Abwasserbeseitigung Börsborn - aus der Kläranlage wird eine Pumpstation - VG Oberes Glantal

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Abwasserbeseitigung Börsborn - aus der Kläranlage wird eine Pumpstation - VG Oberes Glantal
Oberes Glantal • Der Südkreis
                                                               Amtliche Bekanntmachungen
50. Jahrgang - 15. Woche -                                der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
17. April 2021

Abwasserbeseitigung Börsborn – aus der
Kläranlage wird eine Pumpstation
Die wasserrechtliche Genehmigung ist erteilt. Die Vorbereitungen laufen
Die Kläranlage Börsborn reinigt die Abwässer der Ortsgemeinden Börsborn, Gries (Lebe-
cksmühle und Hauptstraße 78) und Brücken (Haseldell). Sie ist seit den 60er Jahren des
vergangenen Jahrhunderts in Betrieb. Der mechanische und biologische Teil der Kläran-
lage, insbesondere der Sandfang, der Tropfkörper und das Nachklärbecken entsprechen
verfahrenstechnisch nicht mehr dem Stand der Technik und sind generell - aufgrund des
fortgeschrittenen Alters der Bauwerke - sanierungsbedürftig.
In einer im Jahre 2015 erstellten Studie wurde seitens der ehemaligen VG Glan-Münch-
weiler eine Realisierung der Phosphorreduzierung in Verbindung mit den anstehenden

                                                                                           Einleitbereich der Druckleitung in den Verbindungssammler Brücken-Gries
                                                                                           zur KA Elschbach, Zaunwiesweg / Waldlehrpfad Haidchen

Kläranlage Börsborn und Standort der neuen Pumpstation

Sanierungsmaßnahmen der mechanischen und biologischen Reinigungsstufe in der be-
stehenden Kläranlage oder die Ableitung der Abwässer zu einer der größeren Kläranla-
gen im Gebiet der Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler oder Schönenberg-Kübelberg
hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit untersucht.
Die Studie empfahl den „Abwasseranschluss an die Kläranlage Elschbach“ hinsichtlich
wirtschaftlicher, betrieblicher und wasserwirtschaftlicher Kriterien. Die Planungen wur-
den direkt nach der Fusion 2017 vom Verbandsgemeinderat Obers Glantal beauftragt
und von den VG Werken unter Hinzuziehung von Ingenieurbüros umgesetzt. Die im April
2019 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Kaiserslautern vorgelegte Planung
wurde mittlerweile genehmigt, so dass die Umsetzung der Maßnahmen nun laufen kön-
nen.
Das Abwasser wird zukünftig über die neue Pumpstation mit Hilfe einer Druck- und Frei-
spiegelleitung in den Zulaufsammler Brücken – Gries eingeleitet. Über den vorhandenen
Sammler erfolgt die Weiterleitung des Abwassers zur Kläranlage Elschbach.
                                                                                           Börsborn, Hauptstraße
In den nächsten Wochen wird schon mit dem ersten Projekt Zusammenhang mit der Neu-
organisation gestartet. In der Hauptstraße (Abschnitt Einmündung Siedlungsstraße bis       schweiler, Elschbach und Gries wird ausgewiesen. Der Anliegerverkehr bis zur Baustelle
zur Ortsmitte rd. 400 m) wird ein Regenwasserkanal verlegt, der das Oberflächenwasser      sowie der Busverkehr soll dem Baufortschritt angepasst ermöglicht werden.
der Straße und Gehwege vom bestehenden Mischwasserkanal abtrennt. Das Ergebnis             Die Ausführungsplanungen und Ausschreibungen der nächsten Maßnahmen laufen auf
wird eine Reduzierung des Mischwasserzuflusses zum Staukanal vor der Kläranlage            Hochtouren. Die Auftragsvergaben durch den Verbandsgemeinderat für die Maschinen-
bzw. Pumpstation sein. Mit diesem Projekt wird in dem betroffenen Abschnitt auch eine      und Elektrotechnik, den baulichen Teil der Pumpstation, die Tiefbauarbeiten für die rd. 2
neue Wasserleitung verlegt und in Abstimmung mit dem Kreis Kusel bzw. Landesbetrieb        km lange Druckleitung sowie der fachgerechte Rückbau der alten Kläranlage mit Entsor-
Mobilität Kaiserslautern die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite erneuert.             gung des Abrissmaterials und Renaturierung des Kühnerbachs soll noch in diesem Jahr
Hier wird es über die nächsten Monate zu Verkehrseinschränkungen kommen, da der            erfolgen. Der Baubeginn ist ab Frühjahr 2022 geplant. Die Bauzeit ist mit rd. 2 Jahren
Durchgangsverkehr gesperrt werden muss. Eine Umleitungsstrecke über Nanzdiet-              veranschlagt. Insgesamt wird mit Investitionen in Höhe von 3,5 Mio Euro gerechnet.
Abwasserbeseitigung Börsborn - aus der Kläranlage wird eine Pumpstation - VG Oberes Glantal
Seite 2                                                                                 AMTSBLATT                                                                                      17. April 2021

                                                                         IM NOTFALL
                                                                       - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
                                          berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te-     Haus der Diakonie Landstuhl              Email:betreuungsverein-kusel@          L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
 Verbandsgemeinde                         lefon 112.                                                                        t-online.de                            und Freunde von Alkoholkranken, Kai-
 Oberes Glantal                                                                    Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl
                                          Polizei (Raum Schönenberg-Kübel-         Tel.: 06371/2846                         Fax: 06381/993279                      serslautern, Conradstr. 2
 Rufnummer Zentrale:                      berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po-                                                                                   Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
                                                                                   Email:      slb.landstuhl@diakonie-
 06373/504-0                              lizeiwache Schönenberg-Kübelberg,        pfalz.de                                 Rufbereitschaft der                    19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
 Feuerwehr                                Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220       Unsere Beratungsangebote                 Verbandsgemeindewerke                  06356/1224
 Verbandsgemeinde                         Rufbereitschaft                          Sozial- und Lebensberatung
                                          Entstörungsdienst:                                                                Eigenbetrieb                           Aids-Hilfe-Kaiserslautern:    Pariser
 Oberes Glantal                                                                    Schwangerschafts- und Schwager-          Wasser | Abwasser
                                          Telefon-Nr. für Störungen                schaftskonfliktberatung                                                         Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in-
                                          Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl                                                     Bereich Wasser                         fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon-
 - Notruf 112 -                                                                    (staatl. anerkannt)                      (VG Oberes Glantal)
                                          Strom: Telefon 0800/7977777              Kurberatung                                                                     tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt-
                                          APOTHEKEN-NOTDIENST                                                               Treten außerhalb der allgemeinen       woch 09.00 - 12.00 Uhr)
Zahnärztlicher Notfalldienst:                                                      (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-        Bürozeiten Probleme bei der Was-
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an         Deutsches Festnetz:                      Kuren, Kinder- und Jugenderholun-                                               Hotline 0180/3319411
                                          0180-5-258825-PLZ                                                                 serversorgung (Rohrbrüche, Un-
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00                                               gen, Familienerholungen)                 dichtigkeiten, Druckabfälle usw.)
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-   (0,14 Euro/Min.)                         Termine nach Vereinbarung                                                       Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
                                          Mobilfunknetz:                                                                    auf oder erkennen Sie sonstige Un-     Gruppe Kusel. Weitere Information:
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/                                               Vertraulich-kostenfrei - auf             regelmäßigkeiten an öffentlichen
893770                                    0180-5-258825-PLZ                        Wunsch anonym                                                                   Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im
                                          (max. 0,42 Euro/Min.)                                                             Anlagen (Ausfall der Straßenbe-        Internet unter www.ilco.de
                                                                                   Haus der Diakonie Kaiserslautern         leuchtung, plötzliche Fahrbahnän-
Augenärztlicher Notfalldienst:            Internet: www.lak-rlp.de                 Interventionsstelle gegen Gewalt
                                          Der Notdienst wechselt jeweils mor-                                               derungen usw.) so rufen Sie für das    Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst                                            in engen sozialen Beziehungen            Gebiet der Verbandsgemeinde
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929         gens um 8.30 Uhr                         und Stalking                                                                    Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
                                                                                                                            Oberes Glantal die Telefon-Nr. 0171    Betreuung und Beratung für Behinder-
                                                                                   Tel.: 0631/37108425                      / 5065303 an.
Ärztlicher Notfalldienst:                  Schönenberg-Kübelberger Tafel           Email: interventionsstelle.kaiserslau-                                          te sowie therapeutische Versorgung
                                           für bedürftige Menschen in der Ver-                                              Bereich Abwasser                       nach Schlaganfall/Hirnverletzung.
Zuständig ist der Bereitschaftsdienst-                                             tern@diakonie-pfalz.de                   (Gebiet Süd und Nord):
zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I.    bandsgemeinde Oberes Glantal.           Vertraulich-kostenfrei -                                                        66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel.
                                                                                                                            Treten außerhalb der allgemeinen       06371/934275-276, Fax 06371-
Flur 1, Tel.: 116 117.                                                             auf Wunsch anonym                        Bürozeiten Probleme bei der Ent-
                                           Ausgabestelle:                                                                                                          934424.
                                           Zum Krämel 7, 66904 Brücken                                                      wässerung (Verstopfungen, Rück-        Störungen Erdgasversorgung
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall                                                Ambulanter Pflege- und                   stau usw.) auf oder erkennen Sie
um telefonische Vorankündigung             (neben ev. Kirche)                      Betreuungsdienst                                                                Stadtwerke Homburg GmbH
                                                                                                                            sonstige Unregelmäßigkeiten in Zu-     Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0
Dienstzeiten:                                                                      Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel          sammenhang mit der Abwasserbe-
Montag                       19.00 Uhr     Öffnungszeiten:                         St. Wendeler Straße 16,                                                         Fragen zur Erdgasversorgung:
bis Dienstag                 07.00 Uhr     Dienstag     10:00-11:00 Uhr und                                                 seitigung oder an Gewässern (z.B.      Energieberatung-Stadtwerke
                                                                                   66892 Bruchmühlbach-Miesau,              Gewässerverschmutzungen, Öl-
Dienstag                     19.00 Uhr     Donnerstag 16:00-17:00 Uhr              Tel. 06372/995751                                                               Homburg: 06841/694-220
bis Mittwoch                 07.00 Uhr                                                                                      spuren) so rufen Sie für den Bereich   Tierschutzverein im Landkreis Kusel
Mittwoch                     14.00 Uhr                                             Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,           der Ortsgemeinden:
                                           Bedürftigkeit:                          Tel. 06373/508641                                                               e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
bis Donnerstag               07.00 Uhr                                                                                      * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-
Donnerstag                   19.00 Uhr     Anträge gibt es in den Bürgerbü-        Wir sind rund um die Uhr für Sie er-                                            Telefonnummern:
bis Freitag                  07.00 Uhr     ro’s der Verbandsgemeinde                                                          mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,      1. Vorsitzende Christine Fauß,
                                                                                   reichbar.                                  Dittweiler und Schönenberg-Kü-
Freitag                      16.00 Uhr                                                                                                                             Tel.: 0175/4117712
bis Montag                   07.00 Uhr     Auskünfte z. Bedürftigkeit:                                                        belberg die Telefon-Nr. 06373 /      Schatzmeister Jutta Keller
Vortag eines Feiertages      18.00 Uhr                                             Sozialverband VdK Rheinland-               8290320 an (Gebiet Süd).
                                           VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber,       Pfalz Kreisverband Kusel                                                        Tel.: 0160/94838930
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr                                                                                          * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-
Sprechstunden:                             Tel.: 06373-504-201,                    Geschäftsstelle Lehnstraße 34,                                                  www.tierschutz-kusel.de
                                           t.weber@vgog.de                                                                    born, Glan-Münchweil., Hensch-
Samstag und Sonntag                                                                66869 Kusel                                tal, Herschweiler-Pettersheim,
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    Telefonische Erreichbarkeit:                                                     Beratungsstellen im Haus
                                                                                                                              Hüffler, Krottelbach, Langenbach,     der Diakonie
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                                                        Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr           Matzenbach, Nanzdietschweiler,
Die Bereitschaftsdienste der im Raum       Deutsches Rotes Kreuz                   Freitags geschlossen                                                             Marktstr. 31 in 66869 Kusel
                                                                                                                              Quirbach/Pfalz, Steinbach am          Tel.-Nr.: 06381/422900
Bruchmühlbach/Miesau praktizieren-         Kreisverband Kusel e.V.                 1. Mittwoch im Monat Servicenach-          Glan, Rehweiler und Wahnwegen
den Ärzte u. Zahnärzte können beim         Haushaltsassistenz:                     mittag für Arbeitnehmer von 14.00                                                Fax-Nr.: 06381/4229099
                                                                                                                              die Telefon-Nr. 06383/927681 an
Anrufbeantworter des jeweiligen Haus-      Hauswirtschaftliche Dienstleistun-      - 17.30 Uhr                                (Gebiet Nord).
arztes in Erfahrung gebracht werden.       gen, Fahrdienst und Betreuungs-         Telefon: 06381/425 044 - 0                                                       Erziehungs-
                                                                                                                            Sie wollen eine Störung melden?         und Familienberatung
                                           angebote für Senioren, Pflegebe-        Telefax: 06381/425 044 - 29              Dann wählen Sie die entsprechen-
Deutsche Rheuma-Liga                       dürftige und Familien, Unterstüt-       E-Mail: kv-kusel@vdk.de                                                          Email: erziehungsberatung.kusel@
                                                                                                                            de Telefonnummer. Der Telefonan-        diakonie-pfalz.de
Arbeitsgemeinschaft Kusel                  zung für Kranke, Genesende, Be-         Termin nur nach telefonischer            ruf wird von einer Sprachbox ange-
Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler      hinderte.                               Vereinbarung                                                                     Suchtberatung, Jugend- und Dro-
                                                                                                                            nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na-      genberatung, Angehörigenbera-
Tel.: 06383/1386                           Hausnotrufsystem:                                                                men sowie Ihre Telefonnummer, un-
Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de            Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-    Mobilitas                                                                        tung, Prävention
                                                                                                                            ter der Sie erreichbar sind, mit.       Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                           hinderte, Alleinstehende.               ambulanter Pflege- und Betreu-           Nennen Sie uns den festgestellten
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku-       Essen auf Rädern:                       ungsdienst        Schönenberg-Kü-                                                nie-pfalz.de
                                                                                                                            Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem      Fachdienst Glückspielsucht
sel, Marktplatz 4: dienstags und frei-     Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost.   belbg., Glanstr.                         Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra-
tags ab 20.00 Uhr                          Sozialkaufhaus:                         44., Frau Schmidt Kerstin.                                                       Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                                                                                                            ße, Hausnummer sowie Gemein-            nie-pfalz.de
                                           Secondhandbekleidung und -möbel.        Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr,               de). Sie werden umgehend (in der
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus        Geschäftsstelle:                        Tel. 06373/829992                                                                Schwangeren- und Schwanger-
                                                                                                                            Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi-     schaftskonfliktberatung
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Trierer Str. 39, Kusel,                 Beratung kostenlos und neutral!          nuten) vom Rufbereitschaftsperso-
und deren Kinder: 0631/17000               Tel. 06381/9246-20                      Pflegerufbereitschaft rund um d.                                                 (staatlich anerkannt)
                                                                                                                            nal zurückgerufen.                      Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de
                                           Kleiderkammer:                          Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause
                                                                                                                                                                    Sozial- und Lebensberatung
Ehrenamtsbörse                             Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),                                                Bürgerbusse zum Impfzentrum             Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
des Landkreises Kusel                      Kusel, Tel. 06381/ 425861               ANONYM-VERTRAULICH                       Telefon 06381 424 450
                                                                                   Evangelische - Katholische                                                       Kindererholung, Müttergenesungs-
Vielseitige Dienste für hilfebedürtige                                                                                      Montag bis Freitag                      und Mutter-Kind-Kuren
Personen                                   Pflegestützpunkt                        Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr         von 9.00 – 12.00 Uhr
                                           Öffentliche Beratungsstelle rund        gebührenfrei - vertraulich                                                       Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Kontakte
in den Verbandsgemeinden:                  um das Thema Pflege                     Tel.: 0800/111 0 111                     Ambulanter Hospiz- und Palliativer
                                           Paulengrunder Straße 7a                 und 0800/111 0 222                                                               Ökumenische Sozialstation
Glan-Münchweiler            06384/323                                                                                       Beratungsdienst Kusel-Altenglan,        Brücken e.V.
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel    66904 Brücken                                                                    Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf-
                                           Tel.: 06386/40 40 364                   Schuldner- und Insolvenzberatung                                                 Ambulante-Hilfe-Zentrum
                                                                                                                            stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram-       Pflegedienst, hauswirtschaftliche
Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken-      und 06386/40 40 073                     Deutsches Rotes Kreuz                    stein-Miesenbach und Landstuhl
transporte (Tag und Nacht einsatzbe-       Die Beratung erfolgt kostenlos,         Kreisverband Kusel e.V.                                                          Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be-
                                                                                                                            Beratung und Unterstützung              ratung, Service warmer Mittags-
reit): DRK-Rettungswache Schönen-          neutral und vertraulich                 Trierer Str. 39, 66869 Kusel             schwerkranker und sterbender
                                                                                   Tel: 06381/924615                                                                tisch, Familienpflege. Paulengrun-
                                                                                                                            Menschen bei Schmerzen und psy-         der
                                                                                                                            chosozialen Problemen, Remigius-        Str. 7a, 66904 Brücken
                                                                                   AWO Betreuungsverein                     bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon:
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   Trierer Str. 60, 66869 Kusel                                                     Telefon: 06386/9219-0
                                                                                                                            06381/9961147. Email: hospiz.ku-        Rund um die Uhr für Sie erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                        Telefon 112        Tel.: 06381/993277/78                    sel@caritas-speyer.de                   www.sozialstation-bruecken.de

                                                                                                                                                                                          obg_hp02_amtsb.01
Abwasserbeseitigung Börsborn - aus der Kläranlage wird eine Pumpstation - VG Oberes Glantal
9. Januar 2021
17. April 2021
9. Januar  2021
                                                                                           AMTSBLATT
                                                                                           AMTSBLATT                                                                                                    Seite 3
                                                                                                                                                                                                        Seite 33
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                                          Verbandsgemeinde
                                          Verbandsgemeinde Oberes
                                                             Oberes Glantal
                                                                     Glantal
                             Gemeinsame
                             Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen
                                        Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

   Hinweis
   Hinweis     für
               für    alle
                      alle    amtlichen
                              amtlichen        Bekanntmachungen
                                               Bekanntmachungen                   gemäß
                                                                                  gemäß      §
                                                                                             §   27
                                                                                                 27    aa VwVfG
                                                                                                           VwVfG
      Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
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                                                        www.vgog.de abrufbar
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   Öffentliche
   Öffentliche Bekanntmachung
                       Bekanntmachung der
                             Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf
                                                                      der
                                    unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar.

   Verbandsgemeinde
   Verbandsgemeinde                       Oberes
                                          Oberes
                          Bürgerbusse zum Impfzentrum
          Telefon: 06381-424 450, Montag bis
                                                                Glantal
                                                                Glantal
                                             Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
   Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
   Vollzug  des Baugesetzbuches
   1. Teiländerung              (BauGB)
                   der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr
   1. Teiländerung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr
    Der Verbandsgemeinderat hat in Unbeachtlich werden                                   Darlegung des die Verletzung be- schädigungspflichtigen                  bean- lischt, wenn nicht innerhalb von
    Der  Verbandsgemeinderat
    seiner   Sitzung am 13.10.2020      hat in Unbeachtlich
                                                 1. eine nach §werden
                                                                  214 Abs. 1 BauGB Darlegung
                                                                                         gründendendes      die Verletzung
                                                                                                         Sachverhalts        be- schädigungspflichtigen
                                                                                                                        geltend  tragt. Entschädigungsleistungen  bean- lischt,  wennnach
                                                                                                                                                                         drei Jahren    nicht innerhalb
                                                                                                                                                                                           Ablauf          von
                                                                                                                                                                                                   des Kalen-
 Fürdendie
    seiner     Badesaison
             Sitzung      am 13.10.2020
         Feststellungsbeschluss        2021
                                        zur 1. suchen
                                                    eine nachwir
                                                 1. beachtliche § Verletzung
                                                                  214 Abs. 1der BauGB    gründenden
                                                                                   dort gemacht          Sachverhalts
                                                                                                    worden              geltend
                                                                                                              sind (§ 215        tragt.
                                                                                                                            Abs. in  GeldEntschädigungsleistungen        drei Jahren in
                                                                                                                                            sind ab Fälligkeit mit 2 derjahres,      nach
                                                                                                                                                                                        demAblauf  des Kalen-
                                                                                                                                                                                              die bezeichne-
    den  Feststellungsbeschluss
    Teiländerung         der Gesamtfort-zur 1.      beachtliche
                                                    bezeichnetenVerletzung     der dort
                                                                     Verfahrens-    und gemacht
                                                                                         1 BauGB).worden sind (§ 215 Abs. in     vomGeld    sind über
                                                                                                                                       Hundert     ab Fälligkeit  mit 2 derjahres,
                                                                                                                                                        dem Basiszins-               in dem die bezeichne-
                                                                                                                                                                         ten Vermögensnachteile      eingetre-
    Teiländerung
    schreibung des der           Gesamtfort-
                         Flächennutzungs-           bezeichneten Verfahrens-
                                                    Formvorschriften                und Gem.
                                                                      Rettungsschwimmer
                                                                        und              1 BauGB).
                                                                                               §§ 39 bis                         vom nach
                                                                                                             42 BauGB entste- satz
                                                                                                          (m/w/d)                      Hundert    überdes
                                                                                                                                              § 247     dem  Basiszins- ten
                                                                                                                                                          Bürgerlichen   ten Vermögensnachteile
                                                                                                                                                                              sind, die Fälligkeit eingetre-
                                                                                                                                                                                                      des An-
    schreibung     des Flächennutzungs-
    planes der ehemaligen          Verbands- 2. Formvorschriften
                                                    nach § 214 Abs.und   3 BauGB be- Gem.hen §§Entschädigungsansprüche
                                                                                                    39 bis 42 BauGB entste- satz       nach § 247
                                                                                                                                 Gesetzbuchs          des Bürgerlichen
                                                                                                                                                   jährlich zu verzin- ten    sind,herbeigeführt
                                                                                                                                                                         spruchs     die Fälligkeitwird
                                                                                                                                                                                                      des(§ An-
                                                                                                                                                                                                             44
    planes
    gemeinde der  ehemaligen
                 Waldmohr          Verbands-
                                gefasst.   Der   2. nach
                                                 achtliche§  214
                                                           Mängel  Abs.
                                                                     des 3  BauGB
                                                                          Abwägungs- be- hen
                                                                                         nach     Entschädigungsansprüche
                                                                                                Eintritt
 zur Unterstützung des Teams im Freibad in Waldmohr (Beaufsichtigung des Badebetriebes, Beckenaufsicht).   eines   Vermögens-    Gesetzbuchs
                                                                                                                                 sen.   Ist        jährlich
                                                                                                                                               Entschädigungzu   verzin-
                                                                                                                                                                  durch  spruchs
                                                                                                                                                                         Abs.  4   herbeigeführt
                                                                                                                                                                                 BauGB).          wird   (§ 44
    gemeinde
    PlanbereichWaldmohr         gefasst.Karte
                    ist beigefügter        Der achtliche
                                                 vorgangs,Mängel des Abwägungs- nach            Eintritt
                                                                                         nachteils.        eines Vermögens- sen.
                                                                                                      Der Entschädigungsbe-             Ist Entschädigung
                                                                                                                                 Übernahme       des Grundstücks  durch
                                                                                                                                                                     zu Abs. 4 BauGB).
    Planbereich
    zu  entnehmen.  ist  beigefügter
                         Gem.    §  6
 Wir suchen zuverlässige Personen mit    Karte
                                       Bauge-    vorgangs,
                                                 wenn   sie   nicht  innerhalb   eines   nachteils.
                                                                                         rechtigte    Der
                                                                                                     kann  Entschädigungsbe-
                                                                                                            die  Fälligkeit  des Übernahme
                                                                                                                                 leisten,  findetdesaufGrundstücks
                                                                                                                                                        die          zu Schönenberg-Kübelberg,
                                                                                                                                                            Verzinsung                                     den
    zu  entnehmen.
    setzbuch
 - Deutschem      (BauGB)Gem.wurden
                                 § 6 Bauge-die wenn
                    Rettungsschwimmabzeichen     Jahres sieinnicht
                                                         seit  Silberinnerhalb
                                                                       oder miteines
                                                               Bekanntmachung       des rechtigte
                                                                                         Anspruchskann
                                                                                   entsprechender           die Fälligkeit
                                                                                                       dadurch               des leisten,
                                                                                                                 herbeiführen,
                                                                                                       Berufsausbildung          § 99 Abs. findet   auf die Verzinsung
                                                                                                                                              3 Anwendung     BauGB (§ Schönenberg-Kübelberg,
                                                                                                                                                                         09.01.2021                        den
    setzbuch
    Planunterlagen(BauGB)der    wurden
                               Unteren     die
                                          Lan-   Jahres  seit  Bekanntmachung
                                                 Flächennutzungsplanes              des
                                                                             schriftlich
 - Bereitschaft im Schichtdienst und an Wochenenden / Feiertagen zu arbeiten sowie       Anspruchs
                                                                                         dass  er  die dadurch
                                                                                                        Leistung herbeiführen,
                                                                                                                  der  Entschä-  §
                                                                                                                                 44 99 Abs.
                                                                                                                                     Abs.  3  3 Anwendung
                                                                                                                                             BauGB).          BauGB   (§ 09.01.2021
                                                                                                                                                                         gez. Lothschütz
    Planunterlagen
    desplanungsbehörde
   freundliches          der Unteren
                      Auftreten,    bei   Lan-
                                           der Flächennutzungsplanes
                                                 gegenüber
                                     selbstständige            der Gemeinde
                                                         Arbeitsweise        schriftlich
                                                                           und    unter dass
                                                                                         digung
                                                                                Teamfähigkeit  er die   Leistungbei
                                                                                                   schriftlich    derdem
                                                                                                                       Entschä-
                                                                                                                            Ent- 44
                                                                                                                                 EinAbs.   3 BauGB).
                                                                                                                                      Entschädigungsanspruch         er- gez. Lothschütz
                                                                                                                                                                         Bürgermeister
    desplanungsbehörde
    Kreisverwaltung       Kusel zur beiGeneh-
                                           der gegenüber der Gemeinde unter digung schriftlich bei dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch er- Bürgermeister
 DieKreisverwaltung
    migung
      Stellevorgelegt.    Kusel zur Geneh-
               ist insbesondere         für Schülerinnen/Schüler ab 18 Jahren und Studentinnen/ Studenten oder für aktive Personen
    migung
    Mit       vorgelegt.
         Schreiben
 im Ruhestand geeignet.vom   07. Dezember
                                    Die Bezahlung erfolgt in Form einer geringfügigen Beschäftigung.
    Mit
    2020,Schreiben
           Aktenzeichenvom 07.     Dezember
                               5/55/610-10
    2020, Aktenzeichen
    FNP-Waldmohr               5/55/610-10
                        1. TÄnd.GF-1,      hat
    FNP-Waldmohr        1. TÄnd.GF-1, hat
    die Untere Landesplanungsbehör-
    die Untere
    de gem.    § 6Landesplanungsbehör-
                    Abs. 1 BauGB, in der    Bitte bewerben Sie sich per Email, Anruf oder schriftlich:
    de gem. § der
    Fassung      6 Abs.Bekanntmachung
                           1 BauGB, in der  Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
    Fassung
    vom          der Bekanntmachung
         03. November       2017 (BGBI.IFachbereich
                                             S.            1A 1.2 – Personal
    vom  03.i.V.m.
    1728),    November
                     § 2032017Abs.(BGBI.I
                                     3 BauGB S.
                                            Rathausstr.   8, 66901 Schönenberg-Kübelberg
    1728),
    und § i.V.m.
             1 der§ Landesverordnung
                        203 Abs. 3 BauGB    Frau Brill, Tel. 06373 / 504-142
    und
    über §die1 der      Landesverordnung
                  Zuständigkeiten           Email: bewerbung@vgog.de
                                         nach
    über
    dem dieBauGB  Zuständigkeiten
                        (BBauGZustV nach    RP
    dem die
    2007)  BauGB        (BBauGZustV
                 1. Teiländerung
 Schönenberg-Kübelberg,                     RP 2021
                                      derApril
                                      im   Ge-
    2007)
 gez.      die 1. Teiländerung
    samtfortschreibung
       Christoph                      der Ge-
                               des Flächen-
                      Lothschütz
    samtfortschreibung
    nutzungsplanes derdes
 Bürgermeister                       Flächen-
                                 ehemaligen
    nutzungsplanes derWaldmohr
    Verbandsgemeinde             ehemaligenge-
    Verbandsgemeinde          Waldmohr ge-
    nehmigt. Die Genehmigungsertei-
    nehmigt.
    lung  wird Die   Genehmigungsertei-
                hiermit    gem. § 6 Abs. 5
    lung wird   hiermit gem.       § 6 Abs.   5
 Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen
    BauGB    ortsüblich     bekannt
    BauGB ortsüblich bekannt gege-
    ben.
    ben.
                                        gege-
                                                                                                                                       Amtsblatt        der
                                                                                                                                                                   IMPRESSUM
                                                                                                                                                             Verbandsgemeinde           Oberes Glantal
    Die 1. Teiländerung der Gesamt-
    Die 1. Teiländerung
    fortschreibung        des   der  Gesamt-
                                 Flächennut-                                                                                        Herausgeber      und  verantwortlich  für den  amtlichen    Teil ist die Ver-
 In den Kalenderwochen 16/2021 und 17/2021 Die Prüfung wird von einem hierfür speziell zer-
    fortschreibung
    zungsplanes      der  des    Flächennut-
                           ehemaligen     Ver-                                                                                      bandsgemeindeverwaltung           Oberes  Glantal,  66901    Schönenberg-
 findet auf den nachfolgenden Friedhöfen der tifizierten Fachunternehmen durchgeführt.
    zungsplanes der Waldmohr,
    bandsgemeinde          ehemaligen wirdVer-
 Verbandsgemeinde              die jährliche     Überprüfung Soweit lose Grabsteine festgestellt werden,                            Kübelberg , Christoph Lothschütz (V.i.S.d.P.), Rathausstraße 8, Tel.
 derbandsgemeinde
    mit  der öffentlichen
      Standfestigkeit      Waldmohr,
                             vonBekanntma-wird
                                    stehenden      Grabmalan- werden die Nutzungsberechtigten schriftlich                           06373 504-0.
    mit derin öffentlichen
    chung      Kraft  gesetzt   Bekanntma-
                                und   kann  ab
 lagen statt:                                                                                                                       Verlag: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG
    chung  in  Kraft  gesetzt   und
    sofort bei der Verbandsgemeinde-  kann  ab                      zur  Beseitigung     der  Gefahrenstelle        aufgefor-
 20.04.2021
    sofort bei derOberes
    verwaltung       Verbandsgemeinde-
                               Glantal,   Rat-                      dert. Wird der ordnungswidrige Zustand nicht                    Herstellung: Druck-und Versanddienstleistungen Südwest GmbH,
 Friedhöfe Schönenberg, Kübelberg, Sand
    verwaltung
    haus Waldmohr, Oberes      Glantal,
                           Zimmer     Nr. Rat-
                                          W1-                       innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt,                   67071 Ludwigshafen
 21.04.2021
 Friedhöfe Schmittweiler, Nr.
    haus
    2.04, Waldmohr,
            Rathausstraße  Zimmer  14     W1-
                                        Wald-
                                       Waldmohr,       Waldzie- so kann die Gemeinde die fachlich vertretbaren                      Zustellung: PVG Ludwigshafen; zustellreklamation@suewe.de
    2.04, zu
    mohr,   Rathausstraße
                den  allgemeinen   14 Dienst-
                                        Wald-                       Sicherungsmaßnahmen           auf   Kosten   des   Verant-      oder  Tel. 0621 572498-40 oder -41.
 gelhütte, Dunzweiler
    mohr, zu
    zeiten vonden    allgemeinen
                 montags               Dienst-
                              bis mittwochs                         wortlichen selbst treffen.
 27.04.2021                                                                                                                         Das Amtsblatt Oberes Glantal erscheint wöchentlich freitags/
    zeiten vonUhr
    von 8.30     montags      bis mittwochs
                      bis 12.00      Uhr und Breitenbach, Bei Gefahr im Verzuge, z.B. wenn der Grabstein
 Friedhöfe         Glan-Münchweiler,                                                                                                samstags außer an Feiertagen. Das Amtsblatt Oberes Glantal wird
    von 14:00
    von  8.30 Uhr Uhr bis
                        bis 12.00
                             16.00   Uhr
                                     Uhr,und
                                           so-
 Bambergerhof, Wahnwegen,                    Rehweiler, Mat- umzustürzen droht, werden die notwendigen                              kostenlos    an alle erreichbaren Haushalte der Verbandsgemeinde
    von  14:00    Uhr
    wie donnerstags     bis  16.00
                          von 8.30   Uhr,  so-
                                       Uhr bis Frohnhofen
 zenbach,     Eisenbach,        Gimsbach,                           Sicherheitsvorkehrungen (Umlegen des Grab-
    wie donnerstags
    12.00  Uhr    und     von14.00
                        von     8.30 Uhr
                                       Uhr bis
                                           bis                                                                                      Oberes Glantal verteilt. Aufage 16.030 Exemplare.
 28.04.2021                                                         mals, Absperren der Grabstelle…) sofort getrof-
    12.00 Uhr
    18.00         und
                  und von
            UhrKrottelbach,   14.00von
                         freitags     Uhr8.30
                                           bis                                                                                      Sofern eine Zustellung des Amtsblattes aufgrund von unvorherseh-
 Friedhöfe                            Herschweiler-Petters-
    18.00
    Uhr  bisUhr
             12.00undUhr freitags
                            von     von 8.30
                                  jedermann                         fen.                                                            baren Störungen nicht erfolgt sein sollte, kann das jeweils aktuelle
 heim, Börsborn, Steinbach am Glan, Sangerhof,
    Uhr  bis 12.00
    eingesehen        Uhr von jedermann
                   werden                                           Nähere Auskünfte erteilt die Verbandsgemein-                    Amtsblatt in der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal so-
 Trahweiler,     Haschbach,         Dittweiler
    eingesehen werden                                               de Oberes Glantal, Abteilung Friedhofswesen,
 29.04.2021                                                                                                                         wie bei der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
 Friedhöfe Ohmbach, Altenkirchen, Langenbach Tel.: 06373/504-203.                                                                   & Co. KG in Ludwigshafen bezogen werden.                              10558958_30_3

                                                                                                                                                                                                          10558958_30_3

                                                                                                                                                                                                  wal_b103_amtsb.03
                                                                                                                                                                                                  wal_b103_amtsb.03
                                                                                                                                                                                                  obg_hp03_amtsb.02
Abwasserbeseitigung Börsborn - aus der Kläranlage wird eine Pumpstation - VG Oberes Glantal
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LEADER Förderprogramm für Bürgerprojekte!
                                                    Im Jahr 2021 haben wir erneut die Möglichkeit auch kleine Projekte zu fördern und damit vor allem ehrenamtliche Initiativen in
                                                    unserer Region zu unterstützen. Die „Ehrenamtlichen Bürgerprojekte“ sind für engagierte Personen, Gruppe und Vereine ge-
                                                    dacht, die mit ihren Ideen die Region verbessern möchten. Insgesamt 30.000 Euro stehen in diesem Jahr zur Verfügung. Projek-
                                                    te können mit bis zu 2.000 Euro in der Standardförderung und bis zu 3.000 Euro in der Premiumförderung unterstützt werden.
                                                    Die Möglichkeit für diese neuen, verbesserten Wertgrenzen wurden durch das zuständige Wirtschaftsministerium geschaffen
                                                    und soll in der Region direkt angewendet werden. Neu in diesem Jahr ist, dass ein Antragsteller bis zu fünf Anträge in der För-
                                                    derperiode stellen kann!
                                                    Sind Ihre Interesse geweckt und haben Sie Lust, ein Projekt für Ihr Dorf oder Verein umzusetzen? Alle Informationen zum Aus-
wahlverfahren und den Projektvoraussetzungen erfahren Sie auf der Internetseite unter www.westrich-glantal.de. Bei Fragen steht Ihnen das Regionalmanagement der LAG We-
strich-Glantal Frau Isabelle Schmidtholz per Mail (isabelle.schmidtholz@entra.de) oder telefonische (06302/923914) gerne zur Verfügung! Wir freuen uns auf Ihre Idee! Bis zum
03.05.2021 haben Sie Zeit, um ihre Vorschläge für Ehrenamtliche Bürgerprojekte einzureichen!

                                                                                                                                                                     obg_hp04_amtsb.03
Abwasserbeseitigung Börsborn - aus der Kläranlage wird eine Pumpstation - VG Oberes Glantal
17. April 2021                                                           AMTSBLATT                                                                                  Seite 5

 Bekanntmachung für den Wasserzweckverband „Ohmbachtal“
 in Schönenberg-Kübelberg
 Am Montag, den 03. Mai 2021, um 16.00 Uhr, findet unter Einhaltung der Corona-       5. Austausch eines Leitungsabschnittes aus Asbestzement im Bereich des Hoch-
 Abstands- und Hygieneregeln im Bürgerhaus Dittweiler, Schmittweiler Str.12,             behälters Selchenbach in Kooperation mit den VG-Werken Kusel-Altenglan;
 66903 Dittweiler, eine Sitzung des Werksausschusses statt. Hinweis: Die Sitzung         Auftragsvergabe
 ist mit Ausnahme des Punktes B der Tagesordnung öffentlich. Wegen der aktuel-        6. Beschaffung einer Unterwassermotorpumpe als Ersatzaggregat für die Brun-
 len Corona-Pandemie können aus Gründen des Gesundheitsschutzes, insbeson-               nen II, III und IV zur Sicherstellung des störungsfreien Betriebes; Auftragsver-
 dere im Hinblick auf den einzuhaltenden Abstand zwischen den Teilnehmern an             gabe,
 der Sitzung, nur begrenzte räumliche Kapazitäten für die Öffentlichkeit zur Verfü-
                                                                                      7. Erwerb eines Ersatzpumpenkörpers für die Förderpumpe zum Hochbehälter-
 gung gestellt werden.
 Tagesordnung                                                                            system Steinbach; Auftragsvergabe
 A) Öffentliche Sitzung                                                               8. Beschaffung eines Front-End Rechners als Ersatz / Austauschgerät für die Da-
 1. Verwendung des Geldbetrages aus dem Vergleich mit dem Bundeseisenbahn-               tenübertragungsanlage im Wasserwerk Schönenberg-Kübelberg; Auftragsver-
     vermögen im Schadensersatzprozess wegen der Verunreinigung des Grund-               gabe
     wassers im Gewinnungsgebiet Schönenberg-Kübelberg;                               9. Informationen
 2. Übertragung der Revierleitung im neugebildeten Forstrevier Glantal für die        B) Nichtöffentliche Sitzung
     Waldflächen des WZVO an das Forstamt Kusel (Landesforsten);                      10.Informationen
 3. Glanunterquerung im Zuge der Gesamterneuerung der Versorgungsleitung zwi-
     schen dem Wasserwerk Elschbach und der Ortsgemeinde Nanzdietschweiler;           Schönenberg-Kübelberg, den 08. April 2021
     Auftragsvergabe                                                                  gez. Müller
 4. Erwerb einer neuen Notstromanlage für die Elektrozentrale im Wassergewin-         Verbandsvorsteher
     nungsgebiet Schönenberg-Kübelberg; Auftragsvergabe

 Öffentliche Ausschreibung                                                                              Bekanntmachung
                               Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal mit Sitz in Schönenberg-Kü-          Am Dienstag, den 20.04.2021, 2. HRB Ohmbachsee Damm-
                               belberg schreibt im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinden Al-           um 19:00 Uhr, findet im Saal        bauwerk; Vertiefte Sicher-
                               tenkirchen, Brücken, Dittweiler, Frohnhofen, Gries, Ohmbach und          des Dorfgemeinschaftshauses,        heitsüberprüfung;
                               Schönenberg-Kübelberg folgende Leistung auf Grundlage der                Schulstraße 1, 66909 Langen-        Vergabe an Ing.-Büro
                               VOL/A aus:                                                               bach eine Sitzung des Haupt-, 3. Beratung und Empfehlung
                                                                                                        Finanz, Bau- & Umweltaus-           über die Haushaltsplanung
 Rahmenvertrag – Winterdienst auf kommunalen Straßen                                                    schusses der Verbandsge-            der      Verbandsgemeinde
 • Streuen und Räumen von Ortsstraßen verteilt auf 10 Ortsteile und unterschiedliche                    meinde Oberes Glantal statt.        Oberes  Glantal für die Haus-
    Streckenabschnitte                                                                                  Während der gesamten Sitzung        haltsjahre 2021 und 2022
                                                                                                        besteht Maskenpflicht.           4. Fahrzeugbeschaffung Feu-
 Der vollständige Bekanntmachungstext ist veröffentlicht:                                                                                   erwehr
                                                                                                        Die Sitzung ist öffentlich.
                                                                                                                                            Auftragsvergabe zur Be-
 1. Submissionsanzeiger                                   Schopenstehl 15, 20095 Hamburg                                                    schaffung von vier Klein-
                                                          Fax 040/40194031                              Tagesordnung:                       löschfahrzeugen (KLF) für
 2. Subreport                                             Postfach 910860, 51101 Köln                                                       die Feuerwehren Gries,
                                                          Fax 0221/9857866                              öffentlich                          Börsborn, Ohmbach und
 3. bi, Bauwirtschaftliche Information                    Postfach 3407, 24033 Kiel                     1. Auftragsvergabe Lüftungs-        Rehweiler
                                                          Fax 0431/5359225                                 anlagen mit Wärmerückge- 5. Informationen
 4. Subreport ELVIS                                       https://www.subreport.de/E41395829               winnung       (Grundschulen
 5. Homepage: www.vgog.de                                 Rubrik: Aktuelles/Ausschreibungen                Glan-Münchweiler         und Schönenberg – Kübelberg,
                                                                                                           Waldmohr);                    den 8. April 2021
 Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal                                                                 Konzepterstellung       durch gez. Christoph Lothschütz
 gez.: Lothschütz, Bürgermeister                                                                           ein Ingenieurbüro             -Bürgermeister -

Planspiel-Börse 2020
                                                 Am Donnerstag, den 17.09.2020, stellte uns Frau Tanja Barz, zuständige Mitarbeiterin bei der KSK Kusel, das alljährliche
                                                 Börsenspiel der Sparkassen vor und eröffnete damit, dieses Jahr aufgrund der Corona-Pandemie via digitaler Kick-Off-Veran-
                                                 staltung, das „Planspiel Börse 2020“. In einer interessanten einstündigen Präsentation erklärte sie uns teilnehmenden Ju-
                                                 gendlichen den Ablauf und thematisierte damit zusammenhängende Themenkomplexe wie „Aktien“ oder den „Konjunktur-
                                                 verlauf“ und gab zahlreiche Tipps und Informationen zur diesjährigen Spielrunde. Neben den Schülern des Wahlpflichtfa-
                                                 ches „Wirtschaft und Technik“ der Klassenstufe 10 nahmen auch einige Schüler aus der Oberstufe teil. In Zweierteams ver-
                                                 suchten wir Schüler durch geschickte An- und Verkäufe unser Startkapital von 50.000 Euro zu vermehren. Los gings am 30.
                                                 September. Bis zum 09.Dezember 2020 konnten wir uns als erfolgreiche Aktionäre beweisen. Neben dem gesamten „Depot-
                                                 bereich“ konnte man in der Kategorie „Nachhaltigkeit“ ebenfalls punkten. Ziel des Börsenspiels war es, die Funktionsweise
                                                 der Börse kennenzulernen und auszuprobieren und mit etwas Glück Preise zu gewinnen, ohne dabei eigenes Geld zu inves-
                                                 tieren bzw. zu verlieren. Die Führung eines Musterdepots stellte auf jeden Fall eine tolle Gelegenheit dar, via Smartphone,
                                                 Tablet oder PC eigene Aktiendepoterfahrungen in Echtmodus zu sammeln.
                                                 Im Börsenspiel schaffte es unser Team „NoRiskNoFun2020“ (Vivien Jahn 10c / Tom Geimer 10c) neben einem Wochensieg
                                                 letztendlich auch den 7. Platz aller teilnehmenden Gruppen der Kreissparkasse Kusel zu erreichen. Unsere Strategie war wie
                                                 unser Name „NoRiskNoFun“, alles oder nichts. Wir setzten auf Aktien, welche aufgrund der Coronapandemie um mindestens
                                                 10% gefallen waren, in der Hoffnung, dass diese bis Börsenspielende wieder steigen würden, statt noch weiter zu fallen.
                                                 Glück hat uns hierbei die Aktien der Lufthansa AG, TUI und BASF gebracht. Zwischendurch sah es teilweise ziemlich schlecht
                                                 aus und wir schrieben rote Zahlen. Glücklicherweise hatte unsere Strategie letztendlich doch Erfolg, und ab Ende Oktober
                                                 schrieben wir grüne Zahlen.
                                                                                                                                                       Von: Tom Geimer, 10c

                                                                                                                                                              obg_hp05_amtsb.04
Abwasserbeseitigung Börsborn - aus der Kläranlage wird eine Pumpstation - VG Oberes Glantal
Seite 6                                                                           AMTSBLATT                                                                           17. April 2021

                                              Altenkirchen                                                                                 Brücken

Glasfaserausbau durch Fa. Inexio                                                                                Überprüfung der
Das Verlegen der Kabel für ein
schnelles Internet hat in der Hüh-
                                      sondern es wird nur ein Teil des
                                      Ortes angeschlossen.
                                                                             Ausbau mit Glasfaser betroffen:
                                                                             Am Hofsrech. Weißstr. Flurstr.     Standsicherheit von
nerhecke begonnen, weil hier die      Die verbleibenden Straßen sollen       Neuer Weg. Hohlstr. Schulstr.
Fahrbahn und die Gewege ihren
Endausbau erhalten, und ab Mai /
                                      zu einem späteren Zeitpunkt
                                      nachgeholt werden. Wann ???
                                                                             Schillerstr. Ohmbacher Weg.
                                                                             Schlauer Weg. St. Wendelerstr.
                                                                                                                Grabmälern
Juni damit begonnen werden soll.      Hier hat die Ortsgemeinde aller-       Ludwigstr. Bergstr.                Auf den Friedhöfen innerhalb       Vom 26.04.2021 bis 27.04.2021
Ursprünglich sollten alle Haus und    dings kein Mitspracherecht.            Ausbaupläne sind im Schaukäs-      der Ortsgemeinde Brücken           werden die Grabsteine auf allen
Grundstücke in der Ortslage, die      Inexio ist zur Zeit im Ort unterwegs   ten am Stockbrunnen und am Rat-
                                                                                                                (Pfalz) müssen alljährlich         Friedhöfen der Ortsgemeinde
keine 30 MB Anschlussleistung         um       diesbezüglich       Hausan-   haus ersichtlich.
haben, einen Ausbau mit Glasfa-       schlussverträge abzuschließen.         Für diesbezügliche Fragen stehe    nach der Frostperiode wieder       Brücken(Pfalz)überprüft.
serkabel erhalten. Für diese ist      Es ist eine Frau Angelika Di Leo, zu   ich unter Tel. 0170 719 0144 zu    Standsicherheitsüberprüfun-
der Anschluss kostenlos.              erreichen unter Tel. 06831-935-        Verfügung.                         gen der Grabmale stattfinden.      Ortsgemeinde Brücken (Pfalz)
Leider werden nicht alle in den Ge-   2660
nuss eines Ausbaus kommen,            Folgende Straßen sind von einem        Geis Manfred, Ortsbürgermeister

                                               Dunzweiler
                                                                                                               Stromabschaltung
                                                                                                              Sehr geehrte Anschlussnutzerin,      regelmäßige Stromversorgung wie-
                                                                                                              sehr geehrter Anschlussnutzer,       der hergestellt ist. Beachten Sie
Baustellenbesichtigung „ Der wilden                                                                           hiermit informieren wir Sie, dass
                                                                                                              die Pfalzwerke Netz AG dringende
                                                                                                                                                   darüber hinaus insbesondere auch
                                                                                                                                                   unsere zusätzlichen Hinweise:
                                                                                                              Erweiterungsmaßnahmen           im   •Elektrische Wecker, oft auch Zeit-
Zwerge“ Teil 1                                                                                                Stromversorgungsnetz        durch-
                                                                                                              führt. Diese Wartungsarbeiten
                                                                                                                                                     schaltuhren an Haushaltsgerä-
                                                                                                                                                     ten bzw. Alarmanlagen, schalten
Am ……… machten wir uns auf den        den Weg, uns dies Mal an zu schau-     über unseren Besuch als wir mit werden am Montag, den 19.04.21          sich aus und müssen neu ge-
Weg zur Baustelle, es kam uns zu      en. Wir staunten nicht schlecht,       unseren Wahrnwesten ankamen, in der Gemeinde Brücken Ortsteil           stellt werden
                                                                                                              Paulengrund in der Zeit zwischen     • Kühlschränke und Tiefkühlgerä-
Ohren das die Straße im Oberdorf      wie die große Maschine dies            und dachten wir wären ihre neuen
                                                                                                              10:00 Uhr und 12:00 Uhr erfolgen.      te sollten Sie während der Unter-
abgefräst werden soll. Naseweisig     macht, es war sehr beeindruckend.      Hilfsarbeiter                    WÄHREND DER ZEIT DER ARBEITS-          brechung möglichst nicht öffnen
wie wir sind, machten wir uns auf     Auch die Bauarbeiter freuten sich                                       AUSFÜHRUNG FINDET KEINE BE-          • Werden zentrale Telefon-, Anten-
                                                                                                              LIEFERUNG MIT ELEKTRISCHER             nen-, Aufzugs-, Warmwasser-
                                                                                                              ENERGIE STATT. Eine Einspeisung        oder Heizungsanlagen betrie-
                                                                                                              aus Eigenerzeugungsanlagen ist         ben, informieren Sie bitte den je-
                                                                                                              während der Durchführung der Ar-       weiligen Betreiber
                                                                                                              beiten nicht möglich. Bitte schüt-   • Bei Fotovoltaikanlagen und
                                                                                                              zen Sie Ihre empfindlichen Geräte      Blockheizkraftwerken beachten
                                                                                                              (z.B. Computer, TV-Geräte), indem      Sie bitte die Betriebsanleitung
                                                                                                              Sie diese Geräte vom Netz trennen    Für Rückfragen steht Ihnen die Hot-
                                                                                                              (z.B. durch Ziehen des Netzste-      line des Kundenservice unter der
                                                                                                              ckers) und erst wieder zuschalten,   Telefon-Nummer 0621 585 2010
                                                                                                              nachdem die regelmäßige Strom-       zur Verfügung.
                                                                                                              versorgung wieder hergestellt ist.   Vielen Dank für Ihr Verständnis,
                                                                                                              Bei ortsfesten Geräten (z.B. Hei-
                                                                                                              zungsanlagen) ist die Steuersi-      Ihre Pfalzwerke Netz AG
                                                                                                              cherung auszuschalten. Beachten      Kurfürstenstraße29,
                                                                                                              Sie hierzu die jeweilige Bedie-      67061Ludwigshafen
                                                                                                              nungsanleitung des Herstellers       Internet: www.pfalzwerke-netz.de
                                                                                                              und schalten Sie die Steuersiche-    E-Mail: kundencenter@pfalzwer-
                                                                                                              rung erst wieder ein, nachdem die    ke-netz.de

                                                                                 Glan-Münchweiler

 Stellenausschreibung
 Die Ortsgemeinde Glan-Münchweiler sucht ab sofort

                                                                              eine Reinigungskraft (m/w/d)
 für die Reinigungsarbeiten in der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ in Glan-Münchweiler.
 Es handelt sich um eine befristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 8,5 Stunden zur längerfristigen Vertretung. Sie arbeiten in
 der Regel an 4 Nachmittagen pro Woche.
 Wir bieten Ihnen eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) mit allen im öffentlichen Dienst
 üblichen Sozialleistungen. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 Bei Interesse senden Sie bitte eine Kurzbewerbung mit tabellarischem Lebenslauf bis spätestens 30.04.2021 an
 Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
 Fachbereich 1A.2 – Personal
 Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg
 oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt im PDF-Format).
 Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Leiterin der Kita, Frau Holm (Tel. 06383/927520).
 Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewer-
 bungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Bewerberdaten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzge-
 setz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht übernommen.

 Glan-Münchweiler, im April 2021
 gez. Karl-Michael Grimm, Ortsbürgermeister

                                                                                                                                                                        obg_hp06_amtsb.05
Abwasserbeseitigung Börsborn - aus der Kläranlage wird eine Pumpstation - VG Oberes Glantal
17. April 2021                                                             AMTSBLATT                                                                                 Seite 7

                                                                               Henschtal

 Bekanntmachung
 Neues aus dem Ortsgemeinderat Henschtal
 Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrich-          Die Zustimmung zum Entwurf der Verbandsordnung             Forstreviers Glantal an Landesforsten, vertreten durch
 tung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssit-      und der Beitritt zum Forstzweckverband Oberes Glan-        das Forstamt Kusel
 zung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sit-     tal gilt auch für den Fall, dass einzelne im Entwurf der       Rad- und Feldwegeausbau Brücken-Henschtal-
 zung gefassten Beschlüsse.                               Verbandsordnung genannten Ortsgemeinden, deren                 Steinbach am Glan
 Der Ortsgemeinderat Henschtal hat in seiner Sitzung      Waldfläche im Verhältnis zur gesamten Waldfläche           Die Ortsgemeinde Henschtal beschließt den Rad- und
 am 23.03.2021 folgende Beschlüsse gefasst:               klein ist, nicht ihren Beitritt zum Forstzweckverband
                                                                                                                     Feldwegeausbau Henschtal-Steinbach-Brücken auf
 öffentlich                                               erklären. Vermindert sich die Anzahl der beitretenden
     Nachhaltige Waldbewirtschaftung;                     Ortsgemeinden und/oder die Waldfläche erheblich            Grundlage dieser Vorab- Förderzusage der Aufsichts-
     Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Zertifi-      oder bilden die beitretenden Ortsgemeinden keine           und Dienstleistungsdirektion vom 11.02.2021 durch-
     zierung im Wald                                      zusammenhängende Waldfläche, behält sich der               zuführen. Im Zuge des vorzeitigen Maßnahmenbe-
 Der Ortsgemeinderat sieht die Notwendigkeit einer Zer-   Ortsgemeinderat eine erneute Beschlussfassung und          ginns soll die Leistungen durch das Ingenieurbüro De-
 tifizierung des Forstbetriebes und beschließt, bei der   einen Widerruf des Beitritts vor.                          cker ausgeschrieben werden. Im Bereich des zu zerti-
 PEFCTM einen Antrag auf Zertifizierung für nachhaltige      Beratung und Beschlussfassung über den Forst-           fizierenden Wanderweges C „Traumtour Diamant“ auf
 Waldbewirtschaftung für den Forstbetrieb Henschtal           wirtschaftsplan 2021 und die Brennholzpreise           den Gemarkungen von Steinbach und Brücken soll
 zu stellen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauf-        2021                                                   die dafür notwendige unbefestigte Trasse berücksich-
 tragt, die Nachhaltigkeitsprämie Wald zu beantragen.     a) Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschafts-        tigt werden.
     Bildung eines Forstzweckverbandes;                   plan 2021 in der vorliegenden Form zu.
                                                                                                                         Information über getroffene Eilentscheidungen
     Beratung und Beschlussfassung über die Ver-          b) Der Ortsgemeinderat stimmt den Brennholzpreisen
     bandsordnung des Forstzweckverbandes sowie           für 2021 zu.                                               Der Ortsgemeinderat nimmt die getroffenen Eilent-
     über einen Beitritt                                     Übertragung der Revierleitung des Gemeindewal-          scheidungen zustimmend zur Kenntnis.
 Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf der Ver-              des im Zuge der Neuabgrenzung des Forstreviers             Kita Steinbach am Glan;
 bandsordnung in der vorliegenden Fassung zu. Dar-            Glantal                                                    Anschaffung von Kinderbetten
 über hinaus beschließt der Ortsgemeinderat dem           Die Ortsgemeinde überträgt die Revierleitung ihres         Der Ortsgemeinderat vertagt die Beschlussfassung
 Forstzweckverband Oberes Glantal beizutreten.            Gemeindewaldes im Zuge der Neuabgrenzung des               auf eine der kommenden Gemeinderatssitzungen.

                                                                              Krottelbach

 Bekanntmachung
 Neues aus dem Ortsgemeinderat Krottelbach
 Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrich-     Grund-/Gewerbe- und Hundesteuer so zu belassen.                 warten.
 tung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssit- Der Ortsgemeinderat beschließt, die Friedhofsgebüh-             Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung in der
 zung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sit-ren anzuheben.                                                  VGOG
 zung gefassten Beschlüsse.                          Dorferneuerung;                                                 Der Ortsgemeinderat beschließt, mit der Ortsgemein-
 Der Ortsgemeinderat Krottelbach hat in seiner Sit-  Neugestaltung der Ortsmitte - Beauftragung eines                de Krottelbach nicht an der kommunalen Geschwin-
 zung am 25.03.2021 folgende Beschlüsse gefasst:     Planungsbüro                                                    digkeitsüberwachung teilzunehmen.
                                                     Der Ortsgemeinderat beschließt, das Planungsbüro                nicht öffentlich
 öffentlich                                          BBP Part GmbH in Kaiserslautern mit einer Honorar-              Personalangelegenheit
 Haushaltsplanung 2021/2022                          summe von 5.831,00 € zu beauftragen.                            Der Ortsgemeinderat beschließt zustimmend in einer
 a) Vorwegbeschlussfassung für die Festsetzung der Änderung der Verkehrsführung in der Ringstraße im                 Personalentscheidung.
     gemeindlichen Abgaben für die Jahre 2021/2022 Rahmen der Neubebauung                                            Grundstücksangelegenheit
 b) Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung            Der Ortsgemeinderat beschließt, den Tagesordnungs-              Der Ortsgemeinderat beschließt einen Grundstücks-
 c) Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2024 punkt von der Sitzung zu streichen und auf die Pla-             ankauf.
 Der Ortsgemeinderat beschließt, die Steuersätze für nungen vom Planungsbüro für die Neubebauung zu

                                                                                                                               Nanzdietschweiler

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                                                                                                         Bekanntmachung
                                                                                                         Am Mittwoch, den 21.04.2021, um 18:00 Uhr, findet eine Sit-

                     jederzeit
                                                                                                         zung des Haupt- und Bauausschusses der Ortsgemeinde Nanz-
                                                                                                         dietschweiler statt. Während der gesamten Sitzung besteht Mas-
                                                                                                         kenpflicht.

                   und aktuell online unter:
                                                                                                         Treffpunkt ist am Fischweiher Nanzdietschweiler.
                                                                                                         Die Sitzung ist öffentlich.
                                                                                                         Tagesordnung:
                                                                                                         öffentlich
                                                                                                         1. Wanderweg und Sitzplatzgestaltung am
                                                                                                            Fischweiher
                                                                                                         2. Instandhaltung am Friedhof Dietschweiler
                   WOCHENBLATT
                             -REPORTER.DE/amtsblatt
                                                                                                         Nanzdietschweiler, den 8. April 2021
                                                                                                         gez. Annette Filipiak-Bender
                                                                                                         Ortsbürgermeisterin

                                                                                                                                                               obg_hp07_amtsb.06
Abwasserbeseitigung Börsborn - aus der Kläranlage wird eine Pumpstation - VG Oberes Glantal
Seite 8                                                                          AMTSBLATT                                                                                 17. April 2021

 Haushaltssatzung
 der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern für das Jahr 2021
 IDie Verwaltungskommission der Reichswaldgenossen-            derungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für          dungen mit Ausnahme der Personalaufwendungen gem. §
 schaft Kaiserslautern hat auf Grund von § 95 Gemeindeord-     zinslose Kredite auf                                      0€     16 (1) Satz 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Dies gilt
 nung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung in      verzinste Kredite auf                                     0€     nach Satz 2 für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im
 Verbindung mit den Bestimmungen des Vergleichs (§ 22)            § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen              Teilfinanzhaushalt.
 und des Reglements für die reichswaldberechtigten Gemein-     Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von             Gem. § 16 (3) GemHVO werden die Ansätze für Auszahlun-
 den vom 3. September 1839 bzw. vom 14. Juni 1840, in ihrer    Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Aus-        gen aus Investitionstätigkeit in den jeweiligen Teilfinanz-
 Sitzung am 04. März 2021 folgende Haushaltssatzung be-        zahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-       haushalten für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
 schlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Kai-      nahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
 serslautern als Aufsichtsbehörde, bekannt gemacht wird.       wird festgesetzt auf                                      0€     Kaiserslautern, den 18. März 2021
                                                                  § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung         Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern
                                                               Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird
              § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt                                                                                  Der Vorsitzende
 Festgesetzt werden                                            festgesetzt auf                                           0€
                                                                                  § 5 Bauholzvergütung                          gez. Dr. Klaus Weichel
 1. im Ergebnishaushalt                                        Die Höhe der Bauholzvergütung beträgt 130 € pro Kubikme-         Oberbürgermeister
 der Gesamtbetrag der Erträge auf              3.306.900 €     ter verwendetes Bauholz.
 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf       13.517.709 €                                                                       Hinweise: Vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit ge-
 das Jahresergebnis auf                     -10.210.809 €                             § 6 Eigenkapital
                                                               Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2019                mäß § 22 des Reglements vom 14. Juni 1840 für die reichs-
 2. im Finanzhaushalt                                          84.792.281 € und wird sich planmäßig wie folgt entwickeln:       waldberechtigten Gemeinden zum Vollzuge des am 03. Sep-
 die ordentlichen Einzahlungen auf             3.306.900 €     Entwicklung 2020               Entwicklung 2021                  tember 1839 abgeschlossenen Vergleichs, und den Vor-
 die ordentlichen Auszahlungen auf            13.497.300 €     31.12.2020*                    31.12.2021*                       schriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sowie dem
 der Saldo der ordentlichen Ein- und                           87.361.164 €                   77.150.355 €                      Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik, in
 Auszahlungen auf                            -10.190.400 €     Entwicklung 2022               Entwicklung 2023                  der jeweils geltenden Fassung, veröffentlicht.
                                                               31.12.2022*                    31.12.2023*                       Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushalts-
 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf      6.387 €                                                                    satzung und der Haushaltsplan nebst Anlagen ab 19. April
 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.346.061 €    79.574.146 €                   77.102.937 €
                                                               Entwicklung 2024                                                 2021 auf die Dauer von 7 Werktagen bei der Geschäftsstelle
 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
                                                               31.12.2024*                                                      der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern, Karl-Pfaff-
 Investitionstätigkeiten auf                    -1.339.674 €
                                                               79.626.728 €                                                     Siedlung 2 d, 67663 Kaiserslautern, zur Einsichtnahme aus-
 die Einzahlungen aus Finanzierungs-                           (Hochrechnung, basierend auf den Daten der Haushaltspla-         liegt.
 tätigkeit auf                               11.530.074 €      nung)
 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf      0€                         § 7 Leistungszahlungen                         Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00
 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus                       Die Zahlung des Leistungsentgeltes an Beschäftigte nach § 18     Uhr, nachmittags nach Vereinbarung.
 Finanzierungstätigkeit auf                  11.530.074 €      VKA des TVöD erfolgt auf Grund des Beschlusses der Verwal-       Diese Satzung wurde am 24. März 2021 der Kreisverwaltung
                                                               tungskommission vom 25.10.2007, in der Weise, wie das Ver-       Kaiserslautern gem. § 97 Abs. 1 GemO vorgelegt. Die Kreis-
 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf       14.843.361 €                                                                       verwaltung Kaiserslautern hat mit Schreiben vom
 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf       14.843.361 €      hältnis der Gesamtbruttosummen der beiden hauptamtlich
                                                               Beschäftigten zueinander steht.                                  30.03.2021, Az.: 2.1/JG/1182, mitgeteilt, dass gegen die
 die Veränderung des Finanzmittel-
                                                                                  § 8 Haushaltsvermerke                         Haushaltssatzung für das Jahr 2021 keine Bedenken wegen
 bestandes auf                              -11.530.074 €
         § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite             Jeder Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt bildet gem. § 4 (8)   Rechtsverletzung bestehen (§ 97 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 GemO).
 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnah-      GemHVO eine Bewirtschaftungseinheit.                             Genehmigungspflichtige Festsetzungen im Sinne des § 95
 me zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-    Innerhalb eines Teilergebnishaushaltes sind die Aufwen-          Abs. 4 GemO sind in der Haushaltsatzung nicht enthalten.

                                                                           Schönenberg-Kübelberg

 Öffentliche Bekanntmachung
 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
 hier: Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Eintritt der Vermögensnachteile. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fällig-
 bei der Strunkeiche“ der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg                    keit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädi-
                                                                                gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Der Entschädi-
 Der Ortsgemeinderat Schönenberg-Kübelberg hat am 9. Mai 2019 die Aufstellung gungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Ka-
 des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet bei der Strunkeiche“ lenderjahres, in dem die Vermögungsnachteile nach den genannten Paragraphen
 beschlossen.                                                                   eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 3
 Nachdem das Planverfahren abgeschlossen ist, hat der Ortsgemeinderat Schö- und 4 BauGB).
 nenberg-Kübelberg am 19. November 2020 den Vorhabenbezogenen Bebau-
 ungsplan „Sondergebiet bei der Strunkeiche“ als Satzung beschlossen. Der Be- Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:
 bauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB und § 24 Abs. 3 der Gemeinde- „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses
 ordnung (GemO) am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Gel- Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein
 tungsbereich ist dem abgedruckten Bebauungsplan zu entnehmen.                  Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
                                                                                Dies gilt nicht, wenn
 Der Bebauungsplan liegt ab sofort zusammen mit den planungs- und bauord- 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die
 nungsrechtlichen textlichen Festsetzungen bei der Verbandsgemeindeverwal-         Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
 tung Oberes Glantal, Verwaltungsgebäude Waldmohr, Rathausstraße 14, Zimmer        oder
 Nr. W1-2.05 auf unbegrenzte Zeit zu jedermanns Einsichtnahme auf. Jedermann 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss
 hat das Recht, während den allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeinde-        beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif-
 verwaltung in den rechtsverbindlichen Plan Einsicht zu nehmen und Auskunft zu     ten gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts,
 verlangen.                                                                        der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
 Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich.               Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach
                                                                                Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend ma-
 Gemäß § 215 in Verbindung mit § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind Verletzungen von chen“.
 Verfahrens- und Formvorschriften oder von Vorschriften über das Verhältnis des
 Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie Mängel des Abwä- Diese Bekanntmachung wird aufgrund § 37a VwVfG auch auf der Homepage der
 gungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Be- Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal unter
 kanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter www.vgog.de/Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
 Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden
 sind.                                                                          Schönenberg-Kübelberg, den 25.03.2021
 Entschädigungsansprüche nach den §§ 39, 40, 41, 42 und 43 entstehen nach gez. Thomas Wolf, Ortsbürgermeister

                                                                                                                                                                              obg_hp08_amtsb.07
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