ImmoNews Wissens- und Lesenswertes für Wohneigentümer 1/2014 - HEV Wallisellen

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Wissens- und Lesenswertes für Wohneigentümer   1/2014

         hev-wallisellen.ch
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ImmoNews 1/2014

Inhalt

05   Die Seite des Präsidenten
07   Traktandenliste der
     80. Generalversammlung
     vom 19. März 2014
08   Jahresbericht 2013
     des Präsidenten
20   Vermögensrechnung
     per 31. Dezember 2013
21   Rechnung 2013 / Budget 2014
22   Revisionsbericht
23   Antizyklischer Kapitalpuffer
     verteuert Hypotheken
24   Einige Impressionen des Herbst-
     anlasses 2013 mit Evelyne Binsack
26   Zivilprozessuale Tücken bei der
     Mieter-Ausweisung
29   Gemeinderatswahlen
     Wallisellen März 2014
30   Goldesel Eigentümer und Mieter –
     wer kann das noch bezahlen?
32   Auch noch…
34   Veranstaltungskalender
34   Impressum
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ImmoNews 1/2014   05

Sehr geehrte Damen und Herren

Das WEF in Davos 2014 gehört der Vergangenheit an und die
ersten Wahlen und Abstimmungen stehen an und wie Wahlen
eben so sind, mit ungewissem Ausgang. Die Rede ist auch von
Zürich, wo zu hoffen ist, dass die bürgerlichen Kandidaten und
Kandidatinnen Sitze machen. Es wäre wünschenswert, dass die
links-grüne Regierung einige Farbtupfer von rechts erhielte.

Die Politik in der grössten Schweizer        Parteigrenzen und ideologischen Gra-
Stadt macht wenig Freude und was sich        benkämpfen eine sinnvolle und zukunfts-
Zürich mit der Revision der Bau- und         weisende Diskussion zu diesem Thema
Zonenordnung (BZO) leistet, entbehrt         stattfindet. Irgendwann stossen wir an
jeglichen Kommentares. Überall ist die       die Grenzen unserer Entwicklung und
Rede von verdichtetem Wohnen und die         man kann heute schon in unserer Region
Linke plädiert für mehr gemeinnützigen       ahnen, wie es in einigen Jahren mit dem
Wohnungsbau. Wie dies geschehen soll,        öffentlichen Verkehr aussieht. Überfüllte
erfährt nun der sehr erstaunte Bürger        Züge und Wartezeiten gehören ja heute
über die BZO. Zuerst werde ein Geschoss      schon zum täglichen Bild. Vom Strassen-
weniger erlaubt und wenn man sich dann       verkehr und den fehlenden Autobahnver-
bereit erklärt, gemeinnützige Wohnungen      bindungen ist schon gar keine Rede mehr.
zu erstellen, wird eine Mehrausnützung       Der Blickwinkel muss in der Diskussion
erlaubt, aber nur unter der Federführung     geöffnet und erweitert werden. Neue
der Stadt! Das kann es ja wohl nicht sein!   Arbeits- und Zeitmodelle sind gefragt.
                                             Der massive Lastwagenverkehr zeugt von
Nach wie vor zielt die Linke auf mehr        einer unsinnigen Lagerbewirtschaftung
Staat und Regulierungen ab, will aber        mittels just in Time und wie lange wir uns
weiterhin die Schleusen über die Perso-      noch ein Nachtfahr- und Nachtflugverbot
nenfreizügigkeit offen lassen. Das diese     leisten können, bleibt dahingestellt. Ich
Entwicklung auf die Dauer nicht gut          würde es sehr begrüssen, wenn diese Fra-
gehen kann und uns nur vordergründig         gen rasch an die Hand genommen wer-
mehr Wohlstand bringt, aber die spätere      den und wir endlich aufwachen!
Zeche unsere Jungen bezahlen müssen,
kann oder will man nicht verstehen. Es ist   Ebenfalls zu diesem Themenkreis gehört
nun dringend an der Zeit, dass über die      die bauliche Entwicklung von Wallisellen.
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06    ImmoNews 1/2014

Mit der letzten BZO Revision wurde eine     was ihm gefällt und was das Baugesetzt
sinnvolle bauliche Verdichtung beschlos-    zulässt. Aber Schade ist es trotzdem!
sen und teilweise umgesetzt. Es macht
durchaus Sinn, dass im Zentrum der Ge-      Die Wahlen in Wallisellen stehen ebenfalls
meinde urbane Bauten entstehen. Leider      vor der Türe. Lesen Sie auf den folgenden
ist festzustellen, dass diese Entwicklung   Seiten unsere Wahlempfehlung.
auch in den Einfamilienhausquartieren
Einzug gehalten hat, obwohl die BZO-Re-     Ich freue mich, Sie zur 80. Generalver-
vision keine Anpassung zur Folge hatte.     sammlung am 19. März 2014 im Gemein-
Leider wurde in der vorletzten Revision     desaal einladen zu dürfen. Ein wunder-
die Einfamilienhauszone abgeschafft und     schönes Programm erwartet Sie einmal
mit dem Wechsel von Ausnützung auf          mehr und der kulinarische Teil lässt we-
Baumassen ist ein verdichtetes Bauen        nige Wünsche offen.
ermöglicht worden. Ich persönlich finde
es schade, dass in gewachsenen Quartie-     Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit und
ren alte Bausubstanz verschwindet und       freue mich, Sie zahlreich am 19. März
anstelle dieser Häuser neue überdimensi-    begrüssen zu dürfen.
onierte Eigentumsüberbauungen entste-
hen, welche sehr wenig auf die Strukturen
eines Quartieres Rücksicht nehmen. Leider
ist gegen diese Entwicklung wenig einzu-
wenden, ist doch ein liberales Baugesetzt
sehr wichtig und grundsätzlich soll ein
Eigentümer auf seinem Land das bauen,       Ihr Präsident, René Keller

     Willkommen bei der Zürcher
     Kantonalbank in Wallisellen.
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ImmoNews 1/2014   07

                 Traktandenliste
   zur ordentlichen 80. Generalversammlung des
Hauseigentümerverbandes Wallisellen und Umgebung

    Mittwoch, 19. März 2014, 18.30 Uhr
             Saal zum Doktorhaus in Wallisellen

               Die Einladung zur GV mit Anmelde-Talon
            erhalten Sie als Beilage zur ImmoNews 1/2014

          18.30 Uhr – 19.00 Uhr
   Apéro mit musikalischer Einstimmung

                 19.00 Uhr – 19.30 Uhr
                 Generalversammlung

    1.   Begrüssung / Wahl Stimmenzähler
    2.   Protokoll der GV vom 20. März 2013 (Immo News 2/2013)
    3.   Jahresbericht 2013 des Präsidenten (Immo News 1/2014)
    4.   Jahresrechnung 2013 / Déchargeerteilung Kassier und
         Vorstand (Immo News 1/2014)
    5.   Festlegung der Jahresbeiträge 2014 (Immo News 1/2014)
    6.   Budget 2014 (Immo News 1/2014)
    7.   Ersatzwahl Vorstand
    8.   Anträge von Mitgliedern
    9.   Diverses

  Allfällige Anträge sind dem Vorstand bis spätestens 7. März 2014
                        schriftlich einzureichen.

         Unkostenbeitrag für Nachtessen pro Person CHF 20.–
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08   ImmoNews 1/2014

Jahresbericht 2013

Konjunktur im Ausland                         BIP-Wachstum ausweisen muss (-0.4%).
Nach Einschätzung der Schweizerischen         Die Arbeitslosenquote im Euroraum wird
Nationalbank (SNB) war das Jahr 2013 ge-      von Eurostaat im November 2013 mit
prägt durch eine langsame Erholung der        12.2% (saisonbereinigt) angegeben. Die
Weltwirtschaft. In den Industriestaaten       Quote aller EU-Länder ist mit 11% deut-
wuchs das Bruttoinlandprodukt (BIP) deut-     lich tiefer. Während die Arbeitslosenquote
licher als von der Mehrheit der Progno-       im gesamten EU-Raum auf hohem Niveau
se-Institute erwartet. Die Wirtschaftsleis-   praktisch konstant blieb, ist sie im Euro-
tung der Schwellenländer blieb dagegen        raum seit dem Vorjahr nochmals deutlich
etwas hinter den Erwartungen zurück.          angestiegen (2012: 10.8%). Die Arbeitslo-
Die Organisation für wirtschaftliche Zu-      senquoten von 2007 und 2008 von unter
sammenarbeit und Entwicklung (OECD)           8% sind damit in noch weitere Ferne
spricht ebenfalls von einer noch fragilen     gerückt.
und zögerlichen, aber doch spürbaren
wirtschaftlichen Erholung in zahlreichen
OECD-Ländern 2013.                            Konjunktur in der Schweiz
                                              Die SNB konstatiert für 2013 eine solide
Verschiedene europäische Staaten erziel-      Konjunkturentwicklung. Vor allem die
ten Fortschritte dabei, ihre Haushalte in     binnenorientierten Branchen profitierten
den Griff zu bekommen. Das im Septem-         von günstigen Rahmenbedingungen. Die
ber 2012 von der Europäischen Zentral-        Arbeitsmarktsituation, das Bevölkerungs-
bank (EZB) aufgelegte Kaufprogramm von        wachstum durch die Zuwanderung und
Staatsanleihen für europäische Krisenlän-     die günstigen Kreditbedingungen in der
der, hat zusammen mit anderen Faktoren        Schweiz stützen die Konjunktur und füh-
zu einer Entspannung an den Finanz- und       ren zu einer guten Auslastung der Produk-
Kreditmärkten geführt. Die Risikoprämien      tionskapazitäten.
auf Staatsanleihen der Euro-Peripherie-
länder sind seit den Höchstständen 2012       Das BIP-Wachstum lag 2013 bei rund
deutlich zurückgegangen.                      1.8% (2012: 1.0%). Die massgebenden
                                              PrognoseInstitute der Schweiz rechnen für
Trotz besseren Wirtschaftszahlen geht         2014 mit einem leicht stärkeren Wachs-
die SNB davon aus, dass die Eurozone für      tum. Im Durchschnitt wird von 2.2%
das Jahr 2013 wiederum ein negatives          BIP-Wachstum ausgegangen.
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ImmoNews 1/2014     09

Zinsen und Hypothekarkredite                   rund 830 Mia. Fr.). Das Hypothekarvo-
Das Zielband für den Dreimonats-Li-            lumen der privaten Haushalte betrug im
bor-Satz der SNB wurde am 3. August            Oktober 2013 650 Mia. Fr.
2011 auf 0% bis 0.25% verengt. Die SNB
strebte auch 2013 unverändert einen Leit-
zins von nahezu Null an. Die Europäische       Immobilien-Aussichten für 2014
Zentralbank (EZB) hat den europäischen         Auch für das Jahr 2014 rechnet eine
Leitzins am 2. Mai 2013 von 0.75% auf          Mehrheit der befragten Immobilienex-
0.5% gesenkt. Am 7. November 2013              perten sowohl beim selbstgenutzten
erfolgte eine zweite Senkung auf noch          Wohneigentum als auch bei den Mehr-
0.25%.                                         familienhäusern mit steigenden Preisen.
                                               Die erwarteten Preissteigerungen liegen
Das Hypothekenzentrum gibt am 6. Ja-           jedoch klar unterhalb der Vorjahre. Bei
nuar 2013 den publizierten Durchschnitt        den Einfamilienhäusern gehen 53% der
der von ihr beobachteten grossen zehn          befragten Experten von konstanten Prei-
Hypothekarinstitute für eine zehnjährige       sen aus (Vorjahr 48%), 33% von stei-
Festhypothek mit 2.76% an. Damit hat           genden Preisen (Vorjahr 44%). Bei den
sich dieser Wert im Vorjahresvergleich von     Eigentumswohnungen sind es 41%, die
2.17% um doch beachtliche 0.6% erhöht.         konstante Preise und 36%, die steigende
                                               Preise prognostizieren. Immerhin 22% der
Das Tiefzinsumfeld hat nach Angaben der        befragten Experten gehen von sinkenden
SNB die Nachfrage nach Hypothekarkre-          Preisen aus. Dieser Anteil hat sich gegen-
diten weiter stimuliert. Die auf den 1. Juli   über dem Vorjahr mehr als verdoppelt.
2012 in Kraft gesetzten Bankenrichtlinien      Bei den Mehrfamilienhäusern werden für
zur Hypothekarvergabe und der auf den          2014 von 53% konstante und von 42%
30. September 2013 eingeführte banken-         steigende Preise erwartet. Im Vorjahr
seitige Eigenkapitalpuffer konnten laut        haben diese Werte noch bei 36% und
Einschätzung der SNB noch keine nach-          60% gelegen. Dies sind Anzeichen dafür,
haltige Beruhigung an den Hotspots des         dass sich das Preiswachstum nun auch bei
Immobilienmarktes herbeiführen. Immer-         den Mehrfamilienhäusern abzuschwächen
hin, die Hypothekarforderungen wuchsen         beginnt.
2013 mit 4.4% nicht mehr so stark wie
2012 (5.9%). Das gesamte Hypothe-              Das Mietzinswachstum dürfte sich 2014
karkreditvolumen der 250 von der SNB           aufgrund des sinkenden Referenzzins-
untersuchten Kreditinstitute betrug im         satzes abschwächen. 65% der Befragten
Oktober 2013 rund 867 Mia. Fr. (Vorjahr        prognostizieren denn auch insgesamt un-
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ImmoNews 1/2014   11

veränderte Wohnungsmieten, respektive         Nach der Abstimmung «Sicheres Woh-
Mietzinseinnahmen. Nur noch 17% der           nen im Alter» vom 23. September 2012
Befragten (Vorjahr 30%) geht davon aus,       nahm der HEV Schweiz eine Standortbe-
dass die Mieterträge von Wohnungen in         stimmung vor. Am 14. März 2013 reichte
ihrem Portfolio, respektive in ihrer Mark-    NR Hans Egloff, Präsident HEV Schweiz,
tregion nochmals steigen wird.                die Motion «Sicheres Wohnen. Einmali-
                                              ges Wahlrecht beim Eigenmietwert» ein.
71% der Befragten rechnet für das Jahr        Der Vorstoss sieht für alle Eigentümer
2014 mit konstanten Baukosten (Vor-           von selbstgenutztem Wohneigentum das
jahr 67%). Die Baulandpreise sind 2013        einmalige Wahlrecht vor, dass der Eigen-
wiederum gestiegen. 51% der befragten         gebrauch der Liegenschaft am Wohnsitz
Experten (Vorjahr 66%) gehen auch 2014        nicht der Einkommenssteuer unterliegt.
von steigenden Baulandpreisen aus. Ein        Wird das Wahlrecht ausgeübt, werden
Vergleich mit Daten aus vergangenen Jah-      die privaten Schuldzinsabzüge beschränkt
ren zeigt, dass sich die Preiserwartung der   und die Versicherungsprämien sowie die
Experten beim Bauland stark am Konjunk-       Kosten der Verwaltung sind nicht mehr
turverlauf orientiert.                        vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
                                              Der Unterhaltsabzug kann bis zu einem
                                              Maximalbetrag von 4000 Franken (direkte
Handlungsbedarf bei der                       Bundessteuer) bzw. bis zu einem vom
Eigenmietwertbesteuerung                      Kanton zu bestimmenden Maximalbetrag
Auch der Bundesrat anerkennt den Anreiz       (Staats- und Gemeindesteuer) jährlich
zur Verschuldung als Fehler im System         abgezogen werden. Die Kosten für Mass-
und damit den Handlungsbedarf beim            nahmen, welche dem Energiesparen, dem
Thema Eigenmietwert. Laut der Schwei-         Umweltschutz und der Denkmalpflege
zerischen Nationalbank (SNB) lagen die        dienen, können im heutigen Umfang
privaten Hypothekarforderungen in der         vom steuerbaren Einkommen abgezogen
Schweiz im Oktober 2013 bei 650 Mrd.          werden.
Fr. Dies ist pro Kopf der Bevölkerung
gemessen eine der höchsten Verschuldun-       Der Bundesrat hat die Motion am 8. Mai
gen weltweit. Aus dieser Perspektive geht     2013 abgelehnt und fordert einen gene-
es langfristig auch um die Stabilität der     rellen Systemwechsel, der zu einer Um-
Schweizer Volkswirtschaft. Denn ändert        verteilung zwischen den verschiedenen
sich beim Thema Eigenmietwertbesteue-         Eigentümerkategorien führen würde.
rung nichts, wird der Hypotheken-Schul-       Ohne flankierende Massnahmen hätte
denberg weiter anwachsen.                     ein Systemwechsel zudem beträchtliche
12   ImmoNews 1/2014

Mehreinnahmen bei Bund und Kanto-             Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Pier-
nen auf Kosten der Wohneigentümer zur         re-Marie Glauser von der Universität
Folge. Bestraft würden jene Haushalte,        Lausanne erklärte die Vorlage für verfas-
die sich eine Rückzahlung ihrer Hypothek      sungswidrig. Und auch der Bundesrat hat
nicht leisten können. Dies widerspricht       am 13. September 2013 die Ablehnung
dem verfassungsrechtlichen Gebot der          der ungerechten Vorlage empfohlen. Die
Wohneigentumsförderung sowie der              Initiative verletze nicht nur das Rückwir-
Gleichbehandlung.                             kungsverbot, sondern auch die finanzi-
                                              ellen Auswirkungen der Initiative seien
                                              ungewiss. Zudem möchte der Bundesrat
Erbschaftssteuer                              die Finanzautonomie der Kantone nicht
Am 12. März 2013 kam die eidgenössi-          unnötig beschneiden. Der willkürlich fest-
sche Volksinitiative «Millionen-Erbschaften   gelegte Freibetrag von 2 Millionen Fran-
besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteu-     ken auf der Summe des Nachlasses und
erreform)» zustande. Am 17. Mai 2013          aller steuerpflichtigen Schenkungen ist
hat die Finanzdirektorenkonferenz (FDK)       viel zu tief angesetzt. Viele Liegenschaften
die Volksinitiative zur Ablehnung empfoh-     haben einen Wert von über einer Million
len. Dies, obwohl die Initiative den Kan-     Franken. Kommen noch Erspartes und
tonen einen Drittel der Steuereinnahmen       Vorsorgegelder hinzu, so ist der Freibe-
verspricht. Die verbleibenden zwei Drittel    trag schnell einmal überschritten. Nicht
sollen in die AHV fliessen.                   richtig ist sodann, dass die Initiative bei

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ImmoNews 1/2014         13

der Berechnung des Vermögens auf den        schen Hypothekarforderungen und wird
Verkehrswert und nicht wie üblich, den      auf ein Viertelprozent gerundet.
Steuerwert abstellt. Aus diesen Gründen
lehnt der HEV Schweiz die Vorlage für       Seit seiner erstmaligen Publikation am
eine nationale Erbschaftssteuer klar ab.    9.September 2008 ist der hypothekarische
                                            Referenzzinssatz für die Mieten kontinu-
                                            ierlich von 3.5% auf 2.0% gesunken. Der
Referenzzinssatz                            zugrundeliegende Durchschnittszinssatz
Für die Mietzinsgestaltung wird in der      lag bei der letztmaligen Publikation im
ganzen Schweiz seit 10. September 2008      Jahre 2013 noch bei 2.06%. Der Refe-
auf einen einheitlichen hypothekarischen    renzzinssatz verharrt auf dem Niveau von
Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat    2.0% bis der Durchschnittszinssatz 1.88%
an die Stelle des in den einzelnen Kanto-   unter- oder 2.12% überschreitet. Obwohl
nen früher massgebenden Zinssatzes für      die neu abgeschlossenen Hypothekarkre-
variable Hypotheken. Die Rechtsgrund-       dite 2013 immer noch tiefere Zinssätze
lage bildet Artikel 12a der Verordnung      aufweisen als die abgelösten Althypo-
über die Miete und Pacht von Wohn- und      theken, wird gemeinhin keine weitere
Geschäftsräumen (VMWG). Der Referenz-       Senkung des Referenzzinssatzes mehr
zinssatz stützt sich auf den von der SNB    erwartet. Wann und wie schnell der Refe-
vierteljährlich erhobenen volumengewich-    renzzinssatz künftig steigen wird, darüber
teten Durchschnittszinssatz der inländi-    gehen die Meinungen auseinander.

                                              Bauleitung
                                              Energetische Sanierungen
                                              Umbau und Renovationen
                                              Thermografie
                                              Ortung von Leckstellen
                                              Bauabnahmen

                                              Bahnhofstrasse 26, 8304 Wallisellen
                                              Tel. 043 543 10 00, www.gaechterag.ch

   Inserat_GaechterAg.indd 1                                              11.07.13 16:55
14   ImmoNews 1/2014

Vernehmlassung                               damit nicht absolut. Die Ausnahmen sind
Zweitwohnungsgesetz                          aufgrund der Radikalität der verlangten
Der HEV Schweiz hat die Zweitwohnungs-       Neuausrichtung angemessen und sinnvoll.
initiative als zu radikal abgelehnt. Diese
drastische Form der Zweitwohnungsbe-         Die Vollzugsvorschriften versuchen den
grenzung ist aus eigentumsrechtlicher und    bürokratischen Apparat klein zu halten
föderalistischer Sicht problematisch. Der    und Eingriffe in die Privatsphäre zu be-
äusserst knappe Ausgang und die miss-        schränken. Beides ist nicht überall ge-
verständliche Formulierung der Initiative    glückt. So etwa bei der Anzeigepflicht der
rechtfertigen eine massvolle Umsetzung       zuständigen Baubehörden und der Ersatz-
der Begrenzungsvorschrift. Bis zum 20.       abgabe bei vorübergehender Sistierung
Oktober 2013 war der Entwurf zum             der Auflage. Auch erscheint das Strafmass
neuen Zweitwohnungsgesetz (ZWG) in           bei Zuwiderhandlung gegen Nutzungs-
Vernehmlassung. Der HEV Schweiz be-          auflagen mit hohen Geldstrafen oder gar
teiligt sich mit einer ausführlichen Stel-   Freiheitsstrafen unangebracht streng.
lungnahme am Verfahren. In Teilaspekten
war der Verband vom Bundesamt für            Trotz dieser Vorbehalte: Alles in allem ist
Raumentwicklung bei der Ausarbeitung         der Gesetzgeber beim Zweitwohnungs-
bereits zuvor einbezogen worden.             gesetz auf dem richtigen Weg. Die vor-
                                             handenen Schwächen lassen sich unserer
Hauptziele des Verbandes waren und sind      Ansicht nach im Parlament noch beheben.
der Schutz des Besitzstandes bei bereits     Als wichtigsten Beitrag vermag die Vor-
gebauten Gebäuden und die Wiederher-         lage die Planungssicherheit in den betrof-
stellung der Planungssicherheit in den       fenen Gemeinden wieder herzustellen.
betroffenen Gemeinden. Der vorliegende       Die derzeitige Ungewissheit in bau- und
Entwurf vermag unseres Erachtens diese       nutzungsrechtlichen Fragen ist sowohl
beiden Hauptforderungen zu erfüllen. Das     für Befürworter als auch die Gegner des
vorgeschlagene Gesetz enthält zudem für      Baustopps unhaltbar. Der HEV Schweiz
die betroffenen Gemeinden wichtige mil-      empfiehlt die rasche Ausarbeitung einer
dernde Ausnahmebestimmungen. So im           Botschaft und die baldige Aufnahme der
Bereich der bewirtschafteten Ferienwoh-      parlamentarischen Beratung.
nungen und der Hotellerie, der schützens-
werten Bauten innerhalb und ausserhalb
der Bauzonen sowie bei Zweitwohnungs-        Lärmgroschen für Eigentümer
projekten, die schon lange vorher in der     Geht es nach dem Willen des Bundesrates
Detailplanung vorlagen. Der Baustopp ist     sollen lärmgeplagte Eigentümer jährlich
ImmoNews 1/2014   15

automatisch eine Entschädigungszahlung       Entschädigungen für den Wertverlust ihrer
für den Wertverlust ihrer Liegenschaft       Liegenschaft verklagen, der Rechtsweg
erhalten, den diese infolge übermässi-       ist jedoch kompliziert und langwierig. Die
gen Lärms erleidet. Bereits im Jahre 2012    Voraussetzungen für die Entschädigun-
hatte der Bundesrat als Antwort auf die      gen hat das Bundesgericht (und nicht das
parlamentarische Initiative Hegetschweiler   Parlament) in verschiedenen Einzelurteilen
(02.418) und die Motion der Kommission       entwickelt. Dies ist demokratiepolitisch
für Umwelt, Raumplanung und Energie          bedenklich und führt zu fehlender Rechts-
des Ständerats (08.3240) in einem Grund-     sicherheit in einem zentralen Bereich des
satzentscheid der Neuausrichtung der         Grundeigentums. Die bisherige richter-
Lärmentschädigung zugestimmt.                liche Entschädigungspraxis soll deshalb
                                             einer Lärmausgleichsnorm im Umwelt-
Der HEV Schweiz setzt sich schon lange       schutzgesetz (USG) weichen. Die jährliche
für die Verbesserung der komplizierten       Ausrichtung der Zahlung soll sicherstellen,
und langen Verfahren bei der Geltend-        dass veränderten Verhältnissen Rechnung
machung von Entschädigungsansprüchen         getragen werden kann. Nimmt die Lärm-
ein. Deshalb ist es zu begrüssen, dass die   belastung zu, erhöht sich auch der Betrag
Politik endlich die Brisanz dieses Themas    der Ausgleichsleistung. Die neue Norm
erkannt hat und handeln will. Neu sollen     beinhaltet so einen Anreiz für die Lärm-
betroffene Eigentümer eine periodische       verursacher, ihre Lärmimmissionen weiter
Ausgleichszahlung erhalten, wenn ihre        zu senken.
Liegenschaft an einer zu lauten Strasse
oder Schiene liegt. Auch die von über-       Der HEV Schweiz wird zwei Punkte be-
mässigem                                     sonders kritisch beobachten: Erstens die
                                             Höhe der geleisteten Ausgleichszahlungen
Fluglärm Betroffenen sollen künftig durch    und zweitens die Stellung der Mieter. Die
das neue Verfahren entschädigt werden.       geplanten Zahlungen für den Wertverlust
Der Abkehr von einer (einmaligen) Kapi-      fallen nach Ansicht des Verbands viel zu
talabfindung hin zu einer (periodischen)     tief aus. Für den HEV Schweiz ist ferner
Ausgleichszahlung sowie dem geplanten        klar, dass den Mietern kein Anspruch auf
Systemwechsel vom Hol- zum Bringprinzip      die Ausgleichsleistung zusteht, denn diese
steht der Verband grundsätzlich positiv      stellt eine Entschädigung für den Wertver-
gegenüber.                                   lust der Liegenschaft infolge übermässiger
                                             Lärmbelastung dar. Sie gehört folglich
Die Betroffenen können zwar schon heute      dem Eigentümer. Es bleibt zu hoffen, dass
den Lärmverursacher im Einzelfall auf        durch die neue Lärmgesetzgebung die
16    ImmoNews 1/2014

geschädigten Hauseigentümer in Zukunft       Der HEV Schweiz sieht nach wie vor kein
leichter und schneller zu ihrem Recht        Erfordernis für ein Versicherungs-Obli-
kommen werden und die Ausgleichszah-         gatorium gegen Erdbeben und lehnt ein
lung mehr als nur ein Trostpflaster sein     solches ab. Für den HEV Schweiz ist eine
wird.                                        Versicherung nicht der richtige Ansatz für
                                             die Abdeckung eines Risikos, das sich sta-
                                             tistisch gesehen nur alle 500 Jahre ereig-
Obligatorische                               net. Der fehlende Rückhalt bei den Haus-
Erdbebenversicherung                         eigentümern für ein solches Obligatorium
2013 kam das Thema einer obligatori-         ist für den Verband der gewichtigste
schen Erdbebenversicherung erneut aufs       Grund für die Ablehnung einer obliga-
Tapet. Im Hinblick auf den Entscheid für     torischen Erdbebenversicherung. Hinzu
das weitere Vorgehen lud das Eidgenös-       kommt, dass in der Schweiz bereits heute
sische Finanzdepartement im Sommer           verschiedene Versicherungsprodukte für
2013 die interessierten Kreise ein, zu den   das Risiko Erdbeben bestehen. Nach An-
von einer Expertengruppe erarbeiteten        sicht des HEV Schweiz kann bei der vorge-
Lösungsvorschlägen Stellung zu nehmen.       schlagenen Lösung auch nicht von einer
Zur Diskussion standen eine föderale Lö-     Versicherung im klassischen Sinne gespro-
sung und eine Bundeslösung.                  chen werden. Der HEV Schweiz geht da-
                                             von aus, dass die Eigentümer in den Fällen

•    Energ. Sanierung
•    Innenausbau
•    Um- und Ausbauten
•    Dachaufstockungen
•    Dachfenster
•    Terrassen                                       www.spaltensteinholzbau.ch
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ImmoNews 1/2014     17

mit der höchsten Eintretenswahrschein-        werden. Die fachgerechte Umsetzung
lichkeit, nicht mit einer Deckung ihres       der Erdbebenbestimmungen der aktuel-
Schadens rechnen können. Dies aufgrund        len SIA-Baunormen stellt eine hohe
des Selbstbehalts in der Höhe von 5% der      Sicherheit für die Bewohner dar und
Versicherungssumme. Die Versicherung          reduziert die Schadensanfälligkeit der
würde über Jahre Prämien einnehmen,           Gebäude.
ohne je die Kosten für die Behebung eines
Schadens übernehmen zu müssen.
                                              Tätigkeit des Vorstandes /
Obwohl der Schweizer gern alles versi-        Veranstaltungen HEV
chert was ihm lieb und teuer ist, wird es     Unser Vorstand tagte im 2013 an 5 Vor-
nie möglich sein, sich gegen jede poten-      standssitzungen und besuchte daneben
tielle zukünftige Gefahr zu versichern. Ein   regelmässig die Sitzungen und Veranstal-
zerstörerisches Erdbeben wird unabhängig      tungen des kantonalen und schweizeri-
von einer obligatorischen Versicherung,       schen Hauseigentümerverbandes.
Sonderlösungen und die Unterstützung
der Bevölkerung durch den Staat brau-         Die 79. Generalversammlung vom
chen. Der HEV Schweiz setzt sich des-         20. März 2013 wurde von über 160 Mit-
halb dafür ein, dass das erdbebensichere      glieder im neu renovierten Gemeindesaal
Bauen und bauliche Prävention gefördert       zum Doktorhaus durchgeführt und erfreut

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18    ImmoNews 1/2014

sich nach wie vor einer grossen Beliebt-       benötigt wird. An dieser Stelle meinen
heit. Im Anschluss an den kulinarischen        herzlichen Dank an Stef und seinem
Teil wurden wir von einem beschwingten         Team für eine nicht immer einfache, aber
Auftritt von a’pello four, einer vierköpfi-    notwendige Einrichtung unseres Ver-
gen A cappella Truppe überrascht.              bandes.

Am 29. Mai 2013 erfolgte die dritte und
auch letzte Besichtigung des Richti-           Immobilien-News
Areals in Wallisellen statt. Kurz vor Einzug   Im 2013 erschienen wiederum 3 Ausga-
der Allianztruppe konnten sich die Mit-        ben der Immo News im neuen Look. Die
glieder ein Bild des neuen Quartiers ma-       Verantwortung wurde nach dem Rücktritt
chen und bei der anschliessenden Wurst         von Alex Schmidlin wieder vom Präsiden-
im Sternen Glatt wurden die Eindrücke          ten übernommen, was aber in absehba-
intensiv diskutiert.                           rer Zeit anders gelöst werden muss. Die
                                               Inserate werden weiterhin von Urs Kälin
Der Vorstand hatte an einer seiner Sitzun-     und seinem Team organisiert und wie
gen beschlossen, dass wir zukünftig nebst      jedes Jahr gebührt mein Dank Urs und
der ordentlichen Generalversammlung            seinen Helfern, aber auch insbesondere
und einer Besichtigungstour im Frühjahr        den treuen Inserenten, ohne die es eine
jeweils den Herbstanlass mit einem inter-      kostendeckende Immo News nicht ge-
essanten Vortrag durchführen. Am 2. Ok-        ben würde. Leider müssen wir feststellen,
tober 2013 durften sich über 150 Perso-        dass es immer schwieriger wird, neue
nen im Gemeindesaal vom Vortrag von            Inserenten zu finden und ich würde mich
Evelyne Binsack überraschen und faszi-         sehr freuen, wenn einige Unternehmun-
nieren lassen. Die Extrem-Bergsteigerin er-    gen aus Wallisellen von dieser Plattform
zählte von ihren eindrücklichen Abenteuer      gebrauch machen würden.
und Strapazen, welche teilweise schwer
nachvollziehbar waren.
                                               Finanzen
                                               Unsere Finanzlage zeigt sich einmal mehr
Rechtsberatung                                 mit schwarzen Zahlen und die Kasse wird
Die Rechtsberatung bei unserem Vor-            von Urs Kälin einwandfrei geführt. Herzli-
standsmitglied Dr. Stefan Schalch und          chen Dank Urs! Mein Dank gebührt auch
seinem Team wurde auch im 2013 rege            den beiden Revisoren Jürg Bahnmüller
benutzt und zeigt, dass diese Anlaufstelle     und Henry Bliggenstorfer, welche eben-
nach wie vor sehr erwünscht und auch           falls einen guten Job machen.
ImmoNews 1/2014    19

Mitgliederbestand                              Es macht nach wie Spass mit Euch zusam-
Der Mitgliederbestand unserer Sektion          men zu arbeiten!
bewegt sich nach wie vor um rund 1‘100
Mitglieder. Trotz unserem neuen Flyer und      Für das mir persönliche entgegenge-
unserer Aktion «Mitglieder werben Mit-         brachte Vertrauen danke ich Ihnen und
glieder» bin ich auch im 2013 mit dem          wünsche Ihnen und Ihren Familien eine
Ergebnis nicht zufrieden. Hier bedarf es       gute Zeit.
unserseits noch stärkere Anstrengungen
um neue Mitglieder zu finden und in un-        Wallisellen, im Februar 2014
serem Verband zu integrieren.

Abschliessend meinen herzlichen Dank an
meine Vorstandskollegin und -kollegen.         René Keller, Präsident

                    Erläuterung zu Traktandum 5
  Festlegung der Jahresbeiträge 2014
  An der Delegiertenversammlung des HEV Kanton Zürich vom 31.10.13 wurde der
  Antrag gestellt, den Jahresbeitrag auf 2014 zu erhöhen. In der Diskussion wurde
  festgehalten, dass das Geld nicht für den laufenden Betrieb, sondern für die zukünf-
  tigen politischen Aktionen und Kampagnen benötigt wird. Eine Kampagne kostet
  rund CHF 500‘000.–.

  Nach langer Diskussion wird folgendes beschlossen
  › Jahresbeitrag HEV Kanton Zürich für 2014                                    CHF 17.–
  › Sonderbeitrag für 2014                                                      CHF 3.–
  › Jahresbeitrag 2015                                                          CHF 25.–

  Der Vorstand des HEV Wallisellen und Umgebung stellt den Antrag
  unsere Jahresbeiträge ab 2014 wie folgt zu erhöhen
  › Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum                  CHF 65.– / neu CHF 75.–
  › Mehrfamilienhäuser und Gewerbe                        CHF 110.– / neu CHF 120.–
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Antizyklischer Kapitalpuffer verteuert Hypotheken

Der Bundesrat beschliesst auf Antrag der Schweizerischen
Nationalbank (SNB) die Erhöhung des bankenseitigen Kapital-
puffers bei Wohnbauhypotheken auf den 30. Juni 2014.

Der HEV Schweiz bedauert, dass dieser Entscheid nötig wird, kann
ihn aber angesichts der massiv steigenden Hypothekarkredite
nachvollziehen. Der Entscheid wird zu höheren Hypothekarzinsen
und damit wiederum zu höheren Wohnkosten führen.

Der antizyklische Kapitalpuffer der SNB       Jahre ist beträchtlich. Im Jahr 2000 hatte
setzt zwar angebotsseitig an, die Banken      derselbe Wert noch unter 500 Mia. Fr.
werden die erhöhten Eigenkapitalanforde-      gelegen.
rungen jedoch den Hypothekarnehmern
in Form von höheren Hypothekarzinsen          Den Hypothekarnehmern empfehlen wir
weiterverrechnen. Davon sind nicht nur        in den nächsten Monaten noch stärker als
Schwellenhaushalte, sondern auch Kredit-      bis anhin, zwischen den Angeboten der
nehmer mit guter Bonität betroffen.           verschiedenen Kreditinstitute zu verglei-
                                              chen. Der Kapitalpuffer soll nicht als Vor-
Der Schnitt der publizierten Zinssätze für    wand für eine Margenausweitung dienen.
zehnjährige Festhypotheken liegt heute        Bei Neuabschlüssen, Verlängerungen oder
bei 2.7% und damit um 0.5% höher              Umwandlungen sind beispielsweise auch
als noch im Januar 2013. Die steigende        Hypothekarangebote von Versicherungen
Tendenz dürfte sich fortsetzen und die        oder die HEV-Hypothek zu prüfen. Das
Banken haben auch ihre Marge verbes-          Einholen von Konkurrenzofferten ist das
sert. Die Banken sind in den letzten Jahren   beste Mittel gegen steigende Hypothe-
bei der Hypothekarvergabe vorsichtiger        karzinsen.
geworden, was sehr zu begrüssen ist.
Steigend ist auch das Hypothekarkredit-
volumen bei den Banken. Es betrug Ende
2013 rund 870 Mia. Fr. (Vorjahr rund
830 Mia. Fr.). Das Hypothekarvolumen
der privaten Haushalte machte davon
drei Viertel aus. Der Anstieg der letzten
24   ImmoNews 1/2014

Impressionen
Herbstanlass 2013 mit Evelyne Binsack

Der Einladung zum letztjährigen Herbstanlass wurde
zahlreich Folge geleistet und so konnte der Präsident René Keller
die Bergsteigerin Evelyne Binsack im gut besetzten Saal zum
Doktorhaus begrüssen.

                                   Die Besucher durften an diesem Abend in
                                   der Tat eine faszinierende Persönlichkeit
                                   kennenlernen. Mit viel Engagement und
                                   spürbarem Herzblut schilderte Evelyne
                                   Binsack ihren Weg vom sicheren Zuhause
                                   im Berner Oberland zum Südpol.

                                   Unzählige Male kam die Sportlerin an ihre
                                   Grenzen, sowohl körperlich als auch geis-
                                   tig. Zahlreiche Momente, welche Evelyne
                                   Binsack viel abverlangt und Kraft gekostet
                                   haben. Für die meisten der Anwesenden
                                   war es unvorstellbar, welche Strapazen
                                   diese Frau aus eigenen Stücken auf sich
ImmoNews 1/2014   25

genommen hat, überzeugt von ihrem           Wer noch mehr über die dipl. Bergfüh-
Projekt. Ganz sicher waren die Eindrü-      rerin, Abenteurerin, Referentin und Buch-
cke, welche geblieben sind, prägend für     autorin Evelyne Binsack erfahren möchte,
Evelyne Binsack.                            dem sei ihre Homepage www.binsack.ch
                                            empfohlen.
Die Besucher erlebten eine Frau mit ei-
sernem Durchhaltewillen, begeistert von     Der anschliessende, vom Hauseigentümer-
ihrer Tätigkeit und bereit für neue Aben-   verband Wallisellen und Umgebung offe-
teuer. Im persönlichen Kontakt nach dem     rierte Apéro wurde von den Anwesenden
Referat konnten Fragen geklärt und der      zum regen Gespräch und Austausch über
Anerkennung Ausdruck gegeben werden.        das Gehörte genutzt.
26   ImmoNews 1/2014

Zivilprozessuale Tücken bei der Mieter-Ausweisung

Verlässt der Mieter die Wohnung nicht rechtzeitig, d.h.
nach Ablauf der Mietdauer oder nach Ablauf der erstreckten
Kündigungsfrist, so kann der Vermieter sein Recht auf die
Rückgabe der Mietwohnung im Ausweisungsverfahren
durchsetzen. Dabei ist jeweils vorab genau zu prüfen, ob ein
sog. Rechtsschutz in klaren Fällen vorliegt oder nicht.

Christopher Tillman,                        Ausweisung in klaren Fällen
Rechtsanwalt + Fachanwalt SAV               Der Rechtsschutz in klaren Fällen ist der
Bau- und Immobilienrecht,
                                            sprichwörtlich «kurze Prozess». Ist der
Legis Rechtsanwälte AG, Zürich
                                            Sachverhalt und die Rechtslage klar, soll
Die Vermieterin V ersuchte in einem Ge-     der Kläger rasch, d.h. ohne Schlichtungs-
richtsfall im Rahmen eines summarischen     versuch und ohne unnötiges ordentliches
Verfahrens zum Rechtsschutz in klaren       Gerichtsverfahren am Mietgericht zu sei-
Fällen um gerichtliche Ausweisung des       nem Recht kommen. Die Zivilprozessord-
Mieters M. Zur Begründung führte sie        nung (ZPO) sieht unter dem Titel «Rechts-
an, das Mietverhältnis sei wegen Zah-       schutz in klaren Fällen» (Art. 257 Abs. 1
lungsverzuges (Art. 257d des Schweizeri-    ZPO) vor, dass das Gericht Rechtsschutz
schen Obligationenrechts [OR]) gekündigt    in der Verfahrensart des summarischen
worden, der Mieter M weile jedoch auch      Verfahrens gewährt, wenn der Sachver-
nach Ablauf des Kündigungstermins wei-      halt unbestritten oder sofort beweisbar
terhin in den Räumlichkeiten. Das Gericht   ist und die Rechtslage überdies klar ist.
trat mangels sog. liquiden Sachverhalts     Das Verfahren wird in der Regel durch ein
und damit mangels eines klaren Falles       schriftliches Gesuch eingeleitet (Art. 252
nicht auf das Ausweisungsgesuch ein, da     ZPO). Sofort beweisbar ist ein Sachver-
der Mieter M Einwendungen vorgebracht       halt, wenn er ohne zeitliche Verzögerung
habe, die ein Beweisverfahren notwendig     und ohne besonderen Aufwand nachge-
machen würden (OGer BE in: CAN 1/2012       wiesen werden kann. Der Beweis ist in
Nr. 7). Nach diesem Entscheid hätte die     der Regel durch Urkunden zu erbringen.
Vermieterin V ein Ausweisungsgesuch bei     Andere sofort greifbare Beweismittel sind
der Schlichtungsbehörde und nachher ein     aber nicht ausgeschlossen (Art. 254 Abs.
ordentliches Gerichtsverfahren am Miet-     1 und Abs. 2 lit. a ZPO). Die Rechtslage
gericht anstrengen müssen.                  ist klar, wenn die Anwendung und Aus-
ImmoNews 1/2014    27

legung einer Norm, namentlich auf Grund      teien vereinbart haben und sich das nur
ihres Wortlauts, der Rechtsprechung und      durch ein ausgedehntes Beweisverfahren,
der bewährten Lehre, zu keinem Zwei-         namentlich durch die Einvernahme von
fel Anlass gibt (Bger 4A.447/2011 vom        beantragten Zeugen, eruieren liesse. In
20. September 2011, E. 2.3). In beiden       diesen Fällen tritt das Gericht auf das Aus-
Fällen spricht man von einem sog. liqui-     weisungsgesuch über den Rechtsschutz in
den Fall. Nur in diesen beiden Fällen ist    klaren Fällen im summarischen Verfahren
der Rechtsschutz in klaren Fällen anwend-    nicht ein (Art. 257 Abs. 3 ZPO).
bar. Die herrschende Lehre geht davon
aus, dass offensichtlich haltlose Bestrei-
tungen – sog. Schutzbehauptungen – des       Rechtskräftiger
Mieters bei der Mieterausweisung nicht       Erstreckungs-Vergleich
ausreichen, um einen an sich bewiese-        Ein liquider Fall liegt demgegenüber
nen Sachverhalt als illiquid erscheinen      dann vor, wenn vor Mietgericht oder
zu lassen. An der erforderlichen Liquidi-    Schlichtungsbehörde in einem Kündi-
tät fehlt es hingegen, wenn der Mieter       gungsschutzverfahren die Parteien eine
substantiiert Einwendungen vorträgt, die     Vereinbarung über eine erstreckte Kündi-
nicht haltlos sind. Diese Einwendungen       gungsfrist geschlossen und damit einen
und Einreden sind vom Mieter nur glaub-      gerichtlichen Vergleich geschlossen hat.
haft vorzubringen und nicht zu beweisen.     Dieser hat die Wirkung eines rechtskräf-
Sind aufwändige Prüfungen erforderlich,      tigen Entscheids (Art. 241 Abs. 2 ZPO).
liegt kein liquider Sachverhalt im Sinne     Materielle und prozessuale Mängel eines
von Art. 257 ZPO vor. Dann ist ein ordent-   Vergleichs können in der Folge nur mit
licher Prozess ohne Beweisbeschränkung       dem ausserordentlichen Rechtsmittel der
erforderlich. Das ist etwa dann der Fall,    Revision geltend gemacht werden. Gegen
wenn unklar bleibt, was genau die Par-       einen Vergleich stehen weder die Beru-
28   ImmoNews 1/2014

fung und Beschwerde nach ZPO noch             richt den erwähnten Grundsatz, dass
die Beschwerde nach Bundesgerichts-           auch unter neuer ZPO die Erwirkung einer
gesetz offen (BGer 4A.605/2012 vom            Mieterausweisung nur bei einem sog.
22. Februar 2013, E. 1.3). Ist die Kün-       klaren Fall im summarischen Verfahren
digung durch gerichtlichen Vergleich in       und damit in einem «schnelleren Ver-
Rechtskraft erwachsen, braucht es für das     fahren» mit Beweismittelbeschränkung
spätere Ausweisungsverfahren auch keine       zu ermöglichen ist (Art. 248 lit. b i.V.m.
separate Rechtskraftbescheinigung. Die        Art. 257 ZPO). Demnach sind einzig Fälle
Rechtskraft des gerichtlich geschlossenen     wie ein unbestrittener oder sofort (mit
Vergleichs steht aufgrund der erwähnten       Urkunden) beweisbarer Sachverhalt
Rechtsprechung offensichtlich fest. Somit     und zusätzlich klarer Rechtslage (Art.
liegt ein klarer Fall vor, welcher die Aus-   257 Abs. 1 ZPO) direkt vom Auswei-
weisung als Rechtsschutz in klaren Fällen     sungsrichter im summarischen Verfahren
im summarischen Verfahren zulässt.            zu behandeln und zwar im Unterschied
                                              zum früheren Recht unabhängig von der
                                              Art der Kündigung wie ordentliche oder
Ausweisung nach                               ausserordentliche Kündigung. Das Ge-
ordentlicher Kündigung                        richt kann auf die Durchführung einer
Der Rechtsschutz in klaren Fällen ge-         zeitraubenden Verhandlung verzichten
mäss Art. 257 ZPO im summarischen             und aufgrund der Akten entscheiden (Art.
Verfahren kann grundsätzlich auch für         256 Abs. 1 ZPO). Demgegenüber sind alle
die Ausweisung des Mieters nach einer         nicht liquiden und somit nicht auf Anhieb
rechtskräftigen ordentlichen Kündigung        klaren Fälle wie üblich erstinstanzlich bei
des Mieters verlangt werden (Oger AG          der Schlichtungsbehörde in Mietsachen zu
vom 17.10.2011 in: CAN 1/2012 Nr. 6;          beantragen und dann gegebenenfalls an
MRA 2010 S. 111 ff.). Dies ist auch mit       das Mietgericht im ordentlichen Verfah-
dem Willen des Gesetzgebers vereinbar,        ren zu ziehen. Das bedeutet, dass bei der
welcher eine Verstärkung des Gläubiger-       Mieterausweisung immer vorab zu prüfen
schutzes bewirken wollte und zwar vor         ist, ob es sich um einen sog. klaren Fall
allem in dringlichen Fällen wie der Mieter-   im Sinne von Art. 248 lit. b i.V.m. Art. 257
ausweisung.                                   ZPO handelt. Danach richtet sich dann die
                                              einzuschlagende gerichtliche Verfahrens-
                                              art. Als Streitwert für das Ausweisungs-
Fazit                                         verfahren wird von sechs Monatsmiet-
Im Urteil vom 10. Januar 2013                 zinsen ausgegangen (Entscheid OGer ZH
(4A.495/2012) bestätigt das Bundesge-         OF120066 vom 9. Januar 2013, E.6).
ImmoNews 1/2014     29

Gemeinderatswahlen Wallisellen März 2014

Der Vorstand des Hauseigentümerver-          Weiter unterstützt der Vorstand des
bandes Wallisellen und Umgebung emp-         HEV unser neues Vorstandsmitglied
fiehlt die Wahl der offiziellen Kandidaten   Esther Müller SVP zur Wiederwahl in
und Kandidatinnen der FDP und der SVP        die Schulpflege Wallisellen.
zur Wiederwahl in den Gemeinderat von
Wallisellen.

V.l.n.r
Esther Müller, Schulpflege, SVP bisher | Pascal Pfeffer, Sozialbehörde, FDP bisher |
Ursula Scheidegger, Sozialbehörde, SVP bisher | Jürg Niederhauser, Gemeinderat,
FDP bisher | Linda Camenisch, Gemeinderat, FDP bisher | Beni Krismer, Gemeinde-
präsident, SVP bisher | Roland Mörgeli, Gemeinderat, FDP bisher | Beatrice Morger,
RPK Präsidentin, SVP bisher | Anita Bruggmann, Präsidentin Schulpflege, FDP bisher |
Daniela Rinderknecht, Schulpflege, SVP neu | Jelena Stähli, Schulpflege, FDP neu |
Thomas Eckereder, RPK, SVP bisher|
Nicht auf dem Bild; Patrik Blöchlinger, RPK, FDP bisher
30   ImmoNews 1/2014

Goldesel Eigentümer und Mieter –
wer kann das noch bezahlen?

Ein vom Bundesrat genehmigter Bericht kommt zum Schluss,
dass beim Verkehr und den Wohngebäuden am meisten CO2
eingespart werden könne. Der HEV Schweiz bedauert, dass
die Industrie und der Dienstleistungssektor nach wie vor geschont
und die Eigentümer einmal mehr zur Kasse gebeten werden.

Der bundesrätliche Bericht sieht im        CHF 96 pro Tonne CO2 blühen. Nach
Sektor der Wohngebäude das grösste         den Diskussionen und den Vorstössen
Einsparungspotenzial. Er geht davon aus,   zu anderen Gesetzen in der letzten Zeit
dass bis ins Jahre 2020 rund 3 Millionen   verwundert es nicht, dass auch in dem
Tonnen CO2 eingespart werden könnten.      vorliegenden Bericht die Energiewende
Dieses Resultat wurde mittels verschie-    auf dem Buckel des Gebäudebereichs aus-
dener Szenarien berechnet. Allen diesen    getragen werden soll.
Berechnungsmodellen liegt eine massive
Erhöhung der CO2 Abgabe zugrunde. Im       Dies bedauert der HEV Schweiz umso
schlimmsten Fall könnte den Eigentümern    mehr, als dass die Haushalte lediglich
ab 2018 eine Erhöhung der Abgabe auf       für einen Viertel des Gesamtenergiever-

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ImmoNews 1/2014       31

brauchs verantwortlich sind und sich                      Der Hauseigentümerverband Schweiz
der Gebäudebereich auf dem Zielpfad                       befürchtet, dass damit eine Lenkungs-
befindet. Erschwerend kommt hinzu,                        abgabe schleichend zur Fiskalabgabe
dass die Erhöhung der CO2-Abgabe nicht                    umfunktioniert wird und eine weitere
verfassungskonform ist. Prof. em. Dr. iur.                Runde der Geldbeschaffung durch den
Markus Reich kam in seinem Rechtsgut-                     Staat eingeläutet und der Goldesel –
achten zum Ergebnis, dass die Erhöhung                    Hauseigentümer weiter ausgepresst
der Abgabe nur dann gerechtfertigt und                    wird.
damit verfassungskonform wäre, wenn sie
eine unmittelbare Wirkung auf das Verhal-                 «Es hat sich gezeigt, dass die Wohn-
ten der Verbraucher fossiler Brennstoffe                  eigentümerinnen und Wohneigentümer
hätte und die Intensität der Wirkung in                   ihre Verantwortung durchaus bewusst
einem akzeptablen Verhältnis zum ange-                    sind und einen stattlichen Beitrag an die
strebten Ziel stünde. Gemäss Prof. em. Dr.                Gesamtreduktion geleistet haben. Leider
iur. Markus Reich ist es Stand heute nicht                müssen jetzt die Mieter und Mieterin-
ausgewiesen, dass sich eine Erhöhung mit                  nen sowie die Eigentümer und Eigentü-
Blick auf das Verhalten der Abgabepflich-                 merinnen die Zeche der Energiewende
ten zum jetzigen Zeitpunkt aufdrängt.                     trotzdem bezahlen», sagt NR Hans Egloff,
Fehlt es am Erfordernis der Notwendigkeit                 Präsident des HEV Schweiz.
der Abgabenerhöhung, so ist diese den
Abgabepflichtigen nicht zumutbar.

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32   ImmoNews 1/2014

Auch noch…

Nachdem ich nicht wusste, wie lange           Die Restliberalität des Staates steht wei-
man an Heiligabend noch Rasen mähen           terhin unter Beschuss lautstarker Zeitge-
darf, habe ich es ins Frühjahr verscho-       nossen, zum Ärger unterstützt durch die
ben. Dies im Wissen, dass unter Karl dem      gebührenfinanzierten Medien. Unser Ra-
Grossen der Januar «Schneemonat» hiess.       dio, unser Fernsehen, wo ja jeder mitma-
Nun bleibt allerdings eine leichte Verunsi-   chen kann. Und das Zappen auf Sender
cherung…                                      unserer Nachbarn zeigt, wie alles noch
                                              schlimmer werden kann. Sie bleiben ruhig
Der Monat Januar ist aber nach dem            und gelassen, weil es noch schlimmer
römischen zweigesichtigen Gott Janus          kommen könnte, um später festzustel-
benannt und regt an, schon mal gleichzei-     len, dass alles eben noch viel schlimmer
tig ins alte und ins neue Jahr zu blicken.    gekommen ist. Auch die institutionelle
Wichtiger scheint jedenfalls der Blick nach   Selbstverwirklichungsmanie führt zu tau-
vorne, von hinten kommt in der Regel ja       senden von unnötigen Regelungen, natür-
nichts Gescheites. Bleibt öfters die Frage    lich für die andern.
nur, wo genau vorne ist, und die Erkennt-
nis, dass verbissenes Nachvorneschauen        Weil aber an sich gute Neuerungen mit
den lehrreichen Blick zurück verhindert.      unmöglichen Dingen versaut werden,
                                              ist an bei vielen Vorlagen das Nein von
Immerhin können auch gute Vorsätze            Anfang die klügere Wahl. Der Ökozwang
helfen. Wenn in der Vergangenheit einzi-      des neuen PBG beispielsweise ist kaum
ger Vorsatz war, keine solchen zu haben,      mehr als ideologischer Terror auf dem
konnte in der Regel auch nicht allzu viel     Weg zu weiteren Eingriffen ins Privatei-
schief gehen. Man ist zwar nicht perfekt,     gentum. Und in der Energiepolitik wur-
aber man arbeitet ja auch nicht dran.         den so massive Böcke geschossen, dass
Nur, diese Unbetroffenheit ist offenbar       ehrfürchtiges Staunen angebracht ist. Die
nicht mehr zeitgemäss, man arbeitet           Stromschwemme auf dem Energiemarkt
mit Zielsetzungen. So drängt sich auch        in Europa ist wohl einer der deutlichsten
für Erfahrene auf, in gewisser Hinsicht       Beweise wie staatliche Eingriffe so kräftig
zwar etwas locker zu bleiben, aber klar       daneben gehen können. Das Überan-
zu fokussieren. Mit der Milde des Alters      gebot hat der Kernkraft und den Kohle-
gewinnt man keinen Blumentopf und was         kraftwerken, welche keine CO2 Bussen
nützt Weisheit, wenn niemand davon            bezahlen müssen, dermassen Auftrieb ge-
wissen will.                                  geben, dass der CO2 Ausstoss anstieg. Die
ImmoNews 1/2014   33

übermässige Subvention von Solar- und        Für den kommenden Sommer stehen aber
Windenergie führte dazu, dass im Resultat    auch echte Freuden bevor. Im Rahmen
zu viel Strom mit negativen Preisen abge-    des Projekts Ober-Hafenkäse wird ein
setzt werden musste. Mit andern Worten:      veralteter Hafenkran in der Kantonshaupt-
Der Stromabnehmer bekommt Geld für           stadt in die Limmat gesetzt. Kein Vorbote
die Stromvernichtung. So soll die Deut-      der erweiterten Rheinschifffahrt oder um
sche Bahn im Sommer tausende Weichen         Felix und Regula zur Kontrolle des Unter-
beheizt haben. Mindestens sind so wun-       schiffs hochzuhieven. Das Motorboot auf
dersam staatliche Fördermittel wieder in     der Bergspitze ist ja auch cool und einige
einen öffentlichen Topf rezykliert worden.   sind auch eine Bahn, ein Bus oder Schiff.
Haben denn unsere Fabi-Freunde sol-          Nein, das ist Kunst! Wohl kaum bildende
che Quellen nicht entdeckt, bevor sie die    Kunst oder so, sondern eine Art spassige
Strassengelder weiter zweckentfremden,       Eventkunst, oder anders ausgedrückt, Kul-
statt damit endlich mal die Lücken im        tur. Genau solche brauchen wir. Es geht
Netz zu schliessen?                          schliesslich um die intellektuelle Ausein-
                                             andersetzung. Man könnte vielleicht dann
Etwas anderes: Die Allianz der Armee-        als Nächstes einmal die Idee von Max
abschaffer mit anderen Träumern will         Frisch aus seinem Berliner Journal für eine
die Sicherung der Lufthoheit in Zukunft      Mauer zwischen Ost-Zürich und West-
ohne neue Flugzeuge zusammen mit             Zürich aufnehmen. Jedenfalls wird es so
unsern Nachbarn gewährleisten. Dann          sein: Augenblicke lernt man erst schätzen,
könnten sie vielleicht während des WEF       wenn sie zur Erinnerung werden…
in Dübendorf Tornados und Eurofighter
der Bundeswehr besichtigen. Schliesslich     Nehmen wir, was kommt. Wir sind ja nicht
wird jetzt die Bundeswehr auch familien-     abergläubisch, das bringt nur Unglück.
freundlicher, was irgendwie zum vorgezo-
genen Büroschluss des VBS passen kann.       Blödeln sei kindisch? Also
Und eigentlich können die hier lebenden      dann, komm Teddy,
Ausländer auch etwas eigene Luftwaffe        wir hören auf und
mitbringen, anstatt an den Schutz der        gehen spa-
schweizerischen Souveränität zu bezah-       zieren an
len, zu der sie nichts zu sagen haben. Die   diesem mil-
US Ostküste und die Steuerfahndungen         den Nach-
rund herum wären wohl kaum dagegen.          mittag!
Aber eben: Niveau sieht ja nur von unten
so aus wie Arroganz.                         Alex Schmidlin
34     ImmoNews 1/2014

             Veranstaltungshinweis Frühjahrsanlass 2014

  Am Mittwoch, 18. Juni 2014 ab 18.00 Uhr findet unser diesjähriger
  Frühjahrsanlass auf dem Zwicky-Areal in Wallisellen statt.
  Ein neues Quartier ist am Entstehen und lassen wir uns über die Entwicklung
  aus erster Hand informieren.
  Die Einladung mit Anmeldetalon erfolgt mit der Immo News 2/2014.

Impressum
Ausgabe-Nr. 1/2014, Februar 2014

Herausgeber                        Inserateverwaltung                Layout
Hauseigentümerverband              Urs Kälin                         Heidi Bärtsch
Wallisellen und Umgebung           Schäfer Treuhand AG               heidisign
www.hev-wallisellen.ch             Querstrasse 1, 8304 Wallisellen   Biberstrasse 4, 8880 Walenstadt
info@hev-wallisellen.ch            www.schaefer-treuhand.ch          www.heidisign.ch
                                   mail@schaefer-treuhand.ch         hb@heidisign.ch
                                   Telefon 044 877 40 70
Redaktion                          Telefax 044 877 40 77
René Keller                                                          Erscheinungsdaten
Keller Immobilien Treuhand AG                                        Erscheint in loser Folge
Kirchstrasse 1, 8304 Wallisellen   Mutationen                        2 – 4 mal pro Jahr
r.keller@kit.ch                    Andrea Gruber
Telefon 044 800 85 85              Eidg. dipl. Immobilientreuhänderin
                                                                       Auflage
                                   c/o Gruber Immobilientreuhand
                                   Steinackerstrasse 4, 8305 Dietlikon 1’200 Exemplare
                                   Telefon 044 834 14 41
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