Hier steckt unsere Heimat drin! - LINUS WITTICH Medien KG Südeichsfeld - Geismar/Eichsfeld

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Hier steckt unsere Heimat drin! - LINUS WITTICH Medien KG Südeichsfeld - Geismar/Eichsfeld
LINUS WITTICH Medien KG

Südeichsfeld
                                Bote
                               Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
                                         Ershausen/Geismar
                             mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden
                           Dieterode, Geismar, Kella, Krombach, Pfaffschwende, Schimberg,
                                     Schwobfeld, Sickerode, Volkerode, Wiesenfeld

                      Hier steckt unsere Heimat drin!
Jahrgang 22                       Mittwoch, den 18. September 2019                          Nummer 9
Hier steckt unsere Heimat drin! - LINUS WITTICH Medien KG Südeichsfeld - Geismar/Eichsfeld
Südeichsfeld-Bote                                               -2-                                                    Nr. 9/2019

 VG „Ershausen/Geismar“ informiert
 Notruf                                                  112
 Kinder- und Jugendtelefon                08 00 / 0 08 00 80
 Landratsamt Eichsfeld
 Zentrale                                   0 36 06 / 6 50 -0
 e-mail: landratsamt@kreis-eic.de
 Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“
 Kreisstraße 4, 37308 Schimberg OT Ershausen
 Tel.: 036082 / 441-0                                             Gemeinde Dieterode
 Fax: 036082 / 441-33
 e-mail: poststelle@ershausen-geismar.de
 web: www.ershausen-geismar.de                                    Bekanntmachungsanordnung
 Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft                         Die von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld
 „Ershausen/Geismar“                                              mit Schreiben vom 14.08.2019 genehmigte Hauptsatzung der
 Montag     09.00 - 12.00 Uhr                                     Gemeinde Dieterode wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 u. 3 der
                                                                  Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.d. derzeit gültigen Fas-
 Dienstag   09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
                                                                  sung öffentlich bekannt gemacht.
 Mittwoch   geschlossen                                           Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
 Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr               schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung
 Freitag    09.00 - 12.00 Uhr                                     betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
                                                                  werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu
 Es besteht die Möglichkeit, insbesondere für die
                                                                  machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von
 Meldebehörde                               036082 / 441-25
                                                                  einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so
 Standesamt                                          441-30
 und den Vorsitzenden                                441-11       sind diese Verstöße unbeachtlich.
 auch außerhalb der Sprech- und Dienstzeiten einen Termin         Schimberg, den 10.09.2019
 zu vereinbaren.                                                  Rippel
 Telefon-Nr.            Mail-Adressen                             Vorsitzender
 Zentrale      4410     poststelle@ershausen-geismar.de
                                                                          Hauptsatzung der Gemeinde Dieterode
 Hauptamt      441-13 hauptamt@ershausen-geismar.de
 Bauamt        441-27 bau@ershausen-geismar.de                    Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20. Abs. 1 der Thüringer Gemein-
 Steueramt     441-28 steuern@ershausen-geismar.de                de- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür-
 Ordnungsamt 441-30 ordnungsamt@ershausen-geismar.                KO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar
                        de                                        2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset-
                                                                  zes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) hat der Gemeinderat der
 Rippel                                                           Gemeinde Dieterode in der Sitzung am 31.07.2019 die folgende
 Vorsitzender                                                     Hauptsatzung beschlossen.
                                                                                             §1
                                                                                            Name
 Redaktionsschluss                                                Die Gemeinde führt den Namen „ Dieterode“.
 für die Oktober-Ausgabe:                                                                        §2
                                                                      Gemeindewappen, Gemeindeflagge, Gemeindesiegel
                                                                  (1) Das Gemeindewappen ist mit einer rechten Stufe geteilt
 Mittwoch, den 09.10.2019 bis 13.00 Uhr                           von Grün und Gold und zeigt oben eine silberne Fahne mit ro-
 Erscheinungstag: Mittwoch, 16.10.2019                            tem Passionskreuz und unten eine liegende schwarze Axt, die
 Anzeigenvorlagen sind bis zu diesem Termin                       Schneide rechts.
 einzusenden an:                                                  (2) Die Flagge der Gemeinde ist weiß mit roten Flanken und trägt
                                                                  das Gemeindewappen.
 Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“
                                                                  (3) Das Dienstsiegel trägt die Umschrift „Thüringen“ im oberen
 Hauptamt, Kreisstr. 4, 37308 Schimberg
                                                                  Halbbogen und „Gemeinde Dieterode“ im unteren Halbbogen
 Tel.: 036082/441-14
                                                                  und zeigt das Gemeindewappen.
 Fax: 036082/441-33
 poststelle@ershausen-geismar.de                                                                §3
                                                                                Bürgerbegehren - Bürgerentscheid
 Herausgeber:
                                                                  (1) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenen Wir-
 Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“
                                                                  kungskreises der Gemeinde die Durchführung eines Bürgerent-
 Die veröffentlichten Informationen Dritter erfolgen ohne Ge-     scheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustandekommen
 währ und stellen nicht die Meinung der Verwaltungsgemein-        des Bürgerbegehrens wird die Angelegenheit den Bürgern zur
 schaft „Ershausen/Geismar“ dar.                                  Entscheidung vorgelegt, sofern der Gemeinderat, sich das Anlie-
                                                                  gen nicht zu Eigen macht.
                                                                  (2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gemeinderat
                                                                  den Bürgern eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises
                                                                  der Gemeinde zur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum).
                                                                  (3) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ge-
                                                                  meinderatsbeschlusses der Gemeinde.
                                                                  (4) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bür-
                                                                  gerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt das
                                                                  Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bür-
                                                                  gerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in der jeweils
                                                                  geltenden Fassung.
                                                                                               §4
                                                                                   Einwohnerversammlung
                                                                  (1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine
                                                                  Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichti-
                                                                  ge Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen
                                                                  und Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung
Hier steckt unsere Heimat drin! - LINUS WITTICH Medien KG Südeichsfeld - Geismar/Eichsfeld
Südeichsfeld-Bote                                              -3-                                                        Nr. 9/2019
unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder über Angelegen-       nen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauscha-
heiten, die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von     lentschädigung von 10,00 € je volle Stunde für den Verdienst-
Einwohnern verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ih-       ausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit
nen zu erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche      entstanden ist. Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht
vor der Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und        erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von min-
Tagesordnung in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnver-      destens drei Personen führen (§ 13 Abs. 1 Satz 4 ThürKO), er-
sammlung ein.                                                      halten eine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde.
(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerver-        Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag
sammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern           sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch nur bis 19.00
in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben.         Uhr gewährt.
Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck     (4) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekos-
der umfassenden Unterrichtung Bedienstete der Verwaltungsge-       ten nach dem gültigen Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.
meinschaft sowie Sachverständige hinzuziehen.                      (5) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderats
(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeinde-           sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,
angelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwoh-        des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der
nerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der      Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend. Die Mitglieder des
Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Die An-          Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen
fragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung        und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der
beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister           Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden
Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich    Tag eine Entschädigung gemäß gültigem Thüringer Kommunal-
beantworten.                                                       wahlgesetz.
                                                                   (6) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die fol-
                              §5
                                                                   genden Aufwandsentschädigungen:
                        Gemeinderat
Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall sei-   1. der ehrenamtliche Bürgermeister                375,00 € /Monat
ner Verhinderung sein Stellvertreter.                              2. der ehrenamtliche Erste Beigeordnete             75,00 €/Monat
                               §6                                                                    § 10
                        Bürgermeister                                                Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Der Bürgermeister wird unmittelbar von den Bürgern der Ge-     (1) Satzungen der Gemeinde Dieterode, soweit gesetzlich nichts
meinde gewählt und ist ehrenamtlich tätig.                         anderes bestimmt, sind mit ihrem vollen Wortlaut im Amtsblatt
(2) Der Gemeinderat stellt fest, dass über- und außerplanmäßi-     „Südeichsfeld Bote“ der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/
ge Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung            Geismar öffentlich bekannt zu machen.
erheblich sind, wenn sie den Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall   (2) Gehören zu einer Satzung Karten, Pläne oder Zeichnungen
übersteigen.                                                       und damit verbundene Texte oder Erläuterungen, so erfolgt die
                             §7                                    öffentliche Bekanntmachung dieser Bestandteile der Satzung
                       Beigeordnete                                durch Auslegung im Dienstgebäude der Verwaltungsgemein-
(1) Der Gemeinderat wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten.      schaft „Ershausen/Geismar“, Kreisstr. 4, 37308 Schimberg/OT
(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch       Ershausen. (Ersatzbekanntmachung).
den Beigeordneten vertreten.                                       (3) Auf die Ersatzbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Thüringer
                                                                   Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) in der derzeitig gül-
                                 §8                                tigen Fassung ist im Amtsblatt „Südeichsfeld Bote“ hinzuweisen.
                       Ehrenbezeichnungen                          (4) Die Ersatzbekanntmachung durch Auslegung nach § 3 Abs.
(1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Gemeinde          2 (ThürBekVO) erfolgt auf die Dauer von 7 aufeinanderfolgenden
und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können        Tagen, beginnend mit dem Tag nach der Veröffentlichung des
zu Ehrenbürgern ernannt werden.                                    Hinweises auf die Auslegung in dem Dienstgebäude der Verwal-
(2) Personen, die als Mitglieder des Gemeinderates, Ehrenbe-       tungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“ während der allgemei-
amte, hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20             nen Dienstzeit; dienstfreie Tage zählen bei der Berechnung der
Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende          Frist nicht mit. Der Hinweis auf die Auslegung muss Gegenstand,
Ehrenbezeichnungen erhalten:                                       Ort, Zeit, Beginn und Dauer der Auslegung umfassen.
- Bürgermeister = Ehrenbürgermeister,                              (5) Tag der öffentlichen Bekanntmachung ist der jeweilige Er-
- Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter,                              scheinungstag des Amtsblattes „Südeichsfeld Bote“ der Verwal-
- Gemeinderatsmitglied = Ehrengemeinderatsmitglied,                tungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, in welchem eine Sat-
- sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamtliche          zung öffentlich bekanntgemacht wird.
    Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz        (6) Im Falle der Ersatzbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 (Thür-
    „Ehren-“.                                                      BekVO) ist die öffentliche Bekanntmachung der Satzung mit Ab-
                                                                   lauf der Frist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 (ThürBekVO) vollzogen; der
Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwie-      letzte Tag der Frist gilt als Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
gend ausgeübten Funktion richten.                                  (7) Allgemeine öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde,
(3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger     ausgenommen davon sind im Abs. 1 bis 6 genannten Gründe,
vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Gemeinde          erfolgen durch 7-tägigen Aushang, soweit keine andere Frist ge-
beigetragen haben, können besonders geehrt werden. Der Ge-         fordert wird, an der Verkündungstafel der Gemeinde, wie folgt:
meinderat kann dazu spezielle Richtlinien beschließen.                                       „Dorfstraße 16c“
(4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeich-     (8) Die Regelung unter Abs. 7 gilt, Fristen ausgenommen, auch
nung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Gemeinderates   für die Bekanntmachung von Tag, Zeit, Ort und Tagesordnungen
unter Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden.               der Sitzungen des Gemeinderates. Die Bekanntmachungen sind
(5) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbe-        mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkün-
zeichnung wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen.                  dungstafeln an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Be-
                              §9                                   kanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen
                       Entschädigungen                             Sitzung abgenommen werden.
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche     (9) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche
Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Ge-           oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 7 entsprechend,
meinderats als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 20,00 € für      sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.
die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des           Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die öffentliche
Gemeinderats. Dabei dürfen                                         Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungs-
nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.         gemeinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung)
(2) Der vom Gemeinderat berufene Schriftführer erhält ein Sit-     in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.
zungsgeld von 10,00 €.                                             (10) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Abs. 1
(3) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte     festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger un-
sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiese-          abwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekannt-
Hier steckt unsere Heimat drin! - LINUS WITTICH Medien KG Südeichsfeld - Geismar/Eichsfeld
Südeichsfeld-Bote                                              -4-                                                       Nr. 9/2019
machung ersatzweise durch Verteilung von Flugblättern an die       - Martinfeld
Haushalte innerhalb des Gemeindegebiets. Ist der Hinderungs-       - Rüstungen
grund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung nach Abs.     - Wilbich
1 unverzüglich nachgeholt.
                                                                   (3) Folgende Ortsteile erhalten zusammengefasst zu einem
                             § 11                                  Ortsteil mit dem Namen Ershausen eine Ortsteilverfassung ge-
                    Haushaltswirtschaft                            mäß § 45 ThürKO:
Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Dieterode wird nach den
Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt.                     - Ershausen
                                                                   - Misserode
                             § 12
                                                                   - Lehna
                         Sprachform
Die in dieser Hauptsatzung verwandten personenbezogenen Be-        (4) In den im Absatz 2 und 3 aufgeführten Ortsteilen werden der
zeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in     Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilrat gewählt.
der männlichen Sprachform.                                         (5) Der Ortsteilbürgermeister ist Ehrenbeamter der Gemeinde
                                                                   und wird nach den für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeis-
                                 § 13
                             Inkrafttreten                         ters geltenden Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlge-
(1) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in       setzes (ThürKWG) und ThürKWO für die Dauer der gesetzlichen
Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 12.02.2002 in der Fas-   Amtszeit des Gemeinderates gewählt.
sung der 4. Änderung vom 09.11.2016 außer Kraft.                   (6) Der Ortsteilrat wird ebenfalls für die Dauer der gesetzlichen
(2) Der § 9 Abs. 6 Pkt. 2 tritt zum 01.10.2019 in Kraft.           Amtszeit des Gemeinderates gebildet. Er besteht aus dem Orts-
                                                                   teilbürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Ortsteilrates,
Dieterode, den 23.08.2019
                                                                   die aus der Mitte einer Bürgerversammlung in geheimer Wahl
Günther
Bürgermeister                                            Siegel    gewählt werden und ehrenamtlich tätig sind.
                                                                   Nach § 45 Abs. 3 ThürKO beträgt die Zahl der weiteren Mitglieder
                                                                   des Ortsteilrates in den Ortsteilen:
Gemeinde Schimberg                                                     Ershausen                    8 Mitglieder
Bekanntmachungsanordnung                                               Martinfeld                   6 Mitglieder
                                                                       Wilbich                      4 Mitglieder
Die von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld           Rüstungen                    4 Mitglieder
mit Schreiben vom 04.09.2019 genehmigte Hauptsatzung der
Gemeinde Schimberg wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 u. 3 der         (7) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates wird nach
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.d. derzeit gültigen Fas-      folgenden Bestimmungen durchgeführt.
sung öffentlich bekannt gemacht.                                   a) Die Wahl wird in einer Bürgerversammlung durchgeführt, die
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-           durch den Bürgermeister einzuberufen ist. Die Einberufung
schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung        geschieht dadurch, dass den Bürgern Ort, Zeit und Betreff,
betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht              d.h.
werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu       „Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates des Ortsteiles
machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von        ...“ durch Bekanntmachung im Amtsblatt der VG „Ershausen/
einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so             Geismar“ bekannt gegeben wird.
sind diese Verstöße unbeachtlich.                                  b) Für das aktive und passive Wahlrecht gelten die §§ 1, 2 und
Schimberg, den 10.09.2019                                             12 des ThürKWG vom16. August 1993 in der zur Zeit gültigen
Rippel                                                                Fassung, wobei in § 1 anstelle des Begriffes “Gemeinde” der
Vorsitzender                                                          Begriff “Ortsteil” tritt.
                                                                   c) Die Bürgerversammlung einschließlich der o.g. Wahl wird
        Hauptsatzung der Gemeinde Schimberg                           vom Bürgermeister als Gemeindewahlleiter geleitet.
                                                                   d) Bis zu Beginn der Bürgerversammlung können dem Bürger-
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemein-
                                                                      meister schriftlich Vorschläge eingereicht werden. Sollte der
de- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür-
                                                                      /die Vorgeschlagene in der Versammlung nicht anwesend
KO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar
                                                                      sein können, ist dem Vorschlag die schriftliche Bereitschafts-
2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
                                                                      erklärung zur Kandidatur beizufügen.
vom 10. April 2019 (GVBl. S. 74) hat der Gemeinderat der Ge-
meinde Schimberg in der Sitzung am 26.08.19 folgende Haupt-        e) Der Wahlleiter fordert in der Bürgerversammlung zum Vor-
satzung beschlossen:                                                  schlag von Bewerbern auf. Jeder Bürger ist vorschlagsbe-
                                                                      rechtigt. Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen,
                                §1                                    wie weitere Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen sind. Der
                               Name                                   Vorschlag bedarf vor Beginn der Stimmabgabe der Einwil-
(1) Die Gemeinde führt den Namen „Schimberg“.                         ligung des Vorgeschlagenen. Ist dieser nicht anwesend, so
(2) Die Ortsteile behalten ihren bisherigen Namen in Verbindung       muss dem Wahlleiter eine schriftliche Einwilligungserklärung
mit dem Namen der Gemeinde.                                           vorliegen.
                               §2                                  f) Der Wahlleiter prüft das passive Wahlrecht der Vorgeschlage-
    Gemeindewappen, Gemeindeflagge, Gemeindesiegel                    nen und nennt nochmals zusammenfassend deren Namen.
(1) Bis zur Erstellung eines Gemeindewappens führt die Ge-         g) Es werden sodann Stimmzettel gefertigt, worauf die Bewer-
meinde Schimberg das Thüringer Landeswappen.                          ber in alphabetischer Reihenfolge genannt sind.
(2) Das Dienstsiegel trägt die Umschrift „Thüringen“ im oberen     h) Jeder Wahlberechtigte bekommt einen Stimmzettel ausge-
Halbbogen und „Gemeinde Schimberg“ im unteren Halbbogen               händigt. Im Zweifelsfall hat sich der Bürger auszuweisen und
und zeigt den Thüringer Löwen.                                        seine Wahlberechtigung ist anhand des Wählerverzeichnis-
                                                                      ses zu überprüfen.
                               §3
         Ortsteile/ Ortsteilbürgermeister/Ortsteilrat              i) Die Wahl ist geheim, d.h. der Bürger muss die Wahlkabine
(1) Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Ortsteile:           aufsuchen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie
                                                                      weitere Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen sind. Er kann
- Ortsteil Ershausen                                                  jedoch jedem Bewerber nur eine Stimme geben.
- Ortsteil Lehna                                                   j) Gewählt sind die Bewerber bzw. die Personen mit den meis-
- Ortsteil Martinfeld                                                 ten gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet
- Ortsteil Misserode                                                  das Los.
- Ortsteil Rüstungen                                               k) Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln
- Ortsteil Wilbich                                                    gilt § 19 Abs. 2 und 3 ThürKWG entsprechend.
(2) Folgende Ortsteile erhalten eine Ortsteilverfassung gemäß §    l) Das Ergebnis der Wahl wird in der Bürgerversammlung vom
45 ThürKO:                                                            Wahlleiter bekannt gegeben.
Hier steckt unsere Heimat drin! - LINUS WITTICH Medien KG Südeichsfeld - Geismar/Eichsfeld
Südeichsfeld-Bote                                                 -5-                                                      Nr. 9/2019
(8) Der Ortsteilrat wählt aus seiner Mitte einen Stellvertreter des   (beschließende Ausschüsse) und bestimmt deren Bildung, Zu-
Ortsteilbürgermeisters.                                               sammensetzung und Aufgaben.
(9) Außer den in § 45 Abs. 5 u. 6 ThürKO aufgeführten Ange-           (2) Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Gemein-
legenheiten werden den Ortsteilräten keine weiteren auf einen         derat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und
Ortsteil bezogene Aufgaben zur Beratung und Entscheidung              Wählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen beste-
übertragen.                                                           hen, sind diese der Berechnung zugrunde zu legen. Übersteigt
                                                                      die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der Gemeinderatsmitglie-
                                §4
                                                                      der, so kann jedes Gemeinderatsmitglied, das im Übrigen kei-
              Bürgerbegehren - Bürgerentscheid
                                                                      nen Ausschusssitz besetzt, verlangen, in einem Ausschuss mit
(1) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenen Wir-           Rede- und Antragsrecht mitzuwirken. Der Gemeinderat entschei-
kungskreises der Gemeinde die Durchführung eines Bürgerent-           det mit einfacher Stimmenmehrheit durch Beschluss, welchem
scheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustandekommen              Ausschuss dieses Gemeinderatsmitglied zugewiesen wird.
des Bürgerbegehrens wird die Angelegenheit den Bürgern zur            (3) Die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien er-
Entscheidung vorgelegt, sofern der Gemeinderat, sich das Anlie-       folgt einheitlich nach dem Höchstzahlenverfahren nach d`Hondt.
gen nicht zu Eigen macht.                                             (4) Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse
(2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gemeinderat             regelt im Übrigen die Geschäftsordnung für den Gemeinderat.
den Bürgern eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises
der Gemeinde zur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum).                                             § 10
(3) Absatz 1 und 2 gelten für Bürgerentscheide in Ortsteilen einer                          Ehrenbezeichnungen
Gemeinde entsprechend.                                                (1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Gemeinde
(4) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ge-        und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können
meinderatsbeschlusses der Gemeinde. In dem Ortsteil einer Ge-         zu Ehrenbürgern ernannt werden.
meinde hat der erfolgreiche Bürgerentscheid die Wirkung eines         (2) Personen, die als Mitglieder des Ortsteilrates, des Gemein-
Beschlusses des Ortsteilrates.                                        derates oder Ehrenbeamte mindestens 20 Jahre ihr Mandat oder
(5) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bür-              Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnungen er-
gerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt das              halten:
Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bür-             Bürgermeisterin oder Bürgermeister = Ehrenbürgermeisterin
gerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in der jeweils                 oder Ehrenbürgermeister
geltenden Fassung.                                                        Gemeinderatsmitglied = Ehrengemeinderatsmitglied
                                §5                                        Ortsteilbürgermeister = Ehrenortsteilbürgermeister
                   Einwohnerversammlung                                   Mitglied des Ortsteilrates = Ehrenmitglied des Ortsteilrates
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine          Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwie-
Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige              gend ausgeübten Funktion richten.
Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen und              (3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger
Vorhaben                                                              vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Gemeinde
der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar und       beigetragen haben, können besonders geehrt werden. Der Ge-
nachhaltig beeinflussen oder über Angelegenheiten, die mit er-        meinderat kann dazu spezielle Richtlinien beschließen.
heblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern ver-          (4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes und der Ehrenbe-
bunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen zu erörtern. Der     zeichnung soll in feierlicher Form unter Aushändigung einer Ur-
Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der Einwohner-           kunde vorgenommen werden.
versammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung in            (5) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbe-
ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnversammlung ein.             zeichnung wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen.
(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerver-                                          § 11
sammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern                                      Entschädigungen
in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben.            (1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche
Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck        Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Ge-
der umfassenden Unterrichtung Bedienstete der Verwaltungsge-          meinderates und seiner Ausschüsse sowie ggf. berufene Bür-
meinschaft sowie Sachverständige hinzuziehen.                         ger eines Ausschusses als Entschädigung ein Sitzungsgeld von
(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeinde-              30,00 € für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sit-
angelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwoh-           zungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses, in dem sie
nerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der         Mitglied sind.
Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Die An-             Mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag dürfen nicht gezahlt wer-
fragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung           den.
beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister              (2) Der/Die vom Gemeinderat berufene Schriftführer/in erhält ein
Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich       Sitzungsgeld von 30,00 €.
beantworten.                                                          (3) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte
                                §6                                    sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiese-
                           Gemeinderat                                nen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauscha-
Den Vorsitz im Gemeinderat führt ein vom Gemeinderat gewähl-          lentschädigung von 18,00 € je volle Stunde für den Verdienst-
tes Mitglied, im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter.     ausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit
                                                                      entstanden ist. Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht
                             §7                                       erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von min-
                        Bürgermeister                                 destens drei Personen führen (§ 13 Abs. 1 Satz 4 ThürKO), er-
Der Bürgermeister wird unmittelbar von den Bürgern der Ge-            halten eine Pauschalentschädigung von 18,00 € je volle Stunde.
meinde gewählt und ist ehrenamtlich tätig.                            Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag
                             §8                                       sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch nur bis 19.00
                       Beigeordnete                                   Uhr gewährt.
(1) Der Gemeinderat wählt einen ehrenamtliche(n)                      (4) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekos-
Beigeordnete(n).                                                      ten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.
(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch          (5) Die weiteren Mitglieder des Ortschaftsrates und ehrenamtlich
den Beigeordneten vertreten.                                          Tätige erhalten je Sitzung eine Entschädigung von 15,00 €. Hin-
                                                                      sichtlich der Regelungen des Verdienstausfalles und der Reise-
                             §9                                       kosten gelten Abs. 3 und 4 entsprechend.
                        Ausschüsse                                    (6) Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnah-
(1) Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben einen        me an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei
Hauptausschuss und weitere Ausschüsse, welche die Beschlüs-           der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichen-
se des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)           falls für den folgenden Tag je eine Entschädigung laut Thüringer
oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend entscheiden           Kommunalwahlgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
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Südeichsfeld-Bote                                                -6-                                                        Nr. 9/2019
(7) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hier-          Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungs-
durch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen              gemeinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung)
erhalten eine zusätzliche Entschädigung:                             in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.
- der Vorsitzende eines Ausschusses                                  (10) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Abs. 1 fest-
    pro geleitete Ausschusssitzung von             15,00 €           gelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwend-
                                                                     barer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung
(8) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die fol-
genden Aufwandsentschädigungen:                                      ersatzweise durch Verteilung von Flugblättern an die Haushalte
                                                                     innerhalb des Gemeindegebiets.
1. Ehrenamtlicher Bürgermeister             1.400 €/Monat            Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekannt-
2. Ortsteilbürgermeister Ershausen            545 €/Monat            machung nach Abs. 1 unverzüglich nachgeholt.
3. Ortsteilbürgermeister Martinfeld           395 €/Monat
                                                                                                  § 13
4. Ortsteilbürgermeister Rüstungen            240 €/Monat            Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Schimberg wird nach den
5. Ortsteilbürgermeister Wilbich              270 €/Monat            Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt. Bis zu diesem
6. Erster Beigeordnete                        295 €/Monat            Termin wurde die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der
                                  § 12                               Verwaltungsbuchführung geführt.
                 Öffentliche Bekanntmachungen                                                      § 14
(1) Satzungen der Gemeinde Schimberg, soweit gesetzlich nicht                                 Inkrafttreten
anderes bestimmt ist, sind mit Ihrem vollen Wortlaut im Amtsblatt    Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt-
„Südeichsfeld Bote“ der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/          machung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 26.11.2004
Geismar“ öffentlich bekannt zu machen.                               in der Fassung der 3. Änderung vom 22.06.2010 sowie alle übri-
(2) Gehören zu einer Satzung Karten, Pläne oder Zeichnungen          gen dieser Satzung entgegenstehenden Vorschriften außer Kraft.
und damit verbundene Texte oder Erläuterungen, so kann die
öffentliche Bekanntmachung dieser Bestandteile der Satzung           Schimberg, den 10.09.2019
durch Auslegung im Dienstgebäude der Verwaltungsgemein-              Leonhardt
schaft „Ershausen/Geismar“, Kreisstr. 4, 37308 Schimberg/OT          Bürgermeister                                            (Siegel)
Ershausen (Ersatzbekanntmachung) erfolgen.
(3) Auf die Ersatzbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Thüringer           Gemeinde Pfaffschwende
Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) in der derzeitig gül-
tigen Fassung ist im Amtsblatt „Südeichsfeld Bote“ hinzuweisen.
(4) Die Ersatzbekanntmachung durch Auslegung nach § 3 Abs.           Bekanntmachungsanordnung
2 (ThürBekVO) erfolgt auf die Dauer von 7 aufeinanderfolgenden       Die von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld
Tagen, beginnend mit dem Tag nach der Veröffentlichung des           mit Schreiben vom 10.09.2019 genehmigte Hauptsatzung der
Hinweises auf die Auslegung in dem betreffenden Dienstgebäu-         Gemeinde Pfaffschwende wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 u. 3
de der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“ während           der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.d. derzeit gültigen
der allgemeinen Dienstzeit; dienstfreie Tage zählen bei der Be-      Fassung öffentlich bekannt gemacht.
rechnung der Frist nicht mit. Der Hinweis auf die Auslegung muss     Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
Gegenstand, Ort (Gebäude und Ort), Zeit, Beginn und Dauer der        schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung
Auslegung umfassen.                                                  betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
(5) Tag der öffentlichen Bekanntmachung ist der jeweilige Er-        werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu
scheinungstag des Amtsblattes „Südeichsfeld Bote“ der Verwal-        machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von
tungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, in welchem eine Sat-          einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so
zung öffentlich bekannt gemacht wird.
                                                                     sind diese Verstöße unbeachtlich.
(6) Im Falle der Ersatzbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 (Thür-
BekVO) ist die öffentliche Bekanntmachung der Satzung mit Ab-        Schimberg, den 10.09.2019
lauf der Frist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 (ThürBekVO) vollzogen; der     Rippel
letzte Tag der Frist gilt als Tag der öffentlichen Bekanntmachung.   Vorsitzender
(7) Allgemeine öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde,
ausgenommen davon sind im Abs. 1 bis 6 benannten Gründe,                  Hauptsatzung der Gemeinde Pfaffschwende
erfolgen durch 7-tägigen Aushang, soweit keine andere Frist
gefordert wird, an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde            Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20. Abs. 1 der Thüringer Gemein-
Schimberg wie folgt:                                                 de- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür-
                                                                     KO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar
7.1. OT Ershausen: 1.    Öffentliche Bushaltestelle                  2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset-
                   2.    Ecke Provinzial-/ Kreisstraße               zes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) hat der Gemeinderat der
                                                                     Gemeinde Pfaffschwende in der Sitzung am 29.08.19 die folgen-
                   3.    Raiffeisenbank
                                                                     de Hauptsatzung beschlossen.
                   4.    „Am Krombach“
                   5.    Kreuzung Rodelbahn-Heuberg                                             §1
7.2. OT Lehna            Bushaltestelle                                                        Name
7.3. OT Misserode        Bushaltestelle                              Die Gemeinde führt den Namen „Pfaffschwende“.
7.4. OT Martinfeld 1.    Bushaltestelle (Bernteröder Straße)                                         §2
                   2.    Kreuzungsbereich                                Gemeindewappen, Gemeindeflagge, Gemeindesiegel
                         Flinsberg-Wachstedt                         (1) Das Gemeindewappen zeigt ein Schild, welches grün und
7.5. OT Rüstungen        Dorfstraße Nr. 9                            silber gespalten ist. Links beinhaltet es ein silbernes Hochkreuz
7.6. OT Wilbich      1. Dorfgemeinschaftshaus                        und rechts einen schwarzen brennenden Astpfahl mit goldenen
                     2. Bushaltestelle                               Flammen.
                                                                     (2) Die Flagge der Gemeinde ist weiß-grün gespalten und trägt in
(8) Die Regelung unter Abs. 7 gilt, Fristen ausgenommen, auch        der Mitte das Gemeindewappen.
für die Bekanntmachung von Tag, Zeit, Ort und Tagesordnungen         (3) Das Dienstsiegel zeigt die Umschrift „Thüringen“ im oberen
der Sitzungen des Gemeinderates oder seiner Ausschüsse und           Halbbogen und „Gemeinde Pfaffschwende“ sowie „Landkreis
der Ortschaftsräte. Die Bekanntmachungen sind mit dem Ablauf         Eichsfeld“ im unteren Halbbogen und mittig das Gemeindewap-
des ersten Tages des Aushanges an den Verkündungstafeln an           pen.
diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen
dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenom-                                   §3
men werden.                                                                       Bürgerbegehren - Bürgerentscheid
(9) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche     (1) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenen Wir-
oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 7 entsprechend,         kungskreises der Gemeinde die Durchführung eines Bürgerent-
sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.        scheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustandekommen
Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die öffentliche      des Bürgerbegehrens wird die Angelegenheit den Bürgern zur
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Südeichsfeld-Bote                                              -7-                                                       Nr. 9/2019
Entscheidung vorgelegt, sofern der Gemeinderat, sich das Anlie-        sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamtliche
gen nicht zu Eigen macht.                                              Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz
(2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gemeinderat              „Ehren-“.
den Bürgern eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises         Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwie-
der Gemeinde zur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum).           gend ausgeübten Funktion richten.
(3) Absatz 1 und 2 gelten für Bürgerentscheide in Ortsteilen ei-   (3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger
ner Gemeinde und in Ortschaften einer Landgemeinde entspre-        vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Gemeinde
chend.                                                             beigetragen haben, können besonders geehrt werden. Der Ge-
(4) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ge-     meinderat kann dazu spezielle Richtlinien beschließen.
meinderatsbeschlusses der Gemeinde. In dem Ortsteil einer          (4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeich-
Gemeinde oder der Ortschaft einer Landgemeinde hat der er-         nung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Gemeinderates
folgreiche Bürgerentscheid die Wirkung eines Beschlusses des       unter Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden.
Ortsteilrates oder des Ortschaftsrates.                            (5) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbe-
(5) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bür-           zeichnung wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen.
gerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt das
Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bür-                                     §9
gerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in der jeweils                                 Entschädigungen
geltenden Fassung.                                                 (1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche
                                                                   Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Ge-
                                §4                                 meinderats als Entschädigung eine monatliche Pauschale von
                    Einwohnerversammlung                           20,00 €.
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine       (2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte
Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige           sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiese-
Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen und           nen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauscha-
Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung un-       lentschädigung von 10,00 € je volle Stunde für den Verdienst-
mittelbar und nachhaltig beeinflussen und über Angelegenhei-       ausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit
ten, die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Ein-   entstanden ist. Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht
wohnern verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen        erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von min-
zu erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor      destens drei Personen führen (§ 13 Abs. 1 Satz 4 ThürKO), er-
der Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Ta-        halten eine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde.
gesordnung in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnerver-      Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag
sammlung ein.                                                      sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch nur bis 19.00
(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerver-        Uhr gewährt.
sammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern           (3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekos-
in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben.         ten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.
Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck     (4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderats
der umfassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete und              sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,
Sachverständige hinzuziehen.                                       des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der
(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeinde-           Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend. Die Mitglieder des
angelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwoh-        Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen
nerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der      und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der
Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Die An-          Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden
fragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung        Tag je eine Entschädigung gemäß gültigem Thüringer Kommu-
beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister           nalwahlgesetz.
Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich    (5) Der ehrenamtliche Ortschronist erhält für seine Aufwendun-
beantworten.                                                       gen eine pauschale Aufwandsentschädigung von 100 € pro Jahr.
                                                                   Die Zahlung hat jeweils zum 30.11. des laufenden Jahres zu er-
                              §5                                   folgen.
                        Gemeinderat                                (6) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die fol-
Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall sei-   genden Aufwandsentschädigungen:
ner Verhinderung sein Stellvertreter.
                                                                   1. der ehrenamtliche Bürgermeister                440,00 €/Monat
                               §6                                  2. der ehrenamtliche Erste Beigeordnete             75,00 €/Monat
                        Bürgermeister
(1) Der Bürgermeister wird unmittelbar von den Bürgern der Ge-                                   § 10
meinde gewählt und ist ehrenamtlich tätig.                                        Öffentliche Bekanntmachungen
(2) Der Gemeinderat stellt fest, dass über- und außerplanmäßi-     (1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekanntgemacht
ge Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung            durch Veröffentlichung in dem Amtsblatt „Südeichsfeld Bote“ der
erheblich sind, wenn sie den Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall   Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar.
übersteigen.                                                       (2) Gehören zu einer Satzung Karten, Pläne oder Zeichnungen
                                                                   und damit verbundene Texte oder Erläuterungen, so erfolgt die
                             §7                                    öffentliche Bekanntmachung dieser Bestandteile der Satzung
                       Beigeordnete                                durch Auslegung im Dienstgebäude der Verwaltungsgemein-
(1) Der Gemeinderat wählt 1 ehrenamtliche(n) Beigeordnete(n).      schaft „Ershausen/Geismar“, Kreisstr. 4, 37308 Schimberg/OT
(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch       Ershausen. (Ersatzbekanntmachung)
den Beigeordneten vertreten.                                       (3) Auf die Ersatzbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Thüringer
                              §8                                   Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) in der derzeitig gül-
                    Ehrenbezeichnungen                             tigen Fassung ist im Amtsblatt „Südeichsfeld Bote“ hinzuweisen.
(1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Gemeinde          (4) Die Ersatzbekanntmachung durch Auslegung nach § 3 Abs.
und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können        2 (ThürBekVO) erfolgt auf die Dauer von 7 aufeinanderfolgen-
zu Ehrenbürgern ernannt werden.                                    den Tagen, beginnend mit dem Tag nach der Veröffentlichung
(2) Personen, die als Mitglieder des Gemeinderates, Ehrenbe-       des Hinweises auf die Auslegung in dem Dienstgebäude der
amte, hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20             Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, Kreisstr. 4 wäh-
Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende          rend der allgemeinen Dienstzeit; dienstfreie Tage zählen bei der
Ehrenbezeichnungen erhalten:                                       Berechnung der Frist nicht mit. Der Hinweis auf die Auslegung
                                                                   muss Gegenstand, Ort, Zeit, Beginn und Dauer der Auslegung
    Bürgermeister = Ehrenbürgermeister,                            umfassen.
    Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter,                            (5) Tag der öffentlichen Bekanntmachung ist der jeweilige Er-
    Gemeinderatsmitglied = Ehrengemeinderatsmitglied,              scheinungstag des Amtsblattes „Südeichsfeld Bote“ der Verwal-
Hier steckt unsere Heimat drin! - LINUS WITTICH Medien KG Südeichsfeld - Geismar/Eichsfeld
Südeichsfeld-Bote                                                -8-                                                      Nr. 9/2019
tungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, in welchem eine Sat-          machung verlangen, gehen diese der in dieser Satzung getroffe-
zung öffentlich bekanntgemacht wird.                                 nen Regelung vor.
(6) Im Falle der Ersatzbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 (Thür-                                      § 11
BekVO) ist die öffentliche Bekanntmachung der Satzung mit Ab-                            Haushaltswirtschaft
lauf der Frist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 (ThürBekVO) vollzogen; der     Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den Grundsät-
letzte Tag der Frist gilt als Tag der öffentlichen Bekanntmachung.   zen der doppelten Buchführung geführt.
(7) Sonstige Bekanntmachungen der Gemeinde, einschließlich
Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates (§                                     § 12
35 Abs.6) erfolgen durch Aushang an der Verkündungstafel der                                  Sprachform
Gemeinde, wie folgt:                                                 Die in dieser Hauptsatzung verwandten personenbezogenen Be-
1. Dorfstr. 53 - Gebäude Gemeindeverwaltung                          zeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in
                                                                     der männlichen Sprachform.
2. Birkweg - Saal (Sandrock)
(8) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sit-                                        § 13
zungen des Gemeinderats ist mit dem Ablauf des ersten Tages                                       Inkrafttreten
des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag vollen-          Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in
det. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst          Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 31.01.2002 in der
am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden.                Fassung der 3. Änderungssatzung vom 14.07.2010 außer Kraft.
(9) Soweit bundes- oder landesrechtliche Vorschriften oder ande-     Pfaffschwende, den 10.09.2019
re Rechtsregeln eine abweichende Art der öffentlichen Bekannt-       Wagner
                                                                     Bürgermeister

                                                     Gemeinde Geismar
                                                      Stellenausschreibung
 In der Gemeinde Geismar ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt           ·   Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C, alternativ C1E und die
 eine Vollzeitstelle als                                                 Bereitschaft C zu erwerben
                                                                     ·   Befähigungsnachweise zum Führen von Baumaschinen (z.B.
                     Bauhofmitarbeiter/in                                Bagger und Radlader) und anderer motorisch angetriebener
                                                                         Arbeitsmaschinen und -geräte sind erwünscht
 zu besetzen.
                                                                     ·   Bereitschaft zum Leisten von Arbeitseinsätzen auch außer-
 Ihre Aufgaben:                                                          halb der regulären Arbeitszeiten, auch an Wochenenden
 · Instandhaltung, Sanierung, Reinigung und in gewissem Um-              (Winterdienst, Veranstaltungen, Notfälle)
     fang auch Herstellung von Gehwegen, Straßen, Feldwegen
                                                                     Wir bieten:
     und öffentlichen Verkehrsanlagen
 · Pflege, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Un-           · einen sicheren wohnortnahen Arbeitsplatz und ein interes-
     terhaltung von kommunalen Einrichtungen, Liegenschaften,           santes, abwechslungsreiches Aufgabengebiet
     Grün- und Parkanlagen, Spielplätzen, Freizeit-, Sport- und      · ein leistungsgerechtes Entgelt nach dem Tarifvertrag für den
     Abwasseranlagen sowie Friedhöfen                                   öffentlichen Dienst (TVöD)
 · Landschafts-, Gewässer- und Gehölzpflege                          Es wird erwartet, dass der/die Bewerber/in den Wohnsitz in der
 · Winterdienst im gesamten Gemeindegebiet                           Gemeinde Geismar hat bzw. nimmt. Es wird außerdem die Be-
 · Unterstützung von kommunalen Veranstaltungen                      reitschaft zum aktiven Feuerwehrdienst in der Einsatzabteilung
 · Durchführung aller sonstigen anfallenden Arbeiten des Bau-        der Freiwilligen Feuerwehr Geismar erwartet.
     hofbereiches                                                    Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eig-
                                                                     nung bevorzugt berücksichtigt.
 Wir erwarten:
                                                                     Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann senden Sie Ihre aussa-
 · Teamfähigkeit und ein serviceorientiertes, höfliches Auftreten
                                                                     gefähigen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 30. September
 · eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem         2019 an die Gemeindeverwaltung Geismar, Dr.-Konrad-Martin-
    handwerklichen oder gleichwertigen Beruf mit mindestens          Str. 3, 37308 Geismar oder per e-Mail an martin.kozber@pi-
    5-jähriger Berufserfahrung                                       collo.de (Bewerbungskosten werden durch die Gemeinde nicht
 · Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgaben unseres          erstattet).
    Bauhofes
 · selbstständiges, verantwortungsbewusstes und eigenverant-         Auskünfte erteilt der Bürgermeister der Gemeinde Herr Martin
    wortliches Arbeiten                                              Kozber (Tel. 0170 4804025).
Hier steckt unsere Heimat drin! - LINUS WITTICH Medien KG Südeichsfeld - Geismar/Eichsfeld
Südeichsfeld-Bote                                               -9-                                                     Nr. 9/2019

Öffentliche Bekanntmachung:
FFH-Monitoring in Thüringen
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch
das Thüringer Landesamt für Umwelt,
Bergbau und Naturschutz (TLUBN), führt                            Gute Aussichten:
im Zeitraum 2019 bis 2024 auf der gesamten Landesfläche das       Wohnbauplätze entstehen in Ershausen.
FFH-Monitoring durch. Gegenstand des FFH-Monitorings sind
die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen sowie von         Neue attraktive Wohnflächen entstehen
Tier- und Pflanzenarten, die durch den Freistaat Thüringen im     am Fuß des Schimbergs in Erhausen.
Rahmen des FFH-Monitorings (gemäß Art. 11) und der FFH-           Insgesamt 11 Bauplätze werden auf dem einen Hektar großen
Berichtspflicht (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) sowie nach § 6     Gelände mit Blick über den gesamten Ort geschaffen. Mit einem
BNatSchG durchzuführen sind.                                      symbolischen ersten Spatenstich fiel am 4. September 2019 der
Im Rahmen des Monitorings werden auf vorgegebenen Stichpro-       offizielle Startschuss zur Erschließung des Wohnbaugebiets
benflächen der Erhaltungszustand (EHZ) der für Thüringen rele-    „Rodelbahn“. Statt mit einem Spaten wurde mit großem Gerät
vanten Tier- und Pflanzenarten (alle Arten des Anhangs II und     gearbeitet. Ronald Leonhardt, Bürgermeister der Gemeinde
IV und ausgewählte des Anhangs V) sowie Lebensraumtypen           Schimberg, steuerte persönlich den Baggerarm.
(Anhang I) der FFH-Richtlinie erfasst bzw. bewertet. Ergänzend    Groß ist die Nachfrage an Baugrundstücken in der Region. So
werden vereinzelt ggf. weitere Untersuchungen zum Zustand der     gibt es bereits eine Reihe Interessenten für die neuen Flächen in
Lebensräume, z. B. der Gewässer, durchgeführt.                    Ershausen. „Attraktiv ist natürlich die ruhige Lage und trotzdem
Mit der Durchführung des FFH-Monitorings wurde das Planungs-      sind zum Beispiel der Kindergarten, die Regelschule oder auch
büro für angewandten Naturschutz (PAN) GmbH beauftragt. Das       ein Bäcker und eine Apotheke fußläufig erreichbar. Und zur Er-
Planungsbüro PAN hat zahlreiche Arterfasser als Unterauftrag-     holung ist außerdem der Weg ins Freibad nicht weit“, freut sich
nehmer eingebunden, welche die Arbeiten im Gelände durch-         Bürgermeister Leonhardt.
führen. Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke
regelt der § 30 (1) des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des
Naturschutzrechts (ThürNatG). Mit der Durchführung des bisher
noch nicht vergebenen „FFH-Monitorings der Fledermäuse“ wird
ggf. ein weiteres Büro beauftragt.
Mit dieser Bekanntmachung kündigt das TLUBN die Durchfüh-
rung der Bestandserhebung gegenüber der Öffentlichkeit an und
entspricht damit der Informationspflicht gemäß § 30 (2) Thür-
NatG. Die Mitarbeiter des Planungsbüros und die von diesem
beauftragten Unterauftragnehmer können sich als Beauftragte
des TLUBN durch eine Legitimationsbescheinigung ausweisen.
In diesem Zusammenhang bittet das TLUBN die Betroffenen um
Verständnis und um Unterstützung für die erforderlichen Kartie-
rungsarbeiten.
Die Mitarbeiter des TLUBN koordinieren gemeinsam mit dem
Büro seecon Ingenieure GmbH (Leipzig) das Verfahren:
Ansprechpartner:
seecon Ingenieure GmbH
Herr Alsheimer
Stefan.Alsheimer@seecon.de
Herr Sockel
Thomas.Sockel@seecon.de
TLUBN, Ref. 34
Frau Hahn
Annett.Hahn@tlubn.thueringen.de
Herr Dr. Baierle
heinzullrich.baierle@tlubn.thueringen.de

  Sprechstunde -                                                  Rund 650.000 Euro investiert die EW Projekt in das neue Wohn-
                                                                  baugebiet. In Eigenregie kümmert sie sich nicht nur um die Er-
  Bürgermeister Gemeinde Geismar                                  schließung, sondern auch um die Vermarktung der Grundstücke.
  Gemeinde Geismar                                                In die Erschließungsarbeiten sind außerdem weitere Eichsfeld-
  -Der Bürgermeister-                                             werke-Töchter involviert. Es werden Wasserver- und Abwasse-
                                                                  rentsorgungsanlagen installiert, die Erdgas- und Stromleitun-
  Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,                      gen verlegt sowie die Vorbereitungen für den Breitbandausbau
                                                                  realisiert. Auch Verkehrsanlagen mit LED-Straßenbeleuchtung
  mit der Fertigstellung des Mehrzweckgebäudes (Bauhof,           werden hergestellt. Bis zum Jahresende sollen die Arbeiten im
  Bürgermeisteramt, Feuerwehr) in der Dr.-Konrad-Martin-          Wesentlichen abgeschlossen sein.
  Straße 3 biete ich die Bürgermeistersprechstunde dort wie-      Bereits seit 1996 erschließt die EW Projekt Wohnbaugebiete.
  der wie gewohnt jeden Donnerstag zwischen 18.00 und             Umfassende Leistungen im Bereich Projektmanagement - von
  20.00 Uhr an.                                                   der Vorbereitung über die Organisation, Zwischenfinanzierung
  Für eine individuelle Terminvereinbarung erreichen Sie mich     und Abrechnung bis hin zur Vermarktung - übernimmt sie bei
  unter 0170 / 4804025.                                           entsprechenden Vorhaben für Städte und Gemeinden. Ebenso
  Geismar, den 02.09.2019                                         realisiert sie, wie aktuell in Ershausen und Bickenriede (wir be-
  Martin Kozber                                                   richteten), eigene Projekte. Mit Erschließung des neuen Wohn-
  Bürgermeister                                                   baugebiets sind unter ihrer Federführung circa 570 Bauplätze im
                                                                  Eichsfeld entstanden.
Südeichsfeld-Bote                                               - 10 -                                                       Nr. 9/2019
Bauinteressierte können sich gern bei der EW Projekt unter Tel.
03606 655-170 melden.

                                                                     v.l.n.r. Bruder Rudolf, Franziskanerkloster Hülfensberg, Annette
                                                                     Klingebiel, Kreissparkasse Eichsfeld, Uwe Schröter, Geschäfts-
                                                                     führer Förderkreis Hülfensberg Foto: Kreissparkasse Eichsfeld

                                                                     „Die Fahnen vor der Kapelle und neben der Grotte waren einfach
                                                                     in die Jahre gekommen. Es war an der Zeit sie zu erneuern. Wir
                                                                     freuen uns, dass unsere Anfrage bei der Kreissparkasse Eichs-
                                                                     feld auf offene Ohren stieß und der Vorstand eine Zuwendung
Am Mittwoch fiel der Startschuss für die Erschließung des            aus dem PS-Zweckertrag zusagte“, so Uwe Schröter, Geschäfts-
neuen Ershäuser Wohnbaugebiets „Rodelbahn“. Statt klassisch          führer des Förderkreises Hülfensberg.
einen Spaten in die Erde zu stechen, steuerte Bürgermeister
Ronald Leonhardt einen Bagger.                                       „Ich freue mich, dass ich die Aufstellung der neuen Masten mit
                                                                     neuen Fahnen noch direkt auf dem Berg miterlebe. Bei Sturm
                                                                     war es manchmal schwierig, die Fahnen zu hissen. Das ist jetzt
                                                                     viel einfacher“, ist Bruder Rudolf begeistert. Am kommenden
                                                                     Montag verlässt Bruder Rudolf den Hülfensberg. Er wird dann
                                                                     in der Liebfrauenkirche der Kapuziner mitten in der hektischen
                                                                     Bankenmetropole Frankfurt am Main seine seelsorgliche Tätig-
                                                                     keit aufnehmen. Sein Herzenswunsch sei es, dass die Eichs-
Neue Fahnen wehen auf dem Hülfensberg                                felder gemeinsam mit den Franziskanerbrüdern die Fahnen auf
Mit wehenden Fahnen werden die Pilger und Besucher wieder            dem Hülfensberg auch in Zukunft immer hochhalten.
von weitem auf dem Hülfensberg begrüßt und verabschiedet.
Das ist nur möglich, weil dank des PS-Los-Sparens der Thürin-
ger Sparkassen insgesamt 5.000,00 Euro für neue Fahnen und
                                                                     Freiheitskonzert als Auftakt in Treffurt
Masten zur Verfügung gestellt wurden. „Herzlichen Dank und           Die Vorbereitungen auf das anstehende Jubiläum „30 Jahre
vergelt‘s Gott allen PS-Los-Sparern der Kreissparkasse Eichs-        Mauerfall“ laufen auf Hochtouren. Die Bürgermeister Andreas
feld“, freut sich Bruder Rudolf. „Jedes PS-Los hilft auch auf dem    Henning, Martin Kozber, Thomas Mäurer, Michael Reinz und
Berg der Hilfe“, ergänzt Annette Klingebiel.                         Wilhelm Gebhard befinden sich aktuell in enger Abstimmung mit
                                                                     Vertretern der beiden Staatskanzleien in Erfurt und Wiesbaden.
                                                                     In der vergangenen Woche sind die Eintrittskarten für die Auf-
                                                                     taktveranstaltung des Jubiläumswochenendes eingetroffen. Das
                                                                     Musikkorps der Bundeswehr, der Rundfunkjugendchor Wernige-
                                                                     rode und der Landesjugendchor Thüringen werden gemeinsam
                                                                     am Freitag, 8. November ab 19:30 Uhr (Einlass 18:30 Uhr) in der
                                                                     Treffurter Normannsteinhalle ein Freiheitskonzert aufführen und
                                                                     dabei ihr musikalische Können unter Beweis stellen. Die Veran-
                                                                     staltung wird vom Freistaat Thüringen und vom Land Hessen in
                                                                     Kooperation mit den Städten und Gemeinden Treffurt, Wanfried,
                                                                     Geismar, Südeichsfeld und Weißenborn organisiert. Die Karten
                                                                     sind ab sofort in den Vorverkaufsstellen zu 17 € (Schüler und
                                                                     Studenten 12 €) erhältlich. Sollten an der Abendkasse noch Ein-
                                                                     trittskarten erhältlich sein, beträgt der Preis 20 € beziehungswei-
                                                                     se 15 €.
                                                                     Die Vorverkaufsstellen sind:
                                                                     - Gemeinde Geismar
                                                                         Dr.-Konrad-Martin-Straße 3, 37308 Geismar
                                                                     - Gemeindeverwaltung
                                                                         Kirchplatz 1, 37299 Weißenborn
                                                                     - Wanfrieder Handarbeiten
                                                                         Susanne Dahmer
                                                                         Marktstraße 5, 37281 Wanfried
                                                                     - Gemeinde Südeichsfeld
                                                                         Hauptstraße 22, 99988 Heyerode
                                                                     - Touristinformartion
                                                                         Puschkinstr. 3, 99830 Treffurt
v.l.n.r. Uwe Schröter, Geschäftsführer Förderkreis Hülfensberg,      „Bezüglich des Programmablaufs am Samstag, 9. November und
Bruder Rudolf, Franziskanerkloster Hülfensberg, Annette Klin-        Sonntag, 10. November wird in Kürze erneut informiert“, teilen
gebiel, Kreissparkasse Eichsfeld Foto: Kreissparkasse Eichsfeld      die Bürgermeister abschließend mit.
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