Hier steckt unsere Heimat drin! - LINUS WITTICH Medien KG Südeichsfeld - Geismar/Eichsfeld
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LINUS WITTICH Medien KG Südeichsfeld Bote Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Dieterode, Geismar, Kella, Krombach, Pfaffschwende, Schimberg, Schwobfeld, Sickerode, Volkerode, Wiesenfeld Hier steckt unsere Heimat drin! Jahrgang 22 Mittwoch, den 18. September 2019 Nummer 9
Südeichsfeld-Bote -2- Nr. 9/2019 VG „Ershausen/Geismar“ informiert Notruf 112 Kinder- und Jugendtelefon 08 00 / 0 08 00 80 Landratsamt Eichsfeld Zentrale 0 36 06 / 6 50 -0 e-mail: landratsamt@kreis-eic.de Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“ Kreisstraße 4, 37308 Schimberg OT Ershausen Tel.: 036082 / 441-0 Gemeinde Dieterode Fax: 036082 / 441-33 e-mail: poststelle@ershausen-geismar.de web: www.ershausen-geismar.de Bekanntmachungsanordnung Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Die von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld „Ershausen/Geismar“ mit Schreiben vom 14.08.2019 genehmigte Hauptsatzung der Montag 09.00 - 12.00 Uhr Gemeinde Dieterode wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 u. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.d. derzeit gültigen Fas- Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr sung öffentlich bekannt gemacht. Mittwoch geschlossen Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung Freitag 09.00 - 12.00 Uhr betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu Es besteht die Möglichkeit, insbesondere für die machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von Meldebehörde 036082 / 441-25 einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so Standesamt 441-30 und den Vorsitzenden 441-11 sind diese Verstöße unbeachtlich. auch außerhalb der Sprech- und Dienstzeiten einen Termin Schimberg, den 10.09.2019 zu vereinbaren. Rippel Telefon-Nr. Mail-Adressen Vorsitzender Zentrale 4410 poststelle@ershausen-geismar.de Hauptsatzung der Gemeinde Dieterode Hauptamt 441-13 hauptamt@ershausen-geismar.de Bauamt 441-27 bau@ershausen-geismar.de Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20. Abs. 1 der Thüringer Gemein- Steueramt 441-28 steuern@ershausen-geismar.de de- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür- Ordnungsamt 441-30 ordnungsamt@ershausen-geismar. KO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar de 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset- zes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) hat der Gemeinderat der Rippel Gemeinde Dieterode in der Sitzung am 31.07.2019 die folgende Vorsitzender Hauptsatzung beschlossen. §1 Name Redaktionsschluss Die Gemeinde führt den Namen „ Dieterode“. für die Oktober-Ausgabe: §2 Gemeindewappen, Gemeindeflagge, Gemeindesiegel (1) Das Gemeindewappen ist mit einer rechten Stufe geteilt Mittwoch, den 09.10.2019 bis 13.00 Uhr von Grün und Gold und zeigt oben eine silberne Fahne mit ro- Erscheinungstag: Mittwoch, 16.10.2019 tem Passionskreuz und unten eine liegende schwarze Axt, die Anzeigenvorlagen sind bis zu diesem Termin Schneide rechts. einzusenden an: (2) Die Flagge der Gemeinde ist weiß mit roten Flanken und trägt das Gemeindewappen. Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“ (3) Das Dienstsiegel trägt die Umschrift „Thüringen“ im oberen Hauptamt, Kreisstr. 4, 37308 Schimberg Halbbogen und „Gemeinde Dieterode“ im unteren Halbbogen Tel.: 036082/441-14 und zeigt das Gemeindewappen. Fax: 036082/441-33 poststelle@ershausen-geismar.de §3 Bürgerbegehren - Bürgerentscheid Herausgeber: (1) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenen Wir- Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“ kungskreises der Gemeinde die Durchführung eines Bürgerent- Die veröffentlichten Informationen Dritter erfolgen ohne Ge- scheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustandekommen währ und stellen nicht die Meinung der Verwaltungsgemein- des Bürgerbegehrens wird die Angelegenheit den Bürgern zur schaft „Ershausen/Geismar“ dar. Entscheidung vorgelegt, sofern der Gemeinderat, sich das Anlie- gen nicht zu Eigen macht. (2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gemeinderat den Bürgern eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde zur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum). (3) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ge- meinderatsbeschlusses der Gemeinde. (4) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bür- gerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt das Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bür- gerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in der jeweils geltenden Fassung. §4 Einwohnerversammlung (1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichti- ge Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung
Südeichsfeld-Bote -3- Nr. 9/2019 unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder über Angelegen- nen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauscha- heiten, die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von lentschädigung von 10,00 € je volle Stunde für den Verdienst- Einwohnern verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ih- ausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit nen zu erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche entstanden ist. Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht vor der Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von min- Tagesordnung in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnver- destens drei Personen führen (§ 13 Abs. 1 Satz 4 ThürKO), er- sammlung ein. halten eine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde. (2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerver- Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag sammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch nur bis 19.00 in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Uhr gewährt. Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck (4) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekos- der umfassenden Unterrichtung Bedienstete der Verwaltungsge- ten nach dem gültigen Thüringer Reisekostengesetz gezahlt. meinschaft sowie Sachverständige hinzuziehen. (5) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderats (3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeinde- sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, angelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwoh- des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der nerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend. Die Mitglieder des Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Die An- Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen fragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich Tag eine Entschädigung gemäß gültigem Thüringer Kommunal- beantworten. wahlgesetz. (6) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die fol- §5 genden Aufwandsentschädigungen: Gemeinderat Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall sei- 1. der ehrenamtliche Bürgermeister 375,00 € /Monat ner Verhinderung sein Stellvertreter. 2. der ehrenamtliche Erste Beigeordnete 75,00 €/Monat §6 § 10 Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachungen (1) Der Bürgermeister wird unmittelbar von den Bürgern der Ge- (1) Satzungen der Gemeinde Dieterode, soweit gesetzlich nichts meinde gewählt und ist ehrenamtlich tätig. anderes bestimmt, sind mit ihrem vollen Wortlaut im Amtsblatt (2) Der Gemeinderat stellt fest, dass über- und außerplanmäßi- „Südeichsfeld Bote“ der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/ ge Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung Geismar öffentlich bekannt zu machen. erheblich sind, wenn sie den Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall (2) Gehören zu einer Satzung Karten, Pläne oder Zeichnungen übersteigen. und damit verbundene Texte oder Erläuterungen, so erfolgt die §7 öffentliche Bekanntmachung dieser Bestandteile der Satzung Beigeordnete durch Auslegung im Dienstgebäude der Verwaltungsgemein- (1) Der Gemeinderat wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten. schaft „Ershausen/Geismar“, Kreisstr. 4, 37308 Schimberg/OT (2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch Ershausen. (Ersatzbekanntmachung). den Beigeordneten vertreten. (3) Auf die Ersatzbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) in der derzeitig gül- §8 tigen Fassung ist im Amtsblatt „Südeichsfeld Bote“ hinzuweisen. Ehrenbezeichnungen (4) Die Ersatzbekanntmachung durch Auslegung nach § 3 Abs. (1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Gemeinde 2 (ThürBekVO) erfolgt auf die Dauer von 7 aufeinanderfolgenden und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können Tagen, beginnend mit dem Tag nach der Veröffentlichung des zu Ehrenbürgern ernannt werden. Hinweises auf die Auslegung in dem Dienstgebäude der Verwal- (2) Personen, die als Mitglieder des Gemeinderates, Ehrenbe- tungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“ während der allgemei- amte, hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 nen Dienstzeit; dienstfreie Tage zählen bei der Berechnung der Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende Frist nicht mit. Der Hinweis auf die Auslegung muss Gegenstand, Ehrenbezeichnungen erhalten: Ort, Zeit, Beginn und Dauer der Auslegung umfassen. - Bürgermeister = Ehrenbürgermeister, (5) Tag der öffentlichen Bekanntmachung ist der jeweilige Er- - Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter, scheinungstag des Amtsblattes „Südeichsfeld Bote“ der Verwal- - Gemeinderatsmitglied = Ehrengemeinderatsmitglied, tungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, in welchem eine Sat- - sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamtliche zung öffentlich bekanntgemacht wird. Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz (6) Im Falle der Ersatzbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 (Thür- „Ehren-“. BekVO) ist die öffentliche Bekanntmachung der Satzung mit Ab- lauf der Frist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 (ThürBekVO) vollzogen; der Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwie- letzte Tag der Frist gilt als Tag der öffentlichen Bekanntmachung. gend ausgeübten Funktion richten. (7) Allgemeine öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, (3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger ausgenommen davon sind im Abs. 1 bis 6 genannten Gründe, vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Gemeinde erfolgen durch 7-tägigen Aushang, soweit keine andere Frist ge- beigetragen haben, können besonders geehrt werden. Der Ge- fordert wird, an der Verkündungstafel der Gemeinde, wie folgt: meinderat kann dazu spezielle Richtlinien beschließen. „Dorfstraße 16c“ (4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeich- (8) Die Regelung unter Abs. 7 gilt, Fristen ausgenommen, auch nung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Gemeinderates für die Bekanntmachung von Tag, Zeit, Ort und Tagesordnungen unter Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden. der Sitzungen des Gemeinderates. Die Bekanntmachungen sind (5) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbe- mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkün- zeichnung wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. dungstafeln an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Be- §9 kanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Entschädigungen Sitzung abgenommen werden. (1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche (9) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Ge- oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 7 entsprechend, meinderats als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 20,00 € für sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die öffentliche Gemeinderats. Dabei dürfen Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungs- nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden. gemeinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung) (2) Der vom Gemeinderat berufene Schriftführer erhält ein Sit- in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung. zungsgeld von 10,00 €. (10) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Abs. 1 (3) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger un- sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiese- abwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekannt-
Südeichsfeld-Bote -4- Nr. 9/2019 machung ersatzweise durch Verteilung von Flugblättern an die - Martinfeld Haushalte innerhalb des Gemeindegebiets. Ist der Hinderungs- - Rüstungen grund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung nach Abs. - Wilbich 1 unverzüglich nachgeholt. (3) Folgende Ortsteile erhalten zusammengefasst zu einem § 11 Ortsteil mit dem Namen Ershausen eine Ortsteilverfassung ge- Haushaltswirtschaft mäß § 45 ThürKO: Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Dieterode wird nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt. - Ershausen - Misserode § 12 - Lehna Sprachform Die in dieser Hauptsatzung verwandten personenbezogenen Be- (4) In den im Absatz 2 und 3 aufgeführten Ortsteilen werden der zeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilrat gewählt. der männlichen Sprachform. (5) Der Ortsteilbürgermeister ist Ehrenbeamter der Gemeinde und wird nach den für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeis- § 13 Inkrafttreten ters geltenden Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlge- (1) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in setzes (ThürKWG) und ThürKWO für die Dauer der gesetzlichen Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 12.02.2002 in der Fas- Amtszeit des Gemeinderates gewählt. sung der 4. Änderung vom 09.11.2016 außer Kraft. (6) Der Ortsteilrat wird ebenfalls für die Dauer der gesetzlichen (2) Der § 9 Abs. 6 Pkt. 2 tritt zum 01.10.2019 in Kraft. Amtszeit des Gemeinderates gebildet. Er besteht aus dem Orts- teilbürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Ortsteilrates, Dieterode, den 23.08.2019 die aus der Mitte einer Bürgerversammlung in geheimer Wahl Günther Bürgermeister Siegel gewählt werden und ehrenamtlich tätig sind. Nach § 45 Abs. 3 ThürKO beträgt die Zahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates in den Ortsteilen: Gemeinde Schimberg Ershausen 8 Mitglieder Bekanntmachungsanordnung Martinfeld 6 Mitglieder Wilbich 4 Mitglieder Die von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld Rüstungen 4 Mitglieder mit Schreiben vom 04.09.2019 genehmigte Hauptsatzung der Gemeinde Schimberg wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 u. 3 der (7) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates wird nach Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.d. derzeit gültigen Fas- folgenden Bestimmungen durchgeführt. sung öffentlich bekannt gemacht. a) Die Wahl wird in einer Bürgerversammlung durchgeführt, die Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- durch den Bürgermeister einzuberufen ist. Die Einberufung schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung geschieht dadurch, dass den Bürgern Ort, Zeit und Betreff, betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht d.h. werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu „Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates des Ortsteiles machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von ...“ durch Bekanntmachung im Amtsblatt der VG „Ershausen/ einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so Geismar“ bekannt gegeben wird. sind diese Verstöße unbeachtlich. b) Für das aktive und passive Wahlrecht gelten die §§ 1, 2 und Schimberg, den 10.09.2019 12 des ThürKWG vom16. August 1993 in der zur Zeit gültigen Rippel Fassung, wobei in § 1 anstelle des Begriffes “Gemeinde” der Vorsitzender Begriff “Ortsteil” tritt. c) Die Bürgerversammlung einschließlich der o.g. Wahl wird Hauptsatzung der Gemeinde Schimberg vom Bürgermeister als Gemeindewahlleiter geleitet. d) Bis zu Beginn der Bürgerversammlung können dem Bürger- Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemein- meister schriftlich Vorschläge eingereicht werden. Sollte der de- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür- /die Vorgeschlagene in der Versammlung nicht anwesend KO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar sein können, ist dem Vorschlag die schriftliche Bereitschafts- 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes erklärung zur Kandidatur beizufügen. vom 10. April 2019 (GVBl. S. 74) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Schimberg in der Sitzung am 26.08.19 folgende Haupt- e) Der Wahlleiter fordert in der Bürgerversammlung zum Vor- satzung beschlossen: schlag von Bewerbern auf. Jeder Bürger ist vorschlagsbe- rechtigt. Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen, §1 wie weitere Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen sind. Der Name Vorschlag bedarf vor Beginn der Stimmabgabe der Einwil- (1) Die Gemeinde führt den Namen „Schimberg“. ligung des Vorgeschlagenen. Ist dieser nicht anwesend, so (2) Die Ortsteile behalten ihren bisherigen Namen in Verbindung muss dem Wahlleiter eine schriftliche Einwilligungserklärung mit dem Namen der Gemeinde. vorliegen. §2 f) Der Wahlleiter prüft das passive Wahlrecht der Vorgeschlage- Gemeindewappen, Gemeindeflagge, Gemeindesiegel nen und nennt nochmals zusammenfassend deren Namen. (1) Bis zur Erstellung eines Gemeindewappens führt die Ge- g) Es werden sodann Stimmzettel gefertigt, worauf die Bewer- meinde Schimberg das Thüringer Landeswappen. ber in alphabetischer Reihenfolge genannt sind. (2) Das Dienstsiegel trägt die Umschrift „Thüringen“ im oberen h) Jeder Wahlberechtigte bekommt einen Stimmzettel ausge- Halbbogen und „Gemeinde Schimberg“ im unteren Halbbogen händigt. Im Zweifelsfall hat sich der Bürger auszuweisen und und zeigt den Thüringer Löwen. seine Wahlberechtigung ist anhand des Wählerverzeichnis- ses zu überprüfen. §3 Ortsteile/ Ortsteilbürgermeister/Ortsteilrat i) Die Wahl ist geheim, d.h. der Bürger muss die Wahlkabine (1) Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Ortsteile: aufsuchen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie weitere Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen sind. Er kann - Ortsteil Ershausen jedoch jedem Bewerber nur eine Stimme geben. - Ortsteil Lehna j) Gewählt sind die Bewerber bzw. die Personen mit den meis- - Ortsteil Martinfeld ten gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet - Ortsteil Misserode das Los. - Ortsteil Rüstungen k) Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln - Ortsteil Wilbich gilt § 19 Abs. 2 und 3 ThürKWG entsprechend. (2) Folgende Ortsteile erhalten eine Ortsteilverfassung gemäß § l) Das Ergebnis der Wahl wird in der Bürgerversammlung vom 45 ThürKO: Wahlleiter bekannt gegeben.
Südeichsfeld-Bote -5- Nr. 9/2019 (8) Der Ortsteilrat wählt aus seiner Mitte einen Stellvertreter des (beschließende Ausschüsse) und bestimmt deren Bildung, Zu- Ortsteilbürgermeisters. sammensetzung und Aufgaben. (9) Außer den in § 45 Abs. 5 u. 6 ThürKO aufgeführten Ange- (2) Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Gemein- legenheiten werden den Ortsteilräten keine weiteren auf einen derat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Ortsteil bezogene Aufgaben zur Beratung und Entscheidung Wählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen beste- übertragen. hen, sind diese der Berechnung zugrunde zu legen. Übersteigt die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der Gemeinderatsmitglie- §4 der, so kann jedes Gemeinderatsmitglied, das im Übrigen kei- Bürgerbegehren - Bürgerentscheid nen Ausschusssitz besetzt, verlangen, in einem Ausschuss mit (1) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenen Wir- Rede- und Antragsrecht mitzuwirken. Der Gemeinderat entschei- kungskreises der Gemeinde die Durchführung eines Bürgerent- det mit einfacher Stimmenmehrheit durch Beschluss, welchem scheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustandekommen Ausschuss dieses Gemeinderatsmitglied zugewiesen wird. des Bürgerbegehrens wird die Angelegenheit den Bürgern zur (3) Die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien er- Entscheidung vorgelegt, sofern der Gemeinderat, sich das Anlie- folgt einheitlich nach dem Höchstzahlenverfahren nach d`Hondt. gen nicht zu Eigen macht. (4) Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse (2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gemeinderat regelt im Übrigen die Geschäftsordnung für den Gemeinderat. den Bürgern eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde zur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum). § 10 (3) Absatz 1 und 2 gelten für Bürgerentscheide in Ortsteilen einer Ehrenbezeichnungen Gemeinde entsprechend. (1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Gemeinde (4) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ge- und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können meinderatsbeschlusses der Gemeinde. In dem Ortsteil einer Ge- zu Ehrenbürgern ernannt werden. meinde hat der erfolgreiche Bürgerentscheid die Wirkung eines (2) Personen, die als Mitglieder des Ortsteilrates, des Gemein- Beschlusses des Ortsteilrates. derates oder Ehrenbeamte mindestens 20 Jahre ihr Mandat oder (5) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bür- Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnungen er- gerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt das halten: Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bür- Bürgermeisterin oder Bürgermeister = Ehrenbürgermeisterin gerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in der jeweils oder Ehrenbürgermeister geltenden Fassung. Gemeinderatsmitglied = Ehrengemeinderatsmitglied §5 Ortsteilbürgermeister = Ehrenortsteilbürgermeister Einwohnerversammlung Mitglied des Ortsteilrates = Ehrenmitglied des Ortsteilrates (1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwie- Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige gend ausgeübten Funktion richten. Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen und (3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger Vorhaben vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Gemeinde der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar und beigetragen haben, können besonders geehrt werden. Der Ge- nachhaltig beeinflussen oder über Angelegenheiten, die mit er- meinderat kann dazu spezielle Richtlinien beschließen. heblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern ver- (4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes und der Ehrenbe- bunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen zu erörtern. Der zeichnung soll in feierlicher Form unter Aushändigung einer Ur- Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der Einwohner- kunde vorgenommen werden. versammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung in (5) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbe- ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnversammlung ein. zeichnung wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. (2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerver- § 11 sammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern Entschädigungen in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben. (1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Ge- der umfassenden Unterrichtung Bedienstete der Verwaltungsge- meinderates und seiner Ausschüsse sowie ggf. berufene Bür- meinschaft sowie Sachverständige hinzuziehen. ger eines Ausschusses als Entschädigung ein Sitzungsgeld von (3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeinde- 30,00 € für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sit- angelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwoh- zungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses, in dem sie nerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Mitglied sind. Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Die An- Mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag dürfen nicht gezahlt wer- fragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung den. beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister (2) Der/Die vom Gemeinderat berufene Schriftführer/in erhält ein Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich Sitzungsgeld von 30,00 €. beantworten. (3) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte §6 sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiese- Gemeinderat nen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauscha- Den Vorsitz im Gemeinderat führt ein vom Gemeinderat gewähl- lentschädigung von 18,00 € je volle Stunde für den Verdienst- tes Mitglied, im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter. ausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht §7 erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von min- Bürgermeister destens drei Personen führen (§ 13 Abs. 1 Satz 4 ThürKO), er- Der Bürgermeister wird unmittelbar von den Bürgern der Ge- halten eine Pauschalentschädigung von 18,00 € je volle Stunde. meinde gewählt und ist ehrenamtlich tätig. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag §8 sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch nur bis 19.00 Beigeordnete Uhr gewährt. (1) Der Gemeinderat wählt einen ehrenamtliche(n) (4) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekos- Beigeordnete(n). ten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt. (2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch (5) Die weiteren Mitglieder des Ortschaftsrates und ehrenamtlich den Beigeordneten vertreten. Tätige erhalten je Sitzung eine Entschädigung von 15,00 €. Hin- sichtlich der Regelungen des Verdienstausfalles und der Reise- §9 kosten gelten Abs. 3 und 4 entsprechend. Ausschüsse (6) Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnah- (1) Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben einen me an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei Hauptausschuss und weitere Ausschüsse, welche die Beschlüs- der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichen- se des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse) falls für den folgenden Tag je eine Entschädigung laut Thüringer oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend entscheiden Kommunalwahlgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
Südeichsfeld-Bote -6- Nr. 9/2019 (7) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hier- Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungs- durch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen gemeinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung) erhalten eine zusätzliche Entschädigung: in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung. - der Vorsitzende eines Ausschusses (10) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Abs. 1 fest- pro geleitete Ausschusssitzung von 15,00 € gelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwend- barer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung (8) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die fol- genden Aufwandsentschädigungen: ersatzweise durch Verteilung von Flugblättern an die Haushalte innerhalb des Gemeindegebiets. 1. Ehrenamtlicher Bürgermeister 1.400 €/Monat Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekannt- 2. Ortsteilbürgermeister Ershausen 545 €/Monat machung nach Abs. 1 unverzüglich nachgeholt. 3. Ortsteilbürgermeister Martinfeld 395 €/Monat § 13 4. Ortsteilbürgermeister Rüstungen 240 €/Monat Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Schimberg wird nach den 5. Ortsteilbürgermeister Wilbich 270 €/Monat Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt. Bis zu diesem 6. Erster Beigeordnete 295 €/Monat Termin wurde die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der § 12 Verwaltungsbuchführung geführt. Öffentliche Bekanntmachungen § 14 (1) Satzungen der Gemeinde Schimberg, soweit gesetzlich nicht Inkrafttreten anderes bestimmt ist, sind mit Ihrem vollen Wortlaut im Amtsblatt Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt- „Südeichsfeld Bote“ der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/ machung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 26.11.2004 Geismar“ öffentlich bekannt zu machen. in der Fassung der 3. Änderung vom 22.06.2010 sowie alle übri- (2) Gehören zu einer Satzung Karten, Pläne oder Zeichnungen gen dieser Satzung entgegenstehenden Vorschriften außer Kraft. und damit verbundene Texte oder Erläuterungen, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Bestandteile der Satzung Schimberg, den 10.09.2019 durch Auslegung im Dienstgebäude der Verwaltungsgemein- Leonhardt schaft „Ershausen/Geismar“, Kreisstr. 4, 37308 Schimberg/OT Bürgermeister (Siegel) Ershausen (Ersatzbekanntmachung) erfolgen. (3) Auf die Ersatzbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Thüringer Gemeinde Pfaffschwende Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) in der derzeitig gül- tigen Fassung ist im Amtsblatt „Südeichsfeld Bote“ hinzuweisen. (4) Die Ersatzbekanntmachung durch Auslegung nach § 3 Abs. Bekanntmachungsanordnung 2 (ThürBekVO) erfolgt auf die Dauer von 7 aufeinanderfolgenden Die von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld Tagen, beginnend mit dem Tag nach der Veröffentlichung des mit Schreiben vom 10.09.2019 genehmigte Hauptsatzung der Hinweises auf die Auslegung in dem betreffenden Dienstgebäu- Gemeinde Pfaffschwende wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 u. 3 de der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“ während der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.d. derzeit gültigen der allgemeinen Dienstzeit; dienstfreie Tage zählen bei der Be- Fassung öffentlich bekannt gemacht. rechnung der Frist nicht mit. Der Hinweis auf die Auslegung muss Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Gegenstand, Ort (Gebäude und Ort), Zeit, Beginn und Dauer der schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung Auslegung umfassen. betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht (5) Tag der öffentlichen Bekanntmachung ist der jeweilige Er- werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu scheinungstag des Amtsblattes „Südeichsfeld Bote“ der Verwal- machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von tungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, in welchem eine Sat- einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so zung öffentlich bekannt gemacht wird. sind diese Verstöße unbeachtlich. (6) Im Falle der Ersatzbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 (Thür- BekVO) ist die öffentliche Bekanntmachung der Satzung mit Ab- Schimberg, den 10.09.2019 lauf der Frist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 (ThürBekVO) vollzogen; der Rippel letzte Tag der Frist gilt als Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Vorsitzender (7) Allgemeine öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, ausgenommen davon sind im Abs. 1 bis 6 benannten Gründe, Hauptsatzung der Gemeinde Pfaffschwende erfolgen durch 7-tägigen Aushang, soweit keine andere Frist gefordert wird, an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20. Abs. 1 der Thüringer Gemein- Schimberg wie folgt: de- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür- KO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 7.1. OT Ershausen: 1. Öffentliche Bushaltestelle 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset- 2. Ecke Provinzial-/ Kreisstraße zes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) hat der Gemeinderat der Gemeinde Pfaffschwende in der Sitzung am 29.08.19 die folgen- 3. Raiffeisenbank de Hauptsatzung beschlossen. 4. „Am Krombach“ 5. Kreuzung Rodelbahn-Heuberg §1 7.2. OT Lehna Bushaltestelle Name 7.3. OT Misserode Bushaltestelle Die Gemeinde führt den Namen „Pfaffschwende“. 7.4. OT Martinfeld 1. Bushaltestelle (Bernteröder Straße) §2 2. Kreuzungsbereich Gemeindewappen, Gemeindeflagge, Gemeindesiegel Flinsberg-Wachstedt (1) Das Gemeindewappen zeigt ein Schild, welches grün und 7.5. OT Rüstungen Dorfstraße Nr. 9 silber gespalten ist. Links beinhaltet es ein silbernes Hochkreuz 7.6. OT Wilbich 1. Dorfgemeinschaftshaus und rechts einen schwarzen brennenden Astpfahl mit goldenen 2. Bushaltestelle Flammen. (2) Die Flagge der Gemeinde ist weiß-grün gespalten und trägt in (8) Die Regelung unter Abs. 7 gilt, Fristen ausgenommen, auch der Mitte das Gemeindewappen. für die Bekanntmachung von Tag, Zeit, Ort und Tagesordnungen (3) Das Dienstsiegel zeigt die Umschrift „Thüringen“ im oberen der Sitzungen des Gemeinderates oder seiner Ausschüsse und Halbbogen und „Gemeinde Pfaffschwende“ sowie „Landkreis der Ortschaftsräte. Die Bekanntmachungen sind mit dem Ablauf Eichsfeld“ im unteren Halbbogen und mittig das Gemeindewap- des ersten Tages des Aushanges an den Verkündungstafeln an pen. diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenom- §3 men werden. Bürgerbegehren - Bürgerentscheid (9) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche (1) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenen Wir- oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 7 entsprechend, kungskreises der Gemeinde die Durchführung eines Bürgerent- sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. scheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustandekommen Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die öffentliche des Bürgerbegehrens wird die Angelegenheit den Bürgern zur
Südeichsfeld-Bote -7- Nr. 9/2019 Entscheidung vorgelegt, sofern der Gemeinderat, sich das Anlie- sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamtliche gen nicht zu Eigen macht. Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz (2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gemeinderat „Ehren-“. den Bürgern eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwie- der Gemeinde zur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum). gend ausgeübten Funktion richten. (3) Absatz 1 und 2 gelten für Bürgerentscheide in Ortsteilen ei- (3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger ner Gemeinde und in Ortschaften einer Landgemeinde entspre- vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Gemeinde chend. beigetragen haben, können besonders geehrt werden. Der Ge- (4) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ge- meinderat kann dazu spezielle Richtlinien beschließen. meinderatsbeschlusses der Gemeinde. In dem Ortsteil einer (4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeich- Gemeinde oder der Ortschaft einer Landgemeinde hat der er- nung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Gemeinderates folgreiche Bürgerentscheid die Wirkung eines Beschlusses des unter Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden. Ortsteilrates oder des Ortschaftsrates. (5) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbe- (5) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bür- zeichnung wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. gerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt das Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bür- §9 gerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in der jeweils Entschädigungen geltenden Fassung. (1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Ge- §4 meinderats als Entschädigung eine monatliche Pauschale von Einwohnerversammlung 20,00 €. (1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine (2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiese- Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen und nen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauscha- Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung un- lentschädigung von 10,00 € je volle Stunde für den Verdienst- mittelbar und nachhaltig beeinflussen und über Angelegenhei- ausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit ten, die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Ein- entstanden ist. Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht wohnern verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von min- zu erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor destens drei Personen führen (§ 13 Abs. 1 Satz 4 ThürKO), er- der Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Ta- halten eine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde. gesordnung in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnerver- Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag sammlung ein. sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch nur bis 19.00 (2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerver- Uhr gewährt. sammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern (3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekos- in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben. ten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt. Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck (4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderats der umfassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete und sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, Sachverständige hinzuziehen. des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der (3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeinde- Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend. Die Mitglieder des angelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwoh- Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen nerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Die An- Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden fragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung Tag je eine Entschädigung gemäß gültigem Thüringer Kommu- beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister nalwahlgesetz. Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich (5) Der ehrenamtliche Ortschronist erhält für seine Aufwendun- beantworten. gen eine pauschale Aufwandsentschädigung von 100 € pro Jahr. Die Zahlung hat jeweils zum 30.11. des laufenden Jahres zu er- §5 folgen. Gemeinderat (6) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die fol- Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall sei- genden Aufwandsentschädigungen: ner Verhinderung sein Stellvertreter. 1. der ehrenamtliche Bürgermeister 440,00 €/Monat §6 2. der ehrenamtliche Erste Beigeordnete 75,00 €/Monat Bürgermeister (1) Der Bürgermeister wird unmittelbar von den Bürgern der Ge- § 10 meinde gewählt und ist ehrenamtlich tätig. Öffentliche Bekanntmachungen (2) Der Gemeinderat stellt fest, dass über- und außerplanmäßi- (1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekanntgemacht ge Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung durch Veröffentlichung in dem Amtsblatt „Südeichsfeld Bote“ der erheblich sind, wenn sie den Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar. übersteigen. (2) Gehören zu einer Satzung Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen, so erfolgt die §7 öffentliche Bekanntmachung dieser Bestandteile der Satzung Beigeordnete durch Auslegung im Dienstgebäude der Verwaltungsgemein- (1) Der Gemeinderat wählt 1 ehrenamtliche(n) Beigeordnete(n). schaft „Ershausen/Geismar“, Kreisstr. 4, 37308 Schimberg/OT (2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch Ershausen. (Ersatzbekanntmachung) den Beigeordneten vertreten. (3) Auf die Ersatzbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Thüringer §8 Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) in der derzeitig gül- Ehrenbezeichnungen tigen Fassung ist im Amtsblatt „Südeichsfeld Bote“ hinzuweisen. (1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Gemeinde (4) Die Ersatzbekanntmachung durch Auslegung nach § 3 Abs. und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können 2 (ThürBekVO) erfolgt auf die Dauer von 7 aufeinanderfolgen- zu Ehrenbürgern ernannt werden. den Tagen, beginnend mit dem Tag nach der Veröffentlichung (2) Personen, die als Mitglieder des Gemeinderates, Ehrenbe- des Hinweises auf die Auslegung in dem Dienstgebäude der amte, hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, Kreisstr. 4 wäh- Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende rend der allgemeinen Dienstzeit; dienstfreie Tage zählen bei der Ehrenbezeichnungen erhalten: Berechnung der Frist nicht mit. Der Hinweis auf die Auslegung muss Gegenstand, Ort, Zeit, Beginn und Dauer der Auslegung Bürgermeister = Ehrenbürgermeister, umfassen. Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter, (5) Tag der öffentlichen Bekanntmachung ist der jeweilige Er- Gemeinderatsmitglied = Ehrengemeinderatsmitglied, scheinungstag des Amtsblattes „Südeichsfeld Bote“ der Verwal-
Südeichsfeld-Bote -8- Nr. 9/2019 tungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, in welchem eine Sat- machung verlangen, gehen diese der in dieser Satzung getroffe- zung öffentlich bekanntgemacht wird. nen Regelung vor. (6) Im Falle der Ersatzbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 (Thür- § 11 BekVO) ist die öffentliche Bekanntmachung der Satzung mit Ab- Haushaltswirtschaft lauf der Frist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 (ThürBekVO) vollzogen; der Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den Grundsät- letzte Tag der Frist gilt als Tag der öffentlichen Bekanntmachung. zen der doppelten Buchführung geführt. (7) Sonstige Bekanntmachungen der Gemeinde, einschließlich Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates (§ § 12 35 Abs.6) erfolgen durch Aushang an der Verkündungstafel der Sprachform Gemeinde, wie folgt: Die in dieser Hauptsatzung verwandten personenbezogenen Be- 1. Dorfstr. 53 - Gebäude Gemeindeverwaltung zeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform. 2. Birkweg - Saal (Sandrock) (8) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sit- § 13 zungen des Gemeinderats ist mit dem Ablauf des ersten Tages Inkrafttreten des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag vollen- Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in det. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 31.01.2002 in der am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden. Fassung der 3. Änderungssatzung vom 14.07.2010 außer Kraft. (9) Soweit bundes- oder landesrechtliche Vorschriften oder ande- Pfaffschwende, den 10.09.2019 re Rechtsregeln eine abweichende Art der öffentlichen Bekannt- Wagner Bürgermeister Gemeinde Geismar Stellenausschreibung In der Gemeinde Geismar ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt · Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C, alternativ C1E und die eine Vollzeitstelle als Bereitschaft C zu erwerben · Befähigungsnachweise zum Führen von Baumaschinen (z.B. Bauhofmitarbeiter/in Bagger und Radlader) und anderer motorisch angetriebener Arbeitsmaschinen und -geräte sind erwünscht zu besetzen. · Bereitschaft zum Leisten von Arbeitseinsätzen auch außer- Ihre Aufgaben: halb der regulären Arbeitszeiten, auch an Wochenenden · Instandhaltung, Sanierung, Reinigung und in gewissem Um- (Winterdienst, Veranstaltungen, Notfälle) fang auch Herstellung von Gehwegen, Straßen, Feldwegen Wir bieten: und öffentlichen Verkehrsanlagen · Pflege, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Un- · einen sicheren wohnortnahen Arbeitsplatz und ein interes- terhaltung von kommunalen Einrichtungen, Liegenschaften, santes, abwechslungsreiches Aufgabengebiet Grün- und Parkanlagen, Spielplätzen, Freizeit-, Sport- und · ein leistungsgerechtes Entgelt nach dem Tarifvertrag für den Abwasseranlagen sowie Friedhöfen öffentlichen Dienst (TVöD) · Landschafts-, Gewässer- und Gehölzpflege Es wird erwartet, dass der/die Bewerber/in den Wohnsitz in der · Winterdienst im gesamten Gemeindegebiet Gemeinde Geismar hat bzw. nimmt. Es wird außerdem die Be- · Unterstützung von kommunalen Veranstaltungen reitschaft zum aktiven Feuerwehrdienst in der Einsatzabteilung · Durchführung aller sonstigen anfallenden Arbeiten des Bau- der Freiwilligen Feuerwehr Geismar erwartet. hofbereiches Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eig- nung bevorzugt berücksichtigt. Wir erwarten: Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann senden Sie Ihre aussa- · Teamfähigkeit und ein serviceorientiertes, höfliches Auftreten gefähigen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 30. September · eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem 2019 an die Gemeindeverwaltung Geismar, Dr.-Konrad-Martin- handwerklichen oder gleichwertigen Beruf mit mindestens Str. 3, 37308 Geismar oder per e-Mail an martin.kozber@pi- 5-jähriger Berufserfahrung collo.de (Bewerbungskosten werden durch die Gemeinde nicht · Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgaben unseres erstattet). Bauhofes · selbstständiges, verantwortungsbewusstes und eigenverant- Auskünfte erteilt der Bürgermeister der Gemeinde Herr Martin wortliches Arbeiten Kozber (Tel. 0170 4804025).
Südeichsfeld-Bote -9- Nr. 9/2019 Öffentliche Bekanntmachung: FFH-Monitoring in Thüringen Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), führt Gute Aussichten: im Zeitraum 2019 bis 2024 auf der gesamten Landesfläche das Wohnbauplätze entstehen in Ershausen. FFH-Monitoring durch. Gegenstand des FFH-Monitorings sind die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen sowie von Neue attraktive Wohnflächen entstehen Tier- und Pflanzenarten, die durch den Freistaat Thüringen im am Fuß des Schimbergs in Erhausen. Rahmen des FFH-Monitorings (gemäß Art. 11) und der FFH- Insgesamt 11 Bauplätze werden auf dem einen Hektar großen Berichtspflicht (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) sowie nach § 6 Gelände mit Blick über den gesamten Ort geschaffen. Mit einem BNatSchG durchzuführen sind. symbolischen ersten Spatenstich fiel am 4. September 2019 der Im Rahmen des Monitorings werden auf vorgegebenen Stichpro- offizielle Startschuss zur Erschließung des Wohnbaugebiets benflächen der Erhaltungszustand (EHZ) der für Thüringen rele- „Rodelbahn“. Statt mit einem Spaten wurde mit großem Gerät vanten Tier- und Pflanzenarten (alle Arten des Anhangs II und gearbeitet. Ronald Leonhardt, Bürgermeister der Gemeinde IV und ausgewählte des Anhangs V) sowie Lebensraumtypen Schimberg, steuerte persönlich den Baggerarm. (Anhang I) der FFH-Richtlinie erfasst bzw. bewertet. Ergänzend Groß ist die Nachfrage an Baugrundstücken in der Region. So werden vereinzelt ggf. weitere Untersuchungen zum Zustand der gibt es bereits eine Reihe Interessenten für die neuen Flächen in Lebensräume, z. B. der Gewässer, durchgeführt. Ershausen. „Attraktiv ist natürlich die ruhige Lage und trotzdem Mit der Durchführung des FFH-Monitorings wurde das Planungs- sind zum Beispiel der Kindergarten, die Regelschule oder auch büro für angewandten Naturschutz (PAN) GmbH beauftragt. Das ein Bäcker und eine Apotheke fußläufig erreichbar. Und zur Er- Planungsbüro PAN hat zahlreiche Arterfasser als Unterauftrag- holung ist außerdem der Weg ins Freibad nicht weit“, freut sich nehmer eingebunden, welche die Arbeiten im Gelände durch- Bürgermeister Leonhardt. führen. Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke regelt der § 30 (1) des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts (ThürNatG). Mit der Durchführung des bisher noch nicht vergebenen „FFH-Monitorings der Fledermäuse“ wird ggf. ein weiteres Büro beauftragt. Mit dieser Bekanntmachung kündigt das TLUBN die Durchfüh- rung der Bestandserhebung gegenüber der Öffentlichkeit an und entspricht damit der Informationspflicht gemäß § 30 (2) Thür- NatG. Die Mitarbeiter des Planungsbüros und die von diesem beauftragten Unterauftragnehmer können sich als Beauftragte des TLUBN durch eine Legitimationsbescheinigung ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet das TLUBN die Betroffenen um Verständnis und um Unterstützung für die erforderlichen Kartie- rungsarbeiten. Die Mitarbeiter des TLUBN koordinieren gemeinsam mit dem Büro seecon Ingenieure GmbH (Leipzig) das Verfahren: Ansprechpartner: seecon Ingenieure GmbH Herr Alsheimer Stefan.Alsheimer@seecon.de Herr Sockel Thomas.Sockel@seecon.de TLUBN, Ref. 34 Frau Hahn Annett.Hahn@tlubn.thueringen.de Herr Dr. Baierle heinzullrich.baierle@tlubn.thueringen.de Sprechstunde - Rund 650.000 Euro investiert die EW Projekt in das neue Wohn- baugebiet. In Eigenregie kümmert sie sich nicht nur um die Er- Bürgermeister Gemeinde Geismar schließung, sondern auch um die Vermarktung der Grundstücke. Gemeinde Geismar In die Erschließungsarbeiten sind außerdem weitere Eichsfeld- -Der Bürgermeister- werke-Töchter involviert. Es werden Wasserver- und Abwasse- rentsorgungsanlagen installiert, die Erdgas- und Stromleitun- Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, gen verlegt sowie die Vorbereitungen für den Breitbandausbau realisiert. Auch Verkehrsanlagen mit LED-Straßenbeleuchtung mit der Fertigstellung des Mehrzweckgebäudes (Bauhof, werden hergestellt. Bis zum Jahresende sollen die Arbeiten im Bürgermeisteramt, Feuerwehr) in der Dr.-Konrad-Martin- Wesentlichen abgeschlossen sein. Straße 3 biete ich die Bürgermeistersprechstunde dort wie- Bereits seit 1996 erschließt die EW Projekt Wohnbaugebiete. der wie gewohnt jeden Donnerstag zwischen 18.00 und Umfassende Leistungen im Bereich Projektmanagement - von 20.00 Uhr an. der Vorbereitung über die Organisation, Zwischenfinanzierung Für eine individuelle Terminvereinbarung erreichen Sie mich und Abrechnung bis hin zur Vermarktung - übernimmt sie bei unter 0170 / 4804025. entsprechenden Vorhaben für Städte und Gemeinden. Ebenso Geismar, den 02.09.2019 realisiert sie, wie aktuell in Ershausen und Bickenriede (wir be- Martin Kozber richteten), eigene Projekte. Mit Erschließung des neuen Wohn- Bürgermeister baugebiets sind unter ihrer Federführung circa 570 Bauplätze im Eichsfeld entstanden.
Südeichsfeld-Bote - 10 - Nr. 9/2019 Bauinteressierte können sich gern bei der EW Projekt unter Tel. 03606 655-170 melden. v.l.n.r. Bruder Rudolf, Franziskanerkloster Hülfensberg, Annette Klingebiel, Kreissparkasse Eichsfeld, Uwe Schröter, Geschäfts- führer Förderkreis Hülfensberg Foto: Kreissparkasse Eichsfeld „Die Fahnen vor der Kapelle und neben der Grotte waren einfach in die Jahre gekommen. Es war an der Zeit sie zu erneuern. Wir freuen uns, dass unsere Anfrage bei der Kreissparkasse Eichs- feld auf offene Ohren stieß und der Vorstand eine Zuwendung Am Mittwoch fiel der Startschuss für die Erschließung des aus dem PS-Zweckertrag zusagte“, so Uwe Schröter, Geschäfts- neuen Ershäuser Wohnbaugebiets „Rodelbahn“. Statt klassisch führer des Förderkreises Hülfensberg. einen Spaten in die Erde zu stechen, steuerte Bürgermeister Ronald Leonhardt einen Bagger. „Ich freue mich, dass ich die Aufstellung der neuen Masten mit neuen Fahnen noch direkt auf dem Berg miterlebe. Bei Sturm war es manchmal schwierig, die Fahnen zu hissen. Das ist jetzt viel einfacher“, ist Bruder Rudolf begeistert. Am kommenden Montag verlässt Bruder Rudolf den Hülfensberg. Er wird dann in der Liebfrauenkirche der Kapuziner mitten in der hektischen Bankenmetropole Frankfurt am Main seine seelsorgliche Tätig- keit aufnehmen. Sein Herzenswunsch sei es, dass die Eichs- Neue Fahnen wehen auf dem Hülfensberg felder gemeinsam mit den Franziskanerbrüdern die Fahnen auf Mit wehenden Fahnen werden die Pilger und Besucher wieder dem Hülfensberg auch in Zukunft immer hochhalten. von weitem auf dem Hülfensberg begrüßt und verabschiedet. Das ist nur möglich, weil dank des PS-Los-Sparens der Thürin- ger Sparkassen insgesamt 5.000,00 Euro für neue Fahnen und Freiheitskonzert als Auftakt in Treffurt Masten zur Verfügung gestellt wurden. „Herzlichen Dank und Die Vorbereitungen auf das anstehende Jubiläum „30 Jahre vergelt‘s Gott allen PS-Los-Sparern der Kreissparkasse Eichs- Mauerfall“ laufen auf Hochtouren. Die Bürgermeister Andreas feld“, freut sich Bruder Rudolf. „Jedes PS-Los hilft auch auf dem Henning, Martin Kozber, Thomas Mäurer, Michael Reinz und Berg der Hilfe“, ergänzt Annette Klingebiel. Wilhelm Gebhard befinden sich aktuell in enger Abstimmung mit Vertretern der beiden Staatskanzleien in Erfurt und Wiesbaden. In der vergangenen Woche sind die Eintrittskarten für die Auf- taktveranstaltung des Jubiläumswochenendes eingetroffen. Das Musikkorps der Bundeswehr, der Rundfunkjugendchor Wernige- rode und der Landesjugendchor Thüringen werden gemeinsam am Freitag, 8. November ab 19:30 Uhr (Einlass 18:30 Uhr) in der Treffurter Normannsteinhalle ein Freiheitskonzert aufführen und dabei ihr musikalische Können unter Beweis stellen. Die Veran- staltung wird vom Freistaat Thüringen und vom Land Hessen in Kooperation mit den Städten und Gemeinden Treffurt, Wanfried, Geismar, Südeichsfeld und Weißenborn organisiert. Die Karten sind ab sofort in den Vorverkaufsstellen zu 17 € (Schüler und Studenten 12 €) erhältlich. Sollten an der Abendkasse noch Ein- trittskarten erhältlich sein, beträgt der Preis 20 € beziehungswei- se 15 €. Die Vorverkaufsstellen sind: - Gemeinde Geismar Dr.-Konrad-Martin-Straße 3, 37308 Geismar - Gemeindeverwaltung Kirchplatz 1, 37299 Weißenborn - Wanfrieder Handarbeiten Susanne Dahmer Marktstraße 5, 37281 Wanfried - Gemeinde Südeichsfeld Hauptstraße 22, 99988 Heyerode - Touristinformartion Puschkinstr. 3, 99830 Treffurt v.l.n.r. Uwe Schröter, Geschäftsführer Förderkreis Hülfensberg, „Bezüglich des Programmablaufs am Samstag, 9. November und Bruder Rudolf, Franziskanerkloster Hülfensberg, Annette Klin- Sonntag, 10. November wird in Kürze erneut informiert“, teilen gebiel, Kreissparkasse Eichsfeld Foto: Kreissparkasse Eichsfeld die Bürgermeister abschließend mit.
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