Abwasserbeseitigung Börsborn - aus der Kläranlage wird eine Pumpstation - VG Oberes Glantal
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Oberes Glantal • Der Südkreis Amtliche Bekanntmachungen 50. Jahrgang - 15. Woche - der Verbandsgemeinde Oberes Glantal 17. April 2021 Abwasserbeseitigung Börsborn – aus der Kläranlage wird eine Pumpstation Die wasserrechtliche Genehmigung ist erteilt. Die Vorbereitungen laufen Die Kläranlage Börsborn reinigt die Abwässer der Ortsgemeinden Börsborn, Gries (Lebe- cksmühle und Hauptstraße 78) und Brücken (Haseldell). Sie ist seit den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in Betrieb. Der mechanische und biologische Teil der Kläran- lage, insbesondere der Sandfang, der Tropfkörper und das Nachklärbecken entsprechen verfahrenstechnisch nicht mehr dem Stand der Technik und sind generell - aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Bauwerke - sanierungsbedürftig. In einer im Jahre 2015 erstellten Studie wurde seitens der ehemaligen VG Glan-Münch- weiler eine Realisierung der Phosphorreduzierung in Verbindung mit den anstehenden Einleitbereich der Druckleitung in den Verbindungssammler Brücken-Gries zur KA Elschbach, Zaunwiesweg / Waldlehrpfad Haidchen Kläranlage Börsborn und Standort der neuen Pumpstation Sanierungsmaßnahmen der mechanischen und biologischen Reinigungsstufe in der be- stehenden Kläranlage oder die Ableitung der Abwässer zu einer der größeren Kläranla- gen im Gebiet der Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler oder Schönenberg-Kübelberg hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit untersucht. Die Studie empfahl den „Abwasseranschluss an die Kläranlage Elschbach“ hinsichtlich wirtschaftlicher, betrieblicher und wasserwirtschaftlicher Kriterien. Die Planungen wur- den direkt nach der Fusion 2017 vom Verbandsgemeinderat Obers Glantal beauftragt und von den VG Werken unter Hinzuziehung von Ingenieurbüros umgesetzt. Die im April 2019 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Kaiserslautern vorgelegte Planung wurde mittlerweile genehmigt, so dass die Umsetzung der Maßnahmen nun laufen kön- nen. Das Abwasser wird zukünftig über die neue Pumpstation mit Hilfe einer Druck- und Frei- spiegelleitung in den Zulaufsammler Brücken – Gries eingeleitet. Über den vorhandenen Sammler erfolgt die Weiterleitung des Abwassers zur Kläranlage Elschbach. Börsborn, Hauptstraße In den nächsten Wochen wird schon mit dem ersten Projekt Zusammenhang mit der Neu- organisation gestartet. In der Hauptstraße (Abschnitt Einmündung Siedlungsstraße bis schweiler, Elschbach und Gries wird ausgewiesen. Der Anliegerverkehr bis zur Baustelle zur Ortsmitte rd. 400 m) wird ein Regenwasserkanal verlegt, der das Oberflächenwasser sowie der Busverkehr soll dem Baufortschritt angepasst ermöglicht werden. der Straße und Gehwege vom bestehenden Mischwasserkanal abtrennt. Das Ergebnis Die Ausführungsplanungen und Ausschreibungen der nächsten Maßnahmen laufen auf wird eine Reduzierung des Mischwasserzuflusses zum Staukanal vor der Kläranlage Hochtouren. Die Auftragsvergaben durch den Verbandsgemeinderat für die Maschinen- bzw. Pumpstation sein. Mit diesem Projekt wird in dem betroffenen Abschnitt auch eine und Elektrotechnik, den baulichen Teil der Pumpstation, die Tiefbauarbeiten für die rd. 2 neue Wasserleitung verlegt und in Abstimmung mit dem Kreis Kusel bzw. Landesbetrieb km lange Druckleitung sowie der fachgerechte Rückbau der alten Kläranlage mit Entsor- Mobilität Kaiserslautern die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite erneuert. gung des Abrissmaterials und Renaturierung des Kühnerbachs soll noch in diesem Jahr Hier wird es über die nächsten Monate zu Verkehrseinschränkungen kommen, da der erfolgen. Der Baubeginn ist ab Frühjahr 2022 geplant. Die Bauzeit ist mit rd. 2 Jahren Durchgangsverkehr gesperrt werden muss. Eine Umleitungsstrecke über Nanzdiet- veranschlagt. Insgesamt wird mit Investitionen in Höhe von 3,5 Mio Euro gerechnet.
Seite 2 AMTSBLATT 17. April 2021 IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te- Haus der Diakonie Landstuhl Email:betreuungsverein-kusel@ L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten Verbandsgemeinde lefon 112. t-online.de und Freunde von Alkoholkranken, Kai- Oberes Glantal Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl Polizei (Raum Schönenberg-Kübel- Tel.: 06371/2846 Fax: 06381/993279 serslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po- Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, Email: slb.landstuhl@diakonie- 06373/504-0 lizeiwache Schönenberg-Kübelberg, pfalz.de Rufbereitschaft der 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Feuerwehr Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220 Unsere Beratungsangebote Verbandsgemeindewerke 06356/1224 Verbandsgemeinde Rufbereitschaft Sozial- und Lebensberatung Entstörungsdienst: Eigenbetrieb Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser Oberes Glantal Schwangerschafts- und Schwager- Wasser | Abwasser Telefon-Nr. für Störungen schaftskonfliktberatung Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in- Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Bereich Wasser fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon- - Notruf 112 - (staatl. anerkannt) (VG Oberes Glantal) Strom: Telefon 0800/7977777 Kurberatung tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt- APOTHEKEN-NOTDIENST Treten außerhalb der allgemeinen woch 09.00 - 12.00 Uhr) Zahnärztlicher Notfalldienst: (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- Bürozeiten Probleme bei der Was- Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an Deutsches Festnetz: Kuren, Kinder- und Jugenderholun- Hotline 0180/3319411 0180-5-258825-PLZ serversorgung (Rohrbrüche, Un- Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 gen, Familienerholungen) dichtigkeiten, Druckabfälle usw.) Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- (0,14 Euro/Min.) Termine nach Vereinbarung Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: Mobilfunknetz: auf oder erkennen Sie sonstige Un- Gruppe Kusel. Weitere Information: falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ Vertraulich-kostenfrei - auf regelmäßigkeiten an öffentlichen 893770 0180-5-258825-PLZ Wunsch anonym Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im (max. 0,42 Euro/Min.) Anlagen (Ausfall der Straßenbe- Internet unter www.ilco.de Haus der Diakonie Kaiserslautern leuchtung, plötzliche Fahrbahnän- Augenärztlicher Notfalldienst: Internet: www.lak-rlp.de Interventionsstelle gegen Gewalt Der Notdienst wechselt jeweils mor- derungen usw.) so rufen Sie für das Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: zu erfragen ist der jeweilige Notdienst in engen sozialen Beziehungen Gebiet der Verbandsgemeinde unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 gens um 8.30 Uhr und Stalking Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Oberes Glantal die Telefon-Nr. 0171 Betreuung und Beratung für Behinder- Tel.: 0631/37108425 / 5065303 an. Ärztlicher Notfalldienst: Schönenberg-Kübelberger Tafel Email: interventionsstelle.kaiserslau- te sowie therapeutische Versorgung für bedürftige Menschen in der Ver- Bereich Abwasser nach Schlaganfall/Hirnverletzung. Zuständig ist der Bereitschaftsdienst- tern@diakonie-pfalz.de (Gebiet Süd und Nord): zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I. bandsgemeinde Oberes Glantal. Vertraulich-kostenfrei - 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel. Treten außerhalb der allgemeinen 06371/934275-276, Fax 06371- Flur 1, Tel.: 116 117. auf Wunsch anonym Bürozeiten Probleme bei der Ent- Ausgabestelle: 934424. Zum Krämel 7, 66904 Brücken wässerung (Verstopfungen, Rück- Störungen Erdgasversorgung Wir bitten in jedem Erkrankungsfall Ambulanter Pflege- und stau usw.) auf oder erkennen Sie um telefonische Vorankündigung (neben ev. Kirche) Betreuungsdienst Stadtwerke Homburg GmbH sonstige Unregelmäßigkeiten in Zu- Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0 Dienstzeiten: Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel sammenhang mit der Abwasserbe- Montag 19.00 Uhr Öffnungszeiten: St. Wendeler Straße 16, Fragen zur Erdgasversorgung: bis Dienstag 07.00 Uhr Dienstag 10:00-11:00 Uhr und seitigung oder an Gewässern (z.B. Energieberatung-Stadtwerke 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Gewässerverschmutzungen, Öl- Dienstag 19.00 Uhr Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Tel. 06372/995751 Homburg: 06841/694-220 bis Mittwoch 07.00 Uhr spuren) so rufen Sie für den Bereich Tierschutzverein im Landkreis Kusel Mittwoch 14.00 Uhr Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, der Ortsgemeinden: Bedürftigkeit: Tel. 06373/508641 e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel bis Donnerstag 07.00 Uhr * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- Donnerstag 19.00 Uhr Anträge gibt es in den Bürgerbü- Wir sind rund um die Uhr für Sie er- Telefonnummern: bis Freitag 07.00 Uhr ro’s der Verbandsgemeinde mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, 1. Vorsitzende Christine Fauß, reichbar. Dittweiler und Schönenberg-Kü- Freitag 16.00 Uhr Tel.: 0175/4117712 bis Montag 07.00 Uhr Auskünfte z. Bedürftigkeit: belberg die Telefon-Nr. 06373 / Schatzmeister Jutta Keller Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr Sozialverband VdK Rheinland- 8290320 an (Gebiet Süd). VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber, Pfalz Kreisverband Kusel Tel.: 0160/94838930 bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- Sprechstunden: Tel.: 06373-504-201, Geschäftsstelle Lehnstraße 34, www.tierschutz-kusel.de t.weber@vgog.de born, Glan-Münchweil., Hensch- Samstag und Sonntag 66869 Kusel tal, Herschweiler-Pettersheim, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Telefonische Erreichbarkeit: Beratungsstellen im Haus Hüffler, Krottelbach, Langenbach, der Diakonie von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Matzenbach, Nanzdietschweiler, Die Bereitschaftsdienste der im Raum Deutsches Rotes Kreuz Freitags geschlossen Marktstr. 31 in 66869 Kusel Quirbach/Pfalz, Steinbach am Tel.-Nr.: 06381/422900 Bruchmühlbach/Miesau praktizieren- Kreisverband Kusel e.V. 1. Mittwoch im Monat Servicenach- Glan, Rehweiler und Wahnwegen den Ärzte u. Zahnärzte können beim Haushaltsassistenz: mittag für Arbeitnehmer von 14.00 Fax-Nr.: 06381/4229099 die Telefon-Nr. 06383/927681 an Anrufbeantworter des jeweiligen Haus- Hauswirtschaftliche Dienstleistun- - 17.30 Uhr (Gebiet Nord). arztes in Erfahrung gebracht werden. gen, Fahrdienst und Betreuungs- Telefon: 06381/425 044 - 0 Erziehungs- Sie wollen eine Störung melden? und Familienberatung angebote für Senioren, Pflegebe- Telefax: 06381/425 044 - 29 Dann wählen Sie die entsprechen- Deutsche Rheuma-Liga dürftige und Familien, Unterstüt- E-Mail: kv-kusel@vdk.de Email: erziehungsberatung.kusel@ de Telefonnummer. Der Telefonan- diakonie-pfalz.de Arbeitsgemeinschaft Kusel zung für Kranke, Genesende, Be- Termin nur nach telefonischer ruf wird von einer Sprachbox ange- Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler hinderte. Vereinbarung Suchtberatung, Jugend- und Dro- nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na- genberatung, Angehörigenbera- Tel.: 06383/1386 Hausnotrufsystem: men sowie Ihre Telefonnummer, un- Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- Mobilitas tung, Prävention ter der Sie erreichbar sind, mit. Email: fachstellesucht.kus@diako- hinderte, Alleinstehende. ambulanter Pflege- und Betreu- Nennen Sie uns den festgestellten Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku- Essen auf Rädern: ungsdienst Schönenberg-Kü- nie-pfalz.de Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem Fachdienst Glückspielsucht sel, Marktplatz 4: dienstags und frei- Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost. belbg., Glanstr. Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra- tags ab 20.00 Uhr Sozialkaufhaus: 44., Frau Schmidt Kerstin. Email: fachstellesucht.kus@diako- ße, Hausnummer sowie Gemein- nie-pfalz.de Secondhandbekleidung und -möbel. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr, de). Sie werden umgehend (in der Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Geschäftsstelle: Tel. 06373/829992 Schwangeren- und Schwanger- Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi- schaftskonfliktberatung für bedrohte und mißhandelte Frauen Trierer Str. 39, Kusel, Beratung kostenlos und neutral! nuten) vom Rufbereitschaftsperso- und deren Kinder: 0631/17000 Tel. 06381/9246-20 Pflegerufbereitschaft rund um d. (staatlich anerkannt) nal zurückgerufen. Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kleiderkammer: Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause Sozial- und Lebensberatung Ehrenamtsbörse Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), Bürgerbusse zum Impfzentrum Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de des Landkreises Kusel Kusel, Tel. 06381/ 425861 ANONYM-VERTRAULICH Telefon 06381 424 450 Evangelische - Katholische Kindererholung, Müttergenesungs- Vielseitige Dienste für hilfebedürtige Montag bis Freitag und Mutter-Kind-Kuren Personen Pflegestützpunkt Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr von 9.00 – 12.00 Uhr Öffentliche Beratungsstelle rund gebührenfrei - vertraulich Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kontakte in den Verbandsgemeinden: um das Thema Pflege Tel.: 0800/111 0 111 Ambulanter Hospiz- und Palliativer Paulengrunder Straße 7a und 0800/111 0 222 Ökumenische Sozialstation Glan-Münchweiler 06384/323 Beratungsdienst Kusel-Altenglan, Brücken e.V. Initiative des Kreisseniorenrates Kusel 66904 Brücken Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf- Tel.: 06386/40 40 364 Schuldner- und Insolvenzberatung Ambulante-Hilfe-Zentrum stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram- Pflegedienst, hauswirtschaftliche Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken- und 06386/40 40 073 Deutsches Rotes Kreuz stein-Miesenbach und Landstuhl transporte (Tag und Nacht einsatzbe- Die Beratung erfolgt kostenlos, Kreisverband Kusel e.V. Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be- Beratung und Unterstützung ratung, Service warmer Mittags- reit): DRK-Rettungswache Schönen- neutral und vertraulich Trierer Str. 39, 66869 Kusel schwerkranker und sterbender Tel: 06381/924615 tisch, Familienpflege. Paulengrun- Menschen bei Schmerzen und psy- der chosozialen Problemen, Remigius- Str. 7a, 66904 Brücken AWO Betreuungsverein bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon: Rettungsdienst/Krankentransport Trierer Str. 60, 66869 Kusel Telefon: 06386/9219-0 06381/9961147. Email: hospiz.ku- Rund um die Uhr für Sie erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 Tel.: 06381/993277/78 sel@caritas-speyer.de www.sozialstation-bruecken.de obg_hp02_amtsb.01
9. Januar 2021 17. April 2021 9. Januar 2021 AMTSBLATT AMTSBLATT Seite 3 Seite 33 Seite Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Oberes Oberes Glantal Glantal Gemeinsame Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Hinweis Hinweis für für alle alle amtlichen amtlichen Bekanntmachungen Bekanntmachungen gemäß gemäß § § 27 27 aa VwVfG VwVfG Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar www.vgog.de abrufbar Öffentliche Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf der unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar. Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Oberes Oberes Bürgerbusse zum Impfzentrum Telefon: 06381-424 450, Montag bis Glantal Glantal Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Vollzug des Baugesetzbuches 1. Teiländerung (BauGB) der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr 1. Teiländerung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr Der Verbandsgemeinderat hat in Unbeachtlich werden Darlegung des die Verletzung be- schädigungspflichtigen bean- lischt, wenn nicht innerhalb von Der Verbandsgemeinderat seiner Sitzung am 13.10.2020 hat in Unbeachtlich 1. eine nach §werden 214 Abs. 1 BauGB Darlegung gründendendes die Verletzung Sachverhalts be- schädigungspflichtigen geltend tragt. Entschädigungsleistungen bean- lischt, wennnach drei Jahren nicht innerhalb Ablauf von des Kalen- Fürdendie seiner Badesaison Sitzung am 13.10.2020 Feststellungsbeschluss 2021 zur 1. suchen eine nachwir 1. beachtliche § Verletzung 214 Abs. 1der BauGB gründenden dort gemacht Sachverhalts worden geltend sind (§ 215 tragt. Abs. in GeldEntschädigungsleistungen drei Jahren in sind ab Fälligkeit mit 2 derjahres, nach demAblauf des Kalen- die bezeichne- den Feststellungsbeschluss Teiländerung der Gesamtfort-zur 1. beachtliche bezeichnetenVerletzung der dort Verfahrens- und gemacht 1 BauGB).worden sind (§ 215 Abs. in vomGeld sind über Hundert ab Fälligkeit mit 2 derjahres, dem Basiszins- in dem die bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetre- Teiländerung schreibung des der Gesamtfort- Flächennutzungs- bezeichneten Verfahrens- Formvorschriften und Gem. Rettungsschwimmer und 1 BauGB). §§ 39 bis vom nach 42 BauGB entste- satz (m/w/d) Hundert überdes § 247 dem Basiszins- ten Bürgerlichen ten Vermögensnachteile sind, die Fälligkeit eingetre- des An- schreibung des Flächennutzungs- planes der ehemaligen Verbands- 2. Formvorschriften nach § 214 Abs.und 3 BauGB be- Gem.hen §§Entschädigungsansprüche 39 bis 42 BauGB entste- satz nach § 247 Gesetzbuchs des Bürgerlichen jährlich zu verzin- ten sind,herbeigeführt spruchs die Fälligkeitwird des(§ An- 44 planes gemeinde der ehemaligen Waldmohr Verbands- gefasst. Der 2. nach achtliche§ 214 Mängel Abs. des 3 BauGB Abwägungs- be- hen nach Entschädigungsansprüche Eintritt zur Unterstützung des Teams im Freibad in Waldmohr (Beaufsichtigung des Badebetriebes, Beckenaufsicht). eines Vermögens- Gesetzbuchs sen. Ist jährlich Entschädigungzu verzin- durch spruchs Abs. 4 herbeigeführt BauGB). wird (§ 44 gemeinde PlanbereichWaldmohr gefasst.Karte ist beigefügter Der achtliche vorgangs,Mängel des Abwägungs- nach Eintritt nachteils. eines Vermögens- sen. Der Entschädigungsbe- Ist Entschädigung Übernahme des Grundstücks durch zu Abs. 4 BauGB). Planbereich zu entnehmen. ist beigefügter Gem. § 6 Wir suchen zuverlässige Personen mit Karte Bauge- vorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines nachteils. rechtigte Der kann Entschädigungsbe- die Fälligkeit des Übernahme leisten, findetdesaufGrundstücks die zu Schönenberg-Kübelberg, Verzinsung den zu entnehmen. setzbuch - Deutschem (BauGB)Gem.wurden § 6 Bauge-die wenn Rettungsschwimmabzeichen Jahres sieinnicht seit Silberinnerhalb oder miteines Bekanntmachung des rechtigte Anspruchskann entsprechender die Fälligkeit dadurch des leisten, herbeiführen, Berufsausbildung § 99 Abs. findet auf die Verzinsung 3 Anwendung BauGB (§ Schönenberg-Kübelberg, 09.01.2021 den setzbuch Planunterlagen(BauGB)der wurden Unteren die Lan- Jahres seit Bekanntmachung Flächennutzungsplanes des schriftlich - Bereitschaft im Schichtdienst und an Wochenenden / Feiertagen zu arbeiten sowie Anspruchs dass er die dadurch Leistung herbeiführen, der Entschä- § 44 99 Abs. Abs. 3 3 Anwendung BauGB). BauGB (§ 09.01.2021 gez. Lothschütz Planunterlagen desplanungsbehörde freundliches der Unteren Auftreten, bei Lan- der Flächennutzungsplanes gegenüber selbstständige der Gemeinde Arbeitsweise schriftlich und unter dass digung Teamfähigkeit er die Leistungbei schriftlich derdem Entschä- Ent- 44 EinAbs. 3 BauGB). Entschädigungsanspruch er- gez. Lothschütz Bürgermeister desplanungsbehörde Kreisverwaltung Kusel zur beiGeneh- der gegenüber der Gemeinde unter digung schriftlich bei dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch er- Bürgermeister DieKreisverwaltung migung Stellevorgelegt. Kusel zur Geneh- ist insbesondere für Schülerinnen/Schüler ab 18 Jahren und Studentinnen/ Studenten oder für aktive Personen migung Mit vorgelegt. Schreiben im Ruhestand geeignet.vom 07. Dezember Die Bezahlung erfolgt in Form einer geringfügigen Beschäftigung. Mit 2020,Schreiben Aktenzeichenvom 07. Dezember 5/55/610-10 2020, Aktenzeichen FNP-Waldmohr 5/55/610-10 1. TÄnd.GF-1, hat FNP-Waldmohr 1. TÄnd.GF-1, hat die Untere Landesplanungsbehör- die Untere de gem. § 6Landesplanungsbehör- Abs. 1 BauGB, in der Bitte bewerben Sie sich per Email, Anruf oder schriftlich: de gem. § der Fassung 6 Abs.Bekanntmachung 1 BauGB, in der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Fassung vom der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBI.IFachbereich S. 1A 1.2 – Personal vom 03.i.V.m. 1728), November § 2032017Abs.(BGBI.I 3 BauGB S. Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg 1728), und § i.V.m. 1 der§ Landesverordnung 203 Abs. 3 BauGB Frau Brill, Tel. 06373 / 504-142 und über §die1 der Landesverordnung Zuständigkeiten Email: bewerbung@vgog.de nach über dem dieBauGB Zuständigkeiten (BBauGZustV nach RP dem die 2007) BauGB (BBauGZustV 1. Teiländerung Schönenberg-Kübelberg, RP 2021 derApril im Ge- 2007) gez. die 1. Teiländerung samtfortschreibung Christoph der Ge- des Flächen- Lothschütz samtfortschreibung nutzungsplanes derdes Bürgermeister Flächen- ehemaligen nutzungsplanes derWaldmohr Verbandsgemeinde ehemaligenge- Verbandsgemeinde Waldmohr ge- nehmigt. Die Genehmigungsertei- nehmigt. lung wird Die Genehmigungsertei- hiermit gem. § 6 Abs. 5 lung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen BauGB ortsüblich bekannt BauGB ortsüblich bekannt gege- ben. ben. gege- Amtsblatt der IMPRESSUM Verbandsgemeinde Oberes Glantal Die 1. Teiländerung der Gesamt- Die 1. Teiländerung fortschreibung des der Gesamt- Flächennut- Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Ver- In den Kalenderwochen 16/2021 und 17/2021 Die Prüfung wird von einem hierfür speziell zer- fortschreibung zungsplanes der des Flächennut- ehemaligen Ver- bandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, 66901 Schönenberg- findet auf den nachfolgenden Friedhöfen der tifizierten Fachunternehmen durchgeführt. zungsplanes der Waldmohr, bandsgemeinde ehemaligen wirdVer- Verbandsgemeinde die jährliche Überprüfung Soweit lose Grabsteine festgestellt werden, Kübelberg , Christoph Lothschütz (V.i.S.d.P.), Rathausstraße 8, Tel. derbandsgemeinde mit der öffentlichen Standfestigkeit Waldmohr, vonBekanntma-wird stehenden Grabmalan- werden die Nutzungsberechtigten schriftlich 06373 504-0. mit derin öffentlichen chung Kraft gesetzt Bekanntma- und kann ab lagen statt: Verlag: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG chung in Kraft gesetzt und sofort bei der Verbandsgemeinde- kann ab zur Beseitigung der Gefahrenstelle aufgefor- 20.04.2021 sofort bei derOberes verwaltung Verbandsgemeinde- Glantal, Rat- dert. Wird der ordnungswidrige Zustand nicht Herstellung: Druck-und Versanddienstleistungen Südwest GmbH, Friedhöfe Schönenberg, Kübelberg, Sand verwaltung haus Waldmohr, Oberes Glantal, Zimmer Nr. Rat- W1- innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, 67071 Ludwigshafen 21.04.2021 Friedhöfe Schmittweiler, Nr. haus 2.04, Waldmohr, Rathausstraße Zimmer 14 W1- Wald- Waldmohr, Waldzie- so kann die Gemeinde die fachlich vertretbaren Zustellung: PVG Ludwigshafen; zustellreklamation@suewe.de 2.04, zu mohr, Rathausstraße den allgemeinen 14 Dienst- Wald- Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des Verant- oder Tel. 0621 572498-40 oder -41. gelhütte, Dunzweiler mohr, zu zeiten vonden allgemeinen montags Dienst- bis mittwochs wortlichen selbst treffen. 27.04.2021 Das Amtsblatt Oberes Glantal erscheint wöchentlich freitags/ zeiten vonUhr von 8.30 montags bis mittwochs bis 12.00 Uhr und Breitenbach, Bei Gefahr im Verzuge, z.B. wenn der Grabstein Friedhöfe Glan-Münchweiler, samstags außer an Feiertagen. Das Amtsblatt Oberes Glantal wird von 14:00 von 8.30 Uhr Uhr bis bis 12.00 16.00 Uhr Uhr,und so- Bambergerhof, Wahnwegen, Rehweiler, Mat- umzustürzen droht, werden die notwendigen kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Verbandsgemeinde von 14:00 Uhr wie donnerstags bis 16.00 von 8.30 Uhr, so- Uhr bis Frohnhofen zenbach, Eisenbach, Gimsbach, Sicherheitsvorkehrungen (Umlegen des Grab- wie donnerstags 12.00 Uhr und von14.00 von 8.30 Uhr Uhr bis bis Oberes Glantal verteilt. Aufage 16.030 Exemplare. 28.04.2021 mals, Absperren der Grabstelle…) sofort getrof- 12.00 Uhr 18.00 und und von UhrKrottelbach, 14.00von freitags Uhr8.30 bis Sofern eine Zustellung des Amtsblattes aufgrund von unvorherseh- Friedhöfe Herschweiler-Petters- 18.00 Uhr bisUhr 12.00undUhr freitags von von 8.30 jedermann fen. baren Störungen nicht erfolgt sein sollte, kann das jeweils aktuelle heim, Börsborn, Steinbach am Glan, Sangerhof, Uhr bis 12.00 eingesehen Uhr von jedermann werden Nähere Auskünfte erteilt die Verbandsgemein- Amtsblatt in der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal so- Trahweiler, Haschbach, Dittweiler eingesehen werden de Oberes Glantal, Abteilung Friedhofswesen, 29.04.2021 wie bei der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH Friedhöfe Ohmbach, Altenkirchen, Langenbach Tel.: 06373/504-203. & Co. KG in Ludwigshafen bezogen werden. 10558958_30_3 10558958_30_3 wal_b103_amtsb.03 wal_b103_amtsb.03 obg_hp03_amtsb.02
Seite 4 AMTSBLATT 17. April 2021 LEADER Förderprogramm für Bürgerprojekte! Im Jahr 2021 haben wir erneut die Möglichkeit auch kleine Projekte zu fördern und damit vor allem ehrenamtliche Initiativen in unserer Region zu unterstützen. Die „Ehrenamtlichen Bürgerprojekte“ sind für engagierte Personen, Gruppe und Vereine ge- dacht, die mit ihren Ideen die Region verbessern möchten. Insgesamt 30.000 Euro stehen in diesem Jahr zur Verfügung. Projek- te können mit bis zu 2.000 Euro in der Standardförderung und bis zu 3.000 Euro in der Premiumförderung unterstützt werden. Die Möglichkeit für diese neuen, verbesserten Wertgrenzen wurden durch das zuständige Wirtschaftsministerium geschaffen und soll in der Region direkt angewendet werden. Neu in diesem Jahr ist, dass ein Antragsteller bis zu fünf Anträge in der För- derperiode stellen kann! Sind Ihre Interesse geweckt und haben Sie Lust, ein Projekt für Ihr Dorf oder Verein umzusetzen? Alle Informationen zum Aus- wahlverfahren und den Projektvoraussetzungen erfahren Sie auf der Internetseite unter www.westrich-glantal.de. Bei Fragen steht Ihnen das Regionalmanagement der LAG We- strich-Glantal Frau Isabelle Schmidtholz per Mail (isabelle.schmidtholz@entra.de) oder telefonische (06302/923914) gerne zur Verfügung! Wir freuen uns auf Ihre Idee! Bis zum 03.05.2021 haben Sie Zeit, um ihre Vorschläge für Ehrenamtliche Bürgerprojekte einzureichen! obg_hp04_amtsb.03
17. April 2021 AMTSBLATT Seite 5 Bekanntmachung für den Wasserzweckverband „Ohmbachtal“ in Schönenberg-Kübelberg Am Montag, den 03. Mai 2021, um 16.00 Uhr, findet unter Einhaltung der Corona- 5. Austausch eines Leitungsabschnittes aus Asbestzement im Bereich des Hoch- Abstands- und Hygieneregeln im Bürgerhaus Dittweiler, Schmittweiler Str.12, behälters Selchenbach in Kooperation mit den VG-Werken Kusel-Altenglan; 66903 Dittweiler, eine Sitzung des Werksausschusses statt. Hinweis: Die Sitzung Auftragsvergabe ist mit Ausnahme des Punktes B der Tagesordnung öffentlich. Wegen der aktuel- 6. Beschaffung einer Unterwassermotorpumpe als Ersatzaggregat für die Brun- len Corona-Pandemie können aus Gründen des Gesundheitsschutzes, insbeson- nen II, III und IV zur Sicherstellung des störungsfreien Betriebes; Auftragsver- dere im Hinblick auf den einzuhaltenden Abstand zwischen den Teilnehmern an gabe, der Sitzung, nur begrenzte räumliche Kapazitäten für die Öffentlichkeit zur Verfü- 7. Erwerb eines Ersatzpumpenkörpers für die Förderpumpe zum Hochbehälter- gung gestellt werden. Tagesordnung system Steinbach; Auftragsvergabe A) Öffentliche Sitzung 8. Beschaffung eines Front-End Rechners als Ersatz / Austauschgerät für die Da- 1. Verwendung des Geldbetrages aus dem Vergleich mit dem Bundeseisenbahn- tenübertragungsanlage im Wasserwerk Schönenberg-Kübelberg; Auftragsver- vermögen im Schadensersatzprozess wegen der Verunreinigung des Grund- gabe wassers im Gewinnungsgebiet Schönenberg-Kübelberg; 9. Informationen 2. Übertragung der Revierleitung im neugebildeten Forstrevier Glantal für die B) Nichtöffentliche Sitzung Waldflächen des WZVO an das Forstamt Kusel (Landesforsten); 10.Informationen 3. Glanunterquerung im Zuge der Gesamterneuerung der Versorgungsleitung zwi- schen dem Wasserwerk Elschbach und der Ortsgemeinde Nanzdietschweiler; Schönenberg-Kübelberg, den 08. April 2021 Auftragsvergabe gez. Müller 4. Erwerb einer neuen Notstromanlage für die Elektrozentrale im Wassergewin- Verbandsvorsteher nungsgebiet Schönenberg-Kübelberg; Auftragsvergabe Öffentliche Ausschreibung Bekanntmachung Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal mit Sitz in Schönenberg-Kü- Am Dienstag, den 20.04.2021, 2. HRB Ohmbachsee Damm- belberg schreibt im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinden Al- um 19:00 Uhr, findet im Saal bauwerk; Vertiefte Sicher- tenkirchen, Brücken, Dittweiler, Frohnhofen, Gries, Ohmbach und des Dorfgemeinschaftshauses, heitsüberprüfung; Schönenberg-Kübelberg folgende Leistung auf Grundlage der Schulstraße 1, 66909 Langen- Vergabe an Ing.-Büro VOL/A aus: bach eine Sitzung des Haupt-, 3. Beratung und Empfehlung Finanz, Bau- & Umweltaus- über die Haushaltsplanung Rahmenvertrag – Winterdienst auf kommunalen Straßen schusses der Verbandsge- der Verbandsgemeinde • Streuen und Räumen von Ortsstraßen verteilt auf 10 Ortsteile und unterschiedliche meinde Oberes Glantal statt. Oberes Glantal für die Haus- Streckenabschnitte Während der gesamten Sitzung haltsjahre 2021 und 2022 besteht Maskenpflicht. 4. Fahrzeugbeschaffung Feu- Der vollständige Bekanntmachungstext ist veröffentlicht: erwehr Die Sitzung ist öffentlich. Auftragsvergabe zur Be- 1. Submissionsanzeiger Schopenstehl 15, 20095 Hamburg schaffung von vier Klein- Fax 040/40194031 Tagesordnung: löschfahrzeugen (KLF) für 2. Subreport Postfach 910860, 51101 Köln die Feuerwehren Gries, Fax 0221/9857866 öffentlich Börsborn, Ohmbach und 3. bi, Bauwirtschaftliche Information Postfach 3407, 24033 Kiel 1. Auftragsvergabe Lüftungs- Rehweiler Fax 0431/5359225 anlagen mit Wärmerückge- 5. Informationen 4. Subreport ELVIS https://www.subreport.de/E41395829 winnung (Grundschulen 5. Homepage: www.vgog.de Rubrik: Aktuelles/Ausschreibungen Glan-Münchweiler und Schönenberg – Kübelberg, Waldmohr); den 8. April 2021 Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Konzepterstellung durch gez. Christoph Lothschütz gez.: Lothschütz, Bürgermeister ein Ingenieurbüro -Bürgermeister - Planspiel-Börse 2020 Am Donnerstag, den 17.09.2020, stellte uns Frau Tanja Barz, zuständige Mitarbeiterin bei der KSK Kusel, das alljährliche Börsenspiel der Sparkassen vor und eröffnete damit, dieses Jahr aufgrund der Corona-Pandemie via digitaler Kick-Off-Veran- staltung, das „Planspiel Börse 2020“. In einer interessanten einstündigen Präsentation erklärte sie uns teilnehmenden Ju- gendlichen den Ablauf und thematisierte damit zusammenhängende Themenkomplexe wie „Aktien“ oder den „Konjunktur- verlauf“ und gab zahlreiche Tipps und Informationen zur diesjährigen Spielrunde. Neben den Schülern des Wahlpflichtfa- ches „Wirtschaft und Technik“ der Klassenstufe 10 nahmen auch einige Schüler aus der Oberstufe teil. In Zweierteams ver- suchten wir Schüler durch geschickte An- und Verkäufe unser Startkapital von 50.000 Euro zu vermehren. Los gings am 30. September. Bis zum 09.Dezember 2020 konnten wir uns als erfolgreiche Aktionäre beweisen. Neben dem gesamten „Depot- bereich“ konnte man in der Kategorie „Nachhaltigkeit“ ebenfalls punkten. Ziel des Börsenspiels war es, die Funktionsweise der Börse kennenzulernen und auszuprobieren und mit etwas Glück Preise zu gewinnen, ohne dabei eigenes Geld zu inves- tieren bzw. zu verlieren. Die Führung eines Musterdepots stellte auf jeden Fall eine tolle Gelegenheit dar, via Smartphone, Tablet oder PC eigene Aktiendepoterfahrungen in Echtmodus zu sammeln. Im Börsenspiel schaffte es unser Team „NoRiskNoFun2020“ (Vivien Jahn 10c / Tom Geimer 10c) neben einem Wochensieg letztendlich auch den 7. Platz aller teilnehmenden Gruppen der Kreissparkasse Kusel zu erreichen. Unsere Strategie war wie unser Name „NoRiskNoFun“, alles oder nichts. Wir setzten auf Aktien, welche aufgrund der Coronapandemie um mindestens 10% gefallen waren, in der Hoffnung, dass diese bis Börsenspielende wieder steigen würden, statt noch weiter zu fallen. Glück hat uns hierbei die Aktien der Lufthansa AG, TUI und BASF gebracht. Zwischendurch sah es teilweise ziemlich schlecht aus und wir schrieben rote Zahlen. Glücklicherweise hatte unsere Strategie letztendlich doch Erfolg, und ab Ende Oktober schrieben wir grüne Zahlen. Von: Tom Geimer, 10c obg_hp05_amtsb.04
Seite 6 AMTSBLATT 17. April 2021 Altenkirchen Brücken Glasfaserausbau durch Fa. Inexio Überprüfung der Das Verlegen der Kabel für ein schnelles Internet hat in der Hüh- sondern es wird nur ein Teil des Ortes angeschlossen. Ausbau mit Glasfaser betroffen: Am Hofsrech. Weißstr. Flurstr. Standsicherheit von nerhecke begonnen, weil hier die Die verbleibenden Straßen sollen Neuer Weg. Hohlstr. Schulstr. Fahrbahn und die Gewege ihren Endausbau erhalten, und ab Mai / zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Wann ??? Schillerstr. Ohmbacher Weg. Schlauer Weg. St. Wendelerstr. Grabmälern Juni damit begonnen werden soll. Hier hat die Ortsgemeinde aller- Ludwigstr. Bergstr. Auf den Friedhöfen innerhalb Vom 26.04.2021 bis 27.04.2021 Ursprünglich sollten alle Haus und dings kein Mitspracherecht. Ausbaupläne sind im Schaukäs- der Ortsgemeinde Brücken werden die Grabsteine auf allen Grundstücke in der Ortslage, die Inexio ist zur Zeit im Ort unterwegs ten am Stockbrunnen und am Rat- (Pfalz) müssen alljährlich Friedhöfen der Ortsgemeinde keine 30 MB Anschlussleistung um diesbezüglich Hausan- haus ersichtlich. haben, einen Ausbau mit Glasfa- schlussverträge abzuschließen. Für diesbezügliche Fragen stehe nach der Frostperiode wieder Brücken(Pfalz)überprüft. serkabel erhalten. Für diese ist Es ist eine Frau Angelika Di Leo, zu ich unter Tel. 0170 719 0144 zu Standsicherheitsüberprüfun- der Anschluss kostenlos. erreichen unter Tel. 06831-935- Verfügung. gen der Grabmale stattfinden. Ortsgemeinde Brücken (Pfalz) Leider werden nicht alle in den Ge- 2660 nuss eines Ausbaus kommen, Folgende Straßen sind von einem Geis Manfred, Ortsbürgermeister Dunzweiler Stromabschaltung Sehr geehrte Anschlussnutzerin, regelmäßige Stromversorgung wie- sehr geehrter Anschlussnutzer, der hergestellt ist. Beachten Sie Baustellenbesichtigung „ Der wilden hiermit informieren wir Sie, dass die Pfalzwerke Netz AG dringende darüber hinaus insbesondere auch unsere zusätzlichen Hinweise: Erweiterungsmaßnahmen im •Elektrische Wecker, oft auch Zeit- Zwerge“ Teil 1 Stromversorgungsnetz durch- führt. Diese Wartungsarbeiten schaltuhren an Haushaltsgerä- ten bzw. Alarmanlagen, schalten Am ……… machten wir uns auf den den Weg, uns dies Mal an zu schau- über unseren Besuch als wir mit werden am Montag, den 19.04.21 sich aus und müssen neu ge- Weg zur Baustelle, es kam uns zu en. Wir staunten nicht schlecht, unseren Wahrnwesten ankamen, in der Gemeinde Brücken Ortsteil stellt werden Paulengrund in der Zeit zwischen • Kühlschränke und Tiefkühlgerä- Ohren das die Straße im Oberdorf wie die große Maschine dies und dachten wir wären ihre neuen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr erfolgen. te sollten Sie während der Unter- abgefräst werden soll. Naseweisig macht, es war sehr beeindruckend. Hilfsarbeiter WÄHREND DER ZEIT DER ARBEITS- brechung möglichst nicht öffnen wie wir sind, machten wir uns auf Auch die Bauarbeiter freuten sich AUSFÜHRUNG FINDET KEINE BE- • Werden zentrale Telefon-, Anten- LIEFERUNG MIT ELEKTRISCHER nen-, Aufzugs-, Warmwasser- ENERGIE STATT. Eine Einspeisung oder Heizungsanlagen betrie- aus Eigenerzeugungsanlagen ist ben, informieren Sie bitte den je- während der Durchführung der Ar- weiligen Betreiber beiten nicht möglich. Bitte schüt- • Bei Fotovoltaikanlagen und zen Sie Ihre empfindlichen Geräte Blockheizkraftwerken beachten (z.B. Computer, TV-Geräte), indem Sie bitte die Betriebsanleitung Sie diese Geräte vom Netz trennen Für Rückfragen steht Ihnen die Hot- (z.B. durch Ziehen des Netzste- line des Kundenservice unter der ckers) und erst wieder zuschalten, Telefon-Nummer 0621 585 2010 nachdem die regelmäßige Strom- zur Verfügung. versorgung wieder hergestellt ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis, Bei ortsfesten Geräten (z.B. Hei- zungsanlagen) ist die Steuersi- Ihre Pfalzwerke Netz AG cherung auszuschalten. Beachten Kurfürstenstraße29, Sie hierzu die jeweilige Bedie- 67061Ludwigshafen nungsanleitung des Herstellers Internet: www.pfalzwerke-netz.de und schalten Sie die Steuersiche- E-Mail: kundencenter@pfalzwer- rung erst wieder ein, nachdem die ke-netz.de Glan-Münchweiler Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Glan-Münchweiler sucht ab sofort eine Reinigungskraft (m/w/d) für die Reinigungsarbeiten in der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ in Glan-Münchweiler. Es handelt sich um eine befristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 8,5 Stunden zur längerfristigen Vertretung. Sie arbeiten in der Regel an 4 Nachmittagen pro Woche. Wir bieten Ihnen eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) mit allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Interesse senden Sie bitte eine Kurzbewerbung mit tabellarischem Lebenslauf bis spätestens 30.04.2021 an Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Fachbereich 1A.2 – Personal Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt im PDF-Format). Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Leiterin der Kita, Frau Holm (Tel. 06383/927520). Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewer- bungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Bewerberdaten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzge- setz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht übernommen. Glan-Münchweiler, im April 2021 gez. Karl-Michael Grimm, Ortsbürgermeister obg_hp06_amtsb.05
17. April 2021 AMTSBLATT Seite 7 Henschtal Bekanntmachung Neues aus dem Ortsgemeinderat Henschtal Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrich- Die Zustimmung zum Entwurf der Verbandsordnung Forstreviers Glantal an Landesforsten, vertreten durch tung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssit- und der Beitritt zum Forstzweckverband Oberes Glan- das Forstamt Kusel zung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sit- tal gilt auch für den Fall, dass einzelne im Entwurf der Rad- und Feldwegeausbau Brücken-Henschtal- zung gefassten Beschlüsse. Verbandsordnung genannten Ortsgemeinden, deren Steinbach am Glan Der Ortsgemeinderat Henschtal hat in seiner Sitzung Waldfläche im Verhältnis zur gesamten Waldfläche Die Ortsgemeinde Henschtal beschließt den Rad- und am 23.03.2021 folgende Beschlüsse gefasst: klein ist, nicht ihren Beitritt zum Forstzweckverband Feldwegeausbau Henschtal-Steinbach-Brücken auf öffentlich erklären. Vermindert sich die Anzahl der beitretenden Nachhaltige Waldbewirtschaftung; Ortsgemeinden und/oder die Waldfläche erheblich Grundlage dieser Vorab- Förderzusage der Aufsichts- Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Zertifi- oder bilden die beitretenden Ortsgemeinden keine und Dienstleistungsdirektion vom 11.02.2021 durch- zierung im Wald zusammenhängende Waldfläche, behält sich der zuführen. Im Zuge des vorzeitigen Maßnahmenbe- Der Ortsgemeinderat sieht die Notwendigkeit einer Zer- Ortsgemeinderat eine erneute Beschlussfassung und ginns soll die Leistungen durch das Ingenieurbüro De- tifizierung des Forstbetriebes und beschließt, bei der einen Widerruf des Beitritts vor. cker ausgeschrieben werden. Im Bereich des zu zerti- PEFCTM einen Antrag auf Zertifizierung für nachhaltige Beratung und Beschlussfassung über den Forst- fizierenden Wanderweges C „Traumtour Diamant“ auf Waldbewirtschaftung für den Forstbetrieb Henschtal wirtschaftsplan 2021 und die Brennholzpreise den Gemarkungen von Steinbach und Brücken soll zu stellen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauf- 2021 die dafür notwendige unbefestigte Trasse berücksich- tragt, die Nachhaltigkeitsprämie Wald zu beantragen. a) Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschafts- tigt werden. Bildung eines Forstzweckverbandes; plan 2021 in der vorliegenden Form zu. Information über getroffene Eilentscheidungen Beratung und Beschlussfassung über die Ver- b) Der Ortsgemeinderat stimmt den Brennholzpreisen bandsordnung des Forstzweckverbandes sowie für 2021 zu. Der Ortsgemeinderat nimmt die getroffenen Eilent- über einen Beitritt Übertragung der Revierleitung des Gemeindewal- scheidungen zustimmend zur Kenntnis. Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf der Ver- des im Zuge der Neuabgrenzung des Forstreviers Kita Steinbach am Glan; bandsordnung in der vorliegenden Fassung zu. Dar- Glantal Anschaffung von Kinderbetten über hinaus beschließt der Ortsgemeinderat dem Die Ortsgemeinde überträgt die Revierleitung ihres Der Ortsgemeinderat vertagt die Beschlussfassung Forstzweckverband Oberes Glantal beizutreten. Gemeindewaldes im Zuge der Neuabgrenzung des auf eine der kommenden Gemeinderatssitzungen. Krottelbach Bekanntmachung Neues aus dem Ortsgemeinderat Krottelbach Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrich- Grund-/Gewerbe- und Hundesteuer so zu belassen. warten. tung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssit- Der Ortsgemeinderat beschließt, die Friedhofsgebüh- Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung in der zung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sit-ren anzuheben. VGOG zung gefassten Beschlüsse. Dorferneuerung; Der Ortsgemeinderat beschließt, mit der Ortsgemein- Der Ortsgemeinderat Krottelbach hat in seiner Sit- Neugestaltung der Ortsmitte - Beauftragung eines de Krottelbach nicht an der kommunalen Geschwin- zung am 25.03.2021 folgende Beschlüsse gefasst: Planungsbüro digkeitsüberwachung teilzunehmen. Der Ortsgemeinderat beschließt, das Planungsbüro nicht öffentlich öffentlich BBP Part GmbH in Kaiserslautern mit einer Honorar- Personalangelegenheit Haushaltsplanung 2021/2022 summe von 5.831,00 € zu beauftragen. Der Ortsgemeinderat beschließt zustimmend in einer a) Vorwegbeschlussfassung für die Festsetzung der Änderung der Verkehrsführung in der Ringstraße im Personalentscheidung. gemeindlichen Abgaben für die Jahre 2021/2022 Rahmen der Neubebauung Grundstücksangelegenheit b) Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung Der Ortsgemeinderat beschließt, den Tagesordnungs- Der Ortsgemeinderat beschließt einen Grundstücks- c) Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2024 punkt von der Sitzung zu streichen und auf die Pla- ankauf. Der Ortsgemeinderat beschließt, die Steuersätze für nungen vom Planungsbüro für die Neubebauung zu Nanzdietschweiler Lesen Sie Ihr Amtsblatt Bekanntmachung Am Mittwoch, den 21.04.2021, um 18:00 Uhr, findet eine Sit- jederzeit zung des Haupt- und Bauausschusses der Ortsgemeinde Nanz- dietschweiler statt. Während der gesamten Sitzung besteht Mas- kenpflicht. und aktuell online unter: Treffpunkt ist am Fischweiher Nanzdietschweiler. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung: öffentlich 1. Wanderweg und Sitzplatzgestaltung am Fischweiher 2. Instandhaltung am Friedhof Dietschweiler WOCHENBLATT -REPORTER.DE/amtsblatt Nanzdietschweiler, den 8. April 2021 gez. Annette Filipiak-Bender Ortsbürgermeisterin obg_hp07_amtsb.06
Seite 8 AMTSBLATT 17. April 2021 Haushaltssatzung der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern für das Jahr 2021 IDie Verwaltungskommission der Reichswaldgenossen- derungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für dungen mit Ausnahme der Personalaufwendungen gem. § schaft Kaiserslautern hat auf Grund von § 95 Gemeindeord- zinslose Kredite auf 0€ 16 (1) Satz 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Dies gilt nung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung in verzinste Kredite auf 0€ nach Satz 2 für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Verbindung mit den Bestimmungen des Vergleichs (§ 22) § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Teilfinanzhaushalt. und des Reglements für die reichswaldberechtigten Gemein- Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Gem. § 16 (3) GemHVO werden die Ansätze für Auszahlun- den vom 3. September 1839 bzw. vom 14. Juni 1840, in ihrer Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Aus- gen aus Investitionstätigkeit in den jeweiligen Teilfinanz- Sitzung am 04. März 2021 folgende Haushaltssatzung be- zahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- haushalten für gegenseitig deckungsfähig erklärt. schlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Kai- nahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, serslautern als Aufsichtsbehörde, bekannt gemacht wird. wird festgesetzt auf 0€ Kaiserslautern, den 18. März 2021 § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Vorsitzende Festgesetzt werden festgesetzt auf 0€ § 5 Bauholzvergütung gez. Dr. Klaus Weichel 1. im Ergebnishaushalt Die Höhe der Bauholzvergütung beträgt 130 € pro Kubikme- Oberbürgermeister der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.306.900 € ter verwendetes Bauholz. der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 13.517.709 € Hinweise: Vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit ge- das Jahresergebnis auf -10.210.809 € § 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2019 mäß § 22 des Reglements vom 14. Juni 1840 für die reichs- 2. im Finanzhaushalt 84.792.281 € und wird sich planmäßig wie folgt entwickeln: waldberechtigten Gemeinden zum Vollzuge des am 03. Sep- die ordentlichen Einzahlungen auf 3.306.900 € Entwicklung 2020 Entwicklung 2021 tember 1839 abgeschlossenen Vergleichs, und den Vor- die ordentlichen Auszahlungen auf 13.497.300 € 31.12.2020* 31.12.2021* schriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sowie dem der Saldo der ordentlichen Ein- und 87.361.164 € 77.150.355 € Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik, in Auszahlungen auf -10.190.400 € Entwicklung 2022 Entwicklung 2023 der jeweils geltenden Fassung, veröffentlicht. 31.12.2022* 31.12.2023* Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushalts- die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.387 € satzung und der Haushaltsplan nebst Anlagen ab 19. April die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.346.061 € 79.574.146 € 77.102.937 € Entwicklung 2024 2021 auf die Dauer von 7 Werktagen bei der Geschäftsstelle der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus 31.12.2024* der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern, Karl-Pfaff- Investitionstätigkeiten auf -1.339.674 € 79.626.728 € Siedlung 2 d, 67663 Kaiserslautern, zur Einsichtnahme aus- die Einzahlungen aus Finanzierungs- (Hochrechnung, basierend auf den Daten der Haushaltspla- liegt. tätigkeit auf 11.530.074 € nung) die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0€ § 7 Leistungszahlungen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Die Zahlung des Leistungsentgeltes an Beschäftigte nach § 18 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung. Finanzierungstätigkeit auf 11.530.074 € VKA des TVöD erfolgt auf Grund des Beschlusses der Verwal- Diese Satzung wurde am 24. März 2021 der Kreisverwaltung tungskommission vom 25.10.2007, in der Weise, wie das Ver- Kaiserslautern gem. § 97 Abs. 1 GemO vorgelegt. Die Kreis- der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 14.843.361 € verwaltung Kaiserslautern hat mit Schreiben vom der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 14.843.361 € hältnis der Gesamtbruttosummen der beiden hauptamtlich Beschäftigten zueinander steht. 30.03.2021, Az.: 2.1/JG/1182, mitgeteilt, dass gegen die die Veränderung des Finanzmittel- § 8 Haushaltsvermerke Haushaltssatzung für das Jahr 2021 keine Bedenken wegen bestandes auf -11.530.074 € § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Jeder Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt bildet gem. § 4 (8) Rechtsverletzung bestehen (§ 97 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 GemO). Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnah- GemHVO eine Bewirtschaftungseinheit. Genehmigungspflichtige Festsetzungen im Sinne des § 95 me zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- Innerhalb eines Teilergebnishaushaltes sind die Aufwen- Abs. 4 GemO sind in der Haushaltsatzung nicht enthalten. Schönenberg-Kübelberg Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Eintritt der Vermögensnachteile. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fällig- bei der Strunkeiche“ der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg keit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädi- gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Der Entschädi- Der Ortsgemeinderat Schönenberg-Kübelberg hat am 9. Mai 2019 die Aufstellung gungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Ka- des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet bei der Strunkeiche“ lenderjahres, in dem die Vermögungsnachteile nach den genannten Paragraphen beschlossen. eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 3 Nachdem das Planverfahren abgeschlossen ist, hat der Ortsgemeinderat Schö- und 4 BauGB). nenberg-Kübelberg am 19. November 2020 den Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Sondergebiet bei der Strunkeiche“ als Satzung beschlossen. Der Be- Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO: bauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB und § 24 Abs. 3 der Gemeinde- „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses ordnung (GemO) am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Gel- Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein tungsbereich ist dem abgedruckten Bebauungsplan zu entnehmen. Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Der Bebauungsplan liegt ab sofort zusammen mit den planungs- und bauord- 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die nungsrechtlichen textlichen Festsetzungen bei der Verbandsgemeindeverwal- Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, tung Oberes Glantal, Verwaltungsgebäude Waldmohr, Rathausstraße 14, Zimmer oder Nr. W1-2.05 auf unbegrenzte Zeit zu jedermanns Einsichtnahme auf. Jedermann 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss hat das Recht, während den allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeinde- beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif- verwaltung in den rechtsverbindlichen Plan Einsicht zu nehmen und Auskunft zu ten gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, verlangen. der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend ma- Gemäß § 215 in Verbindung mit § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind Verletzungen von chen“. Verfahrens- und Formvorschriften oder von Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie Mängel des Abwä- Diese Bekanntmachung wird aufgrund § 37a VwVfG auch auf der Homepage der gungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Be- Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal unter kanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter www.vgog.de/Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Schönenberg-Kübelberg, den 25.03.2021 Entschädigungsansprüche nach den §§ 39, 40, 41, 42 und 43 entstehen nach gez. Thomas Wolf, Ortsbürgermeister obg_hp08_amtsb.07
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