Finanzen Steuern Recht - Unternehmensnachfolge Finanzierungsmöglichkeiten Grunderwerbsteuer Drastische Verschärfungen - Service-Seiten
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HH Herausgeber MediaWorld GmbH | www.service-seiten.com | Ausgabe Hamburg 2018/19 Finanzen Steuern Recht Ratgeber für Unternehmer Unternehmensnachfolge Brexit Grunderwerbsteuer Finanzierungsmöglichkeiten Weitreichende Folgen Drastische Verschärfungen
Impressum Service-Seiten Finanzen Steuern Recht Ratgeber für Unternehmer Ausgabe Hamburg 2018/19 Jahresausgabe Nr. 5 Herausgeber (V. i. S. d. P.) MediaWorld GmbH Timo Grän, Martin Voß Wolfgang Straub Verlag MediaWorld GmbH Agentur für Marketing & Verlag Bankplatz 8 38100 Braunschweig Telefon 0531 482010-20 Telefax 0531 482010-21 info@mediaworldgmbh.de www.mediaworldgmbh.de Geschäftsführer Timo Grän Schriftleitung RA Wolfgang Straub, RA Martin Voß, LL.M. Editorial Grafische Gestaltung Marlene Brandt, Sultan Cakal, Joey Mertinke 3 Vorwort Herausgeber Auflage 4 Grußwort Beirat 41 500 Stück 5 Fachlicher Beirat Verteilung Beilage „hamburger wirtschaft“ 46 Autorenübersicht (Ausgabe Dezember 2018) Druck und Auflagennachweis Veröffentlichungen westermann druck GmbH www.westermann-druck.de 6 Die Unternehmensnachfolge Verlagsrechte 8 Asset Based Finance Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags. Einsender von Manuskripten, Briefen u. ä. 10 Kartellrechtliche Fallstricke beim Vertrieb erklären sich mit einer redaktionellen Bearbeitung einverstanden. Alle Angaben ohne Gewähr. 12 Was tun, wenn Geschäftspartner in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten? Anzeigen/Projektsteuerung 14 Gewerbliche EU-Schutzrechte im UK Dunja P. Assunção, Timo Grän / Żaneta Gonsior 18 Brexit/Strafzölle/JEFTA Anzeigentarif 20 Zoll- und Steuerrechtliche Risiken bei DDP-Lieferungen Mediadaten Ausgabe 2018 22 Die Besondere Ausgleichsregelung im EEG Titelbild fotolia/powell83 24 Gesellschafterstreit – Fallstricke vermeiden Nächste Ausgabe 26 Cyberrisiken absichern 2019 28 Corporate Governance & Corporate Compliance – Hinweis Die einzelnen Beiträge haben ausschließlich Relevanz nicht nur für börsennotierte Unternehmen informatorischen und unverbindlichen Charakter und basieren auf der Rechtslage zum Zeitpunkt 31 Innovation as a Service der Veröffentlichung dieser Ausgabe. Sie stellen 34 Das neue Anfechtungsrecht keine Rechtsberatung dar und können eine indivi duelle Beratung, welche die jeweiligen Besonder- 37 1 oder 0? Digitalisierung, aber richtig! heiten des Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. 40 Verrechnungspreise: Deutschland und Russland Veröffentlichungen 43 Hot-Topic: Reform der Grunderwerbsteuer (Share Deals) Timo Grän, GF MediaWorld GmbH Telefon 0531 482010-10 graen@mediaworldgmbh.de Internet www.service-seiten.com
SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | 2018/19 3 Martin Voß, LL.M. | Rechtsanwalt Timo Grän Wolfgang Straub | Rechtsanwalt Vorwort Herausgeber Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer, manchmal kommen positive Dinge überraschend – der Mit einer Auflage von insgesamt 41 500 Exemplaren diesjährige Jahrhundertsommer sei hierfür nur exem- bei über 150 000 Lesern sollen die Service-Seiten plarisch genannt. Selbst wenn die aktuelle konjunk- Finanzen Steuern Recht Ihnen – als die relevanten turelle Lage – auch bedingt durch äußere Einflüsse Vertreter aus Mittelstand und Großunternehmen – als wie die langanhaltende Niedrigzinsphase – „sonnig" Orientierungshilfe dienen, die für Sie wichtigen Themen erscheint, können Sie sich, als Entscheider in Mittel- zu identifizieren und die passenden Berater für Ihr stand und Großunternehmen, nicht zurücklehnen, konkretes Problem zu finden. Die Veröffentlichungen sondern müssen auf zukünftige – möglicherweise dieser Ausgabe sind dabei in bewährter Manier durch auch negative – Entwicklungen entsprechend gut den Fachlichen Beirat auf inhaltliche Richtigkeit, vorbereitet sein. Vollständigkeit und Werbefreiheit überprüft worden. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Leser- Die diesbezüglich richtigen zukunftsweisenden Ent- verständlichkeit der Beiträge gelegt – damit die In- scheidungen ohne entsprechende Berater mit spezi- formationen zu den teilweise recht komplexen fischen Kenntnissen in Spezialmaterien zu treffen, ist Sachverhalten auch „ankommen“. nahezu unmöglich. Dies gilt sowohl für die Heraus- forderungen der Digitalisierung als auch für die viel- Wir bedanken uns erneut ganz herzlich bei den Auto- fältigen Anforderungen, die die Globalisierung stellt. ren und Beiräten für die informativen und aktuellen Die Freie und Hansestadt Hamburg als Deutschlands Beiträge. Wir hoffen, dass Sie durch unseren Ratgeber „Tor zur Welt“ steht dabei besonders im Fokus. nützliche Anregungen erhalten. Bis zur nächsten Ausgabe wünschen wir Ihnen im Jahr 2019 vor allem Die Ihnen vorliegenden Service-Seiten Finanzen Steu- gute Geschäfte! ern Recht wollen Ihnen mit der mittlerweile 5. Ham- burger Jahresausgabe interessante Möglichkeiten Herzlichst aufzeigen, wie Ihr unternehmerisches Handeln zu verschiedenen Fragestellungen ausgestaltet werden kann, aber darüber hinaus auch Ihr Interesse für weitere Themen wecken. Martin Voß, LL.M. Timo Grän Wolfgang Straub
4 Dr. iur. Christoph Morgen Rechtsanwalt, Steuerberater, Insolvenzverwalter, Betriebswirt (IWW), Fachanwalt für Insolvenzrecht Brinkmann & Partner Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte | Steuerberater | Insolvenzverwalter Hamburg Grußwort Beirat Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer, Deutschland steht wirtschaftlich sehr gut da: Eine ereignisreich wird. Turbulente Zeiten bringen aber starke Exportwirtschaft erfreut sich niedriger Eurokurse auch Chancen mit sich. Um diese frühzeitig zu erken- und sieht abermals neuen Spitzenergebnissen entgegen. nen, bedarf es oftmals eines anderen Blickwinkels. Die Bauwirtschaft boomt und scheint sich nur noch Genau diese frischen Ansichten und Einsichten prä- durch den Mangel an neuen Baugrundstücken bremsen sentieren wir Ihnen im vorliegenden Ratgeber für zu lassen. Die Beschäftigungsquote ist hoch wie nie. Unternehmer. Das exzellente „Heute“ darf aber nicht darüber hin- Im Namen des Beirates danke ich allen Autoren für wegtäuschen, dass es „Morgen“ schon ganz anders ihre fachlich hochwertigen Beiträge, die zusätzlich von um die deutsche Wirtschaft stehen kann. Denn gänz- den Beiratsmitgliedern geprüft wurden. Ich hoffe, dass lich unbeeindruckt von den aktuellen Erfolgen werfen Sie, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, Anre- der bevorstehende Brexit, Handelsprotektionismus gungen und Hilfe von versierten Spezialisten für die und -sanktionen erste Schatten voraus. Und obwohl richtigen Entscheidungen erfahren mögen. das Wort „Digitalisierung“ in aller Munde ist, scheinen weder der öffentliche Sektor noch die mittelständische Weiterhin viel Erfolg und ein rundum gutes Jahr 2019! Wirtschaft ausreichend auf die Anforderungen und auf die Folgen der Digitalisierung vorbereitet zu sein. Ihr Milliardenklagen im Zusammenhang mit dem LKW- Kartell und dem Dieselskandal lasten auf den Schlüs- selindustrien und lassen erwarten, dass das Jahr 2019 Dr. Christoph Morgen Vita 1996 – 2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 2001 – 2002 Promotion zum Dr. iur. an der Humboldt Universität Berlin 2003 – 2006 Referendariat am OLG Hamburg 2006 – 2007 Rechtsanwalt bei der Kanzlei Latham & Watkins, Hamburg 2006 Betriebswirt (IWW) an der Fernuniversität Hagen 2007 – 2008 Rechtsanwalt bei der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, Hamburg 2008 Steuerberaterexamen seit 2008 Rechtsanwalt bei Brinkmann & Partner seit 2013 Partner bei Brinkmann & Partner
SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | 2018/19 5 Fachlicher Beirat Frank Biermann Steuerberater, Mitglied des Vorstands, Sprecher der Standortleitung 1987 — 1992 Studium der Betriebswirtschaftslehre, Universität Hamburg (Diplom-Kaufmann) 1992 — 2001 PwC Deutsche Revision AG, Hamburg (1996 – 1998 London) 2001 BDO AG Hamburg, Fachbereich Umwandlungs- und Transaktionsberatung 2002 Partner und Leiter der Abteilung Steuern und wirtschaftsrechtliche Beratung am Standort Hamburg 2008 Mitglied des Vorstands seit 2012 Leiter des Unternehmensbereichs Steuern und wirtschaftsrechtliche Beratung Mitglied der Steuerberaterkammer Hamburg sowie der Wirtschaftsprüferkammer Tätigkeitsschwerpunkte Steuerstrukturierung (national und international), Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften, Reorganisation und steuerliche Due Diligence Thomas Harbrecht Rechtsanwalt 1986 – 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg 1992 – 1994 Referendariat am OLG Schleswig 1995 – 1996 Rechtsanwalt in mittelständischer Kanzlei mit Notarvertretung 1997 – 2005 Syndikusanwalt / Juristischer Mitarbeiter im Schadenbereich bei der Hermes Kreditversicherungs AG Hamburg 2006 – 2012 Syndikusanwalt / Risikomanager Avalkreditversicherung Euler Hermes Deutschland AG seit 2012 Executive (Mitglied der Direktion) und Prokurist in der Warenkreditversicherung der Euler Hermes Deutschland NL der Euler Hermes S.A., Hamburg Thomas Kresse Unternehmensberater 1993 – 2000 Geschäftsführer eines namhaften PC-Herstellers 2000 – 2002 CRO eines namhaften IT-Systemhauses seit 2002 Gründungspartner der nexpert AG seit 2002 mehr als zehn CRO-Positionen in unterschiedlichen Branchen (u. a. Globetrotter, Beate Uhse, Springer & Jacoby, c.a.r.u.s. AG, BMA AG etc.) Dipl.-Kfm. Michael Maaß Direktor Bereich Mittelstand der Hamburger Sparkasse 1990 – 1992 Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Hamburger Sparkasse 1998 Abschluss des Studiums der Betriebswirtschaft an der Uni Hamburg 1998 – 2006 Einsatz im Firmenkundenbereich der Haspa 2006 – 2015 Leiter Abteilung Unternehmenskunden Bereich Mittelstand der Haspa seit 2016 Leiter Bereich Mittelstand der Haspa Dr. iur. Tobias Möhrle Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht 1994 – 1999 Studium der Rechtswissenschaften in Deutschland, Singapur und in der Schweiz 2000 – 2001 Promotion und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Versicherungsrecht an der Universität Hamburg 2002 – 2004 Referendariat u. a. Oberlandesgericht Hamburg, EU-Kommission und Kanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler, München 2004 – 2008 Rechtsanwalt, Steuerberater bei der Kanzlei Latham & Watkins, Hamburg seit 2008 Partner bei MÖHRLE HAPP LUTHER Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte
6 Die Unternehmensnachfolge Finanzierung der Übernahme ist Dreh- und Angelpunkt Der Blick in die Zukunft erfüllt viele Firmeninhaber Investitionsstau sorgt für zusätzlichen mit Sorge, denn die Suche nach einem geeigneten Finanzierungsbedarf Nachfolger erweist sich als äußerst schwierig. Immer Neben der Berechnung einer „Herzblutrendite“ für ihr mehr übergabebereite Unternehmer stehen immer Lebenswerk kommt erschwerend hinzu, dass sich die weniger übernahmewilligen Jungunternehmern Unternehmenschefs mit höherem Alter sowohl aus gegenüber. Müssen Unternehmen aufgeben, weil Investitionen als auch aus Innovationen zurückziehen, kein passender Nachfolger gefunden wurde, ist sodass Übernehmer zunächst auch einen Investitions- dies nicht nur für den Inhaber schmerzlich. Es hat stau im Unternehmen auflösen müssen. Für die Über- auch für dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahmewilligen wird daher oftmals die Finanzierung sowie für den Wirtschaftsstandort Hamburg der Übernahme der Dreh- und Angelpunkt. Meist sind insgesamt erhebliche Konsequenzen. größere Summen zu stemmen und das fällt vielen Michael Feldmeier schwer. Trotz des günstigen Zinsumfelds berichteten Abteilungsleiter Nach einer Umfrage der Handelskammer Hamburg 40 Prozent der Übernahmewilligen im Jahr 2017 laut Wirtschaft und Umwelt im Januar 2017 gaben 61, 1 % der befragten Unternehmen DIHK-Report von Finanzierungsschwierigkeiten. Hamburgische Investitions- und Förderbank an, noch keinen Nachfolger gefunden zu haben. Bei 4 800 Familienunternehmen mit rund 86 000 Die öffentliche Förderung will zur Lösung dieses Beschäftigten steht in Hamburg bis zum Jahr 2022 Problems einen wirksamen Beitrag leisten. Mit dem die Übergabe an. Das hat das Institut für Förderangebot „Hamburg-Kredit Gründung und Mittelstandsforschung Bonn (IfM) errechnet. Die HWB Nachfolge“ unterstützt die Hamburgische Investitions- Unternehmensberatung spricht in einer Studie von und Förderbank (IFB Hamburg) in Kooperation mit der 3 000 Unternehmen mit rund 87 500 Mitarbeitern bis Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG) Existenz- zum Jahr 2025. Auch wenn die Zahlen voneinander gründungen und Unternehmensübernahmen zu abweichen, verdeutlichen sie die Dimension des günstigen und risikogerechten Konditionen und gibt Problems. Nicht zuletzt deshalb hat sich das so eine erfolgreiche Antwort auf den demografischen Fördernetzwerk Hamburg, in dem die Wirtschafts- Wandel in der Hamburger Wirtschaft. Das Angebot ist fördereinrichtungen der Stadt kooperieren, in dem über die jeweilige Hausbank erhältlich, die partner- kürzlich erstellten Arbeitspapier „Unternehmens- schaftlich mit eingebunden ist und die Kreditmittel bei nachfolge in Hamburg“ dieses Themas angenommen. den Förderinstituten abruft. Demografischer Wandel auch im Mittelstand Öffentliche Fördermittel inklusive Bürgschaft Als ein Treiber der Entwicklung machen die Autoren Der „Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge“ den demografischen Wandel aus, von dem der stark beinhaltet zinsgünstige Darlehen bis zu 500 000 eigentümergeprägte Mittelstand besonders betroffen Euro mit einer Laufzeit zwischen 5 und 10 Jahren, die ist. Das Durchschnittsalter der Unternehmenslenker von der IFB Hamburg bereitgestellt werden. Zur kleinerer und mittlerer Unternehmen in Hamburg beträgt Absicherung dient eine Bürgschaft der BG für bis zu 50 Jahre. Rund 60 % sind aber bereits älter. Sie bevorzugen 80 % der Darlehenssumme. Durch eine Zins- zwar die familieninterne Nachfolgeregelung, doch oft subvention der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Foto: fotolia/denisismagilov steht hierfür kein geeigneter Kandidat zur Verfügung, Innovation werden die Darlehenskonditionen weshalb übergabewillige Unternehmer immer öfter vor zusätzlich verbessert. Die Kreditobergrenze je der Herausforderung stehen, einen externen Nachfolger Kreditnehmer liegt bei insgesamt 1 Mio. Euro innerhalb zu suchen und zu finden. von drei Kalenderjahren. Mit diesem Angebot können aussichtsreiche Vorhaben in Hamburg die nötige
Fachinformation SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | 2018/19 7 Finanzierung erhalten. Das stärkt den Standort und Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge sichert Arbeitsplätze. Existenzgründungen und Die Konditionen auf einen Blick: Unternehmensübernahmen sollen nicht an Finanzie- Finanzierungsanteil bis 100 % rungslücken oder fehlenden Sicherheiten scheitern. Eigenmittelanteil zwischen 7,5 % und 15 % des Vorhabens Eine gesicherte Finanzierung ist ein wesentlicher, fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit von wenngleich nicht alleiniger Baustein für den Erfolg maximal 10 Jahren einer Unternehmensnachfolge. Wie sie weiter bis zu 500 000 Euro pro Vorhaben und bis zu 1 Mio. gefördert werden kann, dazu enthält das Arbeitspa- Euro in drei Kalenderjahren je Kreditnehmereinheit pier des Fördernetzwerkes Hamburg eine Reihe von unter Berücksichtigung der jeweiligen Bürgschafts- Empfehlungen. Dazu zählen die rechtzeitige obergrenze der BG. Sensibilisierung der Inhaber für das Thema, die Einrichtung einer Informationsplattform „Unternehmens- So funktioniert es: nachfolge in Hamburg“ mit allen relevanten Infor- Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Bankberater auf. mationen, ein stärkeres Engagement in den Grün- Beantragen Sie den Kredit bei einem Kreditinstitut dungsnetzwerken und auch positive Rollenvorbilder. Ihrer Wahl einschließlich einer Ausfallbürgschaft der BG. Förderlotsen bieten Orientierung Die BG prüft Ihren Bürgschaftsantrag und teilt Von der Existenzgründung bis zur Unternehmens- Ihnen, Ihrem Kreditinstitut und der IFB Hamburg nachfolge: Zentrale Anlaufstelle in Hamburg zum das Ergebnis mit. Thema öffentliche Förderung in den Bereichen Die IFB Hamburg prüft die Förderfähigkeit Ihres Wirtschaft, Innovation und Umwelt ist das IFB Bera- Antrags und informiert Ihr Kreditinstitut. tungscenter Wirtschaft. Die hier tätigen Förderlotsen Schließen Sie den Vertrag bei Ihrem Kreditinstitut bieten nicht nur Informationen und Beratung zu den ab. Förderprogrammen der IFB Hamburg, sondern auch Lassen Sie die Mittel durch Ihr Kreditinstitut zu anderen Landes- oder Bundesprogrammen. Die abrufen. IFB Hamburg ist zudem Partner des Enterprise Starten Sie Ihr Vorhaben. Europe Networks (EEN) und bietet eine besondere Kompetenz in den EU-Förderthemen.
8 Asset Based Finance Liquiditätsbeschaffung in Sondersituationen Der wichtigste Finanzierungsbaustein deutscher Probleme oder kurzfristige Opportunitäten auftreten, mittelständischer Unternehmen war, neben der kommt es häufig zu Liquiditätsengpässen. Die Innenfinanzierung, lange Zeit der klassische Bank- Herausforderung für Unternehmer ist es hierbei, kredit. Gegenüber alternativen Finanzierungsmo- nachhaltig profitabel zu bleiben. dellen zeigen Entscheider des Mittelstandes immer noch eine gewisse Zurückhaltung – im Gegensatz Kapital durch eigenen Maschinenpark generieren zum angloamerikanischen Raum. Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist die rein objektbezogene Finanzierungsform Die deutsche Finanzierungslandschaft ist jedoch im Sale & Lease Back von gebrauchten Maschinen und Begriff, sich grundlegend zu ändern. Das ist auch eine Produktionsanlagen eine innovative Möglichkeit der Folge der weltweiten Finanzkrise 2007, die zeigte, Liquiditätsbeschaffung. Viele Betriebe haben enormes Carl-Jan von der Goltz dass Banken über ungenügend qualitativ hochwerti- gebundenes Kapital in Form von gebrauchten Geschäftsführender ges Eigenkapital verfügten. Von den Erfahrungen Maschinenparks in der Werkhalle stehen. Beim Gesellschafter gebrandmarkt, schrieben 37 Länder Eigenkapitalregeln Sale & Lease Back werden diese verkauft und direkt Maturus Finance GmbH Hamburg fest – unter dem Namen „Basel III“ bekannt. Diese zurückgeleast. So wird gebundenes Kapital im Rahmen sollten sicherstellen, dass Banken sich im Krisenfall einer reinen Innenfinanzierung gehoben und eine aus eigener Kraft stabilisieren. schnelle Zufuhr von Liquidität ermöglicht, die ohne Covenants flexibel zur Verfügung steht. Die Regulierungen durch Basel III hatten unmittelbar Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierungen. Objekte im Fokus Die Banken erhöhten ihre Anforderungen an Kreditnehmer. Im Fokus der Finanzierungsentscheidung stehen die Infolgedessen stiegen die Kosten, insbesondere für Objekte, die Bonität wird nachrangig betrachtet. Somit langfristige Kredite. Kurz- und mittelfristige funktioniert Sale & Lease Back in allen Lebenslagen Kreditfinanzierungen rückten vor diesem Hintergrund eines Unternehmens, selbst in der Krise und unter stärker in den Fokus der Mittelstandsfinanzierung – bestimmten Voraussetzungen sogar in der Insolvenz. ebenso Alternativen zur klassischen Bank. Die Maschinen werden dabei durchgehend im Unternehmen weiter genutzt. Durchschnittlich dauert Stille Reserven heben der Vorgang von Erstansprache bis Valutierung etwa Anlässe, um an der eigenen Finanzierungsstruktur zu sechs bis acht Wochen. Sale & Lease Back kann arbeiten und diese breiter aufzustellen, gibt es viele demnach eine schnelle Möglichkeit der Kapitalbe- – zum Beispiel, wenn ein Gesellschafterwechsel schaffung sein. Die Leasingraten stellen abzugsfähige ansteht, die Nachfolge geregelt werden soll, bei Betriebsausgaben dar und können im Rahmen der finanzieller Restrukturierung oder beim Anlauf zur Gestaltungsmöglichkeiten als Teil- oder Verbesserung der Performance. Vollamortisationsverträge so kalkuliert werden, dass sie fortlaufend aus dem Cashflow finanzierbar sind. Für Unternehmen in Sondersituationen ist die Frage nach dem richtigen Finanzpartner noch entscheidender Voraussetzung ist ein diversifizierter, universal einsetzbarer, als für andere Firmen – mitunter existenzentscheidend. mobiler und werthaltiger Maschinenpark. Damit eignet Foto: fotolia/jeler Wenn ein wichtiger Kunde wegfällt, Exportbeschränkun- sich Sale & Lease Back hervorragend für Produktionsbetriebe, gen bestehen oder kurzfristige Beschlüsse der Politik wie aus der Metall- bzw. Kunststoffbe- und -verarbeitung, das Geschäftsmodell beeinträchtigen, wenn technische der Nahrungsmittelindustrie, der Textilproduktion, der
Fachinformation SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | 2018/19 9 Verpackungsindustrie oder der Druckindustrie. Außerdem ein integriertes Restrukturierungskonzept und ein kommt Sale & Lease Back im Bau, der Forst- und umfangreiches Maßnahmenpaket zur kurzfristigen Landwirtschaft sowie der Transportlogistik zum Einsatz. Wiederherstellung der Ertragskraft. Für die Umsetzung entstand ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf. Alternativer Finanzierungsmix sichert Liquidität Mittelständischen Unternehmern ist anzuraten, die Vorgehen durch staatliche Regulierungen wie Basel III, aber auch Zur Absicherung wurden – in Abstimmung mit durch Marktprozesse verursachten, veränderten bestehenden Finanzierungspartnern – verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten als Herausforderung Alternativen zur Deckung des Zusatzbedarfs geprüft. anzunehmen. Viele neue und alternative Kapitalgeber Aufgrund des gut erhaltenen, technisch modernen sind ein Zusatzangebot zum klassischen Bankkredit Maschinenparks stellte sich eine Kombination aus und ermöglichen einen breiteren Spielraum, den man Sale & Lease Back und Sale & Mietkauf Back als die nutzen sollte. attraktivste Finanzierungsform dar. Hierbei konnten die Vorteile der liquiditätsseitigen Unterstützung des Praxisbeispiel Metallbearbeitung – Finanzierung Unternehmens mit denen der Optimierung der einer Restrukturierung Kapitalstruktur durch Aufdeckung stiller Reserven Ein Unternehmen der Metallbearbeitung in der Region genutzt werden. Die Ergänzung der „klassischen Ost mit rund 50 Mitarbeitern nutzte Sale & Lease Back Basisfinanzierung“ des Unternehmens über Darlehen für die Restrukturierung. und Kontokorrentkredite wurde durch die Sonderfinanzierungsform Sale & Lease Back sowie Ausgangslage Sale & Mietkauf Back im Sinne eines Gesamt- Der Mittelständler blickt auf eine über 75-jährige finanzierungskonzepts unterstützt. erfolgreiche Geschichte als familiengeführter mittelständischer Hersteller von hochqualitativen Ergebnis Präzisionsdrehteilen für die Branchen Automotive, Die Finanzierung konnte innerhalb von acht Wochen Bauindustrie, Elektrotechnik und Hydraulikindustrie zwischen dem ersten Finanzierungsangebot und der zurück. Als vor einigen Jahren fest geplante Auftragszuwächse Auszahlung abgeschlossen werden. Nach der ausfielen, wurde eine signifikante Anpassung der inzwischen weitgehend umgesetzten Restrukturierung Kosten- und Leistungsstruktur notwendig. Das Unternehmen erwartet das Unternehmen wieder ein nachhaltiges erstellte dafür in Zusammenarbeit mit einer Beratungsfirma wirtschaftliches Wachstum. Ablauf Sale & Lease Back- Finanzierung
10 Kartellrechtliche Fallstricke beim Vertrieb Exklusivität, Wettbewerbsverbot & Co.: Was bei Vertriebsverträgen zu beachten ist Sebastian Oppolzer ein (z. B. durch die Vorgabe verbindlicher Rechtsanwalt Wiederverkaufs- oder Mindestpreise), ist Dr. iur. dies nicht nur unwirksam, sondern ein klarer Konstantin Seifert, LL.B. Kartellverstoß und kann mit hohen Bußgel- Rechtsanwalt dern geahndet werden. Daher gilt vor allem Oppolzer Seifert für (grundsätzlich zulässige) Preisempfeh- Partnerschaft von lungen des Herstellers an seine Händler, Rechtsanwälten mbB dass diese Vorschläge wirklich unverbindlich Hamburg sein müssen und der Hersteller den Händler auch nicht mit Drohungen (oder Belohnungen) Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die nanzielle und kommerzielle Risiko des Vertriebs zur Einhaltung zu bewegen versucht. Vorsicht: den Wettbewerb in unzulässiger Weise be- nicht bei ihnen, sondern beim Hersteller bzw. Schon ein intensives telefonisches Nachha- schränken, verstoßen gegen das Kartellrecht Lieferanten liegt (z. B. Lager- und Transport- ken kann nach Auffassung der Kartellbehör- und sind verboten. Dies gilt nicht nur für kosten, Produkthaftung und Ausfallrisiko) bzw. den einen unzulässigen Druck auf den Wettbewerber, sondern auch für Unterneh- wenn die Vertreter in die Vertriebsorganisati- Händler ausüben. Zulässig ist aber in der men auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen, on des Herstellers eingebunden sind. Ist der Regel die Vorgabe von Höchstverkaufsprei- z. B. beim Vertrieb. Auch hier gilt es, bestimm- Händler hingegen nur pro forma Handelsver- sen, die der Händler beim Weiterverkauf te kartellrechtliche Leitplanken einzuhalten. treter und trägt in Wirklichkeit das Absatzrisi- nicht überschreiten soll, sofern es sich dabei Anderenfalls drohen Vertragsunwirksamkeit, ko und die Kosten selbst, ähnelt er einem nicht um versteckte Mindestpreise handelt. Schadensersatz und schlimmstenfalls sogar selbständigen Vertriebshändler, weshalb das Bußgelder. Der vorliegende Beitrag soll einen Kartellrecht voll anwendbar bleibt und u. a. Zulässig, aber in Grenzen: exklusive Ver- Überblick über die klassischen kartellrecht- Preis- und Kundenvorgaben seitens des Her- triebsbeziehungen lichen Fallstricke in Vertriebsverträgen geben, stellers verbietet. Im Unterschied zur stets verbotenen Preis- aber auch zulässige Gestaltungsmöglichkei- bindung gibt es im Verhältnis zwischen ten skizzieren. Im Umkehrschluss gilt: Überall, wo selbstän- Hersteller und Händler aber auch Gestal- dige Händler zum Einsatz kommen, müssen tungsmöglichkeiten für eine besonders enge Unproblematische Fälle die kartellrechtlichen Vorschriften eingehalten Zusammenarbeit, die grundsätzlich zulässig Da das Kartellverbot nur eingreift, wenn werden – und zwar unabhängig davon, ob es sind, solange bestimmte kartellrechtliche mindestens zwei – voneinander unabhängige sich bei dem Händler um eine Einzelperson Regeln eingehalten werden. Hierzu zählen – Unternehmen beteiligt sind, fällt der unter- oder ein Unternehmen handelt und wie der – wie gleich näher erörtert – insbesondere nehmenseigene Vertrieb nicht hierunter. Das Händler im Vertrag bezeichnet wird (z. B. Ver- exklusive Belieferungs- und/oder Ver- heißt: Setzt ein Unternehmen seine Waren tragshändler, Generalvertrieb, Exklusivhändler triebsrechte, Wettbewerbsverbote und be- (oder Dienstleistungen) mit einer eigenen etc.). stimmte Sonderformen wie der selektive Vertriebsmannschaft bzw. über ein Tochterun- Vertrieb. Sofern die Beteiligten bestimmte ternehmen ab, gelten hierfür keine kartellrecht- Kartellrechtliche Leitplanken Marktanteile und (bei Wettbewerbsverboten) lichen Einschränkungen. Insbesondere können Stets verboten: Preis- und Konditionenbin- zeitliche Grenzen nicht überschreiten, sind den Vertriebsmitarbeitern in einem solchen dungen solche Vereinbarungen vom Kartellverbot Fall genaue Vorgaben zur Art und Weise des In diesem Punkt ist das Kartellrecht eindeu- ausgenommen. Auch jenseits dieser Markt- Vertriebs gemacht werden (z. B. verbindliche tig und strikt: Selbständige Händler müssen anteile bzw. zeitlichen Grenzen kommt Verkaufspreise, Kundengruppen, Gebiete etc.). frei und unabhängig darüber entscheiden ausnahmsweise eine Freistellung vom Kar- dürfen, an wen und zu welchen Preisen und tellverbot aufgrund von Effizienzvorteilen in Diese Ausnahme gilt auch für (echte) Handels- Konditionen sie die Produkte verkaufen Betracht, wofür jedoch stets eine genaue vertreter und Kommissionäre, soweit das fi- wollen. Schränkt der Hersteller diese Freiheit Prüfung des Einzelfalls erforderlich ist.
Fachinformation SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | 2018/19 11 Alleinbelieferung, Alleinvertrieb und Vor allem bei Verträgen mit einer automatischen Hersteller dem Händler auch beim Online- Gebietsexklusivität Verlängerungsklausel ist also zu beachten, Vertrieb keine bindenden Preisvorgaben machen Bei der Alleinbelieferung verpflichtet sich der dass ein im Vertrag enthaltenes Wettbewerbs- oder ihm generell den Internetvertrieb verbie- Hersteller, ein bestimmtes Produkt nur an verbot auf höchstens fünf Jahre zu befristen ten. Andererseits ist der Hersteller darin frei, einen Abnehmer (Händler) zu liefern. Häufig ist (und sich nicht automatisch mitverlängert). ob er mit reinen Online-Händler zusammenar- wird dies auf Händlerseite mit einem Allein- beitet; so kann er z. B. von seinen Händlern vertriebsrecht für ein bestimmtes (exklusives) Sonderfall: Selektiver Vertrieb verlangen, dass diese zumindest (auch) über Gebiet kombiniert: Der Hersteller liefert die Bei selektiven Vertriebssystemen wählt der ein stationäres Ladenlokal verfügen. Nutzt der Vertragsprodukte in einem bestimmten Gebiet Hersteller seine Händler nach bestimmten Hersteller aber sowohl stationäre als auch nur an einen Händler und diesem ist es ver- Kriterien aus, um – insbesondere im Bereich Online-Händler, muss er diese auch gleichbe- boten, die Produkte außerhalb des ihm zu- von Luxus- und hochwertigen Markenartikeln handeln: Insbesondere darf er die Online- gewiesenen Vertragsgebiets (aktiv) zu – den besonderen Merkmalen der Vertrags- Händler nicht grundlos nachteiliger behandeln verkaufen. produkte auch beim Vertrieb gerecht zu werden. als den stationären Vertrieb, z. B. wenn es um Um die Geschlossenheit des Systems sicher- Preise, Lieferzeiten oder Rabatte geht. Solche Ausschließlichkeitsbindungen sind zustellen, verpflichten sich die beteiligten aus kartellrechtlicher Sicht grundsätzlich Händler ihrerseits, die Waren nicht an Händler Ob und in welchem Umfang die Verwendung nicht zu beanstanden, sofern die Marktan- außerhalb des Vertriebssystems zu verkaufen. von Onlineplattformen (z. B. eBay, Amazon- teile des Herstellers (als Anbieter) und des Von vornherein unbedenklich sind solche Marketplace) verboten werden kann, wird zurzeit Händlers (als Nachfrager) jeweils 30% nicht Systeme, wenn die Händler nach qualitativen viel diskutiert. Während die frühere Rechtspre- überschreiten und dem Händler der sog. Kriterien (z. B. Größe der Verkaufsfläche, ge- chung und das Bundeskartellamt solche Be- passive Verkauf der Vertragsprodukte – d. h. schultes Fachpersonal) ausgewählt werden, schränkungen außerhalb von Produkten mit auf unaufgeforderte Kundenanfrage – mög- die Art der Vertragswaren solche Kriterien Luxusimage oder Prestigecharakter sehr kritisch lich bleibt. Bei der vertraglichen Umsetzung rechtfertigt und jeder Händler, der die Kriterien sehen, gibt es neuere Entscheidungen, die der Exklusivität ist außerdem darauf zu erfüllt, aufgenommen wird. Außerdem dürfen dafür sprechen, dass unter bestimmten Voraus- achten, dass sich der Hersteller die anderen die Kriterien nicht über das für die Qualitäts- setzungen auch für sonstige Produkte der Gebiete selbst vorbehalten bzw. exklusiv bzw. Imagesicherung notwendige Maß hinaus- Verkauf über als solche erkennbare Onlineplatt- Dritten zuweisen muss. Verhandlungssache gehen. Sind diese Voraussetzungen im formen eingeschränkt werden kann. ist es hingegen, ob der Hersteller die Kunden Einzelfall nicht gegeben (z. B. weil es sich um auch direkt beliefern darf – ein solcher herkömmliche Waren ohne besonderes Luxus- Fazit Selbstbelieferungsvorbehalt ist kartellrecht- oder Markenimage handelt), sind bestimmte Grundsätzlich gilt: Dem (selbständigen) lich unbedenklich, da er aus Kundensicht zu kartellrechtliche Vorgaben einzuhalten: Solche Händler dürfen keine Vorgaben dazu gemacht mehr Wettbewerb führt. Systeme sind nur bis zu Marktanteilen des werden, an wen und zu welchen Konditionen Herstellers und der Händler von jeweils 30 % er die Vertragswaren verkauft. Gleichwohl gibt Wettbewerbsverbot und Alleinbezug vom Kartellverbot freigestellt, und die Händler es eine Reihe von – kartellrechtlich zulässigen Ein Wettbewerbsverbot verbietet dem Händler müssen frei darin sein, die Vertragsprodukte – Möglichkeiten, die Geschäftsbeziehung den Vertrieb von Konkurrenzprodukten. Soll an Endverbraucher und an andere Händler zwischen Hersteller und Händler z.B. durch der Händler außerdem die Vertragsprodukte innerhalb des selektiven Vertriebssystems zu Exklusivitäten, Wettbewerbsverbote oder nur von einem Lieferanten beziehen dürfen, verkaufen. Auswahlkriterien differenzierter zu gestalten. spricht man von einer Allein- (oder Direkt-) Hierbei sind bestimmte kartellrechtliche Bezugsverpflichtung. Eine weitere Art des Sonderfall: Online-Vertrieb Leitplanken (Marktanteile, Laufzeiten) und Wettbewerbsverbots ist die Pflicht des Händ- Der Vertrieb über das Internet ist grundsätzlich Verbote (Preisbindung, Diskriminierung) zu lers zur sog. Gesamtbedarfsdeckung. Das die freie Entscheidung des Händlers und darf beachten, um das Risiko eines unwirksamen bedeutet, dass der Händler den gesamten durch den Hersteller nur in Ausnahmefällen Vertrags (und schlimmstenfalls auch einer Bedarf (bzw. mindestens 80 %) an dem Ver- beeinflusst werden. Insbesondere darf der Geldbuße) zu vermeiden. tragsprodukt bei einem Hersteller bzw. Liefe- ranten decken muss. Solche Exklusivitäten sind kartellrechtlich grundsätzlich zulässig, solange die beteiligten Unternehmen wiederum keine höheren Markt- Grundsätzlich gilt: anteile als jeweils 30 % haben. Außerdem gilt „Dem (selbständigen) Händler dürfen keine Vorgaben dazu eine zeitliche Grenze: Sie dürfen maximal für gemacht werden, an wen und zu welchen Konditionen er eine Zeit von fünf Jahren vereinbart werden. die Vertragswaren verkauft.“
12 Was tun, wenn Geschäftspartner in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten? Ihr Unternehmen kann es in zweierlei Hinsicht mit Die Vergütungsansprüche können auch über Bürgschaf- Geschäftspartnern zu tun bekommen, die in wirt- ten, insbesondere Bankbürgschaften, und Warenkre- schaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Zum einen ditversicherungen geschützt werden. Davon zu kann es sich um einen Ihrer Kunden handeln. Zum unterscheiden sind die dinglichen Sicherheiten im anderen kann Ihr Lieferant betroffen sein. Die Aus- weitesten Sinne. Bei der Lieferung von Waren sollte die wirkungen/Konsequenzen für Ihr Unternehmen sind Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts eine Selbst- völlig unterschiedlich. Entsprechendes gilt für den verständlichkeit sein. Der Eigentumsvorbehalt ermög- Umgang mit einem Kunden bzw. einem Lieferanten licht den Zugriff auf die gelieferten Waren, falls die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ware nicht bezahlt werden sollte. Im Falle der Insolvenz Ihres Kunden können Sie gegenüber dem Insolvenz- Warum das so ist, zeigt ein Blick auf die jeweiligen verwalter wegen des vereinbarten Eigentumsvorbe- Dr. iur. Marc Ludwig Liefer- und Zahlungsströme. Während bei wirtschaftlichen haltsrechts die sogenannte Aussonderung geltend Rechtsanwalt Schwierigkeiten Ihres Kunden Lieferungen an den machen und die Herausgabe der gelieferten Waren Fachanwalt für Insolvenzrecht Kunden und Zahlungen des Kunden an Ihr Unternehmen verlangen. Sie vermeiden also, dass die gelieferten Partner LUDWIG WÖHREN SCHEWTSCHENKO in Rede stehen, ist es bei Ihren Lieferanten genau Waren als Bestandteile der Insolvenzmasse angesehen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB umgekehrt: Im Verhältnis zum Lieferanten geht es um werden. Sind die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Hamburg Lieferungen an Ihr Unternehmen und Zahlungen durch Waren nicht mehr beim Kunden vorhanden, hilft der Ihr Unternehmen an den Lieferanten. einfache Eigentumsvorbehalt nicht weiter. Der einfache Eigentumsvorbehalt kann insbesondere für diese Fälle Wirtschaftliche Schwierigkeiten Ihres Kunden um eine Vorausabtretung der Forderungen des Kunden Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten Ihres Kunden sind gegenüber seinen (End-)Kunden ergänzt werden (ver- zwei Ebenen auseinanderzuhalten. In erster Linie wird längerter Eigentumsvorbehalt). Zahlt also Ihr Kunde die es Ihnen darauf ankommen, dass der Kunde Ihnen geschuldete Vergütung nicht, können Sie sich mithilfe gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt des verlängerten Eigentumsvorbehalts an die Kunden (dazu a) und diese Zahlungen später nicht durch einen Ihres Kunden wenden und Bezahlung direkt an Sie Insolvenzverwalter angefochten und zurückgefordert verlangen. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt greift werden können (dazu b). mit Einschränkungen auch in der Insolvenz Ihres Kun- den. Die verschiedenen Arten des Eigentumsvorbe- a) haltsrechts werden typischerweise in den Allgemeinen Auf der ersten Ebene geht es darum, dass Sie vom Liefer- und Verkaufsbedingungen geregelt. Kunden die für Ihre Lieferungen/Leistungen geschulde- te Vergütung erhalten und sich für den Fall der Nichtzah- Schließlich bietet sich in Ausnahmefällen auch die lung möglichst weitgehend absichern. Stets sollte Vereinbarung einer Sicherungsübereignung an. Die vorbeugend auf eine sorgfältige Auswahl des Kunden Sicherungsübereignung hat den großen Vorteil, dass geachtet werden. So kann man sich beispielsweise an der Kunde die an Ihr Unternehmen zur Sicherheit über- Wirtschaftsauskunfteien wenden und sich näher über eigneten Gegenständen behalten und damit wirtschaf- den Kunden informieren (Schlagwort: „Risikoallokation“). ten darf. Stets ist darauf zu achten, dass die Es sollte zudem vermieden werden, dass der Umsatzan- Sicherungsübereignung rechtlich wirksam umgesetzt teil eines einzelnen Kunden mehr als 10 % des Gesamt- wird. Insbesondere ist im Sinne des Bestimmtheits- umsatzes ausmacht. Unmittelbar zur Sicherung der grundsatzes auf eine konkrete Bezeichnung der zur Vergütung bieten sich Vorauszahlungen an. Sicherheit übereigneten Gegenstände zu achten. Ist
Fachinformation SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | 2018/19 13 die Sicherungsübereignung wirksam vereinbart noch eine Zahlung vom Kunden vereinnahmt, umsehen. Gerade in langfristigen Lieferbeziehungen worden, ist sie grundsätzlich insolvenzfest. besteht ganz grundsätzlich die Gefahr der sollten die Verträge mit dem Lieferanten Kongruenz- oder Inkongruenzanfechtung deswegen so ausgestaltet sein, dass die Verträge Ihr Unternehmen kann auch ohne Weiteres durch den Insolvenzverwalter des Kunden. mit dem Lieferanten – sei es durch Kündigung Geschäfte mit Kunden eingehen, die bereits Liegt die Zahlung mehr als drei Monate vor oder Rücktritt – beendet werden können. einen Insolvenzantrag gestellt haben. In den der Insolvenzantragstellung, besteht diese Keinesfalls sollte man sich zu spät mit möglichen Vertragsschluss sollte dann jedoch zwingend Gefahr nicht mehr. Allerdings sind bei der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Lieferanten der sogenannte vorläufige Insolvenzverwalter sogenannten Vorsatzanfechtung sogar beschäftigen. Denn ist der Lieferant erst einmal bzw. der (endgültige) Insolvenzverwalter Zahlungen anfechtbar, die bis zu 4 Jahre vor in eine Insolvenzsituation geraten und musste eingebunden werden. Entsprechendes gilt, Insolvenzantragstellung liegen. Die Einzelheiten ein Insolvenzantrag gestellt werden, besteht wenn sich Ihr Kunde in einem sogenannten der jeweiligen Anfechtungsvorschriften sind ein hohes Risiko, dass der Geschäftsbetrieb Eigenverwaltungsverfahren (mit oder ohne leider sehr kompliziert. Ganz grundsätzlich des Lieferanten eingestellt wird und zukünftige Schutzschirm) befindet und vom zuständigen lässt sich jedoch sagen: Anfechtungsansprüche Lieferungen nicht mehr möglich sind. Wenn Insolvenzgericht ein vorläufiger oder (endgültiger) sind umso gefährlicher, je mehr man die Sie in diesem Fall Ihren Verpflichtungen Sachwalter eingesetzt worden ist. Gerade unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten seines Kunden gegenüber Ihren Kunden nicht nachkommen Insolvenzanfechtungsgesichtspunkten (dazu kennt und der Insolvenzverwalter bzw. können, sehen Sie sich möglicherweise sogar später) sollte hier jedoch im Zweifel rechtlicher Sachwalter Ihnen diese Kenntnis nachweisen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt. Denn Rat eingeholt werden. kann. Zudem ist zu berücksichtigen, dass stets ist zu berücksichtigen, dass zwei die Rechtsprechung eine überwiegend Vertragsverhältnisse auseinanderzuhalten sind. b) „anfechtungsfreundliche“ Auffassung vertritt. So gibt es auf der einen Seite das gestörte Während sich die vorstehenden Ausführungen Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem („erste Ebene“) mit dem Schicksal Ihrer Ver- Das Anfechtungsrisiko sollte man stets im Blick insolventen Lieferanten. Auf der anderen Seite gütung im Falle von Zahlungsschwierigkeiten behalten und sich nicht erst mit diesem uner- gibt es das Vertragsverhältnis zwischen Ihrem Ihres Kunden beschäftigen, stehen auf der freulichen Thema beschäftigen, wenn der In- Unternehmen und dem Kunden. Wenn Sie die zweiten Ebene Probleme an, die nur zu oft – solvenzverwalter auf einen zukommt. Einen Verträge mit Ihren Kunden nicht erfüllen können, meist aus Unkenntnis – übersehen werden. guten Schutz gegen das Anfechtungsrisiko können Sie sich nicht damit entschuldigen, Ihr Denn sollte Ihr Kunde wegen Zahlungsschwie- bildet das sogenannte Bargeschäft, wobei es Lieferant habe die möglicherweise aufgetretenen rigkeiten bspw. verspätete und/oder unregel- dabei nicht etwa um Barzahlungen geht. Ein Schäden zu verantworten. Schließlich muss mäßige Zahlungen an Sie geleistet haben und Bargeschäft liegt grundsätzlich vor, wenn für sich Ihr Kunde nicht Probleme entgegenhalten wird er dann insolvent, droht Ihnen das Risiko die Vergütungszahlung an Sie unmittelbar eine lassen, die nicht sein Vertragsverhältnis, sondern der sog. Insolvenzanfechtung. Über die Insol- gleichwertige Gegenleistung, z. B. in Form von Ihr Vertragsverhältnis mit Ihrem Lieferanten venzanfechtung können die an Sie vom Kunden gelieferten Waren, in das Vermögen des Kunden betreffen. Ihr etwaiger Regressanspruch gegen geleisteten Zahlungen angefochten und zurück- gelangt ist. Es sollte zudem darauf geachtet Ihren Lieferanten wird wegen dessen Insolvenz gefordert werden, die grundsätzlich bis zu 4 werden, dass ein sofortiger Leistungsaustausch regelmäßig nicht werthaltig sein. Jahre rückwirkend ab Insolvenzantragstellung (z. B. Ware gegen Vergütung innerhalb einer zurückliegen. Berücksichtigt man dann noch, Frist von ca. 2 Wochen) stattfindet. Nicht uner- Ist erst einmal die Insolvenz des Lieferanten dass Anfechtungsansprüche bis zu 3 Jahre nach wähnt soll bleiben, dass sich Anfechtungsrisiken eingetreten, muss unter Einbeziehung des Insolvenzeröffnung verfolgt werden können, mittlerweile über sog. Insolvenzanfechtungs- (vorläufigen) Insolvenzverwalters bzw. (vor- muss man sich als Empfänger der Zahlungen versicherungen versichern lassen. läufigen) Sachwalters geklärt werden, ob möglicherweise mit Vorgängen beschäftigen, eine Weiterbelieferung möglich ist und wie die bis zu 7 Jahre zurückliegen! Die viel disku- Wirtschaftliche Schwierigkeiten Ihres die Zahlungsmodalitäten aussehen sollen. tierte Insolvenzanfechtungsreform hat diesbe- Lieferanten Entsprechend den Ausführungen zur Insolvenz züglich kaum Verbesserungen für den Schwieriger ist die Situation, wenn Ihr Lieferant Ihres Kunden sind die rechtlichen Einzelhei- Anfechtungsgegner gebracht. in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Ist Ihr ten jedoch kompliziert und können meist Unternehmen bspw. auf betriebsnotwendige ohne versierte rechtliche Berater nicht an- In der Praxis kommt die Insolvenzanfechtung Lieferungen angewiesen, bedarf es keiner gemessen beurteilt werden. Keinesfalls i. d. R. als sog. Kongruenz-, Inkongruenz- oder weiteren Erwähnung, dass als Folge auch Ihr bedeutet jedoch die Insolvenz Ihres Liefe- Vorsatzanfechtung vor. Das Risiko einer Unternehmen in Schwierigkeiten geraten kann. ranten, dass Sie sich rechtlos stellen oder Kongruenz- oder Inkongruenzanfechtung Insbesondere bei verzögerten Lieferungen dass die Insolvenz das Ende der Geschäfts- besteht, wenn Sie Zahlungen im Zeitraum von sollte möglichst rasch in einem Gespräch mit beziehung bedeuten muss. Das moderne drei Monaten vor Insolvenzantragstellung dem Lieferanten geklärt werden, warum es zu Insolvenzrecht bietet ausreichend Möglich- (nicht: Insolvenzeröffnung) erhalten haben. Lieferverzögerungen gekommen ist. Im Zweifel keiten, den Geschäftsbetrieb auch langfris- Haben Sie bspw. 10 Tage vor Insolvenzantragstellung sollte man sich frühzeitig nach Alternativen tig fortzuführen.
14 Gewerbliche EU-Schutzrechte im UK Was passiert mit den EU-Schutzrechten im UK im Falle eines „ungeregelten Austritts“? Fest steht, dass der Austritt des UK aus der EU (Brexit) Wirtschaftsministeriums wird nachfolgend insbe- am 29.03.2019 um 23 Uhr britischer Zeit rechtskräftig sondere die Auswirkung eines solchen „No deal“- werden wird. Unberührt vom Brexit bleiben Schutz- Szenarios auf bestehende und zukünftige europäische rechte, die im Rahmen von sonstigen internationalen Schutzrechte beleuchtet. Abkommen normiert sind, deren Mitglied das UK sowie die Union selbst und/oder die verbleibenden „Äquivalenter“ Marken-/Designschutz für EU-Marken/ Mitgliedstaaten sind. Fraglich bleibt allerdings, wel- Designs im UK nach einem „ungeregelten Austritt“ che Auswirkungen der Brexit auf das europäische Hauptsächlich betroffen sind solche gewerblichen System der gewerblichen Schutzrechte hat, d. h. sol- Schutzrechte, die einheitlichen Schutz in der ge- che Schutzrechte, die auf Unionsrecht basieren. Was samten EU gewähren (sog. „Unitary IP rights“). geschieht mit den europäischen Patenten, Marken Dabei handelt es sich um EU-Marken und EU-Designs Dr. rer. nat. Anatol Spork und Designs? („Gemeinschaftsgeschmacksmuster“). Dem Ver- Patentanwalt nehmen nach wird die Regierung des Vereinigten Uexküll & Stolberg Der „ungeregelte Austritt“ des UK wird mehr und Königreiches dafür sorgen, dass jene Schutzrechte Hamburg mehr von der utopischen Dystopie zur realistischen auch nach einem „harten“ Brexit im Vereinigten Conclusio Königreich gültig und durchsetzbar bleiben, und Art. 50 Abs. 2 EUV sieht vor, dass, nach der Absichts- zwar indem „äquivalenter“ Marken- bzw. Design- erklärung eines Mitgliedstaats auszutreten, die schutz geschaffen wird. Getrennt behandelt werden Union auf der Grundlage der Leitlinien des Europä- indes EU-Marken- und EU-Designanmeldungen und ischen Rates mit diesem Staat ein Abkommen über EU-Marken- und EU-Design-Eintragungen. die Einzelheiten des Austritts aushandelt, wobei auch der Rahmen für die künftigen Beziehungen Unternehmen bzw. Personen, die zum Zeitpunkt dieses Staates zur Union berücksichtigt werden soll. des Brexit Inhaber von EU-Marken- und EU-Design Ein solches Abkommen würde idealerweise auch anmeldungen sind, werden ab dem Austrittsdatum das weitere Vorgehen bezüglich der EU-Schutzrech- neun Monate Zeit haben, um ein identisches natio te im UK abschließend regeln. Sollte ein derartiges nales Schutzrecht anzumelden, wobei die Priorität Dr. iur. Alexander Thünken, LL.M. Abkommen zwischen der Union und dem UK allerdings der EU-Anmeldung (einschließlich einer etwaigen Fotos: fotolia/ink drop, Casseb Rechtsanwalt nicht zustandekommen, muss das austrittswillige Seniorität) in Anspruch genommen werden kann. Fachanwalt für gewerblichen UK die Gemeinschaft auf dem Weg des „ungeregel- Die Kosten für eine solche Anmeldung richten sich Rechtsschutz Uexküll & Stolberg ten Austritts“ verlassen („No deal“-Szenario). Vor nach den Gebühren des UKIPO. All dies gilt auch Hamburg dem Hintergrund der kürzlich (Sept. 2018) in diesem für Schutzerstreckungen von IR-Marken und Inter- Kontext veröffentlichten Richtlinien des britischen nationaler Designs auf die EU.
Fachinformation SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | 2018/19 15 zwischenstaatliche Organisation handelt. wonach sich die einheitliche Wirkung des Im Rahmen der Verträge des Europäischen EU-Patentes nach dem Brexit nur im Rah- Patentübereinkommens (EPÜ) erteilte eu- men einer weitergehenden Vereinbarung ropäische Patente, d. h. sog. Bündelpaten- zwischen dem UK und der EU auch auf te ohne einheitliche Wirkung, zerfallen nach britisches Hoheitsgebiet erstrecken dem einheitlichen Erteilungsverfahren in könnte. ein Bündel nationaler Patente. Fragen der Verletzung oder Nichtigkeit dieser europä- Ungeachtet dessen hängt die Wirksamkeit ischen Patente fallen daher nach den der EPatVO aber zunächst von dem In- Maßgaben der EuGVVO (Art. 4, 7 Abs. 2, 24 krafttreten des Übereinkommens über ein Nr. 4 EuGVVO) unter die nationale Gerichts- Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ab. Im barkeit im jeweiligen Vertragsstaat. Demnach April 2018 hat das UK als nunmehr 16tes bleiben auch nach dem „ungeregelten Land, das im Februar 2013 unterzeichne- Austritt“ des UK bestehende Abreden be- te EPGÜ, ratifiziert. Ungeachtet des über züglich des britischen Teils europäischer alledem schwebenden Brexit bedarf es Patente weiterhin wirksam. Im Rahmen der zum Inkrafttreten des EPGÜ nunmehr noch Erteilung eines europäischen Patents gemäß der Ratifikation durch die Bundesrepublik EPÜ wird auch weiterhin das UK als Ver- Deutschland. Die Regierung wird nach eigenen Angaben tragsstaat benannt werden können; bereits weiter dafür sorgen, dass Unternehmen heute können auch für beteiligte Nicht-EU- bzw. Personen, die zum Zeitpunkt des Mitgliedstaaten wie z. B. die Schweiz, Brexit Inhaber eingetragener EU-Marken Norwegen oder Türkei europäische Patente und EU-Designs sind, ein neues äquiva- erlangt werden. lentes nationales Schutzrecht zugewiesen wird, das zum Zeitpunkt des Austritts Ganz anders stellt sich die Lage bezüglich Gültigkeit erlangt. Vollmundig wird ange- des geplanten EU-Patents mit einheitlicher kündigt, dass all dies mit „minimalem Wirkung dar. Grundlage hierfür ist die administrativen Aufwand“ vonstatten bereits in Kraft getretene aber noch nicht gehen soll. Dabei wird darauf Wert gelegt, wirksame Europäischen Patentverordnung dass die Marke bzw. das Design so be- (EPatVO). Als EU-Verordnung adressiert handelt werden wird, als ob es dem Recht diese zunächst nur EU-Mitgliedstaaten, des Vereinigten Königreiches unterliegt. Die Inhaber werden offenbar verständigt, dass ein neues nationales Schutzrecht zu ihren Gunsten abgezweigt wurde. Sofern ein Inhaber kein nationales Schutz- recht wünscht, besteht die Möglichkeit des „Opting out“. All dies ändert nichts daran, dass eingetra- gene EU-Marken oder Gemeinschafts geschmacksmuster in allen anderen EU-Mitgliedstaaten ihre Gültigkeit behalten. EU-Patente mit einheitlicher Wirkung und europäische Patente ohne einheitliche Wir- kung – es bestehen erhebliche Unterschiede Der Brexit lässt die UK-Mitgliedschaft in der Europäischen Patentorganisation (EPO) unberührt, da es sich hierbei um eine
16 zwischen der EU und dem UK als Folge des Brexit, zur Regelung gewisser Kernfragen unerlässlich, wie z. B. den Vorrang des Unionsrechtes und die Vorla- gepflicht an den EuGH in allen Rechtsstreitigkeiten der Jurisdiktion des Europäischen Patentgerichtes (EPatG) (Leistner/Simon, GRUR Int. 2017, 825). Bezüglich des Inkrafttretens des EPGÜs vor dem anstehenden Brexit (29.03.2019) ist allerdings zu Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens beachten, dass das EPGÜ nach Art. 89 Abs. 1 EPGÜ wurde im März 2017 eine Verfassungsbeschwerde am ersten Tag des vierten Monats nach Hinterlegung gegen die Ratifikation des EPGÜ erhoben (Az. 2 BvR der deutschen Ratifikationsurkunde in Kraft tritt. 739/17). Auch wenn die Stellungnahmen zahlreicher Um eine Beteiligung des UK am EPGÜ unter diesen relevanter Institutionen und Organisationen der Vorgaben zunächst sicher zu stellen, sollte die Verfassungsbeschwerde kaum Erfolgsaussichten deutsche Ratifikationsurkunde bis spätestens zugestehen, hat das Bundespräsidialamt dem Ende November hinterlegt worden sein, was unter üblichen Prozedere folgend auf Ersuchen des Bun- Berücksichtigung der momentanen Sachlage wie- desverfassungsgerichtes (BVerfG) in die Aussetzung derum eine Zurückweisung der anhängigen Verfas- des Ratifikationsverfahrens bis zu einer Entscheidung sungsbeschwerde durch das BVerfG vor diesem in der Hauptsache eingewilligt. Zeitpunkt erforderlich macht. In diesem Kontext ist somit von entscheidender Somit wird ein zweites Szenario (II) mit jedem Tag Bedeutung, wann das BVerfG über die anhängige realistischer, wonach der Brexit noch vor dem Verfassungsbeschwerde entscheidet, was nach möglichen Inkrafttreten des EPGÜ erfolgt. In diesem jetzigem Stand (Anfang November 2018) weiterhin Falle wäre eine Beteiligung des UK am EPGÜ er- unklar ist. Einem ersten Szenario folgend (I) tritt heblich schwieriger, denn derzeit steht der Beitritt das EPGÜ noch vor dem Brexit in Kraft, wodurch nach Art. 84 Abs. 4 EPGÜ iVm Art. 2 b EPGÜ nur das UK völkerrechtlich zum EPGÜ-Vertragsmitglied- EU-Mitgliedstaaten offen. Die Möglichkeit des staat wird. Fraglich ist dann, ob eine Beteiligung Inkrafttretens des EPGÜs auch ohne eine Beteili- des UK am EPGÜ auch nach dem erfolgten Brexit gung des UK wird dahingegen von der hL bejaht möglich ist und welche Schritte hierfür erforderlich (Hüttermann, Mitteilungen der deutschen Patent- wären. Zunächst ist festzustellen, dass das EPGÜ anwälte 2016, 353). keine Vorgaben für einen möglichen Austritt eines EPGÜ-Vertragsmitgliedstaats aus der EU oder aus Somit würde sich im Rahmen des zweiten Szena- dem EPGÜ selbst enthält. In diesem Sinne scheint rios (II) wohl die Frage stellen, ob eine nachträg- nach hL auf Grundlage der Aussagen des EuGHs in liche Beteiligung des UK als nicht EU-Mitgliedstaat dem Gutachten 1/09 ein britischer Verbleib im am bereits in Kraft getretenen EPGÜ möglich wäre. EPGÜ auch nach dem Brexit rechtlich möglich (z. B. Diesbezüglich nähren die im Rahmen der deutschen Tilmann, GRUR 2016, 753 und Haberl/Schallmoser, Verfassungsbeschwerde diskutierten Kernpunkte, GRuR-Prax 2017, 70), wobei einige Änderungen des die unter anderem auch auf das Verhältnis des EPGÜ und der gesetzlichen Rahmen erforderlich EPGÜ zu EU-Recht abstellen, berechtigte Hoffnung. wären, die aber eher technischer Natur sind und In diesem Zusammenhang wurde insbesondere wohl keinen neuen Ratifikationsprozess verlangen hervorgehoben, dass es sich bei dem EPGÜ um würden (Ohly/Streinz, GRUR Int. 2017, 1). Ferner einen internationalen völkerrechtlichen Vertrag wäre ein zusätzliches internationales Abkommen und nicht um einen EU-Rechtsakt handelt, wobei „No deal is better than a bad deal“ Theresa May – PM of the UK
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