IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - Dezember-Januar 2020/21 - IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
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IHK-Außenwirtschaftsmitteilung Dezember-Januar 2020/21 Seite 1 Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Hausadresse: Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen Telefon 07721 922-0 | Fax 07721 922-166 | info@vs.ihk.de | www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de Breischskürzel/Namenskürzel/Monat Jahr
Ihre Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner: Zoll | Außenwirtschaft Außenwirtschaft | Zoll Referentin Referent Ingrid Schatter Jörg Hermle Telefon: 07721 922-120 Telefon: 07721 922-123 Fax: 0771 922-9120 Fax: 0771 922-9123 E-Mail: schatter@vs.ihk.de E-Mail: hermle@vs.ihk.de Inhaltsverzeichnis VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER ............................................................. 4 IM BLICKPUNKT ............................................................................................................................................................ 5 BWIHK begrüßt Eröffnung des ersten deutschen Commercial Court in Deutschland an Standorten Stuttgart und Mannheim ...................................................................................................................................... 5 LÄNDER UND MÄRKTE ................................................................................................................................................ 6 Hongkong klagt in der WTO gegen US-Ursprungsvorgabe........................................................................... 6 Mexiko: Ausnahmeregelung bei der Etikettierung von bestimmten Waren weggefallen .................... 6 Rumänien Wirtschaft erholt sich nur langsam ............................................................................................... 7 11. Treffen Mittelmeer-Handelsminister .......................................................................................................... 7 Solarsektor in Nigeria: Aktuelle Geschäftspotentiale für deutsche Unternehmen ................................ 7 Nach WTO-Urteil: EU erhebt 4 Mrd USD Zölle gegen USA .......................................................................... 8 Vereinigte Staaten wichtigstes Zielland der Südwest-Exporte - zur US-Präsidentschaftswahl am 3. November 2020................................................................................................................................................... 8 BW INTERNATIONAL................................................................................................................................................. 10 MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER ..................................................................................................... 11 RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN ........................................................................................ 12 Türkei: Keine IHK-Bescheinigung der sogenannten „Exporter/Producer Information Form“............ 12 Asien-Handelsabkommen RCEP unterzeichnet ............................................................................................ 12 Brexit: Zollformalitäten ab dem Ende der Übergangsphase (1.1.2021) ................................................. 12 Brexit: Französischer Zoll informiert über Vorkehrungsmaßnahmen an Grenzübergängen ............. 13 Brexit und Logistik: Zollformalitäten an EU- und UK-Grenzübergängen .............................................. 14 WTO-Verhandlungen zu Klima und Plastik gestartet ................................................................................. 14 EU-NACHRICHTEN .................................................................................................................................................... 15 EG-Dual-Use-Verordnung: politische Einigung über eine überarbeitete Verordnung ....................... 15 Seite |2
Neues Online Anwendungsportal Access2Markets Abschaltung EU Market Access Database zum 30.11.2020 ............................................................................................................................................................. 15 Auf DIHK-Initiative: Verhandlungen zur weltweiten Abschaffung von Gesundheitszöllen ............. 15 Treffen des EU-Mongolei Handels- und Investitionskomitees ................................................................. 16 EU stoppt Beteiligung in internationaler Arbeitsgruppe zu Exportkrediten ......................................... 16 Neues EU-Beschwerdesystem für Verstöße gegen EU-Handelsabkommen .......................................... 16 Rat stimmt EU-China Abkommen zu geographischen Schutzangaben zu............................................ 16 ANLAGEN ................................................................................................................................................................ 17 Seite |3
VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER Veranstaltungskalender: Allen Beziehern der AWM wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest sowie ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2021 Zur besonderen Beachtung: Wir möchten unsere Leser/Innen gern bitte den Fragebogen über unsere Dienstleistungen im Anhang auszufüllen und an uns zurückzusenden. Sie helfen uns damit die Dienstleistungen im Fachbereich International weiter zu optimieren. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung! Jörg Hermle; Ingrid Schatter Save the Date! 3. Dezember 2020 Webinar Access2Markets, 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr, kostenfrei 15. bis 19. März 2021 IHK-Länderwoche Republik Österreich, Donaueschingen Donauhallen-kostenfrei 30. Juni 2021 Außenwirtschaftsforum der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Das Magazin „Markets“ von der GTAI und IHK Außenwirtschaftsmagazin (Ausgabe November/Dezember 2020) können kostenfrei bei der Redaktion bezogen werden. Ansprechpartner: Jörg Hermle, Tel. 07721 922-123, E-Mail: hermle@vs.ihk.de. Im Anhang dieser AWM finden Sie eine Übersicht zum Chinesischen Exportkontrollgesetz mit Relevanz für Unternehmen mit einer Produktion in VR. China mit Exportabsichten aus der VR. China heraus. Ferner zwei Veranstaltungshinweise zur Umweltmesse in Ungarn 2021 und zum Online Forum Maschinen- und Anlagenbau Österreich. IHK Außenstelle Rottweil 23.11.2020 bis 11.01.2021 geschlossen. Empfehlung! Ursprungszeugnisse Online erstellen, Ansprechpartnerin Ingrid Schatter, Tel. 07721 922-120, E-Mail: schatter@vs.ihk.de IHK Außenstelle Tuttlingen 21.12.2020 bis einschließlich 05.1.2021 geschlossen. Empfehlung! Ursprungszeugnisse Online erstellen, Ansprechpartnerin Ingrid Schatter, Tel. 07721 922-120, E-Mail: schatter@vs.ihk.de Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten: Frau Katja Engelhard (Tel. 07721 922-122) und Frau Carmen Kubik (Tel. 07721 922-102) stehen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegengenommen und am Folgetag wieder abgeholt werden. Seite |4
IM BLICKPUNKT BWIHK begrüßt Eröffnung des ersten deutschen Commercial Court in Deutschland an Standorten Stuttgart und Mannheim (BWIHK) „Eine komplexe und sich schnell weiterentwickelnde Wirtschaftswelt braucht unbedingt leistungsfähige Gerichte. Längst gibt es einen internationalen Wettbewerb um effiziente Streitbeilegung gerade in großen Wirtschaftsverfahren. Dem stellen sich der Gerichtstandort Deutschland und die deutsche Justiz mit der heutigen Eröffnung des ersten deutschen Commercial Court. Dass die Wahl auf den Südwesten mit den Standorten Stuttgart und Mannheim gefallen ist, begrüßen wir sehr“, sagt Marjoke Breuning, Vizepräsidentin des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) und Präsidentin der IHK Region Stuttgart, der für Fragen der Außenwirtschaft und des Wirtschaftsrechts beim BWIHK zuständigen Kammer. Die deutsche Zivilgerichtsbarkeit „Law Made in Germany“ genieße nicht zuletzt wegen der Neutralität ihrer sehr gut ausgebildeten Richterinnen und Richter einen guten Ruf, so Breuning. Der neue Commercial Court könne die Standortattraktivität des Südwestens weiter erhöhen. Da das deutsche Rechtssystem auch international Ansehen genießt, geht Breuning davon aus, dass die Unternehmen bei der Gestaltung und Verhandlung internationaler Verträge, die Option, Streitigkeiten einem Commercial Court zu überlassen und eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung zu treffen, sicherlich in ihre Überlegungen einbeziehen. Nach der US-Wahl aus Sicht der Südwestwirtschaft USA sind und bleiben wichtigster Außenhandelspartner der baden-württembergischen Wirtschaft – mit Verlässlichkeit und Beständigkeit gegen Corona-Auswirkungen ankämpfen (BWIHK) „Wir begrüßen, wenn die neu gewählte Administration mit allen Akteuren möglichst zügig in den Sacharbeitsmodus kommt. Wir brauchen Verlässlichkeit und Beständigkeit auf beiden Seiten. Denn funktionierende Wirtschaftsbeziehungen Baden-Württembergs mit den USA als Top- Handelspartner haben für unsere exportorientierten Unternehmen enorme Bedeutung. Konnte 2019 noch jeder fünfte Euro im US-Export von Südwestunternehmen erlöst werden, hat die Corona- Pandemie in diesem Jahr für starke Rückgänge gesorgt. Durch Lockdown und Grenzschließungen wurden globale Lieferketten nahezu stillgelegt, was die Nachfrage nach Industrieerzeugnissen aus Baden-Württemberg viel stärker als in anderen Wirtschaftszweigen einbrechen ließ. Der Kfz- Absatz verlor von Januar bis August rund ein Drittel an Umsatz. Über alle Branchen betrachtet ist das BW- US-Exportgeschäft mit fast 14 Prozent zweistellig im Minus. Immerhin konnten trotzdem noch Waren im Wert von 14,5 Milliarden Euro in die USA exportiert werden. Deshalb ist der Kurs ganz klar definiert: Wir müssen gemeinsam nach Lösungen suchen, wie wir die Auswirkungen von Corona auf das Wirtschafts- und Geschäftsleben langfristig minimieren können und unsere Handelsbeziehungen wieder auf das vorige Niveau heben. Es gilt deshalb zügig in einen Dialog einzusteigen“, so Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) am 4. November in Stuttgart. „Kraftwagen und deren Teile machen einen großen Teil der Exportgüter aus Baden-Württemberg in die USA aus. Die zahlreichen Unternehmen aus der Automobilbranche in der Region Stuttgart haben dort investiert und über Jahre umfassende Lieferketten aufgebaut. Sie sind daher auf freien Handel und ein stabiles Investitionsumfeld angewiesen und benötigen Planungssicherheit und klare Rahmenbedingungen“, sagt Marjoke Breuning, BWIHK-Vizepräsidentin und Sprecherin der Kammern im Land beim Thema Außenwirtschaft. Seite |5
LÄNDER UND MÄRKTE Hongkong klagt in der WTO gegen US-Ursprungsvorgabe Seit 11.08.2020 fordert die U.S. Customs and Border Protection (USCBP), dass Importe aus Hongkong mit dem Warenursprung „China“ versehen werden. „Hong Kong, China“ ist ein eigenständiges WTO-Zollgebiet und hat nun in der Welthandelsorganisation offizielle Konsultationen mit den USA hierzu gefordert. Dies ist der erste Schritt in dem mehrmonatigen WTO-Klageverfahren. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.wto.org/english/news_e/news20_e/ds597rfc_03nov20_e.htm Mexiko: Ausnahmeregelung bei der Etikettierung von bestimmten Waren weggefallen Seit langem gelten für Waren aus 3.343 mexikanischen Zolltarifnummern 14 verschiedene, offizielle mexikanische Etikettierungsnormen (NOMs). Diese Normen gelten grundsätzlich sowohl für (a) Endverbraucher vorgesehene Konsumgüter als auch für (b) gewerbliche Empfänger gelieferte (Vor- )Erzeugnisse. Eine Ausnahme in den Allgemeinen Außenhandelsregeln ermöglichte es mexikanischen Importeuren bislang, zumindest bei für gewerbliche Empfänger bestimmten Waren (Fall b) durch Vorlage einer diesbezüglichen verbindlichen Erklärung, auf eine NOM-Etikettierung zu verzichten. Seit dem 1. Oktober ist diese Ausnahme in den Außenhandelsregeln weggefallen. Dadurch müssen jetzt auch Waren verpflichtend gemäß NOM gekennzeichnet werden, die für gewerbliche Empfänger bestimmt sind, z.B. bei der Erbringung professioneller Dienstleistungen (wie Reparaturen in Werkstätten), als Vorerzeugnis zur Weiterverarbeitung oder auch zur Durchführung dieser weiterverarbeitenden Produktionsprozesse (Geräte und Maschinen). Letzteres gilt u.a. auch für Ersatzteile für die in den genannten Prozessen verwendeten Produktionsmaschinen. Ausnahmen von diesen Kennzeichnungspflichten gelten jetzt nur noch auf Ebene der einzelnen NOMs, die insofern im Einzelfall geprüft werden müssen! Sofern für die betroffenen Waren eine Überprüfung der Etiketten durch eine akkreditierte Verifikationsstelle gefordert ist, müssen die Etiketten vor dem Export genehmigt, d.h. „zertifiziert“, werden. Beim Import werden die Etiketten dann vom mexikanischen Zoll auf Übereinstimmung mit der jeweiligen Zertifizierung überprüft. Diese kann nur vom Importeur beantragt werden. Vor dem Hintergrund der eingetretenen Schwierigkeiten und der daraus resultierenden Unsicherheiten kommt es unter Umständen dazu, dass mexikanische Importeure bei den Exporteuren Anpassungen der Etikettierungen anfordern. Exporteure können sich bei Bedarf an die AHK Mexiko wenden, die bei der Überprüfung konkreter Einzelfälle gerne behilflich ist. Details sind teilweise noch unklar. Die AHK ist zu den Änderungen in engem Austausch mit den mexikanischen Behörden. Diese haben die Veröffentlichung weiterer erläuternder Richtlinien zur korrekten Erfüllung der Etikettierungsvorschriften angekündigt. Sobald diese vorliegen, wird die AHK auf ihrer Website informieren. Kontakt: Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (AHK Mexiko), Frau Sabine Schulte Tel: 0052 (55) 1500 – 5920, E-Mail: sabine.schulte@deinternational.com.mx Seite |6
Rumänien Wirtschaft erholt sich nur langsam (gtai) Die Coronakrise wirft die rumänische Wirtschaft zurück. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird in diesem Jahr um 7 Prozent schrumpfen, lautet die pessimistische Einschätzung des Wiener Instituts für internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw). Optimistischer fällt mit einem Minus von 3,8 Prozent die Prognose der Regierung aus. Treffender sind dagegen die Prognosen der Privatbanken Uni Credit Bank und Erste Group. Angesichts der schwachen Nachfrage im Inland wie im Ausland, steigenden Coronainfektionszahlen und drohenden Lockdowns auf Rumäniens wichtigsten Absatzmärkten Deutschland, Frankreich und Italien, rechnen die Analysten mit minus 5 bis 6 Prozent. 11. Treffen Mittelmeer-Handelsminister (DIHK) Am 10.11.2020 fand das 11. Handelsministertreffen der Mittelmeerunion statt. Dabei wurden insbesondere drei neue Handels- und Investitionsinititativen im Umfang von 11 Millionen Euro gestartet, um die EU-Mittelmeer-Handelsbeziehungen zu stärken. Die Minister betonten auch die Bedeutung der WTO- und Paneuromed-Reform für die Wirtschaft. Der Mittelmeerunion gehören alle EU-Mitgliedstaaten sowie 15 Partnerstaaten an. Mehr Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2210 Solarsektor in Nigeria: Aktuelle Geschäftspotentiale für deutsche Unternehmen Laut Meldung der Nigerianischen Zentralbank (CBN) plant die nigerianische Bundesregierung, 25 Millionen Menschen in bisher nicht an das Stomnetz angebundenen Gemeinden mittels Solar- Home-Systemen bzw. Mini-Grids mit Energie zu versorgen. Fünf Millionen neue Anschlüsse sind insgesamt geplant. Die nigerianische Regierung hat den Anspruch, den lokalen Anteil innerhalb der Off-Grid- Wertschöpfungskette zu steigern und verfolgt mit der Unterstützung des Ausbaus der nigerianischen Solar-Fertigungsindustrie insbesondere auch das Ziel, 250.000 neue Arbeitsplätze im Energiesektor zu schaffen. Komplementär zu der Initiative der nigerianischen Bundesregierung hat die nigerianische Zentralbank eine Fazilität eingerichtet, die Akteuren, welche sich bereits im Rahmen des „Nigerian Electrification Project“ vorqualifiziert haben, langfristige zinsgünstige Kredite ermöglicht. Für deutsche Unternehmen mit Interesse an der Errichtung von Fertigungs- bzw. Montagewerken für Solar-Home-Systeme bzw. entsprechenden Komponenten können sich – im Verbund mit lokalen Marktakteuren – gute Geschäftspotentiale ergeben. Die AHK Nigeria verfügt über ein großes Netzwerk vor Ort und unterstützt Sie gerne bei der Suche und Auswahl geeigneter Kooperationspartner, um von den aktuellen Marktchancen profitieren zu können. Ansprechpartner vor Ort: Godwin Aigbokhan, Leiter des Kompetenzzentrums Energie und Umwelt, Delegation der Deutschen Wirtschaft in Nigeria, E-Mail: aigbokhan@lagos-ahk.de Quelle: Central Bank of Nigeria Ansprechpartner Seite |7
Nach WTO-Urteil: EU erhebt 4 Mrd USD Zölle gegen USA (DIHK) Die WTO-Mitglieder hatten der EU am 26.10.2010 formell grünes Licht gegeben, Zölle in Höhe von vier Mrd. US-Dollar gegen die USA zu erheben. Die EU hat damit im jahrelangen Streitfall um diskriminierende Subventionierung von Boeing durch die USA Recht bekommen. Die EU- Handelsminister haben am 09.11.2020 die neuen Zölle gegen die USA beschlossen, die nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vom 09.11.2020 an 10.11.2020 in Kraft sind. Sie umfassen etwa 15% Zölle auf Flugzeugprodukte, sowie 25% Zölle auf Produkte wie Fisch, Käse, Nüsse, Süßkartoffeln, Tabak, Schokolade, Orangensaft, Rum, Alkohol, Kohle, Dieselmotorenteile, Traktoren, Chemikalien und Fahrradteile. Nun besteht laut EU die Hoffnung, dass die USA sich in den laufenden Gesprächen zu einer Verhandlungslösung stärker engagieren, um die bestehenden Airbus/Boeing-Zölle gegen die EU sowie die USA abzuschaffen. Mehr Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2207 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L:2020:373:TOC Vereinigte Staaten wichtigstes Zielland der Südwest-Exporte - zur US- Präsidentschaftswahl am 3. November 2020 (Statistisches Landesamt BW) Die Südwestwirtschaft dürfte die Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten am 3. November 2020 mit besonderem Interesse verfolgt haben, denn die Vereinigten Staaten sind ihr wichtigster Auslandskunde. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, gingen von Januar bis August 2020 Waren im Wert von 14,5 Milliarden (Mrd.) Euro von Baden- Württemberg in die Vereinigten Staaten. Dies waren knapp 12 Prozent des Gesamtexports Baden- Württembergs (121,7 Mrd. Euro). Seit Jahresbeginn ist das Exportgeschäft mit den Vereinigten Staaten überdurchschnittlich stark von der Corona-Pandemie in Mitleidenschaft gezogen worden. Insbesondere im Aufholprozess ist es daher für die baden-württembergische Exportwirtschaft wünschenswert, dass die Beziehungen mit den Vereinigten Staaten von stabilen politischen Rahmenbedingungen geprägt sind und von Einschränkungen wie beispielsweise Strafzöllen verschont bleiben. Von Januar bis August 2020 exportierten die baden-württembergischen Unternehmen 13,6 Prozent weniger Waren als im gleichen Zeitraum des Vorjahres in die Vereinigten Staaten. Zum Vergleich: Die Südwest-Ausfuhren nach China und in die benachbarte Schweiz, die mit Exportwerten von 11,0 Mrd. Euro bzw. 9,8 Mrd. Euro auf den Rängen 2 und 3 der wichtigsten Zielländer lagen, gingen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum lediglich um 1,4 Prozent bzw. 3,2 Prozent zurück, die Gesamtexporte um 11,1 Prozent. Auch vor der Corona-Pandemie war die Dynamik im Exportgeschäft mit den Vereinigten Staaten unter der aktuellen US-Präsidentschaft hierzulande vergleichsweise schwach ausgeprägt. Im Zeitraum 2016 bis 2019 hatten die baden-württembergischen Exporte in die Vereinigten Staaten lediglich um insgesamt 8,3 Prozent auf 25,2 Mrd. Euro zugenommen, während die Zuwachsraten beim Export in das zweitplatzierte China (16,4 Mrd. Euro) mit 18,1 Prozent und das im Jahr 2019 drittplatzierte Frankreich (16,1 Mrd. Euro) mit 12,7 Prozent deutlich höher gelegen hatten. Anders war dies noch in der davorliegenden Amtsperiode 2012 bis 2016, als die US-Exporte Baden- Württembergs noch mit einem Plus von 27,8 Prozent mehr als dreimal so stark gestiegen waren. Seinerzeit war der Zuwachs im US-Exportgeschäft auch ein Vielfaches höher ausgefallen als bei den Ausfuhren nach China (+5,2 Prozent) und Frankreich (−0,1 Prozent). Die Wirtschaftsbeziehungen Baden-Württembergs mit den Vereinigten Staaten haben über die Landesgrenzen hinaus große Bedeutung. Im Jahr 2019 stammten mit einem Wert von 25,2 Mrd. Seite |8
Euro 21,3 Prozent der Ausfuhren Deutschlands in die Vereinigten Staaten (118,7 Mrd. Euro) aus Baden-Württemberg, ein deutlich höherer Anteil als bei den Ausfuhren insgesamt (15,4 Prozent). Anders ausgedrückt ging mehr als jeder fünfte im Exportgeschäft Deutschlands mit den Vereinigten Staaten erwirtschaftete Euro auf das Konto Baden-Württembergs. In noch stärkerem Maße gilt dies für die in den Vereinigten Staaten am stärksten nachgefragten Güter »Made in Baden- Württemberg« wie Kraftwagen und Kraftwagenteile (7,9 Mrd. Euro) sowie Maschinen und pharmazeutische Erzeugnisse (5,4 bzw. 5,1 Mrd. Euro). Auf diese drei Gütergruppen entfielen fast drei Viertel des gesamten USA-Exports Baden-Württembergs (73,2 Prozent). Bezogen auf den deutschlandweiten Export in die Vereinigten Staaten hatte Baden-Württemberg bei den pharmazeutischen Produkten sogar einen Anteil von über einem Drittel (35,4 Prozent), bei den Kfz- Ausfuhren von 29,7 Prozent und bei den Maschinen von 25,2 Prozent. Infolge der Corona-Pandemie gingen die Südwest-Exporte in die Vereinigten Staaten von Januar bis August 2020 gegenüber dem Vorjahr insbesondere bei Kraftfahrzeugen und Maschinen zurück (−32,8 Prozent bzw. −10,0 Prozent), während pharmazeutische Produkte stärker gefragt waren (+7,7 Prozent). Weitere Informationen mit Grafiken und Tabellen: https://www.statistik- bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2020293 Seite |9
BW INTERNATIONAL Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden- Württemberg International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsstandortes Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen. Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort Baden- Württemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in Baden- Württemberg sowie die Durchführung von Projekten in ausgewählten Zielländern. Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet unter: www.bw-i.de S e i t e | 10
MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER IHK Auslandsprojekte Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark exportabhängige baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in schwierigen Zeiten bedarf es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse sind, desto erfolgreicher verläuft das Auslandsgeschäft. Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen zur Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort wird von Baden-Württemberg International (bw-i), der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit nunmehr sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i. Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern auch 2020/21 verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der Intensivierung ihres Auslandsengagements zu unterstützen. Eine Übersicht und die Möglichkeit zur Interessensbekundung finden Sie auf der Homepage: https://www.ihk- exportakademie.de/Unternehmerreisen/. Nachfolgend finden Sie Informationen sowie die Ansprechpartner zu einzelnen Projekten: S e i t e | 11
RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN Türkei: Keine IHK-Bescheinigung der sogenannten „Exporter/Producer Information Form“ Die Türkei verlangt in bestimmten Fällen von Unternehmen, eine sogenannte „Exporter/Producer Information Form“ auszufüllen Aufgrund der in der Einleitung sowie unter Punkt „B“ am Ende des Dokuments vorgesehenen Bestätigung einer zuständigen Behörde („approval of the content by the official body“) kommt es unter Umständen vor, dass die IHKs um Bescheinigung dieses Dokuments gebeten werden. Allerdings ist den IHKs die Überprüfung der Detailangaben häufig nicht möglich. Der DIHK hat hierzu Rücksprache mit der Wirtschaftsabteilung der türkischen Botschaft in Berlin gehalten. Nach Auskunft der Botschaft kommt dieses Dokument in allen Ländern der Welt zum Einsatz. Eine Bescheinigung durch eine offizielle Behörde bzw. die IHK sei jedoch nur erforderlich, wenn es die nationalen Richtlinien im jeweiligen Drittland erfordern. In Deutschland gibt es eine solche nationale Bestimmung nicht. Eine Bescheinigung der „Exporter/Producer Information Form“ durch die IHK ist laut türkischer Botschaft daher nicht erforderlich. Eine Legalisierung des vom Unternehmen ausgefüllten und unterschriebenen Dokuments durch die türkischen Konsulate reicht aus. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die türkische Botschaft. Kontakt: Frau Berrak BİLGEN BEŞERGİL BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI – HANDELSABTEILUNG, Tiergartenstr. 19-21, 10785 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 27 89 80 30, +49 (0) 30 27 89 80 40, E-Mail: berlin@trade.gov.tr Asien-Handelsabkommen RCEP unterzeichnet Am 15.11.2020 wurde das Handelsabkommen RCEP auf dem 37. ASEAN-Gipfel unterzeichnet. Das Abkommen zwischen China, Japan, den ASEAN-Staaten, Australien, Neuseeland und Südkorea soll nach der Ratifizierung Zölle im Handel abschaffen. Es tritt 60 Tage, nachdem sechs der zehn ASEAN- Staaten und drei der fünf Dialogpartner das Abkommen auf nationaler Ebene ratifiziert haben, in Kraft. Brexit: Zollformalitäten ab dem Ende der Übergangsphase (1.1.2021) Am 13.11.2020 hat die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission (DG Taxud) die in der Trade Contact Group (TCG) vertretenden europäischen Wirtschaftsverbände im Rahmen einer Brexit-Sondersitzung über Anforderungen bei der Zollabfertigung zum bevorstehenden Ende der Brexit-Übergangsphase am 1.1.2021 informiert: ENS/EXS: Die EU wird nicht auf ENS/EXS-Sicherheitserklärungen verzichten. (Hinweis: Das Vereinigte Königreich wird seinerseits bei der Einfuhr sechs Monate lang auf das Erfordernis einer solchen Summarischen Eingangsanmeldung (ESumA, Entry Summary Declaration (ENS)) verzichten. Bei der Ausfuhr aus dem UK sind Summarische Ausgangsanmeldungen (ASumA, Exit Summary Declaration (EXS) jedoch genau) ebenso wie in der EU ab dem 1.1.2021 Pflicht. S e i t e | 12
•Zollabfertigung leerer Mehrwegverpackungen: Hier wird es keine Brexit-spezifische Handhabung geben. Stattdessen erfolgt die Zollabfertigung entlang des im jüngsten Taxud-Dokument „Common understanding on return-refill containers" (siehe Anlage) beschriebenen Ablaufs. •GEO-Codes: Verwendung von GEO-Codes zur Implementierung des IE/NI-Protokolls. Es wird einen Nordirland (NI)-spezifischen Code geben, der z.B. in Zollanmeldungen für Sendungen, die NI tangieren, verwendet werden muss. Dieser Code wird "XI" lauten. Im Gegensatz zu bislang dem DIHK vorliegenden Informationen, wird der Code für den Rest des Vereinigten Königreichs nicht "XU", sondern unverändert „GB“ lauten (siehe Link, siehe Anlage). •Offene Ausfuhr-/Einfuhranmeldungen: DG TAXUD fordert die Wirtschaftsbeteiligten auf, so viele "offene Ausfuhr-/Einfuhranmeldungen" wie möglich vor dem 1.1.2021 zu schließen. Danach wird die Schließung offener Vorgänge für alle Beteiligten (Unternehmen und Zoll) schwieriger sein und die Vorlage alternativer Nachweise erfordern. •Frachtverkehr/sailing goods (Waren, die die EU vor dem 1.1.2021 verlassen und nach dem 1.1.2021 im Vereinigten Königreich ankommen (und umgekehrt): Der Status als Unionswaren und insbesondere das Datum, an dem die Warenbewegung begonnen hat, müssen nachgewiesen werden. Neben anderen Dokumenten ist z.B. ein Luftfrachtbrief hierfür geeignet. •"Gefährdete Waren“ (goods being at risk): Dies bezieht sich auf Waren, die aus GB nach NI gebracht werden und u.U. anschließend in die EU weiter transportiert werden. Die diesbezüglichen "Risikokriterien" müssen noch vom gemeinsamen EU/UK-Ausschuss festgelegt werden. Unabhängig davon gilt: Für jede Sendung von GB nach NI müssen formelle EU-Zollerklärungen abgegeben werden! •SPS: Sanitäre und phytosanitäre (SPS) Kontrollen werden in jedem Fall an der EU-Außengrenze durchgeführt. Es gibt keine Möglichkeit, SPS-Kontrollen in das EU-Inland zu verlagern. •Im Falle eines Freihandelsabkommens: - Präferenzieller Warenursprung: Formale Warenverkehrsbescheinigungen (z.B. „EUR.1) sind im Abkommensentwurf nicht vorgesehen. Stattdessen werden Erklärungen zum Ursprung verwendet werden. UK kopiert bei seinen „Roll-over-FTAs“ die EU-Freihandelsabkommen der EU, z.B. mit den Mittelmeeranrainern (MED), einschließlich der Bezeichnung der Präferenzdokumente, die weiterhin "EUR.1" bzw. "EUR-MED" heißen sollen. DG Taxud ist sich der Verwechslungsgefahr bewusst und sucht nach Möglichkeiten, die Verwirrung für Unternehmen zu begrenzen Brexit: Französischer Zoll informiert über Vorkehrungsmaßnahmen an Grenzübergängen Der französische Zoll hat bereits im September 2019 über seine Vorbereitungsmaßnahmen für die Gewährleistung einer möglichst reibungsarmen Zollabfertigung an seinen Grenzzollstellen zum Vereinigten Königreich (VK) informiert. Mit Blick auf das Ende der Übergangsphase am 1.1.2021 macht die Französische Botschaft in Berlin auf folgende aktualisierte Informationen aufmerksam: Auf der Website des französischen Zolls (https://www.douane.gouv.fr/dossier/le-brexit-cest-le-1er- janvier-2021-soyez-prets ) finden Sie unter dem französischen Titel "Franchissons le Brexit ensemble" mehrere aktualisierte Präsentationen auf Französisch und drei übersetzte Präsentationen in einer anderen Sprache. Unter dem Motto "conducteurs préparez-vous au Brexit" gehören dazu u.a. •ein Faltblatt " Import oder Export nach Brexit " übersetzt in Englisch , Deutsch und Polnisch •ein Faltblatt "a smart border for smart drivers", das auch auf Englisch , Deutsch und Polnisch übersetzt wurde. Außerdem finden Sie hier die aktualisierte Version von "Preparing for Brexit" – Zollleitfaden (Version 12/11/20 auf Englisch https://www.douane.gouv.fr/sites/default/files/uploads/files/Brexit/Other_languages/Preparing-for- Brexit-customs-guidelines-12.11.20.pdf). Ergänzende Informationen zum Thema Brexit in Deutsch („Was Unternehmen jetzt wissen müssen“) finden Sie auch unter https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/europaeische- wirtschaftspolitik/brexit S e i t e | 13
Brexit und Logistik: Zollformalitäten an EU- und UK-Grenzübergängen Ab dem 1. Januar 2021 werden im Frachtverkehr mit dem Vereinigten Königreich Zollformalitäten eingeführt. Der European Shippers’ Council (ESC) veröffentlicht auf seiner Internetseite die Vorgaben für den Transit. Auf seiner Webseite informiert der ESC zum einen über den konkreten Vorbereitungsstand der Zollbehörden in UK, FR, NL und BE sowie zu den erforderlichen Zolldokumenten an den jeweiligen Grenzzollstellen. Die Präsentationen der jeweiligen Zollvertreter bei einem ESC-Webinar am 12.11.2020 können Sie hier abrufen. Zum anderen hat der ESC zusätzlich ein Faltblatt des niederländischen Zolls mit Hinweisen zur Abfertigung von Frachtsendungen in niederländischen Fährterminals veröffentlicht. Die Hinweise im Faltblatt sind unter anderem auf Deutsch verfasst. Kernaussage: Ohne vorab elektronisch erstellte Zolldokumente wird LKWs der Zugang zu den Fährterminals (z.B. in Rotterdam) verweigert. Sämtliche Dokumente können Sie auf der Website des ESC abrufen. WTO-Verhandlungen zu Klima und Plastik gestartet Am 17.11.2020 wurden zwei Verhandlungen in der Welthandelsorganisation gestartet, die Klimapolitik und Handelspolitik besser verzahnen wollen. International aktive Unternehmen könnten hierbei von verbesserten Marktzugang für Umweltgüter profitieren. Die Verhandlungen zum WTO Umweltgüterabkommen standen kurz vor ihrem Abschluss als die 2016 auf Eis gelegt wurden. Sie könnten nun wiederaufgenommen werden und damit Zölle und Hemmnisse für Umweltgüter und - dienstleistungen abschaffen. Diskutiert wird auch die weltweite Abschaffung von ineffizienten fossilen Subventionen, internationale Zusammenarbeit im Bereich CO2-Bepreisung, eine globale Kreislaufwirtschaft sowie die globale Kooperation zur Reduktion von Einwegplastik Mehr Informationen: https://www.wto.org/english/news_e/news20_e/envir_17nov20_e.htm S e i t e | 14
EU-NACHRICHTEN EG-Dual-Use-Verordnung: politische Einigung über eine überarbeitete Verordnung (DIHK Brüssel) Dual use Güter sind Waren, Software und Technologie, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können und deren Ausfuhr aus der EU daher kontrolliert wird. Die geltende Verordnung stammt aus dem Jahr 2009. Eckpunkte der Einigung erfassen: ◾bestimmte Erleichterungen für Unternehmen durch neue Genehmigungsformen ◾striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik ◾eine vertiefte Kooperation unter den Mitgliedstaaten durch neue Abstimmungsmechanismen ◾eine verstärkte Kooperation auf EU-Ebene zwischen Genehmigungs- und Zollbehörden sowie ◾mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Kommission. Die Einigung muss nun im Weiteren von den Botschaftern der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Rat bestätigt werden. Anschließend werden das Parlament und der Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung in erster Lesung anzunehmen. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden. Neues Online Anwendungsportal Access2Markets Abschaltung EU Market Access Database zum 30.11.2020 (DIHK) Am 30.11.2020 wird die EU Market Access Database abgeschaltet. Access2Markets ist seit Oktober 2020 das neue Onlineportal der Europäischen Union, das die Market Access Database (MADB) und den Trade Helpdesk zusammenführt sowie ein Instrument zur Selbsteinschätzung der Ursprungsregeln (Rules of Origin Self Assessment, ROSA) bereitstellt. Weitere Informationen finden Sie hier: Kostenfreies Webinar mit dem Datenlieferanten am 3.12.2021, 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Anmeldung unter https://veranstaltungen-ihk-sbh.de/a2mwebinar https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/ Der DIHK setzt sich seit Jahren für eine Verbesserung der EU-Webtools im Handelsbereich und hier insbesondere für die Einführung eines Kalkulationsprogramms, das KMUs bei der Präferenzkalkulation unterstützt und die praktische Nutzung von Abkommen erhöht. ROSA ist hier ein erster wichtiger Schritt. Allerdings besteht noch viel Potential zur Weiterentwicklung. Wir danken allen IHKs, die sich in den letzten Jahren daran beteiligt haben, Access2Markets durch ihren Input mittelstandsfreundlicher zu gestalten. Der DIHK freut sich weiterhin auf ihr Feedback hierzu und wird sich insbesondere bei Webseitenfeatures, die sich im Vergleich zur alten MADB aus Sicht der Unternehmen verschlechtert haben, für deren Überarbeitung einsetzen. Auf DIHK-Initiative: Verhandlungen zur weltweiten Abschaffung von Gesundheitszöllen (DIHK/EU) Am 23.11.2020 hat die EU mit zwölf weiteren Staaten der sogenannten Ottawa-Gruppe (Australien, Brasilien, Kanada, Chile, Japan, Kenia, Südkorea, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Schweiz) eine Initiative zur weltweiten Abschaffung von Gesundheitszöllen gestartet. Diese baut auf einem EU-Vorschlag vom Juni 2020 auf. Ziel ist ein Verhandlungsergebnis bis zur S e i t e | 15
WTO-Ministerkonferenz 2021 etwa in den Bereichen Zollsenkungen, Exportbeschränkungsverboten, Handelserleichterungen sowie regulatorische Transparenz und Kooperation. Der DIHK hatte sich seit März 2020 für eine solche WTO-Initiative eingesetzt. Mehr Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2215 Treffen des EU-Mongolei Handels- und Investitionskomitees Am 23.11.2020 fand das Treffen des EU-Mongolei Handels- und Investitionskomitees statt. Dabei wurden mögliche Verbesserungen im Bereich der Handelspräferenzen, Verhandlungen zu einem Abkommen zum Schutz geographischer Angaben sowie regelmäßiger Austausch im SPS-Bereich diskutiert. Auch das Investitionsklima und Investitionshemmnisse in der Mongolei wurden besprochen. Das EU-Mongolei Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ist seit 2017 in Kraft. Mehr Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2216 EU stoppt Beteiligung in internationaler Arbeitsgruppe zu Exportkrediten Am 19.11.2020 hat die EU zusammen mit den USA, Australien, Brasilien, Kanada, Japan, Südkorea, Neuseeland, Norwegen, der Schweiz und der Türkei ihre Beteiligung in der internationalen Arbeitsgruppe zu Exportkrediten temporär gestoppt. Grund war die aus Sicht der EU mangelnde Verhandlungsbereitschaft von Staaten wie China, Indien und Russland. Ziel der Arbeitsgruppe war seit 2012 die Ausarbeitung internationaler Regelungen für ein unternehmerisches Level Playing Field im Bereich Exportkredite etwa durch Mindestzinsen. Mehr Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2214 Neues EU-Beschwerdesystem für Verstöße gegen EU-Handelsabkommen Am 16.11.2020 hat die EU-Kommission ein neues Beschwerdesystem für Verstöße gegen EU- Handelsabkommen gestartet. Unternehmen, Mitgliedstaaten und EU-Bürgerinnen und -Bürger können damit Marktzugangshindernisse ebenso wie Verstöße gegen Arbeits- und Umweltstandards im Rahmen der EU-Handelsabkommen melden. EU-Maßnahmen gegen Handelshemmnisse in Drittstaaten haben laut EU-Kommission zwischen 2014-2018 Exporte im Wert von acht Milliarden Euro ermöglicht. Mehr Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2213 Rat stimmt EU-China Abkommen zu geographischen Schutzangaben zu Am 23.11.2020 hat der Rat dem EU-China Abkommen zu geographischen Schutzangaben zugestimmt, das unter anderem Münchner Bier und deutsche Weine in China vor Nachahmungen schützt. Insgesamt werden je 100 Produkte aus der EU und China geschützt. Das Abkommen wird voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft treten. Innerhalb von vier Jahren sollen weitere 175 EU- Produkte hinzukommen. Auch darüber hinaus sind weitere Produktergänzungen möglich. China ist der zweitgrößte Exportmarkt für geschützte EU-Erzeugnisse. S e i t e | 16
Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press- releases/2020/11/23/eu-china-council-gives-final-green-light-to-the-agreement-on-geographical- indications ANLAGEN Impressum Copyright Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Herausgeber Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen Telefon: 07721 922-0 | E-Mail: info@vs.ihk.de www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de Redaktion Ingrid Schatter und Jörg Hermle (Fachbereich International) Stand Oktober 2017 Bildnachweis Titelbilder: de.fotolia.com Hinweis Die Außenwirtschaftsmitteilungen (AWM) wurden unter Verwendung von Unterlagen der IHK Südlicher Oberrhein, der Germany Trade und Invest (gtai), ergänzt durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Fachbereich International und mit Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Die Bonität der erwähnten Firmen und Personen wurde nicht überprüft, eine Verantwortung für verlinkte Inhalte übernimmt der Herausgeber nicht. Die Mitteilungen erscheinen einmal monatlich, sowie mit zwei Doppelausgaben. Für unverlangt zugesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. S e i t e | 17
Bitte per Fax zurücksenden an Jörg Hermle, Fachbereich International FAX 07721 922-180 Wir möchten unsere Dienstleistungen im Fachbereich International noch stärker am Bedarf unserer Mitgliedsunternehmen ausrichten und würden uns daher über die Beantwortung der folgenden Fragen freuen: 1. Inwieweit nehmen Sie die folgenden Dienstleistungen in Anspruch und sind mit ihnen zufrieden? Ich bin mit der Leistung .... 1 = sehr zufrieden 2 = zufrieden 3 = im Großen u. Ganzen zufrieden 4 = nicht zufrieden Ich nehme Ihre Dienstleistungen nie gelegentlich regelmäßig 1 2 3 4 in Anspruch Außenwirtschaftsdokumente Ursprungszeugnisse Bescheinigungen Carnets Kauf von Außenhandelsformularen Beratung zum Waren- und Dienst- leistungsverkehr mit dem Ausland Zollrecht Nebenabgaben, Verbrauchssteuern Intrastat Grenzüberschreitendes Umsatzsteuerrecht Außenwirtschaftsrecht, Kontroll- und Embargovorschriften Grenzüberschreitende Dienstleistungen UNCITRAL (internationales Kaufrecht) Incoterms Zahlungsarten und Finanzierungsfragen Beratung über Auslandsmärkte Beratung zu Auslandsinvestitionen Internationales Vertragsrecht Gewerbliche Schutzrechte im Ausland Rechtsverfolgung im Ausland Markt u. Brancheninformationen, Statistik Internationale Ausschreibungen Übersetzer/Dolmetscher
Seite 2 nie gelegentlich regelmäßig 1 2 3 4 Geschäftspartnervermittlung Außenwirtschaftsmitteilungen AWM Internationale Messen Auskünfte und Beratung über Messen Organisation von Messebeteiligungen Veranstaltungen Zoll- und Außenwirtschaftsseminare Länderinformationstage/Kontakt- veranstaltungen Unternehmerdelegationsreisen ins Ausland 2. Wie beurteilen Sie unsere Dienstleistungen allgemein? Wir sind ..... sehr zufrieden zufrieden im Großen u. Ganzen zufrieden nicht zufrieden Inhalt Reaktionszeit Organisation und Ablauf Freundlichkeit 3. Bitte nennen Sie uns ggf. Anregungen, Kritik, Wünsche: ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ Wünschen Sie mehr Informationen über ..... Zoll- und Außenwirtschaftsseminare Länderinformationstage/Inhouseberatungen Unternehmerdelegationsreisen ins Ausland China-Help Desk Arbeitskreis Zoll Branche Industrie Arbeitskreis Netzwerk International für Exportleiter Arbeitskreis strategischer Einkauf global Schwerpunktkammer Italien Außenwirtschaftsausschusse sonstiges: ______________________________________________________________________________ Absender (freiwillige Angaben): Firma: ____________________________ Ansprechpartner/Funktion: ________________________________ Tel.: ____________________________ E-Mail: ________________________________ Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, die Fragen zu beantworten. www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
Exportkontrollgesetz der VR China tritt zum 1. Dezember 2020 in Kraft Am 17. Oktober 2020 wurde vom Nationalen Volkskongress der VR China ein neues Exportkontrollgesetz verab- schiedet, das am 1. Dezember 2020 in Kraft tritt. Es ist das erste nationale Gesetz zur Exportkontrolle der VR Chi- na. Die bisher geltenden Vorschriften waren in verschiedenen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften verstreut. Die neuen Vorgaben betreffen zum einen Unternehmen, die kontrollierte Güter aus China exportieren oder diese als Vor- oder Endprodukte verarbeiten und dann re-exportieren. Zum anderen müssen sich aber auch Unterneh- men, die Anteile an chinesischen Unternehmen halten, mit den Regeln vertraut machen. Das Gesetz enthält an vielen Stellen unbestimmte Rechtsbegriffe und es fehlen (noch) Durchführungsvorschriften. Genauere Auswirkun- gen werden sich daher erst mit der Praxis zeigen. Überblick über die wichtigsten Regelungen des neuen chinesischen Exportkontrollgesetzes: Kontrollierte Güter Kontrolliert wird nach dem Gesetz die Ausfuhr von 1. Dual-Use-Gütern, 2. militärischen Gütern, 3. nuklearen Gütern und 4. anderen Gütern, Technologien oder Dienstleistungen, die mit der Aufrechterhaltung der n ationalen Sicherheit1 und der nationalen Interessen sowie mit der Erfüllung von Antiproliferations- und anderen internationalen Verpflichtungen im Zusammenhang stehen. Diese Güter werden in Listen – ggf. auch nur temporär – aufgeführt. Darüber hinaus kann auch die Ausfuhr nicht-gelisteter Güter genehmigungspflichtig sein, wenn der Exporteur weiß oder wissen muss oder ihm von den chinesischen Exportkontrollbehörden mitgeteilt wird, dass die zu exportierende Ware 1. die nationale Sicherheit oder nationale Interessen verletzen könnten oder 2. der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen dienen könnten oder 3. eine Verwendung zu terroristischen Zwecken droht (sog. Catch-all-Regelung). Anwendungsbereich Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst sowohl den Transfer von kontrollierten Waren aus dem chinesi- schen Territorium als auch die Bereitstellung kontrollierter Waren durch chinesische Staatsangehörige, juristische Personen oder andere Organisationen an ausländische natürliche oder juristische Personen oder andere Orga- nisationen. Es gilt auch für die Durchfuhr, den Umschlag, die Durchfuhr, den Versand, die Wiederausfuhr und die Ausfuhr von Gütern aus einem Zollverschlussgebiet oder einer Sonderzollzone. Mögliche Konsequenzen Denjenigen, die gegen das Gesetz verstoßen und dadurch die nationale Sicherheit oder die nationalen Interessen der VR China gefährden oder die Erfüllung seiner Antiproliferations- und anderer internationaler Verpflichtungen behindern, drohen nach dem chinesischen Exportkontrollgesetz hohe Geldbußen sowie v erwaltungsrechtliche, zollrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen. Dies beinhaltet ggf. auch negative Auswirkungen auf das Rating im Rahmen des Corporate Social Credit Systems der VR China und damit verbundene weitere Einschränkungen. Auch Verstöße von Organisationen und Einzelpersonen außerhalb von China sollen geahndet werden. Das Gesetz berechtigt die VR China ferner, gegenseitige Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine ausländische Re- gierung die Exportkontrollmaßnahmen missbraucht und dadurch die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen Chinas gefährdet. Die chinesischen Behörden haben weitreichende Befugnisse, mögliche Verstöße zu untersuchen: Betreten des Geschäftssitzes, Befragungen, Einsicht in und Kopieren von Dokumenten, Einsicht in Bankkonten etc. 1 inweis zum Begriff der nationalen Sicherheit: Da der Begriff bis heute seitens der VR China nicht umfassend definiert worden ist, H ergeben sich aus seiner Verwendung rechtliche Unsicherheiten. Anhaltspunkte für das chinesische Verständnis bieten verschiedene Regierungsdokumente wie zum Beispiel die Satzung der Kommunistischen Partei Chinas die Fünfjahresplanung und das 2015 veröffentlichte „Gesetz zur Nationalen Sicherheit“ der VR China (Quelle: http://eng.mod.gov.cn/publications/2017-03/03/content_4774229.htm). 1
Member of European Water Association (EWA), International Solid Waste Association (ISWA) and Network for Industrial Contaminated Land in Europe (NICOLE) 1024 Budapest, Keleti Károly u. 11/A. Ph.: 36-1-350-7271, 36-1-350-7274 Web: kszgysz.hu; E-mail: expo@okoindustria.hu Dear Partner, ÖKOINDUSTRIA Green Expo will arrive in double this November and in April, next year. Due to the pandemic situation, the date of the physical part of ÖKOINDUSTRIA Green Expo has been changed to the spring of 2021, but those interested in the green industry trends will not be left without news this year, as the organizers are preparing exciting presentations, roundtables and conferences. During the program international and national best practices will be introduced by renowned guest speakers, we will talk about the practical steps of the circular economy, the new wastestreams, the future of plastic, cleaning, monitoring of our freshwaters, brownfield management and remediation excercises, moreover we will join the closing pitch session of the Plastic Surgery – Rethink plastic- accelerator program. The programs will be available by online streaming, technical details will be sent out before the start date to the registered participants.
PROGRAM 4 November, 2020 • Opening session, Keynote speech from Antonis Mavropoulos, roundtable discussion on circular economy and the future of plastic (EN/HU) 5 November, 2020 • Save Our Rivers Tidy up! kick-off conference (EN) • Startup Plastic Surgery pitch competition (HU) 6 November, 2020 • Remediation conference (HU) Participation in the ONLINE events is free, but requires online registration, you can register using the links above. Our team will do everything to ensure that the expo in 2021 will take place under safe conditions for all the participants. We have created our COVID-Rules, and will keep monitoring the situation and adjusting to it in our actions. Here you can check our Registered Exhibitors. Here you can find the Community Sites: https://www.facebook.com/kiallitas.okoindustria https://www.linkedin.com/events/koindustria/ Save the new date, we look forward to seeing you at our online events above and at ÖKOINDUSTRIA during 28-30 April, 2021!
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Anmeldung Veranstalter und weitere Mitwirkende Bitte melden Sie sich bis 29. November 2020 online an: https://www.ihk-exportakademie.de/oesterreich Veranstalter Exportakademie IHK-Exportakademie Teilnahmepreis GmbH Jägerstraße 30 Der Preis beträgt pro Person 350 Euro zzgl. MwSt. 70174 Stuttgart Folgende Leistungen sind enthalten: Christina Kern • Virtuelles Baden-Württemberg – Österreich Telefon: 0711 2005-1313 ©Pixabay Symposium Maschinen und Anlagenbau E-Mail: christina.kern@ihk-exportakademie.de • Plattform für Präsentationen der baden-württembergischen und österreichischen Unternehmen Projektleitende IHK • Virtuelles Get-together IHK Region Stuttgart • Organisation von B2B-Gesprächen im Anschluss Jägerstraße 30 70174 Stuttgart Online Forum Ulrike Modery Hinweise zur Reise Telefon: 0711 2005-1243 Zur geförderten Teilnahme sind Unternehmen berech- E-Mail: ulrike.modery@stuttgart.ihk.de Maschinen- und Anlagenbau tigt, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, sowie deren Niederlassungen und Vertretungen. Die Förde- 09. Dezember 2020 rung ist im Teilnehmerbeitrag bereits berücksichtigt. Partner Deutsche Handelskammer in Österreich Schwarzenbergpl. 5, 1030 Wien, Österreich Ulrich Schlick ulrich.schlick@dhk.at Nutz en S ie ©Pixabay Expo schon d rt-Ap ie ww p? w.e oder xport-ap im A p pp-S .de tore ©iStock
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