IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - Dezember-Januar 2020/21 - IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

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IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - Dezember-Januar 2020/21 - IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
IHK-Außenwirtschaftsmitteilung
  Dezember-Januar 2020/21

Seite 1

Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg
Hausadresse: Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen
Telefon 07721 922-0 | Fax 07721 922-166 | info@vs.ihk.de | www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
Breischskürzel/Namenskürzel/Monat Jahr
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Ihre Ansprechpartner

  Ihre Ansprechpartner:

  Zoll | Außenwirtschaft                                                  Außenwirtschaft | Zoll
  Referentin                                                              Referent

  Ingrid Schatter                                                         Jörg Hermle
  Telefon: 07721 922-120                                                  Telefon: 07721 922-123
  Fax:     0771 922-9120                                                  Fax:     0771 922-9123
  E-Mail: schatter@vs.ihk.de                                              E-Mail: hermle@vs.ihk.de

Inhaltsverzeichnis
VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER ............................................................. 4
IM BLICKPUNKT ............................................................................................................................................................ 5
    BWIHK begrüßt Eröffnung des ersten deutschen Commercial Court in Deutschland an Standorten
    Stuttgart und Mannheim ...................................................................................................................................... 5
LÄNDER UND MÄRKTE ................................................................................................................................................ 6
    Hongkong klagt in der WTO gegen US-Ursprungsvorgabe........................................................................... 6
    Mexiko: Ausnahmeregelung bei der Etikettierung von bestimmten Waren weggefallen .................... 6
    Rumänien Wirtschaft erholt sich nur langsam ............................................................................................... 7
    11. Treffen Mittelmeer-Handelsminister .......................................................................................................... 7
    Solarsektor in Nigeria: Aktuelle Geschäftspotentiale für deutsche Unternehmen ................................ 7
    Nach WTO-Urteil: EU erhebt 4 Mrd USD Zölle gegen USA .......................................................................... 8
    Vereinigte Staaten wichtigstes Zielland der Südwest-Exporte - zur US-Präsidentschaftswahl am
    3. November 2020................................................................................................................................................... 8
BW INTERNATIONAL................................................................................................................................................. 10
MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER ..................................................................................................... 11
RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN ........................................................................................ 12
    Türkei: Keine IHK-Bescheinigung der sogenannten „Exporter/Producer Information Form“............ 12
    Asien-Handelsabkommen RCEP unterzeichnet ............................................................................................ 12
    Brexit: Zollformalitäten ab dem Ende der Übergangsphase (1.1.2021) ................................................. 12
    Brexit: Französischer Zoll informiert über Vorkehrungsmaßnahmen an Grenzübergängen ............. 13
    Brexit und Logistik: Zollformalitäten an EU- und UK-Grenzübergängen .............................................. 14
    WTO-Verhandlungen zu Klima und Plastik gestartet ................................................................................. 14
EU-NACHRICHTEN .................................................................................................................................................... 15
    EG-Dual-Use-Verordnung: politische Einigung über eine überarbeitete Verordnung ....................... 15

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Neues Online Anwendungsportal Access2Markets Abschaltung EU Market Access Database zum
 30.11.2020 ............................................................................................................................................................. 15
 Auf DIHK-Initiative: Verhandlungen zur weltweiten Abschaffung von Gesundheitszöllen ............. 15
 Treffen des EU-Mongolei Handels- und Investitionskomitees ................................................................. 16
 EU stoppt Beteiligung in internationaler Arbeitsgruppe zu Exportkrediten ......................................... 16
 Neues EU-Beschwerdesystem für Verstöße gegen EU-Handelsabkommen .......................................... 16
 Rat stimmt EU-China Abkommen zu geographischen Schutzangaben zu............................................ 16
 ANLAGEN ................................................................................................................................................................ 17

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VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER
Veranstaltungskalender:

Allen Beziehern der AWM wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest sowie ein glückliches, gesundes und erfolgreiches
Jahr 2021

Zur besonderen Beachtung:

Wir möchten unsere Leser/Innen gern bitte den Fragebogen über unsere Dienstleistungen im Anhang auszufüllen und
an uns zurückzusenden. Sie helfen uns damit die Dienstleistungen im Fachbereich International weiter zu optimieren.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

Jörg Hermle; Ingrid Schatter

Save the Date!

3. Dezember 2020 Webinar Access2Markets, 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr, kostenfrei

15. bis 19. März 2021 IHK-Länderwoche Republik Österreich, Donaueschingen                   Donauhallen-kostenfrei
30. Juni 2021 Außenwirtschaftsforum der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Das Magazin „Markets“ von der GTAI und IHK Außenwirtschaftsmagazin (Ausgabe November/Dezember 2020) können
kostenfrei bei der Redaktion bezogen werden. Ansprechpartner: Jörg Hermle, Tel. 07721 922-123, E-Mail:
hermle@vs.ihk.de.

Im Anhang dieser AWM finden Sie eine Übersicht zum Chinesischen Exportkontrollgesetz mit Relevanz für Unternehmen
mit einer Produktion in VR. China mit Exportabsichten aus der VR. China heraus. Ferner zwei Veranstaltungshinweise
zur Umweltmesse in Ungarn 2021 und zum Online Forum Maschinen- und Anlagenbau Österreich.

IHK Außenstelle Rottweil

23.11.2020 bis 11.01.2021 geschlossen. Empfehlung! Ursprungszeugnisse Online erstellen, Ansprechpartnerin Ingrid
Schatter, Tel. 07721 922-120, E-Mail: schatter@vs.ihk.de

IHK Außenstelle Tuttlingen

21.12.2020 bis einschließlich 05.1.2021 geschlossen. Empfehlung! Ursprungszeugnisse              Online   erstellen,
Ansprechpartnerin Ingrid Schatter, Tel. 07721 922-120, E-Mail: schatter@vs.ihk.de

Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten:

Frau Katja Engelhard (Tel. 07721 922-122) und Frau Carmen Kubik (Tel. 07721 922-102) stehen für die Ausstellung von
Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags
von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegengenommen
und am Folgetag wieder abgeholt werden.

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IM BLICKPUNKT

BWIHK begrüßt Eröffnung des ersten deutschen Commercial Court in Deutschland an
Standorten Stuttgart und Mannheim

(BWIHK) „Eine komplexe und sich schnell weiterentwickelnde Wirtschaftswelt braucht unbedingt
leistungsfähige Gerichte. Längst gibt es einen internationalen Wettbewerb um effiziente
Streitbeilegung gerade in großen Wirtschaftsverfahren. Dem stellen sich der Gerichtstandort
Deutschland und die deutsche Justiz mit der heutigen Eröffnung des ersten deutschen Commercial
Court. Dass die Wahl auf den Südwesten mit den Standorten Stuttgart und Mannheim gefallen ist,
begrüßen wir sehr“, sagt Marjoke Breuning, Vizepräsidentin des Baden-Württembergischen
Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) und Präsidentin der IHK Region Stuttgart, der für
Fragen der Außenwirtschaft und des Wirtschaftsrechts beim BWIHK zuständigen Kammer. Die
deutsche Zivilgerichtsbarkeit „Law Made in Germany“ genieße nicht zuletzt wegen der Neutralität
ihrer sehr gut ausgebildeten Richterinnen und Richter einen guten Ruf, so Breuning. Der neue
Commercial Court könne die Standortattraktivität des Südwestens weiter erhöhen.
Da das deutsche Rechtssystem auch international Ansehen genießt, geht Breuning davon aus, dass
die Unternehmen bei der Gestaltung und Verhandlung internationaler Verträge, die Option,
Streitigkeiten einem Commercial Court zu überlassen und eine entsprechende
Gerichtsstandsvereinbarung zu treffen, sicherlich in ihre Überlegungen einbeziehen.

Nach der US-Wahl aus Sicht der Südwestwirtschaft
USA sind und bleiben wichtigster Außenhandelspartner der baden-württembergischen Wirtschaft –
mit Verlässlichkeit und Beständigkeit gegen Corona-Auswirkungen ankämpfen
(BWIHK) „Wir begrüßen, wenn die neu gewählte Administration mit allen Akteuren möglichst zügig
in den Sacharbeitsmodus kommt. Wir brauchen Verlässlichkeit und Beständigkeit auf beiden Seiten.
Denn funktionierende Wirtschaftsbeziehungen Baden-Württembergs mit den USA als Top-
Handelspartner haben für unsere exportorientierten Unternehmen enorme Bedeutung. Konnte 2019
noch jeder fünfte Euro im US-Export von Südwestunternehmen erlöst werden, hat die Corona-
Pandemie in diesem Jahr für starke Rückgänge gesorgt. Durch Lockdown und Grenzschließungen
wurden globale Lieferketten nahezu stillgelegt, was die Nachfrage nach Industrieerzeugnissen aus
Baden-Württemberg viel stärker als in anderen Wirtschaftszweigen einbrechen ließ. Der Kfz- Absatz
verlor von Januar bis August rund ein Drittel an Umsatz. Über alle Branchen betrachtet ist das BW-
US-Exportgeschäft mit fast 14 Prozent zweistellig im Minus. Immerhin konnten trotzdem noch
Waren im Wert von 14,5 Milliarden Euro in die USA exportiert werden. Deshalb ist der Kurs ganz
klar definiert: Wir müssen gemeinsam nach Lösungen suchen, wie wir die Auswirkungen von Corona
auf das Wirtschafts- und Geschäftsleben langfristig minimieren können und unsere
Handelsbeziehungen wieder auf das vorige Niveau heben. Es gilt deshalb zügig in einen Dialog
einzusteigen“, so Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und
Handelskammertages (BWIHK) am 4. November in Stuttgart. „Kraftwagen und deren Teile machen
einen großen Teil der Exportgüter aus Baden-Württemberg in die USA aus. Die zahlreichen
Unternehmen aus der Automobilbranche in der Region Stuttgart haben dort investiert und über
Jahre umfassende Lieferketten aufgebaut. Sie sind daher auf freien Handel und ein stabiles
Investitionsumfeld angewiesen und benötigen Planungssicherheit und klare Rahmenbedingungen“,
sagt Marjoke Breuning, BWIHK-Vizepräsidentin und Sprecherin der Kammern im Land beim Thema
Außenwirtschaft.

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LÄNDER UND MÄRKTE

Hongkong klagt in der WTO gegen US-Ursprungsvorgabe

Seit 11.08.2020 fordert die U.S. Customs and Border Protection (USCBP), dass Importe aus
Hongkong mit dem Warenursprung „China“ versehen werden. „Hong Kong, China“ ist ein
eigenständiges WTO-Zollgebiet und hat nun in der Welthandelsorganisation offizielle
Konsultationen mit den USA hierzu gefordert. Dies ist der erste Schritt in dem mehrmonatigen
WTO-Klageverfahren.

Mehr Informationen finden Sie hier:
https://www.wto.org/english/news_e/news20_e/ds597rfc_03nov20_e.htm

Mexiko: Ausnahmeregelung bei der Etikettierung von bestimmten Waren weggefallen

Seit langem gelten für Waren aus 3.343 mexikanischen Zolltarifnummern 14 verschiedene, offizielle
mexikanische Etikettierungsnormen (NOMs). Diese Normen gelten grundsätzlich sowohl für (a)
Endverbraucher vorgesehene Konsumgüter als auch für (b) gewerbliche Empfänger gelieferte (Vor-
)Erzeugnisse. Eine Ausnahme in den Allgemeinen Außenhandelsregeln ermöglichte es mexikanischen
Importeuren bislang, zumindest bei für gewerbliche Empfänger bestimmten Waren (Fall b) durch
Vorlage einer diesbezüglichen verbindlichen Erklärung, auf eine NOM-Etikettierung zu verzichten.

Seit dem 1. Oktober ist diese Ausnahme in den Außenhandelsregeln weggefallen. Dadurch müssen
jetzt auch Waren verpflichtend gemäß NOM gekennzeichnet werden, die für gewerbliche Empfänger
bestimmt sind, z.B. bei der Erbringung professioneller Dienstleistungen (wie Reparaturen in
Werkstätten), als Vorerzeugnis zur Weiterverarbeitung oder auch zur Durchführung dieser
weiterverarbeitenden Produktionsprozesse (Geräte und Maschinen). Letzteres gilt u.a. auch für
Ersatzteile für die in den genannten Prozessen verwendeten Produktionsmaschinen.

Ausnahmen von diesen Kennzeichnungspflichten gelten jetzt nur noch auf Ebene der einzelnen
NOMs, die insofern im Einzelfall geprüft werden müssen!

Sofern für die betroffenen Waren eine Überprüfung der Etiketten durch eine akkreditierte
Verifikationsstelle gefordert ist, müssen die Etiketten vor dem Export genehmigt, d.h. „zertifiziert“,
werden. Beim Import werden die Etiketten dann vom mexikanischen Zoll auf Übereinstimmung mit
der jeweiligen Zertifizierung überprüft. Diese kann nur vom Importeur beantragt werden.

Vor dem Hintergrund der eingetretenen Schwierigkeiten und der daraus resultierenden
Unsicherheiten kommt es unter Umständen dazu, dass mexikanische Importeure bei den
Exporteuren Anpassungen der Etikettierungen anfordern. Exporteure können sich bei Bedarf an die
AHK Mexiko wenden, die bei der Überprüfung konkreter Einzelfälle gerne behilflich ist.

Details sind teilweise noch unklar. Die AHK ist zu den Änderungen in engem Austausch mit den
mexikanischen Behörden. Diese haben die Veröffentlichung weiterer erläuternder Richtlinien zur
korrekten Erfüllung der Etikettierungsvorschriften angekündigt. Sobald diese vorliegen, wird die AHK
auf ihrer Website informieren.

Kontakt: Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (AHK Mexiko), Frau Sabine Schulte
Tel: 0052 (55) 1500 – 5920, E-Mail: sabine.schulte@deinternational.com.mx

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Rumänien Wirtschaft erholt sich nur langsam

(gtai) Die Coronakrise wirft die rumänische Wirtschaft zurück. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP)
wird in diesem Jahr um 7 Prozent schrumpfen, lautet die pessimistische Einschätzung des Wiener
Instituts für internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw). Optimistischer fällt mit einem Minus von
3,8 Prozent die Prognose der Regierung aus. Treffender sind dagegen die Prognosen der
Privatbanken Uni Credit Bank und Erste Group. Angesichts der schwachen Nachfrage im Inland wie
im Ausland, steigenden Coronainfektionszahlen und drohenden Lockdowns auf Rumäniens
wichtigsten Absatzmärkten Deutschland, Frankreich und Italien, rechnen die Analysten mit minus 5
bis 6 Prozent.

11. Treffen Mittelmeer-Handelsminister

(DIHK) Am 10.11.2020 fand das 11. Handelsministertreffen der Mittelmeerunion statt. Dabei wurden
insbesondere drei neue Handels- und Investitionsinititativen im Umfang von 11 Millionen Euro
gestartet, um die EU-Mittelmeer-Handelsbeziehungen zu stärken. Die Minister betonten auch die
Bedeutung der WTO- und Paneuromed-Reform für die Wirtschaft. Der Mittelmeerunion gehören alle
EU-Mitgliedstaaten sowie 15 Partnerstaaten an.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2210

Solarsektor in Nigeria: Aktuelle Geschäftspotentiale für deutsche Unternehmen

Laut Meldung der Nigerianischen Zentralbank (CBN) plant die nigerianische Bundesregierung, 25
Millionen Menschen in bisher nicht an das Stomnetz angebundenen Gemeinden mittels Solar-
Home-Systemen bzw. Mini-Grids mit Energie zu versorgen. Fünf Millionen neue Anschlüsse sind
insgesamt geplant.

Die nigerianische Regierung hat den Anspruch, den lokalen Anteil innerhalb der Off-Grid-
Wertschöpfungskette zu steigern und verfolgt mit der Unterstützung des Ausbaus der
nigerianischen Solar-Fertigungsindustrie insbesondere auch das Ziel, 250.000 neue Arbeitsplätze im
Energiesektor zu schaffen.

Komplementär zu der Initiative der nigerianischen Bundesregierung hat die nigerianische
Zentralbank eine Fazilität eingerichtet, die Akteuren, welche sich bereits im Rahmen des „Nigerian
Electrification Project“ vorqualifiziert haben, langfristige zinsgünstige Kredite ermöglicht.

Für deutsche Unternehmen mit Interesse an der Errichtung von Fertigungs- bzw. Montagewerken
für Solar-Home-Systeme bzw. entsprechenden Komponenten können sich – im Verbund mit lokalen
Marktakteuren – gute Geschäftspotentiale ergeben.

Die AHK Nigeria verfügt über ein großes Netzwerk vor Ort und unterstützt Sie gerne bei der Suche
und Auswahl geeigneter Kooperationspartner, um von den aktuellen Marktchancen profitieren zu
können.

Ansprechpartner vor Ort: Godwin Aigbokhan, Leiter des Kompetenzzentrums Energie und Umwelt,
Delegation der Deutschen Wirtschaft in Nigeria, E-Mail: aigbokhan@lagos-ahk.de

Quelle: Central Bank of Nigeria Ansprechpartner

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Nach WTO-Urteil: EU erhebt 4 Mrd USD Zölle gegen USA

(DIHK) Die WTO-Mitglieder hatten der EU am 26.10.2010 formell grünes Licht gegeben, Zölle in
Höhe von vier Mrd. US-Dollar gegen die USA zu erheben. Die EU hat damit im jahrelangen Streitfall
um diskriminierende Subventionierung von Boeing durch die USA Recht bekommen. Die EU-
Handelsminister haben am 09.11.2020 die neuen Zölle gegen die USA beschlossen, die nach der
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vom 09.11.2020 an 10.11.2020 in Kraft sind. Sie umfassen etwa
15% Zölle auf Flugzeugprodukte, sowie 25% Zölle auf Produkte wie Fisch, Käse, Nüsse,
Süßkartoffeln, Tabak, Schokolade, Orangensaft, Rum, Alkohol, Kohle, Dieselmotorenteile, Traktoren,
Chemikalien und Fahrradteile.

Nun besteht laut EU die Hoffnung, dass die USA sich in den laufenden Gesprächen zu einer
Verhandlungslösung stärker engagieren, um die bestehenden Airbus/Boeing-Zölle gegen die EU
sowie die USA abzuschaffen.

Mehr Informationen finden Sie hier:
https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2207
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L:2020:373:TOC

Vereinigte Staaten wichtigstes Zielland der Südwest-Exporte - zur US-
Präsidentschaftswahl am 3. November 2020

(Statistisches Landesamt BW) Die Südwestwirtschaft dürfte die Präsidentschaftswahl in den
Vereinigten Staaten am 3. November 2020 mit besonderem Interesse verfolgt haben, denn die
Vereinigten Staaten sind ihr wichtigster Auslandskunde. Wie das Statistische Landesamt mitteilt,
gingen von Januar bis August 2020 Waren im Wert von 14,5 Milliarden (Mrd.) Euro von Baden-
Württemberg in die Vereinigten Staaten. Dies waren knapp 12 Prozent des Gesamtexports Baden-
Württembergs (121,7 Mrd. Euro). Seit Jahresbeginn ist das Exportgeschäft mit den Vereinigten
Staaten überdurchschnittlich stark von der Corona-Pandemie in Mitleidenschaft gezogen worden.
Insbesondere im Aufholprozess ist es daher für die baden-württembergische Exportwirtschaft
wünschenswert, dass die Beziehungen mit den Vereinigten Staaten von stabilen politischen
Rahmenbedingungen geprägt sind und von Einschränkungen wie beispielsweise Strafzöllen
verschont bleiben. Von Januar bis August 2020 exportierten die baden-württembergischen
Unternehmen 13,6 Prozent weniger Waren als im gleichen Zeitraum des Vorjahres in die Vereinigten
Staaten. Zum Vergleich: Die Südwest-Ausfuhren nach China und in die benachbarte Schweiz, die
mit Exportwerten von 11,0 Mrd. Euro bzw. 9,8 Mrd. Euro auf den Rängen 2 und 3 der wichtigsten
Zielländer lagen, gingen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum lediglich um 1,4 Prozent
bzw. 3,2 Prozent zurück, die Gesamtexporte um 11,1 Prozent.
Auch vor der Corona-Pandemie war die Dynamik im Exportgeschäft mit den Vereinigten Staaten
unter der aktuellen US-Präsidentschaft hierzulande vergleichsweise schwach ausgeprägt. Im
Zeitraum 2016 bis 2019 hatten die baden-württembergischen Exporte in die Vereinigten Staaten
lediglich um insgesamt 8,3 Prozent auf 25,2 Mrd. Euro zugenommen, während die Zuwachsraten
beim Export in das zweitplatzierte China (16,4 Mrd. Euro) mit 18,1 Prozent und das im Jahr 2019
drittplatzierte Frankreich (16,1 Mrd. Euro) mit 12,7 Prozent deutlich höher gelegen hatten. Anders
war dies noch in der davorliegenden Amtsperiode 2012 bis 2016, als die US-Exporte Baden-
Württembergs noch mit einem Plus von 27,8 Prozent mehr als dreimal so stark gestiegen waren.
Seinerzeit war der Zuwachs im US-Exportgeschäft auch ein Vielfaches höher ausgefallen als bei den
Ausfuhren nach China (+5,2 Prozent) und Frankreich (−0,1 Prozent).
Die Wirtschaftsbeziehungen Baden-Württembergs mit den Vereinigten Staaten haben über die
Landesgrenzen hinaus große Bedeutung. Im Jahr 2019 stammten mit einem Wert von 25,2 Mrd.

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IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - Dezember-Januar 2020/21 - IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Euro 21,3 Prozent der Ausfuhren Deutschlands in die Vereinigten Staaten (118,7 Mrd. Euro) aus
Baden-Württemberg, ein deutlich höherer Anteil als bei den Ausfuhren insgesamt (15,4 Prozent).
Anders ausgedrückt ging mehr als jeder fünfte im Exportgeschäft Deutschlands mit den Vereinigten
Staaten erwirtschaftete Euro auf das Konto Baden-Württembergs. In noch stärkerem Maße gilt dies
für die in den Vereinigten Staaten am stärksten nachgefragten Güter »Made in Baden-
Württemberg« wie Kraftwagen und Kraftwagenteile (7,9 Mrd. Euro) sowie Maschinen und
pharmazeutische Erzeugnisse (5,4 bzw. 5,1 Mrd. Euro). Auf diese drei Gütergruppen entfielen fast
drei Viertel des gesamten USA-Exports Baden-Württembergs (73,2 Prozent). Bezogen auf den
deutschlandweiten Export in die Vereinigten Staaten hatte Baden-Württemberg bei den
pharmazeutischen Produkten sogar einen Anteil von über einem Drittel (35,4 Prozent), bei den Kfz-
Ausfuhren von 29,7 Prozent und bei den Maschinen von 25,2 Prozent. Infolge der Corona-Pandemie
gingen die Südwest-Exporte in die Vereinigten Staaten von Januar bis August 2020 gegenüber dem
Vorjahr insbesondere bei Kraftfahrzeugen und Maschinen zurück (−32,8 Prozent bzw.
−10,0 Prozent), während pharmazeutische Produkte stärker gefragt waren (+7,7 Prozent).

Weitere Informationen mit Grafiken und Tabellen: https://www.statistik-
bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2020293

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IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - Dezember-Januar 2020/21 - IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
BW INTERNATIONAL

Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in
unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft,
Forschung, Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden-
Württemberg International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und
Forschungsstandortes Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen.
Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen
Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das
Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort Baden-
Württemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in Baden-
Württemberg sowie die Durchführung von Projekten in ausgewählten Zielländern.
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in
Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet
unter: www.bw-i.de

S e i t e | 10
MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER

IHK Auslandsprojekte
Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark
exportabhängige baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in
schwierigen Zeiten bedarf es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft
auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse
sind, desto erfolgreicher verläuft das Auslandsgeschäft.
Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen
zur Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und
Wissenschaftsstandort     wird    von     Baden-Württemberg     International   (bw-i),  der
Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit
nunmehr sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i.
Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern
in Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern auch
2020/21 verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der
Intensivierung ihres Auslandsengagements zu unterstützen. Eine Übersicht und die Möglichkeit zur
Interessensbekundung       finden    Sie      auf      der      Homepage:        https://www.ihk-
exportakademie.de/Unternehmerreisen/.
Nachfolgend finden Sie Informationen sowie die Ansprechpartner zu einzelnen Projekten:

S e i t e | 11
RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN

Türkei: Keine IHK-Bescheinigung der sogenannten „Exporter/Producer Information
Form“

Die Türkei verlangt in bestimmten Fällen von Unternehmen, eine sogenannte „Exporter/Producer
Information Form“ auszufüllen
Aufgrund der in der Einleitung sowie unter Punkt „B“ am Ende des Dokuments vorgesehenen
Bestätigung einer zuständigen Behörde („approval of the content by the official body“) kommt es
unter Umständen vor, dass die IHKs um Bescheinigung dieses Dokuments gebeten werden. Allerdings
ist den IHKs die Überprüfung der Detailangaben häufig nicht möglich.
Der DIHK hat hierzu Rücksprache mit der Wirtschaftsabteilung der türkischen Botschaft in Berlin
gehalten. Nach Auskunft der Botschaft kommt dieses Dokument in allen Ländern der Welt zum
Einsatz. Eine Bescheinigung durch eine offizielle Behörde bzw. die IHK sei jedoch nur erforderlich,
wenn es die nationalen Richtlinien im jeweiligen Drittland erfordern.
In Deutschland gibt es eine solche nationale Bestimmung nicht. Eine Bescheinigung der
„Exporter/Producer Information Form“ durch die IHK ist laut türkischer Botschaft daher nicht
erforderlich. Eine Legalisierung des vom Unternehmen ausgefüllten und unterschriebenen Dokuments
durch die türkischen Konsulate reicht aus.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die türkische Botschaft.

Kontakt: Frau Berrak BİLGEN BEŞERGİL BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI – HANDELSABTEILUNG,
Tiergartenstr. 19-21, 10785 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 27 89 80 30, +49 (0) 30 27 89 80 40, E-Mail:
berlin@trade.gov.tr

Asien-Handelsabkommen RCEP unterzeichnet

Am 15.11.2020 wurde das Handelsabkommen RCEP auf dem 37. ASEAN-Gipfel unterzeichnet. Das
Abkommen zwischen China, Japan, den ASEAN-Staaten, Australien, Neuseeland und Südkorea soll
nach der Ratifizierung Zölle im Handel abschaffen. Es tritt 60 Tage, nachdem sechs der zehn ASEAN-
Staaten und drei der fünf Dialogpartner das Abkommen auf nationaler Ebene ratifiziert haben, in
Kraft.

Brexit: Zollformalitäten ab dem Ende der Übergangsphase (1.1.2021)

Am 13.11.2020 hat die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission (DG Taxud) die in
der Trade Contact Group (TCG) vertretenden europäischen Wirtschaftsverbände im Rahmen einer
Brexit-Sondersitzung über Anforderungen bei der Zollabfertigung zum bevorstehenden Ende der
Brexit-Übergangsphase am 1.1.2021 informiert:

ENS/EXS: Die EU wird nicht auf ENS/EXS-Sicherheitserklärungen verzichten. (Hinweis: Das Vereinigte
Königreich wird seinerseits bei der Einfuhr sechs Monate lang auf das Erfordernis einer solchen
Summarischen Eingangsanmeldung (ESumA, Entry Summary Declaration (ENS)) verzichten. Bei der
Ausfuhr aus dem UK sind Summarische Ausgangsanmeldungen (ASumA, Exit Summary Declaration
(EXS) jedoch genau) ebenso wie in der EU ab dem 1.1.2021 Pflicht.

S e i t e | 12
•Zollabfertigung leerer Mehrwegverpackungen: Hier wird es keine Brexit-spezifische Handhabung
geben. Stattdessen erfolgt die Zollabfertigung entlang des im jüngsten Taxud-Dokument „Common
understanding on return-refill containers" (siehe Anlage) beschriebenen Ablaufs.
•GEO-Codes: Verwendung von GEO-Codes zur Implementierung des IE/NI-Protokolls. Es wird einen
Nordirland (NI)-spezifischen Code geben, der z.B. in Zollanmeldungen für Sendungen, die NI tangieren,
verwendet werden muss. Dieser Code wird "XI" lauten. Im Gegensatz zu bislang dem DIHK
vorliegenden Informationen, wird der Code für den Rest des Vereinigten Königreichs nicht "XU",
sondern unverändert „GB“ lauten (siehe Link, siehe Anlage).
•Offene Ausfuhr-/Einfuhranmeldungen: DG TAXUD fordert die Wirtschaftsbeteiligten auf, so viele
"offene Ausfuhr-/Einfuhranmeldungen" wie möglich vor dem 1.1.2021 zu schließen. Danach wird die
Schließung offener Vorgänge für alle Beteiligten (Unternehmen und Zoll) schwieriger sein und die
Vorlage alternativer Nachweise erfordern.
•Frachtverkehr/sailing goods (Waren, die die EU vor dem 1.1.2021 verlassen und nach dem 1.1.2021
im Vereinigten Königreich ankommen (und umgekehrt): Der Status als Unionswaren und insbesondere
das Datum, an dem die Warenbewegung begonnen hat, müssen nachgewiesen werden. Neben anderen
Dokumenten ist z.B. ein Luftfrachtbrief hierfür geeignet.
•"Gefährdete Waren“ (goods being at risk): Dies bezieht sich auf Waren, die aus GB nach NI gebracht
werden und u.U. anschließend in die EU weiter transportiert werden. Die diesbezüglichen
"Risikokriterien" müssen noch vom gemeinsamen EU/UK-Ausschuss festgelegt werden. Unabhängig
davon gilt: Für jede Sendung von GB nach NI müssen formelle EU-Zollerklärungen abgegeben werden!
•SPS: Sanitäre und phytosanitäre (SPS) Kontrollen werden in jedem Fall an der EU-Außengrenze
durchgeführt. Es gibt keine Möglichkeit, SPS-Kontrollen in das EU-Inland zu verlagern.
•Im Falle eines Freihandelsabkommens:
- Präferenzieller Warenursprung: Formale Warenverkehrsbescheinigungen (z.B. „EUR.1) sind im
Abkommensentwurf nicht vorgesehen. Stattdessen werden Erklärungen zum Ursprung verwendet
werden.
UK kopiert bei seinen „Roll-over-FTAs“ die EU-Freihandelsabkommen der EU, z.B. mit den
Mittelmeeranrainern (MED), einschließlich der Bezeichnung der Präferenzdokumente, die weiterhin
"EUR.1" bzw. "EUR-MED" heißen sollen. DG Taxud ist sich der Verwechslungsgefahr bewusst und
sucht nach Möglichkeiten, die Verwirrung für Unternehmen zu begrenzen

Brexit: Französischer Zoll informiert über Vorkehrungsmaßnahmen an Grenzübergängen

Der französische Zoll hat bereits im September 2019 über seine Vorbereitungsmaßnahmen für die
Gewährleistung einer möglichst reibungsarmen Zollabfertigung an seinen Grenzzollstellen zum
Vereinigten Königreich (VK) informiert. Mit Blick auf das Ende der Übergangsphase am 1.1.2021 macht
die Französische Botschaft in Berlin auf folgende aktualisierte Informationen aufmerksam:
Auf der Website des französischen Zolls (https://www.douane.gouv.fr/dossier/le-brexit-cest-le-1er-
janvier-2021-soyez-prets ) finden Sie unter dem französischen Titel "Franchissons le Brexit ensemble"
mehrere aktualisierte Präsentationen auf Französisch und drei übersetzte Präsentationen in einer
anderen Sprache. Unter dem Motto "conducteurs préparez-vous au Brexit" gehören dazu u.a.
•ein Faltblatt " Import oder Export nach Brexit " übersetzt in Englisch , Deutsch und Polnisch
•ein Faltblatt "a smart border for smart drivers", das auch auf Englisch , Deutsch und Polnisch
übersetzt wurde.
Außerdem finden Sie hier die aktualisierte Version von "Preparing for Brexit" – Zollleitfaden
(Version 12/11/20 auf Englisch
https://www.douane.gouv.fr/sites/default/files/uploads/files/Brexit/Other_languages/Preparing-for-
Brexit-customs-guidelines-12.11.20.pdf).
Ergänzende Informationen zum Thema Brexit in Deutsch („Was Unternehmen jetzt wissen
müssen“) finden Sie auch unter https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/europaeische-
wirtschaftspolitik/brexit

S e i t e | 13
Brexit und Logistik: Zollformalitäten an EU- und UK-Grenzübergängen

Ab dem 1. Januar 2021 werden im Frachtverkehr mit dem Vereinigten Königreich Zollformalitäten
eingeführt. Der European Shippers’ Council (ESC) veröffentlicht auf seiner Internetseite die
Vorgaben für den Transit.

Auf seiner Webseite informiert der ESC zum einen über den konkreten Vorbereitungsstand der
Zollbehörden in UK, FR, NL und BE sowie zu den erforderlichen Zolldokumenten an den jeweiligen
Grenzzollstellen. Die Präsentationen der jeweiligen Zollvertreter bei einem ESC-Webinar am
12.11.2020 können Sie hier abrufen.

Zum anderen hat der ESC zusätzlich ein Faltblatt des niederländischen Zolls mit Hinweisen zur
Abfertigung von Frachtsendungen in niederländischen Fährterminals veröffentlicht. Die Hinweise im
Faltblatt sind unter anderem auf Deutsch verfasst. Kernaussage: Ohne vorab elektronisch erstellte
Zolldokumente wird LKWs der Zugang zu den Fährterminals (z.B. in Rotterdam) verweigert.

Sämtliche Dokumente können Sie auf der Website des ESC abrufen.

WTO-Verhandlungen zu Klima und Plastik gestartet

Am 17.11.2020 wurden zwei Verhandlungen in der Welthandelsorganisation gestartet, die
Klimapolitik und Handelspolitik besser verzahnen wollen. International aktive Unternehmen könnten
hierbei von verbesserten Marktzugang für Umweltgüter profitieren. Die Verhandlungen zum WTO
Umweltgüterabkommen standen kurz vor ihrem Abschluss als die 2016 auf Eis gelegt wurden. Sie
könnten nun wiederaufgenommen werden und damit Zölle und Hemmnisse für Umweltgüter und -
dienstleistungen abschaffen. Diskutiert wird auch die weltweite Abschaffung von ineffizienten
fossilen Subventionen, internationale Zusammenarbeit im Bereich CO2-Bepreisung, eine globale
Kreislaufwirtschaft sowie die globale Kooperation zur Reduktion von Einwegplastik

Mehr Informationen: https://www.wto.org/english/news_e/news20_e/envir_17nov20_e.htm

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EU-NACHRICHTEN

EG-Dual-Use-Verordnung: politische Einigung über eine überarbeitete Verordnung

(DIHK Brüssel) Dual use Güter sind Waren, Software und Technologie, die sowohl zivil als auch
militärisch genutzt werden können und deren Ausfuhr aus der EU daher kontrolliert wird. Die
geltende Verordnung stammt aus dem Jahr 2009.

Eckpunkte der Einigung erfassen:
◾bestimmte Erleichterungen für Unternehmen durch neue Genehmigungsformen
◾striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik
◾eine vertiefte Kooperation unter den Mitgliedstaaten durch neue Abstimmungsmechanismen
◾eine verstärkte Kooperation auf EU-Ebene zwischen Genehmigungs- und Zollbehörden sowie
◾mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Kommission.

Die Einigung muss nun im Weiteren von den Botschaftern der Mitgliedstaaten im Ausschuss der
Ständigen Vertreter (AStV) im Rat bestätigt werden. Anschließend werden das Parlament und der
Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung in erster Lesung anzunehmen.

Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Neues Online Anwendungsportal Access2Markets
Abschaltung EU Market Access Database zum 30.11.2020

(DIHK) Am 30.11.2020 wird die EU Market Access Database abgeschaltet. Access2Markets ist seit
Oktober 2020 das neue Onlineportal der Europäischen Union, das die Market Access Database
(MADB) und den Trade Helpdesk zusammenführt sowie ein Instrument zur Selbsteinschätzung der
Ursprungsregeln (Rules of Origin Self Assessment, ROSA) bereitstellt.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Kostenfreies Webinar mit dem Datenlieferanten am 3.12.2021, 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
Anmeldung unter https://veranstaltungen-ihk-sbh.de/a2mwebinar

https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/

Der DIHK setzt sich seit Jahren für eine Verbesserung der EU-Webtools im Handelsbereich und hier
insbesondere für die Einführung eines Kalkulationsprogramms, das KMUs bei der
Präferenzkalkulation unterstützt und die praktische Nutzung von Abkommen erhöht. ROSA ist hier
ein erster wichtiger Schritt. Allerdings besteht noch viel Potential zur Weiterentwicklung.

Wir danken allen IHKs, die sich in den letzten Jahren daran beteiligt haben, Access2Markets durch
ihren Input mittelstandsfreundlicher zu gestalten. Der DIHK freut sich weiterhin auf ihr Feedback
hierzu und wird sich insbesondere bei Webseitenfeatures, die sich im Vergleich zur alten MADB aus
Sicht der Unternehmen verschlechtert haben, für deren Überarbeitung einsetzen.

Auf DIHK-Initiative: Verhandlungen zur weltweiten Abschaffung von Gesundheitszöllen

(DIHK/EU) Am 23.11.2020 hat die EU mit zwölf weiteren Staaten der sogenannten Ottawa-Gruppe
(Australien, Brasilien, Kanada, Chile, Japan, Kenia, Südkorea, Mexiko, Neuseeland, Norwegen,
Singapur, Schweiz) eine Initiative zur weltweiten Abschaffung von Gesundheitszöllen gestartet.
Diese baut auf einem EU-Vorschlag vom Juni 2020 auf. Ziel ist ein Verhandlungsergebnis bis zur

S e i t e | 15
WTO-Ministerkonferenz 2021 etwa in den Bereichen Zollsenkungen, Exportbeschränkungsverboten,
Handelserleichterungen sowie regulatorische Transparenz und Kooperation. Der DIHK hatte sich seit
März 2020 für eine solche WTO-Initiative eingesetzt.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2215

Treffen des EU-Mongolei Handels- und Investitionskomitees

Am 23.11.2020 fand das Treffen des EU-Mongolei Handels- und Investitionskomitees statt. Dabei
wurden mögliche Verbesserungen im Bereich der Handelspräferenzen, Verhandlungen zu einem
Abkommen zum Schutz geographischer Angaben sowie regelmäßiger Austausch im SPS-Bereich
diskutiert. Auch das Investitionsklima und Investitionshemmnisse in der Mongolei wurden
besprochen. Das EU-Mongolei Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ist seit 2017 in Kraft.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2216

EU stoppt Beteiligung in internationaler Arbeitsgruppe zu Exportkrediten

Am 19.11.2020 hat die EU zusammen mit den USA, Australien, Brasilien, Kanada, Japan, Südkorea,
Neuseeland, Norwegen, der Schweiz und der Türkei ihre Beteiligung in der internationalen
Arbeitsgruppe zu Exportkrediten temporär gestoppt. Grund war die aus Sicht der EU mangelnde
Verhandlungsbereitschaft von Staaten wie China, Indien und Russland. Ziel der Arbeitsgruppe war
seit 2012 die Ausarbeitung internationaler Regelungen für ein unternehmerisches Level Playing
Field im Bereich Exportkredite etwa durch Mindestzinsen.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2214

Neues EU-Beschwerdesystem für Verstöße gegen EU-Handelsabkommen

Am 16.11.2020 hat die EU-Kommission ein neues Beschwerdesystem für Verstöße gegen EU-
Handelsabkommen gestartet. Unternehmen, Mitgliedstaaten und EU-Bürgerinnen und -Bürger
können damit Marktzugangshindernisse ebenso wie Verstöße gegen Arbeits- und Umweltstandards
im Rahmen der EU-Handelsabkommen melden.

EU-Maßnahmen gegen Handelshemmnisse in Drittstaaten haben laut EU-Kommission zwischen
2014-2018 Exporte im Wert von acht Milliarden Euro ermöglicht.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2213

Rat stimmt EU-China Abkommen zu geographischen Schutzangaben zu

Am 23.11.2020 hat der Rat dem EU-China Abkommen zu geographischen Schutzangaben
zugestimmt, das unter anderem Münchner Bier und deutsche Weine in China vor Nachahmungen
schützt. Insgesamt werden je 100 Produkte aus der EU und China geschützt. Das Abkommen wird
voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft treten. Innerhalb von vier Jahren sollen weitere 175 EU-
Produkte hinzukommen. Auch darüber hinaus sind weitere Produktergänzungen möglich. China ist
der zweitgrößte Exportmarkt für geschützte EU-Erzeugnisse.

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Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-
releases/2020/11/23/eu-china-council-gives-final-green-light-to-the-agreement-on-geographical-
indications

ANLAGEN

Impressum

 Copyright              Alle Rechte liegen beim Herausgeber.
                        Ein Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit ausdrücklicher,
                        schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet.

 Herausgeber            Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg
                        Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen
                        Telefon: 07721 922-0 | E-Mail: info@vs.ihk.de
                        www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de

 Redaktion              Ingrid Schatter und Jörg Hermle (Fachbereich International)

 Stand                  Oktober 2017

 Bildnachweis           Titelbilder: de.fotolia.com

 Hinweis                Die Außenwirtschaftsmitteilungen (AWM) wurden unter Verwendung von
                        Unterlagen der IHK Südlicher Oberrhein, der Germany Trade und Invest (gtai),
                        ergänzt durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Fachbereich International
                        und mit Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Eine Gewähr für die
                        Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Die Bonität der erwähnten
                        Firmen und Personen wurde nicht überprüft, eine Verantwortung für verlinkte
                        Inhalte übernimmt der Herausgeber nicht.

                        Die Mitteilungen erscheinen einmal monatlich, sowie mit zwei Doppelausgaben.
                        Für unverlangt zugesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen.

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Bitte per Fax zurücksenden an
                                                             Jörg Hermle, Fachbereich International
                                                             FAX 07721 922-180

Wir möchten unsere Dienstleistungen im Fachbereich International noch stärker am Bedarf unserer
Mitgliedsunternehmen ausrichten und würden uns daher über die Beantwortung der folgenden Fragen freuen:

1.   Inwieweit nehmen Sie die folgenden Dienstleistungen in Anspruch und sind mit ihnen zufrieden?

                                                                                  Ich bin mit der Leistung ....
                                                                                  1 = sehr zufrieden
                                                                                  2 = zufrieden
                                                                                  3 = im Großen u. Ganzen zufrieden
                                                                                  4 = nicht zufrieden
                                              Ich nehme Ihre Dienstleistungen
                                              nie gelegentlich regelmäßig         1       2        3        4
                                                        in Anspruch
Außenwirtschaftsdokumente
 Ursprungszeugnisse                                                                                   
 Bescheinigungen                                                                                      
 Carnets                                                                                              

 Kauf von Außenhandelsformularen                                                                      

Beratung zum Waren- und Dienst-
leistungsverkehr mit dem Ausland
 Zollrecht                                                                                            
 Nebenabgaben, Verbrauchssteuern                                                                      
 Intrastat                                                                                            
 Grenzüberschreitendes Umsatzsteuerrecht                                                              
 Außenwirtschaftsrecht, Kontroll- und                                                                 
  Embargovorschriften
 Grenzüberschreitende Dienstleistungen                                                                
 UNCITRAL (internationales Kaufrecht)                                                                 
 Incoterms                                                                                            
 Zahlungsarten und Finanzierungsfragen                                                                

Beratung über Auslandsmärkte
 Beratung zu Auslandsinvestitionen                                                                    
 Internationales Vertragsrecht                                                                        
 Gewerbliche Schutzrechte im Ausland                                                                  
 Rechtsverfolgung im Ausland                                                                          
 Markt u. Brancheninformationen, Statistik                                                            
 Internationale Ausschreibungen                                                                       
 Übersetzer/Dolmetscher                                                                               
Seite 2

                                              nie   gelegentlich regelmäßig         1      2        3       4
 Geschäftspartnervermittlung                                                                          
 Außenwirtschaftsmitteilungen AWM                                                                     

Internationale Messen
 Auskünfte und Beratung über Messen                                                                   
 Organisation von Messebeteiligungen                                                                  

Veranstaltungen
 Zoll- und Außenwirtschaftsseminare                                                                   
 Länderinformationstage/Kontakt-                                                                      
  veranstaltungen
 Unternehmerdelegationsreisen ins Ausland                                                             

2. Wie beurteilen Sie unsere Dienstleistungen allgemein?

Wir sind .....            sehr zufrieden     zufrieden     im Großen u. Ganzen zufrieden       nicht zufrieden

Inhalt                                                                                               
Reaktionszeit                                                                                        
Organisation und Ablauf                                                                              
Freundlichkeit                                                                                       

3. Bitte nennen Sie uns ggf. Anregungen, Kritik, Wünsche:
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Wünschen Sie mehr Informationen über .....

   Zoll- und Außenwirtschaftsseminare           Länderinformationstage/Inhouseberatungen
   Unternehmerdelegationsreisen ins Ausland     China-Help Desk
   Arbeitskreis Zoll Branche Industrie          Arbeitskreis Netzwerk International für Exportleiter
   Arbeitskreis strategischer Einkauf global    Schwerpunktkammer Italien
   Außenwirtschaftsausschusse
    sonstiges: ______________________________________________________________________________

Absender (freiwillige Angaben):
Firma: ____________________________          Ansprechpartner/Funktion: ________________________________
Tel.:  ____________________________                  E-Mail:           ________________________________

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, die Fragen zu beantworten.

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Exportkontrollgesetz der VR China tritt zum 1. Dezember 2020 in Kraft

Am 17. Oktober 2020 wurde vom Nationalen Volkskongress der VR China ein neues Exportkontrollgesetz verab-
schiedet, das am 1. Dezember 2020 in Kraft tritt. Es ist das erste nationale Gesetz zur Exportkontrolle der VR Chi-
na. Die bisher geltenden Vorschriften waren in verschiedenen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften verstreut.
Die neuen Vorgaben betreffen zum einen Unternehmen, die kontrollierte Güter aus China exportieren oder diese
als Vor- oder Endprodukte verarbeiten und dann re-exportieren. Zum anderen müssen sich aber auch Unterneh-
men, die Anteile an chinesischen Unternehmen halten, mit den Regeln vertraut machen. Das Gesetz enthält an
vielen Stellen unbestimmte Rechtsbegriffe und es fehlen (noch) Durchführungsvorschriften. Genauere Auswirkun-
gen werden sich daher erst mit der Praxis zeigen.

Überblick über die wichtigsten Regelungen des neuen chinesischen Exportkontrollgesetzes:
Kontrollierte Güter
Kontrolliert wird nach dem Gesetz die Ausfuhr von
   1. Dual-Use-Gütern,
   2. militärischen Gütern,
   3. nuklearen Gütern und
   4.	anderen Gütern, Technologien oder Dienstleistungen, die mit der Aufrechterhaltung der n    ­ ationalen
       ­Sicherheit1 und der nationalen Interessen sowie mit der Erfüllung von Antipro­liferations- und anderen
        internationalen Verpflichtungen im Zusammenhang stehen.

Diese Güter werden in Listen – ggf. auch nur temporär – aufgeführt. Darüber hinaus kann auch die Ausfuhr
nicht-gelisteter Güter genehmigungspflichtig sein, wenn der Exporteur weiß oder wissen muss oder ihm von den
­chinesischen Exportkontrollbehörden mitgeteilt wird, dass die zu exportierende Ware
    1. die nationale Sicherheit oder nationale Interessen verletzen könnten oder
    2. der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen dienen könnten oder
    3. eine Verwendung zu terroristischen Zwecken droht (sog. Catch-all-Regelung).

Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst sowohl den Transfer von kontrollierten Waren aus dem chinesi-
schen Territorium als auch die Bereitstellung kontrollierter Waren durch chinesische Staatsangehörige, juristische
Personen oder andere Organisationen an ausländische natürliche oder juristische Personen oder andere Orga-
nisationen. Es gilt auch für die Durchfuhr, den Umschlag, die Durchfuhr, den Versand, die Wiederausfuhr und die
Ausfuhr von Gütern aus einem Zollverschlussgebiet oder einer Sonderzollzone.

Mögliche Konsequenzen
Denjenigen, die gegen das Gesetz verstoßen und dadurch die nationale Sicherheit oder die nationalen Interessen
der VR China gefährden oder die Erfüllung seiner Antiproliferations- und anderer internationaler Verpflichtungen
behindern, drohen nach dem chinesischen Exportkontrollgesetz hohe Geldbußen sowie v­ erwaltungsrechtliche,
zollrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen. Dies beinhaltet ggf. auch negative Auswirkungen auf das Rating
im Rahmen des Corporate Social Credit Systems der VR China und damit verbundene weitere Einschränkungen.
Auch Verstöße von Organisationen und Einzelpersonen außerhalb von China sollen geahndet werden.

Das Gesetz berechtigt die VR China ferner, gegenseitige Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine ausländische Re-
gierung die Exportkontrollmaßnahmen missbraucht und dadurch die nationale Sicherheit und die nationalen
Interessen Chinas gefährdet.

Die chinesischen Behörden haben weitreichende Befugnisse, mögliche Verstöße zu untersuchen: Betreten des
Geschäftssitzes, Befragungen, Einsicht in und Kopieren von Dokumenten, Einsicht in Bankkonten etc.
1
     inweis zum Begriff der nationalen Sicherheit: Da der Begriff bis heute seitens der VR China nicht umfassend definiert worden ist,
    H
    ergeben sich aus seiner Verwendung rechtliche Unsicherheiten. Anhaltspunkte für das chinesische Verständnis bieten verschiedene
    Regierungsdokumente wie zum Beispiel die Satzung der Kommunistischen Partei Chinas die Fünfjahres­planung und das 2015
    veröffentlichte „Gesetz zur Nationalen Sicherheit“ der VR China
    (Quelle: http://eng.mod.gov.cn/publications/2017-03/03/content_4774229.htm).

                                                                    1
Member of European Water Association (EWA), International Solid Waste Association (ISWA) and
                    Network for Industrial Contaminated Land in Europe (NICOLE)
             1024 Budapest, Keleti Károly u. 11/A. Ph.: 36-1-350-7271, 36-1-350-7274
                       Web: kszgysz.hu; E-mail: expo@okoindustria.hu

Dear Partner,

ÖKOINDUSTRIA Green Expo will arrive in double this November and in April, next year.
Due to the pandemic situation, the date of the physical part of ÖKOINDUSTRIA Green Expo has
been changed to the spring of 2021, but those interested in the green industry trends will not be
left without news this year, as the organizers are preparing exciting presentations, roundtables
and conferences.

During the program international and national best practices will be introduced by renowned
guest speakers, we will talk about the practical steps of the circular economy, the new
wastestreams, the future of plastic, cleaning, monitoring of our freshwaters, brownfield
management and remediation excercises, moreover we will join the closing pitch session of the
Plastic Surgery – Rethink plastic- accelerator program.

The programs will be available by online streaming, technical details will be sent out before the
start date to the registered participants.
PROGRAM

 4 November, 2020
    • Opening session, Keynote speech from Antonis
        Mavropoulos, roundtable discussion on circular
        economy and the future of plastic (EN/HU)

 5 November, 2020
    • Save Our Rivers Tidy up! kick-off conference (EN)
    • Startup Plastic Surgery pitch competition (HU)

 6 November, 2020
    • Remediation conference (HU)

 Participation in the ONLINE events is free, but requires online registration, you can register using
 the links above.

 Our team will do everything to ensure that the expo in 2021 will take place under safe conditions
 for all the participants. We have created our COVID-Rules, and will keep monitoring the situation
 and adjusting to it in our actions.

 Here you can check our Registered Exhibitors.
 Here you can find the Community Sites:
 https://www.facebook.com/kiallitas.okoindustria
 https://www.linkedin.com/events/koindustria/

 Save the new date, we look forward to seeing you at our online events above and at
 ÖKOINDUSTRIA during 28-30 April, 2021!
Member of European Water Association (EWA), International Solid Waste Association (ISWA) and
                    Network for Industrial Contaminated Land in Europe (NICOLE)
             1024 Budapest, Keleti Károly u. 11/A. Ph.: 36-1-350-7271, 36-1-350-7274
                       Web: kszgysz.hu; E-mail: expo@okoindustria.hu

CONTACT

Anna Istenes                                              Gergely Hankó
event organising, international relations                 event manager
Tel: +36 30 867 8185                                      Tel.: +36 20 383 6242
expo@okoindustria.hu                                      expo@okoindustria.hu
                                                          www.okoindustria.hu
www.okoindustria.hu
Anmeldung                                                Veranstalter und weitere Mitwirkende
 Bitte melden Sie sich bis 29. November 2020 online an:
 https://www.ihk-exportakademie.de/oesterreich
                                                          Veranstalter                             Exportakademie
                                                          IHK-Exportakademie
 Teilnahmepreis                                           GmbH
                                                          Jägerstraße 30
 Der Preis beträgt pro Person 350 Euro zzgl. MwSt.        70174 Stuttgart
 Folgende Leistungen sind enthalten:                      Christina Kern
 • Virtuelles Baden-Württemberg – Österreich              Telefon: 0711 2005-1313

                                                                                                                                                ©Pixabay
    Symposium Maschinen und Anlagenbau                    E-Mail: christina.kern@ihk-exportakademie.de
 •         Plattform für Präsentationen der
           baden-württembergischen und österreichischen
           Unternehmen                                    Projektleitende IHK
 •         Virtuelles Get-together                        IHK Region Stuttgart
 •         Organisation von B2B-Gesprächen im Anschluss   Jägerstraße 30
                                                          70174 Stuttgart                                               Online Forum
                                                          Ulrike Modery
 Hinweise zur Reise                                       Telefon: 0711 2005-1243
 Zur geförderten Teilnahme sind Unternehmen berech-       E-Mail: ulrike.modery@stuttgart.ihk.de                    Maschinen- und Anlagenbau
 tigt, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, sowie
 deren Niederlassungen und Vertretungen. Die Förde-                                                                      09. Dezember 2020
 rung ist im Teilnehmerbeitrag bereits berücksichtigt.
                                                          Partner
                                                          Deutsche Handelskammer
                                                          in Österreich
                                                          Schwarzenbergpl. 5,
                                                          1030 Wien, Österreich
                                                          Ulrich Schlick
                                                          ulrich.schlick@dhk.at

                                                                                            Nutz
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                                                                                                im A      p
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