russland nach Mid-Term- Wahlen zu erwarten!!!!
„Countering Americas Adversaries Through Sanctions Act“ (CAATSA) Auswirkungen von CAATSA und den Skripal-Sanktionen für die SPECTARIS- Branchen Unscharfe Gesetzesformulierungen im CAATSA führen zu einer nicht unerheblichen Rechtsunsicherheit insbesondere im Russlandgeschäft Erhöhung der Compliance-Anforderungen und Compliance-Risiken im Unternehmen Durchführung eines umfassenden „Screening Prozesses“ vor jedem Russlandgeschäft Genaue Überprüfung aller Geschäftspartner aufgrund der „50% Regel“ Sensibilisierung und Schulung der verantwortlichen Mitarbeiter Erhöhter Dokumentationsaufwand im Unternehmen Sanktionslisten regelmäßig überprüfen Im Zweifel den Geschäftspartner belegen lassen, dass er nicht auf einer Sanktionsliste zu finden ist bzw. unter den Geltungsbereich von CAATSA fällt
Russland: Initiativen im US-Kongress zur Verschärfung der US-Sanktionen gegen Russland Defending American Security from Kremlin Aggression Act of 2018 (DASKAA) Initiative von Bob Menendez (Demokrat-New Jersey) und Lindsey Graham (Republikaner- South Carolina) sehr aussichtsreich, da parteiübergreifend Einführung von Sanktionen gegen die russischen Energie- und Finanzsektoren, Oligarchen, russische Staatsanleihen und Cyber-Akteure DASKAA soll als Ausgangspunkt für andere Gesetze gelten.
Russland: Initiativen im US-Kongress zur Verschärfung der US-Sanktionen gegen Russland Defending Elections from Threats by Establishing Redlines Act of 2018 (DETER Act) Gesetzentwurf von Senator van Hollen mit bereits 11 weiteren parteiübergreifenden Unterstützern Ziel: Verhinderung der Einflussnahme Russlands (oder eines anderen Staates) u.a. bei den bevorstehenden Zwischenwahlen Droht massive Sanktionen im Finanz- und Energiebereich an: z.B. Verbot von Korrespondenzkonten russischer Banken in den USA für einen solchen Fall an Energie Security with Allied Partners in Europe Act (ESCAPE Act) von Senator Barrasso eingebrachter Gesetzesentwurf Richtet sich gegen Nord Stream II Projekt
Russland Gegenmaßnahmen der russischen Regierung (Übersicht) Juni 2018: Rahmengesetz für Gegenmaßnahmen gegen die Vereinigten Staaten und andere “unfreundliche Staaten“ - ermächtigt den russischen Präsidenten, umfangreiche Gegenmaßnahmen gegen „unfreundliche Staaten“ zu erlassen Gesetzesentwürfe zur strafrechtlichen Verfolgung (Gesetzentwurf 464757-7) sowie zur verwaltungsrechtlichen Haftung für die Einhaltung westlicher Sanktionen stehen zurzeit noch in der politischen Diskussion. Einführung einer ordnungsrechtlichen Haftung, wird derzeit nach Widerspruch der russischen Wirtschaft nicht weiter diskutiert. Erhöhung der Einfuhrzölle auf bestimmte US-Waren: Mit Regierungsverordnung Nr. 788 vom 6. Juli 2018 wurden die Einfuhrzölle auf bestimmte Arten aus den Vereinigten Staaten stammender Waren auf Sätze von 25% bis 40% angehoben SPECTARIS-Hintergrundpapier zu russischen Gegenmaßnahmen Enge Zusammenarbeit mit Ost-Ausschuss – Osteuropaverein der Deutschen Wirtschaft e.V.
Maßnahmen der USA gegen China „Feindbild China“ USA verhängen Zusatzzölle von 25% auf chinesische Waren, die auf insgesamt 3 verschiedenen Listen geführt sind. Die Zusatzzölle für die Waren der Liste 1, 2 und 3 sind seit Juni, 23.08.2018 bzw. 23.09.2018 in Kraft China verhängt Zölle auf verschiedene US- Produkte auf vier verschiedene Listen in Höhe von 10% Verschärfte Exportkontrollregeln gegenüber China US-Department of Commerce Bureau of Industry and Security (BIS) insgesamt 44 Unternehmen auf seine Unternehmensliste der Export Administration Rules (EAR) gesetzt.
Reaktivierung der Sanktionen gegenüber iranischen Personen und Unternehmen Rückzug der USA aus dem Joint Comprehensive Plan of Action 8. Mai 2018: Rückzug der USA aus dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) Zweistufiges Vorgehen für das Wiederaufleben der US-Sanktionen (90 Tage bzw. 180 Tage nach dem 8. Mai 2018), Sanktionen werden vor allem in den Bereichen Energie, Erdöl, Banken-und Finanzwesen, Häfen, Schifffahrt und Schiffbau verhängt. Reaktivierung der Sanktionen gegenüber iranischen Personen und Unternehmen
Iran Erste Stufe: Zweite Stufe: Sanktionen seit dem 7. August 2018 in Kraft Sanktionen ab dem 5. November 2018 US-Dollar-Transaktionen mit dem Iran Lieferung aus dem Iran von Erdöl und Erdölprodukten Handel mit iranischen Gold- und Edelmetallen Verbote von Transaktionen mit der National Iranian Oil Company (NIOC), der Naftiran Handel mit iranischem Grafit, bestimmten Intertrade Company (NICO) und der Metallen in Rohform oder Halberzeugnissen National Iranian Tanker Company (NITC) sowie Kohle Lieferungen aus dem Iran von Handel mit Software für industrielle Prozesse petrochemischen Produkten Signifikante Transaktionen in iranischen Rial Transaktionen von Nicht-US- Geschäfte mit dem iranischen Finanzinstituten mit der iranischen Automobilsektor (bzw. Autozulieferungen in Zentralbank und mit gelisteten iranischen allen Kfz-Segmenten inkl. PKW, LKW, Busse Banken und Motorrädern) Sanktionen auf iranische Häfen und die Tätigkeit von Nicht-US-Finanzinstituten in Schifffahrt diesen Sektoren
Iran Maßnahmen der Europäischen Union und der anderen verbliebenen JCPOA- Vertragsstaaten Die verbliebenen Vertragsstaaten (China, Russland, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und der Iran) wollen weiterhin an dem Abkommen festhalten Die Europäische Union versucht mit der Aktivierung des Blocking Statutes sowie mit der Ausnahme europäischer Unternehmen von Sekundärsanktionen Gegenmaßnahmen einzuleiten Die Blocking-Verordnung ermöglicht es Wirtschaftsbeteiligten aus der EU, für die durch die extraterritorialen US-Sanktionen verursachten Schäden bei den Urhebern Schadensersatz geltend zu machen. Urteile ausländischer Gerichte, die zur Durchsetzung der Sanktionen verhängt werden, in der EU nicht anerkannt. Verbot von EU-Personen, sich an US-Sanktionen zu halten, sofern sie nicht eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben. Weitere Informationen: • Durchführungsverordnung (EU) 2018/1101 der Kommission vom 3. August 2018 • Factsheet • Leitfaden
Iran Forderungen von SPECTARIS an deutsche und europäische Politik Klare Positionierung der EU und der Bundesregierung und Lösung für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs mit dem Iran. Konkrete Aussagen zur Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs und zum Klageweg für betroffene Unternehmen fehlen bislang. Eindeutige Regelungen zum Umgang mit langfristigen Liefer- und Wartungsverträgen Ausnahme von US-Sanktionen für Ausschreibungen internationaler Organisationen Konkrete Hinweise zur Nutzung des in der Blocking-Verordnung vorgesehenen Klagewegs
Sanktionen der Europäischen Union Überblick Überblick über EU-Sanktionsregime https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/ Wirtschaftssanktionen gegen den Handelsaustausch mit Russland in bestimmten Wirtschaftszweigen gelten bis 31. Januar 2019 – eine Verlängerung ist zu erwarten Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen zur Krim und zu Sewastopol, gelten bis 23. Juni 2019 Die „EU Sanctions Map“ zeigt Exporteuren recht kompakt und übersichtlich, ob Handelspartner von Europa mit Strafmaßnahmen belegt sind. Hier geht es zur Website "EU-Sanction-Map"
Informationen der Germany Trade and Invest Branchenüberblick zu Japan vorgeschlagen SPECTARIS-Vorschlag zu China wurde bereits aufgegriffen „Smartphone-Hersteller in China setzen auf immer hochwertigere Kameras“ vom 2. Juli 2018 https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Maerkte/such e,t=smartphonehersteller-in-china-setzen-auf-immer- hochwertigere-kameras,did=1939266.html
Monatlicher Newsletter „AuWi News“ Mit aktuellen Informationen zu Sanktionen und Nachrichten rund um die Themen Zoll, Exportkontrolle und Außenwirtschaft https://www.spectaris.de/verband/aussenwirtschaft/newsletter/
Veranstaltungen der Außenwirtschaft Auswahl an Seminaren und Veranstaltungen für Sie! 13. / 14. Dezember 2018, Berlin: „Wissensraumseminar US-Export Administration Rules“ 11./12. April 2019: Frühjahrstagung der Arbeitskreise Zoll, Exportkontrolle und Außenhandelspraxis in Schwabach 15. Mai 2019: Wissensraumseminar „Exportkontrolle beim Technologietransfer, EU-Sanktionen und Embargos“ 25. September 2019: Wissensraumseminar: „Zoll und Exportkontrolle für Führungskräfte“
Aktuelle Themen aus dem Bereich Umweltrecht WEEE Open Scope Verpackungsgesetz ab. 1.1. 2019 Entwurf einer neuen Lampenverordnung unter der Ökodesign-Richtlinie
WEEE Open Scope Ausweitung des ElektroG und damit verbundene Veränderungen: Ausweitung des Anwendungsbereichs Diese Änderungen treten zum 15.08.2018 in Kraft Es ist nicht mehr entscheidend, dass die Geräte in eine Kategorie fallen („in scope“) es fallen alle Geräte in den Offenen Anwendungsbereich („Open Scope“) Für nicht oder falsch registrierte Geräte bzw. die nicht Einhaltung der Deadline (15.8.2018) ist ein gesetzeskonformer Verkauf der Produkte gem. ElektroG nicht zulässig! Insgesamt 6 Kategorien für Elektrogeräte Entscheidungsbaum zur Kategoriezugehörigkeit
WEEE Open Scope Was ist zu tun? Sofern Sie schon Geräte registriert haben, wird für jede bisherige Geräteart automatisch eine gesetzliche Nachfolgegeräteart definiert Ab dem 15.08.2018 wird alles in die neuen Gerätearten zugeordnet Neue Gerätearten müssen ab diesem Datum registriert sein Zum 26.10.2018 gibt es eine automatische Überführung aller bestehenden Registrierungen. Wenn Sie erkennen, dass ein Produkt in eine andere Geräteart fällt, müssen Sie a) ersetzende Registrierung (Antrag ist entsprechend zu kennzeichnen) oder b) ergänzende Registrierung vornehmen Das muss bis spätestens zum 31.12.2018 geschehen sein! Prüfung liegt in der Herstellerverantwortung Sie müssen am besten vorher schon überprüfen ob die Kategorie richtig ist Überführungssimulator der Stiftung EAR
Verpackungsgesetz Was ist das? Das Gesetz löst zum 1.1.2019 die Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Das VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen. Auch Online-Händler sind damit betroffen. Es gilt das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung. Somit ist jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, dafür verantwortlich, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen. Basierend auf dem Gesetz ist die Beteiligung an einem oder mehreren RückholSystemen Pflicht, soweit es um Verkaufsverpackungen geht, welche typischerweise beim privaten Endverbraucher (Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen) anfallen und über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne bzw. Glascontainer bzw. Altpapiertonnen und -container erfasst und verwertet werden können.
Verpackungsgesetz Was ist ab 1.1.2019 zu tun? Registrierung bei der neu geschaffenen „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (Registrierung ist bereits jetzt möglich) Lizensierung Ihrer b2c-Verpackungen vor dem gewerbsmäßigen Inverkehrbringen bei einem System (Entsorger) Meldung der Masse (Gesamtgewicht) der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen und die Materialart mindestens einmal pro Jahr an das von Ihnen gewählte System und gleichzeitig an die Zentrale Stelle Erstellung einer Vollständigkeitserklärung gegenüber der Zentralen Stelle über die von ihnen in Verkehr gebrachten Massen an Verkaufsverpackungen; Ausnahmen hiervon gibt es für Bagatellmengen. Die Bagatellgrenzen, unterhalb derer man keine Vollständigkeitserklärung abgeben muss, bleiben bestehen: 80to Glas; 50to PPK; 30to LVP
Verpackungsgesetz Sondertarif für SPECTARIS-Mitglieder Die Deutsche Recycling GmbH hat mit den Dualen Systemen einen Tarif für SPECTARIS-Mitglieder ausgehandelt. Grundlage dafür war eine Umfrage unter SPECTARIS-Mitgliedern über die Menge des voraussichtlichen Verpackungsmülls in 2019. Das Angebot wird in Kürze an SPECTARIS-Mitglieder versandt. U.U. erreichen Sie damit Ersparnisse. Ansprechpartner für Rückfragen: SPECTARIS: Juliane Tröger troeger@spectaris.de Deutschen Recycling: Dennis Mehren dennis.mehren@deutsche-recycling.de
Neuer Entwurf Lampenverordnung Auf Basis der Ökodesign-Richtlinie EU überarbeitet die bestehenden Lampenverordnungen 244/2009; 245/2009 und 1194/2012. Würde der aktuelle Entwurf umgesetzt werden, dürften zahlreiche Produkte mit herkömmlichen Leuchtmitteln (nicht LED) ab 2024 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, darunter auch Produkte aus der Fototechnik SPECTARIS hat eine Stellungnahme verfasst und an deutsche Stellen eingereicht (BAM, UBA, BMWi). Übersetzung ist in Arbeit. Einreichung erfolgt in Kürze auch auf europäischer Ebene.
Kontakt Birgit Ladwig Juliane Tröger Leiterin Fototechnik Projektmanagerin Fototechnik Tel.: 030 41 40 21-31 Tel.: 030 41 40 21-30 ladwig@sppectaris.de troeger@spectaris.de Nadine Benad Jennifer Goldenstede Leiterin Regulatory Affairs Leiterin Außenwirtschaft Tel.: 030 41 40 21-56 Tel.: 030 41 40 21-27 benad@spectaris.de goldenstede@spectaris.de Mike Bähren Leiter Betriebs-/Volkswirtschaft, Marktforschung Tel.: 030 41 40 21-20 baehren@spectaris.de
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